41. Jahrgang Informationsblatt der SPÖ–GieSShübl GieSShübl Aktiv Nr. 01/2015 Liebe Gießhüblerinnen, liebe Gießhübler! Die besondere Lebensqualität unserer Gemeinde macht der noch immer vorhandene dörfliche Charakter aus. Trotz des großen Zuzuges der vergangenen Jahre und der anhaltenden Bautätigkeit haben wir uns das Flair eines kleinen Ortes am Rande der Großstadt erhalten. Diese Lebensqualität gilt es zu sichern, zu verteidigen und weiter zu entwickeln. Während ähnlich strukturierte Gemeinden ausdünnen, pflegen wir ein reges Vereinsund Gesellschaftsleben. Nahversorgung, Heurigenlokale und Wirte, Feuerwehr und Musikschule zeigen, dass Gießhübl lebt. Die Bewahrung dieses Charakters ist unser größtes Anliegen. In unserer Gemeinde sollen sich die BürgerInnen jedes Alters wohl und geborgen fühlen, die Lebensqualität erhalten bleiben, die sie gewohnt sind und erwarten und das gesellschaftliche Zusammenleben soll weiterhin menschlich und in gegenseitiger Wertschätzung funktionieren. Daher werden wir uns in den nächsten Jahren für folgende Projekte besonders einsetzen: Wohnen in Gießhübl Mit neuen Projekten wie „Betreubares Wohnen“ altersgerechte Wohnungen für ältere Menschen und mit „Junges Wohnen“ Startwohnungen für die Jugend bis 35 schaffen. Ortsentwicklung und Verkehrsräume Jugend ausleben Zukünftige Regelungen für die Verbauung sind unter den Aspekten Erhalt von Grünzonen und objektive Grenzen der zumutbaren Verbauungsdichte zu definieren. Begegnungszonen, Wohnstraßen und ein neues Verkehrs- und Parkraumkonzept zwischen Pfarr- und Dorfplatz als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Alternative Verkehrskonzepte wie Anrufsammeltaxis, Mitfahrbörsen und Sportbus-Projekt anbieten. Erweiterung der bestehenden Spiel- und Erholungsflächen auf der Kuhheide und am Perlhof. Planung eines Treffpunktes für Kinder und Jugendliche (z.B. „Kids-Container“) . Arztordination im Ortszentrum Beitritt zum „e5-Programm“ für energiebewusste und klimafreundliche Gemeinden in Europa. Nachhaltiges Energiemanagement der Gemeinde als Anreiz und Vorbild für private Initiativen zum Energiesparen. Jetzt die Weichen für eine neue Arztordination im Ortszentrum (Hauptstraße 80) stellen. Kinderbetreuung und soziale Dienste weiter entwickeln Kleinkinderbetreuung, Ganztages-Gruppen und durchgehende Ferienbetreuung bedarfsgerecht anbieten und die sozialen Dienste (Kurzzeitpflege, Hauskrankenhilfe) fördern. Ortsbild pflegen Neugestaltung und Pflege der Grünflächen, Nebenanlagen, Altstoffsammel-Inseln und der Plätze vor der Kirche und der Musikschule. Klimagemeinde mit Nachhaltigkeit Wir wollen ein Dorf mit Lebensqualität und menschlicher Wärme bleiben! Dafür ersuchen wir um Ihr Vertrauen bei der Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015. Mit freundlichen Grüßen Vizebürgermeister Ing. Leopold Buchner und das Team der SPÖ Gießhübl Aktiv In der Mitte dieser Zeitung finden Sie einen Abdruck des aktu el le n s Be ba uu ng sp la ne n. tio ma or Inf er zu Ihr Vizebürgermeister Leo Buchner und das Team von SPÖ Gießhübl Aktiv gießhuebl. Lebensqualität sichern! Wachstum? – Wollen wir das? Vizebürgermeister Ing. Leopold (Leo) Buchner 1946 selbst. Projektleiter, Pensionist, Hauptstraße 86 leopold.buchner@ kabsi.at 1946 Ich lebe seit meiner Geburt am 25. 8. Stein n jede fast in Gießhübl und kenne daher ich war Kind samt seiner Geschichte. Als einer Ministrant und als junger Mann Mitglied mit ich bin 1993 Seit . Gießhübler Pop- Band em kurz seit i, zwe von r Vate und Bea verheiratet en lisch schu en Mein nen. Söh nen erwachse MaschiWerdegang schloss ich mit dem HTLeg ab. ngsw nenbau-Ingenieur im zweiten Bildu au genb Anla im Seit den 70er Jahren war ich niTech als g igun rrein für Wasser- und Abwasse nd iege vorw 1980 ab , ker und Projektleiter tätig im Nahen Osten – von Iran bis Libyen. n In diesem Job ging es oft darum, eine finden zu n tione Situa en hren verfa Ausweg aus eizu oder mit den Kunden eine Einigung herb Ich ten. führen, mit der alle Seiten leben konn (fast) habe im Ausland auch gelernt, dass es n finde sie ich immer eine Lösung gibt und e ist eind Gem re unse kann. Auch die Arbeit für ektProj s erte ienti eror im Wesentlichen bürg rmanagement. Die Berücksichtigung unte einem zu Weg dem auf n unge Mein schiedlicher notwenvernünftigen Kompromiss ist ebenso al chm dig wie das Treffen klarer, auch man ich bin 2010 unpopulärer Entscheidungen. Seit arJahr m eine zwar in Pension, aber seit über rnehmer beite ich wieder als selbständiger Unte ner Part und den Kun weil in meiner Branche, n. habe t ivier mot r kkeh mich zu einer Rüc hübl Ich habe 1975 begonnen, mich in Gieß enga mein h Durc n. giere enga zu politisch k twer giertes Eintreten gegen das Atomkraf ich Zwentendorf Ende der 70er-Jahre habe äftig tatkr l ßhüb als Vorsitzender der SPÖ-Gie ne eige die n gege bewiesen, dass ich auch ig halte! Parteilinie handle, wenn ich es für richt häftsGesc als end hgeh durc Seit 1980 bin ich eister erm bürg Vize . bzw erat eind führender Gem en tätig. Daher kenne ich viele Entscheidung t wisund deren Hintergründe, die andere nich n esse verg sen können oder manchmal auch des ann Obm möchten. Seit 2012 bin ich auch Pensionistenverbandes Gießhübl. 2 Die besondere Lebensqualität unserer Gemeinde macht ihr nach wie vor dörflicher Charakter am Rande der Großstadt aus. Diesen Charakter zu erhalten ist unser wichtigstes Ziel. Die überwiegende Mehrheit der BürgerInnen will aus Gründen der Lebensqualität kein weiteres Wachstum des Ortes. In den letzten Jahren sind aber wieder Großbauten entstanden oder in Angriff genommen worden, die laut der geltenden Rechtslage nicht zu verhindern waren. Daher trete ich für eine Beschränkung der Baumöglichkeiten ein, die auf die NachbarInnen mehr Rücksicht nimmt. Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr mit den Stimmen aller Parteien eine Reduzierung der Verbauungsmöglichkeiten – in erster Linie die Peripherie betreffend – beschlossen. Für eine gleichwertige Reduzierung im Zentrum konnte leider – dank der ÖVP – keine Mehrheit gefunden werden. Der Beschluss, der unter dem Zeitdruck der ablaufenden Bausperre getroffen werden musste, entsprach somit nur dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Ich empfinde es als höchst ungerecht, wenn in der Peripherie, wo ohnehin schon weniger gebaut werden darf, weiter reduziert wird, während im Zentrum nach wie vor große Bauten möglich sind (siehe Hauptstraße 80 und 62). weise kein zwingender Grund für die Verkleinerung des Bauvorhabens auf Hauptstraße 62, sie sind aber ein gewichtiges Argument für den kommenden Gemeinderat, die Bebauungsmöglichkeiten auch im Zentrum zu reduzieren. Im Zusammenhang mit dem Thema „Verbauung“ habe ich von der ÖVP immer wieder zu hören bekommen: „Wir müssen mehr bauen um Wohnraum für unsere Kinder zu schaffen“. Das ist ein lobenswerter Ansatz, aber leider schaut die Wirklichkeit anders aus. Alle größeren Bauten der letzten 20 Jahre wurden nur zu einem sehr geringen Prozentsatz von Gießhübler BürgerInnen bezogen, weil sich junge Menschen die neu entstandenen Wohnungen in Gießhübl kaum leisten konnten. Ob es das „Italienische Dörfchen“ oder das günstigere „Sonnenfeld“ war, junge GießhüblerInnen waren kaum unter den KäuferInnen dieser Häuser. Jedes größere Bauvorhaben in der Zukunft wird zu 80 – 90% neue BürgerInnen bringen – der kleine Rest von 10 – 20% wird von unseren Kindern als Wohnraum genutzt werden. Wir wissen, dass eine radikale Einschränkung, die einer teilweisen Enteignung der GrundbesitzerInnen gleichkommen würde, weder möglich noch wünschenswert ist – auch wenn das AnrainerInnen gelegentlich fordern. Der Wert eines Grundstückes resultiert jedoch nicht allein aus der Größe der Fläche und seiner Lage sondern auch aus der Widmung durch die Gemeinde. Daher ist eine Einschränkung der maximalen Bebauung im Sinne der Lebensqualität der NachbarInnen durchaus gerechtfertigt. Die SPÖ Gießhübl setzt sich schon seit dem ersten Flächenwidmungsplan 1967 für Reduzierung der Bebauung ein (siehe Ausschnitt aus „Gießhübl Aktiv 1990/5). Die Mehrheit der BürgerInnen will aus Gründen der Lebensqualität kein unnötiges, weiteres Wachstum des Ortes. Diesen BürgerInnen fühle ich mich verpflichtet. Die von der Familie Tuma gesammelten Unterschriften waren beispiels- Vizebürgermeister Ing. Leopold Buchner giesshuebl.aktiv.spoe.at aktiv.spoe.at Neue Chance für das Ortszentrum Planungen für Arztordination liegen vor Kommt der Doktor wieder zurück ins Ortszentrum? Groß war die Aufregung, als in den 80er-Jahren der Gemeindearzt die alte Ordination auf der Hauptstraße schloss und in die obere Eichbergstraße übersiedelte. Damals wurde sogar ein eigener Shuttle-Dienst angedacht – aber nie verwirklicht. In der Zwischenzeit haben sich die GießhüblerInnen an die dezentrale Lage gewöhnt. Aber wie sieht die Zukunft aus? Auf Initiative von Gemeinderat Abg.z.NR Hannes Weninger hat die Mödlinger Wohnbaugenossenschaft nun ein Architekturbüro mit der Planung für den Umbau der straßenseitigen Wohneinheit in eine Ordination im Haus Hauptstraße 80 beauftragt. „Die ursprüngliche Idee von Büroräumen halte ich zwar für gut, eine Ordination wäre aber optimal für unsere Gemeinde“, so Weninger. Mit einigen Adaptierungen kann das mehr als 100 m 2 große Lokal zu einem kleinen Ärztezentrum mit Rezeption, Warteraum, zwei Ordinationen und einem Behandlungsraum umgestaltet werden. Der behindertengerechte Zugang soll durch eine Rampe im Vorgarten sichergestellt werden. „Die konkreten baulichen Maßnahmen sind zweckmäßigerweise nach dem Bedarf der zukünftigen NutzerInnen vorzunehmen“, unterstützt Geschäftsführer Andreas Holzmann das Projekt. Hand in Hand mit dieser Initiative muss aber endlich auch eine Lösung der Parksituation in diesem Bereich der Hauptstraße in Angriff genommen werden. Leider wurde das fertig geplante Parkplatzprojekt vor dem Kindergarten genau so wenig umgesetzt, wie die bereits budgetierte Neugestaltung des Pfarrplatzes. „Der staubige bzw. gatschige Vorplatz ist für KirchgängerInnen, BesucherInnen des Pfarrzentrums und KundInnen der Raika und des Friseurstudios eine Zumutung. Leider sind bisher alle Anregungen, den Pfarrplatz mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde neu zu gestalten und gleichzeitig neue Parkplätze zu schaffen, unerhört geblieben. Aber was nicht ist, kann ja noch werden!“, setzt sich Weninger für ein neues Parkkonzept zwischen Pfarr- und Dorfplatz ein. Mit Gemeindeamt, Kindergarten, Bäckerei, Post, Friseur, Bank und einem Arzt könnte ein richtiges Ortszentrum entstehen. Gleichzeitig muss das Problem der Parksituation in diesem Bereich der Hauptstraße endlich gelöst werden. Gießhübl | @ktiv 01/2015 Abg.z.NR GGR Hannes Weninger 1961 Abg. z. Nationalrat Perlhofgasse 15 Hannes Weninger, geb. am 10.5.1961 in Neunkirchen, zwei erwachsene Kinder. Bildungsweg: Volksschule Wür flach, Hauptschule Ternitz, HTL Mödling Abt. Elek trotechnik, Studium der Politikwissenscha ft und Publizistik im zweiten Bildungsweg. Beruflicher Werdegang: Elek trotechni ker, Leiter des Dr. Karl Renner-Institut, Abg . z. NÖ Landtag und Klubobmann. Seit 2008 Abgeordneter zum Nationalrat. Politische Funk tionen: Gemeinderat in Gießhübl, SPÖ-Umweltsprecher, Vertreter der österreichischen Gemeinden in der EU und im Europarat. Ehrenamtliche Funk tione n in Vereinen, NGOs und Institutionen. Hobbies: Zeitgeschichte, Lesen, Fern reisen. www.hannesweninger.at Jetzt besteht die Möglichkeit, vorausschauend die Weichen für eine Arztordination im Ortszentrum zu stellen. 3 gießhuebl. Preiswerte Startwohnungen sind auch in Gießhübl möglich Junges Wohnen im Ort GR Brigitta Prochaska 1955 Hausfrau Hauptstraße 103 eiratet, Geboren am 10. September 1955, verh gelernte und ne Söh ner chse erwa Mut ter zweier GroßelFriseurin. Wie schon meine Eltern und Gießin tern, lebe auch ich seit meiner Geburt der mir halb hübl. Dies ist einer der Gründe wes mir sche wün Ich Ort so sehr am Herzen liegt. , sondern eine Gemeinde, die nicht nur Wohnort ne und zoge Zuge für Alt, Heimat für Jung und e die eind Gem eine – soll sein Alteingesessene onen erati Gen sten näch die für Lebensraum tie schafft. Hier in Gießhübl sollen Demokra bt gele lt und gesellschaftlicher Zusammenha am! eins werden. Arbeiten wir dafür gem GR Josef Kurz 1975 Techn. Angestellter, Kommunikationstechnike Schillerstraße 9a In jeder Diskussion über Bebauungsvorschriften und Bauprojekte kommt der Wunsch, dass wir unserer Gießhübler Jugend die Möglichkeit für eine eigene Wohnung in der Gemeinde geben müssen. Leider können sich die wenigsten jungen Menschen die Wohnungspreise in unserer Gemeinde leisten. Das ÖVP-Credo vom freien Markt, den hohen Grundstückspreisen und, dass man da halt nichts machen könne, kommt jetzt jedoch ins Schwanken. Endlich hat man auch in St. Pölten erkannt, dass Gemeinden, Landeswohnbauförderung und gemeinnützige Bauträger eine soziale Alternative zum gewinnmaximierenden Immobilienmarkt sein können. Mit der neuen Förderschiene „Junges Wohnen“ werden ab sofort Startwohnungen für junge Menschen bis 35 Jahre gefördert (siehe Infobox). Voraussetzung ist, dass die Gemeinde gemeinsam mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft ein geeignetes Projekt entwickelt. Aufgabe der Gemeinde ist es, ein Grundstück in Form eines Baurechtsvertrages zur Verfügung zu stellen. Für die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Baufläche erhält diese jährlich einen sogenannten Baurechtszins und das Grundstück bleibt im Besitz der Gemeinde. Neben dieser sehr nachhaltigen Grundstücksbewirtschaftung ist für zukünftige Flächenwidmungspläne auch eine neue Widmungskategorie „sozialer Wohnbau“ zu berücksichtigen. Mit etwas politischem Mut, wirtschaftlichem Weitblick und einem Herz für unsere Jugend, ist es also auch in einer Gemeinde mit hohen Grundstückspreisen möglich, Junges Wohnen zu forcieren. Die Alternative wäre, weiter zuzusehen, wie ein teures Bauprojekt nach dem anderen entsteht und unsere Kids zum Abwandern gezwungen werden. GR Brigitta Prochaska GR Josef Kurz Förderungen für junge Menschen Geboren am 16. Februar 1975 in Mödling. Kindheit Beruf: Kommunikationstechniker. Seit mit 2001 seit et eirat Verh . wohnhaf t in Gießhübl nie Mela und 3) (200 alie Nath er Sonja, zwei Kind (2005). a Ausbildung: Volks- und Hauptschule Mari niker echa enm chin mas Büro als e Lehr rf, Enzersdo gleifsbe und Kommunikationstechniker. Beru HBLVA tend vier Semester Abendschule in der Nach . tion) nisa Spengergasse (EDV und Orga beim nst hrdie dwe Grun e abgeschlossener Lehr . tätig ker chni icete Serv als er Bundesheer. Seith März Engagement in der SPÖ Gießhübl: Seit 2010 – 2005 . hübl Gieß in erat 2005 Gemeind für im Prüfungsausschuss und Ausschuss it. Seit ndhe Umwelt, Verkehrsplanung und Gesu und ng icklu 2010 in den Ausschüssen Dorfentw lied Mitg s. chus Ortsbild und im Prüfungsauss der Freiwilligen-Feuerwehr Gießhübl. 4 Das Land Niederösterreich unterstützt mit einer neuen Förderschiene junge Menschen dabei, sich den Traum von der ersten eigenen Wohnung erfüllen zu können. Für junge Familien gibt es bereits eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Die meisten jungen Menschen wollen als Startwohnung eine kleine und günstige Wohnung. Von daheim auszuziehen ist ein wichtiger Schritt in ein eigenständiges Leben, den man sich allerdings erst einmal leisten können muss. Meist ist die erste Wohnung oft nicht die Wohnung für‘s Leben, sondern muss ganz anderen Kriterien entsprechen. Gemeinsam mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen und den niederösterreichischen Gemeinden soll genau dieser Wohnraum geschaffen werden. Gemeinnützige Bauvereinigungen sollen Wohnungen errichten bzw. sanieren die max. 55 m2 groß sind und nur in Miete vergeben werden. Die Altersbeschränkung für MieterInnen wird bei 35 Jahren liegen. Um dieses Vorhaben kostengünstig umsetzen zu können, sollen auch die Gemeinden ihren Teil dazu beitragen und entsprechende Baurechtsgrundstücke bereitstellen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind können 20% mehr Wohnbauförderung beansprucht werden. Plan ist, dass bis Ende 2015 1.000 Wohneinheiten „Junges Wohnen“ zur Verfügung stehen. (Quelle: Homepage der Landes Niederösterreich, www.noe.gv.at) giesshuebl.aktiv.spoe.at aktiv.spoe.at Und sie bewegt sich doch … Die Schillerstraße Die Straße am Eichberg ist schon seit einiger Zeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Außerdem ist sie eine der letzten Straßen, wo es noch Freileitungen von Strom und Telefon in Gießhübl gibt. Wer glaubt, dass es hier mit Verkabeln der Leitungen und Asphaltieren der Straße abgetan ist, der irrt gewaltig. Es handelt sich um ein Projekt, das zahlreiche Herausforderungen birgt – ein Projekt für dessen Umsetzung ich mich seit 2012 engagiere. wollen geklärt sein – deshalb fand im Herbst 2014 ein Informationsabend auf der Gemeinde statt. Alle Betroffenen sollten denselben Informationsstand haben und Gelegenheit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Die Vorschläge wurden letztlich in die Planungen aufgenommen. Ein Hindernis der letzten Jahre war das Budget der Gemeinde, weil ja auch andere Straßenbauprojekte einer Realisierung bedurften. So wurden zuerst die Eichbergstraße, die Anton Jahn Gasse, die Arnoldgasse und die Brunnengasse saniert. Nun konnte jedoch das Geld für das Projekt „Schillerstraße“ im aktuellen Budget vorgesehen werden und damit wurde der Startschuss zur Umsetzung gegeben: Zuletzt waren noch die technischen Absprachen in Bezug auf Kanal, Wasser, Strom, Gas, Beleuchtung und Telefon zu treffen. Eine Besprechung dieser „Einbauten“ mit EVN, Wiener Netze und Kabelplus fand Anfang Jänner 2015 im Gemeindeamt statt mit dem erfreulichen Ergebnis, dass nach Winterende mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Eine weitere Herausforderung im Rahmen dieses Projektes waren die Anliegen der betroffenen Familien: Mehr als die Hälfte der Grundstücke haben zwar den notwendigen Hausanschlusskasten, einige sind jedoch noch zu errichten. Auch Durchleitungsrechte Ich möchte mich recht herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit der Infrastrukturbetreiber bedanken und ersuche die AnrainerInnen um ein wenig Geduld: die Arbeiten an Wasserleitung und Strom, aber auch die anderen Einbauten können nicht gleichzeitig erfolgen, Gießhübl | @ktiv 01/2015 GR MR Mag. Alexander Pschikal 1954 Beamter Roseggergasse 4 Geb. am 20.8.1954 in Wien, geschied en, eine erwachsene Tochter. Ausbildung: Volksschule und Realgym nasium, Lehre als Textilkaufmann, Studium der Betriebswirtschaf tslehre in Wien und Linz mit Schw erpunk t Marketing und Fertigungswir tsch aft, Ausbildung zum Lebens- und Sozialbe rater. Beruflicher Werdegang: Marketing bei internationalen Konzernen, seit 1982 im Bund eskanzleramt mit Schwerpunkt Sicherheitspo litik und staatliches Krisenmanagement, Leitu ng von Verwaltungsreformprojekten und inter nationale Wahlbeobachtungen in Europa, Asien und Afrika. Seit 2010 Gemeinderat (Ausschü sse für Finanzen, Bau und Infrastruktur). Hobbys: Lesen, Gartenarbeit, handwerk liche Tätigkeiten, Reisen. weshalb mit einer längeren Bauphase zu rechnen ist. Das Ergebnis wird uns letztlich entlohnen: wenn dann die Schillerstraße genauso so „schön“ ist, wie das restliche Straßennetz in Gießhübl. GR MR Mag. Alexander Pschikal 5 gießhuebl. TEXTLICHE TEXTLICHE BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bei massiven Bei massiven Ausführungen Ausführungen ist eine ist eine strukturierte, strukturierte, gestalterische gestalterische Gliederung Gliederung in einzelne in einzelne Elemente Elemente mit mit maximal maximal 3m Länge 3m Länge vorzunehmen. vorzunehmen. Die maximale Die maximale HöheHöhe über über dem dem Niveau Niveau des anschließenden des anschließenden Gehsteigs Gehsteigs darf 300 darf cm 300betragen, cm betragen, wennwenn über über die Gesamtlänge die Gesamtlänge der Einfriedung der Einfriedung für einen für einen Bauplatz Bauplatz ein Flächenausgleich ein Flächenausgleich geschaffen geschaffen wird, wird, ausgehend ausgehend vonAusführungen der vonAusführungen maximalen der maximalen von 240 von cm 240und cm der und sich der daraus sich daraus ergebenden ergebenden Ansichtsfläche. Bei massiven Bei massiven istHöhe eine istHöhe eine strukturierte, strukturierte, gestalterische gestalterische Gliederung Gliederung in einzelne inAnsichtsfläche. einzelne Elemente Elemente mit mit Bei Einfriedungen Bei Einfriedungen an Grundstücksgrenzen, an Grundstücksgrenzen, deren deren Geländeniveau Geländeniveau über über dem dem Gehsteig Gehsteig liegt liegt und und maximal maximal 3m Länge 3m Länge vorzunehmen. vorzunehmen. dadurch dadurch zulässige die zulässige Höhe Höhe derdem Einfriedung derNiveau Einfriedung von anschließenden 240cm von 240cm überGehsteigs über demGehsteigs dem Gehsteigniveau Gehsteigniveau nicht eingehalten eingehalten Die maximale Die die maximale Höhe Höhe über über dem Niveau des anschließenden des darf 300 darf cm 300 betragen, cmnicht betragen, wennwenn werden darf die darfallgemein die zulässige der Einfriedung der Einfriedung von von 165cm HöheHöhe auch auch in massiver in wird, massiver über werden über diekann, Gesamtlänge diekann, Gesamtlänge der allgemein Einfriedung der zulässige Einfriedung fürHöhe einen fürHöhe einen Bauplatz Bauplatz ein Flächenausgleich ein 165cm Flächenausgleich geschaffen geschaffen wird, Ausführung Ausführung errichtet errichtet werden. werden. InHöhe diesem InHöhe diesem ist Fall einist Flächenausgleich einder Flächenausgleich nicht nicht zulässig. zulässig. ausgehend ausgehend von der von maximalen der maximalen vonFall 240 von cm 240 und cm und sich der daraus sich daraus ergebenden ergebenden Ansichtsfläche. Ansichtsfläche. Bei Einfriedungen Bei Einfriedungen an Grundstücksgrenzen, an Grundstücksgrenzen, derenderen Geländeniveau Geländeniveau über über dem dem Gehsteig Gehsteig liegt liegt und und Für die Für Errichtung die zulässige Errichtung dieser dieser Einfriedung ist als ist bauliche als240cm bauliche Anlage eine eine baubehördliche baubehördliche Bewilligung Bewilligung zu zu dadurch dadurch die die zulässige Höhe Höhe derEinfriedung Einfriedung der Einfriedung von von 240cm überAnlage über dem dem Gehsteigniveau Gehsteigniveau nicht nicht eingehalten eingehalten beantragen. beantragen. Das Bauvorhaben Bauvorhaben muss muss im Zuge im Zuge des Bewilligungsverfahrens des Bewilligungsverfahrens vom Höhe vom Gestaltungsbeirat werden werden kann,kann, darfDas die darfallgemein die allgemein zulässige zulässige Höhe Höhe der Einfriedung der Einfriedung von 165cm von 165cm Höhe auchGestaltungsbeirat auch in massiver in massiver (Abschnitt (Abschnitt Cerrichtet SCHUTZZONE Cerrichtet SCHUTZZONE Pkt. 4) Pkt. 4)Fall begutachtet werden. werden. Ausführung Ausführung werden. werden. In diesem Inbegutachtet diesem ist Fall ein istFlächenausgleich ein Flächenausgleich nicht nicht zulässig. zulässig. * Beschluss * Beschluss der Stammverordnung der Stammverordnung 14.04.2004 14.04.2004 * Stand * Stand gemäß gemäß Änderungsverfahren Änderungsverfahren mit der mitPZ.: der PZ.: GIBLGIBL – BÄ11 – BÄ11 – 11135 – 11135 Gemeinderatsbeschluss Gemeinderatsbeschluss vom vom 23.06.2014 23.06.2014 – TOP6 – TOP6 TEXTLICHE TEXTLICHE BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN *BESTIMMUNGEN Beschluss * Beschluss der Stammverordnung der Stammverordnung 14.04.2004 14.04.2004 A) A) ALLGEMEINE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN * Stand * Stand gemäß gemäß Änderungsverfahren Änderungsverfahren mit der mitPZ.: der PZ.: GIBLGIBL – BÄ11 – BÄ11 – 11135 – 11135 Gemeinderatsbeschluss Gemeinderatsbeschluss 1. 1. ABTEILUNG ABTEILUNG UNDUND AUFSCHLIESSUNG AUFSCHLIESSUNG vom vom 23.06.2014 23.06.2014 – TOP6 – TOP6 1.1. 1.1.Für Bauplätze, Für Bauplätze, die aufgrund die aufgrund einereiner Änderung Änderung von Grundstücksgrenzen von Grundstücksgrenzen neu geschaffen neu geschaffen werden, werden, wird je wird nach je nach zulässiger zulässiger Bebauungsweise Bebauungsweise folgendes folgendes Mindestmaß Mindestmaß festgelegt: festgelegt: A) A) Für ALLGEMEINE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN BESTIMMUNGEN alle FürBebauungsweisen alle Bebauungsweisen und im und gesamten im gesamten Baulandbereich: Baulandbereich: 500m². 500m². Fahnengrundstücken Bei Fahnengrundstücken gilt das giltMindestmaß das Mindestmaß ohneohne die Zufahrtsfläche. die Zufahrtsfläche. 1. 1. Bei ABTEILUNG ABTEILUNG UNDUND AUFSCHLIESSUNG AUFSCHLIESSUNG 1.2. Soweit Bebauungsplan derdie Bebauungsplan nichts anderes anderes festlegt, darf die darfBreite die Breite von neu neuparzellierten vongeschaffen neuparzellierten 1.1. 1.2. 1.1.Soweit Für Bauplätze, Fürder Bauplätze, aufgrund die aufgrund einernichts einer Änderung Änderung vonfestlegt, Grundstücksgrenzen von Grundstücksgrenzen neu geschaffen Bauplätzen Bauplätzen offener injeoffener Bebauungsweise Bebauungsweise entlang entlang der Straße der Straße bzw. bzw. zum zum öffentlichen öffentlichen Gut 16 Gutm16nicht m nicht werden, werden, wirdinje wird nach nach zulässiger zulässiger Bebauungsweise Bebauungsweise folgendes folgendes Mindestmaß Mindestmaß festgelegt: festgelegt: unterschreiten, unterschreiten, bei bei gekuppelter gekuppelter Bebauungsweise Bebauungsweise dürfen dürfen 13 500m². m 13 nicht m nicht unterschritten unterschritten werden. werden. Für alle Für Bebauungsweisen alle Bebauungsweisen und im und gesamten im gesamten Baulandbereich: Baulandbereich: 500m². Ausgenommen Ausgenommen davon davon sind sind Fahnenaufschließungen Fahnenaufschließungen sowie sowie Grundstücke Grundstücke im Bereich im Bereich von Sackgassen von Sackgassen Bei Fahnengrundstücken Bei Fahnengrundstücken gilt das giltMindestmaß das Mindestmaß ohneohne die Zufahrtsfläche. die Zufahrtsfläche. und Umkehrplätzen. und Umkehrplätzen. 1.2. 1.2.Soweit Soweit der Bebauungsplan der Bebauungsplan nichtsnichts anderes anderes festlegt, festlegt, darf die darfBreite die Breite von neuparzellierten von neuparzellierten Bauplätzen Bauplätzen in offener in offener Bebauungsweise Bebauungsweise entlang entlang der Straße der Straße bzw. bzw. zum zum öffentlichen öffentlichen Gut 16 Gutm16nicht m nicht 2. 2. LAGE LAGE VONVON PRIVATEN PRIVATEN ABSTELLANLAGEN ABSTELLANLAGEN FÜR FÜR KRAFTFAHRZEUGE: KRAFTFAHRZEUGE: unterschreiten, unterschreiten, bei bei gekuppelter gekuppelter Bebauungsweise Bebauungsweise dürfen dürfen 13 m 13 nicht m nicht unterschritten unterschritten werden. werden. 2.1. 2.1.Die Die Anzahl Anzahl der der zu errichtenden zu sind errichtenden Stellplätze Stellplätze wird wird für Personenkraftwagen für Personenkraftwagen je Sackgassen nach je Sackgassen nach dem dem Ausgenommen Ausgenommen davon davon sind Fahnenaufschließungen Fahnenaufschließungen sowie sowie Grundstücke Grundstücke im Bereich im Bereich von von Verwendungszweck Verwendungszweck des Gebäudes des Gebäudes wie folgt wie festgestellt: folgt festgestellt: und Umkehrplätzen. und Umkehrplätzen. 2.1.1.2.1.1. Wohngebäude Wohngebäude 2 Stellplätze 2 Stellplätze für jefür 1 Wohnung je 1 Wohnung 2.1.2. BüroBüroundVON Verwaltungsgebäude undPRIVATEN Verwaltungsgebäude 1 Stellplatz 1 Stellplatz für je für 20jem²20Nutzfläche m² Nutzfläche 2. 2.1.2. 2. LAGE LAGE VON PRIVATEN ABSTELLANLAGEN ABSTELLANLAGEN FÜR FÜR KRAFTFAHRZEUGE: KRAFTFAHRZEUGE: 2.1.3. Schulen 1 Stellplatz 1 Stellplatz für je 2 Lehrpersonen jePersonenkraftwagen 2 Lehrpersonen 2.1. 2.1.3. 2.1.DieSchulen Die Anzahl Anzahl der der zu errichtenden zu errichtenden Stellplätze Stellplätze wird wird für für Personenkraftwagen je nach je nach dem dem 2.1.4.2.1.4. Sporthallen Sporthallen des Gebäudes 1 Stellplatz 1 Stellplatz für jefür 50jem²50Hallensportfläche m² Hallensportfläche Verwendungszweck Verwendungszweck des Gebäudes wie folgt wie festgestellt: folgt festgestellt: Zusätzlich Zusätzlich einer für für Zuschauerplätze Zuschauerplätze 2.1.1.2.1.1. Wohngebäude Wohngebäude 2 Stellplätze 2 Stellplätze für einer je für 15Wohnung je 15Wohnung Diese Diese Festlegungen Festlegungen gelten gelten für das fürgesamte das gesamte 2.1.2.2.1.2. BüroBüround Verwaltungsgebäude und Verwaltungsgebäude 1 Bauland. Stellplatz 1 Bauland. Stellplatz für jefür 20jem²20Nutzfläche m² Nutzfläche 2.2. BeiSchulen einer BeiSchulen einer Vorgartentiefe Vorgartentiefe unterunter 6 m muss 6 m muss bei festgelegter bei festgelegter Anbauverpflichtung Anbauverpflichtung eine eine Garage Garage nicht nicht an die an die 2.1.3.2.2. 2.1.3. 1 Stellplatz 1 Stellplatz für je für 2 Lehrpersonen je 2 Lehrpersonen vordere vordere Baufluchtlinie Baufluchtlinie angebaut angebaut werden, werden, sie kann siefürkann bis auf eine eine TiefeTiefe von von 6 m6 von m von der der 2.1.4.2.1.4. Sporthallen Sporthallen 1 Stellplatz 1 Stellplatz jebis für 50jeauf m² 50Hallensportfläche m² Hallensportfläche Straßenfluchtlinie Straßenfluchtlinie zurückgerückt zurückgerückt werden. werden. Zusätzlich Zusätzlich einereiner für 5 für Zuschauerplätze 5 Zuschauerplätze 2.3. 2.3. Im Diese hinteren Im hinteren Bauwich Bauwich istfür die istfürgesamte die Errichtung Errichtung eines eines Abstellplatzes Abstellplatzes (Stellplatz (Stellplatz und/oder und/oder Garage, Garage, Diese Festlegungen Festlegungen gelten gelten das das gesamte Bauland. Bauland. ausgenommen Tiefgarage) Tiefgarage) nicht nicht zulässig. 2.2. 2.2.ausgenommen Bei einer Bei einer Vorgartentiefe Vorgartentiefe unter unter 6m muss 6 mzulässig. muss bei festgelegter bei festgelegter Anbauverpflichtung Anbauverpflichtung eine eine Garage Garage nicht nicht an die an die vordere vordere Baufluchtlinie Baufluchtlinie angebaut angebaut werden, werden, sie kann sie kann bis auf bis auf eine eine TiefeTiefe von von 6 m6 von m von der der 3. 3. Straßenfluchtlinie ANORDNUNG ANORDNUNG UND UND GESTALTUNG GESTALTUNG VONVON NEBENGEBÄUDEN NEBENGEBÄUDEN SOWIE SOWIE ANLAGEN, ANLAGEN, DEREN DEREN Straßenfluchtlinie zurückgerückt zurückgerückt werden. werden. VERWENDUNG VERWENDUNG DER DER VON GEBÄUDEN GLEICHT. GLEICHT. 2.3. 2.3.Im hinteren Im hinteren Bauwich Bauwich istVON die ist GEBÄUDEN die Errichtung Errichtung eineseines Abstellplatzes Abstellplatzes (Stellplatz (Stellplatz und/oder und/oder Garage, Garage, 3.1. 3.1.ausgenommen Nebengebäude Nebengebäude und Tiefgarage) Anlagen, und Anlagen, deren deren Verwendung Verwendung der von der Gebäuden von Gebäuden gleicht, gleicht, sind sind bei geschlossener bei geschlossener ausgenommen Tiefgarage) nicht nicht zulässig. zulässig. Bebauungsweise Bebauungsweise an die anangrenzenden die angrenzenden Brandschutzwände, Brandschutzwände, (das (das sind Außenwände sind Außenwände an den an seitlichen den seitlichen hinteren und hinteren Grundstücksgrenzen), Grundstücksgrenzen), anzubauen. anzubauen. 3. 3. und ANORDNUNG ANORDNUNG UND UND GESTALTUNG GESTALTUNG VONVON NEBENGEBÄUDEN NEBENGEBÄUDEN SOWIE SOWIE ANLAGEN, ANLAGEN, DEREN DEREN VERWENDUNG VERWENDUNG DER DER VONVON GEBÄUDEN GEBÄUDEN GLEICHT. GLEICHT. 4. GESTALTUNG GESTALTUNG VONAnlagen, VON EINFRIEDUNGEN EINFRIEDUNGEN GEGEN GEGEN ÖFFENTLICHE ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHEN, VERKEHRSFLÄCHEN, PARKS PARKS 3.1. 4. 3.1.Nebengebäude Nebengebäude und und Anlagen, derenderen Verwendung Verwendung der von der Gebäuden von Gebäuden gleicht, gleicht, sind sind bei geschlossener bei geschlossener UNDBebauungsweise UND GEWÄSSER GEWÄSSER Bebauungsweise an die anangrenzenden die angrenzenden Brandschutzwände, Brandschutzwände, (das (das sind Außenwände sind Außenwände an den an seitlichen den seitlichen 4.1. 4.1.und Einfriedungen Einfriedungen dürfen dürfen gegen gegen das öffentliche das öffentliche Gut in Gut offener in offener und gekuppelter und gekuppelter Bebauungsweise Bebauungsweise nicht nicht als als hinteren und hinteren Grundstücksgrenzen), Grundstücksgrenzen), anzubauen. anzubauen. durchgehende durchgehende Mauer Mauer ausgebildet ausgebildet werden werden (Ausnahmen: (Ausnahmen: siehesiehe PunktPunkt 4.5.).4.5.). 4.2. Einfriedungen dürfen dürfen nicht nicht aus aus oder oder zusätzlich zusätzlich mit mit Stacheldraht Stacheldraht oder oder ähnlichen ähnlichen 4. 4.2. 4. Einfriedungen GESTALTUNG GESTALTUNG VON VON EINFRIEDUNGEN EINFRIEDUNGEN GEGEN GEGEN ÖFFENTLICHE ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHEN, VERKEHRSFLÄCHEN, PARKS PARKS verletzungsgefährdenden Maßnahmen ausgestattet ausgestattet werden. werden. UNDverletzungsgefährdenden UND GEWÄSSER GEWÄSSER Maßnahmen 4.3. Einfriedungen gegen gegen öffentliche öffentliche Verkehrsflächen Verkehrsflächen dürfen dürfen einegekuppelter eine Gesamthöhe Gesamthöhe von 1,65 von 1,65 im Mittelmaß im Mittelmaß 4.1. 4.3. 4.1.Einfriedungen dürfen dürfen gegen gegen das öffentliche das öffentliche Gut in Gut offener in offener und und gekuppelter Bebauungsweise Bebauungsweise nicht nicht als als nicht nicht überschreiten, überschreiten, wobei wobei die Höhe diewerden Höhe deswerden Sockels des Sockels max.max. 0,65 0,65 msiehe betragen m Punkt betragen kann. kann. Im Hangbereich Im Hangbereich ist aus ist aus durchgehende durchgehende Mauer Mauer ausgebildet ausgebildet (Ausnahmen: (Ausnahmen: siehe Punkt 4.5.). 4.5.). den angegebenen den angegebenen Höhen Höhen eine eine mittlere mittlere Höhe Höhe auf Grundlage auf Grundlage von Einfriedungsfeldern, von Einfriedungsfeldern, die 3,0 die m 3,0 breit m breit 4.2. 4.2.Einfriedungen Einfriedungen dürfen dürfen nicht nicht aus aus oder oder zusätzlich zusätzlich mit mit Stacheldraht Stacheldraht oder oder ähnlichen ähnlichen sind (gestaffelte sind (gestaffelte Einfriedungsfelder) Einfriedungsfelder) abzuleiten abzuleiten (Ausnahmen: (Ausnahmen: siehesiehe PunktPunkt 4.5.).4.5.). verletzungsgefährdenden verletzungsgefährdenden Maßnahmen Maßnahmen ausgestattet ausgestattet werden. werden. 4.4. Einfriedungen oder oder ähnliche ähnliche Bauwerke Bauwerke gegen gegen seitliche seitliche und hintere undeine hintere Grundgrenzen, Grundgrenzen, dürfen dürfen eine Höhe Höhe 4.3. 4.4. 4.3.Einfriedungen gegen gegen öffentliche öffentliche Verkehrsflächen Verkehrsflächen dürfen dürfen eine Gesamthöhe Gesamthöhe von 1,65 von 1,65 im Mittelmaß im eine Mittelmaß von von nicht 2m nicht überschreiten, überschreiten, können sie können auch auch alsmax. Mauer alsmax. Mauer ausgebildet ausgebildet werden. werden. Ausgenommen Ausgenommen davon davon nicht2m nicht überschreiten, überschreiten, wobeiwobei diesie Höhe die Höhe des Sockels des Sockels 0,65 0,65 m betragen m betragen kann. kann. Im Hangbereich Im Hangbereich ist aus ist aus sind sind die Bereiche die Bereiche des Vorgartens. des Vorgartens. Inmittlere diesem In diesem ist die istHöhe die Höhe der seitlichen der seitlichen Einfriedungen Einfriedungen die an Höhe diemHöhe den angegebenen den angegebenen Höhen Höhen eine eine mittlere Höhe Höhe auf Grundlage auf Grundlage von Einfriedungsfeldern, von Einfriedungsfeldern, diean3,0 die m3,0 breit breit der der an Einfriedungsfelder) das anöffentliche das öffentliche Gut abzuleiten anzugleichen. Gut anzugleichen. sindEinfriedungen (gestaffelte sindEinfriedungen (gestaffelte Einfriedungsfelder) abzuleiten (Ausnahmen: (Ausnahmen: siehesiehe PunktPunkt 4.5.).4.5.). 4.4. 4.4.Einfriedungen Einfriedungen oder oder ähnliche ähnliche Bauwerke Bauwerke gegen gegen seitliche seitliche und hintere und hintere Grundgrenzen, Grundgrenzen, dürfen dürfen eine eine HöheHöhe 4.5. 4.5.von Einfriedungen Einfriedungen an der anLandesstrasse der Landesstrasse L 153 L 153 2m von nicht 2m nicht überschreiten, überschreiten, sie können sie können auch auch als Mauer als Mauer ausgebildet ausgebildet werden. werden. Ausgenommen Ausgenommen davon davon An An der (Urlaubskreuzstraße, (Urlaubskreuzstraße, Hauptstraße, Neue Neue Perchtoldsdorferstraße, Perchtoldsdorferstraße, sindder sind dieL153 Bereiche dieL153 Bereiche des Vorgartens. des Vorgartens. InGießhüblerstraße, diesem InGießhüblerstraße, diesem ist die istHöhe dieHauptstraße, Höhe der seitlichen der seitlichen Einfriedungen Einfriedungen an die anHöhe die Höhe Perchtoldsdorferstraße) Perchtoldsdorferstraße) dürfen dürfen straßenseitige straßenseitige Einfriedungen Einfriedungen eine eine mittlere mittlere Gesamthöhe Gesamthöhe von 240 von cm 240 cm der Einfriedungen der Einfriedungen an das an öffentliche das öffentliche Gut anzugleichen. Gut anzugleichen. (gemessen (gemessen vom vom Niveau Niveau des des anschließenden anschließenden Gehsteigs) Gehsteigs) nicht nicht überschreiten überschreiten und und sind sind der der Geländeform Geländeform anzupassen, wobei eine Leine Abtreppung mindestens alle 3m alleerfolgen 3m erfolgen muss, muss, wennwenn auf 3m auf 3m 4.5. 4.5. Einfriedungen Einfriedungen ananzupassen, der anLandesstrasse derwobei Landesstrasse 153LAbtreppung 153 mindestens Zaunlänge Zaunlänge Niveauunterschied ein Niveauunterschied vonGießhüblerstraße, mehr vonGießhüblerstraße, mehr als 15 als cm 15auftritt. cm auftritt. An der An L153 dereinL153 (Urlaubskreuzstraße, (Urlaubskreuzstraße, Hauptstraße, Hauptstraße, NeueNeue Perchtoldsdorferstraße, Perchtoldsdorferstraße, Perchtoldsdorferstraße) Perchtoldsdorferstraße) dürfen dürfen straßenseitige straßenseitige Einfriedungen Einfriedungen eine eine mittlere mittlere Gesamthöhe Gesamthöhe von 240 von cm 240 cm (gemessen (gemessen vom vom Niveau Niveau des des anschließenden anschließenden Gehsteigs) Gehsteigs) nicht nicht überschreiten überschreiten und und sind sind der der Geländeform Geländeform anzupassen, anzupassen, wobeiwobei eine eine Abtreppung Abtreppung mindestens mindestens alle 3m alleerfolgen 3m erfolgen muss, muss, wennwenn auf 3m auf 3m Zaunlänge Zaunlänge ein Niveauunterschied ein Niveauunterschied von mehr von mehr als 15 als cm 15auftritt. cm auftritt. 9. 9. AUSGESTALTUNG AUSGESTALTUNG VONVON FREIFLÄCHEN FREIFLÄCHEN 9.1. 9.1.Im Im Bebauungsplan Bebauungsplan ausgewiesene ausgewiesene Freiflächen Freiflächen sind sind gärtnerisch gärtnerisch zu standtorheimischen standtorheimischen Gehölzen Gehölzen zu bepflanzen. zu bepflanzen. zu gestalten gestalten und und mit mit 10. 9. 10.WASSERENTSORGUNG WASSERENTSORGUNG (gemäß (gemäß 5. Änderung 5. Änderung 20082008 - Beschluss - Beschluss 11.12.2008)) 11.12.2008)) 9. AUSGESTALTUNG AUSGESTALTUNG VONVON FREIFLÄCHEN FREIFLÄCHEN 10.1.9.1. 10.1. Bei Neuanschluss Bei Neuanschluss einerausgewiesene einer privaten privaten Liegenschaft Liegenschaft im westlichen im sind westlichen Ortsgebiet, Ortsgebiet, welches allegestalten Liegenschaften alle Liegenschaften 9.1. Im Im Bebauungsplan Bebauungsplan ausgewiesene Freiflächen Freiflächen sind gärtnerisch gärtnerisch zu welches zu gestalten und und mit mit westlich westlich der Kreuzung der Kreuzung Brunnengasse/Hauptstraße Brunnengasse/Hauptstraße (beginnend mit den mit Objektadressen den Objektadressen Hauptstraße Hauptstraße standtorheimischen standtorheimischen Gehölzen Gehölzen zu bepflanzen. zu bepflanzen. (beginnend Nr. 105 Nr. und 105 110) und 110) umfasst, umfasst, an den an öffentlichen den öffentlichen Regenwasserkanal Regenwasserkanal ist vorab ist vorab der Nachweis der Nachweis über über eine eine errichtete errichtete VersickerungsVersickerungsbzw. bzw. Rückhalteanlage Rückhalteanlage zu bringen, zu bringen, die 11.12.2008)) das die das einjährige einjährige 15-minütige 15-minütige 10. 10.WASSERENTSORGUNG WASSERENTSORGUNG (gemäß (gemäß 5. Änderung 5. Änderung 20082008 - Beschluss - Beschluss 11.12.2008)) Starkregenereignis Starkregenereignis abführen abführen kann. kann. Für den Für den Nachweis Nachweis ist ein ist einschlägiges ein einschlägiges Regelwerk (z.B. (z.B. ATV ATV 10.1.10.1. Bei Neuanschluss Bei Neuanschluss einer einer privaten privaten Liegenschaft Liegenschaft im westlichen im westlichen Ortsgebiet, Ortsgebiet, welches welches alleRegelwerk Liegenschaften alle Liegenschaften A138) A138) zu verwenden. zu verwenden. westlich westlich der Kreuzung der Kreuzung Brunnengasse/Hauptstraße Brunnengasse/Hauptstraße (beginnend (beginnend mit den mit Objektadressen den Objektadressen Hauptstraße Hauptstraße Nr. 105 Nr. und 105 110) und 110) umfasst, umfasst, an den an öffentlichen den öffentlichen Regenwasserkanal Regenwasserkanal ist vorab ist vorab der Nachweis der Nachweis über über eine eine 11. 11.SCHALLSCHUTZ SCHALLSCHUTZ (gemäß (gemäß 4.bzw. Änderung 4.bzw. Änderung 20072007 - Beschluss - Beschluss 29.11.2007)) errichtete errichtete VersickerungsVersickerungsRückhalteanlage Rückhalteanlage zu bringen, zu29.11.2007)) bringen, die das die das einjährige einjährige 15-minütige 15-minütige 11.1.11.1. Die Außenbauteile Die Außenbauteile der im der Bereich imkann. Bereich der der 803/1 errichteten errichteten Objekte Objekte (Bereich (Bereich nördlich nördlich der ATV der Starkregenereignis Starkregenereignis abführen abführen kann. FürGrundstücke den FürGrundstücke den Nachweis Nachweis ist803/1 ein ist einschlägiges ein einschlägiges Regelwerk Regelwerk (z.B. (z.B. ATV Bruder Bruder Gasse) Gasse) haben haben im Obergeschoß im Obergeschoß bzw. bzw. im Dachgeschoß im Dachgeschoß eineneinen erhöhten erhöhten baulichen baulichen A138) A138) zuKostka verwenden. zuKostka verwenden. Schallschutz Schallschutz (z.B. (z.B. Lärmschutzfenster) Lärmschutzfenster) aufzuweisen. aufzuweisen. 11. 11.SCHALLSCHUTZ SCHALLSCHUTZ (gemäß (gemäß 4. Änderung 4. Änderung 20072007 - Beschluss - Beschluss 29.11.2007)) 29.11.2007)) 12. 11.1. 12.SONDERBEBAUUNGSHÖHE „+“ 11.1. Die SONDERBEBAUUNGSHÖHE Außenbauteile Die Außenbauteile der im derBereich im„+“ Bereich der Grundstücke der Grundstücke 803/1803/1 errichteten errichteten Objekte Objekte (Bereich (Bereich nördlich nördlich der der 12.1.12.1. Bei „Gebäuden BeiKostka „Gebäuden mit ökologischem mit haben ökologischem und energiesparenden (siehe (siehe nachstehende nachstehende Definition) Definition) Bruder Bruder Kostka Gasse) Gasse) haben imund Obergeschoß imenergiesparenden Obergeschoß bzw. bzw. imCharakter“ Dachgeschoß imCharakter“ Dachgeschoß einen einen erhöhten erhöhten baulichen baulichen darf die darf festgelegte die festgelegte maximal maximal zulässige zulässige Gebäudehöhe Gebäudehöhe im Falle im Falle der Errichtung der Errichtung eineseines Flachdaches Flachdaches um um Schallschutz Schallschutz (z.B. (z.B. Lärmschutzfenster) Lärmschutzfenster) aufzuweisen. aufzuweisen. 1,0 Meter 1,0 Meter überschritten überschritten werden. werden. Es dürfen Es dürfen max.max. 2 Geschoße 2 Geschoße (ohne(ohne Keller) Keller) errichtet errichtet werden. werden. Ein SONDERBEBAUUNGSHÖHE „Gebäude Ein „Gebäude mit ökologischem mit ökologischem und energiesparenden Charakter“ Charakter“ mussmuss ein ökologisches ein ökologisches Konzept Konzept 12. 12.SONDERBEBAUUNGSHÖHE „+“und „+“energiesparenden zur „Gebäuden Energieversorgung zur „Gebäuden Energieversorgung (wie z.B. und z.B. Blockheizkraftwerk, Blockheizkraftwerk, Heizsysteme Heizsysteme mit alternativen mit alternativen Energieträgern, Energieträgern, 12.1.12.1. Bei Bei mit ökologischem mit (wie ökologischem energiesparenden und energiesparenden Charakter“ Charakter“ (siehe (siehe nachstehende nachstehende Definition) Definition) Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung mit Solarkollektoren) mit Solarkollektoren) vorsehen vorsehen die und Kriterien dieErrichtung Kriterien eineseines eines NiedrigenergieNiedrigenergiebzw. darf die darf festgelegte die festgelegte maximal maximal zulässige zulässige Gebäudehöhe Gebäudehöhe imund Falle im Falle der der Errichtung eines Flachdaches Flachdaches um bzw. um Passivhauses Passivhauses erfüllen. erfüllen. 1,0 Meter 1,0 Meter überschritten überschritten werden. werden. Es dürfen Es dürfen max.max. 2 Geschoße 2 Geschoße (ohne(ohne Keller) Keller) errichtet errichtet werden. werden. Die Überschreitung Die Überschreitung der Gebäudehöhe der Gebäudehöhe („+“) („+“) bei Gebäuden bei Gebäuden mit ökologischen mit ökologischen und energiesparenden und energiesparenden Ein „Gebäude Ein „Gebäude mit ökologischem mit ökologischem und energiesparenden und energiesparenden Charakter“ Charakter“ mussmuss ein ökologisches ein ökologisches Konzept Konzept Charakter Charakter gilt für giltfolgende für folgende Baulandbereiche: Baulandbereiche: zur Energieversorgung zur Energieversorgung (wie (wie z.B. z.B. Blockheizkraftwerk, Blockheizkraftwerk, Heizsysteme Heizsysteme mit alternativen mit alternativen Energieträgern, Energieträgern, • Warmwasserbereitung Außerhalb • Außerhalb der Schutzzone der Warmwasserbereitung mitSchutzzone Solarkollektoren) mit Solarkollektoren) vorsehen vorsehen und die undKriterien die Kriterien eineseines NiedrigenergieNiedrigenergiebzw. bzw. • Passivhauses In der • InBauklasse der Bauklasse I undI bei undder beihöchstzulässige der höchstzulässige Gebäudehöhe Gebäudehöhe von 6von m 6m Passivhauses erfüllen. erfüllen. Die Überschreitung Die Überschreitung der Gebäudehöhe der Gebäudehöhe („+“) („+“) bei Gebäuden bei Gebäuden mit ökologischen mit ökologischen und energiesparenden und energiesparenden Charakter Charakter gilt für gilt folgende fürBEBAUUNGSWEISEN folgende Baulandbereiche: Baulandbereiche: B) B) BESONDERE BESONDERE BEBAUUNGSWEISEN • Außerhalb • Außerhalb der Schutzzone der Schutzzone 1. 1. Es gelten Es gelten zur Regelung zur Regelung der Bebauung der Bebauung die Festlegungen die Festlegungen wie inwie derinPlandarstellung der Plandarstellung dargestellt dargestellt sowiesowie • In der • InBauklasse der Bauklasse I undI bei undder beihöchstzulässige der höchstzulässige Gebäudehöhe Gebäudehöhe von 6von m 6m die Regelungen die Regelungen gemäß gemäß NÖ BO NÖ1996. BO 1996. 2. 2. Bebauungsweise Bebauungsweise „a“: „a“: Die Gebäude Die Gebäude können können an der an Grundstücksgrenze der Grundstücksgrenze bzw. bzw. Widmungsgrenze Widmungsgrenze B) B) errichtet BESONDERE BESONDERE BEBAUUNGSWEISEN BEBAUUNGSWEISEN errichtet werden. werden. 3. 1. 3. Bebauungsweise Bebauungsweise „b“: der „b“: DieBebauung Gebäude DieBebauung Gebäude können können an beiden an beiden Grundstücksgrenzen angebaut angebaut werden, werden, 1. Es gelten Es gelten zur Regelung zur Regelung der die Festlegungen die Festlegungen wieGrundstücksgrenzen inwie der inPlandarstellung der Plandarstellung dargestellt dargestellt sowie sowie jedoch jedoch an eine an eine Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze muss angebaut angebaut werden. werden. Gebäude Gebäude dürfen dürfen die max. die max. Außenmaße Außenmaße die Regelungen die Regelungen gemäß gemäß NÖ BO NÖ1996. BO muss 1996. von 15 vonm15 Breite m Breite auf „a“: 18 aufm„a“: 18 Länge mGebäude Länge nicht nicht überschreiten. überschreiten. Bauplätze Bauplätze dürfen dürfen nicht nicht kleiner kleiner als 300 als m² 300sein. m² sein. 2. 2. Bebauungsweise Bebauungsweise Die Die Gebäude können können an der an Grundstücksgrenze der Grundstücksgrenze bzw. bzw. Widmungsgrenze Widmungsgrenze 4. 4. Bebauungsweise Bebauungsweise „c“: „c“: Die Gebäude Die Gebäude können können an beiden an beiden Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen angebaut angebaut werden, werden, errichtet errichtet werden. werden. jedoch an eine an eine Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze muss muss angebaut angebaut werden. werden. Gebäude Gebäude dürfen dürfen die angebaut max. die angebaut max. Außenmaße Außenmaße 3. 3. jedoch Bebauungsweise Bebauungsweise „b“: „b“: Die Gebäude Die Gebäude können können an beiden an beiden Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen werden, werden, von 15 von m Breite m auf 18 aufm18 Länge m Länge nichtmuss nicht überschreiten. überschreiten. Bauplätze Bauplätze dürfen dürfen nicht nicht kleiner kleiner als als m² 250 sein. m² sein. jedoch jedoch an15 eine anBreite eine Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze muss angebaut angebaut werden. werden. Gebäude Gebäude dürfen dürfen die max. die250 max. Außenmaße Außenmaße 5. 5. Bebauungsweise Bebauungsweise Die Die Gebäude können können an beiden an beiden Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen angebaut angebaut werden, von 15 vonm15 Breite m Breite auf „d“: 18 aufm„d“: 18 Länge mGebäude Länge nicht nicht überschreiten. überschreiten. Bauplätze Bauplätze dürfen dürfen nicht nicht kleiner kleiner als 300 als m² 300 sein. m²werden, sein. jedoch an eine an eine Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze muss muss angebaut angebaut werden. werden. Gebäude Gebäude dürfen dürfen die angebaut max. die angebaut max. Außenmaße Außenmaße 4. 4. jedoch Bebauungsweise Bebauungsweise „c“: „c“: Die Gebäude Die Gebäude können können an beiden an beiden Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen werden, werden, von 15 von m Breite m auf 18 aufm18 Länge m Länge nichtmuss nicht überschreiten. überschreiten. Bauplätze Bauplätze dürfen dürfen nicht nicht kleiner kleiner als als m² 400 sein. m² sein. jedoch jedoch an15 eine anBreite eine Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze muss angebaut angebaut werden. werden. Gebäude Gebäude dürfen dürfen die max. die400 max. Außenmaße Außenmaße 6. 6. Bebauungsweise Bebauungsweise An „e“: die AnLänge seitlichen die seitlichen Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen darf angebaut darf angebaut werden. werden. von 15 vonm15 Breite m Breite auf„e“: 18 aufm 18 Länge m nicht nicht überschreiten. überschreiten. Bauplätze Bauplätze dürfen dürfen nicht nicht kleiner kleiner als 250 als m² 250sein. m² sein. 7. Bebauungsweise „h“: In der In im derBebauungsplan im Bebauungsplan der mit Sonderbebauungsweise der Sonderbebauungsweise "h" angebaut bezeichneten "h" bezeichneten 5. 7. 5. Bebauungsweise „d“: „h“: „d“: Die Gebäude Die Gebäude können können anmit beiden an beiden Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen angebaut werden, werden, Flächen Flächen die Hauptgebäude die Hauptgebäude anmuss eine anmuss eine seitliche seitliche Grundgrenze Grundgrenze anzubauen. anzubauen. Dermax. andere Dermax. andere seitliche seitliche jedoch jedoch ansind eine ansind eine Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze angebaut angebaut werden. werden. Gebäude Gebäude dürfen dürfen die die Außenmaße Außenmaße Bauwich Bauwich kann kann mit einem mit einem Nebengebäude Nebengebäude geschlossen geschlossen werden. werden. von 15 vonm15 Breite m Breite auf 18 aufm18 Länge m Länge nicht nicht überschreiten. überschreiten. Bauplätze Bauplätze dürfen dürfen nicht nicht kleiner kleiner als 400 als m² 400sein. m² sein. 6. 6. Bebauungsweise Bebauungsweise „e“: An „e“:die Anseitlichen die seitlichen Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen darf angebaut darf angebaut werden. werden. C) 7. C) Bebauungsweise SCHUTZZONE SCHUTZZONE 7. Bebauungsweise „h“: „h“: In der Inim derBebauungsplan im Bebauungsplan mit der mitSonderbebauungsweise der Sonderbebauungsweise "h" bezeichneten "h" bezeichneten Flächen Flächen sind sind die Hauptgebäude die Hauptgebäude an eine an eine seitliche seitliche Grundgrenze Grundgrenze anzubauen. anzubauen. Der andere Der andere seitliche seitliche 1. 1. HARMONISCHE HARMONISCHE GESTALTUNG GESTALTUNG DER DER BAUWERKE BAUWERKE IN DER IN DER SCHUTZZONE SCHUTZZONE Bauwich Bauwich kannkann mit einem mit einem Nebengebäude Nebengebäude geschlossen geschlossen werden. werden. 1.1. 1.1.In derInSchutzzone der Schutzzone ist insbesondere ist insbesondere für defür den vonSderßStraße waus wahrnehmbaren m E Einsichtsbereich die E Erhaltung des charakteristischen O Ortsbildes zu w gewährleisten. C) C) SCHUTZZONE SCHUTZZONE 1.2. InSder Schutzzone istEdie ErrichtungHvon Holz- Bund Blockhäusern anSderßStraßenfront verboten. 1.3.G Gebäude, N Nebengebäude und bauliche A BAUWERKE Anlagen sind harmonisch in ihre Um Umgebung einzufügen, 1. 1. HARMONISCHE HARMONISCHE GESTALTUNG GESTALTUNG DER DER BAUWERKE IN DER INmDER SCHUTZZONE SCHUTZZONE bei Veränderung bestehender G den Gebäude eine mharmonische E Einfügung sicherzustellen 1.1. 1.1.w In derwobei InSchutzzone derVSchutzzone ist insbesondere ist insbesondere für für von den der vonebenfalls Straße der Straße aus wahrnehmbaren aus wahrnehmbaren Einsichtsbereich Einsichtsbereich die die Dist. Dabei ist auf ein ausgewogenes w VOrtsbildes Verhältnis Pder Proportionen der einzelnen B mBaumassen und der Erhaltung Erhaltung des charakteristischen des charakteristischen Ortsbildes zu gewährleisten. zu gewährleisten. zueinander zuErrichtung achten. 1.2. 1.2.A In derAnordnung InSchutzzone der Schutzzone ist dieistErrichtung die von Holzvon Holzund Blockhäusern und Blockhäusern an der anStraßenfront der Straßenfront verboten. verboten. 1.3. 1.3.Gebäude, Gebäude, Nebengebäude Nebengebäude und bauliche und bauliche Anlagen Anlagen sind sind harmonisch harmonisch in ihre in ihre Umgebung Umgebung einzufügen, einzufügen, wobeiwobei bei Veränderung bei Veränderung bestehender bestehender Gebäude Gebäude ebenfalls ebenfalls eine eine harmonische harmonische Einfügung Einfügung sicherzustellen sicherzustellen ist. Dabei ist. Dabei ist auf istein aufausgewogenes ein ausgewogenes Verhältnis Verhältnis der Proportionen der Proportionen der einzelnen der einzelnen Baumassen Baumassen und der und der Anordnung Anordnung zueinander zueinander zu achten. zu achten. 6 5. 5. Für HARMONISCHE HARMONISCHE GESTALTUNG GESTALTUNG DER DER BAUWERKE BAUWERKE IN ORTSGEBIETEN IN ORTSGEBIETEN die Für Errichtung die Errichtung dieser dieser Einfriedung Einfriedung ist als ist bauliche als bauliche Anlage Anlage eine eine baubehördliche baubehördliche Bewilligung Bewilligung zu zu 5.1. 5.1. Dachaufbauten Dachaufbauten Solaranlagen, wie Solaranlagen, (Fernseh-, Funk-Funkund und Parabolantennen, Parabolantennen, etc.) etc.) und und beantragen. beantragen. Das wie Das Bauvorhaben Bauvorhaben mussAntennen muss im Antennen Zuge im Zuge des (Fernseh-, Bewilligungsverfahrens des Bewilligungsverfahrens vom vom Gestaltungsbeirat Gestaltungsbeirat Sendemasten Sendemasten sind sind in dieinDachfläche die integrieren zu integrieren oder oder von der von öffentlichen der öffentlichen Verkehrsfläche Verkehrsfläche nicht nicht (Abschnitt (Abschnitt C SCHUTZZONE C SCHUTZZONE Pkt.Dachfläche 4) Pkt. begutachtet 4)zubegutachtet werden. werden. sichtbar sichtbar anzubringen anzubringen und dürfen und dürfen auf oder auf oder an Dachflächen an Dachflächen oder oder auf oder auf oder an Gebäuden an Gebäuden nicht nicht länger länger 2m als samt 2m samt Konstruktion Konstruktion sein. sein. 5. 5. als HARMONISCHE HARMONISCHE GESTALTUNG GESTALTUNG DER DER BAUWERKE BAUWERKE IN ORTSGEBIETEN IN ORTSGEBIETEN 5.2. Antennen (Fernseh-, (Fernseh-, Funk-Solaranlagen, Funkund Parabolantennen, und Antennen Parabolantennen, etc.) etc.) undFunkSendemasten undFunkSendemasten samt samt Konstruktion Konstruktion dürfen dürfen 5.1. 5.2. 5.1.Antennen Dachaufbauten Dachaufbauten wie Solaranlagen, wie Antennen (Fernseh-, (Fernseh-, und und Parabolantennen, Parabolantennen, etc.) etc.) und und auf Grundstücken auf Grundstücken nicht nicht höher als die als im die im Bebauungsplan für Grundstück Grundstück angegebene angegebene Sendemasten Sendemasten sind sind in diein Dachfläche die höher Dachfläche zu integrieren zu Bebauungsplan integrieren oder oder von für der vondieses öffentlichen der dieses öffentlichen Verkehrsfläche Verkehrsfläche nicht nicht höchstzulässige höchstzulässige Gebäudehöhe Gebäudehöhe sein. sichtbar sichtbar anzubringen anzubringen und dürfen und dürfen aufsein. oder auf oder an Dachflächen an Dachflächen oder oder auf oder auf oder an Gebäuden an Gebäuden nicht nicht länger länger 5.3. 5.3.als Ausgenommen Ausgenommen von von den sein. den Bestimmungen Bestimmungen unterunter ZifferZiffer 5.1. 5.1. und und 5.2. 5.2. sind sind Funksendeanlagen Funksendeanlagen der der 2m als samt 2m samt Konstruktion Konstruktion sein. öffentlichen Einsatzorganisation Einsatzorganisation (Gendarmerie, (Gendarmerie, Rettung, sowie Einrichtungen Einrichtungen des des 5.2. 5.2.öffentlichen Antennen Antennen (Fernseh-, (Fernseh-, Funk-Funkund Parabolantennen, und Parabolantennen, etc.)Rettung, etc.) und Feuerwehr), Sendemasten und Feuerwehr), Sendemasten samtsowie samt Konstruktion Konstruktion dürfen dürfen Katastrophenschutzes. Katastrophenschutzes. auf Grundstücken auf Grundstücken nicht nicht höherhöher als die als im die Bebauungsplan im Bebauungsplan für dieses für dieses Grundstück Grundstück angegebene angegebene 5.4. 5.4.höchstzulässige Bauliche Bauliche Anlagen Anlagen im Gebäudehöhe Vorgartenbereich im Vorgartenbereich (z.B. (z.B. Stützmauern Stützmauern o.ä.) o.ä.) sind sind auf eine auf eine HöheHöhe von max. von max. 1,50m 1,50m höchstzulässige Gebäudehöhe sein. sein. beschränken. zu beschränken. 5.3. 5.3.zu Ausgenommen Ausgenommen von von den den Bestimmungen Bestimmungen unterunter ZifferZiffer 5.1. 5.1. und und 5.2. 5.2. sind sind Funksendeanlagen Funksendeanlagen der der 5.5. 5.5.öffentlichen Bauliche Bauliche Anlagen Anlagen im seitlichen im seitlichen und und hinteren hinteren Bauwich Bauwich dürfen dürfen eine eine Gesamthöhe Gesamthöhe vonEinrichtungen 2,00m von 2,00m nicht öffentlichen Einsatzorganisation Einsatzorganisation (Gendarmerie, (Gendarmerie, Rettung, Rettung, Feuerwehr), Feuerwehr), sowie sowie Einrichtungen des nicht des überschreiten. überschreiten. Katastrophenschutzes. Katastrophenschutzes. 5.6. 5.4. 5.6.Die maximale Die maximale Anzahl Anzahl der der zulässigen Geschoße Geschoße istStützmauern in ist derinBauklasse der Bauklasse II oder II oder einer einer „höchstzulässigen 5.4. Bauliche Bauliche Anlagen Anlagen im Vorgartenbereich im zulässigen Vorgartenbereich (z.B. (z.B. Stützmauern o.ä.) o.ä.) sind sind auf eine auf eine Höhe Höhe von„höchstzulässigen max. von max. 1,50m 1,50m Gebäudehöhe“ Gebäudehöhe“ von von 6 oder 6 oder 7m 7m auf auf die die festgelegte festgelegte „Bauklassenanzahl“ „Bauklassenanzahl“ beschränkt beschränkt (2 (2 zu beschränken. zu beschränken. Hauptgeschoße), und und darf es nur darfund ein nurausgebautes ein ausgebautes Dachgeschoß Dachgeschoß errichtet errichtet werden. werden. 5.5. 5.5.Hauptgeschoße), Bauliche Bauliche Anlagen Anlagen im es seitlichen im seitlichen und hinteren hinteren Bauwich Bauwich dürfen dürfen eine eine Gesamthöhe Gesamthöhe von 2,00m von 2,00m nicht nicht 5.7. 5.7.überschreiten. Der höchste Der höchste PunktPunkt eineseines Gebäudes Gebäudes darf maximal darf maximal 4m über 4m über der zulässigen der zulässigen Gebäudehöhe Gebäudehöhe liegen. liegen. Bei Bei überschreiten. Gebäuden in Hanglage in Hanglage muss muss von der vonGeschoße am dertiefsten am tiefsten gelegenen gelegenen Gebäudefront Gebäudefront gemessen aus gemessen werden. werden. 5.6. 5.6.Gebäuden Die maximale Die maximale Anzahl Anzahl der zulässigen der zulässigen Geschoße ist in ist derinBauklasse der Bauklasse II oder IIaus oder einer einer „höchstzulässigen „höchstzulässigen Darüber Darüber hinaus hinaus istvon lediglich istvon die die technischer technischer Aufbauten Aufbauten zulässig. zulässig. Gebäudehöhe“ Gebäudehöhe“ 6lediglich oder 6 Errichtung oder 7mErrichtung 7m aufnotwendiger auf dienotwendiger die festgelegte festgelegte „Bauklassenanzahl“ „Bauklassenanzahl“ beschränkt beschränkt (2 (2 5.8. 5.8.Hauptgeschoße), Bei NeuBei Neuund Zubauten undund Zubauten von von Gebäuden istausgebautes immer ist immer die Schmalseite die Schmalseite („schmalste („schmalste Gebäudefront“) Gebäudefront“) eineseines Hauptgeschoße), es und darf esGebäuden nur darfein nurausgebautes ein Dachgeschoß Dachgeschoß errichtet errichtet werden. werden. Gebäudes alsPunkt Giebelfront alsPunkt Giebelfront zu gestalten zu gestalten bzw. bzw. auszuführen. auszuführen. 5.7. 5.7.Gebäudes Der höchste Der höchste eineseines Gebäudes Gebäudes darf maximal darf maximal 4m über 4m über der zulässigen der zulässigen Gebäudehöhe Gebäudehöhe liegen. liegen. Bei Bei 5.9. 5.9.Gebäuden Bei ortsbildrelevanten Bei ortsbildrelevanten Projekten, Projekten, wieam großvolumige wie Gebäude, Gebäude, Mehrfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gebäude Gebäude in in Gebäuden in Hanglage in Hanglage muss muss von der von der tiefsten amgroßvolumige tiefsten gelegenen gelegenen Gebäudefront Gebäudefront aus gemessen aus gemessen werden. werden. markanten markanten Ortsbereichen Ortsbereichen etc. etc. hinsichtlich hinsichtlich des Volumens des Volumens undAufbauten der undAufbauten Proportionen der Proportionen der Baukörper der Baukörper Darüber hinaus ist lediglich die sind Errichtung notwendiger technischer zulässig. Darüber hinaus ist lediglich die sind Errichtung notwendiger technischer zulässig. die des Gebäuden Gestaltungsbeirats des Gestaltungsbeirats Bauverfahren im Bauverfahren beizuziehen. beizuziehen. Bei Ortsbildsachverständigen Neuund Zubauten von ist immer die Schmalseite („schmalste Gebäudefront“) 5.8. 5.8.die Bei Ortsbildsachverständigen Neuund Zubauten von Gebäuden ist immer dieim Schmalseite („schmalste Gebäudefront“) eineseines Gebäudes als Giebelfront zu gestalten auszuführen. Gebäudes als Giebelfront zu gestalten bzw. bzw. auszuführen. 6. 6. TANSPORTABLE TANSPORTABLE ANLAGEN ANLAGEN 5.9.Bei Bei ortsbildrelevanten Projekten, wie großvolumige Gebäude, Mehrfamilienhäuser, Gebäude 5.9. ortsbildrelevanten Projekten, wie großvolumige Gebäude, Mehrfamilienhäuser, Gebäude in in 6.1. 6.1.markanten Die markanten Die Aufstellung Aufstellung von von transportablen transportablen Anlagen, Anlagen, deren deren Verwendung Verwendung von von Gebäuden Gebäuden gleicht Ortsbereichen etc. sind hinsichtlich des Volumens undder der der Proportionen dergleicht Baukörper Ortsbereichen etc. sind hinsichtlich des Volumens und der Proportionen der Baukörper (Mobilheime, (Mobilheime, Container Container etc.) etc.) ist im istWohnbauland im Wohnbauland unzulässig. Von Von dieser dieser Bestimmung Bestimmung sind sind zeitlich zeitlich die Ortsbildsachverständigen des Gestaltungsbeirats im Bauverfahren beizuziehen. die Ortsbildsachverständigen des Gestaltungsbeirats im unzulässig. Bauverfahren beizuziehen. begrenzte begrenzte Baustelleneinrichtungen, Baustelleneinrichtungen, FremdenverkehrsFremdenverkehrsund und Verkaufseinrichtungen Verkaufseinrichtungen und und zum zum Straßenverkehr zugelassene zugelassene und und nachnach § 57a § 57a STVO STVO regelmäßig regelmäßig überprüfte überprüfte Freizeitfahrzeuge, Freizeitfahrzeuge, TANSPORTABLE ANLAGEN 6. 6. Straßenverkehr TANSPORTABLE ANLAGEN Die Aufstellung transportablen Anlagen, Verwendung Gebäuden gleicht 6.1. 6.1.ausgenommen. Die ausgenommen. Aufstellung von von transportablen Anlagen, derenderen Verwendung der der von von Gebäuden gleicht (Mobilheime, Container im Wohnbauland unzulässig. dieser Bestimmung zeitlich (Mobilheime, Container etc.) etc.) ist imistWohnbauland unzulässig. Von Von dieser Bestimmung sind sind zeitlich 7. 7. begrenzte WERBEANLAGEN WERBEANLAGEN begrenzte Baustelleneinrichtungen, FremdenverkehrsVerkaufseinrichtungen Baustelleneinrichtungen, Fremdenverkehrsund und Verkaufseinrichtungen und und zum zum 7.1. 7.1.Straßenverkehr Firmenaufschriften Firmenaufschriften und und Werbung Werbung jeglicher jeglicher Art auf Art STVO auf Dächern Dächern überüberprüfte über der der Dachtraufe Dachtraufe und und auf auf Straßenverkehr zugelassene nach § 57a regelmäßig überprüfte Freizeitfahrzeuge, zugelassene und und nach § 57a STVO regelmäßig Freizeitfahrzeuge, Feuermauern Feuermauern sind unzulässig. sind unzulässig. ausgenommen. ausgenommen. 7.2. 7.2.Das Das Ausmaß Ausmaß von Plakatflächen von Plakatflächen darf 2,50 darf 2,50 m Breite m Breite und 1,00 und 1,00 m Höhe m Höhe nicht nicht überschreiten überschreiten und die und die Oberkante dieser dieser Flächen Flächen darf darf 2,50 2,50 m über m über Niveau Niveau nicht nicht überschreiten. überschreiten. Dies Dies gilt nicht gilt nicht für für WERBEANLAGEN 7. 7. Oberkante WERBEANLAGEN Plakatwände in Wartehäuschen. in und Wartehäuschen. Firmenaufschriften und Werbung jeglicher Art auf Dächern Dachtraufe 7.1. 7.1.Plakatwände Firmenaufschriften Werbung jeglicher Art auf Dächern über über der der Dachtraufe und und auf auf Feuermauern sind unzulässig. Feuermauern sind unzulässig. 8. 8. 7.2.GELÄNDEVERÄNDERUNGEN Das Ausmaß von Plakatflächen darf 2,50 m Breite und 1,00 m Höhe überschreiten und die 7.2. Das GELÄNDEVERÄNDERUNGEN Ausmaß von Plakatflächen darf 2,50 m Breite und 1,00 m Höhe nicht nicht überschreiten und die 8.1. 8.1.Oberkante Natürliche Natürliche Geländeformen Geländeformen sind soweit soweit dass dass das nicht das Orts-überschreiten. Ortsund und Landschaftsbild Landschaftsbild Oberkante dieser Flächen darf 2,50 m erhalten, über Niveau Dies gilt durch nicht für dieser Flächen darf sind 2,50 m erhalten, über Niveau nicht überschreiten. Dies gilt nicht fürdurch Abtragungen Abtragungen und Aufschüttungen und Aufschüttungen sowiesowie die Errichtung die Errichtung von Stützmauern von Stützmauern mit einer mit einer HöheHöhe von über von über Plakatwände in Wartehäuschen. Plakatwände in Wartehäuschen. 1,50 1,50 m nicht m nicht verändert verändert wird. wird. GELÄNDEVERÄNDERUNGEN 8. 8. GELÄNDEVERÄNDERUNGEN Natürliche Geländeformen soweit erhalten, Landschaftsbild 8.1. 8.1.Natürliche Geländeformen sind sind soweit erhalten, dass dass das das Orts-Ortsund und Landschaftsbild durchdurch Abtragungen und Aufschüttungen die Errichtung von Stützmauern mit einer von über Abtragungen und Aufschüttungen sowiesowie die Errichtung von Stützmauern mit einer HöheHöhe von über m nicht verändert 1,50 1,50 m nicht verändert wird. wird. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. 3.1. 3.2. m Z Im ZugePdes Prüfverfahrens kann durch G den GestaltungsbeiratP (lt. C Pkt. C) 4.) eine E Einschränkung der m B im Bebauungsplan festgelegten G Gebäudehöhe vorgeschrieben w werden. 1.4.C Charakteristische M Merkmale m Fder Fassaden w H wie Hauptgesims, m F Fensterachsenabstand, G ßGröße und F mForm M der Maueröffnungen, F Fenster- T und m Türumrahmungen m F und Faschen, Fdie Fassadengliederung etc. sind GPrüfverfahrens in Gestaltung Fund zu erhalten. W Gestaltungsbeirat Weiters E sind undeine torähnliche Ö Öffnungen Im Zuge Im Zuge des des Prüfverfahrens kannFarbe kann durchdurch den Gestaltungsbeirat den (lt.Einfahrtstore Pkt. (lt. C) Pkt. 4.)C)eine 4.) Einschränkung Einschränkung der der in historischen E festgelegten Erscheinungsbild zu erhalten w bzw. w wieder herzustellen. im Bebauungsplan immihrem Bebauungsplan festgelegten Gebäudehöhe Gebäudehöhe vorgeschrieben vorgeschrieben werden. werden. 1.5. D FCharakteristische Die Farbgestaltung Fder Fassade w sowie G die Gestaltung F undFensterachsenabstand, Farbe Fder Fenster, T Türen und anderer 1.4.Charakteristische Merkmale Merkmale der Fassaden der Fassaden wie Hauptgesims, wie Hauptgesims, Fensterachsenabstand, Größe Größe und und F m Maueröffnungen, m ist FensterEim FensterEinvernehmen m Türumrahmungen mit der B und Baubehörde unter B Fassadengliederung Berücksichtigung des FormFassadenelemente Form der Maueröffnungen, der und undmTürumrahmungen Faschen, und Faschen, die die Fassadengliederung harmonischen O Gestaltung Ortsbildes w zu Farbe wählen. etc.msind etc. sind in Gestaltung in und Farbe und zu erhalten. zu erhalten. Weiters Weiters sind Einfahrtstore sind Einfahrtstore und torähnliche und torähnliche Öffnungen Öffnungen 1.6.in D ihrem Sin Dieihrem Sockelhöhe ist m dem angrenzenden B erhalten Bestand anzupassen. historischen historischen Erscheinungsbild Erscheinungsbild zu zu erhalten bzw. bzw. wieder wieder herzustellen. herzustellen. 1.7. Bildstöcke, H Hausnischen und ähnliche gestaltende OundOrtsbildelemente sindTüren zu Türen schützen und zu 1.5.B Die Farbgestaltung Die Farbgestaltung der Fassade der Fassade sowie sowie die Gestaltung die Gestaltung Farbe und m Farbe der Fenster, der Fenster, und anderer und anderer erhalten. Fassadenelemente Fassadenelemente ist im ist Einvernehmen im Einvernehmen mit mit der der Baubehörde Baubehörde unterunter Berücksichtigung Berücksichtigung des des harmonischen harmonischen Ortsbildes Ortsbildes zu wählen. zu wählen. 2. DACHAUSB DACHAUSBILDUNGEN LDUNGEN N DER IN DER SCHUTZZONE SCHUTZZONE 1.6.Die Sockelhöhe Die Sockelhöhe ist dem ist dem angrenzenden angrenzenden Bestand Bestand anzupassen. anzupassen. 2.1. Die alten D Hausnischen Dachformen m sind und zu erhalten. 1.7.D Bildstöcke, Bildstöcke, Hausnischen und ähnliche ähnliche gestaltende gestaltende Ortsbildelemente Ortsbildelemente sind sind zu schützen zu schützen und und zu zu 2.2.erhalten. D Derhalten. Die DachneigungHvon HauptgebäudenS anßStraßenfronten m muss w zwischen 35 undG42 Grad liegen. 2.3.D Dachrinnen sind farblich m mitFder Fassade abzustimmen. mm 2.4. Dachgaupen und D Dachflächenfenster m müssen sichmharmonisch in den D Dachkörper einfügen, die 2. D DACHAUSBILDUNGEN DACHAUSBILDUNGEN IN DER IN DER SCHUTZZONE SCHUTZZONE Einzelbreite Gder Gaupe darf in begründeten F Fällen B (z.B. G Gesamtgestaltung m O des Objektes) eine 2.1.E Die alten Die alten Dachformen Dachformen sind zu sind erhalten. zunur erhalten. Breite von m 2 von m überschreiten, Sdie mm Summe Eder Einzelbreiten m darf max. ein Dder Dachmittellinie m liegen. 2.2.B Die Dachneigung Die Dachneigung Hauptgebäuden von Hauptgebäuden an Straßenfronten an Straßenfronten mussmuss zwischen zwischen 35Dund 35Drittel 42 undGrad 42 Grad liegen. betragen. D sind ADer Abstand w zwischen D denabzustimmen. Dachgaupen w sowie m zum seitlichen D Dachrand m muss m mindestens 2.3.Dachrinnen Dachrinnen farblich sind farblich mit der mitFassade der Fassade abzustimmen. so ß groß sein, w Bdie Breite w bzw. H Höhe Gder Gaupe. Dachgaupen min den müssen über Tder einfügen, Traufenlinie 2.4.Dachgaupen Dachgaupen und wie und Dachflächenfenster Dachflächenfenster müssen müssen sichD sich harmonisch harmonisch in den Dachkörper Dachkörper einfügen, diein der die D Dachfläche ansetzen, TdarfTraufenlinien dürfen Fällen durchFällen sie unterbrochen w werden. w eine eine Einzelbreite Einzelbreite der Gaupe der Gaupe nur darf innur begründeten in begründeten (z.B.nicht (z.B. Gesamtgestaltung Gesamtgestaltung des GObjektes) des Geschwungene Objektes) D Dachgaupen B (z.B. O „Ochsenauge“) sind unzulässig. D B Die Bestimmungen mm m der max. B Breite von m 2 m BreiteBreite von 2von m überschreiten, 2 m überschreiten, die Summe die Summe der Einzelbreiten der Einzelbreiten darf max. darf max. ein Drittel ein Drittel der Dachmittellinie der Dachmittellinie gelten nicht beiAbstand Ederzwischen Errichtung eines DDachgaupen betragen. betragen. Der Abstand Der zwischen den denDachgiebels. Dachgaupen sowiesowie zum zum seitlichen seitlichen Dachrand Dachrand mussmuss mindestens mindestens so groß so groß sein, sein, wie die wieBreite die Breite bzw. bzw. HöheHöhe der Gaupe. der Gaupe. Dachgaupen Dachgaupen müssen müssen über über der Traufenlinie der Traufenlinie in derin der 3. Dachfläche KENNTL KENNTLICHMACHUNG CHMACHUNG DER DER SCHUTZZONE SCHUTZZONE Dachfläche ansetzen, ansetzen, Traufenlinien Traufenlinien dürfen dürfen durchdurch sie nicht sie nicht unterbrochen unterbrochen werden. werden. Geschwungene Geschwungene 3.1.S Schutzzone w(z.B. wenn nur eine F Fassade geschützt w wird: Dachgaupen Dachgaupen (z.B. „Ochsenauge“) „Ochsenauge“) sind sind unzulässig. unzulässig. Die Bestimmungen Die Bestimmungen der max. der max. BreiteBreite von 2 von m2 m S Senkrechtes S der Schraffurband m eines mitmm 1,6 Bmm Breite neben einer F Fluchtlinie, w wenn nur eine F Fassade gelten gelten nicht nicht bei bei Errichtung der Errichtung eines Dachgiebels. Dachgiebels. geschützt w werden soll. 3. KENNTLICHMACHUNG KENNTLICHMACHUNG DER DER SCHUTZZONE SCHUTZZONE 3.1.Schutzzone Schutzzone wennwenn nur eine nur eine Fassade Fassade geschützt geschützt wird: wird: 3.2.Senkrechtes K Senkrechtes Kenntlichmachung m Schraffurband eines B mitBereiches als Schutzzone: Schraffurband 1,6 mitmm 1,6S Breite mm Breite neben neben einereiner Fluchtlinie, Fluchtlinie, wennwenn nur eine nur eine Fassade Fassade sonstige A werden Altortgebiete, allgemeinen B Bebauungs- und A Aufschließungsregeln ß geschützt geschützt werden soll. soll. in den von den m w abweichende B Bebauungshöhen, B Bebauungsdichten Aund AbständeSderßStraßenfluchtlinien gelten: S Signatur S Swinß weißem m K Kreis und Um Umrandung des G Gebietes durch stark geränderte K Kreise in A Kenntlichmachung Abständen 3.2.Kenntlichmachung eineseines Bereiches Bereiches als Schutzzone: als Schutzzone: sonstige sonstige Altortgebiete, Altortgebiete, in den in den von von den den allgemeinen allgemeinen BebauungsBebauungsund und Aufschließungsregeln Aufschließungsregeln abweichende abweichende Bebauungshöhen, Bebauungshöhen, Bebauungsdichten Bebauungsdichten und Abstände und Abstände der Straßenfluchtlinien der Straßenfluchtlinien gelten: gelten: Signatur Signatur S in Sweißem in weißem KreisKreis und und Umrandung Umrandung des des Gebietes Gebietes durchdurch starkstark geränderte geränderte Kreise Kreise in in Abständen Abständen S S 4. GESTALTUNGSBE GESTALTUNGSBEIRAT RAT F 4.1. N Für NeuZ Zu- Um und Umbauten m gemäß ß NÖ §14 BO NÖ-BO 1996 w sowie für anzeigepflichtige V Vorhaben m gemäß ß der §§ 15 (also auch E Einfriedungen) undNÖ 16 BO NÖ-BO 1996 sind S Schutzzonengutachten durch G den Gestaltungsbeirat zu erstellen, die sich unter anderem m aufBdie Bestimmungen mm Ader Abschnitte C „C.1. 4. HARMON GESTALTUNGSBEIRAT GESTALTUNGSBEIRAT HARMONISCHE SCHE GESTA GESTALTUNG TUNG DER DER BAUWERKE BAUWERKEN IN SCHUTZZONEN SCHUTZZONEN“ undC „C.2. 4.1. Für 4.1. NeuFür NeuZu- und Zu- Umbauten und Umbauten gemäß gemäß §14 NÖ-BO §14 NÖ-BO 19961996 sowiesowie für anzeigepflichtige für anzeigepflichtige Vorhaben Vorhaben DACHAUSB DACHAUSBILDUNGEN DUNGEN N DER IN DER SCHUTZZONE SCHUTZZONE“ stützen sollen. gemäß gemäß der §§ der15§§(also 15 (also auchauch Einfriedungen) Einfriedungen) und 16 undNÖ-BO 16 NÖ-BO 19961996 sind sind Schutzzonengutachten Schutzzonengutachten durchdurch den Gestaltungsbeirat den zu zu erstellen, diesind sich die unter sichallen unter anderem anderem auf die auf die Bestimmungen der Abschnitte der Abschnitte 4.2. M Gestaltungsbeirat Mitglieder des B erstellen, Beirates in P Phasen des V Bestimmungen Verfahrens hinzuzuziehen. S „C.1. So „C.1. die HARMONISCHE HARMONISCHE GESTALTUNG GESTALTUNG DER DER BAUWERKE BAUWERKE INaufIN SCHUTZZONEN“ SCHUTZZONEN“ und und „C.2. „C.2. S Schutzzonenbestimmungen mm wunzweifelhaft erfüllt sind, kann S ein Schutzzonengutachten verzichtet DACHAUSBILDUNGEN DACHAUSBILDUNGEN IN DER IN DER SCHUTZZONE“ SCHUTZZONE“ stützen stützen sollen. sollen. w werden. D Dieser S Sachverhalt ist durch den, in den G Gestaltungsbeirat bestellten S S 4. O Ortsbildsachverständigen zu bestätigen. 4.2. 4.2. Mitglieder Mitglieder des des Beirates Beirates sind sind in allen in allen Phasen Phasen des des Verfahrens Verfahrens hinzuzuziehen. hinzuzuziehen. So die So die Schutzzonenbestimmungen Schutzzonenbestimmungen unzweifelhaft erfüllterfüllt sind, sind, kannkann auf ein aufSchutzzonengutachten ein Schutzzonengutachten verzichtet verzichtet E4.3 Ergänzung für den gesamten munzweifelhaft O Ortsbereich: werden. werden. Dieser Dieser Sachverhalt Sachverhalt ist ist durch durch den, den, in in den den Gestaltungsbeirat Gestaltungsbeirat bestellten bestellten A ß Außerhalb S der Schutzzone sind bei ortsbildrelevanten P Projekten, w wieß großvolumige m G Gebäude, Ortsbildsachverständigen Ortsbildsachverständigen zu zu bestätigen. M Mehrfamilienwohnhäuser, m w G bestätigen. Gebäude m in markanten O Ortsbereichen etc., hinsichtlich V des m Volumens und der P Proportionen der B Baukörper die O Ortsbildsachverständigen des G Gestaltungsbeirates m im 4.3 4.3 Ergänzung für den für gesamten den gesamten Ortsbereich: Ortsbereich: B Ergänzung Bauverfahren beizuziehen. Außerhalb Außerhalb der Schutzzone der Schutzzone sind sind bei ortsbildrelevanten bei ortsbildrelevanten Projekten, Projekten, wie wie großvolumige großvolumige Gebäude, Gebäude, Mehrfamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Gebäude Gebäude in markanten in markanten Ortsbereichen Ortsbereichen etc., etc., hinsichtlich hinsichtlich des Volumens des Volumens und und der der Proportionen Proportionen der der Baukörper Baukörper die die Ortsbildsachverständigen Ortsbildsachverständigen des des Gestaltungsbeirates Gestaltungsbeirates im im Bauverfahren Bauverfahren beizuziehen. beizuziehen. giesshuebl.aktiv.spoe.at aktiv.spoe.at Neu im Team Lebensqualität durch Reduktion der Baumöglichkeiten auch im Zentrum sichern. Alexandra Böck 1974 Angestellte Hauptstraße 91 durch Änderung des J nachhaltig Bebauungsplanes In den letzten fünf Jahren wurde im Widmungsausschuss, den GGR Schuster leitet, viel diskutiert. Die Bürgerliste und die SPÖ waren für stärkere Reduzierung der Baumöglichkeiten, die ÖVP für eine geringere und die Grünen hielten sich meist zurück. Die heftigsten Diskussionen mit der ÖVP zu diesem Thema habe im Laufe der Jahre ich selbst ausgetragen. Hätte der Ausschussleiter eine Abstimmung über eine Reduzierung auch im Zentrum durchgeführt, so hätte mit den Stimmen der Grünen eine Mehrheit dafür gefunden werden können. Der Vorsitzende legte aber offensichtlich Wert auf einen einstimmigen Beschluss, der dadurch nur eine halbherzige Reduzierung in der Peripherie brachte. Durch den Zeitdruck der ablaufenden Bausperre musste aber eine rasche Entscheidung getroffen werden. anstatt mögliche Erfolge durch Verzögerung L zufällig im Falle, dass AnrainerInnen Parteienstellung haben AnrainerInnen haben nicht automatisch Parteienstellung. Nur wenn sie besonders betroffen sind, wie z. B. bei Hauptstraße 62 durch die Zufahrt zur Tiefgarage an der Grundgrenze und einer offenen Widmung, haben sie Parteienstellung und können durch Einsprüche den Bau durch einen langen Instanzenweg erheblich verzögern, auch wenn kein sachlicher Grund dafür vorliegt. Wenn der Bauwerber aber genug „langen Atem“ in finanzieller Hinsicht hat, kann er den Instanzenweg abwarten und seine gültigen Rechte durchsetzen ohne zu reduzieren. Adventfenster Für den Punsch, der bei manchen Adventfenstern angeboten wurde, kam eine Spendensumme von Euro 597,– für die Restaurierung des Denkmals am Dorfplatz zusammen. Die SPÖ Gießhübl Aktiv wird den restlichen Betrag beisteuern. Die Sanierungsarbeiten wurden schon vor Allerheiligen von einer Hinterbrühler Steinmetzfirma begonnen und werden im Frühling beendet werden. Die Initiatoren, Gemeinderätin Brigitta Prochaska und Vizebürgermeister Ing. Leopold Buchner, danken den GastgeberInnen herzlich für den Punsch und die großzügigen Spenden. Als berufstätige Mut ter möchte ich mich für Verbesserungen im Bereich der Kinderbe treuung einsetzten. Eine „Ganztages-Grupp e“ ist in jedem Fall wünschenswert. Junge Menschen sind die Zukunft unse rer Gesellschaft – also auch unseres Orte s. Man sollte sich daher überlegen, wie wir unse re „jungen GießhüblerInnen“ im Ort halte n können. Leistbares Wohnen steht hier an erster Stelle. Außerdem eine attraktivere Verk ehrsinfrastruk tur. Vertretbare Busverbindung en nach Liesing sind vorhanden. Aufholbedarf sehe ich jedoch bei der Anbindung in Richtung Mödling – da ist es am späteren Abend schwer wieder nach Hause zu kommen. Auch die Erre ichbarkeit eines Verkehrsmittels aus dem Hag enauertal müsste man überdenken. Ein wichtiger Punk t ist auch unser Alts toffsammelzentrum. Da es im Ort zahlreich e BürgerInnen mit Garten gibt, ist der Bere ich für die Abgabe des „Grünschnittes“ im ASZ zu klein konzipier t. Ebenso möchte ich mich für geänderte Abgabezeiten einsetzen wo eine Bürgerkarte sinnvoll wäre. Von Jahr zu Jahr wird die Sorge, bald keinen Gemeindearz t im Ort zu haben, größer. Dr. Pertusini wird über kurz oder lang seine Tätigkeit als prak tischer Arzt aufgeben . Was dann? Eine rechtzeitige Planung bezü glich der Möglichkeiten einer neuen Ordination sollte in die Gemeindearbeit bereits jetzt einfließe n. Salz, Salz und wieder Salz Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir noch Schnee und auf der Kuhheide herrschte ein Winterwunderland. Leider wurde die Straße, die durch dieses Naturjuwel führt, mit Salz derart übersät, dass nichts mehr an Schnee erinnerte – außer das Weiß der Salzablagerung. Ich glaube, dass wir hier eine sanftere Lösung für unsere Natur finden müssen. Ganz im Sinne von nachhaltigem Umweltschutz, den Pfoten unserer Hunde zu liebe und auch für unsere Kinder, deren Bobs und Rodeln. GR Christian Szirota Gießhübl | @ktiv 01/2015 7 gießhuebl. 13. Jänner 2015 TTIP-Diskussion in Gießhübl Sorge um hohe europäische Standards Zu einer spannenden Diskussion über die derzeit viel diskutierten Freihandelsabkommen haben SPÖ, ÖVP und Grüne Gießhübl gemeinsam eingeladen. Im Pfarrzentrum referierte Bgm. a. D. Eugen Krammer über die Eckpunkte, zu erwartende Vor- und Nachteile und mögliche Nutznießer und Verlierer derartiger Verträge. Abg.z. NR Hannes Weninger berichtete über die deutlich ablehnende Haltung des österreichischen Parlaments. Der von einer breiten Mehrheit gefasste Beschluss des Nationalrats soll auf einhelligen Wunsch der Diskussionsteilnehmer auch vom zukünftigen Gießhübler Gemeinderat beschlossen werden. „Wir wollen unsere kritische Haltung auch als Gießhübler BürgerInnen deutlich machen“, war der allgemeine Tenor. Starke österreichische Position In der Frage des Freihandelsabkommens muss es in Österreich eine gemeinsame, klare Linie geben, stellte Bundeskanzler Werner Faymann nach der Sitzung des Ministerrates klar. „Ein Abkommen, das soziale Standards, Umweltstandards oder Standards im Konsumentenschutz untergräbt, wird von uns abgelehnt. Freihandel darf nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder auf Kosten unserer Umwelt stattfinden.“ Der Bundeskanzler verwies an einen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS im Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag vom 24. September 2014 zum Thema TTIP, der u.a. Transparenz in den Verhandlungen und die Ratifizierung des Abkommens zwischen der EU und den USA durch die nationalen Parlamente fordert und sich explizit gegen die viel kritisierten Investorenschutzklauseln bzw. Sonderklagsrechte von Konzernen gegen Staaten ausspricht. Der Bundeskanzler hat durchgesetzt, dass dieser Antrag in einem gemeinsamen Regierungsbeschluss verankert wurde und Österreich nun mit einer klaren Position in die Verhandlungen zum TTIP gehen kann. VORSCHAU Änderungen vorbehalten Warten auf das Christkind 24. Dezember 2014 Mit Lebkuchenhäuschen basteln und Weihnachtsvideos verbrachten die Kinder am Heiligen Abend zwei Stunden im Volkshaus und gaben damit dem Christkind Gelegenheit zu Hause in Ruhe das große Fest vorzubereiten. 8 giesshuebl.aktiv.spoe.at aktiv.spoe.at Meine ersten und die nächsten fünf Jahre im Gemeinderat (Innen)Ansichten eines Gemeinderates Der Bebauungsplan als angeblich große Leistung „verhindert großvolumigen Bauten“ - dass ich nicht lache. Unser Ort wird die nächsten Jahre weiterwachsen und die Wohnprojekte werden wie die sprichwörtlichen Schwammerln aus dem Boden schießen. Einige Projekte entlang der Hauptstraße sind in Lauerstellung und hier hat der Bebauungsplan nichts verändert! Veränderungen sind dort eingebaut worden, wo von jeher nur zwei Wohneinheiten errichtet werden durften, nämlich in der Peripherie. Entlang der Seitengassen müssen die Häuser wesentlich kleiner geplant werden. Ein Gestaltungsbeirat ist wohl etwas fürs Auge, wie wir erfahren durften, damit das Ensemble der Vorderansicht entlang der Hauptstraße harmonisch ist, wie es uns bei Hauptstraße 62 vor Augen geführt wurde. Ich möchte einen Plan, der dort einschränkt, wo es notwendig ist und dort lockerer wird, wo das Korsett gar einengt und drückt! Eine neue Busverbindung um € 750.000 jährlich, ist natürlich auch keine Okkasion. Damit würden sich ca. 25.000 Taxifahrten zur U6 und wieder zurück finanzieren lassen. Das wären rund 100 Fahrten pro Arbeitstag und die Auslastung wäre wesentlich höher als im Bus! Da muss es, glaube ich, auch noch eine andere Lösung geben, die Betroffenen hilft und wirtschaftlich verträglich ist. Das wiederauflebende Ruftaxi ist ein erster kleiner Schritt, dem noch viele folgen müssen. Ein Ortszentrum ist etwas Erstrebenswertes. Ob es unbedingt auf dem Zipfel vor der Gemeinde sein muss ist ein anderes Thema, denn der Verkehr und die nicht wirklich einfache Parkplatzsituation lassen es als suboptimale Variante erscheinen. Vielleicht sollten wir erstmal darüber sprechen was dieses Ortszentrum können muss, danach suchen wir die geeignete Immobilie und erst dann geben wir das Geld für ein gut durchdachtes Projekt aus. Für die Gießhübl | @ktiv 01/2015 aktuelle Nutzung ist der Platz ausreichend und gut akzeptiert. Die Kultur in Gießhübl ist aus Gemeindesicht ein Stiefkind: Das Karl Theater vertrieben, die Unterstützung für die Blasmusik beschränkt sich auf das Notwendigste und noch weniger finanzielle Zuwendung gibt es für den Kirchenchor. Das Verhältnis zur Musikschule ist ambivalent – erhaltenswert, aber nicht als Gemeindeinstitution. Ein Bekenntnis zur Kultur sieht mit mir anders aus! Finanziell wurde in den vergangenen fünf Jahren, der Weg von Eugen Krammer weiterbeschritten – nur wesentlich langsamer. Auch zukünftig muss darauf geachtet werden, dass man das Geld hat, wenn man es braucht! Extra Projekte wie ein neuer Ortsplatz müssen aber von der Bevölkerung bejaht werden und deshalb werden die GießhüblerInnen bestimmt zu dem Thema befragt werden müssen. Ein weiteres verkaufen von Immobilien schließe ich für mich aus. Kindergarten und Hort müssen sich mit der Nachmittagsbetreuung den Bedürfnissen der Eltern anpassen. Die Sommerbetreuung muss weitergeführt werden und gehört für die Kindergartenkinder um die bisher freien Ferienwochen erweitert. Der Veranstaltungssaal in der Perlhofgasse (Seeste-Saal) sollte besser ausgelastet werden. Technische Ausstattung und Aktivitäten müssen gefordert und gefördert werden. Die Straßensanierungen müssen abgeschlossen und Schildbürgerstreiche wie Halbstraßen ohne Straßenbeleuchtung beseitigt werden. Eine Sanierung der Straßenbeleuchtung in den nächsten Jahren ist ebenso unumgänglich - der Trend geht Richtung LED und ist damit eine Investition in die Zukunft. Apropos Zukunft: Es müssen Stromtankstellen an öffentlichen Orten her. AmParkplatz Kuhheide, Gemeindeparkplatz, Billa/Friedhof, Perlhof- GR Christian Szirota 1973 selbst. EDV-Berater Windradgasse 13 [email protected] Geboren am 23. April 1973 in Mödling, verheiratet mit Birgit, ein Sohn, eine Toch ter und zwei Katzen. Ausbildung: Volksund Hauptschule Maria Enzersdorf, HAK Möd ling, Lehre als Bürokaufmann, seit Sept. 2013 HTL Spengergasse Informatik. Berufsweg: Firma Kleider Bauer (Leh re als Bürokaufmann und Wechsel in den EDV Bereich als Systembetreuer); Administ rator, EDV-Berater und Projektmanager Firm a ACNielsen (Deutschland, Marktforsch ung); Abteilungsleiter und Bereichsleiter Tele kommunikation für Deutschland Österreic h und Schweiz. 2007 bis 2009 Leitung der Soft ware-Ent wicklung für Nordeuropa. Seit 2009 als EDV-Berater wieder in Österreich tätig . Politischer Werdegang: Immer zarte Kontakte zu Gießhübl Aktiv gehalten und bei einigen Veranstaltungen mitgeholfen. Die Kraf t und den Willen von Gießhübl Aktiv immer bewundert. Seit Sommer 2009 so richtig aktiv und seit 2010 Gemeinderat in den Ausschüssen für Finanzen und Soziales . Parkplatz um nur einige Orte zu nennen. Ein E-Bike-Konzept kann den Unterort und den Oberort näher zusammenrücken lassen. Sicher wäre es auch möglich, noch mehr Strom mit Photovoltaik herzustellen und den gesamten Strombedarf der Gemeinde darüber zu decken. BürgerInnen könnten sich ebenso beteiligen und ihren eigenen Bedarf selbst produzieren. Alles nur Fantastereien? Mitnichten, vielleicht ist nicht alles in fünf Jahren zu realisieren, aber eine Vision für unseren Ort ist das Beste, was ich Ihnen für Ihre Wahlentscheidung bieten kann und das wiederum ist mehr als Ihnen andere bieten. GR Christian Szirota 9 gießhuebl. Im Gemeinderat: Für die Gemeinschaft wirken ohne persönlichen Nutzen Am 25. Jänner 2015 kandidiere ich das zweite Mal auf der Liste der SPÖ Gießhübl Aktiv für den Gemeinderat. Einige werden mich von unseren Veranstaltungen kennen, manche aus unserer Zeitung. Aber am besten erinnert man sich an Leute, wenn man mit dem Gesicht auch eine Geschichte verbinden kann. Kennen Sie Gießhübl noch OHNE Autobahn? Ich schon, weil meine Eltern in den 60er Jahren einen Baugrund am Eichberg gekauft und ein Wochenendhaus darauf errichtet haben. Ich erinnere mich an „endlose“ Fahrten von Meidling, über die Breitenfurterstraße raus nach Liesing, dann über den Bahnübergang nach Petersdorf und endlich den Berg rauf zur Kuhheide. Mit der Autobahn verbinde ich „reiten“ – ich weiß unglaublich! Aber damals fanden sich dort die einzigen flachen Strecken, wo man die Pferde wirklich super laufen lassen konnte – wir haben nur bei den im Bau befindlichen Brückenkonstruktionen aufpassen müssen, aber danach gings flott weiter! Na ja, es gab grundsätzlich weniger Verkehr als heute und überhaupt war am Gießhübl nicht viel los, aber die Haflinger vom Bundschuh waren für mich etwas Besonderes. 10 In den 70er Jahren rückte der Autobahnausbau langsam gegen Gießhübl vor und die EinwohnerInnen wurden befragt, ob sie keinen, einen halben Autobahnanschluss nach Wien oder einen ganzen Anschluss, der auch eine Auf- und Abfahrt Richtung Linz bedeutet hätte, befürworten. Die Entscheidung ging für den Halbanschluss aus und so wurde dieser auch realisiert. Ob die Autobahn durch den Ort überhaupt gebaut werden soll stand damals nicht zur Diskussion. Auch nicht, warum am höchsten Punkt (nach einer fulminanten Steigung, nämlich der steilsten Autobahnstrecke Österreichs!) eine Brücke gebaut wurde, statt mit einer Tieferlegung auf Niveau Hagenauertal diese Steigung zu reduzieren. Jetzt haben wir die Brücke und eine nicht zu überhörende „Lärmorgel“, an der wir selbst ordentlich drehen! Apropos „Lärmorgel“: Was mich am meisten wundert, ist die Tatsache, dass bei jeder Versammlung die Betroffenen zu Recht den Verkehrslärm beklagen. Gleichzeitig sind oft diejenigen, die die Ausfahrt Gießhübl benutzen, die übelsten Raser! Das kommt nicht von ungefähr, denn der Radar-Standort ist bekannt und dementsprechend wird erst kurz vorher abgebremst. Der Zweck der Tempobeschränkung ist eine Reduktion des Lärms, der heute insbesondere von den Reifen kommt: mit einem solchen Verhalten wird dieses Ziel aber nicht erreicht. Sie werden sich vielleicht fragen, warum ich mich politisch engagiere, wo doch die „Berufsgruppe“ der PoltikerInnen bei der Bevölkerung – gelinde gesagt – kein Vertrauen genießt. Wahrscheinlich gerade deshalb – weil es mir wichtig ist zu zeigen, dass es Leute gibt, die für die Gemeinschaft wirken wollen ohne einen persönlichen Nutzen zu haben. Die Gruppe „Gießhübl aktiv“ rund um Vizebürgermeister Leo Buchner schafft einen solchen Rahmen, in dem neben politischem Engagement im Gemeinderat und den Ausschüssen auch gesellschaftliches Engagement groß geschrieben wird: Kinderfeste zu jeder Jahreszeit, Pensionistenveranstaltungen und Sportvergnügen wie das „Weltbekannte Fassdaubenrennen auf der Kuhheide“. In der letzten Ausgabe dieser Zeitung wurde ein Jahresüberblick gegeben, wie viel die SPÖ mit ihren Veranstaltungen zum aktiven Dorfleben beiträgt! Es würde mich freuen, wenn Sie mit Ihrer Stimme die SPÖ Gießhübl aktiv unterstützen, damit dieser schöne Ort am Rande einer Metropole seine hohe Lebensqualität behält. GR MR Mag. Alexander Pschikal Mein Appell: Zeigen wir doch gemeinsam, dass man auch mit Tempo 80 in die Stadt und erst recht nach Hause kommen kann, sei es nach Gießhübl, in die Hinterbrühl oder nach Perchtoldsdorf. giesshuebl.aktiv.spoe.at aktiv.spoe.at Das Team der SPÖ – Gießhübl Aktiv Vzbg. Ing. Leopold Buchner 1946, selbstständiger Projektleiter, Pensionist, Hauptstraße 86 GR Brigitta Prochaska 1955, Hausfrau, Hauptstraße 103 Abg.z.NR GGR Hannes Weninger 1961, Abg. z. Nationalrat, Perlhofgasse 15 GR Josef Kurz 1975, Techn., Ang. Kommunikationstechniker, Schillerstraße 9a GR Min.rat, Mag. Alexander Pschikal 1954, Beamter, Roseggergasse 4 GR Christian Szirota 1973, selbstständiger EDV-Berater, Windradgasse 13 Alexandra Böck 1974, Angestellte, Hauptstraße 91 Benjamin Dorau 1984, Feuerwehr-Beamter, Schillerstraße 2 Walter Artner 1972, selbstständiger Unternehmer, Hauptstraße 111 GGR a.D. Mag. Andrea Moser-Riebniger 1960, Beamtin, Pädagogin, Hauptstraße 124 Peter Czapka 1975, FeuerwehrBeamter, Landwirt, Hauptstraße 76/8 Herbert Ebner 1955, Pensionist, Dr. Buchwiesergasse 25/3 Ing. Florian Prochaska 1981, Angestellter, Perchtoldsdorferstraße 7 Christian Böck 1966, Angestellter, Hauptstraße 91 Lorenz Buchner 1994, Student, Hauptstraße 86 GR a.D. Anton Wieselthaler 1948, Pensionist, Hauptstraße 82a Dr. Richard Leutner 1955, Jurist, Hagenauertalstraße 8 GR a.D. Günter Sommer 1961, Elektromechaniker, Neue Perchtoldsdorferstraße 2a GR a.D. Josef Kurz 1955, ÖBB-Bediensteter in Ruhe, Schillerstraße 11 Margareta Sladohlawek 1956, Pensionistin, Hagenauertalstraße 94 Stefan Tichy 1955, Landessekretär, Hagenauertalstraße 55 Manfred Seif 1977, Elektrotechniker, Schulgasse 9 GR a.D. Christine Szirota 1946, Pensionistin, Hauptstraße 139 Beatrix Buchner 1957, Beamtin, Hauptstraße 86 Gießhübl | @ktiv 01/2015 Werner Tauchner 1961, Betriebsratsvorsitzender Fa. Ankerbrot, Hauptstraße 41 Werner Krisch 1962, Angestellter, Dreisteinstraße 39 Unser Präsent! Die neue Gießhübl Aktiv-Tasche Auch wenn sich Feuerzeuge, Schlüsselanhänger und Kugelschreiber nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen, haben wir auch diesmal wieder bewusst von derartigen Wahlgeschenken Abstand genommen. Wir setzen unsere Tradition fort und haben auch diesmal wieder ein nachhaltiges Präsent mit einem humorvollen Logo für Sie. Falls Sie gerne ein zusätzliches Exemplar unserer neuen SPÖ Gießhübl Aktiv-Tasche haben wollen, wenden Sie sich bitte an eine/n unserer MitarbeiterInnen. 11 Jahresrückblick Gemeinderatswahl – 25. Jänner 2015 Wahlzeiten: 8.00 bis 16.00 Uhr Wahllokale: Gemeindeamt und Hort Perlhof Wahlkarten für die Briefwahl können Sie bis 21. Jänner schriftlich und bis 23. Jänner um 12 Uhr persönlich im Gemeindeamt beantragen. Amtlicher Stimmzettel: Mit dem amtlichen Stimmzettel können Sie eine Partei wählen und eine Vorzugsstimme vergeben. Leo Buchner Mit diesen Stimmzetteln können Sie Ihre persönliche Vorzugsstimme vergeben. Für jede/n KandidatIn gibt es bei der Stimmauszählung persönliche Vorzugsstimmenpunkte unabhängig von der gewählten Partei. NE U Achtung Verwechslungsgefahr! Nur wo Leo draufsteht, ist auch Leo drinnen! Wenn Sie Ing. Leopold Buchner eine persönliche Vorzugsstimme geben wollen, dann schreiben Sie KEINESFALLS nur „Buchner“ oder „L. Buchner“ auf Ihren Stimmzettel, denn dann wäre die Stimme UNGÜLTIG und verloren. Auf der ÖVP-Liste kandidiert nämlich Ludwig Buchner, ehemaliger Heurigenwirt und Hobby-Dichter (vielleicht der künftige „ÖVP-Kulturbeauftrage“). Vor Jahren kostete eine derart ungültige Stimme der SPÖ ein Mandat. giesshuebl.aktiv.spoe.at Hier finden Sie aktuelle Informationen aus der Gemeinde, Hinweise auf bevorstehende Aktivitäten und sehr aktuell nach allen Veranstaltungen die Fotos in einer eigenen Bildergalerie zum Ansehen, Downloaden und Weitersenden. giesshuebl.aktiv.spoe.at Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: SPÖ Gießhübl, Ing. Leopold Buchner, Hauptstraße 86, 2372 Gießhübl Eine/n oder mehrere KandidatInnen ankreuzen und den Stimmzettel gemeinsam mit oder statt dem amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert geben.