Thüringen Informationsdienst der Techniker Krankenkasse AusgAbe 2 / 2017 TK spezial Videosprechstunde als Regelleistung • Telemedizin: Anschluss noch nicht verpasst • Terminprobleme beim Augenarzt • Zeitarbeit auf Kosten der gesundheit Warum Thüringen dem Vorbild aus dem „Ländle“ folgen sollte Fernbehandlungs­ verbot lockern Kommentar Die Gesundheitsversorgung der Zukunft wird sich grundle­ gend verändern. Und weil die Zukunft sprichwörtlich „im Hier und Jetzt beginnt“, lässt sich absehen, was kommt: Demogra­ fiebedingt wird es mehr ältere Patienten geben, während insbesondere in ländlichen Regionen wie Thüringen die An­ zahl der Ärzte geringer sein wird als derzeit. So alarmierend das klingen mag, es gibt bereits Lösungen für die anstehen­ den Herausforderungen. Die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft nimmt munter ihren Lauf und bietet auch im Gesundheitswesen viel­ fältige Nutzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. 77 Pro­ zent der Menschen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind der Meinung, dass die Digitalisierung den Patientinnen und Patienten Vorteile bringt. Das ist ein Ergebnis einer aktu­ ellen Forsa-Umfrage im Auftrag der TK. Neben Gesundheits-Apps, Online-Terminbuchung und dem Abschied von dicken Papierakten ist auch die Telemedizin als Teilgebiet der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein gro­ ßes Thema. Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick in den Süden der Republik, nach Baden-Württemberg. Dort dürfen Ärzte im Rahmen von Modellprojekten Patienten ausschließlich über Internet oder Telefon behandeln. Möglich ist das, weil die baden-württembergische Landesärztekam­ mer im Frühjahr 2016 die Berufsordnung für Fernbehandlun­ gen geöffnet und damit die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat. Liebe Leserin, lieber Leser, und sie bewegt sich doch, die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ob im Smartphone der Thüringer, als neue Kassenleistung, ob als konstruktive Diskussion der Ärztekammer oder als Gegenstand verschiedenster Initiati­ ven der Landesregierung: das Thema bewegt immer mehr Akteure im Land. Und es legt auch hierzulande ein hohes Tempo vor. Ver­ gleichbar ist diese Entwicklung vielleicht mit einem Flugzeug, das mit der elektronischen Gesundheitskarte an Bord jahrelang am Bo­ den stand und nun kurz vor dem Abheben ist. Und damit wird es schon sehr bald in eine andere Dimension vorstoßen. Für die meisten Akteure im Gesundheitswesen bedeutet dies große Herausforderungen. Und für die Gesund­ heitsversorgung ebenso große Chancen. Ihr Guido Dressel Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen 2 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behand­ lung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmit­ telbar behandelt.“ Das ist die Regelung, wie sie in Thüringen gilt. Die hiesige Landesärztekammer hat sie aus der Muster­ berufsordnung für Ärzte übernommen. Statement Dr. Ellen Lundershau­ sen, Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen Fernbehandlung – beispielsweise via Telefon oder Vi­ deo-Chat – ist in Thüringen also gar nicht generell verboten. Allgemeine Erörterungen einer medizinischen Frage ohne Bezug auf einen bestimmten Patienten und dessen geschil­ dertes Krankheitsbild sind beispielsweise erlaubt. Auch als Ergänzung zur „herkömmlichen“ Behandlung ist der Einsatz von Telemedizin gestattet. Grundsätzliche Voraussetzung ist in Thüringen aber, dass der Patient sich zu Beginn der eingeleiteten Behandlung persönlich (physisch) bei einem Arzt vorgestellt hat. „Telemedizin und Digitalisierung eröffnen neue Möglichkeiten in der Medizin, deren Chancen, aber auch Risiken, zum jetzigen Zeitpunkt weder gänzlich erfasst noch abgeschätzt werden können. Aus Sicht der Ärztekammer ist mit Blick auf diese neuen Möglichkeiten aber entscheidend, dass sie eine Ergänzung bzw. Erweiterung der bisherigen Gesundheitsversorgung darstellen und auf keinen Fall den unmittelbaren, direkten Patientenkontakt ersetzen können. Diesen halten wir für unverzichtbar.“ In Baden-Württemberg ist es mittlerweile möglich, Patienten in Modellprojekten auch ausschließlich telemedizinisch zu be­ handeln. In Thüringen hingegen blockiert die derzeit beste­ hende Regelung die Einführung telemedizinischer Angebote. Dabei könnten telemedizinische Ansätze einen wertvollen Bei­ trag in der Patientenversorgung leisten. Sie könnten Defizite bei Über- und Unterversorgung ausgleichen, Effizienzpoten­ ziale realisieren und somit sowohl Patienten als auch Ärzten zugute kommen. Auch angesichts zunehmender Delegation ärztlicher Leistungen auf Pflegepersonal bietet die Digitalisie­ rung die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt sich durch direkte Sprach- und Sichtverbindung einen unmittelbaren Eindruck verschaffen kann. Doch um all diese Potenziale nutz­ bar zu machen, müsste die Landesärztekammer Thüringen dem Vorbild aus dem „Ländle“ folgen. 3 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 Videosprechstunde vorzeitig zur Regelleistung erklärt Digitaler Arztbesuch Video-Chats mit Medizinern sind nichts gänzlich Neues mehr. Verschiedene Online-Portale erfreuen sich bereits seit Länge­ rem zunehmender Beliebtheit. Die Mehrheit der Ärzte und Patienten ist offen für das Angebot der Videosprechstunde. Dem wird Rechnung getragen: Seit April 2017 ist die Videosprechstunde Regelleistung der gesetzlichen Kranken­ kassen und kann entsprechend abgerechnet werden. Niedergelassene Mediziner aus 16 verschiedenen Facharzt­ gruppen haben nun die Möglichkeit, Videosprechstunden anzubieten. Sie können per Video-Chat mit den Patienten kommunizieren und auf diese Weise beispielsweise Operati­ onswunden visuell kontrollieren. Die Neuregelung zur Videosprechstunde gilt nur für bestimmte Arztgruppen und definierte Krankheitsbilder. Wegen des auch in Thüringen bestehenden Verbots der aus­ schließlich telemedizinischen Behandlung sind Videosprech­ stunden lediglich für Verlaufskontrollen bei bekannten Patien­ ten möglich. Insbesondere im ländlich geprägten Thüringen, wo die Wege zum Arzt länger sind, können telemedizinische Leistungen wie die Videosprechstunde die ärztliche Versorgung sinnvoll ergänzen und verbessern. Nicht in jedem Dorf gibt es bei­ spielsweise einen Hausarzt, Internet hingegen schon. Nur „schnell genug“ sollte es sein. Die Sicherstellung leistungsfä­ higer Internetverbindungen durch den Breitbandausbau auf dem Land ist dementsprechend auch eine Aufgabe, die der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zugute kommt. Dass die Videosprechstunde bereits seit April Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, war ursprünglich so nicht vorgesehen. Im E-Health-Gesetz war zunächst angedacht, dass Videosprechstunden erst ab dem 1. Juli 2017 finanziell gefördert werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen konnten das Angebot aber nach erfolgter Einigung zur Vergü­ tung bereits drei Monate früher starten. Für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, bei denen vom Arzt unter anderem datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, erhalten Praxen bis zu 800 Euro jährlich. Hinzu kommt ein ärztliches Honorar. Information Diese Arztgruppen können Video­ sprechstunden anbieten • Hausärzte • Kinder- und Jugendärzte • Anästhesisten • Augenärzte • Chirurgen • Hals-Nasen-Ohrenärzte • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen • Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen • Orthopäden • Gynäkologen • Dermatologen • Fachärzte für Innere Medizin • Psychiater • Urologen • Phoniater und Pädaudiologen • Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin Und zwar für diese Krankheitsbilder: • Operationswunden (visuelle Verlaufskontrolle) • Bewegungseinschränkungen und -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates • Hautkrankheiten (visuelle Kontrolle einschließ­ lich Beratung) Auch die Beurteilung der Stimme, des Sprechens oder der Sprache kann per Videosprechstunde erfolgen. Eine Erweiterung des Leistungsspek­ trums ist vorgesehen. 4 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 In Thüringen sind vor allem Augenarzttermine rar gesät Lange Wartezeiten, unzufriedene Patienten Um in Thüringen einen Augenarzttermin zu bekommen, braucht man vor allem Zeit und Geduld. Das bestätigen die Nutzerzahlen des TK-TerminService, der TK-Versicherte bei der Suche nach einem Termin beim Facharzt unterstützt. 2016 haben fast 1.000 Thüringer TK-Versicherte den TerminService in Anspruch genommen. Mehr als jeder Fünfte (21,1 Prozent) erbat Unterstützung, um einen Termin beim Augenarzt zu bekommen. Die Zahlen zeigen, dass die Nachfrage und der Bedarf nach Terminen beim Augenarzt besonders hoch sind. In keinem anderen Bundesland haben Versicherte häufiger um Unter­ stützung gebeten, wenn es um Augenarzttermine geht. Bundesweit wurden Termine in der Augenheilkunde mit 8,9 Prozent am fünfthäufigsten nachgefragt. Während in Thüringen am häufigsten um Unterstützung bei der Vermittlung eines Termins beim Augenarzt gebeten wird, sind es bundesweit vor allem Termine beim Radiologen, für die der TK-TerminService in Anspruch genommen wird. Der Anteil an Anfragen für Termine bei Radiologen lag im deutschland­ weiten Schnitt bei 14,3 Prozent. In Thüringen werden Radiologie-Termine ebenfalls häufig nachge­ fragt. Mit einem Anteil 10,8 Prozent am dritthäufigsten. Sowohl bundesweit als auch in Thürin­ gen bitten Versicherte am zweithäufigs­ ten um die Organisation von Terminen beim Hautarzt (Dermatologen). In Thü­ ringen liegt der Anteil bei 12,9 Prozent, bundesweit bei 14,1 Prozent. Missmut unter den Mitteldeutschen Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, sind die Befragten in Mitteldeutschland so unzufrieden wie nirgends sonst in der Republik, wenn es um Wartezeiten für Facharzttermine geht. 63 Prozent der Thüringer, Sach­ sen und Sachsen-Anhalter machten diese Angabe. Bundesweit sind der Um­ frage zufolge 50 Prozent der Menschen unzufrieden mit den Wartezeiten. 63 % Immerhin mehr als jeder Vierte (28 Prozent) in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist zufrieden mit den durchschnittlichen Wartezeiten für Facharzttermine, der Bundeswert liegt bei 30 Prozent. Vollkommen beziehungsweise sehr zu­ frieden sind lediglich acht Prozent der Befragten in den drei mitteldeutschen Bundesländern. der Thüringer, Sachsen und Sachsen-Anhalter sind unzufrieden mit den durchschnittlichen Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt. Termine bei Neurologen (9,5 Prozent), Orthopäden (8,1 Prozent) und Kardiologen (5,8 Prozent) sol­ len ebenfalls häufig vom TK-TerminService organisiert wer­ den. Außer dem Angebot für TK-Versicherte gibt es in Thürin­ gen auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Im Unterschied zu ebendieser können beim TK-TerminService auch Versicherte anrufen, die wegen einer Routine- oder Vorsorgeuntersuchung zum Facharzt möchten. 5 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 Eine erste Bilanz nach der Pflegereform Deutlich mehr Erstanträge Die größte Reform der Pflegeversicherung ist in vollem Gan­ ge. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Deutschland keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. Zeit, einen Blick auf die deutlich angestiegene Zahl der Erstanträge auf Leis­ tungen aus der Pflegeversicherung zu werfen. Denn durch Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II hat sich einiges verändert in der Pflege. Zentraler Punkt der Pflegereform ist die Einführung eines neuen Pflegebedürf­ tigkeitsbegriffs und damit verbunden die Umwandlung der vier Pflegestufen in nunmehr fünf Pflegegrade. Auf diese Weise soll allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu Pflegeleistungen ermöglicht, soll eine neue Philosophie in Sachen Pflege etabliert werden. Diese Veränderungen machen sich auch in der Zahl der Erstanträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bemerkbar, wie erste Auswertungen der Techniker Kranken­ kasse zeigen. In Thüringen ist diese um 57,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2016 angestiegen. Bundes­ weit ist die Anzahl der Erstanträge im selben Zeitraum gar Information Bearbeitung der Anträge Um die zahlreichen Erstanträge kümmern sich die drei Pflegezentren der TK. Nach Antrags­ eingang beauftragt die Pflegekasse der TK den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten zu erstellen, auf dessen Grundlage über die Einstufung in einen Pflegegrad entschieden wird. Seit Jahres­ beginn findet diese Begutachtung auf Basis eines neuen Verfahrens statt, das auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten stärker mit einbezieht, beispielsweise die zeitliche und räumliche Orientierung oder die Fähigkeit, elementare Bedürfnisse zu äußern. um 65 Prozent gewachsen. Bereits seit Mitte November 2016 stellt die TK einen deutlichen Anstieg der Anträge fest, seitdem hält sich die Zahl der Erstanträge konstant auf hohem Niveau. Dass immer mehr Menschen auf Leistungen aus der Pflege­ versicherung angewiesen sind, hat seine Ursache unter anderem im demografischen Wandel der Bevölkerungs­ struktur. Bereits 2016 ist die Zahl der Erstanträge im ersten Quartal um 11,8 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2015 angestiegen. Dass 2017 jedoch ein deutlicher Anstieg um 57,4 Prozent verzeichnet wird, hängt unmittelbar mit der Pflegereform zusammen. Diese ermöglicht beispielsweise an Demenz erkrankten Menschen einen einfacheren Zugang zu Pflege­ leistungen, da aufgrund einer neuen Definition der Pflegebe­ dürftigkeit nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. 6 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 Hohe Fehlzeiten bei Zeitarbeitnehmern Zeitarbeit auf Kosten der Gesundheit Zeitarbeiter in Thüringen sind im Schnitt fast eine Woche länger krankgeschrieben als konventionell Beschäftigte. An durchschnittlich 23,7 Tagen fehlten Thüringer Zeitarbeiterin­ nen und Zeitarbeiter im Jahr 2016 gesundheitsbedingt. Die Beschäftigten über alle Branchen hinweg fehlten durch­ schnittlich 17,2 Tage. Nur im Saarland, in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind Zeitarbeiter noch häufiger krankgeschrieben als in Thüringen. Bundesweit liegt der Durchschnitt mit 20,3 Fehltagen deutlich unter dem Thürin­ ger Landeswert. Hohe Arbeitsbelastung und Zukunftsängste könnten eine Erklärung für die hohen Fehlzeiten der Zeitarbeitnehmer sein. Zwar bietet Zeitarbeit für viele Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz, der ihnen sonst verwehrt geblieben wäre. Die Arbeit ist allerdings nicht selten körperlich sehr anstren­ gend. Hinzu kommen Stress aufgrund der Unsicherheit des Arbeitsplatzes oder lange Pendlerwege zur Arbeit. Gesetz gegen Missbrauch der Zeitarbeit Seit April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es soll den Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen eindämmen. Unter anderem sollen Zeitarbeiter höchstens 18 Monate an einen Arbeitgeber ausgeliehen werden und nach neun Mona­ ten den gleichen Lohn wie die Festangestellten des Betriebs bekommen. Rund 34.800 Menschen in Thüringen sind in Zeit­ arbeit tätig. Im Jahr 2013 lag die Zahl noch bei 30.700. Wie eine frühere Umfrage der TK bereits gezeigt hat, fühlen sich Menschen in Zeitarbeit vor allem durch die schlechteren Jobaussichten, die Unsicherheit des Arbeitsplatzes und das meist niedrigere Einkommen belastet. Oftmals sind Zeit­ arbeitnehmer wesentlich jünger und üben eher geringer qualifizierte Tätigkeiten aus. 7 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 Die häufigste Ursache für Krankschreibungen von in Leiharbeit Angestellten sind Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems wie beispielsweise Rückenbeschwerden. 5,7 Tage fehlten Thürin­ ger Zeitarbeiter durchschnittlich wegen genannter Erkrankun­ gen (Bund: 4,6 Tage). Krankheiten des Atmungssystems (3,3 Tage) sowie psychische und Verhaltensstörungen (3,2 Tage) sind in Thüringen die zweit- und dritthäufigste Ursache für Krankschreibungen von Zeitarbeitern. Dies gilt auch für Beschäftigte über alle Branchen hinweg. Betriebliche Gesundheitsförderung greift bei Zeitarbeitern kaum Wegen der meist kurzen Beschäftigungsdauer greift die betriebliche Gesundheitsförderung bei Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern kaum. Seitens der TK wird dementsprechend gefordert, dass auch Leiharbeiter in das betriebliche Gesund­ heitsmanagement der Arbeitgeber einbezogen werden. Angesprochen sind sowohl Zeitarbeitsfirmen als auch die Unternehmen, in denen die Zeitarbeiter beschäftigt werden. Thüringer wollen qualitätsorientierte Aufstellung der Krankenhäuser Qualität wichtiger als Nähe Die Menschen in Thüringen sind bereit, für eine bessere medizi­ nische Versorgung längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Patientenbefragung der TK. 79 Prozent der Befragten machen entsprechende Angaben. Im Ergebnis bedeutet das, dass es in der Bevölkerung Ver­ ständnis für notwendige Maßnahmen der Spezialisierung und Zentralisierung gibt. Denn um die Qualität in der stationären Versorgung auf bestmöglichem Niveau zu etablieren, sollten nicht zur Grundversorgung zählende Untersuchungen und Operationen dort gebündelt werden, wo die bestmögliche Qualität erzielt werden kann. Denn: Nicht jedes Krankenhaus kann jegliche Spezialmedizin anbieten. Sowohl um möglichst hohe Behandlungsqualität zu gewährleisten als auch aus Kostengründen. Thüringen hat in Bezug auf bauliche und apparative Ausstattung eine Krankenhausstruktur, um die die Thüringer von anderen Bundesländern beneidet werden. Weite Anfahrtswege sind dementsprechend eher die Seltenheit. Wohnortnahe Versorgung Das bestätigt auch die TKPatientenbefragung. Lediglich 14 Prozent der Umfrageteilneh­ mer wurden in einem Krankenhaus behandelt, das weiter als 50 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt. Was die Studie außerdem zeigt: Umso näher ein Krankenhaus dem eigenen Wohnort ist, desto niedriger ist die Bereitschaft, für bessere medizinische Versorgung weitere Wege anzutreten. Dennoch stimmen 68,9 Prozent derjenigen, die in der Nähe eines Krankenhauses wohnen, ebenfalls weiteren Anfahrts­ wegen für bessere Versorgung zu. Information TK­Patienten­ befragung Insgesamt wurden 815.000 Versicherte angeschrieben und um ihre persönliche Einschätzung der Zufriedenheit gebeten, darunter 12.500 aus Thüringen. Daraus gingen rund 2.350 auswertbare Thüringer Fragebögen hervor, was einer Rücklaufquote von rund 19 Prozent entspricht. Befragt wurden alle TK-Versicherten mit einem Krankenhausaufenthalt im Jahr 2015. 8 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017 In den Fachgebieten Pädiatrie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe ist die Akzeptanz längerer Anfahrtswege am höchsten. Am niedrigsten ist sie im Bereich der Augen­ heilkunde (65,8 Prozent). In allen Altersklassen, in allen Behandlungsbereichen und unabhängig von der Nähe eines Krankenhauses zum Wohn­ ort zeigt sich, dass die Menschen bei der Wahl des Kranken­ hauses die Bedeutung medizinischer Qualität über kurze Wege stellen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Menschen in Thüringen eine qualitätsorientierte Aufstellung der Krankenhäuser im Freistaat wollen. Bündelungs-, Schwerpunkt- und Spezialisierungsprozesse müssen dementsprechend auch politisch vorangetrieben werden. Impressum Herausgeber: TK Landesvertretung Thüringen, Schlösserstraße 20, 99084 Erfurt; verantwortlich: Guido Dressel; Redaktion: Patrick Krug; Foto (Seite 2): Landesärztekammer Thüringen; Telefon: 03 61 - 542 14 - 00; Telefax: 03 61 - 542 14 - 30; E-Mail: [email protected]; Twitter: www.twitter.com/TKinTH; Internet: www.tk.de/lv-thueringen