Asyl-, Fremden- und humanitäres Bleiberecht

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Asyl-, Fremden- und humanitäres Bleiberecht
Politisch Verfolgte beantragen Asyl, Schlüsselarbeitskräfte Aufenthalt im
Rahmen des Fremdenrechts
Um nach Österreich einzuwandern, gibt es mehrere Möglichkeiten. Grob gesagt: entweder
reist man ohne Aufenthaltsgenehmigung in das Land ein und bewirbt sich aufgrund
politischer Verfolgung im Heimatland um Asyl, was unter das Asylrecht fällt. Zweite
Kategorie: Personen, die im Rahmen des Fremdenrechts von Außen einen Antrag auf
temporären oder dauerhaften Aufenthalt stellen. Aussicht auf dessen Genehmigung hat man
hier beispielsweise, wenn man zu den gesuchten "Schlüsselarbeitskräften" zählt. Schließlich
gibt es noch das derzeit so umstrittene humanitäre Bleiberecht: dieses kann der Innenminister
besonders "gut integrierten" Zuwanderern erteilen.
Das Asylrecht ist ein in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebenes Menschenrecht.
Demnach müssen Staaten Menschen, denen in ihrer Heimat aufgrund ihrer Rasse, Herkunft
oder ihrem Geschlecht politische Verfolgung droht, Asyl gewähren. Außerdem untersagt die
Flüchtlingskonvention Abschiebung in ein Gebiet, in dem Leben oder Freiheit des
Abgeschobenen aus Gründen seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner Religion oder seiner
Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner
politischen Ansichten bedroht wäre.
Ein Asylverfahren kann durch drei Instanzen gehen, in der Regel werden aber nur zwei
befasst: das Bundesasylamt und der unabhängige Asylsenat. Letzterer soll nun zum
Asylgerichtshof ausgebaut werden. Als dritte Instanz können Verfassungs- oder
Verwaltungsgerichtshof angerufen werden. Asylwerber warten teilweise bis zu zehn Jahre auf
den Ausgang ihres Verfahrens. Mehr als ein Drittel der Verfahren dauern länger als drei
Jahre.
Im Rahmen des Fremdenrechts einwandern dürfen beispielsweise Familienangehörige von
Personen die bereits legal im Land sind. Dieser sogenannte Familiennachzug ist allerdings
mittels Quotenregelung limitiert. Auch Schlüsselarbeitskräfte haben auf Einladung des
Arbeitgebers gute Aussichten auf einen legalen Aufenthaltstitel abseits des Asylrechts. Die
Kriterien dafür sind unter anderem besondere am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte
Fertigkeiten oder Ausbildungen sowie ein bestimmtes Minimumeinkommen. Weiters gibt es
noch die Möglichkeit mittels Touristenvisum, Studienvisum oder als Saisonnier-Arbeiter
temporär in das Land zu kommen.
Das humanitäre Bleiberecht leitet sich aus Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention ab, dem Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Dieses
Bleiberecht ermöglicht es den Behörden, "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen"
eine Aufenthaltsberechtigung für zwölf Monate auch dann zu erteilen, wenn die Asylanträge
in letzter Instanz abgelehnt wurden. Beantragt werden muss es vom zuständigen
Landeshauptmann, die Entscheidung liegt beim Innenminister.
Einwanderungsland Österreich
Wer hier arbeitet und integriert ist, soll wie in anderen EU-Ländern
bleiben dürfen
Ein bisschen etwas geht immer: Opportunistisch ist die Haltung der SPÖ, die beim Asyl- und
Bleiberecht grundsätzlich hart bleibt, aber im speziellen Fall der Familie Zogaj ein
„humanitäres Visum“ ausstellen lassen will. Und morgen ist es dann die Familie Zekaj aus
Wieselburg, deren 16-jähriger Sohn Denis wie Arigona nun auch medientauglich damit droht,
auf keinen Fall in den Kosovo zurückzugehen. Oder jener Afrikaner aus Nigeria, der sich am
Montag mitten auf dem Stadtplatz in Steyr selbst verletzt hat, mit einer Botschaft in der Hand,
er werde lieber sterben, als nach Afrika zurückzugehen.
Die ÖVP wird auch ihre bisherige Linie im Einzelfall nicht durchhalten können; schon alleine
deshalb nicht, weil die Boulevardzeitungen in seltener Einmütigkeit Stimmung für jene
Flüchtlingsfamilien machen, die dem Fremdenrecht in Österreich ein Gesicht geben.
Warum sollen Kinder, die jahrelang in Österreich gelebt haben, hier zur Schule gegangen
sind, plötzlich entwurzelt werden? Warum werden Menschen, die sich in Österreich ans
Gesetz gehalten und hier auch Steuern gezahlt haben, von einem Tag auf den anderen vor die
Tür gesetzt?
Es ist schlicht unmenschlich, wenn Asylverfahren jahrelang dauern. Mehr als 3000 warten
schon länger als fünf Jahre auf eine Entscheidung. An der langen Bearbeitungsdauer wird
auch ein Asylgerichtshof nichts ändern, der erst ab Mitte 2008 arbeiten soll. Warum erst nach
Installierung des Asylgerichtshofs eine generelle Evaluierung des Asyl- und Fremdenrechts
erfolgen soll, ist nicht nachvollziehbar.
Familien, die integriert sind, die Sprache gelernt haben und in Österreich Steuern zahlen,
sollen auch ein Recht bekommen, hier zu bleiben. Das geht nur, indem man einen Strich zieht,
ein Bleiberecht ausspricht und damit auch Rechtssicherheit schafft. Denn die anvisierte
Einzelfallprüfung hat etwas von einem Gnadenakt, der gewährt wird oder auch nicht.
Außerdem wird damit keine Rechtssicherheit geschaffen.
Solche Legalisierungsmaßnahmen haben andere europäische Länder bereits praktiziert, denn
der Umgang mit Flüchtlingen, Asylwerbern und illegal Eingereisten ist kein spezifisch
österreichisches Problem. Immer wieder haben Staaten Einwanderer nach längerer
Aufenthaltsdauer einen legalen Status ermöglicht. Vor allem die Mittelmeer-Anrainerstaaten
Italien, Griechenland, Frankreich und Spanien haben in den vergangenen Jahren diesen Weg
bestritten.
In Italien gab es seit 1982 mehrere „Generalamnestien“ für die bisher Illegalen, zuletzt 2002.
Griechenland hat 1998 und drei Jahre später vor allem zehntausende Albaner, die als
Landarbeiter gekommen waren, offiziell aufgenommen. Die „sans papiers“ sorgten in
Frankreich 1996 erstmals für Schlagzeilen. Seither gibt es immer wieder Amnestien. Die
letzte große Eingliederungsaktion startete Spanien 2005. Rund 700.000 illegal im Land
lebende Ausländer bekamen eine Niederlassungsbewilligung. Im US-Senat ist im Juni
dagegen die geplante Einwanderungsreform gescheitert.
Auch Österreich sollte sich eingestehen, dass es ein Einwanderungsland ist und Menschen
hierher zum Arbeiten und zum Leben kommen. Wer sich integriert hat und integriert ist, soll
hier leben dürfen, egal, aus welchen Gründen sie oder er gekommen ist. Österreich kann sich
eine Amnestie für die rund 3000 Betroffenen, die in Familien hier leben und von Abschiebung
bedroht sind, leisten. Damit wird kein System ausgehebelt, diese Anzahl bringt weder den
Rechtsstaat noch den Innenminister ins Wanken.
Österreich setzt sich für eine Aufnahme der Westbalkan-Staaten in die EU ein. Der Kosovo,
von wo viele der jetzt von Abschiebung Betroffenen kommen, gehört dazu. Es wäre schon ein
Witz der Geschichte, wenn die nun Abgeschobenen in einigen Jahren als EU-Bürger nach
Österreich zurückkehren könnten. Es geht nicht nur um Menschlichkeit, sondern auch um
Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit.
Bleiberecht in anderen Ländern
Deutschland: Job schafft Aufenthalt
In Deutschland haben rund 200.000 bisher nur geduldete Ausländer gerade bessere Chancen
auf ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik bekommen - jene Menschen, die wegen
politischer oder religiöser Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen sind, aber in
Deutschland keine anerkannten Asylwerber sind und somit bisher kein Bleiberecht auf Dauer
hatten. Sie wurden bislang immer nur drei Monate lang "geduldet" und wenn sie Glück
hatten, wurde diese "Duldung" danach wieder um weitere drei Monate verlängert.
Vor der Sommerpause hat die deutsche Bundesregierung Änderungen beschlossen:
Geduldeten Ausländern, die seit mehr als sechs Jahren mit ihren Familien in der
Bundesrepublik leben, wird ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt, wenn sie bis zum Jahresende
2009 Arbeit finden und so ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können. Für Alleinstehende
gilt das gleiche, wenn sie seit acht Jahren im Land sind. Außerdem müssen die Betroffenen
ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen und dürfen während ihres DeutschlandAufenthalts auch nicht straffällig geworden sein.
Schweiz: Kosovo ist zu unsicher
Genaue Zahlen gibt es nicht, da die Schweizer Statistik die Kosovo-Albaner nicht gesondert,
sondern als serbische Staatsangehörige ausweist. Rund 200.000 Kosovo-Albaner leben derzeit
in der Schweiz, sie sind damit die zweitgrößte Migrantengruppe im Land hinter den
Italienern. Die meisten von ihnen sind als Kriegsflüchtlinge in die Schweiz gelangt: Allein
1998/99 hat die Schweiz rund 53.000 Kosovaren aufgenommen.
Viele haben mittlerweile auch ihre Familien nachgeholt. Ein großer Teil lebt als "vorläufig
Aufgenommene" in der Schweiz - ihr Asylgesuch ist zwar abgewiesen worden, doch da die
Schweizer Behörden die Situation im Kosovo als zu wenig sicher betrachten, werden keine
Menschen in den Kosovo zurückgeschickt. Ausnahmen sind Straftäter, die nach Verbüßung
ihrer Strafe zurückgeschickt werden; und zudem versucht man mit finanzieller Unterstützung,
die freiwillige Rückkehr zu fördern. In den Schweizer Medien haben die Kosovaren kein
gutes Image: Oft handeln die Schlagzeilen von Messerstechereien, Drogenhandel und von
Autoschiebereien.
Italien: Kein Asylgesetz
Abschiebungen ausländischer Familien, die wie in Frankreich oder anderen EU-Staaten zu
öffentlichen Protesten oder Diskussionen führen, gibt es in Italien nicht. Das hat vor allem
einen Grund: Italien ist eines der wenigen europäischen Länder, dessen Parlament sich noch
nie über ein Asylgesetz geeinigt hat.
Daher besteht ein relativ breiter Ermessensspielraum. Die Zahl der Abschiebungen hat
insgesamt abgenommen. Denn laut Gesetz können illegal eingewanderte Ausländer nur einen
Monat lang festgehalten werden. Ist in diesem Zeitraum die Identifizierung eines Migranten
nicht möglich, wird er von den Behörden mit der Weisung entlassen, das Land innerhalb einer
Woche zu verlassen. Fast alle illegalen Einwanderer nutzen diesen Zeitraum zum
Untertauchen. Erst bei erneuter Festnahme durch die Polizei droht den Migranten die Haft
und ein Verfahren wegen illegaler Einwanderung. Viele der Migranten in Italien stammen
zudem aus afrikanischen Ländern, mit denen zumeist keine Rücknahmeabkommen bestehen
und die kein Interesse an einer Rückkehr der Auswanderer haben.
Frankreich: Wiedersehen, Kinder
Die drei Kinder von Shpresa und Jousef Raba sind heute gerade einmal acht, sieben und fünf
Jahre alt. Trotzdem erklärte sie das Gesetz bereits für illegal. Im Dezember 2006 klopfte die
französische Grenzpolizei an die Haustür der Familie, nahm sie mit und steckte sie in
Toulouse in ein Flugzeug. Sie wurden in den Kosovo abgeschoben. Der Fall erregte große
Aufmerksamkeit, denn die Familie lebte damals bereits seit fünf Jahren in Frankreich, die
beiden jüngsten Kinder wurden dort geboren. Der Fall erreichte seinen medialen Höhepunkt,
als die Familie im April 2007 nach Frankreich zurückkehrte und neuerlich Asyl verlangte.
Her mit den Wirtschaftsflüchtlingen!
In der Debatte um das Bleiberecht würde gesunder Egoismus zur Vernunft
führen - von Helmut Spudich
Unternehmen beschäftigen bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter gern „Assessment Centers“,
die anhand von Tests, Aufgabenstellungen und anderen Kriterien eine Prognose abgeben
sollen, wie gut ein Bewerber in eine Firma passt.
Würde die „Österreich AG“ bei der Beurteilung einwanderungswilliger Menschen ähnlich
rational und nicht aus dem Bauchgefühl dumpfer Vorurteile vorgehen, würde ein Assessment
ein klares Votum für die Familie Zogaj ergeben, ebenso wie für hunderte ähnlich gelagerte
Fälle. Denn diese Bewerber für die Aufnahme in der „Österreich AG“ haben nicht nur in der
Theorie, sondern in jahrelanger Praxis ihre Qualifikationen bewiesen.
Und die Republik (und ihre Bürgerinnen und Bürger in Form von NGOs) hat in die intensive
Vorbereitung auf dieses Assessment viel Geld investiert: für Unterkunft und Lebenshaltung,
für gesundheitliche Versorgung und für Schule und Ausbildung der Kinder.
Nur jetzt, da dieses langfristige Investment endlich erste Dividenden zahlt – der Familienvater
als Steuerzahler, die älteste Tochter kurz vor der Lehre – legt diese „Österreich AG“ plötzlich
ein völlig irrationales, um nicht zu sagen dummes, Verhalten an den Tag: Sie kündigt und
verzichtet darauf, den Ertrag ihrer Aufwendungen zu kassieren. Bisher wird die Debatte um
ein Bleiberecht ausschließlich unter humanitären Gesichtspunkten geführt. Es täte aber gut,
wenn sie auch unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigennutzes geführt wird: Was
bringt es dem Land, wenn Zuwanderer bleiben können, die zwar unter falschem Titel (Asyl)
ins Land kamen, sich aber in langen Jahren als Arbeitskräfte und Nachbarn integrierten?
Denn es ist vorgeblich der wirtschaftliche Eigennutz, auf den sich restriktive Politik beruft:
der Schutz der „hier Lebenden“ vor – ja, wovor eigentlich? Der zusätzlichen Wirtschafts- und
Konsumkraft, die Zuwanderer bringen, wie u.a. in Irland zu sehen ist, das auf
Übergangszeiten für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern verzichtete?
Diese Schutzvorstellung geht von einer falschen Prämisse aus: dass es einen Schatz im Land
gebe, der immer kleiner wird, wenn er auf eine größere Zahl von Menschen verteilt wird. Das
mag für agrarische Gesellschaften gelten, deren Anbauflächen nicht zu vermehren sind – aber
es ist falsch im Hinblick auf Industrie-, Dienstleistungs- und Informationsgesellschaften. Hier
mehrt sich der Reichtum mit der Zahl der (dafür ausgebildeten) Bewohner. Mehr Einwohner,
höhere Wirtschaftsleistung, höherer Wohlstand.
Der Eigennutz legt nahe, Leute zu behalten, die diese Wirtschaftsleistung stärken, so wie nach
1956 (Ungarn) und 1968 (Prager Frühling). Österreich tut aber seit vielen Jahren das
Gegenteil: so zum Beispiel auch nach dem Bosnien-Krieg. Damals wurde eine relativ große
Zahl von Flüchtlingen aufgenommen, denen zuerst legale Arbeit über Jahre verweigert wurde,
während ihre Kindern hier gute Ausbildungen erhielten – nur um diesen bestqualifizierten
Jugendlichen dann den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verwehren. Andere, wie Kanada und
Australien, haben sie mit Handkuss aufgenommen.
So betrachtet ist „Wirtschaftsflüchtling“ kein Brandmal, als das es gerne gebraucht wird,
sondern fast Voraussetzung für Zuwanderung: Denn es belegt die Antriebskraft, warum
jemand ins Land kommen will – um seine ökonomische Lage zu verbessern, und damit die
der Allgemeinheit dazu.
Zu dieser Debatte sind aber derzeit weder ÖVP noch SPÖ_fähig. Der sich sonst in der
Regierung gern als „Wirtschaftspartei“ gerierenden ÖVP sind rechte Stimmen näher als der
Vorteil des Landes. Einzig Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl hat, nicht allzu laut,
auf den wirtschaftlichen Unsinn dieser Politik verwiesen. Und die SPÖ kann sich dem Thema
bestenfalls „aus humanitären Gründen“ nähern, weil sie sich – natürlich nur als
„Schutzmaßnahme“ – weiterhin wirtschaftlichem Nationalismus verpflichtet fühlt.
Arbeitsaufgaben:
1.
2.
3.
4.
5.
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Österreich“ und „Her mit den Wirtschaftsflüchtlingen“ durchgelesen hast!
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