Wichtige Termine in der Schwangerschaft

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Checkliste "Wichtige Termine in der Schwangerschaft"
Sofort zu erledigen
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Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend und sofort nach Bekannt werden über Ihre
bestehende Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin
Vor dem Entbindungstermin
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Fordern Sie die Anträge auf Mutterschaftsgeld und Familienversicherung bei Ihrer
zuständigen Krankenkasse an (dies sollten Sie ca. 10 Wochen vor dem Entbindungstermin
erledigen)
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Lassen Sie die Bescheinigung über den berechneten Tag der Entbindung vo n Ihrem
Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin ausfüllen (hier haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder Sie
lassen die Bescheinigung Ihren Arzt/Ihre Ärztin schreiben, oder Sie fordern bei Ihrer
Krankenkasse den Antrag auf Mutterschaftsgeld an). Diese Bestätigung reichen Sie dann
bei Ihrer Kasse ein (Sie sollten dies ca. 6 Wochen vor Geburt ins Auge fassen, spätestens
bis zum Geburtstermin sollten Sie diesen Punkt abgearbeitet haben)
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Fordern Sie den Antrag auf Erziehungsgeld an. Die Stelle zum Anfordern der Anträge is t
für jedes Bundesland unterschiedlich. Den Antrag auf Erziehungsgeld sollten Sie sich ca.
4 – 6 Wochen vor Entbindungstermin besorgen, ausfüllen und an die zuständige Stelle
versenden
•
Beantragen Sei bei Ihrem Arbeitgeber „Elternzeit“ sofern Sie diese wünschen. Diesen
Antrag stellen Sie spätestens 6 Wochen vor Inanspruchnahme, wenn Sie beabsichtigen die
Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist zu nehmen; ansonsten spätestens 8
Wochen vorher
Nach dem Entbindungstermin
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Das Mutterschaftsgeld wird nach erfolgter Entbindung beantragt. Hierzu übermitteln Sie
die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung zum Zweck der Mutterschaftshilfe an
Ihre zuständige Krankenkasse
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Ebenfalls nach erfolgter Geburt senden Sie den Antrag auf Familienversicherung an Ihre
zuständige Krankenkasse (die Bearbeitung erfolgt ausschließlich dann, wenn der Kasse
eine Geburtsbescheinigung Ihres Kindes vorliegt! Diese daher nicht vergessen!)
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Den Antrag auf Erziehungsgeld senden Sie bitte an die Erziehungsgeldstelle. Auch dieser
Antrag wird nach Geburt Ihres Babys mit der kostenlosen Geburtsbescheinigung – die für
diesen Zweck ausgestellt wird – übermittelt. Falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten, so muss
eine weitere Bescheinigung über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes ebenfalls
beigefügt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel automatisch von Ihrer
Krankenkasse, wenn dort die Geburtsurkunde Ihres Nachwuchses einreicht wird. Evtl.
erfolgt auch eine Bestätigung der Zahlung Ihrer Krankenkasse direkt auf dem
Erziehungsgeldantrag.
© babypartner, 2006
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