Demokratie leben heißt Diskriminierung wirksam entgegentreten

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DemokratielebenheißtDiskriminierungwirksamentgegentreten
DeutschlandbrauchteineflächendeckendeBeratungs-undUnterstützungsstrukturfür
BetroffenevonDiskriminierung
QualifizierteAntidiskriminierungsberatungisteinwichtigesUnterstützungsangebotfür
BetroffeneundeinzentralerBausteinjederDemokratieförderungund
Antidiskriminierungsstrategie-siemussflächendeckendaufgebautwerden.
DieAufstockungdesBundesprogrammsDemokratielebenbietetdieChance,Antidiskriminierung
alsnotwendigenfachlichenSchwerpunktweiterzuentwickeln,Betroffenezustärkenund
diskriminierendePraxeninunsererGesellschaftabzubauen.
EsmussummehrgehenalsRechtspopulismusundNazis
RassistischeAngriffe,HateSpeechundmenschenfeindlicheIdeologiensinddiesichtbarsteForm
derGefährdungeinesdemokratischenZusammenlebens.DerkraftvolleKerngedankeunseres
Gemeinwesensist,dasswirallegleichinunsererWürdeundindengrundlegendenRechtenund
Entfaltungsmöglichkeitensind.DiskriminierungverletztdiesesSelbstverständnis.Konsequenter
alsbislangmüssenauchdieseFormdesAusschlussesundderWürdeverletzungangegangen
werden.
WirverurteilenAnschlägegegen
Gemeinschaftsunterkünfte,
müssenaberauchaktivwerden,wenn
Vermieter_innennichtanGeflüchtetevermieten
möchtenodereineMindestgültigkeitfür
AufenthaltstitelvonzweiJahrenzurVoraussetzung
einesMietvertragesmachen.
müssenaberauchreagierenwennClubsMännernmit
WirbekämpfenHateSpeechimNetz, arabischemHintergrundunterdemVorwand„Heute
schonvoll.“systematischdenZutrittverweigert.
müssenaberauchhandeln,wennbei
Bewerber_innennebenihrerfachlichenKompetenzen
WirmachenAzubisgegen auchderKlangihresNamens,ihre
menschenfeindlicheIdeologienstark, Religionszugehörigkeit,ihresexuelleIdentität,eine
Behinderungund/oderihrGeschlechtübereine
Einstellungentscheidet.
Diskriminierungserfahrungensindverletzend.WiederholteDiskriminierungenprägenIdentitäten
undLebensläufeundsindzudemeinwichtigerFaktorinindividuellenundkollektiven
Entfremdungs-undRadikalisierungsprozessen.
InDeutschlandistdasThemaDiskriminierungstrukturellstarkunterbelichtet:Trotzweitgehender
GesetzestehenBetroffeneinkonkretenSituationenoftmalsallein,dienotwendigen
kompetentenUnterstützungsangeboteexistierennurinAusnahmefällen.
DeshalbfordertderAntidiskriminierungsverbandDeutschland(advd)denAuGaueiner
flächendeckendenBeratungs-undUnterstützungsstrukturfürBetroffenevon
Diskriminierung.
ZielmusseinniedrigschwelligesqualifiziertesBeratungsangebotstrukturanalogderMobilen
BeratungundderOpferberatungsein-inallenBundesländernundinKooperationzwischen
demBundunddenLändern.
Konkretfordernwir:
•
AntidiskriminierungsberatungalsvierteBeratungssäuleinDemokratielebenverankern
AntidiskriminierungsberatungsollalsvierteBeratungssäuleimRahmenvonDemokratieleben(analog
derMobilenBeratung,OpferberatungundAusstiegsberatung)verankertwerden.Dabeisollensowohl
derBundalsauchdieLänderVerantwortungfürdieEntwicklungunddiekontinuierlicheArbeiteiner
unabhängigenAntidiskriminierungsberatungübernehmen.
•
Unabhängigkeit,Horizontalität,NiedrigschwelligkeitundflächendeckendeAusrichtung
DiezuetablierendenBeratungsstrukturensollenhorizontal(merkmals-undzielgruppenübergreifend)
ausgerichtet,nichtstaatlichorganisiertundinihremAngebotflächendeckendundniedrigschwellig
gestaltetwerden.
•
UmsetzunginengerAbsprachemitAkteur_innenaufBundes-undLänderebene
DiekonkreteKonzeptionundUmsetzungmussinengerAbsprachemitdenAkteur_innenaufBundes-
undLänderebeneerfolgen.HierbeisindsowohldieLandesdemokratiezentreneinzubeziehenalsauch
dieAkteur_innenausdemFeldderAntidiskriminierungsarbeitwiedieAntidiskriminierungsstelledes
Bundes,dieLandesantidiskriminierungsstellenbzw.diefürAntidiskriminierungzuständigenStellen
aufLänderebenesowiediezivilgesellschaftlichenAkteur_innen.DerAntidiskriminierungsverband
Deutschland(advd)bietethierfürgernseineExpertisean.
•
QualitätssicherungundDefinitiondesfachlichenRahmens
MitderEntwicklungderBeratungsstruktureneinhergehendmusseinProzessderQualitätssicherung
undderDefinitiondesfachlichenRahmensinitiiertwerden.AlsGrundlagesolltendie
Praxiserfahrungenundbereitsexistierenden„Standardsfüreinequalifizierte
Antidiskriminierungsberatung“desadvdBerücksichtigungfinden.
•
AngemesseneFinanzierung
DerAu`auunddielaufendeArbeitderBeratungsstellenmüssenausreichendfinanziertwerden.Um
denfachlichenMindeststandardszugenügenundflächendeckendaufsuchendarbeitenzukönnen,ist
mitdurchschnittlichenKostenvon400.000€proBundeslandzurechnen.UnterschiedlicheGrößen
(Einwohner_innenzahl,Fläche)aberauchUnterschiedeindenbereitsexistierendenStrukturenund
Rahmenbedingungensinddabeizubeachten.
Leipzig,September2016
FragenundAntworten
zumThemaAntidiskriminierungsberatung
HintergrundinformationenzumPositionspapier
„DemokratielebenheißtDiskriminierungwirksamentgegentreten“
WasistAntidiskriminierungsberatung?………………………………………………………………………Seite2
WarumisteinBeratungsangebotnötig?
Warumspezialisiert?Warumunabhängig?……………………………………………………………..…Seite3
WassinddieAufgabenundfachlichenGrundlagender
Antidiskriminierungsberatung?……………………………………………………………………………………Seite5
WiesollteeineAntidiskriminierungsinfrastrukturindenBundesländern
personellundfinanziellausgestattetsein?…………………………………………………………………Seite7
Unterstützungsstruktur=Anlaufstellen+Fachstellen.
Wasistdamitgemeint?…………………………………………………………………………………………………Seite8
WarumbrauchteszusätzlichzuOpferberatungundMobilerBeratung
nocheinweiteresBeratungsangebot?……………………………………………………..…………………Seite9
WiesiehtdieaktuelleSituationaus?…………………………………………………………..………………Seite10
Seite1
WasistAntidiskriminierungsberatung?
•
QualifiziertesUnterstützungsangebotfürBetroffene:EmpowermentundDurchsetzungvonRechten
AntidiskriminierungsberatungisteinUnterstützungsangebotfürBetroffenevonDiskriminierung.
AufderGrundlagefachlicherStandardsbieteteseinengeschütztenRaumzurBearbeitungvon
DiskriminierungserfahrungenundbegleitetRatsuchendebeikonkretenSchrittenzurEinforderung
ihresRechtsaufGleichbehandlungundRespekt.Dabeiwerdenpsycho-soziale,rechtliche,politische
undsozialwissenschaftlicheAspekteeinbezogen.
•
ImpulsgeberfürVeränderungen:AbbauvonDiskriminierunginInstitutionenundStrukturen
AusgehendvonderArbeitinkonkretenEinzelfällengibtAntidiskriminierungsberatungImpulsefür
institutionelleundstrukturelleVeränderungen.DiskriminierendePraxenwerdensichtbargemachtund
thematisiert,Sensibilisierungs-undVeränderungsprozessesinUnternehmen,Organisationenund
Verwaltungenbegleitet.
•
FachstellefürDiskriminierungsalsQuerschnittsthema:SensibilisierungderRegelstrukturenund
zentralerKnoteninVerweisnetzwerken
DiskriminierungundDiskriminierungserfahrungensindeinfachlichesQuerschnittsthemaderSozialen
Arbeit.AntidiskriminierungsberatungträgtdiefachlicheExpertiseindieBeratungsangeboteder
Kinder-undJugendhilfe,vernetztundübernimmtdiethemenspezifischeBeratungsarbeit.
HandlungsmöglichkeitenderAD-BeratunganhandderBeispielfälledesPositionspapiers
SelektiveMieterhöhungfürMigrant_innen
IneinemWohnkomplexwurdebeidenwenigenFamilienmitMigrationshintergrunddieMiete
erhöht,währendsiebeiallenmehrheitsdeutschenMieter_innengleichblieb.Diebetroffenen
FamiliensuchtenUnterstützungbeieinerAntidiskriminierungsberatungsstelle.Gemeinsam
sichertensieBeweiseundlegtenBeschwerdenein.Diesezeigtenleidernichtdiegewünschte
Wirkung.DeshalbentschiedensichdieBetroffenenzueinerKlageundwehrtensicherfolgreich.
InderEntscheidungsfindungundwährenddesProzesseswurdensiekontinuierlichvonder
Beratungsstellebegleitet.
RassistischeEinlasskontrollen
AnderDiskotürwarfürH.derAbendoftmalszuEndewährendseinemehrheitsdeutschenFreundeindieClubs
kamen.ZusammenmiteinerAntidiskriminierungsberatungsstelleführteereinTestingdurch,dasdie
strukturelleDimensionderDiskriminierungsichtbarmacht:7von13getestetenDiskothekenführten
rassistischeEinlasskontrollendurch.InderFolgeentwickeltedieBeratungsstelleeinKonzeptfür
diskriminierungsfreieEinlasskontrollenunderprobteesmitveränderungsbereitenClubs.Darüberhinaus
unterstütztesieBetroffenedabei,KlagegegenClubszuführen,diezukeinerVeränderungbereitwaren.
EthnisierendeZuschreibungenimBewerbungsgespräch
M.warzuihremerstenVorstellungsgesprächeingeladenworden.Immerwiederbezogensichdie
Interviewer_innenimGesprächaufihreunddieHerkunftihrerEltern.Zugleichführtensieinhaltliche
PositionenM’simmerwiederaufihrenMigrationshintergrundundihre„kulturelleHerkunft“zurück.M.fand
dasunangemessen,fühltesichzunehmendunwohlundalsPersonundthemenbezogeneExpertinnicht
gemeint.DasdrücktesieindemGesprächauchaus.AlsunmittelbaresFeedbackbekamsiegesagt,dasssie
lockererundnichtsodefensivseinsolle.DieseErfahrungbeschäftigteM.überWochen.Siesuchte
UnterstützungineinerAntidiskriminierungsberatungsstelle,umfürsichzuklären,wasindiesem
Bewerbungsgesprächpassiertist.AnschließendführtesieeineschriftlicheAuseinandersetzungmitdem
Unternehmen.AuchdabeiwurdesievonderBeratungsstellebegleitet.
Seite2
WarumisteinBeratungsangebotnötig?
Warumspezialisiert?Warumunabhängig?
•
EinBeratungs-undUnterstützungsangebotistnötig,weilDiskriminierungundeinselbstbehauptender,RechteeinfordernderUmgangmitBenachteiligungenschnellüberfordernkann.
BetroffenemüssenVerletzungs-undGewalterfahrungenbewältigen,kämpfenoftmalsgegen
WiderständeundsinddabeizusätzlichmitMachtungleichheitenkonfrontiert.
DasErlebenvonDiskriminierungistverletzend.
Diskriminierungzuerleben,löststarkeemotionaleReaktionen(wieOhnmacht,Wut,Rückzug,
Angst,Sprachlosigkeit,Zweifel)aus,kostetKraftundgefährdetdenZugangunddieTeilhabein
existentiellenLebensbereichen(bspw.Bildung,Arbeit,WohnenoderGesundheit).
DieThematisierungvonDiskriminierungunddasEinfordernvonVeränderungliegtoftmalsauf
SeitenderBetroffenenundkommtalsBelastungzuderDiskriminierungserfahrunghinzu.
ObwohlderSchutzvorDiskriminierungunddasGebotderGleichbehandlungeinwesentliches
rechtsstaatlichesPrinzipsindundesentsprechendeGesetzefüralleLebensbereichegibt,müssen
BetroffeneihreRechteinkonkretenSituationenimmerwiedergezieltbehauptenundfürsie
kämpfen.DasAnsprechenvonDiskriminierungistdabeieinebewussteEntscheidungvon
Betroffenen.AufgrundderinunsererGesellschaft(nochimmer)fehlenden
AntidiskriminierungskulturwirddieThematisierungvonSeitenderDiskriminierungsverantwortlichenoftmalsineinemKonfliktrahmenwahrgenommen.SieerlebendieKritikals
Angriff(nichtalsAngebotzueinerAuseinandersetzung)undreagierenabwehrend,relativierend
oderaggressiv.OftmalsverfügensienichtüberdieKompetenzen/Strukturenzueiner
konstruktivenVeränderung.
DiskriminierunggehtmitstrukturellenundsituativenMachtgefälleneinher.
Strukturell,weilgesellschaftlichmarginalisiertePositionenumAnerkennungundgegendominante
Deutungsmuster,historischverankerteVorurteileundUnwissenkämpfenmüssen.
Situativ,wennArbeitnehmer_innengegenüberArbeitgeber_innen,ElterngegenüberderSchule
oderAntragsteller_innengegenübereinerBehördeihreInteressenbehauptenwollen.
•
AntidiskriminerungsberatungisteinspezialisiertesBeratungsangebot,weildieUnterstützungvon
BetroffenenunddieBearbeitungvonDiskriminierunginhaltlichkomplexundarbeitsintensivist.Dafür
brauchteseinespezialisierte,professionelleInfrastrukturDieVerankerungalsQuerschnittsaufgabe
und/oderinehrenamtlichenStrukturenreichennicht.
AntidiskriminierungsberatungisteineigenständigesFeldderSozialenArbeitmit
FachstandardsunddefiniertenInterventionsmethoden.
DiefachlicheUnterstützunginDiskriminierungsfällenerforderteinkontinuierliches,
professionellesArbeitenineinemkomplexenpsycho-sozialen,rechtlichen,politischenund
inhaltlichenKontext.FürBetroffenegehtesumVerletzungs-undGewalterfahrungen,dieauf
emotionaler,kognitiverundidentitärerEbeneFragenaufwerfen.Zugleichgibtesrechtliche
DefinitionenundeinenFachdiskurs,dieandieBeurteilungderkonkretenSituationen
herangetragenundvordemHintergrundgesellschaftlicherMachtstruktureneingeordnetwerden
müssen.DieAuseinandersetzungmitverantwortlichenUnternehmen,Verwaltungen,
OrganisationenundihrenkonkretenVertreter_innenwiederumverlangteinkomplexesWissenzu
Veränderungsprozessen,intra-undextrainstitutionellenHandlungsrahmensowie
Konfliktdynamiken.
KonkreteBeratungsfällemachenoftmalseinzeitlichintensivesArbeitennötig(durchschnittlich
zwischen10-20Arbeitsstunden)undkönnensich,geradewennsierechtlicheAuseinandersetzungenbeinhalten,schnellüberlängereZeitspannen(mehralseinJahr)hinziehen.
Seite3
Regelstrukturensollen(Anti)DiskriminierungalsQuerschnittsthemaverstehenundals
wichtigeAnlauf-undErstberatungsstellenfungieren.
RegelstrukturenwieetwaderJugendmigrationsdienst,Erziehungs-undFamilienberatungsstellen
oderoffeneJugendtreffsaberauchBeauftrageoderzielgruppenspezifische
InteressenvertretungensindwichtigeersteAnlaufstellenundResonanzräumefürBetroffene.Als
Anlauf-undErstberatungsstellensollensie(Anti)DiskriminierungalsfachlichesQuerschnittsthema
inihrerPraxisverankern,RatsuchendeneineersteOrientierungengebenundanFachstellen
verweisen.VergleichbaretwademThemaKindeswohlbraucht(Anti)Diskriminierungeinerseits
einebreitenwirksameSensibilisierungundVerankerungimSinneeinesQuerschnittsthemasund
zugleichqualifizierteFachstellen,andieinkonkretenFällenundFragenverwiesenwerdenkann.
InderRealitätwerdenRegelstrukturendiesenfachlichenAnforderungenaktuellnochnicht
gerecht1.DeshalbmüssenqualifizierteAntidiskriminierungsstellenauchSensibilisierungs-und
Qualifizierungsarbeitleisten.
•
Antidiskriminierungsberatungmussnicht-staatlich/unabhängigsein,weilnursosichergestellt
werdenkann,dassdieverschiedenenrechtlichenundaußergerichtlichen,vermittelndenund
konfrontativen,einzelfallbezogenenundstrukturellenHandlungsmöglichkeitenimInteresseder
BetroffenengenutztwerdenkönnenundRatsuchendedasnotwendigeVertrauenentwickeln.
StaatlicheStellensindinihremMandatundihrenHandlungsmöglichkeiteneingeschränkt.
InstitutionenwiedieAntidiskriminierungsstelledesBundesaberauchdiewenigenexistierenden
Landes-undkommunalenAntidiskriminierungsstellenkönnenumStellungnahmenbitten,
allgemeinerechtlicheInformationengebenundsichalsneutralVermittelndeanbieten.InFällen,in
deneneineBereitschaftzurAuseinandersetzungaufderdiskriminierungsverantwortlichenSeite
existiert,könnendaszielführendeHandlungsoptionensein.InkonflikthaftenKonstellationen
allerdingsisteineparteilicheUnterstützungderBetroffenennötig.SiereichtvonInterventionen
zurBeweissicherung(z.B.Testings)übereinepsycho-sozialeBegleitung,dasAngeboteiner
Rechtsberatung,dieaktiveUnterstützunginBeschwerde-undKlageverfahrenbishinzueiner
fallspezifischen,positioniertenÖffentlichkeitsarbeit.
UnterstützungsangebotemüssenfürBetroffeneeinenglaubwürdigenRahmenbieten.
BeratungunddieAnnahmevonUnterstützungsindVertrauenssache.Ratsuchendeoffenbaren
sich,teilenvertraulicheInformationenundintimeGefühleundmüssendieKonsequenzentragen,
wennsiekonkreteSchritteeinleiten.GeradeinFällen,indenenstaatlicheAkteur_innenals
konkretdiskriminierendoderalsstrukturellverflochtenwahrgenommenwerden,kanndie
UnabhängigkeitvonBeratungsstellenfürBetroffeneeinewichtigeBedeutungbekommen.
1vglexemplarischdieStudie„DiskriminierungalsThemadermigrationsbezogenenBeratunginSachsen“(www.adb-sachsen.de)
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WassinddieAufgabenundfachlichenGrundlagender
Antidiskriminierungsberatung?
Aufgaben
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Einzelfallberatungund-begleitung(60%)
EinzelfallübergreifendeArbeitzurVeränderungdiskriminierungssensiblerStrukturen(20%)
SensibilisierungvonRegelstrukturenundderMehrheitsbevölkerung(5%)
Netzwerk-undGremienarbeit(5%)
SensibilisierungundQualifizierungvonAnlaufstrukturen(5%)
MonitoriungundDokumentation(5%)
FachlicheGrundlagen
DiefachlichenGrundlagenderAntidiskriminierungsberatunghatderAntidiskriminierungsverband
Deutschland(advd)indenfolgendenPublikationenzusammengefasstundausgeführt:
EckpunktepapierdesAntidiskriminierungsverbandes
Deutschland(advd):StandardsfüreinequalifizierteAntidiskriminierungsberatung.
DritteAuflage2015.
DieEckpunktesinddasErgebnisdergemeinsamenPraxisreflexionderunabhängigen
Antidiskriminierungsberatungsstelleninnerhalbdesadvd.DieniedergelegtenPrinzipien
bündelnjahrelangeErfahrungenaushundertenBeratungsfällenunddendorterprobten
undkontinuierlichweiterentwickeltenInterventionen.
DasPapierzieltaufeineQualitätssicherungdurchdieDefinitionfachlicherStandardsundistso
einewichtigeEtappeimProzessderProfessionalisierungderAntidiskriminierungsberatung.
Download:www.antidiskriminierung.org/materialien/qualitaetsstandards-ad-beratung
Inhaltsverzeichnis
DefinitionvonDiskriminierung
1.InhaltlichePrinzipien
1.1Parteilichkeit
1.2EmpowermentderBetroffenen
1.3HorizontalerAnsatz
2.PrinzipienfürdenBeratungsrahmen
2.1Vertraulichkeit
2.2Ratsuchenden-undAuftragsorientierung
2.3Unabhängigkeit
2.4NiedrigschwelligerZugang
2.5Barrierefreiheit
2.6Vernetzung/Kooperation
3.PrinzipienderQualitätssicherungund-
entwicklung
3.1DieTeamzusammensetzung/-qualifikation
3.2.HandlungsmodellundInterventionen
• KontaktaufnahmeundErstgespräch
• KlärungderErwartungenundZiele
• FallanalyseundweitereAbklärung
• InformationüberUnterstützungs-und
Interventionsmöglichkeiten
• ErörterungundUmsetzungder
Interventionsmöglichkeiten
• KooperationmitanderenFachdiensten
3.3SystematischeDokumentation
Seite5
AntidiskriminierungsberatunginderPraxis.
DieStandardsfüreinequalifizierte
Antidiskriminierungsberatungausbuchstabiert.ZweiteAuflage2015.
SeitderVeröffentlichungderEckpunktehatdasThema
AntidiskriminierungsberatungweiteranBedeutunggewonnen.Durchdie
OffensivefüreinediskriminierungsfreieGesellschaft,zivilgesellschaftliche
InitiativenunddieGründungweitererstaatlicherAntidiskriminierungsstellenauf
Landesebene(zuletztSchleswig-HolsteinundThüringen)sindweitereStrukturen
entstanden,diesichaktuellzwarnochinderAuuauphasebefinden,aberperspektivischauchberaterischeAufgabenübernehmenbzw.koordinierenwollen.
VordiesemHintergrundzeigtsichdieNotwendigkeiteinerVerständigungdarüber,was
Antidiskriminierungsberatungbedeutetundwiesiepraktischumgesetztwird.Deshalbhatsichderadvd
entschlossen,seineStandardsinBezugaufdiePraxisauszubuchstabierenundzukonkretisieren.
Wirhoffen,dassdievorliegendePublikationdenfachlichenDialogumAntidiskriminierungsberatung
bereichertundBerater_innenvorOrtKonzepteundWerkzeugeandieHandgebenkann.Zugleichaber
hoffenwirauch,dasssieEntscheidungsträger_innenaufkommunaler,Landes-undBundesebene
erreichenwird.IhrVerständnisundpolitischerWilleisteinwichtigerBausteinzurUmsetzungwohnortnaher,qualifizierterAntidiskriminierungsstrukturenundzurEntwicklungeiner
diskriminierungssensiblenAlltagskultur.
Download:www.antidiskriminierung.org/materialien/antidiskriminierungsberatung-in-der-praxis
Inhaltsverzeichnis
IGrundlagenundRahmenbedingung
IIBeratungspraxisundInterventionen
• DasberaterischeVerständnisvon
Diskriminierung
• PositioniertheitvonBerater_innenund
Beratungsangeboten
• InterventionengegenDiskriminierung.
EinUvberblick
• Sprechenimgeschützte(re)nRaum
• KlageundBeistandschaftnachdemAGG
• KontextvonAntidiskriminierungsberatung
• ParteilicheBeratungshaltungundPosition
beziehendeUnterstützungvon
Handlungsstrategien
• Empowermentinder
Antidiskriminierungsberatung
• Mehrfachdiskriminierungund
mehrdimensionalePerspektiveinder
Antidiskriminierungsberatung
• Beschwerdebrief
• VermittlunginderAntidiskriminierungsberatung
• TestingsalsInstrumentder
Antidiskriminierungsberatung
• VertraglicheVereinbarungundContract
Compliance
• Diskriminierungsichtbarmachen–
MedienarbeitalsHandlungsstrategie
• ImpulsefürinstitutionelleVeränderungen
• DokumentationvonDiskriminierungsfällen
Seite6
WiesollteeineAntidiskriminierungsinfrastrukturindenBundesländern
personellundfinanziellausgestattetsein?
DieRahmenbedingungeninden16BundesländernsindzumTeilsehrunterschiedlich.Sieunterscheiden
sichinderGröße,Binnenstruktur,Einwohner_innenzahlaberauchinihrerpolitischenTradition,
VerwaltungsstrukturundOrganisationslandschaft.
DieBeratungsinfrastrukturfürdenBereichDiskriminierungmussvondiesenländerspezifischen
Gegebenheitenausgehen,sodasseineinheitlichesStrukturmodellnurbegrenztundalsOrientierung
sinnvollist.
AllgemeinlassensichdiefolgendenEckpunkteformulieren:
•
DieBeratungsstruktursollteausspezialisiertenStellen(QualifizierteAntidiskriminierungsberatung)
undeinembreitenNetzvonAnlaufstellen(Erst-undVerweisberatung)bestehen.
•
DiequalifizierteAntidiskriminierungsberatungmussprofessionellerbrachtwerden(hauptamtlich,
fachlicheQualifikationderBerater_innen).
•
WohnortnäheorientiertsichaneinerVersorgungsstruktur,dieineinemUmkreisvonmaximal50km
einqualifiziertesBeratungsangebotvorhält.
DurchschnittlichistvonderfolgendenpersonellenMindestausstattungauszugehen:
•
•
•
•
6VZÄBeratungmitsichergänzendenpsycho-sozialen,rechtlichen,therapeutischenund
sozialwissenschaftlichenFachkompetenzenaufderBasiseinerberaterischenGrundqualifikation
1VZÄGeschäftsführung
0,5VZÄÖffentlichkeitsarbeit
1VZÄVerwaltung
Aufgabe
Anzahl Stellenumfang
Eingruppierung (TVöD)
Beratung
6
39 h/ Woche
11
240.000 €
Geschäftsführung
1
39 h/ Woche
13
44.000 €
Öffentlichkeitsarbeit
1
19h/ Woche
11
20.000 €
Verwaltung
1
39 h/ Woche
9
33.500 €
341.500 €
HinzukommenausreichendSachmittel:
Sachkosten
•
•
•
•
•
Miete(mehrereStandorteinBundesland),Barrierefreiheit,
Dolmetscher_innendienste
Rechtsberatung
Fahrtkosten(aufsuchendeArbeit)
MaterialienundÖffentlichkeitsarbeit
60.000 €
Seite7
WarumbrauchteszusätzlichzuOpferberatungundMobilerBeratungnochein
weiteresBeratungsangebot?
Opferberatung,MobileBeratungundAntidiskriminierungsberatunghabeneigenständige,sich
ergänzendePerspektiven,ZielgruppenundMethoden.GemeinsamistallendreiAnsätzeneininhaltlich
positioniertesArbeitenanunterschiedlichenFormenderVerletzungvonMenschenrechtenund
demokratischenGrundwerten.InderPraxisgibtesvielfältigeFormenderKooperationunddes
wechselseitigenVerweises.
•
OpferberatungunterstütztBetroffenerechter,rassistischerundantisemitischerGewalt.Dabeigehtes
inderRegelumstrafrechtlichrelevanteÜbergriffeundmassive,oftmalsphysische
Gewalterfahrungen.Betroffeneerhalteneinepsycho-sozialeUnterstützungbeiderBearbeitungder
ErlebnisseundwerdenimRahmenderstrafrechtlichenVerfolgungderTatenprofessionellbegleitet.
•
MobileBeratungisteingemeinwesen-orientierterAnsatz.ErunterstütztlokaleAkteur_innenbeider
EntwicklungundFörderungdemokratischerStrukturenundinderArbeitgegenrechteStrukturen.
DabeigehtesoftmalsumeinCoachingsowiedieEntwicklungunddieBegleitungkonkreterProjekte,
Initiativen,RunderTischeundNetzwerke,dieimkommunalenRahmenwirken.
•
AntidiskriminierungsberatungisteinUnterstützungsangebotfürBetroffenevonDiskriminierung-
vorallemindenBereichenArbeit,GüterundDienstleistungen,Gesundheit,Bildung,Behörden/
Verwaltung.DiskriminierungistkeinStraftatbestand,deshalbmüssenBetroffeneihrRechtzivil-,
arbeits-oderverwaltungsrechtlicheinfordern.DiskriminierungsetztstarkanAlltagserfahrungenan
undgehtinderRegelnichtvonpolitischradikalisiertenMenschenaus.VielmehrsindAusschlüsseund
Benachteiligungeneingebettetindas(nichtreflektierte)HandelnvonOrganisationenund
AlltagsformenvonRassismus,Ableismus,Heteronormativitätetc.AD-Beratungunterstützt
BetroffenebeiderpersönlichenVerarbeitung,KlärungdesSachverhaltesundderVeränderung
diskriminierenderPraxen.
IndenBundesländern(unteranderemSachsen,Brandenburg,Berlin)indenenalledrei
BeratungsangebotebereitsseiteinigerZeitexistieren,gibtesguteErfahrungenderKooperationenund
deswechselseitigenVerweises.DieBeratungsstellenarbeitenjeweilseigenständigundergänzensich
wechselseitig.
ZumTeil,etwabeiderOpferperspektiveBrandenburgsindAntidiskriminierungsberatungund
Opferberatungalseigenständige,fachlichundpersonellvoneinanderabgegrenzteBeratungsangebote
unterdemDachderselbenOrganisationangesiedelt.
Seite8
Unterstützungsstruktur=Anlaufstellen+Fachstellen.Wasistdamitgemeint?
UmkonsequentundnachhaltiggegenDiskriminierungaktivzuwerden,müssenBetroffene
flächendeckendundniedrigschwelligUnterstützungfinden.DafürbrauchteseinbreitesNetz
sensibilisierterAnlaufstellenundspezialisierteBeratungsstellen,dieBetroffenequalifiziertberatenunddie
Anlaufstellenvernetzen.
Migrant_innenorganisation
Schulsozialarbeit
Sport-
verein
Wohnberatungsstelle
offener
Jugendtreff
Stadtteil-
initiative
Migrationsbeauftragte_r
ADFachstelle
Partnerschaft für
Demokratie
Jugend-
bildung
Gemeinde
Jugendmigrationsdienst
Verbreitung
Alltagsnähe für Ratsuchende
AD-Fachstelle
Qualifizierte
Antidiskriminierungsberatung
Erziehungsberatungsstelle
Handlungsoptionen
Fachkompetenz
Ressourcen
Anlaufstellen
Erst- und
Verweisberatung
EinbreitesNetzvonAnlaufstellen…
Anlauf-undErstberatungsstellensindnahanderAlltagsweltvonBetroffenen.Essindcommunity-basierte
Organisationen,offeneJugendangebote,zielgruppenspezifischeundallgemeineBeratungsangebote
(Jugendmigrationsdienst,Erziehungs-undFamilienberatung,Schulsozialarbeit,…),Multiplikator_innen
etc.ImniedrigschwelligenKontaktunddurchgezielteGruppenangebote,Veranstaltungen(z.B.
Empowermentgruppen)könnensieDiskriminierungthematisierenundDiskriminierungserfahrungen
aufgreifen.SiesollenersteHandlungsmöglichkeitenaufzeigenkönnen,zumaktivenHandelnmotivieren
undinkonkretenFällenanspezialisierteBeratungsangeboteverweisen.
…miteinemqualifiziertemBeratungsangebotalsKnotenpunkt.
ZusätzlichbenötigtesAntidiskriminierungsberatungsstellenandieBetroffeneverwiesenwerdenkönnen
unddieüberdieKompetenzenundRessourcenverfügen,uminkonkretenFällenumfassendund
klient_innenzentriertzuunterstützen.DieseBeratungsstellensollenprofessionellnachFachstandards
arbeiten.ZusätzlichhabensiedieAufgabe,RegelstrukturenundpotentielleAnlaufstellenfür
(Anti)DiskriminierungalsQuerschnittsthemazusensibilisierenundzuqualifizieren.
Seite9
WiesiehtdieaktuelleSituationaus?
DasThemaAntidiskriminierungwirdregelmäßigbesprochen,aberderentscheidendestrukturelle
Schrittfehlt.
DasThemenfeldAntidiskriminierunghatseitderDiskussionumdieVerabschiedungdesAllgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz(AGG)2006kontinuierlichanBedeutunggewonnen.DieErkenntnishatsich
weitgehenddurchgesetzt,dasssicheindemokratischesZusammenlebenineinerpluralistischenund
vielfältigenGesellschaftnurunterEinbeziehungeinerAntidiskriminierungspolitikerreichenlässt.
InverschiedenenFachpolitiken(Integration,Inklusion,Gleichstellung,DemographieaberauchBildung,
Arbeit,Sozialpolitik)wirdDiskriminierungalsThemenfelddefiniert.IndenLeitbildernvonKommunen,
UnternehmenundOrganisationenwirdDiskriminierungsfreiheitalsZielformuliert.
AllerdingsistvielesdavonSymbolpolitik.EsmangeltankonkretenMaßnahmenundeinerstrukturellen
Verankerungen:WaswirdalsDiskriminierungdefiniert?WelcheBeschwerdemöglichkeitengibtesfür
Betroffene?WiesollmitkonkretenBeschwerdenverfahrenwerden?Weristzuständig?Mitwelchen
Kompetenzen?WelchepräventivenMaßnahmengibtes?
InvielenLändernbeginnensichStrukturenzuentwickeln-KoalitiongegenDiskriminierung,
Landesantidiskriminierungsstellen,Netzwerke
IndenmeistenBundesländernistAntidiskriminierungalsThemaangekommen.Aktuellsind10
Bundesländerder„KoalitiongegenDiskriminierung“beigetreten,dievonderAntidiskriminierungsstelle
desBundesinitiiertwurdeundalsSelbstverpflichtungderLänderu.a.einewirksameÖffentlichkeitsarbeit
zumThema,dieStärkungvonAnlauf-undUnterstützungsstrukturenfürBetroffenesowiedieBenennung
eineszentralenAnsprechpartnersvorsieht.InfünfBundesländerngibtes
Landesantidiskriminierungsstellen,dieinLandesministerienoderdirektindenLandtagenangesiedelt
sind.InvielenLandesaktionsplänenundFachpolitikenzudenThemenIntegration,sexuelleVielfalt,
InklusionundGleichstellungistDiskriminierungalsThemenfeldaufgeführt.InallenBundesländern
existierenregionaleund/oderlandesweitezivilgesellschaftlicheNetzwerkezumThema
Antidiskriminierung.DerAuuauvonspezialisiertenBeratungsstrukturenwirdangestrebt.
DieseEntwicklungensindteilweisemitdenjeweiligenDemokratiezentrenkoordiniert,zumTeilstehteine
engereZusammenarbeitnochaus.
EinweiterWegzueinerausreichendenInfrastruktur-daskonkreteBeratungsangebotistprekär,
unterfinanziertundnichtflächendeckend.
Aktuellsindwirnochsehrweitvoneinertatsächlichwohnortnahen,niedrig-schwelligenundqualifizierten
BeratungvonBetroffenenentfernt.Bundesweitgibteswenigerals50Organisationen,dieinsehr
unterschiedlichemUmfangAntidiskriminierungsberatunganbieten.UmdieseZahlzukontextualisieren:
bundesweitgibtesca.400Kommunen.Hinzukommt,dassdieOrganisationennichtgleichmäßigverteilt
sind,sondernsichzumTeilaufeinigeStädtekonzentrieren.
EinezweiteZahl:Aufjede_nqualifizierte_nAntidiskriminierungsberater_in(ehrenamtlich,auf
Honorarbasisund/oderhauptamtlich)kommenaktuelletwa1-1,5Mio.Einwohner_innen.Auchhierzur
EinordnungeineGegenüberstellung:IneineraktuellenRepräsentativbefragungder
AntidiskriminierungsstelledesBundesgabjede_rDrittean,indenletztenzweiJahrenDiskriminierung
erlebtzuhaben.
DiebestehendenBeratungsstellenwerdenbisaufwenigeAusnahmennichtinstitutionellgefördertund
müssenihrBeratungsangebotmitstarkbefristetenProjektförderungen(oftmalsaufJahresbasis)und
grundsätzlichknappbemessenenFinanzmittelnbestreiten.DieSicherungundWeiterentwicklungder
fachlichenQualitätderArbeitundderKontinuitätdesgrundsätzlichenAngebotessindunterdiesen
Rahmenbedingungennurbegrenztmöglich.
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