Checkliste "Wichtige Termine in der Schwangerschaft" Sofort zu erledigen • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend und sofort nach Bekannt werden über Ihre bestehende Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin Vor dem Entbindungstermin • Fordern Sie die Anträge auf Mutterschaftsgeld und Familienversicherung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an (dies sollten Sie ca. 10 Wochen vor dem Entbindungstermin erledigen) • Lassen Sie die Bescheinigung über den berechneten Tag der Entbindung vo n Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin ausfüllen (hier haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder Sie lassen die Bescheinigung Ihren Arzt/Ihre Ärztin schreiben, oder Sie fordern bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Mutterschaftsgeld an). Diese Bestätigung reichen Sie dann bei Ihrer Kasse ein (Sie sollten dies ca. 6 Wochen vor Geburt ins Auge fassen, spätestens bis zum Geburtstermin sollten Sie diesen Punkt abgearbeitet haben) • Fordern Sie den Antrag auf Erziehungsgeld an. Die Stelle zum Anfordern der Anträge is t für jedes Bundesland unterschiedlich. Den Antrag auf Erziehungsgeld sollten Sie sich ca. 4 – 6 Wochen vor Entbindungstermin besorgen, ausfüllen und an die zuständige Stelle versenden • Beantragen Sei bei Ihrem Arbeitgeber „Elternzeit“ sofern Sie diese wünschen. Diesen Antrag stellen Sie spätestens 6 Wochen vor Inanspruchnahme, wenn Sie beabsichtigen die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist zu nehmen; ansonsten spätestens 8 Wochen vorher Nach dem Entbindungstermin • Das Mutterschaftsgeld wird nach erfolgter Entbindung beantragt. Hierzu übermitteln Sie die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung zum Zweck der Mutterschaftshilfe an Ihre zuständige Krankenkasse • Ebenfalls nach erfolgter Geburt senden Sie den Antrag auf Familienversicherung an Ihre zuständige Krankenkasse (die Bearbeitung erfolgt ausschließlich dann, wenn der Kasse eine Geburtsbescheinigung Ihres Kindes vorliegt! Diese daher nicht vergessen!) • Den Antrag auf Erziehungsgeld senden Sie bitte an die Erziehungsgeldstelle. Auch dieser Antrag wird nach Geburt Ihres Babys mit der kostenlosen Geburtsbescheinigung – die für diesen Zweck ausgestellt wird – übermittelt. Falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten, so muss eine weitere Bescheinigung über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes ebenfalls beigefügt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel automatisch von Ihrer Krankenkasse, wenn dort die Geburtsurkunde Ihres Nachwuchses einreicht wird. Evtl. erfolgt auch eine Bestätigung der Zahlung Ihrer Krankenkasse direkt auf dem Erziehungsgeldantrag. © babypartner, 2006