Hamburger Volksbank Stiftung - Gabriele

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Hamburger Volksbank Stiftung
„Wir möchten das kulturelle, gesellschaftliche und soziale Leben
in unserer Stadt nachhaltig fördern – gemeinsam mit Stiftern für
Hamburg Gutes tun.“
Vorstand Hamburger Volksbank
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VORWORT
„Für Hamburg Gutes tun.“
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
seit 150 Jahren erfüllt die Hamburger Volksbank ihr Leistungsversprechen als Genossenschaftsbank – durch die Nähe zu ihren Kunden und Mitgliedern sowie mit einer tief empfundenen Verantwortung für die Region. Unsere Tradition und unsere Werte bilden die Grundlage für unser tägliches Handeln und nachhaltige Entscheidungen für die Zukunft. Wir leben
unser Motto „Man kennt sich.“ konsequent und mit dauerhafter Verlässlichkeit. Im Zentrum
unserer Geschäftspolitik steht dabei immer der Mensch.
Wir nehmen unseren genossenschaftlichen Förderauftrag in besonderem Maße ernst und
freuen uns, in unserem Jubiläumsjahr 2011 noch einen Schritt weiter zu gehen: Mit der
Hamburger Volksbank Stiftung unterstützen wir das Engagement von Stiftern, die mit Herz
und Leidenschaft hinter ihren Projekten stehen. Als Gründungshelfer, Wegbereiter und Verwalter wollen wir helfen, gemeinnützige Ideen zum Wohle der Gesellschaft voranzutreiben.
Und wir wollen dazu anstiften, Gutes zu tun. Indem wir Sie zu einer Spende an eine
Stiftung motivieren, deren Förderschwerpunkt zu Ihnen als Privatperson, Unternehmen oder
Institution passt. Indem wir Sie für einen Stiftungsgedanken begeistern, für den Sie sich nicht
nur finanziell, sondern auch persönlich einsetzen.
In Zeiten knapper öffentlicher Mittel kommt dem Gemeinsinn eine immer wichtigere Rolle zu.
Unter dem Dach der Hamburger Volksbank Stiftung leisten engagierte Stifter einen lebendigen Beitrag zur kulturellen und sozialen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Richten auch Sie Ihr Lebenswerk gemeinwohlorientiert aus – mit Ihren Ideen und
persönlichen Motiven für unsere Stadt und ihre Menschen.
Dr. Reiner
Brüggestrat
Dr. Thomas
Brakensiek
Thorsten
Rathje
Matthias
Schröder
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Inhalt
Inhalt
4
03
VORWORT
06
„Für die Menschen vor Ort da sein.“
DIE Hamburger Volksbank STIFTUNG.
08
„Der gute Zweck.“
Die Förderungsbereiche der Hamburger Volksbank Stiftung.
10
„Hanseatisch wohltätig handeln.“
Die Stiftungstradition in Hamburg.
12
„Mein Lebenswerk fortsetzen.“
Die ideellen Motive für die Gründung einer Stiftung.
14
„Wir wollen etwas tun.“
Die GABRIELE-KAROLA und Martin Hill-Stiftung.
18
„Meine persönliche Handschrift.“
Die individuelle Errichtung einer Stiftung.
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„Der richtige Zeitpunkt.“
Stiftungen zu Lebzeiten oder als Testament.
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„Steuerliche Vorteile nutzen.“
Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln.
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Gremien
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IMPRESSUM
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Die Hamburger Volksbank Stiftung
„Für die Menschen vor Ort da sein.“
Die Hamburger Volksbank Stiftung.
Wirtschaftlicher Erfolg muss den Menschen dienen. Als Genossenschaftsbank
verbinden wir unser tägliches Handeln seit jeher mit gesellschaftlich verantwortlichem Engagement. Eigeninitiative, solidarische Selbsthilfe und regionale Verankerung sind die Wurzeln der genossenschaftlichen Unternehmensidee und die
Basis unseres vielfältigen Engagements in und für die Metropolregion Hamburg.
Aus dieser Überzeugung heraus unterstützen wir Stifterinnen und Stifter.
Mit der Gründung der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen die
Möglichkeit, in Ihrem Namen Gutes zu tun und nach Ihrem persönlichen Anliegen Verantwortung zu übernehmen. Der Stiftungszweck der Hamburger
Volksbank Stiftung ist deshalb breit angelegt. So können Sie sich in unter-
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schiedlichem Umfang und auf vielfältige Art beteiligen: mit einem finanziellen
Beitrag für unsere stiftungseigenen Projekte oder mit Ihrer eigenen Stiftung,
die von der Hamburger Volksbank Stiftung treuhänderisch verwaltet wird.
Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir freuen uns über Ihre Initiative und
unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben vom Gründungsgedanken bis zur laufenden Betreuung der Stiftung. Damit es für Sie ganz einfach und unkompliziert
ist – und damit Sie sich voll und ganz auf Ihren guten Stiftungszweck konzentrieren können.
Bleibende Werte
Eine Stiftung erlaubt es, die eigenen Interessen mit gemeinnützigem Engagement in eine
tragfähige Verbindung zu bringen. Indem der Stifter sein Lebenswerk gemeinwohlorientiert
ausrichtet, kann er es – das erarbeitete Vermögen, den Familienbetrieb oder die wertvolle
Spezialsammlung – sichern.
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FÖRDERUNGSBEREICHE
„Der gute Zweck.“
Die Förderungsbereiche der Hamburger Volksbank Stiftung.
Als Bank vor Ort kennt die Hamburger Volksbank die Metropolregion
Hamburg seit 150 Jahren. Wir sind eng mit den Menschen in unserer Nachbarschaft verbunden und setzen uns für die sozialen und kulturellen Institutionen
in den Stadtteilen ein. Unsere geschäftlichen Erfolge geben wir so an unsere
Stadt zurück – auch mit der Hamburger Volksbank Stiftung.
Mit der Satzung der Hamburger Volksbank Stiftung haben wir die nachhaltige Förderung Hamburgs nach verschiedenen Stiftungszwecken festgelegt. Wir unterstützen Stiftungen, Vereine, Organisationen und juristische Personen in der Metropolregion, die breit aufgestellt in unserer Stadt aktiv sind.
Gleichzeitig möchten wir Mitglieder, Kunden und alle Hamburger motivieren,
selbst eine Stiftung zu gründen.
Eine Vielzahl von Förderungsbereichen spiegelt das gesellschaftliche Leben
in unserer Hansestadt wider und bietet Ihnen die Wahl für Ihr gemeinnütziges Engagement. Sie entscheiden, ob Ihr finanzieller Beitrag als Spende oder
Zustiftung in eine bestehende Stiftung der Hamburger Volksbank Stiftung
fließt, oder ob es als Treuhandvermögen Ihrer eigenen Stiftung erhalten bleibt.
In diesem Fall fließen die Erträge hieraus in den von Ihnen definierten
Förderungsbereich.
Die wesentlichen Merkmale einer Stiftung
• Ein auf Dauer angelegter, meist gemeinnütziger Zweck
• Ein ausreichendes Vermögen
• Eine nicht verbandsmäßige, eigenständige Organisation
• Ihre Autonomie, ihre Dauer, die Bindung an den Stifterwillen und das Fehlen von Anteilseignern unterscheiden die Stiftung von anderen Einrichtungen, etwa dem Verein oder der
Gesellschaft.
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Eine Stiftung ist idealtypisch auf ewige Dauer angelegt. Stiftungen sind darum das beste Instrument, wenn über lange Zeit, über Generationen hinweg
ein bleibender Zweck verwirklicht werden soll. Ihre Errichtung oder die Beteiligung daran sind eine Investition in die Zukunft.
Bei der Hamburger Volksbank Stiftung haben Sie die Wahl zwischen den
folgenden Förderungsbereichen:
•
Kunst und Kultur
•
Wissenschaft und Bildung
•
Sport und Gesundheit
•
Heimat- und Landschaftspflege
•
Jugend- und Altenhilfe
•
Tier- und Naturschutz
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MOTIVATION
„Hanseatisch wohltätig handeln.“
Die Stiftungstradition in Hamburg.
Der Stiftungsgedanke hat eine jahrhundertealte Tradition. Als Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements übernahmen Stiftungen gerade im ausgehenden
19. Jahrhundert Aufgaben, die der Staat nicht erfüllen konnte. Damit stehen sie in
enger Verwandtschaft zu den ersten Genossenschaftsgründungen, die unter der
Zielsetzung „Hilfe zur Selbsthilfe“ dem Wohle ihrer Mitglieder verpflichtet waren.
Bürgerliches Engagement gehört auch zum hanseatischen Selbstverständnis. Die
älteste Stiftung der Stadt – das Hospital zum Heiligen Geist – stammt aus dem Jahre 1227. Seitdem entschlossen sich immer mehr Hamburger, ihr Vermögen in eine
eigene Stiftung zu geben, um auf diese Weise das gesellschaftliche Leben mitzugestalten und etwas vom verdienten Wohlstand zurückzugeben. Heute ist Hamburg
Deutschlands Stifterhochburg. Ein liberales Stiftungsrecht und eine schlanke Verwaltung haben dafür ein günstiges Umfeld geschaffen. In der Metropolregion sind
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Die Stiftungstradition in Hamburg
über 1200 gemeinnützige Stiftungen aktiv. Wachsende private Vermögenswerte
sowie gesellschaftliche und demografische Verschiebungen haben dazu geführt,
dass heute mehr Stiftungen denn je gegründet werden. Die Stiftungsarbeit ist
mittlerweile zu einem bedeutenden Element der Gesellschaft geworden. Ohne das
Engagement der Stiftungen wären viele Herausforderungen unserer Stadt nicht
mehr zu bewältigen.
Ob Kultur, Bildung, Wissenschaft, Tier- und Umweltschutz oder soziale Aspekte –
als Stifter oder Stifterin können auch Sie mit Ihren Ideen etwas bewegen – und
Ihre Anliegen für die Zukunft bewahren. Je nach Ziel, Vermögen und Zeitpunkt –
Stiftungen lassen sich den Stifterbedürfnissen entsprechend passgenau gestalten.
Wichtig sind das richtige Konzept und kompetente Partner an Ihrer Seite, um Ihre
persönlichen Vorstellungen zu entwickeln und umzusetzen.
Die Hamburger Volksbank Stiftung hilft Ihnen bei der Gründung und Verwaltung
Ihrer Stiftung. Sie kennt die erforderlichen Ansprechpartner und bietet im Rahmen einer kompetenten Vermögensberatung umfassende Leistungen, um Ihre
Stiftungsidee gemeinsam mit Ihnen erfolgreich zu verwirklichen.
Stiftungen in Hamburg
Hamburg empfängt Stifterinnen und Stifter mit offenen Armen. Das Stiftungsrecht zeichnet
sich durch seine geringe Regulierungsdichte aus – das Anerkennungsverfahren ist kostenlos
und unkompliziert. Dies bedeutet eine große Freiheit und eine besondere Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für den Stiftungsgründer.
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MOTIVATION
„Mein Lebenswerk fortsetzen.“
Die ideellen Motive für die Gründung einer Stiftung.
Mit der Gründung einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen einem klar
definierten Zweck gewidmet. Die Stifter legen vorab fest, welche Zwecke mit
dem von ihnen eingebrachten Vermögen bzw. den daraus erzielten Erträgen
verfolgt werden sollen. Dabei können die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung sehr unterschiedlich sein. Ausschlaggebend ist jedoch meist die
persönliche Erfahrung und Motivation der Stifter. Die langfristige Perspektive,
mit welcher die Ziele und Anliegen realisiert werden, ist ein zentrales Element
bei der Errichtung einer Stiftung. Der Stifterwille lebt für Generationen fort
und kann so in die Zukunft fortgetragen werden.
Ein unverwechselbares Profil
Stiften ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine persönliche Herausforderung.
Dazu gehört Ihr Mut, zumindest einen Teil Ihres Vermögens unwiderruflich in die Stiftung einzubringen. Dazu gehört eine Persönlichkeit, die der Stiftung ein unverwechselbares Profil gibt.
Stiften ist also auch ein Ausdruck von Selbstverwirklichung. Ihr positiver Geist, Ihre Ideen davon,
welche Ziele erreicht werden sollen, und Ihr Name leben in Ihrer Stiftung weiter.
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ideelle Motive
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interview
„Wir wollen etwas tun.“
Der ehemalige Vorstand der Hamburger Volksbank, Martin Hill, hat 2010 die Gabriele-Karola und Martin
Hill-Stiftung gegründet. Im Interview spricht er über seine Motivation und seine persönliche Geschichte.
Was hat Sie und Ihre Frau veranlasst, diese Stiftung
zu gründen?
Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an
wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Herkunft oder
den aktuellen Zeugnissen eines jungen Menschen
scheitert.
Ich wuchs in wirtschaftlichen Familienverhältnissen
auf, die heute dem Hartz-IV-Bereich zugerechnet werden würden und war Schlüsselkind (= beide Elternteile arbeiteten ganztags), d.h. wochentags war ich nach
der Schule auf mich selbst gestellt.
Trotz meiner Herkunft und eines nicht gerade erfreulichen Realschulzeugnisses ermöglichten mir die damaligen Vorstandsmitglieder der Volksbank Bergedorf,
Walter Partecke und Walter Stobbe, eine Banklehre
(1966-1969) und ließen mir anschließend eine einzigartige Förderung zuteil werden. 1973 erhielt ich
Handlungsvollmacht, 1974 Prokura und 1977 wurde
ich Mitglied des Vorstands.
Im Laufe meiner über vierzig Berufsjahre, u.a. auch
als Ressortvorstand Personal der Volksbank Hamburg
Ost-West, sammelte ich sehr positive Erfahrungen
bei der Ausbildung junger Menschen – vor allem mit
jungen Leuten, die aus schwierigen persönlichen Verhältnissen stammten bzw. die nach der Öffnung der
innerdeutschen Grenze ihre Ausbildung bei unserer
Volksbank absolvierten.
Mein Erfolg im Beruf, der nur durch den uneingeschränkten Rückhalt seitens meiner Frau möglich gewesen ist, soll durch die Stiftung indirekt auch den
nachfolgenden Generationen zugutekommen.
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Was wollen Sie mit der Stiftung bewirken?
Junge Menschen sollen spüren und erfahren, dass
Leistung erst durch die Leidenschaft entsteht, mit der
man eine Aufgabe erledigt.
Deshalb möchten wir junge Menschen ermuntern,
sich für diesen – auch und gerade charakterlich – anspruchsvollen Ausbildungsberuf zu entscheiden, und
zwar unabhängig davon, aus welchen sozialen Verhältnissen und aus welchen Ländern oder Erdteilen sie
auch kommen mögen und auch, wenn deren aktuelle
Zeugnisse/Zensuren nicht der (bei uns) jeweils gängigen Norm entsprechen sollten.
Welcher Personenkreis kann mithilfe der Stiftung
gefördert werden?
Um ihnen eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten
entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung zu ermöglichen, zu unterstützen bzw. zu begleiten, können
gefördert werden:
1. Schüler, die eine Berufsausbildung bei der Hamburger
Volksbank absolvieren wollen;
2. Auszubildende, die einen Berufsausbildungsvertrag
mit der Hamburger Volksbank abgeschlossen haben;
3. Studierende, die sich in einem Berufsausbildungsoder Anstellungsverhältnis zur Hamburger Volksbank
befinden. Nach Möglichkeit sollen bei der Förderung
besonders berücksichtigt werden:
Schüler, Auszubildende und Studierende aus
INTERVIEW
„Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an wirtschaftlichen
Verhältnissen bzw. der Herkunft oder dem aktuellen Zeugnis eines
jungen Menschen scheitert.“
Gabriele-Karola und Martin Hill
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interview
benachteiligten Familien; zu denken ist dabei beispielsweise an:
- Voll- oder Halbwaisen
- Schüler, Auszubildende und Studierende aus problematischen Familienverhältnissen
- Schüler, Auszubildende und Studierende aus Krisengebieten
- Schüler, Auszubildende und Studierende aus Entwicklungsländern, die nach Beendigung ihrer Ausbildung ihr erworbenes Fachwissen in ihrem Heimatland
anzuwenden beabsichtigen.
Welche Projekte können mithilfe der Stiftung gefördert werden?
Zimmermieten) während des Präsenzstudiums (Bachelor of Banking and Finance bzw. Master of Banking
and Finance) an den genossenschaftlichen Akademien
4. Ehrung des besten Auszubildenden (m/w) am
Schluss der Ausbildung durch ein Preisgeld und Verleihung einer Medaille der Stifter
5. Ehrung der „Bachelors of Banking and Finance“, der
„Masters of Banking and Finance“ und der erfolgreichen Absolventen des Genossenschaftlichen Bankführungsseminars (m/w) durch ein Preisgeld und Verleihung einer Medaille der Stifter
Mit welchen Mitteln wird gefördert?
1. Stipendien
2. Zuschüsse für Berufsliteratur im Rahmen der Ausbildung zum Bankkaufmann (m/w) oder im Rahmen des
Studiums an der genossenschaftlichen Berufsakademie für Bankwirtschaft bzw. der Akademie Deutscher
Genossenschaften (ADG)
3. Zuschüsse für die von den Geförderten selbst zu
tragenden Anteile an den Kosten des Aufenthalts (z.B.
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Die vorhandene Kapital-Basis soll in den Folgejahren weiter aufgestockt werden, um der Stiftung eine
solide Grundlage zu verschaffen. Ferner bestehen testamentarische Verfügungen, die den Vermögensstock
betreffen. Die unmittelbare Förderung geschieht jedoch
durch zusätzliche jährliche Spenden und die Kapitalerträge aus der Anlage des jeweiligen Stiftungskapitals.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele
Menschen mit den Zielen unserer Stiftung identifizie-
INTERVIEW
„Junge Menschen sollen
spüren und erfahren,
dass Leistung erst durch
die Leidenschaft entsteht, mit der man eine
Aufgabe erledigt.“
Martin Hill
ren und deren Verwirklichung mit weiteren Spenden
unterstützen.
Sind diese Spenden steuerlich begünstigt?
Ja, alle Spenden sind im Rahmen der steuerlichen Vorschriften begünstigt. Die Spendenbescheinigungen
für das Finanzamt erstellt die Hamburger Volksbank
Stiftung in ihrer Eigenschaft als Treuhänder für unsere
Stiftung.
Wer verwaltet die Gabriele-Karola und Martin HillStiftung?
Wir haben entschieden, unsere Stiftung durch die
Hamburger Volksbank Stiftung betreuen und verwalten zu lassen. Ein entsprechender Treuhandvertrag wurde abgeschlossen. Einziges beschließendes
Organ der Stiftung ist das ehrenamtlich tätige Kuratorium, das derzeit aus drei Mitgliedern besteht (Herr
Thorben Graf, als Vertreter der Hamburger Volksbank
Stiftung, und wir, die beiden Stifter). Das Kuratorium
trifft sich etwa zweimal jährlich, nimmt den Jahresabschluss zur Kenntnis und entscheidet über die Vergabe
der Mittel im Rahmen der Richtlinien.
Ist es schwierig, eine Stiftung zu gründen?
Nein, man muss nur die gesetzlichen Vorschriften des
Stiftungsrechts und des Steuerrechts beachten. Die
Hamburger Volksbank hat uns bei der Gründung, der
Formulierung von Satzung und Vergaberichtlinien
sowie bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen (Stiftungsbehörde und Finanzamt) in jeder
Hinsicht und in vorbildlicher Weise unterstützt.
Letzte Frage: Auf welches Konto können Spenden
überwiesen werden?
Gabriele-Karola und
Martin Hill-Stiftung
Hill-Stiftung
Kto.Nr.: 719 300 509
BLZ: 201 900 03
Hamburger Volksbank
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Errichtung einer Stiftung
„Meine persönliche Handschrift.“
Die individuelle Errichtung einer Stiftung.
Die Stiftung gewinnt über ihre Zweckausrichtung ihren besonderen Sinn. Daher
ist es für Sie als Stifter besonders wichtig, hierzu eine konkrete Vorstellung zu
entwickeln. Welche Ziele wollen Sie mit der Vermögensausstattung erreichen,
welche Struktur soll die Stiftung haben? Möglich ist grundsätzlich auch, sich an
einer bestehenden Stiftung zu beteiligen oder ein Stiftungsvermögen einem
Treuhänder zu überlassen. Wie auch immer Sie sich entscheiden – ob Sie aus
Ihrem privaten Vermögen stiften oder Firmengewinne gemeinnützig einsetzen
wollen, mit der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Stiftungsberatung und -betreuung.
•
Gründung und Umsetzung Ihrer Stiftungsidee
•
Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht
•
Anlagekonzepte für Stiftungsvermögen
•
Zustiftungen oder eine einfache Spende an unsere Treuhandstiftungen
•
Verwaltung von treuhänderischen Stiftungen sowie Betreuung von
selbstständigen Stiftungen
•
Testamentsberatung: Durch ein Testament kann vorhandenes Vermögen
gemeinnützigen Projekten oder Ihrer eigenen Stiftung zur Verfügung
gestellt werden
•
Testamentsvollstreckung
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Errichtung Ihrer Stiftung, damit
Sie Ihre Initiative schnell, einfach und unkompliziert zum Wohle der Gemeinschaft
realisieren können.
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Gemeinsam mit Ihnen stellen wir folgende Vorüberlegungen an:
•
Wie soll meine Stiftung in ihren Umrissen gestaltet werden?
•
Wollen Sie allein stiften?
•
Oder wollen Sie mit anderen stiften?
•
Mit wie viel Kapital wollen Sie die Stiftung ausstatten?
•
Wollen Sie ihr direkt das endgültige Stiftungsvermögen zuwenden?
•
Oder soll die Stiftung zunächst einen Teilbetrag und später weitere
Zuwendungen erhalten?
•
Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?
•
Kann dieser Zweck gemeinnützig ausgestattet werden?
•
Ist die Zweckverwirklichung realisierbar, praktikabel und zukunftsoffen?
•
Wie soll die Organisation der Stiftung ausgestattet sein?
•
Wollen Sie als Stifter selbst im Vorstand mitwirken, bzw. wer kommt infrage?
•
Was geschieht im Erbschaftsfall?
Wahl der Rechtsform
Sie haben die Wahl der Rechtsform.
Eine Stiftung bildet sich aus Vermögen, Zweck und Organisation. Sie als Stifter
haben die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Die bedeutendste Unterscheidung ist die zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen
Stiftung. In beiden Formen können Sie Ihr wohltätiges Engagement realisieren.
Es gibt viele Gemeinsamkeiten; der Unterschied besteht in der Organisation.
Während die selbstständige Stiftung eigene Verwaltungs- und Organstrukturen aufweist, nutzt die unselbstständige Stiftung diejenigen des Treuhänders.
Die selbstständige Stiftung.
Die selbstständige Stiftung ist eine juristische Person mit voller Rechtsfähigkeit
und allen diesbezüglichen Rechten und Pflichten. Die Verwaltung obliegt dem
Stiftungsvorstand, dem der Stifter zu Lebzeiten angehören kann.
Die treuhänderische Stiftung.
Bei der treuhänderischen Stiftung wird ein Treuhänder gewählt, dem das Vermögen und auch die Verantwortung für die gesamten Stiftungsaktivitäten
übertragen werden. Ihren Einfluss können die Stifter über die Satzung oder
die Mitarbeit im Kuratorium ausüben.
Rechtsfähige Stiftung
Nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung
• genießt alle Steuervorteile
• Vorstand vertritt die Stiftung
• Vorstand ist in der Pflicht für ertragreiche
• genießt alle Steuervorteile
• Treuhänder vertritt die Stiftung
• Treuhänder ist in der Pflicht für ertragreiche
• Vorstand muss sich im Zeitablauf erneuern
• unterliegt der Stiftungsaufsicht
• eigenständige Rechtsperson
• Treuhänder unbefristet in der Pflicht, kann
Vermögensanlage und für die Erfüllung der
Stiftungszwecke im Sinne des Stifters
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Vermögensanlage und für die Erfüllung der
Stiftungszwecke im Sinne des Stifters
i. d.R. auf neuen Treuhänder übertragen
• unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht
• schnellere, leichtere Gründung
• Satzungsänderung leichter möglich
Wahl der Rechtsform
Die Satzung.
Der Stiftungssatzung kommt in beiden Rechtsformen eine zentrale Rolle zu.
Mit der Satzung werden Name, Zweck, die Höhe des durch das sog. Stiftungsgeschäft gestifteten Vermögens, die Verwendung des Vermögens und der daraus erzielten Erträge sowie die Organe der Stiftung festgelegt.
Das Stiftungsgeschäft.
Den Status einer juristischen Person und dadurch die Rechtsfähigkeit erlangt
die Stiftung jedoch erst mit der staatlichen Anerkennung des Stiftungsgeschäfts und der Satzung durch die Stiftungsbehörde. Bei der treuhänderischen
Stiftung indes muss lediglich eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen,
um die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten.
Die Steuervorteile.
Der Staat erkennt gesellschaftliches Engagement in Form einer Stiftung an. So
werden bei einer gemeinnützigen Stiftung die Dotierung mit Stiftungsvermögen sowie die Stiftungserträge steuerlich begünstigt.
Eine Stiftung ist die ideale Form, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche
Grenzen zu verfolgen – auch über den eigenen Tod hinaus.
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DER RICHTIGE ZEITPUNKT
„Der richtige Zeitpunkt.“
Stiftungen zu Lebzeiten oder als Testament.
Wenn es um den Zeitpunkt der Stiftungsgründung geht, sind Sie als Stifter frei
in Ihrer Entscheidung. Der „richtige Zeitpunkt“ hängt von Ihren persönlichen
Vorstellungen ab, von Ihren finanziellen Möglichkeiten und von Ihrem Wunsch,
sich persönlich zu engagieren. Sie wählen, ob die Stiftung zu Lebzeiten oder
erst nach Ihrem Tode infolge einer testamentarischen Verfügung errichtet werden soll. Eine Stiftungserrichtung zu Lebzeiten gibt dem Stifter die Möglichkeit, sich aktiv in den Organen der Stiftung mit eigenen Ideen einzubringen
und so mitzuerleben, welche Ergebnisse die Stiftungsarbeit erzielt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stiftung auch mit einem kleineren Geldbetrag zu errichten und testamentarisch festzulegen, dass die Stiftung mit
einem Vermächtnis aufgestockt wird. Die tatsächliche Höhe des für die Gründung einer Stiftung erforderlichen Vermögens ist grundsätzlich frei wählbar.
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Der richtige Zeitpunkt
Da die Stiftung ihre Zwecke generell nur mit den Erträgen aus der Verwaltung
ihres Vermögens verfolgt, ist eine effektive Zweckerfüllung erst ab einem gewissen Mindestkapital realistisch möglich. Für kleinere Stiftungsvermögen eignet sich deshalb vor allem die Treuhandlösung. Der Stifter profitiert in diesem
Fall von dem Wissen des Treuhänders zur Stiftungsverwaltung und Zweckverwirklichung und spart Kosten für den organisatorischen Aufwand.
Stiftung „auf Probe“
Sie haben die Möglichkeit, die eigene Stiftung zunächst nur mit einem kleinen Anfangskapital
auszustatten, das etwa den steuerlich begünstigten Rahmen ausschöpft. Sie kann dann in Ruhe
aufgebaut und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Notwendige Mittel steuern Sie
laufend bei oder Sie werben dafür bei Dritten. Als Stifter steuern Sie so aktiv die Entwicklung
Ihrer Stiftung.
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DER RICHTIGEVorteile
Steuerliche
ZEITPUNKT
„Steuerliche Vorteile nutzen.“
Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln.
Die Errichtung einer Stiftung, deren Ausstattung mit Kapital sowie der laufende Betrieb einer Stiftung sind mit weitreichenden steuerlichen Vorteilen
verbunden. Zuwendungen an jegliche gemeinnützige Organisation (und damit auch an eine gemeinnützige Stiftung) können als Sonderausgaben geltend
gemacht werden. Eine Dotierung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung kann beispielsweise in Höhe von bis zu einer Million Euro steuermindernd
geltend gemacht werden. Dieses gilt sowohl bei der Errichtung der Stiftung als
auch bei einer späteren Zustiftung. Dieser Betrag kann einmal innerhalb eines
Zehnjahreszeitraums in Anspruch genommen und vom Steuerpflichtigen im
Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen zum Abzug gebracht werden.
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Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten
Als Stifter widmen Sie Ihrer Stiftung ein bestimmtes Vermögen. Dieses muss rentierlich und
so ausreichend bemessen sein, dass der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig aus den
Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllt werden kann.
Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten.
Als Vermögenswerte können Sie zum Beispiel einbringen:
• Bar- und Kapitalvermögen • Immobilien • Rechte • Forderungen • Bewegliche Sachen
Gemeinnützige Stiftungen sind darüber hinaus von der Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Wenn Erben das Geerbte innerhalb von
24 Monaten nach dem Erbfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden,
entfällt rückwirkend die sonst darauf anfallende Erbschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Grundsteuer fällt bei gemeinnützigen Stiftungen grundsätzlich nicht an. Damit sind Einkünfte, die die
Stiftung aus der Vermögensanlage erzielt, ebenfalls steuerfrei.
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Gremien
Gremien der Hamburger Volksbank Stiftung
Vorstand
Dr. Reiner Brüggestrat
Dr. Thomas Brakensiek
Thorsten Rathje
Matthias Schröder
Ansprechpartner der Stiftung
Thorben Graf Jutta von Bargen Tel.: 040 – 3091 9011
Tel.: 040 – 3091 9300
Kuratorium
Enno Emmerinck
Dr. Ulrike Murmann
Holger Cassens
E-Mail: [email protected]
Hamburger Volksbank Stiftung
Kto.-Nr.: 719064007
BLZ: 201 900 03
IBAN:
DE97 2019 0003 0719 0640 07
SWIFT/BIC: GENODEF1HH2
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impressum
Impressum
Herausgeber: Hamburger Volksbank Stiftung, Hammerbrookstraße 63–65, 20097 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Redaktion: Heidi Melis (verantwortlich)
Produktion: Anne-Katrin Gronewold (Design und Layout)
Druck:
Printmedien Mandany e.K., Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt
Fotonachweis: Oliver Nimz (S. 2, 12), Michael Zapf (Titel, S. 5), gilles lougassi – Fotolia (Titel, S. 6),
Hamburger Volksbank (S. 7), www.mediaserver.hamburg.de, C. Spahrbier (S. 9, 10),
goodluz – Fotolia (S.13), Tanja Oetjen (S. 15), lightpoet – Fotolia (S.16),
Peter Atkins – Fotolia (S.17), WavebreakMediaMicro – Fotolia (Titel, S.19),
contrastwerkstatt – Fotolia (S. 22), Alexander Raths – Fotolia (S.23), Uschi Hering –
Fotolia (Titel, S. 24), blumenblueten – Fotolia (Titel, S.25)
Mit freundlicher Unterstützung der
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