Mitseglervertrag

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Mitseglervertrag
zwischen dem „Skipper“ Frau/Herrn ……………………….. …………………………..,
wohnhaft in …………..………………………………………………………………….….,
und der Mitsegler Frau/Herrn……………………………………………………………...,
wohnhaft in………………………………………………………………………………….,
kommt somit folgender Mitseglervertrag zustande:
Teilnahme an einem Segeltörn auf der SY „………………..“,Type…………………….,
Törn Beginn: …………………..
Törn Ende: …………………………
Abfahrtshafen: …………………
Ankunftshafen: …………………..
Törnänderungen sind hinsichtlich Abfahrts- und Ankunftshafen, Fahrtroute usw.
vorbehalten, wenn diese durch witterungs- und sonstige maßgebliche Umstände
bedingt sind.
Die Anmeldung erfolgt für oben genannte Personen.
Der Kojen Preis für die genannten Personen beträgt für den Segeltörn € …………,
incl. des Permit, und Touristenabgaben.
Der Preis umfasst die Nutzung des Schiffes (mit Ausnahme der Achterkoje) und
Kojenplatz. Kosten für Treibstoff, Wasser und Hafengebühren gehen zu Lasten aller
Mitsegler. (Bordkassa)
Von den anliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen habe ich Kenntnis
genommen. Ich bestätige, dass mündliche Vereinbarungen, die dem vorgenannten
Vertragsinhalt widersprechen nicht getroffen worden sind.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Teilnahmebedingungen und Leistungen:
1. Mit der Unterzeichnung des Mitseglervertrages bieten Sie den Abschluss eines Vertrages
verbindlich
an. Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Mitseglervertrages.
2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie gesund sind und an keiner ansteckenden Krankheit
leiden und im tiefen Wasser schwimmen können.
3. Die im Preis eingeschlossenen Leistungen sind im Vertrag angegeben. Sie nehmen an einem
sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schließen hiermit keinen
Beförderungsvertrag ab. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier. Es wird die im Bordleben auf
Yachten übliche Hilfe erwartet. Alle Crewmitglieder sollen nach Können und Vermögen an der
Bordroutine teilnehmen. Der Schiffsführer (Skipper) ist für das Schiff und für das Leben der ihm
anvertrauten Crew verantwortlich und muss daher erwarten, dass seinen Anordnungen Folge geleistet
wird. Jeder Törn erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Loyalität untereinander.
4. Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der
herrschenden Wetterverhältnisse, sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrtroute
maßgebliche Umstände, die Törnroute fest.
5. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu
halten.
Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Skipper
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Im Übrigen haben Sie Ansprüche innerhalb eines Monats nach
der vereinbarten Beendigung eines Törns geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust. Sollte
durch Sie, einen oder mehrerer Mitsegler schuldhaft Schaden verursacht worden sein, so wird dieser
von der vor Törnbeginn möglichen hinterlegten Kaution automatisch abgezogen, für denn darüber
hinaus gehenden Schadens haften sämtliche Mitsegler solidarisch.
6. Nach Beendigung des Törns ist das Schiff von den Törnteilnehmern einer ordentlichen
Endreinigung zu unterziehen, andernfalls wird vom jeweiligen Skipper eine Endreinigungspauschale
in Höhe von € 100,-- von der möglichen hinterlegten Kaution abgezogen.
Zahlungsbedingungen:
Binnen einer Woche nach Unterzeichung des Mitseglervertrages ist eine Anzahlung von 50 % des
Törnpreises fällig. Die Restzahlung leisten Sie bitte, ohne besondere Zahlungsaufforderung, 4
Wochen
vor Beginn des Törns. Bei kurzfristigen Buchungen, ist der gesamte Preis mit Unterzeichnung des
Mitseglervertrages durch Sie zu bezahlen. Für den Fall des Verzuges nehmen Sie zur Kenntnis, dass
Verzugszinsen in der Höhe von 1 % per Monat in Rechnung gestellt werden.
Sollten mehrere Mitsegler an dem Törn teilnehmen, wird vereinbart, dass diese solidarisch für
sämtliche Verbindlichkeiten und Ansprüche haften.
Die mögliche Kaution ist vor Antritt des Törns beim jeweiligen Skipper zu hinterlegen.
Rücktrittsbedingungen:
Bei Vertragsrücktritt werden folgende Stornogebühren als pauschalierte Vertragsstrafe vereinbart:
Rücktritt bis 90 Tage vor Törnbeginn € 50,-- Bearbeitungsgebühr;
Rücktritt 90 Tage bis 20 Tage vor Törnbeginn 50 % des Törnpreises;
Rücktritt innerhalb von 20 Tagen vor Törnbeginn 100 % des Törnpreises.
Der Mitsegler kann die Stornogebühr abwenden, indem er gleichzeitig mit dem Rücktritt vom Vertrag
entsprechenden Ersatz stellt, der bereit ist in den Mitseglervertrag zu den gleichen Bedingungen
einzutreten und die entsprechende An- und Bezahlung zu leisten.
Wird die Yacht nicht rechtzeitig zu Verfügung gestellt, so können Sie frühestens nach 48 Stunden
Verspätung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden selbstverständlich alle eingezahlten
Beträge zurückerstattet. Der Skipper ist allerdings berechtigt ein anderes, wert- und
ausstattungsmäßig ähnliches Schiff zur Verfügung zu stellen. Hierdurch gilt der Vertrag als erfüllt.
Der Skipper kann in folgenden Fällen vor Erbringung der vertragsmäßigen Leistungen zurücktreten
oder nach Erbringung vertraglicher Leistungen den Vertrag kündigen, ohne Forderung auf
Schadenersatz seitens der Mitsegler
− fristlos, wenn Sie die Durchführung des Törns ungeachtet einer Abmachung nachhaltig stören, sich
selbst oder andere Mitsegler leichtsinnig in Gefahrensituationen bringen bzw. wenn Sie sich in
solchem Maße vertragswidrig verhalten und unbegründet den Anweisungen des Skippers nicht
Folge leisten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Erfolgt die Kündigung,
so behält der Skipper den Anspruch auf den vereinbarten Preis, sie lässt sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
− kurzfristig, wenn Gesundheit und Sicherheit der Mitsegler nicht garantiert sind. Dies kann z.B.,
durch konstruktiv bedingte Mängel am Schiff und Rigg sein, außerdem durch Brand, Explosion und
Havarie. Sie erhalten dann den von Ihnen eingezahlten Betrag zurück.
− bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht des Skippers, die vertragsmäßige Leistung
durchzuführen, für sie nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diesen Vertrag, bedeuten würde, es sei denn, dass sie die
dazuführende Umstände zu vertreten hat. Sie erhalten dann den von Ihnen eingezahlten Betrag
unverzüglich zurück.
Haftung:
Die Haftung vom Skipper ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ihr oder ihren Erfüllungshilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann. Die Mitsegler haben jedoch
hierfür den Beweis zu erbringen. Haftet der Skipper dennoch aufgrund fahrlässigen Handelns, ist ihre
Haftung insgesamt auf das Dreifache des vereinbarten Törnpreises beschränkt, sofern nicht ein
Schaden mindestens grob fahrlässig von ihr verursacht wurde.
Eltern haften für Ihre minderjährigen Kinder. Auch wenn diese nicht selbst an Bord anwesend sind.
Allgemeine Bestimmungen:
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Kosten und Nachteile aus deren Nichtbeachtung gehen zu Ihren Lasten.
Sofern eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der allgemeinen Vertragsbestimmungen
unwirksam ist oder werden wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die
Vertragsparteien sind jedoch in solchem Fall verpflichtet, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren,
die dem Inhalt und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst
nahe kommt.
Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige
Gericht in Linz/Austria vereinbart. Desweiteren gilt österreichisches Recht, sowohl in formeller als
auch in materieller Hinsicht.
………………….am…………………..
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Skipper
Unterschrift d. Mitsegler(s)(Erziehungsberechtigter)
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