Informationen für werdende Hebammen und Studentinnen

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An wen richtet sich das Schnupperangebot
und was bedeutet »kostenfrei«?
Wir laden Sie als WeHe, Studentin (ab dem 3. Jahr) bzw.
Berufsanfängerin bis zwei Jahre nach Ihrer abgeschlossenen
Ausbildung oder Ihrem Studium ein, den ersten Ausbildungskurs
(Grundkurs I) »kostenfrei« zu besuchen. »Kostenfrei« heißt,
Sie zahlen keine Kursgebühr, die sonst bei mindestens 164,149,– Euro
liegt, sondern nur einen Unkostenbeitrag (Raumkosten,
Pausensnacks und Getränke) in Höhe von 30,– Euro.
(Für die Bedingungen in Österreich wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.)*
Wie kann ich meine Teilnahme buchen und
welcher Nachweis ist erforderlich?
Ganz einfach, Sie buchen Ihren ersten Ausbildungskurs
(Grundkurs I) im Internet auf der Pro Medico Homepage unter
www. Pro-Medico-Fortbildung.com.
Unter dem Punkt "Fortbildungen buchen" >> "Hebammen" >>
"Gesamtübersicht Kurse", können Sie den Grundkurs I an einem
der zahlreichen Pro Medico Kursorte und zu den zahlreich angebotenen Kursterminen buchen.
Wenn Sie nach der erfolgten Buchung, den erforderlichen Nachweis (Aktuell gültige Ausbildungsbescheinigung als WeHe bzw.
Studentin oder Nachweis über den Zeitpunkt des Abschluss Ihrer
Ausbildung zur Hebamme) an die Pro Medico Geschäftsstelle
per Mail, Fax oder auf dem Postweg übermitteln.
– E-Mail: [email protected]
– Fax: +49. 1805. 342526 (Fax Österreich: +43. 4713. 25954)
– Postadresse: Pro Medico, Postfach 1331, D-67108 Mutterstadt,
dann wird für den Grundkurs I kein Kurspreis erhoben.
Sie erhalten dann nur eine Rechnung über den pauschalen
Unkostenbeitrag in Höhe von 30,– Euro*.
So einfach und kostengünstig können Sie sich jetzt selbst ein Bild
von der Qualität einer Ausbildung bei Pro Medico, der Nummer 1
für Hebammen unter den Ausbildungsanbietern im deutschsprachigen Raum für Akupunktur & Chinesische Medizin machen.
Wir laden Sie ein, nutzen Sie dieses Angebot.
!
Ausbildung in
Akupunktur & Chinesischer Medizin
Informationen für
werdende Hebammen (WeHe),
Studentinnen und Hebammen
im 1. und 2. Berufsjahr
Medizinische Fortbildungsgesellschaft
Sie sind werdende Hebamme (WeHe)
im letzten Ausbildungs- oder Studentin
im letzten Studienjahr, oder haben
gerade angefangen im Beruf der
Hebamme zu arbeiten?
Dann haben Sie mit Sicherheit auch schon davon gehört, dass
die Jahrtausende alte chinesische Tradition der Akupunktur auch
in der westlichen Geburtshilfe immer mehr Anhänger findet.
Bereits heute vertraut weit mehr als ein Drittel der Erstgebärenden auf die Wirksamkeit der Traditionellen Chinesischen Medizin
(TCM). Kein Wunder, denn Akupunktur führt, nach einer Studie
der Universitätsfrauenklinik in Mannheim, nicht nur dazu, dass
sich die Geburtszeit um durchschnittlich 2 Stunden verkürzt, sie
findet darüber hinaus viele weitere Einsatzmöglichkeiten im
Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Ganz gleich ob es um Schwangerschaftsübelkeit, Rückenschmerzen oder die Wendung bei Beckenendlage während der
Schwangerschaft, um Schmerzen oder die Damm- und Gewebslockerung zur Geburt oder um Stillschwierigkeiten und psychische
Beschwerden im Wochenbett geht, mit Akupunktur haben Sie
als Hebamme, die mit der Zeit geht, immer eine richtige Lösung
für Ihre Frauen zur Hand. Eine Lösung, die ohne die möglichen
Nebenwirkungen klassischer Medikamente und völlig ungefährlich für das ungeborene Kind ist.
Sie interessieren sich für eine Ausbildung
in Akupunktur & Chinesischer Medizin, haben dazu aber Fragen?
Dann finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Möchten auch Sie Ihre Behandlungskompetenz durch die Anwendung von
Akupunktur & Chinesischer Medizin in
ihrer Hebammentätigkeit erweitern?
Suchen Sie neue Behandlungsansätze
und möchten Sie für sich neue
Therapieoptionen erschließen?
Was ist erforderlich,
dass ich als Hebamme die
Akupunktur & Chinesische Medizin
anwenden darf?
Um als Hebamme Akupunktur & Chinesische Medizin anwenden
zu dürfen, ist nach den Richtlinien des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), des Österreichischen Hebammengremiums
(ÖHG) und des Schweizer Hebammenverbandes (SHV), eine anerkannte Ausbildung von 80 Stunden (DHV), 120 Stunden (SHV)
und 140 Stunden (ÖHG), sowie der Nachweis einer erfolgreich
abgelegten Prüfung zwingend erforderlich.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten und kann keine anerkannte und vollständig erfolgreich absolvierte Ausbildung nachgewiesen werden (die Nachweispflicht liegt bei der Hebamme),
kann die Anwendung der Akupunktur zu zivilrechtlichen (Haftung
für Schadensersatz und Schmerzensgeld) und strafrechtlichen
Konsequenzen (Anzeige wegen Körperverletzung) führen.
Hier einige Auszüge aus den Verordnungen:
»In einem grundsätzlich nie auszuschließenden Schadensfall,
muss die Hebamme das sichere Beherrschen der durchgeführten Therapie nachweisen. Ein solcher Nachweis geschieht durch
das Zertifikat einer anerkannten Ausbildung entsprechend den
Richtlinien der Hebammenverbände.« (DHV, 2008)
»Zwingende Voraussetzung ist, dass die Behandlung lege artis
durchgeführt wird. Das bedeutet, die Hebamme muss eine
Ausbildung in Akupunktur & Grundlagen der Chinesischen
Medizin entsprechend den Empfehlungen des Hebammenverbandes absolviert haben und sich regelmäßig in der Anwendung fortbilden.«
(AZ.: IV B1 – 041122 Ministerium für Gesundheit und Soziales
des Landes NRW, 27.04.2010)
Da die Akupunktur als körperinvasives Verfahren forensische
Konsequenzen nach sich ziehen kann und bei haftungsrechtlichen Konsequenzen die Hebamme nachweisen muss, dass sie
eine gültige Fachkunde nicht nur erworben, sondern diesen
Kenntnisstand auch fortwährend aufgefrischt hat, ist von einer
Anwendung der Akupunktur ohne entsprechende Aus- und
Weiterbildung dringend abzuraten!
Wie sieht die Ausbildung einer Hebamme in
Akupunktur & Chinesischer Medizin aus?
In den vom DHV (2005) und SHV (2005), sowie vom ÖHG
(2007) veröffentlichten Richtlinien zur Ausbildung in Akupunktur
& Chinesischer Medizin sind die verbindlichen Ausbildungsinhalte
und -abläufe für Hebammen klar geregelt.
Grundausbildungszyklus in Akupunktur & Chinesischer Medizin
(Vorgaben und Verlauf nach den DHV-/SHV-/ÖHG-Richtlinien)
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Mindestens 80 Stunden (DHV) /120 Stunden (SHV) /
140 (ÖHG) Stunden Grund Ausbildungsdauer.
Es dürfen keine längeren Zeitabstände als max. 1 Jahr
von einem zum nächsten Kurs liegen, andernfalls muss
der zuletzt absolvierte Kurs wiederholt werden.
Die Mindestausbildungszeit von Beginn der Ausbildung
bis zur Teilnahmemöglichkeit an der Prüfung beträgt
18 Monate.
Zum Abschluss der Ausbildung ist die Teilnahme
am Prüfungskurs zum Erwerb der Fachkunde mit
Anwendungs- und Abrechnungserlaubnis verpflichtend.
75 % der Ausbildungszeit müssen von Fachleuten unter
richtet werden, die eine mind. 3-jährige praktische
Erfahrung in der Anwendung von Akupunktur
& Chinesischer Medizin in Schwangerenvorsorge,
Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung haben.
Von anderen Dozenten geleitete Gesamtausbildungen
(z.B. Heilpraktikern oder fachfremde Personen)
finden keine Anerkennung!
Zum Erhalt der Anwendungserlaubnis, ist eine
fortwährende Fortbildungsverpflichtung in der
Akupunktur von 16 Stunden (20 UE), innerhalb
von jeweils 2 Jahren nach der Grundausbildung
erforderlich.
Jede Hebamme ist selbst verantwortlich für die
Einhaltung einer qualifiziert, anerkannten Ausbildung.
Im Falle der Nichtbeachtung trägt die Hebamme
die volle Verantwortung, ihr obliegt die Beweispflicht
sich entsprechend den Richtlinien aus- und fortgebildet
zu haben.
Wo kann ich mich in Akupunktur &
Chinesischer Medizin ausbilden lassen?
Wenn Sie sich nun für eine Ausbildung in Akupunktur & Chinesischer Medizin nach den Richtlinien der Hebammenverbände
interessieren, dann achten Sie bitte darauf, dass es sich um eine
anerkannte, den Richtlinien entsprechende Ausbildung handelt.
Mit über 25 Jahren Erfahrung verfügt die medizinische
Fortbildungsgesellschaft Pro Medico über die längste Erfahrung
aller Anbieter im deutschsprachigen Raum, in einer praxisbezogenen und auf die Erfordernisse von Hebammen abgestimmten
Ausbildung. Anerkannte DozentenInnen aus dem Fachgebiet
garantieren einen auf die Hebammen-Akupunkturanwendung
speziell abgestimmten Ausbildungsverlauf in exakter Einhaltung
der DHV-/SHV-/ÖHG-Richtlinien. Die Pro Medico Ausbildung ist
in Deutschland (DHV), Österreich (ÖHG) und der Schweiz (SHV)
anerkannt.
Bei Pro Medico haben Sie immer das gute und sichere Gefühl einer
hochqualitativen und zu 100 % anerkannten Ausbildung.
Wie kann ich mich von der
Ausbildungsqualität bei Pro Medico
überzeugen?
Auch wenn zehntausende zufriedene Kursteilnehmerinnen in den
letzten drei Jahrzehnten ein klarer Beleg für die exzellente Qualität
der Pro Medico Ausbildung sind, sind eigene Erfahrungen natürlich durch nichts zu ersetzen.
Damit Sie nicht die »Katze im Sack« kaufen, hat Pro Medico ein
besonderes Angebot für Sie, durch das Sie sich selbst und
»kostenfrei« von der anerkannten Ausbildungsqualität überzeugen können!
Das gesamte Team der Medizinischen
Fortbildungsgesellschaft freut sich auf Sie!
Das ProMedico Team
Haben Sie noch Fragen bezüglich unseres Einstiegsangebotes,
zur Ausbildung von Hebammen in Akupunktur & Chinesischer
Medizin allgemein oder zu den Anwendungs- und Richtlinienvorgaben, dann wenden Sie sich bitte an die Pro Medico
Geschäftsstelle.
Medizinische Fortbildungsgesellschaft
Postfach 1331
D-67108 Mutterstadt
Deutschland
Tel +49. 1805. 34 32 32
Fax +49. 1805. 34 25 26
Neusach 107
A-9762 Weissensee
Österreich
Tel +43. 4713. 25 9 25
Fax +43. 4713. 25 9 54
E-Mail
Internet
[email protected]
www.pro-medico-fortbildung.com
Bürozeiten
Montag - Freitag: 9.00 - 11.00 Uhr
Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen sind für Sie da,
gerne helfen sie Ihnen weiter und informieren Sie.
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