Neue Steuerformeln für den Aktionär Wer schon mal Aktienpakete eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat und dann nur einen Teil der Aktien wieder verkauft hat, musste bisher in einem komplizierten Durchschnittsverfahren seinen steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten ermitteln. Ein einheitliches Ermittlungsverfahren ist nötig, da es zu einer elementaren Voraussetzung des privaten Veräußerungsgeschäftes im Sinne von § 23 des Einkommensteuergesetzes gehört, das der verkaufte Gegenstand mit dem eingekauften identisch sein muss. Insbesondere bei Aktien, welche in einem Sammeldepot „gelagert“ werden, ist dies wohl schwerlich nachvollziehbar. Dem Identitätserfordernis ist hier daher bereits genügt, wenn die angeschafften und veräußerten Wertpapiere der Art und Stückzahl nach identisch sind. Wenn feststeht, dass die gleiche Anzahl der gleichen Wertpapiere (Art) innerhalb der maßgeblichen Frist von einen Jahr angeschafft und verkauft wurden, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Seit dem 01. Januar 2005 gehört das bisher anzuwendende Durchschnittsverfahren jedoch der Vergangenheit an. Wer nun Aktien verkauft, hat den Gewinn nach dem so genannten FiFoVerfahren zu ermitteln. FiFo ist dabei die Abkürzung für First in, First out. Über dieses, aus der bilanziellen Bewertung von Vorratsvermögen stammende Verfahren wird die Fiktion aufgestellt, dass die zuerst gekauften Aktien auch wieder zuerst verkauft werden. Steigt der Wert der gekauften Aktien bis zum Verkaufstag an, führt das FiFo-Verfahren gegenüber der bisherigen Regelung für den Beispiel: Anleger zu einem ungünstigeren Ergebnis, da die Ein Aktionär verkauft am 18. Februar 2005 250 Aktien seines Aktienpaketes an Anschaffungskosten der zuerst der Steuerempfehlung-AG. Das Aktienpaket ist durch verschieden Käufe aufgebaut worden. Im Einzelnen sieht die Situation wie folgt aus: angeschafften Papiere die Niedrigsten sind und somit der zu Anzahl Kurswert Gesamtwert versteuernde Gewinn größer wird. Kauf 13.Dezember 2003 100 50,00 € 5.000,00 € Fällt hingegen der Kurswert und Kauf 15. Februar 2004 50 60,00 € 3.000,00 € der Anleger kauft neue Papiere um Kauf 23. September 2004 60 75,00 € 4.500,00 € seine bisherigen Kauf 12. Oktober 2004 100 95,00 € 9.500,00 € Kauf 06. Januar 2005 50 99,00 € 4.950,00 € Anschaffungskosten zu „verbilligen“, kann er von der Verkauf 18. Februar 2005 250 100,00 € 25.000,00 € neuen Regelung profitieren, Aufgrund des FiFo- Verfahrens gelten die zuerst eingekauften Aktien als zuerst gegebenenfalls sogar für die verkauft. Da die Käufe vom 13. Dezember 2003 und von 15. Februar 2004 nicht Vergangenheit. mehr innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist liegen, ist der Verkauf von 150 Aktien (100+50) bereits einkommensteuerfrei. Das Fifo-Verfahren hätte aufgrund der EU-Richtlinien bereits seit 1999 in nationales Einkommensteuerrecht umgesetzt werden müssen. Sofern nun in den Jahren 1999 bis 2004 erhebliche Aktienverkäufe besteuert wurden und der Kurs der Aktie zwischen den einzelnen Verkäufen sank, würde der Anleger sich mit dem FiFo-Verfahren besser stehen. Die Anschaffungskosten der restlichen Aktien ermitteln sich wie folgt: 60 Aktien á 75,00 € = 40 Aktien á 95,00 € = Maßgebliche Anschaffungskosten 4.500,00 € 3.800,00 € 8.300,00 € Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich nun wie folgt: restliche steuerverfangene Aktien: 100 Stück á 100,00 € = abzüglich der maßgeblichen Anschaffungskosten steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 10.000,00 € 8.300,00 € 1.700,00 € Grundsätzlich gilt, dass sich der Bürger bei einem Widerspruch von nationalem Recht und Europarecht auf das für ihn günstigere berufen kann. In einem solchen Fall ist also zu prüfen ob die betreffenden Einkommensteuerbescheide noch aus verfahrensrechtlicher Sicht änderbar sind und dementsprechend die Änderung beantragt werden. Da dem Finanzamt die Anwendung des FiFo- Verfahrens auch für bereits vergangene Jahre sicherlich nicht Recht sein wird, sollte in lohnenden Fällen der Gang zum Finanzgericht nicht gescheut werden. Christoph Iser Steuerberater www.Steuerempfehlung.de