Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Übersicht
Förderprogramme für Unternehmen
Dr.-Ing. Martin Sawillion
11. Contracting-Kongress
Stuttgart, 17. Mai 2017
Nachhaltiges Wirtschaften?
Unser derzeitiges weltweites Energiekonzept
Copyright: Jupp Wolter (Künstler), Haus der Geschichte, Bonn
www.kea-bw.de
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1
Treibhauseffekt und Klimawandel
Wirkungskette
1.
Verbrennung von fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Erdgas)
2.
Emission von Treibhausgasen (vor allem: CO2, daneben: CH4, N2O, HFC, PFC, SF6)
3.
Wichtige Größe: CO2-Gehalt in der Atmosphäre (Anstieg von 280 ppm
auf inzwischen 400 ppm in den vergangenen 150 Jahren)
4.
Anthropogener Treibhauseffekt (Erwärmung der Erdatmosphäre)
5.
Klimawandel (Klima = Statistik des Wetters über 30 Jahre)
6.
Erste Indizien: Orkan Lothar 1999, Elbe-Hochwasser 2002,
Rekordsommer 2003, Hurrican-Saison Mittelamerika 2005,
Überschwemmungen Süd-Ost-Europa 2005, Hitze-Rekord Juli 2006,
wärmster Winter 2006/2007, warmes Jahr 2010
7.
Szenarien: Bis zum Jahr 2100 Erwärmung um 1,1 bis 6,4 Grad
(maximal tolerierbar: + 2 Grad) mit diversen gravierenden Auswirkungen
8.
Langer Bremsweg (d. h. schnelles und umfassendes Handeln)
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2
KEA
Die Landesenergieagentur seit 1994
Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes
Baden-Württemberg durch Unterstützung von
Kommunen und KMU bei …
Energieeinsparung
Rationeller Energieverwendung
Nutzung erneuerbarer Energien
Gesellschaftsanteile
der KEA
Land Baden-Württemberg
16
1
VfEW Baden-Württemberg
GbR 3 (BWHT, Verbände, …)
Landesnaturschutzverband
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25
%
58
derzeit 30 Mitarbeiter/innen
in sechs Arbeitsbereichen
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3
KEA
Ein breites Portfolio



Dienstleistungen für das Land (Betreuung von Förderprogrammen, EWärmeG, …)


Unterstützung der regionalen Energieagenturen





Landesgeschäftsstelle für den European Energy Award (eea)
Kompetenzzentren: Kommunaler Klimaschutz, Energiemanagement, Contracting,
Wärmenetze, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Landesprogramm Zukunft Altbau
Kommerzielle Dienstleistungen für Kommunen und Unternehmen
(Klimaschutzkonzepte plus Umsetzung, Energiekonzepte, Energiemanagement,
Nutzersensibilisierung, Energieaudits, Steuerung von Contractingprojekten,
Bioenergie-Projekte, Wärmeleitplanung, GIS-gestützte Nahwärmekonzepte, …) –
mit laufender Umstrukturierung und Ausbau der Kompetenzzentren zurückgehend
Unterstützung für Schulprojekte
Verbreitung des Niedrigstenergie-/Passivhausstandards
Vielfältige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Netzwerken
KEA-Akademie („aus der Praxis – für die Praxis“)
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4
Förderprogramme
Übersicht
Bund:
 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de): diverse Programme
 KfW-Bankengruppe (www.kfw.de): diverse Programme
 BMWi: Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse
Land (v. a. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft):






Klimaschutz-Plus
VwV Energieeffiziente Wärmenetze
ECOfit
Umweltmanagement im Konvoi
WIN-Charta
Demonstrationsvorhaben
 L-Bank: diverse Programme
Übersicht / Suchhilfen:
 www.foerderdatenbank.de (BMWi)
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5
Förderprogramme
(von Land und Bund),
die ausdrücklich
Contracting/Contractoren
adressieren
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6
Förderprogramm Klimaschutz-Plus:
Eckpunkte investive Maßnahmen (Teil A)

Alleinstellungsmerkmal des Programms:
Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro
(über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme)
vermiedener Tonne CO2

Daneben greifen ggf.
die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und
die absolute Deckelung (max. 200.000 Euro pro Antrag).

Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für
- in Baden-Württemberg befindliche,
- bestehende (also keine Neubauten)
Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %)
und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme.
Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung!
Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig).
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Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Teil A - Übersicht 2016/2017
Teil A: CO2-Minderungsprogramm (investive Maßnahmen) – Blatt 1
•
•
Antragsberechtigte
als Eigentümer
oder rechtmäßige Besitzer
in BadenWürttemberg
gelegener
NichtwohnGebäude
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•
•
•
•
Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände)
Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts
nach § 101 der Gemeindeordnung
KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €, 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU
< 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %)
Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU
nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen
Träger von Krankenhäusern nach § 4 des Landeskrankenhausgesetzes,
Träger von Heimen nach § 1 des Heimgesetzes, Träger von
Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen
Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen
•
Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der §§ 52-55 der
Abgabenordnung
•
Natürliche Personen
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Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Teil A - Übersicht 2016/2017
Teil A: CO2-Minderungsprogramm (investive Maßnahmen) – Blatt 2
• Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis
erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung
von Abwärme)
Förderfähige
Maßnahmen
keine Förderung
von Prozesswärme
• Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteilanforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ sind erfüllt)
• Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden)
• Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen
Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder
der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes:
• Einsatz von Holzpelletheizungen
• Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen
• Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen
• Einsatz von Solarwärmeanlagen
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CO2-Minderungsprogramm Teil A
Schema zur Ermittlung des Zuschusses
Berechnungsgrundlage:
Kriterium:
Förderung gemäß
CO2-Minderung
Relative
Deckelung
CO2-Minderung ü. L.
gegenüber Istzustand/
Referenzanlage
Förderfähige
Investitionen
50 €/t CO2
30 %
Bestimmender
Wert:
Zwischenergebnis
(kleinerer Wert):
- 15 %
ggf. Bonus
(diverse, max. + 40 %):
+ 10 / 20 / 30 / 40 %
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200.000 €
…€
ggf. Abschlag
(Erfüllung EWärmeG):
Endergebnis
(kleinerer Wert, mind. 5.000 €):
Absolute
Deckelung
…€
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Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Teil B - Übersicht 2016/2017
Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm – Blatt 1
• Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren Prozessen
(Kommunen)
• Bilanzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen (Tool: BICO2BW)
(Kommunen bis 50.000 Einwohner – ohne Klimaschutzkonzept)
Förderfähige
Maßnahmen
• Einführung eines systematischen Energiemanagements
(Kommunen, Gemeindeverbände, Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten,
kirchliche Einrichtungen und eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.))
(Antragsberechtigte)
• Aufbau eines Qualitätsnetzwerks Bauen
(Stadt- und Landkreise, in denen noch kein QN Bauen existiert, sowie –
im Einvernehmen mit diesen – Städte, Gemeinden, regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen)
• Überbetriebliche Energieeffizienztische (mit mind. fünf Unternehmen)
(KMU; kommunale Unternehmen, die die KMU-Kriterien nur wegen des
kommunalen Anteils nicht erfüllen; Träger von Krankenhäusern nach
§ 4 Landeskrankenhausgesetz BW, Heimen nach § 1 Heimgesetz und
Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen)
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11
Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Teil B - Übersicht 2016/2017
Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm – Blatt 2
• BHKW-Begleit-Beratungen
(Alle nach Teil A (CO2-Minderungsprogramm; siehe oben) Antragsberechtigten)
Förderfähige
Maßnahmen
(Antragsberechtigte)
• Detaillierte Energieberatung für Krankenhäuser und Heime
(Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskrankenhausgesetz BW,
Träger von Heimen nach § 1 Heimgesetz)
• Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger (zur kommunalen
Vorbildfunktion beim Klimaschutz) und Multiplikatoren
(Stadt- und Landkreise sowie – im Einvernehmen mit diesen – Städte,
Gemeinden, regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen))
• Teilnahme am Landeswettbewerb Leitstern Energieeffizienz
(Stadt- und Landkreise)
• Projekte an Schulen
(Regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen))
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12
Klimaschutz-Plus (Teil B)
Überbetriebliche Energieeffizienztische
(Teil B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische
(mindestens fünf förderfähige Unternehmen aus einer Region)
 Inhalt:
Vereinbarung eines gemeinsamen CO2-Minderungsziels
Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen
regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre
 Antragsberechtigte: KMU, kommunale Unternehmen,
Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen
 Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank
 Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation,
maximal 4.000 € pro teilnehmendem Betrieb
 Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)
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Klimaschutz-Plus (Teil B)
BHKW-Begleitberatungen
(Teil B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen
 Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende
Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen,
steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf.
auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus
 Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten
 Förderung:
- 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters
- max. 400 € pro Arbeitstag
- für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten)
- ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme)
 Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)
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14
Klimaschutz-Plus
Aktueller Status und Fristen / Kontakt
Alle Programmteile wurden am 1.02.2017 neu gestartet (seit 31.03.2017 in
aktualisierter Version mit verbesserten Bedingungen veröffentlicht und gültig).
Antragsfristen:
 CO2-Minderungsprogramm:
 Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm:
30.11.2017
30.11.2017
Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel oder anderweitige Änderungen werden
das UM, die L-Bank und wir umgehend bekannt geben.
Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere
Informationen zum Programm finden Sie unter
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de
Kontakt:
www.kea-bw.de
L-Bank: [email protected]; Tel. (07 21) 1 50 - 16 00
KEA:
[email protected]
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15
BAFA –
Beratungen zum Energiespar-Contracting
Förderfähige
Maßnahmen
A) Orientierungsberatung: Erstanalyse und Ableiten von
Handlungsempfehlungen
B) Umsetzungsberatung (Energiespar-Contracting)
C) Ausschreibungsberatung (Energieliefer-Contracting)
Antragsberechtigte
KMU und kommunale Unternehmen, Kommunen,
gemeinnützige Organisationen, kirchliche Einrichtungen
(Voraussetzung: Energiekosten mind. 100.000 €/a; Poolbildung möglich)
Art und Höhe Zuschuss in Abhängigkeit von der Maßnahme
der Förderung (A: 80 %, max. 2.000 €,
B: 30 %, max. 7.500 € (für KMU),
C: 30 %, max. 2.000 €)
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
Informationen Richtlinie zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
vom 9.12.2014 (gilt bis 31.12.2017)
www.kea-bw.de
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16
BAFA - Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
Solarkollektoranlagen
Biomasseanlagen
Effiziente Wärmepumpen
Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
Regenerative Nahwärmenetze
Innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus
erneuerbaren Energien
• Visualisierung des Ertrags aus erneuerbaren Energien
•
•
•
•
•
•
Contractoren, KMU und kommunale Unternehmen
Art und Höhe Zuschüsse, Höhe abhängig von Maßnahme, zusätzliche Investitionsder Förderung zuschüsse (Boni) aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
Informationen
www.kea-bw.de
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17
BAFA -
Förderprogramm Mini-KWK-Anlagen
Förderfähige
Maßnahmen
Neuerrichtung von KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel
(keine EEG-Förderung) in Bestandsbauten (Bauantrag vor 01.01.2009)
Antragsberechtigte
Contractoren, KMU und kommunale Unternehmen, Kommunen,
gemeinnützige Investoren, Privatpersonen, Freiberufler
Art und Höhe Zuschüsse; Höhe abhängig von elektrischer Leistung (Basisförderung)
der Förderung sowie von Anlageneffizienz (Bonusförderung)
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
Informationen Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel
(Mini-KWK-Richtlinie) vom 15.12.2014
www.kea-bw.de
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18
BAFA -
Kälte-Klima-Richtlinie
Förderfähige
Maßnahmen
Investitionsmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
(Kompressions- und Sorptionsanlagen)
•
•
•
•
Antragsberechtigte
Neueinrichtung, Vollsanierung und Teilsanierung
Fördervoraussetzungen zur Energieeffizienz
Fördervoraussetzungen zum Kältemittel
Bonusförderung
Contractoren, KMU, Nicht-KMU und kommunale Unternehmen
Art und Höhe Zuschüsse abhängig von Art der Maßnahme, der Art der Anlage und
der Förderung der Kälteleistung (zusätzliche Effizienzboni)
Weitere
Informationen Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
www.kea-bw.de
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19
BAFA – Investitionszuschüsse zum Einsatz
hocheffizienter Querschnittstechnologien
Förderfähige
Maßnahmen
• Einzelmaßnahmen: Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten
Anlagen, z. B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren,
Druckluftanlagen, Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsanlagen, Dämmung von Anlagen(teilen)
• Optimierung und Neuinstallation von technischen Systemen: Ersatz
und Erneuerung von technischen Systemen auf Grundlage eines
unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts (Einbeziehung
Energieberater)
Antragsberechtigte
Contractoren, KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zuschüsse in Abhängigkeit der Investitionskosten
der Förderung
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
Informationen
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
20
KfW – Erneuerbare Energien Premium
(MAP, 271/272, 281/282)
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
Größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
•
•
•
•
•
•
•
Solarkollektoranlegen
Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse
Wärmenetze (gespeist aus erneuerbaren Energien)
Große Wärmespeicher
Biogasleitungen für nicht aufbereitetes Biogas
Große effiziente Wärmepumpen
Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie
Contractoren, KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der Investitionskosten, max. 10 Mio. €,
der Förderung Tilgungszuschüsse
Ansprechpartner und Antragsformulare: KfW, www.kfw.de
Weitere
Informationen Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank
www.kea-bw.de
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21
KfW – Energieeffizienzprogramm:
Energieeffizient Bauen und Sanieren (276-278)
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
Errichtung, Ersterwerb und Sanierung von gewerblich genutzten
Gebäuden:
•
energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
•
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen
Gebäudeausrüstung
•
Neubau eines KfW-Effizienzhauses
•
begleitende Maßnahmen im Zuge der Vorbereitung, Realisierung,
Inbetriebnahme
•
Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
•
Informations- und Kommunikationstechnik
•
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Contractoren, KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der Investitionskosten, max. 25 Mio. €,
der Förderung Tilgungszuschüsse
Weitere
Ansprechpartner und Förderanträge: KfW, www.kfw.de
Informationen Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
22
KfW – Energieeffizienzprogramm:
Produktionsanlagen/-Prozesse (292, 293)
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen und -prozesse
gewerblicher Unternehmen in den Bereichen
• Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik
• Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
• Elektrische Antriebe, Pumpen
• Prozesskälte/-Wärme
• Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
• Informations- und Kommunikationstechnik
• Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Contractoren, KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % und max. 25 Mio. €
der Förderung
Weitere
Ansprechpartner und Förderanträge: KfW, www.kfw.de
Informationen Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
23
KfW – Energieeffizienzprogramm
Abwärme (294)
Förderfähige
Maßnahmen
Modernisierung, Erweiterung oder Neubau von Anlagen zur Nutzung
von Abwärme aus den Bereichen:
•
•
•
•
Antragsberechtigte
Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme
Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
Verstromung von Abwärme, z. B. ORC-Technologie
Abwärmekonzepte sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling
Voraussetzung: Abwärmekonzept eines externen Sachverständigen –
bei ISO 50001 / EMAS intern
Contractoren, KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % und max. 25 Mio. €
der Förderung
Weitere
Ansprechpartner und Förderanträge: KfW, www.kfw.de
Informationen Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
24
BMWi - Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse
Förderfähige
Maßnahmen
Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in
gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere
• Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellung auf
energieeffiziente Technologien
• Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus
Produktionsprozessen oder Anlagen
• Sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen
Antragsberechtigte
Contractoren, KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 % auf die umweltbezogenen
der Förderung Investitionsmehrkosten, max. 1,5 Mio. €
Weitere
Antragsformulare und -stelle: Projektträger Karlsruhe, www.ptka.de
Informationen
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
25
Weitere Förderprogramme
für Unternehmen
(von Land und Bund)
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
26
Förderprogramm ECOfit
Förderfähige
Maßnahmen
Gefördert wird der Einstieg in ein Energie- und Umweltmanagement:
•
•
Antragsberechtigte
Workshops zu Themen wie Energieeinsparung, Abfallmanagement,
Wassereinsatz, Luftreinhaltung etc.
Vor-Ort-Termine bei den Teilnehmern
Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger
(z. B. Kommune) koordiniert, darunter kommunale Einrichtungen,
Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen/Universitäten,
kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen
Art und Höhe Zuschüsse: je 1.000 € für bis zu 8 Workshops; 80 % und max. 5.000 €
der Förderung für den Projektträger (keine Unternehmen), bis zu 400 € pro Teilnehmer
für abschließende Ortsbegehung
Weitere
Antragsformulare und -stelle: KEA, www.kea-bw.de
Informationen
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
27
Träger des Programms
Akteure und ihre Aktivitäten in ECOfit
Bewilligende Stelle
Projektträger
Koordiniert den Konvoi
Organisationen der
Wirtschaft oder öffentlichrechtliche Körperschaften
Zuschuss 80 %, max. 5.000
EURO
Akquisition
Weitergabe
Zuschuss
Z-Bescheid
Notwendige Sachkunde
im betrieblichen
Umweltschutz
max. 1.000 EURO
Zuschuss/Workshop
Auswahl und
Beauftragung
Antragstellung
V-Nachweis
Berater
Prüfkommission
Zusammenstellung
Weitergabe
Zuschuss
Akquisition
Teilnehmer
Mindestens fünf, maximal zehn
Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Innungen,
Kommunen, Bildungseinrichtungen, kirchliche
Einrichtungen
Mindestens drei
Personen aus
Kommunen, Kammern,
Verbänden,
Prüforganisationen,
Gewerbeaufsicht…
400 EURO
Zuschuss/Teilnehmer
Förderprogramm
Umweltmanagement im Konvoi
Förderfähige
Maßnahmen
Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems:
Antragsberechtigte
Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger
(z. B. Kommune) koordiniert, darunter kommunale Einrichtungen,
Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen/Universitäten,
kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen
•
•
•
Zertifizierung nach DIN ISO EN 14001 (A)
Validierung nach Öko-Audit-System EMAS (B)
Kirchliches Umweltmanagement (C)
Art und Höhe Zuschüsse: bis zu 80 % der Beratungskosten,
der Förderung max. 3.000 € (A), 5.000 € (B) und 4.000 € (C)
Weitere
Antragsformulare und -stelle: KEA, www.kea-bw.de
Informationen
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
29
Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit
WIN-Charta
Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen
•
•
Nachhaltiges Wirtschaften soll gewürdigt und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht
werden. Charakter der Selbstverpflichtung mit konkreten Zielsetzungen und
Nachhaltigkeitsberichten.
Auswahl von Maßnahmen aus zwölf Leitsätzen (ökonomische, ökologische und
soziale Kriterien) mit Schwerpunktbildung und Unterstützung eines WIN-Projekts.
Ablauf:
•
•
•
Unterzeichnung der WIN-Charta
Nach drei Monaten Einreichung eines Zielkonzepts
Nach 15 Monaten Berichterstattung zur Zielerreichung
Nachhaltigkeit im Unternehmen zahlt sich aus:
•
•
•
•
Wettbewerbsfaktor
Schafft innerbetrieblich und nach außen positive Identifikation
Neue Sichtweisen auf Wertschöpfungsketten und Ressourceneinsatz
„Grüne“ Produkte werden bei Kaufentscheidungen berücksichtigt
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
30
Förderprogramm
Energieeffiziente Wärmenetze
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
Vorbereitung sowie Realisierung von energieeffizienten Wärmenetzen:
• Investive Maßnahmen (Errichtung / Erweiterung) (Teil C)
(Voraussetzungen: 80 % der Wärme aus EE, Wärmepumpen, KWK oder
Abwärme; Wärmeverluste maximal 20 %; Versorgung von
mindestens 10 Gebäuden)
KMU, Nicht-KMU und kommunale Unternehmen
Art und Höhe Zuschuss bis zu 20 %, max. 200.000 bis 400.000 €
der Förderung
Weitere
Antragsformulare und -stelle:
Informationen Projektträger Karlsruhe, www.ptka.de
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
31
L-Bank –
Ressourceneffizienzfinanzierung
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
• Programmteil A – Energieeffiziente Produktion: Neu- und
Modernisierungsinvestitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen,
Anlagen, Prozesstechnik (Prozesskälte/Prozesswärme, Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung für Produktionsprozesse)
• Programmteil B – Materialeffizienz und Umwelttechnik: Maßnahmen
zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Materialeinsparung,
allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
• Programmteil C – Energieeffiziente Betriebsgebäude: Bau und Ersterwerb von energieeffizienten Betriebsgebäuden, energetische
Sanierung, Maßnahmen der Gebäudetechnik
KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen (Tilgungszuschüsse), max. 5 Mio. €
der Förderung
Weitere
Antragstellung über die jeweilige Hausbank bei der L-Bank,
Informationen www.l-bank.de
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
32
L-Bank –
Neue Energien – Energie vom Land
Förderfähige
Maßnahmen
• Gefördert werden Vorhaben zur Produktion von Energie auf Basis
erneuerbarer Energieträger: Investitionen zur Verwertung
nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen
(Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur
Erzeugung biogener Kraftstoffe)
Antragsberechtigte
KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen, max. 10 Mio. €
der Förderung
Weitere
Antragstellung über die jeweilige Hausbank bei der L-Bank,
Informationen www.l-bank.de
www.kea-bw.de
Übersicht Förderprogramme für Unternehmen
33
L-Bank - Förderprogramm Coaching für
mittlere und kleine Unternehmen (ESF)
Förderfähige
Maßnahmen
Gefördert werden Coachings zu folgenden Themen:
Antragsberechtigte
KMU
•
•
•
•
•
Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen/ Veränderungsprozesse
Klimafreundliche Geschäftstätigkeit und klimafreundliche Technologien
Unternehmensübergaben
Gelingende Ausbildung
Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen.
Art und Höhe Zuschuss zu den Beratungskosten, maximal 6.000 €
der Förderung (15 Personentage zu je 400 €)
Weitere
Antragsunterlagen unter www.esf-bw.de,
Informationen Ansprechpartner und Antragseingang: L-Bank, www.l-bank.de
www.kea-bw.de
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34
KfW – Erneuerbare Energien
Standard (270/274)
Förderfähige
Maßnahmen
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung, KWK
und Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien ins Energiesystem
•
•
•
•
•
•
Antragsberechtigte
Photovoltaikanlagen (inkl. Batteriespeicher)
Windkraftanlagen
Biogasanlagen
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage- und Angebot
KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der Investitionskosten, max. 50 Mio. €
der Förderung
Weitere
Ansprechpartner und Antragsformulare: KfW, www.kfw.de
Informationen Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank
www.kea-bw.de
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BAFA –
Energieberatungen im Mittelstand
Förderfähige
Maßnahmen
• Energieberatungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf, Anlagen
• anschließende Umsetzungsberatung
Antragsberechtigte
KMU
Art und Höhe Zuschüsse in Höhe von 80 % der Beratungskosten, max. 1.200 €
der Förderung (Energiekosten </= 10.000 € ) bzw. max. 8.000 € (Energiekosten > 10.000 €)
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
Informationen
www.kea-bw.de
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BAFA – Förderung von
Energiemanagementsystemen
Förderfähige
Maßnahmen
Antragsberechtigte
A) Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten
Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
B) Externe Beratung
C) Schulung von Mitarbeitern zum Energie-/Managementbeauftragten
D) Ausgaben für die Installation von Messtechnik
E) Ausgaben für den Erwerb/die Installation/die Schulung von
Software für Energiemanagementsysteme
KMU und Nicht-KMU
Art und Höhe Zuschuss abhängig von der Maßnahme (A-E), maximal 20.000 €
der Förderung in drei Jahren
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
Informationen
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BAFA –
Heizungsoptimierung
Förderfähige
Maßnahmen
Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem
• Ersatz durch hocheffiziente Heizungs-Umwälzpumpen und
Warmwasser-Zirkulationspumpen
• Hydraulischer Abgleich
Antragsberechtigte
KMU, Nicht-KMU und kommunale Unternehmen
Art und Höhe Zuschuss, 30 % der Investitionskosten, maximal 25.000 €
der Förderung
Weitere
Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de
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Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Novelle 2015
Die Kernpunkte der Novelle:
 Gesetzesnovelle ist seit 01.07.2015 in Kraft.
 EE-Mindestanteil wurde von 10 % auf 15 % erhöht.
 Auslöser = Erneuerung des (ersten) Wärmeerzeugers.
 Pflicht wurde erweitert auf Nichtwohngebäude (> 50 m2 NGF).
 Vielfältige, kombinierbare Erfüllungsoptionen sind zulässig.
 Sanierungsfahrplan (SFP) als neues Element
(und als vollständige Erfüllungsoption für Nichtwohngebäude).
 EDV-gestützte Hilfen für Nachweis und Planung stehen zur Verfügung.
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Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe
Tel. (07 21) 9 84 71 - 0
[email protected]
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