Leo Buchner - SPÖ Gießhübl aktiv

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41. Jahrgang
Informationsblatt der SPÖ–GieSShübl
GieSShübl Aktiv Nr. 01/2015
Liebe Gießhüblerinnen, liebe Gießhübler!
Die besondere Lebensqualität unserer Gemeinde macht der noch immer vorhandene
dörfliche Charakter aus. Trotz des großen Zuzuges der vergangenen Jahre und der
anhaltenden Bautätigkeit haben wir uns das Flair eines kleinen Ortes am Rande der
Großstadt erhalten. Diese Lebensqualität gilt es zu sichern, zu verteidigen und weiter
zu entwickeln.
Während ähnlich strukturierte Gemeinden
ausdünnen, pflegen wir ein reges Vereinsund Gesellschaftsleben. Nahversorgung,
Heurigenlokale und Wirte, Feuerwehr und
Musikschule zeigen, dass Gießhübl lebt.
Die Bewahrung dieses Charakters ist unser
größtes Anliegen.
In unserer Gemeinde sollen sich die BürgerInnen jedes Alters wohl und geborgen
fühlen, die Lebensqualität erhalten bleiben,
die sie gewohnt sind und erwarten und
das gesellschaftliche Zusammenleben soll
weiterhin menschlich und in gegenseitiger
Wertschätzung funktionieren. Daher werden
wir uns in den nächsten Jahren für folgende
Projekte besonders einsetzen:
Wohnen in Gießhübl
Mit neuen Projekten wie „Betreubares Wohnen“ altersgerechte Wohnungen für ältere
Menschen und mit „Junges Wohnen“ Startwohnungen für die Jugend bis 35 schaffen.
Ortsentwicklung und Verkehrsräume
Jugend ausleben
Zukünftige Regelungen für die Verbauung
sind unter den Aspekten Erhalt von Grünzonen und objektive Grenzen der zumutbaren
Verbauungsdichte zu definieren. Begegnungszonen, Wohnstraßen und ein neues
Verkehrs- und Parkraumkonzept zwischen
Pfarr- und Dorfplatz als Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung. Alternative Verkehrskonzepte wie Anrufsammeltaxis, Mitfahrbörsen und Sportbus-Projekt anbieten.
Erweiterung der bestehenden Spiel- und
Erholungsflächen auf der Kuhheide und am
Perlhof. Planung eines Treffpunktes für Kinder und Jugendliche (z.B. „Kids-Container“) .
Arztordination im Ortszentrum
Beitritt zum „e5-Programm“ für energiebewusste und klimafreundliche Gemeinden in
Europa. Nachhaltiges Energiemanagement
der Gemeinde als Anreiz und Vorbild für
private Initiativen zum Energiesparen.
Jetzt die Weichen für eine neue Arztordination im Ortszentrum (Hauptstraße 80) stellen.
Kinderbetreuung und soziale Dienste
weiter entwickeln
Kleinkinderbetreuung, Ganztages-Gruppen
und durchgehende Ferienbetreuung bedarfsgerecht anbieten und die sozialen Dienste
(Kurzzeitpflege, Hauskrankenhilfe) fördern.
Ortsbild pflegen
Neugestaltung und Pflege der Grünflächen,
Nebenanlagen, Altstoffsammel-Inseln und der
Plätze vor der Kirche und der Musikschule.
Klimagemeinde mit Nachhaltigkeit
Wir wollen ein Dorf mit Lebensqualität
und menschlicher Wärme bleiben! Dafür
ersuchen wir um Ihr Vertrauen bei der
Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Vizebürgermeister Ing. Leopold Buchner
und das Team
der SPÖ Gießhübl Aktiv
In der Mitte dieser
Zeitung finden Sie
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Vizebürgermeister
Leo Buchner
und das Team von
SPÖ Gießhübl Aktiv
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Lebensqualität sichern!
Wachstum? – Wollen wir das?
Vizebürgermeister
Ing. Leopold (Leo)
Buchner
1946
selbst. Projektleiter,
Pensionist,
Hauptstraße 86
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kabsi.at
1946
Ich lebe seit meiner Geburt am 25. 8.
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möchten. Seit 2012 bin ich auch
Pensionistenverbandes Gießhübl.
2
Die besondere Lebensqualität unserer Gemeinde macht ihr nach
wie vor dörflicher Charakter am Rande der Großstadt aus. Diesen
Charakter zu erhalten ist unser wichtigstes Ziel.
Die überwiegende Mehrheit der BürgerInnen will aus Gründen der Lebensqualität kein weiteres Wachstum
des Ortes. In den letzten Jahren sind
aber wieder Großbauten entstanden
oder in Angriff genommen worden,
die laut der geltenden Rechtslage
nicht zu verhindern waren. Daher trete ich für eine Beschränkung der Baumöglichkeiten ein, die auf die NachbarInnen mehr Rücksicht nimmt.
Der Gemeinderat hat im vergangenen
Jahr mit den Stimmen aller Parteien
eine Reduzierung der Verbauungsmöglichkeiten – in erster Linie die
Peripherie betreffend – beschlossen.
Für eine gleichwertige Reduzierung
im Zentrum konnte leider – dank
der ÖVP – keine Mehrheit gefunden
werden. Der Beschluss, der unter
dem Zeitdruck der ablaufenden Bausperre getroffen werden musste, entsprach somit nur dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Ich empfinde es
als höchst ungerecht, wenn in der Peripherie, wo ohnehin schon weniger
gebaut werden darf, weiter reduziert
wird, während im Zentrum nach wie
vor große Bauten möglich
sind (siehe Hauptstraße 80
und 62).
weise kein zwingender Grund für
die Verkleinerung des Bauvorhabens
auf Hauptstraße 62, sie sind aber ein
gewichtiges Argument für den kommenden Gemeinderat, die Bebauungsmöglichkeiten auch im Zentrum
zu reduzieren. Im Zusammenhang
mit dem Thema „Verbauung“ habe
ich von der ÖVP immer wieder zu
hören bekommen: „Wir müssen mehr
bauen um Wohnraum für unsere Kinder zu schaffen“. Das ist ein lobenswerter Ansatz, aber leider schaut die
Wirklichkeit anders aus. Alle größeren Bauten der letzten 20 Jahre wurden nur zu einem sehr geringen Prozentsatz von Gießhübler BürgerInnen
bezogen, weil sich junge Menschen
die neu entstandenen Wohnungen in
Gießhübl kaum leisten konnten. Ob
es das „Italienische Dörfchen“ oder
das günstigere „Sonnenfeld“ war,
junge GießhüblerInnen waren kaum
unter den KäuferInnen dieser Häuser.
Jedes größere Bauvorhaben in der Zukunft wird zu 80 – 90% neue BürgerInnen bringen – der kleine Rest von
10 – 20% wird von unseren Kindern
als Wohnraum genutzt werden.
Wir wissen, dass eine radikale Einschränkung, die einer
teilweisen Enteignung der
GrundbesitzerInnen gleichkommen würde, weder
möglich noch wünschenswert ist – auch wenn das AnrainerInnen gelegentlich fordern. Der Wert
eines Grundstückes resultiert jedoch
nicht allein aus der Größe der Fläche
und seiner Lage sondern auch aus
der Widmung durch die Gemeinde.
Daher ist eine Einschränkung der
maximalen Bebauung im Sinne der
Lebensqualität der NachbarInnen
durchaus gerechtfertigt.
Die SPÖ Gießhübl setzt sich schon
seit dem ersten Flächenwidmungsplan 1967 für Reduzierung der Bebauung ein (siehe Ausschnitt aus
„Gießhübl Aktiv 1990/5). Die Mehrheit der BürgerInnen will aus Gründen der Lebensqualität kein unnötiges, weiteres Wachstum des Ortes.
Diesen BürgerInnen fühle ich mich
verpflichtet.
Die von der Familie Tuma gesammelten Unterschriften waren beispiels-
Vizebürgermeister
Ing. Leopold Buchner
giesshuebl.aktiv.spoe.at
aktiv.spoe.at
Neue Chance für das Ortszentrum
Planungen für Arztordination liegen vor
Kommt der Doktor wieder zurück ins Ortszentrum? Groß war die Aufregung, als in den
80er-Jahren der Gemeindearzt die alte Ordination auf der Hauptstraße schloss und in
die obere Eichbergstraße übersiedelte. Damals wurde sogar ein eigener Shuttle-Dienst
angedacht – aber nie verwirklicht. In der Zwischenzeit haben sich die GießhüblerInnen
an die dezentrale Lage gewöhnt. Aber wie sieht die Zukunft aus?
Auf Initiative von Gemeinderat
Abg.z.NR Hannes Weninger hat
die Mödlinger Wohnbaugenossenschaft nun ein Architekturbüro mit
der Planung für den Umbau der
straßenseitigen Wohneinheit in eine
Ordination im Haus Hauptstraße
80 beauftragt. „Die ursprüngliche Idee von Büroräumen halte ich
zwar für gut, eine Ordination wäre
aber optimal für unsere Gemeinde“, so Weninger. Mit einigen Adaptierungen kann das mehr als 100
m 2 große Lokal zu einem kleinen
Ärztezentrum mit Rezeption, Warteraum, zwei Ordinationen und einem Behandlungsraum umgestaltet
werden. Der behindertengerechte
Zugang soll durch eine Rampe im
Vorgarten sichergestellt werden.
„Die konkreten baulichen Maßnahmen sind zweckmäßigerweise
nach dem Bedarf der zukünftigen
NutzerInnen vorzunehmen“, unterstützt Geschäftsführer Andreas
Holzmann das Projekt.
Hand in Hand mit dieser Initiative
muss aber endlich auch eine Lösung der Parksituation in diesem
Bereich der Hauptstraße in Angriff genommen werden. Leider
wurde das fertig geplante Parkplatzprojekt vor dem Kindergarten
genau so wenig umgesetzt, wie die
bereits budgetierte Neugestaltung
des Pfarrplatzes. „Der staubige
bzw. gatschige Vorplatz ist für
KirchgängerInnen, BesucherInnen
des Pfarrzentrums und KundInnen der Raika und des Friseurstudios eine Zumutung. Leider sind
bisher alle Anregungen, den Pfarrplatz mit finanzieller Beteiligung
der Gemeinde neu zu gestalten
und gleichzeitig neue Parkplätze
zu schaffen, unerhört geblieben.
Aber was nicht ist, kann ja noch
werden!“, setzt sich Weninger für
ein neues Parkkonzept zwischen
Pfarr- und Dorfplatz ein.
Mit Gemeindeamt, Kindergarten, Bäckerei,
Post, Friseur, Bank und einem Arzt könnte ein
richtiges Ortszentrum entstehen. Gleichzeitig
muss das Problem der Parksituation in diesem
Bereich der Hauptstraße endlich gelöst werden.
Gießhübl | @ktiv 01/2015
Abg.z.NR GGR
Hannes Weninger
1961
Abg. z. Nationalrat
Perlhofgasse 15
Hannes Weninger, geb. am 10.5.1961
in
Neunkirchen, zwei erwachsene Kinder.
Bildungsweg: Volksschule Wür flach,
Hauptschule Ternitz, HTL Mödling Abt. Elek
trotechnik, Studium der Politikwissenscha
ft und
Publizistik im zweiten Bildungsweg.
Beruflicher Werdegang: Elek trotechni
ker,
Leiter des Dr. Karl Renner-Institut, Abg
. z. NÖ
Landtag und Klubobmann. Seit 2008
Abgeordneter zum Nationalrat.
Politische Funk tionen: Gemeinderat
in
Gießhübl, SPÖ-Umweltsprecher, Vertreter
der
österreichischen Gemeinden in der EU
und
im Europarat. Ehrenamtliche Funk tione
n in
Vereinen, NGOs und Institutionen.
Hobbies: Zeitgeschichte, Lesen, Fern
reisen.
www.hannesweninger.at
Jetzt besteht die Möglichkeit, vorausschauend die Weichen für eine Arztordination
im Ortszentrum zu stellen.
3
gießhuebl.
Preiswerte Startwohnungen sind auch in Gießhübl möglich
Junges Wohnen im Ort
GR Brigitta
Prochaska
1955
Hausfrau
Hauptstraße 103
eiratet,
Geboren am 10. September 1955, verh
gelernte
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GroßelFriseurin. Wie schon meine Eltern und
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Ort so sehr am Herzen liegt.
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eine Gemeinde, die nicht nur Wohnort
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GR Josef Kurz
1975
Techn. Angestellter,
Kommunikationstechnike
Schillerstraße 9a
In jeder Diskussion über Bebauungsvorschriften und Bauprojekte
kommt der Wunsch, dass wir unserer Gießhübler Jugend die
Möglichkeit für eine eigene Wohnung in der Gemeinde geben
müssen. Leider können sich die wenigsten jungen Menschen die
Wohnungspreise in unserer Gemeinde leisten.
Das ÖVP-Credo vom freien Markt,
den hohen Grundstückspreisen
und, dass man da halt nichts machen könne, kommt jetzt jedoch ins
Schwanken. Endlich hat man auch
in St. Pölten erkannt, dass Gemeinden,
Landeswohnbauförderung
und gemeinnützige Bauträger eine
soziale Alternative zum gewinnmaximierenden Immobilienmarkt sein
können.
Mit der neuen Förderschiene
„Junges Wohnen“ werden ab sofort
Startwohnungen für junge Menschen bis 35 Jahre gefördert (siehe
Infobox). Voraussetzung ist, dass
die Gemeinde gemeinsam mit einer
gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft ein geeignetes Projekt
entwickelt. Aufgabe der Gemeinde ist es, ein Grundstück in Form
eines Baurechtsvertrages zur Verfügung zu stellen. Für die von der
Gemeinde zur Verfügung gestellte
Baufläche erhält diese jährlich einen sogenannten Baurechtszins
und das Grundstück bleibt im Besitz der Gemeinde. Neben dieser
sehr nachhaltigen Grundstücksbewirtschaftung ist für zukünftige
Flächenwidmungspläne auch eine
neue Widmungskategorie „sozialer
Wohnbau“ zu berücksichtigen.
Mit etwas politischem Mut, wirtschaftlichem Weitblick und einem
Herz für unsere Jugend, ist es also
auch in einer Gemeinde mit hohen
Grundstückspreisen möglich, Junges Wohnen zu forcieren. Die Alternative wäre, weiter zuzusehen, wie
ein teures Bauprojekt nach dem anderen entsteht und unsere Kids zum
Abwandern gezwungen werden.
GR Brigitta Prochaska
GR Josef Kurz
Förderungen für junge Menschen
Geboren am 16. Februar 1975 in Mödling.
Kindheit
Beruf: Kommunikationstechniker. Seit
mit
2001
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Ausbildung: Volks- und Hauptschule Mari
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Engagement in der SPÖ Gießhübl: Seit
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Ortsbild und im Prüfungsauss
der Freiwilligen-Feuerwehr Gießhübl.
4
Das Land Niederösterreich unterstützt mit einer neuen Förderschiene junge
Menschen dabei, sich den Traum von der ersten eigenen Wohnung erfüllen
zu können. Für junge Familien gibt es bereits eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Die meisten jungen Menschen wollen als Startwohnung eine kleine
und günstige Wohnung. Von daheim auszuziehen ist ein wichtiger Schritt in
ein eigenständiges Leben, den man sich allerdings erst einmal leisten können
muss. Meist ist die erste Wohnung oft nicht die Wohnung für‘s Leben, sondern muss ganz anderen Kriterien entsprechen.
Gemeinsam mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen und den niederösterreichischen Gemeinden soll genau dieser Wohnraum geschaffen werden.
Gemeinnützige Bauvereinigungen sollen Wohnungen errichten bzw. sanieren
die max. 55 m2 groß sind und nur in Miete vergeben werden. Die Altersbeschränkung für MieterInnen wird bei 35 Jahren liegen. Um dieses Vorhaben
kostengünstig umsetzen zu können, sollen auch die Gemeinden ihren Teil
dazu beitragen und entsprechende Baurechtsgrundstücke bereitstellen. Wenn
alle Kriterien erfüllt sind können 20% mehr Wohnbauförderung beansprucht
werden. Plan ist, dass bis Ende 2015 1.000 Wohneinheiten „Junges Wohnen“
zur Verfügung stehen.
(Quelle: Homepage der Landes Niederösterreich, www.noe.gv.at)
giesshuebl.aktiv.spoe.at
aktiv.spoe.at
Und sie bewegt sich doch …
Die Schillerstraße
Die Straße am Eichberg ist schon seit einiger Zeit in einem
sanierungsbedürftigen Zustand. Außerdem ist sie eine der
letzten Straßen, wo es noch Freileitungen von Strom und Telefon
in Gießhübl gibt.
Wer glaubt, dass es hier mit Verkabeln der Leitungen und Asphaltieren der Straße abgetan ist, der irrt
gewaltig. Es handelt sich um ein
Projekt, das zahlreiche Herausforderungen birgt – ein Projekt für
dessen Umsetzung ich mich seit
2012 engagiere.
wollen geklärt sein – deshalb fand
im Herbst 2014 ein Informationsabend auf der Gemeinde statt.
Alle Betroffenen sollten denselben
Informationsstand haben und Gelegenheit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Die Vorschläge
wurden letztlich in die Planungen
aufgenommen.
Ein Hindernis der letzten Jahre
war das Budget der Gemeinde, weil
ja auch andere Straßenbauprojekte
einer Realisierung bedurften. So
wurden zuerst die Eichbergstraße,
die Anton Jahn Gasse, die Arnoldgasse und die Brunnengasse saniert. Nun konnte jedoch das Geld
für das Projekt „Schillerstraße“ im
aktuellen Budget vorgesehen werden und damit wurde der Startschuss zur Umsetzung gegeben:
Zuletzt waren noch die technischen Absprachen in Bezug auf
Kanal, Wasser, Strom, Gas, Beleuchtung und Telefon zu treffen.
Eine Besprechung dieser „Einbauten“ mit EVN, Wiener Netze
und Kabelplus fand Anfang Jänner
2015 im Gemeindeamt statt mit
dem erfreulichen Ergebnis, dass
nach Winterende mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Eine weitere Herausforderung im
Rahmen dieses Projektes waren
die Anliegen der betroffenen Familien: Mehr als die Hälfte der
Grundstücke haben zwar den notwendigen Hausanschlusskasten,
einige sind jedoch noch zu errichten. Auch Durchleitungsrechte
Ich möchte mich recht herzlich für
die konstruktive Zusammenarbeit
der Infrastrukturbetreiber bedanken und ersuche die AnrainerInnen
um ein wenig Geduld: die Arbeiten an Wasserleitung und Strom,
aber auch die anderen Einbauten
können nicht gleichzeitig erfolgen,
Gießhübl | @ktiv 01/2015
GR MR Mag.
Alexander Pschikal
1954
Beamter
Roseggergasse 4
Geb. am 20.8.1954 in Wien, geschied
en,
eine erwachsene Tochter.
Ausbildung: Volksschule und Realgym
nasium,
Lehre als Textilkaufmann, Studium der
Betriebswirtschaf tslehre in Wien und Linz mit Schw
erpunk t Marketing und Fertigungswir tsch
aft,
Ausbildung zum Lebens- und Sozialbe
rater.
Beruflicher Werdegang: Marketing bei
internationalen Konzernen, seit 1982 im Bund
eskanzleramt mit Schwerpunkt Sicherheitspo
litik und
staatliches Krisenmanagement, Leitu
ng von
Verwaltungsreformprojekten und inter
nationale
Wahlbeobachtungen in Europa, Asien
und
Afrika. Seit 2010 Gemeinderat (Ausschü
sse für
Finanzen, Bau und Infrastruktur).
Hobbys: Lesen, Gartenarbeit, handwerk
liche
Tätigkeiten, Reisen.
weshalb mit einer längeren Bauphase zu rechnen ist. Das Ergebnis
wird uns letztlich entlohnen: wenn
dann die Schillerstraße genauso so
„schön“ ist, wie das restliche Straßennetz in Gießhübl.
GR MR Mag. Alexander Pschikal
5
gießhuebl.
TEXTLICHE
TEXTLICHE
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
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baubehördliche
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Gehsteigniveau
nicht
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der Einfriedung
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in massiver
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(Abschnitt
Cerrichtet
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Cerrichtet
SCHUTZZONE
Pkt.
4)
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Ausführung
Ausführung
werden.
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* Beschluss
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der Stammverordnung
der Stammverordnung
14.04.2004
14.04.2004
* Stand
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gemäß
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Änderungsverfahren
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mit der
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– 11135
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Gemeinderatsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss
vom vom
23.06.2014
23.06.2014
– TOP6
– TOP6
TEXTLICHE
TEXTLICHE
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
*BESTIMMUNGEN
Beschluss
* Beschluss
der Stammverordnung
der Stammverordnung
14.04.2004
14.04.2004
A) A) ALLGEMEINE
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
* Stand
* Stand
gemäß
gemäß
Änderungsverfahren
Änderungsverfahren
mit der
mitPZ.:
der PZ.:
GIBLGIBL
– BÄ11
– BÄ11
– 11135
– 11135
Gemeinderatsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss
1. 1. ABTEILUNG
ABTEILUNG
UNDUND
AUFSCHLIESSUNG
AUFSCHLIESSUNG
vom vom
23.06.2014
23.06.2014
– TOP6
– TOP6
1.1. 1.1.Für Bauplätze,
Für Bauplätze,
die aufgrund
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Änderung
Änderung
von Grundstücksgrenzen
von Grundstücksgrenzen
neu geschaffen
neu geschaffen
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werden,
wird je
wird
nach
je nach
zulässiger
zulässiger
Bebauungsweise
Bebauungsweise
folgendes
folgendes
Mindestmaß
Mindestmaß
festgelegt:
festgelegt:
A) A) Für
ALLGEMEINE
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
BESTIMMUNGEN
alle
FürBebauungsweisen
alle Bebauungsweisen
und im
und
gesamten
im gesamten
Baulandbereich:
Baulandbereich:
500m².
500m².
Fahnengrundstücken
Bei
Fahnengrundstücken
gilt das
giltMindestmaß
das Mindestmaß
ohneohne
die Zufahrtsfläche.
die Zufahrtsfläche.
1. 1. Bei
ABTEILUNG
ABTEILUNG
UNDUND
AUFSCHLIESSUNG
AUFSCHLIESSUNG
1.2.
Soweit
Bebauungsplan
derdie
Bebauungsplan
nichts
anderes
anderes
festlegt,
darf
die
darfBreite
die Breite
von neu
neuparzellierten
vongeschaffen
neuparzellierten
1.1. 1.2.
1.1.Soweit
Für Bauplätze,
Fürder
Bauplätze,
aufgrund
die aufgrund
einernichts
einer
Änderung
Änderung
vonfestlegt,
Grundstücksgrenzen
von
Grundstücksgrenzen
neu
geschaffen
Bauplätzen
Bauplätzen
offener
injeoffener
Bebauungsweise
Bebauungsweise
entlang
entlang
der Straße
der Straße
bzw.
bzw.
zum zum
öffentlichen
öffentlichen
Gut 16
Gutm16nicht
m nicht
werden,
werden,
wirdinje
wird
nach
nach
zulässiger
zulässiger
Bebauungsweise
Bebauungsweise
folgendes
folgendes
Mindestmaß
Mindestmaß
festgelegt:
festgelegt:
unterschreiten,
unterschreiten,
bei bei
gekuppelter
gekuppelter
Bebauungsweise
Bebauungsweise
dürfen
dürfen
13 500m².
m
13 nicht
m nicht
unterschritten
unterschritten
werden.
werden.
Für
alle
Für
Bebauungsweisen
alle Bebauungsweisen
und im
und
gesamten
im gesamten
Baulandbereich:
Baulandbereich:
500m².
Ausgenommen
Ausgenommen
davon
davon
sind
sind
Fahnenaufschließungen
Fahnenaufschließungen
sowie
sowie
Grundstücke
Grundstücke
im
Bereich
im
Bereich
von
Sackgassen
von
Sackgassen
Bei Fahnengrundstücken
Bei Fahnengrundstücken
gilt das
giltMindestmaß
das Mindestmaß
ohneohne
die Zufahrtsfläche.
die Zufahrtsfläche.
und Umkehrplätzen.
und
Umkehrplätzen.
1.2. 1.2.Soweit
Soweit
der
Bebauungsplan
der Bebauungsplan
nichtsnichts
anderes
anderes
festlegt,
festlegt,
darf die
darfBreite
die Breite
von neuparzellierten
von neuparzellierten
Bauplätzen
Bauplätzen
in offener
in offener
Bebauungsweise
Bebauungsweise
entlang
entlang
der Straße
der Straße
bzw. bzw.
zum zum
öffentlichen
öffentlichen
Gut 16
Gutm16nicht
m nicht
2. 2. LAGE
LAGE
VONVON
PRIVATEN
PRIVATEN
ABSTELLANLAGEN
ABSTELLANLAGEN
FÜR FÜR
KRAFTFAHRZEUGE:
KRAFTFAHRZEUGE:
unterschreiten,
unterschreiten,
bei
bei
gekuppelter
gekuppelter
Bebauungsweise
Bebauungsweise
dürfen
dürfen
13 m
13 nicht
m nicht
unterschritten
unterschritten
werden.
werden.
2.1. 2.1.Die
Die
Anzahl
Anzahl
der
der
zu
errichtenden
zu sind
errichtenden
Stellplätze
Stellplätze
wird
wird
für
Personenkraftwagen
für
Personenkraftwagen
je Sackgassen
nach
je Sackgassen
nach
dem dem
Ausgenommen
Ausgenommen
davon
davon
sind
Fahnenaufschließungen
Fahnenaufschließungen
sowie
sowie
Grundstücke
Grundstücke
im Bereich
im Bereich
von
von
Verwendungszweck
Verwendungszweck
des Gebäudes
des Gebäudes
wie folgt
wie festgestellt:
folgt festgestellt:
und Umkehrplätzen.
und Umkehrplätzen.
2.1.1.2.1.1. Wohngebäude
Wohngebäude
2 Stellplätze
2 Stellplätze
für jefür
1 Wohnung
je 1 Wohnung
2.1.2.
BüroBüroundVON
Verwaltungsgebäude
undPRIVATEN
Verwaltungsgebäude
1 Stellplatz
1 Stellplatz
für je
für
20jem²20Nutzfläche
m² Nutzfläche
2. 2.1.2.
2. LAGE
LAGE
VON
PRIVATEN
ABSTELLANLAGEN
ABSTELLANLAGEN
FÜR
FÜR
KRAFTFAHRZEUGE:
KRAFTFAHRZEUGE:
2.1.3.
Schulen
1 Stellplatz
1 Stellplatz
für je
2 Lehrpersonen
jePersonenkraftwagen
2 Lehrpersonen
2.1. 2.1.3.
2.1.DieSchulen
Die
Anzahl
Anzahl
der der
zu errichtenden
zu errichtenden
Stellplätze
Stellplätze
wird
wird
für
für
Personenkraftwagen
je nach
je nach
dem dem
2.1.4.2.1.4.
Sporthallen
Sporthallen des Gebäudes
1 Stellplatz
1 Stellplatz
für jefür
50jem²50Hallensportfläche
m² Hallensportfläche
Verwendungszweck
Verwendungszweck
des Gebäudes
wie folgt
wie
festgestellt:
folgt
festgestellt:
Zusätzlich
Zusätzlich
einer
für
für
Zuschauerplätze
Zuschauerplätze
2.1.1.2.1.1. Wohngebäude
Wohngebäude
2 Stellplätze
2 Stellplätze
für einer
je
für
15Wohnung
je
15Wohnung
Diese
Diese
Festlegungen
Festlegungen
gelten
gelten
für das
fürgesamte
das gesamte
2.1.2.2.1.2.
BüroBüround
Verwaltungsgebäude
und Verwaltungsgebäude
1 Bauland.
Stellplatz
1 Bauland.
Stellplatz
für jefür
20jem²20Nutzfläche
m² Nutzfläche
2.2.
BeiSchulen
einer
BeiSchulen
einer
Vorgartentiefe
Vorgartentiefe
unterunter
6 m muss
6 m muss
bei
festgelegter
bei
festgelegter
Anbauverpflichtung
Anbauverpflichtung
eine eine
Garage
Garage
nicht nicht
an die
an die
2.1.3.2.2.
2.1.3.
1 Stellplatz
1 Stellplatz
für je
für
2 Lehrpersonen
je
2 Lehrpersonen
vordere
vordere
Baufluchtlinie
Baufluchtlinie
angebaut
angebaut
werden,
werden,
sie
kann
siefürkann
bis
auf
eine
eine
TiefeTiefe
von von
6 m6 von
m von
der der
2.1.4.2.1.4.
Sporthallen
Sporthallen
1 Stellplatz
1 Stellplatz
jebis
für
50jeauf
m²
50Hallensportfläche
m²
Hallensportfläche
Straßenfluchtlinie
Straßenfluchtlinie
zurückgerückt
zurückgerückt
werden.
werden.
Zusätzlich
Zusätzlich
einereiner
für 5 für
Zuschauerplätze
5 Zuschauerplätze
2.3. 2.3.
Im Diese
hinteren
Im
hinteren
Bauwich
Bauwich
istfür die
istfürgesamte
die
Errichtung
Errichtung
eines
eines
Abstellplatzes
Abstellplatzes
(Stellplatz
(Stellplatz
und/oder
und/oder
Garage,
Garage,
Diese
Festlegungen
Festlegungen
gelten
gelten
das
das gesamte
Bauland.
Bauland.
ausgenommen
Tiefgarage)
Tiefgarage)
nicht
nicht
zulässig.
2.2. 2.2.ausgenommen
Bei einer
Bei einer
Vorgartentiefe
Vorgartentiefe
unter
unter
6m
muss
6 mzulässig.
muss
bei festgelegter
bei festgelegter
Anbauverpflichtung
Anbauverpflichtung
eine eine
Garage
Garage
nicht nicht
an die
an die
vordere
vordere
Baufluchtlinie
Baufluchtlinie
angebaut
angebaut
werden,
werden,
sie kann
sie kann
bis auf
bis auf
eine eine
TiefeTiefe
von von
6 m6 von
m von
der der
3. 3. Straßenfluchtlinie
ANORDNUNG
ANORDNUNG
UND
UND
GESTALTUNG
GESTALTUNG
VONVON
NEBENGEBÄUDEN
NEBENGEBÄUDEN
SOWIE
SOWIE
ANLAGEN,
ANLAGEN,
DEREN
DEREN
Straßenfluchtlinie
zurückgerückt
zurückgerückt
werden.
werden.
VERWENDUNG
VERWENDUNG
DER
DER
VON
GEBÄUDEN
GLEICHT.
GLEICHT.
2.3. 2.3.Im
hinteren
Im
hinteren
Bauwich
Bauwich
istVON
die
ist GEBÄUDEN
die
Errichtung
Errichtung
eineseines
Abstellplatzes
Abstellplatzes
(Stellplatz
(Stellplatz
und/oder
und/oder
Garage,
Garage,
3.1. 3.1.ausgenommen
Nebengebäude
Nebengebäude
und Tiefgarage)
Anlagen,
und Anlagen,
deren
deren
Verwendung
Verwendung
der von
der Gebäuden
von Gebäuden
gleicht,
gleicht,
sind sind
bei geschlossener
bei geschlossener
ausgenommen
Tiefgarage)
nicht
nicht
zulässig.
zulässig.
Bebauungsweise
Bebauungsweise
an die
anangrenzenden
die angrenzenden
Brandschutzwände,
Brandschutzwände,
(das (das
sind Außenwände
sind Außenwände
an den
an seitlichen
den seitlichen
hinteren
und
hinteren
Grundstücksgrenzen),
Grundstücksgrenzen),
anzubauen.
anzubauen.
3. 3. und
ANORDNUNG
ANORDNUNG
UND
UND
GESTALTUNG
GESTALTUNG
VONVON
NEBENGEBÄUDEN
NEBENGEBÄUDEN
SOWIE
SOWIE
ANLAGEN,
ANLAGEN,
DEREN
DEREN
VERWENDUNG
VERWENDUNG
DER DER
VONVON
GEBÄUDEN
GEBÄUDEN
GLEICHT.
GLEICHT.
4.
GESTALTUNG
GESTALTUNG
VONAnlagen,
VON
EINFRIEDUNGEN
EINFRIEDUNGEN
GEGEN
GEGEN
ÖFFENTLICHE
ÖFFENTLICHE
VERKEHRSFLÄCHEN,
VERKEHRSFLÄCHEN,
PARKS
PARKS
3.1. 4.
3.1.Nebengebäude
Nebengebäude
und
und
Anlagen,
derenderen
Verwendung
Verwendung
der
von
der
Gebäuden
von Gebäuden
gleicht,
gleicht,
sind sind
bei geschlossener
bei geschlossener
UNDBebauungsweise
UND
GEWÄSSER
GEWÄSSER
Bebauungsweise
an die
anangrenzenden
die angrenzenden
Brandschutzwände,
Brandschutzwände,
(das (das
sind Außenwände
sind Außenwände
an den
an seitlichen
den seitlichen
4.1. 4.1.und
Einfriedungen
Einfriedungen
dürfen
dürfen
gegen
gegen
das öffentliche
das
öffentliche
Gut in
Gut
offener
in offener
und gekuppelter
und gekuppelter
Bebauungsweise
Bebauungsweise
nicht nicht
als als
hinteren
und
hinteren
Grundstücksgrenzen),
Grundstücksgrenzen),
anzubauen.
anzubauen.
durchgehende
durchgehende
Mauer
Mauer
ausgebildet
ausgebildet
werden
werden
(Ausnahmen:
(Ausnahmen:
siehesiehe
PunktPunkt
4.5.).4.5.).
4.2.
Einfriedungen
dürfen
dürfen
nicht
nicht
aus aus
oder
oder
zusätzlich
zusätzlich
mit mit
Stacheldraht
Stacheldraht
oder oder
ähnlichen
ähnlichen
4. 4.2.
4. Einfriedungen
GESTALTUNG
GESTALTUNG
VON
VON
EINFRIEDUNGEN
EINFRIEDUNGEN
GEGEN
GEGEN
ÖFFENTLICHE
ÖFFENTLICHE
VERKEHRSFLÄCHEN,
VERKEHRSFLÄCHEN,
PARKS
PARKS
verletzungsgefährdenden
Maßnahmen
ausgestattet
ausgestattet
werden.
werden.
UNDverletzungsgefährdenden
UND
GEWÄSSER
GEWÄSSER Maßnahmen
4.3.
Einfriedungen
gegen
gegen
öffentliche
öffentliche
Verkehrsflächen
Verkehrsflächen
dürfen
dürfen
einegekuppelter
eine
Gesamthöhe
Gesamthöhe
von
1,65
von 1,65
im Mittelmaß
im
Mittelmaß
4.1. 4.3.
4.1.Einfriedungen
dürfen
dürfen
gegen
gegen
das öffentliche
das
öffentliche
Gut in
Gut
offener
in offener
und
und
gekuppelter
Bebauungsweise
Bebauungsweise
nicht
nicht
als als
nicht
nicht
überschreiten,
überschreiten,
wobei
wobei
die
Höhe
diewerden
Höhe
deswerden
Sockels
des
Sockels
max.max.
0,65
0,65
msiehe
betragen
m Punkt
betragen
kann.
kann.
Im Hangbereich
Im Hangbereich
ist aus
ist aus
durchgehende
durchgehende
Mauer
Mauer
ausgebildet
ausgebildet
(Ausnahmen:
(Ausnahmen:
siehe
Punkt
4.5.).
4.5.).
den
angegebenen
den
angegebenen
Höhen
Höhen
eine
eine
mittlere
mittlere
Höhe
Höhe
auf
Grundlage
auf
Grundlage
von
Einfriedungsfeldern,
von
Einfriedungsfeldern,
die
3,0
die
m
3,0
breit
m breit
4.2. 4.2.Einfriedungen
Einfriedungen
dürfen
dürfen
nicht nicht
aus aus
oder oder
zusätzlich
zusätzlich
mit mit
Stacheldraht
Stacheldraht
oder oder
ähnlichen
ähnlichen
sind
(gestaffelte
sind
(gestaffelte
Einfriedungsfelder)
Einfriedungsfelder)
abzuleiten
abzuleiten
(Ausnahmen:
(Ausnahmen:
siehesiehe
PunktPunkt
4.5.).4.5.).
verletzungsgefährdenden
verletzungsgefährdenden
Maßnahmen
Maßnahmen
ausgestattet
ausgestattet
werden.
werden.
4.4.
Einfriedungen
oder
oder
ähnliche
ähnliche
Bauwerke
Bauwerke
gegen
gegen
seitliche
seitliche
und
hintere
undeine
hintere
Grundgrenzen,
Grundgrenzen,
dürfen
dürfen
eine
Höhe
Höhe
4.3. 4.4.
4.3.Einfriedungen
gegen
gegen
öffentliche
öffentliche
Verkehrsflächen
Verkehrsflächen
dürfen
dürfen
eine
Gesamthöhe
Gesamthöhe
von 1,65
von
1,65
im
Mittelmaß
im eine
Mittelmaß
von
von
nicht
2m
nicht
überschreiten,
überschreiten,
können
sie
können
auch
auch
alsmax.
Mauer
alsmax.
Mauer
ausgebildet
ausgebildet
werden.
werden.
Ausgenommen
Ausgenommen
davon
davon
nicht2m
nicht
überschreiten,
überschreiten,
wobeiwobei
diesie
Höhe
die
Höhe
des
Sockels
des Sockels
0,65
0,65
m betragen
m betragen
kann.
kann.
Im
Hangbereich
Im
Hangbereich
ist
aus
ist
aus
sind
sind
die Bereiche
die Bereiche
des
Vorgartens.
des
Vorgartens.
Inmittlere
diesem
In diesem
ist die
istHöhe
die
Höhe
der
seitlichen
der
seitlichen
Einfriedungen
Einfriedungen
die
an
Höhe
diemHöhe
den angegebenen
den
angegebenen
Höhen
Höhen
eine
eine
mittlere
Höhe
Höhe
auf
Grundlage
auf
Grundlage
von
Einfriedungsfeldern,
von
Einfriedungsfeldern,
diean3,0
die
m3,0
breit
breit
der
der
an Einfriedungsfelder)
das
anöffentliche
das öffentliche
Gut abzuleiten
anzugleichen.
Gut anzugleichen.
sindEinfriedungen
(gestaffelte
sindEinfriedungen
(gestaffelte
Einfriedungsfelder)
abzuleiten
(Ausnahmen:
(Ausnahmen:
siehesiehe
PunktPunkt
4.5.).4.5.).
4.4. 4.4.Einfriedungen
Einfriedungen
oder oder
ähnliche
ähnliche
Bauwerke
Bauwerke
gegen
gegen
seitliche
seitliche
und hintere
und hintere
Grundgrenzen,
Grundgrenzen,
dürfen
dürfen
eine eine
HöheHöhe
4.5. 4.5.von
Einfriedungen
Einfriedungen
an der
anLandesstrasse
der Landesstrasse
L 153
L 153
2m
von
nicht
2m nicht
überschreiten,
überschreiten,
sie können
sie können
auch
auch
als Mauer
als Mauer
ausgebildet
ausgebildet
werden.
werden.
Ausgenommen
Ausgenommen
davon
davon
An
An
der
(Urlaubskreuzstraße,
(Urlaubskreuzstraße,
Hauptstraße,
Neue
Neue
Perchtoldsdorferstraße,
Perchtoldsdorferstraße,
sindder
sind
dieL153
Bereiche
dieL153
Bereiche
des
Vorgartens.
des Vorgartens.
InGießhüblerstraße,
diesem
InGießhüblerstraße,
diesem
ist die
istHöhe
dieHauptstraße,
Höhe
der
seitlichen
der seitlichen
Einfriedungen
Einfriedungen
an die
anHöhe
die Höhe
Perchtoldsdorferstraße)
Perchtoldsdorferstraße)
dürfen
dürfen
straßenseitige
straßenseitige
Einfriedungen
Einfriedungen
eine eine
mittlere
mittlere
Gesamthöhe
Gesamthöhe
von 240
von cm
240 cm
der Einfriedungen
der Einfriedungen
an das
an
öffentliche
das
öffentliche
Gut anzugleichen.
Gut anzugleichen.
(gemessen
(gemessen
vom vom
Niveau
Niveau
des des
anschließenden
anschließenden
Gehsteigs)
Gehsteigs)
nicht nicht
überschreiten
überschreiten
und und
sind sind
der der
Geländeform
Geländeform
anzupassen,
wobei
eine Leine
Abtreppung
mindestens
alle 3m
alleerfolgen
3m erfolgen
muss,
muss,
wennwenn
auf 3m
auf 3m
4.5. 4.5.
Einfriedungen
Einfriedungen
ananzupassen,
der
anLandesstrasse
derwobei
Landesstrasse
153LAbtreppung
153 mindestens
Zaunlänge
Zaunlänge
Niveauunterschied
ein Niveauunterschied
vonGießhüblerstraße,
mehr
vonGießhüblerstraße,
mehr
als 15
als
cm
15auftritt.
cm
auftritt.
An der
An L153
dereinL153
(Urlaubskreuzstraße,
(Urlaubskreuzstraße,
Hauptstraße,
Hauptstraße,
NeueNeue
Perchtoldsdorferstraße,
Perchtoldsdorferstraße,
Perchtoldsdorferstraße)
Perchtoldsdorferstraße)
dürfen
dürfen
straßenseitige
straßenseitige
Einfriedungen
Einfriedungen
eine eine
mittlere
mittlere
Gesamthöhe
Gesamthöhe
von 240
von cm
240 cm
(gemessen
(gemessen
vom vom
Niveau
Niveau
des des
anschließenden
anschließenden
Gehsteigs)
Gehsteigs)
nicht nicht
überschreiten
überschreiten
und und
sind sind
der der
Geländeform
Geländeform
anzupassen,
anzupassen,
wobeiwobei
eine eine
Abtreppung
Abtreppung
mindestens
mindestens
alle 3m
alleerfolgen
3m erfolgen
muss,
muss,
wennwenn
auf 3m
auf 3m
Zaunlänge
Zaunlänge
ein Niveauunterschied
ein Niveauunterschied
von mehr
von mehr
als 15
als
cm
15auftritt.
cm auftritt.
9. 9. AUSGESTALTUNG
AUSGESTALTUNG
VONVON
FREIFLÄCHEN
FREIFLÄCHEN
9.1. 9.1.Im Im
Bebauungsplan
Bebauungsplan
ausgewiesene
ausgewiesene
Freiflächen
Freiflächen
sind sind
gärtnerisch
gärtnerisch
zu
standtorheimischen
standtorheimischen
Gehölzen
Gehölzen
zu bepflanzen.
zu bepflanzen.
zu
gestalten
gestalten
und und
mit mit
10. 9.
10.WASSERENTSORGUNG
WASSERENTSORGUNG
(gemäß
(gemäß
5. Änderung
5. Änderung
20082008
- Beschluss
- Beschluss
11.12.2008))
11.12.2008))
9.
AUSGESTALTUNG
AUSGESTALTUNG
VONVON
FREIFLÄCHEN
FREIFLÄCHEN
10.1.9.1.
10.1.
Bei Neuanschluss
Bei
Neuanschluss
einerausgewiesene
einer
privaten
privaten
Liegenschaft
Liegenschaft
im westlichen
im sind
westlichen
Ortsgebiet,
Ortsgebiet,
welches
allegestalten
Liegenschaften
alle Liegenschaften
9.1.
Im
Im
Bebauungsplan
Bebauungsplan
ausgewiesene
Freiflächen
Freiflächen
sind
gärtnerisch
gärtnerisch
zu welches
zu
gestalten
und und
mit mit
westlich
westlich
der Kreuzung
der Kreuzung
Brunnengasse/Hauptstraße
Brunnengasse/Hauptstraße
(beginnend
mit den
mit Objektadressen
den Objektadressen
Hauptstraße
Hauptstraße
standtorheimischen
standtorheimischen
Gehölzen
Gehölzen
zu bepflanzen.
zu bepflanzen. (beginnend
Nr. 105
Nr. und
105 110)
und 110)
umfasst,
umfasst,
an den
an öffentlichen
den öffentlichen
Regenwasserkanal
Regenwasserkanal
ist vorab
ist vorab
der Nachweis
der Nachweis
über über
eine eine
errichtete
errichtete
VersickerungsVersickerungsbzw.
bzw.
Rückhalteanlage
Rückhalteanlage
zu
bringen,
zu
bringen,
die 11.12.2008))
das
die das
einjährige
einjährige
15-minütige
15-minütige
10. 10.WASSERENTSORGUNG
WASSERENTSORGUNG
(gemäß
(gemäß
5.
Änderung
5.
Änderung
20082008
- Beschluss
- Beschluss
11.12.2008))
Starkregenereignis
Starkregenereignis
abführen
abführen
kann.
kann.
Für
den
Für den
Nachweis
Nachweis
ist ein
ist einschlägiges
ein
einschlägiges
Regelwerk
(z.B. (z.B.
ATV ATV
10.1.10.1.
Bei Neuanschluss
Bei Neuanschluss
einer
einer
privaten
privaten
Liegenschaft
Liegenschaft
im westlichen
im westlichen
Ortsgebiet,
Ortsgebiet,
welches
welches
alleRegelwerk
Liegenschaften
alle Liegenschaften
A138)
A138)
zu
verwenden.
zu
verwenden.
westlich
westlich
der Kreuzung
der Kreuzung
Brunnengasse/Hauptstraße
Brunnengasse/Hauptstraße
(beginnend
(beginnend
mit den
mit Objektadressen
den Objektadressen
Hauptstraße
Hauptstraße
Nr. 105
Nr. und
105 110)
und 110)
umfasst,
umfasst,
an den
an öffentlichen
den öffentlichen
Regenwasserkanal
Regenwasserkanal
ist vorab
ist vorab
der Nachweis
der Nachweis
über über
eine eine
11. 11.SCHALLSCHUTZ
SCHALLSCHUTZ
(gemäß
(gemäß
4.bzw.
Änderung
4.bzw.
Änderung
20072007
- Beschluss
- Beschluss
29.11.2007))
errichtete
errichtete
VersickerungsVersickerungsRückhalteanlage
Rückhalteanlage
zu bringen,
zu29.11.2007))
bringen,
die das
die das
einjährige
einjährige
15-minütige
15-minütige
11.1.11.1.
Die Außenbauteile
Die Außenbauteile
der
im
der
Bereich
imkann.
Bereich
der
der
803/1
errichteten
errichteten
Objekte
Objekte
(Bereich
(Bereich
nördlich
nördlich
der ATV
der
Starkregenereignis
Starkregenereignis
abführen
abführen
kann.
FürGrundstücke
den
FürGrundstücke
den
Nachweis
Nachweis
ist803/1
ein
ist einschlägiges
ein einschlägiges
Regelwerk
Regelwerk
(z.B.
(z.B.
ATV
Bruder
Bruder
Gasse)
Gasse)
haben
haben
im Obergeschoß
im Obergeschoß
bzw. bzw.
im Dachgeschoß
im Dachgeschoß
eineneinen
erhöhten
erhöhten
baulichen
baulichen
A138)
A138)
zuKostka
verwenden.
zuKostka
verwenden.
Schallschutz
Schallschutz
(z.B. (z.B.
Lärmschutzfenster)
Lärmschutzfenster)
aufzuweisen.
aufzuweisen.
11. 11.SCHALLSCHUTZ
SCHALLSCHUTZ
(gemäß
(gemäß
4. Änderung
4. Änderung
20072007
- Beschluss
- Beschluss
29.11.2007))
29.11.2007))
12. 11.1.
12.SONDERBEBAUUNGSHÖHE
„+“
11.1.
Die SONDERBEBAUUNGSHÖHE
Außenbauteile
Die Außenbauteile
der im
derBereich
im„+“
Bereich
der Grundstücke
der Grundstücke
803/1803/1
errichteten
errichteten
Objekte
Objekte
(Bereich
(Bereich
nördlich
nördlich
der der
12.1.12.1.
Bei „Gebäuden
BeiKostka
„Gebäuden
mit ökologischem
mit haben
ökologischem
und
energiesparenden
(siehe
(siehe
nachstehende
nachstehende
Definition)
Definition)
Bruder
Bruder
Kostka
Gasse)
Gasse)
haben
imund
Obergeschoß
imenergiesparenden
Obergeschoß
bzw. bzw.
imCharakter“
Dachgeschoß
imCharakter“
Dachgeschoß
einen
einen
erhöhten
erhöhten
baulichen
baulichen
darf
die
darf
festgelegte
die festgelegte
maximal
maximal
zulässige
zulässige
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
im Falle
im Falle
der Errichtung
der Errichtung
eineseines
Flachdaches
Flachdaches
um um
Schallschutz
Schallschutz
(z.B. (z.B.
Lärmschutzfenster)
Lärmschutzfenster)
aufzuweisen.
aufzuweisen.
1,0 Meter
1,0 Meter
überschritten
überschritten
werden.
werden.
Es dürfen
Es dürfen
max.max.
2 Geschoße
2 Geschoße
(ohne(ohne
Keller)
Keller)
errichtet
errichtet
werden.
werden.
Ein SONDERBEBAUUNGSHÖHE
„Gebäude
Ein „Gebäude
mit ökologischem
mit ökologischem
und energiesparenden
Charakter“
Charakter“
mussmuss
ein ökologisches
ein ökologisches
Konzept
Konzept
12. 12.SONDERBEBAUUNGSHÖHE
„+“und
„+“energiesparenden
zur „Gebäuden
Energieversorgung
zur „Gebäuden
Energieversorgung
(wie
z.B. und
z.B.
Blockheizkraftwerk,
Blockheizkraftwerk,
Heizsysteme
Heizsysteme
mit
alternativen
mit
alternativen
Energieträgern,
Energieträgern,
12.1.12.1.
Bei
Bei
mit ökologischem
mit (wie
ökologischem
energiesparenden
und
energiesparenden
Charakter“
Charakter“
(siehe
(siehe
nachstehende
nachstehende
Definition)
Definition)
Warmwasserbereitung
Warmwasserbereitung
mit
Solarkollektoren)
mit
Solarkollektoren)
vorsehen
vorsehen
die
und
Kriterien
dieErrichtung
Kriterien
eineseines
eines
NiedrigenergieNiedrigenergiebzw.
darf
die
darf
festgelegte
die festgelegte
maximal
maximal
zulässige
zulässige
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
imund
Falle
im
Falle
der
der
Errichtung
eines
Flachdaches
Flachdaches
um bzw.
um
Passivhauses
Passivhauses
erfüllen.
erfüllen.
1,0
Meter
1,0
Meter
überschritten
überschritten
werden.
werden.
Es dürfen
Es dürfen
max.max.
2 Geschoße
2 Geschoße
(ohne(ohne
Keller)
Keller)
errichtet
errichtet
werden.
werden.
Die
Überschreitung
Die
Überschreitung
der
Gebäudehöhe
der
Gebäudehöhe
(„+“)
(„+“)
bei
Gebäuden
bei
Gebäuden
mit
ökologischen
mit
ökologischen
und
energiesparenden
und
energiesparenden
Ein „Gebäude
Ein „Gebäude
mit ökologischem
mit ökologischem
und energiesparenden
und energiesparenden
Charakter“
Charakter“
mussmuss
ein ökologisches
ein ökologisches
Konzept
Konzept
Charakter
Charakter
gilt für
giltfolgende
für folgende
Baulandbereiche:
Baulandbereiche:
zur Energieversorgung
zur Energieversorgung
(wie
(wie
z.B.
z.B.
Blockheizkraftwerk,
Blockheizkraftwerk,
Heizsysteme
Heizsysteme
mit alternativen
mit alternativen
Energieträgern,
Energieträgern,
• Warmwasserbereitung
Außerhalb
• Außerhalb
der Schutzzone
der
Warmwasserbereitung
mitSchutzzone
Solarkollektoren)
mit Solarkollektoren)
vorsehen
vorsehen
und die
undKriterien
die Kriterien
eineseines
NiedrigenergieNiedrigenergiebzw. bzw.
• Passivhauses
In der
• InBauklasse
der
Bauklasse
I undI bei
undder
beihöchstzulässige
der höchstzulässige
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
von 6von
m 6m
Passivhauses
erfüllen.
erfüllen.
Die Überschreitung
Die Überschreitung
der Gebäudehöhe
der Gebäudehöhe
(„+“) („+“)
bei Gebäuden
bei Gebäuden
mit ökologischen
mit ökologischen
und energiesparenden
und energiesparenden
Charakter
Charakter
gilt für
gilt
folgende
fürBEBAUUNGSWEISEN
folgende
Baulandbereiche:
Baulandbereiche:
B) B) BESONDERE
BESONDERE
BEBAUUNGSWEISEN
• Außerhalb
• Außerhalb
der Schutzzone
der Schutzzone
1. 1. Es gelten
Es gelten
zur Regelung
zur Regelung
der Bebauung
der Bebauung
die Festlegungen
die Festlegungen
wie inwie
derinPlandarstellung
der Plandarstellung
dargestellt
dargestellt
sowiesowie
• In der
• InBauklasse
der Bauklasse
I undI bei
undder
beihöchstzulässige
der höchstzulässige
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
von 6von
m 6m
die Regelungen
die Regelungen
gemäß
gemäß
NÖ BO
NÖ1996.
BO 1996.
2. 2. Bebauungsweise
Bebauungsweise
„a“: „a“:
Die Gebäude
Die Gebäude
können
können
an der
an Grundstücksgrenze
der Grundstücksgrenze
bzw. bzw.
Widmungsgrenze
Widmungsgrenze
B) B) errichtet
BESONDERE
BESONDERE
BEBAUUNGSWEISEN
BEBAUUNGSWEISEN
errichtet
werden.
werden.
3. 1.
3. Bebauungsweise
Bebauungsweise
„b“: der
„b“:
DieBebauung
Gebäude
DieBebauung
Gebäude
können
können
an beiden
an beiden
Grundstücksgrenzen
angebaut
angebaut
werden,
werden,
1.
Es gelten
Es gelten
zur Regelung
zur Regelung
der
die
Festlegungen
die
Festlegungen
wieGrundstücksgrenzen
inwie
der
inPlandarstellung
der Plandarstellung
dargestellt
dargestellt
sowie
sowie
jedoch
jedoch
an
eine
an
eine
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
muss
angebaut
angebaut
werden.
werden.
Gebäude
Gebäude
dürfen
dürfen
die max.
die max.
Außenmaße
Außenmaße
die Regelungen
die Regelungen
gemäß
gemäß
NÖ BO
NÖ1996.
BO muss
1996.
von 15
vonm15
Breite
m Breite
auf „a“:
18
aufm„a“:
18
Länge
mGebäude
Länge
nicht
nicht
überschreiten.
überschreiten.
Bauplätze
Bauplätze
dürfen
dürfen
nicht nicht
kleiner
kleiner
als
300
als
m²
300sein.
m² sein.
2. 2. Bebauungsweise
Bebauungsweise
Die
Die
Gebäude
können
können
an der
an Grundstücksgrenze
der
Grundstücksgrenze
bzw.
bzw.
Widmungsgrenze
Widmungsgrenze
4. 4. Bebauungsweise
Bebauungsweise
„c“: „c“:
Die Gebäude
Die Gebäude
können
können
an beiden
an beiden
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
angebaut
angebaut
werden,
werden,
errichtet
errichtet
werden.
werden.
jedoch
an eine
an eine
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
muss
muss
angebaut
angebaut
werden.
werden.
Gebäude
Gebäude
dürfen
dürfen
die angebaut
max.
die angebaut
max.
Außenmaße
Außenmaße
3. 3. jedoch
Bebauungsweise
Bebauungsweise
„b“:
„b“:
Die Gebäude
Die Gebäude
können
können
an beiden
an beiden
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
werden,
werden,
von
15
von
m
Breite
m
auf 18
aufm18
Länge
m Länge
nichtmuss
nicht
überschreiten.
überschreiten.
Bauplätze
Bauplätze
dürfen
dürfen
nicht
nicht
kleiner
kleiner
als
als
m²
250
sein.
m² sein.
jedoch
jedoch
an15
eine
anBreite
eine
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
muss
angebaut
angebaut
werden.
werden.
Gebäude
Gebäude
dürfen
dürfen
die
max.
die250
max.
Außenmaße
Außenmaße
5. 5. Bebauungsweise
Bebauungsweise
Die
Die
Gebäude
können
können
an beiden
an beiden
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
angebaut
angebaut
werden,
von 15
vonm15
Breite
m Breite
auf „d“:
18
aufm„d“:
18
Länge
mGebäude
Länge
nicht
nicht
überschreiten.
überschreiten.
Bauplätze
Bauplätze
dürfen
dürfen
nicht nicht
kleiner
kleiner
als 300
als m²
300
sein.
m²werden,
sein.
jedoch
an eine
an eine
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
muss
muss
angebaut
angebaut
werden.
werden.
Gebäude
Gebäude
dürfen
dürfen
die angebaut
max.
die angebaut
max.
Außenmaße
Außenmaße
4. 4. jedoch
Bebauungsweise
Bebauungsweise
„c“:
„c“:
Die Gebäude
Die Gebäude
können
können
an beiden
an beiden
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
werden,
werden,
von
15
von
m
Breite
m
auf 18
aufm18
Länge
m Länge
nichtmuss
nicht
überschreiten.
überschreiten.
Bauplätze
Bauplätze
dürfen
dürfen
nicht
nicht
kleiner
kleiner
als
als
m²
400
sein.
m² sein.
jedoch
jedoch
an15
eine
anBreite
eine
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
muss
angebaut
angebaut
werden.
werden.
Gebäude
Gebäude
dürfen
dürfen
die
max.
die400
max.
Außenmaße
Außenmaße
6. 6. Bebauungsweise
Bebauungsweise
An
„e“:
die
AnLänge
seitlichen
die
seitlichen
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
darf
angebaut
darf
angebaut
werden.
werden.
von 15
vonm15
Breite
m Breite
auf„e“:
18
aufm
18
Länge
m
nicht
nicht
überschreiten.
überschreiten.
Bauplätze
Bauplätze
dürfen
dürfen
nicht
nicht
kleiner
kleiner
als 250
als m²
250sein.
m² sein.
7.
Bebauungsweise
„h“:
In
der
In
im
derBebauungsplan
im Bebauungsplan
der
mit
Sonderbebauungsweise
der
Sonderbebauungsweise
"h" angebaut
bezeichneten
"h" bezeichneten
5. 7.
5. Bebauungsweise
„d“: „h“:
„d“:
Die
Gebäude
Die
Gebäude
können
können
anmit
beiden
an
beiden
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
angebaut
werden,
werden,
Flächen
Flächen
die
Hauptgebäude
die
Hauptgebäude
anmuss
eine
anmuss
eine
seitliche
seitliche
Grundgrenze
Grundgrenze
anzubauen.
anzubauen.
Dermax.
andere
Dermax.
andere
seitliche
seitliche
jedoch
jedoch
ansind
eine
ansind
eine
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
angebaut
angebaut
werden.
werden.
Gebäude
Gebäude
dürfen
dürfen
die
die
Außenmaße
Außenmaße
Bauwich
Bauwich
kann
kann
mit
einem
mit
einem
Nebengebäude
Nebengebäude
geschlossen
geschlossen
werden.
werden.
von 15
vonm15
Breite
m Breite
auf 18
aufm18
Länge
m Länge
nicht nicht
überschreiten.
überschreiten.
Bauplätze
Bauplätze
dürfen
dürfen
nicht nicht
kleiner
kleiner
als 400
als m²
400sein.
m² sein.
6. 6. Bebauungsweise
Bebauungsweise
„e“: An
„e“:die
Anseitlichen
die seitlichen
Grundstücksgrenzen
Grundstücksgrenzen
darf angebaut
darf angebaut
werden.
werden.
C) 7.
C) Bebauungsweise
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
7.
Bebauungsweise
„h“: „h“:
In der
Inim
derBebauungsplan
im Bebauungsplan
mit der
mitSonderbebauungsweise
der Sonderbebauungsweise
"h" bezeichneten
"h" bezeichneten
Flächen
Flächen
sind sind
die Hauptgebäude
die Hauptgebäude
an eine
an eine
seitliche
seitliche
Grundgrenze
Grundgrenze
anzubauen.
anzubauen.
Der andere
Der andere
seitliche
seitliche
1. 1. HARMONISCHE
HARMONISCHE
GESTALTUNG
GESTALTUNG
DER DER
BAUWERKE
BAUWERKE
IN DER
IN DER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
Bauwich
Bauwich
kannkann
mit einem
mit einem
Nebengebäude
Nebengebäude
geschlossen
geschlossen
werden.
werden.
1.1. 1.1.In derInSchutzzone
der Schutzzone
ist insbesondere
ist insbesondere
für defür den vonSderßStraße waus wahrnehmbaren
m
E Einsichtsbereich die
E Erhaltung des charakteristischen
O Ortsbildes zu
w gewährleisten.
C) C)
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
1.2.
InSder Schutzzone istEdie ErrichtungHvon Holz- Bund Blockhäusern anSderßStraßenfront verboten.
1.3.G
Gebäude,
N Nebengebäude
und
bauliche
A BAUWERKE
Anlagen
sind
harmonisch
in ihre
Um Umgebung einzufügen,
1. 1.
HARMONISCHE
HARMONISCHE
GESTALTUNG
GESTALTUNG
DER
DER
BAUWERKE
IN DER
INmDER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
bei Veränderung
bestehender
G den
Gebäude
eine
mharmonische
E Einfügung
sicherzustellen
1.1. 1.1.w
In derwobei
InSchutzzone
derVSchutzzone
ist insbesondere
ist insbesondere
für
für
von
den der
vonebenfalls
Straße
der Straße
aus
wahrnehmbaren
aus
wahrnehmbaren
Einsichtsbereich
Einsichtsbereich
die die
Dist.
Dabei
ist auf
ein ausgewogenes
w
VOrtsbildes
Verhältnis
Pder Proportionen der einzelnen
B mBaumassen und der
Erhaltung
Erhaltung
des charakteristischen
des
charakteristischen
Ortsbildes
zu gewährleisten.
zu gewährleisten.
zueinander
zuErrichtung
achten.
1.2. 1.2.A
In derAnordnung
InSchutzzone
der Schutzzone
ist dieistErrichtung
die
von Holzvon Holzund Blockhäusern
und Blockhäusern
an der
anStraßenfront
der Straßenfront
verboten.
verboten.
1.3. 1.3.Gebäude,
Gebäude,
Nebengebäude
Nebengebäude
und bauliche
und bauliche
Anlagen
Anlagen
sind sind
harmonisch
harmonisch
in ihre
in ihre
Umgebung
Umgebung
einzufügen,
einzufügen,
wobeiwobei
bei Veränderung
bei Veränderung
bestehender
bestehender
Gebäude
Gebäude
ebenfalls
ebenfalls
eine eine
harmonische
harmonische
Einfügung
Einfügung
sicherzustellen
sicherzustellen
ist. Dabei
ist. Dabei
ist auf
istein
aufausgewogenes
ein ausgewogenes
Verhältnis
Verhältnis
der Proportionen
der Proportionen
der einzelnen
der einzelnen
Baumassen
Baumassen
und der
und der
Anordnung
Anordnung
zueinander
zueinander
zu achten.
zu achten.
6
5. 5. Für
HARMONISCHE
HARMONISCHE
GESTALTUNG
GESTALTUNG
DER DER
BAUWERKE
BAUWERKE
IN ORTSGEBIETEN
IN ORTSGEBIETEN
die
Für
Errichtung
die Errichtung
dieser
dieser
Einfriedung
Einfriedung
ist
als
ist
bauliche
als bauliche
Anlage
Anlage
eine eine
baubehördliche
baubehördliche
Bewilligung
Bewilligung
zu zu
5.1. 5.1.
Dachaufbauten
Dachaufbauten
Solaranlagen,
wie
Solaranlagen,
(Fernseh-,
Funk-Funkund und
Parabolantennen,
Parabolantennen,
etc.) etc.)
und und
beantragen.
beantragen.
Das wie
Das
Bauvorhaben
Bauvorhaben
mussAntennen
muss
im Antennen
Zuge
im Zuge
des (Fernseh-,
Bewilligungsverfahrens
des Bewilligungsverfahrens
vom vom
Gestaltungsbeirat
Gestaltungsbeirat
Sendemasten
Sendemasten
sind
sind
in dieinDachfläche
die
integrieren
zu integrieren
oder oder
von der
von öffentlichen
der öffentlichen
Verkehrsfläche
Verkehrsfläche
nicht nicht
(Abschnitt
(Abschnitt
C SCHUTZZONE
C
SCHUTZZONE
Pkt.Dachfläche
4)
Pkt.
begutachtet
4)zubegutachtet
werden.
werden.
sichtbar
sichtbar
anzubringen
anzubringen
und dürfen
und dürfen
auf oder
auf oder
an Dachflächen
an Dachflächen
oder oder
auf oder
auf oder
an Gebäuden
an Gebäuden
nicht nicht
länger
länger
2m
als
samt
2m samt
Konstruktion
Konstruktion
sein. sein.
5. 5. als
HARMONISCHE
HARMONISCHE
GESTALTUNG
GESTALTUNG
DER DER
BAUWERKE
BAUWERKE
IN ORTSGEBIETEN
IN ORTSGEBIETEN
5.2.
Antennen
(Fernseh-,
(Fernseh-,
Funk-Solaranlagen,
Funkund Parabolantennen,
und Antennen
Parabolantennen,
etc.)
etc.)
undFunkSendemasten
undFunkSendemasten
samt
samt
Konstruktion
Konstruktion
dürfen
dürfen
5.1. 5.2.
5.1.Antennen
Dachaufbauten
Dachaufbauten
wie Solaranlagen,
wie
Antennen
(Fernseh-,
(Fernseh-,
und und
Parabolantennen,
Parabolantennen,
etc.)
etc.)
und
und
auf
Grundstücken
auf
Grundstücken
nicht
nicht
höher
als die
als
im
die
im Bebauungsplan
für
Grundstück
Grundstück
angegebene
angegebene
Sendemasten
Sendemasten
sind sind
in
diein
Dachfläche
die höher
Dachfläche
zu integrieren
zu Bebauungsplan
integrieren
oder oder
von für
der
vondieses
öffentlichen
der dieses
öffentlichen
Verkehrsfläche
Verkehrsfläche
nicht nicht
höchstzulässige
höchstzulässige
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
sein.
sichtbar
sichtbar
anzubringen
anzubringen
und dürfen
und dürfen
aufsein.
oder
auf oder
an Dachflächen
an Dachflächen
oder oder
auf oder
auf oder
an Gebäuden
an Gebäuden
nicht nicht
länger
länger
5.3. 5.3.als
Ausgenommen
Ausgenommen
von
von
den sein.
den
Bestimmungen
Bestimmungen
unterunter
ZifferZiffer
5.1. 5.1.
und und
5.2. 5.2.
sind sind
Funksendeanlagen
Funksendeanlagen
der der
2m
als
samt
2m samt
Konstruktion
Konstruktion
sein.
öffentlichen
Einsatzorganisation
Einsatzorganisation
(Gendarmerie,
(Gendarmerie,
Rettung,
sowie
Einrichtungen
Einrichtungen
des
des
5.2. 5.2.öffentlichen
Antennen
Antennen
(Fernseh-,
(Fernseh-,
Funk-Funkund Parabolantennen,
und
Parabolantennen,
etc.)Rettung,
etc.)
und Feuerwehr),
Sendemasten
und Feuerwehr),
Sendemasten
samtsowie
samt
Konstruktion
Konstruktion
dürfen
dürfen
Katastrophenschutzes.
Katastrophenschutzes.
auf Grundstücken
auf Grundstücken
nicht nicht
höherhöher
als die
als im
die Bebauungsplan
im Bebauungsplan
für dieses
für dieses
Grundstück
Grundstück
angegebene
angegebene
5.4. 5.4.höchstzulässige
Bauliche
Bauliche
Anlagen
Anlagen
im Gebäudehöhe
Vorgartenbereich
im Vorgartenbereich
(z.B. (z.B.
Stützmauern
Stützmauern
o.ä.) o.ä.)
sind sind
auf eine
auf eine
HöheHöhe
von max.
von max.
1,50m
1,50m
höchstzulässige
Gebäudehöhe
sein. sein.
beschränken.
zu
beschränken.
5.3. 5.3.zu
Ausgenommen
Ausgenommen
von von
den den
Bestimmungen
Bestimmungen
unterunter
ZifferZiffer
5.1. 5.1.
und und
5.2. 5.2.
sind sind
Funksendeanlagen
Funksendeanlagen
der der
5.5. 5.5.öffentlichen
Bauliche
Bauliche
Anlagen
Anlagen
im seitlichen
im seitlichen
und
und
hinteren
hinteren
Bauwich
Bauwich
dürfen
dürfen
eine
eine
Gesamthöhe
Gesamthöhe
vonEinrichtungen
2,00m
von 2,00m
nicht
öffentlichen
Einsatzorganisation
Einsatzorganisation
(Gendarmerie,
(Gendarmerie,
Rettung,
Rettung,
Feuerwehr),
Feuerwehr),
sowie
sowie
Einrichtungen
des nicht
des
überschreiten.
überschreiten.
Katastrophenschutzes.
Katastrophenschutzes.
5.6. 5.4.
5.6.Die
maximale
Die
maximale
Anzahl
Anzahl
der
der zulässigen
Geschoße
Geschoße
istStützmauern
in ist
derinBauklasse
der Bauklasse
II oder
II oder
einer
einer
„höchstzulässigen
5.4.
Bauliche
Bauliche
Anlagen
Anlagen
im
Vorgartenbereich
im zulässigen
Vorgartenbereich
(z.B.
(z.B.
Stützmauern
o.ä.)
o.ä.)
sind sind
auf
eine
auf
eine
Höhe
Höhe
von„höchstzulässigen
max.
von max.
1,50m
1,50m
Gebäudehöhe“
Gebäudehöhe“
von von
6 oder
6 oder
7m 7m
auf auf
die die
festgelegte
festgelegte
„Bauklassenanzahl“
„Bauklassenanzahl“
beschränkt
beschränkt
(2 (2
zu
beschränken.
zu
beschränken.
Hauptgeschoße),
und
und
darf
es
nur
darfund
ein
nurausgebautes
ein ausgebautes
Dachgeschoß
Dachgeschoß
errichtet
errichtet
werden.
werden.
5.5. 5.5.Hauptgeschoße),
Bauliche
Bauliche
Anlagen
Anlagen
im es
seitlichen
im
seitlichen
und
hinteren
hinteren
Bauwich
Bauwich
dürfen
dürfen
eine
eine
Gesamthöhe
Gesamthöhe
von 2,00m
von 2,00m
nicht nicht
5.7. 5.7.überschreiten.
Der höchste
Der höchste
PunktPunkt
eineseines
Gebäudes
Gebäudes
darf maximal
darf maximal
4m über
4m über
der zulässigen
der zulässigen
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
liegen.
liegen.
Bei Bei
überschreiten.
Gebäuden
in Hanglage
in Hanglage
muss
muss
von
der
vonGeschoße
am
dertiefsten
am tiefsten
gelegenen
gelegenen
Gebäudefront
Gebäudefront
gemessen
aus
gemessen
werden.
werden.
5.6. 5.6.Gebäuden
Die maximale
Die maximale
Anzahl
Anzahl
der
zulässigen
der
zulässigen
Geschoße
ist
in ist
derinBauklasse
der
Bauklasse
II oder
IIaus
oder
einer
einer
„höchstzulässigen
„höchstzulässigen
Darüber
Darüber
hinaus
hinaus
istvon
lediglich
istvon
die
die
technischer
technischer
Aufbauten
Aufbauten
zulässig.
zulässig.
Gebäudehöhe“
Gebäudehöhe“
6lediglich
oder
6 Errichtung
oder
7mErrichtung
7m
aufnotwendiger
auf
dienotwendiger
die
festgelegte
festgelegte
„Bauklassenanzahl“
„Bauklassenanzahl“
beschränkt
beschränkt
(2 (2
5.8. 5.8.Hauptgeschoße),
Bei NeuBei Neuund Zubauten
undund
Zubauten
von
von
Gebäuden
istausgebautes
immer
ist immer
die
Schmalseite
die
Schmalseite
(„schmalste
(„schmalste
Gebäudefront“)
Gebäudefront“)
eineseines
Hauptgeschoße),
es
und
darf
esGebäuden
nur
darfein
nurausgebautes
ein
Dachgeschoß
Dachgeschoß
errichtet
errichtet
werden.
werden.
Gebäudes
alsPunkt
Giebelfront
alsPunkt
Giebelfront
zu gestalten
zu gestalten
bzw.
bzw.
auszuführen.
auszuführen.
5.7. 5.7.Gebäudes
Der höchste
Der höchste
eineseines
Gebäudes
Gebäudes
darf
maximal
darf
maximal
4m über
4m über
der zulässigen
der zulässigen
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
liegen.
liegen.
Bei Bei
5.9. 5.9.Gebäuden
Bei ortsbildrelevanten
Bei ortsbildrelevanten
Projekten,
Projekten,
wieam
großvolumige
wie
Gebäude,
Gebäude,
Mehrfamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser,
Gebäude
Gebäude
in in
Gebäuden
in Hanglage
in Hanglage
muss
muss
von der
von
der
tiefsten
amgroßvolumige
tiefsten
gelegenen
gelegenen
Gebäudefront
Gebäudefront
aus gemessen
aus gemessen
werden.
werden.
markanten
markanten
Ortsbereichen
Ortsbereichen
etc.
etc.
hinsichtlich
hinsichtlich
des Volumens
des
Volumens
undAufbauten
der
undAufbauten
Proportionen
der Proportionen
der Baukörper
der Baukörper
Darüber
hinaus
ist lediglich
die sind
Errichtung
notwendiger
technischer
zulässig.
Darüber
hinaus
ist
lediglich
die sind
Errichtung
notwendiger
technischer
zulässig.
die
des Gebäuden
Gestaltungsbeirats
des Gestaltungsbeirats
Bauverfahren
im
Bauverfahren
beizuziehen.
beizuziehen.
Bei Ortsbildsachverständigen
Neuund Zubauten
von
ist immer
die
Schmalseite
(„schmalste
Gebäudefront“)
5.8. 5.8.die
Bei Ortsbildsachverständigen
Neuund Zubauten
von Gebäuden
ist immer
dieim
Schmalseite
(„schmalste
Gebäudefront“)
eineseines
Gebäudes
als Giebelfront
zu gestalten
auszuführen.
Gebäudes
als Giebelfront
zu gestalten
bzw. bzw.
auszuführen.
6. 6.
TANSPORTABLE
TANSPORTABLE
ANLAGEN
ANLAGEN
5.9.Bei
Bei
ortsbildrelevanten
Projekten,
wie großvolumige
Gebäude,
Mehrfamilienhäuser,
Gebäude
5.9.
ortsbildrelevanten
Projekten,
wie großvolumige
Gebäude,
Mehrfamilienhäuser,
Gebäude
in in
6.1. 6.1.markanten
Die markanten
Die
Aufstellung
Aufstellung
von von
transportablen
transportablen
Anlagen,
Anlagen,
deren
deren
Verwendung
Verwendung
von
von
Gebäuden
Gebäuden
gleicht
Ortsbereichen
etc. sind
hinsichtlich
des
Volumens
undder
der der
Proportionen
dergleicht
Baukörper
Ortsbereichen
etc.
sind
hinsichtlich
des
Volumens
und der
Proportionen
der
Baukörper
(Mobilheime,
(Mobilheime,
Container
Container
etc.) etc.)
ist im
istWohnbauland
im
Wohnbauland
unzulässig.
Von Von
dieser
dieser
Bestimmung
Bestimmung
sind sind
zeitlich
zeitlich
die Ortsbildsachverständigen
des
Gestaltungsbeirats
im Bauverfahren
beizuziehen.
die
Ortsbildsachverständigen
des
Gestaltungsbeirats
im unzulässig.
Bauverfahren
beizuziehen.
begrenzte
begrenzte
Baustelleneinrichtungen,
Baustelleneinrichtungen,
FremdenverkehrsFremdenverkehrsund und
Verkaufseinrichtungen
Verkaufseinrichtungen
und und
zum zum
Straßenverkehr
zugelassene
zugelassene
und und
nachnach
§ 57a
§ 57a
STVO
STVO
regelmäßig
regelmäßig
überprüfte
überprüfte
Freizeitfahrzeuge,
Freizeitfahrzeuge,
TANSPORTABLE
ANLAGEN
6. 6. Straßenverkehr
TANSPORTABLE
ANLAGEN
Die
Aufstellung
transportablen
Anlagen,
Verwendung
Gebäuden
gleicht
6.1. 6.1.ausgenommen.
Die ausgenommen.
Aufstellung
von von
transportablen
Anlagen,
derenderen
Verwendung
der der
von von
Gebäuden
gleicht
(Mobilheime,
Container
im Wohnbauland
unzulässig.
dieser
Bestimmung
zeitlich
(Mobilheime,
Container
etc.) etc.)
ist imistWohnbauland
unzulässig.
Von Von
dieser
Bestimmung
sind sind
zeitlich
7. 7. begrenzte
WERBEANLAGEN
WERBEANLAGEN
begrenzte
Baustelleneinrichtungen,
FremdenverkehrsVerkaufseinrichtungen
Baustelleneinrichtungen,
Fremdenverkehrsund und
Verkaufseinrichtungen
und und
zum zum
7.1. 7.1.Straßenverkehr
Firmenaufschriften
Firmenaufschriften
und
und
Werbung
Werbung
jeglicher
jeglicher
Art
auf
Art STVO
auf
Dächern
Dächern
überüberprüfte
über
der
der
Dachtraufe
Dachtraufe
und und
auf auf
Straßenverkehr
zugelassene
nach
§ 57a
regelmäßig
überprüfte
Freizeitfahrzeuge,
zugelassene
und und
nach
§ 57a
STVO
regelmäßig
Freizeitfahrzeuge,
Feuermauern
Feuermauern
sind unzulässig.
sind unzulässig.
ausgenommen.
ausgenommen.
7.2. 7.2.Das Das
Ausmaß
Ausmaß
von Plakatflächen
von Plakatflächen
darf 2,50
darf 2,50
m Breite
m Breite
und 1,00
und 1,00
m Höhe
m Höhe
nicht nicht
überschreiten
überschreiten
und die
und die
Oberkante
dieser
dieser
Flächen
Flächen
darf darf
2,50 2,50
m über
m über
Niveau
Niveau
nicht nicht
überschreiten.
überschreiten.
Dies Dies
gilt nicht
gilt nicht
für für
WERBEANLAGEN
7. 7. Oberkante
WERBEANLAGEN
Plakatwände
in Wartehäuschen.
in und
Wartehäuschen.
Firmenaufschriften
und
Werbung
jeglicher
Art auf
Dächern
Dachtraufe
7.1. 7.1.Plakatwände
Firmenaufschriften
Werbung
jeglicher
Art auf
Dächern
über über
der der
Dachtraufe
und und
auf auf
Feuermauern
sind unzulässig.
Feuermauern
sind unzulässig.
8. 8.
7.2.GELÄNDEVERÄNDERUNGEN
Das
Ausmaß
von Plakatflächen
darf 2,50
m Breite
und 1,00
m Höhe
überschreiten
und die
7.2.
Das GELÄNDEVERÄNDERUNGEN
Ausmaß
von Plakatflächen
darf 2,50
m Breite
und 1,00
m Höhe
nicht nicht
überschreiten
und die
8.1. 8.1.Oberkante
Natürliche
Natürliche
Geländeformen
Geländeformen
sind
soweit
soweit
dass
dass
das nicht
das
Orts-überschreiten.
Ortsund und
Landschaftsbild
Landschaftsbild
Oberkante
dieser
Flächen
darf
2,50
m erhalten,
über
Niveau
Dies
gilt durch
nicht
für
dieser
Flächen
darf sind
2,50
m erhalten,
über
Niveau
nicht
überschreiten.
Dies
gilt nicht
fürdurch
Abtragungen
Abtragungen
und
Aufschüttungen
und
Aufschüttungen
sowiesowie
die Errichtung
die Errichtung
von Stützmauern
von Stützmauern
mit einer
mit einer
HöheHöhe
von über
von über
Plakatwände
in
Wartehäuschen.
Plakatwände
in
Wartehäuschen.
1,50 1,50
m nicht
m nicht
verändert
verändert
wird. wird.
GELÄNDEVERÄNDERUNGEN
8. 8. GELÄNDEVERÄNDERUNGEN
Natürliche
Geländeformen
soweit
erhalten,
Landschaftsbild
8.1. 8.1.Natürliche
Geländeformen
sind sind
soweit
erhalten,
dass dass
das das
Orts-Ortsund und
Landschaftsbild
durchdurch
Abtragungen
und Aufschüttungen
die Errichtung
von Stützmauern
mit einer
von über
Abtragungen
und Aufschüttungen
sowiesowie
die Errichtung
von Stützmauern
mit einer
HöheHöhe
von über
m nicht
verändert
1,50 1,50
m nicht
verändert
wird. wird.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
3.1.
3.2.
m Z Im ZugePdes Prüfverfahrens kann durch G
den GestaltungsbeiratP (lt. C
Pkt. C) 4.) eine
E Einschränkung der
m B im Bebauungsplan festgelegten
G Gebäudehöhe vorgeschrieben
w werden.
1.4.C Charakteristische
M Merkmale
m
Fder Fassaden
w H
wie Hauptgesims,
m F
Fensterachsenabstand,
G ßGröße und
F mForm M
der Maueröffnungen,
F
Fenster- T
und m
Türumrahmungen
m
F
und Faschen, Fdie Fassadengliederung
etc.
sind
GPrüfverfahrens
in Gestaltung
Fund
zu
erhalten.
W Gestaltungsbeirat
Weiters E
sind
undeine
torähnliche
Ö Öffnungen
Im Zuge
Im Zuge
des
des
Prüfverfahrens
kannFarbe
kann
durchdurch
den
Gestaltungsbeirat
den
(lt.Einfahrtstore
Pkt.
(lt. C)
Pkt.
4.)C)eine
4.)
Einschränkung
Einschränkung
der der
in
historischen
E festgelegten
Erscheinungsbild
zu erhalten
w bzw.
w wieder
herzustellen.
im Bebauungsplan
immihrem
Bebauungsplan
festgelegten
Gebäudehöhe
Gebäudehöhe
vorgeschrieben
vorgeschrieben
werden.
werden.
1.5.
D FCharakteristische
Die Farbgestaltung
Fder Fassade
w sowie
G
die Gestaltung
F
undFensterachsenabstand,
Farbe
Fder Fenster,
T
Türen
und
anderer
1.4.Charakteristische
Merkmale
Merkmale
der Fassaden
der
Fassaden
wie
Hauptgesims,
wie Hauptgesims,
Fensterachsenabstand,
Größe
Größe
und
und
F
m Maueröffnungen,
m
ist FensterEim FensterEinvernehmen
m Türumrahmungen
mit der
B und
Baubehörde
unter
B Fassadengliederung
Berücksichtigung
des
FormFassadenelemente
Form
der Maueröffnungen,
der
und
undmTürumrahmungen
Faschen,
und Faschen,
die
die
Fassadengliederung
harmonischen
O Gestaltung
Ortsbildes
w zu Farbe
wählen.
etc.msind
etc. sind
in Gestaltung
in
und Farbe
und
zu erhalten.
zu erhalten.
Weiters
Weiters
sind Einfahrtstore
sind Einfahrtstore
und torähnliche
und torähnliche
Öffnungen
Öffnungen
1.6.in
D ihrem
Sin
Dieihrem
Sockelhöhe
ist
m dem
angrenzenden
B erhalten
Bestand
anzupassen.
historischen
historischen
Erscheinungsbild
Erscheinungsbild
zu
zu
erhalten
bzw.
bzw.
wieder
wieder
herzustellen.
herzustellen.
1.7.
Bildstöcke,
H Hausnischen
und
ähnliche
gestaltende
OundOrtsbildelemente
sindTüren
zu Türen
schützen
und zu
1.5.B
Die Farbgestaltung
Die Farbgestaltung
der Fassade
der Fassade
sowie
sowie
die Gestaltung
die
Gestaltung
Farbe
und m
Farbe
der Fenster,
der Fenster,
und anderer
und anderer
erhalten.
Fassadenelemente
Fassadenelemente
ist im
ist Einvernehmen
im Einvernehmen
mit mit
der der
Baubehörde
Baubehörde
unterunter
Berücksichtigung
Berücksichtigung
des des
harmonischen
harmonischen
Ortsbildes
Ortsbildes
zu wählen.
zu wählen.
2.
DACHAUSB
DACHAUSBILDUNGEN
LDUNGEN
N DER
IN DER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
1.6.Die
Sockelhöhe
Die
Sockelhöhe
ist dem
ist dem
angrenzenden
angrenzenden
Bestand
Bestand
anzupassen.
anzupassen.
2.1.
Die
alten
D Hausnischen
Dachformen
m
sind und
zu
erhalten.
1.7.D
Bildstöcke,
Bildstöcke,
Hausnischen
und
ähnliche
ähnliche
gestaltende
gestaltende
Ortsbildelemente
Ortsbildelemente
sind sind
zu schützen
zu schützen
und und
zu zu
2.2.erhalten.
D Derhalten.
Die DachneigungHvon HauptgebäudenS anßStraßenfronten
m muss
w zwischen 35 undG42 Grad liegen.
2.3.D Dachrinnen sind farblich
m mitFder Fassade abzustimmen.
mm
2.4.
Dachgaupen
und
D Dachflächenfenster
m müssen sichmharmonisch in den
D Dachkörper einfügen, die
2. D
DACHAUSBILDUNGEN
DACHAUSBILDUNGEN
IN DER
IN DER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
Einzelbreite
Gder Gaupe
darf
in begründeten
F
Fällen
B (z.B.
G Gesamtgestaltung
m
O
des Objektes) eine
2.1.E
Die alten
Die alten
Dachformen
Dachformen
sind zu
sind
erhalten.
zunur
erhalten.
Breite
von
m 2 von
m überschreiten,
Sdie
mm
Summe
Eder Einzelbreiten
m
darf
max.
ein
Dder
Dachmittellinie
m liegen.
2.2.B
Die Dachneigung
Die Dachneigung
Hauptgebäuden
von Hauptgebäuden
an
Straßenfronten
an Straßenfronten
mussmuss
zwischen
zwischen
35Dund
35Drittel
42
undGrad
42
Grad
liegen.
betragen.
D sind
ADer
Abstand
w
zwischen
D
denabzustimmen.
Dachgaupen
w sowie
m zum seitlichen
D Dachrand
m muss
m mindestens
2.3.Dachrinnen
Dachrinnen
farblich
sind
farblich
mit der
mitFassade
der Fassade
abzustimmen.
so
ß groß sein,
w
Bdie
Breite
w bzw.
H Höhe
Gder
Gaupe.
Dachgaupen
min den
müssen
über
Tder einfügen,
Traufenlinie
2.4.Dachgaupen
Dachgaupen
und wie
und
Dachflächenfenster
Dachflächenfenster
müssen
müssen
sichD sich
harmonisch
harmonisch
in den
Dachkörper
Dachkörper
einfügen,
diein der
die
D
Dachfläche
ansetzen,
TdarfTraufenlinien
dürfen Fällen
durchFällen
sie
unterbrochen
w werden.
w eine eine
Einzelbreite
Einzelbreite
der Gaupe
der Gaupe
nur
darf innur
begründeten
in begründeten
(z.B.nicht
(z.B.
Gesamtgestaltung
Gesamtgestaltung
des GObjektes)
des Geschwungene
Objektes)
D
Dachgaupen
B
(z.B.
O
„Ochsenauge“)
sind
unzulässig.
D
B
Die
Bestimmungen
mm
m
der
max.
B
Breite
von
m
2
m
BreiteBreite
von 2von
m überschreiten,
2 m überschreiten,
die Summe
die Summe
der Einzelbreiten
der Einzelbreiten
darf max.
darf max.
ein Drittel
ein Drittel
der Dachmittellinie
der Dachmittellinie
gelten
nicht
beiAbstand
Ederzwischen
Errichtung
eines
DDachgaupen
betragen.
betragen.
Der
Abstand
Der
zwischen
den
denDachgiebels.
Dachgaupen
sowiesowie
zum zum
seitlichen
seitlichen
Dachrand
Dachrand
mussmuss
mindestens
mindestens
so groß
so groß
sein, sein,
wie die
wieBreite
die Breite
bzw. bzw.
HöheHöhe
der Gaupe.
der Gaupe.
Dachgaupen
Dachgaupen
müssen
müssen
über über
der Traufenlinie
der Traufenlinie
in derin der
3. Dachfläche
KENNTL
KENNTLICHMACHUNG
CHMACHUNG
DER
DER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
Dachfläche
ansetzen,
ansetzen,
Traufenlinien
Traufenlinien
dürfen
dürfen
durchdurch
sie nicht
sie nicht
unterbrochen
unterbrochen
werden.
werden.
Geschwungene
Geschwungene
3.1.S
Schutzzone
w(z.B.
wenn
nur
eine
F
Fassade
geschützt
w wird:
Dachgaupen
Dachgaupen
(z.B.
„Ochsenauge“)
„Ochsenauge“)
sind sind
unzulässig.
unzulässig.
Die Bestimmungen
Die Bestimmungen
der max.
der max.
BreiteBreite
von 2
von
m2 m
S
Senkrechtes
S der
Schraffurband
m eines
mitmm
1,6
Bmm
Breite neben einer
F
Fluchtlinie,
w wenn nur eine
F
Fassade
gelten
gelten
nicht nicht
bei
bei
Errichtung
der Errichtung
eines
Dachgiebels.
Dachgiebels.
geschützt
w werden soll.
3. KENNTLICHMACHUNG
KENNTLICHMACHUNG
DER DER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE
3.1.Schutzzone
Schutzzone
wennwenn
nur eine
nur eine
Fassade
Fassade
geschützt
geschützt
wird: wird:
3.2.Senkrechtes
K Senkrechtes
Kenntlichmachung
m Schraffurband
eines
B mitBereiches
als Schutzzone:
Schraffurband
1,6
mitmm
1,6S
Breite
mm
Breite
neben
neben
einereiner
Fluchtlinie,
Fluchtlinie,
wennwenn
nur eine
nur eine
Fassade
Fassade
sonstige
A werden
Altortgebiete,
allgemeinen
B Bebauungs- und
A Aufschließungsregeln
ß
geschützt
geschützt
werden
soll. soll. in den von den m
w abweichende
B Bebauungshöhen,
B Bebauungsdichten Aund AbständeSderßStraßenfluchtlinien gelten:
S Signatur
S Swinß weißem
m K Kreis und
Um Umrandung des
G Gebietes durch stark geränderte
K Kreise in
A Kenntlichmachung
Abständen
3.2.Kenntlichmachung
eineseines
Bereiches
Bereiches
als Schutzzone:
als Schutzzone:
sonstige
sonstige
Altortgebiete,
Altortgebiete,
in den
in den
von von
den den
allgemeinen
allgemeinen
BebauungsBebauungsund und
Aufschließungsregeln
Aufschließungsregeln
abweichende
abweichende
Bebauungshöhen,
Bebauungshöhen,
Bebauungsdichten
Bebauungsdichten
und Abstände
und Abstände
der Straßenfluchtlinien
der Straßenfluchtlinien
gelten:
gelten:
Signatur
Signatur
S in Sweißem
in weißem
KreisKreis
und und
Umrandung
Umrandung
des des
Gebietes
Gebietes
durchdurch
starkstark
geränderte
geränderte
Kreise
Kreise
in in
Abständen
Abständen
S S
4. GESTALTUNGSBE
GESTALTUNGSBEIRAT
RAT
F
4.1. N
Für NeuZ
Zu- Um
und Umbauten
m gemäß
ß
NÖ
§14 BO
NÖ-BO 1996
w sowie für anzeigepflichtige
V Vorhaben
m gemäß
ß
der §§ 15 (also auch
E Einfriedungen) undNÖ
16 BO
NÖ-BO 1996 sind
S Schutzzonengutachten durch
G
den Gestaltungsbeirat zu erstellen, die sich unter anderem
m
aufBdie Bestimmungen
mm
Ader Abschnitte
C „C.1.
4. HARMON
GESTALTUNGSBEIRAT
GESTALTUNGSBEIRAT
HARMONISCHE
SCHE GESTA
GESTALTUNG
TUNG
DER DER
BAUWERKE
BAUWERKEN IN
SCHUTZZONEN
SCHUTZZONEN“ undC „C.2.
4.1. Für
4.1. NeuFür NeuZu- und
Zu- Umbauten
und
Umbauten
gemäß
gemäß
§14 NÖ-BO
§14 NÖ-BO
19961996
sowiesowie
für anzeigepflichtige
für anzeigepflichtige
Vorhaben
Vorhaben
DACHAUSB
DACHAUSBILDUNGEN
DUNGEN
N DER
IN DER
SCHUTZZONE
SCHUTZZONE“
stützen
sollen.
gemäß
gemäß
der §§
der15§§(also
15 (also
auchauch
Einfriedungen)
Einfriedungen)
und 16
undNÖ-BO
16 NÖ-BO
19961996
sind sind
Schutzzonengutachten
Schutzzonengutachten
durchdurch
den Gestaltungsbeirat
den
zu
zu
erstellen,
diesind
sich
die unter
sichallen
unter
anderem
anderem
auf die
auf
die
Bestimmungen
der
Abschnitte
der Abschnitte
4.2.
M Gestaltungsbeirat
Mitglieder des
B erstellen,
Beirates
in
P
Phasen
des
V Bestimmungen
Verfahrens
hinzuzuziehen.
S „C.1.
So „C.1.
die
HARMONISCHE
HARMONISCHE
GESTALTUNG
GESTALTUNG
DER DER
BAUWERKE
BAUWERKE
INaufIN
SCHUTZZONEN“
SCHUTZZONEN“
und und
„C.2.
„C.2.
S
Schutzzonenbestimmungen
mm
wunzweifelhaft
erfüllt
sind, kann
S
ein Schutzzonengutachten
verzichtet
DACHAUSBILDUNGEN
DACHAUSBILDUNGEN
IN
DER
IN
DER
SCHUTZZONE“
SCHUTZZONE“
stützen
stützen
sollen.
sollen.
w werden.
D Dieser
S Sachverhalt
ist
durch
den,
in den
G Gestaltungsbeirat bestellten
S S
4.
O Ortsbildsachverständigen zu bestätigen.
4.2. 4.2.
Mitglieder
Mitglieder
des des
Beirates
Beirates
sind sind
in allen
in allen
Phasen
Phasen
des des
Verfahrens
Verfahrens
hinzuzuziehen.
hinzuzuziehen.
So die
So die
Schutzzonenbestimmungen
Schutzzonenbestimmungen
unzweifelhaft
erfüllterfüllt
sind, sind,
kannkann
auf ein
aufSchutzzonengutachten
ein Schutzzonengutachten
verzichtet
verzichtet
E4.3
Ergänzung für den gesamten
munzweifelhaft
O
Ortsbereich:
werden.
werden.
Dieser
Dieser
Sachverhalt
Sachverhalt
ist
ist
durch
durch
den,
den,
in
in
den
den
Gestaltungsbeirat
Gestaltungsbeirat
bestellten
bestellten
A ß Außerhalb S
der Schutzzone sind bei ortsbildrelevanten
P Projekten,
w wieß großvolumige
m
G Gebäude,
Ortsbildsachverständigen
Ortsbildsachverständigen
zu
zu
bestätigen.
M
Mehrfamilienwohnhäuser,
m
w
G bestätigen.
Gebäude
m in markanten
O Ortsbereichen etc., hinsichtlich V
des m
Volumens und
der
P Proportionen der
B Baukörper die
O Ortsbildsachverständigen des
G Gestaltungsbeirates
m im
4.3
4.3
Ergänzung
für den
für gesamten
den gesamten
Ortsbereich:
Ortsbereich:
B Ergänzung
Bauverfahren
beizuziehen.
Außerhalb
Außerhalb
der Schutzzone
der Schutzzone
sind sind
bei ortsbildrelevanten
bei ortsbildrelevanten
Projekten,
Projekten,
wie wie
großvolumige
großvolumige
Gebäude,
Gebäude,
Mehrfamilienwohnhäuser,
Mehrfamilienwohnhäuser,
Gebäude
Gebäude
in markanten
in markanten
Ortsbereichen
Ortsbereichen
etc., etc.,
hinsichtlich
hinsichtlich
des Volumens
des Volumens
und und
der der
Proportionen
Proportionen
der der
Baukörper
Baukörper
die die
Ortsbildsachverständigen
Ortsbildsachverständigen
des des
Gestaltungsbeirates
Gestaltungsbeirates
im im
Bauverfahren
Bauverfahren
beizuziehen.
beizuziehen.
giesshuebl.aktiv.spoe.at
aktiv.spoe.at
Neu im Team
Lebensqualität durch Reduktion der
Baumöglichkeiten auch im Zentrum
sichern.
Alexandra Böck
1974
Angestellte
Hauptstraße 91
durch Änderung des
J nachhaltig
Bebauungsplanes
In den letzten fünf Jahren wurde im Widmungsausschuss, den GGR Schuster
leitet, viel diskutiert. Die Bürgerliste und die SPÖ waren für stärkere Reduzierung der Baumöglichkeiten, die ÖVP für eine geringere und die Grünen hielten
sich meist zurück. Die heftigsten Diskussionen mit der ÖVP zu diesem Thema
habe im Laufe der Jahre ich selbst ausgetragen.
Hätte der Ausschussleiter eine Abstimmung über eine Reduzierung auch im
Zentrum durchgeführt, so hätte mit den Stimmen der Grünen eine Mehrheit
dafür gefunden werden können. Der Vorsitzende legte aber offensichtlich Wert
auf einen einstimmigen Beschluss, der dadurch nur eine halbherzige Reduzierung in der Peripherie brachte. Durch den Zeitdruck der ablaufenden Bausperre
musste aber eine rasche Entscheidung getroffen werden.
anstatt
mögliche Erfolge durch Verzögerung
L zufällig
im Falle, dass AnrainerInnen Parteienstellung
haben
AnrainerInnen haben nicht automatisch Parteienstellung. Nur wenn sie besonders betroffen sind, wie z. B. bei Hauptstraße 62 durch die Zufahrt zur Tiefgarage an der Grundgrenze und einer offenen Widmung, haben sie Parteienstellung
und können durch Einsprüche den Bau durch einen langen Instanzenweg
erheblich verzögern, auch wenn kein sachlicher Grund dafür vorliegt.
Wenn der Bauwerber aber genug „langen Atem“ in finanzieller Hinsicht hat,
kann er den Instanzenweg abwarten und seine gültigen Rechte durchsetzen
ohne zu reduzieren.
Adventfenster
Für den Punsch, der bei manchen Adventfenstern angeboten wurde, kam eine
Spendensumme von Euro 597,– für die Restaurierung des Denkmals am Dorfplatz zusammen. Die SPÖ Gießhübl Aktiv wird den restlichen Betrag beisteuern.
Die Sanierungsarbeiten wurden schon vor Allerheiligen von einer Hinterbrühler
Steinmetzfirma begonnen und werden im Frühling beendet werden.
Die Initiatoren, Gemeinderätin Brigitta Prochaska und Vizebürgermeister
Ing. Leopold Buchner, danken den GastgeberInnen herzlich für den Punsch
und die großzügigen Spenden.
Als berufstätige Mut ter möchte ich mich
für
Verbesserungen im Bereich der Kinderbe
treuung einsetzten. Eine „Ganztages-Grupp
e“ ist in
jedem Fall wünschenswert.
Junge Menschen sind die Zukunft unse
rer
Gesellschaft – also auch unseres Orte
s. Man
sollte sich daher überlegen, wie wir unse
re
„jungen GießhüblerInnen“ im Ort halte
n können. Leistbares Wohnen steht hier an
erster
Stelle. Außerdem eine attraktivere Verk
ehrsinfrastruk tur. Vertretbare Busverbindung
en nach
Liesing sind vorhanden. Aufholbedarf
sehe ich
jedoch bei der Anbindung in Richtung
Mödling
– da ist es am späteren Abend schwer
wieder
nach Hause zu kommen. Auch die Erre
ichbarkeit eines Verkehrsmittels aus dem Hag
enauertal müsste man überdenken.
Ein wichtiger Punk t ist auch unser Alts
toffsammelzentrum. Da es im Ort zahlreich
e
BürgerInnen mit Garten gibt, ist der Bere
ich
für die Abgabe des „Grünschnittes“ im
ASZ
zu klein konzipier t. Ebenso möchte ich
mich
für geänderte Abgabezeiten einsetzen
wo eine
Bürgerkarte sinnvoll wäre.
Von Jahr zu Jahr wird die Sorge, bald
keinen
Gemeindearz t im Ort zu haben, größer.
Dr. Pertusini wird über kurz oder lang
seine
Tätigkeit als prak tischer Arzt aufgeben
. Was
dann? Eine rechtzeitige Planung bezü
glich der
Möglichkeiten einer neuen Ordination
sollte in
die Gemeindearbeit bereits jetzt einfließe
n.
Salz, Salz und
wieder Salz
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir noch
Schnee und auf der Kuhheide herrschte ein
Winterwunderland. Leider wurde die Straße,
die durch dieses Naturjuwel führt, mit Salz
derart übersät, dass nichts mehr an Schnee
erinnerte – außer das Weiß der Salzablagerung. Ich glaube, dass wir hier eine sanftere
Lösung für unsere Natur finden müssen. Ganz
im Sinne von nachhaltigem Umweltschutz, den
Pfoten unserer Hunde zu liebe und auch für
unsere Kinder, deren Bobs und Rodeln.
GR Christian Szirota
Gießhübl | @ktiv 01/2015
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gießhuebl.
13. Jänner 2015
TTIP-Diskussion in Gießhübl
Sorge um hohe europäische Standards
Zu einer spannenden Diskussion
über die derzeit viel diskutierten
Freihandelsabkommen haben SPÖ,
ÖVP und Grüne Gießhübl gemeinsam eingeladen. Im Pfarrzentrum referierte Bgm. a. D. Eugen
Krammer über die Eckpunkte, zu
erwartende Vor- und Nachteile und
mögliche Nutznießer und Verlierer derartiger Verträge. Abg.z. NR
Hannes Weninger berichtete über
die deutlich ablehnende Haltung
des österreichischen Parlaments.
Der von einer breiten Mehrheit gefasste Beschluss des Nationalrats
soll auf einhelligen Wunsch der
Diskussionsteilnehmer auch vom
zukünftigen Gießhübler Gemeinderat beschlossen werden.
„Wir wollen unsere kritische
Haltung auch als Gießhübler BürgerInnen deutlich machen“, war
der allgemeine Tenor.
Starke österreichische Position
In der Frage des Freihandelsabkommens muss es in Österreich eine gemeinsame, klare Linie geben, stellte Bundeskanzler Werner Faymann nach
der Sitzung des Ministerrates klar. „Ein Abkommen, das soziale Standards,
Umweltstandards oder Standards im Konsumentenschutz untergräbt, wird von
uns abgelehnt. Freihandel darf nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer oder auf Kosten unserer Umwelt stattfinden.“
Der Bundeskanzler verwies an einen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS im
Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag vom 24. September 2014
zum Thema TTIP, der u.a. Transparenz in den Verhandlungen und die Ratifizierung des Abkommens zwischen der EU und den USA durch die nationalen
Parlamente fordert und sich explizit gegen die viel kritisierten Investorenschutzklauseln bzw. Sonderklagsrechte von Konzernen gegen Staaten ausspricht. Der
Bundeskanzler hat durchgesetzt, dass dieser Antrag in einem gemeinsamen
Regierungsbeschluss verankert wurde und Österreich nun mit einer klaren
Position in die Verhandlungen zum TTIP gehen kann.
VORSCHAU
Änderungen vorbehalten
Warten auf das
Christkind 24. Dezember 2014
Mit Lebkuchenhäuschen basteln und Weihnachtsvideos verbrachten die Kinder am
Heiligen Abend zwei Stunden im Volkshaus und
gaben damit dem Christkind Gelegenheit zu
Hause in Ruhe das große Fest vorzubereiten.
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giesshuebl.aktiv.spoe.at
aktiv.spoe.at
Meine ersten und die nächsten fünf Jahre im Gemeinderat
(Innen)Ansichten eines Gemeinderates
Der Bebauungsplan als angeblich
große Leistung „verhindert großvolumigen Bauten“ - dass ich nicht
lache. Unser Ort wird die nächsten
Jahre weiterwachsen und die Wohnprojekte werden wie die sprichwörtlichen Schwammerln aus dem Boden
schießen. Einige Projekte entlang
der Hauptstraße sind in Lauerstellung und hier hat der Bebauungsplan
nichts verändert! Veränderungen sind
dort eingebaut worden, wo von jeher
nur zwei Wohneinheiten errichtet
werden durften, nämlich in der Peripherie. Entlang der Seitengassen
müssen die Häuser wesentlich kleiner
geplant werden. Ein Gestaltungsbeirat ist wohl etwas fürs Auge, wie wir
erfahren durften, damit das Ensemble
der Vorderansicht entlang der Hauptstraße harmonisch ist, wie es uns bei
Hauptstraße 62 vor Augen geführt
wurde. Ich möchte einen Plan, der
dort einschränkt, wo es notwendig ist
und dort lockerer wird, wo das Korsett gar einengt und drückt!
Eine neue Busverbindung um €
750.000 jährlich, ist natürlich auch
keine Okkasion. Damit würden sich
ca. 25.000 Taxifahrten zur U6 und
wieder zurück finanzieren lassen.
Das wären rund 100 Fahrten pro Arbeitstag und die Auslastung wäre wesentlich höher als im Bus! Da muss
es, glaube ich, auch noch eine andere
Lösung geben, die Betroffenen hilft
und wirtschaftlich verträglich ist.
Das wiederauflebende Ruftaxi ist ein
erster kleiner Schritt, dem noch viele
folgen müssen.
Ein Ortszentrum ist etwas Erstrebenswertes. Ob es unbedingt auf
dem Zipfel vor der Gemeinde sein
muss ist ein anderes Thema, denn
der Verkehr und die nicht wirklich
einfache Parkplatzsituation lassen es
als suboptimale Variante erscheinen.
Vielleicht sollten wir erstmal darüber sprechen was dieses Ortszentrum können muss, danach suchen
wir die geeignete Immobilie und erst
dann geben wir das Geld für ein gut
durchdachtes Projekt aus. Für die
Gießhübl | @ktiv 01/2015
aktuelle Nutzung ist der Platz ausreichend und gut akzeptiert.
Die Kultur in Gießhübl ist aus Gemeindesicht ein Stiefkind: Das Karl
Theater vertrieben, die Unterstützung für die Blasmusik beschränkt
sich auf das Notwendigste und noch
weniger finanzielle Zuwendung gibt
es für den Kirchenchor. Das Verhältnis zur Musikschule ist ambivalent
– erhaltenswert, aber nicht als Gemeindeinstitution. Ein Bekenntnis
zur Kultur sieht mit mir anders aus!
Finanziell wurde in den vergangenen fünf Jahren, der Weg von Eugen
Krammer weiterbeschritten – nur
wesentlich langsamer. Auch zukünftig muss darauf geachtet werden,
dass man das Geld hat, wenn man
es braucht! Extra Projekte wie ein
neuer Ortsplatz müssen aber von
der Bevölkerung bejaht werden und
deshalb werden die GießhüblerInnen bestimmt zu dem Thema befragt
werden müssen. Ein weiteres verkaufen von Immobilien schließe ich
für mich aus.
Kindergarten und Hort müssen sich
mit der Nachmittagsbetreuung den
Bedürfnissen der Eltern anpassen.
Die Sommerbetreuung muss weitergeführt werden und gehört für die
Kindergartenkinder um die bisher
freien Ferienwochen erweitert.
Der Veranstaltungssaal in der Perlhofgasse (Seeste-Saal) sollte besser
ausgelastet werden. Technische Ausstattung und Aktivitäten müssen gefordert und gefördert werden.
Die Straßensanierungen müssen abgeschlossen und Schildbürgerstreiche wie Halbstraßen ohne Straßenbeleuchtung beseitigt werden. Eine
Sanierung der Straßenbeleuchtung in
den nächsten Jahren ist ebenso unumgänglich - der Trend geht Richtung LED und ist damit eine Investition in die Zukunft.
Apropos Zukunft: Es müssen Stromtankstellen an öffentlichen Orten her.
AmParkplatz Kuhheide, Gemeindeparkplatz, Billa/Friedhof, Perlhof-
GR Christian Szirota
1973
selbst. EDV-Berater
Windradgasse 13
[email protected]
Geboren am 23. April 1973 in Mödling,
verheiratet mit Birgit, ein Sohn, eine Toch
ter
und zwei Katzen. Ausbildung: Volksund
Hauptschule Maria Enzersdorf, HAK Möd
ling,
Lehre als Bürokaufmann, seit Sept. 2013
HTL
Spengergasse Informatik.
Berufsweg: Firma Kleider Bauer (Leh
re als
Bürokaufmann und Wechsel in den EDV
Bereich als Systembetreuer); Administ
rator,
EDV-Berater und Projektmanager Firm
a
ACNielsen (Deutschland, Marktforsch
ung);
Abteilungsleiter und Bereichsleiter Tele
kommunikation für Deutschland Österreic
h und
Schweiz. 2007 bis 2009 Leitung der Soft
ware-Ent wicklung für Nordeuropa. Seit
2009
als EDV-Berater wieder in Österreich tätig
.
Politischer Werdegang: Immer zarte
Kontakte zu Gießhübl Aktiv gehalten und
bei einigen Veranstaltungen mitgeholfen.
Die Kraf t und den Willen von Gießhübl
Aktiv
immer bewundert. Seit Sommer 2009
so
richtig aktiv und seit 2010 Gemeinderat
in den
Ausschüssen für Finanzen und Soziales
.
Parkplatz um nur einige Orte zu
nennen. Ein E-Bike-Konzept kann
den Unterort und den Oberort näher zusammenrücken lassen. Sicher
wäre es auch möglich, noch mehr
Strom mit Photovoltaik herzustellen
und den gesamten Strombedarf der
Gemeinde darüber zu decken. BürgerInnen könnten sich ebenso beteiligen und ihren eigenen Bedarf selbst
produzieren.
Alles nur Fantastereien? Mitnichten,
vielleicht ist nicht alles in fünf Jahren
zu realisieren, aber eine Vision für
unseren Ort ist das Beste, was ich Ihnen für Ihre Wahlentscheidung bieten kann und das wiederum ist mehr
als Ihnen andere bieten.
GR Christian Szirota
9
gießhuebl.
Im Gemeinderat:
Für die Gemeinschaft wirken ohne
persönlichen Nutzen
Am 25. Jänner 2015 kandidiere ich das zweite Mal auf der Liste der SPÖ Gießhübl Aktiv für den
Gemeinderat. Einige werden mich von unseren Veranstaltungen kennen, manche aus unserer Zeitung.
Aber am besten erinnert man sich an Leute, wenn man mit dem Gesicht auch
eine Geschichte verbinden kann.
Kennen
Sie
Gießhübl noch
OHNE
Autobahn? Ich schon,
weil meine Eltern
in den 60er Jahren
einen Baugrund
am Eichberg gekauft und ein
Wochenendhaus
darauf errichtet
haben.
Ich
erinnere
mich an „endlose“ Fahrten von
Meidling, über
die Breitenfurterstraße
raus
nach
Liesing,
dann über den
Bahnübergang
nach Petersdorf
und endlich den
Berg rauf zur
Kuhheide. Mit
der Autobahn
verbinde
ich
„reiten“ – ich
weiß unglaublich! Aber damals
fanden
sich dort die
einzigen
flachen Strecken,
wo man die
Pferde wirklich
super
laufen
lassen konnte – wir
haben nur bei den im Bau befindlichen Brückenkonstruktionen aufpassen müssen, aber danach gings
flott weiter! Na ja, es gab grundsätzlich weniger Verkehr als heute
und überhaupt war am Gießhübl
nicht viel los, aber die Haflinger
vom Bundschuh waren für mich etwas Besonderes.
10
In den 70er Jahren rückte der
Autobahnausbau langsam gegen
Gießhübl vor und die EinwohnerInnen wurden befragt, ob sie keinen,
einen halben Autobahnanschluss
nach Wien oder einen ganzen Anschluss, der auch eine Auf- und Abfahrt Richtung Linz bedeutet hätte,
befürworten. Die Entscheidung
ging für den Halbanschluss aus und
so wurde dieser auch realisiert. Ob
die Autobahn durch den Ort überhaupt gebaut werden soll stand damals nicht zur Diskussion. Auch
nicht, warum am höchsten Punkt
(nach einer fulminanten Steigung,
nämlich der steilsten Autobahnstrecke Österreichs!) eine Brücke gebaut wurde, statt mit einer Tieferlegung auf Niveau Hagenauertal diese
Steigung zu reduzieren. Jetzt haben
wir die Brücke und eine nicht zu
überhörende „Lärmorgel“, an der
wir selbst ordentlich drehen!
Apropos „Lärmorgel“: Was mich
am meisten wundert, ist die Tatsache, dass bei jeder Versammlung
die Betroffenen zu Recht den Verkehrslärm beklagen. Gleichzeitig
sind oft diejenigen, die die Ausfahrt
Gießhübl benutzen, die übelsten Raser! Das kommt nicht von ungefähr,
denn der Radar-Standort ist bekannt
und dementsprechend wird erst kurz
vorher abgebremst. Der Zweck der
Tempobeschränkung ist eine Reduktion des Lärms, der heute insbesondere von den Reifen kommt: mit
einem solchen Verhalten wird dieses
Ziel aber nicht erreicht.
Sie werden sich vielleicht fragen,
warum ich mich politisch engagiere,
wo doch die „Berufsgruppe“ der
PoltikerInnen bei der Bevölkerung
– gelinde gesagt – kein Vertrauen genießt. Wahrscheinlich gerade
deshalb – weil es mir wichtig ist zu
zeigen, dass es Leute gibt, die für
die Gemeinschaft wirken wollen
ohne einen persönlichen Nutzen
zu haben. Die Gruppe „Gießhübl
aktiv“ rund um Vizebürgermeister
Leo Buchner schafft einen solchen
Rahmen, in dem neben politischem
Engagement im Gemeinderat und
den Ausschüssen auch gesellschaftliches Engagement groß geschrieben wird: Kinderfeste zu jeder
Jahreszeit, Pensionistenveranstaltungen und Sportvergnügen wie das
„Weltbekannte Fassdaubenrennen
auf der Kuhheide“. In der letzten
Ausgabe dieser Zeitung wurde ein
Jahresüberblick gegeben, wie viel
die SPÖ mit ihren Veranstaltungen
zum aktiven Dorfleben beiträgt!
Es würde mich freuen, wenn Sie mit
Ihrer Stimme die SPÖ Gießhübl aktiv unterstützen, damit dieser schöne Ort am Rande einer Metropole
seine hohe Lebensqualität behält.
GR MR Mag. Alexander Pschikal
Mein Appell: Zeigen wir doch gemeinsam, dass man auch mit Tempo
80 in die Stadt und erst recht nach
Hause kommen kann, sei es nach
Gießhübl, in die Hinterbrühl oder
nach Perchtoldsdorf.
giesshuebl.aktiv.spoe.at
aktiv.spoe.at
Das Team der SPÖ – Gießhübl Aktiv
Vzbg. Ing. Leopold Buchner
1946, selbstständiger
Projektleiter, Pensionist,
Hauptstraße 86
GR Brigitta Prochaska
1955, Hausfrau,
Hauptstraße 103
Abg.z.NR GGR
Hannes Weninger
1961, Abg. z. Nationalrat,
Perlhofgasse 15
GR Josef Kurz
1975, Techn., Ang.
Kommunikationstechniker,
Schillerstraße 9a
GR Min.rat, Mag.
Alexander Pschikal
1954, Beamter,
Roseggergasse 4
GR Christian Szirota
1973, selbstständiger
EDV-Berater,
Windradgasse 13
Alexandra Böck
1974, Angestellte,
Hauptstraße 91
Benjamin Dorau
1984, Feuerwehr-Beamter,
Schillerstraße 2
Walter Artner
1972, selbstständiger
Unternehmer,
Hauptstraße 111
GGR a.D. Mag. Andrea
Moser-Riebniger
1960, Beamtin, Pädagogin,
Hauptstraße 124
Peter Czapka
1975, FeuerwehrBeamter, Landwirt,
Hauptstraße 76/8
Herbert Ebner
1955, Pensionist,
Dr. Buchwiesergasse 25/3
Ing. Florian Prochaska
1981, Angestellter,
Perchtoldsdorferstraße 7
Christian Böck
1966, Angestellter,
Hauptstraße 91
Lorenz Buchner
1994, Student,
Hauptstraße 86
GR a.D. Anton Wieselthaler
1948, Pensionist, Hauptstraße 82a
Dr. Richard Leutner
1955, Jurist, Hagenauertalstraße 8
GR a.D. Günter Sommer
1961, Elektromechaniker,
Neue Perchtoldsdorferstraße 2a
GR a.D. Josef Kurz
1955, ÖBB-Bediensteter in Ruhe,
Schillerstraße 11
Margareta Sladohlawek
1956, Pensionistin, Hagenauertalstraße 94
Stefan Tichy
1955, Landessekretär,
Hagenauertalstraße 55
Manfred Seif
1977, Elektrotechniker, Schulgasse 9
GR a.D. Christine Szirota
1946, Pensionistin, Hauptstraße 139
Beatrix Buchner
1957, Beamtin, Hauptstraße 86
Gießhübl | @ktiv 01/2015
Werner Tauchner
1961, Betriebsratsvorsitzender
Fa. Ankerbrot, Hauptstraße 41
Werner Krisch
1962, Angestellter, Dreisteinstraße 39
Unser Präsent!
Die neue Gießhübl Aktiv-Tasche
Auch wenn sich Feuerzeuge, Schlüsselanhänger und
Kugelschreiber nach wie vor großer Beliebtheit
erfreuen, haben wir auch diesmal wieder
bewusst von derartigen Wahlgeschenken
Abstand genommen. Wir setzen
unsere Tradition fort und haben auch
diesmal wieder ein nachhaltiges
Präsent mit einem humorvollen
Logo für Sie. Falls Sie gerne ein zusätzliches Exemplar unserer neuen
SPÖ Gießhübl Aktiv-Tasche haben
wollen, wenden Sie sich bitte an
eine/n unserer MitarbeiterInnen.
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Jahresrückblick
Gemeinderatswahl – 25. Jänner 2015
Wahlzeiten: 8.00 bis 16.00 Uhr
Wahllokale: Gemeindeamt und Hort Perlhof
Wahlkarten für die Briefwahl können Sie bis
21. Jänner schriftlich und bis 23. Jänner um 12 Uhr
persönlich im Gemeindeamt beantragen.
Amtlicher Stimmzettel:
Mit dem amtlichen Stimmzettel können Sie eine
Partei wählen und eine Vorzugsstimme vergeben.
Leo Buchner
Mit diesen Stimmzetteln können Sie Ihre
persönliche Vorzugsstimme vergeben.
Für jede/n KandidatIn gibt es bei
der Stimmauszählung persönliche Vorzugsstimmenpunkte
unabhängig von der gewählten
Partei.
NE U
Achtung Verwechslungsgefahr!
Nur wo Leo draufsteht, ist auch Leo drinnen!
Wenn Sie Ing. Leopold Buchner eine persönliche
Vorzugsstimme geben wollen, dann schreiben Sie
KEINESFALLS nur „Buchner“ oder „L. Buchner“
auf Ihren Stimmzettel, denn dann wäre die Stimme
UNGÜLTIG und verloren. Auf der ÖVP-Liste kandidiert
nämlich Ludwig Buchner, ehemaliger Heurigenwirt und
Hobby-Dichter (vielleicht der künftige „ÖVP-Kulturbeauftrage“). Vor Jahren kostete eine derart ungültige Stimme
der SPÖ ein Mandat.
giesshuebl.aktiv.spoe.at
Hier finden Sie aktuelle
Informationen aus der
Gemeinde, Hinweise
auf bevorstehende
Aktivitäten und sehr
aktuell nach allen
Veranstaltungen die
Fotos in einer eigenen
Bildergalerie zum
Ansehen, Downloaden
und Weitersenden.
giesshuebl.aktiv.spoe.at
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: SPÖ Gießhübl, Ing. Leopold Buchner, Hauptstraße 86, 2372 Gießhübl
Eine/n oder mehrere KandidatInnen ankreuzen und den Stimmzettel gemeinsam mit oder statt
dem amtlichen Stimmzettel in das
Wahlkuvert geben.
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