CHECKLISTE FÜR DIE GENEHMIGUNG EINER

Werbung
CHECKLISTE
FÜR DIE GENEHMIGUNG EINER
FERIENWOHNUNG
(für maximal 10 Personen)
Um Ihre Ferienwohnung von „Departement Internationaal Vlaanderen“ genehmigen zu lassen, können Sie diese
Checkliste verwenden. Alle Mindestbedingungen können angekreuzt werden. So sehen Sie gleich, was im Hinblick
auf ein problemloses Genehmigungsverfahren noch fehlt.
Außer der Erstellung eines administrativen Dossiers muss die Ferienwohnung feuersicher und mit einem minimalen
Komfort ausgestattet sein. Nachstehend sind alle Grundbedingungen für jeden Teil aufgeführt.
1. ADMINISTRATIVES DOSSIER
Um eine Genehmigung für eine Ferienwohnung zu beantragen, müssen Departement internationaal Vlaanderen
folgende Formulare/Unterlagen übermittelt werden. Ihre touristische Vermietungsagentur kann die Genehmigung auch
elektronisch über die zentrale Datenbank der Konföderation der Immobilienberufe CIB beantragen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
WO ANFORDERN?
1.
Antragsformular zur Genehmigung einer
Ferienwohnung
2.
Ist der Vermieter eine juristische Person,
benötigen Sie die Satzung der juristischen
Person und den Beleg für die Beschäftigung
Kopie der Notariatsurkunde oder Auszug aus
der natürlichen Person, die mit der täglichen
dem Belgischen Staatsblatt
oder tatsächlichen Verwaltung der
Ferienwohnung betraut ist.
Haftpflichtversicherungsnachweis=
Fordern Sie bei Ihrem Versicherungsmakler
Feuerversicherung für Gebäude und
eine Abschrift und einen Zahlungsbeleg an.
Hausrat, in dem die
Musterbescheinigung kann heruntergeladen
Gebäudehaftpflichtversicherung (vertragliche werden auf:
http://www.cibweb.be/subdossier/vergunningsowie außervertragliche Haftung) enthalten
van-een-vakantiewoning
ist
Eine Brandschutzbescheinigung ausgestellt
vom Bürgermeister der Kommune, in der sich - Sollte es erreicht werden, die in Anhang 2
des Brandschutz Entscheidung setzen
die Ferienwohnung befindet
Maßstäbe: Die Brandprüfung muss bei der
Prüfinstanz AIB-Vinçotte beantragt werden
Das Zertifikat ist abhängig von der Art und
Zertifikat kann heruntergeladen werden auf:
der Kapazität der Ferienwohnung:
http://www.cibweb.be/subdossier/brandveiligh
- Bis zu 10 Personen: Anhang 2
eid-van-de-vakantiewoning
- Mehr als 10 Personen: Anhang 3 oder 5
- Sollte es erreicht werden, die in Anhang 3
oder 5 des Brandschutz Entscheidung
setzen Maßstäbe zu beantragen beim
Bürgermeister der Kommune, , in der sich die
Ferienwohnung befindet
Zertifikat kann heruntergeladen werden auf:
http://www.cibweb.be/subdossier/brandveilig
heid-van-de-vakantiewoning
Ein maßstabsgetreuer Grundriss der
Ferienwohnung in vier Ausfertigungen (bei
einer digitalen Übermittlung reicht ein
Der Grundriss muss vom Anbieter selbst
Exemplar aus).
oder vom Architekten gezeichnet werden.
Siehe weiter Punkt 3 für die
Grundrissbedingungen.
3.
4.
5.
Kann heruntergeladen werden auf:
http://cibweb.be/subdossier/vergunning-vaneen-vakantiewoning
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
V
6.
Katasterauszüge können bei der
Ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, in
dem die Lage der Ferienwohnung angegeben Regionaldirektion desjenigen
Grundbuchamtes angefordert werden, das
ist.
für das Gebiet zuständig ist, in dem sich Ihre
Unterkunft befindet (Direktion Westflandern Lange Rei 7, 8000 Brügge)
Ein Formular für Katasterauszüge kann
heruntergeladen werden auf:
http://www.cibweb.be/subdossier/vergunningvan-een-vakantiewoning
7.
8.
Eigentumsnachweis oder Mietvertrag (wenn
der Vermieter nicht der Eigentümer der
touristischen Unterkunft oder eines
betreffenden Teils ist).
Fordern Sie eine Abschrift der Urkunde bei
Ihrem Notar an oder übermitteln Sie eine
Kopie des Mietvertrags.
Nur bei einem Antrag ab dem 1. Januar
2013: Nachweis der städtebaulichen
Konformität (Bauweise gemäß der Funktion
der Wohnung)
Musterbescheinigung der städtebaulichen
Konformität kann heruntergeladen werden
auf:
http://www.cibweb.be/subdossier/vergunningvan-een-vakantiewoning
Dieser Nachweis wird beim Städtebauamt
derjenigen Kommune angefordert, in der
sich die Ferienwohnung befindet.
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
2. BETRIEBSNORMEN
Die Betriebsnormen sind die Mindestanforderungen für die Vermietung, die eine Ferienwohnung für die Anmeldung
erfüllen muss. Im Genehmigungsverfahren entsprechen sie einem ersten Stern.
Eine Ferienwohnung muss den folgenden Bedingungen entsprechen:
1.
EINGANG
Jede Ferienwohnung hat einen eigenen Eingang, der abschließbar ist. Die
Ferienwohnungen werden außen, auf oder neben der eigenen Eingangstür eindeutig und
gut sichtbar mit einer Nummer, einem Namen, einem Buchstaben oder einem Symbol
gekennzeichnet.
2.
BELEUCHTUNG
Die Ferienwohnung verfügt über eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung.
Beim Eingang jeder Ferienwohnung befindet sich ein Lichtschalter.
3.
ZENTRALHEIZUNG
Die Ferienwohnung verfügt über eine dauerhafte Installation, mit der Sitzbereiche,
Essbereiche und Badezimmer auf mindestens 20 °C erwärmt werden können.
4.
SITZBEREICH
In jeder Ferienwohnung gibt es einen Sitzbereich mit mindestens einem Sitzplatz für zwei
Schlafplätze. In den Raum fällt Tageslicht durch ein durchsichtiges Fenster. Es ist eine
ausreichende elektrische Beleuchtung vorhanden und ein Fenster oder Gitter kann geöffnet
werden oder es gibt ein Belüftungssystem.
5.
SCHLAFBEREICH
Der Schlafbereich jedes Raums entspricht den folgenden Voraussetzungen:
a) Es gibt zumindest Tageslicht, das direkt oder indirekt durch ein durchsichtiges
Fenster hereinfällt. Die Fenster verfügen über undurchsichtige Übergardinen oder
eine vergleichbare Ausstattung.
b) Ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem;
c) Es ist eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden. Jeder
Raum mit Schlafgelegenheit verfügt über mindestens eine freie Steckdose.
6.
MOBILIAR
Das folgende Mobiliar ist in jeder Ferienwohnung vorhanden:
a) Je nach Anzahl der Schlafplätze ein oder mehrere Betten, jedes mit einer Matratze,
einem Kissen und einer Decke; ein Sofabett, ein Stockbett, ein Klappbett, ein
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
Bettkasten oder eine vergleichbare Ausstattung werden ebenfalls als Bett
angesehen
b) Ein Kleiderschrank mit Kleiderstange und Fächern oder ein ähnliches Mobiliar zur
Aufbewahrung von Kleidungsstücken.
7.
KOCHGELEGENHEIT
Jede Ferienwohnung hat eine eigene Kochgelegenheit mit mindestens der folgenden
Ausstattung:
a) Eine Küchenarbeitsplatte oder eine vergleichbare Ausstattung, wo Mahlzeiten
zubereitet werden können;
b) Mindestens eine freie Steckdose bei der Arbeitsplatte;
c) Ein Waschbecken, bei dem ständig warmes und kaltes fließendes Trinkwasser
verfügbar ist, und ein Abflussstöpsel oder eine vergleichbare Ausstattung;
d) Ein Kochfeld mit mindestens zwei Flammen;
e) Ein Kühlschrank mit einem Inhalt von mindestens 110 Litern;
f) Geschirr und Küchengeräte wie in der Anlage;
g) Ein Schrank oder Ähnliches zur Aufbewahrung von Geschirr und Küchengeräten;
h) Ein Vorratsschrank oder Ähnliches zur Aufbewahrung von Lebensmitteln Der
Vorratsschrank und der Schrank zur Aufbewahrung von Geschirr und
Küchengeräten können kombiniert werde;
i) Ein Abfalleimer mit Deckel.
Im Raum mit der Kochgelegenheit muss eine ausreichende allgemeine elektrische
Beleuchtung vorhanden sein und ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden, es sei denn,
es ist ein Belüftungssystem eingebaut.
8.
ESSBEREICH
Jede Ferienwohnung verfügt auch über einen Essbereich. Dort müssen mindestens ein
Stuhl oder eine vergleichbare Sitzgelegenheit je Schlafplatz und ein dazu passender Tisch
stehen. Diese Sitzgelegenheit ist nicht dieselbe, die im Sitzbereich der Ferienwohnung
vorhanden sein muss. In jedem Raum mit einem Essbereich ist eine ausreichende
allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden, ein Fenster oder Gitter kann geöffnet
werden oder es ist ein Belüftungssystem vorhanden.
9.
BADEGELEGENHEIT
Jede Ferienwohnung verfügt über eine eigene Badegelegenheit. Mindestens eine
Badegelegenheit wird in einem individuell abschließbaren Raum der Ferienwohnung
untergebracht. Die Badegelegenheit verfügt über folgende Mindestausstattung:
a) Sie hat eine ausreichende allgemeine elektrische Beleuchtung;
b) Ein Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem.
Wenn der Raum mit der Badegelegenheit ein Fenster hat, wird vermieden, dass von
außen hineingeschaut werden kann;
c) Es gibt eine Badewanne oder Dusche, bei der ständig warmes und kaltes fließendes
Trinkwasser verfügbar ist, und eine Ausstattung, mit der ein Ausrutschen vermieden
werden kann. Das Bad besitzt einen Ablaufstöpsel oder etwas Vergleichbares;
d) Ein Waschbecken mit ständig verfügbarem, warmem und kaltem fließenden
Trinkwasser ist vorhanden;
e) Es gibt eine Vorrichtung, um Toilettenartikel oder einen Kulturbeutel in der Nähe des
Waschbeckens aufzubewahren;
f) Ein Badezimmerspiegel, in dessen Nähe sich mindestens eine freie Steckdose
befindet;
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
g) Elektrische Beleuchtung beim Waschbecken;
h) Ein kleiner Abfalleimer.
10.
TOILETTENBEREICH
Jede Ferienwohnung verfügt über einen eigenen Toilettenbereich. Ein Toilettenbereich kann
sich im selben Raum wie der Badebereich befinden.
a) Jeder Toilettenbereich der Ferienwohnung verfügt mindestens über eine Toilette mit
Brille und Wasserspülung sowie einen Abfalleimer mit Deckel.
b) Der Toilettenbereich verfügt über eine ausreichende elektrische Beleuchtung und ein
Fenster oder Gitter kann geöffnet werden oder es gibt ein Belüftungssystem.
11.
UNTERHALT
In jeder Ferienwohnung müssen die folgenden Reinigungsgerätschaften zu finden sein:
a) Eine Kehrschaufel, ein Handfeger und ein Besen;
b) Ein Eimer und ein Putzlappen;
c) Ein Bodenabzieher ;
12.
d) Ein Staubsauger
Die Ferienwohnung ist gut instandgehalten und wird sauber dargeboten. Nach jedem
Aufenthalt von einem oder mehreren Touristen wird die Ferienwohnung gereinigt und
gelüftet.
13.
14.
15.
FUNKTIONEN DER FERIENWOHNUNG
Ein einzelner Raum oder ein Teil der Ferienwohnung kann verschiedene Funktionen haben.
Mit Ausnahme der Sitzplätze, die in Schlafplätze verwandelt werden können, erfüllt der
Raum die an ihn gestellten Bedingungen für jede der verschiedenen Funktionen, die dem
Raum zugewiesen werden.
Die Ferienwohnung oder ein Teil davon ist so aufgebaut und ausgestattet, dass sie bzw. er
die Funktion auch auf möglichst optimale Weise ausüben kann.
Der Vermieter der Ferienwohnung oder derjenige, der hierfür angestellt wurde, ist jederzeit
zu den üblichen Öffnungszeiten für die bei ihm wohnenden Gäste (während ihres
Aufenthalts) verfügbar.
ANLAGE. Geschirr und Küchengeräte, die in einer Ferienwohnung vorhanden sein müssen.
(X) Die Anzahl hiervon muss wenigstens dem Anderthalbfachen der Anzahl der Schlafplätze in der Ferienwohnung
entsprechen, mindestens jedoch sechs Stück.
1. Tafelmesser (X)
2. Forke (X)
3. Esslöffel (X)
11. Brotmesser
12. Kartoffelschäler
13. Zuschneid-Brett (Brot, Fleisch)
4. Kaffeelöffel (X)
14. Büchsenöffner
15. Korkenzieher
16. Flaschenöffner
17. Suppenkelle
18. Schaumlöffel
5. Teller (X)
6. Kuchenteller (X)
7. Suppenteller (X)
8. Eierbecher (X)
21. Schere
22. Kochtopfset (klein, mittel,
groß) mit Deckeln
23. Salatschüssel
24. Stielpfanne
25. Bratpfanne
26. Sieb
27. Elektrische Kaffeemaschine
19. Kochlöffel
9. Kaffeetasse oder Teetasse mit
Untertasse (X)
10. Wasserglas (X)
20. Klopfer oder Garde
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
3. INFORMATIONEN FÜR TOURISTEN
In der Ferienwohnung müssen mindestens die folgenden Informationen zur Verfügung stehen:
1.
Anweisungen für den Brandfall mindestens auf Niederländisch, Französisch, Deutsch und
Englisch. Die Anweisungen erwähnen gegebenenfalls zumindest das Verbot, bei einem
Brand die Aufzüge zu benutzen
2.
Ein Grundriss im Maßstab 1/500, der mindestens folgende Angaben enthält:
o Treppen, Fluchtwege und Notausgänge
o Orte, an denen die Feuerlöschgeräte angebracht sind
o Heizungsräume
o Lage aller Sitz- und Essgelegenheiten, aller Räume mit Schlaf- und
Kochgelegenheit sowie der Sanitäreinrichtungen.
3.
4.
Die internationale Notrufnummer 112
Kontaktangeben derjenigen Person, die für den übernachtenden Touristen während seines
Aufenthaltes zu den Bürozeiten erreichbar ist.
TIPP: Auf http://www.cibweb.be/subdossier/brandveiligheid-van-de-vakantiewoning finden Sie Musterformulare von
Anweisungen für den Brandfall. Sie können diese Formulare im Sinne der obigen Normen ordnungsgemäß für Ihre
Ferienwohnung verwenden, wenn Sie darauf die Angaben Ihrer Ferienwohnung und der touristischen
Vermietungsagentur eintragen und einen korrekt gezeichneten Grundriss beilegen.
Dem Touristen müssen (von der touristischen Vermietungsagentur) folgende Informationen zur Verfügung
gestellt werden:
1.
2.
3.
4.
5.
Name und Kontaktangaben des Vermieters. Die Kontaktperson des Vermieters für die
Vermietung der Ferienwohnung ist die touristische Vermietungsagentur.
Bezeichnung und Kontaktangaben aller Berufsverbände und Interessenvertretungen,
die in der touristischen Unterkunftsbranche aktiv sind und bei denen der Vermieter oder
eine der von ihm angestellten Personen Mitglied ist.
Die Vermietungsbedingungen
Kontaktangaben von Departement internationaal Vlaanderen
(Departement internationaal Vlaanderen – Dienst Toeristische Vergunningen,
Boudewijnlaan 30 bus 80, 1000 Brüssel – Tel. +32 (2) 553 29 50 –
http://iv.vlaanderen.be/vergunningen)
mit der Angabe „Departement internationaal Vlaanderen ist die befugte Instanz, die die
Genehmigung erteilt und bei der weitere Informationen angefordert werden können
über die Regelung zur Vermietung einer Ferienwohnung, die Rechtsmittel, die
allgemein bei Streitigkeiten eingelegt werden können, und die Instanzen, bei denen der
Tourist eine Beschwerde oder Klage einreichen kann.“
Gegebenenfalls die Zeiträume für den Betriebsurlaub der Ferienwohnung (dies gilt
meistens nicht bei einer Vermietung von Ferienwohnungen)
TIPP: Auf http://www.cibweb.be/modeldocuments findet die touristische Vermietungsagentur unter „Toeristisch
Vastgoed“ das Formular 301VD die „Allgemeinen Bedingungen die touristische Vermietung der Ferienwohnungen an
der Küste“ der CIB, in denen Punkt 4 (Kontaktangaben Departement internationaal Vlaanderen
+ spezifische Angabe) als Artikel 18 aufgenommen wurde. Wenn Sie diesen Formularen einen klassischen Mietvertrag
beilegen, erfüllen Sie in den meisten Fällen die oben genannten Normen. Lesen Sie diesbezüglich den
Mietvertrag noch einmal durch!
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
4. AUFTEILUNG IN BRANDABSCHNITTE
Um die obligatorische Brandschutzbescheinigung zu erhalten, wird die Aufteilung in Brandabschnitte durch die
Prüfinstanz AIB Vinçotte kontrolliert.
Welche Normen die Wohnung diesbezüglich erfüllen muss, hängt vom Wohnungstyp ab.
Ist die Ferienwohnung vom Typ Mehrfamilienhaus?
Definition: Die Ferienwohnung ist Teil eines größeren Gebäudes, das aus anderen Einheiten besteht, die einen ersten
gemeinschaftlichen, nicht außen gelegenen Fluchtweg nutzen (z. B. ein gemeinsamer Gang in der 1. Etage oder eine
gemeinsame Innentreppe, von dem/der die W ohnungen desselben Geschosses abgehen).
Ein typisches Beispiel ist eine W ohnung, die zu einem Wohnblock gehört.
Dieser Ferienwohnungstyp wird wie folgt vom gemeinsamen Fluchtweg und den anderen Gebäudeteilen getrennt:
1.
2.
durch Wände oder Fußböden der Feuerwiderstandsklasse EI 60 oder durch Wände und
Fußböden aus Mauerwerk oder Beton ohne Öffnungen
durch eine Haustür der Feuerwiderstandsklasse El 30 (ausgenommen sind vor dem 4.
April 1972 erteilte Baugenehmigungen: die Türen können beibehalten werden, unter der
Bedingung, dass sie von einem zertifizierten Einbauunternehmen auf ihre Massivität
geprüft worden sind)
Ist die Ferienwohnung vom Typ Einfamilienhaus?
Definition: Die Ferienwohnung hat einen individuellen, außen gelegenen (nicht überbauten) ersten Fluchtweg
(beispielsweise einen direkten Ausgang zur Straße oder eine Außentreppe mit anschließenden offenen Terrassen für
höhere Etagen). Die Ferienwohnung kann zu einem größeren Bauensemble mit maximal 3 oberirdischen
Stockwerken gehören (beispielsweise Parterre + 1. + 2. Stock oder Parterre + 1. Stock + Dachgeschoss). Auch die
anderen Einheiten (W ohnungen) benutzen einen evtl. gemeinschaftlichen, außen gelegenen (nicht überbauten)
Fluchtweg.
Ein typisches Beispiel ist eine alleinstehende Ferienvilla.
Dieser Ferienwohnungstyp wird wie folgt von anderen Vermietungseinheiten getrennt:
1.
durch Wände oder Fußböden der Feuerwiderstandsklasse EI 30 oder durch Wände und
Fußböden aus Mauerwerk oder Beton ohne Öffnungen (Diese Bedingung muss nicht
erfüllt sein, wenn die Ferienwohnung mindestens 4 m von anderen
Vermietungseinheiten entfernt liegt und sich in diesem freien Raum keine brennbaren
Elemente befinden.)
2.
Aneinander grenzende Vermietungseinheiten dürfen nur über eine Tür der
Feuerwiderstandsklasse EI 30 miteinander in Verbindung stehen. In diesem Fall werden
alle Vermietungseinheiten hinsichtlich der Brandschutznormen als ein Ganzes
betrachtet.
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
5. BRANDSICHERHEITSNORMEN
Eine Ferienwohnung für maximal 10 Personen muss in Bezug auf den Brandschutz gleichfalls die Normen von Anlage
2 zum Brandschutzerlass erfüllen.
Um die obligatorische Brandschutzbescheinigung zu erhalten, wird die Anwendung von Anlage 2 - ähnlich wie bei der
Aufteilung in Brandabschnitte (siehe Punkt 4) - durch die Prüfinstanz AIB Vinçotte geprüft. Während dieser
Brandprüfung kontrolliert AIB-Vinçotte unter anderem, ob es zwei Fluchtwege gibt, ob ein Logbuch vorhanden ist, ob
die obligatorischen Prüfungen durchgeführt wurden, ob Konformitätsbescheinigungen vorgelegt werden können usw.
Weitere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle angegeben:
1.
EVAKUIERUNG
Die Ferienwohnung verfügt über zwei unabhängige Fluchtwege. Der erste Fluchtweg ist
der übliche Ausgang. Für den zweien Fluchtweg einer Ferienwohnung sind folgende
Lösungen akzeptabel:
1) Eine zweite Innentreppe;
2) Eine Außentreppe;
2.
3.
3) Eine u. U. ausklappbare Außenleiter für Gebäude mit höchstens drei überirdischen
Stockwerken;
4) Ein zu öffnendes Fenster, sofern sich der Fußboden der Mieträume nicht höher als
3 Meter über dem Erdboden befindet;
5) Ein zu öffnendes Fenster oder ein Balkon, das/der für transportable
Feuerwehrleitern erreichbar ist, sofern sich das Fensterbrett oder der Balkonboden
nicht höher als 7 Meter über dem Erdboden befindet;
6) Ein zu öffnendes Fenster oder ein Balkon, das/der für den Hubsteiger der
Feuerwehr erreichbar ist.
Die Fluchtwege sind sicher angelegt und nötigenfalls deutlich gekennzeichnet. Sie werden
frei und nutzbar gehalten und sind nicht durch Hindernisse verstellt. Die Fluchtwege
müssen so angelegt und verteilt sein, dass sie jederzeit voneinander getrennt bleiben. Ein
Fluchtweg bleibt nutzbar, wenn ein anderer Fluchtweg nicht mehr nutzbar ist. Die
Flüchtigen gelangen auf eine Straße oder auf eine Freifläche, die ausreichend groß ist,
damit man sich vom Gebäude entfernen und es schnell und sicher räumen kann.
Ist der zweite Fluchtweg nicht eindeutig erkennbar (beispielsweise ein kleines
Badezimmerfenster), muss dies mit einem Notausgangspiktogramm angegeben werden.
STROM
Die Konformität der Elektroinstallationen (Niederspannung) in der Ferienwohnung kann
durch einen gültigen Prüfbescheid belegt werden, der höchstens fünf Jahre alt ist und von
einer externen Gesellschaft für technische Prüfungen ausgestellt wurde.
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
4.
HEIZGERÄTE
Der gute und sichere Betrieb der mit einem flüssigen, festen oder gasförmigen Kraftstoff
betriebenen Heizgeräte und der eventuell dazu dienenden Schornsteine und
Rauchabzugsrohre in der Ferienwohnung kann durch eine positive Bescheinigung
nachgewiesen werden, die jährlich von einem befugten Techniker ausgestellt wird.
5.
GASLEITUNGEN
6.
Der sichere Zustand der Gasleitungen in der Ferienwohnung mit den Anschlüssen der
betreffenden Geräte und die Einhaltung der anwendbaren Normen kann durch eine
positive Bescheinigung nachgewiesen werden, die alle drei Jahre von einem befugten
Techniker ausgestellt wird.
RAUCHABZÜGE
Die jährliche Reinigung des Schornsteins und der Rauchabzüge in der Ferienwohnung
kann mithilfe des Logbuchs nachgewiesen werden.
7.
FEUERMELDER
Mindestens der Flur vor den Räumen, in denen in der Ferienwohnung übernachtet wird,
ist mit einem oder mehreren voneinander unabhängigen Feuermeldern ausgerüstet.
Deren ordnungsgemäße Funktion wird alle drei Monate geprüft und im Logbuch vermerkt.
8.
BRANDBEKÄMPFUNG
Für jede Ferienwohnung muss mindestens ein geprüfter Feuerlöscher je 150 m 2
vorhanden sein (der sich in der Ferienwohnung selbst oder im Flur desselben befindet).
Der Feuerlöscher muss eine Kapazität von mindestens 6 kg ABC-Pulver oder Gleichartigem
besitzen und jährlich geprüft werden.
9.
Der gute Zustand der Treppen, Fluchtleiter(n), Löschmittel usw. wird während der
Vermietung geprüft und im Logbuch vermerkt. Wo das Logbuch geführt wird, spielt keine
große Rolle. Wichtig ist nur, dass AIB-Vinçotte es bei der Brandprüfung einsehen kann.
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
6. MEHR STERNE? MEHR KOMFORT!
Die Erfüllung aller oben genannten Bedingungen garantiert einen ersten Stern. Sie möchten natürlich möglichst viele
Sterne für Ihre Ferienwohnung ergattern! Je mehr zusätzlicher Komfort in der Ferienwohnung vorhanden ist, um so
höher ist natürlich die Komfortklassifizierung.
Anhand einiger Komfortnormen können Sie bereits selbst ermitteln, wie viele Sterne Ihrer Ferienwohnung gewährt
werden oder was Sie selbst eventuell unternehmen können, um einen zusätzlichen Stern zu erhalten. Diese Normen
werden in der folgenden Anlage – Komfort-Klassifizierungsnormen für genehmigte Ferienwohnungen
beschrieben.
TIPP: Für weitere Informationen zur Komfortklassifizierung und den Normen zur Gewährung zusätzlicher Sterne
können Sie sich stets an Ihre touristische Vermietungsagentur wenden. Sie hilft Ihnen mit Sicherheit weiter.
7. WEITERE INFORMATIONEN?
Für weitere Informationen zu oder Hilfe bei Ihrem Genehmigungsantrag können Sie
sich stets an Ihre autorisierte touristische Vermietungsagentur wenden.
Diese Checkliste wurde anhand der Bestimmungen des Unterkunftsdekrets vom 10. Juli 2008 (abgeändert durch den Erlass vom
23. Dezember 2010) sowie der dazugehörigen Erlasse der Flämischen Regierung und der Ministerialerlasse zur Vermietung von und
zum Brandschutz in touristischen Unterkünften vom 9. Dezember 2011 erstellt.(Version vom 14. August 2014)
„Erhöhung der Qualität von Mietferienwohnungen“
Projekt mit Unterstützung der Flämischen Regierung im Rahmen des Küstenaktionsplans 2005-2009
Herunterladen