© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 1 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens • • • • • • • • • Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung Grundbegriffe der KLR Teilgebiete der Kostenrechnung Techniken der Betriebsabrechnung Kalkulationsverfahren Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen, Kosten und Beschäftigungsgrad Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 2 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Staat Zuschüsse, Subventionen Beschaffte Güter Beschaffungsmärkte Entgelte für beschaffte Güter Steuern, Abgaben Absatz von Produkten Unternehmen Kredite, Eigenkapital, Zinsen Geld- und Kreditmärkte Entgelt für abgesetzte Produkten Absatzmärkte Kreditrückzahlungen, Finanzanlagen, Zinsen © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 3 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 4 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtliche Verfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betrieb auftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen. Diese Aufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung von Beständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlung des Erfolges einer Zeitperiode beziehen und aus internen und externen Gründen erfolgen. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 5 Aufgaben des Rechnungswesens STEUERVERANLAGUNG • Umsatzsteuer • Gewerbesteuer • Einkommensteuer • Körperschaftssteuer •Vermögensteuer UNTERNEHMNSPLANUNG UND STATISTIK • Umsatzplanung • Rentabilitätsplanung • Kostenplanung • Investitionsplanung •Budgetplanung BETRIEBSABRECHNUNG KALKULATION • Kostenartenrechnung •Kostenstellenrechnung •Kostenträgerrechnung •Zuschlagssatzermittlung •Kostenüberwachung • Bilanz • Gewinn- und Verlustrechnung • Erfolgsrechnung • Buchführung FINANZIERUNG • Ermittlung der Kapitaldienstgrenze • Investitionsrechnung • Kreditgewährung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 6 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Bestandteile des Rechnungswesens Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Statistik Analyse Planung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 7 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Grundlagen des Rechnungswesens Allgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damit ergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele: Dokumentationszweck Aufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und der Information der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- und Vermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälle anhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet. Instrumentalzweck Das Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument für unternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann als Kontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität der betrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 8 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Zwecke des Rechnungswesens Instrumentalzweck Planungs- und Entscheidungshilfe Kontrollsystem Dokumentationszweck Rechtliche Vorschriften Unternehmenspolitik © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 9 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sich nicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen enge Abhängigkeiten zwischen ihnen. Finanzbuchhaltung Inventar Jahresabschluss • Sonderbilanzen • Buchführung KLR Statistik Planungsrechnung Kostenartenrechnung BetriebsKostenplanung mit der PlankostenKostenstellenrechnung wirtschaftliche Statistik rechnung Kostenträgerzeitrechnung Einzelbetrieblicher RentabilitätsKurzfristige Vergleich rechnung Erfolgsrechnung ZwischenBudgetplanung betrieblicher Vergleich © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 10 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung von Geschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde auf dieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren. Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich. Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei der Erfolgsermittlung. Hauptzwecke sind: Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durch systematisches Aufschreiben zu erfassen (Dokumentation) Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand des Unternehmens zu geben (Rechenschaft) © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 11 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens in chronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidation eines Unternehmens. Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung: Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen Leistungsempfang und wird deshalb auf zwei Konten verbucht. Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern erfasst: dem Grundbuch bzw. Journal und dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung. Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigt werden, folgende Kontenarten werden verwendet: Bestandskonten Erfolgskonten Gemischte Konten © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 12 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens In der Buchführung wird der Geld- und Güteraustausch des Unternehmens lückenlos erfasst (gebucht) und dokumentiert. Der Buchungsbeleg ist hierzu die Grundlage: Keine Buchung ohne Beleg Mit dem Dokumentieren (der laufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle durch Buchungen wird eine Beweissicherung insbesondere gegenüber Gläubigern, Anteilseignern, Interessenten, Finanzamt über wirtschaftliche Vorgänge und Sachverhalte erreicht. Somit ist die Buchführung das zahlenmäßige Spiegelbild des Geschehens im Unternehmen und unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 13 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens Sowohl das Handelsgesetzbuch (§§238 - 263 HGB) als auch die Abgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmer zur Buchführung. § 238 HGB, Buchführungspflicht (1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 14 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als 260.000 € oder Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 € Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als 25.000 € Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz geregelt. 1. 2. Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt die Geschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab: Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 15 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperliche Bestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständen gegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars. Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind: Jahresabschluss-Ermittlung - Vermögensermittlung (Real- oder Außenstände) - Verbindlichkeitsermittlung (Schulden) - Reinvermögensermittlung Sachvermögen und Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse Lagerüberwachung - Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung - Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel Forderungen = © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 16 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventurarten Körperliche Inventur Mengenmäßige Bestandsaufnahmen durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen Buchinventur Buchmäßige Bestandsaufnahme durch Sichtung von Aufzeichnungen und Belege © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 17 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventurverfahren Permanente Inventur Abstimmung erfolgt über das ganze Jahr Hinweg. Stichtagsinventur Die Abstimmung erfolgt zu einem bestimmten Stichtag (z. B. JahresEnde oder als verlegte Inventur innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monate nach dem Geschäftsjahr Stichprobeninventur Die Abstimmung erfolgt Mittels Zählung ausgewählter Artikel © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 18 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventur Bestandsaufnahme Inventar Bestandsverzeichnis Bilanz Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 19 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventarverzeichnis Es ist eine Auflistung aller inventarisierten Anlagegüter (=Bestandsverzeichnis), die nach Inventarnummern, Kostenstellen und Anlagekonten sortiert werden kann. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 20 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventar - Beispiel Skript Seite 6 Es weist zu einem bestimmten Stichtag sämtliche Vermögens- und Schuldenposten in listenmäßiger Form nach Art, Menge und Werte aus. Der Vermögensbereich wird in Anlageund Umlaufvermögen gegliedert und nach steigender Flüssigkeit (Liquidität) geordnet. Der Schuldenbereich wird nach Fälligkeit (oder Verbindlichkeiten geordnet. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 21 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 22 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren Inventarverzeichnis © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 23 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren Inventarverzeichnis © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 24 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang und Lagebericht © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 25 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Grundlagen der Bilanzierung Die Bilanz ist eine aus der Inventarliste entstandene komprimierte Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten, d. h. es erfolgt eine Zusammenfassung einzelner Inventarposten ohne mengenmäßige Angaben mit zusätzlicher Bewertung von Fremd- und Eigenkapital. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 26 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktiva (Mittelverwendung) Anlagevermögen es steht dem Betrieb dauerhaft und langfristig zur Verfügung, hierzu gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Es unterliegt der Abnutzung die als Abschreibung erfasst wird. Umlaufvermögen es steht dem Betrieb nicht dauerhaft zur Verfügung, es umfasst die „umlaufenden“ Vermögensbestandteile, die nicht dauerhaft dem Betriebszweck dienen. Hierzu gehören RHB-Stoffe, Forderungen, Bank und Kasse. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 27 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Passiva (Mittelherkunft) Fremdkapital sind die Schulden des Unternehmens, hierzu gehören Hypotheken, und Darlehensschulden als langfristige Verbindlichkeiten und Lieferantenverbindlichkeiten oder Mietschulden als kurzfristige Verbindlichkeiten Eigenkapital oder Reinvermögen ergibt sich, wenn von der Summe des Gesamtkapitals (Vermögen) das Fremdkapital (Schulden) abgezogen wird. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 28 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 29 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aussagewert der Bilanz und GuV, Anhang und Lagebericht Bilanz Jeder Geschäftsvorfall ändert durch den Buchungsvorgang eine Bilanzposition und damit das Bilanzbild. Deshalb kann die Bilanz auch nur für den Bilanzstichtag Gültigkeit haben. AKTIVA (Vermögen, Mittelverwendung) A. B. C. D. Ausstehende Einlagen Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme PASSIVA (Kapital, Mittelherkunft) A. B. C. D. Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten (Fremdkapital) Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 30 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Die Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz Alle Geschäftsvorfälle ändern mindestens zwei Bilanzpositionen (Prinzip der doppelten Buchführung)! Die Bilanzsummengleichheit (Gleichheit der Bilanzseiten) bleibt dabei immer erhalten! Nach der Wirkung auf die Bilanz unterscheiden wir vier Arten von Geschäftsvorfällen: • Aktivtausch • Passivtausch • Aktiv-Passiv Minderung • Aktiv-Passiv Mehrung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 31 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktivtausch © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 32 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Passivtausch © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 33 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktiv-Passiv-Mehrung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 34 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktiv-Passiv-Minderung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 35 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 36 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 37 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Sie ist eine Zeitrechnung (zeigt auch Quellen des Erfolges). Sie ist eine Aufwands- und Erfolgsrechnung (buchungsmäßiger Gewinn ist positiver Erfolg, Verlust ist negativer Erfolg). Ein Gewinn ist Ertragsüberschuss und ein Verlust ist ein Aufwandsüberschuss. Sie erfasst die Buchungen auf Erfolgskonten, welche eine Erweiterung (Unterkonten) des Eigenkapitalkontos darstellen. Man unterscheidet das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren. Die GuV wird in Staffelform aufgestellt. Weitreichende gesetzliche Vorschriften regeln die Form. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 38 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 39 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Beim Gesamtkostenverfahren werden die Umsatzerlöse um Bestandsminderungen vermindert. Anschließend werden sie den gesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Aufwand = Produktionsaufwand der Periode Ertrag = Gesamtleistung der Periode Umsatzerlöse –Bestandsminderung + Bestandsmehrung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 40 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB 1. Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand, Aufwendungen für RHB-Stoffe und Waren bzw. Leistungen Personalaufwand, Löhne und Gehälter, sowie deren Sozialabgaben Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie aktivierte Aufwendungen für die Inganghaltung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten. 2. 3. 4. 5. 6. 7. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 41 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gesamtkostenverfahren 8. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 42 Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Beispiel 1 2 3 4 5 6 7 8 14 Umsatzerlöse Bestandserhöhungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15 Auß erordentliche Erträge 16 Auß erordentliche Aufwendungen 17 Auß erordentliches Ergebnis 18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19 Sonstige Steuern 20 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 150 40 25 15 -60 -45 -65 -40 20 minus minus minus minus 8 -3 minus 5 -12 minus -3 minus 10 Erklärung 14 17 18 + 19 20 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Auß erordentliches Ergebnis Steuern Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 20 5 -15 minus 10 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 43 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Beim Umsatzkostenverfahren werden den gesamten Umsatzerlösen zunächst nur die Herstellkosten für die abgesetzten Produkte gegenübergestellt. Erst dann werden die übrigen Aufwendungen abgezogen. Das Gesamtkostenverfahren ist stark verbreitet, jedoch mit dem Nachteil verbunden, dass nicht feststellbar ist, bei welchen Erzeugnissen Erfolg erwirtschaftet wurde. Dieses Verfahren setzt eine Kostenstellenrechnung voraus. Aufwand = Umsatzaufwand Produktionsaufwand - Bestandsminderung + Bestandsmehrung Ertrag = Umsatzerlöse der Periode © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 44 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB 1. Umsatzerlöse Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Bruttoergebnis vom Umsatz Vertriebskosten Allgemeine Verwaltungskosten Sonstige betrieblichen Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen 2. 3. 4. 5. 6. 7. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 45 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gesamtkostenverfahren 8. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 46 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang 1 Umsatzerlöse 2 Herstellungskosten 3 Bruttoergebnis vom Umsatz 4 5 6 7 13 Vertriebskosten Allgemeine Verwaltungskosten Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14 Auß erordentliche Erträge 15 Auß erordentliche Aufwendungen 16 Auß erordentliches Ergebnis 17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18 Sonstige Steuern 19 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 150 -97 minus 53 -2 minus -6 minus 15 -40 minus 20 8 -3 minus 5 -12 minus -3 minus 10 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 47 1 Umsatzerlöse 2 Herstellungskosten 3 Bruttoergebnis vom Umsatz 4 5 6 7 13 Vertriebskosten Allgemeine Verwaltungskosten Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14 Außerordentliche Erträge 15 Außerordentliche Aufwendungen 16 Außerordentliches Ergebnis 17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18 Sonstige Steuern 19 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 150 -97 minus 53 -2 minus -6 minus 15 -40 minus 20 8 -3 minus 5 -12 minus -3 minus 10 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 48 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 49 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Anhang und Lagebericht Der Anhang ist ein fester (für Kapitalgesellschaften gesetzlich geforderter) Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses. Seine Aufgabe besteht darin die Ansätze in der Bilanz durch: Erläuterung Aufschlüsselung und Ergänzung durch Verdichtung der Informationen zu präzisieren. Der Lagebericht soll zukunftsorientierte Informationen darzustellen, er soll: Den Geschäftsverlauf Die Geschäftsfelder und Die voraussichtliche Entwicklung in groben Zügen umreißen. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 50 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Bestandsveränderungen Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (in der Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen) Erzeugnissen. Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehr produziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen im umgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten (HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- und Werteänderungen zustande. © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 51 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Bestandsveränderungen Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (in der Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen) Erzeugnissen. Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehr produziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen im umgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten (HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- und Werteänderungen zustande. Kostenträgerzeitblatt Klärung der Bestandmehrung Betriebsmittel Material Mensch Produktionskosten von vier U-Booten Erlöse eines U-Bootes Folie 52 Kostenträgerzeitblatt Klärung der Bestandmehrung Folie 53 Produktionskosten von vier U-Booten Produktionskosten von drei U-Booten Produktionskosten eines U-Bootes Erlöse eines U-Bootes © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 54 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Übung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 55 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Übung Lösung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 56 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Erstellen Sie eine Bilanz mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen folgenden Positionen: Kasse Gewinnrücklagen Immaterielle Gegenstände (Schutzrechte, Lizenzen) Materialvorräte Grundstücke Gebäude Fertige Erzeugnisse Fuhrpark und Leistungen Gezeichnetes Kapital Geschäftsausstattung Wertpapiere Unfertige Erzeugnisse Erhaltene Anzahlungen Bankguthaben Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe Darlehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Maschinen © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 57 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Folie 58 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Herbst 2013 Folie 59 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Herbst 2013 Folie 60