Tipps | Trends Ohr-OP: Ärzte hören mit Heruntergeladen von: Thieme E-Books & E-Journals. Urheberrechtlich geschützt. Wissenschaftler der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde am Uniklinikum Carl Gustav Carus Dresden haben eine Methode entwickelt, mit der ein Operateur die Funktion von implantierten Gehörknöchelchen schon während der Operation bei noch geöffnetem Trommelfell überprüfen kann. Dies ist besonders wichtig, da beim Einsetzen der Prothese bereits Abweichungen von einem zehntel Millimeter zu einem Hörverlust von zehn bis 20 Dezibel führen. Um die Funktion der Gehörknöchelchenkette zu testen, versetzt der Operateur über einen Magneten das Trommelfell in Schwingungen. Die weitergeleiteten Bewegungen werden dann am Steigbügel wieder abgenommen. Um ein realistisches Bild von dem Höreindruck zu bekommen, den der Patient nach der OP erwarten kann, nutzt der Operateur Musik. Dazu hat er einen Kopfhörer auf, um selbst zu hören, was der Patient wahrnehmen wird. So ist es möglich, die Position der Prothesen so lange zu verändern, bis sich ein bestmöglicher Höreindruck ergibt. vzmaze_Fotolia Quelle: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Wärme fördert die Wundheilung Wassergefiltertes Infrarot A (wIRA) ist eine spezielle Form der Wärmestrahlung mit hohem Eindringvermögen in das Gewebe und geringer thermischer Belastung der Hautoberfläche. Laut einer Übersichtsarbeit, in die sieben Studien einbezogen wurden, fördert wIRA die Heilung akuter und chronischer Wunden sowohl über thermische (auf Wärmeenergieübertragung bezogene) und temperaturabhängige als auch über nichtthermische und temperaturunabhängige zelluläre Effekte. Unter anderem steigert wIRA die Temperatur (plus 2,7 Grad Celsius in zwei Zentimeter Gewebetiefe) und den Sauerstoffteildruck im Gewebe (plus 32 Prozent in zwei Zentimeter Gewebetiefe) sowie die Gewebedurchblutung. Zudem mindert wIRA Entzündung und Sekretion, fördert Infektionsabwehr und Regeneration und lindert Schmerzen. Während 230 Bestrahlungen wurde ausnahmslos eine Schmerzlinderung beobachtet mit bemerkenswert weniger Schmerzmittelbedarf (52 bis 69 Prozent weniger in den drei Gruppen mit wIRA verglichen mit den drei Kontrollgruppen ohne wIRA nach großen Bauchoperationen; fast 60 Prozent weniger Schmerzmittelbedarf bei chronischen venösen Unterschenkelgeschwüren). Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Prostatakrebs: Metastasen sichtbar machen Um bei Prostatakrebs sehr kleine Metastasen in Beckenlymphknoten sichtbar zu machen und operativ entfernen zu können, haben Wissenschaftler der Technischen Universität München ein spezielles Verfahren erforscht. Dazu wurden verschiedenste radioaktiv markierte Moleküle, sogenannte Radioliganden, entwickelt. Werden sie in den Blutkreislauf eines Patienten injiziert, binden sie sich an eventuell vorhandene Metastasen und senden von dort für eine begrenzte Zeit Strahlung aus. Mithilfe einer PET, die mit einer CT oder MRT kombiniert wird, lassen sich die Strahlung aussendenden Metastasen sichtbar machen und zeitgleich lässt sich die genaue Lage der markierten Zellen bestimmen. Anhand der gewonnenen Daten können die Ärzte erkennen, ob eine OP sinnvoll wäre. Bisher wurden etwa 60 Patienten am Klinikum rechts der Isar behandelt. Systematische Nachuntersuchungen in einer Gruppe von 21 Patienten zeigten, dass bei zehn Patienten der Biomarker für Prostatakrebs um mehr als 90 Prozent reduziert wurde. Zwölf Patienten benötigten keine weitere Therapie bei einer Nachbeobachtungszeit von fast einem Jahr. klublu_Fotolia 244 Quelle: Technische Universität München Im OP 6|16 www.thieme.de/im-op Rechtsticker 245 Rechtsticker Mögliche Erweiterung der Operation ist ­aufklärungspflichtig Die Zukunft der Krankenhäuser OLG Köln, Urteil vom 09.03.2016 – 5 U 36/15 Flexibler, spezialisierter, vernetzter denken – das empfiehlt eine Studie des Center for Research in Healthcare Innovation Management (CRHIM) an der IESE Business School. Die Studienautoren identifizieren darin Schlüsselfaktoren und Herausforderungen, denen sich Gesundheitspolitiker und Krankenhausmanager in den nächsten 15 Jahren stellen müssen. Um den Kahlschlag bei den Gesundheitsausgaben und Mangel an qualifizierten Krankenschwestern und Therapeuten auszugleichen, müssten führende Krankenhäuser ihren Fokus stärker auf Vernetzung und Partnerschaften mit Universitäten, Unternehmen aber auch anderen Krankenhäusern legen und weniger auf kostspielige Infrastrukturen. Daneben empfiehlt die Studie, die starren Grenzen zwischen den medizinischen Abteilungen abzubauen, sodass Ressourcen und Wissen zwischen kleineren, komplexeren Einheiten flexibler geteilt werden können. Da Patienten sich außerdem mehr und mehr als Klienten verstünden, müsse der Arzt zum serviceorientierten Dienstleister werden. Routineversorgung verliert, laut der Studie, an Bedeutung, präventive Medizin dagegen wird immer wichtiger. Technologien, wie genombasierte Diagnosen oder die Fernüberwachung chronischer Erkrankungen über mobile Anwendungen und medizinische Sensoren, werden die Verweildauer der Patienten verringern und gleichzeitig die Effizienz der Behandlung erhöhen. Der Report plädiert überdies für eine neue Aufteilung der Zuständigkeiten im Gesundheitssystem. Wenige, hochkarätige Krankenhäuser sollen sich zu multidisziplinären Exzellenzzentren wandeln. Sie konzentrierten sich damit auf diejenige Versorgung, die Spezialistenwissen oder den Einsatz von Spezialgeräten erfordere. Dafür könnten sie durchaus auch verkleinert werden. Die Versorgung von Routinefällen dagegen sollen zukünftig kommunale Krankenhäuser und Kliniken zu geringeren Kosten übernehmen. Quelle: IESE Business School GgmbH (Campus Munich) www.thieme.de/im-op Weitergabe der Patientenunterlagen an ­Haftpflichtversicherer oder Rechtsanwalt Ein Arzt oder ein Pflegender darf zum Zwecke der Rechtsverteidigung seine Unterlagen und die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen auch an seinen Haftpflichtversicherer oder seinen Rechtsanwalt aushändigen. Dasselbe muss natürlich gelten, wenn der Behandlungsvertrag nicht zwischen Patient und Arzt oder Pflegekraft direkt zustande kommt, sondern zwischen dem Patienten und der Körperschaft oder einer sonstigen juristischen Person, die den Arzt oder die Pflegekraft beschäftigt. AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15 Ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten Die ärztliche Schweigepflicht reicht über den Tod eines Patienten hinaus. Nach dem Tod des Patienten ist zu prüfen, ob er zu Lebzeiten geäußert hat, dass der Arzt nach seinem Tod schweigen soll oder ob er Angaben machen darf. Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zu erforschen. Der Arzt muss allerdings, wenn er sich zu einer Aussageverweigerung entschließt, eine gewissenhafte Prüfung vornehmen und im einzelnen darlegen, auf welche Belange des Verstorbenen sich seine Weigerung stützt. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.10.2015 – 12 W 538/15 Autor Dr. Tobias Weimer, M. A. Fachanwalt für Medizinrecht Master of Arts – Management v. Gesundheitseinrichtungen WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht Frielinghausstr. 8 44803 Bochum E-Mail: [email protected] www.kanzlei-weimer-bork.de Im OP X|16 Heruntergeladen von: Thieme E-Books & E-Journals. Urheberrechtlich geschützt. Tiberius Gracchus_Fotolia froxx_Fotolia Die mögliche Erweiterung einer Operation ist aufklärungspflichtig, wenn erhebliche Unterschiede in der Heilungsdauer und Nachbehandlung bestehen. Eine hypothetische Einwilligung kann nicht unterstellt werden, wenn sich der Entscheidungskonflikt nicht isoliert auf die Operationserweiterung bezieht, sondern auf die Durchführung der Operation insgesamt und dargelegt wird, man hätte sich für die Einholung einer zweiten Meinung und wegen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit und der Notwendigkeit einer entsprechenden Umorganisation gegen einen Eingriff zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt entschieden. Das OLG nahm in der Erweiterung der Operation um eine Naht der Supraspinatussehne und durch den Umstieg auf ein offenes Verfahren einen gesundheitlichen Schaden an, der ein Schmerzensgeld von 2000 Euro rechtfertige.