Rheine Dorenkamp Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm Entwurf zur Abstimmung 1 Rheine Dorenkamp Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm Rheine Dorenkamp Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm Herausgeber Stadt Rheine Klosterstraße 14 · 48431 Rheine Fon: 0049-5971-939-0 Email: [email protected] http://www.rheine.de Auftragnehmer pp a | s pesch partner architekten stadtplaner Zweibrücker Hof 2 · 58313 Herdecke Tel. 02330.9284 0 · Fax 02330.9284 29 e-mail [email protected] www.pesch-partner.de Inhalt Vorwort7 1. Der Stadtteil Dorenkamp8 1.1 Die Entstehung 8 1.2 Die Siedlungen 10 1.3 Das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ 12 1.4 Das Hof- und Fassadenprogramm 13 2. Gestaltungshinweise für Gebäude14 2.1 Gebäudetypen im Dorenkamp 14 2.2 Gestalterische Grundsätze 16 2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden 16 2.4 Gestaltungshinweise für Dächer 20 2.5 Gestaltungshinweise für bauliche Erweiterungen 22 2.6 Exemplarische Gestaltungsvorschläge für ausgewählte Gebäude 24 3. Gestaltungshinweise für Freiflächen 3.1 Freiflächentypen im Dorenkamp 3.2 Freiflächen an Einfamilienhäusern 3.3 Freiflächen an Mehrfamilienhäusern 30 30 32 34 Anhang Förderrichtlinien38 Ansprechpartner42 Das Programmgebiet Soziale Stadt Rheine Derenkamp Quelle: Google Vorwort 6 Der Stadtteil Dorenkamp Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, frische Farben und mehr Grün – das ist das Ziel des Hof- und Fassadenprogramms für den Stadtteil Dorenkamp. Aus Förder­mitteln des Landesprogramms „Soziale Stadt“ werden Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Dorenkamp angestoßen. Dazu gehört auch das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Grundstücken. Verschiedene Programme und Projekte bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten und unterstützten Sie, Ihre Häuser und Grundstücke zukunftsfähig zu machen. Das Hof- und Fassadenprogramm soll dazu führen, dass Grünflächen und Fassaden in ihrer Qualität verbessert werden. Dabei sind Gestaltungsaspekte genauso wichtig wie ökologische Verbesserungen und neue Nutzungsqualitäten. Dieses Gestaltungshandbuch zeigt die Möglichkeiten auf, die sich bei der Umgestaltung mit Mitteln des Programmes ergeben. Dabei wird das Augenmerk auf die Themen gelenkt, die bei der Gestaltung von Fassaden und Grünflächen eine besondere Rolle spielen: 33 Typische Bauformen und Gestaltungs­elemente im Dorenkamp 33 Geeignete Farben für eine harmonische Gesamtwirkung eines Hauses 33 Einfügen in die Nachbarschaft (gleiche oder ähnliche Haustypen) 33 Grüngestaltung für Vorgärten und Grün­flächen an Mehrfamilienhäusern 33 Barrierefreiheit als neue Qualität rund ums Haus Das Gestaltungshandbuch will dabei keine Richtlinien vorgeben, sondern anregen und Ideen vermitteln. Ihr Haus und die dazugehörigen Grünflächen sollen für Sie und die Besucherinnen und Besucher des Stadtteils schöner und besser nutzbar gemacht werden. Wir laden Sie herzlich ein, sich über das Programm zu informieren. Im Büro des Stadtteil- Managements, das von der Stadt Rheine einge­richtet wurde und mit Fachleuten besetzt ist, können Sie sich Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ideen holen. Dr. Angelika Kordfelder Bürgermeisterin 7 1. Der Stadtteil Dorenkamp 1.1 Die Entstehung Die Bezeichnung Dorenkamp stammt von der Flurbezeichnung landwirtschaftlicher Flächen nördlich der heutigen Breiten Straße. Noch um 1900 war der Stadtteil Dorenkamp landwirtschaftlich geprägt. Die Erstbesiedlung in den 1920er und 1930er Jahren erfolgte entlang der Breiten Straße, der Catenhorner Straße und der Darbrookstraße. Wohnbauten wurden zunächst insbesondere für Bahn­bedienstete errichtet, beispielsweise in der Ferdinand-, Richard- und Parkstraße sowie in der Cäcilien- und Blumenstraße. Ein weiterer Bevölkerungsanstieg resultierte Die Stadt Rheine in einer Darstellung von 1858 (Stadtarchiv Rheine) 8 Der Stadtteil Dorenkamp aus dem Aufblühen der Textilindustrie. Ebenfalls in den 1920er/1930er Jahren entstanden das katholische Kirchenzentrum St. Elisabeth und die Damloup-Kaserne. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Stadtteil Dorenkamp durch Bombenangriffe der Alliierten stark zerstört, sodass nur noch vereinzelt Gebäude aus der Vorkriegszeit erhalten sind. Der Stadtteil Dorenkamp erhielt sein heutiges Gesicht daher hauptsächlich durch den Wiederaufbau und die hohe Bevölkerungszunahme in den Nachkriegsjahren. Die Bebauung ist stark durch den Bestand aus den 1950er/1960er Jahren geprägt. So sind in dieser Bauepoche die Wohnbebauungen um den Schneidemühler Weg und die Tichelkampstraße sowie die Wohnquartiere Waldhügel und Märchenviertel entstanden. Das Dorenkamper Schulzentrum entstand in den Jahren 1980/1982. In den Jahren 2006/2007 begann der Bau des Stadteilzen­trums „Neue Mitte Dorenkamp“, etwa zur gleichen Zeit entwickelte sich zwischen dem Märchenviertel und der Bahntrasse das neue Baugebiet Staelskottenweg. Mit der Kirche und dem Pfarrhaus St. Elisabeth aus den 1920er/1930er Jahren gibt es im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsprogramms „Soziale Stadt Dorenkamp“ zwei Baudenk­ mäler. vor 1920 1920 1940 1950 1970 1990 Neubauten Altersklassen der Gebäude im Stadtteil Dorenkamp 9 1.2 Die Siedlungen Mitte Dorenkamp Tichtelkampstraße Schneidemühler Weg Stalskottenweg Waldhügel Märchenviertel Siedlungsbereiche im Stadtteil Dorenkamp 10 Der Stadtteil Dorenkamp Der Grundcharakter des Stadtteils Dorenkamp ist auf das städtebauliche Leitbild der „gegliederten und aufgelockerten Stadt“ aus den 1950er Jahren zurückzuführen. Die damit verbundenen Qualitäten der Siedlung bestehen in offenen Baustrukturen und deren Einbettung in zusammenhängende Grünbereiche. Typisch sind darüber hin­aus Zeilenbauten, Hausgruppen, die Trennung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholung sowie optimal nach der Sonne ausgerichtete Wohnungsgrundrisse. Der Stadtteil Dorenkamp weist folgende Siedlungsbereiche auf: 33 Wohnbebauung Mitte Dorenkamp aus den 1930er bis 1950er Jahren 33 Wohnbebauung Schneidemühler Weg aus den 1950er/1960er Jahren 33 Wohnbebauung Tichelkampstraße aus den 1950er/1960er Jahren 33 Wohnbebauung Waldhügel aus den 1950er/1960er Jahren 33 Wohnbebauung Märchenviertel aus den 1950er/1960er Jahren 33 Stadteilzentrum „Neue Mitte Dorenkamp“, Baubeginn: 2006/2007 33 Wohnbebauung Staelskottenweg, Baubeginn: 2007 Typische Siedlungsbereiche im Dorenkamp: Die „Neue Mitte“ (oben), Mietwohnungen am Schneidemühler Weg (unten links) und Eigenheime im Quartier Waldhügel an der Danziger Straße (unten rechts) 11 1.3 Das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ Quartiere mit besonderem Erneuerungsbedarf Quartier Lilienthalstraße/Steinfurter Straße Quartier Cäcilienstraße/Breite Straße/Verdistraße Quartier Märchenviertel Quartier Schneidemühler Weg Quartier Darbrookstraße Quartier Waldenberger Weg/ Hirschberg Weg 12 Der Stadtteil Dorenkamp Quartier Ferdinand-, Richard-, Parkstraße Der Stadtteil Dorenkamp liegt südwestlich der Rheiner Innenstadt. Er ist gegliedert in einen südlichen und einen nördlichen Bereich, die Trennungslinie verläuft entlang der Breiten Straße. Der Geltungsbereich des Stadtentwicklungsprogramms „Soziale Stadt Dorenkamp“ erstreckt sich über den Stadtteil Dorenkamp-Süd und den westlichen Teilbereich von Dorenkamp-Nord. Das Programmgebiet ist begrenzt durch die Bahnlinie im Osten, den Kammweg in gedachter Verlängerung über den Waldhügel im Süden, die Eckener Straße im Westen und den Straßenzug Lilienthalstraße, Beethovenstraße und Breite Straße im Norden. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Dorenkamp identifizieren sich mit ihrem Stadtteil. Sie schätzen die Nähe zum Stadtzentrum und gleichzeitig die Nähe zum Grün und zur Landschaft. Mit der „Neuen Mitte Dorenkamp“ ist für die Bewohner ein attraktives Stadtteilzentrum entstanden. Gleichwohl zeigen sich auch Pro­ bleme: Wegen ausbleibender Investi­ tionen haben Teile des Gebäudebestands Instandhaltungs- und Modernisierungsmängel. Der zunehmende Anteil alter Menschen stellt neue Her- ausforderungen an das Wohnungsangebot und die Gestaltung des öffentlichen Raums, insbesondere bezogen auf die Barrierefreiheit. Die baulichen Mängel in Teilbereichen korrespondieren mit einer Häufung einkommensschwacher Haushalte. Junge Familien mit Kindern vermissen ein ansprechendes Wohnungsangebot. Mit dem Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ soll diesen Fehlentwicklungen gegengesteuert werden. Folgende Ziele geben die Richtung vor: 33 Steigerung der Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil und Verbesserung des Images 33 Schaffung eines für junge Familien mit Kindern attraktiven Wohnstandortes 33 Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbildes 33 Sanierung und Modernisierung von Wohnbestand und Wohnumfeld 33 Erhalt von für die Siedlung charakteristischen Gebäude- und Freiflächentypen 33 Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit der Freiräume 33 Bezugnahme auf den historisch gewachsenen Charakter des Stadtteils als „Bahner“-Wohnort 33 Energetische und ökologische Optimierung 33 Barrierefreie Wohnungen Im Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ wird insbesondere in folgenden Quartieren ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf festgestellt: 33 Quartier „Lilienthalstraße/Stein­ furter Straße“ 33 Quartier „Waldenburger Weg/ Hirschberger Weg“ 33 Quartier „Darbrookstraße“ 33 Quartier „Schneidemühler Weg“ 33 Quartier „Cäcilienstraße/Breite Straße/Verdistraße“ 33 Quartier „Märchenviertel“ 33 Quartier „Richardstraße/Ferdinandstraße/Parkstraße“ Erste Anlauf- und Beratungsstelle rund um das Hof- und Fassadenprogramm ist das Stadtteil-Management Dorenkamp: 33 Stadtteil-Management Dorenkamp Darbrookstr. 21 · 48431 Rheine T 05971/800 82 32 [email protected] Das Büro des Stadtteil-Management Dorenkampist zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag: 10–14 Uhr Mittwoch: 10–14 Uhr Donnerstag: 14–18 Uhr und nach Vereinbarung 1.4 Das Hof- und Fassadenprogramm Im Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ stehen Fördermittel für ein Hof- und Fassadenprogramm zu Verfügung, mit welchen die Stadt Rheine eine finanzielle Unterstützung bei der Verbesserungen von privaten Hof- und Freiflächen anbietet. Die vorgesehenen Zuschüsse sollen bei der Finanzierung helfen. Mit Beratung und Information können Maßnahmen an der Gebäudefassade und den Freiflächen besser geplant werden. Mit den Vorhaben sollen die gestalterischen Qualitäten des Stadtteils Dorenkamp hervorgehoben werden. Die Projektlaufzeit erstreckt sich über den Zeitraum von 2012 bis 2017. Die Förderungsrichtlinien des Hofund Fassadenprogramms können dem Anhang entnommen werden. Antragsformulare sind im Stadtteilbüro erhältlich oder online unter 33 www.mein-dorenkamp.de/hofund-fassadenprogramm/ Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 13 2. Gestaltungshinweise für Gebäude 2.1 Gebäudetypen im Dorenkamp Im Stadtteil Dorenkamp sind überwiegend folgende Gebäudetypen vorzufinden: 33 Doppelhäuser aus den 1920er/ 14 Doppelhäuser 1920er und 1930er Jahre (Breite Straße) Reihenhäuser 1950er und 1960er Jahre (Schneewittchenweg) Mehrfamilienhäuser 1950er und 1960er Jahre (Schneidemühler Weg) Einfamilienhäuser 1950er und 1960er Jahre (Lignitzer Weg) Doppelhäuser 1950er und 1960er Jahre (Danziger Straße) Wohn- und Geschäftshauser (Breite Straße) Gestaltungshinweise für Gebäude 1930er Jahren (z. B. Breite Straße und Cäcilienstraße) 33 Mehrfamilienhäuser aus den 1950er/ 1960er Jahren (z. B. Darbrookstraße und Schneidemühler Weg) 33 Doppelhäuser aus den 1950er/ 1960er Jahren (z. B. Danziger Straße) 33 Reihenhäuser aus den 1950er/ 1960er Jahren (z. B. Schnee­ wittchenweg) 33 Einfamilienhäuser aus den 1950er/ 1960er Jahren (z. B. Darbrookstraße) 33 Mehrfamilienhäuser aus den 1970er/ 1980er Jahren (z. B. Lilien­ thalstraße/ Steinfurter Straße/Zeppelinstraße) Büro/Gewerbe Mehrfamilienhaus Reihenhaus Doppelhaus Einfamilienhaus Gebäudetypen im Stadtteil Dorenkamp 15 Größe und Anordnung der Öffnungen prägen eine Fassade. Häufig ist die achsiale Anordnung der Fenster wichtiges Gestaltungselement einer Fasade. 2.2 Gestalterische Grundsätze 2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden Der Stadtteil Dorenkamp ist durch seine Baugeschichte geprägt und dadurch unverwechselbar. Überwiegend sind es die Gebäude der 1950er und 1960er Jahre, die das Siedlungsbild bestimmen. Dieses Gestaltungshandbuch soll Bauherren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern dabei helfen, die typischen Gestaltungsmerkmale des Dorenkamp zu erkennen und gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es will Anregungen geben für die Gestaltung jedes einzelnen Gebäudes, aber auch von Hausgruppen oder Siedlungen, um ein harmonisches Gesamtbild zu erzeugen. Die Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Mit dem Hof- und Fasadenprogramm unterstützt die Stadt Rheine entsprechende Maßnahmen. Aber auch bei Neubaumaßnahmen sollte der städtebauliche Charakter der Umgebung respektiert und die Gestaltung auf die Nachbarschaft abgestimmt werden. Die Fassade zum öffentlichen Straßenraum ist das Gesicht eines Hauses. Die Gliederung der Fassade, das Material, die Farbgebung sowie Fenster und Türen prägen dieses Gesicht. Jeder Hausbesitzer hat den Anspruch, die Fassade seines Hauses ansprechend zu gestalten. Einige architektonische Regeln helfen dabei. XX Fassadengliederung Größe und Anordnung von Fenstern und Türen gliedern eine Fassade. Bei einer Neugestaltung sollte auf die Ordnungsprinzipien wie Symmetrie und achsiale Anordnung Rücksicht genommen werden. Von Bedeutung ist auch ein für die Fassade charakteristischer Einsatz gleich oder verschieden großer Fenster. Eine horizontale oder vertikale Gliederung der Fassade etwa durch Putzflächen hat insbesondere bei größeren Baukörpern eine positive Wirkung auf die Gestaltqualität. Dies gilt auch für die Hervorhebung des Sockels durch Farbe oder Material. XX Fassadenmaterial Typisches Fassadenmaterial der Gebäude im Dorenkamp sind Putz mit gering profilierter oder kleinkörniger Oberfläche oder Verblendmauerwerk, z. B. in Form von Vormauerziegeln oder Klinkerriemchen. 16 Gestaltungshinweise für Gebäude Vertikale Gliederung der Fassade durch Farbgebung der Treppenhäuser und vorgestellte Balkone (Bauvorhaben in Hemer) Aufeinander abgestimmte und dezente Farbgebung der Fassaden, Hervorhebung des Gebäudesockels (Bauvorhaben in Schwerte) Kratzputz und Backsteine als typische Fassadenmaterialien 17 2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden Ortsuntypisch und eher problematisch ist das Anbringen von Bekleidungen wie beispielsweise Vorhangfassaden aus Faserzement oder Holz. XX Farbgebung Bei Putzbauten führen helle, matte Grundfarben - weiß, grau oder gedeckte Farbnuancen - zu einer freundlichen Wirkung. Farbliche Hervorhebungen einzelner Architekturelemente wie Treppenhäuser, Brüstungsfelder oder Giebelseiten beleben und gliedern insbesondere bei Gebäuden der 1950er/1960er Jahre die Fassade. Bei Verblendmauerwerk sind braunrote/braune oder anthrazitfarbene Töne zu bevorzugen. XX Gebäudesockel Die Sockelzonen sollten sich bei verputzten Außenwänden von den Hauptfassaden durch dunklere Farbtöne oder einen Materialwechsel absetzen. Bei Häusern der 1950er/1960er Jahren wurde der Gebäudesockel vorwiegend mit farbigem Glattputz oder braun­ roten/braunen Backsteinen gestaltet. XX Fassadenöffnungen: Fenster und Türen Fenster und Türen tragen maßgeblich zum Erscheinungsbild eines Gebäudes bei. Daher sollten die Art, Größe und Proportion der Fen­ster- und Türöffnungen sowie die Abmessungen der Fenster- und Türprofile auf die vor18 Gestaltungshinweise für Gebäude handene Fassadengliederung abgestimmt und sorgfältig ausgewählt werden. Dies gilt insbesondere bei Hausgruppen, Reihenhäusern und Doppelhäusern, wo auf einen harmonischen Gesamteindruck zu achten ist. Fensterfaschen sowie Fenster- und Türlaibungen sind in der Regel weiß, können bei verputzten Außenwänden auch farbig gestaltet werden und somit zur Gliederung der Fassade beitragen. Im Regelfall weiß sind auch Fenster- und Türrahmen, die Außenfensterbänke aus silberfarbenem Metall. Hauseingang und darüber liegendes Treppenhaus zeichnen sich häufig durch große, zusammenhängende Glasflächen aus, in welche sowohl die Haustür als auch die Briefkasten- und Klingelanlage integriert sind. XX Nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung Die nachträgliche Wärmedämmung der Außenwände zur Einsparung von Heizenergie, z. B. bei Putzfassaden in Form eines Wärmedämmverbundsystems, ist mit einer Zunahme der Außenwandstärke verbunden und führt zu einer Veränderung der Gesamtwirkung der Bauwerke. Damit die ursprüngliche Fassadenstruktur weiterhin ablesbar ist, sollten bei den Anschlüssen der Außenwände an die Fassadenöffnungen Schattenfugen vorgesehen werden. Harmonisches Siedlungsbild durch abgestimmte Farbgebung: Helle Grundfarbe und farbliche Hervorhebung einzelner Architekturelemente Nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung ist energetisch wichtig, dabei ist jedoch Sorgfalt auf die Gestaltung im Detail zu legen. 19 2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden Um Wärmebrücken im Übergang der Außenwände zu den Fassadenöffnungen zu verhindern, ist zudem eine Wärmedämmung der Fenster- und Türlaibungen sowie eine Überdämmung der Fenster- und Türrahmen sinnvoll, wodurch sich die Fensterund Türgrößen so gering wie möglich reduzieren sollten. XX Rollläden Bei einem nachträglichen Anbringen von Rollläden ist zu beachten, dass die Fenstergrößen und -formate möglichst beibehalten werden. Anzustreben ist eine Integration der Rollläden in die Fensterrahmen, die Fensterlaibungen oder die wärmedämmende Schicht. Von außen vor die Fassade gesetzte Rolladenkästen beeinträchtigen den Gesamteindruck einer Fassade. XX Vordächer Vor allem bei Gebäuden der 1950er/ 1960er Jahre, bei welchen Vordächer ursprünglich häufig nicht vorhanden waren, wird eine zurückhaltende und leichte Stahl-Glas-Konstruktion em­ pfohlen. XX Außentreppen und Barrierefreiheit Bei Außentreppen von Hauseingängen bietet sich eine einfache und übliche Bauweise mit Blockstufen an. Soll die Barrierefreiheit der Hauseingänge sichergestellt werden, sind 20 Gestaltungshinweise für Gebäude die Außentreppen um mit maximal 6 % geneigte Rampen zu ergänzen. Abgestimmt auf die Profile des Vordachs sollten die Geländer der Hauseingangstreppen aus silberfarbenem Metall gefertigt sein. XX Graffitischutz Bei Putz- und Backsteinfassaden ist ein Graffitischutz in Form von wasserdampfdiffusionsoffenen Imprägnierungen zu empfehlen, wobei die Schutzschicht beim Entfernen der Sprühfarbe größtenteils erhalten bleibt. Die Graffitientfernung ist entweder mit Heisswasser-Hochdruckreinigern oder im Sandstrahlverfahren möglich. Bei gestrichenen Putzflächen ist es meist sinnvoller, die durch Graffiti beschädigten Bereiche zu überstreichen. 2.4 Gestaltungshinweise für Dächer XX Dachformen und Dachüberstände Typisch für Bauwerke der 1920er/ 1930er und 1950er/1960er Jahre im Dorenkamp sind Satteldächer mit einer Dachneigung von etwa 45° oder einem sehr steilen Neigungswinkel. Die Dachüberstände im Bereich der Traufen und Ortgänge sind vergleichsweise gering. Erneuerungen oder Ausbauten des Dachs sollten sich an diesen Vorgaben orientieren. Bei geschlossenen Hausgruppen sollte auf durchgehende Trauf- und Firstlinien Wert gelegt wer- In den Fensterrahmen integrierte Rollläden sind für die Fassade verträglicher als auf die Fassade aufgesetzte Rollladenkästen Vordächer in leichter Stahl-Glas-Konstruktion 21 2.4 Gestaltungshinweise für Dächer den, um einen ruhigen und einheitlichen Gesamteindruck zu erzielen. Dacheideckung in braun­roten oder athrazitfar­ benen Ziegeln XX Dacheindeckung Eine einheitliche und ruhige Dachlandschaft ist ein wichtiges städtebauliches Gestaltungselement. Dachpfannen in den einheitlichen Farbtönen braunrot/braun oder anthrazit können dazu beitragen. Glänzende oder buntfarbige Dachziegel würden dieses Bild stören. Innerhalb einer Hausgruppe, bei Reihenhäusern oder Doppelhäusern sollten die Nachbarn Material und Farbe der Dachziegel abstimmen. XX Dachgauben, Dachflächenfenster Die Wohnnutzung eines Dachgeschosses setzt den Einbau von Dachgauben oder Dachflächenfenstern voraus. Dachgauben und Dachflächenfen­ ster sollten die bestehende Gliederung der Fassade aufgreifen und sich auf die Achsen der Fassadenöffnungen und Hauseingänge beziehen. Als Dachgauben sind Schlepp-, Giebel- und Flachdachgauben wünschenswert. Als Verkleidung der Dachgaubenwände kann zum Beispiel verzinktes Stahlblech verwendet werden. Die Größe der Dachflächenfenster sollte im Vergleich zu den Fensteröffnungen der darunterliegenden Ge- Dachgauben greifen die Gliederung der Fassaden auf. 22 Gestaltungshinweise für Gebäude schosse kleiner gewählt werden, damit sich die Dachflächenfenster den Fensteröffnungen der Fassaden optisch unterordnen. XX Dachloggien Dächer können durch Einschnitte in die Dachflächen in Form von Dachloggien zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Diese sollten möglichst an der dem öffentlichen Straßenraum abgewandten Gebäudeseite eingebaut werden. Auch für die Dachloggien gilt, dass sie sich in die Struktur der Fassadenöffnungen einfügen. 2.5 Gestaltungshinweise für bauliche Erweiterungen XX Anbau von Balkonen und Wintergärten Balkone und Wintergärten steigern den Wohnwert und bieten die Möglichkeit, zusätzliche Wohnfläche zu schaffen. Balkone und Wintergärten sind vornehmlich an den Gebäuderückseiten mit Bezug zu den Grünflächen empfehlens­wert. Dabei sollten sie die vorhandene Fassadenstruktur, wie Fensterachsen oder Symmetrien, berücksichtigen. Die Traufline des Gebäudes sollte bei Anbauten nicht ge- stört werden und als durchlaufende Linie erkennbar bleiben. Sowohl bei den Balkonen als auch den Wintergärten sind aus konstruktiven und bauphysikalischen Gründen in der Regel vorgesetzte Konstruktionen zu wählen. Anbauten sind in ihrer Farbgebung und Materialauswahl auf die Hauptfassaden abzustimmen. Wintergärten sollten zumindest an ihrer Vorderseite vollständig verglast sein. Balkonbrüstungen können vor allem bei Gebäuden der 1950er/1960er Jahre wie die Architekturelemente der Hauptfassaden durch unterschiedliche, von den Grundfarben der Hauptfassaden abweichende Farbnuancen farblich akzentuiert werden und dadurch das Erscheinungsbild eines Gebäudes bereichern. durch Absenkung Ihrer Brüstungshöhe in Glastüren verwandelt werden und damit die Fassadengliederung so wenig wie möglich geändert werden. Bei Austritten in private Freiflächen werden Stahltreppen vorgeschlagen. In Anlehnung an die Materialien bei Wintergärten, Balkonen, Vordächern und Geländern von Hauseingangstreppen sollte bei den Profilen und Geländern der zu privaten (Mieter-) Gärten führenden Außentreppen silberfarbenes Metall gewählt werden. XX Austritt in den privaten (Mieter-) Garten Bei Erdgeschosswohnungen kann ein Austritt in privat genutzte Freiflächen mittels einer von einem Balkon oder einem Wintergarten ausgehenden Außentreppe ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang kann gegebenenfalls eine private Terrasse vor der Wohnung von der gemeinschaftlich genutzten Freifläche abgegrenzt werden. Bestehende Fenster können dabei Vorgebaute Balkone oder Zugänge zum Garten steigern die Wohnqualität 23 2.6 Exemplarische Gestaltungsvor- schläge für ausgewählte Gebäude Mehrfamilienhaus aus den 1950er/1960er Jahren Mehrfamilienhaus aus den 1950er Jahren Exemplarische Gestaltungsvorschläge Erhalt der Gliederung und der Symmetrie der Fassade Neue Farbgebung der Hauptfassadenflächen mit heller, matter Grundfarbe; Farbliche Hervorhebung der Haupt­eingänge, der horizontalen Streifen zwischen den Fenstern und den Giebelseiten mit dunkleren Farbnuancen. 24 Gestaltungshinweise für Gebäude 4 Neue Fensteröffnungen auf den Giebelseiten Beibehaltung der brüstungshohen Lochfenster und vorgesetzten, schmalen Putzfaschen Fenster- und Türrahmen, Fensterund Türlaibungen sowie Fensterfaschen mit weißer Oberfläche; Filigrane Fenster- und Türprofile Unsichtbare Integration weißer Rollläden in die wärmedämmende Schicht Erhalt des Satteldaches mit einer Dachneigung von 40° und geringen Dachüberständen im Bereich der Traufen und Ortgänge 8 Anthrazite oder braunrote Dach­ pfannen ohne Glasur Balkon- und Wintergartenelemente mit Flachdächern an der Gebäuderückseite Je Erdgeschosswohnung eine auf die private Freifläche führende Außentreppe aus Stahl Profile und Geländer der zu privaten (Mieter-) Gärten führenden Außentreppen aus silberfarbenem Metall 8 7 25 2.6 Exemplarische Gestaltungsvorschläge für ausgewählte Gebäude Reihenhaus aus den 1950er/1960er Jahren Erhalt des Gebäudesockels aus braunroten Ziegeln oder Glattputz Lochfenster mit vorgesetzten, schmalen Putzfaschen Fenster- und Türrahmen, Fensterund Türlaibungen, Fensterfaschen sowie Dachgaubenfenster mit weißer Oberfläche und filigranen Profilen Unsichtbare Integration weißer Rollläden in die wärmedämmende Schicht Aufrechterhaltung der aufeinander abgestimmten Gestaltung aller Einheiten eines Reihenhauses Bewahrung der Gliederungen der Fassade Neue Farbgebung der Hauptfassadenflächen mit heller, matter Grundfarbe in derselben Farbe Reihenhaus aus den 1950er/196oer Jahren Exemplarische Gestaltungsvorschläge 26 Gestaltungshinweise für Gebäude A 2 2 3 4 5 6 7 8 Erhalt des dünnen, scheibenartigen Vordaches aus Stahlbeton Aufrechterhaltung des Satteldaches mit einer Dachneigung von 40° und geringen Dachüberständen im Bereich der Traufen und Ortgänge Über alle Einheiten eines Reihenhauses durchgehende Trauf- und Firstlinien A 2 9 Braunrote Dachpfannen ohne Glasur bei allen Einheiten eines Reihenhauses Einschneidung von Giebelgauben in die Dachflächen mit Bezug der Dachgauben auf vorhandene Achsen 8 9 27 2.6 Exemplarische Gestaltungsvorschläge für ausgewählte Gebäude Doppelhaus aus den 1920er/ 1930er Jahren AAufeinander abgestimmte Gestaltung beider Doppelhaushälften 2Erhalt der Gliederung und Symme­ trie der Fassade 3Neue Farbgebung der Hauptfassaden mit heller, matter Grundfarbe 4Beibehaltung des Gebäudesockels 5Weiße Fenster- und Türrahmen, Fenster- und Türlaibungen, Fensterfaschen sowie Dachgaubenfenster 6Erhalt der Fensterbänke aus Naturstein 7Filigrane Fenster- und Türprofile 8Neues Vordach mit zurückhaltender und leichter Stahl-Glas-Konstruk­ tion 9Geringfügige Dachüberstände im Bereich der Traufen und Ortgänge JBraunrote Dachpfannen ohne Glasur bei beiden Doppelhaushälften KErhalt der Flachdachgauben LVom Gebäudeanbau auf Erdgeschoßniveau in den tiefergelegenen Garten führende Außentreppe aus Stahl MProfile und Geländer der zu privaten (Mieter-) Gärten führenden Außentreppen aus silberfarbenem Metall 28 Gestaltungshinweise für Gebäude Exemplarische Gestaltungsvorschläge A 2 3 6 8 9 J 5 4 7 7 K L M Wohn- und Geschäftshaus aus den 1920er/1930er Jahren AEntfernen der Kragplatte, einheitliche Gestaltung von Erdund Obergeschoss 2Fassadenmaterial Putz oder Klinker 3Vordächer über Schaufenstern und Türen als Stahl-/Glas-Konstruktion 4Werbeanlagen als Einzelbuchstaben A Bestand: Erd- und Obergeschoss ohne gestalterischen Zusammmmenhang Exemplarische Gestaltungsvorschläge 1 2 3 4 29 3. Gestaltungshinweise für Freiflächen 3.1 Gestalterische Grundsätze Die meisten Menschen empfinden ein grünes Wohnumfeld als schön und wohltuend, entsprechend wichtig ist es für ihre Wohnzufriedenheit. Zu einem grünen Wohnumfeld zählen Vorgärten und Wohngärten an Einfamilienhäusern, aber auch Gemeinschaftsflächen in Wohnsiedlungen. Bei den Einfamilienhäusern pflegen die Bewohner ihre Gärten, entsprechend liebevoll sind diese in der Regel gestaltet. Bei Mehrfamilienhäusern ist es der Vermieter oder das Wohnungsunternehmen, die sich um die Freiflächen kümmern. Bei der Gestaltung der Freiflächen sind unabhängig von der Bau- und Wohnform einige Grundsätze zu beachten. XX Barrierefreiheit Der zunehmende Anteil älterer Mitbürger, die Selbständigkeit behinderter Menschen oder einfach nur Eltern mit Kinderwagen: eine barrierefreie Gestaltung kommt allen Nutzern zu Gute. Unnötige Hindernisse etwa in Form von Stufen, Kanten oder Borden sollRegenwasser-Versickerung 30 Gestaltungshinweise für Freiflächen ten daher grundsätzlich vermieden oder dort, wo es notwendig ist, um Rampen mit mäßigen Steigungen ersetzt oder ergänzt werden. XX Klimaschutz und Klimaanpassung Ob in Vorgärten oder Wohngärten: Befestigte und versiegelte Flächen sollten auf das unbedingt notwenige Maß begrenzt werden! Über unbefestigte und begrünte Flächen kann Regenwasser versickern und dem Grundwasser zugeführt werden, die Gefahr von Hochwasser bei heftigen Regenfällen wird gemindert. Bäume bieten an heißen tagen ein schattiges Plätzchen, die positive Wirkung auf das Stadtklima ist unbestritten. XX Nutzerbeteiligung Die Gestaltung von Freiflächen an Mehrfamilienhäusern sollte mit Beteiligung der späteren Nutzer geplant werden. Ob bei Spielplätzen, nachbarschaftlichen Treffs und Mietergärten: Akzeptanz und Zufriedenheit der Nutzer setzen eine Mitwirkung schon in der Planungsphase voraus. . Ein gärtnerisch gestaltetes Wohnumfeld schafft Aufenthaltsqualität und wertet die Siedlungen auf 31 3.2 Freiflächen an Einfamilienhäusern Mietergärten und Terrassen mit direktem Zugang aus den Wohnungen XX Vorgärten und Einfriedungen Gärtnerisch gestaltete Vorgärten oder gepflegte Rasenflächen bereichern das Bild einer Einfamilienhaussiedlung. Leider sind immer häufiger vollständig gepflasterte Flächen vor den Häusern anzutreffen. Möglicherweise, um den Pflegeaufwand zu mindern oder zusätzliche Stellmöglichkeiten für das Auto zu gewinnen. Befestigte Flächen vor dem Haus sollten zugunsten einer Grüngestaltung auf das Nötigste begrenzt werden, Stellplatzflächen lassen sich auch wasserdurchlässig gestalten. Mit Rasenfugenpflaster oder Rasengittersteinen ist eine Integration der Stellplätze in die Grün­ flächen möglich. Als Einfriedung der Vorgärten bieten sich niedrige Hecken wie Ligusteroder Buchenhecken an, die in der Regel ansprechender sind als Zäune oder Mauern. Die Hecken sollten nicht höher als 1.20 m sein. XX Wohngärten Mit Ausnahme von Terrassen und Wegen sind Wohngärten in der Regel gärtnerisch angelegt und als Grün­ fläche gestaltet. Für Terrassen oder Wege beitet sich ein wasserdurchlässiger Belag etwa aus Pflaster oder Holz an. Die farbliche Abstimmung auf die Hausfarben fördern ein harmonisches Gesamtbild. 32 Gestaltungshinweise für Freiflächen XX Bäume, Sträucher, Rankgewächse Für die Bepflanzung der Vor- und Wohngärten sind heimische und standortgerechte Arten zu empfehlen. Klein- oder mittelgroße Bäume, zu denen beispielsweise Feldahorn, Hainbuche oder Zierapfel zählen, bieten sich für die Begrünung von Vor- und Wohngärten an. Nur für ausgedehnte Gartenflächen können großkronige Bäume, wie Eichen oder Linden, verwendet werden. Besonders anzuraten sind hochstämmige Obstbäume, da diese über ihren Nutzwert als fruchttragende Bäume hinaus einen außerordentlich hohen ökologischen Wert haben. Bei Sträuchern sind beispielsweise Weißer Hartriegel, Haselnuss oder Felsenbirne empfehlenswert. Als Fassadenbegrünung bieten sich grundsätzlich zwei Pflanzenkatego­ rien: Einerseits Pflanzen, welche eine Rank- bzw. Kletterhilfe benötigen, z. B. Blauregen oder Clematis, und andererseits so genannte Selbstklimmer wie Efeu, Wilder Wein oder Kletterhortensien. Rank- bzw. Kletterhilfen sollten möglichst filigran sein, damit die Pflanzen in den Vordergrund treten. Zu empfehlen sind an dieser Stelle insbesondere Seilkonstruktionen aus Edelstahl. Vorgärten und Einfriedungen Fassadenbegrünung z. B. Wilder Wein und Ranksysteme 33 3.2 Freiflächen an Einfamilienhäusern XX Nebenanlagen, Carports und Garagen Gerätehäuser und Lauben in den Wohngärten sind bis zu einem Bruttorauminhalt von 30 cbm genehmigungsfrei. Auch bei diesen ist eine anspruchsvolle Gestaltung wünschenswert, ein improvisierter „Schuppen“ im Garten gibt ein schlechtes Bild ab. Die Gestaltung und Anordnung der Gerätehäuser oder Lauben sollte mit den Nachbarn abgestimmt werden. Eine Begrünung mit Rank- bzw. Kletterpflanzen bietet sich an. Die Gestaltung von Garagen sollte auf das Hauptgebäude abgestimmt sein. Die Dachflächen der Garagen können begrünt werden, eine nachträgliche Begrünung bereits bestehender Garagen ist in der Regel auch möglich. Besonders geeignet sind extensive Begrünungen, mit welchen nur eine geringe Zunahme der Stärke des Dachaufbaus und kaum Pflegeaufwand verbunden sind. Für extensive Begrünungen sollten naturnahe Vegetationsformen, z. B. Sukkulenten, Kräuter oder Gräser, verwendet werden, die sich weitgehend selbst erhalten und entwickeln. 3.3 Freiflächen an Mehrfamilien- häusern Häufig sind es die ungegliederte und pflegeleichte Rasenflächen sowie Wäschestangen, die das Bild der Freiflä- 34 Gestaltungshinweise für Freiflächen chen um Mehrfamilienhäuser bestimmen. Durch einfache Maßnahmen lassen sich der Nutzwert ebenso wie die Gestaltqualität dieser Flächen deutlich verbessern. XX Hauszugänge Die gärtnerische Gestaltung der Hauszugänge mit Bäumen, Sträuchern und Blumen macht den Eingang zu einem Mehrfamilienhaus sofort einladender. Ergänzt um Sitzbänke und eine Fahrradabstellanlage kann hier ein nachbarschaftlichen Treff entstehen. Die Müllabstellplätze sollten so inte­griert werden, dass sie möglichst wenig stören. Zum Schutz vor unmittelbaren Einblicken sind Hecken oder begrünte Pergolen aus Holz denkbar. Alternativ dazu können auch Müllschränke eingesetzt werden. Der Standort für die Mülltonnen sollte möglichst im Schatten liegen, um eine Geruchsbildung durch direkte Sonnen­ einstrahlung zu vermeiden. XX Stellplätze Stellplätze können mit freiwachsenden oder geschnittenen Hecken eingegrünt werden. Dazu eignen sich beispielsweise Liguster, Hainbuche oder Rotbuche. Stellplätze und deren Zufahrten sind mit versickerungsfähigen Materialien wie beispielsweise Rasenfugenpflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen. Gelungene Gestaltung und Begrünung von Carports und Gartenhäusern Gestaltetete Hauszugänge Eingegrünte Stell- und Müllplätze 35 3.3 Freiflächen an Mehrfamilienhäusern XX Gemeinschaftlich nutzbare Grün­ flächen Die großen und offenen Rasenflächen zwischen den Mehrfamilienhäusern bieten einen großen Gestaltungsspielraum. Bäume, Sträucher und Hecken könnnen die Flächen gliedern, sind schön anzuschauen und schaffen für die Bewohner unterschiedliche Angebote für die Freizeitgestaltung und Aufenthalt im Grünen. Auf den großen Freiflächen gedeihen auch großkronige Bäume wie Eichen oder Linden. Bei Sträuchern eignen sich z. B. Weißer Hartriegel, Haselnuss oder Felsenbirne. XX Nachbarschaftliche Treffs, Spielangebote Die Freiraumgestaltung bietet neben mehr Grün auch die Chance, neue Freiraumangebote für die Bewohner zu schaffen. Die frühzeitige Einbindung der Bewohner in solche Planungen stellt sicher, dass solche Angebote auch angenommen werden. Ein nachbarschaftlicher Treff mit Sitzangeboten und ggf. einem Grillplatz kann Ergebnis einer solchen gemeinsamen Initiative sein. Teil einer solchen Anlage können auch Spielangebote für Kinder sein. XX Mietergärten Bewährt haben sich individuell von den Mieterhaushalten genutzte Mietergärten. Mit direktem Zugang aus den Erdgeschosswohnungen entstehen kleine, privat genutzte Gärten vor den Gebäuden. Aber auch für Bewohner der oberen Etagen bieten sich Möglichkeiten, auf den weitläufigen Freiflächen im Umfeld der Mehrfamilienhäuser Mietergärten anzulegen. 36 Gestaltungshinweise für Freiflächen Exemplarische Gestaltung des Wohnumfelds mit Mietergärten 37 Anhang Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes auf privaten Hof- und Fassadenflächen im Programmgebiet „Soziale Stadt Rheine Dorenkamp“ Stand: 11. September 2013 1. Zuwendungszweck 2. Gegenstand der Förderung Die Stadt Rheine gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der jeweiligen Haushaltssatzung in dem Gebiet Rheine-Dorenkamp (Gebietsabgrenzung Soziale Stadt), um zur Verbesserung des Wohnumfeldes Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von barrierefreien Hof- und Gartenflächen sowie von Außenwänden und Dächern auf privaten Grundstücken zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen in dem Gebiet Soziale Stadt Dorenkamp, für das vom Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien finanzielle Mittel bewilligt wurden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Programmgebiet der Sozialen Stadt. Innerhalb des Gesamtgebietes gibt es mit Priorität zu fördernde Gebiete mit hohem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. XX 1.1. Die Stadt Rheine unterstützt damit das Engagement der Bürgerschaft, durch Eigeninitiative zu einer qualitätvollen und umweltgerechten Erneuerung im Programmgebiet beizutragen. Förderfähig sind: XX 1.2. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. 38 Anhang XX 2.1. Maßnahmen auf privaten Freiflächen an Wohngebäuden, an gemischt genutzten Gebäuden und an für das Gemeinwohl genutzten Gebäuden: –– 2.1.1. die Gestaltung und Begrünung von Hof- und Freiflächen, die Anlage von Mietergärten, Spiel- und Wegeflächen, Sitzgruppen, Pergolen, –– 2.1.2. bei Häusern mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten die Gestaltung von Vorgärten, die zur öffentlichen Fläche hin sichtbar sind, –– 2.1.3. vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. Entrümpelung, Abbruch ökologischer und gestalterisch nicht bedeutsamer Mauern, Verbesserung von Zugängen, Entsiegelung befestigter Flächen. XX 2.2. Begrünung von Dächern oder die Anlage von Dachgärten. XX 2.3. Maßnahmen an Gebäuden (Wohngebäude, gemischt genutzte Gebäude): –– 2.3.1. die farbliche Gestaltung von Ansichtsflächen und deren Begrünung, wenn die Maßnahmen der Verbesserung des angrenzenden Wohnumfeldes dienen. –– 2.3.2. die einmalige Beseitigung von Graffitischäden an Gebäuden einschließlich farblicher Neugestaltung und dauerhafter Schutzbeschichtung (permanenter Graffitischutz). Für diese Maßnahmen beträgt der Zuschuss 30,00 Euro/qm gestalteter, durch Aufmass nachgewiesener Fläche, jedoch höchstens 50% der förderungsfähigen Kosten. XX 2.4. Ausnahmsweise bei gewerblich oder für den Gemeinbedarf genutzten Grundstücken die farbliche Gestaltung von Ansichtsflächen und deren Begrünung, wenn die Maßnahmen der Verbesserung des angrenzenden Wohnumfeldes dienen. XX 2.5. Nicht gefördert werden insbesondere: –– Maßnahmen in privaten Hausgärten in Häusern mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten, die von der öffentlichen Fläche aus nicht sichtbar sind, –– Maßnahmen in Kleingartenanlagen, –– Maßnahmen an Parkplatz- und Stellplatzanlagen, –– nach Art und Größe aufwändige Anlagen oder ökologisch geringfügige Verbesserungen, –– Veränderungen von Ver- und Entsorgungsleitungen, –– Maßnahmen, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder nachbarschaftsrechtlichen Vorgaben entgegenstehen. –– Im Rahmen der Förderung nach Abs. 2.1 – 2.5 sind Kosten für Planung und Bauleitplanung etc. ebenfalls förderfähig. 3. Räumlicher Geltungsbereich, Vorrang XX 3.1. Die Richtlinien gelten für das Gebiet „Soziale Stadt Dorenkamp“ in seinen vom Rat der Stadt Rheine festgelegten Grenzen und hier mit Priorität in den Quartieren mit hohem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. XX 3.2. Mit Vorrang gefördert werden Maßnahmen, welche: –– 3.2.1. sowohl die Begrünung von Höfen, Gärten und Dächern als auch die Gestaltung oder Begrünung von Ansichtsflächen von Gebäuden beinhalten, –– 3.2.2. eine wesentliche Verminderung befestigter (versiegelter) Flächen bewirken. XX 4. Zuwendungsempfänger/-innen Zuwendungen können erhalten: –– Eigentümer/-innen (Erbbauberechtigte), –– Mieter/-innen mit Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin, –– sonstige Nutzungsberechtigte mit Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin. 39 5. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen werden nur gewährt, wenn: –– für das beantragte Vorhaben kein anderer Förderzugang besteht (z. B. KfW-Förderung im Rahmen einer energetischen Erneuerung/Sanierung der Fassade, etc.), –– die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen, –– das Wohn- oder gemischt genutzte Gebäude wenigstens 25 Jahre oder bei geplanten Begrünungsmaßnahmen das Wohn- oder gemischt genutzte Gebäude wenigstens 10 Jahre alt ist, –– die Maßnahmen baurechtlich unbedenklich sind (auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und stadtbildprägender Belange), –– bei Begrünung privater Grundstücksflächen zumindest die Zugänglichkeit für die Mieter/-innen sichergestellt ist, –– mit den beantragten Maßnahmen noch nicht begonnen worden ist (außer mit den erforderlichen Planungsleistungen), –– ein Beratungsgespräch durch das Stadtteil-Management Dorenkamp in Anspruch genommen wurde. 40 Anhang 6. Art, Höhe und Umfang der Zuwendungen XX 6.1. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. XX 6.2. Die als zuwendungsfähig anerkannten Kosten betragen im Einzelnen höchstens: –– 6.2.1. für die Erneuerung und farbliche Gestaltung der Ansichtsflächen von Gebäuden 30,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche, –– 6.2.2. für die Erneuerung und die farbliche Gestaltung der Ansichtsflächen von Gebäuden mit besonderem städtebaulichen Wert 35,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche, –– 6.2.3. für die Erneuerung und farbliche Gestaltung der Ansichtsflächen, Dächer, Klappläden, Fenster und Eingangstüren von historisch bedeutsamen bzw. denkmalwerten Gebäuden 40,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche, –– 6.2.4. für die energetische Erneuerung im Rahmen der Fassadengestaltung (s.o.) sowie für die Anlage von Dächern und Dachbegrünung 60,00 Euro je Quadratmeter umgestalteter Fläche, –– 6.2.5. für die Entsiegelung und Grüngestaltung von Hof- und Gartenflächen 40,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche, –– 6.2.6. bei wirksamer Öffnung von umgestalteten Freiflächen für die Öffentlichkeit oder für die Mieter/-innen in Mehrfamilienhäusern 50,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche. 8. Ausnahmen Über die Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine. 9. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 24.09.2013 in Kraft und endet mit Projektende. Die Verwaltung wird ermächtigt, das erstmals vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossene Muster zur Antragstellung zu ändern. 7. Antragstellung und Bewilligung XX 7.1. Anträge nimmt das Stadtteil-Management Dorenkamp entgegen. Den Antragsvordrucken sind prüfungsfähige Unterlagen (Lageplan, Entwurf, Eigentümernachweis, Kostenvoranschläge) beizufügen. XX 7.2. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt ein Bescheid der Stadt Rheine an den Antragsteller/die Antragstellerin über den Maßnahmenumfang und die Höhe der Zuwendung. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre. 41 Ansprechpartner Stadtteil-Management Dorenkamp Darbrookstraße 21 · 48431 Rheine T 05971.800 82 32 [email protected] Das Büro des Stadtteil-Management Dorenkamp ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag: 10–14 Uhr Mittwoch: 10–14 Uhr Donnerstag: 14–18 Uhr und nach Vereinbarung oder Stadt Rheine Planen und Bauen Frau Gleffe Klosterstraße 14 · 48431 Rheine T 05971.939 412 [email protected] 42 Anhang 43