Unsere Arbeits- und Gesundheitspolitik

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Unsere Arbeitsund Gesundheitspolitik
Arbeits- und Gesundheitspolitik
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in unserem Unternehmen eine verbindliche Einrichtung. Alle Mitarbeiter-/innen
haben den Anforderungen des A&G nachzukommen und sind
angehalten Verbesserungen dem Beauftragten A&G zu melden.
Um den vielfältigen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nachkommen zu können, arbeiten wir mit einem
externen Unternehmen zusammen.
Wir verpflichten uns, die Beeinträchtigung der Sicherheit und
Gesundheit unserer Mitarbeiter/innen zu minimieren und ständig
zu verbessern.
Wir haben unsere Risiken und Gefahren erkannt und informieren alle
Betroffenen in regelmäßigen Abständen.
Wir haben die rechtlichen Anforderungen an unser A&G Managementsystem ermittelt und verpflichten uns die Anforderungen einzuhalten.
Durch regelmäßige Information, Schulung und Weiterbildung unserer
Mitarbeiter/innen fördern wir die Kompetenzen und das Bewusstsein für
ein sicheres Arbeiten in sämtlichen Bereichen des Unternehmens.
Aus dieser Politik haben wir Ziele und Programme abgeleitet. Die Ziele und
Programme werden regelmäßig bewertet. Im Managementreview wird der
Erfüllungsgrad abschließend bewertet.
Alle Handlungen im Unternehmen müssen mit dieser Politik im Einklang stehen. Abweichungen müssen alle Beteiligten sofort der Geschäftsleitung oder
der Beauftragten A&G melden.
Eine Version dieser Politik wird auf unsere Homepage für Kunden und andere
interessierte Kreise veröffentlicht.
Im jährlichen Managementreview und bei der Erkennung neuer Gefahren und
Risiken prüft der Beauftragte A&G in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung,
ob die A&G Politik und die nachgeschalteten Regelungen noch geeignet sind.
(Fortsetzung auf folgender Seite)
Unsere Arbeitsund Gesundheitspolitik
(Fortsetzung)
Grundsatzerklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Um die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zum Arbeits- und Gesundheitsschutz optimal
erfüllen zu können, haben wir ein Managementsystem nach
BS OHSAS 18001:2007
eingeführt, das im gesamten Unternehmen praktiziert wird. Es
gilt für den Geltungsbereich:
ÎÎFull-Service Anbieter für den industriellen Druckluftprozess,
von der Erzeugung über die Verteilung bis zur pneumatische
Anwendung
ÎÎEntwicklung von innovativen Teil- und Gesamtlösungen entlang
der Druckluft-Prozesskette nach kundenspezifischen Anforderungen,
wirtschaftlich und energetisch optimiert
ÎÎHerstellung und Vertrieb von pneumatischen Komponenten und
Baugruppen
Die OHSAS-Dokumentation, die aus diesem Managementhandbuch und
weiteren Dokumenten wie z.B. Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Prozessanweisungen besteht, ist verbindlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens.
Die Beauftragte der obersten Leitung für Arbeits- und Gesundheitsschutz
hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass das OHSAS-System aufrechterhalten wird, regelmäßig über die Leistungsfähigkeit des OHSAS-Systems
und notwendige Verbesserungen zu berichten (z.B. anhand durchgeführter
interner Audits) und im Unternehmen das Bewusstsein zur Erfüllung der
gesetzlichen Vorgaben und den Vorgabe der Berufsgenossenschaft zu fördern.
Sie erhält dafür die Unterstützung der Geschäftsleitung und aller Mitarbeiter
im Unternehmen.
Durch die genannten Maßnahmen soll die beschriebene A&G-Politik des Hauses
verwirklicht werden. Dabei dient die A&G-Politik allen Mitarbeitern als verbindliche Richtlinie für ihr Handeln.
Leinfelden-Echterdingen, März 2014
Werner Landhäußer
Geschäftsleitung
Peter Maier
Geschäftsleitung
Manja Hies
Geschäftsleitung
Stefanie Kästle
BA A&G
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