Personenfreizügigkeit

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Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 10 – 23. Juni 2008 – Arbeitsmarkt
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Personenfreizügigkeit:
Vertrauen und Sicherheit sind noch zu schaffen
Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert den Entscheid
des Parlaments, die Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit
in einem Beschluss zusammenzufassen. Es wird damit nicht einfacher, die
Arbeitnehmenden für ein Ja zur Personenfreizügigkeit zu mobilisieren. Damit
diese Mobilisierung gelingt, muss der Bundesrat jetzt unbedingt Vertrauen und
Sicherheit schaffen.
Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert den Entscheid des
Parlaments, die Weiterführung und die Erweiterung der Personenfreizügigkeit in einem
Beschluss zusammenzufassen. Zwei von einander getrennte Vorlagen hätten eine
differenziertere Betrachtungsweise erlaubt und die Unsicherheiten bei den
Arbeitnehmenden verringert.
Beunruhigend für Travail.Suisse ist die Tatsache, dass die flankierenden Massnahmen
kaum Gegenstand der parlamentarischen Debatte waren. Dieses Ausblenden der
flankierenden Massnahmen ist fahrlässig und kurzsichtig, insbesondere weil die
konjunkturelle Schönwetterlage sich in Bälde verändern könnte. Und die Erfahrung zeigt,
dass in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten mit steigender Arbeitslosigkeit der Druck auf
die Löhne und die Arbeitsbedingungen zunimmt. In dieser Situation werden
wasserdichte flankierende Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping von zentraler
Bedeutung sein.
Bundesrat muss vertrauensbildende Massnahmen ergreifen
Im Hinblick auf die Abstimmung, die mit grosser Wahrscheinlichkeit stattfinden wird,
muss der Bundesrat bei den Arbeitnehmenden das nötige Vertrauen und mehr Sicherheit
schaffen. Nur dann werden sie die Personenfreizügigkeit weiterhin unterstützen.
Folgende vertrauensbildende Massnahmen sind zu ergreifen:
1.
Rigorose Umsetzung der flankierenden Massnahmen
Der Bericht vom letzten Herbst zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zeigt auf,
dass noch einige Mängel bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen bestehen.
Insbesondere was die Anzahl der Kontrollen betrifft, haben die Kantone Basel-Stadt,
Fribourg, Solothurn, Luzern und Thurgau ihr Soll nicht erreicht. Auch wird in den
verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich sanktioniert bzw. gebüsst. Diese Lücken
müssen unverzüglich geschlossen werden.
Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 10 – 23. Juni 2008 – Arbeitsmarkt
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Zudem ist die Verstossquote bei den Temporärfirmen, in der Reinigungsbranche und im
Bereich der Haushaltshilfen überdurchschnittlich hoch. Deshalb gilt es nun, das
Instrumentarium der flankierenden Massnahmen unverzüglich anzuwenden und für die
Temporärbranche sowie für die Reinigung Gesamtarbeitsverträge und für die
Haushaltshilfen einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen.
2.
Erhöhung der Anzahl Kontrollen bereits Anfang 2009
In der Botschaft des Bundesrats zur Weiterführung und Erweiterung der
Personenfreizügigkeit zuhanden des Parlaments wird eine Erhöhung der Anzahl
Kontrollen um 5'500 auf 27'000 für das Jahr 2010 vorgesehen. Angesichts des äusserst
dynamischen Arbeitsmarktes und der hohen Zuwanderungsrate ist ein Zuwarten bis ins
Jahr 2010 völlig verfehlt. Es gilt, die Anzahl Kontrollen bereits 2009 auf 27'000 zu erhöhen.
3.
Übernahme der Kontrollkosten bei kurzfristigen Stellenantritten ab 2009
Travail.Suisse hat im Vorfeld der parlamentarischen Debatte gefordert, dass der Bund die
Kosten übernimmt, die für die Kontrollen von Schweizer Arbeitgebern anfallen, die in
Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen für kurze Zeit
ausländisches Personal anstellen. In den Branchen mit AVE GAV übernimmt der Bund
heute nur die Kosten für die Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen bei den
entsandten Arbeitnehmenden. Es gibt jedoch Branchen mit AVE GAVs mit wenigen
Entsandten. In diesen Branchen stellen die Schweizer Arbeitgeber ausländische
Arbeitnehmende für eine kurze Zeitspanne an. Prominentes Beispiel ist das Gastgewerbe.
Der durch das Personenfreizügigkeitsabkommen bedingte Mehraufwand wird bis anhin
nicht entschädigt. Diese Lücke muss geschlossen werden. Bundesrätin Leuthard hat das
Anliegen in der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats aufgenommen und eine
verbindliche Zusicherung gegeben, das Problem zu lösen. Travail.Suisse erwartet, dass
der Bund die Kosten per Anfang 2009 übernimmt.
4.
Arbeitslosenversicherung schnell und nachhaltig sanieren
Gleichzeitig mit der weiteren Öffnung des Arbeitsmarktes steht die Revision des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor der parlamentarischen Debatte. Die Situation des
Arbeitslosenversicherungsfonds ist nicht die Beste. Der Schuldenstand beläuft sich auf 5
Milliarden Franken. Der Bundesrat darf in seiner Botschaft ans Parlament die Situation
der Arbeitslosenversicherung nicht weiter schwächen, sondern muss eine nachhaltige
und rasche Sanierung vorschlagen. Eine gesunde Arbeitslosenversicherung mit guten
Leistungen für die Erwerbslosen ist zentral – und erhöht die Sicherheit der
Erwerbstätigen in der Schweiz.
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5.
Arbeitgeber müssen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Lohnerhöhungen bieten
Nicht zuletzt sind es die Arbeitgeber, die mit ihrem Verhalten dazu beitragen müssen, bei
den Arbeitnehmenden Vertrauen für die Weiterführung und Erweiterung der
Personenfreizügigkeit zu schaffen. Das können sie tun, indem sie den Arbeitnehmenden
eine bestmögliche Arbeitsplatzsicherheit garantieren, ihnen gute und faire
Arbeitsbedingungen bieten und im Rahmen der Lohnverhandlungen gerechte
Lohnerhöhungen gewähren.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann auch die Basis von Travail.Suisse
motiviert werden, sich ein weiteres Mal für die Personenfreizügigkeit einzusetzen. Und
die Arbeitnehmenden können überzeugt werden, der Personenfreizügigkeit ein weiteres
Mal zuzustimmen.
Susanne Blank, Leiterin Wirtschaftspolitik, Travail.Suisse
Travail.Suisse, Hopfenweg 21, 3001 Bern, Tel. 031 370 21 11, [email protected],
www.travailsuisse.ch
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