Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von EUR 45.000.000 8,5 % Schuldverschreibungen 2013/2018 Die ALNO Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft" oder die "Emittentin") wird voraussichtlich am 14. Mai 2013 (der "Begebungstag") bis zu 45.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000 mit Fälligkeit zum 14. Mai 2018 (die "Schuldverschreibungen") begeben. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum Datum der Fälligkeit am 14. Mai 2018 (ausschließlich) mit jährlich 8,5 % verzinst, zahlbar jeweils nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) sowie die zeitgleiche Aufnahme in das Segment Entry Standard für Anleihen soll beantragt werden. Ausgabepreis: 100 % SOLE GLOBAL COORDINATOR UND BOOKRUNNER Close Brothers Seydler Bank AG Dieses Dokument (der "Prospekt") ist ein Prospekt und einziges Dokument im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG ("Prospektrichtlinie"), zum Zwecke eines öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich. Dieser Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 13 Wertpapierprospektgesetzes gebilligt und an die Luxemburgische Wertpapieraufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – "CSSF") und die Österreichische Finanzmarktaufsicht ("FMA") gemäß § 18 Wertpapierprospektgesetz notifiziert. Der gebilligte Prospekt kann auf der Internetseite der Emittentin (www.alno.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht im Rahmen dieses Angebots gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "US Securities Act") registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem US Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies erfolgt gemäß einer Befreiung von den Regierungspflichten des US Securities Act. Siehe den Abschnitt "Allgemeine Informationen – Weitere Hinweise bezüglich dieses Prospekts und des Angebots" zu weiteren Informationen über berechtigte Angebotsempfänger. Prospekt vom 24. April 2013 INHALTSVERZEICHNIS ABSCHNITT SEITE ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS ...................................................................................1 SUMMARY ......................................................................................................................... 26 RISIKOFAKTOREN .............................................................................................................. 47 Markt- und branchenbezogene Risikofaktoren ........................................................................ 47 Unternehmensbezogene Risikofaktoren ................................................................................. 48 Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen..................................................................... 57 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................................................ 62 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts...................................................................... 62 Gegenstand des Prospekts................................................................................................... 62 Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen ......................................................... 62 Clearing ............................................................................................................................ 62 Hauptzahlstelle .................................................................................................................. 63 Zukunftsgerichtete Aussagen............................................................................................... 63 Hinweise zu Währungs- und Finanzangaben .......................................................................... 63 Hinweise zu Quellen der Marktdaten und Informationen von Seiten Dritter ................................ 64 Einsichtnahme in Dokumente............................................................................................... 64 Angaben zur Verwendung dieses Prospekts durch Finanzintermediäre....................................... 65 ANGEBOT, ZEICHNUNG UND VERKAUF DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN................................. 66 Das Angebot...................................................................................................................... 66 Öffentliches Angebot und Zeichnung..................................................................................... 66 Privatplatzierung ................................................................................................................ 67 Angebotszeitraum .............................................................................................................. 67 Zuteilung .......................................................................................................................... 67 Lieferung und Abrechnung................................................................................................... 68 Ausgabepreis, Verzinsung und Rendite.................................................................................. 68 Tilgungsbedingungen und – voraussetzungen ........................................................................ 69 Begebung, Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen und Ergebnis ........................... 69 Übernahme ....................................................................................................................... 69 Einbeziehung in den Börsenhandel ....................................................................................... 70 Kosten der Anleger im Zusammenhang mit dem Angebot........................................................ 70 Rating............................................................................................................................... 70 Voraussichtlicher Zeitplan ................................................................................................... 70 Verkaufsbeschränkungen .................................................................................................... 71 VERWENDUNG DER ERLÖSE, EMISSIONSKOSTEN UND INTERESSEN DRITTER........................... 73 Verwendung der Erlöse ....................................................................................................... 73 Emissionskosten ................................................................................................................ 73 Interessen Dritter an dem Angebot....................................................................................... 73 KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG.............................................................................. 74 AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN .............................................................................. 77 ERLÄUTERUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS–, FINANZ– UND ERTRAGSLAGE ....................... 82 Überblick........................................................................................................................... 82 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze........................................................... 83 Ertragslage........................................................................................................................ 93 Vermögenslage ................................................................................................................ 102 Finanzlage....................................................................................................................... 108 Segmentberichterstattung ................................................................................................. 110 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der ALNO AG nach HGB ............................................................................................................................... 111 Hinweise des Abschlussprüfers in den Bestätigungsvermerken für die Konzernabschlüsse 2011 bis 2012 sowie den Jahresabschluss 2012 ................................................................................ 112 MARKT- UND WETTBEWERB .............................................................................................. 114 Überblick......................................................................................................................... 114 Hauptabsatzmärkte für die deutschen Küchenmöbelhersteller................................................ 114 Wettbewerber .................................................................................................................. 115 i GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ..................................................................................................... 117 Überblick......................................................................................................................... 117 Restrukturierung .............................................................................................................. 117 Strategie......................................................................................................................... 120 Wettbewerbsstärken......................................................................................................... 121 Geschichte der ALNO ........................................................................................................ 122 Geschäftsbereiche und Produkte ........................................................................................ 123 Beschaffung und Produktion .............................................................................................. 125 Kapazitätsauslastung ........................................................................................................ 127 Kunden und Vertrieb......................................................................................................... 127 Forschung und Entwicklung ............................................................................................... 128 Marketing........................................................................................................................ 129 Gewerbliche Schutzrechte ................................................................................................. 130 Standorte und Grundbesitz................................................................................................ 130 Andere wesentliche Sachanlagen........................................................................................ 130 Investitionen ................................................................................................................... 131 Versicherungen ................................................................................................................ 131 Mitarbeiter ...................................................................................................................... 131 Wesentliche Verträge........................................................................................................ 132 Rechtsstreitigkeiten .......................................................................................................... 135 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT ..................................................... 138 Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft .......................................... 138 Gegenstand des Unternehmens.......................................................................................... 138 Struktur der ALNO Gruppe ................................................................................................ 138 Beteiligungen (Konsolidierungskreis von ALNO).................................................................... 140 Abschlussprüfer ............................................................................................................... 140 Bekanntmachungen.......................................................................................................... 140 Aktienkapital ................................................................................................................... 140 Aktionärstruktur............................................................................................................... 140 VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE ................................................... 142 Vorstand ......................................................................................................................... 142 Aufsichtsrat ..................................................................................................................... 146 Hauptversammlung .......................................................................................................... 151 Corporate Governance ...................................................................................................... 152 BESTEUERUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER ............................................................................ 154 Besteuerung der Anleihegläubiger in Deutschland ................................................................ 154 Besteuerung der Anleihegläubiger im Großherzogtum Luxemburg .......................................... 158 Besteuerung der Anleihegläubiger in der Republik Österreich................................................. 161 U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ............................................................... 164 JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSSICHTEN .................................................................... 165 Besondere Regelungen über die Abstimmung ohne Versammlung .......................................... 167 Regelungen, die auf die Abstimmung ohne Versammlung entsprechend anzuwenden sind ......... 167 ANLEIHEBEDINGUNGEN .....................................................................................................A-1 FINANZTEIL...................................................................................................................... F-1 UNTERSCHRIFTEN ............................................................................................................ U-1 ii ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Zusammenfassungen setzen sich aus als "Elemente" bezeichneten geforderten Angaben zusammen. Diese Elemente sind in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) nummeriert. Diese Zusammenfassung enthält all die geforderten Elemente, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und Emittenten einzubeziehen sind. Da gewisse Elemente nicht adressiert werden müssen, können Lücken in der Nummerierung der Elemente in dieser Zusammenfassung vorhanden sein. Auch wenn grundsätzlich ein Element aufgrund der Art der Wertpapiere und des Emittenten in der Zusammenfassung aufzuführen wäre, ist es möglich, dass hinsichtlich dieses Elements keine relevanten Angaben gemacht werden können. In einem solchen Fall wird eine kurze Beschreibung des Elements in die Zusammenfassung mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen. Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu diesem Prospekt verstanden werden. Anleger sollten jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung der Emittentin oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre. Die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung des Prospekts in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich wurde ausschließlich der Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ("Close Brothers") erteilt. Die Gesellschaft erklärt diesbezüglich, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen übernimmt. Angabe der Angebotsfrist innerhalb derer die spätere Die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts durch Close Brothers wurde für den Zeitraum ab dessen Veröffentlichung voraussichtlich am 24. April 2013 bis voraussichtlich 1 Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird. einschließlich zum 10. Mai 2013 erteilt. Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind. Die Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung des Prospekts ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Deutlich hervorgehobener Hinweis für die Anleger, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen sind. Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten. 2 Abschnitt B – Emittent und etwaige Garantiegeber B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin. Die juristische Bezeichnung der Gesellschaft ist ALNO Aktiengesellschaft ("ALNO AG"). Die Gesellschaft tritt kommerziell unter "ALNO" auf. B.2 Sitz, Rechtsform der Emittentin, geltendes Recht und Land der Gründung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Pfullendorf, Deutschland und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland (HRB 727041) eingetragen. Die Gesellschaft ist eine deutsche Aktiengesellschaft, die in Deutschland gegründet wurde und deutschem Recht unterliegt. B.4b Alle bereits bekannten Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken. Die Geschäftsentwicklung der ALNO Gruppe wird von der wirtschaftlichen Entwicklung in den relevanten Märkten beeinflusst. In der Küchenmöbelbranche sind die Entwicklung der Arbeitsmarktdaten, der Wohnungsbauinvestitionen und der Verbraucherpreise wichtige Indikatoren für das Konsumund Investitionsverhalten der Verbraucher. Die ALNO Gruppe ist in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld tätig. Der Absatzmarkt zeichnet sich aufgrund einer Vielzahl von Wettbewerbern durch einen intensiven Preiswettbewerb aus. Hinzu kommt die starke Stellung der Einkaufsverbände in Deutschland, die für ihre jeweiligen Mitgliedsunternehmen (u.a. Möbelhäuser) die Verkaufspreise der jeweiligen Produkte für die Dauer eines Jahres in den Rahmenverträgen zentral ausverhandeln. Die ALNO Gruppe ist außerdem erheblich von der Entwicklung bestimmter Rohstoffpreise, insbesondere für Holzwerkstoffe, Glas und Metall, abhängig. Diese Rohstoffpreise wiesen zuletzt erhebliche Schwankungen auf und haben direkten Einfluss auf den Materialaufwand und die Rohertragsmargen. B.5 Beschreibung der Gruppe und der Stellung der Emittentin innerhalb dieser Gruppe. Die ALNO AG ist Konzernobergesellschaft, die HoldingFunktionen und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich Export betreibt. Die wesentlichen Tochtergesellschaften der ALNO AG, die zu 100 % gehalten werden, sind die Impuls Küchen GmbH, Brilon, die pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, sowie die Alno International GmbH (inkl. Vertriebstochtergesellschaften), Pfullendorf. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick (in vereinfachter Form) der direkten und indirekten Beteiligungen der ALNO AG und ihrer Konzerntochtergesellschaften (die "ALNO Gruppe") zum Datum dieses Prospekts: 3 4 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf 100 % 85 % ALNO Middle East FZCO, Dubai (VAE) Nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der ALNO AG einbezogen. logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig 100 % ** logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon 100 % Nicht in den Konsolidierungskreis der ALNO AG einbezogen. ALNO Manhattan LLC, New York, USA* 100 % ALNO USA Corporation, New York, USA 100 % * Tielsa GmbH, Pfullendorf** 49 % 94 % 100 % 94 % pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt) 6% Wellmann Bauteile GmbH, Enger Impuls Küchen GmbH, Brilon 6% 100 % 100 % 100 % ALNO USA Kitchen Cabinets Inc., New Castle/ Delaware USA (ruhend)* ALNO Trading GmbH, Enger Zweitmarkenholding Impuls pino GmbH, Pfullendorf ALNO AG Konzernstruktur ALNO 0,07 % 99,93 % 94,74 % Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger Grundstücksverwaltungs gesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger Casawell Service GmbH, Enger 100 % 100 % 100 % 100 % 5,26 % A‘Flair Habitat, Haguenau (Frankreich) 100 % ALNO China Holding Limited, Hongkong (China)** 45 % Built-In Living Ltd., Sevenoaks/Kent (Großbritannien) 100 % Built-In Kitchens Limited, Sevenoaks/Kent (Großbritannien) 100 % ALNO U.K. Ltd., Dewsbury (Großbritannien) WELLMANN-Polska sp. z o.o., Polen (in Liquidation)* ALNO (Schweiz) AG, Nidau (Schweiz) ALNO International GmbH, Pfullendorf 100 % B.9 Gewinnprognose oder –einschätzung. Entfällt. Die Gesellschaft hat keine Gewinnprognosen oder -schätzungen erstellt. B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen. Konzernabschluss 2011 Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2011 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass in der Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft – im Gegensatz zum Einzelabschluss – aufgrund aufgelaufener Verluste ein negatives Eigenkapital von TEUR 73.344 ausgewiesen wird. Des Weiteren weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "b. Nachtragsbericht" und "c. I. Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass die im Konzernlagebericht aufgeführten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Insbesondere ist bis zum 20. Juli 2012 eine weitere Sanierungsvereinbarung abzuschließen und diese in wesentlichen Teilen umzusetzen, damit die in der aktuellen Unternehmensbzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 geschlossen werden können." Konzernabschluss 2012 Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2012 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass das im Konzernlagebericht erläuterte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen." Jahresabschluss 2012 Der Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses 2012 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebe- 5 richt zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO Aktiengesellschaft davon abhängt, dass das im Lagebericht erläuterte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO AG mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen." B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen. Die nachstehend zusammengefassten Finanzinformationen der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 sind aus den geprüften Konzernabschlüssen der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 entnommen bzw. abgeleitet, die jeweils nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, (für Zwecke dieses Prospekts "IFRS") und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden sind, bzw. dem Rechnungswesen der Gesellschaft entnommen. Die Konzernabschlüsse nach IFRS der ALNO AG für die zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahre wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. 6 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen der ALNO Gruppe, wie sie aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichzahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 Umsatzerlöse .......................................................................... Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen .................. Sonstige betriebliche Erträge ....................................................... Gesamtleistung ....................................................................... Materialaufwand ........................................................................ Personalaufwand........................................................................ Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................ Restrukturierungsertrag (-aufwand) (+ = Aufwand / - = Ertrag)* EBITDA**................................................................................ Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ...................................................................................... Betriebliches Ergebnis (EBIT)*** ........................................... Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ................................... Finanzerträge ............................................................................ Finanzaufwendungen ................................................................ Finanzergebnis........................................................................ Ergebnis vor Ertragsteuern ..................................................... Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag)..................................... Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis ............. davon nicht beherrschende Anteile ............................................... davon Anteil Aktionäre der ALNO AG ............................................ Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) .................... 2012 TEUR 467.297 -1.993 7.062 472.366 271.907 97.900 92.611 TEUR 452.810 882 6.270 459.962 286.398 98.529 94.169 TEUR 446.258 396 9.798 456.452 257.948 97.204 84.376 8.962 986 - -24.338 5.204 - 2.965 13.959 2.768 12.104 -11.118 93 10.382 11.535 -1.060 -12.178 906 -13.084 -0,78 15.902 -10.698 -3.351 72 11.239 -14.518 -25.216 345 -25.561 -1,04 15.850 877 -276 9.004 10.822 -2.094 -1.217 203 -1.420 0 -1.420 -0,05 * Im IFRS Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag). ** EBITDA: Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBITDA als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes. *** EBIT (betriebliches Ergebnis) ist dabei definiert als der Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen). Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBIT als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes. 7 Konzernbilanzen Die nachstehende Übersicht zeigt die Konzernbilanzen der ALNO Gruppe aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Aktiva Immaterielle Vermögenswerte ..................................................... Sachanlagen.............................................................................. Finanzanlagen ........................................................................... At Equity bewertete Anteile ......................................................... Finanzforderungen ..................................................................... Aktive latente Steuern ................................................................ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................ Sonstige Vermögenswerte........................................................... Langfristige Vermögenswerte ................................................. Vorräte ..................................................................................... Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................ Sonstige Vermögenswerte........................................................... Ertragsteuererstattungsansprüche................................................ Flüssige Mittel............................................................................ Kurzfristige Vermögenswerte ................................................. Summe Aktiva ......................................................................... Passiva Gezeichnetes Kapital ................................................................ Kapitalrücklage .......................................................................... Gesetzliche Rücklage ................................................................ Kumuliertes Konzernergebnis ...................................................... Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG.......................... Nicht beherrschende Anteile ................................................... Eigenkapital ............................................................................ Rückstellungen für Pensionen ...................................................... Passive latente Steuern .............................................................. Sonstige Rückstellungen ............................................................. Sonstige Finanzverbindlichkeiten.................................................. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand .......................... Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.................................................... Langfristige Schulden ............................................................. Sonstige Rückstellungen ............................................................. Gesellschafterdarlehen................................................................ Sonstige Finanzverbindlichkeiten.................................................. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.................................................... Übrige sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern Kurzfristige Schulden .............................................................. Summe Passiva ....................................................................... 8 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 5.088 72.278 3.431 2.181 2.665 0 636 319 86.598 28.181 32.360 7.511 7 3.041 71.100 157.698 5.989 73.490 3.168 871 1.319 0 1.283 335 86.455 25.915 40.056 4.953 48 2.243 73.215 159.670 8.685 75.668 2.595 0 1.057 408 563 237 89.213 24.452 44.773 4.395 17 5.402 79.039 168.252 45.231 42.437 -157.390 -69.722 16.973 257 3.773 13.057 781 67.847 45.916 -187.107 -73.344 17.999 350 3.192 10.482 756 70.095 3.258 462 -81.507 -7.692 230 -7.462 20.284 201 2.298 4.027 730 82 34.923 7.712 365 73.130 60 32.839 5.627 365 99.082 34 27.574 5.505 365 14.919 101.688 9.408 194 192.497 157.698 86.824 8.269 8 200.175 159.670 118.190 8.770 391 148.140 168.252 Konzern-Kapitalflussrechnung Die nachfolgende Tabelle zeigt Auszüge der Konzern-Kapitalflussrechnungen der ALNO Gruppe, die den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working Capital Veränderungen Für die laufende Geschäftstätigkeit eingesetzte (-) bzw. erhaltene Nettozahlungsmittel (+)..................................... Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel Für die Finanzierungstätigkeit erhaltene (+) bzw. eingesetzte (-) Nettozahlungsmittel ........................................... Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds ......... Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres .................... Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR -6.754 -33.020 4.435 11.540 -14.300 -3.261 -17.138 34.378 -14.737 2.488 -272 981 20.051 -348 634 -15.959 3.682 4.317 Segmentberichterstattung Die nachstehende Tabelle zeigt die Außenumsätze und das Segmentergebnis vor Ertragssteuern (EBT) pro Segment der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012. Die Zahlen entstammen den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Außenumsätze nach Segmenten - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - ATG*...................................................................................... Außenumsätze Summe............................................................ Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - ATG*...................................................................................... - Sonstige ................................................................................. - Konsolidierung......................................................................... Segmentergebnis vor Ertragssteuern (EBT) Summe ............... * Auslandstochtergesellschaften 9 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 98.331 130.067 117.966 93.252 27.681 467.297 90.415 130.105 112.009 95.183 25.098 452.810 92.266 123.800 109.106 89.236 31.850 446.258 -20.218 -9.694 7.754 4.748 -315 665 4.882 -12.178 -33.729 -21.996 4.332 540 -350 718 25.269 -25.216 -16.808 26.559 9.013 5.575 -5.991 1.119 -20.684 -1.217 Geographische Märkte Die nachstehende Übersicht stellt die Gesamtumsätze der ALNO Gruppe nach Regionen (Deutschland, übriges Europa und übriges Ausland für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar. Die Zahlen der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 entstammen den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 TEUR Gesamtumsätze nach Regionen - Deutschland ....................................................................................... 334.620 108.089 - Übriges Europa................................................................................... - Übriges Ausland.................................................................................. 24.588 467.297 Summe............................................................................................... Erklärung, dass sich die Aussichten der Emittentin seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses nicht wesentlich verschlechtert haben. 2012 TEUR TEUR 326.397 105.456 20.957 452.810 318.458 107.306 20.494 446.258 Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen. Mit Ausnahme dieser Umsatz- und Auftragsentwicklung hat es seit dem Datum des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Geschäftsaussichten gegeben. Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei Finanzlage oder Handelspositionen der Emittentin, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind. Die Gesellschaft hat im Jahr 2013 verschiedene Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen (das "Kapital- und Finanzierungskonzept 2013") vereinbart. Im April 2013 schlossen die ALNO AG und weitere Mitglieder der ALNO Gruppe mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, dem Hauptlieferanten der ALNO Gruppe und der Comco Holding AG, eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden überfällige Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH in Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25 gegen die ALNO Gruppe als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen gelassen. Hiervon hat die ALNO AG am 30. September 2014 EUR 10 Mio. an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die Comco Holding AG gewährte zwei Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 8.525.000 durch Aufrechnung bestehender Forderungen gegen die ALNO Gruppe mit einer Laufzeit von jeweils bis zum 11. April 2014. Bereits im Jahr 2013 von der Comco Holding 10 AG an die ALNO AG gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. verlängerte die Comco Holding AG bis zum 31. Dezember 2013. Ferner räumte die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO Gruppe eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR 10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 ein. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf eine marktübliche Dauer von 60 Tagen. Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Die Gesellschaft beabsichtigt, nach Umsetzung der geplanten Anleiheemission mit einem geplanten Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. mit bisher nicht finanzierenden Banken neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. zu vereinbaren. Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogener Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden. Mit Ausnahme der Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzeptes 2013 sind seit dem Stichtag des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten eingetreten. B.13 Für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Emittenten in hohem Maße relevante Ereignisse. Die ALNO AG hat seit Ende Dezember 2012 jeweils mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, sowie mit der Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, Stillhaltevereinbarungen nebst Ergänzungsvereinbarungen in Bezug auf fällige Forderungen in Höhe von maximal EUR 40,8 Mio. (die "Stillhalteforderungen Bauknecht") bzw. EUR 8,5 Mio. (die "Stillhalteforderungen Comco") abgeschlossen. Seit dem 1. April 2013 reduzierten sich die Stillhalteforderungen Bauknecht auf EUR 32,8 Mio. Im Jahr 2013 gewährte die Comco Holding AG mehrere Darlehen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 4,8 Mio. an die ALNO AG. Am 11. April 2013 schlossen die ALNO AG, die Impuls Küchen GmbH, die pino Küchen GmbH, die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, die Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die Comco Holding AG eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe ab. Darin hat die ALNO AG, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25, die die Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die Impuls Küchen GmbH, die pino Küchen GmbH und die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG hatte, mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten der Impuls Küchen GmbH, der pino Küchen GmbH und der Gustav Well- 11 mann GmbH & Co. KG übernommen. Die ALNO AG ist damit alleinige Schuldnerin in Bezug auf diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 30.000.000,25. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH verpflichtete sich, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Gesamtbetrag von EUR 30.000.000,25 mit einer Verzinsung von 6,5 % als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen zu lassen. Davon hat die ALNO AG EUR 10 Mio. am 30. September 2014 an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann das Darlehen vorzeitig kündigen, wenn (i) die Bauknecht Hausgeräte GmbH berechtigt ist, den Liefervertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt wichtige Vertragspflichten verletzt, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann und/oder wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet wurde oder sonst ein Fall der Überschuldung vorliegt, ein Wettbewerber der Bauknecht Hausgeräte GmbH mehr als 10 % der Aktien an der ALNO AG erwirbt, wenn Forderungen an ihrem Fälligkeitstermin nicht gezahlt werden oder wenn sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation eines der Mitglieder der ALNO Gruppe wesentlich verschlechtert oder (ii) ALNO nicht in der Lage war, im Rahmen der Anleiheemission am oder vor dem 30. Mai 2013 einen Bruttoemissionserlös von mindestens EUR 40 Mio. zu erzielen. Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH bis zum 30. April 2013 in Bezug auf überfällige Forderungen gegen die ALNO AG in Höhe von EUR 10 Mio. sowie zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli 2013 in Höhe von EUR 5 Mio. stillzuhalten. Zugleich wurden die Zahlungsziele der ALNO Gruppe von bislang 180 Tage auf 60 Tage mit Wirkung zum 15. März 2013 reduziert. Im Gegenzug hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH ihre Pfandrechte an den Geschäftsanteilen der Impuls Küchen GmbH aufgehoben. In gleicher Vereinbarung verpflichtete sich die Comco Holding AG, der ALNO AG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 3.725.000 zu gewähren. Das Darlehen wird durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG aus den Stillhalteforderungen Comco sowie einer weiteren Forderung in Höhe von EUR 25.000 gewährt. Ferner verpflichtete sich die Comco Holding AG, der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 4,8 Mio. zu gewähren. Dieses Darlehen wird ebenfalls durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG aus den Stillhaltefoderungen Comco gewährt. Beide Darlehen werden mit 6,5 % p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis zum 11. April 2014. Die Darlehen, die die Comco Holding AG der ALNO AG im Jahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. gewährt hat, werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. B.14 Beschreibung der Gruppe und der Stel- B.5 sowie: 12 lung der Emittentin innerhalb dieser Gruppe; Abhängigkeit der Emittentin von anderen Unternehmen der Gruppe. B.15 Haupttätigkeit Emittentin. der Die ALNO AG ist Konzernobergesellschaft. Die Gesellschaft ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig. Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Küchenmöbel und Zubehör für den deutschen Markt und den Export. Konzernmuttergesellschaft ist die ALNO AG, die Holding-Funktionen und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich Export betreibt. Zur ALNO Gruppe gehören insgesamt fünf Fertigungsstandorte, davon vier in Deutschland und einer in Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten. Jeder der insgesamt vier deutschen Produktionsstandorte fertigt ein eigenes Produktionsportfolio. In Pfullendorf werden Küchen der Marke ALNO entwickelt und hergestellt, das Werk in Enger produziert das Sortiment von WELLMANN. Die Marken IMPULS und PINO werden in Brilon beziehungsweise in Coswig hergestellt. Am Standort Dubai werden Küchenmöbel speziell für das lokale Projektgeschäft in der Golfregion unter dem Namen AK-5 gefertigt und vertrieben. B.16 Angabe, ob an der Emittentin unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse bestehen, wer diese Beteiligungen hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist. Nach Kenntnis der Gesellschaft sowie auf der Grundlage der bei der Gesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz eingegangenen Mitteilungen – zuletzt am 19. Dezember 2012 – sind der Emittentin folgende Beteiligungen bekannt: Aktionäre Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart1 Anteil am Grundkapital 30,58 % Christoph Dietsche, Zug, Schweiz2 8,14 % Max Müller & Familie 4,71 % Elmar Duffner 0,54 % Ipek Demirtas 0,21 % Armin Weiland 0,06 % Henning Giesecke 0,07 % Dr. Jürgen Diegruber 0,06 % Anton Walther 0,07 % Norbert L. Orth 0,26 % Erster Privater Investment Club Börsebius Zentral (GbR), Köln 3,90 % Alexander Nothdurft 3,38 % 13 Oliver Nothdurft Streubesitz 3,24 % 44,78 % 1) Die Stimmrechte der Whirlpool Germany GmbH sind der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA zuzurechnen (Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG). Neben anderen Gesellschaften gehören auch die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, als mittelbar 100 %.ige Tochtergesellschaften zum Konzern der Whirlpool Corporation. 2) Davon sind Herrn Dietsche 8,086 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn Christoph Dietsche, zuzurechnen. Die Whirlpool Germany GmbH ist aufgrund ihrer Beteiligungshöhe und der Hauptversammlungspräsenz in der Vergangenheit in der Lage, beherrschenden Einfluss auf die Emittentin auszuüben. B.17 Rating. Die Schuldverschreibungen wurden im Auftrag der Gesellschaft von der Scope Ratings GmbH mit B- mit stabilem Ausblick bewertet. Die Scope Ratings GmbH ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung 1060/2009 registriert und verfügt über eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichts (BaFin). 14 Abschnitt C – Wertpapiere C.1 Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere. Bei den angebotenen Wertpapieren handelt es sich um auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Wertpapierkennung. International Securities DE000A1R1BR4 Indentification Number (ISIN): Wertpapierkennnummer (WKN): A1R1BR Börsenkürzel: ANOA C.2 Währung der Wertpapiere. Euro. C.5 Beschränkung für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere. Entfällt. Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere bestehen nicht. C.8 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte, Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht auf Zahlung der jährlichen Zinszahlungen in Höhe von 8,5 %. Die Zinsen sind nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres und damit am 14. Mai 2014, am 14. Mai 2015, am 14. Mai 2016, 14. Mai 2017 und 14. Mai 2018 und, falls der Zinsfälligkeitstag nicht auf einen Geschäftstag fällt, am nächsten Geschäftstag, zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am 14. Mai 2014. Die Schuldverschreibungen werden von der Emittentin am 14. Mai 2018 zu 100 % des Nennbetrags von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zurückgezahlt oder, sofern die Schuldverschreibungen davor gekündigt werden, zu einem früheren Zeitpunkt. Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird. Es bestehen keine Beschränkungen der Rechte. C.9 Zinssatz, Zinsperioden und Zinsfälligkeitstermine, Tilgung und Rückzahlungsverfahren, Rendite und Vertretung der Schuldtitelinhaber. Der nominale Zinssatz beträgt 8,5 %. Die Schuldverschreibungen werden vom 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum 14. Mai 2018 (ausschließlich) mit einem jährlichen Zinssatz von 8,5 % verzinst. Die Zinsen sind nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres und damit am 14. Mai 2014, am 14. Mai 2015, am 14. Mai 2016, 14. Mai 2017 und 14. Mai 2018 und, falls der Zinsfälligkeitstermin nicht auf einen Geschäftstag fällt, am nächsten Ge- 15 schäftstag, zahlbar. Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag am 14. Mai 2018 zurückgezahlt. Die Emittentin kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen die Schuldverschreibungen gegenüber den Gläubigern durch Mitteilung gemäß den Anleihebedingungen insgesamt jeweils am 14. Kalendertag eines Kalendermonats, erstmals zum 14. Mai 2016, kündigen und zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nebst etwaigen bis zum relevanten WahlRückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag entspricht dem in der Spalte "Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" aufgeführten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag, der sich auf das Rückzahlungsjahr bezieht, in das der maßgebliche WahlRückzahlungstag fällt: Rückzahlungsjahr Vorzeitiger lungsbetrag Rückzah- 14. Mai 2016 (einschließlich) bis 14. Mai 2017 (ausschließlich) 103,00% des Nennbetrags 14. Mai 2017 (einschließlich) bis 14. Mai 2018 (ausschließlich) 102,00% des Nennbetrags Die jährliche Rendite je Schuldverschreibung beträgt 8,5 % des Nennbetrages abzüglich der individuellen Transaktionskosten. Die jährliche Rendite ist auf der Grundlage eines Ausgabepreises von EUR 1.000 je Schuldverschreibung berechnet, unter der Annahme, dass keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Diese Rendite ist keine Indikation für eine Rendite in der Zukunft bzw. für eine Rendite bei einem anderen Preis von EUR 1.000. Die individuelle Rendite je Schuldverschreibung lässt sich erst am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen bestimmen und berechnet sich aus (i) dem Rückzahlungsbetrag, den gezahlten Zinsen sowie (ii) dem Kaufpreis und (iii) den individuellen Transaktionskosten, sonstigen Kosten und Steuern. Die Rückzahlung je Schuldverschreibung am 14. Mai 2018 erfolgt zu 100 % des Nennbetrages von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung. Die individuelle Rendite je Schuldverschreibung lässt sich erst am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen bestimmen und berechnet sich aus (i) dem Rückzahlungsbetrag, den gezahlten Zinsen sowie (ii) dem Kaufpreis und (iii) den individuellen Transaktionskosten, sonstigen Kosten und Steuern. Es wurde kein Vertreter der Schuldtitelinhaber bestellt. 16 C.10 Derivative Komponenten bei der Zinszahlung. Entfällt, da die Schuldverschreibungen keine derivative Komponente haben. C.11 Antrag auf Zulassung zum Handel der Wertpapiere. Die Schuldverschreibungen sind zur Einbeziehung in den Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen vorgesehen. Die Aufnahme des Handels mit den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Mai 2013. 17 Abschnitt D – Risiken D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten oder seiner Branche eigen sind. Markt- und branchenbezogene Risikofaktoren Die ALNO Gruppe ist von der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, insbesondere in Deutschland abhängig. Eine schwache konjunkturelle Entwicklung oder eine Verschlechterung der Produktionsbedingungen in Deutschland könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Der intensive Wettbewerb in der Küchenmöbelindustrie könnte sich durch den Markteintritt neuer Wettbewerber aus dem In- und Ausland weiter erhöhen und nachteilige Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Gewinnmargen der ALNO Gruppe haben. Unternehmensbezogene Risikofaktoren Die ALNO Gruppe hat in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 erhebliche Verluste erwirtschaftet. Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, zeitnah Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, könnte dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den gesamten Ausfall des investierten Kapitals bedeuten. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann ein von ihr gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Die Darlehenssumme wäre dann sofort fällig. Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Dies könnte zur Folge haben, dass das Geschäftskapital der ALNO Gruppe nicht ausreicht, laufenden Zahlungsverpflichtungen der ALNO Gruppe nachzukommen. Dies könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen. Das Geschäftsmodell der ALNO Gruppe kapitalintensiv und ist in erheblichem Maße auf Verlängerung von Zahlungszielen von Lieferanten Factoring angewiesen. Es ist nicht gesichert, dass ALNO Gruppe zukünftig ausreichendes EigenFremdkapital zur Verfügung steht. ist die und der und Die ALNO Gruppe ist saisonalen Schwankungen ausgesetzt, die Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag haben können. In dieser Zeit ist die ALNO Gruppe auf die kurzfristige Zahlungszielverlängerung angewiesen. Die nachhaltige Stabilisierung der ALNO Gruppe setzt die zeitgerechte Umsetzung der im Rahmen der Strategie geplanten Maßnahmen voraus sowie die Fortführung eines stringenten Liquiditätsmanagements, für deren Erfolg es aber keine Gewähr gibt. 18 Das geplante Wachstum in Asien, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Osteuropa, insbesondere Russland kann unerwartete Schwierigkeiten für die ALNO Gruppe verursachen, insbesondere im Zusammenhang mit der Berücksichtigung und Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren unerwarteter Änderungen. Akquisitionen von unternehmerisches darstellen. Unternehmen können ein hohes Risiko für die ALNO Gruppe Die ALNO Gruppe erhöht durch die Begebung der Schuldverschreibungen ihren Verschuldungsgrad. Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft künftig aufnehmen darf. In der Vergangenheit hat die ALNO Gruppe einen Teil ihrer Verbindlichkeiten nicht fristgemäß erfüllen können. Ein Großteil der Kunden der ALNO Gruppe in Deutschland ist in Einkaufsverbänden organisiert, die für ihre Mitgliedsunternehmen die wesentlichen Vertragsbestimmungen mit der ALNO Gruppe in einem Rahmenvertrag aushandeln. Es besteht daher ein Abhängigkeitsrisiko von diesen Einkaufsverbänden. Die ALNO Gruppe ist teilweise von Lieferanten abhängig, die nur schwer substituierbar sind. Die Einkaufspreise der ALNO Gruppe können aufgrund von Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten ansteigen. Die ALNO Gruppe ist Wechselkursrisiken ausgesetzt. Fehlerhafte Produkte könnten zu Umsatzausfällen und erheblichen Haftungsansprüchen sowie zu einem Reputationsverlust führen. Die ALNO Gruppe ist auf eine funktionierende Logistik und einen reibungslosen Betrieb ihrer IT-Systeme angewiesen. Eine Beeinträchtigung der Logistik kann insbesondere während Produktionshochphasen zu erheblichen finanziellen Einbußen der ALNO Gruppe führen. Unterbrechungen der Produktion in den Betriebsstätten könnten nachteilige Auswirkungen auf die ALNO Gruppe haben. Es ist nicht sicher, dass es der ALNO Gruppe zukünftig gelingt, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen oder zu halten. Die ALNO Gruppe könnte nicht in der Lage sein, rechtzeitig auf neue Markttrends zu reagieren. Auflagen aufgrund umweltrechtlicher Bestimmungen oder Haftungsrisiken für Umweltlasten oder Personenschäden könnten erhebliche Kosten verursachen. 19 D.3 Zentrale Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Es ist nicht auszuschließen, dass die von der ALNO Gruppe abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. Der Hauptaktionär der Gesellschaft übt erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft aus. einen Die ALNO Gruppe hat verschiedene Verträge mit Aktionären vereinbart, die aufgrund der rechtlichen Anforderungen, einem Drittvergleich standzuhalten, mit Risiken verbunden sind. Die ALNO Gruppe ist bestimmten Risiken aufgrund von wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Eine steuerliche Außenprüfung der ALNO Gruppe ist bislang nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich des Geschäftsjahres 2006 durchgeführt worden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer zukünftigen Außenprüfung durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen kann. Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für jeden Anleger geeignet. Vor der Begebung der Schuldverschreibungen existiert für diese kein Markt und es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entstehen wird oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird. In einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Schuldverschreibungen aufgrund einer Verletzung von Folgepflichten der Gesellschaft oder aus anderen Gründen nicht mehr in den Entry Standard für Anleihen der Frankfurter Wertpapierbörse oder den Handel an einer anderen Börse einbezogen werden und dadurch die Handelbarkeit der Schuldverschreibungen nicht oder nur noch schwer gewährleistet wird. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. Der Marktpreis der Schuldverschreibungen könnte sinken, falls die Kreditwürdigkeit der ALNO Gruppe insgesamt oder der Gesellschaft sich verschlechtert oder die Marktteilnehmer ihre Einschätzung über deren Kreditwürdigkeit ändern, z. B. wegen möglicher zukünftiger Änderungen von Rechnungslegungsstandards und damit von Abschlussposten. Die auf Euro lautenden Schuldverschreibungen können für solche Anleger ein Währungsrisiko bedeuten, für die der Euro eine Fremdwährung darstellt. Ferner könnten 20 Regierungen und zuständige Behörden künftig Devisenkontrollen oder Kapitalkontrollen einführen. Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte gegenüber der Gesellschaft zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG) Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Ein Rating der Schuldverschreibungen könnte sich verschlechtern. Zudem könnten von Dritten erstellte Ratings über die Gesellschaft oder deren Schuldverschreibungen erstellt werden, die sich negativ auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken. Anleger könnten beim Verkauf der Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt einen geringeren Erlös erzielen. Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte infolge von Änderungen des Marktzinses fallen. Die Gesellschaft könnte weitere Schuldverschreibungen begeben. Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände bis zum Tag der Lieferung der Schuldverschreibungen berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Es besteht das Risiko, dass die Rendite des einzelnen Anlegers durch Steuerlast gemindert wird. 21 Abschnitt E – Angebot E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse. Die Gesellschaft erhält bei Gesamtplatzierung der Schuldverschreibungen einen Bruttoemissionserlös von EUR 45 Mio. Abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten wird der Nettoemissionserlös, unter der Annahme vollständiger Platzierung der Schuldverschreibungen, circa EUR 43,3 Mio. betragen. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen platziert werden, fällt der Nettoemissionserlös niedriger aus. Die Gesellschaft beabsichtigt, den erzielten Nettoemissionserlös für folgende Zwecke, zu verwenden: Finanzierung der Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland. Das Wachstum soll sowohl organisch als auch durch Zukäufe von kleineren bis mittleren Unternehmen im In- und Ausland erfolgen (Mittelverwendung ca. EUR 12-18 Mio.), Ausweitung der Working Capital Finanzierung vor dem Hintergrund des geplanten organischen Wachstums und der Rückführung von fälligen Verbindlichkeiten an die Bauknecht Hausgeräte GmbH (Mittelverwendung ca. EUR 15-20 Mio.), und Sachanlageinvestitionen (Mittelverwendung ca. EUR 5-7 Mio.). Soweit und solange der Nettoemissionserlös noch nicht für andere, insbesondere die oben genannten Zwecke benötigt wird, beabsichtigt die Gesellschaft, diesen in liquiden kurzfristigen Bankeinlagen, Geldmarktinstrumenten, Staatsanleihen mit kurzen Laufzeiten oder ähnlichen Instrumenten anzulegen, damit er bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung steht. E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen. Die Gesellschaft bietet 45.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000, fällig zum 14. Mai 2018 und mit einer jährlichen Verzinsung von 8,5 % zum Erwerb an (das "Angebot"). Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander im gleichen Rang und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird. Das Angebot setzt sich zusammen aus: (i) einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die "Zeichnungsfunktionalität") (das "Öffentliche Angebot"), welches ausschließlich durch die Gesellschaft durchgeführt wird, sowie (ii) einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der 22 Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die durch Close Brothers durchgeführt wird. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot und die Privatplatzierung. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungsangebote jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung abgeben. Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger aus Deutschland, Luxemburg und Österreich, die Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen stellen möchten, müssen diese über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums stellen. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der zusammen mit der Depotbank des Anlegers das Zeichnungsangebot abwickelt. Die Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie Kanada, Australien und Japan wird durch Close Brothers gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen durchgeführt. Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, Zeichnungsangebote abzugeben, beginnt voraussichtlich am 29. April 2013 und endet voraussichtlich am 10. Mai 2013 um 12 Uhr (der "Angebotszeitraum"). Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot jedoch vor dem bezeichneten Termin, und zwar mit dem Börsentag, an dem die Überzeichnung eingetreten ist. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz hat zugesagt, Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 15 Mio. zu zeichnen. Der SE Swiss Entrepreneur AG wird bevorrechtigt zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt mit Ausnahme der bevorrechtigten Zuteilung an die SE Swiss Entrepreneur AG nach dem Prinzip First Come – First Serve, d.h. die Wahrscheinlichkeit für eine Zuteilung erhöht sich für einen Anleger je früher er seinen Zeichnungsauftrag erteilt. Dies bedeutet, (i) die im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellten und durch Close Brothers bestätigten Kaufangebote sowie (ii) die Close Brothers im Rahmen der Privatplatzierung im selben Zeitabschnitt zugegangenen 23 Kaufangebote werden grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt. Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Entscheidung hinsichtlich der Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt eingegangenen Kaufangebote gemeinsam zwischen der Gesellschaft und Close Brothers. Im Übrigen ist die Gesellschaft zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsangebote zu kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Die Gesellschaft behält sich vor, vor dem 14. Mai 2013 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität gezeichneten Schuldverschreibungen wird durch Close Brothers vorgenommen. Die Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität werden nach der Annahme durch Close Brothers, abweichend von der üblichen zweitägigen Valuta für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, mit Valuta zum Begebungstag, d.h. voraussichtlich dem 14. Mai 2013, ausgeführt. Close Brothers hat sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines Finanzkommissionärs für Rechnung der Gesellschaft zu übernehmen und an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots zeichnenden Anleger entsprechend der Zuteilung zu liefern und gegenüber diesen abzurechnen. Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags für die jeweiligen Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt durch Close Brothers entsprechend dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrages, voraussichtlich ebenfalls am 14. Mai 2013. Close Brothers ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug aller Kosten und Gebühren an die Gesellschaft entsprechend einem voraussichtlich am 26. April 2013 zwischen der Gesellschaft und Close Brothers zu schließenden Übernahmevertrag weiterzuleiten. Bei Anlegern in Luxemburg oder Österreich, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream Banking Aktiengesellschaft ("Clearstream") verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. E.4 Beschreibung aller für die Emission/das An- Close Brothers steht im Zusammenhang mit dem Angebot und der Börseneinführung der Schuldverschreibungen in ei- 24 E.7 gebot wesentlicher, auch kollidierender Interessen. nem vertraglichen Verhältnis mit der Emittentin. Bei erfolgreicher Durchführung des Angebots erhält Close Brothers eine Provision für die Übernahme und Platzierung der Schuldverschreibungen, deren Höhe unter anderem von der Höhe des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots abhängt. Insofern hat Close Brothers auch ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots, aus dem sich ein möglicher Interessenkonflikt ergeben kann. Geschätzte Ausgaben, die dem Anleger durch die Emittentin in Rechnung gestellt werden. Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin keine Kosten für die Ausgabe der Schuldverschreibungen in Rechnung gestellt. 25 SUMMARY Summaries are derived from the requisite information which is designated as "elements". These elements are listed in the sections A - E (A.1 - E.7). This summary contains all the elements which require inclusion in a summary of this type of securities and issuers. In this summary, gaps may occur in the numbering of elements since certain elements do not need to be addressed. Although an element might generally need to be included in the summary due to the type of securities and issuer, it is possible that no relevant disclosures can be provided relating to such an element. In such instances, a brief description of the element is included in the summary with the note "not applicable". Section A – Introduction and warnings A.1 Warnings. This summary should be read as an introduction to this prospectus. Investors should base their decision to invest in the Notes on a review of the prospectus as a whole. In the instance that claims are asserted at a court on the basis of information contained in this prospectus, the investor appearing as plaintiff could be required to bear the costs for the translation of the prospectus before the start of legal proceedings in application of national legal regulations of individual states of the European Economic Area. Persons who assumed responsibility for the contents of this summary including its translation or who have initiated its issuance can be held liable but only if this summary proves misleading, incorrect or contradictory if read together with other parts of this prospectus, or if it fails to convey all requisite key information if read together with other parts of this prospectus. A.2 Consent of the issuer or the person responsible for preparing the prospectus for the use of this prospectus for the subsequent resale or final placement of securities by financial intermediaries. An explicit consent of the Company to use the prospectus in the Federal Republic of Germany, the Grand Duchy of Luxembourg and the Republic of Austria was given to Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ("Close Brothers"). In this respect, the Company declares that it assumes liability for the contents of this prospectus also in relation to a subsequent resale or final placement of the Notes. Specification of offer period during which the subsequent resale or final placement of securities by financial intermediaries may be effected and for which consent to the use of the prospectus is Consent to use the prospectus was given to Close Brothers for the period from its publication expected to take place on 24 April 2013 until and including presumably 10 May 2013. 26 granted. All other clear and objective conditions upon which such consent is dependent and which are relevant for the use of the prospectus. The Company's consent to use the prospectus is not subject to any further conditions. Clear notice to the investors that information on the terms and conditions of the offer by a financial intermediary must be made available by the same at the time of the offer. Should a financial intermediary make an offer, it shall inform the investors of the terms and conditions of such offer at the time of the offer. 27 Section B – Issuer and Guarantors B.1 Legal and commercial name of the issuer. The legal name of the Company is ALNO Aktiengesellschaft ("ALNO AG"). The Company operates commercially under the name of "ALNO". B.2 Domicile and legal form of the issuer, legislation under which the issuer operates and its country of incorporation. The Company's corporate seat is located in Pfullendorf, Germany, and the Company is entered in the commercial register of the Ulm Local Court, Germany, under registration number HRB 727041. The Company is a German stock corporation which was founded in Germany, and which is subject to German law. B.4b All known trends affecting the issuer and the industry sector in which the issuer is active. ALNO Group's business development is affected by business trends on the relevant markets. In the kitchen furniture sector, the development of labour market data, residential construction investments and consumer prices comprise important indicators of consumers' consumption and investment behaviour. ALNO Group operates within an intensely competitive market environment. The sales market is characterised by intense price competition due to a large number of competitors. To this is added the strong position of purchasing associations in Germany, which centrally negotiate the sales prices of the respective products for the duration of one year in master agreements on behalf of their respective member companies (amongst others, furniture stores). ALNO Group also depends considerably on the development of certain raw materials prices, including those for wood materials, glass and metal. Such raw materials prices recently exhibited significant fluctuations, and directly impact the cost of materials and gross profit margins. B.5 Description of the group and the issuer's position within the group. The group parent company is ALNO AG, which exercises holding company and central administration functions, as well as operates the production site in Pfullendorf and the export area. The significant subsidiaries of ALNO AG, which are wholly-owned, are Impuls Küchen GmbH, Brilon, pino Küchen GmbH, Coswig, Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, and Alno International GmbH (including sales subsidiaries), Pfullendorf. The following presentation provides an overview (in simplified form) of ALNO Group's direct and indirect shareholdings as of the date of this prospectus: 28 29 logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon 100 % logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig 100 % 100 % logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf Not included in the consolidation scope of ALNO AG. ALNO Manhattan LLC, New York, USA* 100 % ALNO USA Corporation, New York, USA 100 % ALNO Middle East FZCO, Dubai (UAE) 85 % 94 % 6% 100 % 94 % pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt) 6% Wellmann Bauteile GmbH, Enger Impuls Küchen GmbH, Brilon ** Included in the consolidated financial statements of ALNO AG using the equity method. * Tielsa GmbH, Pfullendorf** 49 % 100 % 100 % 100 % ALNO USA Kitchen Cabinets Inc., New Castle/ Delaware USA (dormant)* ALNO Trading GmbH, Enger Zweitmar kenholding Impuls pino GmbH, Pfullendorf ALNO AG ALNO Group structure 0.07 % 94.74 % Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger 99.93 % Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger Casawell Service GmbH, Enger 100 % 100 % 100 % 100 % 5.26 % A‘Flair Habitat, Haguenau (France) 100 % ALNO China Holding Limited, Hong Kong (China)** 45 % Built-In Living Ltd., Sevenoaks/Kent (United Kingdom) 100 % Built-In Kitchens Limited, Sevenoaks/Kent (United Kingdom) 100 % ALNO U.K. Ltd., Dewsbury (United Kingdom) WELLMANN-Polska sp. z o.o., Poland (in liquidation)* ALNO (Schweiz) AG, Nidau ( Switzerland) ALNO International GmbH, Pfullendorf 100 % B.9 Profit forecast or estimate. Not applicable. The Company has prepared no profit forecasts or estimates. B.10 Qualifications in the audit report on the historical financial information. 2011 consolidated financial statements The audit opinion with respect to the ALNO AG's 2011 consolidated financial statements contains the following explanatory paragraph of the auditor: "Without qualifying this opinion, we refer to the fact that negative equity of EUR 73,344 thousand is disclosed in the consolidated balance sheet of ALNO Aktiengesellschaft — in contrast to the unconsolidated financial statements — due to losses incurred. In addition, we refer to the discussions in the group management report, which has been combined with the Company's management report. There, in the sections "b. Report on events after the balance sheet date" and "c. I. Report on opportunities and risks", it is noted that the continuation of the business activities of ALNO Group depends on the measures of the capital and finance concept as set out in the group management report being implemented on time as planned, and on the conditions and assumptions of the corporate planning occurring, and being appropriate, as planned. In particular, a further restructuring agreement is to be concluded by 20 July 2012 and to be implemented in significant parts so that the liquidity gaps which are otherwise present in the current corporate and liquidity planning can be closed from 21 July 2012." 2012 consolidated financial statements The audit opinion with respect to the ALNO AG's 2012 consolidated financial statements contains the following explanatory paragraph of the auditor: "Without qualifying this opinion, we refer to the discussions in the group management report, which has been combined with the Company's management report. There, in the sections "Report on events after the balance sheet date" and "Report on opportunities and risks", it is noted that the continuation of the business activities of ALNO Group depends on the fact that the capital and finance concept 2013 as set out in the group management report, i.e. the issue of notes with a value of at least EUR 40.0 million, taking out new overdraft facilities in the amount of EUR 15.0 million and the increase of the ALNO Group's factoring volume with a liquidity effect of approximately EUR 7.0 million, can be implemented to its full extent and on time as planned and that a stringent liquidity management is still conducted. Moreover, the assumptions of the corporate planning, in particular regarding the revenues and results target, must occur as planned." 2012 unconsolidated financial statements The audit opinion with respect to the ALNO AG's 2012 unconsolidated financial statements contains the following explanatory paragraph of the auditor: "Without qualifying this opinion, we refer to the discussions in the management report, which has been combined with the group 30 management report. There, in the sections "Report on events after the balance sheet date" and "Report on opportunities and risks", it is noted that the continuation of the business activities of ALNO AG depends on the fact that the capital and finance concept 2013 as set out in the management report, i.e. the issue of notes with a value of at least EUR 40.0 million, taking out new overdraft facilities in the amount of EUR 15.0 million and the increase of the ALNO AG's factoring volume with a liquidity effect of approximately EUR 7.0 million, can be implemented to its full extent and on time as planned and that a stringent liquidity management is still conducted. Moreover, the assumptions of the corporate planning, in particular regarding the revenues and results target, must occur as planned." B.12 Selected significant historical financial information. The following summarised financial information of the ALNO Group for the 2010, 2011 and 2012 financial years has been taken or derived from the audited consolidated financial statements of ALNO AG as of 31 December 2011 and as of 31 December 2012, each of which has been prepared according to International Financial Reporting Standards, as applicable in the EU, (referred to as "IFRS" for the purposes of this prospectus), and according to the supplementary German commercial law regulations pursuant to Section 315a para. 1 of the German Commercial Code (HGB), or from the Company's accounting records. The consolidated financial statements of ALNO AG which were prepared in accordance with IFRS for the financial years ending on 31 December 2011 and 31 December 2012 were audited by Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 31 Consolidated income statements The following table shows the consolidated income statements of ALNO Group as taken from, as the case may be, the audited consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with comparable prior-year figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012. Financial year as of 31 December 2010 2011 Revenues ................................................................................ Changes in inventories and capitalised goods and services for own account ............................................................................ Other operating income .............................................................. Total operating revenues ........................................................ Cost of materials........................................................................ Personnel expenses.................................................................... Other operating expenses ........................................................... Income (expense) due to reorganization (+ = expenses / - = income)* ................................................................................ EBITDA**................................................................................ Reversals of impairment losses recognised on property, plant and equipment......................................................................... Write-downs on intangible assets, property, plant and equipment ...................................................................................... Operating result*** ................................................................ Result from investments measured at equity ................................ Financial income ........................................................................ Financial expenses ..................................................................... Financial result ....................................................................... Profit/loss before income taxes .............................................. Taxes on income (+ = expense / - = income)................................ Consolidated loss/Consolidated result .................................... Thereof: minorities..................................................................... Thereof: shareholders of ALNO AG ............................................... Earnings in EUR per share (diluted and undiluted).......................... 2012 In EUR thousand In EUR thousand In EUR thousand 467,297 452,810 446,258 -1,993 7,062 472,366 271,907 97,900 92,611 882 6,270 459,962 286,398 98,529 94,169 396 9,798 456,452 257,948 97,204 84,376 8,962 986 -24,338 5,204 2,965 13,959 - - 2,768 12,104 -11,118 93 10,382 11,535 -1,060 -12,178 906 -13,084 -0.78 15,902 -10,698 -3,351 72 11,239 -14,518 -25,216 345 -25,561 -1.04 15,850 877 -276 9,004 10,822 -2,094 -1,217 203 -1,420 0 -1,420 -0.05 * In IFRS consolidated financial statements for the financial year ending on 31 December 2012: Restructuring result (+ = expenses/ - = income). ** EBITDA: Consolidated loss/consolidated result before taxes on income, financial result (result from investments measured at equity, financial income and financial expenses), write-downs on intangible assets, property, plant and equipment and reversals of impairment losses recognised on property, plant and equipment. The ALNO Group uses EBITDA as its operating business metric. *** EBIT (operating result) is defined as the consolidated loss/consolidated result before taxes on income and the financial result (result from investments measured at equity, financial income and financial expenses). The ALNO Group uses EBIT as its operating business metric. 32 Consolidated balance sheets The following overview shows the consolidated balance sheets of ALNO Group as derived from the audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with comparable prioryear figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012. 31 December Assets Intangible assets........................................................................ Property, plant and equipment..................................................... Financial assets ......................................................................... At-equity investments................................................................ Financial accounts receivable....................................................... Deferred tax assets .................................................................... Trade accounts receivable ........................................................... Other assets.............................................................................. Non-current assets ................................................................ Inventories................................................................................ Trade accounts receivable ........................................................... Other assets.............................................................................. Claims for income tax refunds ..................................................... Liquid assets ............................................................................. Current assets......................................................................... Total assets............................................................................. Equity and liabilities Subscribed capital ...................................................................... Capital reserve .......................................................................... Legal reserve............................................................................. Accumulated net income ............................................................. Shareholders of ALNO AG......................................................... Minorities ............................................................................... Equity...................................................................................... Provisions for pensions ............................................................... Deferred tax liabilities................................................................ Other provisions ........................................................................ Other financial liabilities .............................................................. Deferred grants and subsidies from public authorities ..................... Trade accounts payable and other financial liabilities ...................... Non-current liabilities ............................................................. Other provisions ........................................................................ Shareholder loans ...................................................................... Other financial liabilities .............................................................. Trade accounts payable and other financial liabilities ...................... Other liabilities .......................................................................... Income tax liabilities ................................................................ Current liabilities .................................................................... Total equity and liabilities....................................................... 33 2010 2011 2012 In EUR thousand In EUR thousand In EUR thousand 5,088 72,278 3,431 2,181 2,665 0 636 319 86,598 28,181 32,360 7,511 7 3,041 71,100 157,698 5,989 73,490 3,168 871 1,319 0 1,283 335 86,455 25,915 40,056 4,953 48 2,243 73,215 159,670 8,685 75,668 2,595 0 1,057 408 563 237 89,213 24,452 44,773 4,395 17 5,402 79,039 168,252 45,231 42,437 -157,390 -69,722 16,973 257 3,773 13,057 781 82 34,923 7,712 365 73,130 101,688 9,408 194 192,497 157,698 67,847 45,916 -187,107 -73,344 17,999 350 3,192 10,482 756 60 32,839 5,627 365 99,082 86,824 8,269 8 200,175 159,670 70,095 3,258 462 -81,507 -7,692 230 -7,462 20,284 201 2,298 4,027 730 34 27,574 5,505 365 14,919 118,190 8,770 391 148,140 168,252 Consolidated cash flow statement The following table shows the excerpt from the consolidated cash flow statements of ALNO Group as derived from the audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with comparable prior-year figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012. Financial year as of 31 December 2010 2011 Cash flow from operating activities before changes in working capital ....................................................................... Net cash used in (-) /received from (+) operating activities.......................................................................................... Net cash used in investing activities ....................................... Net cash received from (+) / used in (-) financing activities.......................................................................................... Net change in cash and cash equivalents ................................ Cash and cash equivalents at the end of the financial year ..... 2012 In EUR thousand In EUR thousand In EUR thousand -6,754 -33,020 4,435 11,540 -14,300 -3,261 -17,138 34,378 -14,737 2,488 -272 981 20,051 -348 634 -15,959 3,682 4,317 Segment reporting The following table shows the external revenues and the segment profit/loss before income taxes (EBT) per segment for the 2010, 2011 and 2012 financial years. The figures are derived from the audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with comparable prioryear figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012. Financial year as of 31 December 2010 2011 External revenues by segment - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - ATG*...................................................................................... Total external revenues .......................................................... Segment profit/loss before income taxes (EBT) - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - ATG*...................................................................................... - Other ..................................................................................... - Consolidation .......................................................................... Total segment profit/loss before income taxes (EBT) ............. * Foreign subsidiaries 34 2012 In EUR thousand In EUR thousand In EUR thousand 98,331 130,067 117,966 93,252 27,681 467,297 90,415 130,105 112,009 95,183 25,098 452,810 92,266 123,800 109,106 89,236 31,850 446,258 -20,218 -9,694 7,754 4,748 -315 665 4,882 -12,178 -33,729 -21,996 4,332 540 -350 718 25,269 -25,216 -16,808 26,559 9,013 5,575 -5,991 1,119 -20,684 -1,217 Geographic markets The following overview presents the total revenues of ALNO Group by regions (Germany, rest of Europe and rest of the World for the 2010, 2011 and 2012 financial years. The figures for the 2010, 2011 and 2012 financial years are derived from the audited IFRS consolidated financial statements as of 31 December 2011 (with the prior-year comparable figures as of 31 December 2010) and as of 31 December 2012. Financial year as of 31 December 2010 2011 In EUR thousand Total revenues by regions 334,620 - Germany ........................................................................................... 108,089 - Rest of Europe.................................................................................... 24,588 - Rest of the World................................................................................ 467,297 Total................................................................................................ 2012 In EUR thousand In EUR thousand 326,397 105,456 20,957 452,810 318,458 107,306 20,494 446,258 Declaration that the prospects of the issuer have not materially deteriorated since the date of the last published audited financial statements. In the first quarter of 2013, revenues were lower than in the previous year. This development was in line with the corporate planning, which aims at focusing on high-margin sales. However, the planned incoming orders were not achieved in the first quarter of 2013. The Company continues to expect that it will achieve the planned revenue targets for the financial year 2013, which envisage an increase in revenues as compared to the previous year. Description of significant changes in the financial position or trading positions of the issuer which have occurred following the period covered by the historic financial information. In 2013, ALNO AG agreed to several capital and financing measures ("Capital and Financing Concept 2013"). With the exception of the development of revenues and incoming orders, there have been no significant adverse changes in the business prospects since the date of the last audited consolidated financial statements as of 31 December 2012. In April 2013, ALNO AG and other members of ALNO Group entered into an agreement with Bauknecht Hausgeräte GmbH, the main supplier of ALNO Group, and Comco Holding AG on the restructuring of receivables of Bauknecht Hausgeräte GmbH and Comco Holding AG from ALNO Group. According to this agreement, the outstanding receivables of Bauknecht Hausgeräte GmbH from ALNO Group in the total amount of EUR 30,000,000.25 will be left outstanding as a loan granted by Bauknecht Hausgeräte GmbH to ALNO AG until 30 June 2017. ALNO AG has to repay EUR 10 million thereof to Bauknecht Hausgeräte GmbH on 30 September 2014. Comco Holding AG granted two loans in the total amount of EUR 8,525,000, each with a term until 11 April 2014, by setting off existing receivables from ALNO AG. The loans in the total amount of EUR 4.8 million which were granted to ALNO AG by Comco Holding AG in 2013 have been extended until 31 December 2013. Furthermore, Bauknecht Hausgeräte GmbH granted ALNO Group a liquidity bridge financing in the amount of EUR 10 million until 30 April 2013 and in the amount of EUR 5 million from 1 May until 1 July 2013. At the same time, 35 Bauknecht Hausgeräte GmbH and ALNO AG agreed on shortening the payment terms for ALNO Group to a customary period of 60 days with effect as of 15 March 2013. Pursuant to the agreement dated 8 April 2013, Centric SPV 1 Limited, Surey, United Kingdom, provided factoring measures with a volume of up to GBP 4 million to the subsidiary ALNO UK Ltd., Dewsbury, United Kingdom, for a term of 36 months. Another component of the Capital and Financing Concept 2013 is taking up new overdraft facilities. The Company intends to agree on new overdraft facilities in the amount of EUR 15 million with new financing banks after implementation the planned Notes issue with a planned minimum volume of EUR 40 million. Moreover, the liquidity of ALNO Group shall be increased by the sale of receivables of ALNO AG which have not been covered by factoring so far in the amount of approx. EUR 7 million. With the exception of the measures of the Capital and Financing Concept 2013, there have been no significant changes in the financial position or trading position of the Issuer since the date of the last audited consolidated financial statements as of 31 December 2012. B.13 Description of any recent events relevant to a material extent to the evaluation of the issuer's solvency. Since end of December 2012, ALNO AG has entered into moratoriums and supplementary agreements relating to receivables due for payment in the maximum amount of EUR 40.8 million or EUR 8.5 million with Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart ("Standstill Receivables Bauknecht") and Comco Holding AG, Nidau, Switzerland ("Standstill Receivables Comco"), respectively. Since 1 April 2013, the Standstill Receivables Bauknecht have been reduced to EUR 32.8 million. In 2013, Comco Holding AG granted ALNO AG a number of loans in the total principal amount of EUR 4.8 million. On 11 April 2013, ALNO AG, Impuls Küchen GmbH, pino Küchen GmbH, Gustav Wellman GmbH & Co. KG, Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Bauknecht Hausgeräte GmbH and Comco Holding AG entered into an agreement on the restructuring of existing receivables of Bauknecht Hausgeräte GmbH and Comco Holding AG from ALNO Group. In this agreement, ALNO AG has assumed with discharging effect in favour of Impuls Küchen GmbH, pino Küchen GmbH and Gustav Wellman GmbH & Co. KG trade liabilities due to Bauknecht Hausgeräte GmbH from Impuls Küchen GmbH, pino Küchen GmbH and Gustav Wellman GmbH & Co. KG in the amount of EUR 30,000,000.25. As a result, ALNO AG is the sole debtor in relation to these trade liabilities in the amount of EUR 30,000,000.25. Bauknecht Hausgeräte GmbH agreed to leave the trade receivables in the total amount of EUR 30,000,000.25 outstanding as a loan granted by Bauknecht Hausgeräte GmbH to ALNO AG with an interest of 6.5 % until 30 June 2017. ALNO AG has to repay EUR 10 million thereof to Bauknecht Hausgeräte GmbH on 30 September 2014. Bauknecht Hausgeräte GmbH may terminate the agreement prematurely if (i) Bauknecht Hausgeräte GmbH is entitled to terminate the supply agreement for cause, in particular if the other party repeatedly breaches important contractual obligations, if the other party is not able to fulfil its contractual obligations anymore and/or if the insolvency proceedings over the assets of the other party have been instituted or in a case of over-indebtedness, if a competitor of Bauknecht Hausge- 36 räte GmbH acquires more than 10 % of the shares in ALNO AG, if liabilities are not paid on their due date, or if the financial and economic situation of one of the members of ALNO Group worsens significantly or (ii) ALNO was not able to obtain gross issue proceeds in the amount of at least EUR 40 million from a notes issue on or before 30 May 2013. Furthermore, Bauknecht Hausgeräte GmbH agreed to stand still with the overdue receivables from ALNO AG in the amount of EUR 10 million until 30 April 2013 and in the amount of EUR 5 million from 1 May until 1 July 2013. At the same time, the payment terms for ALNO Group have been shortened from current 180 days to 60 days with effect as of 15 March 2013. In return, Bauknecht Hausgeräte GmbH has released the pledge on the shares of Impuls Küchen GmbH. In the same agreement, Comco Holding AG agreed to grant ALNO AG a loan in the principal amount of EUR 3,725,000. The loan will be granted by setting off existing receivables of Comco Holding AG from ALNO AG from the Standstill Receivables Comco as well as further receivables in the amount of EUR 25,000. Furthermore, Comco Holding AG agreed to grant Gustav Wellman GmbH & Co. KG a loan in the principal amount of EUR 4.8 million. This loan will also be granted by setting off the existing receivables of Comco Holding AG from Gustav Wellman GmbH & Co. KG from the Standstill Receivables Comco. Both loans bear interest in the amount of 6.5 % and have a term until 11 April 2014. The loans in the total amount of EUR 4.8 million which were granted to ALNO AG by Comco Holding AG in 2013 will be extended until 31 December 2013. B.14 B.15 Description of the group and the issuer's position within the group; dependencies upon other entities within the group. Issuer's principal activities. B.5 plus: The group parent company is ALNO AG. The Company is not dependent upon other entities within the group. The ALNO Group develops, produces and sells kitchen furniture and accessories for the markets in Germany and abroad. ALNO AG, the Group's parent company, acts as the holding company and central administrative entity; it operates the production site in Pfullendorf and is responsible for export activities. The ALNO Group has a total of five production sites, four of which are located in Germany and one in Dubai, United Arab Emirates. Each of the four German production sites manufactures its own product portfolio. ALNO brand kitchens are developed and produced in Pfullendorf; the factory in Enger produces the WELLMANN product range. The IMPULS and PINO brands are manufactured in Brilon and Coswig, respectively. At the Dubai site, a purposemade AK-5 kitchen furniture for a local project in the Gulf region is manufactured and sold. B.16 Information on whether direct or indirect shareholdings are held in, or a controlling According to the knowledge of the Company and the notices received by the Company in accordance with the German Securities Trading Act (WpHG) – most recently on 19 December 2012 – the Issuer is aware of the following shareholdings: 37 influence is exercised over the issuer, and on the persons holding such shareholdings or exercising such a controlling influence, and on the nature of control. Shareholders Whirlpool Stuttgart1 Share in the share capital Germany Christoph Dietsche, Switzerland2 GmbH, Zug, 30.58 % 8.14 % Max Müller & Family 4.71 % Elmar Duffner 0.54 % Ipek Demirtas 0.21 % Armin Weiland 0.06 % Henning Giesecke 0.07 % Dr. Jürgen Diegruber 0.06 % Anton Walther 0.07 % Norbert L. Orth 0.26 % Erster Privater Investment Club Börsebius Zentral (GbR), Köln 3.90 % Alexander Nothdurft 3.38 % Oliver Nothdurft 3.24 % Free float 44.78 % 1) The voting rights of Whirlpool Germany GmbH are attributed to Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA (attribution of voting rights, pursuant to section 22, para. 1, sentence 1, no. 1 of the WpHG). The Whirlpool Corporation includes, inter alia, Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, and IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart as indirectly held fully-owned subsidiaries. 2) 8.086 % of which are attributable to Mr Dietsche, pursuant to section 22, para. 1, sentence 1, no. 1 of the WpHG and held by SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Switzerland, a subsidiary of Mr Christoph Dietsche. Due to the size of its shareholding and its presence in the annual general meeting, Whirlpool Germany GmbH is in the position to exercise a controlling influence over the Issuer B.17 Rating. By order of the Company the Notes have been rated by Scope Ratings GmbH with B- with stable outlook. Scope Ratings GmbH is registered as a rating agency in accordance with the EU Regulation 1060/2009 and is licensed by the German Federal Financial Supervisory Authority (BaFin). Section C – Securities 38 C.1 Type and class of the securities offered and/or securities to be admitted to trading. The securities offered are bearer notes. Security identification number. International Securities DE000A1R1BR4 Identification Number (ISIN): German Securities Code (WKN): A1R1BR Ticker symbol: ANOA C.2 Currency of the securities. Euro. C.5 Restrictions on the free transferability of the securities. Not applicable. There are no restrictions on the free transferability of the securities. C.8 Rights attached to the securities, including ranking and limitations to those rights. The holders of the Notes are entitled to annual interest payments at a rate of 8.5 %. Interest is payable in arrears on 14 May of each year, i.e. on 14 May 2014, 14 May 2015, 14 May 2016, 14 May 2017 and 14 May 2018 and, if the due date for interest is not a business day, on the next business day. The first interest payment will be due on 14 May 2014. The Notes will be redeemed by the Issuer at 100 % of the principal amount of EUR 1,000.00 per Note on 14 May 2018 or, if the Notes are called in prior thereto, at an earlier date. The Notes constitute unsubordinated and unsecured obligations of the Company, ranking pari passu among themselves and with all other unsecured and unsubordinated obligations of the Company, save for certain mandatory exceptions provided by law. There are no limitations to those rights. C.9 Nominal interest rate, interest period and due dates for interest, redemption and repayment procedures, indication of yield, name of representative of debt security holders. The nominal interest rate is 8.5 %. The Notes will bear interest at a rate of 8.5 % per annum as from 14 May 2013 (inclusively) until 14 May 2018 (exclusively). Interest is payable in arrears on 14 May of each year, i.e. on 14 May 2014, 14 May 2015, 14 May 2016, 14 May 2017 and 14 May 2018 and, if the due date for interest is not a business day, on the next business day. Unless previously redeemed in whole or purchased and cancelled, the Notes shall be redeemed at their principal amount on 14 May 2018. The Issuer may, upon notice given in accordance with the Terms and Conditions of the Notes with a notice period of 30 days, redeem all of the Notes on the 14th calendar day of each calendar month, for the first time on 14 May 2016 at the Call Redemption Amount together with accrued interests, if any, to, but excluding the relevant Call Redemption Date. The Call Redemption Amount 39 corresponds to the Call Redemption Amount set out in the column "Call Redemption Amount" which refers to the relevant redemption year in which the relevant Call Redemption Date takes place: Redemption year Call Redemption Amount 14 May 2016 (including) until 14 May 2017 (excluding) 103.00 % amount of the principal 14 May 2017 (including) until 14 May 2018 (excluding) 102.00 % amount of the principal The annual yield of the Notes equals 8.5 % of the principal amount minus individual transaction costs. The annual yield is calculated on the basis of an issue price of EUR 1,000 per Note under an assumption that no early redemption takes place. This yield is not an indication of a future yield or of a yield based on a different price than EUR 1,000. The individual yield per Note can be determined only at the end of the term of the Notes and is calculated on basis of (i) the redemption amount, interest paid and (ii) the purchase price and (iii) the individual transaction costs, other expenses and taxes. The redemption per Note on 14 May 2018 will be made at 100 % of the principal amount of EUR 1,000.00 per partial Note. The individual yield per Note can be determined only at the end of the term of the Notes and is calculated on basis of (i) the redemption amount, interest paid and (ii) the purchase price and (iii) the individual transaction costs, other expenses and taxes A representative of the debt security holders has not yet been appointed. C.10 Derivative component in the interest payment. Not applicable since the Notes do not have any derivative component. C.11 Application for admission to trading. The intention is to apply for the inclusion of the Notes in the Open Market of Deutsche Börse AG (regulated unofficial market of the Frankfurt Stock Exchange) in the Entry Standard segment for bonds. Trading in the Notes is expected to begin on 14 May 2013. 40 Section D – Risks D.2 Key information on key risks related to the issuer or its industry sector. Market- and sector-related risk factors ALNO Group depends on economic developments in Europe, particularly those in Germany. A weak economy performance or a deterioration in production conditions in Germany could have considerable, adverse effects on ALNO Group's net assets, financial position or results of operations. Intense competition in the kitchen furniture industry could rise further if new competitors from Germany and abroad enter the market, having disadvantageous impacts on ALNO Group's revenues and profit margins. Company-related risk factors ALNO Group generated significant losses in the 2010, 2011 and 2012 financial years. If ALNO Group were unable to generate earnings within a short period of time from its operating activities, and to safeguard the Company's liquidity, this might lead to the insolvency of the Company. This could mean that investors would lose all of the capital they have invested. Bauknecht Hausgeräte GmbH can, under certain conditions, prematurely terminate the loan which it has granted. In such a case, the loan amount would become immediately due. ALNO Group enjoys only minor liquidity cover for its term payment obligations. This could mean that Group's working capital proves insufficient to meet Group's current payment obligations. This could lead Company's insolvency. shortALNO ALNO to the ALNO Group's business model is capital-intensive, depending significantly on the extension of terms of payment set by suppliers and factoring. It is uncertain whether ALNO Group will have sufficient equity and debt capital in the future. ALNO Group is exposed to seasonal fluctuations, which can have effects on sales revenues and earnings. Currently, ALNO Group is dependent on short-term extension of terms of payment. The sustained stabilisation of ALNO Group presupposes the timely implementation of the measures planned as part of its strategy and continuation of a stringent liquidity management, whose success is not guaranteed. The planned growth in Asia, the United States of America and East Europe, in particular Russia, can cause unexpected difficulties for ALNO Group, in particular in connection with observance of and compliance with the applicable legal framework and its unexpected changes. 41 The acquisition of companies may expose ALNO Group to high business risks. By issuing the Notes, ALNO Group increases its debt-toequity ratio. There are no limits to the amount of debt the Company may incur in the future. In the past, ALNO Group was unable to fulfil part of its liabilities when due. A large proportion of the customers of ALNO Group in Germany are organised within purchasing associations, which negotiate the significant contractual provisions in a master agreement with ALNO Group on behalf of their member companies. As a consequence, the risk exists of depending on such purchasing associations. ALNO Group depends partially on suppliers, which can be replaced only with difficulty. ALNO Group's purchase prices may increase as a result of price fluctuations in raw material markets. ALNO Group is exposed to foreign currency exchange risks. • Defective products could result in a loss of sales and substantial liability claims, as well as in a loss of reputation. • ALNO Group depends on functioning logistics, and on its IT systems operating smoothly. Particularly during peak production periods, logistics problems can lead to considerable financial losses for ALNO Group. • Interruptions to production at its operating locations could have material adverse effects for ALNO Group. • It is uncertain whether ALNO Group will succeed in the future in recruiting qualified staff members, or in retaining them. • ALNO Group might be unable to respond to new market trends in time. • Stipulations due to environmental provisions or liability risks for environmental solutions or personal injuries could cause significant costs. • It cannot be excluded that insurance policies entered into by ALNO Group may be insufficient in the event of a claim, giving rise to significant costs. • The Company's major shareholder exercises significant influence on the Company. • ALNO Group has agreed various contracts with shareholders which are connected with the risks due to legal requirements to comply with the arm's length principle. • ALNO Group is exposed to certain risks due to significant litigation. • To date, an external tax audit of ALNO Group has been performed only for assessment periods up to and including the 42 2006 financial year. As a consequence, it cannot be excluded that a future tax audit by the tax authorities could result in additional taxes. D.3 Key risks related to the securities. The Notes may not be suitable for each and every investor. A market for the Notes does not exist prior to their issuance and it is not certain that a liquid secondary market for the Notes will develop or persist, if it develops. In the event of insufficient liquidity in a market, an investor may not be able to sell its Notes at appropriate market prices at any time. The Note holders are exposed to the risk that, due to an infringement of subsequent duties by the Company or for other reasons, the Notes may no longer be included in the Entry Standard for bonds of the Frankfurt Stock Exchange or in trading at a different stock exchange, and tradability of the Notes may not be ensured or it may be difficult to ensure tradability of the Notes. The Note holders are exposed to the risk of an unfavourable price development of their Notes, if they sell them before the end of their term. The market price of the Notes may decrease, if the creditworthiness of ALNO Group as a whole or of the Company deteriorates or if the market participants change their assessment of the creditworthiness of ALNO Group or the Company, for example due to possible future changes in the accounting standards and, consequently, reporting items in the annual financial statements. The Notes (denominated in euro) may expose investors to a currency risk if the euro is not their home currency. Furthermore, governments and competent authorities may adopt foreign exchange controls or capital controls. A Note holder is exposed to the risk of being outvoted and involuntarily losing rights to the Company, if the Note holders consent to changes to the terms and conditions of the Notes, in accordance with the terms and conditions of the Notes, by means of a majority decision in accordance with the German Act on Bonds of the year 2009 (Schuldverschreibungsgesetz, SchVG). A rating of the Notes may deteriorate. Moreover, ratings may be provided for the Company or its Notes by third parties which could adversely affect the price of the Notes. Investors might generate lower proceeds from the sale of the Notes on the secondary market. The market price of the Notes might decrease due to changes in the market interest rate. The Company may issue further notes. The Underwriting Agreement provides that Close Brothers may rescind the Underwriting Agreement under certain circumstances until the day of the delivery of the Notes. 43 There is the risk that the return of the individual investor will be mitigated by the tax burden. Section E – Offer E.2b Reasons for the offer and use of proceeds. Based on the assumption of a full placement of the Notes, the Company will receive gross issue proceeds of EUR 45 million. Net issue proceeds, after deduction of the costs to be borne by the Company, will amount to approx. EUR 43.3 million, assuming that the placement of Notes is fully taken up by the market. The net issue proceeds will be lower if it is not possible to place all Notes. The Company intends to use the net issue proceeds it receives for the following purposes: • financing the growth strategy, in particular abroad. The growth shall be achieved both organically and by acquisitions of small and middle-sized companies in Germany and abroad (capital expenditure requirements of approx. EUR 12-18 million), • extending the working capital financing against the background of the planned organic growth and the repayment of due liabilities to Bauknecht Hausgeräte GmbH (capital expenditure requirements of approx. EUR 15-20 million), and • investing in tangible assets (capital expenditure requirements of approx. EUR 5-7 million). If and to the extent that the net issue proceeds are not used for other purposes, in particular the purposes listed above, the Company intends to invest such proceeds in liquid, short-term bank deposits, money market instruments, short-term government bonds and other instruments so that they are available at short notice when needed. E.3 Description of the terms and conditions of the offer. The Company offers 45,000 Notes with a principal amount of EUR 1,000, due on 14 May 2018 and with 8.5 % interest per annum (the "Offer"). The Notes constitute direct, unconditional, unsubordinated and unsecured obligations of the Issuer, ranking pari passu and without any preference among themselves and at least pari passu with all other unsecured and unsubordinated obligations of the Issuer, present and future, save for certain mandatory exceptions provided by law. The offer consists of: (i) a public offer in the Federal Republic of Germany, the Grand Duchy of Luxembourg and the Republic of Austria through the subscription functionality provided by the Frankfurt Stock Exchange in the XETRA trading system or a substitute trading system for the collection and settlement of subscription offers (the "Subscription Functionality") (the "Public Offering"), conducted solely by the Company, and (ii) a private placement to qualified investors in the Federal Republic of Germany and certain other countries, other than the United States of America, Canada, Australia and Japan conducted by Close Brothers in accordance with the applicable private placement exemptions. 44 No fixed tranches of Notes were determined for Public Offering and private placement. No minimum or maximum amounts were set for subscription offers for Notes. Investors can make subscription offers in any amount, starting from the nominal amount of a Note. The Public Offering is made to all potential investors in the Federal Republic of Germany, the Grand Duchy of Luxembourg and the Republic of Austria and is not restricted to specific categories of potential investors. Investors in Germany, Luxembourg and Austria who would like to place subscription offers for the Notes must submit their subscription orders to their respective depositary bank during the offering period. Investors whose depositary bank is not a trading participant at the Frankfurt Stock Exchange may instruct a trading participant via their depositary bank to submit a subscription order and to settle it together with the depositary bank of the investor. The private placement to qualified investors in the Federal Republic of Germany and in certain other countries, other than the United States of America, Canada, Australia and Japan will be conducted by Close Brothers in accordance with the applicable private placement exemptions. The offering period during which investors may place subscription offers is expected to begin on 29 April 2013 and to is expected to end on 10 May 2013 at 12 noon (the "Offering Period"). In case of an over-subscription, the Offering Period for the Public Offering will end, however, before the aforementioned time, on the respective trading day of such over-subscription. The Company reserves the right to extend or shorten the Offering Period. SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Switzerland agreed to subscribe the Notes in the principal amount of EUR 15 million. A preferential allotment will take place in relation to SE Swiss Entrepreneur AG. Except for preferential allotment to SE Swiss Entrepreneur AG, the allotment shall be made according to the principle of first come – first serve, i.e. the probability of an allotment to an investor increases the sooner he made his subscription order. This means that (i) purchase offers transmitted through the subscription functionality provided by the Frankfurt Stock Exchange in the Public Offering and confirmed by Close Brothers; and (ii) purchase offers received by Close Brothers in the private placement in the same period, will generally be fully allotted. Once an over-subscription occurs, Close Brothers will decide jointly with the Company, how to allot subscription offers received during the final time period. In any other respect, the Company together with Close Brothers is entitled to reduce subscription offers or reject individual subscriptions. The Company reserves the right to permit trading in the Notes on 45 a when-issued basis before 14 May 2013. The delivery and settlement of the Notes subscribed for via the subscription functionality in the Public Offering will be made by Close Brothers. Subscription offers via the subscription functionality will, after acceptance by Close Brothers, be executed - deviating from the regular two day settlement period for transactions on the Frankfurt Stock Exchange - with value as at the issue date, i.e. presumably as of 14 May 2013. In this context, Close Brothers has undertaken to the Issuer to underwrite the Notes after their allotment to the investors as a principal broker for the account of the Issuer and to deliver and settle them to the investors who subscribed for Notes in the Public Offering according to the allotment. Delivery of the Notes will be made against payment of the issue price for the respective Notes. Delivery and settlement of the Notes in the Private Placement will be made by Close Brothers in accordance with the Public Offering against payment of the issue price, presumably also on 14 May 2013. Close Brothers is obliged to forward the issue price received - after deduction of costs and fees - to the Company in accordance with the underwriting agreement to be concluded between the Company and Close Brothers, presumably on 26 April 2013. Delivery and settlement for investors in Luxembourg or Austria whose depositary bank does not have direct access to Clearstream Banking Aktiengesellschaft ("Clearstream") will be made via the correspondence bank with direct access to Clearstream instructed by the depositary bank. E.4 Description of any interest material to the issue/offer including conflicting interests. Close Brothers has a contractual relationship with the Issuer in connection with the Offering and the listing of the Notes. Upon successful implementation of the Offer, Close Brothers will receive an underwriting and placement commission, the amount of which will be contingent, inter alia, on the aggregate principal amount of the Notes placed in the course of the Offering. In this respect, Close Brothers also has an economic interest in the successful implementation of the Offering which may give rise to a potential conflict of interests. E.7 Estimated expenses charged to the investor by the issuer. Not applicable. The Issuer will not charge the investor for any expenses arising in connection with the issue of the Notes. 46 RISIKOFAKTOREN Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf von Schuldverschreibungen der Gesellschaft die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und letztlich auch zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Der Börsenkurs der Schuldverschreibungen der Gesellschaft könnte aufgrund jedes dieser Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten sich rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen Risiken sein, denen die ALNO Gruppe ausgesetzt ist. Weitere wesentliche Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind, können den Geschäftsbetrieb der ALNO Gruppe ebenfalls beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung für die ALNO Gruppe. Markt- und branchenbezogene Risikofaktoren Die ALNO Gruppe ist von der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, insbesondere in Deutschland abhängig. Eine schwache konjunkturelle Entwicklung oder eine Verschlechterung der Produktionsbedingungen in Deutschland könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Hauptabsatzmarkt der ALNO Gruppe ist Deutschland mit einem Anteil an den gesamten Umsatzerlösen von ca. 71,4 % im Geschäftsjahr 2012. Weitere wichtige Absatzmärkte in Europa sind insbesondere Österreich und Großbritannien sowie Frankreich, Schweiz und die Beneluxstaaten. Im Zuge der Internationalisierungsstrategie sollen zukünftig auch China, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Osteuropa, insbesondere Russland als Absatzmärkte wichtiger werden. Die Entwicklung des Küchenmöbelmarktes und die Nachfrageentwicklung werden erheblich von der konjunkturellen Lage beeinflusst, die sich gerade auch vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkriste in der Eurozone nur schwer prognostizieren lässt. Eine weitere Verschärfung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone sowie von Finanzmarktturbulenzen können sich erheblich nachteilig auf die Realwirtschaft auswirken. Der Küchenmöbelmarkt ist ein so genannter "postponabler" Markt, d.h. die Anschaffung solcher Verbrauchsgüter wird von den Verbrauchern je nach persönlicher finanzieller Situation getätigt oder verschoben. Dies führt insbesondere auch dazu, dass die Verbraucher in konjunkturellen Schwächephasen zu einem sehr restriktiven Kaufverhalten bei Küchen oder anderen derartigen Produkten neigen, da diese keine Basisgüter darstellen. Eine konjunkturelle Schwächephase erhöht damit erheblich das Risiko einer negativen Absatzentwicklung sowie des Preisdrucks aufgrund zunehmenden Wettbewerbs. Konjunkturelle Schwächephasen oder Krisenzeiten können außerdem auch das Zahlungs- oder Insolvenzrisiko der Kunden der ALNO Gruppe erhöhen. Außerdem ist die ALNO Gruppe von den Produktionsbedingungen in Deutschland abhängig, da der wesentliche Teil der Produkte an den vier deutschen Produktionsstandorten gefertigt werden. Eine Verschlechterung der Produktionsbedingungen in Deutschland, wie beispielsweise eine Erhöhung der Produktionskosten durch Änderungen der bestehenden Gesetzeslage oder der Tarifbestimmungen, könnte negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der ALNO Gruppe haben. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. 47 Der intensive Wettbewerb in der Küchenmöbelindustrie könnte sich durch den Markteintritt neuer Wettbewerber aus dem In- und Ausland weiter erhöhen und nachteilige Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Gewinnmargen der ALNO Gruppe haben. Die ALNO Gruppe ist in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld tätig. Der Absatzmarkt zeichnet sich durch einen intensiven Preiswettbewerb aus, insbesondere in den unteren Preislagen, was regelmäßig mit einem Verfall von auf dem Markt durchsetzbaren Preisen einhergeht. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass sich der Wettbewerb infolge der Ausweitung der Produktionskapazitäten bestehender Wettbewerber, des Markteintritts neuer Küchenmöbelhersteller sowie der Konsolidierung von Küchenmöbelherstellern, durch die sich die Marktstellung einzelner Wettbewerber verstärken kann, weiter verschärfen wird. Infolge der Intensivierung des Wettbewerbs könnte die ALNO Gruppe Marktanteile insbesondere an solche Unternehmen verlieren, die über die entsprechenden finanziellen, technischen und personellen Ressourcen verfügen, um eine aggressive Preispolitik zu betreiben. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Unternehmensbezogene Risikofaktoren Die ALNO Gruppe hat in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 erhebliche Verluste erwirtschaftet. Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, zeitnah Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, könnte dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den gesamten Ausfall des investierten Kapitals bedeuten. Die ALNO Gruppe befindet sich seit dem Geschäftsjahr 2006 in einer Ertragskrise und spätestens seit Herbst 2009 in einer Finanz- und Liquiditätskrise. Die ALNO Gruppe hat in den letzten drei Geschäftsjahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. In den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 belief sich das jeweilige Konzern-Periodenergebnis der ALNO Gruppe auf EUR -13,1 Mio., EUR -25,6 Mio. und EUR -1,4 Mio. Im Jahr 2012 konnte die Gesellschaft ihre Bankenverbindlichkeiten im Zuge einer weiteren komplexen Sanierungsvereinbarung vom Juli 2012 weitestgehend zurückführen. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, der größte Lieferant der ALNO Gruppe und Hauptaktionär der Gesellschaft, hatte sich in mehreren Vereinbarungen in Bezug auf überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zum 30. April 2013 zum Stillhalten verpflichtet. In einer Vereinbarung vom 11. April 2013 verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH in Bezug auf überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25 bzw. ab dem 1. Oktober 2014 in Höhe von EUR 20.000.000,25, diese mit einer Verzinsung von 6,5 % als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen zu lassen. Dieses Darlehen ist unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündbar (siehe "Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann ein von ihr gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Die Darlehenssumme wäre dann sofort fällig"). Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH bis zum 30. April 2013 in Bezug auf überfällige Forderungen gegen die ALNO AG in Höhe von EUR 10 Mio. sowie vom 1. Mai bis zum 1. Juli 2013 in Höhe von EUR 5 Mio stillzuhalten. In diesem Zuge vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH rückwirkend ab dem 15. März 2013 von 180 Tagen auf eine marktübliche Dauer auf 60 Tagen. Finanzforderungen in Höhe von EUR 13.325.000, die die Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe hat, werden in Höhe von auf EUR 8.525.000 bis zum 11. April 2014 ebenfalls als ein an die ALNO Gruppe gewährtes Darlehen stehen gelassen. Die verbleibenden Forderungen in Höhe von EUR 4,8 Mio. werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Beide Darlehen sind mit 6,5 % p.a. verzinst. Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, zeitnah die derzeitigen strukturellen Schwächen, insbesondere den zu geringen Auslastungsgrad, zu beheben, könnte die ALNO Gruppe nicht in der Lage sein, profitabel zu wirtschaften und den Fortbestand zu sichern. Zudem könnte die ALNO Gruppe aufgrund fehlender Liquidität nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Sollte es der ALNO Gruppe nicht gelingen, Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften und die Liquidität der Gesellschaft langfristig zu gewährleisten, könnte dies 48 erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den gesamten Ausfall des investierten Kapitals bedeuten. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann ein von ihr gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Die Darlehenssumme wäre dann sofort fällig. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH ist Hauptlieferant der ALNO Gruppe und maßgeblich an der Finanzierung der ALNO Gruppe beteiligt. Das am 11. April 2013 von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die Gesellschaft gewährte Darlehen in Höhe von EUR 30.000.000,25, bzw. nach Rückzahlung von EUR 10 Mio. am 30. September 2014 in Höhe von EUR 20.000.000,25, hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann dieses Darlehen vorzeitig kündigen, wenn (i) die Bauknecht Hausgeräte GmbH berechtigt ist, ihren Liefervertrag mit der ALNO Gruppe außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt wichtige Vertragspflichten verletzt, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann und/oder wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet wurde oder sonst ein Fall der Überschuldung vorliegt, ein Wettbewerber der Bauknecht Hausgeräte GmbH mehr als 10 % der Aktien an der ALNO AG erwirbt, wenn Forderungen an ihrem Fälligkeitstermin nicht gezahlt werden oder wenn sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation eines der Mitglieder der ALNO Gruppe wesentlich verschlechtert oder (ii) die Gesellschaft nicht in der Lage war, im Rahmen der Anleiheemission am oder vor dem 30. Mai 2013 einen Bruttoemissionserlös von mindestens EUR 40 Mio. zu erzielen. Sollte die Bauknecht Hausgeräte GmbH von ihrem vorzeitigem Kündigungsrecht Gebrauch machen, so wäre das Darlehen in Höhe von EUR 30.000.000,25 bzw. ab dem 1. Oktober 2014 in Höhe von EUR 20.000.000,25 sofort fällig. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die Anleger könnte dies den gesamten Ausfall des investierten Kapitals bedeuten. Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Dies könnte zur Folge haben, dass das Geschäftskapital der ALNO Gruppe nicht ausreicht, laufenden Zahlungsverpflichtungen der ALNO Gruppe nachzukommen. Dies könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen. Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Nach derzeitigen Planungen werden die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Finanzierungsmaßnahmen nur bis 31. Mai 2013 ausreichen. Der Gesamtbetrag des von der Gesellschaft für die nächsten 12 Monate benötigten Geschäftskapitals beträgt ca. EUR 47 Mio. Diese Finanzierungslücke soll durch die Emission der angebotenen Schuldverschreibungen im Bruttoemissionsvolumen von mindestens EUR 40 Mio., eine entsprechende Bankenfinanzierung durch Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15 Mio. sowie einer Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquidititätseffekt von rund EUR 7 Mio. geschlossen werden. Gegenwärtig befindet sich die Gesellschaft in Verhandlungen mit verschiedenen Banken zum Abschluss einer entsprechenden Fremdfinanzierungsvereinbarung. Im Anschluss sollen Verhandlungen zur Erhöhung des Factoringvolumens aufgenommen werden. Die Gesellschaft kann nicht gewährleisten, dass sie in der Lage sein wird, die geplanten neuen Finanzierungsvereinbarungen überhaupt oder zu angemessenen Konditionen abzuschließen. Daneben könnte das derzeit niedrige Zinsniveau in Zukunft deutlich ansteigen, wodurch sich die Finanzierungskosten der ALNO Gruppe erhöhen könnten. Sollten diese Finanzierungsmaßnahmen nicht wie geplant zeitlich erfolgreich durchgeführt werden können, so würde die Gesellschaft kurzfristig nicht mehr in ausreichendem Maße über Geschäftskapital verfügen. Dies könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft und gegebenenfalls zu einem Totalverlust des investierten Kapitals der Anleger führen. 49 Das Geschäftsmodell der ALNO Gruppe ist kapitalintensiv und ist in erheblichem Maße auf der Verlängerung von Zahlungszielen von Lieferanten und Factoring angewiesen. Es ist nicht gesichert, dass der ALNO Gruppe zukünftig ausreichendes Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung steht. Für die ALNO Gruppe besteht ein erheblicher Finanzierungsbedarf. Der Materialaufwand der ALNO Gruppe, vornehmlich zum Erwerb der Materialien für die zu produzierenden Küchenmöbel, ist erheblich. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) betrug im Geschäftsjahr 2012 58 %. Die ALNO Gruppe bedient sich zur Finanzierung des Materialeinkaufs neben der Inanspruchnahme verlängerter Zahlungsziele von Lieferanten auch der Möglichkeit des Factorings, wobei die ALNO Gruppe Kundenforderungen an ein Factorunternehmen abtreten kann. Der maximale Factoringrahmen für die Segmente Wellmann, Impuls und pino beträgt EUR 35 Mio. Das Factoring soll zukünftig um das Segment Alno ausgeweitet werden. Sollten Factoringverträge oder gewährte Zahlungsziele gekündigt, gekürzt oder zukünftig nicht verlängert werden oder sich die Rahmenbedingungen nachteilig verändern, könnte die Liquidität der ALNO Gruppe erheblich belastet werden. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Die ALNO Gruppe ist saisonalen Schwankungen ausgesetzt, die Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag haben können. In dieser Zeit ist die ALNO Gruppe auf die kurzfristige Zahlungszielverlängerung angewiesen. Der Umsatz, das Geschäftsergebnis und der Finanzierungsbedarf der ALNO Gruppe wird von saisonalen Schwankungen beeinflusst. Die größte Nachfrage nach den Produkten der ALNO Gruppe lag in der Vergangenheit – und entsprechend dem nach Beobachtung der Gesellschaft in der Küchenmöbelbranche typischen Kaufverhalten der Verbraucher – in den Monaten September bis November eines Kalenderjahres. Entsprechend dieser Saisonalität werden auch die meisten Produkte innerhalb dieses Zeitraums an die Kunden bzw. die Endverbraucher produziert und ausgeliefert und infolgedessen wird ein signifikanter Umsatzanteil innerhalb dieses Zeitraums realisiert. In den Monaten Juli und August ist der Umsatzanteil aufgrund der branchenüblichen Betriebsferien hingegen regelmäßig geringer als im Jahresdurchschnitt. In diesen Monaten war die ALNO Gruppe in der Vergangenheit zudem auf kurzfristige Zahlungszielverlängerungen bei einigen ihrer Lieferanten angewiesen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Faktoren könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Die nachhaltige Stabilisierung der ALNO Gruppe setzt die zeitgerechte Umsetzung der im Rahmen der Strategie geplanten Maßnahmen voraus sowie die Fortführung eines stringenten Liquiditätsmanagements, für deren Erfolg es aber keine Gewähr gibt. Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe zu stabilisieren, sind nach Einschätzung der Gesellschaft weitere Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung im Produktions-, Verwaltungs- und Vertriebsbereich, zur Kostensenkung und für profitables Wachstum notwendig. Diese Maßnahmen erfordern Investitionen und entsprechende finanzielle Mittel. Es gibt deshalb keine Gewähr dafür, dass diese strategischen Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden können. Sollten die geplanten strategischen Maßnahmen nur mit zeitlicher Verzögerung und/oder mit größeren als den beabsichtigten Investitionen umgesetzt werden können oder sollten die Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg und die beabsichtigte Wirkung haben, wäre dies unter Umständen nur durch die Aufbringung weiterer finanzieller Mittel möglich. Ferner ist zur nachhaltigen Stabilisierung der ALNO Gruppe die Fortführung eines stringenten Liquiditätsmanagements sowie weitere Kostensenkungsmaßnahmen notwendig. Es ist nicht sichergestellt, dass das Liquiditätsmanagement und die Kostensenkungsmaßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der ALNO Gruppe führen. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. 50 Das geplante Wachstum in Asien, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Osteuropa, insbesondere Russland, kann unerwartete Schwierigkeiten für die ALNO Gruppe verursachen, inbesondere im Zusammenhang mit der Berücksichtigung und Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren unerwarteter Änderungen. Die ALNO Gruppe beabsichtigt, in den nächsten Jahren den Vertrieb in Asien und in den Vereinigten Staaten von Amerika auszubauen. Eine damit verbundene zunehmende Internationalisierung des Geschäfts kann verschiedene Risiken beinhalten, insbesondere im Zusammenhang mit der Berücksichtigung und Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren unerwarteter Änderungen. Solche Schwierigkeiten könnten erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Akquisitionen von Unternehmen können ein hohes unternehmerisches Risiko für die ALNO Gruppe darstellen. Die ALNO Gruppe beabsichtigt in den nächsten Jahren durch gezielte Akquisitionen von Unternehmen und einzelnen Unternehmensteilen im In- und Ausland ihre Marktposition auszubauen und die Kapazitätsauslastung der Standorte der ALNO Gruppe zu steigern. Dabei beabsichtigt die Gesellschaft, die Vorbereitung und die Prüfung von Akquisitionen mit größtmöglicher Gewissenhaftigkeit durchzuführen. Trotzdem entsteht durch Akquisitionen ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko, das erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALNO Gruppe und deren Fortbestand haben kann. Akquisitionen können zudem zu einer erhöhten Verschuldung der ALNO Gruppe führen und einen erheblichen Zinsaufwand nach sich ziehen. Ferner könnte es der ALNO Gruppe möglicherweise nicht gelingen, erworbene Unternehmen oder Unternehmensteile einschließlich der jeweiligen Mitarbeiter erfolgreich zu integrieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die ALNO Gruppe Geschäftsbeziehungen neu erworbener Unternehmen oder Unternehmensteile nicht aufrechterhalten kann und wichtige Mitarbeiter und Know-how-Träger das Unternehmen verlassen und Kunden verloren werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass sich der mit einer Akquisition angestrebte Ausbau der Marktposition und die Steigerung der Kapazitätsauslastung nicht oder nicht vollständig verwirklichen lassen. Der Erfolg künftiger Akquisitionen ist mit Risiken behaftet und kann mit internen oder externen Kosten verbunden sein. Ebenso können versteckte Mängel des erworbenen Unternehmens den Erfolg einer Akquisition gefährden und/oder erhebliche Mehraufwendungen verursachen. Zukünftige Akquisitionen könnten daher negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Die ALNO Gruppe erhöht durch die Begebung der Schuldverschreibungen ihren Verschuldungsgrad. Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft künftig aufnehmen darf. In der Vergangenheit hat die ALNO Gruppe einen Teil ihrer Verbindlichkeiten nicht fristgemäß erfüllen können. Die ALNO AG wird mit der Emission der Schuldverschreibungen ihren Verschuldensgrad weiter erhöhen. Eine Kapitalerhöhung im November 2012 und die Sanierungsbeiträge der finanzierenden Konsortialbanken (Commerzbank AG, Südwestbank AG, Baden-Württembergischen Bank und Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch) ermöglichten die Rückführung von Bankverbindlichkeiten, was zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Relation zur Bilanzsumme) führte. Zum 31. Dezember 2012 betrug die Eigenkapitalquote -4,4 % (Vorjahr: -45,9 %). Im Zuge der Begebung der Schuldverschreibungen sowie weiterer Bankenfinanzierungen wird sich die Eigenkapitalquote wieder verringern. Die Anleihebedingungen enthalten keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft gleichrangig mit den Schuldverschreibungen aufnehmen darf. Jede Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkeiten (Fremdkapital) erhöht die Verschuldung der Gesellschaft. Die Gesellschaft verpflichtet sich im Rahmen der Schuldverschreibungen zu jährlichen Zinszahlungen und zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen am 14. Mai 2018. In der Vergangenheit hat die ALNO Gruppe nicht immer fristgerecht ihre Zahlungsverpflichtungen, insbesondere gegenüber den Konsortialbanken und ihrem Hauptlieferanten, der Bauknecht Hausgeräte GmbH, erfüllen können. Werden die jährlichen Zinsen nicht fristgemäß gezahlt sowie die Schuldverschreibungen nicht 51 fristgemäß zurückgezahlt, könnte es zu einer Kündigung der Schuldverschreibungen und zur Insolvenz der Gesellschaft kommen. Eine Kündigung könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben und zur Insolvenz der Gesellschaft und gegebenenfalls zu einem Totalverlust des investierten Kapitals der Anleger führen. Ein Großteil der Kunden der ALNO Gruppe in Deutschland ist in Einkaufsverbänden organisiert, die für ihre Mitgliedsunternehmen die wesentlichen Vertragsbestimmungen mit der ALNO Gruppe in einem Rahmenvertrag aushandeln. Es besteht daher ein Abhängigkeitsrisiko von diesen Einkaufsverbänden. Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte vornehmlich an Wiederverkäufer, die in Deutschland größtenteils in Einkaufsverbänden organisiert sind. Im Geschäftsjahr 2012 hat die ALNO Gruppe über die fünf größten inländischen Einkaufsverbände ca. 46 % des Konzernumsatzes erzielt. Zu diesen Einkaufsverbänden, die aufgrund ihres Einkaufsvolumens eine starke Verhandlungsposition haben, bestehen weitestgehend bereits langjährige, etablierte Geschäftsbeziehungen. Jedoch müssen die jeweiligen Rahmenverträge jedes Jahr neu abgeschlossen werden. Insbesondere werden in diesen Rahmenverträgen auch die Produktpreise für das gesamte laufende Jahr festgelegt, mit der Folge, dass die ALNO Gruppe unterjährig nur mit zeitlicher Verzögerung von drei Monaten Preiserhöhungen mit den in den jeweiligen Einkaufsverbänden organisierten Kunden vereinbaren kann. Es besteht damit ein Abhängigkeitsrisiko von diesen Einkaufsverbänden, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Preisbestimmungen und das Nachfragevolumen. Der Wegfall oder eine wesentliche Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung zu einem oder mehreren dieser Einkaufsverbänden, z.B. aufgrund einer Kündigung, würde zu wesentlichen Umsatzeinbußen führen und damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Die ALNO Gruppe ist teilweise von Lieferanten abhängig, die nur schwer substituierbar sind. Die ALNO Gruppe bezieht für die Herstellung ihrer Produkte erforderliche Roh- und Hilfsstoffe von verschiedenen Lieferanten. Aufgrund etablierter Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Lieferanten bestehen Abhängigkeiten, die die ALNO Gruppe gegebenfalls mit höheren Kosten und/oder einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Qualität der Materialien und der rechtzeitigen Belieferung umgehen kann. Der Wegfall eines oder mehrerer dieser wesentlichen Lieferanten könnte daher die Geschäftstätigkeit der ALNO Gruppe erheblich beeinträchtigen. Außerdem könnten einzelne Hersteller die Preise für bestimmte Teile erhöhen oder anderweitige nachteilige Vertragsbedingungen durchsetzen. Eventuelle Kostensteigerungen könnte die ALNO Gruppe in erheblichen Umfang gar nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung an ihre Kunden weitergeben, da die ALNO Gruppe mit den Kunden, die in Einkaufsverbänden organisiert sind, ihre wesentlichen Vertragsbestimmungen für ein ganzes Jahr festlegt und Preiserhöhungen in diesem Zeitraum daher nur mit zeitlicher Verzögerung von drei Monaten durchsetzen kann. Dies könnte sich nachteilig auf die Margen und Erträge auswirken. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass Lieferengpässe wesentlicher Lieferanten den Produktionsablauf zeitweilig beeinträchtigen bzw. die vorübergehende Einstellung der Produktion erforderlich machen. Eine hiermit einhergehende Produktionsstörung könnte die Einhaltung der Lieferverpflichtungen der ALNO Gruppe gegenüber ihren Kunden beeinträchtigen, im Falle von nicht vollständigen bzw. verspäteten Lieferungen Ansprüche der betroffenen Kunden (insbesondere Schadensersatzansprüche) auslösen und zu einer Verschlechterung der Kundenbeziehungen bis hin zu einem dauerhaften Kundenverlust führen. Als weitere Folge könnte die ALNO Gruppe gezwungen sein, ungünstigere Konditionen von Ersatzlieferanten zu akzeptieren. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Faktoren könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe auswirken. 52 Die Einkaufspreise der ALNO Gruppe können aufgrund von Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten ansteigen. In Abhängigkeit von der weltweiten bzw. europäischen Nachfrage besteht grundsätzlich ein Verfügbarkeits- und Preisrisiko für bestimmte Küchenteile. Dies gilt vor allem für solche Küchenteile, die als Rohstoff Metalle, Glas oder Holzwerkstoffe verwenden. Ein Anstieg der Rohstoffpreise, die gegebenenfalls auch wechselkursbedingt sein können, könnte damit zu einem deutlichen Anstieg der Einkaufspreise dieser Materialien führen. Zusätzlich könnte sich ein Anstieg der Energie- oder Kraftstoffkosten erheblich nachteilig auf die Produktions- oder Transportkosten der ALNO Gruppe auswirken. Mögliche Kostensteigerungen kann die ALNO Gruppe in erheblichen Umfang gar nicht oder erst mit Verzögerung an ihre Kunden weitergeben, da die ALNO Gruppe die Verkaufspreise für ihre Küchenmöbel gegenüber den überwiegend in Einkaufsverbänden organisierten Kunden für ein ganzes Jahr festlegt und Preiserhöhungen in diesem Zeitraum daher nicht durchsetzen kann. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Margen und Erträge der ALNO Gruppe auswirken. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Die ALNO Gruppe ist Wechselkursrisiken ausgesetzt. Die ALNO Gruppe betreibt einen Teil ihrer Geschäfte in den Währungen Schweizer Franken, Britisches Pfund, Vereinigte Arabische Emirate Dirham ("AED") und US Dollar. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von ihren Auslandsgesellschaften mit einem Sitz außerhalb des Euroraums Umsatzerlöse in Fremdwährungen in Höhe von EUR 31,9 Mio. ausgewiesen, was 7,1 % der Konzernumsatzerlöse entspricht. Durch die geplante Expansion in ausländische Märkte, z.B. in den USA oder China, könnte der Anteil der Umsatzerlöse in Fremdwährungen zukünftig nicht unerheblich steigen. Dies könnte das Wechselkursrisiko zukünftig weiter erhöhen. Die ALNO Gruppe sichert sich gegenüber Währungsschwankungen derzeit nicht ab. Wechselkursschwankungen, insbesondere bei einem Anstieg des Anteils der in Fremdwährungen abgerechneten Lieferungen, könnten sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe auswirken. Fehlerhafte Produkte könnten zu Umsatzausfällen und erheblichen Haftungsansprüchen sowie zu einem Reputationsverlust führen. Die von der ALNO Gruppe hergestellten Produkte könnten mit Fehlern behaftet bzw. mangelhaft sein. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung des Absatzes der Produkte und Leistungen bei Kunden oder gegebenenfalls zu entsprechenden Ersatzansprüchen führen. Hierbei ist die ALNO Gruppe auch von der Qualität der zugelieferten Materialien abhängig sowie einer fachmännischen Auslieferung und Installation der Produkte durch Drittunternehmen, die trotz Qualitätsprüfung nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die ALNO Gruppe in derartigen Fällen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Zahlung von Vertragsstrafen ausgesetzt sein könnte, sowie anderweitigen Haftungsansprüchen oder strafrechtlichen Rechtsfolgen unterliegen könnte. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Folgeschäden bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von der ALNO Gruppe gelieferten Produkte deutlich übersteigt. Bei gehäuftem Auftreten von Mängeln oder gravierenden Einzelmängeln kann zusätzlich das Ansehen der Produkte der ALNO Gruppe Schaden nehmen, was zu wesentlichen Umsatzeinbußen führen kann. Ferner ist auch bei fehlerhaften Materialien, die die ALNO Gruppe mangelhaft erworben hat, oder fehlerhaftem Transport oder Installation nicht sichergestellt, dass die ALNO Gruppe bei den verantwortlichen Drittunternehmen in vollem Umfang Regress nehmen kann. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe führen. 53 Die ALNO Gruppe ist auf eine funktionierende Logistik und einen reibungslosen Betrieb ihrer IT-Systeme angewiesen. Eine Beeinträchtigung der Logistik kann insbesondere während Produktionshochphasen zu erheblichen finanziellen Einbußen der ALNO Gruppe führen. Die ALNO Gruppe ist auf eine funktionierende Logistik angewiesen, insbesondere während der Produktionshochphasen von September bis November eines jeweiligen Kalenderjahres. Störungen bei der Anlieferung der für die Produktion der Küchenmöbel erforderlichen vielfältigen Materialien oder Komponenten könnten zu einem vorübergehenden Produktionsausfall und letztlich zu erheblichen Lieferverzögerungen führen. Auch die rechtzeitige Auslieferung der fertigen Produkte an die Endkunden stellt hohe Anforderungen an die Organisation. Lieferverzögerungen können zu erheblichen Umsatzeinbußen und Schadensersatzansprüchen führen, aber auch den Verlust wichtiger Kunden und einen erheblichen Vertrauensverlust im Markt zur Folge haben. Ein Großteil der Produktion, der Lagerverwaltung, des Kundenservicecenters und Rechnungswesens der ALNO Gruppe wird computerunterstützt betrieben. Ein Ausfall der Computer- oder Produktionsanlagen könnte zu einem Produktionsstillstand und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen der ALNO Gruppe führen. Die ALNO AG hat zudem nahezu ihre gesamten IT-Systeme ausgelagert. Sollte es zu Störungen in dem Vertragsverhältnis über die Erbringung der Dienstleistungen im gesamten IT-Bereich der ALNO AG kommen, würde dies sämtliche Arbeitsabläufe der Datenverarbeitung der Gesellschaft beeinträchtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Unterbrechungen der Produktion in den Betriebsstätten könnten nachteilige Auswirkungen auf die ALNO Gruppe haben. Durch Unfälle, sonstige Fehler im Betriebsablauf (wie etwa technisches Versagen), Stromausfall, Streiks, Naturkatastrophen, Anschläge, behördliche Verfügungen und andere Faktoren kann es zum Ausfall von Produktionsanlagen an einem oder mehreren Produktionsstandorten der ALNO Gruppe kommen. Infolgedessen kann es zu längeren Produktionsengpässen kommen, die die ALNO Gruppe regelmäßig nicht durch vorhandene Lagerbestände kompensieren kann. Außerdem hängen Produktion und Vertrieb der ALNO Gruppe vom effizienten und ungestörten Betrieb ihrer ITSysteme ab. Da IT-Systeme in besonderem Maße für Störungen und Schäden anfällig sind, lässt sich eine Betriebsstörung oder -unterbrechung dieser Systeme nicht gänzlich ausschließen. Soweit die betreffenden Schäden nicht durch Betriebsunterbrechungsversicherungen abgedeckt sind, können längere Produktionsausfälle erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Zudem besteht das Risiko, dass Menschen und/oder die Umwelt durch Unfälle oder sonstige Fehler im Betriebsablauf geschädigt werden, was ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe führen und auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Es ist nicht sicher, dass es der ALNO Gruppe zukünftig gelingt, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen oder zu halten. Der Erfolg der ALNO Gruppe hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften sowie weiteren Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen ab. Die Umsetzung der komplexen Unternehmensstrategie sowie eine effiziente Produktion und der erfolgreiche Vertrieb der Produkte der ALNO Gruppe erfordern qualifiziertes Personal. Der Erfolg der ALNO Gruppe wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter für diese Bereiche auch in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Im Fall einer hohen Mitarbeiterfluktuation bzw. eines Abwerbens von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen durch Wettbewerber der ALNO Gruppe ist es zudem möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeiten oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es der ALNO Gruppe nicht gelingt, wichtige strategische Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. 54 Die ALNO Gruppe könnte nicht in der Lage sein, rechtzeitig auf neue Markttrends zu reagieren. Die Entwicklung von Küchenmöbeln ist durch die häufige Einführung von Verbesserungen sowie durch ständig wechselnde Anforderungen geprägt. Modische Aspekte und Design haben beim Kauf von Küchenmöbeln, insbesondere in höherpreisigen Marktsegmenten, eine große Bedeutung. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Trend zu sich häufig verändernden Anforderungen der Verbraucher sich auch zukünftig fortsetzen wird. Der Erfolg der ALNO Gruppe ist damit auch davon abhängig, neue Trends, Entwicklungen sowie Kundenbedürfnisse vorherzusehen, das Know-how ständig weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte mit den sich wandelnden Kundenbedürfnissen Schritt halten. Der zukünftige Erfolg der ALNO Gruppe wird daher auch von der Fähigkeit abhängen, rechtzeitig und kontinuierlich die Produktionsverfahren zu optimieren und Produkte mitzugestalten, die den ständig wachsenden Anforderungen gerecht werden. Es ist nicht sichergestellt, dass dies der Gesellschaft immer bzw. in ausreichendem Maße gelingt. Sollte die ALNO Gruppe zukünftig nicht oder nicht rechtzeitig die jeweilige Richtung erkennen, in die sich Produkte bzw. neue modische Trends entwickeln oder die Produktionsverfahren entsprechend anpassen können, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Auflagen aufgrund umweltrechtlicher Bestimmungen oder Haftungsrisiken für Umweltlasten oder Personenschäden könnten erhebliche Kosten verursachen. Die Produktion der ALNO Gruppe unterliegt umweltrechtlichen Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften. Die zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften und Genehmigungsauflagen erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zur Aus- und Nachrüstung von Anlagen, können mit erheblichen Aufwendungen verbunden sein. Zusätzlich bestehen Haftungsrisiken für mögliche Umweltlasten. Die Geschäftstätigkeit der ALNO Gruppe ist teilweise mit dem Einsatz von Chemikalien (Lösungsmitteln) verbunden. Auch bei Einhaltung hoher Technik- und Sicherheitsstandards ist nicht auszuschließen, dass verwendete Chemikalien oder andere umweltgefährdende Substanzen in die Umwelt gelangen und diese schädigen. Daneben könnte es auch zur Verletzung von Mitarbeitern oder Dritten oder zur Beschädigung eigenen oder fremden Eigentums kommen, wie z.B. bei unsachgemäßem Umgang mit den eingesetzten Chemikalien, bei fehlerhafter Bedienung von Produktionsanlagen oder bei Leckagen. Sollten Personen, eigenes oder fremdes Eigentum oder die Umwelt geschädigt werden, kann dies zu finanziellen Belastungen führen und verwaltungs-, aufsichtssowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die Stilllegung von Produktionsstätten oder die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder Grundstücken bzw. bei Baumaßnahmen können ebenfalls Sanierungs- oder Entschädigungsverpflichtungen ausgelöst werden. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Es ist nicht auszuschließen, dass die von der ALNO Gruppe abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. Die ALNO Gruppe hat verschiedene Versicherungen für bestimmte Geschäftsrisiken abgeschlossen, die sie für branchenüblich hält. Die Gesellschaft kann jedoch nicht gewährleisten, dass der ALNO Gruppe keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die über die Art oder den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Der ALNO Gruppe könnten daher Schäden entstehen, gegen die kein oder ein nur unzureichender Versicherungsschutz besteht. Daneben sind für die Versicherungen regelmäßig Selbstbehalte vereinbart, so dass der ALNO Gruppe in jedem Versicherungsfall in Höhe des Selbstbehaltes Kosten entstehen würden. Außerdem ist es nicht gewährleistet, dass die ALNO Gruppe auch in Zukunft die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen ausreichend versichern kann. Insbesondere können Prämienerhöhungen auch dann eintreten, wenn die Versicherung wegen eines Haftungsfalls in Anspruch genommen wird. Prämienerhöhungen, nicht ausreichend abgedeckte Schadensfälle und Zahlungsverpflichtungen, die aus Selbstbehalten resultieren, könnten nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. 55 Der Hauptaktionär der Gesellschaft übt einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft aus. Der Hauptaktionär Whirlpool Germany GmbH hält 30,58 % der Aktien an der ALNO AG, was ihn in die Lage versetzt, erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben. Die Whirlpool Germany GmbH kann alle wesentlichen Entscheidungen, die der Zustimmung der Hauptversammlung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedürfen, beeinflussen. Darunter fallen insbesondere die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und somit auch mittelbar des Vorstands sowie wesentliche Kapitalmaßnahmen, unabhängig vom Abstimmungsverhalten der anderen Aktionäre. Ausgehend von den Hauptversammlungspräsenzen der vergangenen Jahre könnte die Beteiligungshöhe des Hauptaktionärs ausreichen, um Entscheidungen, die der einfachen Mehrheit bedürfen, herbeizuführen. Dies könnte sich nachteilig auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft auswirken, da Beschlüsse, die im Interesse der Gesellschaft stehen, möglicherweise blockiert oder Beschlüsse, die nicht im Interesse der Anleihegläubiger stehen, gefasst werden könnten. Die ALNO Gruppe hat verschiedene Verträge mit Aktionären vereinbart, die aufgrund der rechtlichen Anforderungen, einem Drittvergleich standzuhalten, mit Risiken verbunden sind. Die ALNO AG hat mit bestimmten Aktionären bzw. deren verbundenen Unternehmen Verträge geschlossen und vergütet die im Rahmen dieser Verträge erbrachten Leistungen. Die bedeutendsten Verträge in diesem Zusammenhang bestehen mit ihrem Hauptlieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH, einem verbundenen Unternehmen der Whirlpool Germany GmbH. Zum einen besteht mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH ein Liefervertrag, wonach die ALNO einen Großteil ihrer Hausund Küchengeräte für ihre Marken ALNO, WELLMANNN, PINO und IMPULS bezieht und zum anderen hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO Gruppe einen verzinslichen Überziehungsrahmen in zweistelliger Millionenhöhe zur Verfügung gestellt. Der Vorstand der ALNO AG ist der Auffassung, dass diese Vertragsbeziehungen einem Drittvergleich standhalten. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dies von Steuerbehörden, z.B. im Rahmen einer Sonderprüfung, abweichend beurteilt werden würde. Sollten die Verträge einem Drittvergleich nicht standhalten und die ausgetauschten Leistungen zurückgewährt werden müssen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Die ALNO Gruppe ist bestimmten Risiken aufgrund von wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Die Gesellschaften der ALNO Gruppe sind im Rahmen des Geschäftsbetriebs sowie im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmaßnahmen und personellen Änderungen, insbesondere der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft in 2011, Herrn Jörg Deisel, in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert. Es ist grundsätzlich nicht möglich, den Ausgang anhängiger oder angedrohter Verfahren zu bestimmen oder vorherzusagen. Sollten Gesellschaften der ALNO Gruppe in einer oder in mehreren der anhängigen oder möglichen zukünftigen wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ganz oder teilweise unterliegen, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Eine steuerliche Außenprüfung der ALNO Gruppe ist bislang nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich des Geschäftsjahres 2006 durchgeführt worden. Es kann daher nicht ausgeschlosen werden, dass es aufgrund einer zukünftigen Außenprüfung durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen kann. Eine steuerliche Außenprüfung der ALNO Gruppe (Inland) für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ist bislang nur für Veranlagungszeiträume bis einschließlich des Geschäftsjahres 2006 durchgeführt worden. Obwohl die Gesellschaft der Auffassung ist, dass sie ihre Steuererklärungen stets vollständig und richtig abgegeben und Steuern in der jeweils geschuldeten Höhe entrichtet hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer unterschiedlichen Betrachtungsweise von Sachverhalten seitens der Finanzverwaltungen – vor allem im Nachgang zu zu- 56 künftigen Außenprüfungen der Steuerbehörden – zu Steuernachforderungen sowie Zinszahlungen aus Steuernachforderungen kommen kann. Die ALNO Gruppe könnte daher in erheblichem Umfang Steuernachforderungen ausgesetzt sein. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe haben. Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für jeden Anleger geeignet. Jeder potentielle Anleger sollte prüfen, ob eine Anlage in die Schuldverschreibungen angesichts seiner jeweiligen Umstände zweckmäßig ist. Insbesondere sollte jeder Anleger: (a) über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um eine aussagekräftige Bewertung der Schuldverschreibungen, der Chancen und Risiken der Anlage in die Schuldverschreibungen sowie der in diesem Prospekt enthaltenen oder durch Verweis in Bezug genommenen Informationen vornehmen zu können; (b) Zugang zu sowie Kenntnis von geeigneten Analysemethoden haben, um im Kontext seiner jeweiligen finanziellen Situation und der zu prüfenden Anlageentscheidung die Anlage in die Schuldverschreibungen und den Einfluss beurteilen zu können, den die Schuldverschreibungen auf sein gesamtes Anlageportfolio ausüben werden; (c) über ausreichende finanzielle Reserven und Liquidität verfügen, um alle mit der Anlage in die Schuldverschreibungen verbundenen Risiken ausgleichen zu können, auch für den Fall, in dem Kapital oder Zinsen in einer oder mehrerer Währungen zu zahlen sind, oder in dem die Währung des Kapitals oder der Zinsen eine andere ist als die Währung des potentiellen Anlegers; (d) die Bedingungen der Schuldverschreibungen gründlich lesen und verstehen; und (e) in der Lage sein (entweder selbst oder mit der Hilfe von Finanzberatern), mögliche Entwicklungen der Wirtschaft, des Zinssatzes und weiterer Faktoren, die die Anlage beeinflussen können und seine Fähigkeit, die jeweiligen Risiken tragen zu können, zu beurteilen. Die Investitionen bestimmter Anleger unterliegen Investmentgesetzen und –verordnungen bzw. der Überwachung oder Regulierung durch bestimmte Behörden. Jeder potentielle Anleger sollte einen Finanzberater hinzuziehen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang (i) die Schuldverschreibungen für ihn geeignete Investitionen darstellen, (ii) die Schuldverschreibungen als Sicherheiten für verschiedenen Arten der Kreditaufnahme genutzt werden können, und (iii) andere Beschränkungen auf den Kauf oder die Verpfändungen von Schuldverschreibungen Anwendung finden. Finanzinstitute sollten ihre Rechtsberater oder die geeignete Regulierungsbehörde hinzuziehen, um die geeignete Einordnung der Schuldverschreibungen nach den jeweilig anwendbaren Risikokapitalregeln oder nach vergleichbaren Bestimmungen festzustellen. Vor der Begebung der Schuldverschreibungen existiert für diese kein Markt und es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entstehen wird oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird. In einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Gesellschaft in den Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen wurde beantragt. Es besteht jedoch das Risiko, dass kein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entstehen wird oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird. Allein die Tatsache, dass die Schuldverschreibungen der Gesellschaft in den Handel der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden können, führt nicht zwingend zu größerer Liquidität als bei außerbörslich gehandelten Schuldverschreibungen. In einem illiquiden Markt besteht für den Anleger das Risiko, 57 dass er seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu einen angemessenen Marktpreis veräußern kann. Die Möglichkeit des Verkaufs der Schuldverschreibungen kann darüber hinaus in einzelnen Ländern weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Schuldverschreibungen aufgrund einer Verletzung von Folgepflichten der Gesellschaft oder aus anderen Gründen nicht mehr in den Entry Standard für Anleihen der Frankfurter Wertpapierbörse oder den Handel an einer anderen Börse einbezogen werden und dadurch die Handelbarkeit der Schuldverschreibungen nicht oder nur noch schwer gewährleistet wird. Die Schuldverschreibungen der Gesellschaft sollen in den Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen einbezogen werden. Aufgrund dieser Einbeziehung ist die Gesellschaft zu verschiedenen Folgepflichten und Verhaltensstandards verpflichtet. Die Nichterfüllung der Folgepflichten und die Nichteinhaltung der Verhaltensstandards führen grundsätzlich zu verschiedenen Rechtsfolgen, die auch den Ausschluss der Schuldverschreibungen vom Handel an einer Wertpapierbörse beinhalten können. Hierdurch kann es dazukommen, dass Anleihegläubiger ihre Schuldverschreibungen nicht oder nur noch schwer handeln können und dadurch einen wesentlichen Nachteil erleiden. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. Die Entwicklung des Marktpreises der Schuldverschreibungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Veränderungen des Zinsniveaus, der Politik der Notenbanken, allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen, der Inflationsrate sowie fehlender oder überhöhter Nachfrage nach den Schuldverschreibungen. Die Anleihegläubiger sind damit dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. Wenn ein Anleihegläubiger die Schuldverschreibungen bis zur Endfälligkeit behält, werden die Schuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen zurückgezahlt. Der Marktpreis der Schuldverschreibungen könnte sinken, falls die Kreditwürdigkeit der ALNO Gruppe insgesamt oder der Gesellschaft sich verschlechtert oder die Marktteilnehmer ihre Einschätzung über deren Kreditwürdigkeit ändern, z. B. wegen möglicher zukünftiger Änderungen von Rechnungslegungsstandards und damit von Abschlussposten. Sofern - beispielsweise aufgrund der Verwirklichung eines des auf die Gesellschaft bezogenen Risikos – sich die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Gesellschaft ihre aus den Schuldverschreibungen resultierenden Verpflichtungen voll erfüllen kann, wird der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesellschaft ihre aus den Schuldverschreibungen resultierenden Verpflichtungen voll erfüllen kann, sich tatsächlich nicht verringert, können Marktteilnehmer dies dennoch anders wahrnehmen und der Marktpreis der Schuldverschreibungen deshalb sinken. Weiterhin könnte sich die Einschätzung von Marktteilnehmern zu der Kreditwürdigkeit unternehmerischer Kreditnehmer allgemein oder von Kreditnehmern, die in derselben Branche wie die Unternehmen der ALNO Gruppe tätig sind, nachteilig verändern. Sofern eines dieser Risiken eintritt, könnten Dritte die Schuldverschreibungen nur zu einem geringeren Kaufpreis als vor dem Eintritt des Risikos zukaufen gewillt sein. Unter diesen Umständen wird der Marktpreis der Schuldverschreibungen fallen. Die Konzernrechnungslegung der Gesellschaft erfolgt nach IFRS. Die Einzelabschlüsse der ALNO AG wie auch der deutschen Tochtergesellschaften der Gesellschaft werden nach den Regeln des HGB aufgestellt. Neue oder geänderte Bilanzierungsregeln könnten zu Anpassungen der jeweiligen Bilanzposten der Gesellschaft führen. Dies könnte zu einer anderen Wahrnehmung der Marktteilnehmer in Bezug auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft führen. Als Folge besteht das Risiko, dass der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken könnte. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. 58 Die auf Euro lautenden Schuldverschreibungen können für solche Anleger ein Währungsrisiko bedeuten, für die der Euro eine Fremdwährung darstellt. Ferner könnten Regierungen und zuständige Behörden künftig Devisenkontrollen oder Kapitalkontrollen einführen. Die Schuldverschreibungen lauten auf Euro. Wenn der Euro für einen Anleihegläubiger eine Fremdwährung darstellt, ist dieser Anleihegläubiger dem Risiko von Veränderungen von Wechselkursen ausgesetzt, die den Ertrag der Schuldverschreibung beeinträchtigen können. Veränderungen von Wechselkursen können vielfältige Ursachen wie bspw. makroökonomische Faktoren, Spekulationen und Interventionen durch Notenbanken und Regierungen haben. Außerdem könnten, wie es in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist, Regierungen und Währungsbehörden Devisenkontrollen einführen, die den jeweiligen Wechselkurs nachteilig beeinflussen könnten. Des Weiteren könnten aufgrund der Finanz- bzw. Staatschuldenkrise im Raum der Europäischen Union von einzelnen Staaten Kapitalkontrollen eingeführt werden. Im Ergebnis könnten Anleger weniger Kapital oder Zinsen als erwartet oder gar kein Kapital oder Zinsen erhalten. Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte gegenüber der Gesellschaft zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG) Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte gegenüber der Gesellschaft zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG) Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Sofern ein Gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger ernannt wird, könnte ein bestimmter Anleihegläubiger ganz oder teilweise das Recht, seine Rechte gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen oder durchzusetzen, verlieren. Ein Rating der Schuldverschreibungen könnte sich verschlechtern. Zudem könnten von Dritten erstellte Ratings über die Gesellschaft oder deren Schuldverschreibungen erstellt werden, die sich negativ auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken. Die Schuldverschreibungen wurden von der Scope Ratings GmbH geratet. Ein Rating der Schuldverschreibungen oder der Gesellschaft könnte sich über ihre Laufzeit verschlechtern. Ein Rating adressiert teilweise die Fähigkeit der Gesellschaft, den Verpflichtungen der Anleihebedingungen nachzukommen sowie Kreditrisiken bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit erfolgen. Ein Rating kann aber nicht sämtliche potentiellen Auswirkungen aller Risiken in Bezug auf die Struktur, den Markt, zusätzliche oben beschriebene Risikofaktoren oder sonstige Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf den Wert der Schuldverschreibungen haben könnten. Ein Rating stellt daher keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Schuldverschreibungen der Gesellschaft dar und kann jederzeit durch die Rating Agentur, die das Rating erstellt hat, überprüft, ausgesetzt oder zurückgenommen werden. Es besteht keine Gewähr dafür, dass ein Rating durch eine Rating Agentur für eine gewisse Zeit gleich bleibt, sich nicht verschlechtert oder ganz zurückgenommen wird, sollte dies nach Ansicht der Rating Agentur erforderlich sein. Die Aussetzung, Verschlechterung oder Rücknahme eines Ratings durch eine oder mehrere Rating Agenturen könnte sich erheblich nachteilig auf den Kurs und den Handel der Schuldverschreibungen der Gesellschaft sowie die Kosten, Bedingungen und Konditionen für die Finanzierung der ALNO Gruppe insgesamt auswirken. Es besteht zudem das Risiko, dass eine Rating Agentur, die nicht mit einem Rating durch die Gesellschaft beauftragt wurde, ein Rating der Schuldverschreibungen oder der Gesellschaft anfertigt und dieses ohne Zustimmung der Gesellschaft veröffentlicht. Ein solches Rating könnte schlechter sein als das Rating, das die Schuldverschreibungen der Gesellschaft von der Scope Ratings GmbH oder einer anderen Rating Agentur erhalten hat. Dies könnte zu einer anderen Wahrnehmung der Marktteilnehmer in Bezug auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft führen. Als Folge besteht das Risiko, dass der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken könnte. 59 Anleger könnten beim Verkauf der Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt einen geringeren Erlös erzielen. Der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen kann höher sein als der Marktwert der Schuldverschreibungen zum Emissionszeitpunkt. Der Betrag, den der Anleger im Falle eines Verkaufs der Schuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt erhält, kann ebenfalls erheblich niedriger sein als der Betrag, der von der Gesellschaft am Endfälligkeitstag (bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen am Ende ihrer Laufzeit) oder am vorzeitigen Rückzahlungstag (bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach ihrer Kündigung durch die Gesellschaft oder die Gläubiger) zu zahlen wäre. Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte infolge von Änderungen des Marktzinses fallen. Die Schuldverschreibungen sind bis zur Rückzahlung festverzinslich. Der Inhaber von festverzinslichen Wertpapieren unterliegt insbesondere dem Risiko, dass sich der Kurs für die Wertpapiere infolge einer Änderung der gegenwärtigen Zinssätze im Kapitalmarkt (Marktzins) verändert. Während der Nominalzinssatz eines festverzinslichen Wertpapiers während der Dauer des Wertpapiers fest ist, ändern sich die Marktzinsen üblicherweise täglich. Wenn sich der Marktzins ändert, ändert sich der Marktpreis für das Wertpapier in die entgegengesetzte Richtung. Wenn der Marktzins, z.B. im Falle von steigenden Inflationsraten, steigt, fällt üblicherweise der Kurs des Wertpapiers. Wenn der Marktzins fällt, steigt normalerweise der Kurs für ein festverzinsliches Wertpapier. Anleger sollten sich bewusst sein, dass sich Änderungen des Marktzinses nachteilig auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken und im Falle eines Verkaufs vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die Inhaber der Schuldverschreibungen führen können. Wenn der Inhaber der Schuldverschreibungen seine Schuldverschreibungen bis zum Ende der Laufzeit hält, sind die Änderungen im Marktzins für ihn ohne Bedeutung, wenn die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zurückgezahlt werden. Für Anleger, die die angebotenen Schuldverschreibungen in einem Betriebsvermögen halten oder die aus anderen Gründen Bücher mit einem (regelmäßigen) Vermögensstatus (Bilanz) führen müssen, besteht das Risiko, dass der Wert der Schuldverschreibungen während ihrer Laufzeit sinkt und sie, obgleich sie die Schuldverschreibungen weiter halten, nicht liquiditätswirksame Verluste infolge von notwendig werdenden buchmäßigen Abschreibungen ausweisen müssen. Die Gesellschaft könnte weitere Schuldverschreibungen begeben. Die Gesellschaft kann weitere Schuldverschreibungen ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen aufweisen. Die Emission solcher mit den zu begebenden Schuldverschreibungen im Wettbewerb stehender Schuldverschreibungen kann sich auf den Wert der zu begebenden Schuldverschreibungen auswirken. Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände bis zum Tag der Lieferung der Schuldverschreibungen berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören insbesondere wesentliche nachteilige Änderungen in den nationalen oder internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen, wesentliche Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts, insbesondere an der Frankfurter Wertpapierbörse. Close Brothers hat sich den Rücktritt vom Übernahmevertrag zudem für den Fall vorbehalten, dass das Zuteilungsvolumen an Investoren weniger als EUR 40 Mio. beträgt und die Bauknecht Hausgeräte GmbH nicht auf ihr vorzeitiges Kündigungsrecht im Hinblick auf das von ihr gewährte Darlehen in Höhe von rund EUR 30 Mio. verzichtet. Sofern Close Brothers vom Übernahmevertrag zurücktritt, wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sofern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und Anleger haben keinen Anspruch auf die Lie- 60 ferung der Schuldverschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen durch die Zahlstelle an die Anleger. Es besteht das Risiko, dass die Rendite des einzelnen Anlegers durch Steuerlast gemindert wird. Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen oder vom Anleger der Schuldverschreibungen bei Verkauf oder Rückzahlung der Schuldverschreibungen realisierte Gewinne sind in seiner Heimatrechtsordnung oder in anderen Rechtsordnungen, in denen er Steuern zahlen muss, möglicherweise steuerpflichtig. Die Gesellschaft wird dem Anleger der Schuldverschreibungen keine zusätzlichen Beträge für derartige Steuern oder Abgaben zahlen. Die in diesem Prospekt enthaltenen steuerlichen Ausführungen geben die Ansicht der Gesellschaft auf der Basis der zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospekts geltenden Gesetzgebung wieder. Eine hiervon abweichende steuerliche Behandlung durch die Finanzbehörden und -gerichte kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen die in diesem Prospekt aufgeführten steuerlichen Erwägungen nicht als alleinige Grundlage für die Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen aus steuerlicher Sicht dienen, da insbesondere auch die individuelle Situation eines jeden Anlegers zu berücksichtigen ist. Die in diesem Prospekt enthaltenen steuerlichen Überlegungen sind daher nicht als maßgebliche Information oder Steuerberatung zu verstehen und stellen keine Zusicherung oder Garantie im Hinblick auf das Eintreffen bestimmter steuerlicher Konsequenzen dar. Folglich sollten Anleger vor der Entscheidung zum Kauf der Schuldverschreibungen ihren Steuerberater um Rat fragen. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die steuerlichen Konsequenzen einer Anlage in die Schuldverschreibungen. 61 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (die "ALNO AG" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Konzerntochtergesellschaften "ALNO" oder die "ALNO Gruppe") übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts (der "Prospekt") und erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage dieses Prospekts wahrscheinlich verändern können. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Gegenstand des Prospekts Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich von 45.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000 fällig zum 14. Mai 2018 mit einer jährlichen Verzinsung von 8,5 %. Die erste Zinszahlung erfolgt am 14. Mai 2014 und die weitern Zinszahlungen erfolgen am 14. Mai 2015, am 14. Mai 2016, am 14. Mai 2017 und am 14. Mai 2018 und falls der Zinsfälligkeitstermin nicht auf einen Geschäftstag fällt, am nächsten Geschäftstag. Die Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht und stellen Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß §§ 793 ff. BGB dar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. Die Schuldverschreibungen tragen die folgenden Wertpapierkennziffern: ISIN: DE000A1R1BR4 WKN: A1R1BR Börsenkürzel: ANOA Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen Die Schaffung und Begebung der Schuldverschreibungen wurde vom Vorstand am 23. April 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen. Der Tag der Begebung der Schuldverschreibungen wird voraussichtlich der 14. Mai 2013 sein. Clearing Die Schuldverschreibungen werden zunächst durch eine vorläufige Inhaber-Globalurkunde (die "vorläufige Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7500 mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, ("Clearstream") hinterlegt wird. Schuldverschreibungen, die durch die vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, werden gegen Schuldverschreibungen, die durch eine Inhaber-Dauerglobalurkunde (die "Dauerglobalurkunde"; und jede der vorläufigen Globalurkunde und der Dauerglobalurkunde eine "Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft sind, nicht früher als 40 Tage nach dem Tag der Begebung gemäß den in den Anleihebedingungen dargelegten Bestimmungen ausgetauscht. Insbesondere ein solcher Austausch und jegliche Zinszahlung auf durch die vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage von Bescheinigungen, wonach der wirtschaftliche Eigentümer der durch die vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine U.S.- 62 Person ist, gemäß den Regelungen und Betriebsverfahren von Clearstream. Zahlungen auf die vorläufige Globalurkunde erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen. Es werden keine Einzelurkunden und keine Zinsscheine begeben. Die Schuldverschreibungen sind für das Clearing durch Clearstream angenommen worden. Hauptzahlstelle Hauptzahlstelle für die Emittentin ist das Bankhaus Neelmeyer Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 4425 mit Sitz in Bremen und der Geschäftsanschrift: Am Markt 14-16, 28195 Bremen (die "Zahlstelle"). Die angegebene Zahlstelle ist auch Zahlstelle für alle Anleger aus Luxemburg und Österreich. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen in diesem Prospekt, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in den Abschnitten "Risikofaktoren", "Geschäftstätigkeit" und "Jüngste Entwicklungen und Ausblick" und überall dort, wo der Prospekt Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der Gesellschaft, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, enthält. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen durch die Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Nichteintritt bzw. Eintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Deshalb sollten unbedingt die Abschnitte "Risikofaktoren", "Geschäftstätigkeit" und "Jüngste Entwicklungen und Ausblick" gelesen werden, die eine ausführlichere Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und auf die Industriezweige, in denen die Gesellschaft tätig ist, nehmen können. In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt in Bezug genommenen zukünftigen Ereignisse möglicherweise nicht eintreten. Die Gesellschaft kann daher nicht für den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklung einstehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass weder die Gesellschaft noch Close Brothers Seydler Bank AG ("Close Brothers") die Verpflichtung übernehmen, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen. Hinweise zu Währungs- und Finanzangaben Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit "EUR" für Euro, beziehungsweise "TEUR" für Tausend Euro vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Sofern Zahlenangaben in einer anderen Währung aufgeführt sind, ist dies ausdrücklich bei der betreffenden Zahl bzw. den betreffenden Zahlen durch die Bezeichnung der entsprechenden Währung vermerkt. Einzelne Zahlen- und Prozentangaben in diesem Prospekt wurden kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. In Tabellen addieren sich solche Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in den Tabellen gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. 63 Hinweise zu Quellen der Marktdaten und Informationen von Seiten Dritter Dieser Prospekt enthält Informationen von Seiten Dritter, insbesondere in Form von Branchen- und Marktdaten und Berechnungen und Statistiken, die aus Branchenberichten und -studien, kommerziellen Veröffentlichungen und öffentlich erhältlichen Informationen entnommen sind. Die Gesellschaft hat diese Informationen korrekt wiedergegeben. Soweit dies der Gesellschaft bekannt ist und sie es aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnte, wurden im Prospekt keine Tatsachen unterschlagen, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Dennoch sollten Anleger diese Informationen sorgfältig abwägen. Marktstudien basieren häufig auf Informationen und Annahmen, die möglicherweise weder exakt noch sachgerecht sind, und ihre Methodik ist von Natur aus vorausschauend und spekulativ. Der Prospekt enthält ferner auf Marktdaten Dritter bezogene Schätzungen der Gesellschaft, denen veröffentlichte Marktdaten oder Zahlenangaben aus öffentlich zugänglichen Quellen zugrunde liegen. Anleger sollten berücksichtigen, dass die Einschätzungen der Gesellschaft auf solchen Marktstudien Dritter beruhen. Die ALNO AG und Close Brothers haben die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte ihren Studien zu Grunde gelegt haben, nicht überprüft und übernehmen daher keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben aus Studien Dritter. Bei der Erstellung dieses Prospekts wurde auf die im Folgenden genannten Quellen zurückgegriffen: bbw Trendreport Markt und Verbraucher, Küchenmöbel 2010/2011, November 2010, S. 63 bis 71 ("Marken aus Sicht der Verbraucher") ("bbw Studie 2010") Centre for Industrial Studies ("CSIL"), The European Market for Kitchen Furniture, July 2012 – R2847 ("CSIL Studie 2011") Gesellschaft für Konsumforschung, Pressemitteilung vom 29.01.2013; Gesellschaft für Konsumforschung, Präsentation Küchenmöbel DE Q4 2011, Februar 2013 ("GfK Studie 2012"); Gesellschaft für Konsumforschung, Geomarketing, Pressemitteilung vom 12.12.2012; Sachverständigenrat der Bundesregierung, Jahresgutachten 2012/2013 Statistisches Bundesamt, Deutschland – diverse Pressemitteilungen ("Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung"); Einsichtnahme in Dokumente Die nachstehend aufgeführten Dokumente können in Papierform für die Laufzeit der Schuldverschreibungen während der üblichen Geschäftszeiten bei der ALNO AG, Heiligenberger Str. 47, 88629 Pfullendorf, sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alno.de eingesehen werden: die Satzung der Gesellschaft, dieser Wertpapierprospekt, die Anleihebedingungen, der Ratingbericht, die geprüften Konzernabschlüsse der ALNO AG für die jeweils am 31. Dezember 2011 und am 31. Dezember 2012 abgelaufenen Geschäftsjahre nach IFRS, 64 den geprüften Jahresabschluss der ALNO AG für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr nach HGB. Künftige Geschäftsberichte und Zwischenberichte der Gesellschaft werden bei der Gesellschaft erhältlich sein sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alno.de veröffentlicht werden. Angaben zur Verwendung dieses Prospekts durch Finanzintermediäre Die Gesellschaft hat der Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main ("Close Brothers") die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieses Prospekts ab Veröffentlichung des Prospekts bis voraussichtlich einschließlich 10. Mai 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich erteilt und erklärt diesbezüglich, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen übernimmt. Die Zustimmung ist an keine weitere Bedingungen geknüpft. Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten. Liste und Identität der Finanzintermediäre, die den Prospekt verwenden dürfen: Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main Angaben wie etwa neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospekts unbekannt waren, zu veröffentlichen sind, und Angaben des Ortes, an dem sie erhältlich sind, werden wie folgt bekannt gegeben: Es ist niemand befugt, andere als die in diesem Prospekt gemachten Angaben oder Tatsachen zu verbreiten. Sofern solche Angaben dennoch verbreitet werden sollten, dürfen derartige Angaben oder Tatsachen nicht als von der ALNO Gruppe oder Close Brothers autorisiert betrachtet werden. Weder die nach diesen Regeln erfolgte Überlassung dieses Prospektes noch das Angebot, der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen darunter stellen eine Gewährleistung dar, dass (i) die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu einem Zeitpunkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospektes oder zu einem nach der Veröffentlichung eines Nachtrags oder einer Ergänzung zu diesem Prospekt liegenden Zeitpunkt zutreffend sind, oder (ii) keine wesentliche nachteilige Veränderung in der Geschäftstätigkeit oder der Finanzlage der Emittentin, die wesentlich im Zusammenhang mit der Begebung und dem Verkauf der Schuldverschreibungen ist, zu einem Zeitpunkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospektes, oder zu einem nach der Veröffentlichung eines Nachtrags oder einer Ergänzung zu diesem Prospekt. 65 ANGEBOT, ZEICHNUNG UND VERKAUF DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN Das Angebot Die Gesellschaft bietet 45.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000, fällig zum 14. Mai 2018 mit einer jährlichen Verzinsung von 8,5 % zum Erwerb an (das "Angebot"). Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die untereinander im gleichen Rang und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird. Das Angebot setzt sich zusammen aus: (i) einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die "Zeichnungsfunktionalität") (das "Öffentliche Angebot"), welches ausschließlich durch die Gesellschaft durchgeführt wird. Close Brothers nimmt nicht an dem Öffentlichen Angebot teil. (ii) einer "Privatplatzierung" an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die durch Close Brothers durchgeführt wird. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot und die Privatplatzierung. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungsangebote jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung abgeben. Öffentliches Angebot und Zeichnung Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot durch die Veranstaltung von Roadshowterminen in Luxemburg und insbesondere durch die geplante Schaltung von Werbeanzeigen im Luxemburger Wort kommuniziert. In Österreich wird das Angebot durch die Meldung des Angebots zum Emissionskalender der Österreichischen Kontrollbank kommuniziert. Die Schuldverschreibungen werden öffentlich über die Zeichnungsfunktionalität angeboten. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen stellen möchten, müssen diese über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie nachstehend definiert) stellen. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRAAnschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt und in der Lage ist (der "Handelsteilnehmer"). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität ein. Close Brothers sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch mindestens einmal täglich während des Angebotszeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weiteren Sperrung wird nachfolgend jeweils als ein 66 "Zeitabschnitt" bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt eingegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, werden jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch Close Brothers kommt ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zustande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anlegern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am öffentlichen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch Close Brothers in ihrer Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Privatplatzierung Die Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan wird durch Close Brothers gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen durchgeführt. Angebotszeitraum Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, Zeichnungsangebote abzugeben, beginnt voraussichtlich am 29. April 2013 und endet voraussichtlich am 10. Mai 2013 um 12 Uhr (der "Angebotszeitraum"). Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot jedoch vor dem bezeichneten Termin, und zwar mit dem Börsentag, an dem die Überzeichnung eingetreten ist. Eine "Überzeichnung" liegt vor, wenn der Gesamtbetrag (i) der im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität eingestellten und an Close Brothers in ihrer Funktion als Orderbuchmanager übermittelten Zeichnungsangebote und (ii) der im Wege der Privatplatzierung bei Close Brothers eingegangenen Zeichnungsangebote den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen übersteigt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums sowie weitere Angebotszeiträume oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) veröffentlicht. Zudem wird die Gesellschaft erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der BaFin billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen. Bevorrechtigte Zuteilung Die Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz hat sich bereits im Vorfeld verpflichtet, Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 15 Mio. zu zeichnen. Der Swiss Entrepreneur AG wird bevorrechtigt zugeteilt. Zuteilung Die Zuteilung erfolgt mit Ausnahme der bevorrechtigten Zuteilung nach dem Prinzip First Come – First Serve, d.h. die Wahrscheinlichkeit für eine Zuteilung erhöht sich für einen Anleger je früher er seinen Zeichnungsauftrag erteilt. Dies bedeutet, dass solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellten und durch Close Brothers bestätigten Kaufangebote sowie (ii) die Close Brothers im Rahmen der Privatplatzierung im selben Zeitabschnitt zugegangenen Kaufangebote grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt. 67 Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Entscheidung hinsichtlich der Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt eingegangenen Kaufangebote gemeinsam zwischen der Gesellschaft und Close Brothers. Im Übrigen ist die Gesellschaft zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsangebote zu kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen erfragen. Lieferung und Abrechnung Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität gezeichneten Schuldverschreibungen wird durch Close Brothers vorgenommen. Die Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität werden nach der Annahme durch Close Brothers, abweichend von der üblichen zweitägigen Valuta für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, mit Valuta zum Begebungstag, d.h. voraussichtlich dem 14. Mai 2013, ausgeführt. Close Brothers hat sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines Finanzkommissionärs für Rechnung der Gesellschaft zu übernehmen und an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots zeichnenden Anleger entsprechend der Zuteilung zu liefern und gegenüber diesen abzurechnen. Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags für die jeweiligen Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt durch Close Brothers entsprechend dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrages, voraussichtlich ebenfalls am 14. Mai 2013. Close Brothers ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug aller Kosten und Gebühren an die Gesellschaft entsprechend einem voraussichtlich am 26. April 2013 zwischen der Gesellschaft und Close Brothers zu schließenden Übernahmevertrag weiterzuleiten. Bei Anlegern in Luxemburg oder Österreich, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. Ausgabepreis, Verzinsung und Rendite Der Ausgabepreis für jede Schuldverschreibung beträgt EUR 1.000,00 und entspricht 100 % des Nennbetrags. Die Schuldverschreibungen werden vom 14. Mai 2013 (einschließlich) bis zum 14. Mai 2018 (ausschließlich) mit einem jährlichen Zinssatz von 8,5 % verzinst. Die Zinsen sind nachträglich am 14. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung auf die Schuldverschreibungen erfolgt am 14. Mai 2014. Die jährliche Rendite je Schuldverschreibung beträgt 8,5% des Nennbetrags abzüglich der individuellen Transaktionskosten. Die jährliche Rendite ist auf Grundlage eines Ausgabepreises von EUR 1.000 je Schuldverschreibung berechnet, unter der Annahme, dass keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Diese Rendite ist keine Indikation für eine Rendite in der Zukunft bzw. für eine Rendite bei einem anderen Preis als EUR 1.000. Die individuelle Rendite je Schuldverschreibung lässt sich erst am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen bestimmen und berechnet sich aus (i) dem Rückzahlungsbetrag, den gezahlten Zinsen sowie (ii) dem Kaufpreis und (iii) den individuellen Transaktionskosten, sonstigen Kosten und Steuern. 68 Tilgungsbedingungen und – voraussetzungen Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden jede Schuldverschreibung am 14. Mai 2018 zu 100 % des Nennbetrages von EUR 1.000,- zurückgezahlt. Die Emittentin kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen die Schuldverschreibungen gegenüber den Gläubigern durch Mitteilung gemäß den Anleihebedingungen insgesamt jeweils am 14. Kalendertag eines Kalendermonats, erstmals zum 14. Mai 2016, kündigen und zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nebst etwaigen bis zum relevanten Wahl-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag entspricht dem in der Spalte "Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" aufgeführten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag, der sich auf das Rückzahlungsjahr bezieht, in das der maßgebliche Wahl-Rückzahlungstag fällt: Rückzahlungsjahr Vorzeitiger lungsbetrag Rückzah- 14. Mai 2016 (einschließlich) bis 14. Mai 2017 (ausschließlich) 103,00% des Nennbetrags 14. Mai 2017 (einschließlich) bis 14. Mai 2018 (ausschließlich) 102,00% des Nennbetrags Begebung, Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen und Ergebnis Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 14. Mai 2013 ausgegeben. Die Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen wird nach dem Ende des Angebotszeitraums gemäß den erhaltenen Kaufangeboten bestimmt und wird zusammen mit dem Ergebnis des Angebots voraussichtlich am 13. Mai 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) veröffentlicht. Übernahme Gemäß einem voraussichtlich am 26. April 2013 zu schließenden Übernahmevertrag (der "Übernahmevertrag") hat sich die Gesellschaft verpflichtet, Schuldverschreibungen an die Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstrasse 27 -29, 60313 Frankfurt am Main (der "Sole Global Coordinator") auszugeben, und Close Brothers hat sich verpflichtet, vorbehaltlich des Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger zu übernehmen und sie den Anlegern, die im Rahmen des Angebots Zeichnungsangebote abgegeben haben und denen Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnen. Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören insbesondere wesentliche nachteilige Änderungen in den nationalen oder internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen, wesentliche Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts, insbesondere an der Frankfurter Wertpapierbörse. Close Brothers hat sich den Rücktritt vom Übernahmevertrag zudem für den Fall vorbehalten, dass das Zuteilungsvolumen an Investoren weniger als EUR 40 Mio. beträgt und die Bauknecht Hausgeräte GmbH nicht auch ihr vorzeitiges Kündigungsrecht im Hinblick auf das von ihr gewährte Darlehen in Höhe von rund EUR 30 Mio. verzichtet. Sofern Close Brothers vom Übernahmevertrag zurücktritt, wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sofern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und Anleger haben keinen Anspruch auf die Lie- 69 ferung der Schuldverschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen durch die Zahlstelle an die Anleger. Einbeziehung in den Börsenhandel Für die Schuldverschreibungen wurde die Einbeziehung in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen beantragt. Der Entry Standard für Anleihen sowie der Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) stellen keinen "geregelten Markt" im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente ("MiFID") dar. Eine Einbeziehung in einen "geregelten Markt" im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG erfolgt nicht. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Mai 2013. Die Gesellschaft behält sich vor, vor dem 14. Mai 2013 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Kosten der Anleger im Zusammenhang mit dem Angebot Die Gesellschaft wird dem Anleger keine Kosten oder Steuern in Rechnung stellen. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Haus- und Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen. Rating Die Schuldverschreibungen der Gesellschaft wurden von der Scope Ratings GmbH, Lennéstraße 5, 10785 Berlin, mit dem Rating B- mit stabilem Ausblick bewertet. Die Scope Ratings GmbH hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Scope Ratings GmbH ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung 1060/2009 registriert und verfügt über eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es handelt sich bei dem genannten Rating um ein Rating der Anleihe selbst. Die Scope Ratings GmbH definiert ein Rating der Note B- wie folgt: Die Emission weist unter Rating- und Risikogesichtspunkten eine geringe Bonität mit erhöhtem Ausfallrisiko auf. Der Ratingbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) veröffentlicht. Die Scope Ratings GmbH hat der Aufnahme der vorstehenden Angaben über das Unternehmensrating in der vorstehenden Form und in dem vorstehenden Zusammenhang zugestimmt. Voraussichtlicher Zeitplan 24. April 2013 Billigung des Prospekts durch die BaFin und Notifizierung an die CSSF und FMA Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) 18. April 2013 Beginn der Roadshow 26. April 2013 Ende der Roadshow 29. April 2013 Beginn des öffentlichen Angebots 10. Mai 2013 Ende des öffentlichen Angebots 13. Mai 2013 Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alno.de) 14. Mai 2013 Voraussichtliche Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen 70 Verkaufsbeschränkungen Allgemeines Close Brothers wird sich im Übernahmevertrag verpflichten, alle einschlägigen Vorschriften in den Ländern, in denen sie Verkaufs- oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen durchführt oder in denen sie den Prospekt oder andere die Platzierung betreffende Unterlagen besitzen oder ausgeben wird, einzuhalten. Europäischer Wirtschaftsraum In Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum und jeden Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (jeder dieser Mitgliedstatten auch einzeln als "Mitgliedsstaat" bezeichnet) wird Close Brothers im Übernahmevertrag zusichern und sich verpflichten, dass keine Angebote der Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in einem Mitgliedsstaat gemacht worden sind und auch nicht gemacht werden, ohne vorher einen Prospekt für die Schuldverschreibungen zu veröffentlichen, der von der zuständigen Behörde in einem Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Umsetzungsgesetz des Mitgliedstaates zur Prospektrichtlinie genehmigt wurde oder ohne das ein Prospekt gemäß des jeweiligen Umsetzungsgesetzes des Mitgliedstaates nach Artikel 18 der Prospektrichtlinie an die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates notifiziert wurde, es sei denn, das Angebot der Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in dem jeweiligen Mitgliedsstaat ist aufgrund eines Ausnahmetatbestandes erlaubt. Vereinigte Staaten von Amerika Die Schuldverschreibungen sind und werden im Rahmen dieses Angebots nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 (in der jeweils geltenden Fassung, der "US Securities Act") registriert und dürfen im Rahmen dieses Angebots innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert ("Regulation S")) weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies erfolgt gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des US Securities Act oder in einer Transaktion, die nicht unter den Anwendungsbereich des US Securities Act fällt. Close Brothers und die Gesellschaft haben im Übernahmevertrag gewährleistet und sich verpflichtet, dass weder sie noch eine andere Person, die auf ihre Rechnung handelt, die Schuldverschreibungen im Rahmen dieses Angebots innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft hat noch Schuldverschreibungen im Rahmen dieses Angebots anbieten oder verkaufen wird, es sei denn, dies geschieht gemäß Regulation S unter dem US Securities Act oder einer anderen Ausnahmevorschrift von der Registrierungspflicht. Demgemäß haben Close Brothers und die Gesellschaft gewährleistet und sich verpflichtet, dass weder sie noch ein verbundenes Unternehmen ("affiliate" im Sinne von Rule 405 des US Securities Act) direkt oder durch eine andere Person, die in ihrem bzw. deren Namen handelt, Maßnahmen ergriffen haben oder ergreifen werden, die gezielte Verkaufsbemühungen ("directed selling efforts" im Sinne von Rule 902(c) der Regulation S unter dem US Securities Act) darstellen. Die Schuldverschreibungen werden nach Maßgabe der Vorschriften des United States Treasury Regulation § 1.163-5(c)(2)(i)(D) ("TEFRA D Regeln" oder "TEFRA D") begeben. Close Brothers wird im Übernahmevertrag gewährleisten und sich verpflichtet, dass, soweit nicht nach den TEFRA D Regeln erlaubt, (a) sie keine Schuldverschreibungen angeboten oder verkauft hat und während der Sperrfrist keine Schuldverschreibungen an einen US-Bürger oder eine in den Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten befindliche Person verkaufen oder anbieten wird und keine Schuldverschreibungen, die während der Sperrfrist verkauft werden, innerhalb der Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten geliefert hat bzw. liefern wird; (b) sie während der Sperrfrist Maßnahmen eingeführt hat und diese während der Sperrfrist beibehalten wird, die dazu dienen, sicher zu stellen, dass ihre Arbeitnehmer oder Beauf- 71 tragten, die direkt in den Verkaufsprozess der Schuldverschreibungen involviert sind, sich bewusst sind, dass die Schuldverschreibungen während der Sperrfrist nicht an einen USBürger oder eine in den Vereinigten Staaten oder U.S. Gebieten befindliche Person angeboten oder verkauft werden dürfen, es sei denn, dies ist nach den TEFRA D Regeln erlaubt; (c) sofern es sich bei ihr um einen US-Bürger handelt, sie die Schuldverschreibungen nur zum Zwecke des Wiederverkaufs im Zusammenhang mit ihrer ursprünglichen Begebung kauft und dass, sofern sie Schuldverschreibungen auf eigene Rechnung behält, dies nur im Einklang mit den Vorschriften der TEFRA D Regeln 1.163-5(c)(2)(i)(D)(6) geschieht; und (d) im Hinblick auf jedes verbundene Unternehmen, welches während der Sperrfrist solche Schuldverschreibungen von ihr zum Zwecke des Angebots oder des Verkaufs erwirbt, sie die Zusicherungen und Verpflichtungen gemäß den Absätzen (a), (b) und (c) für jedes verbundene Unternehmen wiederholt und bestätigt. Die Begriffe in diesem Absatz haben die ihnen durch den U.S. Internal Revenue Code und den darauf basierenden Vorschriften (inklusive den TEFRA D Regeln) zugemessene Bedeutung. Großbritannien Close Brothers wird zusichern und sich verpflichten, dass (a) sie jegliche Einladung oder Veranlassung zur Aufnahme von Investmentaktivitäten im Sinne des § 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in der derzeit gültigen Fassung) ("FSMA") in Verbindung mit der Begebung oder dem Verkauf der Schuldverschreibungen nur unter Umständen, in denen § 21 Absatz 1 FSMA auf die Gesellschaft keine Anwendung findet, entgegengenommen oder in sonstiger Weise vermittelt hat oder weitergeben oder in sonstiger Weise vermitteln wird bzw. eine solche Weitergabe oder sonstige Art der Vermittlung nicht veranlasst hat oder veranlassen wird; und (b) sie bei ihrem Handeln hinsichtlich der Schuldverschreibungen in dem, aus dem oder anderweitig das Vereinigte Königreich betreffend alle anwendbaren Bestimmungen des FSMA eingehalten hat und einhalten wird. 72 VERWENDUNG DER ERLÖSE, EMISSIONSKOSTEN UND INTERESSEN DRITTER Verwendung der Erlöse Die Gesellschaft erhält bei Gesamtplatzierung der Schuldverschreibungen einen Bruttoerlös von EUR 45 Mio. Abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden nachfolgend beschriebenen Kosten wird der Nettoemissionserlös, unter der Annahme vollständiger Platzierung der Schuldverschreibungen, circa EUR 43,3 Mio. betragen. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen platziert werden, fällt der Nettoemissionserlös niedriger aus. Die Gesellschaft beabsichtigt, den erzielten Nettoemissionserlös für folgende Zwecke, zu verwenden: Finanzierung der Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland. Das Wachstum soll sowohl organisch als auch durch Zukäufe von kleineren bis mittleren Unternehmen im Inund Ausland erfolgen. (Mittelverwendung ca. EUR 12-18 Mio.), Ausweitung der Working Capital Finanzierung vor dem Hintergrund des geplanten organischen Wachstums und der Rückführung von fälligen Verbindlichkeiten an die Bauknecht Hausgeräte GmbH (Mittelverwendung ca. EUR 15-20 Mio.), und Sachanlageinvestitionen (Mittelverwendung ca. EUR 5-7 Mio.). Soweit und solange der Nettoemissionserlös noch nicht für andere, insbesondere die oben genannten Zwecke benötigt wird, beabsichtigt die Gesellschaft, diesen in liquiden kurzfristigen Bankeinlagen, Geldmarktinstrumenten, Staatsanleihen mit kurzen Laufzeiten oder ähnlichen Instrumenten anzulegen, damit er bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung steht. Emissionskosten Die Höhe der gesamten durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen entstehenden Kosten wird (einschließlich der Übernahmeprovision für Close Brothers) auf bis zu EUR 1,7 Mio. geschätzt. Interessen Dritter an dem Angebot Close Brothers steht im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen in einem vertraglichen Verhältnis mit der Gesellschaft. Bei erfolgreicher Durchführung des Angebots erhält Close Brothers eine Provision für die Übernahme und Platzierung der Schuldverschreibungen, deren Höhe unter anderem von der Höhe des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots abhängt. Insoweit besteht ein geschäftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots. 73 KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kapitalisierung und Verschuldung der ALNO Gruppe zum 31. Dezember 2012 auf Basis des geprüften Konzernabschlusses nach IFRS für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr und des Rechnungswesens der ALNO AG. Die gekennzeichneten Angaben stammen aus dem Rechnungswesen der Gesellschaft und sind ungeprüft. Zum 31. Dezember 2012 ALNO Gruppe Nach IFRS vor Ausgabe der Unternehmensanleihe TEUR Kurzfristige Schulden ................................ 148.140 0 davon: garantiert* ................................ 148.140 nicht garantiert* ................................ besichert* ......................................................... 2.894 145.246 unbesichert* ................................ 27.574 Langfristige Schulden ................................ davon: garantiert* ................................ 21.014 6.560 nicht garantiert* ................................ 2.162 besichert* ......................................................... 25.412 unbesichert* ................................ -7.462 Eigenkapital ............................................................... 70.095 Gezeichnetes Kapital ................................ 3.258 Kapitalrücklage ............................................................. Gesetzliche Rücklage ................................ 462 -81.507 Kumuliertes Konzernergebnis ................................ Nicht beherrschende Anteile ................................ Kapitalausstattung gesamt**................................ 230 168.252 * Diese Angaben sind ungeprüft und stammen dem Rechnungswesen der Gesellschaft. ** Diese Angaben sind ungeprüft. Im IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Summe aus kurzfristige Schulden, langfristige Schulden und Eigenkapital. 74 Zum 31. Dezember 2012 ALNO Gruppe Nach IFRS vor Ausgabe der Unternehmensanleihe TEUR 5.402 Zahlungsmittel*............................................................ 0 Zahlungsmitteläquivalente ................................ 0 Zum Handel gehaltene Wertpapiere................................ Liquidität1) ................................................................ 5.402 Kurzfristige finanzielle Forderun0 gen ................................................................ 1.532 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten** ............................... Kurzfristiger Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ................................ Kurzfristige übrige Finanzverbindlich32.248 keiten***................................................................ Kurzfristige Finanzverbindlichkei33.780 ten2) ................................................................ Kurzfristige Nettofinanzverschul28.378 dung3)................................................................ 2.181 Langfristige Bankverbindlichkeiten**** ........................... 0 Ausgegebene Anleihen................................ Langfristige übrige Finanzverbindlichkeiten***** ............................................................... 1.878 Langfristige Finanzverbindlichkei4.059 ten4) ................................................................ Nettofinanzverschuldung5) ................................ 32.437 * Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Flüssige Mittel. ** Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit bis 1 Jahr. *** Diese Angaben sind ungeprüft. Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Summe aus kurzfristige übrige Finanzverbindlichkeiten (enthalten in kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten), kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (enthalten in kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) und kurzfristige Gesellschafterdarlehen. **** Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre. ***** Diese Angaben sind ungeprüft. Im IFRS Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012: Summe aus langfristige übrige Finanzverbindlichkeiten (enthalten in langfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten) und langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (enthalten in langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten). 1) Diese Angabe ist ungeprüft. 2) Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt sich aus der Summe der kurzfristigen Bankverbindlichkeiten und der kurzfristigen übrigen Finanzverbindlichkeiten. 3) Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt die Differenz der kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und der Liquidität. 4) Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt sich aus der Summe der langfristigen Bankverbindlichkeiten und der langfristigen übrigen Finanzverbindlichkeiten. 5) Diese Angaben sind ungeprüft. Sie ergibt sich aus der Summe aus kurzfristigen Nettofinanzverbindlichkeiten und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2012 bestand in der ALNO Gruppe folgende Eventualverbindlichkeit: Die ALNO AG hat am 26. April 2012 gegenüber ihrer 85 %-igen (zum 31. Dezember 2012) Tochtergesellschaft ALNO Middle East einen sog. "Comfort Letter" (Patronatserklärung) abgegeben. Mit dieser Patronatserklärung sichert die ALNO AG der ALNO Middle East bis zum 31. März 2013 zu, nach den Regularien der Aufsichtsbehörde in der Freihandelszone in Dubai ("JAFZA"), für alle Verbindlich- 75 keiten einzustehen. Die Verbindlichkeiten der ALNO Middle East gegenüber Dritten betrugen per 31. Dezember 2012 ca. AED 7,2 Mio. (ca. EUR 1,5 Mio.). Im Übrigen bestanden zum 31. Dezember 2012 Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von EUR 0,4 Mio. Die Zahlungsmittel der Gesellschaft werden ohne die Begebung der Schuldverschreibungen oder anderweitige Finanzierungsmaßnahmen voraussichtlich bis zum 31. Mai 2013 ausreichen (siehe "Risikofaktoren – Unternehmensbezogene Risikofaktoren – Der ALNO Gruppe steht im Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur eine geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung. Dies könnte zur Folge haben, dass das Geschäftskapital der ALNO Gruppe nicht ausreicht, laufenden Zahlungsverpflichtungen der ALNO Gruppe nachzukommen. Dies könnte zu einer Insolvenz der Gesellschaft und gegenbenenfalls zu einem Totalverlust des investierten Kapitals der Anleger führen."). Nach Begebung der Schuldverschreibungen wird sich der Verschuldungsgrad der ALNO Gruppe erhöhen (siehe "Risikofaktoren – Unternehmensbezogene Risikofaktoren – Die ALNO Gruppe erhöht durch die Begebung der Schuldverschreibungen ihren Verschuldungsgrad. Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Gesellschaft künftig aufnehmen darf. In der Vergangenheit hat die ALNO Gruppe einen Teil ihrer Verbindlichkeiten nicht fristgemäß erfüllen können"). 76 AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN Die nachstehend zusammengefassten Finanzinformationen der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 sind aus den geprüften Konzernabschlüssen der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergeichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen bzw. abgeleitet, die jeweils nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, (für Zwecke dieses Prospekts "IFRS") und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden sind, bzw. dem Rechnungswesen der Gesellschaft entnommen. Die Konzernabschlüsse nach IFRS zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Alle genannten Abschlüsse sind im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt. Die nachstehend ausgewählten Finanzdaten sollten in Verbindung mit dem Abschnitt "Erläuterung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage", den in diesem Prospekt enthaltenen geprüften Konzernabschlüssen sowie den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen weiteren Finanzdaten und informationen gelesen werden. 77 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen der ALNO Gruppe, wie sie aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichzahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 Umsatzerlöse .......................................................................... Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen .................. Sonstige betriebliche Erträge ....................................................... Gesamtleistung ....................................................................... Materialaufwand ........................................................................ Personalaufwand........................................................................ Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................ Restrukturierungsertrag (-aufwand) (+ = Aufwand / - = Ertrag)* EBITDA**................................................................................ Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ...................................................................................... Betriebliches Ergebnis (EBIT)*** ........................................... Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ................................... Finanzerträge ............................................................................ Finanzaufwendungen ................................................................ Finanzergebnis........................................................................ Ergebnis vor Ertragsteuern ..................................................... Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag)..................................... Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis ............. davon nicht beherrschende Anteile ............................................... davon Anteil Aktionäre der ALNO AG ............................................ Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) .................... 2012 TEUR 467.297 -1.993 7.062 472.366 271.907 97.900 92.611 TEUR 452.810 882 6.270 459.962 286.398 98.529 94.169 TEUR 446.258 396 9.798 456.452 257.948 97.204 84.376 8.962 986 - -24.338 5.204 - 2.965 13.959 2.768 12.104 -11.118 93 10.382 11.535 -1.060 -12.178 906 -13.084 -0,78 15.902 -10.698 -3.351 72 11.239 -14.518 -25.216 345 -25.561 -1,04 15.850 877 -276 9.004 10.822 -2.094 -1.217 203 -1.420 0 -1.420 -0,05 * Im IFRS Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag). ** EBITDA: Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBITDA als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes. *** EBIT (betriebliches Ergebnis) ist dabei definiert als das Konzernjahresfehlbetrag/ Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen). Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBIT als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes. 78 Konzernbilanzen Die nachstehende Übersicht zeigt die Konzernbilanzen der ALNO Gruppe aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Aktiva Immaterielle Vermögenswerte ..................................................... Sachanlagen.............................................................................. Finanzanlagen ........................................................................... At Equity bewertete Anteile ......................................................... Finanzforderungen ..................................................................... Aktive latente Steuern ................................................................ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................ Sonstige Vermögenswerte........................................................... Langfristige Vermögenswerte ................................................. Vorräte ..................................................................................... Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................ Sonstige Vermögenswerte........................................................... Ertragsteuererstattungsansprüche................................................ Flüssige Mittel............................................................................ Kurzfristige Vermögenswerte ................................................. Summe Aktiva ......................................................................... Passiva Gezeichnetes Kapital ................................................................ Kapitalrücklage .......................................................................... Gesetzliche Rücklage ................................................................ Kumuliertes Konzernergebnis ...................................................... Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG.......................... Nicht beherrschende Anteile ................................................... Eigenkapital ............................................................................ Rückstellungen für Pensionen ...................................................... Passive latente Steuern .............................................................. Sonstige Rückstellungen ............................................................. Sonstige Finanzverbindlichkeiten.................................................. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand .......................... Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten....................................................... Langfristige Schulden ............................................................. Sonstige Rückstellungen ............................................................. Gesellschafterdarlehen................................................................ Sonstige Finanzverbindlichkeiten.................................................. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten....................................................... Übrige sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern Kurzfristige Schulden .............................................................. Summe Passiva ....................................................................... 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 5.088 72.278 3.431 2.181 2.665 0 636 319 86.598 28.181 32.360 7.511 7 3.041 71.100 157.698 5.989 73.490 3.168 871 1.319 0 1.283 335 86.455 25.915 40.056 4.953 48 2.243 73.215 159.670 8.685 75.668 2.595 0 1.057 408 563 237 89.213 24.452 44.773 4.395 17 5.402 79.039 168.252 45.231 42.437 -157.390 -69.722 16.973 257 3.773 13.057 781 67.847 45.916 -187.107 -73.344 17.999 350 3.192 10.482 756 70.095 3.258 462 -81.507 -7.692 230 -7.462 20.284 201 2.298 4.027 730 82 34.923 7.712 365 73.130 60 32.839 5.627 365 99.082 34 27.574 5.505 365 14.919 101.688 9.408 194 192.497 157.698 86.824 8.269 8 200.175 159.670 118.190 8.770 391 148.140 168.252 Konzern-Kapitalflussrechnungen Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Kapitalflussrechnungen der ALNO Gruppe, die den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. 79 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Konzernjahresfehlbetrag/ Konzern-Periodenergebnis ...................... Ertragsteuern ............................................................................ Finanzergebnis .......................................................................... Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen........................................................................................ Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................ Erhaltene Ertragsteuern .............................................................. Gezahlte Ertragsteuern ............................................................... Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ............................................................................... Erhaltene Zinsen........................................................................ Gezahlte Zinsen ......................................................................... Eliminierung von zahlungsunwirksamen Posten Veränderung der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für Pensionen und abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand..................................................................... Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen ............... Zahlungswirksame Veränderung der sonstigen Rückstellungen...................................................................... Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working Capital Veränderungen............................................................ Veränderung des Working Capitals Veränderung der Vorräte........................................................ Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte................................... Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Schulden ......................................... Für die laufende Geschäftstätigkeit eingesetzte (-) bzw. erhaltene Nettozahlungsmittel (+) ......................................... Cash Flow aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte ................................................ Sachanlagen......................................................................... Finanzanlagen ...................................................................... Auszahlungen für Unternehmenserwerbe ...................................... Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagen ......................................................................... Finanzanlagen....................................................................... Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten ......................................... Tilgung von Finanzverbindlichkeiten ............................................. Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten ............................ Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen............................................ Auszahlungen für Finanzierungskosten.......................................... Für die Finanzierungstätigkeit erhaltene (+) bzw. eingesetzte (-) Nettozahlungsmittel................................................ Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds ......... Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres........................... Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds ................ Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres .................... 80 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR -13.084 906 1.060 -25.561 345 14.518 -1.420 203 2.094 12.104 95 -215 15.902 7 -282 15.850 -2.768 48 -159 163 93 -10.219 472 55 -10.403 523 68 -7.072 5.197 1.639 1.207 -24.056 2.430 -558 -4.493 -5.224 -4.804 -6.754 -33.020 4.435 -3.457 2.266 1.982 11.870 -9.156 3.775 9.881 36.649 24.186 11.540 -3.261 34.378 -575 -15.220 -152 - -1.937 -16.660 -66 - -1.212 -12.997 -459 -1.190 1.647 -14.300 1.214 311 -17.138 121 1.000 -14.737 1.500 -7.519 10.000 -1.493 0 -4.121 26.095 -1.923 2.400 -41.876 -20.776 46.200 -1.907 2.488 20.051 -15.959 -272 1.258 -5 981 -348 981 1 634 3.682 634 1 4.317 Segmentberichterstattung Die nachstehende Tabelle zeigt die Außenumsätze und das Segmentergebnis vor Ertragssteuern (EBT) pro Segment der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012. Die Zahlen entstammen den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Außenumsätze nach Segmenten - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - ATG*...................................................................................... Außenumsätze Summe............................................................ Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - ATG*...................................................................................... - Sonstige ................................................................................. - Konsolidierung......................................................................... Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Summe ................. * Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 98.331 130.067 117.966 93.252 27.681 467.297 90.415 130.105 112.009 95.183 25.098 452.810 92.266 123.800 109.106 89.236 31.850 446.258 -20.218 -9.694 7.754 4.748 -315 665 4.882 -12.178 -33.729 -21.996 4.332 540 -350 718 25.269 -25.216 -16.808 26.559 9.013 5.575 -5.991 1.119 -20.684 -1.217 Auslandstochtergesellschaften Geographische Märkte Die nachstehende Übersicht stellt die Gesamtumsätze der ALNO Gruppe nach Regionen (Deutschland, übriges Europa und übriges Ausland für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar. Die Zahlen der Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 entstammen den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 TEUR Gesamtumsätze nach Regionen 334.620 - Deutschland ....................................................................................... - Übriges Europa................................................................................... 108.089 24.588 - Übriges Ausland.................................................................................. 467.297 Summe............................................................................................... 81 2012 TEUR TEUR 326.397 105.456 20.957 452.810 318.458 107.306 20.494 446.258 ERLÄUTERUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS–, FINANZ– UND ERTRAGSLAGE Die folgende Erläuterung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich anders dargestellt, auf die geprüften IFRSKonzernabschlüsse der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 sowie den geprüften Jahresabschluss nach HGB der ALNO AG zum 31. Dezember 2012. Nachfolgend wird der von den Konzernfinanzinformationen ab dem 1. Januar 2010 umfasste Zeitraum als "Berichtszeitraum" definiert. Diese Abschlüsse enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Annahmen bezüglich der zukünftigen Geschäftsentwicklung beruhen. Die Ergebnisse der ALNO Gruppe und der ALNO AG könnten von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Erwartungen erheblich abweichen (siehe "Allgemeine Informationen — Zukunftsgerichtete Aussagen"). Die Darstellung ist im Zusammenhang mit den vorgenannten Abschlüssen sowie den dazugehörigen Erläuterungen zu lesen. Überblick Geschäftstätigkeit der ALNO Gruppe Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Küchenmöbel und Zubehör für den deutschen Markt und den Export. Konzernmuttergesellschaft ist die ALNO AG, die Holding-Funktionen und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich Export betreibt. Zur ALNO Gruppe gehören insgesamt fünf Fertigungsstandorte, davon vier in Deutschland und einer in Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte weltweit mit Absatzschwerpunkten in Deutschland und Westeuropa, d.h. in Österreich, Großbritannien, Frankreich, in der Schweiz und in den Beneluxstaaten. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Inlandsumsatz ca. 71,4 % und der Auslandsumsatz ca. 28,6 % des Konzernumsatzes. Wichtigster Vertriebspartner in Deutschland sind die Einkaufsverbände, über die im Geschäftsjahr 2012 ca. 92,4 % des Inlandsumsatzes erzielt wurden. Der Auslandsvertrieb wird zentral aus Pfullendorf gesteuert. Für die Marktbearbeitung im Export unterhält die ALNO AG in drei europäischen Staaten und in den USA eigene Vertriebsgesellschaften. Außerdem hat die Gesellschaft im November 2012 zum Vertrieb ihrer Produkte in China ein Joint Venture mit einem in Hongkong ansässigen Handelspartner gegründet. Insgesamt arbeitet das Unternehmen mit mehr als 6.000 Vertriebspartnern in 64 Ländern weltweit zusammen. Die ALNO Gruppe zählt nach eigener Einschätzung mit ihren vier auf die unterschiedlichen Preissegmente zugeschnittenen Marken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO zu den weltweit größten Küchenmöbelherstellern. Der Marktanteil der ALNO Gruppe in Deutschland belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf ca. 13,7 % gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel und auf ca. 19,6 % gemessen an der verkauften Menge an Küchenmöbeln (Quelle: GfK Studie 2012, S. 44, 43). Der Marktanteil in Europa betrug im Geschäftsjahr 2011 gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel 3,6% (Quelle: CSIL Studie 2011). Die ALNO Gruppe ist damit zweitgrößter Küchenmöbelhersteller in Deutschland und zählt in Europa zu den Top fünf (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 7). Jeder der insgesamt vier deutschen Produktionsstandorte fertigt ein eigenes Produktionsportfolio. In Pfullendorf werden Küchen der Marke ALNO entwickelt und hergestellt, das Werk in Enger produziert das Sortiment von WELLMANN. Die Marken IMPULS und PINO werden in Brilon beziehungsweise in Coswig hergestellt. Am Standort Dubai werden Küchenmöbel speziell für das lokale Projektgeschäft in der Golfregion unter dem Namen AK-5 gefertigt und vertrieben. Die Anteile an der dortigen Gesellschaft, ALNO Middle East, werden seit 31. Dezember 2012 zu 85 % von der ALNO AG und zu 15 % von Al Khayyat Investments LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, gehalten. 82 Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die ALNO Gruppe Konzernumsatzerlöse von EUR 446,3 Mio. und einen Konzern-Periodenergebnis von EUR -1,4 Mio. Konsolidierungskreis Konzernobergesellschaft ist die in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland (HRB 727041) eingetragene ALNO Aktiengesellschaft. Zum 31. Dezember 2012 waren nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der ALNO AG zwölf (31. Dezember 2011: neun) inländische und sechs (31. Dezember 2011: drei) ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die ALNO AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Anteile am Kapital hält. Die Erweiterung des Konsolidierungskreises im Inland resultiert aus dem mit Wirkung zum 1. Juli 2012 erfolgten Erwerb der Geschäftsanteile an der logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, der logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon, sowie der logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig (Anhalt). Die Konsolidierungskreisveränderungen im Ausland betreffen die in 2012 neu gegründete ALNO USA Corporation, New York/USA, sowie die mit Wirkung zum 1. April 2012 erworbenen Gesellschaften Built-In Kitchens Ltd., Sevenoaks/Großbritannien und Built-In Living Ltd., Sevenoaks/Großbritannien. Die ALNO France S.à.r.l., Cagnes-sur-Mèr/Frankreich, wurde zum 31. Dezember 2012 liquidiert Die ALNO Middle East, wird nach einer Erhöhung der Beteiligungsquote von 50 % im Vorjahr auf 85 % zum 31. Dezember 2012 erstmalig nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Im Vorjahr erfolgte eine Einbeziehung nach der Equity-Methode. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde der 31. Dezember 2012 gewählt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die ALNO Middle East für die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 voll zu konsolidieren ist (mit entsprechendem Ausweis der nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital), während für die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung die Anteile weiterhin nach der Equity-Methode bewertet werden und somit das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Anteilen im Finanzergebnis ausgewiesen wird. Im Vorjahr wurden nach IAS 27 i. V. m. SIC 12 zwei Zweckgesellschaften vollkonsolidiert, bei denen die ALNO AG die wirtschaftliche Beherrschung der Gesellschaften ausübte. Die ALNO AG hielt an beiden Gesellschaften 100 % der Anteile am Kapital, besaß jedoch keine gesellschaftsvertraglichen Stimmrechte. Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte eine Anwachsung der beiden Gesellschaften auf die ALNO AG. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft erstellt ihre Konzernabschlüsse seit dem Geschäftsjahr 2005 nach IFRS. Berücksichtigung von Erträgen Umsätze werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Lieferung basierend auf den Verkaufsbedingungen abzüglich Retouren, Skonti, Rabatten und Umsatzsteuer gebucht. Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierenden Produktverkäufe und damit verbundene Nebenleistungen ausgewiesen. Erträge aus erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens gerechnet werden kann. Sonstige Erträge werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. nach Erbringung der Leistung realisiert. Finanzergebnis Im Finanzergebnis werden insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen. Die Zinserträge und -aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfolgswirksam erfasst. 83 Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern sie einem qualifizierten Vermögenswert zuzuordnen sind. Ansonsten werden sie sofort als Aufwand erfasst. Ertragsteuern Die Ertragsteuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten für die laufende und frühere Perioden werden gem. IAS 12 mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung durch bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zum anderen werden die nach IAS 12 zu ermittelnden latenten Ertragsteuerbe- oder -entlastungen aus temporären Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Wertansätzen nach IFRS und lokaler Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen entweder als aktive oder als passive latente Steuern ausgewiesen. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird die Steuerplanung für die nächsten vier Jahre zugrunde gelegt. Weiterhin wird beim Ansatz von aktiven latenten Steuern berücksichtigt, ob zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt bestehen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten vorliegen. Außerdem werden keine aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn durch diesen erstmaligen Ansatz weder das bilanzielle Ergebnis vor Ertragsteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umsatzsteuer Erträge, Aufwendungen sowie immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nach Abzug von Umsatzsteuer erfasst, soweit die Umsatzsteuer von einer Steuerbehörde eingefordert werden kann oder erstattet wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer angesetzt. Rückstellungen werden ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer passiviert. Der Umsatzsteuerbetrag, der von einer Finanzbehörde erstattet oder an diese abzuführen ist, wird innerhalb der sonstigen Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung 84 des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Die Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten. Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie zu den Ausführungen im Abschnitt "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte". Sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und sonstige gewerbliche Schutzrechte, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Forschungskosten und nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern: Jahre Gebäude ............................................................................................................................................................... 25 – 60 2 – 25 Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen ................................................................................................ EDV-Anlagen ................................................................................................................................ 3 – 7 Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Staatliche Zuwendungen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch gemäß IAS 20.24 abgegrenzt und über die Lebensdauer der bezuschussten Vermögenswerte ertragswirksam aufgelöst. 85 Finanzierungsleasing Die ALNO AG ist Leasingnehmer von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten im Konzernabschluss aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über eine kürzere Laufzeit des Leasingvertrags. Impairment Tests Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen. Der in Vorjahren der ALNO AG zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.535 wurde aufgrund des durchgeführten Impairment Tests im Geschäftsjahr 2009 vollständig wertberichtigt. Der bisher verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist in Höhe von TEUR 1.483 der Casawell Gruppe zugeordnet. Die Casawell Gruppe umfasst die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften. Durch die erstmalige Einbeziehung der logismo Gruppe und der Built-In Gruppe im Jahr 2012 entstanden weitere Geschäftswerte in Höhe von TEUR 241 bzw. TEUR 2.001. Der im Rahmen des Erwerbs der logismo Gruppe entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit logismo zugeordnet, die aus den drei erworbenen Gesellschaften besteht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ALNO UK, denen der Geschäfts- und Firmenwert der Built-in Gruppe zugeordnet ist, umfasst die ALNO UK sowie deren Tochtergesellschaften. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt anhand von Impairment Tests zum Jahresende sowie unterjährig bei Vorliegen von Anzeichen auf eine Abwertung. Zur Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cash-Flow-Methode auf Basis der Daten der genehmigten Unternehmensplanung, korrigiert um Erweiterungsinvestitionen und geplante Restrukturierungen, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei grundsätzlich vier Jahre. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG wurde der Planungshorizont um eine Periode auf fünf Jahre verlängert, da die ersten vier Jahre nur negative Planwerte aufwiesen. Zur Abzinsung der Cash Flows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC1) einer Gruppe von Vergleichsunternehmen unter Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, Marktrisikoprämie (multipliziert mit dem Beta-Faktor), Wachstumsabschlag in der ewigen Rente, Fremdkapitalkosten sowie Kapitalstruktur herangezogen. Die Prognose der Cash Flows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, gestützt auf interne Erfahrungswerte und externe Wirtschaftsdaten. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach Abzug der Veräußerungskosten erfolgt auf der Grundlage von Gutachten bzw. auf der Grundlage von bestmöglichen internen Schätzungen realistisch zu erwartender Verkaufspreise. 1 Weighted Average Cost of Capital. 86 Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Eine Zuschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird gemäß IAS 36 nicht vorgenommen. Impairment Test für übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten und beim Sachanlagevermögen wird zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 vorgenommen. Zur Durchführung des Impairment Tests wird der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert oder, soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Mittelzuflüsse zugerechnet werden können, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die kleinsten Einheiten definiert, die selbstständig Zahlungszuflüsse generieren. In der ALNO Gruppe sind dies die einzelnen Gesellschaften. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und seinem bzw. ihrem Nutzungswert. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher durchgeführte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. IAS 31.38 in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen werden gem. IAS 28.13 grundsätzlich nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2 grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den niedrigeren Nettoveräußerungserlösen. Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden gemäß IAS 2 zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlösen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle direkt dem Produktionsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. 87 Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Finanzielle und sonstige Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere die flüssigen Mittel, Wertpapiere sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte einzustufen, wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als "vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)" klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Vermindert sich die Wertminderung in den Folgeperioden, wird die Wertberichtigung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht. Die Wertpapiere sowie die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden als "Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale)" eingestuft. Nach dem erstmaligen Ansatz werden sie grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder bis eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten, da kein aktiver Markt existiert und die Zeitwerte aufgrund nicht vorliegender Unternehmensplanungen nicht zuverlässig ermittelt werden können. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, werden diese erfolgswirksam erfasst. Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert erfüllt, ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen worden sind. Die Ausbuchung erfolgt ebenfalls zum Erfüllungstag. Soweit die Übertragung der finanziellen Vermögenswerte weder dazu führt, dass die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen, noch zurückbehalten werden und die Verfügungsgewalt über die finanziellen Vermögenswerte auf den Erwerber übergegangen sind, werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgebucht. Die aus dieser Übertragung entstandenen oder verbleibenden Rechte und Verpflichtungen werden als Vermögenswert oder Schuld separat erfasst. Verbleibt hingegen die Verfügungsgewalt über die übertragenen finanziellen Vermögenswerte bei der ALNO Gruppe werden die veräußerten Vermögenswerte in Höhe des anhaltenden Engagements weiter ausgewiesen. Gleichzeitig wird eine damit verbundene Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden im Finanzergebnis erfasst. Die sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, flüssige Mittel zum Nominalwert angesetzt. 88 Rückstellungen für Pensionen Die ALNO Gruppe betreibt ein leistungsorientiertes Versorgungswerk (Defined Benefit Plan) für ehemalige Vorstände und leitende Angestellte im In- und Ausland. Das ALNO Versorgungswerk ist ein Leistungsplan nach IAS 19.27, der eine direkte Verpflichtung des Unternehmens enthält, an gegenwärtige und frühere Mitarbeiter vereinbarte Leistungen zu erbringen; versicherungsmathematische Risiken und Anlagerisiken werden im Wesentlichen vom Unternehmen getragen. Die Rückstellung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 ermittelt, soweit diese nicht durch ein vorhandenes Planvermögen abgedeckt ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, sämtliche im Geschäftsjahr entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Sonstige Rückstellungen Eine sonstige Rückstellung wird gemäß IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige — rechtliche und faktische — Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich ist, die zu einem zuverlässig schätzbaren Abfluss von Ressourcen führen kann. Aufwandsrückstellungen werden generell nicht gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich ist. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag gemäß IAS 37 angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen unter den Finanzaufwendungen erfasst. Finanzverbindlichkeiten Von der Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen, wird kein Gebrauch gemacht. Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten. Grundsätzlich werden alle Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities measured at cost) bilanziert, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung inklusive Transaktionskosten entsprechen. In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts der Gesellschafter ausgebuchten Finanzverbindlichkeiten wurden erfolgsneutral im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag erfasst. Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind mit dem geschuldeten, teilweise geschätzten Betrag passiviert und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten. Leasingzahlungen werden so in Zins- und Tilgungsanteil der Restschuld aufge- 89 teilt, dass über die Periode ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen oder eine sonstige Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die in 2012 aufgrund von Forderungsverzichten ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Im Jahr 2011 wurden aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgswirksam im Restrukturierungsergebnis ausgebucht. Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung der Konzernabschlüsse sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Bei der Annahme der Unternehmensfortführung beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Unternehmensplanung sowie den Eintritt und Umsetzung diverser Bedingungen. Bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts und des Anlagevermögens beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Cash Flow-Prognosen sowie auf die Abzinsungsfaktoren. Weitere Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen, indem Annahmen zum erwarteten Eintrittszeitpunkt und zur Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre getroffen werden. Weiterhin erfolgte die Ermittlung der zukünftigen Steuerentlastungen unter der Prämisse, dass in der Zukunft keine schädlichen Anteilseignerwechsel erfolgen, die zu einem Wegfall der Verlustvorträge nach §§ 8 Abs. 4 bzw. 8c KStG führen könnten. Außerdem werden Annahmen und Schätzungen bei der Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für das Anlagevermögen sowie bei der Festlegung der Parameter zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit getroffen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zeitspanne zwischen Lieferzeitpunkt und Garantielaufzeit sowie auf die zukünftigen Garantiebelastungen beziehen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen ebenfalls Schätzungen, die sich insbesondere auf den erwarteten zukünftigen Mittelzufluss beziehen. Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt werden. Für lange Laufzeiten war in 2012 eine starke Reduzierung der Anzahl hochwertiger Unternehmensanleihen zu beobachten. Zum 31. Dezember 2012 wurden daher die Kriterien für die Auswahl der einzubeziehenden hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen mit AA-Rating angepasst, um die Anzahl der einbezogenen Anleihen zu erhöhen und weiterhin verlässliche Schätzungen der Abzinsungsfaktoren vornehmen zu können. Für sehr lange Laufzeiten stehen keine hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen als Vergleichsmaßstab zur Verfügung. Die entsprechenden Abzinsungsfaktoren werden mittels Extrapolation der beobachtbaren Marktrenditen entlang der Zinsstrukturkurve bestimmt. Eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergab sich hieraus nicht. Die Auswirkung auf zukünftige Perioden ist voraussichtlich gering. Diesen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Konzernabschlusses beruhen. 90 Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen kommen. Wesentliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis der Geschäftstätigkeit Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass insbesondere die folgenden Faktoren wesentlich zur Entwicklung des Geschäfts und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe in den vergangenen drei Geschäftsjahren beigetragen haben und voraussichtlich auch weiterhin einen wesentlichen Einfluss haben werden: Konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und Europa Hauptabsatzmarkt der ALNO Gruppe ist Deutschland mit einem Anteil an den gesamten Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2012 von rund 71,4 %. Weitere wichtige Absatzmärkte in Europa sind insbesondere Österreich und Großbritannien sowie Frankreich, Schweiz und die Beneluxstaaten. Die Entwicklung des Küchenmöbelmarkts und die Nachfrageentwicklung wird erheblich von der konjunkturellen Lage beeinflusst, deren Entwicklung sich schwer prognostizieren lässt. Eine konjunkturelle Schwächephase erhöht damit erheblich das Risiko einer negativen Absatzentwicklung sowie des Preisdrucks aufgrund eines zunehmenden Wettbewerbs, während ein konjunktureller Aufschwung auch einen positiven Stimulus auf den Küchenmöbelmarkt haben sollte. Wettbewerbsintensität auf der Anbieterseite und starke Stellung der Einkaufsverbände auf der Nachfrageseite Die ALNO Gruppe ist in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld tätig. Der Absatzmarkt zeichnet sich aufgrund einer Vielzahl von Wettbewerbern durch einen intensiven Preiswettbewerb aus, was regelmäßig mit einem Verfall von auf dem Markt durchsetzbaren Preisen einhergeht. Hinzu kommt die starke Stellung der Einkaufsverbände in Deutschland, in der eine Vielzahl der nationalen Kunden der ALNO Gruppe organisiert sind. Wichtige Vertragsbestimmungen, insbesondere die Verkaufspreise der jeweiligen Produkte, werden von den verschiedenen Einkaufsverbänden für die Dauer eines Jahres in den Rahmenverträgen für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen zentral ausverhandelt. Eine Intensivierung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Der Wegfall von Wettbewerbern oder eine anderweitige Verringerung der Wettbewerbsintensität könnte hingegen positive Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag der ALNO Gruppe haben. Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt Die Einkaufspreise einer Vielzahl der von der ALNO Gruppe verwendeten Materialien sind von der Entwicklung der Rohstoffpreise, insbesondere für Holzwerkstoffe, Glas und Metall, abhängig. Ein Anstieg dieser Rohstoffpreise könnte damit zu einem Anstieg der Einkaufspreise dieser Komponenten oder Materialien führen. Diese Kostensteigerungen könnten sich negativ auf die Margen der ALNO Gruppe auswirken, da ein höherer Materialaufwand aufgrund der Rahmenverträge mit den Einkaufsverbänden im erheblichen Umfang gar nicht oder nur mit Verzögerung an die Kunden weitergereicht werden kann. Eine Reduzierung der Rohstoffpreise könnte hingegen die Einkaufspreise von Komponenten reduzieren, was positive Auswirkungen auf die Margen der ALNO Gruppe haben könnte. Wechselkursschwankungen Die ALNO Gruppe betreibt einen Teil ihrer Geschäfte in den Währungen Schweizer Franken, Britisches Pfund, AED und US Dollar. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von ihren Auslandsgesellschaften mit einem Sitz außerhalb des Euroraums Umsatzerlöse in Fremdwährungen in Höhe von EUR 31,9 Mio. ausgewiesen, was 7,1 % der Konzernumsatzerlöse entspricht. Die ALNO Gruppe sichert sich gegenüber Währungsschwankungen derzeit nicht ab. Wechselkursschwankungen können sich je nach Verlauf entweder nachteilig oder vorteilhaft auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe auswirken. Durch die geplante Expansion in ausländische Märkte, z.B. in den USA, 91 Dubai oder China, könnte der Anteil der Umsatzerlöse in Fremdwährungen zukünftig nicht unerheblich steigen. Dies könnte die Wechselkursabhängigkeit zukünftig weiter erhöhen. Saisonalität Der Umsatz, das Geschäftsergebnis und der Finanzierungsbedarf von ALNO Gruppe wird von saisonalen Schwankungen beeinflusst. Die größte Nachfrage nach den Produkten der ALNO Gruppe lag in der Vergangenheit – und entsprechend dem nach Beobachtung der Gesellschaft in der Küchenmöbelbranche typischen Kaufverhalten der Verbraucher – in den Monaten September bis November eines Kalenderjahres. Entsprechend dieser Saisonalität werden auch die meisten Produkte innerhalb dieses Zeitraums produziert und ausgeliefert und infolgedessen ein signifikanter Umsatzanteil innerhalb dieses Dreimonatszeitraums realisiert. In den Monaten Juli und August ist der Umsatzanteil hingegen regelmäßig geringer. Umsatzschwankungen haben regelmäßig auch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALNO Gruppe. Finanzierungsaufwand Das Geschäftmodell der ALNO Gruppe ist kapitalintensiv und die ALNO Gruppe wird auch zukünftig einen erheblichen Fremdfinanzierungsbedarf haben. Im Falle eines Anstiegs des Zinsniveaus oder eines Anstiegs des Finanzierungsvolumens können sich die Finanzierungskosten der ALNO Gruppe weiter erhöhen. 92 Ertragslage Überblick Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen der ALNO Gruppe, wie sie den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 Umsatzerlöse .......................................................................... Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen .................. Sonstige betriebliche Erträge ....................................................... Gesamtleistung ....................................................................... Materialaufwand ........................................................................ Personalaufwand........................................................................ Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................ Restrukturierungsertrag (-aufwand) (+ = Aufwand / - = Ertrag)* EBITDA**................................................................................ Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ...................................................................................... Betriebliches Ergebnis (EBIT)*** ........................................... Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ................................... Finanzerträge ............................................................................ Finanzaufwendungen ................................................................ Finanzergebnis........................................................................ Ergebnis vor Ertragsteuern ..................................................... Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag)..................................... Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis ............. davon nicht beherrschende Anteile ............................................... davon Anteil Aktionäre der ALNO AG ............................................ Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) .................... 2012 TEUR 467.297 -1.993 7.062 472.366 271.907 97.900 92.611 TEUR 452.810 882 6.270 459.962 286.398 98.529 94.169 TEUR 446.258 396 9.798 456.452 257.948 97.204 84.376 8.962 986 - -24.338 5.204 - 2.965 13.959 2.768 12.104 -11.118 93 10.382 11.535 -1.060 -12.178 906 -13.084 -0,78 15.902 -10.698 -3.351 72 11.239 -14.518 -25.216 345 -25.561 -1,04 15.850 877 -276 9.004 10.822 -2.094 -1.217 203 -1.420 0 -1.420 -0,05 * Im IFRS Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag). ** EBITDA: Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBITDA als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes. *** EBIT (betriebliches Ergebnis) ist dabei definiert als der Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen). Die ALNO Gruppe verwendet die Größe EBIT als Messgröße im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsätze und Ergebnisse der ALNO Gruppe waren innerhalb des Berichtszeitraums wesentlich durch Restrukturierungsmaßnahmen geprägt. Vergleich der Ertragslage für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 Verglichen wird die Ertragslage der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 auf Basis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. 93 Umsatzerlöse Die nachstehende Übersicht stellt die Entwicklung der nach Regionen aufgegliederten Umsatzerlöse der ALNO Gruppe (Deutschland, übriges Europa und übriges Ausland) für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 TEUR Gesamtumsätze nach Regionen - Deutschland ............................................................................................ 334.620 - Übriges Europa........................................................................................ 108.089 - Übriges Ausland....................................................................................... 24.588 Gesamt................................................................................................ 467.297 2012 TEUR TEUR 326.397 105.456 20.957 452.810 318.458 107.306 20.494 446.258 Die Umsatzerlöse der ALNO Gruppe in Deutschland reduzierten sich von EUR 334,6 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 8,2 Mio. (2,5 %) auf EUR 326,4 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen eine verfehlte Preispolitik. Ferner führte die parallele Produktion des neuen und alten Wellmann-Sortiments am Standort Enger zu Umsatzrückgängen. Im Geschäftsjahr 2012 sanken die Inlandsumsätze um EUR 7,9 Mio. (2,4 %) auf EUR 318,5 Mio. Vor dem Hintergrund der Steigerung der Ertragsqualität wurde bewusst auf margenschwache Umsätze verzichtet, was zu einem Rückgang der Absatzmenge führte. Die in 2012 umgesetzte Preiserhöhung, insbesondere bei ALNO und WELLMANN, führte zu einer unterjährigen Verbesserung der Nettostückerlöse und in Folge dessen zu einem gestiegenen Rohertrag. Die Umsatzerlöse im übrigen Europa reduzierten sich von EUR 108,1 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,6 Mio. (2,4 %) auf EUR 105,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Maßgeblich ursächlich für diesen Rückgang waren die Auswirkungen der anhaltenden Immobilienkrise, insbesondere in Südeuropa sowie die im Zuge des Restrukturierungsprogramms planmäßig erfolgte Liquidation von fünf Auslandstochtergesellschaften und deren Umbau zu Vertriebseinheiten. Im Geschäftsjahr 2012 stiegen die Umsatzerlöse im übrigen Europa leicht um EUR 1,9 Mio. (1,8 %) auf EUR 107,3 Mio., was vor allem auf die Märkte in Frankreich und Großbritannien zurückzuführen war. Im Geschäftsjahr 2011 sank der Umsatz im übrigen Ausland von EUR 24,6 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 3,6 Mio. (14,6 %) auf EUR 21,0 Mio., was vor allem auf den anhaltenden Nachwirkungen der weltweiten Immobilienkrise beruhte. Im Geschäftsjahr 2012 sank der Umsatz im übrigen Ausland leicht von EUR 21,0 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 0,5 Mio. (2,2 %) auf EUR 20,5 Mio. Die Exportquote betrug im Geschäftsjahr 2010 28,4 % und reduzierte sich aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Geschäftsjahr 2011 auf 27,9 %. Im Geschäftsjahr 2012 stieg die Exportquote aufgrund des höheren Umsatzes im übrigen Europa leicht auf 28,6 %. Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern Die nachstehende Übersicht stellt die Außenumsätze der ALNO Gruppe nach Geschäftsfelder für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar. Außenumsätze nach Segmenten - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... 94 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 98.331 130.067 117.966 90.415 130.105 112.009 92.266 123.800 109.106 - pino ....................................................................................... - Auslandstochtergesellschaften (ATG).......................................... Summe.................................................................................... 93.252 27.681 467.297 95.183 25.098 452.810 89.236 31.850 446.258 Die Außenumsätze in dem Segment ALNO sanken von 2010 bis 2011 um EUR 7,9 Mio. (8,1 %) auf EUR 90,4 Mio., was neben dem schwachen Exportgeschäft auf die Sortimentsbereinigung und Neupositionierung innerhalb der ALNO Gruppe, wovon die Marke ALNO am meisten betroffen war, zurückzuführen war. Darüber hinaus trug hierzu auch der bewusste Verzicht auf margenschwache Umsätze sowie eine verfehlte Preispolitik aus 2010 bei. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Außenumsätze der ALNO AG im Geschäftsjahr 2012 um EUR 1,9 Mio. (2,1 %) auf EUR 92,3 Mio. gestiegen. Wesentlicher Grund für den Anstieg ist die unterjährige Preiserhöhung, die trotz niedrigerer Schrankstückzahlen zu höheren Umsätzen führte. Die Außenumsätze im Segment Wellmann blieben im Geschäftsjahr 2011 nahezu unverändert auf Vorjahresniveau. Die Außenumsätze im Segment Wellmann sanken von EUR 130,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 6,3 Mio. (4,8 %) auf EUR 123,8 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Hier machte sich die unterjährige Preiserhöhung negativ bemerkbar. Wellmann konnte hiermit die niedrigeren Schrankstückzahlen nicht kompensieren. Die Außenumsätze des Segments Impuls sanken im Geschäftsjahr 2011 von EUR 118,0 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 6,0 Mio. (5,1 %) auf EUR 112,0 Mio. Im Geschäftsjahr 2012 sanken die Außenumsätze des Segments Impuls weiter um EUR 2,9 Mio. (2,6 %) auf EUR 109,1 Mio., hier machte sich die unterjährige Preiserhöhung ebenfalls negativ bemerkbar. Impuls konnte hiermit die niedrigeren Schrankstückzahlen nicht kompensieren. Die Außenumsätze des Segments pino stiegen im Geschäftsjahr 2011 von EUR 93,3 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 1,9 Mio. (2,0 %) auf EUR 95,2 Mio. Die Außenumsätze des Segments pino sanken im Geschäftsjahr 2012 von EUR 95,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 5,9 Mio. (6,2 %) auf EUR 89,2 Mio. vor allem durch den Verzicht auf margenschwache Umsätze. Die Außenumsätze im Segment Auslandstochtergesellschaften ("ATG") sanken im Geschäftsjahr 2011 von EUR 27,7 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,6 Mio. (9,4 %) auf EUR 25,1 Mio., vor allem aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Immobilienkrise, die insbesondere das Objektgeschäft der Auslandsgesellschaften in Großbritannien und Südeuropa stark getroffen hat. Im Geschäftsjahr 2012 stiegen die Außenumsätze im Segment ATG um EUR 6,8 Mio. (27,1 %) auf EUR 31,9 Mio., vor allem aufgrund der positiven Entwicklung der Auslandstochtergesellschaft in Großbritannien. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Der ALNO Konzern bilanziert nach dem Gesamtkostenverfahren, somit stellen die Veränderungen des Brutto-Bestandes der fertigen und unfertigen Erzeugnisse Bestandsveränderungen dar. Aktivierte Eigenleistungen umfassen vor allem Eigenleistungen im Rahmen eines ERP-Projektes. Die Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich von EUR -2,0 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,9 Mio. auf EUR 0,9 Mio. im Geschäftsjahr 2011 vor allem aufgrund der Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse. Im Geschäftsjahr 2012 verringerten sich die Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen von EUR 0,9 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 0,5 Mio. (55,6 %) auf EUR 0,4 Mio., wiederum vor allem aufgrund der Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse. Sonstige betriebliche Erträge Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträge in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: 95 Geschäftsjahr zum 31. Dezember Erträge aus Anlagenabgängen ..................................................... Periodenfremde Erträge .............................................................. Erträge aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen ...................... Erträge aus Leistungen von Versicherungen................................... Miet- und Pachterträge ............................................................... Währungskursgewinne................................................................ Übrige Erträge ........................................................................... Gesamt.................................................................................... 2010 2011 2012 TEUR 399 2.460 792 82 577 478 2.274 7.062 TEUR 31 2.089 158 112 580 312 2.988 6.270 TEUR 108 4.360 1.325 303 511 141 3.050 9.798 Im Geschäftsjahr 2011 verminderten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr von EUR 7,1 Mio. um EUR 0,8 Mio. (11,3 %) auf EUR 6,3 Mio. Dieser Rückgang resultierte überwiegend aus geringeren Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen, geringeren Erträgen aus Anlagenabgängen sowie geringeren periodenfremden Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2012 stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 6,3 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 3,5 Mio. (55,6 %) auf EUR 9,8 Mio. Dieser Anstieg resultierte überwiegend aus höheren periodenfremden Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberechtigungen. Materialaufwand Der Materialaufwand resultiert aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (insbesondere Spanplatten, beschichtete Platten, Leim- und Kantenmaterial, Lacke und Oberflächenmaterial sowie Metall- und Kunststoffbeschläge) und Aufwendungen für bezogene Leistungen (insbesondere Energiekosten in der Produktion). Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Materialaufwands in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe........................... Aufwendungen für bezogene Leistungen ....................................... Gesamt.................................................................................... TEUR 267.485 4.422 271.907 TEUR 281.197 5.201 286.398 2012 TEUR 253.414 4.534 257.948 Der Materialaufwand stieg trotz geringerer Umsatzerlöse von EUR 271,9 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 14,5 Mio. (5,3 %) auf EUR 286,4 Mio. im Geschäftsjahr 2011 an. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus einem gestiegenen Absatz höherwertiger Programme (vor allem Glas) sowie aufgrund von Preiserhöhungen auf der Lieferantenseite. Die Materialaufwandsquote (Verhältnis von Materialaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) lag mit 63,1 % im Geschäftsjahr 2011 deutlich über dem Vorjahresniveau von 58,4 %. Im Geschäftsjahr 2012 reduzierte sich der Materialaufwand signifikant von EUR 286,4 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 28,5 Mio. (10,0 %) auf EUR 257,9 Mio. aufgrund des geringeren Absatzes sowie aufgrund von Preisreduzierungen auf der Lieferantenseite. Die Materialaufwandsquote (Verhältnis von Materialaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und ak- 96 tivierten Eigenleistungen) lag im Geschäftsjahr 2012 bei 57,8 % und damit deutlich unter dem Vorjahresniveau von 63,1 %. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Sozialabgaben und betrieblicher Altersversorgung. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Personalaufwands in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 TEUR Löhne und Gehälter .................................................................... Sozialabgaben ........................................................................... Altersversorgung........................................................................ Gesamt.................................................................................... TEUR 81.270 16.384 246 97.900 81.861 16.295 373 98.529 2012 TEUR 80.660 16.448 96 97.204 Der Personalaufwand stieg von EUR 97,9 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 0,6 Mio. (0,6 %) auf EUR 98,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011, obwohl sich die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter von 1.840 auf 1.806 rückläufig entwickelte. Der Anstieg des Personalaufwandes resultierte vornehmlich aus Abfindungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen und Neueinstellungen auf der oberen Management-Ebene. Die Personalaufwandsquote (Verhältnis von Personalaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) erhöhte sich aufgrund der gesunkenen Umsatzerlöse von 21,0 % im Geschäftsjahr 2010 auf 21,7 % im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 sank der Personalaufwand um EUR 1,3 Mio. (1,3 %) auf EUR 97,2 Mio., obwohl die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter von 1.806 auf 1.856 gestiegen ist. Ursächlich für diesen Rückgang war insbesondere die im Vorjahr hohe Zuführung zur Rückstellung für Abfindungen. Die Personalaufwandsquote (Verhältnis von Personalaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) blieb mit 21,8 % nahezu unverändert auf dem Vorjahresniveau von 21,7 %, da auch die Umsatzerlöse in 2012 gesunken sind. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der wesentlichen Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 Vertriebsaufwendungen .............................................................. Verwaltungsaufwendungen.......................................................... Mieten und Leasing .................................................................... Instandhaltung .......................................................................... TEUR 47.264 25.070 7.307 7.095 TEUR 50.453 25.245 7.665 6.882 TEUR 44.814 24.256 5.031 6.255 Sonstige Aufwendungen* ............................................................ Gesamt.................................................................................... 5.875 92.611 3.924 94.169 4.020 84.376 * Sonstige Aufwendungen setzen sich gemäß den Angaben im Konzernanhang zu den jeweiligen Konzernabschlüssen aus periodenfremden Aufwendungen, Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungsausfälle, Sonstigen Steuern, Verlusten aus Anlagenabgängen und übrigen Aufwendungen zusammen. 97 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von EUR 92,6 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 1,6 Mio. (1,7 %) auf EUR 94,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen trotz geringerer Umsatzerlöse aus einem Anstieg der Vertriebsaufwendungen aufgrund gestiegener Transportkosten sowie höherer Vertriebsprovisionen aus dem gestiegenen Objektgeschäft von ALNO UK. Im Geschäftsjahr 2012 sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich von EUR 94,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 9,8 Mio. (10,4 %) auf EUR 84,4 Mio. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus gesunkenen Vertriebsprovisionen aufgrund des geringeren Umsatzvolumens sowie aus geringeren Aufwendungen für Leiharbeiter und Werbekosten. Restrukturierungsergebnis Bedingt durch die unbefriedigende Ertragslage der ALNO Gruppe wurde mit der Restrukturierung der Inlandsgesellschaften im Jahr 2007 sowie der Auslandsgesellschaften Ende 2008 begonnen. Am 15. Januar 2010 hatte der Aufsichtsrat der ALNO AG einem umfassenden Restrukturierungskonzept zugestimmt. Wesentliches Ziel dieses Programms war es, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der ALNO Gruppe nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt der damit verbundenen ganzheitlichen Strukturveränderungen steht die Einführung von effizienten Verwaltungsprozessen und Fertigungsstrukturen im gesamten Konzern. Das Restrukturierungsergebnis im Geschäftsjahr 2010 resultierte in einem Restrukturierungsaufwand in Höhe von EUR -9,0 Mio. Die hierin enthaltenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2010 betrugen EUR 4,6 Mio. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um Beratungsaufwand sowie die Zuführung zur Rückstellung für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf. Die Personalaufwendungen betrugen EUR 4,6 Mio. und stellten Abfindungen dar. Den zuvor genannten Aufwendungen standen betriebliche Erträge in Höhe von EUR 0,3 Mio. gegenüber, die aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für die Beschäftigungs- und Qualifzierungsgesellschaft am Standort Enger resultierten. Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein positives Restrukturierungsergebnis in Höhe von EUR 24,3 Mio. erzielt. Die hierin enthaltenen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 27,1 Mio. resultierten im Wesentlichen aus einer Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 25,0 Mio. aufgrund eines Forderungsverzichts seitens der Comco Holding AG, die diese Forderungen übernommen hatte. Darüber hinaus sind darin Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf enthalten. Dem gegenüber stehen sonstige betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 2,7 Mio. aufgrund von Beratungskosten sowie unwesentliche Personalaufwendungen aufgrund von Abfindungen. Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein negatives Restrukturierungsergebnis in Höhe von EUR 3,0 Mio. erzielt. Die hierin enthaltenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 0,5 Mio. betreffen Beratungskosten. Die Personalaufwendungen in Höhe von EUR 2,4 Mio. stellen Abfindungen für den geplanten Personalabbau am Standort Enger dar. Im Vorjahr betrafen die sonstigen betrieblichen Erträge vor allem die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Forderungsverzichts in Höhe von TEUR 25.000. Zuschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen Unter den Positionen Zuschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden Zuschreibungen, planmäßige Abschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen erfasst. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Zuschreibungen und Abschreibungen in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 98 2012 Zuschreibungen auf Sachanlagen Gesamt Zuschreibungen Immaterielle Vermögenswerte ..................................................... Sachanlagen.............................................................................. Planmäßige Abschreibungen ................................................... Außerplanmäßige Abschreibungen.......................................... Gesamt Abschreibungen.......................................................... TEUR - TEUR - TEUR 2.768 2.768 955 8.824 9.779 2.325 12.104 967 10.632 11.599 4.303 15.902 860 11.611 12.471 3.379 15.850 Im Jahr 2009 wurden im Zuge des Impairment Tests nach IAS 36 auf Basis eines Immobiliengutachtens Grundstücke und Gebäude am Standort Pfullendorf auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet. Dabei wurde teilweise unterstellt, dass Gebäude nicht mehr für die Produktion genutzt werden. Aufgrund der geänderten Unternehmensstrategie erfolgte auf Basis eines neuen Immobiliengutachtens eine teilweise Zuschreibung zu den Grundstücken und Gebäuden in Höhe von EUR 2,5 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Darüber hinaus fielen Zuschreibungen von EUR 0,3 Mio. bei einer Auslandstochtergesellschaft an. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen stiegen von EUR 12,1 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 3,8 Mio. (31,4 %) auf EUR 15,9 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Ursächlich hierfür waren einerseits um EUR 1,4 Mio. gestiegene planmäßige Abschreibungen auf Standgestaltung und Montage von Musterküchen, andererseits um EUR 2,0 Mio. höhere außerplanmäßige Abschreibungen, die aufgrund der Impairment Tests nach IAS 36 vorgenommen werden mussten. Im Geschäftsjahr 2012 blieben die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen mit EUR 15,9 Mio. nahezu unverändert auf Vorjahresniveau. Die planmäßigen Abschreibungen stiegen von EUR 11,6 Mio. auf EUR 12,5 Mio., wohingegen die außerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 4,3 Mio. auf EUR 3,4 Mio. zurückgingen. EBITDA und EBIT Die Gesellschaft verwendet die Kennzahlen EBITDA und EBIT als Messgrößen im Rahmen des Geschäftsbetriebs und ist der Auffassung, dass diese Kennzahlen als Messgrößen von Investoren herangezogen werden könnten. "EBITDA" (Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and Amortization) versteht die Gesellschaft als EBIT vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen und Zuschreibungen auf Sachanlagen. Das "EBIT" (Earnings before Interest and Taxes) versteht die Gesellschaft in diesem Zusammenhang als Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen, Finanzerträge und Finanzaufwendungen), welches im Konzernabschluss als "betriebliches Ergebnis" ausgewiesen wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des EBITDA und EBIT in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 EBITDA ..................................................................................... EBITDA-Marge (in % der Umsatzerlöse)........................................ EBIT ......................................................................................... EBIT-Marge (in % der Umsatzerlöse)............................................ 99 TEUR 986 0,2 % -11.118 -2,4 % TEUR 5.204 1,1 % -10.698 -2,4 % 2012 TEUR 13.959 3,1 % 877 0,2 % Finanzergebnis Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Finanzergebnisses in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen ................................... Finanzerträge ............................................................................ Finanzaufwendungen ................................................................ Gesamt.................................................................................... TEUR 93 10.382 11.535 -1.060 TEUR -3.351 72 11.239 -14.518 2012 TEUR -276 9.004 10.822 -2.094 Das Finanzergebnis verschlechterte sich deutlich von EUR -1,1 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 13,4 Mio. auf EUR -14,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Dabei reduzierten sich die Finanzerträge von EUR 10,4 Mio. signifikant auf EUR 0,1 Mio. Ursache war die im Vorjahr erfolgte erfolgswirksame Erfassung des Darlehensverzichts aus einer Sanierungsvereinbarung in Höhe von EUR 10,0 Mio. Die Finanzaufwendungen sanken leicht von EUR 11,5 Mio. im Geschäftsjahr 2010 auf EUR 11,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Unter den Finanzaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien sowie von Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 10,2 Mio. (Vorjahr: EUR 9,8 Mio.) ausgewiesen. Des Weiteren sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten. Im Vorjahr waren in den Finanzaufwendungen außerdem Kosten in Höhe von EUR 0,4 Mio. aus der geplanten, aber letztendlich abgesagten Kapitalerhöhung sowie Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von EUR 0,1 Mio. enthalten. Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich von EUR -14,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 12,4 Mio. (85,6 %) auf EUR -2,1 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Dabei stiegen die Finanzerträge signifikant von EUR 0,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 auf EUR 9,0 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Ursache war die erfolgswirksame Erfassung des "Darlehensverzichts Banken" in Höhe von EUR 10,7 Mio. gemäß der Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012 (siehe "Geschäftstätigkeit – Wesentliche Verträge – Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012"). Dem wirkte entgegen die Bewertung des damit in Zusammenhang stehenden Besserungsscheins in Höhe von EUR -1,8 Mio. Die Finanzaufwendungen sanken leicht von EUR 11,2 Mio. im Geschäftsjahr 2011 auf EUR 10,8 Mio. im Geschäftsjahr 2012. Der um EUR 3,1 Mio. reduzierte Aufwand aus at Equity bewerteten Anteilen betrifft ausschließlich die bis zum 31. Dezember 2012 als assoziiertes Unternehmen geführte ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE. Ertragsteuern Die nachstehende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Steueraufwands in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 im Überblick: Tatsächlicher Ertragsteueraufwand ............................................... Latente Steuern ......................................................................... Gesamt.................................................................................... 100 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR 246 660 906 TEUR 199 4 203 TEUR 49 296 345 Der Ertragsteueraufwand betrug im Geschäftsjahr 2010 EUR 0,9 Mio., im Geschäftsjahr 2011 EUR 0,3 Mio. und im Geschäftsjahr 2012 EUR 0,2 Mio. Der Steueraufwand umfasst latente Steuern sowie Ertragsteueraufwand aus gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag. Der effektive Ertragsteuersatz der ALNO Gruppe betrug in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2010, 2011 und 2012 28 % und ergibt sich bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer sowie einer gewichteten Gewerbeertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern. Die latenten Steuern der inländischen Gesellschaften werden deshalb unter Verwendung der zukünftigen Ertragsteuerbelastungen von 28 % gerechnet. Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Inland, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, betrugen zum 31. Dezember 2012 EUR 142,8 Mio. (Vorjahr: EUR 147,9 Mio.) und die nicht berücksichtigten inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betrugen zum 31. Dezember 2012 EUR 181,1 Mio. (Vorjahr: EUR 191,7 Mio.). 101 Vermögenslage Überblick Die nachstehende Übersicht zeigt die Konzernbilanzen der ALNO Gruppe aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012, sofern nicht anders angegeben. Aktiva Immaterielle Vermögenswerte ..................................................... Sachanlagen.............................................................................. Finanzanlagen ........................................................................... At Equity bewertete Anteile ......................................................... Finanzforderungen ..................................................................... Aktive latente Steuern ................................................................ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................ Sonstige Vermögenswerte........................................................... Langfristige Vermögenswerte ................................................. Vorräte ..................................................................................... Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................ Sonstige Vermögenswerte........................................................... Ertragsteuererstattungsansprüche................................................ Flüssige Mittel............................................................................ Kurzfristige Vermögenswerte ................................................. Summe Aktiva ......................................................................... Passiva Gezeichnetes Kapital ................................................................ Kapitalrücklage .......................................................................... Gesetzliche Rücklage ................................................................ Kumuliertes Konzernergebnis ...................................................... Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG.......................... Nicht beherrschende Anteile ................................................... Eigenkapital ............................................................................ Rückstellungen für Pensionen ...................................................... Passive latente Steuern .............................................................. Sonstige Rückstellungen ............................................................. Sonstige Finanzverbindlichkeiten.................................................. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand .......................... Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten....................................................... Langfristige Schulden ............................................................. Sonstige Rückstellungen ............................................................. Gesellschafterdarlehen................................................................ Sonstige Finanzverbindlichkeiten.................................................. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten....................................................... Übrige sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern Kurzfristige Schulden .............................................................. Summe Passiva ....................................................................... 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 5.088 72.278 3.431 2.181 2.665 0 636 319 86.598 28.181 32.360 7.511 7 3.041 71.100 157.698 5.989 73.490 3.168 871 1.319 0 1.283 335 86.455 25.915 40.056 4.953 48 2.243 73.215 159.670 8.685 75.668 2.595 0 1.057 408 563 237 89.213 24.452 44.773 4.395 17 5.402 79.039 168.252 45.231 42.437 -157.390 -69.722 16.973 257 3.773 13.057 781 67.847 45.916 -187.107 -73.344 17.999 350 3.192 10.482 756 70.095 3.258 462 -81.507 -7.692 230 -7.462 20.284 201 2.298 4.027 730 82 34.923 7.712 365 73.130 60 32.839 5.627 365 99.082 34 27.574 5.505 365 14.919 101.688 9.408 194 192.497 157.698 86.824 8.269 8 200.175 159.670 118.190 8.770 391 148.140 168.252 Zur Darstellung der Bilanzstruktur wurden die Vermögens- und Schuldposten entsprechend ihrer Fälligkeiten gegliedert. Vermögenswerte und Schulden, die - vom Bilanzstichtag an gerechnet innerhalb eines Jahres fällig waren, wurden als kurzfristig angesehen. Die Pensionsrückstellungen wurden in vollem Umfang als langfristige Schulden behandelt. 102 Vergleich der Bilanzwerte zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 Verglichen wird die Vermögenslage der ALNO Gruppe zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 auf Basis der Konzernbilanzen aus den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012. Bilanzsumme Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 157,7 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 2,0 Mio. (1,3 %) auf EUR 159,7 Mio. zum 31. Dezember 2011 und erhöhte sich erneut um EUR 8,6 Mio. (5,4 %) auf EUR 168,3 Mio. zum 31. Dezember 2012. Aktiva Langfristige Vermögenswerte Die langfristigen Vermögenswerte umfassen insbesondere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie weitere langfristige Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte umfassen vor allem gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte und geleistete Anzahlungen. Zum 31. Dezember 2011 erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte von EUR 5,1 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 0,9 Mio. (17,6 %) auf EUR 6,0 Mio. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen für eine ERP-Software zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2012 erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte von EUR 6,0 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 2,7 Mio. (45,0 %) auf EUR 8,7 Mio. Ursache für diesen Anstieg waren vor allem die im Zusammenhang mit den Unternehmenserwerben von Built-In und der Logismo Gruppe entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte. Sachanlagen Die Sachanlagen umfassen vor allem Grundstücke und Bauten sowie technische Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie geleistete Anzahlungen. Zum 31. Dezember 2011 erhöhten sich die Sachanlagen von EUR 72,3 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 1,2 Mio. (1,7 %) auf EUR 73,5 Mio. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf Zugänge im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2012 erhöhten sich die Sachanlagen von EUR 73,5 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 2,2 Mio. (3,0 %) auf EUR 75,7 Mio. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Zuschreibungen bei den Sachanlagen zurückzuführen. Weitere langfristige Vermögenswerte Die Finanzanlagen reduzierten sich geringfügig von EUR 3,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 0,2 Mio. auf EUR 3,2 Mio. zum 31. Dezember 2011. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus einer Veränderung der langfristigen Wertpapiere zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit. Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die Finanzanlagen vor allem aus dem Verkauf von Wertpapieren zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit von EUR 3,2 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 0,6 Mio. (18,1 %) auf EUR 2,6 Mio. Aufgrund des Verkaufs von 50 % der Anteile an ALNO Middle East im Jahr 2008 wurde diese Gesellschaft zum 30. Juni 2008 entkonsolidiert und ab diesem Zeitpunkt at Equity bilanziert. Hieraus 103 resultierten at Equity bewertete Anteile in Höhe von EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember 2010, die sich aufgrund des anteiligen Verlusts zum 31. Dezember 2011 auf EUR 0,9 Mio. erheblich verringerten. Zum 31. Dezember 2012 wird ALNO Middle East, Dubai, VAE durch den zusätzlichen Erwerb von 35 % der Anteile wieder vollkonsolidiert, daher betragen die at Equity bewerteten Anteile zu diesem Stichtag EUR 0 Mio. Die langfristigen Finanzforderungen beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf EUR 2,6 Mio. und umfassten ein Darlehen an ALNO Middle East sowie eine Sicherheitsleistung eines ITDienstleisters. Der Rückgang in Höhe von EUR 1,3 Mio. auf EUR 1,3 Mio. zum 31. Dezember 2011 resultierte im Wesentlichen aus einer Umwandlung dieses Darlehens in eine Kapitaleinlage. Dazu kam noch ein zweckgebundenes Bankguthaben für zukünftige Investitionen. Zum 31. Dezember 2012 sind die langfristigen Finanzforderungen um EUR 0,2 Mio. leicht auf EUR 1,1 Mio. zurückgegangen. Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen überwiegend Forderungen aus dem Verkauf von Musterküchen. Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus Altersteilzeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Kurzfristige Vermögenswerte Die kurzfristigen Vermögenswerte umfassen insbesondere Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte sowie flüssige Mittel. Vorräte Die Vorräte bestehen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen, Waren sowie geleisteten Anzahlungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen insbesondere Spanplatten, beschichtete Platten, Leim- und Kantenmaterial, Lacke und Oberflächenmaterial, sowie Metall- und Kunststoffbeschläge. Bei den Fertigerzeugnissen handelt es sich um fertig produzierte, aber noch nicht verkaufte, Küchenmöbel. Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die Vorräte im Vergleich zum 31. Dezember 2010 um um EUR 2,3 Mio. (8,2 %) von EUR 28,2 Mio. auf EUR 25,9 Mio., überwiegend verursacht aufgrund des Auslaufens der Übergangsphase für die Serienproduktion des neuen Wellmann-Sortiments, in der sowohl die Küchen des alten als auch des neuen Modells gefertigt wurden. Zum 31. Dezember 2012 konnten die Vorräte von EUR 25,9 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 1,4 Mio. (5,4 %) auf EUR 24,5 Mio. zurückgefahren werden, was neben den geringeren Absatzstückzahlen auch auf ein verbessertes Bestandsmanagement zurückzuführen ist. Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2011 trotz des Umsatzrückgangs von EUR 32,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 7,7 Mio. (23,8 %) auf EUR 40,1 Mio. aufgrund geringerer Auslastung des Factoringvolumens bei nahezu gleich bleibender Bruttoforderungen. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2012 von EUR 40,1 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 4,7 Mio. (11,7 %) auf EUR 44,8 Mio., was auf die erfolgten Erstkonsolidierungen sowie auf eine geringere Auslastung des Factoringvolumens bei nahezu gleichbleibenden Bruttoforderungen bei Impuls, pino und Wellmann zurückzuführen ist. 104 Kurzfristige sonstige Vermögenswerte Bei den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegen Mitarbeiter, aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie um Umsatzsteuererstattungsansprüche. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 7,5 Mio. zum 31. Dezember 2010 reduzierten sich um EUR 2,5 Mio. (33,3 %) auf EUR 5,0 Mio. zum 31. Dezember 2011 maßgeblich aufgrund von beglichenen Umsatzsteuererstattungsansprüchen bzw. der erfolgsneutralen Verrechnung der Transaktionskosten in Eigenkapital im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung in 2011. Zum 31. Dezember 2012 sanken die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte vor allem aufgrund niedrigerer Umsatzsteuererstattungsansprüche von EUR 5,0 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 0,6 Mio. (12,0 %) auf EUR 4,4 Mio. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Diese liquiden Mittel werden grundsätzlich bei verschiedenen Großbanken angelegt. Ein Teil dieser flüssigen Mittel sind als Sicherheiten bei Banken hinterlegt und daher nicht frei verfügbar. Die flüssigen Mittel reduzierten sich von EUR 3,0 Mio zum 31. Dezember 2010 um EUR 0,8 Mio. (26,7 %) auf EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember 2011. Zum 31. Dezember 2012 stiegen die flüssigen Mittel deutlich um EUR 3,2 Mio. (145,5 %) auf EUR 5,4 Mio. Passiva Eigenkapital Zum 31. Dezember 2011 erhöhte sich das negative Konzern-Eigenkapital von EUR -69,7 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 3,6 Mio. (5,2 %) auf EUR -73,3 Mio., was im Wesentlichen auf gegenläufige Effekte - zum einen auf das Konzern-Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR -25,6 Mio. und die erfolgsneutrale Verrechnung von Transaktionskosten im Eigenkapital mit EUR 3,0 Mio. sowie zum anderen auf die Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 26,1 Mio. im 1. Quartal 2011 - zurückzuführen ist. Zum 31. Dezember 2012 verbesserte sich das Konzern-Eigenkapital um EUR 65,8 Mio. (89,8 %) auf EUR -7,5 Mio. Hierbei wirkte sich neben dem KonzernPeriodenergebnis im Geschäftsjahr 2012 von EUR –1,4 Mio. vor allem die Kapitalerhöhung über EUR 46,2 Mio., Effekte der Sanierungsvereinbarung 2012 sowie ein Forderungsverzicht eines Gesellschafters über EUR 25,0 Mio. aus. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich in Folge von Kapitalerhöhungen von EUR 45,2 Mio. zum 31. Dezember 2010 auf EUR 67,8 Mio. zum 31. Dezember 2011 und auf EUR 70,1 Mio. zum 31. Dezember 2012. Der Kapitalerhöhung über EUR 44,0 Mio. stand die Kapitalherabsetzung über EUR 41,8 Mio. gegenüber. Die Kapitalrücklage erhöhte sich in Folge einer Kapitalerhöhung ebenfalls von EUR 42,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 auf EUR 45,9 Mio. zum 31. Dezember 2011. Im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung vom 12. Oktober 2012 wurde die bestehende Kapitalrücklage bis zur Höhe von EUR 1,0 Mio. reduziert und stieg dann infolge der Kapitalerhöhung um EUR 2,2 Mio. auf EUR 3,3 Mio. zum 31. Dezember 2012. Zum 31. Dezember 2012 wurde erstmals im Jahresabschluss der ALNO AG eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von EUR 0,5 Mio. aus dem Bilanzgewinn von EUR 9,2 Mio. eingestellt. Das kumulierte Konzernergebnis beinhaltet grundsätzlich die erwirtschafteten Konzernergebnisse, die Rücklage aus Währungsumrechnung sowie andere erfolgsneutral erfasste Transaktionen. Zum 31. Dezember 2011 reduzierte sich das kumulierte Konzernergebnis von EUR -157,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 29,7 Mio. (18,9 %) auf EUR -187,1 Mio., im Wesentlichen aufgrund 105 des Konzernjahresfehlbetrages im Geschäftsjahr 2011. Zum 31. Dezember 2012 erhöhte sich das kumulierte Konzernergebnis signifikant um EUR 105,6 Mio. (56,4 %) auf EUR -81,5 Mio. Ursächlich hierfür war vor allem die Kapitalherabsetzung, bei der EUR 86,6 Mio. mit der Kapitalrücklage und dem gezeichneten Kapital verrechnet wurden, als auch der Forderungsverzicht eines Gesellschafters über EUR 25,0 Mio. Dem gegenüber stehen das negative Konzern-Periodenergebnis des Jahres 2012 sowie negative Veränderungen bei den erfolgsneutralen Transaktionen. Die Eigenkapitalquote als Relation von Eigenkapital zur Bilanzsumme betrug -44,2 % zum 31. Dezember 2010, -45,9 % zum 31. Dezember 2011 und verbesserte sich signifikant auf -4,4 % zum 31. Dezember 2012. Langfristige Schulden Rückstellungen für Pensionen Die betriebliche Altersversorgung im ALNO Konzern beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Die genannten Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Grundlage der Gutachten sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Bewertungsparameter werden dabei länderspezifisch ausgeübt. Die Rückstellungen für Pensionen erhöhten sich zum 31. Dezember 2011 von EUR 17,0 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 1,0 Mio. (5,9 %) auf EUR 18,0 Mio und zum 31. Dezember 2012 nochmals um EUR 2,3 Mio. (12,8 %) auf EUR 20,3 Mio. Diese Steigerungen waren vor allem auf höhere versicherungsmathematische Verluste aufgrund der Reduzierung des jeweiligen Rechnungszinses zurückzuführen. Langfristige sonstige Rückstellungen Bei den langfristigen sonstigen Rückstellungen handelt es sich überwiegend um den langfristigen Anteil der Rückstellungen für Altersteilzeit. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen sanken von EUR 3,8 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 0,6 Mio. (15,8 %) auf EUR 3,2 Mio. zum 31. Dezember 2011. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen sanken um EUR 0,9 Mio. (28,1 %) auf EUR 2,3 Mio. zum 31. Dezember 2012. Langfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten Bei den langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um den langfristigen Anteil der Bankdarlehen. Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 13,1 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 2,6 Mio. (19,8 %) auf EUR 10,5 Mio., maßgeblich aufgrund der Tatsache, dass keine neuen langfristigen Darlehen aufgenommen wurden und von den bestehenden Darlehen Anteile in kurzfristige Finanzverbindlichkeiten umgegliedert wurden. Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten signifikant von EUR 10,5 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 6,5 Mio. (61,9 %) auf EUR 4,0 Mio., da aufgrund der Kapitalerhöhung in 2012 Bankverbindlichkeiten getilgt werden konnten. Kurzfristige Schulden Kurzfristige sonstige Rückstellungen Bei den kurzfristigen sonstigen Rückstellungen handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen für den kurzfristigen Anteil der Altersteilzeit sowie für Restrukturierung, Abfindungen, Garantien, Drohverluste und sonstige Steuern. 106 Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen von EUR 7,7 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 2,1 Mio. (27,3 %) auf EUR 5,6 Mio. aufgrund der verbrauchten bzw. aufgelösten Rückstellungen für Restrukturierung, denen erhöhte Rückstellungen für Abfindungen gegenüber standen. Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen leicht um EUR 0,1 Mio. (1,8 %) auf EUR 5,5 Mio. Gesellschafterdarlehen Die kurzfristigen Gesellschafterdarlehen betrugen seit dem 31. Dezember 2010 EUR 0,4 Mio. und blieben seither unverändert. Kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten Bei den kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um Bankdarlehen, insbesondere von den Konsortialbanken sowie um übrige Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit anderen Finanzierungen. Zum 31. Dezember 2011 erhöhten sich die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 73,1 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 26,0 Mio. (35,6 %) auf EUR 99,1 Mio. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einem zum Jahresende 2011 gewährten Darlehen der Comco Holding AG in Höhe von EUR 28,9 Mio. Zum 31. Dezember 2012 reduzierten sich die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten signifikant von EUR 99,1 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 84,2 Mio. (85,0 %) auf EUR 14,9 Mio. da mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung in 2012 Finanzverbindlichkeiten in größerem Umfang getilgt werden konnten bzw. die Konsortialbanken auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet hatten. Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ganz überwiegend aus Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten im Zusammenhang mit der Materialbeschaffung, aber auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die abgegrenzten Verbindlichkeiten für Kundenboni, ausstehende Rechnungen sowie kreditorische Debitoren. Alle unter dieser Bilanzposition ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Zum 31. Dezember 2011 reduzierten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten von EUR 101,7 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 14,9 Mio. (14,7 %) auf EUR 86,8 Mio., was überwiegend aus der Übernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und dem anschließenden Forderungsverzicht durch die Comco Holding AG in Höhe von EUR 25,0 Mio. resultiert. Zum 31. Dezember 2012 stiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten von EUR 86,8 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 31,4 Mio. (36,2 %) auf EUR 118,2 Mio., was vor allem auf die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten durch die im Rahmen der im Juli 2012 getroffenen Sanierungsvereinbarung neu vereinbarten Zahlungsbedingungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen ist. Übrige sonstige Verbindlichkeiten Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten umfassen vor allem abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub, Arbeitszeit, Prämien sowie Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern, Lohn und Gehalt sowie aus sozialer Sicherheit. Alle unter dieser Bilanzposition ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. 107 Zum 31. Dezember 2011 sanken die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 9,4 Mio. zum 31. Dezember 2010 um EUR 1,1 Mio. (11,7 %) auf EUR 8,3 Mio. aufgrund geringerer abgegrenzter Verbindlichkeiten für Prämien und Arbeitszeit. Zum 31. Dezember 2012 stiegen die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 8,3 Mio. zum 31. Dezember 2011 um EUR 0,5 Mio (6,0 %) auf EUR 8,8 Mio. vor allem aufgrund höheren Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern. Finanzlage Überblick Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzern-Kapitalflussrechnungen der ALNO Gruppe, wie sie den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Konzernjahresfehlbetrag/Konzern-Periodenergebnis ....................... Ertragsteuern ............................................................................ Finanzergebnis .......................................................................... Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen........................................................................................ Zuschreibungen auf Sachanlagen ................................................ Erhaltene Ertragsteuern .............................................................. Gezahlte Ertragsteuern ............................................................... Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ............................................................................... Erhaltene Zinsen........................................................................ Gezahlte Zinsen ......................................................................... Eliminierung von zahlungsunwirksamen Posten Veränderung der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für Pensionen und abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand..................................................................... Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen ............... Zahlungswirksame Veränderung der sonstigen Rückstellungen...................................................................... Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working Capital Veränderungen............................................................ Veränderung des Working Capitals Veränderung der Vorräte........................................................ Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte................................... Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Schulden ......................................... Für die laufende Geschäftstätigkeit eingesetzte (-) bzw. erhaltene Nettozahlungsmittel (+) ......................................... Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR -13.084 906 1.060 -25.561 345 14.518 -1.420 203 2.094 12.104 95 -215 15.902 7 -282 15.850 -2.768 48 -159 163 93 -10.219 472 55 -10.403 523 68 -7.072 5.197 1.639 1.207 -24.056 2.430 -558 -4.493 -5.224 -4.804 -6.754 -33.020 4.435 -3.457 2.266 1.982 11.870 -9.156 3.775 9.881 36.649 24.186 11.540 -3.261 34.378 -575 -15.220 -152 - -1.937 -16.660 -66 - -1.212 -12.997 -459 -1.190 1.647 1.214 121 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte ................................................ Sachanlagen......................................................................... Finanzanlagen ...................................................................... Auszahlungen für Unternehmenserwerbe ...................................... Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagen ......................................................................... 108 Finanzanlagen....................................................................... Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten ......................................... Tilgung von Finanzverbindlichkeiten ............................................. Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten ............................ Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen............................................ Auszahlungen für Finanzierungskosten.......................................... Für die Finanzierungstätigkeit erhaltene (+) bzw. eingesetzte (-) Nettozahlungsmittel................................................ Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds ......... Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres........................... Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds ................ Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres .................... -14.300 311 -17.138 1.000 -14.737 1.500 -7.519 10.000 -1.493 0 -4.121 26.095 -1.923 2.400 -41.876 -20.776 46.200 -1.907 2.488 20.051 -15.959 -272 1.258 -5 981 -348 981 1 634 3.682 634 1 4.317 Vergleich der Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010, zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verschlechterte sich von einem Mittelzufluss von EUR 11,5 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 14,8 Mio. hin zu einem Mittelabfluss von EUR 3,3 Mio. im Geschäftsjahr 2011. Der deutliche Rückgang resultierte vor allem aus dem höheren Konzernjahresfehlbetrag, der durch hohe zahlungsunwirksame Erträge im Rahmen des Forderungsverzichts der Comco Holding AG über EUR 25,0 Mio. entlastet ist, und aus der geringeren Auslastung des Factoringvolumens, denen höhere Verbindlichkeiten gegenüber stehen. Zum 31. Dezember 2012 ergab sich ein Mittelzufluss von EUR 34,4 Mio. Die deutliche Steigerung um EUR 37,7 Mio. resultierte vor allem aus dem deutlich geringeren Konzernjahresfehlbetrag sowie geringeren zahlungsunwirksamen Erträgen, die im Vorjahr durch den Forderungsverzicht in Höhe von EUR 25,0 Mio. geprägt waren. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2011 von EUR 14,3 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 2,8 Mio. (19,6 %) auf EUR 17,1 Mio. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus höheren Investitionen für ein neues ERP-System sowie in die Standgestaltung und Montage von Musterküchen. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit reduzierte sich im Geschäftsjahr 2012 von EUR 17,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 2,4 Mio. (14,0 %) auf EUR 14,7 Mio. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Investitionen in die Standgestaltung und Montage von Musterküchen. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Im Geschäftsjahr 2011 stieg der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erheblich von EUR 2,5 Mio. im Geschäftsjahr 2010 um EUR 17,6 Mio. auf EUR 20,1 Mio. Wesentlicher Grund für den Anstieg des Nettomittelzuflusses aus Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war in erster Linie die Kapitalerhöhung über EUR 26,1 Mio. im 1. Quartal 2011. Im Geschäftsjahr 2012 sank der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit deutlich von einem Mittelzufluss von EUR 20,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 36,0 Mio. (179,1 %) auf einen Mittelabfluss von EUR 15,9 Mio. Gründe für den Mittelabfluss lagen im Wesentlichen in der um EUR 58,6 Mio. höheren Tilgung von Finanz- und Kontokorrentverbindlichkeiten, dem um EUR 20,1 Mio. höhere Mittel aus der in 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung gegenüber standen. 109 Segmentberichterstattung Überblick Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des ALNO Konzerns gemäß den Regeln von IFRS 8 nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. An den Vorstand berichtete Segmente werden nicht zusammengefasst. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung sowie Berichterstattung und umfasst die Segmente ALNO, Wellmann, Impuls, pino, die Auslandstochtergesellschaften (ATG) sowie sonstige Gesellschaften. Das Segment ALNO umfasst die ALNO AG in Pfullendorf, die Markenküchen im oberen und mittleren Preissegment am Standort Pfullendorf produziert, während das Segment Wellmann Küchen im mittleren Preissegment beinhaltet, die am Standort Enger produziert werden. Das Segment Impuls umfasst die Impuls Küchen GmbH in Brilon und das Segment pino die pino Küchen GmbH in Coswig (Anhalt), beide produzieren Küchen im unteren Preissegment. Unter dem Segment Auslandstochtergesellschaften werden die Vertriebsgesellschaften im Ausland zusammengefasst. Unter Sonstige werden zwei Objektgesellschaften, die logismo Gruppe sowie eine Zwischenholding ausgewiesen. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Für Zwecke der Segmentberichterstattung werden die Leasingverhältnisse der Zweckgesellschaften stets als Operate Leasing behandelt. Die Bilanzierung von At-Equity Beteiligungen erfolgt at cost. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an, diese wurden zu Marktpreisen getätigt. Entscheidungsträger im Hinblick auf die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente ist der Gesamtvorstand. Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern Die nachstehende Übersicht stellt ausgewählte Segmentinformationen der ALNO Gruppe für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 dar, die den geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 (mit Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010) und zum 31. Dezember 2012 entnommen wurden. Außenumsätze nach Segmenten - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - Auslandstochtergesellschaften (ATG).......................................... Außenumsätze Summe............................................................ Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) - ALNO ..................................................................................... - Wellmann ............................................................................... - Impuls.................................................................................... - pino ....................................................................................... - Auslandstochtergesellschaften (ATG).......................................... - Sonstige ................................................................................. - Konsolidierung......................................................................... Segmentergebnis vor Ertragsteuer (EBT) Summe ................... 110 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 2011 2012 TEUR TEUR TEUR 98.331 130.067 117.966 93.252 27.681 467.297 90.415 130.105 112.009 95.183 25.098 452.810 92.266 123.800 109.106 89.236 31.850 446.258 -20.218 -9.694 7.754 4.748 -315 665 4.882 -12.178 -33.729 -21.996 4.332 540 -350 718 25.269 -25.216 -16.808 26.559 9.013 5.575 -5.991 1.119 -20.684 -1.217 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss 31. Dezember 2012 der ALNO AG nach HGB zum Im Geschäftsjahr 2012 konnte die ALNO AG ihren Umsatz um EUR 8,8 Mio. oder 8,9 % auf EUR 107,2 Mio. steigern. Im Inland stiegen die Umsatzerlöse um 12,4 %, im Ausland fiel die Umsatzsteigerung mit 2,3 % hingegen geringer aus. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Geschäftsjahr 2012 von EUR 32,8 Mio. im Geschäftsjahr 2011 um EUR 0,8 Mio. oder 2,4 % auf EUR 32,0 Mio. Der Materialaufwand ist im Geschäftsjahr 2012 mit 1,5 % unterproportional zu den Umsatzerlösen gestiegen. Die Materialaufwandsquote (Verhältnis von Materialaufwand zur Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) lag mit 55,0 % im Geschäftsjahr 2012 deutlich unter dem Wert des Vorjahres von 59,1 %. Der Personalaufwand konnte im Geschäftsjahr 2012 um EUR 2,0 Mio. (4,8 %) auf EUR 39,4 Mio. reduziert werden. Ursächlich hierfür ist vor allem die im Vorjahr hohe Zuführung zur Rückstellung für Abfindungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen Steuern sind im Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr um EUR 26,2 Mio. oder 32,8 % auf EUR 53,5 Mio. gesunken. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 27,9 Mio. enthalten waren, welche in 2012 nicht mehr anfielen. Das Finanzergebnis, welches sich aus der Summe von Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen, Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Aufwendungen aus Verlustübernahme, Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen zusammensetzt, stieg signifikant um EUR 37,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Hier wirkt der im Januar 2012 wirksam gewordene Forderungsverzicht eines Großaktionärs in Höhe von EUR 25,0 Mio. gemäß der Sanierungsvereinbarung II sowie der Darlehensverzicht der Banken in Höhe von EUR 9,1 Mio. gemäß der Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012. Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen stiegen um EUR 8,4 Mio. deutlich. Das außerordentliche Ergebnis hat sich in 2012 gegenüber dem Vorjahr um EUR 25,0 Mio. von EUR 24,1 Mio. auf EUR -0,9 Mio. verschlechtert. Im Geschäftsjahr 2011 war ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von EUR 25,0 Mio. aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten aufgrund eines Forderungsverzichts der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, enthalten. Das Jahresergebnis der ALNO AG verbesserte sich im Geschäftsjahr 2012 signifikant um EUR 41,4 Mio. auf EUR 10,2 Mio. Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,0 Mio. (3,0 %) auf EUR 164,2 Mio. reduziert. Die wesentlichen Veränderungen auf der Aktivseite im Geschäftsjahr 2012 betreffen die Finanzanlagen, diese reduzierten sich um EUR 5,0 Mio. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Abwertung der Beteiligung an ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE. Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um EUR 1,0 Mio. ebenso wie die Forderungen an verbundene Unternehmen um EUR 1,0 Mio., dem gegenüber steht die Erhöhung der flüssigen Mittel um EUR 1,7 Mio. Auf der Passivseite betreffen die wesentlichen Veränderungen vor allem die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund der im Jahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 46,2 Mio., des am 6. Januar 2012 durchgeführten Forderungsverzichts eines Gesellschafters über EUR 25,0 Mio. und des deutlich gestiegenen Jahresüberschusses. Dem gegenüber stehen eine deutliche Reduzierung der Rückstellungen und ein starker Rückgang der Verbindlichkeiten, der im Wesentlichen auf die Tilgung der Bankverbindlichkeiten einschließlich des Forderungsverzichts der Kreditinstitute zu- 111 rückzuführen ist. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme) ist gegenüber dem Vorjahr von 15,5 % auf 50,3 % signifikant angestiegen. Hinweise des Abschlussprüfers in den Bestätigungsvermerken für die Konzernabschlüsse 2011 bis 2012 sowie den Jahresabschluss 2012 Konzernabschluss 2011 Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2011 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass in der Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft – im Gegensatz zum Einzelabschluss – aufgrund aufgelaufener Verluste ein negatives Eigenkapital von TEUR 73.344 ausgewiesen wird. Des Weiteren weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "b. Nachtragsbericht" und "c. I. Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass die im Konzernlagebericht aufgeführten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Insbesondere ist bis zum 20. Juli 2012 eine weitere Sanierungsvereinbarung abzuschließen und diese in wesentlichen Teilen umzusetzen, damit die in der aktuellen Unternehmens- bzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 geschlossen werden können." Konzernabschluss 2012 Der Bestätigungsvermerk des Konzernabschlusses 2012 der ALNO AG enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass das im Konzernlagebericht erläuterte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen." Jahresabschluss 2012 Der Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses 2012 enthält folgenden Hinweis des Abschlussprüfers: "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO Aktiengesellschaft davon abhängt, dass das im Lagebericht erläuterte Kapitalund Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO AG mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquidi- 112 tätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen." 113 MARKT- UND WETTBEWERB Überblick Die ALNO Gruppe bietet, basierend auf ihrer international bekannten und diversifizierten Markenstruktur, Küchen in allen Preissegmenten an und vereint vier profilierte und eigenständige Marken (ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO) unter einem Dach. Zu den wichtigsten Absatzmärkten der ALNO Gruppe gehören Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Schweiz und die Beneluxstaaten. Die Konsumneigung der privaten Verbraucher wirkt sich auf den Möbelmarkt besonders aus, da es sich um einen sog. "postponablen" Markt handelt, in dem die Anschaffung solcher Gebrauchsgüter von Endkunden je nach persönlicher finanzieller Situation vorgenommen oder verschoben wird. Daher sind in der Küchenbranche die Entwicklung der Arbeitsmarktdaten, der Wohnungsbauinvestitionen und der Verbraucherpreise wichtige Indikatoren für das Konsum- und Investitionsverhalten der Verbraucher. Der Arbeitsmarkt in Deutschland reagierte auf die Krise gleichzeitig besser als von Experten befürchtet: Im Jahr 2012 ging die Erwerbslosenquote in Deutschland weiter zurück und lag im Durchschnitt bei 5,3 % (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 1 vom 02.01.2013). Laut dem Sachverständigenrat der Bundesregierung trugen insbesondere die günstigen Finanzierungsbedingungen dazu bei, dass die Wohnungsbauinvestitionen im Jahre 2012 um 2 % gestiegen sind. Für das Jahr 2013 rechnet das Gremium mit einem Zuwachs von 3,2 % (Quelle: Sachverständigenrat der Bundesregierung, Jahresgutachten 2012/2013). Der Verbraucherpreisindex in Deutschland stieg im Jahr 2012 um 2,0 % (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2013 – 18/13). Laut der GfK stiegen die privaten Konsumausgaben in 2012 um 0,8 % (Quelle: GfK, Pressemitteilung vom 29.01.2013). Dies hat regelmäßig auch Auswirkungen auf den Möbelmarkt, da deren Markt ein so genannter "Postponable"-Markt ist. Eine Kaufkraft-Studie für Deutschland der "GfK Geomarketing" prognostiziert eine nominale Steigerung der Kaufkraft im Jahr 2013 um EUR 554 pro Einwohner auf durchschnittlich EUR 20.621 pro Kopf. Die geschätzte Gesamtsumme der Kaufkraft in Deutschland liegt für das Jahr 2012 bei EUR 1.687,7 Mrd. (Quelle: GfK Geomarketing, Pressemitteilung vom 12.12.2013). Hauptabsatzmärkte für die deutschen Küchenmöbelhersteller Zu den wichtigsten innereuropäischen Exportmärkten für deutsche Küchen zählen Frankreich, Niederlande, Schweiz, Belgien, Österreich und Großbritannien. Die Ausfuhr nach Frankreich betrug im Jahr 2011 ca. EUR 329 Mio. und im Jahr 2012 ca. EUR 347 Mio. Die Ausfuhr in die Niederlande betrug im Jahr 2011 ca. EUR 238 Mio. und im Jahr 2012 ca. 198 Mio. Zu den wichtigsten außereuropäischen Märkten zählen als die größten Exportmärkte für deutsche Küchen China (Ausfuhr 2012 ca. EUR 58,8 Mio., Ausfuhr 2011 ca. EUR 63 Mio.), USA (Ausfuhr 2012 ca. EUR 20,0 Mio., Ausfuhr 2011 ca. EUR 16,8 Mio.) und Russland (Ausfuhr 2012 ca. 29,9 Mio., Ausfuhr 2011 ca. EUR 22,7 Mio.) (Quelle: Küchenmöbel-Außenhandel (Export) 2012 (vorläufige Werte), Verbände der Holzund Möbelindustrie, Westfalen-Lippe, Herford, 03/2013). Das Marktvolumen in Frankreich lag im Jahr 2011 bei EUR 1,5 Mrd. Frankreich ist der größte Küchenimporteur in Europa (CSIL 2011, S. 21, 40). Wichtigste Lieferländer sind Deutschland (55,5 %), Spanien (19,8 %) und Italien (13,7 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 57). Der Küchenmarkt der Beneluxländer lag im Jahr 2011 bei einem Volumen von EUR 867 Mio. Das wichtigste Lieferland der Niederlanden ist Deutschland (92,3 %). Deutschland ist das wichtigste Lieferland für Belgien (über 80 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 20, 24, 53, 61). 114 Das Volumen des Küchenmarktes in der Schweiz ist im Jahr 2011 um 10,4 % auf EUR 457 Mio. gestiegen. Das Importvolumen in Bezug auf Küchen betrug im Jahr 2011 EUR 249 Mio. und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 15,7 % an. Wichtigstes Lieferland ist Deutschland (66,3 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 31, 71). Österreichs Küchenmarkt liegt im Jahr 2011 bei einem Volumen von EUR 376 Mio. Die Importe sind um 29,8 % gestiegen und haben ein Volumen von EUR 160 Mio. erreicht. Davon kommt der überwiegende Teil aus Deutschland (37,8 %). Die Exporte haben einen Umfang von EUR 60,8 Mio. und sind im Jahr 2011 um 33,2 % gestiegen (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 28, 65, 66). Großbritannien war im Jahr 2011 mit einem Konsumvolumen von EUR 1,5 Mrd. einer der größeren Küchenmärkte in Europa. Großbritannien ist der viertgrößte europäische Küchenimporteur. Seit 2008 sind die Importe jedoch um 29 % zurückgegangen. Wichtigstes Lieferland ist Deutschland (42 %) (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 26). Wettbewerber Die ALNO Gruppe hatte in Deutschland im Jahr 2012 einen Marktanteil von insgesamt 13,7 % gemessen am Umsatz und gemessen an der verkauften Menge 19,6 %, wobei die ALNO Gruppe – jeweils gemessen an der verkauften Menge – einen Marktanteil von 22,2 % im Vertriebsweg Einrichtungshäuser, einen Anteil von 23,2 % bei Mitnahme-/Selbstbedienungsmärkten und einen Anteil von 10,8 % im Küchenspezialhandel hatte (GfK Studie 2012, S. 43, 44, 75, 107, 140). ALNO ist der zweitgrößte Küchenmöbelhersteller in Deutschland und der fünftgrößte in Europa (Quelle: GfK Studie 2012, S. 31; CSIL Studie 2011, S. 7). Die Darstellung der Marktanteile in Deutschland gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel im Jahr 2012 ergibt sich aus nachfolgender Graphik: 30,4% 13,7% Nobilia ALNO 12,5% 11,5% 10% Nolte Häcker Schüller Quelle: GfK, Studie 2012, S. 44 Die Darstellung der Marktanteile in Europa gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel im Jahr 2011 ergibt sich aus nachfolgender Graphik: 10,5% 8,1% 6,7% 5,1% 3,6% Nobia IKEA Nobilia Howden ALNO [Quelle: CSIL, 2012, S. 7] Im europäischen Marktumfeld sind die Hersteller Nobia AB, Stockholm, Schweden, SieMatic Möbelwerke GmbH & Co. KG, Löhne, Deutschland, und Bulthaup GmbH & Co. KG, Deutschland, die 115 umsatzstärksten Unternehmen im Hochpreissegment. Im oberen Mittelklassesegment ist die Nobia Gruppe Marktführer, gefolgt von der Nobilia Werke J. Stickling GmbH & Co., Verl, Deutschland, und der ALNO AG. Im unteren Preissegment ist IKEA/Swedwood AB, Ängelholm, Schweden, Marktführer, gefolgt von Howdens Joinery Ltd., London, Großbritannien (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 134, 138, 144) Die wesentlichen Wettbewerber der Marke ALNO in Deutschland sind Nolte Küchen GmbH & Co. KG, Löhne, Deutschland, Schüller Möbelwerk KG, Herrieden, Deutschland, sowie Häcker Küchen GmbH & Co. KG, Rödinghausen (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 164). Hauptwettbewerber von WELLMANN sind Nobilia und bauformat-Küchen GmbH & Co. KG, Löhne, Deutschland. Hauptwettbewerber von IMPULS und PINO sind Nobilia und Burger Küchenmöbel GmbH, Burg, Deutschland. 116 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Überblick Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Küchenmöbel und Zubehör für den deutschen Markt und den Export. Konzernmuttergesellschaft ist die ALNO AG, die Holding-Funktionen und die zentrale Verwaltung wahrnimmt sowie den Fertigungsstandort Pfullendorf und den Bereich Export betreibt. Zur ALNO Gruppe gehören insgesamt fünf Fertigungsstandorte, davon vier in Deutschland und einer in Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte weltweit mit Absatzschwerpunkten in Deutschland und Westeuropa, d.h. in Österreich, Großbritannien, Frankreich, in der Schweiz und in den Beneluxstaaten. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Inlandsumsatz ca. 71,4 % und der Auslandsumsatz ca. 28,6 % des Konzernumsatzes. Wichtigster Vertriebspartner in Deutschland sind die Einkaufsverbände, über die im Geschäftsjahr 2012 ca. 92,4 % des Inlandsumsatzes erzielt wurden. Der Auslandsvertrieb wird zentral aus Pfullendorf gesteuert. Für die Marktbearbeitung im Export unterhält die ALNO AG in drei europäischen Staaten und in den USA eigene Vertriebsgesellschaften. Außerdem hat die Gesellschaft im November 2012 zum Vertrieb ihrer Produkte in China ein Joint Venture mit einem in Hongkong ansässigen Handelspartner gegründet. Insgesamt arbeitet das Unternehmen mit mehr als 6.000 Vertriebspartnern in 64 Ländern weltweit zusammen. Die ALNO Gruppe zählt nach eigener Einschätzung mit ihren vier auf die unterschiedlichen Preissegmente zugeschnittenen Marken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO zu den weltweit größten Küchenmöbelherstellern. Der Marktanteil der ALNO Gruppe in Deutschland belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf ca. 13,7 % gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel und auf ca. 19,6 % gemessen an der verkauften Menge an Küchenmöbeln (Quelle: GfK Studie 2012, S. 43, 44). Der Marktanteil in Europa betrug im Geschäftsjahr 2011 gemessen am Wert der verkauften Küchenmöbel 3,6 % (Quelle: CSIL Studie 2011). Die ALNO Gruppe ist damit zweitgrößter Küchenmöbelhersteller in Deutschland (Quelle: GfK Studie 2012, S. 43, 44) und zählt in Europa zu den Top fünf (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 7). Jeder der insgesamt vier deutschen Produktionsstandorte fertigt ein eigenes Produktionsportfolio. In Pfullendorf werden Küchen der Marke ALNO entwickelt und hergestellt, das Werk in Enger produziert das Sortiment von WELLMANN. Die Marken IMPULS und PINO werden in Brilon beziehungsweise in Coswig hergestellt. Am Standort Dubai werden Küchenmöbel speziell für das lokale Projektgeschäft in der Golfregion unter dem Namen AK-5 gefertigt und vertrieben. Die Anteile an der dortigen Gesellschaft, ALNO Middle East, werden zu 85 % von der ALNO AG und zu 15 % von Al Khayyat Investments LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, gehalten. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte die ALNO Gruppe Konzernumsatzerlöse von EUR 446,3 Mio. (Vorjahr: EUR 452,8 Mio.) und ein Konzern-Periodenergebnis von EUR -1,4 Mio. (Vorjahr: EUR -25,6 Mio.). Restrukturierung Die ALNO Gruppe hat Ende 2009 im Rahmen eines umfassenden Zukunftskonzepts zahlreiche Restrukturierungspotenziale identifiziert und diese bereits zu einem großen Teil umgesetzt. Die Restrukturierungsmaßnahmen zielen auf die Verbesserung der Bilanzstruktur, Kostenentlastungen im administrativen Bereich, den Abbau von Überkapazitäten und die Reorganisation des Vertriebsbereichs im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Marken- und Vertriebsstrategie ab, um Konzernsynergien heben zu können. Mit dem Wechsel des Vorstands im Jahr 2011 wurden die Projektziele überprüft und einzelne Adjustierungen vorgenommen. Restrukturierungsmaßnahmen im operativen Geschäft Folgende wichtige Restrukturierungsmaßnahmen wurden von der ALNO seit dem Jahr 2012 umgesetzt: 117 Verbesserung der Bilanzstruktur: Das Eigenkapital der Gesellschaft konnte insbesondere durch die in einer Sanierungsvereinbarung im Jahr 2012 enthaltenen Sanierungsbeiträge der Konsortialbanken sowie der Umsetzung von Kapitalmaßnahmen im Jahr 2012 deutlich gestärkt und verbessert werden. Im Jahr 2012 wurde das Grundkapital von EUR 67.846.945,40 zum Zweck der Verlustdeckung auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzt und anschließend im Wege einer Bezugsrechtskapitalerhöhung um EUR 44 Mio. auf EUR 70.094,979,00 erhöht. Der Bruttoemissionserlös aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung wurde weitgehend zur Rückführung der Bankenverbindlichkeit der ALNO Gruppe verwendet. Maßnahmen im Bereich Organisation: Eine zentral nach Funktionsbereichen gegliederte Organisation, bei der funktionsgleiche Vertriebs- und Verwaltungsfunktionen organisatorisch zusammengeführt wurden, löste die bestehende unprofitable rein standortorientierte Profit Center Organisation ab. Diese Umorganisation ermöglicht aus Sicht der Gesellschaft eine noch stärkere Ausrichtung der ALNO Gruppe auf die Bedürfnisse ihrer Kunden. Ergänzend zu der funktionalen Organisationszusammenführung wurden in den Tochtergesellschaften wieder operativ verantwortliche Geschäftsführungen etabliert, um notwendige Entscheidungen zeitnah vor Ort realisieren zu können. Maßnahmen im Bereich Produktentwicklung und Fertigung: Die Vereinheitlichung des Rastermaßes der Marken ALNO und WELLMANN auf das Rastermaß der Marke ALNO reduzierte die bis dahin bestehende Produktkomplexität der beiden Marken und trägt dazu bei, dass noch stärker als zuvor Einkaufs- und Bevorratungssynergien genutzt werden können. Mit der Umstellung des neuen Rastermaßes wurde zugleich das Produktsortiment von WELLMANN erneuert und damit die Wettbewerbsfähigkeit von WELLMANN gestärkt. Die Einführung des neuen WELLMANN-Sortiments erfolgte zum Jahresbeginn 2011. Die Standorte Enger (Fronten) und Pfullendorf (Korpusteile) liefern Bauteile aus eigener Produktion auch an die Standorte Brilon und Coswig. Damit können Produktionskapazitäten besser ausgenutzt werden. Maßnahmen im Bereich Markenpositionierung: In der Vergangenheit überschnitten sich die Produktprogramme der vier Marken der ALNO Gruppe. Im Zuge der Neufestlegung der Markenstrategie und der Repositionierung der vier Marken konnten Programmüberschneidungen minimiert werden. Zudem bestehen Vereinbarungen mit wichtigen Großkunden, die den Erfolg der Markenrepositionierung im Inland unterstützen sollen. Maßnahmen im Bereich Vertrieb: Der nationale und internationale Vertrieb wird nunmehr kundengruppen- und produktorientiert organisiert. So werden Küchen der Marke ALNO ausschließlich in den Vertriebskanälen Möbeleinzelhandel und Küchenspezialisten sowie Immobilienprojektentwickler zur Bedienung des oberen Preissegments platziert. Die Marke WELLMANN beliefert das mittlere bis obere Preissegment in diesen Kanälen. In den unteren Segmenten des Möbeleinzelhandels sowie auch der Mitnahmemärkte werden die Marken IMPULS und PINO, mit PINO als Preiseinstiegsmarke fokussiert. IMPULS wird außerdem im Projektgeschäft eingesetzt. Für die Marken IMPULS und PINO wird das E-Commerce Portal "Kiveda" als zusätzlicher Vertriebskanal genutzt. Die ausländischen Tochtergesellschaften wurden zu Vertriebseinheiten umgebaut und es erfolgte die Umstellung auf Direktfaktura, wodurch der administrative Teil des Exports nach Deutschland verlagert werden konnte. Im Zuge des Vertriebsumbaus liquidierte die ALNO Gruppe ausländische Tochtergesellschaften. Eine Ausnahme bilden die bereits bestehenden Tochtergesellschaften in der Schweiz und in Großbritannien. Deren Eigenständigkeit wurde weiter gestärkt, so dass deren Geschäftsführungen vollumfänglich eigenverantwortlich sind. Zudem gründete die ALNO AG im Jahr 2012 eine Tochtergesellschaft. Seit 1. August 2012 hat das Werk ALNO für Großbritannien wieder auf Doppelfaktura (Euro und lokale Währung) umgestellt. In 2013 werden die anderen inländischen Werke ebenso auf Doppelfaktura umstellen, und zwar für die Kunden in Großbritannien, in der Schweiz und in den USA. Maßnahmen im Bereich Personal: Seit 2011 wurde die Zahl der Beschäftigten in der ALNO Gruppe weiter signifikant gesenkt. An den Standorten Pfullendorf und Enger wurden mit 118 den zuständigen Betriebsräten und den Industriegewerkschaften Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in Bezug auf künftige Personalanpassungen bereits Vereinbarungen getroffen. Folgende wichtige Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits begonnen bzw. stehen noch aus: Maßnahmen im Bereich IT: Aufgrund der bisherigen Eigenständigkeit der vier Standorte haben sich unterschiedliche Prozesse und damit auch heterogene und insbesondere in Pfullendorf veraltete IT-Systeme etabliert. Die unterschiedlichen Abwicklungsprozesse an den jeweiligen Standorten hatten ein zu geringes Maß an Investitionen, eine dezentrale Organisationsstruktur und die Notwendigkeit, redundante Unternehmensfunktionen vorzuhalten, zur Folge. Für das Heben der identifizierten Konzernsynergien, insbesondere in den Verwaltungsfunktionen, soll die bisherige IT-Systemlandschaft am Standort Pfullendorf komplett modernisiert und mittelfristig konzernweit teilweise vereinheitlicht werden. Maßnahmen im Bereich Verwaltung: Im besonderen Fokus steht für die Gesellschaft die Zentralisierung der Funktionsbereiche: Auftragsbearbeitung/Kundenservicecenter, Rechnungswesen und Controlling, IT sowie Personalwesen. Die unterschiedliche Ausprägungen in den Auftragserfassungs-, Reporting- und weiteren Prozessstrukturen haben in den vergangenen Jahren zu erheblichen Fixkostenbelastungen geführt. Konzernweit werden diese Fachbereiche unter eine einheitliche fachliche Führung bei gleichzeitiger dezentraler disziplinarischer Führung gestellt. Nach Auffassung der Gesellschaft können damit weitere Konzernsynergien gehoben werden. Im Zuge der Umstrukturierung der ausländischen Tochtergesellschaften zu Vertriebseinheiten soll der Vertrieb im Ausland durch die Betreuung und Schulung von Handelspartnern gestärkt werden. Unter anderem werden dort Arbeitsgruppen zur Stärkung des Vertriebs eingerichtet und das Produktportfolio an die jeweiligen Kunden- und Marktbedürfnisse vor Ort angepasst. Maßnahmen im Bereich Personal: Bis Ende des Jahres 2013 soll die Zahl der Beschäftigten in einzelnen Bereichen der ALNO Gruppe weiter gesenkt werden. Der Schwerpunkt der Personalanpassungen wird an den Standorten Pfullendorf und Enger sein. Die Produktivität der ALNO Gruppe wird durch diese Maßnahme nach Ansicht der Gesellschaft erheblich gesteigert. Maßnahmen im Bereich Finanzierung: Als Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist neben der bereits erfolgten Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG in ein Darlehen in Höhe von EUR 30 Mio. bzw. EUR 13.325.000 (siehe "Geschäftstätigkeit – Wesentliche Verträge - Vereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG") und der geplanten Anleiheemission, der Abschluss neuer Kontokorrentkredite mit mehreren Banken von insgesamt EUR 15,0 Mio. geplant. Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogener Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden. 119 Strategie Vor dem Hintergrund der anhaltenden Unternehmenskrise hat die ALNO Gruppe ihre Unternehmensstrategie neu definiert. Oberstes Ziel des Vorstands ist es, die Gesellschaft wieder auf einen finanziell gesunden, wettbewerbsfähigen und nachhaltig profitablen Wachstumspfad zu führen. Die strategische Neuausrichtung betrifft neben der Umsetzung weiterer Kapitalmaßnahmen insbesondere auch den Ausbau des Auslandsvertriebs, die Ausweitung der Wertschöpfungskette, den Ausbau von Produktinnovationen sowie die weitere konsequente Umsetzung von Senkungen der Strukturkosten in der ALNO Gruppe. Internationalisierung: Die ALNO Gruppe ist dabei ihre internationale Präsenz weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere den asiatischen und US-amerikanischen Markt. In Hongkong wurde ein Joint Venture mit einem finanz- und vertriebsstarken Partner vor Ort gegründet, mit dem ALNO die Distributions-, Vertriebs-, Preis- und Kommunikationsstrategie abstimmt, um effizient auf die Bedürfnisse des chinesischen Marktes eingehen und diese bedienen zu können. Ferner gründete die ALNO Gruppe 2012 in New York eine neue Tochtergesellschaft, in deren Studio die Küchen ansprechend präsentiert werden können und plant einen weiteren Standort in Miami zur Erschließung des südostamerikanischen Markts. Die nordamerikanische Tochtergesellschaft wird von einem US-Markt erfahrenen Management geleitet. Auch der Export in das europäische Ausland soll weiter konsequent ausgebaut werden. Mittelfristig will die ALNO Gruppe ihren Exportanteil am Konzernumsatz von etwa 28,6 % im Geschäftsjahr 2012 auf 40 % steigern. In Frankreich wurde kürzlich mit einer etablierten Franchise-Kette ein langfristiger Vertriebsvertrag abgeschlossen. In der Schweiz wurden im Jahr 2012 neue Filialen in Zürich und Biel gegründet und zwei Küchenstudios hinzuerworben. Weitere Filialeröffnungen sind im Jahr 2013 geplant. In Großbritannien erwarb die ALNO Gruppe im April 2012 den langjährigen am Projektmarkt etablierten Partner Built-In Ltd. Diese Akquisition soll den weiteren Ausbau des Projektgeschäfts in Großbritannien ermöglichen. Darüber hinaus sollen neue Partner in den Märkten Singapur, Indonesien, Thailand und anderen asiatischen Staaten akquiriert werden. In Russland und der Ukraine hat die Gesellschaft damit begonnen, die Marke ALNO in exklusiven ALNO Stores zu positionieren. Zudem erwägt die Gesellschaft durch gezielte Akquisitionen ausländischer Küchenmöbelhersteller weiter im Ausland zu wachsen. Produktinnovationen: Die ALNO Gruppe wurde in der Vergangenheit regelmäßig für ihre innovativen Produktentwicklungen und -designs ausgezeichnet und strebt dies auch für die Zukunft an. Schwerpunkte der Produktentwicklung liegen auf Produkt- und Anwendungsinnovationen, die systematisch und zielgruppenspezifisch über alle Produktlinien hinweg entwickelt werden sollen. Das Produkt- und Leistungsangebot soll weiterhin kontinuierlich überarbeitet werden. Zuletzt wurde unter der Marke ALNO mit den Linien ALNOSTAR CERA und ALNOCERA eine neue Produktgeneration mit Fronten und Seitenteilen aus Keramik entwickelt, die den Trend hin zu individuellen, ökologischen und hochwertigen Produkten versinnbildlicht. Unter der Marke Tielsa wurde Anfang 2012 ein dynamisches und flexibles Küchenkonzept präsentiert, das sich ergonomisch wie technologisch nach den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ihrer Nutzer richtet. Komfort und Flexibilität des Konzepts werden durch dynamische Hubelemente erreicht. Ziel der Produktentwicklung ist es, ALNO als Kernmarke des Unternehmens laufend mit Produkt- und Designinnovationen zu versorgen und damit ihre gehobene Marktposition zu demonstrieren. Ausweitung der Wertschöpfungskette: Die ALNO Gruppe sieht weiteres Potential bei der Ausweitung ihrer Wertschöpfungskette durch verstärkte Kooperation mit ausgewählten Zulieferern. Im Einzelfall soll dies auch durch Beteiligungserwerbe oder Akquisitionen realisiert werden, wie zuletzt durch die Akquisition der Logistikunternehmen Logismo HSK GmbH mit Sitz in Brilon, Logismo AZE GmbH mit Sitz in Coswig sowie Logismo SIG GmbH mit Sitz in Pfullendorf mit Wirkung zum 1. Juli 2012. Der Erwerb des ehemaligen Logistikdienstleisters war ein wichtiger Schritt die innerbetriebliche Logistik zwischen den einzelnen Standorten und zu den Kunden kosteneffizienter zu gestalten. Andere Akquisitions- und Kooperationsmöglichkeiten mit wichtigen Zulieferern werden derzeit von der ALNO Gruppe eruiert. 120 Verbesserung der Ertragssituation: Die ALNO Gruppe wird künftig auf wenig oder unprofitable Umsätze verzichten. Besonderer Fokus liegt auf der Steigerung der Rohertragsmarge, was insbesondere durch eine verbesserte Möbelqualität und einen effizienteren Einkauf realisiert werden soll. Um die geplante Steigerung der Rohertragsmarge zu ermöglichen, sollen Konzernsynergien stärker genutzt und Prozesse kontinuierlich verbessert werden. Gleichzeitig soll die Verringerung der Komplexität bei den Produkten und deren Produktion weiter vorangetrieben werden. Ferner sollen die Fixkosten gesenkt und die Finanzstabilität gestärkt werden. Insbesondere am Standort Pfullendorf soll die Wertschöpfungstiefe in den Bereichen erhöht werden, in denen eine Eigenfertigung günstiger als ein Fremdbezug ist und besondere Qualitäts- und Kompetenzkriterien notwendig sind. Zudem werden weitere notwendige Personalanpassungen im Geschäftsjahr 2013 erfolgen. Fokussierung der Markenpositionierung: Aus Sicht der Gesellschaft ist weiterhin eine stärkere Positionierung der einzelnen Marken in ihrem jeweiligen Segment erforderlich. Die bereits bestehende hohe Markenbekanntheit der Marke ALNO bei Endverbrauchen (bbw Studie 2010, S. 64, 66) soll durch geeignete Marketingmaßnahmen weiter verstärkt werden. Insbesondere hat die Gesellschaft hierzu bereits eine umfassende Medienkampagne in Wohn-, Lifestyle- und Nachrichtenmagazinen gestartet, bei der die Qualität, das ausgezeichnete Design, die sinnvollen Innovationen und die 85-jährige Tradition der Marke ALNO herausgestellt wird. Ferner unterstützt ein neuer Marken-Claim und die Überarbeitung des Logos die neue Markenpositionierung der Marke ALNO. Die Point-of-Sale-Auftritte der Marke ALNO sollen zukünftig durch klare und durchgängige Vermarktungsregeln stärker gesteuert und kontrolliert werden. Über den Aufbau weiterer Monomarkenstores der Marke ALNO soll der Auftritt einem einheitlichen Corporate Design folgen. Ausbau der Marktposition und Steigerung der Kapazitätsauslastung durch gezielte Akquisitionen: Es ist aus Sicht der ALNO Gruppe strategisch sinnvoll, sowohl die Marktposition als auch die Kapazitätsauslastung durch den Erwerb von ganzen Unternehmen oder einzelnen Unternehmensteilen im In- oder Ausland weiter auszubauen bzw. zu steigern. Im Hinblick auf den Ausbau ihrer Marktposition erwägt die ALNO Gruppe, gezielt andere Unternehmen oder Unternehmensteile zu akquirieren, die aufgrund ihres geografischen Vertriebsnetzes dem weiteren Ausbau der Marktposition außerhalb Deutschlands dienen. Denkbar ist auch der gezielte Erwerb einzelner Produktlinien bzw. Marken, um die Kapazitätsauslastung der einzelnen Standorte der ALNO Gruppe zu steigern. Wettbewerbsstärken Einer der führenden Küchenmöbelproduzenten mit diversifiziertem Marken- und Produktportfolio: Die ALNO Gruppe gehörte mit einem Marktanteil von ca. 13,7 % in Deutschland (Quelle: GfK Studie 2012, S. 43) und mit einem Marktanteil von 3,6 % in Europa (Quelle: CSIL Studie 2011, S. 7) zu den führenden Küchenmöbelproduzenten gemessen am Umsatz in 2012 bzw. in 2011. Außerdem zeichnet sich die ALNO Gruppe dadurch aus, dass sie, basierend auf ihrer international bekannten und diversifizierten Sortimentsstruktur, Küchen in verschiedenen Preissegmenten anbietet. Sie kann in allen Preissegmenten Küchen vom Einsteigermodell bis zum Premium-Produkt bedienen. Durch diese diversifizierte Ausrichtung ist die ALNO Gruppe auch in der Lage, den Rückgang der Nachfrage in einem Preissegment durch den Umsatz in einem anderen Preissegment aufzufangen. Hohe Markenbekanntheit und Qualitätssiegel "Made in Germany": Nach einer Studie aus dem Jahre 2010 ist die Marke ALNO bei den Endverbrauchern im Vergleich zu ihren direkten Wettbewerbern sehr bekannt (bbw Studie 2010, S. 64, 66). Da alle Küchen der ALNO Gruppe in Deutschland hergestellt werden, bieten die Marken der ALNO Gruppe das Qualitätsmerkmal "Made in Germany". Dieses Qualitätsmerkmal genießt aus Sicht der Gesellschaft hohe Wertschätzung bei den Kunden gerade im außereuropäischen Markt. Von dieser steigenden ausländischen Nachfrage nach deutschen Küchenmöbelprodukten möchte die ALNO Gruppe zukünftig noch stärker profitieren. Die Gesellschaft sieht sich aufgrund der hohen Markenbekanntheit gut positioniert, von dieser steigenden Nachfrage zu profitieren. 121 Erfahrenes Management Team: Die Gesellschaft verfügt über ein erfahrenes Management-Team. Max Müller als Vorstandsvorsitzender der ALNO Gruppe bringt viel unternehmerische Erfahrung mit, gerade im Hinblick auf die Sanierungssituation. Elmar Duffner, der die Bereiche Produktion, Kundenservicecenter und Öffentlichkeitsarbeit verantwortet, verfügt über langjährige Branchenerfahrung. Vor seinem Wechsel zur ALNO Gruppe war er verantwortlich für die erfolgreiche internationale Expansion eines anderen namhaften deutschen Küchenmöbelherstellers. Ferner ist Elmar Duffner Präsident des Verbandes der deutschen Möbelindustrie und besitzt eine umfangreiche Marktexpertise und -kenntnis. Ralph Bestgen verantwortet den Vertrieb, das Marketing und die Produktentwicklung der ALNO Gruppe. Zuvor war er langjähriges Mitglied der Geschäftsleitung der Bauknecht Hausgeräte GmbH, insbesondere war er für die Unternehmensbereiche Vertrieb, Marketing und Produktentwicklung verantwortlich. Ipek Demirtas, die das Finanzressort verantwortet, hat eine langjährige Erfahrung im Bereich Finanzen/Rechnungswesen, Controlling und bei Restrukturierungsprojekten. Manfred Scholz, der designierte Produktionsvorstand der ALNO, verfügt über langjährige internationale Management-Erfahrung sowie umfassendes Know-how, insbesondere bei Effizienzsteigerungen von Supply-Chain-Prozessen. Auch im erweiterten Management profitiert die ALNO Gruppe von den Spezialkenntnissen ihrer Mitarbeiter und ihrer effizienten Managementorganisation. Geschichte der ALNO Die Traditionsmarke ALNO hat eine mehr als 85-jährige Geschichte aufzuweisen. Nachstehend sind ausgewählte wichtige Eckdaten der Unternehmenschronologie aufgeführt. Jahr Geschichte des Traditionsunternehmens ALNO 1927 Gründung einer Schreinerwerkstatt mit dem Namen "Selbständige Schreinerei Albert Nothdurft" in Wangen bei Göppingen. 1934 Aus kleinsten Anfängen entwickelt sich ein klassischer Familienbetrieb. 1958 Aus der ehemaligen Schreinerei entsteht die ALNO Möbelwerke GmbH & Co. KG. Der Firmenname ALNO ergibt sich aus dem Namen des Firmengründers Albert Nothdurft. 1960 ALNO beginnt mit der Fertigung von Einbauküchen. Innerhalb von zehn Jahren wächst das Unternehmen kräftig. Der Umsatz steigt von EUR 2,5 Mio. auf EUR 35,2 Mio. Die Zahl der Mitarbeiter erhöht sich von 95 auf 677. 1969 ALNO expandiert ins europäische Ausland. Folgende Tochtergesellschaften werden gegründet: Frankreich (1969), Belgien (1970), Italien (1972), Schweiz (1974), Großbritannien (1980) und Niederlande (1984). 1990 Einführung der Mehrmarkenstrategie. Gründung der Impuls Küchen GmbH in Brilon (Nordrhein-Westfalen). 1992 Gründung ALNO Austria. 1994 Ausbau der Mehrmarkenstrategie. Einführung der Marke PINO und Gründung der Pino Küchen GmbH in Coswig (Sachsen-Anhalt). 1995 Börsengang der ALNO. 2003 Fusion mit der Casawell Service Gruppe (Wellmann, Geba, Wellpac). Konzentration auf das Kerngeschäft und Verkauf küchenfremder Beteiligungen. Weiterer Ausbau der Mehrmarkenstrategie durch die Übernahme der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG. 122 2005 Gründung ALNO Middle East FZCO und Eröffnung einer Produktionsstätte in Dubai (VAE). 2010 Liquidation und Umbau der Tochtergesellschaften in Österreich, Belgien, Spanien, Niederlande und Italien zu reinen Vertriebsorganisationen. Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit finanzierenden Konsortialbanken. 2011 Abschluss einer weiteren Sanierungsvereinbarung mit finanzierenden Konsortialbanken. Strategische Neuausrichtung der ALNO Gruppe. Einführung eines neuen Produktsortiments bei WELLMANN, basierend auf dem neuen Rastermaß von 13 Zentimetern. 2012 Die ALNO AG feiert ihr 85-jähriges Firmenjubiläum. Abschluss einer dritten Sanierungsvereinbarung mit finanzierenden Konsortialbanken und Durchführung einer Kapitalerhöhung zur Rückführung von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten an finanzierende Konsortialbanken. Geschäftsbereiche und Produkte Die ALNO Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Einbauküchen und Zubehör. Die Küchenmarken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO bilden die Kernsegmente der ALNO Gruppe. Zusätzlich zum markenbezogenen Geschäft mit den vier Küchenmarken im In- und Ausland werden im geringen Umfang Umsätze im Ausland durch Montagedienstleistungen und Vertrieb von Handelsware erzielt. Die Marke ALNO Die Marke ALNO ist die Premium-Marke der ALNO Gruppe. Sie zeichnet sich insbesondere durch die Angebotsbreite, fortschrittliche Technologien und die Hochwertigkeit in Ausstattung, Funktionalität und Design aus. Alle Schubkästen, Auszüge und Drehtüren sind standardmäßig gedämpft. Zu den besonderen Stärken der Produkte der Marke ALNO zählt die Kompetenz in den Materialien Lack, Glas und Keramik sowie ihr Rastersystem, das die Planung der Küche für den Wiederverkäufer erleichtert. Dabei umfasst die Fertigung die Herstellung von Bauteilen und die Küchenmontage. Wesentliche Produktserien der Marke ALNO sind: ALNOVINTUCINA: Designkonzept mit stark strukturierten Holzschindeln in Verbindung mit strahlenden unifarbigen Fronten ALNOCERA: Keramikfront mit hochwertigen Werkstoff- und Designeigenschaften ALNOSATINA und ALNOVERTINA: Glasfronten mit technologisch führender Kanten- und Griffbearbeitung ALNOSIGN: Möbelfronten in der Premiumklasse mit mehrfach lackierten und polierten Oberflächen ALNOFINE: Mattlackierte Fronten in modernen Farbstellungen Grifflose Küchen, Schwebende Schränke "Edition Fly", Marecucina, flexible Sonderlösungen, hochwertige Arbeitsplatten-Materialien, elektrisch öffnende Schränke, Küchenmöbel im Rastermaß 130 mm 123 Der Umsatzanteil der Marke ALNO am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2011 21,4 % und im Geschäftsjahr 2012 23,1 %. Die Marke WELLMANN Ursprünglich als Anbieter einfacher Küchenzeilen positioniert, hat WELLMANN seine Angebotspalette erweitert und ist nun vorwiegend im mittleren Preissegment des Marktes tätig. WELLMANN bietet aufgrund des vielschichtigen und variablen Sortiments Küchen für alle Zielgruppen. Die hauptsächlichen Materialgruppen der WELLMANN Fronten sind Melamin, Schichtstoff, Folie und Lack. Im Zuge der Neupositionierung der Marke WELLMANN werden unter dieser Marke ebenfalls Küchen im Rastermaß 130 mm angeboten. Wesentliche Produktserien der Marke WELLMANN sind: CALLA: Hochglänzende Folienfronten in breiter Farbauswahl mit perfekt passendem Beiwerk in allen Farbausführungen ALVA: Melaminbeschichtete Fronten in aktuellen Farben und Dekoren AURA: Folienfronten für die konsumige Küche NEO: Hochwertige Hochglanz-Lackfronten SIERRA: Melaminbeschichtete Fronten in Tiefenprägung Der Umsatzanteil der Marke WELLMANN am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2011 29,9 %, im Geschäftsjahr 2012 29,7 %. Die Marke IMPULS Die Marke IMPULS steht für individuelle Einbauküchen im preislich unteren Mittelsegment. Die IMPULS-Programme sind auf den Bedarf junger Familien und das Objektgeschäft ausgerichtet und bieten den Kunden die Möglichkeit, ihre Küche individuell zu gestalten. Darüber hinaus bietet Impuls seit dem Jahr 2010 deutschlandweit die 10-Tages-Küche an; damit werden die in der Branche üblichen drei bis fünf Wochen Lieferzeit deutlich unterboten. Bei den Frontprogrammen der Marke IMPULS werden die Materialgruppen Melamin, Folie und Lack angeboten. Wesentliche Produktserien der Marke IMPULS sind: Impuls 1200 / 2200: Front mit melaminharzbeschichteter Oberfläche Impuls 2800 / 4500: Front mit Hochglanzfolienoberfläche Impuls 3700: Front mit Folien ummantelt Der Umsatzanteil der Marke IMPULS am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2011 26,9 %, im Geschäftsjahr 2012 26,4 %. Die Marke PINO Die Marke PINO richtet sich mit ihren Küchen vor allem an den Preiseinstiegsbereich und bietet als Preiseinstiegsmarke die Materialgruppen Melamin und Folie an. Die günstigen Küchen werden hauptsächlich in SB-/Mitnahmebereichen der Discounter und großen Möbelhäusern in modernen frischen Farben angeboten. Mit ihrem schlanken Sortiment rundet PINO in der ALNO Gruppe die Angebotspalette nach unten ab. Wesentliche Produktserien der Marke PINO sind: Pino 100: Frontoberfläche mit Direktbeschichtung und gerundeter Kante 124 Pino 140 / 160: Frontoberflächen mit Direktbeschichtung in metallic- oder Feinwellen-Optik Pino 230: Frontoberfläche mit glänzender Direktbeschichtung, Materialart zum Preiseinstieg in Glanz-Oberfläche Pino 250: Frontoberfläche mit Hochglanzfolien Der Umsatzanteil der Marke PINO am Markenumsatz der ALNO Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2011 21,8 %, im Geschäftsjahr 2012 20,8 %. Beschaffung und Produktion Beschaffung Die Beschaffung der von der ALNO Gruppe eingesetzten Materialien und Komponenten erfolgt für die einzelnen Produktionsstandorte auf der Grundlage unterschiedlicher Dispositionsmethoden — von Bestandsplanverfahren über Just-in-Time-Abwicklung bis hin zur punktgenauen Just-inSequence-Anbindung. Größter Lieferant der ALNO Gruppe war im Jahr 2012 die Bauknecht Hausgeräte GmbH mit einem Anteil am gesamten Einkaufsvolumen in Höhe von ca. 29,3 % (deren Anteil betrug im Vorjahr ca. 30 %). Die ALNO Gruppe ist vertraglich gegenüber der Bauknecht Hausgeräte GmbH verpflichtet, Elektrogeräte, die sie zusammen mit ihren Küchen der Marken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO verkauft (mit Ausnahme von Mirkowellengeräten und bestimmten kleineren Kühleinheiten), insgesamt zu mindestens 95 % von der Bauknecht Hausgeräte GmbH zu beziehen (siehe "Geschäftstätigkeit — Wesentliche Verträge — Liefervertrag mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH"). Die Top 5 der Lieferanten hatten einen Anteil am gesamten Einkaufsvolumen im Jahr 2012 in Höhe von 49,2 % bzw. in Höhe von 51 % für das Geschäftsjahr 2011. Das Unternehmen bezieht Material und Bauteile, wie beispielsweise Elektrogeräte, Spülen, Armaturen, Beleuchtungen, Sockelfüße und Holzbauteile von externen Zulieferern. Darüber hinaus stellt die ALNO Gruppe Halbfertigteile und Fertigteile aus Holz in eigenen Bauteilewerken her. Dort werden u.a. Front- und Korpusbauteile hergestellt und direkt dem jeweiligen Produktionsstandort zum erforderlichen Termin zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht eine niedrige Kapitalbindung bei flexibler Produktion und hoher Produktvarianz. Die Bauteilewerke der ALNO Gruppe liefern Bauteile aus eigener Produktion auch an die Standorte Brilon und Coswig. Die Fronten werden in Enger, die Korpusbauteile in Pfullendorf gefertigt. Produktion Die Fertigung und die Montage der Küchenschränke erfolgt in Montagewerken an den Produktionsstandorten in Brilon, Enger, Coswig und Pfullendorf. Die Produktion ist in ihren Logistikabläufen so ausgerichtet, dass alle Komponenten einer Küche (von Schränken über Arbeitsplatten bis zu Elektrogeräten) zeitpunktgenau im Versand eintreffen, um kommissionsweise in einer vorher festgelegten Tourenreihenfolge nach der Produktion verladen werden zu können. Entsprechend dieses Gesamtoptimierungsansatzes kommt dem Material- und Informationsfluss in den Montagewerken eine besondere Bedeutung zu. Derzeit enthält jeder Standort die Fertigungsstufen Arbeitsplattenfertigung, Schubkastenfertigung und Endmontage. In Enger und Pfullendorf werden darüber hinaus aus beschichteten oder furnierten Rohplatten Korpus- und Frontbauteile gefertigt, mit Glas beklebt, lackiert oder foliert. Zudem wird an den jeweiligen Standorten die Verpackung der Küchenmöbel, die Kommissionierung von Zubehör und Kleinteilen (z.B. Besteckeinsätze) sowie der extern zugelieferten Elektrogeräte vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2011 wurde am Standort Enger ein neues Produktsortiment von WELLMANN eingeführt. Das Produktsortiment WELLMANN hat nun ein identisches Rastermaß wie die Küchen der Marke ALNO. Damit ist nun auch für die Marke WELLMANN eine moderne, funktionale und ergonomische Küchenplanung möglich. Ferner können nun Synergieeffekte im Einkauf effektiver ge- 125 nutzt werden und einzelne Bauteile der Marken ALNO und WELLMANN können innerhalb der Produktsortimente leichter ausgetauscht werden. Durch den Erwerb der Logistikunternehmen Logismo HSK GmbH, Logismo AZE GmbH und Logismo SIG GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 2012 wird die Distributionslogistik wieder von der ALNO Gruppe selbst erbracht. Dies ermöglicht die Optimierung der Tourenplanung auch zwischen den Fertigungsstandorten der ALNO Gruppe, was vor allem im Bereich der Verladungen, der insbesondere für den Export eine große Bedeutung hat (z.B. Verladung von Küchen der Marken ALNO und WELLMANN zur effizienteren Nutzung von Transportvolumina). 126 Kapazitätsauslastung Die jeweilige Produktionsauslastung sowie –kapazität der vier deutschen Fertigungsstandorte1) zeigt für das Geschäftsjahr 2012 folgende Auflistung: Pfullendorf (ALNO) Enger (WELLMANN) Brilon (IMPULS) Coswig (PINO) 403.894 753.144 819.752 759.909 1.795 3.347 3.643 3.377 517.500 843.750 839.250 786.375 Geschäftsjahr 2012 (pro Arbeitstag) 2.300 3.750 3.730 3.495 Auslastungsgrad I2) 78% 89% 98% 97% Produzierte Schränke Geschäftsjahr 2012 (pro Arbeitstag) Maximal faktische Kapazität _______________________________ 1) An den Fertigungsstandorten Enger, Brilon und Coswig wird in zwei Schichten produziert. Am Fertigungsstandort Pfullendorf wird in einer Schicht produziert. 2) Auf Basis des jeweiligen Schichtbetriebs und des tatsächlichen Personalstandes am jeweiligen Fertigungsstandort. Im Verhältnis zu der maximal technisch möglichen Kapazität stellt sich die Auslastung der Fertigungsstandorte im Geschäftsjahr 2012 wie folgt dar: Pfullendorf (ALNO) Enger (WELLMANN) Brilon (IMPULS) Coswig (PINO) Maximal technisch mögliche Kapazität1) (pro Arbeitstag) 5.000 7.000 4.250 4.250 Auslastungsgrad II 36% 48% 86% 79% _______________________________ 1) Bei maximaler technischer Kapazität im Zwei-Schichtbetrieb an allen deutschen Fertigungsstandorten. An den Fertigungsstandorten Pfullendorf und Enger ist dies jedoch nur durch den Aufbau zusätzlichen Stammpersonals realisierbar. Kunden und Vertrieb Die ALNO Gruppe vertreibt ihre Produkte weltweit mit Absatzschwerpunkten in Deutschland und Westeuropa. Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Inlandsumsatz ca. 71,4 % und der Auslandsumsatz ca. 28,6 % des Konzernumsatzes. Der Vertrieb der von der ALNO Gruppe hergestellten Küchen erfolgt im Inland primär über Küchenbzw. Einrichtungsstudios, SB- und Mitnahmemärkte, Möbelhäuser sowie bei Immobilienprojekten schwerpunktmäßig über Architekten. Seit dem 1. Februar 2013 werden Küchen im Preiseinstiegssegment außerdem über die Online-Plattform "Kiveda" vermarktet. Der größte Teil der Handelspartner ist im Inland historisch bedingt überwiegend in Einkaufsverbänden organisiert. ALNO legt mit den Einkaufsverbänden jährlich die Lieferkonditionen in Rahmenverträgen fest. Diese Rahmenverträge sind die Grundlage für die einzelnen Bestellungen der jeweiligen Verbandsmitglieder der Einkaufsverbände. Rund 92,4 % der Küchenmöbel gemessen am Inlandsumsatz wurden im Jahr 2012 an Verbandsmitglieder solcher Einkaufsverbände vertrieben, daneben sind auch große Einzelkunden und Filialisten Kunden der ALNO Gruppe. 127 Wesentliche inländische Kunden sind zum Beispiel (1) im Bereich Küchen- bzw. Einrichtungsstudios: Küchen Aktuell, Küchen Arena, Küchen Keie, KWB und Förde Küchen, (2) im Bereich der SBund Mitnahmemärkte: Roller, Möbel BOSS, POCO Domäne, SCONTO und Möbelix/Mömax, (3) im Bereich Möbelhäuser: XXXLutz, Segmüller, Höffner/Kraft, Porta Gruppe und Möbel Martin und (4) folgende Referenzprojekte sind im Bereich Immobilienprojekte zu nennen: Offizierswohnungen der GB-Army, Golfresort Cochem, Ferienresort Bad Bentheim und die Zusammenarbeit mit mehreren Fertighausherstellern. Wesentliche ausländische Kunden sind zum Beispiel: Krefel (Belgien), AVIVA (Frankreich), DMG/Mandemakers (Niederlande), ECI (Spanien) und TSK (Spanien). Ausländische Referenzimmobilienprojekte sind etwa die Jumeirah Beach Residence (Dubai), der Infinity Tower (Dubai), der Silverene Twin Towers (Dubai), der Zumurud Tower (Dubai) und der Akasya Tower (Istanbul). Die Vertriebsorganisation im Inland wurde in den letzten Jahren neu geordnet. Die Mitarbeiter des Vertriebs sind nicht mehr einzelnen Marken zugeordnet, sondern ihren jeweiligen Stärken entsprechend auf die jeweiligen Vertriebskanäle SB- und Mitnahmemärkte, Einrichtungshäuser und Möbeleinzelhandel, Küchenspezialisten und Projektgeschäft verteilt. Die Küchen- und Einrichtungshäuser werden durch ein geschultes Team von Außendienstmitarbeitern betreut, die Betreuung der SBund Mitnahmemärkte erfolgt durch für dieses Geschäftsfeld spezialisierte Merchandiser und die gezielte Betreuung der Verbände durch so genannte Key Account Manager. Die Schwerpunkte der Vertriebsarbeit seit dem Geschäftsjahr 2011 und insbesondere im Geschäftsjahr 2012 lagen in der Umsetzung einer neuen Konditionenstruktur für Handelspartner der ALNO Gruppe und in der gezielten Positionierung der Konzermarken ALNO, WELLMANN, IMPULS und PINO in den einzelnen Vertriebskanälen. Zur Sicherung und künftigen Ausweitung der Marktanteile sieht die Neuausrichtung des Vertriebs vor allem die Stärkung des Absatzkanals "Küchenspezialisten/Küchenstudios" für die Marken ALNO und WELLMANN vor, sowie ein deutlicher Ausbau des Absatzkanals ECommerce für die Marken PINO und IMPULS. Die ausländischen Vertriebstochtergesellschaften sind unter dem Dach der ALNO International zusammengefasst. ALNO International nimmt die Interessen der ALNO Gruppe im ausländischen Handelsgeschäft wahr (siehe "Allgemeine Informationen über die Gesellschaft — Struktur der ALNO Gruppe"). Das internationale Geschäft besteht aus der Tätigkeit ausländischer Vertriebsgesellschaften sowie dem Exportgeschäft mit Importeuren. Die ALNO AG ist mit ihren ausländischen Vertriebstochtergesellschaften in den Ländern Großbritannien, Schweiz, den Vereinigten Arbabischen Emiraten und den USA sowie durch ein Joint Venture in China vertreten. In anderen Staaten arbeitet die Gesellschaft mit mehr als 6.000 Vertriebspartnern in 64 Ländern weltweit zusammen. In Frankreich konnte mit der größten Franchise-Kette der Küchenbranche (FBD-Gruppe) eine wichtige Neuakquisition erfolgreich durchgeführt werden. Im Zuge der Neuausrichtung des Auslandsvertriebs der ALNO Gruppe wurde eine neue Vertriebsgesellschaft in den USA mit Sitz in New York errichtet sowie ein Joint Venture in Hongkong mit einem finanzstarken und im dortigen Küchenmarkt erfolgreich tätigen Vertriebspartner eingegangen (siehe "Allgemeine Informationen über die Gesellschaft – Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer und Historie der Gesellschaft"). Weiter ist geplant, in den Märkten Singapur, Indonesien, Thailand und andere asiatische Staaten neue Partner zu akquirieren. In Russland und der Ukraine hat das Unternehmen damit begonnen, die Marke ALNO in exklusiven ALNO Stores zu positionieren. Forschung und Entwicklung Die ALNO Gruppe betreibt ihre Produktentwicklung derzeit zentral am Standort Pfullendorf. Die Entwicklungsschwerpunkte liegen auf Produkt- und Anwendungsinnovationen, die systematisch und zielgruppenspezifisch über alle Produktlinien hinweg entwickelt werden. Darüber hinaus unterliegen alle Wertschöpfungsprozesse einer kontinuierlichen Effizienzoptimierung. Das Produkt- und Leistungsangebot wird kontinuierlich überarbeitet und beinhaltet regelmäßige Neuheiten, die in einigen Bereichen eine Alleinstellung im Markt einnehmen. Entsprechend des 128 Ziels, die Marke ALNO künftig noch stärker im gehobenen Marktsegment zu positionieren, sollen zukünftig systematisch aus den Marktanforderungen und Endkundenbedürfnissen heraus Produktund Anwendungsinnovationen entwickelt werden. Ziel der Produktentwicklung ist dabei, ALNO als Kernmarke des Unternehmens laufend mit Produkt- und Designinnovationen weiter zu entwickeln und damit ihre gehobene Marktposition zu demonstrieren. Im Jahr 2011 stellte die Gesellschaft das innovative Küchenprogramm ALNOSTAR CERA vor, bei der die Fronten und Seitenteile aus Keramik sind, sodass die Küchen über eine robuste Oberfläche, die einerseits sehr pflegeleicht, andererseits aber auch sehr kratz- und abriebbeständig ist, verfügen. Ferner wurde im Geschäftsjahr 2010 die Produktserie "MARECUCINA" eingeführt, bei der Elemente der Nautik im Design der Küchenmöbel aufgenommen wurden. Die Gesellschaft erhält regelmäßig für innovative ALNO-Produkte Auszeichnungen, wie z.B. im Jahr 2011 die Preise "KüchenInnovation des Jahres 2011", "Produkt des Jahres 2011" und den "Interior Innovation Award 2011" für die maritime Designstudie ALNO MARECUCINA. Im Jahr 2012 wurde die ALNOSTAR CERA als "KüchenInnovation des Jahres 2012" und in der Kategorie "Küchenmöbel und –ausstattungen" mit dem "Golden Award – Best of the Best" ausgezeichnet. Ferner wurde die Marke ALNO mit dem "Superbrand German Award 2012/2013" ausgezeichnet. Die ALNO Gruppe plant ihre Kompetenz in den Materialgruppen Glas und Keramik mit neuen Fronten, Griffoptionen und Funktionselementen weiter auszubauen. Insbesondere die Kompetenz in der Lackiertechnik zeichnet die Marke ALNO aus. Weitere Projekte sind die Einführung der grifflosen Küchenprogramme in den mittleren Preissegmenten, die Aktualisierung der Basisfrontprogramme, die Neuentwicklung von Glasschränken und die Integration neuer Öffnungs- und Funktionssystemen in das Standardsortiment der Marken PINO, IMPULS und WELLMANN. Marketing Die Marketingmaßnahmen der ALNO Gruppe zielen darauf ab, das Markenprofil zu schärfen und die einzelnen Marken in ihren jeweiligen Segmenten stärker zu positionieren. Insbesondere soll der hohe Bekanntheitsgrad der Marke ALNO beim Endverbraucher weiter ausgebaut werden. Daher hat die Gesellschaft im Rahmen der direkten Ansprache des Endkunden im Oktober 2012 für die Marke ALNO einen umfassenden Markenrelaunch gestartet. Im Mittelpunkt standen Werbemotive und Imagetrailer, die die Kernwerte höchste Qualität, preisgekröntes Design, sinnvolle Innovationen und die 85-jährige Tradition in den Mittelpunkt stellen. Über den Aufbau weiterer Monomarkenstores der Marke ALNO sowie eine weitere Vereinheitlichung des Corporate Designs soll der Marken Claim beim Endverbraucher weiter gestärkt werden. Im Bereich der Kommunikation mit dem Fachpublikum nutzt die ALNO Gruppe überwiegend die Präsentation auf Messen, um einen emotionalen und visuellen Eindruck von Marke und Produkt vermitteln zu können. Markenauftritte auf nationalen Plattformen wie z.B. die LivingKitchen in Köln oder die Küchenmeile A30 in Ostwestfalen als auch die Präsenz auf internationalen Messen wie der Eurocucina in Mailand bilden dabei wichtige Eckpfeiler im Rahmen der Kommunikationspolitik. Ein in der Küchenbranche übliches und für die ALNO Gruppe weiteres wesentliches Werbemittel in den Verkaufsräumen der Handelspartner sind Musterküchen und weitere Ausstellungsgegenstände, wie beispielsweise Frontenmuster. Hierzu planen Mitarbeiter des Vertriebs und der Marketingabteilung gemeinsam in einem abgestimmten Musterküchen-Platzierungsprozess mit den Handelspartnern die Küche sowie das Umfeld des Stellplatzes. Da Verkaufsräume der Händler häufig flächenmäßig begrenzt sind, hat die ALNO Gruppe ein Interesse daran, einen möglichst großen Anteil der Ausstellungsfläche mit eigenen Produkten zu bestücken. Es wird Wert darauf gelegt, dass entsprechend der Zielpositionierung der Konzernmarken die Musterküchen korrekt im Vertriebskanal platziert werden und das Umfeld zur Marke passt. Hierbei übernimmt die ALNO Gruppe in Kooperation mit den Handelspartnern die Planung und die Montage der Küche und trägt dafür die Kosten, welche teilweise als Sachanlageinvestitionen aktiviert werden 129 Gewerbliche Schutzrechte Für die ALNO Gruppe sind 242 Schutzrechte in Deutschland und im Ausland angemeldet beziehungsweise bereits eingetragen. Darunter sind 169 Marken, 70 Geschmacksmuster und 3 Patente. Im Übrigen ist die ALNO Gruppe Inhaberin von entsprechendem Know-how. Zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten zählt die Marke "ALNO", welche in Deutschland, Europa sowie weiteren außereuropäischen Ländern geschützt ist. Die Marke "ALNO" wurde vom deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 1963 in das deutsche Markenregister eingetragen. Die ebenfalls wichtige Marke "WELLMANN" ist in Deutschland, Europa sowie einigen weiteren außereuropäischen Ländern geschützt. Sie wurde vom deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 1979 eingetragen. Ferner ist die Marke "ALNO-PINO" eingetragen. Darüber hinaus verfügt die ALNO Gruppe über weitere wesentliche Schutzrechte, welche Konstruktions- und Gestaltungselemente beinhalten. Die Marke "IMPULS" ist nicht als eingetragene Marke geschützt. Für die ALNO AG ist die Domain "alno" in einer Vielzahl von Ländern registriert, nebst nationalen und internationalen Domains mit dem Bestandteil "alno". Zudem ist die ALNO Gruppe Inhaberin u.a. der Domains alno-kuechen.com, die-welt-der-kueche.de, impuls-kuechen.de, pino.de, wellmann.de. Die Gesellschaft ist nicht von Patenten oder Lizenzen Dritter abhängig. Standorte und Grundbesitz Die Produktionsstandorte der ALNO Gruppe liegen in Pfullendorf (Baden-Württemberg), Brilon, Enger (beide Nordrhein-Westfalen) und Coswig (Sachsen-Anhalt). Die Grundstücke am Standort Pfullendorf stehen im Eigentum der ALNO AG. Am Standort Brilon steht ein Grundstück im Eigentum der Impuls Küchen GmbH. Zusätzlich hat die Impuls Küchen GmbH Lagerhallen, Ausstellungs- und Büroräume angemietet. Die pino Küchen GmbH ist Eigentümerin eines Grundstücks in Coswig. In Enger, Hiddenhausen und Hüffen liegen Grundstücke im Eigentum der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, auf denen sich moderne Verwaltungsgebäude und ein Ausstellungszentrum befinden. In Hiddenhausen hat die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG außerdem ein Grundstück mit Hallen und weiteren Betriebsgebäuden langfristig angemietet. Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co., deren Komplementärin die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und deren Kommanditistin die ALNO AG ist, ist Eigentümerin eines Grundstücks in Bad Salzuflen. Zum 31. Dezember 2012 befand sich Grundbesitz von insgesamt ca. 250.327 qm im direkten Eigentum der ALNO AG, davon sind ca. 79.964 qm bebaut. Im Eigentum der ALNO Gruppe steht zum 31. Dezember 2012 Grundbesitz von insgesamt ca. 710.340 qm, davon sind ca. 263.143 qm bebaut. Insgesamt sind Bankverbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 0,4 Mio. bei der Impuls Küchen GmbH und in Höhe von ca. EUR 0,7 Mio. bei der pino Küchen GmbH durch Grundschulden abgesichert. Einige Grundstücksteile sind mit Erbbaurechten belastet. Insgesamt sind Grundstücke mit ca. 431.411 qm weder mit Grundschulden noch Hypotheken belastet. Der Buchwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten betrug zum 31. Dezember 2012 EUR 47,7 Mio. und zum 31. Dezember 2011 EUR 44,6 Mio. Seit dem 31. Dezember 2012 wurden keine betriebsnotwendigen Grundstücke der ALNO AG veräußert. Seit dem 31. Dezember 2012 wurde ein Grundstück von der ALNO AG gekauft. Andere wesentliche Sachanlagen Neben dem Grundbesitz besteht das wesentliche Sachanlagevermögen der ALNO Gruppe aus technischen Anlagen und Maschinen. Die ALNO Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2012 über technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von EUR 18,4 Mio. und zum 31. Dezember 2011 über technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von EUR 15,0 Mio. 130 Zum 31. Dezember 2012 zählen zu den wesentlichen Sachanlagen der (i) ALNO AG eine Frontenbearbeitungsanlage, eine Plattenaufteilanlage sowie eine Arbeitsplattenzuschnittsäge, bei der (ii) Gustav Wellmann GmbH & Co. KG eine Produktionslinie zur Fertigung von Fronten/Korpusteilen, eine Montagelinie für Oberschränke, ein Arbeitsplattenbearbeitungszentrum sowie Bohrautomaten zur Frontenbearbeitung, bei der (iii) pino Küchen GmbH das Montageband 1 sowie eine Arbeitsplattenbearbeitungsmaschine und bei der (iv) Impuls Küchen GmbH die Montageeinrichtungen und eine Arbeitsplattensäge. Die wesentlichen Sachanlagen sind über den vorhandenen Finanzierungsrahmen abgedeckt. Seit dem 31. Dezember 2012 hat die ALNO Gruppe in technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert in Höhe von EUR 0,3 Mio. investiert. Darüber hinaus haben sich seit dem 31. Dezember 2012 keine wesentlichen Veränderungen in den wesentlichen Sachanlagen der ALNO Gruppe ergeben. Investitionen Seit dem 31. Dezember 2012 hat die ALNO Gruppe keine wichtigen Investitionen (von jeweils mehr als EUR 0,5 Mio.) getätigt. Von den Verwaltungsorganen der Gesellschaft wurden noch keine konkreten künfigten Investitionen fest beschlossen. Versicherungen Die ALNO Gruppe verfügt im Rahmen ihrer verschiedenen Geschäfts- und Sachversicherungen über Versicherungsschutz gegen die Zerstörung oder Beschädigung ihrer Betriebsstätten, ihrer Betriebseinrichtung und ihrer Vorräte. Sie verfügt ferner über eine Betriebsunterbrechungsversicherung, eine Umweltschadensversicherung und eine Warenkreditversicherung sowie über allgemeine Haftpflicht- und Personenversicherungen. Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Gesellschaft für die ALNO Gruppe ein branchenüblich angemessener Versicherungsschutz (siehe auch "Risikofaktoren — Es ist nicht auszuschließen, dass die von der ALNO Gruppe abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen."). Mitarbeiter Überblick Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der ALNO Gruppe in den Jahren 2010 bis 2012. Nahezu alle Mitarbeiter sind in Deutschland tätig. Die Mitarbeiterzahlen stellen eine Durchschnittsbetrachtung inkl. der anteiligen Berücksichtigung von Teilzeitarbeitskräften dar. Die Mitglieder des Vorstands, Auszubildende, Leiharbeitnehmer und Ruhende sind in der genannten Anzahl nicht mit enthalten. Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiter der ALNO Gruppe nach Funktionsbereichen: Geschäftsjahr Geschäftsjahr 2010 2011 Verwaltung ................................................................ 171 144 395 386 Marketing und Vertrieb ................................ 1.174 1.162 Produktion ................................................................ Sonstige Bereiche ................................ 100 114 1.840 1.806 Gesamt................................................................ Geschäftsjahr 2012 145 405 1.199 107 1.856 Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiter der ALNO Gruppe nach Segmenten: Geschäftsjahr 2010 ALNO................................................................ 744 131 Geschäftsjahr 2011 655 Geschäftsjahr 2012 677 Wellmann................................................................ 574 Impuls ................................................................249 pino................................................................ 202 Logismo 71 Auslandstochtergesellschaften ................................ Gesamt................................................................ 1.840 651 250 207 43 1.806 638 247 212 12 70 1.856 Zum 31. März 2013 waren insgesamt 1.928 Mitarbeiter bei der ALNO Gruppe beschäftigt. Zum Datum dieses Prospekts hat sich die Zahl der Mitarbeiter nicht wesentlich geändert. In einer am 10. Juli 2012 mit der IG Metall Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg abgeschlossenen Vereinbarung zur Sanierung der ALNO AG wurde darüber hinaus eine wesentliche Reduktion der Personalkosten der Gesellschaften ALNO und Wellmann ab 2013 (rechnerisch bis zu 130 Vollzeitstellen ("FTE")) vereinbart, die nunmehr auf betrieblicher Ebene verhandelt und umgesetzt werden. Die Verhandlungen mit der IG Metall Baden-Württemberg für den Standort Pfullendorf wurden im Dezember 2012 abgeschlossen, in der Unternehmensplanung 2013 sind für diesen Standort ein Abbau von 25 FTE plus Entgeltverzichte vorgesehen. In Enger wurden die Verhandlungen mit der IG Metall Baden-Württemberg (Abbau von 80 FTE sowie Entgeltverzichte) im März 2013 abgeschlossen. Der jeweilige Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in WestfalenLippe und für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in Baden-Württemberg sowie verschiedene Entgelttarifverträge finden auf die Mitarbeiter der ALNO AG, Impuls Küchen GmbH und der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG Anwendung. Die pino Küchen GmbH ist nicht tarifgebunden. Zwischen der ALNO AG, dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung BadenWürttemberg e.V. und der IG Metall wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ein erneuter Ergänzungstarifvertrag für den Standort Pfullendorf abgeschlossen, der u.a. eine Erhöhung der betrieblichen Arbeitszeit um 130 Stunden jährlich ohne Entgeltausgleich bis 2014, eine 50 %-ige Absenkung des tariflichen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie eine Standortgarantie für den Produktionsstandort Pfullendorf bis zum 31. Dezember 2016 enthält. Derzeit liegt das reine Entgeltniveau bei ALNO noch ca. 2,5 % unterhalb des Vergütungsniveaus des Flächentarifvertrages. Während der Geltungsdauer des Ergänzungstarifvertrages können betriebsbedingte Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG ausgesprochen werden. Der Ergänzungstarifvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 2014, gekündigt werden. Im Oktober 2012 ist mit der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für die Standorte Enger und Pfullendorf vereinbart worden. Im Oktober 2012 wurde am Standort Pfullendorf an vier Tagen, am Standort Enger an sechs Tagen Kurzarbeit eingeführt. Im November 2012 wurde am Standort Pfullendorf an fünf Tagen und am Standort Enger an sechs Tagen Kurzarbeit eingeführt. Im Januar 2013 gab es am Standort Pfullendorf sechs Tage und am Standort Enger fünf Tage Kurzarbeit. Im Februar 2013 gab an zwei Tagen in Pfullendorf und an fünf Tagen Kurzarbeit in Enger. Am Standort Pfullendorf gab es an vier Tagen und am Standort Enger an drei Tagen Kurzarbeit. Wesentliche Verträge Sanierungsvereinbarungen Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 Am 23. April 2010 schlossen die ALNO AG, die Commerzbank AG, die Südwestbank AG, die BadenWürttembergischen Bank, die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch (die "Konsortialbanken"), die Küchen Holding GmbH, die IRE Beteiligungs GmbH und die Bauknecht Hausgeräte GmbH eine Sanierungsvereinbarung zur Reduzierung von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 25 Mio. und zur Verlängerung ausstehender Darlehensverbindlichkeiten ab. 132 Sanierungsvereinbarung II vom 9. Februar 2011 Die Gesellschaft, die Konsortialbanken, die Küchen Holding GmbH, die IRE Beteiligungs GmbH, die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die Starlet Investment AG schlossen am 9. Februar 2011 eine weitere Sanierungsvereinbarung ab, die die Bilanzsanierung der Gesellschaft zum Ziel hatte. Im Rahmen dieser Sanierungsvereinbarung verpflichteten sich alle beteiligten Parteien zu Restrukturierungsbeiträgen, die bis Januar 2012 insgesamt ein Volumen in Höhe von rund EUR 70,0 Mio. erreichten. Sanierungsvereinbarung III vom 11. Juli 2012 Am 11. Juli 2012 haben die Gesellschaft, ihre wesentlichen Tochtergesellschaften, die Konsortialbanken, die IRE Beteiligungs GmbH, die Küchen Holding GmbH, die Bauknecht Hausgeräte GmbH, die Comco Holding AG und die Starlet Investment AG einen Rahmenvertrag zur Sanierung der ALNO AG (die "Sanierungsvereinbarung III") abgeschlossen. Die Sanierungsvereinbarung III zielte auf die Sicherung der langfristigen Überlebens- und Wettbewerbsfähigkeit der ALNO Gruppe aufgrund bilanzieller Sanierung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ab und soll dem Management der ALNO Gruppe ausreichend Zeit für die Umsetzung ihres operativen und finanziellen Sanierungskonzepts verschaffen. Hierzu wurde u.a. Ende 2012 das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt und anschließend um EUR 44.000.000,00 erhöht. Mit dem Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung von EUR 46,2 Mio. sowie einer entsprechenden Verzichtserklärung wurden die bei den Konsortialbanken bestehenden Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. ca. EUR 54 Mio. –soweit nicht erlassen – vollständig zurückgeführt. Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Forderungen gegenüber der ALNO Gruppe aus Lieferungen und Leistungen durch Gewährung eines Überziehungsrahmens bis zum 30. Dezember 2012 zu stunden. Zur Besicherung sämtlicher Forderugnen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegenüber der ALNO Gruppe aus dem Liefervertrag verpflichtete sich die ALNO AG, der Bauknecht Hausgeräte GmbH ein erstrangiges Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der pino Küchen GmbH zu bestellen. Die Gesellschaft hat sich mit einem Besserungsschein zu einer zusätzlichen Zahlung an die Konsortialbanken in Höhe von bis zu insgesamt EUR 2 Mio. verpflichtet, wenn das konsolidierte EBITDA und/oder die konsolidierte Eigenkapitalquote der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2013 oder 2014 (bzw. im Fall der konsolidierten Eigenkapitalquote, zum Bilanzstichtag dieser Geschäftsjahre) gemäß dem von einem inländischen Wirtschaftsprüfer geprüften und testierten Konzernabschluss der Gesellschaft bestimmte Mindestwerte erreichen. Liefervertrag mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH Die ALNO AG und die Bauknecht Hausgeräte GmbH haben am 18. Oktober 2012 den zwischen der ALNO Gruppe und der Bauknecht Hausgeräte GmbH bestehenden Liefervertrag neugefasst (der "Liefervertrag"). Dieser Vertrag gilt bereits vom 11. Juli 2012 an und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017. Der Liefervertrag sieht vor, dass die ALNO AG mindestens 95 % der Haus- und Küchengeräte für ihre Marken ALNO, WELLMANN, PINO und IMPULS von der Bauknecht Hausgeräte GmbH bezieht. Die Gewährleistungsrechte der ALNO AG sind auf die Herstellergarantie beschränkt. Die Gesellschaft und die Bauknecht Hausgeräte GmbH haben die Verlängerung der Zahlungsziele von 180 Tage für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 30. September 2014 und 150 Tage für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. Juni 2017 sowie Bonuszahlungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO Gruppe in Höhe von EUR 4 Mio. im Jahr 2012 bzw. EUR 3 Mio. im Jahr 2013 vereinbart. Zur Besicherung sämtlicher Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegenüber der ALNO Gruppe aus dem Liefervertrag gewährt die ALNO Gruppe der Bauknecht Hausgeräte GmbH ein erstrangiges Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der pino Küchen GmbH. Mit Vereinbarung vom 11. April 2013 wurden die Zahlungsziele auf 60 Tage rückwirkend zum 15. März 2013 reduziert (siehe "Geschäftstätigkeit – Wesentliche Verträge – Vereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG"). 133 Der Liefervertrag kann unter bestimmten Umständen außerordentlich gekündigt werden, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt wichtige Vertragspflichten verletzt, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann und/oder wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet wurde oder sonst ein Fall der Überschuldung vorliegt. Bauknecht Hausgeräte GmbH kann den Liefervertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Wettbewerber von Bauknecht Hausgeräte GmbH mehr als 10 % der Aktien an der ALNO AG erwirbt. Im Rahmen der Sanierungsvereinbarung III wurden der Bauknecht Hausgeräte GmbH weitere Kündigungsrechte eingeräumt. Insbesondere besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Forderungen an ihrem Fälligkeitstermin nicht gezahlt werden oder wenn sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation eines der Mitglieder der ALNO Gruppe wesentlich verschlechtert. Wird der Liefervertrag außerordentlich gekündigt, werden alle ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der ALNO AG sofort fällig gestellt. Vereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG Die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG haben am 19. Dezember 2012 eine Stillhaltevereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH in Bezug auf Forderungen aus dem Liefervertrag gegenüber der ALNO Gruppe bis maximal EUR 32,8 Mio. (den "Stillhaltehöchstbetrag") bis zum 10. März 2013 (der "Stillhaltezeitraum") stillzuhalten. Diese Stillhaltevereinbarung stand unter der auflösenden Bedingung, dass die Geschäftsanteile an der Impuls Küchen GmbH zugunsten der Bauknecht Hausgeräte GmbH verpfändet werden sowie unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Comco Holding AG ebenfalls eine entsprechende Stillhaltevereinbarung in Bezug auf ihre Forderungen gegen die ALNO Gruppe abschließt. Beide Bedingungen wurden erfüllt. Am 29. Januar 2013 schlossen die Parteien eine Ergänzungsvereinbarung zur Stillhaltevereinbarung. Darin verlängerten die Parteien den Stillhaltezeitraum bis zum 30. April 2013 und erhöhten den Stillhaltehöchstbetrag auf maximal EUR 40,8 Mio, der ab dem 1. April 2013 auf EUR 32,8 Mio. reduziert wurde. Die Comco Holding AG und die ALNO AG schlossen am 21. Dezember 2012 eine Stillhaltevereinbarung in Bezug auf Forderungen der Comco Holding AG gegenüber der ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. (die "Stillhalteforderungen Comco") bis zum 10. März 2013 (der "Stillhaltezeitraum") ab. Am 29. Januar 2013 schlossen die Parteien eine Ergänzungsvereinbarung zur Stillhaltevereinbarung, in der die Parteien den Stillhaltezeitraum bis zum 30. April 2013 verlängerten. Zudem verpflichtete sich die Comco Holding AG, der ALNO AG Darlehen von mindestens EUR 4 Mio. zu marktüblichen Konditionen bis spätestens 31. März 2013 zu gewähren. Die Comco Holding AG gewährte der ALNO AG jeweils am 29. Januar 2013, am 6. Februar 2013, am 28. Februar 2013 und am 26. März 2013 Darlehen von insgesamt EUR 4,8 Mio. und erhöhte dadurch ihre Forderungen gegen die ALNO Gruppe auf EUR 13.325.000. Am 11. April 2013 schlossen die ALNO AG, die Impuls Küchen GmbH, die pino Küchen GmbH, die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, die Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die Comco Holding AG eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG gegenüber der ALNO Gruppe ab. Darin hat die ALNO AG, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25, die die Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die Impuls Küchen GmbH, die pino Küchen GmbH und die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG hatte, mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten der Impuls Küchen GmbH, der pino Küchen GmbH und der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG übernommen. Die ALNO AG ist damit alleinige Schuldnerin in Bezug auf diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 30.000.000,25. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH verpflichtete sich, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Gesamtbetrag von EUR 30.000.000,25 mit einer Verzinsung von 6,5 % als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen zu lassen. Davon hat die ALNO AG EUR 10 Mio. am 30. September 2014 an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH kann das Darlehen vorzeitig kündigen, wenn (i) die Bauknecht Hausgeräte GmbH berechtigt ist, den Liefervertrag außerordentlich zu kündigen (siehe "Wesentliche Verträge – Liefervertrag mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH") oder (ii) ALNO nicht in der Lage war, im Rahmen der Anleiheemission am oder vor dem 30. Mai 2013 einen Bruttoemissions- 134 erlös von mindestens EUR 40 Mio. zu erzielen. Ferner verpflichtete sich die Bauknecht Hausgeräte GmbH bis zum 30. April 2013 in Bezug auf überfällige Forderungen gegen die ALNO AG in Höhe von EUR 10 Mio. sowie zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli 2013 in Höhe von EUR 5 Mio. stillzuhalten. Zugleich wurden die Zahlungsziele der ALNO Gruppe von bislang 180 Tage auf 60 Tage mit Wirkung zum 15. März 2013 reduziert. Im Gegenzug hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH ihre Pfandrechte an den Geschäftsanteilen der Impuls Küchen GmbH aufgehoben. In gleicher Vereinbarung verpflichtete sich die Comco Holding AG, der ALNO AG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 3.725.000 mit einer Verzinsung von 6,5 % zu gewähren. Das Darlehen wird durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG aus den Stillhalteforderungen Comco sowie einer weiteren Forderung in Höhe von EUR 25.000 gewährt. Ferner gewährt die Comco Holding AG der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 4,8 Mio mit einer Verzinsung von 6,5 %. Dieses Darlehen wird ebenfalls durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG aus den Stillhalteforderungen Comco gewährt. Die beiden Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 11. April 2014 und werden jeweils mit 6,5 % p.a. verzinst. Die Darlehen, die die Comco Holding AG der ALNO AG im Jahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. gewährt hatte, werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Factoring Die Impuls Küchen GmbH und die pino Küchen GmbH sind im März 2010 jeweils Factoringverträge mit der GE Capital Bank AG eingegangen. Im Dezember 2010 wurde das Factoringverhältnis auf die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG erweitert. Danach erwirbt die GE Capital Bank AG Forderungen der genannten Gesellschaften, die diesen gegenüber ihren Kunden zustehen. Die Verträge waren erstmalig zum Vertragsablaufdatum, dem 28. Februar 2012 ordentlich kündbar. Soweit die Verträge nicht drei Monate vor Vertragsablaufdatum schriftlich gekündigt werden, verlängern sie sich um ein weiteres Jahr. Die Factoringverträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Impuls Küchen GmbH, der pino Küchen GmbH oder der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG oder die Werthaltigkeit der gewährten Sicherheiten wesentlich verschlechtern. Der Gesamthöchstbetrag für die durch GE Capital Bank AG angekauften Forderungen der Impuls Küchen GmbH, pino Küchen GmbH und Gustav Wellmann GmbH & Co. KG betrug zunächst EUR 45,0 Mio. wurde im Dezember 2011 gegen Prolongation der Factoring-Verträge bis zum 31. März 2012 auf EUR 41,0 Mio. reduziert. Mit Vereinbarung vom 30. März 2012 wurden die Factoring-Verträge bis zum 15. Mai 2012 prolongiert. Die Prolongation wurde bis zum 20. Juli 2012 verlängert. Die Verlängerung der Prolongation stand unter bestimmten Voraussetzungen, u.a. dass die Stand-StillVereinbarung der ALNO Gruppe mit den Konsortialbanken bis 20. Juli 2012 verlängert würde. Mit Vereinbarung vom 30. Januar 2013 wurden die Factoring-Verträge bis zum 31. Januar 2014 prolongiert. Gleichzeitig wurde das Gesamtfactoringvolumen auf EUR 35,0 Mio. reduziert. Rechtsstreitigkeiten Wie andere Unternehmen auch, waren und sind die ALNO AG und die Gesellschaften der ALNO Gruppe im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren und behördlichen Verfahren beteiligt. Die ALNO AG und die Gesellschaften der ALNO Gruppe sind derzeit oder waren im Zeitraum der letzten zwölf Monate mit Ausnahme der im Folgenden dargestellten Rechtsstreitigkeiten keinen staatlichen Interventionen ausgesetzt und nicht an Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Gesellschaft noch anhängig oder eingeleitet werden könnten) beteiligt, die im Zeitraum der mindestens 12 Monate bestanden oderabgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der ALNO AG und/oder der ALNO Gruppe auswirken könnten bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Derartige Verfahren sind weder angedroht noch nach Kenntnis der ALNO AG zu erwarten. 135 Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Vergleiche Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Jörg Deisel (der "Kläger") hat im Zusammenhang mit seiner fristlosen Kündigung am 6. April 2011 in zwei Verfahren (Urkundenverfahren und Feststellungsklage) vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen die ALNO AG eingereicht. Der Kläger verfolgt die Zahlung einer angeblich ausstehenden Vorstandsvergütung (Gehalt sowie Bonuszahlungen) in Höhe von insgesamt rund EUR 2,2 Mio. sowie die Feststellung, dass seine fristlose Kündigung unwirksam gewesen sei. Im Urkundenverfahren verurteilte die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 10. Mai 2012 die ALNO AG in einem Vorbehaltsurteil zu einer Zahlung von rd. TEUR 400 (Gehalt sowie Bonuszahlungen) für den Zeitraum vom 7. April bis zum 30. September 2011, die Mitte Juni 2012 an den Kläger geleistet wurde. Gegen dieses Urteil hat der Kläger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. Am 20. Dezember 2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Berufungsverfahren ein Vorbehaltsurteil erlassen. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, das Vorbehaltsurteil des Oberlandesgerichts ist damit rechtskräftig. Die ALNO AG wurde in diesem Vorbehaltsurteil zu einer weiteren Zahlung von insgesamt rd. EUR 1,25 Mio. (Gehalt sowie Bonuszahlungen) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2013 verurteilt, die Ende Januar 2013 an den Kläger geleistet wurde. Das Vorbehaltsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und die geleisteten Zahlungen von insgesamt rd. EUR 1,65 Mio. stehen unter dem Vorbehalt des sog. Nachverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, in dem über die fristlose Kündigung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden aus wichtigem Grund abschließend entschieden wird. Die Zahlungen der ALNO AG in einer Gesamthöhe von EUR 1,65 Mio. erfolgten daher gegen Sicherheitsleistung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft des Klägers. Im Verfahren über die Feststellungsklage ist ein Sachverständiger zur Höhe eventueller Bonusansprüche bestellt worden. Die ALNO AG ist der Auffassung, dass sich im beginnenden Nachverfahren und im Verfahren über die Feststellungsklage der wichtige Grund der fristlosen Kündigung des Klägers belegen lassen wird. Eine Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen findet nunmehr im Nachverfahren statt. Die ALNO AG hat keine Rückstellungen gebildet und ist der Auffassung, dass der Kläger bereits erhaltene Zahlungen wieder an die ALNO AG zurückzuzahlen haben wird. Im Rahmen der Liquidation der ALNO Italia S.a.r.l. wurde drei Mitarbeitern gekündigt. Zwei der Mitarbeiter haben mit Schreiben vom 1. Februar 2012 gegenüber der ALNO AG außergerichtlich geltend gemacht, seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr bei Alno Italia S.a.r.l sondern bei der ALNO angestellt zu sein und machen ihre Wiedereinstellung bei der ALNO geltend. Zudem machen sie Forderungen in Höhe von rd. TEUR 215 bzw. TEUR 178 als Entschädigung für die unberechtigte Kündigung und Ausgleichszahlung für Urlaubsabgeltung, Abfindung, Überstunden, Anwaltskosten, Zinsen etc. geltend. Beide ehemaligen Mitarbeiter haben angedroht, ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen. Zur Beilegung des Rechtsstreites wurden den ehemaligen Mitarbeitern von der ALNO AG Abfindungen in Höhe von TEUR 30 bzw. TEUR 20 angeboten, die diese jedoch abgelehnten. Derzeit ist nicht absehbar, ob noch eine Einigung erzielt werden kann bzw. die ehemaligen Mitarbeiter ihre Ansprüche überhaupt gerichtlich geltend machen werden. Streitigkeit wegen gewerblicher Schutzrechte Im Jahr 2012 hat die ALNO AG gegen die chinesische Anmeldung der Marke "A ER NUO" der Beijing A Er Nuo wegen Verwechslungsgefahr Widerspruch eingelegt und ist dem Widerspruch der Beijing A Er Nuo gegen die eigene chinesische Markenanmeldung "ALNO" entgegengetreten. Beide Verfahren sind zur Zeit noch anhängig. Im Jahr 2013 ist die ALNO AG zudem dem weiteren Widerspruch der Beijing A Er Nuo Trading Co. Ltd. gegen die eigene Markenanmeldung "A ER NUO" in China entgegengetreten. Das Verfahren ist noch anhängig. Sonstige Rechtsstreitigkeiten 136 Die ALNO AG hat im Dezember 2012 Klage gegen den Vorstand der ALNO Hellas S.A. (einen Vertriebshändler der ALNO in Griechenland) auf Zahlung von TEUR 105 erhoben. Hintergrund der Klage ist eine offene Restforderung der ALNO AG aus einem Darlehen, dass die ALNO AG dem Vorstand gewährt hatte. Ferner hat die ALNO AG eine Klage gegen die ALNO Hellas S.A. auf Zahlung von TEUR 525,1 wegen diverser Einzelforderungen aus Warenlieferung und Leistungen erhoben. Angedrohte Rechtsstreitigkeiten Die ALNO AG droht durch die Canon Deutschland Business Services GmbH (vormals OcéDeutschland Business Services GmbH) auf Zahlung von mindestens TEUR 160,8 auf dem Klagewege in Anspruch genommen zu werden. Hintergrund der drohenden Klage ist ein Streit um die Wirksamkeit ausgesprochener Teilkündigungen einzelner Dienstleistungspakte im Rahmen eines zwischen der ALNO AG (Dienstleistungsempfänger) und Canon Deutschland Business Services GmbH (Dienstleister) abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2018. Bezüglicher einzelner Dienstleistungsteilbereiche hatte die ALNO AG Kündigungen auf Grundlage eines vertraglich eingeräumten Sonderkündigungsrechts zum 1. Oktober 2012 sowie zum 28. Februar 2013 ausgesprochen und daraufhin die Zahlungen für jene gekündigten Dienstleistungsbereiche eingestellt. Die Canon Deutschland Business Services GmbH bestreitet die Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen und verlangt Zahlung für sämtliche Dienstleistungsbereiche. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen eines Zivilprozesses die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen festgestellt wird und dies Auswirkungen auf den Umfang und die Fortführung des Dienstleistungsvertrages haben wird. 137 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft Die ALNO AG führt ihren Ursprung auf die von Albert Nothdurft im Jahre 1927 in Wangen bei Göppingen, Deutschland, gegründete Schreinerei zurück. Im Jahr 1957 wurde der Sitz der Hauptverwaltung der Gesellschaft nach Pfullendorf verlagert. Aus der Schreinerei entstand im Jahr 1958 die ALNO Möbelwerke GmbH & Co. KG. Im Jahre 1995 wurde die ALNO-Möbelwerke GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt. Die ALNO AG wurde am 10. Mai 1995 in das Handelsregister des Amtsgerichts Sigmaringen unter der Registernummer HRB 693 eingetragen. Vom 11. Dezember 2006 bis zum 27. September 2010 war die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Registernummer HRB 710693 eingetragen. Ab dem 28. September 2010 bis 11. Oktober 2011 war die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 64224 eingetragen. Seit dem 12. Oktober 2011 ist die Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Registernummer HRB 727041 eingetragen. Sitz und Geschäftsadresse der Gesellschaft ist Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, Telefonnummer +49 (0)7552 21-0. Die Gesellschaft tritt unter dem kommerziellen Namen "ALNO" auf. Das Geschäftsjahr der ALNO AG ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist für unbestimmte Zeit errichtet. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der ALNO AG ist gemäß § 3 der Satzung die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Einrichtungsgegenständen aller Art, insbesondere Möbeln und Möbelteilen, Haus- und Küchengeräten einschließlich Einbaugeräten von Küchen, insbesondere unter Verwendung der eingetragenen Marke ALNO. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen, zu erwerben und zu leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Unternehmensgegenstand nicht selbst, sondern durch solche Unternehmen zu verfolgen und diesen ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zu überlassen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Zweigbetriebe im In- und Ausland errichten. Struktur der ALNO Gruppe Die ALNO AG ist die Konzernobergesellschaft und nimmt die Aufgaben der zentralen Verwaltung wahr. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Konzernstruktur von ALNO zum Datum des Prospekts: 138 139 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf 100 % 85 % ALNO Middle East FZCO, Dubai (VAE) Nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der ALNO AG einbezogen. logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig 100 % ** logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon 100 % Nicht in den Konsolidierungskreis der ALNO AG einbezogen. ALNO Manhattan LLC, New York, USA* 100 % ALNO USA Corporation, New York, USA 100 % * Tielsa GmbH, Pfullendorf** 49 % 94 % 100 % 94 % pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt) 6% Wellmann Bauteile GmbH, Enger Impuls Küchen GmbH, Brilon 6% 100 % 100 % 100 % ALNO USA Kitchen Cabinets Inc., New Castle/ Delaware USA (ruhend)* ALNO Trading GmbH, Enger Zweitmarkenholding Impuls pino GmbH, Pfullendorf ALNO AG Konzernstruktur ALNO 0,07 % 99,93 % 94,74 % Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger Grundstücksverwaltungs gesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger Casawell Service GmbH, Enger 100 % 100 % 100 % 100 % 5,26 % A‘Flair Habitat, Haguenau (Frankreich) 100 % ALNO China Holding Limited, Hongkong (China)** 45 % Built-In Living Ltd., Sevenoaks/Kent (Großbritannien) 100 % Built-In Kitchens Limited, Sevenoaks/Kent (Großbritannien) 100 % ALNO U.K. Ltd., Dewsbury (Großbritannien) WELLMANN-Polska sp. z o.o., Polen (in Liquidation)* ALNO (Schweiz) AG, Nidau (Schweiz) ALNO International GmbH, Pfullendorf 100 % Beteiligungen (Konsolidierungskreis von ALNO) Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Tochtergesellschaften der ALNO AG, die derzeit zum Konsolidierungskreis der ALNO AG gehören. Firma: Impuls Küchen GmbH Sitz: ........................Brilon, Deutschland 100 % (direkt und Anteil der ALNO AG: ..........................indirekt) Tätigkeitsbereich: ...Herstellung und Vertrieb von Einbauküchen und Küchenmöbeln, Import und Handel von Elektrogeräten pino Küchen GmbH Gustav Wellmann ALNO International GmbH & Co. KG GmbH (inkl. Vertriebstochtergesellschaften im Ausland) Coswig (Anhalt), Deutschland Enger, Deutschland Pfullendorf, Deutschland 100 % (direkt und 100 % (direkt und indirekt) indirekt) 100 % (direkt) Herstellung und Ver- Herstellung und Vertrieb von Einbaukütrieb von EinbauküVertrieb von Einchen, Küchenmöbeln chen und Küchenmö- bauküchen und und Haushaltsbeln, Import und Küchenmöbeln, Elektrogeräten, Export Handel von ElektroImport und Handel und Handel von Elektvon Elektrogeräten rogeräten geräten Abschlussprüfer Abschlussprüfer der Gesellschaft ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gartenstraße 86, 88212 Ravensburg. Der Abschlussprüfer hat die nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschlüsse der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 und den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft und jeweils mit den in diesem Prospekt enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschlussprüfer ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer Berlin. Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Bekanntmachungen in Zusammenhang mit der Billigung dieses Prospekts oder von Nachträgen zu diesem Prospekt erfolgen in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpPG entsprechend der für diesen Prospekt vorgesehenen Form der Veröffentlichung, d. h. durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und Bereitstellung einer gedruckten Version in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und von Close Brothers. Aktienkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 70.094.979,00. Es ist eingeteilt in 70.094.979 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das aktuelle Grundkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt. Das gesamte Grundkapital der Gesellschaft ist zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt an der BadenWürttembergischen Wertpapierbörse Stuttgart zugelassen. Aktionärstruktur Nach Kenntnis der Gesellschaft sowie auf der Grundlage der bei der Gesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz eingegangenen Mitteilungen gemäß §§ 21 ff. WpHG — zuletzt am 19. Dezember 2012 — sind nachfolgend aufgeführte Aktionäre an der ALNO AG beteiligt. 140 Aktionär Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart1 ................................................................ Christoph Dietsche, Zug, Schweiz2 Max Müller & Familie Erster Privater Investment Club Börsebius Zentral (GbR), Köln Alexander Nothdurft Oliver Nothdurft Elmar Duffner Ipek Demirtas Armin Weiland Henning Giesecke Dr. Jürgen Diegruber Anton Walther Norbert L. Orth Streubesitz Anteil an Stammaktien 30,58 % 8,143 % 4,71 % 3,90 % 3,38 % 3,24 % 0,54 % 0,21 % 0,06 % 0,07 % 0,06 % 0,07 % 0,26 % 44,78 % 1) Die Stimmrechte der Whirlpool Germany GmbH sind der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA zuzurechnen (Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG). Neben anderen Gesellschaften gehören auch die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, als mittelbar 100 %ige Tochtergesellschaften zum Konzern der Whirlpool Corporation. 2) Davon sind Herrn Christoph Dietsche 8,086 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn Christoph Dietsche, zuzurechnen. Die Whirlpool Germany GmbH ist aufgrund ihrer Beteiligungshöhe und der Hauptversammlungspräsenz in der Vergangenheit in der Lage, beherrschenden Einfluss auf die Emittentin auszuüben. 141 VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat geregelt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Nach § 10 Abs. 2 der Satzung muss der Vorstand für bestimmte Geschäfte die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Vorstand Überblick Der Vorstand der ALNO AG besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Gegenwärtig ist Herr Max Müller zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. § 7 Abs. 1 und 2 der Satzung sieht vor, dass der Vorstand aus mindestens zwei, höchstens jedoch fünf Personen besteht und die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstands werden höchstens für fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils höchstens auf fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Die Gesellschaft wird nach § 9 Abs. 1 der Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung, wenn nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. Am 30. Mai 2011 hat der Aufsichtsrat eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und, wenn der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern besteht, alle Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende des Vorstands, an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands den Ausschlag. Mitglieder des Vorstands Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Name Alter Max Müller, Vorstandsvorsit- 66 Jahre zender ................................................. 45 Jahre Ipek Demirtas................................ Ressortzuständigkeit Mitglied seit 6. April 2011 Unternehmensentwicklung, Revision, Recht, Auslandstochtergesellschaften und Vertriebsgesellschaften Finanzen/Rechnungswesen, 13. Juli 142 Bestellt bis Bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2013, längstens jedoch bis zum 31.08.2013 31. März 2014 Elmar Duffner ................................ 52 Jahre Ralph Bestgen 48 Jahre Manfred Scholz 49 Jahre Controlling, Personal/Organisation, IT und Kapitalmarkt/Sonderthemen Presse-, Öffentlichkeitsarbeit, Qualität und Kundenservicecenter Vertrieb, Marketing und Produktentwicklung Produktion, Einkauf und Logistik 2011 1. November 2011 1. Februar 2013 29. April 2013 31. März 2015 31. Januar 2016 30. April 2016 Max Müller war Vertriebs- und Marketingleiter eines Unternehmens der Uhrenindustrie sowie Geschäftsführer einer mittelständischen Firmengruppe, die auf Geschäfte mit Osteuropa und der UdSSR spezialisiert war. Er bringt als Gründer mehrerer Unternehmungen und Mitglied mehrerer Kapitalgesellschaften unterschiedlichster Branchen viel unternehmerische Erfahrung mit. Neben seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der ALNO AG ist er seit 1993 Verwaltungsratspräsident bei zwei Schweizer Investorengesellschaften, der Comco Holding AG und der Starlet Investment AG. Zuvor war Max Müller CEO der Comco Gruppe und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Adler Bekleidungswerke AG & Co. KG. Beide Unternehmen waren Teil der ASKO/Metro AG-Gruppe. Innerhalb von zwei Jahren führte er die angeschlagene Adler Bekleidungswerke AG & Co. KG wieder in die Gewinnzone und machte sie zu einem der ergebnisstärksten Mitglieder der ASKO-Gruppe. Seit 6. April 2011 ist Herr Müller Vorstandsvorsitzender der ALNO AG. Max Müller übt außerhalb seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der ALNO AG die folgenden Tätigkeiten aus: Zeitraum seit 2011 Bestehende Mandate: Verwaltungsratspräsident der ALNO (Schweiz) AG, Nidau, Schweiz seit 2011 Direktor der ALNO UK Ltd. Dewsbury, Großbritannien seit 2011 Direktor der ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE seit 2011 Verwaltungsrat der Frieden Creative Design AG, Thun, Schweiz seit 2011 Verwaltungsratspräsident der Smaragd Holding AG, Thun, Schweiz seit 2006 Administrator der la Boutique Suisse Distribution S.r.l., Bukarest, Rumänien seit 2001 Verwaltungsratspräsident der Schaerer Mayfield Holding AG, Nidau, Schweiz seit 1995 Verwaltungsrat der Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz seit 1994 Direktor der East West Finance Ltd., Jersey, Channel Islands seit 1993 Verwaltungspräsident bei der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz seit 1993 Verwaltungspräsident bei der Starlet Investment AG, Nidau, Schweiz seit 1990 Verwaltungsrat der Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz seit 1987 Direktor der Comco Fashion Ltd., Hongkong, China seit 1985 Verwaltungsrat der Renishaw Mayfield AG, Nyon, Schweiz Ipek Demirtas war nach Studium zur Diplom-Betriebswirtin in ihrer kaufmännischen Karriere zunächst beim STINNES-Konzern, dann über zehn Jahre bei PricewaterhouseCoopers, sieben Jahre 143 als Geschäftsführerin der Petroplus Mineralölprodukte Deutschland GmbH und der Marimpex Mineralöl-Handelsgesellschaft mbH tätig. Danach war sie Chief Financial Officer, der Environmental Solutions Europe Holding B.V. (OTTO Konzern), Maastricht, sowie Geschäftsführerin mehrerer Tochtergesellschaften des OTTO-Konzerns. Dabei verzeichnete sie große Erfolge bei der Sanierung strategischer Geschäftsbereiche. Im Januar 2010 kam sie zur ALNO AG und übernahm die Leitung der konzernweiten Finanzen. Seit 14. Juli 2011 ist Frau Demirtas Vorstand für die Ressorts Finanzen/Rechnungswesen, Controlling, Personal/Organisation, IT sowie Kapitalmarkt/Sonderprojekte. Elmar Duffner kam am 1. November 2011 zur ALNO AG und verantwortet als COO die Produktion, die Unternehmenskommunikation sowie das Kundenservicecenter. Nach dem Studium zum Diplomingenieur und Diplom-Wirtschaftsingenieur war er bei verschiedenen Unternehmen erfolgreich als Geschäftsführer tätig, u.a. beim Küchenhersteller Optifit und ab 2002 als Geschäftführer der Poggenpohl Möbelwerke GmbH. Während seiner Tätigkeit bei Poggenpohl baute er die internationale Expansion des Premium-Küchenherstellers erfolgreich aus. Unter seiner Führung wuchs das Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumsraten bei nachhaltig positiver Ergebnisentwicklung. Er ist seit 2008 Präsident des Verbandes der deutschen Möbelindustrie und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. Elmar Duffner übt außerhalb seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der ALNO AG die folgenden Tätigkeiten aus: Zeitraum seit 09/2008 Mandate Mitglied des Wirtschaftsbeirats Messe Köln, Köln seit 09/2008 Präsident des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e.V., Bad Honnef seit 2004 Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V., Mannheim Ralph Bestgen kam am 1. Februar 2013 zur ALNO AG und verantwortet den Vertrieb, das Marketing sowie die Produktentwicklung. Nach dem Studium zum Diplombetriebswirt mit dem Schwerpunkt Marketing/Vertrieb war Herr Bestgen bei dem Elektrolux-Konzern und bei der Brandt Group Hausgeräte GmbH in verantwortlichen Positionen in den Unternehmensbereichen Vertrieb und Marketing tätig. Ab 2002 war Herr Bestgen Mitglied der Geschäftsleitung und zuletzt Vorsitzender der Geschäftsführung der Bauknecht Hausgeräte GmbH. Ralph Bestgen übt außerhalb seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der ALNO AG die folgende Tätigkeit aus: Zeitraum seit 02/2013 Mandate Beiratsmitglied der Severin Elektrogeräte GmbH, Sundern Manfred Scholz studierte nach seiner Ausbildung zum Schreiner Holztechnik an der Fachhochschule in Rosenheim. Neben dem Beruf absolvierte Herr Scholz zusätzlich ein Studium zum Wirtschaftsingenieur. Nach seinem Studium übernahm er die Leitung Produktionslogistik bei der Werndl Büromöbel AG. Seit 2001 war er Vorstandsmitglied der Steelcase Werndl AG und später auch Vorstandsmitglied der Steelcase SA in Frankreich. Zuletzt war Herr Scholz zudem als Vice President Operations EMEA für die Steelcase Gruppe tätig. Herr Scholz ist ab dem 29. April 2013 als Mitglied des Vorstands der ALNO AG bestellt und wird die Unternehmensbereiche Produktion, Einkauf und Logistik verantworten. Manfred Scholz übt außerhalb seiner Vorstandstätigkeit bei der ALNO AG die folgende Tätigkeit aus: 144 Zeitraum seit 06/2010 Mandate Beiratsmitglied des Strascheg Center für Entrepreneurship, München Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. Potentielle Interessenkonflikte Die Comco Holding AG ist eine Gesellschaft, die von dem Vorstandsvorsitzenden der ALNO AG, Herrn Max Müller, kontrolliert wird. Im Rahmen der Kapitalerhöhung in 2011 erhielt die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, eine marktübliche Vermittlungsprovision in Höhe von TEUR 750. Für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes und die Beibringung von Sanierungsbeiträgen hat die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, eine Vergütung in Höhe von EUR 2 Mio. erhalten. Im Rahmen der Restrukturierung erhielten die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Management GmbH, Stuttgart, sowie die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz, für erbrachte Beratungsleistungen im Jahr 2011 Vergütungen von insgesamt TEUR 346. Von der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, wurden weiter Reise- und Telekommunikationskosten in Höhe von TEUR 36 in Rechnung gestellt. Die Comco Holding AG und Ludmilla und Max Müller haben außerdem Reisekosten in Höhe von TEUR 34 weiterberechnet. Die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, erhielt für Mieten TEUR 18 und für sonstige Aufwendungen TEUR 20. Für die Gestellung von Personal erhielt die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, TEUR 144. Die Vergütung des Verwaltungsrates der ALNO (Schweiz) AG, Nidau, Schweiz, im Wege der Organleihe entfällt mit TEUR 164 auf die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz. Die Comco Management GmbH, Stuttgart, erhielt für erbrachte Beratungsleistungen Vergütungen von insgesamt TEUR 24. Die Abrechnung aller oben genannter Aufwendungen und Dienstleistungen erfolgte nach Ansicht der Gesellschaft zu marktüblichen Sätzen. Die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) hat mit vier Forderungskauf- und Abtretungsverträgen vom 27. Dezember 2011 nebst jeweiliger Ergänzungsvereinbarung vom 10. Februar 2012 Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die ALNO Gruppe in Höhe von insgesamt EUR 27.497.552,67 mit Wirkung ab dem 22. Dezember 2011 erworben und zunächst mit einer Verzinsung von 6,5 % p.a. bis zum 31. März 2012 gestundet. Darüber hinaus hat die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) Zinsforderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH gegen die ALNO AG in Höhe von EUR 1.687.500,00 erworben, wovon im Dezember 2011 ein Betrag in Höhe von EUR 287.500,00 seitens der ALNO AG beglichen wurde. Im Jahr 2012 erfolgten weitere Zahlungen an die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) auf die Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 14.597.552,67, so dass per 31. Dezember 2012 noch Forderungen in Höhe von EUR 8.525.000,00 offen waren. Die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) erhielt einmalig auf die gestundeten Forderungen eine vom Aufsichtsrat der ALNO AG festgelegte Risikoprämie in Höhe von jeweils 3,5 % der Beträge, demnach insgesamt EUR 962.414,34. Am 21. Dezember 2012 hat die Comco Holding AG, Nidau (Schweiz) eine Stillhaltevereinbarung in Bezug auf Forderungen gegenüber der ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. (die "Stillhalteforderungen Comco") mit der ALNO AG abgeschlossen. In einer Ergänzungsvereinbarung zur Stillhaltevereinbarung am 29. Januar 2013 verpflichtete sich die Comco Holding AG bis zum 30. April 2013 stillzuhalten und bis zum 31. März 2013 der ALNO AG Darlehen von mindestens EUR 4 Mio. zu gewähren. Die Comco Holding AG gewährte der ALNO AG jeweils am 29. Januar 2013, am 6. Februar 2013, am 28. Februar 2013 und am 26. März 2013 Darlehen von insgesamt EUR 4,8 Mio. mit einer Verzinsung von 6,5 % p.a. und erhöhte dadurch ihre Forderungen gegen die ALNO Gruppe auf EUR 13.325.000. Am 11. April 2013 verpflichtete sich die Comco Holding in einer weiteren Vereinbarung, der ALNO AG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 3.725.000 zu gewähren. Das Darlehen wird durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG aus den Stillhalteforderungen Comco sowie einer weiteren Forderung in Höhe von EUR 25.000 gewährt. Ferner verpflichtete sich die Comco Holding AG, der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 4,8 Mio. zu gewähren. Dieses Darlehen wird ebenfalls durch Aufrechnung bestehender Forderungen der Comco Holding AG gegen die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG aus den Stillhaltefoderungen Comco gewährt. Beide Darlehen werden mit 6,5 % verzinst. Die Darle- 145 hen, die die Comco Holding AG der ALNO AG im Jahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. gewährte, werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Neben ihrer Funktion als Organmitglieder und der soeben beschriebenen Beziehung stehen die Vorstandsmitglieder in keinen sonstigen Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft. Die Vorstandsmitglieder haben keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits. Aufsichtsrat Überblick Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ("Drittelbeteiligungsgesetz") gewählt. Für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner können die Aktionäre gleichzeitig mit deren Wahl Ersatzmitglieder bestellen, die die gewählten Aufsichtsratsmitglieder im Falle von deren vorzeitigem Ausscheiden in der bei der Bestellung bestimmten Reihenfolge ersetzen. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, so erlischt sein Amt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds. Soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nicht einen kürzeren Zeitraum beschließt, erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl bestimmt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mit gerechnet. Eine Wiederwahl ist, auch mehrfach, statthaft. Die Hauptversammlung kann jedes von ihr gewählte Mitglied des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemäß § 103 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 24 Abs. 1 der Satzung abberufen. Die Arbeitnehmervertreter können auf Antrag eines Betriebsrats oder von mindestens einem Fünftel der wahlberechtigten Arbeitnehmer durch Beschluss, der einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf, abberufen werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer einmonatigen Frist ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand niederlegen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats. Scheiden der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter vorzeitig aus diesem Amt oder aus dem Aufsichtsrat aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl durchzuführen. Dem Vorsitzenden obliegen die Einberufung und die Leitung der Aufsichtsratssitzungen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat beschließt nach § 17 Abs. 4 der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden Beschlussfassungen auch schriftlich, telefonisch, per Telefax, per EMail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videokonferenz, erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. 146 Der Aufsichtsrat der ALNO AG hat sich am 14. Juli 2011 gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung eine neue Geschäftsordnung gegeben. Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wurden am 23. Juni 2010 und am 14. Juli 2011 von der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG gewählt und bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, bestellt. Ein Vertreter der Anteilseigner ist mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 27. November 2012 zum Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt worden. Zwei Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurden nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt und mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 Mitglieder im Aufsichtsrat. Der dritte Arbeitnehmervertreter ist mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 26. August 2010 zum Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt worden. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter entspricht der der Anteilseignervertreter. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. Henning Giesecke absolvierte an der Ludwig-Maximilians-Universität (München) ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und hat dieses 1985 erfolgreich beendet. Seine berufliche Karriere begann er 1985 bei der Hypo-Bank mit einem zweijährigen Traineeprogramm. Er setzte seine Laufbahn fort zunächst als Firmenkundenberater, später übernahm er die Repräsentanzleitung der HypoBank in Dresden. Bis 2003 bekleidete der vertriebserfahrene 50-Jährige unterschiedliche leitende Positionen bei der Hypo-Bank. So stand er unter anderem den Abteilungen Kredit (Rhein-MainSaar) sowie Sanierung Firmenkunden vor. Im Jahre 2004 wurde Henning Giesecke zum Bereichsvorstand (Chief Credit Risk Officer) berufen sowie zum Mitglied des Kredit-Komitees bestellt. In 2006 wurde er zum Vorstand für das Risikomanagement (Chief Risk Officer) beim italienischen Mutterkonzern der HypoVereinsbank (HVB), UniCredit-Group, ernannt. Im Jahr 2008 wechselte er als Vorstandsmitglied in die Unternehmenstochter HVB nach München. Mitte 2009 ist Henning Giesecke aus dem HVB-Vorstand ausgeschieden, seit Beginn des Jahres 2010 ist er Geschäftsführer der GSW Capital Management GmbH. Dr. oec. Jürgen Diegruber absolvierte ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit anschließender Promotion an der Universität St. Gallen, Schweiz. Er ist seit 1995 im Beteiligungs- und Investmentgeschäft tätig. Er ist einer der Gründer der Gi Ventures AG, einer Private Equity Gesellschaft mit Investitionsschwerpunkt auf mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus war er Gründer und Vorstand einer branchenspezifischen Holding-Gruppe (Ahorn-Grieneisen) und dort für Buy-Outs und Akquisitionen zuständig. Zuvor war er bei Bossard Consultants in München als Partner und geschäftsführender Gesellschafter mit Schwerpunkt auf Umstrukturierungen, Prozessoptimierung (Lean Production) und strategische Neuausrichtungen tätig. Jörg Kespohl ist ausgebildeter Industriekaufmann und arbeitete danach acht Jahre als Angestellter im Kundendienst bei der IKEA Versand GmbH in Löhne, bevor er im Jahre 1989 bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG seine Tätigkeit als Kundendienstmitarbeiter aufnahm. 1992 bekleidete er bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG die Position des Leiters Kundendienst, seit 2002 steht er Standortkoordinator Kundenservice vor. Ruth Falise-Grauer schloss ihr Studium in Industriedesign im Jahr 1986 an der Tel Aviv Universität ab. Sie gründetet die Firma "Magma" in Tel Aviv, die im Bereich der Innenarchitektur für Ladeneinrichtungen, Messestände und Privatwohnungen tätig ist. Seit 1990 arbeitet Frau FaliseGrauer in Europa und leitet internationale Projekte. Seit 2003 führt Frau Falise-Grauer die Firma "MAGMA vision d'espace et design" in Genf. Gerhard Meyer arbeitete nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Automechaniker 17 Jahre lang bei der Firma "Richter-Fenster", einem Unternehmen aus der Bau- und Möbelschreinereibranche. Im Dezember 1990 trat Herr Meyer als Maschinenführer in die Impuls Küchen GmbH ein, wo er noch heute tätig ist. Er ist heute freigestelltes Betriebsratsmitglied und Vorsitzender des Betriebsrats der Impuls Küchen GmbH. 147 Norbert Orth hat umfangreiche Erfahrung bei der Sanierung und Optimierung mittlerer Unternehmen (Umsatzvolumen zwischen 500 und 3.000 Mio.) als CEO in verschiedenen Handelsbranchen, u.a. in der Möbelbranche, Bekleidungsbranche und in Warenhäusern. Anton Walther absolvierte von 1981 bis 1987 ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Erlangen mit anschließender Referendarausbildung am Oberlandesgericht Bamberg von 1987 bis 1990. In den Jahren 1988 bis 1990 studierte Anton Walther zudem Volkswirtschaftslehre an der Universität Bamberg. Von 1990 bis 1994 war er Prüfungsleiter bei der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG und von 1994 bis 2003 Partner in der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät Haag Eckhard Schoenpflug. Anton Walther wurde 1995 zum Steuerberater und 1999 zum Wirtschaftsprüfer bestellt. Seit 2004 ist Anton Walther in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Rudolf Wisser arbeitete nach einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann als Programmierer bei der ALNO AG, zuletzt als Projektleiter Informationsservice. Rudolf Wisser ist Vorsitzender des Konzernbetriebsrats und stellvertretende Betriebsratsvorsitzender der ALNO AG. Dr. Marc Robert Bitzer absolvierte 1989 erfolgreich einen Studiengang mit dem Schwerpunkt Marketing und Management an der St. Gallen Graduate School of Business, Economics and Law bevor er bei verschiedenen international tätigen Unternehmen in der Marketingabteilung arbeitete. Danach war er mehrere Jahre für die Boston Consulting Group tätig und seit 1999 ist er im Whirlpool-Konzern in leitender Funktion tätig. Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats üben außerhalb ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der ALNO AG noch folgende Tätigkeiten aus: Name Mitglied seit Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmandate Henning Giesecke 23. Juni 2010 Bestehende Mandate: Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. oec. Jürgen Diegruber Mitglied des Aufsichtsrats 23. Juni 2010 Geschäftsführer der GSW Capital Management GmbH, München Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Endurance Capital AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der Rothenberger AG, Kelkheim Mitglied des Verwaltungsrats bei Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf Geschäftsführender Gesellschafter der HBconbet GmbH, Zell Mitglied des Boards der Maillefer International Oy, Helsinki, Finnland Mitglied des Boards der Maillefer SA, Ecublens, Schweiz Mitglied des Boards der Maillefer Extrusion Oy, Helsinki, Finnland Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Valovis Bank, Essen Bestehende Mandate: 148 Geschäftsführer und Gesellschafter der German Capital GmbH, München Falise-Grauer, Ruth 14. Juli 2011 Mitglied des Aufsichtsrats Orth, Norbert J. 14. Juli 2011 Mitglied des Aufsichtsrats 23. Juni 2010 Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Marc Robert Bitzer Mitglied des Aufsichtsrats 27. November 2012 Mitglied des Verwaltungsrats bei der Calder Group Limited, Chester, Großbritannien Director bei der Calder Finco UK Ltd., Chester, Großbritannien Chairman of the Shareholder Committee der Milano Investment S.à r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg Vorsitzender des Beirats der Küchen Holding GmbH, München Geschäftsführer und Gesellschafter der German Capital Partners GbR, München Geschäftsführer und Gesellschafter der GiVermögensverwaltungs GbR, München Geschäftsführer und Gesellschafter der Imacon GmbH, München Partner der PartnersGroup AG, Baar, Schweiz Geschäftsführer der Partners Group (Deutschland) GmbH, München Bestehende Mandate: Geschäftsführerin der "MAGMA vision d'espace et design" Bestehende Mandate: Anton Walther Präsident des Verwaltungsrats und Mitglied des Beirats der Caldergroup Swiss AG, St. Gallen, Schweiz Member des Board of Directors Frieden Ltd. Thun, Schweiz Vice President der Smaragd AG, Thun, Schweiz Bestehende Mandate: Partner/Inhaber der Kanzlei Anton Walther Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Bestehende Mandate: 149 President der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA verantwortlich für Nordamerika, Europa, Mittlerer Osten und Afrika Partner der Simex Trading AG, Appenzell, Schweiz Interessenkonflikte Abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen stehen die Mitglieder des Aufsichtrats zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft sowie ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen in keinem potenziellen Interessenkonflikt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Marc Robert Bitzer ist President für Nord Amerika der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA. Die Whirlpool Germany GmbH, deren Stimmrechte der Whirlpool Corporation, Benton Harbor, USA zuzurechnen sind, ist maßgeblich an der ALNO AG beteiligt. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, mit der eine Lieferbeziehung besteht, ist eine Gesellschaft im Whirlpool-Konzern. Insoweit unterliegt Herr Dr. Marc Robert Bitzer einem Interessenkonflikt. Ausschüsse Soweit das Gesetz oder die Satzung es zulassen, kann der Aufsichtsrat ihm obliegende Aufgaben und Rechte auf seinen Vorsitzenden, einzelne seiner Mitglieder oder auf die aus seiner Mitte bestellten Ausschüsse übertragen. Bei der Gesellschaft sind zwei Ausschüsse gebildet: Der Prüfungsausschuss mit dem Aufgabenschwerpunkt Rechnungslegung, Prüfung und Risikocontrolling und der Strategie- und Präsidialausschuss mit dem Aufgabenschwerpunkt Abschluss, Änderung und Beendigung der Vorstandsanstellungsverträge im Rahmen der vom Aufsichtsrat beschlossenen Struktur des Vergütungssystems, Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Gesamtvergütung als auch über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand, Vertretung der Gesellschaft gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, soweit diese nicht dem Vorstand zusteht. Daneben ist Schwerpunkt der Aufgaben die Analyse und Beratung des laufenden Geschäfts einschließlich der Überprüfung der laufenden Monatsergebnisse, der Liquidität, Finanzierung sowie Überprüfung der vereinbarten operativen Umsetzung der strategischen Ausrichtung des ALNO Konzerns. Der Strategie- und Präsidialausschuss ist mit Herrn Giesecke (Vorsitz), Herrn Dr. Diegruber und Herrn Dr. Marc Robert Bitzer besetzt. Der Prüfungsausschuss ist mit Herrn Walther (Vorsitz), Herrn Dr. Diegruber und Herrn Kespohl besetzt. 150 Hauptversammlung Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird durch den Vorstand in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen sowie dann einberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung findet die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das jeweils vor der ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossene Geschäftsjahr. Darüber hinaus wählt die ordentliche Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft für das jeweils laufende Geschäftsjahr. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der Gesellschaft fest, sofern dies nicht durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erfolgt. Jede Stückaktie gewährt gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 133 AktG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst. Nach dem Aktiengesetz erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zwingend eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen gehören insbesondere: Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital, der Ausschluss des Bezugsrechts, umwandlungsrechtliche Maßnahmen, wie Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel, Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft, Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen (z. B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen), Änderungen des Unternehmensgegenstands, Auflösung der Gesellschaft. 151 Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz verabschiedeten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG haben die letzte Entsprechungserklärung am 30. September 2011 abgegeben. Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab Veröffentlichung der letzten Entsprechungserklärung bis zum 15. Juni 2012 auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 (veröffentlicht am 2. Juli 2010). Für den Zeitraum ab dem 16. Juni 2012 bis zum 2. Oktober 2012 bezieht sich die Erklärung auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012, der am 15. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt einen Selbstbehalt bei der D&OVersicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats. Die ALNO AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist. Die bestehende D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats der ALNO AG sieht daher in Abweichung zu Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor. Nach dem bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodex wich die Gesellschaft von Ziffer 4.2.5 des Kodex ab, wonach die Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds in einem Vergütungsbericht empfohlen wurde, der als Teil des Corporate Governance Berichts das Vergütungssystem erläutert. Die ALNO AG erstellt einen Vergütungsbericht. Dieser wird im Konzernanhang des Geschäftsberichts veröffentlicht, da es sich gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bei den Angaben im Vergütungsbericht um Pflichtangaben des Konzernanhangs handelt. Deshalb war der Vergütungsbericht nicht Bestandteil des Corporate Governance Berichts. Es wurde jedoch im Corporate Governance Bericht auf den Vergütungsbericht im Konzernanhang verwiesen. Seit dem 16. Juni 2012 liegt aufgrund der Neufassung des Kodex keine Abweichung mehr vor. Gemäß Ziffer 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat einen solchen Ausschuss nicht gebildet, da er dies nach den bisherigen Erfahrungen nicht als erforderlich erachtet, um geeignete Kandidaten zu identifizieren. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Laut Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 soll der Aufsichtsrat zusätzlich die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2. des Kodex als weiteres konkretes Ziel berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der ALNO AG hat bereits in der Vergangenheit ein konkretes Ziel hinsichtlich des maximalen Alters seiner Mitglieder vorgegeben. Welche der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex genannten konkreten Ziele darüber hinaus unter Beachtung der spezifischen Situation der ALNO AG für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bedeutsam sind, prüft der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung weiterhin intern. Nach Abschluss dieser internen Analyse wird der Aufsichtsrat ggf. weitere konkrete Ziele für seine Zusammensetzung – insbesondere un- 152 ter einer angemessenen Beteiligung von Frauen – formulieren. Insofern wird vorläufig eine Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex sowohl in der Fassung vom 26. Mai 2010 als auch in der Fassung vom 15. Mai 2012 erklärt. Ferner erfolgte bislang keine entsprechende Berichterstattung im Corporate Governance Bericht. Von Ziffer 5.4.1 Abs. 3 des Kodex sowohl in der Fassung vom 26. Mai 2010 als auch in der Fassung vom 15. Mai 2012 wird deshalb vorläufig ebenfalls eine Abweichung erklärt. Nach dem bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodex wich die Gesellschaft von Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Kodex ab, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollten. Die ALNO AG sah im Hinblick auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats keine Notwendigkeit für eine Änderung. Seit dem 16. Juni 2012 liegt aufgrund der Neufassung des Kodex keine Abweichung mehr vor. Der Konzernabschluss wird noch nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und der Zwischenbericht noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Kodex Ziffer 7.1.2 Satz 3). Für den Konzernabschluss sowie für den Zwischenbericht ist eine weitere Annäherung an die Fristen geplant. Zum Datum des Prospekts entspricht die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK wie zuletzt am 2. Oktober 2012 erklärt. 153 BESTEUERUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER Die folgenden Informationen sind grundsätzlicher Natur und dienen lediglich der Vorabinformation. Sie stellen eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Steuerfolgen nach deutschem Recht zum Datum dieses Prospektes dar. Die folgenden Informationen erheben nicht den Anspruch, eine vollständige Beschreibung aller möglichen steuerlichen Erwägungen darzustellen, die für eine Investitionsentscheidung von Bedeutung sein können. Es können gewisse steuerliche Erwägungen nicht dargestellt sein, weil diese den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entsprechen oder als Teil des Allgemeinwissens der Anleihegläubiger vorausgesetzt werden. Diese Zusammenfassung bezieht sich auf die in der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Prospektes anwendbaren Rechtsvorschriften und gilt vorbehaltlich künftiger – gegebenenfalls auch rückwirkender – Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, Änderungen der Verwaltungspraxis und sonstiger Änderungen. Die folgenden Informationen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und sollten nicht als eine solche angesehen werden. Zukünftige Anleihegläubiger sollten ihre Steuerberater und Rechtsanwälte zu Rate ziehen, um sich über besondere Rechtsfolgen Auskunft geben zu lassen, die aus der jeweils für sie anwendbaren Rechtsordnung oder individuellen Besonderheiten erwachsen können. Besteuerung der Anleihegläubiger in Deutschland Einkommensteuer Besteuerung von in Deutschland ansässigen Anleihegläubigern, die ihre Schuldverschreibungen im Privatvermögen halten Besteuerung der Zinseinkünfte Die Zahlung von Zinsen aus der Schuldverschreibung an in Deutschland ansässige Anleihegläubiger, d. h. Anleihegläubiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unterliegt der deutschen Besteuerung mit Einkommenssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % hierauf) und soweit einschlägig Kirchensteuer. Die Zinszahlungen aus der Schuldverschreibung an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5% hierauf, insgesamt 26,375 %). Der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen eines Steuerpflichtigen reduziert sich um den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von bis zu EUR 801 (bei zusammen veranlagten Ehegatten von bis zu EUR 1.602), anstatt des Abzugs der tatsächlich entstandenen Kosten. Wenn die Schuldverschreibung für den Anleihegläubiger durch ein inländisches Kreditinstitut, ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut (jeweils einschließlich inländischer Niederlassung eines ausländischen Instituts), ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank ("inländische Depotstelle") verwahrt werden, wird die Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer auf die Bruttozinszahlungen einbehalten und durch die inländische Depotstelle an das Finanzamt abgeführt. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für den Einbehalt von Steuern, die für deutsche Anleihegläubiger in Deutschland anfallen. Auf Antrag eines kirchensteuerpflichtigen Anleihegläubigers, der die Schuldverschreibungen im Privatvermögen hält, und im Rahmen der anwendbaren Landeskirchensteuergesetze wird die Kirchensteuer auf die Zinszahlungen durch die inländische Depotstelle, die die Auszahlung der Zinsen für die Rechnung der Gesellschaft an den Anleihegläubiger vornimmt, einbehalten und abgeführt. In diesem Fall wird mit dem Steuerabzug durch die inländische Depotstelle auch die Kirchensteuer für die Zinszahlungen abgegolten. Wird keine Kirchensteuer durch eine inländische Zahlstelle einbehalten, ist ein kirchensteuerpflichtiger Anleihegläubiger verpflichtet, die erhaltenen Zinsen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Kirchensteuer auf die Zinseinkünfte wird dann im Wege der Veranlagung erhoben. Ein Abzug der einbehaltenen Kirchensteuer als Sonderausgabe ist nicht zulässig. 154 Es wird grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer einbehalten, wenn der Anleihegläubiger eine Privatperson ist, die (i) die Schuldverschreibungen nicht in ihrem Betriebsvermögen hält und die Einnahmen aus den Schuldverschreibungen auch nicht den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind und (ii) einen Freistellungsauftrag bei der inländischen Depotstelle einreicht. Dies gilt allerdings nur, soweit die Zinseinkünfte aus der Schuldverschreibung zusammen mit allen anderen Einkünften aus Kapitalvermögen den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Außerdem wird keine Abgeltungsteuer einbehalten, wenn anzunehmen ist, dass die Einkünfte keiner Besteuerung unterworfen werden und der inländischen Depotstelle eine entsprechende Nichtveranlagungs-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes zur Verfügung gestellt wird. Soweit die Auszahlung der Zinsen nicht über eine inländische Depotstelle erfolgt, ist der Anleihegläubiger verpflichtet, die Zinseinkünfte im Zuge der steuerlichen Veranlagung zu erklären. Auch in diesem Fall unterliegen die Zinseinkünfte der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf. Die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer hat grundsätzlich abgeltende Wirkung, so dass auf der Ebene des Anleihegläubigers keine weitere Besteuerung erfolgt. Auf Antrag des Anleihegläubigers werden anstelle der Abgeltungsteuer die Zinseinkünfte der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren (weniger als 25 %) Steuer führt (Günstigerprüfung). In diesem Fall wird die Kapitalertragsteuer auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet und ein in sich etwa ergebender Überhang erstattet. Das Verbot des Abzugs von Werbekosten und die Verlustverrechnungsbeschränkungen, d.h. Verluste aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar, gelten aber auch bei der Veranlagung mit dem tariflichen Einkommensteuersatz. Besteuerung der Veräußerungsgewinne Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibungen unterliegen der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% hierauf und soweit einschlägig Kirchensteuer. Die gesamte steuerliche Belastung beträgt – ohne Kirchensteuer – somit 26,375 % ohne Rücksicht auf die Haltedauer der Schuldverschreibung. Soweit der Zinsanspruch ohne Schuldverschreibung veräußert wird, unterliegen die Erträge aus der Veräußerung des Zinsanspruchs der Besteuerung. Das Gleiche gilt, wenn die Schuldverschreibung ohne Zinsanspruch veräußert wird. Wenn die Schuldverschreibung für den Anleihegläubiger durch eine inländische Depotstelle verwahrt werden, wird die Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibung einbehalten und durch die inländische Depotstelle an das Finanzamt abgeführt. Der Gewinn ist die Differenz zwischen den Einnahmen aus der Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibungen einerseits und den unmittelbaren Anschaffungs- und Veräußerungskosten andererseits. Von den gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen ist lediglich der Abzug eines jährlichen Sparer- Pauschbetrages in Höhe von bis zu EUR 801 (bei zusammen veranlagten Ehegatten von bis zu EUR 1.602) möglich. Ein darüber hinaus gehender Abzug von Werbungskosten im Zusammenhang mit Veräußerungsgewinnen ist nicht zulässig. Veräußerungsverluste aus Schuldverschreibungen dürfen nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen entstehen, sowie anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Sollten die Anschaffungsdaten der Schuldverschreibungen (etwa in Folge eines Depotübertrags) nicht nachgewiesen werden, so beträgt die Kapitalertragsteuer 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Schuldverschreibungen. Wenn die Schuldverschreibungen nicht bei einer inländischen Depotstelle verwahrt werden, erfolgt die Besteuerung im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Veranlagung mit Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf. Auf Antrag eines kirchensteuerpflichtigen Anleihegläubigers und im Rahmen der anwendbaren Landeskirchensteuergesetze wird auch die Kirchensteuer auf den Veräußerungsgewinn durch die 155 inländische Depotstelle einbehalten und gilt mit dem Steuerabzug als abgegolten. Ein Abzug der einbehaltenen Kirchensteuer als Sonderausgabe ist nicht zulässig. Der Einbehalt der Kapitalertragsteuer hat grundsätzlich abgeltende Wirkung in Bezug auf die einkommensteuerliche Erfassung der Veräußerung, Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung der Schuldverschreibungen. Der Anleihegläubiger kann beantragen, dass seine gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammen mit seinen sonstigen steuerpflichtigen Einkünften statt dem einheitlichen Steuersatz für Kapitaleinkünfte von 25 % dem Satz der tariflichen, progressiven Einkommensteuer unterworfen werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt (Günstigerprüfung). In diesem Fall wir die Kapitalertragsteuer auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet und ein sich etwa ergebender Überhang erstattet. Das Verbot des Abzugs von Werbungskosten und die Verlustverrechnungsbeschränkungen, d.h. Verluste aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar, gelten aber auch bei der Veranlagung mit dem tariflichen Einkommensteuersatz. Besteuerung der Schuldverschreibungen in Deutschland ansässiger Anleihegläubiger, die diese als Betriebsvermögen halten Zinseinkünfte und Veräußerungsgewinne aus Schuldverschreibungen, von in Deutschland ansässigen Anleihegläubigern, die die Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen halten (einschließlich der Einkünfte, die über gewerbliche Personengesellschaften erzielt werden), unterliegen grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % des Solidaritätszuschlag hierauf. Die Zins- und Veräußerungserträge werden außerdem der Gewerbesteuer unterworfen, wenn die Schuldverschreibungen dem inländischen Betriebsvermögen zugeordnet werden. Wenn die Schuldverschreibungen bei einer inländischen Depotstelle verwahrt werden, unterliegen Zinszahlungen oder Kapitalerträge aus der Veräußerung, Rückzahlung, Einlösung oder Abtretung der Schuldverschreibungen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf. In diesem Fall hat die Kapitalertragsteuer allerdings keine abgeltende Wirkung für den Anleihegläubiger, sondern wird als Steuervorauszahlung auf die persönliche Einkommenssteuer bzw. Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag des Anleihegläubigers angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überschusses erstattet. Ein Kapitalertragsteuerabzug und -einbehalt ist grundsätzlich nicht vorzunehmen, wenn der Anleihegläubiger eine deutsche Zweigstelle eines deutschen oder ausländischen Kreditistituts oder eines deutschen oder ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts oder eine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist. Bezüglich der Kapitalerträge aus Veräußerung, Rückzahlung, Einlösung oder Abtretung der Schuldverschreibungen wird grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer einbehalten, wenn (i) die Schuldverschreibungen zum Betriebsvermögen einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen privatrechtlichen Körperschaft gehören, die keine deutsche Zweigstelle eines deutschen oder ausländischen Kreditinstituts oder eines deutschen oder ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts und keine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist (gegebenenfalls ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Steuerpflichtigen durch eine bestimmte Bescheinigung nachzuweisen) sowie, (ii) wenn die Schuldverschreibungen zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft gehören und der Anleihegläubiger dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Muster erklärt. Von einem Kapitalertragsteuerabzug kann auf Antrag auch dann Abstand genommen werden, wenn die Kapitalertragsteuer auf Dauer höher wäre als die gesamte Körperschaft- bzw. Einkommensteuer. Besteuerung von Schuldverschreibungen von im Ausland ansässigen Anleihegläubigern Zins- und Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich nicht der deutschen Besteuerung, wenn sie von ausländischen Anleihegläubigern erzielt werden, es sei denn sie sind als inländische Einkünfte zu qualifizieren, weil sie zum Beispiel als Teil des inländischen Betriebsvermögen oder einer inländischen Betriebstätte gelten. Anleihegläubiger gelten grundsätzlich als nicht im Inland ansässig, 156 wenn sie weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland haben. Sind die Zins- und Kapitalerträge als inländische Einkünfte zu qualifizieren können sie der deutschen Besteuerung unterliegen. Werden die Schuldverschreibungen von einer inländischen Depotstelle verwahrt, werden sie grundsätzlich der deutschen Besteuerung mit Kapitalertragsteuer wie oben im Abschnitt "Besteuerung – Besteuerung der Anleihegläubiger - Einkommensteuer - Besteuerung von in Deutschland ansässigen Anleihegläubigern, die ihre Schuldverschreibungen im Privatvermögen halten" bzw. "- Besteuerung der Schuldverschreibungen in Deutschland ansässiger Anleihegläubiger, die diese als Betriebsvermögen halten" beschrieben, unterworfen. Der Kapitalertragsteuereinbehalt hat grundsätzlich abgeltende Wirkung. Die Kapitalertragsteuer wird jedoch unter Umständen auf Basis einer Steuerveranlagung oder im Einklang mit einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen erstattet. Erbschaft- und Schenkungssteuer Der Teil des die jeweiligen Freibeträge überschreitenden Zuflusses der Bereicherung durch den Erwerb von Schuldverschreibungen von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden wird grundsätzlich der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterworfen, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Schenkungsausführung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz in Deutschland hat. Falls im konkreten Fall ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer einschlägig sein sollte, kann dieses das deutsche Besteuerungsrecht einschränken. Die Übertragung der Schuldverschreibungen unterliegt keiner Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer in Deutschland, wenn im Falle der Erbschaft weder der Erblasser noch der Erbe und im Falle der Schenkung weder der Schenker noch der Beschenkte in Deutschland für steuerliche Zwecke ansässig ist und die Schuldverschreibungen nicht Teil des Betriebsvermögens einer inländischen Betriebstätte sind oder ein ständiger Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland bestellt wurde. Sonderregelungen finden Anwendungen auf bestimmte außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige und ehemalige deutsche Staatsangehörige. Sonstige Steuern Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Schuldverschreibungen fallen grundsätzlich keine weiteren deutschen Steuern wie bspw. Kapitalverkehrssteuer, Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern an. Vermögenssteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. EU-Zinsrichtlinie Gemäß der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen ("EU-Zinsrichtlinie") muss jeder EU-Mitgliedsstaat, außer Luxemburg und Österreich (vgl. unten), den zuständigen Behörden eines anderen EU-Mitgliedsstaates Einzelheiten über die Zahlung von Zinsen und ähnliche Erträgen durch eine Zahlstelle (wie in der EU-Zinsrichtlinie definiert) in seinem Hoheitsgebiet mitteilen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer solcher Beträge (wie in der EU-Zinsrichtlinie definiert) eine natürliche Person ist und in dem anderen Mitgliedsstaat ansässig ist. Die EU Zinsrichtlinie wird derzeit überprüft und könnte geändert werden. Es wird unter anderem diskutiert, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Zinsen zu erweitern, die von bestimmten kapitalgesellschaften vereinnahmt werden. 157 Besteuerung der Anleihegläubiger im Großherzogtum Luxemburg Der folgende Abschnitt enthält eine Kurzdarstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung der Schuldverschreibungen in Luxemburg. Es handelt sich keinesfalls um eine vollständige Darstellung aller steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen. Die individuellen Umstände der Anleiheinhaber werden nicht berücksichtigt. In bestimmten Situationen können Ausnahmen von der hier dargestellten Rechtslage zur Anwendung kommen. Die folgenden Ausführungen stellen insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Diese Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden können - auch rückwirkenden - Änderungen unterliegen. Potenziellen Anleiheinhabern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden. Die folgenden Informationen sind grundsätzlicher Natur und dienen lediglich einer Vorabinformation. Sie stellen eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Luxemburger Steuerfolgen zum Datum dieses Prospektes dar. Die folgenden Informationen erheben nicht den Anspruch, eine vollständige Beschreibung aller möglichen steuerlichen Erwägungen darzustellen, die für eine Investitionsentscheidung von Bedeutung sein können. Es können gewisse steuerliche Erwägungen nicht dargestellt sein, weil diese den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entsprechen oder als Teil des Allgemeinwissens der Inhaber der Anleihen vorausgesetzt werden. Diese Zusammenfassung bezieht sich auf die in Luxemburg am Tage des Prospektes anwendbaren Rechtsvorschriften, und gilt vorbehaltlich künftiger Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, Änderungen der Verwaltungspraxis und sonstiger Änderungen. Die folgenden Informationen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und sollten nicht als eine solche angesehen werden. Zukünftige Inhaber der Anleihen sollten ihre Steuerberater und Rechtsanwälte zu Rate ziehen, um sich über besondere Rechtsfolgen Auskunft geben zu lassen, die aus der jeweils für sie anwendbaren Rechtsordnung erwachsen können. Der Ansässigkeitsbegriff in den nachfolgenden Abschnitten bezieht sich ausschließlich auf die Luxemburger Bestimmungen zur Einkommensteuer. Jeder Verweis auf eine Steuer, Abgabe, sonstige Gebühr oder Einbehalt einer vergleichbaren Gattung bezieht sich ausschließlich auf Luxemburger Steuern und Konzepte. Diesbezüglich umfasst ein Verweis auf die Luxemburger Einkommensteuer im Allgemeinen die Körperschaftsteuer (impôt sur le revenu des collectivités), die Gewerbesteuer (impôt commercial communal), den Solidaritätszuschlag (contribution au fonds pour l‘emploi) und die Einkommensteuer (impôt sur le revenu). Investoren können zudem der Vermögensteuer (impôt sur la fortune) sowie anderen Steuern und Abgaben unterworfen sein. Die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag sind grundsätzlich durch die meisten steuerpflichtigen juristischen Personen zu entrichten. Natürliche Personen sind im Allgemeinen der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine natürliche Person auch der Gewerbesteuer unterliegen, falls sie in Ausübung einer geschäftlichen oder unternehmerischen Tätigkeit agiert. Ansässigkeit der Anleihegläubiger Ein Anleihegläubiger wird nicht ausschließlich aufgrund der bloßen Inhaberschaft, Einlösung, Erfüllung, Lieferung oder Eintreibung der Schuldverschreibungen in Luxemburg ansässig oder als ansässig erachtet. Quellensteuer In Luxemburg ansässige natürliche Personen Gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 23. Dezember 2005 unterliegen Zinszahlungen oder vergleichbare Einkünfte seit dem 1. Januar 2006 (Zinsgutschriften bereits seit dem 1. Juli 2005), die 158 von luxemburgischen Zahlstellen an natürliche, in Luxemburg ansässige Personen geleistet werden, einer 10 %-igen Quellensteuer. Bei natürlichen Personen, die lediglich im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens handeln, hat diese Quellenbesteuerung eine vollständige Abgeltungswirkung im Hinblick auf die Einkommensteuer. Zudem können in Luxemburg ansässige natürliche Personen, die im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens handeln, welche wirtschaftliche Eigentümer von Zinszahlungen oder ähnlichen Einkünften sind, die durch eine außerhalb von Luxemburg (i) in der EU oder dem EWR oder (ii) einem Staat, mit dem Luxemburg eine mit der EU-Zinsrichtlinie in Verbindung stehende Vereinbarung getroffen hat, ansässigen Zahlstelle veranlasst wurden, ebenfalls für die abgeltende Quellensteuer von 10 % optieren. In diesen Fällen wird die Quellensteuer von 10 % auf Grundlage der gleichen Beträge errechnet, die bei Zahlung durch eine Luxemburger Zahlstelle einschlägig wären. Die Option für die Quellensteuer von 10 % muss alle Zinszahlungen durch eine Zahlstelle an den in Luxemburg ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer über das gesamte betreffende Kalenderjahr umfassen. In Luxemburg nicht ansässige Anleihegläubiger Vorbehaltlich der Gesetze vom 21. Juni 2005 (die "Luxemburger Gesetze"), die die EUZinsrichtlinie und diesbezügliche Staatsverträge mit Drittstaaten in nationales Recht umsetzen, unterliegen von einer luxemburgischen Zahlstelle an nicht ansässige Anleihegläubiger geleistete Zinszahlungen (einschließlich Stückzinsen) keiner Quellenbesteuerung. Es besteht weiterhin keine luxemburgische Quellenbesteuerung im Falle der Rückzahlung des Nennbetrages und, vorbehaltlich der Gesetze, im Falle des Rückkaufs oder Tauschs der Schuldverschreibungen. Gemäß der Luxemburger Gesetze ist eine luxemburgische Zahlstelle (gemäß der EU-Zinsrichtlinie) seit 1. Juli 2005 verpflichtet, auf Zinszahlungen und ähnliche Einkünfte, hierunter können auch prinzipiell die bei Fälligkeit gezahlten Rückzahlungsprämien der Schuldverschreibungen fallen, die an natürliche, in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ansässige Personen oder an eine niedergelassene Einrichtung ("Niedergelassene Einrichtungen") im Sinne des Artikels 4.2 der EU-Zinsrichtlinie (d.h. eine Rechtsform (i) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (mit Ausnahme (1) einer finnischen avion yhtiö oder kommandiittiyhtiö oder (2) einer schwedischen handelsbolag oder kommanditbolag) und (ii) deren Gewinn nicht den allgemeinen Vorschriften über die Unternehmensbesteuerung unterliegt und (iii) die weder nach der Richtlinie 85/611/EWG, ersetzt durch Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 als ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zugelassen ist noch hierfür optiert hat) gezahlt werden, eine Quellensteuer einzubehalten, falls der Begünstigte der Zinszahlungen nicht für den Austausch von Informationen optiert hat. Das gleiche Regime ist anwendbar für Zinszahlungen an natürliche Personen und Niedergelassene Einrichtungen in einem der folgenden abhängigen und assoziierten Gebiete: Aruba, die Britischen Jungferninseln, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Montserrat und die ehemaligen Niederländischen Antillen, d.h. Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten. Der aufgrund der EU-Zinsrichtlinie anzuwendende Steuersatz beträgt seit dem 1. Juli 2011 35 %. In beiden beschriebenen Fällen obliegt die Verantwortung für die ordnungsmäße Erhebung und Abführung der Quellensteuer der Luxemburger Zahlstelle. Es ist vorgesehen, dass Luxemburg zum 1. Januar 2015 in Bezug auf die EU-Zinsrichtlinie den automatischen Informationsaustausch einführen wird und somit das System der Erhebung einer Quellensteuer außer Kraft treten wird. Einkommensbesteuerung der Anleihegläubiger In Luxemburg ansässige natürliche Personen In Luxemburg ansässige Anleihegläubiger, die im Rahmen ihrer privaten Vermögensverwaltung Zinsen, Rückkaufgewinne oder Ausgabedisagios in Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen erzielen, haben diese in ihr zu versteuerndes Einkommen mit aufzunehmen, das dann der progres- 159 siven Einkommensteuer unterliegt, sofern von einer Luxemburger Zahlstelle auf solche Zahlungen keine endgültige 10 %-ige Quellensteuer erhoben wurde und der Anleihegläubiger auch nicht für die Anwendung dieser Quellensteuer im Falle einer nicht in Luxemburg ansässigen Zahlstelle im Einklang mit dem abgeänderten Gesetz vom 23. Dezember 2005 optiert hat. Gewinne anlässlich des Verkaufs, der Veräußerung oder der Einlösung der Schuldverschreibungen, die im Privatvermögen gehalten werden, sind in Luxemburg nur steuerpflichtig, falls es sich bei dem Gewinn um einen sogenannten Spekulationsgewinn handelt. Ein Spekulationsgewinn liegt vor, sofern die Veräußerung der Schuldverschreibungen vor dem Erwerb der selbigen erfolgt oder die Schuldverschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Erwerb veräußert werden. Dieser Spekulationsgewinn ist mit dem ordentlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Zudem hat ein in Luxemburg ansässiger Anleihegläubiger, der im Rahmen seiner privaten Vermögensverwaltung handelt, den Anteil des Gewinns, der auf aufgelaufene, aber noch nicht gezahlte Zinsen entfällt, seinem steuerpflichtigen Einkommen hinzuzurechnen, sofern dieser im Vertrag ausgewiesen ist. In Luxemburg ansässige Anleihegläubiger, die in Ausübung einer gewerblichen oder professionellen Tätigkeit Einkünfte und Gewinne anlässlich des Verkaufs, der Veräußerung oder der Einlösung der Schuldverschreibungen erzielen, müssen diese in ihr zu versteuerndes Einkommen mit aufnehmen. Als Gewinn anlässlich eines Verkaufs, einer Veräußerung oder einer Einlösung ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös (einschließlich der aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen) und dem niedrigeren der Beträge von Anschaffungspreis oder Buchwert der Schuldverschreibungen anzusehen. Eine Veräußerung im Sinne dieses Abschnitts umfasst den Verkauf sowie jede anderweitige Veräußerung der Schuldverschreibungen, z. B. in Form eines Tausches oder einer Einlage. In Luxemburg ansässige Gesellschaften Luxemburger voll zu versteuernde Kapitalgesellschaften (sociétés de capitaux) haben Einkünfte aus den Schuldverschreibungen sowie Gewinne aus dem Verkauf, der Veräußerung und der Einlösung der Schuldverschreibungen in ihren steuerbaren Gewinn mit aufzunehmen, insoweit die Gesellschaft zum Zweck der Besteuerung in Luxemburg ansässig ist. Als zu versteuernder Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös (einschließlich der aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen) und dem niedrigeren der Beträge von Anschaffungspreis oder Buchwert der Schuldverschreibungen anzusehen. In Luxemburg Ansässige, die einem gesonderten Steuersystem unterliegen Anleihegläubiger, die nach dem abgeänderten Gesetz vom 11. Mai 2007 Gesellschaften zur Verwaltung von Familienvermögen sind, oder Fonds, die dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 unterliegen, oder Spezialfonds, die dem abgeänderten Gesetz vom 13. Februar 2007 unterliegen, sind in Luxemburg von der Körperschaftsteuer befreit, sodass Einkünfte aus den Schuldverschreibungen sowie Gewinne durch deren Verkauf oder anderweitigen Veräußerung folglich bei diesen Ansässigen nicht der Luxemburger Körperschaftsteuer unterliegen. Nicht ansässige Anleihegläubiger Nicht ansässige Anleihegläubiger, die weder eine Betriebstätte noch einen ständigen Vertreter in Luxemburg haben, denen die Schuldverschreibungen zuzurechnen sind, unterliegen nicht der luxemburgischen Einkommensteuer. Soweit ein nicht ansässiger Anleihegläubiger eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Luxemburg unterhält, denen die Schuldverschreibungen zuzurechnen sind, sind sämtliche erzielten Gewinne aus den Schuldverschreibungen in seinen steuerbaren Gewinn mit einzubeziehen und in Luxemburg zu versteuern. Als zu versteuernder Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös (einschließlich der aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen) und dem niedrigeren der Beträge von Anschaffungspreis oder Buchwert der Schuldverschreibungen anzusehen. Vermögensteuer 160 In Luxemburg ansässige Anleihegläubiger oder nicht ansässige Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen einer Luxemburger Betriebstätte oder einem ständigen Vertreter in Luxemburg zuzurechnen sind, können der Vermögensteuer unterliegen, es sei denn es handelt sich beim Anleihegläubiger um (i) eine natürliche Person, (ii) einen Fonds nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010, (iii) eine Verbriefungsgesellschaft nach dem abgeänderten Gesetz vom 22. März 2004 über Verbriefungen, (iv) eine Gesellschaft im Sinne des abgeänderten Gesetzes vom 15. Juni 2004 über Investmentgesellschaften zur Anlage in Risikokapital, (v) einen Spezialfonds nach dem abgeänderten Gesetz vom 13. Februar 2007 oder (vi) eine Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen nach dem abgeänderten Gesetz vom 11. Mai 2007. Sonstige Steuern Registrierungs- oder Stempelgebühr Für die Anleihegläubiger unterliegt die Begebung, der Rückkauf oder die Veräußerung der Schuldverschreibungen in Luxemburg keiner Registrierungs- oder Stempelgebühr, es sei denn dies wird notariell beurkundet oder anderweitig in Luxemburg registriert (in der Regel nicht zwingend). Erbschaft- und Schenkungsteuer Schuldverschreibungen einer natürlichen Person, die zum Zweck der Erbschaftsbesteuerung nicht in Luxemburg ansässig ist, unterliegen im Fall eines Transfers in Folge des Todes des Anleihegläubigers keiner Erbschaftbesteuerung in Luxemburg. Schenkungsteuer kann auf die Schenkung der Schuldverschreibungen erhoben werden, falls die Schenkung in Luxemburg notariell beurkundet wird oder in Luxemburg registriert wird. Besteuerung der Anleihegläubiger in der Republik Österreich Der folgende Abschnitt enthält eine Kurzdarstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung der Schuldverschreibungen in Österreich. Es handelt sich keinesfalls um eine vollständige Darstellung aller steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen. Die individuellen Umstände der Anleiheinhaber werden nicht berücksichtigt. In bestimmten Situationen können Ausnahmen von der hier dargestellten Rechtslage zur Anwendung kommen. Die folgenden Ausführungen stellen insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Diese Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden können - auch rückwirkenden - Änderungen unterliegen. Potenziellen Anleiheinhabern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Schuldverschreibungen an der Quelle. In Österreich ansässige Anleger Beziehen natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Einkünfte aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Zinserträge aus den Schuldverschreibungen unterliegen einem besonderen Einkommensteuersatz von 25%. Liegt die auszahlende Stelle in Österreich, wird die Einkommensteuer durch den Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% erhoben, der durch die auszahlende Stelle vorgenommen wird. Auszahlende Stelle ist das Kreditinstitut einschließlich österreichischer Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, das an den Anleger die Zinserträge 161 auszahlt oder gutschreibt. Die Einkommensteuer für die Zinserträge gilt durch den Kapitalertragsteuerabzug als abgegolten (Endbesteuerung), gleichgültig ob die Schuldverschreibungen im Privatvermögen oder Betriebsvermögen natürlicher Personen gehalten werden. Soweit Zinsen nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, weil sie nicht in Österreich bezogen werden, sind diese Kapitalerträge gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen. Des Weiteren unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen der Einkommensteuer in Höhe von 25%. Dazu zählen unter anderem Einkünfte aus einer Veräußerung oder Einlösung der Schuldverschreibungen. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös oder dem Einlösungsbetrag und den Anschaffungskosten, jeweils inklusive anteiliger Stückzinsen. Mit den realisierten Wertsteigerungen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwendungen und Ausgaben dürfen nicht abgezogen werden. Für im Privatvermögen gehaltene Schuldverschreibungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Bei allen in einem Depot befindlichen Schuldverschreibungen mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge ein gleitender Durchschnittspreis anzusetzen. Soweit eine inländische depotführende Stelle oder eine inländische auszahlende Stelle vorliegt und diese die Realisierung abwickelt, unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen dem Kapitalerstragsteuerabzug in Höhe von 25%. Der Kapitalertragsteuerabzug hat beim Privatanleger Endbesteuerungswirkung, sofern der Anleger der depotführenden Stelle die tatsächlichen Anschaffungskosten der Schuldverschreibungen nachgewiesen hat. Soweit mangels inländischer auszahlender oder depotführender Stelle kein Kapitalerstragsteuerabzug erfolgt, sind auch aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen. Als Veräußerung gelten auch Entnahmen und das sonstige Ausscheiden von Schuldverschreibungen aus dem Depot, sofern nicht bestimmte Ausnahmen erfüllt sind wie zum Beispiel die Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei (i) derselben Bank (depotführende Stelle), (ii) einer anderen inländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt, der übernehmenden Bank die Anschaffungskosten mitzuteilen oder (iii) einer ausländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats eine Mitteilung zu übermitteln oder, falls die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, wenn der Anleiheinhaber selbst innerhalb eines Monats eine solche Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen muss der Anleiheinhaber der depotführenden Stelle die Unentgeltlichkeit der Übertragung nachweisen oder einen Auftrag zu einer Mitteilung an das Finanzamt erteilen oder, falls die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, selbst eine solche Mitteilung innerhalb eines Monats an das Finanzamt übermitteln. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes durch den Steuerpflichtigen in das Ausland oder anderen Umständen, die zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu einem anderen Staat führen, besteht ebenfalls eine Veräußerungsfiktion und es gelten Sonderregelungen (Wegzugsbesteuerung mit der Möglichkeit eines Steueraufschubs bei Wegzug in EU Mitgliedstaaten oder bestimmte EWR Staaten). Steuerpflichtige, deren allgemeiner Steuertarif unter 25% liegt, können einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Dann ist die Kapitalertragsteuer auf die zu erhebende Einkommensteuer anzurechnen und mit dem übersteigenden Betrag zu erstatten. Ein Regelbesteuerungsantrag muss sich jedoch auf sämtliche dem besonderen 25%-igen Steuersatz unterliegenden Kapitaleinkünfte beziehen. Aufwendungen und Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften aus den Schuldverschreibungen stehen, sind jedoch auch im Rahmen der Regelbesteuerung nicht abzugsfähig. Verluste aus Schuldverschreibungen können beim Privatanleger nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem besonderen 25 %-igen Steuersatz unterliegen (mit Ausnahme von, unter anderem, Zinserträgen aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten) und nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Seit 1. Januar 2013 haben österreichische depotführende Stellen für sämtliche bei diesen geführte Depots des Anlegers (aus- 162 genommen betriebliche Depots, Treuhanddepots oder Gemeinschaftsdepots) einen Ausgleich von positiven und negativen Einkünften desselben Jahres durchzuführen und dem Anleger am Jahresende darüber eine Bescheinigung auszustellen. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte unterliegen in der Regel auch im Betriebsvermögen dem im Wege des KESt-Abzugs erhobenen besonderen 25 %-igen Steuersatz. Im Gegensatz zu Zinseinkünften gilt dies bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen jedoch nur, wenn die Erzielung solcher Einkünfte nicht einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt, und es hat bei betrieblichen Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen eine Aufnahme in die Steuererklärung zu erfolgen. Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von Schuldverschreibungen sind im betrieblichen Bereich vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Finanzinstrumenten aus demselben Betrieb zu verrechnen, ein verbleibender Verlust darf nur zur Hälfte mit anderen Einkünften ausgeglichen oder vorgetragen werden. Beziehen Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich Einkünfte aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Körperschaften, die Betriebseinnahmen aus den Schuldverschreibungen beziehen, können den Abzug der Kapitalertragsteuer durch Abgabe einer Befreiungserklärung vermeiden. Für Privatstiftungen gelten Sondervorschriften (Zwischensteuer, kein KESt-Abzug). Nicht in Österreich ansässige Anleger Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und juristische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung haben (beschränkt Steuerpflichtige) unterliegen mit Einkünften aus den Schuldverschreibungen in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU Quellensteuer siehe jedoch gleich unten). Werden Einkünfte aus den Schuldverschreibungen in Österreich bezogen (inländische auszahlende oder depotführende Stelle), kann ein Abzug der Kapitalertragsteuer unterbleiben, wenn der Anleger der österreichischen auszahlenden Stelle seine Ausländereigenschaft nach den Bestimmungen der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien nachweist. Wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, hat der Anleger die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt die Rückzahlung der Kapitalertragsteuer zu beantragen. Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie in der Republik Österreich Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinsrichtlinie) sieht einen Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten über Zinszahlungen und gleichgestellte Zahlungen durch Zahlstellen eines Mitgliedstaates an in einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten steuerlich ansässige natürliche Personen vor. Österreich hat die EU-Zinsrichtlinie mit dem EU Quellensteuergesetz umgesetzt, das anstelle eines Informationsaustausches die Einbehaltung einer EU Quellensteuer vorsieht. Dieser unterliegen Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, die eine inländische Zahlstelle an eine in einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten ansässige natürliche Person (wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlung) zahlt. Die EU-Quellensteuer ist unter anderem zum Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen, bei Veräußerung der Schuldverschreibung, Wechsel des Wohnsitzstaates, Übertragung der Schuldverschreibungen auf ein Depot außerhalb Österreichs oder bestimmten sonstigen Änderungen des Quellensteuerstatus des Anlegers abzuziehen. Sie ist nicht abzuziehen, wenn der Anleger (wirtschaftlicher Eigentümer) der Zahlstelle eine vom Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedsstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung muss Name, Anschrift und Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer, oder bei Fehlen einer solchen, Geburtsdatum und -ort des Anlegers, Na- 163 me und Anschrift der Zahlstelle, sowie die Kontonummer des Anlegers oder das Kennzeichen der Schuldverschreibung enthalten. Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung und ist durch die Zahlstelle ab Vorlage zu berücksichtigen. Die EU Quellensteuer beträgt 35 %. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung und Zahlung einer ggf. anfallenden EU Quellensteuer. Finanztransaktionssteuer Am 14. Februar 2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Finanztransaktionssteuer angenommen. Demnach ist es beabsichtigt, ab 1. Januar 2014 in Österreich und weiteren teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten eine Steuer auf Transaktionen betreffend Finanzinstrumente, wie etwa Schuldverschreibungen einzuführen. Die Finanztransaktionssteuer soll anwendbar sein, wenn zumindest eine an der Transaktion beteiligte Partei im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässig ist und ein (im eigenen oder fremden Namen handelndes) Finanzinstitut Transaktionspartei ist, das entweder im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässig ist oder nach dem Ausgabeprinzip als im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats ansässig angesehen wird. Der Steuersatz soll bei Derivatkontrakten zumindest 0,01% des im Derivatkontrakt genannten Nennwerts betragen und bei allen anderen steuerbaren Finanztransaktionen zumindest 0,1% der Gegenleistung oder des Marktpreises. Die Steuer soll von den Finanzinstituten abgezogen und abgeführt werden. Wie und wann dieser Vorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt wird, ist noch ungewiss. U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Es wird darauf hingewiesen, dass es zu einem Einbehalt auf Zahlungen von derzeit 30 % nach den Regeln des U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) sowie weiterer damit zusammenhängender U.S. Bestimmungen und zwischenstaatlicher Verträge kommen kann. Potenziellen Anleiheinhabern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen in Bezug auf FATCA ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. 164 JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN UND AUSSICHTEN Allgemeine Geschäftsentwicklung seit dem 31. Dezember 2012 Ralph Bestgen (Vertrieb) mit Wirkung zum 1. Februar 2013 und Manfred Scholz (Produktion, Einkauf und Logistik) mit Wirkung zum 29. April 2013 wurden zu Vorstandsmitgliedern der ALNO AG bestellt. Beide verfügen über langjährige Erfahrungen in ihren Verantwortungsbereichen. Die ALNO AG hat mit der IG Metall eine Einigung zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze am westfälischen Standort Enger der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG erzielt. Die Maßnahmen schließen die sanierungsbedingten Personalmaßnahmen der ALNO Gruppe ab. Die erzielte Einigung umfasst einen Haustarifvertrag, einen Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Gründung einer Transfergesellschaft. Die Bezirksleitungen der IG Metall Baden-Württemberg und IG Metall Nordrhein-Westfalen hatten sich bereits im Juli 2012 dazu bereit erklärt, als Teil des Finanzierungs- und Kapitalkonzeptes einen Sanierungsbeitrag zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze zu leisten. Ab Mai 2013 verstärkt die ALNO AG ihre Präsenz auf dem US-amerikanischen Markt und eröffnet einen Showroom in Miami, Florida, USA. Kapital- und Finanzierungskonzept 2013 Im April 2013 schlossen die ALNO AG und weitere Mitglieder der ALNO Gruppe mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, dem Hauptlieferanten der ALNO Gruppe und der Comco Holding AG, eine Vereinbarung zur Neustrukturierung von Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH und der Comco Holding AG gegen die ALNO Gruppe ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden überfällige Forderungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH in Höhe von insgesamt EUR 30.000.000,25 gegen die ALNO Gruppe als von der Bauknecht Hausgeräte GmbH an die ALNO AG gewährtes Darlehen bis zum 30. Juni 2017 stehen gelassen. Hiervon hat die ALNO AG am 30. September 2014 EUR 10 Mio. an die Bauknecht Hausgeräte GmbH zurückzuführen. Die Comco Holding AG gewährte zwei Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 8.525.000 durch Aufrechnung bestehender Forderungen gegen die ALNO Gruppe mit einer Laufzeit von jeweils bis zum 11. April 2014. Bereits im Jahr 2013 von der Comco Holding AG an die ALNO AG gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. verlängerte die Comco Holding AG bis zum 31. Dezember 2013. Ferner räumte die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO Gruppe eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR 10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 ein. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf eine marktübliche Dauer von 60 Tagen. Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Die Gesellschaft beabsichtigt, nach Umsetzung der geplanten Anleiheemission mit einem geplanten Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. mit bisher nicht finanzierenden Banken neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. zu vereinbaren. Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogener Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden. Mit Ausnahme der Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzeptes 2013 sind seit dem Stichtag des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten eingetreten. 165 Umsatz- und Auftragsentwicklung erstes Quartal 2013 Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen. Mit Ausnahme dieser Umsatz- und Auftragsentwicklung hat es seit dem Datum des letzten geprüften Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Geschäftsaussichten gegeben. Zuletzt konnten im internationalen Projektgeschäft weitere Großaufträge in Indien, der Türkei, Südkorea und Polen gewonnen werden. 166 ZUSAMMENFASSUNG DER REGELUNGEN ÜBER DIE BESCHLUSSFASSUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER Die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen können gemäß den Anleihebedingungen im Wege eines Beschlusses durch Abstimmung außerhalb von Gläubigerversammlungen, Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen oder über andere die Schuldverschreibungen betreffenden Angelegenheiten mit bindender Wirkung gegenüber allen Anleihegläubigern beschließen. Jeder ordnungsgemäß gefasste Beschluss der Anleihegläubiger bindet jeden Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen unabhängig davon, ob der Anleihegläubiger an der Beschlussfassung teilgenommen und ob der Anleihegläubiger für oder gegen den Beschluss gestimmt hat. Nachfolgend werden einige der gesetzlichen Bestimmungen über die Aufforderung zur Stimmabgabe und die Abstimmung, die Beschlussfassung und die Bekanntmachung von Beschlüssen sowie die Durchführung und die Anfechtung von Beschlüssen vor deutschen Gerichten zusammengefasst. Besondere Regelungen über die Abstimmung ohne Versammlung Die Abstimmung wird von einem Abstimmungsleiter (der "Abstimmungsleiter") geleitet. Abstimmungsleiter ist (i) ein von der Gesellschaft beauftragter Notar, oder (ii) sofern ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger (der "gemeinsame Vertreter") bestellt wurde, der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, wenn dieser zu der Abstimmung aufgefordert hat, oder (iii) eine vom Gericht bestimmte Person. In der Aufforderung zur Stimmabgabe ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die Anleihegläubiger ihre Stimmen abgeben können. Der Zeitraum beträgt mindestens 72 Stunden. Während des Abstimmungszeitraums können die Anleihegläubiger ihre Stimme gegenüber dem Abstimmungsleiter in Textform abgeben. In der Aufforderung muss im Einzelnen angegeben werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Stimmen gezählt werden. Der Abstimmungsleiter stellt die Berechtigung zur Stimmabgabe anhand der von den Anleihegläubigern eingereichten Nachweise fest und erstellt ein Verzeichnis der stimmberechtigten Anleihegläubiger. Wird die Beschlussfähigkeit nicht festgestellt, kann der Abstimmungsleiter eine Gläubigerversammlung einberufen. Jeder Anleihegläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen hat, kann binnen eines Jahres nach Ablauf des Abstimmungszeitraums von der Gesellschaft eine Abschrift der Niederschrift nebst Anlagen verlangen. Jeder Anleihegläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen hat, kann gegen das Ergebnis schriftlich Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung der Beschlüsse erheben. Über den Widerspruch entscheidet der Abstimmungsleiter. Hilft er dem Widerspruch ab, hat er das Ergebnis unverzüglich bekannt zu machen. Hilft der Abstimmungsleiter dem Widerspruch nicht ab, hat er dies dem widersprechenden Anleihegläubiger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gesellschaft hat die Kosten einer Abstimmung ohne Versammlung zu tragen und, sofern das Gericht eine Gläubigerversammlung einberufen hat, einen Abstimmungsleiter berufen oder abberufen hat, auch die Kosten dieses Verfahrens. Regelungen, die auf die Abstimmung ohne Versammlung entsprechend anzuwenden sind Auf die Abstimmung ohne Versammlung sind zudem die Vorschriften über die Einberufung und Durchführung der Anleihegläubigerversammlung entsprechend anzuwenden. Nachfolgend werden einige dieser Regelungen zusammengefasst dargestellt. Die Anleihegläubigerversammlung wird von der Gesellschaft oder von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, dies mit schriftlicher Begründung in den gesetzlich zugelassenen Fällen verlangen. Die Gläubigerversammlung ist mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Die Teilnahme und Ausübung der Stimmrechte kann von der vorherigen Anmeldung abhängig gemacht werden. Die Einberufung legt fest, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung nachzuweisen ist. Die Gläubigerversammlung soll bei einer deutschen Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft stattfinden, 167 kann aber auch bei Schuldverschreibungen, die an einer Wertpapierbörse innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen sind, am Sitz dieser Wertpapierbörse stattfinden. Die Einberufung ist öffentlich bekannt zu machen und soll die Tagesordnung enthalten, in der zu jedem Gegenstand, über den ein Beschluss gefasst werden soll, ein Vorschlag zur Beschlussfassung aufzunehmen ist. Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Wird in der Gläubigerversammlung die mangelnde Beschlussfähigkeit festgestellt, kann der Vorsitzende eine zweite Versammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen. Die zweite Versammlung ist beschlussfähig, für Beschlüsse, zu deren Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen die Anwesenden mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Sämtliche von den Anleihegläubigern gefassten Beschlüsse müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Beschlüsse der Gläubigerversammlung, durch welche der Inhalt der Anleihebedingungen abgeändert oder ergänzt wird, sind in der Weise zu vollziehen, dass die maßgebliche Sammelurkunde ergänzt oder geändert wird. Ist über das Vermögen der Gesellschaft in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden, ist ein gemeinsamer Vertreter, sofern er bestellt wurde, für alle Anleihegläubiger allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die Beschlüsse der Anleihegläubiger unterliegen der Insolvenzordnung. Ein Beschluss der Anleihegläubiger kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen durch Klage angefochten werden. Die Klage ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Beschlusses zu erheben. 168 ANLEIHEBEDINGUNGEN Im Folgenden ist der Text der Anleihebedingungen (die "Anleihebedingungen") für die Schuldverschreibungen abgedruckt. Die endgültigen Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen werden Bestandteil der jeweiligen Globalurkunde. §1 Währung, Form, Nennbetrag und Stückelung (a) Diese Anleihe der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (die "Emittentin") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 45.000.000 (in Worten: fünfundvierzig Millionen Euro (die "Emissionswährung")), ist in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (die "Festgelegte Stückelung") eingeteilt. (b) Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit zunächst durch eine vorläufige Inhaber-Globalschuldverschreibung (die "Vorläufige Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, die nicht früher als 40 Tage und nicht später als 180 Tage nach dem Begebungstag (wie nachstehend definiert) durch eine permanente Inhaber-Globalschuldverschreibung (die "Permanente Globalurkunde", die Vorläufige Globalurkunde und die Permanente Globalurkunde gemeinsam die "Globalurkunde") ohne Zinsscheine ausgetauscht wird. Ein solcher Austausch darf nur nach Vorlage von Bescheinigungen erfolgen, wonach der oder die wirtschaftlichen Eigentümer der durch die vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine U.S.-Personen sind (ausgenommen bestimmte Finanzinstitute oder bestimmte Personen, die Schuldverschreibungen über solche Finanzinstitute halten), jeweils im Einklang mit den Regeln und Verfahren von Clearstream. Zinszahlungen auf durch eine vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen. Eine gesonderte Bescheinigung ist für jede solche Zinszahlung erforderlich. Jede Bescheinigung, die am oder nach dem 40. Tag nach dem Tag der Ausgabe der durch die vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen eingeht, wird als ein Ersuchen behandelt werden, diese vorläufige Globalurkunde gemäß diesem Absatz (b) auszutauschen. Wertpapiere, die im Austausch für die vorläufige Globalurkunde geliefert werden, dürfen nur außerhalb der Vereinigten Staaten geliefert werden. (c) Die Vorläufige Globalurkunde und die Permanente Globalurkunde sind nur wirksam, wenn sie jeweils die eigenhändige Unterschrift eines Vertreters der Emittentin tragen. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main ("Clearstream") hinterlegt. Der Anspruch der Anleihegläubiger auf Ausgabe einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. (d) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen von Clearstream übertragen werden können. (e) Im Rahmen dieser Anleihebedingungen bezeichnet der Ausdruck "Anleihegläubiger" den Inhaber eines Miteigentumsanteils oder Rechts an der Globalurkunde. §2 Status der Schuldverschreibungen, Negativverpflichtung (a) Status. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander im gleichen Rang und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird. (b) Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich und hat dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochtergesellschaften, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis A-1 zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Hauptzahlstelle zur Verfügung gestellt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstigen Sicherungsrechte (jedes solches Sicherungsrecht eine "Sicherheit") in Bezug auf ihren gesamten oder Teil ihres Geschäftsbetriebes, Vermögen oder Einkünfte, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Sicherung von anderen Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) oder zur Sicherung einer von der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewährten Garantie oder Freistellung bezüglich einer Kapitalmarktverbindlichkeiten einer anderen Person zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig oder zuvor alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge in gleicher Weise und in gleichem Rang Sicherheiten zu bestellen oder für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen, international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertig anerkannt wird. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht: (i) für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen verlangt werden; (ii) für zum Zeitpunkt des Erwerbs von Vermögenswerten durch die Emittentin bereits an solchen Vermögenswerten bestehende Sicherheiten, soweit solche Sicherheiten nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb oder in Erwartung des Erwerbs des jeweiligen Vermögenswerts bestellt wurden und der durch die Sicher¬heit besicherte Betrag nicht nach Erwerb des betreffenden Vermögenswertes erhöht wird; (iii) Sicherheiten, die von einer Tochtergesellschaft der Emittentin an Forderungen bestellt werden, die ihr aufgrund der Weiterleitung von aus dem Verkauf von Kapitalmarktverbindlichkeiten erzielten Erlösen gegen die Emittentin zustehen, sofern solche Sicherheiten der Besicherung von Verpflichtungen aus den jeweiligen Kapitalmarktverbindlichkeiten der betreffenden Tochtergesellschaft dienen. Im Sinne dieser Anleihebedingungen bedeutet "Kapitalmarktverbindlichkeit" jede gegenwärtige oder zukünftige Verbindlichkeit hinsichtlich der Rückzahlung geliehener Geldbeträge, die durch besicherte oder unbesicherte Schuldverschreibungen, Anleihen oder sonstige Wertpapiere, die an einer Börse oder in einem anderen anerkannten Wertpapier- oder außerbörslichen Markt zugelassen sind, notiert oder gehandelt werden oder zugelassen, notiert oder gehandelt werden können. "Tochtergesellschaft" ist jedes Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB einer Person. Ein nach diesem § 2(b) zu leistendes Sicherungsrecht kann auch zugunsten der Person eines Treuhänders der Anleihegläubiger bestellt werden. §3 Verzinsung (a) Die Schuldverschreibungen werden ab dem 14. Mai 2013 (einschließlich) (der "Begebungstag") bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,5 % jährlich verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 14. Mai eines jeden Jahres (jeweils ein "Zinszahlungstag" und der Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine "Zinsperiode") zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 14. Mai 2014 fällig. (b) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden, oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus diesen Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. Der Zinssatz erhöht sich in diesem Fall um 5 % per annum. A-2 (c) Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer als eine Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich)) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Tage der Zinsperiode (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahrs) (Actual/Actual). §4 Fälligkeit, Rückzahlung, vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin oder der Anleihegläubiger sowie Rückkauf (a) Rückzahlung bei Endfälligkeit. Soweit nicht zuvor bereits ganz zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 14. Mai 2018 (vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 5(b) (der "Fälligkeitstermin") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Schuldverschreibung entpricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen. (b) Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen. Sollte die Emittentin zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft aufgrund einer Änderung des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts oder seiner amtlichen Anwendung verpflichtet sein oder zu dem nächstfolgenden Zahlungstermin für Kapital oder Zinsen verpflichtet werden, die in § 6(a) genannten Zusätzlichen Beträge zu zahlen, und diese Verpflichtung nicht durch das Ergreifen vernünftiger, der Emittentin zur Verfügung stehender Maßnahmen vermeiden können, so ist die Emittentin mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen und höchstens 60 Tagen berechtigt, durch Bekanntmachung gemäß § 12 die Schuldverschreibungen insgesamt zur vorzeitigen Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu kündigen. Eine Kündigung gemäß diesem § 4(b) darf allerdings nicht (i) früher als 90 Tage vor dem frühest möglichen Termin erfolgen, an dem die Emittentin verpflichtet wäre, solche Zusätzlichen Beträge zu zahlen, falls eine Zahlung auf die Schuldverschreibungen dann fällig sein würde, oder (ii) erfolgen, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung erfolgt, die Verpflichtung zur Zahlung von Zusätzlichen Beträgen nicht mehr wirksam ist. Eine solche Kündigung ist unwiderruflich und muss den für die Rückzahlung festgelegten Termin nennen sowie eine zusammenfassende Erklärung enthalten, welche die das Rückzahlungsrecht der Emittentin begründenden Umstände darlegt. (c) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin (Call). (i) Die Emittentin kann, nachdem sie gemäß Unterabsatz (ii) gekündigt hat, die Schuldverschreibungen insgesamt jeweils am 14. Kalendertag eines Kalendermonats, erstmals zum 14. Mai 2016 (einschließlich) (jeweils vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 5(b)) (jeweils ein Wahl-Rückzahlungstag), zu dem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nebst etwaigen bis zum relevanten Wahl-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag entspricht dem in der Spalte "vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" aufgeführten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag, der sich auf das Rückzahlungsjahr bezieht, in das der maßgebliche WahlRückzahlungstag (Call) fällt: Rückzahlungsjahr Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag 14. Mai 2016 (einschließlich) bis 14. Mai 2017 (ausschließlich) 103,00 % des Nennbetrags 14. Mai 2017 (einschließlich) bis 14. Mai 2018 (ausschließlich) 102,00 % des Nennbetrags Der Emittentin steht dieses Wahlrecht nicht in Bezug auf eine Schuldverschreibung zu, deren Rückzahlung bereits der Gläubiger in Ausübung seines Wahlrechts nach Absatz (d) verlangt hat. A-3 (ii) (d) Die Kündigung ist den Gläubigern durch die Emittentin gemäß § 12 bekannt zu geben. Sie ist unwiderruflich und beinhaltet den Wahl-Rückzahlungstag. Hierbei muss die Kündigung dem Gläubiger bis spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen WahlRückzahlungstag (wie in § 12 beschrieben) zugegangen sein. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger bei einem Kontrollwechsel. Wenn ein Kontrollwechsel (wie nachfolgend definiert) eintritt, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, von der Emittentin die Rückzahlung oder, nach Wahl der Emittentin, den Ankauf aller oder einzelner seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin (oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum Nennbetrag (die "Put Option") zu verlangen. Eine solche Ausübung der Put Option wird jedoch nur dann wirksam, wenn innerhalb des Rückzahlungszeitraums (wie nachstehend definiert) Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 20 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen von der Put Option Gebrauch gemacht haben. Die Put Option ist wie nachfolgend unter § 4(e) beschrieben auszuüben. Ein "Kontrollwechsel" liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Emittentin erlangt Kenntnis davon, dass eine Dritte Person oder gemeinsam handelnde Dritte Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) (jeweils ein "Erwerber") der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer von mehr als 50 % der Stimmrechte der Emittentin geworden ist; oder (ii) die Verschmelzung der Emittentin mit einer oder auf eine Dritte Person (wie nachfolgend definiert) oder die Verschmelzung einer Dritten Person mit oder auf die Emittentin, oder der Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände (konsolidiert betrachtet) der Emittentin an eine Dritte Person. Dies gilt nicht für Verschmelzungen oder Verkäufe im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge (A) im Falle einer Verschmelzung die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Emittentin wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten und (B) im Fall des Verkaufs von allen oder im Wesentlichen allen Vermögensgegenständen der erwerbende Rechtsträger eine Tochtergesellschaft der Emittentin ist oder wird und Garantin bezüglich der Schuldverschreibungen wird. "Dritte Person" im Sinne dieses § 4(d)(i) und (ii) ist jede Person außer einer Verbundenen Person der Emittentin (wie nachstehend definiert). Nicht als Dritte Person gilt die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG. "Tochtergesellschaft" ist jede voll konsolidierte Tochtergesellschaft einer Person. "Verbundene Person" bezeichnet jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft einer Person sowie jede andere Tochtergesellschaft dieser Holdinggesellschaft. Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, wird die Emittentin unverzüglich nachdem sie hiervon Kenntnis erlangt den Anleihegläubigern Mitteilung vom Kontrollwechsel gemäß § 12(a) machen (die "Put-Rückzahlungsmitteilung"), in der die Umstände des Kontrollwechsels sowie das Verfahren für die Ausübung der in diesem § 4(d) genannten Put Option angegeben sind. (e) Die Ausübung der Put Option gemäß § 4(d) muss durch den Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums (der "Put-Rückzahlungszeitraum") von 30 Tagen, nachdem die PutRückzahlungsmitteilung veröffentlicht wurde, schriftlich gegenüber der Emittentin erklärt werden (die "Put-Ausübungserklärung"). Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) 7 Tage nach Ablauf des Put-Rückzahlungszeitraums (der "Put-Rückzahlungstag") zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Die Abwicklung A-4 erfolgt über Clearstream. Eine einmal gegebene Put-Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich. (f) §5 Die Emittentin kann jederzeit und zu jedem Preis im Markt oder auf andere Weise Schuldverschreibungen ankaufen. Zahlungen, Hinterlegung bei Gericht (a) Die Emittentin verpflichtet sich, Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro zu zahlen. Die Zahlung von Kapital und Zinsen erfolgt, vorbehaltlich geltender steuerrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen und Vorschriften, über die Hauptzahlstelle zur Weiterleitung an Clearstream oder nach dessen Weisung zur Gutschrift für die jeweiligen Kontoinhaber. Die Zahlung an Clearstream oder nach dessen Weisung befreit die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung von ihren entsprechenden Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen. (b) Falls eine Zahlung auf Kapital oder Zinsen einer Schuldverschreibung an einem Tag zu leisten ist, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Geschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Anleihegläubigern weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzugszinsen oder eine andere Entschädigung wegen dieser Verzögerung zu. (c) "Geschäftstag" im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System (TARGET 2) und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen weiterleiten. (d) Die Emittentin ist berechtigt, alle auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge, auf die Anleihegläubiger keinen Anspruch erhoben haben, bei dem Amtsgericht Sigmaringen zu hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rücknahme der hinterlegten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin. §6 (a) Steuern Sämtliche in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge werden ohne Abzug oder Einbehalt von oder wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern oder sonstiger Abgaben jedweder Art gezahlt, die durch oder für die Bundesrepublik Deutschland oder für deren Rechnung oder von oder für Rechnung einer dort zur Steuererhebung ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde durch Abzug oder Einbehalt an der Quelle auferlegt oder erhoben werden, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall wird die Emittentin diejenigen zusätzlichen Beträge (die "Zusätzlichen Beträge") zahlen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der nach einem solchen Abzug oder Einbehalt verbleibende Nettobetrag denjenigen Beträgen entspricht, die ohne solchen Abzug oder Einbehalt zu zahlen gewesen wären. (b) Zusätzliche Beträge gemäß § 6(a) sind nicht zahlbar wegen Steuern oder Abgaben, die: (i) von einer als Depotbank oder Inkassobeauftragter des Anleihegläubigers handelnden Person oder sonst auf andere Weise zu entrichten sind als dadurch, dass die Emittentin aus den von ihr zu leistenden Zahlungen von Kapital oder Zinsen einen Abzug oder Einbehalt vornimmt; oder (ii) durch den Anleihegläubiger wegen einer anderen gegenwärtigen oder früheren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Bundesrepublik Deutschland zu zahlen sind als der bloßen Tatsache, dass Zahlungen auf die Schuldverschreibungen aus Quellen in der Bundesrepublik Deutschland stammen (oder für Zwecke der Besteuerung so behandelt werden) oder dort besichert sind; A-5 (iii) aufgrund (A) einer Richtlinie oder Verordnung der Europäischen Union betreffend die Besteuerung von Zinserträgen oder (B) einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über deren Besteuerung, an der die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union beteiligt ist, oder (C) einer gesetzlichen Vorschrift, die diese Richtlinie, Verordnung oder Vereinbarung umsetzt oder befolgt, abzuziehen oder einzubehalten sind; oder (iv) aufgrund einer Rechtsänderung zu zahlen sind, welche später als 30 Tage nach Fälligkeit der betreffenden Zahlung von Kapital oder Zinsen oder, wenn dies später erfolgt, ordnungsgemäßer Bereitstellung aller fälligen Beträge und einer diesbezüglichen Bekanntmachung gemäß § 12 wirksam wird; (v) von einer Zahlstelle abgezogen oder einbehalten werden, wenn eine andere Zahlstelle in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Zahlung ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt hätte leisten können. Die gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland erhobene Kapitalertragsteuer und der darauf jeweils anfallende Solidaritätszuschlag sind keine Steuer oder sonstige Abgabe im oben genannten Sinn, für die zusätzliche Beträge seitens der Emittentin zu zahlen wären. §7 (a) Kündigungsrecht der Anleihegläubiger Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und deren sofortige Tilgung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls (i) die Emittentin Rückzahlungen oder Zinsen nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag zahlt; (ii) die Emittentin irgendeine andere Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung, sofern sie nicht heilbar ist, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Hauptzahlstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Anleihegläubiger erhalten und die Emittentin entsprechend benachrichtigt hat, gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Benachrichtigung bei der Emittentin; (iii) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft (wie nachfolgend definiert) schriftlich erklärt, dass sie ihre Schulden bei Fälligkeit nicht zahlen kann (Zahlungseinstellung); (iv) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als EUR 5 Mio. aus einer Finanzverbindlichkeit (wie nachfolgend definiert) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für solche Verbindlichkeiten Dritter gegeben wurde, bei (ggf. vorzeitiger) Fälligkeit bzw. nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist bzw. im Falle einer Bürgschaft oder Garantie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft oder Garantie erfüllt, (Drittverzug); (v) (A) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft eröffnet wird, oder (B) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, oder (C) ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft beantragt und ein solches Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, es sei denn es wird mangels Masse abgewiesen oder eingestellt. (vi) die Emittentin ihre Geschäftstätigkeit ganz einstellt oder ihr gesamtes oder wesentliche Teile ihres Vermögens an Dritte (außer der Emittentin oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften) abgibt und dadurch der Wert des Vermögens der Emittentin (auf Konzernebene) wesentlich vermindert wird. Eine solche wesentliche Wertminderung A-6 wird im Falle einer Veräußerung von Vermögen angenommen, wenn der Wert der veräußerten Vermögensgegenstände 50 % der konsolidierten Bilanzsumme der Emittentin übersteigt; (vii) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Umwandlung und die andere oder neue Gesellschaft übernimmt im Wesentlichen alle Aktiva und Passiva der Emittentin oder der Wesentlichen Tochtergesellschaft, einschließlich aller Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen; "Finanzverbindlichkeit" bezeichnet (i) Verpflichtungen aus der Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme der Verpflichtungen aus Darlehen, (ii) Verpflichtungen unter Schuldverschreibungen, Schuldscheinen oder ähnlichen Schuldtiteln, und (iii) Verpflichtungen unter Finanzierungsleasing und Sale und Leaseback Vereinbarungen sowie Factoring Vereinbarungen. "Wesentliche Tochtergesellschaft" bezeichnet eine Tochtergesellschaft der Emittentin, (i) deren Umsatzerlöse 20 % der konsolidierten Umsatzerlöse der Emittentin übersteigen oder (ii) deren Bilanzsumme 20 % der konsolidierten Bilanzsumme der Emittentin übersteigt, wobei die Schwelle jeweils anhand der Daten in dem jeweils letzten geprüften oder, im Fall von Halbjahreskonzernabschlüssen, ungeprüften Konzernabschluss der Emittentin nach IFRS und in dem jeweils letzten geprüften (soweit verfügbar) oder (soweit nicht verfügbar) ungeprüften nicht konsolidierten Abschluss der betreffenden Tochtergesellschaft zu ermitteln ist. (b) Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. (c) Eine Benachrichtigung oder Kündigung gemäß § 7(a) ist durch den Anleihegläubiger entweder (i) schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emittentin zu erklären und zusammen mit dem Nachweis in Form einer Bescheinigung der Depotbank gemäß § 13(d)(a) oder in einer anderen geeigneten Weise, dass der Benachrichtigende zum Zeitpunkt der Benachrichtigung Anleihegläubiger ist, persönlich oder durch eingeschriebenen Brief an die Emittentin zu übermitteln oder (ii) bei seiner Depotbank zur Weiterleitung an die Emittentin über Clearstream zu erklären. Eine Benachrichtigung oder Kündigung wird jeweils mit Zugang bei der Emittentin wirksam. §8 Vorlegungsfrist, Verjährung Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. §9 Zahlstellen (a) Das Bankhaus Neelmeyer Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 4425 mit Sitz in Bremen und der Geschäftsanschrift: Am Markt 14-16, 28195 Bremen (die "Zahlstelle") ist Hauptzahlstelle. Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als Hauptzahlstelle und jede an ihre Stelle tretende Hauptzahlstelle werden in diesen Anleihebedingungen auch als "Hauptzahlstelle" bezeichnet. Die Hauptzahlstelle behält sich das Recht vor, jederzeit ihre bezeichneten Geschäftsstellen durch eine andere Geschäftsstelle in derselben Stadt zu ersetzen. (b) Die Emittentin wird dafür Sorge tragen, dass stets eine Hauptzahlstelle vorhanden ist. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken von internationalem Standing als Hauptzahlstelle zu bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Bank zur Hauptzahlstelle zu widerrufen. Im Falle einer solchen Abberufung oder falls die bestellte Bank nicht A-7 mehr als Hauptzahlstelle tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere Bank von internationalem Standing als Hauptzahlstelle. Eine solche Bestellung oder ein solcher Widerruf der Bestellung ist gemäß § 12 oder, falls dies nicht möglich sein sollte, durch eine öffentliche Bekanntmachung in sonstiger Weise bekannt zu machen. (c) Die Hauptzahlstelle haftet dafür, dass sie Erklärungen abgibt, nicht abgibt oder entgegennimmt oder Handlungen vornimmt oder unterlässt, nur, wenn und soweit sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hat. Alle Bestimmungen und Berechnungen durch die Hauptzahlstelle erfolgen in Abstimmung mit der Emittentin und sind, soweit nicht ein offenkundiger Fehler vorliegt, in jeder Hinsicht endgültig und für die Emittentin und alle Anleihegläubiger bindend. (d) Die Hauptzahlstelle ist in dieser Funktion ausschließlich Beauftragte der Emittentin. Zwischen der Hauptzahlstelle und den Anleihegläubigern besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis. (e) Die Hauptzahlstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB und etwaigen gleichartigen Beschränkungen des anwendbaren Rechts anderer Länder befreit. § 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit im wesentlichen gleicher Ausstattung wie die Schuldverschreibungen (gegebenenfalls mit Ausnahme des Begebungstages, des Verzinsungsbeginns und/oder des Ausgabepreises) in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen zu einer einheitlichen Serie von Schuldverschreibungen konsolidiert werden können und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff "Schuldverschreibung" umfasst im Falle einer solchen Konsolidierung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die Begebung weiterer Schuldverschreibungen, die mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale verfügen, sowie die Begebung von anderen Schuldtiteln bleiben der Emittentin unbenommen. § 11 Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger; Gemeinsamer Vertreter (a) Änderung der Anleihebedingungen. Die Anleihebedingungen können durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen ("SchVG") in seiner jeweiligen gültigen Fassung geändert werden. Die Anleihegläubiger können insbesondere einer Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen, einschließlich der in § 5 Absatz 3 SchVG vorgesehenen Maßnahmen, mit den in dem nachstehenden § 11(b) genannten Mehrheiten zustimmen. Ein ordnungsgemäß gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger verbindlich. Ein Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger, der nicht gleiche Bedingungen für alle Anleihegläubiger vorsieht, ist unwirksam, es sei denn die benachteiligten Anleihegläubiger stimmen ihrer Benachteiligung ausdrücklich zu. (b) Qualifizierte Mehrheit. Vorbehaltlich des nachstehenden Satzes und der Erreichung der erforderlichen Beschlussfähigkeit, beschließen die Anleihegläubiger mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse, durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nummern 1 bis 9 SchVG, geändert wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (eine "Qualifizierte Mehrheit"). (c) Beschlussfassung. Beschlüsse der Anleihegläubiger werden entweder in einer Gläubigerversammlung nach § 11(c)(i) oder im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach § 11(c)(ii) getroffen. A-8 (i) Beschlüsse der Anleihegläubiger im Rahmen einer Gläubigerversammlung werden nach §§ 9 ff. SchVG getroffen. Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % des jeweils ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen erreichen, können schriftlich die Durchführung einer Gläubigerversammlung nach Maßgabe von § 9 SchVG verlangen. Die Einberufung der Gläubigerversammlung regelt die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung und der Abstimmung. Mit der Einberufung der Gläubigerversammlung werden in der Tagesordnung die Beschlussgegenstände sowie die Vorschläge zur Beschlussfassung den Anleihegläubigern bekannt gegeben. Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich. Die Anmeldung muss unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse spätestens am dritten Kalendertag vor der Gläubigerversammlung zugehen. (ii) Beschlüsse der Anleihegläubiger im Wege der Abstimmung ohne Versammlung werden nach § 18 SchVG getroffen. Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % des jeweils ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen erreichen, können schriftlich die Durchführung einer Abstimmung ohne Versammlung nach Maßgabe von § 9 i.V.m. § 18 SchVG verlangen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe durch den Abstimmungsleiter regelt die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung und der Abstimmung. Mit der Aufforderung zur Stimmabgabe werden die Beschlussgegenstände sowie die Vorschläge zur Beschlussfassung den Anleihegläubigern bekannt gegeben. (d) Stimmrecht. An Abstimmungen der Anleihegläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil. Das Stimmrecht ruht, solange die Anteile der Emittentin oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Absatz (2) Handelsgesetzbuch) zustehen oder für Rechnung der Emittentin oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gehalten werden. Die Emittentin darf Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, einem anderen nicht zu dem Zweck überlassen, die Stimmrechte an ihrer Stelle auszuüben; dies gilt auch für ein mit der Emittentin verbundenes Unternehmen. Niemand darf das Stimmrecht zu dem in Satz 3 erster Halbsatz bezeichneten Zweck ausüben. (e) Nachweise. Anleihegläubiger haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch besonderen Nachweis der Depotbank gemäß § 13(d) und die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank zugunsten der Zahlstelle als Hinterlegungsstelle für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen. (f) Gemeinsamer Vertreter. Die Anleihegläubiger können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrung ihrer Rechte nach Maßgabe des SchVG einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger (der "Gemeinsame Vertreter") bestellen. (i) Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt wurden. Er hat die Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn der Mehrheitsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten. Die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters bedarf einer Qualifizierten Mehrheit, wenn er ermächtigt wird, wesentlichen Änderungen der Anleihebedingungen gemäß § 11(b) zuzustimmen. (ii) Der Gemeinsame Vertreter kann von den Anleihegläubigern jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen werden. Der Gemeinsame Vertreter kann von der Emittentin verlangen, alle Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Die durch die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer angemessenen Vergütung des Gemeinsamen Vertreters, trägt die Emittentin. A-9 (iii) (g) § 12 Der Gemeinsame Vertreter haftet den Anleihegläubigern als Gesamtgläubiger für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben; bei seiner Tätigkeit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters kann durch Beschluss der Gläubiger beschränkt werden. Über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Anleihegläubiger gegen den Gemeinsamen Vertreter entscheiden die Anleihegläubiger. Bekanntmachungen: Bekanntmachungen betreffend diesen § 11 erfolgen gemäß den §§ 5 ff. SchVG sowie nach § 12. Bekanntmachungen (a) Die Schuldverschreibungen betreffende Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin unter www.alno.de/Anleihe veröffentlicht. Eine Mitteilung gilt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung (oder bei mehreren Mitteilungen mit dem Tage der ersten Veröffentlichung) als erfolgt. (b) Sofern die Regularien der Börse, an der die Schuldverschreibungen notiert sind, dies zulassen, ist die Emittentin berechtigt, Bekanntmachungen auch durch eine Mitteilung an Clearstream zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger oder durch eine schriftliche Mitteilung direkt an die Anleihegläubiger zu bewirken. Bekanntmachungen über Clearstream gelten sieben Tage nach der Mitteilung an Clearstream, direkte Mitteilungen an die Anleihegläubiger mit ihrem Zugang als bewirkt. § 13 Schlussbestimmungen (a) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, der Emittentin, und der Hauptzahlstelle bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (b) Erfüllungsort ist Pfullendorf. (c) Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Für Entscheidungen gemäß § 9 Absatz 2, § 13 Absatz 3 und § 18 Absatz 2 SchVG in Verbindung mit § 9 Abs. 3 SchVG ist das Amtsgericht Sigmaringen zuständig. Für Entscheidungen über die Anfechtung von Beschlüssen der Anleihegläubiger ist gemäß § 20 Absatz 3 SchVG das Landgericht Hechingen ausschließlich zuständig. (d) Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen geltend machen unter Vorlage (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält, (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank Clearstream die Angaben gemäß (i) und (ii) schriftlich mitgeteilt hat und einen Bestätigungsvermerk der Clearstream sowie des betreffenden Clearstream-Kontoinhabers trägt, sowie (b) einer von einem Vertretungsberechtigten der Clearstream beglaubigten Ablichtung der Globalurkunde. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist "Depotbank" ein Bankoder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich Clearstream, Clearstream Luxemburg und Euroclear), das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt. (e) Für die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. (f) Die deutsche Version dieser Anleihebedingungen ist bindend. A-10 FINANZTEIL INHALTSVERZEICHNIS SEITE Geprüfter Konzernabschluss (IFRS) der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 ..............................F-2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................................F-2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung ......................................................................................F-3 Konzernbilanz ................................................................................................................... F-4 Konzern-Kapitalflussrechnung .............................................................................................F-5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung......................................................................... F-6 Konzernanhang................................................................................................................. F-7 Bestätigungsvermerk....................................................................................................... F-79 Geprüfter Konzernabschluss (IFRS) der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 ............................ F-82 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung .............................................................................. F-83 Konzern-Gesamtergebnisrechnung .................................................................................... F-84 Konzernbilanz ................................................................................................................. F-85 Konzern-Kapitalflussrechnung ........................................................................................... F-86 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung....................................................................... F-87 Konzernanhang............................................................................................................... F-88 Bestätigungsvermerk..................................................................................................... F-155 Geprüfter Jahresabschluss (HGB) der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 ............................ F-157 Bilanz zum 31. Dezember 2012....................................................................................... F-158 Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 ............................................................................ F-159 Anhang ........................................................................................................................ F-160 Bestätigungsvermerk..................................................................................................... F-188 F-1 Geprüfter Konzernabschluss (IFRS) der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Konzernanhang 2012 in TEUR 2011 in TEUR Umsatzerlöse C. 1 446.258 452.810 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen C. 2 396 882 Sonstige betriebliche Erträge C. 3 9.798 6.270 456.452 459.962 Gesamtleistung Materialaufwand C. 4 257.948 286.398 Personalaufwand C. 5 97.204 98.529 Sonstige betriebliche Aufwendungen C. 6 84.376 94.169 Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag) C. 7 2.965 -24.338 13.959 5.204 EBITDA Zuschreibungen auf Sachanlagen C. 8 2.768 0 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen C. 9 15.850 15.902 877 -10.698 -276 9.004 10.822 -3.351 72 11.239 Finanzergebnis -2.094 -14.518 Ergebnis vor Ertragsteuern -1.217 -25.216 203 345 Konzern-Periodenergebnis -1.420 -25.561 davon nicht beherrschende Anteile davon Anteil Aktionäre der ALNO AG 0 -1.420 0 -25.561 -0,05 -1,04 Betriebliches Ergebnis Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen Finanzerträge Finanzaufwendungen D. 4 C. 10 C. 10 Ertragsteuern (+ = Aufwand / - = Ertrag) C. 11 Ergebnis in EUR/Aktie (verwässert und unverwässert) F-2 P. Konzern-Gesamtergebnisrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Konzernanhang Konzern-Periodenergebnis Veränderung des Unterschiedsbetrages aus der Währungsumrechnung 2012 in TEUR 2011 in TEUR -1.420 -25.561 -121 -19 Versicherungsmathematische Gewinne und Verlus te aus den Rück stellungen für Pensionen D. 11 -2.634 -1.299 Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus den Rückstellungen für Pens ionen C. 11 566 204 -32 -16 0 0 Sonstiges Konzern-Periodenergebnis -2.221 -1.130 Konzern-Gesamtergebnis -3.641 -26.691 davon nicht beherrschende Anteile davon Anteil Aktionäre der ALNO AG 0 -3.641 0 -26.691 Erfolgs neutral erfasste Wertveränderungen von Wertpapieren Latente Steuern auf erfolgsneutral erfasste Wertveränderungen von Wertpapieren C. 11 F-3 Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, zum 31. Dezember 2012 Stand am 31.12.2012 in TEUR Stand am 31.12.2011 in TEUR 8.685 75.668 2.595 0 1.057 408 563 237 5.989 73.490 3.168 871 1.319 0 1.283 335 89.213 86.455 24.452 44.773 4.395 17 5.402 25.915 40.056 4.953 48 2.243 79.039 73.215 168.252 159.670 70.095 3.258 462 -81.507 67.847 45.916 0 -187.107 Anteil Eigenkapital der Aktionäre der ALNO AG -7.692 -73.344 Anteil Eigenkapital nicht beherrschende Anteile 230 0 -7.462 -73.344 11 11 12 14 15 20.284 201 2.298 4.027 730 17.999 350 3.192 10.482 756 D. 16 34 60 27.574 32.839 D. 12 D. 13 D. 14 5.505 365 14.919 5.627 365 99.082 D. 16 D. 17 C. 11 118.190 8.770 391 86.824 8.269 8 Kurzfristige Schulden 148.140 200.175 Summe PASSIVA 168.252 159.670 Konzernanhang AKTIVA I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Finanzanlagen At Equity bewertete Anteile Finanzforderungen Aktive latente Steuern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögenswerte A. Langfristige Vermögenswerte I. II. III. IV. V. Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögenswerte Ertragsteuerers tattungsansprüche Flüs sige Mittel B. Kurzfristige Vermögenswerte D. D. D. D. D. C. D. D. D. D. D. C. D. 1 2 3 4 5 11 6 8 7 6 8 11 9 Summe AKTIVA PASSIVA I. II. III. IV. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Kumuliertes Konzernergebnis D. D. D. D. A. Eigenkapital I. II. III. IV. V. VI. Rück stellungen für Pensionen Passive latente Steuern Sonstige Rückstellungen Sonstige Finanzverbindlichkeiten Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten B. Langfristige Schulden I. II. III. IV. Sonstige Rückstellungen Gesellschafterdarlehen Sonstige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten V. Übrige sonstige Verbindlichkeiten VI. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern C. F-4 D. C. D. D. D. 10. a 10. b 10. c 10. d Konzern-Kapitalflussrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Konzernanhan g 2012 in TEUR 2011 in TEUR -1.420 203 2.094 15.850 -2.768 48 -159 -25.561 345 14.518 15.902 0 7 -282 523 68 -7.072 472 55 -10.403 2.430 -558 -4.804 1.207 -24.056 -5.224 4.435 -33.020 1.982 2.266 Cash Flo w aus laufender Geschäftstätigkeit Konzern-Periodenergebnis Ertragsteuern Finanzergebnis Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Zuschreibungen auf Sachanlagen Erhaltene Ertragsteuern Gezahlte Ertragsteuern Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten Erhaltene Zinsen Gezahlte Zinsen Eliminierung von zahlungsunwirksamen Posten Veränderung der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für Pensionen und abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen Zahlungswirksame Veränderung der sonstigen Rückstellungen Cash Flo w aus laufender Geschäftstätigkeit vor Working Capital Veränderungen Veränderung des Working Capitals Veränderung der Vorräte Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Schulden 3.775 -9.156 24.186 36.649 Für die laufende Geschäftstätigkeit erhaltene (Vorjahr: eingesetzte) Nettozahlungsmittel 34.378 -3.261 -1.212 -12.997 -459 -1.190 -1.937 -16.660 -66 0 121 1.000 1.214 311 -14.737 -17.138 Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Tilgung von Finanzverbindlichkeiten Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen Auszahlungen für Finanzierungskosten 2.400 -41.876 -20.776 46.200 -1.907 0 -3.508 -613 26.095 -1.923 Für die F inanzierungstätigkeit eingesetzte (Vj. erhaltene) Nettozahlungsmittel -15.959 20.051 3.682 -348 634 1 981 1 4.317 634 Cash Flo w aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Finanzanlagen Auszahlungen für Unternehmenserwerbe Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagen Finanzanlagen Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozah lungsmittel Cash Flo w aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderun g des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds D. 9 Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres F-5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 F-6 Konzernanhang der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf für das Geschäftsjahr 2012 A. Gegenstand des Unternehmens Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (im Folgenden kurz: "ALNO AG" genannt), eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz: "ALNO Konzern" genannt), produzieren und vertreiben überwiegend unter den Markennamen ALNO, IMPULS, PINO und WELLMANN Einbauküchen für den Weltmarkt. Hinsichtlich der Konzernstruktur und der Hauptaktivitäten des ALNO Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lage- und Konzernlagebericht. Der Konzern, dessen oberstes Mutterunternehmen die ALNO AG ist, hat seinen Sitz in der Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf, Deutschland. B. Rechnungslegungsmethoden 1. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss 2012 der ALNO AG steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften. Konzernwährung ist der Euro. Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der ALNO AG zusammengefasst wird, sind am 11. April 2013 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben worden. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung auf Basis der fortgeführten historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der finanziellen Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Für die Gliederung der Bilanz wurde eine Klassifizierung nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden vorgenommen. Als langfristige Vermögenswerte bzw. langfristige Schulden werden Positionen ausgewiesen, die nicht innerhalb eines Jahres fällig sind. Weiterhin werden latente Steuern jeweils als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Vorstand und sämtliche Unternehmenseinheiten verfolgen weiterhin das Ziel, die Gesellschaft finanziell gesund, wettbewerbsfähig und nachhaltig profitabel zu machen. Am 11. Juli 2012 hat der Vorstand mit den wesentlichen Stakeholdern (Küchen Holding GmbH, München, IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, Starlet Investment AG, Nidau/Schweiz, sowie den vier Konsortialbanken) eine Rahmenvereinbarung (Sanierungsvereinbarung III) zur Umsetzung eines langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzeptes abgeschlossen. Dazu gehörten eine Kapitalherabsetzung mit anschließender, durch einen Altaktionär garantierter Barkapitalerhöhung sowie wesentliche Sanierungsbeiträge der Konsortialbanken und der Altaktionäre. Wie vereinbart, wurden am 27. November 2012 die wesentlichen Finanzverbindlichkeiten der ALNO Gruppe gegenüber den bisherigen Konsortialbanken - soweit die Banken auf diese nicht verzichtet haben - aus den Mitteln der Kapitalerhöhung der ALNO AG beglichen und zurückgezahlt. Mit der vollständigen Rückführung fielen Sicherheiten in einem dreistelligen Millionenbetrag an die ALNO AG zurück. Die gemäß der Sanierungsvereinbarung III geplante Anschlussfinanzierung mit neuen Banken konnte noch nicht umgesetzt werden. Im Frühjahr 2013 hat der Vorstand der ALNO AG ein neues Kapital- und Finanzierungskonzept 2013 erarbeitet (siehe Abschnitt N. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"). Wesentliche Eckpfeiler dieses Konzepts sind vor allem die am 11. April 2013 unterschriebenen Stillhalte- bzw. DarlehensvereinbaF-7 rungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und der Comco Holding AG, Nidau/Schweiz. Darüber hinaus hat der Vorstand der ALNO AG die Begebung einer sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt mit einem Volumen von bis zu EUR 45 Mio. beschlossen. Weitere Bestandteile sind die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7 Mio. Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität der einzelnen Finanzierungsbeiträge sowie zeitlicher Restriktionen bestehen für die Umsetzung des Kapital- und Finanzierungskonzepts nicht unerhebliche Risiken. Ferner wird vorausgesetzt, dass die Warenkreditversicherer und Lieferanten ihre Zahlungskonditionen nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern. Neben den vorstehend beschriebenen erforderlichen Erweiterungen des Factoringvolumens bzw. der Kreditlinien müssen der bisher bestehende Factoringrahmen und die vorhandenen Kreditlinien entsprechend der Planung weiterhin aufrecht erhalten werden. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass mit der Umsetzung dieses Kapital- und Finanzierungskonzeptes das geplante Wachstum des ALNO Konzerns, insbesondere im attraktiven Auslandsgeschäft, realisiert werden kann. Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass das oben genannte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen. 2. Änderung von Rechnungslegungsmethoden Neu anzuwendende Standards Die im Jahr 2012 verpflichtend neu anzuwendenden geänderten Standards des IASB wurden im ALNO Konzern beachtet, soweit sie von der Europäischen Union übernommen worden sind. Im Einzelnen ergaben sich folgende Neuerungen: Änderung des IFRS 7 - Angaben über die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten Die Änderung des IFRS 7 sieht zusätzliche Anhangsangaben für Transaktionen vor, die eine Übertragung von finanziellen Vermögenswerten beinhalten. Hierbei stehen insbesondere die bei der übertragenden Partei verbleibenden Restrisiken im Mittelpunkt. Darüber hinaus entstehen weitergehende Angabepflichten für Berichtsperioden, an deren Ende unverhältnismäßig viele Übertragungen stattfinden. Aus der erstmaligen Beachtung dieser Änderungen haben sich Auswirkungen auf die Angaben im Konzernanhang ergeben, sofern finanzielle Vermögenswerte übertragen werden und die mit dem Eigentum dieser Vermögenswerte verbundenen Risiken und Chancen zumindest teilweise im Konzern verbleiben (Factoring von Forderungen). F-8 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Weiterhin wurden folgende Standards und Interpretationen vom IASB neu verabschiedet oder geändert und von der Europäischen Union übernommen, die jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und auch nicht vorzeitig angewendet wurden. Sie sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. IFRS 10 - Konzernabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv) IFRS 11 - Gemeinschaftliche Verträge (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv) IFRS 12 - Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv) Änderungen von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 - Übergangsbestimmungen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) IFRS 13 - Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; prospektiv) Änderung von IAS 1 - Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juli 2012; retrospektiv) Änderung von IAS 12 - Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Überarbeitung des IAS 27 - Einzelabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv) Überarbeitung des IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv) Änderung von IFRS 7 und IAS 32 - Finanzinstrumente: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013 bzw. 1. Januar 2014; retrospektiv) IFRIC 20 - Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Verbesserungen zu IFRS 2009 - 2011 (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) IFRS 10, 11 und 12 - die neuen Regelungen zur Konsolidierung: Das IASB hat mit IFRS 10, 11 und 12 drei neue sowie mit IAS 27 und 28 zwei überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht. IFRS 10 ist Resultat des Projekts "Consolidation" und wird die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 und SIC-12 ersetzen. Auf IFRS-Einzelabschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS 27. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Das Konzept der Beherrschung ist damit sowohl auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die auf Stimmrechten basieren, als auch auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, anzuwenden. Folglich ist das Konzept der Beherrschung künftig auf Zweckgesellschaften anzuwenden, deren Konsolidierung gegenwärtig nach dem sog. Risks-andRewards-Konzept erfolgt. F-9 IFRS 11 geht aus dem Projekt "Joint Ventures" hervor und wird IAS 31 ersetzen. Mit Aufhebung von IAS 31 wird die Quotenkonsolidierung abgeschafft. Zu berücksichtigen sind parallele Änderungen der Terminologie und der Klassifizierung, so dass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen künftig nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind. Die Anwendung der Equity-Methode erfolgt gemäß den Vorschriften des um Folgeänderungen angepassten IAS 28. IFRS 12 führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einen Standard zusammen. Darüber hinaus wurden neue Angabepflichten, z.B. Angaben zu wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen eingeführt. Da es im ALNO Konzern weder Zweckgesellschaften noch Gemeinschaftsunternehmen gibt, erwarten wir keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss. IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Der neue Standard schließt das Projekt zur Schaffung eines einheitlichen übergreifenden Bewertungsstandards ab. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair Value-Bewertung (oder Fair Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend, lediglich IAS 17 und IFRS 2 sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. Investmentimmobilien, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Bzgl. der Finanzinstrumente ist nunmehr der Einbezug von Markt- und Kreditrisikoeffekten in den Fair Value auf saldierter Ebene eines Portfolios möglich, wenn deren Zusammenhang nachweisbar ist. Die aus IFRS 7 bekannte 3-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Bei "sinkenden Marktaktivitäten" (bisher "inaktive Märkte") sind nun zwei Prüfschritte durchzuführen, nämlich ob (a) Handelsaktivitäten nachgelassen haben und (b) daraufhin tatsächliche Transaktionen nicht marktgerecht waren - erst wenn beides gegeben ist, darf vom Marktpreis abgewichen werden. Aufgrund des geringen Umfangs von finanziellen Vermögenswerten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erwarten wir keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss. Änderung von IAS 1 - Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses: Die Standardänderung bringt Neuerungen zur Darstellung und zum Aufbau des sonstigen Ergebnisses mit sich. Die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind danach zu gruppieren, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sog. Recycling) oder nicht. Die Beachtung wird zukünftig zu einer geänderten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung führen. Diese Änderung betrifft allein die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung und hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns. Änderung von IAS 12 - Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte Die Änderung des IAS 12 bezieht sich im Wesentlichen auf die Berechnung latenter Steuern für als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die gemäß IAS 40 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Da im Konzernabschluss keine derartigen Vermögenswerte ausgewiesen werden, wird die erstmalige Beachtung dieser Änderungen keinen Einfluss auf die Berechnung der latenten Steuern im ALNO Konzern haben. Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer Das IASB hat den IAS 19 umfassend überarbeitet. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, wie die Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und die Aufhebung der Korridormethode, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereits im Eigenkapital erfasst, so dass die geänderte Bilanzierung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns haben wird. Die Effekte, die sich aus den Änderungen hinsichtlich der Bilanzierung des F-10 Planvermögens ergeben sind aufgrund der geringen Höhe des Planvermögens unwesentlich. Die geänderte Bilanzierung von Abfindungsleistungen wird sich vor allem auf den Ansatz und die Bewertung von Aufstockungsbeträgen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen auswirken. Die Änderungen werden jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns nicht wesentlich verändern. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) Der überarbeitete Standard IAS 28 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Verabschiedung von IFRS 11 und IFRS 12 wurde der Regelungsbereich von IAS 28 - neben den assoziierten Unternehmen - auch auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet. Bezüglich der Auswirkungen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu IFRS 10, 11 und 12. Änderung von IFRS 7 und IAS 32 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden Das IASB hat weiterhin Ergänzungen zu IAS 32 und IFRS 7 veröffentlicht. Hiermit stellt das IASB einige Details in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden klar und fordert diesbezüglich ergänzende Zusatzangaben. Eine Änderung des bestehenden Saldierungsprinzips in IAS 32 erfolgt damit jedoch nicht. Aus der Klarstellung der Kriterien "zeitgleiches Settlement" und "jederzeitiges Recht zur Aufrechnung" kann sich eine Änderung der Bilanzierungspraxis nur ergeben, falls IAS 32 bislang unterschiedlich ausgelegt wurde. Als ergänzende Pflichtangabe sind künftig tabellarisch Brutto- und Nettobeträge aus der bilanziellen Saldierung sowie Beträge für bestehende Saldierungsrechte, die allerdings nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen, anzugeben. Die Klarstellung wird zu keiner Änderung der Bilanzierung im ALNO Konzern führen. Die erstmalige Beachtung der übrigen Standards und Interpretationen hatte keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns, da im Geschäftsjahr keine derartigen Sachverhalte bestanden. Verbesserungen zu IFRS 2009 - 2011: Hierbei handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Mai 2012 veröffentlicht wurde und der Änderungen in verschiedenen Standards zum Gegenstand hat. Diese Änderungen haben - mit Ausnahme von Regelungen, auf die im Folgenden gesondert hingewiesen wird - keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der ALNO AG: IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Vergleichsinformationen: Der Änderungsvorschlag stellt klar, dass es zulässig ist, über eine verpflichtend anzugebende Vergleichsperiode hinaus freiwillig nur einzelne zusätzliche Vergleichsinformationen anzugeben, ohne dass sich hieraus eine Verpflichtung zur Angabe eines vollständigen Vergleichsabschlusses ergibt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die bei rückwirkender Änderung von Rechnungslegungsmethoden bzw. rückwirkender Anpassung oder Umgliederung von Abschlussposten verpflichtend anzugebende dritte Bilanz immer zu Beginn der verpflichtend anzugebenden Vergleichsperiode aufzustellen ist. Anhangsangaben zu dieser Bilanz sollen nicht mehr zwingend notwendig sein. IAS 16 - Sachanlagen: Klassifizierung von Wartungsgeräten: Die Änderung stellt klar, dass wesentliche Ersatzteile und Wartungsgeräte, die als Sachanlagen qualifizieren, nicht unter die Anwendungsbestimmungen für Vorräte fallen. IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung: Die vorgeschlagene Änderung beseitigt einen bestehenden Konflikt zwischen IAS 32 und IAS 12 "Ertragsteuern" zur Erfassung der steuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen sowie Transaktionskosten aus der Ausgabe bzw. dem Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten. Es wird klargestellt, dass diese in Übereinstimmung mit IAS 12 zu bilanzieren sind. IAS 34 - Zwischenberichterstattung: Die Angabe von Segmentvermögen und Segmentschulden im Zwischenbericht hat nur dann zu erfolgen, wenn die Angabe Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens ist. Durch diese geplante Änderung werden die Angabepflichten des IAS 34 an diejenigen des IFRS 8 "Geschäftssegmente" angepasst. F-11 Folgende vom IASB neu verabschiedete Standards wurden noch nicht von der Europäischen Union übernommen. Sie sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet. IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2015; retrospektiv) Änderungen von IFRS 7 und IFRS 9 - Angaben: Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsbestimmungen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2015; retrospektiv) Änderungen von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 - Investmentgesellschaften (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2014; retrospektiv) Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Nachfolgend werden die für den ALNO Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben. IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung: Der Standard wurde vom IASB als erster Teil des Projekts zur umfassenden Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erarbeitet und beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden und soll den bisherigen IAS 39 ersetzen. Hiernach sind finanzielle Vermögenswerte abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells oder der Geschäftsmodelle entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind, im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften, grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen jedoch auch erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall würden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Beteiligungserträge erfolgswirksam erfasst. Im Moment werden im Konzernabschluss Wertänderungen von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren (Fremdkapitalinstrumente) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aufgrund der Änderungen durch IFRS 9 sind diese Wertänderungen nach Inkrafttreten von IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Wegen des geringen Umfangs der bisher erfolgsneutral erfassten Wertänderungen wird die Anwendung des neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALNO AG haben. Am 28. Oktober 2010 hat das IASB den um finanzielle Verbindlichkeiten erweiterten IFRS 9 veröffentlicht. Dabei werden die bisherigen Regelungen des IAS 39 weitgehend übernommen. Eine Neuerung betrifft die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Anwendung der Fair Value-Option als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zukünftig ist der Teil der Fair ValueÄnderung, der aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, im sonstigen Ergebnis und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Eine weitere Änderung bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten, die an nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind. Diese Verbindlichkeiten sind zukünftig immer zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, während die aktuell gültigen Regelungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten einräumen. Da die Fair Value-Option vom ALNO Konzern nicht ausgeübt wird, ist durch die Anwendung des neuen Standards keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der ALNO AG zu erwarten. 3. Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Konzernobergesellschaft ist die in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (HRB 727041) eingetragene ALNO AG. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der ALNO AG zwölf (Vorjahr: neun) inländische und sechs (Vorjahr: drei) ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die ALNO AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Anteile am Kapital hält. Die Zusammensetzung des Konzerns (ohne die ALNO AG) ergibt sich aus folgender Aufstellung: F-12 01.01.2012 Vollkonsolidierte Tochterunternehmen Erstkonsolidierungen Rechtliche Veränderungen Entkonsoli- 31.12.2012 dierungen 12 18 davon Inland 9 3 0 0 12 davon Ausland 3 3 1 -1 6 Nach der Equity-Methode bewertete Gesellschaften 1 0 -1 0 0 Zweckgesellschaften 2 0 -2 0 0 Die Erweiterung des Konsolidierungskreises im Inland resultiert aus dem mit Wirkung zum 1. Juli 2012 erfolgten Erwerb der Geschäftsanteile an der logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, der logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon, sowie der logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig (Anhalt). Die Konsolidierungskreisveränderungen im Ausland betreffen die in 2012 neu gegründete ALNO USA Corporation, New York/USA, sowie die mit Wirkung zum 1. April 2012 erworbenen Gesellschaften BuiltIn Kitchens Ltd., Sevenoaks/Großbritannien, und Built-In Living Ltd., Sevenoaks/Großbritannien. Die ALNO France S.à.r.l., Cagnes-sur-Mèr/Frankreich, wurde zum 31. Dezember 2012 liquidiert. Die ALNO Middle East, wird nach einer Erhöhung der Beteiligungsquote von 50 % im Vorjahr auf 85 % in 2012 erstmalig nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Im Vorjahr erfolgte eine Einbeziehung nach der Equity-Methode. Die Voraussetzungen der Beherrschung liegen gem. IAS 27.13 am 30. Dezember 2012 unwiderlegbar vor, da die ALNO AG zu diesem Zeitpunkt über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt und somit die operative Finanz- und Geschäftspolitik der ALNO Middle East im Wesentlichen bestimmen kann. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde der 31. Dezember 2012 gewählt. Die Abweichungen, die aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens zwischen dem Tag der Erlangung der Beherrschung (30.12.) und dem Erstkonsolidierungszeitpunkt (31.12.) resultieren, sind aus Wesentlichkeitsgründen zu vernachlässigen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die ALNO Middle East für die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 voll zu konsolidieren ist (mit entsprechendem Ausweis der nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital), während für die KonzernGewinn-und Verlustrechnung die Anteile weiterhin nach der Equity-Methode bewertet werden und somit das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Anteilen im Finanzergebnis ausgewiesen wird. Im Vorjahr wurden nach IAS 27 i. V. m. SIC 12 zwei Zweckgesellschaften vollkonsolidiert, bei denen die ALNO AG die wirtschaftliche Beherrschung der Gesellschaften ausübte. Die ALNO AG hielt an beiden Gesellschaften 100 % der Anteile am Kapital, besaß jedoch keine gesellschaftsvertraglichen Stimmrechte. Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte eine Anwachsung der beiden Gesellschaften auf die ALNO AG. Unternehmenserwerbe logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH sowie die logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH (zusammen, die "logismo Gruppe") Der Konzern hat mit Wirkung zum 1. Juli 2012 100 % am Kapital und der stimmberechtigten Anteile der drei operativen Gesellschaften seines bisherigen Logistikdienstleisters logismo GmbH internationale Spedition, Pfullendorf, die logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, die logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon, sowie die logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig (Anhalt), erworben. Durch diese organisatorische Neuaufstellung soll die Wettbewerbsfähigkeit durch die Integration der Logistik in die Vertriebs- und Auftragsabwicklung gestärkt werden. Der vorläufige Kaufpreis für die logismo Gruppe betrug insgesamt TEUR 420. Für die Ermittlung des endgültigen Kaufpreises wurden die jeweiligen Kaufpreise um den Betrag des Umlaufvermögens der jeweiligen Gesellschaften zum Erwerbszeitpunkt erhöht und um den Betrag der Rückstellungen und Verbindlichkeiten der jeweiligen Gesellschaft vermindert. Aufgrund der erstellten Zwischenbilanzen F-13 zum Erwerbszeitpunkt erfolgte im laufenden Geschäftsjahr eine Kaufpreisanpassung in Höhe von TEUR +47. Der Kaufpreis wurde bar bezahlt. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der logismo Gruppe zum Erwerbszeitpunkt werden nachfolgend aufgezeigt: Bilanzposition TEUR Immaterielle Vermögenswerte 93 Sachanlagen 75 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.440 Sonstige Vermögenswerte 116 Flüssige Mittel 816 Rückstellungen -74 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.024 Sonstige Verbindlichkeiten -216 Erworbenes Nettovermögen 226 Kaufpreis 467 Goodwill 241 Der vertraglich vereinbarte Bruttowert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandene Goodwill wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit logismo zugeordnet. Der Mehrpreis wurde für das bestehende Knowhow im Bereich Logistik bezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist. Die logismo Gruppe hat seit dem Erwerb einen Umsatz vor Konsolidierungsbuchungen in Höhe von TEUR 10.036 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von TEUR 177 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse vor Konsolidierungsbuchungen im Jahr 2012 betrugen TEUR 22.379 und das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich auf TEUR 383. Wäre die logismo Gruppe bereits zum 1. Januar 2012 erstkonsolidiert worden, wären die KonzernUmsatzerlöse um TEUR 0 und das Konzern-Ergebnis nach Ertragsteuern um TEUR 207 höher ausgefallen. Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 83 wurden als Aufwand verbucht und sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Built-In Kitchens Ltd., Built-In Living Ltd. (Built-In Gruppe) Die ALNO UK, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ALNO AG, hat mit Wirkung zum 1. April 2012 die Built-In Kitchens Ltd., Sevenoaks, Großbritannien, sowie deren 100 % Tochtergesellschaft Built-In Living Ltd., Sevenoaks, Großbritannien, zu 100 % übernommen. Die Built-In Living Ltd. hat in der Vergangenheit auf Provisionsbasis für die ALNO UK gearbeitet. Sie akquiriert die Kunden für das Projektgeschäft im Südosten Englands einschließlich London. Dabei führt die Gesellschaft sämtliche Arbeiten beginnend beim Design der Küchen bis hin zu deren Einbau durch. Die Ziele des Erwerbs waren, den Marktzutritt anderer Wettbewerber zu verhindern sowie sich Kostenvorteile aus den in der Zukunft eingesparten Vertriebsprovisionen zu verschaffen. Der vorläufige Kaufpreis beläuft sich auf insgesamt TEUR 4.247. Darüber hinaus wurde ein variabler Kaufpreis vereinbart. Die Höhe des variablen Kaufpreises ist von der Höhe der Umsatzerlöse in den F-14 Jahren 2012 bis 2014 abhängig. Dabei handelt es sich um eine bedingte Gegenleistung, welche eine Verpflichtung der ALNO AG darstellt, zusätzliche Vermögenswerte den ehemaligen Eigentümern des erworbenen Unternehmens als Teil des Austauschs der Beherrschung des erworbenen Unternehmens zu übertragen, wenn bestimmte künftige Ereignisse auftreten oder Bedingungen erfüllt werden. Die ALNO AG hat dabei den zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert der bedingten Gegenleistung als Teil der für das erworbene Unternehmen übertragenen Gegenleistung zu bilanzieren. Da zum Erwerbszeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass die zu erreichenden Bedingungen nicht erfüllt werden, wurde die bedingte Gegenleistung mit einem vorläufigen Wert von TEUR 0 angesetzt. Zum 31. Dezember 2012 wurde aufgrund des Vorliegens neuer Informationen betreffend der Absatzprognose für das Jahr 2012, die zum Erwerbszeitpunkt bereits bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären, der vorläufige Wert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt rückwirkend korrigiert. Dabei hat die ALNO AG alle einschlägigen Faktoren bei der Ermittlung dahingehend berücksichtigt, ob nach dem Erwerbszeitpunkt erhaltene Informationen zu einer Berichtigung der bilanzierten vorläufigen Beträge führen sollten oder ob diese Informationen Ereignisse betreffen, die nach dem Erwerbszeitpunkt stattfanden. Diese neuen Informationen führen zu einem Zeitwert der bedingten Gegenleistung in Höhe von TEUR 209, so dass sich diese auf TEUR 209 erhöht. Der Goodwill erhöht sich gem. IFRS 3.48 in gleicher Höhe. Die nun berücksichtigte bedingte Gegenleistung befindet sich am oberen Ende der Bandbreite. Zum 31. Dezember 2012 sind bereits TEUR 2.799 bezahlt. In Höhe des verbleibenden Betrages besteht ein Darlehen gegenüber dem Verkäufer, die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei Jahre und zwei Monate. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden zum Erwerbszeitpunkt mit folgenden beizulegenden Zeitwerten angesetzt: Bilanzposition TEUR Immaterielle Vermögenswerte 224 Sachanlagen 132 Vorräte 3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.201 Sonstige Vermögenswerte 22 Flüssige Mittel 1.501 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -39 Sonstige Verbindlichkeiten -159 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern -430 Erworbenes Nettovermögen 2.455 Kaufpreis 4.456 Goodwill 2.001 Nachträgliche Anpassungen von Werten der vorläufigen Erstkonsolidierung haben zu einer Verminderung des erworbenen Nettovermögens um TEUR 127 geführt. Der Goodwill erhöhte sich entsprechend. Der vertraglich vereinbarte Bruttowert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandene Goodwill wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO UK zugeordnet, die auch die beiden neu erworbenen Gesellschaften enthält. Der Mehrpreis wurde für das bestehende Knowhow im Bereich Küchen-Design im Projektgeschäft sowie der F-15 möglichen Ausweitung dieses Geschäftsmodells auf andere Regionen bezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist. Die Built-In Kitchens Ltd. hat mit ihrer Tochtergesellschaft seit dem Erwerb einen Umsatz vor Konsolidierungsbuchungen in Höhe von TEUR 2.353 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von TEUR 239 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse vor Konsolidierungsbuchungen im Jahr 2012 betrugen TEUR 3.018 und das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich auf TEUR 176. Wäre die Built-In Kitchens Ltd. mit ihrer Tochtergesellschaft bereits zum 1. Januar 2012 erstkonsolidiert worden, wären die Konzern-Umsatzerlöse um TEUR 100 höher und das Konzern-Ergebnis nach Ertragsteuern um TEUR 64 geringer ausgefallen. Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 121 wurden als Aufwand verbucht und sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE Die ALNO AG hat mit Wirkung zum 30. Dezember 2012 weitere 35 % der Anteile und Stimmrechte an der ALNO Middle East erworben und ihren Gesamtstimmrechtsanteil dadurch auf 85 % erhöht. Die Gesellschaft produziert in Dubai Küchenmöbel und vertreibt diese auf den Wachstumsmärkten in der Golfregion sowie in Jordanien, Oman, Pakistan und Indien. Der Konzern hat entschieden, die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum anteiligen identifizierbaren Nettovermögen zu bewerten. Der Wert dieser Anteile belief sich zum Erwerbszeitpunkt auf TEUR 230. Der Kaufpreis beläuft sich auf insgesamt TEUR 406. TEUR 300 des Kaufpreises wurden im Jahr 2012 bezahlt. Der Restkaufpreis in Höhe von TEUR 106 ist unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen und hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb hat die ALNO AG vom Veräußerer Forderungen gegen die ALNO Middle East in Höhe von TEUR 2.294 erworben. Die aus dem Kauf resultierenden Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 900 unter den langfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten und TEUR 1.394 unter den kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert der zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbes bereits gehaltenen Anteile betrug TEUR 580. Zum Halbjahresabschluss 30. Juni 2012 bereits erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen wurden dadurch in Höhe des Zeitwerts von TEUR 580 rückgängig gemacht und im Finanzergebnis (Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen) ausgewiesen. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden zum Erwerbszeitpunkt auf Basis einer vorläufigen Kaufpreisallokation mit folgenden beizulegenden Zeitwerten angesetzt: Bilanzposition TEUR Immaterielle Vermögenswerte 6 Sachanlagen 1.611 Vorräte 516 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.098 Sonstige Vermögenswerte 245 Flüssige Mittel 59 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.106 Sonstige Verbindlichkeiten -2.896 Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens (100 %) 1.533 Davon auf ALNO entfallend (85 %) 1.303 F-16 Kaufpreis 406 Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile 580 Unter dem Marktwert liegender Kaufpreis 317 Der vertraglich vereinbarte Bruttowert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt TEUR 4.228. Die zum Erwerbszeitpunkt vorliegenden vertraglichen Cash Flows, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, betragen TEUR 1.130. Der Erwerb der Anteile an der ALNO Middle East erfolgte aufgrund des günstigen Kaufpreises unter deren Marktwert. Der hieraus resultierende Gewinn betrug TEUR 317 und wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der günstige Kaufpreis resultiert aus der Tatsache, dass die ALNO AG die Forderungen des Verkäufers gegen die ALNO Middle East übernommen hat und somit im Gegenzug der Verkäufer sich auf einen günstigeren Verkaufspreis eingelassen hat. Andernfalls wäre aufgrund der besonderen Umstände eventuell die Liquidation der ALNO Middle East möglich gewesen, so dass in deren Folge die Forderungen des Verkäufers gegen die ALNO Middle East wertlos geworden wären. Die ALNO Middle East hat seit dem Erwerb einen Umsatz vor Konsolidierungsbuchungen in Höhe von TEUR 0 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von TEUR 0 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse vor Konsolidierungsbuchungen im Jahr 2012 betrugen TEUR 2.493 und das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich auf TEUR -179. Wäre die ALNO Middle East bereits zum 1. Januar 2012 erstkonsolidiert worden, wären die KonzernUmsatzerlöse um TEUR 2.493 höher und das Konzern-Ergebnis nach Ertragsteuern um TEUR 20 höher ausgefallen. Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 61 wurden als Aufwand verbucht und sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Konsolidierungsmethoden Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen ihren Jahresabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der ALNO AG auf, der als Stichtag des Konzernabschlusses gilt. Der Konzernabschluss wird auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung werden die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie Eventualschulden, soweit sie nicht von einem künftigen Ereignis abhängen, mit dem beizulegenden Zeitwert der für die Anteile entrichteten Gegenleistung verrechnet. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten Be-trag in den Zeitwert der zu entrichtenden Gegenleistung einbezogen und passiviert. Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden erfolgswirksam behandelt. Die im Rahmen des Erwerbs angefallenen Nebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Bilanzstichtag im Rahmen eines Impairment Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei der Kapitalkonsolidierung entstehende negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erträge und Aufwendungen sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt. Konzerninterne Bürgschaften werden eliminiert. F-17 Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der ALNO AG, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da sämtliche einbezogenen Unternehmen ihre Geschäfte selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs; die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet; das Eigenkapital wird zu historischen Stichtagskursen erfasst. Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung der unterschiedlichen Fremdwährungskurse werden erfolgsneutral behandelt. Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Forderungen und Schulden in fremder Währung, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden im Konzernabschluss nach IAS 21.32 erfolgsneutral in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden in den Einzelabschlüssen mit dem Kurs am Transaktionstag eingebucht und zu jedem Stichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Wechselkursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Nicht monetäre Posten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Währungskursverluste mit den Währungskursgewinnen saldiert dargestellt. Folgende Wechselkurse zum Euro wurden angewandt: GBP CHF AED USD 4. 31.12.2012 31.12.2011 Je EUR 0,81787 1,20754 4,85432 1,32164 Je EUR 0,8379 1,2169 Durchschnittskurs 2012 Je EUR 0,81149 1,20548 4,72488 1,28608 Durchschnittskurs 2011 Je EUR 0,8682 1,2336 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Berücksichtigung von Erträgen Umsätze werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Lieferung basierend auf den Verkaufsbedingungen abzüglich Retouren, Skonti, Rabatten und Umsatzsteuer gebucht. Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierenden Produktverkäufe und damit verbundene Nebenleistungen ausgewiesen. Erträge aus erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens gerechnet werden kann. Sonstige Erträge werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. nach Erbringung der Leistung realisiert. Finanzergebnis Im Finanzergebnis werden insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen. F-18 Die Zinserträge und -aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfolgswirksam erfasst. Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern sie einem qualifizierten Vermögenswert zuzuordnen sind. Ansonsten werden sie sofort als Aufwand erfasst. Ertragsteuern Die Ertragsteuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten für die laufende und frühere Perioden werden gem. IAS 12 mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung durch bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zum anderen werden die nach IAS 12 zu ermittelnden latenten Ertragsteuerbe- oder -entlastungen aus temporären Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Wertansätzen nach IFRS und lokaler Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen entweder als aktive oder als passive latente Steuern ausgewiesen. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird die Steuerplanung für die nächsten vier Jahre zugrunde gelegt. Weiterhin wird beim Ansatz von aktiven latenten Steuern berücksichtigt, ob zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt bestehen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten vorliegen. Außerdem werden keine aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn durch diesen erstmaligen Ansatz weder das bilanzielle Ergebnis vor Ertragsteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umsatzsteuer Erträge, Aufwendungen sowie immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nach Abzug von Umsatzsteuer erfasst, soweit die Umsatzsteuer von einer Steuerbehörde eingefordert werden kann oder erstattet wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer angesetzt. Rückstellungen werden ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer passiviert. Der Umsatzsteuerbetrag, der von einer Finanzbehörde erstattet oder an diese abzuführen ist, wird innerhalb der sonstigen Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. F-19 Immaterielle Vermögenswerte Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Die Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten. Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie zu den Ausführungen im Abschnitt "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte". Sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und sonstige gewerbliche Schutzrechte, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst. Forschungskosten und nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern: Jahre Gebäude Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen EDV-Anlagen 25 - 60 2 - 25 3-7 Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst. Staatliche Zuwendungen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch gemäß IAS 20.24 abgegrenzt und über die Lebensdauer der bezuschussten Vermögenswerte ertragswirksam aufgelöst. F-20 Finanzierungsleasing Die ALNO AG ist Leasingnehmer von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten im Konzernabschluss aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über eine kürzere Laufzeit des Leasingvertrags. Impairment Tests Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen. Der in Vorjahren der ALNO AG zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.535 wurde aufgrund des durchgeführten Impairment Tests im Geschäftsjahr 2009 vollständig wertberichtigt. Der bisher verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist in Höhe von TEUR 1.483 der CASAWELL Gruppe zugeordnet. Die CASAWELL Gruppe umfasst die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften. Durch die erstmalige Einbeziehung der logismo Gruppe und der Built-In Gruppe im Jahr 2012 entstanden weitere Geschäftswerte in Höhe von TEUR 241 bzw. TEUR 2.001. Der im Rahmen des Erwerbs der logismo Gruppe entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit logismo zugeordnet, die aus den drei erworbenen Gesellschaften besteht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ALNO UK, denen der Geschäfts- und Firmenwert der Built-in Gruppe zugeordnet ist, umfasst die ALNO UK sowie deren Tochtergesellschaften. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt anhand von Impairment Tests zum Jahresende sowie unterjährig bei Vorliegen von Anzeichen auf eine Abwertung. Zur Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cash-Flow-Methode auf Basis der Daten der genehmigten Unternehmensplanung, korrigiert um Erweiterungsinvestitionen und geplante Restrukturierungen, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei grundsätzlich vier Jahre. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG wurde der Planungshorizont um eine Periode auf fünf Jahre verlängert, da die ersten vier Jahre nur negative Planwerte aufwiesen. Zur Abzinsung der Cash Flows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) einer Gruppe von Vergleichsunternehmen unter Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, Marktrisikoprämie (multipliziert mit dem Beta-Faktor), Wachstumsabschlag in der ewigen Rente, Fremdkapitalkosten sowie Kapitalstruktur herangezogen. Die Prognose der Cash Flows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, gestützt auf interne Erfahrungswerte und externe Wirtschaftsdaten. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach Abzug der Veräußerungskosten erfolgt auf der Grundlage von Gutachten bzw. auf der Grundlage von bestmöglichen internen Schätzungen realistisch zu erwartender Verkaufspreise. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Eine Zuschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird gemäß IAS 36 nicht vorgenommen. Der Unternehmensplanung liegen im Wesentlichen folgende Prämissen zugrunde: F-21 Bei der ALNO AG wurde eine Umsatzveränderung von 3,4 % bis 10,0 % p.a. angenommen. Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen -3,3 % und 1,5 % p.a. und im Ausland zwischen 3,5 % und 20,4 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 0,5 % und 12,1 % p.a. und im Ausland zwischen -5,2 % und 1,8 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr 2013 ein Anstieg der Materialkosten von 7,3 % pro Schrank und ab dem Jahr 2014 eine Veränderung der Materialkosten pro Schrank von -0,4 % bis 1,2 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde ein jährlicher Anstieg von -2,6 % p.a. bis 2,4 % p.a. bei konstanter Mitarbeiterzahl angenommen. Bei der CASAWELL Gruppe wurde eine Umsatzveränderung von -5,3 % bis 24,6 % p.a. angenommen. Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen -16,6 % bis 25,7 % p.a. und im Ausland zwischen 2,8 % und 18,2 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 0,3 % bis 8,7 % p.a. und im Ausland zwischen -0,4 % und 5,4 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr 2013 ein Anstieg der Materialkosten von 2,7 % pro Schrank und ab dem Jahr 2014 ein Anstieg der Materialkosten pro Schrank von -0,7 % bis 0,2 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde eine jährliche Veränderung von -15,5 % p.a. bis 5,3 % p.a. bei rückläufiger Mitarbeiterzahl in 2013 und konstanter Mitarbeiterzahl ab 2014 angenommen. Bei ALNO UK wurde im Jahr 2013 eine Umsatzsteigerung von 30,9 % und ab dem Jahr 2014 eine Veränderung zwischen 4,0 % und 4,9 % p. a. zugrunde gelegt. Beim Materialeinkauf wurde im Jahr 2013 ein Anstieg von 28,2 % und ab dem Jahr 2014 eine Steigerung zwischen 3,7 % und 4,1 % p. a. unterstellt. Für die Planung der Personalkosten wurde für das Jahr 2013 ein Anstieg von 44,5 % bei steigender Mitarbeiterzahl angenommen. Ab dem Jahr 2014 wurde bei den Personalkosten ein jährlicher Anstieg von 1,7 % bis 2,0 % p.a. bei konstanter Mitarbeiterzahl zugrunde gelegt. Bei logismo wurde insgesamt eine Veränderung der sonstigen betrieblichen Erträge von 0,2 % bis 6,8 % p. a. angenommen. Für die Planung der Speditionsaufwendungen wurde ein jährlicher Anstieg von 2,6 % bis 7,2 % p. a. unterstellt. Bei den Personalkosten wurde für das Jahr 2013 ein Rückgang von 20,7 % bei rückläufiger Mitarbeiterzahl und ab dem Jahr 2014 eine Steigerung von 0 % bis 2,0 % p. a. bei konstanter Mitarbeiterzahl zugrunde gelegt. Auf die im Rahmen des Planungsprozesses ermittelten freien Cash Flows wurden jeweils Sicherheitsabschläge in Höhe von 10 % bis 20 % vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Cash-Flow-Prognosen wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung folgender Bewertungsparameter vorgenommen: 2012 Kapitalkostensatz vor Ertragsteuern Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern Risikofreier Zinssatz Marktrisikoprämie Beta-Faktor 2011 Kapitalkostensatz vor Ertragsteuern Risikofreier Zinssatz Marktrisikoprämie Beta-Faktor ALNO AG CASAWELL logismo ALNO UK 1,98 % 8,54 % 2,25 % 6,00 % 1,2 9,28 % 8,54 % 2,25 % 6,00 % 1,2 11,05 % 8,54 % 2,25 % 6,00 % 1,2 13,05 % 9,80 % 3,08 % 6,33 % 1,2 ALNO AG CASAWELL 10,02 % 2,75 % 5,50 % 1,42 10,55 % 2,75 % 5,50 % 1,42 Der Fremdkapitalkostensatz vor Ertragsteuern, abgeleitet aus dem Durchschnitt von Vergleichsunternehmen, betrug 4,03 % (Vorjahr: 4,01 %). Die Relation Eigen- zu Fremdkapital verhält sich entsprechend der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen mit 84 % zu 16 % (Vorjahr: 77 % zu 23 %). Die Steuerquote in der angewandten Vorsteuerbetrachtung wurde mit 28 % (Vorjahr: 28 %) angesetzt. F-22 Nach dem Ende des vier- bzw. fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Cash Flows eine Wachstumsrate von 1 % angenommen. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Küchenmöbelindustrie. Übersicht über die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: in TEUR Buchwert Nutzungswert ALNO AG CASAWELL logismo ALNO UK 49.465 -43.357 13.063 134.822 648 4.885 8.543 22.993 Die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die CASAWELL Gruppe, die logismo Gruppe und die ALNO UK erfolgte auf Basis des Nutzungswerts. Bezüglich des Vermögens der ALNO AG wurde aufgrund des negativen Nutzungswerts der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen. Basierend auf dem im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführten Impairment Test zum 31. Dezember 2012 waren außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen für das Jahr 2012 in Höhe von insgesamt TEUR 3.379 (Vorjahr TEUR 896) notwendig (siehe C.9. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen"). Wie oben dargestellt unterliegen die den Berechnungen zugrunde liegenden zukunftsbezogenen Annahmen verschiedenen Schätzunsicherheiten. Diese Unsicherheiten können die Ergebnisse der Berechnungen signifikant beeinflussen. Im Folgenden wird erläutert, wie sich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ALNO AG, CASAWELL, logismo sowie ALNO UK bei Planabweichungsszenarien entwickeln (nur bezogen auf die Veränderung des Wertes der ewigen Rente als den werttreibenden Faktor). ALNO AG: in TEUR Free Cash Flow -20 % -10 % 0% 10 % 20 % -2 % -69.699 -63.581 -57.462 -51.344 -45.226 -1 % -59.960 -54.656 -49.352 -44.048 -38.745 -2 % 151.861 172.130 192.399 212.667 232.936 -1 % 125.300 142.224 159.149 176.074 192.998 -2 % 5.281 5.941 6.602 7.262 7.922 -1 % 4.489 5.051 5.612 6.173 6.734 WACC 0% -52.759 -48.058 -43.357 -38.656 -33.955 1% -47.206 -42.971 -38.735 -34.500 -30.264 2% -42.782 -38.920 -35.026 -31.192 -27.327 1% 91.077 103.678 116.280 128.881 141.482 2% 79.448 90.574 101.700 112.825 123.951 1% 3.462 3.895 4.328 4.760 5.193 2% 3.110 3.499 3.888 4.276 4.665 CASAWELL: in TEUR Free Cash Flow -20 % -10 % 0% 10 % 20 % WACC 0% 105.875 120.349 134.822 149.295 163.769 logismo: in TEUR Free Cash Flow -20 % -10 % 0% 10 % 20 % F-23 WACC 0% 3.908 4.396 4.885 5.373 5.861 ALNO UK: in TEUR Free Cash Flow -20 % -10 % 0% 10 % 20 % -2 % 23.926 26.916 29.907 32.898 35.888 -1 % 20.806 23.407 26.008 28.609 31.209 WACC 0% 18.395 20.694 22.993 25.293 27.592 1% 16.474 18.534 20.593 22.652 24.712 2% 14.909 16.773 18.636 20.500 22.363 Impairment Test für übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten und beim Sachanlagevermögen wird zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 vorgenommen. Zur Durchführung des Impairment Tests wird der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert oder, soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Mittelzuflüsse zugerechnet werden können, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die kleinsten Einheiten definiert, die selbstständig Zahlungszuflüsse generieren. Im ALNO Konzern sind dies die einzelnen Gesellschaften. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und seinem bzw. ihrem Nutzungswert. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher durchgeführte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. IAS 31.38 in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen werden gem. IAS 28.13 grundsätzlich nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2 grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den niedrigeren Nettoveräußerungserlösen. Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden gem. IAS 2 zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlösen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalF-24 ten alle direkt dem Produktionsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Finanzielle und sonstige Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere die flüssigen Mittel, Wertpapiere sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte einzustufen, wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als "vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)" klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Vermindert sich die Wertminderung in den Folgeperioden, wird die Wertberichtigung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht. Die Wertpapiere sowie die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden als "Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale)" eingestuft. Nach dem erstmaligen Ansatz werden sie grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder bis eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten, da kein aktiver Markt existiert und die Zeitwerte aufgrund nicht vorliegender Unternehmensplanungen nicht zuverlässig ermittelt werden können. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, werden diese erfolgswirksam erfasst. Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert erfüllt, ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen worden sind. Die Ausbuchung erfolgt ebenfalls zum Erfüllungstag. Soweit die Übertragung der finanziellen Vermögenswerte weder dazu führt, dass die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen, noch zurückbehalten werden und die Verfügungsgewalt über die finanziellen Vermögenswerte auf den Erwerber übergegangen sind, werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgebucht. Die aus dieser Übertragung entstandenen oder verbleibenden Rechte und Verpflichtungen werden als Vermögenswert oder Schuld separat erfasst. Verbleibt hingegen die Verfügungsgewalt über die übertragenen finanziellen Vermögenswerte beim ALNO Konzern werden die veräußerten Vermögenswerte in Höhe des anhaltenden Engagements weiter ausgewiesen. Gleichzeitig wird eine damit verbundene Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden im Finanzergebnis erfasst. F-25 Die sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, flüssige Mittel zum Nominalwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen Der ALNO Konzern betreibt ein leistungsorientiertes Versorgungswerk (Defined Benefit Plan) für ehemalige Vorstände und leitende Angestellte im In- und Ausland. Das ALNO Versorgungswerk ist ein Leistungsplan nach IAS 19.27, der eine direkte Verpflichtung des Unternehmens enthält, an gegenwärtige und frühere Mitarbeiter vereinbarte Leistungen zu erbringen; versicherungsmathematische Risiken und Anlagerisiken werden im Wesentlichen vom Unternehmen getragen. Die Rückstellung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) gem. IAS 19 ermittelt, soweit diese nicht durch ein vorhandenes Planvermögen abgedeckt ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, sämtliche im Geschäftsjahr entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Sonstige Rückstellungen Eine sonstige Rückstellung wird gem. IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige - rechtliche und faktische - Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich ist, die zu einem zuverlässig schätzbaren Abfluss von Ressourcen führen kann. Aufwandsrückstellungen werden generell nicht gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich ist. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. IAS 37 angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung unter den Finanzaufwendungen erfasst. Finanzverbindlichkeiten Von der Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen, wird kein Gebrauch gemacht. Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten. Grundsätzlich werden alle Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities measured at cost) bilanziert, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung inklusive Transaktionskosten entsprechen. In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Die in 2012 aufgrund eines Forderungsverzichts der Gesellschafter ausgebuchten Finanzverbindlichkeiten wurden erfolgsneutral im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag erfasst. Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind mit dem geschuldeten, teilweise geschätzten Be-trag passiviert und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrags erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten. Leasingzahlungen werden so in Zins- und Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die PerioF-26 de ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen oder eine sonstige Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die in 2012 aufgrund von Forderungsverzichten ausgebuchten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgebucht. Im Jahr 2011 wurden aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgswirksam im Restrukturierungsergebnis ausgebucht. 5. Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Bei der Annahme der Unternehmensfortführung beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Unternehmensplanung sowie den Eintritt und Umsetzung diverser Bedingungen (siehe B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses"). Bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts und des Anlagevermögens beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Cash Flow-Prognosen sowie auf die Abzinsungsfaktoren (siehe B.4. "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte" und C.8. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen"). Weitere Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen, indem Annahmen zum erwarteten Eintrittszeitpunkt und zur Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre getroffen werden. Weiterhin erfolgte die Ermittlung der zukünftigen Steuerentlastungen unter der Prämisse, dass in der Zukunft keine schädlichen Anteilseignerwechsel erfolgen, die zu einem Wegfall der Verlustvorträge nach §§ 8 Abs. 4 bzw. 8c KStG führen könnten (siehe C.10. "Ertragsteuern"). Außerdem werden Annahmen und Schätzungen bei der Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für das Anlagevermögen (siehe B.4. "Immaterielle Vermögenswerte" und "Sachanlagevermögen") sowie bei der Festlegung der Parameter zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen (siehe D.11. "Pensionsrückstellungen") und Altersteilzeit (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen") getroffen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zeitspanne zwischen Lieferzeitpunkt und Garantielaufzeit sowie auf die zukünftigen Garantiebelastungen beziehen (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen"). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen ebenfalls Schätzungen, die sich insbesondere auf den erwarteten zukünftigen Mittelzufluss beziehen (siehe D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"). Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt werden. Für lange Laufzeiten war in 2012 eine starke Reduzierung der Anzahl hochwertiger Unternehmensanleihen zu beobachten. Zum 31. Dezember 2012 wurden daher die Kriterien für die Auswahl der einzubeziehenden hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen mit AA-Rating angepasst, um die Anzahl der einbezogenen Anleihen zu erhöhen und weiterhin verlässliche Schätzungen der Abzinsungsfaktoren vornehmen zu können. Für sehr lange Laufzeiten stehen keine hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen als Vergleichsmaßstab zur Verfügung. Die entsprechenden Abzinsungs-faktoren werden mittels Extrapolation der beobachtbaren Marktrenditen entlang der Zinsstrukturkurve bestimmt. Eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergab sich hieraus nicht. Die Auswirkung auf zukünftige Perioden ist voraussichtlich gering. F-27 Diesen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen kommen. C. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1. Umsatzerlöse in TEUR Erträge aus dem Verkauf von Gütern Übrige Erlöse Summe 2012 2011 439.293 6.965 444.747 8.063 446.258 452.810 Die übrigen Erlöse resultieren überwiegend aus produktnahen Nebenumsätzen gegenüber gewöhnlichen Kunden des Konzerns oder gegenüber sonstigen Dritten, wie z.B. Verkäufe von nicht mehr benötigten Materialien. 2. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen in TEUR 2012 2011 Bestandsveränderungen Andere aktivierte Eigenleistungen -693 1.089 31 851 396 882 Summe 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: 2012 in TEUR 2011 Erträge aus Anlagenabgängen Periodenfremde Erträge 108 4.360 31 2.089 Erträge aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen 1.325 158 Erträge aus Leistungen von Versicherungen 303 112 Miet- und Pachterträge 511 580 Währungskursgewinne 141 312 Übrige Erträge 3.050 2.988 Summe 9.798 6.270 Bei den periodenfremden Erträgen sind überwiegend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten enthalten. Die übrigen Erträge betreffen Erträge aus Sozialeinrichtungen, Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit, Erträge aus Zahlungseingängen ausgebuchter Forderungen sowie Werbekostenzuschüsse. F-28 Die Miet- und Pachterträge betreffen vor allem Vermietungen von Büro- und Gewerbeflächen am Standort Bad Salzuflen an diverse Mieter. Die Verträge sind i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Die Währungskursgewinne wurden mit den Währungskursverlusten in Höhe von TEUR 949 (Vorjahr: TEUR 371) saldiert. 4. Materialaufwand in TEUR Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen Summe 5. 2012 2011 253.414 4.534 281.197 5.201 257.948 286.398 2012 2011 80.660 16.448 96 81.861 16.295 373 97.204 98.529 Personalaufwand in TEUR Löhne und Gehälter Sozialabgaben Altersversorgung Summe Im Jahresdurchschnitt waren 1.856 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.806): Anzahl der Mitarbeiter 2012 2011 Arbeiter Angestellte 1.098 758 1.078 728 Gesamt 1.856 1.806 Inland Ausland 1.786 70 1.762 44 Innerhalb der Sozialabgaben sind Arbeitgeberanteile zu staatlichen Rentenversicherungen für Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 7.275 (Vorjahr: TEUR 7.415) enthalten. Außerdem sind in den Löhnen und Gehältern Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) und Abfindungen in Höhe von TEUR 634 (Vorjahr: TEUR 2.643), die nicht im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen, enthalten. Für die betriebliche Altersversorgung aufgrund eingegangener beitragsorientierter Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers wurden im Geschäftsjahr unter den Altersversorgungsaufwendungen TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 339) ausgewiesen. F-29 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR Vertriebsaufwendungen Verwaltungsaufwendungen Mieten und Leasing Instandhaltung Periodenfremde Aufwendungen Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungsausfälle Sonstige Steuern Verluste aus Anlagenabgängen Übrige Aufwendungen Summe 2012 2011 44.814 24.256 5.031 6.255 834 50.453 25.245 7.665 6.882 284 734 498 613 631 710 1.007 411 513 503 1.206 84.376 94.169 In den übrigen Aufwendungen sind überwiegend Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten enthalten. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten wurden in Höhe von TEUR 1.272 (Vorjahr: TEUR 1.212) erfolgswirksam erfasst. 7. Restrukturierungsergebnis (+ = Aufwand / - = Ertrag) Bedingt durch die unbefriedigende Ertragslage des ALNO Konzerns wurde mit der Restrukturierung der Inlandsgesellschaften im Jahr 2007 sowie der Auslandsgesellschaften Ende 2008 begonnen. Am 15. Januar 2010 hat der Aufsichtsrat der ALNO AG einem umfassenden Restrukturierungskonzept zugestimmt. Wesentliches Ziel dieses Programms ist es, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt der damit verbundenen ganzheitlichen Strukturveränderungen steht die Einführung von effizienten Verwaltungsprozessen und Fertigungsstrukturen im gesamten Konzern. Im Jahr 2012 wurde ein Restrukturierungsergebnis in Höhe von TEUR 2.965 (Vorjahr: TEUR -24.338) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 526 (Vorjahr: TEUR 2.730) betreffen Beratungskosten. Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 2.439 (Vorjahr: TEUR 9) stellen Abfindungen für den geplanten Personalabbau am Standort Enger dar. Im Vorjahr betrafen die sonstigen betrieblichen Erträge vor allem die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Forderungsverzichts in Höhe von TEUR 25.000. 2012 Restrukturierung Personalaufwand 99.643 -2.439 97.204 Sonstige betriebliche Aufwendungen 84.902 -526 84.376 2011 Restrukturierung 2011 laut GuV in TEUR in TEUR 2012 laut GuV Sonstige betriebliche Erträge 33.347 -27.077 6.270 Personalaufwand 98.536 -9 98.529 Sonstige betriebliche Aufwendungen 96.899 -2.730 94.169 8. Zuschreibungen auf Sachanlagen Im Jahr 2009 wurden auf Basis eines Immobiliengutachtens Grundstücke und Gebäude am Standort Pfullendorf auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet. Dabei wurde teilweise unterstellt, dass Gebäude nicht mehr für die Produktion genutzt werden. Aufgrund der geänderten Unternehmensstrategie erfolgte auf Basis eines neuen Immobiliengutachtens aus dem Jahr F-30 2012 eine teilweise Zuschreibung der Grundstücke und Gebäude in Höhe von TEUR 2.488 beim Segment ALNO. Eine weitere Zuschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 280 erfolgte aufgrund des Impairment Testes bei einer Auslandstochtergesellschaft. 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens. 2012 2011 Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen 860 11.611 967 10.632 Planmäßige Abschreibungen 12.471 11.599 in TEUR Außerplanmäßige Abschreibungen Summe 3.379 4.303 15.850 15.902 Insgesamt sind die folgenden Gruppen von Vermögenswerten durch außerplanmäßige Abschreibungen betroffen: in TEUR 2012 2011 Immaterielle Vermögenswerte Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung 221 0 260 2.898 76 8 265 3.954 Summe 3.379 4.303 Bezüglich des Vermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG (einschließlich der Leasinggesellschaften) wurde für die Zugänge des Jahres 2011 - da unterjährig keine neuen Planzahlen vorlagen und somit noch der negative Value in Use vom 31. Dezember 2010 Bestand hatte - noch der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen (siehe B.4. "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte"). Hieraus ergab sich im Vorjahr ein Abwertungsbedarf bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.399. Im Jahr 2012 waren weiterhin unterjährig außerplanmäßige Abschreibungen bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG vorzunehmen. Aus dem zum 31. Dezember 2012 durchgeführten Impairment Test auf Basis der neuen Planzahlen ergab sich für den verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert der CASAWELL-Gruppe kein Abwertungsbedarf (Vorjahr: TEUR 0). Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG waren insgesamt im Jahr 2012 außerplanmäßige Abschreibungen für die übrigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 221 (Vorjahr: TEUR 76) und bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.158 (Vorjahr: TEUR 820) notwendig. Aus den durchgeführten Impairment Tests ergab sich darüber hinaus bei den In- und Auslandstochtergesellschaften kein Abwertungsbedarf. Im Vorjahr waren auf Sachanlagen aufgrund der schlechten Ertragsaussichten in Großbritannien Abwertungen in Höhe von TEUR 8 vorzunehmen. Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen TEUR 3.379 (Vorjahr: TEUR 4.295) auf das Segment ALNO. Die außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Auslandstochtergesellschaften in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 8) wurden auf Konzernebene gebucht. Weitere Ereignisse oder Umstände, die zur Erfassung von Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen geführt haben, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 10. Finanzergebnis Unter den Finanzaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien und von Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 9.803 (Vorjahr: TEUR 10.184) ausgewiesen. Des WeiteF-31 ren sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten. Innerhalb der Finanzerträge sind, neben dem positiven Ergebniseffekt aus dem erklärten Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 8.907 (Vorjahr: TEUR 0), Erträge aus Wertpapieranlagen in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 46) ausgewiesen; der verbleibende Finanzertrag resultiert aus sonstigen Zinserträgen aus der Verzinsung von finanziellen Vermögenswerten. 11. Ertragsteuern Zusammensetzung der Ertragsteuern: in TEUR 2012 2011 144 49 55 0 -417 -135 421 431 203 345 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Tatsächlicher Ertragsteueraufwand: Laufender Ertragsteueraufwand Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern Latente Steuern: Steuerliche Verlustvorträge Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Aufwand aus Ertragsteuern 2012 in TEUR 2011 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern: Versicherungsmathematische Verluste bei den Rückstellungen für Pensionen 566 204 Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern 566 204 Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: Konzernbilanz Konzern-GuV 2012 2011 2012 2011 4.802 266 125 3.978 151 144 824 115 -19 -19 -65 -276 30 99 -69 -4 Sonstige Verbindlichkeiten 0 9 -9 9 Differenzen aus Währungsumrechnung 0 0 -2 -1 in TEUR Passive latente Steuern Sachanlagen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögenswerte Übrige Rückstellungen Zwischensumme Saldierung F-32 5.223 4.381 840 -356 -5.022 -4.031 - - 201 350 840 -356 Konzernbilanz Konzern-GuV 2012 2011 2012 2011 Aktive latente Steuern Immaterielle Vermögenswerte 757 1.481 -724 -858 Sachanlagen 2.463 4.602 -2.139 181 Rückstellungen für Pensionen 1.744 1.107 -46 -73 Übrige Rückstellungen 586 614 -28 182 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 510 0 510 0 Sonstige Verbindlichkeiten 106 81 25 67 Verlustvorträge 837 420 417 135 -3 0 0 0 7.000 8.305 -1.985 -366 -1.570 -4.274 2.821 -286 -652 Differenzen aus Währungsumrechnung Zwischensumme Wertberichtigung Zwischensumme Saldierung 5.430 4.031 836 5.022 -4.031 - - 408 0 836 -652 4 296 Latenter Steueraufwand Die Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern entfallen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich auf temporäre Differenzen. Von den erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuern ist wie folgt überzuleiten: in TEUR Ergebnis vor Ertragsteuern Erwartete Ertragsteuern 2012 2011 -1.217 -25.216 -341 -7.060 Auswirkungen abweichender Bemessungsgrundlagen/Steuersätze 2.878 -411 Nicht berücksichtigte Verluste des Geschäftsjahrs 1.554 7.188 Abwertung bzw. Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen 257 241 -417 -135 2.080 721 -5.831 -111 23 -88 Tatsächliche Ertragsteuern 203 345 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuern 203 345 Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Sonstige nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Steuerwirkungen aufgrund Sachverhalte vergangener Perioden Sonstige Abweichungen Der effektive Ertragsteuersatz - im ALNO Konzern mit 28 % (Vorjahr: 28 %) definiert ergibt sich bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % (Vorjahr: 15 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer sowie einer gewichteten Gewerbeertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern. Die latenten Steuern der inländischen Gesellschaften werden deshalb unter Verwendung der zukünftigen Ertragsteuerbelastungen von 28 % gerechnet. Aus der Fremdwährungsumrechnung ergibt sich eine Veränderung der passiven latenten Steuern um TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1). F-33 Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Inland, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, betragen TEUR 142.775 (Vorjahr: TEUR 147.939). Die nicht berücksichtigten inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betragen zum Bilanzstichtag TEUR 181.078 (Vorjahr: TEUR 191.680). Für ausländische Verlustvorträge wurden in Höhe von TEUR 1.299 (Vorjahr: TEUR 3.578) keine latenten Steuern aktiviert. Davon sind TEUR 905 (Vorjahr: TEUR 587) zeitlich begrenzt nutzbar. Der Zinsvortrag aufgrund der Zinsschrankenregelung im Inland, für den keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 9.483 (Vorjahr: TEUR 17.429). Das ausgewiesene Ertragsteuerergebnis wurde durch die Verwendung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge von TEUR 26.044 (Vorjahr: TEUR 913) um TEUR 3.664 (Vorjahr: TEUR 111) und in Folge der Nutzung eines bislang nicht berücksichtigten Zinsvortrages aufgrund der Zinsschrankenregelung von TEUR 7.935 (Vorjahr: TEUR 0) um TEUR 2.222 verbessert. Für den steuerlichen Organkreis der ALNO AG wurden wie im Vorjahr keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Die abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern aufgrund fehlender Werthaltigkeit angesetzt wurden, betragen TEUR 5.608 (Vorjahr: TEUR 15.264). Eine Wertaufholung von aktiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn im steuerlichen Organkreis der ALNO AG eine nachhaltige Durchbrechung der Verlusthistorie erfolgt ist. Die Höhe der Wertaufholung ist abhängig von den erwarteten steuerlichen Gewinnen auf Basis der vierjährigen steuerlichen Planungsrechnung. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, werden aufgrund einer länger andauernden Verlusthistorie nur in Höhe des Überhangs der passiven über die aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen gebildet. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit um TEUR 5 auf TEUR 425 (Vorjahr: TEUR 420) erhöht. Darüber hinaus wurden erstmals aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der ALNO UK Ltd, Dewsbury, Großbritannien, in Höhe von TEUR 408 gebildet, die aufgrund einer positiven Planungsrechnung für die Folgejahre genutzt und somit als werthaltig angesehen werden. Auf zu versteuernde temporäre Unterschiedsbeträge aus Anteilen an Tochterunternehmen und Anteilen an assoziierten Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 53.700 (Vorjahr: TEUR 54.109) wurden Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1.001 (Vorjahr: TEUR 1.059) nicht vorgenommen, da der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz vom Mutterunternehmen beeinflusst werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern betragen TEUR 391 (Vorjahr: TEUR 8), die Forderungen aus Ertragsteuererstattungsansprüchen betragen TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 48). F-34 D. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Immaterielle Vermögenswerte in TEUR Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Geschäftsoder Firmenwerte Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt 24.981 4.090 1.515 30.586 1 0 0 1 144 0 1.793 1.937 8 0 0 8 -55 0 0 -55 25.079 4.090 3.308 32.477 -1 361 268 1 0 2.242 0 851 55 0 1.212 2.565 Kumulierte Anschaffungskosten Stand am 1. Januar 2011 Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 Währungsdifferenzen Zugänge Zugänge Konsolidierungskreis Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2012 34 0 0 34 -186 0 0 -186 25.555 6.333 4.214 36.102 22.891 2.607 0 25.498 2 0 0 2 967 0 0 967 76 0 0 76 -55 0 0 -55 23.881 2.607 0 26.488 0 0 0 0 860 0 0 860 221 0 0 221 -186 0 0 -186 24.810 2.607 0 27.417 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1. Januar 2011 Währungsdifferenzen Zugänge planmäßig außerplanmäßig Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 Währungsdifferenzen Zugänge planmäßig außerplanmäßig Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2012 34 34 Buchwerte 31. Dezember 2012 745 3.726 4.214 8.685 31. Dezember 2011 1.198 1.483 3.308 5.989 1. Januar 2011 2.090 1.483 1.515 5.088 F-35 2. Sachanlagen in TEUR Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt 113.884 129.236 61.457 2.692 307.269 0 0 32 0 32 84 1.442 13.065 2.069 16.660 0 973 0 -981 -8 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Kumulierte Anschaffungskosten Stand am 1. Januar 2011 Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 Währungsdifferenzen Zugänge Zugänge Konsolidierungskreis Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2012 -93 -6.773 -6.052 0 -12.918 113.875 124.878 68.502 3.780 311.035 0 0 26 0 26 535 1.982 9.788 692 12.997 1.325 273 220 0 1.818 0 3.777 -31 -3.780 -34 -5 -1.982 -8.051 0 -10.038 115.730 128.928 70.454 692 315.804 68.112 114.263 52.616 0 234.991 0 0 27 0 27 1.221 2.146 7.265 0 10.632 8 265 3.954 0 4.227 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1. Januar 2011 Währungsdifferenzen Zugänge planmäßig außerplanmäßig Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 Währungsdifferenzen -93 -6.755 -5.484 0 -12.332 69.248 109.919 58.378 0 237.545 0 0 18 0 18 1.284 2.297 8.030 0 11.611 0 260 2.898 0 3.158 -2.488 0 -280 0 -2.768 Zugänge planmäßig außerplanmäßig Zuschreibungen Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2012 0 0 -34 0 -34 -5 -1.948 -7.441 0 -9.394 68.039 110.528 61.569 0 240.136 Buchwerte 31. Dezember 2012 47.691 18.400 8.885 692 75.668 31. Dezember 2011 44.627 14.959 10.124 3.780 73.490 1. Januar 2011 45.772 14.973 8.841 2.692 72.278 3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 2.595 (Vorjahr: TEUR 3.168). Die Finanzanlagen beinhalten langfristige Wertpapiere zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit in Höhe von TEUR 2.456 (Vorjahr: TEUR 3.163), die an die Mitarbeiter verpfändet wurden, sowie Anteile an Beteiligungsunternehmen. Die Anteile an Beteiligungsunternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 83 für eine Beteiligung an mkc Mega Küchencenter Rothrist AG, Rothrist, Schweiz, um F-36 TEUR 26 für eine Beteiligung an A’Flair Habitat, Haguenau, Frankreich, und um TEUR 25 für eine Beteiligung an der tielsa GmbH, Pfullendorf, auf insgesamt TEUR 139 (Vorjahr: TEUR 5) erhöht. 4. At Equity bewertete Anteile Zum 31. Dezember 2012 enthält der Konzernabschluss keine at equity bewerteten Anteile. Zum 31. Dezember 2011 wies ALNO Middle East in ihrer Bilanz folgende Vermögenswerte und Schulden aus, die der ALNO AG gemäß ihrer Beteiligungsquote von 50 % zuzurechnen waren. 31.12.2011 in TEUR Vermögenswerte - davon langfristig - davon kurzfristig 4.085 942 Schulden 3.214 1.354 1.860 3.143 - davon langfristig - davon kurzfristig Im Jahr 2011 entfielen auf die ALNO AG Erträge und Aufwendungen in folgender Höhe: 2011 in TEUR Erträge 93 Aufwendungen 2.444 Der auf die ALNO AG entfallende Verlust im Jahr 2011 in Höhe von TEUR 2.351 reduzierte den Beteiligungsbuchwert erfolgswirksam. Darüber hinaus verzichtete die ALNO AG auf TEUR 1.000 im Rahmen der Umwandlung einer Darlehensforderung in eine Kapitaleinlage. Außerdem erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 41, die erfolgsneutral im Eigenkapital der ALNO AG erfasst wurden. 5. Finanzforderungen In den langfristigen Finanzforderungen sind eine Sicherheitsleistung für einen IT-Dienstleister in Höhe von TEUR 583 (Vorjahr: TEUR 676) sowie zweckgebundene Bankguthaben in Höhe von TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 473) für zukünftige Investitionen enthalten. Im Vorjahr war darüber hinaus ein gewährtes, in Höhe von TEUR 118 einzelwertberichtigtes Darlehen an ALNO Middle East in Höhe von TEUR 170 ausgewiesen. 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Restlaufzeit in TEUR Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 31. Dezember 2012 45.336 44.773 563 0 31. Dezember 2011 41.339 40.056 1.283 0 Forderungsverkäufe des ALNO Konzerns in Höhe von TEUR 8.209 (Vorjahr: TEUR 15.295) erfüllen nicht die Kriterien einer vollständigen Ausbuchung der Forderungen. Dies führte zum 31. Dezember 2012 zu einem Buchwert an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 389 (Vorjahr: TEUR 596). Es bestehen im Wesentlichen Fremdwährungsrisiken sowie Zinsrisiken aus einer eventuell verspäteten Begleichung der Forderungen weiter. Die Verbindlichkeiten, die mit den übertragenen und nicht ausgebuchten Forderungen im Zusammenhang stehen, betragen TEUR 521 (Vorjahr: TEUR 810) und sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. F-37 Zum Bilanzstichtag stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: in TEUR Buchwert weder überfällig noch wertgemindert 31. Dezember 2012 45.336 35.442 31. Dezember 2011 41.339 32.987 nicht wertgemindert und in den folgenden Zeiträumen überfällig zwischen mehr als weniger als 30 und 365 365 Tage 30 Tage Tagen 3.876 2.567 71 3.240 1.404 22 Der Bruttowert der wertberichtigten Forderungen beträgt TEUR 11.522 (Vorjahr: TEUR 11.341). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: in TEUR 1. Januar Kursdifferenzen Verbrauch Auflösung Zuführung Zugang Konsolidierungskreis 31. Dezember 2012 2011 7.655 6 179 1.204 734 1.130 8.142 8.659 -9 1.844 158 1.007 0 7.655 Hinsichtlich der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. 7. Vorräte 31.12.2012 in TEUR Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse und Waren Erhaltene Anzahlungen Summe 31.12.2011 16.881 2.627 18.211 2.713 5.661 -717 5.513 -522 24.452 25.915 Die Wertminderungen im Vorratsvermögen haben sich im Jahr 2012 um TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 231) auf TEUR 2.356 (Vorjahr: TEUR 2.318) erhöht. 8. Sonstige Vermögenswerte Restlaufzeit in TEUR Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 31. Dezember 2012 4.632 4.395 237 0 31. Dezember 2011 5.288 4.953 335 0 In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche, Forderungen gegen Mitarbeiter und aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. F-38 Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Altersteilzeit an die Bundesagentur für Arbeit. Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt: 2012 2011 1. Januar Kursdifferenzen Verbrauch Auflösung Zuführung 51 0 0 3 47 129 0 103 0 25 31. Dezember 95 51 in TEUR Der Bruttowert der TEUR 109). wertberichtigten sonstigen Vermögenswerte beträgt TEUR 115 (Vorjahr: Die nicht wertgeminderten Forderungen enthalten keine überfälligen Posten. 9. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Bei den nicht frei verfügbaren flüssigen Mitteln handelt es sich um kurzfristige Sicherheitshinterlegungen bei Banken. Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen: 31.12.2012 31.12.2011 Flüssige Mittel Nicht frei verfügbare flüssige Mittel 5.402 -1.085 2.243 -1.609 Summe 4.317 634 in TEUR 10. Eigenkapital a. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2012 TEUR 70.095 und ist in 70.094.979 (Vorjahr: 26.094.979) Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind als auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben und sind voll einbezahlt. Der rechnerische Anteil einer Stückaktie am gezeichneten Kapital beträgt EUR 1,00. in TEUR Stand am 1. Januar 2011 45.231 Veränderungen 2011 22.616 Stand am 31. Dezember 2011 67.847 Veränderungen 2012 Stand am 31. Dezember 2012 2.248 70.095 Mit Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 13. Juli 2012 wurde im Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Herabsetzung das Grundkapitals in vereinfachter Form durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 67.846.945,40, eingeteilt in 26.094.979 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 je Aktie wurde um EUR 41.751.966,40 auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte F-39 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG ohne Veränderung der Zahl der Aktien in der Weise, dass nach Durchführung der Kapitalherabsetzung der auf die einzelne Stückaktie entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital EUR 1,00 beträgt. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in vollständiger Höhe zur Deckung von Verlusten. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister erfolgte am 12. Oktober 2012. Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. November 2012 wurde im Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung das Grundkapitals der Gesellschaft durchgeführt. Mit Datum vom 21. November 2012 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 44.000.000 StammStückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 vollzogen. Der Bezugspreis betrug je Stamm-Stückaktie EUR 1,05. Das Grundkapital hat sich somit um EUR 44.000.000,00 auf EUR 70.094.979,00 erhöht. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 2.200.000,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach EUR 3.258.275,93. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 21. November 2012. Nachfolgend geben wir die jeweils aktuellen Pflichtmitteilungen der Aktionäre nach § 21 Abs. 1 WpHG und der Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt des Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens der Meldegrenzen nach § 21 Abs. 1 WpHG wieder. Die tatsächlichen Stimmrechtsverhältnisse zum Bilanzstichtag können durch nicht meldepflichtige Erwerbe bzw. Veräußerungen davon abweichen. Herr Alexander Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,38 % beträgt. Herr Oliver Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,24 % beträgt. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 5. April 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE 0007788408, WKN 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: IRE Beteiligungs GmbH. Die Whirlpool Greater China Inc., Wilmington, USA, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Bauknecht Hausgeräte GmbH und IRE Beteiligungs GmbH. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14% (entsprechend 14.128.716 StimmrechF-40 ten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81% der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG zugerechnet. Folgenden von Milano Investments S.à.r.l. kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Milano Investments S.à.r.l. dabei Stimmrechte zugerechnet: - Küchen Holding GmbH. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1, Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 3. Februar 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 WpHG am 13. und 17. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 13. Juli 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,25 % beträgt. Im Nachgang zu der Stimmrechtsmitteilung zur Schwellenüberschreitung hat uns die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, mit Schreiben vom 24. Juli 2012 gemäß § 27a WpHG folgendes mitgeteilt: 1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der Erwerb der Stimmrechte beruht auf einer konzerninternen Umhängung der Beteiligung an der ALNO AG innerhalb des Whirlpool-Konzerns. Er dient dementsprechend weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen. b) Der Meldepflichtige beabsichtigt im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte hinzu zu erwerben. c) Der Meldepflichtige strebt an, im Aufsichtsrat der ALNO AG in einer Weise vertreten zu sein, die seine Beteiligung an der ALNO AG angemessen widerspiegelt. Bei der derzeitigen Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist er der Auffassung, dass je nach Höhe der Beteiligung eine Vertretung mit zwei oder ggf. drei Mitgliedern angemessen wäre. Darüber hinaus beabsichtigt er nicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ALNO AG zu nehmen. F-41 d) Mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, sind wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der ALNO AG verbunden. Darüber hinaus strebt der Meldepflichtige keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. 2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgt unter Verwendung konzerneigener Mittel des Whirlpool-Konzerns, die dem Meldepflichtigen vollumfänglich als Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden. Die oben genannte Mitteilung wurde am 25. Juli 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht. Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland hat der ALNO AG am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Wolfgang Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 21. November 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und am 21. November 2012 62,77 % (44.000.000 Stimmrechte) betrug. Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland, hat der ALNO AG am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Wolfgang Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 22. November 2012 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und am 22. November 2012 0,71 % (500.000 Stimmrechte) betrug. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 26. November 2012 über die Deutsche Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Gesellschaft für Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 27. November 2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen: 1. Whirlpool Germany GmbH a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten). b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50% (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert. F-42 c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten). d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58% (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert. 2. Whirlpool Corporation a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,8 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,5 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,8 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert. Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH. c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten). F-43 Davon sind der Whirlpool Corporation 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert. Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 29. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) betrug. Herr Christoph Dietsche, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012 8,143 % (5.708.000 Stimmrechte) betrug. Davon sind Herrn Christoph Dietsche 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn Christoph Dietsche, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 30. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Milano Investments S.à.r.l. 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. F-44 Die oben genannten Mitteilungen wurden am 4. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 6. Dezember 2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen: 1. Whirlpool Germany GmbH a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH an der ALNO AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) 2. Whirlpool Corporation a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von §25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG am 3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation an der ALNO AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehenden 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 7. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt. F-45 Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10% unterschritten hat und zu diesem Tag 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 10. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 19. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) beträgt. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 19. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,55% (1.787.908 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr betrug, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 20. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 33.923.471,40 durch Ausgabe von bis zu 13.047.489 Stamm-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 17. August 2011. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran und von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Darlehens- und sonstigen Verbindlichkeiten, anbieten zu können. das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren F-46 nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustände. Bedingtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Den Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 13.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 33.923.471,40 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ("Bedingungen") zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- und/ oder Wandlungsrechten und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichteter Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2011). Erwerb eigener Aktien Laut Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wurde am 24. Juni 2010 wirksam und gilt bis zum 22. Juni 2015. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursabweichungen, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den entsprechenden durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern das Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme F-47 geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu den folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter dieser Ermächtigung veräußerten Aktien einen anteiligen Betrag von insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen. Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten werden. Die Aktien können zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft aus von ihr in der Zukunft begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle der Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre der Gesellschaft das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. b. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: in TEUR Stand am 1. Januar 2011 Veränderungen 2011 Stand am 31. Dezember 2011 Veränderungen 2012 Stand am 31. Dezember 2012 42.437 3.479 45.916 -42.658 3.258 Im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung vom 12. Oktober 2012 wurde die bestehende Kapitalrücklage bis zur Höhe von TEUR 1.058 zur Deckung von Verlusten verwendet. Im Rahmen der am 21. November 2012 vollzogenen Kapitalerhöhung wurde der den Nominalbetrag übersteigende Betrag in Höhe von TEUR 2.200 in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalrücklage beträgt nun TEUR 3.258. F-48 c. Gesetzliche Rücklage Im Einzelabschluss der ALNO AG wurden aus dem Bilanzgewinn gemäß § 150 Abs. 2 AktG 5 % von TEUR 9.249 (TEUR 462) in die gesetzliche Rücklage eingestellt. d. Kumuliertes Konzernergebnis Bezüglich der Entwicklung des kumulierten Konzernergebnisses wird auf die Darstellung innerhalb der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung verwiesen. Das kumulierte Konzernergebnis beinhaltet das erwirtschaftete Konzern-Eigenkapital, die Rücklage aus Währungsumrechnung sowie die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen. Im erwirtschafteten Konzern-Eigenkapital sind die aufgelaufenen Konzernergebnisse der Berichtsperioden, die von Gesellschaftern ausgesprochenen Forderungsverzichte, die Transaktionskosten für Kapitalerhöhungen sowie die Rücklage aus Umbewertungen zum Zeitpunkt der IFRS-Erstanwendung enthalten. Die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen betreffen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus den Rückstellungen für Pensionen, die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere sowie die jeweils damit verbundenen latenten Steuern. Die im Geschäftsjahr 2012 erfassten Beträge sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt. e. Kapitalsteuerung Das Konzern-Eigenkapital weist nach TEUR -73.344 zum 31. Dezember 2011 nun noch einen negativen Betrag in Höhe von TEUR -7.462 zum 31. Dezember 2012 aus und setzt sich wie folgt zusammen: in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Kumuliertes Konzernergebnis Nicht beherrschende Anteile Summe 31.12.2012 31.12.2011 70.095 3.258 462 -81.507 230 -7.462 67.847 45.916 0 -187.107 0 -73.344 Im Zuge der Umsetzung der im Frühjahr 2011 unterschriebenen Sanierungsvereinbarung II sowie der am 11. Juli 2012 unterschriebenen Sanierungsvereinbarung III haben sich das Konzerneigenkapital verbessernde Effekte im Jahr 2012 von insgesamt TEUR 69.293 ergeben (Kapitalerhöhung von TEUR 46.200 abzüglich Transaktionskosten von TEUR 1.907 sowie Forderungsverzicht eines Gesellschafters in Höhe von TEUR 25.000), denen das negative Konzern-Gesamtergebnis gegenübersteht. Die Netto-Finanzschulden des ALNO Konzerns stellen sich wie folgt dar: Gesellschafterdarlehen bindlichkeiten langfristig und sonstige 31.12.2012 in TEUR 31.12.2011 in TEUR Veränderung in TEUR in Prozent 4.027 10.482 -6.455 -61,6 % 15.284 19.311 -5.402 13.909 168.252 8,3 % 99.447 109.929 -2.243 107.686 159.670 67,4 % -84.163 -90.618 -3.159 -93.777 8.582 -84,6 % -82,4 % 140,8 % -87,1 % 5,4 % Finanzver- kurzfristig abzüglich Flüssige Mittel Netto-Finanzschulden Bilanzsumme Netto-Finanzschulden in % zur Bilanzsumme F-49 Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten haben sich signifikant um TEUR 90.618 oder 82,4 % reduziert. Hier sind vor allem eine Entlastung von Bankverbindlichkeiten durch einen Gesellschafter in Höhe von TEUR 25.000 im Rahmen der Sanierungsvereinbarung II, die Ablösung der Konsortialbanken im Rahmen der Sanierungsvereinbarung III in Höhe von TEUR 53.636 (darin enthalten ein Verzicht der Banken in Höhe von TEUR 10.727) enthalten. Gegenläufig wirkte sich der im Rahmen des Bankenverzichtes gewährte Besserungsschein in Höhe von TEUR 1.820 zum 31. Dezember 2012 aus. Weiterhin wurden Verbindlichkeiten gegenüber einer nahestehenden Person in Höhe von TEUR 20.373 getilgt. Gegenläufig wurden Finanzverbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensanteilen aufgenommen. Aufgrund des Wegfalls der Banklinien erfolgte eine Erhöhung der flüssigen Mittel. Die im Jahr 2012 durchgeführten Eigenkapitalmaßnahmen erhöhten das Eigenkapital deutlich um TEUR 65.882. Durch die vorgenannten Effekte hat sich die Bilanzsumme um TEUR 8.582 erhöht. Insgesamt ergibt sich eine Abnahme der Netto-Finanzschulden im Verhältnis zur Bilanzsumme von 67,4 % auf 8,3 %. Das Eigenkapital der ALNO AG im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 nach HGB beläuft sich auf TEUR 82.602 (Vorjahr: TEUR 26.209). Die deutliche Erhöhung des Eigenkapitals um TEUR 56.393 ist auf die durchgeführte Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 46.200 sowie auf den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 10.193 zurückzuführen. Letzterer ist vor allem durch die im Jahr 2012 erklärten Forderungsverzichte in Höhe von insgesamt TEUR 33.907 beeinflusst. Die ALNO AG betrachtet im Rahmen eines monatlichen Monitorings die Eigenkapitalentwicklung. 11. Rückstellungen für Pensionen Die betriebliche Altersversorgung im ALNO Konzern beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Die genannten Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Grundlage der Gutachten sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Bewertungsparameter werden dabei länderspezifisch ausgeübt. Die Rückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Im Inland, das mit über 99,7 % (Vorjahr: 99,8 %) den überwiegenden Teil der Rückstellung ausmacht, wird hierbei ein Abzinsungssatz von 3,7 % (Vorjahr: 4,8 % bzw. 5,4 %) zugrunde gelegt. Im Ausland beträgt der Abzinsungssatz 4,2 % (Vorjahr: 4,8 %). Die bestehenden Verpflichtungen werden im Inland mit einer Steigerung der Löhne und Gehälter von 0,0 % bzw. 1,0 % (Vorjahr: 0,0 %) und einem durchschnittlichen Rententrend von 1,5 % (Vorjahr: 1,0 % bzw. 1,5 %) bewertet. Im Ausland wird mit keiner Steigerung der Löhne und Gehälter gerechnet. Die durchschnittliche Rentensteigerung wird im Ausland mit 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) angenommen. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und wird im Inland mit 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) kalkuliert. Im Ausland wird mit einer Fluktuationsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,1 %) gerechnet. Erwartete Erträge aus Planvermögen werden mit einem Zinssatz von 3,7 % im Inland und 3,0 % im Ausland (Vorjahr: 4,2 % bzw. 3,4 %) kalkuliert. Der erwartete Ertrag aus Planvermögen entspricht der durchschnittlichen Rendite von langfristigen Anlagen, die dem Planvermögen zugrunde liegen. Tatsächlich ergab sich ein Ertrag aus Planvermögen in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 23). Das Planvermögen wird im Ausland in Form von langfristigen Lebensversicherungen angelegt; für Planvermögen im Inland erfolgt die Anlage zentral über die Allianz Global Investors. Das Planvermögen, welches in der Bilanz ausgewiesen wird, ist nicht selbst genutzt. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst: F-50 2012 in TEUR Laufender Dienstzeitaufwand (Current service costs) 2011 10 0 Zinsaufwand 902 952 Erwarteter Ertrag des Planvermögens (Expected Return on assets) -48 -51 864 901 Bis auf den Zinsaufwand, der in den Finanzaufwendungen ausgewiesen wird, werden die Aufwendungen im Aufwand für Altersversorgung erfasst. Die Überleitung vom Anwartschaftsbarwert zur ausgewiesenen Rückstellung stellt sich wie folgt dar: 2012 2011 2010 2009 2008 20.187 17.966 16.957 16.061 16.258 1.610 1.339 1.236 1.132 936 Anwartschaftsbarwert der direkten Versorgungsansprüche (DBO) 21.798 19.305 18.193 17.193 17.194 Zeitwert des Planvermögens (Fair value of plan assets) -1.514 -1.306 -1.220 -992 -888 20.284 17.999 16.973 16.201 16.306 376 164 -117 429 -30 in TEUR Anwartschaftsbarwert der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche Rückstellung für Pensionen Erfahrungsbedingte Gewinne (-) oder Verluste (+) auf Versorgungsansprüche Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: in TEUR Verpflichtung zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs Zinsaufwand Laufender Dienstzeitaufwand Pensionszahlungen der Periode Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+) Währungsdifferenzen Verpflichtung zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs 2012 2011 19.305 18.193 902 952 10 0 -1.214 -1.116 2.773 1.271 22 5 21.798 19.305 Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellen sich wie folgt dar: in TEUR Planvermögen zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs F-51 2012 2011 1.306 1.220 Erwarteter Ertrag aus Planvermögen 48 51 Arbeitgeberbeiträge 59 61 Geleistete Pensionszahlungen der Planvermögen -59 0 Versicherungsmathematische Gewinne (+) oder Verluste (-) 139 -28 21 2 1.514 1.306 Währungsdifferenzen Planvermögen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs In den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ist aufgrund der Beachtung der Obergrenze nach IAS 19.58 (b) ein versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 48) enthalten. Die Veränderung in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 3) wurde erfolgsneutral mit den übrigen versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten in Höhe von TEUR -2.682 (Vorjahr: TEUR -1.302) im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag betragen die versicherungsmathematischen Verluste TEUR 4.660 (Vorjahr: TEUR 2.025). 12. Sonstige Rückstellungen Inanspruchnahme Auflösung 2.873 319 -23 0 0 -3 -1.077 0 107 10 92 0 0 0 1.972 326 3.192 -23 -3 -1.077 117 92 0 2.298 1.343 in TEUR 1.1.2012 UmZuAuf- Währungsbuchung führung zinsung differenz 31.12.2012 Langfristige Rückstellungen Personalkosten Aufbewahrung Kurzfristige Rückstellungen Gewährleistung, Schadensersatz und Drohverluste 2.053 -1.724 -350 0 1.364 0 0 Restrukturierung 10 -5 -5 0 2.501 0 0 2.501 Personalkosten 3.503 -1.887 -1.205 1.077 102 0 0 1.590 Steuern 61 0 0 0 10 0 0 71 5.627 -3.616 -1.560 1.077 3.977 0 0 5.505 Die Rückstellungen für Personalkosten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für in Deutschland übliche Altersteilzeitregelungen. Die Altersteilzeit-Rückstellung umfasst Aufwendungen für die Lohnund Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie die zusätzlichen Aufstockungsbeträge für die gesamte Restlaufzeit der Altersteilzeit. Daneben sind Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeit von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 209) enthalten. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes in Höhe von 1,5 % (Vorjahr: 2,5 %). Für die zu erwartenden Erstattungen durch die Bundesagentur für Arbeit aus Ansprüchen aus dem Altersteilzeitgesetz ist ein Betrag in Höhe von TEUR 185 (Vorjahr: TEUR 284) unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Rückstellung für Gewährleistung, Schadensersatz und Drohverluste umfasst zum einen kostenlose Lieferungen aufgrund von schadhafter Ware, Fehlteilen und sonstigen Mängeln, die mit ihren produktionsbezogenen Herstellungskosten bewertet werden. Zum anderen deckt die Rückstellung Risiken im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen von Kunden und Lieferanten ab, welche mit der erwarteten Inanspruchnahme angesetzt werden. Daneben werden Rückstellungen für drohende Verluste F-52 aus Lieferverpflichtungen gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zu deren Erfüllung den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet die noch ausstehenden Zahlungen im Rahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Enger. Die langfristigen Rückstellungen, die sich auf Altersteilzeitvereinbarungen beziehen, werden im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei Jahre verbraucht. Die sonstigen langfristigen Personalrückstellungen sowie die Aufbewahrungsrückstellung werden innerhalb der nächsten zehn Jahre verbraucht. 13. Gesellschafterdarlehen Im Geschäftsjahr bestanden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 365), die von Gesellschaftern der ALNO AG gewährt wurden. 14. Sonstige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2012 in TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten Summe Restlaufzeit Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 3.713 1.532 2.181 0 15.233 13.387 1.846 0 18.946 14.919 4.027 0 31.12.2011 in TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten Summe Gesamt 79.757 Restlaufzeit bis 1 Jahr 69.275 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 5.271 5.211 29.807 29.807 0 0 109.564 99.082 5.271 5.211 In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Besserungsschein in Höhe von TEUR 1.820 enthalten. Die Bankdarlehen wurden bis auf TEUR 1.893 zurückgeführt. Bei den vier verbleibenden Darlehensverträgen bewegen sich die Zinssätze im Wesentlichen zwischen 5,5 % p.a. und 6,4 % p.a. Tilgungen werden quartalsweise bzw. halbjährlich geleistet. Ein Darlehen in Höhe von TEUR 722 wurde im März 2013 vorzeitig abgelöst. Ein weiteres Darlehen in Höhe von TEUR 420 hat eine Laufzeit bis Juli 2013. Der Anfang Januar 2012 durchgeführte Forderungsverzicht eines Gesellschafters führte zu einer Entlastung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.000. Dem entgegen wirkt die Neuaufnahme weiterer Darlehen von nahestehenden Personen. Bei dem Darlehen eines Tochterunternehmens sind Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart. Diese beziehen sich auf die Eigenkapitalquote und die Obergrenze für berechnete Konzernumlagen. Zum Bilanzstichtag wurden die vereinbarten Kreditbedingungen bezüglich der Eigenkapitalquote nicht eingehalten. Das Darlehen, das zum 31. Dezember 2012 mit TEUR 750 valutiert, ist deshalb vollständig den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zuzuordnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Abtretung der Rückgewähransprüche freier Grundschuldteile sowie durch Sicherungsübereignung von Maschinen und technischen Anlagen gesichert. Zum Bilanzstichtag wurden die als Sicherheiten gegebenen Vermögenswerte mit folgenden Buchwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen: F-53 in TEUR 31.12.2012 31.12.2011 12.478 5.382 4.119 0 44.349 6.037 13.630 12.798 Grundstücke und Gebäude Maschinen und technische Anlagen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand Die abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 730 (Vorjahr: TEUR 756) enthalten Investitionszuschüsse für eine Tochtergesellschaft in den neuen Bundesländern. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 25) erfolgswirksam aufgelöst. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2012 in TEUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Restlaufzeit Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 99.696 99.694 2 0 18.528 18.496 32 0 13.797 13.797 0 0 - davon ausstehende Rechnungen 1.728 1.728 0 0 - davon kreditorische Debitoren 2.301 2.301 0 0 118.224 118.190 34 0 - davon Kundenboni Summe 31.12.2011 Gesamt in TEUR Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62.168 62.168 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 24.716 24.656 60 0 17.007 17.007 0 0 - davon Kundenboni - davon ausstehende Rechnungen 3.729 3.729 0 0 - davon kreditorische Debitoren 2.855 2.855 0 0 86.884 86.824 60 0 Summe 17. Übrige sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2012 in TEUR Gesamt Personal 5.479 Sonstiges Sonstige Steuern Im Rahmen der sozialen Sicherheit Summe Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.479 0 0 482 482 0 0 2.701 2.701 0 0 108 108 0 0 8.770 8.770 0 0 31.12.2011 Restlaufzeit Gesamt bis 1 Jahr in TEUR 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Personal 6.202 6.202 0 0 Sonstiges 1.067 1.067 0 0 848 848 0 0 Sonstige Steuern F-54 152 152 0 0 8.269 8.269 0 0 Im Rahmen der sozialen Sicherheit Summe E. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Allgemeines Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Cash Flow Statements), wie sich die Zahlungsmittel im Konzern durch Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sowie durch Veränderung der Wechselkurse im Laufe des Berichtsjahrs verändert haben. Bei den für die laufende Geschäftstätigkeit erhaltenen Nettozahlungsmitteln ergab sich ein Mittelzufluss im Berichtsjahr von EUR 34,4 Mio. (Vorjahr: Mittelabfluss EUR -3,3 Mio.). Die deutliche Steigerung resultierte vor allem aus dem deutlich verbesserten Konzern-Periodenergebnis sowie den darin enthaltenen geringeren zahlungsunwirksamen Erträgen, die im Vorjahr durch einen Forderungsverzicht in Höhe von EUR 25,0 Mio. geprägt waren, sowie aus geringeren Zinszahlungen. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit resultierte im Berichtsjahr ein Mittelabfluss von EUR 14,7 Mio. gegenüber EUR 17,1 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Investitionen in die Standgestaltung und Montage von Musterküchen. Der um EUR 36,0 Mio. gesunkene Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultierte im Wesentlichen aus der um EUR 58,6 Mio. höheren Rückführung von Finanz- und Kontokorrentverbindlichkeiten im Rahmen der Sanierungsvereinbarung vom 11. Juli 2012, der um EUR 20,1 EUR höhere Mittel aus der in 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung gegenüber standen. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum jeweiligen Geschäftsjahresende ist unter D. 9. ersichtlich. F. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des ALNO Konzerns gemäß den Regeln von IFRS 8 nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. An den Vorstand berichtete Segmente werden nicht zusammengefasst. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung sowie Berichterstattung und umfasst die Segmente ALNO, Wellmann, Impuls, pino, die Auslandstochtergesellschaften (ATG) sowie sonstige Gesellschaften. Das Segment ALNO umfasst die ALNO AG in Pfullendorf, die Markenküchen im oberen und mittleren Preissegment am Standort Pfullendorf produziert, während das Segment Wellmann Küchen im mittleren Preissegment beinhaltet, die am Standort Enger produziert werden. Das Segment Impuls umfasst die Impuls Küchen GmbH in Brilon und das Segment pino die pino Küchen GmbH in Coswig (Anhalt), beide produzieren Küchen im unteren Preissegment. Unter den Auslandstochtergesellschaften werden die Vertriebsgesellschaften im Ausland zusammengefasst. Unter Sonstige werden zwei Objektgesellschaften, die logismo Gruppe sowie eine Zwischenholding ausgewiesen. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Für Zwecke der Segmentberichterstattung werden die Leasingverhältnisse der Zweckgesellschaften stets als Operate Leasing behandelt. Die Bilanzierung von At-Equity Beteiligungen erfolgt at cost. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an, diese wurden zu Marktpreisen getätigt. Entscheidungsträger im Hinblick auf die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente ist der Gesamtvorstand. F-55 Die Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern stellen sich wie folgt dar: 2012 Nach Konzernbereichen in TEUR ALNO Wellmann Impuls pino ATG Sonstige Konsolidierung Summe Außenumsätze 92.266 123.800 109.106 89.236 31.850 0 0 446.258 Innenumsätze 14.906 3.681 2.168 39 0 1.732 -22.526 0 107.172 127.481 111.274 89.275 31.850 1.732 -22.526 446.258 Segment-EBITDA -10.255 34.963 11.522 7.668 -5.143 1.855 -26.651 13.959 Segment-EBIT -11.842 28.654 8.768 5.383 -5.459 1.745 -26.372 877 Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -16.808 26.559 9.013 5.575 -5.991 1.119 -20.684 -1.217 -507 -27 -96 -110 422 94 21 -203 -17.315 26.532 8.917 5.465 -5.569 1.213 -20.663 -1.420 696 6.309 2.754 2.285 241 110 76 12.471 Außerplanmäßige Abschreibungen 3.379 0 0 0 75 0 -75 3.379 Zuschreibungen 2.488 0 0 0 0 0 280 2.768 Finanzerträge 8.767 1.150 1.774 1.780 0 2 -4.469 9.004 13.733 3.245 1.529 1.588 532 628 -10.433 10.822 0 0 0 0 0 0 -276 -276 Segmentvermögen 129.985 60.619 52.479 48.283 20.124 62.982 -206.220 168.252 Segmentschulden 104.319 55.864 45.043 42.955 18.396 1.507 -92.370 175.714 0 0 0 0 0 0 0 0 5.189 3.328 2.078 2.395 1.184 35 0 14.209 Umsatzerlöse Umsätze Gesamt Ergebnisgrößen Ertragsteuern F-56 Periodenergebnis Planmäßige Abschreibungen Finanzaufwendungen Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen Vermögenswerte und Schulden At Equity bewertete Anteile Sonstige Segmentinformationen Investitionen 2011 Nach Konzernbereichen in TEUR ALNO Wellmann Impuls Pino ATG Sonstige Konsolidierung Summe Außenumsätze 90.415 130.105 112.009 95.183 25.098 0 0 452.810 Innenumsätze 7.958 5.562 4.084 31 0 1.729 -19.364 0 98.373 135.667 116.093 95.214 25.098 1.729 -19.364 452.810 Segment-EBITDA -21.746 -12.636 7.534 2.891 131 1.570 27.460 5.204 Segment-EBIT -26.779 -18.311 4.667 745 -118 1.483 27.615 -10.698 Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -33.729 -21.996 4.332 540 -350 718 25.269 -25.216 103 -235 -60 -95 -6 -73 21 -345 -33.626 -22.231 4.272 445 -356 645 25.290 -25.561 738 5.675 2.867 2.146 93 87 -7 11.599 4.295 0 0 0 156 0 -148 4.303 772 38 799 618 3 0 -2.158 72 6.722 3.723 1.134 823 235 765 -2.163 11.239 -1.000 0 0 0 0 0 -2.351 -3.351 Segmentvermögen 115.138 61.254 39.149 32.155 9.425 63.952 -161.403 159.670 Segmentschulden 147.689 84.145 31.893 27.034 11.014 10.042 -78.803 233.014 5.000 0 0 0 0 0 -4.129 871 6.528 7.217 2.415 2.433 4 0 0 18.597 Umsatzerlöse Umsätze Gesamt Ergebnisgrößen Ertragsteuern F-57 Periodenergebnis Planmäßige Abs chreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen Vermögenswerte und Schulden At Equity bewertete Anteile Sonstige Segmentinformationen Investitionen Die Konsolidierung bei den Umsatzerlösen umfasst die Eliminierung der Innenumsätze innerhalb des ALNO Konzerns. Die Konsolidierungsbuchungen in der Zeile "Segmentergebnis vor Ertragsteuern" setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Sonstige Konsolidierungsbuchungen Summe 2012 2011 6.168 -26.632 -220 -808 28.114 -2.037 -20.684 25.269 Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die Zwischenergebniseliminierung in den sonstigen Vermögenswerten und im Vorratsvermögen, die auf Konzernebene vorgenommenen Zuschreibungen im Segment ATG sowie den Ergebniseffekt aus der At Equity-Bewertung. Die Werte in der Spalte Konsolidierung bei den Zuschreibungen resultieren aus auf Konzernebene vorgenommenen Zuschreibungen aufgrund Impairment Tests im Segment ATG. Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Finanzerträge und -aufwendungen umfassen die Eliminierung der konzerninternen Zinsen sowie die Eliminierung einer konzerninternen Beteiligungsabschreibung in Höhe von TEUR 5.927. Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich des Segmentvermögens setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung At Equity-Bewertung Sonstige Konsolidierungsbuchungen Summe 2012 2011 -111.438 -84.257 -5.000 -5.525 -108.443 -44.314 -4.129 -4.517 -206.220 -161.403 Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die auf Konzernebene vorgenommenen Saldierung der latenten Steuern in Höhe von TEUR 5.022 (Vorjahr: TEUR 4.031) sowie die Zwischenergebniseliminierung in den sonstigen Vermögenswerten und im Vorratsvermögen. Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Segmentschulden setzen sich zusammen aus der Eliminierung der konzerninternen Schulden sowie aus der Saldierung der latenten Steuern. Die Umsätze nach Regionen werden nach dem Ort der Lieferung ermittelt. Im ALNO Konzern gibt es keinen externen Kunden, mit dem 10 % oder mehr des Gesamtumsatzes erzielt wird. 2012 2011 Deutschland 318.458 326.397 Übriges Europa 107.306 105.456 20.494 20.957 446.258 452.810 Gesamtumsätze nach Regionen in TEUR Übriges Ausland Summe F-58 2012 2011 79.144 80.349 Übriges Europa 3.397 1 Übriges Ausland 1.812 0 84.353 80.350 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity bewertete Anteile in TEUR Deutschland Summe G. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken 1. Grundsätze des Risikomanagements Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem KonzernTreasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag der aktuellen Risikoeinschätzung informiert wird. Das Treasury betrachtet das effektive Management der Marktrisiken als eine seiner Hauptaufgaben. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Gegebenheiten am Markt einschätzen zu können, werden Simulationsrechnungen unter Verwendung verschiedener Worst-Case- und Markt-Szenarien vorgenommen. Der Konzern ist finanzwirtschaftlichen Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie aus geplanten Transaktionen ausgesetzt. Finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssige Mittel resultieren unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Daneben zählen die Wertpapiere zu den finanziellen Vermögenswerten, die zur Absicherung der Altersteilzeitansprüche dienen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere die Bankdarlehen, sonstige Finanzverbindlichkeiten und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hauptzweck der finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die sich aus den finanziellen Vermögenswerten und Schulden ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zinsänderungsrisiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Das Risiko aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere (Kursrisiko) stellt aufgrund der risikoarmen Anlagestrategie kein wesentliches Risiko aus Konzernsicht dar. 2. Währungsrisiken Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von monetären Posten aufgrund von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden. Die Währungsrisiken resultieren grundsätzlich aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten, die in einer von der funktionalen Währung der Gesellschaft abweichenden Währung vorgenommen werden. Fremdwährungsrisiken, die die Cash Flows des Konzerns nicht beeinflussen, z.B. aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Währung des Konzerns, werden hingegen grundsätzlich nicht näher vom KonzernTreasury betrachtet. Zum Abschlussstichtag bestand kein wesentliches Risiko im Investitionsbereich. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Seit 1. August 2012 hat das Werk ALNO für Großbritannien wieder auf Doppelfaktura (Euro und lokale Währung) umgestellt, woraus Währungsrisiken entstehen. In 2013 werden die anderen inländischen F-59 Werke ebenso auf Doppelfaktura umstellen, und zwar für die Kunden in Großbritannien, in der Schweiz und in den USA. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern aufgrund der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der monetären Fremdwährungspositionen. Erfolgsneutrale Effekte auf das Eigenkapital ergeben sich keine. 2012 2011 3. Kursentwicklung GBP CHF USD AED +10,0 +10,0 +10,0 +10,0 % % % % -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 % % % % Ergebnisauswirkung in TEUR Ertrag (+) / Aufwand (-) +486 -486 +116 -116 +76 -76 +229 -229 % % % % Ergebnisauswirkung in TEUR Ertrag (+) / Aufwand (-) +482 -482 +81 -81 0 0 0 0 Kursentwicklung GBP CHF USD AED +10,0 +10,0 +10,0 +10,0 % % % % -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken. Der Konzern unterliegt Zinsänderungsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in diesen Regionen zu minimieren, managt die ALNO AG das Zinsrisiko für die auf Euro lautenden Netto-Finanzverbindlichkeiten. Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nur in untergeordnetem Umfang. Zum Bilanzstichtag bestehen keine derivativen Finanzinstrumente. In der nachfolgenden Zinssatzsensitivitätsanalyse wurden finanzielle Verbindlichkeiten und das variabel verzinsliche Factoringvolumen berücksichtigt. Dabei wurden nur jene finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen, die eine variable Verzinsung aufweisen. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme erstellt, dass die Höhe der Beträge sowie das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung gleich bleiben. Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um 100 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde zu einer Verschlechterung des Ergebnisses vor Ertragsteuern um TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 1.352) führen. Bei einer Verminderung um 100 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde sich das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 1.352) erhöhen. 4. Ausfallrisiken Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass der Vertragspartner im Bereich der finanziellen Vermögenswerte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Im Zuge des Konzernforderungsmanagements werden für alle Geschäftspartner des ALNO Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität sowie individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Grundlage ist dabei eine festgeschriebene Limitsystematik, deren Einhaltung ständig überwacht wird. Außerdem sichert der ALNO Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Warenkreditversicherungen ab, die im Falle eines Forderungsausfalles in der vertraglich festgelegten Höhe den entstehenden Schaden erstatten. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über Warenkreditversicherer und über die Delkrederehaftung der Zentralregulierer mit einer Gesamtquote von 90 % (Vorjahr: 90 %) abgesichert. Die Gesellschaften im ALNO Konzern entscheiden im Einzelfall, ob die Kreditversicherung in Anspruch genommen wird. F-60 Der Vertrieb der von der ALNO Gruppe hergestellten Küchen erfolgt im Inland hauptsächlich über Möbelhäuser, Küchenspezialhändler sowie SB- und Mitnahmemärkte, die überwiegend in Einkaufsverbänden organisiert sind. Aufgrund dieser Marktstrukturen ist der ALNO Konzern von einer begrenzten Anzahl an Kunden abhängig. Dem Ausfallrisiko einzelner Großkunden wird jedoch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederehaftung bei Zentralregulierern begegnet. Eine Übersicht des Ausfallrisikos für nicht im Wert geminderte finanzielle Vermögenswerte und die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen werden unter Punkt D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" dargestellt. 5. Liquiditätsrisiken Unter dem Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der vertragsgemäßen Begleichung seiner finanziellen Verbindlichkeiten hat. Die ALNO AG fungiert für alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst günstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Die dazu notwendigen Informationen werden im Rahmen einer rollierenden Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr monatlich aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird durch eine tägliche Cash Flow-Entwicklungsplanung für die Inlandsgesellschaften ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig abgeglichen wird. Die Auslandsgesellschaften werden monatlich aktualisiert. Die ALNO AG überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven. Zur Erweiterung des notwendigen Liquiditätsspielraums des ALNO Konzerns werden darüber hinaus im Rahmen von Factoring-Verträgen Forderungen der Wellmann KG sowie von Impuls und pino abgetreten. Für die drei Gesellschaften steht ein variabel ausnutzbares Factoring-Gesamtobligo in Höhe von TEUR 35.000 zur Verfügung. Hiervon waren im Jahresdurchschnitt TEUR 18.714 (Vorjahr: TEUR 23.291) in Anspruch genommen. In der nachfolgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Einbezogen wurden alle Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Der Anfang Januar 2012 erfolgte und bereits in 2011 vertraglich fixierte Forderungsverzicht eines Großaktionärs hinsichtlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 25 Mio. wurde in der nachstehenden Berechnung bereits berücksichtigt. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht mit in die Berechnung ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare Finanzverbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Buchwert in TEUR fällig in 31.12.2012 2014-2017 2013 2018 ff. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Leistungen Gesellschafterdarlehen Gewährleistungsverpflichtungen F-61 3.713 1.645 2.384 0 15.233 14.108 1.846 0 118.224 118.190 34 0 365 455 0 0 0 399 0 0 Buchwert in TEUR fällig in 31.12.2011 2013-2016 2012 2017 ff. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 79.757 46.673 7.548 7.726 Übrige Finanzverbindlichkeiten 29.807 30.257 0 0 86.884 86.824 60 0 365 420 0 0 0 273 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Leistungen Gesellschafterdarlehen Gewährleistungsverpflichtungen Hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung und Liquiditätssicherung verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses" und N. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". 6. Sonstige Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzern erfasster finanzieller Vermögenswerte und Schulden. 31.12.2012 in TEUR Finanzielle Vermögenswerte 31.12.2011 Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert Flüssige Mittel LaR 5.402 5.402 2.243 2.243 Forderungen aus LuL LaR 45.336 45.336 41.339 41.339 Finanzforderungen LaR 1.057 1.057 1.319 1.319 Wertpapiere AfS 2.456 2.456 3.163 3.163 Anteile an Beteiligungsunternehmen AfS 139 * 5 * FLaC 99.696 99.696 62.168 62.168 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLaC 18.528 18.528 24.716 24.716 Gesellschafterdarlehen FLaC 365 365 365 365 Sonstige Finanzverbindlichkeiten FLaC 18.946 18.946 109.564 109.564 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus LuL aggregiert nach Bewertungskategorie gemäß IAS 39 in TEUR Loans and Receivables (LaR) 31.12.2011 31.12.2012 Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert 51.795 51.795 44.901 44.901 2.456 2.456 3.163 3.163 139 * 5 * 137.535 137.535 196.813 196.813 Available-for-Sale (AfS) zum Zeitwert bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Financial Liabilities measured at cost (FLaC) * Zeitwert lässt sich nicht zuverlässig ermitteln. F-62 Die ausgewiesenen Wertpapiere sind in voller Höhe zu Marktwerten angesetzt. Die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert, da für sie kein aktiver Markt besteht. Der Zeitwert lässt sich auch anderweitig nicht zuverlässig ermitteln. Die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den Zeitwerten. Die Buchwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer marktgerechten Verzinsung den Zeitwerten. Die folgende Hierarchie wird verwendet, um den Zeitwert von Finanzinstrumenten zu bestimmen und auszuweisen: Stufe 1: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt werden. Stufe 2: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Stufe 3: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Die im ALNO Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere in Höhe von TEUR 2.456 (Vorjahr: TEUR 3.163) fallen unter die Hierarchiestufe 1. Für die finanziellen Vermögenswerte und Schulden ergaben sich - unterteilt in Bewertungskategorien folgende Nettogewinne und -verluste: 2012 in TEUR Loans and Receivables Available-for-Sale (Zeitwert) Financial Liabilities measured at cost 2011 in TEUR Loans and Receivables Available-for-Sale (Zeitwert) Financial Liabilities measured at cost Zinsen Wertminderung Sonstige Nettogewinne / verluste Summe 2 -734 842 110 0 0 29 29 -9.803 0 10.504 701 Zinsen Wertminderung Summe 26 -1.007 Sonstige Nettogewinne / verluste 102 0 0 30 30 -10.184 0 25.623 15.439 -879 Die Wertminderungen der "Loans and Receivables" betrifft die Zuführung zur Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Nettogewinne und -verluste enthalten Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen und aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen, Aufwendungen aus ausgebuchten Forderungen sowie Währungskursgewinne- und verluste. F-63 Die in der Kategorie "Available-for-Sale - bewertet zum Zeitwert" ausgewiesenen sonstigen Nettogewinne und -verluste umfassen die Erträge aus Wertpapieranlagen und die im Eigenkapital erfassten unrealisierten Wertveränderungen. Unter den sonstigen Nettogewinnen und -verlusten der "Financial Liabilities measured at cost" werden die Erträge aus ausgebuchten Verbindlichkeiten, der Aufwand aus der Stichtagsbewertung der Fremdwährungsdarlehen sowie der Ertrag aus ausgesprochenen Forderungsverzichten ausgewiesen. H. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2012 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von TEUR 399 (Vorjahr: TEUR 273). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe: 2012 in TEUR Fällig 2013 Fällig 2014 - 2017 Fällig 2018 und später Gesamt 3.141 6.430 1.630 11.201 12.190 28.422 9.875 50.487 499 243 91 833 Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden Sonstige Verträge gegenüber Fremden Begonnene Investitionsvorhaben Lieferkontrakte Summe 2011 in TEUR 2.700 3.900 800 7.400 18.530 38.995 12.396 69.921 Fällig 2012 Fällig 2013 - 2016 Fällig 2017 und später Gesamt 2.811 4.568 1.323 8.702 11.381 25.313 10.137 46.831 685 0 0 685 Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden Sonstige Verträge gegenüber Fremden Begonnene Investitionsvorhaben Lieferkontrakte Summe 2.600 6.000 800 9.400 17.477 35.881 12.260 65.618 Die Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden entfallen vor allem auf Leasing für Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Sonstigen Verträge gegenüber Fremden betreffen Wartungs-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsverträge. Die begonnenen Investitionsvorhaben in Höhe von TEUR 833 (Vorjahr: TEUR 685) betreffen mit TEUR 15 die immateriellen Vermögensgegenstände und mit TEUR 818 die Sachanlagen. F-64 I. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Als nahestehende Personen oder Unternehmen gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden können, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, bzw. die auf das berichtende Unternehmen mittelbar oder unmittelbar Beherrschung ausüben können. Im Einzelnen ergeben sich folgende Geschäftsbeziehungen: Personengruppe Gemeinschaftsunternehmen Großaktionäre Sonstige nahe stehende Unternehmen 2012 in TEUR 2011 in TEUR 2012 in TEUR 2011 in TEUR 2012 in TEUR 2011 in TEUR 75.846 84.725 0 0 24 371 3.231 3.188 0 0 1.707 116 Zinsertrag 0 0 0 0 0 0 Sonstiger Aufwand 8 3 0 0 416 3.054 Sonstiger Ertrag 0 0 0 0 0 25.000 Finanzforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 249 0 0 2.841 389 0 0 8.525 29.009 70.172 24.992 0 0 53 18 6,5 % bzw. 9 % bzw. Euribor +9% 6,5 % bzw. 9 % bzw. Euribor +9% 0% 3% 6,5 % p.a. 6,5 % p.a. zzgl. 3,5 % Risikoprämie Geschäftsbeziehungen Bezug von Waren und Dienstleistungen Zinsaufwand Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Zinssatz Großaktionäre, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, sind unmittelbar die Küchen Holding GmbH, München (bis 30. Januar 2012 noch Mutterunternehmen), und die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, bzw. Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, sowie mittelbar die RCG International Opportunities S.à r.l., Luxemburg, die Cognis S.à r.l., Luxemburg, und die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, bzw. die Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA. Das Gemeinschaftsunternehmen betraf im Vorjahr ALNO Middle East. Bei den sonstigen nahe stehenden Unternehmen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, handelt es sich um die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, die Comco Management GmbH, Stuttgart, die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz, sowie Ludmilla und Max Müller, Magglingen, Schweiz. Der Betrag für bezogene Waren und Leistungen bezieht sich im Wesentlichen auf den Liefervertrag der ALNO AG mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Dieser Vertrag regelt die Belieferung des ALNO Konzerns mit Elektrogeräten und wurde zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Der Liefervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2015 und beinhaltet einen verzinslichen Überfälligkeitsrahmen, der mit 6,5 % p.a. zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wird. F-65 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Küchen Holding GmbH wurden von dieser für Beratungstätigkeiten insgesamt TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 300) berechnet. Zusätzlich wurden Reisekosten eines Gesellschafters der Küchen Holding GmbH TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 3) berechnet. Anfang Januar 2012 wurde ein Forderungsverzicht des Großaktionärs Küchen Holding GmbH in Höhe von TEUR 25.000 ausgesprochen. Dieser wurde erfolgsneutral im kumulierten Konzernergebnis erfasst. Von der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, wurden Reise- und Telekommunikationskosten in Höhe von TEUR 36 in Rechnung gestellt. Die Comco Holding AG und Ludmilla und Max Müller haben außerdem Reisekosten in Höhe von TEUR 34 weiterberechnet. Die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, erhielt für Mieten TEUR 18 und für sonstige Aufwendungen TEUR 20. Für die Gestellung von Personal erhielt die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, TEUR 144. Die Vergütung des Verwaltungsrates der ALNO (Schweiz) AG, Nidau, Schweiz, im Wege der Organleihe entfällt mit TEUR 164 auf die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz. Die Comco Management GmbH, Stuttgart, erhielt für erbrachte Beratungsleistungen Vergütungen von insgesamt TEUR 24. Die Abrechnung aller oben genannter Aufwendungen und Dienstleistungen erfolgte zu marktüblichen Sätzen. Die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, hat dem ALNO Konzern zum Jahresende 2011 Darlehen gewährt, die zum 31. Dezember 2012 mit TEUR 8.525 valutierten. Diese besitzen zum Bilanzstichtag eine Laufzeit bis Ende April 2013. Hierfür wurden im Jahr 2012 Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. zuzüglich einer einmaligen Risikoprämie von 3,5 % in Höhe von insgesamt TEUR 1.707 fällig. Geschäftsvorfälle und Bezüge betreffend Organmitglieder sind unter Abschnitt J. aufgeführt. J. Aufsichtsrat und Vorstand Dem Aufsichtsrat gehören an: Vertreter der Anteilseigner: Henning Giesecke, Zell, (Vorsitzender) Geschäftsführer GSW Capital Management GmbH, München Geschäftsführer HBconbet GmbH, Zell Dr. oec. HSG Marc Bitzer, Stevensville, USA (ab 27. November 2012) President Whirlpool Corporation, Benton Harbor/MI, USA Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing Geschäftsführer der German Capital GmbH, München Partner der Partners Group AG, Baar-Zug, Schweiz Geschäftsführer der Partners Group (Deutschland) GmbH, München Geschäftsführer und Gesellschafter der Imacon GmbH, München Geschäftsführer und Gesellschafter der GiVermögensverwaltungs GbR, München Geschäftsführer und Gesellschafter der German Capital Partners GbR, München Geschäftsführer und Gesellschafter der Germanincubator Erste Beteiligungs mbH, München (bis 23. Januar 2013) Geschäftsführer und Gesellschafter der Felicitas GmbH, München (bis 1. März 2013) Anton Walther, Sulzbach/Taunus Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Ruth Falise-Grauer, Genthod, Schweiz Selbstständige Industrie- und Interiordesignerin Norbert J. Orth, Monaco, Monaco Investor Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien (bis 2. November 2012) Vice President Strategic Business Initiatives Whirlpool Europe s.r.l., Comerio, Italien Geschäftsführer der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart (bis 20. Juni 2012) Geschäftsführer Whirlpool Austria GmbH, Wiener Neudorf, Österreich F-66 Geschäftsführer der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart (bis 4. Juli 2012) Vertreter der Arbeitnehmer: Rudolf Wisser, Meßkirch (Stellvertretender Vorsitzender) Freigestellter Betriebsrat der ALNO AG, Pfullendorf Jörg Kespohl, Löhne Kaufmännischer Angestellter bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger Gerhard Meyer, Brilon Betriebsrat bei der Impuls Küchen GmbH, Brilon Weitere Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind: Henning Giesecke, Zell Aufsichtsratsmitglied Rothenberger AG, Kelkheim Aufsichtsratsvorsitzender Endurance Capital AG, München (ab 23. Januar 2013 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Verwaltungsratsmitglied Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Valovis Bank, Essen (ab 21. Januar 2013 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Aufsichtsratsmitglied Maillefer International Oy, Helsinki, Finnland Aufsichtsratsmitglied Maillefer SA Ecublens, Schweiz Aufsichtsratsmitglied Maillefer Extrusion Oy, Helsinki, Finnland Dr. oec. HSG Marc Bitzer, Stevensville, USA Verwaltungsrat Simex Trading AG, Appenzell, Schweiz Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing Präsident des Verwaltungsrats bei der Caldergroup Swiss AG, St. Gallen, Schweiz Director bei der Calder Finco UK Ltd, Chester, Großbritannien Chairman of the Shareholder Commitee, Milano Investments S.à r.L., Esch-sur-Alzette, Luxemburg Mitglied des Verwaltungsrats bei der Leclanché S.A., Yverdon-les-Bains, Schweiz (bis 16. April 2012) Vorsitzender des Beirats der Küchen Holding GmbH, München Member - Board of Directors, Calder Group Limited, Chester, Großbritannien Norbert J. Orth, Monaco, Monaco Member - Board of Directors Frieden Ltd, Thun, Schweiz Vice President Smaragd AG, Thun, Schweiz Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien Aufsichtsratsmitglied Gedelegeerd Bestuurder Whirlpool Benelux N.V., Strombeek-Bever, Belgien Aufsichtsratsmtglied Bestuurder Whirlpool Nederland B.V., Breda, Niederlande Mitglied des Verwaltungsrats Bauknecht AG Schweiz, Lenzburg, Schweiz Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2012 Bezüge in Höhe von TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 230). Für Beratungstätigkeiten wurden an Mitglieder des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Honorare gezahlt. Zum 31. Dezember 2012 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats 325.333 (Vorjahr: 106.666) Stückaktien. Vorstandsmitglieder sind: Max Müller, Magglingen/Schweiz (CEO) F-67 Ipek Demirtas, Überlingen (CFO) Elmar Duffner, Konstanz (COO) Ralph Bestgen, Hagen (CSO) (ab 1. Februar 2013) Christoph Fughe, Bad Salzuflen (Vorstand Vertrieb Inland) (bis 29. Februar 2012) Weitere Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind: Max Müller, Magglingen/Schweiz Verwaltungsratspräsident der ALNO (Schweiz) AG, Nidau, Schweiz Direktor der ALNO UK Ltd. Dewsbury, Großbritannien Direktor der ALNO Middle East FZCO, Dubai, VAE Verwaltungsratspräsident der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz Verwaltungsrat der Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz Direktor der Comco Fashion Ltd., Hongkong, Volksrepublik China Verwaltungsratspräsident der Starlet Investment AG, Nidau, Schweiz Verwaltungsrat der Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz Direktor der East West Finance Ltd., Jersey, Channel Islands Verwaltungsratspräsident der Schaerer Mayfield Holding AG, Nidau, Schweiz Verwaltungsrat der Renishaw Mayfield AG, Nyon, Schweiz Verwaltungsratspräsident der Smaragd Holding AG, Thun, Schweiz Verwaltungsrat der Frieden Creative Design AG, Thun, Schweiz Administrator der La Boutique Suisse Distribution S.r.l., Bukarest, Rumänien Administrator der Helvetansa S.r.l., Bukarest, Rumänien Elmar Duffner, Konstanz Wirtschaftsbeirat Messe Köln, Köln (ratgebend) Präsident des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e. V., Bad Honnef (Ehrenamt) Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e. V., Mannheim (Ehrenamt) Vorsitzender der Verbände der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung WestfalenLippe e. V., Herford Ralph Bestgen, Hagen Beiratsmitglied Severin Elektrogeräte GmbH, Sundern Zum Bilanzstichtag wurden von den aktiven Mitgliedern des Vorstands 3.730.050 (Vorjahr: 545.507) Stückaktien gehalten. Vergütungsbericht Zuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des Vorstands Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der ALNO AG erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem regelmäßig über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese. Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen. Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung mit mittel- und langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden diese Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung jedes Jahr überprüft. F-68 Die Vergütung des Vorstands setzte sich für das Jahr 2012 damit aus den im Folgenden detailliert dargestellten Komponenten zusammen. Die fixe Grundvergütung inklusive Sachbezügen, ausbezahlt in zwölf Monatsraten, orientiert sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung, dessen Grundlage die mittel- und langfristige Wertentwicklung des Unternehmens ist, basiert grundsätzlich auf dem Konzernumsatz, dem operativen Konzern EBITDA und dem Konzerndeckungsbeitrag sowie auf individuellen Zielvereinbarungen. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt in gleich hohen Tranchen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils nach Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung. Höhe der Vorstandsvergütung im Jahr 2012 Die folgenden Angaben beinhalten Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der ALNO AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere beinhalten im Wesentlichen die Gestellung von Dienstfahrzeugen. Im Jahr 2012 sind insgesamt TEUR 1.642 (Vorjahr: TEUR 1.822) als Aufwendungen erfasst. Davon entfallen TEUR 1.102 (Vorjahr: TEUR 1.163) auf fixe, d.h. erfolgsunabhängige, und TEUR 540 (Vorjahr: TEUR 659) auf variable erfolgsbezogene Vergütungskomponenten mit mittelfristiger Anreizwirkung. Von den Gesamtaufwendungen des Jahres 2012 entfallen auf Herrn Müller TEUR 774 (Vorjahr: TEUR 309), davon TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 309) fixe Vergütungskomponenten sowie TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 0) variable Vergütungskomponenten. Auf Frau Demirtas entfallen TEUR 376 (Vorjahr: TEUR 115), davon TEUR 255 (Vorjahr: TEUR 115) fixe Vergütungskomponenten und TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 0) variable Vergütungskomponenten. Auf Herrn Duffner entfallen TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 85), davon TEUR 385 (Vorjahr: TEUR 64) fixe Vergütungskomponenten und TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 21) variable Vergütungskomponenten. Auf Herrn Fughe entfallen bis zu seinem Ausscheiden per 29. Februar 2012 TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 157) an fixer Vergütung. Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses wurde für Herrn Christoph Fughe für 2012 vereinbart. Der Dienstvertrag mit Herrn Fughe wurde zum 31. Mai 2012 vorzeitig aufgelöst und als Ersatz für alle Einnahmen, die bei Fortbestand des Vertrages vergütet worden wären, eine Abfindung in Höhe von TEUR 260 gezahlt. Herr Fughe war nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand bis zum 31. Mai 2012 weiterhin beratend für die ALNO AG tätig und stand dem Unternehmen für Sonderaufgaben zur Verfügung. In dieser Zeit erhielt er eine Vergütung in Höhe von TEUR 62. Aufgrund des andauernden Rechtsstreits mit Herrn Deisel bezüglich seiner Kündigung wurde im Jahr 2011 für alle zu erwartenden Ansprüche (ausstehendes Gehalt, Tantieme, Abfindung etc.) eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.600 gemäß dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Düsseldorf gebildet. Gemäß dem Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2012 wurden an Herrn Deisel im Jahr 2012 insgesamt TEUR 395 ausbezahlt, die erfolgsneutral als Verbrauch der Rückstellung gebucht worden sind. Die verbleibende Rückstellung in Höhe von TEUR 1.205 wurde aufgrund der positiven Beurteilung des andauernden Rechtsstreits zum 31. Dezember 2012 erfolgswirksam aufgelöst. An Herrn Jörg Artmann wurden in 2012 bis zum Vertragsende (31. Mai 2012) eine fixe Vergütung in Höhe von TEUR 112, der anteilige RE-IPO-Bonus von TEUR 98 sowie die anteilige Tantieme für 2011 und 2012 von TEUR 49 ausbezahlt. Diese Beträge wurden erfolgsneutral als Verbrauch der in Vorjahren bereits gebildeten Rückstellung verbraucht. Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen Die im Geschäftsjahr an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen gewährten Bezüge belaufen sich auf TEUR 551 (Vorjahr: TEUR 527). Die Höhe der Rückstellungen für F-69 Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen in 2012 beträgt insgesamt TEUR 8.892 (Vorjahr 7.858). Altersvorsorge Für Herrn Deisel war seit Oktober 2010 für die Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zum 30. September 2011 eine beitragsorientierte Ruhegeldregelung und Hinterbliebenenversorgung für den Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren, Invalidität oder Tod) vereinbart worden. In diese wurden für das Geschäftsjahr 2012 keine weiteren Beiträge (Vorjahr: TEUR 300) eingezahlt. Eine Verfügung über das Versorgungskonto ist vor Eintritt des Versorgungsfalls grundsätzlich nicht möglich. Im Übrigen bestehen keine Verpflichtungen aus Pensionszusagen oder ähnlichen Regelungen zur Altersvorsorge an die im Jahr 2012 aktiven Vorstandsmitglieder. K. Unternehmen, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB Gebrauch machen Die Tochterunternehmen Impuls Küchen GmbH, Brilon, pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf, ALNO International GmbH, Pfullendorf, die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, sowie die Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger, nehmen die Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB in Anspruch. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. L. Anteilsbesitz Name und Sitz Anteil am Kapital in % Anteile an Tochterunternehmen: ALNO Inland Impuls Küchen GmbH, Brilon 100 pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt) 100 Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf 100 Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger 100 Casawell Service GmbH, Enger 100 ALNO Trading GmbH, Enger 100 Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger 100 Wellmann Bauteile GmbH, Enger 100 ALNO International GmbH, Pfullendorf 100 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf 100 logismo Möbellogistik Spedition H.S.K. GmbH, Brilon 100 logismo Möbellogistik Spedition A.Z.E. GmbH, Coswig (Anhalt) 100 tielsa GmbH, Pfullendorf 100 1) ALNO Ausland ALNO (Schweiz) AG, Nidau/Schweiz 100 ALNO U.K. Ltd., Dewsbury/Großbritannien 100 Built-In Living Limited, Sevenoaks/Großbritannien 100 Built-In Kitchens Limited, Sevenoaks/Großbritannien 100 ALNO USA Corporation, New York/USA 100 1) 100 ALNO Manhattan LLC, New York/USA ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE 85 F-70 A’Flair Habitat, Haguenau/Frankreich 1) 100 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen: mkc Mega Küchencenter Rothrist AG, Rothrist/Schweiz 50 1) Sonstige Beteiligungen: ALNO China Holding Limited, Hongkong/China 1) 45 1) Gesellschaft wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen M. Honorare der Konzern-Abschlussprüfer Die durch den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses angefallenen Aufwendungen für Honorare gliedern sich wie folgt auf: 2012 2011 Abschlussprüfung 407 338 Andere Bestätigungsleistungen 368 97 Steuerberatungsleistungen 166 79 5 4 946 518 in TEUR Sonstige Leistungen Summe Der Posten Abschlussprüfung umfasst die Honorare für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 und für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 313 AktG für den Zeitraum 1. bis 30. Januar 2012 mit insgesamt TEUR 385 sowie Nachbelastungen für die Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 in Höhe von TEUR 22. Die "anderen Bestätigungsleistungen" enthalten in 2012 im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung eines Comfort Letters im Rahmen der im November 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung. Im Vorjahr enthielten die "anderen Bestätigungsleistungen" die Aufwendungen für die Erstellung eines Comfort Letters im Rahmen der im Herbst 2010 geplanten, aber schlussendlich in das Jahr 2011 verschobenen Kapitalerhöhung. In den Steuerberatungsleistungen sind die Kosten für laufende Steuerberatung enthalten. Die "sonstigen Leistungen" umfassen notwendige Beratungsleistungen für Zertifizierungen. N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nachtragsbericht Veränderungen im Vorstand Ralph Bestgen wurde am 13. Januar 2013 mit Wirkung zum 1. Februar 2013 zum Vorstandsmitglied bestellt, er wird den Unternehmensbereich Vertrieb verantworten. Herr Bestgen war langjähriges Mitglied der Geschäftsleitung der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, zuletzt als Vorsitzender der Geschäftsführung. Manfred Scholz wurde mit Beschluss vom 21. Februar bzw. 10. April 2013 mit Wirkung zum 29. April 2013 zum Vorstandsmitglied bestellt, er wird die Unternehmensbereiche Produktion, Einkauf und Logistik verantworten. Herr Scholz verfügt über langjährige internationale Management-Erfahrung sowie F-71 umfassendes Knowhow in schlanker Unternehmensführung und Verbesserung von Supply-ChainProzessen. Seit 2000 arbeitete er bei der amerikanischen Steelcase Gruppe in Rosenheim, zuletzt als Vice President Operations EMEA. Somit besteht der Vorstand der ALNO AG derzeit aus Max Müller (Vorstandsvorsitzender), Ipek Demirtas (CFO), Elmar Duffner (COO) und Ralph Bestgen (CSO) und ab 29. April aus Manfred Scholz (COO). Einigung mit IG Metall am Standort Enger Die ALNO AG hat mit der IG Metall eine Einigung zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze am westfälischen Standort Enger der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG erzielt. Die Maßnahmen schließen die sanierungsbedingten Personalmaßnahmen der ALNO Gruppe ab. Die erzielte Einigung umfasst einen Haustarifvertrag, einen Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Gründung einer Transfergesellschaft. Die Bezirksleitungen der IG Metall Baden-Württemberg und IG Metall Nordrhein-Westfalen hatten sich bereits im Juli 2012 dazu bereit erklärt, als Teil des Finanzierungs- und Kapitalkonzeptes einen Sanierungsbeitrag zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze zu leisten. Ausbau Präsenz in USA Die ALNO AG verstärkt die Präsenz auf dem US-amerikanischen Markt und eröffnet im Mai 2013 einen Showroom in Miami, Florida, USA. ALNO ist in den USA seit Anfang 2012 mit einem eigenen Tochterunternehmen sowie einem eigenen Küchenstudio in New York vertreten. Auszeichnungen Die ALNOSTAR CERA wurde mit dem weltweit renommierten "Interior Innovation Award – Selection 2013" vom Rat für Formgebung/German Design Council für ihre besondere Designqualität ausgezeichnet. Innovative Ideen und besonderes Design belohnt der Rat für Formgebung/German Design Council mit dem "Interior Innovation Award". Die Innovationskraft der VINTUCINA ALNOSPLIT / ALNOVETRINA wurde in der Kategorie "Winner 2013" prämiert. Die Impuls Küchen GmbH, Brilon, wurde von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mit dem Zertifikat "Familienfreundliches Unternehmen" ausgezeichnet. Die Wirtschaftsförderer würdigten mit dieser Auszeichnung die vielfältigen Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit am Firmenstandort des Küchenherstellers in Brilon. Die ALNO AG gehört zu Deutschlands 15 besten Arbeitgebern im Bereich Gebrauchsgüter. Unter den Küchenmöbelherstellern ist ALNO sogar unangefochten die Nummer eins. Zu diesem Ergebnis kommt die unabhängige Studie 'Beste Arbeitgeber' des Nachrichtenmagazins FOCUS in Zusammenarbeit mit dem Karrierenetzwerk XING. Für diese kürzlich veröffentlichte Studie wurden rund 13.000 Mitarbeiter aus insgesamt 17 verschiedenen Branchen befragt. Sie wurden gebeten, Kategorien wie Entwicklungsmöglichkeiten, Gehalt, Arbeitsplatz und Arbeitszeit zu bewerten. Die Umfrage berücksichtigte Arbeitnehmer aller Altersgruppen, Branchen und Karrierestufen. Kapital- und Finanzierungskonzept 2013 Anleiheemission Der Vorstand der ALNO AG hat zur Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung beschlossen, eine sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt zu begeben. Das Volumen der Anleihe beträgt bis zu EUR 45 Mio. Die Laufzeit der Anleihe soll fünf Jahre betragen. Der Mittelzufluss ist bis Ende Mai 2013 geplant. Nach ersten Gesprächen mit potentiellen Investoren ist der Vorstand der Auffassung, dass die Anleihe vollständig platziert werden kann. Der Emissionserlös dient unter anderem dazu, die geplante Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland, umzusetzen. Neben einem organischen Wachstum sind selektive Unternehmenszukäufe im In- und Ausland geplant. Weiter dient der Emissionserlös der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen in das Sachanlage- sowie Umlaufvermögen sowie der Reduzierung von überfälligen Lieferantenverbindlichkeiten. F-72 Stillhaltevereinbarung der Comco Holding AG Mit Vertrag vom 21. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und überfälligen Forderungen gegen die ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. bis zum 30. April 2013 zugesagt. Im 1. Quartal 2013 gewährte die Comco Holding AG der ALNO AG vier weitere Darlehen zur Liquiditätssicherung in einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. mit einer festen Laufzeit bis zum 30. April 2013 und einer Verzinsung von 6,5% p.a. Die Comco Holding AG hatte somit zum 31. März 2013 gegenüber der ALNO Gruppe Forderungen aus gewährten Darlehen und aus gestundeten Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 13,3 Mio. Die Forderungen der Comco Holding AG wurden mit dem unten erläuterten Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 neu geregelt. Stillhaltevereinbarung der Bauknecht Hausgeräte GmbH Mit Vertrag vom 18. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und fälligen Forderungen aus dem Liefervertrag gegen die ALNO Gruppe zugesagt. Der Gesamthöchstbetrag der von dieser Stillhaltevereinbarung umfassten Forderungen betrug zum 28. Februar 2013 EUR 40,8 Mio. und reduzierte sich danach sukzessive auf EUR 37,8 Mio. zum 1. März 2013 bzw. auf EUR 32,8 Mio. zum 1. April 2013. Nachträglich wurde eine Stundung der offenen fälligen Forderungen in Höhe von EUR 32,8 Mio. bis zum 30. April 2013 vereinbart. Diese Stillhaltevereinbarung wurde durch den folgenden Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 ersetzt. Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen Mit diesem Vertrag vom 11. April 2013 haben die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart und die Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, mit der ALNO Gruppe folgende Vereinbarungen getroffen: (1) Die Bauknecht Hausgeräte GmbH gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 30,0 Mio. Die Gewährung des Darlehens erfolgt durch die Umschuldung bestehender, überfälliger Verbindlichkeiten der ALNO Gruppe aus Lieferungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH. Dieses Darlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und wird mit 6,5% p.a. verzinst. Ein Teil des Darlehens in Höhe von EUR 10,0 Mio. wird am 30. September 2014 zur Rückzahlung fällig. Das Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Darlehens ist ausgeschlossen. Allerdings kann die Bauknecht Hausgeräte GmbH das Darlehen vorzeitig kündigen, wenn der Liefervertrag mit der ALNO Gruppe aus wichtigem Grund gekündigt wird oder wenn die ALNO AG nicht in der Lage sein sollte, Bruttoerlöse aus der Anleiheemission in Höhe von mindestens EUR 40,0 Mio. bis zum 30. Mai 2013 zu erlösen. Ferner wird die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO AG eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR 10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 einräumen. In diesem Zuge vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag mit Bauknecht rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf eine marktübliche Dauer von 60 Tagen. (2) Die Comco Holding AG gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 3,7 Mio.und der Wellmann KG ein Darlehen in Höhe von EUR 4,8 Mio. Damit lösen diese neuen Darlehen die bestehenden Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG und die Wellmann KG ab. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 11. April 2014 gewährt und mit 6,5% p.a. verzinst. Das Recht der Comco Holding AG zur ordentlichen Kündigung dieser Darlehen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus wurden die festen Laufzeiten der im 1. Quartal 2013 von der Comco Holding an die ALNO AG gewährten Darlehen in einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. verlängert. Die Darlehen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden. F-73 Factoringvereinbarung ALNO UK Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surrey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt. Weitere Finanzierungsmaßnahmen Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Der Vorstand geht davon aus, dass nach Umsetzung der oben beschriebenen Anleiheemission mit einem Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. bis Ende Mai 2013 mit bisher nicht finanzierenden Banken neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. vereinbart werden können. Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogenen Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden. Umsatz- und Auftragsentwicklung erstes Quartal 2013 Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen. Unternehmensfortführung Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass das oben beschriebene Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen. O. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" und § 161 AktG am 2. Oktober 2012 überprüft und neu abgegeben. Die Erklärung wird den Aktionären dauerhaft auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht und ist im Lage- und Konzernlagebericht der ALNO AG für das Geschäftsjahr 2012 abgedruckt. Über die Corporate Governance des ALNO Konzerns berichten Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012. Die Erläuterung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand erfolgt unter dem Abschnitt J. "Aufsichtsrat und Vorstand". P. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären zustehenden Konzernjahresergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr eingetreten. F-74 in TEUR Konzern-Periodenergebnis Nicht beherrschende Anteile Aktienanzahl in Tsd. (gewichteter Durchschnitt) Ergebnis in EUR / Aktie Pfullendorf, den 15. April 2013 ALNO Aktiengesellschaft Der Vorstand F-75 2012 2011 -1.420 -25.561 0 0 30.904 24.617 -0,05 -1,04 Wiedergabe der im nachfolgenden Bestätigungsvermerk in Bezug genommenen Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr: "Nachtragsbericht Kapital- und Finanzierungskonzept 2013 Anleiheemission Der Vorstand der ALNO AG hat zur Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung beschlossen, eine sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt zu begeben. Das Volumen der Anleihe beträgt bis zu EUR 45 Mio. Die Laufzeit der Anleihe soll fünf Jahre betragen. Der Mittelzufluss ist bis Ende Mai 2013 geplant. Nach ersten Gesprächen mit potentiellen Investoren ist der Vorstand der Auffassung, dass die Anleihe vollständig platziert werden kann. Der Emissionserlös dient unter anderem dazu, die geplante Wachstumsstrategie, insbesondere im Ausland, umzusetzen. Neben einem organischen Wachstum sind selektive Unternehmenszukäufe im In- und Ausland geplant. Weiter dient der Emissionserlös der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen in das Sachanlage- sowie Umlaufvermögen sowie der Reduzierung von überfälligen Lieferantenverbindlichkeiten. Stillhaltevereinbarung der Comco Holding AG Mit Vertrag vom 21. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und überfälligen Forderungen gegen die ALNO Gruppe in Höhe von EUR 8,5 Mio. bis zum 30. April 2013 zugesagt. Im 1. Quartal 2013 gewährte die Comco Holding AG der ALNO AG vier weitere Darlehen zur Liquiditätssicherung in einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. mit einer festen Laufzeit bis zum 30. April 2013 und einer Verzinsung von 6,5% p.a. Die Comco Holding AG hatte somit zum 31. März 2013 gegenüber der ALNO Gruppe Forderungen aus gewährten Darlehen und aus gestundeten Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 13,3 Mio. Die Forderungen der Comco Holding AG wurden mit dem unten erläuterten Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 neu geregelt. Stillhaltevereinbarung der Bauknecht Hausgeräte GmbH Mit Vertrag vom 18. Dezember 2012 und Nachtrag vom 28. Januar 2013 hat die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, eine Stundung ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden und fälligen Forderungen aus dem Liefervertrag gegen die ALNO Gruppe zugesagt. Der Gesamthöchstbetrag der von dieser Stillhaltevereinbarung umfassten Forderungen betrug zum 28. Februar 2013 EUR 40,8 Mio. und reduzierte sich danach sukzessive auf EUR 37,8 Mio. zum 1. März 2013 bzw. auf EUR 32,8 Mio. zum 1. April 2013. Nachträglich wurde eine Stundung der offenen fälligen Forderungen in Höhe von EUR 32,8 Mio. bis zum 30. April 2013 vereinbart. Diese Stillhaltevereinbarung wurde durch den folgenden Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen vom 11. April 2013 ersetzt. Vertrag über die Neustrukturierung von Forderungen Mit diesem Vertrag vom 11. April 2013 haben die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart und die Comco Holding AG, Nidau/Schweiz, mit der ALNO Gruppe folgende Vereinbarungen getroffen: (1) Die Bauknecht Hausgeräte GmbH gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 30,0 Mio. Die Gewährung des Darlehens erfolgt durch die Umschuldung bestehender, überfälliger Verbindlichkeiten der ALNO Gruppe aus Lieferungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH. Dieses Darlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und wird mit 6,5% p.a. verzinst. Ein Teil des Darlehens in Höhe von EUR 10,0 Mio. wird am 30. September 2014 zur Rückzahlung fällig. Das Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Darlehens ist ausgeschlossen. Allerdings kann die Bauknecht Hausgeräte GmbH das Darlehen vorzeitig kündigen, wenn der Liefervertrag mit der ALNO Gruppe aus wichtigem Grund geF-76 kündigt wird oder wenn die ALNO AG nicht in der Lage sein sollte, Bruttoerlöse aus der Anleiheemission in Höhe von mindestens EUR 40,0 Mio. bis zum 30. Mai 2013 zu erlösen. Ferner wird die Bauknecht Hausgeräte GmbH der ALNO AG eine Liquiditätsüberbrückung bis zu EUR 10,0 Mio. bis zum 30. April 2013 sowie in Höhe bis zu EUR 5,0 Mio. vom 1. Mai bis 1. Juli 2013 einräumen. In diesem Zuge vereinbarten die Bauknecht Hausgeräte GmbH und die ALNO AG eine Reduzierung der Zahlungsziele aus dem Liefervertrag mit Bauknecht rückwirkend ab dem 15. März 2013 auf eine marktübliche Dauer von 60 Tagen. (2) Die Comco Holding AG gewährt der ALNO AG ein Darlehen in Höhe von EUR 3,7 Mio. und der Wellmann KG ein Darlehen in Höhe von EUR 4,8 Mio. Damit lösen diese neuen Darlehen die bestehenden Forderungen der Comco Holding AG gegen die ALNO AG und die Wellmann KG ab. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 11. April 2014 gewährt und mit 6,5% p.a. verzinst. Das Recht der Comco Holding AG zur ordentlichen Kündigung dieser Darlehen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus wurden die festen Laufzeiten der im 1. Quartal 2013 von der Comco Holding an die ALNO AG gewährten Darlehen in einer Gesamthöhe von EUR 4,8 Mio. verlängert. Die Darlehen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden. Factoringvereinbarung ALNO UK Mit Vereinbarung vom 8. April 2013 hat die Centric SPV 1 Limited, Surrey/Großbritannien, der Tochtergesellschaft ALNO UK Ltd., Dewsbury/Großbritannien, einen Factoringrahmen mit einem Volumen bis zu GBP 4,0 Mio. für eine Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung gestellt. Weitere Finanzierungsmaßnahmen Ein weiterer Bestandteil des Kapital- und Finanzierungskonzepts 2013 ist die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite. Der Vorstand geht davon aus, dass nach Umsetzung der oben beschriebenen Anleiheemission mit einem Mindestvolumen von EUR 40,0 Mio. bis Ende Mai 2013 mit bisher nicht finanzierenden Banken neue Kontokorrentkredite von EUR 15,0 Mio. vereinbart werden können. Des Weiteren soll die Liquidität der ALNO Gruppe durch den Verkauf von bisher nicht in das Factoring einbezogenen Forderungen der ALNO AG um rund EUR 7,0 Mio. erhöht werden. Umsatz- und Auftragsentwicklung erstes Quartal 2013 Im ersten Quartal 2013 lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stand im Einklang mit der Unternehmensplanung, die eine Fokussierung auf margenstarke Umsätze vorsieht. Jedoch wurden die geplanten Auftragseingänge im ersten Quartal 2013 nicht erreicht. Die Gesellschaft rechnet weiterhin damit, die geplanten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2013 zu erreichen, die eine Umsatzsteigerung zum Vorjahr vorsehen. Unternehmensfortführung Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass das oben beschriebene Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen." F-77 "RISIKO- UND CHANCENBERICHT Finanzrisiken Überwachung der Liquiditätsreserven Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken verfügt der ALNO Konzern über Planungs- und Steuerungsinstrumente, die Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennen. Im Wesentlichen fungiert die ALNO AG für alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst günstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Das dazu notwendige Informationspotenzial wird im Rahmen einer rollierenden Finanzplanung monatlich aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr wird durch eine tägliche Cash-Flow-Entwicklungsplanung ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig verglichen wird. Die ALNO Gruppe überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven. Durch den im Inland durchgeführten konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling erfolgt eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens mit positiver Auswirkung auf das Finanzergebnis. Der interne Finanzausgleich ermöglicht die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung anderer Konzerngesellschaften. Ab November 2009 wurde das konzerninterne Cash-Pooling eingeschränkt. Absicherung der Liquidität 2013 und 2014 Die ALNO Gruppe agiert momentan überwiegend nur noch auf Guthabenbasis mit Kreditinstituten. Die noch bestehenden Kreditrahmenverträge der ALNO Gruppe mit den Banken können unter anderem fristlos gekündigt werden, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der ALNO Gruppe oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung der Darlehen gefährdet ist. Sollten die noch bestehenden Kreditlinien fällig gestellt oder außerordentlich gekündigt und zur Rückzahlung fällig gestellt werden, wäre die ALNO Gruppe auf zusätzliches Kapital in Form von Fremd- oder Eigenkapital angewiesen. Ein wesentlicher Fokus des Vorstandes der ALNO AG liegt weiterhin auf der Absicherung der kurz- und mittelfristigen Liquiditätssituation im Konzern. Für die Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wurde im Frühjahr 2013 vom Vorstand der ALNO AG ein neues Kapital- und Finanzierungskonzept 2013 erarbeitet. Wesentliche Eckpfeiler dieses Konzepts sind vor allem die am 11. April 2013 unterschriebenen Stillhalte- und Darlehensvereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, und der Comco Holding AG, Nidau/Schweiz. Darüber hinaus hat der Vorstand der ALNO AG die Begebung einer sog. "Mittelstandsanleihe" am Entry Standard der Deutschen Börse in Frankfurt mit einem Volumen von bis EUR 45 Mio. beschlossen. Bezüglich der wesentlichen Inhalte des Konzeptes sowie der Risiken für die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht (Abschnitte "Kapital- und Finanzierungskonzept 2013" und "Unternehmensfortführung"). Des Weiteren nutzt die ALNO Gruppe Factoring in erheblichem Umfang als Finanzierungsquelle. Die Bereitstellung der Finanzierung durch das Factorunternehmen setzt das Bestehen von entsprechenden Forderungen voraus. Sollte die ALNO Gruppe aufgrund von Änderungen der von ihr genutzten Factoringverträge Forderungen kurzfristiger als erwartet erfüllen müssen, würde die Liquidität der ALNO Gruppe erheblich belastet." F-78 Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und den auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der ALNO Aktiengesellschaft für das zum 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr als Ganzes und nicht allein auf den in diesem Prospekt auf den vorhergehenden Seiten abgebildeten Konzernabschluss und abgebildeten einzelnen Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde. Bestätigungsvermerk Wir haben den von der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "Nachtragsbericht" und "Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass das im Konzernlagebericht erläuterte Kapital- und Finanzierungskonzept 2013, d.h. die Begebung einer Anleihe im Volumen von mindestens EUR 40,0 Mio., die Aufnahme neuer Kontokorrentkredite in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie die Erhöhung des Factoringvolumens in der ALNO Gruppe mit einem Liquiditätseffekt von rund EUR 7,0 Mio., wie geplant vollumfänglich und rechtzeitig umgesetzt werden kann und weiterhin ein stringentes Liquiditätsmanagement betrieben wird. Darüber hinaus müssen dafür die Annahmen der Unternehmensplanung, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisziele, wie geplant zutreffen." F-79 Ravensburg, 15. April 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nover Prüsse Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer F-80 (Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.) F-81 Geprüfter Konzernabschluss (IFRS) der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 F-82 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 F-83 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 F-84 Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, zum 31. Dezember 2011 F-85 Konzern-Kapitalflussrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 F-86 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 F-87 Konzernanhang der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für das Geschäftsjahr 2011 A. Gegenstand des Unternehmens Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (im Folgenden kurz: "ALNO AG" genannt), eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz: "ALNO Konzern" genannt), produzieren und vertreiben überwiegend unter den Markennamen ALNO, IMPULS, PINO und WELLMANN Einbauküchen für den Weltmarkt. Hinsichtlich der Konzernstruktur und der Hauptaktivitäten des ALNO Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lage- und Konzernlagebericht. Der Konzern hat seinen Sitz in der Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf, Deutschland. Das oberste Mutterunternehmen der ALNO AG ist die Milano Investments S.à r.l., Esch-surAlzette, Luxemburg. B. Rechnungslegungsmethoden 1. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss 2011 der ALNO AG steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Board (IASB), London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften. Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der ALNO AG zusammengefasst wird, sind am 6. Juni 2012 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben worden. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung auf Basis der fortgeführten historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der finanziellen Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Für die Gliederung der Bilanz wurde eine Klassifizierung nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden vorgenommen. Als langfristige Vermögenswerte bzw. langfristige Schulden werden Positionen ausgewiesen, die nicht innerhalb eines Jahres fällig sind. Weiterhin werden latente Steuern jeweils als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Oberstes Ziel des Vorstands und sämtlicher Unternehmenseinheiten ist es, die Gesellschaft wieder finanziell gesund, wettbewerbsfähig und nachhaltig profitabel zu machen. Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") wurde Anfang 2010 beauftragt, für die ALNO Gruppe ein Sanierungsgutachten gem. der Stellungnahme IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu erstellen. In ihrem Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 bescheinigte PwC dem ALNO Konzern eine positive Fortführungsprognose, solange die Finanzierung entsprechend der Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 sichergestellt ist, und die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen innerhalb der Unternehmensplanung erfolgt. Im Frühjahr 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO Gruppe vorzunehmen. In ihrem aktualisierten Sanierungsgutachten vom 13. Mai 2011 kam PwC zu dem Ergebnis, dass der ALNO Konzern aus damaliger Sicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin durchfinanziert ist und sich keine Veränderung in Bezug auf die Sanierungsaussage, wie im Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 dargelegt, ergibt. Allerdings wies PwC darauf hin, dass sich die Sanierung der ALNO Gruppe länger als im letzten Jahr geplant hinziehen wird. F-88 Im November 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO Gruppe vorzunehmen. Aufgrund des sich noch in Konzeptionierung befindenden operativen und finanziellen Restrukturierungskonzepts konnte PwC mit Entwurf vom 9. März 2012 noch keine Aussage zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit der ALNO Gruppe machen. Aufgrund dessen wurde PwC Ende April 2012 beauftragt, auf Grundlage des oben genannten Auftrags, im Anschluss an eine bereits durchgeführte Analyse der kurzfristigen Liquiditätsplanung bis Mitte Juli 2012 eine Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 vorzunehmen. Mitte Mai 2012 ist es dem Vorstand gelungen, auf Basis seines operativen und finanziellen Kapital- und Finanzierungskonzepts (siehe Abschnitt "N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag") schriftliche, unverbindliche Absichtserklärungen mit Liquiditäts- und Finanzierungbeiträgen von bis zu EUR 106 Mio. zu erhalten. Ein wesentlicher Teil dieser Beiträge wird zur Rückführung von Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 55 Mio. bis EUR 60 Mio. verwendet. Ziel der Rückführung ist die Freisetzung signifikanter Sicherheiten, die im Wesentlichen an die Gesellschaft zur Realisierung weiterer Fremdfinanzierungsopportunitäten zurückfallen. Darüber hinaus werden weitere Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 14 Mio. bis September 2013 gestundet. Alle genannten Liquiditäts- und Finanzierungsbeiträge stehen unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere unter der Bedingung des Abschlusses einer Sanierungsvereinbarung III, mit der die Großaktionäre, Lieferanten, Banken und weitere Investoren verpflichtet werden, entsprechende finanzielle Beiträge zu leisten. Ferner erfordert das Kapital- und Finanzierungskonzept, dass die Warenkreditversicherer und Lieferanten ihre Zahlungskonditionen nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern. Lokale Finanzierungslinien müssen entsprechend der Planung aufrechterhalten werden. Der bestehende Factoringrahmen und die restlichen, unwesentlichen Kreditlinien müssen weiterhin aufrecht erhalten werden. Der Abschluss dieser Sanierungsvereinbarung III ist für Mitte Juli 2012 vorgesehen. Wesentliche Teile dieser Vereinbarung sind noch im Juli 2012 verbindlich zu leisten. Weitere Beiträge sind auf der für August 2012 vorgesehenen Hauptversammlung zu beschließen. Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität der einzelnen Finanzierungs-beiträge sowie zeitlicher Restriktionen bestehen für die Umsetzung der Sanierungsvereinbarung nicht unerhebliche Risiken. PwC führt dazu in seiner "Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013" vom 29. Mai 2012 aus, dass eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit aller Maßnahmen des Konzeptes auf Basis des aktuellen Verhandlungsstandes nicht möglich ist. Die Maßnahmen andererseits jedoch nicht offensichtlich undurchführbar erscheinen. Für den für Zwecke der Unternehmensfortführung zu beurteilenden Zeitraum bis Juli 2013 bescheinigt PwC in seinem Bericht vom 29. Mai 2012 unter der Annahme ihres sog. "Adjustment-Case" die Durchfinanzierung bzw. Sicherstellung der Konzernliquidität. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass die oben genannten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Der Vorstand der ALNO AG geht davon aus, dass die Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden sowie dass die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. 2. Änderung von Rechnungslegungsmethoden Neu anzuwendende Standards Die im Jahr 2011 verpflichtend neu anzuwendenden geänderten Standards und neuen und geänderten Interpretationen des IASB wurden im ALNO Konzern beachtet, soweit sie von der Europäischen Union übernommen worden sind. Im Einzelnen ergaben sich folgende Neuerungen: F-89 Änderungen zu IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Verbesserungen der IFRS 2010 Änderungen zu IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung Änderungen zu IFRIC 14 - Vorauszahlungen aus Mindestdotierungsverpflichtungen IFRIC 19 - Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten Nachfolgend werden die für den ALNO Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben. Änderungen zu IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen: Durch die Änderungen an IAS 24 wurden zum einen die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen sowie der berichtspflichtigen Transaktion klargestellt, und zum anderen staatlich kontrollierte Unternehmen von der Angabepflicht über Geschäftsvorfälle mit dem Staat und anderen von diesem Staat kontrollierten Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Beide Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALNO AG. Verbesserungen der IFRS 2010: Hierbei handelt es sich um einen Sammelstandard, der Änderungen in verschiedenen Standards und Interpretationen zum Gegenstand hat. Er betrifft die Standards IFRS 1, IFRS 3, IAS 1, IAS 27, IAS 34, IAS 21 und IFRIC 13. Diese Änderungen haben - mit Ausnahme von Regelungen, auf die im Folgenden gesondert hingewiesen wird - keinen Einfluss auf den Konzernabschluss: IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse: Die Anzahl der Bewertungswahlrechte soll eingeschränkt werden. Für die Bestandteile von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die ein gegenwärtiges Eigentumsrecht und im Falle der Liquidation einen Anspruch auf einen prozentualen Anteil an den Nettovermögenswerten begründen, ist zukünftig die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder auf der Grundlage des prozentualen Anteils des gegenwärtigen Eigentumsrechts an den identifizierbaren Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zulässig. Andere Bestandteile von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss sind mit ihrem zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert zu bewerten. IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben: Es wird klargestellt, dass die qualitativen Angaben zu Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten die jeweiligen quantitativen Angaben stützen und erläutern sollen. Änderungen bei den quantitativen Angaben zum Kreditrisiko sehen veränderte Angaben für finanzielle Vermögenswerte im Hinblick auf den Betrag, der das maximale Kreditrisiko am besten widerspiegelt, vor. Bisher erforderliche Angabepflichten in diesem Zusammenhang entfallen zum Teil. IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Die Analyse des sonstigen Ergebnisses kann zukünftig entweder in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Konzernanhang dargestellt werden. IAS 34 - Zwischenberichterstattung: Die berichtspflichtigen Ereignisse wurden im Standard ergänzt, wobei klargestellt wird, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. IFRIC 19 - Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten: Es wird klargestellt, dass die zur Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit an einen Gläubiger ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente als gezahltes Entgelt eingestuft werden. Die ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Falls dieser nicht verlässlich ermittelt werden kann, ist der Bewertung der beizulegende Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit zugrunde zu legen. Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Diese Interpretation ist retro- F-90 spektiv zu beachten und kann in Abhängigkeit weiterer Sanierungsvereinbarungen für den ALNO Konzern zur Anwendung kommen. Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Weiterhin wurde folgender Standard vom IASB geändert und von der Europäischen Union übernommen, der jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden ist und auch nicht vorzeitig angewendet wurde. Er ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Änderung zu IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juli 2011; retrospektiv) Die Änderung des IFRS 7 sieht zusätzliche Anhangsangaben für Transaktionen vor, die eine Übertragung von finanziellen Vermögenswerten beinhalten. Hierbei stehen insbesondere die bei der übertragenden Partei verbleibenden Restrisiken im Mittelpunkt. Darüber hinaus entstehen weitergehende Angabepflichten für Berichtsperioden, an deren Ende unverhältnismäßig viele Übertragungen stattfinden. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen werden sich Auswirkungen auf die Angaben im Konzernanhang ergeben, sofern finanzielle Vermögenswerte übertragen werden und die mit dem Eigentum dieser Vermögenswerte verbundenen Risiken und Chancen zumindest teilweise im Konzern verbleiben. Folgende vom IASB neu verabschiedete Standards und Interpretationen sowie Änderungen von bestehenden Standards wurden noch nicht von der Europäischen Union übernommen. Sie sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet. IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifikation und Bewertung (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2015; retrospektiv) IFRS 10 - Konzernabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) IFRS 11 - Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) IFRS 12 - Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) IFRS 13 - Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; prospektiv) Überarbeitung des IAS 27 - Einzelabschlüsse (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Überarbeitung des IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Änderung von IAS 1 - Darstellung des Abschlusses (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juli 2012; retrospektiv) Änderung von IAS 12 - Ertragsteuern (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2012; retrospektiv) Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Änderung von IFRS 7 und IAS 32 – Finanzinstrumente: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013 bzw. 1. Januar 2014; retrospektiv) F-91 IFRIC 20 - Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Verbesserungen der IFRS 2011 (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2013; retrospektiv) Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Nachfolgend werden die für den ALNO Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben. IFRS 9 - Finanzinstrumente: Klassifikation und Bewertung: Der Standard wurde vom IASB als erster Teil des Projekts zur umfassenden Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erarbeitet und beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden. Hiernach sind finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Es besteht aber bei Zugang das Wahlrecht, Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral zu erfassen. In diesem Fall würden nur Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Im Moment werden im Konzernabschluss Wertänderungen von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren (Fremdkapitalinstrumente) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Aufgrund der Änderungen durch IFRS 9 sind diese Wertänderungen nach Inkrafttreten von IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Wegen des geringen Umfangs der bisher erfolgsneutral erfassten Wertänderungen wird die Anwendung des neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ALNO AG haben. Am 28. Oktober 2010 hat das IASB den um finanzielle Verbindlichkeiten erweiterten IFRS 9 veröffentlicht. Als Grundmodell ist vorgesehen, weitestgehend alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist nur noch für Derivate vorgesehen, die Schulden des bilanzierenden Unternehmens darstellen. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch IFRS 9 insbesondere im Bereich der Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten. Da diese Option vom ALNO Konzern nicht ausgeübt wird, ist durch die Anwendung des neuen Standards keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der ALNO AG zu erwarten. IFRS 10, 11 und 12 - die neuen Regelungen zur Konsolidierung: Das IASB hat mit IFRS 10, 11 und 12 drei neue sowie mit IAS 27 und 28 zwei überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht. IFRS 10 ist Resultat des Projekts "Consolidation" und wird die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 und SIC-12 ersetzen. Auf IFRS-Einzelabschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS 27. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Das Konzept der Beherrschung ist damit sowohl auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die auf Stimmrechten basieren, als auch auf Mutter-Tochter-Verhältnisse, die sich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, anzuwenden. Folglich ist das Konzept der Beherrschung künftig auf Zweckgesellschaften anzuwenden, deren Konsolidierung gegenwärtig nach dem sog. Risks-andRewards-Konzept erfolgt. IFRS 11 geht aus dem Projekt "Joint Ventures" hervor und wird IAS 31 ersetzen. Mit Aufhebung von IAS 31 wird die Quotenkonsolidierung abgeschafft. Zu berücksichtigen sind parallele Änderungen der Terminologie und der Klassifizierung, sodass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen künftig nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind. Die Anwendung der Equity-Methode erfolgt gemäß den Vorschriften des um Folgeänderungen angepassten IAS 28. IFRS 12 führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einen Standard zusammen. F-92 Ob sich die Einbeziehung der Zweckgesellschaften nach den neuen Regelungen ändert, wird aktuell untersucht. Die Abschaffung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, da das Gemeinschaftsunternehmen bereits nach der At-Equity-Methode einbezogen wird. IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Der neue Standard schließt das Projekt zur Schaffung eines einheitlichen übergreifenden Bewertungsstandards ab. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair Value-Bewertung (oder Fair Value-Angabe) vorschreibt. Was zum Fair Value zu bewerten ist, ist in IFRS 13 nicht geregelt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend, lediglich IAS 17 und IFRS 2 sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. Investmentimmobilien, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Bzgl. Finanzinstrumente ist nunmehr der Einbezug von Markt- und Kreditrisikoeffekten in den Fair Value auf saldierter Ebene eines Portfolios möglich, wenn deren Zusammenhang nachweisbar ist. Die bereits bekannte 3-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Bei "sinkenden Marktaktivitäten" (bisher "inaktive Märkte") sind nun zwei Prüfschritte durchzuführen, nämlich ob (a) Handelsaktivitäten nachgelassen haben und (b) daraufhin tatsächliche Transaktionen nicht marktgerecht waren erst wenn beides gegeben ist, darf vom Marktpreis abgewichen werden. Aufgrund des geringen Umfangs von finanziellen Vermögenswerten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erwarten wir keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss. Änderung von IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Die Standardänderung bringt Neuerungen zur Darstellung und zum Aufbau des sonstigen Ergebnisses mit sich. Die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind danach zu gruppieren, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sog. Recycling) oder nicht. Die Beachtung wird zukünftig zu einer geänderten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung führen. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich hieraus nicht. Änderung von IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer Die Neufassung des IAS 19 wird den bisherigen Standard vollständig ersetzen. Als wesentliche Neuerung ist die Abschaffung des Korridorverfahrens zu nennen. Zukünftig sind alle Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtungen sowie des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens in vollem Umfang in der Periode zu erfassen, in der sie entstehen, so dass die Pensionsrückstellungen nunmehr in voller Höhe in der Bilanz ausgewiesen werden. Eine weitere Neuerung bezieht sich auf die Darstellung der Änderungen von leistungsorientierten Verpflichtungen und Planvermögen in der Ergebnisrechnung. Die Veränderung der Nettoverpflichtung ist zukünftig in drei Bestandteile zu untergliedern. Der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsposition sind zukünftig zwingend in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen respektive im Finanzergebnis auszuweisen. Der so genannte Neubewertungsanteil als dritte Komponente umfasst im Wesentlichen versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste und ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Weiterhin wird die Bilanzierung von Abfindungsleistungen einschließlich der Unterscheidung von Leistungen im Austausch für erbrachte Dienstzeit und Leistungen im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geändert, was Auswirkungen für den Ansatz und Bewertung von Abfindungsleistungen hat. Zudem werden die Angabepflichten des IAS 19 erweitert. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereits im Eigenkapital erfasst, so dass die geänderte Bilanzierung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ALNO Konzerns haben wird. Die geänderte Bilanzierung von Abfindungsleistungen wird sich vor allem auf den Ansatz und die Bewertung von Aufstockungsbeträgen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen auswirken. F-93 Verbesserungen der IFRS 2011: Hierbei handelt es sich um einen Sammelstandard, der Änderungen in verschiedenen Standards und Interpretationen zum Gegenstand hat. Diese Änderungen haben - mit Ausnahme von Regelungen, auf die im Folgenden gesondert hingewiesen wird - keinen Einfluss auf den Konzernabschluss: IAS 1 - Darstellung des Abschlusses: Vergleichsinformationen: Der Änderungsvorschlag stellt klar, dass es zulässig ist, über eine verpflichtend anzugebende Vergleichsperiode hinaus freiwillig nur einzelne zusätzliche Vergleichsinformationen anzugeben, ohne dass sich hieraus eine Verpflichtung zur Angabe eines vollständigen Vergleichsabschlusses ergibt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die bei rückwirkender Änderung von Rechnungslegungsmethoden bzw. rückwirkender Anpassung oder Umgliederung von Abschlussposten verpflichtend anzugebende dritte Bilanz immer zu Beginn der verpflichtend anzugebenden Vergleichsperiode aufzustellen ist. Anhangsangaben zu dieser Bilanz sollen nicht mehr zwingend notwendig sein. IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung: Die vorgeschlagene Änderung beseitigt einen bestehenden Konflikt zwischen IAS 32 und IAS 12 "Ertragsteuern" zur Erfassung der steuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen sowie Transaktionskosten aus der Ausgabe bzw. dem Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten. Es wird klargestellt, dass diese in Übereinstimmung mit IAS 12 zu bilanzieren sind. IAS 34 - Zwischenberichterstattung: Die Angabe von Segmentvermögen und Segmentschulden im Zwischenbericht hat nur dann zu erfolgen, wenn die Angabe Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens ist. Durch diese geplante Änderung werden die Angabepflichten des IAS 34 an diejenigen des IFRS 8 "Geschäftssegmente" angepasst. 3. Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Konzernobergesellschaft ist die in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (HRB 727041) eingetragene ALNO AG. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung unverändert zum Vorjahr neben der ALNO AG neun inländische und drei ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen die ALNO AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % Anteile am Kapital hält. Weiterhin werden nach IAS 27 i. V. m. SIC 12 unverändert zum Vorjahr zwei Zweckgesellschaften vollkonsolidiert, bei denen die ALNO AG die wirtschaftliche Beherrschung der Gesellschaften ausübt. Die ALNO AG hält an beiden Gesellschaften 100 % der Anteile am Kapital, besitzt jedoch keine gesellschaftsvertraglichen Stimmrechte. Die ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE (ALNO Middle East), (Beteiligungsquote: 50 %), wird nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Konsolidierungsmethoden Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen ihren Jahresabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der ALNO AG auf, der als Stichtag des Konzernabschlusses gilt. Der Konzernabschluss wird auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung werden die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie Eventualschulden, soweit sie nicht von einem künftigen Ereignis abhängen, mit dem beizulegenden Zeitwert der für die Anteile entrichteten Gegenleistung verrechnet. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten Be-trag in den Zeitwert der zu entrichtenden Gegenleistung einbezogen und passiviert. Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden erfolgswirksam behandelt. Die im Rahmen des Erwerbs angefallenen Nebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. F-94 Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Bilanzstichtag im Rahmen eines Impairment Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei der Kapitalkonsolidierung entstehende negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erträge und Aufwendungen sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt. Konzerninterne Bürgschaften werden eliminiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der ALNO AG, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da sämtliche einbezogenen Unternehmen ihre Geschäfte selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs; die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet; das Eigenkapital wird zu historischen Stichtagskursen erfasst. Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung der unterschiedlichen Fremdwährungskurse werden erfolgsneutral behandelt. Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Forderungen und Schulden in fremder Währung, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden im Konzernabschluss nach IAS 21.32 erfolgsneutral in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden in den Einzelabschlüssen mit dem Kurs am Transaktionstag eingebucht und zu jedem Stichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Wechselkursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Nicht monetäre Posten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Währungskursverluste mit den Währungskursgewinnen saldiert dargestellt. Folgende Wechselkurse zum Euro wurden angewandt: GBP CHF 4. 31.12.2011 31.12.2010 Je EUR 0,8379 1,2169 Je EUR 0,8567 1,2466 Durchschnittskurs 2011 Je EUR 0,8682 1,2336 Durchschnittskurs 2010 Je EUR 0,8589 1,3833 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Berücksichtigung von Erträgen Umsätze werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Lieferung basierend auf den Verkaufsbedingungen abzüglich Retouren, Skonti, Rabatten und Umsatzsteuer gebucht. Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierenden Produktverkäufe und damit verbundene Nebenleistungen ausgewiesen. Erträge aus erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens gerechnet werden kann. F-95 Sonstige Erträge werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bzw. nach Erbringung der Leistung realisiert. Finanzergebnis Im Finanzergebnis werden insbesondere Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen. Die Zinserträge und -aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfolgswirksam erfasst. Finanzierungskosten werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern sie einem qualifizierten Vermögenswert zuzuordnen sind. Ansonsten werden sie sofort als Aufwand erfasst. Ertragsteuern Die Ertragsteuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten für die laufende und frühere Perioden werden gem. IAS 12 mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung durch bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zum anderen werden die nach IAS 12 zu ermittelnden latenten Ertragsteuerbe- oder -entlastungen aus temporären Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Wertansätzen nach IFRS und lokaler Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen entweder als aktive oder als passive latente Steuern ausgewiesen. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird die Steuerplanung für die nächsten vier Jahre zugrunde gelegt. Weiterhin wird beim Ansatz von aktiven latenten Steuern berücksichtigt, ob zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt bestehen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten vorliegen. Außerdem werden keine aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn durch diesen erstmaligen Ansatz weder das bilanzielle Ergebnis vor Ertragsteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umsatzsteuer Erträge, Aufwendungen sowie immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nach Abzug von Umsatzsteuer erfasst, soweit die Umsatzsteuer von einer Steuerbehörde eingefordert werden kann F-96 oder erstattet wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer angesetzt. Rückstellungen werden ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer passiviert. Der Umsatzsteuerbetrag, der von einer Finanzbehörde erstattet oder an diese abzuführen ist, wird innerhalb der sonstigen Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Die Herstellungskosten von immateriellen Vermögenswerten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten. Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie zu den Ausführungen im Abschnitt "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte". Sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software und sonstige gewerbliche Schutzrechte, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst. Forschungskosten und nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern: Gebäude Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen EDV-Anlagen Jahre 25 - 60 2 - 25 3-7 Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlös und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst. F-97 Staatliche Zuwendungen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte nicht, sondern werden passivisch gemäß IAS 20.24 abgegrenzt und über die Lebensdauer der bezuschussten Vermögenswerte ertragswirksam aufgelöst. Finanzierungsleasing Die ALNO AG ist Leasingnehmer von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten im Konzernabschluss aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über eine kürzere Laufzeit des Leasingvertrags. Impairment Tests Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen. Der in Vorjahren der ALNO AG zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.535 wurde aufgrund des durchgeführten Impairment Tests im Geschäftsjahr 2009 vollständig wertberichtigt. Der im ALNO Konzern verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.483 ist komplett der CASAWELL Gruppe zugeordnet. Die CASAWELL Gruppe umfasst die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt anhand von Impairment Tests zum Jahresende sowie unterjährig bei Vorliegen von Anzeichen auf eine Abwertung. Zur Durchführung des Impairment Tests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cash Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cash-Flow-Methode auf Basis der Daten der genehmigten Unternehmensplanung, korrigiert um Erweiterungsinvestitionen und geplante Restrukturierungen, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei grundsätzlich vier Jahre. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO wurde der Planungshorizont um eine Periode verlängert, da die ersten vier Jahre nur negative Planwerte aufwiesen. Zur Abzinsung der Cash Flows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) einer Gruppe von Vergleichsunternehmen unter Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, Marktrisikoprämie (multipliziert mit dem Beta-Faktor), Wachstumsabschlag in der ewigen Rente, Fremdkapitalkosten sowie Kapitalstruktur herangezogen. Die Prognose der Cash Flows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, gestützt auf interne Erfahrungswerte und externe Wirtschaftsdaten. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach Abzug der Veräußerungskosten erfolgt auf der Grundlage von Gutachten bzw. auf der Grundlage von bestmöglichen internen Schätzungen realistisch zu erwartender Verkaufspreise. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Eine Zuschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird gemäß IAS 36 nicht vorgenommen. Der Unternehmensplanung liegen im Wesentlichen folgende Prämissen zugrunde: F-98 Bei der ALNO AG (einschließlich der Objektleasinggesellschaften) wurde eine Umsatzveränderung von 9,4 % bis 22,7 % p.a. angenommen. Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen 3,3 % und 4,7 % p.a. und im Ausland zwischen 11,8 % und 13,7 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 3,9 % und 7,1 % p.a. und im Ausland zwischen 1,9 % und 6,6 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr 2012 ein Anstieg der Materialkosten von 11,3 % pro Schrank und ab dem Jahr 2013 eine Veränderung der Materialkosten pro Schrank von 0,1 % bis 1,8 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde ein jährlicher Anstieg von 0,4 % p.a. bis 8,2 % p.a. bei steigender Mitarbeiterzahl angenommen. Bei der CASAWELL Gruppe wurde eine Umsatzveränderung von -0,9 % bis 8,8 % p.a. angenommen. Dabei wurde eine Veränderung der Absatzmenge im Inland zwischen -8,1 % bis 5,3 % p.a. und im Ausland zwischen 4,2 % und 13,5 % p.a. sowie Preisanpassungen im Inland zwischen 3,4 % bis 5,3 % p.a. und im Ausland zwischen 1,9 % und 4,2 % p.a. unterstellt. Bei den Einkaufspreisen wurde im Jahr 2012 ein Rückgang der Materialkosten von 4,6 % pro Schrank und ab dem Jahr 2013 ein Anstieg der Materialkosten pro Schrank von 1,2 % bis 1,6 % p.a. zugrunde gelegt. Für die Planung der Personalkosten wurde eine jährliche Veränderung von -1,9 % p.a. bis 2,6 % p.a. bei leicht rückläufiger Mitarbeiterzahl angenommen. Auf die im Rahmen des Planungsprozesses ermittelten freien Cash Flows wurden jeweils Sicherheitsabschläge in Höhe von 10 % bis 20 % vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Cash-Flow-Prognosen wurde der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung eines Kapitalkostensatzes vor Ertragsteuern von 10,02 % (Vorjahr: 7,83 %) für die ALNO AG bzw. 10,55 % (Vorjahr: 10,66 %) für die CASAWELL Gruppe ermittelt. Dazu wurden für das Geschäftsjahr 2011 ein risikofreier Zinssatz von 2,75 % (Vorjahr: 3,25 %), eine Marktrisikoprämie von 5,5 % (Vorjahr: 5,0 %) und ein Beta-Faktor, abgeleitet aus dem Durchschnitt von Vergleichsunternehmen, von 1,42 % (Vorjahr: 1,10 %) verwendet. Der Fremdkapitalkostensatz vor Ertragsteuern, abgeleitet aus dem Durchschnitt von Vergleichsunternehmen, betrug 4,01 % (Vorjahr: 5,67 %). Die Steuerquote in der angewandten Vorsteuerbetrachtung wurde mit 28,0 % (Vorjahr: 28,0 %) angesetzt. Die Relation Eigen- zu Fremdkapital verhält sich entsprechend der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen mit 77 % zu 23 % (Vorjahr: 83 % zu 17 %). Nach dem Ende des vier- bzw. fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Cash Flows eine Wachstumsrate von 1 % angenommen. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Küchenmöbelindustrie. Übersicht über die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: in TEUR Buchwert Nutzungswert ALNO 17.658 -15.450 CASAWELL 21.291 74.858 Die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die CASAWELL Gruppe erfolgte auf Basis des Nutzungswerts. Bezüglich des Vermögens der ALNO AG wurde aufgrund des negativen Nutzungswerts der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen. Auf dieser Basis wurden im Geschäftsjahr 2011 weiterhin unterjährig außerplanmäßige Abschreibungen auf die Zugänge des Jahres 2011 in Höhe von TEUR 3.399 vorgenommen, da die neuen Planzahlen für den Impairment Test erst im Frühjahr 2012 vorlagen und somit der negative Value in Use vom 31. Dezember 2010 noch Bestand hatte. Basierend auf dem im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführten Impairment Test zum 31. Dezember 2011 waren darüber hinaus weitergehende außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen für das Jahr 2011 in Höhe von insgesamt TEUR 896 (Vorjahr TEUR 0) notwendig (siehe C.8. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen"). Wie oben dargestellt unterliegen die den Berechnungen zugrunde liegenden zukunftsbezogenen Annahmen verschiedenen Schätzunsicherheiten. Diese Unsicherheiten können die Ergebnisse der Berechnungen signifikant beeinflussen. Im Folgenden wird erläutert, wie sich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ALNO AG sowie CASAWELL bei Planabweichungsszenarien entwickeln (nur bezogen auf die Veränderung des Wertes der ewigen Rente als den werttreibenden Faktor). F-99 ALNO AG: in TEUR Free Cash Flow -20 % -10 % 0% 10 % 20 % WACC -2 % -11.332 -7.729 -4.126 -523 3.080 -1 % -16.578 -13.691 -10.803 -7.915 -5.027 -2 % 89.905 101.261 112.617 123.973 135.329 -1 % 72.297 81.845 90.673 99.860 109.048 0% -20.203 -17.827 -15.450 -13.074 -10.697 1% -22.802 -20.808 -18.813 -16.818 -14.824 2% -24.713 -23.013 -21.314 -19.614 -17.914 CASAWELL: in TEUR Free Cash Flow -20 % -10 % 0% 10 % 20 % WACC 0% 59.601 67.233 74.858 82.495 90.127 1% 50.029 56.493 62.957 69.421 75.884 2% 42.566 48.125 53.683 59.242 64.801 Impairment Test für übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten und beim Sachanlagevermögen wird zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 vorgenommen. Zur Durchführung des Impairment Tests wird der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert oder, soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Mittelzuflüsse zugerechnet werden können, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die kleinsten Einheiten definiert, die selbstständig Zahlungszuflüsse generieren. Im ALNO Konzern sind dies die einzelnen Gesellschaften. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich etwaiger Verkaufskosten und seinem bzw. ihrem Nutzungswert. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher durchgeführte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. IAS 31.38 in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anschaffungskosten werden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. vermindert. Ausschüttungen verringern und Kapitalerhöhungen erhöhen den Beteiligungsbuchwert. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals werden ebenfalls anteilig im Konzerneigenkapital erfasst. Soweit Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2 grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den niedrigeren Nettoveräußerungserlösen. F-100 Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden gem. IAS 2 zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Nettoveräußerungserlösen, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle direkt dem Produktionsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Finanzielle und sonstige Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere die flüssigen Mittel, Wertpapiere sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte einzustufen, wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als "vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables)" klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows gebildet. Die Einzelwertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Vermindert sich die Wertminderung in den Folgeperioden, wird die Wertberichtigung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Die Wertminderungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht. Die Wertpapiere sowie die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden als "Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale)" eingestuft. Nach dem erstmaligen Ansatz werden sie grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgegangen ist oder bis eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten, da kein aktiver Markt existiert und die Zeitwerte aufgrund nicht vorliegender Unternehmensplanungen nicht zuverlässig ermittelt werden können. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, werden diese erfolgswirksam erfasst. Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert erfüllt, ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen worden sind. Die Ausbuchung erfolgt ebenfalls zum Erfüllungstag. Soweit die Übertragung der finanziellen Vermögenswerte weder dazu führt, dass die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen, noch zurückbehalten werden und die Verfügungsgewalt über die finanziellen Vermögenswerte auf den Erwerber übergegangen sind, werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgebucht. Die aus dieser Übertragung entstandenen oder verbleibenden Rechte und Verpflichtungen werden als Vermögenswert oder Schuld separat erfasst. Verbleibt hingegen die Verfügungsgewalt über die übertragenen finanziellen Vermögenswerte beim ALNO Konzern werden die veräußerten Vermögenswerte in Höhe des anhaltenden Engagements weiter ausgewiesen. Gleichzeitig wird eine damit verbundene Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden im Finanzergebnis erfasst. F-101 Die sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten, flüssige Mittel zum Nominalwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen Der ALNO Konzern betreibt ein leistungsorientiertes Versorgungswerk (Defined Benefit Plan) für ehemalige Vorstände und leitende Angestellte im In- und Ausland. Das ALNO Versorgungswerk ist ein Leistungsplan nach IAS 19.27, der eine direkte Verpflichtung des Unternehmens enthält, an gegenwärtige und frühere Mitarbeiter vereinbarte Leistungen zu erbringen; versicherungsmathematische Risiken und Anlagerisiken werden im Wesentlichen vom Unternehmen getragen. Die Rückstellung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) gem. IAS 19 ermittelt, soweit diese nicht durch ein vorhandenes Planvermögen abgedeckt ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der Konzern macht von dem Wahlrecht Gebrauch, sämtliche im Geschäftsjahr entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Sonstige Rückstellungen Eine sonstige Rückstellung wird gem. IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige - rechtliche und faktische - Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich ist, die zu einem zuverlässig schätzbaren Abfluss von Ressourcen führen kann. Aufwandsrückstellungen werden generell nicht gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich ist. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. IAS 37 angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung unter den Finanzaufwendungen erfasst. Finanzverbindlichkeiten Von der Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen, wird kein Gebrauch gemacht. Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten. Grundsätzlich werden alle Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 39 zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities measured at cost) bilanziert, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung inklusive Transaktionskosten entsprechen. In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Derivative Finanzinstrumente Im Jahr 2008 hat die ALNO AG derivative Finanzinstrumente mit einer Laufzeit bis August 2010 abgeschlossen, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Die derivativen Finanzinstrumente waren als "zu Handelszwecken gehalten (held for trading)" einzustufen, da sie den strengen Bilanzierungskriterien für Sicherungsgeschäfte des IAS 39 nicht entsprachen. Die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente wurden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag erfasst. Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind mit dem geschuldeten, teilweise geschätzten Be-trag passiviert und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. F-102 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden ebenfalls unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrags erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten. Leasingzahlungen werden so in Zins- und Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Periode ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen oder eine sonstige Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die in 2011 aufgrund eines Forderungsverzichts ausgebuchten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden erfolgswirksam im Restrukturierungsergebnis ausgebucht. 5. Wesentliche Ermessensentscheidungen sowie Annahmen und Schätzungen Ermessensentscheidungen Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen getroffen: Zwei Leasinggesellschaften werden als Zweckgesellschaften konsolidiert, da die ALNO AG die Gesellschaften nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise beherrscht. Es handelt sich um Leasinggesellschaften, die ausschließlich an die ALNO AG betriebsnotwendige Gebäude und ein dazugehöriges Grundstück auf dem Betriebsgelände seit mehreren Jahren vermieten. Für Verträge, die der Leasinggeber in Zusammenhang mit dem Leasinggegenstand abschließt, bedarf es der Zustimmung der ALNO AG. Sich hieraus ergebende Zahlungsverpflichtungen werden der ALNO AG in voller Höhe weiterbelastet. Nach Ablauf des Mietvertrags wird der ALNO AG das Recht zum Kauf der Leasinggegenstände eingeräumt. Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Bei der Annahme der Unternehmensfortführung beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Unternehmensplanung sowie den Eintritt und Umsetzung diverser Bedingungen (siehe B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses"). Bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts und des Anlagevermögens beziehen sich die Annahmen und Schätzungen im Wesentlichen auf die Cash Flow-Prognosen sowie auf die Abzinsungsfaktoren (siehe B.4. "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte" und C.8. "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen"). Weitere Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen, indem Annahmen zum erwarteten Eintrittszeitpunkt und zur Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre getroffen werden. Weiterhin erfolgte die Ermittlung der zukünftigen Steuerentlastungen unter der Prämisse, dass in der Zukunft keine schädlichen Anteilseignerwechsel erfolgen, die zu einem Wegfall der Verlustvorträge nach §§ 8 Abs. 4 bzw. 8c KStG führen könnten (siehe C.10. "Ertragsteuern"). Außerdem werden Annahmen und Schätzungen bei der Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für das Anlagevermögen (siehe B.4. "Immaterielle Vermögenswerte" und "Sachanlagevermögen") sowie bei der Festlegung der Parameter zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen (siehe D.11. "Pensionsrückstellungen") und Altersteilzeit (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen") getroffen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die ZeitF-103 spanne zwischen Lieferzeitpunkt und Garantielaufzeit sowie auf die zukünftigen Garantiebelastungen beziehen (siehe D.12. "Sonstige Rückstellungen"). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen ebenfalls Schätzungen, die sich insbesondere auf den erwarteten zukünftigen Mittelzufluss beziehen (siehe D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"). Diesen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen kommen. F-104 C. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1. Umsatzerlöse in TEUR Erträge aus dem Verkauf von Gütern Übrige Erlöse Summe 2011 2010 444.747 8.063 458.997 8.300 452.810 467.297 Die übrigen Erlöse resultieren überwiegend aus produktnahen Nebenumsätzen gegenüber gewöhnlichen Kunden des Konzerns oder gegenüber sonstigen Dritten, wie z.B. Verkäufe von nicht mehr benötigten Materialien. Zusätzlich sind darin noch TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 46) an Umsatzerlösen aus erbrachten Dienstleistungen enthalten. 2. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 2011 2010 Bestandsveränderungen Andere aktivierte Eigenleistungen 31 851 -2.409 416 Summe 882 -1.993 in TEUR 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: 2011 in TEUR Erträge aus Anlagenabgängen Periodenfremde Erträge Erträge aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen 2010 399 31 2.089 2.460 158 792 Erträge aus Leistungen von Versicherungen 112 82 Miet- und Pachterträge 580 577 Währungskursgewinne 312 478 Übrige Erträge 2.988 2.274 Summe 6.270 7.062 Bei den periodenfremden Erträgen sind überwiegend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten enthalten. Die übrigen Erträge betreffen Erträge aus Sozialeinrichtungen, Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit, Erträge aus Zahlungseingängen ausgebuchter Forderungen sowie Werbekostenzuschüsse. Die Miet- und Pachterträge betreffen vor allem Vermietungen von Büroflächen und Gewerbeflächen am Standort Bad Salzuflen an diverse Mieter. Die Verträge sind i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Die Währungskursgewinne wurden mit den Währungskursverlusten in Höhe von TEUR 371 (Vorjahr: TEUR 707) saldiert. F-105 4. Materialaufwand in TEUR Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen Summe 5. 2011 2010 281.197 5.201 267.485 4.422 286.398 271.907 2011 2010 81.861 16.295 373 81.270 16.384 246 98.529 97.900 Personalaufwand in TEUR Löhne und Gehälter Sozialabgaben Altersversorgung Summe Im Jahresdurchschnitt waren 1.806 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.840): Anzahl der Mitarbeiter 2011 2010 Arbeiter Angestellte 1.078 728 1.077 763 Gesamt 1.806 1.840 Inland Ausland 1.762 44 1.768 72 Innerhalb der Sozialabgaben sind Arbeitgeberanteile zu staatlichen Rentenversicherungen für Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 7.415 (Vorjahr: TEUR 7.459) enthalten. Außerdem sind in den Löhnen und Gehältern Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 64) und Abfindungen in Höhe von TEUR 2.643 (Vorjahr: TEUR 411), die nicht im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen, enthalten. In den Sozialabgaben waren im Vorjahr Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe TEUR 191 enthalten. Diese Erstattungen erfolgten für die vom ALNO Konzern zu tragenden Aufwendungen zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit in den deutschen Gesellschaften. Sie wurden mit den jeweiligen Aufwendungen saldiert ausgewiesen. Für die betriebliche Altersversorgung aufgrund eingegangener beitragsorientierter Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers wurden im Geschäftsjahr unter den Altersversorgungsaufwendungen TEUR 339 (Vorjahr: TEUR 186) ausgewiesen. F-106 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR Vertriebsaufwendungen Verwaltungsaufwendungen Mieten und Leasing Instandhaltung Periodenfremde Aufwendungen Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungsausfälle Sonstige Steuern Verluste aus Anlagenabgängen Übrige Aufwendungen Summe 2011 2010 50.453 25.245 7.665 6.882 284 47.264 25.070 7.307 7.095 613 1.007 411 513 503 1.206 94.169 1.935 998 714 562 1.053 92.611 In den übrigen Aufwendungen sind überwiegend Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten enthalten. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten wurden in Höhe von TEUR 1.212 (Vorjahr: TEUR 1.232) erfolgswirksam erfasst. 7. Restrukturierungsertrag (-aufwand) Bedingt durch die unbefriedigende Ertragslage des ALNO Konzerns wurde mit der Restrukturierung der Inlandsgesellschaften im Jahr 2007 sowie der Auslandsgesellschaften Ende 2008 begonnen. Am 15. Januar 2010 hat der Aufsichtsrat der ALNO AG einem umfassenden Restrukturierungskonzept zugestimmt. Wesentliches Ziel dieses Programms ist es, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt der damit verbundenen ganzheitlichen Strukturveränderungen steht die Einführung von effizienten Verwaltungsprozessen und Fertigungsstrukturen im gesamten Konzern. Im Jahr 2011 wurde ein Restrukturierungsergebnis in Höhe von TEUR 24.338 (Vorjahr: TEUR -8.962) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.730 (Vorjahr: TEUR 4.594) betreffen Beratungskosten. Im Vorjahr war hierin außerdem die Zuführung zur Rückstellung für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf enthalten. Die Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 4.638) stellen Abfindungen dar. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 27.077 (Vorjahr: TEUR 270) betreffen mit TEUR 25.000 die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Forderungsverzichts. Darüber hinaus sind darin Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf enthalten. 2011 in TEUR Restruktu- 2011 rierung laut GuV Sonstige betriebliche Erträge 33.347 -27.077 6.270 Personalaufwand 98.536 -9 98.529 Sonstige betriebliche Aufwendungen 69.899 -2.730 94.169 2010 Restruktu- 2010 rierung laut GuV 7.332 -270 7.062 102.538 -4.638 97.900 97.205 -4.594 92.611 in TEUR Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen F-107 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens. in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Planmäßige Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen Summe 2011 2010 967 10.632 955 8.824 11.599 9.779 4.303 2.325 15.902 12.104 Insgesamt sind die folgenden Gruppen von Vermögenswerten durch außerplanmäßige Abschreibungen betroffen: in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung 2011 76 8 265 3.954 2010 9 0 0 2.316 Summe 4.303 2.325 Bezüglich des Vermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG (einschließlich der Leasinggesellschaften) wurde für die Zugänge des Jahres 2011 - da unterjährig keine neuen Planzahlen vorlagen und somit noch der negative Value in Use vom 31. Dezember 2010 Bestand hatte - noch der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten herangezogen (siehe B.4. "Impairment Test für Geschäfts- oder Firmenwerte"). Hieraus ergab sich ein Abwertungsbedarf bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.399 (Vorjahr: TEUR 2.293). Aus dem zum 31. Dezember 2011 durchgeführten Impairment Test auf Basis der neuen Planzahlen ergab sich für den verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert der CASAWELL-Gruppe kein Abwertungsbedarf (Vorjahr: TEUR 0). Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALNO AG waren darüber hinaus weitere außerplanmäßige Abschreibungen für die übrigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 76 (Vorjahr: TEUR 0) und bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 820 (Vorjahr: TEUR 0) notwendig. Aus den durchgeführten Impairment Tests ergab sich darüber hinaus bei den Auslandstochtergesellschaften ein Abwertungsbedarf auf Sachanlagen aufgrund der weiterhin schlechten Ertragsaussichten in Großbritannien sowie im Vorjahr aufgrund der Schließung der Standorte in Belgien und Italien in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 32). Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen TEUR 4.295 (Vorjahr: TEUR 2.293) auf das Segment ALNO. Die außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Auslandstochtergesellschaften in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 32) wurden auf Konzernebene gebucht. Weitere Ereignisse oder Umstände, die zur Erfassung von Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen geführt haben, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 9. Finanzergebnis Unter den Finanzaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Kreditlinien sowie von Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 10.184 (Vorjahr: TEUR 9.800) ausgewiesen. Des Weiteren sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten. Im Vorjahr waren in den Finanzaufwendungen außerdem Kosten in Höhe von TEUR 390 aus der geplanten, aber letztendlich abgesagten Kapitalerhöhung sowie Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 130 enthalten. F-108 Innerhalb der Finanzerträge sind Erträge aus Wertpapieranlagen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr: TEUR 43) ausgewiesen; der verbleibende Finanzertrag resultiert aus sonstigen Zinserträgen aus der Verzinsung von finanziellen Vermögenswerten. Zusätzlich war im Vorjahr unter diesem Posten der positive Ergebniseffekt aus dem Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 10.000 enthalten. 10. Ertragsteuern Zusammensetzung der Ertragsteuern: in TEUR 2011 2010 49 258 0 -12 -135 325 431 335 345 906 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Tatsächlicher Ertragsteueraufwand: Laufender Ertragsteueraufwand Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern Latente Steuern: Steuerliche Verlustvorträge Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Aufwand aus Ertragsteuern 2011 2010 Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern: Versicherungsmathematische Verluste bei den Rückstellungen für Pensionen 204 169 Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern 204 169 in TEUR Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: Konzernbilanz in TEUR Passive latente Steuern Sachanlagen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögenswerte Übrige Rückstellungen Konzern-GuV 2011 2010 2011 2010 3.978 151 144 3.997 216 420 -19 -65 -276 336 78 310 72 99 103 -4 Sonstige Verbindlichkeiten 9 0 9 0 Differenzen aus Währungsumrechnung 0 0 -1 -9 787 Zwischensumme 4.381 4.736 -356 -4.031 -4.479 - - 350 257 -356 787 Immaterielle Vermögenswerte 1.481 2.339 -858 154 Sachanlagen 4.602 4.421 181 -716 -74 Saldierung Aktive latente Steuern Vorräte Rückstellungen für Pensionen Übrige Rückstellungen Sonstige Verbindlichkeiten Verlustvorträge F-109 0 0 0 1.107 841 -73 4 614 432 182 -601 81 14 67 14 420 285 135 -325 Differenzen aus Währungsumrechnung Zwischensumme Wertberichtigung Zwischensumme Saldierung 0 0 0 -1 8.305 8.332 -366 -1.545 -4.274 -3.853 -286 1.672 127 4.031 4.479 -652 -4.031 -4.479 - - 0 0 -652 127 296 660 Latenter Steueraufwand Die Wertberichtigung auf aktive latente Steuern entfallen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich auf temporäre Differenzen. Von den erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuern ist wie folgt überzuleiten: in TEUR Ergebnis vor Ertragsteuern Erwartete Ertragsteuern Auswirkungen abweichender Bemessungsgrundlagen/Steuersätze Nicht berücksichtigte Verluste des Geschäftsjahrs Abwertung (Vorjahr: Aufwertung) bzw. Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 2011 2010 -25.216 -12.178 -7.060 -3.410 -411 68 7.188 2.565 241 -1.688 -135 325 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts 0 0 721 2.036 0 1.375 -111 -438 -88 73 Tatsächliche Ertragsteuern 345 906 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuern 345 906 Sonstige nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Zu versteuernder Forderungsverzicht der Gesellschafter Steuerwirkungen aufgrund Sachverhalte vergangener Perioden Sonstige Abweichungen Der effektive Ertragsteuersatz - im ALNO Konzern mit 28 % (Vorjahr: 28 %) definiert - ergibt sich bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % (Vorjahr: 15 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer sowie einer gewichteten Gewerbeertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern. Die latenten Steuern der inländischen Gesellschaften werden deshalb unter Verwendung der zukünftigen Ertragsteuerbelastungen von 28 % gerechnet. Aus der Fremdwährungsumrechnung ergibt sich eine Veränderung der passiven latenten Steuern um TEUR 1. Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge im Inland, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, betragen TEUR 147.939 (Vorjahr: TEUR 142.450). Die nicht berücksichtigten inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betragen zum Bilanzstichtag TEUR 191.680 (Vorjahr: TEUR 163.988). Für ausländische Verlustvorträge wurden in Höhe von TEUR 3.578 (Vorjahr: TEUR 2.820) keine latenten Steuern aktiviert. Davon sind TEUR 587 (Vorjahr: TEUR 0) zeitlich begrenzt nutzbar. Der Zinsvortrag aufgrund der Zinsschrankenregelung im Inland, für den keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 17.429 (Vorjahr: TEUR 14.603). F-110 Das ausgewiesene Ertragsteuerergebnis wurde durch die Verwendung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge von TEUR 913 (Vorjahr: TEUR 2.652) um TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 426) verbessert. Für den steuerlichen Organkreis der ALNO AG wurden wie im Vorjahr keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Die abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern aufgrund fehlender Werthaltigkeit angesetzt wurden, betragen TEUR 15.264 (Vorjahr: TEUR 13.739). Eine Wertaufholung wird vorgenommen, wenn im steuerlichen Organkreis der ALNO AG ein positives zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2012 erzielt wird. Die Höhe der Wertaufholung ist abhängig von den erwarteten steuerlichen Gewinnen auf Basis der vierjährigen steuerlichen Planungsrechnung. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, werden aufgrund einer länger andauernden Verlusthistorie nur in Höhe des Überhangs der passiven über die aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen gebildet. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit um TEUR 135 auf TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 285) erhöht. Auf zu versteuernde temporäre Unterschiedsbeträge aus Anteilen an Tochterunternehmen und Anteilen an assoziierten Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 54.109 (Vorjahr: TEUR 54.839) wurden Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1.059 (Vorjahr: TEUR 768) nicht vorgenommen, da der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz vom Mutterunternehmen beeinflusst werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern betragen TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 194), die Forderungen aus Ertragsteuererstattungsansprüchen betragen TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 7). F-111 D. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Immaterielle Vermögenswerte in TEUR Kumulierte Anschaffungskosten Stand am 1. Januar 2010 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte GeschäftsGeleistete oder Fir- Anzahlungen menwerte und Anlagen im Bau Gesamt 25.470 4.090 1.254 30.814 7 0 0 7 Zugänge 314 0 261 575 Abgänge -810 0 0 -810 24.981 4.090 1.515 30.586 1 144 0 0 0 1.793 1 1.937 Währungsdifferenzen Stand am 31. Dezember 2010 Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 8 0 0 8 -55 0 0 -55 25.079 4.090 3.308 32.477 22.730 2.607 0 25.337 7 0 0 7 955 0 0 955 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1. Januar 2010 Währungsdifferenzen Zugänge planmäßig außerplanmäßig 9 0 0 9 -810 0 0 -810 22.891 2.607 0 25.498 2 0 0 2 967 0 0 967 76 0 0 76 -55 0 0 -55 23.881 2.607 0 26.488 31. Dezember 2011 1.198 1.483 3.308 5.989 31. Dezember 2010 2.090 1.483 1.515 5.088 1. Januar 2010 2.740 1.483 1.254 5.477 Abgänge Stand am 31. Dezember 2010 Währungsdifferenzen Zugänge planmäßig außerplanmäßig Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 Buchwerte F-112 2. Sachanlagen in TEUR Grundstücke, Technische Andere Anla- Geleistete gen, Be- Anzahlungrundstücks- Anlagen und gleiche Rechte Maschinen gen und triebs- und und Bauten Geschäfts- Anlagen im Bau ausstattung Gesamt Kumulierte Anschaffungskosten Stand am 1. Januar 2010 Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2010 Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 118.001 126.729 59.362 3.956 308.048 0 0 114 0 114 35 3.065 9.562 2.558 15.220 0 3.803 19 -3.822 0 -4.152 -4.361 -7.600 0 -16.113 113.884 129.236 61.457 2.692 307.269 0 0 32 0 32 84 1.442 13.065 2.069 16.660 0 973 0 -981 -8 -93 -6.773 -6.052 0 -12.918 113.875 124.878 68.502 3.780 311.035 69.745 116.802 51.517 0 238.064 0 0 90 0 90 1.256 1.785 5.783 0 8.824 0 0 2.316 0 2.316 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1. Januar 2010 Währungsdifferenzen Zugänge planmäßig außerplanmäßig Abgänge Stand am 31. Dezember 2010 Währungsdifferenzen -2.889 -4.324 -7.090 0 -14.303 68.112 114.263 52.616 0 234.991 0 0 27 0 27 1.221 2.146 7.265 0 10.632 8 265 3.954 0 4.227 -93 -6.755 -5.484 0 -12.332 69.248 109.919 58.378 0 237.545 Zugänge planmäßig außerplanmäßig Abgänge Stand am 31. Dezember 2011 Buchwerte 31. Dezember 2011 44.627 14.959 10.124 3.780 73.490 31. Dezember 2010 45.772 14.973 8.841 2.692 72.278 1. Januar 2010 48.256 9.927 7.845 3.356 69.984 In Vorjahr waren Sachanlagen aus einem Finanzierungs-Leasingverhältnis enthalten. Diese waren bereits in Vorjahren abgewertet worden. Bei den Leasinggegenständen handelte es sich im Wesentlichen um Informations- und Kommunikationsanlagen sowie Betriebsvorrichtungen an Gebäuden in den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zum 31. Dezember 2011 bestehen keine Finanzierungsleasingverhältnisse mehr. 3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2011 auf TEUR 3.168 (Vorjahr: TEUR 3.431). Die Finanzanlagen beinhalten langfristige Wertpapiere zur Insolvenzabsicherung der Altersteilzeit in Höhe von TEUR 3.163 (Vorjahr: TEUR 3.426), die an die Mitarbeiter verpfändet wurden, sowie Anteile an Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5). F-113 4. At Equity bewertete Anteile Zum 31. Dezember 2011 wies ALNO Middle East in ihrer Bilanz folgende Vermögenswerte und Schulden aus, die der ALNO AG gemäß ihrer Beteiligungsquote von 50 % zuzurechnen sind. 31.12.2011 in TEUR 31.12.2010 Vermögenswerte - davon langfristig - davon kurzfristig 4.085 942 6.121 1.701 3.143 4.420 Schulden 3.214 1.354 1.860 3.940 1.977 1.963 - davon langfristig - davon kurzfristig Im Jahr 2011 entfielen auf die ALNO AG Erträge und Aufwendungen in folgender Höhe: 2011 in TEUR Erträge Aufwendungen 2010 93 4.462 2.444 4.369 Der auf die ALNO AG entfallende Verlust im Jahr 2011 in Höhe von TEUR 2.351 reduzierte den Beteiligungsbuchwert erfolgswirksam. Darüber hinaus verzichtete die ALNO AG auf TEUR 1.000 im Rahmen der Umwandlung einer Darlehensforderung in eine Kapitaleinlage. Außerdem erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 41, die erfolgsneutral im Eigenkapital der ALNO AG erfasst wurden. Der auf die ALNO AG entfallende Gewinn im Jahr 2010 in Höhe von TEUR 93 erhöhte den Beteiligungsbuchwert erfolgswirksam. Außerdem erhöhte sich der Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 158, die erfolgsneutral im Eigenkapital der ALNO AG erfasst wurden. 5. Finanzforderungen In den langfristigen Finanzforderungen sind gewährte Darlehen gegen ALNO Middle East in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr: TEUR 2.000), eine Sicherheitsleistung für einen IT-Dienstleister in Höhe von TEUR 676 (Vorjahr: TEUR 665) sowie zweckgebundene Bankguthaben in Höhe von TEUR 473 (Vorjahr: TEUR 0) für zukünftige Investitionen enthalten. 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Restlaufzeit in TEUR 31. Dezember 2011 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre 41.339 40.056 1.283 über 5 Jahre 0 31. Dezember 2010 32.996 32.360 636 0 Forderungsverkäufe des ALNO Konzerns in Höhe von TEUR 15.295 (Vorjahr: TEUR 10.910) erfüllen nicht die Kriterien einer vollständigen Ausbuchung der Forderungen. Dies führte zum 31. Dezember 2011 zu einem Buchwert an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 596 (Vorjahr: TEUR 410). Es bestehen im Wesentlichen Fremdwährungsrisiken sowie Zinsrisiken aus einer eventuell verspäteten Begleichung der Forderungen weiter. Die Verbindlichkeiten, die mit den übertragenen und nicht ausgebuchten Forderungen im Zusammenhang stehen, betragen TEUR 810 (Vorjahr: TEUR 536) und sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. F-114 Zum Bilanzstichtag stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: in TEUR Buchwert weder überfällig noch wertgemindert nicht wertgemindert und in den folgenden Zeiträumen überfällig 31. Dezember 2011 41.339 32.987 3.240 zwischen 30 und 365 Tagen 1.404 31. Dezember 2010 32.996 23.050 3.076 4.632 weniger als 30 Tage mehr als 365 Tage 22 108 Der Bruttowert der wertberichtigten Forderungen beträgt TEUR 11.341 (Vorjahr: TEUR 10.789). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: in TEUR 1. Januar Kursdifferenzen Verbrauch Auflösung Zuführung 31. Dezember 2011 8.659 -9 1.844 158 1.007 7.655 2010 9.817 59 2.360 792 1.935 8.659 Hinsichtlich der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. 7. Vorräte in TEUR 31.12.2011 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse und Waren Erhaltene Anzahlungen Summe 31.12.2010 18.211 2.713 19.364 2.897 5.513 -522 6.078 -158 25.915 28.181 Die Wertminderungen im Vorratsvermögen haben sich im Jahr 2011 um TEUR 231 (Vorjahr: TEUR 158) auf TEUR 2.318 (Vorjahr: TEUR 2.087) erhöht. 8. Sonstige Vermögenswerte Restlaufzeit in TEUR 31. Dezember 2011 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre 5.288 4.953 335 über 5 Jahre 0 31. Dezember 2010 7.830 7.511 319 0 In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche, Forderungen gegen Mitarbeiter und aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Darüber hinaus waren im Vorjahr die bereits angefallenen Kosten für die Kapitalerhöhung, die im März 2011 durchgeführt wurde, in Höhe von TEUR 1.103 sowie der Kaufpreisanspruch aus dem Verkauf eines Grundstückes in dieser Position enthalten. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Altersteilzeit an die Bundesagentur für Arbeit. F-115 Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt: 2011 2010 1. Januar Kursdifferenzen Verbrauch Auflösung Zuführung 129 0 103 0 25 112 1 0 10 26 31. Dezember 51 129 in TEUR Der Bruttowert der wertberichtigten sonstigen Vermögenswerte beträgt TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 208). Die nicht wertgeminderten Forderungen enthalten keine überfälligen Posten. 9. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Bei den nicht frei verfügbaren flüssigen Mitteln handelt es sich um kurzfristige Sicherheitshinterlegungen bei Banken. Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen: in TEUR Flüssige Mittel Nicht frei verfügbare flüssige Mittel Summe 10. 31.12.2011 31.12.2010 2.243 -1.609 3.041 -2.060 634 981 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2011 TEUR 67.847 und ist in 26.094.979 (Vorjahr: 17.396.653) Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind als auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben und sind voll einbezahlt. Der rechnerische Anteil einer Stückaktie am gezeichneten Kapital beträgt EUR 2,60. in TEUR Stand am 1. Januar 2010 Veränderungen 2010 41.124 4.107 Stand am 31. Dezember 2010 45.231 Veränderungen 2011 22.616 Stand am 31. Dezember 2011 67.847 Das gezeichnete Kapital betrug zum 1. Januar 2010 EUR 41.123.869,80 und war eingeteilt in 15.816.873 Stückaktien. Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. April 2010 wurde im Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 26. Juni 2008 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 41.123.869,80 wurde durch Ausgabe von 789.890 Stamm-Stückaktien auf EUR 43.177.583,80 erhöht. Der Ausgabepreis der neuen Aktien betrug EUR 6,33 je Aktie. Die neuen Aktien wurden von der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, gezeichnet und übernommen. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 2.946.289,70 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach EUR 39.490.074,62. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 30. April 2010. Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17. Mai 2010 wurde im Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 26. Juni 2008 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 43.177.583,80 wurde durch Ausgabe von 789.890 Stamm-Stückaktien auf F-116 EUR 45.231.297,80 erhöht. Der Ausgabepreis der neuen Aktien betrug ebenfalls EUR 6,33 je Aktie. Die neuen Aktien wurden von der IRE Beteiligungs GmbH gezeichnet und übernommen. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 2.946.289,70 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach EUR 42.436.364,32. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2010. Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 10. Februar 2011 wurde die Wiederaufnahme der im November 2010 verschobenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Mit Datum vom 3. März 2011 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 8.698.326 Stammstückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 vollzogen. Der Bezugspreis betrug EUR 3,00. Das Grundkapital hat sich somit um EUR 22.615.647,60 auf EUR 67.846.945,40 erhöht. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 3.479.330,40 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach EUR 45.915.694,72. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 4. März 2011. Nachfolgend geben wir die jeweils aktuellen Pflichtmitteilungen der Aktionäre nach § 21 Abs. 1 WpHG und der Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt des Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens der Meldegrenzen nach § 21 Abs. 1 WpHG wieder. Die tatsächlichen Stimmrechtsverhältnisse zum Bilanzstichtag können durch nicht meldepflichtige Erwerbe bzw. Veräußerungen davon abweichen. Herr Alexander Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,38 % beträgt. Herr Oliver Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,24 % beträgt. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 5. April 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, und die Milano Investments S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, haben uns am 10. April 2007 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 26. März 2007 jeweils die Schwelle von 75 % der Stimmrechte an der ALNO AG erreicht und überschritten haben. Ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG beträgt seit diesem Tag 75,27 %. Der Küchen Holding GmbH werden von den 75,27 % der Stimmrechte 23,21 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Der Milano Investments S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, werden von den 75,27 % der Stimmrechte 52,06 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 23,21 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Sätze 2 und 3 WpHG zugerechnet. Die oben genannte Mitteilung wurde am 14. April 2007 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht sowie an Bloomberg Europe, Reuters, dpa, Redaktion dow jones und dpa afx versandt. Die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840, am 16. Juni 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und zu diesem Tag 9,70 % (1.686.636 Stimmrechte) betragen hat. Der Erste Private Investmentclub Börsebius Zentral (GbR), Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840, am 16. Juni 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und an diesem Tag 9,70 % (1.686.636 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 9,70 % (1.686.636 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG. Die oben genannte Mitteilung wurde am 8. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: F-117 DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE 0007788408, WKN 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: IRE Beteiligungs GmbH. Die Whirlpool Greater China Inc., Wilmington, USA, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Bauknecht Hausgeräte GmbH, IRE Beteiligungs GmbH. Die oben genannte Mitteilung wurde am 23. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. ICF Kursmakler AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. März 2011 mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 33,33 % (entsprechend 8.698.326 Stimmrechten) beträgt. ICF Kursmakler AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. März 2011 mitgeteilt, dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 %, 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 0,00 % (entsprechend Null Stimmrechten) beträgt. Die oben genannten Mitteilungen wurden jeweils am 10. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von 75 % und 50 % unterschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 47,76 % (entsprechend 12.462.049 Stimmrechten) beträgt. Davon sind insgesamt 12,43 % der Stimmrechte (entsprechend 3.242.627 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von 75 % und 50 % unterschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 47,76 % (entsprechend 12.462.049 Stimmrechten) beträgt. Davon sind insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Br. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 12,43 % der Stimmrechte (entsprechend 3.242.627 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 50 % überschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind insgesamt 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von 50 % überschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81 % der Stimmrechte (entspreF-118 chend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden jeweils am 23. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Der Erste Private Investmentclub Börsebius Zentral (GbR), Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 12. April 2011 sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,90 % (entsprechend 1.016.636 Stimmrechten) beträgt. Dabei wurden keine Finanzinstrumente ausgeübt. Davon sind ihm insgesamt 3,90 % der Stimmrechte (entsprechend 1.016.636 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG. Die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 12. April 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,90 % (entsprechend 1.016.636 Stimmrechten) beträgt. Dabei wurden keine Finanzinstrumente ausgeübt. Die oben genannte Mitteilung wurde am 20. April 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwellen von 50 % überschritten hat, und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die oben genannte Mitteilung wurde am 29. Juni 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln, Deutschland, hat uns am 18. Oktober 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 14. Oktober 2011 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt. Bei der Transaktion wurden keine Finanzinstrumente angewendet. Die oben genannte Mitteilung wurde am 20. Oktober 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht. Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG vom 23. Juni 2010 wurde das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 22.615.647,60 durch Ausgabe von bis zu 8.698.326 Stamm-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Die Eintragung des genehmigten Kapitals in das Handelsregister erfolgte am 31. August 2010. Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 10. Februar 2011 wurde die Wiederaufnahme der im November 2010 verschobenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Mit Datum vom 3. März 2011 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 8.698.326 Stammstückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 vollzogen. Der Bezugspreis je Stammstückaktie betrug EUR 3,00. Das Grundkapital hat sich somit um EUR 22.615.647,60 auf EUR 67.846.945,40 erhöht. Somit wurde das genehmigte Kapital im Rahmen des Angebots vollständig ausgeschöpft. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 4. März 2011. F-119 Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 33.923.471,40 durch Ausgabe von bis zu 13.047.489 StammStückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Die Eintragung des genehmigten Kapitals in das Handelsregister erfolgte am 17. August 2011. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran und von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Darlehensund sonstigen Verbindlichkeiten, anbieten zu können. das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustände. Bedingtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 22. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Den Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 8.698.326 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 22.615.647,60 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ("Bedingungen") zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2010). Die Eintragung des bedingten Kapitals in das Handelsregister erfolgte am 31. August 2010. In der ordentlichen Hauptversammlung der ALNO AG am 14. Juli 2011 wurde die beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie des Bedingten Kapitals 2010 aufgehoben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juli 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 13. Juli 2016 einmalig oder mehrmalig durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Den InhaF-120 bern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind Options- und/oder Wandelungsrechte auf insgesamt bis zu 13.047.489 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 33.923.471,40 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen ("Bedingungen") zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- und/oder Wandelungsrechten und nur insoweit auszuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandelungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandelung bzw. Optionsausübung verpflichteter Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandelung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandelungsrechts oder der Erfüllung der Wandelungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2011). Erwerb eigener Aktien Laut Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wurde am 24. Juni 2010 wirksam und gilt bis zum 22. Juni 2015. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursabweichungen, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den entsprechenden durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern das Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu den folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter dieser Ermächtigung veräußerten Aktien einen anteiligen Betrag von insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von SchuldverschreiF-121 bungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen. Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten werden. Die Aktien können zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft aus von ihr in der Zukunft begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle der Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre der Gesellschaft das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: in TEUR Stand am 1. Januar 2010 Veränderungen 2010 Stand am 31. Dezember 2010 Veränderungen 2011 Stand am 31. Dezember 2011 36.544 5.893 42.437 3.479 45.916 Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2011 wurden die übersteigenden Beträge in Höhe von insgesamt TEUR 3.479 in die Kapitalrücklage eingestellt. Kumuliertes Konzernergebnis Bezüglich der Entwicklung des kumulierten Konzernergebnisses wird auf die Darstellung innerhalb der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung verwiesen. Das kumulierte Konzernergebnis beinhaltet das erwirtschaftete Konzern-Eigenkapital, die Rücklage aus Währungsumrechnung sowie die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen. Im erwirtschafteten Konzern-Eigenkapital sind die aufgelaufenen Konzernergebnisse der Berichtsperioden, die von Gesellschaftern ausgesprochenen Forderungsverzichte, die Transaktionskosten sowie die Rücklage aus Umbewertungen zum Zeitpunkt der IFRS-Erstanwendung enthalten. Die anderen erfolgsneutral erfassten Transaktionen betreffen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus den Rückstellungen für Pensionen, die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere sowie die jeweils damit verbundenen latenten Steuern. Die im Geschäftsjahr 2011 erfassten Beträge sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Kapitalsteuerung Das Konzern-Eigenkapital weist einen negativen Betrag in Höhe von TEUR 73.344 aus und setzt sich wie folgt zusammen: F-122 in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kumuliertes Konzernergebnis 31.12.2011 31.12.2010 67.847 45.916 -187.107 45.231 42.437 -157.390 -73.344 -69.722 Summe Im Zuge der Umsetzung der am 7. Februar 2011 unterschriebenen Sanierungsvereinbarung II haben sich das Konzerneigenkapital verbessernde Effekte von insgesamt rund EUR 51,1 Mio. ergeben (Kapitalerhöhung und Forderungsverzicht), denen das negative Jahresergebnis gegenübersteht. Anfang Januar 2012 hat der bereits für 2011 geplante Forderungsverzicht eines Großaktionärs in Höhe von EUR 25 Mio. zu einer weiteren signifikanten Verbesserung des negativen Eigenkapitals geführt. Die Netto-Finanzschulden des ALNO Konzerns stellen sich wie folgt dar: 31.12.2011 in TEUR Gesellschafterdarlehen und sonstige Finanzverbindlichkeiten langfristig kurzfristig 31.12.2010 in TEUR Veränderung in TEUR in Prozent abzüglich Flüssige Mittel 10.482 99.447 109.929 -2.243 13.057 73.495 86.552 -3.041 -2.575 25.952 23.377 -798 -19,7 % 35,3 % 27,0 % -26,2 % Netto-Finanzschulden 107.686 83.511 24.175 28,9 % Bilanzsumme Netto-Finanzschulden in % zur Bilanzsumme 159.670 67,4 % 157.698 53,0 % 1.972 1,3 % Aufgrund einer Umfinanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 28.898 sind die Netto-Finanzschulden um TEUR 24.175 bzw. 28,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Gegenläufig hierzu ergab sich ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 18.228, der aus einem Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 25.000 sowie der oben genannten Umfinanzierung resultiert. Aufgrund des um TEUR 3.622 niedrigeren Eigenkapitals ergab sich somit insgesamt ein leichter Anstieg der Bilanzsumme um TEUR 1.972 oder 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Bilanzsumme auf der Aktivseite wurde im Wesentlichen verursacht durch die im Vergleich zum Vorjahr geringere Auslastung des Factoringvolumens bei nahezu gleichbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gegenläufig wirkte sich der erfolgte Bestandsabbau bei den Vorräten in Höhe von TEUR 2.266 sowie der Rückgang der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte um TEUR 2.558 aus. Insgesamt ergibt sich ein Anstieg der Netto-Finanzschulden im Verhältnis zur Bilanzsumme von 53,0 % auf 67,4 %. Bereinigt um den erst am 6. Januar 2012 durchgeführten Forderungsverzicht würde sich hingegen ein Rückgang der Netto-Finanzschulden von 53,0 % auf 51,8 % wie folgt ergeben: 31.12.2011 Gesellschafterdarlehen und sonstige Finanzverbindlichkeiten langfristig kurzfristig abzüglich Flüssige Mittel Netto-Finanzschulden Bilanzsumme Netto-Finanzschulden in % zur Bilanzsumme in TEUR 10.482 99.447 109.929 -2.243 107.686 159.670 67,4 % Forderungsverzicht in TEUR -25.000 -25.000 -25.000 06.01.2012 in TEUR 10.482 74.447 84.929 -2.243 82.686 159.670 51,8 % Das Eigenkapital der ALNO AG im Einzelabschluss zum 31. Dezember 2011 nach HGB beläuft sich auf TEUR 26.209 (Vorjahr: TEUR 31.279). Die Reduzierung des Eigenkapitals um TEUR 5.070 ist zum einen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 31.165 zurückzuführen. Dem wirkt die im Geschäftsjahr 2011 F-123 durchgeführte Kapitalerhöhung über insgesamt TEUR 26.095 entgegen. Der erst Anfang Januar 2012 erfolgte Forderungsverzicht eines Gesellschafters in Höhe von TEUR 25.000 hat das Eigenkapital nach HGB mittlerweile signifikant verbessert. Die ALNO AG betrachtet im Rahmen eines monatlichen Monitorings die Eigenkapitalentwicklung. 11. Rückstellungen für Pensionen Die betriebliche Altersversorgung im ALNO Konzern beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Die genannten Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Grundlage der Gutachten sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Bewertungsparameter werden dabei länderspezifisch ausgeübt. Die Rückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Im Inland, das mit über 99,8 % (Vorjahr: 99,9 %) den überwiegenden Teil der Rückstellung ausmacht, wird hierbei ein Abzinsungssatz von 4,8 % bzw. 5,4 % (Vorjahr: 5,4 %) zugrunde gelegt. Im Ausland beträgt der Abzinsungssatz 4,8 % (Vorjahr: 5,4 %). Die bestehenden Verpflichtungen werden im Inland mit einer Steigerung der Löhne und Gehälter von 0,0 % (Vorjahr: 1,0 %) und einem durchschnittlichen Rententrend von 1,0 % bzw. 1,5 % (Vorjahr: 1,0 % bzw. 1,5 %) bewertet. Im Ausland wird mit keiner Steigerung der Löhne und Gehälter gerechnet. Die durchschnittliche Rentensteigerung wird im Ausland mit 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) angenommen. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und wird im Inland mit 0,0 % (Vorjahr: 0,0 % bzw. 1,0 %) kalkuliert. Im Ausland wird mit einer Fluktuationsrate von 2,1 % (Vorjahr: 3,6 %) gerechnet. Erwartete Erträge aus Planvermögen werden mit einem Zinssatz von 4,2 % im Inland und 3,4 % im Ausland (Vorjahr: 4,2 % bzw. 3,4 %) kalkuliert. Der erwartete Ertrag aus Planvermögen entspricht der durchschnittlichen Rendite von langfristigen Anlagen, die dem Planvermögen zugrunde liegen. Tatsächlich ergab sich ein Ertrag aus Planvermögen in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 140). Das Planvermögen wird im Ausland in Form von langfristigen Lebensversicherungen angelegt; für Planvermögen im Inland erfolgt die Anlage zentral über die Allianz Global Investors. Das Planvermögen, welches in der Bilanz ausgewiesen wird, ist nicht selbst genutzt. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Beträge erfasst: 2011 2010 0 31 Zinsaufwand 952 1.003 Erwarteter Ertrag des Planvermögens (Expected Return on assets) -51 901 -43 991 in TEUR Laufender Dienstzeitaufwand (Current service costs) Bis auf den Zinsaufwand, der in den Finanzaufwendungen ausgewiesen wird, werden die Aufwendungen im Aufwand für Altersversorgung erfasst. Die Überleitung vom Anwartschaftsbarwert zur ausgewiesenen Rückstellung stellt sich wie folgt dar: in TEUR Anwartschaftsbarwert der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche 2011 2010 2009 2008 2007 17.966 16.957 16.061 16.258 16.651 1.339 1.236 1.132 936 1.184 F-124 in TEUR 2011 2010 2009 2008 2007 Anwartschaftsbarwert der direkten Versorgungsansprüche (DBO) 19.305 18.193 17.193 17.194 17.835 Zeitwert des Planvermögens (Fair value of plan assets) -1.306 -1.220 -992 -888 -1.083 17.999 16.973 16.201 16.306 16.752 164 -117 429 -30 38 Rückstellung für Pensionen Erfahrungsbedingte Gewinne (-) oder Verluste (+) auf Versorgungsansprüche Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: in TEUR Verpflichtung zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs Zinsaufwand Laufender Dienstzeitaufwand 2011 2010 18.193 17.193 952 1.003 0 31 -1.116 -1.030 1.271 970 5 26 19.305 18.193 2011 2010 1.220 992 Erwarteter Ertrag aus Planvermögen 51 43 Arbeitgeberbeiträge 61 70 Pensionszahlungen der Periode Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+) Währungsdifferenzen Verpflichtung zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellen sich wie folgt dar: in TEUR Planvermögen zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs Versicherungsmathematische Gewinne (+) oder Verluste (-) Währungsdifferenzen Planvermögen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs -28 97 2 18 1.306 1.220 In den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ist aufgrund der Beachtung der Obergrenze nach IAS 19.58 (b) ein versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 51) enthalten. Die Veränderung in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 28) wurde erfolgsneutral mit den übrigen versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten in Höhe von TEUR -1.302 (Vorjahr: TEUR -822) im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag betragen die versicherungsmathematischen Verluste TEUR 2.025 (Vorjahr: TEUR 726). F-125 12. Sonstige Rückstellungen in TEUR Inanspruchnahme Auflösung 3.454 319 -75 0 -43 0 -612 0 18 0 131 0 0 0 2.873 319 3.773 -75 -43 -612 18 131 0 3.192 0 0 1 2.053 0 10 1.1.2011 Umbuchung Zuführung Auf- Währungszinsung differenz 31.12.2011 Langfristige Rückstellungen Personalkosten Aufbewahrung Kurzfristige Rückstellungen Gewährleistung, Schadensersatz und Drohverluste 1.523 -1.043 -177 0 1.749 Restrukturierung Abschluss- und Steuerberatungskosten 3.697 -1.610 -2.077 0 0 362 -362 0 0 0 Personalkosten 1.974 -948 0 612 1.865 Steuern 156 -70 -25 0 0 0 Summe 7.712 -4.033 -2.279 612 3.614 0 0 0 0 0 0 3.503 0 61 1 5.627 Die Rückstellungen für Personalkosten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für in Deutschland übliche Altersteilzeitregelungen. Die Altersteilzeit-Rückstellung umfasst Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie die zusätzlichen Aufstockungsbeträge für die gesamte Restlaufzeit der Altersteilzeit. Daneben sind Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeit von TEUR 209 (Vorjahr: TEUR 194) enthalten. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes in Höhe von 2,5 % (Vorjahr: 3,5 %). Für die zu erwartenden Erstattungen durch die Bundesagentur für Arbeit aus Ansprüchen aus dem Altersteilzeitgesetz ist ein Betrag in Höhe von TEUR 284 (Vorjahr: TEUR 268) unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Rückstellung für Gewährleistung, Schadensersatz und Drohverluste umfasst zum einen kostenlose Lieferungen aufgrund von schadhafter Ware, Fehlteilen und sonstigen Mängeln, die mit ihren produktionsbezogenen Herstellungskosten bewertet werden. Zum anderen deckt die Rückstellung Risiken im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen von Kunden und Lieferanten ab, welche mit der erwarteten Inanspruchnahme angesetzt werden. Daneben werden Rückstellungen für drohende Verluste aus Lieferverpflichtungen gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zu deren Erfüllung den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet die noch ausstehenden Zahlungen im Rahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft am Standort Pfullendorf. Die langfristigen Rückstellungen, die sich auf Altersteilzeitvereinbarungen beziehen, werden im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei Jahre verbraucht. Die sonstigen langfristigen Personalrückstellungen sowie die Aufbewahrungsrückstellung werden innerhalb der nächsten zehn Jahre verbraucht. 13. Gesellschafterdarlehen Im Geschäftsjahr bestanden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 365), die von Gesellschaftern der ALNO AG gewährt wurden. F-126 14. Sonstige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2011 in TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten Summe Restlaufzeit Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 79.757 69.275 5.271 5.211 29.807 29.807 0 0 109.564 99.082 5.271 5.211 31.12.2010 in TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten Summe Gesamt 80.798 Restlaufzeit bis 1 Jahr 67.741 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 7.378 5.679 5.389 5.389 0 0 86.187 73.130 7.378 5.679 Neben Darlehen, die innerhalb von Rahmenverträgen mit Kreditinstituten regelmäßig prolongiert werden, bestehen Darlehen, auf die quartalsweise, halbjährlich oder jährlich Tilgungen geleistet werden. Die Darlehensverträge weisen teilweise eine variable und teilweise eine feste Verzinsung auf. Die Zinssätze bewegen sich im Wesentlichen zwischen 4,1 % p. a. und 7,1 % p. a. (Vorjahr: zwischen 4,3 % p.a. und 9 % p.a.). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Fremdwährungsdarlehen in Höhe von TGBP 871 (Vorjahr: TGBP 792) und TCHF 1.320 (Vorjahr: TCHF 1.600) enthalten. Der erst Anfang Januar 2012 durchgeführte Forderungsverzicht eines Gesellschafters führt im Folgejahr zu einer Entlastung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.000. Die übrigen Finanzverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus einer weiteren Übernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des ALNO Konzerns gegen die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, durch die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz. Bei dem Darlehen eines Tochterunternehmens sind Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart. Diese beziehen sich auf die Eigenkapitalquote und die Obergrenze für berechnete Konzernumlagen. Zum Bilanzstichtag wurden die vereinbarten Kreditbedingungen bezüglich der Eigenkapitalquote nicht eingehalten. Das Darlehen, das zum 31. Dezember 2011 mit TEUR 1.125 valutiert, wurde deshalb vollständig zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Abtretung der Rückgewähransprüche freier Grundschuldteile sowie durch Sicherungsübereignung von Maschinen und technischen Anlagen gesichert. Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Abtretung der Forderungen und Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen gegen Abnehmer und solchen gegenüber Zentralregulierern, durch Verpfändung von nicht aktivierten Markenrechten, durch Sicherungsübereignung von Warenbeständen sowie durch die Verpfändung der Kommanditanteile an der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, und der Geschäftsanteile an der Casawell Service GmbH, Enger, der Impuls Küchen GmbH, Brilon, und der pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), gesichert. Zum Bilanzstichtag wurden die als Sicherheiten gegebenen Vermögenswerte mit folgenden Buchwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen: in TEUR Grundstücke und Gebäude Maschinen und technische Anlagen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen F-127 31.12.2011 31.12.2010 44.349 6.037 13.630 12.798 45.486 6.002 14.184 14.408 15. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand Die abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 756 (Vorjahr: TEUR 781) enthalten Investitionszuschüsse für eine Tochtergesellschaft in den neuen Bundesländern. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 26) erfolgswirksam aufgelöst. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in TEUR 31.12.2011 Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62.168 62.168 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 24.716 24.656 60 0 17.007 17.007 0 0 3.729 3.729 0 0 - davon Kundenboni - davon ausstehende Rechnungen - davon kreditorische Debitoren Summe 2.855 2.855 0 0 86.884 86.824 60 0 31.12.2010 in TEUR Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.396 80.396 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 21.374 21.292 82 0 - davon Kundenboni 15.952 15.952 0 0 - davon ausstehende Rechnungen 2.716 2.716 0 0 - davon kreditorische Debitoren - davon Finanzierungsleasing 2.185 49 2.185 49 0 0 0 0 101.770 101.688 82 0 Summe Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ergaben sich im Vorjahr wie folgt: 31.12.2010 Fälligkeit in TEUR bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Leasingzahlungen nominal 52 0 Abzinsung -3 0 0 Barwerte 49 0 0 17. 0 Übrige sonstige Verbindlichkeiten in TEUR 31.12.2011 Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Personal 6.202 6.202 0 0 Sonstiges 1.067 1.067 0 0 Sonstige Steuern 848 848 0 0 Im Rahmen der sozialen Sicherheit 152 152 0 0 8.269 8.269 0 0 Summe 31.12.2010 Gesamt in TEUR Personal Sonstiges F-128 Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 7.249 7.249 0 0 418 418 0 0 Sonstige Steuern 1.426 0 0 315 315 0 0 9.408 9.408 0 0 Im Rahmen der sozialen Sicherheit Summe 1.426 E. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 1. Allgemeines Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Cash Flow Statements), wie sich die Zahlungsmittel im Konzern durch Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sowie durch Veränderung der Wechselkurse im Laufe des Berichtsjahrs verändert haben. Im Geschäftsjahr 2011 wurden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 25 Mio. im Rahmen des Forderungsverzichts der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, ertragswirksam über das Restrukturierungsergebnis ausgebucht. Des Weiteren wurden weitere EUR 28 Mio. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, umgewandelt. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum jeweiligen Geschäftsjahresende ist unter D. 9. ersichtlich. F. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten des ALNO Konzerns gemäß den Regeln von IFRS 8 nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. An den Vorstand berichtete Segmente werden nicht zusammengefasst. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung sowie Berichterstattung und umfasst die Segmente ALNO, Wellmann, Impuls, pino, die Auslandstochtergesellschaften (ATG) sowie sonstige Gesellschaften. Das Segment ALNO umfasst die ALNO AG in Pfullendorf, die Markenküchen im oberen und mittleren Preissegment am Standort Pfullendorf produziert, während das Segment Wellmann Küchen im mittleren Preissegment beinhaltet, die am Standort Enger produziert werden. Das Segment Impuls umfasst die Impuls Küchen GmbH in Brilon und das Segment pino die pino Küchen GmbH in Coswig (Anhalt), beide produzieren Küchen im unteren Preissegment. Unter den Auslandstochtergesellschaften werden die Vertriebsgesellschaften im europäischen Ausland zusammengefasst. Unter Sonstige werden zwei Objektgesellschaften sowie eine Zwischenholding ausgewiesen. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Für Zwecke der Segmentberichterstattung werden die Leasingverhältnisse der Zweckgesellschaften stets als Operate Leasing behandelt. Die Bilanzierung der At-Equity Beteiligung erfolgt at cost. Die Innenumsätze geben die Höhe der Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften an, diese wurden zu Marktpreisen getätigt. Entscheidungsträger im Hinblick auf die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente ist der Gesamtvorstand. F-129 Die Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern stellen sich wie folgt dar: 2011 ALNO Wellmann Impuls pino ATG Sonstige Konsolidierung Summe Außenumsätze 90.415 130.105 112.009 95.183 25.098 0 0 452.810 Innenumsätze 7.958 5.562 4.084 31 0 1.729 -19.364 0 98.373 135.667 116.093 95.214 25.098 1.729 -19.364 452.810 Segment-EBITDA -21.746 -12.636 7.534 2.891 131 1.570 27.460 5.204 Segment-EBIT -26.779 -18.311 4.667 745 -118 1.483 27.615 -10.698 Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Ertragsteuern -33.729 -21.996 4.332 540 -350 718 25.269 -25.216 103 -235 -60 -95 -6 -73 21 -345 Periodenergebnis -33.626 -22.231 4.272 445 -356 645 25.290 -25.561 738 5.675 2.867 2.146 93 87 -7 11.599 4.295 0 0 0 156 0 -148 4.303 772 38 799 618 3 0 -2.158 72 6.722 3.723 1.134 823 235 765 -2.163 11.239 -1.000 0 0 0 0 0 -2.351 -3.351 Segmentvermögen 115.138 61.254 39.149 32.155 9.425 63.952 -161.403 159.670 Segmentschulden 147.689 84.145 31.893 27.034 11.014 10.042 -78.803 233.014 5.000 0 0 0 0 0 -4.129 871 6.528 7.217 2.415 2.433 4 0 0 18.597 Nach Konzernbereichen in TEUR Umsatzerlöse Umsätze Gesamt Ergebnisgrößen F-130 Planmäßige Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen Vermögenswerte und Schulden At Equity bewertete Anteile Sonstige Segmentinformationen Investitionen 2010 Nach Konzernbereichen ALNO Wellmann Impuls pino ATG Sonstige in TEUR Konsoli- Summe dierung Umsatzerlöse Außenumsätze 98.331 130.067 117.966 93.252 27.681 0 0 467.297 Innenumsätze 5.502 7.484 3.299 367 0 1.724 -18.376 0 103.833 137.551 121.265 93.619 27.681 1.724 -18.376 467.297 Segment-EBITDA -17.285 -1.580 10.890 6.800 525 1.571 65 986 Segment-EBIT -20.234 -5.917 8.147 4.961 100 1.484 341 -11.118 Segmentergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -20.218 -9.694 7.754 4.748 -315 665 4.882 -12.178 -124 -291 -13 106 -458 -73 -53 -906 -20.342 -9.985 7.741 4.854 -773 592 4.829 -13.084 656 4.337 2.743 1.839 210 87 -93 9.779 2.293 0 0 0 215 0 -183 2.325 Finanzerträge 10.376 18 775 724 43 0 -1.554 10.382 Finanzaufwendungen 10.360 3.795 1.168 937 458 819 -6.002 11.535 0 0 0 0 0 0 93 93 Segmentvermögen 107.917 56.335 38.061 28.165 9.212 64.034 -146.026 157.698 Segmentschulden 134.206 55.312 30.960 23.230 10.020 10.771 -37.079 227.420 4.000 0 0 0 0 0 -1.819 2.181 3.356 6.158 2.978 3.292 11 0 0 15.795 Umsätze Gesamt Ergebnisgrößen Ertragsteuern Periodenergebnis F-131 Planmäßige Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen Vermögenswerte und Schulden At Equity bewertete Anteile Sonstige Segmentinformationen Investitionen Die Konsolidierung bei den Umsatzerlösen umfasst die Eliminierung der Innenumsätze innerhalb des ALNO Konzerns. Die Konsolidierungsbuchungen in der Zeile "Segmentergebnis vor Ertragsteuern" setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Sonstige Konsolidierungsbuchungen Summe 2011 2010 -808 28.114 -2.037 25.269 4.481 -444 845 4.882 Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die Zwischenergebniseliminierung im Vorratsvermögen, die auf Konzernebene vorgenommenen Korrekturen zu Abschreibungen im Segment ATG sowie den Ergebniseffekt aus der At Equity-Bewertung. Die Werte in der Spalte Konsolidierung bei den planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen resultieren aus auf Konzernebene vorgenommenen Korrekturen aufgrund Impairment Tests im Segment ATG. Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Finanzerträge und -aufwendungen umfassen die Eliminierung der konzerninternen Zinsen. Im Vorjahr war darüber hinaus die Eliminierung von konzerninternen Beteiligungsabschreibungen in Höhe von TEUR 4.418 enthalten. Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich des Segmentvermögens setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung At Equity-Bewertung Sonstige Konsolidierungsbuchungen Summe 2011 2010 -108.443 -44.314 -4.129 -4.517 -161.403 -108.367 -30.718 -1.819 -5.122 -146.026 Die sonstigen Konsolidierungsbuchungen betreffen die auf Konzernebene vorgenommenen Saldierung der latenten Steuern in Höhe von TEUR 4.031 (Vorjahr: TEUR 4.479), die Zwischenergebniseliminierung im Vorratsvermögen sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens. Die Konsolidierungsbuchungen im Bereich der Segmentschulden setzen sich zusammen aus der Eliminierung der konzerninternen Schulden sowie aus der Saldierung der latenten Steuern. Die Umsätze nach Regionen werden nach dem Ort der Lieferung ermittelt. Im ALNO Konzern gibt es keinen externen Kunden, mit dem 10 % oder mehr des Gesamtumsatzes erzielt wird. Gesamtumsätze nach Regionen in TEUR 2011 2010 Deutschland 326.397 334.620 Übriges Europa 105.456 108.089 Übriges Ausland 20.957 24.588 452.810 467.297 Summe F-132 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity bewertete Anteile in TEUR Deutschland 2011 2010 80.349 79.536 1 11 80.350 79.547 Übriges Europa Summe G. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken 1. Grundsätze des Risikomanagements Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem KonzernTreasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag der aktuellen Risikoeinschätzung informiert wird. Das Treasury betrachtet das effektive Management der Marktrisiken als eine seiner Hauptaufgaben. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Gegebenheiten am Markt einschätzen zu können, werden Simulationsrechnungen unter Verwendung verschiedener Worst-Case- und Markt-Szenarien vorgenommen. Der Konzern ist finanzwirtschaftlichen Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie aus geplanten Transaktionen ausgesetzt. Finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssige Mittel resultieren unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Daneben zählen die Wertpapiere zu den finanziellen Vermögenswerten, die zur Absicherung der Altersteilzeitansprüche dienen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere die Bankdarlehen, sonstige Finanzverbindlichkeiten und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hauptzweck der finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die sich aus den finanziellen Vermögenswerten und Schulden ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zinsänderungsrisiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Das Risiko aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere (Kursrisiko) stellt aufgrund der risikoarmen Anlagestrategie kein wesentliches Risiko aus Konzernsicht dar. 2. Währungsrisiken Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von monetären Posten aufgrund von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden. Die Währungsrisiken resultieren grundsätzlich aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten, die in einer von der funktionalen Währung der Gesellschaft abweichenden Währung vorgenommen werden. Fremdwährungsrisiken, die die Cash Flows des Konzerns nicht beeinflussen, z.B. aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Währung des Konzerns, werden hingegen grundsätzlich nicht näher vom Konzern-Treasury betrachtet. Zum Abschlussstichtag bestand kein wesentliches Risiko im Investitionsbereich. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus Bankdarlehen und Kontokorrentkrediten in Fremdwährung sowie aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. F-133 Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 liefern und fakturieren die inländischen Werke im Wesentlichen direkt an die Kunden in der Schweiz und in Großbritannien. Die Faktura erfolgt in EURO. Daher bestehen keine wesentlichen Währungsrisiken im Vertriebsbereich für den ALNO Konzern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern aufgrund der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der monetären Fremdwährungspositionen. Erfolgsneutrale Effekte auf das Eigenkapital ergeben sich keine. Kursentwicklung GBP +10,0 % -10,0 % +10,0 % -10,0 % 2011 2010 3. CHF +10,0 % -10,0 % +10,0 % -10,0 % Ergebnisauswirkung in TEUR Ertrag (+) / Aufwand (-) GBP CHF + 482 + 81 - 482 - 81 + 248 + 102 - 248 - 102 Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken. Der Konzern unterliegt Zinsänderungsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in diesen Regionen zu minimieren, managt die ALNO AG das Zinsrisiko für die auf Euro lautenden Netto-Finanzverbindlichkeiten. Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nur in untergeordnetem Umfang. Zum Bilanzstichtag bestehen keine derivativen Finanzinstrumente. In der nachfolgenden Zinssatzsensitivitätsanalyse wurden finanzielle Verbindlichkeiten und das variabel verzinsliche Factoringvolumen berücksichtigt. Dabei wurden nur jene finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen, die eine variable Verzinsung aufweisen. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme erstellt, dass die Höhe der Beträge sowie das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung gleich bleiben. Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um 150 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde zu einer Verschlechterung des Ergebnisses vor Ertragsteuern um TEUR 1.352 (Vorjahr: TEUR 1.451) führen. Bei einer Verminderung um 150 (Vorjahr: 150) Basispunkte würde sich das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 1.352 (Vorjahr: TEUR 1.451) erhöhen. 4. Ausfallrisiken Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass der Vertragspartner im Bereich der finanziellen Vermögenswerte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Im Zuge des Konzernforderungsmanagements werden für alle Geschäftspartner des ALNO Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität sowie individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Grundlage ist dabei eine festgeschriebene Limitsystematik, deren Einhaltung ständig überwacht wird. Außerdem sichert der ALNO Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Warenkreditversicherungen ab, die im Falle eines Forderungsausfalles in der vertraglich festgelegten Höhe den entstehenden Schaden erstatten. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über Warenkreditversicherer und über die Delkrederehaftung der Zentralregulierer mit einer Gesamtquote von 90 % (Vorjahr: 90 %) abgesichert. Die Gesellschaften im ALNO Konzern entscheiden im Einzelfall, ob die Kreditversicherung in Anspruch genommen wird. Der Vertrieb der von der ALNO Gruppe hergestellten Küchen erfolgt im Inland über Möbelhäuser, Küchenspezialhändler sowie SB- und Mitnahmemärkte, die überwiegend in Einkaufsverbänden organisiert sind. Rund 92 % der Küchenmöbel werden über solche Einkaufsverbände vertrieben. Aufgrund dieser Marktstrukturen ist der ALNO Konzern von einer begrenzten Anzahl an Kunden abhängig. Dem AusfallriF-134 siko einzelner Großkunden wird jedoch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederehaftung bei Zentralregulierern begegnet. Eine Übersicht des Ausfallrisikos für nicht im Wert geminderte finanzielle Vermögenswerte und die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen werden unter Punkt D.6. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" dargestellt. 5. Liquiditätsrisiken Unter dem Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der vertragsgemäßen Begleichung seiner finanziellen Verbindlichkeiten hat. Die ALNO AG fungiert für alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst günstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Das dazu notwendige Informationspotenzial wird im Rahmen einer rollierenden Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr monatlich aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird durch eine tägliche Cash Flow-Entwicklungsplanung für Inlandsgesellschaften ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig abgeglichen wird. Die Auslandsgesellschaften werden monatlich aktualisiert. Die ALNO AG überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven. Durch den im Inland durchgeführten konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auch aus Sicht der Tochtergesellschaften, erfolgt eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens mit positiver Auswirkung auf das Finanzergebnis des Konzerns. Der interne Finanzausgleich ermöglicht die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung anderer Konzerngesellschaften. Das Cash-Pooling wird manuell gesteuert. Zur Erweiterung des notwendigen Liquiditätsspielraums des ALNO Konzerns wurden darüber hinaus in der Vergangenheit im Rahmen von Factoring-Verträgen Forderungen der Wellmann KG sowie von Impuls und pino abgetreten. Für die drei Gesellschaften steht ein variabel ausnutzbares FactoringGesamtobligo in Höhe von TEUR 41.000 zur Verfügung. Hiervon waren im Jahresdurchschnitt TEUR 23.291 (Vorjahr: TEUR 25.002) in Anspruch genommen. In der nachfolgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Einbezogen wurden alle Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Der Anfang Januar 2012 erfolgte und bereits in 2011 vertraglich fixierte Forderungsverzicht eines Großaktionärs hinsichtlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 25 Mio. wurde in der nachstehenden Berechnung bereits berücksichtigt. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht mit in die Berechnung ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare Finanzverbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Die Verzinsung wurde für 195 Tage gerechnet, da zum Bilanzstichtag die Finanzierung bis zum 15. Juli 2012 gesichert ist. Buchwert in TEUR fällig in 31.12.2011 2012 2013-2016 2017 ff. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten 79.757 29.807 46.673 30.257 7.548 0 7.726 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 86.884 86.824 60 0 365 420 0 0 0 273 0 0 Gesellschafterdarlehen Gewährleistungsverpflichtungen F-135 Buchwert in TEUR fällig in 31.12.2010 Sonstige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Gesellschafterdarlehen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2011 2012-2015 2016 ff. 80.798 5.389 72.840 5.739 10.226 0 8.621 0 101.770 101.688 82 0 365 399 0 0 49 52 0 0 0 406 0 0 Gewährleistungsverpflichtungen Hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung und Liquiditätssicherung verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten B.1. "Grundlagen der Erstellung des Abschlusses" und N. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". 6. Sonstige Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzern erfasster finanzieller Vermögenswerte und Schulden. 31.12.2011 in TEUR Finanzielle Vermögenswerte 31.12.2010 Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert Flüssige Mittel LaR 2.243 2.243 3.041 3.041 Forderungen aus LuL LaR 41.339 41.339 32.996 32.996 Finanzforderungen LaR 1.319 1.319 2.665 2.665 Wertpapiere AfS 3.163 3.163 3.426 3.426 Anteile an Beteiligungsunternehmen AfS 5 * 5 * FLaC 62.168 62.168 80.396 80.396 FlaC 24.716 24.716 21.325 21.325 0 0 49 49 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus LuL Sonstige finanzielle Verbind-lichkeiten Verbindl. aus Finanzierungs-leasing ** Gesellschafterdarlehen FLaC 365 365 365 365 Sonstige Finanzverbindlichkeiten FLaC 109.564 109.564 86.187 86.187 aggregiert nach Bewertungskategorie gemäß IAS 39 in TEUR Loans and Receivables (LaR) 31.12.2011 31.12.2010 Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert 44.901 44.901 38.702 38.702 3.163 3.163 3.426 3.426 Available-for-Sale (AfS) zum Zeitwert bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Financial Liabilities measured at cost (FLaC) 5 * 5 * 196.813 196.813 188.322 188.322 * Zeitwert lässt sich nicht zuverlässig ermitteln. ** Keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39. F-136 Die ausgewiesenen Wertpapiere sind in voller Höhe zu Marktwerten angesetzt. Die Anteile an Beteiligungsunternehmen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert, da für sie kein aktiver Markt besteht. Der Zeitwert lässt sich auch anderweitig nicht zuverlässig ermitteln. Die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den Zeitwerten. Die Buchwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen aufgrund ihrer marktgerechten Verzinsung den Zeitwerten. Die folgende Hierarchie wird verwendet, um den Zeitwert von Finanzinstrumenten zu bestimmen und auszuweisen: Stufe 1: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt werden Stufe 2: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf beobachtbaren Marktdaten basieren Stufe 3: Beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Die im ALNO Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere in Höhe von TEUR 3.163 (Vorjahr: TEUR 3.426) fallen unter die Hierarchiestufe 1. Für die finanziellen Vermögenswerte und Schulden ergaben sich - unterteilt in Bewertungskategorien folgende Nettogewinne und -verluste: 2011 in TEUR Zinsen Wertminderung Loans and Receivables Available-for-Sale (Zeitwert) Financial Liabilities measured at cost 26 0 -10.184 -1.007 0 0 2010 in TEUR Zinsen Wertminderung Sonstige Nettogewinne / verluste Summe 143 -1.935 283 -1.509 0 0 43 43 0 0 -130 -130 -9.800 0 10.520 720 Loans and Receivables Available-for-Sale (Zeitwert) Financial Liabilities Held for Trading Financial Liabilities measured at cost Sonstige Nettogewinne / verluste 102 30 25.623 Summe -879 30 15.439 Die Wertminderungen der "Loans and Receivables" betrifft die Zuführung zur Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Nettogewinne und -verluste enthalten Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen und aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen, Aufwendungen aus ausgebuchten Forderungen sowie Währungskursgewinne- und verluste. Die in der Kategorie "Available-for-Sale - bewertet zum Zeitwert" ausgewiesenen sonstigen Nettogewinne und -verluste umfassen die Erträge aus Wertpapieranlagen und die im Eigenkapital erfassten unrealisierten Wertveränderungen. F-137 Die sonstigen Nettoverluste der Kategorie "Financial Liabilities Held for Trading" betrafen im Vorjahr die Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten. Unter den sonstigen Nettogewinnen und -verlusten der "Financial Liabilities measured at cost" werden die Erträge aus ausgebuchten Verbindlichkeiten, der Aufwand aus der Stichtagsbewertung der Fremdwährungsdarlehen sowie der Ertrag aus ausgesprochenen Forderungsverzichten ausgewiesen. H. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2011 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 406). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe: 2011 in TEUR Fällig 2012 Fällig 2013 – 2016 Fällig 2017 und später Gesamt 2.811 4.568 1.323 8.702 11.381 25.313 10.137 46.831 685 0 0 685 Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden Sonstige Verträge gegenüber Fremden Begonnene Investitionsvorhaben Lieferkontrakte Summe 2010 in TEUR 2.600 6.000 800 9.400 17.477 35.881 12.260 65.618 Fällig 2011 Fällig 2012 – 2015 Fällig 2016 und später Gesamt 3.680 5.531 1.204 10.415 12.234 31.230 11.596 55.150 2.273 0 0 2.273 2.550 1.600 800 4.950 20.827 38.361 13.600 72.788 Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden Sonstige Verträge gegenüber Fremden Begonnene Investitionsvorhaben Lieferkontrakte Summe Die Miet-, Leasing- und Pachtverträge gegenüber Fremden entfallen vor allem auf Leasing für Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Sonstigen Verträge gegenüber Fremden betreffen Wartungs-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsverträge. Die begonnenen Investitionsvorhaben in Höhe von TEUR 685 (Vorjahr: TEUR 2.273) betreffen in voller Höhe Sachanlagen. I. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Als nahestehende Personen oder Unternehmen gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden können, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in F-138 den Konzernabschluss einbezogen werden, bzw. die auf das berichtende Unternehmen mittelbar oder unmittelbar Beherrschung ausüben können. Im Einzelnen ergeben sich folgende Geschäftsbeziehungen: Personengruppe Geschäftsbeziehungen Gemeinschaftsunternehmen Großaktionäre Sonstige nahe stehende Unternehmen 2011 in TEUR 2010 in TEUR 2011 in TEUR 2010 in TEUR 2011 in TEUR 2010 in TEUR 84.725 95.621 0 0 371 0 3.188 2.595 0 0 116 0 Zinsertrag 0 0 0 101 0 0 Sonstiger Aufwand 3 7 0 0 3.054 0 Sonstiger Ertrag 0 0 0 0 25.000 0 Finanzforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 249 2.311 0 0 389 1.455 0 0 29.009 0 24.992 50.626 0 0 18 0 6,5 % bzw. 9 % bzw. Euribor +9 % 6,5 % bzw. 9 % bzw. Euribor +9 % 3% 3% 6,5 % p.a. zzgl. 3,5 % Risikoprämie n/a Bezug von Waren und Dienstleistungen Zinsaufwand Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Zinssatz Großaktionäre, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, sind unmittelbar die Küchen Holding GmbH, München (Mutterunternehmen), und die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, sowie mittelbar die RCG International Opportunities S.à r.l., Luxemburg, die Cognis S.à r.l., Luxemburg, und die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Das Gemeinschaftsunternehmen betrifft ALNO Middle East. Bei den sonstigen nahe stehenden Unternehmen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, handelt es sich um die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz ,die Comco Management GmbH, Stuttgart sowie die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz. Der Betrag für bezogene Waren und Leistungen bezieht sich im Wesentlichen auf den Liefervertrag der ALNO AG mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Dieser Vertrag regelt die Belieferung des ALNO Konzerns mit Elektrogeräten und wurde zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Der Liefervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2015 und beinhaltet einen verzinslichen Überfälligkeitsrahmen, der zu einem marktüblichen Zinssatz verzinst wird. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Küchen Holding GmbH (Mutterunternehmen) wurden von dieser für Beratungstätigkeiten insgesamt TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 735) berechnet. Zusätzlich wurden für weitere Beratungsleistungen und Reisekosten eines Gesellschafters der Küchenholding GmbH TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 207) berechnet. Im Vorjahr wurde von Großaktionären ein Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 4.909 ausgesprochen (davon entfielen auf die Muttergesellschaft Küchen Holding GmbH TEUR 3.379). Dieser wurde erfolgsneutral im kumulierten Konzernergebnis erfasst. Anfang Januar 2012 wurde ein weiterer Forderungsverzicht seitens der Muttergesellschaft Küchen Holding GmbH in Höhe von TEUR 25.000 ausgesprochen, der erst in 2012 ertragswirksam wird. Die von Großaktionären gewährten Darlehen, die alle von der Muttergesellschaft gewährt worden sind, besitzen eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011. F-139 Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde eine marktübliche Vermittlungsprovision an die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, in Höhe von TEUR 750 geleistet. Für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes und die Beibringung von Sanierungsbeiträgen hat die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, eine Vergütung in Höhe von TEUR 2.000 erhalten. Darüber hinaus wurden Reisekosten und Mobilfunkgebühren in Höhe von TEUR 91 von dieser Gesellschaft in Rechnung gestellt. Für die Gestellung von Personal erhielt die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, sowie die Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz, TEUR 93. Die Vergütung des Verwaltungsrates der ALNO (Schweiz) AG, Embrach, Schweiz, im Wege der Organleihe entfällt mit TEUR 120 auf die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz. Im Rahmen der Restrukturierung erhielten die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, die Comco Management GmbH, Stuttgart, sowie die Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz, für erbrachte Beratungsleistungen Vergütungen von insgesamt TEUR 346. Die Abrechnung dieser Beratungsleistungen erfolgte zu marktüblichen Tagessätzen. Darüber hinaus wurden noch Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 25 an die ALNO AG weiterbelastet. Die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, hat im Dezember 2011 von der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, deren Forderungen gegen die ALNO AG aus Lieferungen und Leistungen (Gläubigerwechsel aus Sicht der ALNO AG) in Höhe von TEUR 25.000 übernommen. Aufgrund des anschließenden Forderungsverzichts der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, zum Jahresende 2011 ergeben sich sonstige Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 25.000. Diese werden im Restrukturierungsergebnis ausgewiesen. Die Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, hat dem ALNO Konzern zum Jahresende Darlehen von insgesamt TEUR 28.898 gewährt. Diese besitzen zum Bilanzstichtag eine Laufzeit bis zum 1. April 2012. Darüber hinaus wurden hierfür Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. zuzüglich einer einmaligen Risikoprämie von 3,5 % in Höhe von insgesamt TEUR 116 zum 31. Dezember 2011 fällig. Geschäftsvorfälle und Bezüge betreffend Organmitglieder sind unter Abschnitt J. aufgeführt. J. Aufsichtsrat und Vorstand Dem Aufsichtsrat gehören an: Vertreter der Anteilseigner: Henning Giesecke, Zell, (Vorsitzender) Geschäftsführer GSW Capital Management GmbH, München Geschäftsführer HBconbet GmbH, Zell Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien Vice President European Markets Whirlpool Europe s.r.l., Comercio, Italien (seit 1. Januar 2011) Geschäftsführer der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart (ab 29. April 2011) Vorsitzender der Geschäftsführung der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart (bis 29. April 2011) Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing Managing Partner German Capital GmbH, München Managing Partner Partners Group AG, Baar-Zug, Schweiz (ab 1. Januar 2011) Anton Walther, Sulzbach/Taunus Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Ruth Falise-Grauer, Genf, Schweiz (ab 14. Juli 2011) Selbstständige Industrie- und Interiordesignerin Norbert J. Orth, Monaco, Monaco (ab 14. Juli 2011) Investor F-140 Christoph Maaß, Jesteburg (bis 14. Juli 2011) Geschäftsführer bei der Borco-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG, Hamburg Armin Weiland, Berg (bis 14. Juli 2011) Managing Partner German Capital GmbH, München Managing Partner Partners Group AG, Baar-Zug, Schweiz (ab 1. Januar 2011) Vertreter der Arbeitnehmer: Rudolf Wisser, Meßkirch (Stellvertretender Vorsitzender) Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung bei der ALNO AG, Pfullendorf Jörg Kespohl, Löhne Kaufmännischer Angestellter bei der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger Gerhard Meyer, Brilon Betriebsrat bei der Impuls Küchen GmbH, Brilon Weitere Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind: Henning Giesecke, Zell Aufsichtsratsmitglied Rothenberger AG, Kelkheim Aufsichtsratsvorsitzender Endurance Capital AG, München Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen (bis 29. Juni 2011) Aufsichtsratsvorsitzender Kofler Energies AG, München (bis 20. Dezember 2011) Verwaltungsratsmitglied Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Valovis Bank, Essen (seit 31. Dezember 2011) Aufsichtsratsmitglied Yarra Investment OY, Helsinki Werner Devinck, Knokke-Heist, Belgien Aufsichtsratsmitglied Gedelegeerd Bestuurder Whirlpool Benelux N.V., Strombeek-Bever, Belgien Aufsichtsratsmtglied Bestuurder Whirlpool Nederland B.V., Breda, Niederlande Geschäftsführer Whirlpool Austria GmbH, Wiener Neudorf, Österreich Geschäftsführer der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart Mitglied des Verwaltungsrats Bauknecht AG Schweiz, Lenzburg, Schweiz Dr. oec. Jürgen Diegruber, Gräfelfing Präsident des Verwaltungsrats bei der Caldergroup Swiss AG, St. Gallen, Schweiz Director bei der Calder Finco UK Ltd, Chester, Großbritannien Chairman of the Shareholder Commitee, Milano Investments S.à r.L., Esch-sur-Alzette, Luxemburg Mitglied des Verwaltungsrats bei der Leclanché S.A., Yverdon-les-Bains, Schweiz (bis 16. April 2012) Member - Board of Directors, Calder Group Limited, Chester, Großbritannien Christoph Maaß, Jesteburg Aufsichtsratsmitglied bei der Master Consulting AG, Frankfurt am Main Norbert J. Orth, Monaco, Monaco Member - Board of Directors Frieden Ltd, Thun, Schweiz Vice Precident Smaragd AG, Thun, Schweiz Armin Weiland, Berg Mitglied des Verwaltungsrats bei der RES Finco AG, St. Gallen, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats bei der Leclanché S.A., Yverdon-les-Bains, Schweiz Vorstand des Beirats der Tarvos Investments GmbH, München (bis 1. August 2011) Chairman des Verwaltungsrats der RES NewCo AG, St. Gallen, Schweiz Chairman des Verwaltungsrats der Energy Group Holding AG, St. Gallen, Schweiz Vice President des Verwaltungsrats der The Energy Holding AG, St. Gallen, Schweiz F-141 Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Bezüge in Höhe von TEUR 230 (Vorjahr: TEUR 268). Die Arbeitnehmervertreter erhielten darüber hinaus Bezüge in Höhe von TEUR 168 (Vorjahr: TEUR 166) aus ihrer Angestelltentätigkeit innerhalb des ALNO Konzerns. Für Beratungstätigkeiten wurden an Mitglieder des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Honorare gezahlt. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Küchen Holding GmbH wurden von dieser für Beratungstätigkeiten insgesamt TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 735) berechnet. Zum 31. Dezember 2011 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats 106.666 (Vorjahr: 1000) Stückaktien. Vorstandsmitglieder sind: Max Müller, Magglingen/Schweiz (Vorstandsvorsitzender) (ab 6. April 2011) Ipek Demirtas, Überlingen (Vorstand Finanzen, Personal, IT) (ab 13. Juli 2011) Elmar Duffner, Osnabrück (Vorstand Vertrieb Ausland, Produktion, Einkauf, Logistik, Produktentwicklung, Marketing, Kommunikation) (ab 1. November 2011) Christoph Fughe, Bad Salzuflen (Vorstand Vertrieb Inland) (ab 6. April 2011 bis 29. Februar 2012) Jörg Deisel, Witten (Vorstandsvorsitzender; Vertrieb, Marketing und Entwicklung) (bis 6. April 2011) Jörg Artmann, Düsseldorf (Vorstand Finanzen, Personal, IT) (bis 13. Juli 2011) Michael Paterka, Ravenstein (Vorstand Produktion, Einkauf, Logistik und Qualität) (bis 6. April 2011) Weitere Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind: Max Müller, Magglingen/Schweiz Verwaltungsratspräsident der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz Verwaltungsrat der Comco Finanz AG, Nidau, Schweiz Direktor der Comco Fashion Ltd., Hongkong, Volksrepublik China Verwaltungsratspräsident der Starlet Investment AG, Nidau, Schweiz Verwaltungsrat der Max Müller + Partner AG, Biel, Schweiz Direktor der East West Finance Ltd., Jersey, Channel Islands Verwaltungsratspräsident der Schaerer Mayfield Holding AG, Nidau, Schweiz Verwaltungsrat der Renishaw Mayfield AG, Nyon, Schweiz Verwaltungsratspräsident der Smaragd Holding AG, Thun, Schweiz Verwaltungsrat der Frieden Creative Design AG, Thun, Schweiz Verwaltungsrat der La Boutique Suisse AG, Nidau, Schweiz (bis 25. August 2011) Administrator der La Boutique Suisse Distribution S.r.l., Bukarest, Rumänien Administrator der Helvetansa S.r.l., Bukarest, Rumänien Verwaltungsratspräsident der ALNO (Schweiz) AG, Embrach, Schweiz Elmar Duffner, Osnabrück Wirtschaftsbeirat Messe Köln, Köln (ratgebend) Präsident des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie e. V., Bad Honnef (Ehrenamt) Mitglied des Vorstandes Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e. V., Mannheim (Ehrenamt) Vorsitzender der Verbände der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Westfalen-Lippe e. V., Herford Zum Bilanzstichtag wurden von den aktiven Mitgliedern des Vorstands 545.507 (Vorjahr: 55.643) Stückaktien gehalten. F-142 Vergütungsbericht Zuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des Vorstands Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der ALNO AG obliegt dem Aufsichtsrat. Er berät regelmäßig über die Struktur und Höhe des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese. Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen. Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung mit mittel- und langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden diese Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung jedes Jahr überprüft. Das Jahr 2011 war dabei geprägt durch eine komplette Veränderung der Zusammensetzung des Vorstandes und der übertragenen Geschäftsbereiche. Die Vergütung des Vorstands setzte sich für das Jahr 2011 damit aus den im Folgenden detailliert dargestellten Komponenten zusammen. Die fixe Grundvergütung inklusive Sachbezügen, ausbezahlt in zwölf Monatsraten, orientiert sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung, dessen Grundlage die mittel- und langfristige Wertentwicklung des Unternehmens ist, basiert grundsätzlich auf dem Konzernumsatz, dem Konzern EBITDA und auf dem Konzern Free Cashflow sowie auf individuellen Zielvereinbarungen. Höhe der Vorstandsvergütung im Jahr 2011 Die folgenden Angaben beinhalten Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der ALNO AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere beinhalten im Wesentlichen die Gestellung von Dienstfahrzeugen. Im Jahr 2011 sind insgesamt TEUR 1.822 (Vorjahr: TEUR 2.071) als Aufwendungen erfasst. Davon entfallen TEUR 1.163 (Vorjahr: TEUR 979) auf fixe, d.h. erfolgsunabhängige, und TEUR 659 (Vorjahr: 1.092) auf variable erfolgsbezogene Vergütungskomponenten mit mittelfristiger Anreizwirkung. Die Gesellschaft hat in 2010 den Vorständen Jörg Deisel, Jörg Artmann und Michael Paterka einen Erfolgsbonus bei erfolgreicher Kapitalerhöhung im Jahr 2011 ("RE-IPO-Bonus") zugesagt, der zu jeweils drei Zahlungszeitpunkten im März 2011, Januar 2012 sowie Januar 2013 zufließt. Die variable Vergütung betrifft das Jahr 2011, den RE-IPO-Bonus für 2011 sowie Auflösungen der Tantiemerückstellung für 2010. Von den Gesamtaufwendungen des Jahres 2011 entfallen auf Herrn Deisel TEUR 347 (Vorjahr: TEUR 1.186), davon TEUR 156 (Vorjahr: TEUR 438) fixe Vergütungskomponenten sowie TEUR 191 (Vorjahr: TEUR 748) variable Vergütungskomponenten (davon TEUR 391 RE-IPO-Bonus und TEUR -200 für 2010 aus der Auflösung der Tantiemerückstellung). Auf Herrn Artmann entfallen TEUR 659 (Vorjahr: TEUR 493), davon TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 280) fixe Vergütungskomponenten und TEUR 383 (Vorjahr: TEUR 213) variable Vergütungskomponenten (davon TEUR 391 RE-IPO-Bonus, TEUR 42 Tantieme für 2011 und TEUR -50 für 2010 aus der Auflösung der Tantiemerückstellung). Auf Herrn Paterka entfallen TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 392), davon TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 261) fixe Vergütungskomponenten sowie TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 131) variable Vergütungskomponenten (davon TEUR 131 RE-IPO-Bonus und TEUR -67 für 2010 aus der Auflösung der Tantiemerückstellung) in 2011. Des Weiteren wurden für Herrn Müller TEUR 309, für Herrn Fughe TEUR 157, für Frau Demirtas TEUR 115 sowie für Herrn Duffner TEUR 64 an fixen Vergütungskomponenten gezahlt. In 2011 fielen außer für Herrn Duffner (TEUR 21) - keine variablen Vergütungskomponenten für Frau Demirtas sowie die Herren Müller und Fughe an. F-143 Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses wurde für Herrn Michael Paterka für 2011 vereinbart. Der Dienstvertrag mit Herrn Paterka wurde zum 30. April 2011 vorzeitig aufgelöst und als Ersatz für alle Einnahmen, die bei Fortbestand des Vertrages vergütet worden wären, eine Abfindung in Höhe von TEUR 454 gezahlt. Für Herrn Artmann ist eine Verbindlichkeit für das ausstehende Gehalt für die Monate Januar bis Mai 2012 in Höhe von insgesamt TEUR 112 erfasst. Aufgrund des andauernden Rechtsstreits mit Herrn Deisel bezüglich seiner Kündigung wurde für alle zu erwartenden Ansprüche (ausstehendes Gehalt, Tantieme, Abfindung etc.) zum Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.600 gemäß dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Düsseldorf gebildet (siehe N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen Die im Geschäftsjahr an ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG und ihre Hinterbliebenen gewährten Bezüge belaufen sich auf TEUR 527 (Vorjahr: TEUR 447). Die Höhe der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen in 2011 beträgt insgesamt TEUR 7.858 (Vorjahr TEUR 7.515). Altersvorsorge Für Herrn Deisel ist seit Oktober 2010 für die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine beitragsorientierte Ruhegeldregelung und Hinterbliebenenversorgung für den Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren, Invalidität oder Tod) vereinbart worden, für die für das Geschäftsjahr 2011 anteilig bis zum 30. September 2011 Beiträge von TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 100) gezahlt wurden. Eine Verfügung über das Versorgungskonto ist vor Eintritt des Versorgungsfalls grundsätzlich nicht möglich. Im Übrigen bestehen keine Verpflichtungen aus Pensionszusagen oder ähnlichen Regelungen zur Altersvorsorge an die im Jahr 2011 aktiven Vorstandsmitglieder. K. Unternehmen, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB Gebrauch machen Die Tochterunternehmen Impuls Küchen GmbH, Brilon, pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt), Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf, ALNO International GmbH, Pfullendorf, die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger, sowie die Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger, nehmen die Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB in Anspruch. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. F-144 L. Anteilsbesitz Name und Sitz Anteil am Kapital in % Anteile an Tochterunternehmen: ALNO Inland Impuls Küchen GmbH, Brilon 100 pino Küchen GmbH, Coswig (Anhalt) 100 Zweitmarkenholding Impuls Pino GmbH, Pfullendorf 100 Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Enger 100 Casawell Service GmbH, Enger 100 ALNO Trading GmbH, Enger 100 1) Grundstücksverwaltungsgesellschaft tielsa Küchen GmbH & Co. KG, Enger 100 Wellmann Bauteile GmbH, Enger 100 ALNO International GmbH, Pfullendorf 100 ALNO Ausland ALNO (Schweiz) AG, Embrach/Schweiz 100 ALNO France S.A.R.L., Cagnes-sur-mèr/Frankreich 100 ALNO U.K. Ltd., Dewsbury/Großbritannien 100 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen: 50 ALNO Middle East FZCO, Dubai/VAE Zweckgesellschaften: MINERVA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfullendorf OHG, Grünwald 100 Tignaris Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfullendorf KG, Grünwald 100 2) seit 22. November 2011; vormals EuroSet Küchentechnik GmbH, Enger M. Honorare der Konzern-Abschlussprüfer Die durch den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses angefallenen Aufwendungen für Honorare gliedern sich wie folgt auf: 2011 2010 338 391 Andere Bestätigungsleistungen 97 463 Steuerberatungsleistungen 79 133 4 4 518 991 in TEUR Abschlussprüfung Sonstige Leistungen Summe F-145 Der Posten Abschlussprüfung umfasst die Honorare für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der ALNO AG zum 31. Dezember 2011 sowie für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2011. Die "anderen Bestätigungsleistungen" enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung eines Comfort Letters im Rahmen der im Herbst 2010 geplanten, aber schlussendlich in das Jahr 2011 verschobenen Kapitalerhöhung. In den Steuerberatungsleistungen sind die Kosten für laufende Steuerberatung enthalten. Die "sonstigen Leistungen" betreffen Beratungsleistungen zur Rechnungslegung. N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Forderungsverzicht Die Küchen Holding GmbH, München, hat Anfang Januar 2012 von den Konsortialbanken deren Kreditforderungen gegen die ALNO Gruppe (Gläubigerwechsel aus Sicht der ALNO AG) in Höhe von EUR 25 Mio. übernommen. Die Küchen Holding GmbH hat mit Wirkung zum 6. Januar 2012 anschließend einen Forderungsverzicht auf diese übernommenen Forderungen ausgesprochen. Dieser führt zu einer erfolgsneutralen Entlastung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 25 Mio., da die Küchen Holding GmbH in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter gehandelt hat. Beendigung Stimmbindungsvertrag Der Stimmbindungsvertrag zwischen der IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, und der Küchen Holding GmbH, München, beides Großaktionäre der ALNO AG, wurde am 30. Januar 2012 beendet. Damit ist die Küchen Holding GmbH formal nicht mehr Mehrheitsaktionärin der ALNO AG. Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, gehört über die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, zum Whirlpool-Konzern mit Sitz in Michigan, USA. Die Küchen Holding GmbH und Bauknecht/Whirlpool bildeten in den letzten Jahren innerhalb der Gesellschafterstruktur der ALNO AG ein Investorenkonsortium. Die Stimmrechte von Bauknecht/Whirlpool an der ALNO AG waren der Küchen Holding durch den Stimmbindungsvertrag zugeordnet. Die Küchen Holding GmbH war damit Mehrheitsaktionärin der ALNO AG. Mit der Neuregelung der Stimmrechtsanteile gibt es bei der ALNO AG keinen Mehrheitsaktionär mehr. Bauknecht/Whirlpool will künftig seine Stimmrechte selbst wahrnehmen und ausüben. Sowohl Bauknecht/Whirlpool als auch die Küchen Holding GmbH sehen ihr Engagement bei der ALNO AG weiterhin als langfristiges Investment an. Publikumspreis für Keramik-Küche ALNOSTAR CERA Die neue Keramik-Produktlinie von ALNO wurde beim Verbraucherwettbewerb "Kücheninnovation des Jahres 2012" der Initiative LifeCare mit dem Prädikat "Ausgezeichnetes Produkt" sowie dem "Golden Award - Best of the Best" in der Kategorie "Küchenmöbel und -ausstattungen" ausgezeichnet. Der Preis der unabhängigen Initiative LifeCare ist ein Gütesiegel für besonders verbrauchergerechte Produkte und würdigt die Küche ALNOSTAR CERA in den Kriterien Funktionalität, Produktnutzen, Innovation, Design und Nachhaltigkeit. Diese Auszeichnung ist aufgrund ihrer Verbraucherorientierung ein auf internationaler Ebene anerkanntes und geschätztes Gütesiegel. Veränderungen im Vorstand Vertriebsvorstand Christoph Fughe ist in beiderseitigem Einvernehmen am 29. Februar 2012 aus dem Vorstand der ALNO AG ausgeschieden, dies hat der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 17. Februar 2012 beschlossen. Christoph Fughe war seit April 2011 Vorstandsmitglied und zuletzt für die Bereiche "Vertrieb Inland" und "Vertrieb Österreich" verantwortlich. Christoph Fughe war nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand bis zum 31. Mai 2012 weiterhin beratend für die ALNO AG tätig und stand dem Unternehmen für Sonderaufgaben zur Verfügung. Der Vorstand der ALNO AG besteht damit wieder aus drei Mitgliedern. Die Geschäftsverteilung wurde ebenfalls neu geregelt. Max Müller übernimmt zusätzlich zu F-146 seinen bisherigen Aufgaben (u.a. Unternehmensentwicklung, Revision, Recht und Qualitätsmanagement) die Bereiche "Einkauf" und "Logistik", bisher im Zuständigkeitsbereich von Elmar Duffner. Dem Vorstandsressort von Elmar Duffner (u.a. Produktion, Export, Produktentwicklung und Marketing/PR) wiederum werden die bislang von Christoph Fughe verantworteten Bereiche "Vertrieb Inland" und "Vertrieb Österreich" zugeordnet. Gründung einer neuen Tochtergesellschaft in den USA Eine neue Tochtergesellschaft wurde in 2012 gegründet, sie firmiert unter dem Namen ALNO USA Corporation und hat ihren Sitz in New York. Zum Geschäftsführer wurde der auf dem US-Markt sehr erfahrene Küchenmanager Lothar Birkenfeld bestellt. Erwerb eines ALNO Premium Händlers in Großbritannien Im Zuge der Ausweitung des Exportgeschäfts hat die ALNO UK Ltd., Dewsbury, Großbritannien, im April 2012 den ALNO Premium Händler Built-In Kitchens Ltd., Sevenoaks, Großbritannien, erworben. Urteil im Rechtsstreit mit Jörg Deisel Die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf hat am 10. Mai 2012, im Rechtsstreit zwischen der ALNO AG und dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jörg Deisel ein Urteil gesprochen. Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der ALNO AG, wonach die vorzeitige Verlängerung des Vorstandsvertrags bis 2015 als unwirksam zu beurteilen ist. Das Landgericht Düsseldorf sprach dem Kläger in einem Vorbehaltsurteil im Urkundeverfahren für die Zeit nach seiner fristlosen Kündigung im April 2011 bis zum Ende seines damals laufenden Vertrages (30. September 2011) daher lediglich die Zahlung ausstehender Gehälter und Boni in Höhe von rund TEUR 400 zu. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Umsetzung langfristiges Kapital- und Finanzierungskonzept Der Vorstand arbeitet seit Ende 2011 an der Umsetzung eines langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzeptes. Eckpunkte des Konzeptes sind der Abschluss einer weiteren Sanierungsvereinbarung bis spätestens Mitte Juli 2012 sowie eine Kapitalerhöhung im Herbst 2012. Gegenstand dieser Sanierungsvereinbarung III sind weitere Beiträge der Hauptaktionäre Küchen Holding GmbH, München, und IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, sowie der wesentlichen finanzierenden Banken des ALNO Konzerns und des Lieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Die Beiträge der Bauknecht Hausgeräte GmbH sehen dazu unter anderem auch eine Ausweitung von Zahlungszielen vor, die gewährleisten, dass die Liquidität des ALNO Konzerns bis zur Umsetzung der Sanierungsvereinbarung III und der Kapitalerhöhung im Herbst 2012 sicher gestellt ist. Durch den Abschluss der Sanierungsvereinbarung III wird eine signifikante Verbesserung des KonzernEigenkapitals sowie eine vollständige Ablösung der wesentlichen Banken verfolgt. Die Ablösung der Bankenfinanzierung durch Alt- und Neu-Investoren ist eine notwendige Voraussetzung für die geplante Kapitalerhöhung, die Teil der Sanierungsvereinbarung III sein wird. Im ersten Schritt der Sanierungsvereinbarung III werden bestehende Bankverbindlichkeiten des ALNO Konzerns durch Alt- und Neu-Investoren übernommen und abgelöst. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise durch Begebung einer Anleihe durch die ALNO AG. Damit soll erreicht werden, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter 10 % reduziert werden. Im zweiten Schritt wird das Stammkapital der ALNO AG erhöht, was von der Hauptversammlung im August 2012 zu beschließen ist. Die Kapitalerhöhung soll sowohl durch Bar- als auch durch Sacheinlage erfolgen. Die Sacheinlage erfolgt durch Einbringung der durch Alt- und Neu-Investoren übernommenen Kreditforderungen ("debt-to-equity-swap"), soweit diese nicht durch die o.g. Anleihe gegenfinanziert sind. Da durch die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bisher an diese begebene Sicherheiten frei werden, und soweit diese für die Begebung der Anleihe nicht notwendig sind, können diese zur Aufnahme neuer Darlehen genutzt werden. F-147 Der Vorstand befindet sich bereits mit bisher nicht finanzierenden Banken in konkreten Finanzierungsgesprächen. Mit der Liquidität aus diesen neuen Bankdarlehen soll das geplante Wachstum des ALNO Konzerns – insbesondere im Ausland – finanziert werden. Eine Finanzierungszusage dieser neuen Banken ist zeitgleich mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung III vorgesehen. Des Weiteren soll das Factoringvolumen in der Gruppe durch den Verkauf der Forderungen der ALNO AG um weitere EUR 15 Mio. erhöht werden. Darüber hinaus hält sich der Vorstand die Option offen, nach Abschluss der Sanierungsvereinbarung III die Einwerbung einer Landesbürgschaft des Landes Baden-Württemberg zu verfolgen, die weiteres Finanzierungspotential eröffnen würde. Der Vorstand der ALNO AG hat für das oben beschriebene langfristige Kapital- und Finanzierungskonzept Mitte Mai 2012 schriftliche, unverbindliche Absichtserklärungen der Hauptaktionäre, des Hauptlieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH sowie von Alt- und Neu-Investoren erhalten, die die Unterstützung dieses Kapital- und Finanzierungskonzeptes zum Inhalt haben. Diese Absichtserklärungen sollen gemeinsam mit dem beabsichtigten Sanierungsbeitrag der wesentlichen Konsortialbanken in eine verbindliche Sanierungsvereinbarung III bis Mitte Juli 2012 überführt werden. Fortschreibung des ursprünglichen Sanierungsgutachtens vom 24. Juni 2010 durch PricewaterhouseCoopers Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") wurde Anfang 2010 beauftragt, für die ALNO Gruppe ein Sanierungsgutachten gem. der Stellungnahme IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu erstellen. In ihrem Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 bescheinigte PwC dem ALNO Konzern eine positive Fortführungsprognose, solange die Finanzierung entsprechend der Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 sichergestellt ist, und die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen innerhalb der Unternehmensplanung erfolgt. Im Frühjahr 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO Gruppe vorzunehmen. In ihrem aktualisierten Sanierungsgutachten vom 13. Mai 2011 kam PwC zu dem Ergebnis, dass der ALNO Konzern aus damaliger Sicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin durchfinanziert ist und sich keine Veränderung in Bezug auf die Sanierungsaussage, wie im Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 dargelegt, ergibt. Allerdings wies PwC darauf hin, dass sich die Sanierung der ALNO Gruppe länger als im letzten Jahr geplant hinziehen wird. Im November 2011 erhielt PwC den Auftrag, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO Gruppe vorzunehmen. Aufgrund des sich noch in Konzeptionierung befindenden operativen und finanziellen Restrukturierungskonzepts konnte PwC mit Entwurf vom 9. März 2012 noch keine Aussage zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit der ALNO Gruppe machen. Aufgrund dessen wurde PwC Ende April 2012 beauftragt, auf Grundlage des oben genannten Auftrags, im Anschluss an eine bereits durchgeführte Analyse der kurzfristigen Liquiditätsplanung bis Mitte Juli 2012 eine Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 vorzunehmen. PwC berücksichtigt in ihrer "Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013" vom 29. Mai 2012 identifizierte Risiken aus der Plausibilisierung der Unternehmensplanung in ihrem konservativeren sogenannten "Adjustment Case", der auch die Maßnahmen aus dem sich noch in Konzeptionierung befindenden Kapital- und Finanzierungskonzept (siehe Absatz zur Umsetzung des langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzepts) beinhaltet. PwC weist in ihrer Stellungnahme zur Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 auf folgende Punkte hin: Die kurzfristige Liquiditätsplanung des Managements zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit der ALNO Gruppe aufgrund der vorliegenden Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten, der Stand-Still Vereinbarung mit den Banken und einem weiteren Finanzierungspartner zunächst bis zum 20. Juli 2012 gesichert ist. F-148 Die einzelnen Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts zeigen erhebliche Unterschiede im Umsetzungs- und Verhandlungsstand auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit aller Maßnahmen des Konzepts nicht möglich. Allerdings erscheinen PwC die Maßnahmen als nicht offensichtlich undurchführbar. Basierend auf dem sogenannten "Adjustment Case" zeigt sich, dass durch die Betriebsferien aller Werke zwischen Mitte Juli und Mitte August 2012 die Liquidität ohne Ergreifung von weiteren internen und/oder externen Maßnahmen für diesen Zeitraum nicht ausreichend gesichert erscheint bzw. es dadurch zu Zahlungsstockungen kommen könnte. Das Management der ALNO AG führt daher zur Erhöhung des Liquiditätspuffers schon erste Gespräche mit einem Großlieferanten. Darüber hinaus - von September 2012 bis Ende Juni 2013 - ist die Liquidität, unter den genannten Annahmen und unter Einhaltung des minimalen ständigen Liquiditätspuffers von EUR 5,0 Mio. ausreichend gesichert. Weiter weist PwC auf folgende wesentliche Annahmen und Risiken der Liquiditätsplanung bis Juni 2013 hin: Das Finanzierungskonzept muss unbedingt umgesetzt werden, wobei Risiken in der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen bestehen. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme liegen nur Absichtserklärungen von Investoren vor, die vorbehaltlich noch zu erfolgender rechtlicher und finanzieller Prüfungen sind. Alle anderen Maßnahmen befinden sich im Verhandlungs- oder Konzeptionierungsstadium. Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden, um die Liquidität der ALNO Gruppe weiter zu sichern. Dafür müssen die wesentlichen bzw. der Großteil der Maßnahmen vor Auslaufen der Stundungs- und Stand-Still-Vereinbarungen am 20. Juli 2012 zwingend umgesetzt werden, da aufgrund der Betriebsferien ab Ende Juli 2012 ein deutlich ansteigender Liquiditätsbedarf besteht, der ohne die geplanten Zuflüsse aus dem Finanzierungskonzept nicht zu decken ist. Geplante, aber bisher verschobene Investitionsausgaben müssen im zweiten Halbjahr 2012 teilweise nachgeholt werden. Das Verhältnis bzw. die Situation mit Warenkreditversicherern und Lieferanten ist angespannt. Die Liquiditätsplanung unterstellt, dass beide ihre Zahlungskonditionen jeweils nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern. Der Vorstand der ALNO AG hat zwischenzeitlich weitere Maßnahmen zur Konkretisierung und Umsetzung des Kapital- und Finanzierungskonzepts durchgeführt. Hierzu zählen Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken zur Ablösung der bestehenden Darlehen und Kontokorrentlinien sowie Verhandlungen mit neuen Finanzierungspartnern zur Gewährung neuer Finanzmittel. Die Verhandlungen mit Anteilseignern, die größere Sanierungsbeiträge im Kapital- und Finanzierungskonzept leisten sollen, sind weitestgehend abgeschlossen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass die oben genannten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Der Vorstand der ALNO AG geht davon aus, dass die Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden sowie dass die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. O. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben die Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" und § 161 AktG am 30. September 2011 überprüft und neu abgeF-149 geben. Die Erklärung wird den Aktionären dauerhaft auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht und ist im Konzernlagebericht 2011 abgedruckt. Über die Corporate Governance des ALNO Konzerns berichten Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011. Die Erläuterung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand erfolgt unter dem Abschnitt K. "Aufsichtsrat und Vorstand". P. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären zustehenden Konzernjahresergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr eingetreten. in TEUR Konzernjahresfehlbetrag Anteile Fremder Aktienanzahl in Tsd. (gewichteter Durchschnitt) Ergebnis in EUR / Aktie Pfullendorf, den 11. Juni 2012 ALNO Aktiengesellschaft Der Vorstand F-150 2011 2010 -25.561 -13.084 0 0 24.617 16.877 -1,04 -0,78 Wiedergabe der im nachfolgenden Bestätigungsvermerk in Bezug genommenen Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr: "b. Nachtragsbericht Umsetzung langfristiges Kapital- und Finanzierungskonzept Der Vorstand arbeitet seit Ende 2011 an der Umsetzung eines langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzeptes. Eckpunkte des Konzeptes sind der Abschluss einer weiteren Sanierungsvereinbarung bis spätestens Mitte Juli 2012 sowie eine Kapitalerhöhung im Herbst 2012. Gegenstand dieser Sanierungsvereinbarung III sind weitere Beiträge der Hauptaktionäre Küchen Holding GmbH, München, und IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, sowie der wesentlichen finanzierenden Banken des ALNO Konzerns und des Lieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart. Die Beiträge der Bauknecht Hausgeräte GmbH sehen dazu unter anderem auch eine Ausweitung von Zahlungszielen vor, die gewährleisten, dass die Liquidität des ALNO Konzerns bis zur Umsetzung der Sanierungsvereinbarung III und der Kapitalerhöhung im Herbst 2012 sicher gestellt ist. Durch den Abschluss der Sanierungsvereinbarung III wird eine signifikante Verbesserung des KonzernEigenkapitals sowie eine vollständige Ablösung der wesentlichen Banken verfolgt. Die Ablösung der Bankenfinanzierung durch Alt- und Neu-Investoren ist eine notwendige Voraussetzung für die geplante Kapitalerhöhung, die Teil der Sanierungsvereinbarung III sein wird. Im ersten Schritt der Sanierungsvereinbarung III werden bestehende Bankverbindlichkeiten des ALNO Konzerns durch Alt- und Neu-Investoren übernommen und abgelöst. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise durch Begebung einer Anleihe durch die ALNO AG. Damit soll erreicht werden, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter 10% reduziert werden. Im zweiten Schritt wird das Stammkapital der ALNO AG erhöht, was von der Hauptversammlung im August 2012 zu beschließen ist. Die Kapitalerhöhung soll sowohl durch Bar- als auch durch Sacheinlage erfolgen. Die Sacheinlage erfolgt durch Einbringung der durch Alt- und Neu-Investoren übernommenen Kreditforderungen ("debt-to-equity-swap"), soweit diese nicht durch die o.g. Anleihe gegenfinanziert sind. Da durch die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bisher an diese begebene Sicherheiten frei werden, und soweit diese für die Begebung der Anleihe nicht notwendig sind, können diese zur Aufnahme neuer Darlehen genutzt werden. Der Vorstand befindet sich bereits mit bisher nicht finanzierenden Banken in konkreten Finanzierungsgesprächen. Mit der Liquidität aus diesen neuen Bankdarlehen soll das geplante Wachstum des ALNO Konzerns - insbesondere im Ausland - finanziert werden. Eine Finanzierungszusage dieser neuen Banken ist zeitgleich mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung III vorgesehen. Des Weiteren soll das Factoringvolumen in der Gruppe durch den Verkauf der Forderungen der ALNO AG um weitere EUR 15 Mio. erhöht werden. Darüber hinaus hält sich der Vorstand die Option offen, nach Abschluss der Sanierungsvereinbarung III die Einwerbung einer Landesbürgschaft des Landes Baden-Württemberg zu verfolgen, die weiteres Finanzierungspotential eröffnen würde. Der Vorstand der ALNO AG hat für das oben beschriebene langfristige Kapital- und Finanzierungskonzept Mitte Mai 2012 schriftliche, unverbindliche Absichtserklärungen der Hauptaktionäre, des Hauptlieferanten Bauknecht Hausgeräte GmbH sowie von Alt- und Neu-Investoren erhalten, die die Unterstützung dieses Kapital- und Finanzierungskonzeptes zum Inhalt haben. Diese Absichtserklärungen sollen gemeinsam mit dem beabsichtigten Sanierungsbeitrag der wesentlichen Konsortialbanken in eine verbindliche Sanierungsvereinbarung III bis Mitte Juli 2012 überführt werden. F-151 Fortschreibung des ursprünglichen Sanierungsgutachtens vom 24. Juni 2010 durch PricewaterhouseCoopers Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") wurde Anfang 2010 beauftragt, für die ALNO Gruppe ein Sanierungsgutachten gem. der Stellungnahme IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu erstellen. In ihrem Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 bescheinigte PwC dem ALNO Konzern eine positive Fortführungsprognose, solange die Finanzierung entsprechend der Sanierungsvereinbarung I vom 23. April 2010 sichergestellt ist, und die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen innerhalb der Unternehmensplanung erfolgt. Im Frühjahr 2011 wurde PwC beauftragt, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO Gruppe vorzunehmen. In ihrem aktualisierten Sanierungsgutachten vom 13. Mai 2011 kam PwC zu dem Ergebnis, dass der ALNO Konzern aus damaliger Sicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin durchfinanziert ist und sich keine Veränderung in Bezug auf die Sanierungsaussage, wie im Sanierungsgutachten vom 24. Juni 2010 dargelegt, ergibt. Allerdings wies PwC darauf hin, dass sich die Sanierung der ALNO Gruppe länger als im letzten Jahr geplant hinziehen wird. Im November 2011 erhielt PwC den Auftrag, eine Fortschreibung der Sanierungsaussage für die ALNO Gruppe vorzunehmen. Aufgrund des sich noch in Konzeptionierung befindenden operativen und finanziellen Restrukturierungskonzepts konnte PwC mit Entwurf vom 9. März 2012 noch keine Aussage zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit der ALNO Gruppe machen. Aufgrund dessen wurde PwC Ende April 2012 beauftragt, auf Grundlage des oben genannten Auftrags, im Anschluss an eine bereits durchgeführte Analyse der kurzfristigen Liquiditätsplanung bis Mitte Juli 2012 eine Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 vorzunehmen. PwC berücksichtigt in ihrer "Plausibilisierung der Liquiditätsplanung bis Mitte 2013" vom 29. Mai 2012 identifizierte Risiken aus der Plausibilisierung der Unternehmensplanung in ihrem konservativeren sogenannten "Adjustment Case", der auch die Maßnahmen aus dem sich noch in Konzeptionierung befindenden Kapital- und Finanzierungskonzept (siehe Absatz zur Umsetzung des langfristigen Kapital- und Finanzierungskonzepts) beinhaltet. PwC weist in ihrer Stellungnahme zur Liquiditätsplanung bis Mitte 2013 auf folgende Punkte hin: Die kurzfristige Liquiditätsplanung des Managements zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit der ALNO Gruppe aufgrund der vorliegenden Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten, der Stand-Still Vereinbarung mit den Banken und einem weiteren Finanzierungspartner zunächst bis zum 20. Juli 2012 gesichert ist. Die einzelnen Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts zeigen erhebliche Unterschiede im Umsetzungs- und Verhandlungsstand auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit aller Maßnahmen des Konzepts nicht möglich. Allerdings erscheinen PwC die Maßnahmen als nicht offensichtlich undurchführbar. Basierend auf dem sogenannten "Adjustment Case" zeigt sich, dass durch die Betriebsferien aller Werke zwischen Mitte Juli und Mitte August 2012 die Liquidität ohne Ergreifung von weiteren internen und/oder externen Maßnahmen für diesen Zeitraum nicht ausreichend gesichert erscheint bzw. es dadurch zu Zahlungsstockungen kommen könnte. Das Management der ALNO AG führt daher zur Erhöhung des Liquiditätspuffers schon erste Gespräche mit einem Großlieferanten. Darüber hinaus - von September 2012 bis Ende Juni 2013 - ist die Liquidität, unter den genannten Annahmen und unter Einhaltung des minimalen ständigen Liquiditätspuffers von EUR 5,0 Mio. ausreichend gesichert. Weiter weist PwC auf folgende wesentliche Annahmen und Risiken der Liquiditätsplanung bis Juni 2013 hin: Das Finanzierungskonzept muss unbedingt umgesetzt werden, wobei Risiken in der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen bestehen. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme liegen nur AbsichtserklärunF-152 gen von Investoren vor, die vorbehaltlich noch zu erfolgender rechtlicher und finanzieller Prüfungen sind. Alle anderen Maßnahmen befinden sich im Verhandlungs- oder Konzeptionierungsstadium. Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden, um die Liquidität der ALNO Gruppe weiter zu sichern. Dafür müssen die wesentlichen bzw. der Großteil der Maßnahmen vor Auslaufen der Stundungs- und Stand-Still-Vereinbarungen am 20. Juli 2012 zwingend umgesetzt werden, da aufgrund der Betriebsferien ab Ende Juli 2012 ein deutlich ansteigender Liquiditätsbedarf besteht, der ohne die geplanten Zuflüsse aus dem Finanzierungskonzept nicht zu decken ist. Geplante, aber bisher verschobene Investitionsausgaben müssen im zweiten Halbjahr 2012 teilweise nachgeholt werden. Das Verhältnis bzw. die Situation mit Warenkreditversicherern und Lieferanten ist angespannt. Die Liquiditätsplanung unterstellt, dass beide ihre Zahlungskonditionen jeweils nicht negativ gegenüber dem jetzigen Stand bzw. dem geplanten Niveau verändern. Der Vorstand der ALNO AG hat zwischenzeitlich weitere Maßnahmen zur Konkretisierung und Umsetzung des Kapital- und Finanzierungskonzepts durchgeführt. Hierzu zählen Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken zur Ablösung der bestehenden Darlehen und Kontokorrentlinien sowie Verhandlungen mit neuen Finanzierungspartnern zur Gewährung neuer Finanzmittel. Die Verhandlungen mit Anteilseignern, die größere Sanierungsbeiträge im Kapital- und Finanzierungskonzept leisten sollen, sind weitestgehend abgeschlossen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der ALNO AG bzw. des ALNO Konzerns hängt davon ab, dass die oben genannten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Der Vorstand der ALNO AG geht davon aus, dass die Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden sowie dass die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden." "c. I. Risiko- und Chancenbericht Finanzrisiken Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken verfügt der ALNO Konzern über Planungs- und Steuerungsinstrumente, die Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennen. Im Wesentlichen fungiert die ALNO AG für alle Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst günstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für die operative Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Das dazu notwendige Informationspotenzial wird im Rahmen einer rollierenden Finanzplanung monatlich aktualisiert und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr wird durch eine tägliche Cash-Flow-Entwicklungsplanung ergänzt, die mit den tatsächlichen Zahlungsströmen ständig verglichen wird. Die ALNO Gruppe überwacht stets die vorhandenen Liquiditätsreserven. Ein erheblicher Teil der der ALNO Gruppe eingeräumten Kreditlinien wurde bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 gewährt und kann daher jederzeit fällig gestellt werden. Mit Stand-Still Vereinbarung vom 18. Mai 2012 wurden die Kreditlinien bis zum 20. Juli 2012 gewährt. Die überwiegende Zahl der Kreditrahmenverträge der ALNO Gruppe kann unter anderem fristlos gekündigt werden, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der ALNO Gruppe oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung der Darlehen gefährdet ist. Sollten wesentliche Kreditlinien fällig gestellt oder wesentliche Kreditrahmenverträge außerordentlich gekündigt und zur Rückzahlung fällig gestellt werden, wäre die ALNO Gruppe auf zusätzliches Kapital in Form von Fremd- oder Eigenkapital angewiesen. Des Weiteren weist ein erheblicher Anteil der von der ALNO Gruppe in Anspruch genommenen Bankkredite eine variable Verzinsung auf. Steigende Zinsen oder sonstige nachteilige Veränderungen der Konditionen der Kredite können zu einer Verteuerung des von der ALNO Gruppe in Anspruch genommenen Fremdkapitals und einer verstärkten Belastung des Finanzergebnisses führen. F-153 Durch den im Inland durchgeführten konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling erfolgt eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens mit positiver Auswirkung auf das Finanzergebnis. Der interne Finanzausgleich ermöglicht die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung anderer Konzerngesellschaften. Ab November 2009 wurde das konzerninterne Cash-Pooling eingeschränkt. Ein wesentlicher Fokus des Vorstands der ALNO AG liegt auf der Absicherung der kurz- und langfristigen Liquiditätssituation im Konzern. Die kurzfristige Liquidität ist durch ein Stand-Still mit den Banken, durch entsprechende Zahlungszielvereinbarungen mit der Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, sowie durch eine Stundungsvereinbarung mit der Comco Holding AG, Nidau, Schweiz, bis zum 20. Juli 2012 sicher gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindliches langfristiges Refinanzierungskonzept mit allen wesentlichen Stakeholdern abzuschließen, um die in der aktuellen Unternehmens- bzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 schließen zu können. Die Eigenkapitalbestandteile des Refinanzierungskonzepts sind auf der Hauptversammlung im August 2012 zu beschließen. Bezüglich der wesentlichen Inhalte des Konzeptes sowie der Risiken für die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht (Abschnitt "Umsetzung langfristiges Kapital- und Refinanzierungskonzept). Des Weiteren nutzt die ALNO Gruppe Factoring in erheblichem Umfang als Finanzierungsquelle. Die Bereitstellung der Finanzierung durch das Factorunternehmen setzt das Bestehen von entsprechenden Forderungen voraus. Sollte die ALNO Gruppe aufgrund von Änderungen der von ihr genutzten Factoringverträge Forderungen kurzfristiger als erwartet erfüllen müssen, würde die Liquidität der ALNO Gruppe erheblich belastet." F-154 Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und den auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der ALNO Aktiengesellschaft für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr als Ganzes und nicht allein auf den in diesem Prospekt auf den vorhergehenden Seiten abgebildeten Konzernabschluss und abgebildeten einzelnen Angaben aus dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde. Bestätigungsvermerk Wir haben den von der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass in der Konzernbilanz der ALNO Aktiengesellschaft – im Gegensatz zum Einzelabschluss – aufgrund aufgelaufener Verluste ein negatives Eigenkapital von TEUR 73.344 ausgewiesen wird. Des Weiteren weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, hin. Dort ist in den Abschnitten "b. Nachtragsbericht" und "c. I. Risiko- und Chancenbericht" ausgeführt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des ALNO Konzerns davon abhängt, dass die im Konzernlagebericht aufgeführten Maßnahmen des Kapital- und Finanzierungskonzepts wie geplant rechtzeitig umgesetzt werden und die Bedingungen und Annahmen der Unternehmensplanung wie geplant eintreten bzw. zutreffen werden. Insbesondere ist bis zum 20. Juli 2012 eine weitere Sanierungsvereinbarung abzuschlieF-155 ßen und diese in wesentlichen Teilen umzusetzen, damit die in der aktuellen Unternehmens- bzw. Liquiditätsplanung ansonsten vorhandenen Liquiditätslücken ab dem 21. Juli 2012 geschlossen werden können. Ravensburg, 11. Juni 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nover Wirtschaftsprüfer Prüsse Wirtschaftsprüfer F-156 Geprüfter Jahresabschluss (HGB) der ALNO AG zum 31. Dezember 2012 F-157 ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva EUR EUR EUR 31.12.2011 TEUR A. Anlagevermögen Passiva Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Geleistete Anzahlungen II. Kapitalrücklage 1.510.244,00 4.156.637,43 3.076 3.308 5.666.881,43 II. Sachanlagen 1. 2. 3. 4. Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen 5.486 4.189 4.775 787 15.237 F-158 101.421.570,32 56.195,22 900,00 99.969 6.512 1 101.478.665,54 106.482 123.914.624,91 128.103 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. 2. 3. 4. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Fertige Erzeugnisse und Waren Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. 2. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände 6.126.048,90 1.660.191,41 1.302.754,35 -268.404,48 67.847 3.258.275,93 45.916 462.459,76 0 8.786.735,43 -87.554 82.602.450,12 26.209 B. Rückstellungen 1. 2. 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 16.543.892,00 158.050,00 7.853.847,86 16.487 53 12.553 24.555.789,86 29.093 C. Verbindlichkeiten 1. 2. 3. 4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 9.638.568,76 38.277.924,69 9.167.581,29 54.362 13.339 22.911 23.313 57.084.074,74 113.925 164.242.314,72 169.227 9.282 11.687.668,33 13.749.678,72 12.714 14.755 0,00 3.522.151,82 249 3.408 28.959.498,87 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 70.094.979,00 6.473 1.812 1.258 -261 8.820.590,18 4. Gesetzliche Rücklage IV. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) 7.799.775,71 4.415.781,00 4.138.052,00 415.469,23 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sonstige Ausleihungen 31.12.2011 TEUR III. Gewinnrücklagen 6.384 16.769.077,94 1. 2. 3. EUR A. Eigenkapital I. 2. EUR 31.126 1.723.197,84 83 39.503.286,89 40.491 C. Rechnungsabgrenzungsposten 627.057,36 416 D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 197.345,56 217 164.242.314,72 169.227 ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 EUR 1. 2. 3. 4. Umsatzerlöse Erhöhung (Vj. Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialauf wand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR EUR 107.172.207,06 20.615,68 550.288,00 32.019.180,69 98.373 -81 451 32.781 139.762.291,43 56.250.040,93 2.942.094,78 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen 2011 TEUR 131.524 55.031 3.245 59.192.135,71 58.276 80.570.155,72 73.248 32.584.520,04 6.794.960,67 34.875 6.504 39.379.480,71 11.782.903,45 53.472.366,14 5.711 79.577 104.634.750,30 -24.064.594,58 9. 10. 11. 12. 13. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Aufwendungen aus Verlustübernahme Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13.568.141,93 35.526.527,89 2.205,17 5.958.512,28 7.727.818,65 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15. Außerordentliche Erträge 16. Außerordentliche Auf wendungen 35.406.133,72 -1.776 11.341.539,14 -55.195 26.872 2.730 -924.344,71 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19. Sonstige Steuern 20. 21. 22. 23. 24. 5.175 772 2 1.018 6.703 0,00 924.344,71 17. Außerordentliches Ergebnis 55.000,00 168.193,49 Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) Verlustvortrag Entnahmen aus der Kapitalrücklage Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten Einstellungen in die Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage) 25. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) F-159 -53.419 24.142 0 112 223.193,49 112 10.194.000,94 -87.554.191,14 44.857.418,99 41.751.966,40 -462.459,76 -31.165 -56.389 0 -56.389 0 8.786.735,43 -87.554 Anhang der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, für das Geschäftsjahr 2012 A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf, ist nach § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Die Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses der ALNO Aktiengesellschaft, Pfullendorf (kurz: ALNO AG), erfolgt im Bundesanzeiger. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern Sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwischen zwei und zehn Jahren). Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis über die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Gebäude und Außenanlagen Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen EDV-Anlagen Jahre 9 – 50 2 - 20 3-7 Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden in einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst. Der einzelne Sammelposten wird über 5 Jahre abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 60 und EUR 150 werden aktiviert und im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie an Beteiligungsunternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die sonstigen Ausleihungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr F-160 bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu den niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Unfertige und fertige Erzeugnisse/Leistungen werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen. Weiterhin werden anteilige produktionsbezogene Verwaltungskosten aktiviert. Fremdkapitalkosten werden nicht angesetzt. Abwertungen wegen mangelnder Gängigkeit bzw. unzureichender Verwertbarkeit wurden im notwendigen und angemessenen Umfang vorgenommen. Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag wurden berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden nach der Nettomethode ausgewiesen und offen von den Vorräten abgesetzt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h., es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit einem Zinssatz von 3,7 % abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr wurde unverändert zum Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. 'Projected-Unit-Credit-Methode' (PUC-Methode) bewertet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten zu ermitteln. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die 'Richttafeln 2005 G' von Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,06 % (Vj. 5,14 %) gemäß der Rückstellungs-abzinsungsverordnung verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 1 % (Vj. 0 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,5 % (Vj. 1,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0 % (Vj. 0 %) berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Bei der ALNO AG werden Pensionsverpflichtungen teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Der Wert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs entspricht dem steuerlichen Aktivwert, der das geschäftsplanmäßige Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) darstellt. Übersteigt das Deckungsvermögen den Erfüllungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aktiviert. F-161 Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden laufzeitadäquat abgezinst. Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie die zusätzlichen Aufstockungsbeträge für die gesamte Restlaufzeit der Altersteilzeit. Die Rückstellungen für Altersteilzeit und für Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeit wurden unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 3,9 % (Vj. 4,0 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berechnet. Der Erfüllungsrückstand und die zugesagten Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeitverträge sind über Wertpapiere abgesichert. Da die Vermögensgegenstände ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtung dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) erfolgt eine Saldierung. Die Wertpapiere werden mit ihrem Marktwert bewertet. Soweit der Marktwert die Anschaffungskosten übersteigt, besteht in Höhe des Unterschiedsbetrages, vermindert um mögliche passive latente Steuern, eine Ausschüttungssperre. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen mit 28 % (Vj. 28 %) bewertet. Eine Abzinsung erfolgt nicht. Aktive latente Steuern ergeben sich bei den Sachanlagen, bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Passive latente Steuern ergeben sich bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den sonstigen Rückstellungen. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet, jedoch wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts nicht ausgewiesen. Bei auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bei Fremdwährungsbeträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden das Realisationsprinzip für Forderungen bzw. das Anschaffungskostenprinzip für Verbindlichkeiten beachtet. C. 1. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus der gesonderten Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens 2012" ersichtlich. Im Geschäftsjahr musste nach der Übernahme eines Gebäudes im Rahmen einer Anwachsung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 6.166 vorgenommen werden. Im Geschäftsjahr erfolgten bei den Finanzanlagen (Beteiligungen) außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 5.927 (Vj. TEUR 1.000). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Posten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 77 (Vj. TEUR 679), bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1.000) und bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 735 (Vj. TEUR 863). F-162 Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.611 (Vj. TEUR 549) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1.339) ausgewiesen. 3. Flüssige Mittel Von den flüssigen Mittel sind TEUR 591 nicht frei verfügbar, da sie für eine Aval-Unterlegung verpfändet sind. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für den Erfüllungsrückstand und Abfindungen aufgrund von Altersteilzeitverträgen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die betroffene Pensionsverpflichtung wurde mit einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung verrechnet. Die Rückstellung für Altersteilzeit (Erfüllungsrückstand und Abfindungen) wurde mit den an die Mitarbeiter zur Insolvenzabsicherung verpfändeten Wertpapieren saldiert. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung setzt sich zum 31. Dezember 2012 wie folgt zusammen: Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte Erfüllungsbetrag der Rückstellung Pensionsrückstellung TEUR Altersteilzeitverpflichtung TEUR Gesamt 539 -459 1.407 -1.290 1.946 -1.749 80 117 197 TEUR Die fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung betragen TEUR 539. Im Jahr 2012 wurden Erträge in Höhe von TEUR 71 mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 22 verrechnet und saldiert im Finanzergebnis erfasst. Die Anschaffungskosten der Wertpapiere betragen TEUR 1.439. Im Jahr 2012 wurden Erträge in Höhe von TEUR 61 mit Aufwendungen in Höhe von TEUR 32 (Abschreibungen) sowie mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeit (Erfüllungsrückstand und Abfindungen) in Höhe von TEUR 95 saldiert im Finanzergebnis erfasst. 5. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2012 EUR 70.094.979,00 und ist in 70.094.979 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind als auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben. Mit Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 13. Juli 2012 wurde im Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Herabsetzung das Grundkapitals in vereinfachter Form durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 67.846.945,40, eingeteilt in 26.094.979 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 je Aktie wurde um EUR 41.751.966,40 auf EUR 26.094.979,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG ohne Veränderung der Zahl der Aktien in der Weise, dass nach Durchführung der Kapitalherabsetzung der auf die einzelne Stückaktie entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital EUR 1,00 beträgt. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in vollständiger Höhe zur Deckung von Verlusten. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister erfolgte am 12. Oktober 2012. F-163 Mit Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. November 2012 wurde im Rahmen der durch die ordentliche Hauptversammlung der ALNO AG am 21. August 2012 verabschiedeten Kapitalmaßnahmen eine Erhöhung das Grundkapitals der Gesellschaft durchgeführt. Mit Datum vom 21. November 2012 wurde die Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 44.000.000 Stamm-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 vollzogen. Der Bezugspreis betrug pro Stamm-Stückaktie EUR 1,05. Das Grundkapital hat sich somit um EUR 44.000.000,00 auf EUR 70.094.979,00 erhöht. Der übersteigende Betrag der Bareinlage in Höhe von EUR 2.200.000,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt, diese beträgt danach EUR 3.258.275,93. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 21. November 2012. Nachfolgend geben wir die jeweils aktuellen Pflichtmitteilungen der Aktionäre nach § 21 Abs. 1 WpHG und der Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt des Erreichens bzw. Über- oder Unterschreitens der Meldegrenzen nach § 21 Abs. 1 WpHG wieder. Die tatsächlichen Stimmrechtsverhältnisse zum Bilanzstichtag können durch nicht meldepflichtige Erwerbe bzw. Veräußerungen davon abweichen. Herr Alexander Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,38 % beträgt. Herr Oliver Nothdurft, München, hat uns am 31. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG am 28. März 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 3,24 % beträgt. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 5. April 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Die IRE Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Die Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE 0007788408, WKN 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: IRE Beteiligungs GmbH. Die Whirlpool Greater China Inc., Wilmington, USA, hat uns am 22. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, ISIN: DE0007788408, WKN: 778840 am 16. Juni 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 18,64 % (3.242.627 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Bauknecht Hausgeräte GmbH und IRE Beteiligungs GmbH. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. Juli 2010 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 9. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. F-164 Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 4. März 2011 ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Düsseldorf, Deutschland, die Schwelle 50 % überschritten hat und zu diesem Tag insgesamt 54,14 % (entsprechend 14.128.716 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr insgesamt 35,33 % der Stimmrechte (entsprechend 9.219.422 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH und 18,81 % der Stimmrechte (entsprechend 4.909.294 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 WpHG über die IRE Beteiligungs GmbH zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 23. März 2011 über die Deutsche Gesellschaft für Adhoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG zugerechnet. Folgenden von Milano Investments S.à.r.l. kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ALNO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Milano Investments S.à.r.l. dabei Stimmrechte zugerechnet: - Küchen Holding GmbH. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns am 2. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1, Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 30. Januar 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 35,33 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 3. Februar 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 WpHG am 13. und 17. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 13. Juli 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 18,25 % beträgt. Im Nachgang zu der Stimmrechtsmitteilung zur Schwellenüberschreitung hat uns die Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, mit Schreiben vom 24. Juli 2012 gemäß § 27a WpHG folgendes mitgeteilt: 1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der Erwerb der Stimmrechte beruht auf einer konzerninternen Umhängung der Beteiligung an der ALNO AG innerhalb des Whirlpool-Konzerns. Er dient dementsprechend weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen. b) Der Meldepflichtige beabsichtigt im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte hinzu zu erwerben. c) Der Meldepflichtige strebt an, im Aufsichtsrat der ALNO AG in einer Weise vertreten zu sein, die seine Beteiligung an der ALNO AG angemessen widerspiegelt. Bei der derzeitigen Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist er der Auffassung, dass je nach Höhe der Beteiligung eine Vertretung mit zwei oder ggf. drei Mitgliedern angemessen wäre. Darüber hinaus beabsichtigt er nicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ALNO AG zu nehmen. d) Mit den Sanierungsmaßnahmen, welche die ALNO AG mit ad hoc-Mitteilung vom 11. Juli 2012 bekannt gegeben hat, sind wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der ALNO AG verbunden. Darüber hinaus strebt der Meldepflichtige keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. F-165 2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgt unter Verwendung konzerneigener Mittel des WhirlpoolKonzerns, die dem Meldepflichtigen vollumfänglich als Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden. Die oben genannte Mitteilung wurde am 25. Juli 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität (DGAP) veröffentlicht. Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland hat der ALNO AG am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Wolfgang Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 21. November 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und am 21. November 2012 62,77 % (44.000.000 Stimmrechte) betrug. Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main, Deutschland, hat der ALNO AG am 23. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Wolfgang Steubing AG an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland am 22. November 2012 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und am 22. November 2012 0,71 % (500.000 Stimmrechte) betrug. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 26. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 27. November 2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen: 1. Whirlpool Germany GmbH a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten). b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert. c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten). F-166 d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert. 2. Whirlpool Corporation a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15% unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert. Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH. c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. F-167 d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert. Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 29. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) betrug. Herr Christoph Dietsche, Zug, Schweiz, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 26. November 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und am 26. November 2012 8,143 % (5.708.000 Stimmrechte) betrug. Davon sind Herrn Christoph Dietsche 8,086 % (5.668.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die SE Swiss Entrepreneur AG, Zug, Schweiz, einer Tochtergesellschaft von Herrn Christoph Dietsche, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 30. November 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 29. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 21. November 2012 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Milano Investments S.à.r.l. 13,15 % (9.219.422 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 4. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 6. Dezember 2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannF-168 ten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen: 1. Whirlpool Germany GmbH a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH an der ALNO AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) 2. Whirlpool Corporation a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 4. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG am 3. Dezember 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten). Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation an der ALNO AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechte. Die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehenden 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 7. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 7. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 4. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) beträgt. F-169 Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, 7,09 % (4.968.470 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, einer Tochtergesellschaft der Milano Investments S.à.r.l., deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die oben genannten Mitteilungen wurden am 10. Dezember 2012 über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) veröffentlicht. Die Küchen Holding GmbH, München, Deutschland, hat der ALNO AG am 19. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) beträgt. Die Milano Investments S.à.r.l., Esch-sur-Alzette, Luxemburg, hat der ALNO AG am 19. Dezember 2012 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALNO AG, Pfullendorf, Deutschland, am 17. Dezember 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Milano Investments S.à.r.l., 2,55 % (1.787.908 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1