Wertpapierprospekt - Gruppe Deutsche Börse

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Wertpapierprospekt
für das öffentliche Angebot von EUR 45.000.000
8,5 % Schuldverschreibungen 2013/2018
Die ALNO Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft" oder die "Emittentin") wird voraussichtlich am
14. Mai 2013 (der "Begebungstag") bis zu 45.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je
EUR 1.000 mit Fälligkeit zum 14. Mai 2018 (die "Schuldverschreibungen") begeben. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum Datum der Fälligkeit am
14. Mai 2018 (ausschließlich) mit jährlich 8,5 % verzinst, zahlbar jeweils nachträglich am 14. Mai
eines jeden Jahres.
Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) sowie die zeitgleiche Aufnahme in das Segment Entry Standard für Anleihen soll beantragt werden.
Ausgabepreis: 100 %
SOLE GLOBAL COORDINATOR UND BOOKRUNNER
Close Brothers Seydler Bank AG
Dieses Dokument (der "Prospekt") ist ein Prospekt und einziges Dokument im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 der
Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG ("Prospektrichtlinie"), zum Zwecke eines öffentlichen
Angebots der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und
der Republik Österreich. Dieser Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 13 Wertpapierprospektgesetzes gebilligt und an die Luxemburgische Wertpapieraufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – "CSSF") und die Österreichische Finanzmarktaufsicht
("FMA") gemäß § 18 Wertpapierprospektgesetz notifiziert. Der gebilligte Prospekt kann auf der Internetseite
der Emittentin (www.alno.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht im Rahmen dieses Angebots gemäß dem United States
Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "US Securities Act") registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person
(wie in Regulation S unter dem US Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden, es sei
denn dies erfolgt gemäß einer Befreiung von den Regierungspflichten des US Securities Act. Siehe den Abschnitt "Allgemeine Informationen – Weitere Hinweise bezüglich dieses Prospekts und des Angebots" zu weiteren Informationen über berechtigte Angebotsempfänger.
Prospekt vom 24. April 2013
INHALTSVERZEICHNIS
ABSCHNITT
SEITE
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS ...................................................................................1
SUMMARY ......................................................................................................................... 26
RISIKOFAKTOREN .............................................................................................................. 47
Markt- und branchenbezogene Risikofaktoren ........................................................................ 47
Unternehmensbezogene Risikofaktoren ................................................................................. 48
Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen..................................................................... 57
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................................................ 62
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts...................................................................... 62
Gegenstand des Prospekts................................................................................................... 62
Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen ......................................................... 62
Clearing ............................................................................................................................ 62
Hauptzahlstelle .................................................................................................................. 63
Zukunftsgerichtete Aussagen............................................................................................... 63
Hinweise zu Währungs- und Finanzangaben .......................................................................... 63
Hinweise zu Quellen der Marktdaten und Informationen von Seiten Dritter ................................ 64
Einsichtnahme in Dokumente............................................................................................... 64
Angaben zur Verwendung dieses Prospekts durch Finanzintermediäre....................................... 65
ANGEBOT, ZEICHNUNG UND VERKAUF DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN................................. 66
Das Angebot...................................................................................................................... 66
Öffentliches Angebot und Zeichnung..................................................................................... 66
Privatplatzierung ................................................................................................................ 67
Angebotszeitraum .............................................................................................................. 67
Zuteilung .......................................................................................................................... 67
Lieferung und Abrechnung................................................................................................... 68
Ausgabepreis, Verzinsung und Rendite.................................................................................. 68
Tilgungsbedingungen und – voraussetzungen ........................................................................ 69
Begebung, Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen und Ergebnis ........................... 69
Übernahme ....................................................................................................................... 69
Einbeziehung in den Börsenhandel ....................................................................................... 70
Kosten der Anleger im Zusammenhang mit dem Angebot........................................................ 70
Rating............................................................................................................................... 70
Voraussichtlicher Zeitplan ................................................................................................... 70
Verkaufsbeschränkungen .................................................................................................... 71
VERWENDUNG DER ERLÖSE, EMISSIONSKOSTEN UND INTERESSEN DRITTER........................... 73
Verwendung der Erlöse ....................................................................................................... 73
Emissionskosten ................................................................................................................ 73
Interessen Dritter an dem Angebot....................................................................................... 73
KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG.............................................................................. 74
AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN .............................................................................. 77
ERLÄUTERUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS–, FINANZ– UND ERTRAGSLAGE ....................... 82
Überblick........................................................................................................................... 82
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze........................................................... 83
Ertragslage........................................................................................................................ 93
Vermögenslage ................................................................................................................ 102
Finanzlage....................................................................................................................... 108
Segmentberichterstattung ................................................................................................. 110
Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der ALNO AG nach
HGB ............................................................................................................................... 111
Hinweise des Abschlussprüfers in den Bestätigungsvermerken für die Konzernabschlüsse 2011 bis
2012 sowie den Jahresabschluss 2012 ................................................................................ 112
MARKT- UND WETTBEWERB .............................................................................................. 114
Überblick......................................................................................................................... 114
Hauptabsatzmärkte für die deutschen Küchenmöbelhersteller................................................ 114
Wettbewerber .................................................................................................................. 115
i
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ..................................................................................................... 117
Überblick......................................................................................................................... 117
Restrukturierung .............................................................................................................. 117
Strategie......................................................................................................................... 120
Wettbewerbsstärken......................................................................................................... 121
Geschichte der ALNO ........................................................................................................ 122
Geschäftsbereiche und Produkte ........................................................................................ 123
Beschaffung und Produktion .............................................................................................. 125
Kapazitätsauslastung ........................................................................................................ 127
Kunden und Vertrieb......................................................................................................... 127
Forschung und Entwicklung ............................................................................................... 128
Marketing........................................................................................................................ 129
Gewerbliche Schutzrechte ................................................................................................. 130
Standorte und Grundbesitz................................................................................................ 130
Andere wesentliche Sachanlagen........................................................................................ 130
Investitionen ................................................................................................................... 131
Versicherungen ................................................................................................................ 131
Mitarbeiter ...................................................................................................................... 131
Wesentliche Verträge........................................................................................................ 132
Rechtsstreitigkeiten .......................................................................................................... 135
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT ..................................................... 138
Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft .......................................... 138
Gegenstand des Unternehmens.......................................................................................... 138
Struktur der ALNO Gruppe ................................................................................................ 138
Beteiligungen (Konsolidierungskreis von ALNO).................................................................... 140
Abschlussprüfer ............................................................................................................... 140
Bekanntmachungen.......................................................................................................... 140
Aktienkapital ................................................................................................................... 140
Aktionärstruktur............................................................................................................... 140
VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE ................................................... 142
Vorstand ......................................................................................................................... 142
Aufsichtsrat ..................................................................................................................... 146
Hauptversammlung .......................................................................................................... 151
Corporate Governance ...................................................................................................... 152
BESTEUERUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER ............................................................................ 154
Besteuerung der Anleihegläubiger in Deutschland ................................................................ 154
Besteuerung der Anleihegläubiger im Großherzogtum Luxemburg .......................................... 158
Besteuerung der Anleihegläubiger in der Republik Österreich................................................. 161
U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ............................................................... 164
JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSSICHTEN .................................................................... 165
Besondere Regelungen über die Abstimmung ohne Versammlung .......................................... 167
Regelungen, die auf die Abstimmung ohne Versammlung entsprechend anzuwenden sind ......... 167
ANLEIHEBEDINGUNGEN .....................................................................................................A-1
FINANZTEIL...................................................................................................................... F-1
UNTERSCHRIFTEN ............................................................................................................ U-1
ii
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS
Zusammenfassungen setzen sich aus als "Elemente" bezeichneten geforderten Angaben zusammen. Diese Elemente sind in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) nummeriert. Diese Zusammenfassung enthält all die geforderten Elemente, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und Emittenten einzubeziehen sind. Da gewisse Elemente nicht adressiert werden müssen, können Lücken in der Nummerierung der Elemente in dieser Zusammenfassung vorhanden
sein.
Auch wenn grundsätzlich ein Element aufgrund der Art der Wertpapiere und des Emittenten in der
Zusammenfassung aufzuführen wäre, ist es möglich, dass hinsichtlich dieses Elements keine relevanten Angaben gemacht werden können. In einem solchen Fall wird eine kurze Beschreibung des
Elements in die Zusammenfassung mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen.
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise.
Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu diesem
Prospekt verstanden werden. Anleger sollten jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund
der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend
gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger
in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für
die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen
haben.
Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon
übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht,
können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall,
dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2


Zustimmung
der
Emittentin oder der
für die Erstellung
des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts
für die spätere Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre.
Die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung des Prospekts in der Bundesrepublik Deutschland,
dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich wurde ausschließlich der Close Brothers Seydler Bank
AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ("Close
Brothers") erteilt. Die Gesellschaft erklärt diesbezüglich,
dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen übernimmt.
Angabe der Angebotsfrist innerhalb
derer die spätere
Die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts durch Close Brothers wurde für den Zeitraum ab dessen Veröffentlichung voraussichtlich am 24. April 2013 bis voraussichtlich
1


Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
erfolgen kann und
für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts
erteilt wird.
einschließlich zum 10. Mai 2013 erteilt.
Alle sonstigen klaren und objektiven
Bedingungen,
an
die die Zustimmung
gebunden ist und
die für die Verwendung des Prospekts
relevant sind.
Die Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung des
Prospekts ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft.
Deutlich hervorgehobener
Hinweis
für
die
Anleger,
dass Informationen
über die Bedingungen des Angebots
eines Finanzintermediärs von diesem
zum Zeitpunkt der
Vorlage des Angebots zur Verfügung
zu stellen sind.
Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot
macht, wird er die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten.
2
Abschnitt B – Emittent und etwaige Garantiegeber
B.1
Juristische und kommerzielle Bezeichnung
der Emittentin.
Die juristische Bezeichnung der Gesellschaft ist ALNO Aktiengesellschaft ("ALNO AG"). Die Gesellschaft tritt kommerziell unter "ALNO" auf.
B.2
Sitz, Rechtsform der
Emittentin,
geltendes
Recht und Land der
Gründung.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Pfullendorf, Deutschland
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland (HRB 727041) eingetragen. Die Gesellschaft ist eine
deutsche Aktiengesellschaft, die in Deutschland gegründet
wurde und deutschem Recht unterliegt.
B.4b
Alle bereits bekannten
Trends, die sich auf die
Emittentin
und
die
Branchen, in denen sie
tätig ist, auswirken.
Die Geschäftsentwicklung der ALNO Gruppe wird von der
wirtschaftlichen Entwicklung in den relevanten Märkten
beeinflusst. In der Küchenmöbelbranche sind die
Entwicklung
der
Arbeitsmarktdaten,
der
Wohnungsbauinvestitionen und der Verbraucherpreise
wichtige
Indikatoren
für
das
Konsumund
Investitionsverhalten der Verbraucher.
Die ALNO Gruppe ist in einem wettbewerbsintensiven
Marktumfeld tätig. Der Absatzmarkt zeichnet sich aufgrund
einer Vielzahl von Wettbewerbern durch einen intensiven
Preiswettbewerb aus. Hinzu kommt die starke Stellung der
Einkaufsverbände in Deutschland, die für ihre jeweiligen
Mitgliedsunternehmen
(u.a.
Möbelhäuser)
die
Verkaufspreise der jeweiligen Produkte für die Dauer eines
Jahres in den Rahmenverträgen zentral ausverhandeln.
Die ALNO Gruppe ist außerdem erheblich von der Entwicklung bestimmter Rohstoffpreise, insbesondere für Holzwerkstoffe, Glas und Metall, abhängig. Diese Rohstoffpreise
wiesen zuletzt erhebliche Schwankungen auf und haben
direkten Einfluss auf den Materialaufwand und die Rohertragsmargen.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung der Emittentin innerhalb dieser Gruppe.
Die ALNO AG ist Konzernobergesellschaft, die HoldingFunktionen und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie
den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich Export
betreibt. Die wesentlichen Tochtergesellschaften der ALNO
AG, die zu 100 % gehalten werden, sind die Impuls Küchen
GmbH, Brilon, die pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), die
Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, sowie die Alno
International GmbH (inkl. Vertriebstochtergesellschaften),
Pfullendorf.
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick (in vereinfachter Form) der direkten und indirekten Beteiligungen
der ALNO AG und ihrer Konzerntochtergesellschaften (die
"ALNO Gruppe") zum Datum dieses Prospekts:
3
4
logismo
Möbellogistik
Spedition
S.I.G.
GmbH,
Pfullendorf
100 %
85 %
ALNO Middle
East FZCO,
Dubai (VAE)
Nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der ALNO AG einbezogen.
logismo
Möbellogistik
Spedition
A.Z.E.
GmbH,
Coswig
100 %
**
logismo
Möbellogistik
Spedition
H.S.K.
GmbH,
Brilon
100 %
Nicht in den Konsolidierungskreis der ALNO AG einbezogen.
ALNO
Manhattan
LLC,
New York,
USA*
100 %
ALNO USA
Corporation,
New York,
USA
100 %
*
Tielsa
GmbH,
Pfullendorf**
49 %
94 %
100 %
94 %
pino Küchen
GmbH,
Coswig
(Anhalt)
6%
Wellmann Bauteile GmbH,
Enger
Impuls
Küchen
GmbH,
Brilon
6%
100 %
100 %
100 %
ALNO USA
Kitchen
Cabinets Inc.,
New Castle/
Delaware USA
(ruhend)*
ALNO Trading GmbH,
Enger
Zweitmarkenholding
Impuls pino
GmbH,
Pfullendorf
ALNO AG
Konzernstruktur ALNO
0,07 %
99,93 %
94,74 %
Gustav
Wellmann
GmbH & Co.
KG, Enger
Grundstücksverwaltungs gesellschaft tielsa Küchen
GmbH & Co. KG, Enger
Casawell
Service
GmbH,
Enger
100 %
100 %
100 %
100 %
5,26 %
A‘Flair
Habitat,
Haguenau
(Frankreich)
100 %
ALNO China
Holding
Limited,
Hongkong
(China)**
45 %
Built-In Living Ltd.,
Sevenoaks/Kent (Großbritannien)
100 %
Built-In Kitchens Limited,
Sevenoaks/Kent (Großbritannien)
100 %
ALNO U.K. Ltd.,
Dewsbury (Großbritannien)
WELLMANN-Polska sp. z o.o.,
Polen (in Liquidation)*
ALNO (Schweiz) AG, Nidau (Schweiz)
ALNO
International
GmbH,
Pfullendorf
100 %
B.9
Gewinnprognose oder
–einschätzung.
Entfällt. Die Gesellschaft hat keine Gewinnprognosen oder
-schätzungen erstellt.
B.10
Beschränkungen
im
Bestätigungsvermerk
zu den historischen
Finanzinformationen.
Konzernabschluss 2011
Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2011 der
ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir
daraufhin,
dass
in
der
Konzernbilanz
der
ALNO
Aktiengesellschaft – im Gegensatz zum Einzelabschluss –
aufgrund aufgelaufener Verluste ein negatives Eigenkapital
von TEUR 73.344 ausgewiesen wird. Des Weiteren weisen
wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit
dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde,
hin. Dort ist in den Abschnitten "b. Nachtragsbericht" und "c.
I. Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die
Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns
davon abhängt, dass die im Konzernlagebericht aufgeführten
Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie
geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen
und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant
eintreten bzw. zutreffen werden. Insbesondere ist bis zum
20. Juli 2012 eine weitere Sanierungsvereinbarung
abzuschließen und diese in wesentlichen Teilen umzusetzen,
damit
die
in
der
aktuellen
Unternehmensbzw.
Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken
ab dem 21. Juli 2012 geschlossen werden können."
Konzernabschluss 2012
Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2012 der
ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die
Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist
in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und
Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt,
dass das im Konzernlagebericht erläuterte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe
im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme
neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie
die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe
mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann
und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der
Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen."
Jahresabschluss 2012
Der Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses 2012 der
ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die
Ausführungen im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebe-
5
richt zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht"
ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit
der ALNO Aktiengesellschaft davon abhängt, dass das im
Lagebericht erläuterte Kapital- und Finanzierungskonzept
2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung
des Factoringvolumens in der ALNO AG mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich
und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein
stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber
hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen."
B.12
Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen.
Die nachstehend zusammengefassten Finanzinformationen
der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und
2012 sind aus den geprüften Konzernabschlüssen der ALNO
AG zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012
entnommen bzw. abgeleitet, die jeweils nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, (für Zwecke dieses Prospekts "IFRS") und den
ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden sind, bzw. dem
Rechnungswesen der Gesellschaft entnommen.
Die Konzernabschlüsse nach IFRS der ALNO AG für die zum
31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 endenden
Geschäftsjahre wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
6
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen der ALNO Gruppe, wie
sie aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichzahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
Umsatzerlöse ..........................................................................
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ..................
Sonstige betriebliche Erträge .......................................................
Gesamtleistung .......................................................................
Materialaufwand ........................................................................
Personalaufwand........................................................................
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................
Restrukturierungsertrag (-aufwand) (+ = Aufwand / - = Ertrag)*
EBITDA**................................................................................
Zuschreibungen auf Sachanlagen .................................................
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ......................................................................................
Betriebliches Ergebnis (EBIT)*** ...........................................
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ...................................
Finanzerträge ............................................................................
Finanzaufwendungen ................................................................
Finanzergebnis........................................................................
Ergebnis vor Ertragsteuern .....................................................
Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag).....................................
Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis .............
davon nicht beherrschende Anteile ...............................................
davon Anteil Aktionäre der ALNO AG ............................................
Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) ....................
2012
TEUR
467.297
-1.993
7.062
472.366
271.907
97.900
92.611
TEUR
452.810
882
6.270
459.962
286.398
98.529
94.169
TEUR
446.258
396
9.798
456.452
257.948
97.204
84.376
8.962
986
-
-24.338
5.204
-
2.965
13.959
2.768
12.104
-11.118
93
10.382
11.535
-1.060
-12.178
906
-13.084
-0,78
15.902
-10.698
-3.351
72
11.239
-14.518
-25.216
345
-25.561
-1,04
15.850
877
-276
9.004
10.822
-2.094
-1.217
203
-1.420
0
-1.420
-0,05
*
Im IFRS Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: Restrukturierungsergebnis
(+ = Aufwand / - = Ertrag).
**
EBITDA: Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis (Ergebnis aus at
Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBITDA
als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes.
***
EBIT (betriebliches Ergebnis) ist dabei definiert als der Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen). Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBIT als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes.
7
Konzernbilanzen
Die nachstehende Übersicht zeigt die Konzernbilanzen der ALNO Gruppe aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum
31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012.
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte .....................................................
Sachanlagen..............................................................................
Finanzanlagen ...........................................................................
At Equity bewertete Anteile .........................................................
Finanzforderungen .....................................................................
Aktive latente Steuern ................................................................
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................
Sonstige Vermögenswerte...........................................................
Langfristige Vermögenswerte .................................................
Vorräte .....................................................................................
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................
Sonstige Vermögenswerte...........................................................
Ertragsteuererstattungsansprüche................................................
Flüssige Mittel............................................................................
Kurzfristige Vermögenswerte .................................................
Summe Aktiva .........................................................................
Passiva
Gezeichnetes Kapital ................................................................
Kapitalrücklage ..........................................................................
Gesetzliche Rücklage ................................................................
Kumuliertes Konzernergebnis ......................................................
Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG..........................
Nicht beherrschende Anteile ...................................................
Eigenkapital ............................................................................
Rückstellungen für Pensionen ......................................................
Passive latente Steuern ..............................................................
Sonstige Rückstellungen .............................................................
Sonstige Finanzverbindlichkeiten..................................................
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand ..........................
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten....................................................
Langfristige Schulden .............................................................
Sonstige Rückstellungen .............................................................
Gesellschafterdarlehen................................................................
Sonstige Finanzverbindlichkeiten..................................................
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten....................................................
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Kurzfristige Schulden ..............................................................
Summe Passiva .......................................................................
8
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
5.088
72.278
3.431
2.181
2.665
0
636
319
86.598
28.181
32.360
7.511
7
3.041
71.100
157.698
5.989
73.490
3.168
871
1.319
0
1.283
335
86.455
25.915
40.056
4.953
48
2.243
73.215
159.670
8.685
75.668
2.595
0
1.057
408
563
237
89.213
24.452
44.773
4.395
17
5.402
79.039
168.252
45.231
42.437
-157.390
-69.722
16.973
257
3.773
13.057
781
67.847
45.916
-187.107
-73.344
17.999
350
3.192
10.482
756
70.095
3.258
462
-81.507
-7.692
230
-7.462
20.284
201
2.298
4.027
730
82
34.923
7.712
365
73.130
60
32.839
5.627
365
99.082
34
27.574
5.505
365
14.919
101.688
9.408
194
192.497
157.698
86.824
8.269
8
200.175
159.670
118.190
8.770
391
148.140
168.252
Konzern-Kapitalflussrechnung
Die nachfolgende Tabelle zeigt Auszüge der Konzern-Kapitalflussrechnungen der ALNO Gruppe, die
den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working
Capital Veränderungen
Für die laufende Geschäftstätigkeit eingesetzte (-) bzw.
erhaltene Nettozahlungsmittel (+).....................................
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
Für die Finanzierungstätigkeit erhaltene (+) bzw. eingesetzte (-) Nettozahlungsmittel ...........................................
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds .........
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres ....................
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
-6.754
-33.020
4.435
11.540
-14.300
-3.261
-17.138
34.378
-14.737
2.488
-272
981
20.051
-348
634
-15.959
3.682
4.317
Segmentberichterstattung
Die nachstehende Tabelle zeigt die Außenumsätze und das Segmentergebnis vor Ertragssteuern
(EBT) pro Segment der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012. Die Zahlen entstammen den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum
31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012.
Außenumsätze nach Segmenten
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- ATG*......................................................................................
Außenumsätze Summe............................................................
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- ATG*......................................................................................
- Sonstige .................................................................................
- Konsolidierung.........................................................................
Segmentergebnis vor Ertragssteuern (EBT) Summe ...............
*
Auslandstochtergesellschaften
9
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
98.331
130.067
117.966
93.252
27.681
467.297
90.415
130.105
112.009
95.183
25.098
452.810
92.266
123.800
109.106
89.236
31.850
446.258
-20.218
-9.694
7.754
4.748
-315
665
4.882
-12.178
-33.729
-21.996
4.332
540
-350
718
25.269
-25.216
-16.808
26.559
9.013
5.575
-5.991
1.119
-20.684
-1.217
Geographische Märkte
Die nachstehende Übersicht stellt die Gesamtumsätze der ALNO Gruppe nach Regionen (Deutschland, übriges Europa und übriges Ausland für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar. Die
Zahlen der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 entstammen den geprüften Konzernabschlüssen
nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und
zum 31. Dezember 2012.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
TEUR
Gesamtumsätze nach Regionen
- Deutschland .......................................................................................
334.620
108.089
- Übriges Europa...................................................................................
- Übriges Ausland..................................................................................
24.588
467.297
Summe...............................................................................................
Erklärung, dass sich
die
Aussichten
der
Emittentin seit dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten
geprüften
Abschlusses
nicht wesentlich verschlechtert haben.
2012
TEUR
TEUR
326.397
105.456
20.957
452.810
318.458
107.306
20.494
446.258
Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem
Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand im Einklang mit
der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten
Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die
Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen.
Mit Ausnahme dieser Umsatz- und Auftragsentwicklung hat
es seit dem Datum des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen nachteiligen
Veränderungen in den Geschäftsaussichten gegeben.
Beschreibung wesentlicher Veränderungen
bei Finanzlage oder
Handelspositionen der
Emittentin, die nach
dem von den historischen Finanzinformationen
abgedeckten
Zeitraum eingetreten
sind.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2013 verschiedene Kapital- und
Finanzierungsmaßnahmen (das "Kapital- und Finanzierungskonzept 2013") vereinbart.
Im April 2013 schlossen die ALNO AG und weitere Mitglieder
der ALNO Gruppe mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH,
dem Hauptlieferanten der ALNO Gruppe und der Comco Holding AG, eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco
Holding AG gegen die ALNO Gruppe ab. Im Rahmen dieser
Vereinbarung wurden überfällige Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH in Höhe von insgesamt EUR
30.000.000,25 gegen die ALNO Gruppe als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen gelassen. Hiervon hat die
ALNO AG am 30. September 2014 EUR 10 Mio. an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die Comco Holding
AG gewährte zwei Darlehen in Höhe von insgesamt EUR
8.525.000 durch Aufrechnung bestehender Forderungen gegen die ALNO Gruppe mit einer Laufzeit von jeweils bis zum
11. April 2014. Bereits im Jahr 2013 von der Comco Holding
10
AG an die ALNO AG gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. verlängerte die Comco Holding AG bis
zum 31. Dezember 2013. Ferner räumte die Bauknecht
Hausgeräte GmbH der ALNO Gruppe eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR 10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie
in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 ein.
In diesem Zusammenhang vereinbarten die Bauknecht
Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der
Zahlungsziele aus dem Liefervertrag rückwirkend ab dem
15. März 2013 auf eine marktübliche Dauer von 60 Tagen.
Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1
Limited, Surey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Die
Gesellschaft beabsichtigt, nach Umsetzung der geplanten
Anleiheemission mit einem geplanten Mindestvolumen von
EUR 40,0 Mio. mit bisher nicht finanzierenden Banken neue
Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. zu vereinbaren. Des
Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogener Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden.
Mit Ausnahme der Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzeptes 2013 sind seit dem Stichtag des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine
wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten eingetreten.
B.13
Für die Bewertung der
Zahlungsfähigkeit des
Emittenten in hohem
Maße relevante Ereignisse.
Die ALNO AG hat seit Ende Dezember 2012 jeweils mit der
Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, sowie mit der Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, Stillhaltevereinbarungen
nebst Ergänzungsvereinbarungen in Bezug auf fällige Forderungen in Höhe von maximal EUR 40,8 Mio. (die "Stillhalteforderungen Bauknecht") bzw. EUR 8,5 Mio. (die "Stillhalteforderungen Comco") abgeschlossen. Seit dem
1. April 2013 reduzierten sich die Stillhalteforderungen
Bauknecht auf EUR 32,8 Mio. Im Jahr 2013 gewährte die
Comco Holding AG mehrere Darlehen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 4,8 Mio. an die ALNO AG.
Am 11. April 2013 schlossen die ALNO AG, die Impuls Küchen GmbH, die pino Küchen GmbH, die Gustav Wellmann
GmbH & Co. KG, die Zweitmarkenholding Impuls Pino
GmbH, die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die Comco
Holding AG eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von
Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der
Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe ab. Darin hat die
ALNO AG, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25, die die Bauknecht
Hausgeräte GmbH gegen die Impuls Küchen GmbH, die pino
Küchen GmbH und die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG
hatte, mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten der Impuls
Küchen GmbH, der pino Küchen GmbH und der Gustav Well-
11
mann GmbH & Co. KG übernommen. Die ALNO AG ist damit
alleinige Schuldnerin in Bezug auf diese Forderungen aus
Lieferungen
und
Leistungen
in
Höhe
von
EUR 30.000.000,25. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH verpflichtete sich, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Gesamtbetrag von EUR 30.000.000,25 mit einer
Verzinsung von 6,5 % als von der Bauknecht Hausgeräte
GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni
2017 stehen zu lassen. Davon hat die ALNO AG EUR 10 Mio.
am 30. September 2014 an die Bauknecht Hausgeräte
GmbH zurückzuführen. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH
kann das Darlehen vorzeitig kündigen, wenn (i) die Bauknecht Hausgeräte GmbH berechtigt ist, den Liefervertrag
außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn die andere
Partei wiederholt wichtige Vertragspflichten verletzt, wenn
die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann und/oder wenn das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der anderen Partei eröffnet wurde oder sonst ein
Fall der Überschuldung vorliegt, ein Wettbewerber der Bauknecht Hausgeräte GmbH mehr als 10 % der Aktien an der
ALNO AG erwirbt, wenn Forderungen an ihrem Fälligkeitstermin nicht gezahlt werden oder wenn sich die finanzielle
und wirtschaftliche Situation eines der Mitglieder der ALNO
Gruppe wesentlich verschlechtert oder (ii) ALNO nicht in der
Lage war, im Rahmen der Anleiheemission am oder vor dem
30. Mai 2013 einen Bruttoemissionserlös von mindestens
EUR 40 Mio. zu erzielen. Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH bis zum 30. April 2013 in Bezug auf
überfällige Forderungen gegen die ALNO AG in Höhe von
EUR 10 Mio. sowie zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli
2013 in Höhe von EUR 5 Mio. stillzuhalten. Zugleich wurden
die Zahlungsziele der ALNO Gruppe von bislang 180 Tage
auf 60 Tage mit Wirkung zum 15. März 2013 reduziert. Im
Gegenzug hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH ihre Pfandrechte an den Geschäftsanteilen der Impuls Küchen GmbH
aufgehoben.
In gleicher Vereinbarung verpflichtete sich die Comco Holding AG, der ALNO AG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR
3.725.000 zu gewähren. Das Darlehen wird durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG aus den Stillhalteforderungen Comco sowie
einer weiteren Forderung in Höhe von EUR 25.000 gewährt.
Ferner verpflichtete sich die Comco Holding AG, der Gustav
Wellmann GmbH & Co. KG ein Darlehen im Nennbetrag von
EUR 4,8 Mio. zu gewähren. Dieses Darlehen wird ebenfalls
durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco
Holding AG gegen die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG aus
den Stillhaltefoderungen Comco gewährt. Beide Darlehen
werden mit 6,5 % p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis
zum 11. April 2014. Die Darlehen, die die Comco Holding AG
der ALNO AG im Jahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 4,8
Mio. gewährt hat, werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
B.14
Beschreibung
der
Gruppe und der Stel-
B.5 sowie:
12
lung der Emittentin
innerhalb dieser Gruppe; Abhängigkeit der
Emittentin von anderen Unternehmen der
Gruppe.
B.15
Haupttätigkeit
Emittentin.
der
Die ALNO AG ist Konzernobergesellschaft. Die Gesellschaft
ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Küchenmöbel und Zubehör für den deutschen Markt und den
Export. Konzernmuttergesellschaft ist die ALNO AG, die Holding-Funktionen und die zentrale Verwaltung wahrnimmt
sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich
Export betreibt. Zur ALNO Gruppe gehören insgesamt fünf
Fertigungsstandorte, davon vier in Deutschland und einer in
Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Jeder der insgesamt vier deutschen Produktionsstandorte
fertigt ein eigenes Produktionsportfolio. In Pfullendorf werden Küchen der Marke ALNO entwickelt und hergestellt, das
Werk in Enger produziert das Sortiment von WELLMANN. Die
Marken IMPULS und PINO werden in Brilon beziehungsweise
in Coswig hergestellt. Am Standort Dubai werden Küchenmöbel speziell für das lokale Projektgeschäft in der Golfregion unter dem Namen AK-5 gefertigt und vertrieben.
B.16
Angabe, ob an der
Emittentin
unmittelbare oder mittelbare
Beteiligungen
oder
Beherrschungsverhältnisse
bestehen,
wer diese Beteiligungen hält bzw. diese
Beherrschung ausübt
und welcher Art die
Beherrschung ist.
Nach Kenntnis der Gesellschaft sowie auf der Grundlage der
bei der Gesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz eingegangenen Mitteilungen – zuletzt am 19. Dezember 2012 –
sind der Emittentin folgende Beteiligungen bekannt:
Aktionäre
Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart1
Anteil am
Grundkapital
30,58 %
Christoph Dietsche, Zug, Schweiz2
8,14 %
Max Müller & Familie
4,71 %
Elmar Duffner
0,54 %
Ipek Demirtas
0,21 %
Armin Weiland
0,06 %
Henning Giesecke
0,07 %
Dr. Jürgen Diegruber
0,06 %
Anton Walther
0,07 %
Norbert L. Orth
0,26 %
Erster Privater Investment Club
Börsebius Zentral (GbR), Köln
3,90 %
Alexander Nothdurft
3,38 %
13
Oliver Nothdurft
Streubesitz
3,24 %
44,78 %
1)
Die Stimmrechte der Whirlpool Germany GmbH sind der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA zuzurechnen (Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG). Neben anderen Gesellschaften gehören auch die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart,
und die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, als mittelbar 100 %.ige
Tochtergesellschaften zum Konzern der Whirlpool Corporation.
2)
Davon sind Herrn Dietsche 8,086 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn Christoph Dietsche, zuzurechnen.
Die Whirlpool Germany GmbH ist aufgrund ihrer Beteiligungshöhe und der Hauptversammlungspräsenz in der Vergangenheit in der Lage, beherrschenden Einfluss auf die
Emittentin auszuüben.
B.17
Rating.
Die Schuldverschreibungen wurden im Auftrag der Gesellschaft von der Scope Ratings GmbH mit B- mit stabilem
Ausblick bewertet. Die Scope Ratings GmbH ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung 1060/2009 registriert und
verfügt über eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichts (BaFin).
14
Abschnitt C – Wertpapiere
C.1
Art und Gattung der
angebotenen
und/oder zum Handel
zuzulassenden Wertpapiere.
Bei den angebotenen Wertpapieren handelt es sich um auf
den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.
Wertpapierkennung.
International Securities
DE000A1R1BR4
Indentification
Number
(ISIN):
Wertpapierkennnummer (WKN): A1R1BR
Börsenkürzel: ANOA
C.2
Währung der Wertpapiere.
Euro.
C.5
Beschränkung für die
freie Übertragbarkeit
der Wertpapiere.
Entfällt. Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der
Wertpapiere bestehen nicht.
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
Rangordnung und Beschränkungen dieser
Rechte.
Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht auf
Zahlung der jährlichen Zinszahlungen in Höhe von 8,5 %.
Die Zinsen sind nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres
und damit am 14. Mai 2014, am 14. Mai 2015, am 14. Mai
2016, 14. Mai 2017 und 14. Mai 2018 und, falls der Zinsfälligkeitstag nicht auf einen Geschäftstag fällt, am nächsten
Geschäftstag, zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am
14. Mai 2014. Die Schuldverschreibungen werden von der
Emittentin am 14. Mai 2018 zu 100 % des Nennbetrags von
EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zurückgezahlt oder,
sofern die Schuldverschreibungen davor gekündigt werden,
zu einem früheren Zeitpunkt.
Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige
und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die
untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und
nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch
zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt
wird.
Es bestehen keine Beschränkungen der Rechte.
C.9
Zinssatz, Zinsperioden
und
Zinsfälligkeitstermine, Tilgung und
Rückzahlungsverfahren, Rendite und Vertretung der Schuldtitelinhaber.
Der nominale Zinssatz beträgt 8,5 %.
Die Schuldverschreibungen werden vom 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum 14. Mai 2018 (ausschließlich) mit einem
jährlichen Zinssatz von 8,5 % verzinst. Die Zinsen sind
nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres und damit am
14. Mai 2014, am 14. Mai 2015, am 14. Mai 2016, 14. Mai
2017 und 14. Mai 2018 und, falls der Zinsfälligkeitstermin
nicht auf einen Geschäftstag fällt, am nächsten Ge-
15
schäftstag, zahlbar.
Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu
ihrem Nennbetrag am 14. Mai 2018 zurückgezahlt.
Die Emittentin kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen
die Schuldverschreibungen gegenüber den Gläubigern durch
Mitteilung gemäß den Anleihebedingungen insgesamt jeweils
am 14. Kalendertag eines Kalendermonats, erstmals zum
14. Mai 2016, kündigen und zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nebst etwaigen bis zum relevanten WahlRückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag entspricht
dem in der Spalte "Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" aufgeführten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag, der sich auf das
Rückzahlungsjahr bezieht, in das der maßgebliche WahlRückzahlungstag fällt:
Rückzahlungsjahr
Vorzeitiger
lungsbetrag
Rückzah-
14. Mai 2016 (einschließlich) bis 14. Mai 2017 (ausschließlich)
103,00% des Nennbetrags
14. Mai 2017 (einschließlich) bis 14. Mai 2018 (ausschließlich)
102,00% des Nennbetrags
Die jährliche Rendite je Schuldverschreibung beträgt 8,5 %
des Nennbetrages abzüglich der individuellen Transaktionskosten. Die jährliche Rendite ist auf der Grundlage eines
Ausgabepreises von EUR 1.000 je Schuldverschreibung berechnet, unter der Annahme, dass keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Diese Rendite ist keine Indikation für eine Rendite in der Zukunft bzw. für eine Rendite bei einem anderen
Preis von EUR 1.000.
Die individuelle Rendite je Schuldverschreibung lässt sich
erst am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen
bestimmen und berechnet sich aus (i) dem Rückzahlungsbetrag, den gezahlten Zinsen sowie (ii) dem Kaufpreis und (iii)
den individuellen Transaktionskosten, sonstigen Kosten und
Steuern.
Die Rückzahlung je Schuldverschreibung am 14. Mai 2018
erfolgt zu 100 % des Nennbetrages von EUR 1.000,00 je
Teilschuldverschreibung. Die individuelle Rendite je Schuldverschreibung lässt sich erst am Ende der Laufzeit der
Schuldverschreibungen bestimmen und berechnet sich aus
(i) dem Rückzahlungsbetrag, den gezahlten Zinsen sowie (ii)
dem Kaufpreis und (iii) den individuellen Transaktionskosten, sonstigen Kosten und Steuern.
Es wurde kein Vertreter der Schuldtitelinhaber bestellt.
16
C.10
Derivative Komponenten bei der Zinszahlung.
Entfällt, da die Schuldverschreibungen keine derivative
Komponente haben.
C.11
Antrag auf Zulassung
zum Handel der Wertpapiere.
Die Schuldverschreibungen sind zur Einbeziehung in den
Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard
für Anleihen vorgesehen. Die Aufnahme des Handels mit den
Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Mai
2013.
17
Abschnitt D – Risiken
D.2
Zentrale Angaben zu
den zentralen Risiken,
die dem Emittenten
oder seiner Branche
eigen sind.
Markt- und branchenbezogene Risikofaktoren


Die ALNO Gruppe ist von der wirtschaftlichen
Entwicklung in Europa, insbesondere in Deutschland
abhängig. Eine schwache konjunkturelle Entwicklung
oder eine Verschlechterung der Produktionsbedingungen
in
Deutschland
könnten
erhebliche
nachteilige
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder
Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Der intensive Wettbewerb in der Küchenmöbelindustrie
könnte sich durch den Markteintritt neuer Wettbewerber
aus dem In- und Ausland weiter erhöhen und nachteilige
Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Gewinnmargen der
ALNO Gruppe haben.
Unternehmensbezogene Risikofaktoren






Die ALNO Gruppe hat in den Geschäftsjahren 2010,
2011 und 2012 erhebliche Verluste erwirtschaftet. Sollte
es der ALNO Gruppe nicht gelingen, zeitnah Gewinne
aus eigener Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und die
Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, könnte dies
zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger
könnte dies den gesamten Ausfall des investierten
Kapitals bedeuten.
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann ein von ihr
gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen
vorzeitig kündigen. Die Darlehenssumme wäre dann
sofort fällig.
Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den
kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe
Liquiditätsdecke zur Verfügung. Dies könnte zur Folge
haben, dass das Geschäftskapital der ALNO Gruppe nicht
ausreicht, laufenden Zahlungsverpflichtungen der ALNO
Gruppe nachzukommen. Dies könnte zu einer Insolvenz
der Gesellschaft führen.
Das
Geschäftsmodell
der
ALNO
Gruppe
kapitalintensiv und ist in erheblichem Maße auf
Verlängerung von Zahlungszielen von Lieferanten
Factoring angewiesen. Es ist nicht gesichert, dass
ALNO Gruppe zukünftig ausreichendes EigenFremdkapital zur Verfügung steht.
ist
die
und
der
und
Die ALNO Gruppe ist saisonalen Schwankungen
ausgesetzt, die Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag
haben können. In dieser Zeit ist die ALNO Gruppe auf
die kurzfristige Zahlungszielverlängerung angewiesen.
Die nachhaltige Stabilisierung der ALNO Gruppe setzt die
zeitgerechte Umsetzung der im Rahmen der Strategie
geplanten Maßnahmen voraus sowie die Fortführung
eines stringenten Liquiditätsmanagements, für deren
Erfolg es aber keine Gewähr gibt.
18













Das geplante Wachstum in Asien, den Vereinigten
Staaten von Amerika sowie Osteuropa, insbesondere
Russland kann unerwartete Schwierigkeiten für die ALNO
Gruppe verursachen, insbesondere im Zusammenhang
mit der Berücksichtigung und Einhaltung der jeweils
geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren
unerwarteter Änderungen.
Akquisitionen von
unternehmerisches
darstellen.
Unternehmen können ein hohes
Risiko für die ALNO Gruppe
Die ALNO Gruppe erhöht durch die Begebung der
Schuldverschreibungen ihren Verschuldungsgrad. Es gibt
keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die
die Gesellschaft künftig aufnehmen darf. In der
Vergangenheit hat die ALNO Gruppe einen Teil ihrer
Verbindlichkeiten nicht fristgemäß erfüllen können.
Ein Großteil der Kunden der ALNO Gruppe in
Deutschland ist in Einkaufsverbänden organisiert, die für
ihre
Mitgliedsunternehmen
die
wesentlichen
Vertragsbestimmungen mit der ALNO Gruppe in einem
Rahmenvertrag aushandeln. Es besteht daher ein
Abhängigkeitsrisiko von diesen Einkaufsverbänden.
Die ALNO Gruppe ist teilweise von Lieferanten abhängig,
die nur schwer substituierbar sind.
Die Einkaufspreise der ALNO Gruppe können aufgrund
von Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten
ansteigen.
Die ALNO Gruppe ist Wechselkursrisiken ausgesetzt.
Fehlerhafte Produkte könnten zu Umsatzausfällen und
erheblichen Haftungsansprüchen sowie zu einem
Reputationsverlust führen.
Die ALNO Gruppe ist auf eine funktionierende Logistik
und einen reibungslosen Betrieb ihrer IT-Systeme
angewiesen. Eine Beeinträchtigung der Logistik kann
insbesondere
während
Produktionshochphasen
zu
erheblichen finanziellen Einbußen der ALNO Gruppe
führen.
Unterbrechungen der Produktion in den Betriebsstätten
könnten nachteilige Auswirkungen auf die ALNO Gruppe
haben.
Es ist nicht sicher, dass es der ALNO Gruppe zukünftig
gelingt, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen oder zu
halten.
Die ALNO Gruppe könnte nicht in der Lage sein,
rechtzeitig auf neue Markttrends zu reagieren.
Auflagen aufgrund umweltrechtlicher Bestimmungen
oder
Haftungsrisiken
für
Umweltlasten
oder
Personenschäden
könnten
erhebliche
Kosten
verursachen.
19





D.3
Zentrale Risiken, die
den Wertpapieren eigen sind.






Es ist nicht auszuschließen, dass die von der ALNO
Gruppe
abgeschlossenen
Versicherungen
im
Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten
entstehen.
Der
Hauptaktionär
der
Gesellschaft
übt
erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft aus.
einen
Die ALNO Gruppe hat verschiedene Verträge mit
Aktionären vereinbart, die aufgrund der rechtlichen
Anforderungen, einem Drittvergleich standzuhalten, mit
Risiken verbunden sind.
Die ALNO Gruppe ist bestimmten Risiken aufgrund von
wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt.
Eine steuerliche Außenprüfung der ALNO Gruppe ist
bislang nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich
des Geschäftsjahres 2006 durchgeführt worden. Es kann
daher nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund
einer
zukünftigen
Außenprüfung
durch
die
Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen
kann.
Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für
jeden Anleger geeignet.
Vor der Begebung der Schuldverschreibungen existiert
für diese kein Markt und es besteht keine Gewissheit,
dass
ein
liquider
Sekundärmarkt
für
die
Schuldverschreibungen entstehen wird oder, sofern er
entsteht, fortbestehen wird. In einem illiquiden Markt
könnte
es
sein,
dass
ein
Anleger
seine
Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen
Marktpreisen veräußern kann.
Die Anleihegläubiger sind dem Risiko ausgesetzt, dass
die Schuldverschreibungen aufgrund einer Verletzung
von Folgepflichten der Gesellschaft oder aus anderen
Gründen nicht mehr in den Entry Standard für Anleihen
der Frankfurter Wertpapierbörse oder den Handel an
einer anderen Börse einbezogen werden und dadurch die
Handelbarkeit der Schuldverschreibungen nicht oder nur
noch schwer gewährleistet wird.
Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen
Kursentwicklung
ihrer
Schuldverschreibungen
ausgesetzt,
das
entsteht,
wenn
sie
die
Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern.
Der Marktpreis der Schuldverschreibungen könnte
sinken, falls die Kreditwürdigkeit der ALNO Gruppe
insgesamt oder der Gesellschaft sich verschlechtert oder
die Marktteilnehmer ihre Einschätzung über deren
Kreditwürdigkeit ändern, z. B. wegen möglicher
zukünftiger
Änderungen
von
Rechnungslegungsstandards
und
damit
von
Abschlussposten.
Die auf Euro lautenden Schuldverschreibungen können
für solche Anleger ein Währungsrisiko bedeuten, für die
der Euro eine Fremdwährung darstellt. Ferner könnten
20
Regierungen
und
zuständige
Behörden
künftig
Devisenkontrollen oder Kapitalkontrollen einführen.







Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt,
überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte
gegenüber der Gesellschaft zu verlieren, falls die
Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch
Mehrheitsbeschluss
nach
Maßgabe
des
Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009
(SchVG)
Änderungen
der
Anleihebedingungen
zustimmen.
Ein Rating der Schuldverschreibungen könnte sich
verschlechtern. Zudem könnten von Dritten erstellte
Ratings
über
die
Gesellschaft
oder
deren
Schuldverschreibungen erstellt werden, die sich negativ
auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken.
Anleger
könnten
beim
Verkauf
der
Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt einen
geringeren Erlös erzielen.
Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte
infolge von Änderungen des Marktzinses fallen.
Die Gesellschaft könnte weitere Schuldverschreibungen
begeben.
Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im
Falle des Eintritts bestimmter Umstände bis zum Tag der
Lieferung der Schuldverschreibungen berechtigt ist, von
dem Übernahmevertrag zurückzutreten.
Es besteht das Risiko, dass die Rendite des einzelnen
Anlegers durch Steuerlast gemindert wird.
21
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das Angebot
und
Zweckbestimmung der Erlöse.
Die Gesellschaft erhält bei Gesamtplatzierung der Schuldverschreibungen einen Bruttoemissionserlös von EUR 45
Mio. Abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten
wird der Nettoemissionserlös, unter der Annahme vollständiger Platzierung der Schuldverschreibungen, circa EUR 43,3
Mio. betragen. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen
platziert werden, fällt der Nettoemissionserlös niedriger aus.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den erzielten Nettoemissionserlös für folgende Zwecke, zu verwenden:



Finanzierung der Wachstumsstrategie, insbesondere
im Ausland. Das Wachstum soll sowohl organisch als
auch durch Zukäufe von kleineren bis mittleren Unternehmen im In- und Ausland erfolgen (Mittelverwendung ca. EUR 12-18 Mio.),
Ausweitung der Working Capital Finanzierung vor
dem Hintergrund des geplanten organischen Wachstums und der Rückführung von fälligen Verbindlichkeiten an die Bauknecht Hausgeräte GmbH (Mittelverwendung ca. EUR 15-20 Mio.), und
Sachanlageinvestitionen (Mittelverwendung ca. EUR
5-7 Mio.).
Soweit und solange der Nettoemissionserlös noch nicht für
andere, insbesondere die oben genannten Zwecke benötigt
wird, beabsichtigt die Gesellschaft, diesen in liquiden kurzfristigen Bankeinlagen, Geldmarktinstrumenten, Staatsanleihen mit kurzen Laufzeiten oder ähnlichen Instrumenten anzulegen, damit er bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung steht.
E.3
Beschreibung der Angebotskonditionen.
Die Gesellschaft bietet 45.000 Schuldverschreibungen im
Nennbetrag von je EUR 1.000, fällig zum 14. Mai 2018 und
mit einer jährlichen Verzinsung von 8,5 % zum Erwerb an
(das "Angebot"). Die Schuldverschreibungen begründen
unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander
im gleichen Rang und mindestens im gleichen Rang mit allen
anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten
und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin
sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende
gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird.
Das Angebot setzt sich zusammen aus: (i) einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem
Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich
über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem oder einem an dessen
Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die "Zeichnungsfunktionalität") (das "Öffentliche Angebot"), welches ausschließlich durch die Gesellschaft durchgeführt wird, sowie
(ii) einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der
22
Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren
Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren
Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die durch
Close Brothers durchgeführt wird.
Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot und die Privatplatzierung. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen. Anleger können
Zeichnungsangebote jeglicher Höhe beginnend ab dem
Nennbetrag einer Schuldverschreibung abgeben.
Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg und ist nicht
auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt.
Anleger aus Deutschland, Luxemburg und Österreich, die
Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen stellen
möchten, müssen diese über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums stellen. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der zusammen mit der Depotbank des
Anlegers das Zeichnungsangebot abwickelt.
Die Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten
mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie
Kanada, Australien und Japan wird durch Close Brothers
gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen durchgeführt.
Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, Zeichnungsangebote abzugeben, beginnt
voraussichtlich am 29. April 2013 und endet voraussichtlich
am 10. Mai 2013 um 12 Uhr (der "Angebotszeitraum").
Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum
für das Öffentliche Angebot jedoch vor dem bezeichneten
Termin, und zwar mit dem Börsentag, an dem die Überzeichnung eingetreten ist. Die Gesellschaft behält sich das
Recht vor, den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen.
Die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz hat zugesagt,
Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 15 Mio. zu
zeichnen. Der SE Swiss Entrepreneur AG wird bevorrechtigt
zugeteilt.
Die Zuteilung erfolgt mit Ausnahme der bevorrechtigten Zuteilung an die SE Swiss Entrepreneur AG nach dem Prinzip
First Come – First Serve, d.h. die Wahrscheinlichkeit für eine
Zuteilung erhöht sich für einen Anleger je früher er seinen
Zeichnungsauftrag erteilt.
Dies bedeutet, (i) die im Wege des Öffentlichen Angebots
über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellten und durch Close Brothers bestätigten
Kaufangebote sowie (ii) die Close Brothers im Rahmen der
Privatplatzierung im selben Zeitabschnitt zugegangenen
23
Kaufangebote werden grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt.
Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Entscheidung
hinsichtlich der Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt eingegangenen Kaufangebote gemeinsam zwischen der Gesellschaft und Close Brothers.
Im Übrigen ist die Gesellschaft zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsangebote zu kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen.
Die Gesellschaft behält sich vor, vor dem 14. Mai 2013 einen
Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen.
Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität gezeichneten Schuldverschreibungen wird durch Close Brothers vorgenommen.
Die Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität
werden nach der Annahme durch Close Brothers, abweichend von der üblichen zweitägigen Valuta für die Geschäfte
an der Frankfurter Wertpapierbörse, mit Valuta zum Begebungstag, d.h. voraussichtlich dem 14. Mai 2013, ausgeführt. Close Brothers hat sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines
Finanzkommissionärs für Rechnung der Gesellschaft zu
übernehmen und an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots zeichnenden Anleger entsprechend der Zuteilung zu
liefern und gegenüber diesen abzurechnen. Die Lieferung
der Schuldverschreibungen erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags für die jeweiligen Schuldverschreibungen.
Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen
im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt durch Close Brothers entsprechend dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug
gegen Zahlung des Ausgabebetrages, voraussichtlich ebenfalls am 14. Mai 2013.
Close Brothers ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug aller Kosten und Gebühren an die Gesellschaft entsprechend einem voraussichtlich am 26. April
2013 zwischen der Gesellschaft und Close Brothers zu
schließenden Übernahmevertrag weiterzuleiten.
Bei Anlegern in Luxemburg oder Österreich, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream
Banking Aktiengesellschaft ("Clearstream") verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank
beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt.
E.4
Beschreibung aller für
die Emission/das An-
Close Brothers steht im Zusammenhang mit dem Angebot
und der Börseneinführung der Schuldverschreibungen in ei-
24
E.7
gebot
wesentlicher,
auch
kollidierender
Interessen.
nem vertraglichen Verhältnis mit der Emittentin. Bei erfolgreicher Durchführung des Angebots erhält Close Brothers
eine Provision für die Übernahme und Platzierung der
Schuldverschreibungen, deren Höhe unter anderem von der
Höhe des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen
im Rahmen des Angebots abhängt. Insofern hat Close Brothers auch ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen
Durchführung des Angebots, aus dem sich ein möglicher
Interessenkonflikt ergeben kann.
Geschätzte Ausgaben,
die dem Anleger durch
die
Emittentin
in
Rechnung
gestellt
werden.
Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin keine Kosten für die Ausgabe der Schuldverschreibungen in Rechnung
gestellt.
25
SUMMARY
Summaries are derived from the requisite information which is designated as "elements". These
elements are listed in the sections A - E (A.1 - E.7). This summary contains all the elements which
require inclusion in a summary of this type of securities and issuers. In this summary, gaps may
occur in the numbering of elements since certain elements do not need to be addressed.
Although an element might generally need to be included in the summary due to the type of securities and issuer, it is possible that no relevant disclosures can be provided relating to such an
element. In such instances, a brief description of the element is included in the summary with the
note "not applicable".
Section A – Introduction and warnings
A.1
Warnings.
This summary should be read as an introduction to this prospectus. Investors should base their decision to invest in the Notes
on a review of the prospectus as a whole.
In the instance that claims are asserted at a court on the basis
of information contained in this prospectus, the investor appearing as plaintiff could be required to bear the costs for the translation of the prospectus before the start of legal proceedings in
application of national legal regulations of individual states of
the European Economic Area.
Persons who assumed responsibility for the contents of this
summary including its translation or who have initiated its issuance can be held liable but only if this summary proves misleading, incorrect or contradictory if read together with other parts
of this prospectus, or if it fails to convey all requisite key information if read together with other parts of this prospectus.
A.2


Consent of the
issuer or the person
responsible
for preparing the
prospectus
for
the use of this
prospectus
for
the
subsequent
resale
or
final
placement of securities by financial
intermediaries.
An explicit consent of the Company to use the prospectus in the
Federal Republic of Germany, the Grand Duchy of Luxembourg
and the Republic of Austria was given to Close Brothers Seydler
Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ("Close Brothers"). In this respect, the Company declares that it
assumes liability for the contents of this prospectus also in relation to a subsequent resale or final placement of the Notes.
Specification
of
offer period during which the
subsequent resale or final placement of securities
by financial intermediaries may
be effected and
for which consent
to the use of the
prospectus
is
Consent to use the prospectus was given to Close Brothers for
the period from its publication expected to take place on
24 April 2013 until and including presumably 10 May 2013.
26
granted.


All
other
clear
and
objective
conditions
upon
which such consent is dependent
and which are relevant for the use
of the prospectus.
The Company's consent to use the prospectus is not subject to
any further conditions.
Clear notice to
the investors that
information
on
the
terms
and
conditions of the
offer by a financial
intermediary
must be made
available by the
same at the time
of the offer.
Should a financial intermediary make an offer, it shall inform the investors of the terms and conditions of such
offer at the time of the offer.
27
Section B – Issuer and Guarantors
B.1
Legal and commercial name of
the issuer.
The legal name of the Company is ALNO Aktiengesellschaft ("ALNO AG"). The Company operates commercially under the name of
"ALNO".
B.2
Domicile and legal form of the
issuer, legislation
under which the
issuer
operates
and its country of
incorporation.
The Company's corporate seat is located in Pfullendorf, Germany,
and the Company is entered in the commercial register of the Ulm
Local Court, Germany, under registration number HRB 727041.
The Company is a German stock corporation which was founded in
Germany, and which is subject to German law.
B.4b
All known trends
affecting the issuer and the industry sector in
which the issuer
is active.
ALNO Group's business development is affected by business
trends on the relevant markets. In the kitchen furniture sector,
the development of labour market data, residential construction
investments and consumer prices comprise important indicators of
consumers' consumption and investment behaviour.
ALNO Group operates within an intensely competitive market environment. The sales market is characterised by intense price competition due to a large number of competitors. To this is added the
strong position of purchasing associations in Germany, which centrally negotiate the sales prices of the respective products for the
duration of one year in master agreements on behalf of their respective member companies (amongst others, furniture stores).
ALNO Group also depends considerably on the development of
certain raw materials prices, including those for wood materials,
glass and metal. Such raw materials prices recently exhibited significant fluctuations, and directly impact the cost of materials and
gross profit margins.
B.5
Description of the
group and the issuer's
position
within the group.
The group parent company is ALNO AG, which exercises holding
company and central administration functions, as well as operates
the production site in Pfullendorf and the export area. The significant subsidiaries of ALNO AG, which are wholly-owned, are Impuls
Küchen GmbH, Brilon, pino Küchen GmbH, Coswig, Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, and Alno International GmbH (including sales subsidiaries), Pfullendorf.
The following presentation provides an overview (in simplified
form) of ALNO Group's direct and indirect shareholdings as of the
date of this prospectus:
28
29
logismo
Möbellogistik
Spedition
H.S.K.
GmbH,
Brilon
100 %
logismo
Möbellogistik
Spedition
A.Z.E.
GmbH,
Coswig
100 %
100 %
logismo
Möbellogistik
Spedition
S.I.G.
GmbH,
Pfullendorf
Not included in the consolidation scope of ALNO AG.
ALNO
Manhattan
LLC,
New York,
USA*
100 %
ALNO USA
Corporation,
New York,
USA
100 %
ALNO Middle
East FZCO,
Dubai (UAE)
85 %
94 %
6%
100 %
94 %
pino Küchen
GmbH,
Coswig
(Anhalt)
6%
Wellmann Bauteile GmbH,
Enger
Impuls
Küchen
GmbH,
Brilon
** Included in the consolidated financial statements of ALNO AG using the equity method.
*
Tielsa
GmbH,
Pfullendorf**
49 %
100 %
100 %
100 %
ALNO USA
Kitchen
Cabinets Inc.,
New Castle/
Delaware USA
(dormant)*
ALNO Trading GmbH,
Enger
Zweitmar kenholding
Impuls pino
GmbH,
Pfullendorf
ALNO AG
ALNO Group structure
0.07 %
94.74 %
Gustav
Wellmann
GmbH & Co.
KG, Enger
99.93 %
Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen
GmbH & Co. KG, Enger
Casawell
Service
GmbH,
Enger
100 %
100 %
100 %
100 %
5.26 %
A‘Flair
Habitat,
Haguenau
(France)
100 %
ALNO China
Holding
Limited,
Hong Kong
(China)**
45 %
Built-In Living Ltd.,
Sevenoaks/Kent (United Kingdom)
100 %
Built-In Kitchens Limited,
Sevenoaks/Kent (United Kingdom)
100 %
ALNO U.K. Ltd.,
Dewsbury (United Kingdom)
WELLMANN-Polska sp. z o.o.,
Poland (in liquidation)*
ALNO (Schweiz) AG, Nidau ( Switzerland)
ALNO
International
GmbH,
Pfullendorf
100 %
B.9
Profit forecast or
estimate.
Not applicable. The Company has prepared no profit forecasts or
estimates.
B.10
Qualifications in
the audit report
on the historical
financial
information.
2011 consolidated financial statements
The audit opinion with respect to the ALNO AG's 2011 consolidated
financial statements contains the following explanatory paragraph
of the auditor:
"Without qualifying this opinion, we refer to the fact that negative
equity of EUR 73,344 thousand is disclosed in the consolidated
balance sheet of ALNO Aktiengesellschaft — in contrast to the unconsolidated financial statements — due to losses incurred. In addition, we refer to the discussions in the group management report, which has been combined with the Company's management
report. There, in the sections "b. Report on events after the balance sheet date" and "c. I. Report on opportunities and risks", it is
noted that the continuation of the business activities of ALNO
Group depends on the measures of the capital and finance concept
as set out in the group management report being implemented on
time as planned, and on the conditions and assumptions of the
corporate planning occurring, and being appropriate, as planned.
In particular, a further restructuring agreement is to be concluded
by 20 July 2012 and to be implemented in significant parts so that
the liquidity gaps which are otherwise present in the current corporate and liquidity planning can be closed from 21 July 2012."
2012 consolidated financial statements
The audit opinion with respect to the ALNO AG's 2012 consolidated
financial statements contains the following explanatory paragraph
of the auditor:
"Without qualifying this opinion, we refer to the discussions in the
group management report, which has been combined with the
Company's management report. There, in the sections "Report on
events after the balance sheet date" and "Report on opportunities
and risks", it is noted that the continuation of the business activities of ALNO Group depends on the fact that the capital and finance concept 2013 as set out in the group management report, i.e.
the issue of notes with a value of at least EUR 40.0 million, taking
out new overdraft facilities in the amount of EUR 15.0 million and
the increase of the ALNO Group's factoring volume with a liquidity
effect of approximately EUR 7.0 million, can be implemented to its
full extent and on time as planned and that a stringent liquidity
management is still conducted. Moreover, the assumptions of the
corporate planning, in particular regarding the revenues and results target, must occur as planned."
2012 unconsolidated financial statements
The audit opinion with respect to the ALNO AG's 2012 unconsolidated financial statements contains the following explanatory paragraph of the auditor:
"Without qualifying this opinion, we refer to the discussions in the
management report, which has been combined with the group
30
management report. There, in the sections "Report on events after
the balance sheet date" and "Report on opportunities and risks", it
is noted that the continuation of the business activities of ALNO
AG depends on the fact that the capital and finance concept 2013
as set out in the management report, i.e. the issue of notes with a
value of at least EUR 40.0 million, taking out new overdraft facilities in the amount of EUR 15.0 million and the increase of the ALNO AG's factoring volume with a liquidity effect of approximately
EUR 7.0 million, can be implemented to its full extent and on time
as planned and that a stringent liquidity management is still conducted. Moreover, the assumptions of the corporate planning, in
particular regarding the revenues and results target, must occur
as planned."
B.12
Selected significant
historical
financial
information.
The following summarised financial information of the ALNO Group
for the 2010, 2011 and 2012 financial years has been taken or
derived from the audited consolidated financial statements of ALNO AG as of 31 December 2011 and as of 31 December 2012,
each of which has been prepared according to International Financial Reporting Standards, as applicable in the EU, (referred to as
"IFRS" for the purposes of this prospectus), and according to the
supplementary German commercial law regulations pursuant to
Section 315a para. 1 of the German Commercial Code (HGB), or
from the Company's accounting records.
The consolidated financial statements of ALNO AG which were
prepared in accordance with IFRS for the financial years ending on
31 December 2011 and 31 December 2012 were audited by Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
31
Consolidated income statements
The following table shows the consolidated income statements of ALNO Group as taken from, as
the case may be, the audited consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with
comparable prior-year figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012.
Financial year as of
31 December
2010
2011
Revenues ................................................................................
Changes in inventories and capitalised goods and services for
own account ............................................................................
Other operating income ..............................................................
Total operating revenues ........................................................
Cost of materials........................................................................
Personnel expenses....................................................................
Other operating expenses ...........................................................
Income (expense) due to reorganization (+ = expenses / - =
income)* ................................................................................
EBITDA**................................................................................
Reversals of impairment losses recognised on property, plant
and equipment.........................................................................
Write-downs on intangible assets, property, plant and equipment ......................................................................................
Operating result*** ................................................................
Result from investments measured at equity ................................
Financial income ........................................................................
Financial expenses .....................................................................
Financial result .......................................................................
Profit/loss before income taxes ..............................................
Taxes on income (+ = expense / - = income)................................
Consolidated loss/Consolidated result ....................................
Thereof: minorities.....................................................................
Thereof: shareholders of ALNO AG ...............................................
Earnings in EUR per share (diluted and undiluted)..........................
2012
In EUR
thousand
In EUR
thousand
In EUR
thousand
467,297
452,810
446,258
-1,993
7,062
472,366
271,907
97,900
92,611
882
6,270
459,962
286,398
98,529
94,169
396
9,798
456,452
257,948
97,204
84,376
8,962
986
-24,338
5,204
2,965
13,959
-
-
2,768
12,104
-11,118
93
10,382
11,535
-1,060
-12,178
906
-13,084
-0.78
15,902
-10,698
-3,351
72
11,239
-14,518
-25,216
345
-25,561
-1.04
15,850
877
-276
9,004
10,822
-2,094
-1,217
203
-1,420
0
-1,420
-0.05
*
In IFRS consolidated financial statements for the financial year ending on 31 December 2012: Restructuring result
(+ = expenses/ - = income).
**
EBITDA: Consolidated loss/consolidated result before taxes on income, financial result (result from investments
measured at equity, financial income and financial expenses), write-downs on intangible assets, property, plant and
equipment and reversals of impairment losses recognised on property, plant and equipment. The ALNO Group uses
EBITDA as its operating business metric.
***
EBIT (operating result) is defined as the consolidated loss/consolidated result before taxes on income and the financial result (result from investments measured at equity, financial income and financial expenses). The ALNO Group
uses EBIT as its operating business metric.
32
Consolidated balance sheets
The following overview shows the consolidated balance sheets of ALNO Group as derived from the
audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with comparable prioryear figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012.
31 December
Assets
Intangible assets........................................................................
Property, plant and equipment.....................................................
Financial assets .........................................................................
At-equity investments................................................................
Financial accounts receivable.......................................................
Deferred tax assets ....................................................................
Trade accounts receivable ...........................................................
Other assets..............................................................................
Non-current assets ................................................................
Inventories................................................................................
Trade accounts receivable ...........................................................
Other assets..............................................................................
Claims for income tax refunds .....................................................
Liquid assets .............................................................................
Current assets.........................................................................
Total assets.............................................................................
Equity and liabilities
Subscribed capital ......................................................................
Capital reserve ..........................................................................
Legal reserve.............................................................................
Accumulated net income .............................................................
Shareholders of ALNO AG.........................................................
Minorities ...............................................................................
Equity......................................................................................
Provisions for pensions ...............................................................
Deferred tax liabilities................................................................
Other provisions ........................................................................
Other financial liabilities ..............................................................
Deferred grants and subsidies from public authorities .....................
Trade accounts payable and other financial liabilities ......................
Non-current liabilities .............................................................
Other provisions ........................................................................
Shareholder loans ......................................................................
Other financial liabilities ..............................................................
Trade accounts payable and other financial liabilities ......................
Other liabilities ..........................................................................
Income tax liabilities ................................................................
Current liabilities ....................................................................
Total equity and liabilities.......................................................
33
2010
2011
2012
In EUR
thousand
In EUR
thousand
In EUR
thousand
5,088
72,278
3,431
2,181
2,665
0
636
319
86,598
28,181
32,360
7,511
7
3,041
71,100
157,698
5,989
73,490
3,168
871
1,319
0
1,283
335
86,455
25,915
40,056
4,953
48
2,243
73,215
159,670
8,685
75,668
2,595
0
1,057
408
563
237
89,213
24,452
44,773
4,395
17
5,402
79,039
168,252
45,231
42,437
-157,390
-69,722
16,973
257
3,773
13,057
781
82
34,923
7,712
365
73,130
101,688
9,408
194
192,497
157,698
67,847
45,916
-187,107
-73,344
17,999
350
3,192
10,482
756
60
32,839
5,627
365
99,082
86,824
8,269
8
200,175
159,670
70,095
3,258
462
-81,507
-7,692
230
-7,462
20,284
201
2,298
4,027
730
34
27,574
5,505
365
14,919
118,190
8,770
391
148,140
168,252
Consolidated cash flow statement
The following table shows the excerpt from the consolidated cash flow statements of ALNO Group
as derived from the audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with
comparable prior-year figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012.
Financial year as of
31 December
2010
2011
Cash flow from operating activities before changes in
working capital .......................................................................
Net cash used in (-) /received from (+) operating activities..........................................................................................
Net cash used in investing activities .......................................
Net cash received from (+) / used in (-) financing activities..........................................................................................
Net change in cash and cash equivalents ................................
Cash and cash equivalents at the end of the financial year .....
2012
In EUR
thousand
In EUR
thousand
In EUR
thousand
-6,754
-33,020
4,435
11,540
-14,300
-3,261
-17,138
34,378
-14,737
2,488
-272
981
20,051
-348
634
-15,959
3,682
4,317
Segment reporting
The following table shows the external revenues and the segment profit/loss before income taxes
(EBT) per segment for the 2010, 2011 and 2012 financial years. The figures are derived from the
audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with comparable prioryear figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012.
Financial year as of
31 December
2010
2011
External revenues by segment
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- ATG*......................................................................................
Total external revenues ..........................................................
Segment profit/loss before income taxes (EBT)
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- ATG*......................................................................................
- Other .....................................................................................
- Consolidation ..........................................................................
Total segment profit/loss before income taxes (EBT) .............
*
Foreign subsidiaries
34
2012
In EUR
thousand
In EUR
thousand
In EUR
thousand
98,331
130,067
117,966
93,252
27,681
467,297
90,415
130,105
112,009
95,183
25,098
452,810
92,266
123,800
109,106
89,236
31,850
446,258
-20,218
-9,694
7,754
4,748
-315
665
4,882
-12,178
-33,729
-21,996
4,332
540
-350
718
25,269
-25,216
-16,808
26,559
9,013
5,575
-5,991
1,119
-20,684
-1,217
Geographic markets
The following overview presents the total revenues of ALNO Group by regions (Germany, rest of
Europe and rest of the World for the 2010, 2011 and 2012 financial years. The figures for the
2010, 2011 and 2012 financial years are derived from the audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with the prior-year comparable figures as of 31 December
2010) and as of 31 December 2012.
Financial year as of
31 December
2010
2011
In EUR
thousand
Total revenues by regions
334,620
- Germany ...........................................................................................
108,089
- Rest of Europe....................................................................................
24,588
- Rest of the World................................................................................
467,297
Total................................................................................................
2012
In EUR
thousand
In EUR
thousand
326,397
105,456
20,957
452,810
318,458
107,306
20,494
446,258
Declaration
that
the prospects of
the issuer have
not materially deteriorated
since
the date of the
last published audited
financial
statements.
In the first quarter of 2013, revenues were lower than in the previous year. This development was in line with the corporate planning, which aims at focusing on high-margin sales. However, the
planned incoming orders were not achieved in the first quarter of
2013. The Company continues to expect that it will achieve the
planned revenue targets for the financial year 2013, which envisage an increase in revenues as compared to the previous year.
Description
of
significant changes in the financial position or
trading positions
of
the
issuer
which have occurred following the
period covered by
the historic financial information.
In 2013, ALNO AG agreed to several capital and financing measures ("Capital and Financing Concept 2013").
With the exception of the development of revenues and incoming
orders, there have been no significant adverse changes in the business prospects since the date of the last audited consolidated
financial statements as of 31 December 2012.
In April 2013, ALNO AG and other members of ALNO Group entered into an agreement with Bauknecht Hausgeräte GmbH, the
main supplier of ALNO Group, and Comco Holding AG on the
restructuring of receivables of Bauknecht Hausgeräte GmbH and
Comco Holding AG from ALNO Group. According to this agreement, the outstanding receivables of Bauknecht Hausgeräte GmbH
from ALNO Group in the total amount of EUR 30,000,000.25 will
be left outstanding as a loan granted by Bauknecht Hausgeräte
GmbH to ALNO AG until 30 June 2017. ALNO AG has to repay EUR
10 million thereof to Bauknecht Hausgeräte GmbH on
30 September 2014. Comco Holding AG granted two loans in the
total amount of EUR 8,525,000, each with a term until 11 April
2014, by setting off existing receivables from ALNO AG. The loans
in the total amount of EUR 4.8 million which were granted to ALNO AG by Comco Holding AG in 2013 have been extended until
31 December 2013. Furthermore, Bauknecht Hausgeräte GmbH
granted ALNO Group a liquidity bridge financing in the amount of
EUR 10 million until 30 April 2013 and in the amount of
EUR 5 million from 1 May until 1 July 2013. At the same time,
35
Bauknecht Hausgeräte GmbH and ALNO AG agreed on shortening
the payment terms for ALNO Group to a customary period of 60
days with effect as of 15 March 2013.
Pursuant to the agreement dated 8 April 2013, Centric SPV 1 Limited, Surey, United Kingdom, provided factoring measures with a
volume of up to GBP 4 million to the subsidiary ALNO UK Ltd.,
Dewsbury, United Kingdom, for a term of 36 months.
Another component of the Capital and Financing Concept 2013 is
taking up new overdraft facilities. The Company intends to agree
on new overdraft facilities in the amount of EUR 15 million with
new financing banks after implementation the planned Notes issue
with a planned minimum volume of EUR 40 million. Moreover, the
liquidity of ALNO Group shall be increased by the sale of receivables of ALNO AG which have not been covered by factoring so
far in the amount of approx. EUR 7 million.
With the exception of the measures of the Capital and Financing
Concept 2013, there have been no significant changes in the financial position or trading position of the Issuer since the date of
the last audited consolidated financial statements as of
31 December 2012.
B.13
Description of any
recent events relevant to a material extent to the
evaluation of the
issuer's solvency.
Since end of December 2012, ALNO AG has entered into moratoriums and supplementary agreements relating to receivables due
for payment in the maximum amount of EUR 40.8 million or
EUR 8.5 million with Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart
("Standstill Receivables Bauknecht") and Comco Holding AG,
Nidau, Switzerland ("Standstill Receivables Comco"), respectively. Since 1 April 2013, the Standstill Receivables Bauknecht
have been reduced to EUR 32.8 million. In 2013, Comco Holding
AG granted ALNO AG a number of loans in the total principal
amount of EUR 4.8 million.
On 11 April 2013, ALNO AG, Impuls Küchen GmbH, pino Küchen
GmbH, Gustav Wellman GmbH & Co. KG, Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Bauknecht Hausgeräte GmbH and Comco Holding
AG entered into an agreement on the restructuring of existing receivables of Bauknecht Hausgeräte GmbH and Comco Holding AG
from ALNO Group. In this agreement, ALNO AG has assumed with
discharging effect in favour of Impuls Küchen GmbH, pino Küchen
GmbH and Gustav Wellman GmbH & Co. KG trade liabilities due to
Bauknecht Hausgeräte GmbH from Impuls Küchen GmbH, pino
Küchen GmbH and Gustav Wellman GmbH & Co. KG in the amount
of EUR 30,000,000.25. As a result, ALNO AG is the sole debtor in
relation to these trade liabilities in the amount of
EUR 30,000,000.25. Bauknecht Hausgeräte GmbH agreed to leave
the trade receivables in the total amount of EUR 30,000,000.25
outstanding as a loan granted by Bauknecht Hausgeräte GmbH to
ALNO AG with an interest of 6.5 % until 30 June 2017. ALNO AG
has to repay EUR 10 million thereof to Bauknecht Hausgeräte
GmbH on 30 September 2014. Bauknecht Hausgeräte GmbH may
terminate the agreement prematurely if (i) Bauknecht Hausgeräte
GmbH is entitled to terminate the supply agreement for cause, in
particular if the other party repeatedly breaches important
contractual obligations, if the other party is not able to fulfil its
contractual obligations anymore and/or if the insolvency proceedings over the assets of the other party have been instituted or in
a case of over-indebtedness, if a competitor of Bauknecht Hausge-
36
räte GmbH acquires more than 10 % of the shares in ALNO AG, if
liabilities are not paid on their due date, or if the financial and
economic situation of one of the members of ALNO Group worsens
significantly or (ii) ALNO was not able to obtain gross issue proceeds in the amount of at least EUR 40 million from a notes issue
on or before 30 May 2013. Furthermore, Bauknecht Hausgeräte
GmbH agreed to stand still with the overdue receivables from ALNO AG in the amount of EUR 10 million until 30 April 2013 and in
the amount of EUR 5 million from 1 May until 1 July 2013. At the
same time, the payment terms for ALNO Group have been shortened from current 180 days to 60 days with effect as of 15 March
2013. In return, Bauknecht Hausgeräte GmbH has released the
pledge on the shares of Impuls Küchen GmbH.
In the same agreement, Comco Holding AG agreed to grant ALNO
AG a loan in the principal amount of EUR 3,725,000. The loan will
be granted by setting off existing receivables of Comco Holding AG
from ALNO AG from the Standstill Receivables Comco as well as
further receivables in the amount of EUR 25,000. Furthermore,
Comco Holding AG agreed to grant Gustav Wellman GmbH & Co.
KG a loan in the principal amount of EUR 4.8 million. This loan will
also be granted by setting off the existing receivables of Comco
Holding AG from Gustav Wellman GmbH & Co. KG from the Standstill Receivables Comco. Both loans bear interest in the amount of
6.5 % and have a term until 11 April 2014. The loans in the total
amount of EUR 4.8 million which were granted to ALNO AG by
Comco Holding AG in 2013 will be extended until 31 December
2013.
B.14
B.15
Description of the
group and the issuer's
position
within the group;
dependencies
upon other entities within the
group.
Issuer's principal
activities.
B.5 plus:
The group parent company is ALNO AG. The Company is not dependent upon other entities within the group.
The ALNO Group develops, produces and sells kitchen furniture
and accessories for the markets in Germany and abroad. ALNO
AG, the Group's parent company, acts as the holding company
and central administrative entity; it operates the production site in
Pfullendorf and is responsible for export activities. The ALNO
Group has a total of five production sites, four of which are located
in Germany and one in Dubai, United Arab Emirates.
Each of the four German production sites manufactures its own
product portfolio. ALNO brand kitchens are developed and produced in Pfullendorf; the factory in Enger produces the WELLMANN
product range. The IMPULS and PINO brands are manufactured in
Brilon and Coswig, respectively. At the Dubai site, a purposemade AK-5 kitchen furniture for a local project in the Gulf region is
manufactured and sold.
B.16
Information
on
whether direct or
indirect shareholdings are held in,
or a controlling
According to the knowledge of the Company and the notices received by the Company in accordance with the German Securities
Trading Act (WpHG) – most recently on 19 December 2012 – the
Issuer is aware of the following shareholdings:
37
influence is exercised over the issuer, and on the
persons
holding
such
shareholdings or exercising such a controlling influence,
and on the nature
of control.
Shareholders
Whirlpool
Stuttgart1
Share in the share capital
Germany
Christoph
Dietsche,
Switzerland2
GmbH,
Zug,
30.58 %
8.14 %
Max Müller & Family
4.71 %
Elmar Duffner
0.54 %
Ipek Demirtas
0.21 %
Armin Weiland
0.06 %
Henning Giesecke
0.07 %
Dr. Jürgen Diegruber
0.06 %
Anton Walther
0.07 %
Norbert L. Orth
0.26 %
Erster Privater Investment
Club Börsebius Zentral (GbR),
Köln
3.90 %
Alexander Nothdurft
3.38 %
Oliver Nothdurft
3.24 %
Free float
44.78 %
1)
The voting rights of Whirlpool Germany GmbH are attributed to Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA (attribution of voting rights, pursuant to section 22, para. 1, sentence 1, no. 1 of the WpHG). The Whirlpool Corporation includes, inter alia, Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, and IRE Beteiligungs
GmbH, Stuttgart as indirectly held fully-owned subsidiaries.
2)
8.086 % of which are attributable to Mr Dietsche, pursuant to section 22, para. 1, sentence 1, no. 1 of the WpHG and held by SE Swiss Entrepreneur AG,
Zug, Switzerland, a subsidiary of Mr Christoph Dietsche.
Due to the size of its shareholding and its presence in the annual
general meeting, Whirlpool Germany GmbH is in the position to
exercise a controlling influence over the Issuer
B.17
Rating.
By order of the Company the Notes have been rated by Scope Ratings GmbH with B- with stable outlook. Scope Ratings GmbH is
registered as a rating agency in accordance with the EU Regulation 1060/2009 and is licensed by the German Federal Financial
Supervisory Authority (BaFin).
Section C – Securities
38
C.1
Type and class of
the
securities
offered
and/or
securities to be
admitted to trading.
The securities offered are bearer notes.
Security identification number.
International
Securities
DE000A1R1BR4
Identification
Number
(ISIN):
German Securities Code (WKN): A1R1BR
Ticker symbol: ANOA
C.2
Currency of the
securities.
Euro.
C.5
Restrictions
on
the free transferability of the
securities.
Not applicable. There are no restrictions on the free transferability
of the securities.
C.8
Rights attached
to the securities,
including ranking
and
limitations
to those rights.
The holders of the Notes are entitled to annual interest payments
at a rate of 8.5 %. Interest is payable in arrears on 14 May of
each year, i.e. on 14 May 2014, 14 May 2015, 14 May 2016,
14 May 2017 and 14 May 2018 and, if the due date for interest is
not a business day, on the next business day. The first interest
payment will be due on 14 May 2014. The Notes will be redeemed
by the Issuer at 100 % of the principal amount of EUR 1,000.00
per Note on 14 May 2018 or, if the Notes are called in prior thereto, at an earlier date.
The Notes constitute unsubordinated and unsecured obligations of
the Company, ranking pari passu among themselves and with all
other unsecured and unsubordinated obligations of the Company,
save for certain mandatory exceptions provided by law.
There are no limitations to those rights.
C.9
Nominal interest
rate, interest period and due dates for interest,
redemption and
repayment procedures, indication of yield, name of representative
of
debt
security holders.
The nominal interest rate is 8.5 %.
The Notes will bear interest at a rate of 8.5 % per annum as from
14 May 2013 (inclusively) until 14 May 2018 (exclusively). Interest is payable in arrears on 14 May of each year, i.e. on 14 May
2014, 14 May 2015, 14 May 2016, 14 May 2017 and 14 May 2018
and, if the due date for interest is not a business day, on the next
business day.
Unless previously redeemed in whole or purchased and cancelled,
the Notes shall be redeemed at their principal amount on 14 May
2018.
The Issuer may, upon notice given in accordance with the Terms
and Conditions of the Notes with a notice period of 30 days, redeem all of the Notes on the 14th calendar day of each calendar
month, for the first time on 14 May 2016 at the Call Redemption
Amount together with accrued interests, if any, to, but excluding
the relevant Call Redemption Date. The Call Redemption Amount
39
corresponds to the Call Redemption Amount set out in the column
"Call Redemption Amount" which refers to the relevant redemption
year in which the relevant Call Redemption Date takes place:
Redemption year
Call Redemption Amount
14 May 2016 (including) until
14 May 2017 (excluding)
103.00 %
amount
of
the
principal
14 May 2017 (including) until
14 May 2018 (excluding)
102.00 %
amount
of
the
principal
The annual yield of the Notes equals 8.5 % of the principal
amount minus individual transaction costs. The annual yield is calculated on the basis of an issue price of EUR 1,000 per Note under
an assumption that no early redemption takes place. This yield is
not an indication of a future yield or of a yield based on a different
price than EUR 1,000.
The individual yield per Note can be determined only at the end of
the term of the Notes and is calculated on basis of (i) the redemption amount, interest paid and (ii) the purchase price and (iii) the
individual transaction costs, other expenses and taxes.
The redemption per Note on 14 May 2018 will be made at 100 %
of the principal amount of EUR 1,000.00 per partial Note. The individual yield per Note can be determined only at the end of the
term of the Notes and is calculated on basis of (i) the redemption
amount, interest paid and (ii) the purchase price and (iii) the individual transaction costs, other expenses and taxes
A representative of the debt security holders has not yet been appointed.
C.10
Derivative component in the interest payment.
Not applicable since the Notes do not have any derivative component.
C.11
Application
for
admission to trading.
The intention is to apply for the inclusion of the Notes in the Open
Market of Deutsche Börse AG (regulated unofficial market of the
Frankfurt Stock Exchange) in the Entry Standard segment for
bonds. Trading in the Notes is expected to begin on 14 May 2013.
40
Section D – Risks
D.2
Key
information
on key risks related to the issuer
or
its
industry
sector.
Market- and sector-related risk factors


ALNO Group depends on economic developments in Europe,
particularly those in Germany. A weak economy
performance or a deterioration in production conditions in
Germany could have considerable, adverse effects on ALNO
Group's net assets, financial position or results of
operations.
Intense competition in the kitchen furniture industry could
rise further if new competitors from Germany and abroad
enter the market, having disadvantageous impacts on ALNO
Group's revenues and profit margins.
Company-related risk factors







ALNO Group generated significant losses in the 2010, 2011
and 2012 financial years. If ALNO Group were unable to
generate earnings within a short period of time from its
operating activities, and to safeguard the Company's
liquidity, this might lead to the insolvency of the Company.
This could mean that investors would lose all of the capital
they have invested.
Bauknecht Hausgeräte GmbH can, under certain conditions,
prematurely terminate the loan which it has granted. In
such a case, the loan amount would become immediately
due.
ALNO Group enjoys only minor liquidity cover for its
term payment obligations. This could mean that
Group's working capital proves insufficient to meet
Group's current payment obligations. This could lead
Company's insolvency.
shortALNO
ALNO
to the
ALNO Group's business model is capital-intensive,
depending significantly on the extension of terms of
payment set by suppliers and factoring. It is uncertain
whether ALNO Group will have sufficient equity and debt
capital in the future.
ALNO Group is exposed to seasonal fluctuations, which can
have effects on sales revenues and earnings. Currently,
ALNO Group is dependent on short-term extension of terms
of payment.
The sustained stabilisation of ALNO Group presupposes the
timely implementation of the measures planned as part of
its strategy and continuation of a stringent liquidity
management, whose success is not guaranteed.
The planned growth in Asia, the United States of America
and East Europe, in particular Russia, can cause unexpected
difficulties for ALNO Group, in particular in connection with
observance of and compliance with the applicable legal
framework and its unexpected changes.
41






The acquisition of companies may expose ALNO Group to
high business risks.
By issuing the Notes, ALNO Group increases its debt-toequity ratio. There are no limits to the amount of debt the
Company may incur in the future. In the past, ALNO Group
was unable to fulfil part of its liabilities when due.
A large proportion of the customers of ALNO Group in
Germany are organised within purchasing associations,
which negotiate the significant contractual provisions in a
master agreement with ALNO Group on behalf of their
member companies. As a consequence, the risk exists of
depending on such purchasing associations.
ALNO Group depends partially on suppliers, which can be
replaced only with difficulty.
ALNO Group's purchase prices may increase as a result of
price fluctuations in raw material markets.
ALNO Group is exposed to foreign currency exchange risks.
•
Defective products could result in a loss of sales and substantial liability claims, as well as in a loss of reputation.
•
ALNO Group depends on functioning logistics, and on its IT
systems operating smoothly. Particularly during peak production periods, logistics problems can lead to considerable
financial losses for ALNO Group.
•
Interruptions to production at its operating locations could
have material adverse effects for ALNO Group.
•
It is uncertain whether ALNO Group will succeed in the future in recruiting qualified staff members, or in retaining them.
•
ALNO Group might be unable to respond to new market
trends in time.
•
Stipulations due to environmental provisions or liability risks
for environmental solutions or personal injuries could cause
significant costs.
•
It cannot be excluded that insurance policies entered into by
ALNO Group may be insufficient in the event of a claim, giving rise to significant costs.
•
The Company's major shareholder exercises significant influence on the Company.
•
ALNO Group has agreed various contracts with shareholders
which are connected with the risks due to legal requirements
to comply with the arm's length principle.
•
ALNO Group is exposed to certain risks due to significant
litigation.
•
To date, an external tax audit of ALNO Group has been performed only for assessment periods up to and including the
42
2006 financial year. As a consequence, it cannot be excluded
that a future tax audit by the tax authorities could result in
additional taxes.
D.3
Key risks related
to the securities.












The Notes may not be suitable for each and every investor.
A market for the Notes does not exist prior to their issuance
and it is not certain that a liquid secondary market for the
Notes will develop or persist, if it develops. In the event of
insufficient liquidity in a market, an investor may not be able
to sell its Notes at appropriate market prices at any time.
The Note holders are exposed to the risk that, due to an
infringement of subsequent duties by the Company or for
other reasons, the Notes may no longer be included in the
Entry Standard for bonds of the Frankfurt Stock Exchange or
in trading at a different stock exchange, and tradability of the
Notes may not be ensured or it may be difficult to ensure
tradability of the Notes.
The Note holders are exposed to the risk of an unfavourable
price development of their Notes, if they sell them before the
end of their term.
The market price of the Notes may decrease, if the
creditworthiness of ALNO Group as a whole or of the Company
deteriorates or if the market participants change their
assessment of the creditworthiness of ALNO Group or the
Company, for example due to possible future changes in the
accounting standards and, consequently, reporting items in
the annual financial statements.
The Notes (denominated in euro) may expose investors to a
currency risk if the euro is not their home currency.
Furthermore, governments and competent authorities may
adopt foreign exchange controls or capital controls.
A Note holder is exposed to the risk of being outvoted and
involuntarily losing rights to the Company, if the Note holders
consent to changes to the terms and conditions of the Notes,
in accordance with the terms and conditions of the Notes, by
means of a majority decision in accordance with the German
Act on Bonds of the year 2009 (Schuldverschreibungsgesetz,
SchVG).
A rating of the Notes may deteriorate. Moreover, ratings may
be provided for the Company or its Notes by third parties
which could adversely affect the price of the Notes.
Investors might generate lower proceeds from the sale of the
Notes on the secondary market.
The market price of the Notes might decrease due to changes
in the market interest rate.
The Company may issue further notes.
The Underwriting Agreement provides that Close Brothers may
rescind
the
Underwriting
Agreement
under
certain
circumstances until the day of the delivery of the Notes.
43

There is the risk that the return of the individual investor will
be mitigated by the tax burden.
Section E – Offer
E.2b
Reasons for the
offer and use of
proceeds.
Based on the assumption of a full placement of the Notes, the
Company will receive gross issue proceeds of EUR 45 million. Net
issue proceeds, after deduction of the costs to be borne by the
Company, will amount to approx. EUR 43.3 million, assuming that
the placement of Notes is fully taken up by the market. The net
issue proceeds will be lower if it is not possible to place all Notes.
The Company intends to use the net issue proceeds it receives for
the following purposes:
•
financing the growth strategy, in particular abroad. The
growth shall be achieved both organically and by acquisitions of small and middle-sized companies in Germany and
abroad (capital expenditure requirements of approx.
EUR 12-18 million),
•
extending the working capital financing against the background of the planned organic growth and the repayment of
due liabilities to Bauknecht Hausgeräte GmbH (capital expenditure requirements of approx. EUR 15-20 million), and
•
investing in tangible assets (capital expenditure requirements of approx. EUR 5-7 million).
If and to the extent that the net issue proceeds are not used for
other purposes, in particular the purposes listed above, the Company intends to invest such proceeds in liquid, short-term bank
deposits, money market instruments, short-term government
bonds and other instruments so that they are available at short
notice when needed.
E.3
Description of the
terms and conditions of the offer.
The Company offers 45,000 Notes with a principal amount of
EUR 1,000, due on 14 May 2018 and with 8.5 % interest per annum (the "Offer"). The Notes constitute direct, unconditional, unsubordinated and unsecured obligations of the Issuer, ranking pari
passu and without any preference among themselves and at least
pari passu with all other unsecured and unsubordinated obligations of the Issuer, present and future, save for certain mandatory
exceptions provided by law.
The offer consists of: (i) a public offer in the Federal Republic of
Germany, the Grand Duchy of Luxembourg and the Republic of
Austria through the subscription functionality provided by the
Frankfurt Stock Exchange in the XETRA trading system or a substitute trading system for the collection and settlement of subscription offers (the "Subscription Functionality") (the "Public
Offering"), conducted solely by the Company, and (ii) a private
placement to qualified investors in the Federal Republic of Germany and certain other countries, other than the United States of
America, Canada, Australia and Japan conducted by Close Brothers in accordance with the applicable private placement exemptions.
44
No fixed tranches of Notes were determined for Public Offering
and private placement. No minimum or maximum amounts were
set for subscription offers for Notes. Investors can make subscription offers in any amount, starting from the nominal amount of a
Note.
The Public Offering is made to all potential investors in the Federal
Republic of Germany, the Grand Duchy of Luxembourg and the
Republic of Austria and is not restricted to specific categories of
potential investors.
Investors in Germany, Luxembourg and Austria who would like to
place subscription offers for the Notes must submit their subscription orders to their respective depositary bank during the offering
period. Investors whose depositary bank is not a trading participant at the Frankfurt Stock Exchange may instruct a trading participant via their depositary bank to submit a subscription order and
to settle it together with the depositary bank of the investor.
The private placement to qualified investors in the Federal Republic of Germany and in certain other countries, other than the
United States of America, Canada, Australia and Japan will be conducted by Close Brothers in accordance with the applicable private
placement exemptions.
The offering period during which investors may place subscription
offers is expected to begin on 29 April 2013 and to is expected to
end on 10 May 2013 at 12 noon (the "Offering Period"). In case
of an over-subscription, the Offering Period for the Public Offering
will end, however, before the aforementioned time, on the respective trading day of such over-subscription. The Company reserves
the right to extend or shorten the Offering Period.
SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Switzerland agreed to subscribe
the Notes in the principal amount of EUR 15 million. A preferential
allotment will take place in relation to SE Swiss Entrepreneur AG.
Except for preferential allotment to SE Swiss Entrepreneur AG, the
allotment shall be made according to the principle of first come –
first serve, i.e. the probability of an allotment to an investor increases the sooner he made his subscription order.
This means that (i) purchase offers transmitted through the
subscription functionality provided by the Frankfurt Stock Exchange in the Public Offering and confirmed by Close Brothers;
and (ii) purchase offers received by Close Brothers in the private
placement in the same period, will generally be fully allotted.
Once an over-subscription occurs, Close Brothers will decide jointly with the Company, how to allot subscription offers received during the final time period.
In any other respect, the Company together with Close Brothers is
entitled to reduce subscription offers or reject individual subscriptions.
The Company reserves the right to permit trading in the Notes on
45
a when-issued basis before 14 May 2013.
The delivery and settlement of the Notes subscribed for via the
subscription functionality in the Public Offering will be made by
Close Brothers.
Subscription offers via the subscription functionality will, after acceptance by Close Brothers, be executed - deviating from the regular two day settlement period for transactions on the Frankfurt
Stock Exchange - with value as at the issue date, i.e. presumably
as of 14 May 2013. In this context, Close Brothers has undertaken
to the Issuer to underwrite the Notes after their allotment to the
investors as a principal broker for the account of the Issuer and to
deliver and settle them to the investors who subscribed for Notes
in the Public Offering according to the allotment. Delivery of the
Notes will be made against payment of the issue price for the
respective Notes.
Delivery and settlement of the Notes in the Private Placement will
be made by Close Brothers in accordance with the Public Offering
against payment of the issue price, presumably also on 14 May
2013.
Close Brothers is obliged to forward the issue price received - after
deduction of costs and fees - to the Company in accordance with
the underwriting agreement to be concluded between the Company and Close Brothers, presumably on 26 April 2013.
Delivery and settlement for investors in Luxembourg or Austria
whose depositary bank does not have direct access to Clearstream
Banking Aktiengesellschaft ("Clearstream") will be made via the
correspondence bank with direct access to Clearstream instructed
by the depositary bank.
E.4
Description of any
interest
material
to the issue/offer
including conflicting interests.
Close Brothers has a contractual relationship with the Issuer in
connection with the Offering and the listing of the Notes. Upon
successful implementation of the Offer, Close Brothers will receive
an underwriting and placement commission, the amount of which
will be contingent, inter alia, on the aggregate principal amount of
the Notes placed in the course of the Offering. In this respect, Close Brothers also has an economic interest in the successful
implementation of the Offering which may give rise to a potential
conflict of interests.
E.7
Estimated expenses charged to the
investor
by
the
issuer.
Not applicable. The Issuer will not charge the investor for any expenses arising in connection with the issue of the Notes.
46
RISIKOFAKTOREN
Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf von Schuldverschreibungen der Gesellschaft
die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt
enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der
Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen,
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und letztlich auch zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Der Börsenkurs der Schuldverschreibungen der Gesellschaft könnte aufgrund jedes dieser Risiken erheblich fallen und Anleger
könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Die nachfolgend aufgeführten
Risiken könnten sich rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen und daher nicht
die einzigen Risiken sein, denen die ALNO Gruppe ausgesetzt ist. Weitere wesentliche Risiken und
Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind, können den Geschäftsbetrieb
der ALNO Gruppe ebenfalls beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage
über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung für die ALNO
Gruppe.
Markt- und branchenbezogene Risikofaktoren
Die ALNO Gruppe ist von der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, insbesondere in
Deutschland abhängig. Eine schwache konjunkturelle Entwicklung oder eine Verschlechterung der Produktionsbedingungen in Deutschland könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Hauptabsatzmarkt der ALNO Gruppe ist Deutschland mit einem Anteil an den gesamten Umsatzerlösen von ca. 71,4 % im Geschäftsjahr 2012. Weitere wichtige Absatzmärkte in Europa sind insbesondere Österreich und Großbritannien sowie Frankreich, Schweiz und die Beneluxstaaten. Im Zuge der Internationalisierungsstrategie sollen zukünftig auch China, die Vereinigten Staaten von
Amerika sowie Osteuropa, insbesondere Russland als Absatzmärkte wichtiger werden. Die Entwicklung des Küchenmöbelmarktes und die Nachfrageentwicklung werden erheblich von der konjunkturellen Lage beeinflusst, die sich gerade auch vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkriste in der
Eurozone nur schwer prognostizieren lässt. Eine weitere Verschärfung der Staatsschuldenkrise in
der Eurozone sowie von Finanzmarktturbulenzen können sich erheblich nachteilig auf die Realwirtschaft auswirken.
Der Küchenmöbelmarkt ist ein so genannter "postponabler" Markt, d.h. die Anschaffung solcher
Verbrauchsgüter wird von den Verbrauchern je nach persönlicher finanzieller Situation getätigt
oder verschoben. Dies führt insbesondere auch dazu, dass die Verbraucher in konjunkturellen
Schwächephasen zu einem sehr restriktiven Kaufverhalten bei Küchen oder anderen derartigen
Produkten neigen, da diese keine Basisgüter darstellen. Eine konjunkturelle Schwächephase erhöht
damit erheblich das Risiko einer negativen Absatzentwicklung sowie des Preisdrucks aufgrund zunehmenden Wettbewerbs. Konjunkturelle Schwächephasen oder Krisenzeiten können außerdem
auch das Zahlungs- oder Insolvenzrisiko der Kunden der ALNO Gruppe erhöhen.
Außerdem ist die ALNO Gruppe von den Produktionsbedingungen in Deutschland abhängig, da der
wesentliche Teil der Produkte an den vier deutschen Produktionsstandorten gefertigt werden. Eine
Verschlechterung der Produktionsbedingungen in Deutschland, wie beispielsweise eine Erhöhung
der Produktionskosten durch Änderungen der bestehenden Gesetzeslage oder der Tarifbestimmungen, könnte negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der ALNO Gruppe haben. Der
Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
47
Der intensive Wettbewerb in der Küchenmöbelindustrie könnte sich durch den
Markteintritt neuer Wettbewerber aus dem In- und Ausland weiter erhöhen und nachteilige Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Gewinnmargen der ALNO Gruppe haben.
Die ALNO Gruppe ist in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld tätig. Der Absatzmarkt zeichnet
sich durch einen intensiven Preiswettbewerb aus, insbesondere in den unteren Preislagen, was regelmäßig mit einem Verfall von auf dem Markt durchsetzbaren Preisen einhergeht. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass sich der Wettbewerb infolge der Ausweitung der Produktionskapazitäten bestehender Wettbewerber, des Markteintritts neuer Küchenmöbelhersteller sowie der Konsolidierung von Küchenmöbelherstellern, durch die sich die Marktstellung einzelner Wettbewerber verstärken kann, weiter verschärfen wird. Infolge der Intensivierung des Wettbewerbs könnte die ALNO Gruppe Marktanteile insbesondere an solche Unternehmen verlieren, die über die entsprechenden finanziellen, technischen und personellen Ressourcen verfügen, um eine aggressive Preispolitik
zu betreiben. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Unternehmensbezogene Risikofaktoren
Die ALNO Gruppe hat in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 erhebliche Verluste
erwirtschaftet. Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, zeitnah Gewinne aus eigener
Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, könnte dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den
gesamten Ausfall des investierten Kapitals bedeuten.
Die ALNO Gruppe befindet sich seit dem Geschäftsjahr 2006 in einer Ertragskrise und spätestens
seit Herbst 2009 in einer Finanz- und Liquiditätskrise. Die ALNO Gruppe hat in den letzten drei Geschäftsjahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. In den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012
belief sich das jeweilige Konzern-Periodenergebnis der ALNO Gruppe auf EUR -13,1 Mio.,
EUR -25,6 Mio. und EUR -1,4 Mio. Im Jahr 2012 konnte die Gesellschaft ihre Bankenverbindlichkeiten im Zuge einer weiteren komplexen Sanierungsvereinbarung vom Juli 2012 weitestgehend zurückführen. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, der größte Lieferant der ALNO Gruppe und Hauptaktionär der Gesellschaft, hatte sich in mehreren Vereinbarungen in Bezug auf überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zum 30. April 2013 zum Stillhalten verpflichtet. In einer Vereinbarung vom 11. April 2013 verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH in Bezug
auf überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EUR
30.000.000,25 bzw. ab dem 1. Oktober 2014 in Höhe von EUR 20.000.000,25, diese mit einer
Verzinsung von 6,5 % als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen zu lassen. Dieses Darlehen ist unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündbar (siehe "Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann ein von ihr gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Die Darlehenssumme wäre dann sofort
fällig"). Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH bis zum 30. April 2013 in Bezug
auf überfällige Forderungen gegen die ALNO AG in Höhe von EUR 10 Mio. sowie vom 1. Mai bis
zum 1. Juli 2013 in Höhe von EUR 5 Mio stillzuhalten. In diesem Zuge vereinbarten die Bauknecht
Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag mit
der Bauknecht Hausgeräte GmbH rückwirkend ab dem 15. März 2013 von 180 Tagen auf eine
marktübliche Dauer auf 60 Tagen.
Finanzforderungen in Höhe von EUR 13.325.000, die die Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe hat, werden in Höhe von auf EUR 8.525.000 bis zum 11. April 2014 ebenfalls als ein an die ALNO Gruppe gewährtes Darlehen stehen gelassen. Die verbleibenden Forderungen in Höhe von
EUR 4,8 Mio. werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Beide Darlehen sind mit 6,5 % p.a.
verzinst.
Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, zeitnah die derzeitigen strukturellen Schwächen, insbesondere den zu geringen Auslastungsgrad, zu beheben, könnte die ALNO Gruppe nicht in der Lage
sein, profitabel zu wirtschaften und den Fortbestand zu sichern. Zudem könnte die ALNO Gruppe
aufgrund fehlender Liquidität nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und die Liquidität der Gesellschaft langfristig zu gewährleisten, könnte dies
48
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den gesamten
Ausfall des investierten Kapitals bedeuten.
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann ein von ihr gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Die Darlehenssumme wäre dann sofort fällig.
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH ist Hauptlieferant der ALNO Gruppe und maßgeblich an der Finanzierung der ALNO Gruppe beteiligt. Das am 11. April 2013 von der Bauknecht Hausgeräte
GmbH an die Gesellschaft gewährte Darlehen in Höhe von EUR 30.000.000,25, bzw. nach Rückzahlung von EUR 10 Mio. am 30. September 2014 in Höhe von EUR 20.000.000,25, hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann dieses Darlehen vorzeitig kündigen, wenn (i) die Bauknecht Hausgeräte GmbH berechtigt ist, ihren Liefervertrag mit der ALNO
Gruppe außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt wichtige
Vertragspflichten verletzt, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen
kann und/oder wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet wurde oder sonst ein Fall der Überschuldung vorliegt, ein Wettbewerber der Bauknecht Hausgeräte
GmbH mehr als 10 % der Aktien an der ALNO AG erwirbt, wenn Forderungen an ihrem Fälligkeitstermin nicht gezahlt werden oder wenn sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation eines der
Mitglieder der ALNO Gruppe wesentlich verschlechtert oder (ii) die Gesellschaft nicht in der Lage
war, im Rahmen der Anleiheemission am oder vor dem 30. Mai 2013 einen Bruttoemissionserlös
von mindestens EUR 40 Mio. zu erzielen. Sollte die Bauknecht Hausgeräte GmbH von ihrem vorzeitigem Kündigungsrecht Gebrauch machen, so wäre das Darlehen in Höhe von EUR 30.000.000,25
bzw. ab dem 1. Oktober 2014 in Höhe von EUR 20.000.000,25 sofort fällig. Dies könnte erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben
und zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den gesamten Ausfall des
investierten Kapitals bedeuten.
Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur
eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Dies könnte zur Folge haben, dass das Geschäftskapital der ALNO Gruppe nicht ausreicht, laufenden Zahlungsverpflichtungen der
ALNO Gruppe nachzukommen. Dies könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.
Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Nach derzeitigen Planungen werden die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Finanzierungsmaßnahmen nur bis 31. Mai 2013 ausreichen. Der Gesamtbetrag des von der Gesellschaft für die nächsten 12 Monate benötigten Geschäftskapitals beträgt ca.
EUR 47 Mio. Diese Finanzierungslücke soll durch die Emission der angebotenen Schuldverschreibungen im Bruttoemissionsvolumen von mindestens EUR 40 Mio., eine entsprechende Bankenfinanzierung durch Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15 Mio. sowie einer Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquidititätseffekt von rund EUR 7 Mio.
geschlossen werden. Gegenwärtig befindet sich die Gesellschaft in Verhandlungen mit verschiedenen Banken zum Abschluss einer entsprechenden Fremdfinanzierungsvereinbarung. Im Anschluss
sollen Verhandlungen zur Erhöhung des Factoringvolumens aufgenommen werden.
Die Gesellschaft kann nicht gewährleisten, dass sie in der Lage sein wird, die geplanten neuen Finanzierungsvereinbarungen überhaupt oder zu angemessenen Konditionen abzuschließen.
Daneben könnte das derzeit niedrige Zinsniveau in Zukunft deutlich ansteigen, wodurch sich die
Finanzierungskosten der ALNO Gruppe erhöhen könnten.
Sollten diese Finanzierungsmaßnahmen nicht wie geplant zeitlich erfolgreich durchgeführt werden
können, so würde die Gesellschaft kurzfristig nicht mehr in ausreichendem Maße über Geschäftskapital verfügen. Dies könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft und gegebenenfalls zu einem
Totalverlust des investierten Kapitals der Anleger führen.
49
Das Geschäftsmodell der ALNO Gruppe ist kapitalintensiv und ist in erheblichem Maße
auf der Verlängerung von Zahlungszielen von Lieferanten und Factoring angewiesen. Es
ist nicht gesichert, dass der ALNO Gruppe zukünftig ausreichendes Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung steht.
Für die ALNO Gruppe besteht ein erheblicher Finanzierungsbedarf. Der Materialaufwand der ALNO
Gruppe, vornehmlich zum Erwerb der Materialien für die zu produzierenden Küchenmöbel, ist erheblich. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) betrug im Geschäftsjahr 2012
58 %. Die ALNO Gruppe bedient sich zur Finanzierung des Materialeinkaufs neben der Inanspruchnahme verlängerter Zahlungsziele von Lieferanten auch der Möglichkeit des Factorings, wobei die
ALNO Gruppe Kundenforderungen an ein Factorunternehmen abtreten kann. Der maximale Factoringrahmen für die Segmente Wellmann, Impuls und pino beträgt EUR 35 Mio. Das Factoring soll
zukünftig um das Segment Alno ausgeweitet werden. Sollten Factoringverträge oder gewährte
Zahlungsziele gekündigt, gekürzt oder zukünftig nicht verlängert werden oder sich die Rahmenbedingungen nachteilig verändern, könnte die Liquidität der ALNO Gruppe erheblich belastet werden.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Die ALNO Gruppe ist saisonalen Schwankungen ausgesetzt, die Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag haben können. In dieser Zeit ist die ALNO Gruppe auf die kurzfristige
Zahlungszielverlängerung angewiesen.
Der Umsatz, das Geschäftsergebnis und der Finanzierungsbedarf der ALNO Gruppe wird von saisonalen Schwankungen beeinflusst. Die größte Nachfrage nach den Produkten der ALNO Gruppe lag
in der Vergangenheit – und entsprechend dem nach Beobachtung der Gesellschaft in der Küchenmöbelbranche typischen Kaufverhalten der Verbraucher – in den Monaten September bis November eines Kalenderjahres. Entsprechend dieser Saisonalität werden auch die meisten Produkte innerhalb dieses Zeitraums an die Kunden bzw. die Endverbraucher produziert und ausgeliefert und
infolgedessen wird ein signifikanter Umsatzanteil innerhalb dieses Zeitraums realisiert. In den Monaten Juli und August ist der Umsatzanteil aufgrund der branchenüblichen Betriebsferien hingegen
regelmäßig geringer als im Jahresdurchschnitt. In diesen Monaten war die ALNO Gruppe in der
Vergangenheit zudem auf kurzfristige Zahlungszielverlängerungen bei einigen ihrer Lieferanten
angewiesen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Faktoren könnte negative Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Die nachhaltige Stabilisierung der ALNO Gruppe setzt die zeitgerechte Umsetzung der im
Rahmen der Strategie geplanten Maßnahmen voraus sowie die Fortführung eines stringenten Liquiditätsmanagements, für deren Erfolg es aber keine Gewähr gibt.
Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe zu stabilisieren, sind nach Einschätzung der Gesellschaft weitere Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung im Produktions-, Verwaltungs- und Vertriebsbereich, zur Kostensenkung und für profitables Wachstum
notwendig. Diese Maßnahmen erfordern Investitionen und entsprechende finanzielle Mittel. Es gibt
deshalb keine Gewähr dafür, dass diese strategischen Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden
können. Sollten die geplanten strategischen Maßnahmen nur mit zeitlicher Verzögerung und/oder
mit größeren als den beabsichtigten Investitionen umgesetzt werden können oder sollten die Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg und die beabsichtigte Wirkung haben, wäre dies unter Umständen nur durch die Aufbringung weiterer finanzieller Mittel möglich.
Ferner ist zur nachhaltigen Stabilisierung der ALNO Gruppe die Fortführung eines stringenten Liquiditätsmanagements sowie weitere Kostensenkungsmaßnahmen notwendig. Es ist nicht sichergestellt, dass das Liquiditätsmanagement und die Kostensenkungsmaßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der ALNO Gruppe führen. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten
Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der ALNO Gruppe haben.
50
Das geplante Wachstum in Asien, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Osteuropa, insbesondere Russland, kann unerwartete Schwierigkeiten für die ALNO Gruppe verursachen, inbesondere im Zusammenhang mit der Berücksichtigung und Einhaltung der
jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren unerwarteter Änderungen.
Die ALNO Gruppe beabsichtigt, in den nächsten Jahren den Vertrieb in Asien und in den Vereinigten Staaten von Amerika auszubauen. Eine damit verbundene zunehmende Internationalisierung
des Geschäfts kann verschiedene Risiken beinhalten, insbesondere im Zusammenhang mit der Berücksichtigung und Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren
unerwarteter Änderungen. Solche Schwierigkeiten könnten erhebliche negative Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Akquisitionen von Unternehmen können ein hohes unternehmerisches Risiko für die ALNO Gruppe darstellen.
Die ALNO Gruppe beabsichtigt in den nächsten Jahren durch gezielte Akquisitionen von Unternehmen und einzelnen Unternehmensteilen im In- und Ausland ihre Marktposition auszubauen und die
Kapazitätsauslastung der Standorte der ALNO Gruppe zu steigern. Dabei beabsichtigt die Gesellschaft, die Vorbereitung und die Prüfung von Akquisitionen mit größtmöglicher Gewissenhaftigkeit
durchzuführen. Trotzdem entsteht durch Akquisitionen ein nicht unerhebliches unternehmerisches
Risiko, das erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALNO Gruppe und deren Fortbestand
haben kann. Akquisitionen können zudem zu einer erhöhten Verschuldung der ALNO Gruppe führen und einen erheblichen Zinsaufwand nach sich ziehen. Ferner könnte es der ALNO Gruppe möglicherweise nicht gelingen, erworbene Unternehmen oder Unternehmensteile einschließlich der jeweiligen Mitarbeiter erfolgreich zu integrieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die ALNO Gruppe Geschäftsbeziehungen neu erworbener Unternehmen oder Unternehmensteile nicht
aufrechterhalten kann und wichtige Mitarbeiter und Know-how-Träger das Unternehmen verlassen
und Kunden verloren werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass sich der mit einer Akquisition
angestrebte Ausbau der Marktposition und die Steigerung der Kapazitätsauslastung nicht oder
nicht vollständig verwirklichen lassen. Der Erfolg künftiger Akquisitionen ist mit Risiken behaftet
und kann mit internen oder externen Kosten verbunden sein. Ebenso können versteckte Mängel
des erworbenen Unternehmens den Erfolg einer Akquisition gefährden und/oder erhebliche Mehraufwendungen verursachen. Zukünftige Akquisitionen könnten daher negative Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Die ALNO Gruppe erhöht durch die Begebung der Schuldverschreibungen ihren Verschuldungsgrad. Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft künftig aufnehmen darf. In der Vergangenheit hat die ALNO Gruppe einen Teil
ihrer Verbindlichkeiten nicht fristgemäß erfüllen können.
Die ALNO AG wird mit der Emission der Schuldverschreibungen ihren Verschuldensgrad weiter erhöhen. Eine Kapitalerhöhung im November 2012 und die Sanierungsbeiträge der finanzierenden
Konsortialbanken (Commerzbank AG, Südwestbank AG, Baden-Württembergischen Bank und
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch) ermöglichten die Rückführung von Bankverbindlichkeiten, was zu
einer Erhöhung der Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Relation zur Bilanzsumme) führte. Zum
31. Dezember 2012 betrug die Eigenkapitalquote -4,4 % (Vorjahr: -45,9 %). Im Zuge der Begebung der Schuldverschreibungen sowie weiterer Bankenfinanzierungen wird sich die Eigenkapitalquote wieder verringern.
Die Anleihebedingungen enthalten keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft gleichrangig mit den Schuldverschreibungen aufnehmen darf. Jede Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkeiten (Fremdkapital) erhöht die Verschuldung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft verpflichtet sich im Rahmen der Schuldverschreibungen zu jährlichen Zinszahlungen und zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen am 14. Mai 2018. In der Vergangenheit hat
die ALNO Gruppe nicht immer fristgerecht ihre Zahlungsverpflichtungen, insbesondere gegenüber
den Konsortialbanken und ihrem Hauptlieferanten, der Bauknecht Hausgeräte GmbH, erfüllen können. Werden die jährlichen Zinsen nicht fristgemäß gezahlt sowie die Schuldverschreibungen nicht
51
fristgemäß zurückgezahlt, könnte es zu einer Kündigung der Schuldverschreibungen und zur Insolvenz der Gesellschaft kommen. Eine Kündigung könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und zur Insolvenz der Gesellschaft und gegebenenfalls zu einem Totalverlust des investierten Kapitals der Anleger führen.
Ein Großteil der Kunden der ALNO Gruppe in Deutschland ist in Einkaufsverbänden organisiert, die für ihre Mitgliedsunternehmen die wesentlichen Vertragsbestimmungen mit
der ALNO Gruppe in einem Rahmenvertrag aushandeln. Es besteht daher ein Abhängigkeitsrisiko von diesen Einkaufsverbänden.
Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte vornehmlich an Wiederverkäufer, die in Deutschland
größtenteils in Einkaufsverbänden organisiert sind. Im Geschäftsjahr 2012 hat die ALNO Gruppe
über die fünf größten inländischen Einkaufsverbände ca. 46 % des Konzernumsatzes erzielt. Zu
diesen Einkaufsverbänden, die aufgrund ihres Einkaufsvolumens eine starke Verhandlungsposition
haben, bestehen weitestgehend bereits langjährige, etablierte Geschäftsbeziehungen. Jedoch müssen die jeweiligen Rahmenverträge jedes Jahr neu abgeschlossen werden. Insbesondere werden in
diesen Rahmenverträgen auch die Produktpreise für das gesamte laufende Jahr festgelegt, mit der
Folge, dass die ALNO Gruppe unterjährig nur mit zeitlicher Verzögerung von drei Monaten Preiserhöhungen mit den in den jeweiligen Einkaufsverbänden organisierten Kunden vereinbaren kann. Es
besteht damit ein Abhängigkeitsrisiko von diesen Einkaufsverbänden, insbesondere im Hinblick auf
die vereinbarten Preisbestimmungen und das Nachfragevolumen.
Der Wegfall oder eine wesentliche Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung zu einem oder mehreren dieser Einkaufsverbänden, z.B. aufgrund einer Kündigung, würde zu wesentlichen Umsatzeinbußen führen und damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Die ALNO Gruppe ist teilweise von Lieferanten abhängig, die nur schwer substituierbar
sind.
Die ALNO Gruppe bezieht für die Herstellung ihrer Produkte erforderliche Roh- und Hilfsstoffe von
verschiedenen Lieferanten. Aufgrund etablierter Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Lieferanten
bestehen Abhängigkeiten, die die ALNO Gruppe gegebenfalls mit höheren Kosten und/oder einem
erhöhten Risiko hinsichtlich der Qualität der Materialien und der rechtzeitigen Belieferung umgehen
kann. Der Wegfall eines oder mehrerer dieser wesentlichen Lieferanten könnte daher die Geschäftstätigkeit der ALNO Gruppe erheblich beeinträchtigen. Außerdem könnten einzelne Hersteller
die Preise für bestimmte Teile erhöhen oder anderweitige nachteilige Vertragsbedingungen durchsetzen. Eventuelle Kostensteigerungen könnte die ALNO Gruppe in erheblichen Umfang gar nicht
oder erst mit zeitlicher Verzögerung an ihre Kunden weitergeben, da die ALNO Gruppe mit den
Kunden, die in Einkaufsverbänden organisiert sind, ihre wesentlichen Vertragsbestimmungen für
ein ganzes Jahr festlegt und Preiserhöhungen in diesem Zeitraum daher nur mit zeitlicher Verzögerung von drei Monaten durchsetzen kann. Dies könnte sich nachteilig auf die Margen und Erträge
auswirken.
Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass Lieferengpässe wesentlicher Lieferanten den Produktionsablauf zeitweilig beeinträchtigen bzw. die vorübergehende Einstellung der Produktion erforderlich machen. Eine hiermit einhergehende Produktionsstörung könnte die Einhaltung der Lieferverpflichtungen der ALNO Gruppe gegenüber ihren Kunden beeinträchtigen, im Falle von nicht
vollständigen bzw. verspäteten Lieferungen Ansprüche der betroffenen Kunden (insbesondere
Schadensersatzansprüche) auslösen und zu einer Verschlechterung der Kundenbeziehungen bis hin
zu einem dauerhaften Kundenverlust führen. Als weitere Folge könnte die ALNO Gruppe gezwungen sein, ungünstigere Konditionen von Ersatzlieferanten zu akzeptieren. Der Eintritt eines oder
mehrerer der vorgenannten Faktoren könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe auswirken.
52
Die Einkaufspreise der ALNO Gruppe können aufgrund von Preisschwankungen auf den
Rohstoffmärkten ansteigen.
In Abhängigkeit von der weltweiten bzw. europäischen Nachfrage besteht grundsätzlich ein Verfügbarkeits- und Preisrisiko für bestimmte Küchenteile. Dies gilt vor allem für solche Küchenteile,
die als Rohstoff Metalle, Glas oder Holzwerkstoffe verwenden. Ein Anstieg der Rohstoffpreise, die
gegebenenfalls auch wechselkursbedingt sein können, könnte damit zu einem deutlichen Anstieg
der Einkaufspreise dieser Materialien führen. Zusätzlich könnte sich ein Anstieg der Energie- oder
Kraftstoffkosten erheblich nachteilig auf die Produktions- oder Transportkosten der ALNO Gruppe
auswirken.
Mögliche Kostensteigerungen kann die ALNO Gruppe in erheblichen Umfang gar nicht oder erst mit
Verzögerung an ihre Kunden weitergeben, da die ALNO Gruppe die Verkaufspreise für ihre Küchenmöbel gegenüber den überwiegend in Einkaufsverbänden organisierten Kunden für ein ganzes
Jahr festlegt und Preiserhöhungen in diesem Zeitraum daher nicht durchsetzen kann. Dies könnte
sich erheblich nachteilig auf die Margen und Erträge der ALNO Gruppe auswirken. Der Eintritt eines
oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Die ALNO Gruppe ist Wechselkursrisiken ausgesetzt.
Die ALNO Gruppe betreibt einen Teil ihrer Geschäfte in den Währungen Schweizer Franken, Britisches Pfund, Vereinigte Arabische Emirate Dirham ("AED") und US Dollar. Im Geschäftsjahr 2012
wurden von ihren Auslandsgesellschaften mit einem Sitz außerhalb des Euroraums Umsatzerlöse in
Fremdwährungen in Höhe von EUR 31,9 Mio. ausgewiesen, was 7,1 % der Konzernumsatzerlöse
entspricht. Durch die geplante Expansion in ausländische Märkte, z.B. in den USA oder China,
könnte der Anteil der Umsatzerlöse in Fremdwährungen zukünftig nicht unerheblich steigen. Dies
könnte das Wechselkursrisiko zukünftig weiter erhöhen. Die ALNO Gruppe sichert sich gegenüber
Währungsschwankungen derzeit nicht ab. Wechselkursschwankungen, insbesondere bei einem Anstieg des Anteils der in Fremdwährungen abgerechneten Lieferungen, könnten sich nachteilig auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe auswirken.
Fehlerhafte Produkte könnten zu Umsatzausfällen und erheblichen Haftungsansprüchen
sowie zu einem Reputationsverlust führen.
Die von der ALNO Gruppe hergestellten Produkte könnten mit Fehlern behaftet bzw. mangelhaft
sein. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung des Absatzes der Produkte und Leistungen bei Kunden
oder gegebenenfalls zu entsprechenden Ersatzansprüchen führen. Hierbei ist die ALNO Gruppe
auch von der Qualität der zugelieferten Materialien abhängig sowie einer fachmännischen Auslieferung und Installation der Produkte durch Drittunternehmen, die trotz Qualitätsprüfung nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die ALNO
Gruppe in derartigen Fällen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen auf
Zahlung von Vertragsstrafen ausgesetzt sein könnte, sowie anderweitigen Haftungsansprüchen
oder strafrechtlichen Rechtsfolgen unterliegen könnte. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,
dass Folgeschäden bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von der ALNO Gruppe gelieferten Produkte deutlich übersteigt. Bei gehäuftem Auftreten von Mängeln oder gravierenden Einzelmängeln kann zusätzlich das Ansehen der Produkte der ALNO Gruppe Schaden nehmen, was zu
wesentlichen Umsatzeinbußen führen kann. Ferner ist auch bei fehlerhaften Materialien, die die
ALNO Gruppe mangelhaft erworben hat, oder fehlerhaftem Transport oder Installation nicht sichergestellt, dass die ALNO Gruppe bei den verantwortlichen Drittunternehmen in vollem Umfang
Regress nehmen kann. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte daher zu
einer erheblichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe
führen.
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Die ALNO Gruppe ist auf eine funktionierende Logistik und einen reibungslosen Betrieb
ihrer IT-Systeme angewiesen. Eine Beeinträchtigung der Logistik kann insbesondere
während Produktionshochphasen zu erheblichen finanziellen Einbußen der ALNO Gruppe
führen.
Die ALNO Gruppe ist auf eine funktionierende Logistik angewiesen, insbesondere während der Produktionshochphasen von September bis November eines jeweiligen Kalenderjahres. Störungen bei
der Anlieferung der für die Produktion der Küchenmöbel erforderlichen vielfältigen Materialien oder
Komponenten könnten zu einem vorübergehenden Produktionsausfall und letztlich zu erheblichen
Lieferverzögerungen führen. Auch die rechtzeitige Auslieferung der fertigen Produkte an die Endkunden stellt hohe Anforderungen an die Organisation. Lieferverzögerungen können zu erheblichen
Umsatzeinbußen und Schadensersatzansprüchen führen, aber auch den Verlust wichtiger Kunden
und einen erheblichen Vertrauensverlust im Markt zur Folge haben.
Ein Großteil der Produktion, der Lagerverwaltung, des Kundenservicecenters und Rechnungswesens der ALNO Gruppe wird computerunterstützt betrieben. Ein Ausfall der Computer- oder Produktionsanlagen könnte zu einem Produktionsstillstand und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen der ALNO Gruppe führen. Die ALNO AG hat zudem nahezu ihre gesamten IT-Systeme ausgelagert. Sollte es zu Störungen in dem Vertragsverhältnis über die Erbringung der Dienstleistungen im gesamten IT-Bereich der ALNO AG kommen, würde dies sämtliche Arbeitsabläufe der Datenverarbeitung der Gesellschaft beeinträchtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Unterbrechungen der Produktion in den Betriebsstätten könnten nachteilige Auswirkungen auf die ALNO Gruppe haben.
Durch Unfälle, sonstige Fehler im Betriebsablauf (wie etwa technisches Versagen), Stromausfall,
Streiks, Naturkatastrophen, Anschläge, behördliche Verfügungen und andere Faktoren kann es
zum Ausfall von Produktionsanlagen an einem oder mehreren Produktionsstandorten der ALNO
Gruppe kommen. Infolgedessen kann es zu längeren Produktionsengpässen kommen, die die ALNO
Gruppe regelmäßig nicht durch vorhandene Lagerbestände kompensieren kann. Außerdem hängen
Produktion und Vertrieb der ALNO Gruppe vom effizienten und ungestörten Betrieb ihrer ITSysteme ab. Da IT-Systeme in besonderem Maße für Störungen und Schäden anfällig sind, lässt
sich eine Betriebsstörung oder -unterbrechung dieser Systeme nicht gänzlich ausschließen. Soweit
die betreffenden Schäden nicht durch Betriebsunterbrechungsversicherungen abgedeckt sind, können längere Produktionsausfälle erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Zudem besteht das Risiko, dass Menschen und/oder die Umwelt durch Unfälle oder sonstige Fehler im Betriebsablauf geschädigt werden, was ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe führen und auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Es ist nicht sicher, dass es der ALNO Gruppe zukünftig gelingt, qualifizierte Mitarbeiter
zu gewinnen oder zu halten.
Der Erfolg der ALNO Gruppe hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften sowie weiteren
Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen ab. Die Umsetzung der komplexen Unternehmensstrategie sowie eine effiziente Produktion und der erfolgreiche Vertrieb der Produkte der ALNO Gruppe erfordern qualifiziertes Personal. Der Erfolg der ALNO Gruppe wird auch in Zukunft davon abhängen,
hochqualifizierte Mitarbeiter für diese Bereiche auch in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation
zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Im Fall einer hohen Mitarbeiterfluktuation bzw. eines
Abwerbens von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen durch Wettbewerber der ALNO Gruppe ist es
zudem möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich
erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeiten oder
anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass
es der ALNO Gruppe nicht gelingt, wichtige strategische Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte nachteilige
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO
Gruppe haben.
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Die ALNO Gruppe könnte nicht in der Lage sein, rechtzeitig auf neue Markttrends zu reagieren.
Die Entwicklung von Küchenmöbeln ist durch die häufige Einführung von Verbesserungen sowie
durch ständig wechselnde Anforderungen geprägt. Modische Aspekte und Design haben beim Kauf
von Küchenmöbeln, insbesondere in höherpreisigen Marktsegmenten, eine große Bedeutung. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass der Trend zu sich häufig verändernden Anforderungen der
Verbraucher sich auch zukünftig fortsetzen wird. Der Erfolg der ALNO Gruppe ist damit auch davon
abhängig, neue Trends, Entwicklungen sowie Kundenbedürfnisse vorherzusehen, das Know-how
ständig weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte mit den sich wandelnden Kundenbedürfnissen Schritt halten. Der zukünftige Erfolg der ALNO Gruppe wird daher
auch von der Fähigkeit abhängen, rechtzeitig und kontinuierlich die Produktionsverfahren zu optimieren und Produkte mitzugestalten, die den ständig wachsenden Anforderungen gerecht werden.
Es ist nicht sichergestellt, dass dies der Gesellschaft immer bzw. in ausreichendem Maße gelingt.
Sollte die ALNO Gruppe zukünftig nicht oder nicht rechtzeitig die jeweilige Richtung erkennen, in
die sich Produkte bzw. neue modische Trends entwickeln oder die Produktionsverfahren entsprechend anpassen können, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Auflagen aufgrund umweltrechtlicher Bestimmungen oder Haftungsrisiken für Umweltlasten oder Personenschäden könnten erhebliche Kosten verursachen.
Die Produktion der ALNO Gruppe unterliegt umweltrechtlichen Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften. Die zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften und Genehmigungsauflagen erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zur Aus- und Nachrüstung von Anlagen, können mit erheblichen Aufwendungen verbunden sein. Zusätzlich bestehen Haftungsrisiken für mögliche Umweltlasten. Die Geschäftstätigkeit der ALNO Gruppe ist teilweise mit dem Einsatz von Chemikalien (Lösungsmitteln) verbunden. Auch bei Einhaltung hoher Technik- und Sicherheitsstandards ist nicht
auszuschließen, dass verwendete Chemikalien oder andere umweltgefährdende Substanzen in die
Umwelt gelangen und diese schädigen. Daneben könnte es auch zur Verletzung von Mitarbeitern
oder Dritten oder zur Beschädigung eigenen oder fremden Eigentums kommen, wie z.B. bei unsachgemäßem Umgang mit den eingesetzten Chemikalien, bei fehlerhafter Bedienung von Produktionsanlagen oder bei Leckagen. Sollten Personen, eigenes oder fremdes Eigentum oder die Umwelt geschädigt werden, kann dies zu finanziellen Belastungen führen und verwaltungs-, aufsichtssowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die Stilllegung von Produktionsstätten
oder die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder Grundstücken bzw. bei Baumaßnahmen
können ebenfalls Sanierungs- oder Entschädigungsverpflichtungen ausgelöst werden. Der Eintritt
eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Es ist nicht auszuschließen, dass die von der ALNO Gruppe abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen.
Die ALNO Gruppe hat verschiedene Versicherungen für bestimmte Geschäftsrisiken abgeschlossen,
die sie für branchenüblich hält. Die Gesellschaft kann jedoch nicht gewährleisten, dass der ALNO
Gruppe keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die über die Art oder
den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Der ALNO Gruppe könnten daher Schäden entstehen, gegen die kein oder ein nur unzureichender Versicherungsschutz besteht.
Daneben sind für die Versicherungen regelmäßig Selbstbehalte vereinbart, so dass der ALNO
Gruppe in jedem Versicherungsfall in Höhe des Selbstbehaltes Kosten entstehen würden. Außerdem ist es nicht gewährleistet, dass die ALNO Gruppe auch in Zukunft die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen ausreichend versichern kann.
Insbesondere können Prämienerhöhungen auch dann eintreten, wenn die Versicherung wegen eines Haftungsfalls in Anspruch genommen wird. Prämienerhöhungen, nicht ausreichend abgedeckte
Schadensfälle und Zahlungsverpflichtungen, die aus Selbstbehalten resultieren, könnten nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
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Der Hauptaktionär der Gesellschaft übt einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft
aus.
Der Hauptaktionär Whirlpool Germany GmbH hält 30,58 % der Aktien an der ALNO AG, was ihn in
die Lage versetzt, erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben. Die Whirlpool Germany
GmbH kann alle wesentlichen Entscheidungen, die der Zustimmung der Hauptversammlung mit
drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedürfen, beeinflussen. Darunter fallen insbesondere die
künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und somit auch mittelbar des Vorstands sowie wesentliche Kapitalmaßnahmen, unabhängig vom Abstimmungsverhalten der anderen Aktionäre.
Ausgehend von den Hauptversammlungspräsenzen der vergangenen Jahre könnte die Beteiligungshöhe des Hauptaktionärs ausreichen, um Entscheidungen, die der einfachen Mehrheit bedürfen, herbeizuführen. Dies könnte sich nachteilig auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der
Gesellschaft auswirken, da Beschlüsse, die im Interesse der Gesellschaft stehen, möglicherweise
blockiert oder Beschlüsse, die nicht im Interesse der Anleihegläubiger stehen, gefasst werden
könnten.
Die ALNO Gruppe hat verschiedene Verträge mit Aktionären vereinbart, die aufgrund der
rechtlichen Anforderungen, einem Drittvergleich standzuhalten, mit Risiken verbunden
sind.
Die ALNO AG hat mit bestimmten Aktionären bzw. deren verbundenen Unternehmen Verträge geschlossen und vergütet die im Rahmen dieser Verträge erbrachten Leistungen. Die bedeutendsten
Verträge in diesem Zusammenhang bestehen mit ihrem Hauptlieferanten Bauknecht Hausgeräte
GmbH, einem verbundenen Unternehmen der Whirlpool Germany GmbH. Zum einen besteht mit
der Bauknecht Hausgeräte GmbH ein Liefervertrag, wonach die ALNO einen Großteil ihrer Hausund Küchengeräte für ihre Marken ALNO, WELLMANNN, PINO und IMPULS bezieht und zum anderen hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO Gruppe einen verzinslichen Überziehungsrahmen in zweistelliger Millionenhöhe zur Verfügung gestellt. Der Vorstand der ALNO AG ist der Auffassung, dass diese Vertragsbeziehungen einem Drittvergleich standhalten. Es kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass dies von Steuerbehörden, z.B. im Rahmen einer Sonderprüfung, abweichend beurteilt werden würde. Sollten die Verträge einem Drittvergleich nicht standhalten und
die ausgetauschten Leistungen zurückgewährt werden müssen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Die ALNO Gruppe ist bestimmten Risiken aufgrund von wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt.
Die Gesellschaften der ALNO Gruppe sind im Rahmen des Geschäftsbetriebs sowie im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmaßnahmen und personellen Änderungen, insbesondere der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft in 2011, Herrn Jörg Deisel, in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert. Es ist grundsätzlich nicht möglich, den Ausgang anhängiger oder angedrohter Verfahren zu bestimmen oder vorherzusagen. Sollten Gesellschaften der ALNO Gruppe in einer oder in mehreren der anhängigen
oder möglichen zukünftigen wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ganz oder teilweise unterliegen,
könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
ALNO Gruppe haben.
Eine steuerliche Außenprüfung der ALNO Gruppe ist bislang nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich des Geschäftsjahres 2006 durchgeführt worden. Es kann daher
nicht ausgeschlosen werden, dass es aufgrund einer zukünftigen Außenprüfung durch
die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen kann.
Eine steuerliche Außenprüfung der ALNO Gruppe (Inland) für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
und Umsatzsteuer ist bislang nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich des Geschäftsjahres
2006 durchgeführt worden. Obwohl die Gesellschaft der Auffassung ist, dass sie ihre Steuererklärungen stets vollständig und richtig abgegeben und Steuern in der jeweils geschuldeten Höhe entrichtet hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer unterschiedlichen Betrachtungsweise von Sachverhalten seitens der Finanzverwaltungen – vor allem im Nachgang zu zu-
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künftigen Außenprüfungen der Steuerbehörden – zu Steuernachforderungen sowie Zinszahlungen
aus Steuernachforderungen kommen kann.
Die ALNO Gruppe könnte daher in erheblichem Umfang Steuernachforderungen ausgesetzt sein.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben.
Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für jeden Anleger geeignet.
Jeder potentielle Anleger sollte prüfen, ob eine Anlage in die Schuldverschreibungen angesichts
seiner jeweiligen Umstände zweckmäßig ist. Insbesondere sollte jeder Anleger:
(a)
über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um eine aussagekräftige Bewertung der Schuldverschreibungen, der Chancen und Risiken der Anlage in die Schuldverschreibungen sowie der in diesem Prospekt enthaltenen oder durch Verweis in Bezug genommenen Informationen vornehmen zu können;
(b)
Zugang zu sowie Kenntnis von geeigneten Analysemethoden haben, um im Kontext seiner
jeweiligen finanziellen Situation und der zu prüfenden Anlageentscheidung die Anlage in die
Schuldverschreibungen und den Einfluss beurteilen zu können, den die Schuldverschreibungen auf sein gesamtes Anlageportfolio ausüben werden;
(c)
über ausreichende finanzielle Reserven und Liquidität verfügen, um alle mit der Anlage in
die Schuldverschreibungen verbundenen Risiken ausgleichen zu können, auch für den Fall,
in dem Kapital oder Zinsen in einer oder mehrerer Währungen zu zahlen sind, oder in dem
die Währung des Kapitals oder der Zinsen eine andere ist als die Währung des potentiellen
Anlegers;
(d)
die Bedingungen der Schuldverschreibungen gründlich lesen und verstehen; und
(e)
in der Lage sein (entweder selbst oder mit der Hilfe von Finanzberatern), mögliche Entwicklungen der Wirtschaft, des Zinssatzes und weiterer Faktoren, die die Anlage beeinflussen
können und seine Fähigkeit, die jeweiligen Risiken tragen zu können, zu beurteilen.
Die Investitionen bestimmter Anleger unterliegen Investmentgesetzen und –verordnungen bzw.
der Überwachung oder Regulierung durch bestimmte Behörden. Jeder potentielle Anleger sollte
einen Finanzberater hinzuziehen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang (i) die Schuldverschreibungen für ihn geeignete Investitionen darstellen, (ii) die Schuldverschreibungen als Sicherheiten für verschiedenen Arten der Kreditaufnahme genutzt werden können, und (iii) andere Beschränkungen auf den Kauf oder die Verpfändungen von Schuldverschreibungen Anwendung finden. Finanzinstitute sollten ihre Rechtsberater oder die geeignete Regulierungsbehörde hinzuziehen, um die geeignete Einordnung der Schuldverschreibungen nach den jeweilig anwendbaren Risikokapitalregeln oder nach vergleichbaren Bestimmungen festzustellen.
Vor der Begebung der Schuldverschreibungen existiert für diese kein Markt und es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen
entstehen wird oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird. In einem illiquiden Markt
könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann.
Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Gesellschaft in den Open Market der Deutschen
Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen
wurde beantragt. Es besteht jedoch das Risiko, dass kein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entstehen wird oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird. Allein die Tatsache,
dass die Schuldverschreibungen der Gesellschaft in den Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
einbezogen werden können, führt nicht zwingend zu größerer Liquidität als bei außerbörslich gehandelten Schuldverschreibungen. In einem illiquiden Markt besteht für den Anleger das Risiko,
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dass er seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu einen angemessenen Marktpreis veräußern
kann. Die Möglichkeit des Verkaufs der Schuldverschreibungen kann darüber hinaus in einzelnen
Ländern weiteren Beschränkungen unterliegen.
Die Anleihegläubiger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Schuldverschreibungen aufgrund einer Verletzung von Folgepflichten der Gesellschaft oder aus anderen Gründen
nicht mehr in den Entry Standard für Anleihen der Frankfurter Wertpapierbörse oder den
Handel an einer anderen Börse einbezogen werden und dadurch die Handelbarkeit der
Schuldverschreibungen nicht oder nur noch schwer gewährleistet wird.
Die Schuldverschreibungen der Gesellschaft sollen in den Open Market der Deutschen Börse AG
(Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen einbezogen werden. Aufgrund dieser Einbeziehung ist die Gesellschaft zu verschiedenen Folgepflichten und
Verhaltensstandards verpflichtet. Die Nichterfüllung der Folgepflichten und die Nichteinhaltung der
Verhaltensstandards führen grundsätzlich zu verschiedenen Rechtsfolgen, die auch den Ausschluss
der Schuldverschreibungen vom Handel an einer Wertpapierbörse beinhalten können. Hierdurch
kann es dazukommen, dass Anleihegläubiger ihre Schuldverschreibungen nicht oder nur noch
schwer handeln können und dadurch einen wesentlichen Nachteil erleiden.
Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern.
Die Entwicklung des Marktpreises der Schuldverschreibungen hängt von verschiedenen Faktoren
ab, wie den Veränderungen des Zinsniveaus, der Politik der Notenbanken, allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen, der Inflationsrate sowie fehlender oder überhöhter Nachfrage nach den
Schuldverschreibungen. Die Anleihegläubiger sind damit dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. Wenn ein Anleihegläubiger die Schuldverschreibungen bis zur
Endfälligkeit behält, werden die Schuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen zurückgezahlt.
Der Marktpreis der Schuldverschreibungen könnte sinken, falls die Kreditwürdigkeit der
ALNO Gruppe insgesamt oder der Gesellschaft sich verschlechtert oder die Marktteilnehmer ihre Einschätzung über deren Kreditwürdigkeit ändern, z. B. wegen möglicher
zukünftiger Änderungen von Rechnungslegungsstandards und damit von Abschlussposten.
Sofern - beispielsweise aufgrund der Verwirklichung eines des auf die Gesellschaft bezogenen Risikos – sich die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Gesellschaft ihre aus den Schuldverschreibungen resultierenden Verpflichtungen voll erfüllen kann, wird der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesellschaft ihre aus den Schuldverschreibungen resultierenden Verpflichtungen voll erfüllen kann, sich tatsächlich nicht verringert,
können Marktteilnehmer dies dennoch anders wahrnehmen und der Marktpreis der Schuldverschreibungen deshalb sinken. Weiterhin könnte sich die Einschätzung von Marktteilnehmern zu der
Kreditwürdigkeit unternehmerischer Kreditnehmer allgemein oder von Kreditnehmern, die in derselben Branche wie die Unternehmen der ALNO Gruppe tätig sind, nachteilig verändern. Sofern
eines dieser Risiken eintritt, könnten Dritte die Schuldverschreibungen nur zu einem geringeren
Kaufpreis als vor dem Eintritt des Risikos zukaufen gewillt sein. Unter diesen Umständen wird der
Marktpreis der Schuldverschreibungen fallen.
Die Konzernrechnungslegung der Gesellschaft erfolgt nach IFRS. Die Einzelabschlüsse der ALNO
AG wie auch der deutschen Tochtergesellschaften der Gesellschaft werden nach den Regeln des
HGB aufgestellt. Neue oder geänderte Bilanzierungsregeln könnten zu Anpassungen der jeweiligen
Bilanzposten der Gesellschaft führen. Dies könnte zu einer anderen Wahrnehmung der Marktteilnehmer in Bezug auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft führen. Als Folge besteht das Risiko,
dass der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken könnte. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn
sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern.
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Die auf Euro lautenden Schuldverschreibungen können für solche Anleger ein Währungsrisiko bedeuten, für die der Euro eine Fremdwährung darstellt. Ferner könnten Regierungen und zuständige Behörden künftig Devisenkontrollen oder Kapitalkontrollen einführen.
Die Schuldverschreibungen lauten auf Euro. Wenn der Euro für einen Anleihegläubiger eine
Fremdwährung darstellt, ist dieser Anleihegläubiger dem Risiko von Veränderungen von Wechselkursen ausgesetzt, die den Ertrag der Schuldverschreibung beeinträchtigen können. Veränderungen von Wechselkursen können vielfältige Ursachen wie bspw. makroökonomische Faktoren, Spekulationen und Interventionen durch Notenbanken und Regierungen haben. Außerdem könnten,
wie es in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist, Regierungen und Währungsbehörden Devisenkontrollen einführen, die den jeweiligen Wechselkurs nachteilig beeinflussen könnten. Des Weiteren könnten aufgrund der Finanz- bzw. Staatschuldenkrise im Raum der Europäischen Union von
einzelnen Staaten Kapitalkontrollen eingeführt werden. Im Ergebnis könnten Anleger weniger Kapital oder Zinsen als erwartet oder gar kein Kapital oder Zinsen erhalten.
Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen
Willen Rechte gegenüber der Gesellschaft zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach
den Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG) Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen.
Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen
Rechte gegenüber der Gesellschaft zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr
2009 (SchVG) Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Sofern ein Gemeinsamer Vertreter
für alle Anleihegläubiger ernannt wird, könnte ein bestimmter Anleihegläubiger ganz oder teilweise
das Recht, seine Rechte gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen oder durchzusetzen, verlieren.
Ein Rating der Schuldverschreibungen könnte sich verschlechtern. Zudem könnten von
Dritten erstellte Ratings über die Gesellschaft oder deren Schuldverschreibungen erstellt
werden, die sich negativ auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken.
Die Schuldverschreibungen wurden von der Scope Ratings GmbH geratet. Ein Rating der Schuldverschreibungen oder der Gesellschaft könnte sich über ihre Laufzeit verschlechtern. Ein Rating
adressiert teilweise die Fähigkeit der Gesellschaft, den Verpflichtungen der Anleihebedingungen
nachzukommen sowie Kreditrisiken bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen
auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit erfolgen. Ein Rating kann aber nicht sämtliche potentiellen Auswirkungen aller Risiken in Bezug auf die Struktur, den Markt, zusätzliche oben beschriebene Risikofaktoren oder sonstige Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf den Wert der Schuldverschreibungen haben könnten. Ein Rating stellt daher keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder
Halten von Schuldverschreibungen der Gesellschaft dar und kann jederzeit durch die Rating Agentur, die das Rating erstellt hat, überprüft, ausgesetzt oder zurückgenommen werden. Es besteht
keine Gewähr dafür, dass ein Rating durch eine Rating Agentur für eine gewisse Zeit gleich bleibt,
sich nicht verschlechtert oder ganz zurückgenommen wird, sollte dies nach Ansicht der Rating
Agentur erforderlich sein. Die Aussetzung, Verschlechterung oder Rücknahme eines Ratings durch
eine oder mehrere Rating Agenturen könnte sich erheblich nachteilig auf den Kurs und den Handel
der Schuldverschreibungen der Gesellschaft sowie die Kosten, Bedingungen und Konditionen für
die Finanzierung der ALNO Gruppe insgesamt auswirken.
Es besteht zudem das Risiko, dass eine Rating Agentur, die nicht mit einem Rating durch die Gesellschaft beauftragt wurde, ein Rating der Schuldverschreibungen oder der Gesellschaft anfertigt
und dieses ohne Zustimmung der Gesellschaft veröffentlicht. Ein solches Rating könnte schlechter
sein als das Rating, das die Schuldverschreibungen der Gesellschaft von der Scope Ratings GmbH
oder einer anderen Rating Agentur erhalten hat. Dies könnte zu einer anderen Wahrnehmung der
Marktteilnehmer in Bezug auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft führen. Als Folge besteht das
Risiko, dass der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken könnte.
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Anleger könnten beim Verkauf der Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt einen geringeren Erlös erzielen.
Der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen kann höher sein als der Marktwert der Schuldverschreibungen zum Emissionszeitpunkt. Der Betrag, den der Anleger im Falle eines Verkaufs der
Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt erhält, kann ebenfalls erheblich niedriger sein als
der Betrag, der von der Gesellschaft am Endfälligkeitstag (bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen am Ende ihrer Laufzeit) oder am vorzeitigen Rückzahlungstag (bei Rückzahlung der
Schuldverschreibungen nach ihrer Kündigung durch die Gesellschaft oder die Gläubiger) zu zahlen
wäre.
Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte infolge von Änderungen des
Marktzinses fallen.
Die Schuldverschreibungen sind bis zur Rückzahlung festverzinslich. Der Inhaber von festverzinslichen Wertpapieren unterliegt insbesondere dem Risiko, dass sich der Kurs für die Wertpapiere infolge einer Änderung der gegenwärtigen Zinssätze im Kapitalmarkt (Marktzins) verändert. Während der Nominalzinssatz eines festverzinslichen Wertpapiers während der Dauer des Wertpapiers
fest ist, ändern sich die Marktzinsen üblicherweise täglich. Wenn sich der Marktzins ändert, ändert
sich der Marktpreis für das Wertpapier in die entgegengesetzte Richtung. Wenn der Marktzins, z.B.
im Falle von steigenden Inflationsraten, steigt, fällt üblicherweise der Kurs des Wertpapiers. Wenn
der Marktzins fällt, steigt normalerweise der Kurs für ein festverzinsliches Wertpapier. Anleger sollten sich bewusst sein, dass sich Änderungen des Marktzinses nachteilig auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken und im Falle eines Verkaufs vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die
Inhaber der Schuldverschreibungen führen können. Wenn der Inhaber der Schuldverschreibungen
seine Schuldverschreibungen bis zum Ende der Laufzeit hält, sind die Änderungen im Marktzins für
ihn ohne Bedeutung, wenn die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zurückgezahlt werden.
Für Anleger, die die angebotenen Schuldverschreibungen in einem Betriebsvermögen halten oder
die aus anderen Gründen Bücher mit einem (regelmäßigen) Vermögensstatus (Bilanz) führen müssen, besteht das Risiko, dass der Wert der Schuldverschreibungen während ihrer Laufzeit sinkt und
sie, obgleich sie die Schuldverschreibungen weiter halten, nicht liquiditätswirksame Verluste infolge von notwendig werdenden buchmäßigen Abschreibungen ausweisen müssen.
Die Gesellschaft könnte weitere Schuldverschreibungen begeben.
Die Gesellschaft kann weitere Schuldverschreibungen ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen aufweisen. Die
Emission solcher mit den zu begebenden Schuldverschreibungen im Wettbewerb stehender
Schuldverschreibungen kann sich auf den Wert der zu begebenden Schuldverschreibungen auswirken.
Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter
Umstände bis zum Tag der Lieferung der Schuldverschreibungen berechtigt ist, von dem
Übernahmevertrag zurückzutreten.
Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände
nach Abschluss des Vertrages berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören insbesondere wesentliche nachteilige Änderungen in den nationalen oder
internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen, wesentliche
Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts, insbesondere an der Frankfurter
Wertpapierbörse. Close Brothers hat sich den Rücktritt vom Übernahmevertrag zudem für den Fall
vorbehalten, dass das Zuteilungsvolumen an Investoren weniger als EUR 40 Mio. beträgt und die
Bauknecht Hausgeräte GmbH nicht auf ihr vorzeitiges Kündigungsrecht im Hinblick auf das von ihr
gewährte Darlehen in Höhe von rund EUR 30 Mio. verzichtet. Sofern Close Brothers vom Übernahmevertrag zurücktritt, wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sofern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und Anleger haben keinen Anspruch auf die Lie-
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ferung der Schuldverschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen durch die Zahlstelle an die Anleger.
Es besteht das Risiko, dass die Rendite des einzelnen Anlegers durch Steuerlast gemindert wird.
Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen oder vom Anleger der Schuldverschreibungen bei
Verkauf oder Rückzahlung der Schuldverschreibungen realisierte Gewinne sind in seiner Heimatrechtsordnung oder in anderen Rechtsordnungen, in denen er Steuern zahlen muss, möglicherweise steuerpflichtig. Die Gesellschaft wird dem Anleger der Schuldverschreibungen keine zusätzlichen Beträge für derartige Steuern oder Abgaben zahlen.
Die in diesem Prospekt enthaltenen steuerlichen Ausführungen geben die Ansicht der Gesellschaft
auf der Basis der zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospekts geltenden Gesetzgebung wieder.
Eine hiervon abweichende steuerliche Behandlung durch die Finanzbehörden und -gerichte kann
jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen die in diesem Prospekt aufgeführten
steuerlichen Erwägungen nicht als alleinige Grundlage für die Entscheidung zur Anlage in die
Schuldverschreibungen aus steuerlicher Sicht dienen, da insbesondere auch die individuelle Situation eines jeden Anlegers zu berücksichtigen ist. Die in diesem Prospekt enthaltenen steuerlichen
Überlegungen sind daher nicht als maßgebliche Information oder Steuerberatung zu verstehen und
stellen keine Zusicherung oder Garantie im Hinblick auf das Eintreffen bestimmter steuerlicher
Konsequenzen dar. Folglich sollten Anleger vor der Entscheidung zum Kauf der Schuldverschreibungen ihren Steuerberater um Rat fragen. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die
steuerlichen Konsequenzen einer Anlage in die Schuldverschreibungen.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts
Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (die "ALNO AG" oder die "Gesellschaft" und zusammen
mit ihren Konzerntochtergesellschaften "ALNO" oder die "ALNO Gruppe") übernimmt gemäß § 5
Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts
(der "Prospekt") und erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Prospekt richtig sind
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres
Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage dieses
Prospekts wahrscheinlich verändern können.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung
der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.
Gegenstand des Prospekts
Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem
Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich von 45.000 Schuldverschreibungen im
Nennbetrag von EUR 1.000 fällig zum 14. Mai 2018 mit einer jährlichen Verzinsung von 8,5 %. Die
erste Zinszahlung erfolgt am 14. Mai 2014 und die weitern Zinszahlungen erfolgen am 14. Mai
2015, am 14. Mai 2016, am 14. Mai 2017 und am 14. Mai 2018 und falls der Zinsfälligkeitstermin
nicht auf einen Geschäftstag fällt, am nächsten Geschäftstag. Die Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht und stellen Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß §§ 793 ff. BGB
dar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. Die Schuldverschreibungen tragen die folgenden Wertpapierkennziffern:
ISIN: DE000A1R1BR4
WKN: A1R1BR
Börsenkürzel: ANOA
Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen
Die Schaffung und Begebung der Schuldverschreibungen wurde vom Vorstand am 23. April 2013
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen. Der Tag der Begebung der Schuldverschreibungen
wird voraussichtlich der 14. Mai 2013 sein.
Clearing
Die Schuldverschreibungen werden zunächst durch eine vorläufige Inhaber-Globalurkunde (die
"vorläufige Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der
Nummer HRB 7500 mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee
61, 65760 Eschborn, ("Clearstream") hinterlegt wird.
Schuldverschreibungen, die durch die vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, werden gegen
Schuldverschreibungen, die durch eine Inhaber-Dauerglobalurkunde (die "Dauerglobalurkunde";
und jede der vorläufigen Globalurkunde und der Dauerglobalurkunde eine "Globalurkunde") ohne
Zinsscheine verbrieft sind, nicht früher als 40 Tage nach dem Tag der Begebung gemäß den in den
Anleihebedingungen dargelegten Bestimmungen ausgetauscht. Insbesondere ein solcher Austausch und jegliche Zinszahlung auf durch die vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage von Bescheinigungen, wonach der wirtschaftliche Eigentümer der durch die vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine U.S.-
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Person ist, gemäß den Regelungen und Betriebsverfahren von Clearstream. Zahlungen auf die vorläufige Globalurkunde erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen. Es werden keine Einzelurkunden und keine Zinsscheine begeben.
Die Schuldverschreibungen sind für das Clearing durch Clearstream angenommen worden.
Hauptzahlstelle
Hauptzahlstelle für die Emittentin ist das Bankhaus Neelmeyer Aktiengesellschaft, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 4425 mit Sitz in Bremen und
der Geschäftsanschrift: Am Markt 14-16, 28195 Bremen (die "Zahlstelle"). Die angegebene Zahlstelle ist auch Zahlstelle für alle Anleger aus Luxemburg und Österreich.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Prospekt enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen
sind alle Aussagen in diesem Prospekt, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in den Abschnitten "Risikofaktoren", "Geschäftstätigkeit" und "Jüngste Entwicklungen und Ausblick" und überall dort, wo der Prospekt Angaben über
die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der
Gesellschaft, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, enthält. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren
auf den gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen durch die Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Nichteintritt bzw. Eintritt dazu führen kann, dass die
tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen
ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Deshalb sollten unbedingt die
Abschnitte "Risikofaktoren", "Geschäftstätigkeit" und "Jüngste Entwicklungen und Ausblick" gelesen werden, die eine ausführlichere Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die
Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und auf die Industriezweige, in denen die Gesellschaft tätig
ist, nehmen können.
In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt in Bezug
genommenen zukünftigen Ereignisse möglicherweise nicht eintreten. Die Gesellschaft kann daher
nicht für den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklung einstehen. Im Übrigen wird
darauf hingewiesen, dass weder die Gesellschaft noch Close Brothers Seydler Bank AG ("Close
Brothers") die Verpflichtung übernehmen, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in
die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen
anzupassen.
Hinweise zu Währungs- und Finanzangaben
Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit "EUR"
für Euro, beziehungsweise "TEUR" für Tausend Euro vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Sofern Zahlenangaben in einer anderen Währung aufgeführt sind, ist dies ausdrücklich bei
der betreffenden Zahl bzw. den betreffenden Zahlen durch die Bezeichnung der entsprechenden
Währung vermerkt.
Einzelne Zahlen- und Prozentangaben in diesem Prospekt wurden kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. In Tabellen addieren sich solche Zahlenangaben unter Umständen nicht
genau zu den in den Tabellen gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen.
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Hinweise zu Quellen der Marktdaten und Informationen von Seiten Dritter
Dieser Prospekt enthält Informationen von Seiten Dritter, insbesondere in Form von Branchen- und
Marktdaten und Berechnungen und Statistiken, die aus Branchenberichten und -studien, kommerziellen Veröffentlichungen und öffentlich erhältlichen Informationen entnommen sind. Die Gesellschaft hat diese Informationen korrekt wiedergegeben. Soweit dies der Gesellschaft bekannt ist
und sie es aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnte, wurden im
Prospekt keine Tatsachen unterschlagen, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder
irreführend gestalten würden. Dennoch sollten Anleger diese Informationen sorgfältig abwägen.
Marktstudien basieren häufig auf Informationen und Annahmen, die möglicherweise weder exakt
noch sachgerecht sind, und ihre Methodik ist von Natur aus vorausschauend und spekulativ. Der
Prospekt enthält ferner auf Marktdaten Dritter bezogene Schätzungen der Gesellschaft, denen veröffentlichte Marktdaten oder Zahlenangaben aus öffentlich zugänglichen Quellen zugrunde liegen.
Anleger sollten berücksichtigen, dass die Einschätzungen der Gesellschaft auf solchen Marktstudien
Dritter beruhen. Die ALNO AG und Close Brothers haben die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte ihren Studien zu Grunde gelegt haben, nicht überprüft und übernehmen daher keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben aus Studien Dritter.
Bei der Erstellung dieses Prospekts wurde auf die im Folgenden genannten Quellen zurückgegriffen:




bbw Trendreport Markt und Verbraucher, Küchenmöbel 2010/2011, November 2010, S. 63
bis 71 ("Marken aus Sicht der Verbraucher") ("bbw Studie 2010")
Centre for Industrial Studies ("CSIL"), The European Market for Kitchen Furniture, July 2012
– R2847 ("CSIL Studie 2011")
Gesellschaft für Konsumforschung, Pressemitteilung vom 29.01.2013;
Gesellschaft für Konsumforschung, Präsentation Küchenmöbel DE Q4 2011, Februar 2013
("GfK Studie 2012");

Gesellschaft für Konsumforschung, Geomarketing, Pressemitteilung vom 12.12.2012;

Sachverständigenrat der Bundesregierung, Jahresgutachten 2012/2013

Statistisches Bundesamt, Deutschland – diverse Pressemitteilungen ("Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung");
Einsichtnahme in Dokumente
Die nachstehend aufgeführten Dokumente können in Papierform für die Laufzeit der Schuldverschreibungen während der üblichen Geschäftszeiten bei der ALNO AG, Heiligenberger Str. 47,
88629 Pfullendorf, sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alno.de eingesehen
werden:

die Satzung der Gesellschaft,

dieser Wertpapierprospekt,

die Anleihebedingungen,

der Ratingbericht,

die geprüften Konzernabschlüsse der ALNO AG für die jeweils am 31. Dezember 2011 und
am 31. Dezember 2012 abgelaufenen Geschäftsjahre nach IFRS,
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
den geprüften Jahresabschluss der ALNO AG für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene
Geschäftsjahr nach HGB.
Künftige Geschäftsberichte und Zwischenberichte der Gesellschaft werden bei der Gesellschaft erhältlich sein sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alno.de veröffentlicht werden.
Angaben zur Verwendung dieses Prospekts durch Finanzintermediäre
Die Gesellschaft hat der Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt
am Main ("Close Brothers") die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieses Prospekts ab
Veröffentlichung des Prospekts bis voraussichtlich einschließlich 10. Mai 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich erteilt und erklärt
diesbezüglich, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren
Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen übernimmt.
Die Zustimmung ist an keine weitere Bedingungen geknüpft.
Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die Anleger zum
Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten.
Liste und Identität der Finanzintermediäre, die den Prospekt verwenden dürfen:
Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main
Angaben wie etwa neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Billigung
des Prospekts unbekannt waren, zu veröffentlichen sind, und Angaben des Ortes, an dem sie erhältlich sind, werden wie folgt bekannt gegeben:
Es ist niemand befugt, andere als die in diesem Prospekt gemachten Angaben oder Tatsachen zu
verbreiten. Sofern solche Angaben dennoch verbreitet werden sollten, dürfen derartige Angaben
oder Tatsachen nicht als von der ALNO Gruppe oder Close Brothers autorisiert betrachtet werden.
Weder die nach diesen Regeln erfolgte Überlassung dieses Prospektes noch das Angebot, der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen darunter stellen eine Gewährleistung dar, dass
(i) die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu einem Zeitpunkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospektes oder zu einem nach der Veröffentlichung eines Nachtrags oder einer
Ergänzung zu diesem Prospekt liegenden Zeitpunkt zutreffend sind, oder (ii) keine wesentliche
nachteilige Veränderung in der Geschäftstätigkeit oder der Finanzlage der Emittentin, die wesentlich im Zusammenhang mit der Begebung und dem Verkauf der Schuldverschreibungen ist, zu einem Zeitpunkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospektes, oder zu einem nach der
Veröffentlichung eines Nachtrags oder einer Ergänzung zu diesem Prospekt.
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ANGEBOT, ZEICHNUNG UND VERKAUF DER
SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Das Angebot
Die Gesellschaft bietet 45.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000, fällig zum
14. Mai 2018 mit einer jährlichen Verzinsung von 8,5 % zum Erwerb an (das "Angebot"). Die
Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die untereinander im gleichen Rang und mindestens im
gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird.
Das Angebot setzt sich zusammen aus:
(i)
einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem
für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die "Zeichnungsfunktionalität") (das "Öffentliche Angebot"), welches ausschließlich durch die Gesellschaft durchgeführt wird. Close Brothers nimmt nicht an dem Öffentlichen Angebot teil.
(ii)
einer "Privatplatzierung" an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in
bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die durch Close Brothers durchgeführt wird.
Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot und
die Privatplatzierung. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für
Schuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungsangebote jeglicher Höhe beginnend ab dem
Nennbetrag einer Schuldverschreibung abgeben.
Öffentliches Angebot und Zeichnung
Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg und ist nicht auf bestimmte
Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot
durch die Veranstaltung von Roadshowterminen in Luxemburg und insbesondere durch die geplante Schaltung von Werbeanzeigen im Luxemburger Wort kommuniziert. In Österreich wird das Angebot durch die Meldung des Angebots zum Emissionskalender der Österreichischen Kontrollbank
kommuniziert.
Die Schuldverschreibungen werden öffentlich über die Zeichnungsfunktionalität angeboten. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen
stellen möchten, müssen diese über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums
(wie nachstehend definiert) stellen. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRAAnschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der
Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt und in der Lage ist (der "Handelsteilnehmer").
Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über
die Zeichnungsfunktionalität ein. Close Brothers sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem
zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch mindestens
einmal täglich während des Angebotszeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots
und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weiteren Sperrung wird nachfolgend jeweils als ein
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"Zeitabschnitt" bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt eingegangenen
Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, werden jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt.
Durch die Annahme der Kaufangebote durch Close Brothers kommt ein Kaufvertrag über die
Schuldverschreibungen zustande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist.
Bei Anlegern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die
Teilnahme am öffentlichen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein
Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für
den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch Close Brothers in ihrer
Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt.
Privatplatzierung
Die Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und
Japan wird durch Close Brothers gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen durchgeführt.
Angebotszeitraum
Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, Zeichnungsangebote abzugeben, beginnt voraussichtlich am 29. April 2013 und endet voraussichtlich am 10. Mai 2013 um
12 Uhr (der "Angebotszeitraum"). Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum für
das Öffentliche Angebot jedoch vor dem bezeichneten Termin, und zwar mit dem Börsentag, an
dem die Überzeichnung eingetreten ist. Eine "Überzeichnung" liegt vor, wenn der Gesamtbetrag (i)
der im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität eingestellten und an
Close Brothers in ihrer Funktion als Orderbuchmanager übermittelten Zeichnungsangebote und (ii)
der im Wege der Privatplatzierung bei Close Brothers eingegangenen Zeichnungsangebote den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen übersteigt.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums sowie weitere Angebotszeiträume
oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) veröffentlicht. Zudem wird die Gesellschaft erforderlichenfalls
einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der BaFin billigen lassen und in derselben Art und Weise
wie diesen Prospekt veröffentlichen.
Bevorrechtigte Zuteilung
Die Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz hat sich bereits im Vorfeld verpflichtet, Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 15 Mio. zu zeichnen. Der Swiss Entrepreneur AG wird bevorrechtigt zugeteilt.
Zuteilung
Die Zuteilung erfolgt mit Ausnahme der bevorrechtigten Zuteilung nach dem Prinzip First Come –
First Serve, d.h. die Wahrscheinlichkeit für eine Zuteilung erhöht sich für einen Anleger je früher er
seinen Zeichnungsauftrag erteilt.
Dies bedeutet, dass solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellten
und durch Close Brothers bestätigten Kaufangebote sowie (ii) die Close Brothers im Rahmen der
Privatplatzierung im selben Zeitabschnitt zugegangenen Kaufangebote grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt.
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Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Entscheidung hinsichtlich der Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt eingegangenen Kaufangebote gemeinsam zwischen der Gesellschaft und Close
Brothers.
Im Übrigen ist die Gesellschaft zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsangebote zu
kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte
Zeichnungsgebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei
dem er sein Zeichnungsangebot abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen erfragen.
Lieferung und Abrechnung
Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität gezeichneten Schuldverschreibungen wird durch Close Brothers vorgenommen.
Die Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität werden nach der Annahme durch Close
Brothers, abweichend von der üblichen zweitägigen Valuta für die Geschäfte an der Frankfurter
Wertpapierbörse, mit Valuta zum Begebungstag, d.h. voraussichtlich dem 14. Mai 2013, ausgeführt. Close Brothers hat sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Gesellschaft verpflichtet,
die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines Finanzkommissionärs
für Rechnung der Gesellschaft zu übernehmen und an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots
zeichnenden Anleger entsprechend der Zuteilung zu liefern und gegenüber diesen abzurechnen.
Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags
für die jeweiligen Schuldverschreibungen.
Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt
durch Close Brothers entsprechend dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug gegen Zahlung des
Ausgabebetrages, voraussichtlich ebenfalls am 14. Mai 2013.
Close Brothers ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug aller Kosten und Gebühren an die Gesellschaft entsprechend einem voraussichtlich am 26. April 2013 zwischen der Gesellschaft und Close Brothers zu schließenden Übernahmevertrag weiterzuleiten.
Bei Anlegern in Luxemburg oder Österreich, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang
zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt.
Ausgabepreis, Verzinsung und Rendite
Der Ausgabepreis für jede Schuldverschreibung beträgt EUR 1.000,00 und entspricht 100 % des
Nennbetrags. Die Schuldverschreibungen werden vom 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum 14.
Mai 2018 (ausschließlich) mit einem jährlichen Zinssatz von 8,5 % verzinst. Die Zinsen sind nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung auf die Schuldverschreibungen erfolgt am 14. Mai 2014.
Die jährliche Rendite je Schuldverschreibung beträgt 8,5% des Nennbetrags abzüglich der
individuellen Transaktionskosten. Die jährliche Rendite ist auf Grundlage eines Ausgabepreises von
EUR 1.000 je Schuldverschreibung berechnet, unter der Annahme, dass keine vorzeitige
Rückzahlung erfolgt. Diese Rendite ist keine Indikation für eine Rendite in der Zukunft bzw. für
eine Rendite bei einem anderen Preis als EUR 1.000.
Die individuelle Rendite je Schuldverschreibung lässt sich erst am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen bestimmen und berechnet sich aus (i) dem Rückzahlungsbetrag, den gezahlten Zinsen sowie (ii) dem Kaufpreis und (iii) den individuellen Transaktionskosten, sonstigen Kosten und
Steuern.
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Tilgungsbedingungen und – voraussetzungen
Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden jede Schuldverschreibung am 14. Mai 2018 zu 100 % des Nennbetrages von EUR 1.000,- zurückgezahlt.
Die Emittentin kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen die Schuldverschreibungen gegenüber
den Gläubigern durch Mitteilung gemäß den Anleihebedingungen insgesamt jeweils am 14. Kalendertag eines Kalendermonats, erstmals zum 14. Mai 2016, kündigen und zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nebst etwaigen bis zum relevanten Wahl-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag entspricht dem in der Spalte
"Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" aufgeführten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag, der sich auf das
Rückzahlungsjahr bezieht, in das der maßgebliche Wahl-Rückzahlungstag fällt:
Rückzahlungsjahr
Vorzeitiger
lungsbetrag
Rückzah-
14. Mai 2016 (einschließlich) bis 14. Mai 2017 (ausschließlich)
103,00% des Nennbetrags
14. Mai 2017 (einschließlich) bis 14. Mai 2018 (ausschließlich)
102,00% des Nennbetrags
Begebung, Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen und Ergebnis
Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 14. Mai 2013 ausgegeben. Die Anzahl der
zu emittierenden Schuldverschreibungen wird nach dem Ende des Angebotszeitraums gemäß den
erhaltenen Kaufangeboten bestimmt und wird zusammen mit dem Ergebnis des Angebots voraussichtlich am 13. Mai 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) veröffentlicht.
Übernahme
Gemäß einem voraussichtlich am 26. April 2013 zu schließenden Übernahmevertrag (der "Übernahmevertrag") hat sich die Gesellschaft verpflichtet, Schuldverschreibungen an die Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstrasse 27 -29, 60313 Frankfurt am Main (der "Sole Global Coordinator") auszugeben, und Close Brothers hat sich verpflichtet, vorbehaltlich des Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger
zu übernehmen und sie den Anlegern, die im Rahmen des Angebots Zeichnungsangebote abgegeben haben und denen Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnen.
Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände
nach Abschluss des Vertrages berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören insbesondere wesentliche nachteilige Änderungen in den nationalen oder
internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen, wesentliche
Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts, insbesondere an der Frankfurter
Wertpapierbörse. Close Brothers hat sich den Rücktritt vom Übernahmevertrag zudem für den Fall
vorbehalten, dass das Zuteilungsvolumen an Investoren weniger als EUR 40 Mio. beträgt und die
Bauknecht Hausgeräte GmbH nicht auch ihr vorzeitiges Kündigungsrecht im Hinblick auf das von
ihr gewährte Darlehen in Höhe von rund EUR 30 Mio. verzichtet. Sofern Close Brothers vom Übernahmevertrag zurücktritt, wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sofern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und Anleger haben keinen Anspruch auf die Lie-
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ferung der Schuldverschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen durch die Zahlstelle an die Anleger.
Einbeziehung in den Börsenhandel
Für die Schuldverschreibungen wurde die Einbeziehung in den Open Market der Deutsche Börse AG
(Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen beantragt.
Der Entry Standard für Anleihen sowie der Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse) stellen keinen "geregelten Markt" im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente ("MiFID") dar. Eine Einbeziehung in einen "geregelten Markt" im Sinne der Richtlinie
2004/39/EG erfolgt nicht. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Mai 2013. Die Gesellschaft behält sich vor, vor dem 14. Mai 2013 einen Handel
per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen.
Kosten der Anleger im Zusammenhang mit dem Angebot
Die Gesellschaft wird dem Anleger keine Kosten oder Steuern in Rechnung stellen. Anleger sollten
sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und
Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Haus- und Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen.
Rating
Die Schuldverschreibungen der Gesellschaft wurden von der Scope Ratings GmbH, Lennéstraße 5,
10785 Berlin, mit dem Rating B- mit stabilem Ausblick bewertet. Die Scope Ratings GmbH hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Scope Ratings GmbH ist als Ratingagentur gemäß
EU-Verordnung 1060/2009 registriert und verfügt über eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es handelt sich bei dem genannten Rating um ein Rating der
Anleihe selbst. Die Scope Ratings GmbH definiert ein Rating der Note B- wie folgt: Die Emission
weist unter Rating- und Risikogesichtspunkten eine geringe Bonität mit erhöhtem Ausfallrisiko auf.
Der Ratingbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) veröffentlicht.
Die Scope Ratings GmbH hat der Aufnahme der vorstehenden Angaben über das Unternehmensrating in der vorstehenden Form und in dem vorstehenden Zusammenhang zugestimmt.
Voraussichtlicher Zeitplan
24. April 2013
Billigung des Prospekts durch die BaFin und Notifizierung an die
CSSF und FMA
Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite
der Gesellschaft (www.alno.de)
18. April 2013
Beginn der Roadshow
26. April 2013
Ende der Roadshow
29. April 2013
Beginn des öffentlichen Angebots
10. Mai 2013
Ende des öffentlichen Angebots
13. Mai 2013
Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de)
14. Mai 2013
Voraussichtliche Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den
Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen
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Verkaufsbeschränkungen
Allgemeines
Close Brothers wird sich im Übernahmevertrag verpflichten, alle einschlägigen Vorschriften in den
Ländern, in denen sie Verkaufs- oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Emission der
Schuldverschreibungen durchführt oder in denen sie den Prospekt oder andere die Platzierung
betreffende Unterlagen besitzen oder ausgeben wird, einzuhalten.
Europäischer Wirtschaftsraum
In Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum und jeden Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (jeder dieser Mitgliedstatten auch einzeln als "Mitgliedsstaat" bezeichnet) wird
Close Brothers im Übernahmevertrag zusichern und sich verpflichten, dass keine Angebote der
Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in einem Mitgliedsstaat gemacht worden sind und
auch nicht gemacht werden, ohne vorher einen Prospekt für die Schuldverschreibungen zu veröffentlichen, der von der zuständigen Behörde in einem Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem
jeweiligen Umsetzungsgesetz des Mitgliedstaates zur Prospektrichtlinie genehmigt wurde oder ohne das ein Prospekt gemäß des jeweiligen Umsetzungsgesetzes des Mitgliedstaates nach Artikel 18
der Prospektrichtlinie an die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates notifiziert wurde,
es sei denn, das Angebot der Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in dem jeweiligen Mitgliedsstaat ist aufgrund eines Ausnahmetatbestandes erlaubt.
Vereinigte Staaten von Amerika
Die Schuldverschreibungen sind und werden im Rahmen dieses Angebots nicht gemäß dem US
Securities Act von 1933 (in der jeweils geltenden Fassung, der "US Securities Act") registriert
und dürfen im Rahmen dieses Angebots innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an
oder für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert ("Regulation S")) weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies erfolgt gemäß
einer Befreiung von den Registrierungspflichten des US Securities Act oder in einer Transaktion,
die nicht unter den Anwendungsbereich des US Securities Act fällt.
Close Brothers und die Gesellschaft haben im Übernahmevertrag gewährleistet und sich verpflichtet, dass weder sie noch eine andere Person, die auf ihre Rechnung handelt, die Schuldverschreibungen im Rahmen dieses Angebots innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft
hat noch Schuldverschreibungen im Rahmen dieses Angebots anbieten oder verkaufen wird, es sei
denn, dies geschieht gemäß Regulation S unter dem US Securities Act oder einer anderen Ausnahmevorschrift von der Registrierungspflicht. Demgemäß haben Close Brothers und die Gesellschaft gewährleistet und sich verpflichtet, dass weder sie noch ein verbundenes Unternehmen ("affiliate" im Sinne von Rule 405 des US Securities Act) direkt oder durch eine andere Person, die in
ihrem bzw. deren Namen handelt, Maßnahmen ergriffen haben oder ergreifen werden, die gezielte
Verkaufsbemühungen ("directed selling efforts" im Sinne von Rule 902(c) der Regulation S unter
dem US Securities Act) darstellen.
Die Schuldverschreibungen werden nach Maßgabe der Vorschriften des United States Treasury Regulation § 1.163-5(c)(2)(i)(D) ("TEFRA D Regeln" oder "TEFRA D") begeben. Close Brothers wird
im Übernahmevertrag gewährleisten und sich verpflichtet, dass, soweit nicht nach den TEFRA D
Regeln erlaubt,
(a)
sie keine Schuldverschreibungen angeboten oder verkauft hat und während der Sperrfrist
keine Schuldverschreibungen an einen US-Bürger oder eine in den Vereinigten Staaten
oder U.S. Gebieten befindliche Person verkaufen oder anbieten wird und keine Schuldverschreibungen, die während der Sperrfrist verkauft werden, innerhalb der Vereinigten
Staaten oder U.S. Gebieten geliefert hat bzw. liefern wird;
(b)
sie während der Sperrfrist Maßnahmen eingeführt hat und diese während der Sperrfrist
beibehalten wird, die dazu dienen, sicher zu stellen, dass ihre Arbeitnehmer oder Beauf-
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tragten, die direkt in den Verkaufsprozess der Schuldverschreibungen involviert sind, sich
bewusst sind, dass die Schuldverschreibungen während der Sperrfrist nicht an einen USBürger oder eine in den Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten befindliche Person angeboten oder verkauft werden dürfen, es sei denn, dies ist nach den TEFRA D Regeln erlaubt;
(c)
sofern es sich bei ihr um einen US-Bürger handelt, sie die Schuldverschreibungen nur zum
Zwecke des Wiederverkaufs im Zusammenhang mit ihrer ursprünglichen Begebung kauft
und dass, sofern sie Schuldverschreibungen auf eigene Rechnung behält, dies nur im Einklang mit den Vorschriften der TEFRA D Regeln 1.163-5(c)(2)(i)(D)(6) geschieht; und
(d)
im Hinblick auf jedes verbundene Unternehmen, welches während der Sperrfrist solche
Schuldverschreibungen von ihr zum Zwecke des Angebots oder des Verkaufs erwirbt, sie
die Zusicherungen und Verpflichtungen gemäß den Absätzen (a), (b) und (c) für jedes
verbundene Unternehmen wiederholt und bestätigt.
Die Begriffe in diesem Absatz haben die ihnen durch den U.S. Internal Revenue Code und den darauf basierenden Vorschriften (inklusive den TEFRA D Regeln) zugemessene Bedeutung.
Großbritannien
Close Brothers wird zusichern und sich verpflichten, dass
(a)
sie jegliche Einladung oder Veranlassung zur Aufnahme von Investmentaktivitäten im Sinne des § 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in der derzeit gültigen Fassung)
("FSMA") in Verbindung mit der Begebung oder dem Verkauf der Schuldverschreibungen
nur unter Umständen, in denen § 21 Absatz 1 FSMA auf die Gesellschaft keine Anwendung findet, entgegengenommen oder in sonstiger Weise vermittelt hat oder weitergeben
oder in sonstiger Weise vermitteln wird bzw. eine solche Weitergabe oder sonstige Art der
Vermittlung nicht veranlasst hat oder veranlassen wird; und
(b)
sie bei ihrem Handeln hinsichtlich der Schuldverschreibungen in dem, aus dem oder anderweitig das Vereinigte Königreich betreffend alle anwendbaren Bestimmungen des
FSMA eingehalten hat und einhalten wird.
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VERWENDUNG DER ERLÖSE, EMISSIONSKOSTEN UND
INTERESSEN DRITTER
Verwendung der Erlöse
Die Gesellschaft erhält bei Gesamtplatzierung der Schuldverschreibungen einen Bruttoerlös von
EUR 45 Mio. Abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden nachfolgend beschriebenen Kosten
wird der Nettoemissionserlös, unter der Annahme vollständiger Platzierung der Schuldverschreibungen, circa EUR 43,3 Mio. betragen. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen platziert werden,
fällt der Nettoemissionserlös niedriger aus.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den erzielten Nettoemissionserlös für folgende Zwecke, zu verwenden:



Finanzierung der Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland. Das Wachstum soll sowohl organisch als auch durch Zukäufe von kleineren bis mittleren Unternehmen im Inund Ausland erfolgen. (Mittelverwendung ca. EUR 12-18 Mio.),
Ausweitung der Working Capital Finanzierung vor dem Hintergrund des geplanten organischen Wachstums und der Rückführung von fälligen Verbindlichkeiten an die Bauknecht
Hausgeräte GmbH (Mittelverwendung ca. EUR 15-20 Mio.), und
Sachanlageinvestitionen (Mittelverwendung ca. EUR 5-7 Mio.).
Soweit und solange der Nettoemissionserlös noch nicht für andere, insbesondere die oben genannten Zwecke benötigt wird, beabsichtigt die Gesellschaft, diesen in liquiden kurzfristigen Bankeinlagen, Geldmarktinstrumenten, Staatsanleihen mit kurzen Laufzeiten oder ähnlichen Instrumenten
anzulegen, damit er bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung steht.
Emissionskosten
Die Höhe der gesamten durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen entstehenden Kosten wird
(einschließlich der Übernahmeprovision für Close Brothers) auf bis zu EUR 1,7 Mio. geschätzt.
Interessen Dritter an dem Angebot
Close Brothers steht im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen in einem
vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft. Bei erfolgreicher Durchführung des Angebots erhält
Close Brothers eine Provision für die Übernahme und Platzierung der Schuldverschreibungen, deren Höhe unter anderem von der Höhe des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen im
Rahmen des Angebots abhängt. Insoweit besteht ein geschäftliches Interesse an der erfolgreichen
Durchführung des Angebots.
73
KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kapitalisierung und Verschuldung der ALNO Gruppe zum
31. Dezember 2012 auf Basis des geprüften Konzernabschlusses nach IFRS für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr und des Rechnungswesens der ALNO AG. Die gekennzeichneten Angaben stammen aus dem Rechnungswesen der Gesellschaft und sind ungeprüft.
Zum 31. Dezember 2012
ALNO Gruppe
Nach IFRS
vor
Ausgabe der Unternehmensanleihe
TEUR
Kurzfristige Schulden ................................
148.140
0
davon: garantiert* ................................
148.140
nicht garantiert* ................................
besichert* .........................................................
2.894
145.246
unbesichert* ................................
27.574
Langfristige Schulden ................................
davon: garantiert* ................................
21.014
6.560
nicht garantiert* ................................
2.162
besichert* .........................................................
25.412
unbesichert* ................................
-7.462
Eigenkapital ...............................................................
70.095
Gezeichnetes Kapital ................................
3.258
Kapitalrücklage .............................................................
Gesetzliche Rücklage ................................
462
-81.507
Kumuliertes Konzernergebnis ................................
Nicht beherrschende Anteile ................................
Kapitalausstattung gesamt**................................
230
168.252
*
Diese Angaben sind ungeprüft und stammen dem Rechnungswesen der Gesellschaft.
**
Diese Angaben sind ungeprüft. Im IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Summe aus kurzfristige Schulden, langfristige Schulden und Eigenkapital.
74
Zum 31. Dezember 2012
ALNO Gruppe
Nach IFRS
vor
Ausgabe der Unternehmensanleihe
TEUR
5.402
Zahlungsmittel*............................................................
0
Zahlungsmitteläquivalente ................................
0
Zum Handel gehaltene Wertpapiere................................
Liquidität1) ................................................................
5.402
Kurzfristige finanzielle Forderun0
gen ................................................................
1.532
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten** ...............................
Kurzfristiger Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ................................
Kurzfristige übrige Finanzverbindlich32.248
keiten***................................................................
Kurzfristige Finanzverbindlichkei33.780
ten2) ................................................................
Kurzfristige Nettofinanzverschul28.378
dung3)................................................................
2.181
Langfristige Bankverbindlichkeiten**** ...........................
0
Ausgegebene Anleihen................................
Langfristige übrige Finanzverbindlichkeiten***** ...............................................................
1.878
Langfristige Finanzverbindlichkei4.059
ten4) ................................................................
Nettofinanzverschuldung5) ................................
32.437
*
Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Flüssige Mittel.
**
Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr.
***
Diese Angaben sind ungeprüft. Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Summe aus kurzfristige übrige
Finanzverbindlichkeiten (enthalten in kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten), kurzfristige sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten (enthalten in kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) und kurzfristige Gesellschafterdarlehen.
****
Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit 1
bis 5 Jahre.
*****
Diese Angaben sind ungeprüft. Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Summe aus langfristige übrige
Finanzverbindlichkeiten (enthalten in langfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten) und langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (enthalten in langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten).
1)
Diese Angabe ist ungeprüft.
2)
Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt sich aus der Summe der kurzfristigen Bankverbindlichkeiten und der kurzfristigen übrigen Finanzverbindlichkeiten.
3)
Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt die Differenz der kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und der Liquidität.
4)
Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt sich aus der Summe der langfristigen Bankverbindlichkeiten und der langfristigen übrigen Finanzverbindlichkeiten.
5)
Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt sich aus der Summe aus kurzfristigen Nettofinanzverbindlichkeiten und
langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Zum 31. Dezember 2012 bestand in der ALNO Gruppe folgende Eventualverbindlichkeit: Die ALNO
AG hat am 26. April 2012 gegenüber ihrer 85 %-igen (zum 31. Dezember 2012) Tochtergesellschaft ALNO Middle East einen sog. "Comfort Letter" (Patronatserklärung) abgegeben. Mit dieser
Patronatserklärung sichert die ALNO AG der ALNO Middle East bis zum 31. März 2013 zu, nach den
Regularien der Aufsichtsbehörde in der Freihandelszone in Dubai ("JAFZA"), für alle Verbindlich-
75
keiten einzustehen. Die Verbindlichkeiten der ALNO Middle East gegenüber Dritten betrugen per
31. Dezember 2012 ca. AED 7,2 Mio. (ca. EUR 1,5 Mio.).
Im Übrigen bestanden zum 31. Dezember 2012 Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von EUR 0,4 Mio.
Die Zahlungsmittel der Gesellschaft werden ohne die Begebung der Schuldverschreibungen oder
anderweitige Finanzierungsmaßnahmen voraussichtlich bis zum 31. Mai 2013 ausreichen (siehe
"Risikofaktoren – Unternehmensbezogene Risikofaktoren – Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis
zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Dies
könnte zur Folge haben, dass das Geschäftskapital der ALNO Gruppe nicht ausreicht, laufenden
Zahlungsverpflichtungen der ALNO Gruppe nachzukommen. Dies könnte zu einer Insolvenz der
Gesellschaft und gegenbenenfalls zu einem Totalverlust des investierten Kapitals der Anleger führen.").
Nach Begebung der Schuldverschreibungen wird sich der Verschuldungsgrad der ALNO Gruppe erhöhen (siehe "Risikofaktoren – Unternehmensbezogene Risikofaktoren – Die ALNO Gruppe erhöht
durch die Begebung der Schuldverschreibungen ihren Verschuldungsgrad. Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft künftig aufnehmen darf. In der Vergangenheit hat die ALNO Gruppe einen Teil ihrer Verbindlichkeiten nicht fristgemäß erfüllen können").
76
AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN
Die nachstehend zusammengefassten Finanzinformationen der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 sind aus den geprüften Konzernabschlüssen der ALNO AG zum
31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergeichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum
31. Dezember 2012 entnommen bzw. abgeleitet, die jeweils nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, (für Zwecke dieses Prospekts "IFRS") und
den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt
worden sind, bzw. dem Rechnungswesen der Gesellschaft entnommen.
Die Konzernabschlüsse nach IFRS zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 wurden
von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Alle genannten Abschlüsse sind im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt. Die nachstehend ausgewählten Finanzdaten sollten in Verbindung mit dem Abschnitt "Erläuterung und Analyse der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage", den in diesem Prospekt enthaltenen geprüften Konzernabschlüssen sowie den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen weiteren Finanzdaten und informationen gelesen werden.
77
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen der ALNO Gruppe, wie
sie aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichzahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
Umsatzerlöse ..........................................................................
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ..................
Sonstige betriebliche Erträge .......................................................
Gesamtleistung .......................................................................
Materialaufwand ........................................................................
Personalaufwand........................................................................
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................
Restrukturierungsertrag (-aufwand) (+ = Aufwand / - = Ertrag)*
EBITDA**................................................................................
Zuschreibungen auf Sachanlagen .................................................
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ......................................................................................
Betriebliches Ergebnis (EBIT)*** ...........................................
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ...................................
Finanzerträge ............................................................................
Finanzaufwendungen ................................................................
Finanzergebnis........................................................................
Ergebnis vor Ertragsteuern .....................................................
Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag).....................................
Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis .............
davon nicht beherrschende Anteile ...............................................
davon Anteil Aktionäre der ALNO AG ............................................
Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) ....................
2012
TEUR
467.297
-1.993
7.062
472.366
271.907
97.900
92.611
TEUR
452.810
882
6.270
459.962
286.398
98.529
94.169
TEUR
446.258
396
9.798
456.452
257.948
97.204
84.376
8.962
986
-
-24.338
5.204
-
2.965
13.959
2.768
12.104
-11.118
93
10.382
11.535
-1.060
-12.178
906
-13.084
-0,78
15.902
-10.698
-3.351
72
11.239
-14.518
-25.216
345
-25.561
-1,04
15.850
877
-276
9.004
10.822
-2.094
-1.217
203
-1.420
0
-1.420
-0,05
*
Im IFRS Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: Restrukturierungsergebnis (+
= Aufwand / - = Ertrag).
**
EBITDA: Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis (Ergebnis aus at
Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBITDA
als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes.
***
EBIT (betriebliches Ergebnis) ist dabei definiert als das Konzernjahresfehlbetrag/ Konzern-Periodenergebnis vor
Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen). Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBIT als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes.
78
Konzernbilanzen
Die nachstehende Übersicht zeigt die Konzernbilanzen der ALNO Gruppe aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum
31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012.
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte .....................................................
Sachanlagen..............................................................................
Finanzanlagen ...........................................................................
At Equity bewertete Anteile .........................................................
Finanzforderungen .....................................................................
Aktive latente Steuern ................................................................
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................
Sonstige Vermögenswerte...........................................................
Langfristige Vermögenswerte .................................................
Vorräte .....................................................................................
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................
Sonstige Vermögenswerte...........................................................
Ertragsteuererstattungsansprüche................................................
Flüssige Mittel............................................................................
Kurzfristige Vermögenswerte .................................................
Summe Aktiva .........................................................................
Passiva
Gezeichnetes Kapital ................................................................
Kapitalrücklage ..........................................................................
Gesetzliche Rücklage ................................................................
Kumuliertes Konzernergebnis ......................................................
Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG..........................
Nicht beherrschende Anteile ...................................................
Eigenkapital ............................................................................
Rückstellungen für Pensionen ......................................................
Passive latente Steuern ..............................................................
Sonstige Rückstellungen .............................................................
Sonstige Finanzverbindlichkeiten..................................................
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand ..........................
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten.......................................................
Langfristige Schulden .............................................................
Sonstige Rückstellungen .............................................................
Gesellschafterdarlehen................................................................
Sonstige Finanzverbindlichkeiten..................................................
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten.......................................................
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Kurzfristige Schulden ..............................................................
Summe Passiva .......................................................................
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
5.088
72.278
3.431
2.181
2.665
0
636
319
86.598
28.181
32.360
7.511
7
3.041
71.100
157.698
5.989
73.490
3.168
871
1.319
0
1.283
335
86.455
25.915
40.056
4.953
48
2.243
73.215
159.670
8.685
75.668
2.595
0
1.057
408
563
237
89.213
24.452
44.773
4.395
17
5.402
79.039
168.252
45.231
42.437
-157.390
-69.722
16.973
257
3.773
13.057
781
67.847
45.916
-187.107
-73.344
17.999
350
3.192
10.482
756
70.095
3.258
462
-81.507
-7.692
230
-7.462
20.284
201
2.298
4.027
730
82
34.923
7.712
365
73.130
60
32.839
5.627
365
99.082
34
27.574
5.505
365
14.919
101.688
9.408
194
192.497
157.698
86.824
8.269
8
200.175
159.670
118.190
8.770
391
148.140
168.252
Konzern-Kapitalflussrechnungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Kapitalflussrechnungen der ALNO Gruppe, die den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen
zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
79
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Konzernjahresfehlbetrag/ Konzern-Periodenergebnis ......................
Ertragsteuern ............................................................................
Finanzergebnis ..........................................................................
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen........................................................................................
Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................
Erhaltene Ertragsteuern ..............................................................
Gezahlte Ertragsteuern ...............................................................
Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ...............................................................................
Erhaltene Zinsen........................................................................
Gezahlte Zinsen .........................................................................
Eliminierung von zahlungsunwirksamen Posten
Veränderung der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für Pensionen und abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand.....................................................................
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen ...............
Zahlungswirksame Veränderung der sonstigen
Rückstellungen......................................................................
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working
Capital Veränderungen............................................................
Veränderung des Working Capitals
Veränderung der Vorräte........................................................
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte...................................
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Schulden .........................................
Für die laufende Geschäftstätigkeit eingesetzte (-) bzw.
erhaltene Nettozahlungsmittel (+) .........................................
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in
Immaterielle Vermögenswerte ................................................
Sachanlagen.........................................................................
Finanzanlagen ......................................................................
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe ......................................
Einzahlungen aus Abgängen
Sachanlagen .........................................................................
Finanzanlagen.......................................................................
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten .........................................
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten .............................................
Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten ............................
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen............................................
Auszahlungen für Finanzierungskosten..........................................
Für die Finanzierungstätigkeit erhaltene (+) bzw. eingesetzte (-) Nettozahlungsmittel................................................
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds .........
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres...........................
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds ................
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres ....................
80
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
-13.084
906
1.060
-25.561
345
14.518
-1.420
203
2.094
12.104
95
-215
15.902
7
-282
15.850
-2.768
48
-159
163
93
-10.219
472
55
-10.403
523
68
-7.072
5.197
1.639
1.207
-24.056
2.430
-558
-4.493
-5.224
-4.804
-6.754
-33.020
4.435
-3.457
2.266
1.982
11.870
-9.156
3.775
9.881
36.649
24.186
11.540
-3.261
34.378
-575
-15.220
-152
-
-1.937
-16.660
-66
-
-1.212
-12.997
-459
-1.190
1.647
-14.300
1.214
311
-17.138
121
1.000
-14.737
1.500
-7.519
10.000
-1.493
0
-4.121
26.095
-1.923
2.400
-41.876
-20.776
46.200
-1.907
2.488
20.051
-15.959
-272
1.258
-5
981
-348
981
1
634
3.682
634
1
4.317
Segmentberichterstattung
Die nachstehende Tabelle zeigt die Außenumsätze und das Segmentergebnis vor Ertragssteuern
(EBT) pro Segment der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012. Die Zahlen entstammen den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum
31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012.
Außenumsätze nach Segmenten
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- ATG*......................................................................................
Außenumsätze Summe............................................................
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- ATG*......................................................................................
- Sonstige .................................................................................
- Konsolidierung.........................................................................
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Summe .................
*
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
98.331
130.067
117.966
93.252
27.681
467.297
90.415
130.105
112.009
95.183
25.098
452.810
92.266
123.800
109.106
89.236
31.850
446.258
-20.218
-9.694
7.754
4.748
-315
665
4.882
-12.178
-33.729
-21.996
4.332
540
-350
718
25.269
-25.216
-16.808
26.559
9.013
5.575
-5.991
1.119
-20.684
-1.217
Auslandstochtergesellschaften
Geographische Märkte
Die nachstehende Übersicht stellt die Gesamtumsätze der ALNO Gruppe nach Regionen (Deutschland, übriges Europa und übriges Ausland für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar. Die
Zahlen der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 entstammen den geprüften Konzernabschlüssen
nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und
zum 31. Dezember 2012.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
TEUR
Gesamtumsätze nach Regionen
334.620
- Deutschland .......................................................................................
- Übriges Europa...................................................................................
108.089
24.588
- Übriges Ausland..................................................................................
467.297
Summe...............................................................................................
81
2012
TEUR
TEUR
326.397
105.456
20.957
452.810
318.458
107.306
20.494
446.258
ERLÄUTERUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS–,
FINANZ– UND ERTRAGSLAGE
Die folgende Erläuterung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe
bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich anders dargestellt, auf die geprüften IFRSKonzernabschlüsse der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum
31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 sowie den geprüften Jahresabschluss nach HGB
der ALNO AG zum 31. Dezember 2012. Nachfolgend wird der von den Konzernfinanzinformationen
ab dem 1. Januar 2010 umfasste Zeitraum als "Berichtszeitraum" definiert.
Diese Abschlüsse enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Annahmen bezüglich der zukünftigen Geschäftsentwicklung beruhen. Die Ergebnisse der ALNO Gruppe und der ALNO AG könnten
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Erwartungen erheblich abweichen (siehe
"Allgemeine Informationen — Zukunftsgerichtete Aussagen"). Die Darstellung ist im Zusammenhang mit den vorgenannten Abschlüssen sowie den dazugehörigen Erläuterungen zu lesen.
Überblick
Geschäftstätigkeit der ALNO Gruppe
Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Küchenmöbel und Zubehör für den deutschen Markt und den Export. Konzernmuttergesellschaft ist die ALNO AG, die Holding-Funktionen
und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich
Export betreibt. Zur ALNO Gruppe gehören insgesamt fünf Fertigungsstandorte, davon vier in
Deutschland und einer in Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte weltweit mit Absatzschwerpunkten in Deutschland und
Westeuropa, d.h. in Österreich, Großbritannien, Frankreich, in der Schweiz und in den Beneluxstaaten. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Inlandsumsatz ca. 71,4 % und der Auslandsumsatz ca.
28,6 % des Konzernumsatzes. Wichtigster Vertriebspartner in Deutschland sind die Einkaufsverbände, über die im Geschäftsjahr 2012 ca. 92,4 % des Inlandsumsatzes erzielt wurden. Der Auslandsvertrieb wird zentral aus Pfullendorf gesteuert. Für die Marktbearbeitung im Export unterhält
die ALNO AG in drei europäischen Staaten und in den USA eigene Vertriebsgesellschaften. Außerdem hat die Gesellschaft im November 2012 zum Vertrieb ihrer Produkte in China ein Joint Venture
mit einem in Hongkong ansässigen Handelspartner gegründet. Insgesamt arbeitet das Unternehmen mit mehr als 6.000 Vertriebspartnern in 64 Ländern weltweit zusammen.
Die ALNO Gruppe zählt nach eigener Einschätzung mit ihren vier auf die unterschiedlichen Preissegmente zugeschnittenen Marken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO zu den weltweit größten
Küchenmöbelherstellern. Der Marktanteil der ALNO Gruppe in Deutschland belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf ca. 13,7 % gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel und auf ca.
19,6 % gemessen an der verkauften Menge an Küchenmöbeln (Quelle: GfK Studie 2012, S. 44,
43). Der Marktanteil in Europa betrug im Geschäftsjahr 2011 gemessen am Wert der verkauften
Küchenmöbel 3,6% (Quelle: CSIL Studie 2011). Die ALNO Gruppe ist damit zweitgrößter Küchenmöbelhersteller in Deutschland und zählt in Europa zu den Top fünf (Quelle: CSIL Studie 2011, S.
7).
Jeder der insgesamt vier deutschen Produktionsstandorte fertigt ein eigenes Produktionsportfolio.
In Pfullendorf werden Küchen der Marke ALNO entwickelt und hergestellt, das Werk in Enger produziert das Sortiment von WELLMANN. Die Marken IMPULS und PINO werden in Brilon beziehungsweise in Coswig hergestellt. Am Standort Dubai werden Küchenmöbel speziell für das lokale
Projektgeschäft in der Golfregion unter dem Namen AK-5 gefertigt und vertrieben. Die Anteile an
der dortigen Gesellschaft, ALNO Middle East, werden seit 31. Dezember 2012 zu 85 % von der ALNO AG und zu 15 % von Al Khayyat Investments LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, gehalten.
82
Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die ALNO Gruppe Konzernumsatzerlöse von EUR 446,3 Mio. und
einen Konzern-Periodenergebnis von EUR -1,4 Mio.
Konsolidierungskreis
Konzernobergesellschaft ist die in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland (HRB
727041) eingetragene ALNO Aktiengesellschaft. Zum 31. Dezember 2012 waren nach den
Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der ALNO AG zwölf (31. Dezember 2011: neun) inländische und sechs (31. Dezember 2011: drei) ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die
ALNO AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Anteile am Kapital hält. Die Erweiterung des
Konsolidierungskreises im Inland resultiert aus dem mit Wirkung zum 1. Juli 2012 erfolgten Erwerb
der Geschäftsanteile an der logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, der logismo
Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon, sowie der logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E.
GmbH, Coswig (Anhalt). Die Konsolidierungskreisveränderungen im Ausland betreffen die in 2012
neu gegründete ALNO USA Corporation, New York/USA, sowie die mit Wirkung zum 1. April 2012
erworbenen Gesellschaften Built-In Kitchens Ltd., Sevenoaks/Großbritannien und Built-In Living
Ltd., Sevenoaks/Großbritannien. Die ALNO France S.à.r.l., Cagnes-sur-Mèr/Frankreich, wurde zum
31. Dezember 2012 liquidiert
Die ALNO Middle East, wird nach einer Erhöhung der Beteiligungsquote von 50 % im Vorjahr auf
85 % zum 31. Dezember 2012 erstmalig nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Im Vorjahr erfolgte eine Einbeziehung nach der Equity-Methode. Als
Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde der 31. Dezember 2012 gewählt. Im Ergebnis bedeutet dies,
dass die ALNO Middle East für die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 voll zu konsolidieren ist
(mit entsprechendem Ausweis der nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital), während für die
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung die Anteile weiterhin nach der Equity-Methode bewertet
werden und somit das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Anteilen im Finanzergebnis ausgewiesen wird.
Im Vorjahr wurden nach IAS 27 i. V. m. SIC 12 zwei Zweckgesellschaften vollkonsolidiert, bei denen die ALNO AG die wirtschaftliche Beherrschung der Gesellschaften ausübte. Die ALNO AG hielt
an beiden Gesellschaften 100 % der Anteile am Kapital, besaß jedoch keine gesellschaftsvertraglichen Stimmrechte. Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte eine Anwachsung der beiden Gesellschaften auf
die ALNO AG.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft erstellt ihre Konzernabschlüsse seit dem Geschäftsjahr 2005 nach IFRS.
Berücksichtigung von Erträgen
Umsätze werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Lieferung basierend auf den Verkaufsbedingungen abzüglich Retouren, Skonti, Rabatten und Umsatzsteuer gebucht. Als Umsätze
werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierenden Produktverkäufe und damit
verbundene Nebenleistungen ausgewiesen.
Erträge aus erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst,
wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens
gerechnet werden kann.
Sonstige Erträge werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. nach Erbringung der Leistung realisiert.
Finanzergebnis
Im Finanzergebnis werden insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus
Krediten ausgewiesen.
Die Zinserträge und -aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfolgswirksam erfasst.
83
Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert,
sofern sie einem qualifizierten Vermögenswert zuzuordnen sind. Ansonsten werden sie sofort als
Aufwand erfasst.
Ertragsteuern
Die Ertragsteuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten für die laufende und frühere Perioden
werden gem. IAS 12 mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung durch bzw. eine
Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze
und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Zum anderen werden die nach IAS 12 zu ermittelnden latenten Ertragsteuerbe- oder
-entlastungen aus temporären Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen
Wertansätzen nach IFRS und lokaler Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen entweder
als aktive oder als passive latente Steuern ausgewiesen. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben
ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden.
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
wird die Steuerplanung für die nächsten vier Jahre zugrunde gelegt. Weiterhin wird beim Ansatz
von aktiven latenten Steuern berücksichtigt, ob zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug
auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt bestehen.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes
Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise
verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein
künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten vorliegen.
Außerdem werden keine aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem
erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, eines Vermögenswerts oder einer Schuld
im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn durch diesen erstmaligen Ansatz weder das bilanzielle Ergebnis
vor Ertragsteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden
im Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Umsatzsteuer
Erträge, Aufwendungen sowie immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nach Abzug
von Umsatzsteuer erfasst, soweit die Umsatzsteuer von einer Steuerbehörde eingefordert werden
kann oder erstattet wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer
angesetzt. Rückstellungen werden ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer passiviert.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von einer Finanzbehörde erstattet oder an diese abzuführen ist, wird
innerhalb der sonstigen Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung
84
des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des
Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können.
Die Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten.
Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie zu den Ausführungen im Abschnitt
"Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte".
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und sonstige gewerbliche
Schutzrechte, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer
von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben.
Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden
Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Forschungskosten und nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst.
Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der
weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden
als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der
Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:
Jahre
Gebäude ...............................................................................................................................................................
25 – 60
2 – 25
Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen ................................................................................................
EDV-Anlagen ................................................................................................................................ 3 – 7
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung
oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus
dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus
Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der
Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst.
Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden
Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Staatliche Zuwendungen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte nicht,
sondern werden passivisch gemäß IAS 20.24 abgegrenzt und über die Lebensdauer der bezuschussten Vermögenswerte ertragswirksam aufgelöst.
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Finanzierungsleasing
Die ALNO AG ist Leasingnehmer von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken
trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren
sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten im Konzernabschluss aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über
eine kürzere Laufzeit des Leasingvertrags.
Impairment Tests
Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen. Der in Vorjahren der ALNO AG zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR
2.535 wurde aufgrund des durchgeführten Impairment Tests im Geschäftsjahr 2009 vollständig
wertberichtigt. Der bisher verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist in Höhe von TEUR 1.483
der Casawell Gruppe zugeordnet. Die Casawell Gruppe umfasst die Gustav Wellmann GmbH & Co.
KG sowie deren Tochtergesellschaften. Durch die erstmalige Einbeziehung der logismo Gruppe und
der Built-In Gruppe im Jahr 2012 entstanden weitere Geschäftswerte in Höhe von TEUR 241 bzw.
TEUR 2.001. Der im Rahmen des Erwerbs der logismo Gruppe entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit logismo zugeordnet, die aus den drei erworbenen Gesellschaften besteht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ALNO UK, denen der Geschäfts- und Firmenwert der Built-in Gruppe zugeordnet ist, umfasst die ALNO UK sowie deren
Tochtergesellschaften.
Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt anhand von Impairment Tests zum Jahresende sowie unterjährig bei Vorliegen von Anzeichen auf eine Abwertung.
Zur Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für die jeweilige
zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und ihrem Nutzungswert.
Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cash-Flow-Methode auf
Basis der Daten der genehmigten Unternehmensplanung, korrigiert um Erweiterungsinvestitionen
und geplante Restrukturierungen, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei grundsätzlich
vier Jahre. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG wurde der Planungshorizont um
eine Periode auf fünf Jahre verlängert, da die ersten vier Jahre nur negative Planwerte aufwiesen.
Zur Abzinsung der Cash Flows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC1)
einer Gruppe von Vergleichsunternehmen unter Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, Marktrisikoprämie (multipliziert mit dem Beta-Faktor), Wachstumsabschlag in der ewigen Rente,
Fremdkapitalkosten sowie Kapitalstruktur herangezogen. Die Prognose der Cash Flows stützt sich
dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, gestützt auf interne Erfahrungswerte und externe Wirtschaftsdaten.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach Abzug der Veräußerungskosten erfolgt auf der
Grundlage von Gutachten bzw. auf der Grundlage von bestmöglichen internen Schätzungen realistisch zu erwartender Verkaufspreise.
1
Weighted Average Cost of Capital.
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Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Eine Zuschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird gemäß IAS 36 nicht vorgenommen.
Impairment Test für übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten und beim Sachanlagevermögen wird zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen
solcher Anhaltspunkte wird die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 vorgenommen.
Zur Durchführung des Impairment Tests wird der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert oder, soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Mittelzuflüsse zugerechnet werden können,
für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten
werden die kleinsten Einheiten definiert, die selbstständig Zahlungszuflüsse generieren. In der ALNO Gruppe sind dies die einzelnen Gesellschaften.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts
bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und seinem bzw.
ihrem Nutzungswert.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswerts
bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet.
Wenn der Grund für eine früher durchgeführte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. IAS 31.38 in
den Konzernabschluss einbezogen.
Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale
Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit
Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen werden gem. IAS 28.13 grundsätzlich nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogen.
Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale
Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit
Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2
grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten
oder zu den niedrigeren Nettoveräußerungserlösen.
Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden gemäß IAS 2 zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlösen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle direkt dem Produktionsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile
der produktionsbezogenen Gemeinkosten.
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Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere die flüssigen Mittel, Wertpapiere sowie
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte einzustufen, wird kein
Gebrauch gemacht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als "vom Unternehmen
ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)" klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Für zweifelhafte
Forderungen werden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen dem
Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows gebildet.
Die Einzelwertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Vermindert sich
die Wertminderung in den Folgeperioden, wird die Wertberichtigung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Die Wertminderungen und Wertaufholungen
werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung von
Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht.
Die Wertpapiere sowie die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden als "Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale)" eingestuft. Nach dem erstmaligen Ansatz
werden sie grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder bis eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen.
Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten, da kein
aktiver Markt existiert und die Zeitwerte aufgrund nicht vorliegender Unternehmensplanungen
nicht zuverlässig ermittelt werden können. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, werden diese erfolgswirksam erfasst.
Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse
aus dem Vermögenswert erfüllt, ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen worden sind. Die Ausbuchung erfolgt ebenfalls zum Erfüllungstag.
Soweit die Übertragung der finanziellen Vermögenswerte weder dazu führt, dass die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen, noch zurückbehalten werden und die Verfügungsgewalt über die finanziellen Vermögenswerte auf den Erwerber übergegangen sind, werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgebucht. Die aus dieser Übertragung entstandenen oder verbleibenden Rechte und Verpflichtungen werden als Vermögenswert oder Schuld separat erfasst. Verbleibt hingegen die Verfügungsgewalt über die übertragenen
finanziellen Vermögenswerte bei der ALNO Gruppe werden die veräußerten Vermögenswerte in
Höhe des anhaltenden Engagements weiter ausgewiesen. Gleichzeitig wird eine damit verbundene
Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden im Finanzergebnis erfasst.
Die sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, flüssige Mittel zum Nominalwert angesetzt.
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Rückstellungen für Pensionen
Die ALNO Gruppe betreibt ein leistungsorientiertes Versorgungswerk (Defined Benefit Plan) für ehemalige Vorstände und leitende Angestellte im In- und Ausland.
Das ALNO Versorgungswerk ist ein Leistungsplan nach IAS 19.27, der eine direkte Verpflichtung
des Unternehmens enthält, an gegenwärtige und frühere Mitarbeiter vereinbarte Leistungen zu
erbringen; versicherungsmathematische Risiken und Anlagerisiken werden im Wesentlichen vom
Unternehmen getragen. Die Rückstellung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien
(Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 ermittelt, soweit diese nicht durch ein vorhandenes
Planvermögen abgedeckt ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, sämtliche im Geschäftsjahr entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen.
Sonstige Rückstellungen
Eine sonstige Rückstellung wird gemäß IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige — rechtliche und
faktische — Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich ist, die zu einem zuverlässig schätzbaren Abfluss von Ressourcen führen kann. Aufwandsrückstellungen werden generell nicht gebildet.
Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung
der Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich ist. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem
auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag gemäß IAS 37 angesetzt, sofern der Effekt
wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Finanzverbindlichkeiten
Von der Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen, wird kein
Gebrauch gemacht.
Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten. Grundsätzlich
werden alle Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities measured at cost) bilanziert, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen
Gegenleistung inklusive Transaktionskosten entsprechen. In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit
höchstens ein Jahr beträgt. Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht.
Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts der Gesellschafter ausgebuchten Finanzverbindlichkeiten wurden erfolgsneutral im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag erfasst.
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind mit dem geschuldeten, teilweise geschätzten Betrag passiviert und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ebenfalls unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen und mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige
Verbindlichkeiten. Leasingzahlungen werden so in Zins- und Tilgungsanteil der Restschuld aufge-
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teilt, dass über die Periode ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Der
Zinsanteil wird erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen oder eine sonstige Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die in 2012 aufgrund von Forderungsverzichten ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Im Jahr 2011
wurden aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen erfolgswirksam im Restrukturierungsergebnis ausgebucht.
Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung der Konzernabschlüsse sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die
sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen
sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben.
Bei der Annahme der Unternehmensfortführung beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im
Wesentlichen auf die Unternehmensplanung sowie den Eintritt und Umsetzung diverser Bedingungen.
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts und des Anlagevermögens
beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Cash Flow-Prognosen sowie
auf die Abzinsungsfaktoren.
Weitere Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen, indem Annahmen zum erwarteten Eintrittszeitpunkt und zur Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre getroffen werden. Weiterhin erfolgte die
Ermittlung der zukünftigen Steuerentlastungen unter der Prämisse, dass in der Zukunft keine
schädlichen Anteilseignerwechsel erfolgen, die zu einem Wegfall der Verlustvorträge nach §§ 8
Abs. 4 bzw. 8c KStG führen könnten.
Außerdem werden Annahmen und Schätzungen bei der Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für das Anlagevermögen sowie bei der Festlegung der Parameter zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit getroffen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung
unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zeitspanne zwischen Lieferzeitpunkt und
Garantielaufzeit sowie auf die zukünftigen Garantiebelastungen beziehen. Die Wertberichtigungen
auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen ebenfalls Schätzungen, die sich insbesondere auf den erwarteten zukünftigen Mittelzufluss beziehen.
Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt werden. Für lange Laufzeiten war in 2012 eine starke Reduzierung der Anzahl hochwertiger Unternehmensanleihen zu beobachten. Zum 31. Dezember 2012 wurden daher die Kriterien für die Auswahl der einzubeziehenden hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen mit AA-Rating angepasst, um die Anzahl der einbezogenen Anleihen zu erhöhen und weiterhin verlässliche Schätzungen der Abzinsungsfaktoren vornehmen zu können. Für sehr lange Laufzeiten stehen keine hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen als Vergleichsmaßstab zur Verfügung. Die entsprechenden
Abzinsungsfaktoren werden mittels Extrapolation der beobachtbaren Marktrenditen entlang der
Zinsstrukturkurve bestimmt. Eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergab sich
hieraus nicht. Die Auswirkung auf zukünftige Perioden ist voraussichtlich gering.
Diesen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Konzernabschlusses beruhen.
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Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements erfolgen, kann
es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen kommen.
Wesentliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass insbesondere die folgenden Faktoren wesentlich zur Entwicklung des Geschäfts und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe in den
vergangenen drei Geschäftsjahren beigetragen haben und voraussichtlich auch weiterhin einen
wesentlichen Einfluss haben werden:
Konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und Europa
Hauptabsatzmarkt der ALNO Gruppe ist Deutschland mit einem Anteil an den gesamten Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2012 von rund 71,4 %. Weitere wichtige Absatzmärkte in Europa sind insbesondere Österreich und Großbritannien sowie Frankreich, Schweiz und die Beneluxstaaten. Die
Entwicklung des Küchenmöbelmarkts und die Nachfrageentwicklung wird erheblich von der konjunkturellen Lage beeinflusst, deren Entwicklung sich schwer prognostizieren lässt. Eine konjunkturelle Schwächephase erhöht damit erheblich das Risiko einer negativen Absatzentwicklung sowie
des Preisdrucks aufgrund eines zunehmenden Wettbewerbs, während ein konjunktureller Aufschwung auch einen positiven Stimulus auf den Küchenmöbelmarkt haben sollte.
Wettbewerbsintensität auf der Anbieterseite und starke Stellung der Einkaufsverbände
auf der Nachfrageseite
Die ALNO Gruppe ist in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld tätig. Der Absatzmarkt zeichnet
sich aufgrund einer Vielzahl von Wettbewerbern durch einen intensiven Preiswettbewerb aus, was
regelmäßig mit einem Verfall von auf dem Markt durchsetzbaren Preisen einhergeht. Hinzu kommt
die starke Stellung der Einkaufsverbände in Deutschland, in der eine Vielzahl der nationalen Kunden der ALNO Gruppe organisiert sind. Wichtige Vertragsbestimmungen, insbesondere die Verkaufspreise der jeweiligen Produkte, werden von den verschiedenen Einkaufsverbänden für die
Dauer eines Jahres in den Rahmenverträgen für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen zentral ausverhandelt. Eine Intensivierung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Der Wegfall von
Wettbewerbern oder eine anderweitige Verringerung der Wettbewerbsintensität könnte hingegen
positive Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag der ALNO Gruppe haben.
Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt
Die Einkaufspreise einer Vielzahl der von der ALNO Gruppe verwendeten Materialien sind von der
Entwicklung der Rohstoffpreise, insbesondere für Holzwerkstoffe, Glas und Metall, abhängig. Ein
Anstieg dieser Rohstoffpreise könnte damit zu einem Anstieg der Einkaufspreise dieser Komponenten oder Materialien führen. Diese Kostensteigerungen könnten sich negativ auf die Margen der
ALNO Gruppe auswirken, da ein höherer Materialaufwand aufgrund der Rahmenverträge mit den
Einkaufsverbänden im erheblichen Umfang gar nicht oder nur mit Verzögerung an die Kunden weitergereicht werden kann. Eine Reduzierung der Rohstoffpreise könnte hingegen die Einkaufspreise
von Komponenten reduzieren, was positive Auswirkungen auf die Margen der ALNO Gruppe haben
könnte.
Wechselkursschwankungen
Die ALNO Gruppe betreibt einen Teil ihrer Geschäfte in den Währungen Schweizer Franken, Britisches Pfund, AED und US Dollar. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von ihren Auslandsgesellschaften
mit einem Sitz außerhalb des Euroraums Umsatzerlöse in Fremdwährungen in Höhe von EUR 31,9
Mio. ausgewiesen, was 7,1 % der Konzernumsatzerlöse entspricht. Die ALNO Gruppe sichert sich
gegenüber Währungsschwankungen derzeit nicht ab. Wechselkursschwankungen können sich je
nach Verlauf entweder nachteilig oder vorteilhaft auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
ALNO Gruppe auswirken. Durch die geplante Expansion in ausländische Märkte, z.B. in den USA,
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Dubai oder China, könnte der Anteil der Umsatzerlöse in Fremdwährungen zukünftig nicht unerheblich steigen. Dies könnte die Wechselkursabhängigkeit zukünftig weiter erhöhen.
Saisonalität
Der Umsatz, das Geschäftsergebnis und der Finanzierungsbedarf von ALNO Gruppe wird von saisonalen Schwankungen beeinflusst. Die größte Nachfrage nach den Produkten der ALNO Gruppe
lag in der Vergangenheit – und entsprechend dem nach Beobachtung der Gesellschaft in der Küchenmöbelbranche typischen Kaufverhalten der Verbraucher – in den Monaten September bis November eines Kalenderjahres. Entsprechend dieser Saisonalität werden auch die meisten Produkte
innerhalb dieses Zeitraums produziert und ausgeliefert und infolgedessen ein signifikanter Umsatzanteil innerhalb dieses Dreimonatszeitraums realisiert. In den Monaten Juli und August ist der Umsatzanteil hingegen regelmäßig geringer. Umsatzschwankungen haben regelmäßig auch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe.
Finanzierungsaufwand
Das Geschäftmodell der ALNO Gruppe ist kapitalintensiv und die ALNO Gruppe wird auch zukünftig
einen erheblichen Fremdfinanzierungsbedarf haben. Im Falle eines Anstiegs des Zinsniveaus oder
eines Anstiegs des Finanzierungsvolumens können sich die Finanzierungskosten der ALNO Gruppe
weiter erhöhen.
92
Ertragslage
Überblick
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen der ALNO Gruppe, wie
sie den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
Umsatzerlöse ..........................................................................
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ..................
Sonstige betriebliche Erträge .......................................................
Gesamtleistung .......................................................................
Materialaufwand ........................................................................
Personalaufwand........................................................................
Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................
Restrukturierungsertrag (-aufwand) (+ = Aufwand / - = Ertrag)*
EBITDA**................................................................................
Zuschreibungen auf Sachanlagen .................................................
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ......................................................................................
Betriebliches Ergebnis (EBIT)*** ...........................................
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ...................................
Finanzerträge ............................................................................
Finanzaufwendungen ................................................................
Finanzergebnis........................................................................
Ergebnis vor Ertragsteuern .....................................................
Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag).....................................
Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis .............
davon nicht beherrschende Anteile ...............................................
davon Anteil Aktionäre der ALNO AG ............................................
Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) ....................
2012
TEUR
467.297
-1.993
7.062
472.366
271.907
97.900
92.611
TEUR
452.810
882
6.270
459.962
286.398
98.529
94.169
TEUR
446.258
396
9.798
456.452
257.948
97.204
84.376
8.962
986
-
-24.338
5.204
-
2.965
13.959
2.768
12.104
-11.118
93
10.382
11.535
-1.060
-12.178
906
-13.084
-0,78
15.902
-10.698
-3.351
72
11.239
-14.518
-25.216
345
-25.561
-1,04
15.850
877
-276
9.004
10.822
-2.094
-1.217
203
-1.420
0
-1.420
-0,05
*
Im IFRS Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: Restrukturierungsergebnis (+
= Aufwand / - = Ertrag).
**
EBITDA: Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis (Ergebnis aus at
Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBITDA
als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes.
***
EBIT (betriebliches Ergebnis) ist dabei definiert als der Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen). Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBIT als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Umsätze und Ergebnisse der ALNO Gruppe waren innerhalb des Berichtszeitraums wesentlich
durch Restrukturierungsmaßnahmen geprägt.
Vergleich der Ertragslage für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012
Verglichen wird die Ertragslage der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 auf
Basis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen aus den geprüften Konzernabschlüssen nach
IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum
31. Dezember 2012.
93
Umsatzerlöse
Die nachstehende Übersicht stellt die Entwicklung der nach Regionen aufgegliederten Umsatzerlöse
der ALNO Gruppe (Deutschland, übriges Europa und übriges Ausland) für die Geschäftsjahre 2010,
2011 und 2012 dar.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
TEUR
Gesamtumsätze nach Regionen
- Deutschland ............................................................................................
334.620
- Übriges Europa........................................................................................
108.089
- Übriges Ausland.......................................................................................
24.588
Gesamt................................................................................................
467.297
2012
TEUR
TEUR
326.397
105.456
20.957
452.810
318.458
107.306
20.494
446.258
Die Umsatzerlöse der ALNO Gruppe in Deutschland reduzierten sich von EUR 334,6 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 8,2 Mio. (2,5 %) auf EUR 326,4 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Ursächlich
hierfür war im Wesentlichen eine verfehlte Preispolitik. Ferner führte die parallele Produktion des
neuen und alten Wellmann-Sortiments am Standort Enger zu Umsatzrückgängen. Im Geschäftsjahr 2012 sanken die Inlandsumsätze um EUR 7,9 Mio. (2,4 %) auf EUR 318,5 Mio. Vor dem Hintergrund der Steigerung der Ertragsqualität wurde bewusst auf margenschwache Umsätze verzichtet, was zu einem Rückgang der Absatzmenge führte. Die in 2012 umgesetzte Preiserhöhung, insbesondere bei ALNO und WELLMANN, führte zu einer unterjährigen Verbesserung der Nettostückerlöse und in Folge dessen zu einem gestiegenen Rohertrag.
Die Umsatzerlöse im übrigen Europa reduzierten sich von EUR 108,1 Mio. im Geschäftsjahr 2010
um EUR 2,6 Mio. (2,4 %) auf EUR 105,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Maßgeblich ursächlich für
diesen Rückgang waren die Auswirkungen der anhaltenden Immobilienkrise, insbesondere in Südeuropa sowie die im Zuge des Restrukturierungsprogramms planmäßig erfolgte Liquidation von
fünf Auslandstochtergesellschaften und deren Umbau zu Vertriebseinheiten. Im Geschäftsjahr 2012 stiegen die Umsatzerlöse im übrigen Europa leicht um EUR 1,9 Mio. (1,8 %) auf
EUR 107,3 Mio., was vor allem auf die Märkte in Frankreich und Großbritannien zurückzuführen
war.
Im Geschäftsjahr 2011 sank der Umsatz im übrigen Ausland von EUR 24,6 Mio. im Geschäftsjahr
2010 um EUR 3,6 Mio. (14,6 %) auf EUR 21,0 Mio., was vor allem auf den anhaltenden Nachwirkungen der weltweiten Immobilienkrise beruhte. Im Geschäftsjahr 2012 sank der Umsatz im übrigen Ausland leicht von EUR 21,0 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 0,5 Mio. (2,2 %) auf
EUR 20,5 Mio.
Die Exportquote betrug im Geschäftsjahr 2010 28,4 % und reduzierte sich aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Geschäftsjahr 2011 auf 27,9 %. Im Geschäftsjahr 2012 stieg die Exportquote aufgrund des höheren Umsatzes im übrigen Europa leicht auf 28,6 %.
Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern
Die nachstehende Übersicht stellt die Außenumsätze der ALNO Gruppe nach Geschäftsfelder für die
Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar.
Außenumsätze nach Segmenten
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
94
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
98.331
130.067
117.966
90.415
130.105
112.009
92.266
123.800
109.106
- pino .......................................................................................
- Auslandstochtergesellschaften (ATG)..........................................
Summe....................................................................................
93.252
27.681
467.297
95.183
25.098
452.810
89.236
31.850
446.258
Die Außenumsätze in dem Segment ALNO sanken von 2010 bis 2011 um EUR 7,9 Mio. (8,1 %) auf
EUR 90,4 Mio., was neben dem schwachen Exportgeschäft auf die Sortimentsbereinigung und
Neupositionierung innerhalb der ALNO Gruppe, wovon die Marke ALNO am meisten betroffen war,
zurückzuführen war. Darüber hinaus trug hierzu auch der bewusste Verzicht auf margenschwache
Umsätze sowie eine verfehlte Preispolitik aus 2010 bei. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Außenumsätze der ALNO AG im Geschäftsjahr 2012 um EUR 1,9 Mio. (2,1 %) auf EUR 92,3 Mio. gestiegen. Wesentlicher Grund für den Anstieg ist die unterjährige Preiserhöhung, die trotz niedrigerer
Schrankstückzahlen zu höheren Umsätzen führte.
Die Außenumsätze im Segment Wellmann blieben im Geschäftsjahr 2011 nahezu unverändert auf
Vorjahresniveau. Die Außenumsätze im Segment Wellmann sanken von EUR 130,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 6,3 Mio. (4,8 %) auf EUR 123,8 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Hier machte sich die unterjährige Preiserhöhung negativ bemerkbar. Wellmann konnte hiermit die niedrigeren Schrankstückzahlen nicht kompensieren.
Die Außenumsätze des Segments Impuls sanken im Geschäftsjahr 2011 von EUR 118,0 Mio. im
Geschäftsjahr 2010 um EUR 6,0 Mio. (5,1 %) auf EUR 112,0 Mio. Im Geschäftsjahr 2012 sanken
die Außenumsätze des Segments Impuls weiter um EUR 2,9 Mio. (2,6 %) auf EUR 109,1 Mio., hier
machte sich die unterjährige Preiserhöhung ebenfalls negativ bemerkbar. Impuls konnte hiermit
die niedrigeren Schrankstückzahlen nicht kompensieren.
Die Außenumsätze des Segments pino stiegen im Geschäftsjahr 2011 von EUR 93,3 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 1,9 Mio. (2,0 %) auf EUR 95,2 Mio. Die Außenumsätze des Segments
pino sanken im Geschäftsjahr 2012 von EUR 95,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 5,9 Mio.
(6,2 %) auf EUR 89,2 Mio. vor allem durch den Verzicht auf margenschwache Umsätze.
Die Außenumsätze im Segment Auslandstochtergesellschaften ("ATG") sanken im Geschäftsjahr
2011 von EUR 27,7 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,6 Mio. (9,4 %) auf EUR 25,1 Mio., vor
allem aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Immobilienkrise, die insbesondere das Objektgeschäft der Auslandsgesellschaften in Großbritannien und Südeuropa stark getroffen hat. Im Geschäftsjahr 2012 stiegen die Außenumsätze im Segment ATG um EUR 6,8 Mio. (27,1 %) auf
EUR 31,9 Mio., vor allem aufgrund der positiven Entwicklung der Auslandstochtergesellschaft in
Großbritannien.
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
Der ALNO Konzern bilanziert nach dem Gesamtkostenverfahren, somit stellen die Veränderungen
des Brutto-Bestandes der fertigen und unfertigen Erzeugnisse Bestandsveränderungen dar. Aktivierte Eigenleistungen umfassen vor allem Eigenleistungen im Rahmen eines ERP-Projektes.
Die Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich von EUR -2,0 Mio. im
Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,9 Mio. auf EUR 0,9 Mio. im Geschäftsjahr 2011 vor allem aufgrund
der Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse. Im Geschäftsjahr 2012 verringerten sich die Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen von EUR 0,9 Mio. im
Geschäftsjahr 2011 um EUR 0,5 Mio. (55,6 %) auf EUR 0,4 Mio., wiederum vor allem aufgrund der
Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse.
Sonstige betriebliche Erträge
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträge in den
Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick:
95
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
Erträge aus Anlagenabgängen .....................................................
Periodenfremde Erträge ..............................................................
Erträge aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen ......................
Erträge aus Leistungen von Versicherungen...................................
Miet- und Pachterträge ...............................................................
Währungskursgewinne................................................................
Übrige Erträge ...........................................................................
Gesamt....................................................................................
2010
2011
2012
TEUR
399
2.460
792
82
577
478
2.274
7.062
TEUR
31
2.089
158
112
580
312
2.988
6.270
TEUR
108
4.360
1.325
303
511
141
3.050
9.798
Im Geschäftsjahr 2011 verminderten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum
Vorjahr von EUR 7,1 Mio. um EUR 0,8 Mio. (11,3 %) auf EUR 6,3 Mio. Dieser Rückgang resultierte
überwiegend aus geringeren Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen, geringeren
Erträgen aus Anlagenabgängen sowie geringeren periodenfremden Erträgen aus der Auflösung von
Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.
Im Geschäftsjahr 2012 stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 6,3 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 3,5 Mio. (55,6 %) auf EUR 9,8 Mio. Dieser Anstieg resultierte überwiegend aus
höheren periodenfremden Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung
von Verbindlichkeiten sowie aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberechtigungen.
Materialaufwand
Der Materialaufwand resultiert aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (insbesondere
Spanplatten, beschichtete Platten, Leim- und Kantenmaterial, Lacke und Oberflächenmaterial sowie Metall- und Kunststoffbeschläge) und Aufwendungen für bezogene Leistungen (insbesondere
Energiekosten in der Produktion).
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Materialaufwands in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe...........................
Aufwendungen für bezogene Leistungen .......................................
Gesamt....................................................................................
TEUR
267.485
4.422
271.907
TEUR
281.197
5.201
286.398
2012
TEUR
253.414
4.534
257.948
Der Materialaufwand stieg trotz geringerer Umsatzerlöse von EUR 271,9 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 14,5 Mio. (5,3 %) auf EUR 286,4 Mio. im Geschäftsjahr 2011 an. Der Anstieg
resultierte hauptsächlich aus einem gestiegenen Absatz höherwertiger Programme (vor allem Glas)
sowie aufgrund von Preiserhöhungen auf der Lieferantenseite. Die Materialaufwandsquote (Verhältnis von Materialaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) lag mit 63,1 % im Geschäftsjahr 2011 deutlich über dem Vorjahresniveau
von 58,4 %.
Im Geschäftsjahr 2012 reduzierte sich der Materialaufwand signifikant von EUR 286,4 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 28,5 Mio. (10,0 %) auf EUR 257,9 Mio. aufgrund des geringeren Absatzes sowie aufgrund von Preisreduzierungen auf der Lieferantenseite. Die Materialaufwandsquote
(Verhältnis von Materialaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und ak-
96
tivierten Eigenleistungen) lag im Geschäftsjahr 2012 bei 57,8 % und damit deutlich unter dem
Vorjahresniveau von 63,1 %.
Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Sozialabgaben und betrieblicher Altersversorgung.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Personalaufwands in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
TEUR
Löhne und Gehälter ....................................................................
Sozialabgaben ...........................................................................
Altersversorgung........................................................................
Gesamt....................................................................................
TEUR
81.270
16.384
246
97.900
81.861
16.295
373
98.529
2012
TEUR
80.660
16.448
96
97.204
Der Personalaufwand stieg von EUR 97,9 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 0,6 Mio. (0,6 %) auf
EUR 98,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011, obwohl sich die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter von
1.840 auf 1.806 rückläufig entwickelte. Der Anstieg des Personalaufwandes resultierte vornehmlich
aus Abfindungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen und Neueinstellungen auf
der oberen Management-Ebene. Die Personalaufwandsquote (Verhältnis von Personalaufwand zur
Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) erhöhte sich
aufgrund der gesunkenen Umsatzerlöse von 21,0 % im Geschäftsjahr 2010 auf 21,7 % im Geschäftsjahr 2011.
Im Geschäftsjahr 2012 sank der Personalaufwand um EUR 1,3 Mio. (1,3 %) auf EUR 97,2 Mio.,
obwohl die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter von 1.806 auf 1.856 gestiegen ist. Ursächlich
für diesen Rückgang war insbesondere die im Vorjahr hohe Zuführung zur Rückstellung für Abfindungen. Die Personalaufwandsquote (Verhältnis von Personalaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) blieb mit 21,8 % nahezu unverändert auf dem Vorjahresniveau von 21,7 %, da auch die Umsatzerlöse in 2012 gesunken sind.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der wesentlichen Positionen der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
Vertriebsaufwendungen ..............................................................
Verwaltungsaufwendungen..........................................................
Mieten und Leasing ....................................................................
Instandhaltung ..........................................................................
TEUR
47.264
25.070
7.307
7.095
TEUR
50.453
25.245
7.665
6.882
TEUR
44.814
24.256
5.031
6.255
Sonstige Aufwendungen* ............................................................
Gesamt....................................................................................
5.875
92.611
3.924
94.169
4.020
84.376
* Sonstige Aufwendungen setzen sich gemäß den Angaben im Konzernanhang zu den jeweiligen Konzernabschlüssen aus periodenfremden Aufwendungen, Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, Forderungsausfälle, Sonstigen Steuern, Verlusten aus Anlagenabgängen und
übrigen Aufwendungen zusammen.
97
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von EUR 92,6 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um
EUR 1,6 Mio. (1,7 %) auf EUR 94,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen trotz geringerer Umsatzerlöse aus einem Anstieg der Vertriebsaufwendungen aufgrund
gestiegener Transportkosten sowie höherer Vertriebsprovisionen aus dem gestiegenen Objektgeschäft von ALNO UK.
Im Geschäftsjahr 2012 sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich von
EUR 94,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 9,8 Mio. (10,4 %) auf EUR 84,4 Mio. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus gesunkenen Vertriebsprovisionen aufgrund des geringeren Umsatzvolumens sowie aus geringeren Aufwendungen für Leiharbeiter und Werbekosten.
Restrukturierungsergebnis
Bedingt durch die unbefriedigende Ertragslage der ALNO Gruppe wurde mit der Restrukturierung
der Inlandsgesellschaften im Jahr 2007 sowie der Auslandsgesellschaften Ende 2008 begonnen.
Am 15. Januar 2010 hatte der Aufsichtsrat der ALNO AG einem umfassenden Restrukturierungskonzept zugestimmt. Wesentliches Ziel dieses Programms war es, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der ALNO Gruppe nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt der damit verbundenen ganzheitlichen Strukturveränderungen steht die Einführung von effizienten Verwaltungsprozessen und
Fertigungsstrukturen im gesamten Konzern.
Das Restrukturierungsergebnis im Geschäftsjahr 2010 resultierte in einem Restrukturierungsaufwand in Höhe von EUR -9,0 Mio. Die hierin enthaltenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen im
Geschäftsjahr 2010 betrugen EUR 4,6 Mio. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um Beratungsaufwand sowie die Zuführung zur Rückstellung für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf. Die Personalaufwendungen betrugen EUR 4,6 Mio. und stellten
Abfindungen dar. Den zuvor genannten Aufwendungen standen betriebliche Erträge in Höhe von
EUR 0,3 Mio. gegenüber, die aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für die
Beschäftigungs- und Qualifzierungsgesellschaft am Standort Enger resultierten.
Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein positives Restrukturierungsergebnis in Höhe von EUR 24,3 Mio.
erzielt. Die hierin enthaltenen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 27,1 Mio. resultierten im Wesentlichen aus einer Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von EUR 25,0 Mio. aufgrund eines Forderungsverzichts seitens der Comco Holding AG, die
diese Forderungen übernommen hatte. Darüber hinaus sind darin Erträge aus der Auflösung von
nicht mehr benötigten Rückstellungen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am
Standort Pfullendorf enthalten. Dem gegenüber stehen sonstige betrieblichen Aufwendungen in
Höhe von EUR 2,7 Mio. aufgrund von Beratungskosten sowie unwesentliche Personalaufwendungen
aufgrund von Abfindungen.
Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein negatives Restrukturierungsergebnis in Höhe von EUR 3,0 Mio.
erzielt. Die hierin enthaltenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 0,5 Mio.
betreffen Beratungskosten. Die Personalaufwendungen in Höhe von EUR 2,4 Mio. stellen Abfindungen für den geplanten Personalabbau am Standort Enger dar. Im Vorjahr betrafen die sonstigen
betrieblichen Erträge vor allem die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Forderungsverzichts in Höhe von TEUR 25.000.
Zuschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und auf Sachanlagen
Unter den Positionen Zuschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden Zuschreibungen, planmäßige Abschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen erfasst. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der
Zuschreibungen und Abschreibungen in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
98
2012
Zuschreibungen auf Sachanlagen
Gesamt Zuschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte .....................................................
Sachanlagen..............................................................................
Planmäßige Abschreibungen ...................................................
Außerplanmäßige Abschreibungen..........................................
Gesamt Abschreibungen..........................................................
TEUR
-
TEUR
-
TEUR
2.768
2.768
955
8.824
9.779
2.325
12.104
967
10.632
11.599
4.303
15.902
860
11.611
12.471
3.379
15.850
Im Jahr 2009 wurden im Zuge des Impairment Tests nach IAS 36 auf Basis eines Immobiliengutachtens Grundstücke und Gebäude am Standort Pfullendorf auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet. Dabei wurde teilweise unterstellt, dass Gebäude nicht mehr
für die Produktion genutzt werden. Aufgrund der geänderten Unternehmensstrategie erfolgte auf
Basis eines neuen Immobiliengutachtens eine teilweise Zuschreibung zu den Grundstücken und
Gebäuden in Höhe von EUR 2,5 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Darüber hinaus fielen Zuschreibungen
von EUR 0,3 Mio. bei einer Auslandstochtergesellschaft an.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen stiegen von EUR 12,1
Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 3,8 Mio. (31,4 %) auf EUR 15,9 Mio. im Geschäftsjahr 2011.
Ursächlich hierfür waren einerseits um EUR 1,4 Mio. gestiegene planmäßige Abschreibungen auf
Standgestaltung und Montage von Musterküchen, andererseits um EUR 2,0 Mio. höhere außerplanmäßige Abschreibungen, die aufgrund der Impairment Tests nach IAS 36 vorgenommen werden mussten.
Im Geschäftsjahr 2012 blieben die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf
Sachanlagen mit EUR 15,9 Mio. nahezu unverändert auf Vorjahresniveau. Die planmäßigen Abschreibungen stiegen von EUR 11,6 Mio. auf EUR 12,5 Mio., wohingegen die außerplanmäßigen
Abschreibungen von EUR 4,3 Mio. auf EUR 3,4 Mio. zurückgingen.
EBITDA und EBIT
Die Gesellschaft verwendet die Kennzahlen EBITDA und EBIT als Messgrößen im Rahmen des Geschäftsbetriebs und ist der Auffassung, dass diese Kennzahlen als Messgrößen von Investoren herangezogen werden könnten. "EBITDA" (Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and
Amortization) versteht die Gesellschaft als EBIT vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Das "EBIT" (Earnings before
Interest and Taxes) versteht die Gesellschaft in diesem Zusammenhang als Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), welches im Konzernabschluss als "betriebliches Ergebnis" ausgewiesen wird.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des EBITDA und EBIT in den Geschäftsjahren
2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
EBITDA .....................................................................................
EBITDA-Marge (in % der Umsatzerlöse)........................................
EBIT .........................................................................................
EBIT-Marge (in % der Umsatzerlöse)............................................
99
TEUR
986
0,2 %
-11.118
-2,4 %
TEUR
5.204
1,1 %
-10.698
-2,4 %
2012
TEUR
13.959
3,1 %
877
0,2 %
Finanzergebnis
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Finanzergebnisses in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ...................................
Finanzerträge ............................................................................
Finanzaufwendungen ................................................................
Gesamt....................................................................................
TEUR
93
10.382
11.535
-1.060
TEUR
-3.351
72
11.239
-14.518
2012
TEUR
-276
9.004
10.822
-2.094
Das Finanzergebnis verschlechterte sich deutlich von EUR -1,1 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um
EUR 13,4 Mio. auf EUR -14,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Dabei reduzierten sich die Finanzerträge
von EUR 10,4 Mio. signifikant auf EUR 0,1 Mio. Ursache war die im Vorjahr erfolgte erfolgswirksame Erfassung des Darlehensverzichts aus einer Sanierungsvereinbarung in Höhe von
EUR 10,0 Mio. Die Finanzaufwendungen sanken leicht von EUR 11,5 Mio. im Geschäftsjahr 2010
auf EUR 11,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Unter den Finanzaufwendungen sind Zinsaufwendungen
aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien sowie von Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 10,2
Mio. (Vorjahr: EUR 9,8 Mio.) ausgewiesen. Des Weiteren sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten. Im Vorjahr
waren in den Finanzaufwendungen außerdem Kosten in Höhe von EUR 0,4 Mio. aus der geplanten,
aber letztendlich abgesagten Kapitalerhöhung sowie Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von EUR 0,1 Mio. enthalten.
Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich von EUR -14,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um
EUR 12,4 Mio. (85,6 %) auf EUR -2,1 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Dabei stiegen die Finanzerträge
signifikant von EUR 0,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 auf EUR 9,0 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Ursache war die erfolgswirksame Erfassung des "Darlehensverzichts Banken" in Höhe von
EUR 10,7 Mio. gemäß der Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012 (siehe "Geschäftstätigkeit
– Wesentliche Verträge – Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012"). Dem wirkte entgegen
die Bewertung des damit in Zusammenhang stehenden Besserungsscheins in Höhe von EUR -1,8
Mio. Die Finanzaufwendungen sanken leicht von EUR 11,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011 auf
EUR 10,8 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Der um EUR 3,1 Mio. reduzierte Aufwand aus at Equity bewerteten Anteilen betrifft ausschließlich die bis zum 31. Dezember 2012 als assoziiertes Unternehmen geführte ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE.
Ertragsteuern
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Steueraufwands in den Geschäftsjahren
2010, 2011 und 2012 im Überblick:
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand ...............................................
Latente Steuern .........................................................................
Gesamt....................................................................................
100
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
246
660
906
TEUR
199
4
203
TEUR
49
296
345
Der Ertragsteueraufwand betrug im Geschäftsjahr 2010 EUR 0,9 Mio., im Geschäftsjahr 2011
EUR 0,3 Mio. und im Geschäftsjahr 2012 EUR 0,2 Mio. Der Steueraufwand umfasst latente Steuern
sowie Ertragsteueraufwand aus gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag.
Der effektive Ertragsteuersatz der ALNO Gruppe betrug in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember
2010, 2011 und 2012 28 % und ergibt sich bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von
15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer sowie einer gewichteten Gewerbeertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern. Die latenten Steuern der inländischen Gesellschaften werden deshalb unter Verwendung der zukünftigen Ertragsteuerbelastungen
von 28 % gerechnet.
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Inland, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, betrugen zum 31. Dezember 2012 EUR 142,8 Mio. (Vorjahr: EUR 147,9 Mio.) und
die nicht berücksichtigten inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betrugen zum
31. Dezember 2012 EUR 181,1 Mio. (Vorjahr: EUR 191,7 Mio.).
101
Vermögenslage
Überblick
Die nachstehende Übersicht zeigt die Konzernbilanzen der ALNO Gruppe aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum
31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012, sofern nicht anders angegeben.
Aktiva
Immaterielle Vermögenswerte .....................................................
Sachanlagen..............................................................................
Finanzanlagen ...........................................................................
At Equity bewertete Anteile .........................................................
Finanzforderungen .....................................................................
Aktive latente Steuern ................................................................
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................
Sonstige Vermögenswerte...........................................................
Langfristige Vermögenswerte .................................................
Vorräte .....................................................................................
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................
Sonstige Vermögenswerte...........................................................
Ertragsteuererstattungsansprüche................................................
Flüssige Mittel............................................................................
Kurzfristige Vermögenswerte .................................................
Summe Aktiva .........................................................................
Passiva
Gezeichnetes Kapital ................................................................
Kapitalrücklage ..........................................................................
Gesetzliche Rücklage ................................................................
Kumuliertes Konzernergebnis ......................................................
Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG..........................
Nicht beherrschende Anteile ...................................................
Eigenkapital ............................................................................
Rückstellungen für Pensionen ......................................................
Passive latente Steuern ..............................................................
Sonstige Rückstellungen .............................................................
Sonstige Finanzverbindlichkeiten..................................................
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand ..........................
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten.......................................................
Langfristige Schulden .............................................................
Sonstige Rückstellungen .............................................................
Gesellschafterdarlehen................................................................
Sonstige Finanzverbindlichkeiten..................................................
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten.......................................................
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Kurzfristige Schulden ..............................................................
Summe Passiva .......................................................................
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
5.088
72.278
3.431
2.181
2.665
0
636
319
86.598
28.181
32.360
7.511
7
3.041
71.100
157.698
5.989
73.490
3.168
871
1.319
0
1.283
335
86.455
25.915
40.056
4.953
48
2.243
73.215
159.670
8.685
75.668
2.595
0
1.057
408
563
237
89.213
24.452
44.773
4.395
17
5.402
79.039
168.252
45.231
42.437
-157.390
-69.722
16.973
257
3.773
13.057
781
67.847
45.916
-187.107
-73.344
17.999
350
3.192
10.482
756
70.095
3.258
462
-81.507
-7.692
230
-7.462
20.284
201
2.298
4.027
730
82
34.923
7.712
365
73.130
60
32.839
5.627
365
99.082
34
27.574
5.505
365
14.919
101.688
9.408
194
192.497
157.698
86.824
8.269
8
200.175
159.670
118.190
8.770
391
148.140
168.252
Zur Darstellung der Bilanzstruktur wurden die Vermögens- und Schuldposten entsprechend ihrer
Fälligkeiten gegliedert. Vermögenswerte und Schulden, die - vom Bilanzstichtag an gerechnet innerhalb eines Jahres fällig waren, wurden als kurzfristig angesehen. Die Pensionsrückstellungen
wurden in vollem Umfang als langfristige Schulden behandelt.
102
Vergleich der Bilanzwerte zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember 2011 und zum
31. Dezember 2012
Verglichen wird die Vermögenslage der ALNO Gruppe zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember
2011 und zum 31. Dezember 2012 auf Basis der Konzernbilanzen aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember
2010) und zum 31. Dezember 2012.
Bilanzsumme
Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 157,7 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 2,0 Mio.
(1,3 %) auf EUR 159,7 Mio. zum 31. Dezember 2011 und erhöhte sich erneut um
EUR 8,6 Mio. (5,4 %) auf EUR 168,3 Mio. zum 31. Dezember 2012.
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Die langfristigen Vermögenswerte umfassen insbesondere immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen sowie weitere langfristige Vermögenswerte.
Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte umfassen vor allem gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte und geleistete Anzahlungen.
Zum 31. Dezember 2011 erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte von EUR 5,1 Mio. zum
31. Dezember 2010 um EUR 0,9 Mio. (17,6 %) auf EUR 6,0 Mio. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen für eine ERP-Software zurückzuführen.
Zum 31. Dezember 2012 erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte von EUR 6,0 Mio. zum
31. Dezember 2011 um EUR 2,7 Mio. (45,0 %) auf EUR 8,7 Mio. Ursache für diesen Anstieg waren
vor allem die im Zusammenhang mit den Unternehmenserwerben von Built-In und der Logismo
Gruppe entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte.
Sachanlagen
Die Sachanlagen umfassen vor allem Grundstücke und Bauten sowie technische Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie geleistete Anzahlungen.
Zum 31. Dezember 2011 erhöhten sich die Sachanlagen von EUR 72,3 Mio. zum 31. Dezember
2010 um EUR 1,2 Mio. (1,7 %) auf EUR 73,5 Mio. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf Zugänge im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen.
Zum 31. Dezember 2012 erhöhten sich die Sachanlagen von EUR 73,5 Mio. zum
31. Dezember 2011 um EUR 2,2 Mio. (3,0 %) auf EUR 75,7 Mio. Dieser Anstieg ist vor allem auf
die Zuschreibungen bei den Sachanlagen zurückzuführen.
Weitere langfristige Vermögenswerte
Die Finanzanlagen reduzierten sich geringfügig von EUR 3,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 um
EUR 0,2 Mio. auf EUR 3,2 Mio. zum 31. Dezember 2011. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus einer Veränderung der langfristigen Wertpapiere zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit. Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die Finanzanlagen vor allem aus dem Verkauf von Wertpapieren zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit von EUR 3,2 Mio. zum
31. Dezember 2011 um EUR 0,6 Mio. (18,1 %) auf EUR 2,6 Mio.
Aufgrund des Verkaufs von 50 % der Anteile an ALNO Middle East im Jahr 2008 wurde diese Gesellschaft zum 30. Juni 2008 entkonsolidiert und ab diesem Zeitpunkt at Equity bilanziert. Hieraus
103
resultierten at Equity bewertete Anteile in Höhe von EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember 2010, die
sich aufgrund des anteiligen Verlusts zum 31. Dezember 2011 auf EUR 0,9 Mio. erheblich verringerten. Zum 31. Dezember 2012 wird ALNO Middle East, Dubai, VAE durch den zusätzlichen Erwerb von 35 % der Anteile wieder vollkonsolidiert, daher betragen die at Equity bewerteten Anteile
zu diesem Stichtag EUR 0 Mio.
Die langfristigen Finanzforderungen beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf EUR 2,6 Mio. und
umfassten ein Darlehen an ALNO Middle East sowie eine Sicherheitsleistung eines ITDienstleisters. Der Rückgang in Höhe von EUR 1,3 Mio. auf EUR 1,3 Mio. zum 31. Dezember 2011
resultierte im Wesentlichen aus einer Umwandlung dieses Darlehens in eine Kapitaleinlage. Dazu
kam noch ein zweckgebundenes Bankguthaben für zukünftige Investitionen. Zum
31. Dezember 2012 sind die langfristigen Finanzforderungen um EUR 0,2 Mio. leicht auf
EUR 1,1 Mio. zurückgegangen.
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen überwiegend Forderungen
aus dem Verkauf von Musterküchen.
Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus
Altersteilzeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Kurzfristige Vermögenswerte
Die kurzfristigen Vermögenswerte umfassen insbesondere Vorräte, Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, sonstige Vermögenswerte sowie flüssige Mittel.
Vorräte
Die Vorräte bestehen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen, Waren sowie geleisteten Anzahlungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen
insbesondere Spanplatten, beschichtete Platten, Leim- und Kantenmaterial, Lacke und Oberflächenmaterial, sowie Metall- und Kunststoffbeschläge. Bei den Fertigerzeugnissen handelt es sich
um fertig produzierte, aber noch nicht verkaufte, Küchenmöbel.
Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die Vorräte im Vergleich zum 31. Dezember 2010 um
um EUR 2,3 Mio. (8,2 %) von EUR 28,2 Mio. auf EUR 25,9 Mio., überwiegend verursacht aufgrund
des Auslaufens der Übergangsphase für die Serienproduktion des neuen Wellmann-Sortiments, in
der sowohl die Küchen des alten als auch des neuen Modells gefertigt wurden.
Zum 31. Dezember 2012 konnten die Vorräte von EUR 25,9 Mio. zum 31. Dezember 2011 um
EUR 1,4 Mio. (5,4 %) auf EUR 24,5 Mio. zurückgefahren werden, was neben den geringeren Absatzstückzahlen auch auf ein verbessertes Bestandsmanagement zurückzuführen ist.
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 31. Dezember
2011 trotz des Umsatzrückgangs von EUR 32,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 7,7 Mio.
(23,8 %) auf EUR 40,1 Mio. aufgrund geringerer Auslastung des Factoringvolumens bei nahezu
gleich bleibender Bruttoforderungen.
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum
31. Dezember 2012 von EUR 40,1 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 4,7 Mio. (11,7 %) auf
EUR 44,8 Mio., was auf die erfolgten Erstkonsolidierungen sowie auf eine geringere Auslastung des
Factoringvolumens bei nahezu gleichbleibenden Bruttoforderungen bei Impuls, pino und Wellmann
zurückzuführen ist.
104
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte
Bei den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegen Mitarbeiter, aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie um Umsatzsteuererstattungsansprüche.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 7,5 Mio. zum 31. Dezember 2010
reduzierten sich um EUR 2,5 Mio. (33,3 %) auf EUR 5,0 Mio. zum 31. Dezember 2011 maßgeblich
aufgrund von beglichenen Umsatzsteuererstattungsansprüchen bzw. der erfolgsneutralen Verrechnung der Transaktionskosten in Eigenkapital im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung in 2011.
Zum 31. Dezember 2012 sanken die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte vor allem aufgrund
niedrigerer Umsatzsteuererstattungsansprüche von EUR 5,0 Mio. zum 31. Dezember 2011 um
EUR 0,6 Mio. (12,0 %) auf EUR 4,4 Mio.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Diese liquiden
Mittel werden grundsätzlich bei verschiedenen Großbanken angelegt. Ein Teil dieser flüssigen Mittel
sind als Sicherheiten bei Banken hinterlegt und daher nicht frei verfügbar.
Die flüssigen Mittel reduzierten sich von EUR 3,0 Mio zum 31. Dezember 2010 um EUR 0,8 Mio.
(26,7 %) auf EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember 2011. Zum 31. Dezember 2012 stiegen die flüssigen Mittel deutlich um EUR 3,2 Mio. (145,5 %) auf EUR 5,4 Mio.
Passiva
Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2011 erhöhte sich das negative Konzern-Eigenkapital von EUR -69,7 Mio. im
Geschäftsjahr 2010 um EUR 3,6 Mio. (5,2 %) auf EUR -73,3 Mio., was im Wesentlichen auf gegenläufige Effekte - zum einen auf das Konzern-Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2011 in Höhe von
EUR -25,6 Mio. und die erfolgsneutrale Verrechnung von Transaktionskosten im Eigenkapital mit
EUR 3,0 Mio. sowie zum anderen auf die Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26,1 Mio. im 1. Quartal
2011 - zurückzuführen ist. Zum 31. Dezember 2012 verbesserte sich das Konzern-Eigenkapital um
EUR 65,8 Mio. (89,8 %) auf EUR -7,5 Mio. Hierbei wirkte sich neben dem KonzernPeriodenergebnis im Geschäftsjahr 2012 von EUR –1,4 Mio. vor allem die Kapitalerhöhung über
EUR 46,2 Mio., Effekte der Sanierungsvereinbarung 2012 sowie ein Forderungsverzicht eines Gesellschafters über EUR 25,0 Mio. aus.
Das gezeichnete Kapital erhöhte sich in Folge von Kapitalerhöhungen von EUR 45,2 Mio. zum
31. Dezember 2010 auf EUR 67,8 Mio. zum 31. Dezember 2011 und auf EUR 70,1 Mio. zum
31. Dezember 2012. Der Kapitalerhöhung über EUR 44,0 Mio. stand die Kapitalherabsetzung über
EUR 41,8 Mio. gegenüber.
Die Kapitalrücklage erhöhte sich in Folge einer Kapitalerhöhung ebenfalls von EUR 42,4 Mio. zum
31. Dezember 2010 auf EUR 45,9 Mio. zum 31. Dezember 2011. Im Rahmen der vereinfachten
Kapitalherabsetzung vom 12. Oktober 2012 wurde die bestehende Kapitalrücklage bis zur Höhe
von EUR 1,0 Mio. reduziert und stieg dann infolge der Kapitalerhöhung um EUR 2,2 Mio. auf
EUR 3,3 Mio. zum 31. Dezember 2012.
Zum 31. Dezember 2012 wurde erstmals im Jahresabschluss der ALNO AG eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von EUR 0,5 Mio. aus dem Bilanzgewinn von EUR 9,2 Mio.
eingestellt.
Das kumulierte Konzernergebnis beinhaltet grundsätzlich die erwirtschafteten Konzernergebnisse,
die Rücklage aus Währungsumrechnung sowie andere erfolgsneutral erfasste Transaktionen. Zum
31. Dezember 2011 reduzierte sich das kumulierte Konzernergebnis von EUR -157,4 Mio. zum
31. Dezember 2010 um EUR 29,7 Mio. (18,9 %) auf EUR -187,1 Mio., im Wesentlichen aufgrund
105
des Konzernjahresfehlbetrages im Geschäftsjahr 2011. Zum 31. Dezember 2012 erhöhte sich das
kumulierte Konzernergebnis signifikant um EUR 105,6 Mio. (56,4 %) auf EUR -81,5 Mio. Ursächlich
hierfür war vor allem die Kapitalherabsetzung, bei der EUR 86,6 Mio. mit der Kapitalrücklage und
dem gezeichneten Kapital verrechnet wurden, als auch der Forderungsverzicht eines Gesellschafters über EUR 25,0 Mio. Dem gegenüber stehen das negative Konzern-Periodenergebnis des Jahres 2012 sowie negative Veränderungen bei den erfolgsneutralen Transaktionen.
Die Eigenkapitalquote als Relation von Eigenkapital zur Bilanzsumme betrug -44,2 % zum
31. Dezember 2010, -45,9 % zum 31. Dezember 2011 und verbesserte sich signifikant auf -4,4 %
zum 31. Dezember 2012.
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Pensionen
Die betriebliche Altersversorgung im ALNO Konzern beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer
der Betriebszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Die genannten Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Grundlage
der Gutachten sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen
Landes. Die Bewertungsparameter werden dabei länderspezifisch ausgeübt.
Die Rückstellungen für Pensionen erhöhten sich zum 31. Dezember 2011 von EUR 17,0 Mio. zum
31. Dezember 2010 um EUR 1,0 Mio. (5,9 %) auf EUR 18,0 Mio und zum 31. Dezember 2012
nochmals um EUR 2,3 Mio. (12,8 %) auf EUR 20,3 Mio. Diese Steigerungen waren vor allem auf
höhere versicherungsmathematische Verluste aufgrund der Reduzierung des jeweiligen Rechnungszinses zurückzuführen.
Langfristige sonstige Rückstellungen
Bei den langfristigen sonstigen Rückstellungen handelt es sich überwiegend um den langfristigen
Anteil der Rückstellungen für Altersteilzeit.
Die langfristigen sonstigen Rückstellungen sanken von EUR 3,8 Mio. zum 31. Dezember 2010 um
EUR 0,6 Mio. (15,8 %) auf EUR 3,2 Mio. zum 31. Dezember 2011. Die langfristigen sonstigen
Rückstellungen sanken um EUR 0,9 Mio. (28,1 %) auf EUR 2,3 Mio. zum 31. Dezember 2012.
Langfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten
Bei den langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um den langfristigen Anteil
der Bankdarlehen.
Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten von
EUR 13,1 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 2,6 Mio. (19,8 %) auf EUR 10,5 Mio., maßgeblich
aufgrund der Tatsache, dass keine neuen langfristigen Darlehen aufgenommen wurden und von
den bestehenden Darlehen Anteile in kurzfristige Finanzverbindlichkeiten umgegliedert wurden.
Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten signifikant von EUR 10,5 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 6,5 Mio. (61,9 %) auf EUR 4,0 Mio., da
aufgrund der Kapitalerhöhung in 2012 Bankverbindlichkeiten getilgt werden konnten.
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige sonstige Rückstellungen
Bei den kurzfristigen sonstigen Rückstellungen handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen für
den kurzfristigen Anteil der Altersteilzeit sowie für Restrukturierung, Abfindungen, Garantien,
Drohverluste und sonstige Steuern.
106
Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen von
EUR 7,7 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 2,1 Mio. (27,3 %) auf EUR 5,6 Mio. aufgrund der
verbrauchten bzw. aufgelösten Rückstellungen für Restrukturierung, denen erhöhte Rückstellungen
für Abfindungen gegenüber standen.
Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen leicht um
EUR 0,1 Mio. (1,8 %) auf EUR 5,5 Mio.
Gesellschafterdarlehen
Die kurzfristigen Gesellschafterdarlehen betrugen seit dem 31. Dezember 2010 EUR 0,4 Mio. und
blieben seither unverändert.
Kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten
Bei den kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um Bankdarlehen, insbesondere von den Konsortialbanken sowie um übrige Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang
mit anderen Finanzierungen.
Zum 31. Dezember 2011 erhöhten sich die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten von
EUR 73,1 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 26,0 Mio. (35,6 %) auf EUR 99,1 Mio. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einem zum Jahresende 2011 gewährten Darlehen der Comco
Holding AG in Höhe von EUR 28,9 Mio.
Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten signifikant von EUR 99,1 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 84,2 Mio. (85,0 %) auf EUR 14,9 Mio.
da mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung in 2012 Finanzverbindlichkeiten in größerem Umfang
getilgt werden konnten bzw. die Konsortialbanken auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet hatten.
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ganz überwiegend aus Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten im Zusammenhang mit der Materialbeschaffung, aber auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die abgegrenzten Verbindlichkeiten für Kundenboni, ausstehende Rechnungen sowie
kreditorische Debitoren. Alle unter dieser Bilanzposition ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten von EUR 101,7 Mio. zum 31. Dezember 2010
um EUR 14,9 Mio. (14,7 %) auf EUR 86,8 Mio., was überwiegend aus der Übernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und dem anschließenden Forderungsverzicht durch die
Comco Holding AG in Höhe von EUR 25,0 Mio. resultiert.
Zum 31. Dezember 2012 stiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten von EUR 86,8 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR
31,4 Mio. (36,2 %) auf EUR 118,2 Mio., was vor allem auf die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten durch die im Rahmen der im Juli 2012 getroffenen Sanierungsvereinbarung neu vereinbarten Zahlungsbedingungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen ist.
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten umfassen vor allem abgegrenzte Verbindlichkeiten für
ausstehenden Urlaub, Arbeitszeit, Prämien sowie Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern, Lohn
und Gehalt sowie aus sozialer Sicherheit. Alle unter dieser Bilanzposition ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
107
Zum 31. Dezember 2011 sanken die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 9,4 Mio. zum
31. Dezember 2010 um EUR 1,1 Mio. (11,7 %) auf EUR 8,3 Mio. aufgrund geringerer abgegrenzter
Verbindlichkeiten für Prämien und Arbeitszeit.
Zum 31. Dezember 2012 stiegen die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 8,3 Mio. zum
31. Dezember 2011 um EUR 0,5 Mio (6,0 %) auf EUR 8,8 Mio. vor allem aufgrund höheren Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern.
Finanzlage
Überblick
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Kapitalflussrechnungen der ALNO Gruppe, wie sie den
geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen
zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis .......................
Ertragsteuern ............................................................................
Finanzergebnis ..........................................................................
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen........................................................................................
Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................
Erhaltene Ertragsteuern ..............................................................
Gezahlte Ertragsteuern ...............................................................
Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ...............................................................................
Erhaltene Zinsen........................................................................
Gezahlte Zinsen .........................................................................
Eliminierung von zahlungsunwirksamen Posten
Veränderung der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für Pensionen und abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand.....................................................................
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen ...............
Zahlungswirksame Veränderung der sonstigen
Rückstellungen......................................................................
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working
Capital Veränderungen............................................................
Veränderung des Working Capitals
Veränderung der Vorräte........................................................
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte...................................
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Schulden .........................................
Für die laufende Geschäftstätigkeit eingesetzte (-) bzw.
erhaltene Nettozahlungsmittel (+) .........................................
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
-13.084
906
1.060
-25.561
345
14.518
-1.420
203
2.094
12.104
95
-215
15.902
7
-282
15.850
-2.768
48
-159
163
93
-10.219
472
55
-10.403
523
68
-7.072
5.197
1.639
1.207
-24.056
2.430
-558
-4.493
-5.224
-4.804
-6.754
-33.020
4.435
-3.457
2.266
1.982
11.870
-9.156
3.775
9.881
36.649
24.186
11.540
-3.261
34.378
-575
-15.220
-152
-
-1.937
-16.660
-66
-
-1.212
-12.997
-459
-1.190
1.647
1.214
121
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in
Immaterielle Vermögenswerte ................................................
Sachanlagen.........................................................................
Finanzanlagen ......................................................................
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe ......................................
Einzahlungen aus Abgängen
Sachanlagen .........................................................................
108
Finanzanlagen.......................................................................
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten .........................................
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten .............................................
Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten ............................
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen............................................
Auszahlungen für Finanzierungskosten..........................................
Für die Finanzierungstätigkeit erhaltene (+) bzw. eingesetzte (-) Nettozahlungsmittel................................................
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds .........
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres...........................
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds ................
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres ....................
-14.300
311
-17.138
1.000
-14.737
1.500
-7.519
10.000
-1.493
0
-4.121
26.095
-1.923
2.400
-41.876
-20.776
46.200
-1.907
2.488
20.051
-15.959
-272
1.258
-5
981
-348
981
1
634
3.682
634
1
4.317
Vergleich der Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010,
zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verschlechterte sich von einem Mittelzufluss von
EUR 11,5 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 14,8 Mio. hin zu einem Mittelabfluss von EUR 3,3
Mio. im Geschäftsjahr 2011. Der deutliche Rückgang resultierte vor allem aus dem höheren Konzernjahresfehlbetrag, der durch hohe zahlungsunwirksame Erträge im Rahmen des Forderungsverzichts der Comco Holding AG über EUR 25,0 Mio. entlastet ist, und aus der geringeren Auslastung
des Factoringvolumens, denen höhere Verbindlichkeiten gegenüber stehen.
Zum 31. Dezember 2012 ergab sich ein Mittelzufluss von EUR 34,4 Mio. Die deutliche Steigerung
um EUR 37,7 Mio. resultierte vor allem aus dem deutlich geringeren Konzernjahresfehlbetrag sowie geringeren zahlungsunwirksamen Erträgen, die im Vorjahr durch den Forderungsverzicht in
Höhe von EUR 25,0 Mio. geprägt waren.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2011 von EUR 14,3
Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,8 Mio. (19,6 %) auf EUR 17,1 Mio. Der Anstieg resultierte
im Wesentlichen aus höheren Investitionen für ein neues ERP-System sowie in die Standgestaltung
und Montage von Musterküchen.
Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit reduzierte sich im Geschäftsjahr 2012 von
EUR 17,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 2,4 Mio. (14,0 %) auf EUR 14,7 Mio. Der Rückgang
resultierte im Wesentlichen aus geringeren Investitionen in die Standgestaltung und Montage von
Musterküchen.
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2011 stieg der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erheblich von EUR 2,5 Mio.
im Geschäftsjahr 2010 um EUR 17,6 Mio. auf EUR 20,1 Mio. Wesentlicher Grund für den Anstieg
des Nettomittelzuflusses aus Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war in erster Linie die
Kapitalerhöhung über EUR 26,1 Mio. im 1. Quartal 2011.
Im Geschäftsjahr 2012 sank der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit deutlich von einem Mittelzufluss von EUR 20,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 36,0 Mio. (179,1 %) auf einen Mittelabfluss von EUR 15,9 Mio. Gründe für den Mittelabfluss lagen im Wesentlichen in der um
EUR 58,6 Mio. höheren Tilgung von Finanz- und Kontokorrentverbindlichkeiten, dem um EUR 20,1
Mio. höhere Mittel aus der in 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung gegenüber standen.
109
Segmentberichterstattung
Überblick
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des ALNO Konzerns gemäß den
Regeln von IFRS 8 nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. An den Vorstand berichtete Segmente
werden nicht zusammengefasst. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung sowie Berichterstattung und umfasst die Segmente ALNO, Wellmann, Impuls, pino, die Auslandstochtergesellschaften (ATG) sowie sonstige Gesellschaften. Das Segment ALNO umfasst die ALNO AG
in Pfullendorf, die Markenküchen im oberen und mittleren Preissegment am Standort Pfullendorf
produziert, während das Segment Wellmann Küchen im mittleren Preissegment beinhaltet, die am
Standort Enger produziert werden. Das Segment Impuls umfasst die Impuls Küchen GmbH in Brilon und das Segment pino die pino Küchen GmbH in Coswig (Anhalt), beide produzieren Küchen im
unteren Preissegment. Unter dem Segment Auslandstochtergesellschaften werden die Vertriebsgesellschaften im Ausland zusammengefasst. Unter Sonstige werden zwei Objektgesellschaften, die
logismo Gruppe sowie eine Zwischenholding ausgewiesen.
Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Für Zwecke der Segmentberichterstattung
werden die Leasingverhältnisse der Zweckgesellschaften stets als Operate Leasing behandelt. Die
Bilanzierung von At-Equity Beteiligungen erfolgt at cost. Die Innenumsätze geben die Höhe der
Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an, diese wurden zu Marktpreisen getätigt.
Entscheidungsträger im Hinblick auf die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft
der berichtspflichtigen Segmente ist der Gesamtvorstand.
Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern
Die nachstehende Übersicht stellt ausgewählte Segmentinformationen der ALNO Gruppe für die
Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar, die den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum
31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden.
Außenumsätze nach Segmenten
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- Auslandstochtergesellschaften (ATG)..........................................
Außenumsätze Summe............................................................
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
- ALNO .....................................................................................
- Wellmann ...............................................................................
- Impuls....................................................................................
- pino .......................................................................................
- Auslandstochtergesellschaften (ATG)..........................................
- Sonstige .................................................................................
- Konsolidierung.........................................................................
Segmentergebnis vor Ertragsteuer (EBT) Summe ...................
110
Geschäftsjahr zum
31. Dezember
2010
2011
2012
TEUR
TEUR
TEUR
98.331
130.067
117.966
93.252
27.681
467.297
90.415
130.105
112.009
95.183
25.098
452.810
92.266
123.800
109.106
89.236
31.850
446.258
-20.218
-9.694
7.754
4.748
-315
665
4.882
-12.178
-33.729
-21.996
4.332
540
-350
718
25.269
-25.216
-16.808
26.559
9.013
5.575
-5.991
1.119
-20.684
-1.217
Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss
31. Dezember 2012 der ALNO AG nach HGB
zum
Im Geschäftsjahr 2012 konnte die ALNO AG ihren Umsatz um EUR 8,8 Mio. oder 8,9 % auf
EUR 107,2 Mio. steigern. Im Inland stiegen die Umsatzerlöse um 12,4 %, im Ausland fiel die Umsatzsteigerung mit 2,3 % hingegen geringer aus.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Geschäftsjahr 2012 von EUR 32,8 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 0,8 Mio. oder 2,4 % auf EUR 32,0 Mio.
Der Materialaufwand ist im Geschäftsjahr 2012 mit 1,5 % unterproportional zu den Umsatzerlösen
gestiegen. Die Materialaufwandsquote (Verhältnis von Materialaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) lag mit 55,0 % im Geschäftsjahr
2012 deutlich unter dem Wert des Vorjahres von 59,1 %.
Der Personalaufwand konnte im Geschäftsjahr 2012 um EUR 2,0 Mio. (4,8 %) auf EUR 39,4 Mio.
reduziert werden. Ursächlich hierfür ist vor allem die im Vorjahr hohe Zuführung zur Rückstellung
für Abfindungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen Steuern sind im Geschäftsjahr 2012 im
Vergleich zum Vorjahr um EUR 26,2 Mio. oder 32,8 % auf EUR 53,5 Mio. gesunken. Dies ist im
Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr Wertberichtigungen auf Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 27,9 Mio. enthalten waren, welche in 2012 nicht mehr
anfielen.
Das Finanzergebnis, welches sich aus der Summe von Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen,
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Aufwendungen aus Verlustübernahme, Abschreibungen auf
Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen zusammensetzt, stieg signifikant um EUR 37,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Hier wirkt
der im Januar 2012 wirksam gewordene Forderungsverzicht eines Großaktionärs in Höhe von EUR
25,0 Mio. gemäß der Sanierungsvereinbarung II sowie der Darlehensverzicht der Banken in Höhe
von EUR 9,1 Mio. gemäß der Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012. Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen stiegen um EUR 8,4 Mio. deutlich.
Das außerordentliche Ergebnis hat sich in 2012 gegenüber dem Vorjahr um EUR 25,0 Mio. von
EUR 24,1 Mio. auf EUR -0,9 Mio. verschlechtert. Im Geschäftsjahr 2011 war ein außerordentlicher
Ertrag in Höhe von EUR 25,0 Mio. aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten aufgrund eines Forderungsverzichts der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, enthalten.
Das Jahresergebnis der ALNO AG verbesserte sich im Geschäftsjahr 2012 signifikant um
EUR 41,4 Mio. auf EUR 10,2 Mio.
Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,0 Mio.
(3,0 %) auf EUR 164,2 Mio. reduziert.
Die wesentlichen Veränderungen auf der Aktivseite im Geschäftsjahr 2012 betreffen die Finanzanlagen, diese reduzierten sich um EUR 5,0 Mio. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der
Abwertung der Beteiligung an ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE. Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um EUR 1,0 Mio. ebenso wie die Forderungen an verbundene Unternehmen um EUR 1,0 Mio., dem gegenüber steht die Erhöhung der flüssigen Mittel
um EUR 1,7 Mio.
Auf der Passivseite betreffen die wesentlichen Veränderungen vor allem die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund der im Jahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 46,2 Mio., des am
6. Januar 2012 durchgeführten Forderungsverzichts eines Gesellschafters über EUR 25,0 Mio. und
des deutlich gestiegenen Jahresüberschusses. Dem gegenüber stehen eine deutliche Reduzierung
der Rückstellungen und ein starker Rückgang der Verbindlichkeiten, der im Wesentlichen auf die
Tilgung der Bankverbindlichkeiten einschließlich des Forderungsverzichts der Kreditinstitute zu-
111
rückzuführen ist. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme) ist gegenüber
dem Vorjahr von 15,5 % auf 50,3 % signifikant angestiegen.
Hinweise des Abschlussprüfers in den Bestätigungsvermerken für
die Konzernabschlüsse 2011 bis 2012 sowie den Jahresabschluss
2012
Konzernabschluss 2011
Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2011 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis
des Abschlussprüfers:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass in der Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft – im Gegensatz zum Einzelabschluss – aufgrund aufgelaufener Verluste ein
negatives Eigenkapital von TEUR 73.344 ausgewiesen wird. Des Weiteren weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst
wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "b. Nachtragsbericht" und "c. I. Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass die im Konzernlagebericht aufgeführten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Insbesondere ist bis zum 20. Juli
2012 eine weitere Sanierungsvereinbarung abzuschließen und diese in wesentlichen Teilen umzusetzen, damit die in der aktuellen Unternehmens- bzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen
Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 geschlossen werden können."
Konzernabschluss 2012
Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2012 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis
des Abschlussprüfers:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht,
der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten
"Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass das im Konzernlagebericht erläuterte
Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die
Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR
7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein
stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen
der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant
zutreffen."
Jahresabschluss 2012
Der Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses 2012 enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht, der mit
dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO Aktiengesellschaft davon abhängt, dass das im Lagebericht erläuterte Kapitalund Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR
40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung
des Factoringvolumens in der ALNO AG mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquidi-
112
tätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen."
113
MARKT- UND WETTBEWERB
Überblick
Die ALNO Gruppe bietet, basierend auf ihrer international bekannten und diversifizierten Markenstruktur, Küchen in allen Preissegmenten an und vereint vier profilierte und eigenständige Marken
(ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO) unter einem Dach. Zu den wichtigsten Absatzmärkten der
ALNO Gruppe gehören Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Schweiz und die Beneluxstaaten.
Die Konsumneigung der privaten Verbraucher wirkt sich auf den Möbelmarkt besonders aus, da es
sich um einen sog. "postponablen" Markt handelt, in dem die Anschaffung solcher Gebrauchsgüter
von Endkunden je nach persönlicher finanzieller Situation vorgenommen oder verschoben wird.
Daher sind in der Küchenbranche die Entwicklung der Arbeitsmarktdaten, der Wohnungsbauinvestitionen und der Verbraucherpreise wichtige Indikatoren für das Konsum- und Investitionsverhalten der Verbraucher.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland reagierte auf die Krise gleichzeitig besser als von Experten befürchtet: Im Jahr 2012 ging die Erwerbslosenquote in Deutschland weiter zurück und lag im
Durchschnitt bei 5,3 % (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 1 vom
02.01.2013).
Laut dem Sachverständigenrat der Bundesregierung trugen insbesondere die günstigen Finanzierungsbedingungen dazu bei, dass die Wohnungsbauinvestitionen im Jahre 2012 um 2 % gestiegen
sind. Für das Jahr 2013 rechnet das Gremium mit einem Zuwachs von 3,2 % (Quelle: Sachverständigenrat der Bundesregierung, Jahresgutachten 2012/2013).
Der Verbraucherpreisindex in Deutschland stieg im Jahr 2012 um 2,0 % (Quelle: Statistisches
Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2013 – 18/13).
Laut der GfK stiegen die privaten Konsumausgaben in 2012 um 0,8 % (Quelle: GfK, Pressemitteilung vom 29.01.2013). Dies hat regelmäßig auch Auswirkungen auf den Möbelmarkt, da deren
Markt ein so genannter "Postponable"-Markt ist. Eine Kaufkraft-Studie für Deutschland der "GfK
Geomarketing" prognostiziert eine nominale Steigerung der Kaufkraft im Jahr 2013 um EUR 554
pro Einwohner auf durchschnittlich EUR 20.621 pro Kopf. Die geschätzte Gesamtsumme der Kaufkraft in Deutschland liegt für das Jahr 2012 bei EUR 1.687,7 Mrd. (Quelle: GfK Geomarketing,
Pressemitteilung vom 12.12.2013).
Hauptabsatzmärkte für die deutschen Küchenmöbelhersteller
Zu den wichtigsten innereuropäischen Exportmärkten für deutsche Küchen zählen Frankreich, Niederlande, Schweiz, Belgien, Österreich und Großbritannien. Die Ausfuhr nach Frankreich betrug im
Jahr 2011 ca. EUR 329 Mio. und im Jahr 2012 ca. EUR 347 Mio. Die Ausfuhr in die Niederlande
betrug im Jahr 2011 ca. EUR 238 Mio. und im Jahr 2012 ca. 198 Mio. Zu den wichtigsten außereuropäischen Märkten zählen als die größten Exportmärkte für deutsche Küchen China (Ausfuhr 2012
ca. EUR 58,8 Mio., Ausfuhr 2011 ca. EUR 63 Mio.), USA (Ausfuhr 2012 ca. EUR 20,0 Mio., Ausfuhr
2011 ca. EUR 16,8 Mio.) und Russland (Ausfuhr 2012 ca. 29,9 Mio., Ausfuhr 2011 ca. EUR 22,7
Mio.) (Quelle: Küchenmöbel-Außenhandel (Export) 2012 (vorläufige Werte), Verbände der Holzund Möbelindustrie, Westfalen-Lippe, Herford, 03/2013).
Das Marktvolumen in Frankreich lag im Jahr 2011 bei EUR 1,5 Mrd. Frankreich ist der größte Küchenimporteur in Europa (CSIL 2011, S. 21, 40). Wichtigste Lieferländer sind Deutschland
(55,5 %), Spanien (19,8 %) und Italien (13,7 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 57).
Der Küchenmarkt der Beneluxländer lag im Jahr 2011 bei einem Volumen von EUR 867 Mio. Das
wichtigste Lieferland der Niederlanden ist Deutschland (92,3 %). Deutschland ist das wichtigste
Lieferland für Belgien (über 80 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 20, 24, 53, 61).
114
Das Volumen des Küchenmarktes in der Schweiz ist im Jahr 2011 um 10,4 % auf EUR 457 Mio.
gestiegen. Das Importvolumen in Bezug auf Küchen betrug im Jahr 2011 EUR 249 Mio. und stieg
damit im Vergleich zum Vorjahr um 15,7 % an. Wichtigstes Lieferland ist Deutschland (66,3 %)
(Quelle: CSIL Studie 2011, S. 31, 71).
Österreichs Küchenmarkt liegt im Jahr 2011 bei einem Volumen von EUR 376 Mio. Die Importe
sind um 29,8 % gestiegen und haben ein Volumen von EUR 160 Mio. erreicht. Davon kommt der
überwiegende Teil aus Deutschland (37,8 %). Die Exporte haben einen Umfang von EUR 60,8 Mio.
und sind im Jahr 2011 um 33,2 % gestiegen (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 28, 65, 66).
Großbritannien war im Jahr 2011 mit einem Konsumvolumen von EUR 1,5 Mrd. einer der größeren
Küchenmärkte in Europa. Großbritannien ist der viertgrößte europäische Küchenimporteur. Seit
2008 sind die Importe jedoch um 29 % zurückgegangen. Wichtigstes Lieferland ist Deutschland
(42 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 26).
Wettbewerber
Die ALNO Gruppe hatte in Deutschland im Jahr 2012 einen Marktanteil von insgesamt 13,7 % gemessen am Umsatz und gemessen an der verkauften Menge 19,6 %, wobei die ALNO Gruppe –
jeweils gemessen an der verkauften Menge – einen Marktanteil von 22,2 % im Vertriebsweg Einrichtungshäuser, einen Anteil von 23,2 % bei Mitnahme-/Selbstbedienungsmärkten und einen Anteil von 10,8 % im Küchenspezialhandel hatte (GfK Studie 2012, S. 43, 44, 75, 107, 140). ALNO
ist der zweitgrößte Küchenmöbelhersteller in Deutschland und der fünftgrößte in Europa (Quelle:
GfK Studie 2012, S. 31; CSIL Studie 2011, S. 7).
Die Darstellung der Marktanteile in Deutschland gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel
im Jahr 2012 ergibt sich aus nachfolgender Graphik:
30,4%
13,7%
Nobilia
ALNO
12,5%
11,5%
10%
Nolte
Häcker
Schüller
Quelle: GfK, Studie 2012, S. 44
Die Darstellung der Marktanteile in Europa gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel im
Jahr 2011 ergibt sich aus nachfolgender Graphik:
10,5%
8,1%
6,7%
5,1%
3,6%
Nobia
IKEA
Nobilia
Howden
ALNO
[Quelle: CSIL, 2012, S. 7]
Im europäischen Marktumfeld sind die Hersteller Nobia AB, Stockholm, Schweden, SieMatic Möbelwerke GmbH & Co. KG, Löhne, Deutschland, und Bulthaup GmbH & Co. KG, Deutschland, die
115
umsatzstärksten Unternehmen im Hochpreissegment. Im oberen Mittelklassesegment ist die Nobia
Gruppe Marktführer, gefolgt von der Nobilia Werke J. Stickling GmbH & Co., Verl, Deutschland,
und der ALNO AG. Im unteren Preissegment ist IKEA/Swedwood AB, Ängelholm, Schweden, Marktführer, gefolgt von Howdens Joinery Ltd., London, Großbritannien (Quelle: CSIL Studie 2011,
S. 134, 138, 144)
Die wesentlichen Wettbewerber der Marke ALNO in Deutschland sind Nolte Küchen GmbH & Co.
KG, Löhne, Deutschland, Schüller Möbelwerk KG, Herrieden, Deutschland, sowie Häcker Küchen
GmbH & Co. KG, Rödinghausen (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 164). Hauptwettbewerber von
WELLMANN sind Nobilia und bauformat-Küchen GmbH & Co. KG, Löhne, Deutschland. Hauptwettbewerber von IMPULS und PINO sind Nobilia und Burger Küchenmöbel GmbH, Burg, Deutschland.
116
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Überblick
Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Küchenmöbel und Zubehör für den deutschen Markt und den Export. Konzernmuttergesellschaft ist die ALNO AG, die Holding-Funktionen
und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich
Export betreibt. Zur ALNO Gruppe gehören insgesamt fünf Fertigungsstandorte, davon vier in
Deutschland und einer in Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte weltweit mit Absatzschwerpunkten in Deutschland und
Westeuropa, d.h. in Österreich, Großbritannien, Frankreich, in der Schweiz und in den Beneluxstaaten. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Inlandsumsatz ca. 71,4 % und der Auslandsumsatz ca.
28,6 % des Konzernumsatzes. Wichtigster Vertriebspartner in Deutschland sind die Einkaufsverbände, über die im Geschäftsjahr 2012 ca. 92,4 % des Inlandsumsatzes erzielt wurden. Der Auslandsvertrieb wird zentral aus Pfullendorf gesteuert. Für die Marktbearbeitung im Export unterhält
die ALNO AG in drei europäischen Staaten und in den USA eigene Vertriebsgesellschaften. Außerdem hat die Gesellschaft im November 2012 zum Vertrieb ihrer Produkte in China ein Joint Venture
mit einem in Hongkong ansässigen Handelspartner gegründet. Insgesamt arbeitet das Unternehmen mit mehr als 6.000 Vertriebspartnern in 64 Ländern weltweit zusammen.
Die ALNO Gruppe zählt nach eigener Einschätzung mit ihren vier auf die unterschiedlichen Preissegmente zugeschnittenen Marken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO zu den weltweit größten
Küchenmöbelherstellern. Der Marktanteil der ALNO Gruppe in Deutschland belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf ca. 13,7 % gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel und auf ca.
19,6 % gemessen an der verkauften Menge an Küchenmöbeln (Quelle: GfK Studie 2012, S. 43,
44). Der Marktanteil in Europa betrug im Geschäftsjahr 2011 gemessen am Wert der verkauften
Küchenmöbel 3,6 % (Quelle: CSIL Studie 2011). Die ALNO Gruppe ist damit zweitgrößter Küchenmöbelhersteller in Deutschland (Quelle: GfK Studie 2012, S. 43, 44) und zählt in Europa zu
den Top fünf (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 7).
Jeder der insgesamt vier deutschen Produktionsstandorte fertigt ein eigenes Produktionsportfolio.
In Pfullendorf werden Küchen der Marke ALNO entwickelt und hergestellt, das Werk in Enger produziert das Sortiment von WELLMANN. Die Marken IMPULS und PINO werden in Brilon beziehungsweise in Coswig hergestellt. Am Standort Dubai werden Küchenmöbel speziell für das lokale
Projektgeschäft in der Golfregion unter dem Namen AK-5 gefertigt und vertrieben. Die Anteile an
der dortigen Gesellschaft, ALNO Middle East, werden zu 85 % von der ALNO AG und zu 15 % von
Al Khayyat Investments LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, gehalten.
Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die ALNO Gruppe Konzernumsatzerlöse von EUR 446,3 Mio. (Vorjahr: EUR 452,8 Mio.) und ein Konzern-Periodenergebnis von EUR -1,4 Mio. (Vorjahr: EUR -25,6
Mio.).
Restrukturierung
Die ALNO Gruppe hat Ende 2009 im Rahmen eines umfassenden Zukunftskonzepts zahlreiche Restrukturierungspotenziale identifiziert und diese bereits zu einem großen Teil umgesetzt. Die Restrukturierungsmaßnahmen zielen auf die Verbesserung der Bilanzstruktur, Kostenentlastungen im
administrativen Bereich, den Abbau von Überkapazitäten und die Reorganisation des Vertriebsbereichs im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Marken- und Vertriebsstrategie ab, um
Konzernsynergien heben zu können. Mit dem Wechsel des Vorstands im Jahr 2011 wurden die Projektziele überprüft und einzelne Adjustierungen vorgenommen.
Restrukturierungsmaßnahmen im operativen Geschäft
Folgende wichtige Restrukturierungsmaßnahmen wurden von der ALNO seit dem Jahr 2012 umgesetzt:
117




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Verbesserung der Bilanzstruktur: Das Eigenkapital der Gesellschaft konnte insbesondere
durch die in einer Sanierungsvereinbarung im Jahr 2012 enthaltenen Sanierungsbeiträge der
Konsortialbanken sowie der Umsetzung von Kapitalmaßnahmen im Jahr 2012 deutlich gestärkt und verbessert werden. Im Jahr 2012 wurde das Grundkapital von EUR 67.846.945,40
zum Zweck der Verlustdeckung auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzt und anschließend im
Wege einer Bezugsrechtskapitalerhöhung um EUR 44 Mio. auf EUR 70.094,979,00 erhöht.
Der Bruttoemissionserlös aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung wurde weitgehend zur Rückführung der Bankenverbindlichkeit der ALNO Gruppe verwendet.
Maßnahmen im Bereich Organisation: Eine zentral nach Funktionsbereichen gegliederte
Organisation, bei der funktionsgleiche Vertriebs- und Verwaltungsfunktionen organisatorisch
zusammengeführt wurden, löste die bestehende unprofitable rein standortorientierte Profit
Center Organisation ab. Diese Umorganisation ermöglicht aus Sicht der Gesellschaft eine
noch stärkere Ausrichtung der ALNO Gruppe auf die Bedürfnisse ihrer Kunden. Ergänzend zu
der funktionalen Organisationszusammenführung wurden in den Tochtergesellschaften wieder operativ verantwortliche Geschäftsführungen etabliert, um notwendige Entscheidungen
zeitnah vor Ort realisieren zu können.
Maßnahmen im Bereich Produktentwicklung und Fertigung: Die Vereinheitlichung des
Rastermaßes der Marken ALNO und WELLMANN auf das Rastermaß der Marke ALNO reduzierte die bis dahin bestehende Produktkomplexität der beiden Marken und trägt dazu bei,
dass noch stärker als zuvor Einkaufs- und Bevorratungssynergien genutzt werden können.
Mit der Umstellung des neuen Rastermaßes wurde zugleich das Produktsortiment von WELLMANN erneuert und damit die Wettbewerbsfähigkeit von WELLMANN gestärkt. Die Einführung des neuen WELLMANN-Sortiments erfolgte zum Jahresbeginn 2011. Die Standorte Enger (Fronten) und Pfullendorf (Korpusteile) liefern Bauteile aus eigener Produktion auch an
die Standorte Brilon und Coswig. Damit können Produktionskapazitäten besser ausgenutzt
werden.
Maßnahmen im Bereich Markenpositionierung: In der Vergangenheit überschnitten sich
die Produktprogramme der vier Marken der ALNO Gruppe. Im Zuge der Neufestlegung der
Markenstrategie und der Repositionierung der vier Marken konnten Programmüberschneidungen minimiert werden. Zudem bestehen Vereinbarungen mit wichtigen Großkunden, die
den Erfolg der Markenrepositionierung im Inland unterstützen sollen.
Maßnahmen im Bereich Vertrieb: Der nationale und internationale Vertrieb wird nunmehr
kundengruppen- und produktorientiert organisiert. So werden Küchen der Marke ALNO ausschließlich in den Vertriebskanälen Möbeleinzelhandel und Küchenspezialisten sowie Immobilienprojektentwickler zur Bedienung des oberen Preissegments platziert. Die Marke WELLMANN beliefert das mittlere bis obere Preissegment in diesen Kanälen. In den unteren Segmenten des Möbeleinzelhandels sowie auch der Mitnahmemärkte werden die Marken IMPULS
und PINO, mit PINO als Preiseinstiegsmarke fokussiert. IMPULS wird außerdem im Projektgeschäft eingesetzt. Für die Marken IMPULS und PINO wird das E-Commerce Portal "Kiveda"
als zusätzlicher Vertriebskanal genutzt.
Die ausländischen Tochtergesellschaften wurden zu Vertriebseinheiten umgebaut und es erfolgte die Umstellung auf Direktfaktura, wodurch der administrative Teil des Exports nach
Deutschland verlagert werden konnte. Im Zuge des Vertriebsumbaus liquidierte die ALNO
Gruppe ausländische Tochtergesellschaften. Eine Ausnahme bilden die bereits bestehenden
Tochtergesellschaften in der Schweiz und in Großbritannien. Deren Eigenständigkeit wurde
weiter gestärkt, so dass deren Geschäftsführungen vollumfänglich eigenverantwortlich sind.
Zudem gründete die ALNO AG im Jahr 2012 eine Tochtergesellschaft. Seit 1. August 2012
hat das Werk ALNO für Großbritannien wieder auf Doppelfaktura (Euro und lokale Währung)
umgestellt. In 2013 werden die anderen inländischen Werke ebenso auf Doppelfaktura umstellen, und zwar für die Kunden in Großbritannien, in der Schweiz und in den USA.

Maßnahmen im Bereich Personal: Seit 2011 wurde die Zahl der Beschäftigten in der ALNO Gruppe weiter signifikant gesenkt. An den Standorten Pfullendorf und Enger wurden mit
118
den zuständigen Betriebsräten und den Industriegewerkschaften Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen in Bezug auf künftige Personalanpassungen bereits Vereinbarungen getroffen.
Folgende wichtige Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits begonnen bzw. stehen noch aus:

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Maßnahmen im Bereich IT: Aufgrund der bisherigen Eigenständigkeit der vier Standorte
haben sich unterschiedliche Prozesse und damit auch heterogene und insbesondere in Pfullendorf veraltete IT-Systeme etabliert. Die unterschiedlichen Abwicklungsprozesse an den
jeweiligen Standorten hatten ein zu geringes Maß an Investitionen, eine dezentrale Organisationsstruktur und die Notwendigkeit, redundante Unternehmensfunktionen vorzuhalten,
zur Folge. Für das Heben der identifizierten Konzernsynergien, insbesondere in den Verwaltungsfunktionen, soll die bisherige IT-Systemlandschaft am Standort Pfullendorf komplett
modernisiert und mittelfristig konzernweit teilweise vereinheitlicht werden.
Maßnahmen im Bereich Verwaltung: Im besonderen Fokus steht für die Gesellschaft die
Zentralisierung der Funktionsbereiche: Auftragsbearbeitung/Kundenservicecenter, Rechnungswesen und Controlling, IT sowie Personalwesen. Die unterschiedliche Ausprägungen in
den Auftragserfassungs-, Reporting- und weiteren Prozessstrukturen haben in den vergangenen Jahren zu erheblichen Fixkostenbelastungen geführt. Konzernweit werden diese Fachbereiche unter eine einheitliche fachliche Führung bei gleichzeitiger dezentraler disziplinarischer Führung gestellt. Nach Auffassung der Gesellschaft können damit weitere Konzernsynergien gehoben werden.
Im Zuge der Umstrukturierung der ausländischen Tochtergesellschaften zu Vertriebseinheiten soll der Vertrieb im Ausland durch die Betreuung und Schulung von Handelspartnern gestärkt werden. Unter anderem werden dort Arbeitsgruppen zur Stärkung des Vertriebs eingerichtet und das Produktportfolio an die jeweiligen Kunden- und Marktbedürfnisse vor Ort angepasst.
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Maßnahmen im Bereich Personal: Bis Ende des Jahres 2013 soll die Zahl der Beschäftigten in einzelnen Bereichen der ALNO Gruppe weiter gesenkt werden. Der Schwerpunkt der
Personalanpassungen wird an den Standorten Pfullendorf und Enger sein. Die Produktivität
der ALNO Gruppe wird durch diese Maßnahme nach Ansicht der Gesellschaft erheblich gesteigert.
Maßnahmen im Bereich Finanzierung: Als Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist neben der bereits erfolgten Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG in ein Darlehen in
Höhe von EUR 30 Mio. bzw. EUR 13.325.000 (siehe "Geschäftstätigkeit – Wesentliche Verträge - Vereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG")
und der geplanten Anleiheemission, der Abschluss neuer Kontokorrentkredite mit mehreren
Banken von insgesamt EUR 15,0 Mio. geplant. Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO
Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogener Forderungen der
ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden.
119
Strategie
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Unternehmenskrise hat die ALNO Gruppe ihre Unternehmensstrategie neu definiert. Oberstes Ziel des Vorstands ist es, die Gesellschaft wieder auf einen
finanziell gesunden, wettbewerbsfähigen und nachhaltig profitablen Wachstumspfad zu führen. Die
strategische Neuausrichtung betrifft neben der Umsetzung weiterer Kapitalmaßnahmen insbesondere auch den Ausbau des Auslandsvertriebs, die Ausweitung der Wertschöpfungskette, den Ausbau von Produktinnovationen sowie die weitere konsequente Umsetzung von Senkungen der
Strukturkosten in der ALNO Gruppe.
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Internationalisierung: Die ALNO Gruppe ist dabei ihre internationale Präsenz weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere den asiatischen und US-amerikanischen Markt. In Hongkong
wurde ein Joint Venture mit einem finanz- und vertriebsstarken Partner vor Ort gegründet, mit
dem ALNO die Distributions-, Vertriebs-, Preis- und Kommunikationsstrategie abstimmt, um
effizient auf die Bedürfnisse des chinesischen Marktes eingehen und diese bedienen zu können.
Ferner gründete die ALNO Gruppe 2012 in New York eine neue Tochtergesellschaft, in deren
Studio die Küchen ansprechend präsentiert werden können und plant einen weiteren Standort
in Miami zur Erschließung des südostamerikanischen Markts. Die nordamerikanische Tochtergesellschaft wird von einem US-Markt erfahrenen Management geleitet. Auch der Export in das
europäische Ausland soll weiter konsequent ausgebaut werden. Mittelfristig will die ALNO
Gruppe ihren Exportanteil am Konzernumsatz von etwa 28,6 % im Geschäftsjahr 2012 auf
40 % steigern. In Frankreich wurde kürzlich mit einer etablierten Franchise-Kette ein langfristiger Vertriebsvertrag abgeschlossen. In der Schweiz wurden im Jahr 2012 neue Filialen in Zürich und Biel gegründet und zwei Küchenstudios hinzuerworben. Weitere Filialeröffnungen sind
im Jahr 2013 geplant. In Großbritannien erwarb die ALNO Gruppe im April 2012 den langjährigen am Projektmarkt etablierten Partner Built-In Ltd. Diese Akquisition soll den weiteren Ausbau des Projektgeschäfts in Großbritannien ermöglichen. Darüber hinaus sollen neue Partner in
den Märkten Singapur, Indonesien, Thailand und anderen asiatischen Staaten akquiriert werden. In Russland und der Ukraine hat die Gesellschaft damit begonnen, die Marke ALNO in exklusiven ALNO Stores zu positionieren. Zudem erwägt die Gesellschaft durch gezielte Akquisitionen ausländischer Küchenmöbelhersteller weiter im Ausland zu wachsen.
Produktinnovationen: Die ALNO Gruppe wurde in der Vergangenheit regelmäßig für ihre innovativen Produktentwicklungen und -designs ausgezeichnet und strebt dies auch für die Zukunft an. Schwerpunkte der Produktentwicklung liegen auf Produkt- und Anwendungsinnovationen, die systematisch und zielgruppenspezifisch über alle Produktlinien hinweg entwickelt
werden sollen. Das Produkt- und Leistungsangebot soll weiterhin kontinuierlich überarbeitet
werden. Zuletzt wurde unter der Marke ALNO mit den Linien ALNOSTAR CERA und ALNOCERA
eine neue Produktgeneration mit Fronten und Seitenteilen aus Keramik entwickelt, die den
Trend hin zu individuellen, ökologischen und hochwertigen Produkten versinnbildlicht. Unter
der Marke Tielsa wurde Anfang 2012 ein dynamisches und flexibles Küchenkonzept präsentiert,
das sich ergonomisch wie technologisch nach den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ihrer Nutzer richtet. Komfort und Flexibilität des Konzepts werden durch dynamische
Hubelemente erreicht. Ziel der Produktentwicklung ist es, ALNO als Kernmarke des Unternehmens laufend mit Produkt- und Designinnovationen zu versorgen und damit ihre gehobene
Marktposition zu demonstrieren.
Ausweitung der Wertschöpfungskette: Die ALNO Gruppe sieht weiteres Potential bei der
Ausweitung ihrer Wertschöpfungskette durch verstärkte Kooperation mit ausgewählten Zulieferern. Im Einzelfall soll dies auch durch Beteiligungserwerbe oder Akquisitionen realisiert werden, wie zuletzt durch die Akquisition der Logistikunternehmen Logismo HSK GmbH mit Sitz in
Brilon, Logismo AZE GmbH mit Sitz in Coswig sowie Logismo SIG GmbH mit Sitz in Pfullendorf
mit Wirkung zum 1. Juli 2012. Der Erwerb des ehemaligen Logistikdienstleisters war ein wichtiger Schritt die innerbetriebliche Logistik zwischen den einzelnen Standorten und zu den Kunden kosteneffizienter zu gestalten. Andere Akquisitions- und Kooperationsmöglichkeiten mit
wichtigen Zulieferern werden derzeit von der ALNO Gruppe eruiert.
120
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Verbesserung der Ertragssituation: Die ALNO Gruppe wird künftig auf wenig oder unprofitable Umsätze verzichten. Besonderer Fokus liegt auf der Steigerung der Rohertragsmarge,
was insbesondere durch eine verbesserte Möbelqualität und einen effizienteren Einkauf realisiert werden soll. Um die geplante Steigerung der Rohertragsmarge zu ermöglichen, sollen
Konzernsynergien stärker genutzt und Prozesse kontinuierlich verbessert werden. Gleichzeitig
soll die Verringerung der Komplexität bei den Produkten und deren Produktion weiter vorangetrieben werden. Ferner sollen die Fixkosten gesenkt und die Finanzstabilität gestärkt werden.
Insbesondere am Standort Pfullendorf soll die Wertschöpfungstiefe in den Bereichen erhöht
werden, in denen eine Eigenfertigung günstiger als ein Fremdbezug ist und besondere Qualitäts- und Kompetenzkriterien notwendig sind. Zudem werden weitere notwendige Personalanpassungen im Geschäftsjahr 2013 erfolgen.
Fokussierung der Markenpositionierung: Aus Sicht der Gesellschaft ist weiterhin eine stärkere Positionierung der einzelnen Marken in ihrem jeweiligen Segment erforderlich. Die bereits
bestehende hohe Markenbekanntheit der Marke ALNO bei Endverbrauchen (bbw Studie 2010,
S. 64, 66) soll durch geeignete Marketingmaßnahmen weiter verstärkt werden. Insbesondere
hat die Gesellschaft hierzu bereits eine umfassende Medienkampagne in Wohn-, Lifestyle- und
Nachrichtenmagazinen gestartet, bei der die Qualität, das ausgezeichnete Design, die sinnvollen Innovationen und die 85-jährige Tradition der Marke ALNO herausgestellt wird. Ferner unterstützt ein neuer Marken-Claim und die Überarbeitung des Logos die neue Markenpositionierung der Marke ALNO. Die Point-of-Sale-Auftritte der Marke ALNO sollen zukünftig durch klare
und durchgängige Vermarktungsregeln stärker gesteuert und kontrolliert werden. Über den
Aufbau weiterer Monomarkenstores der Marke ALNO soll der Auftritt einem einheitlichen Corporate Design folgen.
Ausbau der Marktposition und Steigerung der Kapazitätsauslastung durch gezielte
Akquisitionen: Es ist aus Sicht der ALNO Gruppe strategisch sinnvoll, sowohl die Marktposition als auch die Kapazitätsauslastung durch den Erwerb von ganzen Unternehmen oder einzelnen Unternehmensteilen im In- oder Ausland weiter auszubauen bzw. zu steigern. Im Hinblick
auf den Ausbau ihrer Marktposition erwägt die ALNO Gruppe, gezielt andere Unternehmen oder
Unternehmensteile zu akquirieren, die aufgrund ihres geografischen Vertriebsnetzes dem weiteren Ausbau der Marktposition außerhalb Deutschlands dienen. Denkbar ist auch der gezielte
Erwerb einzelner Produktlinien bzw. Marken, um die Kapazitätsauslastung der einzelnen
Standorte der ALNO Gruppe zu steigern.
Wettbewerbsstärken
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Einer der führenden Küchenmöbelproduzenten mit diversifiziertem Marken- und
Produktportfolio: Die ALNO Gruppe gehörte mit einem Marktanteil von ca. 13,7 % in
Deutschland (Quelle: GfK Studie 2012, S. 43) und mit einem Marktanteil von 3,6 % in Europa (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 7) zu den führenden Küchenmöbelproduzenten gemessen
am Umsatz in 2012 bzw. in 2011. Außerdem zeichnet sich die ALNO Gruppe dadurch aus,
dass sie, basierend auf ihrer international bekannten und diversifizierten Sortimentsstruktur,
Küchen in verschiedenen Preissegmenten anbietet. Sie kann in allen Preissegmenten Küchen
vom Einsteigermodell bis zum Premium-Produkt bedienen. Durch diese diversifizierte Ausrichtung ist die ALNO Gruppe auch in der Lage, den Rückgang der Nachfrage in einem Preissegment durch den Umsatz in einem anderen Preissegment aufzufangen.
Hohe Markenbekanntheit und Qualitätssiegel "Made in Germany": Nach einer Studie
aus dem Jahre 2010 ist die Marke ALNO bei den Endverbrauchern im Vergleich zu ihren direkten Wettbewerbern sehr bekannt (bbw Studie 2010, S. 64, 66). Da alle Küchen der ALNO
Gruppe in Deutschland hergestellt werden, bieten die Marken der ALNO Gruppe das Qualitätsmerkmal "Made in Germany". Dieses Qualitätsmerkmal genießt aus Sicht der Gesellschaft hohe Wertschätzung bei den Kunden gerade im außereuropäischen Markt. Von dieser
steigenden ausländischen Nachfrage nach deutschen Küchenmöbelprodukten möchte die ALNO Gruppe zukünftig noch stärker profitieren. Die Gesellschaft sieht sich aufgrund der hohen
Markenbekanntheit gut positioniert, von dieser steigenden Nachfrage zu profitieren.
121

Erfahrenes Management Team: Die Gesellschaft verfügt über ein erfahrenes Management-Team. Max Müller als Vorstandsvorsitzender der ALNO Gruppe bringt viel unternehmerische Erfahrung mit, gerade im Hinblick auf die Sanierungssituation. Elmar Duffner, der die
Bereiche Produktion, Kundenservicecenter und Öffentlichkeitsarbeit verantwortet, verfügt
über langjährige Branchenerfahrung. Vor seinem Wechsel zur ALNO Gruppe war er verantwortlich für die erfolgreiche internationale Expansion eines anderen namhaften deutschen
Küchenmöbelherstellers. Ferner ist Elmar Duffner Präsident des Verbandes der deutschen
Möbelindustrie und besitzt eine umfangreiche Marktexpertise und -kenntnis. Ralph Bestgen
verantwortet den Vertrieb, das Marketing und die Produktentwicklung der ALNO Gruppe. Zuvor war er langjähriges Mitglied der Geschäftsleitung der Bauknecht Hausgeräte GmbH, insbesondere war er für die Unternehmensbereiche Vertrieb, Marketing und Produktentwicklung
verantwortlich. Ipek Demirtas, die das Finanzressort verantwortet, hat eine langjährige Erfahrung im Bereich Finanzen/Rechnungswesen, Controlling und bei Restrukturierungsprojekten. Manfred Scholz, der designierte Produktionsvorstand der ALNO, verfügt über langjährige
internationale Management-Erfahrung sowie umfassendes Know-how, insbesondere bei Effizienzsteigerungen von Supply-Chain-Prozessen. Auch im erweiterten Management profitiert
die ALNO Gruppe von den Spezialkenntnissen ihrer Mitarbeiter und ihrer effizienten Managementorganisation.
Geschichte der ALNO
Die Traditionsmarke ALNO hat eine mehr als 85-jährige Geschichte aufzuweisen. Nachstehend sind
ausgewählte wichtige Eckdaten der Unternehmenschronologie aufgeführt.
Jahr
Geschichte des Traditionsunternehmens ALNO
1927
Gründung einer Schreinerwerkstatt mit dem Namen "Selbständige Schreinerei Albert
Nothdurft" in Wangen bei Göppingen.
1934
Aus kleinsten Anfängen entwickelt sich ein klassischer Familienbetrieb.
1958
Aus der ehemaligen Schreinerei entsteht die ALNO Möbelwerke GmbH & Co. KG. Der
Firmenname ALNO ergibt sich aus dem Namen des Firmengründers Albert Nothdurft.
1960
ALNO beginnt mit der Fertigung von Einbauküchen. Innerhalb von zehn Jahren wächst
das Unternehmen kräftig. Der Umsatz steigt von EUR 2,5 Mio. auf EUR 35,2 Mio. Die
Zahl der Mitarbeiter erhöht sich von 95 auf 677.
1969
ALNO expandiert ins europäische Ausland. Folgende Tochtergesellschaften werden gegründet: Frankreich (1969), Belgien (1970), Italien (1972), Schweiz (1974), Großbritannien (1980) und Niederlande (1984).
1990
Einführung der Mehrmarkenstrategie. Gründung der Impuls Küchen GmbH in Brilon
(Nordrhein-Westfalen).
1992
Gründung ALNO Austria.
1994
Ausbau der Mehrmarkenstrategie. Einführung der Marke PINO und Gründung der Pino
Küchen GmbH in Coswig (Sachsen-Anhalt).
1995
Börsengang der ALNO.
2003
Fusion mit der Casawell Service Gruppe (Wellmann, Geba, Wellpac).
Konzentration auf das Kerngeschäft und Verkauf küchenfremder Beteiligungen. Weiterer
Ausbau der Mehrmarkenstrategie durch die Übernahme der Gustav Wellmann GmbH &
Co. KG.
122
2005
Gründung ALNO Middle East FZCO und Eröffnung einer Produktionsstätte in Dubai (VAE).
2010
Liquidation und Umbau der Tochtergesellschaften in Österreich, Belgien, Spanien, Niederlande und Italien zu reinen Vertriebsorganisationen.
Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit finanzierenden Konsortialbanken.
2011
Abschluss einer weiteren Sanierungsvereinbarung mit finanzierenden Konsortialbanken.
Strategische Neuausrichtung der ALNO Gruppe.
Einführung eines neuen Produktsortiments bei WELLMANN, basierend auf dem neuen
Rastermaß von 13 Zentimetern.
2012
Die ALNO AG feiert ihr 85-jähriges Firmenjubiläum.
Abschluss einer dritten Sanierungsvereinbarung mit finanzierenden Konsortialbanken
und Durchführung einer Kapitalerhöhung zur Rückführung von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten an finanzierende Konsortialbanken.
Geschäftsbereiche und Produkte
Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Einbauküchen und Zubehör. Die Küchenmarken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO bilden die Kernsegmente der ALNO Gruppe. Zusätzlich zum markenbezogenen Geschäft mit den vier Küchenmarken im In- und Ausland werden im
geringen Umfang Umsätze im Ausland durch Montagedienstleistungen und Vertrieb von Handelsware erzielt.
Die Marke ALNO
Die Marke ALNO ist die Premium-Marke der ALNO Gruppe. Sie zeichnet sich insbesondere durch
die Angebotsbreite, fortschrittliche Technologien und die Hochwertigkeit in Ausstattung, Funktionalität und Design aus.
Alle Schubkästen, Auszüge und Drehtüren sind standardmäßig gedämpft. Zu den besonderen Stärken der Produkte der Marke ALNO zählt die Kompetenz in den Materialien Lack, Glas und Keramik
sowie ihr Rastersystem, das die Planung der Küche für den Wiederverkäufer erleichtert. Dabei umfasst die Fertigung die Herstellung von Bauteilen und die Küchenmontage.
Wesentliche Produktserien der Marke ALNO sind:


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


ALNOVINTUCINA: Designkonzept mit stark strukturierten Holzschindeln in Verbindung mit
strahlenden unifarbigen Fronten
ALNOCERA: Keramikfront mit hochwertigen Werkstoff- und Designeigenschaften
ALNOSATINA und ALNOVERTINA: Glasfronten mit technologisch führender Kanten- und
Griffbearbeitung
ALNOSIGN: Möbelfronten in der Premiumklasse mit mehrfach lackierten und polierten Oberflächen
ALNOFINE: Mattlackierte Fronten in modernen Farbstellungen
Grifflose Küchen, Schwebende Schränke "Edition Fly", Marecucina, flexible Sonderlösungen,
hochwertige Arbeitsplatten-Materialien, elektrisch öffnende Schränke, Küchenmöbel im Rastermaß 130 mm
123
Der Umsatzanteil der Marke ALNO am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr
2011 21,4 % und im Geschäftsjahr 2012 23,1 %.
Die Marke WELLMANN
Ursprünglich als Anbieter einfacher Küchenzeilen positioniert, hat WELLMANN seine Angebotspalette erweitert und ist nun vorwiegend im mittleren Preissegment des Marktes tätig. WELLMANN bietet aufgrund des vielschichtigen und variablen Sortiments Küchen für alle Zielgruppen. Die hauptsächlichen Materialgruppen der WELLMANN Fronten sind Melamin, Schichtstoff, Folie und Lack. Im
Zuge der Neupositionierung der Marke WELLMANN werden unter dieser Marke ebenfalls Küchen im
Rastermaß 130 mm angeboten.
Wesentliche Produktserien der Marke WELLMANN sind:

CALLA: Hochglänzende Folienfronten in breiter Farbauswahl mit perfekt passendem Beiwerk
in allen Farbausführungen

ALVA: Melaminbeschichtete Fronten in aktuellen Farben und Dekoren

AURA: Folienfronten für die konsumige Küche

NEO: Hochwertige Hochglanz-Lackfronten

SIERRA: Melaminbeschichtete Fronten in Tiefenprägung
Der Umsatzanteil der Marke WELLMANN am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2011 29,9 %, im Geschäftsjahr 2012 29,7 %.
Die Marke IMPULS
Die Marke IMPULS steht für individuelle Einbauküchen im preislich unteren Mittelsegment. Die IMPULS-Programme sind auf den Bedarf junger Familien und das Objektgeschäft ausgerichtet und
bieten den Kunden die Möglichkeit, ihre Küche individuell zu gestalten. Darüber hinaus bietet Impuls seit dem Jahr 2010 deutschlandweit die 10-Tages-Küche an; damit werden die in der Branche
üblichen drei bis fünf Wochen Lieferzeit deutlich unterboten. Bei den Frontprogrammen der Marke
IMPULS werden die Materialgruppen Melamin, Folie und Lack angeboten.
Wesentliche Produktserien der Marke IMPULS sind:

Impuls 1200 / 2200: Front mit melaminharzbeschichteter Oberfläche

Impuls 2800 / 4500: Front mit Hochglanzfolienoberfläche

Impuls 3700: Front mit Folien ummantelt
Der Umsatzanteil der Marke IMPULS am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr
2011 26,9 %, im Geschäftsjahr 2012 26,4 %.
Die Marke PINO
Die Marke PINO richtet sich mit ihren Küchen vor allem an den Preiseinstiegsbereich und bietet als
Preiseinstiegsmarke die Materialgruppen Melamin und Folie an. Die günstigen Küchen werden
hauptsächlich in SB-/Mitnahmebereichen der Discounter und großen Möbelhäusern in modernen
frischen Farben angeboten. Mit ihrem schlanken Sortiment rundet PINO in der ALNO Gruppe die
Angebotspalette nach unten ab.
Wesentliche Produktserien der Marke PINO sind:
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Pino 100: Frontoberfläche mit Direktbeschichtung und gerundeter Kante
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
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Pino 140 / 160: Frontoberflächen mit Direktbeschichtung in metallic- oder Feinwellen-Optik
Pino 230: Frontoberfläche mit glänzender Direktbeschichtung, Materialart zum Preiseinstieg
in Glanz-Oberfläche
Pino 250: Frontoberfläche mit Hochglanzfolien
Der Umsatzanteil der Marke PINO am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr
2011 21,8 %, im Geschäftsjahr 2012 20,8 %.
Beschaffung und Produktion
Beschaffung
Die Beschaffung der von der ALNO Gruppe eingesetzten Materialien und Komponenten erfolgt für
die einzelnen Produktionsstandorte auf der Grundlage unterschiedlicher Dispositionsmethoden —
von Bestandsplanverfahren über Just-in-Time-Abwicklung bis hin zur punktgenauen Just-inSequence-Anbindung. Größter Lieferant der ALNO Gruppe war im Jahr 2012 die Bauknecht Hausgeräte GmbH mit einem Anteil am gesamten Einkaufsvolumen in Höhe von ca. 29,3 % (deren Anteil betrug im Vorjahr ca. 30 %). Die ALNO Gruppe ist vertraglich gegenüber der Bauknecht Hausgeräte GmbH verpflichtet, Elektrogeräte, die sie zusammen mit ihren Küchen der Marken ALNO,
WELLMANN, IMPULS und PINO verkauft (mit Ausnahme von Mirkowellengeräten und bestimmten
kleineren Kühleinheiten), insgesamt zu mindestens 95 % von der Bauknecht Hausgeräte GmbH zu
beziehen (siehe "Geschäftstätigkeit — Wesentliche Verträge — Liefervertrag mit der Bauknecht
Hausgeräte GmbH"). Die Top 5 der Lieferanten hatten einen Anteil am gesamten Einkaufsvolumen
im Jahr 2012 in Höhe von 49,2 % bzw. in Höhe von 51 % für das Geschäftsjahr 2011.
Das Unternehmen bezieht Material und Bauteile, wie beispielsweise Elektrogeräte, Spülen, Armaturen, Beleuchtungen, Sockelfüße und Holzbauteile von externen Zulieferern. Darüber hinaus stellt
die ALNO Gruppe Halbfertigteile und Fertigteile aus Holz in eigenen Bauteilewerken her. Dort werden u.a. Front- und Korpusbauteile hergestellt und direkt dem jeweiligen Produktionsstandort zum
erforderlichen Termin zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht eine niedrige Kapitalbindung bei flexibler Produktion und hoher Produktvarianz. Die Bauteilewerke der ALNO Gruppe liefern Bauteile
aus eigener Produktion auch an die Standorte Brilon und Coswig. Die Fronten werden in Enger, die
Korpusbauteile in Pfullendorf gefertigt.
Produktion
Die Fertigung und die Montage der Küchenschränke erfolgt in Montagewerken an den Produktionsstandorten in Brilon, Enger, Coswig und Pfullendorf. Die Produktion ist in ihren Logistikabläufen so
ausgerichtet, dass alle Komponenten einer Küche (von Schränken über Arbeitsplatten bis zu Elektrogeräten) zeitpunktgenau im Versand eintreffen, um kommissionsweise in einer vorher festgelegten Tourenreihenfolge nach der Produktion verladen werden zu können. Entsprechend dieses Gesamtoptimierungsansatzes kommt dem Material- und Informationsfluss in den Montagewerken
eine besondere Bedeutung zu.
Derzeit enthält jeder Standort die Fertigungsstufen Arbeitsplattenfertigung, Schubkastenfertigung
und Endmontage. In Enger und Pfullendorf werden darüber hinaus aus beschichteten oder furnierten Rohplatten Korpus- und Frontbauteile gefertigt, mit Glas beklebt, lackiert oder foliert. Zudem
wird an den jeweiligen Standorten die Verpackung der Küchenmöbel, die Kommissionierung von
Zubehör und Kleinteilen (z.B. Besteckeinsätze) sowie der extern zugelieferten Elektrogeräte vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2011 wurde am Standort Enger ein neues Produktsortiment von WELLMANN eingeführt. Das Produktsortiment WELLMANN hat nun ein identisches Rastermaß wie die Küchen der
Marke ALNO. Damit ist nun auch für die Marke WELLMANN eine moderne, funktionale und ergonomische Küchenplanung möglich. Ferner können nun Synergieeffekte im Einkauf effektiver ge-
125
nutzt werden und einzelne Bauteile der Marken ALNO und WELLMANN können innerhalb der Produktsortimente leichter ausgetauscht werden.
Durch den Erwerb der Logistikunternehmen Logismo HSK GmbH, Logismo AZE GmbH und Logismo
SIG GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 2012 wird die Distributionslogistik wieder von der ALNO Gruppe selbst erbracht. Dies ermöglicht die Optimierung der Tourenplanung auch zwischen den Fertigungsstandorten der ALNO Gruppe, was vor allem im Bereich der Verladungen, der insbesondere
für den Export eine große Bedeutung hat (z.B. Verladung von Küchen der Marken ALNO und
WELLMANN zur effizienteren Nutzung von Transportvolumina).
126
Kapazitätsauslastung
Die jeweilige Produktionsauslastung sowie –kapazität der vier deutschen Fertigungsstandorte1)
zeigt für das Geschäftsjahr 2012 folgende Auflistung:
Pfullendorf
(ALNO)
Enger
(WELLMANN)
Brilon
(IMPULS)
Coswig
(PINO)
403.894
753.144
819.752
759.909
1.795
3.347
3.643
3.377
517.500
843.750
839.250
786.375
Geschäftsjahr 2012 (pro Arbeitstag)
2.300
3.750
3.730
3.495
Auslastungsgrad I2)
78%
89%
98%
97%
Produzierte Schränke
Geschäftsjahr 2012 (pro Arbeitstag)
Maximal faktische Kapazität
_______________________________
1)
An den Fertigungsstandorten Enger, Brilon und Coswig wird in zwei Schichten produziert. Am Fertigungsstandort
Pfullendorf wird in einer Schicht produziert.
2)
Auf Basis des jeweiligen Schichtbetriebs und des tatsächlichen Personalstandes am jeweiligen Fertigungsstandort.
Im Verhältnis zu der maximal technisch möglichen Kapazität stellt sich die Auslastung der Fertigungsstandorte im Geschäftsjahr 2012 wie folgt dar:
Pfullendorf
(ALNO)
Enger
(WELLMANN)
Brilon
(IMPULS)
Coswig
(PINO)
Maximal technisch mögliche Kapazität1)
(pro Arbeitstag)
5.000
7.000
4.250
4.250
Auslastungsgrad II
36%
48%
86%
79%
_______________________________
1)
Bei maximaler technischer Kapazität im Zwei-Schichtbetrieb an allen deutschen Fertigungsstandorten. An den Fertigungsstandorten Pfullendorf und Enger ist dies jedoch nur durch den Aufbau zusätzlichen Stammpersonals realisierbar.
Kunden und Vertrieb
Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte weltweit mit Absatzschwerpunkten in Deutschland und
Westeuropa. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Inlandsumsatz ca. 71,4 % und der Auslandsumsatz ca. 28,6 % des Konzernumsatzes.
Der Vertrieb der von der ALNO Gruppe hergestellten Küchen erfolgt im Inland primär über Küchenbzw. Einrichtungsstudios, SB- und Mitnahmemärkte, Möbelhäuser sowie bei Immobilienprojekten
schwerpunktmäßig über Architekten. Seit dem 1. Februar 2013 werden Küchen im Preiseinstiegssegment außerdem über die Online-Plattform "Kiveda" vermarktet. Der größte Teil der Handelspartner ist im Inland historisch bedingt überwiegend in Einkaufsverbänden organisiert. ALNO legt
mit den Einkaufsverbänden jährlich die Lieferkonditionen in Rahmenverträgen fest. Diese Rahmenverträge sind die Grundlage für die einzelnen Bestellungen der jeweiligen Verbandsmitglieder der
Einkaufsverbände. Rund 92,4 % der Küchenmöbel gemessen am Inlandsumsatz wurden im Jahr
2012 an Verbandsmitglieder solcher Einkaufsverbände vertrieben, daneben sind auch große Einzelkunden und Filialisten Kunden der ALNO Gruppe.
127
Wesentliche inländische Kunden sind zum Beispiel (1) im Bereich Küchen- bzw. Einrichtungsstudios: Küchen Aktuell, Küchen Arena, Küchen Keie, KWB und Förde Küchen, (2) im Bereich der SBund Mitnahmemärkte: Roller, Möbel BOSS, POCO Domäne, SCONTO und Möbelix/Mömax, (3) im
Bereich Möbelhäuser: XXXLutz, Segmüller, Höffner/Kraft, Porta Gruppe und Möbel Martin und (4)
folgende Referenzprojekte sind im Bereich Immobilienprojekte zu nennen: Offizierswohnungen der
GB-Army, Golfresort Cochem, Ferienresort Bad Bentheim und die Zusammenarbeit mit mehreren
Fertighausherstellern.
Wesentliche ausländische Kunden sind zum Beispiel: Krefel (Belgien), AVIVA (Frankreich),
DMG/Mandemakers (Niederlande), ECI (Spanien) und TSK (Spanien). Ausländische Referenzimmobilienprojekte sind etwa die Jumeirah Beach Residence (Dubai), der Infinity Tower (Dubai), der
Silverene Twin Towers (Dubai), der Zumurud Tower (Dubai) und der Akasya Tower (Istanbul).
Die Vertriebsorganisation im Inland wurde in den letzten Jahren neu geordnet. Die Mitarbeiter des
Vertriebs sind nicht mehr einzelnen Marken zugeordnet, sondern ihren jeweiligen Stärken entsprechend auf die jeweiligen Vertriebskanäle SB- und Mitnahmemärkte, Einrichtungshäuser und Möbeleinzelhandel, Küchenspezialisten und Projektgeschäft verteilt. Die Küchen- und Einrichtungshäuser
werden durch ein geschultes Team von Außendienstmitarbeitern betreut, die Betreuung der SBund Mitnahmemärkte erfolgt durch für dieses Geschäftsfeld spezialisierte Merchandiser und die
gezielte Betreuung der Verbände durch so genannte Key Account Manager. Die Schwerpunkte der
Vertriebsarbeit seit dem Geschäftsjahr 2011 und insbesondere im Geschäftsjahr 2012 lagen in der
Umsetzung einer neuen Konditionenstruktur für Handelspartner der ALNO Gruppe und in der gezielten Positionierung der Konzermarken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO in den einzelnen
Vertriebskanälen. Zur Sicherung und künftigen Ausweitung der Marktanteile sieht die Neuausrichtung des Vertriebs vor allem die Stärkung des Absatzkanals "Küchenspezialisten/Küchenstudios"
für die Marken ALNO und WELLMANN vor, sowie ein deutlicher Ausbau des Absatzkanals ECommerce für die Marken PINO und IMPULS.
Die ausländischen Vertriebstochtergesellschaften sind unter dem Dach der ALNO International zusammengefasst. ALNO International nimmt die Interessen der ALNO Gruppe im ausländischen
Handelsgeschäft wahr (siehe "Allgemeine Informationen über die Gesellschaft — Struktur der ALNO Gruppe").
Das internationale Geschäft besteht aus der Tätigkeit ausländischer Vertriebsgesellschaften sowie
dem Exportgeschäft mit Importeuren. Die ALNO AG ist mit ihren ausländischen Vertriebstochtergesellschaften in den Ländern Großbritannien, Schweiz, den Vereinigten Arbabischen Emiraten und
den USA sowie durch ein Joint Venture in China vertreten. In anderen Staaten arbeitet die Gesellschaft mit mehr als 6.000 Vertriebspartnern in 64 Ländern weltweit zusammen.
In Frankreich konnte mit der größten Franchise-Kette der Küchenbranche (FBD-Gruppe) eine wichtige Neuakquisition erfolgreich durchgeführt werden. Im Zuge der Neuausrichtung des Auslandsvertriebs der ALNO Gruppe wurde eine neue Vertriebsgesellschaft in den USA mit Sitz in New York
errichtet sowie ein Joint Venture in Hongkong mit einem finanzstarken und im dortigen Küchenmarkt erfolgreich tätigen Vertriebspartner eingegangen (siehe "Allgemeine Informationen über die
Gesellschaft – Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer und Historie der Gesellschaft"). Weiter
ist geplant, in den Märkten Singapur, Indonesien, Thailand und andere asiatische Staaten neue
Partner zu akquirieren. In Russland und der Ukraine hat das Unternehmen damit begonnen, die
Marke ALNO in exklusiven ALNO Stores zu positionieren.
Forschung und Entwicklung
Die ALNO Gruppe betreibt ihre Produktentwicklung derzeit zentral am Standort Pfullendorf. Die
Entwicklungsschwerpunkte liegen auf Produkt- und Anwendungsinnovationen, die systematisch
und zielgruppenspezifisch über alle Produktlinien hinweg entwickelt werden. Darüber hinaus unterliegen alle Wertschöpfungsprozesse einer kontinuierlichen Effizienzoptimierung.
Das Produkt- und Leistungsangebot wird kontinuierlich überarbeitet und beinhaltet regelmäßige
Neuheiten, die in einigen Bereichen eine Alleinstellung im Markt einnehmen. Entsprechend des
128
Ziels, die Marke ALNO künftig noch stärker im gehobenen Marktsegment zu positionieren, sollen
zukünftig systematisch aus den Marktanforderungen und Endkundenbedürfnissen heraus Produktund Anwendungsinnovationen entwickelt werden. Ziel der Produktentwicklung ist dabei, ALNO als
Kernmarke des Unternehmens laufend mit Produkt- und Designinnovationen weiter zu entwickeln
und damit ihre gehobene Marktposition zu demonstrieren. Im Jahr 2011 stellte die Gesellschaft
das innovative Küchenprogramm ALNOSTAR CERA vor, bei der die Fronten und Seitenteile aus Keramik sind, sodass die Küchen über eine robuste Oberfläche, die einerseits sehr pflegeleicht, andererseits aber auch sehr kratz- und abriebbeständig ist, verfügen. Ferner wurde im Geschäftsjahr
2010 die Produktserie "MARECUCINA" eingeführt, bei der Elemente der Nautik im Design der Küchenmöbel aufgenommen wurden.
Die Gesellschaft erhält regelmäßig für innovative ALNO-Produkte Auszeichnungen, wie z.B. im Jahr
2011 die Preise "KüchenInnovation des Jahres 2011", "Produkt des Jahres 2011" und den "Interior
Innovation Award 2011" für die maritime Designstudie ALNO MARECUCINA. Im Jahr 2012 wurde
die ALNOSTAR CERA als "KüchenInnovation des Jahres 2012" und in der Kategorie "Küchenmöbel
und –ausstattungen" mit dem "Golden Award – Best of the Best" ausgezeichnet. Ferner wurde die
Marke ALNO mit dem "Superbrand German Award 2012/2013" ausgezeichnet.
Die ALNO Gruppe plant ihre Kompetenz in den Materialgruppen Glas und Keramik mit neuen Fronten, Griffoptionen und Funktionselementen weiter auszubauen. Insbesondere die Kompetenz in der
Lackiertechnik zeichnet die Marke ALNO aus. Weitere Projekte sind die Einführung der grifflosen
Küchenprogramme in den mittleren Preissegmenten, die Aktualisierung der Basisfrontprogramme,
die Neuentwicklung von Glasschränken und die Integration neuer Öffnungs- und Funktionssystemen in das Standardsortiment der Marken PINO, IMPULS und WELLMANN.
Marketing
Die Marketingmaßnahmen der ALNO Gruppe zielen darauf ab, das Markenprofil zu schärfen und die
einzelnen Marken in ihren jeweiligen Segmenten stärker zu positionieren. Insbesondere soll der
hohe Bekanntheitsgrad der Marke ALNO beim Endverbraucher weiter ausgebaut werden. Daher hat
die Gesellschaft im Rahmen der direkten Ansprache des Endkunden im Oktober 2012 für die Marke
ALNO einen umfassenden Markenrelaunch gestartet. Im Mittelpunkt standen Werbemotive und
Imagetrailer, die die Kernwerte höchste Qualität, preisgekröntes Design, sinnvolle Innovationen
und die 85-jährige Tradition in den Mittelpunkt stellen. Über den Aufbau weiterer Monomarkenstores der Marke ALNO sowie eine weitere Vereinheitlichung des Corporate Designs soll der Marken
Claim beim Endverbraucher weiter gestärkt werden.
Im Bereich der Kommunikation mit dem Fachpublikum nutzt die ALNO Gruppe überwiegend die
Präsentation auf Messen, um einen emotionalen und visuellen Eindruck von Marke und Produkt
vermitteln zu können. Markenauftritte auf nationalen Plattformen wie z.B. die LivingKitchen in Köln
oder die Küchenmeile A30 in Ostwestfalen als auch die Präsenz auf internationalen Messen wie der
Eurocucina in Mailand bilden dabei wichtige Eckpfeiler im Rahmen der Kommunikationspolitik.
Ein in der Küchenbranche übliches und für die ALNO Gruppe weiteres wesentliches Werbemittel in
den Verkaufsräumen der Handelspartner sind Musterküchen und weitere Ausstellungsgegenstände,
wie beispielsweise Frontenmuster. Hierzu planen Mitarbeiter des Vertriebs und der Marketingabteilung gemeinsam in einem abgestimmten Musterküchen-Platzierungsprozess mit den Handelspartnern die Küche sowie das Umfeld des Stellplatzes. Da Verkaufsräume der Händler häufig flächenmäßig begrenzt sind, hat die ALNO Gruppe ein Interesse daran, einen möglichst großen Anteil der
Ausstellungsfläche mit eigenen Produkten zu bestücken. Es wird Wert darauf gelegt, dass entsprechend der Zielpositionierung der Konzernmarken die Musterküchen korrekt im Vertriebskanal platziert werden und das Umfeld zur Marke passt. Hierbei übernimmt die ALNO Gruppe in Kooperation
mit den Handelspartnern die Planung und die Montage der Küche und trägt dafür die Kosten, welche teilweise als Sachanlageinvestitionen aktiviert werden
129
Gewerbliche Schutzrechte
Für die ALNO Gruppe sind 242 Schutzrechte in Deutschland und im Ausland angemeldet beziehungsweise bereits eingetragen. Darunter sind 169 Marken, 70 Geschmacksmuster und 3 Patente.
Im Übrigen ist die ALNO Gruppe Inhaberin von entsprechendem Know-how.
Zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten zählt die Marke "ALNO", welche in Deutschland,
Europa sowie weiteren außereuropäischen Ländern geschützt ist. Die Marke "ALNO" wurde vom
deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 1963 in das deutsche Markenregister eingetragen. Die
ebenfalls wichtige Marke "WELLMANN" ist in Deutschland, Europa sowie einigen weiteren außereuropäischen Ländern geschützt. Sie wurde vom deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 1979
eingetragen. Ferner ist die Marke "ALNO-PINO" eingetragen. Darüber hinaus verfügt die ALNO
Gruppe über weitere wesentliche Schutzrechte, welche Konstruktions- und Gestaltungselemente
beinhalten. Die Marke "IMPULS" ist nicht als eingetragene Marke geschützt.
Für die ALNO AG ist die Domain "alno" in einer Vielzahl von Ländern registriert, nebst nationalen
und internationalen Domains mit dem Bestandteil "alno". Zudem ist die ALNO Gruppe Inhaberin
u.a. der Domains alno-kuechen.com, die-welt-der-kueche.de, impuls-kuechen.de, pino.de, wellmann.de.
Die Gesellschaft ist nicht von Patenten oder Lizenzen Dritter abhängig.
Standorte und Grundbesitz
Die Produktionsstandorte der ALNO Gruppe liegen in Pfullendorf (Baden-Württemberg), Brilon, Enger (beide Nordrhein-Westfalen) und Coswig (Sachsen-Anhalt).
Die Grundstücke am Standort Pfullendorf stehen im Eigentum der ALNO AG. Am Standort Brilon
steht ein Grundstück im Eigentum der Impuls Küchen GmbH. Zusätzlich hat die Impuls Küchen
GmbH Lagerhallen, Ausstellungs- und Büroräume angemietet. Die pino Küchen GmbH ist Eigentümerin eines Grundstücks in Coswig. In Enger, Hiddenhausen und Hüffen liegen Grundstücke im
Eigentum der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, auf denen sich moderne Verwaltungsgebäude
und ein Ausstellungszentrum befinden. In Hiddenhausen hat die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG
außerdem ein Grundstück mit Hallen und weiteren Betriebsgebäuden langfristig angemietet. Die
Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co., deren Komplementärin die Gustav
Wellmann GmbH & Co. KG und deren Kommanditistin die ALNO AG ist, ist Eigentümerin eines
Grundstücks in Bad Salzuflen.
Zum 31. Dezember 2012 befand sich Grundbesitz von insgesamt ca. 250.327 qm im direkten Eigentum der ALNO AG, davon sind ca. 79.964 qm bebaut. Im Eigentum der ALNO Gruppe steht
zum 31. Dezember 2012 Grundbesitz von insgesamt ca. 710.340 qm, davon sind ca. 263.143 qm
bebaut. Insgesamt sind Bankverbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 0,4 Mio. bei der Impuls Küchen
GmbH und in Höhe von ca. EUR 0,7 Mio. bei der pino Küchen GmbH durch Grundschulden abgesichert. Einige Grundstücksteile sind mit Erbbaurechten belastet. Insgesamt sind Grundstücke mit
ca. 431.411 qm weder mit Grundschulden noch Hypotheken belastet.
Der Buchwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten betrug zum 31. Dezember
2012 EUR 47,7 Mio. und zum 31. Dezember 2011 EUR 44,6 Mio. Seit dem 31. Dezember 2012
wurden keine betriebsnotwendigen Grundstücke der ALNO AG veräußert. Seit dem 31. Dezember
2012 wurde ein Grundstück von der ALNO AG gekauft.
Andere wesentliche Sachanlagen
Neben dem Grundbesitz besteht das wesentliche Sachanlagevermögen der ALNO Gruppe aus technischen Anlagen und Maschinen. Die ALNO Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2012 über technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von EUR 18,4 Mio. und zum 31. Dezember 2011
über technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von EUR 15,0 Mio.
130
Zum 31. Dezember 2012 zählen zu den wesentlichen Sachanlagen der (i) ALNO AG eine Frontenbearbeitungsanlage, eine Plattenaufteilanlage sowie eine Arbeitsplattenzuschnittsäge, bei der (ii)
Gustav Wellmann GmbH & Co. KG eine Produktionslinie zur Fertigung von Fronten/Korpusteilen,
eine Montagelinie für Oberschränke, ein Arbeitsplattenbearbeitungszentrum sowie Bohrautomaten
zur Frontenbearbeitung, bei der (iii) pino Küchen GmbH das Montageband 1 sowie eine Arbeitsplattenbearbeitungsmaschine und bei der (iv) Impuls Küchen GmbH die Montageeinrichtungen und
eine Arbeitsplattensäge.
Die wesentlichen Sachanlagen sind über den vorhandenen Finanzierungsrahmen abgedeckt. Seit
dem 31. Dezember 2012 hat die ALNO Gruppe in technische Anlagen und Maschinen mit einem
Buchwert in Höhe von EUR 0,3 Mio. investiert. Darüber hinaus haben sich seit dem 31. Dezember
2012 keine wesentlichen Veränderungen in den wesentlichen Sachanlagen der ALNO Gruppe ergeben.
Investitionen
Seit dem 31. Dezember 2012 hat die ALNO Gruppe keine wichtigen Investitionen (von jeweils
mehr als EUR 0,5 Mio.) getätigt. Von den Verwaltungsorganen der Gesellschaft wurden noch keine
konkreten künfigten Investitionen fest beschlossen.
Versicherungen
Die ALNO Gruppe verfügt im Rahmen ihrer verschiedenen Geschäfts- und Sachversicherungen über Versicherungsschutz gegen die Zerstörung oder Beschädigung ihrer Betriebsstätten, ihrer Betriebseinrichtung und ihrer Vorräte. Sie verfügt ferner über eine Betriebsunterbrechungsversicherung, eine Umweltschadensversicherung und eine Warenkreditversicherung sowie über allgemeine
Haftpflicht- und Personenversicherungen.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Gesellschaft für die ALNO Gruppe ein branchenüblich angemessener Versicherungsschutz (siehe auch "Risikofaktoren — Es ist nicht auszuschließen, dass die von der ALNO Gruppe abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht
ausreichen und erhebliche Kosten entstehen.").
Mitarbeiter
Überblick
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der ALNO Gruppe in den Jahren 2010 bis 2012. Nahezu alle Mitarbeiter sind in Deutschland tätig. Die
Mitarbeiterzahlen stellen eine Durchschnittsbetrachtung inkl. der anteiligen Berücksichtigung von
Teilzeitarbeitskräften dar. Die Mitglieder des Vorstands, Auszubildende, Leiharbeitnehmer und Ruhende sind in der genannten Anzahl nicht mit enthalten.
Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiter der ALNO Gruppe nach Funktionsbereichen:
Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2010
2011
Verwaltung ................................................................
171
144
395
386
Marketing und Vertrieb ................................
1.174
1.162
Produktion ................................................................
Sonstige Bereiche ................................
100
114
1.840
1.806
Gesamt................................................................
Geschäftsjahr
2012
145
405
1.199
107
1.856
Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiter der ALNO Gruppe nach Segmenten:
Geschäftsjahr
2010
ALNO................................................................ 744
131
Geschäftsjahr
2011
655
Geschäftsjahr
2012
677
Wellmann................................................................
574
Impuls ................................................................249
pino................................................................ 202
Logismo
71
Auslandstochtergesellschaften ................................
Gesamt................................................................
1.840
651
250
207
43
1.806
638
247
212
12
70
1.856
Zum 31. März 2013 waren insgesamt 1.928 Mitarbeiter bei der ALNO Gruppe beschäftigt. Zum Datum dieses Prospekts hat sich die Zahl der Mitarbeiter nicht wesentlich geändert.
In einer am 10. Juli 2012 mit der IG Metall Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg abgeschlossenen Vereinbarung zur Sanierung der ALNO AG wurde darüber hinaus eine wesentliche Reduktion der Personalkosten der Gesellschaften ALNO und Wellmann ab 2013 (rechnerisch bis zu
130 Vollzeitstellen ("FTE")) vereinbart, die nunmehr auf betrieblicher Ebene verhandelt und umgesetzt werden. Die Verhandlungen mit der IG Metall Baden-Württemberg für den Standort Pfullendorf wurden im Dezember 2012 abgeschlossen, in der Unternehmensplanung 2013 sind für diesen
Standort ein Abbau von 25 FTE plus Entgeltverzichte vorgesehen. In Enger wurden die Verhandlungen mit der IG Metall Baden-Württemberg (Abbau von 80 FTE sowie Entgeltverzichte) im März
2013 abgeschlossen.
Der jeweilige Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in WestfalenLippe und für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in Baden-Württemberg sowie verschiedene Entgelttarifverträge finden auf die Mitarbeiter der ALNO AG, Impuls Küchen GmbH und der
Gustav Wellmann GmbH & Co. KG Anwendung. Die pino Küchen GmbH ist nicht tarifgebunden.
Zwischen der ALNO AG, dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung BadenWürttemberg e.V. und der IG Metall wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ein erneuter Ergänzungstarifvertrag für den Standort Pfullendorf abgeschlossen, der u.a. eine Erhöhung der betrieblichen Arbeitszeit um 130 Stunden jährlich ohne Entgeltausgleich bis 2014, eine 50 %-ige Absenkung des tariflichen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie eine Standortgarantie für den Produktionsstandort Pfullendorf bis zum 31. Dezember 2016 enthält. Derzeit liegt das reine Entgeltniveau
bei ALNO noch ca. 2,5 % unterhalb des Vergütungsniveaus des Flächentarifvertrages. Während der
Geltungsdauer des Ergänzungstarifvertrages können betriebsbedingte Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG ausgesprochen werden. Der Ergänzungstarifvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 2014,
gekündigt werden.
Im Oktober 2012 ist mit der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für die Standorte Enger und Pfullendorf
vereinbart worden. Im Oktober 2012 wurde am Standort Pfullendorf an vier Tagen, am Standort
Enger an sechs Tagen Kurzarbeit eingeführt. Im November 2012 wurde am Standort Pfullendorf an
fünf Tagen und am Standort Enger an sechs Tagen Kurzarbeit eingeführt. Im Januar 2013 gab es
am Standort Pfullendorf sechs Tage und am Standort Enger fünf Tage Kurzarbeit. Im Februar 2013
gab an zwei Tagen in Pfullendorf und an fünf Tagen Kurzarbeit in Enger. Am Standort Pfullendorf
gab es an vier Tagen und am Standort Enger an drei Tagen Kurzarbeit.
Wesentliche Verträge
Sanierungsvereinbarungen
Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010
Am 23. April 2010 schlossen die ALNO AG, die Commerzbank AG, die Südwestbank AG, die BadenWürttembergischen Bank, die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch (die "Konsortialbanken"), die Küchen Holding GmbH, die IRE Beteiligungs GmbH und die Bauknecht Hausgeräte GmbH eine Sanierungsvereinbarung zur Reduzierung von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 25 Mio.
und zur Verlängerung ausstehender Darlehensverbindlichkeiten ab.
132
Sanierungsvereinbarung II vom 9. Februar 2011
Die Gesellschaft, die Konsortialbanken, die Küchen Holding GmbH, die IRE Beteiligungs GmbH, die
Bauknecht Hausgeräte GmbH und die Starlet Investment AG schlossen am 9. Februar 2011 eine
weitere Sanierungsvereinbarung ab, die die Bilanzsanierung der Gesellschaft zum Ziel hatte. Im
Rahmen dieser Sanierungsvereinbarung verpflichteten sich alle beteiligten Parteien zu Restrukturierungsbeiträgen, die bis Januar 2012 insgesamt ein Volumen in Höhe von rund EUR 70,0 Mio.
erreichten.
Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012
Am 11. Juli 2012 haben die Gesellschaft, ihre wesentlichen Tochtergesellschaften, die Konsortialbanken, die IRE Beteiligungs GmbH, die Küchen Holding GmbH, die Bauknecht Hausgeräte GmbH,
die Comco Holding AG und die Starlet Investment AG einen Rahmenvertrag zur Sanierung der ALNO AG (die "Sanierungsvereinbarung III") abgeschlossen. Die Sanierungsvereinbarung III zielte auf die Sicherung der langfristigen Überlebens- und Wettbewerbsfähigkeit der ALNO Gruppe
aufgrund bilanzieller Sanierung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ab und soll dem
Management der ALNO Gruppe ausreichend Zeit für die Umsetzung ihres operativen und finanziellen Sanierungskonzepts verschaffen. Hierzu wurde u.a. Ende 2012 das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt und anschließend um EUR 44.000.000,00 erhöht. Mit dem Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung von EUR 46,2 Mio. sowie einer entsprechenden Verzichtserklärung
wurden die bei den Konsortialbanken bestehenden Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. ca. EUR 54
Mio. –soweit nicht erlassen – vollständig zurückgeführt. Ferner verpflichtete sich die Bauknecht
Hausgeräte GmbH, Forderungen gegenüber der ALNO Gruppe aus Lieferungen und Leistungen
durch Gewährung eines Überziehungsrahmens bis zum 30. Dezember 2012 zu stunden. Zur Besicherung sämtlicher Forderugnen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegenüber der ALNO Gruppe
aus dem Liefervertrag verpflichtete sich die ALNO AG, der Bauknecht Hausgeräte GmbH ein erstrangiges Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der pino Küchen GmbH zu bestellen.
Die Gesellschaft hat sich mit einem Besserungsschein zu einer zusätzlichen Zahlung an die Konsortialbanken in Höhe von bis zu insgesamt EUR 2 Mio. verpflichtet, wenn das konsolidierte EBITDA
und/oder die konsolidierte Eigenkapitalquote der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2013 oder
2014 (bzw. im Fall der konsolidierten Eigenkapitalquote, zum Bilanzstichtag dieser Geschäftsjahre)
gemäß dem von einem inländischen Wirtschaftsprüfer geprüften und testierten Konzernabschluss
der Gesellschaft bestimmte Mindestwerte erreichen.
Liefervertrag mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH
Die ALNO AG und die Bauknecht Hausgeräte GmbH haben am 18. Oktober 2012 den zwischen der
ALNO Gruppe und der Bauknecht Hausgeräte GmbH bestehenden Liefervertrag neugefasst (der
"Liefervertrag"). Dieser Vertrag gilt bereits vom 11. Juli 2012 an und hat eine Laufzeit bis zum
30. Juni 2017. Der Liefervertrag sieht vor, dass die ALNO AG mindestens 95 % der Haus- und Küchengeräte für ihre Marken ALNO, WELLMANN, PINO und IMPULS von der Bauknecht Hausgeräte
GmbH bezieht.
Die Gewährleistungsrechte der ALNO AG sind auf die Herstellergarantie beschränkt. Die Gesellschaft und die Bauknecht Hausgeräte GmbH haben die Verlängerung der Zahlungsziele von 180
Tage für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 30. September 2014 und 150 Tage für den Zeitraum
vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. Juni 2017 sowie Bonuszahlungen der Bauknecht Hausgeräte
GmbH an die ALNO Gruppe in Höhe von EUR 4 Mio. im Jahr 2012 bzw. EUR 3 Mio. im Jahr 2013
vereinbart. Zur Besicherung sämtlicher Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegenüber
der ALNO Gruppe aus dem Liefervertrag gewährt die ALNO Gruppe der Bauknecht Hausgeräte
GmbH ein erstrangiges Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der pino Küchen GmbH. Mit Vereinbarung vom 11. April 2013 wurden die Zahlungsziele auf 60 Tage rückwirkend zum 15. März 2013
reduziert (siehe "Geschäftstätigkeit – Wesentliche Verträge – Vereinbarungen mit der Bauknecht
Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG").
133
Der Liefervertrag kann unter bestimmten Umständen außerordentlich gekündigt werden, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt wichtige Vertragspflichten verletzt, wenn die andere
Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann und/oder wenn das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der anderen Partei eröffnet wurde oder sonst ein Fall der Überschuldung vorliegt. Bauknecht Hausgeräte GmbH kann den Liefervertrag außerordentlich kündigen, wenn ein
Wettbewerber von Bauknecht Hausgeräte GmbH mehr als 10 % der Aktien an der ALNO AG erwirbt. Im Rahmen der Sanierungsvereinbarung III wurden der Bauknecht Hausgeräte GmbH weitere Kündigungsrechte eingeräumt. Insbesondere besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht,
wenn Forderungen an ihrem Fälligkeitstermin nicht gezahlt werden oder wenn sich die finanzielle
und wirtschaftliche Situation eines der Mitglieder der ALNO Gruppe wesentlich verschlechtert. Wird
der Liefervertrag außerordentlich gekündigt, werden alle ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der ALNO AG sofort fällig gestellt.
Vereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG haben am 19. Dezember 2012 eine Stillhaltevereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH in Bezug
auf Forderungen aus dem Liefervertrag gegenüber der ALNO Gruppe bis maximal EUR 32,8 Mio.
(den "Stillhaltehöchstbetrag") bis zum 10. März 2013 (der "Stillhaltezeitraum") stillzuhalten.
Diese Stillhaltevereinbarung stand unter der auflösenden Bedingung, dass die Geschäftsanteile an
der Impuls Küchen GmbH zugunsten der Bauknecht Hausgeräte GmbH verpfändet werden sowie
unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Comco Holding AG ebenfalls eine entsprechende
Stillhaltevereinbarung in Bezug auf ihre Forderungen gegen die ALNO Gruppe abschließt. Beide
Bedingungen wurden erfüllt. Am 29. Januar 2013 schlossen die Parteien eine Ergänzungsvereinbarung zur Stillhaltevereinbarung. Darin verlängerten die Parteien den Stillhaltezeitraum bis zum
30. April 2013 und erhöhten den Stillhaltehöchstbetrag auf maximal EUR 40,8 Mio, der ab dem
1. April 2013 auf EUR 32,8 Mio. reduziert wurde.
Die Comco Holding AG und die ALNO AG schlossen am 21. Dezember 2012 eine Stillhaltevereinbarung in Bezug auf Forderungen der Comco Holding AG gegenüber der ALNO Gruppe in Höhe von
EUR 8,5 Mio. (die "Stillhalteforderungen Comco") bis zum 10. März 2013 (der "Stillhaltezeitraum") ab. Am 29. Januar 2013 schlossen die Parteien eine Ergänzungsvereinbarung zur Stillhaltevereinbarung, in der die Parteien den Stillhaltezeitraum bis zum 30. April 2013 verlängerten.
Zudem verpflichtete sich die Comco Holding AG, der ALNO AG Darlehen von mindestens EUR 4
Mio. zu marktüblichen Konditionen bis spätestens 31. März 2013 zu gewähren.
Die Comco Holding AG gewährte der ALNO AG jeweils am 29. Januar 2013, am 6. Februar 2013,
am 28. Februar 2013 und am 26. März 2013 Darlehen von insgesamt EUR 4,8 Mio. und erhöhte
dadurch ihre Forderungen gegen die ALNO Gruppe auf EUR 13.325.000.
Am 11. April 2013 schlossen die ALNO AG, die Impuls Küchen GmbH, die pino Küchen GmbH, die
Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, die Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, die Bauknecht
Hausgeräte GmbH und die Comco Holding AG eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG gegenüber der ALNO Gruppe
ab. Darin hat die ALNO AG, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt
EUR 30.000.000,25, die die Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die Impuls Küchen GmbH, die
pino Küchen GmbH und die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG hatte, mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten der Impuls Küchen GmbH, der pino Küchen GmbH und der Gustav Wellmann
GmbH & Co. KG übernommen. Die ALNO AG ist damit alleinige Schuldnerin in Bezug auf diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 30.000.000,25. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH verpflichtete sich, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Gesamtbetrag
von EUR 30.000.000,25 mit einer Verzinsung von 6,5 % als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH
an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen zu lassen. Davon hat die ALNO
AG EUR 10 Mio. am 30. September 2014 an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die
Bauknecht Hausgeräte GmbH kann das Darlehen vorzeitig kündigen, wenn (i) die Bauknecht
Hausgeräte GmbH berechtigt ist, den Liefervertrag außerordentlich zu kündigen (siehe "Wesentliche Verträge – Liefervertrag mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH") oder (ii) ALNO nicht in der
Lage war, im Rahmen der Anleiheemission am oder vor dem 30. Mai 2013 einen Bruttoemissions-
134
erlös von mindestens EUR 40 Mio. zu erzielen. Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte
GmbH bis zum 30. April 2013 in Bezug auf überfällige Forderungen gegen die ALNO AG in Höhe
von EUR 10 Mio. sowie zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli 2013 in Höhe von EUR 5 Mio. stillzuhalten. Zugleich wurden die Zahlungsziele der ALNO Gruppe von bislang 180 Tage auf 60 Tage mit
Wirkung zum 15. März 2013 reduziert. Im Gegenzug hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH ihre
Pfandrechte an den Geschäftsanteilen der Impuls Küchen GmbH aufgehoben.
In gleicher Vereinbarung verpflichtete sich die Comco Holding AG, der ALNO AG ein Darlehen im
Nennbetrag von EUR 3.725.000 mit einer Verzinsung von 6,5 % zu gewähren. Das Darlehen wird
durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG aus den
Stillhalteforderungen Comco sowie einer weiteren Forderung in Höhe von EUR 25.000 gewährt.
Ferner gewährt die Comco Holding AG der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG ein Darlehen im
Nennbetrag von EUR 4,8 Mio mit einer Verzinsung von 6,5 %. Dieses Darlehen wird ebenfalls
durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die Gustav Wellmann
GmbH & Co. KG aus den Stillhalteforderungen Comco gewährt. Die beiden Darlehen haben eine
Laufzeit bis zum 11. April 2014 und werden jeweils mit 6,5 % p.a. verzinst. Die Darlehen, die die
Comco Holding AG der ALNO AG im Jahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. gewährt hatte,
werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
Factoring
Die Impuls Küchen GmbH und die pino Küchen GmbH sind im März 2010 jeweils Factoringverträge
mit der GE Capital Bank AG eingegangen. Im Dezember 2010 wurde das Factoringverhältnis auf
die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG erweitert. Danach erwirbt die GE Capital Bank AG Forderungen der genannten Gesellschaften, die diesen gegenüber ihren Kunden zustehen. Die Verträge waren erstmalig zum Vertragsablaufdatum, dem 28. Februar 2012 ordentlich kündbar. Soweit die
Verträge nicht drei Monate vor Vertragsablaufdatum schriftlich gekündigt werden, verlängern sie
sich um ein weiteres Jahr.
Die Factoringverträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Impuls Küchen GmbH, der pino Küchen GmbH oder der Gustav Wellmann GmbH &
Co. KG oder die Werthaltigkeit der gewährten Sicherheiten wesentlich verschlechtern. Der Gesamthöchstbetrag für die durch GE Capital Bank AG angekauften Forderungen der Impuls Küchen
GmbH, pino Küchen GmbH und Gustav Wellmann GmbH & Co. KG betrug zunächst EUR 45,0 Mio.
wurde im Dezember 2011 gegen Prolongation der Factoring-Verträge bis zum 31. März 2012 auf
EUR 41,0 Mio. reduziert. Mit Vereinbarung vom 30. März 2012 wurden die Factoring-Verträge bis
zum 15. Mai 2012 prolongiert. Die Prolongation wurde bis zum 20. Juli 2012 verlängert. Die Verlängerung der Prolongation stand unter bestimmten Voraussetzungen, u.a. dass die Stand-StillVereinbarung der ALNO Gruppe mit den Konsortialbanken bis 20. Juli 2012 verlängert würde. Mit
Vereinbarung vom 30. Januar 2013 wurden die Factoring-Verträge bis zum 31. Januar 2014 prolongiert. Gleichzeitig wurde das Gesamtfactoringvolumen auf EUR 35,0 Mio. reduziert.
Rechtsstreitigkeiten
Wie andere Unternehmen auch, waren und sind die ALNO AG und die Gesellschaften der ALNO
Gruppe im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren und behördlichen Verfahren beteiligt. Die ALNO AG und die Gesellschaften der ALNO Gruppe
sind derzeit oder waren im Zeitraum der letzten zwölf Monate mit Ausnahme der im Folgenden
dargestellten Rechtsstreitigkeiten keinen staatlichen Interventionen ausgesetzt und nicht an Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der
Gesellschaft noch anhängig oder eingeleitet werden könnten) beteiligt, die im Zeitraum der mindestens 12 Monate bestanden oderabgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der ALNO AG und/oder der ALNO Gruppe auswirken könnten bzw. in
jüngster Zeit ausgewirkt haben. Derartige Verfahren sind weder angedroht noch nach Kenntnis der
ALNO AG zu erwarten.
135
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Vergleiche
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Jörg Deisel (der "Kläger") hat im Zusammenhang mit seiner
fristlosen Kündigung am 6. April 2011 in zwei Verfahren (Urkundenverfahren und Feststellungsklage) vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen die ALNO AG eingereicht. Der Kläger verfolgt die
Zahlung einer angeblich ausstehenden Vorstandsvergütung (Gehalt sowie Bonuszahlungen) in Höhe von insgesamt rund EUR 2,2 Mio. sowie die Feststellung, dass seine fristlose Kündigung unwirksam gewesen sei.
Im Urkundenverfahren verurteilte die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf
am 10. Mai 2012 die ALNO AG in einem Vorbehaltsurteil zu einer Zahlung von rd. TEUR 400 (Gehalt sowie Bonuszahlungen) für den Zeitraum vom 7. April bis zum 30. September 2011, die Mitte
Juni 2012 an den Kläger geleistet wurde. Gegen dieses Urteil hat der Kläger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. Am 20. Dezember 2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Berufungsverfahren ein Vorbehaltsurteil erlassen. Die Revision gegen dieses Urteil wurde
nicht zugelassen, das Vorbehaltsurteil des Oberlandesgerichts ist damit rechtskräftig. Die ALNO AG
wurde in diesem Vorbehaltsurteil zu einer weiteren Zahlung von insgesamt rd. EUR 1,25 Mio. (Gehalt sowie Bonuszahlungen) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2013
verurteilt, die Ende Januar 2013 an den Kläger geleistet wurde.
Das Vorbehaltsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und die geleisteten Zahlungen von insgesamt rd. EUR 1,65 Mio. stehen unter dem Vorbehalt des sog. Nachverfahrens vor dem Landgericht
Düsseldorf, in dem über die fristlose Kündigung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden aus wichtigem Grund abschließend entschieden wird. Die Zahlungen der ALNO AG in einer Gesamthöhe von
EUR 1,65 Mio. erfolgten daher gegen Sicherheitsleistung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft des Klägers.
Im Verfahren über die Feststellungsklage ist ein Sachverständiger zur Höhe eventueller Bonusansprüche bestellt worden. Die ALNO AG ist der Auffassung, dass sich im beginnenden Nachverfahren und im Verfahren über die Feststellungsklage der wichtige Grund der fristlosen Kündigung des
Klägers belegen lassen wird. Eine Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen findet nunmehr im
Nachverfahren statt. Die ALNO AG hat keine Rückstellungen gebildet und ist der Auffassung, dass
der Kläger bereits erhaltene Zahlungen wieder an die ALNO AG zurückzuzahlen haben wird.
Im Rahmen der Liquidation der ALNO Italia S.a.r.l. wurde drei Mitarbeitern gekündigt. Zwei der
Mitarbeiter haben mit Schreiben vom 1. Februar 2012 gegenüber der ALNO AG außergerichtlich
geltend gemacht, seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr bei Alno Italia S.a.r.l sondern bei der ALNO
angestellt zu sein und machen ihre Wiedereinstellung bei der ALNO geltend. Zudem machen sie
Forderungen in Höhe von rd. TEUR 215 bzw. TEUR 178 als Entschädigung für die unberechtigte
Kündigung und Ausgleichszahlung für Urlaubsabgeltung, Abfindung, Überstunden, Anwaltskosten,
Zinsen etc. geltend. Beide ehemaligen Mitarbeiter haben angedroht, ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen. Zur Beilegung des Rechtsstreites wurden den ehemaligen Mitarbeitern von der ALNO AG Abfindungen in Höhe von TEUR 30 bzw. TEUR 20 angeboten, die diese
jedoch abgelehnten. Derzeit ist nicht absehbar, ob noch eine Einigung erzielt werden kann bzw. die
ehemaligen Mitarbeiter ihre Ansprüche überhaupt gerichtlich geltend machen werden.
Streitigkeit wegen gewerblicher Schutzrechte
Im Jahr 2012 hat die ALNO AG gegen die chinesische Anmeldung der Marke "A ER NUO" der Beijing A Er Nuo wegen Verwechslungsgefahr Widerspruch eingelegt und ist dem Widerspruch der
Beijing A Er Nuo gegen die eigene chinesische Markenanmeldung "ALNO" entgegengetreten. Beide
Verfahren sind zur Zeit noch anhängig. Im Jahr 2013 ist die ALNO AG zudem dem weiteren Widerspruch der Beijing A Er Nuo Trading Co. Ltd. gegen die eigene Markenanmeldung "A ER NUO" in
China entgegengetreten. Das Verfahren ist noch anhängig.
Sonstige Rechtsstreitigkeiten
136
Die ALNO AG hat im Dezember 2012 Klage gegen den Vorstand der ALNO Hellas S.A. (einen Vertriebshändler der ALNO in Griechenland) auf Zahlung von TEUR 105 erhoben. Hintergrund der Klage ist eine offene Restforderung der ALNO AG aus einem Darlehen, dass die ALNO AG dem Vorstand gewährt hatte. Ferner hat die ALNO AG eine Klage gegen die ALNO Hellas S.A. auf Zahlung
von TEUR 525,1 wegen diverser Einzelforderungen aus Warenlieferung und Leistungen erhoben.
Angedrohte Rechtsstreitigkeiten
Die ALNO AG droht durch die Canon Deutschland Business Services GmbH (vormals OcéDeutschland Business Services GmbH) auf Zahlung von mindestens TEUR 160,8 auf dem Klagewege in Anspruch genommen zu werden. Hintergrund der drohenden Klage ist ein Streit um die
Wirksamkeit ausgesprochener Teilkündigungen einzelner Dienstleistungspakte im Rahmen eines
zwischen der ALNO AG (Dienstleistungsempfänger) und Canon Deutschland Business Services
GmbH (Dienstleister) abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages. Der Dienstleistungsvertrag hat
eine Laufzeit bis zum 31. März 2018. Bezüglicher einzelner Dienstleistungsteilbereiche hatte die
ALNO AG Kündigungen auf Grundlage eines vertraglich eingeräumten Sonderkündigungsrechts
zum 1. Oktober 2012 sowie zum 28. Februar 2013 ausgesprochen und daraufhin die Zahlungen für
jene gekündigten Dienstleistungsbereiche eingestellt. Die Canon Deutschland Business Services
GmbH bestreitet die Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen und verlangt Zahlung
für sämtliche Dienstleistungsbereiche. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen eines Zivilprozesses die
Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen festgestellt wird und dies
Auswirkungen auf den Umfang und die Fortführung des Dienstleistungsvertrages haben wird.
137
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT
Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft
Die ALNO AG führt ihren Ursprung auf die von Albert Nothdurft im Jahre 1927 in Wangen bei Göppingen, Deutschland, gegründete Schreinerei zurück. Im Jahr 1957 wurde der Sitz der Hauptverwaltung der Gesellschaft nach Pfullendorf verlagert. Aus der Schreinerei entstand im Jahr 1958 die
ALNO Möbelwerke GmbH & Co. KG. Im Jahre 1995 wurde die ALNO-Möbelwerke GmbH & Co. KG in
eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt. Die ALNO AG wurde am 10. Mai 1995
in das Handelsregister des Amtsgerichts Sigmaringen unter der Registernummer HRB 693 eingetragen. Vom 11. Dezember 2006 bis zum 27. September 2010 war die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Registernummer HRB 710693 eingetragen. Ab dem
28. September 2010 bis 11. Oktober 2011 war die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 64224 eingetragen. Seit dem 12. Oktober 2011
ist die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Registernummer HRB
727041 eingetragen. Sitz und Geschäftsadresse der Gesellschaft ist Heiligenberger Str. 47, 88630
Pfullendorf, Telefonnummer +49 (0)7552 21-0. Die Gesellschaft tritt unter dem kommerziellen
Namen "ALNO" auf.
Das Geschäftsjahr der ALNO AG ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist für unbestimmte Zeit
errichtet.
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der ALNO AG ist gemäß § 3 der Satzung die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Einrichtungsgegenständen aller Art, insbesondere Möbeln und Möbelteilen, Haus- und Küchengeräten einschließlich Einbaugeräten von Küchen, insbesondere unter
Verwendung der eingetragenen Marke ALNO.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen
mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland zu beteiligen, solche
Unternehmen zu gründen, zu erwerben und zu leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung
zu beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Unternehmensgegenstand nicht selbst, sondern durch solche Unternehmen zu verfolgen und diesen ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zu überlassen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Zweigbetriebe im In- und Ausland errichten.
Struktur der ALNO Gruppe
Die ALNO AG ist die Konzernobergesellschaft und nimmt die Aufgaben der zentralen Verwaltung
wahr. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Konzernstruktur von ALNO zum
Datum des Prospekts:
138
139
logismo
Möbellogistik
Spedition
S.I.G.
GmbH,
Pfullendorf
100 %
85 %
ALNO Middle
East FZCO,
Dubai (VAE)
Nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der ALNO AG einbezogen.
logismo
Möbellogistik
Spedition
A.Z.E.
GmbH,
Coswig
100 %
**
logismo
Möbellogistik
Spedition
H.S.K.
GmbH,
Brilon
100 %
Nicht in den Konsolidierungskreis der ALNO AG einbezogen.
ALNO
Manhattan
LLC,
New York,
USA*
100 %
ALNO USA
Corporation,
New York,
USA
100 %
*
Tielsa
GmbH,
Pfullendorf**
49 %
94 %
100 %
94 %
pino Küchen
GmbH,
Coswig
(Anhalt)
6%
Wellmann Bauteile GmbH,
Enger
Impuls
Küchen
GmbH,
Brilon
6%
100 %
100 %
100 %
ALNO USA
Kitchen
Cabinets Inc.,
New Castle/
Delaware USA
(ruhend)*
ALNO Trading GmbH,
Enger
Zweitmarkenholding
Impuls pino
GmbH,
Pfullendorf
ALNO AG
Konzernstruktur ALNO
0,07 %
99,93 %
94,74 %
Gustav
Wellmann
GmbH & Co.
KG, Enger
Grundstücksverwaltungs gesellschaft tielsa Küchen
GmbH & Co. KG, Enger
Casawell
Service
GmbH,
Enger
100 %
100 %
100 %
100 %
5,26 %
A‘Flair
Habitat,
Haguenau
(Frankreich)
100 %
ALNO China
Holding
Limited,
Hongkong
(China)**
45 %
Built-In Living Ltd.,
Sevenoaks/Kent (Großbritannien)
100 %
Built-In Kitchens Limited,
Sevenoaks/Kent (Großbritannien)
100 %
ALNO U.K. Ltd.,
Dewsbury (Großbritannien)
WELLMANN-Polska sp. z o.o.,
Polen (in Liquidation)*
ALNO (Schweiz) AG, Nidau (Schweiz)
ALNO
International
GmbH,
Pfullendorf
100 %
Beteiligungen (Konsolidierungskreis von ALNO)
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Tochtergesellschaften der
ALNO AG, die derzeit zum Konsolidierungskreis der ALNO AG gehören.
Firma:
Impuls Küchen
GmbH
Sitz: ........................Brilon, Deutschland
100 % (direkt und
Anteil der ALNO
AG: ..........................indirekt)
Tätigkeitsbereich: ...Herstellung und
Vertrieb von Einbauküchen und
Küchenmöbeln,
Import und Handel
von Elektrogeräten
pino Küchen GmbH Gustav Wellmann ALNO International
GmbH & Co. KG
GmbH (inkl. Vertriebstochtergesellschaften im Ausland)
Coswig (Anhalt),
Deutschland
Enger, Deutschland Pfullendorf, Deutschland
100 % (direkt und
100 % (direkt und
indirekt)
indirekt)
100 % (direkt)
Herstellung und Ver- Herstellung und
Vertrieb von Einbaukütrieb von EinbauküVertrieb von Einchen, Küchenmöbeln
chen und Küchenmö- bauküchen und
und Haushaltsbeln, Import und
Küchenmöbeln,
Elektrogeräten, Export
Handel von ElektroImport und Handel und Handel von Elektvon Elektrogeräten rogeräten
geräten
Abschlussprüfer
Abschlussprüfer der Gesellschaft ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gartenstraße 86, 88212 Ravensburg. Der Abschlussprüfer hat die nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1
HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschlüsse der ALNO
AG zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 und den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft und jeweils mit den in diesem Prospekt enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschlussprüfer ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung, soweit gesetzlich
zulässig, ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Bekanntmachungen in Zusammenhang
mit der Billigung dieses Prospekts oder von Nachträgen zu diesem Prospekt erfolgen in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpPG entsprechend der für diesen Prospekt vorgesehenen
Form der Veröffentlichung, d. h. durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und
Bereitstellung einer gedruckten Version in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und von Close
Brothers.
Aktienkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 70.094.979,00. Es ist eingeteilt in
70.094.979 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das aktuelle Grundkapital der Gesellschaft
ist voll eingezahlt. Das gesamte Grundkapital der Gesellschaft ist zum regulierten Markt (General
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt an der BadenWürttembergischen Wertpapierbörse Stuttgart zugelassen.
Aktionärstruktur
Nach Kenntnis der Gesellschaft sowie auf der Grundlage der bei der Gesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz eingegangenen Mitteilungen gemäß §§ 21 ff. WpHG — zuletzt am 19. Dezember 2012 — sind nachfolgend aufgeführte Aktionäre an der ALNO AG beteiligt.
140
Aktionär
Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart1 ................................................................
Christoph Dietsche, Zug, Schweiz2
Max Müller & Familie
Erster Privater Investment Club Börsebius Zentral (GbR), Köln
Alexander Nothdurft
Oliver Nothdurft
Elmar Duffner
Ipek Demirtas
Armin Weiland
Henning Giesecke
Dr. Jürgen Diegruber
Anton Walther
Norbert L. Orth
Streubesitz
Anteil an
Stammaktien
30,58 %
8,143 %
4,71 %
3,90 %
3,38 %
3,24 %
0,54 %
0,21 %
0,06 %
0,07 %
0,06 %
0,07 %
0,26 %
44,78 %
1)
Die Stimmrechte der Whirlpool Germany GmbH sind der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA zuzurechnen (Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG). Neben anderen Gesellschaften gehören auch die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und die IRE Beteiligungs GmbH,
Stuttgart, als mittelbar 100 %ige Tochtergesellschaften zum Konzern der Whirlpool Corporation.
2)
Davon sind Herrn Christoph Dietsche 8,086 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die SE Swiss
Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn Christoph Dietsche, zuzurechnen.
Die Whirlpool Germany GmbH ist aufgrund ihrer Beteiligungshöhe und der Hauptversammlungspräsenz in der Vergangenheit in der Lage, beherrschenden Einfluss auf die Emittentin auszuüben.
141
VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE
Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung und den Geschäftsordnungen für
Vorstand und Aufsichtsrat geregelt.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der
Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse
der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Aufsichtsrat
bestellt die Vorstandsmitglieder und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Der
Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Nach § 10 Abs. 2 der Satzung muss der Vorstand für bestimmte Geschäfte die vorherige
Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.
Vorstand
Überblick
Der Vorstand der ALNO AG besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Gegenwärtig ist Herr Max Müller
zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. § 7 Abs. 1 und 2 der Satzung sieht vor, dass der Vorstand aus
mindestens zwei, höchstens jedoch fünf Personen besteht und die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist
zulässig. Die Mitglieder des Vorstands werden höchstens für fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte
Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils höchstens auf fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur
ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei
denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist.
Die Gesellschaft wird nach § 9 Abs. 1 der Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem
oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung, wenn nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. Am 30. Mai 2011 hat der Aufsichtsrat eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und, wenn der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern besteht, alle Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Besteht der Vorstand aus mehr
als zwei Mitgliedern, müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende des
Vorstands, an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands den Ausschlag.
Mitglieder des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.
Name
Alter
Max Müller, Vorstandsvorsit- 66 Jahre
zender .................................................
45 Jahre
Ipek Demirtas................................
Ressortzuständigkeit
Mitglied
seit
6. April
2011
Unternehmensentwicklung,
Revision, Recht, Auslandstochtergesellschaften und
Vertriebsgesellschaften
Finanzen/Rechnungswesen, 13. Juli
142
Bestellt bis
Bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung
2013, längstens jedoch bis
zum 31.08.2013
31. März 2014
Elmar Duffner ................................
52 Jahre
Ralph Bestgen
48 Jahre
Manfred Scholz
49 Jahre
Controlling, Personal/Organisation, IT und
Kapitalmarkt/Sonderthemen
Presse-, Öffentlichkeitsarbeit, Qualität und Kundenservicecenter
Vertrieb, Marketing und
Produktentwicklung
Produktion, Einkauf und
Logistik
2011
1. November
2011
1. Februar 2013
29. April
2013
31. März 2015
31. Januar 2016
30. April 2016
Max Müller war Vertriebs- und Marketingleiter eines Unternehmens der Uhrenindustrie sowie Geschäftsführer einer mittelständischen Firmengruppe, die auf Geschäfte mit Osteuropa und der
UdSSR spezialisiert war. Er bringt als Gründer mehrerer Unternehmungen und Mitglied mehrerer
Kapitalgesellschaften unterschiedlichster Branchen viel unternehmerische Erfahrung mit. Neben
seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der ALNO AG ist er seit 1993 Verwaltungsratspräsident
bei zwei Schweizer Investorengesellschaften, der Comco Holding AG und der Starlet Investment
AG. Zuvor war Max Müller CEO der Comco Gruppe und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Adler
Bekleidungswerke AG & Co. KG. Beide Unternehmen waren Teil der ASKO/Metro AG-Gruppe. Innerhalb von zwei Jahren führte er die angeschlagene Adler Bekleidungswerke AG & Co. KG wieder
in die Gewinnzone und machte sie zu einem der ergebnisstärksten Mitglieder der ASKO-Gruppe.
Seit 6. April 2011 ist Herr Müller Vorstandsvorsitzender der ALNO AG.
Max Müller übt außerhalb seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der ALNO AG die folgenden
Tätigkeiten aus:
Zeitraum
seit 2011
Bestehende Mandate:
Verwaltungsratspräsident der ALNO (Schweiz) AG, Nidau, Schweiz
seit 2011
Direktor der ALNO UK Ltd. Dewsbury, Großbritannien
seit 2011
Direktor der ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE
seit 2011
Verwaltungsrat der Frieden Creative Design AG, Thun, Schweiz
seit 2011
Verwaltungsratspräsident der Smaragd Holding AG, Thun, Schweiz
seit 2006
Administrator der la Boutique Suisse Distribution S.r.l., Bukarest, Rumänien
seit 2001
Verwaltungsratspräsident der Schaerer Mayfield Holding AG, Nidau, Schweiz
seit 1995
Verwaltungsrat der Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz
seit 1994
Direktor der East West Finance Ltd., Jersey, Channel Islands
seit 1993
Verwaltungspräsident bei der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz
seit 1993
Verwaltungspräsident bei der Starlet Investment AG, Nidau, Schweiz
seit 1990
Verwaltungsrat der Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz
seit 1987
Direktor der Comco Fashion Ltd., Hongkong, China
seit 1985
Verwaltungsrat der Renishaw Mayfield AG, Nyon, Schweiz
Ipek Demirtas war nach Studium zur Diplom-Betriebswirtin in ihrer kaufmännischen Karriere zunächst beim STINNES-Konzern, dann über zehn Jahre bei PricewaterhouseCoopers, sieben Jahre
143
als Geschäftsführerin der Petroplus Mineralölprodukte Deutschland GmbH und der Marimpex Mineralöl-Handelsgesellschaft mbH tätig. Danach war sie Chief Financial Officer, der Environmental Solutions Europe Holding B.V. (OTTO Konzern), Maastricht, sowie Geschäftsführerin mehrerer Tochtergesellschaften des OTTO-Konzerns. Dabei verzeichnete sie große Erfolge bei der Sanierung strategischer Geschäftsbereiche. Im Januar 2010 kam sie zur ALNO AG und übernahm die Leitung der
konzernweiten Finanzen. Seit 14. Juli 2011 ist Frau Demirtas Vorstand für die Ressorts Finanzen/Rechnungswesen, Controlling, Personal/Organisation, IT sowie Kapitalmarkt/Sonderprojekte.
Elmar Duffner kam am 1. November 2011 zur ALNO AG und verantwortet als COO die Produktion, die Unternehmenskommunikation sowie das Kundenservicecenter. Nach dem Studium zum
Diplomingenieur und Diplom-Wirtschaftsingenieur war er bei verschiedenen Unternehmen erfolgreich als Geschäftsführer tätig, u.a. beim Küchenhersteller Optifit und ab 2002 als Geschäftführer
der Poggenpohl Möbelwerke GmbH. Während seiner Tätigkeit bei Poggenpohl baute er die internationale Expansion des Premium-Küchenherstellers erfolgreich aus. Unter seiner Führung wuchs das
Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumsraten bei nachhaltig positiver Ergebnisentwicklung. Er ist seit 2008 Präsident des Verbandes der deutschen Möbelindustrie und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V.
Elmar Duffner übt außerhalb seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der ALNO AG die folgenden Tätigkeiten aus:
Zeitraum
seit 09/2008
Mandate
Mitglied des Wirtschaftsbeirats Messe Köln, Köln
seit 09/2008
Präsident des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V., Bad Honnef
seit 2004
Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V.,
Mannheim
Ralph Bestgen kam am 1. Februar 2013 zur ALNO AG und verantwortet den Vertrieb, das Marketing sowie die Produktentwicklung. Nach dem Studium zum Diplombetriebswirt mit dem Schwerpunkt Marketing/Vertrieb war Herr Bestgen bei dem Elektrolux-Konzern und bei der Brandt Group
Hausgeräte GmbH in verantwortlichen Positionen in den Unternehmensbereichen Vertrieb und
Marketing tätig. Ab 2002 war Herr Bestgen Mitglied der Geschäftsleitung und zuletzt Vorsitzender
der Geschäftsführung der Bauknecht Hausgeräte GmbH.
Ralph Bestgen übt außerhalb seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der ALNO AG die folgende Tätigkeit aus:
Zeitraum
seit 02/2013
Mandate
Beiratsmitglied der Severin Elektrogeräte GmbH, Sundern
Manfred Scholz studierte nach seiner Ausbildung zum Schreiner Holztechnik an der Fachhochschule in Rosenheim. Neben dem Beruf absolvierte Herr Scholz zusätzlich ein Studium zum Wirtschaftsingenieur. Nach seinem Studium übernahm er die Leitung Produktionslogistik bei der
Werndl Büromöbel AG. Seit 2001 war er Vorstandsmitglied der Steelcase Werndl AG und später
auch Vorstandsmitglied der Steelcase SA in Frankreich. Zuletzt war Herr Scholz zudem als Vice
President Operations EMEA für die Steelcase Gruppe tätig. Herr Scholz ist ab dem 29. April 2013
als Mitglied des Vorstands der ALNO AG bestellt und wird die Unternehmensbereiche Produktion,
Einkauf und Logistik verantworten.
Manfred Scholz übt außerhalb seiner Vorstandstätigkeit bei der ALNO AG die folgende Tätigkeit
aus:
144
Zeitraum
seit 06/2010
Mandate
Beiratsmitglied des Strascheg Center für Entrepreneurship, München
Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.
Potentielle Interessenkonflikte
Die Comco Holding AG ist eine Gesellschaft, die von dem Vorstandsvorsitzenden der ALNO AG,
Herrn Max Müller, kontrolliert wird. Im Rahmen der Kapitalerhöhung in 2011 erhielt die Comco
Holding AG, Nidau, Schweiz, eine marktübliche Vermittlungsprovision in Höhe von TEUR 750. Für
die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes und die Beibringung von Sanierungsbeiträgen hat die
Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, eine Vergütung in Höhe von EUR 2 Mio. erhalten. Im Rahmen
der Restrukturierung erhielten die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Management
GmbH, Stuttgart, sowie die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz, für erbrachte Beratungsleistungen im Jahr 2011 Vergütungen von insgesamt TEUR 346. Von der Comco Holding AG, Nidau,
Schweiz, wurden weiter Reise- und Telekommunikationskosten in Höhe von TEUR 36 in Rechnung
gestellt. Die Comco Holding AG und Ludmilla und Max Müller haben außerdem Reisekosten in Höhe
von TEUR 34 weiterberechnet. Die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, erhielt für Mieten TEUR 18
und für sonstige Aufwendungen TEUR 20. Für die Gestellung von Personal erhielt die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, TEUR 144. Die Vergütung des Verwaltungsrates der ALNO (Schweiz) AG,
Nidau, Schweiz, im Wege der Organleihe entfällt mit TEUR 164 auf die Comco Holding AG, Nidau,
Schweiz. Die Comco Management GmbH, Stuttgart, erhielt für erbrachte Beratungsleistungen Vergütungen von insgesamt TEUR 24. Die Abrechnung aller oben genannter Aufwendungen und
Dienstleistungen erfolgte nach Ansicht der Gesellschaft zu marktüblichen Sätzen.
Die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) hat mit vier Forderungskauf- und Abtretungsverträgen
vom 27. Dezember 2011 nebst jeweiliger Ergänzungsvereinbarung vom 10. Februar 2012 Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die ALNO Gruppe in Höhe von insgesamt
EUR 27.497.552,67 mit Wirkung ab dem 22. Dezember 2011 erworben und zunächst mit einer
Verzinsung von 6,5 % p.a. bis zum 31. März 2012 gestundet. Darüber hinaus hat die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) Zinsforderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die ALNO AG in
Höhe von EUR 1.687.500,00 erworben, wovon im Dezember 2011 ein Betrag in Höhe von
EUR 287.500,00 seitens der ALNO AG beglichen wurde. Im Jahr 2012 erfolgten weitere Zahlungen
an die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) auf die Forderungen in Höhe von insgesamt
EUR 14.597.552,67, so dass per 31. Dezember 2012 noch Forderungen in Höhe von
EUR 8.525.000,00 offen waren. Die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) erhielt einmalig auf die
gestundeten Forderungen eine vom Aufsichtsrat der ALNO AG festgelegte Risikoprämie in Höhe
von jeweils 3,5 % der Beträge, demnach insgesamt EUR 962.414,34. Am 21. Dezember 2012 hat
die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) eine Stillhaltevereinbarung in Bezug auf Forderungen gegenüber der ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. (die "Stillhalteforderungen Comco") mit
der ALNO AG abgeschlossen. In einer Ergänzungsvereinbarung zur Stillhaltevereinbarung am
29. Januar 2013 verpflichtete sich die Comco Holding AG bis zum 30. April 2013 stillzuhalten und
bis zum 31. März 2013 der ALNO AG Darlehen von mindestens EUR 4 Mio. zu gewähren. Die Comco Holding AG gewährte der ALNO AG jeweils am 29. Januar 2013, am 6. Februar 2013, am
28. Februar 2013 und am 26. März 2013 Darlehen von insgesamt EUR 4,8 Mio. mit einer Verzinsung von 6,5 % p.a. und erhöhte dadurch ihre Forderungen gegen die ALNO Gruppe auf EUR
13.325.000.
Am 11. April 2013 verpflichtete sich die Comco Holding in einer weiteren Vereinbarung, der ALNO
AG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 3.725.000 zu gewähren. Das Darlehen wird durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG aus den Stillhalteforderungen Comco sowie einer weiteren Forderung in Höhe von EUR 25.000 gewährt. Ferner verpflichtete sich die Comco Holding AG, der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG ein Darlehen im
Nennbetrag von EUR 4,8 Mio. zu gewähren. Dieses Darlehen wird ebenfalls durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG aus
den Stillhaltefoderungen Comco gewährt. Beide Darlehen werden mit 6,5 % verzinst. Die Darle-
145
hen, die die Comco Holding AG der ALNO AG im Jahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio.
gewährte, werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
Neben ihrer Funktion als Organmitglieder und der soeben beschriebenen Beziehung stehen die
Vorstandsmitglieder in keinen sonstigen Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft.
Die Vorstandsmitglieder haben keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits.
Aufsichtsrat
Überblick
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern.
Davon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat ("Drittelbeteiligungsgesetz") gewählt. Für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
können die Aktionäre gleichzeitig mit deren Wahl Ersatzmitglieder bestellen, die die gewählten
Aufsichtsratsmitglieder im Falle von deren vorzeitigem Ausscheiden in der bei der Bestellung bestimmten Reihenfolge ersetzen. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, so erlischt sein Amt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds.
Soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nicht einen kürzeren Zeitraum beschließt, erfolgt die
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl bestimmt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mit gerechnet. Eine Wiederwahl ist, auch mehrfach, statthaft.
Die Hauptversammlung kann jedes von ihr gewählte Mitglied des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemäß § 103 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 24 Abs. 1 der Satzung abberufen. Die Arbeitnehmervertreter können auf Antrag eines Betriebsrats oder von mindestens einem
Fünftel der wahlberechtigten Arbeitnehmer durch Beschluss, der einer Mehrheit von drei Vierteln
der abgegebenen Stimmen bedarf, abberufen werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein
Amt unter Einhaltung einer einmonatigen Frist ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand niederlegen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund
bleibt hiervon unberührt.
Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden
und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats. Scheiden der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter vorzeitig aus diesem
Amt oder aus dem Aufsichtsrat aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl durchzuführen.
Dem Vorsitzenden obliegen die Einberufung und die Leitung der Aufsichtsratssitzungen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat beschließt nach § 17 Abs. 4 der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen können auf
Anordnung des Vorsitzenden Beschlussfassungen auch schriftlich, telefonisch, per Telefax, per EMail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videokonferenz, erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht.
146
Der Aufsichtsrat der ALNO AG hat sich am 14. Juli 2011 gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung eine neue
Geschäftsordnung gegeben.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wurden am 23. Juni 2010 und am 14. Juli 2011 von
der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG gewählt und bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, bestellt. Ein
Vertreter der Anteilseigner ist mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 27. November 2012 zum
Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt worden. Zwei Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
wurden nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt und mit Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 Mitglieder im Aufsichtsrat. Der dritte Arbeitnehmervertreter ist mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 26. August 2010 zum Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt worden. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter entspricht der der Anteilseignervertreter.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.
Henning Giesecke absolvierte an der Ludwig-Maximilians-Universität (München) ein Studium der
Betriebswirtschaftslehre und hat dieses 1985 erfolgreich beendet. Seine berufliche Karriere begann
er 1985 bei der Hypo-Bank mit einem zweijährigen Traineeprogramm. Er setzte seine Laufbahn
fort zunächst als Firmenkundenberater, später übernahm er die Repräsentanzleitung der HypoBank in Dresden. Bis 2003 bekleidete der vertriebserfahrene 50-Jährige unterschiedliche leitende
Positionen bei der Hypo-Bank. So stand er unter anderem den Abteilungen Kredit (Rhein-MainSaar) sowie Sanierung Firmenkunden vor. Im Jahre 2004 wurde Henning Giesecke zum Bereichsvorstand (Chief Credit Risk Officer) berufen sowie zum Mitglied des Kredit-Komitees bestellt. In
2006 wurde er zum Vorstand für das Risikomanagement (Chief Risk Officer) beim italienischen
Mutterkonzern der HypoVereinsbank (HVB), UniCredit-Group, ernannt. Im Jahr 2008 wechselte er
als Vorstandsmitglied in die Unternehmenstochter HVB nach München. Mitte 2009 ist Henning
Giesecke aus dem HVB-Vorstand ausgeschieden, seit Beginn des Jahres 2010 ist er Geschäftsführer der GSW Capital Management GmbH.
Dr. oec. Jürgen Diegruber absolvierte ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit anschließender Promotion an der Universität St. Gallen, Schweiz. Er ist seit 1995 im Beteiligungs- und Investmentgeschäft tätig. Er ist einer der Gründer der Gi Ventures AG, einer Private Equity Gesellschaft mit Investitionsschwerpunkt auf mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus war er
Gründer und Vorstand einer branchenspezifischen Holding-Gruppe (Ahorn-Grieneisen) und dort für
Buy-Outs und Akquisitionen zuständig. Zuvor war er bei Bossard Consultants in München als Partner und geschäftsführender Gesellschafter mit Schwerpunkt auf Umstrukturierungen, Prozessoptimierung (Lean Production) und strategische Neuausrichtungen tätig.
Jörg Kespohl ist ausgebildeter Industriekaufmann und arbeitete danach acht Jahre als Angestellter im Kundendienst bei der IKEA Versand GmbH in Löhne, bevor er im Jahre 1989 bei der Gustav
Wellmann GmbH & Co. KG seine Tätigkeit als Kundendienstmitarbeiter aufnahm. 1992 bekleidete
er bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG die Position des Leiters Kundendienst, seit 2002 steht
er Standortkoordinator Kundenservice vor.
Ruth Falise-Grauer schloss ihr Studium in Industriedesign im Jahr 1986 an der Tel Aviv Universität ab. Sie gründetet die Firma "Magma" in Tel Aviv, die im Bereich der Innenarchitektur für Ladeneinrichtungen, Messestände und Privatwohnungen tätig ist. Seit 1990 arbeitet Frau FaliseGrauer in Europa und leitet internationale Projekte. Seit 2003 führt Frau Falise-Grauer die Firma
"MAGMA vision d'espace et design" in Genf.
Gerhard Meyer arbeitete nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Automechaniker 17 Jahre lang bei der Firma "Richter-Fenster", einem Unternehmen aus der Bau- und Möbelschreinereibranche. Im Dezember 1990 trat Herr Meyer als Maschinenführer in die Impuls Küchen
GmbH ein, wo er noch heute tätig ist. Er ist heute freigestelltes Betriebsratsmitglied und Vorsitzender des Betriebsrats der Impuls Küchen GmbH.
147
Norbert Orth hat umfangreiche Erfahrung bei der Sanierung und Optimierung mittlerer Unternehmen (Umsatzvolumen zwischen 500 und 3.000 Mio.) als CEO in verschiedenen Handelsbranchen, u.a. in der Möbelbranche, Bekleidungsbranche und in Warenhäusern.
Anton Walther absolvierte von 1981 bis 1987 ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Erlangen mit anschließender Referendarausbildung am Oberlandesgericht Bamberg von
1987 bis 1990. In den Jahren 1988 bis 1990 studierte Anton Walther zudem Volkswirtschaftslehre
an der Universität Bamberg. Von 1990 bis 1994 war er Prüfungsleiter bei der KPMG Deutsche
Treuhand Gesellschaft AG und von 1994 bis 2003 Partner in der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät Haag Eckhard Schoenpflug. Anton Walther wurde 1995 zum
Steuerberater und 1999 zum Wirtschaftsprüfer bestellt. Seit 2004 ist Anton Walther in eigener
Kanzlei in Frankfurt am Main tätig.
Rudolf Wisser arbeitete nach einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann als Programmierer
bei der ALNO AG, zuletzt als Projektleiter Informationsservice. Rudolf Wisser ist Vorsitzender des
Konzernbetriebsrats und stellvertretende Betriebsratsvorsitzender der ALNO AG.
Dr. Marc Robert Bitzer absolvierte 1989 erfolgreich einen Studiengang mit dem Schwerpunkt
Marketing und Management an der St. Gallen Graduate School of Business, Economics and Law
bevor er bei verschiedenen international tätigen Unternehmen in der Marketingabteilung arbeitete.
Danach war er mehrere Jahre für die Boston Consulting Group tätig und seit 1999 ist er im Whirlpool-Konzern in leitender Funktion tätig.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats üben außerhalb ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der ALNO AG noch folgende Tätigkeiten aus:
Name
Mitglied seit
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsratsmandate
Henning Giesecke
23. Juni 2010
Bestehende Mandate:
Vorsitzender des Aufsichtsrats









Dr. oec. Jürgen Diegruber
Mitglied des Aufsichtsrats
23. Juni 2010
Geschäftsführer der GSW Capital Management
GmbH, München
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der
Endurance Capital AG, München
Mitglied des Aufsichtsrats der Rothenberger
AG, Kelkheim
Mitglied des Verwaltungsrats bei Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf
Geschäftsführender Gesellschafter der HBconbet GmbH, Zell
Mitglied des Boards der Maillefer International
Oy, Helsinki, Finnland
Mitglied des Boards der Maillefer SA, Ecublens,
Schweiz
Mitglied des Boards der Maillefer Extrusion Oy,
Helsinki, Finnland
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der
Valovis Bank, Essen
Bestehende Mandate:

148
Geschäftsführer und Gesellschafter der German Capital GmbH, München










Falise-Grauer, Ruth
14. Juli 2011
Mitglied des Aufsichtsrats
Orth, Norbert J.
14. Juli 2011
Mitglied des Aufsichtsrats
23. Juni 2010
Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Marc Robert Bitzer
Mitglied des Aufsichtsrats
27. November
2012
Mitglied des Verwaltungsrats bei der Calder
Group Limited, Chester, Großbritannien
Director bei der Calder Finco UK Ltd., Chester,
Großbritannien
Chairman of the Shareholder Committee der
Milano Investment S.à r.l., Esch-sur-Alzette,
Luxemburg
Vorsitzender des Beirats der Küchen Holding
GmbH, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der German Capital Partners GbR, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der GiVermögensverwaltungs GbR, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der Imacon
GmbH, München
Partner der PartnersGroup AG, Baar, Schweiz
Geschäftsführer der Partners Group (Deutschland) GmbH, München
Bestehende Mandate:

Geschäftsführerin der "MAGMA vision d'espace
et design"
Bestehende Mandate:


Anton Walther
Präsident des Verwaltungsrats und Mitglied des
Beirats der Caldergroup Swiss AG, St. Gallen,
Schweiz
Member des Board of Directors Frieden Ltd.
Thun, Schweiz
Vice President der Smaragd AG, Thun, Schweiz
Bestehende Mandate:

Partner/Inhaber der Kanzlei Anton Walther
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Bestehende Mandate:


149
President der Whirlpool Corporation, Benton
Harbor, USA verantwortlich für Nordamerika,
Europa, Mittlerer Osten und Afrika
Partner der Simex Trading AG, Appenzell,
Schweiz
Interessenkonflikte
Abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen stehen die Mitglieder des Aufsichtrats
zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft sowie ihren privaten Interessen oder
sonstigen Verpflichtungen in keinem potenziellen Interessenkonflikt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Marc Robert Bitzer ist President für Nord Amerika der Whirlpool
Corporation, Benton Harbor, USA. Die Whirlpool Germany GmbH, deren Stimmrechte der Whirlpool
Corporation, Benton Harbor, USA zuzurechnen sind, ist maßgeblich an der ALNO AG beteiligt. Die
Bauknecht Hausgeräte GmbH, mit der eine Lieferbeziehung besteht, ist eine Gesellschaft im Whirlpool-Konzern. Insoweit unterliegt Herr Dr. Marc Robert Bitzer einem Interessenkonflikt.
Ausschüsse
Soweit das Gesetz oder die Satzung es zulassen, kann der Aufsichtsrat ihm obliegende Aufgaben
und Rechte auf seinen Vorsitzenden, einzelne seiner Mitglieder oder auf die aus seiner Mitte bestellten Ausschüsse übertragen. Bei der Gesellschaft sind zwei Ausschüsse gebildet: Der Prüfungsausschuss mit dem Aufgabenschwerpunkt Rechnungslegung, Prüfung und Risikocontrolling und der
Strategie- und Präsidialausschuss mit dem Aufgabenschwerpunkt Abschluss, Änderung und Beendigung der Vorstandsanstellungsverträge im Rahmen der vom Aufsichtsrat beschlossenen Struktur
des Vergütungssystems, Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Gesamtvergütung als auch über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand, Vertretung der Gesellschaft gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, soweit diese nicht dem Vorstand zusteht. Daneben ist Schwerpunkt der Aufgaben die Analyse und Beratung des laufenden Geschäfts
einschließlich der Überprüfung der laufenden Monatsergebnisse, der Liquidität, Finanzierung sowie
Überprüfung der vereinbarten operativen Umsetzung der strategischen Ausrichtung des ALNO Konzerns.
Der Strategie- und Präsidialausschuss ist mit Herrn Giesecke (Vorsitz), Herrn Dr. Diegruber und
Herrn Dr. Marc Robert Bitzer besetzt. Der Prüfungsausschuss ist mit Herrn Walther (Vorsitz), Herrn
Dr. Diegruber und Herrn Kespohl besetzt.
150
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird durch den Vorstand in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen sowie dann einberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Gemäß
§ 20 Abs. 2 der Satzung findet die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft oder an einem
deutschen Börsenplatz statt.
Die ordentliche Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das jeweils vor der ordentlichen
Hauptversammlung abgeschlossene Geschäftsjahr. Darüber hinaus wählt die ordentliche Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft für das jeweils laufende Geschäftsjahr. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der Gesellschaft fest, sofern dies nicht durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erfolgt.
Jede Stückaktie gewährt gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung in der Hauptversammlung eine Stimme.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Weder das Aktienrecht noch
die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 133 AktG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des
vertretenen Grundkapitals gefasst. Nach dem Aktiengesetz erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zwingend eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen gehören insbesondere:

Satzungsänderungen,

Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen,

die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital,

der Ausschluss des Bezugsrechts,

umwandlungsrechtliche Maßnahmen, wie Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel,

Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft,

Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen (z. B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen),

Änderungen des Unternehmensgegenstands,

Auflösung der Gesellschaft.
151
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom
Bundesministerium der Justiz verabschiedeten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG haben die letzte Entsprechungserklärung am
30. September 2011 abgegeben. Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab Veröffentlichung
der letzten Entsprechungserklärung bis zum 15. Juni 2012 auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 (veröffentlicht am 2. Juli 2010). Für den Zeitraum
ab dem 16. Juni 2012 bis zum 2. Oktober 2012 bezieht sich die Erklärung auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012, der am 15. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:




Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt einen Selbstbehalt bei der D&OVersicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats. Die ALNO AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer
Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist. Die bestehende D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats der ALNO AG sieht daher in Abweichung zu Ziffer 3.8 des Kodex keinen
Selbstbehalt vor.
Nach dem bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodex wich die Gesellschaft von Ziffer 4.2.5 des
Kodex ab, wonach die Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds in
einem Vergütungsbericht empfohlen wurde, der als Teil des Corporate Governance Berichts
das Vergütungssystem erläutert. Die ALNO AG erstellt einen Vergütungsbericht. Dieser wird
im Konzernanhang des Geschäftsberichts veröffentlicht, da es sich gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6
HGB bei den Angaben im Vergütungsbericht um Pflichtangaben des Konzernanhangs handelt.
Deshalb war der Vergütungsbericht nicht Bestandteil des Corporate Governance Berichts. Es
wurde jedoch im Corporate Governance Bericht auf den Vergütungsbericht im Konzernanhang verwiesen. Seit dem 16. Juni 2012 liegt aufgrund der Neufassung des Kodex keine Abweichung mehr vor.
Gemäß Ziffer 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der
dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat einen solchen Ausschuss nicht gebildet,
da er dies nach den bisherigen Erfahrungen nicht als erforderlich erachtet, um geeignete
Kandidaten zu identifizieren.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
Laut Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 soll der Aufsichtsrat zusätzlich die Anzahl der
unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2. des Kodex als weiteres konkretes Ziel berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene
Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen
im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der ALNO AG hat
bereits in der Vergangenheit ein konkretes Ziel hinsichtlich des maximalen Alters seiner Mitglieder vorgegeben. Welche der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex genannten konkreten Ziele
darüber hinaus unter Beachtung der spezifischen Situation der ALNO AG für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bedeutsam sind, prüft der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Abgabe
dieser Entsprechenserklärung weiterhin intern. Nach Abschluss dieser internen Analyse wird
der Aufsichtsrat ggf. weitere konkrete Ziele für seine Zusammensetzung – insbesondere un-
152
ter einer angemessenen Beteiligung von Frauen – formulieren. Insofern wird vorläufig eine
Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex sowohl in der Fassung vom 26. Mai 2010 als
auch in der Fassung vom 15. Mai 2012 erklärt. Ferner erfolgte bislang keine entsprechende
Berichterstattung im Corporate Governance Bericht. Von Ziffer 5.4.1 Abs. 3 des Kodex sowohl in der Fassung vom 26. Mai 2010 als auch in der Fassung vom 15. Mai 2012 wird deshalb vorläufig ebenfalls eine Abweichung erklärt.


Nach dem bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodex wich die Gesellschaft von Ziffer 5.4.6
Abs. 2 Satz 1 des Kodex ab, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollten. Die ALNO AG sah im Hinblick auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats keine Notwendigkeit für eine Änderung. Seit dem 16. Juni
2012 liegt aufgrund der Neufassung des Kodex keine Abweichung mehr vor.
Der Konzernabschluss wird noch nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und
der Zwischenbericht noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Kodex Ziffer 7.1.2 Satz 3). Für den Konzernabschluss sowie für den Zwischenbericht ist
eine weitere Annäherung an die Fristen geplant.
Zum Datum des Prospekts entspricht die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK wie zuletzt am
2. Oktober 2012 erklärt.
153
BESTEUERUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER
Die folgenden Informationen sind grundsätzlicher Natur und dienen lediglich der Vorabinformation.
Sie stellen eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Steuerfolgen nach deutschem Recht
zum Datum dieses Prospektes dar. Die folgenden Informationen erheben nicht den Anspruch, eine
vollständige Beschreibung aller möglichen steuerlichen Erwägungen darzustellen, die für eine Investitionsentscheidung von Bedeutung sein können. Es können gewisse steuerliche Erwägungen
nicht dargestellt sein, weil diese den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entsprechen oder als Teil des
Allgemeinwissens der Anleihegläubiger vorausgesetzt werden. Diese Zusammenfassung bezieht
sich auf die in der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Prospektes anwendbaren Rechtsvorschriften und gilt vorbehaltlich künftiger – gegebenenfalls auch rückwirkender – Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, Änderungen der Verwaltungspraxis und sonstiger Änderungen. Die
folgenden Informationen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und sollten nicht als
eine solche angesehen werden. Zukünftige Anleihegläubiger sollten ihre Steuerberater und Rechtsanwälte zu Rate ziehen, um sich über besondere Rechtsfolgen Auskunft geben zu lassen, die aus
der jeweils für sie anwendbaren Rechtsordnung oder individuellen Besonderheiten erwachsen können.
Besteuerung der Anleihegläubiger in Deutschland
Einkommensteuer
Besteuerung von in Deutschland ansässigen Anleihegläubigern, die ihre Schuldverschreibungen im Privatvermögen halten
Besteuerung der Zinseinkünfte
Die Zahlung von Zinsen aus der Schuldverschreibung an in Deutschland ansässige Anleihegläubiger, d. h. Anleihegläubiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unterliegt
der deutschen Besteuerung mit Einkommenssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % hierauf)
und soweit einschlägig Kirchensteuer. Die Zinszahlungen aus der Schuldverschreibung an in
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5% hierauf, insgesamt 26,375 %). Der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte
aus Kapitalvermögen eines Steuerpflichtigen reduziert sich um den Sparer-Pauschbetrag in Höhe
von bis zu EUR 801 (bei zusammen veranlagten Ehegatten von bis zu EUR 1.602), anstatt des Abzugs der tatsächlich entstandenen Kosten.
Wenn die Schuldverschreibung für den Anleihegläubiger durch ein inländisches Kreditinstitut, ein
inländisches Finanzdienstleistungsinstitut (jeweils einschließlich inländischer Niederlassung eines
ausländischen Instituts), ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische
Wertpapierhandelsbank ("inländische Depotstelle") verwahrt werden, wird die Abgeltungsteuer
als Kapitalertragsteuer auf die Bruttozinszahlungen einbehalten und durch die inländische Depotstelle an das Finanzamt abgeführt. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für den Einbehalt von Steuern, die für deutsche Anleihegläubiger in Deutschland anfallen.
Auf Antrag eines kirchensteuerpflichtigen Anleihegläubigers, der die Schuldverschreibungen im
Privatvermögen hält, und im Rahmen der anwendbaren Landeskirchensteuergesetze wird die Kirchensteuer auf die Zinszahlungen durch die inländische Depotstelle, die die Auszahlung der Zinsen
für die Rechnung der Gesellschaft an den Anleihegläubiger vornimmt, einbehalten und abgeführt.
In diesem Fall wird mit dem Steuerabzug durch die inländische Depotstelle auch die Kirchensteuer
für die Zinszahlungen abgegolten. Wird keine Kirchensteuer durch eine inländische Zahlstelle einbehalten, ist ein kirchensteuerpflichtiger Anleihegläubiger verpflichtet, die erhaltenen Zinsen in
seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Kirchensteuer auf die Zinseinkünfte wird dann
im Wege der Veranlagung erhoben. Ein Abzug der einbehaltenen Kirchensteuer als Sonderausgabe
ist nicht zulässig.
154
Es wird grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer einbehalten, wenn der Anleihegläubiger eine Privatperson ist, die (i) die Schuldverschreibungen nicht in ihrem Betriebsvermögen hält und die Einnahmen aus den Schuldverschreibungen auch nicht den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind und (ii) einen Freistellungsauftrag bei der inländischen Depotstelle einreicht. Dies gilt allerdings nur, soweit die Zinseinkünfte aus der Schuldverschreibung zusammen
mit allen anderen Einkünften aus Kapitalvermögen den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
Außerdem wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, wenn anzunehmen ist, dass die Einkünfte keiner Besteuerung unterworfen werden und der inländischen Depotstelle eine entsprechende Nichtveranlagungs-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes zur Verfügung gestellt wird.
Soweit die Auszahlung der Zinsen nicht über eine inländische Depotstelle erfolgt, ist der Anleihegläubiger verpflichtet, die Zinseinkünfte im Zuge der steuerlichen Veranlagung zu erklären. Auch in
diesem Fall unterliegen die Zinseinkünfte der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf.
Die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer hat grundsätzlich abgeltende Wirkung, so dass auf der
Ebene des Anleihegläubigers keine weitere Besteuerung erfolgt. Auf Antrag des Anleihegläubigers
werden anstelle der Abgeltungsteuer die Zinseinkünfte der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren (weniger als 25 %) Steuer führt (Günstigerprüfung). In diesem
Fall wird die Kapitalertragsteuer auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet und ein in sich
etwa ergebender Überhang erstattet. Das Verbot des Abzugs von Werbekosten und die Verlustverrechnungsbeschränkungen, d.h. Verluste aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar, gelten aber auch bei der Veranlagung mit dem tariflichen
Einkommensteuersatz.
Besteuerung der Veräußerungsgewinne
Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibungen
unterliegen der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% hierauf und soweit einschlägig Kirchensteuer. Die gesamte steuerliche Belastung beträgt – ohne Kirchensteuer – somit 26,375 % ohne Rücksicht auf die Haltedauer
der Schuldverschreibung. Soweit der Zinsanspruch ohne Schuldverschreibung veräußert wird, unterliegen die Erträge aus der Veräußerung des Zinsanspruchs der Besteuerung. Das Gleiche gilt,
wenn die Schuldverschreibung ohne Zinsanspruch veräußert wird.
Wenn die Schuldverschreibung für den Anleihegläubiger durch eine inländische Depotstelle verwahrt werden, wird die Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibung einbehalten und durch die
inländische Depotstelle an das Finanzamt abgeführt. Der Gewinn ist die Differenz zwischen den
Einnahmen aus der Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibungen einerseits
und den unmittelbaren Anschaffungs- und Veräußerungskosten andererseits. Von den gesamten
Einkünften aus Kapitalvermögen ist lediglich der Abzug eines jährlichen Sparer- Pauschbetrages in
Höhe von bis zu EUR 801 (bei zusammen veranlagten Ehegatten von bis zu EUR 1.602) möglich.
Ein darüber hinaus gehender Abzug von Werbungskosten im Zusammenhang mit Veräußerungsgewinnen ist nicht zulässig. Veräußerungsverluste aus Schuldverschreibungen dürfen nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen entstehen, sowie anderen positiven
Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Sollten die Anschaffungsdaten der Schuldverschreibungen (etwa in Folge eines Depotübertrags) nicht nachgewiesen werden, so beträgt die
Kapitalertragsteuer 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Schuldverschreibungen.
Wenn die Schuldverschreibungen nicht bei einer inländischen Depotstelle verwahrt werden, erfolgt
die Besteuerung im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Veranlagung mit Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf.
Auf Antrag eines kirchensteuerpflichtigen Anleihegläubigers und im Rahmen der anwendbaren
Landeskirchensteuergesetze wird auch die Kirchensteuer auf den Veräußerungsgewinn durch die
155
inländische Depotstelle einbehalten und gilt mit dem Steuerabzug als abgegolten. Ein Abzug der
einbehaltenen Kirchensteuer als Sonderausgabe ist nicht zulässig.
Der Einbehalt der Kapitalertragsteuer hat grundsätzlich abgeltende Wirkung in Bezug auf die einkommensteuerliche Erfassung der Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der
Schuldverschreibungen. Der Anleihegläubiger kann beantragen, dass seine gesamten Einkünfte
aus Kapitalvermögen zusammen mit seinen sonstigen steuerpflichtigen Einkünften statt dem einheitlichen Steuersatz für Kapitaleinkünfte von 25 % dem Satz der tariflichen, progressiven Einkommensteuer unterworfen werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt
(Günstigerprüfung). In diesem Fall wir die Kapitalertragsteuer auf die tarifliche Einkommensteuer
angerechnet und ein sich etwa ergebender Überhang erstattet. Das Verbot des Abzugs von Werbungskosten und die Verlustverrechnungsbeschränkungen, d.h. Verluste aus Kapitalvermögen sind
grundsätzlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar, gelten aber auch bei der Veranlagung mit dem tariflichen Einkommensteuersatz.
Besteuerung der Schuldverschreibungen in Deutschland ansässiger Anleihegläubiger,
die diese als Betriebsvermögen halten
Zinseinkünfte und Veräußerungsgewinne aus Schuldverschreibungen, von in Deutschland ansässigen Anleihegläubigern, die die Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen halten (einschließlich
der Einkünfte, die über gewerbliche Personengesellschaften erzielt werden), unterliegen grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % des Solidaritätszuschlag
hierauf. Die Zins- und Veräußerungserträge werden außerdem der Gewerbesteuer unterworfen,
wenn die Schuldverschreibungen dem inländischen Betriebsvermögen zugeordnet werden.
Wenn die Schuldverschreibungen bei einer inländischen Depotstelle verwahrt werden, unterliegen
Zinszahlungen oder Kapitalerträge aus der Veräußerung, Rückzahlung, Einlösung oder Abtretung
der Schuldverschreibungen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 %
Solidaritätszuschlag hierauf. In diesem Fall hat die Kapitalertragsteuer allerdings keine abgeltende
Wirkung für den Anleihegläubiger, sondern wird als Steuervorauszahlung auf die persönliche Einkommenssteuer bzw. Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag des Anleihegläubigers angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überschusses erstattet.
Ein Kapitalertragsteuerabzug und -einbehalt ist grundsätzlich nicht vorzunehmen, wenn der Anleihegläubiger eine deutsche Zweigstelle eines deutschen oder ausländischen Kreditistituts oder eines
deutschen oder ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts oder eine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist.
Bezüglich der Kapitalerträge aus Veräußerung, Rückzahlung, Einlösung oder Abtretung der Schuldverschreibungen wird grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer einbehalten, wenn (i) die Schuldverschreibungen zum Betriebsvermögen einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen privatrechtlichen Körperschaft gehören, die keine deutsche Zweigstelle eines deutschen oder ausländischen Kreditinstituts oder eines deutschen oder ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts und
keine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist (gegebenenfalls ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Steuerpflichtigen durch eine bestimmte Bescheinigung nachzuweisen) sowie,
(ii) wenn die Schuldverschreibungen zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer
Personengesellschaft gehören und der Anleihegläubiger dies gegenüber der auszahlenden Stelle
nach amtlich vorgeschriebenem Muster erklärt. Von einem Kapitalertragsteuerabzug kann auf Antrag auch dann Abstand genommen werden, wenn die Kapitalertragsteuer auf Dauer höher wäre
als die gesamte Körperschaft- bzw. Einkommensteuer.
Besteuerung von Schuldverschreibungen von im Ausland ansässigen Anleihegläubigern
Zins- und Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich nicht der deutschen Besteuerung, wenn sie von
ausländischen Anleihegläubigern erzielt werden, es sei denn sie sind als inländische Einkünfte zu
qualifizieren, weil sie zum Beispiel als Teil des inländischen Betriebsvermögen oder einer inländischen Betriebstätte gelten. Anleihegläubiger gelten grundsätzlich als nicht im Inland ansässig,
156
wenn sie weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Sitz oder den Ort
ihrer Geschäftsleitung in Deutschland haben.
Sind die Zins- und Kapitalerträge als inländische Einkünfte zu qualifizieren können sie der deutschen Besteuerung unterliegen. Werden die Schuldverschreibungen von einer inländischen Depotstelle verwahrt, werden sie grundsätzlich der deutschen Besteuerung mit Kapitalertragsteuer wie
oben im Abschnitt "Besteuerung – Besteuerung der Anleihegläubiger - Einkommensteuer - Besteuerung von in Deutschland ansässigen Anleihegläubigern, die ihre Schuldverschreibungen im Privatvermögen halten" bzw. "- Besteuerung der Schuldverschreibungen in Deutschland ansässiger Anleihegläubiger, die diese als Betriebsvermögen halten" beschrieben, unterworfen. Der Kapitalertragsteuereinbehalt hat grundsätzlich abgeltende Wirkung. Die Kapitalertragsteuer wird jedoch
unter Umständen auf Basis einer Steuerveranlagung oder im Einklang mit einem anwendbaren
Doppelbesteuerungsabkommen erstattet.
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Der Teil des die jeweiligen Freibeträge überschreitenden Zuflusses der Bereicherung durch den
Erwerb von Schuldverschreibungen von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden wird
grundsätzlich der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterworfen, wenn der Erblasser
zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Schenkungsausführung oder der Erwerber zur
Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung
oder seinen Sitz in Deutschland hat.
Falls im konkreten Fall ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
einschlägig sein sollte, kann dieses das deutsche Besteuerungsrecht einschränken.
Die Übertragung der Schuldverschreibungen unterliegt keiner Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer in
Deutschland, wenn im Falle der Erbschaft weder der Erblasser noch der Erbe und im Falle der
Schenkung weder der Schenker noch der Beschenkte in Deutschland für steuerliche Zwecke ansässig ist und die Schuldverschreibungen nicht Teil des Betriebsvermögens einer inländischen Betriebstätte sind oder ein ständiger Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland bestellt wurde. Sonderregelungen finden Anwendungen auf bestimmte außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige und ehemalige deutsche Staatsangehörige.
Sonstige Steuern
Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Schuldverschreibungen fallen grundsätzlich keine weiteren deutschen Steuern wie bspw. Kapitalverkehrssteuer, Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern an. Vermögenssteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.
EU-Zinsrichtlinie
Gemäß der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von
Zinserträgen ("EU-Zinsrichtlinie") muss jeder EU-Mitgliedsstaat, außer Luxemburg und Österreich (vgl. unten), den zuständigen Behörden eines anderen EU-Mitgliedsstaates Einzelheiten über
die Zahlung von Zinsen und ähnliche Erträgen durch eine Zahlstelle (wie in der EU-Zinsrichtlinie
definiert) in seinem Hoheitsgebiet mitteilen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer solcher Beträge
(wie in der EU-Zinsrichtlinie definiert) eine natürliche Person ist und in dem anderen Mitgliedsstaat
ansässig ist.
Die EU Zinsrichtlinie wird derzeit überprüft und könnte geändert werden. Es wird unter anderem
diskutiert, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Zinsen zu erweitern, die von bestimmten kapitalgesellschaften vereinnahmt werden.
157
Besteuerung der Anleihegläubiger im Großherzogtum Luxemburg
Der folgende Abschnitt enthält eine Kurzdarstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung der
Schuldverschreibungen in Luxemburg. Es handelt sich keinesfalls um eine vollständige Darstellung
aller steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der
Schuldverschreibungen. Die individuellen Umstände der Anleiheinhaber werden nicht berücksichtigt. In bestimmten Situationen können Ausnahmen von der hier dargestellten Rechtslage zur Anwendung kommen. Die folgenden Ausführungen stellen insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.
Diese Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden können - auch rückwirkenden - Änderungen unterliegen. Potenziellen Anleiheinhabern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder
der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden.
Die folgenden Informationen sind grundsätzlicher Natur und dienen lediglich einer Vorabinformation. Sie stellen eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Luxemburger Steuerfolgen zum Datum dieses Prospektes dar. Die folgenden Informationen erheben nicht den Anspruch, eine vollständige Beschreibung aller möglichen steuerlichen Erwägungen darzustellen, die für eine Investitionsentscheidung von Bedeutung sein können. Es können gewisse steuerliche Erwägungen nicht
dargestellt sein, weil diese den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entsprechen oder als Teil des Allgemeinwissens der Inhaber der Anleihen vorausgesetzt werden. Diese Zusammenfassung bezieht
sich auf die in Luxemburg am Tage des Prospektes anwendbaren Rechtsvorschriften, und gilt vorbehaltlich künftiger Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, Änderungen der Verwaltungspraxis und sonstiger Änderungen. Die folgenden Informationen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und sollten nicht als eine solche angesehen werden. Zukünftige Inhaber der
Anleihen sollten ihre Steuerberater und Rechtsanwälte zu Rate ziehen, um sich über besondere
Rechtsfolgen Auskunft geben zu lassen, die aus der jeweils für sie anwendbaren Rechtsordnung
erwachsen können.
Der Ansässigkeitsbegriff in den nachfolgenden Abschnitten bezieht sich ausschließlich auf die Luxemburger Bestimmungen zur Einkommensteuer. Jeder Verweis auf eine Steuer, Abgabe, sonstige
Gebühr oder Einbehalt einer vergleichbaren Gattung bezieht sich ausschließlich auf Luxemburger
Steuern und Konzepte. Diesbezüglich umfasst ein Verweis auf die Luxemburger Einkommensteuer
im Allgemeinen die Körperschaftsteuer (impôt sur le revenu des collectivités), die Gewerbesteuer
(impôt commercial communal), den Solidaritätszuschlag (contribution au fonds pour l‘emploi) und
die Einkommensteuer (impôt sur le revenu). Investoren können zudem der Vermögensteuer (impôt sur la fortune) sowie anderen Steuern und Abgaben unterworfen sein. Die Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag sind grundsätzlich durch die meisten steuerpflichtigen
juristischen Personen zu entrichten. Natürliche Personen sind im Allgemeinen der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine natürliche Person auch der Gewerbesteuer unterliegen, falls sie in Ausübung einer geschäftlichen oder
unternehmerischen Tätigkeit agiert.
Ansässigkeit der Anleihegläubiger
Ein Anleihegläubiger wird nicht ausschließlich aufgrund der bloßen Inhaberschaft, Einlösung, Erfüllung, Lieferung oder Eintreibung der Schuldverschreibungen in Luxemburg ansässig oder als ansässig erachtet.
Quellensteuer
In Luxemburg ansässige natürliche Personen
Gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 23. Dezember 2005 unterliegen Zinszahlungen oder vergleichbare Einkünfte seit dem 1. Januar 2006 (Zinsgutschriften bereits seit dem 1. Juli 2005), die
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von luxemburgischen Zahlstellen an natürliche, in Luxemburg ansässige Personen geleistet werden, einer 10 %-igen Quellensteuer. Bei natürlichen Personen, die lediglich im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens handeln, hat diese Quellenbesteuerung eine vollständige Abgeltungswirkung im Hinblick auf die Einkommensteuer.
Zudem können in Luxemburg ansässige natürliche Personen, die im Rahmen der Verwaltung ihres
Privatvermögens handeln, welche wirtschaftliche Eigentümer von Zinszahlungen oder ähnlichen
Einkünften sind, die durch eine außerhalb von Luxemburg (i) in der EU oder dem EWR oder (ii)
einem Staat, mit dem Luxemburg eine mit der EU-Zinsrichtlinie in Verbindung stehende Vereinbarung getroffen hat, ansässigen Zahlstelle veranlasst wurden, ebenfalls für die abgeltende Quellensteuer von 10 % optieren. In diesen Fällen wird die Quellensteuer von 10 % auf Grundlage der
gleichen Beträge errechnet, die bei Zahlung durch eine Luxemburger Zahlstelle einschlägig wären.
Die Option für die Quellensteuer von 10 % muss alle Zinszahlungen durch eine Zahlstelle an den in
Luxemburg ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer über das gesamte betreffende Kalenderjahr
umfassen.
In Luxemburg nicht ansässige Anleihegläubiger
Vorbehaltlich der Gesetze vom 21. Juni 2005 (die "Luxemburger Gesetze"), die die EUZinsrichtlinie und diesbezügliche Staatsverträge mit Drittstaaten in nationales Recht umsetzen,
unterliegen von einer luxemburgischen Zahlstelle an nicht ansässige Anleihegläubiger geleistete
Zinszahlungen (einschließlich Stückzinsen) keiner Quellenbesteuerung. Es besteht weiterhin keine
luxemburgische Quellenbesteuerung im Falle der Rückzahlung des Nennbetrages und, vorbehaltlich der Gesetze, im Falle des Rückkaufs oder Tauschs der Schuldverschreibungen.
Gemäß der Luxemburger Gesetze ist eine luxemburgische Zahlstelle (gemäß der EU-Zinsrichtlinie)
seit 1. Juli 2005 verpflichtet, auf Zinszahlungen und ähnliche Einkünfte, hierunter können auch
prinzipiell die bei Fälligkeit gezahlten Rückzahlungsprämien der Schuldverschreibungen fallen, die
an natürliche, in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ansässige Personen oder an
eine niedergelassene Einrichtung ("Niedergelassene Einrichtungen") im Sinne des Artikels 4.2
der EU-Zinsrichtlinie (d.h. eine Rechtsform (i) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (mit Ausnahme
(1) einer finnischen avion yhtiö oder kommandiittiyhtiö oder (2) einer schwedischen handelsbolag
oder kommanditbolag) und (ii) deren Gewinn nicht den allgemeinen Vorschriften über die Unternehmensbesteuerung unterliegt und (iii) die weder nach der Richtlinie 85/611/EWG, ersetzt durch
Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 als ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zugelassen ist noch hierfür optiert hat)
gezahlt werden, eine Quellensteuer einzubehalten, falls der Begünstigte der Zinszahlungen nicht
für den Austausch von Informationen optiert hat. Das gleiche Regime ist anwendbar für Zinszahlungen an natürliche Personen und Niedergelassene Einrichtungen in einem der folgenden abhängigen und assoziierten Gebiete: Aruba, die Britischen Jungferninseln, Guernsey, Jersey, Isle of
Man, Montserrat und die ehemaligen Niederländischen Antillen, d.h. Bonaire, Curaçao, Saba, Sint
Eustatius und Sint Maarten.
Der aufgrund der EU-Zinsrichtlinie anzuwendende Steuersatz beträgt seit dem 1. Juli 2011 35 %.
In beiden beschriebenen Fällen obliegt die Verantwortung für die ordnungsmäße Erhebung und
Abführung der Quellensteuer der Luxemburger Zahlstelle.
Es ist vorgesehen, dass Luxemburg zum 1. Januar 2015 in Bezug auf die EU-Zinsrichtlinie den automatischen Informationsaustausch einführen wird und somit das System der Erhebung einer
Quellensteuer außer Kraft treten wird.
Einkommensbesteuerung der Anleihegläubiger
In Luxemburg ansässige natürliche Personen
In Luxemburg ansässige Anleihegläubiger, die im Rahmen ihrer privaten Vermögensverwaltung
Zinsen, Rückkaufgewinne oder Ausgabedisagios in Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen
erzielen, haben diese in ihr zu versteuerndes Einkommen mit aufzunehmen, das dann der progres-
159
siven Einkommensteuer unterliegt, sofern von einer Luxemburger Zahlstelle auf solche Zahlungen
keine endgültige 10 %-ige Quellensteuer erhoben wurde und der Anleihegläubiger auch nicht für
die Anwendung dieser Quellensteuer im Falle einer nicht in Luxemburg ansässigen Zahlstelle im
Einklang mit dem abgeänderten Gesetz vom 23. Dezember 2005 optiert hat.
Gewinne anlässlich des Verkaufs, der Veräußerung oder der Einlösung der Schuldverschreibungen,
die im Privatvermögen gehalten werden, sind in Luxemburg nur steuerpflichtig, falls es sich bei
dem Gewinn um einen sogenannten Spekulationsgewinn handelt. Ein Spekulationsgewinn liegt vor,
sofern die Veräußerung der Schuldverschreibungen vor dem Erwerb der selbigen erfolgt oder die
Schuldverschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Erwerb veräußert werden. Dieser
Spekulationsgewinn ist mit dem ordentlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Zudem hat ein
in Luxemburg ansässiger Anleihegläubiger, der im Rahmen seiner privaten Vermögensverwaltung
handelt, den Anteil des Gewinns, der auf aufgelaufene, aber noch nicht gezahlte Zinsen entfällt,
seinem steuerpflichtigen Einkommen hinzuzurechnen, sofern dieser im Vertrag ausgewiesen ist.
In Luxemburg ansässige Anleihegläubiger, die in Ausübung einer gewerblichen oder professionellen
Tätigkeit Einkünfte und Gewinne anlässlich des Verkaufs, der Veräußerung oder der Einlösung der
Schuldverschreibungen erzielen, müssen diese in ihr zu versteuerndes Einkommen mit aufnehmen.
Als Gewinn anlässlich eines Verkaufs, einer Veräußerung oder einer Einlösung ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös (einschließlich der aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen) und
dem niedrigeren der Beträge von Anschaffungspreis oder Buchwert der Schuldverschreibungen
anzusehen.
Eine Veräußerung im Sinne dieses Abschnitts umfasst den Verkauf sowie jede anderweitige Veräußerung der Schuldverschreibungen, z. B. in Form eines Tausches oder einer Einlage.
In Luxemburg ansässige Gesellschaften
Luxemburger voll zu versteuernde Kapitalgesellschaften (sociétés de capitaux) haben Einkünfte
aus den Schuldverschreibungen sowie Gewinne aus dem Verkauf, der Veräußerung und der Einlösung der Schuldverschreibungen in ihren steuerbaren Gewinn mit aufzunehmen, insoweit die Gesellschaft zum Zweck der Besteuerung in Luxemburg ansässig ist. Als zu versteuernder Gewinn ist
die Differenz zwischen dem Verkaufserlös (einschließlich der aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen) und dem niedrigeren der Beträge von Anschaffungspreis oder Buchwert der
Schuldverschreibungen anzusehen.
In Luxemburg Ansässige, die einem gesonderten Steuersystem unterliegen
Anleihegläubiger, die nach dem abgeänderten Gesetz vom 11. Mai 2007 Gesellschaften zur Verwaltung von Familienvermögen sind, oder Fonds, die dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 unterliegen, oder Spezialfonds, die dem abgeänderten Gesetz vom 13. Februar 2007 unterliegen, sind in
Luxemburg von der Körperschaftsteuer befreit, sodass Einkünfte aus den Schuldverschreibungen
sowie Gewinne durch deren Verkauf oder anderweitigen Veräußerung folglich bei diesen Ansässigen nicht der Luxemburger Körperschaftsteuer unterliegen.
Nicht ansässige Anleihegläubiger
Nicht ansässige Anleihegläubiger, die weder eine Betriebstätte noch einen ständigen Vertreter in
Luxemburg haben, denen die Schuldverschreibungen zuzurechnen sind, unterliegen nicht der luxemburgischen Einkommensteuer.
Soweit ein nicht ansässiger Anleihegläubiger eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in
Luxemburg unterhält, denen die Schuldverschreibungen zuzurechnen sind, sind sämtliche erzielten
Gewinne aus den Schuldverschreibungen in seinen steuerbaren Gewinn mit einzubeziehen und in
Luxemburg zu versteuern. Als zu versteuernder Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös (einschließlich der aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen) und dem niedrigeren der
Beträge von Anschaffungspreis oder Buchwert der Schuldverschreibungen anzusehen.
Vermögensteuer
160
In Luxemburg ansässige Anleihegläubiger oder nicht ansässige Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen einer Luxemburger Betriebstätte oder einem ständigen Vertreter in Luxemburg zuzurechnen sind, können der Vermögensteuer unterliegen, es sei denn es handelt sich beim Anleihegläubiger um (i) eine natürliche Person, (ii) einen Fonds nach dem Gesetz vom 17. Dezember
2010, (iii) eine Verbriefungsgesellschaft nach dem abgeänderten Gesetz vom 22. März 2004 über
Verbriefungen, (iv) eine Gesellschaft im Sinne des abgeänderten Gesetzes vom 15. Juni 2004 über
Investmentgesellschaften zur Anlage in Risikokapital, (v) einen Spezialfonds nach dem abgeänderten Gesetz vom 13. Februar 2007 oder (vi) eine Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen nach dem abgeänderten Gesetz vom 11. Mai 2007.
Sonstige Steuern
Registrierungs- oder Stempelgebühr
Für die Anleihegläubiger unterliegt die Begebung, der Rückkauf oder die Veräußerung der Schuldverschreibungen in Luxemburg keiner Registrierungs- oder Stempelgebühr, es sei denn dies wird
notariell beurkundet oder anderweitig in Luxemburg registriert (in der Regel nicht zwingend).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Schuldverschreibungen einer natürlichen Person, die zum Zweck der Erbschaftsbesteuerung nicht
in Luxemburg ansässig ist, unterliegen im Fall eines Transfers in Folge des Todes des Anleihegläubigers keiner Erbschaftbesteuerung in Luxemburg.
Schenkungsteuer kann auf die Schenkung der Schuldverschreibungen erhoben werden, falls die
Schenkung in Luxemburg notariell beurkundet wird oder in Luxemburg registriert wird.
Besteuerung der Anleihegläubiger in der Republik Österreich
Der folgende Abschnitt enthält eine Kurzdarstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung der
Schuldverschreibungen in Österreich. Es handelt sich keinesfalls um eine vollständige Darstellung
aller steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der
Schuldverschreibungen. Die individuellen Umstände der Anleiheinhaber werden nicht berücksichtigt. In bestimmten Situationen können Ausnahmen von der hier dargestellten Rechtslage zur Anwendung kommen. Die folgenden Ausführungen stellen insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.
Diese Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden können - auch rückwirkenden - Änderungen unterliegen. Potenziellen Anleiheinhabern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder
der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf
Erträge aus den Schuldverschreibungen an der Quelle.
In Österreich ansässige Anleger
Beziehen natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Einkünfte
aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zinserträge aus den Schuldverschreibungen unterliegen einem besonderen Einkommensteuersatz
von 25%. Liegt die auszahlende Stelle in Österreich, wird die Einkommensteuer durch den Abzug
von Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% erhoben, der durch die auszahlende Stelle vorgenommen wird. Auszahlende Stelle ist das Kreditinstitut einschließlich österreichischer Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, das an den Anleger die Zinserträge
161
auszahlt oder gutschreibt. Die Einkommensteuer für die Zinserträge gilt durch den Kapitalertragsteuerabzug als abgegolten (Endbesteuerung), gleichgültig ob die Schuldverschreibungen im
Privatvermögen oder Betriebsvermögen natürlicher Personen gehalten werden. Soweit Zinsen nicht
der Kapitalertragsteuer unterliegen, weil sie nicht in Österreich bezogen werden, sind diese Kapitalerträge gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen.
Des Weiteren unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen der Einkommensteuer
in Höhe von 25%. Dazu zählen unter anderem Einkünfte aus einer Veräußerung oder Einlösung der
Schuldverschreibungen. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Veräußerungserlös oder dem Einlösungsbetrag und den Anschaffungskosten, jeweils inklusive
anteiliger Stückzinsen. Mit den realisierten Wertsteigerungen in unmittelbarem wirtschaftlichem
Zusammenhang stehende Aufwendungen und Ausgaben dürfen nicht abgezogen werden. Für im
Privatvermögen gehaltene Schuldverschreibungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Bei allen in einem Depot befindlichen Schuldverschreibungen mit
derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge ein gleitender
Durchschnittspreis anzusetzen.
Soweit eine inländische depotführende Stelle oder eine inländische auszahlende Stelle vorliegt und
diese die Realisierung abwickelt, unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen dem
Kapitalerstragsteuerabzug in Höhe von 25%. Der Kapitalertragsteuerabzug hat beim Privatanleger
Endbesteuerungswirkung, sofern der Anleger der depotführenden Stelle die tatsächlichen Anschaffungskosten der Schuldverschreibungen nachgewiesen hat. Soweit mangels inländischer auszahlender oder depotführender Stelle kein Kapitalerstragsteuerabzug erfolgt, sind auch aus den
Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen.
Als Veräußerung gelten auch Entnahmen und das sonstige Ausscheiden von Schuldverschreibungen aus dem Depot, sofern nicht bestimmte Ausnahmen erfüllt sind wie zum Beispiel die Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei (i) derselben Bank (depotführende Stelle), (ii)
einer anderen inländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende
Stelle) beauftragt, der übernehmenden Bank die Anschaffungskosten mitzuteilen oder (iii) einer
ausländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats eine Mitteilung zu übermitteln oder, falls
die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, wenn der Anleiheinhaber
selbst innerhalb eines Monats eine solche Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Bei
einer unentgeltlichen Übertragung auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen muss der Anleiheinhaber der depotführenden Stelle die Unentgeltlichkeit der Übertragung nachweisen oder einen
Auftrag zu einer Mitteilung an das Finanzamt erteilen oder, falls die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, selbst eine solche Mitteilung innerhalb eines Monats an das
Finanzamt übermitteln. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes durch den Steuerpflichtigen in das
Ausland oder anderen Umständen, die zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu einem anderen Staat führen, besteht ebenfalls eine Veräußerungsfiktion und
es gelten Sonderregelungen (Wegzugsbesteuerung mit der Möglichkeit eines Steueraufschubs bei
Wegzug in EU Mitgliedstaaten oder bestimmte EWR Staaten).
Steuerpflichtige, deren allgemeiner Steuertarif unter 25% liegt, können einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Dann ist die Kapitalertragsteuer auf die zu erhebende Einkommensteuer anzurechnen und mit dem übersteigenden Betrag zu erstatten. Ein Regelbesteuerungsantrag muss sich
jedoch auf sämtliche dem besonderen 25%-igen Steuersatz unterliegenden Kapitaleinkünfte beziehen. Aufwendungen und Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den
Einkünften aus den Schuldverschreibungen stehen, sind jedoch auch im Rahmen der Regelbesteuerung nicht abzugsfähig.
Verluste aus Schuldverschreibungen können beim Privatanleger nur mit anderen Einkünften aus
Kapitalvermögen, die dem besonderen 25 %-igen Steuersatz unterliegen (mit Ausnahme von, unter anderem, Zinserträgen aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten) und
nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Seit 1. Januar 2013 haben
österreichische depotführende Stellen für sämtliche bei diesen geführte Depots des Anlegers (aus-
162
genommen betriebliche Depots, Treuhanddepots oder Gemeinschaftsdepots) einen Ausgleich von
positiven und negativen Einkünften desselben Jahres durchzuführen und dem Anleger am Jahresende darüber eine Bescheinigung auszustellen. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.
Aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte unterliegen in der Regel auch im Betriebsvermögen dem im Wege des KESt-Abzugs erhobenen besonderen 25 %-igen Steuersatz. Im Gegensatz zu Zinseinkünften gilt dies bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen jedoch nur, wenn
die Erzielung solcher Einkünfte nicht einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt, und
es hat bei betrieblichen Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen eine Aufnahme in die Steuererklärung zu erfolgen. Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von Schuldverschreibungen sind im betrieblichen Bereich vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Finanzinstrumenten aus demselben Betrieb
zu verrechnen, ein verbleibender Verlust darf nur zur Hälfte mit anderen Einkünften ausgeglichen
oder vorgetragen werden.
Beziehen Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich Einkünfte aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Körperschaften, die Betriebseinnahmen aus den
Schuldverschreibungen beziehen, können den Abzug der Kapitalertragsteuer durch Abgabe einer
Befreiungserklärung vermeiden. Für Privatstiftungen gelten Sondervorschriften (Zwischensteuer,
kein KESt-Abzug).
Nicht in Österreich ansässige Anleger
Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, und juristische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung haben (beschränkt Steuerpflichtige) unterliegen mit Einkünften aus den Schuldverschreibungen in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU Quellensteuer siehe jedoch gleich unten).
Werden Einkünfte aus den Schuldverschreibungen in Österreich bezogen (inländische auszahlende
oder depotführende Stelle), kann ein Abzug der Kapitalertragsteuer unterbleiben, wenn der Anleger der österreichischen auszahlenden Stelle seine Ausländereigenschaft nach den Bestimmungen
der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien nachweist. Wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, hat der Anleger die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr
der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt die Rückzahlung der Kapitalertragsteuer zu beantragen.
Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie in der Republik Österreich
Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinsrichtlinie) sieht einen Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten über Zinszahlungen und gleichgestellte Zahlungen durch Zahlstellen eines Mitgliedstaates an in
einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten steuerlich
ansässige natürliche Personen vor.
Österreich hat die EU-Zinsrichtlinie mit dem EU Quellensteuergesetz umgesetzt, das anstelle eines
Informationsaustausches die Einbehaltung einer EU Quellensteuer vorsieht. Dieser unterliegen Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, die eine inländische Zahlstelle an eine in einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten ansässige natürliche Person (wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlung) zahlt. Die EU-Quellensteuer ist unter anderem
zum Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen, bei Veräußerung der Schuldverschreibung, Wechsel des
Wohnsitzstaates, Übertragung der Schuldverschreibungen auf ein Depot außerhalb Österreichs
oder bestimmten sonstigen Änderungen des Quellensteuerstatus des Anlegers abzuziehen. Sie ist
nicht abzuziehen, wenn der Anleger (wirtschaftlicher Eigentümer) der Zahlstelle eine vom Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedsstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte
Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung muss Name, Anschrift und Steuer- oder sonstige
Identifizierungsnummer, oder bei Fehlen einer solchen, Geburtsdatum und -ort des Anlegers, Na-
163
me und Anschrift der Zahlstelle, sowie die Kontonummer des Anlegers oder das Kennzeichen der
Schuldverschreibung enthalten. Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung und ist durch die Zahlstelle ab Vorlage zu berücksichtigen.
Die EU Quellensteuer beträgt 35 %. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung
für die Einbehaltung und Zahlung einer ggf. anfallenden EU Quellensteuer.
Finanztransaktionssteuer
Am 14. Februar 2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Finanztransaktionssteuer angenommen. Demnach ist
es beabsichtigt, ab 1. Januar 2014 in Österreich und weiteren teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten
eine Steuer auf Transaktionen betreffend Finanzinstrumente, wie etwa Schuldverschreibungen einzuführen. Die Finanztransaktionssteuer soll anwendbar sein, wenn zumindest eine an der Transaktion beteiligte Partei im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässig ist und ein (im
eigenen oder fremden Namen handelndes) Finanzinstitut Transaktionspartei ist, das entweder im
Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässig ist oder nach dem Ausgabeprinzip als
im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats ansässig angesehen wird. Der Steuersatz soll bei Derivatkontrakten zumindest 0,01% des im Derivatkontrakt genannten Nennwerts betragen und bei allen
anderen steuerbaren Finanztransaktionen zumindest 0,1% der Gegenleistung oder des Marktpreises. Die Steuer soll von den Finanzinstituten abgezogen und abgeführt werden. Wie und wann dieser Vorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt wird, ist noch ungewiss.
U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Es wird darauf hingewiesen, dass es zu einem Einbehalt auf Zahlungen von derzeit 30 % nach den
Regeln des U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) sowie weiterer damit zusammenhängender U.S. Bestimmungen und zwischenstaatlicher Verträge kommen kann. Potenziellen Anleiheinhabern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die Folgen des Erwerbs,
des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen in Bezug auf FATCA ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren.
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JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSSICHTEN
Allgemeine Geschäftsentwicklung seit dem 31. Dezember 2012
Ralph Bestgen (Vertrieb) mit Wirkung zum 1. Februar 2013 und Manfred Scholz (Produktion, Einkauf und Logistik) mit Wirkung zum 29. April 2013 wurden zu Vorstandsmitgliedern der ALNO AG
bestellt. Beide verfügen über langjährige Erfahrungen in ihren Verantwortungsbereichen.
Die ALNO AG hat mit der IG Metall eine Einigung zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze am
westfälischen Standort Enger der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG erzielt. Die Maßnahmen
schließen die sanierungsbedingten Personalmaßnahmen der ALNO Gruppe ab. Die erzielte Einigung
umfasst einen Haustarifvertrag, einen Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Gründung einer Transfergesellschaft. Die Bezirksleitungen der IG Metall Baden-Württemberg und IG Metall
Nordrhein-Westfalen hatten sich bereits im Juli 2012 dazu bereit erklärt, als Teil des Finanzierungs- und Kapitalkonzeptes einen Sanierungsbeitrag zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze
zu leisten.
Ab Mai 2013 verstärkt die ALNO AG ihre Präsenz auf dem US-amerikanischen Markt und eröffnet
einen Showroom in Miami, Florida, USA.
Kapital- und Finanzierungskonzept 2013
Im April 2013 schlossen die ALNO AG und weitere Mitglieder der ALNO Gruppe mit der Bauknecht
Hausgeräte GmbH, dem Hauptlieferanten der ALNO Gruppe und der Comco Holding AG, eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden überfällige
Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH in Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25 gegen
die ALNO Gruppe als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen
bis zum 30. Juni 2017 stehen gelassen. Hiervon hat die ALNO AG am 30. September 2014 EUR
10 Mio. an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die Comco Holding AG gewährte zwei
Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 8.525.000 durch Aufrechnung bestehender Forderungen gegen die ALNO Gruppe mit einer Laufzeit von jeweils bis zum 11. April 2014. Bereits im Jahr 2013
von der Comco Holding AG an die ALNO AG gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 4,8
Mio. verlängerte die Comco Holding AG bis zum 31. Dezember 2013. Ferner räumte die Bauknecht
Hausgeräte GmbH der ALNO Gruppe eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR 10,0 Mio. bis zum
30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 ein. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung
der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf eine marktübliche
Dauer von 60 Tagen.
Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surey/Großbritannien, der
Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem
Volumen bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Die Gesellschaft beabsichtigt, nach Umsetzung der geplanten Anleiheemission
mit einem geplanten Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. mit bisher nicht finanzierenden Banken
neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. zu vereinbaren. Des Weiteren soll die Liquidität der
ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogener Forderungen der
ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden.
Mit Ausnahme der Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzeptes 2013 sind seit dem Stichtag des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten eingetreten.
165
Umsatz- und Auftragsentwicklung erstes Quartal 2013
Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung
stand im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht.
Die Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu
erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen.
Mit Ausnahme dieser Umsatz- und Auftragsentwicklung hat es seit dem Datum des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen
in den Geschäftsaussichten gegeben.
Zuletzt konnten im internationalen Projektgeschäft weitere Großaufträge in Indien, der Türkei,
Südkorea und Polen gewonnen werden.
166
ZUSAMMENFASSUNG DER REGELUNGEN ÜBER DIE
BESCHLUSSFASSUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER
Die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen können gemäß den Anleihebedingungen im Wege
eines Beschlusses durch Abstimmung außerhalb von Gläubigerversammlungen, Änderungen der
Anleihebedingungen zustimmen oder über andere die Schuldverschreibungen betreffenden Angelegenheiten mit bindender Wirkung gegenüber allen Anleihegläubigern beschließen. Jeder ordnungsgemäß gefasste Beschluss der Anleihegläubiger bindet jeden Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen unabhängig davon, ob der Anleihegläubiger an der Beschlussfassung teilgenommen und ob der Anleihegläubiger für oder gegen den Beschluss gestimmt hat.
Nachfolgend werden einige der gesetzlichen Bestimmungen über die Aufforderung zur Stimmabgabe und die Abstimmung, die Beschlussfassung und die Bekanntmachung von Beschlüssen sowie
die Durchführung und die Anfechtung von Beschlüssen vor deutschen Gerichten zusammengefasst.
Besondere Regelungen über die Abstimmung ohne Versammlung
Die Abstimmung wird von einem Abstimmungsleiter (der "Abstimmungsleiter") geleitet. Abstimmungsleiter ist (i) ein von der Gesellschaft beauftragter Notar, oder (ii) sofern ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger (der "gemeinsame Vertreter") bestellt wurde, der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, wenn dieser zu der Abstimmung aufgefordert hat, oder (iii)
eine vom Gericht bestimmte Person. In der Aufforderung zur Stimmabgabe ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die Anleihegläubiger ihre Stimmen abgeben können. Der Zeitraum beträgt mindestens 72 Stunden. Während des Abstimmungszeitraums können die Anleihegläubiger
ihre Stimme gegenüber dem Abstimmungsleiter in Textform abgeben. In der Aufforderung muss
im Einzelnen angegeben werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Stimmen
gezählt werden. Der Abstimmungsleiter stellt die Berechtigung zur Stimmabgabe anhand der von
den Anleihegläubigern eingereichten Nachweise fest und erstellt ein Verzeichnis der stimmberechtigten Anleihegläubiger. Wird die Beschlussfähigkeit nicht festgestellt, kann der Abstimmungsleiter
eine Gläubigerversammlung einberufen. Jeder Anleihegläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen hat, kann binnen eines Jahres nach Ablauf des Abstimmungszeitraums von der Gesellschaft eine Abschrift der Niederschrift nebst Anlagen verlangen. Jeder Anleihegläubiger, der an der
Abstimmung teilgenommen hat, kann gegen das Ergebnis schriftlich Widerspruch innerhalb von
zwei Wochen nach Bekanntmachung der Beschlüsse erheben. Über den Widerspruch entscheidet
der Abstimmungsleiter. Hilft er dem Widerspruch ab, hat er das Ergebnis unverzüglich bekannt zu
machen. Hilft der Abstimmungsleiter dem Widerspruch nicht ab, hat er dies dem widersprechenden
Anleihegläubiger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gesellschaft hat die Kosten einer Abstimmung ohne Versammlung zu tragen und, sofern das Gericht eine Gläubigerversammlung einberufen hat, einen Abstimmungsleiter berufen oder abberufen hat, auch die Kosten dieses Verfahrens.
Regelungen, die auf die Abstimmung ohne Versammlung entsprechend anzuwenden sind
Auf die Abstimmung ohne Versammlung sind zudem die Vorschriften über die Einberufung und
Durchführung der Anleihegläubigerversammlung entsprechend anzuwenden. Nachfolgend werden
einige dieser Regelungen zusammengefasst dargestellt.
Die Anleihegläubigerversammlung wird von der Gesellschaft oder von dem gemeinsamen Vertreter
der Anleihegläubiger einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, dies mit schriftlicher Begründung in den gesetzlich zugelassenen Fällen verlangen. Die Gläubigerversammlung ist
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Die Teilnahme und Ausübung
der Stimmrechte kann von der vorherigen Anmeldung abhängig gemacht werden. Die Einberufung
legt fest, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung nachzuweisen ist. Die
Gläubigerversammlung soll bei einer deutschen Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft stattfinden,
167
kann aber auch bei Schuldverschreibungen, die an einer Wertpapierbörse innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen sind, am Sitz dieser Wertpapierbörse stattfinden. Die Einberufung ist öffentlich bekannt zu machen und soll die Tagesordnung enthalten, in der zu jedem
Gegenstand, über den ein Beschluss gefasst werden soll, ein Vorschlag zur Beschlussfassung aufzunehmen ist. Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn die Anwesenden
wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Wird in der
Gläubigerversammlung die mangelnde Beschlussfähigkeit festgestellt, kann der Vorsitzende eine
zweite Versammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen. Die zweite Versammlung ist beschlussfähig, für Beschlüsse, zu deren Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen die Anwesenden mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Sämtliche von den Anleihegläubigern gefassten Beschlüsse müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Beschlüsse der Gläubigerversammlung, durch welche der Inhalt der Anleihebedingungen abgeändert oder ergänzt wird, sind in der Weise zu vollziehen, dass die maßgebliche
Sammelurkunde ergänzt oder geändert wird. Ist über das Vermögen der Gesellschaft in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden, ist ein gemeinsamer Vertreter, sofern er bestellt
wurde, für alle Anleihegläubiger allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger
im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die Beschlüsse der Anleihegläubiger unterliegen der
Insolvenzordnung. Ein Beschluss der Anleihegläubiger kann wegen Verletzung des Gesetzes oder
der Anleihebedingungen durch Klage angefochten werden. Die Klage ist binnen eines Monats nach
der Bekanntmachung des Beschlusses zu erheben.
168
ANLEIHEBEDINGUNGEN
Im Folgenden ist der Text der Anleihebedingungen (die "Anleihebedingungen") für die Schuldverschreibungen abgedruckt. Die endgültigen Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen
werden Bestandteil der jeweiligen Globalurkunde.
§1
Währung, Form, Nennbetrag und Stückelung
(a)
Diese Anleihe der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (die "Emittentin") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 45.000.000 (in Worten: fünfundvierzig Millionen Euro (die "Emissionswährung")), ist in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00
(die "Festgelegte Stückelung") eingeteilt.
(b)
Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit zunächst durch eine vorläufige
Inhaber-Globalschuldverschreibung (die "Vorläufige Globalurkunde") ohne Zinsscheine
verbrieft, die nicht früher als 40 Tage und nicht später als 180 Tage nach dem Begebungstag (wie nachstehend definiert) durch eine permanente Inhaber-Globalschuldverschreibung
(die "Permanente Globalurkunde", die Vorläufige Globalurkunde und die Permanente
Globalurkunde gemeinsam die "Globalurkunde") ohne Zinsscheine ausgetauscht wird. Ein
solcher Austausch darf nur nach Vorlage von Bescheinigungen erfolgen, wonach der oder
die wirtschaftlichen Eigentümer der durch die vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine U.S.-Personen sind (ausgenommen bestimmte Finanzinstitute oder
bestimmte Personen, die Schuldverschreibungen über solche Finanzinstitute halten), jeweils
im Einklang mit den Regeln und Verfahren von Clearstream. Zinszahlungen auf durch eine
vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen. Eine gesonderte Bescheinigung ist für jede solche Zinszahlung erforderlich. Jede Bescheinigung, die am oder nach dem 40. Tag nach dem Tag der Ausgabe der
durch die vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen eingeht, wird als ein
Ersuchen behandelt werden, diese vorläufige Globalurkunde gemäß diesem Absatz (b) auszutauschen. Wertpapiere, die im Austausch für die vorläufige Globalurkunde geliefert werden, dürfen nur außerhalb der Vereinigten Staaten geliefert werden.
(c)
Die Vorläufige Globalurkunde und die Permanente Globalurkunde sind nur wirksam, wenn
sie jeweils die eigenhändige Unterschrift eines Vertreters der Emittentin tragen. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
("Clearstream") hinterlegt. Der Anspruch der Anleihegläubiger auf Ausgabe einzelner
Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen.
(d)
Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu,
die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen von
Clearstream übertragen werden können.
(e)
Im Rahmen dieser Anleihebedingungen bezeichnet der Ausdruck "Anleihegläubiger" den
Inhaber eines Miteigentumsanteils oder Rechts an der Globalurkunde.
§2
Status der Schuldverschreibungen, Negativverpflichtung
(a)
Status. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige
und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander im gleichen Rang
und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht
besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin sind, soweit diesen
Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt
wird.
(b)
Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich und hat dafür Sorge zu tragen,
dass ihre Tochtergesellschaften, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis
A-1
zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Hauptzahlstelle zur Verfügung gestellt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstigen Sicherungsrechte (jedes solches Sicherungsrecht eine "Sicherheit") in Bezug auf ihren gesamten oder Teil ihres Geschäftsbetriebes, Vermögen oder Einkünfte, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Sicherung von anderen Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) oder zur Sicherung einer von der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewährten Garantie oder Freistellung bezüglich einer Kapitalmarktverbindlichkeiten einer anderen Person zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig oder
zuvor alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge in gleicher Weise und in
gleichem Rang Sicherheiten zu bestellen oder für alle unter den Schuldverschreibungen
zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen,
international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertig anerkannt wird.
Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht:
(i)
für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder die als Voraussetzung für
staatliche Genehmigungen verlangt werden;
(ii)
für zum Zeitpunkt des Erwerbs von Vermögenswerten durch die Emittentin bereits an
solchen Vermögenswerten bestehende Sicherheiten, soweit solche Sicherheiten nicht
im Zusammenhang mit dem Erwerb oder in Erwartung des Erwerbs des jeweiligen
Vermögenswerts bestellt wurden und der durch die Sicher¬heit besicherte Betrag
nicht nach Erwerb des betreffenden Vermögenswertes erhöht wird;
(iii)
Sicherheiten, die von einer Tochtergesellschaft der Emittentin an Forderungen bestellt
werden, die ihr aufgrund der Weiterleitung von aus dem Verkauf von Kapitalmarktverbindlichkeiten erzielten Erlösen gegen die Emittentin zustehen, sofern solche Sicherheiten der Besicherung von Verpflichtungen aus den jeweiligen Kapitalmarktverbindlichkeiten der betreffenden Tochtergesellschaft dienen.
Im Sinne dieser Anleihebedingungen bedeutet "Kapitalmarktverbindlichkeit" jede gegenwärtige oder zukünftige Verbindlichkeit hinsichtlich der Rückzahlung geliehener Geldbeträge, die durch besicherte oder unbesicherte Schuldverschreibungen, Anleihen oder sonstige Wertpapiere, die an einer Börse oder in einem anderen anerkannten Wertpapier- oder
außerbörslichen Markt zugelassen sind, notiert oder gehandelt werden oder zugelassen, notiert oder gehandelt werden können.
"Tochtergesellschaft" ist jedes Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB einer Person.
Ein nach diesem § 2(b) zu leistendes Sicherungsrecht kann auch zugunsten der Person eines Treuhänders der Anleihegläubiger bestellt werden.
§3
Verzinsung
(a)
Die Schuldverschreibungen werden ab dem 14. Mai 2013 (einschließlich) (der "Begebungstag") bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,5 % jährlich verzinst. Die Zinsen sind jährlich
nachträglich jeweils am 14. Mai eines jeden Jahres (jeweils ein "Zinszahlungstag" und der
Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine "Zinsperiode") zahlbar. Die erste Zinszahlung ist
am 14. Mai 2014 fällig.
(b)
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur
Rückzahlung fällig werden, oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus diesen Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung.
Der Zinssatz erhöht sich in diesem Fall um 5 % per annum.
A-2
(c)
Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer als eine Zinsperiode ist,
so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage
im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich)) dividiert
durch die tatsächliche Anzahl der Tage der Zinsperiode (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahrs) (Actual/Actual).
§4
Fälligkeit, Rückzahlung, vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin oder der
Anleihegläubiger sowie Rückkauf
(a)
Rückzahlung bei Endfälligkeit. Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am
14. Mai 2018 (vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 5(b) (der "Fälligkeitstermin") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Schuldverschreibung entpricht dem
Nennbetrag der Schuldverschreibungen.
(b)
Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen. Sollte die Emittentin zu irgendeinem
Zeitpunkt in der Zukunft aufgrund einer Änderung des in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Rechts oder seiner amtlichen Anwendung verpflichtet sein oder zu dem nächstfolgenden Zahlungstermin für Kapital oder Zinsen verpflichtet werden, die in § 6(a) genannten
Zusätzlichen Beträge zu zahlen, und diese Verpflichtung nicht durch das Ergreifen vernünftiger, der Emittentin zur Verfügung stehender Maßnahmen vermeiden können, so ist die Emittentin mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen und höchstens 60 Tagen berechtigt, durch
Bekanntmachung gemäß § 12 die Schuldverschreibungen insgesamt zur vorzeitigen Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu kündigen.
Eine Kündigung gemäß diesem § 4(b) darf allerdings nicht (i) früher als 90 Tage vor dem
frühest möglichen Termin erfolgen, an dem die Emittentin verpflichtet wäre, solche Zusätzlichen Beträge zu zahlen, falls eine Zahlung auf die Schuldverschreibungen dann fällig sein
würde, oder (ii) erfolgen, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung erfolgt, die Verpflichtung zur Zahlung von Zusätzlichen Beträgen nicht mehr wirksam ist.
Eine solche Kündigung ist unwiderruflich und muss den für die Rückzahlung festgelegten
Termin nennen sowie eine zusammenfassende Erklärung enthalten, welche die das Rückzahlungsrecht der Emittentin begründenden Umstände darlegt.
(c)
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin (Call).
(i)
Die Emittentin kann, nachdem sie gemäß Unterabsatz (ii) gekündigt hat, die Schuldverschreibungen insgesamt jeweils am 14. Kalendertag eines Kalendermonats, erstmals zum 14. Mai 2016 (einschließlich) (jeweils vorbehaltlich einer Anpassung gemäß
§ 5(b)) (jeweils ein Wahl-Rückzahlungstag), zu dem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag
nebst etwaigen bis zum relevanten Wahl-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag entspricht dem in der
Spalte "vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" aufgeführten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag,
der sich auf das Rückzahlungsjahr bezieht, in das der maßgebliche WahlRückzahlungstag (Call) fällt:
Rückzahlungsjahr
Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag
14. Mai 2016 (einschließlich) bis 14. Mai
2017 (ausschließlich)
103,00 % des Nennbetrags
14. Mai 2017 (einschließlich) bis 14. Mai
2018 (ausschließlich)
102,00 % des Nennbetrags
Der Emittentin steht dieses Wahlrecht nicht in Bezug auf eine Schuldverschreibung zu,
deren Rückzahlung bereits der Gläubiger in Ausübung seines Wahlrechts nach Absatz
(d) verlangt hat.
A-3
(ii)
(d)
Die Kündigung ist den Gläubigern durch die Emittentin gemäß § 12 bekannt zu geben.
Sie ist unwiderruflich und beinhaltet den Wahl-Rückzahlungstag. Hierbei muss die
Kündigung dem Gläubiger bis spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen WahlRückzahlungstag (wie in § 12 beschrieben) zugegangen sein.
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger bei einem Kontrollwechsel.
Wenn ein Kontrollwechsel (wie nachfolgend definiert) eintritt, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, von der Emittentin die Rückzahlung oder, nach Wahl der Emittentin, den Ankauf aller oder einzelner seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin (oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum Nennbetrag (die "Put Option") zu verlangen. Eine solche
Ausübung der Put Option wird jedoch nur dann wirksam, wenn innerhalb des Rückzahlungszeitraums (wie nachstehend definiert) Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im
Nennbetrag von mindestens 20 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch
insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen von der Put Option Gebrauch gemacht haben. Die Put Option ist wie nachfolgend unter § 4(e) beschrieben auszuüben.
Ein "Kontrollwechsel" liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
(i)
die Emittentin erlangt Kenntnis davon, dass eine Dritte Person oder gemeinsam handelnde Dritte Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) (jeweils ein "Erwerber") der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer von mehr als 50 % der Stimmrechte der Emittentin geworden ist; oder
(ii)
die Verschmelzung der Emittentin mit einer oder auf eine Dritte Person (wie nachfolgend definiert) oder die Verschmelzung einer Dritten Person mit oder auf die Emittentin, oder der Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände (konsolidiert betrachtet) der Emittentin an eine Dritte Person. Dies gilt nicht für Verschmelzungen oder Verkäufe im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge (A) im
Falle einer Verschmelzung die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Emittentin wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar
nach einer solchen Verschmelzung halten und (B) im Fall des Verkaufs von allen oder
im Wesentlichen allen Vermögensgegenständen der erwerbende Rechtsträger eine
Tochtergesellschaft der Emittentin ist oder wird und Garantin bezüglich der Schuldverschreibungen wird.
"Dritte Person" im Sinne dieses § 4(d)(i) und (ii) ist jede Person außer einer Verbundenen
Person der Emittentin (wie nachstehend definiert). Nicht als Dritte Person gilt die Whirlpool
Germany GmbH, Stuttgart sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.
"Tochtergesellschaft" ist jede voll konsolidierte Tochtergesellschaft einer Person.
"Verbundene Person" bezeichnet jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft einer
Person sowie jede andere Tochtergesellschaft dieser Holdinggesellschaft.
Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, wird die Emittentin unverzüglich nachdem sie hiervon
Kenntnis erlangt den Anleihegläubigern Mitteilung vom Kontrollwechsel gemäß § 12(a) machen (die "Put-Rückzahlungsmitteilung"), in der die Umstände des Kontrollwechsels sowie das Verfahren für die Ausübung der in diesem § 4(d) genannten Put Option angegeben
sind.
(e)
Die Ausübung der Put Option gemäß § 4(d) muss durch den Anleihegläubiger innerhalb eines
Zeitraums (der "Put-Rückzahlungszeitraum") von 30 Tagen, nachdem die PutRückzahlungsmitteilung veröffentlicht wurde, schriftlich gegenüber der Emittentin erklärt
werden (die "Put-Ausübungserklärung"). Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) 7 Tage nach Ablauf des Put-Rückzahlungszeitraums (der
"Put-Rückzahlungstag") zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie
nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Die Abwicklung
A-4
erfolgt über Clearstream. Eine einmal gegebene Put-Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich.
(f)
§5
Die Emittentin kann jederzeit und zu jedem Preis im Markt oder auf andere Weise Schuldverschreibungen ankaufen.
Zahlungen, Hinterlegung bei Gericht
(a)
Die Emittentin verpflichtet sich, Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro zu zahlen. Die Zahlung von Kapital und Zinsen erfolgt, vorbehaltlich geltender
steuerrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen und Vorschriften, über die Hauptzahlstelle zur Weiterleitung an Clearstream oder nach dessen Weisung zur Gutschrift für die
jeweiligen Kontoinhaber. Die Zahlung an Clearstream oder nach dessen Weisung befreit die
Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung von ihren entsprechenden Verbindlichkeiten aus
den Schuldverschreibungen.
(b)
Falls eine Zahlung auf Kapital oder Zinsen einer Schuldverschreibung an einem Tag zu leisten ist, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Geschäftstag.
In diesem Fall steht den betreffenden Anleihegläubigern weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzugszinsen oder eine andere Entschädigung wegen dieser Verzögerung zu.
(c)
"Geschäftstag" im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag
oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System (TARGET 2) und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen weiterleiten.
(d)
Die Emittentin ist berechtigt, alle auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge, auf die
Anleihegläubiger keinen Anspruch erhoben haben, bei dem Amtsgericht Sigmaringen zu hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rücknahme der hinterlegten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin.
§6
(a)
Steuern
Sämtliche in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge werden ohne Abzug
oder Einbehalt von oder wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern oder sonstiger Abgaben jedweder Art gezahlt, die durch oder für die Bundesrepublik Deutschland oder für deren Rechnung oder von oder für Rechnung einer dort zur Steuererhebung ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde durch Abzug oder Einbehalt an der Quelle auferlegt oder erhoben werden, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Beträge (die "Zusätzlichen Beträge") zahlen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der nach einem solchen Abzug
oder Einbehalt verbleibende Nettobetrag denjenigen Beträgen entspricht, die ohne solchen
Abzug oder Einbehalt zu zahlen gewesen wären.
(b)
Zusätzliche Beträge gemäß § 6(a) sind nicht zahlbar wegen Steuern oder Abgaben, die:
(i)
von einer als Depotbank oder Inkassobeauftragter des Anleihegläubigers handelnden
Person oder sonst auf andere Weise zu entrichten sind als dadurch, dass die Emittentin
aus den von ihr zu leistenden Zahlungen von Kapital oder Zinsen einen Abzug oder
Einbehalt vornimmt; oder
(ii)
durch den Anleihegläubiger wegen einer anderen gegenwärtigen oder früheren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Bundesrepublik Deutschland zu zahlen sind
als der bloßen Tatsache, dass Zahlungen auf die Schuldverschreibungen aus Quellen in
der Bundesrepublik Deutschland stammen (oder für Zwecke der Besteuerung so behandelt werden) oder dort besichert sind;
A-5
(iii)
aufgrund (A) einer Richtlinie oder Verordnung der Europäischen Union betreffend die
Besteuerung von Zinserträgen oder (B) einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über
deren Besteuerung, an der die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union
beteiligt ist, oder (C) einer gesetzlichen Vorschrift, die diese Richtlinie, Verordnung
oder Vereinbarung umsetzt oder befolgt, abzuziehen oder einzubehalten sind; oder
(iv)
aufgrund einer Rechtsänderung zu zahlen sind, welche später als 30 Tage nach Fälligkeit der betreffenden Zahlung von Kapital oder Zinsen oder, wenn dies später erfolgt,
ordnungsgemäßer Bereitstellung aller fälligen Beträge und einer diesbezüglichen Bekanntmachung gemäß § 12 wirksam wird;
(v)
von einer Zahlstelle abgezogen oder einbehalten werden, wenn eine andere Zahlstelle
in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Zahlung ohne einen solchen Abzug
oder Einbehalt hätte leisten können.
Die gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland erhobene Kapitalertragsteuer und der
darauf jeweils anfallende Solidaritätszuschlag sind keine Steuer oder sonstige Abgabe im
oben genannten Sinn, für die zusätzliche Beträge seitens der Emittentin zu zahlen wären.
§7
(a)
Kündigungsrecht der Anleihegläubiger
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu
stellen und deren sofortige Tilgung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls
(i)
die Emittentin Rückzahlungen oder Zinsen nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem
betreffenden Fälligkeitstag zahlt;
(ii)
die Emittentin irgendeine andere Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen nicht
ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung, sofern sie nicht heilbar ist, länger als 30
Tage fortdauert, nachdem die Hauptzahlstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Anleihegläubiger erhalten und die Emittentin entsprechend benachrichtigt hat, gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Benachrichtigung bei der Emittentin;
(iii)
die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft (wie nachfolgend definiert)
schriftlich erklärt, dass sie ihre Schulden bei Fälligkeit nicht zahlen kann (Zahlungseinstellung);
(iv)
die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft eine Zahlungsverpflichtung in
Höhe von insgesamt mehr als EUR 5 Mio. aus einer Finanzverbindlichkeit (wie nachfolgend definiert) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für solche Verbindlichkeiten Dritter gegeben wurde, bei (ggf. vorzeitiger) Fälligkeit bzw. nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist bzw. im Falle einer Bürgschaft oder Garantie nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft oder Garantie erfüllt,
(Drittverzug);
(v)
(A) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder einer Wesentlichen
Tochtergesellschaft eröffnet wird, oder (B) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine
Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, oder (C) ein Dritter
ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft
beantragt und ein solches Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, es sei denn es wird mangels Masse abgewiesen oder
eingestellt.
(vi)
die Emittentin ihre Geschäftstätigkeit ganz einstellt oder ihr gesamtes oder wesentliche
Teile ihres Vermögens an Dritte (außer der Emittentin oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften) abgibt und dadurch der Wert des Vermögens der Emittentin (auf
Konzernebene) wesentlich vermindert wird. Eine solche wesentliche Wertminderung
A-6
wird im Falle einer Veräußerung von Vermögen angenommen, wenn der Wert der veräußerten Vermögensgegenstände 50 % der konsolidierten Bilanzsumme der Emittentin
übersteigt;
(vii) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft in Liquidation tritt, es sei
denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen
Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft oder im Zusammenhang
mit einer Umwandlung und die andere oder neue Gesellschaft übernimmt im Wesentlichen alle Aktiva und Passiva der Emittentin oder der Wesentlichen Tochtergesellschaft,
einschließlich aller Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen;
"Finanzverbindlichkeit" bezeichnet (i) Verpflichtungen aus der Aufnahme von Darlehen
mit Ausnahme der Verpflichtungen aus Darlehen, (ii) Verpflichtungen unter Schuldverschreibungen, Schuldscheinen oder ähnlichen Schuldtiteln, und (iii) Verpflichtungen unter Finanzierungsleasing und Sale und Leaseback Vereinbarungen sowie Factoring Vereinbarungen.
"Wesentliche Tochtergesellschaft" bezeichnet eine Tochtergesellschaft der Emittentin, (i)
deren Umsatzerlöse 20 % der konsolidierten Umsatzerlöse der Emittentin übersteigen oder
(ii) deren Bilanzsumme 20 % der konsolidierten Bilanzsumme der Emittentin übersteigt, wobei die Schwelle jeweils anhand der Daten in dem jeweils letzten geprüften oder, im Fall von
Halbjahreskonzernabschlüssen, ungeprüften Konzernabschluss der Emittentin nach IFRS und
in dem jeweils letzten geprüften (soweit verfügbar) oder (soweit nicht verfügbar) ungeprüften nicht konsolidierten Abschluss der betreffenden Tochtergesellschaft zu ermitteln ist.
(b)
Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt
wurde.
(c)
Eine Benachrichtigung oder Kündigung gemäß § 7(a) ist durch den Anleihegläubiger entweder (i) schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emittentin zu erklären
und zusammen mit dem Nachweis in Form einer Bescheinigung der Depotbank gemäß §
13(d)(a) oder in einer anderen geeigneten Weise, dass der Benachrichtigende zum Zeitpunkt
der Benachrichtigung Anleihegläubiger ist, persönlich oder durch eingeschriebenen Brief an
die Emittentin zu übermitteln oder (ii) bei seiner Depotbank zur Weiterleitung an die Emittentin über Clearstream zu erklären. Eine Benachrichtigung oder Kündigung wird jeweils mit
Zugang bei der Emittentin wirksam.
§8
Vorlegungsfrist, Verjährung
Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt zehn
Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
§9
Zahlstellen
(a)
Das Bankhaus Neelmeyer Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 4425 mit Sitz in Bremen und der Geschäftsanschrift:
Am Markt 14-16, 28195 Bremen (die "Zahlstelle") ist Hauptzahlstelle. Die Zahlstelle in ihrer
Eigenschaft als Hauptzahlstelle und jede an ihre Stelle tretende Hauptzahlstelle werden in
diesen Anleihebedingungen auch als "Hauptzahlstelle" bezeichnet. Die Hauptzahlstelle behält sich das Recht vor, jederzeit ihre bezeichneten Geschäftsstellen durch eine andere Geschäftsstelle in derselben Stadt zu ersetzen.
(b)
Die Emittentin wird dafür Sorge tragen, dass stets eine Hauptzahlstelle vorhanden ist. Die
Emittentin ist berechtigt, andere Banken von internationalem Standing als Hauptzahlstelle zu
bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Bank zur Hauptzahlstelle zu widerrufen. Im Falle einer solchen Abberufung oder falls die bestellte Bank nicht
A-7
mehr als Hauptzahlstelle tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere
Bank von internationalem Standing als Hauptzahlstelle. Eine solche Bestellung oder ein solcher Widerruf der Bestellung ist gemäß § 12 oder, falls dies nicht möglich sein sollte, durch
eine öffentliche Bekanntmachung in sonstiger Weise bekannt zu machen.
(c)
Die Hauptzahlstelle haftet dafür, dass sie Erklärungen abgibt, nicht abgibt oder entgegennimmt oder Handlungen vornimmt oder unterlässt, nur, wenn und soweit sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hat. Alle Bestimmungen und Berechnungen durch die
Hauptzahlstelle erfolgen in Abstimmung mit der Emittentin und sind, soweit nicht ein offenkundiger Fehler vorliegt, in jeder Hinsicht endgültig und für die Emittentin und alle Anleihegläubiger bindend.
(d)
Die Hauptzahlstelle ist in dieser Funktion ausschließlich Beauftragte der Emittentin. Zwischen
der Hauptzahlstelle und den Anleihegläubigern besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis.
(e)
Die Hauptzahlstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB und etwaigen gleichartigen
Beschränkungen des anwendbaren Rechts anderer Länder befreit.
§ 10
Begebung weiterer Schuldverschreibungen
Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit im wesentlichen gleicher Ausstattung wie die Schuldverschreibungen (gegebenenfalls mit Ausnahme des Begebungstages, des Verzinsungsbeginns und/oder des Ausgabepreises) in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen zu einer einheitlichen
Serie von Schuldverschreibungen konsolidiert werden können und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff "Schuldverschreibung" umfasst im Falle einer solchen Konsolidierung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die Begebung weiterer Schuldverschreibungen,
die mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale verfügen, sowie die Begebung von anderen Schuldtiteln bleiben der Emittentin unbenommen.
§ 11
Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger; Gemeinsamer Vertreter
(a)
Änderung der Anleihebedingungen. Die Anleihebedingungen können durch die Emittentin
mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der
§§ 5 ff. des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen ("SchVG") in seiner jeweiligen gültigen Fassung geändert werden. Die Anleihegläubiger können insbesondere
einer Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen, einschließlich der in § 5 Absatz
3 SchVG vorgesehenen Maßnahmen, mit den in dem nachstehenden § 11(b) genannten
Mehrheiten zustimmen. Ein ordnungsgemäß gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger verbindlich. Ein Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger, der nicht gleiche Bedingungen für alle Anleihegläubiger vorsieht, ist unwirksam, es sei denn die benachteiligten
Anleihegläubiger stimmen ihrer Benachteiligung ausdrücklich zu.
(b)
Qualifizierte Mehrheit. Vorbehaltlich des nachstehenden Satzes und der Erreichung der
erforderlichen Beschlussfähigkeit, beschließen die Anleihegläubiger mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse, durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nummern 1 bis 9 SchVG, geändert wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (eine "Qualifizierte
Mehrheit").
(c)
Beschlussfassung. Beschlüsse der Anleihegläubiger werden entweder in einer Gläubigerversammlung nach § 11(c)(i) oder im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach
§ 11(c)(ii) getroffen.
A-8
(i)
Beschlüsse der Anleihegläubiger im Rahmen einer Gläubigerversammlung werden nach
§§ 9 ff. SchVG getroffen. Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5
% des jeweils ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen erreichen, können schriftlich die Durchführung einer Gläubigerversammlung nach Maßgabe
von § 9 SchVG verlangen. Die Einberufung der Gläubigerversammlung regelt die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung und der Abstimmung. Mit der Einberufung der
Gläubigerversammlung werden in der Tagesordnung die Beschlussgegenstände sowie
die Vorschläge zur Beschlussfassung den Anleihegläubigern bekannt gegeben. Für die
Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine
Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich. Die Anmeldung
muss unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse spätestens am dritten Kalendertag vor der Gläubigerversammlung zugehen.
(ii)
Beschlüsse der Anleihegläubiger im Wege der Abstimmung ohne Versammlung werden
nach § 18 SchVG getroffen. Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen
5 % des jeweils ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen erreichen, können schriftlich die Durchführung einer Abstimmung ohne Versammlung nach
Maßgabe von § 9 i.V.m. § 18 SchVG verlangen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe
durch den Abstimmungsleiter regelt die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung
und der Abstimmung. Mit der Aufforderung zur Stimmabgabe werden die Beschlussgegenstände sowie die Vorschläge zur Beschlussfassung den Anleihegläubigern bekannt
gegeben.
(d)
Stimmrecht. An Abstimmungen der Anleihegläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe
des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden
Schuldverschreibungen teil. Das Stimmrecht ruht, solange die Anteile der Emittentin oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Absatz (2) Handelsgesetzbuch) zustehen
oder für Rechnung der Emittentin oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gehalten
werden. Die Emittentin darf Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, einem anderen nicht zu dem Zweck überlassen, die Stimmrechte an ihrer Stelle auszuüben; dies gilt
auch für ein mit der Emittentin verbundenes Unternehmen. Niemand darf das Stimmrecht zu
dem in Satz 3 erster Halbsatz bezeichneten Zweck ausüben.
(e)
Nachweise. Anleihegläubiger haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung
zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch besonderen Nachweis der Depotbank gemäß § 13(d)
und die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank zugunsten der Zahlstelle als Hinterlegungsstelle für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen.
(f)
Gemeinsamer Vertreter. Die Anleihegläubiger können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrung ihrer Rechte nach Maßgabe des SchVG einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger
(der "Gemeinsame Vertreter") bestellen.
(i)
Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz
oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt wurden. Er hat
die Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er zur Geltendmachung von
Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger zur
selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn der Mehrheitsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten. Die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters
bedarf einer Qualifizierten Mehrheit, wenn er ermächtigt wird, wesentlichen Änderungen der Anleihebedingungen gemäß § 11(b) zuzustimmen.
(ii)
Der Gemeinsame Vertreter kann von den Anleihegläubigern jederzeit ohne Angabe von
Gründen abberufen werden. Der Gemeinsame Vertreter kann von der Emittentin verlangen, alle Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Die durch die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters entstehenden
Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer angemessenen Vergütung des Gemeinsamen Vertreters, trägt die Emittentin.
A-9
(iii)
(g)
§ 12
Der Gemeinsame Vertreter haftet den Anleihegläubigern als Gesamtgläubiger für die
ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben; bei seiner Tätigkeit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Die Haftung des
Gemeinsamen Vertreters kann durch Beschluss der Gläubiger beschränkt werden. Über
die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Anleihegläubiger gegen den Gemeinsamen Vertreter entscheiden die Anleihegläubiger.
Bekanntmachungen: Bekanntmachungen betreffend diesen § 11 erfolgen gemäß den
§§ 5 ff. SchVG sowie nach § 12.
Bekanntmachungen
(a)
Die Schuldverschreibungen betreffende Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger und
auf der Webseite der Emittentin unter www.alno.de/Anleihe veröffentlicht. Eine Mitteilung
gilt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung (oder bei mehreren Mitteilungen mit dem Tage der
ersten Veröffentlichung) als erfolgt.
(b)
Sofern die Regularien der Börse, an der die Schuldverschreibungen notiert sind, dies zulassen, ist die Emittentin berechtigt, Bekanntmachungen auch durch eine Mitteilung an
Clearstream zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger oder durch eine schriftliche Mitteilung
direkt an die Anleihegläubiger zu bewirken. Bekanntmachungen über Clearstream gelten sieben Tage nach der Mitteilung an Clearstream, direkte Mitteilungen an die Anleihegläubiger
mit ihrem Zugang als bewirkt.
§ 13
Schlussbestimmungen
(a)
Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, der Emittentin, und der Hauptzahlstelle bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b)
Erfüllungsort ist Pfullendorf.
(c)
Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Für Entscheidungen gemäß § 9 Absatz 2, § 13 Absatz 3 und § 18 Absatz 2 SchVG in Verbindung mit § 9 Abs. 3 SchVG ist das Amtsgericht Sigmaringen zuständig. Für Entscheidungen
über die Anfechtung von Beschlüssen der Anleihegläubiger ist gemäß § 20 Absatz 3 SchVG
das Landgericht Hechingen ausschließlich zuständig.
(d)
Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen
seine Rechte aus den von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen geltend machen unter Vorlage (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält, (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen
angibt, die am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank Clearstream die Angaben gemäß (i) und (ii) schriftlich mitgeteilt hat und einen Bestätigungsvermerk der Clearstream sowie des betreffenden Clearstream-Kontoinhabers trägt,
sowie (b) einer von einem Vertretungsberechtigten der Clearstream beglaubigten Ablichtung
der Globalurkunde. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist "Depotbank" ein Bankoder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich Clearstream, Clearstream Luxemburg und Euroclear), das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
(e)
Für die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen
sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
(f)
Die deutsche Version dieser Anleihebedingungen ist bindend.
A-10
FINANZTEIL
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
Geprüfter Konzernabschluss (IFRS) der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 ..............................F-2
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................................F-2
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ......................................................................................F-3
Konzernbilanz ................................................................................................................... F-4
Konzern-Kapitalflussrechnung .............................................................................................F-5
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung......................................................................... F-6
Konzernanhang................................................................................................................. F-7
Bestätigungsvermerk....................................................................................................... F-79
Geprüfter Konzernabschluss (IFRS) der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 ............................ F-82
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung .............................................................................. F-83
Konzern-Gesamtergebnisrechnung .................................................................................... F-84
Konzernbilanz ................................................................................................................. F-85
Konzern-Kapitalflussrechnung ........................................................................................... F-86
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung....................................................................... F-87
Konzernanhang............................................................................................................... F-88
Bestätigungsvermerk..................................................................................................... F-155
Geprüfter Jahresabschluss (HGB) der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 ............................ F-157
Bilanz zum 31. Dezember 2012....................................................................................... F-158
Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 ............................................................................ F-159
Anhang ........................................................................................................................ F-160
Bestätigungsvermerk..................................................................................................... F-188
F-1
Geprüfter Konzernabschluss (IFRS)
der ALNO AG zum 31. Dezember 2012
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Konzernanhang
2012
in TEUR
2011
in TEUR
Umsatzerlöse
C. 1
446.258
452.810
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
C. 2
396
882
Sonstige betriebliche Erträge
C. 3
9.798
6.270
456.452
459.962
Gesamtleistung
Materialaufwand
C. 4
257.948
286.398
Personalaufwand
C. 5
97.204
98.529
Sonstige betriebliche Aufwendungen
C. 6
84.376
94.169
Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag)
C. 7
2.965
-24.338
13.959
5.204
EBITDA
Zuschreibungen auf Sachanlagen
C. 8
2.768
0
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen
C. 9
15.850
15.902
877
-10.698
-276
9.004
10.822
-3.351
72
11.239
Finanzergebnis
-2.094
-14.518
Ergebnis vor Ertragsteuern
-1.217
-25.216
203
345
Konzern-Periodenergebnis
-1.420
-25.561
davon nicht beherrschende Anteile
davon Anteil Aktionäre der ALNO AG
0
-1.420
0
-25.561
-0,05
-1,04
Betriebliches Ergebnis
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
D. 4
C. 10
C. 10
Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag)
C. 11
Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert)
F-2
P.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Konzernanhang
Konzern-Periodenergebnis
Veränderung des Unterschiedsbetrages aus der
Währungsumrechnung
2012
in TEUR
2011
in TEUR
-1.420
-25.561
-121
-19
Versicherungsmathematische Gewinne und Verlus te
aus den Rück stellungen für Pensionen
D. 11
-2.634
-1.299
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste aus den Rückstellungen für Pens ionen
C. 11
566
204
-32
-16
0
0
Sonstiges Konzern-Periodenergebnis
-2.221
-1.130
Konzern-Gesamtergebnis
-3.641
-26.691
davon nicht beherrschende Anteile
davon Anteil Aktionäre der ALNO AG
0
-3.641
0
-26.691
Erfolgs neutral erfasste Wertveränderungen
von Wertpapieren
Latente Steuern auf erfolgsneutral erfasste
Wertveränderungen von Wertpapieren
C. 11
F-3
Konzernbilanz
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
zum 31. Dezember 2012
Stand am
31.12.2012
in TEUR
Stand am
31.12.2011
in TEUR
8.685
75.668
2.595
0
1.057
408
563
237
5.989
73.490
3.168
871
1.319
0
1.283
335
89.213
86.455
24.452
44.773
4.395
17
5.402
25.915
40.056
4.953
48
2.243
79.039
73.215
168.252
159.670
70.095
3.258
462
-81.507
67.847
45.916
0
-187.107
Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG
-7.692
-73.344
Anteil Eigenkapital nicht beherrschende Anteile
230
0
-7.462
-73.344
11
11
12
14
15
20.284
201
2.298
4.027
730
17.999
350
3.192
10.482
756
D. 16
34
60
27.574
32.839
D. 12
D. 13
D. 14
5.505
365
14.919
5.627
365
99.082
D. 16
D. 17
C. 11
118.190
8.770
391
86.824
8.269
8
Kurzfristige Schulden
148.140
200.175
Summe PASSIVA
168.252
159.670
Konzernanhang
AKTIVA
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Finanzanlagen
At Equity bewertete Anteile
Finanzforderungen
Aktive latente Steuern
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögenswerte
A.
Langfristige Vermögenswerte
I.
II.
III.
IV.
V.
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögenswerte
Ertragsteuerers tattungsansprüche
Flüs sige Mittel
B.
Kurzfristige Vermögenswerte
D.
D.
D.
D.
D.
C.
D.
D.
D.
D.
D.
C.
D.
1
2
3
4
5
11
6
8
7
6
8
11
9
Summe AKTIVA
PASSIVA
I.
II.
III.
IV.
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gesetzliche Rücklage
Kumuliertes Konzernergebnis
D.
D.
D.
D.
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Rück stellungen für Pensionen
Passive latente Steuern
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
B.
Langfristige Schulden
I.
II.
III.
IV.
Sonstige Rückstellungen
Gesellschafterdarlehen
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
V. Übrige sonstige Verbindlichkeiten
VI. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
C.
F-4
D.
C.
D.
D.
D.
10. a
10. b
10. c
10. d
Konzern-Kapitalflussrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Konzernanhan g
2012
in TEUR
2011
in TEUR
-1.420
203
2.094
15.850
-2.768
48
-159
-25.561
345
14.518
15.902
0
7
-282
523
68
-7.072
472
55
-10.403
2.430
-558
-4.804
1.207
-24.056
-5.224
4.435
-33.020
1.982
2.266
Cash Flo w aus laufender Geschäftstätigkeit
Konzern-Periodenergebnis
Ertragsteuern
Finanzergebnis
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Zuschreibungen auf Sachanlagen
Erhaltene Ertragsteuern
Gezahlte Ertragsteuern
Verlust aus Abgang von Sachanlagen
und immateriellen Vermögenswerten
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Zinsen
Eliminierung von zahlungsunwirksamen Posten
Veränderung der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für
Pensionen und abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
Zahlungswirksame Veränderung der sonstigen Rückstellungen
Cash Flo w aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working Capital
Veränderungen
Veränderung des Working Capitals
Veränderung der Vorräte
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der
sonstigen Vermögenswerte
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
der sonstigen Schulden
3.775
-9.156
24.186
36.649
Für die laufende Geschäftstätigkeit erhaltene (Vorjahr: eingesetzte)
Nettozahlungsmittel
34.378
-3.261
-1.212
-12.997
-459
-1.190
-1.937
-16.660
-66
0
121
1.000
1.214
311
-14.737
-17.138
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
Auszahlungen für Finanzierungskosten
2.400
-41.876
-20.776
46.200
-1.907
0
-3.508
-613
26.095
-1.923
Für die F inanzierungstätigkeit eingesetzte (Vj. erhaltene)
Nettozahlungsmittel
-15.959
20.051
3.682
-348
634
1
981
1
4.317
634
Cash Flo w aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Finanzanlagen
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe
Einzahlungen aus Abgängen
Sachanlagen
Finanzanlagen
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozah lungsmittel
Cash Flo w aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderun g des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
D. 9
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres
F-5
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012
F-6
Konzernanhang
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf
für das Geschäftsjahr 2012
A.
Gegenstand des Unternehmens
Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (im Folgenden kurz: "ALNO AG" genannt), eine börsennotierte
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz: "ALNO
Konzern" genannt), produzieren und vertreiben überwiegend unter den Markennamen ALNO, IMPULS,
PINO und WELLMANN Einbauküchen für den Weltmarkt. Hinsichtlich der Konzernstruktur und der
Hauptaktivitäten des ALNO Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lage- und Konzernlagebericht. Der Konzern, dessen oberstes Mutterunternehmen die ALNO AG ist, hat seinen Sitz in der
Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf, Deutschland.
B.
Rechnungslegungsmethoden
1.
Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss 2012 der ALNO AG steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen
Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie
in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften.
Konzernwährung ist der Euro. Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der ALNO AG zusammengefasst wird, sind am 11. April 2013 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben
worden.
Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung auf Basis der fortgeführten historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der finanziellen Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Für die Gliederung der Bilanz
wurde eine Klassifizierung nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden vorgenommen. Als langfristige Vermögenswerte bzw. langfristige Schulden werden Positionen ausgewiesen, die
nicht innerhalb eines Jahres fällig sind. Weiterhin werden latente Steuern jeweils als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Vorstand und sämtliche Unternehmenseinheiten verfolgen weiterhin das Ziel, die Gesellschaft finanziell
gesund, wettbewerbsfähig und nachhaltig profitabel zu machen.
Am 11. Juli 2012 hat der Vorstand mit den wesentlichen Stakeholdern (Küchen Holding GmbH, München, IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Comco Holding AG,
Nidau/Schweiz, Starlet Investment AG, Nidau/Schweiz, sowie den vier Konsortialbanken) eine Rahmenvereinbarung (Sanierungsvereinbarung III) zur Umsetzung eines langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzeptes abgeschlossen. Dazu gehörten eine Kapitalherabsetzung mit anschließender, durch
einen Altaktionär garantierter Barkapitalerhöhung sowie wesentliche Sanierungsbeiträge der Konsortialbanken und der Altaktionäre. Wie vereinbart, wurden am 27. November 2012 die wesentlichen Finanzverbindlichkeiten der ALNO Gruppe gegenüber den bisherigen Konsortialbanken - soweit die Banken auf diese nicht verzichtet haben - aus den Mitteln der Kapitalerhöhung der ALNO AG beglichen und
zurückgezahlt. Mit der vollständigen Rückführung fielen Sicherheiten in einem dreistelligen Millionenbetrag an die ALNO AG zurück. Die gemäß der Sanierungsvereinbarung III geplante Anschlussfinanzierung mit neuen Banken konnte noch nicht umgesetzt werden.
Im Frühjahr 2013 hat der Vorstand der ALNO AG ein neues Kapital- und Finanzierungskonzept 2013
erarbeitet (siehe Abschnitt N. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"). Wesentliche Eckpfeiler dieses
Konzepts sind vor allem die am 11. April 2013 unterschriebenen Stillhalte- bzw. DarlehensvereinbaF-7
rungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und der Comco Holding AG, Nidau/Schweiz.
Darüber hinaus hat der Vorstand der ALNO AG die Begebung einer sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry
Standard der Deutschen Börse in Frankfurt mit einem Volumen von bis zu EUR 45 Mio. beschlossen.
Weitere Bestandteile sind die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie
die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7
Mio.
Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität der einzelnen Finanzierungsbeiträge sowie
zeitlicher Restriktionen bestehen für die Umsetzung des Kapital- und Finanzierungskonzepts nicht unerhebliche Risiken.
Ferner wird vorausgesetzt, dass die Warenkreditversicherer und Lieferanten ihre Zahlungskonditionen
nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern. Neben den vorstehend beschriebenen erforderlichen Erweiterungen des Factoringvolumens bzw. der Kreditlinien
müssen der bisher bestehende Factoringrahmen und die vorhandenen Kreditlinien entsprechend der
Planung weiterhin aufrecht erhalten werden.
Der Vorstand ist zuversichtlich, dass mit der Umsetzung dieses Kapital- und Finanzierungskonzeptes
das geplante Wachstum des ALNO Konzerns, insbesondere im attraktiven Auslandsgeschäft, realisiert
werden kann.
Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand
im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht.
Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft
rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine
Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab,
dass das oben genannte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im
Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR
15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt
von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant
zutreffen.
2.
Änderung von Rechnungslegungsmethoden
Neu anzuwendende Standards
Die im Jahr 2012 verpflichtend neu anzuwendenden geänderten Standards des IASB wurden im ALNO
Konzern beachtet, soweit sie von der Europäischen Union übernommen worden sind. Im Einzelnen
ergaben sich folgende Neuerungen:

Änderung des IFRS 7 - Angaben über die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
Die Änderung des IFRS 7 sieht zusätzliche Anhangsangaben für Transaktionen vor, die eine Übertragung von finanziellen Vermögenswerten beinhalten. Hierbei stehen insbesondere die bei der übertragenden Partei verbleibenden Restrisiken im Mittelpunkt. Darüber hinaus entstehen weitergehende Angabepflichten für Berichtsperioden, an deren Ende unverhältnismäßig viele Übertragungen stattfinden.
Aus der erstmaligen Beachtung dieser Änderungen haben sich Auswirkungen auf die Angaben im Konzernanhang ergeben, sofern finanzielle Vermögenswerte übertragen werden und die mit dem Eigentum
dieser Vermögenswerte verbundenen Risiken und Chancen zumindest teilweise im Konzern verbleiben
(Factoring von Forderungen).
F-8
Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Weiterhin wurden folgende Standards und Interpretationen vom IASB neu verabschiedet oder geändert und von der Europäischen Union übernommen, die jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden
sind und auch nicht vorzeitig angewendet wurden. Sie sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am
oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen.

IFRS 10 - Konzernabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv)

IFRS 11 - Gemeinschaftliche Verträge (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv)










IFRS 12 - Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1.
Januar 2014; retrospektiv)
Änderungen von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 - Übergangsbestimmungen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
IFRS 13 - Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013;
prospektiv)
Änderung von IAS 1 - Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses (Zeitpunkt des
Inkrafttretens: 1. Juli 2012; retrospektiv)
Änderung von IAS 12 - Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013;
retrospektiv)
Überarbeitung des IAS 27 - Einzelabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv)
Überarbeitung des IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
(Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv)
Änderung von IFRS 7 und IAS 32 - Finanzinstrumente: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013 bzw. 1. Januar 2014;
retrospektiv)
IFRIC 20 - Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau (Zeitpunkt des
Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)

Verbesserungen zu IFRS 2009 - 2011 (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)

IFRS 10, 11 und 12 - die neuen Regelungen zur Konsolidierung:
Das IASB hat mit IFRS 10, 11 und 12 drei neue sowie mit IAS 27 und 28 zwei überarbeitete Standards
zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht.
IFRS 10 ist Resultat des Projekts "Consolidation" und wird die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 und
SIC-12 ersetzen. Auf IFRS-Einzelabschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS
27. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für
sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Das Konzept der Beherrschung ist damit sowohl auf Mutter-Tochter-Verhältnisse,
die auf Stimmrechten basieren, als auch auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, anzuwenden. Folglich ist das Konzept der Beherrschung künftig
auf Zweckgesellschaften anzuwenden, deren Konsolidierung gegenwärtig nach dem sog. Risks-andRewards-Konzept erfolgt.
F-9
IFRS 11 geht aus dem Projekt "Joint Ventures" hervor und wird IAS 31 ersetzen. Mit Aufhebung von
IAS 31 wird die Quotenkonsolidierung abgeschafft. Zu berücksichtigen sind parallele Änderungen der
Terminologie und der Klassifizierung, so dass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen künftig nach der Equity-Methode zu bilanzieren
sind. Die Anwendung der Equity-Methode erfolgt gemäß den Vorschriften des um Folgeänderungen
angepassten IAS 28.
IFRS 12 führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und
IAS 28 in einen Standard zusammen. Darüber hinaus wurden neue Angabepflichten, z.B. Angaben zu
wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen eingeführt.
Da es im ALNO Konzern weder Zweckgesellschaften noch Gemeinschaftsunternehmen gibt, erwarten
wir keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss.

IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts:
Der neue Standard schließt das Projekt zur Schaffung eines einheitlichen übergreifenden Bewertungsstandards ab. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair
Value-Bewertung (oder Fair Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den
Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen charakterisiert. Der Standard
gilt nahezu allumfassend, lediglich IAS 17 und IFRS 2 sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte
(z.B. Investmentimmobilien, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw.
präziser geregelt. Bzgl. der Finanzinstrumente ist nunmehr der Einbezug von Markt- und Kreditrisikoeffekten in den Fair Value auf saldierter Ebene eines Portfolios möglich, wenn deren Zusammenhang
nachweisbar ist. Die aus IFRS 7 bekannte 3-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden.
Bei "sinkenden Marktaktivitäten" (bisher "inaktive Märkte") sind nun zwei Prüfschritte durchzuführen,
nämlich ob (a) Handelsaktivitäten nachgelassen haben und (b) daraufhin tatsächliche Transaktionen
nicht marktgerecht waren - erst wenn beides gegeben ist, darf vom Marktpreis abgewichen werden.
Aufgrund des geringen Umfangs von finanziellen Vermögenswerten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erwarten wir keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss.

Änderung von IAS 1 - Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses:
Die Standardänderung bringt Neuerungen zur Darstellung und zum Aufbau des sonstigen Ergebnisses
mit sich. Die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind danach zu gruppieren, ob diese zu
einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sog. Recycling)
oder nicht. Die Beachtung wird zukünftig zu einer geänderten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung führen. Diese Änderung betrifft allein die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung und hat keine
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns.

Änderung von IAS 12 - Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte
Die Änderung des IAS 12 bezieht sich im Wesentlichen auf die Berechnung latenter Steuern für als
Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die gemäß IAS 40 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet
werden. Da im Konzernabschluss keine derartigen Vermögenswerte ausgewiesen werden, wird die
erstmalige Beachtung dieser Änderungen keinen Einfluss auf die Berechnung der latenten Steuern im
ALNO Konzern haben.

Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer
Das IASB hat den IAS 19 umfassend überarbeitet. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von
grundlegenden Änderungen, wie die Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und
die Aufhebung der Korridormethode, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereits im Eigenkapital erfasst, so dass die
geänderte Bilanzierung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
ALNO Konzerns haben wird. Die Effekte, die sich aus den Änderungen hinsichtlich der Bilanzierung des
F-10
Planvermögens ergeben sind aufgrund der geringen Höhe des Planvermögens unwesentlich. Die geänderte Bilanzierung von Abfindungsleistungen wird sich vor allem auf den Ansatz und die Bewertung von
Aufstockungsbeträgen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen auswirken. Die Änderungen werden jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns nicht wesentlich verändern.

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011)
Der überarbeitete Standard IAS 28 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr
anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Verabschiedung von IFRS 11 und
IFRS 12 wurde der Regelungsbereich von IAS 28 - neben den assoziierten Unternehmen - auch auf die
Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet. Bezüglich der Auswirkungen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu IFRS 10, 11 und 12.

Änderung von IFRS 7 und IAS 32 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Schulden
Das IASB hat weiterhin Ergänzungen zu IAS 32 und IFRS 7 veröffentlicht. Hiermit stellt das IASB einige Details in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden klar und fordert diesbezüglich ergänzende Zusatzangaben. Eine Änderung des bestehenden Saldierungsprinzips in
IAS 32 erfolgt damit jedoch nicht. Aus der Klarstellung der Kriterien "zeitgleiches Settlement" und "jederzeitiges Recht zur Aufrechnung" kann sich eine Änderung der Bilanzierungspraxis nur ergeben, falls
IAS 32 bislang unterschiedlich ausgelegt wurde. Als ergänzende Pflichtangabe sind künftig tabellarisch
Brutto- und Nettobeträge aus der bilanziellen Saldierung sowie Beträge für bestehende Saldierungsrechte, die allerdings nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen, anzugeben. Die Klarstellung
wird zu keiner Änderung der Bilanzierung im ALNO Konzern führen.
Die erstmalige Beachtung der übrigen Standards und Interpretationen hatte keinen Einfluss auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns, da im Geschäftsjahr keine
derartigen Sachverhalte bestanden.

Verbesserungen zu IFRS 2009 - 2011:
Hierbei handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Mai 2012 veröffentlicht wurde und der Änderungen in verschiedenen Standards zum Gegenstand hat. Diese Änderungen haben - mit Ausnahme
von Regelungen, auf die im Folgenden gesondert hingewiesen wird - keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der ALNO AG:
IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Vergleichsinformationen: Der Änderungsvorschlag stellt klar,
dass es zulässig ist, über eine verpflichtend anzugebende Vergleichsperiode hinaus freiwillig nur einzelne zusätzliche Vergleichsinformationen anzugeben, ohne dass sich hieraus eine Verpflichtung zur
Angabe eines vollständigen Vergleichsabschlusses ergibt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die bei
rückwirkender Änderung von Rechnungslegungsmethoden bzw. rückwirkender Anpassung oder Umgliederung von Abschlussposten verpflichtend anzugebende dritte Bilanz immer zu Beginn der verpflichtend anzugebenden Vergleichsperiode aufzustellen ist. Anhangsangaben zu dieser Bilanz sollen
nicht mehr zwingend notwendig sein.
IAS 16 - Sachanlagen: Klassifizierung von Wartungsgeräten: Die Änderung stellt klar, dass wesentliche
Ersatzteile und Wartungsgeräte, die als Sachanlagen qualifizieren, nicht unter die Anwendungsbestimmungen für Vorräte fallen.
IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung: Die vorgeschlagene Änderung beseitigt einen bestehenden
Konflikt zwischen IAS 32 und IAS 12 "Ertragsteuern" zur Erfassung der steuerlichen Konsequenzen aus
Dividendenzahlungen sowie Transaktionskosten aus der Ausgabe bzw. dem Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten. Es wird klargestellt, dass diese in Übereinstimmung mit IAS 12 zu bilanzieren sind.
IAS 34 - Zwischenberichterstattung: Die Angabe von Segmentvermögen und Segmentschulden im
Zwischenbericht hat nur dann zu erfolgen, wenn die Angabe Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens ist. Durch diese geplante Änderung
werden die Angabepflichten des IAS 34 an diejenigen des IFRS 8 "Geschäftssegmente" angepasst.
F-11
Folgende vom IASB neu verabschiedete Standards wurden noch nicht von der Europäischen Union
übernommen. Sie sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht freiwillig vorzeitig
angewendet.



IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (Zeitpunkt des Inkrafttretens:
1. Januar 2015; retrospektiv)
Änderungen von IFRS 7 und IFRS 9 - Angaben: Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsbestimmungen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2015; retrospektiv)
Änderungen von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 - Investmentgesellschaften (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv)
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Nachfolgend werden die für den ALNO Konzern relevanten Vorschriften sowie deren
Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben.

IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung:
Der Standard wurde vom IASB als erster Teil des Projekts zur umfassenden Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erarbeitet und beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden und soll den bisherigen IAS 39 ersetzen. Hiernach sind finanzielle Vermögenswerte abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells oder der Geschäftsmodelle entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind,
im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften, grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen jedoch auch erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall würden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Beteiligungserträge erfolgswirksam erfasst. Im Moment werden im Konzernabschluss Wertänderungen von zum
beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren (Fremdkapitalinstrumente) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aufgrund der Änderungen durch IFRS 9 sind diese Wertänderungen nach Inkrafttreten
von IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Wegen des geringen Umfangs der bisher
erfolgsneutral erfassten Wertänderungen wird die Anwendung des neuen Standards keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALNO AG haben.
Am 28. Oktober 2010 hat das IASB den um finanzielle Verbindlichkeiten erweiterten IFRS 9 veröffentlicht. Dabei werden die bisherigen Regelungen des IAS 39 weitgehend übernommen. Eine Neuerung
betrifft die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Anwendung der Fair Value-Option
als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zukünftig ist der Teil der Fair ValueÄnderung, der aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, im sonstigen Ergebnis und nicht
in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Eine weitere Änderung bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten, die an nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente
gekoppelt sind. Diese Verbindlichkeiten sind zukünftig immer zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen,
während die aktuell gültigen Regelungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten einräumen. Da die Fair Value-Option vom ALNO Konzern nicht ausgeübt wird, ist durch die Anwendung des
neuen Standards keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der ALNO AG zu erwarten.
3.
Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungskreis
Konzernobergesellschaft ist die in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (HRB 727041) eingetragene ALNO AG. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 sind nach den Grundsätzen der
Vollkonsolidierung neben der ALNO AG zwölf (Vorjahr: neun) inländische und sechs (Vorjahr: drei)
ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die ALNO AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Anteile am Kapital hält.
Die Zusammensetzung des Konzerns (ohne die ALNO AG) ergibt sich aus folgender Aufstellung:
F-12
01.01.2012
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Erstkonsolidierungen
Rechtliche
Veränderungen
Entkonsoli-
31.12.2012
dierungen
12
18
davon Inland
9
3
0
0
12
davon Ausland
3
3
1
-1
6
Nach der Equity-Methode
bewertete Gesellschaften
1
0
-1
0
0
Zweckgesellschaften
2
0
-2
0
0
Die Erweiterung des Konsolidierungskreises im Inland resultiert aus dem mit Wirkung zum 1. Juli 2012
erfolgten Erwerb der Geschäftsanteile an der logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf,
der logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon, sowie der logismo Möbellogistik Spedition
A.Z.E. GmbH, Coswig (Anhalt).
Die Konsolidierungskreisveränderungen im Ausland betreffen die in 2012 neu gegründete ALNO USA
Corporation, New York/USA, sowie die mit Wirkung zum 1. April 2012 erworbenen Gesellschaften BuiltIn Kitchens Ltd., Sevenoaks/Großbritannien, und Built-In Living Ltd., Sevenoaks/Großbritannien. Die
ALNO France S.à.r.l., Cagnes-sur-Mèr/Frankreich, wurde zum 31. Dezember 2012 liquidiert.
Die ALNO Middle East, wird nach einer Erhöhung der Beteiligungsquote von 50 % im Vorjahr auf 85 %
in 2012 erstmalig nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Im Vorjahr erfolgte eine Einbeziehung nach der Equity-Methode. Die Voraussetzungen der Beherrschung liegen gem. IAS 27.13 am 30. Dezember 2012 unwiderlegbar vor, da die ALNO AG zu diesem
Zeitpunkt über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt und somit die operative Finanz- und Geschäftspolitik der ALNO Middle East im Wesentlichen bestimmen kann. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde
der 31. Dezember 2012 gewählt. Die Abweichungen, die aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens
zwischen dem Tag der Erlangung der Beherrschung (30.12.) und dem Erstkonsolidierungszeitpunkt
(31.12.) resultieren, sind aus Wesentlichkeitsgründen zu vernachlässigen. Im Ergebnis bedeutet dies,
dass die ALNO Middle East für die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 voll zu konsolidieren ist (mit
entsprechendem Ausweis der nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital), während für die KonzernGewinn-und Verlustrechnung die Anteile weiterhin nach der Equity-Methode bewertet werden und somit das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Anteilen im Finanzergebnis ausgewiesen wird.
Im Vorjahr wurden nach IAS 27 i. V. m. SIC 12 zwei Zweckgesellschaften vollkonsolidiert, bei denen
die ALNO AG die wirtschaftliche Beherrschung der Gesellschaften ausübte. Die ALNO AG hielt an beiden Gesellschaften 100 % der Anteile am Kapital, besaß jedoch keine gesellschaftsvertraglichen
Stimmrechte. Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte eine Anwachsung der beiden Gesellschaften auf die ALNO AG.
Unternehmenserwerbe
logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH sowie die
logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH (zusammen, die "logismo Gruppe")
Der Konzern hat mit Wirkung zum 1. Juli 2012 100 % am Kapital und der stimmberechtigten Anteile
der drei operativen Gesellschaften seines bisherigen Logistikdienstleisters logismo GmbH internationale
Spedition, Pfullendorf, die logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, die logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon, sowie die logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH,
Coswig (Anhalt), erworben. Durch diese organisatorische Neuaufstellung soll die Wettbewerbsfähigkeit
durch die Integration der Logistik in die Vertriebs- und Auftragsabwicklung gestärkt werden.
Der vorläufige Kaufpreis für die logismo Gruppe betrug insgesamt TEUR 420. Für die Ermittlung des
endgültigen Kaufpreises wurden die jeweiligen Kaufpreise um den Betrag des Umlaufvermögens der
jeweiligen Gesellschaften zum Erwerbszeitpunkt erhöht und um den Betrag der Rückstellungen und
Verbindlichkeiten der jeweiligen Gesellschaft vermindert. Aufgrund der erstellten Zwischenbilanzen
F-13
zum Erwerbszeitpunkt erfolgte im laufenden Geschäftsjahr eine Kaufpreisanpassung in Höhe von TEUR
+47. Der Kaufpreis wurde bar bezahlt.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der logismo Gruppe
zum Erwerbszeitpunkt werden nachfolgend aufgezeigt:
Bilanzposition
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
93
Sachanlagen
75
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.440
Sonstige Vermögenswerte
116
Flüssige Mittel
816
Rückstellungen
-74
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-2.024
Sonstige Verbindlichkeiten
-216
Erworbenes Nettovermögen
226
Kaufpreis
467
Goodwill
241
Der vertraglich vereinbarte Bruttowert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
Der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandene Goodwill wurde der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit logismo zugeordnet. Der Mehrpreis wurde für das bestehende Knowhow im Bereich Logistik
bezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht
abzugsfähig ist.
Die logismo Gruppe hat seit dem Erwerb einen Umsatz vor Konsolidierungsbuchungen in Höhe von
TEUR 10.036 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von TEUR 177 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse vor Konsolidierungsbuchungen im Jahr 2012 betrugen TEUR 22.379 und das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich auf TEUR 383.
Wäre die logismo Gruppe bereits zum 1. Januar 2012 erstkonsolidiert worden, wären die KonzernUmsatzerlöse um TEUR 0 und das Konzern-Ergebnis nach Ertragsteuern um TEUR 207 höher ausgefallen.
Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 83 wurden als Aufwand verbucht und sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Built-In Kitchens Ltd., Built-In Living Ltd. (Built-In Gruppe)
Die ALNO UK, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ALNO AG, hat mit Wirkung zum 1. April 2012 die
Built-In Kitchens Ltd., Sevenoaks, Großbritannien, sowie deren 100 % Tochtergesellschaft Built-In
Living Ltd., Sevenoaks, Großbritannien, zu 100 % übernommen. Die Built-In Living Ltd. hat in der
Vergangenheit auf Provisionsbasis für die ALNO UK gearbeitet. Sie akquiriert die Kunden für das Projektgeschäft im Südosten Englands einschließlich London. Dabei führt die Gesellschaft sämtliche Arbeiten beginnend beim Design der Küchen bis hin zu deren Einbau durch.
Die Ziele des Erwerbs waren, den Marktzutritt anderer Wettbewerber zu verhindern sowie sich Kostenvorteile aus den in der Zukunft eingesparten Vertriebsprovisionen zu verschaffen.
Der vorläufige Kaufpreis beläuft sich auf insgesamt TEUR 4.247. Darüber hinaus wurde ein variabler
Kaufpreis vereinbart. Die Höhe des variablen Kaufpreises ist von der Höhe der Umsatzerlöse in den
F-14
Jahren 2012 bis 2014 abhängig. Dabei handelt es sich um eine bedingte Gegenleistung, welche eine
Verpflichtung der ALNO AG darstellt, zusätzliche Vermögenswerte den ehemaligen Eigentümern des
erworbenen Unternehmens als Teil des Austauschs der Beherrschung des erworbenen Unternehmens
zu übertragen, wenn bestimmte künftige Ereignisse auftreten oder Bedingungen erfüllt werden. Die
ALNO AG hat dabei den zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert der bedingten Gegenleistung als Teil der für das erworbene Unternehmen übertragenen Gegenleistung zu bilanzieren. Da
zum Erwerbszeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass die zu erreichenden Bedingungen nicht erfüllt
werden, wurde die bedingte Gegenleistung mit einem vorläufigen Wert von TEUR 0 angesetzt.
Zum 31. Dezember 2012 wurde aufgrund des Vorliegens neuer Informationen betreffend der Absatzprognose für das Jahr 2012, die zum Erwerbszeitpunkt bereits bestanden und die die Bewertung der zu
diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären, der vorläufige Wert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt rückwirkend korrigiert. Dabei hat die
ALNO AG alle einschlägigen Faktoren bei der Ermittlung dahingehend berücksichtigt, ob nach dem
Erwerbszeitpunkt erhaltene Informationen zu einer Berichtigung der bilanzierten vorläufigen Beträge
führen sollten oder ob diese Informationen Ereignisse betreffen, die nach dem Erwerbszeitpunkt stattfanden. Diese neuen Informationen führen zu einem Zeitwert der bedingten Gegenleistung in Höhe
von TEUR 209, so dass sich diese auf TEUR 209 erhöht. Der Goodwill erhöht sich gem. IFRS 3.48 in
gleicher Höhe. Die nun berücksichtigte bedingte Gegenleistung befindet sich am oberen Ende der
Bandbreite.
Zum 31. Dezember 2012 sind bereits TEUR 2.799 bezahlt. In Höhe des verbleibenden Betrages besteht ein Darlehen gegenüber dem Verkäufer, die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei Jahre und zwei
Monate.
Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden zum Erwerbszeitpunkt mit folgenden beizulegenden Zeitwerten angesetzt:
Bilanzposition
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
224
Sachanlagen
132
Vorräte
3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.201
Sonstige Vermögenswerte
22
Flüssige Mittel
1.501
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-39
Sonstige Verbindlichkeiten
-159
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
-430
Erworbenes Nettovermögen
2.455
Kaufpreis
4.456
Goodwill
2.001
Nachträgliche Anpassungen von Werten der vorläufigen Erstkonsolidierung haben zu einer Verminderung des erworbenen Nettovermögens um TEUR 127 geführt. Der Goodwill erhöhte sich entsprechend.
Der vertraglich vereinbarte Bruttowert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
Der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandene Goodwill wurde der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit ALNO UK zugeordnet, die auch die beiden neu erworbenen Gesellschaften enthält. Der Mehrpreis wurde für das bestehende Knowhow im Bereich Küchen-Design im Projektgeschäft sowie der
F-15
möglichen Ausweitung dieses Geschäftsmodells auf andere Regionen bezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist.
Die Built-In Kitchens Ltd. hat mit ihrer Tochtergesellschaft seit dem Erwerb einen Umsatz vor Konsolidierungsbuchungen in Höhe von TEUR 2.353 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von TEUR
239 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse vor Konsolidierungsbuchungen im Jahr 2012 betrugen TEUR 3.018
und das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich auf TEUR 176.
Wäre die Built-In Kitchens Ltd. mit ihrer Tochtergesellschaft bereits zum 1. Januar 2012 erstkonsolidiert worden, wären die Konzern-Umsatzerlöse um TEUR 100 höher und das Konzern-Ergebnis nach
Ertragsteuern um TEUR 64 geringer ausgefallen.
Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 121 wurden als Aufwand verbucht und sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE
Die ALNO AG hat mit Wirkung zum 30. Dezember 2012 weitere 35 % der Anteile und Stimmrechte an
der ALNO Middle East erworben und ihren Gesamtstimmrechtsanteil dadurch auf 85 % erhöht. Die
Gesellschaft produziert in Dubai Küchenmöbel und vertreibt diese auf den Wachstumsmärkten in der
Golfregion sowie in Jordanien, Oman, Pakistan und Indien.
Der Konzern hat entschieden, die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen
zum anteiligen identifizierbaren Nettovermögen zu bewerten. Der Wert dieser Anteile belief sich zum
Erwerbszeitpunkt auf TEUR 230.
Der Kaufpreis beläuft sich auf insgesamt TEUR 406. TEUR 300 des Kaufpreises wurden im Jahr 2012
bezahlt. Der Restkaufpreis in Höhe von TEUR 106 ist unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen und hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb hat die ALNO AG vom Veräußerer Forderungen
gegen die ALNO Middle East in Höhe von TEUR 2.294 erworben. Die aus dem Kauf resultierenden Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 900 unter den langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten
und TEUR 1.394 unter den kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert der zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbes bereits gehaltenen Anteile
betrug TEUR 580. Zum Halbjahresabschluss 30. Juni 2012 bereits erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen wurden dadurch in Höhe des Zeitwerts von TEUR 580 rückgängig gemacht und im Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen) ausgewiesen.
Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden zum Erwerbszeitpunkt auf Basis einer vorläufigen Kaufpreisallokation mit folgenden beizulegenden Zeitwerten angesetzt:
Bilanzposition
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
6
Sachanlagen
1.611
Vorräte
516
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.098
Sonstige Vermögenswerte
245
Flüssige Mittel
59
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-1.106
Sonstige Verbindlichkeiten
-2.896
Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens (100 %)
1.533
Davon auf ALNO entfallend (85 %)
1.303
F-16
Kaufpreis
406
Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile
580
Unter dem Marktwert liegender Kaufpreis
317
Der vertraglich vereinbarte Bruttowert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beträgt TEUR 4.228. Die zum Erwerbszeitpunkt vorliegenden vertraglichen Cash Flows, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, betragen TEUR 1.130.
Der Erwerb der Anteile an der ALNO Middle East erfolgte aufgrund des günstigen Kaufpreises unter
deren Marktwert. Der hieraus resultierende Gewinn betrug TEUR 317 und wurde unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der günstige Kaufpreis resultiert aus der Tatsache, dass die ALNO
AG die Forderungen des Verkäufers gegen die ALNO Middle East übernommen hat und somit im Gegenzug der Verkäufer sich auf einen günstigeren Verkaufspreis eingelassen hat. Andernfalls wäre aufgrund der besonderen Umstände eventuell die Liquidation der ALNO Middle East möglich gewesen, so
dass in deren Folge die Forderungen des Verkäufers gegen die ALNO Middle East wertlos geworden
wären.
Die ALNO Middle East hat seit dem Erwerb einen Umsatz vor Konsolidierungsbuchungen in Höhe von
TEUR 0 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von TEUR 0 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse vor
Konsolidierungsbuchungen im Jahr 2012 betrugen TEUR 2.493 und das Ergebnis nach Ertragsteuern
belief sich auf TEUR -179.
Wäre die ALNO Middle East bereits zum 1. Januar 2012 erstkonsolidiert worden, wären die KonzernUmsatzerlöse um TEUR 2.493 höher und das Konzern-Ergebnis nach Ertragsteuern um TEUR 20 höher
ausgefallen.
Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 61 wurden als Aufwand verbucht und sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Konsolidierungsmethoden
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen ihren Jahresabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der ALNO AG auf, der als Stichtag des Konzernabschlusses gilt. Der Konzernabschluss wird auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS,
wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung werden die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie Eventualschulden, soweit sie nicht von einem künftigen Ereignis abhängen, mit dem
beizulegenden Zeitwert der für die Anteile entrichteten Gegenleistung verrechnet. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten Be-trag in den Zeitwert der zu entrichtenden Gegenleistung
einbezogen und passiviert. Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden
erfolgswirksam behandelt. Die im Rahmen des Erwerbs angefallenen Nebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.
Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die
aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Bilanzstichtag im Rahmen eines Impairment
Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei der Kapitalkonsolidierung entstehende negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erträge und Aufwendungen sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und
Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und
Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt. Konzerninterne Bürgschaften werden eliminiert.
F-17
Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der ALNO AG, aufgestellt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der
funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da sämtliche einbezogenen Unternehmen ihre Geschäfte
selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die
Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs; die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet; das Eigenkapital wird zu historischen Stichtagskursen erfasst. Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung
der unterschiedlichen Fremdwährungskurse werden erfolgsneutral behandelt.
Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Forderungen und Schulden in
fremder Währung, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden im Konzernabschluss nach IAS 21.32 erfolgsneutral in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden in den Einzelabschlüssen mit
dem Kurs am Transaktionstag eingebucht und zu jedem Stichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Wechselkursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen
und Aufwendungen ausgewiesen. Nicht monetäre Posten in fremder Währung werden mit dem Kurs
am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Währungskursverluste mit den Währungskursgewinnen saldiert dargestellt.
Folgende Wechselkurse zum Euro wurden angewandt:
GBP
CHF
AED
USD
4.
31.12.2012
31.12.2011
Je EUR
0,81787
1,20754
4,85432
1,32164
Je EUR
0,8379
1,2169
Durchschnittskurs 2012
Je EUR
0,81149
1,20548
4,72488
1,28608
Durchschnittskurs 2011
Je EUR
0,8682
1,2336
Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
Berücksichtigung von Erträgen
Umsätze werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Lieferung basierend auf den Verkaufsbedingungen abzüglich Retouren, Skonti, Rabatten und Umsatzsteuer gebucht. Als Umsätze werden nur
die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierenden Produktverkäufe und damit verbundene
Nebenleistungen ausgewiesen.
Erträge aus erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn
die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens gerechnet
werden kann.
Sonstige Erträge werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. nach Erbringung der Leistung
realisiert.
Finanzergebnis
Im Finanzergebnis werden insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen.
F-18
Die Zinserträge und -aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfolgswirksam erfasst.
Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern sie einem qualifizierten Vermögenswert zuzuordnen sind. Ansonsten werden sie sofort als Aufwand erfasst.
Ertragsteuern
Die Ertragsteuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten für die laufende und frühere Perioden
werden gem. IAS 12 mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung durch bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und
Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Zum anderen werden die nach IAS 12 zu ermittelnden latenten Ertragsteuerbe- oder -entlastungen
aus temporären Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Wertansätzen nach
IFRS und lokaler Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen entweder als aktive oder als passive latente Steuern ausgewiesen. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit
von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird die Steuerplanung für die nächsten
vier Jahre zugrunde gelegt. Weiterhin wird beim Ansatz von aktiven latenten Steuern berücksichtigt,
ob zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche
Steuersubjekt bestehen.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage
in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
erwartet werden.
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang
reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur
Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden
kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem
Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis
die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten vorliegen.
Außerdem werden keine aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn durch diesen erstmaligen Ansatz weder das bilanzielle Ergebnis vor Ertragsteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im
Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Umsatzsteuer
Erträge, Aufwendungen sowie immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nach Abzug von
Umsatzsteuer erfasst, soweit die Umsatzsteuer von einer Steuerbehörde eingefordert werden kann
oder erstattet wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer angesetzt.
Rückstellungen werden ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer passiviert.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von einer Finanzbehörde erstattet oder an diese abzuführen ist, wird
innerhalb der sonstigen Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.
F-19
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des
Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können.
Die Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten.
Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf unsere
Ausführungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie zu den Ausführungen im Abschnitt "Impairment
Test für Geschäfts- oder Firmenwerte".
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und sonstige gewerbliche Schutzrechte, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von zwei bis
zehn Jahren abgeschrieben.
Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Forschungskosten und nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als
Aufwand erfasst.
Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet
wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in
der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:
Jahre
Gebäude
Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
EDV-Anlagen
25 - 60
2 - 25
3-7
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung
oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem
Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Staatliche Zuwendungen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch gemäß IAS 20.24 abgegrenzt und über die Lebensdauer der bezuschussten
Vermögenswerte ertragswirksam aufgelöst.
F-20
Finanzierungsleasing
Die ALNO AG ist Leasingnehmer von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das wirtschaftliche Eigentum
an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn
dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem
Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten im Konzernabschluss aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über eine kürzere Laufzeit des Leasingvertrags.
Impairment Tests
Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen. Der in
Vorjahren der ALNO AG zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.535 wurde aufgrund des durchgeführten Impairment Tests im Geschäftsjahr 2009 vollständig wertberichtigt. Der
bisher verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist in Höhe von TEUR 1.483 der CASAWELL Gruppe
zugeordnet. Die CASAWELL Gruppe umfasst die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften. Durch die erstmalige Einbeziehung der logismo Gruppe und der Built-In Gruppe im
Jahr 2012 entstanden weitere Geschäftswerte in Höhe von TEUR 241 bzw. TEUR 2.001. Der im Rahmen des Erwerbs der logismo Gruppe entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit logismo zugeordnet, die aus den drei erworbenen Gesellschaften besteht. Die
zahlungsmittelgenerierende Einheit ALNO UK, denen der Geschäfts- und Firmenwert der Built-in Gruppe zugeordnet ist, umfasst die ALNO UK sowie deren Tochtergesellschaften.
Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt anhand von Impairment
Tests zum Jahresende sowie unterjährig bei Vorliegen von Anzeichen auf eine Abwertung.
Zur Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und ihrem Nutzungswert.
Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet
werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cash-Flow-Methode auf Basis der
Daten der genehmigten Unternehmensplanung, korrigiert um Erweiterungsinvestitionen und geplante
Restrukturierungen, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei grundsätzlich vier Jahre. Bei der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG wurde der Planungshorizont um eine Periode auf fünf
Jahre verlängert, da die ersten vier Jahre nur negative Planwerte aufwiesen. Zur Abzinsung der Cash
Flows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) einer Gruppe von Vergleichsunternehmen unter Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, Marktrisikoprämie (multipliziert mit
dem Beta-Faktor), Wachstumsabschlag in der ewigen Rente, Fremdkapitalkosten sowie Kapitalstruktur
herangezogen. Die Prognose der Cash Flows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten
Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, gestützt auf interne Erfahrungswerte und externe Wirtschaftsdaten.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach Abzug der Veräußerungskosten erfolgt auf der
Grundlage von Gutachten bzw. auf der Grundlage von bestmöglichen internen Schätzungen realistisch
zu erwartender Verkaufspreise.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Eine Zuschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird gemäß IAS 36
nicht vorgenommen.
Der Unternehmensplanung liegen im Wesentlichen folgende Prämissen zugrunde:
F-21
Bei der ALNO AG wurde eine Umsatzveränderung von 3,4 % bis 10,0 % p.a. angenommen. Dabei
wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen -3,3 % und 1,5 % p.a. und im Ausland
zwischen 3,5 % und 20,4 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 0,5 % und 12,1 % p.a.
und im Ausland zwischen -5,2 % und 1,8 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr
2013 ein Anstieg der Materialkosten von 7,3 % pro Schrank und ab dem Jahr 2014 eine Veränderung
der Materialkosten pro Schrank von -0,4 % bis 1,2 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde ein jährlicher Anstieg von -2,6 % p.a. bis 2,4 % p.a. bei konstanter Mitarbeiterzahl
angenommen.
Bei der CASAWELL Gruppe wurde eine Umsatzveränderung von -5,3 % bis 24,6 % p.a. angenommen.
Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen -16,6 % bis 25,7 % p.a. und im
Ausland zwischen 2,8 % und 18,2 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 0,3 % bis 8,7 %
p.a. und im Ausland zwischen -0,4 % und 5,4 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im
Jahr 2013 ein Anstieg der Materialkosten von 2,7 % pro Schrank und ab dem Jahr 2014 ein Anstieg
der Materialkosten pro Schrank von -0,7 % bis 0,2 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde eine jährliche Veränderung von -15,5 % p.a. bis 5,3 % p.a. bei rückläufiger Mitarbeiterzahl in 2013 und konstanter Mitarbeiterzahl ab 2014 angenommen.
Bei ALNO UK wurde im Jahr 2013 eine Umsatzsteigerung von 30,9 % und ab dem Jahr 2014 eine Veränderung zwischen 4,0 % und 4,9 % p. a. zugrunde gelegt. Beim Materialeinkauf wurde im Jahr 2013
ein Anstieg von 28,2 % und ab dem Jahr 2014 eine Steigerung zwischen 3,7 % und 4,1 % p. a. unterstellt. Für die Planung der Personalkosten wurde für das Jahr 2013 ein Anstieg von 44,5 % bei steigender Mitarbeiterzahl angenommen. Ab dem Jahr 2014 wurde bei den Personalkosten ein jährlicher
Anstieg von 1,7 % bis 2,0 % p.a. bei konstanter Mitarbeiterzahl zugrunde gelegt.
Bei logismo wurde insgesamt eine Veränderung der sonstigen betrieblichen Erträge von 0,2 % bis
6,8 % p. a. angenommen. Für die Planung der Speditionsaufwendungen wurde ein jährlicher Anstieg
von 2,6 % bis 7,2 % p. a. unterstellt. Bei den Personalkosten wurde für das Jahr 2013 ein Rückgang
von 20,7 % bei rückläufiger Mitarbeiterzahl und ab dem Jahr 2014 eine Steigerung von 0 % bis 2,0 %
p. a. bei konstanter Mitarbeiterzahl zugrunde gelegt.
Auf die im Rahmen des Planungsprozesses ermittelten freien Cash Flows wurden jeweils Sicherheitsabschläge in Höhe von 10 % bis 20 % vorgenommen.
Auf der Grundlage dieser Cash-Flow-Prognosen wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung folgender Bewertungsparameter vorgenommen:
2012
Kapitalkostensatz vor Ertragsteuern
Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern
Risikofreier Zinssatz
Marktrisikoprämie
Beta-Faktor
2011
Kapitalkostensatz vor Ertragsteuern
Risikofreier Zinssatz
Marktrisikoprämie
Beta-Faktor
ALNO AG
CASAWELL
logismo
ALNO UK
1,98 %
8,54 %
2,25 %
6,00 %
1,2
9,28 %
8,54 %
2,25 %
6,00 %
1,2
11,05 %
8,54 %
2,25 %
6,00 %
1,2
13,05 %
9,80 %
3,08 %
6,33 %
1,2
ALNO AG
CASAWELL
10,02 %
2,75 %
5,50 %
1,42
10,55 %
2,75 %
5,50 %
1,42
Der Fremdkapitalkostensatz vor Ertragsteuern, abgeleitet aus dem Durchschnitt von Vergleichsunternehmen, betrug 4,03 % (Vorjahr: 4,01 %). Die Relation Eigen- zu Fremdkapital verhält sich entsprechend der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen mit 84 % zu 16 % (Vorjahr:
77 % zu 23 %). Die Steuerquote in der angewandten Vorsteuerbetrachtung wurde mit 28 % (Vorjahr:
28 %) angesetzt.
F-22
Nach dem Ende des vier- bzw. fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Cash Flows eine
Wachstumsrate von 1 % angenommen. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Küchenmöbelindustrie.
Übersicht über die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
in TEUR
Buchwert
Nutzungswert
ALNO AG
CASAWELL
logismo
ALNO UK
49.465
-43.357
13.063
134.822
648
4.885
8.543
22.993
Die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die CASAWELL Gruppe, die logismo Gruppe und die ALNO
UK erfolgte auf Basis des Nutzungswerts. Bezüglich des Vermögens der ALNO AG wurde aufgrund des
negativen Nutzungswerts der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen.
Basierend auf dem im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführten Impairment Test zum 31. Dezember 2012 waren außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen für das Jahr 2012 in Höhe von insgesamt TEUR 3.379 (Vorjahr TEUR 896) notwendig (siehe C.9.
"Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").
Wie oben dargestellt unterliegen die den Berechnungen zugrunde liegenden zukunftsbezogenen Annahmen verschiedenen Schätzunsicherheiten. Diese Unsicherheiten können die Ergebnisse der Berechnungen signifikant beeinflussen. Im Folgenden wird erläutert, wie sich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ALNO AG, CASAWELL, logismo sowie ALNO UK bei Planabweichungsszenarien entwickeln (nur bezogen auf die Veränderung des Wertes der ewigen Rente als den
werttreibenden Faktor).
ALNO AG:
in TEUR
Free Cash Flow
-20 %
-10 %
0%
10 %
20 %
-2 %
-69.699
-63.581
-57.462
-51.344
-45.226
-1 %
-59.960
-54.656
-49.352
-44.048
-38.745
-2 %
151.861
172.130
192.399
212.667
232.936
-1 %
125.300
142.224
159.149
176.074
192.998
-2 %
5.281
5.941
6.602
7.262
7.922
-1 %
4.489
5.051
5.612
6.173
6.734
WACC
0%
-52.759
-48.058
-43.357
-38.656
-33.955
1%
-47.206
-42.971
-38.735
-34.500
-30.264
2%
-42.782
-38.920
-35.026
-31.192
-27.327
1%
91.077
103.678
116.280
128.881
141.482
2%
79.448
90.574
101.700
112.825
123.951
1%
3.462
3.895
4.328
4.760
5.193
2%
3.110
3.499
3.888
4.276
4.665
CASAWELL:
in TEUR
Free Cash Flow
-20 %
-10 %
0%
10 %
20 %
WACC
0%
105.875
120.349
134.822
149.295
163.769
logismo:
in TEUR
Free Cash Flow
-20 %
-10 %
0%
10 %
20 %
F-23
WACC
0%
3.908
4.396
4.885
5.373
5.861
ALNO UK:
in TEUR
Free Cash Flow
-20 %
-10 %
0%
10 %
20 %
-2 %
23.926
26.916
29.907
32.898
35.888
-1 %
20.806
23.407
26.008
28.609
31.209
WACC
0%
18.395
20.694
22.993
25.293
27.592
1%
16.474
18.534
20.593
22.652
24.712
2%
14.909
16.773
18.636
20.500
22.363
Impairment Test für übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten und beim Sachanlagevermögen wird zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher
Anhaltspunkte wird die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 vorgenommen.
Zur Durchführung des Impairment Tests wird der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert
oder, soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Mittelzuflüsse zugerechnet werden können, für eine
zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die
kleinsten Einheiten definiert, die selbstständig Zahlungszuflüsse generieren. Im ALNO Konzern sind
dies die einzelnen Gesellschaften.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts bzw.
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und seinem bzw. ihrem
Nutzungswert.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswerts bzw.
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher durchgeführte
Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. IAS 31.38 in den
Konzernabschluss einbezogen.
Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen
für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen werden gem. IAS 28.13 grundsätzlich nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen
für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2 grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den
niedrigeren Nettoveräußerungserlösen.
Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden gem. IAS 2 zu Herstellungskosten, höchstens
jedoch zu ihren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlösen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalF-24
ten alle direkt dem Produktionsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös
abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere die flüssigen Mittel, Wertpapiere sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte einzustufen, wird kein Gebrauch
gemacht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als "vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)" klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen
werden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert des
Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Vermindert sich die Wertminderung in
den Folgeperioden, wird die Wertberichtigung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten
rückgängig gemacht. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht.
Die Wertpapiere sowie die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden als "Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale)" eingestuft. Nach dem erstmaligen Ansatz werden
sie grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder bis eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird
der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen.
Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten, da kein aktiver
Markt existiert und die Zeitwerte aufgrund nicht vorliegender Unternehmensplanungen nicht zuverlässig ermittelt werden können. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, werden diese erfolgswirksam erfasst.
Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse aus
dem Vermögenswert erfüllt, ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen
worden sind. Die Ausbuchung erfolgt ebenfalls zum Erfüllungstag.
Soweit die Übertragung der finanziellen Vermögenswerte weder dazu führt, dass die mit dem Eigentum
verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen, noch zurückbehalten
werden und die Verfügungsgewalt über die finanziellen Vermögenswerte auf den Erwerber übergegangen sind, werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgebucht. Die aus dieser Übertragung entstandenen
oder verbleibenden Rechte und Verpflichtungen werden als Vermögenswert oder Schuld separat erfasst. Verbleibt hingegen die Verfügungsgewalt über die übertragenen finanziellen Vermögenswerte
beim ALNO Konzern werden die veräußerten Vermögenswerte in Höhe des anhaltenden Engagements
weiter ausgewiesen. Gleichzeitig wird eine damit verbundene Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
werden im Finanzergebnis erfasst.
F-25
Die sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, flüssige Mittel zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen
Der ALNO Konzern betreibt ein leistungsorientiertes Versorgungswerk (Defined Benefit Plan) für ehemalige Vorstände und leitende Angestellte im In- und Ausland.
Das ALNO Versorgungswerk ist ein Leistungsplan nach IAS 19.27, der eine direkte Verpflichtung des
Unternehmens enthält, an gegenwärtige und frühere Mitarbeiter vereinbarte Leistungen zu erbringen;
versicherungsmathematische Risiken und Anlagerisiken werden im Wesentlichen vom Unternehmen
getragen. Die Rückstellung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit
Method) gem. IAS 19 ermittelt, soweit diese nicht durch ein vorhandenes Planvermögen abgedeckt ist.
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, sämtliche im Geschäftsjahr entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen.
Sonstige Rückstellungen
Eine sonstige Rückstellung wird gem. IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige - rechtliche und faktische - Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich ist, die zu einem zuverlässig schätzbaren Abfluss von Ressourcen führen kann. Aufwandsrückstellungen werden generell nicht gebildet.
Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der
Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich ist. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den
Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. IAS 37 angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist.
Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Finanzverbindlichkeiten
Von der Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen, wird kein Gebrauch
gemacht.
Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten. Grundsätzlich werden alle Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities
measured at cost) bilanziert, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung inklusive
Transaktionskosten entsprechen. In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Die in
2012 aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts
der Gesellschafter ausgebuchten Finanzverbindlichkeiten wurden erfolgsneutral im kumulierten übrigen
Konzernergebnis erfasst.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem vom Lieferanten in Rechnung
gestellten Betrag erfasst.
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind mit dem geschuldeten, teilweise geschätzten Be-trag passiviert und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert. Entsprechend
der Laufzeit des Leasingvertrags erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.
Leasingzahlungen werden so in Zins- und Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die PerioF-26
de ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen oder eine sonstige Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die in 2012 aufgrund von Forderungsverzichten ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Im Jahr 2011 wurden aufgrund
eines Forderungsverzichts ausgebuchte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgswirksam im Restrukturierungsergebnis ausgebucht.
5.
Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die
sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie
der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben.
Bei der Annahme der Unternehmensfortführung beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Unternehmensplanung sowie den Eintritt und Umsetzung diverser Bedingungen (siehe B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses").
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts und des Anlagevermögens beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Cash Flow-Prognosen sowie auf
die Abzinsungsfaktoren (siehe B.4. "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte" und C.8. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").
Weitere Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen, indem Annahmen zum erwarteten Eintrittszeitpunkt und zur Höhe des künftig zu versteuernden
Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre getroffen werden. Weiterhin erfolgte die Ermittlung der
zukünftigen Steuerentlastungen unter der Prämisse, dass in der Zukunft keine schädlichen Anteilseignerwechsel erfolgen, die zu einem Wegfall der Verlustvorträge nach §§ 8 Abs. 4 bzw. 8c KStG führen
könnten (siehe C.10. "Ertragsteuern").
Außerdem werden Annahmen und Schätzungen bei der Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für
das Anlagevermögen (siehe B.4. "Immaterielle Vermögenswerte" und "Sachanlagevermögen") sowie
bei der Festlegung der Parameter zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen (siehe D.11. "Pensionsrückstellungen") und Altersteilzeit (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen") getroffen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zeitspanne zwischen Lieferzeitpunkt und Garantielaufzeit sowie auf die zukünftigen Garantiebelastungen
beziehen (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen"). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen ebenfalls Schätzungen, die sich insbesondere auf den erwarteten
zukünftigen Mittelzufluss beziehen (siehe D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen").
Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige,
festverzinsliche Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt werden. Für lange Laufzeiten war in
2012 eine starke Reduzierung der Anzahl hochwertiger Unternehmensanleihen zu beobachten. Zum
31. Dezember 2012 wurden daher die Kriterien für die Auswahl der einzubeziehenden hochwertigen,
festverzinslichen Unternehmensanleihen mit AA-Rating angepasst, um die Anzahl der einbezogenen
Anleihen zu erhöhen und weiterhin verlässliche Schätzungen der Abzinsungsfaktoren vornehmen zu
können. Für sehr lange Laufzeiten stehen keine hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen
als Vergleichsmaßstab zur Verfügung. Die entsprechenden Abzinsungs-faktoren werden mittels Extrapolation der beobachtbaren Marktrenditen entlang der Zinsstrukturkurve bestimmt. Eine Auswirkung
auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergab sich hieraus nicht. Die Auswirkung auf zukünftige Perioden
ist voraussichtlich gering.
F-27
Diesen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen kommen.
C.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1.
Umsatzerlöse
in TEUR
Erträge aus dem Verkauf von Gütern
Übrige Erlöse
Summe
2012
2011
439.293
6.965
444.747
8.063
446.258
452.810
Die übrigen Erlöse resultieren überwiegend aus produktnahen Nebenumsätzen gegenüber gewöhnlichen Kunden des Konzerns oder gegenüber sonstigen Dritten, wie z.B. Verkäufe von nicht mehr benötigten Materialien.
2.
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
in TEUR
2012
2011
Bestandsveränderungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
-693
1.089
31
851
396
882
Summe
3.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
2012
in TEUR
2011
Erträge aus Anlagenabgängen
Periodenfremde Erträge
108
4.360
31
2.089
Erträge aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen
1.325
158
Erträge aus Leistungen von Versicherungen
303
112
Miet- und Pachterträge
511
580
Währungskursgewinne
141
312
Übrige Erträge
3.050
2.988
Summe
9.798
6.270
Bei den periodenfremden Erträgen sind überwiegend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten enthalten. Die übrigen Erträge betreffen Erträge aus
Sozialeinrichtungen, Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit, Erträge aus Zahlungseingängen ausgebuchter Forderungen sowie Werbekostenzuschüsse.
F-28
Die Miet- und Pachterträge betreffen vor allem Vermietungen von Büro- und Gewerbeflächen am
Standort Bad Salzuflen an diverse Mieter. Die Verträge sind i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten zum Quartalsende kündbar.
Die Währungskursgewinne wurden mit den Währungskursverlusten in Höhe von TEUR 949 (Vorjahr:
TEUR 371) saldiert.
4.
Materialaufwand
in TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Summe
5.
2012
2011
253.414
4.534
281.197
5.201
257.948
286.398
2012
2011
80.660
16.448
96
81.861
16.295
373
97.204
98.529
Personalaufwand
in TEUR
Löhne und Gehälter
Sozialabgaben
Altersversorgung
Summe
Im Jahresdurchschnitt waren 1.856 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.806):
Anzahl der Mitarbeiter
2012
2011
Arbeiter
Angestellte
1.098
758
1.078
728
Gesamt
1.856
1.806
Inland
Ausland
1.786
70
1.762
44
Innerhalb der Sozialabgaben sind Arbeitgeberanteile zu staatlichen Rentenversicherungen für Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 7.275 (Vorjahr: TEUR 7.415) enthalten. Außerdem sind in den Löhnen und
Gehältern Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) und Abfindungen in Höhe von TEUR 634 (Vorjahr: TEUR 2.643), die nicht im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen, enthalten.
Für die betriebliche Altersversorgung aufgrund eingegangener beitragsorientierter Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers wurden im Geschäftsjahr unter den Altersversorgungsaufwendungen TEUR 45
(Vorjahr: TEUR 339) ausgewiesen.
F-29
6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
Vertriebsaufwendungen
Verwaltungsaufwendungen
Mieten und Leasing
Instandhaltung
Periodenfremde Aufwendungen
Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungsausfälle
Sonstige Steuern
Verluste aus Anlagenabgängen
Übrige Aufwendungen
Summe
2012
2011
44.814
24.256
5.031
6.255
834
50.453
25.245
7.665
6.882
284
734
498
613
631
710
1.007
411
513
503
1.206
84.376
94.169
In den übrigen Aufwendungen sind überwiegend Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen
und abgegrenzten Verbindlichkeiten enthalten.
Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten wurden in Höhe von TEUR 1.272 (Vorjahr: TEUR 1.212)
erfolgswirksam erfasst.
7.
Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag)
Bedingt durch die unbefriedigende Ertragslage des ALNO Konzerns wurde mit der Restrukturierung der
Inlandsgesellschaften im Jahr 2007 sowie der Auslandsgesellschaften Ende 2008 begonnen. Am 15.
Januar 2010 hat der Aufsichtsrat der ALNO AG einem umfassenden Restrukturierungskonzept zugestimmt. Wesentliches Ziel dieses Programms ist es, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe
nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt der damit verbundenen ganzheitlichen Strukturveränderungen steht die Einführung von effizienten Verwaltungsprozessen und Fertigungsstrukturen im gesamten
Konzern.
Im Jahr 2012 wurde ein Restrukturierungsergebnis in Höhe von TEUR 2.965 (Vorjahr: TEUR -24.338)
erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 526 (Vorjahr: TEUR 2.730)
betreffen Beratungskosten. Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 2.439 (Vorjahr: TEUR 9)
stellen Abfindungen für den geplanten Personalabbau am Standort Enger dar. Im Vorjahr betrafen die
sonstigen betrieblichen Erträge vor allem die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen aufgrund eines Forderungsverzichts in Höhe von TEUR 25.000.
2012
Restrukturierung
Personalaufwand
99.643
-2.439
97.204
Sonstige betriebliche Aufwendungen
84.902
-526
84.376
2011
Restrukturierung
2011 laut GuV
in TEUR
in TEUR
2012 laut GuV
Sonstige betriebliche Erträge
33.347
-27.077
6.270
Personalaufwand
98.536
-9
98.529
Sonstige betriebliche Aufwendungen
96.899
-2.730
94.169
8.
Zuschreibungen auf Sachanlagen
Im Jahr 2009 wurden auf Basis eines Immobiliengutachtens Grundstücke und Gebäude am Standort
Pfullendorf auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet. Dabei wurde
teilweise unterstellt, dass Gebäude nicht mehr für die Produktion genutzt werden. Aufgrund der geänderten Unternehmensstrategie erfolgte auf Basis eines neuen Immobiliengutachtens aus dem Jahr
F-30
2012 eine teilweise Zuschreibung der Grundstücke und Gebäude in Höhe von TEUR 2.488 beim Segment ALNO. Eine weitere Zuschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 280
erfolgte aufgrund des Impairment Testes bei einer Auslandstochtergesellschaft.
9.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens.
2012
2011
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
860
11.611
967
10.632
Planmäßige Abschreibungen
12.471
11.599
in TEUR
Außerplanmäßige Abschreibungen
Summe
3.379
4.303
15.850
15.902
Insgesamt sind die folgenden Gruppen von Vermögenswerten durch außerplanmäßige Abschreibungen
betroffen:
in TEUR
2012
2011
Immaterielle Vermögenswerte
Grundstücke und Gebäude
Technische Anlagen und Maschinen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
221
0
260
2.898
76
8
265
3.954
Summe
3.379
4.303
Bezüglich des Vermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG (einschließlich der Leasinggesellschaften) wurde für die Zugänge des Jahres 2011 - da unterjährig keine neuen Planzahlen
vorlagen und somit noch der negative Value in Use vom 31. Dezember 2010 Bestand hatte - noch der
beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen (siehe B.4. "Impairment Test für
Geschäfts- oder Firmenwerte"). Hieraus ergab sich im Vorjahr ein Abwertungsbedarf bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.399. Im Jahr 2012 waren weiterhin unterjährig außerplanmäßige Abschreibungen bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG vorzunehmen. Aus dem zum
31. Dezember 2012 durchgeführten Impairment Test auf Basis der neuen Planzahlen ergab sich für
den verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert der CASAWELL-Gruppe kein Abwertungsbedarf (Vorjahr: TEUR 0). Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG waren insgesamt im Jahr 2012
außerplanmäßige Abschreibungen für die übrigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von
TEUR 221 (Vorjahr: TEUR 76) und bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.158 (Vorjahr: TEUR 820)
notwendig.
Aus den durchgeführten Impairment Tests ergab sich darüber hinaus bei den In- und Auslandstochtergesellschaften kein Abwertungsbedarf. Im Vorjahr waren auf Sachanlagen aufgrund der schlechten
Ertragsaussichten in Großbritannien Abwertungen in Höhe von TEUR 8 vorzunehmen.
Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen TEUR 3.379 (Vorjahr: TEUR 4.295) auf das Segment ALNO. Die außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Auslandstochtergesellschaften in Höhe von
TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 8) wurden auf Konzernebene gebucht.
Weitere Ereignisse oder Umstände, die zur Erfassung von Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen geführt haben, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
10.
Finanzergebnis
Unter den Finanzaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien und
von Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 9.803 (Vorjahr: TEUR 10.184) ausgewiesen. Des WeiteF-31
ren sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen
Rückstellungen enthalten.
Innerhalb der Finanzerträge sind, neben dem positiven Ergebniseffekt aus dem erklärten Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 8.907 (Vorjahr: TEUR 0), Erträge aus Wertpapieranlagen in Höhe von
TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 46) ausgewiesen; der verbleibende Finanzertrag resultiert aus sonstigen Zinserträgen aus der Verzinsung von finanziellen Vermögenswerten.
11.
Ertragsteuern
Zusammensetzung der Ertragsteuern:
in TEUR
2012
2011
144
49
55
0
-417
-135
421
431
203
345
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand:
Laufender Ertragsteueraufwand
Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen
Ertragsteuern
Latente Steuern:
Steuerliche Verlustvorträge
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener
Aufwand aus Ertragsteuern
2012
in TEUR
2011
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern:
Versicherungsmathematische Verluste
bei den Rückstellungen für Pensionen
566
204
Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern
566
204
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Konzernbilanz
Konzern-GuV
2012
2011
2012
2011
4.802
266
125
3.978
151
144
824
115
-19
-19
-65
-276
30
99
-69
-4
Sonstige Verbindlichkeiten
0
9
-9
9
Differenzen aus Währungsumrechnung
0
0
-2
-1
in TEUR
Passive latente Steuern
Sachanlagen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Übrige Rückstellungen
Zwischensumme
Saldierung
F-32
5.223
4.381
840
-356
-5.022
-4.031
-
-
201
350
840
-356
Konzernbilanz
Konzern-GuV
2012
2011
2012
2011
Aktive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte
757
1.481
-724
-858
Sachanlagen
2.463
4.602
-2.139
181
Rückstellungen für Pensionen
1.744
1.107
-46
-73
Übrige Rückstellungen
586
614
-28
182
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
510
0
510
0
Sonstige Verbindlichkeiten
106
81
25
67
Verlustvorträge
837
420
417
135
-3
0
0
0
7.000
8.305
-1.985
-366
-1.570
-4.274
2.821
-286
-652
Differenzen aus Währungsumrechnung
Zwischensumme
Wertberichtigung
Zwischensumme
Saldierung
5.430
4.031
836
5.022
-4.031
-
-
408
0
836
-652
4
296
Latenter Steueraufwand
Die Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern entfallen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr
ausschließlich auf temporäre Differenzen.
Von den erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuern ist wie folgt überzuleiten:
in TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
Erwartete Ertragsteuern
2012
2011
-1.217
-25.216
-341
-7.060
Auswirkungen abweichender Bemessungsgrundlagen/Steuersätze
2.878
-411
Nicht berücksichtigte Verluste des Geschäftsjahrs
1.554
7.188
Abwertung bzw. Nichtansatz aktiver latenter
Steuern auf temporäre Differenzen
257
241
-417
-135
2.080
721
-5.831
-111
23
-88
Tatsächliche Ertragsteuern
203
345
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Ertragsteuern
203
345
Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge
Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Sonstige nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Steuerwirkungen aufgrund Sachverhalte vergangener Perioden
Sonstige Abweichungen
Der effektive Ertragsteuersatz - im ALNO Konzern mit 28 % (Vorjahr: 28 %) definiert ergibt sich
bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % (Vorjahr: 15 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer sowie einer gewichteten Gewerbeertragsteuer auf das
Ergebnis vor Ertragsteuern.
Die latenten Steuern der inländischen Gesellschaften werden deshalb unter Verwendung der zukünftigen Ertragsteuerbelastungen von 28 % gerechnet.
Aus der Fremdwährungsumrechnung ergibt sich eine Veränderung der passiven latenten Steuern um
TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1).
F-33
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Inland, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet
wurden, betragen TEUR 142.775 (Vorjahr: TEUR 147.939). Die nicht berücksichtigten inländischen
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betragen zum Bilanzstichtag TEUR 181.078 (Vorjahr:
TEUR 191.680). Für ausländische Verlustvorträge wurden in Höhe von TEUR 1.299 (Vorjahr:
TEUR 3.578) keine latenten Steuern aktiviert. Davon sind TEUR 905 (Vorjahr: TEUR 587) zeitlich begrenzt nutzbar.
Der Zinsvortrag aufgrund der Zinsschrankenregelung im Inland, für den keine aktiven latenten Steuern
gebildet wurden, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 9.483 (Vorjahr: TEUR 17.429).
Das ausgewiesene Ertragsteuerergebnis wurde durch die Verwendung bisher nicht berücksichtigter
steuerlicher Verlustvorträge von TEUR 26.044 (Vorjahr: TEUR 913) um TEUR 3.664 (Vorjahr:
TEUR 111) und in Folge der Nutzung eines bislang nicht berücksichtigten Zinsvortrages aufgrund der
Zinsschrankenregelung von TEUR 7.935 (Vorjahr: TEUR 0) um TEUR 2.222 verbessert.
Für den steuerlichen Organkreis der ALNO AG wurden wie im Vorjahr keine aktiven latenten Steuern
auf Verlustvorträge gebildet.
Die abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern aufgrund fehlender
Werthaltigkeit angesetzt wurden, betragen TEUR 5.608 (Vorjahr: TEUR 15.264).
Eine Wertaufholung von aktiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn im steuerlichen Organkreis der ALNO AG eine nachhaltige Durchbrechung der Verlusthistorie erfolgt ist. Die Höhe der Wertaufholung ist abhängig von den erwarteten steuerlichen Gewinnen auf Basis der vierjährigen steuerlichen Planungsrechnung.
Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, werden aufgrund einer länger andauernden Verlusthistorie nur in Höhe des Überhangs der passiven über die aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen gebildet. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit um TEUR 5 auf TEUR 425 (Vorjahr: TEUR 420) erhöht. Darüber hinaus wurden erstmals aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der ALNO UK Ltd, Dewsbury, Großbritannien,
in Höhe von TEUR 408 gebildet, die aufgrund einer positiven Planungsrechnung für die Folgejahre genutzt und somit als werthaltig angesehen werden.
Auf zu versteuernde temporäre Unterschiedsbeträge aus Anteilen an Tochterunternehmen und Anteilen
an assoziierten Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 53.700 (Vorjahr: TEUR 54.109) wurden
Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1.001 (Vorjahr: TEUR 1.059) nicht vorgenommen, da der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz vom Mutterunternehmen beeinflusst werden kann
und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern betragen TEUR 391 (Vorjahr: TEUR 8), die Forderungen aus
Ertragsteuererstattungsansprüchen betragen TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 48).
F-34
D.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
1.
Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
Gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte
Geschäftsoder Firmenwerte
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
Gesamt
24.981
4.090
1.515
30.586
1
0
0
1
144
0
1.793
1.937
8
0
0
8
-55
0
0
-55
25.079
4.090
3.308
32.477
-1
361
268
1
0
2.242
0
851
55
0
1.212
2.565
Kumulierte Anschaffungskosten
Stand am 1. Januar 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
Zugänge Konsolidierungskreis
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2012
34
0
0
34
-186
0
0
-186
25.555
6.333
4.214
36.102
22.891
2.607
0
25.498
2
0
0
2
967
0
0
967
76
0
0
76
-55
0
0
-55
23.881
2.607
0
26.488
0
0
0
0
860
0
0
860
221
0
0
221
-186
0
0
-186
24.810
2.607
0
27.417
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2012
34
34
Buchwerte
31. Dezember 2012
745
3.726
4.214
8.685
31. Dezember 2011
1.198
1.483
3.308
5.989
1. Januar 2011
2.090
1.483
1.515
5.088
F-35
2.
Sachanlagen
in TEUR
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen
im Bau
Gesamt
113.884
129.236
61.457
2.692
307.269
0
0
32
0
32
84
1.442
13.065
2.069
16.660
0
973
0
-981
-8
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
Kumulierte Anschaffungskosten
Stand am 1. Januar 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
Zugänge Konsolidierungskreis
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2012
-93
-6.773
-6.052
0
-12.918
113.875
124.878
68.502
3.780
311.035
0
0
26
0
26
535
1.982
9.788
692
12.997
1.325
273
220
0
1.818
0
3.777
-31
-3.780
-34
-5
-1.982
-8.051
0
-10.038
115.730
128.928
70.454
692
315.804
68.112
114.263
52.616
0
234.991
0
0
27
0
27
1.221
2.146
7.265
0
10.632
8
265
3.954
0
4.227
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2011
Währungsdifferenzen
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
Währungsdifferenzen
-93
-6.755
-5.484
0
-12.332
69.248
109.919
58.378
0
237.545
0
0
18
0
18
1.284
2.297
8.030
0
11.611
0
260
2.898
0
3.158
-2.488
0
-280
0
-2.768
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Zuschreibungen
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2012
0
0
-34
0
-34
-5
-1.948
-7.441
0
-9.394
68.039
110.528
61.569
0
240.136
Buchwerte
31. Dezember 2012
47.691
18.400
8.885
692
75.668
31. Dezember 2011
44.627
14.959
10.124
3.780
73.490
1. Januar 2011
45.772
14.973
8.841
2.692
72.278
3.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 2.595 (Vorjahr: TEUR 3.168).
Die Finanzanlagen beinhalten langfristige Wertpapiere zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit in
Höhe von TEUR 2.456 (Vorjahr: TEUR 3.163), die an die Mitarbeiter verpfändet wurden, sowie Anteile
an Beteiligungsunternehmen. Die Anteile an Beteiligungsunternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 83 für eine Beteiligung an mkc Mega Küchencenter Rothrist AG, Rothrist, Schweiz, um
F-36
TEUR 26 für eine Beteiligung an A’Flair Habitat, Haguenau, Frankreich, und um TEUR 25 für eine Beteiligung an der tielsa GmbH, Pfullendorf, auf insgesamt TEUR 139 (Vorjahr: TEUR 5) erhöht.
4.
At Equity bewertete Anteile
Zum 31. Dezember 2012 enthält der Konzernabschluss keine at equity bewerteten Anteile.
Zum 31. Dezember 2011 wies ALNO Middle East in ihrer Bilanz folgende Vermögenswerte und Schulden aus, die der ALNO AG gemäß ihrer Beteiligungsquote von 50 % zuzurechnen waren.
31.12.2011
in TEUR
Vermögenswerte
- davon langfristig
- davon kurzfristig
4.085
942
Schulden
3.214
1.354
1.860
3.143
- davon langfristig
- davon kurzfristig
Im Jahr 2011 entfielen auf die ALNO AG Erträge und Aufwendungen in folgender Höhe:
2011
in TEUR
Erträge
93
Aufwendungen
2.444
Der auf die ALNO AG entfallende Verlust im Jahr 2011 in Höhe von TEUR 2.351 reduzierte den Beteiligungsbuchwert erfolgswirksam. Darüber hinaus verzichtete die ALNO AG auf TEUR 1.000 im Rahmen
der Umwandlung einer Darlehensforderung in eine Kapitaleinlage. Außerdem erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR
41, die erfolgsneutral im Eigenkapital der ALNO AG erfasst wurden.
5.
Finanzforderungen
In den langfristigen Finanzforderungen sind eine Sicherheitsleistung für einen IT-Dienstleister in Höhe
von TEUR 583 (Vorjahr: TEUR 676) sowie zweckgebundene Bankguthaben in Höhe von TEUR 474
(Vorjahr: TEUR 473) für zukünftige Investitionen enthalten. Im Vorjahr war darüber hinaus ein gewährtes, in Höhe von TEUR 118 einzelwertberichtigtes Darlehen an ALNO Middle East in Höhe von
TEUR 170 ausgewiesen.
6.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Restlaufzeit
in TEUR
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
31. Dezember 2012
45.336
44.773
563
0
31. Dezember 2011
41.339
40.056
1.283
0
Forderungsverkäufe des ALNO Konzerns in Höhe von TEUR 8.209 (Vorjahr: TEUR 15.295) erfüllen
nicht die Kriterien einer vollständigen Ausbuchung der Forderungen. Dies führte zum 31. Dezember
2012 zu einem Buchwert an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 389 (Vorjahr: TEUR 596). Es bestehen im Wesentlichen Fremdwährungsrisiken sowie Zinsrisiken aus einer
eventuell verspäteten Begleichung der Forderungen weiter. Die Verbindlichkeiten, die mit den übertragenen und nicht ausgebuchten Forderungen im Zusammenhang stehen, betragen TEUR 521 (Vorjahr:
TEUR 810) und sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
F-37
Zum Bilanzstichtag stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie
folgt dar:
in TEUR
Buchwert
weder überfällig
noch wertgemindert
31. Dezember 2012
45.336
35.442
31. Dezember 2011
41.339
32.987
nicht wertgemindert und in den
folgenden Zeiträumen überfällig
zwischen
mehr als
weniger als
30 und 365
365 Tage
30 Tage
Tagen
3.876
2.567
71
3.240
1.404
22
Der Bruttowert der wertberichtigten Forderungen beträgt TEUR 11.522 (Vorjahr: TEUR 11.341).
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
1. Januar
Kursdifferenzen
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Zugang Konsolidierungskreis
31. Dezember
2012
2011
7.655
6
179
1.204
734
1.130
8.142
8.659
-9
1.844
158
1.007
0
7.655
Hinsichtlich der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
7.
Vorräte
31.12.2012
in TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse und Waren
Erhaltene Anzahlungen
Summe
31.12.2011
16.881
2.627
18.211
2.713
5.661
-717
5.513
-522
24.452
25.915
Die Wertminderungen im Vorratsvermögen haben sich im Jahr 2012 um TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 231)
auf TEUR 2.356 (Vorjahr: TEUR 2.318) erhöht.
8.
Sonstige Vermögenswerte
Restlaufzeit
in TEUR
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
31. Dezember 2012
4.632
4.395
237
0
31. Dezember 2011
5.288
4.953
335
0
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche, Forderungen gegen Mitarbeiter und aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten.
F-38
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Altersteilzeit
an die Bundesagentur für Arbeit.
Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
2012
2011
1. Januar
Kursdifferenzen
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
51
0
0
3
47
129
0
103
0
25
31. Dezember
95
51
in TEUR
Der Bruttowert der
TEUR 109).
wertberichtigten sonstigen Vermögenswerte beträgt TEUR
115
(Vorjahr:
Die nicht wertgeminderten Forderungen enthalten keine überfälligen Posten.
9.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Bei den nicht frei
verfügbaren flüssigen Mitteln handelt es sich um kurzfristige Sicherheitshinterlegungen bei Banken.
Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen:
31.12.2012
31.12.2011
Flüssige Mittel
Nicht frei verfügbare flüssige Mittel
5.402
-1.085
2.243
-1.609
Summe
4.317
634
in TEUR
10.
Eigenkapital
a. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2012 TEUR 70.095 und ist in 70.094.979 (Vorjahr:
26.094.979) Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind als auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben
und sind voll einbezahlt. Der rechnerische Anteil einer Stückaktie am gezeichneten Kapital beträgt
EUR 1,00.
in TEUR
Stand am 1. Januar 2011
45.231
Veränderungen 2011
22.616
Stand am 31. Dezember 2011
67.847
Veränderungen 2012
Stand am 31. Dezember 2012
2.248
70.095
Mit Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 13. Juli 2012 wurde im Rahmen der
durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Herabsetzung das Grundkapitals in vereinfachter Form durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 67.846.945,40, eingeteilt in 26.094.979 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 je Aktie wurde um
EUR 41.751.966,40 auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte
F-39
nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG ohne Veränderung der Zahl der Aktien in der Weise, dass nach Durchführung der Kapitalherabsetzung der auf die
einzelne Stückaktie entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital EUR 1,00 beträgt. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in vollständiger Höhe zur Deckung von Verlusten. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister erfolgte am 12. Oktober 2012.
Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. November 2012 wurde im
Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung das Grundkapitals der Gesellschaft durchgeführt. Mit Datum
vom 21. November 2012 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 44.000.000 StammStückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 vollzogen. Der Bezugspreis
betrug je Stamm-Stückaktie EUR 1,05. Das Grundkapital hat sich somit um EUR 44.000.000,00 auf
EUR 70.094.979,00 erhöht. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 2.200.000,00
wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach EUR 3.258.275,93. Die Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 21. November 2012.
Nachfolgend geben wir die jeweils aktuellen Pflichtmitteilungen der Aktionäre nach § 21 Abs. 1 WpHG
und der Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt des Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens der
Meldegrenzen nach § 21 Abs. 1 WpHG wieder. Die tatsächlichen Stimmrechtsverhältnisse zum Bilanzstichtag können durch nicht meldepflichtige Erwerbe bzw. Veräußerungen davon abweichen.
Herr Alexander Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,38 % beträgt.
Herr Oliver Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,24 % beträgt.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 5. April 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
veröffentlicht.
Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt.
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs.
1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
DE 0007788408, WKN 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über
folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 %
oder mehr beträgt, gehalten: IRE Beteiligungs GmbH.
Die Whirlpool Greater China Inc., Wilmington, USA, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte)
nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder
mehr beträgt, gehalten: Bauknecht Hausgeräte GmbH und IRE Beteiligungs GmbH.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von
50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14% (entsprechend 14.128.716 StimmrechF-40
ten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die
Schwelle 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716
Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422
Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81% der
Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3
WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß
§ 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 %
(9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG zugerechnet.
Folgenden von Milano Investments S.à.r.l. kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Milano Investments S.à.r.l. dabei Stimmrechte
zugerechnet: - Küchen Holding GmbH.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1,
Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 30.
Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 3. Februar 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 WpHG am 13. und 17. Juli
2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 13. Juli
2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,25 % beträgt.
Im Nachgang zu der Stimmrechtsmitteilung zur Schwellenüberschreitung hat uns die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, mit Schreiben vom 24. Juli 2012 gemäß § 27a WpHG folgendes
mitgeteilt:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb der Stimmrechte beruht auf einer konzerninternen Umhängung der Beteiligung an der
ALNO AG innerhalb des Whirlpool-Konzerns. Er dient dementsprechend weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Der Meldepflichtige beabsichtigt im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die
ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte hinzu zu erwerben.
c) Der Meldepflichtige strebt an, im Aufsichtsrat der ALNO AG in einer Weise vertreten zu sein, die
seine Beteiligung an der ALNO AG angemessen widerspiegelt. Bei der derzeitigen Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist er der Auffassung, dass je nach Höhe der Beteiligung eine Vertretung
mit zwei oder ggf. drei Mitgliedern angemessen wäre. Darüber hinaus beabsichtigt er nicht, Einfluss
auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ALNO AG zu nehmen.
F-41
d) Mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, sind wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der ALNO AG verbunden. Darüber
hinaus strebt der Meldepflichtige keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Gesellschaft
an.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgt unter Verwendung konzerneigener Mittel des Whirlpool-Konzerns,
die dem Meldepflichtigen vollumfänglich als Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 25. Juli 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland hat der ALNO AG
am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Wolfgang
Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 21. November 2012 die Schwellen von
3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und am 21. November 2012
62,77 % (44.000.000 Stimmrechte) betrug.
Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland, hat der ALNO AG
am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Wolfgang
Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 22. November 2012 die Schwellen von
50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und am 22. November 2012
0,71 % (500.000 Stimmrechte) betrug.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 26. November 2012 über die Deutsche
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Gesellschaft für
Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 27. November 2012 gemäß §§
21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten
Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen:
1. Whirlpool Germany GmbH
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am
21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten).
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am
21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten und
betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50% (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen
6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert.
F-42
c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am
22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu
diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten).
d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am
22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und
betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58% (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen
24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany
GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf
ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen
Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines
Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des
Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden
Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert.
2. Whirlpool Corporation
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am
21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,8 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten).
Davon sind der Whirlpool Corporation 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der
Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat
am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten
und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,5 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen
6,8 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über
die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von
4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig,
welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert.
Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1
WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.
c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am
22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu
diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten).
F-43
Davon sind der Whirlpool Corporation 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der
Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat
am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und
betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen
24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von
4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig,
welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert.
Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1
WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 29. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, an
der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) betrug.
Herr Christoph Dietsche, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012 8,143 %
(5.708.000 Stimmrechte) betrug.
Davon sind Herrn Christoph Dietsche 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn
Christoph Dietsche, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 30. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gemäß
§ 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu
diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 29. November
2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Milano Investments S.à.r.l. 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der
Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
F-44
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 4. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 6. Dezember 2012 gemäß
§§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten
Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen:
1. Whirlpool Germany GmbH
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am
4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem
Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten).
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am
3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH an der ALNO AG gemäß § 21 Abs. 1
WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten)
2. Whirlpool Corporation
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am
4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem
Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation
30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG
über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von §25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG am
3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation an der ALNO AG gemäß § 21 Abs. 1
WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten).
Die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehenden 30,58 % (entsprechend
21.437.821 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool
Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der
ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 7. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012 gemäß
§ 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,09 %
(4.968.470 Stimmrechte) beträgt.
F-45
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012
gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf,
Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10% unterschritten hat und zu diesem Tag
7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland,
einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG
3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 10. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 19. Dezember 2012 gemäß
§ 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag
2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) beträgt.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 19. Dezember
2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu
diesem Tag 2,55% (1.787.908 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft
der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr betrug,
zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 20. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juli
2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 33.923.471,40 durch Ausgabe von bis zu 13.047.489
Stamm-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Die
Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 17. August 2011.
Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats




für Spitzenbeträge das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft
Dritten gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb
von Unternehmen oder Teilen daran und von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich
Darlehens- und sonstigen Verbindlichkeiten, anbieten zu können.
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 %
des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren
F-46
nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in
dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw.
nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustände.
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum
13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
100.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
die Garantie zu übernehmen. Den Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind
Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 13.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 33.923.471,40 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ("Bedingungen") zu gewähren.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- und/ oder Wandlungsrechten
und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichteter Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt
wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
dem sie entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2011).
Erwerb eigener Aktien
Laut Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt,
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal
oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für
Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung
wurde am 24. Juni 2010 wirksam und gilt bis zum 22. Juni 2015.
Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs
der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der
gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei
Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursabweichungen, kann
das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den entsprechenden durchschnittlichen
Schlusskurs an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern das Angebot überzeichnet ist, muss
die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme
F-47
geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen
werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder einer früher
erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese
Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter dieser Ermächtigung veräußerten Aktien
einen anteiligen Betrag von insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die
Höchstgrenze von 10 % vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung
unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die
Höchstgrenze von 10 % vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf
diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.
Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen.
Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr
verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten werden.
Die Aktien können zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft aus von ihr in der Zukunft begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle
der Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre der Gesellschaft das
Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen.
Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
b. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
in TEUR
Stand am 1. Januar 2011
Veränderungen 2011
Stand am 31. Dezember 2011
Veränderungen 2012
Stand am 31. Dezember 2012
42.437
3.479
45.916
-42.658
3.258
Im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung vom 12. Oktober 2012 wurde die bestehende Kapitalrücklage bis zur Höhe von TEUR 1.058 zur Deckung von Verlusten verwendet. Im Rahmen der am
21. November 2012 vollzogenen Kapitalerhöhung wurde der den Nominalbetrag übersteigende Betrag
in Höhe von TEUR 2.200 in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalrücklage beträgt nun
TEUR 3.258.
F-48
c. Gesetzliche Rücklage
Im Einzelabschluss der ALNO AG wurden aus dem Bilanzgewinn gemäß § 150 Abs. 2 AktG 5 % von
TEUR 9.249 (TEUR 462) in die gesetzliche Rücklage eingestellt.
d. Kumuliertes Konzernergebnis
Bezüglich der Entwicklung des kumulierten Konzernergebnisses wird auf die Darstellung innerhalb der
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung verwiesen.
Das kumulierte Konzernergebnis beinhaltet das erwirtschaftete Konzern-Eigenkapital, die Rücklage aus
Währungsumrechnung sowie die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen.
Im erwirtschafteten Konzern-Eigenkapital sind die aufgelaufenen Konzernergebnisse der Berichtsperioden, die von Gesellschaftern ausgesprochenen Forderungsverzichte, die Transaktionskosten für Kapitalerhöhungen sowie die Rücklage aus Umbewertungen zum Zeitpunkt der IFRS-Erstanwendung enthalten.
Die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen betreffen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus den Rückstellungen für Pensionen, die Veränderungen des beizulegenden
Zeitwerts der Wertpapiere sowie die jeweils damit verbundenen latenten Steuern. Die im Geschäftsjahr
2012 erfassten Beträge sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
e. Kapitalsteuerung
Das Konzern-Eigenkapital weist nach TEUR -73.344 zum 31. Dezember 2011 nun noch einen negativen
Betrag in Höhe von TEUR -7.462 zum 31. Dezember 2012 aus und setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gesetzliche Rücklage
Kumuliertes Konzernergebnis
Nicht beherrschende Anteile
Summe
31.12.2012
31.12.2011
70.095
3.258
462
-81.507
230
-7.462
67.847
45.916
0
-187.107
0
-73.344
Im Zuge der Umsetzung der im Frühjahr 2011 unterschriebenen Sanierungsvereinbarung II sowie der
am 11. Juli 2012 unterschriebenen Sanierungsvereinbarung III haben sich das Konzerneigenkapital
verbessernde Effekte im Jahr 2012 von insgesamt TEUR 69.293 ergeben (Kapitalerhöhung von
TEUR 46.200 abzüglich Transaktionskosten von TEUR 1.907 sowie Forderungsverzicht eines Gesellschafters in Höhe von TEUR 25.000), denen das negative Konzern-Gesamtergebnis gegenübersteht.
Die Netto-Finanzschulden des ALNO Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Gesellschafterdarlehen
bindlichkeiten
langfristig
und
sonstige
31.12.2012
in TEUR
31.12.2011
in TEUR
Veränderung
in TEUR
in Prozent
4.027
10.482
-6.455
-61,6 %
15.284
19.311
-5.402
13.909
168.252
8,3 %
99.447
109.929
-2.243
107.686
159.670
67,4 %
-84.163
-90.618
-3.159
-93.777
8.582
-84,6 %
-82,4 %
140,8 %
-87,1 %
5,4 %
Finanzver-
kurzfristig
abzüglich Flüssige Mittel
Netto-Finanzschulden
Bilanzsumme
Netto-Finanzschulden in % zur Bilanzsumme
F-49
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten haben sich signifikant um TEUR 90.618 oder 82,4 % reduziert.
Hier sind vor allem eine Entlastung von Bankverbindlichkeiten durch einen Gesellschafter in Höhe von
TEUR 25.000 im Rahmen der Sanierungsvereinbarung II, die Ablösung der Konsortialbanken im Rahmen der Sanierungsvereinbarung III in Höhe von TEUR 53.636 (darin enthalten ein Verzicht der Banken in Höhe von TEUR 10.727) enthalten. Gegenläufig wirkte sich der im Rahmen des Bankenverzichtes gewährte Besserungsschein in Höhe von TEUR 1.820 zum 31. Dezember 2012 aus.
Weiterhin wurden Verbindlichkeiten gegenüber einer nahestehenden Person in Höhe von TEUR 20.373
getilgt. Gegenläufig wurden Finanzverbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensanteilen aufgenommen. Aufgrund des Wegfalls der Banklinien erfolgte eine Erhöhung der flüssigen Mittel.
Die im Jahr 2012 durchgeführten Eigenkapitalmaßnahmen erhöhten das Eigenkapital deutlich um
TEUR 65.882. Durch die vorgenannten Effekte hat sich die Bilanzsumme um TEUR 8.582 erhöht.
Insgesamt ergibt sich eine Abnahme der Netto-Finanzschulden im Verhältnis zur Bilanzsumme von
67,4 % auf 8,3 %.
Das Eigenkapital der ALNO AG im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 nach HGB beläuft sich auf
TEUR 82.602 (Vorjahr: TEUR 26.209). Die deutliche Erhöhung des Eigenkapitals um TEUR 56.393 ist
auf die durchgeführte Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 46.200 sowie auf den Jahresüberschuss in
Höhe von TEUR 10.193 zurückzuführen. Letzterer ist vor allem durch die im Jahr 2012 erklärten Forderungsverzichte in Höhe von insgesamt TEUR 33.907 beeinflusst. Die ALNO AG betrachtet im Rahmen
eines monatlichen Monitorings die Eigenkapitalentwicklung.
11.
Rückstellungen für Pensionen
Die betriebliche Altersversorgung im ALNO Konzern beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Die genannten Verpflichtungen
werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Grundlage der Gutachten
sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Bewertungsparameter werden dabei länderspezifisch ausgeübt.
Die Rückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Im Inland, das mit über
99,7 % (Vorjahr: 99,8 %) den überwiegenden Teil der Rückstellung ausmacht, wird hierbei ein Abzinsungssatz von 3,7 % (Vorjahr: 4,8 % bzw. 5,4 %) zugrunde gelegt. Im Ausland beträgt der Abzinsungssatz 4,2 % (Vorjahr: 4,8 %).
Die bestehenden Verpflichtungen werden im Inland mit einer Steigerung der Löhne und Gehälter von
0,0 % bzw. 1,0 % (Vorjahr: 0,0 %) und einem durchschnittlichen Rententrend von 1,5 % (Vorjahr:
1,0 % bzw. 1,5 %) bewertet. Im Ausland wird mit keiner Steigerung der Löhne und Gehälter gerechnet. Die durchschnittliche Rentensteigerung wird im Ausland mit 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) angenommen. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und wird im Inland mit 0,0 % (Vorjahr:
0,0 %) kalkuliert. Im Ausland wird mit einer Fluktuationsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,1 %) gerechnet.
Erwartete Erträge aus Planvermögen werden mit einem Zinssatz von 3,7 % im Inland und 3,0 % im
Ausland (Vorjahr: 4,2 % bzw. 3,4 %) kalkuliert. Der erwartete Ertrag aus Planvermögen entspricht der
durchschnittlichen Rendite von langfristigen Anlagen, die dem Planvermögen zugrunde liegen. Tatsächlich ergab sich ein Ertrag aus Planvermögen in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 23).
Das Planvermögen wird im Ausland in Form von langfristigen Lebensversicherungen angelegt; für
Planvermögen im Inland erfolgt die Anlage zentral über die Allianz Global Investors.
Das Planvermögen, welches in der Bilanz ausgewiesen wird, ist nicht selbst genutzt.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
F-50
2012
in TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand (Current service costs)
2011
10
0
Zinsaufwand
902
952
Erwarteter Ertrag des Planvermögens (Expected Return on assets)
-48
-51
864
901
Bis auf den Zinsaufwand, der in den Finanzaufwendungen ausgewiesen wird, werden die Aufwendungen im Aufwand für Altersversorgung erfasst.
Die Überleitung vom Anwartschaftsbarwert zur ausgewiesenen Rückstellung stellt sich wie folgt dar:
2012
2011
2010
2009
2008
20.187
17.966
16.957
16.061
16.258
1.610
1.339
1.236
1.132
936
Anwartschaftsbarwert der direkten Versorgungsansprüche (DBO)
21.798
19.305
18.193
17.193
17.194
Zeitwert des Planvermögens (Fair value of plan
assets)
-1.514
-1.306
-1.220
-992
-888
20.284
17.999
16.973
16.201
16.306
376
164
-117
429
-30
in TEUR
Anwartschaftsbarwert
der
rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche
Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten
Versorgungsansprüche
Rückstellung für Pensionen
Erfahrungsbedingte Gewinne (-) oder Verluste (+)
auf Versorgungsansprüche
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Verpflichtung zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs
Zinsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand
Pensionszahlungen der Periode
Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+)
Währungsdifferenzen
Verpflichtung zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs
2012
2011
19.305
18.193
902
952
10
0
-1.214
-1.116
2.773
1.271
22
5
21.798
19.305
Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Planvermögen zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs
F-51
2012
2011
1.306
1.220
Erwarteter Ertrag aus Planvermögen
48
51
Arbeitgeberbeiträge
59
61
Geleistete Pensionszahlungen der Planvermögen
-59
0
Versicherungsmathematische Gewinne (+) oder Verluste (-)
139
-28
21
2
1.514
1.306
Währungsdifferenzen
Planvermögen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs
In den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ist aufgrund der Beachtung der Obergrenze nach IAS 19.58 (b) ein versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr:
TEUR 48) enthalten. Die Veränderung in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 3) wurde erfolgsneutral
mit den übrigen versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten in Höhe von TEUR -2.682
(Vorjahr: TEUR -1.302) im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag betragen die versicherungsmathematischen Verluste TEUR 4.660 (Vorjahr: TEUR 2.025).
12.
Sonstige Rückstellungen
Inanspruchnahme
Auflösung
2.873
319
-23
0
0
-3
-1.077
0
107
10
92
0
0
0
1.972
326
3.192
-23
-3
-1.077
117
92
0
2.298
1.343
in TEUR 1.1.2012
UmZuAuf- Währungsbuchung führung zinsung
differenz
31.12.2012
Langfristige Rückstellungen
Personalkosten
Aufbewahrung
Kurzfristige Rückstellungen
Gewährleistung,
Schadensersatz und
Drohverluste
2.053
-1.724
-350
0
1.364
0
0
Restrukturierung
10
-5
-5
0
2.501
0
0
2.501
Personalkosten
3.503
-1.887
-1.205
1.077
102
0
0
1.590
Steuern
61
0
0
0
10
0
0
71
5.627
-3.616
-1.560
1.077
3.977
0
0
5.505
Die Rückstellungen für Personalkosten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für in Deutschland
übliche Altersteilzeitregelungen. Die Altersteilzeit-Rückstellung umfasst Aufwendungen für die Lohnund Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie die zusätzlichen Aufstockungsbeträge für die gesamte Restlaufzeit der Altersteilzeit. Daneben sind Abfindungen
im Rahmen der Altersteilzeit von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 209) enthalten. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes in Höhe von 1,5 % (Vorjahr: 2,5 %).
Für die zu erwartenden Erstattungen durch die Bundesagentur für Arbeit aus Ansprüchen aus dem
Altersteilzeitgesetz ist ein Betrag in Höhe von TEUR 185 (Vorjahr: TEUR 284) unter den sonstigen
langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistung, Schadensersatz und Drohverluste umfasst zum einen kostenlose
Lieferungen aufgrund von schadhafter Ware, Fehlteilen und sonstigen Mängeln, die mit ihren produktionsbezogenen Herstellungskosten bewertet werden. Zum anderen deckt die Rückstellung Risiken im
Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen von Kunden und Lieferanten ab, welche mit der erwarteten Inanspruchnahme angesetzt werden. Daneben werden Rückstellungen für drohende Verluste
F-52
aus Lieferverpflichtungen gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zu deren Erfüllung den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet die noch ausstehenden Zahlungen im Rahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Enger.
Die langfristigen Rückstellungen, die sich auf Altersteilzeitvereinbarungen beziehen, werden im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei Jahre verbraucht. Die sonstigen langfristigen Personalrückstellungen sowie die Aufbewahrungsrückstellung werden innerhalb der nächsten zehn Jahre verbraucht.
13.
Gesellschafterdarlehen
Im Geschäftsjahr bestanden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 365), die
von Gesellschaftern der ALNO AG gewährt wurden.
14.
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
31.12.2012
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Summe
Restlaufzeit
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
3.713
1.532
2.181
0
15.233
13.387
1.846
0
18.946
14.919
4.027
0
31.12.2011
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Summe
Gesamt
79.757
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
69.275
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
5.271
5.211
29.807
29.807
0
0
109.564
99.082
5.271
5.211
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Besserungsschein in Höhe von TEUR 1.820
enthalten. Die Bankdarlehen wurden bis auf TEUR 1.893 zurückgeführt. Bei den vier verbleibenden
Darlehensverträgen bewegen sich die Zinssätze im Wesentlichen zwischen 5,5 % p.a. und 6,4 % p.a.
Tilgungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich geleistet.
Ein Darlehen in Höhe von TEUR 722 wurde im März 2013 vorzeitig abgelöst. Ein weiteres Darlehen in
Höhe von TEUR 420 hat eine Laufzeit bis Juli 2013.
Der Anfang Januar 2012 durchgeführte Forderungsverzicht eines Gesellschafters führte zu einer Entlastung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.000. Dem entgegen wirkt die
Neuaufnahme weiterer Darlehen von nahestehenden Personen.
Bei dem Darlehen eines Tochterunternehmens sind Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart. Diese
beziehen sich auf die Eigenkapitalquote und die Obergrenze für berechnete Konzernumlagen. Zum
Bilanzstichtag wurden die vereinbarten Kreditbedingungen bezüglich der Eigenkapitalquote nicht eingehalten. Das Darlehen, das zum 31. Dezember 2012 mit TEUR 750 valutiert, ist deshalb vollständig
den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zuzuordnen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Abtretung der
Rückgewähransprüche freier Grundschuldteile sowie durch Sicherungsübereignung von Maschinen und
technischen Anlagen gesichert. Zum Bilanzstichtag wurden die als Sicherheiten gegebenen Vermögenswerte mit folgenden Buchwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen:
F-53
in TEUR
31.12.2012
31.12.2011
12.478
5.382
4.119
0
44.349
6.037
13.630
12.798
Grundstücke und Gebäude
Maschinen und technische Anlagen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
15.
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 730 (Vorjahr: TEUR 756)
enthalten Investitionszuschüsse für eine Tochtergesellschaft in den neuen Bundesländern. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 25) erfolgswirksam aufgelöst.
16.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2012
in TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Restlaufzeit
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
99.696
99.694
2
0
18.528
18.496
32
0
13.797
13.797
0
0
- davon ausstehende Rechnungen
1.728
1.728
0
0
- davon kreditorische Debitoren
2.301
2.301
0
0
118.224
118.190
34
0
- davon Kundenboni
Summe
31.12.2011
Gesamt
in TEUR
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
62.168
62.168
0
0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
24.716
24.656
60
0
17.007
17.007
0
0
- davon Kundenboni
- davon ausstehende Rechnungen
3.729
3.729
0
0
- davon kreditorische Debitoren
2.855
2.855
0
0
86.884
86.824
60
0
Summe
17.
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2012
in TEUR
Gesamt
Personal
5.479
Sonstiges
Sonstige Steuern
Im Rahmen der sozialen Sicherheit
Summe
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
5.479
0
0
482
482
0
0
2.701
2.701
0
0
108
108
0
0
8.770
8.770
0
0
31.12.2011
Restlaufzeit
Gesamt bis 1 Jahr
in TEUR
1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Personal
6.202
6.202
0
0
Sonstiges
1.067
1.067
0
0
848
848
0
0
Sonstige Steuern
F-54
152
152
0
0
8.269
8.269
0
0
Im Rahmen der sozialen Sicherheit
Summe
E.
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Allgemeines
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Cash Flow Statements), wie sich die Zahlungsmittel im Konzern durch Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit sowie durch Veränderung der Wechselkurse im Laufe des Berichtsjahrs
verändert haben.
Bei den für die laufende Geschäftstätigkeit erhaltenen Nettozahlungsmitteln ergab sich ein Mittelzufluss im Berichtsjahr von EUR 34,4 Mio. (Vorjahr: Mittelabfluss EUR -3,3 Mio.). Die deutliche Steigerung resultierte vor allem aus dem deutlich verbesserten Konzern-Periodenergebnis sowie den darin
enthaltenen geringeren zahlungsunwirksamen Erträgen, die im Vorjahr durch einen Forderungsverzicht
in Höhe von EUR 25,0 Mio. geprägt waren, sowie aus geringeren Zinszahlungen. Aus dem Bereich der
Investitionstätigkeit resultierte im Berichtsjahr ein Mittelabfluss von EUR 14,7 Mio. gegenüber EUR
17,1 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Investitionen in die
Standgestaltung und Montage von Musterküchen. Der um EUR 36,0 Mio. gesunkene Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit resultierte im Wesentlichen aus der um EUR 58,6 Mio. höheren Rückführung von
Finanz- und Kontokorrentverbindlichkeiten im Rahmen der Sanierungsvereinbarung vom 11. Juli 2012,
der um EUR 20,1 EUR höhere Mittel aus der in 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung gegenüber standen.
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum jeweiligen Geschäftsjahresende ist unter D. 9. ersichtlich.
F.
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des ALNO Konzerns gemäß den Regeln von IFRS 8 nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. An den Vorstand berichtete Segmente werden
nicht zusammengefasst. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung sowie Berichterstattung und umfasst die Segmente ALNO, Wellmann, Impuls, pino, die Auslandstochtergesellschaften (ATG) sowie sonstige Gesellschaften.
Das Segment ALNO umfasst die ALNO AG in Pfullendorf, die Markenküchen im oberen und mittleren
Preissegment am Standort Pfullendorf produziert, während das Segment Wellmann Küchen im mittleren Preissegment beinhaltet, die am Standort Enger produziert werden. Das Segment Impuls umfasst
die Impuls Küchen GmbH in Brilon und das Segment pino die pino Küchen GmbH in Coswig (Anhalt),
beide produzieren Küchen im unteren Preissegment. Unter den Auslandstochtergesellschaften werden
die Vertriebsgesellschaften im Ausland zusammengefasst. Unter Sonstige werden zwei Objektgesellschaften, die logismo Gruppe sowie eine Zwischenholding ausgewiesen.
Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Für Zwecke der Segmentberichterstattung werden
die Leasingverhältnisse der Zweckgesellschaften stets als Operate Leasing behandelt. Die Bilanzierung
von At-Equity Beteiligungen erfolgt at cost. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen
den Konzerngesellschaften an, diese wurden zu Marktpreisen getätigt.
Entscheidungsträger im Hinblick auf die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der
berichtspflichtigen Segmente ist der Gesamtvorstand.
F-55
Die Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern stellen sich wie folgt dar:
2012
Nach Konzernbereichen
in TEUR
ALNO
Wellmann
Impuls
pino
ATG
Sonstige
Konsolidierung
Summe
Außenumsätze
92.266
123.800
109.106
89.236
31.850
0
0
446.258
Innenumsätze
14.906
3.681
2.168
39
0
1.732
-22.526
0
107.172
127.481
111.274
89.275
31.850
1.732
-22.526
446.258
Segment-EBITDA
-10.255
34.963
11.522
7.668
-5.143
1.855
-26.651
13.959
Segment-EBIT
-11.842
28.654
8.768
5.383
-5.459
1.745
-26.372
877
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
-16.808
26.559
9.013
5.575
-5.991
1.119
-20.684
-1.217
-507
-27
-96
-110
422
94
21
-203
-17.315
26.532
8.917
5.465
-5.569
1.213
-20.663
-1.420
696
6.309
2.754
2.285
241
110
76
12.471
Außerplanmäßige Abschreibungen
3.379
0
0
0
75
0
-75
3.379
Zuschreibungen
2.488
0
0
0
0
0
280
2.768
Finanzerträge
8.767
1.150
1.774
1.780
0
2
-4.469
9.004
13.733
3.245
1.529
1.588
532
628
-10.433
10.822
0
0
0
0
0
0
-276
-276
Segmentvermögen
129.985
60.619
52.479
48.283
20.124
62.982
-206.220
168.252
Segmentschulden
104.319
55.864
45.043
42.955
18.396
1.507
-92.370
175.714
0
0
0
0
0
0
0
0
5.189
3.328
2.078
2.395
1.184
35
0
14.209
Umsatzerlöse
Umsätze Gesamt
Ergebnisgrößen
Ertragsteuern
F-56
Periodenergebnis
Planmäßige Abschreibungen
Finanzaufwendungen
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
Vermögenswerte und Schulden
At Equity bewertete Anteile
Sonstige Segmentinformationen
Investitionen
2011
Nach Konzernbereichen
in TEUR
ALNO
Wellmann
Impuls
Pino
ATG
Sonstige
Konsolidierung
Summe
Außenumsätze
90.415
130.105
112.009
95.183
25.098
0
0
452.810
Innenumsätze
7.958
5.562
4.084
31
0
1.729
-19.364
0
98.373
135.667
116.093
95.214
25.098
1.729
-19.364
452.810
Segment-EBITDA
-21.746
-12.636
7.534
2.891
131
1.570
27.460
5.204
Segment-EBIT
-26.779
-18.311
4.667
745
-118
1.483
27.615
-10.698
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
-33.729
-21.996
4.332
540
-350
718
25.269
-25.216
103
-235
-60
-95
-6
-73
21
-345
-33.626
-22.231
4.272
445
-356
645
25.290
-25.561
738
5.675
2.867
2.146
93
87
-7
11.599
4.295
0
0
0
156
0
-148
4.303
772
38
799
618
3
0
-2.158
72
6.722
3.723
1.134
823
235
765
-2.163
11.239
-1.000
0
0
0
0
0
-2.351
-3.351
Segmentvermögen
115.138
61.254
39.149
32.155
9.425
63.952
-161.403
159.670
Segmentschulden
147.689
84.145
31.893
27.034
11.014
10.042
-78.803
233.014
5.000
0
0
0
0
0
-4.129
871
6.528
7.217
2.415
2.433
4
0
0
18.597
Umsatzerlöse
Umsätze Gesamt
Ergebnisgrößen
Ertragsteuern
F-57
Periodenergebnis
Planmäßige Abs chreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
Vermögenswerte und Schulden
At Equity bewertete Anteile
Sonstige Segmentinformationen
Investitionen
Die Konsolidierung bei den Umsatzerlösen umfasst die Eliminierung der Innenumsätze innerhalb des
ALNO Konzerns.
Die Konsolidierungsbuchungen in der Zeile "Segmentergebnis vor Ertragsteuern" setzen sich wie folgt
zusammen:
in TEUR
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Sonstige Konsolidierungsbuchungen
Summe
2012
2011
6.168
-26.632
-220
-808
28.114
-2.037
-20.684
25.269
Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die Zwischenergebniseliminierung in den sonstigen
Vermögenswerten und im Vorratsvermögen, die auf Konzernebene vorgenommenen Zuschreibungen
im Segment ATG sowie den Ergebniseffekt aus der At Equity-Bewertung.
Die Werte in der Spalte Konsolidierung bei den Zuschreibungen resultieren aus auf Konzernebene vorgenommenen Zuschreibungen aufgrund Impairment Tests im Segment ATG.
Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Finanzerträge und -aufwendungen umfassen die Eliminierung der konzerninternen Zinsen sowie die Eliminierung einer konzerninternen Beteiligungsabschreibung in Höhe von TEUR 5.927.
Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich des Segmentvermögens setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
At Equity-Bewertung
Sonstige Konsolidierungsbuchungen
Summe
2012
2011
-111.438
-84.257
-5.000
-5.525
-108.443
-44.314
-4.129
-4.517
-206.220
-161.403
Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die auf Konzernebene vorgenommenen Saldierung
der latenten Steuern in Höhe von TEUR 5.022 (Vorjahr: TEUR 4.031) sowie die Zwischenergebniseliminierung in den sonstigen Vermögenswerten und im Vorratsvermögen.
Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Segmentschulden setzen sich zusammen aus der Eliminierung der konzerninternen Schulden sowie aus der Saldierung der latenten Steuern.
Die Umsätze nach Regionen werden nach dem Ort der Lieferung ermittelt. Im ALNO Konzern gibt es
keinen externen Kunden, mit dem 10 % oder mehr des Gesamtumsatzes erzielt wird.
2012
2011
Deutschland
318.458
326.397
Übriges Europa
107.306
105.456
20.494
20.957
446.258
452.810
Gesamtumsätze nach Regionen
in TEUR
Übriges Ausland
Summe
F-58
2012
2011
79.144
80.349
Übriges Europa
3.397
1
Übriges Ausland
1.812
0
84.353
80.350
Immaterielle Vermögenswerte,
Sachanlagen und at Equity bewertete Anteile
in TEUR
Deutschland
Summe
G.
Management der finanzwirtschaftlichen Risiken
1.
Grundsätze des Risikomanagements
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem KonzernTreasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der
darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag der aktuellen Risikoeinschätzung informiert wird. Das Treasury betrachtet das effektive Management der Marktrisiken als eine seiner Hauptaufgaben. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Gegebenheiten am Markt einschätzen zu können,
werden Simulationsrechnungen unter Verwendung verschiedener Worst-Case- und Markt-Szenarien
vorgenommen.
Der Konzern ist finanzwirtschaftlichen Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
sowie aus geplanten Transaktionen ausgesetzt. Finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssige Mittel resultieren unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Daneben zählen die Wertpapiere zu den finanziellen Vermögenswerten, die zur Absicherung der
Altersteilzeitansprüche dienen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere die Bankdarlehen, sonstige Finanzverbindlichkeiten und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hauptzweck der finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Die sich aus den finanziellen Vermögenswerten und Schulden ergebenden wesentlichen Risiken des
Konzerns umfassen Zinsänderungsrisiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken.
Das Risiko aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere (Kursrisiko) stellt aufgrund der risikoarmen Anlagestrategie kein wesentliches Risiko aus Konzernsicht dar.
2.
Währungsrisiken
Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows
von monetären Posten aufgrund von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden.
Die Währungsrisiken resultieren grundsätzlich aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten, die in einer von der funktionalen Währung der Gesellschaft abweichenden Währung
vorgenommen werden. Fremdwährungsrisiken, die die Cash Flows des Konzerns nicht beeinflussen,
z.B. aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Währung des Konzerns, werden hingegen grundsätzlich nicht näher vom KonzernTreasury betrachtet.
Zum Abschlussstichtag bestand kein wesentliches Risiko im Investitionsbereich.
Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus Darlehen in Fremdwährung, die zur
Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden.
Seit 1. August 2012 hat das Werk ALNO für Großbritannien wieder auf Doppelfaktura (Euro und lokale
Währung) umgestellt, woraus Währungsrisiken entstehen. In 2013 werden die anderen inländischen
F-59
Werke ebenso auf Doppelfaktura umstellen, und zwar für die Kunden in Großbritannien, in der Schweiz
und in den USA.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern aufgrund der
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der monetären Fremdwährungspositionen. Erfolgsneutrale Effekte auf das Eigenkapital ergeben sich keine.
2012
2011
3.
Kursentwicklung
GBP
CHF
USD
AED
+10,0
+10,0
+10,0
+10,0
%
%
%
%
-10,0
-10,0
-10,0
-10,0
%
%
%
%
Ergebnisauswirkung in TEUR
Ertrag (+) / Aufwand (-)
+486
-486
+116
-116
+76
-76
+229
-229
%
%
%
%
Ergebnisauswirkung in TEUR
Ertrag (+) / Aufwand (-)
+482
-482
+81
-81
0
0
0
0
Kursentwicklung
GBP
CHF
USD
AED
+10,0
+10,0
+10,0
+10,0
%
%
%
%
-10,0
-10,0
-10,0
-10,0
Zinsänderungsrisiken
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von
finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken.
Der Konzern unterliegt Zinsänderungsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Um die Auswirkungen von
Zinsschwankungen in diesen Regionen zu minimieren, managt die ALNO AG das Zinsrisiko für die auf
Euro lautenden Netto-Finanzverbindlichkeiten. Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nur
in untergeordnetem Umfang. Zum Bilanzstichtag bestehen keine derivativen Finanzinstrumente.
In der nachfolgenden Zinssatzsensitivitätsanalyse wurden finanzielle Verbindlichkeiten und das variabel
verzinsliche Factoringvolumen berücksichtigt. Dabei wurden nur jene finanziellen Verbindlichkeiten
einbezogen, die eine variable Verzinsung aufweisen. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme erstellt, dass die Höhe der Beträge sowie das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung gleich
bleiben.
Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um 100 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde zu einer
Verschlechterung des Ergebnisses vor Ertragsteuern um TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 1.352) führen. Bei
einer Verminderung um 100 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde sich das Ergebnis vor Ertragsteuern um
TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 1.352) erhöhen.
4.
Ausfallrisiken
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass der Vertragspartner im Bereich der finanziellen Vermögenswerte
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Im Zuge des Konzernforderungsmanagements werden für alle Geschäftspartner des ALNO Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität sowie individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Grundlage ist dabei eine festgeschriebene Limitsystematik, deren Einhaltung ständig überwacht
wird. Außerdem sichert der ALNO Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Warenkreditversicherungen ab, die im Falle eines Forderungsausfalles in der vertraglich festgelegten Höhe
den entstehenden Schaden erstatten. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über Warenkreditversicherer und über
die Delkrederehaftung der Zentralregulierer mit einer Gesamtquote von 90 % (Vorjahr: 90 %) abgesichert. Die Gesellschaften im ALNO Konzern entscheiden im Einzelfall, ob die Kreditversicherung in Anspruch genommen wird.
F-60
Der Vertrieb der von der ALNO Gruppe hergestellten Küchen erfolgt im Inland hauptsächlich über Möbelhäuser, Küchenspezialhändler sowie SB- und Mitnahmemärkte, die überwiegend in Einkaufsverbänden organisiert sind. Aufgrund dieser Marktstrukturen ist der ALNO Konzern von einer begrenzten Anzahl an Kunden abhängig. Dem Ausfallrisiko einzelner Großkunden wird jedoch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederehaftung bei Zentralregulierern begegnet.
Eine Übersicht des Ausfallrisikos für nicht im Wert geminderte finanzielle Vermögenswerte und die
Entwicklung der Einzelwertberichtigungen werden unter Punkt D.6. "Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen" dargestellt.
5.
Liquiditätsrisiken
Unter dem Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der vertragsgemäßen Begleichung seiner finanziellen Verbindlichkeiten hat.
Die ALNO AG fungiert für alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine
möglichst günstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Die dazu notwendigen Informationen werden im Rahmen einer
rollierenden Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr monatlich aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen.
Diese Finanzplanung wird durch eine tägliche Cash Flow-Entwicklungsplanung für die Inlandsgesellschaften ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig abgeglichen wird. Die Auslandsgesellschaften werden monatlich aktualisiert. Die ALNO AG überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven.
Zur Erweiterung des notwendigen Liquiditätsspielraums des ALNO Konzerns werden darüber hinaus im
Rahmen von Factoring-Verträgen Forderungen der Wellmann KG sowie von Impuls und pino abgetreten. Für die drei Gesellschaften steht ein variabel ausnutzbares Factoring-Gesamtobligo in Höhe von
TEUR 35.000 zur Verfügung. Hiervon waren im Jahresdurchschnitt TEUR 18.714 (Vorjahr:
TEUR 23.291) in Anspruch genommen.
In der nachfolgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der
finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Einbezogen wurden alle Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Der Anfang
Januar 2012 erfolgte und bereits in 2011 vertraglich fixierte Forderungsverzicht eines Großaktionärs
hinsichtlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 25 Mio. wurde in der nachstehenden Berechnung bereits berücksichtigt. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen
nicht mit in die Berechnung ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag
gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare Finanzverbindlichkeiten sind immer dem frühesten
Zeitraster zugeordnet.
Buchwert
in TEUR
fällig in
31.12.2012
2014-2017
2013
2018 ff.
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Leistungen
Gesellschafterdarlehen
Gewährleistungsverpflichtungen
F-61
3.713
1.645
2.384
0
15.233
14.108
1.846
0
118.224
118.190
34
0
365
455
0
0
0
399
0
0
Buchwert
in TEUR
fällig in
31.12.2011
2013-2016
2012
2017 ff.
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
79.757
46.673
7.548
7.726
Übrige Finanzverbindlichkeiten
29.807
30.257
0
0
86.884
86.824
60
0
365
420
0
0
0
273
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Leistungen
Gesellschafterdarlehen
Gewährleistungsverpflichtungen
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung und Liquiditätssicherung
verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses" und N. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".
6.
Sonstige Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzern erfasster
finanzieller Vermögenswerte und Schulden.
31.12.2012
in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
31.12.2011
Buchwert
Zeitwert
Buchwert
Zeitwert
Flüssige Mittel
LaR
5.402
5.402
2.243
2.243
Forderungen aus LuL
LaR
45.336
45.336
41.339
41.339
Finanzforderungen
LaR
1.057
1.057
1.319
1.319
Wertpapiere
AfS
2.456
2.456
3.163
3.163
Anteile an Beteiligungsunternehmen
AfS
139
*
5
*
FLaC
99.696
99.696
62.168
62.168
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
FLaC
18.528
18.528
24.716
24.716
Gesellschafterdarlehen
FLaC
365
365
365
365
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
FLaC
18.946
18.946
109.564
109.564
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus LuL
aggregiert nach Bewertungskategorie gemäß IAS 39
in TEUR
Loans and Receivables (LaR)
31.12.2011
31.12.2012
Buchwert
Zeitwert
Buchwert
Zeitwert
51.795
51.795
44.901
44.901
2.456
2.456
3.163
3.163
139
*
5
*
137.535
137.535
196.813
196.813
Available-for-Sale (AfS)
zum Zeitwert bewertet
zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
Financial Liabilities measured at cost (FLaC)
* Zeitwert lässt sich nicht zuverlässig ermitteln.
F-62
Die ausgewiesenen Wertpapiere sind in voller Höhe zu Marktwerten angesetzt.
Die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert,
da für sie kein aktiver Markt besteht. Der Zeitwert lässt sich auch anderweitig nicht zuverlässig ermitteln.
Die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer
kurzen Laufzeit den Zeitwerten.
Die Buchwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer
marktgerechten Verzinsung den Zeitwerten.
Die folgende Hierarchie wird verwendet, um den Zeitwert von Finanzinstrumenten zu bestimmen und
auszuweisen:



Stufe 1: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt
werden.
Stufe 2: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf beobachtbaren
Marktdaten basieren.
Stufe 3: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die im ALNO Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere in Höhe von TEUR 2.456
(Vorjahr: TEUR 3.163) fallen unter die Hierarchiestufe 1.
Für die finanziellen Vermögenswerte und Schulden ergaben sich - unterteilt in Bewertungskategorien folgende Nettogewinne und -verluste:
2012 in TEUR
Loans and Receivables
Available-for-Sale (Zeitwert)
Financial Liabilities measured at
cost
2011 in TEUR
Loans and Receivables
Available-for-Sale (Zeitwert)
Financial Liabilities measured at
cost
Zinsen
Wertminderung
Sonstige
Nettogewinne / verluste
Summe
2
-734
842
110
0
0
29
29
-9.803
0
10.504
701
Zinsen
Wertminderung
Summe
26
-1.007
Sonstige
Nettogewinne / verluste
102
0
0
30
30
-10.184
0
25.623
15.439
-879
Die Wertminderungen der "Loans and Receivables" betrifft die Zuführung zur Einzelwertberichtigung
auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Nettogewinne und -verluste enthalten
Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen und aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen, Aufwendungen aus ausgebuchten Forderungen sowie Währungskursgewinne- und verluste.
F-63
Die in der Kategorie "Available-for-Sale - bewertet zum Zeitwert" ausgewiesenen sonstigen Nettogewinne und -verluste umfassen die Erträge aus Wertpapieranlagen und die im
Eigenkapital erfassten
unrealisierten Wertveränderungen.
Unter den sonstigen Nettogewinnen und -verlusten der "Financial Liabilities measured at cost" werden
die Erträge aus ausgebuchten Verbindlichkeiten, der Aufwand aus der Stichtagsbewertung der Fremdwährungsdarlehen sowie der Ertrag aus ausgesprochenen Forderungsverzichten ausgewiesen.
H.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen zum 31. Dezember 2012 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von
TEUR 399 (Vorjahr: TEUR 273).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
2012 in TEUR
Fällig 2013
Fällig 2014 - 2017
Fällig 2018 und
später
Gesamt
3.141
6.430
1.630
11.201
12.190
28.422
9.875
50.487
499
243
91
833
Miet-, Leasing- und
Pachtverträge
gegenüber Fremden
Sonstige Verträge
gegenüber Fremden
Begonnene
Investitionsvorhaben
Lieferkontrakte
Summe
2011 in TEUR
2.700
3.900
800
7.400
18.530
38.995
12.396
69.921
Fällig 2012
Fällig 2013 - 2016
Fällig 2017 und
später
Gesamt
2.811
4.568
1.323
8.702
11.381
25.313
10.137
46.831
685
0
0
685
Miet-, Leasing- und
Pachtverträge
gegenüber Fremden
Sonstige Verträge
gegenüber Fremden
Begonnene
Investitionsvorhaben
Lieferkontrakte
Summe
2.600
6.000
800
9.400
17.477
35.881
12.260
65.618
Die Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden entfallen vor allem auf Leasing für Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Sonstigen Verträge gegenüber Fremden betreffen
Wartungs-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsverträge.
Die begonnenen Investitionsvorhaben in Höhe von TEUR 833 (Vorjahr: TEUR 685) betreffen mit TEUR
15 die immateriellen Vermögensgegenstände und mit TEUR 818 die Sachanlagen.
F-64
I.
Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehende Personen oder Unternehmen gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden können, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, bzw. die auf das berichtende Unternehmen mittelbar oder unmittelbar Beherrschung ausüben können.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Geschäftsbeziehungen:
Personengruppe
Gemeinschaftsunternehmen
Großaktionäre
Sonstige nahe stehende Unternehmen
2012
in TEUR
2011
in TEUR
2012
in TEUR
2011
in TEUR
2012
in TEUR
2011
in TEUR
75.846
84.725
0
0
24
371
3.231
3.188
0
0
1.707
116
Zinsertrag
0
0
0
0
0
0
Sonstiger Aufwand
8
3
0
0
416
3.054
Sonstiger Ertrag
0
0
0
0
0
25.000
Finanzforderungen und
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
0
0
0
249
0
0
2.841
389
0
0
8.525
29.009
70.172
24.992
0
0
53
18
6,5 % bzw.
9 % bzw.
Euribor +9%
6,5 % bzw.
9 % bzw.
Euribor +9%
0%
3%
6,5 %
p.a.
6,5 %
p.a. zzgl.
3,5 %
Risikoprämie
Geschäftsbeziehungen
Bezug von Waren und Dienstleistungen
Zinsaufwand
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
und
Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
Zinssatz
Großaktionäre, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, sind unmittelbar die Küchen Holding
GmbH, München (bis 30. Januar 2012 noch Mutterunternehmen), und die IRE Beteiligungs GmbH,
Stuttgart, bzw. Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, sowie mittelbar die RCG International Opportunities S.à r.l., Luxemburg, die Cognis S.à r.l., Luxemburg, und die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, bzw. die Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA.
Das Gemeinschaftsunternehmen betraf im Vorjahr ALNO Middle East.
Bei den sonstigen nahe stehenden Unternehmen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, handelt
es sich um die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, die Comco
Management GmbH, Stuttgart, die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz, sowie Ludmilla und Max
Müller, Magglingen, Schweiz.
Der Betrag für bezogene Waren und Leistungen bezieht sich im Wesentlichen auf den Liefervertrag der
ALNO AG mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Dieser Vertrag regelt die Belieferung des
ALNO Konzerns mit Elektrogeräten und wurde zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Der Liefervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2015 und beinhaltet einen verzinslichen Überfälligkeitsrahmen, der mit 6,5 % p.a. zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wird.
F-65
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Küchen Holding GmbH wurden von dieser für Beratungstätigkeiten insgesamt TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 300) berechnet. Zusätzlich wurden Reisekosten
eines Gesellschafters der Küchen Holding GmbH TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 3) berechnet.
Anfang Januar 2012 wurde ein Forderungsverzicht des Großaktionärs Küchen Holding GmbH in Höhe
von TEUR 25.000 ausgesprochen. Dieser wurde erfolgsneutral im kumulierten Konzernergebnis erfasst.
Von der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, wurden Reise- und Telekommunikationskosten in Höhe
von TEUR 36 in Rechnung gestellt. Die Comco Holding AG und Ludmilla und Max Müller haben außerdem Reisekosten in Höhe von TEUR 34 weiterberechnet. Die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, erhielt
für Mieten TEUR 18 und für sonstige Aufwendungen TEUR 20. Für die Gestellung von Personal erhielt
die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, TEUR 144. Die Vergütung des Verwaltungsrates der ALNO
(Schweiz) AG, Nidau, Schweiz, im Wege der Organleihe entfällt mit TEUR 164 auf die Comco Holding
AG, Nidau, Schweiz. Die Comco Management GmbH, Stuttgart, erhielt für erbrachte Beratungsleistungen Vergütungen von insgesamt TEUR 24. Die Abrechnung aller oben genannter Aufwendungen und
Dienstleistungen erfolgte zu marktüblichen Sätzen.
Die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, hat dem ALNO Konzern zum Jahresende 2011 Darlehen gewährt, die zum 31. Dezember 2012 mit TEUR 8.525 valutierten. Diese besitzen zum Bilanzstichtag eine
Laufzeit bis Ende April 2013. Hierfür wurden im Jahr 2012 Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. zuzüglich
einer einmaligen Risikoprämie von 3,5 % in Höhe von insgesamt TEUR 1.707 fällig.
Geschäftsvorfälle und Bezüge betreffend Organmitglieder sind unter Abschnitt J. aufgeführt.
J.
Aufsichtsrat und Vorstand
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Vertreter der Anteilseigner:







Henning Giesecke, Zell, (Vorsitzender)
Geschäftsführer GSW Capital Management GmbH, München
Geschäftsführer HBconbet GmbH, Zell
Dr. oec. HSG Marc Bitzer, Stevensville, USA (ab 27. November 2012)
President Whirlpool Corporation, Benton Harbor/MI, USA
Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing
Geschäftsführer der German Capital GmbH, München
Partner der Partners Group AG, Baar-Zug, Schweiz
Geschäftsführer der Partners Group (Deutschland) GmbH, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der Imacon GmbH, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der GiVermögensverwaltungs GbR, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der German Capital Partners GbR, München
Geschäftsführer und Gesellschafter der Germanincubator Erste Beteiligungs mbH, München
(bis 23. Januar 2013)
Geschäftsführer und Gesellschafter der Felicitas GmbH, München (bis 1. März 2013)
Anton Walther, Sulzbach/Taunus
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Ruth Falise-Grauer, Genthod, Schweiz
Selbstständige Industrie- und Interiordesignerin
Norbert J. Orth, Monaco, Monaco
Investor
Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien (bis 2. November 2012)
Vice President Strategic Business Initiatives Whirlpool Europe s.r.l., Comerio, Italien
Geschäftsführer der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart (bis 20. Juni 2012)
Geschäftsführer Whirlpool Austria GmbH, Wiener Neudorf, Österreich
F-66
Geschäftsführer der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart (bis 4. Juli 2012)
Vertreter der Arbeitnehmer:



Rudolf Wisser, Meßkirch (Stellvertretender Vorsitzender)
Freigestellter Betriebsrat der ALNO AG, Pfullendorf
Jörg Kespohl, Löhne
Kaufmännischer Angestellter bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger
Gerhard Meyer, Brilon
Betriebsrat bei der Impuls Küchen GmbH, Brilon
Weitere Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne
des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind:





Henning Giesecke, Zell
Aufsichtsratsmitglied Rothenberger AG, Kelkheim
Aufsichtsratsvorsitzender Endurance Capital AG, München (ab 23. Januar 2013
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Verwaltungsratsmitglied Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Valovis Bank, Essen (ab 21. Januar 2013 stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender)
Aufsichtsratsmitglied Maillefer International Oy, Helsinki, Finnland
Aufsichtsratsmitglied Maillefer SA Ecublens, Schweiz
Aufsichtsratsmitglied Maillefer Extrusion Oy, Helsinki, Finnland
Dr. oec. HSG Marc Bitzer, Stevensville, USA
Verwaltungsrat Simex Trading AG, Appenzell, Schweiz
Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing
Präsident des Verwaltungsrats bei der Caldergroup Swiss AG, St. Gallen, Schweiz
Director bei der Calder Finco UK Ltd, Chester, Großbritannien
Chairman of the Shareholder Commitee, Milano Investments S.à r.L., Esch-sur-Alzette,
Luxemburg
Mitglied des Verwaltungsrats bei der Leclanché S.A., Yverdon-les-Bains, Schweiz (bis 16. April
2012)
Vorsitzender des Beirats der Küchen Holding GmbH, München
Member - Board of Directors, Calder Group Limited, Chester, Großbritannien
Norbert J. Orth, Monaco, Monaco
Member - Board of Directors Frieden Ltd, Thun, Schweiz
Vice President Smaragd AG, Thun, Schweiz
Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien
Aufsichtsratsmitglied Gedelegeerd Bestuurder Whirlpool Benelux N.V., Strombeek-Bever, Belgien
Aufsichtsratsmtglied Bestuurder Whirlpool Nederland B.V., Breda, Niederlande
Mitglied des Verwaltungsrats Bauknecht AG Schweiz, Lenzburg, Schweiz
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2012 Bezüge in
Höhe von TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 230).
Für Beratungstätigkeiten wurden an Mitglieder des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Honorare gezahlt. Zum 31. Dezember 2012 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats 325.333 (Vorjahr: 106.666)
Stückaktien.
Vorstandsmitglieder sind:

Max Müller, Magglingen/Schweiz (CEO)
F-67




Ipek Demirtas, Überlingen (CFO)
Elmar Duffner, Konstanz (COO)
Ralph Bestgen, Hagen (CSO) (ab 1. Februar 2013)
Christoph Fughe, Bad Salzuflen (Vorstand Vertrieb Inland) (bis 29. Februar 2012)
Weitere Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind:



Max Müller, Magglingen/Schweiz
Verwaltungsratspräsident der ALNO (Schweiz) AG, Nidau, Schweiz
Direktor der ALNO UK Ltd. Dewsbury, Großbritannien
Direktor der ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE
Verwaltungsratspräsident der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz
Verwaltungsrat der Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz
Direktor der Comco Fashion Ltd., Hongkong, Volksrepublik China
Verwaltungsratspräsident der Starlet Investment AG, Nidau, Schweiz
Verwaltungsrat der Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz
Direktor der East West Finance Ltd., Jersey, Channel Islands
Verwaltungsratspräsident der Schaerer Mayfield Holding AG, Nidau, Schweiz
Verwaltungsrat der Renishaw Mayfield AG, Nyon, Schweiz
Verwaltungsratspräsident der Smaragd Holding AG, Thun, Schweiz
Verwaltungsrat der Frieden Creative Design AG, Thun, Schweiz
Administrator der La Boutique Suisse Distribution S.r.l., Bukarest, Rumänien
Administrator der Helvetansa S.r.l., Bukarest, Rumänien
Elmar Duffner, Konstanz
Wirtschaftsbeirat Messe Köln, Köln (ratgebend)
Präsident des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e. V., Bad Honnef (Ehrenamt)
Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e. V., Mannheim
(Ehrenamt)
Vorsitzender der Verbände der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung WestfalenLippe e. V., Herford
Ralph Bestgen, Hagen
Beiratsmitglied Severin Elektrogeräte GmbH, Sundern
Zum Bilanzstichtag wurden von den aktiven Mitgliedern des Vorstands 3.730.050 (Vorjahr: 545.507)
Stückaktien gehalten.
Vergütungsbericht
Zuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des Vorstands
Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der ALNO AG erfolgt durch den
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem regelmäßig über die Struktur des Vergütungssystems für
den Vorstand und überprüft diese.
Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem
Tätigkeits- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität
die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und
unmittelbar zu berücksichtigen.
Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung mit mittel- und langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit
und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden diese Struktur, die einzelnen
Komponenten und die Gesamtvergütung jedes Jahr überprüft.
F-68
Die Vergütung des Vorstands setzte sich für das Jahr 2012 damit aus den im Folgenden detailliert dargestellten Komponenten zusammen.
Die fixe Grundvergütung inklusive Sachbezügen, ausbezahlt in zwölf Monatsraten, orientiert sich am
Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Die variable Vergütung, dessen Grundlage die mittel- und langfristige Wertentwicklung des Unternehmens ist, basiert grundsätzlich auf dem Konzernumsatz, dem operativen Konzern EBITDA und dem
Konzerndeckungsbeitrag sowie auf individuellen Zielvereinbarungen. Die Auszahlung der variablen
Vergütung erfolgt in gleich hohen Tranchen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils nach Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung.
Höhe der Vorstandsvergütung im Jahr 2012
Die folgenden Angaben beinhalten Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der ALNO AG
im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten
Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere beinhalten im Wesentlichen die Gestellung von Dienstfahrzeugen.
Im Jahr 2012 sind insgesamt TEUR 1.642 (Vorjahr: TEUR 1.822) als Aufwendungen erfasst. Davon
entfallen TEUR 1.102 (Vorjahr: TEUR 1.163) auf fixe, d.h. erfolgsunabhängige, und TEUR 540 (Vorjahr: TEUR 659) auf variable erfolgsbezogene Vergütungskomponenten mit mittelfristiger Anreizwirkung.
Von den Gesamtaufwendungen des Jahres 2012 entfallen auf Herrn Müller TEUR 774 (Vorjahr:
TEUR 309), davon TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 309) fixe Vergütungskomponenten sowie TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 0) variable Vergütungskomponenten. Auf Frau Demirtas entfallen TEUR 376 (Vorjahr:
TEUR 115), davon TEUR 255 (Vorjahr: TEUR 115) fixe Vergütungskomponenten und TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 0) variable Vergütungskomponenten. Auf Herrn Duffner entfallen TEUR 450 (Vorjahr:
TEUR 85), davon TEUR 385 (Vorjahr: TEUR 64) fixe Vergütungskomponenten und TEUR 65 (Vorjahr:
TEUR 21) variable Vergütungskomponenten. Auf Herrn Fughe entfallen bis zu seinem Ausscheiden per
29. Februar 2012 TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 157) an fixer Vergütung.
Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit
Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses wurde für Herrn Christoph Fughe für 2012 vereinbart. Der Dienstvertrag mit Herrn Fughe
wurde zum 31. Mai 2012 vorzeitig aufgelöst und als Ersatz für alle Einnahmen, die bei Fortbestand des
Vertrages vergütet worden wären, eine Abfindung in Höhe von TEUR 260 gezahlt. Herr Fughe war nach
seinem Ausscheiden aus dem Vorstand bis zum 31. Mai 2012 weiterhin beratend für die ALNO AG tätig
und stand dem Unternehmen für Sonderaufgaben zur Verfügung. In dieser Zeit erhielt er eine Vergütung in Höhe von TEUR 62.
Aufgrund des andauernden Rechtsstreits mit Herrn Deisel bezüglich seiner Kündigung wurde im Jahr
2011 für alle zu erwartenden Ansprüche (ausstehendes Gehalt, Tantieme, Abfindung etc.) eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.600 gemäß dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Düsseldorf gebildet. Gemäß dem Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2012 wurden an Herrn
Deisel im Jahr 2012 insgesamt TEUR 395 ausbezahlt, die erfolgsneutral als Verbrauch der Rückstellung
gebucht worden sind. Die verbleibende Rückstellung in Höhe von TEUR 1.205 wurde aufgrund der positiven Beurteilung des andauernden Rechtsstreits zum 31. Dezember 2012 erfolgswirksam aufgelöst.
An Herrn Jörg Artmann wurden in 2012 bis zum Vertragsende (31. Mai 2012) eine fixe Vergütung in
Höhe von TEUR 112, der anteilige RE-IPO-Bonus von TEUR 98 sowie die anteilige Tantieme für 2011
und 2012 von TEUR 49 ausbezahlt. Diese Beträge wurden erfolgsneutral als Verbrauch der in Vorjahren bereits gebildeten Rückstellung verbraucht.
Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen
Die im Geschäftsjahr an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen gewährten Bezüge belaufen sich auf TEUR 551 (Vorjahr: TEUR 527). Die Höhe der Rückstellungen für
F-69
Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen in
2012 beträgt insgesamt TEUR 8.892 (Vorjahr 7.858).
Altersvorsorge
Für Herrn Deisel war seit Oktober 2010 für die Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zum 30. September
2011 eine beitragsorientierte Ruhegeldregelung und Hinterbliebenenversorgung für den Eintritt des
Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren, Invalidität oder Tod) vereinbart worden.
In diese wurden für das Geschäftsjahr 2012 keine weiteren Beiträge (Vorjahr: TEUR 300) eingezahlt.
Eine Verfügung über das Versorgungskonto ist vor Eintritt des Versorgungsfalls grundsätzlich nicht
möglich. Im Übrigen bestehen keine Verpflichtungen aus Pensionszusagen oder ähnlichen Regelungen
zur Altersvorsorge an die im Jahr 2012 aktiven Vorstandsmitglieder.
K.
Unternehmen, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB Gebrauch
machen
Die Tochterunternehmen Impuls Küchen GmbH, Brilon, pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf, ALNO International GmbH, Pfullendorf, die Gustav
Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, sowie die Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH
& Co. KG, Enger, nehmen die Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB in Anspruch.
Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
L.
Anteilsbesitz
Name und Sitz
Anteil am
Kapital
in %
Anteile an Tochterunternehmen:
ALNO Inland
Impuls Küchen GmbH, Brilon
100
pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt)
100
Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf
100
Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger
100
Casawell Service GmbH, Enger
100
ALNO Trading GmbH, Enger
100
Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger
100
Wellmann Bauteile GmbH, Enger
100
ALNO International GmbH, Pfullendorf
100
logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf
100
logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon
100
logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig (Anhalt)
100
tielsa GmbH, Pfullendorf
100
1)
ALNO Ausland
ALNO (Schweiz) AG, Nidau/Schweiz
100
ALNO U.K. Ltd., Dewsbury/Großbritannien
100
Built-In Living Limited, Sevenoaks/Großbritannien
100
Built-In Kitchens Limited, Sevenoaks/Großbritannien
100
ALNO USA Corporation, New York/USA
100
1)
100
ALNO Manhattan LLC, New York/USA
ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE
85
F-70
A’Flair Habitat, Haguenau/Frankreich
1)
100
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen:
mkc Mega Küchencenter Rothrist AG, Rothrist/Schweiz
50
1)
Sonstige Beteiligungen:
ALNO China Holding Limited, Hongkong/China
1)
45
1) Gesellschaft wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen
M.
Honorare der Konzern-Abschlussprüfer
Die durch den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses angefallenen Aufwendungen für Honorare gliedern sich wie folgt auf:
2012
2011
Abschlussprüfung
407
338
Andere Bestätigungsleistungen
368
97
Steuerberatungsleistungen
166
79
5
4
946
518
in TEUR
Sonstige Leistungen
Summe
Der Posten Abschlussprüfung umfasst die Honorare für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 und für die Prüfung
des Abhängigkeitsberichts gemäß § 313 AktG für den Zeitraum 1. bis 30. Januar 2012 mit insgesamt
TEUR 385 sowie Nachbelastungen für die Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der
ALNO AG zum 31. Dezember 2011 in Höhe von TEUR 22.
Die "anderen Bestätigungsleistungen" enthalten in 2012 im Wesentlichen die Aufwendungen für die
Erstellung eines Comfort Letters im Rahmen der im November 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung.
Im Vorjahr enthielten die "anderen Bestätigungsleistungen" die Aufwendungen für die Erstellung eines
Comfort Letters im Rahmen der im Herbst 2010 geplanten, aber schlussendlich in das Jahr 2011 verschobenen Kapitalerhöhung.
In den Steuerberatungsleistungen sind die Kosten für laufende Steuerberatung enthalten.
Die "sonstigen Leistungen" umfassen notwendige Beratungsleistungen für Zertifizierungen.
N.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nachtragsbericht
Veränderungen im Vorstand
Ralph Bestgen wurde am 13. Januar 2013 mit Wirkung zum 1. Februar 2013 zum Vorstandsmitglied
bestellt, er wird den Unternehmensbereich Vertrieb verantworten. Herr Bestgen war langjähriges Mitglied der Geschäftsleitung der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, zuletzt als Vorsitzender der
Geschäftsführung.
Manfred Scholz wurde mit Beschluss vom 21. Februar bzw. 10. April 2013 mit Wirkung zum 29. April
2013 zum Vorstandsmitglied bestellt, er wird die Unternehmensbereiche Produktion, Einkauf und Logistik verantworten. Herr Scholz verfügt über langjährige internationale Management-Erfahrung sowie
F-71
umfassendes Knowhow in schlanker Unternehmensführung und Verbesserung von Supply-ChainProzessen. Seit 2000 arbeitete er bei der amerikanischen Steelcase Gruppe in Rosenheim, zuletzt als
Vice President Operations EMEA.
Somit besteht der Vorstand der ALNO AG derzeit aus Max Müller (Vorstandsvorsitzender), Ipek Demirtas (CFO), Elmar Duffner (COO) und Ralph Bestgen (CSO) und ab 29. April aus Manfred Scholz (COO).
Einigung mit IG Metall am Standort Enger
Die ALNO AG hat mit der IG Metall eine Einigung zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze am
westfälischen Standort Enger der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG erzielt. Die Maßnahmen schließen
die sanierungsbedingten Personalmaßnahmen der ALNO Gruppe ab. Die erzielte Einigung umfasst einen Haustarifvertrag, einen Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Gründung einer Transfergesellschaft. Die Bezirksleitungen der IG Metall Baden-Württemberg und IG Metall Nordrhein-Westfalen
hatten sich bereits im Juli 2012 dazu bereit erklärt, als Teil des Finanzierungs- und Kapitalkonzeptes
einen Sanierungsbeitrag zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze zu leisten.
Ausbau Präsenz in USA
Die ALNO AG verstärkt die Präsenz auf dem US-amerikanischen Markt und eröffnet im Mai 2013 einen
Showroom in Miami, Florida, USA. ALNO ist in den USA seit Anfang 2012 mit einem eigenen Tochterunternehmen sowie einem eigenen Küchenstudio in New York vertreten.
Auszeichnungen
Die ALNOSTAR CERA wurde mit dem weltweit renommierten "Interior Innovation Award – Selection
2013" vom Rat für Formgebung/German Design Council für ihre besondere Designqualität ausgezeichnet. Innovative Ideen und besonderes Design belohnt der Rat für Formgebung/German Design Council
mit dem "Interior Innovation Award". Die Innovationskraft der VINTUCINA ALNOSPLIT / ALNOVETRINA
wurde in der Kategorie "Winner 2013" prämiert.
Die Impuls Küchen GmbH, Brilon, wurde von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis
mit dem Zertifikat "Familienfreundliches Unternehmen" ausgezeichnet. Die Wirtschaftsförderer würdigten mit dieser Auszeichnung die vielfältigen Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit am Firmenstandort
des Küchenherstellers in Brilon.
Die ALNO AG gehört zu Deutschlands 15 besten Arbeitgebern im Bereich Gebrauchsgüter. Unter den
Küchenmöbelherstellern ist ALNO sogar unangefochten die Nummer eins. Zu diesem Ergebnis kommt
die unabhängige Studie 'Beste Arbeitgeber' des Nachrichtenmagazins FOCUS in Zusammenarbeit mit
dem Karrierenetzwerk XING. Für diese kürzlich veröffentlichte Studie wurden rund 13.000 Mitarbeiter
aus insgesamt 17 verschiedenen Branchen befragt. Sie wurden gebeten, Kategorien wie Entwicklungsmöglichkeiten, Gehalt, Arbeitsplatz und Arbeitszeit zu bewerten. Die Umfrage berücksichtigte
Arbeitnehmer aller Altersgruppen, Branchen und Karrierestufen.
Kapital- und Finanzierungskonzept 2013
Anleiheemission
Der Vorstand der ALNO AG hat zur Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung beschlossen,
eine sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt zu begeben. Das
Volumen der Anleihe beträgt bis zu EUR 45 Mio. Die Laufzeit der Anleihe soll fünf Jahre betragen. Der
Mittelzufluss ist bis Ende Mai 2013 geplant.
Nach ersten Gesprächen mit potentiellen Investoren ist der Vorstand der Auffassung, dass die Anleihe
vollständig platziert werden kann. Der Emissionserlös dient unter anderem dazu, die geplante Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland, umzusetzen. Neben einem organischen Wachstum sind selektive Unternehmenszukäufe im In- und Ausland geplant. Weiter dient der Emissionserlös der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen in das Sachanlage- sowie Umlaufvermögen sowie der Reduzierung von überfälligen Lieferantenverbindlichkeiten.
F-72
Stillhaltevereinbarung der Comco Holding AG
Mit Vertrag vom 21. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Comco Holding AG,
Nidau/Schweiz, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und überfälligen Forderungen
gegen die ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. bis zum 30. April 2013 zugesagt. Im 1. Quartal
2013 gewährte die Comco Holding AG der ALNO AG vier weitere Darlehen zur Liquiditätssicherung in
einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. mit einer festen Laufzeit bis zum 30. April 2013 und einer Verzinsung von 6,5% p.a. Die Comco Holding AG hatte somit zum 31. März 2013 gegenüber der ALNO Gruppe Forderungen aus gewährten Darlehen und aus gestundeten Forderungen in Höhe von insgesamt
EUR 13,3 Mio.
Die Forderungen der Comco Holding AG wurden mit dem unten erläuterten Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 neu geregelt.
Stillhaltevereinbarung der Bauknecht Hausgeräte GmbH
Mit Vertrag vom 18. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und fälligen Forderungen aus
dem Liefervertrag gegen die ALNO Gruppe zugesagt. Der Gesamthöchstbetrag der von dieser Stillhaltevereinbarung umfassten Forderungen betrug zum 28. Februar 2013 EUR 40,8 Mio. und reduzierte
sich danach sukzessive auf EUR 37,8 Mio. zum 1. März 2013 bzw. auf EUR 32,8 Mio. zum 1. April
2013. Nachträglich wurde eine Stundung der offenen fälligen Forderungen in Höhe von EUR 32,8 Mio.
bis zum 30. April 2013 vereinbart.
Diese Stillhaltevereinbarung wurde durch den folgenden Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 ersetzt.
Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen
Mit diesem Vertrag vom 11. April 2013 haben die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart und die
Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, mit der ALNO Gruppe folgende Vereinbarungen getroffen:
(1) Die Bauknecht Hausgeräte GmbH gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 30,0 Mio.
Die Gewährung des Darlehens erfolgt durch die Umschuldung bestehender, überfälliger Verbindlichkeiten der ALNO Gruppe aus Lieferungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH. Dieses Darlehen hat eine
feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und wird mit 6,5% p.a. verzinst. Ein Teil des Darlehens in Höhe
von EUR 10,0 Mio. wird am 30. September 2014 zur Rückzahlung fällig. Das Recht zur ordentlichen
Kündigung dieses Darlehens ist ausgeschlossen. Allerdings kann die Bauknecht Hausgeräte GmbH das
Darlehen vorzeitig kündigen, wenn der Liefervertrag mit der ALNO Gruppe aus wichtigem Grund gekündigt wird oder wenn die ALNO AG nicht in der Lage sein sollte, Bruttoerlöse aus der Anleiheemission in Höhe von mindestens EUR 40,0 Mio. bis zum 30. Mai 2013 zu erlösen.
Ferner wird die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO AG eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR
10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 einräumen. In diesem Zuge vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag mit Bauknecht rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf
eine marktübliche Dauer von 60 Tagen.
(2) Die Comco Holding AG gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 3,7 Mio.und der Wellmann KG ein Darlehen in Höhe von EUR 4,8 Mio. Damit lösen diese neuen Darlehen die bestehenden
Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG und die Wellmann KG ab. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 11. April 2014 gewährt und mit 6,5% p.a. verzinst. Das
Recht der Comco Holding AG zur ordentlichen Kündigung dieser Darlehen ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus wurden die festen Laufzeiten der im 1. Quartal 2013 von der Comco Holding an die
ALNO AG gewährten Darlehen in einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. verlängert. Die Darlehen können
mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2013 gekündigt
werden.
F-73
Factoringvereinbarung ALNO UK
Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surrey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen
bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt.
Weitere Finanzierungsmaßnahmen
Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Der Vorstand geht davon aus, dass nach Umsetzung der oben beschriebenen Anleiheemission mit einem Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. bis Ende Mai 2013 mit bisher nicht finanzierenden Banken neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. vereinbart werden können.
Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring
einbezogenen Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden.
Umsatz- und Auftragsentwicklung erstes Quartal 2013
Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand
im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht.
Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft
rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine
Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen.
Unternehmensfortführung
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab,
dass das oben beschriebene Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe
im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR
15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt
von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant
zutreffen.
O.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex" und § 161 AktG am 2. Oktober 2012 überprüft und neu abgegeben. Die Erklärung wird den Aktionären dauerhaft auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich
gemacht und ist im Lage- und Konzernlagebericht der ALNO AG für das Geschäftsjahr 2012 abgedruckt.
Über die Corporate Governance des ALNO Konzerns berichten Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG
gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012. Die Erläuterung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand erfolgt unter dem Abschnitt J. "Aufsichtsrat und Vorstand".
P.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären zustehenden Konzernjahresergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus
sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr eingetreten.
F-74
in TEUR
Konzern-Periodenergebnis
Nicht beherrschende Anteile
Aktienanzahl in Tsd. (gewichteter Durchschnitt)
Ergebnis in EUR / Aktie
Pfullendorf, den 15. April 2013
ALNO Aktiengesellschaft
Der Vorstand
F-75
2012
2011
-1.420
-25.561
0
0
30.904
24.617
-0,05
-1,04
Wiedergabe der im nachfolgenden Bestätigungsvermerk in Bezug genommenen Angaben aus dem
Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr:
"Nachtragsbericht
Kapital- und Finanzierungskonzept 2013
Anleiheemission
Der Vorstand der ALNO AG hat zur Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung beschlossen,
eine sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt zu begeben. Das
Volumen der Anleihe beträgt bis zu EUR 45 Mio. Die Laufzeit der Anleihe soll fünf Jahre betragen. Der
Mittelzufluss ist bis Ende Mai 2013 geplant.
Nach ersten Gesprächen mit potentiellen Investoren ist der Vorstand der Auffassung, dass die Anleihe
vollständig platziert werden kann. Der Emissionserlös dient unter anderem dazu, die geplante Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland, umzusetzen. Neben einem organischen Wachstum sind selektive Unternehmenszukäufe im In- und Ausland geplant. Weiter dient der Emissionserlös der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen in das Sachanlage- sowie Umlaufvermögen sowie der Reduzierung von überfälligen Lieferantenverbindlichkeiten.
Stillhaltevereinbarung der Comco Holding AG
Mit Vertrag vom 21. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Comco Holding AG,
Nidau/Schweiz, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und überfälligen Forderungen
gegen die ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. bis zum 30. April 2013 zugesagt. Im 1. Quartal
2013 gewährte die Comco Holding AG der ALNO AG vier weitere Darlehen zur Liquiditätssicherung in
einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. mit einer festen Laufzeit bis zum 30. April 2013 und einer Verzinsung von 6,5% p.a. Die Comco Holding AG hatte somit zum 31. März 2013 gegenüber der ALNO Gruppe Forderungen aus gewährten Darlehen und aus gestundeten Forderungen in Höhe von insgesamt
EUR 13,3 Mio.
Die Forderungen der Comco Holding AG wurden mit dem unten erläuterten Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 neu geregelt.
Stillhaltevereinbarung der Bauknecht Hausgeräte GmbH
Mit Vertrag vom 18. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und fälligen Forderungen aus
dem Liefervertrag gegen die ALNO Gruppe zugesagt. Der Gesamthöchstbetrag der von dieser Stillhaltevereinbarung umfassten Forderungen betrug zum 28. Februar 2013 EUR 40,8 Mio. und reduzierte
sich danach sukzessive auf EUR 37,8 Mio. zum 1. März 2013 bzw. auf EUR 32,8 Mio. zum 1. April
2013. Nachträglich wurde eine Stundung der offenen fälligen Forderungen in Höhe von EUR 32,8 Mio.
bis zum 30. April 2013 vereinbart.
Diese Stillhaltevereinbarung wurde durch den folgenden Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 ersetzt.
Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen
Mit diesem Vertrag vom 11. April 2013 haben die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart und die
Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, mit der ALNO Gruppe folgende Vereinbarungen getroffen:
(1) Die Bauknecht Hausgeräte GmbH gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 30,0 Mio.
Die Gewährung des Darlehens erfolgt durch die Umschuldung bestehender, überfälliger Verbindlichkeiten der ALNO Gruppe aus Lieferungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH. Dieses Darlehen hat eine
feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und wird mit 6,5% p.a. verzinst. Ein Teil des Darlehens in Höhe
von EUR 10,0 Mio. wird am 30. September 2014 zur Rückzahlung fällig. Das Recht zur ordentlichen
Kündigung dieses Darlehens ist ausgeschlossen. Allerdings kann die Bauknecht Hausgeräte GmbH das
Darlehen vorzeitig kündigen, wenn der Liefervertrag mit der ALNO Gruppe aus wichtigem Grund geF-76
kündigt wird oder wenn die ALNO AG nicht in der Lage sein sollte, Bruttoerlöse aus der Anleiheemission in Höhe von mindestens EUR 40,0 Mio. bis zum 30. Mai 2013 zu erlösen.
Ferner wird die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO AG eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR
10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 einräumen. In diesem Zuge vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag mit Bauknecht rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf
eine marktübliche Dauer von 60 Tagen.
(2) Die Comco Holding AG gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 3,7 Mio. und der
Wellmann KG ein Darlehen in Höhe von EUR 4,8 Mio. Damit lösen diese neuen Darlehen die bestehenden Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG und die Wellmann KG ab. Die Darlehen
werden mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 11. April 2014 gewährt und mit 6,5% p.a. verzinst.
Das Recht der Comco Holding AG zur ordentlichen Kündigung dieser Darlehen ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus wurden die festen Laufzeiten der im 1. Quartal 2013 von der Comco Holding an die
ALNO AG gewährten Darlehen in einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. verlängert. Die Darlehen können
mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2013 gekündigt
werden.
Factoringvereinbarung ALNO UK
Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surrey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen
bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt.
Weitere Finanzierungsmaßnahmen
Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Der Vorstand geht davon aus, dass nach Umsetzung der oben beschriebenen Anleiheemission mit einem Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. bis Ende Mai 2013 mit bisher nicht finanzierenden Banken neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. vereinbart werden können.
Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring
einbezogenen Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden.
Umsatz- und Auftragsentwicklung erstes Quartal 2013
Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand
im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht.
Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft
rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine
Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen.
Unternehmensfortführung
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab,
dass das oben beschriebene Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe
im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR
15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt
von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant
zutreffen."
F-77
"RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Finanzrisiken
Überwachung der Liquiditätsreserven
Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken verfügt der ALNO Konzern über Planungs- und Steuerungsinstrumente, die Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennen. Im Wesentlichen fungiert die ALNO AG für
alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst günstige und stets
ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Das
dazu notwendige Informationspotenzial wird im Rahmen einer rollierenden Finanzplanung monatlich
aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr wird durch eine tägliche Cash-Flow-Entwicklungsplanung ergänzt, die mit den
tatsächlichen Zahlungsströmen ständig verglichen wird. Die ALNO Gruppe überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven.
Durch den im Inland durchgeführten konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling
erfolgt eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens mit positiver Auswirkung auf das Finanzergebnis. Der interne Finanzausgleich ermöglicht die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner
Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung anderer Konzerngesellschaften. Ab November 2009
wurde das konzerninterne Cash-Pooling eingeschränkt.
Absicherung der Liquidität 2013 und 2014
Die ALNO Gruppe agiert momentan überwiegend nur noch auf Guthabenbasis mit Kreditinstituten. Die
noch bestehenden Kreditrahmenverträge der ALNO Gruppe mit den Banken können unter anderem
fristlos gekündigt werden, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
der ALNO Gruppe oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch
die Rückzahlung der Darlehen gefährdet ist. Sollten die noch bestehenden Kreditlinien fällig gestellt
oder außerordentlich gekündigt und zur Rückzahlung fällig gestellt werden, wäre die ALNO Gruppe auf
zusätzliches Kapital in Form von Fremd- oder Eigenkapital angewiesen.
Ein wesentlicher Fokus des Vorstandes der ALNO AG liegt weiterhin auf der Absicherung der kurz- und
mittelfristigen Liquiditätssituation im Konzern. Für die Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wurde im Frühjahr 2013 vom Vorstand der ALNO AG ein neues Kapital- und Finanzierungskonzept 2013 erarbeitet. Wesentliche Eckpfeiler dieses Konzepts sind vor allem die am 11. April 2013 unterschriebenen Stillhalte- und Darlehensvereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und der Comco Holding AG, Nidau/Schweiz. Darüber hinaus hat der Vorstand der ALNO AG die
Begebung einer sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt mit
einem Volumen von bis EUR 45 Mio. beschlossen. Bezüglich der wesentlichen Inhalte des Konzeptes
sowie der Risiken für die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht (Abschnitte "Kapital- und Finanzierungskonzept 2013" und "Unternehmensfortführung").
Des Weiteren nutzt die ALNO Gruppe Factoring in erheblichem Umfang als Finanzierungsquelle. Die
Bereitstellung der Finanzierung durch das Factorunternehmen setzt das Bestehen von entsprechenden
Forderungen voraus. Sollte die ALNO Gruppe aufgrund von Änderungen der von ihr genutzten Factoringverträge Forderungen kurzfristiger als erwartet erfüllen müssen, würde die Liquidität der ALNO
Gruppe erheblich belastet."
F-78
Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den auf der Grundlage der International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss
und den auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der ALNO Aktiengesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr als Ganzes und nicht allein auf
den in diesem Prospekt auf den vorhergehenden Seiten abgebildeten Konzernabschluss und abgebildeten einzelnen Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde.
Bestätigungsvermerk
Wir haben den von der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in
der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1
HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der
mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass das im Konzernlagebericht erläuterte Kapital- und
Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0
Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des
Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant
vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen."
F-79
Ravensburg, 15. April 2013
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nover
Prüsse
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
F-80
(Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.)
F-81
Geprüfter Konzernabschluss (IFRS)
der ALNO AG zum 31. Dezember 2011
F-82
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
F-83
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
F-84
Konzernbilanz
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
zum 31. Dezember 2011
F-85
Konzern-Kapitalflussrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
F-86
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011
F-87
Konzernanhang
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf,
für das Geschäftsjahr 2011
A.
Gegenstand des Unternehmens
Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (im Folgenden kurz: "ALNO AG" genannt), eine börsennotierte
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz: "ALNO
Konzern" genannt), produzieren und vertreiben überwiegend unter den Markennamen ALNO, IMPULS,
PINO und WELLMANN Einbauküchen für den Weltmarkt. Hinsichtlich der Konzernstruktur und der
Hauptaktivitäten des ALNO Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lage- und Konzernlagebericht. Der Konzern hat seinen Sitz in der Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf, Deutschland. Das oberste Mutterunternehmen der ALNO AG ist die Milano Investments S.à r.l., Esch-surAlzette, Luxemburg.
B.
Rechnungslegungsmethoden
1.
Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss 2011 der ALNO AG steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen
Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Board (IASB), London,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften.
Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der ALNO AG zusammengefasst wird, sind am 6. Juni 2012 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben
worden.
Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung auf Basis der fortgeführten historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der finanziellen Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Für die Gliederung der Bilanz
wurde eine Klassifizierung nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden vorgenommen. Als langfristige Vermögenswerte bzw. langfristige Schulden werden Positionen ausgewiesen, die
nicht innerhalb eines Jahres fällig sind. Weiterhin werden latente Steuern jeweils als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Oberstes Ziel des Vorstands und sämtlicher Unternehmenseinheiten ist es, die Gesellschaft wieder
finanziell gesund, wettbewerbsfähig und nachhaltig profitabel zu machen.
Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") wurde Anfang 2010 beauftragt, für die ALNO Gruppe ein Sanierungsgutachten gem. der Stellungnahme IDW S6 des Instituts der
Wirtschaftsprüfer zu erstellen. In ihrem Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 bescheinigte PwC
dem ALNO Konzern eine positive Fortführungsprognose, solange die Finanzierung entsprechend der
Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 sichergestellt ist, und die Umsetzung der anstehenden
Maßnahmen innerhalb der Unternehmensplanung erfolgt.
Im Frühjahr 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO
Gruppe vorzunehmen. In ihrem aktualisierten Sanierungsgutachten vom 13. Mai 2011 kam PwC zu
dem Ergebnis, dass der ALNO Konzern aus damaliger Sicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin durchfinanziert ist und sich keine Veränderung in Bezug auf die Sanierungsaussage, wie im Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 dargelegt, ergibt. Allerdings wies PwC darauf hin, dass sich die
Sanierung der ALNO Gruppe länger als im letzten Jahr geplant hinziehen wird.
F-88
Im November 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO
Gruppe vorzunehmen. Aufgrund des sich noch in Konzeptionierung befindenden operativen und finanziellen Restrukturierungskonzepts konnte PwC mit Entwurf vom 9. März 2012 noch keine Aussage zur
Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit der ALNO Gruppe machen.
Aufgrund dessen wurde PwC Ende April 2012 beauftragt, auf Grundlage des oben genannten Auftrags,
im Anschluss an eine bereits durchgeführte Analyse der kurzfristigen Liquiditätsplanung bis Mitte Juli
2012 eine Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 vorzunehmen.
Mitte Mai 2012 ist es dem Vorstand gelungen, auf Basis seines operativen und finanziellen Kapital- und
Finanzierungskonzepts (siehe Abschnitt "N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag") schriftliche, unverbindliche Absichtserklärungen mit Liquiditäts- und Finanzierungbeiträgen von bis zu EUR 106 Mio. zu
erhalten. Ein wesentlicher Teil dieser Beiträge wird zur Rückführung von Bankverbindlichkeiten in Höhe
von EUR 55 Mio. bis EUR 60 Mio. verwendet. Ziel der Rückführung ist die Freisetzung signifikanter
Sicherheiten, die im Wesentlichen an die Gesellschaft zur Realisierung weiterer Fremdfinanzierungsopportunitäten zurückfallen. Darüber hinaus werden weitere Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 14
Mio. bis September 2013 gestundet. Alle genannten Liquiditäts- und Finanzierungsbeiträge stehen
unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere unter der Bedingung des Abschlusses
einer Sanierungsvereinbarung III, mit der die Großaktionäre, Lieferanten, Banken und weitere Investoren verpflichtet werden, entsprechende finanzielle Beiträge zu leisten.
Ferner erfordert das Kapital- und Finanzierungskonzept, dass die Warenkreditversicherer und Lieferanten ihre Zahlungskonditionen nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau
verändern. Lokale Finanzierungslinien müssen entsprechend der Planung aufrechterhalten werden. Der
bestehende Factoringrahmen und die restlichen, unwesentlichen Kreditlinien müssen weiterhin aufrecht erhalten werden.
Der Abschluss dieser Sanierungsvereinbarung III ist für Mitte Juli 2012 vorgesehen. Wesentliche Teile
dieser Vereinbarung sind noch im Juli 2012 verbindlich zu leisten. Weitere Beiträge sind auf der für
August 2012 vorgesehenen Hauptversammlung zu beschließen. Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität der einzelnen Finanzierungs-beiträge sowie zeitlicher Restriktionen bestehen
für die Umsetzung der Sanierungsvereinbarung nicht unerhebliche Risiken.
PwC führt dazu in seiner "Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013" vom 29. Mai 2012
aus, dass eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit aller Maßnahmen des Konzeptes auf Basis des aktuellen Verhandlungsstandes nicht möglich ist. Die Maßnahmen andererseits jedoch nicht offensichtlich
undurchführbar erscheinen.
Für den für Zwecke der Unternehmensfortführung zu beurteilenden Zeitraum bis Juli 2013 bescheinigt
PwC in seinem Bericht vom 29. Mai 2012 unter der Annahme ihres sog. "Adjustment-Case" die Durchfinanzierung bzw. Sicherstellung der Konzernliquidität.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab,
dass die oben genannten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig
umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Der Vorstand der ALNO AG geht davon aus, dass die Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden sowie dass die Bedingungen
und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden.
2.
Änderung von Rechnungslegungsmethoden
Neu anzuwendende Standards
Die im Jahr 2011 verpflichtend neu anzuwendenden geänderten Standards und neuen und geänderten
Interpretationen des IASB wurden im ALNO Konzern beachtet, soweit sie von der Europäischen Union
übernommen worden sind. Im Einzelnen ergaben sich folgende Neuerungen:
F-89

Änderungen zu IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Verbesserungen der IFRS 2010

Änderungen zu IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung

Änderungen zu IFRIC 14 - Vorauszahlungen aus Mindestdotierungsverpflichtungen

IFRIC 19 - Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten
Nachfolgend werden die für den ALNO Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf
den Konzernabschluss beschrieben.

Änderungen zu IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen:
Durch die Änderungen an IAS 24 wurden zum einen die Definition der nahe stehenden Unternehmen
und Personen sowie der berichtspflichtigen Transaktion klargestellt, und zum anderen staatlich kontrollierte Unternehmen von der Angabepflicht über Geschäftsvorfälle mit dem Staat und anderen von diesem Staat kontrollierten Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Beide Änderungen
haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALNO AG.

Verbesserungen der IFRS 2010:
Hierbei handelt es sich um einen Sammelstandard, der Änderungen in verschiedenen Standards und
Interpretationen zum Gegenstand hat. Er betrifft die Standards IFRS 1, IFRS 3, IAS 1, IAS 27, IAS 34,
IAS 21 und IFRIC 13. Diese Änderungen haben - mit Ausnahme von Regelungen, auf die im Folgenden
gesondert hingewiesen wird - keinen Einfluss auf den Konzernabschluss:
IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse: Die Anzahl der Bewertungswahlrechte soll eingeschränkt
werden. Für die Bestandteile von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die ein gegenwärtiges Eigentumsrecht und im Falle der Liquidation einen Anspruch auf einen prozentualen Anteil an den Nettovermögenswerten begründen, ist zukünftig die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder auf
der Grundlage des prozentualen Anteils des gegenwärtigen Eigentumsrechts an den identifizierbaren
Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zulässig. Andere Bestandteile von Anteilen
ohne beherrschenden Einfluss sind mit ihrem zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben: Es wird klargestellt, dass die qualitativen Angaben zu Risiken in
Verbindung mit Finanzinstrumenten die jeweiligen quantitativen Angaben stützen und erläutern sollen.
Änderungen bei den quantitativen Angaben zum Kreditrisiko sehen veränderte Angaben für finanzielle
Vermögenswerte im Hinblick auf den Betrag, der das maximale Kreditrisiko am besten widerspiegelt,
vor. Bisher erforderliche Angabepflichten in diesem Zusammenhang entfallen zum Teil.
IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Die Analyse des sonstigen Ergebnisses kann zukünftig entweder
in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Konzernanhang dargestellt werden.
IAS 34 - Zwischenberichterstattung: Die berichtspflichtigen Ereignisse wurden im Standard ergänzt,
wobei klargestellt wird, dass die Aufzählung nicht abschließend ist.

IFRIC 19 - Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten:
Es wird klargestellt, dass die zur Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit an einen Gläubiger ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente als gezahltes Entgelt eingestuft werden. Die ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Falls dieser nicht verlässlich ermittelt werden kann, ist der Bewertung der beizulegende Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit zugrunde
zu legen. Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Diese Interpretation ist retro-
F-90
spektiv zu beachten und kann in Abhängigkeit weiterer Sanierungsvereinbarungen für den ALNO Konzern zur Anwendung kommen.
Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Weiterhin wurde folgender Standard vom IASB geändert und von der Europäischen Union übernommen, der jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden ist und auch nicht vorzeitig angewendet wurde.
Er ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen.

Änderung zu IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juli 2011;
retrospektiv)
Die Änderung des IFRS 7 sieht zusätzliche Anhangsangaben für Transaktionen vor, die eine Übertragung von finanziellen Vermögenswerten beinhalten. Hierbei stehen insbesondere die bei der übertragenden Partei verbleibenden Restrisiken im Mittelpunkt. Darüber hinaus entstehen weitergehende Angabepflichten für Berichtsperioden, an deren Ende unverhältnismäßig viele Übertragungen stattfinden.
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen werden sich Auswirkungen auf die Angaben im
Konzernanhang ergeben, sofern finanzielle Vermögenswerte übertragen werden und die mit dem Eigentum dieser Vermögenswerte verbundenen Risiken und Chancen zumindest teilweise im Konzern
verbleiben.
Folgende vom IASB neu verabschiedete Standards und Interpretationen sowie Änderungen von bestehenden Standards wurden noch nicht von der Europäischen Union übernommen. Sie sind noch nicht
verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet.











IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifikation und Bewertung (Zeitpunkt des Inkrafttretens:
1. Januar 2015; retrospektiv)
IFRS 10 - Konzernabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
IFRS 11 - Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013;
retrospektiv)
IFRS 12 - Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens:
1. Januar 2013; retrospektiv)
IFRS 13 - Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar
2013; prospektiv)
Überarbeitung des IAS 27 - Einzelabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
Überarbeitung des IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
Änderung von IAS 1 - Darstellung des Abschlusses (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juli 2012;
retrospektiv)
Änderung von IAS 12 - Ertragsteuern (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2012; retrospektiv)
Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar
2013; retrospektiv)
Änderung von IFRS 7 und IAS 32 – Finanzinstrumente: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013 bzw.
1. Januar 2014; retrospektiv)
F-91


IFRIC 20 - Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau (Zeitpunkt
des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
Verbesserungen der IFRS 2011 (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv)
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Nachfolgend werden die für den ALNO Konzern relevanten Vorschriften sowie deren
Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben.

IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifikation und Bewertung:
Der Standard wurde vom IASB als erster Teil des Projekts zur umfassenden Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erarbeitet und beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden. Hiernach sind finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Es besteht
aber bei Zugang das Wahlrecht, Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral zu
erfassen. In diesem Fall würden nur Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Im Moment werden im
Konzernabschluss Wertänderungen von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren
(Fremdkapitalinstrumente) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aufgrund der Änderungen durch
IFRS 9 sind diese Wertänderungen nach Inkrafttreten von IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassen. Wegen des geringen Umfangs der bisher erfolgsneutral erfassten Wertänderungen wird
die Anwendung des neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der
ALNO AG haben.
Am 28. Oktober 2010 hat das IASB den um finanzielle Verbindlichkeiten erweiterten IFRS 9 veröffentlicht. Als Grundmodell ist vorgesehen, weitestgehend alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist
nur noch für Derivate vorgesehen, die Schulden des bilanzierenden Unternehmens darstellen. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch IFRS 9 insbesondere im Bereich der Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten. Da diese Option vom ALNO Konzern nicht ausgeübt wird, ist durch die Anwendung des neuen Standards keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der ALNO AG zu erwarten.

IFRS 10, 11 und 12 - die neuen Regelungen zur Konsolidierung:
Das IASB hat mit IFRS 10, 11 und 12 drei neue sowie mit IAS 27 und 28 zwei überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht.
IFRS 10 ist Resultat des Projekts "Consolidation" und wird die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 und
SIC-12 ersetzen. Auf IFRS-Einzelabschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS
27. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für
sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Das Konzept der Beherrschung ist damit sowohl auf Mutter-Tochter-Verhältnisse,
die auf Stimmrechten basieren, als auch auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, anzuwenden. Folglich ist das Konzept der Beherrschung künftig
auf Zweckgesellschaften anzuwenden, deren Konsolidierung gegenwärtig nach dem sog. Risks-andRewards-Konzept erfolgt.
IFRS 11 geht aus dem Projekt "Joint Ventures" hervor und wird IAS 31 ersetzen. Mit Aufhebung von
IAS 31 wird die Quotenkonsolidierung abgeschafft. Zu berücksichtigen sind parallele Änderungen der
Terminologie und der Klassifizierung, sodass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen künftig nach der Equity-Methode zu bilanzieren
sind. Die Anwendung der Equity-Methode erfolgt gemäß den Vorschriften des um Folgeänderungen
angepassten IAS 28.
IFRS 12 führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und
IAS 28 in einen Standard zusammen.
F-92
Ob sich die Einbeziehung der Zweckgesellschaften nach den neuen Regelungen ändert, wird aktuell
untersucht. Die Abschaffung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen wird keine
Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, da das Gemeinschaftsunternehmen bereits nach der
At-Equity-Methode einbezogen wird.

IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts:
Der neue Standard schließt das Projekt zur Schaffung eines einheitlichen übergreifenden Bewertungsstandards ab. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair
Value-Bewertung (oder Fair Value-Angabe) vorschreibt. Was zum Fair Value zu bewerten ist, ist in
IFRS 13 nicht geregelt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend,
lediglich IAS 17 und IFRS 2 sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser
Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. Investmentimmobilien,
immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Bzgl. Finanzinstrumente ist nunmehr der Einbezug von Markt- und Kreditrisikoeffekten in den Fair Value auf
saldierter Ebene eines Portfolios möglich, wenn deren Zusammenhang nachweisbar ist. Die bereits
bekannte 3-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Bei "sinkenden Marktaktivitäten" (bisher "inaktive Märkte") sind nun zwei Prüfschritte durchzuführen, nämlich ob (a) Handelsaktivitäten nachgelassen haben und (b) daraufhin tatsächliche Transaktionen nicht marktgerecht waren erst wenn beides gegeben ist, darf vom Marktpreis abgewichen werden.
Aufgrund des geringen Umfangs von finanziellen Vermögenswerten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erwarten wir keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss.

Änderung von IAS 1 - Darstellung des Abschlusses:
Die Standardänderung bringt Neuerungen zur Darstellung und zum Aufbau des sonstigen Ergebnisses
mit sich. Die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind danach zu gruppieren, ob diese zu
einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sog. Recycling)
oder nicht. Die Beachtung wird zukünftig zu einer geänderten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung führen. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich hieraus nicht.

Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer
Die Neufassung des IAS 19 wird den bisherigen Standard vollständig ersetzen. Als wesentliche Neuerung ist die Abschaffung des Korridorverfahrens zu nennen. Zukünftig sind alle Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtungen sowie des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens in vollem
Umfang in der Periode zu erfassen, in der sie entstehen, so dass die Pensionsrückstellungen nunmehr
in voller Höhe in der Bilanz ausgewiesen werden. Eine weitere Neuerung bezieht sich auf die Darstellung der Änderungen von leistungsorientierten Verpflichtungen und Planvermögen in der Ergebnisrechnung. Die Veränderung der Nettoverpflichtung ist zukünftig in drei Bestandteile zu untergliedern. Der
laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsposition sind zukünftig zwingend in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen respektive im Finanzergebnis auszuweisen. Der so genannte Neubewertungsanteil als dritte Komponente umfasst im Wesentlichen versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste und ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Weiterhin wird
die Bilanzierung von Abfindungsleistungen einschließlich der Unterscheidung von Leistungen im Austausch für erbrachte Dienstzeit und Leistungen im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geändert, was Auswirkungen für den Ansatz und Bewertung von Abfindungsleistungen hat. Zudem
werden die Angabepflichten des IAS 19 erweitert. Die versicherungsmathematischen Gewinne und
Verluste werden bereits im Eigenkapital erfasst, so dass die geänderte Bilanzierung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns haben wird. Die geänderte Bilanzierung von Abfindungsleistungen wird sich vor allem auf den Ansatz und die Bewertung von
Aufstockungsbeträgen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen auswirken.
F-93

Verbesserungen der IFRS 2011:
Hierbei handelt es sich um einen Sammelstandard, der Änderungen in verschiedenen Standards und
Interpretationen zum Gegenstand hat. Diese Änderungen haben - mit Ausnahme von Regelungen, auf
die im Folgenden gesondert hingewiesen wird - keinen Einfluss auf den Konzernabschluss:
IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Vergleichsinformationen: Der Änderungsvorschlag stellt klar,
dass es zulässig ist, über eine verpflichtend anzugebende Vergleichsperiode hinaus freiwillig nur einzelne zusätzliche Vergleichsinformationen anzugeben, ohne dass sich hieraus eine Verpflichtung zur
Angabe eines vollständigen Vergleichsabschlusses ergibt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die bei
rückwirkender Änderung von Rechnungslegungsmethoden bzw. rückwirkender Anpassung oder Umgliederung von Abschlussposten verpflichtend anzugebende dritte Bilanz immer zu Beginn der verpflichtend anzugebenden Vergleichsperiode aufzustellen ist. Anhangsangaben zu dieser Bilanz sollen
nicht mehr zwingend notwendig sein.
IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung: Die vorgeschlagene Änderung beseitigt einen bestehenden
Konflikt zwischen IAS 32 und IAS 12 "Ertragsteuern" zur Erfassung der steuerlichen Konsequenzen aus
Dividendenzahlungen sowie Transaktionskosten aus der Ausgabe bzw. dem Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten. Es wird klargestellt, dass diese in Übereinstimmung mit IAS 12 zu bilanzieren sind.
IAS 34 - Zwischenberichterstattung: Die Angabe von Segmentvermögen und Segmentschulden im
Zwischenbericht hat nur dann zu erfolgen, wenn die Angabe Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens ist. Durch diese geplante Änderung
werden die Angabepflichten des IAS 34 an diejenigen des IFRS 8 "Geschäftssegmente" angepasst.
3.
Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungskreis
Konzernobergesellschaft ist die in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (HRB 727041) eingetragene ALNO AG. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sind nach den Grundsätzen der
Vollkonsolidierung unverändert zum Vorjahr neben der ALNO AG neun inländische und drei ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die ALNO AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % Anteile
am Kapital hält.
Weiterhin werden nach IAS 27 i. V. m. SIC 12 unverändert zum Vorjahr zwei Zweckgesellschaften
vollkonsolidiert, bei denen die ALNO AG die wirtschaftliche Beherrschung der Gesellschaften ausübt.
Die ALNO AG hält an beiden Gesellschaften 100 % der Anteile am Kapital, besitzt jedoch keine gesellschaftsvertraglichen Stimmrechte.
Die ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE (ALNO Middle East), (Beteiligungsquote: 50 %), wird nach der
Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Konsolidierungsmethoden
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen ihren Jahresabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der ALNO AG auf, der als Stichtag des Konzernabschlusses gilt. Der Konzernabschluss wird auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS,
wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung werden die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie Eventualschulden, soweit sie nicht von einem künftigen Ereignis abhängen, mit dem
beizulegenden Zeitwert der für die Anteile entrichteten Gegenleistung verrechnet. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten Be-trag in den Zeitwert der zu entrichtenden Gegenleistung
einbezogen und passiviert. Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden
erfolgswirksam behandelt. Die im Rahmen des Erwerbs angefallenen Nebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.
F-94
Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die
aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Bilanzstichtag im Rahmen eines Impairment
Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei der Kapitalkonsolidierung entstehende negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erträge und Aufwendungen sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und
Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und
Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt. Konzerninterne Bürgschaften werden eliminiert.
Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der ALNO AG, aufgestellt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der
funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da sämtliche einbezogenen Unternehmen ihre Geschäfte
selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die
Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs; die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet; das Eigenkapital wird zu historischen Stichtagskursen erfasst. Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung
der unterschiedlichen Fremdwährungskurse werden erfolgsneutral behandelt.
Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Forderungen und Schulden in
fremder Währung, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden im Konzernabschluss nach IAS 21.32 erfolgsneutral in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden in den Einzelabschlüssen mit
dem Kurs am Transaktionstag eingebucht und zu jedem Stichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Wechselkursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen
und Aufwendungen ausgewiesen. Nicht monetäre Posten in fremder Währung werden mit dem Kurs
am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Währungskursverluste mit den Währungskursgewinnen saldiert dargestellt.
Folgende Wechselkurse zum Euro wurden angewandt:
GBP
CHF
4.
31.12.2011
31.12.2010
Je EUR
0,8379
1,2169
Je EUR
0,8567
1,2466
Durchschnittskurs 2011
Je EUR
0,8682
1,2336
Durchschnittskurs 2010
Je EUR
0,8589
1,3833
Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
Berücksichtigung von Erträgen
Umsätze werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Lieferung basierend auf den Verkaufsbedingungen abzüglich Retouren, Skonti, Rabatten und Umsatzsteuer gebucht. Als Umsätze werden nur
die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierenden Produktverkäufe und damit verbundene
Nebenleistungen ausgewiesen.
Erträge aus erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn
die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens gerechnet
werden kann.
F-95
Sonstige Erträge werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. nach Erbringung der Leistung
realisiert.
Finanzergebnis
Im Finanzergebnis werden insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen.
Die Zinserträge und -aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfolgswirksam erfasst.
Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern sie einem qualifizierten Vermögenswert zuzuordnen sind. Ansonsten werden sie sofort als Aufwand erfasst.
Ertragsteuern
Die Ertragsteuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten für die laufende und frühere Perioden
werden gem. IAS 12 mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung durch bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und
Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Zum anderen werden die nach IAS 12 zu ermittelnden latenten Ertragsteuerbe- oder -entlastungen
aus temporären Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Wertansätzen nach
IFRS und lokaler Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen entweder als aktive oder als passive latente Steuern ausgewiesen. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit
von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird die Steuerplanung für die nächsten
vier Jahre zugrunde gelegt. Weiterhin wird beim Ansatz von aktiven latenten Steuern berücksichtigt,
ob zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche
Steuersubjekt bestehen.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage
in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
erwartet werden.
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang
reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur
Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden
kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem
Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis
die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten vorliegen.
Außerdem werden keine aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn durch diesen erstmaligen Ansatz weder das bilanzielle Ergebnis vor Ertragsteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im
Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Umsatzsteuer
Erträge, Aufwendungen sowie immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nach Abzug von
Umsatzsteuer erfasst, soweit die Umsatzsteuer von einer Steuerbehörde eingefordert werden kann
F-96
oder erstattet wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer angesetzt.
Rückstellungen werden ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer passiviert.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von einer Finanzbehörde erstattet oder an diese abzuführen ist, wird
innerhalb der sonstigen Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des
Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können.
Die Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten.
Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf unsere
Ausführungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie zu den Ausführungen im Abschnitt "Impairment
Test für Geschäfts- oder Firmenwerte".
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und sonstige gewerbliche Schutzrechte, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von zwei bis
zehn Jahren abgeschrieben.
Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Forschungskosten und nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als
Aufwand erfasst.
Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet
wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in
der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:
Gebäude
Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
EDV-Anlagen
Jahre
25 - 60
2 - 25
3-7
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung
oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem
Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst.
F-97
Staatliche Zuwendungen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch gemäß IAS 20.24 abgegrenzt und über die Lebensdauer der bezuschussten
Vermögenswerte ertragswirksam aufgelöst.
Finanzierungsleasing
Die ALNO AG ist Leasingnehmer von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das wirtschaftliche Eigentum
an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn
dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem
Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten im Konzernabschluss aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über eine kürzere Laufzeit des Leasingvertrags.
Impairment Tests
Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen. Der in
Vorjahren der ALNO AG zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.535 wurde aufgrund des durchgeführten Impairment Tests im Geschäftsjahr 2009 vollständig wertberichtigt. Der im
ALNO Konzern verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.483 ist komplett der CASAWELL Gruppe zugeordnet. Die CASAWELL Gruppe umfasst die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG
sowie deren Tochtergesellschaften.
Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt anhand von Impairment
Tests zum Jahresende sowie unterjährig bei Vorliegen von Anzeichen auf eine Abwertung.
Zur Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und ihrem Nutzungswert.
Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet
werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cash-Flow-Methode auf Basis der
Daten der genehmigten Unternehmensplanung, korrigiert um Erweiterungsinvestitionen und geplante
Restrukturierungen, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei grundsätzlich vier Jahre. Bei der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO wurde der Planungshorizont um eine Periode verlängert, da
die ersten vier Jahre nur negative Planwerte aufwiesen. Zur Abzinsung der Cash Flows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) einer Gruppe von Vergleichsunternehmen unter
Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, Marktrisikoprämie (multipliziert mit dem Beta-Faktor),
Wachstumsabschlag in der ewigen Rente, Fremdkapitalkosten sowie Kapitalstruktur herangezogen. Die
Prognose der Cash Flows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses
ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, gestützt auf interne Erfahrungswerte
und externe Wirtschaftsdaten.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach Abzug der Veräußerungskosten erfolgt auf der
Grundlage von Gutachten bzw. auf der Grundlage von bestmöglichen internen Schätzungen realistisch
zu erwartender Verkaufspreise.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Eine Zuschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird gemäß IAS 36
nicht vorgenommen.
Der Unternehmensplanung liegen im Wesentlichen folgende Prämissen zugrunde:
F-98
Bei der ALNO AG (einschließlich der Objektleasinggesellschaften) wurde eine Umsatzveränderung von
9,4 % bis 22,7 % p.a. angenommen. Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen 3,3 % und 4,7 % p.a. und im Ausland zwischen 11,8 % und 13,7 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 3,9 % und 7,1 % p.a. und im Ausland zwischen 1,9 % und 6,6 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr 2012 ein Anstieg der Materialkosten von 11,3 % pro
Schrank und ab dem Jahr 2013 eine Veränderung der Materialkosten pro Schrank von 0,1 % bis 1,8 %
p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde ein jährlicher Anstieg von 0,4 % p.a.
bis 8,2 % p.a. bei steigender Mitarbeiterzahl angenommen.
Bei der CASAWELL Gruppe wurde eine Umsatzveränderung von -0,9 % bis 8,8 % p.a. angenommen.
Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen -8,1 % bis 5,3 % p.a. und im
Ausland zwischen 4,2 % und 13,5 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 3,4 % bis 5,3 %
p.a. und im Ausland zwischen 1,9 % und 4,2 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr
2012 ein Rückgang der Materialkosten von 4,6 % pro Schrank und ab dem Jahr 2013 ein Anstieg der
Materialkosten pro Schrank von 1,2 % bis 1,6 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde eine jährliche Veränderung von -1,9 % p.a. bis 2,6 % p.a. bei leicht rückläufiger Mitarbeiterzahl angenommen.
Auf die im Rahmen des Planungsprozesses ermittelten freien Cash Flows wurden jeweils Sicherheitsabschläge in Höhe von 10 % bis 20 % vorgenommen.
Auf der Grundlage dieser Cash-Flow-Prognosen wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung eines Kapitalkostensatzes vor Ertragsteuern von 10,02 % (Vorjahr: 7,83 %) für die ALNO AG bzw. 10,55 % (Vorjahr: 10,66 %) für die CASAWELL Gruppe ermittelt.
Dazu wurden für das Geschäftsjahr 2011 ein risikofreier Zinssatz von 2,75 % (Vorjahr: 3,25 %), eine
Marktrisikoprämie von 5,5 % (Vorjahr: 5,0 %) und ein Beta-Faktor, abgeleitet aus dem Durchschnitt
von Vergleichsunternehmen, von 1,42 % (Vorjahr: 1,10 %) verwendet. Der Fremdkapitalkostensatz
vor Ertragsteuern, abgeleitet aus dem Durchschnitt von Vergleichsunternehmen, betrug 4,01 % (Vorjahr: 5,67 %). Die Steuerquote in der angewandten Vorsteuerbetrachtung wurde mit 28,0 % (Vorjahr:
28,0 %) angesetzt. Die Relation Eigen- zu Fremdkapital verhält sich entsprechend der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen mit 77 % zu 23 % (Vorjahr: 83 % zu 17 %).
Nach dem Ende des vier- bzw. fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Cash Flows eine
Wachstumsrate von 1 % angenommen. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Küchenmöbelindustrie.
Übersicht über die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
in TEUR
Buchwert
Nutzungswert
ALNO
17.658
-15.450
CASAWELL
21.291
74.858
Die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die CASAWELL Gruppe erfolgte auf Basis des Nutzungswerts. Bezüglich des Vermögens der ALNO AG wurde aufgrund des negativen Nutzungswerts der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen. Auf dieser Basis wurden im Geschäftsjahr 2011 weiterhin unterjährig außerplanmäßige Abschreibungen auf die Zugänge des Jahres
2011 in Höhe von TEUR 3.399 vorgenommen, da die neuen Planzahlen für den Impairment Test erst
im Frühjahr 2012 vorlagen und somit der negative Value in Use vom 31. Dezember 2010 noch Bestand
hatte. Basierend auf dem im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführten Impairment Test zum
31. Dezember 2011 waren darüber hinaus weitergehende außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen für das Jahr 2011 in Höhe von insgesamt TEUR 896 (Vorjahr
TEUR 0) notwendig (siehe C.8. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").
Wie oben dargestellt unterliegen die den Berechnungen zugrunde liegenden zukunftsbezogenen Annahmen verschiedenen Schätzunsicherheiten. Diese Unsicherheiten können die Ergebnisse der Berechnungen signifikant beeinflussen. Im Folgenden wird erläutert, wie sich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ALNO AG sowie CASAWELL bei Planabweichungsszenarien entwickeln (nur bezogen auf die Veränderung des Wertes der ewigen Rente als den werttreibenden Faktor).
F-99
ALNO AG:
in TEUR
Free Cash Flow
-20 %
-10 %
0%
10 %
20 %
WACC
-2 %
-11.332
-7.729
-4.126
-523
3.080
-1 %
-16.578
-13.691
-10.803
-7.915
-5.027
-2 %
89.905
101.261
112.617
123.973
135.329
-1 %
72.297
81.845
90.673
99.860
109.048
0%
-20.203
-17.827
-15.450
-13.074
-10.697
1%
-22.802
-20.808
-18.813
-16.818
-14.824
2%
-24.713
-23.013
-21.314
-19.614
-17.914
CASAWELL:
in TEUR
Free Cash Flow
-20 %
-10 %
0%
10 %
20 %
WACC
0%
59.601
67.233
74.858
82.495
90.127
1%
50.029
56.493
62.957
69.421
75.884
2%
42.566
48.125
53.683
59.242
64.801
Impairment Test für übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten und beim Sachanlagevermögen wird zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher
Anhaltspunkte wird die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 vorgenommen.
Zur Durchführung des Impairment Tests wird der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert
oder, soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Mittelzuflüsse zugerechnet werden können, für eine
zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die
kleinsten Einheiten definiert, die selbstständig Zahlungszuflüsse generieren. Im ALNO Konzern sind
dies die einzelnen Gesellschaften.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts bzw.
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und seinem bzw. ihrem
Nutzungswert.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswerts bzw.
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher durchgeführte
Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. IAS 31.38 in den
Konzernabschluss einbezogen.
Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen
für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2 grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den
niedrigeren Nettoveräußerungserlösen.
F-100
Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden gem. IAS 2 zu Herstellungskosten, höchstens
jedoch zu ihren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlösen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle direkt dem Produktionsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös
abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere die flüssigen Mittel, Wertpapiere sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte einzustufen, wird kein Gebrauch
gemacht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als "vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)" klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen
werden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert des
Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Vermindert sich die Wertminderung in
den Folgeperioden, wird die Wertberichtigung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten
rückgängig gemacht. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht.
Die Wertpapiere sowie die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden als "Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale)" eingestuft. Nach dem erstmaligen Ansatz werden
sie grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder bis eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird
der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen.
Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten, da kein aktiver
Markt existiert und die Zeitwerte aufgrund nicht vorliegender Unternehmensplanungen nicht zuverlässig ermittelt werden können. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, werden diese erfolgswirksam erfasst.
Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse aus
dem Vermögenswert erfüllt, ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen
worden sind. Die Ausbuchung erfolgt ebenfalls zum Erfüllungstag.
Soweit die Übertragung der finanziellen Vermögenswerte weder dazu führt, dass die mit dem Eigentum
verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen, noch zurückbehalten
werden und die Verfügungsgewalt über die finanziellen Vermögenswerte auf den Erwerber übergegangen sind, werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgebucht. Die aus dieser Übertragung entstandenen
oder verbleibenden Rechte und Verpflichtungen werden als Vermögenswert oder Schuld separat erfasst. Verbleibt hingegen die Verfügungsgewalt über die übertragenen finanziellen Vermögenswerte
beim ALNO Konzern werden die veräußerten Vermögenswerte in Höhe des anhaltenden Engagements
weiter ausgewiesen. Gleichzeitig wird eine damit verbundene Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
werden im Finanzergebnis erfasst.
F-101
Die sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, flüssige Mittel zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen
Der ALNO Konzern betreibt ein leistungsorientiertes Versorgungswerk (Defined Benefit Plan) für ehemalige Vorstände und leitende Angestellte im In- und Ausland.
Das ALNO Versorgungswerk ist ein Leistungsplan nach IAS 19.27, der eine direkte Verpflichtung des
Unternehmens enthält, an gegenwärtige und frühere Mitarbeiter vereinbarte Leistungen zu erbringen;
versicherungsmathematische Risiken und Anlagerisiken werden im Wesentlichen vom Unternehmen
getragen. Die Rückstellung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit
Method) gem. IAS 19 ermittelt, soweit diese nicht durch ein vorhandenes Planvermögen abgedeckt ist.
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, sämtliche im Geschäftsjahr entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen.
Sonstige Rückstellungen
Eine sonstige Rückstellung wird gem. IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige - rechtliche und faktische - Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich ist, die zu einem zuverlässig schätzbaren Abfluss von Ressourcen führen kann. Aufwandsrückstellungen werden generell nicht gebildet.
Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der
Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich ist. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den
Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. IAS 37 angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist.
Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Finanzverbindlichkeiten
Von der Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen, wird kein Gebrauch
gemacht.
Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten. Grundsätzlich werden alle Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities
measured at cost) bilanziert, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung inklusive
Transaktionskosten entsprechen. In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt.
Derivative Finanzinstrumente
Im Jahr 2008 hat die ALNO AG derivative Finanzinstrumente mit einer Laufzeit bis August 2010 abgeschlossen, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Die derivativen Finanzinstrumente waren
als "zu Handelszwecken gehalten (held for trading)" einzustufen, da sie den strengen Bilanzierungskriterien für Sicherungsgeschäfte des IAS 39 nicht entsprachen. Die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem vom Lieferanten in Rechnung
gestellten Betrag erfasst.
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind mit dem geschuldeten, teilweise geschätzten Be-trag passiviert und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
F-102
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert. Entsprechend
der Laufzeit des Leasingvertrags erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.
Leasingzahlungen werden so in Zins- und Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Periode ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen oder eine sonstige Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die in 2011 aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden erfolgswirksam im Restrukturierungsergebnis ausgebucht.
5.
Wesentliche Ermessensentscheidungen sowie Annahmen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen getroffen:
Zwei Leasinggesellschaften werden als Zweckgesellschaften konsolidiert, da die ALNO AG die Gesellschaften nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise beherrscht. Es handelt sich um Leasinggesellschaften, die ausschließlich an die ALNO AG betriebsnotwendige Gebäude und ein dazugehöriges Grundstück auf dem Betriebsgelände seit mehreren Jahren vermieten. Für Verträge, die der Leasinggeber in
Zusammenhang mit dem Leasinggegenstand abschließt, bedarf es der Zustimmung der ALNO AG. Sich
hieraus ergebende Zahlungsverpflichtungen werden der ALNO AG in voller Höhe weiterbelastet. Nach
Ablauf des Mietvertrags wird der ALNO AG das Recht zum Kauf der Leasinggegenstände eingeräumt.
Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die
sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie
der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben.
Bei der Annahme der Unternehmensfortführung beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Unternehmensplanung sowie den Eintritt und Umsetzung diverser Bedingungen
(siehe B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses").
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts und des Anlagevermögens beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Cash Flow-Prognosen sowie auf
die Abzinsungsfaktoren (siehe B.4. "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte" und C.8. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").
Weitere Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen, indem Annahmen zum erwarteten Eintrittszeitpunkt und zur Höhe des künftig zu versteuernden
Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre getroffen werden. Weiterhin erfolgte die Ermittlung der
zukünftigen Steuerentlastungen unter der Prämisse, dass in der Zukunft keine schädlichen Anteilseignerwechsel erfolgen, die zu einem Wegfall der Verlustvorträge nach §§ 8 Abs. 4 bzw. 8c KStG führen
könnten (siehe C.10. "Ertragsteuern").
Außerdem werden Annahmen und Schätzungen bei der Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für
das Anlagevermögen (siehe B.4. "Immaterielle Vermögenswerte" und "Sachanlagevermögen") sowie
bei der Festlegung der Parameter zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen (siehe D.11. "Pensionsrückstellungen") und Altersteilzeit (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen") getroffen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die ZeitF-103
spanne zwischen Lieferzeitpunkt und Garantielaufzeit sowie auf die zukünftigen Garantiebelastungen
beziehen (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen"). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen ebenfalls Schätzungen, die sich insbesondere auf den erwarteten
zukünftigen Mittelzufluss beziehen (siehe D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen").
Diesen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen kommen.
F-104
C.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1.
Umsatzerlöse
in TEUR
Erträge aus dem Verkauf von Gütern
Übrige Erlöse
Summe
2011
2010
444.747
8.063
458.997
8.300
452.810
467.297
Die übrigen Erlöse resultieren überwiegend aus produktnahen Nebenumsätzen gegenüber gewöhnlichen Kunden des Konzerns oder gegenüber sonstigen Dritten, wie z.B. Verkäufe von nicht mehr benötigten Materialien. Zusätzlich sind darin noch TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 46) an Umsatzerlösen aus erbrachten Dienstleistungen enthalten.
2.
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
2011
2010
Bestandsveränderungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
31
851
-2.409
416
Summe
882
-1.993
in TEUR
3.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
2011
in TEUR
Erträge aus Anlagenabgängen
Periodenfremde Erträge
Erträge aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen
2010
399
31
2.089
2.460
158
792
Erträge aus Leistungen von Versicherungen
112
82
Miet- und Pachterträge
580
577
Währungskursgewinne
312
478
Übrige Erträge
2.988
2.274
Summe
6.270
7.062
Bei den periodenfremden Erträgen sind überwiegend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten enthalten. Die übrigen Erträge betreffen Erträge aus
Sozialeinrichtungen, Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit, Erträge aus Zahlungseingängen ausgebuchter Forderungen sowie Werbekostenzuschüsse.
Die Miet- und Pachterträge betreffen vor allem Vermietungen von Büroflächen und Gewerbeflächen am
Standort Bad Salzuflen an diverse Mieter. Die Verträge sind i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten zum Quartalsende kündbar.
Die Währungskursgewinne wurden mit den Währungskursverlusten in Höhe von TEUR 371 (Vorjahr:
TEUR 707) saldiert.
F-105
4.
Materialaufwand
in TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Summe
5.
2011
2010
281.197
5.201
267.485
4.422
286.398
271.907
2011
2010
81.861
16.295
373
81.270
16.384
246
98.529
97.900
Personalaufwand
in TEUR
Löhne und Gehälter
Sozialabgaben
Altersversorgung
Summe
Im Jahresdurchschnitt waren 1.806 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.840):
Anzahl der Mitarbeiter
2011
2010
Arbeiter
Angestellte
1.078
728
1.077
763
Gesamt
1.806
1.840
Inland
Ausland
1.762
44
1.768
72
Innerhalb der Sozialabgaben sind Arbeitgeberanteile zu staatlichen Rentenversicherungen für Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 7.415 (Vorjahr: TEUR 7.459) enthalten. Außerdem sind in den Löhnen und
Gehältern Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 64) und
Abfindungen in Höhe von TEUR 2.643 (Vorjahr: TEUR 411), die nicht im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen, enthalten.
In den Sozialabgaben waren im Vorjahr Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe TEUR 191
enthalten. Diese Erstattungen erfolgten für die vom ALNO Konzern zu tragenden Aufwendungen zur
Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit in den deutschen Gesellschaften. Sie wurden mit den
jeweiligen Aufwendungen saldiert ausgewiesen.
Für die betriebliche Altersversorgung aufgrund eingegangener beitragsorientierter Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers wurden im Geschäftsjahr unter den Altersversorgungsaufwendungen
TEUR 339 (Vorjahr: TEUR 186) ausgewiesen.
F-106
6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
Vertriebsaufwendungen
Verwaltungsaufwendungen
Mieten und Leasing
Instandhaltung
Periodenfremde Aufwendungen
Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungsausfälle
Sonstige Steuern
Verluste aus Anlagenabgängen
Übrige Aufwendungen
Summe
2011
2010
50.453
25.245
7.665
6.882
284
47.264
25.070
7.307
7.095
613
1.007
411
513
503
1.206
94.169
1.935
998
714
562
1.053
92.611
In den übrigen Aufwendungen sind überwiegend Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen
und abgegrenzten Verbindlichkeiten enthalten.
Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten wurden in Höhe von TEUR 1.212 (Vorjahr: TEUR 1.232)
erfolgswirksam erfasst.
7.
Restrukturierungsertrag (-aufwand)
Bedingt durch die unbefriedigende Ertragslage des ALNO Konzerns wurde mit der Restrukturierung der
Inlandsgesellschaften im Jahr 2007 sowie der Auslandsgesellschaften Ende 2008 begonnen. Am
15. Januar 2010 hat der Aufsichtsrat der ALNO AG einem umfassenden Restrukturierungskonzept zugestimmt. Wesentliches Ziel dieses Programms ist es, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der
Gruppe nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt der damit verbundenen ganzheitlichen Strukturveränderungen steht die Einführung von effizienten Verwaltungsprozessen und Fertigungsstrukturen im
gesamten Konzern.
Im Jahr 2011 wurde ein Restrukturierungsergebnis in Höhe von TEUR 24.338 (Vorjahr: TEUR -8.962)
erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.730 (Vorjahr: TEUR 4.594)
betreffen Beratungskosten. Im Vorjahr war hierin außerdem die Zuführung zur Rückstellung für die
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf enthalten. Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 4.638) stellen Abfindungen dar. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 27.077 (Vorjahr: TEUR 270) betreffen mit TEUR 25.000 die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Forderungsverzichts. Darüber hinaus sind darin Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für die
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf enthalten.
2011
in TEUR
Restruktu-
2011
rierung
laut GuV
Sonstige betriebliche Erträge
33.347
-27.077
6.270
Personalaufwand
98.536
-9
98.529
Sonstige betriebliche Aufwendungen
69.899
-2.730
94.169
2010
Restruktu-
2010
rierung
laut GuV
7.332
-270
7.062
102.538
-4.638
97.900
97.205
-4.594
92.611
in TEUR
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
F-107
8.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens.
in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Planmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Summe
2011
2010
967
10.632
955
8.824
11.599
9.779
4.303
2.325
15.902
12.104
Insgesamt sind die folgenden Gruppen von Vermögenswerten durch außerplanmäßige Abschreibungen
betroffen:
in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Grundstücke und Gebäude
Technische Anlagen und Maschinen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2011
76
8
265
3.954
2010
9
0
0
2.316
Summe
4.303
2.325
Bezüglich des Vermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG (einschließlich der Leasinggesellschaften) wurde für die Zugänge des Jahres 2011 - da unterjährig keine neuen Planzahlen
vorlagen und somit noch der negative Value in Use vom 31. Dezember 2010 Bestand hatte - noch der
beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen (siehe B.4. "Impairment Test für
Geschäfts- oder Firmenwerte"). Hieraus ergab sich ein Abwertungsbedarf bei den Sachanlagen in Höhe
von TEUR 3.399 (Vorjahr: TEUR 2.293). Aus dem zum 31. Dezember 2011 durchgeführten Impairment
Test auf Basis der neuen Planzahlen ergab sich für den verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert der
CASAWELL-Gruppe kein Abwertungsbedarf (Vorjahr: TEUR 0). Bei der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit ALNO AG waren darüber hinaus weitere außerplanmäßige Abschreibungen für die übrigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 76 (Vorjahr: TEUR 0) und bei den Sachanlagen in Höhe
von TEUR 820 (Vorjahr: TEUR 0) notwendig.
Aus den durchgeführten Impairment Tests ergab sich darüber hinaus bei den Auslandstochtergesellschaften ein Abwertungsbedarf auf Sachanlagen aufgrund der weiterhin schlechten Ertragsaussichten
in Großbritannien sowie im Vorjahr aufgrund der Schließung der Standorte in Belgien und Italien in
Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 32).
Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen TEUR 4.295 (Vorjahr: TEUR 2.293) auf das Segment ALNO. Die außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Auslandstochtergesellschaften in Höhe von
TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 32) wurden auf Konzernebene gebucht.
Weitere Ereignisse oder Umstände, die zur Erfassung von Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen geführt haben, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
9.
Finanzergebnis
Unter den Finanzaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien
sowie von Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 10.184 (Vorjahr: TEUR 9.800) ausgewiesen. Des
Weiteren sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten. Im Vorjahr waren in den Finanzaufwendungen außerdem Kosten in
Höhe von TEUR 390 aus der geplanten, aber letztendlich abgesagten Kapitalerhöhung sowie Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 130 enthalten.
F-108
Innerhalb der Finanzerträge sind Erträge aus Wertpapieranlagen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr:
TEUR 43) ausgewiesen; der verbleibende Finanzertrag resultiert aus sonstigen Zinserträgen aus der
Verzinsung von finanziellen Vermögenswerten. Zusätzlich war im Vorjahr unter diesem Posten der
positive Ergebniseffekt aus dem Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 10.000 enthalten.
10.
Ertragsteuern
Zusammensetzung der Ertragsteuern:
in TEUR
2011
2010
49
258
0
-12
-135
325
431
335
345
906
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand:
Laufender Ertragsteueraufwand
Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen
Ertragsteuern
Latente Steuern:
Steuerliche Verlustvorträge
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener
Aufwand aus Ertragsteuern
2011
2010
Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern:
Versicherungsmathematische Verluste
bei den Rückstellungen für Pensionen
204
169
Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern
204
169
in TEUR
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Konzernbilanz
in TEUR
Passive latente Steuern
Sachanlagen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Übrige Rückstellungen
Konzern-GuV
2011
2010
2011
2010
3.978
151
144
3.997
216
420
-19
-65
-276
336
78
310
72
99
103
-4
Sonstige Verbindlichkeiten
9
0
9
0
Differenzen aus Währungsumrechnung
0
0
-1
-9
787
Zwischensumme
4.381
4.736
-356
-4.031
-4.479
-
-
350
257
-356
787
Immaterielle Vermögenswerte
1.481
2.339
-858
154
Sachanlagen
4.602
4.421
181
-716
-74
Saldierung
Aktive latente Steuern
Vorräte
Rückstellungen für Pensionen
Übrige Rückstellungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Verlustvorträge
F-109
0
0
0
1.107
841
-73
4
614
432
182
-601
81
14
67
14
420
285
135
-325
Differenzen aus Währungsumrechnung
Zwischensumme
Wertberichtigung
Zwischensumme
Saldierung
0
0
0
-1
8.305
8.332
-366
-1.545
-4.274
-3.853
-286
1.672
127
4.031
4.479
-652
-4.031
-4.479
-
-
0
0
-652
127
296
660
Latenter Steueraufwand
Die Wertberichtigung auf aktive latente Steuern entfallen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr
ausschließlich auf temporäre Differenzen.
Von den erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuern ist wie folgt überzuleiten:
in TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
Erwartete Ertragsteuern
Auswirkungen abweichender Bemessungsgrundlagen/Steuersätze
Nicht berücksichtigte Verluste des Geschäftsjahrs
Abwertung (Vorjahr: Aufwertung) bzw. Nichtansatz aktiver latenter
Steuern auf temporäre Differenzen
Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge
2011
2010
-25.216
-12.178
-7.060
-3.410
-411
68
7.188
2.565
241
-1.688
-135
325
Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
0
0
721
2.036
0
1.375
-111
-438
-88
73
Tatsächliche Ertragsteuern
345
906
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Ertragsteuern
345
906
Sonstige nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Zu versteuernder Forderungsverzicht der Gesellschafter
Steuerwirkungen aufgrund Sachverhalte vergangener Perioden
Sonstige Abweichungen
Der effektive Ertragsteuersatz - im ALNO Konzern mit 28 % (Vorjahr: 28 %) definiert - ergibt sich bei
Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % (Vorjahr: 15 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer sowie einer gewichteten Gewerbeertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern.
Die latenten Steuern der inländischen Gesellschaften werden deshalb unter Verwendung der zukünftigen Ertragsteuerbelastungen von 28 % gerechnet.
Aus der Fremdwährungsumrechnung ergibt sich eine Veränderung der passiven latenten Steuern um
TEUR 1.
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Inland, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet
wurden, betragen TEUR 147.939 (Vorjahr: TEUR 142.450). Die nicht berücksichtigten inländischen
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betragen zum Bilanzstichtag TEUR 191.680 (Vorjahr:
TEUR 163.988). Für ausländische Verlustvorträge wurden in Höhe von TEUR 3.578 (Vorjahr:
TEUR 2.820) keine latenten Steuern aktiviert. Davon sind TEUR 587 (Vorjahr: TEUR 0) zeitlich begrenzt nutzbar.
Der Zinsvortrag aufgrund der Zinsschrankenregelung im Inland, für den keine aktiven latenten Steuern
gebildet wurden, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 17.429 (Vorjahr: TEUR 14.603).
F-110
Das ausgewiesene Ertragsteuerergebnis wurde durch die Verwendung bisher nicht berücksichtigter
steuerlicher Verlustvorträge von TEUR 913 (Vorjahr: TEUR 2.652) um TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 426)
verbessert.
Für den steuerlichen Organkreis der ALNO AG wurden wie im Vorjahr keine aktiven latenten Steuern
auf Verlustvorträge gebildet.
Die abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern aufgrund fehlender
Werthaltigkeit angesetzt wurden, betragen TEUR 15.264 (Vorjahr: TEUR 13.739).
Eine Wertaufholung wird vorgenommen, wenn im steuerlichen Organkreis der ALNO AG ein positives
zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2012 erzielt wird. Die Höhe der Wertaufholung ist abhängig von
den erwarteten steuerlichen Gewinnen auf Basis der vierjährigen steuerlichen Planungsrechnung.
Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, werden aufgrund einer länger andauernden Verlusthistorie nur in Höhe des Überhangs der passiven über die aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen gebildet. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit um TEUR 135 auf TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 285) erhöht.
Auf zu versteuernde temporäre Unterschiedsbeträge aus Anteilen an Tochterunternehmen und Anteilen
an assoziierten Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 54.109 (Vorjahr: TEUR 54.839) wurden
Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1.059 (Vorjahr: TEUR 768) nicht vorgenommen, da der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz vom Mutterunternehmen beeinflusst werden kann
und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern betragen TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 194), die Forderungen aus
Ertragsteuererstattungsansprüchen betragen TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 7).
F-111
D.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
1.
Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
Kumulierte Anschaffungskosten
Stand am 1. Januar 2010
Gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte
GeschäftsGeleistete
oder Fir- Anzahlungen
menwerte und Anlagen
im Bau
Gesamt
25.470
4.090
1.254
30.814
7
0
0
7
Zugänge
314
0
261
575
Abgänge
-810
0
0
-810
24.981
4.090
1.515
30.586
1
144
0
0
0
1.793
1
1.937
Währungsdifferenzen
Stand am 31. Dezember 2010
Währungsdifferenzen
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
8
0
0
8
-55
0
0
-55
25.079
4.090
3.308
32.477
22.730
2.607
0
25.337
7
0
0
7
955
0
0
955
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2010
Währungsdifferenzen
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
9
0
0
9
-810
0
0
-810
22.891
2.607
0
25.498
2
0
0
2
967
0
0
967
76
0
0
76
-55
0
0
-55
23.881
2.607
0
26.488
31. Dezember 2011
1.198
1.483
3.308
5.989
31. Dezember 2010
2.090
1.483
1.515
5.088
1. Januar 2010
2.740
1.483
1.254
5.477
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2010
Währungsdifferenzen
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
Buchwerte
F-112
2.
Sachanlagen
in TEUR
Grundstücke, Technische Andere Anla- Geleistete
gen, Be- Anzahlungrundstücks- Anlagen und
gleiche Rechte
Maschinen
gen und
triebs- und
und Bauten
Geschäfts- Anlagen im
Bau
ausstattung
Gesamt
Kumulierte Anschaffungskosten
Stand am 1. Januar 2010
Währungsdifferenzen
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2010
Währungsdifferenzen
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
118.001
126.729
59.362
3.956
308.048
0
0
114
0
114
35
3.065
9.562
2.558
15.220
0
3.803
19
-3.822
0
-4.152
-4.361
-7.600
0
-16.113
113.884
129.236
61.457
2.692
307.269
0
0
32
0
32
84
1.442
13.065
2.069
16.660
0
973
0
-981
-8
-93
-6.773
-6.052
0
-12.918
113.875
124.878
68.502
3.780
311.035
69.745
116.802
51.517
0
238.064
0
0
90
0
90
1.256
1.785
5.783
0
8.824
0
0
2.316
0
2.316
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2010
Währungsdifferenzen
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2010
Währungsdifferenzen
-2.889
-4.324
-7.090
0
-14.303
68.112
114.263
52.616
0
234.991
0
0
27
0
27
1.221
2.146
7.265
0
10.632
8
265
3.954
0
4.227
-93
-6.755
-5.484
0
-12.332
69.248
109.919
58.378
0
237.545
Zugänge
planmäßig
außerplanmäßig
Abgänge
Stand am 31. Dezember 2011
Buchwerte
31. Dezember 2011
44.627
14.959
10.124
3.780
73.490
31. Dezember 2010
45.772
14.973
8.841
2.692
72.278
1. Januar 2010
48.256
9.927
7.845
3.356
69.984
In Vorjahr waren Sachanlagen aus einem Finanzierungs-Leasingverhältnis enthalten. Diese waren bereits in
Vorjahren abgewertet worden. Bei den Leasinggegenständen handelte es sich im Wesentlichen um Informations- und Kommunikationsanlagen sowie Betriebsvorrichtungen an Gebäuden in den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zum 31. Dezember 2011 bestehen keine Finanzierungsleasingverhältnisse
mehr.
3.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2011 auf TEUR 3.168 (Vorjahr: TEUR 3.431).
Die Finanzanlagen beinhalten langfristige Wertpapiere zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit in Höhe
von TEUR 3.163 (Vorjahr: TEUR 3.426), die an die Mitarbeiter verpfändet wurden, sowie Anteile an Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5).
F-113
4.
At Equity bewertete Anteile
Zum 31. Dezember 2011 wies ALNO Middle East in ihrer Bilanz folgende Vermögenswerte und Schulden aus,
die der ALNO AG gemäß ihrer Beteiligungsquote von 50 % zuzurechnen sind.
31.12.2011
in TEUR
31.12.2010
Vermögenswerte
- davon langfristig
- davon kurzfristig
4.085
942
6.121
1.701
3.143
4.420
Schulden
3.214
1.354
1.860
3.940
1.977
1.963
- davon langfristig
- davon kurzfristig
Im Jahr 2011 entfielen auf die ALNO AG Erträge und Aufwendungen in folgender Höhe:
2011
in TEUR
Erträge
Aufwendungen
2010
93
4.462
2.444
4.369
Der auf die ALNO AG entfallende Verlust im Jahr 2011 in Höhe von TEUR 2.351 reduzierte den Beteiligungsbuchwert erfolgswirksam. Darüber hinaus verzichtete die ALNO AG auf TEUR 1.000 im Rahmen der Umwandlung einer Darlehensforderung in eine Kapitaleinlage. Außerdem erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert
der Gesellschaft aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 41, die erfolgsneutral im
Eigenkapital der ALNO AG erfasst wurden.
Der auf die ALNO AG entfallende Gewinn im Jahr 2010 in Höhe von TEUR 93 erhöhte den Beteiligungsbuchwert erfolgswirksam. Außerdem erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 158, die erfolgsneutral im Eigenkapital der ALNO AG erfasst wurden.
5.
Finanzforderungen
In den langfristigen Finanzforderungen sind gewährte Darlehen gegen ALNO Middle East in Höhe von
TEUR 170 (Vorjahr: TEUR 2.000), eine Sicherheitsleistung für einen IT-Dienstleister in Höhe von TEUR 676
(Vorjahr: TEUR 665) sowie zweckgebundene Bankguthaben in Höhe von TEUR 473 (Vorjahr: TEUR 0) für
zukünftige Investitionen enthalten.
6.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Restlaufzeit
in TEUR
31. Dezember 2011
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
41.339
40.056
1.283
über 5 Jahre
0
31. Dezember 2010
32.996
32.360
636
0
Forderungsverkäufe des ALNO Konzerns in Höhe von TEUR 15.295 (Vorjahr: TEUR 10.910) erfüllen nicht die
Kriterien einer vollständigen Ausbuchung der Forderungen. Dies führte zum 31. Dezember 2011 zu einem
Buchwert an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 596 (Vorjahr: TEUR 410). Es
bestehen im Wesentlichen Fremdwährungsrisiken sowie Zinsrisiken aus einer eventuell verspäteten Begleichung der Forderungen weiter. Die Verbindlichkeiten, die mit den übertragenen und nicht ausgebuchten
Forderungen im Zusammenhang stehen, betragen TEUR 810 (Vorjahr: TEUR 536) und sind in den sonstigen
Verbindlichkeiten enthalten.
F-114
Zum Bilanzstichtag stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt
dar:
in TEUR
Buchwert
weder überfällig
noch wertgemindert
nicht wertgemindert und in den folgenden
Zeiträumen überfällig
31. Dezember 2011
41.339
32.987
3.240
zwischen
30 und 365
Tagen
1.404
31. Dezember 2010
32.996
23.050
3.076
4.632
weniger als 30
Tage
mehr als 365
Tage
22
108
Der Bruttowert der wertberichtigten Forderungen beträgt TEUR 11.341 (Vorjahr: TEUR 10.789).
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
1. Januar
Kursdifferenzen
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
31. Dezember
2011
8.659
-9
1.844
158
1.007
7.655
2010
9.817
59
2.360
792
1.935
8.659
Hinsichtlich der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
7.
Vorräte
in TEUR
31.12.2011
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse und Waren
Erhaltene Anzahlungen
Summe
31.12.2010
18.211
2.713
19.364
2.897
5.513
-522
6.078
-158
25.915
28.181
Die Wertminderungen im Vorratsvermögen haben sich im Jahr 2011 um TEUR 231 (Vorjahr: TEUR 158) auf
TEUR 2.318 (Vorjahr: TEUR 2.087) erhöht.
8.
Sonstige Vermögenswerte
Restlaufzeit
in TEUR
31. Dezember 2011
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
5.288
4.953
335
über 5 Jahre
0
31. Dezember 2010
7.830
7.511
319
0
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche,
Forderungen gegen Mitarbeiter und aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Darüber hinaus waren
im Vorjahr die bereits angefallenen Kosten für die Kapitalerhöhung, die im März 2011 durchgeführt wurde, in
Höhe von TEUR 1.103 sowie der Kaufpreisanspruch aus dem Verkauf eines Grundstückes in dieser Position
enthalten.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Altersteilzeit an die
Bundesagentur für Arbeit.
F-115
Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
2011
2010
1. Januar
Kursdifferenzen
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
129
0
103
0
25
112
1
0
10
26
31. Dezember
51
129
in TEUR
Der Bruttowert der wertberichtigten sonstigen Vermögenswerte beträgt TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 208).
Die nicht wertgeminderten Forderungen enthalten keine überfälligen Posten.
9.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Bei den nicht frei verfügbaren flüssigen Mitteln handelt es sich um kurzfristige Sicherheitshinterlegungen bei Banken.
Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen:
in TEUR
Flüssige Mittel
Nicht frei verfügbare flüssige Mittel
Summe
10.
31.12.2011
31.12.2010
2.243
-1.609
3.041
-2.060
634
981
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2011 TEUR 67.847 und ist in 26.094.979 (Vorjahr:
17.396.653) Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind als auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben und
sind voll einbezahlt. Der rechnerische Anteil einer Stückaktie am gezeichneten Kapital beträgt EUR 2,60.
in TEUR
Stand am 1. Januar 2010
Veränderungen 2010
41.124
4.107
Stand am 31. Dezember 2010
45.231
Veränderungen 2011
22.616
Stand am 31. Dezember 2011
67.847
Das gezeichnete Kapital betrug zum 1. Januar 2010 EUR 41.123.869,80 und war eingeteilt in 15.816.873
Stückaktien. Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. April 2010 wurde im
Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 26. Juni 2008 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 41.123.869,80 wurde durch Ausgabe von 789.890 Stamm-Stückaktien auf
EUR 43.177.583,80 erhöht. Der Ausgabepreis der neuen Aktien betrug EUR 6,33 je Aktie. Die neuen Aktien
wurden von der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, gezeichnet und übernommen. Der übersteigende Betrag
der Bareinlage in Höhe von EUR 2.946.289,70 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach
EUR 39.490.074,62. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 30. April 2010.
Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17. Mai 2010 wurde im Rahmen der
durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 26. Juni 2008 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage beschlossen. Das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 43.177.583,80 wurde durch Ausgabe von 789.890 Stamm-Stückaktien auf
F-116
EUR 45.231.297,80 erhöht. Der Ausgabepreis der neuen Aktien betrug ebenfalls EUR 6,33 je Aktie. Die neuen Aktien wurden von der IRE Beteiligungs GmbH gezeichnet und übernommen. Der übersteigende Betrag
der Bareinlage in Höhe von EUR 2.946.289,70 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach
EUR 42.436.364,32. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2010.
Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 10. Februar 2011 wurde die Wiederaufnahme der im November 2010 verschobenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Mit
Datum vom 3. März 2011 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 8.698.326 Stammstückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 vollzogen. Der Bezugspreis betrug EUR 3,00. Das
Grundkapital hat sich somit um EUR 22.615.647,60 auf EUR 67.846.945,40 erhöht. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 3.479.330,40 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt
danach EUR 45.915.694,72. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 4. März
2011.
Nachfolgend geben wir die jeweils aktuellen Pflichtmitteilungen der Aktionäre nach § 21 Abs. 1 WpHG und
der Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt des Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens der Meldegrenzen
nach § 21 Abs. 1 WpHG wieder. Die tatsächlichen Stimmrechtsverhältnisse zum Bilanzstichtag können durch
nicht meldepflichtige Erwerbe bzw. Veräußerungen davon abweichen.
Herr Alexander Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und
nun 3,38 % beträgt.
Herr Oliver Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass
sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun
3,24 % beträgt.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 5. April 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, und die Milano Investments S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, haben uns am 10. April 2007 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 26. März 2007
jeweils die Schwelle von 75 % der Stimmrechte an der ALNO AG erreicht und überschritten haben. Ihr
Stimmrechtsanteil an der ALNO AG beträgt seit diesem Tag 75,27 %. Der Küchen Holding GmbH werden von
den 75,27 % der Stimmrechte 23,21 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Der Milano Investments S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, werden von den 75,27 % der Stimmrechte 52,06 % nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 23,21 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Sätze 2 und 3 WpHG zugerechnet.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 14. April 2007 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht
sowie an Bloomberg Europe, Reuters, dpa, Redaktion dow jones und dpa afx versandt.
Die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840,
am 16. Juni 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und zu diesem Tag 9,70 % (1.686.636 Stimmrechte) betragen hat.
Der Erste Private Investmentclub Börsebius Zentral (GbR), Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
DE0007788408, WKN: 778840, am 16. Juni 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und an diesem Tag
9,70 % (1.686.636 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 9,70 % (1.686.636 Stimmrechte) nach § 22
Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: ABAG
Aktienmarkt Beteiligungs AG.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 8. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität
(DGAP) veröffentlicht.
Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
F-117
DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem
Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt.
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE
0007788408, WKN 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag
18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: IRE Beteiligungs GmbH.
Die Whirlpool Greater China Inc., Wilmington, USA, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408,
WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 %
(3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Bauknecht Hausgeräte GmbH, IRE Beteiligungs GmbH.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 23. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität
(DGAP) veröffentlicht.
ICF Kursmakler AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. März 2011
mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die
Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt
33,33 % (entsprechend 8.698.326 Stimmrechten) beträgt.
ICF Kursmakler AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. März 2011
mitgeteilt, dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die
Schwelle von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 %, 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag insgesamt
0,00 % (entsprechend Null Stimmrechten) beträgt.
Die oben genannten Mitteilungen wurden jeweils am 10. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am
4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von 75 % und
50 % unterschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 47,76 % (entsprechend 12.462.049 Stimmrechten)
beträgt. Davon sind insgesamt 12,43 % der Stimmrechte (entsprechend 3.242.627 Stimmrechten) gemäß §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von
75 % und 50 % unterschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 47,76 % (entsprechend 12.462.049
Stimmrechten) beträgt. Davon sind insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Br. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 12,43 % der Stimmrechte (entsprechend 3.242.627 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über
die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am
9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 50 % überschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind insgesamt 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von
50 % überschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten)
beträgt. Davon sind insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81 % der Stimmrechte (entspreF-118
chend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden jeweils am 23. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Der Erste Private Investmentclub Börsebius Zentral (GbR), Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass am 12. April 2011 sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland,
die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,90 % (entsprechend 1.016.636 Stimmrechten) beträgt. Dabei wurden keine Finanzinstrumente ausgeübt. Davon sind ihm insgesamt 3,90 % der
Stimmrechte (entsprechend 1.016.636 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen
Stimmrechtsanteil an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG.
Die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass am 12. April 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von
5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,90 % (entsprechend 1.016.636 Stimmrechten) beträgt. Dabei
wurden keine Finanzinstrumente ausgeübt.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 20. April 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität
(DGAP) veröffentlicht.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von
50 % überschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten)
beträgt. Davon sind insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend
4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs
GmbH zuzurechnen.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 29. Juni 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität
(DGAP) veröffentlicht.
Die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln, Deutschland, hat uns am 18. Oktober 2011 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am
14. Oktober 2011 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt. Bei der Transaktion wurden keine Finanzinstrumente angewendet.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 20. Oktober 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG vom 23. Juni 2010 wurde das bisherige
genehmigte Kapital aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 22.615.647,60 durch Ausgabe von bis zu 8.698.326 Stamm-Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Die Eintragung des genehmigten Kapitals in das Handelsregister erfolgte am 31. August 2010.
Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 10. Februar 2011 wurde die Wiederaufnahme der im November 2010 verschobenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Mit
Datum vom 3. März 2011 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 8.698.326 Stammstückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 vollzogen. Der Bezugspreis je Stammstückaktie betrug EUR 3,00. Das Grundkapital hat sich somit um EUR 22.615.647,60 auf EUR 67.846.945,40 erhöht. Somit wurde das genehmigte Kapital im Rahmen des Angebots vollständig ausgeschöpft. Die Eintragung in das
Handelsregister erfolgte am 4. März 2011.
F-119
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 33.923.471,40 durch Ausgabe von bis zu 13.047.489 StammStückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Die Eintragung des
genehmigten Kapitals in das Handelsregister erfolgte am 17. August 2011.
Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats




für Spitzenbeträge das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran und von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Darlehensund sonstigen Verbindlichkeiten, anbieten zu können.
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang
zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung
von Wandlungspflichten zustände.
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum
22. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren
Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer
Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Den
Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind Options- und/oder
Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 8.698.326 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 22.615.647,60 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen
der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ("Bedingungen") zu gewähren.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten
aus den Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Options- und/oder
Wandlungspflichten erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien zur
Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2010). Die Eintragung des bedingten Kapitals
in das Handelsregister erfolgte am 31. August 2010.
In der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG am 14. Juli 2011 wurde die beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie des Bedingten Kapitals 2010
aufgehoben.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum
13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren
Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer
Laufzeit bis zu 20 Jahren zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Den InhaF-120
bern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind Options- und/oder Wandelungsrechte auf
insgesamt bis zu 13.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 33.923.471,40 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen ("Bedingungen") zu gewähren.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- und/oder Wandelungsrechten und
nur insoweit auszuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren
Options- bzw. Wandelungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandelung bzw. Optionsausübung verpflichteter Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandelung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte
Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandelungsrechts oder der Erfüllung der Wandelungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2011).
Erwerb eigener Aktien
Laut Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß
§ 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden
Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wurde am 24. Juni 2010 wirksam und gilt bis zum 22. Juni 2015.
Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre
der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der
Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene
Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor
Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der
Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursabweichungen, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den entsprechenden durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden.
Sofern das Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je
Aktionär kann vorgesehen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert
werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt
jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter dieser Ermächtigung veräußerten Aktien einen anteiligen Betrag
von insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % vermindert
sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von SchuldverschreiF-121
bungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.
Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen.
Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten werden.
Die Aktien können zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft aus von ihr in der Zukunft begebenen
oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle der Veräußerung
von eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre der Gesellschaft das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
in TEUR
Stand am 1. Januar 2010
Veränderungen 2010
Stand am 31. Dezember 2010
Veränderungen 2011
Stand am 31. Dezember 2011
36.544
5.893
42.437
3.479
45.916
Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2011 wurden die übersteigenden Beträge in Höhe von insgesamt
TEUR 3.479 in die Kapitalrücklage eingestellt.
Kumuliertes Konzernergebnis
Bezüglich der Entwicklung des kumulierten Konzernergebnisses wird auf die Darstellung innerhalb der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung verwiesen.
Das kumulierte Konzernergebnis beinhaltet das erwirtschaftete Konzern-Eigenkapital, die Rücklage aus Währungsumrechnung sowie die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen.
Im erwirtschafteten Konzern-Eigenkapital sind die aufgelaufenen Konzernergebnisse der Berichtsperioden,
die von Gesellschaftern ausgesprochenen Forderungsverzichte, die Transaktionskosten sowie die Rücklage
aus Umbewertungen zum Zeitpunkt der IFRS-Erstanwendung enthalten.
Die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen betreffen die versicherungsmathematischen Gewinne
und Verluste aus den Rückstellungen für Pensionen, die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der
Wertpapiere sowie die jeweils damit verbundenen latenten Steuern. Die im Geschäftsjahr 2011 erfassten
Beträge sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Kapitalsteuerung
Das Konzern-Eigenkapital weist einen negativen Betrag in Höhe von TEUR 73.344 aus und setzt sich wie
folgt zusammen:
F-122
in TEUR
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Kumuliertes Konzernergebnis
31.12.2011
31.12.2010
67.847
45.916
-187.107
45.231
42.437
-157.390
-73.344
-69.722
Summe
Im Zuge der Umsetzung der am 7. Februar 2011 unterschriebenen Sanierungsvereinbarung II haben sich
das Konzerneigenkapital verbessernde Effekte von insgesamt rund EUR 51,1 Mio. ergeben (Kapitalerhöhung
und Forderungsverzicht), denen das negative Jahresergebnis gegenübersteht. Anfang Januar 2012 hat der
bereits für 2011 geplante Forderungsverzicht eines Großaktionärs in Höhe von EUR 25 Mio. zu einer weiteren
signifikanten Verbesserung des negativen Eigenkapitals geführt.
Die Netto-Finanzschulden des ALNO Konzerns stellen sich wie folgt dar:
31.12.2011
in TEUR
Gesellschafterdarlehen und sonstige Finanzverbindlichkeiten
langfristig
kurzfristig
31.12.2010
in TEUR
Veränderung
in TEUR in Prozent
abzüglich Flüssige Mittel
10.482
99.447
109.929
-2.243
13.057
73.495
86.552
-3.041
-2.575
25.952
23.377
-798
-19,7 %
35,3 %
27,0 %
-26,2 %
Netto-Finanzschulden
107.686
83.511
24.175
28,9 %
Bilanzsumme
Netto-Finanzschulden in % zur Bilanzsumme
159.670
67,4 %
157.698
53,0 %
1.972
1,3 %
Aufgrund einer Umfinanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 28.898 sind die Netto-Finanzschulden um TEUR 24.175 bzw. 28,9 % gegenüber
dem Vorjahr gestiegen. Gegenläufig hierzu ergab sich ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen um TEUR 18.228, der aus einem Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 25.000 sowie der
oben genannten Umfinanzierung resultiert. Aufgrund des um TEUR 3.622 niedrigeren Eigenkapitals ergab
sich somit insgesamt ein leichter Anstieg der Bilanzsumme um TEUR 1.972 oder 1,3 % im Vergleich zum
Vorjahr. Der Anstieg der Bilanzsumme auf der Aktivseite wurde im Wesentlichen verursacht durch die im
Vergleich zum Vorjahr geringere Auslastung des Factoringvolumens bei nahezu gleichbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gegenläufig wirkte sich der erfolgte Bestandsabbau bei den Vorräten in Höhe von TEUR 2.266 sowie der Rückgang der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte um
TEUR 2.558 aus. Insgesamt ergibt sich ein Anstieg der Netto-Finanzschulden im Verhältnis zur Bilanzsumme
von 53,0 % auf 67,4 %.
Bereinigt um den erst am 6. Januar 2012 durchgeführten Forderungsverzicht würde sich hingegen ein Rückgang der Netto-Finanzschulden von 53,0 % auf 51,8 % wie folgt ergeben:
31.12.2011
Gesellschafterdarlehen und sonstige Finanzverbindlichkeiten
langfristig
kurzfristig
abzüglich Flüssige Mittel
Netto-Finanzschulden
Bilanzsumme
Netto-Finanzschulden in % zur Bilanzsumme
in TEUR
10.482
99.447
109.929
-2.243
107.686
159.670
67,4 %
Forderungsverzicht
in TEUR
-25.000
-25.000
-25.000
06.01.2012
in TEUR
10.482
74.447
84.929
-2.243
82.686
159.670
51,8 %
Das Eigenkapital der ALNO AG im Einzelabschluss zum 31. Dezember 2011 nach HGB beläuft sich auf
TEUR 26.209 (Vorjahr: TEUR 31.279). Die Reduzierung des Eigenkapitals um TEUR 5.070 ist zum einen auf
den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 31.165 zurückzuführen. Dem wirkt die im Geschäftsjahr 2011
F-123
durchgeführte Kapitalerhöhung über insgesamt TEUR 26.095 entgegen. Der erst Anfang Januar 2012 erfolgte Forderungsverzicht eines Gesellschafters in Höhe von TEUR 25.000 hat das Eigenkapital nach HGB mittlerweile signifikant verbessert. Die ALNO AG betrachtet im Rahmen eines monatlichen Monitorings die Eigenkapitalentwicklung.
11.
Rückstellungen für Pensionen
Die betriebliche Altersversorgung im ALNO Konzern beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Die genannten Verpflichtungen werden auf Basis
von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Grundlage der Gutachten sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Bewertungsparameter werden dabei
länderspezifisch ausgeübt.
Die Rückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß
IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Im Inland, das mit über 99,8 % (Vorjahr: 99,9 %) den überwiegenden Teil der Rückstellung ausmacht, wird hierbei ein Abzinsungssatz von
4,8 % bzw. 5,4 % (Vorjahr: 5,4 %) zugrunde gelegt. Im Ausland beträgt der Abzinsungssatz 4,8 % (Vorjahr: 5,4 %).
Die bestehenden Verpflichtungen werden im Inland mit einer Steigerung der Löhne und Gehälter von 0,0 %
(Vorjahr: 1,0 %) und einem durchschnittlichen Rententrend von 1,0 % bzw. 1,5 % (Vorjahr: 1,0 % bzw.
1,5 %) bewertet. Im Ausland wird mit keiner Steigerung der Löhne und Gehälter gerechnet. Die durchschnittliche Rentensteigerung wird im Ausland mit 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) angenommen. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und wird im Inland mit 0,0 % (Vorjahr: 0,0 % bzw. 1,0 %) kalkuliert. Im Ausland wird mit einer Fluktuationsrate von 2,1 % (Vorjahr: 3,6 %) gerechnet.
Erwartete Erträge aus Planvermögen werden mit einem Zinssatz von 4,2 % im Inland und 3,4 % im Ausland
(Vorjahr: 4,2 % bzw. 3,4 %) kalkuliert. Der erwartete Ertrag aus Planvermögen entspricht der durchschnittlichen Rendite von langfristigen Anlagen, die dem Planvermögen zugrunde liegen. Tatsächlich ergab sich ein
Ertrag aus Planvermögen in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 140).
Das Planvermögen wird im Ausland in Form von langfristigen Lebensversicherungen angelegt; für Planvermögen im Inland erfolgt die Anlage zentral über die Allianz Global Investors.
Das Planvermögen, welches in der Bilanz ausgewiesen wird, ist nicht selbst genutzt.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
2011
2010
0
31
Zinsaufwand
952
1.003
Erwarteter Ertrag des Planvermögens (Expected Return on assets)
-51
901
-43
991
in TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand (Current service costs)
Bis auf den Zinsaufwand, der in den Finanzaufwendungen ausgewiesen wird, werden die Aufwendungen im
Aufwand für Altersversorgung erfasst.
Die Überleitung vom Anwartschaftsbarwert zur ausgewiesenen Rückstellung stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Anwartschaftsbarwert
der
rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche
Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten
Versorgungsansprüche
2011
2010
2009
2008
2007
17.966
16.957
16.061
16.258
16.651
1.339
1.236
1.132
936
1.184
F-124
in TEUR
2011
2010
2009
2008
2007
Anwartschaftsbarwert der direkten Versorgungsansprüche (DBO)
19.305
18.193
17.193
17.194
17.835
Zeitwert des Planvermögens (Fair value of plan
assets)
-1.306
-1.220
-992
-888
-1.083
17.999
16.973
16.201
16.306
16.752
164
-117
429
-30
38
Rückstellung für Pensionen
Erfahrungsbedingte Gewinne (-) oder Verluste (+)
auf Versorgungsansprüche
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Verpflichtung zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs
Zinsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand
2011
2010
18.193
17.193
952
1.003
0
31
-1.116
-1.030
1.271
970
5
26
19.305
18.193
2011
2010
1.220
992
Erwarteter Ertrag aus Planvermögen
51
43
Arbeitgeberbeiträge
61
70
Pensionszahlungen der Periode
Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+)
Währungsdifferenzen
Verpflichtung zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs
Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Planvermögen zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs
Versicherungsmathematische Gewinne (+) oder Verluste (-)
Währungsdifferenzen
Planvermögen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs
-28
97
2
18
1.306
1.220
In den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ist aufgrund der Beachtung der Obergrenze
nach IAS 19.58 (b) ein versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 51) enthalten. Die Veränderung in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 28) wurde erfolgsneutral mit den übrigen versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten in Höhe von TEUR -1.302 (Vorjahr: TEUR -822) im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag betragen die versicherungsmathematischen Verluste TEUR 2.025
(Vorjahr: TEUR 726).
F-125
12.
Sonstige Rückstellungen
in TEUR
Inanspruchnahme
Auflösung
3.454
319
-75
0
-43
0
-612
0
18
0
131
0
0
0
2.873
319
3.773
-75
-43
-612
18
131
0
3.192
0
0
1
2.053
0
10
1.1.2011
Umbuchung Zuführung
Auf- Währungszinsung
differenz 31.12.2011
Langfristige Rückstellungen
Personalkosten
Aufbewahrung
Kurzfristige Rückstellungen
Gewährleistung,
Schadensersatz
und Drohverluste
1.523
-1.043
-177
0
1.749
Restrukturierung
Abschluss- und
Steuerberatungskosten
3.697
-1.610
-2.077
0
0
362
-362
0
0
0
Personalkosten
1.974
-948
0
612
1.865
Steuern
156
-70
-25
0
0
0
Summe
7.712
-4.033
-2.279
612
3.614
0
0
0
0
0
0
3.503
0
61
1
5.627
Die Rückstellungen für Personalkosten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für in Deutschland übliche
Altersteilzeitregelungen. Die Altersteilzeit-Rückstellung umfasst Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie die zusätzlichen Aufstockungsbeträge für die gesamte Restlaufzeit der Altersteilzeit. Daneben sind Abfindungen im Rahmen der
Altersteilzeit von TEUR 209 (Vorjahr: TEUR 194) enthalten. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt unter
Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes in Höhe von 2,5 % (Vorjahr: 3,5 %). Für die zu erwartenden Erstattungen durch die Bundesagentur für Arbeit aus Ansprüchen aus dem Altersteilzeitgesetz ist ein Betrag in
Höhe von TEUR 284 (Vorjahr: TEUR 268) unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistung, Schadensersatz und Drohverluste umfasst zum einen kostenlose Lieferungen aufgrund von schadhafter Ware, Fehlteilen und sonstigen Mängeln, die mit ihren produktionsbezogenen Herstellungskosten bewertet werden. Zum anderen deckt die Rückstellung Risiken im Zusammenhang
mit Schadensersatzforderungen von Kunden und Lieferanten ab, welche mit der erwarteten Inanspruchnahme angesetzt werden. Daneben werden Rückstellungen für drohende Verluste aus Lieferverpflichtungen
gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zu deren Erfüllung den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen
übersteigen.
Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet die noch ausstehenden Zahlungen im Rahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf.
Die langfristigen Rückstellungen, die sich auf Altersteilzeitvereinbarungen beziehen, werden im Wesentlichen
innerhalb der nächsten zwei Jahre verbraucht. Die sonstigen langfristigen Personalrückstellungen sowie die
Aufbewahrungsrückstellung werden innerhalb der nächsten zehn Jahre verbraucht.
13.
Gesellschafterdarlehen
Im Geschäftsjahr bestanden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 365), die von
Gesellschaftern der ALNO AG gewährt wurden.
F-126
14.
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
31.12.2011
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Summe
Restlaufzeit
Gesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
79.757
69.275
5.271
5.211
29.807
29.807
0
0
109.564
99.082
5.271
5.211
31.12.2010
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Summe
Gesamt
80.798
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
67.741
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
7.378
5.679
5.389
5.389
0
0
86.187
73.130
7.378
5.679
Neben Darlehen, die innerhalb von Rahmenverträgen mit Kreditinstituten regelmäßig prolongiert werden,
bestehen Darlehen, auf die quartalsweise, halbjährlich oder jährlich Tilgungen geleistet werden.
Die Darlehensverträge weisen teilweise eine variable und teilweise eine feste Verzinsung auf. Die Zinssätze
bewegen sich im Wesentlichen zwischen 4,1 % p. a. und 7,1 % p. a. (Vorjahr: zwischen 4,3 % p.a. und 9 %
p.a.).
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Fremdwährungsdarlehen in Höhe von TGBP 871
(Vorjahr: TGBP 792) und TCHF 1.320 (Vorjahr: TCHF 1.600) enthalten.
Der erst Anfang Januar 2012 durchgeführte Forderungsverzicht eines Gesellschafters führt im Folgejahr zu
einer Entlastung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.000.
Die übrigen Finanzverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus einer weiteren Übernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des ALNO Konzerns gegen die Bauknecht Hausgeräte GmbH,
Stuttgart, durch die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz.
Bei dem Darlehen eines Tochterunternehmens sind Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart. Diese beziehen sich auf die Eigenkapitalquote und die Obergrenze für berechnete Konzernumlagen. Zum Bilanzstichtag
wurden die vereinbarten Kreditbedingungen bezüglich der Eigenkapitalquote nicht eingehalten. Das Darlehen, das zum 31. Dezember 2011 mit TEUR 1.125 valutiert, wurde deshalb vollständig zu den kurzfristigen
Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Abtretung der Rückgewähransprüche freier Grundschuldteile sowie durch Sicherungsübereignung von Maschinen und technischen
Anlagen gesichert. Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Abtretung der Forderungen und Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen gegen Abnehmer und solchen gegenüber Zentralregulierern, durch Verpfändung von nicht aktivierten Markenrechten, durch Sicherungsübereignung von Warenbeständen sowie durch die Verpfändung der Kommanditanteile an der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG,
Enger, und der Geschäftsanteile an der Casawell Service GmbH, Enger, der Impuls Küchen GmbH, Brilon,
und der pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), gesichert.
Zum Bilanzstichtag wurden die als Sicherheiten gegebenen Vermögenswerte mit folgenden Buchwerten in
der Konzernbilanz ausgewiesen:
in TEUR
Grundstücke und Gebäude
Maschinen und technische Anlagen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
F-127
31.12.2011
31.12.2010
44.349
6.037
13.630
12.798
45.486
6.002
14.184
14.408
15.
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 756 (Vorjahr: TEUR 781) enthalten
Investitionszuschüsse für eine Tochtergesellschaft in den neuen Bundesländern. Im Geschäftsjahr wurden
TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 26) erfolgswirksam aufgelöst.
16.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2011
Gesamt
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
62.168
62.168
0
0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
24.716
24.656
60
0
17.007
17.007
0
0
3.729
3.729
0
0
- davon Kundenboni
- davon ausstehende Rechnungen
- davon kreditorische Debitoren
Summe
2.855
2.855
0
0
86.884
86.824
60
0
31.12.2010
in TEUR
Gesamt
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
80.396
80.396
0
0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
21.374
21.292
82
0
- davon Kundenboni
15.952
15.952
0
0
- davon ausstehende Rechnungen
2.716
2.716
0
0
- davon kreditorische Debitoren
- davon Finanzierungsleasing
2.185
49
2.185
49
0
0
0
0
101.770
101.688
82
0
Summe
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ergaben sich im Vorjahr wie folgt:
31.12.2010
Fälligkeit
in TEUR
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Leasingzahlungen nominal
52
0
Abzinsung
-3
0
0
Barwerte
49
0
0
17.
0
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2011
Gesamt
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Personal
6.202
6.202
0
0
Sonstiges
1.067
1.067
0
0
Sonstige Steuern
848
848
0
0
Im Rahmen der sozialen Sicherheit
152
152
0
0
8.269
8.269
0
0
Summe
31.12.2010
Gesamt
in TEUR
Personal
Sonstiges
F-128
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
7.249
7.249
0
0
418
418
0
0
Sonstige Steuern
1.426
0
0
315
315
0
0
9.408
9.408
0
0
Im Rahmen der sozialen Sicherheit
Summe
1.426
E.
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
1.
Allgemeines
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Cash Flow Statements), wie sich die Zahlungsmittel
im Konzern durch Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sowie durch Veränderung der Wechselkurse im Laufe des Berichtsjahrs verändert
haben.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 25 Mio.
im Rahmen des Forderungsverzichts der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, ertragswirksam über das Restrukturierungsergebnis ausgebucht. Des Weiteren wurden weitere EUR 28 Mio. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, umgewandelt.
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum jeweiligen Geschäftsjahresende ist unter D. 9. ersichtlich.
F.
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des ALNO Konzerns gemäß den Regeln
von IFRS 8 nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. An den Vorstand berichtete Segmente werden nicht zusammengefasst. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung sowie Berichterstattung und
umfasst die Segmente ALNO, Wellmann, Impuls, pino, die Auslandstochtergesellschaften (ATG) sowie sonstige Gesellschaften.
Das Segment ALNO umfasst die ALNO AG in Pfullendorf, die Markenküchen im oberen und mittleren Preissegment am Standort Pfullendorf produziert, während das Segment Wellmann Küchen im mittleren Preissegment beinhaltet, die am Standort Enger produziert werden. Das Segment Impuls umfasst die Impuls
Küchen GmbH in Brilon und das Segment pino die pino Küchen GmbH in Coswig (Anhalt), beide produzieren
Küchen im unteren Preissegment. Unter den Auslandstochtergesellschaften werden die Vertriebsgesellschaften im europäischen Ausland zusammengefasst. Unter Sonstige werden zwei Objektgesellschaften sowie
eine Zwischenholding ausgewiesen.
Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Für Zwecke der Segmentberichterstattung werden die Leasingverhältnisse der Zweckgesellschaften stets als Operate Leasing behandelt. Die Bilanzierung der At-Equity
Beteiligung erfolgt at cost. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an, diese wurden zu Marktpreisen getätigt.
Entscheidungsträger im Hinblick auf die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente ist der Gesamtvorstand.
F-129
Die Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern stellen sich wie folgt dar:
2011
ALNO
Wellmann
Impuls
pino
ATG
Sonstige
Konsolidierung
Summe
Außenumsätze
90.415
130.105
112.009
95.183
25.098
0
0
452.810
Innenumsätze
7.958
5.562
4.084
31
0
1.729
-19.364
0
98.373
135.667
116.093
95.214
25.098
1.729
-19.364
452.810
Segment-EBITDA
-21.746
-12.636
7.534
2.891
131
1.570
27.460
5.204
Segment-EBIT
-26.779
-18.311
4.667
745
-118
1.483
27.615
-10.698
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
Ertragsteuern
-33.729
-21.996
4.332
540
-350
718
25.269
-25.216
103
-235
-60
-95
-6
-73
21
-345
Periodenergebnis
-33.626
-22.231
4.272
445
-356
645
25.290
-25.561
738
5.675
2.867
2.146
93
87
-7
11.599
4.295
0
0
0
156
0
-148
4.303
772
38
799
618
3
0
-2.158
72
6.722
3.723
1.134
823
235
765
-2.163
11.239
-1.000
0
0
0
0
0
-2.351
-3.351
Segmentvermögen
115.138
61.254
39.149
32.155
9.425
63.952
-161.403
159.670
Segmentschulden
147.689
84.145
31.893
27.034
11.014
10.042
-78.803
233.014
5.000
0
0
0
0
0
-4.129
871
6.528
7.217
2.415
2.433
4
0
0
18.597
Nach Konzernbereichen
in TEUR
Umsatzerlöse
Umsätze Gesamt
Ergebnisgrößen
F-130
Planmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
Vermögenswerte und Schulden
At Equity bewertete Anteile
Sonstige Segmentinformationen
Investitionen
2010
Nach Konzernbereichen
ALNO
Wellmann
Impuls
pino
ATG
Sonstige
in TEUR
Konsoli-
Summe
dierung
Umsatzerlöse
Außenumsätze
98.331
130.067
117.966
93.252
27.681
0
0
467.297
Innenumsätze
5.502
7.484
3.299
367
0
1.724
-18.376
0
103.833
137.551
121.265
93.619
27.681
1.724
-18.376
467.297
Segment-EBITDA
-17.285
-1.580
10.890
6.800
525
1.571
65
986
Segment-EBIT
-20.234
-5.917
8.147
4.961
100
1.484
341
-11.118
Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
-20.218
-9.694
7.754
4.748
-315
665
4.882
-12.178
-124
-291
-13
106
-458
-73
-53
-906
-20.342
-9.985
7.741
4.854
-773
592
4.829
-13.084
656
4.337
2.743
1.839
210
87
-93
9.779
2.293
0
0
0
215
0
-183
2.325
Finanzerträge
10.376
18
775
724
43
0
-1.554
10.382
Finanzaufwendungen
10.360
3.795
1.168
937
458
819
-6.002
11.535
0
0
0
0
0
0
93
93
Segmentvermögen
107.917
56.335
38.061
28.165
9.212
64.034
-146.026
157.698
Segmentschulden
134.206
55.312
30.960
23.230
10.020
10.771
-37.079
227.420
4.000
0
0
0
0
0
-1.819
2.181
3.356
6.158
2.978
3.292
11
0
0
15.795
Umsätze Gesamt
Ergebnisgrößen
Ertragsteuern
Periodenergebnis
F-131
Planmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
Vermögenswerte und Schulden
At Equity bewertete Anteile
Sonstige Segmentinformationen
Investitionen
Die Konsolidierung bei den Umsatzerlösen umfasst die Eliminierung der Innenumsätze innerhalb des
ALNO Konzerns.
Die Konsolidierungsbuchungen in der Zeile "Segmentergebnis vor Ertragsteuern" setzen sich wie folgt
zusammen:
in TEUR
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Sonstige Konsolidierungsbuchungen
Summe
2011
2010
-808
28.114
-2.037
25.269
4.481
-444
845
4.882
Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die Zwischenergebniseliminierung im Vorratsvermögen, die auf Konzernebene vorgenommenen Korrekturen zu Abschreibungen im Segment ATG sowie den
Ergebniseffekt aus der At Equity-Bewertung.
Die Werte in der Spalte Konsolidierung bei den planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen
resultieren aus auf Konzernebene vorgenommenen Korrekturen aufgrund Impairment Tests im Segment
ATG.
Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Finanzerträge und -aufwendungen umfassen die Eliminierung der konzerninternen Zinsen. Im Vorjahr war darüber hinaus die Eliminierung von konzerninternen
Beteiligungsabschreibungen in Höhe von TEUR 4.418 enthalten.
Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich des Segmentvermögens setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
At Equity-Bewertung
Sonstige Konsolidierungsbuchungen
Summe
2011
2010
-108.443
-44.314
-4.129
-4.517
-161.403
-108.367
-30.718
-1.819
-5.122
-146.026
Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die auf Konzernebene vorgenommenen Saldierung
der latenten Steuern in Höhe von TEUR 4.031 (Vorjahr: TEUR 4.479), die Zwischenergebniseliminierung
im Vorratsvermögen sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens.
Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Segmentschulden setzen sich zusammen aus der Eliminierung der konzerninternen Schulden sowie aus der Saldierung der latenten Steuern.
Die Umsätze nach Regionen werden nach dem Ort der Lieferung ermittelt. Im ALNO Konzern gibt es
keinen externen Kunden, mit dem 10 % oder mehr des Gesamtumsatzes erzielt wird.
Gesamtumsätze nach Regionen
in TEUR
2011
2010
Deutschland
326.397
334.620
Übriges Europa
105.456
108.089
Übriges Ausland
20.957
24.588
452.810
467.297
Summe
F-132
Immaterielle Vermögenswerte,
Sachanlagen und at Equity bewertete
Anteile in TEUR
Deutschland
2011
2010
80.349
79.536
1
11
80.350
79.547
Übriges Europa
Summe
G.
Management der finanzwirtschaftlichen Risiken
1.
Grundsätze des Risikomanagements
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem KonzernTreasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der
darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag der aktuellen Risikoeinschätzung informiert
wird. Das Treasury betrachtet das effektive Management der Marktrisiken als eine seiner Hauptaufgaben. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Gegebenheiten am Markt einschätzen zu können, werden
Simulationsrechnungen unter Verwendung verschiedener Worst-Case- und Markt-Szenarien vorgenommen.
Der Konzern ist finanzwirtschaftlichen Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
sowie aus geplanten Transaktionen ausgesetzt. Finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssige Mittel resultieren unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Daneben zählen die Wertpapiere zu den finanziellen Vermögenswerten, die zur Absicherung der Altersteilzeitansprüche dienen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere die Bankdarlehen, sonstige Finanzverbindlichkeiten und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen. Hauptzweck der finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Die sich aus den finanziellen Vermögenswerten und Schulden ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zinsänderungsrisiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken.
Das Risiko aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere (Kursrisiko) stellt aufgrund der risikoarmen Anlagestrategie kein wesentliches Risiko aus Konzernsicht dar.
2.
Währungsrisiken
Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von
monetären Posten aufgrund von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden.
Die Währungsrisiken resultieren grundsätzlich aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten, die in einer von der funktionalen Währung der Gesellschaft abweichenden Währung
vorgenommen werden. Fremdwährungsrisiken, die die Cash Flows des Konzerns nicht beeinflussen, z.B.
aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten
in die Währung des Konzerns, werden hingegen grundsätzlich nicht näher vom Konzern-Treasury betrachtet.
Zum Abschlussstichtag bestand kein wesentliches Risiko im Investitionsbereich.
Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus Bankdarlehen und Kontokorrentkrediten
in Fremdwährung sowie aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften
ausgereicht werden.
F-133
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 liefern und fakturieren die inländischen Werke im Wesentlichen
direkt an die Kunden in der Schweiz und in Großbritannien. Die Faktura erfolgt in EURO. Daher bestehen
keine wesentlichen Währungsrisiken im Vertriebsbereich für den ALNO Konzern.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern aufgrund der
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der monetären Fremdwährungspositionen. Erfolgsneutrale Effekte auf das Eigenkapital ergeben sich keine.
Kursentwicklung
GBP
+10,0 %
-10,0 %
+10,0 %
-10,0 %
2011
2010
3.
CHF
+10,0 %
-10,0 %
+10,0 %
-10,0 %
Ergebnisauswirkung in TEUR
Ertrag (+) / Aufwand (-)
GBP
CHF
+ 482
+ 81
- 482
- 81
+ 248
+ 102
- 248
- 102
Zinsänderungsrisiken
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von
finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken.
Der Konzern unterliegt Zinsänderungsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Um die Auswirkungen von
Zinsschwankungen in diesen Regionen zu minimieren, managt die ALNO AG das Zinsrisiko für die auf
Euro lautenden Netto-Finanzverbindlichkeiten. Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nur in
untergeordnetem Umfang. Zum Bilanzstichtag bestehen keine derivativen Finanzinstrumente.
In der nachfolgenden Zinssatzsensitivitätsanalyse wurden finanzielle Verbindlichkeiten und das variabel
verzinsliche Factoringvolumen berücksichtigt. Dabei wurden nur jene finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen, die eine variable Verzinsung aufweisen. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme
erstellt, dass die Höhe der Beträge sowie das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung gleich bleiben.
Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um 150 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde zu einer
Verschlechterung des Ergebnisses vor Ertragsteuern um TEUR 1.352 (Vorjahr: TEUR 1.451) führen. Bei
einer Verminderung um 150 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde sich das Ergebnis vor Ertragsteuern um
TEUR 1.352 (Vorjahr: TEUR 1.451) erhöhen.
4.
Ausfallrisiken
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass der Vertragspartner im Bereich der finanziellen Vermögenswerte
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Im Zuge des Konzernforderungsmanagements werden für alle Geschäftspartner des ALNO Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität sowie individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Grundlage ist dabei eine festgeschriebene Limitsystematik, deren Einhaltung ständig überwacht
wird. Außerdem sichert der ALNO Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Warenkreditversicherungen ab, die im Falle eines Forderungsausfalles in der vertraglich festgelegten Höhe den
entstehenden Schaden erstatten. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über Warenkreditversicherer und über die
Delkrederehaftung der Zentralregulierer mit einer Gesamtquote von 90 % (Vorjahr: 90 %) abgesichert.
Die Gesellschaften im ALNO Konzern entscheiden im Einzelfall, ob die Kreditversicherung in Anspruch
genommen wird.
Der Vertrieb der von der ALNO Gruppe hergestellten Küchen erfolgt im Inland über Möbelhäuser, Küchenspezialhändler sowie SB- und Mitnahmemärkte, die überwiegend in Einkaufsverbänden organisiert
sind. Rund 92 % der Küchenmöbel werden über solche Einkaufsverbände vertrieben. Aufgrund dieser
Marktstrukturen ist der ALNO Konzern von einer begrenzten Anzahl an Kunden abhängig. Dem AusfallriF-134
siko einzelner Großkunden wird jedoch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederehaftung bei
Zentralregulierern begegnet.
Eine Übersicht des Ausfallrisikos für nicht im Wert geminderte finanzielle Vermögenswerte und die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen werden unter Punkt D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" dargestellt.
5.
Liquiditätsrisiken
Unter dem Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der vertragsgemäßen Begleichung seiner finanziellen Verbindlichkeiten hat.
Die ALNO AG fungiert für alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine
möglichst günstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Das dazu notwendige Informationspotenzial wird im Rahmen
einer rollierenden Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr monatlich aktualisiert und
einer Abweichungsanalyse unterzogen.
Diese Finanzplanung wird durch eine tägliche Cash Flow-Entwicklungsplanung für Inlandsgesellschaften
ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig abgeglichen wird. Die Auslandsgesellschaften werden monatlich aktualisiert. Die ALNO AG überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven.
Durch den im Inland durchgeführten konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling,
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auch aus Sicht der Tochtergesellschaften, erfolgt eine
Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens mit positiver Auswirkung auf das Finanzergebnis des
Konzerns. Der interne Finanzausgleich ermöglicht die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner
Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung anderer Konzerngesellschaften. Das Cash-Pooling wird
manuell gesteuert.
Zur Erweiterung des notwendigen Liquiditätsspielraums des ALNO Konzerns wurden darüber hinaus in
der Vergangenheit im Rahmen von Factoring-Verträgen Forderungen der Wellmann KG sowie von Impuls und pino abgetreten. Für die drei Gesellschaften steht ein variabel ausnutzbares FactoringGesamtobligo in Höhe von TEUR 41.000 zur Verfügung. Hiervon waren im Jahresdurchschnitt
TEUR 23.291 (Vorjahr: TEUR 25.002) in Anspruch genommen.
In der nachfolgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Einbezogen wurden alle Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Der Anfang Januar
2012 erfolgte und bereits in 2011 vertraglich fixierte Forderungsverzicht eines Großaktionärs hinsichtlich
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 25 Mio. wurde in der nachstehenden Berechnung bereits berücksichtigt. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht mit in die
Berechnung ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare Finanzverbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Die Verzinsung wurde für 195 Tage gerechnet, da zum Bilanzstichtag die Finanzierung bis zum
15. Juli 2012 gesichert ist.
Buchwert
in TEUR
fällig in
31.12.2011
2012
2013-2016
2017 ff.
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
79.757
29.807
46.673
30.257
7.548
0
7.726
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
86.884
86.824
60
0
365
420
0
0
0
273
0
0
Gesellschafterdarlehen
Gewährleistungsverpflichtungen
F-135
Buchwert
in TEUR
fällig in
31.12.2010
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Gesellschafterdarlehen
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
2011
2012-2015
2016 ff.
80.798
5.389
72.840
5.739
10.226
0
8.621
0
101.770
101.688
82
0
365
399
0
0
49
52
0
0
0
406
0
0
Gewährleistungsverpflichtungen
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung und Liquiditätssicherung
verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses" und N. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".
6.
Sonstige Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzern erfasster
finanzieller Vermögenswerte und Schulden.
31.12.2011
in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
31.12.2010
Buchwert
Zeitwert
Buchwert
Zeitwert
Flüssige Mittel
LaR
2.243
2.243
3.041
3.041
Forderungen aus LuL
LaR
41.339
41.339
32.996
32.996
Finanzforderungen
LaR
1.319
1.319
2.665
2.665
Wertpapiere
AfS
3.163
3.163
3.426
3.426
Anteile an Beteiligungsunternehmen
AfS
5
*
5
*
FLaC
62.168
62.168
80.396
80.396
FlaC
24.716
24.716
21.325
21.325
0
0
49
49
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus LuL
Sonstige finanzielle Verbind-lichkeiten
Verbindl. aus Finanzierungs-leasing
**
Gesellschafterdarlehen
FLaC
365
365
365
365
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
FLaC
109.564
109.564
86.187
86.187
aggregiert nach Bewertungskategorie gemäß IAS 39
in TEUR
Loans and Receivables (LaR)
31.12.2011
31.12.2010
Buchwert
Zeitwert
Buchwert
Zeitwert
44.901
44.901
38.702
38.702
3.163
3.163
3.426
3.426
Available-for-Sale (AfS)
zum Zeitwert bewertet
zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
Financial Liabilities measured at cost (FLaC)
5
*
5
*
196.813
196.813
188.322
188.322
* Zeitwert lässt sich nicht zuverlässig ermitteln.
** Keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39.
F-136
Die ausgewiesenen Wertpapiere sind in voller Höhe zu Marktwerten angesetzt.
Die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert, da
für sie kein aktiver Markt besteht. Der Zeitwert lässt sich auch anderweitig nicht zuverlässig ermitteln.
Die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer
kurzen Laufzeit den Zeitwerten.
Die Buchwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer
marktgerechten Verzinsung den Zeitwerten.
Die folgende Hierarchie wird verwendet, um den Zeitwert von Finanzinstrumenten zu bestimmen und
auszuweisen:



Stufe 1: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt
werden
Stufe 2: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei
denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf beobachtbaren
Marktdaten basieren
Stufe 3: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei
denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die im ALNO Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere in Höhe von TEUR 3.163
(Vorjahr: TEUR 3.426) fallen unter die Hierarchiestufe 1.
Für die finanziellen Vermögenswerte und Schulden ergaben sich - unterteilt in Bewertungskategorien folgende Nettogewinne und -verluste:
2011 in TEUR
Zinsen
Wertminderung
Loans and Receivables
Available-for-Sale (Zeitwert)
Financial Liabilities measured at
cost
26
0
-10.184
-1.007
0
0
2010 in TEUR
Zinsen
Wertminderung
Sonstige
Nettogewinne / verluste
Summe
143
-1.935
283
-1.509
0
0
43
43
0
0
-130
-130
-9.800
0
10.520
720
Loans and Receivables
Available-for-Sale (Zeitwert)
Financial Liabilities Held for Trading
Financial Liabilities measured at
cost
Sonstige
Nettogewinne / verluste
102
30
25.623
Summe
-879
30
15.439
Die Wertminderungen der "Loans and Receivables" betrifft die Zuführung zur Einzelwertberichtigung auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Nettogewinne und -verluste enthalten Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen und aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen,
Aufwendungen aus ausgebuchten Forderungen sowie Währungskursgewinne- und verluste.
Die in der Kategorie "Available-for-Sale - bewertet zum Zeitwert" ausgewiesenen sonstigen Nettogewinne und -verluste umfassen die Erträge aus Wertpapieranlagen und die im Eigenkapital erfassten unrealisierten Wertveränderungen.
F-137
Die sonstigen Nettoverluste der Kategorie "Financial Liabilities Held for Trading" betrafen im Vorjahr die
Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Unter den sonstigen Nettogewinnen und -verlusten der "Financial Liabilities measured at cost" werden
die Erträge aus ausgebuchten Verbindlichkeiten, der Aufwand aus der Stichtagsbewertung der Fremdwährungsdarlehen sowie der Ertrag aus ausgesprochenen Forderungsverzichten ausgewiesen.
H.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen zum 31. Dezember 2011 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von
TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 406).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
2011 in TEUR
Fällig 2012
Fällig 2013 – 2016
Fällig 2017 und
später
Gesamt
2.811
4.568
1.323
8.702
11.381
25.313
10.137
46.831
685
0
0
685
Miet-, Leasing- und
Pachtverträge
gegenüber Fremden
Sonstige Verträge
gegenüber Fremden
Begonnene
Investitionsvorhaben
Lieferkontrakte
Summe
2010 in TEUR
2.600
6.000
800
9.400
17.477
35.881
12.260
65.618
Fällig 2011
Fällig 2012 – 2015
Fällig 2016 und
später
Gesamt
3.680
5.531
1.204
10.415
12.234
31.230
11.596
55.150
2.273
0
0
2.273
2.550
1.600
800
4.950
20.827
38.361
13.600
72.788
Miet-, Leasing- und
Pachtverträge
gegenüber Fremden
Sonstige Verträge
gegenüber Fremden
Begonnene
Investitionsvorhaben
Lieferkontrakte
Summe
Die Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden entfallen vor allem auf Leasing für Fahrzeuge
und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Sonstigen Verträge gegenüber Fremden betreffen Wartungs-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsverträge.
Die begonnenen Investitionsvorhaben in Höhe von TEUR 685 (Vorjahr: TEUR 2.273) betreffen in voller
Höhe Sachanlagen.
I.
Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehende Personen oder Unternehmen gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden können, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in
F-138
den Konzernabschluss einbezogen werden, bzw. die auf das berichtende Unternehmen mittelbar oder
unmittelbar Beherrschung ausüben können.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Geschäftsbeziehungen:
Personengruppe
Geschäftsbeziehungen
Gemeinschaftsunternehmen
Großaktionäre
Sonstige nahe stehende Unternehmen
2011
in TEUR
2010
in TEUR
2011
in TEUR
2010
in TEUR
2011
in TEUR
2010
in TEUR
84.725
95.621
0
0
371
0
3.188
2.595
0
0
116
0
Zinsertrag
0
0
0
101
0
0
Sonstiger Aufwand
3
7
0
0
3.054
0
Sonstiger Ertrag
0
0
0
0
25.000
0
Finanzforderungen und Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
0
0
249
2.311
0
0
389
1.455
0
0
29.009
0
24.992
50.626
0
0
18
0
6,5 % bzw.
9 % bzw.
Euribor +9 %
6,5 % bzw.
9 % bzw.
Euribor +9 %
3%
3%
6,5 %
p.a. zzgl.
3,5 %
Risikoprämie
n/a
Bezug von Waren und Dienstleistungen
Zinsaufwand
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Zinssatz
Großaktionäre, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, sind unmittelbar die Küchen Holding GmbH,
München (Mutterunternehmen), und die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, sowie mittelbar die RCG
International Opportunities S.à r.l., Luxemburg, die Cognis S.à r.l., Luxemburg, und die Bauknecht
Hausgeräte GmbH, Stuttgart.
Das Gemeinschaftsunternehmen betrifft ALNO Middle East.
Bei den sonstigen nahe stehenden Unternehmen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, handelt es
sich um die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz ,die Comco Management GmbH, Stuttgart sowie die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz.
Der Betrag für bezogene Waren und Leistungen bezieht sich im Wesentlichen auf den Liefervertrag der
ALNO AG mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Dieser Vertrag regelt die Belieferung des
ALNO Konzerns mit Elektrogeräten und wurde zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Der Liefervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2015 und beinhaltet einen verzinslichen Überfälligkeitsrahmen, der zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wird.
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Küchen Holding GmbH (Mutterunternehmen) wurden
von dieser für Beratungstätigkeiten insgesamt TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 735) berechnet. Zusätzlich
wurden für weitere Beratungsleistungen und Reisekosten eines Gesellschafters der Küchenholding GmbH
TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 207) berechnet.
Im Vorjahr wurde von Großaktionären ein Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 4.909 ausgesprochen
(davon entfielen auf die Muttergesellschaft Küchen Holding GmbH TEUR 3.379). Dieser wurde erfolgsneutral im kumulierten Konzernergebnis erfasst. Anfang Januar 2012 wurde ein weiterer Forderungsverzicht seitens der Muttergesellschaft Küchen Holding GmbH in Höhe von TEUR 25.000 ausgesprochen,
der erst in 2012 ertragswirksam wird. Die von Großaktionären gewährten Darlehen, die alle von der
Muttergesellschaft gewährt worden sind, besitzen eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011.
F-139
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde eine marktübliche Vermittlungsprovision an die Comco Holding
AG, Nidau, Schweiz, in Höhe von TEUR 750 geleistet. Für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes
und die Beibringung von Sanierungsbeiträgen hat die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, eine Vergütung in Höhe von TEUR 2.000 erhalten. Darüber hinaus wurden Reisekosten und Mobilfunkgebühren in
Höhe von TEUR 91 von dieser Gesellschaft in Rechnung gestellt. Für die Gestellung von Personal erhielt
die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, sowie die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, TEUR 93. Die Vergütung des Verwaltungsrates der ALNO (Schweiz) AG, Embrach, Schweiz, im Wege der Organleihe entfällt mit TEUR 120 auf die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz.
Im Rahmen der Restrukturierung erhielten die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Management GmbH, Stuttgart, sowie die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz, für erbrachte Beratungsleistungen Vergütungen von insgesamt TEUR 346. Die Abrechnung dieser Beratungsleistungen erfolgte zu
marktüblichen Tagessätzen. Darüber hinaus wurden noch Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 25 an die ALNO
AG weiterbelastet.
Die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, hat im Dezember 2011 von der Bauknecht Hausgeräte GmbH,
Stuttgart, deren Forderungen gegen die ALNO AG aus Lieferungen und Leistungen (Gläubigerwechsel
aus Sicht der ALNO AG) in Höhe von TEUR 25.000 übernommen. Aufgrund des anschließenden Forderungsverzichts der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, zum Jahresende 2011 ergeben sich sonstige
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 25.000. Diese werden im Restrukturierungsergebnis ausgewiesen.
Die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, hat dem ALNO Konzern zum Jahresende Darlehen von insgesamt TEUR 28.898 gewährt. Diese besitzen zum Bilanzstichtag eine Laufzeit bis zum 1. April 2012. Darüber hinaus wurden hierfür Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. zuzüglich einer einmaligen Risikoprämie von
3,5 % in Höhe von insgesamt TEUR 116 zum 31. Dezember 2011 fällig.
Geschäftsvorfälle und Bezüge betreffend Organmitglieder sind unter Abschnitt J. aufgeführt.
J.
Aufsichtsrat und Vorstand
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Vertreter der Anteilseigner:






Henning Giesecke, Zell, (Vorsitzender)
Geschäftsführer GSW Capital Management GmbH, München
Geschäftsführer HBconbet GmbH, Zell
Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien
Vice President European Markets Whirlpool Europe s.r.l., Comercio, Italien (seit 1. Januar 2011)
Geschäftsführer der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart (ab 29. April 2011)
Vorsitzender der Geschäftsführung der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart (bis 29. April
2011)
Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing
Managing Partner German Capital GmbH, München
Managing Partner Partners Group AG, Baar-Zug, Schweiz (ab 1. Januar 2011)
Anton Walther, Sulzbach/Taunus
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Ruth Falise-Grauer, Genf, Schweiz (ab 14. Juli 2011)
Selbstständige Industrie- und Interiordesignerin
Norbert J. Orth, Monaco, Monaco (ab 14. Juli 2011)
Investor
F-140


Christoph Maaß, Jesteburg (bis 14. Juli 2011)
Geschäftsführer bei der Borco-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG, Hamburg
Armin Weiland, Berg (bis 14. Juli 2011)
Managing Partner German Capital GmbH, München
Managing Partner Partners Group AG, Baar-Zug, Schweiz (ab 1. Januar 2011)
Vertreter der Arbeitnehmer:



Rudolf Wisser, Meßkirch (Stellvertretender Vorsitzender)
Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung bei der ALNO AG, Pfullendorf
Jörg Kespohl, Löhne
Kaufmännischer Angestellter bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger
Gerhard Meyer, Brilon
Betriebsrat bei der Impuls Küchen GmbH, Brilon
Weitere Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne
des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind:






Henning Giesecke, Zell
Aufsichtsratsmitglied Rothenberger AG, Kelkheim
Aufsichtsratsvorsitzender Endurance Capital AG, München
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen (bis 29. Juni 2011)
Aufsichtsratsvorsitzender Kofler Energies AG, München (bis 20. Dezember 2011)
Verwaltungsratsmitglied Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Valovis Bank, Essen (seit 31. Dezember 2011)
Aufsichtsratsmitglied Yarra Investment OY, Helsinki
Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien
Aufsichtsratsmitglied Gedelegeerd Bestuurder Whirlpool Benelux N.V., Strombeek-Bever, Belgien
Aufsichtsratsmtglied Bestuurder Whirlpool Nederland B.V., Breda, Niederlande
Geschäftsführer Whirlpool Austria GmbH, Wiener Neudorf, Österreich
Geschäftsführer der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart
Mitglied des Verwaltungsrats Bauknecht AG Schweiz, Lenzburg, Schweiz
Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing
Präsident des Verwaltungsrats bei der Caldergroup Swiss AG, St. Gallen, Schweiz
Director bei der Calder Finco UK Ltd, Chester, Großbritannien
Chairman of the Shareholder Commitee, Milano Investments S.à r.L., Esch-sur-Alzette, Luxemburg
Mitglied des Verwaltungsrats bei der Leclanché S.A., Yverdon-les-Bains, Schweiz (bis 16. April
2012)
Member - Board of Directors, Calder Group Limited, Chester, Großbritannien
Christoph Maaß, Jesteburg
Aufsichtsratsmitglied bei der Master Consulting AG, Frankfurt am Main
Norbert J. Orth, Monaco, Monaco
Member - Board of Directors Frieden Ltd, Thun, Schweiz
Vice Precident Smaragd AG, Thun, Schweiz
Armin Weiland, Berg
Mitglied des Verwaltungsrats bei der RES Finco AG, St. Gallen, Schweiz,
Mitglied des Verwaltungsrats bei der Leclanché S.A., Yverdon-les-Bains, Schweiz
Vorstand des Beirats der Tarvos Investments GmbH, München (bis 1. August 2011)
Chairman des Verwaltungsrats der RES NewCo AG, St. Gallen, Schweiz
Chairman des Verwaltungsrats der Energy Group Holding AG, St. Gallen, Schweiz
Vice President des Verwaltungsrats der The Energy Holding AG, St. Gallen, Schweiz
F-141
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Bezüge in
Höhe von TEUR 230 (Vorjahr: TEUR 268). Die Arbeitnehmervertreter erhielten darüber hinaus Bezüge in
Höhe von TEUR 168 (Vorjahr: TEUR 166) aus ihrer Angestelltentätigkeit innerhalb des ALNO Konzerns.
Für Beratungstätigkeiten wurden an Mitglieder des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Honorare gezahlt.
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Küchen Holding GmbH wurden von dieser für Beratungstätigkeiten insgesamt TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 735) berechnet. Zum 31. Dezember 2011 hielten
die Mitglieder des Aufsichtsrats 106.666 (Vorjahr: 1000) Stückaktien.
Vorstandsmitglieder sind:







Max Müller, Magglingen/Schweiz (Vorstandsvorsitzender) (ab 6. April 2011)
Ipek Demirtas, Überlingen (Vorstand Finanzen, Personal, IT) (ab 13. Juli 2011)
Elmar Duffner, Osnabrück (Vorstand Vertrieb Ausland, Produktion, Einkauf, Logistik, Produktentwicklung, Marketing, Kommunikation) (ab 1. November 2011)
Christoph Fughe, Bad Salzuflen (Vorstand Vertrieb Inland) (ab 6. April 2011 bis 29. Februar 2012)
Jörg Deisel, Witten (Vorstandsvorsitzender; Vertrieb, Marketing und Entwicklung) (bis 6. April
2011)
Jörg Artmann, Düsseldorf (Vorstand Finanzen, Personal, IT) (bis 13. Juli 2011)
Michael Paterka, Ravenstein (Vorstand Produktion, Einkauf, Logistik und Qualität) (bis 6. April
2011)
Weitere Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind:


Max Müller, Magglingen/Schweiz
Verwaltungsratspräsident der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz
Verwaltungsrat der Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz
Direktor der Comco Fashion Ltd., Hongkong, Volksrepublik China
Verwaltungsratspräsident der Starlet Investment AG, Nidau, Schweiz
Verwaltungsrat der Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz
Direktor der East West Finance Ltd., Jersey, Channel Islands
Verwaltungsratspräsident der Schaerer Mayfield Holding AG, Nidau, Schweiz
Verwaltungsrat der Renishaw Mayfield AG, Nyon, Schweiz
Verwaltungsratspräsident der Smaragd Holding AG, Thun, Schweiz
Verwaltungsrat der Frieden Creative Design AG, Thun, Schweiz
Verwaltungsrat der La Boutique Suisse AG, Nidau, Schweiz (bis 25. August 2011)
Administrator der La Boutique Suisse Distribution S.r.l., Bukarest, Rumänien
Administrator der Helvetansa S.r.l., Bukarest, Rumänien
Verwaltungsratspräsident der ALNO (Schweiz) AG, Embrach, Schweiz
Elmar Duffner, Osnabrück
Wirtschaftsbeirat Messe Köln, Köln (ratgebend)
Präsident des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e. V., Bad Honnef (Ehrenamt)
Mitglied des Vorstandes Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e. V., Mannheim (Ehrenamt)
Vorsitzender der Verbände der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Westfalen-Lippe e. V.,
Herford
Zum Bilanzstichtag wurden von den aktiven Mitgliedern des Vorstands 545.507 (Vorjahr: 55.643)
Stückaktien gehalten.
F-142
Vergütungsbericht
Zuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des Vorstands
Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der ALNO AG obliegt dem Aufsichtsrat. Er berät regelmäßig über die Struktur und Höhe des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese.
Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die
gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen.
Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung
mit mittel- und langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und
Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden diese Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung jedes Jahr überprüft.
Das Jahr 2011 war dabei geprägt durch eine komplette Veränderung der Zusammensetzung des Vorstandes und der übertragenen Geschäftsbereiche. Die Vergütung des Vorstands setzte sich für das Jahr
2011 damit aus den im Folgenden detailliert dargestellten Komponenten zusammen.
Die fixe Grundvergütung inklusive Sachbezügen, ausbezahlt in zwölf Monatsraten, orientiert sich am
Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Die variable Vergütung, dessen Grundlage die mittel- und langfristige Wertentwicklung des Unternehmens ist, basiert grundsätzlich auf dem Konzernumsatz, dem Konzern EBITDA und auf dem Konzern
Free Cashflow sowie auf individuellen Zielvereinbarungen.
Höhe der Vorstandsvergütung im Jahr 2011
Die folgenden Angaben beinhalten Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der ALNO AG
im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten
Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere beinhalten im Wesentlichen die Gestellung von Dienstfahrzeugen.
Im Jahr 2011 sind insgesamt TEUR 1.822 (Vorjahr: TEUR 2.071) als Aufwendungen erfasst. Davon entfallen TEUR 1.163 (Vorjahr: TEUR 979) auf fixe, d.h. erfolgsunabhängige, und TEUR 659 (Vorjahr:
1.092) auf variable erfolgsbezogene Vergütungskomponenten mit mittelfristiger Anreizwirkung. Die Gesellschaft hat in 2010 den Vorständen Jörg Deisel, Jörg Artmann und Michael Paterka einen Erfolgsbonus
bei erfolgreicher Kapitalerhöhung im Jahr 2011 ("RE-IPO-Bonus") zugesagt, der zu jeweils drei Zahlungszeitpunkten im März 2011, Januar 2012 sowie Januar 2013 zufließt. Die variable Vergütung betrifft
das Jahr 2011, den RE-IPO-Bonus für 2011 sowie Auflösungen der Tantiemerückstellung für 2010.
Von den Gesamtaufwendungen des Jahres 2011 entfallen auf Herrn Deisel TEUR 347 (Vorjahr:
TEUR 1.186), davon TEUR 156 (Vorjahr: TEUR 438) fixe Vergütungskomponenten sowie TEUR 191 (Vorjahr: TEUR 748) variable Vergütungskomponenten (davon TEUR 391 RE-IPO-Bonus und TEUR -200 für
2010 aus der Auflösung der Tantiemerückstellung). Auf Herrn Artmann entfallen TEUR 659 (Vorjahr:
TEUR 493), davon TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 280) fixe Vergütungskomponenten und TEUR 383 (Vorjahr:
TEUR 213) variable Vergütungskomponenten (davon TEUR 391 RE-IPO-Bonus, TEUR 42 Tantieme für
2011 und TEUR -50 für 2010 aus der Auflösung der Tantiemerückstellung). Auf Herrn Paterka entfallen
TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 392), davon TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 261) fixe Vergütungskomponenten sowie TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 131) variable Vergütungskomponenten (davon TEUR 131 RE-IPO-Bonus
und TEUR -67 für 2010 aus der Auflösung der Tantiemerückstellung) in 2011.
Des Weiteren wurden für Herrn Müller TEUR 309, für Herrn Fughe TEUR 157, für Frau Demirtas
TEUR 115 sowie für Herrn Duffner TEUR 64 an fixen Vergütungskomponenten gezahlt. In 2011 fielen außer für Herrn Duffner (TEUR 21) - keine variablen Vergütungskomponenten für Frau Demirtas sowie
die Herren Müller und Fughe an.
F-143
Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit
Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses wurde für Herrn Michael Paterka für 2011 vereinbart. Der Dienstvertrag mit Herrn Paterka
wurde zum 30. April 2011 vorzeitig aufgelöst und als Ersatz für alle Einnahmen, die bei Fortbestand des
Vertrages vergütet worden wären, eine Abfindung in Höhe von TEUR 454 gezahlt.
Für Herrn Artmann ist eine Verbindlichkeit für das ausstehende Gehalt für die Monate Januar bis Mai
2012 in Höhe von insgesamt TEUR 112 erfasst.
Aufgrund des andauernden Rechtsstreits mit Herrn Deisel bezüglich seiner Kündigung wurde für alle zu
erwartenden Ansprüche (ausstehendes Gehalt, Tantieme, Abfindung etc.) zum Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.600 gemäß dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Düsseldorf gebildet
(siehe N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).
Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen
Die im Geschäftsjahr an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen gewährten Bezüge belaufen sich auf TEUR 527 (Vorjahr: TEUR 447). Die Höhe der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen in 2011 beträgt insgesamt TEUR 7.858 (Vorjahr TEUR 7.515).
Altersvorsorge
Für Herrn Deisel ist seit Oktober 2010 für die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine beitragsorientierte
Ruhegeldregelung und Hinterbliebenenversorgung für den Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der
Altersgrenze von 60 Jahren, Invalidität oder Tod) vereinbart worden, für die für das Geschäftsjahr 2011
anteilig bis zum 30. September 2011 Beiträge von TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 100) gezahlt wurden. Eine
Verfügung über das Versorgungskonto ist vor Eintritt des Versorgungsfalls grundsätzlich nicht möglich.
Im Übrigen bestehen keine Verpflichtungen aus Pensionszusagen oder ähnlichen Regelungen zur Altersvorsorge an die im Jahr 2011 aktiven Vorstandsmitglieder.
K.
Unternehmen, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB Gebrauch machen
Die Tochterunternehmen Impuls Küchen GmbH, Brilon, pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf, ALNO International GmbH, Pfullendorf, die Gustav Wellmann
GmbH & Co. KG, Enger, sowie die Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG,
Enger, nehmen die Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB in Anspruch. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
F-144
L.
Anteilsbesitz
Name und Sitz
Anteil am
Kapital
in %
Anteile an Tochterunternehmen:
ALNO Inland
Impuls Küchen GmbH, Brilon
100
pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt)
100
Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf
100
Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger
100
Casawell Service GmbH, Enger
100
ALNO Trading GmbH, Enger
100
1)
Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger
100
Wellmann Bauteile GmbH, Enger
100
ALNO International GmbH, Pfullendorf
100
ALNO Ausland
ALNO (Schweiz) AG, Embrach/Schweiz
100
ALNO France S.A.R.L., Cagnes-sur-mèr/Frankreich
100
ALNO U.K. Ltd., Dewsbury/Großbritannien
100
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen:
50
ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE
Zweckgesellschaften:
MINERVA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfullendorf OHG, Grünwald
100
Tignaris Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfullendorf KG, Grünwald
100
2) seit 22. November 2011; vormals EuroSet Küchentechnik GmbH, Enger
M.
Honorare der Konzern-Abschlussprüfer
Die durch den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses angefallenen Aufwendungen für Honorare gliedern sich wie folgt auf:
2011
2010
338
391
Andere Bestätigungsleistungen
97
463
Steuerberatungsleistungen
79
133
4
4
518
991
in TEUR
Abschlussprüfung
Sonstige Leistungen
Summe
F-145
Der Posten Abschlussprüfung umfasst die Honorare für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung
des Einzel- und Konzernabschlusses der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 sowie für die Prüfung des
Abhängigkeitsberichts gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2011.
Die "anderen Bestätigungsleistungen" enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung
eines Comfort Letters im Rahmen der im Herbst 2010 geplanten, aber schlussendlich in das Jahr 2011
verschobenen Kapitalerhöhung.
In den Steuerberatungsleistungen sind die Kosten für laufende Steuerberatung enthalten.
Die "sonstigen Leistungen" betreffen Beratungsleistungen zur Rechnungslegung.
N.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Forderungsverzicht
Die Küchen Holding GmbH, München, hat Anfang Januar 2012 von den Konsortialbanken deren Kreditforderungen gegen die ALNO Gruppe (Gläubigerwechsel aus Sicht der ALNO AG) in Höhe von EUR 25
Mio. übernommen. Die Küchen Holding GmbH hat mit Wirkung zum 6. Januar 2012 anschließend einen
Forderungsverzicht auf diese übernommenen Forderungen ausgesprochen. Dieser führt zu einer erfolgsneutralen Entlastung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 25 Mio., da die Küchen
Holding GmbH in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter gehandelt hat.
Beendigung Stimmbindungsvertrag
Der Stimmbindungsvertrag zwischen der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, und der Küchen Holding
GmbH, München, beides Großaktionäre der ALNO AG, wurde am 30. Januar 2012 beendet. Damit ist die
Küchen Holding GmbH formal nicht mehr Mehrheitsaktionärin der ALNO AG. Die IRE Beteiligungs GmbH,
Stuttgart, gehört über die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, zum Whirlpool-Konzern mit Sitz in
Michigan, USA. Die Küchen Holding GmbH und Bauknecht/Whirlpool bildeten in den letzten Jahren innerhalb der Gesellschafterstruktur der ALNO AG ein Investorenkonsortium. Die Stimmrechte von Bauknecht/Whirlpool an der ALNO AG waren der Küchen Holding durch den Stimmbindungsvertrag zugeordnet. Die Küchen Holding GmbH war damit Mehrheitsaktionärin der ALNO AG. Mit der Neuregelung der
Stimmrechtsanteile gibt es bei der ALNO AG keinen Mehrheitsaktionär mehr. Bauknecht/Whirlpool will
künftig seine Stimmrechte selbst wahrnehmen und ausüben. Sowohl Bauknecht/Whirlpool als auch die
Küchen Holding GmbH sehen ihr Engagement bei der ALNO AG weiterhin als langfristiges Investment
an.
Publikumspreis für Keramik-Küche ALNOSTAR CERA
Die neue Keramik-Produktlinie von ALNO wurde beim Verbraucherwettbewerb "Kücheninnovation des
Jahres 2012" der Initiative LifeCare mit dem Prädikat "Ausgezeichnetes Produkt" sowie dem "Golden
Award - Best of the Best" in der Kategorie "Küchenmöbel und -ausstattungen" ausgezeichnet. Der Preis
der unabhängigen Initiative LifeCare ist ein Gütesiegel für besonders verbrauchergerechte Produkte und
würdigt die Küche ALNOSTAR CERA in den Kriterien Funktionalität, Produktnutzen, Innovation, Design
und Nachhaltigkeit. Diese Auszeichnung ist aufgrund ihrer Verbraucherorientierung ein auf internationaler Ebene anerkanntes und geschätztes Gütesiegel.
Veränderungen im Vorstand
Vertriebsvorstand Christoph Fughe ist in beiderseitigem Einvernehmen am 29. Februar 2012 aus dem
Vorstand der ALNO AG ausgeschieden, dies hat der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 17. Februar 2012
beschlossen. Christoph Fughe war seit April 2011 Vorstandsmitglied und zuletzt für die Bereiche "Vertrieb Inland" und "Vertrieb Österreich" verantwortlich. Christoph Fughe war nach seinem Ausscheiden
aus dem Vorstand bis zum 31. Mai 2012 weiterhin beratend für die ALNO AG tätig und stand dem Unternehmen für Sonderaufgaben zur Verfügung. Der Vorstand der ALNO AG besteht damit wieder aus drei
Mitgliedern. Die Geschäftsverteilung wurde ebenfalls neu geregelt. Max Müller übernimmt zusätzlich zu
F-146
seinen bisherigen Aufgaben (u.a. Unternehmensentwicklung, Revision, Recht und Qualitätsmanagement) die Bereiche "Einkauf" und "Logistik", bisher im Zuständigkeitsbereich von Elmar Duffner. Dem
Vorstandsressort von Elmar Duffner (u.a. Produktion, Export, Produktentwicklung und Marketing/PR)
wiederum werden die bislang von Christoph Fughe verantworteten Bereiche "Vertrieb Inland" und "Vertrieb Österreich" zugeordnet.
Gründung einer neuen Tochtergesellschaft in den USA
Eine neue Tochtergesellschaft wurde in 2012 gegründet, sie firmiert unter dem Namen ALNO USA Corporation und hat ihren Sitz in New York. Zum Geschäftsführer wurde der auf dem US-Markt sehr erfahrene Küchenmanager Lothar Birkenfeld bestellt.
Erwerb eines ALNO Premium Händlers in Großbritannien
Im Zuge der Ausweitung des Exportgeschäfts hat die ALNO UK Ltd., Dewsbury, Großbritannien, im April
2012 den ALNO Premium Händler Built-In Kitchens Ltd., Sevenoaks, Großbritannien, erworben.
Urteil im Rechtsstreit mit Jörg Deisel
Die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf hat am 10. Mai 2012, im Rechtsstreit zwischen der ALNO AG und dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jörg Deisel ein Urteil gesprochen. Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der ALNO AG, wonach die vorzeitige Verlängerung des Vorstandsvertrags bis 2015 als unwirksam zu beurteilen ist. Das Landgericht Düsseldorf sprach dem Kläger
in einem Vorbehaltsurteil im Urkundeverfahren für die Zeit nach seiner fristlosen Kündigung im April
2011 bis zum Ende seines damals laufenden Vertrages (30. September 2011) daher lediglich die Zahlung ausstehender Gehälter und Boni in Höhe von rund TEUR 400 zu. Dieses Urteil ist allerdings nicht
rechtskräftig.
Umsetzung langfristiges Kapital- und Finanzierungskonzept
Der Vorstand arbeitet seit Ende 2011 an der Umsetzung eines langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzeptes. Eckpunkte des Konzeptes sind der Abschluss einer weiteren Sanierungsvereinbarung bis
spätestens Mitte Juli 2012 sowie eine Kapitalerhöhung im Herbst 2012.
Gegenstand dieser Sanierungsvereinbarung III sind weitere Beiträge der Hauptaktionäre Küchen Holding
GmbH, München, und IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, sowie der wesentlichen finanzierenden Banken
des ALNO Konzerns und des Lieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Die Beiträge der
Bauknecht Hausgeräte GmbH sehen dazu unter anderem auch eine Ausweitung von Zahlungszielen vor,
die gewährleisten, dass die Liquidität des ALNO Konzerns bis zur Umsetzung der Sanierungsvereinbarung III und der Kapitalerhöhung im Herbst 2012 sicher gestellt ist.
Durch den Abschluss der Sanierungsvereinbarung III wird eine signifikante Verbesserung des KonzernEigenkapitals sowie eine vollständige Ablösung der wesentlichen Banken verfolgt. Die Ablösung der Bankenfinanzierung durch Alt- und Neu-Investoren ist eine notwendige Voraussetzung für die geplante Kapitalerhöhung, die Teil der Sanierungsvereinbarung III sein wird.
Im ersten Schritt der Sanierungsvereinbarung III werden bestehende Bankverbindlichkeiten des ALNO
Konzerns durch Alt- und Neu-Investoren übernommen und abgelöst. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise durch Begebung einer Anleihe durch die ALNO AG. Damit soll erreicht werden, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter 10 % reduziert werden.
Im zweiten Schritt wird das Stammkapital der ALNO AG erhöht, was von der Hauptversammlung im
August 2012 zu beschließen ist. Die Kapitalerhöhung soll sowohl durch Bar- als auch durch Sacheinlage
erfolgen. Die Sacheinlage erfolgt durch Einbringung der durch Alt- und Neu-Investoren übernommenen
Kreditforderungen ("debt-to-equity-swap"), soweit diese nicht durch die o.g. Anleihe gegenfinanziert
sind. Da durch die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bisher an
diese begebene Sicherheiten frei werden, und soweit diese für die Begebung der Anleihe nicht notwendig sind, können diese zur Aufnahme neuer Darlehen genutzt werden.
F-147
Der Vorstand befindet sich bereits mit bisher nicht finanzierenden Banken in konkreten Finanzierungsgesprächen. Mit der Liquidität aus diesen neuen Bankdarlehen soll das geplante Wachstum des ALNO Konzerns – insbesondere im Ausland – finanziert werden. Eine Finanzierungszusage dieser neuen Banken ist
zeitgleich mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung III vorgesehen.
Des Weiteren soll das Factoringvolumen in der Gruppe durch den Verkauf der Forderungen der ALNO AG
um weitere EUR 15 Mio. erhöht werden.
Darüber hinaus hält sich der Vorstand die Option offen, nach Abschluss der Sanierungsvereinbarung III
die Einwerbung einer Landesbürgschaft des Landes Baden-Württemberg zu verfolgen, die weiteres Finanzierungspotential eröffnen würde.
Der Vorstand der ALNO AG hat für das oben beschriebene langfristige Kapital- und Finanzierungskonzept
Mitte Mai 2012 schriftliche, unverbindliche Absichtserklärungen der Hauptaktionäre, des Hauptlieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH sowie von Alt- und Neu-Investoren erhalten, die die Unterstützung
dieses Kapital- und Finanzierungskonzeptes zum Inhalt haben. Diese Absichtserklärungen sollen gemeinsam mit dem beabsichtigten Sanierungsbeitrag der wesentlichen Konsortialbanken in eine verbindliche Sanierungsvereinbarung III bis Mitte Juli 2012 überführt werden.
Fortschreibung des ursprünglichen Sanierungsgutachtens vom 24. Juni 2010 durch PricewaterhouseCoopers
Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") wurde Anfang 2010 beauftragt,
für die ALNO Gruppe ein Sanierungsgutachten gem. der Stellungnahme IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu erstellen. In ihrem Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 bescheinigte PwC dem ALNO Konzern eine positive Fortführungsprognose, solange die Finanzierung entsprechend der Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 sichergestellt ist, und die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen innerhalb der Unternehmensplanung erfolgt.
Im Frühjahr 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO
Gruppe vorzunehmen. In ihrem aktualisierten Sanierungsgutachten vom 13. Mai 2011 kam PwC zu dem
Ergebnis, dass der ALNO Konzern aus damaliger Sicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin
durchfinanziert ist und sich keine Veränderung in Bezug auf die Sanierungsaussage, wie im Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 dargelegt, ergibt. Allerdings wies PwC darauf hin, dass sich die Sanierung
der ALNO Gruppe länger als im letzten Jahr geplant hinziehen wird.
Im November 2011 erhielt PwC den Auftrag, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO
Gruppe vorzunehmen. Aufgrund des sich noch in Konzeptionierung befindenden operativen und finanziellen Restrukturierungskonzepts konnte PwC mit Entwurf vom 9. März 2012 noch keine Aussage zur
Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit der ALNO Gruppe machen.
Aufgrund dessen wurde PwC Ende April 2012 beauftragt, auf Grundlage des oben genannten Auftrags,
im Anschluss an eine bereits durchgeführte Analyse der kurzfristigen Liquiditätsplanung bis Mitte Juli
2012 eine Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 vorzunehmen.
PwC berücksichtigt in ihrer "Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013" vom 29. Mai 2012
identifizierte Risiken aus der Plausibilisierung der Unternehmensplanung in ihrem konservativeren sogenannten "Adjustment Case", der auch die Maßnahmen aus dem sich noch in Konzeptionierung befindenden Kapital- und Finanzierungskonzept (siehe Absatz zur Umsetzung des langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzepts) beinhaltet.
PwC weist in ihrer Stellungnahme zur Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 auf folgende Punkte hin:

Die kurzfristige Liquiditätsplanung des Managements zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit der ALNO
Gruppe aufgrund der vorliegenden Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten, der Stand-Still
Vereinbarung mit den Banken und einem weiteren Finanzierungspartner zunächst bis zum 20. Juli
2012 gesichert ist.
F-148



Die einzelnen Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts zeigen erhebliche Unterschiede im Umsetzungs- und Verhandlungsstand auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung
zur Umsetzbarkeit aller Maßnahmen des Konzepts nicht möglich. Allerdings erscheinen PwC die
Maßnahmen als nicht offensichtlich undurchführbar.
Basierend auf dem sogenannten "Adjustment Case" zeigt sich, dass durch die Betriebsferien aller
Werke zwischen Mitte Juli und Mitte August 2012 die Liquidität ohne Ergreifung von weiteren internen und/oder externen Maßnahmen für diesen Zeitraum nicht ausreichend gesichert erscheint
bzw. es dadurch zu Zahlungsstockungen kommen könnte. Das Management der ALNO AG führt
daher zur Erhöhung des Liquiditätspuffers schon erste Gespräche mit einem Großlieferanten.
Darüber hinaus - von September 2012 bis Ende Juni 2013 - ist die Liquidität, unter den genannten Annahmen und unter Einhaltung des minimalen ständigen Liquiditätspuffers von EUR 5,0 Mio.
ausreichend gesichert.
Weiter weist PwC auf folgende wesentliche Annahmen und Risiken der Liquiditätsplanung bis Juni 2013
hin:




Das Finanzierungskonzept muss unbedingt umgesetzt werden, wobei Risiken in der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen bestehen. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme liegen nur Absichtserklärungen von Investoren vor, die vorbehaltlich noch zu erfolgender rechtlicher und finanzieller Prüfungen sind. Alle anderen Maßnahmen befinden sich im Verhandlungs- oder Konzeptionierungsstadium.
Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden, um die Liquidität
der ALNO Gruppe weiter zu sichern. Dafür müssen die wesentlichen bzw. der Großteil der Maßnahmen vor Auslaufen der Stundungs- und Stand-Still-Vereinbarungen am 20. Juli 2012 zwingend umgesetzt werden, da aufgrund der Betriebsferien ab Ende Juli 2012 ein deutlich ansteigender Liquiditätsbedarf besteht, der ohne die geplanten Zuflüsse aus dem Finanzierungskonzept
nicht zu decken ist.
Geplante, aber bisher verschobene Investitionsausgaben müssen im zweiten Halbjahr 2012 teilweise nachgeholt werden.
Das Verhältnis bzw. die Situation mit Warenkreditversicherern und Lieferanten ist angespannt.
Die Liquiditätsplanung unterstellt, dass beide ihre Zahlungskonditionen jeweils nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern.
Der Vorstand der ALNO AG hat zwischenzeitlich weitere Maßnahmen zur Konkretisierung und Umsetzung
des Kapital- und Finanzierungskonzepts durchgeführt. Hierzu zählen Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken zur Ablösung der bestehenden Darlehen und Kontokorrentlinien sowie Verhandlungen
mit neuen Finanzierungspartnern zur Gewährung neuer Finanzmittel. Die Verhandlungen mit Anteilseignern, die größere Sanierungsbeiträge im Kapital- und Finanzierungskonzept leisten sollen, sind weitestgehend abgeschlossen.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass
die oben genannten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw.
zutreffen werden. Der Vorstand der ALNO AG geht davon aus, dass die Maßnahmen des Kapital- und
Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden sowie dass die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden.
O.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" und § 161 AktG am 30. September 2011 überprüft und neu abgeF-149
geben. Die Erklärung wird den Aktionären dauerhaft auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht und ist im Konzernlagebericht 2011 abgedruckt.
Über die Corporate Governance des ALNO Konzerns berichten Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG
gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011. Die Erläuterung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
erfolgt unter dem Abschnitt K. "Aufsichtsrat und Vorstand".
P.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären zustehenden Konzernjahresergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr eingetreten.
in TEUR
Konzernjahresfehlbetrag
Anteile Fremder
Aktienanzahl in Tsd. (gewichteter Durchschnitt)
Ergebnis in EUR / Aktie
Pfullendorf, den 11. Juni 2012
ALNO Aktiengesellschaft
Der Vorstand
F-150
2011
2010
-25.561
-13.084
0
0
24.617
16.877
-1,04
-0,78
Wiedergabe der im nachfolgenden Bestätigungsvermerk in Bezug genommenen Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das zum
31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr:
"b. Nachtragsbericht
Umsetzung langfristiges Kapital- und Finanzierungskonzept
Der Vorstand arbeitet seit Ende 2011 an der Umsetzung eines langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzeptes. Eckpunkte des Konzeptes sind der Abschluss einer weiteren Sanierungsvereinbarung bis
spätestens Mitte Juli 2012 sowie eine Kapitalerhöhung im Herbst 2012.
Gegenstand dieser Sanierungsvereinbarung III sind weitere Beiträge der Hauptaktionäre Küchen Holding
GmbH, München, und IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, sowie der wesentlichen finanzierenden Banken
des ALNO Konzerns und des Lieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Die Beiträge der
Bauknecht Hausgeräte GmbH sehen dazu unter anderem auch eine Ausweitung von Zahlungszielen vor,
die gewährleisten, dass die Liquidität des ALNO Konzerns bis zur Umsetzung der Sanierungsvereinbarung III und der Kapitalerhöhung im Herbst 2012 sicher gestellt ist.
Durch den Abschluss der Sanierungsvereinbarung III wird eine signifikante Verbesserung des KonzernEigenkapitals sowie eine vollständige Ablösung der wesentlichen Banken verfolgt. Die Ablösung der Bankenfinanzierung durch Alt- und Neu-Investoren ist eine notwendige Voraussetzung für die geplante Kapitalerhöhung, die Teil der Sanierungsvereinbarung III sein wird.
Im ersten Schritt der Sanierungsvereinbarung III werden bestehende Bankverbindlichkeiten des ALNO
Konzerns durch Alt- und Neu-Investoren übernommen und abgelöst. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise durch Begebung einer Anleihe durch die ALNO AG. Damit soll erreicht werden, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter 10% reduziert werden.
Im zweiten Schritt wird das Stammkapital der ALNO AG erhöht, was von der Hauptversammlung im
August 2012 zu beschließen ist. Die Kapitalerhöhung soll sowohl durch Bar- als auch durch Sacheinlage
erfolgen. Die Sacheinlage erfolgt durch Einbringung der durch Alt- und Neu-Investoren übernommenen
Kreditforderungen ("debt-to-equity-swap"), soweit diese nicht durch die o.g. Anleihe gegenfinanziert
sind. Da durch die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bisher an
diese begebene Sicherheiten frei werden, und soweit diese für die Begebung der Anleihe nicht notwendig sind, können diese zur Aufnahme neuer Darlehen genutzt werden.
Der Vorstand befindet sich bereits mit bisher nicht finanzierenden Banken in konkreten Finanzierungsgesprächen. Mit der Liquidität aus diesen neuen Bankdarlehen soll das geplante Wachstum des ALNO Konzerns - insbesondere im Ausland - finanziert werden. Eine Finanzierungszusage dieser neuen Banken ist
zeitgleich mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung III vorgesehen.
Des Weiteren soll das Factoringvolumen in der Gruppe durch den Verkauf der Forderungen der ALNO AG
um weitere EUR 15 Mio. erhöht werden.
Darüber hinaus hält sich der Vorstand die Option offen, nach Abschluss der Sanierungsvereinbarung III
die Einwerbung einer Landesbürgschaft des Landes Baden-Württemberg zu verfolgen, die weiteres Finanzierungspotential eröffnen würde.
Der Vorstand der ALNO AG hat für das oben beschriebene langfristige Kapital- und Finanzierungskonzept
Mitte Mai 2012 schriftliche, unverbindliche Absichtserklärungen der Hauptaktionäre, des Hauptlieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH sowie von Alt- und Neu-Investoren erhalten, die die Unterstützung
dieses Kapital- und Finanzierungskonzeptes zum Inhalt haben. Diese Absichtserklärungen sollen gemeinsam mit dem beabsichtigten Sanierungsbeitrag der wesentlichen Konsortialbanken in eine verbindliche Sanierungsvereinbarung III bis Mitte Juli 2012 überführt werden.
F-151
Fortschreibung des ursprünglichen Sanierungsgutachtens vom 24. Juni 2010 durch PricewaterhouseCoopers
Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") wurde Anfang 2010 beauftragt,
für die ALNO Gruppe ein Sanierungsgutachten gem. der Stellungnahme IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu erstellen. In ihrem Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 bescheinigte PwC dem ALNO Konzern eine positive Fortführungsprognose, solange die Finanzierung entsprechend der Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 sichergestellt ist, und die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen innerhalb der Unternehmensplanung erfolgt.
Im Frühjahr 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO
Gruppe vorzunehmen. In ihrem aktualisierten Sanierungsgutachten vom 13. Mai 2011 kam PwC zu dem
Ergebnis, dass der ALNO Konzern aus damaliger Sicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin
durchfinanziert ist und sich keine Veränderung in Bezug auf die Sanierungsaussage, wie im Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 dargelegt, ergibt. Allerdings wies PwC darauf hin, dass sich die Sanierung
der ALNO Gruppe länger als im letzten Jahr geplant hinziehen wird.
Im November 2011 erhielt PwC den Auftrag, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO
Gruppe vorzunehmen. Aufgrund des sich noch in Konzeptionierung befindenden operativen und finanziellen Restrukturierungskonzepts konnte PwC mit Entwurf vom 9. März 2012 noch keine Aussage zur
Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit der ALNO Gruppe machen.
Aufgrund dessen wurde PwC Ende April 2012 beauftragt, auf Grundlage des oben genannten Auftrags,
im Anschluss an eine bereits durchgeführte Analyse der kurzfristigen Liquiditätsplanung bis Mitte Juli
2012 eine Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 vorzunehmen.
PwC berücksichtigt in ihrer "Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013" vom 29. Mai 2012
identifizierte Risiken aus der Plausibilisierung der Unternehmensplanung in ihrem konservativeren sogenannten "Adjustment Case", der auch die Maßnahmen aus dem sich noch in Konzeptionierung befindenden Kapital- und Finanzierungskonzept (siehe Absatz zur Umsetzung des langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzepts) beinhaltet.
PwC weist in ihrer Stellungnahme zur Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 auf folgende Punkte hin:




Die kurzfristige Liquiditätsplanung des Managements zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit der ALNO
Gruppe aufgrund der vorliegenden Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten, der Stand-Still Vereinbarung mit den Banken und einem weiteren Finanzierungspartner zunächst bis zum 20. Juli
2012 gesichert ist.
Die einzelnen Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts zeigen erhebliche Unterschiede
im Umsetzungs- und Verhandlungsstand auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung zur
Umsetzbarkeit aller Maßnahmen des Konzepts nicht möglich. Allerdings erscheinen PwC die Maßnahmen als nicht offensichtlich undurchführbar.
Basierend auf dem sogenannten "Adjustment Case" zeigt sich, dass durch die Betriebsferien aller
Werke zwischen Mitte Juli und Mitte August 2012 die Liquidität ohne Ergreifung von weiteren internen und/oder externen Maßnahmen für diesen Zeitraum nicht ausreichend gesichert erscheint
bzw. es dadurch zu Zahlungsstockungen kommen könnte. Das Management der ALNO AG führt
daher zur Erhöhung des Liquiditätspuffers schon erste Gespräche mit einem Großlieferanten.
Darüber hinaus - von September 2012 bis Ende Juni 2013 - ist die Liquidität, unter den genannten
Annahmen und unter Einhaltung des minimalen ständigen Liquiditätspuffers von EUR 5,0 Mio. ausreichend gesichert.
Weiter weist PwC auf folgende wesentliche Annahmen und Risiken der Liquiditätsplanung bis Juni 2013
hin:

Das Finanzierungskonzept muss unbedingt umgesetzt werden, wobei Risiken in der Umsetzbarkeit
einzelner Maßnahmen bestehen. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme liegen nur AbsichtserklärunF-152
gen von Investoren vor, die vorbehaltlich noch zu erfolgender rechtlicher und finanzieller Prüfungen sind. Alle anderen Maßnahmen befinden sich im Verhandlungs- oder Konzeptionierungsstadium.



Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden, um die Liquidität
der ALNO Gruppe weiter zu sichern. Dafür müssen die wesentlichen bzw. der Großteil der Maßnahmen vor Auslaufen der Stundungs- und Stand-Still-Vereinbarungen am 20. Juli 2012 zwingend
umgesetzt werden, da aufgrund der Betriebsferien ab Ende Juli 2012 ein deutlich ansteigender Liquiditätsbedarf besteht, der ohne die geplanten Zuflüsse aus dem Finanzierungskonzept nicht zu
decken ist.
Geplante, aber bisher verschobene Investitionsausgaben müssen im zweiten Halbjahr 2012 teilweise nachgeholt werden.
Das Verhältnis bzw. die Situation mit Warenkreditversicherern und Lieferanten ist angespannt. Die
Liquiditätsplanung unterstellt, dass beide ihre Zahlungskonditionen jeweils nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern.
Der Vorstand der ALNO AG hat zwischenzeitlich weitere Maßnahmen zur Konkretisierung und Umsetzung
des Kapital- und Finanzierungskonzepts durchgeführt. Hierzu zählen Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken zur Ablösung der bestehenden Darlehen und Kontokorrentlinien sowie Verhandlungen
mit neuen Finanzierungspartnern zur Gewährung neuer Finanzmittel. Die Verhandlungen mit Anteilseignern, die größere Sanierungsbeiträge im Kapital- und Finanzierungskonzept leisten sollen, sind weitestgehend abgeschlossen.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass
die oben genannten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw.
zutreffen werden. Der Vorstand der ALNO AG geht davon aus, dass die Maßnahmen des Kapital- und
Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden sowie dass die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden."
"c. I. Risiko- und Chancenbericht
Finanzrisiken
Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken verfügt der ALNO Konzern über Planungs- und Steuerungsinstrumente, die Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennen. Im Wesentlichen fungiert die ALNO AG für
alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst günstige und stets
ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Das
dazu notwendige Informationspotenzial wird im Rahmen einer rollierenden Finanzplanung monatlich
aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung mit einem Planungshorizont
von einem Jahr wird durch eine tägliche Cash-Flow-Entwicklungsplanung ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig verglichen wird. Die ALNO Gruppe überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven.
Ein erheblicher Teil der der ALNO Gruppe eingeräumten Kreditlinien wurde bis zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2011 gewährt und kann daher jederzeit fällig gestellt werden. Mit Stand-Still Vereinbarung vom 18. Mai 2012 wurden die Kreditlinien bis zum 20. Juli 2012 gewährt. Die überwiegende Zahl
der Kreditrahmenverträge der ALNO Gruppe kann unter anderem fristlos gekündigt werden, wenn eine
wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der ALNO Gruppe oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung der Darlehen
gefährdet ist. Sollten wesentliche Kreditlinien fällig gestellt oder wesentliche Kreditrahmenverträge außerordentlich gekündigt und zur Rückzahlung fällig gestellt werden, wäre die ALNO Gruppe auf zusätzliches Kapital in Form von Fremd- oder Eigenkapital angewiesen. Des Weiteren weist ein erheblicher Anteil der von der ALNO Gruppe in Anspruch genommenen Bankkredite eine variable Verzinsung auf. Steigende Zinsen oder sonstige nachteilige Veränderungen der Konditionen der Kredite können zu einer
Verteuerung des von der ALNO Gruppe in Anspruch genommenen Fremdkapitals und einer verstärkten
Belastung des Finanzergebnisses führen.
F-153
Durch den im Inland durchgeführten konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling erfolgt eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens mit positiver Auswirkung auf das Finanzergebnis. Der interne Finanzausgleich ermöglicht die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung anderer Konzerngesellschaften. Ab November 2009 wurde das
konzerninterne Cash-Pooling eingeschränkt.
Ein wesentlicher Fokus des Vorstands der ALNO AG liegt auf der Absicherung der kurz- und langfristigen
Liquiditätssituation im Konzern. Die kurzfristige Liquidität ist durch ein Stand-Still mit den Banken, durch
entsprechende Zahlungszielvereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, sowie
durch eine Stundungsvereinbarung mit der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, bis zum 20. Juli 2012
sicher gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindliches langfristiges Refinanzierungskonzept mit
allen wesentlichen Stakeholdern abzuschließen, um die in der aktuellen Unternehmens- bzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 schließen zu können. Die Eigenkapitalbestandteile des Refinanzierungskonzepts sind auf der Hauptversammlung im August 2012 zu
beschließen. Bezüglich der wesentlichen Inhalte des Konzeptes sowie der Risiken für die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht (Abschnitt "Umsetzung langfristiges
Kapital- und Refinanzierungskonzept).
Des Weiteren nutzt die ALNO Gruppe Factoring in erheblichem Umfang als Finanzierungsquelle. Die Bereitstellung der Finanzierung durch das Factorunternehmen setzt das Bestehen von entsprechenden
Forderungen voraus. Sollte die ALNO Gruppe aufgrund von Änderungen der von ihr genutzten Factoringverträge Forderungen kurzfristiger als erwartet erfüllen müssen, würde die Liquidität der ALNO Gruppe
erheblich belastet."
F-154
Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den auf der Grundlage der International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und
den auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der ALNO Aktiengesellschaft
für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr als Ganzes und nicht allein auf den in diesem
Prospekt auf den vorhergehenden Seiten abgebildeten Konzernabschluss und abgebildeten einzelnen
Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde.
Bestätigungsvermerk
Wir haben den von der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der
Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und
den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass in der Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft – im Gegensatz zum Einzelabschluss – aufgrund aufgelaufener Verluste ein negatives
Eigenkapital von TEUR 73.344 ausgewiesen wird. Des Weiteren weisen wir auf die Ausführungen im
Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in
den Abschnitten "b. Nachtragsbericht" und "c. I. Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass die im Konzernlagebericht
aufgeführten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt
werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Insbesondere ist bis zum 20. Juli 2012 eine weitere Sanierungsvereinbarung abzuschlieF-155
ßen und diese in wesentlichen Teilen umzusetzen, damit die in der aktuellen Unternehmens- bzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 geschlossen werden können.
Ravensburg, 11. Juni 2012
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nover
Wirtschaftsprüfer
Prüsse
Wirtschaftsprüfer
F-156
Geprüfter Jahresabschluss (HGB) der ALNO AG
zum 31. Dezember 2012
F-157
ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Aktiva
EUR
EUR
EUR
31.12.2011
TEUR
A. Anlagevermögen
Passiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Gezeichnetes Kapital
1.
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
Geleistete Anzahlungen
II.
Kapitalrücklage
1.510.244,00
4.156.637,43
3.076
3.308
5.666.881,43
II.
Sachanlagen
1.
2.
3.
4.
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
5.486
4.189
4.775
787
15.237
F-158
101.421.570,32
56.195,22
900,00
99.969
6.512
1
101.478.665,54
106.482
123.914.624,91
128.103
B. Umlaufvermögen
I.
Vorräte
1.
2.
3.
4.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
2.
3.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Vermögensgegenstände
6.126.048,90
1.660.191,41
1.302.754,35
-268.404,48
67.847
3.258.275,93
45.916
462.459,76
0
8.786.735,43
-87.554
82.602.450,12
26.209
B. Rückstellungen
1.
2.
3.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
16.543.892,00
158.050,00
7.853.847,86
16.487
53
12.553
24.555.789,86
29.093
C. Verbindlichkeiten
1.
2.
3.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
9.638.568,76
38.277.924,69
9.167.581,29
54.362
13.339
22.911
23.313
57.084.074,74
113.925
164.242.314,72
169.227
9.282
11.687.668,33
13.749.678,72
12.714
14.755
0,00
3.522.151,82
249
3.408
28.959.498,87
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
70.094.979,00
6.473
1.812
1.258
-261
8.820.590,18
4.
Gesetzliche Rücklage
IV. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust)
7.799.775,71
4.415.781,00
4.138.052,00
415.469,23
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sonstige Ausleihungen
31.12.2011
TEUR
III. Gewinnrücklagen
6.384
16.769.077,94
1.
2.
3.
EUR
A. Eigenkapital
I.
2.
EUR
31.126
1.723.197,84
83
39.503.286,89
40.491
C. Rechnungsabgrenzungsposten
627.057,36
416
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
197.345,56
217
164.242.314,72
169.227
ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf
Gewinn- und Verlustrechnung für 2012
EUR
1.
2.
3.
4.
Umsatzerlöse
Erhöhung (Vj. Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
5.
Materialauf wand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
EUR
EUR
107.172.207,06
20.615,68
550.288,00
32.019.180,69
98.373
-81
451
32.781
139.762.291,43
56.250.040,93
2.942.094,78
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
7.
8.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2011
TEUR
131.524
55.031
3.245
59.192.135,71
58.276
80.570.155,72
73.248
32.584.520,04
6.794.960,67
34.875
6.504
39.379.480,71
11.782.903,45
53.472.366,14
5.711
79.577
104.634.750,30
-24.064.594,58
9.
10.
11.
12.
13.
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
13.568.141,93
35.526.527,89
2.205,17
5.958.512,28
7.727.818,65
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
15. Außerordentliche Erträge
16. Außerordentliche Auf wendungen
35.406.133,72
-1.776
11.341.539,14
-55.195
26.872
2.730
-924.344,71
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
19. Sonstige Steuern
20.
21.
22.
23.
24.
5.175
772
2
1.018
6.703
0,00
924.344,71
17. Außerordentliches Ergebnis
55.000,00
168.193,49
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag)
Verlustvortrag
Entnahmen aus der Kapitalrücklage
Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten
Einstellungen in die Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage)
25. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust)
F-159
-53.419
24.142
0
112
223.193,49
112
10.194.000,94
-87.554.191,14
44.857.418,99
41.751.966,40
-462.459,76
-31.165
-56.389
0
-56.389
0
8.786.735,43
-87.554
Anhang
der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für das Geschäftsjahr 2012
A.
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, ist nach § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss
aufzustellen. Die Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses der ALNO Aktiengesellschaft,
Pfullendorf (kurz: ALNO AG), erfolgt im Bundesanzeiger.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert
und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern Sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwischen zwei und zehn Jahren). Von dem Wahlrecht,
selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, wird kein Gebrauch
gemacht.
Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis über die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.
Gebäude und Außenanlagen
Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
EDV-Anlagen
Jahre
9 – 50
2 - 20
3-7
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden in einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst. Der einzelne Sammelposten wird über 5 Jahre
abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 60 und EUR 150
werden aktiviert und im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie an Beteiligungsunternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die sonstigen Ausleihungen sind mit dem Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird
dem durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr
F-160
bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und
Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen. Weiterhin werden anteilige produktionsbezogene Verwaltungskosten aktiviert. Fremdkapitalkosten werden nicht angesetzt. Abwertungen wegen mangelnder Gängigkeit bzw. unzureichender Verwertbarkeit wurden im notwendigen und angemessenen Umfang vorgenommen.
Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag wurden berücksichtigt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden nach der Nettomethode ausgewiesen
und offen von den Vorräten abgesetzt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h., es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit einem Zinssatz von 3,7 %
abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur
Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr
wurde unverändert zum Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog. 'Projected-Unit-Credit-Methode' (PUC-Methode) bewertet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß
Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten
Dienstzeiten erdient worden ist. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten zu ermitteln.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die 'Richttafeln 2005 G' von Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen
Laufzeit von 15 Jahren von 5,06 % (Vj. 5,14 %) gemäß der Rückstellungs-abzinsungsverordnung
verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 1 % (Vj. 0 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,5 % (Vj. 1,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0 % (Vj.
0 %) berücksichtigt.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Bei der
ALNO AG werden Pensionsverpflichtungen teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert.
Der Wert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs entspricht dem steuerlichen Aktivwert, der das
geschäftsplanmäßige Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) darstellt. Übersteigt das Deckungsvermögen den Erfüllungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aktiviert.
F-161
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden laufzeitadäquat abgezinst.
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen
an Mitarbeiter in der Freistellungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie die zusätzlichen Aufstockungsbeträge für die gesamte Restlaufzeit der Altersteilzeit. Die Rückstellungen für Altersteilzeit und für
Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeit wurden unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von
3,9 % (Vj. 4,0 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berechnet. Der Erfüllungsrückstand und die zugesagten Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeitverträge sind über Wertpapiere
abgesichert. Da die Vermögensgegenstände ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtung dienen
und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB) erfolgt eine Saldierung. Die Wertpapiere werden mit ihrem Marktwert bewertet. Soweit
der Marktwert die Anschaffungskosten übersteigt, besteht in Höhe des Unterschiedsbetrages, vermindert um mögliche passive latente Steuern, eine Ausschüttungssperre.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen mit 28 % (Vj. 28 %)
bewertet. Eine Abzinsung erfolgt nicht. Aktive latente Steuern ergeben sich bei den Sachanlagen,
bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Passive latente Steuern ergeben sich bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den sonstigen Rückstellungen. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet, jedoch wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Ausübung des dafür bestehenden
Ansatzwahlrechts nicht ausgewiesen.
Bei auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bei Fremdwährungsbeträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden das
Realisationsprinzip für Forderungen bzw. das Anschaffungskostenprinzip für Verbindlichkeiten beachtet.
C.
1.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus der gesonderten Übersicht
"Entwicklung des Anlagevermögens 2012" ersichtlich.
Im Geschäftsjahr musste nach der Übernahme eines Gebäudes im Rahmen einer Anwachsung eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 6.166 vorgenommen werden.
Im Geschäftsjahr erfolgten bei den Finanzanlagen (Beteiligungen) außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 5.927 (Vj. TEUR 1.000).
2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Posten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von TEUR 77 (Vj. TEUR 679), bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1.000) und bei den sonstigen Vermögensgegenständen
in Höhe von TEUR 735 (Vj. TEUR 863).
F-162
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen vor Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.611 (Vj. TEUR 549) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1.339) ausgewiesen.
3.
Flüssige Mittel
Von den flüssigen Mittel sind TEUR 591 nicht frei verfügbar, da sie für eine Aval-Unterlegung
verpfändet sind.
4.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für den Erfüllungsrückstand und Abfindungen aufgrund
von Altersteilzeitverträgen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser
Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die betroffene Pensionsverpflichtung wurde mit einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung verrechnet. Die Rückstellung für Altersteilzeit (Erfüllungsrückstand
und Abfindungen) wurde mit den an die Mitarbeiter zur Insolvenzabsicherung verpfändeten Wertpapieren saldiert.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung setzt sich zum 31. Dezember 2012
wie folgt zusammen:
Beizulegender Zeitwert der
Vermögenswerte
Erfüllungsbetrag der Rückstellung
Pensionsrückstellung
TEUR
Altersteilzeitverpflichtung
TEUR
Gesamt
539
-459
1.407
-1.290
1.946
-1.749
80
117
197
TEUR
Die fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung betragen TEUR 539. Im Jahr
2012 wurden Erträge in Höhe von TEUR 71 mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 22 verrechnet und saldiert im Finanzergebnis erfasst.
Die Anschaffungskosten der Wertpapiere betragen TEUR 1.439. Im Jahr 2012 wurden Erträge in
Höhe von TEUR 61 mit Aufwendungen in Höhe von TEUR 32 (Abschreibungen) sowie mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeit (Erfüllungsrückstand und Abfindungen) in Höhe von TEUR 95 saldiert im Finanzergebnis erfasst.
5.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2012 EUR 70.094.979,00 und ist in 70.094.979
Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind als auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben.
Mit Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 13. Juli 2012 wurde im Rahmen
der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten
Kapitalmaßnahmen eine Herabsetzung das Grundkapitals in vereinfachter Form durchgeführt. Das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 67.846.945,40, eingeteilt in 26.094.979 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 je Aktie
wurde um EUR 41.751.966,40 auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff.
AktG ohne Veränderung der Zahl der Aktien in der Weise, dass nach Durchführung der Kapitalherabsetzung der auf die einzelne Stückaktie entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital
EUR 1,00 beträgt. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in vollständiger Höhe zur Deckung von Verlusten. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister erfolgte am 12. Oktober 2012.
F-163
Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. November 2012 wurde im
Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung das Grundkapitals der Gesellschaft durchgeführt. Mit
Datum vom 21. November 2012 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 44.000.000
Stamm-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 vollzogen. Der
Bezugspreis betrug pro Stamm-Stückaktie EUR 1,05. Das Grundkapital hat sich somit um
EUR 44.000.000,00 auf EUR 70.094.979,00 erhöht. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in
Höhe von EUR 2.200.000,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach
EUR 3.258.275,93. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 21. November 2012.
Nachfolgend geben wir die jeweils aktuellen Pflichtmitteilungen der Aktionäre nach § 21 Abs. 1
WpHG und der Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt des Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens der Meldegrenzen nach § 21 Abs. 1 WpHG wieder. Die tatsächlichen Stimmrechtsverhältnisse
zum Bilanzstichtag können durch nicht meldepflichtige Erwerbe bzw. Veräußerungen davon abweichen.
Herr Alexander Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 %
unterschritten hat und nun 3,38 % beträgt.
Herr Oliver Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,24 % beträgt.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 5. April 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
veröffentlicht.
Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1,
24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu
diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt.
Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21
Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland,
ISIN: DE 0007788408, WKN 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat
und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Zugerechnete Stimmrechte werden
dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG
jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: IRE Beteiligungs GmbH.
Die Whirlpool Greater China Inc., Wilmington, USA, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1,
24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN:
DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu
diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG
jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Bauknecht Hausgeräte GmbH und IRE Beteiligungs
GmbH.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716
Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend
4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH
zuzurechnen.
F-164
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland,
die Schwelle 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend
14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding
GmbH und 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß
§ 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf,
Deutschland, am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag
35,33 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG zugerechnet.
Folgenden von Milano Investments S.à.r.l. kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Milano Investments S.à.r.l. dabei Stimmrechte zugerechnet: - Küchen Holding GmbH.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß § 21 Abs.
1, Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland,
am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 %
(9.219.422 Stimmrechte) beträgt.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 3. Februar 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 WpHG am 13. und 17.
Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 13.
Juli 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und zu diesem Tag
18,25 % beträgt.
Im Nachgang zu der Stimmrechtsmitteilung zur Schwellenüberschreitung hat uns die Whirlpool
Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, mit Schreiben vom 24. Juli 2012 gemäß § 27a WpHG
folgendes mitgeteilt:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb der Stimmrechte beruht auf einer konzerninternen Umhängung der Beteiligung an
der ALNO AG innerhalb des Whirlpool-Konzerns. Er dient dementsprechend weder der Umsetzung
strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Der Meldepflichtige beabsichtigt im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die
ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte hinzu zu erwerben.
c) Der Meldepflichtige strebt an, im Aufsichtsrat der ALNO AG in einer Weise vertreten zu sein, die
seine Beteiligung an der ALNO AG angemessen widerspiegelt. Bei der derzeitigen Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist er der Auffassung, dass je nach Höhe der Beteiligung eine
Vertretung mit zwei oder ggf. drei Mitgliedern angemessen wäre. Darüber hinaus beabsichtigt er
nicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ALNO AG
zu nehmen.
d) Mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012
bekannt gegeben hat, sind wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der ALNO AG verbunden.
Darüber hinaus strebt der Meldepflichtige keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
Gesellschaft an.
F-165
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgt unter Verwendung konzerneigener Mittel des WhirlpoolKonzerns, die dem Meldepflichtigen vollumfänglich als Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden.
Die oben genannte Mitteilung wurde am 25. Juli 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland hat der ALNO
AG am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der
Wolfgang Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 21. November 2012 die
Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und am
21. November 2012 62,77 % (44.000.000 Stimmrechte) betrug.
Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland, hat der ALNO
AG am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der
Wolfgang Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 22. November 2012 die
Schwellen von 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und am
22. November 2012 0,71 % (500.000 Stimmrechte) betrug.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 26. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft
für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 27. November 2012 gemäß
§§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf,
Deutschland, zustehen:
1. Whirlpool Germany GmbH
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat
am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug
zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten).
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO
AG am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool
Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es
sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum
Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist.
Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt
der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany
GmbH nicht kontrolliert.
c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat
am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und
betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten).
F-166
d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO
AG am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon
entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool
Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es
sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum
Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist.
Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt
der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany
GmbH nicht kontrolliert.
2. Whirlpool Corporation
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat
am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug
zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten).
Davon sind der Whirlpool Corporation 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der
Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO
AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15% unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool
Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich
um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages
über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt
mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch
von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert.
Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1
Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.
c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat
am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und
betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten).
Davon sind der Whirlpool Corporation 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) gemäß §
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft
der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
F-167
d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO
AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten).
Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der
Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000
Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument
handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert.
Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1
Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 29. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft
für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz,
an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 %
überschritten hat und am 26. November 2012 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) betrug.
Herr Christoph Dietsche, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am
26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012
8,143 % (5.708.000 Stimmrechte) betrug.
Davon sind Herrn Christoph Dietsche 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn
Christoph Dietsche, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 30. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft
für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf,
Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten
hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 29. November
2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Milano Investments S.à.r.l. 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr
beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 4. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 6. Dezember 2012 gemäß
§§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannF-168
ten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf,
Deutschland, zustehen:
1. Whirlpool Germany GmbH
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat
am 4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu
diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten).
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO
AG am 3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 %
unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen
Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH an der ALNO AG gemäß § 21
Abs. 1 WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten)
2. Whirlpool Corporation
a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat
am 4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu
diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool
Corporation 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG
Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO
AG am 3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 %
unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen
Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation an der ALNO AG gemäß § 21
Abs. 1 WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechte.
Die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehenden 30,58 % (entsprechend
21.437.821 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile
an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 7. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für
Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012 gemäß
§ 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf,
Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag
7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 7. Dezember
2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt.
F-169
Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, 7,09 % (4.968.470
Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München,
Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile
an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.
Die oben genannten Mitteilungen wurden am 10. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft
für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht.
Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 19. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf,
Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu
diesem Tag 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) beträgt.
Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 19. Dezember
2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat
und zu diesem Tag 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1
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