Hoerner Bank AG Offenlegungsbericht 2015 nach Art. 431 ff. CRR zum 31. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis1 1 Präambel.............................................................................................. 3 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ..................................... 4 3 Eigenmittel (Art. 437) ........................................................................... 6 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) .................................................... 6 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ...................................................... 6 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ..................................................... 10 7 Marktrisiko (Art. 445) .......................................................................... 10 8 Operationelles Risiko (Art. 446).......................................................... 10 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 11 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................... 11 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) .............................. 12 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .......... 12 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .......................................... 12 14 Verschuldung (Art. 451) ................................................................... 13 15 Vergütungspolitik (Art. 450) .............................................................. 14 Anhang ................................................................................................. 15 I. Offenlegung der Verschuldungsquote ........................................ 15 II. Offenlegung der Eigenmittel ...................................................... 15 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. 1 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [3] 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [4] 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 3,0 Mio. €, die Auslastung lag bei 73,8 %. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch ein Leitungsmandat, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt vier; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate eins. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Hauptversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [5] 3 Eigenmittel (Art. 437) 15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang I („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 17.944 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*) 2.606 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 10 15.328 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 60 1.401 2.093 752 28 24 74 35 264 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 1.856 Eigenmittelanforderungen insgesamt 6.588 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 17 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [6] 18 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Forderungsklassen Gesamtwert (TEUR) Staaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag (TEUR) 4.674 46.342 36.033 265 17.737 6.180 370 3.986 921 435 3.449 113.946 4.721 52.109 32.058 0 17.974 6.233 328 2.990 931 435 3.467 115.013 19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Deutschland EU Nicht-EU Gesamt (TEUR) Gesamt (TEUR) Gesamt (TEUR) 747 2.483 1.491 36.156 10.475 5.479 7.393 15.705 8.960 17.455 127 392 Ausgefallene Positionen 326 0 1 Gedeckte Schuldverschreibungen 999 1.991 0 12 919 0 385 50 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) 3.467 0 0 66.940 31.750 16.323 [7] 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nichtselbständige) Gesamt (TEUR) Staaten oder Zentralbanken Institute Firmenkunden Gesamt (TEUR) davon davon davon Beteili- verarb, davon Versidavon gungsGeKredit- cherun- Öffentl. untern. werbe inst. gen Verw. (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) davon Grundst.u. Wohn. (TEUR) 0 4.721 0 0 3.974 0 493 0 0 52.109 0 0 52.109 0 0 0 0 32.058 4.970 0 9.841 0 0 0 11.570 6.404 0 977 0 0 0 737 328 0 0 0 0 0 0 0 0 2.990 0 0 2.990 0 0 0 0 931 0 0 931 0 0 0 Beteiligungen 0 435 0 0 0 270 0 58 Sonstige Positionen 0 3.467 0 0 3.467 0 0 11.897 103.114 4.970 493 795 Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Gesamt 21 977 73.312 270 davon Dienstl. (TEUR 3.751 102 3.853 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr (TEUR) Staaten oder Zentralbanken Institute 747 1 bis 5 Jahre (TEUR) 2.481 > 5 Jahre (TEUR) 1.493 29.943 18.149 4.018 Unternehmen 1.464 14.727 15.867 Mengengeschäft 2.557 5.926 9.491 Ausgefallene Positionen 258 36 33 Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 500 0 2.490 931 0 0 Sonstige Positionen Gesamt 435 0 0 3.467 0 0 43.671 44.884 26.459 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite oder Wertpapiere). 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [8] anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 3a im Anhang I. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB (TEUR) (TEUR) Bestand Rückstellungen (TEUR) (TEUR) Nettozuführung / Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen (TEUR) (TEUR) Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (TEUR) Privatkunden 568 409 0 -60 16 172 Firmenkunden 478 270 0 -33 0 9 Summe 47 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB (TEUR) (TEUR) Bestand Rückstellungen (TEUR) (TEUR) Deutschland 1.019 667 0 0 0 0 27 12 0 EU Nicht-EU Summe 47 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode (TEUR) (TEUR) Auflösung Verbrauch (TEUR) (TEUR) Endbestand der Periode (TEUR) EWB 793 24 118 20 679 PWB 332 0 285 0 47 Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [9] 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Folgende Klassenbezeichnungen wurden benannt: Forderungsklassen Staaten Fitch Moody’s S&P Institute Fitch Moody’s S&P Unternehmen Fitch Moody’s S&P Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % 0 10 20 50 75 100 150 Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 3.398 2.990 30.871 33.072 17.974 26.654 54 3.398 2.990 30.871 33.072 17.974 26.654 54 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 24 Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht 7 Marktrisiko (Art. 445) 25 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 26 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. 8 Operationelles Risiko (Art. 446) 27 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [10] 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 28 Die Hoerner Bank AG hält Beteiligungen, die dem Anlagebuch zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. 29 Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen Buchwert TEUR Börsengehandelte Positionen Andere nicht börsengehandelte Beteiligungspositionen beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 435 0 0 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. 32 Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir acht fest definierte Zinsszenarien. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [11] 33 Für die monatliche Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. /– 200 Basispunkten verwendet. Angaben per 31.12.2015 Zinsänderungsrisiken bei Verschiebung um + 200 / - 200 Basispunkten Rückgang des Zinsbuchbarwerts in TEUR Zuwachs des Zinsbuchbarwerts in TEUR 947 247 Total 34 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 35 Verbriefungen bestehen nicht. 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 36 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. 37 Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 38 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte (TEUR) Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) (TEUR) Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) 6.360 104.106 0 0 1.366 1.327 Schuldtitel 2.996 3.068 60.148 60.490 Sonstige Vermögenswerte 1.778 Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) 1.844 [12] 39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS (TEUR) (TEUR) Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 2.212 2.212 40 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015 betrug 5,76 %. 41 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus • • Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit • Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. 14 Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen (siehe Anhang I). 42 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 43 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 13,8 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: • • bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Änderungen in der Kernkapitalausstattung Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 1.000 TEUR ergeben. Dies beinhaltet hauptsächlich Zuführungen zu den Rücklagen und zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [13] 15 Vergütungspolitik (Art. 450) 44 Die Bank hat zwei Geschäftsschwerpunkte. Diese sind zum einen das Nachlassmanagement (Erbenermittlung und Nachlassbetreuung) sowie das Vermögensmanagement (Vermögensverwaltung / Anlage- und Vermögensberatung). Die wesentlichen Ertragskomponenten der Bank sind erwirtschaftete Honorare aus den Bereichen Nachlassmanagement sowie Vermögensverwaltung. Eigenanlagen tätigt die Bank im Wesentlichen in festverzinslichen Wertpapieren, die sich im „Investment Grade“ befinden. 45 Die Struktur der Geschäfte gibt weder Geschäftsleitern noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Daher gibt es keine risikorelevanten Geschäfte im Sinne der oben genannten Verordnung. Weder die handelnden Personen noch die Kontrolleinheiten haben Vergütungsregelungen, die Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken geben könnten. 46 Folglich gibt es auch keine „Risk Taker“ im Sinne der Verordnung. 47 Die Hoerner Bank AG ist ein nicht bedeutendes Institut, da sie zum einen nur über eine sehr kleine Bilanzsumme verfügt und – außer der Vermögensverwaltung und der Erbenermittlung – keine erwähnenswerten außerbilanziellen Aktivitäten verfolgt. Zum anderen lassen weder Art, Umfang, Komplexität, Risikogehalt oder Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten eine andere Einstufung als geboten erscheinen. 48 Das Vergütungssystem steht im Einklang mit den Zielen der Geschäftsstrategie. Leistungsorientierung und Kontinuität werden durch eine direktionär festgelegte variable Vergütung honoriert. Die Grundvergütung für die Beschäftigten orientiert sich an der Tarifgruppenvereinbarung des privaten Bankgewerbes. Führungskräfte und Mitarbeiter mit Sonderfunktionen werden außertariflich vergütet. 49 Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes setzt sich ebenfalls aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe und variable Vergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Festlegung der Vorstandsvergütung an der jeweils aktuellen Ausgabe der Kienbaum-Vergütungsstudie für Vorstandsmitglieder von Banken. Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom Gesamtunternehmenserfolg ab und kann gegebenenfalls vollständig entfallen. Die variable Vergütung wird nach Feststellung des Jahresabschlusses ausbezahlt. Da das Kerngeschäft der Bank auf Honorareinnahmen ausgelegt ist, sind die Risikozyklen im Wesentlichen auf das Geschäftsjahr begrenzt. 50 Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erbenermittlung richtet sich die Höhe der Sonderzahlung nach der Anzahl der abgerechneten Fälle sowie der Höhe der erzielten Honorare. Bei den übrigen Mitarbeitern ist die variable Vergütung mit dem Gesamtbankerfolg verknüpft und somit nur bedingt von einzelnen beeinflussbar. Die Höhe dieser variablen Vergütung beschränkt sich in der Regel auf maximal ein halbes Monatsgehalt pro Jahr. Die variable Vergütung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres bezahlt. Fixe und variable Vergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Es besteht keine Abhängigkeit von der variablen Vergütung. Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [14] 51 Unterteilt nach den maßgeblichen Geschäftsbereichen wurde in 2015 folgende fixe und variable Vergütung bezahlt: Gesamtvergütung davon fest davon variabel Anzahl Nachlassmanagement 3.924.925,33 € 3.309.613,88 € 615.311,45 € 52 Markt 1.207.323,01 € 998.718,82 € 208.604,19 € 12 Marktfolge 1.664.534,94 € 1.509.498,14 € 155.036,80 € 26 Summe 6.796.783,28 € 5.817.830,84 € 978.952,44 € 90 Anhang I. Offenlegung der Verschuldungsquote II. Offenlegung der Eigenmittel Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR) [15] Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch 111.619 0 nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für T reuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 0 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte 0 0 in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der 0 Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 0 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 10 111.074 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und W ertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ) und T reuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Deriv ate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandv ermögen) Deriv ativ e Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Deriv ativ e Risikopoitionen insgesamt 110.418 10 110.408 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT ; ohne Anerkennung von Netting), 0 nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus 0 Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT )) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT ) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ): Aufschlag auf das 0 Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 0 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei 0 0 (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT )) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt 0 Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 4.594 629 5.223 Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene 0 gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene 0 Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote Verschuldungsquote Verschuldungsquote Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen 15.328 115.631 13,8 0 Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter T reuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 0 575/2013 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopostionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positonen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 115.013 0 115.013 2.990 4.721 0 52.109 0 17.974 32.058 328 4.833 Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis 8.000 der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 3 3a 4 5 5a 6 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 0 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 0 26 Abs. 3 1.338 26 (1) (c) 8.000 26 (1) 3.000 3.000 26 (1) (f) 486 (2) 0 0 0 483 (2) 84, 479, 480 26 (2) 0 15.338 0 10 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 33 (a) 0 0 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 0 0 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 36 (1) (k) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 20a 20b 20c Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut 0 als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des 0 Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 20d 21 22 23 24 25 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26 0 0 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 0 472 (5) 0 0 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) 0 26a 26b 27 28 Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 0 0 0 0 467 467 468 468 481 0 0 481 36 (1) (j) 0 10 15.328 0 51, 52 0 0 486 (3) 0 0 483 (3) Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 85, 86, 480 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 41 41a Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 0 486 (3) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) 41b 0 0 467, 468, 481 0 0 0 467 468 0 481 56 (e) 0 0 0 15.328 0 62, 63 Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 486 (4) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 47 48 49 50 51 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a 54b 55 56 56a 56b 56c davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … 0 0 483 (4) 87, 88, 480 0 0 486 (4) 0 62 (c) und (d) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 0 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 0 (10) (a), 472 (11) (a) 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 0 467, 468, 481 0 0 0 467 468 0 481 Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 57 58 59 59a Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 0 0 15.328 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 0 82.345 18,61 18,61 18,61 92 (2) (a), 465 92 (2) (b), 465 92 (2) (c) CRD 128, 129, 130 0 0 0 0 0 CRD 131 CRD 128 14,11 0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 0 Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) 0 Offenlegung der Eigenmittel (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die 0 der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 78 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 62 739.318 62 0 62 0 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) und (5) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 0 Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag 0 (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die 0 Auslaufregelungen gelten 484 (4), 486 (3) und (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag 0 (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) und (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 0 Auslaufregelungen gelten 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag 0 (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)