OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK IM OSTMÜNSTERLAND EG 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4 Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 12 Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 13 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 13 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 13 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)....................................................................................................... 14 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 16 Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 17 Anhang ................................................................................................. 19 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 19 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 21 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 3/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven gem. 340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und operationelle Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 4/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 13,95 Mio. €, die Auslastung lag bei 80,69 %. 11 Unsere Vorstandsmitglieder nehmen keine weitere Leistungs- und Aufsichtsmandate wahr. Auch die Aufsichtsratsmitglieder nehmen über ihre berufliche Tätigkeit hinaus keine weiteren Leitungsmandate wahr. Weiter Aufsichtsmandate bestehen nicht. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 5 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 5/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 44.210 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 5.439 - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 3.275 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 4.373 71 - - Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 2 46.346 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittel-anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 16 90 5.900 8.372 3.658 1.318 31 244 928 406 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 96 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 1.893 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 6/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) … aus CVA 25 22.977 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Volksbank im Ostmünsterland eG Gesamtwert TEUR 6.470 18.390 765 50.151 94.163 83.774 208.381 81.793 139.689 16.700 14.361 - Durchschnittsbetrag TEUR 5.619 16.876 1.099 45.723 89.729 79.013 205.623 81.550 136.866 16.471 13.972 - 3.852 - 3.852 - 3.861 11.600 10.988 562.671 3.902 10.606 9.517 543.384 Seite 7/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Volksbank im Ostmünsterland eG Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 3.304 3.166 - 18.390 - - 765 50.151 79.376 207.405 139.090 14.241 11.718 689 274 120 3.069 287 325 - - - - 2.851 1.001 - - - - 1.897 1.964 - 11.592 10.988 540.050 8 18.940 3.681 Seite 8/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht-Selbständige) Nicht-Privatkunden davon Land-u. Forstw. TEUR davon Energie-u. Wasservers. TEUR davon Verarbeitendes Gewerbe TEUR davon Baugewerbe TEUR davon Groß-u. Einzelhandel TEUR davon Verkehr u. Nachri. TEUR davon Kreditinstitute TEUR davon Öffentl. Verwaltung TEUR davon Grundstücksu. Wohn TEUR davon Gesundheits-, Veterin TEUR davon Dienstleistungen TEUR davon Sonstige Branchen TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR davon KMU TEUR Staaten oder Zentralbanken - 6.470 - - - - - - - 3.304 3.166 - - - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 18.390 - - - - - - - - 18.380 - - - 10 Öffentliche Stellen - 765 - - - - - - - - 67 - - - 698 Institute - 50.151 - - - - - - - 50.151 - - - - - 2.259 91.904 83.774 8.389 824 18.362 3.340 10.293 8.796 - - 17.425 - 14.545 9.930 Mengengeschäft 126.588 81.793 81.793 28.553 1.473 11.398 7.964 11.010 1.301 - - 4.052 3.160 9.377 3.505 Durch Immobilien besichert 122.989 16.700 16.700 1.989 122 1.084 2.580 3.013 585 - - 2.885 518 3.465 459 4.298 10.063 10.063 385 - 3.639 279 2.222 202 - - 385 647 1.657 647 - 3.852 - - - - - - - 3.852 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 3.861 - - - - - - - - - - - - 3.861 Beteiligungen - 11.600 - - - - - 15 - 757 - 4 - 10.744 80 Sonstige Positionen - 10.988 - - - - - - - 488 - - - - 10.500 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 256.134 306.537 192.330 39.316 2.419 34.483 14.163 26.553 10.884 58.552 21.613 24.751 4.325 39.788 29.690 Unternehmen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefungen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 9/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt < 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 3.304 - 3.166 4.074 8.220 6.096 567 20.218 19.520 61.726 6.980 3.716 7.199 17.241 21.253 8.384 1.436 198 22.734 57.402 125.402 124.325 9.209 - - - - 3.852 - - - - 2.928 933 - 11.600 10.988 145.621 68.518 348.532 In der Spalte „>5 Jahre“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 10/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Gesamtin- Gesamtinanspruch- anspruchnahme Wesentliche nahme Wirtschafts- aus über- aus notleifälligen denden zweige Krediten Krediten TEUR TEUR Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR NettozuEingänge führg./ auf Bestand DirektabAuflösung abgeRückstelschreibunvon schrielungen gen EWB/Rück bene ForTEUR TEUR stellungen derungen TEUR TEUR Privatkunden 8 2.246 1.169 - 50 23 12 Firmen-kunden 41 7.028 3.361 - -1.041 - - Land und Forstwirtschaft - 136 87 - 65 - - Verarbeitendes Gewerbe - 1.271 785 - -1.002 - - Baugewerbe - 157 32 - 1 - - Groß- und Einzelhandel - 1.922 842 - -228 - - Verkehr und Nachrichten - 130 88 - -39 - - Forschung Entwicklung - 168 135 - 130 - - Grundstücksund Wohnungswesen - - - - -12 - - Gesundheits, Veterinärund Sozialwesen 14 635 334 - 22 - - Dienstleistungen (Einschl. freier Berufe) 1 2.278 950 - 122 - - Sonstige Branchen 26 331 108 6 -100 - - 23 12 171 Summe Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus Wesentliche geoüberfälligen notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Bestand EWB TEUR 49 9.124 4.477 6 EU - 150 53 - Nicht-EU - - - - Deutschland Summe Volksbank im Ostmünsterland eG Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 171 Seite 11/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs-be- Zuführungen stand in der Perider Periode ode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 5.527 847 1.833 11 - 4.530 - 6 - - - 6 197 - 26 - - 171 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 78.456 78.456 2 - - 4 - - 10 3.852 3.852 20 6.548 6.548 35 139.689 138.379 50 8.237 8.237 70 - - 75 203.381 203.087 100 104.628 103.440 150 9.019 8.268 250 - - 370 - - 1250 - - Sonstiges 3.861 3.861 Abzug von den Eigenmitteln 562.671 554.128 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei den Geschäften mit unserer Zentralbank auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 95 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 12/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers 010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 486.698.055 - - - - - 20.856.950 - - 20.856.950 100 - Allgemeine Kredit-risikopositionen Zeil e 010 Aufschlüsselung nach Ländern (Deutschland) Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittel-anforderungen 25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag 287.212.924,49 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 0 Marktrisiko (Art. 445) 26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 27 Für die Risikoart Währung beträgt die Eigenmittelanforderungen 96 TEUR. Weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 13/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 29 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR - - - Nicht börsengehandelte Positionen 861 1.058 Andere Beteiligungspositionen 10.739 10.739 STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen - Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt. Auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur. Zeigen sich unterjähring abweichende Entwicklungen, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die DGRVZinsszenarien, die steigende, fallende und drehende Zinsszenarien berücksichtigen. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 14/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 32 Nach Risikomessung zum 31.12.2016 ergeben sich für das Geschäftsjahr 2016 beim Zinsergebnis unter Berücksichtigung von Wertpapierabschreibungen folgende Abweichungen zur Prognose: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR DGRV-Szenario steigend Erhöhung der Erträge TEUR -2.463 DGRV-Szenario fallend +754 DGRV-Szenario Rechtsdrehung (Kurzes-Ende steigend) +282 DGRV-Szenario Linksdrehung (Kurzes-Ende fallend) +100 33 Die sich bei den verschiedenen Szenarien berechneten Ergebnisse werden in das Limitsystem eingestellt und überwacht. 34 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 35 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 36 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 37 Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 15/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 38 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • • Bürgschaften und Garantien Kreditderivate (/Credit Default Swaps, /Total Return Swaps, /Credit Linked Notes) b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • • • Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 39 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um • • öffentliche Stellen (/Zentralregierungen, /Regionalregierungen, /örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Als Gegenpartei bei Kreditderivaten fungiert ausschließlich die DZ BANK AG. 40 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 41 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebens-versicherungen TEUR finanzielle Sicherheiten TEUR Unternehmen 604 106 Mengengeschäft 304 1.422 - 137 377 163 Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Es lagen keine belasteten Vermögenswerte vor. Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 16/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verschuldung (Art. 451) 42 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag Name des Unternehmens 31.12.2016 Volksbank im Ostmünsterland eG Anwendungsebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 498.462 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören - 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) -16.771 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 150 13.313 EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) - EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) - 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) -73 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) -73 Sonstige Anpassungen 8. 9.155 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 504.236 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 490.846 -73 490.773 Risikopositionen aus Derivaten Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 17/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) . 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 150 EU5a 6 7 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) . . . 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) . 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate . 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) . 150 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte - 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) - 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) - 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 71.478 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) -58.165 EU14a 15 EU15a Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 19 13.313 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen - - Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 38.698 504.236 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 7,67 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße - EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens - Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 18/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 EU-5 490.846 490.846 Gedeckte Schuldverschreibungen 3.852 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6 lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 25.410 213 EU-7 Institute 49.995 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 133.537 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EUUnternehmen 10 EUAusgefallene Positionen 11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 153.114 84.981 13.295 26.449 43 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Anhang I. 1 Offenlegung der Kapitalinstrumente Emittent 4 5 6 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 8 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Volksbank im Ostmünsterland eG Volksbank im Ostmünsterland eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 3.468 3.468 100% 100% Seite 19/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der 14 Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine 15 und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20a gend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20b gend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt 28 wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan29 delt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 33 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 36 37 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Volksbank im Ostmünsterland eG Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. nichtnachrangige Verbindlichkeiten nein k.A. Seite 20/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER (B) BEHANDLUNG VOR (A) VERWEIS AUF DER VERORDNUNG BETRAG AM ARTIKEL IN (EU) Nr. 575/2013 TAG DER DER EU UNTERLIEGEN ODER OFFENLEGUNG* VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (TEUR) (EU) Nr. RESTBETRAG GEMÄß 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 3.468 davon: Geschäftsguthaben 3.468 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 30.230 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisier- 26 (1) 3 ter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisi5.000 26 (1) (f) 3a ken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit - 486 (2) 4 ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen k.A. 483 (2) mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zuläsk.A. 84, 479, 480 5 siger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich al- 26 (2) 5a ler vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor 38.698 6 regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende 2 472 (4) Volksbank im Ostmünsterland eG 36 (1) (b), 37, Seite 21/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Volksbank im Ostmünsterland eG 36 (1) (c), 38, - 472 (5) - 33 (a) 36 (1) (d), 40, - 159, 472 (6) - 32 (1) - 33 (b) 36 (1) (e), 41, - 472 (7) 36 (1) (f), 42, - 472 (8) 36 (1) (g), 44, - 472 (9) 36 (1) (h), 43, - 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Seite 22/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das 19 Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, 20a wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligun20b gen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen 20c (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem 21 Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellen22 wert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals 23 von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer25 ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Ge25a schäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Be25b lastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 20d Volksbank im Ostmünsterland eG - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) - 48 (1) - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 36 (1) (c) , 38, - 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 - (3) k.A. 36 (1) (l) Seite 23/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht reali26a sierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 - k.A. davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 467 turposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 467 turposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 468 turposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekk.A. 468 turposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zu- 481 26b sätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge k.A. 481 davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der - 36 (1) (j) 27 das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen 28 des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 38.698 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente Kapitalinstrumente und das mit - 51, 52 30 ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren 31 Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren 32 Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit - 486 (3) 33 ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 24/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Staatliche Kapitalzuführungen k.A. 483 (3) mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 - 85, 86, 480 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen - 486 (3) 35 begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) 36 vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru52 (1) (b), 56 - (a), 57, 475 (2) 37 menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteili56 (b), 58, 475 - (3) 38 gung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbran56 (c), 59, 60, - 79, 475 (4) 39 che, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbran56 (d), 59, 79, - 475 (4) 40 che, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangs- Volksbank im Ostmünsterland eG - Seite 25/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) zeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernka41a pital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungs41b kapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug 41c auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 42 bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Volksbank im Ostmünsterland eG - 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 477, 477 (3), - 477 (4) (a) k.A. - 467, 468, 481 - 467 - 468 k.A. 481 - 56 (e) Seite 26/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 38.698 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit 46 - 62, 63 ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit 47 ihnen verbundenen Agios, des4.373 486 (4) sen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen k.A. 483 (4) mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthal- 87, 88, 480 48 tener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen 49 begebene Instrumente, deren - 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 3.275 62 (c) und (d) Ergänzungskapital (T2) vor regu51 7.648 latorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru63 (b) (i), 66 (a), - 67, 477 (2) 52 menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die 66 (b), 68, 477 - (3) 53 eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nach66 (c), 69, 70, - 79, 477 (4) 54 rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 43 Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 27/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die kei54a nen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und 54b Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter55 nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behand56 lungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapi56a tal in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen 56b Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Volksbank im Ostmünsterland eG - k.A. 66 (d), 69, 79, - 477 (4) k.A. - 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) - 475, 475 (2) (a), - 475 (3), 475 (4) (a) Seite 28/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf 56c zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen 57 des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = 59 T1 + T2) Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit un59a terliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) Volksbank im Ostmünsterland eG - 467, 468, 481 - 467 - 468 k.A. 481 7.648 46.346 - - 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) Seite 29/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote (ausge61 drückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt 62 als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Gesamtkapitalquote (ausge63 drückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuf64 fer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), - 477 (2) (c), 477 (4) (b) 287.215 13,47 92 (2) (a), 465 13,47 92 (2) (b), 465 16,14 92 (2) (c) CRD 128, 129, 5,12 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer - 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer - Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 30/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 67 davon: Systemrisikopuffer - davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder - CRD 131 67a andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 8,97 CRD 128 68 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) (in EU-Verordnung nicht rele69 vant) (in EU-Verordnung nicht rele70 vant) (in EU-Verordnung nicht rele71 vant) Eigenkapitalquoten und -puffer Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumen36 (1) (h), 45, ten von Unternehmen der Fi46, 472 (10), 56 nanzbranche, an denen das 252 (c), 59, 60, 475 72 Institut keine wesentliche Beteili(4), 66 (c), 69, gung hält (weniger als 10% und 70, 477 (4) abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter36 (1) (i), 45, nehmen der Finanzbranche, an - 48, 470, 472 73 denen das Institut eine wesentli(11) che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem 36 (1) (c), 38, - 48, 470, 472 (5) 75 Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, - 62 76 für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf 3.275 62 77 das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 31/32 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, - 62 78 für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf k.A. 62 79 das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) Derzeitige Obergrenze für 484 (3), 486 (2) - und (5) 80 CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Be484 (3), 486 (2) - und (5) 81 trag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1484 (4), 486 (3) - und (5) 82 Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Be484 (4), 486 (3) - und (5) 83 trag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-In484 (5), 486 (4) 4.373 und (5) 84 strumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (5), 486 (4) 3.565 und (5) 85 über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Volksbank im Ostmünsterland eG Seite 32/32