Rheine DoRenkamp - Stadtteil

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Rheine Dorenkamp
Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm
Entwurf zur Abstimmung
1
Rheine Dorenkamp
Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm
Rheine Dorenkamp
Gestaltungshandbuch zum Hof- und Fassadenprogramm
Herausgeber
Stadt Rheine
Klosterstraße 14 · 48431 Rheine
Fon: 0049-5971-939-0
Email: [email protected]
http://www.rheine.de
Auftragnehmer
pp a | s pesch partner architekten stadtplaner
Zweibrücker Hof 2 · 58313 Herdecke
Tel. 02330.9284 0 · Fax 02330.9284 29
e-mail [email protected]
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Inhalt
Vorwort7
1. Der Stadtteil Dorenkamp8
1.1 Die Entstehung
8
1.2 Die Siedlungen
10
1.3 Das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“
12
1.4 Das Hof- und Fassadenprogramm
13
2. Gestaltungshinweise für Gebäude14
2.1 Gebäudetypen im Dorenkamp
14
2.2 Gestalterische Grundsätze
16
2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden
16
2.4 Gestaltungshinweise für Dächer
20
2.5 Gestaltungshinweise für bauliche Erweiterungen
22
2.6 Exemplarische Gestaltungsvorschläge für ausgewählte Gebäude
24
3. Gestaltungshinweise für Freiflächen
3.1 Freiflächentypen im Dorenkamp
3.2 Freiflächen an Einfamilienhäusern
3.3 Freiflächen an Mehrfamilienhäusern
30
30
32
34
Anhang
Förderrichtlinien38
Ansprechpartner42
Das Programmgebiet
Soziale Stadt Rheine Derenkamp
Quelle: Google
Vorwort
6
Der
Stadtteil Dorenkamp
Vorwort
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
frische Farben und mehr Grün – das ist das Ziel des Hof- und Fassadenprogramms für den Stadtteil Dorenkamp. Aus Förder­mitteln des Landesprogramms „Soziale Stadt“ werden Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Dorenkamp angestoßen. Dazu gehört auch das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Grundstücken. Verschiedene Programme und Projekte bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten und unterstützten Sie, Ihre Häuser und Grundstücke zukunftsfähig zu machen.
Das Hof- und Fassadenprogramm soll dazu führen, dass Grünflächen und
Fassaden in ihrer Qualität verbessert werden. Dabei sind Gestaltungsaspekte genauso wichtig wie
ökologische Verbesserungen und neue Nutzungsqualitäten.
Dieses Gestaltungshandbuch zeigt die Möglichkeiten auf, die sich bei der Umgestaltung mit Mitteln
des Programmes ergeben. Dabei wird das Augenmerk auf die Themen gelenkt, die bei der Gestaltung
von Fassaden und Grünflächen eine besondere Rolle spielen:
33
Typische Bauformen und Gestaltungs­elemente im Dorenkamp
33
Geeignete Farben für eine harmonische Gesamtwirkung eines Hauses
33
Einfügen in die Nachbarschaft (gleiche oder ähnliche Haustypen)
33
Grüngestaltung für Vorgärten und Grün­flächen an Mehrfamilienhäusern
33
Barrierefreiheit als neue Qualität rund ums Haus
Das Gestaltungshandbuch will dabei keine Richtlinien vorgeben, sondern anregen und Ideen vermitteln. Ihr Haus und die dazugehörigen Grünflächen sollen für Sie und die Besucherinnen und Besucher des Stadtteils schöner und besser nutzbar gemacht werden.
Wir laden Sie herzlich ein, sich über das Programm zu informieren. Im Büro des Stadtteil- Managements, das von der Stadt Rheine einge­richtet wurde und mit Fachleuten besetzt ist, können Sie sich
Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ideen holen.
Dr. Angelika Kordfelder
Bürgermeisterin
7
1. Der Stadtteil Dorenkamp
1.1 Die Entstehung
Die Bezeichnung Dorenkamp stammt
von der Flurbezeichnung landwirtschaftlicher Flächen nördlich der heutigen Breiten Straße. Noch um 1900
war der Stadtteil Dorenkamp landwirtschaftlich geprägt.
Die Erstbesiedlung in den 1920er
und 1930er Jahren erfolgte entlang
der Breiten Straße, der Catenhorner Straße und der Darbrookstraße.
Wohnbauten wurden zunächst insbesondere für Bahn­bedienstete errichtet, beispielsweise in der Ferdinand-,
Richard- und Parkstraße sowie in der
Cäcilien- und Blumenstraße. Ein weiterer Bevölkerungsanstieg resultierte
Die Stadt Rheine in einer Darstellung von 1858
(Stadtarchiv Rheine)
8
Der Stadtteil Dorenkamp
aus dem Aufblühen der Textilindustrie.
Ebenfalls in den 1920er/1930er Jahren
entstanden das katholische Kirchenzentrum St. Elisabeth und die Damloup-Kaserne.
Im Zweiten Weltkrieg wurde der
Stadtteil Dorenkamp durch Bombenangriffe der Alliierten stark zerstört,
sodass nur noch vereinzelt Gebäude
aus der Vorkriegszeit erhalten sind.
Der Stadtteil Dorenkamp erhielt
sein heutiges Gesicht daher hauptsächlich durch den Wiederaufbau und
die hohe Bevölkerungszunahme in
den Nachkriegsjahren. Die Bebauung
ist stark durch den Bestand aus den
1950er/1960er Jahren geprägt. So sind
in dieser Bauepoche die Wohnbebauungen um den Schneidemühler Weg
und die Tichelkampstraße sowie die
Wohnquartiere Waldhügel und Märchenviertel entstanden.
Das Dorenkamper Schulzentrum
entstand in den Jahren 1980/1982. In
den Jahren 2006/2007 begann der Bau
des Stadteilzen­trums „Neue Mitte Dorenkamp“, etwa zur gleichen Zeit entwickelte sich zwischen dem Märchenviertel und der Bahntrasse das neue
Baugebiet Staelskottenweg.
Mit der Kirche und dem Pfarrhaus
St. Elisabeth aus den 1920er/1930er
Jahren gibt es im Geltungsbereich des
Stadtentwicklungsprogramms „Soziale
Stadt Dorenkamp“ zwei Baudenk­
mäler.
vor 1920
1920
1940
1950
1970
1990
Neubauten
Altersklassen der Gebäude im Stadtteil Dorenkamp
9
1.2 Die Siedlungen
Mitte Dorenkamp
Tichtelkampstraße
Schneidemühler Weg
Stalskottenweg
Waldhügel
Märchenviertel
Siedlungsbereiche im Stadtteil Dorenkamp
10
Der Stadtteil Dorenkamp
Der Grundcharakter des Stadtteils Dorenkamp ist auf das städtebauliche
Leitbild der „gegliederten und aufgelockerten Stadt“ aus den 1950er Jahren
zurückzuführen. Die damit verbundenen Qualitäten der Siedlung bestehen
in offenen Baustrukturen und deren
Einbettung in zusammenhängende
Grünbereiche. Typisch sind darüber
hin­aus Zeilenbauten, Hausgruppen,
die Trennung der Funktionen Wohnen,
Arbeiten und Erholung sowie optimal
nach der Sonne ausgerichtete Wohnungsgrundrisse.
Der Stadtteil Dorenkamp weist folgende Siedlungsbereiche auf:
33
Wohnbebauung Mitte Dorenkamp
aus den 1930er bis 1950er Jahren
33
Wohnbebauung Schneidemühler
Weg aus den 1950er/1960er Jahren
33
Wohnbebauung Tichelkampstraße
aus den 1950er/1960er Jahren
33
Wohnbebauung Waldhügel aus den
1950er/1960er Jahren
33
Wohnbebauung Märchenviertel aus
den 1950er/1960er Jahren
33
Stadteilzentrum „Neue Mitte Dorenkamp“, Baubeginn: 2006/2007
33
Wohnbebauung Staelskottenweg,
Baubeginn: 2007
Typische Siedlungsbereiche im Dorenkamp: Die „Neue Mitte“ (oben), Mietwohnungen am Schneidemühler Weg (unten links) und Eigenheime im Quartier
Waldhügel an der Danziger Straße (unten rechts)
11
1.3 Das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“
Quartiere mit besonderem Erneuerungsbedarf
Quartier
Lilienthalstraße/Steinfurter Straße
Quartier
Cäcilienstraße/Breite Straße/Verdistraße
Quartier
Märchenviertel
Quartier
Schneidemühler Weg
Quartier
Darbrookstraße
Quartier
Waldenberger Weg/
Hirschberg Weg
12
Der Stadtteil Dorenkamp
Quartier
Ferdinand-, Richard-, Parkstraße
Der Stadtteil Dorenkamp liegt südwestlich der Rheiner Innenstadt. Er
ist gegliedert in einen südlichen und
einen nördlichen Bereich, die Trennungslinie verläuft entlang der Breiten Straße.
Der Geltungsbereich des Stadtentwicklungsprogramms „Soziale Stadt
Dorenkamp“ erstreckt sich über den
Stadtteil Dorenkamp-Süd und den
westlichen Teilbereich von Dorenkamp-Nord. Das Programmgebiet ist
begrenzt durch die Bahnlinie im Osten,
den Kammweg in gedachter Verlängerung über den Waldhügel im Süden,
die Eckener Straße im Westen und den
Straßenzug Lilienthalstraße, Beethovenstraße und Breite Straße im Norden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner
des Dorenkamp identifizieren sich mit
ihrem Stadtteil. Sie schätzen die Nähe
zum Stadtzentrum und gleichzeitig die
Nähe zum Grün und zur Landschaft.
Mit der „Neuen Mitte Dorenkamp“ ist
für die Bewohner ein attraktives Stadtteilzentrum entstanden.
Gleichwohl zeigen sich auch Pro­
bleme: Wegen ausbleibender Investi­
tionen haben Teile des Gebäudebestands Instandhaltungs- und Modernisierungsmängel. Der zunehmende Anteil alter Menschen stellt neue Her-
ausforderungen an das Wohnungsangebot und die Gestaltung des öffentlichen Raums, insbesondere bezogen
auf die Barrierefreiheit. Die baulichen
Mängel in Teilbereichen korrespondieren mit einer Häufung einkommensschwacher Haushalte. Junge Familien
mit Kindern vermissen ein ansprechendes Wohnungsangebot.
Mit dem Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“
soll diesen Fehlentwicklungen gegengesteuert werden. Folgende Ziele geben die Richtung vor:
33
Steigerung der Identifikation der
Bewohner mit dem Stadtteil und
Verbesserung des Images
33
Schaffung eines für junge Familien
mit Kindern attraktiven Wohnstandortes
33
Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbildes
33
Sanierung und Modernisierung von
Wohnbestand und Wohnumfeld
33
Erhalt von für die Siedlung charakteristischen Gebäude- und Freiflächentypen
33
Erhöhung der Aufenthaltsqualität
und Nutzbarkeit der Freiräume
33
Bezugnahme auf den historisch gewachsenen Charakter des Stadtteils
als „Bahner“-Wohnort
33
Energetische und ökologische Optimierung
33
Barrierefreie Wohnungen
Im Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ wird insbesondere in folgenden Quartieren ein hoher
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf festgestellt:
33
Quartier „Lilienthalstraße/Stein­
furter Straße“
33
Quartier „Waldenburger Weg/
Hirschberger Weg“
33
Quartier „Darbrookstraße“
33
Quartier „Schneidemühler Weg“
33
Quartier „Cäcilienstraße/Breite
Straße/Verdistraße“
33
Quartier „Märchenviertel“
33
Quartier „Richardstraße/Ferdinandstraße/Parkstraße“
Erste Anlauf- und Beratungsstelle rund um das Hof- und Fassadenprogramm ist das Stadtteil-Management
Dorenkamp:
33
Stadtteil-Management Dorenkamp
Darbrookstr. 21 · 48431 Rheine
T 05971/800 82 32
[email protected]
Das Büro des Stadtteil-Management
Dorenkampist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag: 10–14 Uhr
Mittwoch: 10–14 Uhr
Donnerstag: 14–18 Uhr
und nach Vereinbarung
1.4 Das Hof- und Fassadenprogramm
Im Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Dorenkamp“ stehen Fördermittel für ein Hof- und Fassadenprogramm zu Verfügung, mit welchen die
Stadt Rheine eine finanzielle Unterstützung bei der Verbesserungen von
privaten Hof- und Freiflächen anbietet.
Die vorgesehenen Zuschüsse sollen
bei der Finanzierung helfen. Mit Beratung und Information können Maßnahmen an der Gebäudefassade und den
Freiflächen besser geplant werden.
Mit den Vorhaben sollen die gestalterischen Qualitäten des Stadtteils Dorenkamp hervorgehoben werden.
Die Projektlaufzeit erstreckt sich über
den Zeitraum von 2012 bis 2017.
Die Förderungsrichtlinien des Hofund Fassadenprogramms können dem
Anhang entnommen werden. Antragsformulare sind im Stadtteilbüro erhältlich oder online unter
33
www.mein-dorenkamp.de/hofund-fassadenprogramm/
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
13
2. Gestaltungshinweise für Gebäude
2.1 Gebäudetypen im Dorenkamp
Im Stadtteil Dorenkamp sind überwiegend folgende Gebäudetypen vorzufinden:
33
Doppelhäuser aus den 1920er/
14
Doppelhäuser 1920er und 1930er Jahre
(Breite Straße)
Reihenhäuser 1950er und 1960er Jahre
(Schneewittchenweg)
Mehrfamilienhäuser 1950er und 1960er Jahre
(Schneidemühler Weg)
Einfamilienhäuser 1950er und 1960er Jahre
(Lignitzer Weg)
Doppelhäuser 1950er und 1960er Jahre
(Danziger Straße)
Wohn- und Geschäftshauser (Breite Straße)
Gestaltungshinweise für Gebäude
1930er Jahren (z. B. Breite Straße
und Cäcilienstraße)
33
Mehrfamilienhäuser aus den
1950er/ 1960er Jahren (z. B. Darbrookstraße und Schneidemühler
Weg)
33
Doppelhäuser aus den 1950er/
1960er Jahren (z. B. Danziger Straße)
33
Reihenhäuser aus den 1950er/
1960er Jahren (z. B. Schnee­
wittchenweg)
33
Einfamilienhäuser aus den 1950er/
1960er Jahren (z. B. Darbrookstraße)
33
Mehrfamilienhäuser aus den
1970er/ 1980er Jahren (z. B. Lilien­
thalstraße/ Steinfurter Straße/Zeppelinstraße)
Büro/Gewerbe
Mehrfamilienhaus
Reihenhaus
Doppelhaus
Einfamilienhaus
Gebäudetypen im Stadtteil Dorenkamp
15
Größe und Anordnung der Öffnungen prägen eine
Fassade. Häufig ist die achsiale Anordnung der
Fenster wichtiges Gestaltungselement einer Fasade.
2.2 Gestalterische Grundsätze
2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden
Der Stadtteil Dorenkamp ist durch seine Baugeschichte geprägt und dadurch unverwechselbar. Überwiegend
sind es die Gebäude der 1950er und
1960er Jahre, die das Siedlungsbild
bestimmen.
Dieses Gestaltungshandbuch soll
Bauherren sowie Bewohnerinnen und
Bewohnern dabei helfen, die typischen
Gestaltungsmerkmale des Dorenkamp
zu erkennen und gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es will
Anregungen geben für die Gestaltung
jedes einzelnen Gebäudes, aber auch
von Hausgruppen oder Siedlungen, um
ein harmonisches Gesamtbild zu erzeugen.
Die Empfehlungen beziehen sich
insbesondere auf Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen. Mit dem
Hof- und Fasadenprogramm unterstützt die Stadt Rheine entsprechende
Maßnahmen. Aber auch bei Neubaumaßnahmen sollte der städtebauliche
Charakter der Umgebung respektiert
und die Gestaltung auf die Nachbarschaft abgestimmt werden.
Die Fassade zum öffentlichen Straßenraum ist das Gesicht eines Hauses. Die
Gliederung der Fassade, das Material, die Farbgebung sowie Fenster und
Türen prägen dieses Gesicht. Jeder
Hausbesitzer hat den Anspruch, die
Fassade seines Hauses ansprechend
zu gestalten. Einige architektonische
Regeln helfen dabei.
XX
Fassadengliederung
Größe und Anordnung von Fenstern
und Türen gliedern eine Fassade. Bei
einer Neugestaltung sollte auf die
Ordnungsprinzipien wie Symmetrie
und achsiale Anordnung Rücksicht genommen werden. Von Bedeutung ist
auch ein für die Fassade charakteristischer Einsatz gleich oder verschieden
großer Fenster.
Eine horizontale oder vertikale Gliederung der Fassade etwa durch Putzflächen hat insbesondere bei größeren
Baukörpern eine positive Wirkung auf
die Gestaltqualität. Dies gilt auch für
die Hervorhebung des Sockels durch
Farbe oder Material.
XX
Fassadenmaterial
Typisches Fassadenmaterial der Gebäude im Dorenkamp sind Putz mit
gering profilierter oder kleinkörniger
Oberfläche oder Verblendmauerwerk,
z. B. in Form von Vormauerziegeln
oder Klinkerriemchen.
16
Gestaltungshinweise für Gebäude
Vertikale Gliederung der Fassade durch Farbgebung der Treppenhäuser und vorgestellte Balkone (Bauvorhaben in Hemer)
Aufeinander abgestimmte und dezente Farbgebung der Fassaden, Hervorhebung des Gebäudesockels (Bauvorhaben in Schwerte)
Kratzputz und Backsteine als typische Fassadenmaterialien
17
2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden
Ortsuntypisch und eher problematisch
ist das Anbringen von Bekleidungen
wie beispielsweise Vorhangfassaden
aus Faserzement oder Holz.
XX
Farbgebung
Bei Putzbauten führen helle, matte
Grundfarben - weiß, grau oder gedeckte Farbnuancen - zu einer freundlichen Wirkung. Farbliche Hervorhebungen einzelner Architekturelemente wie
Treppenhäuser, Brüstungsfelder oder
Giebelseiten beleben und gliedern insbesondere bei Gebäuden der
1950er/1960er Jahre die Fassade.
Bei Verblendmauerwerk sind braunrote/braune oder anthrazitfarbene
Töne zu bevorzugen.
XX
Gebäudesockel
Die Sockelzonen sollten sich bei verputzten Außenwänden von den Hauptfassaden durch dunklere Farbtöne
oder einen Materialwechsel absetzen.
Bei Häusern der 1950er/1960er Jahren
wurde der Gebäudesockel vorwiegend
mit farbigem Glattputz oder braun­
roten/braunen Backsteinen gestaltet.
XX
Fassadenöffnungen: Fenster und Türen
Fenster und Türen tragen maßgeblich
zum Erscheinungsbild eines Gebäudes bei. Daher sollten die Art, Größe
und Proportion der Fen­ster- und Türöffnungen sowie die Abmessungen der
Fenster- und Türprofile auf die vor18
Gestaltungshinweise für Gebäude
handene Fassadengliederung abgestimmt und sorgfältig ausgewählt werden. Dies gilt insbesondere bei Hausgruppen, Reihenhäusern und Doppelhäusern, wo auf einen harmonischen
Gesamteindruck zu achten ist.
Fensterfaschen sowie Fenster- und
Türlaibungen sind in der Regel weiß,
können bei verputzten Außenwänden
auch farbig gestaltet werden und somit zur Gliederung der Fassade beitragen.
Im Regelfall weiß sind auch Fenster- und Türrahmen, die Außenfensterbänke aus silberfarbenem Metall. Hauseingang und darüber liegendes Treppenhaus zeichnen sich häufig durch große, zusammenhängende
Glasflächen aus, in welche sowohl die
Haustür als auch die Briefkasten- und
Klingelanlage integriert sind.
XX
Nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung
Die nachträgliche Wärmedämmung
der Außenwände zur Einsparung von
Heizenergie, z. B. bei Putzfassaden in
Form eines Wärmedämmverbundsystems, ist mit einer Zunahme der Außenwandstärke verbunden und führt
zu einer Veränderung der Gesamtwirkung der Bauwerke. Damit die ursprüngliche Fassadenstruktur weiterhin ablesbar ist, sollten bei den Anschlüssen der Außenwände an die
Fassadenöffnungen Schattenfugen
vorgesehen werden.
Harmonisches Siedlungsbild durch abgestimmte
Farbgebung: Helle Grundfarbe und farbliche
Hervorhebung einzelner Architekturelemente
Nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung ist
energetisch wichtig, dabei ist jedoch Sorgfalt auf
die Gestaltung im Detail zu legen.
19
2.3 Gestaltungshinweise für Fassaden
Um Wärmebrücken im Übergang der
Außenwände zu den Fassadenöffnungen zu verhindern, ist zudem eine
Wärmedämmung der Fenster- und
Türlaibungen sowie eine Überdämmung der Fenster- und Türrahmen
sinnvoll, wodurch sich die Fensterund Türgrößen so gering wie möglich
reduzieren sollten.
XX
Rollläden
Bei einem nachträglichen Anbringen
von Rollläden ist zu beachten, dass
die Fenstergrößen und -formate möglichst beibehalten werden. Anzustreben ist eine Integration der Rollläden
in die Fensterrahmen, die Fensterlaibungen oder die wärmedämmende Schicht. Von außen vor die Fassade
gesetzte Rolladenkästen beeinträchtigen den Gesamteindruck einer Fassade.
XX
Vordächer
Vor allem bei Gebäuden der 1950er/
1960er Jahre, bei welchen Vordächer
ursprünglich häufig nicht vorhanden
waren, wird eine zurückhaltende und
leichte Stahl-Glas-Konstruktion em­
pfohlen.
XX
Außentreppen und Barrierefreiheit
Bei Außentreppen von Hauseingängen
bietet sich eine einfache und übliche
Bauweise mit Blockstufen an.
Soll die Barrierefreiheit der Hauseingänge sichergestellt werden, sind
20
Gestaltungshinweise für Gebäude
die Außentreppen um mit maximal 6 %
geneigte Rampen zu ergänzen. Abgestimmt auf die Profile des Vordachs
sollten die Geländer der Hauseingangstreppen aus silberfarbenem Metall gefertigt sein.
XX
Graffitischutz
Bei Putz- und Backsteinfassaden ist
ein Graffitischutz in Form von wasserdampfdiffusionsoffenen Imprägnierungen zu empfehlen, wobei die Schutzschicht beim Entfernen der Sprühfarbe
größtenteils erhalten bleibt.
Die Graffitientfernung ist entweder
mit Heisswasser-Hochdruckreinigern
oder im Sandstrahlverfahren möglich.
Bei gestrichenen Putzflächen ist es
meist sinnvoller, die durch Graffiti beschädigten Bereiche zu überstreichen.
2.4 Gestaltungshinweise für Dächer
XX
Dachformen und Dachüberstände
Typisch für Bauwerke der 1920er/
1930er und 1950er/1960er Jahre im
Dorenkamp sind Satteldächer mit einer Dachneigung von etwa 45° oder einem sehr steilen Neigungswinkel. Die
Dachüberstände im Bereich der Traufen und Ortgänge sind vergleichsweise gering.
Erneuerungen oder Ausbauten des
Dachs sollten sich an diesen Vorgaben orientieren. Bei geschlossenen
Hausgruppen sollte auf durchgehende
Trauf- und Firstlinien Wert gelegt wer-
In den Fensterrahmen integrierte Rollläden sind
für die Fassade verträglicher als auf die Fassade
aufgesetzte Rollladenkästen
Vordächer in leichter Stahl-Glas-Konstruktion
21
2.4 Gestaltungshinweise für Dächer
den, um einen ruhigen und einheitlichen Gesamteindruck zu erzielen.
Dacheideckung in braun­roten oder athrazitfar­
benen Ziegeln
XX
Dacheindeckung
Eine einheitliche und ruhige Dachlandschaft ist ein wichtiges städtebauliches Gestaltungselement. Dachpfannen in den einheitlichen Farbtönen
braunrot/braun oder anthrazit können
dazu beitragen. Glänzende oder buntfarbige Dachziegel würden dieses Bild
stören.
Innerhalb einer Hausgruppe, bei
Reihenhäusern oder Doppelhäusern
sollten die Nachbarn Material und Farbe der Dachziegel abstimmen.
XX
Dachgauben, Dachflächenfenster
Die Wohnnutzung eines Dachgeschosses setzt den Einbau von Dachgauben
oder Dachflächenfenstern voraus.
Dachgauben und Dachflächenfen­
ster sollten die bestehende Gliederung der Fassade aufgreifen und sich
auf die Achsen der Fassadenöffnungen
und Hauseingänge beziehen.
Als Dachgauben sind Schlepp-, Giebel- und Flachdachgauben wünschenswert. Als Verkleidung der Dachgaubenwände kann zum Beispiel verzinktes
Stahlblech verwendet werden.
Die Größe der Dachflächenfenster
sollte im Vergleich zu den Fensteröffnungen der darunterliegenden Ge-
Dachgauben greifen die Gliederung der Fassaden auf.
22
Gestaltungshinweise für Gebäude
schosse kleiner gewählt werden, damit sich die Dachflächenfenster den
Fensteröffnungen der Fassaden optisch unterordnen.
XX
Dachloggien
Dächer können durch Einschnitte in
die Dachflächen in Form von Dachloggien zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Diese sollten möglichst an der
dem öffentlichen Straßenraum abgewandten Gebäudeseite eingebaut werden.
Auch für die Dachloggien gilt, dass
sie sich in die Struktur der Fassadenöffnungen einfügen.
2.5 Gestaltungshinweise für bauliche Erweiterungen
XX
Anbau von Balkonen und Wintergärten
Balkone und Wintergärten steigern
den Wohnwert und bieten die Möglichkeit, zusätzliche Wohnfläche zu schaffen.
Balkone und Wintergärten sind vornehmlich an den Gebäuderückseiten mit Bezug zu den Grünflächen
empfehlens­wert. Dabei sollten sie die
vorhandene Fassadenstruktur, wie
Fensterachsen oder Symmetrien, berücksichtigen. Die Traufline des Gebäudes sollte bei Anbauten nicht ge-
stört werden und als durchlaufende
Linie erkennbar bleiben.
Sowohl bei den Balkonen als auch
den Wintergärten sind aus konstruktiven und bauphysikalischen Gründen in
der Regel vorgesetzte Konstruktionen
zu wählen.
Anbauten sind in ihrer Farbgebung
und Materialauswahl auf die Hauptfassaden abzustimmen. Wintergärten
sollten zumindest an ihrer Vorderseite vollständig verglast sein. Balkonbrüstungen können vor allem bei Gebäuden der 1950er/1960er Jahre wie
die Architekturelemente der Hauptfassaden durch unterschiedliche, von den
Grundfarben der Hauptfassaden abweichende Farbnuancen farblich akzentuiert werden und dadurch das Erscheinungsbild eines Gebäudes bereichern.
durch Absenkung Ihrer Brüstungshöhe in Glastüren verwandelt werden
und damit die Fassadengliederung so
wenig wie möglich geändert werden.
Bei Austritten in private Freiflächen
werden Stahltreppen vorgeschlagen.
In Anlehnung an die Materialien bei
Wintergärten, Balkonen, Vordächern
und Geländern von Hauseingangstreppen sollte bei den Profilen und Geländern der zu privaten (Mieter-) Gärten
führenden Außentreppen silberfarbenes Metall gewählt werden.
XX
Austritt in den privaten (Mieter-)
Garten
Bei Erdgeschosswohnungen kann ein
Austritt in privat genutzte Freiflächen
mittels einer von einem Balkon oder einem Wintergarten ausgehenden Außentreppe ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang kann gegebenenfalls eine private Terrasse vor der Wohnung von der gemeinschaftlich genutzten Freifläche abgegrenzt werden.
Bestehende Fenster können dabei
Vorgebaute Balkone oder Zugänge zum Garten
steigern die Wohnqualität
23
2.6 Exemplarische Gestaltungsvor-
schläge für ausgewählte Gebäude
Mehrfamilienhaus aus den 1950er/1960er Jahren
Mehrfamilienhaus aus den 1950er Jahren
Exemplarische Gestaltungsvorschläge

Erhalt der Gliederung und der Symmetrie der Fassade

Neue Farbgebung der Hauptfassadenflächen mit heller, matter
Grundfarbe; Farbliche Hervorhebung der Haupt­eingänge, der horizontalen Streifen zwischen den
Fenstern und den Giebelseiten mit
dunkleren Farbnuancen.

24
Gestaltungshinweise für Gebäude



4


Neue Fensteröffnungen auf den
Giebelseiten

Beibehaltung der brüstungshohen
Lochfenster und vorgesetzten,
schmalen Putzfaschen

Fenster- und Türrahmen, Fensterund Türlaibungen sowie Fensterfaschen mit weißer Oberfläche; Filigrane Fenster- und Türprofile

Unsichtbare Integration weißer
Rollläden in die wärmedämmende
Schicht



Erhalt des Satteldaches mit einer
Dachneigung von 40° und geringen
Dachüberständen im Bereich der
Traufen und Ortgänge
8
Anthrazite oder braunrote Dach­
pfannen ohne Glasur

Balkon- und Wintergartenelemente
mit Flachdächern an der Gebäuderückseite



Je Erdgeschosswohnung eine auf
die private Freifläche führende Außentreppe aus Stahl

Profile und Geländer der zu privaten
(Mieter-) Gärten führenden Außentreppen aus silberfarbenem Metall
8

7 

25
2.6 Exemplarische Gestaltungsvorschläge für ausgewählte Gebäude
Reihenhaus aus den
1950er/1960er Jahren
Erhalt des Gebäudesockels aus braunroten Ziegeln oder Glattputz
Lochfenster mit vorgesetzten,
schmalen Putzfaschen
Fenster- und Türrahmen, Fensterund Türlaibungen, Fensterfaschen
sowie Dachgaubenfenster mit weißer Oberfläche und filigranen Profilen
Unsichtbare Integration weißer
Rollläden in die wärmedämmende
Schicht
Aufrechterhaltung der aufeinander
abgestimmten Gestaltung aller Einheiten eines Reihenhauses
Bewahrung der Gliederungen der
Fassade
Neue Farbgebung der Hauptfassadenflächen mit heller, matter
Grundfarbe in derselben Farbe
Reihenhaus aus den 1950er/196oer Jahren
Exemplarische Gestaltungsvorschläge
26
Gestaltungshinweise für Gebäude
A
2
2
3
4
5
6
7
8
Erhalt des dünnen, scheibenartigen
Vordaches aus Stahlbeton
Aufrechterhaltung des Satteldaches
mit einer Dachneigung von 40° und
geringen Dachüberständen im Bereich der Traufen und Ortgänge
Über alle Einheiten eines Reihenhauses durchgehende Trauf- und
Firstlinien
A
2
9 

 Braunrote Dachpfannen ohne Glasur bei allen Einheiten eines Reihenhauses
 Einschneidung von Giebelgauben
in die Dachflächen mit Bezug der
Dachgauben auf vorhandene Achsen

8
9

27
2.6 Exemplarische Gestaltungsvorschläge für ausgewählte Gebäude
Doppelhaus aus den
1920er/ 1930er Jahren
AAufeinander abgestimmte Gestaltung beider Doppelhaushälften
2Erhalt der Gliederung und Symme­
trie der Fassade
3Neue Farbgebung der Hauptfassaden mit heller, matter Grundfarbe
4Beibehaltung des Gebäudesockels
5Weiße Fenster- und Türrahmen,
Fenster- und Türlaibungen, Fensterfaschen sowie Dachgaubenfenster
6Erhalt der Fensterbänke aus Naturstein
7Filigrane Fenster- und Türprofile
8Neues Vordach mit zurückhaltender
und leichter Stahl-Glas-Konstruk­
tion
9Geringfügige Dachüberstände im
Bereich der Traufen und Ortgänge
JBraunrote Dachpfannen ohne Glasur bei beiden Doppelhaushälften
KErhalt der Flachdachgauben
LVom Gebäudeanbau auf Erdgeschoßniveau in den tiefergelegenen
Garten führende Außentreppe aus
Stahl
MProfile und Geländer der zu privaten
(Mieter-) Gärten führenden Außentreppen aus silberfarbenem Metall
28
Gestaltungshinweise für Gebäude
Exemplarische Gestaltungsvorschläge
A
2
3
6
8
9
J
5
4
7 7
K
L M
Wohn- und Geschäftshaus
aus den 1920er/1930er Jahren
AEntfernen der Kragplatte, einheitliche Gestaltung von Erdund Obergeschoss
2Fassadenmaterial Putz oder
Klinker
3Vordächer über Schaufenstern
und Türen als Stahl-/Glas-Konstruktion
4Werbeanlagen als Einzelbuchstaben
A
Bestand: Erd- und Obergeschoss ohne gestalterischen Zusammmmenhang
Exemplarische Gestaltungsvorschläge
1
2
3
4
29
3. Gestaltungshinweise für Freiflächen
3.1 Gestalterische Grundsätze
Die meisten Menschen empfinden ein
grünes Wohnumfeld als schön und
wohltuend, entsprechend wichtig ist es
für ihre Wohnzufriedenheit. Zu einem
grünen Wohnumfeld zählen Vorgärten
und Wohngärten an Einfamilienhäusern, aber auch Gemeinschaftsflächen
in Wohnsiedlungen. Bei den Einfamilienhäusern pflegen die Bewohner ihre
Gärten, entsprechend liebevoll sind
diese in der Regel gestaltet. Bei Mehrfamilienhäusern ist es der Vermieter
oder das Wohnungsunternehmen, die
sich um die Freiflächen kümmern.
Bei der Gestaltung der Freiflächen
sind unabhängig von der Bau- und
Wohnform einige Grundsätze zu beachten.
XX
Barrierefreiheit
Der zunehmende Anteil älterer Mitbürger, die Selbständigkeit behinderter
Menschen oder einfach nur Eltern mit
Kinderwagen: eine barrierefreie Gestaltung kommt allen Nutzern zu Gute.
Unnötige Hindernisse etwa in Form
von Stufen, Kanten oder Borden sollRegenwasser-Versickerung
30
Gestaltungshinweise für Freiflächen
ten daher grundsätzlich vermieden
oder dort, wo es notwendig ist, um
Rampen mit mäßigen Steigungen ersetzt oder ergänzt werden.
XX
Klimaschutz und Klimaanpassung
Ob in Vorgärten oder Wohngärten: Befestigte und versiegelte Flächen sollten
auf das unbedingt notwenige Maß begrenzt werden! Über unbefestigte und
begrünte Flächen kann Regenwasser
versickern und dem Grundwasser zugeführt werden, die Gefahr von Hochwasser bei heftigen Regenfällen wird
gemindert. Bäume bieten an heißen tagen ein schattiges Plätzchen, die positive Wirkung auf das Stadtklima ist unbestritten.
XX
Nutzerbeteiligung
Die Gestaltung von Freiflächen an
Mehrfamilienhäusern sollte mit Beteiligung der späteren Nutzer geplant
werden. Ob bei Spielplätzen, nachbarschaftlichen Treffs und Mietergärten:
Akzeptanz und Zufriedenheit der Nutzer setzen eine Mitwirkung schon in
der Planungsphase voraus.
.
Ein gärtnerisch gestaltetes Wohnumfeld schafft
Aufenthaltsqualität und wertet die Siedlungen auf
31
3.2 Freiflächen an Einfamilienhäusern
Mietergärten und Terrassen mit direktem Zugang aus den Wohnungen
XX
Vorgärten und Einfriedungen
Gärtnerisch gestaltete Vorgärten oder
gepflegte Rasenflächen bereichern
das Bild einer Einfamilienhaussiedlung. Leider sind immer häufiger vollständig gepflasterte Flächen vor den
Häusern anzutreffen. Möglicherweise,
um den Pflegeaufwand zu mindern
oder zusätzliche Stellmöglichkeiten
für das Auto zu gewinnen. Befestigte
Flächen vor dem Haus sollten zugunsten einer Grüngestaltung auf das Nötigste begrenzt werden, Stellplatzflächen lassen sich auch wasserdurchlässig gestalten. Mit Rasenfugenpflaster oder Rasengittersteinen ist eine Integration der Stellplätze in die Grün­
flächen möglich.
Als Einfriedung der Vorgärten bieten sich niedrige Hecken wie Ligusteroder Buchenhecken an, die in der Regel ansprechender sind als Zäune oder
Mauern. Die Hecken sollten nicht höher als 1.20 m sein.
XX
Wohngärten
Mit Ausnahme von Terrassen und Wegen sind Wohngärten in der Regel
gärtnerisch angelegt und als Grün­
fläche gestaltet. Für Terrassen oder
Wege beitet sich ein wasserdurchlässiger Belag etwa aus Pflaster oder
Holz an. Die farbliche Abstimmung auf
die Hausfarben fördern ein harmonisches Gesamtbild.
32
Gestaltungshinweise für Freiflächen
XX
Bäume, Sträucher, Rankgewächse
Für die Bepflanzung der Vor- und
Wohngärten sind heimische und
standortgerechte Arten zu empfehlen.
Klein- oder mittelgroße Bäume, zu
denen beispielsweise Feldahorn, Hainbuche oder Zierapfel zählen, bieten
sich für die Begrünung von Vor- und
Wohngärten an. Nur für ausgedehnte Gartenflächen können großkronige
Bäume, wie Eichen oder Linden, verwendet werden. Besonders anzuraten
sind hochstämmige Obstbäume, da
diese über ihren Nutzwert als fruchttragende Bäume hinaus einen außerordentlich hohen ökologischen Wert
haben.
Bei Sträuchern sind beispielsweise
Weißer Hartriegel, Haselnuss oder
Felsenbirne empfehlenswert.
Als Fassadenbegrünung bieten sich
grundsätzlich zwei Pflanzenkatego­
rien: Einerseits Pflanzen, welche eine
Rank- bzw. Kletterhilfe benötigen, z. B.
Blauregen oder Clematis, und andererseits so genannte Selbstklimmer
wie Efeu, Wilder Wein oder Kletterhortensien.
Rank- bzw. Kletterhilfen sollten
möglichst filigran sein, damit die
Pflanzen in den Vordergrund treten. Zu
empfehlen sind an dieser Stelle insbesondere Seilkonstruktionen aus Edelstahl.
Vorgärten und Einfriedungen
Fassadenbegrünung z. B. Wilder Wein und
Ranksysteme
33
3.2 Freiflächen an Einfamilienhäusern
XX
Nebenanlagen, Carports und Garagen
Gerätehäuser und Lauben in den
Wohngärten sind bis zu einem Bruttorauminhalt von 30 cbm genehmigungsfrei. Auch bei diesen ist eine anspruchsvolle Gestaltung wünschenswert, ein improvisierter „Schuppen“ im
Garten gibt ein schlechtes Bild ab. Die
Gestaltung und Anordnung der Gerätehäuser oder Lauben sollte mit den
Nachbarn abgestimmt werden. Eine
Begrünung mit Rank- bzw. Kletterpflanzen bietet sich an.
Die Gestaltung von Garagen sollte
auf das Hauptgebäude abgestimmt
sein. Die Dachflächen der Garagen
können begrünt werden, eine nachträgliche Begrünung bereits bestehender Garagen ist in der Regel auch
möglich. Besonders geeignet sind extensive Begrünungen, mit welchen nur
eine geringe Zunahme der Stärke des
Dachaufbaus und kaum Pflegeaufwand verbunden sind. Für extensive
Begrünungen sollten naturnahe Vegetationsformen, z. B. Sukkulenten,
Kräuter oder Gräser, verwendet werden, die sich weitgehend selbst erhalten und entwickeln.
3.3 Freiflächen an Mehrfamilien-
häusern
Häufig sind es die ungegliederte und
pflegeleichte Rasenflächen sowie Wäschestangen, die das Bild der Freiflä-
34
Gestaltungshinweise für Freiflächen
chen um Mehrfamilienhäuser bestimmen. Durch einfache Maßnahmen lassen sich der Nutzwert ebenso wie die
Gestaltqualität dieser Flächen deutlich
verbessern.
XX
Hauszugänge
Die gärtnerische Gestaltung der Hauszugänge mit Bäumen, Sträuchern und
Blumen macht den Eingang zu einem
Mehrfamilienhaus sofort einladender.
Ergänzt um Sitzbänke und eine Fahrradabstellanlage kann hier ein nachbarschaftlichen Treff entstehen.
Die Müllabstellplätze sollten so
inte­griert werden, dass sie möglichst
wenig stören. Zum Schutz vor unmittelbaren Einblicken sind Hecken oder
begrünte Pergolen aus Holz denkbar. Alternativ dazu können auch Müllschränke eingesetzt werden. Der
Standort für die Mülltonnen sollte
möglichst im Schatten liegen, um eine
Geruchsbildung durch direkte Sonnen­
einstrahlung zu vermeiden.
XX
Stellplätze
Stellplätze können mit freiwachsenden
oder geschnittenen Hecken eingegrünt
werden. Dazu eignen sich beispielsweise Liguster, Hainbuche oder Rotbuche. Stellplätze und deren Zufahrten sind mit versickerungsfähigen Materialien wie beispielsweise Rasenfugenpflaster oder Rasengittersteinen zu
befestigen.
Gelungene Gestaltung und Begrünung von Carports und Gartenhäusern
Gestaltetete Hauszugänge
Eingegrünte Stell- und Müllplätze
35
3.3 Freiflächen an Mehrfamilienhäusern
XX
Gemeinschaftlich nutzbare Grün­
flächen
Die großen und offenen Rasenflächen
zwischen den Mehrfamilienhäusern
bieten einen großen Gestaltungsspielraum. Bäume, Sträucher und Hecken
könnnen die Flächen gliedern, sind
schön anzuschauen und schaffen für
die Bewohner unterschiedliche Angebote für die Freizeitgestaltung und
Aufenthalt im Grünen.
Auf den großen Freiflächen gedeihen auch großkronige Bäume wie Eichen oder Linden. Bei Sträuchern eignen sich z. B. Weißer Hartriegel, Haselnuss oder Felsenbirne.
XX
Nachbarschaftliche Treffs, Spielangebote
Die Freiraumgestaltung bietet neben mehr Grün auch die Chance, neue
Freiraumangebote für die Bewohner
zu schaffen. Die frühzeitige Einbindung der Bewohner in solche Planungen stellt sicher, dass solche Angebote auch angenommen werden. Ein
nachbarschaftlicher Treff mit Sitzangeboten und ggf. einem Grillplatz kann
Ergebnis einer solchen gemeinsamen
Initiative sein. Teil einer solchen Anlage können auch Spielangebote für Kinder sein.
XX
Mietergärten
Bewährt haben sich individuell von den
Mieterhaushalten genutzte Mietergärten. Mit direktem Zugang aus den Erdgeschosswohnungen entstehen kleine,
privat genutzte Gärten vor den Gebäuden. Aber auch für Bewohner der oberen Etagen bieten sich Möglichkeiten,
auf den weitläufigen Freiflächen im
Umfeld der Mehrfamilienhäuser Mietergärten anzulegen.
36
Gestaltungshinweise für Freiflächen
Exemplarische Gestaltung des Wohnumfelds mit
Mietergärten
37
Anhang
Richtlinie der Stadt Rheine über die
Gewährung von Zuwendungen zur
Verbesserung des Wohnumfeldes auf
privaten Hof- und Fassadenflächen im
Programmgebiet „Soziale Stadt Rheine Dorenkamp“
Stand: 11. September 2013
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
Die Stadt Rheine gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien
und der jeweiligen Haushaltssatzung
in dem Gebiet Rheine-Dorenkamp (Gebietsabgrenzung Soziale Stadt), um
zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von
barrierefreien Hof- und Gartenflächen
sowie von Außenwänden und Dächern
auf privaten Grundstücken zu unterstützen.
Gefördert werden Maßnahmen in dem
Gebiet Soziale Stadt Dorenkamp, für
das vom Land Nordrhein-Westfalen
auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien finanzielle Mittel bewilligt wurden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Programmgebiet der Sozialen Stadt. Innerhalb des Gesamtgebietes gibt es
mit Priorität zu fördernde Gebiete mit
hohem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
XX
1.1.
Die Stadt Rheine unterstützt damit
das Engagement der Bürgerschaft,
durch Eigeninitiative zu einer qualitätvollen und umweltgerechten Erneuerung im Programmgebiet beizutragen.
Förderfähig sind:
XX
1.2.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendungen besteht
nicht.
38
Anhang
XX
2.1.
Maßnahmen auf privaten Freiflächen an Wohngebäuden, an gemischt genutzten Gebäuden und an
für das Gemeinwohl genutzten Gebäuden:
–– 2.1.1.
die Gestaltung und Begrünung von
Hof- und Freiflächen, die Anlage
von Mietergärten, Spiel- und Wegeflächen, Sitzgruppen, Pergolen,
–– 2.1.2.
bei Häusern mit nicht mehr als zwei
Wohneinheiten die Gestaltung von
Vorgärten, die zur öffentlichen Fläche hin sichtbar sind,
–– 2.1.3.
vorbereitende Maßnahmen, wie
z. B. Entrümpelung, Abbruch ökologischer und gestalterisch nicht bedeutsamer Mauern, Verbesserung
von Zugängen, Entsiegelung befestigter Flächen.
XX
2.2.
Begrünung von Dächern oder die
Anlage von Dachgärten.
XX
2.3.
Maßnahmen an Gebäuden (Wohngebäude, gemischt genutzte Gebäude):
–– 2.3.1.
die farbliche Gestaltung von Ansichtsflächen und deren Begrünung, wenn die Maßnahmen der
Verbesserung des angrenzenden
Wohnumfeldes dienen.
–– 2.3.2.
die einmalige Beseitigung von Graffitischäden an Gebäuden einschließlich farblicher Neugestaltung und
dauerhafter Schutzbeschichtung
(permanenter Graffitischutz). Für
diese Maßnahmen beträgt der Zuschuss 30,00 Euro/qm gestalteter, durch Aufmass nachgewiesener
Fläche, jedoch höchstens 50% der
förderungsfähigen Kosten.
XX
2.4.
Ausnahmsweise bei gewerblich
oder für den Gemeinbedarf genutzten Grundstücken die farbliche Gestaltung von Ansichtsflächen und
deren Begrünung, wenn die Maßnahmen der Verbesserung des angrenzenden Wohnumfeldes dienen.
XX
2.5. Nicht gefördert werden insbesondere:
–– Maßnahmen in privaten Hausgärten
in Häusern mit nicht mehr als zwei
Wohneinheiten, die von der öffentlichen Fläche aus nicht sichtbar sind,
–– Maßnahmen in Kleingartenanlagen,
–– Maßnahmen an Parkplatz- und
Stellplatzanlagen,
–– nach Art und Größe aufwändige Anlagen oder ökologisch geringfügige
Verbesserungen,
–– Veränderungen von Ver- und Entsorgungsleitungen,
–– Maßnahmen, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder nachbarschaftsrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
–– Im Rahmen der Förderung nach
Abs. 2.1 – 2.5 sind Kosten für Planung und Bauleitplanung etc. ebenfalls förderfähig.
3. Räumlicher Geltungsbereich, Vorrang
XX
3.1.
Die Richtlinien gelten für das Gebiet
„Soziale Stadt Dorenkamp“ in seinen vom Rat der Stadt Rheine festgelegten Grenzen und hier mit Priorität in den Quartieren mit hohem
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
XX
3.2.
Mit Vorrang gefördert werden Maßnahmen, welche:
–– 3.2.1. sowohl die Begrünung von Höfen,
Gärten und Dächern als auch die
Gestaltung oder Begrünung von Ansichtsflächen von Gebäuden beinhalten,
–– 3.2.2.
eine wesentliche Verminderung befestigter (versiegelter) Flächen bewirken.
XX
4. Zuwendungsempfänger/-innen
Zuwendungen können erhalten:
–– Eigentümer/-innen (Erbbauberechtigte),
–– Mieter/-innen mit Zustimmung des
Eigentümers/der Eigentümerin,
–– sonstige Nutzungsberechtigte mit
Zustimmung des Eigentümers/der
Eigentümerin.
39
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen werden nur gewährt,
wenn:
–– für das beantragte Vorhaben kein
anderer Förderzugang besteht (z. B.
KfW-Förderung im Rahmen einer
energetischen Erneuerung/Sanierung der Fassade, etc.),
–– die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen,
–– das Wohn- oder gemischt genutzte
Gebäude wenigstens 25 Jahre oder
bei geplanten Begrünungsmaßnahmen das Wohn- oder gemischt genutzte Gebäude wenigstens 10 Jahre alt ist,
–– die Maßnahmen baurechtlich unbedenklich sind (auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
und stadtbildprägender Belange),
–– bei Begrünung privater Grundstücksflächen zumindest die Zugänglichkeit für die Mieter/-innen
sichergestellt ist,
–– mit den beantragten Maßnahmen
noch nicht begonnen worden ist
(außer mit den erforderlichen Planungsleistungen),
–– ein Beratungsgespräch durch das
Stadtteil-Management Dorenkamp
in Anspruch genommen wurde.
40
Anhang
6. Art, Höhe und Umfang der Zuwendungen
XX
6.1.
Die Zuwendung wird in Form eines
Zuschusses gewährt. Die Höhe des
Zuschusses beträgt 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten.
XX
6.2.
Die als zuwendungsfähig anerkannten Kosten betragen im Einzelnen
höchstens:
–– 6.2.1.
für die Erneuerung und farbliche
Gestaltung der Ansichtsflächen von
Gebäuden 30,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche,
–– 6.2.2.
für die Erneuerung und die farbliche
Gestaltung der Ansichtsflächen von
Gebäuden mit besonderem städtebaulichen Wert 35,00 Euro je Quadratmeter aufgemessener Fläche,
–– 6.2.3.
für die Erneuerung und farbliche
Gestaltung der Ansichtsflächen, Dächer, Klappläden, Fenster und Eingangstüren von historisch bedeutsamen bzw. denkmalwerten Gebäuden 40,00 Euro je Quadratmeter
aufgemessener Fläche,
–– 6.2.4.
für die energetische Erneuerung im
Rahmen der Fassadengestaltung
(s.o.) sowie für die Anlage von Dächern und Dachbegrünung 60,00
Euro je Quadratmeter umgestalteter Fläche,
–– 6.2.5.
für die Entsiegelung und Grüngestaltung von Hof- und Gartenflächen 40,00 Euro je Quadratmeter
aufgemessener Fläche,
–– 6.2.6.
bei wirksamer Öffnung von umgestalteten Freiflächen für die Öffentlichkeit oder für die Mieter/-innen in
Mehrfamilienhäusern 50,00 Euro je
Quadratmeter aufgemessener Fläche.
8. Ausnahmen
Über die Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine.
9. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 24.09.2013 in
Kraft und endet mit Projektende. Die
Verwaltung wird ermächtigt, das erstmals vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossene Muster zur Antragstellung zu ändern.
7. Antragstellung und Bewilligung
XX
7.1.
Anträge nimmt das Stadtteil-Management Dorenkamp entgegen.
Den Antragsvordrucken sind prüfungsfähige Unterlagen (Lageplan,
Entwurf, Eigentümernachweis, Kostenvoranschläge) beizufügen.
XX
7.2.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt ein Bescheid der Stadt Rheine
an den Antragsteller/die Antragstellerin über den Maßnahmenumfang
und die Höhe der Zuwendung. Die
Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
41
Ansprechpartner
Stadtteil-Management Dorenkamp
Darbrookstraße 21 · 48431 Rheine
T 05971.800 82 32
[email protected]
Das Büro des Stadtteil-Management
Dorenkamp ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag: 10–14 Uhr
Mittwoch: 10–14 Uhr
Donnerstag: 14–18 Uhr
und nach Vereinbarung
oder
Stadt Rheine
Planen und Bauen
Frau Gleffe
Klosterstraße 14 · 48431 Rheine
T 05971.939 412
[email protected]
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Anhang
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