OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK IM

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
VOLKSBANK
IM OSTMÜNSTERLAND EG
31.12.2016
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4
Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 12
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 13
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 13
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 13
Risiko
aus
nicht
im
Handelsbuch
enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 14
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)....................................................................................................... 14
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 16
Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 17
Anhang ................................................................................................. 19
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 19
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 21
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven gem. 340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die
Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und
für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen
wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und
operationelle Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten
zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht
sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 13,95 Mio. €, die Auslastung lag bei
80,69 %.
11 Unsere Vorstandsmitglieder nehmen keine weitere Leistungs- und Aufsichtsmandate
wahr. Auch die Aufsichtsratsmitglieder nehmen über ihre berufliche Tätigkeit hinaus keine
weiteren Leitungsmandate wahr. Weiter Aufsichtsmandate bestehen nicht.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 5 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a.
ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie
zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen
werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine
Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
44.210
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
5.439
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
3.275
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
4.373
71
-
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
2
46.346
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittel-anforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
16
90
5.900
8.372
3.658
1.318
31
244
928
406
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
96
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
1.893
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
… aus CVA
25
22.977
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Volksbank im Ostmünsterland eG
Gesamtwert
TEUR
6.470
18.390
765
50.151
94.163
83.774
208.381
81.793
139.689
16.700
14.361
-
Durchschnittsbetrag
TEUR
5.619
16.876
1.099
45.723
89.729
79.013
205.623
81.550
136.866
16.471
13.972
-
3.852
-
3.852
-
3.861
11.600
10.988
562.671
3.902
10.606
9.517
543.384
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
Volksbank im Ostmünsterland eG
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
3.304
3.166
-
18.390
-
-
765
50.151
79.376
207.405
139.090
14.241
11.718
689
274
120
3.069
287
325
-
-
-
-
2.851
1.001
-
-
-
-
1.897
1.964
-
11.592
10.988
540.050
8
18.940
3.681
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(Nicht-Selbständige)
Nicht-Privatkunden
davon
Land-u.
Forstw.
TEUR
davon
Energie-u.
Wasservers.
TEUR
davon
Verarbeitendes
Gewerbe
TEUR
davon
Baugewerbe
TEUR
davon
Groß-u. Einzelhandel
TEUR
davon
Verkehr u.
Nachri.
TEUR
davon
Kreditinstitute
TEUR
davon
Öffentl.
Verwaltung
TEUR
davon
Grundstücksu. Wohn
TEUR
davon
Gesundheits-, Veterin
TEUR
davon
Dienstleistungen
TEUR
davon
Sonstige
Branchen
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
davon
KMU
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
-
6.470
-
-
-
-
-
-
-
3.304
3.166
-
-
-
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
-
18.390
-
-
-
-
-
-
-
-
18.380
-
-
-
10
Öffentliche Stellen
-
765
-
-
-
-
-
-
-
-
67
-
-
-
698
Institute
-
50.151
-
-
-
-
-
-
-
50.151
-
-
-
-
-
2.259
91.904
83.774
8.389
824
18.362
3.340
10.293
8.796
-
-
17.425
-
14.545
9.930
Mengengeschäft
126.588
81.793
81.793
28.553
1.473
11.398
7.964
11.010
1.301
-
-
4.052
3.160
9.377
3.505
Durch Immobilien besichert
122.989
16.700
16.700
1.989
122
1.084
2.580
3.013
585
-
-
2.885
518
3.465
459
4.298
10.063
10.063
385
-
3.639
279
2.222
202
-
-
385
647
1.657
647
-
3.852
-
-
-
-
-
-
-
3.852
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3.861
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3.861
Beteiligungen
-
11.600
-
-
-
-
-
15
-
757
-
4
-
10.744
80
Sonstige Positionen
-
10.988
-
-
-
-
-
-
-
488
-
-
-
-
10.500
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
256.134
306.537
192.330
39.316
2.419
34.483
14.163
26.553
10.884
58.552
21.613
24.751
4.325
39.788
29.690
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Verbriefungspositionen nach
SA
darunter: Wiederverbriefungen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden.
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Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
< 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
3.304
-
3.166
4.074
8.220
6.096
567
20.218
19.520
61.726
6.980
3.716
7.199
17.241
21.253
8.384
1.436
198
22.734
57.402
125.402
124.325
9.209
-
-
-
-
3.852
-
-
-
-
2.928
933
-
11.600
10.988
145.621
68.518
348.532
In der Spalte „>5 Jahre“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamtin- Gesamtinanspruch- anspruchnahme
Wesentliche nahme
Wirtschafts- aus über- aus notleifälligen
denden
zweige
Krediten Krediten
TEUR
TEUR
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
NettozuEingänge
führg./
auf
Bestand
DirektabAuflösung
abgeRückstelschreibunvon
schrielungen
gen
EWB/Rück
bene ForTEUR
TEUR
stellungen
derungen
TEUR
TEUR
Privatkunden
8
2.246
1.169
-
50
23
12
Firmen-kunden
41
7.028
3.361
-
-1.041
-
-
Land und
Forstwirtschaft
-
136
87
-
65
-
-
Verarbeitendes Gewerbe
-
1.271
785
-
-1.002
-
-
Baugewerbe
-
157
32
-
1
-
-
Groß- und
Einzelhandel
-
1.922
842
-
-228
-
-
Verkehr und
Nachrichten
-
130
88
-
-39
-
-
Forschung
Entwicklung
-
168
135
-
130
-
-
Grundstücksund Wohnungswesen
-
-
-
-
-12
-
-
Gesundheits,
Veterinärund Sozialwesen
14
635
334
-
22
-
-
Dienstleistungen (Einschl. freier
Berufe)
1
2.278
950
-
122
-
-
Sonstige
Branchen
26
331
108
6
-100
-
-
23
12
171
Summe
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus
Wesentliche geoüberfälligen
notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Bestand
EWB
TEUR
49
9.124
4.477
6
EU
-
150
53
-
Nicht-EU
-
-
-
-
Deutschland
Summe
Volksbank im Ostmünsterland eG
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
171
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs-be- Zuführungen
stand
in der Perider Periode
ode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
5.527
847
1.833
11
-
4.530
-
6
-
-
-
6
197
-
26
-
-
171
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede
Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
78.456
78.456
2
-
-
4
-
-
10
3.852
3.852
20
6.548
6.548
35
139.689
138.379
50
8.237
8.237
70
-
-
75
203.381
203.087
100
104.628
103.440
150
9.019
8.268
250
-
-
370
-
-
1250
-
-
Sonstiges
3.861
3.861
Abzug von den
Eigenmitteln
562.671
554.128
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das
einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des
Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei den Geschäften mit unserer
Zentralbank auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von
Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 95 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen
nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
davon: Verbriefungsrisikopositionen
Summe
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
010
020
030
040
050
060
070
080
090
100
110
120
486.698.055
-
-
-
-
-
20.856.950
-
-
20.856.950
100
-
Allgemeine Kredit-risikopositionen
Zeil
e
010
Aufschlüsselung nach Ländern
(Deutschland)
Risikoposition im
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Eigenmittel-anforderungen
25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
010
Gesamtforderungsbetrag
287.212.924,49
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
0
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
0
Marktrisiko (Art. 445)
26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
27 Für die Risikoart Währung beträgt die Eigenmittelanforderungen 96 TEUR. Weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
29 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
-
-
-
Nicht börsengehandelte
Positionen
861
1.058
Andere
Beteiligungspositionen
10.739
10.739
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
-
Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt. Auf
Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten
Neubewertungsgewinne/-verluste.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen
sich unterjähring abweichende Entwicklungen, werden entsprechende Anpassungen
vorgenommen.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die DGRVZinsszenarien, die steigende, fallende und drehende Zinsszenarien berücksichtigen.
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32 Nach Risikomessung zum 31.12.2016 ergeben sich für das Geschäftsjahr 2016 beim Zinsergebnis unter Berücksichtigung von Wertpapierabschreibungen folgende Abweichungen
zur Prognose:
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
TEUR
DGRV-Szenario steigend
Erhöhung der
Erträge
TEUR
-2.463
DGRV-Szenario fallend
+754
DGRV-Szenario Rechtsdrehung
(Kurzes-Ende steigend)
+282
DGRV-Szenario Linksdrehung
(Kurzes-Ende fallend)
+100
33 Die sich bei den verschiedenen Szenarien berechneten Ergebnisse werden in das Limitsystem eingestellt und überwacht.
34 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
35 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns
nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
36 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
37 Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung
der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen
Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
38 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
•
•
Bürgschaften und Garantien
Kreditderivate (/Credit Default Swaps, /Total Return Swaps, /Credit Linked Notes)
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
•
•
•
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
39 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
•
•
öffentliche Stellen (/Zentralregierungen, /Regionalregierungen, /örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Als Gegenpartei bei Kreditderivaten fungiert ausschließlich die DZ BANK AG.
40 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
41 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen / Lebens-versicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEUR
Unternehmen
604
106
Mengengeschäft
304
1.422
-
137
377
163
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Es lagen keine belasteten Vermögenswerte vor.
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Verschuldung (Art. 451)
42 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Stichtag
Name des Unternehmens
31.12.2016
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Anwendungsebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
498.462
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
-
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
-16.771
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
150
13.313
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
-
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
-
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
-73
7.2
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
-73
Sonstige Anpassungen
8.
9.155
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
504.236
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
490.846
-73
490.773
Risikopositionen aus Derivaten
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
.
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
150
EU5a
6
7
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
.
.
.
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
.
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
.
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
.
150
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
-
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
-
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
-
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
-
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
-
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
-
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
71.478
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
-58.165
EU14a
15
EU15a
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
19
13.313
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
-
-
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
38.698
504.236
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
7,67
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
-
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
-
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
EU-5
490.846
490.846
Gedeckte Schuldverschreibungen
3.852
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6
lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
25.410
213
EU-7
Institute
49.995
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
133.537
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EUUnternehmen
10
EUAusgefallene Positionen
11
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
153.114
84.981
13.295
26.449
43 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Anhang
I.
1
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Emittent
4
5
6
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
8
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Volksbank im Ostmünsterland eG
Volksbank im Ostmünsterland
eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art. 29
CRR
3.468
3.468
100%
100%
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
14
Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
15
und Tilgungsbetrag
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20a
gend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20b
gend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22 Nicht kumulativ oder kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt
28
wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan29
delt wird
30 Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
35
36
37
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Volksbank im Ostmünsterland eG
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19 Abs.
1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss
der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
nichtnachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE DER
(B)
BEHANDLUNG VOR
(A)
VERWEIS AUF
DER VERORDNUNG
BETRAG AM
ARTIKEL IN
(EU) Nr. 575/2013
TAG DER
DER EU
UNTERLIEGEN ODER
OFFENLEGUNG* VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER
(TEUR)
(EU) Nr.
RESTBETRAG GEMÄß
575/2013
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(T EUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
3.468
davon: Geschäftsguthaben
3.468
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
2
26 (1), 27, 28,
29, Verzeichnis
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
30.230
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
(und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisier- 26 (1)
3
ter Gewinne und Verluste nach
den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisi5.000 26 (1) (f)
3a
ken
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit
- 486 (2)
4
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen
k.A. 483 (2)
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zuläsk.A. 84, 479, 480
5
siger Betrag in konsolidiertem
CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich al- 26 (2)
5a
ler vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor
38.698
6
regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
- 34, 105
8
Immaterielle Vermögenswerte
(verringert um entsprechende
2 472 (4)
Volksbank im Ostmünsterland eG
36 (1) (b), 37,
Seite 21/32
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen,
die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Art. 38
Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder
Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung
von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der
sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Volksbank im Ostmünsterland eG
36 (1) (c), 38,
- 472 (5)
- 33 (a)
36 (1) (d), 40,
- 159, 472 (6)
- 32 (1)
- 33 (b)
36 (1) (e), 41,
- 472 (7)
36 (1) (f), 42,
- 472 (8)
36 (1) (g), 44,
- 472 (9)
36 (1) (h), 43,
- 45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
Seite 22/32
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
19
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20 In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist,
20a wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom
Betrag der Posten des harten
Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligun20b gen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen
20c
(negativer Betrag)
davon: Vorleistungen (negativer
Betrag)
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
21 Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellen22 wert von 15 % liegt (negativer
Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
23
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
24 In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer25
ansprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Ge25a
schäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Be25b lastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
20d
Volksbank im Ostmünsterland eG
-
36 (1) (i), 43,
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
36 (1) (k)
36 (1) (k) (i), 89
bis 91
-
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
-
36 (1) (k) (iii),
379 (3)
-
36 (1) (c), 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
-
48 (1)
-
36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472
(11)
36 (1) (c) , 38,
- 48 (1) (a), 470,
472 (5)
36 (1) (a), 472
- (3)
k.A. 36 (1) (l)
Seite 23/32
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
26
Regulatorische Anpassungen
des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht reali26a
sierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
-
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 467
turposten für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 467
turposten für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 468
turposten für nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 468
turposten für nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zu- 481
26b sätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k.A. 481
davon: …
Betrag der von den Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
- 36 (1) (j)
27
das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen
28 des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
38.698
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
Kapitalinstrumente und das mit
- 51, 52
30
ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren
31 Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren
32 Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit
- 486 (3)
33 ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
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Staatliche Kapitalzuführungen
k.A. 483 (3)
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten zusätzlichen
Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5
- 85, 86, 480
34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind
und von Drittparteien gehalten
werden
davon: von Tochterunternehmen
- 486 (3)
35 begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
36 vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen
eines Instituts in eigenen Instru52 (1) (b), 56
- (a), 57, 475 (2)
37
menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteili56 (b), 58, 475
- (3)
38
gung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbran56 (c), 59, 60,
- 79, 475 (4)
39 che, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbran56 (d), 59, 79,
- 475 (4)
40 che, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41
Regulatorische Anpassungen
des zusätzlichen Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangs-
Volksbank im Ostmünsterland eG
-
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zeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernka41a pital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu
erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom Ergänzungs41b kapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
41c auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der
Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
42 bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Volksbank im Ostmünsterland eG
-
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
477, 477 (3),
- 477 (4) (a)
k.A.
- 467, 468, 481
- 467
- 468
k.A. 481
- 56 (e)
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Regulatorische Anpassungen
des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
38.698
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit
46
- 62, 63
ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit
47 ihnen verbundenen Agios, des4.373 486 (4)
sen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen
k.A. 483 (4)
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl.
nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthal- 87, 88, 480
48 tener Minderheitsbeteiligungen
und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen
49 begebene Instrumente, deren
- 486 (4)
Anrechnung ausläuft
50 Kreditrisikoanpassungen
3.275 62 (c) und (d)
Ergänzungskapital (T2) vor regu51
7.648
latorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen
eines Instituts in eigenen Instru63 (b) (i), 66 (a),
- 67, 477 (2)
52 menten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die
66 (b), 68, 477
- (3)
53 eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nach66 (c), 69, 70,
- 79, 477 (4)
54 rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
43
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10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die kei54a nen Übergangsbestimmungen
unterliegen
davon: Positionen, die vor dem
1. Januar 2013 bestanden und
54b
Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter55 nehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen
des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behand56 lungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapi56a tal in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu
erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom zusätzlichen
56b Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Volksbank im Ostmünsterland eG
-
k.A.
66 (d), 69, 79,
- 477 (4)
k.A.
-
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-
475, 475 (2) (a),
- 475 (3), 475 (4)
(a)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals,
direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
56c zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen
57 des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC =
59
T1 + T2)
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit un59a
terliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden,
indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
Volksbank im Ostmünsterland eG
- 467, 468, 481
- 467
- 468
k.A. 481
7.648
46.346
-
-
472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
(10) (b), 472
(11) (b)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht von Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen
Ergänzungskapitals, indirekte
Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen
wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.)
60 Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
Harte Kernkapitalquote (ausge61 drückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt
62 als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Gesamtkapitalquote (ausge63 drückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Institutsspezifische Anforderung
an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuf64
fer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475
(4) (b)
477, 477 (2) (b),
- 477 (2) (c), 477
(4) (b)
287.215
13,47 92 (2) (a), 465
13,47 92 (2) (b), 465
16,14 92 (2) (c)
CRD 128, 129,
5,12 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
-
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
-
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Seite 30/32
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
67
davon: Systemrisikopuffer
-
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
- CRD 131
67a
andere systemrelevante Institute
(A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital
für die Puffer (ausgedrückt als
8,97 CRD 128
68
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
(in EU-Verordnung nicht rele69
vant)
(in EU-Verordnung nicht rele70
vant)
(in EU-Verordnung nicht rele71
vant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Kapitalinstrumen36 (1) (h), 45,
ten von Unternehmen der Fi46, 472 (10), 56
nanzbranche, an denen das
252 (c), 59, 60, 475
72
Institut keine wesentliche Beteili(4), 66 (c), 69,
gung hält (weniger als 10% und
70, 477 (4)
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unter36 (1) (i), 45,
nehmen der Finanzbranche, an
- 48, 470, 472
73
denen das Institut eine wesentli(11)
che Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74 In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
36 (1) (c), 38,
- 48, 470, 472 (5)
75 Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
- 62
76
für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung
von Kreditrisikoanpassungen auf
3.275 62
77
das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
- 62
78 für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung
von Kreditrisikoanpassungen auf
k.A. 62
79 das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom
1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
Derzeitige Obergrenze für
484 (3), 486 (2)
- und (5)
80 CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1
ausgeschlossener Betrag (Be484 (3), 486 (2)
- und (5)
81
trag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1484 (4), 486 (3)
- und (5)
82 Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1
ausgeschlossener Betrag (Be484 (4), 486 (3)
- und (5)
83
trag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-In484 (5), 486 (4)
4.373 und (5)
84 strumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag
484 (5), 486 (4)
3.565 und (5)
85
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
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