Offenlegungsbericht 2016

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OFFENLEGUNGSBERICHT
ZUM 31.12.2016
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
DER
VOLKSBANK KLEVERLAND EG
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 13
Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................. 14
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 15
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 15
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 15
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 16
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 17
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ................................. 17
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 18
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 19
Anhang ..................................................................................................................... 22
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 22
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 25
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und
der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken)
leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit
ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallund das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie weitere wesentliche Risiken. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, es ist hinsichtlich der Belastung der Risikodeckungsmasse aber als
unwesentlich eingestuft. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 15,55 Mio. €, die Auslastung lag bei
66 %.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine
weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 3; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 6 und der Aufsichtsmandate 2.
Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3
Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 23 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a.
ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie
zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen
werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine
Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht
CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung
der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital
auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
91.647
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
-2.323
-550
-14.508
+
Kreditrisikoanpassung
4.210
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
3.563
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-502
81.537
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung2
17
14
211
0
0
182
8.884
4.952
9.954
1.123
0
231
0
952
450
1.913
0
0
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
338
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
3.008
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
2
3
32.232
Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool
von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden
Forderungen eine Verbriefungsposition ist.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Für Zwecke der Rechnungslegung definieren wir „überfällig“ wie folgt:
Eine Forderung gilt als überfällig, wenn ein Kreditnehmer mit einer Zahlung mehr als 90
Tage überfällig ist und der Betrag der überfälligen Forderung mindestens 100,00 EUR beträgt.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112):
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Gesamtwert
TEUR
10.761
10.597
4.371
0
2.150
37.135
156.699
132.656
145.674
57.107
362.861
153.158
12.288
0
Durchschnittswert
TEUR
9.372
10.953
4.733
0
2.152
25.839
140.946
115.862
140.613
54.928
355.517
144.873
11.582
0
28.414
0
27.372
0
15.312
5.621
32.248
0
0
824.131
43.761
5.282
30.306
0
0
808.428
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
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Deutschland
Gesamt
EU
Gesamt
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
TEUR
TEUR
4.534
5.651
576
10.597
0
0
4.371
0
0
0
0
0
0
28.935
134.464
144.265
354.624
11.531
2.150
2.211
18.299
1.794
7.375
757
0
5.990
3.937
401
862
0
0
0
0
2.832
21.402
4.179
0
0
0
8.333
6.980
0
5.621
32.248
0
0
742.355
0
0
0
0
66.619
0
0
0
0
15.945
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von
Gegenparteien:
Privatkunden
Nicht-Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
Gesamt
davon
KMU
davon
Land- u.
Forstwirtschaft
davon
Kreditinstitute
davon
öffentl.
Verwaltung
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Staaten oder
Zentralbanken
Regionale oder
lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
davon
davon
Grund- Gesundstücksheitsu. Woh- wesen
nungswesen
TEUR
TEUR
0
10.761
-
-
4.534
6.227
-
-
0
10.597
-
-
-
9.074
-
-
0
4.371
-
-
-
-
-
3.510
0
0
-
-
-
-
-
-
0
2.150
-
-
-
2.150
-
-
0
37.135
-
-
37.135
-
-
Unternehmen
15.126
141.574
132.656
-
-
-
34.146
Mengengeschäft
Durch Immobilien
besichert
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders
hohem Risiko
verbundene Pos.
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
89.353
57.107
57.107
11.874
-
-
-
206.331
156.530
153.158
41.066
-
-
57.624
5.658
6.630
6.630
3.279
-
-
-
-
0
0
-
-
-
-
-
-
0
28.414
-
-
28.414
-
-
-
0
0
-
-
-
-
-
-
0
15.312
-
-
-
-
-
-
0
5.621
-
-
4.485
-
-
-
0
32.248
-
-
29.747
-
-
-
0
0
-
-
-
-
-
-
0
0
-
-
-
-
-
-
508.450 349.551
56.219
104.315
17.451
91.770
3.510
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter:
Wiederverbriefungen
Gesamt
316.468
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 20% je Gesamtrisikoposition
„Nicht-Privatkunden“
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko
verbundene Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
1 bis 5 Jahre
> 5 Jahre
TEUR
4.534
TEUR
5.696
TEUR
3.000
5.707
1.890
866
64
3.441
0
0
0
0
27.531
47.063
61.949
27.887
6.285
2.150
8.674
30.064
8.474
25.936
206
0
930
79.573
76.037
309.038
5.797
0
0
0
9.207
19.206
0
0
0
0
11.691
3.621
0
5.621
32.248
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
237.882
109.798
477.237
531
23 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche
Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.3 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden.
Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
3
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamtinanspruchnahme
Wesentliche Wirt- aus überfälligen
schaftsKrediten
zweige
Gesamtin- Bestand
anspruchEWB
nahme
aus notleidenden
Krediten
TEUR
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
TEUR
Bestand
NettoDirektab- Eingänge
Rück- zuführung schreiauf
stellungen
bungen
abgeEWB /
schrieRückbene Forstellungen
derungen
TEUR
TEUR
Privatkunden
1
5.898
3.653
24
Firmenkunden
0
4.249
3.052
68
0
1.501
1.247
-
0
1.308
743
-
davon:
Land- u.
Forstwirtsch
Dienstleistungen
Summe
650
TEUR
529
TEUR
105
162
Es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestsens einen Anteil von
20 % am Nicht-Privatkundenvolumen (Firmenkunden) erreichen.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
Wesentliche
geografische
Gebieten
Gesamtinan- Gesamtinanspruchnahme spruchnahme
aus überfälli- aus notleidengen
den
Krediten
Krediten
TEUR
Deutschland
EU
Nicht-EU
Bestand
EWB
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
1
0
0
9.256
892
0
6.064
641
0
92
0
0
Summe
650
Entwicklung der Risikovorsorge:
EWB
Rückstellungen
PWB
Anfangsbestand
der Periode
Zuführungen
in der
Periode
Auflösung
Verbrauch
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Wechselkurs- Endbestand
bedingte
der Periode
und sonstige
Veränderungen
TEUR
TEUR
7.850
1.366
812
1.699
0
6.705
117
0
25
0
0
92
460
190
0
0
0
650
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
24 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden
Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt
sich für jede Risikoklasse wie folgt:4
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte
(Standardansatz; in TEUR)
vor
nach
Kreditrisikominderung
Kreditrisikominderung
0
59.699
59.699
2
0
0
4
0
0
10
27.957
27.957
20
15.784
15.784
35
276.510
274.661
50
94.017
92.902
70
0
0
75
146.460
142.119
100
185.212
165.612
150
4.273
4.178
250
0
0
370
...
...
1250
...
...
15.003
15.003
46
46
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene
Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund,
das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen
des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von
Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt TEUR 16 verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen
nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
4
Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Seite 13/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
25 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Risikoposition
im
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Eigenmittelanforderungen
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Zeile
010
010
Aufschlüsselung
nach Ländern5
020
758.904
030
0
040
0
050
0
060
0
070
0
28.447
080
0
090
0
100
110
28.447
120
0
26 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
5
010
Gesamtforderungsbetrag
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
402.892 TEUR
0,005 %
21 TEUR
Die ausländischen Risikopositionen betragen weniger als 0,00 % und wurden daher gem. Art. 2 Abs. 5b der DelVO
(EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutschland) zugeordnet.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Marktrisiko (Art. 445)
27 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Eigenmittelanforderung
TEUR
338
0
0
0
0
338
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
Rohwarenrisikoposition
Handelsbuch-Risikopositionen
andere Marktpreisrisikopositionen
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen
Summe
Operationelles Risiko (Art. 446)
28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
29 Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem
genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig
der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
(Strategische Beteiligungen)
Buchwert
beizulegender
Zeitwert
Börsenwert
TEUR
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
4.184
4.788
Andere
Beteiligungspositionen
1.061
1.061
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
0
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus sowohl barwertig (unter Nutzung von
Zinsmanagement innerhalb VR-Control) als auch periodisch gemessen. Dabei legen wir
folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Das strategische Zinsbuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken
dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da
die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der
Fonds bekannt ist.
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen
Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
Zinsbuchbarwerts
(Zinsschock +200 BP)
(Zinsschock -200 BP)
TEUR
TEUR
Summe
-12.075
+ 3.914
32 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz und
für das variabel verzinsliche Geschäft nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte
gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Zinsprognose
DGRV-Zinsszenario steigend 99%
33 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
34 Hierunter fassen wie alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich
der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff. fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei
uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
(Art. 453)
35 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
36 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren
der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur
Bewertung von Kreditsicherheiten.
37 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
Bareinlagen in unserem Haus
an uns abgetretene Guthaben bei Drittbanken
an uns abgetretene Bausparguthaben bei Bausparkassen
an uns abgetretene Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
38 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
39 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Zentralregierungen
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
Sonstige öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen /
finanzielle
Lebensversicherungen
Sicherheiten
TEUR
TEUR
0
0
0
0
0
0
17.756
3.785
2.411
121
2.290
556
80
0
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
40 Vermögenswerte
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Buchwerte
der belasteten Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert
der unbelasteten Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
0
681.310
Aktieninstrumente
0
0
5.282
0
Schuldtitel
0
0
46.158
45.841
Sonstige Vermögenswerte
0
551.332
Zum Stichtag 31.12.2016 bestehen keine belasteten Vermögenswerte.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verschuldung (Art. 451)
41 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Anzusetzender
Wert
TEUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden
Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
unberücksichtigt bleibt)
4
5
6
693.393
0
-648
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
1.118
0
44.095
EU-6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
EU-6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1
7.2
8
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
0
-1.052
736.906
Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
1
2
3
4
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte
(d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
693.760
-1.052
692.708
15
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte
(Marktbewertungsmethode)
5
EU-5a
6
1.103
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
0
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
0
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse
bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter
Handelsrisikopositionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und
Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten
(Summe der Zeilen 4 bis 10)
7
8
9
10
11
0
0
0
0
1.118
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
12
13
14
EU-14a
15
EU-15a
0
0
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition
gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
16
0
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
18
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
(Summe der Zeilen 17 und 18)
19
129.899
85.804
44.095
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a
EU-19b
20
21
22
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art.
429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
0
0
53.704
737.921
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
7,28
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
EU-23
EU-24
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
0
0
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
EU-2
EU-3
EU-4
EU-5
EU-6
EU-7
EU-8
EU-9
EU-10
EU-11
EU-12
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen
(ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen),
davon:
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber
Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaf
ten, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Orga
nisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositi
onen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen
und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
693.113
0
693.113
28.414
20.315
4.321
36.040
337.544
88.175
113.065
12.058
53.181
42 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
43 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 7,28 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen dabei vor:
Änderungen in der Kernkapitalausstattung,
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
Volksbank Kleverland eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem.
Art. 29 CRR
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufnein
sicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
k.A.
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons / Dividenden
8
9
14
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
20.770
20.770
100%
100%
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
26
27
28
30
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
36
37
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
29
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
Genussrechtskapital und
Nachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
VR-Vermögensbrief / Einlagen mit Nachrangabrede (CET2)
1
2
3
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
5
6
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
8
9
14
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Kleverland eG
k.A.
deutsches Recht
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Soloebene
Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR
20.060
34.568
100%
100%
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
09.11.2011 bis 20.06.2016
mit Verfallstermin
09.02.2017 bis 20.01.2023
ja
Kündigungsmöglichkeit bei
steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag
k.A.
Seite 23/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt
wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
fest
0,90 % bis 3,75 %
nein
zwingend
zwingend
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
nein
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
Felder die nicht anwendbar sind wurden mit "k.A." (keine Angabe) angegeben.
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Seite 24/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am
Tag der
Offenlegung*)
(B)
Verweis auf
Artikel in der
EU Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
TEUR
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
2
3
3a
4
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor
der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
unterliegen
oder vorgeschriebener Restbetrag
gem. Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
TEUR
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
20.770 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
20.770 Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
Einbehaltene Gewinne
20.450 26 (1) (c)
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sons0 26 (1)
tige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach
den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
12.500 26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
0 486 (2)
Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A.
483 (2)
standsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
k.A.
-
-
-
-
84, 479, 480
-
0 26 (2)
-
53.720
-
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
9
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
0 34, 105
-
-16 36 (1) (b), 37, 472
(4)
-
Seite 25/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten
aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
0 36 (1) (c), 38, 472
(5)
-
0 33 (a)
-
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
0 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
-
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
-
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
0 33 (b)
-
0 36 (1) (e), 41, 472
(7)
-
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42, 472
(8)
-
0 36 (1) (g), 44, 472
(9)
-
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
-
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472
(11)
-
20
20a
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag
der Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (k)
-
0 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
-
0 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
-
11
15
16
17
20b
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Seite 26/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
22
23
24
25
0 36 (1) (k) (iii), 379
(3)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
-
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
0 48 (1)
-
davon: direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
0 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
-
0 36 (1) (c) , 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
-
-
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (a), 472 (3)
-
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
k.A.
36 (1) (l)
-
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen
und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
26
26a
26b
27
0
-
-
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für k.A.
nicht realisierte Verluste 1
467
-
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für k.A.
nicht realisierte Verluste 2
467
-
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für k.A.
nicht realisierte Gewinne 1
468
-
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für k.A.
nicht realisierte Gewinne 2
468
-
0 481
-
481
0 36 (1) (j)
-
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das zusätzliche Kernkapital
des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
k.A.
Seite 27/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
28
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
-16
-
53.704
-
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
32
33
34
35
36
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0 51, 52
-
0
-
0
-
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0 486 (3)
-
483 (3)
-
0 85, 86, 480
-
0 486 (3)
-
0
-
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
0 52 (1) (b), 56 (a),
57, 475 (2)
-
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
-
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
-
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475
(4)
-
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Seite 28/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
0
-
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posk.A.
ten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posk.A.
ten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8),
472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-
41b
41c
42
43
-
0 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
-
-
0 467, 468, 481
-
0 467
-
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
0 468
-
davon: …
k.A.
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
481
0 56 (e)
-
0
-
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
-
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
53.704
-
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver20.060 62, 63
bundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
3.563
Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A.
483 (4)
standsschutz bis 1. Januar 2018
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
-
-
Seite 29/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
0 87, 88, 480
-
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
0 486 (4)
-
4.210 62 (c) und (d)
27.833
-
50
51
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
54a
54b
55
56
56a
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
k.A.
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.
h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
0 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
-
0 66 (b), 68, 477 (3)
-
0 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
-
0
-
0 66 (d), 69, 79, 477
(4)
-
k.A.
-
0 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
-
Seite 30/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56b
56c
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals,
direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.
0
-
0 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
-
0
-
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0 467, 468, 481
-
0 467
-
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
0 468
-
481
0
-
57
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58
Ergänzungskapital (T2)
27.833
-
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
81.537
-
59a
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.
h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden, indirekte
Positionen in eigenen Instrumenten des
harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
0
-
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
k.A.
70 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b),
472 (11) (b)
-
0 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
-
Seite 31/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
65
Harte Kernkapitalquote
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Kernkapitalquote
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Gesamtkapitalquote
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen
an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtrisikobetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
62
63
64
67a
davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
0 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
-
402.900
-
13,33 92 (2) (a), 465
-
13,33 92 (2) (b), 465
-
20,24 92 (2) (c)
-
5,130 CRD 128, 129, 130
-
0,625
-
0,005
-
0
-
0 CRD 131
-
8,83 CRD 128
-
70 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (c),
69, 70, 477 (4)
-
Seite 32/33
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
73
Direkte und indirekte Positionen des Insti0 36 (1) (i), 45, 48,
tuts in Instrumenten des harten Kernkapi470, 472 (11)
tals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
0 36 (1) (c), 38, 48,
latente Steueransprüche, die aus temporä470, 472 (5)
ren Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
4.210 62
-
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
361.037 62
-
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Krek.A.
ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
0 62
-
62
-
79
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013
bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET10 484 (3), 486 (2) und
Instrumente, für die die Auslaufregelungen
(5)
gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausge0 484 (3), 486 (2) und
schlossener Betrag (Betrag über die Ober(5)
grenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze
nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (4), 486 (3) und
(5)
-
0 484 (4), 486 (3) und
(5)
-
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
4.558 484 (5), 486 (4) und
(5)
-
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze
nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (5), 486 (4) und
(5)
-
83
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Seite 33/33
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