"Nachhaltige Weiterentwicklung urbaner Wasserinfra

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"Nachhaltige Weiterentwicklung urbaner Wasserinfrastrukturen unter sich stark ändernden
Randbedingungen (NAUWA)"
ENDBERICHT
Harald Hiessl (Projektleitung), Thomas Hillenbrand, Stefan Klug
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Michael Lange, Stefan Vöcklinghaus
Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH
Christian Flores, Matthias Weilandt
Emschergenossenschaft/Lippeverband
Das im Zeitraum von März 2009 bis März 2012 durchgeführte Projekt
NAUWA ("Nachhaltige Weiterentwicklung urbaner Wasserinfrastruktur
unter sich ändernden Randbedingungen") hat sich mit der Frage befasst,
wie die Kommunen bei der zukunftsgerechten Weiterentwicklung ihrer
Wasserversorgungs- und Entwässerungssysteme in einem sich ändernden Umfeld unterstützt werden können. Dazu wurde am Beispiel und unter direkter Beteiligung von vier Kommunen in NRW mit sehr unterschiedlichen Randbedingungen (Gelsenkirchen, Lünen, Velbert und Wachtberg)
mit Hilfe von Szenario-Workshops erprobt, wie die Entwicklung einer solchen langfristig orientierten Strategie zur zukunftsfähigen Umgestaltung
der Wasserinfrastruktursysteme auch unter den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Randbedingungen praktisch angegangen
werden kann und wie konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung identifiziert werden können.
Das Projekt NAUWA wurde im Auftrag der West LB Stiftung Zukunft NRW durch das
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI in Kooperation mit
Emschergenossenschaft/Lippeverband sowie der Kommunal- und Abwasserberatung
NRW unter Beteiligung der Kommunen Gelsenkirchen, Lünen, Velbert und Wachtberg
durchgeführt. Weitere Informationen und Ergebnisse zum Projekt NAUWA finden Sie
unter www.nauwa.de.
Karlsruhe/ Düsseldorf/ Essen, 2012
i
Inhalt
1
Einleitung ............................................................................................................. 1
2
Umfeldveränderungen für urbane Wasserinfrastruktursysteme ...................... 3
2.1
Demografische Entwicklung ................................................................ 4
2.1.1
Bevölkerungsdynamik ......................................................................... 5
2.1.2
Auswirkungen ...................................................................................... 6
2.2
Flächennachfrage und Siedlungsentwicklung ...................................... 9
2.2.1
Siedlungs- und Verkehrsfläche ............................................................ 9
2.2.2
Private Haushalte und Wohnungsmarkt ............................................. 12
2.2.3
Fiskalische Konsequenzen ................................................................ 13
2.2.4
Auswirkungen .................................................................................... 14
2.3
Klimaentwicklung ............................................................................... 14
2.3.1
Temperaturanstieg ............................................................................ 14
2.3.2
Veränderung des Wasserkreislaufs ................................................... 15
2.3.3
Klimaschutz und -anpassung ............................................................. 16
2.3.4
Auswirkungen .................................................................................... 16
2.4
Rechtliche Rahmenbedingungen ....................................................... 17
2.4.1
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ....................................................... 17
2.4.2
Hochwassermanagementrichtlinie ..................................................... 18
2.4.3
Regelungen zu Wasser- und Abwassertarifen ................................... 19
2.5
Technologische Innovationen ............................................................ 19
2.5.1
Landwirtschaft ................................................................................... 20
2.5.2
Produktion und Verfahren .................................................................. 20
2.5.3
Auswirkungen .................................................................................... 21
2.5.4
Folgen für den Wasserverbrauch ....................................................... 22
ii
3
Akteurs- und Prozessanalyse für wasserwirtschaftliche Planungen
auf kommunaler Ebene ...................................................................................... 25
3.1
Akteursanalyse .................................................................................. 25
3.1.1
Akteure .............................................................................................. 25
3.1.2
Vorgehensweise und mögliche Nutzung der Akteursanalyse in
der Wasserwirtschaft.......................................................................... 26
4
5
6
3.2
Prozessanalyse .................................................................................. 28
3.2.1
Planung innerhalb des bestehenden
Wasserinfrastruktursystems ............................................................... 28
3.2.2
Erweiterung der bestehenden Wasserinfrastruktur ............................. 29
Ausgangssituation in den Kommunen ............................................................. 33
4.1
Zielsetzung und Vorgehensweise ....................................................... 33
4.2
Die vier Projektkommunen ................................................................. 34
Szenario-Ansatz und Ergebnisse für die Beispielkommunen ......................... 39
5.1
Methodischer Ansatz und Vorgehensweise ........................................ 39
5.2
Umfeldanalyse ................................................................................... 43
5.3
Handlungsfelder ................................................................................. 45
5.4
Handlungsoptionen ............................................................................ 47
5.4.1
Bevölkerung und Stadtstruktur ........................................................... 47
5.4.2
Interdisziplinäre Entwässerungsplanung im Fokus des
Klimawandels ..................................................................................... 48
5.4.3
Nutzung innovativer Ansätze .............................................................. 51
5.4.4
Neue Tätigkeitsfelder ......................................................................... 54
5.4.5
Tarifstrukturen .................................................................................... 59
5.5
Szenarien ........................................................................................... 64
5.6
Handlungsempfehlungen und Strategie ............................................. 64
Organisatorische Verankerung der Erkenntnisse in Kommunen ................... 67
iii
7
Übertragbarkeit der Ergebnisse ....................................................................... 71
7.1
Methodischer Ansatz ......................................................................... 71
7.2
Zentrale Problemfelder und Lösungsansätze ..................................... 72
8
Zusammenfassung ............................................................................................ 77
9
Literatur .............................................................................................................. 79
10 Endnoten ............................................................................................................ 87
iv
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1:
Bevölkerungsentwicklung bis 2050 ................................................. 5
Abbildung 2-2:
Veränderung der Bevölkerungszahlen – Ausblick bis 2050 ............. 8
Abbildung 2-3:
Entwicklung der täglichen Zunahme der Siedlungs- und
Verkehrsfläche .............................................................................. 10
Abbildung 2-4:
Prognose der Wohnflächenentwicklung ........................................ 12
Abbildung 2-5:
Entwicklung des spezifischen Wasserverbrauchs privater
Haushalte in den alten und neuen Bundesländern ........................ 23
Abbildung 3-1:
Prozessablauf Erweiterung durch Neubau .................................... 31
Abbildung 4-1:
Lage der Projektkommunen innerhalb von NordrheinWestfalen ...................................................................................... 35
Abbildung 5-1:
Wichtige Wechselwirkungen der Wasserinfrastruktur mit
anderen kommunalen Themenfeldern ........................................... 39
Abbildung 5-2:
Schematische Darstellung der methodischen
Vorgehensweise im Rahmen des NAUWA-Projekts ...................... 40
Abbildung 5-3:
Beispielhafte Einstufung von Umfeldfaktoren ................................ 41
Abbildung 5-4:
Zusammensetzung des Runden Tisches in Gelsenkirchen
zur Bewältigung der “Gemeinschaftaufgabe
Überflutungsschutz“ ...................................................................... 49
Abbildung 5-5:
Innovatives Wasserinfrastrukturkonzept im Modellprojekt
DEUS 21 ....................................................................................... 53
Abbildung 5-6:
Ortschaften in Wachtberg.............................................................. 61
Abbildung 5-7:
Spezifische Kosten (SW: Schmutzwasser; RW:
Regenwasser) in Abhängigkeit von der örtlichen Lage am
Beispiel von Wachtberg ................................................................ 61
v
Tabellenverzeichnis
Tabelle 4-1:
Die vier Projektkommunen – wichtige Daten im Vergleich ............ 36
Tabelle 5-1:
Organisationsmodelle (Einzellösungen) für dezentrale
(technische) Entsorgungskonzepte (Hillenbrand et al.
2010) ............................................................................................ 57
Tabelle 5-2:
Organisationsmodelle (Gruppenlösungen) für dezentrale
(technische) Entsorgungskonzepte (Hillenbrand et al.
2010) ............................................................................................ 57
Tabelle 5-3:
Kostenstrukturen in der Wasserwirtschaft (Branchenbild
der deutschen Wasserwirtschaft 2011) ......................................... 59
Tabelle 5-4:
Beispielberechnung einer Gebührenentwicklung unter
Berücksichtigung von Einwohnerrückgang und
Reduzierung des spezifischen Wasserverbrauchs ........................ 60
1
1
Einleitung
Die konventionelle Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (= urbane Wasserinfrastruktur) umfasst die technischen Infrastrukturen (Leitungen, Kanäle, Anlagen) sowie
die wasserbezogenen Dienstleistungen für Gewerbe und private Haushalte. Die Entsorgungspflicht von Abwasser nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist durch die
Landeswassergesetze der Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen (NRW) bestimmt
§ 53 LWG, dass die Kommunen für die Abwasserbeseitigung sorgen müssen. Die Abwasserbeseitigungspflicht kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf den privaten Grundstückseigentümer übertragen werden (§ 53 Abs. 3a und 4 LWG). Sowohl
die Ver- als auch die Entsorgungswirtschaft ist durch öffentlich-rechtliche Gebietsmonopole gekennzeichnet, in denen nach den Landeswassergesetzen in der Regel die
Kommune zuständig ist (Regie- oder Eigenbetriebe); kleine Gemeinden schließen sich
oft zu Zweckverbänden zusammen. Dabei sind Wasserver- und Abwasserentsorgung
i. d. R. institutionell unabhängig organisiert.
Das Ziel des Projekts NAUWA war es, über die aktuelle Situation hinauszublicken und
Strategien für die kommunalen Akteure mit Bezug zur Wasserwirtschaft abzuleiten,
ohne genaue Vorhersagen für die Zukunft treffen zu müssen. Dabei kam die SzenarioMethodik zur Anwendung, die es ermöglicht, plausible Zukunftsbilder, die so genannten Szenarien, zu entwickeln, auch wenn zukünftige Entwicklungen durch große Unsicherheiten in Bezug auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Rahmenbedingungen geprägt sind. Sie stellt eine bewährte Methode dar, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen und diese zu einer integrierten Strategie zu verknüpfen.
Am Beispiel und unter direkter Beteiligung von vier Kommunen in NRW mit sehr unterschiedlichen Randbedingungen (der Städte Gelsenkirchen, Lünen, Velbert und der
Gemeinde Wachtberg) wurde während der Projektlaufzeit von März 2009 bis März
2012 erprobt, wie die Entwicklung einer langfristig orientierten Strategie zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung bzw. Umgestaltung der Wasserinfrastruktursysteme auch
unter den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Randbedingungen
praktisch angegangen werden kann und wie konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung
identifiziert werden können.
Urbane Wasserinfrastrukturen sind durch lange Lebensdauern sowie einen hohen Fixkostenanteil gekennzeichnet. Im Zuge des kontinuierlichen Bevölkerungs- und Wirtschaftwachstums der vergangenen Jahrzehnte wurden sie entsprechend auf- und ausgebaut. Gleichzeitig fallen erhebliche Investitionen zur Aufrechterhaltung dieser Systeme an. Der Sanierungsbedarf bis 2020 für Abwasseranlagen wird aufgrund von Alter
und technischem Zustand auf bis zu 58 Mrd. € geschätzt. Darin enthalten ist etwa ein
2
Endbericht
sanierungsbedürftiges Fünftel der insgesamt rund 515.000 km öffentlicher Kanäle. Hinzu kommen nach den Schätzungen etwa 50 Mrd. € für private Entwässerungsnetze
(DWA 2009; Berger/Falk 2011). Allein für das Jahr 2010 werden die notwendigen
Summen für das Jahr 2010 auf 2,0 Mrd. € bzw. 4,5 Mrd. € für den Bereich der öffentlichen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung geschätzt (ATT et al. 2011).
Auf der anderen Seite verändern sich seit einigen Jahren wichtige Rahmenbedingungen in vielerlei Hinsicht und mit zunehmender Geschwindigkeit. Diese Änderungen
werden im Kapitel 2 ausführlich beschrieben, um den Handlungsdruck zur Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktursysteme, der sich in den nächsten Jahren ergeben
wird, deutlich zu machen. Um auf der anderen Seite den Rahmen für wasserwirtschaftliche Planungen auf kommunaler Ebene aufzuzeigen, wurden beispielhafte Analysen
der typischen Prozesse und der beteiligten Akteure durchgeführt (Kapitel 3). Anschließend wird auf die vier Fallstudienkommunen eingegangen und die jeweilige Ausgangssituation und jüngere Entwicklungen analysiert (Kapitel 4).
Kapitel 5 beschreibt die zentralen Inhalte des NAUWA-Projekts: Es beinhaltet v. a. den
angewendeten Szenario-Ansatz sowie die auf Basis der Ergebnisse von SzenarioWorkshops unter Beteiligung lokaler Akteure erarbeiteten robusten Handlungsoptionen
für die Kommunen, aus denen anschließend einzelne Bausteine zu einem strategischen Gesamtkonzept kombiniert wurden. In Kapitel 6 werden die Möglichkeiten diskutiert, die Erkenntnisse aus dem Projekt in Kommunen institutionell zu verankern. Kapitel 7 zeigt die bei einer Übertragung der Ergebnisse auf andere Kommunen wichtigen
Aspekte auf, bevor abschließend in Kapitel 8 die wesentlichen Ergebnisse des Projekts
zusammengefasst werden.
3
2
Umfeldveränderungen für urbane
Wasserinfrastruktursysteme
Die Rahmenbedingungen der urbanen Wasserinfrastruktur werden sich bis 2050 in
vielerlei Hinsicht erheblich verändern. Die im Rahmen des Projektes zu erarbeitenden
Szenarien sollten entsprechend absehbare wichtige Trends und Entwicklungen berücksichtigen. Daher wird im Folgenden im Rahmen eines "Environmental Scanning"
ein Überblick über die wichtigsten sich ändernden Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft gegeben.
Aufgrund von Veränderungen in der Demografischen Entwicklung (2.1) wird sich die
Nutzerstruktur und -zahl von Wasserdienstleistungen in Deutschland deutlich verändern: Vor allem auch die räumlich unterschiedliche Intensität und Ausrichtung dieser
Prozesse verlangt frühzeitige Anpassungsstrategien an die zu erwartenden Veränderungen. Die mit den demografischen Prozessen einhergehende Alterung der Bevölkerung und der dadurch verursachte höhere und spezifischere Medikamentenkonsum der
Bevölkerung können zu entsprechend höheren Verschmutzungen des Abwassers führen. Auswirkungen ergeben sich auch auf die Finanzierung der Wasserinfrastruktur, die
durch den Rückgang der Infrastrukturnutzer belastet werden.
Abgekoppelt von der demografischen Entwicklung gestaltet sich die Siedlungsentwicklung (2.2) in Deutschland: Trotz durchschnittlichem Bevölkerungsrückgang werden
bundesweit täglich ca. 87 ha zusätzliche Siedlungs- und Verkehrsfläche erschlossen –
davon ca. 15 ha pro Tag in NRW. Die immer älter werdende Bevölkerung wohnt tendenziell in kleineren Haushalten und nimmt mehr Siedlungsfläche in Anspruch, die oft
in dispersen Lagen erschlossen wird. Die dafür notwendigen Erschließungsmaßnahmen – auch für die Wasserinfrastruktur –, die bei Neuentwicklungen in peripheren Lagen besonders kostenaufwändig sein können, führen – verbunden mit dem Bevölkerungsrückgang – zu einer deutlichen Mehrbelastung des Gebührenhaushalts.
Ein weiterer zentraler Prozess im Umfeld der Wasserwirtschaft sind die lokalen Auswirkungen des globalen Klimawandels (2.3). Die derzeitigen Erkenntnisse lassen deutliche Veränderungen bei den Niederschlagsmengen und bei der Niederschlagsverteilung sowie eine Zunahme der Trockenwetterperioden vermuten. Urbane Räume und
Landwirtschaft sind gleichermaßen durch Emissionen sowohl am Klimawandel beteiligt, als auch von dessen Folgen betroffen. Von daher sollte eine lokale Strategie sowohl die Vorbeugung (Mitigation) von als auch die Anpassung (Adaption) an Klimaveränderungen beinhalten. Während Vorbeugung auf kommunaler Ebene durch Maßnahmen zur Reduzierung der klimarelevanten Emissionen erreicht werden kann, ist es
für die Siedlungswasserwirtschaft wichtig, langfristig Lösungen für die sich abzeich-
4
Endbericht
nende Zunahme von Starkregenereignissen und längere Trockenphasen zu entwickeln.
Des Weiteren ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen (2.4): Aufgrund von
Regelungen auf EU-, Bundes- und Landesebene sind für den Betrieb der Wasserinfrastruktursysteme neue ökologische Anforderungen bspw. hinsichtlich der Regenwasserbewirtschaftung oder auch der Elimination zusätzlicher Schadstoffe denkbar. Die
auf EU-Ebene erlassene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat zum Ziel, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.
Durch entsprechende "Tochterrichtlinien" sind zusätzliche Anforderungen bspw. zu
Qualitätszielen prioritärer Stoffe in Gewässer sowie grundwasserrelevante Fragestellungen geregelt.1
Auch die Technologie (2.5) und der technische Fortschritt beeinflussen die Art und das
Ausmaß der Wasserver- und Abwasserentsorgung: Sowohl im wirtschaftlichen als
auch im privaten Bereich führt vor allem die fortschreitende Verbreitung von Wasserspartechnologie zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Effizienz bei der Wassernutzung.
Diesen Veränderungsprozessen steht die hohe Kapitalbindung in wichtige Komponenten der Wasserinfrastruktursysteme mit langen Nutzungsdauern von teilweise 80 bis
100 Jahren gegenüber (Leitungs- und Kanalnetze). Vor diesem Hintergrund besteht
eine wichtige strategische Herausforderung darin, über einen langfristigen Planungshorizont eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Infrastruktur zu erreichen.
2.1
Demografische Entwicklung
Die demografische Entwicklung wird durch die Komponenten "Geburtenhäufigkeit",
"Sterblichkeit" und "Wanderung" bestimmt. Nach Variantenberechnungen des Statistischen Bundesamtes mit unterschiedlichen Annahmen zur künftigen Entwicklung dieser
Komponenten ist für Deutschland mit einem deutlichen Rückgang der Bevölkerungszahl bis 2050 zu rechnen. Dabei wird die Entwicklung in einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ausfallen. Generell ist davon auszugehen, dass die neuen Bundesländer
besonders vom Bevölkerungsrückgang betroffen sein werden. Hierbei werden in den
alten wie auch in den neuen Bundesländern Wachstums- und Schrumpfungsprozesse
in enger räumlicher Nachbarschaft stattfinden und durch Veränderungen der Altersund Haushaltsstruktur begleitet.
5
2.1.1
Bevölkerungsdynamik
Die offizielle Bevölkerungsvorausberechnung2 kommt bis 2050 auf eine kontinuierliche
Schrumpfung der bundesdeutschen Bevölkerung von 82,5 Mio. (2003) auf 58,6 bis
81,3 Mio. – je nach Ausmaß der Zuwanderung aus dem Ausland (vgl. Abbildung 2-1).
In Nordrhein-Westfalen wird die Bevölkerung bis 2050 – nach einer mittleren Schätzung – um 15,7 % von 18,1 auf 15,2 Mio. abnehmen (Statistisches Bundesamt 2007).
2060 wird jeder Dritte mindestens 65 und jeder Siebente mindestens 80 Jahre alt sein
(Statistisches Bundesamt 2009).
Bevölkerungsentwicklung
in Deutschland bei unterschiedlichen Zuwanderungannahmen
Zuwanderung pro Jahr*
300.000
82,5 Mio
81,3
Mio.
200.000
75,1
Mio.
100.000
67,1
Mio.
ohne Zuwanderung
* langfristiger
Wanderungssaldo
Quelle: Statistisches
Bundesamt
2003
Abbildung 2-1:
2010
2020
2030
58,6
Mio.
2040
2050
Bevölkerungsentwicklung bis 2050
(Quelle: Hahlen 2003)
Abbildung 2-2 verdeutlicht räumlich differenziert den Zeitraum des Wechsels von
wachsenden oder stabilen zu schrumpfenden Regionen innerhalb Deutschlands. Sie
stellt die Jahre der maximalen Bevölkerungszahl auf Kreisebene dar. Der Zeitpunkt des
Übergangs von steigenden zu abnehmenden Bevölkerungszahlen schwankt zwischen
den Regionen erheblich. In vielen Kreisen ist das Jahr der maximalen Bevölkerungszahl bereits überschritten. Insbesondere in den Neuen Bundesländern begann eine
Vielzahl von Kreisen bereits vor dem Jahr 2000 in oft erheblichem Ausmaß zu
schrumpfen. In NRW ist die Situation uneinheitlich. Es gibt sowohl Kreise, die ihre maximale Bevölkerungszahl bereits vor 15 Jahren hatten, als auch solche, die noch als
stabil bezüglich einzuordnen sind und erst in den zwei Jahrzehnten nach 2025 voraussichtlich den Zeitraum der maximalen Bevölkerungszahl überschreitet (BBR 2006,
S. 29). Die Pilotkommunen decken diesbezüglich eine große Bandbreite ab: Während
6
Endbericht
der Rhein-Sieg-Kreis (Wachtberg) nach dieser Prognose erst zwischen 2025 und 2044
sein Bevölkerungsmaximum erreicht, werden die Kommunen des Kreises Unna (Lünen) erst innerhalb der nächsten 15 Jahre (2010 - 2024) einen vorläufigen Bevölkerungshöchststand aufweisen. Im Kreis Mettmann (Velbert) ist dieser Wert bereits in der
ersten Dekade der 2000er-Jahre erreicht worden, in der Stadt Gelsenkirchen, wie in
den meisten Kernstädten des Ruhrgebiets, bereits im Zeitraum bis 1994.
Die natürliche Bevölkerungsentwicklung mit einer Geburtenhäufigkeit, die weit unter
dem erforderlichen Niveau für eine stabile Bevölkerungszahl liegt, ist auch die Hauptursache für den fortschreitenden Prozess der Alterung (BBR 2004, S. 4). Die Konsequenzen sind weniger Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, eine schrumpfende
und alternde Bevölkerung im Erwerbsalter und mehr Menschen im höherem Alter (Statistisches Bundesamt 2006, S. 38-44). Im Bundesdurchschnitt wuchs das Durchschnittsalter von 1990 bis 2005 von 39 auf 42 Jahren, bis 2050 wird es auf 50 Jahre
ansteigen (ebd., S. 17). Im gleichen Jahr wird der Anteil der über 65-Jährigen auf ein
Drittel der Bevölkerung gewachsen sein (2005 = 19 %), während die Gesamtzahl der
unter 20-Jährigen zwischen 2005 und 2050 um rund ein Drittel abnehmen wird (ebd.,
S. 38).
2.1.2
Auswirkungen
Für die raumbezogenen technischen Infrastrukturen wie Wasser, Abwasser oder
Fernwärme bedeuten die demografischen Entwicklungen Anpassungsbedarf vor dem
Hintergrund, dass die Effizienz dieser Infrastrukturen maßgeblich von der Bevölkerungsdichte abhängt und dass bei abnehmenden Nutzerzahlen zusätzliche technische
Veränderungen aufgrund betrieblicher Probleme notwendig werden können. Teilweise
ergeben sich kumulierende Effekte durch den Rückgang des einwohnerspezifischen
Wasserverbrauchs seit den 1990er-Jahren sowie den deutlichen Rückgang des Wasserbedarfs bei Industrie und Gewerbe. Von Hillenbrand et al. (2010) wurden die möglichen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Abwasserinfrastruktur sowie
mögliche technische und organisatorische Lösungsansätze beschrieben. Zu unterscheiden sind betriebliche Auswirkungen für Wasserversorgung, Abwassertransportsystem und Kläranlagen sowie damit verbundene ökologische, strukturelle und ökonomische Auswirkungen. Typische betriebstechnische Probleme unterausgelasteter Abwasserkanäle sind Stoffablagerungen mit der Gefahr anaerober Verhältnisse und dadurch verursachter Geruchsbildung und biogener Schwefelsäurekorrosion, die zu einer
Schädigung von Betonbauwerken im Kanalnetz führen kann. In Gebieten ohne hinreichende Mindestauslastung werden deshalb Gegenmaßnahmen (z. B. häufigeres Spülen von Kanalabschnitten, Maßnahmen gegen Geruchsentwicklung, Schutz der Kanäle
und Schächte vor Korrosion, bauliche Anpassungen) notwendig. Zusätzlich wirken sich
7
lange Aufenthaltszeiten des Abwassers im Kanal auch auf die Leistungsfähigkeit der
Kläranlage aus (Vorabbau der leicht abbaubaren Kohlenstoffverbindungen im Kanalnetz).
Als besonders wichtig werden die ökonomischen Auswirkungen eingeschätzt, die vor
dem Hintergrund der Fixkostenproblematik im Bereich der (Ab-)Wasserinfrastruktur zu
erwarten sind: Zurückgehende Nutzerzahlen bedeuten sowohl für die Wasserver- als
auch die Abwasserentsorgung zurückgehende (Ab-)Wassermengen und bei den derzeitigen Tarifstrukturen für Wasser und Abwasser deutlich zurückgehende Einnahmen.
Aufgrund des hohen Fixkostenanteils von etwa 80 % können die Kosten jedoch nur in
geringem Umfang reduziert werden. Soweit nicht durch Effizienzverbesserungen oder
Anpassungsmaßnahmen die Entwicklung beeinflusst werden kann, sind deutliche Erhöhungen der spezifischen Wasserpreise bzw. Abwassergebühren in den vom demografischen Wandel stark betroffenen Gebieten die Folge.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des demografischen Wandels ist die altersbedingte Zunahme von Krankheiten und die Notwendigkeit, das Gesundheitswesen auf eine älter
werdende Bevölkerung umzustellen. Eine aktuelle Studie weist auf das Ausmaß der
künftigen Probleme der Gesundheitsversorgung hin (IGSF 2009). Für die Wasserinfrastruktur kann v. a. die Veränderung der Abwasserzusammensetzung relevant werden:
Eine alternde Bevölkerung verursacht einen zunehmenden Verbrauch von Medikamenten (Hof 2001) und damit auch einen erhöhten Gehalt an Pharmaka und deren Abbauprodukte (Mikroschadstoffe) in kommunalen Abwässern (Hillenbrand/Hiessl 2006a,
S. 1269). Diese sind teilweise durch eine schlechte biologische Abbaubarkeit (Persistenz) gekennzeichnet und können sich in der Nahrungskette anreichern (Bioakkumulation) sowie toxische oder teilweise ungeklärte Auswirkungen auf aquatische und nichtaquatische Organismen haben.
8
Abbildung 2-2:
Endbericht
Veränderung der Bevölkerungszahlen – Ausblick bis 2050
(Quelle: BBR 2006, S. 29)
9
2.2
Flächennachfrage und Siedlungsentwicklung
Neben Wasser stellt auch der Boden eine wichtige natürliche Ressource dar. Er ist
einerseits eine wichtige Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen und andererseits von hoher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung. Neben anderen Funktionen ist der Boden Grundlage für Siedlung, Erholung, Verkehr, Ver- und Entsorgung
sowie sonstiger Nutzungen. Für das Ökosystem Boden problematisch ist dabei v. a.
die erhebliche Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke
(Flächenverbrauch). Diese kann bis zu einem gewissen Maße durch Instrumente der
räumlichen Planung gesteuert werden, auf die im weiteren Verlauf des Kapitels eingegangen wird. Anschließend werden die Entwicklungen auf Ebene der Privathaushalte
und dem Wohnungsmarkt beschrieben, um darauf aufbauend auf die infrastrukturellen
Konsequenzen einzugehen. Im letzten Abschnitt werden die Auswirkungen für die
kommunale Wasserinfrastruktur beschrieben.
2.2.1
Siedlungs- und Verkehrsfläche
In Deutschland findet im Zuge der postindustriellen Wirtschafts- und Strukturentwicklung ein kontinuierlicher Rückgang der landwirtschaftlich genutzten Flächen statt. Zwar
werden auf der einen Seite landwirtschaftlich weniger ergiebige Flächen oft in Grünlandbrachen umgewandelt oder renaturiert, auf der anderen Seite werden auf diesen
Flächen neue Wohn- und Gewerbegebiete erschlossen (Helm 2006, S.30): 12,5 % der
Gesamtfläche der Bundesrepublik wird für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzt.
Diese Fläche nimmt derzeit nach Angaben des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung in Deutschland täglich um ca. 87 ha (2007 – 2010) zu (Statistisches
Bundesamt 2011). Rund 50 % davon werden versiegelt, also mit festen Materialien
bedeckt (bauliche Anlagen, Asphalt, Beton, Pflasterung etc.). Nach den Zielen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands soll die Flächeninanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr auf 30 ha im Jahre 2020 vermindert werden (Bundesregierung
2002, S. 288). Abbildung 2-3 zeigt, dass sich die Zunahme bereits seit 2004 verlangsamt hat. Darin schlagen sich auch die beschriebene demografische Entwicklung sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum nieder. Wichtigste Ursache für das immer
noch anhaltende Siedlungsflächenwachstum ist immer noch der Wohnungsbau.
10
Abbildung 2-3:
Endbericht
Entwicklung der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
(Quelle: UBA 2011)
Die statistischen Erhebungen zeigen weiterhin, dass die Dynamik dieser Entwicklung in
West- und Ostdeutschland sehr unterschiedlich war: Insgesamt lag die Zunahme der
Siedlungs- und Verkehrsfläche zwischen 1988 und 2000 in Deutschland bei 13,1 %.
Dies verteilte sich auf eine Zunahme von 12,1 % im Westen und 17 % in den neuen
Bundesländern. Gleichzeitig nahm die Bevölkerung dort um 9,6 % ab, während sie in
den alten Bundesländern um 8,8 % anwuchs (UBA 2004). Diese Zahlen belegen, dass
die Ausweitung urbaner Strukturen in den vergangenen Jahrzehnten vor allem bei der
aufholenden Entwicklung im Osten weitgehend abgekoppelt von der Bevölkerungsentwicklung verlief (vgl. auch Werner 2006).
In Nordrhein-Westfalen ist der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche aufgrund der
großen Verdichtungsräume an Rhein und Ruhr mit 22,4 % fast doppelt so hoch wie im
Bundesdurchschnitt und im Bundesländervergleich am höchsten (unter Außerachtlassung der Stadtstaaten). Die besiedelte Fläche hat in NRW von 1992 bis 2010 um
14,6 % zugenommen, der tägliche Flächenverbrauch lag im gleichen Zeitraum bei rund
38 ha (Statistisches Bundesamt 2011).
Der kontinuierliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) geht mit folgenden Herausforderungen für die Kommunen einher, die sich je nach Bevölkerungsdy-
11
namik, Lage im Raum und wirtschaftlicher Entwicklung unterscheiden können (BBR
2007):
 wachsende Wohnflächenansprüche sowie eine steigende Zahl von Einpersonenhaushalten,
 Flächenansprüche großflächiger Handels- und Dienstleistungsbetriebe,
 gestiegene Mobilitätsbedürfnisse und Freizeitansprüche der modernen Gesellschaft,
wachsende Verkehrsströme zwischen Kernstadt und Umland,
 rascher Nutzungswandel,
 disperse Siedlungsentwicklung: anhaltende Suburbanisierungsprozesse von Bevölkerung, produzierendem Gewerbe, Handel und zunehmend auch Dienstleistungen,
 Einwohnerverluste, sozialräumliche Entmischung (Segregation), zurückgehende
Steuereinnahmen in den Kernstädten bei gleichzeitig konstant hohen Kosten für den
Erhalt von Infrastruktureinrichtungen,
 Probleme und Hemmnisse bei der Reaktivierung von Brachen, die parallel zum
Baugeschehen "auf der grünen Wiese" in vielen Kernstädten zu einer zunehmenden
Dekonzentration führen.
Durch die oben beschriebenen Entwicklungen ergibt sich eine doppelte Bedrohung für
natürliche Ökosysteme: Einerseits geht der anhaltende Siedlungsdruck und die Flächeninanspruchnahme durch den Menschen mit einer Reduzierung des Potenzials an
natürlichen Flächen einher. Andererseits ist die Zersiedlung der Landschaft auch mit
einer Unterbrechung bzw. Zerschneidung von Korridoren zwischen bestehenden natürlichen Ökosystemen verbunden, was zur Störung der ökologischen Funktionsfähigkeit
führt. Durch die oft disperse Verteilung der Zunahme der SuV kommt es dadurch zu
einer überproportionalen Ausdehnung der (Wasser-)Infrastruktur. Dadurch werden neben dem Infrastrukturerhalt zusätzliche Kosten erzeugt.
Eine weitere Problematik in diesem Zusammenhang ist die Altersstruktur der Wohngebäude. So hat die Dekra Real Expertise (2008) festgestellt, dass fast jedes dritte Einfamilienhaus in Deutschland renovierungsbedürftig ist, obwohl der Bestand noch relativ
jung sei. Hinzu käme ein erheblicher Modernisierungsbedarf in energetischer Hinsicht:
Rund 50 % der zwischen 1949 und 1960 errichteten Einfamilienhäuser sind bislang
nicht umfassend saniert worden und entsprechen damit nicht dem heutigen Stand der
Technik.
12
Endbericht
2.2.2
Private Haushalte und Wohnungsmarkt
Die oben beschriebenen Schrumpfungsprozesse wirken sich nicht im gleichen Maße
auf die Wohnbebauung aus. Vielmehr wird durch die Alterung und die zunehmende
Individualisierung der Gesellschaft die Tendenz zu mehr kleineren Haushalten noch
verstärkt (vgl. Abbildung 2-4). Die Anzahl der Haushalte wird noch bis ca. 2020 ansteigen und bis 2030 in etwa stabil bleiben (Statistisches Bundesamt 2003).
60
Früheres
Bundesgebiet
Wohnfläche (m²/Kopf)
55
Neue Länder
und Berlin
54
52
50
52
50
48
45
56
55
48
46
45
42
40
38
35
30
2005
Abbildung 2-4:
2010
2015
2020
2025
2030
Prognose der Wohnflächenentwicklung
(Quelle: Empirica 2005)
Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte wird erheblich zunehmen, selbst in
Städten und Regionen mit größeren Bevölkerungsabnahmen. Die großen Haushalte
sind dagegen im Umkehrschluss von Schrumpfung und Stagnation überproportional
betroffen (BBR 2004, S. 8).
Der Druck auf die Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsfläche bleibt durch diese
Trends bestehen und wird noch verstärkt durch den kontinuierlich steigenden Wohnflächenbedarf pro Person: Einer LBS-Prognose zufolge wird die Pro-Kopf-Wohnfläche in
Westdeutschland von heute 46 m2 um gut 20 % auf 56 m2 im Jahr 2030 wachsen. In
den neuen Ländern ist die Steigerungsrate sogar doppelt so hoch (Empirica 2005).
13
Auf der anderen Seite kommt es kleinräumig in den von Schrumpfung betroffenen
Kommunen auch zu Wohnungsleerständen: Nach Deilmann et al. (2005) stieg der Anteil leer stehender Wohnungen in Städten über 100.000 Einwohner im Bundesdurchschnitt von 10,3 % in 1995 auf 18,6 % in 2000. Aber die Entwicklung wird sich in erster
Linie in Abhängigkeit von der Gebäudestruktur des städtischen Teilraums abspielen: In
Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung werden Nachfragezuwächse erwartet, in anderen Bebauungsstrukturen dagegen Stagnationen oder ein deutlicher Rückgang der Wohnungsnachfrage.
2.2.3
Fiskalische Konsequenzen
Eine stadtentwicklungspolitische Herausforderung ergibt sich mittel- und langfristig
durch die Belastung öffentlicher Haushalte durch Siedlungserweiterungen. Während
die Kommunen in Deutschland schon seit längerem von einer zunehmend angespannten Haushaltslage betroffen sind, verschlechtern rückläufige Einkommenssteuereinnahmen durch Bevölkerungsrückgang die Einnahmesituation (Verringerung des Anteils
der Erwerbstätigen). Den rückläufigen Einnahmen stehen nicht im selben Maß sinkende Ausgaben (z. B. im Bereich Soziales) gegenüber, insbesondere in Gemeinden, die
von Schrumpfungsprozessen betroffen sind. Probleme in Bezug auf die Versorgung mit
technischer und sozialer Infrastruktur, wie Bildung, medizinische Versorgung und öffentlicher Personennahverkehr verstärken sich. Durch die raschen Veränderungen der
Altersstruktur der Bevölkerung werden die infrastrukturellen Anpassungsprobleme weiter verstärkt, da infrastrukturelle Einrichtungen in der Regel altersgruppenspezifisch
sind (z. B. Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-, Altenheimplätze).
Aus diesem Grunde sind viele Gemeinden bestrebt, ihre Steuereinnahmen zu erhöhen,
einerseits durch die Anhebung der Realsteuerhebesätze (vgl. ifo 2008: S. 24), andererseits – im interkommunalen Wettbewerb– durch die Schaffung neuer Wohnungen
und Arbeitsplätze. Dieses Bestreben lässt sich häufig nicht mit dem Ziel einer kompakten Gemeindeentwicklung vereinbaren und zieht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
nach sich (vgl. Gutsche 2004, S. 36). Auch haben inzwischen zahlreiche Studien
nachgewiesen, dass die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete in der fiskalischen Bilanz, d. h. unter Berücksichtigung der Investitions- und Folgekosten für die
notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen und Anlagen, negativ zu Buche schlägt
(Gutsche 2004, Schiller/Siedentop 2005). Das liegt z. T. auch an einer zu optimistischen Einschätzung der Zuwanderung von Neu-Einwohnern aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung des demografischen Wandels (Preuß 2009, S. 13). Desweiteren sinkt der Bedarf an Kinder- und Jugendeinrichtungen, die sich aber oft kurz- und
mittelfristig nicht zurückbauen lassen. Dafür werden zusätzliche Investitionen in altersspezifische und altengerechte Infrastruktureinrichtungen erforderlich, so dass die Aus-
14
Endbericht
gaben für soziale Infrastruktur ansteigen können. Die Auswirkungen dieser Prozesse
werden künftig einerseits durch die zunehmende Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements und andererseits durch die Neuentwicklung und Verbreitung von
computergestützten Tools zur Folgekostenberechnung3 künftig transparenter werden.
Darüberhinaus führen interkommunale Wanderungen teils zu Leerständen, teils zu
Überlastung bestimmter Einrichtungen, was die Bereitstellungskosten zusätzlich in die
Höhe treiben kann.
2.2.4
Auswirkungen
Die täglich zunehmende versiegelte Fläche bedeutet auch eine Zunahme der zu entwässernden Fläche und stellt damit einen Eingriff in den Wasserhaushalt dar. Die zunehmende Versiegelung beeinflusst so auch die Wasserinfrastrukturen. Aber auch die
Siedlungsstruktur und -dichte der Kommune haben einen maßgeblichen Einfluss auf
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung: Es macht einen großen Unterschied
für die Kosteneffizienz der Systeme, ob eine Gemeinde kompakt und dicht bebaut ist,
mehrere räumliche unabhängige Ortsteile aufweist, oder dünn besiedelt und locker
bebaut ist (vgl. Schiller/Siedentop 2005, Westphal 2008).
2.3
Klimaentwicklung
Die bisherige Forschung, v. a. durch den Zwischenstaatlichen Ausschuss zum Klimawandel der Vereinten Nationen (IPCC) legt nahe, dass der Mensch einen Beitrag zu
den globalen Klimaänderungen leistet. Es ist daher weitgehend unstrittig, dass das
globale Klima sich verändert4 und der Mensch wesentliche Klima bestimmende Faktoren beeinflusst (vgl. UBA 2008). Auch wenn die Ursachen weitgehend geklärt sind,
sind Prognosen globaler Klimamodelle nach wie vor zu unsicher, um genaue Aussagen
zu einer zukünftigen Klimaentwicklung machen zu können.
2.3.1
Temperaturanstieg
Aussagen zum Temperaturanstieg in Folge des anthropogenen Treibhauseffekts gehörten zu den ersten bekannt gewordenen Auswirkungen des Klimawandels. Die heute
angewandten Verfahren zur Abschätzung der Temperaturentwicklung können als
durchaus robust eingeschätzt werden, da sie in geringerem Maße der kleinräumigen
Dynamik und lokalen Effekten unterliegen als bspw. der Niederschlag und auch von
weniger Randbedingungen abhängen (vgl. Helm 2006, S. 20).
Das IPCC (2001b) gibt als Synthese aus Literaturstudien einen Anstieg der Temperaturmaxima, -minima und Hitzetage sowie eine Abnahme der Kälte- und Frosttage und
15
Temperaturschwankungen über alle Landmassen zu 90 - 99 % wahrscheinlich an. Das
heißt, die mittlere Temperatur der Erde wird zunehmen, was auch durch empirische
Daten für Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Klimastudie (im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) bestätigt
wurde. Im Zeitraum 2001-2005 wurde ein Temperaturanstieg der mittleren Lufttemperatur um 1,5°C und ein Rückgang der Frosttage um durchschnittlich 30 % sowie eine
Zunahme der heißen Tage um 136 % - verglichen mit dem Referenzzeitraum 1950 –
2000 – ermittelt (MUNLV 2009, S. 19).
2.3.2
Veränderung des Wasserkreislaufs
Durch die Erhöhung der Temperatur wird der Wasserkreislauf intensiviert. Dies lässt
sich direkt für die Verdunstung und die Verteilung sowie Quantität des Niederschlags
nachweisen. Im globalen Mittel werden der atmosphärische Wasserdampf, Verdunstung und Niederschläge zunehmen (Fleischhauer 2004, S. 19). Neben der langfristigen
Veränderung des Niederschlags- und Temperaturmusters werden auch kurzzeitige
Klimawirkungen in Form einer Zunahme von Extremwetterlagen wie z. B. Starkregenereignisse, also ein Niederschlag von hoher Intensität (hohe Dichte pro Zeiteinheit),
und längere Trockenperioden erwartet (IPCC 2001a, S.570ff). Diese Aussagen sind
allerdings mit deutlich höheren Unsicherheiten behaftet.
Für Nordrhein-Westfalen wurde bereits festgestellt, dass sich das Abflussregime vieler
Flüsse im Zuge des Klimawandels saisonal ändert: verursacht durch Verschiebungen
im Niederschlagsregime (mehr Regen im Winter, dafür weniger im Sommer) erhöht
sich im Winter die Abflussmenge, während sie im Sommer geringer wird. Projektionen
für Ems, Weser und Wupper zeigen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Trotz einer
insgesamt zu erwartenden leichten Zunahme an Niederschlägen könnte aufgrund der
starken Erhöhung der Verdunstung in einigen Regionen der Abfluss und die Grundwasserneubildung abnehmen (v. a. in den Mittelgebirgsregionen Eifel und Sauerland)
(MUNLV 2009, S. 156).
Die o. g. Studie weist auch auf die Auswirkungen dieser Phänomene auf den saisonabhängigen Wasserverbrauch hin. Im Sommer ergibt sich aufgrund möglicher längerer
Trockenperioden ein erhöhter Wasserbedarf für Gartenbewässerung sowie für Kühlzwecke in Gebäuden, Fahrzeugen und in der Industrie. Insbesondere im Energiesektor
kann es durch die zunehmende Erwärmung der Gewässer und die gleichzeitig zu erwartende Abnahme der Abflüsse im Sommer zu Risiken im Zusammenhang mit der
Kühlwasserverfügbarkeit kommen. Darüber hinaus könnte aufgrund der zu erwartenden Veränderungen im Heiz- und Kühlbedarf von Gebäuden der Energie- und damit
der Kühlwasserbedarf entsprechend steigen (MUNLV 2009).
16
2.3.3
Endbericht
Klimaschutz und -anpassung
In der Literatur wird zwischen Vorbeugung (oder Mitigation) und Anpassung (oder
Adaptation) unterschieden. Vorbeugende Strategien haben die Verringerung von
Treibhausgasemissionen zum Ziel und beinhalten Maßnahmen wie Ausbau des Anteils
an regenerativer Energie, bessere Energieeffizienz, Wärmedämmung, Reduzierung
der Flächenneuinanspruchnahme und Vermeidung von motorisiertem Verkehr. Das in
den letzten Jahrzehnten vorherrschende Leitbild der kompakten Stadt eignet sich nicht
nur zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, sondern auch zur Minderung der treibhausgasrelevanten Emissionen:
 Heiz-, Kühl- und Strombedarf steigt mit sinkender Haushaltsgröße und steigender
Wohnfläche pro Person,
 Wärmeverluste der Gebäude steigen, bei großer Oberfläche im Verhältnis zum Gebäudevolumen (wie bei Einfamilienhäusern) und
 Verkehrsaufkommen und Länge der Infrastrukturnetze steigen bei geringerer Siedlungsdichte (NABU 2007).
Die Strategien zur Anpassung reagieren hingegen auf die zu erwartenden Klimafolgen,
in dem sie Schutzmaßnahmen beispielsweise vor Sommerhitze, Stürmen und Hochwasser enthalten. Dazu gehört z. B. die strategische Ausweisung von Grünflächen, um
das städtische Mikroklima zu verbessern und den Hitzeinseleffekt zu verringern. Bis
auf wenige Fälle (z. B. Hochwasserschutz) sind diese Strategien im Städtebau allerdings noch nicht sehr etabliert (vgl. MUNLV 2009, S. 244). Da die genauen Erfordernisse aufgrund der Unsicherheiten bei der Klimaentwicklung für konkrete Maßnahmenplanung nicht ausreichend genug quantifizierbar sind, setzt sich zunehmend die so
genannte "no-regret"-Strategie durch. Hierbei werden nur Maßnahmen ergriffen, die
aus heutiger Sicht in jedem Fall sinnvoll und kosteneffizient sind und in der Zukunft
flexibel anpassbar bleiben.
2.3.4
Auswirkungen
Der Klimawandel hat verschiedene Auswirkungen auf die Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungseinrichtungen (vgl. Hillenbrand/Hiessl 2006a, S. 1266). In
Deutschland sind noch zwei Drittel der Kanalisation als Mischsystem ausgelegt. In diesen Fällen dient die Kanalisation nicht nur zur Ableitung von Abwasser, sondern auch
zur Ableitung des Niederschlagswassers von versiegelten Flächen (Stadtentwässerung). Die klimatischen Veränderungen führen einerseits zu einer Zunahme von Starkregenereignissen. Andererseits kommt es auch zu längeren Trockenphasen, in denen
der Abwasseranfall geringer ausfällt. Im Bereich der Wasserversorgung können dadurch größere Schwankungen im Wasserverbrauch, beispielsweise höhere Wasserbe-
17
darfsspitzen, verursacht werden, die sich negativ auf den Betrieb der Systeme auswirken.
Auch die Landwirtschaft, die in vielen ländlichen oder suburbanen Gemeinden für die
lokale Wirtschaft eine wichtige Rolle spielt, ist durch den vom Klimawandel verursachten Temperaturanstieg und Veränderungen im Wasserkreislauf betroffen. Die Schädlingsarten verändern sich und stellen die Landwirte vor neue Herausforderungen. Darüber hinaus sind vor allem die Hanglagen von den negativen Folgen von Starkniederschlägen betroffen, da u. a. die Erosionsprozesse beschleunigt werden. Insbesondere
große Ackerflächen sind vor der Aussaat, also ohne Bewuchs, äußerst anfällig für den
Abtrag der Bodenkörner durch Niederschläge. Durch die erosionsbedingten Nährstoffeinträge besteht die Gefahr der Zunahme der Gewässerbelastungen. Nach einer Studie der Universität von Michigan hat die Stärke der Erosion innerhalb der letzten
1.000 Jahre durch menschliche Einflüsse extrem zugenommen (Scinexx 2005). Auf der
anderen Seite profitiert die deutsche Landwirtschaft auch von den Auswirkungen des
Klimawandels: Die Klimaänderung begünstigt eine intensivere Landwirtschaft mit mehr
Fruchtfolgen durch eine längere Vegetationsperiode, was wiederum zu einem höheren
Bewässerungsbedarf führen kann.
2.4
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Wasserwirtschaft ist von zahlreichen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf verschiedenen legislativen Ebenen bestimmt. Als Ergebnis der Umweltpolitik der Europäischen Union sind zahlreiche Richtlinien erlassen worden, die die Wasserver- und Abwasserentsorgung regulieren – die wichtigsten für die Kommunen sind die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwassermanagementrichtlinie. Eine weitere Neuregelung
auf Landesebene ist die Anforderung an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren (Trennerlass NRW).
2.4.1
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL5) von 2000 gilt für alle binnenländischen Oberflächengewässer, alle Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser und
hat zum Ziel, bis zum Jahr 2015 diese Gewässer in einen guten strukturellen, physikalischen, chemischen und biologischen Zustand zu versetzen. Um die vorgegebenen
Qualitätsziele zu erreichen, werden die Gewässer künftig flussgebietsbezogen, Staatsund Ländergrenzen überschreitend bewirtschaftet, sowie koordinierte Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne aufgestellt. Dabei werden Belastungen aus Punktquellen (das sind vor allem industrielle Einleitungen und solche aus Kläranlagen) und
18
Endbericht
diffuse Quellen (das sind vor allem Einträge aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) gemeinsam betrachtet (Art. 10 WRRL).
Die WRRL verweist in Art. 17 auf zwei abgeleitete Richtlinien (="Tochterrichtlinien"):
Zum einen wurden für den Schutz und die Erhaltung des Grundwassers Maßnahmen
zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung erlassen.6 Zum
anderen sollen im Anhang X der WRRL für bestimmte Schadstoffe oder Schadstoffgruppen, die ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt darstellen ("prioritäre
Stoffe"), Umweltqualitätsnormen für Jahresmittelwerte und Maximalkonzentrationen
vorgegeben werden. Die Festlegung dieser Umweltqualitätsnormen erfolgte durch die
Tochterrichtlinie "Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik".7 Danach haben die Mitgliedsstaaten die Einleitung der prioritären Stoffe schrittweise zu reduzieren
und die Einleitung der prioritären gefährlichen Stoffe ganz oder schrittweise innerhalb
von 20 Jahren einzustellen. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juli 2011.
Zur Umsetzung der WRRL in Nordrhein-Westfalen wurde auf Grundlage einer umfangreichen Analyse und Bewertung des Zustandes der größeren Gewässer und des
Grundwassers ein Bewirtschaftungsplan erstellt, der sowohl die Funktionen der Gewässer als auch die individuellen ökologischen und chemischen Ziele enthält. Das
Land hat den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm als steuerndes
Instrument im wasserwirtschaftlichen Vollzug und bei sonstigen regionalen Planungen
inzwischen fertiggestellt (MKULNV 2011). Hieraus resultieren Maßnahmen, die seitens
der Kommunen mit umgesetzt werden müssen.
2.4.2
Hochwassermanagementrichtlinie
Als Ergebnis der zeitweisen Hochwasserereignisse großer europäischer Ströme wie
Elbe und Donau hat die EU in 2007 die Hochwassermanagementrichtlinie zur grenzüberschreitenden Hochwasservorsorge erlassen. Sie sieht vor, dass die EUMitgliedsländer Hochwasserrisikokarten zur vorläufigen, flussgebietsbezogenen Bewertung des Hochwasserrisikos erstellen und sich auf gemeinsame Pläne zum Hochwassermanagement einigen. Neue technische Möglichkeiten, z. B. in Bezug auf die
Simulation verschiedener Hochwasserszenarien, haben in den letzten Jahren die Erarbeitung neuer Strategien, Methoden und Lösungen ermöglicht, die für die Hochwasservorsorge und Hochwassergefahrenabwehr vor Ort pragmatisch umgesetzt werden
können. Aus diesem Grunde werden die Auswirkungen dieser Richtlinie insbesondere
für die Kommunen in Flusslagen relevant sein.
19
2.4.3
Regelungen zu Wasser- und Abwassertarifen
Die Abwasserentsorgungsbetriebe sind in aller Regel öffentlich-rechtlich organisiert, sei
es als Regie- oder Eigenbetrieb, als Verband oder als Anstalt öffentlichen Rechts
(AöR). Gesetzliche Grundlage für die Gebührensatzungen ist das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG). Es regelt in § 2 Abs. 1 S. 2, dass die Satzungen unter anderem
den Maßstab der Abgabe angeben müssen. Laut einem Grundsatzurteil des OVG
Münster vom 18.12.2007 (Az.: 9 A 3648/04) sind Abwassergebührensatzungen nichtig,
die lediglich den Trinkwasserverbrauch als Gebührenmaßstab angeben und nicht das
angefallene Niederschlagswasser gesondert betrachten. Durch die Einführung einer
gesplitteten Abwassergebühr ergeben sich finanzielle Anreize zur Entsiegelung sowie
zur Regenwasserbewirtschaftung. Während die Schmutzwassergebühr nach Maßgabe
des gebrauchten Frischwassers ermittelt wird, basiert die Niederschlagswassergebühr
auf der entwässerten Grundstücksfläche (ATT et al. 2011, S. 75). Sowohl bei der
Schmutz-, als auch der Niederschlagswassergebühr kann über eine Grundgebühr ein
Anteil der Fixkosten, unabhängig vom individuellen Verbrauch bzw. von der jeweiligen
Größe der ans Kanalnetz angeschlossenen abflusswirksamen Fläche, erhoben werden.
Zusätzlich zu den Gebühren können von den nordrhein-westfälischen Städten und
Gemeinden Beiträge "für den Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung
und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen" nach § 8 KAG erhoben werden. Dazu gehört auch der (Kanal-)anschlussbeitrag.8
2.5
Technologische Innovationen
Der Bereich der Technologie ist für die urbane Wasserinfrastruktur v. a. im Hinblick auf
zwei Aspekte relevant: Zum einen werden die Systeme durch technologische Innovationen zunehmend effizienter, zum anderen ist der rückläufige Wasserverbrauch mit
bestimmten technologischen Innovationen verbunden, die im 2. Teil dieses Kapitels
behandelt werden. Langfristig nimmt die Beschleunigung des technischen Fortschritts
seit Jahren kontinuierlich zu.9 Er hat direkte Auswirkungen auf die Nutzungs- und Lebensdauer einer (Bau-) Maßnahme. Dabei sind einige Technologien derzeit einem besonders raschen Wandel unterworfen: Informations- und Kommunikations- (IuK), Bio-,
Nano- und Sensortechnologie. Hinzu kommen kontinuierliche Verbesserungen der
Wasser- und Energieeffizienz bei industriellen und gewerblichen Produktionsprozessen, bis hin zur wasserfreien Produktion. Auch bei den Endprodukten spielt Energieund Wassereffizienz eine immer größere Rolle ("weiße Ware").
20
2.5.1
Endbericht
Landwirtschaft
Die Wechselbeziehungen von Landwirtschaft und Wasser führen im Laufe der Zeit zu
einer Veränderung des Wasserhaushalts. Die Intensivierung der Landwirtschaft führt
zu einer beträchtlichen Erhöhung der Wasserentnahmen, die sich am Absinken des
Grundwasserspiegels oder der verringerten Wasserführung von Flüssen ablesen lassen (Strosser et al. 2009). Neue technische Entwicklungen erlauben allerdings eine
zielgerichtetere und ortsdifferenzierte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen
(precision farming – präziser Ackerbau). Die kleinräumige Boden- und Pflanzenbestandsführung ermöglicht eine gezieltere Saat bzw. Düngung und kann damit zu Einsparungen von Betriebsmitteln, ökologische Entlastung durch geringeren Einsatz von
Herbiziden und Einsparung von Wasser führen.
2.5.2
Produktion und Verfahren
Vor dem Hintergrund der Ressourcenknappheit und der zunehmenden Einsicht in die
Notwendigkeit eines nachhaltigen Wirtschaftens haben sich in der produzierenden
Wirtschaft drei Leitbilder herauskristallisiert, die bei der Entwicklung neuer Prozesse,
Produkte und Produktnutzungsformen eine Rolle spielen:
 Schonung der stofflichen und energetischen Ressourcen:
Dies erfordert innovative Technologien zur Verbesserung der Ökoeffizienz und damit der Produktivität bei gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen. Neben
den additiven Techniken kommen künftig im Zuge der Reinvestition verstärkt integrierte Techniken zum Einsatz, die die Entstehung von unproduktiven und umweltschädlichen Emissionen / Abfällen durch Änderung der eigentlichen Produktionsprozesse bspw. durch eine bessere Regelung und durch bessere Koordination mit
vor- und nachgelagerten Prozessstufen vermeiden.
 Wirtschaften in Kreisläufen, Schließung von (Stoff-)Kreisläufen:
Ziel hierbei ist es, die Hilfs- und Betriebsstoffe in der Produktion weitgehend in
Kreisläufen zu führen und die entstehenden Produktionsrückstände zu nutzen. Neben der Schließung von Stoffkreisläufen wird die weitgehende Rückführung von gebrauchten Produkten angestrebt. Dabei kommt nicht nur das klassische Werkstoffrecycling in Betracht, sondern auch eine Wiederaufarbeitung und erneute Nutzung
von Bauteilen und Komponenten. Ein wichtiges Feld in der Wasserwirtschaft ist hier
die Wiedernutzung von (Ab-)Wasser in industriellen und gewerblichen Prozessen
sowie die Rückgewinnung von Nährstoffen als Wertstoffe aus dem Abwasser (z. B.
Phosphor). Durch Prozessoptimierung konnte teilweise sogar auf eine abwasserfreie Produktionsmethode umgestellt werden.
 Ganzheitliche Produktpolitik und -nutzung:
Ausgangspunkt ist hier die Erkenntnis, dass es nicht nur die (Herstellungs-)
Prozesse, sondern auch die Produkte sind, die einen Großteil des Ressourcenver-
21
brauchs während oder nach ihrer Nutzung ausmachen und zu erheblichen Emissionen und Entstehung von Abfall führen können. Indem bereits bei der Entwicklung
auf die ökologische Verträglichkeit im gesamten Lebenszyklus der Produkte geachtet wird, sind deutliche Verbesserungen möglich. Diese Entwicklungsrichtungen
werden durch den technischen Fortschritt, z. B. im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie und Sensorik begünstigt. (vgl. folgender Abschnitt).
2.5.3
Auswirkungen
Durch die Querbezüge dieser Technikbereiche ergeben sich auch wichtige technologische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur: Die Entwicklung
von Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht z. B. die Einbeziehung
von neuen Produkten, Geräten und Anlagen ins Kommunikationsnetz (z. B. für Fernüberwachungssysteme); die Sensorik spielt eine wichtige Rolle in der Entwicklung von
interaktiven, autonomen Maschinen und Computern. Darüber hinaus wird die Mikrobiologie künftig in der Lage sein, neue Strukturen im Nanomaßstab für die gezielte Anwendung von Arzneimitteln zu schaffen (vgl. Clark/Pazdernik 2009).
Abwasserentsorgung
Diese Technologien haben dazu geführt, dass inzwischen eine Vielzahl robuster und
betriebssicherer Anlagen zur Regen-, Grau- und Brauchwasseraufbereitung entwickelt
und in Betrieb sind (Hillenbrand/Hiessl 2006b, S. 47). Eine Untersuchung der Patentaktivitäten hat gezeigt, dass im Bereich der Wasser- und Abwasserbehandlung insgesamt, bei den auf den Abwasserbereich bezogenen Membrantrennverfahren als auch
bei den Wassernutzungstechnologien die Zahl der technologischen Innovationen in
den letzten Jahren deutlich angestiegen ist (ATV-DVWK 2004). Nach dem Umweltwirtschaftsbericht 2011 gehört die nachhaltige Wasserwirtschaft hinsichtlich des Marktvolumens mit der Schlüsseltechnologie Dezentrale Wasseraufbereitung zu den zweitwichtigsten "grünen Zukunftsmärkten" (BMU/UBA 2011).10
In der Abwasserentsorgung fanden v. a. erhebliche Weiterentwicklungen statt. So
spielt die Membrantechnik eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung von Technologien zur Elimination und Zerstörung von Mikroverunreinigungen aus dem gereinigten
Abwasser (vgl. Abschnitt 2.1.2). Auch dezentrale Behandlungsanlagen sind technologisch weiterentwickelt worden (Betriebssicherheit, Reinigungsleistung), so dass diese
auch behördlicherseits als Dauerlösungen zugelassen sind – bei zuverlässiger Wartung. Die Nutzungsdauer entspricht mit etwa 10 bis15 Jahren der von den Wassernutzungstechnologien in den Privathaushalten und ist damit erheblich kürzer als für herkömmliche zentrale Behandlungsanlagen. Zukünftig werden energieeffizientere Verfah-
22
Endbericht
ren zur Verfügung stehen, die potenziell auch weitere Mikroverunreinigungen entfernen
können.
Andere Bereiche
Auch Innovationen in verwandten Bereichen, wie in der Feuerlöschtechnik, haben
Auswirkungen auf die Wasserversorgung. Einerseits kann der Löschwasserbedarf
durch verbesserte Techniken zur Brandfrüherkennung reduziert werden (z. B. Verbreitung von Rauchmeldern), andererseits verbrauchen moderne Feuerlöschtechniken
(z. B. die Hochdruck-Wassernebeltechnik) viel weniger Wasser. Inzwischen stehen
auch Techniken zur Verfügung, die eine Kopplung mit der Brauch- und Regenwasserversorgung vorsehen (vgl. Götsch 2005). Für die Wasserinfrastruktur bedeutet das,
dass Netze teilweise bspw. im Falle einer anstehenden Sanierung kleiner dimensioniert
werden können, weil die Bevorratung des Löschwassers bei Anwendung dieser Technologien kleiner ausfallen kann bzw. eine Abkopplung der Löschwasserbereitstellung
vom Trinkwassernetz möglich wird.
2.5.4
Folgen für den Wasserverbrauch
Die konkreten lokalen industriellen Entwicklungen hängen im hohen Maße von den
nationalen Rahmenbedingungen sowie – mit fortschreitender Globalisierung – von den
Weltmärkten ab und sind somit schwer zu prognostizieren (Helm 2006, S. 40). Dennoch zeichnet sich ein klarer Trend beim industriellen Wasserverbrauch ab: Eine branchenübergreifende Studie zu den Entwicklungstrends hat einen anhaltenden branchenübergreifenden Rückgang des Wasserverbrauchs, bezogen auf eine Einheit Bruttowertschöpfung, nachgewiesen (vgl. Hillenbrand/Böhm 2008).
Im privaten Bereich hat der technische Fortschritt dazu geführt, dass der häusliche
Wasserverbrauch in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist (und die im
Abschnitt 2.1 beschriebenen demografischen Effekte überkompensiert wurden). Die
folgende Abbildung 2-5 zeigt diese Entwicklung – der Wasserverbrauch ist nach den
aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes auf 122 Liter pro Kopf und Tag gesunken.
23
Abbildung 2-5:
Entwicklung des spezifischen Wasserverbrauchs privater Haushalte
in den alten und neuen Bundesländern
(Quelle: Fraunhofer ISI)
Der Grund ist v. a. in dem Einsatz von wassereffizienten Technologien zu suchen, z. B.
wasser- und energiesparende Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Spartasten bei
Toilettenspülungen. Zusätzlich ist auch der gewerbliche Wasserverbrauch deutlich zurückgegangen. Die Statistik zeigt aber auch erhebliche Schwankungen zwischen den
Bundesländern (zwischen 90 und 150 l pro Einwohner und Tag), so dass davon auszugehen ist, dass noch Spielräume für einen weiteren Rückgang des Wasserverbrauchs bestehen. In der Zukunft ist mit noch effizienteren Techniken zu rechnen, da
die ökonomische Motivation zum Einsparen von Wasser (zzgl. des damit verbundenen
Energie und ggfs. Waschmittelverbrauchs) weiterhin gegeben ist (Hillenbrand/Hiessl
2006b, S. 47). Abbildung 2-5 zeigt zusätzlich die unterschiedliche Entwicklung in Ost
und West, hauptsächlich ausgelöst durch die hohe Neubaurate sowie den höheren
Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung in den neuen Bundesländern bei
gleichzeitig niedrigerem Einkommen (vgl. Schleich/Hillenbrand 2009). Aufgrund des
Sanierungsbedarfs des überalterten Gebäudebestands in den alten Bundesländern ist
davon auszugehen, dass der Wasserverbrauch auch im Westen erheblich abnehmen
wird.
24
Endbericht
Der rückläufige Wasserbedarf und Abwasseranfall sowie die zunehmende Regenwasserbewirtschaftung kann zur Folge haben, dass die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen angepasst werden müssen, um optimal zu funktionieren
(vgl. Schiller/Siedentop 2005, S. 88). Im Wasserversorgungsbereich kann es zu längeren Aufenthaltszeiten des Trinkwassers in den Leitungen kommen, was folgende betriebliche Probleme mit sich bringen kann:
 erhöhte Ablagerungsbildung (v. a. in Trockenperioden);
 Erwärmung des Trinkwassers insb. im Sommer, verbunden mit einem erhöhtem
Sauerstoffverbrauch und
 die sich daraus ergebende Gefahr der Bakterienentwicklung und – in Verbindung
mit vermehrter Spülung – einer übermäßigen Verkeimung des Trinkwassers (vgl.
KfW 2006, S. 5; Wricke/Korth 2007, S. 31f; Kempmann 2008).
In der Kanalisation kann es durch Schmutzwasseranfall zu Verstopfungen und Geruchsbelästigungen kommen. Zudem kann die Bildung von Gasen Schäden an den
Kanälen verursachen. Auch die Abwasserbehandlung ist betroffen. Durch geringere
Abwassermengen kann es vereinzelt zu höheren Konzentrationen der Verschmutzung
wie z. B. Reinigungsmitteln kommen. Dies kann die Leistungsfähigkeit von Kläranlagen
herabsetzen. Die Probleme, die bei einer Unterauslastung der Wasserversorgungsund Abwasserentsorgungsinfrastruktur entstehen, beschränken sich also nicht ausschließlich auf die Leitungs- und Kanalnetze, sondern beeinträchtigen den gesamten
Prozess von der Wasseraufbereitung bis zur Abwasserbehandlung.
Um die Betriebsfähigkeit der Systeme dennoch aufrechtzuerhalten, müssen zusätzliche betriebliche Maßnahmen wie Spülungen von Leitungen und Kanälen oder vermehrt Reparaturmaßnahmen zur Behebung von Schäden vorgenommen werden.
Über- oder unterschreitet die Auslastung bestimmte Schwellenwerte, können sogar
bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Anlagen oder Leitungs- und Kanalnetzen
erforderlich sein (vgl. Koziol/Walther 2006, S. 259ff; Schiller/Siedentop 2005, S. 83ff.).
25
3
Akteurs- und Prozessanalyse für wasserwirtschaftliche Planungen auf kommunaler Ebene
Nachhaltige Weiterentwicklungen urbaner Wasserinfrastruktursysteme können nur
erreicht werden, wenn entsprechende wasserwirtschaftliche Planungsprozesse angestoßen oder zumindest so gestaltet werden, dass langfristige und umfassende Sichtweisen Berücksichtigung finden können. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Akteure
in den Prozessen relevant sind und wie bzw. zu welchem Zeitpunkt sie einzubinden
sind. Dazu gibt die folgende Akteurs- und Prozessanalyse Hinweise.
3.1
Akteursanalyse
3.1.1
Akteure
An den formellen Planungsprozessen sind je nach Kommune und Vorhaben verschiedene Akteure mit z. T. deutlich unterschiedlicher Interessenslage beteiligt:
 Stadt- bzw. Gemeinderat/Ausschüsse
 Investoren
 Stadtplanung
 Wirtschaftsförderung
 Straßenbau/Verkehrsplanung
 Abwasserbetrieb
 Wasserversorger
 Wasserverband
 Feuerwehr
 Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung)
 Verordnungsgeber (bspw. Landesumweltministerium)
 Planungsbüros
 Naturschutzverbände
 Bürger/Bürgerinitiativen/Vereine.
Alleine die Anzahl der beteiligten Akteure verdeutlicht, dass eine Abstimmung hinsichtlich alternativer unkonventioneller Lösungen einen hohen Aufwand mit sich bringen
kann. Verstärkt wird diese Tendenz durch die zunehmende Fragmentierung und organisatorische Unabhängigkeit kommunaler Bereiche, die für die Planung und den Bau
der Wasserinfrastruktur zuständig sind. So ist die Wasserversorgung in vielen Kommu-
26
Endbericht
nen in privatrechtlichen Stadtwerken mit kommunaler Beteiligung ausgegliedert oder
an große privatrechtliche Wasserversorgungsunternehmen vergeben. Die Abwasserbeseitigung wird oftmals von Eigenbetrieben, Anstalten öffentlichen Rechts oder
– seltener – unter Einbeziehung von privatrechtlichen Organisationsformen wahrgenommen. Aufgaben mit überregionalem Charakter liegen oftmals bei genossenschaftlich organisierten Verbänden.
Neben den wirtschaftlichen Vorteilen, die eine größere Eigenständigkeit von Aufgabenbereichen bewirken kann, führt diese organisatorische Unabhängigkeit bzw. Trennung zwangsläufig dazu, dass die unterschiedlichen Organisationseinheiten eigene
Interessen und Ziele verfolgen, die im Falle grundlegender Entscheidungen, wie Änderung der Wasserinfrastruktursysteme, aufeinander abgestimmt werden müssen.
Hinzu kommen weitere Akteure aus unterschiedlichen Bereichen, wie Bürgerschaft,
lokale bzw. regionale Wirtschaft, Landespolitik- und -verwaltung usw., die wiederum
eigene Interessen verfolgen und auf verschiedene Weise Einfluss auf Entscheidungen
bezüglich der Gestaltung der Stadtentwicklung oder Wasserinfrastruktur nehmen können.
3.1.2
Vorgehensweise und mögliche Nutzung der
Akteursanalyse in der Wasserwirtschaft
Die Akteursanalyse ist eine qualitativ partizipative Methode der Sozial- bzw. Politikwissenschaften, die bei praktischen Projekten mit größeren Veränderungswirkungen oder
Reformen eingesetzt wird. Dementsprechend wird der Ansatz in Leitfäden in Verbindung mit praktischen Fragestellungen dargestellt (z. B. GTZ 2006, Hübner-Schmid et
al. 2003, Z Punkt 2009). Dabei sollte eine Akteursanalyse nicht als objektive Beurteilung verstanden werden, sondern ist abhängig von den Bewertungen und Einschätzungen der beteiligten Personen. In Anlehnung an die genannten Leitfäden kann eine
Akteursanalyse folgende Schritte umfassen:
1.
Akteure identifizieren
2.
Einflussmöglichkeiten der Akteure bewerten
3.
Gegenseitige Vernetzung der Akteure analysieren
4.
Ziele und Interessen der Akteure einschätzen
5.
Handlungsstrategien ableiten
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Punkte ist in dem NAUWA-Fokuspapier
zur Akteurs- und Prozessanalyse dargestellt.
27
Die Akteursanalyse trägt dazu bei, die beteiligten Akteure und ihre Interessen zu identifizieren. Ihr Einsatz ist besonders zu empfehlen bei Vorhaben, die eine breite Öffentlichkeit betreffen, mit weitreichenden Veränderungen verbunden sind und bei denen
mit vielfältigen Widerständen unterschiedlicher Akteure zu rechnen ist. Diese Voraussetzungen sind oftmals bei weitreichenden Projekten der Stadtentwicklung, wie z. B.
Rückbau, Umnutzungen, Neubauprojekte, gegeben, weshalb hier immer häufiger
partizipative Planungsansätze eingesetzt werden. Wenn städtebauliche und wasserwirtschaftliche Vorhaben miteinander verbunden sind, sollte deshalb darauf geachtet
werden, dass ggf. auch die Planung der Wasserinfrastruktur im Rahmen der partizipativen Prozesse berücksichtigt wird.
Die Planungsprozesse der Wasserinfrastruktur werden in der Regel in der Öffentlichkeit weniger deutlich wahrgenommen. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass
die Bürger meist nur über einen relativ kurzen Zeitraum von den resultierenden Baumaßnahmen direkt betroffen sind. Zum anderen gehen ein geringes Interesse und geringe Kenntnisse über wasserwirtschaftliche Zusammenhänge in der Öffentlichkeit
Hand in Hand, was tendenziell auch zu einer weniger kritischen Haltung gegenüber
wasserwirtschaftlichen Vorhaben führt. Zudem sind die Auswirkungen von Vorhaben in
der Wasserwirtschaft oft erst langfristig zu erkennen und indirekte Effekte wie z. B.
langfristige finanzielle Auswirkungen oder Veränderungen im Entwässerungskomfort
spielen bei den Bürgern bislang i. A. nur eine geringe Rolle. Diese Situation kann sich
ändern, wenn zukünftig, bedingt durch den Klimawandel, häufiger Starkregenereignisse und Überschwemmungen zu Schäden und damit zu einer größeren individuellen
Betroffenheit führen. Aber auch bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben, die aufgrund
strategischer Überlegungen initiiert werden und mit nachhaltigen Veränderungen verbunden sind (Stichwort Systemwechsel), ist mit Skepsis bei unterschiedlichen Akteuren
zu rechnen. Solche aus strategischen Überlegungen veranlassten Maßnahmen können
z. B. sein:
 Einführung einer nach Ortsteilen differenzierten Abwassergebühr (wichtige Akteure:
Bürger, Wirtschaft/ansässige Unternehmen, Verwaltungsgerichte);
 Wechsel auf ein semi-dezentrales Entwässerungssystem in bestimmten Orts-/Stadtteilen (wichtige Akteure: Stadtverwaltung, Verbände, wenn deren Einzugsgebiet und
Tätigkeitsbereich betroffen ist, Bürger);
 Neue Geschäftsfelder bzw. Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung (wichtige
Akteure: Wirtschaft - regional ansässige Unternehmen, Landespolitik/Innenministerium - wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, Verwaltungsgericht).
Beispielhaft wurde im Rahmen des NAUWA-Projekts eine Akteursanalyse für die Erschließung eines Wohngebietes in einer Beispielkommune durchgeführt, bei dem es zu
28
Endbericht
Widerständen aus der Bürgerschaft gekommen war. Es zeigte sich, dass durch die
Akteursanalyse die Betroffenheit der Bürger und mögliche Widerstände im Vorfeld hätten aufgezeigt werden können. Diese Ergebnisse hätten für eine frühere Einbindung
der Bürger in den Planungsprozess genutzt werden können, um so die Akzeptanz des
Projektes zu erhöhen. Das Beispiel zeigt, dass ohne eine systematische Analyse viele
Zusammenhänge zwar implizit vorausgesetzt werden, die Akteursanalyse aber dazu
beitragen kann, verschiedene Perspektiven aufeinander abzustimmen und dadurch
Gegner und Befürworter mit ihren unterschiedlichen Motiven und Interessen deutlicher
herauszustellen.
3.2
Prozessanalyse
Wasserinfrastrukturen bestehen zu einem großen Teil aus Kanal- und Leitungsnetzen,
die 80 bis 100 Jahre genutzt werden können. Weitergehende Umstellungen und Veränderungen müssen langfristig geplant und vorbereitet werden. Um die damit verbundenen Chancen und Risiken auszuloten, wurden die kommunalen Planungsprozesse
analysiert. Dazu wurden die einzelnen Aktivitäten der unterschiedlichen beteiligten Akteure in ihrem zeitlichen Ablauf untersucht.
Wasserwirtschaftliche Planungen und die damit verbundenen Prozesse bzw. Abläufe
haben zum einen den Erhalt der bestehenden Bauwerke bzw. Anlagen durch Sanierung und Erneuerung zum Ziel. Zum anderen muss in manchen Kommunen die Wasserinfrastruktur in Folge der wachsenden Siedlungs- und Verkehrsflächen teilweise
ausgebaut bzw. erweitert werden (Neubau) oder es ist ein kostspieliger Rückbau bestehender Infrastrukturanlagen notwendig. Zudem führen steigende Anforderungen,
z. B. an die Emissionen aus Abwassersystemen, zu einem Ausbau des bestehenden
Abwassersystems. Durch diese Anlässe werden verschiedene Planungsprozesse ausgelöst, nach denen im Folgenden unterschieden wird.
3.2.1
Planung innerhalb des bestehenden Wasserinfrastruktursystems
Planungsaufgaben im Bereich bestehender Wasserinfrastruktursysteme können
grundsätzlich unterschieden werden in
1.
Erneuerung bestehender Bauwerke und Anlagen (bauliche oder hydraulische
Ursache) und
2.
Bauliche Sanierung bestehender Bauwerke und Anlagen.
Hinzu kommen Ausbau- oder Neubaumaßnahmen innerhalb des bestehenden Wasserinfrastruktursystems zur Erfüllung weitergehender Anforderungen an die Wasser-
29
aufbereitung und Abwasserreinigung bzw. Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen aus dem Abwassersystem und gewässerbezogenen Immissionen.
Diese Maßnahmen ergeben sich z. T. aus wasserwirtschaftlichen Betrachtungen (Berechnungen, Nachweisen, Untersuchungen etc.) und sind, zumindest was die netzgebundenen Bauwerke und Anlagen betrifft, in übergeordneten Planungen bzw. Konzepten, die größere Einzugsgebiete einbeziehen, aufeinander abgestimmt und zusammengefasst. In der Wasserversorgung werden diese übergeordneten Planungen als
Versorgungskonzepte und in der Abwasserbeseitigung als Generalentwässerungsplanungen bezeichnet. Auf Basis dieser Planungen werden oftmals weitere Entwurfs-,
Genehmigungs- und später die Ausführungsplanungen abgeleitet.
Um die Risiken und Chancen langfristiger Veränderungen des Wasserinfrastruktursystems zu beurteilen und gezielt vorzubereiten, muss auf Ebene dieser übergeordneten Planungen angesetzt werden. Dabei ist u. a. eine Anpassung des Wasserinfrastruktursystems für einzelne Quartiere, die wasserwirtschaftlich weitestgehend unabhängig funktionieren könnten, in Betracht zu ziehen. Entscheidungsrelevant sind die
Situation und Entwicklung des betreffenden Einzugsgebietes bzw. Quartiers. Dazu
gehören neben den geplanten städtebaulichen Maßnahmen u. a. die demografische
Entwicklung in diesem Quartier, der Leerstand von Wohn- und Geschäftsgebäuden
sowie das Alter und der Restbuchwert der bestehenden Anlagen.
3.2.2
Erweiterung der bestehenden Wasserinfrastruktur
Die Größe der Wasserinfrastruktur und damit der Umfang des Anlagevermögens hängen unmittelbar vom Umfang der Siedlungs- und Verkehrsfläche ab, die wiederum
durch die Bauleitplanung beeinflusst werden kann. Daher wurden im Folgenden auch
die Abläufe und Abhängigkeiten zwischen der Stadtplanung bzw. Bauleitplanung und
der Planung der Wasserinfrastruktur berücksichtigt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplans
kann von verschiedenen Akteursgruppen initiiert werden, wird aber letztlich durch die
politischen Gremien (Stadt- bzw. Gemeinderat, Planungsausschuss) der Kommune
beschlossen. Bis zum Aufstellungsbeschluss erfolgt oftmals keine oder nur eine informelle Beteiligung der für die Planung von Wasserinfrastruktur zuständigen Stellen bzw.
Bereiche. Im Fall der verbindlichen Bauleitplanung wird in der Regel erst der ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplans den für die Wasserinfrastruktur verantwortlichen Bereichen zur Stellungnahme vorgelegt (siehe Abbildung 3-1: blaue Linienführung). Zu diesem Zeitpunkt ist es aus Sicht der Wasserwirtschaft nur noch schwer
möglich, Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Vorentwurfs zu nehmen, sondern
30
Endbericht
es wird meist nur beurteilt, ob eine wasserwirtschaftliche bzw. entwässerungstechnische Erschließung technisch möglich ist. Die nachträgliche Festsetzung einer veränderten, bspw. stärker an den langfristig stattfindenden Veränderungen orientierten
Wasserinfrastruktur kann aus städtebaulicher Perspektive mit erheblichem Aufwand
verbunden sein und eine komplette Umgestaltung des Vorentwurfs nach sich ziehen,
da z. B. für dezentrale Entwässerungsanlagen entsprechende Rückhalteflächen vorgesehen werden müssen. Dies gilt erst recht für die Auswahl alternativer Standorte für
das betreffende Baugebiet. Eine konventionelle wasserinfrastrukturelle Erschließung ist
zwar fast immer realisierbar und lässt zudem der städtebaulichen Planung große Freiheitsgrade, da im Allgemeinen keine besonderen baulichen bzw. landschaftlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen. Die damit verbundenen langfristigen Kosten
werden bei dem Planungsprozess allerdings meistens nicht hinterfragt oder den Kosten alternativer konzeptioneller Lösungen bzw. eines alternativen Standorts gegenübergestellt, zumal die Kosten nicht den kommunalen Haushalt, sondern nur indirekt
den Gebührenhaushalt bzw. Wasserpreis belasten.
Daraus wird deutlich, dass städtebauliche Entwicklung und die Planung der Wasserinfrastruktur enger und früher miteinander abgestimmt werden müssen (siehe Abbildung
3-1: rote Linienführung): Derzeit ist der städtebauliche Planungsprozess der Wasserinfrastrukturplanung insofern vorgängig, als die Entscheidung, ob, wo und in welcher
Form ein Baugebiet erschlossen wird, bereits grundsätzlich getroffen wurde, bevor die
entsprechenden Akteure aus dem Bereich der Wasserwirtschaft einbezogen werden.
Die im Entwurf zum Bebauungsplan vorgesehene Art der Bebauung kann bereits die
Möglichkeit der Realisierung alternativer Wasserinfrastruktursysteme einschränken.
Eine frühere Beteiligung der Wasserinfrastrukturplanung bei der Stadtplanung bzw.
städtebaulichen Maßnahmen kann die Realisierung wirtschaftlich und umwelttechnisch
nachhaltiger Lösungen ermöglichen.
31
Rat /
Ausschüsse
Betriebsausschuss /
Verwaltungsrat
Wirtschaftsförderung
Stadtplanung
Investor
Optimierung: Frühzeitigere
Einbindung der
Wasserwirtschaft bei der
Bauleitplanung
Idee
Bauleitplanung:
FNP
Entwurfskizze
des
Vorhabens
Maßnahmen
entwickeln
Aufstellungsbeschluss
B-Plan
B-PlanVerfahren
erforderlich
Maßnahme
planen
Wirtschaftsplan
beschließen
Vorentwurf FNP oder
B-Plan

Bestandsaufnahme

Prognose

Ermittlung
Flächenbedarf

räumliche Zuordnung
des Flächenbedarfs
Flächennutzung auf wasserwirtschaftliche Anforderungen abstimmen
Abstimmung Vorhaben bezogenen
B-Plan mit Stadtplanungsamt und
(Ab-)Wasserwirtschaft
Mittelfristige Zeit- und
Finanzplanung der
Maßnahme
Planungsleistung an
externen Ing.-Büro
vergeben und begleiten
Bebauungsgebiete auf wasserwirtschaftliche Anforderungen
abstimmen
Abstimmung der Maßnahmen
Vorentwurf zum
B-Plan
Wirtschaftsplan
Vorentwurf zum
B-Plan
Mittelfristige Zeit- und
Finanzplanung der
Maßnahme
Wirtschaftsplan
Netzausbau
planen
(ohne
Reparatur)
Investor
Entwurf zum
B-Plan
Behandlung der Stellungnahmen im Stadtrat +
Ortsübliche Bekanntmachung
rechtskräftiger B-Plan
bzw.
verkehrstechnischer
Entwurf (VE)
Stellungnahme bzw.
Vorentwurf zur
verkehrstechnischen
Erschließung zum
Vorentwurf B-Plan
AKtualisierung der
Zeit- und
Finanzplanung
Stellungnahme bzw.
Vorentwurf zur
entwässerungstechnis
chen Erschließung
zum Vorentwurf B-Plan
Aktualisierung der
Zeit- und
Finanzplanung
LEGENDE:
Standardweg
Prozessschrit
Information
Dokument /
Planung
optimierte
Beteiligung der
Wasserwirtschaft
derzeitige
Beteiligung der
Wasserwirtschaft
Umsetzung Vorhaben durch Investor
(privat / öffentlich)
Wirtschaftsplan
Maßnahme abstimmen
und Zusammenarbeit mit
anderen
Versorgungsträgern
prüfen
Maßnahme abstimmen
und Zusammenarbeit
mit anderen
Versorgungsträgern
prüfen
Abstimmung der
verschiedenen
Stellungnahmen der Ämter
durch das
Stadtplanungsamt
Entwurf zum
B-Plan
Wasserverbände
Wasserversorger
Abwasserbetrieb
Bereich Straße
Netzausbau
planen
(ohne Reparatur)
Prüfung Belange
WV
Stellungnahme ggf.
Formulierung
notwendigen
Anforderungen
Stellungnahme bzw.
Vorentwurf zur
wasserversorgungstechnischen
Erschließung zum
Vorentwurf B-Plan
Derzeitiger Prozess:
Einbindung der
Wasserwirtschaft erst nach
grundsätzlichen
Entscheidungen zum
Bebauungsgebiet
Genehmigungs-Planung
(falls erforderlich)
[ggf. durch Ingenieurbüro]
Planung, Bau
oder Optimierung
AW-Anlagen
Genehmigungs-Planung beim
Verband und / oder bei der
Genehmigungsbehörde
einreichen
Entwurf
Ausführungsplanung
[durch Ingenieurbüro]
Ausführungsplanung
Straßenbau
[ggf. durch Ingenieurbüro]
Ausführungsplanung
Abwasserbeseitigung
[ggf. durch Ingenieurbüro]
Ende
Ausführungsplanung
Wasserversorgung
[ggf. durch Ingenieurbüro]
GenehmigungsPlanung
(falls erforderlich)
[ggf. Ingenieurbüro]
Genehmigungs-Planung
bei der
Genehmigungsbehörde
einreichen
Abstimmen der Entwurfsplanung
Politische Beschlüsse
(vom Bauausschuss etc.)
zum Bau herbeiführen
Abbildung 3-1:
Ausführungsplanung
[durch Ingenieurbüro]
Prozessablauf Erweiterung durch Neubau
Ausführungsplanung
Abwasserbeseitigung
[ggf. Ingenieurbüro]
32
Endbericht
33
4
Ausgangssituation in den Kommunen
4.1
Zielsetzung und Vorgehensweise
Die Auswahl der Kommunen im Projekt fand bewusst unter der Maßgabe statt, möglichst unterschiedliche Städte und Gemeinden hinsichtlich Größe, Siedlungsstruktur
und Zentralität bzw. Lage im Raum im Projekt zu betrachten. Einen Überblick über die
jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen zu bekommen, war das Ziel der Ausgangsanalyse. Die Ergebnisse haben während des Projektverlaufs eine wichtige Hilfe dargestellt und sind sowohl in die Akteurs- und Prozessanalyse als auch in die jeweiligen
Szenarien und Handlungsstrategien eingeflossen.
Zu Projektbeginn wurde ein Fragenkatalog erarbeitet, der in folgende Kategorien unterteilt wurde:
 Wasserinfrastruktur (zweigeteilt in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
 Sonstige technische Infrastruktur
 Demografie
 Flächen und Gebäude
 Fiskalische und wirtschaftliche Situation
Über diesen Fragebogen wurden sowohl Daten zur derzeitigen Situation sowie zur
vergangenen und zu der zukünftig erwarteten Entwicklung abgefragt. Der Fragebogen
wurde an die vier Projektkommunen versandt, in dem die entsprechenden Angaben auf
Basis interner Informationen eingetragen werden konnten. Die Angaben zu Demografie, zur Fläche und z. T. zur fiskalischen Situation wurden zudem auf Basis externer
Quellen, wie z. B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie dem
"Wegweiser Kommune" der Bertelsmann Stiftung (2011) erhoben. Interessante Erkenntnisse zur Sicherheit der Prognosen können sich auch aus dem Vergleich der Daten aus den verschiedenen Quellen ergeben.
Wie erwartet, war die Datenbasis in den Kommunen sehr unterschiedlich, weshalb
nicht alle Daten direkt verglichen werden konnten. Genauso gibt es bei einigen Daten
unterschiedliche Berechnungsansätze, z. B. kann das Anlagevermögen der Abwasserinfrastruktur auf Basis von Herstellungskosten zum Anschaffungszeitpunkt oder
Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet werden, was zu deutlich unterschiedlichen
und nur bedingt vergleichbaren Ergebnissen führt.
Um die Ergebnisse der quantitativen Datenanalyse einzuordnen, wurden diese jeweils
in einem Kick-off-Workshop durch die einbezogenen Fachbereiche der Verwaltung
34
Endbericht
(Stadtplanung, Wirtschaftsförderung etc.) um qualitative Aspekte ergänzt. Daraus
ergab sich ein guter Eindruck über die kommunale Gesamtsituation und deren vergangene sowie - teilweise je nach Bereich - mögliche zukünftige Entwicklung. Die dabei
identifizierten Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Kommunen
wurden anhand einer modifizierten Variante der SWOT-Analyse (SWOT: engl. Akronym für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und
Threats (Risiken bzw, Bedrohungen)) systematisch analysiert. SWOT-Analysen werden in Unternehmen bei strategischen Planungsprozessen und Marktanalysen eingesetzt. Das Grundschema lässt sich aber auch durchaus zur Beurteilung der Situation
einer Kommune anwenden.
Chancen und Risiken können dabei als Faktoren verstanden werden, die im Umfeld
der Kommunalverwaltung angesiedelt sind und auf die diese keinen direkten Einfluss
hat, wie z. B. der Klimawandel oder die demografische Entwicklung. Schwächen und
Stärken sind den Kommunen konkret zuzuordnende Eigenschaften, wie eine günstigere Lage oder finanzielle Situation.
4.2
Die vier Projektkommunen
Mit Gelsenkirchen, Lünen, Velbert und Wachtberg wurden sehr unterschiedliche Projektkommunen ausgewählt, die sich in der Einwohner- und Gemeindegröße, der Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie der prognostizierten demografischen Entwicklung
unterscheiden. Ihre Lage innerhalb von Nordrhein-Westfalen kann der nachfolgenden
entnommen werden.
35
Abbildung 4-1:
Lage der Projektkommunen innerhalb von Nordrhein-Westfalen
(Quelle: Kommunal- und Abwasserberatung NRW)
Die einzige der vier Kommunen, die in den nächsten 20 Jahren noch einen (geringen)
Bevölkerungszuwachs zu erwarten hat, ist die Gemeinde Wachtberg, was im wesentlichen auf die räumliche Nähe und infrastrukturelle Anbindung an die übergeordneten
Zentren Meckenheim/Rheinbach und Bonn-Bad Godesberg, in der große Unternehmen
bzw. Arbeitgeber ansässig sind, zurückzuführen ist. Räumlich-funktional besteht
Wachtberg aus 13 Ortschaften, von denen sich zugunsten der Stabilität Wachtbergs
keine als Hauptzentrum herausbilden soll (vgl. Entwicklungs- und Handlungskonzept
Wachtberg; Gruß-Rinck et al. 2003).
Die übrigen drei Projektkommunen liegen im Bundestrend und müssen mit einem relativ deutlichen Bevölkerungsrückgang rechnen.
36
Endbericht
Tabelle 4-1:
Die vier Projektkommunen – wichtige Daten im Vergleich
Kommune
Gelsenkirchen
Lünen
Wachtberg
Velbert
Einwohner 2009
259.744
87.783
20.253
84.663
Prognose
(Bertelsmann) 2025
241.995
79.504
21.359
76.045
Gebietsgröße [km²]
104.86
59,19
49,68
74,91
60,54
27,86
5,75
27,6
42,9
31,5
35,2
30,7
- 4,3
- 3,1
- 0,3
- 5,5
Länge Kanalnetz [km]
675
333
111
347
Länge Wassernetz [km]
725
344
117
298
Lfd. m Kanal/EW (2008)
2,6
3,8
5,5
4,1
Anteil Neuinvestitionen an Gesamtinvestitionen (Abwasserinfrastruktur) [%]
12
2,5
42
25
Siedlungs- und
Verkehrsfläche 2008 [km²]
Siedlungsdichte EW (2008) / SuV
([ha]
Entwicklung der Siedlungsdichte
von 1995 bis 2008 (ca.-Werte)
[%]
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist auch die Siedlungsdichte, die in Gelsenkirchen mit knapp 43 Einwohnern pro Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche am höchsten ist. Mit Ausnahme von Wachtberg stimmen die Verhältnisse der Siedlungs- und
Verkehrsflächen zu den Längen des Kanal- und Wassernetzes in den Kommunen
weitgehend überein (11,15 km Kanal/ha Siedlungs- und Verkehrsfläche in Gelsenkirchen, 11,95 km Kanal/ha in Lünen und 12,57 km Kanal/ha in Velbert).
Am Beispiel von Wachtberg wird auch deutlich, dass die Größe der Wasserinfrastruktur
nicht nur von der Größe der Siedlungs- und Verkehrsfläche, sondern auch von der
Struktur des Wasser- und Abwassernetzes abhängig ist. Wachtberg hat zwar eine etwas höhere Siedlungsdichte als Lünen und Velbert, trotzdem ist die Länge Kanalnetz
pro Einwohner deutlich größer. Diese Schwäche ist auf die polyzentrale Struktur mit
13 unabhängigen Ortschaften zurückzuführen, zwischen denen lange Verbindungssammler bzw. Wasserversorgungsleitungen liegen.
Zwischen 1995 und 2008 hat in Wachtberg die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Verbindung mit der Zunahme der Einwohner dazu geführt, dass die Siedlungsdichte weitgehend konstant geblieben ist. In den anderen Projektkommunen sind
37
in diesem Zeitraum die Siedlungs- und Verkehrsflächen relativ zwar geringer angestiegen als in Wachtberg, aber durch den gleichzeitigen Bevölkerungsrückgang hat dort
die Siedlungsdichte deutlich abgenommen. Hier muss zukünftig eine immer geringere
Zahl von Bürgern eine "zu groß gewordene" Wasserinfrastruktur finanzieren. Dieser
Trend scheint sich fortzusetzen, wenn man die potenzielle Zunahme der Siedlungsund Verkehrsflächen (Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten bis ca. 2020) betrachtet, aus der auch auf eine Zunahme der Wasserinfrastruktur geschlossen werden
kann. Ein weiterer Anhaltspunkt für eine steigende Mehrbelastung pro Einwohner ist
der Anteil der Investitionen in Neubaumaßnahmen an den Gesamtinvestitionen in die
Abwasserinfrastruktur.
Durch den erwarteten, geringen Bevölkerungszuwachs ergeben sich für Wachtberg
Chancen, die bestehende Siedlungsdichte beizubehalten. Demgegenüber steht das
Risiko einer Aufweichung der polyzentralen Struktur, wenn sich die neuen Einwohner
vor allem in neu zu erschließenden Wohngebieten außerhalb der regionalplanerisch
vorgesehenen allgemeinen Siedlungsbereiche ansiedeln.
Für Velbert wird im Rahmen des "Wegweisers Kommune" (Bertelsmann Stiftung 2011)
ein deutlicher Bevölkerungsrückgang für 2020 prognostiziert. Allerdings erwartet die
Stadt durch den Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Velbert/Heiligenhaus
und die damit verbundene bessere infrastrukturelle Anbindung an Düsseldorf - ähnlich
zur Situation Wachtberg - Bonn - positive Effekte auf die Bevölkerungsentwicklung und
eine mittelfristige Stabilisierung auf ca. 82.000 Einwohner. Auf dieser Grundlage sieht
das "Strategische Zielprogramm" vor dem Hintergrund des Einpendlerüberschusses
eine attraktive Stadtentwicklungspolitik zur Erhöhung der Zuwanderung vor (Stadt Velbert 2006). Gelsenkirchen und Lünen sind von dem im Ruhrgebiet vorherrschenden
Problem des wirtschaftlichen Strukturwandels betroffen. Dies wirkt sich auf den Arbeitsmarkt, die fiskalische Situation und die demografische Entwicklung aus, so dass
die Städte schon seit längerer Zeit vor großen Herausforderungen stehen. Aufgrund
der länger bestehenden Problemlage wurden bereits entsprechende Konzepte zur
Stadtentwicklung ("Umgang mit Schrumpfung") ausgearbeitet. In Lünen werden mit
dem Zentrenkonzept die Ziele "Polyzentralität" und "kompakte Stadt" verfolgt. In Gelsenkirchen sind z. B. Revitalisierung von Brachflächen, erhaltende Stadterneuerung
oder Konzentration der Siedlungstätigkeit wichtige Bestandteile der Strategie zur
Stadtentwicklung.
Im Projekt hat sich gezeigt, dass die für die Beispielkommunen durchgeführte SWOTAnalyse ein geeignetes Instrument ist, die quantitativen Daten zu interpretieren und zu
ergänzen. Dabei entwickeln die an dem Prozess beteiligten Akteure gemeinsam ein
Bewusstsein für die Stärken und Schwächen der Kommune sowie der vorhandenen
38
Endbericht
Wasserinfrastruktur und identifizieren Risiken und Chancen. Dies ist vor allem deshalb
sinnvoll, da im täglichen operativen Geschäft der Kommunalverwaltung strategische
fachübergreifende Überlegungen oftmals zu kurz kommen und z. T. deutlich unterschiedliche Einschätzungen bezüglich Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen bestehen.
39
5
Szenario-Ansatz und Ergebnisse für die
Beispielkommunen
5.1
Methodischer Ansatz und Vorgehensweise
Im Mittelpunkt des Gesamtprozesses stand die Erarbeitung unterschiedlicher Szenarien für die beteiligten Kommunen. Die Szenario-Methodik eignet sich insbesondere
dann, wenn strategische Entscheidungen unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Rahmenbedingungen getroffen werden müssen, deren
Entwicklungen über einen längeren Zeitraum nicht absehbar sind. Auch wenn zukünftige Entwicklungen nur begrenzt und mit großen Unsicherheiten abzusehen sind, so
können verschiedene plausible Zukunftsbilder, die so genannten Szenarien, entwickelt
werden (vgl. auch Hertzum 2003, Schwartz 1991).
Ein Szenario stellt eine mögliche zukünftige Situation dar, in der zum Beispiel eine
Kommune oder ein Versorgungsunternehmen künftig agieren wird. Das Ziel ist, durch
die Betrachtung verschiedener alternativer Szenarien die wachsende Unsicherheit und
Komplexität in Bezug auf einen Zeitpunkt in der Zukunft bestmöglich einzubeziehen.
Dabei sollte jedes Szenario in sich konsistent sein und sich deutlich von den anderen
unterscheiden. In ihrer Gesamtheit zielen die Szenarien darauf ab, eine bessere Ausgangslage für heute anstehende Entscheidungen zu finden, ohne genaue Vorhersagen
für die Zukunft treffen zu müssen.
Abbildung 5-1:
Wichtige Wechselwirkungen der Wasserinfrastruktur mit anderen
kommunalen Themenfeldern
40
Endbericht
Wichtig ist, alle strategisch wichtigen Akteure, die als Ergebnis der Prozess- und
Akteursanalyse identifiziert wurden, für die Teilnahme am Szenario-Prozess zu gewinnen – neben dem Wasserversorger und Abwasserentsorger bspw. auch die Stadtplanung, die Wirtschaftsförderung, den Energieversorger sowie sonstige lokale, an der
Stadtentwicklung oder an Umweltfragen interessierte Gruppierungen (vgl. Abbildung 51).
Der Prozess der Szenario-Entwicklung läuft in verschiedenen Stufen ab (vgl. schematische Darstellung in Abbildung 5-2):
Bestandsaufnahme
der Ausgangssituation
Umfeld
Kommune
Handlungsdruck
Szenarioprozess
Leitfrage
Handlungsfelder
Szenariengerüste
Handlungsoptionen
Szenarien
Akteursanalyse
Ergebnisse der
Fokusthemen
Analysen zu Handlungsoptionen
Analyse- und
Abwägungsprozess
Handlungsempfehlungen
und -strategie der
Kommune
Abbildung 5-2:
Handlungsempfehlungen
…
Strategie
…
Schematische Darstellung der methodischen Vorgehensweise im
Rahmen des NAUWA-Projekts
Nach einer gemeinsamen Definition der Zielsetzung werden über eine Ist-Analyse
langfristige Stärken und Risiken des Systems identifiziert; dabei werden Informationen
zum Zustand der Wasserinfrastruktur und zu Veränderungen im Umfeld einbezogen
(modifizierte SWOT-Analyse). Anschließend werden im Rahmen einer individuellen
Analyse der Entwicklungen im Umfeld (vgl. Kapitel 2 für eine allgemeine Beschreibung
dieser Entwicklungen) alle Faktoren beziehungsweise Bereiche identifiziert und strukturiert, die heute und zukünftig Einfluss auf das Untersuchungsfeld nehmen können und
41
nicht oder nur bedingt von kommunaler Ebene aus beeinflusst werden können. Diese
Faktoren werden hinsichtlich ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich der Unsicherheit, die
mit der künftigen Entwicklung dieses Faktors verbunden ist, eingestuft (vgl. Abbildung
5-3).
Marginale Elemente:
geringe Bedeutung
+ geringe oder hohe
Unsicherheit
Wirtschaftliche
Entwicklung
Szenarioelemente:
hohe Bedeutung +
hohe Unsicherheit
Klimawandel:
Trocken-/Hitzeperiode
Unsicherheit
Lebensstandard
Klimawandel:
Starkregen
Umweltbewusstes
Verhalten
Polit. Gestaltungswille
(der Bevölkerung)
Außenwahrnehmung
(Stadtimage)
Entwicklung der Sozialstruktur
(inkl. Lebensstil)
Ordnungsrechtliche
Vorgaben
Flächenbedarf
Energie- und Rohstoffverfügbarkeit
Demografische Entwicklung:
Überalterung
Demografische
Entwicklung:
Bevölkerungsabnahme
Basis-Elemente:
hohe Bedeutung +
geringe
Unsicherheit
Bedeutung
Abbildung 5-3:
Beispielhafte Einstufung von Umfeldfaktoren
(Hinweis: für die Szenarienbildung sind die wichtigen und gleichzeitig unsicheren Faktoren von besonderer Bedeutung (Szenario-Elemente), während die wichtigen, aber in ihrer Entwicklung eher sicheren Faktoren als
Basiselemente bei allen Szenarien verwendet werden können. Die Faktoren mit geringer Bedeutung spielen dagegen keine größere Rolle.)
In einem dritten Schritt werden für die besonders wichtigen und unsicheren
Umfeldfaktoren die denkbaren Entwicklungen diskutiert, um unter Berücksichtigung der
Wechselwirkungen zwischen den Umfeldfaktoren in sich stimmige Szenario-Gerüste zu
erstellen, in denen unterschiedliche Zukunftsannahmen kombiniert werden. Anschließend sind die Handlungsfelder und -optionen der Kommune zu identifizieren, die als
42
Endbericht
Reaktion auf die möglichen Entwicklungen im Umfeld vorstellbar sind. Fallweise ist zu
beurteilen, welche Handlungsoptionen bei welchen Szenario-Gerüsten besonders vorteilhaft sind.
Aus diesen möglichen Umfeldentwicklungen und -optionen werden möglichst unterschiedliche Szenarien erarbeitet, um die ganze Bandbreite der vorstellbaren Entwicklungen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Die Projekterfahrungen haben gezeigt,
dass es hilfreich ist, die Szenarien in Form einer Geschichte zu beschreiben, die eine
mögliche Entwicklung des Umfelds zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Das Ziel
ist es, die Wechselwirkungen zwischen den Einflussfaktoren anschaulicher zu machen
und durch verständliche Geschichten eine Identifikation mit dem jeweiligen Zukunftsbild zu erleichtern.
Abschließend können als Ergebnis des Szenario-Prozesses robuste Handlungsoptionen abgeleitet werden, die für möglichst viele der denkbaren Entwicklungen der Rahmenbedingungen für die Kommune als Ganzes vorteilhaft sind. Diese werden zu einer
schlüssigen, integrierten Gesamtstrategie mit sich daraus abzuleitenden Handlungsempfehlungen verknüpft.
Im Rahmen des NAUWA-Projekts wurden zur Erarbeitung der kommunenspezifischen
Szenarien in jeder Kommune zwei bzw. für die Gemeinde Wachtberg drei ganztägige
Szenario-Workshops durchgeführt. An den Workshops nahmen jeweils 10 bis 15 Vertreter aus sämtlichen betroffenen Bereichen der jeweiligen Gemeinde oder aus dem
Gemeindeumfeld teil - die wichtigsten waren Wasserinfrastruktur, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Abfallwirtschaft, Bürgerinitiativen und Lokalpolitik.
Diese Workshops wurden anhand einer einheitlichen Methode systematisch in aufeinander aufbauenden Schritten durchgeführt. Der erste Workshop bestand jeweils aus
folgenden Elementen:
1.
Definition des Untersuchungsgegenstands (Leitfrage).
2.
Identifikation der für diese Kommune wichtigen Einflussfaktoren im Umfeld.
3.
Identifikation der Handlungsfelder und Handlungsoptionen der Kommune.
Im Anschluss wurden die Ergebnisse durch das Projektteam aufgearbeitet und die
Konsistenz zwischen jedem einzelnen Einflussfaktor und jeder einzelnen Handlungsoption anhand einer Skala bewertet.
Im zweiten Workshop wurden dann die Szenario-Gerüste festgelegt, die die Basis für
die ausformulierten Szenarien bildeten. Dies geschah in folgenden Schritten:
43
1.
Festlegung der jeweiligen Kombinationen der Ausprägungen der Einflussfaktoren
sowie Handlungsstrategien.
2.
Zusammenführung der Umfeld-Szenario-Gerüste und Handlungsstrategien.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden anschließend die verschiedenen Handlungsoptionen anhand weitergehender Analysen konkretisiert und bewertet. Zum Abschluss des Projekts fanden in den Kommunen jeweils eine Präsentations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Wasser(infrastruktur) statt, die dem örtlichen Diskussionsstand und der Gemeindegröße entsprach. In Wachtberg und Lünen konnten
die Bürger so für das Thema sensibilisiert und mit ihnen sowie dem Bürgermeister bzw.
Planungsdezernenten diskutiert werden. In Gelsenkirchen wurde dagegen aufgrund
der Größe der Stadt sowie zur gezielten Stärkung der bereits begonnenen Verbesserungen der internen Ablauforganisation bei wasserwirtschaftlichen Fragestellungen der
Weg einer verwaltungsinternen Abschlussveranstaltung gewählt.11
5.2
Umfeldanalyse
Im Ergebnis der Szenario-Workshopreihe wurden folgende Einflussfaktoren in allen
Fallstudien als wichtig und in ihrer zeitlichen Entwicklung als unsicher erachtet:
 Wirtschaftliche Entwicklung:
Die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld hat zumindest mittelfristig erheblichen
Einfluss auf die wirtschaftliche Situation in und von der Kommune selbst (bspw. über
das Steueraufkommen in der Kommune). Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von Einflussfaktoren, die nur schwer vorhersehbar sind, wie an den aktuellen Entwicklungen in den letzten Jahren gut zu erkennen ist (weltwirtschaftlicher Einbruch seit
2008; unerwartet kräftige Erholung in 2010/2011, wesentlich getragen von der stark
erholten Weltnachfrage sowie der gestiegenen Binnennachfrage; SVR 2011, S. 53).
Im Bereich der Landwirtschaft, die auch stark vom Export geprägt ist, gibt es mittelund langfristig v. a. Unsicherheiten hinsichtlich der möglichen Auswirkungen des
Klimawandels. Die zukünftige Entwicklung insgesamt ist durch verbleibende Risiken
geprägt. Die für das Umweltbundesamt erarbeiteten Politikszenarien für den Klimaschutz sowie das Energiekonzept der Bundesregierung gehen bspw. davon aus,
dass das Wirtschaftswachstum künftig deutlich geringer ausfällt als vor der Krise
erwartet (UBA 2011; EWI/GWS/Prognos 2010). Diese Einschätzung zeigt die
grundsätzliche Problematik langfristiger Wirtschaftsprognosen.
 Ordnungsrechtliche Vorgaben/Umweltbezogene Regelungen:
In Abhängigkeit von der umweltpolitischen Entwicklung können sich die ordnungsrechtlichen Vorgaben ändern. Einerseits können zunehmende umweltbedingte
Probleme (Klimawandel, Schadstoff-Diskussionen) zu strengeren Vorschriften führen, andererseits ist auch eine Aufweichung denkbar. In Bezug auf die Regulierung
44
Endbericht
des Wassermarktes ist sowohl eine Einschränkung als auch eine Verstärkung des
Wettbewerbs (Liberalisierung) vorstellbar.
 Klimaentwicklung:
Im Rahmen der Projektzielsetzung wurden die Auswirkungen des Klimawandels
hinsichtlich Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen sowohl als wichtig
als auch als unsicher eingestuft. Wie in Abschnitt 2.3 ausgeführt, wird eine Zunahme solcher Ereignisse zumindest in größeren Teilen Deutschlands erwartet. Allerdings kann die Entwicklung sowohl geringer als auch stärker als prognostiziert ausfallen, auch in Abhängigkeit der Anstrengungen im Klimaschutz der Weltgemeinschaft. Eine geringere Relevanz wurde der Bedeutung von Trockenperioden beigemessen.
Darüber hinaus wurden in jeweils zwei der vier Kommunen folgende Umfeldfaktoren
herausgearbeitet:
 Technologische Entwicklung:
Während der technische Fortschritt an sich unbestritten ist (vgl. Abschnitt 2.5), hängen dessen Ausmaß und Richtung in den relevanten Themenfeldern von den
Schwerpunkten und der Geschwindigkeiten von Innovationen ab. Ein weiterer, als
unsicher geltender Faktor ist deren Umsetzung ("time-lag") und Implementierung,
die häufig mit finanziellen Risiken sowie organisatorischen und regulativen Hemmnissen verbunden sind. In Bezug auf die Wasserwirtschaft stellt sich die Frage, ob
bspw. (semi-)dezentrale Infrastrukturkonzepte oder Verfahren zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser sich bis 2050 zum Standard entwickeln und in welchem Umfang sich die Effizienz der Wassernutzung weiter erhöht.
 Flächennachfrage:
Trotz dem insgesamt weiterhin sehr starken Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (vgl. Abschnitt 2.2), gibt es regionale Unterschiede. So spielt die wirtschaftliche Entwicklung sowohl für die Nachfrage nach Gewerbe- als auch nach Wohnflächen eine wichtige Rolle, Hier wurden von den Workshop-Teilnehmern auch enge
Bezüge zum Ablauf des wirtschaftlichen Strukturwandels gesehen (sowohl angebots- als auch nachfragegetrieben).
 Demografische Entwicklung:
Obwohl die Prognosen des Statistischen Bundesamtes auf Bundesebene bis 2060
relativ sicher sind, ergibt sich doch eine Bandbreite aufgrund der Unsicherheiten in
Bezug auf den Grad der Zuwanderung (vgl. Abschnitt 2.1). Wesentlich größer sind
die Unsicherheiten auf regionaler oder lokaler Ebene, da hier spezifische Randbedingungen eine wesentliche Rolle spielen können, die sich bspw. im Rahmen des
Betrachtungszeitraums ändern bzw. gezielt beeinflusst werden können.
 Sozialstruktur/Wohlstandsverteilung:
In Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen
entwickelt sich die soziale Struktur: Einerseits könnte die "Schere" weiter auseinan-
45
dergehen, es kann aber langfristig auch zu einer Verringerung des Wohlstandsgefälles kommen.
 Umweltbewusstes Verhalten:
Noch mehr als das Umweltbewusstsein ist das konkrete Verhalten ein entscheidender Umfeldfaktor. Dieses kann sich verstärken bspw. aufgrund konkreter Umweltkatastrophen oder abnehmen, bis hin zu einer Auflehnung einzelner Bevölkerungsgruppen gegen umweltbezogene Maßnahmen, wenn diese mit persönlichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sind.
In jeweils einer Kommune wurden für die Szenarien zusätzlich folgende Umfeldentwicklungen berücksichtigt:
 Regionales Umfeld:
Die wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen in der umliegenden Region
sind ebenfalls lokal nicht oder kaum beeinflussbar. Beide besitzen jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die lokalen Entwicklungen.
 Rohstoffverfügbarkeit/Versorgungssicherheit:
Die Verfügbarkeit von Ressourcen (Rohstoffe, fossile Energiequellen) wirkt sich
bspw. unmittelbar auf Energie- und Rohstoffpreise aus. Dementsprechend ergeben
sich Wechselwirkungen zur Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung regenerativer Energien, beispielsweise durch die Wasserwirtschaft. Auch die regionale Verfügbarkeit
des Rohstoffs Wasser stellt langfristig ein unsicherer Faktor dar.
 Politischer Gestaltungswille:
Die Bevölkerung kann sich politisch passiv oder aktiv verhalten mit Auswirkungen
auf die Dynamik von gesellschaftlichen und rechtlichen Änderungsprozessen.
5.3
Handlungsfelder
Nach Festlegung der Szenario-Gerüste aus unterschiedlichen Ausprägungen der oben
beschriebenen Umfeldentwicklungen wurden in den Workshops Handlungsfelder der
Stadt oder Gemeinde und ihrer wasserwirtschaftlichen Betriebe zusammengetragen,
innerhalb derer jeweils verschiedene Handlungsoptionen denkbar sind.
Dabei spielen bestimmte Themen in allen Kommunen eine Rolle, die während des
Projekts vertieft bearbeitet wurden (vgl. Diskussionspapiere und Fokusthemen):
 Siedlungskonzept und Bevölkerungsstrategie:
Trotz sinkender Bevölkerungszahlen ist in vielen Kommunen Deutschlands nach wie
vor eine disperse Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu verzeichnen.
Dies zieht u. a. den Ausbau der langlebigen und kostenintensiven Wasserinfrastruktur nach sich, deren Auslastung sowie Finanzierung für die Zukunft mit starken Unsicherheiten behaftet ist. Die Bauleitplanung stellt ein wichtiges kommunales Instrument dar, dem entgegenzuwirken.
46
Endbericht
 Überflutungsschutz:
Die Auswirkungen des Klimawandels in Form länger anhaltender Trockenperioden
sowie in Form von außergewöhnlichen Starkregenfällen führen häufiger zu Überflutungen und verursachen erhebliche Schäden. Diese müssen durch eine Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen minimiert werden.
 Nutzung innovativer technischer Ansätze:
Aufgrund der vielfältigen Änderungen bei den Randbedingungen werden zukünftig
eine verbesserte Funktionalität und eine höhere Flexibilität der Wasserinfrastruktur
notwendig werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der Ressourceneffizienz
hinsichtlich Energie und Nährstoffen.
 Anpassung der Tarife der Wasserversorgung und Entwässerung:
Eine höhere Effizienz beim Umgang mit Wasser in Industrie und Haushalten sowie
die aufgrund des demografischen Wandels zurückgehenden Kundenzahlen verursachen einen z. T. deutlichen Rückgang des Wasserbedarfs. Der Aufwand für die
Abwasserbeseitigung wird aufgrund der sehr hohen Fixkosten aber nicht wesentlich
verringert, weshalb zum Ausgleich Erhöhungen der Entgelte für Wasserver- und
Abwasserentsorgung notwendig sind. Zudem liegen im Hinblick auf Bebauungsstrukturen Kostenverursachung und Höhe der Entgelte oft auseinander.
Daneben gibt es eine Reihe von Handlungsfeldern, die nur bei einem Teil der Kommunen von den Akteuren hervorgehoben wurden, die aber bei der Erarbeitung der
langfristigen Handlungsstrategien ebenfalls zu berücksichtigen waren:
 Betriebsform und interkommunale Zusammenarbeit:
Wirtschaftliche Zwänge können zu neuen Wegen im kommunalen Handeln sowie
der oft öffentlich-rechtlich organisierten Abwasserbeseitigungsbetrieben führen. Dadurch kann ggf. eine höhere Effizienz erreicht werden, auch in Bezug auf die Planungskosten bei gemeinsamer Ausweisung von Wohn- oder Gewerbegebieten.
 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation:
Über die gesetzlich notwendigen Informationen hinaus kann die Kommunikation innerhalb der Verwaltung und mit dem Bürger aktiv gesucht werden, beispielsweise
zur Erhöhung des Gefahrenbewusstseins vor Überflutungen oder zur Gewährleistung einer besseren Zusammenarbeit der Beteiligten.
 Bau- und Sicherheitsstandards:
Die auf Langlebigkeit ausgerichtete Wasserinfrastruktur ist sehr kapitalintensiv. Eine
Anpassung der Baustandards, um bspw. auch kürzere Lebensdauern zu ermöglichen, kann mittelfristig eine größere Flexibilität von Siedlungsstrukturen bei geringeren Investitionskosten ermöglichen. Die Sicherheit der Wasserinfrastruktur bei Überflutungen hat ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Investitionskosten. Eine Reduzierung des vom Entsorger zu gewährenden Schutzniveaus hat gegebenenfalls zur
Folge, dass der private Grundeigentümer für mehr Schutz sorgen muss.
47
 Wirtschaftsförderung:
Durch entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen und
durch finanzielle Anreize lässt sich potenziell die Entwicklung der Arbeitsplätze beeinflussen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Attraktivität der Kommune als
Wohnstandort und auf ihre fiskalische Situation.
 Nutzung rechtlicher Gestaltungsspielräume:
Über örtliche Satzungen lassen sich differenzierte Modelle zur Gebührenerhebung
rechtlich umsetzen. Darüber hinaus lassen sich Maßnahmen zum Klimaschutz im
Bebauungsplan festsetzen, sofern sie auch aus städtebaulichen Gründen erfolgen.
Bezüglich der Verwendung bestimmter effizienter Technologien im Haus bleibt jedoch nur die Einflussnahme auf bestehendes Bundesrecht (bspw. die Änderung des
bestehenden Baugesetzbuchs).
5.4
Handlungsoptionen
Im Folgenden werden übergreifende Handlungsoptionen in den wichtigsten Handlungsfeldern aufgezeigt:
5.4.1
Bevölkerung und Stadtstruktur
Wie in Abschnitt 2.2 beschrieben, kommt es in Deutschland derzeit trotz vielfach abnehmender Bevölkerung zu einer kontinuierlichen Ausdehnung der Siedlungs- und
Verkehrsfläche. Diese Prozesse laufen kleinräumig sehr unterschiedlich ab und lassen
sich, wenn auch im begrenzten Maße, durch kommunales Handeln steuern. Mit dem
Ziel der Vermeidung des Ausbaus der langlebigen und kostenintensiven Wasserinfrastruktur ist es wichtig, die räumliche Verteilung der demografischen Prozesse kleinräumig und kontinuierlich zu beobachten.
So gibt es auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen ein Nebeneinander von wachsenden Kommunen, die durch einen Siedlungsdruck in Folge eines Zuwanderungsüberschusses gekennzeichnet sind, und z. T. stark schrumpfenden Kommunen, bei denen
das Wanderungssaldo das Geburtendefizit (bei weitem) nicht ausgleichen kann. Die
Wanderungsprozesse lassen sich bspw. durch Maßnahmen zur Bevölkerungsbindung
und -gewinnung sowie zur Erhöhung der Attraktivität als Wohn- oder Gewerbestandort
in gewissem Umfang steuern.
Dabei sollten Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen vorrangig dort stattfinden,
wo sowohl genuine Attraktivität als auch eine langlebige soziale und technische Infrastruktur besteht. Dazu gehören neben der Leitungsinfrastruktur auch Betreuungs-, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen. Die dabei bestehenden Zusammenhänge belegen, dass eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit der Stadtentwicklungsplanung
48
Endbericht
auch mit der Wasserinfrastrukturplanung erforderlich ist, um die Zielsetzung des § 1
Abs. 5 BauGB umzusetzen, in dem es heißt: "Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander
in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt
zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie
den Klimaschutz und die Klimaanpassung … zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten …".
Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Wandelprozesse ist dazu eine
realistische Abschätzung des Flächenbedarfs, gestützt beispielsweise durch Untersuchungen des Wanderungsverhaltens und der jeweiligen Motive, notwendig. Maßnahmen zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung sollten aufgrund einer teilräumlichen Strategie erfolgen, die in enger Kooperation der für Stadtentwicklung, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung zuständigen Akteure erarbeitet und gemeinsam beschlossen wurde. Ansätze dazu gibt es beispielsweise in Velbert mit dem "Strategischen Zielprogramm" oder dem "Entwicklungs- und Handlungskonzept Wachtberg".
Allerdings fehlen bei den vorgefundenen Ansätzen oft die Einbeziehung des Themas
Wasser und die Einbindung der wasserwirtschaftlichen Akteure. Für die Ausarbeitung
übergreifender sowie gemeinde-/stadtteilbezogener Konzepte ist es unerlässlich, die
Konfiguration und der Zustand der (Wasser-) Infrastruktur mit einzubeziehen. Hier sollte vor Ort eine Sensibilisierung bei allen Akteuren hinsichtlich der Wechselwirkungen
zwischen der Siedlungsstruktur bzw. Siedlungsdichte und der Wasserinfrastruktur angestrebt werden. Dies schließt das Bewusstwerden von Potenzialen genauso mit ein
wie das Aufzeigen von Grenzen.
5.4.2
Interdisziplinäre Entwässerungsplanung im Fokus des Klimawandels
Durch die in Abschnitt 2.3 beschriebenen Entwicklungen und Veränderungen beim
Klima kommen auf die Planer und Betreiber neue Fragestellungen zu. Die Diskussion,
ob und wie ein mögliches verändertes Niederschlagsverhalten zu einer Anpassung der
wasserwirtschaftlichen Betriebs- und Planungsansätze führt und wie eine nachhaltige
Auslegung der urbanen Wasserinfrastrukturen – gerade vor dem Hintergrund bestehender Unsicherheiten und ungewisser Projektionen – erfolgen kann, wird z. T. kontrovers geführt. Weitgehender Konsens besteht aber darin, dass die Kanalisation mit allen
Entwässerungselementen nicht so ausgelegt werden kann, um alle auftretenden Wassermengen bei Extremniederschlägen vollständig aufzunehmen und sicher abzuleiten.
Durch eine integrale Zusammenarbeit der betroffenen Fachdisziplinen in Verbindung
49
mit der Politik und den Bürgern müssen neue Wege zum Umgang mit Extremniederschlägen gefunden werden. Eine große Herausforderung liegt insbesondere in der
Kommunikation, um alle Beteiligten einbinden zu können und dabei eine gemeinsame
Sprache zu finden. Den Konsequenzen der aufgrund des Klimawandels teilweise erwarteten Zunahme von Trockenperioden für die Wasserversorgung und die Abwasserableitung wurde dagegen in den Beispielkommunen eine geringere Priorität zugeordnet.
Die Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Umgang mit den möglichen
Folgen der Klimaveränderung ist als Handlungsoption ein wichtiges Ergebnis des Projektes NAUWA. Ein gemeinsames Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung von Handlungsentscheidungen (aller kommunaler Fachbereiche)
auf die Entwässerungs- und Überflutungssicherheit ist notwendig, um zukunftsfähige,
nachhaltige und wirtschaftliche Lösungen zu finden. Welche Instrumente dazu verwendet werden können, hängt auch von der Größe und den entsprechenden Verwaltungsstrukturen einer Kommune ab. Ein Beispiel, um den Informationsaustausch und Kommunikationsprozess zu fördern, ist der "Runde Tisch" in Gelsenkirchen, der auf Anregung des NAUWA-Projekts zum Thema "Gemeinschaftsaufgabe Überflutungsschutz"
ins Leben gerufen wurde und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit bezüglich der
Thematik Entwässerungs- und Überflutungssicherheit zum Ziel hatte. Abbildung 5-4
zeigt exemplarisch die Zusammensetzung des runden Tisches in Gelsenkirchen.
Runder Tisch
… eine Plattform zur
 Kommunikation
Wasserwirtschaftsverband EG, LV
Wirtschaftsförderung
Stabsstelle WiFö
Stadtplanung
Referat 61
Feuerwehr
Referat 37
Stadtentwässerung
Eigenbetrieb Gelsenkanal
 Information
Verkehrsplanung
Referat 69
Umwelt Referat 60
Grünflächen
Eigenbetrieb Gelsendienste
Gewässerunterhaltungspflichtiger
Eigenbetrieb Gelsenkanal
Bauordnung Referat 63
Abbildung 5-4:
Zusammensetzung des Runden Tisches in Gelsenkirchen zur Bewältigung der "Gemeinschaftaufgabe Überflutungsschutz"
50
Endbericht
Den Akteuren muss bewusst werden, dass sie bei allen Planungen die Auswirkungen
eines extremen Niederschlagsereignisses mit betrachten müssen. Hierbei ist es unerheblich, ob es um kleinere Maßnahmen, wie z. B. Baulückenschließungen, Schulhofgestaltungen, Straßendeckenerneuerungen o. ä., oder um größere Maßnahmen, wie
die Entwicklung eines Neubaugebietes oder eine Maßnahme im Hauptverkehrsstraßennetz, handelt. Dies betrifft nicht nur die Maßnahmen der Stadt, sondern auch die
der Privaten.
Insoweit wird deutlich, dass zunächst der Kommunikation des Themas "Überflutung",
sowohl intern als auch extern, besondere Bedeutung zukommen muss. Es muss deutlich werden, dass wegen der Grenzen des technisch Machbaren der Überflutungsschutz als Gemeinschaftsaufgabe (öffentliche Daseinsvorsorge und private Ergänzungen) zu begreifen ist.
Mit Hilfe solcher Instrumente kann die gemeinsame Beantwortung der nachfolgend
exemplarisch aufgeführten Fragestellungen für eine Kommune ein erster Schritt hin zu
wirtschaftlich und wasserwirtschaftlich optimierten Lösungen sein.
 Wie verändert sich der Entwässerungskomfort durch den Klimawandel?
 Wo liegen gefährdete Überflutungsbereiche?
 Was sind die Ursachen für die Überflutungsgefährdung?
 Welche Risiken liegen in den Überflutungsgebieten?
 Welche Maßnahmen können das Überflutungsrisiko minimieren?
 Welchen Einfluss haben stadtplanerische Entwicklungen?
 Wie kann ein kommunales Hochwasserrisikomanagement einschließlich der sich
daraus ergebenden Konsequenzen für die Wasserinfrastruktur aufgebaut und innerhalb der Stadt- und Verwaltungsstrukturen verankert werden?
Als wichtiges Ergebnis des Projektes NAUWA wurden in Gelsenkirchen Strukturen
geschaffen, die den Überflutungsschutz als kommunale Gemeinschaftsaufgabe verankern sollen. Als zentrales Instrument für eine breite Sensibilisierung der betroffenen
Akteure innerhalb der Verwaltung soll eine kommunale Karte "Fließwege und
Einstaubereiche" im Sinne einer Hochwasserrisikokarte dienen. Ziel der Karte ist es,
die potenziell gefährdeten Schwerpunktbereiche im Stadtgebiet mit Anschluss an die
Entwässerungsanlagen zu identifizieren. Fachbereichsübergreifende Maßnahmenplanungen zur Vermeidung von schädlichen Überflutungen können anhand dieser Karte
diskutiert und entwickelt werden. Solche Maßnahmen könnten beispielsweise den
 privaten oder öffentlichen Objektschutz,
 der gezielte unschädliche Freiflächenüberstau,
51
 der gezielte und gesteuerte unschädliche Straßenüberstau,
 die Ausweisung von Notwasserwegen/Gewässern,
 die Sicherung von Freiflächen zur Schaffung von Rückhaltevolumen,
 die Abstimmung von Erschließungsmaßnahmen mit der Entwässerungsplanung,
 die Aufweitung der Kanalisation (hydraulische Sanierung),
 die Netzverknüpfungen (hydraulische Sanierung) oder
 die Vorentlastung durch Notüberläufe berücksichtigen.
Auch organisatorische Maßnahmen, wie z. B.
 die Harmonisierung der Quelle für Unwetterwarnungen,
 Erweiterung und Abstimmung der Alarm- und Einsatzordnung der Feuerwehr,
 Entwicklung von Dokumentationsformblättern (Straßenüberflutung),
 Informationsdienst "Straßenüberflutung/Starkregen" für die Bürger einrichten,
 Änderung der Reinigungsintervalle der Straßeneinläufe und Sinkkästen, ggf. auch
Änderung der Aufgabenzuordnung,
 Erweiterung der Abwasserberatung um das Thema "privater Hochwasserschutz",
die vorbeugend oder im Ereignisfall helfen, können mit Hilfe eines solchen Kartenwerks
entwickelt, umgesetzt und weiterentwickelt werden.
5.4.3
Nutzung innovativer Ansätze
In Abschnitt 2.5 wurde bereits das Potenzial von technologischen Innovationen für die
zukunftsfähige Ausrichtung der Wasserver- und Abwasserentsorgung beschrieben.
Ein großes Potenzial zur Steigerung der Effizienz der Wasserinfrastruktur bieten die
Ansätze zur großräumigen Integration der Regenwasserbewirtschaftung in die
Stadtentwicklung bzw. Stadtgestaltung (integriertes Regenwassermanagement). Zum
einen stellt die Abkopplung größerer, abflusswirksamer Flächen und der dezentralen
Versickerung ein wichtiger Ansatz dar. Die ortsnahe Versickerung, Verrieselung oder
getrennte Einleitung von Regenwasser ist auch aus ökologischer Sicht oftmals sinnvoller als zentral ausgelegte Systeme, da das Regenwasser insbesondere bei der ortsnahen Versickerung und Verrieselung, aber auch bei der ortsnahen getrennten Einleitung
dem natürlichen Wasserkreislauf dort zugeführt wird, wo es auch anfällt. Deswegen
wurde diesen Lösungen gemäß § 55 Abs. 2 WHG und § 51a LWG NRW der Vorrang
vor anderen entwässerungstechnischen Lösungen eingeräumt. Weitere Vorteile sind
eine Entlastung des Kanalnetzes sowie größere Retentions- und Translationseffekte
beim Oberflächenabfluss, was zu einer Reduzierung der Hochwasserabflüsse in Ge-
52
Endbericht
wässern führen kann. Auch die Nutzung des Regenwassers als häusliches Brauchoder Pflegewasser kommt in Frage. Desweiteren besteht je nach örtlicher Problemlage
die Möglichkeit der dezentralen Speicherung und Nutzung des Regenwassers als Kanalspülwasser oder als Löschwasser. Besonders im Falle von Teilsanierungen des
Wasserversorgungsnetzes ist zu empfehlen, die Abkopplung der Funktion Löschwasser zu prüfen, für die hohe Kapazitäten vorgehalten werden müssen. Oft kann eine
Sanierung dann mit einem kleineren Durchmesser kostengünstiger durchgeführt werden als ein Ersatz in gleicher Dimensionierung. Mögliche Alternativen im Bereich des
Brandschutzes sind eine trinkwassernetz-unabhängige Löschwasserbereitstellung
(z. B. über Löschteiche) sowie umfassende Brandschutzsysteme und innovative
Löschtechniken (Nebellöschtechnik).
Darüber hinaus erfordern die oben beschriebenen demografischen und raumstrukturellen Prozesse neue bzw. angepasste Lösungskonzepte. Die vielfältigen Änderungen
der Randbedingungen erfordern zukünftig eine verbesserte Funktionalität und eine
höhere Flexibilität der Wasserinfrastruktur. So ist in dünner besiedelten bzw. schrumpfenden Teilräumen zu prüfen, ob Teilnetze abgekoppelt und als dezentrales oder semizentrales System betrieben werden können. Bei dieser Prüfung sollten auch die
Möglichkeiten der Weiterentwicklung bzw. Etablierung neuer Betreiber- und Betriebsführungsmodelle mit einbezogen werden (vgl. Abschnitt 5.4.4). Bei notwendigen Kanalsanierungen sollten Umfang und Verfahren, je nach örtlicher demografischer und
klimatischer Situation, sorgfältig abgewogen und die unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung sinnvollste Vorgehensweise ausgewählt werden. Eine Möglichkeit
für dünner besiedelte, aber im Zusammenhang bebaute Ortsteile bieten dabei bspw.
Vakuumsysteme, bei denen häusliches Schmutzwasser mit Unterdruck entfernt wird.
Hinsichtlich der nachhaltigen Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktursysteme stellt
die Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz ein weiteres, wichtiges
Thema dar: Wichtiges Ziel ist die Rückgewinnung der im Abwasser enthaltenen Nährstoffe, insbesondere Stickstoff und Phosphor. Dabei kann auch hier zwischen zentralen
und dezentralen Ansätzen unterschieden werden. Bei zentraler Abwasserbehandlung
wird versucht, die vor allem über die menschlichen Ausscheidungen sowie über auf
anderem Wege eingetragenen Nährstoffe abzutrennen und einer Wiedernutzung zuzuführen. Aufgrund der Verdünnung und Verunreinigung des Abwassers mit verschiedenen unerwünschten Begleitstoffen wie Schwermetallen oder toxischen oder persistenten Organika sind die dazu bislang zur Verfügung stehenden Verfahren aber (noch) mit
hohem Aufwand verbunden, der das Recycling gegenüber der Verwendung primären
Rohphosphats allenfalls mittelfristig wirtschaftlich erscheinen lässt (Sartorius 2011). Als
Alternative bieten sich Konzepte an, bei denen versucht wird, Abwasserteilströme zu
trennen (bspw. über eine getrennte Erfassung von Grau- und Schwarzwasser) und nur
53
den nährstoffreichen Teilstrom so zu behandeln, dass ein Nährstoffrecycling möglich
wird. Da 50 % des im Abwasser enthaltenen Phosphors und 80 % des Stickstoffs aus
dem Urin stammen, werden auch Konzepte mit einer Abtrennung und getrennten Behandlung des Urins erprobt, wodurch die zu behandelnde Abwassermenge deutlich
reduziert werden kann. Allerdings ist in diesem Fall der Aufwand für die Einrichtung
und den Betrieb einer getrennten Sammelinfrastruktur für den Urin zu berücksichtigen,
die einen mehr oder weniger großen Teil der zuvor genannten Vorteile wieder aufzehrt.
Für große Gebäude, insbesondere solche mit regem Publikumsverkehr, wird hier aber
dennoch ein großes Potenzial gesehen (von Horn et al. 2010).
Ein Beispiel für ein innovatives semi-dezentrales Wasserinfrastrukturkonzept ist in Abbildung 5-5 schematisch dargestellt. In diesem, in einem Neubaugebiet mit etwa
100 Grundstücken realisierten DEUS 21-Konzept wird auf der Wasserversorgungsseite
das anfallende Regenwasser gesammelt und semidezentral aufbereitet, um es als
Pflegewasser mit Trinkwasserqualität den Haushalten über ein zusätzliches zweites
Versorgungsnetz zur Verfügung zu stellen. Auf der Abwasserseite erfolgt die Abwassersammlung über eine Vakuumkanalisation, an die auch Vakuumtoiletten und
Küchenabfallzerkleinerer in den Häusern angeschlossen werden können. Die ebenfalls
semidezentral betriebene Abwasserbehandlung besteht aus einer anaeroben
Membranbehandlungsstufe, über die Biogas gewonnen wird und der Möglichkeit, in
zusätzlichen Stufen Phosphor und Stickstoff zurückzugewinnen (s. Mohr 2011; Hiessl
et al., 2010; Hillenbrand 2009).
Abbildung 5-5:
Innovatives Wasserinfrastrukturkonzept im Modellprojekt DEUS 21
(Quelle: www.deus21.de)
54
Endbericht
Vor dem Hintergrund der in Deutschland umzusetzenden Energiewende stehen außerdem innovative Techniken zur Verfügung, um die im Abwasser enthaltene Wärmemenge zurückzugewinnen. Bereits in einigen Projekten realisiert wurde die Wärmerückgewinnung aus dem Kanal, für die unterschiedliche Techniken entwickelt wurden
(Becker et al., 2010; Müller et al., 2009; Grün et al., 2008). Ein anderer Ansatz versucht, die Wärme dezentral noch in bzw. nahe an den Gebäuden zurückzugewinnen
mit dem Vorteil, dass hier ein deutlich höheres Temperaturniveau vorliegt, das eine
direkte Übertragung der Wärme auf das Frischwasser erlaubt. Ein entsprechendes
Demonstrationsprojekt wurde für ein Studentenwohnheim durchgeführt (vgl. Vetter et
al. 2011). Eine zusätzliche Option ist eine Nutzung der Abwasser-Abwärme auf Kläranlagen nach der eigentlichen Abwasserbehandlung, insbesondere wenn durch eine Erhöhung des elektrischen Wirkungsgrades bei der Biogasverwertung weniger Wärme
anfällt oder andere Nutzungen der Wärme möglich sind (Wietschel et al. 2010, S. 727).
Eine wichtige Herausforderung wird zukünftig außerdem der Umgang mit den im Abwasser noch enthaltenen Mikroschadstoffen sein (vgl. Abschnitt 2.1). Durch bessere
Analysemethoden lassen sich die Mikroschadstoffe in nahezu allen Gewässern nachweisen. Erforderliche Maßnahmen sollten neben der Wasserwirtschaft auch vorgelagerte Nutzungen und daraus resultierende Emissionspfade umfassen. Neben regulatorischen und ökonomischen Ansätzen kommen hier v. a. verschiedene technische
Maßnahmen sowie Management-Maßnahmen in Betracht, die sowohl an der Quelle,
am Prozess, beim Nutzer als auch in der Abwasserreinigung (Nachsorge) ansetzen
(vgl. Mathan et al. 2012). Die wichtigsten technischen Ansätze zur weitergehenden
Elimination von Mikroschadstoffen in kommunalen Kläranlagen sind die Ozonierung
sowie der Einsatz von Pulveraktivkohle (BAFU 2009).
Diese technologischen Innovationen sind teilweise nicht ohne organisatorische Innovationen umsetzbar. Dazu gehören einerseits die Änderung des Ortsrechts (z. B. Satzungsänderungen zur Umsetzung einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung),
andererseits neue Organisationsformen zur Durchführung dieser neuen Aufgaben
bspw. durch Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht verbunden sind. Im folgenden Abschnitt werden neue Tätigkeitsfelder
beschrieben, die ein Potenzial für zusätzliche Einnahmen bieten.
5.4.4
Neue Tätigkeitsfelder
Grundstücksentwässerung
Nachdem jahrelang der Ausbau und die Optimierung von öffentlichen Kanalnetzen im
Hinblick auf eine zentrale Ausrichtung im Vordergrund standen, rücken zunehmend
55
auch grundstücksbezogene Entwässerungsanlagen in den Fokus. Ein Grund ist die
Einführung der getrennten Abwassergebühr (nach Schmutz- und Niederschlagswasser) aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW, Urt.
v. 18.12.2007 – 9 A 3648/04 – rechtskräftig; siehe BVerwG, Az. 9 B 19.08). Die getrennte Abwassergebühr ermöglicht es nun, die Grundstückseigentümer, die ihr Niederschlagswasser ortsnah versickern oder zurückhalten und ggf. nutzen, (teilweise)
von der Niederschlagswassergebühr zu befreien. Dadurch können auch im Bestand
entsprechende Anreize für die Errichtung entsprechender Versickerungs- und Rückhalteanlagen gesetzt werden.
Versickerung und Verrieselung sind entwässerungstechnische Lösungen, zu denen
von Seiten vieler Kommunen ein Beratungsbedarf angeboten wird, der weiter ausgebaut werden könnte. Es ist z. B. vorstellbar, dass Kommunen oder kommunale Unternehmen Versickerungslösungen für größere Grundstücke umsetzen und ggf. auch den
Betrieb der Anlagen anbieten. Bspw. sind hier Contracting-Modelle vorstellbar (siehe
nachfolgender Abschnitt). Betreibermodelle hätten den Vorteil, dass der Betrieb der
Anlage in eigener Hand sichergestellt werden könnte, was vor allem dann relevant ist,
wenn ein alternativer Umgang mit Niederschlagswasser zur Entlastung des Kanalnetzes bzw. zum Überflutungsschutz erforderlich ist.
Zwischen 1995 und 2005 wurde auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung
Kanal (vom 16. Januar 1995) der Zustand der öffentlichen Kanäle in Nordrhein Westfalen erstmalig überprüft. Die Zustandsüberprüfung wird im 15-jährigen Turnus wiederholt. Gemäß § 61a LWG sind nun auch private Abwasserleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Die Gemeinde bzw. der Abwasserbetrieb ist verpflichtet, die
Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu beraten. Es
liegt nahe, dass - über die Beratungsfunktion hinaus - die Kommune oder ein kommunales Unternehmen die Dichtheitsprüfung auch selbst anbieten könnte, z. B. im Rahmen der Zustandsuntersuchung öffentlicher Kanäle. Weiter könnte die Sanierungsplanung für undichte private Abwasserleitungen sowie die Ausführung der Sanierungsarbeiten oder die Kontrolle von Planung und Arbeiten angeboten werden. Durch die Prüfung der Sanierungsplanung sowie die Kontrolle der Ausführung durch die Kommune
bzw. ein kommunales Unternehmen könnte vermieden werden, dass das fehlende
Fachwissen der Grundstückseigentümer durch unseriöse Anbieter ausgenutzt wird. Im
Rahmen der Dichtheitsprüfung, der Sanierungsplanung und der Ausführung der Sanierungsarbeiten durch die Kommune oder ein kommunales Unternehmen könnten Synergien im Zusammenhang mit der Sanierung öffentlicher Kanäle generiert werden und
der Zustand der öffentlichen Kanäle besser überwacht werden.
56
Endbericht
Die Grundstücksentwässerung wird ein immer bedeutenderer Bestandteil der Siedlungsentwässerung, die eng mit dem öffentlichen Kanalnetz verbunden ist. Die grundstücksbezogenen Leistungen erfordern, neben den bestehenden Abläufen für Planung,
Bau und Unterhaltung öffentlicher Kanäle und Abwasseranlagen, neue Arbeitsprozesse. Bei entsprechender Gestaltung der neuen und bestehenden Arbeitsprozesse ist es
durchaus vorstellbar, dass sich Synergien durch eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung von Seiten der Kommune oder eines kommunalen Betriebs generieren lassen. Darüber hinaus könnten in Verbindung mit der Grundstücksentwässerung Leistungen zum Überflutungs- und Hochwasserschutz angeboten werden, z. B. bezüglich
der Kontrolle von Rückstausicherungen oder der Planung von Maßnahmen zum Objektschutz. Die neuen Tätigkeitsfelder, die mit der Grundstücksentwässerung verbunden sind, bieten nicht nur die Möglichkeit, Erlöse für kommunale Betriebe zu erwirtschaften und gleichzeitig eine wirtschaftliche Lösung für die Bürger anzubieten. Zudem
besteht die Chance, das Bewusstsein von Bürgern, Investoren und Architekten für
wasserwirtschaftliche Herausforderungen zu schärfen, um mit diesen weitergehende
Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen und umweltfreundliche entwässerungstechnische Lösungen zu realisieren.
Weitere neuartige Tätigkeitsfelder ergeben sich im Bereich Bau und Betrieb von dezentralen Anlagen zur Abwasserentsorgung. Die mögliche Bandbreite der Modelle wird
im nachfolgenden Abschnitt beschrieben.
Betreibermodelle für dezentrale Wasserinfrastrukturen
Aufgrund der in Deutschland in der Regel bei den Kommunen liegenden Abwasserbeseitigungspflicht sind die Entwässerungssysteme entsprechend pro Kommune weitgehend zentral ausgerichtet. Das zu reinigende Schmutzwasser wird netzbezogen zusammengeführt und anschließend einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage zugeleitet. Organisatorisch werden der Betrieb der Entwässerungsnetze (einschließlich der
dezentralen Speicherbecken und Pumpwerke) und der Betrieb der zentralen Abwasserbehandlungsanlagen (ebenfalls einschließlich der direkt vorgelagerten Speicherbecken und Pumpwerke) oftmals getrennt. Teilweise werden die Aufgaben der beiden
Bereiche auch durch unterschiedliche Aufgabenträger wahrgenommen.
Bis zu 99 % der Haushalte in Deutschland sind an zentrale Entwässerungsnetze angeschlossen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland (vgl.
Abschnitt 2.2) ergeben sich allerdings neue Anwendungspotenziale für stärker dezentral bzw. semizentral ausgerichtete Konzepte. Im Blickpunkt der Diskussion stehen vor
allem die hohen Unterhaltungskosten für die großen Entwässerungsnetze, die aufgrund des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs durch die kleiner werdende Nutzer-
57
gruppe finanziert werden müssen. Außerdem steht heute eine Anlagentechnik zur Verfügung (vgl. Abschnitt 2.5), die auch im kleinen Maßstab und dezentral eine hohe Reinigungsleistung, insbesondere auch für kommunales Abwasser, ermöglicht.
Während die Anlagentechnik also zur Verfügung steht, sind hinsichtlich der Betriebsführung für einen dauerhaft sicheren und den Anforderungen an das hohe Schutzgut
"Wasser" genügenden Betrieb noch viele Fragen offen. Der zentrale Betrieb solcher
dezentralen Anlagen stellt eine Möglichkeit dar, um das ordnungsgemäße Funktionieren sicherzustellen. Auch weist der zentrale Betrieb der dezentralen Anlagen Vorteile in
Bezug zur Wirtschaftlichkeit und einer vergleichbaren Anlageneffizienz auf. Nachfolgende Organisationsmodelle, unterteilt in Einzel- und Gruppenlösungen, sind grundsätzlich möglich.
Tabelle 5-1:
Organisationsmodelle (Einzellösungen) für dezentrale (technische)
Entsorgungskonzepte (Hillenbrand et al. 2010)
Einzellösungen
Merkmale
Dienstleistungsmodell
Individualmodell
Kümmerer-Modell
Contracting-Modell
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Kleinkläranlagen
durch
Grundstückseigentümer,
ohne
Teilleistungen an externe
Dritte zu vergeben
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Kleinkläranlagen
durch
Grundstückseigentümer, Teilleistungen werden an externe
Dritte vergeben
Errichtung, Betrieb und
Instandhaltung der Kleinkläranlagen durch externen Dritten, Nutzungsdauer und -entgelt sind
Gegenstand von Vertragsverhandlungen
Tabelle 5-2:
Organisationsmodelle (Gruppenlösungen) für dezentrale (technische)
Entsorgungskonzepte (Hillenbrand et al. 2010)
Merkmale
Gruppenlösungen
Vereins-, GbR-,
Dienstleistungsmodell
Genossenschafts-Modell
(Kümmerer-Modell als Gruppenlösung)
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
der Kleinkläranlage durch Verein, GbR
oder Genossenschaft, ohne Teilleistungen an externe Dritte zu vergeben
Errichtung, Betrieb und/oder Instandhaltung der Kleinkläranlage durch Verein,
GbR oder Genossenschaft, Teilleistungen
werden an externe Dritte vergeben
58
Endbericht
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die oben beschriebenen, neuen Tätigkeitsfelder lassen sich nicht ohne die entsprechende Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen umsetzen. Der in Abschnitt 5.4.3
erwähnte Vorrang von Versickerung, Verrieselung oder ortsnaher Einleitung von Regenwasser (Trennsystem) gegenüber anderen Entwässerungslösungen gemäß § 55
Abs. 2 WHG und § 51a LWG NRW gilt zum einen eingeschränkt für Grundstücke, die
nach dem 01.01.1996 bebaut, befestigt oder erstmals an die Kanalisation angeschlossen wurden. Zum anderen gilt der Vorrang nur für zusammenhängende Einzugsgebiete, d. h., wenn bereits Kanäle zum Anschluss der Grundstücke vorhanden sind, hat der
Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 9 GO NRW Vorrang - vorausgesetzt, er ist
in der Ortssatzung verankert. Vom Anschluss- und Benutzungszwang können Grundstückseigentümer jedoch gemäß § 53 Abs. 3a LWG NRW unter den dort näher beschriebenen Bedingungen befreit werden.
Darüber hinaus können dezentrale wasserwirtschaftliche Lösungen und technische
Innovationen dazu führen, dass wasserwirtschaftliche Dienstleistungen näher an den
Endkunden rücken, wettbewerbliche Strukturen und ein gewerblicher Charakter entstehen. Hierzu gehören beispielsweise Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von Nährstoffen und Energie sowie der Regenwasserbewirtschaftung und
die verschiedenen Betreibermodelle dezentraler Anlagen. Dabei ist zu prüfen, ob die
neuen Tätigkeitsbereiche eine nicht wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 107
Abs. 2 Nr. 4 GO NRW sind und im Rahmen der Abwasserbeseitigung vorgenommen
oder, ob es eine wirtschaftliche Betätigung gemäß § 107 Abs. 1 GO NRW ist und ein
öffentlicher Zweck vorliegt, der "durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann". Sollte die Leistung durch ein kommunales Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts vorgenommen werden, muss
auf eine strikte wirtschaftliche Trennung von hoheitlichen Tätigkeiten der Abwasserbeseitigung geachtet werden, da ansonsten auch für die hoheitlichen Tätigkeiten die
Steuerpflicht gilt.
Alternativ zu den öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsformen kommt für neue Tätigkeitsfelder die Gründung eines entsprechenden Tochterunternehmens in Betracht. Ob eine
Tätigkeit durch die Kommune oder ein kommunales Unternehmen erfolgen kann und
von welcher rechtlichen Organisationsform die Aufgabe am Besten wahrgenommen
wird, muss im Einzelfall geprüft werden.
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5.4.5
Tarifstrukturen
Kostenstruktur in der Wasserwirtschaft
Die Kosten in der Wasserwirtschaft werden maßgeblich von Fixkosten bestimmt. Diese
sind unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Anlage durch den Nutzer, der Abwasser einleitet oder Frischwasser bezieht. Zu den Fixkosten gehören insbesondere Abschreibungen und Zinsen, die durch das kapitalintensive Anlagevermögen wasserwirtschaftlicher Bauwerke und Anlagen bestimmt werden. Aber auch Personal- und Unterhaltungskosten sind insofern Fixkosten, als diese nicht durch eine
geringere Inanspruchnahme der Anlage durch den Nutzer maßgeblich reduziert werden können.
Tabelle 5-3:
Kostenstrukturen in der Wasserwirtschaft (Branchenbild der deutschen
Wasserwirtschaft 2011)
Kostenart
Abwasserbeseitigung
Wasserversorgung
AfA
30 %
18,3 %
Zinsen
14 %
7,2 %
Personal
18 %
18,5 %
Sonstige Kosten (z. B.
Roh-, Hilfs- und Betriebskosten, sonstiger betrieblicher Aufwand, bezogene
Leistungen)
38 %
56 %
Unter der Annahme, dass in Tabelle 5-3 in den sonstigen Kosten ein Anteil von 50 %
Unterhaltungsaufwand enthalten ist, liegt der Fixkostenanteil (Abschreibungen, Zinsen,
Unterhaltungs- und Personalkosten) in der Abwasserbeseitigung bei ca. 80 % und in
der Wasserversorgung bei ca. 70 %. Trotz dieses hohen Fixkostenanteils wird ein
Großteil der Kosten in der Wasserwirtschaft (Abwasser-, Wassergebühren bzw. Wasserpreise) auf den verbrauchsabhängigen und damit variablen Wasserbezug bzw. die
eingeleitete Schmutzwassermenge umgelegt.
Die anlagengebundenen Fixkosten sind aufgrund der langen Nutzungsdauer kurzfristig
nur schwer zu reduzieren. Hingegen ist in den letzten Jahren der (spezifische) Wasserverbrauch aufgrund der effizienteren Wassernutzung in Industrie und Haushalten
deutlich zurückgegangen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend in den nächsten
Jahren weiter fortsetzen und durch die demografische Entwicklung verstärken wird
(siehe Abschnitt 2.1). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung erfordert eine kostende-
60
Endbericht
ckende Aufgabenerledigung in der Wasserwirtschaft zukünftig Anpassungen der Wassertarife bzw. der Tarifstrukturen, soweit nicht durch Effizienzsteigerungen und eine
(mittel- bis langfristige) Reduzierung der Fixkosten die mit diesen Veränderungen verbundenen Steigerungen der spezifischen Kosten ausgeglichen werden können.
Tabelle 5-4:
Beispielberechnung einer Gebührenentwicklung unter Berücksichtigung von Einwohnerrückgang und Reduzierung des spezifischen
Wasserverbrauchs
Wasserverbrauch
Ist-Wasserverbrauch:
126 l/(EW*d)
PrognoseWasserverbrauch:
92 l/(EW*d)
IST-Einwohnerzahl:
35.000 EW
2,22 €/m³
2,88 €/m³
+ 0,66 €/m³ / + 30 %
Prognose-Einwohnerzahl:
30.000 EW
2,52 €/m³
+ 0,30 €/m³ / + 13 %
3,28 €/m³
+ 1,06 €/m³ / + 48 %
Demografie
In Tabelle 5-4 ist beispielhaft dargestellt, wie sich die verbrauchsabhängigen Gebühren
für die Schmutzwasserbeseitigung bei 80 % gleichbleibender Fixkosten und bei linearem Rückgang der 20 % variablen Kosten entwickeln würden. Demnach würden bei
einer Kommune mit 35.000 Einwohnern durch den demografischen Wandel die verbrauchsabhängigen Gebühren bzw. (Arbeits)Preise um 13 % und durch eine Reduzierung des durchschnittlichen Wasserverbrauchs auf ein Niveau der neuen Bundesländer von 93 l/(EW*d) um 30 % steigen. Eine Überlagerung dieser beiden Effekte würde
die Gebühren um fast 50 % steigen lassen, wobei eine inflationäre Wirkung nicht eingerechnet ist.
Spezifische Kosten in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur
Um den Zusammenhang zwischen Wasserinfrastrukturkosten und örtliche Lage bzw.
Siedlungsstruktur zu untersuchen, wurden im Rahmen des Projektes NAUWA die spezifischen Kosten der Abwasserbeseitigung in Abhängigkeit von der örtlichen Lage bzw.
Siedlungsstruktur beispielhaft für Wachtberg berechnet. Dazu kann bspw. das kanalisierte Einzugsgebiet in abgeschlossene Teilgebiete oder nach der Bebauungsstruktur
(Siedlungs- und Bebauungsstrukturen) unterteilt werden. Für jedes Teilgebiet bzw.
Teilnetz oder jede Bebauungsstruktur werden dann – wie bei der Gebührenkalkulation
für das Gesamtgebiet- die Kosten ermittelt und auf die jeweils anfallende Abwassermenge bzw. angeschlossene befestigte Fläche umgelegt.
61
Abbildung 5-6:
Ortschaften in Wachtberg
Beispielhaft ergaben sich für Wachtberg mit seiner polyzentralen Siedlungsstruktur mit
weit voneinander entfernten Ortschaften (siehe Abbildung 5-6) aufgrund der Netzstruktur 5 abgeschlossene Teilnetze, für die die jeweils anfallenden Kosten und Kostträger
(Frischwasserverbrauch, angeschlossene befestigte Fläche) ermittelt wurden.
5,00
SW-Gebühr
RW-Gebühr
4,50
4,00
3,50
3,00
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
A
Abbildung 5-7:
B
C
D
E
Gesamt
Spezifische Kosten (SW: Schmutzwasser; RW: Regenwasser) in
Abhängigkeit von der örtlichen Lage am Beispiel von Wachtberg
Die Ergebnisse zeigen, dass sich die spezifischen Kosten zwischen den jeweiligen
Teilnetzen deutlich unterscheiden (vgl. Abbildung 5-7). Für die Ableitung von
Schmutzwasser (SW) variieren die spezifischen Kosten zwischen 3,00 € pro m³ in Netz
"B" und 4,70 € pro m³ in Netz "C", die spezifischen Kosten für die Ableitung von Nie-
62
Endbericht
derschlagswasser (RW) schwanken zwischen 1,10 € pro m² angeschlossener befestigter Fläche in Netz "B" und 1,90 € pro m² ebenfalls in Netz "C". Die Maximal- und Minimalwerte liegen demzufolge für die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
in den gleichen Teilnetzen. Im Mittel liegen die spezifischen Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung bei 3,60 pro m³ und für die Ableitung von Niederschlagswasser bei
1,45 pro m².
Die berechneten Unterschiede zwischen den Teilgebieten bzw. Teilnetzen sind z. T.
erheblich und es ist leicht vorstellbar, dass sich diese Unterschiede durch eine ungünstige Entwicklung von Siedlungsstruktur und Demografie weiter verstärken.
Lösungsansätze
Unabhängig von eher mittel- bis langfristig wirkenden Ansätzen zur Reduktion der Fixkosten zum Ausgleich bei rückläufigem Wasserverbrauch kann dem Risiko von steigenden Abwassergebühren bzw. Wasserpreisen durch eine bessere Abbildung der
Fixkosten in der Abwassergebühr bzw. dem Wasserpreis entgegengewirkt werden. Bei
der Einführung einer angemessenen Grundgebühr (Grundpreises) gab bzw. gibt es
deutliche Veränderungen, und die Zahl der Kommunen mit einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis neben der verbrauchsabhängigen Gebühr bzw. dem Arbeitspreis hat
sowohl in der Wasserversorgung als auch bei der Schmutzwasserbeseitigung zugenommen. Auch bei der Niederschlagswasserbeseitigung entstehen fixe Kosten unabhängig von der Größe der angeschlossenen befestigten Fläche, so dass auch hier die
Erhebung einer Grundgebühr möglich ist, z. B. nach einer diskreten Staffelung pro
50 m2 angeschlossener befestigter Fläche.
Für die Einführung der Grundgebühr spricht, neben der Abbildung der Fixkosten, auch
die implizite Berücksichtigung der spezifischen Kosten unterschiedlicher Siedlungsstrukturen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei Mehrfamilienhäusern pro Anschluss (und damit pro Grundgebühr) mehr Haushalte versorgt werden als bei Einoder Zweifamilienhäusern und dadurch die Kosten pro Haushalt bzw. Einwohner in
dichter bebauten Siedlungsstrukturen tendenziell geringer sind.
Allerdings wird bisher nur ein relativ geringer Anteil der Fixkosten in die Grundgebühr
eingerechnet, was wohl auch auf die derzeitige Rechtsprechung zurückzuführen ist. So
verstößt nach einem Urteil des OVG NRW vom 30.04.2004 (Az.: 9 A 2522/03; Bestätigung des Urteils des VG Münster vom 25.03.2003, Az.: 7 K 1435/99, beide abrufbar
unter www.nrwe.de) die Umlegung von 66 % der Gesamtkosten über eine Grundgebühr nach Zahl der Grundstücksanschlüsse gleichmäßig auf alle Benutzer gegen den
Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil in diesem Fall nach der besonderen Struktur
der Gemeinde die Vorhalteleistungen im Wesentlichen einem (industriellen) Großeinlei-
63
ter zugute kämen, der allein 18 % der Kläranlagenkapazität beansprucht. Diesem
rechtlichen Risiko könnte man entgehen, indem bei der Grundgebühr weitere Faktoren
berücksichtigt werden, um eine solche Ungleichbehandlung zu verhindern, z. B., indem
die Kosten für die Kläranlage gesondert erhoben werden.
Eine mögliche Berücksichtigung der spezifischen Kosten in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur besteht bspw. bei neuen Baugebieten, die außerordentlich hohe Kosten
für die Wasserinfrastruktur verursachen, z. B. durch längere Verbindungssammler. Ggf.
kann die Einführung einer gesonderten Gebühr für das Bebauungsgebiet in Betracht
gezogen werden; dazu sind aber die damit verbundenen rechtlichen Risiken sorgfältig
abzuwägen. Eine transparente Darstellung solch hoher Kosten könnte zusätzlich Überlegungen stärken, über alternative, stärker dezentrale bzw. semizentrale Systeme die
spezifischen Kosten für das betreffende Bebauungsgebiet zu reduzieren.
Den örtlich oder nach Bebauungsstruktur differenzierten spezifischen Wasserinfrastrukturkosten würde bei einer entsprechenden Anwendung eine Controlling-Funktion
zukommen, die auch für bestehende Gebiete genutzt werden kann. Ergänzend zu der
örtlichen oder nach der Bebauungsstruktur differenzierten Gebühr könnten weitere
Kennzahlen, wie Kosten pro Einwohner oder Kosten pro Anschluss/Grundstück für die
unterschiedlichen Ortsteile oder die jeweiligen Bebauungsstrukturen berechnet werden. Die spezifischen Kosten und Kennzahlen könnten unter Berücksichtigung geplanter, zukünftiger baulicher Investitionen für Neuerschließungen und Sanierungen sowie
der demografischen Entwicklung für zukünftige Zustände prognostiziert werden.
Die spezifischen Kosten und die damit verbundenen Kennzahlen wären eine gute
Grundlage, um bei der Stadtentwicklung bzw. Bauleitplanung zu berücksichtigen, welche Quartiere welche Wasserinfrastrukturkosten verursachen (siehe Abbildung 3-1
roter Bereich), z. B. um zu entscheiden, in welchen Quartieren ein Rückbau oder eine
Erweiterung sinnvoll wäre. Aber auch für mittel- bis langfristige wasserwirtschaftliche
Planungen könnten die Kennzahlen verwendet werden, um zu prüfen, ob es in bestimmten Ortsteilen bzw. Quartieren sinnvoll ist, auf dezentrale oder semizentrale Systeme umzustellen oder die baulichen Standards anzupassen. Aus dieser Perspektive
sind die nach örtlicher Lage oder nach Bebauungsstruktur differenzierten spezifischen
Kosten ein geeignetes kostenrechnerisches Instrument zur internen Steuerung städtebaulicher und wasserwirtschaftlicher Maßnahmen.
64
5.5
Endbericht
Szenarien
Durch Kombination der Szenario-Gerüste mit den jeweils am Besten passenden Handlungsoptionen (siehe Abschnitt 5.4) in den unterschiedlichen, in Abschnitt 5.3 beschriebenen Handlungsfeldern, wurden für alle vier Kommunen jeweils drei narrative
Szenarien ausgearbeitet, die ähnliche Schwerpunktsetzungen, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen und Gewichtungen haben:
1.
Umweltschutz:
Aufgrund von zunehmenden Umweltveränderungen (z. B. Klimawandel, Ressourcenverknappung) stehen Umweltbelange im Fokus der gesellschaftlichen
Entwicklung.
2.
Wirtschaftskrise:
Ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld führt zu wirtschaftlichen und sozialen
Problemen, mit denen die Kommune durch geeignete Strategien umgehen muss
("Ärmel hoch").
3.
Wachstum:
Eine positive Wirtschaftsentwicklung verbunden mit einer hohen Innovationsdynamik vergrößert den Spielraum der Kommunen; Umweltschutzbelange treten in
den Hintergrund.
Diese Szenarien-Beschreibungen sind Teil der kommunenspezifischen Arbeitspapiere.
Sie wurden zur Ableitung der spezifischen Handlungsempfehlungen und der Handlungsstrategie für die jeweilige Kommune genutzt. Sie waren außerdem Inhalt der Abschlussveranstaltungen in den Kommunen: In den Veranstaltungen mit den Bürgern in
Lünen und Wachtberg wurden dazu gekürzte Fassungen als Hörspiel eingesetzt, um
eine möglichst gut verständliche und transparente Darstellung der möglichen Entwicklungen zu erreichen.
5.6
Handlungsempfehlungen und Strategie
Aufbauend auf den Ergebnissen der Szenario-Workshops sowie den ergänzenden
Analysen zu einzelnen Handlungsfeldern, deren Ergebnisse teilweise in eigene Papiere festgehalten wurden (NAUWA-Fokuspapiere) konnten für die einzelnen Kommunen
konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Diese decken die kommunenspezifischen Handlungsfelder ab und sollen möglichst "robust", also für jedes der angenommenen Szenarien sinnvoll sein. Sie wurden auf den Abschlussveranstaltungen
vorgestellt und diskutiert. In zusammengefasster Form sind sie außerdem Grundlage
der Handlungsstrategie. Sowohl die Handlungsempfehlungen als auch die darauf auf-
65
bauende Strategie sind jeweils in den Arbeitspapieren für die Kommunen enthalten.
Beispielhaft ist die Strategie für Wachtberg im folgenden Kasten zusammengefasst:
1. Die Ver- und Entsorgungsnetze Wachtbergs werden weiterentwickelt. Mögliche Alternativen zum bestehenden zentralen System werden je nach Siedlungsstrukturen neuer Baugebiete überprüft.
2. Die Gemeindeentwicklung konzentriert sich auf die im Regionalplan ausgewiesenen ‚Allgemeinen Siedlungsbereiche‘, um Wachtberg für die eingesessene
Bevölkerung attraktiv zu halten. Die Wasserinfrastruktur und der Überflutungsschutz werden in der Bauleitplanung angemessen berücksichtigt.
3. Die Bürger werden auf Grundlage eines umfassenden Informations- und
Kommunikationskonzepts über Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Sturzfluten informiert.
4. Eine Erhebung und transparente Darstellung der Kosten- und Einnahmesituation für einzelne Teilnetze der Abwasserentsorgung zur Verbesserung der
Grundlage für Investitionsplanungen verursachergerechter räumlicher Differenzierung der Gebühren sollte geprüft werden.
Die Handlungsstrategie bedarf der Umsetzung in den Kommunen durch entsprechende
Maßnahmen. Teilweise konnten bereits während der Projektlaufzeit einzelne Handlungsempfehlungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Einige Beispiele
sollen dies im Folgenden illustrieren:
 Überflutungsschutz als kommunale Gemeinschaftsaufgabe
In Gelsenkirchen wurde begonnen, organisatorische Strukturen zu schaffen, durch
die der Überflutungsschutz als kommunale Gemeinschaftaufgabe verankert werden
soll. Dazu wurde zum einen ein Runder Tisch zu diesem Thema initiiert, zum anderen soll dazu als zentrales Instrument für eine breite Sensibilisierung eine Karte
"Fließwege und Einstaubereiche" im Sinne einer Hochwasserrisikokarte erstellt und
gepflegt werden (vgl. Abschnitt 5.4.2).
 Vergleichsrechnungen für Kanalsanierungsmaßnahmen vor dem Hintergrund
des Klimawandels
Die hydrodynamischen Auswirkungen bereits geplanter Sanierungsmaßnahmen der
Kanalisation auf dem Stadtgebiet Velbert sowie die damit verbundenen Kosten wurden mit denen von dezentralen Maßnahmen zur Flächenabkopplung in Bezug auf
das Regenwasser verglichen. Es hat sich gezeigt, dass nur teilgebietsbezogene Betrachtungen die jeweiligen topographischen und baulichen Randbedingungen adäquat berücksichtigen und so zu effizienten Lösungen führen können.
66
Endbericht
 Ortsteilspezifische Neustrukturierung der Abwassergebühr
In der Flächengemeinde Wachtberg haben Analysen zu den Kosten und dem Gebührenaufkommen in den 13 Ortsteilen gezeigt, dass infrastrukturell ineffizientere
Gebiete mit geringer Siedlungsdichte und langen Leitungsnetzen durch effizientere,
kompaktere Gebiete in deutlichem Umfang quersubventioniert werden. Als Grundlage mittelfristiger Investitionsplanungen werden zukünftig teilnetzbezogene Betrachtungen verwendet.
 Maßnahmen zum Überflutungsschutz
Durch eine Identifizierung besonders gefährdeter Bereiche anhand der topografischen Bedingungen und Modellrechnungen wird in Lünen versucht, gezielte Maßnahmen zum Überflutungsschutz umzusetzen. Zusätzlich ist angedacht, den Betrieb
der Straßenentwässerung durch den Abwasserentsorgungsbetrieb zu übernehmen,
Darüber hinaus wird aber auch der Bürger in Bezug auf den Schutz des eigenen
Objekts sensibilisiert, informiert und in die Pflicht genommen,
 Verbesserte Einbindung der Belange der Wasserinfrastruktur in verwaltungsinterne Planungsprozesse
Ausgelöst durch die Arbeiten im Rahmen des NAUWA-Projektes konnten auf der
Verwaltungsebene Verbesserungen bei den Abstimmungsprozessen zwischen den
direkt für die Wasserinfrastruktur Verantwortlichen und anderen Verwaltungseinheiten erreicht werden.
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
6
67
Organisatorische Verankerung der Erkenntnisse in
Kommunen
Die Anpassung der Organisationssysteme bzw. -strukturen in der Wasserwirtschaft
und Kommunalverwaltung kann ebenso als eine Reaktion auf die sich ändernden Umwelt- bzw. Umfeldbedingungen verstanden werden, wie die Anpassung der technischen Wasserinfrastruktursysteme an klimatische, demografische, technische Entwicklung und andere Umweltbedingungen. Bedenkt man die Vielzahl der unterschiedlichen
Akteure und Interessen (siehe Abschnitt 3.1), die bei Veränderungen der Wasserinfrastruktursysteme beteiligt sind, kann die organisatorische Entwicklung sogar eine Voraussetzung für die (Weiter-)Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur darstellen.
Elemente der klassischen Organisationstheorie sind u. a. Spezialisierung, Arbeitsteilung und Hierarchie. Die darauf aufbauende Differenzierung der Organisation in Unternehmen und Verwaltung hat zu kleinteiligen und komplexen Strukturen geführt. Aus
ökonomischer Sicht stehen den mit der Arbeitsteilung und Differenzierung verbundenen Skalen- und Lerneffekten zunehmende Transaktionskosten in Form von Kosten für
die Koordination des komplexen Systems gegenüber (Picot et al. 2001, S. 26 ff.). Deshalb ist ein wesentliches Ziel bei der Gestaltung von organisatorischen Strukturen, ein
angemessenes Verhältnis zwischen Integration und Differenzierung zu finden (Schreyögg 2003, S. 112). In der öffentlichen Verwaltung sind die arbeitsteiligen ausdifferenzierten Organisationsstrukturen u. a. an der Aufteilung in Dezernate, Ämter bzw. Fachbereiche abzulesen. Im Rahmen der Privatisierung und Verwaltungsmodernisierung
sind insbesondere in der Wasser- und Abwasserwirtschaft verschiedene Formen des
Outsourcings zu beobachten. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird
oftmals durch aus der Stadtverwaltung herausgelöste städtische Eigenbetriebe oder
eigenständige Anstalten öffentlichen Rechts (Gemeinde- bzw. Stadtwerke), aber auch
durch GmbHs mit privater Beteiligung durchgeführt. Diese Tendenzen haben in der
aufgrund des föderalen Systems und der kommunalen Selbstverwaltung ohnehin dezentral angelegten Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland zu einer weiteren
Fragmentierung der organisatorischen Strukturen geführt.
Durch die Spezialisierung innerhalb der Kommunalverwaltung sowie durch die in Teilen
erfolgte Ausgliederung von Fachbereichen, wie der Abwasser- und Wasserwirtschaft,
konnten fachspezifisches Know-how gesammelt und Handlungsspielräume durch kürzere Entscheidungswege und höhere Eigenverantwortung gewonnen werden. Auf der
anderen Seite können die anstehenden Veränderungen im Umfeld der Wasserwirtschaft (siehe Kapitel 1 und Abschnitt 5.2), wie Klimawandel und demografische Entwicklung, nicht von einzelnen Fachbereichen oder kommunalen Betrieben bearbeitet
68
Endbericht
werden, sondern erfordern eine fachübergreifende Zusammenarbeit, wie sich an den
verschiedenen Handlungsfeldern in Abschnitt 5.3 ablesen lässt. Damit besteht eine
große Herausforderung darin, die Kommunalverwaltung, kommunale Betriebe und
auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, an gemeinsamen Zielen und Strategien auszurichten.
Die Erfahrungen des NAUWA-Projekts haben gezeigt, dass die Szenario-Workshops
aufgrund ihrer interdisziplinären Ausrichtung und Besetzung zu einer weitergehenden
Vernetzung unter den beteiligten Akteuren beigetragen und fachübergreifend zu einer
Sensibilisierung für wasserwirtschaftliche Fragestellungen in anderen Fachbereichen
geführt haben. In der Konsequenz wurde beispielsweise der Abwasserbetrieb von Seiten der Stadtplanung bei Fragestellungen zu Erschließungsprojekten früher und intensiver beteiligt (siehe Problemstellung in Abschnitt 3.2). Eine solche zunächst informelle
Vorgehensweise lässt sich über Dienstanweisungen oder eine andere Form der bewussten Gestaltung von Arbeitsprozessen (zum Beispiel Prozessanweisungen eines
Qualitätsmanagementsystems) formalisieren. Durch gezielte Gestaltung der Schnittstellen bei Prozessen und Abläufen kann innerhalb einer durch Arbeitsteilung bzw.
Differenzierung geprägten kommunalen Aufbauorganisation bis zu einem gewissen
Grad eine vertikale Integration bewirkt werden. Diese vertikale Integration kann, bei
Beibehaltung der bestehenden Aufbauorganisation, durch fachübergreifende Arbeitsoder Projektgruppen, die sich für die Realisierung bestimmter Handlungsoptionen (siehe Abschnitt 5.4) anbieten, weiter forciert werden. Ein gelungenes Beispiel dafür ist der
in Gelsenkirchen initiierte Runde Tisch "Gemeinschaftsaufgabe Überflutungsschutz",
der in Abschnitt 5.4.2 sowohl hinsichtlich seiner Zusammensetzung als auch seiner
Zielsetzung näher beschrieben ist.
Dabei sollte die Ausrichtung der routinemäßigen Prozesse und Arbeitsprozesse sowie
der einzelnen Arbeits- und Projektgruppen an der Gesamtstrategie im Auge behalten
werden. Hier besteht die Möglichkeit, vorhandene organisatorische Strukturen gezielt
zu nutzen oder neue zu etablieren. Das kann zum Beispiel in Form einer Stabsstelle
des Bürgermeisters erfolgen, deren Aufgabe es ist, die langfristige Umsetzung der
Handlungsstrategien zu verfolgen und das kommunale Umfeld auf relevante Veränderungen zu beobachten, um diese bei der Überarbeitung und Anpassung der Handlungsstrategien zu berücksichtigen.
Die Anpassung der Handlungsstrategien sollte in Form von regelmäßig wiederholten
Szenario-Workshops stattfinden, die beispielsweise durch eine solche Stabsstelle initiiert werden können. Solche Workshops können durch die Beteiligung von Wissenschaft, Wasserwirtschaftsverbänden, lokalen Unternehmen und gesellschaftlichen
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
69
Gruppen genutzt werden, um den Blick in das kommunale Umfeld zu erweitern und
neue Ideen und Handlungsstrategien zu erarbeiten.
Neben der Aktualisierung der Handlungsstrategie wird durch die regelmäßige Wiederholung der Szenario-Workshops eine weitergehende Vernetzung zwischen Kommunalverwaltung, Wasserwirtschaft und externen Akteuren sowie die Anpassung der (informellen) Prozesse bewirkt. Denn viele Ansätze im Handlungsbereich der Wasserwirtschaft und Kommunalverwaltung können nicht im Alleingang, sondern nur oder zumindest besser in Zusammenarbeit mit Bürgern, lokaler Wirtschaft und anderen Akteuren
gelöst werden.
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
7
71
Übertragbarkeit der Ergebnisse
Eine wichtige Aufgabe im Rahmen des NAUWA-Projektes war die Aufarbeitung der am
Beispiel der vier Kommunen gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf andere Kommunen. Im Folgenden werden wichtige Aspekte hinsichtlich der
methodischen Vorgehensweise bei der Durchführung eines solchen, szenariobasierten
Ansatzes (7.1) und der wichtigsten Inhalte (7.2) beschrieben.
Zusätzlich wurden die wichtigsten Ergebnisse in dem "Leitfaden zur Gestaltung eines
strategischen Planungsprozesses zur nachhaltigen Weiterentwicklung der kommunalen Wasserinfrastruktur"12 zusammengefasst.
7.1
Methodischer Ansatz
Im Rahmen des Projekts wurden umfangreiche Analysen des Umfeldes sowie der
Ausgangssituation, der Akteure und Prozesse in den vier Fallstudienkommunen durchgeführt. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Randbedingungen für die urbanen
Wasserinfrastrukturen (vgl. Kapitel 1) ist es unerlässlich, dass Kommunen und Betreiber gemeinsam und frühzeitig einen langfristig orientierten, strategischen Planungsprozess durchführen, um sich auf die anstehenden Herausforderungen gezielt einzustellen.
Die Erarbeitung von Szenarien mit einer breiten Beteiligung der kommunalen und gesellschaftsrelevanten Akteure ist ein Weg, alle Beteiligten für die Thematik und den
bestehenden Handlungsdruck zu sensibilisieren, gemeinsame Ziele für die langfristige
Stadt- und Infrastrukturentwicklung zu formulieren und problematische Entwicklungen
transparent zu machen. Der Szenario-Ansatz bietet die Möglichkeit, den sich daraus
ergebenden aktuellen Handlungsbedarf zu konkretisieren und im Rahmen der gemeinsamen Diskussionsprozesse Handlungsoptionen zu erarbeiten und zu bewerten. Durch
ergänzende Analysen sind dabei die notwendigen Detailinformationen in den Gesamtprozess mit einzubringen. Der verwendete Ansatz mit den Schritten
 Bestandsaufnahme der Ausgangssituation,
 Szenario-Workshops zur Festlegung der Handlungsfelder/Handlungsoptionen und
zur Ableitung der Szenariengerüste/Szenarien,
 Analyse- und Abwägungsprozess mit ergänzenden Analysen und
 Ableitung der Handlungsempfehlungen und der Handlungsstrategie
hat sich bewährt. Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten:
 Der Erfolg des Szenario-Prozesses hängt ganz wesentlich von der Zusammensetzung und der Kontinuität der Teilnehmer ab. Es sollten alle wesentlichen Akteure
72
Endbericht
auf konzeptionell-strategischer Ebene vertreten sein, unterschiedliche Fachkompetenzen sind zu beteiligen und die Teilnehmer müssen bereit sein, den gesamten
Prozess zu begleiten.
 Der Aufwand bei der Durchführung der Szenario-Workshops einschließlich der Vorund Nachbereitung und der Erstellung der Szenarien darf nicht unterschätzt werden.
Aufgrund der komplexen Thematik sind nach den gewonnenen Erfahrungen mindestens zwei Workshops erforderlich. Auf der anderen Seite hat sich gezeigt, dass
die Problemlagen vergleichbar sind und die wichtigsten Handlungsfelder in allen
Kommunen diskutiert wurden, wenn auch teilweise mit unterschiedlichen Gewichtungen (vgl. Zusammenfassung in 7.2). Vor diesem Hintergrund könnte eine stärkere Vorbereitung und Fokussierung der Diskussionsprozesse den Aufwand insgesamt verringern. Allerdings muss gewährleistet bleiben, dass die WorkshopTeilnehmer sich trotzdem mit Inhalt und Ergebnis des Prozesses identifizieren.
 Die vertonten Szenarien eröffnen die Möglichkeit, die Ergebnisse eines solchen
Prozesses in einer leicht verständlichen und transparenten Form in die Öffentlichkeit
zu tragen und können den Einstieg für eine öffentliche Diskussion darstellen. Allerdings ist dabei eine Schwerpunktsetzung notwendig, eine umfassende Darstellung
aller Aspekte wird in der Regel nicht möglich sein. Bei einer breiten Diskussion der
Ergebnisse mit der Bevölkerung ist zu berücksichtigen, dass möglicherweise Probleme, die ggf. auch nur einen kleinen Teil des Gemeindegebiets bzw. der Bevölkerung betreffen, die Diskussion insgesamt überlagern, so dass der Blick auf die eigentlich notwendigen langfristigen Perspektiven versperrt wird.
 Über den Szenario-Prozess können konkrete Handlungsempfehlungen für die
Kommune abgeleitet werden. Für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktursysteme ist die im Anschluss notwendige, dauerhafte Verankerung der
Ergebnisse sowohl auf der fachlichen als auch der organisatorischen Ebene entscheidend.
7.2
Zentrale Problemfelder und Lösungsansätze
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Diskussionen in den vier Kommunen zeigten, dass
trotz der jeweils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen es deutliche Überschneidungen hinsichtlich des bestehenden Handlungsdrucks und möglicher Lösungsansätze
gibt. Im Folgenden sind zusammenfassend für die zentralen Problemfelder die möglichen Handlungsdrücke und entsprechende Lösungsansätze skizziert. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze stellen Bausteine dar, die auch auf andere Kommunen übertragen werden können und dort unter Berücksichtigung der lokalen Randbedingungen
anzupassen sind.
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
73
Flächenzuwachs und demografische Prozesse
In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands ist nach wie vor ein – wenn auch geringer gewordenes – Flächenwachstum zu verzeichnen, oft verbunden mit sinkenden
Bevölkerungszahlen. Diese Phänomene treten oft gemeinsam auf und werden deshalb
im Folgenden zusammenfassend behandelt.
Handlungsdruck "Flächenintensive Siedlungsentwicklung": In den meisten Kommunen ist eine kontinuierliche Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter sowie naturbelassener Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu verzeichnen. Damit ist in
der Regel ein Ausbau der konventionellen Wasserinfrastruktur verbunden, dessen
künftige Auslastung und Finanzierung mit starken Unsicherheiten behaftet ist.
Handlungsdruck "Abnahme der Bevölkerung": Die Mehrzahl der Kommunen werden zukünftig von einer zunehmenden Alterung und einem Rückgang der Bevölkerung
betroffen sein. Vor dem Hintergrund der insgesamt in Deutschland abnehmenden Bevölkerungszahlen sind auch Strategien, die auf einen verstärkten Zuzug von Bevölkerung aus der Region setzen, deutlich Grenzen gesetzt bzw. gehen zu Lasten der benachbarten Kommunen. Steigende Wassereffizienz in Haushalten und Industrie und
zurückgehende Bevölkerungszahlen führen zu einem anhaltenden spürbaren Rückgang des Wasserverbrauchs, der Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft unumgänglich machen wird.
Lösungsansätze: Grundlage ist eine realistische Abschätzung des Flächenbedarfs vor
dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen für Stadtentwicklung und Bauleitplanung
sollte für die einzelne Kommune eine gemeinsame Strategie festgelegt werden, die
sowohl die städtebauliche Qualität als auch den Zustand der (Wasser-)Infrastruktur
einschließt. Der beschriebene Szenario-Prozess kann helfen, mögliche Handlungsoptionen (gesamträumlich und teilraumbezogen) aufzuzeigen und zu einer Strategie zu
verknüpfen. Für die Abwasserinfrastruktur kommen hier auch alternative Abwasserkonzepte in Frage. Beispielsweise ist zu prüfen, ob Teilnetze abgekoppelt und als dezentrales/semidezentrales System betrieben werden können. Dafür sind Betreiberoder Betriebsführungsmodelle weiter- oder auch neu zu entwickeln.
Darüber hinaus können Kooperationen über Stadtgrenzen hinweg sowohl in der Stadtentwicklung als auch in der Wasserwirtschaft Perspektiven eröffnen und neue Wege
aufzeigen.
74
Endbericht
Überflutungen durch Starkregen
Handlungsdruck: Der Klimawandel führt aus heutiger Sicht zu einer Zunahme von
Trocken-/Hitzeperioden, Starkregenfällen und Überflutungen. Insbesondere Überflutungen und Sturzfluten als Folge von außergewöhnlichen Starkregenfällen haben in
Nordrhein-Westfalen lokal bereits zu erheblichen Schäden geführt. Die anhaltenden
Veränderungen des Niederschlagsregimes stellen eine erhebliche Herausforderung für
die kommunale Wasserinfrastruktur dar.
Lösungsansätze: Aus Auswertungen vergangener Überflutungsereignisse und Abschätzungen zu den künftigen Effekten des Klimawandels sowie in Verbindung mit den
Erfahrungen von Bürgern, Feuerwehr und anderen Institutionen können mit Hilfe von
Modellberechnungen und Nutzung Geografischer Informationssysteme (GIS) kritische
Bereiche in Anlehnung an die Systematik der EU-Richtlinie für Hochwasserrisikomanagement identifiziert werden. Mit diesem Wissen können unter Einbeziehung verschiedener Akteure fachbereichsübergreifende, gemeinschaftliche Handlungsoptionen und
Planungslösungen erarbeitet werden. Hierbei sind aufgrund der Unsicherheiten der
Auswirkungen des Klimawandels vorrangig "no-regret"-Maßnahmen zu betrachten. Der
Überflutungsschutz sollte als kommunale Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden.
Als Ergebnis ist eine konkrete interdisziplinäre Handlungsstrategie zu erarbeiten, die
auch organisatorisch verankert werden muss.
Grenzen der Funktionalität und Flexibilität der Wasserinfrastruktur
Handlungsdruck: Aufgrund der vielfältigen Änderungen der Randbedingungen wird
zukünftig eine angepasste Funktionalität und eine höhere Flexibilität der Wasserinfrastruktur notwendig werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der Ressourceneffizienz hinsichtlich der im Abwasser enthaltenen Nährstoffe sowie eine Steigerung der
Energieeffizienz vor dem Hintergrund der bis 2020 umzusetzenden Energiewende.
Lösungsansätze: Technische und organisatorische Innovationen zur Einsparung von
Ressourcen sind häufig vorhanden, werden aber aufgrund unterschiedlicher Hemmnisse nicht oder nur unzureichend eingesetzt. Dabei bieten sie zahlreiche Möglichkeiten
für die zukunftsfähige Ausrichtung der Wasserver- und -entsorgung. Beispiele sind hier
die integrierte Regenwasserbewirtschaftung, semizentrale Konzepte mit verbesserter
Ressourceneffizienz, Nährstoffrückgewinnung aus dem Abwasser, Wärmerückgewinnung aus dem Abwasser im Kanal oder direkt in den Gebäuden und Entkopplung der
Löschwasserversorgung vom Trinkwassernetz.
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
75
Diese Ansätze bieten auch Potenzial für die Erschließung neuer Geschäftsfelder. Eine
sektorübergreifende Betrachtung (Wasser, Abwasser, Energie, Abfall) kann dabei helfen, Synergiepotenziale offen zu legen und mittel- bis langfristig nutzbar zu machen.
Für Städte und Gemeinden ist es wichtig, die technischen Entwicklungen zu beobachten und den Einsatz dieser Innovationen ergebnisoffen zu prüfen. Dabei spielen sowohl
die Wechselwirkungen zu anderen Infrastrukturbereichen als auch die Schnittstellen
zwischen kommunalen und interkommunalen Akteuren wie Wasser- und Regionalverbänden eine besondere Rolle.
Steigende Tarife für Wasserversorgung und Entwässerung
Handlungsdruck: Eine höhere Effizienz beim Umgang mit Wasser in Industrie und
Haushalten sowie die aufgrund des demografischen Wandels zurückgehenden Kundenzahlen verursachen einen z. T. deutlichen Rückgang des Wasserbedarfs. Da sich
der Aufwand bei Wasserversorgung und Entwässerung nicht wesentlich verringert (hohe Fixkostenanteile), sind zum Ausgleich Veränderungen der Tarife bzw. der Tarifstruktur notwendig. Zudem wird der durch unterschiedliche Bebauungsstrukturen verursachte unterschiedliche Aufwand für die Ver- und Entsorgung bei der Gebührenkalkulation bislang kaum berücksichtigt.
Lösungsansätze: Der derzeit vorherrschende Flächentarif, bei dem innerhalb des Ver/Entsorgungsgebiets der gleiche, überwiegend mengenbezogene Gebührenmaßstab
vorherrscht, ist vor dem Hintergrund der lokalen Randbedingungen zu hinterfragen und
weiterzuentwickeln. Gebührenmodelle, die sich deutlicher an den tatsächlichen Kostenstrukturen orientieren und – zumindest für die interne Kostenrechnung – auch die
teilräumlich unterschiedlichen Kostensituationen berücksichtigen, können eine höhere
Verursachergerechtigkeit und eine städtebauliche Lenkungswirkung hin zu kompakteren (und damit infrastruktureffizienteren) Baustrukturen bewirken.
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
8
77
Zusammenfassung
Das Projekt NAUWA hat sich mit den Herausforderungen auseinandergesetzt, die sich
unter dem Primat der Nachhaltigkeit und den sich ändernden Umfeldbedingungen an
die urbane Wasserinfrastruktur ergeben. Diese Herausforderungen wurden zunächst in
allgemeiner Hinsicht umfassend analysiert. Im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die
Wasserinfrastruktur haben sich hier insbesondere folgende Themenfelder herauskristallisiert: Entwicklungen im Bereich der Demografie, der Siedlungsflächen und des Klimas, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technologischen Innovationen. Anschließend wurde die spezifische Situation in den vier Modellkommunen Gelsenkirchen, Lünen, Velbert und Wachtberg untersucht. Diese Analysen haben lokal sehr unterschiedliche Ergebnisse zutage gebracht und waren wichtige Eingangsgrößen für die
Szenario-Workshops, die jeweils mit allen relevanten lokalen Akteuren durchgeführt
wurden. Im Ergebnis dieses Projektschritts wurden die erarbeiteten Szenario-Gerüste
aus wichtigen, aber unsicheren Umfeldentwicklungen mit den jeweils am Besten passenden Handlungsoptionen zusammengeführt. Letztlich wurden je Kommune jeweils
drei narrative Szenarien mit ähnlichen Schwerpunkten ausgearbeitet. Daraus konnten
allgemeingültige Handlungsoptionen für verschiedene Themenfelder abgeleitet werden. Durch eine sinnvolle Zusammensetzung der verschiedenen Handlungsoptionen
ergibt sich ein strategisches Gesamtkonzept. Übergreifend über alle vier Kommunen
ergaben sich dabei folgende zentrale Problemfelder: Flächenzuwachs und demografische Prozesse; Überflutungen durch Starkregen; Grenzen der Funktionalität und Flexibilität der Wasserinfrastruktur und Tarifanpassungen bei Wasserversorgung und Entwässerung.
Im Folgenden sind die zentralen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst:
1.
Bei der Formulierung und Umsetzung der Ziele der Stadtentwicklung müssen die
Wasserinfrastrukturbetreiber stärker beteiligt werden; Stadtentwicklung muss
städtebauliche Leitbilder und Ziele genauso berücksichtigen wie infrastrukturelle
Belange.
2.
Der Klimawandel wird nach derzeitigen Erkenntnissen zu einer Zunahme von
Trockenperioden und Starkregenfällen führen. Die kommunale Wasserinfrastruktur ist insbesondere durch Überflutungsereignisse stark betroffen.
3.
Der Bevölkerungsrückgang, kombiniert mit höherer Wassereffizienz durch neue
Technologien in Haushalten und der Industrie, führt zu einem anhaltenden Rückgang des kommunalen Wasserverbrauchs. Entsprechende Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft sind hier unumgänglich.
4.
Eine zukunftsfähige Wasserinfrastruktur stellt eine wichtige kommunale Aufgabe
da, die durch zahlreiche horizontale und vertikale Wechselwirkungen (andere Infrastrukturbereiche und regionale Verbände) gekennzeichnet ist. Stadtgrenzen
78
Endbericht]
übergreifende Kooperationen können zudem neue Wege und Perspektiven für
die Stadtentwicklung eröffnen.
5.
Tarif-/Gebührenmodelle müssen den lokalen Randbedingungen und langfristigen
Zielsetzungen entsprechen. So können beispielsweise durch verursachergerechte, räumlich differenzierte Tarifmodelle auch stadtplanerische Ziele unterstützt
werden.
6.
Innovative technische Lösungen zur Einsparung von Ressourcen sind häufig
vorhanden, werden aber aufgrund unterschiedlicher Hemmnisse kaum eingesetzt. Eine sektorenübergreifende Betrachtung (Wasser, Abwasser, Energie, Abfall) kann helfen, Synergiepotenziale offenzulegen und mittel- bis langfristig nutzbar zu machen, beispielsweise in Form neuer Geschäftsfelder.
NAUWA - Nachhaltige urbane Wasserinfrastrukturen
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Endnoten
1
Unter prioritäre Stoffe versteht man solche Schadstoffe oder Schadstoffgruppen, die ein
erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt darstellen.
2
Die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung von 2009 hat einen Prognosehorizont
von 2060 (Statistisches Bundesamt 2009). Aufgrund des Zeithorizonts von 2050 im Rahmen des Projekts werden hier aber die Daten der 11. Vorausberechnung herangezogen.
3
Ein Beispiel für ein solches Tool ist LEANkom, das im Rahmen des REFINA-Projekts
Lean² entwickelt wurde.
4
„The stakes associated with projected changes in climate are high“ (IPCC 2001b: 238).
5
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik. (ABl. Nr. L 327 S. 1) EU-Dok.-Nr. 3 2000 L 0060. Zuletzt geändert durch Art.
32 und RL 2009/31/EG vom 23. 4. 2009 (ABl. Nr. L 140 S. 114).
6
Tochterrichtlinie „Grundwasser“ (Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates
2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung, In
Kraft getreten am 12. Dezember 2006).
7
Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG,84/491/EWG, 86/280/EWG
und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG.
8
Unabhängig davon werden von den Städten und Gemeinden Erschließungsbeiträge nach
§§127.135 BauGB in Verbindung mit der hierzu erforderlichen Erschließungsbeitragssatzung erhoben. Danach müssen sich Grundeigentümer zu 90 % an den Kosten des erstmaligen Ausbaus von Erschließungsstraßen beteiligen. Dazu gehören neben den technischen
Ausbaukosten für Fahrbahnen, Gehwege, Parkstreifen, Radwege, Begrünung und Straßenbeleuchtung auch die Kosten für die Ableitung des Regenwassers, das innerhalb der
Flächen anfällt.
9
Es kann davon ausgegangen werden, dass 80 % der Systeme, Prozesse, Dienstleistungen
und Produkte, die die heute Fünfjährigen als Erwachsene nutzen werden, heute noch nicht
erfunden sind (MIT Media Labs).
10
Vgl. auch BMU (2009, S. 152).
11
Nähere Informationen zur Vorgehensweise sind in den jeweiligen NAUWA-Arbeitspapieren
für die einzelnen Kommunen zu finden.
12
Abrufbar unter: http://www.nauwa.de/nauwa/public/Download/Leitfaden.pdf.
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