Gestaltungsfibel für die „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Stadtverwaltung Bad Kreuznach Fachbereich Planen und Bauen Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt Bad Kreuznach, den 16.07.2015 Im Auftrag Dipl.-Ing. Katharina Blagojevic Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Inhaltsverzeichnis Gestaltungsfibel für die Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern I. Vorwort II. Charakteristika der Kreuznacher Neustadt – historischer Seite 1 3 Stadtkern a. Siedlungsentwicklung / historische Struktur 3 b. Denkmalschutz 3 c. Städtebau 4 d. Gestaltung 4 e. Qualitäten, Potentiale und Handlungsansätze 5 Gestaltungsfibel - Gestaltungssatzung 5 1. Geltungsbereich 6 2. Gliederung der Baukörper 6 3. Dachlandschaft 7 4. Fassaden 7 5. Materialien 8 6. Farben 11 7. Schaufenster, Fenster, Türen, Rolläden, Fensterläden 13 8. Markisen 14 9. Freileitungen, Antennen, Sonderanlagen 15 10. Podeste 16 11. Bemalungen und Schriftzüge an Fassaden 16 12. Werbeanlagen 17 13. Warenauslage im öffentlichen Raum 20 14. Außengastronomie 21 15. Gut zu wissen… 24 III. Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ I. Vorwort Für die Attraktivität einer Stadt ist neben einem vielfältigen Angebot an Geschäften mit einer breiten Sortimentspalette auch das Flair des Stadtraumes ein wichtiges Merkmal. Das Erscheinungsbild der Geschäfte, des Stadt- und Straßenraumes sowie die Wohnhäuser strahlen die Wertigkeit eines Stadtviertels aus. Eine besondere Atmosphäre sowie idealtypischer Flair machen ein Stadtviertel konkurrenzfähig in Bezug auf Einkaufsangebote in anderen Teilen der Stadt und Aufenthaltsqualität, aber auch im Hinblick auf die Attraktivität als Wohnstandort. Gute Gebäudegestaltung, wohldosierter Werbeeinsatz, ein ausreichendes Angebot von Verweil- und Wegeräumen sowie ein wertig gestalteter öffentlicher Raum sind unumgänglich, um ein Stadtviertel lebens-, liebenswert und attraktiv für alle Teile der Bevölkerung zu machen. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass es besonderer Anstrengungen bedarf die gewünschte Gestaltqualität im Stadtbild der Kreuznacher Neustadt zu erreichen. Daher hat die Stadt Bad Kreuznach sich entschlossen aktiv Einfluss auf das Aussehen des Erscheinungsbildes der Häuser im Bereich der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern zu nehmen. Dafür ist ein Mix aus verbindlichen Festsetzungen sowie Empfehlungen und Erläuterungen in Form einer Gestaltungssatzung vorgesehen. Die Stadt Bad Kreuznach besaß bereits eine Gestaltungssatzung, die im Jahr 1991 rechtsverbindlich wurde und die Großteile der Innenstadt und sämtliche Ortskerne erfasst hat. Da diese Gestaltungssatzung keine gebietsspezifische gestalterische Absicht verfolgte, sondern generalisiert Gestaltung regeln sollte, wurde im Jahr 2004 festgestellt, dass dies rechtswidrig ist. Vielmehr müssen bei einer rechtskonformen Gestaltungssatzung, die auch über viele Jahre hinweg anwendbar sein soll, die Besonderheiten eines Gebietes herausgearbeitet werden und ein schlüssiges Gestaltungskonzept entwickelt werden. Für das Gebiet der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern bieten sich gemeinsame Gestaltungsvorschriften an, da der Bereich kulturell, historisch und auch städtebaulich eine Einheit darstellt. Zudem bietet eine selbständige Gestaltungssatzung den Vorteil, dass die bauliche Zulässigkeit (die in einem Bebauungsplan geregelt wird) von der gestalterischen Zulässigkeit getrennt wird (Rechtssicherheit). Gestalterische Regelungen können jedoch auch als landesrechtliche Regelungen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Bad Kreuznach in drei Bebauungsplänen im Bereich der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um die Bebauungspläne Nr. 1c/5 von 1993, Nr. 1c/7 von 1994 sowie Nr. 1c/8 von 1994. 1 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Abbildung : Abgrenzung der Bebauungspläne mit Gestaltungsfestsetzungen Alle enthalten ähnliche textliche Festsetzungen zu Werbeanlagen und Automaten, die als landesrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. Teilweise sind die Festsetzungen unbestimmt und daher nicht hinreichend anwendbar. Es muss daher Ziel sein, bestimmte (Gestalt-) Situationen eindeutig zu definieren bzw. zu erklären, so dass vor allem die Bürgerinnen und Bürger wissen, was mit den jeweiligen Vorgaben gemeint ist. Die Gestaltungsfestsetzungen der o.g. Bebauungspläne werden, wenn die Gestaltungssatzung beschlossen wird, aufgehoben. Andernfalls hebelt der Bestandsschutz der bestehenden Festsetzungen (in den Bebauungsplänen) die neuen Gestaltungsregeln der Satzung aus. Ein intensiver Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist bei der Erarbeitung der Gestaltungssatzung notwendig und zielführend. Daher wurde in einem ersten Schritt ein Gestaltungsworkshop mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Die vorliegende Gestaltungssatzung ist in vielen Teilen das Ergebnis des Austausches zwischen den Akteuren. Die Gestaltungssatzung stellt das Ortsrecht der Stadt Bad Kreuznach dar. Dies ist in präzisen Festsetzungen formuliert. Jeder Paragraph der Gestaltungssatzung wird in der Gestaltungsfibel durch Erläuterungen ergänzt um die Verständlichkeit und Aussagekraft der Satzung zu erhöhen. Hierbei wird auch mit Beispielen und Grafiken gearbeitet um Hinweise 2 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ zu einer qualitätvollen Gestaltung der Gebäude und des Außenraumes in der Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern zu geben. II. Charakteristika der „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“1 Durch die Aufnahme der Stadt Bad Kreuznach in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“ im Jahr 2012 wurde vorab ein integriertes Innenstadtkonzept, das sogenannte ISEK, erarbeitet. Für den Bereich der Kreuznacher Neustadt wurde schon in diesem Zusammenhang eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die u.a. auch die Siedlungsentwicklung / Historische Struktur der Neustadt darstellt und entsprechende städtebauliche Missstände, funktionale und gestalterische Mängel sowie Qualitäten, Potenziale und Handlungsansätze identifiziert. Aufgrund der umfassenden Bestandsaufnahme und –Analyse wurden Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen vorgeschlagen – darunter auch das Erstellen einer Gestaltungssatzung (vgl. Maßnahme A 02). Folgend werden die wesentlichen Inhalte des ISEK dargestellt um zu verdeutlichen, dass die Notwendigkeit für eine Gestaltungssatzung gegeben ist. a. Siedlungsentwicklung / historische Struktur Die Historische Altstadt besteht aus einem ovalen Grundriss, der noch immer klar ablesbar ist. Glücklicherweise ist er der Flächensanierung der 1980’er Jahre trotz entgegenstehender Ansätze nicht zum Opfer gefallen und lediglich im Bereich der Hochstraße in seiner ursprünglichen Form nicht mehr erkennbar. Erkennbar sind aber Details, wie beispielsweise der Parkplatz des Stadtverwaltungsgebäudes Brückes 1 / Casino, der als Teil der ehemaligen Verteidigungsanlagen hier noch vorhanden ist. Die heute noch vorhandene Hauptachse (Mannheimer Straße) verbindet immer noch die Neustadt mit der Altstadt. Der Bereich des Mühlenteichs und der Nahe hat sich im Laufe der Jahre verschmälert und wurde in diesem Zuge frei für eine Bebauung. Dem gegenüber stellt sich zum Beispiel das gesamte Ensemble der Kauzenburg und dem Schlosspark als erlebbares und deutlich nachvollziehbares Element der Stadtgeschichte dar. Die alten Stadtmauern sind noch anhand von Straßenzügen zu erkennen. Die heutige Ausdehnung der bebauten Stadt scheint sich nahezu auf den Bereich südlich der Nahe, die Südstadt, zu konzentrieren. Hier wird bereits deutlich, dass dem Thema Anbindung des nördlichen Stadtteils, der Historischen Altstadt, an die übrige Innenstadt sowie seine Profilierung im gesamtstädtischen Gefüge im Rahmen des ISEK Rechnung zu tragen ist. b. Denkmalschutz Wie aus nachstehender Plankarte hervorgeht, spielt das Thema Denkmalschutz eine bedeutende Rolle in der Innenstadt Bad Kreuznachs. So ist ein nicht unerheblicher Teil der Gebäude, v. a. in der Kreuznacher Neustadt, ganz oder teilweise denkmalgeschützt. Hinzu kommen die beiden Brücken, als verbindende Elemente, die ebenfalls dem Denkmalschutz unterliegen. Im Rahmen von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen wird der Denkmalschutz häufig als Einschränkung empfunden. In diesem Zusammenhang wird jedoch verkannt, dass hierdurch die historische Substanz sowie auch die städtebaulich einzigartige, unverwechselbare und identitätsstiftende Situation konserviert werden konnte, 1 Stadt Bad Kreuznach: Integriertes Innenstadtentwicklungskonzept, Bestandsaufnahme / Analyse, Abschlussbericht Teil A (Oktober 2012): S. 24 ff., S. 29 ff., S. 77 ff., S. 83 ff. 3 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ die eines der bemerkenswerten Potentiale Bad Kreuznachs sowie ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der Stadt ausmacht. Um diese Potentiale sichtbar zu machen, müssen zum einen private Objekte instandgesetzt werden, zum anderen aber auch der öffentliche Raum. Dazu gehört auch die Gestaltung privater Häuser. Leider ist es bislang oftmals nicht gelungen, diese Potentiale auszuschöpfen. Im Wesentlichen liegt dies begründet in der Tatsache, dass die privaten Eigentümer mit dieser Aufgabe überfordert sind. Es liegt auf der Hand, dass Maßnahmen zur Inwertsetzung privater Objekte nur dann durchgeführt werden, wenn auch das Umfeld sich in positiver Weise entwickelt. Angesichts der vielen Nachteile, die die historische Altstadt für potenzielle Käufer und Mieter unattraktiv machen, erscheint der Denkmalschutz als ein weiteres Hemmnis. Jedoch besteht aus planerischer Sicht die Chance zur Aufwertung dieses Teils der Stadt in der Schaffung eines attraktiven Umfelds für Investitionen in diese stadtbildprägenden Gebäude, in städtebaulicher und auch organisatorischer Hinsicht. c. Städtebau Die historische Altstadt ist durch eine sehr hohe Verdichtung von Hauptgebäuden geprägt. Durch die historisch beengte Grundstückssituation sind die Parzellen häufig vollständig oder nahezu vollständig mit Hauptgebäuden überbaut. Eine Auflockerung allein durch Abriss von nicht mehr benötigten Nebenanlagen ist somit in dieser Lage kaum möglich. Letztendlich wird jedoch insbesondere im Norden der Kreuznacher Neustadt vornehmlich gewohnt. Teilweise liegt dies daran, dass einige an das Stadtzentrum angrenzende Bereiche Bad Kreuznachs attraktive Wohnstandorte sind. Für die meisten Teilbereiche ist diese Attraktivität jedoch deutlich einzuschränken, da größtenteils Phänomene wie hohe bauliche Dichten, kleine und ungünstig geschnittene Grundstücke, schlechte oder problematische Erschließung etc. zu verzeichnen sind. Der sehr schlechte Zustand einiger Objekte hat in der Vergangenheit zu einer sukzessiven Verschlechterung der allgemeinen Wohnqualität geführt, der auch den Wert der Wohnlage negativ belastet hat. So sind Teile der Innenstadt offensichtlich vor allem zu günstigen Wohnstandorten geworden, in denen einseitige Strukturen entstanden sind. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssen neben den Bemühungen um das Sanierungsmanagement zunächst insbesondere Anstrengungen unternommen werden, den öffentlichen Raum aufzuwerten und durch die Unterstützung gezielter Pilotprojekte die Ambition Bad Kreuznachs zu unterstreichen, damit hier eine positive Entwicklung geschieht. d. Gestaltung Auch die an privaten Gebäuden häufig angebrachten Elemente wirken sich negativ auf den öffentlichen Freiraum aus, wie etwa Markisen, Werbeanlagen oder uneinheitliche Schaufenstergestaltung. Häufig wurden auch Umbauten des gesamten Erdgeschossbereichs zur Herstellung größerer Schaufensterflächen vorgenommen, die in keinster Weise der historischen Fassade Rechnung tragen. So wurden nicht selten über die gesamte Gebäudebreite verlaufende horizontal verlaufende Fensterbänder, Markisen und Beschilderungen angebracht, die einen Bezug zu den eher vertikal gegliederten historischen Fassenteilen nicht mehr herstellen lassen. Dazu kommt noch die Möblierung des öffentlichen Raums durch Private, zum Beispiel in Form von Bestuhlung, Auslagen, Eingrünung von Sitzbereichen, Werbeanlagen und dergleichen, die in ihrer inflationären Anzahl und Vielfalt den öffentlichen Raum überfrachten. Es besteht hier die Chance der 4 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ weiteren Attraktivierung des öffentlichen Raums durch eine gestalterische Ordnung. Vorsicht ist jedoch geboten bei einer zu starken Ausrichtung auf historische Prinzipien. Hierdurch besteht die Gefahr der Antiquiertheit sowie des Verlusts von Flexibilität und Individualität durch zu einseitig orientierte Ausgestaltung des öffentlichen Raums. Es kann festgestellt werden, dass in Bezug auf die Möblierung des öffentlichen Raums ein qualitatives Defizit in Form von mangelnder Gestaltung und der zu großen Vielfalt von Elementen, jedoch insbesondere auch ein quantitatives Defizit, etwa durch das Fehlen von „konsumfreien“ Sitzmöglichkeiten) besteht. e. Qualitäten, Potentiale und Handlungsansätze Die beschriebenen Missstände und Mängel sind zu einem erheblichen Teil der historischen baulichen Struktur geschuldet. So führen beispielsweise die kleinteiligen Grundstücksstrukturen und Gebäude zu einer nur stark verminderten Nutzbarkeit durch gewerbliche Nutzer. Teilweise ist auch eine Wohnnutzung in angemessener Qualität nicht möglich. Gleichwohl ist festzustellen, dass diese aufgezeigten Schwächen auch Potenziale sein können. Dies ist ein hoher Anspruch und wird sich sicherlich nicht leicht und zeitnah umsetzen lassen; die vorhandenen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse und die Anforderungen des Denkmalschutzes wirken gleichsam restriktiv auf die Entwicklung der Innenstadt. Dennoch besteht hier eine Chance zur Stärkung der Innenstadt, die nicht ungenutzt bleiben sollte. Die Analyse der Innenstadt Bad Kreuznachs hat sowohl städtebaulich-funktionale als auch gestalterische Missstände offen gelegt. Besonders auffällig ist die unterschiedliche städtebauliche Qualität der einzelnen Teilbereiche - Historische Altstadt und Südstadt - mit den jeweils spezifischen Problemen, aber auch spezifischen Chancen. Von enormer Brisanz ist hierbei die in großen Teilen vorhandene kleinteilige Baustruktur insbesondere in Teilbereichen der historischen Altstadt, die zusätzlich noch häufig mit Restriktionen aus dem Denkmalschutz versehen ist. Diese stellt zum einen eine Stärke der Stadt dar. In der Deckung der Angebotslücken mit zeitgemäßen Produkten, kann dies zum anderen im Zusammenhang mit einer knappen Verfügbarkeit an potenziellen Entwicklungsflächen als eine der schwierigsten Aufgaben zur Verbesserung der Innenstadt von Bad Kreuznach angesehen werden. Neben den funktionalen Schwächen ist ein schleichender Imageverfall festzustellen, der durch Sanierungsstau an Gebäuden, Leerständen, teilweise Unverträglichkeit von Fußgänger- und motorisiertem Verkehr, sowie Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum, gekennzeichnet ist. Um die Innenstadt Bad Kreuznachs als zentralen Versorgungsbereich mit hoher Qualität zu erhalten sind deshalb umfassende Maßnahmen erforderlich. Ohne lenkende Maßnahmen seitens der Stadt und ohne Investitionen in öffentliche wie private Maßnahmen wird eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung der Innenstadt nicht möglich sein. III. Gestaltungsfibel - Gestaltungssatzung Was ist die Gestaltungsfibel? Die vorliegende Gestaltungsfibel enthält Erläuterungen, die nicht rechtsverbindlich sind und dient der Veranschaulichung und Begründung der verbindlichen Festsetzungen der Gestaltungssatzung. Zudem soll die Fibel die gestalterische Idee allgemeinverständlich für die Kreuznacher Neustadt transportieren. 5 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ 1. Sachlicher Geltungsbereich (Erläuterung zu § 2 Gestaltungssatzung) Ziel der Satzung ist es, städtebauliche Ensembles, Einzelgebäude aber auch Straßenräume und Freiflächen zu erhalten und fort zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung dient dabei der Steuerung von Neubaumaßnahmen, Umbauten sowie Sanierungen für das sensible „Herzstück“ „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“. Die Gestaltungssatzung ist als gemeinsamer innerstädtischer Gestaltrahmen zu verstehen, in dessen Grenzen eine Individualisierung des einzelnen Gebäudes möglich wird. Sie folgt dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Die Satzung soll auf diesem Weg der Erhaltung des historischen Stadtgrundrisses dienen und zur Weiterentwicklung einer vielfältigen, aber harmonischen Stadtgestalt beitragen. Neubaumaßnahmen, bauliche Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen sowie Werbeanlagen müssen in Maßstab, Form, Gliederung, Material und Farbe das Stadtbild und die Eigenart des Straßenraumes berücksichtigen und sich dabei in die ihre Umgebung prägenden Bebauungsstrukturen einfügen. Daher werden die in der vorliegenden Gestaltungssatzung bezeichneten öffentlichkeitswirksamen Veränderungen an privatem Eigentum nun genehmigungspflichtig. Durch die Gestaltungssatzung wird nun eine über die der Landesbauordnung RheinlandPfalz vorgeschriebene Genehmigungspflicht hinaus in der Kreuznacher Neustadt eingeführt. Die Anbringung von z.B. einer Werbeanlage oder auch ein Bauvorhaben sind durch die untere Bauaufsichtsbehörde vorab zu genehmigen. Hierzu ist vor der Ausführung ein Antrag zu stellen und die Erteilung einer Genehmigung abzuwarten. Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Bad Kreuznach oder direkt in der Fachabteilung Bauordnung und Gebäudewirtschaft in der Viktoriastraße 13 in Bad Kreuznach. 2. Gliederung der Baukörper (Erläuterung zu § 3 Gestaltungssatzung) Werden innerhalb eines historischen Bereichs der Stadt Gebäude neu errichtet, so ist in besonderem Maße Rücksicht auf das historische Stadtbild zu nehmen. Ein gelungenes Beispiel für eine harmonische Gliederung der Baukörper sowie die Rücksichtnahme auf vorhandene Trauf- und Firsthöhen zeigt sich in der Magister-Faust-Gasse 40-34. Positives Beispiel für die harmonische Gliederung der Baukörper in der Magister-Faust-Gasse: Trauf- und Firsthöhen sind aufeinander abgestimmt - trotz unterschiedlicher Farbigkeit und unterschiedlicher Raumhöhen entsteht ein harmonisches Straßenbild. 6 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Die Gebäude wurden in den 90er Jahren neu errichtet und machen deutlich, wie positiv sich eine rücksichtsvolle Architektur- und Farbsprache auf das Gesamtensemble Altstadt auswirkt. 3. Dachlandschaft (Erläuterung zu § 4 Gestaltungssatzung) Das Bild der Kreuznacher Neustadt, das sich dem Betrachter aus der Vogelperspektive von der Kauzenburg oder den höher gelegenen Aussichtspunkten bietet, ist vor allem auf die Dachlandschaft zurückzuführen, die es besonders zu schützen gilt. Die Vorschriften dieser Satzung schützen die ortstypische, kleinteilige Struktur von Dächern und Dachaufbauten. In ihrer Anordnung greifen sie den Rhythmus der Fassadengliederung auf und schließen somit die Gesamterscheinung eines Gebäudes harmonisch ab. Spitzgauben kommen im Stadtbild der Kreuznacher Neustadt des Öfteren vor, während flach geneigte Schleppgauben die Ausnahme sind. Die vorherrschende Dachform im Altstadtbereich ist das steile Satteldach. Dachflächenfenster und Dacheinschnitte werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, da sie zweifellos zu einer erhöhten Qualität des Wohnens beitragen können. In ihrer Wirkung dürfen sie jedoch das historische Bild der Stadt nicht beeinträchtigen. Zudem wird bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde (bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach) benötigt. Die Art und Farbe der Dacheindeckungen ist, wie das Bild zeigt, individuell. Als Farben für die Dacheindeckung kommen alle Schattierungen von Rot über Rot-Braun bis Schwarz in Betracht. Lediglich glänzend engobierte Ziegeln in heute erhältlichen Trendfarben wie z.B. blau und grün sollen im historischen Bereich der Kreuznacher Neustadt nicht zur Eindeckung kommen. Die Dachlandschaft der Kreuznacher Neustadt: hier sind alle Farbnuancen von Rot über Rot-Braun bis Schwarz dabei. 4. Fassaden (Erläuterung zu § 5 Gestaltungssatzung) Veränderung oder Neuanlage von Baukörpern in der Kreuznacher Neustadt wirken auf die bereits bestehenden Ensembles. Die Kleinteiligkeit der bestehenden Fassaden ist weiterhin zu erhalten. Fassaden stellen das Gesicht eines Gebäudes dar – sie bestimmen maßgeblich die Wahrnehmung des Stadtbildes. Somit lebt das historische Erscheinungsbild der Stadt Bad Kreuznach von den vielen Einzelfassaden. Sobald eine Fassade in der Gestaltung von der Farb- und Formensprache der historischen Bebauung abweicht, wird der Gesamteindruck des Ensembles gestört. 7 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Insgesamt muss bei einem Neubau bzw. einer Sanierung erreicht werden, dass Gewände, Fenster, Fassadenachsen, Schaufenster, Türen und Tore in Größe, Rhythmus, Proportion, Maßstäblichkeit, formaler Gestaltung und Material dem Bauwerk bzw. dem Straßen- und Stadtbild angepasst werden. Die Gebäude in der Kreuznacher Neustadt stammen aus unterschiedlichsten Entstehungsphasen. Im Stadtbild ist hier die Entwicklung der Architektur vom 19. Jahrhundert bis heute besonders deutlich. Das abwechslungsreiche Fassadenbild ist mit Grund für die Attraktivität dieses Stadtteils und macht seinen besonderen Reiz aus. Allerdings hat über die Jahre das Erscheinungsbild vieler Gebäude gelitten. Aufdringliche und extrem farbige Werbung sowie unangepasste Umbaumaßnahmen haben negativen Einfluss auf die Fassadenaufteilung und das Aussehen der Gebäude. Die Fehler der Vergangenheit sollen künftig durch die Gestaltungsregelungen vermieden werden. Die Mehrzahl der Gebäude in der Kreuznacher Neustadt gehört dem Fassadentyp „Lochfassade“ an. Bei Lochfassaden überwiegen geschlossene flächige Wandanteile. In der Kreuznacher Neustadt herrscht die vertikale Gliederung der Fassade vor. Positives Beispiel für die Fassadengliederung eines Geschäftshauses. Die Schaufenster im Erdgeschoss nehmen die Fassadengliederung des Obergeschosses harmonisch auf. Bei Umbauten muss die bestehende Fassadengliederung beachtet und aufgenommen werden. Großmaßstäbliche Einbauten, übergreifende Fassadenverkleidungen etc. sind deshalb nicht zulässig. Dies bedeutet zum Beispiel, dass sich Sockelausbildungen auf das Erdgeschoss beschränken müssen und nicht durch Verkleidungen oder Werbeanlagen bis in die Obergeschosse gezogen werden dürfen. Diese Merkmale sind bei Umbaumaßnahmen am Gebäude und auch beim Anbringen von Werbeanlagen zu berücksichtigen. 5. Materialien (Erläuterung zu § 6 Gestaltungssatzung) Die zugelassenen Materialien entsprechen den traditionellen Baustoffen, die seit Jahrhunderten das Stadtbild von Bad Kreuznach prägen. Zu den ortstypischen (Bruch-) Steinen zählen v.a. roter Sandstein. Diese Regelung soll die typischen, regionalen Ausprägungen in der Stadt vor einer zunehmenden „Durchmischung“ mit ortsuntypischen Materialien, wie folgend aufgeführt, schützen. 8 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Auch Backstein-Fassaden kommen in der Kreuznacher Neustadt vor (s.o.). Sie sollen erhalten werden und nicht durch gekachelte Oberflächen ersetzt werden (s.u. links). Die für Bad Kreuznach typischen Ziersäulen sind im Stadtbild zu erhalten (s.u. rechts) und bei Abgang zu ersetzen. Sie prägen das Stadtbild nachhaltig und sind das typische Gestaltmerkmal in der Kreuznacher Neustadt entlang der Mannheimer Straße. Imitation von Fassaden sind nicht wünschenswert und bewirken mitunter, dass der eigentliche Charakter einer Häusergruppe oder eines Straßenzuges verloren geht. Sind Fassaden verputzt, empfiehlt es sich mineralische, diffusionsoffene und kapillaraktive Putze (Kalkputze) zu verwenden. Der Vorteil von dieser Putze ist, dass sie Feuchtigkeit aufnehmen und auch wieder trocknen. Die Wand kann, wenn sie mit einem mineralischen Putz versehen ist „atmen“ und Schäden an der Gebäudesubstanz werden vermieden. 9 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Das Foto links zeigt einen feinen, glatten Putz der die historische Bausubstanz berücksichtigt und zu einem harmonischen Stadtbild beiträgt. Das Foto rechts zeigt einen groben Kratzputz der einer harmonischen Fassadengestaltung entgegenspricht. Müssen Balken bzw. Fachwerk ergänzt oder getauscht werden, so ist es empfehlenswert abgelagerte Hölzer zu verwenden. Die Holzoberflächen sind mit historischen Leinölfarben zu bearbeiten. Die Bilder zeigen fachgerecht aufgearbeitetes und verziertes Fachwerk wie man es sich an vielen Stellen in der Kreuznacher Neustadt wünscht. Es ist außerdem empfehlenswert, Gefache des Fachwerks in Lehm oder mit Lehmbausteinen auszubilden, da diese Materialeigenschaften besitzen, die besser mit Holz zusammenpassen. Eine Ausfachung in Backstein soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies von der historischen Situation her passend ist. Für den Außenputz werden Lehm- und Kalkputze vorgeschlagen (in Bad Kreuznach z.T. bei Bauten aus dem 19. Jh.). Durch die genannten Empfehlungen kann sich die Lebensdauer der Fassade erheblich verlängern. Traditionell wurden Fenster und Schaufenster aus Holz hergestellt. Diese Tradition soll durch die Regelungen der Gestaltungssatzung fortgeführt werden. 10 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ 6. Farben (Erläuterung zu § 7 Gestaltungssatzung) Farbe ist eine weitere Dimension in der Stadtgestaltung. In der Kreuznacher Neustadt herrschen die schlichten Putzfassaden vor. Für diesen Fassadentyp haben Farben mitunter eine besondere Tragweite. Durch einen einfachen Anstrich lässt sich in kürzester Zeit die Wirkung eines Gebäudes aber auch eines ganzen Straßenzuges komplett verändern. In Zeiten einer immer weiter wachsenden Individualität jedes Einzelnen ist auch das Verlangen, diese Einzigartigkeit nach außen sichtbar zu machen, beharrlich gestiegen. In Verbindung mit einer nahezu unendlichen Vielfalt an Farben, Farbtechniken und der schnellen Verbreitung von Modetrends sowie Kunstströmungen werden viele Städte immer „bunter“.Dies ist nicht per se negativ. Die Kreuznacher Neustadt ist geprägt durch helle, eher pastellige Töne aber auch warm rote Erdtöne in Anlehnung an den in der Region stark vertretenen roten Stein (Rotenfels) sowie (gelben) Sandstein (warme Farben). Durch die neuen, häufig grellen, Anstriche mit starkem Blaustich wird dieses identitätsstiftende Bild stark verfälscht und aufgelöst. Die angestrebte Erhaltung des für die Region typischen Stadtbildes bedarf daher auch der Regulierung von Farbkombinationen an baulichen Anlagen. Für die Kreuznacher Neustadt sind zwei Fassadentypen prägend: die am häufigsten vertretene helle Putzfassade sowie die rot-braune/schwarze-weiße Fachwerkfassade. Die folgenden Empfehlungen zur Farbauswahl sind nicht auf der Basis individueller Geschmäcker und Vorlieben entstanden; als Grundlage diente die umfassende fotografische Bestandsaufnahme der Häuser im Satzungsgebiet, der derzeitigen Gebäudetypen und Fassadenfarben. Für die Gestaltung von Fassaden finden in der Kreuznacher Neustadt zumeist drei Farbarten Verwendung: 1. die Grundfarbe: Sie ist die eigentliche Fassadenfarbe und wird entweder über das verwendete Fassadenmaterial (z. B. Putz) bestimmt oder über Anstriche bzw. Einfärbungen jener Materialien. Die Grundfarbe nimmt die größte Fläche einer Fassade ein und dominiert den farblichen Gesamteindruck eines Gebäudes. 2. die Akzentfarbe: Mit diesem häufig kräftigeren Farbton können Fassadendetails betont werden. Dies sind z.B. Türen, Fensterläden, Putzfaschen, Brüstungselemente oder Lisenen. Die Akzentfarbe (gleich ob die Akzentfarbe heller, intensiver, dunkler oder in anderen Farbtönen gehalten wird) setzt sich als Kontrast zur Grundfarbe ab. 3. die Neutralfarbe: Als dezente, nicht farbig wirkende Ergänzung an einer Fassade findet sie überwiegend an untergeordneten Fassadenteilen Verwendung. Zum Beispiel Sockelbereiche, Treppenaufgänge und Gesimse werden oftmals mit einem neutralen grau abgesetzt. Die Neutralfarbe rückt selbst nicht in den Vordergrund und ist oft unempfindlicher als die Grundfarbe gegenüber Umwelteinflüssen - daher ist diese Farbe auch für Nebenanlagen oder technische Einrichtungen geeignet. In der Kreuznacher Neustadt wird oftmals für den Sockelbereich, Gesimse und Lisenen statt einer Farbe gelber Sandstein verwendet. Hier wird schon fast die Wirkung eines Zierelements erzielt. 11 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Die beiden oberen Fotos zeigen die grundlegenden Schemata der Farbgebung in der Kreuznacher Neustadt für eine Putzfassade sowie eine Fachwerkfassade. Die Skizze links zeigt wie durch unterschiedliche Farbintensitäten dennoch ein harmonisches Gesamtbild entstehen kann. 12 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Grundsätzlich gilt: an einer Fassade können mehrere Farben verwendet werden. Diese sollten jedoch aufeinander abgestimmt sein. Dabei sind theoretisch vier Kombinationen möglich: 1. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Helligkeitsstufen des selben bzw. eines sehr ähnlichen Farbtons 2. Das Zusammenspiel einer Farbe mit einem neutralen Farbton (weiß, grau, creme) 3. Die Kombination von Farben aus der gleichen Farbfamilie (kalte bzw. warme Farben) 4. Die Verwendung von Farbtönen aus unterschiedlichen Farbfamilien (sollte unbedingt vermieden werden) Insbesondere Kombination 1 und 2 sind bedenkenlos möglich. An einigen Fassaden soll der Kontrast jedoch stärker herausgearbeitet werden. Dann empfiehlt sich Kombination 3. Die Kombination von warmen und kalten Farben an einer Fassade ist dagegen schwierig und sollte insbesondere an Putzfassaden vermieden werden. Insgesamt ist auf eine harmonische Farbwirkung zu achten, denn auch Farbkombinationen aus der gleichen Farbfamilie können unharmonisch wirken, insbesondere in Relation mit zusätzlichen Farben der Umgebung. Es wird empfohlen vor Anbringung eines neuen Farbanstrichs ein Abstimmungsgespräch mit der Stadtverwaltung Bad Kreuznach zu führen, sowie das Handbuch zur Farbkollektion für die Kreuznacher Neustadt unbedingt zu beachten. 7. Schaufenster, Fenster, Türen, Rollläden, Fensterläden (Erläuterung zu § 8 Gestaltungssatzung) Die Bereiche im Erdgeschoss vor allem entlang der Mannheimer Straße sind das Gesicht der Kreuznacher Neustadt. Sie machen neugierig und laden zu einem Besuch der Geschäfte und gastronomischen Betriebe ein. Diese direkt sichtbaren Bereiche sind aber auch Teil der gesamten Fassade – die Obergeschosse bauen auf dem von den Schaufenstern dominierten Erdgeschoss auf. Sind Fensterflächen zu groß, z.B. überdimensionierte Schaufenster, so kommt es zu einer visuellen Loslösung des Untergeschosses vom Obergeschoss. Links: Negatives Beispiel für die Fassadengliederung eines Geschäftshauses. Das Schaufenster im Erdgeschoss ist überdimensioniert und schneidet das Erdgeschoss optisch vom Obergeschoss ab. Zudem wird die gesamte Gebäudefront durch eine Werbeanlage verkleidet. Rechts: das Schaufenster im Erdgeschoss nimmt optimal Bezug zu den Öffnungen des Obergeschoss. Das Ergebnis ist eine harmonische Fassadengliederung. Daher müssen die Schaufensterelemente des UG mit den Fenstern des OG in Einklang stehen um eine harmonische Fassadengliederung zu erreichen. Eine Unterteilung der 13 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Fensterflächen ist daher notwendig und kann heute auch unproblematisch umgesetzt werden. Auch die Rahmen der Fenster und der Schaufenster müssen sich in das Gesamtbild des Gebäudes einfügen. Als Material ist vorzugsweise Holz zu wählen. Die §§ 5 und 6 der Gestaltungssatzung sind anzuwenden. Gestalterisch sollten Erdgeschoss und Obergeschosse homogen gestaltet sein. Schaufenster sollen den Passanten den Einblick in die Geschäfte ermöglichen. Werden Schaufenster blickdicht gestaltet so wird das Flanieren durch die Kreuznacher Neustadt reizlos und die Anziehungskraft lässt nach. Deshalb soll für die Fenster und Türen nur „Klarglas“ verwendet werden. Das Zukleben oder Übermalen der Fensterflächen ist nur zu einem kleinen Teil und für Werbung zulässig (vgl. Punkt 13). 8. Markisen (Erläuterung zu § 9 Gestaltungssatzung) Beim Bummeln durch die Stadt, bei der Betrachtung der Schaufenster ist vor allem in den Sommermonaten ein Sonnen bzw. Wetterschutz sinnvoll. Der Gestaltwert kann durch Markisen aber auch transparente Vordächer erhöht werden und die Aufenthaltsqualität in der Kreuznacher Neustadt erhöht werden. Es ist darauf zu achten, dass sich Markisen und Vordächer in die Fassade der Gebäude einfügen. Die Gliederung der Fassade ist dabei zu erhalten. Die Fotos zeigen zwei Markisen, die beide vorbildlich angebracht sind. Auf dem linken Bild ist die Farbgebung (Streifen) der Markise optimierungsbedüftig. Die rechte Markise hingegen kombiniert geschickt die Funktion Sonnenschutz mit zeitgleicher, dezenter Eigenwerbung. Bei Gebäuden mit Lochfassade mit vertikaler Gliederung, wie sie in der Kreuznacher Neustadt vorherrschen, muss das Gebäude mit seiner Gliederung immer ablesbar bleiben. Dies bedeutet z.B. für das Anbringen von Markisen, dass der Rand der Fassade als Gebäuderahmen ersichtlich bleiben muss. Auch wenn Markisen eingefahren werden können, so bestimmen sie doch wenn sie in Benutzung sind maßgeblich das Erscheinungsbild der Häuser und haben großen Einfluss auf den Straßenraum. Deshalb sollen sie sich in Form und Farbe der Umgebung und der Fassadengliederung unterordnen. 14 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ 9. Freileitungen, Antennen, Sonderanlagen (Erläuterung zu § 10 Gestaltungssatzung) Die Anbringung von Antennen und Parabolspiegeln ist auf ein Minimum zu reduzieren. Ihre Wirkung auf die Umgebung ist eingehend zu prüfen. Ziel ist es die Installation der Anlagen möglichst unauffällig zu gestalten. Auch hier gilt: Die Vermeidung von Freileitungen, Antennen und Sonderanlagen im Stadtbild der Kreuznacher Neustadt hat Vorrang. Die beiden Fotos zeigen die Gestaltqualität von durch Antennenanlagen überfrachtete Fassaden sowie Klimageräte, die zum öffentlichen Straßenraum hin angeordnet sind. Das Abluftrohr einer ehemaligen Gaststätte sowie eine Vielzahl von Kabeln an der Fassade tragen zu keinem harmonischen Stadtbild bei. Wenn technisch möglich sind diese Anlagen so anzubringen das sie aus dem öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar sind. 15 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historisc ischer Stadtkern“ 10. Podeste (Erläuterung zuu § 12 Gestaltungssatzung) Der Bau/Einsatz von Podeste sten ist immer wieder Thema und ist stadtg tgestalterisch fraglich. Grundsätzlich sollten baulich iche Erhöhungen nur da zum Einsatz komme men wo keine andere Möglichkeit für ein angeneh nehmes niveaugleiches Sitzen möglich ist. Das Podest muss vorrangig als Niveauausgleic leich dienen und nicht als Alleinstellungs gsmerkmal für einen Gastronomischen Betrieb. Podeste P können, wenn sie hochwertig a ausgeführt sind, ein attraktives Gestaltungseleme ment sein. Es muss jedoch bedacht we werden, das bauliche Erhöhungen im Straßenraum um auch Stolperfallen sein können. Vorr allem a sehbehinderte Menschen benötigen dann e eine taktile Information (z.B. Höhendiffere erenz von Podest und Straße von mind. 3 cm). Du Durch Podeste werden Barrieren geschaffen en, die einem Teil der Bevölkerung die Möglich ichkeit nimmt entsprechende gastrono nomische Angebote wahrzunehmen. Daher sind d Podeste in einem Bereich so zu gestalte lten, dass das Podest barrierefrei z.B. durch eine Rampe Ra erreichbar ist. Des Weiteren spielt das Thema The Brandschutz im Bereich der Kreuzna nacher Neustadt eine große Rolle. Aufgrund dess h historischen Stadtgrundrisses und der üb über die Jahrhunderte gewachsenen Strukturen sind ind die Straßenbereiche durch die angrenze zende Bebauung stark beschränkt. Im Fall einess Brandes und dem Einsatz heutiger, moderner mo Lösch- und Rettungsfahrzeuge wird sov oviel Platz z.B. zum Ausfahren der Drehle hleiter benötigt, dass hierfür der gesamte öffentlich liche Straßenraum in Anspruch genommen werden w muss um eine für alle Beteiligten sichere R Rettung zu gewährleisten. Dieser Sicherhe rheitsaspekt macht es daher unmöglich im Bereich h der „Kreuznacher Neustadt – historischer er Stadtkern“ Podeste zuzulassen. 11. Bemalungen und Schri hriftzüge an Fassaden (Erläuterung zu § 13 Gesta staltungssatzung) Zwei positive Beispiele für ür Bemalung und Beschriftung von historischen n Gebäuden G in der Kreuznacher Neustadt. Bemalungen und Beschriftung ungen tragen zur Adressbildung eines Stadtte tteils bei. Daher sollen sie auch weiterhin zugelass lassen werden. In der Kreuznacher Neust ustadt gibt es einige Brandwände die durch eine e entsprechende Gestaltung aufgewertet wer erden können. Jedoch kann eine Vielzahl an bunte nten und zu großen Beschriftungen/Bemalun lungen auch negative Auswirkungen haben. Daher er solle eine Beschränkung auf vor allem auf Größe und ggf. 16 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Farbigkeit erfolgen. Es empfiehlt sich grds. eine eher zurückhaltende Farbgebung zu wählen. Besonders positiv lassen sich monochromatisch dargestellte Malereien in das Stadtbild integrieren. Diese Ton-in-Ton-Malerei wirkt meist harmonisch, da sie aus sehr eng verwandten Farbtönungen besteht. Hierbei ist ein Grundton (Mittelton) vorherrschend. Die Abstimmung mit der Stadtverwaltung muss daher vor Beginn der Arbeiten erfolgen. 12. Werbeanlagen (Erläuterung zu § 14 Abs. 1 Gestaltungssatzung) Heutzutage gibt es im Stadtbild eine Vielzahl an Werbung und Hinweisschilder. Dazu gehören Plakate leuchtende Buchstaben oder auch Banner und übergroße Poster. Werbung gehört zu einer belebten Innenstadt mit Geschäften und Restaurants. Doch mitunter verändert die Werbung das Straßenbild so massiv durch Anzahl, Farbgebung und oder Beleuchtung, dass das Maß zwischen notwendiger Werbung und Störung des Stadtbildes überschritten ist. Die allgemeinen Vorschriften des § 13 Gestaltungssatzung sollen die Qualität von Werbeanlagen unterstützen und die Quantität beschränken. Dazu sind einige grundlegenden Regeln nötig wie z.B., dass an einem Haus bzw. auf einem Grundstück nur für Geschäfte und Dienstleistungen geworben werden darf, die sich auch dort befinden. So kann die Anzahl der Außenwerbungen mitunter deutlich gesenkt werden. Ebenso wichtig ist, dass Werbeanlagen die nicht länger benötigt werden, auch aus dem Stadtbild entfernt werden. Die Auflagen der Baugenehmigung sind zwingend einzuhalten. Auf beiden Fotos wird deutlich: die Anzahl der Werbeträger pro Nutzungseinheit ist zu hoch! Werbeanlagen (Erläuterung zu § 14 Abs. 2 Gestaltungssatzung) Die Kreuznacher Neustadt stellt den Kern der historischen Altstadt dar. Dies ist ein besonderer Teil der Stadt Bad Kreuznach. Hier befinden sich zum großen Teil kleinteilige Geschäfte mit außergewöhnlichen und oder hochwertigen Artikeln. Dieser Bereich der Stadt ist prädestiniert für hochwertige Geschäfte, Gastronomie und Dienstleistung. Somit muss auch für diesen Bereich der Stadt Bad Kreuznach das Entwicklungsziel die dauerhafte Ansiedlung von hochwertigen Geschäften, Gastronomen, Dienstleistern sowie der Erhalt des Wohnstandortes und der Ausbau des touristischen Potenzials gelten. Diese Nutzungsvielfalt kann nur dann erhalten und gestaltet werden, wenn der städtebauliche Rahmen auch Vorgaben für eine hochwertige Außenwerbung festlegt. Ziel der 17 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Festsetzungen ist daher die Reduzierung der einzelnen Werbeanlage (in Größe, Auffälligkeit etc.) zu Gunsten einer gemeinsamen Entwicklungsperspektive für die Kreuznacher Neustadt. Positives Beispiel: Das Foto zeigt eine Schriftzug aus Einzelbuchstaben auf einem schmalen Träger. Werbeanlagen die in Form von Schriftzügen als Einzelbuchstaben ausgeführt sind wirken meist hochwertiger als hinterleuchtete Werbeplatten die flach an die Fassade montiert werden. Werbeanlagen (Erläuterung zu § 13 Abs.3 Gestaltungssatzung) Werbeausleger sind beliebte Werbeanlagen und finden sich häufig in der Kreuznacher Neustadt wieder. Sie stehen zumeist in einem Winkel von 90 Grad von der Fassade ab und sind auch seitlich des Gebäudes gut wahrnehmbar. Aufgrund der großen Effizenz und damit einhergehenden Häufigkeit dieser Anlagen werden sie weiterhin zugelassen, auf der anderen Seite wird das Aussehen von Auslegern und Aussteckern auch stark reglementiert. Größe, Anbringungsort und Anzahl sind die Hauptinhalte der getroffenen Festsetzungen. Positive Beispiele: handwerklich filigran hergestellte Ausleger. Zudem wird darauf hingewiesen, dass vor allem die oben abgebildeten Werbeausleger zum besonderen Flair der Neustadt beitragen und somit vorrangig in dieser Art gestaltet werden sollten. 18 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Werbeanlagen (Erläuterung zu § 14 Abs. 4 Gestaltungssatzung) Mobile Werbeträger finden vor allem im Bereich der Gastronomie Anwendung. Sie kündigen tagesfrische oder spezielle Angebote an. Ist der Werbeträger sehr einfach und schlicht entfaltet er entsprechende Wirkung. Auch die Anzahl der Werbeträger im Straßenraum hat Einfluss auf die Wirkung der Werbung. Stehen zu viele Werbeträger im Straßenraum, so sieht der Kunde mitunter „den Wald vor lauter Bäumen“ nicht. Links: positives Beispiel für eine ein zurückhaltende aber wirkungsvolle Werbetafel Rechts: bunte Drehwerbung sowie ein Aufsteller mit auffälliger Getränkewerbung Werbeanlagen (Erläuterung zu § 13 Abs. 5 Gestaltungssatzung) Die Beklebung der Schaufenster durch einen Schriftzug, der die Einzelbuchstaben an der Fassade ersetzt, kann eine optisch ansprechende und kostengünstige Alternative zu klassischen Werbeanlagen sein. Ohne Schäden an der Fassade zu verursachen, kann eine attraktive, kurzfristig änderbare Außenwerbung gestaltet werden. Die Beklebung der Fensterfläche ist zweizeilig, jedoch sorgt das blinkende „Kiosk“ Schild für Unruhe. Die Beklebung ist daher auch weiterhin gestattet. Jedoch wird die Beklebung ab einer Buchstabengröße von ≥ 0,20 m auf die Anzahl der maximal zulässigen Werbeanlagen pro Nutzung anzurechnen. Nachfolgende Skizzen machen deutlich wie Werbung an Gebäuden in der Kreuznacher Neustadt aussehen kann bzw. nicht mehr aussehen sollte. 19 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ so geht’s: der Werbeausleger ist richtig positioniert, die Flachwerbung auf der Fassade ist richtig dimensioniert und die Werbebeklebung ist ≤ 0,20 m, so dass sie zurückhaltend wirkt und nicht auf die max. Anzahl der Werbeanlagen angerechnet wird. so geht’s: der Werbeausleger ist richtig positioniert, statt der Flachwerbung auf der Fassade wurde eine große aber zulässige Werbebeklebung auf der Eingangstür gewählt. Die restliche Werbebeklebung ist entsprechend dimensioniert dass sie zurückhaltend wirkt und nicht auf die max. Anzahl der Werbeanlagen angerechnet wird. so geht’s nicht: der Werbeausleger ist zu hoch positioniert, die Ausführung des Werbeauslegers ist nicht zulässig, es ist zu viel Flachwerbung auf der Fassade angebracht, die Werbebeklebung ist insgesamt zu groß dimensioniert, so dass sie auf die max. Anzahl der Werbeanlagen angerechnet werden muss. 13. Warenauslage im öffentlichen Raum (vgl. Sondernutzungssatzung) Warenauslagen vor den Geschäften erhöhen den Reiz eines Stadtbummels und animieren zum Kauf. Dennoch soll dies die Nutzung des öffentlichen Raumes nicht dominieren und gestalterisch negativen Einfluss auf das Stadtbild nehmen. Deshalb ist die Belegung des Straßenraumes durch Außenverkauf nur im begrenzten Umfang und unter Beachtung von 20 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Regeln möglich. Dazu gehört auch, dass die Waren in einer ansprechenden Art den Kunden präsentiert werden. Um den Besuchern der Kreuznacher Neustadt das Flanieren zu ermöglichen und damit den Besuch zu einem Einkaufserlebnis werden zu lassen, sollten die Schaufenster einsehbar bleiben, vor den Schaufenstern unter den Vordächern und Markisen immer eine Laufgasse freigehalten werden. Die Warenauslagen sollen deshalb nur eine begrenzte Fläche im Straßenraum belegen. Die Qualität der Einkaufslage spiegelt sich auch in der Warenpräsentation wieder. Deshalb sollten einfache Kartons, Waschkörbe, Paletten, Container u.ä. nicht genutzt werden. Die „Möbel“ zur Warenpräsentation sollten aufeinander abgestimmt sein. Die Warenauslage auf dem linken Foto ist zurückhaltend und lässt das Betrachten der Schaufenster weiterhin zu. Auf dem rechten Foto wirkt das Schaufenster durch Anzahl und Höhe der Kartenständer verstellt und verdeckt. Besonders wichtig für die Warenpräsentation aber auch den Besucher ist die Überschaubarkeit des Angebots. Man sollte den Straßenraum in seiner ganzen Ausdehnung sowie die umliegenden Geschäfte wahrnehmen können. 14. Außengastronomie (vgl. Sondernutzungssatzung) Außengastronomie als Sondernutzung des öffentlichen Raumes trägt zur Belebung Kreuznacher Neustadt bei und entspricht dem Gedanken einer urbanen, attraktiven Innenstadt mit Aufenthaltsqualität. Diese Sondernutzung muss sich aber auch den Anforderungen an eine qualitätvolle Gestaltung der Innenstadt unterordnen. Die Nutzung muss sich in das Gesamtbild der Innenstadt einfügen. Das gilt insbesondere für Art und Umfang der Außenbestuhlung, Art und Größe eines möglichen Sonnenschutzes und für die Maßnahmen zur Attraktiveren der Flächen z. B. mit Pflanzen. Deshalb sollte die Bestuhlung der Außengastronomie z. B. mit hochwertigen Holzmöbeln, Korbsessel oder mit Flechtwerk bespannten Stahlmöbeln erfolgen. Dabei sollten Naturfarben oder dunkle Farben wie z.B. schwarz, anthrazit oder grau gewählt werden. So kann ein aufeinander abgestimmtes, hochwertiges Erscheinungsbild der Außenmöblierung in der Kreuznacher Neustadt erreicht werden. 21 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ Das linke Foto zeigt einen Schirm mit Bierwerbung der farblich unruhig und unpassend gestaltet ist. Das rechte Foto zeigt eine ansprechende Möblierung sowie dezente Sonnenschirme. Die zurückhaltende Gestaltung wirkt insgesamt hochwertig und einladend. Das linke Foto zeigt die komplette transparente Einfassung einer gastronomisch genutzten öffentlichen Fläche. Obwohl sie transparent gestaltet ist wird eine abgeschlossene Wirkung erzielt. Das rechte Foto zeigt eine Podestfläche in der Kreuznacher Neustadt. Durch die vielen unterschiedlichen verwendeten Farben (grün, rot, weiß, gestreift) entsteht ein unruhiges Gesamtbild. Bei schönem Wetter kann ein Sonnenschutz für die Gäste notwendig sein. Markisen oder freistehende Sonnenschirme können dies leisten. Auch hier sind hochwertige Materialien gefordert, helle Schirme in natürlichen Farben passen zum Mobiliar. Aufdringliche Werbung ist hierauf nicht gewünscht. Überdachungen oder Pavillons, um die Sitzplätze im Freien „wetterfest“ zu machen, sind nicht zulässig. Die Stühle und Tische stehen auf der Straße. Vor allem in den warmen Monaten wird sich in diesem Bereich getroffen, verweilt und beobachtet – die Kreuznacher Neustadt als Bühne. Das bedeutet, dass eine Abgrenzung des Freibereiches durch bauliche Einrichtungen 22 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ wie Wände, Palisaden, Sichtschutze, Windschutze nicht erfolgen sollte, um den Charakter des öffentlichen, durchlässigen Raumes als erlebbaren Freiraum zu erhalten. Auch in Bezug auf die Außenbestuhlung ist darauf zu achten, dass Mindestdurchgangsbreiten innerhalb der Außenbestuhlung von mind. 90 cm eingehalten werden. Mobilitätseingeschränkte Menschen die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind benötigen einen größeren Bewegungsradius. Die Bewegungsfläche zum Wenden beträgt mind.1, 50 m x 1, 50 m. Das linke Foto zeigt einen ungegliederten gastronomischen Außenbereich. Das untere Foto zeigt einen klar strukturierten und thematisch begrünten Außenbereich in Wien der zum verweilen einlädt. Eine Begrünung der Freibereiche ist an vielen Stellen der Innenstadt generell wünschenswert. Materialien für Pflanzbehälter können Terrakotta bzw. Ton sein. Nachbildungen aus Kunststoff sind nur in sehr hochwertigen, Ton-ähnlichen Ausführungen zulässig. Die Aufstellung der Kübel und Töpfe als durchgängige Abgrenzung oder Abschirmung der Freifläche zum Straßenraum ist allerdings nicht gewünscht. 23 Gestaltungsfibel „Kreuznacher Neustadt – historischer Stadtkern“ 15. Gut zu wissen… Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach möchte gemeinsam mit Ihren Bürgerinnen und Bürgern, den Hauseigentümern, den Gastronomen sowie den Geschäftsleuten eine attraktive und qualitätvolle Gestaltung der Kreuznacher Neustadt erreichen. Hierbei ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe aller angewiesen um nachhaltige Ergebnisse zum Wohle Aller zu erzielen. Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach bittet daher darum die Gestaltung die im Rahmen dieser Satzung in der Kreuznacher Neustadt geregelt wird, in einem Gespräch vorab abzustimmen. Unklarheiten und Unsicherheiten können so, bevor mitunter Investitionen getätigt werden, aus dem Weg geräumt werden. Durch ein gemeinsames Gespräch können auch neue Ideen entwickelt werden – vielleicht mit einem Mehrwert für alle Beteiligten. Um möglichst unproblematisch eine Genehmigung zu erhalten werden Sie gebeten folgende Schritte einzuhalten: 1. Gestaltungskonzept Erstellen Sie ein vollständiges Konzept (z.B. für die Gestaltung des gastronomischen Außenbereichs oder eines Werbeschildes) über Größe und Ausgestaltung Ihres Vorhabens. Überlegen Sie sich die Anordnung der Möbel, Sonnenschirme, Blumenkübel und Einfriedungselemente. Erstellen Sie eine Skizze – wenn möglich maßstabsgetreu in 1:50 oder 1:100. Zeichnen Sie die wichtigsten Abmessungen und Abstände ein. 2. Beratung Klären Sie das Gestaltungskonzept vor einreichen der Genehmigungsunterlagen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde ab. Im Rahmen der Beratung werden folgende Punkte begutachtet und geklärt: a. Anordnung und Lage b. Größe und Gestaltung c. Stadtgestalterische Aspekte d. Bauordnungsrechtliche Aspekte e. ggf. Aspekte der Ordnungsbehörde angesprochen. Je harmonischer und abgestimmter Ihre Gestaltung geplant ist desto stärker wirkt Sie später als Blickfang und Anziehungskraft auf die Besucherinnen und Besucher. Ihre Ansprechpartner: Abteilung 65 Bauaufsicht Viktoriastraße 13 55543 Bad Kreuznach Tel.: Abteilung 61, Fr. Blagojevic Viktoriastraße 13 55543 Bad Kreuznach Tel.: 0671 – 800 - 749 24