Asyl-, Fremden- und humanitäres Bleiberecht Politisch Verfolgte beantragen Asyl, Schlüsselarbeitskräfte Aufenthalt im Rahmen des Fremdenrechts Um nach Österreich einzuwandern, gibt es mehrere Möglichkeiten. Grob gesagt: entweder reist man ohne Aufenthaltsgenehmigung in das Land ein und bewirbt sich aufgrund politischer Verfolgung im Heimatland um Asyl, was unter das Asylrecht fällt. Zweite Kategorie: Personen, die im Rahmen des Fremdenrechts von Außen einen Antrag auf temporären oder dauerhaften Aufenthalt stellen. Aussicht auf dessen Genehmigung hat man hier beispielsweise, wenn man zu den gesuchten "Schlüsselarbeitskräften" zählt. Schließlich gibt es noch das derzeit so umstrittene humanitäre Bleiberecht: dieses kann der Innenminister besonders "gut integrierten" Zuwanderern erteilen. Das Asylrecht ist ein in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebenes Menschenrecht. Demnach müssen Staaten Menschen, denen in ihrer Heimat aufgrund ihrer Rasse, Herkunft oder ihrem Geschlecht politische Verfolgung droht, Asyl gewähren. Außerdem untersagt die Flüchtlingskonvention Abschiebung in ein Gebiet, in dem Leben oder Freiheit des Abgeschobenen aus Gründen seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner Religion oder seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre. Ein Asylverfahren kann durch drei Instanzen gehen, in der Regel werden aber nur zwei befasst: das Bundesasylamt und der unabhängige Asylsenat. Letzterer soll nun zum Asylgerichtshof ausgebaut werden. Als dritte Instanz können Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof angerufen werden. Asylwerber warten teilweise bis zu zehn Jahre auf den Ausgang ihres Verfahrens. Mehr als ein Drittel der Verfahren dauern länger als drei Jahre. Im Rahmen des Fremdenrechts einwandern dürfen beispielsweise Familienangehörige von Personen die bereits legal im Land sind. Dieser sogenannte Familiennachzug ist allerdings mittels Quotenregelung limitiert. Auch Schlüsselarbeitskräfte haben auf Einladung des Arbeitgebers gute Aussichten auf einen legalen Aufenthaltstitel abseits des Asylrechts. Die Kriterien dafür sind unter anderem besondere am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Fertigkeiten oder Ausbildungen sowie ein bestimmtes Minimumeinkommen. Weiters gibt es noch die Möglichkeit mittels Touristenvisum, Studienvisum oder als Saisonnier-Arbeiter temporär in das Land zu kommen. Das humanitäre Bleiberecht leitet sich aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab, dem Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Dieses Bleiberecht ermöglicht es den Behörden, "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen" eine Aufenthaltsberechtigung für zwölf Monate auch dann zu erteilen, wenn die Asylanträge in letzter Instanz abgelehnt wurden. Beantragt werden muss es vom zuständigen Landeshauptmann, die Entscheidung liegt beim Innenminister. Einwanderungsland Österreich Wer hier arbeitet und integriert ist, soll wie in anderen EU-Ländern bleiben dürfen Ein bisschen etwas geht immer: Opportunistisch ist die Haltung der SPÖ, die beim Asyl- und Bleiberecht grundsätzlich hart bleibt, aber im speziellen Fall der Familie Zogaj ein „humanitäres Visum“ ausstellen lassen will. Und morgen ist es dann die Familie Zekaj aus Wieselburg, deren 16-jähriger Sohn Denis wie Arigona nun auch medientauglich damit droht, auf keinen Fall in den Kosovo zurückzugehen. Oder jener Afrikaner aus Nigeria, der sich am Montag mitten auf dem Stadtplatz in Steyr selbst verletzt hat, mit einer Botschaft in der Hand, er werde lieber sterben, als nach Afrika zurückzugehen. Die ÖVP wird auch ihre bisherige Linie im Einzelfall nicht durchhalten können; schon alleine deshalb nicht, weil die Boulevardzeitungen in seltener Einmütigkeit Stimmung für jene Flüchtlingsfamilien machen, die dem Fremdenrecht in Österreich ein Gesicht geben. Warum sollen Kinder, die jahrelang in Österreich gelebt haben, hier zur Schule gegangen sind, plötzlich entwurzelt werden? Warum werden Menschen, die sich in Österreich ans Gesetz gehalten und hier auch Steuern gezahlt haben, von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt? Es ist schlicht unmenschlich, wenn Asylverfahren jahrelang dauern. Mehr als 3000 warten schon länger als fünf Jahre auf eine Entscheidung. An der langen Bearbeitungsdauer wird auch ein Asylgerichtshof nichts ändern, der erst ab Mitte 2008 arbeiten soll. Warum erst nach Installierung des Asylgerichtshofs eine generelle Evaluierung des Asyl- und Fremdenrechts erfolgen soll, ist nicht nachvollziehbar. Familien, die integriert sind, die Sprache gelernt haben und in Österreich Steuern zahlen, sollen auch ein Recht bekommen, hier zu bleiben. Das geht nur, indem man einen Strich zieht, ein Bleiberecht ausspricht und damit auch Rechtssicherheit schafft. Denn die anvisierte Einzelfallprüfung hat etwas von einem Gnadenakt, der gewährt wird oder auch nicht. Außerdem wird damit keine Rechtssicherheit geschaffen. Solche Legalisierungsmaßnahmen haben andere europäische Länder bereits praktiziert, denn der Umgang mit Flüchtlingen, Asylwerbern und illegal Eingereisten ist kein spezifisch österreichisches Problem. Immer wieder haben Staaten Einwanderer nach längerer Aufenthaltsdauer einen legalen Status ermöglicht. Vor allem die Mittelmeer-Anrainerstaaten Italien, Griechenland, Frankreich und Spanien haben in den vergangenen Jahren diesen Weg bestritten. In Italien gab es seit 1982 mehrere „Generalamnestien“ für die bisher Illegalen, zuletzt 2002. Griechenland hat 1998 und drei Jahre später vor allem zehntausende Albaner, die als Landarbeiter gekommen waren, offiziell aufgenommen. Die „sans papiers“ sorgten in Frankreich 1996 erstmals für Schlagzeilen. Seither gibt es immer wieder Amnestien. Die letzte große Eingliederungsaktion startete Spanien 2005. Rund 700.000 illegal im Land lebende Ausländer bekamen eine Niederlassungsbewilligung. Im US-Senat ist im Juni dagegen die geplante Einwanderungsreform gescheitert. Auch Österreich sollte sich eingestehen, dass es ein Einwanderungsland ist und Menschen hierher zum Arbeiten und zum Leben kommen. Wer sich integriert hat und integriert ist, soll hier leben dürfen, egal, aus welchen Gründen sie oder er gekommen ist. Österreich kann sich eine Amnestie für die rund 3000 Betroffenen, die in Familien hier leben und von Abschiebung bedroht sind, leisten. Damit wird kein System ausgehebelt, diese Anzahl bringt weder den Rechtsstaat noch den Innenminister ins Wanken. Österreich setzt sich für eine Aufnahme der Westbalkan-Staaten in die EU ein. Der Kosovo, von wo viele der jetzt von Abschiebung Betroffenen kommen, gehört dazu. Es wäre schon ein Witz der Geschichte, wenn die nun Abgeschobenen in einigen Jahren als EU-Bürger nach Österreich zurückkehren könnten. Es geht nicht nur um Menschlichkeit, sondern auch um Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit. Bleiberecht in anderen Ländern Deutschland: Job schafft Aufenthalt In Deutschland haben rund 200.000 bisher nur geduldete Ausländer gerade bessere Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik bekommen - jene Menschen, die wegen politischer oder religiöser Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen sind, aber in Deutschland keine anerkannten Asylwerber sind und somit bisher kein Bleiberecht auf Dauer hatten. Sie wurden bislang immer nur drei Monate lang "geduldet" und wenn sie Glück hatten, wurde diese "Duldung" danach wieder um weitere drei Monate verlängert. Vor der Sommerpause hat die deutsche Bundesregierung Änderungen beschlossen: Geduldeten Ausländern, die seit mehr als sechs Jahren mit ihren Familien in der Bundesrepublik leben, wird ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt, wenn sie bis zum Jahresende 2009 Arbeit finden und so ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können. Für Alleinstehende gilt das gleiche, wenn sie seit acht Jahren im Land sind. Außerdem müssen die Betroffenen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen und dürfen während ihres DeutschlandAufenthalts auch nicht straffällig geworden sein. Schweiz: Kosovo ist zu unsicher Genaue Zahlen gibt es nicht, da die Schweizer Statistik die Kosovo-Albaner nicht gesondert, sondern als serbische Staatsangehörige ausweist. Rund 200.000 Kosovo-Albaner leben derzeit in der Schweiz, sie sind damit die zweitgrößte Migrantengruppe im Land hinter den Italienern. Die meisten von ihnen sind als Kriegsflüchtlinge in die Schweiz gelangt: Allein 1998/99 hat die Schweiz rund 53.000 Kosovaren aufgenommen. Viele haben mittlerweile auch ihre Familien nachgeholt. Ein großer Teil lebt als "vorläufig Aufgenommene" in der Schweiz - ihr Asylgesuch ist zwar abgewiesen worden, doch da die Schweizer Behörden die Situation im Kosovo als zu wenig sicher betrachten, werden keine Menschen in den Kosovo zurückgeschickt. Ausnahmen sind Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Strafe zurückgeschickt werden; und zudem versucht man mit finanzieller Unterstützung, die freiwillige Rückkehr zu fördern. In den Schweizer Medien haben die Kosovaren kein gutes Image: Oft handeln die Schlagzeilen von Messerstechereien, Drogenhandel und von Autoschiebereien. Italien: Kein Asylgesetz Abschiebungen ausländischer Familien, die wie in Frankreich oder anderen EU-Staaten zu öffentlichen Protesten oder Diskussionen führen, gibt es in Italien nicht. Das hat vor allem einen Grund: Italien ist eines der wenigen europäischen Länder, dessen Parlament sich noch nie über ein Asylgesetz geeinigt hat. Daher besteht ein relativ breiter Ermessensspielraum. Die Zahl der Abschiebungen hat insgesamt abgenommen. Denn laut Gesetz können illegal eingewanderte Ausländer nur einen Monat lang festgehalten werden. Ist in diesem Zeitraum die Identifizierung eines Migranten nicht möglich, wird er von den Behörden mit der Weisung entlassen, das Land innerhalb einer Woche zu verlassen. Fast alle illegalen Einwanderer nutzen diesen Zeitraum zum Untertauchen. Erst bei erneuter Festnahme durch die Polizei droht den Migranten die Haft und ein Verfahren wegen illegaler Einwanderung. Viele der Migranten in Italien stammen zudem aus afrikanischen Ländern, mit denen zumeist keine Rücknahmeabkommen bestehen und die kein Interesse an einer Rückkehr der Auswanderer haben. Frankreich: Wiedersehen, Kinder Die drei Kinder von Shpresa und Jousef Raba sind heute gerade einmal acht, sieben und fünf Jahre alt. Trotzdem erklärte sie das Gesetz bereits für illegal. Im Dezember 2006 klopfte die französische Grenzpolizei an die Haustür der Familie, nahm sie mit und steckte sie in Toulouse in ein Flugzeug. Sie wurden in den Kosovo abgeschoben. Der Fall erregte große Aufmerksamkeit, denn die Familie lebte damals bereits seit fünf Jahren in Frankreich, die beiden jüngsten Kinder wurden dort geboren. Der Fall erreichte seinen medialen Höhepunkt, als die Familie im April 2007 nach Frankreich zurückkehrte und neuerlich Asyl verlangte. Her mit den Wirtschaftsflüchtlingen! In der Debatte um das Bleiberecht würde gesunder Egoismus zur Vernunft führen - von Helmut Spudich Unternehmen beschäftigen bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter gern „Assessment Centers“, die anhand von Tests, Aufgabenstellungen und anderen Kriterien eine Prognose abgeben sollen, wie gut ein Bewerber in eine Firma passt. Würde die „Österreich AG“ bei der Beurteilung einwanderungswilliger Menschen ähnlich rational und nicht aus dem Bauchgefühl dumpfer Vorurteile vorgehen, würde ein Assessment ein klares Votum für die Familie Zogaj ergeben, ebenso wie für hunderte ähnlich gelagerte Fälle. Denn diese Bewerber für die Aufnahme in der „Österreich AG“ haben nicht nur in der Theorie, sondern in jahrelanger Praxis ihre Qualifikationen bewiesen. Und die Republik (und ihre Bürgerinnen und Bürger in Form von NGOs) hat in die intensive Vorbereitung auf dieses Assessment viel Geld investiert: für Unterkunft und Lebenshaltung, für gesundheitliche Versorgung und für Schule und Ausbildung der Kinder. Nur jetzt, da dieses langfristige Investment endlich erste Dividenden zahlt – der Familienvater als Steuerzahler, die älteste Tochter kurz vor der Lehre – legt diese „Österreich AG“ plötzlich ein völlig irrationales, um nicht zu sagen dummes, Verhalten an den Tag: Sie kündigt und verzichtet darauf, den Ertrag ihrer Aufwendungen zu kassieren. Bisher wird die Debatte um ein Bleiberecht ausschließlich unter humanitären Gesichtspunkten geführt. Es täte aber gut, wenn sie auch unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigennutzes geführt wird: Was bringt es dem Land, wenn Zuwanderer bleiben können, die zwar unter falschem Titel (Asyl) ins Land kamen, sich aber in langen Jahren als Arbeitskräfte und Nachbarn integrierten? Denn es ist vorgeblich der wirtschaftliche Eigennutz, auf den sich restriktive Politik beruft: der Schutz der „hier Lebenden“ vor – ja, wovor eigentlich? Der zusätzlichen Wirtschafts- und Konsumkraft, die Zuwanderer bringen, wie u.a. in Irland zu sehen ist, das auf Übergangszeiten für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern verzichtete? Diese Schutzvorstellung geht von einer falschen Prämisse aus: dass es einen Schatz im Land gebe, der immer kleiner wird, wenn er auf eine größere Zahl von Menschen verteilt wird. Das mag für agrarische Gesellschaften gelten, deren Anbauflächen nicht zu vermehren sind – aber es ist falsch im Hinblick auf Industrie-, Dienstleistungs- und Informationsgesellschaften. Hier mehrt sich der Reichtum mit der Zahl der (dafür ausgebildeten) Bewohner. Mehr Einwohner, höhere Wirtschaftsleistung, höherer Wohlstand. Der Eigennutz legt nahe, Leute zu behalten, die diese Wirtschaftsleistung stärken, so wie nach 1956 (Ungarn) und 1968 (Prager Frühling). Österreich tut aber seit vielen Jahren das Gegenteil: so zum Beispiel auch nach dem Bosnien-Krieg. Damals wurde eine relativ große Zahl von Flüchtlingen aufgenommen, denen zuerst legale Arbeit über Jahre verweigert wurde, während ihre Kindern hier gute Ausbildungen erhielten – nur um diesen bestqualifizierten Jugendlichen dann den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verwehren. Andere, wie Kanada und Australien, haben sie mit Handkuss aufgenommen. So betrachtet ist „Wirtschaftsflüchtling“ kein Brandmal, als das es gerne gebraucht wird, sondern fast Voraussetzung für Zuwanderung: Denn es belegt die Antriebskraft, warum jemand ins Land kommen will – um seine ökonomische Lage zu verbessern, und damit die der Allgemeinheit dazu. Zu dieser Debatte sind aber derzeit weder ÖVP noch SPÖ_fähig. Der sich sonst in der Regierung gern als „Wirtschaftspartei“ gerierenden ÖVP sind rechte Stimmen näher als der Vorteil des Landes. Einzig Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl hat, nicht allzu laut, auf den wirtschaftlichen Unsinn dieser Politik verwiesen. Und die SPÖ kann sich dem Thema bestenfalls „aus humanitären Gründen“ nähern, weil sie sich – natürlich nur als „Schutzmaßnahme“ – weiterhin wirtschaftlichem Nationalismus verpflichtet fühlt. Arbeitsaufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. Welche Möglichkeiten gibt es um legal nach Österreich einzureisen? Was besagt das Asylrecht? Welche Personengruppen können im Rahmen des Fremdenrechts einwandern? Was ist am humanitären Bleiberecht problematisch? Schreibe deine Meinung auf mind. einer halben Seite (ca. 500 Wörter nieder), nachdem du dir die Artikel „Bleiberecht in anderen Ländern“, „Einwanderungsland Österreich“ und „Her mit den Wirtschaftsflüchtlingen“ durchgelesen hast!