TK spezial Ausgabe 2-2017

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Thüringen
Informationsdienst der Techniker Krankenkasse AusgAbe 2 / 2017
TK spezial
Videosprechstunde als Regelleistung • Telemedizin: Anschluss noch nicht verpasst •
Terminprobleme beim Augenarzt • Zeitarbeit auf Kosten der gesundheit
Warum Thüringen dem Vorbild aus dem „Ländle“
folgen sollte
Fernbehandlungs­
verbot lockern
Kommentar
Die Gesundheitsversorgung der Zukunft wird sich grundle­
gend verändern. Und weil die Zukunft sprichwörtlich „im Hier
und Jetzt beginnt“, lässt sich absehen, was kommt: Demogra­
fiebedingt wird es mehr ältere Patienten geben, während
insbesondere in ländlichen Regionen wie Thüringen die An­
zahl der Ärzte geringer sein wird als derzeit. So alarmierend
das klingen mag, es gibt bereits Lösungen für die anstehen­
den Herausforderungen.
Die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft nimmt
munter ihren Lauf und bietet auch im Gesundheitswesen viel­
fältige Nutzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. 77 Pro­
zent der Menschen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
sind der Meinung, dass die Digitalisierung den Patientinnen
und Patienten Vorteile bringt. Das ist ein Ergebnis einer aktu­
ellen Forsa-Umfrage im Auftrag der TK.
Neben Gesundheits-Apps, Online-Terminbuchung und dem
Abschied von dicken Papierakten ist auch die Telemedizin als
Teilgebiet der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein gro­
ßes Thema. Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick in den
Süden der Republik, nach Baden-Württemberg.
Dort dürfen Ärzte im Rahmen von Modellprojekten Patienten
ausschließlich über Internet oder Telefon behandeln. Möglich
ist das, weil die baden-württembergische Landesärztekam­
mer im Frühjahr 2016 die Berufsordnung für Fernbehandlun­
gen geöffnet und damit die nötigen Voraussetzungen
geschaffen hat.
Liebe Leserin,
lieber Leser,
und sie bewegt sich doch, die Digitalisierung
im Gesundheitswesen. Ob im Smartphone
der Thüringer, als neue Kassenleistung, ob
als konstruktive Diskussion der Ärztekammer
oder als Gegenstand verschiedenster Initiati­
ven der Landesregierung: das Thema bewegt
immer mehr Akteure im Land. Und es legt
auch hierzulande ein hohes Tempo vor. Ver­
gleichbar ist diese Entwicklung vielleicht mit
einem Flugzeug, das mit der elektronischen
Gesundheitskarte an Bord jahrelang am Bo­
den stand und nun kurz vor dem Abheben ist.
Und damit wird es schon sehr bald in eine
andere Dimension vorstoßen. Für die meisten
Akteure im Gesundheitswesen bedeutet dies
große Herausforderungen. Und für die Gesund­
heitsversorgung ebenso große Chancen.
Ihr
Guido Dressel
Leiter der TK-Landesvertretung
Thüringen
2 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
„Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behand­
lung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über
Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei
telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine
Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmit­
telbar behandelt.“ Das ist die Regelung, wie sie in Thüringen
gilt. Die hiesige Landesärztekammer hat sie aus der Muster­
berufsordnung für Ärzte übernommen.
Statement
Dr. Ellen Lundershau­
sen, Präsidentin der
Landesärztekammer
Thüringen
Fernbehandlung – beispielsweise via Telefon oder Vi­
deo-Chat – ist in Thüringen also gar nicht generell verboten.
Allgemeine Erörterungen einer medizinischen Frage ohne
Bezug auf einen bestimmten Patienten und dessen geschil­
dertes Krankheitsbild sind beispielsweise erlaubt. Auch als
Ergänzung zur „herkömmlichen“ Behandlung ist der Einsatz
von Telemedizin gestattet. Grundsätzliche Voraussetzung
ist in Thüringen aber, dass der Patient sich zu Beginn der
eingeleiteten Behandlung persönlich (physisch) bei einem
Arzt vorgestellt hat.
„Telemedizin und Digitalisierung eröffnen
neue Möglichkeiten in der Medizin, deren
Chancen, aber auch Risiken, zum jetzigen
Zeitpunkt weder gänzlich erfasst noch
abgeschätzt werden können. Aus Sicht der
Ärztekammer ist mit Blick auf diese neuen
Möglichkeiten aber entscheidend, dass sie
eine Ergänzung bzw. Erweiterung der
bisherigen Gesundheitsversorgung darstellen
und auf keinen Fall den unmittelbaren,
direkten Patientenkontakt ersetzen können.
Diesen halten wir für unverzichtbar.“
In Baden-Württemberg ist es mittlerweile möglich, Patienten
in Modellprojekten auch ausschließlich telemedizinisch zu be­
handeln. In Thüringen hingegen blockiert die derzeit beste­
hende Regelung die Einführung telemedizinischer Angebote.
Dabei könnten telemedizinische Ansätze einen wertvollen Bei­
trag in der Patientenversorgung leisten. Sie könnten Defizite
bei Über- und Unterversorgung ausgleichen, Effizienzpoten­
ziale realisieren und somit sowohl Patienten als auch Ärzten
zugute kommen. Auch angesichts zunehmender Delegation
ärztlicher Leistungen auf Pflegepersonal bietet die Digitalisie­
rung die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt sich durch
direkte Sprach- und Sichtverbindung einen unmittelbaren
Eindruck verschaffen kann. Doch um all diese Potenziale nutz­
bar zu machen, müsste die Landesärztekammer Thüringen
dem Vorbild aus dem „Ländle“ folgen.
3 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
Videosprechstunde vorzeitig zur Regelleistung erklärt
Digitaler
Arztbesuch
Video-Chats mit Medizinern sind nichts gänzlich Neues mehr.
Verschiedene Online-Portale erfreuen sich bereits seit Länge­
rem zunehmender Beliebtheit. Die Mehrheit der Ärzte und
Patienten ist offen für das Angebot der Videosprechstunde.
Dem wird Rechnung getragen: Seit April 2017 ist die
Videosprechstunde Regelleistung der gesetzlichen Kranken­
kassen und kann entsprechend abgerechnet werden.
Niedergelassene Mediziner aus 16 verschiedenen Facharzt­
gruppen haben nun die Möglichkeit, Videosprechstunden
anzubieten. Sie können per Video-Chat mit den Patienten
kommunizieren und auf diese Weise beispielsweise Operati­
onswunden visuell kontrollieren. Die Neuregelung zur
Videosprechstunde gilt nur für bestimmte Arztgruppen und
definierte Krankheitsbilder.
Wegen des auch in Thüringen bestehenden Verbots der aus­
schließlich telemedizinischen Behandlung sind Videosprech­
stunden lediglich für Verlaufskontrollen bei bekannten Patien­
ten möglich.
Insbesondere im ländlich geprägten Thüringen, wo die Wege
zum Arzt länger sind, können telemedizinische Leistungen wie
die Videosprechstunde die ärztliche Versorgung sinnvoll
ergänzen und verbessern. Nicht in jedem Dorf gibt es bei­
spielsweise einen Hausarzt, Internet hingegen schon. Nur
„schnell genug“ sollte es sein. Die Sicherstellung leistungsfä­
higer Internetverbindungen durch den Breitbandausbau auf
dem Land ist dementsprechend auch eine Aufgabe, die der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung zugute kommt.
Dass die Videosprechstunde bereits seit April Regelleistung
der gesetzlichen Krankenkassen ist, war ursprünglich so nicht
vorgesehen. Im E-Health-Gesetz war zunächst angedacht,
dass Videosprechstunden erst ab dem 1. Juli 2017 finanziell
gefördert werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
konnten das Angebot aber nach erfolgter Einigung zur Vergü­
tung bereits drei Monate früher starten.
Für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, bei
denen vom Arzt unter anderem datenschutzrechtliche
Bestimmungen zu beachten sind, erhalten Praxen bis zu 800
Euro jährlich. Hinzu kommt ein ärztliches Honorar.
Information
Diese Arztgruppen
können Video­
sprechstunden
anbieten
• Hausärzte
• Kinder- und Jugendärzte
• Anästhesisten
• Augenärzte
• Chirurgen
• Hals-Nasen-Ohrenärzte
• Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
• Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen
• Orthopäden
• Gynäkologen
• Dermatologen
• Fachärzte für Innere Medizin
• Psychiater
• Urologen
• Phoniater und Pädaudiologen
• Fachärzte für physikalische und rehabilitative
Medizin
Und zwar für diese Krankheitsbilder:
• Operationswunden (visuelle Verlaufskontrolle)
• Bewegungseinschränkungen und -störungen
des Stütz- und Bewegungsapparates
• Hautkrankheiten (visuelle Kontrolle einschließ­
lich Beratung)
Auch die Beurteilung der Stimme, des Sprechens
oder der Sprache kann per Videosprechstunde
erfolgen. Eine Erweiterung des Leistungsspek­
trums ist vorgesehen.
4 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
In Thüringen sind vor allem Augenarzttermine rar gesät
Lange Wartezeiten, unzufriedene
Patienten
Um in Thüringen einen Augenarzttermin zu bekommen,
braucht man vor allem Zeit und Geduld. Das bestätigen die
Nutzerzahlen des TK-TerminService, der TK-Versicherte bei
der Suche nach einem Termin beim Facharzt unterstützt.
2016 haben fast 1.000 Thüringer TK-Versicherte den TerminService in Anspruch genommen. Mehr als jeder Fünfte
(21,1 Prozent) erbat Unterstützung, um einen Termin beim
Augenarzt zu bekommen.
Die Zahlen zeigen, dass die Nachfrage und der Bedarf nach
Terminen beim Augenarzt besonders hoch sind. In keinem
anderen Bundesland haben Versicherte häufiger um Unter­
stützung gebeten, wenn es um Augenarzttermine geht.
Bundesweit wurden Termine in der Augenheilkunde mit 8,9
Prozent am fünfthäufigsten nachgefragt.
Während in Thüringen am häufigsten um Unterstützung bei
der Vermittlung eines Termins beim Augenarzt gebeten wird,
sind es bundesweit vor allem Termine beim Radiologen, für die
der TK-TerminService in Anspruch genommen wird. Der Anteil
an Anfragen für Termine bei Radiologen lag im deutschland­
weiten Schnitt bei 14,3 Prozent. In Thüringen werden Radiologie-Termine ebenfalls häufig nachge­
fragt. Mit einem Anteil 10,8 Prozent am
dritthäufigsten.
Sowohl bundesweit als auch in Thürin­
gen bitten Versicherte am zweithäufigs­
ten um die Organisation von Terminen
beim Hautarzt (Dermatologen). In Thü­
ringen liegt der Anteil bei 12,9 Prozent,
bundesweit bei 14,1 Prozent.
Missmut unter den Mitteldeutschen Wie eine aktuelle
Forsa-Umfrage zeigt, sind die Befragten in Mitteldeutschland
so unzufrieden wie nirgends sonst in der Republik, wenn es
um Wartezeiten für Facharzttermine
geht. 63 Prozent der Thüringer, Sach­
sen und Sachsen-Anhalter machten
diese Angabe. Bundesweit sind der Um­
frage zufolge 50 Prozent der Menschen
unzufrieden mit den Wartezeiten.
63 %
Immerhin mehr als jeder Vierte
(28 Prozent) in Thüringen, Sachsen
und Sachsen-Anhalt ist zufrieden mit
den durchschnittlichen Wartezeiten
für Facharzttermine, der Bundeswert
liegt bei 30 Prozent. Vollkommen beziehungsweise sehr zu­
frieden sind lediglich acht Prozent der Befragten in den drei
mitteldeutschen Bundesländern.
der Thüringer, Sachsen und Sachsen-Anhalter
sind unzufrieden mit den durchschnittlichen
Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt.
Termine bei Neurologen (9,5 Prozent),
Orthopäden (8,1 Prozent) und Kardiologen (5,8 Prozent) sol­
len ebenfalls häufig vom TK-TerminService organisiert wer­
den. Außer dem Angebot für TK-Versicherte gibt es in Thürin­
gen auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen
Vereinigung. Im Unterschied zu ebendieser können beim
TK-TerminService auch Versicherte anrufen, die wegen einer
Routine- oder Vorsorgeuntersuchung zum Facharzt möchten.
5 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
Eine erste Bilanz nach der Pflegereform
Deutlich mehr Erstanträge
Die größte Reform der Pflegeversicherung ist in vollem Gan­
ge. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Deutschland keine
Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. Zeit, einen Blick
auf die deutlich angestiegene Zahl der Erstanträge auf Leis­
tungen aus der Pflegeversicherung zu werfen.
Denn durch Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II hat
sich einiges verändert in der Pflege. Zentraler Punkt der
Pflegereform ist die Einführung eines neuen Pflegebedürf­
tigkeitsbegriffs und damit verbunden die Umwandlung der
vier Pflegestufen in nunmehr fünf Pflegegrade. Auf diese
Weise soll allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu
Pflegeleistungen ermöglicht, soll eine neue Philosophie in
Sachen Pflege etabliert werden.
Diese Veränderungen machen sich auch in der Zahl der
Erstanträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung
bemerkbar, wie erste Auswertungen der Techniker Kranken­
kasse zeigen. In Thüringen ist diese um 57,4 Prozent
gegenüber dem ersten Quartal 2016 angestiegen. Bundes­
weit ist die Anzahl der Erstanträge im selben Zeitraum gar
Information
Bearbeitung der
Anträge
Um die zahlreichen Erstanträge kümmern sich
die drei Pflegezentren der TK. Nach Antrags­
eingang beauftragt die Pflegekasse der TK
den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK), ein Gutachten zu erstellen, auf dessen
Grundlage über die Einstufung in einen
Pflegegrad entschieden wird. Seit Jahres­
beginn findet diese Begutachtung auf Basis
eines neuen Verfahrens statt, das auch
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
stärker mit einbezieht, beispielsweise die
zeitliche und räumliche Orientierung oder die
Fähigkeit, elementare Bedürfnisse zu äußern.
um 65 Prozent gewachsen. Bereits seit Mitte November
2016 stellt die TK einen deutlichen Anstieg der Anträge fest,
seitdem hält sich die Zahl der Erstanträge konstant auf
hohem Niveau.
Dass immer mehr Menschen auf Leistungen aus der Pflege­
versicherung angewiesen sind, hat seine Ursache unter
anderem im demografischen Wandel der Bevölkerungs­
struktur. Bereits 2016 ist die Zahl der Erstanträge im ersten
Quartal um 11,8 Prozent gegenüber dem ersten Quartal
2015 angestiegen.
Dass 2017 jedoch ein deutlicher Anstieg um 57,4 Prozent
verzeichnet wird, hängt unmittelbar mit der Pflegereform
zusammen. Diese ermöglicht beispielsweise an Demenz
erkrankten Menschen einen einfacheren Zugang zu Pflege­
leistungen, da aufgrund einer neuen Definition der Pflegebe­
dürftigkeit nicht mehr nur körperliche, sondern auch
geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.
6 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
Hohe Fehlzeiten bei Zeitarbeitnehmern
Zeitarbeit auf Kosten der Gesundheit
Zeitarbeiter in Thüringen sind im Schnitt fast eine Woche
länger krankgeschrieben als konventionell Beschäftigte. An
durchschnittlich 23,7 Tagen fehlten Thüringer Zeitarbeiterin­
nen und Zeitarbeiter im Jahr 2016 gesundheitsbedingt. Die
Beschäftigten über alle Branchen hinweg fehlten durch­
schnittlich 17,2 Tage.
Nur im Saarland, in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern sind Zeitarbeiter noch häufiger
krankgeschrieben als in Thüringen. Bundesweit liegt der
Durchschnitt mit 20,3 Fehltagen deutlich unter dem Thürin­
ger Landeswert.
Hohe Arbeitsbelastung und Zukunftsängste könnten eine
Erklärung für die hohen Fehlzeiten der Zeitarbeitnehmer sein.
Zwar bietet Zeitarbeit für viele Menschen die Chance auf
einen Arbeitsplatz, der ihnen sonst verwehrt geblieben wäre.
Die Arbeit ist allerdings nicht selten körperlich sehr anstren­
gend. Hinzu kommen Stress aufgrund der Unsicherheit des
Arbeitsplatzes oder lange Pendlerwege zur Arbeit.
Gesetz gegen Missbrauch der Zeitarbeit Seit April 2017
gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es soll den
Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen eindämmen.
Unter anderem sollen Zeitarbeiter höchstens 18 Monate an
einen Arbeitgeber ausgeliehen werden und nach neun Mona­
ten den gleichen Lohn wie die Festangestellten des Betriebs
bekommen. Rund 34.800 Menschen in Thüringen sind in Zeit­
arbeit tätig. Im Jahr 2013 lag die Zahl noch bei 30.700.
Wie eine frühere Umfrage der TK bereits gezeigt hat, fühlen
sich Menschen in Zeitarbeit vor allem durch die schlechteren
Jobaussichten, die Unsicherheit des Arbeitsplatzes und das
meist niedrigere Einkommen belastet. Oftmals sind Zeit­
arbeitnehmer wesentlich jünger und üben eher geringer
qualifizierte Tätigkeiten aus.
7 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
Die häufigste Ursache für Krankschreibungen von in Leiharbeit
Angestellten sind Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems wie
beispielsweise Rückenbeschwerden. 5,7 Tage fehlten Thürin­
ger Zeitarbeiter durchschnittlich wegen genannter Erkrankun­
gen (Bund: 4,6 Tage). Krankheiten des Atmungssystems
(3,3 Tage) sowie psychische und Verhaltensstörungen
(3,2 Tage) sind in Thüringen die zweit- und dritthäufigste
Ursache für Krankschreibungen von Zeitarbeitern. Dies gilt
auch für Beschäftigte über alle Branchen hinweg.
Betriebliche Gesundheitsförderung greift bei Zeitarbeitern
kaum Wegen der meist kurzen Beschäftigungsdauer greift
die betriebliche Gesundheitsförderung bei Zeitarbeiterinnen
und Zeitarbeitern kaum. Seitens der TK wird dementsprechend
gefordert, dass auch Leiharbeiter in das betriebliche Gesund­
heitsmanagement der Arbeitgeber einbezogen werden.
Angesprochen sind sowohl Zeitarbeitsfirmen als auch die
Unternehmen, in denen die Zeitarbeiter beschäftigt werden.
Thüringer wollen qualitätsorientierte Aufstellung der Krankenhäuser
Qualität wichtiger als Nähe
Die Menschen in Thüringen sind bereit, für eine bessere medizi­
nische Versorgung längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen.
Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Patientenbefragung
der TK. 79 Prozent der Befragten machen entsprechende
Angaben.
Im Ergebnis bedeutet das, dass es in der Bevölkerung Ver­
ständnis für notwendige Maßnahmen der Spezialisierung und
Zentralisierung gibt. Denn um die Qualität in der stationären
Versorgung auf bestmöglichem Niveau zu etablieren, sollten
nicht zur Grundversorgung zählende Untersuchungen und
Operationen dort gebündelt werden, wo die bestmögliche
Qualität erzielt werden kann.
Denn: Nicht jedes Krankenhaus kann jegliche Spezialmedizin
anbieten. Sowohl um möglichst hohe Behandlungsqualität
zu gewährleisten als auch aus Kostengründen. Thüringen
hat in Bezug auf bauliche und apparative Ausstattung eine
Krankenhausstruktur, um die die Thüringer von anderen
Bundesländern beneidet werden. Weite Anfahrtswege sind
dementsprechend eher die Seltenheit.
Wohnortnahe Versorgung Das bestätigt auch die TKPatientenbefragung. Lediglich 14 Prozent der Umfrageteilneh­
mer wurden in einem Krankenhaus behandelt, das weiter als
50 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt. Was die Studie
außerdem zeigt: Umso näher ein Krankenhaus dem eigenen
Wohnort ist, desto niedriger ist die Bereitschaft, für bessere
medizinische Versorgung weitere Wege anzutreten.
Dennoch stimmen 68,9 Prozent derjenigen, die in der Nähe
eines Krankenhauses wohnen, ebenfalls weiteren Anfahrts­
wegen für bessere Versorgung zu.
Information
TK­Patienten­
befragung
Insgesamt wurden 815.000 Versicherte
angeschrieben und um ihre persönliche
Einschätzung der Zufriedenheit gebeten,
darunter 12.500 aus Thüringen. Daraus
gingen rund 2.350 auswertbare Thüringer
Fragebögen hervor, was einer Rücklaufquote
von rund 19 Prozent entspricht. Befragt
wurden alle TK-Versicherten mit einem
Krankenhausaufenthalt im Jahr 2015.
8 TK spezial Thüringen – Ausgabe 2/2017
In den Fachgebieten Pädiatrie, Orthopädie, Gynäkologie und
Geburtshilfe ist die Akzeptanz längerer Anfahrtswege am
höchsten. Am niedrigsten ist sie im Bereich der Augen­
heilkunde (65,8 Prozent).
In allen Altersklassen, in allen Behandlungsbereichen und
unabhängig von der Nähe eines Krankenhauses zum Wohn­
ort zeigt sich, dass die Menschen bei der Wahl des Kranken­
hauses die Bedeutung medizinischer Qualität über kurze
Wege stellen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die
Menschen in Thüringen eine qualitätsorientierte Aufstellung
der Krankenhäuser im Freistaat wollen. Bündelungs-,
Schwerpunkt- und Spezialisierungsprozesse müssen
dementsprechend auch politisch vorangetrieben werden.
Impressum
Herausgeber: TK Landesvertretung Thüringen, Schlösserstraße 20, 99084 Erfurt; verantwortlich: Guido Dressel; Redaktion: Patrick Krug;
Foto (Seite 2): Landesärztekammer Thüringen; Telefon: 03 61 - 542 14 - 00; Telefax: 03 61 - 542 14 - 30; E-Mail: [email protected];
Twitter: www.twitter.com/TKinTH; Internet: www.tk.de/lv-thueringen
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