CHECKLISTE FÜR DIE GENEHMIGUNG EINER FERIENWOHNUNG (für maximal 10 Personen) Um Ihre Ferienwohnung von „Departement Internationaal Vlaanderen“ genehmigen zu lassen, können Sie diese Checkliste verwenden. Alle Mindestbedingungen können angekreuzt werden. So sehen Sie gleich, was im Hinblick auf ein problemloses Genehmigungsverfahren noch fehlt. Außer der Erstellung eines administrativen Dossiers muss die Ferienwohnung feuersicher und mit einem minimalen Komfort ausgestattet sein. Nachstehend sind alle Grundbedingungen für jeden Teil aufgeführt. 1. ADMINISTRATIVES DOSSIER Um eine Genehmigung für eine Ferienwohnung zu beantragen, müssen Departement internationaal Vlaanderen folgende Formulare/Unterlagen übermittelt werden. Ihre touristische Vermietungsagentur kann die Genehmigung auch elektronisch über die zentrale Datenbank der Konföderation der Immobilienberufe CIB beantragen. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN WO ANFORDERN? 1. Antragsformular zur Genehmigung einer Ferienwohnung 2. Ist der Vermieter eine juristische Person, benötigen Sie die Satzung der juristischen Person und den Beleg für die Beschäftigung Kopie der Notariatsurkunde oder Auszug aus der natürlichen Person, die mit der täglichen dem Belgischen Staatsblatt oder tatsächlichen Verwaltung der Ferienwohnung betraut ist. Haftpflichtversicherungsnachweis= Fordern Sie bei Ihrem Versicherungsmakler Feuerversicherung für Gebäude und eine Abschrift und einen Zahlungsbeleg an. Hausrat, in dem die Musterbescheinigung kann heruntergeladen Gebäudehaftpflichtversicherung (vertragliche werden auf: http://www.cibweb.be/subdossier/vergunningsowie außervertragliche Haftung) enthalten van-een-vakantiewoning ist Eine Brandschutzbescheinigung ausgestellt vom Bürgermeister der Kommune, in der sich - Sollte es erreicht werden, die in Anhang 2 des Brandschutz Entscheidung setzen die Ferienwohnung befindet Maßstäbe: Die Brandprüfung muss bei der Prüfinstanz AIB-Vinçotte beantragt werden Das Zertifikat ist abhängig von der Art und Zertifikat kann heruntergeladen werden auf: der Kapazität der Ferienwohnung: http://www.cibweb.be/subdossier/brandveiligh - Bis zu 10 Personen: Anhang 2 eid-van-de-vakantiewoning - Mehr als 10 Personen: Anhang 3 oder 5 - Sollte es erreicht werden, die in Anhang 3 oder 5 des Brandschutz Entscheidung setzen Maßstäbe zu beantragen beim Bürgermeister der Kommune, , in der sich die Ferienwohnung befindet Zertifikat kann heruntergeladen werden auf: http://www.cibweb.be/subdossier/brandveilig heid-van-de-vakantiewoning Ein maßstabsgetreuer Grundriss der Ferienwohnung in vier Ausfertigungen (bei einer digitalen Übermittlung reicht ein Der Grundriss muss vom Anbieter selbst Exemplar aus). oder vom Architekten gezeichnet werden. Siehe weiter Punkt 3 für die Grundrissbedingungen. 3. 4. 5. Kann heruntergeladen werden auf: http://cibweb.be/subdossier/vergunning-vaneen-vakantiewoning „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 V 6. Katasterauszüge können bei der Ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, in dem die Lage der Ferienwohnung angegeben Regionaldirektion desjenigen Grundbuchamtes angefordert werden, das ist. für das Gebiet zuständig ist, in dem sich Ihre Unterkunft befindet (Direktion Westflandern Lange Rei 7, 8000 Brügge) Ein Formular für Katasterauszüge kann heruntergeladen werden auf: http://www.cibweb.be/subdossier/vergunningvan-een-vakantiewoning 7. 8. Eigentumsnachweis oder Mietvertrag (wenn der Vermieter nicht der Eigentümer der touristischen Unterkunft oder eines betreffenden Teils ist). Fordern Sie eine Abschrift der Urkunde bei Ihrem Notar an oder übermitteln Sie eine Kopie des Mietvertrags. Nur bei einem Antrag ab dem 1. Januar 2013: Nachweis der städtebaulichen Konformität (Bauweise gemäß der Funktion der Wohnung) Musterbescheinigung der städtebaulichen Konformität kann heruntergeladen werden auf: http://www.cibweb.be/subdossier/vergunningvan-een-vakantiewoning Dieser Nachweis wird beim Städtebauamt derjenigen Kommune angefordert, in der sich die Ferienwohnung befindet. „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 2. BETRIEBSNORMEN Die Betriebsnormen sind die Mindestanforderungen für die Vermietung, die eine Ferienwohnung für die Anmeldung erfüllen muss. Im Genehmigungsverfahren entsprechen sie einem ersten Stern. Eine Ferienwohnung muss den folgenden Bedingungen entsprechen: 1. EINGANG Jede Ferienwohnung hat einen eigenen Eingang, der abschließbar ist. Die Ferienwohnungen werden außen, auf oder neben der eigenen Eingangstür eindeutig und gut sichtbar mit einer Nummer, einem Namen, einem Buchstaben oder einem Symbol gekennzeichnet. 2. BELEUCHTUNG Die Ferienwohnung verfügt über eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung. Beim Eingang jeder Ferienwohnung befindet sich ein Lichtschalter. 3. ZENTRALHEIZUNG Die Ferienwohnung verfügt über eine dauerhafte Installation, mit der Sitzbereiche, Essbereiche und Badezimmer auf mindestens 20 °C erwärmt werden können. 4. SITZBEREICH In jeder Ferienwohnung gibt es einen Sitzbereich mit mindestens einem Sitzplatz für zwei Schlafplätze. In den Raum fällt Tageslicht durch ein durchsichtiges Fenster. Es ist eine ausreichende elektrische Beleuchtung vorhanden und ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem. 5. SCHLAFBEREICH Der Schlafbereich jedes Raums entspricht den folgenden Voraussetzungen: a) Es gibt zumindest Tageslicht, das direkt oder indirekt durch ein durchsichtiges Fenster hereinfällt. Die Fenster verfügen über undurchsichtige Übergardinen oder eine vergleichbare Ausstattung. b) Ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem; c) Es ist eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden. Jeder Raum mit Schlafgelegenheit verfügt über mindestens eine freie Steckdose. 6. MOBILIAR Das folgende Mobiliar ist in jeder Ferienwohnung vorhanden: a) Je nach Anzahl der Schlafplätze ein oder mehrere Betten, jedes mit einer Matratze, einem Kissen und einer Decke; ein Sofabett, ein Stockbett, ein Klappbett, ein „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 Bettkasten oder eine vergleichbare Ausstattung werden ebenfalls als Bett angesehen b) Ein Kleiderschrank mit Kleiderstange und Fächern oder ein ähnliches Mobiliar zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken. 7. KOCHGELEGENHEIT Jede Ferienwohnung hat eine eigene Kochgelegenheit mit mindestens der folgenden Ausstattung: a) Eine Küchenarbeitsplatte oder eine vergleichbare Ausstattung, wo Mahlzeiten zubereitet werden können; b) Mindestens eine freie Steckdose bei der Arbeitsplatte; c) Ein Waschbecken, bei dem ständig warmes und kaltes fließendes Trinkwasser verfügbar ist, und ein Abflussstöpsel oder eine vergleichbare Ausstattung; d) Ein Kochfeld mit mindestens zwei Flammen; e) Ein Kühlschrank mit einem Inhalt von mindestens 110 Litern; f) Geschirr und Küchengeräte wie in der Anlage; g) Ein Schrank oder Ähnliches zur Aufbewahrung von Geschirr und Küchengeräten; h) Ein Vorratsschrank oder Ähnliches zur Aufbewahrung von Lebensmitteln Der Vorratsschrank und der Schrank zur Aufbewahrung von Geschirr und Küchengeräten können kombiniert werde; i) Ein Abfalleimer mit Deckel. Im Raum mit der Kochgelegenheit muss eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden sein und ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden, es sei denn, es ist ein Belüftungssystem eingebaut. 8. ESSBEREICH Jede Ferienwohnung verfügt auch über einen Essbereich. Dort müssen mindestens ein Stuhl oder eine vergleichbare Sitzgelegenheit je Schlafplatz und ein dazu passender Tisch stehen. Diese Sitzgelegenheit ist nicht dieselbe, die im Sitzbereich der Ferienwohnung vorhanden sein muss. In jedem Raum mit einem Essbereich ist eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden, ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es ist ein Belüftungssystem vorhanden. 9. BADEGELEGENHEIT Jede Ferienwohnung verfügt über eine eigene Badegelegenheit. Mindestens eine Badegelegenheit wird in einem individuell abschließbaren Raum der Ferienwohnung untergebracht. Die Badegelegenheit verfügt über folgende Mindestausstattung: a) Sie hat eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung; b) Ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem. Wenn der Raum mit der Badegelegenheit ein Fenster hat, wird vermieden, dass von außen hineingeschaut werden kann; c) Es gibt eine Badewanne oder Dusche, bei der ständig warmes und kaltes fließendes Trinkwasser verfügbar ist, und eine Ausstattung, mit der ein Ausrutschen vermieden werden kann. Das Bad besitzt einen Ablaufstöpsel oder etwas Vergleichbares; d) Ein Waschbecken mit ständig verfügbarem, warmem und kaltem fließenden Trinkwasser ist vorhanden; e) Es gibt eine Vorrichtung, um Toilettenartikel oder einen Kulturbeutel in der Nähe des Waschbeckens aufzubewahren; f) Ein Badezimmerspiegel, in dessen Nähe sich mindestens eine freie Steckdose befindet; „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 g) Elektrische Beleuchtung beim Waschbecken; h) Ein kleiner Abfalleimer. 10. TOILETTENBEREICH Jede Ferienwohnung verfügt über einen eigenen Toilettenbereich. Ein Toilettenbereich kann sich im selben Raum wie der Badebereich befinden. a) Jeder Toilettenbereich der Ferienwohnung verfügt mindestens über eine Toilette mit Brille und Wasserspülung sowie einen Abfalleimer mit Deckel. b) Der Toilettenbereich verfügt über eine ausreichende elektrische Beleuchtung und ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem. 11. UNTERHALT In jeder Ferienwohnung müssen die folgenden Reinigungsgerätschaften zu finden sein: a) Eine Kehrschaufel, ein Handfeger und ein Besen; b) Ein Eimer und ein Putzlappen; c) Ein Bodenabzieher ; 12. d) Ein Staubsauger Die Ferienwohnung ist gut instandgehalten und wird sauber dargeboten. Nach jedem Aufenthalt von einem oder mehreren Touristen wird die Ferienwohnung gereinigt und gelüftet. 13. 14. 15. FUNKTIONEN DER FERIENWOHNUNG Ein einzelner Raum oder ein Teil der Ferienwohnung kann verschiedene Funktionen haben. Mit Ausnahme der Sitzplätze, die in Schlafplätze verwandelt werden können, erfüllt der Raum die an ihn gestellten Bedingungen für jede der verschiedenen Funktionen, die dem Raum zugewiesen werden. Die Ferienwohnung oder ein Teil davon ist so aufgebaut und ausgestattet, dass sie bzw. er die Funktion auch auf möglichst optimale Weise ausüben kann. Der Vermieter der Ferienwohnung oder derjenige, der hierfür angestellt wurde, ist jederzeit zu den üblichen Öffnungszeiten für die bei ihm wohnenden Gäste (während ihres Aufenthalts) verfügbar. ANLAGE. Geschirr und Küchengeräte, die in einer Ferienwohnung vorhanden sein müssen. (X) Die Anzahl hiervon muss wenigstens dem Anderthalbfachen der Anzahl der Schlafplätze in der Ferienwohnung entsprechen, mindestens jedoch sechs Stück. 1. Tafelmesser (X) 2. Forke (X) 3. Esslöffel (X) 11. Brotmesser 12. Kartoffelschäler 13. Zuschneid-Brett (Brot, Fleisch) 4. Kaffeelöffel (X) 14. Büchsenöffner 15. Korkenzieher 16. Flaschenöffner 17. Suppenkelle 18. Schaumlöffel 5. Teller (X) 6. Kuchenteller (X) 7. Suppenteller (X) 8. Eierbecher (X) 21. Schere 22. Kochtopfset (klein, mittel, groß) mit Deckeln 23. Salatschüssel 24. Stielpfanne 25. Bratpfanne 26. Sieb 27. Elektrische Kaffeemaschine 19. Kochlöffel 9. Kaffeetasse oder Teetasse mit Untertasse (X) 10. Wasserglas (X) 20. Klopfer oder Garde „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 3. INFORMATIONEN FÜR TOURISTEN In der Ferienwohnung müssen mindestens die folgenden Informationen zur Verfügung stehen: 1. Anweisungen für den Brandfall mindestens auf Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch. Die Anweisungen erwähnen gegebenenfalls zumindest das Verbot, bei einem Brand die Aufzüge zu benutzen 2. Ein Grundriss im Maßstab 1/500, der mindestens folgende Angaben enthält: o Treppen, Fluchtwege und Notausgänge o Orte, an denen die Feuerlöschgeräte angebracht sind o Heizungsräume o Lage aller Sitz- und Essgelegenheiten, aller Räume mit Schlaf- und Kochgelegenheit sowie der Sanitäreinrichtungen. 3. 4. Die internationale Notrufnummer 112 Kontaktangeben derjenigen Person, die für den übernachtenden Touristen während seines Aufenthaltes zu den Bürozeiten erreichbar ist. TIPP: Auf http://www.cibweb.be/subdossier/brandveiligheid-van-de-vakantiewoning finden Sie Musterformulare von Anweisungen für den Brandfall. Sie können diese Formulare im Sinne der obigen Normen ordnungsgemäß für Ihre Ferienwohnung verwenden, wenn Sie darauf die Angaben Ihrer Ferienwohnung und der touristischen Vermietungsagentur eintragen und einen korrekt gezeichneten Grundriss beilegen. Dem Touristen müssen (von der touristischen Vermietungsagentur) folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden: 1. 2. 3. 4. 5. Name und Kontaktangaben des Vermieters. Die Kontaktperson des Vermieters für die Vermietung der Ferienwohnung ist die touristische Vermietungsagentur. Bezeichnung und Kontaktangaben aller Berufsverbände und Interessenvertretungen, die in der touristischen Unterkunftsbranche aktiv sind und bei denen der Vermieter oder eine der von ihm angestellten Personen Mitglied ist. Die Vermietungsbedingungen Kontaktangaben von Departement internationaal Vlaanderen (Departement internationaal Vlaanderen – Dienst Toeristische Vergunningen, Boudewijnlaan 30 bus 80, 1000 Brüssel – Tel. +32 (2) 553 29 50 – http://iv.vlaanderen.be/vergunningen) mit der Angabe „Departement internationaal Vlaanderen ist die befugte Instanz, die die Genehmigung erteilt und bei der weitere Informationen angefordert werden können über die Regelung zur Vermietung einer Ferienwohnung, die Rechtsmittel, die allgemein bei Streitigkeiten eingelegt werden können, und die Instanzen, bei denen der Tourist eine Beschwerde oder Klage einreichen kann.“ Gegebenenfalls die Zeiträume für den Betriebsurlaub der Ferienwohnung (dies gilt meistens nicht bei einer Vermietung von Ferienwohnungen) TIPP: Auf http://www.cibweb.be/modeldocuments findet die touristische Vermietungsagentur unter „Toeristisch Vastgoed“ das Formular 301VD die „Allgemeinen Bedingungen die touristische Vermietung der Ferienwohnungen an der Küste“ der CIB, in denen Punkt 4 (Kontaktangaben Departement internationaal Vlaanderen + spezifische Angabe) als Artikel 18 aufgenommen wurde. Wenn Sie diesen Formularen einen klassischen Mietvertrag beilegen, erfüllen Sie in den meisten Fällen die oben genannten Normen. Lesen Sie diesbezüglich den Mietvertrag noch einmal durch! „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 4. AUFTEILUNG IN BRANDABSCHNITTE Um die obligatorische Brandschutzbescheinigung zu erhalten, wird die Aufteilung in Brandabschnitte durch die Prüfinstanz AIB Vinçotte kontrolliert. Welche Normen die Wohnung diesbezüglich erfüllen muss, hängt vom Wohnungstyp ab. Ist die Ferienwohnung vom Typ Mehrfamilienhaus? Definition: Die Ferienwohnung ist Teil eines größeren Gebäudes, das aus anderen Einheiten besteht, die einen ersten gemeinschaftlichen, nicht außen gelegenen Fluchtweg nutzen (z. B. ein gemeinsamer Gang in der 1. Etage oder eine gemeinsame Innentreppe, von dem/der die W ohnungen desselben Geschosses abgehen). Ein typisches Beispiel ist eine W ohnung, die zu einem Wohnblock gehört. Dieser Ferienwohnungstyp wird wie folgt vom gemeinsamen Fluchtweg und den anderen Gebäudeteilen getrennt: 1. 2. durch Wände oder Fußböden der Feuerwiderstandsklasse EI 60 oder durch Wände und Fußböden aus Mauerwerk oder Beton ohne Öffnungen durch eine Haustür der Feuerwiderstandsklasse El 30 (ausgenommen sind vor dem 4. April 1972 erteilte Baugenehmigungen: die Türen können beibehalten werden, unter der Bedingung, dass sie von einem zertifizierten Einbauunternehmen auf ihre Massivität geprüft worden sind) Ist die Ferienwohnung vom Typ Einfamilienhaus? Definition: Die Ferienwohnung hat einen individuellen, außen gelegenen (nicht überbauten) ersten Fluchtweg (beispielsweise einen direkten Ausgang zur Straße oder eine Außentreppe mit anschließenden offenen Terrassen für höhere Etagen). Die Ferienwohnung kann zu einem größeren Bauensemble mit maximal 3 oberirdischen Stockwerken gehören (beispielsweise Parterre + 1. + 2. Stock oder Parterre + 1. Stock + Dachgeschoss). Auch die anderen Einheiten (W ohnungen) benutzen einen evtl. gemeinschaftlichen, außen gelegenen (nicht überbauten) Fluchtweg. Ein typisches Beispiel ist eine alleinstehende Ferienvilla. Dieser Ferienwohnungstyp wird wie folgt von anderen Vermietungseinheiten getrennt: 1. durch Wände oder Fußböden der Feuerwiderstandsklasse EI 30 oder durch Wände und Fußböden aus Mauerwerk oder Beton ohne Öffnungen (Diese Bedingung muss nicht erfüllt sein, wenn die Ferienwohnung mindestens 4 m von anderen Vermietungseinheiten entfernt liegt und sich in diesem freien Raum keine brennbaren Elemente befinden.) 2. Aneinander grenzende Vermietungseinheiten dürfen nur über eine Tür der Feuerwiderstandsklasse EI 30 miteinander in Verbindung stehen. In diesem Fall werden alle Vermietungseinheiten hinsichtlich der Brandschutznormen als ein Ganzes betrachtet. „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 5. BRANDSICHERHEITSNORMEN Eine Ferienwohnung für maximal 10 Personen muss in Bezug auf den Brandschutz gleichfalls die Normen von Anlage 2 zum Brandschutzerlass erfüllen. Um die obligatorische Brandschutzbescheinigung zu erhalten, wird die Anwendung von Anlage 2 - ähnlich wie bei der Aufteilung in Brandabschnitte (siehe Punkt 4) - durch die Prüfinstanz AIB Vinçotte geprüft. Während dieser Brandprüfung kontrolliert AIB-Vinçotte unter anderem, ob es zwei Fluchtwege gibt, ob ein Logbuch vorhanden ist, ob die obligatorischen Prüfungen durchgeführt wurden, ob Konformitätsbescheinigungen vorgelegt werden können usw. Weitere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle angegeben: 1. EVAKUIERUNG Die Ferienwohnung verfügt über zwei unabhängige Fluchtwege. Der erste Fluchtweg ist der übliche Ausgang. Für den zweien Fluchtweg einer Ferienwohnung sind folgende Lösungen akzeptabel: 1) Eine zweite Innentreppe; 2) Eine Außentreppe; 2. 3. 3) Eine u. U. ausklappbare Außenleiter für Gebäude mit höchstens drei überirdischen Stockwerken; 4) Ein zu öffnendes Fenster, sofern sich der Fußboden der Mieträume nicht höher als 3 Meter über dem Erdboden befindet; 5) Ein zu öffnendes Fenster oder ein Balkon, das/der für transportable Feuerwehrleitern erreichbar ist, sofern sich das Fensterbrett oder der Balkonboden nicht höher als 7 Meter über dem Erdboden befindet; 6) Ein zu öffnendes Fenster oder ein Balkon, das/der für den Hubsteiger der Feuerwehr erreichbar ist. Die Fluchtwege sind sicher angelegt und nötigenfalls deutlich gekennzeichnet. Sie werden frei und nutzbar gehalten und sind nicht durch Hindernisse verstellt. Die Fluchtwege müssen so angelegt und verteilt sein, dass sie jederzeit voneinander getrennt bleiben. Ein Fluchtweg bleibt nutzbar, wenn ein anderer Fluchtweg nicht mehr nutzbar ist. Die Flüchtigen gelangen auf eine Straße oder auf eine Freifläche, die ausreichend groß ist, damit man sich vom Gebäude entfernen und es schnell und sicher räumen kann. Ist der zweite Fluchtweg nicht eindeutig erkennbar (beispielsweise ein kleines Badezimmerfenster), muss dies mit einem Notausgangspiktogramm angegeben werden. STROM Die Konformität der Elektroinstallationen (Niederspannung) in der Ferienwohnung kann durch einen gültigen Prüfbescheid belegt werden, der höchstens fünf Jahre alt ist und von einer externen Gesellschaft für technische Prüfungen ausgestellt wurde. „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 4. HEIZGERÄTE Der gute und sichere Betrieb der mit einem flüssigen, festen oder gasförmigen Kraftstoff betriebenen Heizgeräte und der eventuell dazu dienenden Schornsteine und Rauchabzugsrohre in der Ferienwohnung kann durch eine positive Bescheinigung nachgewiesen werden, die jährlich von einem befugten Techniker ausgestellt wird. 5. GASLEITUNGEN 6. Der sichere Zustand der Gasleitungen in der Ferienwohnung mit den Anschlüssen der betreffenden Geräte und die Einhaltung der anwendbaren Normen kann durch eine positive Bescheinigung nachgewiesen werden, die alle drei Jahre von einem befugten Techniker ausgestellt wird. RAUCHABZÜGE Die jährliche Reinigung des Schornsteins und der Rauchabzüge in der Ferienwohnung kann mithilfe des Logbuchs nachgewiesen werden. 7. FEUERMELDER Mindestens der Flur vor den Räumen, in denen in der Ferienwohnung übernachtet wird, ist mit einem oder mehreren voneinander unabhängigen Feuermeldern ausgerüstet. Deren ordnungsgemäße Funktion wird alle drei Monate geprüft und im Logbuch vermerkt. 8. BRANDBEKÄMPFUNG Für jede Ferienwohnung muss mindestens ein geprüfter Feuerlöscher je 150 m 2 vorhanden sein (der sich in der Ferienwohnung selbst oder im Flur desselben befindet). Der Feuerlöscher muss eine Kapazität von mindestens 6 kg ABC-Pulver oder Gleichartigem besitzen und jährlich geprüft werden. 9. Der gute Zustand der Treppen, Fluchtleiter(n), Löschmittel usw. wird während der Vermietung geprüft und im Logbuch vermerkt. Wo das Logbuch geführt wird, spielt keine große Rolle. Wichtig ist nur, dass AIB-Vinçotte es bei der Brandprüfung einsehen kann. „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009 6. MEHR STERNE? MEHR KOMFORT! Die Erfüllung aller oben genannten Bedingungen garantiert einen ersten Stern. Sie möchten natürlich möglichst viele Sterne für Ihre Ferienwohnung ergattern! Je mehr zusätzlicher Komfort in der Ferienwohnung vorhanden ist, um so höher ist natürlich die Komfortklassifizierung. Anhand einiger Komfortnormen können Sie bereits selbst ermitteln, wie viele Sterne Ihrer Ferienwohnung gewährt werden oder was Sie selbst eventuell unternehmen können, um einen zusätzlichen Stern zu erhalten. Diese Normen werden in der folgenden Anlage – Komfort-Klassifizierungsnormen für genehmigte Ferienwohnungen beschrieben. TIPP: Für weitere Informationen zur Komfortklassifizierung und den Normen zur Gewährung zusätzlicher Sterne können Sie sich stets an Ihre touristische Vermietungsagentur wenden. Sie hilft Ihnen mit Sicherheit weiter. 7. WEITERE INFORMATIONEN? Für weitere Informationen zu oder Hilfe bei Ihrem Genehmigungsantrag können Sie sich stets an Ihre autorisierte touristische Vermietungsagentur wenden. Diese Checkliste wurde anhand der Bestimmungen des Unterkunftsdekrets vom 10. Juli 2008 (abgeändert durch den Erlass vom 23. Dezember 2010) sowie der dazugehörigen Erlasse der Flämischen Regierung und der Ministerialerlasse zur Vermietung von und zum Brandschutz in touristischen Unterkünften vom 9. Dezember 2011 erstellt.(Version vom 14. August 2014) „Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“ Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009