Hamburger Volksbank Stiftung „Wir möchten das kulturelle, gesellschaftliche und soziale Leben in unserer Stadt nachhaltig fördern – gemeinsam mit Stiftern für Hamburg Gutes tun.“ Vorstand Hamburger Volksbank 2 VORWORT „Für Hamburg Gutes tun.“ Liebe Leserinnen, liebe Leser, seit 150 Jahren erfüllt die Hamburger Volksbank ihr Leistungsversprechen als Genossenschaftsbank – durch die Nähe zu ihren Kunden und Mitgliedern sowie mit einer tief empfundenen Verantwortung für die Region. Unsere Tradition und unsere Werte bilden die Grundlage für unser tägliches Handeln und nachhaltige Entscheidungen für die Zukunft. Wir leben unser Motto „Man kennt sich.“ konsequent und mit dauerhafter Verlässlichkeit. Im Zentrum unserer Geschäftspolitik steht dabei immer der Mensch. Wir nehmen unseren genossenschaftlichen Förderauftrag in besonderem Maße ernst und freuen uns, in unserem Jubiläumsjahr 2011 noch einen Schritt weiter zu gehen: Mit der Hamburger Volksbank Stiftung unterstützen wir das Engagement von Stiftern, die mit Herz und Leidenschaft hinter ihren Projekten stehen. Als Gründungshelfer, Wegbereiter und Verwalter wollen wir helfen, gemeinnützige Ideen zum Wohle der Gesellschaft voranzutreiben. Und wir wollen dazu anstiften, Gutes zu tun. Indem wir Sie zu einer Spende an eine Stiftung motivieren, deren Förderschwerpunkt zu Ihnen als Privatperson, Unternehmen oder Institution passt. Indem wir Sie für einen Stiftungsgedanken begeistern, für den Sie sich nicht nur finanziell, sondern auch persönlich einsetzen. In Zeiten knapper öffentlicher Mittel kommt dem Gemeinsinn eine immer wichtigere Rolle zu. Unter dem Dach der Hamburger Volksbank Stiftung leisten engagierte Stifter einen lebendigen Beitrag zur kulturellen und sozialen Gestaltung unserer Gesellschaft. Richten auch Sie Ihr Lebenswerk gemeinwohlorientiert aus – mit Ihren Ideen und persönlichen Motiven für unsere Stadt und ihre Menschen. Dr. Reiner Brüggestrat Dr. Thomas Brakensiek Thorsten Rathje Matthias Schröder 3 Inhalt Inhalt 4 03 VORWORT 06 „Für die Menschen vor Ort da sein.“ DIE Hamburger Volksbank STIFTUNG. 08 „Der gute Zweck.“ Die Förderungsbereiche der Hamburger Volksbank Stiftung. 10 „Hanseatisch wohltätig handeln.“ Die Stiftungstradition in Hamburg. 12 „Mein Lebenswerk fortsetzen.“ Die ideellen Motive für die Gründung einer Stiftung. 14 „Wir wollen etwas tun.“ Die GABRIELE-KAROLA und Martin Hill-Stiftung. 18 „Meine persönliche Handschrift.“ Die individuelle Errichtung einer Stiftung. 22 „Der richtige Zeitpunkt.“ Stiftungen zu Lebzeiten oder als Testament. 24 „Steuerliche Vorteile nutzen.“ Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln. 26 Gremien 27 IMPRESSUM 5 Die Hamburger Volksbank Stiftung „Für die Menschen vor Ort da sein.“ Die Hamburger Volksbank Stiftung. Wirtschaftlicher Erfolg muss den Menschen dienen. Als Genossenschaftsbank verbinden wir unser tägliches Handeln seit jeher mit gesellschaftlich verantwortlichem Engagement. Eigeninitiative, solidarische Selbsthilfe und regionale Verankerung sind die Wurzeln der genossenschaftlichen Unternehmensidee und die Basis unseres vielfältigen Engagements in und für die Metropolregion Hamburg. Aus dieser Überzeugung heraus unterstützen wir Stifterinnen und Stifter. Mit der Gründung der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem Namen Gutes zu tun und nach Ihrem persönlichen Anliegen Verantwortung zu übernehmen. Der Stiftungszweck der Hamburger Volksbank Stiftung ist deshalb breit angelegt. So können Sie sich in unter- 6 schiedlichem Umfang und auf vielfältige Art beteiligen: mit einem finanziellen Beitrag für unsere stiftungseigenen Projekte oder mit Ihrer eigenen Stiftung, die von der Hamburger Volksbank Stiftung treuhänderisch verwaltet wird. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir freuen uns über Ihre Initiative und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben vom Gründungsgedanken bis zur laufenden Betreuung der Stiftung. Damit es für Sie ganz einfach und unkompliziert ist – und damit Sie sich voll und ganz auf Ihren guten Stiftungszweck konzentrieren können. Bleibende Werte Eine Stiftung erlaubt es, die eigenen Interessen mit gemeinnützigem Engagement in eine tragfähige Verbindung zu bringen. Indem der Stifter sein Lebenswerk gemeinwohlorientiert ausrichtet, kann er es – das erarbeitete Vermögen, den Familienbetrieb oder die wertvolle Spezialsammlung – sichern. 7 FÖRDERUNGSBEREICHE „Der gute Zweck.“ Die Förderungsbereiche der Hamburger Volksbank Stiftung. Als Bank vor Ort kennt die Hamburger Volksbank die Metropolregion Hamburg seit 150 Jahren. Wir sind eng mit den Menschen in unserer Nachbarschaft verbunden und setzen uns für die sozialen und kulturellen Institutionen in den Stadtteilen ein. Unsere geschäftlichen Erfolge geben wir so an unsere Stadt zurück – auch mit der Hamburger Volksbank Stiftung. Mit der Satzung der Hamburger Volksbank Stiftung haben wir die nachhaltige Förderung Hamburgs nach verschiedenen Stiftungszwecken festgelegt. Wir unterstützen Stiftungen, Vereine, Organisationen und juristische Personen in der Metropolregion, die breit aufgestellt in unserer Stadt aktiv sind. Gleichzeitig möchten wir Mitglieder, Kunden und alle Hamburger motivieren, selbst eine Stiftung zu gründen. Eine Vielzahl von Förderungsbereichen spiegelt das gesellschaftliche Leben in unserer Hansestadt wider und bietet Ihnen die Wahl für Ihr gemeinnütziges Engagement. Sie entscheiden, ob Ihr finanzieller Beitrag als Spende oder Zustiftung in eine bestehende Stiftung der Hamburger Volksbank Stiftung fließt, oder ob es als Treuhandvermögen Ihrer eigenen Stiftung erhalten bleibt. In diesem Fall fließen die Erträge hieraus in den von Ihnen definierten Förderungsbereich. Die wesentlichen Merkmale einer Stiftung • Ein auf Dauer angelegter, meist gemeinnütziger Zweck • Ein ausreichendes Vermögen • Eine nicht verbandsmäßige, eigenständige Organisation • Ihre Autonomie, ihre Dauer, die Bindung an den Stifterwillen und das Fehlen von Anteilseignern unterscheiden die Stiftung von anderen Einrichtungen, etwa dem Verein oder der Gesellschaft. 8 Eine Stiftung ist idealtypisch auf ewige Dauer angelegt. Stiftungen sind darum das beste Instrument, wenn über lange Zeit, über Generationen hinweg ein bleibender Zweck verwirklicht werden soll. Ihre Errichtung oder die Beteiligung daran sind eine Investition in die Zukunft. Bei der Hamburger Volksbank Stiftung haben Sie die Wahl zwischen den folgenden Förderungsbereichen: • Kunst und Kultur • Wissenschaft und Bildung • Sport und Gesundheit • Heimat- und Landschaftspflege • Jugend- und Altenhilfe • Tier- und Naturschutz 9 MOTIVATION „Hanseatisch wohltätig handeln.“ Die Stiftungstradition in Hamburg. Der Stiftungsgedanke hat eine jahrhundertealte Tradition. Als Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements übernahmen Stiftungen gerade im ausgehenden 19. Jahrhundert Aufgaben, die der Staat nicht erfüllen konnte. Damit stehen sie in enger Verwandtschaft zu den ersten Genossenschaftsgründungen, die unter der Zielsetzung „Hilfe zur Selbsthilfe“ dem Wohle ihrer Mitglieder verpflichtet waren. Bürgerliches Engagement gehört auch zum hanseatischen Selbstverständnis. Die älteste Stiftung der Stadt – das Hospital zum Heiligen Geist – stammt aus dem Jahre 1227. Seitdem entschlossen sich immer mehr Hamburger, ihr Vermögen in eine eigene Stiftung zu geben, um auf diese Weise das gesellschaftliche Leben mitzugestalten und etwas vom verdienten Wohlstand zurückzugeben. Heute ist Hamburg Deutschlands Stifterhochburg. Ein liberales Stiftungsrecht und eine schlanke Verwaltung haben dafür ein günstiges Umfeld geschaffen. In der Metropolregion sind 10 Die Stiftungstradition in Hamburg über 1200 gemeinnützige Stiftungen aktiv. Wachsende private Vermögenswerte sowie gesellschaftliche und demografische Verschiebungen haben dazu geführt, dass heute mehr Stiftungen denn je gegründet werden. Die Stiftungsarbeit ist mittlerweile zu einem bedeutenden Element der Gesellschaft geworden. Ohne das Engagement der Stiftungen wären viele Herausforderungen unserer Stadt nicht mehr zu bewältigen. Ob Kultur, Bildung, Wissenschaft, Tier- und Umweltschutz oder soziale Aspekte – als Stifter oder Stifterin können auch Sie mit Ihren Ideen etwas bewegen – und Ihre Anliegen für die Zukunft bewahren. Je nach Ziel, Vermögen und Zeitpunkt – Stiftungen lassen sich den Stifterbedürfnissen entsprechend passgenau gestalten. Wichtig sind das richtige Konzept und kompetente Partner an Ihrer Seite, um Ihre persönlichen Vorstellungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Hamburger Volksbank Stiftung hilft Ihnen bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung. Sie kennt die erforderlichen Ansprechpartner und bietet im Rahmen einer kompetenten Vermögensberatung umfassende Leistungen, um Ihre Stiftungsidee gemeinsam mit Ihnen erfolgreich zu verwirklichen. Stiftungen in Hamburg Hamburg empfängt Stifterinnen und Stifter mit offenen Armen. Das Stiftungsrecht zeichnet sich durch seine geringe Regulierungsdichte aus – das Anerkennungsverfahren ist kostenlos und unkompliziert. Dies bedeutet eine große Freiheit und eine besondere Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für den Stiftungsgründer. 11 MOTIVATION „Mein Lebenswerk fortsetzen.“ Die ideellen Motive für die Gründung einer Stiftung. Mit der Gründung einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen einem klar definierten Zweck gewidmet. Die Stifter legen vorab fest, welche Zwecke mit dem von ihnen eingebrachten Vermögen bzw. den daraus erzielten Erträgen verfolgt werden sollen. Dabei können die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung sehr unterschiedlich sein. Ausschlaggebend ist jedoch meist die persönliche Erfahrung und Motivation der Stifter. Die langfristige Perspektive, mit welcher die Ziele und Anliegen realisiert werden, ist ein zentrales Element bei der Errichtung einer Stiftung. Der Stifterwille lebt für Generationen fort und kann so in die Zukunft fortgetragen werden. Ein unverwechselbares Profil Stiften ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine persönliche Herausforderung. Dazu gehört Ihr Mut, zumindest einen Teil Ihres Vermögens unwiderruflich in die Stiftung einzubringen. Dazu gehört eine Persönlichkeit, die der Stiftung ein unverwechselbares Profil gibt. Stiften ist also auch ein Ausdruck von Selbstverwirklichung. Ihr positiver Geist, Ihre Ideen davon, welche Ziele erreicht werden sollen, und Ihr Name leben in Ihrer Stiftung weiter. 12 ideelle Motive 13 interview „Wir wollen etwas tun.“ Der ehemalige Vorstand der Hamburger Volksbank, Martin Hill, hat 2010 die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung gegründet. Im Interview spricht er über seine Motivation und seine persönliche Geschichte. Was hat Sie und Ihre Frau veranlasst, diese Stiftung zu gründen? Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Herkunft oder den aktuellen Zeugnissen eines jungen Menschen scheitert. Ich wuchs in wirtschaftlichen Familienverhältnissen auf, die heute dem Hartz-IV-Bereich zugerechnet werden würden und war Schlüsselkind (= beide Elternteile arbeiteten ganztags), d.h. wochentags war ich nach der Schule auf mich selbst gestellt. Trotz meiner Herkunft und eines nicht gerade erfreulichen Realschulzeugnisses ermöglichten mir die damaligen Vorstandsmitglieder der Volksbank Bergedorf, Walter Partecke und Walter Stobbe, eine Banklehre (1966-1969) und ließen mir anschließend eine einzigartige Förderung zuteil werden. 1973 erhielt ich Handlungsvollmacht, 1974 Prokura und 1977 wurde ich Mitglied des Vorstands. Im Laufe meiner über vierzig Berufsjahre, u.a. auch als Ressortvorstand Personal der Volksbank Hamburg Ost-West, sammelte ich sehr positive Erfahrungen bei der Ausbildung junger Menschen – vor allem mit jungen Leuten, die aus schwierigen persönlichen Verhältnissen stammten bzw. die nach der Öffnung der innerdeutschen Grenze ihre Ausbildung bei unserer Volksbank absolvierten. Mein Erfolg im Beruf, der nur durch den uneingeschränkten Rückhalt seitens meiner Frau möglich gewesen ist, soll durch die Stiftung indirekt auch den nachfolgenden Generationen zugutekommen. 14 Was wollen Sie mit der Stiftung bewirken? Junge Menschen sollen spüren und erfahren, dass Leistung erst durch die Leidenschaft entsteht, mit der man eine Aufgabe erledigt. Deshalb möchten wir junge Menschen ermuntern, sich für diesen – auch und gerade charakterlich – anspruchsvollen Ausbildungsberuf zu entscheiden, und zwar unabhängig davon, aus welchen sozialen Verhältnissen und aus welchen Ländern oder Erdteilen sie auch kommen mögen und auch, wenn deren aktuelle Zeugnisse/Zensuren nicht der (bei uns) jeweils gängigen Norm entsprechen sollten. Welcher Personenkreis kann mithilfe der Stiftung gefördert werden? Um ihnen eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung zu ermöglichen, zu unterstützen bzw. zu begleiten, können gefördert werden: 1. Schüler, die eine Berufsausbildung bei der Hamburger Volksbank absolvieren wollen; 2. Auszubildende, die einen Berufsausbildungsvertrag mit der Hamburger Volksbank abgeschlossen haben; 3. Studierende, die sich in einem Berufsausbildungsoder Anstellungsverhältnis zur Hamburger Volksbank befinden. Nach Möglichkeit sollen bei der Förderung besonders berücksichtigt werden: Schüler, Auszubildende und Studierende aus INTERVIEW „Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Herkunft oder dem aktuellen Zeugnis eines jungen Menschen scheitert.“ Gabriele-Karola und Martin Hill 15 interview benachteiligten Familien; zu denken ist dabei beispielsweise an: - Voll- oder Halbwaisen - Schüler, Auszubildende und Studierende aus problematischen Familienverhältnissen - Schüler, Auszubildende und Studierende aus Krisengebieten - Schüler, Auszubildende und Studierende aus Entwicklungsländern, die nach Beendigung ihrer Ausbildung ihr erworbenes Fachwissen in ihrem Heimatland anzuwenden beabsichtigen. Welche Projekte können mithilfe der Stiftung gefördert werden? Zimmermieten) während des Präsenzstudiums (Bachelor of Banking and Finance bzw. Master of Banking and Finance) an den genossenschaftlichen Akademien 4. Ehrung des besten Auszubildenden (m/w) am Schluss der Ausbildung durch ein Preisgeld und Verleihung einer Medaille der Stifter 5. Ehrung der „Bachelors of Banking and Finance“, der „Masters of Banking and Finance“ und der erfolgreichen Absolventen des Genossenschaftlichen Bankführungsseminars (m/w) durch ein Preisgeld und Verleihung einer Medaille der Stifter Mit welchen Mitteln wird gefördert? 1. Stipendien 2. Zuschüsse für Berufsliteratur im Rahmen der Ausbildung zum Bankkaufmann (m/w) oder im Rahmen des Studiums an der genossenschaftlichen Berufsakademie für Bankwirtschaft bzw. der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) 3. Zuschüsse für die von den Geförderten selbst zu tragenden Anteile an den Kosten des Aufenthalts (z.B. 16 Die vorhandene Kapital-Basis soll in den Folgejahren weiter aufgestockt werden, um der Stiftung eine solide Grundlage zu verschaffen. Ferner bestehen testamentarische Verfügungen, die den Vermögensstock betreffen. Die unmittelbare Förderung geschieht jedoch durch zusätzliche jährliche Spenden und die Kapitalerträge aus der Anlage des jeweiligen Stiftungskapitals. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Menschen mit den Zielen unserer Stiftung identifizie- INTERVIEW „Junge Menschen sollen spüren und erfahren, dass Leistung erst durch die Leidenschaft entsteht, mit der man eine Aufgabe erledigt.“ Martin Hill ren und deren Verwirklichung mit weiteren Spenden unterstützen. Sind diese Spenden steuerlich begünstigt? Ja, alle Spenden sind im Rahmen der steuerlichen Vorschriften begünstigt. Die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt erstellt die Hamburger Volksbank Stiftung in ihrer Eigenschaft als Treuhänder für unsere Stiftung. Wer verwaltet die Gabriele-Karola und Martin HillStiftung? Wir haben entschieden, unsere Stiftung durch die Hamburger Volksbank Stiftung betreuen und verwalten zu lassen. Ein entsprechender Treuhandvertrag wurde abgeschlossen. Einziges beschließendes Organ der Stiftung ist das ehrenamtlich tätige Kuratorium, das derzeit aus drei Mitgliedern besteht (Herr Thorben Graf, als Vertreter der Hamburger Volksbank Stiftung, und wir, die beiden Stifter). Das Kuratorium trifft sich etwa zweimal jährlich, nimmt den Jahresabschluss zur Kenntnis und entscheidet über die Vergabe der Mittel im Rahmen der Richtlinien. Ist es schwierig, eine Stiftung zu gründen? Nein, man muss nur die gesetzlichen Vorschriften des Stiftungsrechts und des Steuerrechts beachten. Die Hamburger Volksbank hat uns bei der Gründung, der Formulierung von Satzung und Vergaberichtlinien sowie bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen (Stiftungsbehörde und Finanzamt) in jeder Hinsicht und in vorbildlicher Weise unterstützt. Letzte Frage: Auf welches Konto können Spenden überwiesen werden? Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung Hill-Stiftung Kto.Nr.: 719 300 509 BLZ: 201 900 03 Hamburger Volksbank 17 Errichtung einer Stiftung „Meine persönliche Handschrift.“ Die individuelle Errichtung einer Stiftung. Die Stiftung gewinnt über ihre Zweckausrichtung ihren besonderen Sinn. Daher ist es für Sie als Stifter besonders wichtig, hierzu eine konkrete Vorstellung zu entwickeln. Welche Ziele wollen Sie mit der Vermögensausstattung erreichen, welche Struktur soll die Stiftung haben? Möglich ist grundsätzlich auch, sich an einer bestehenden Stiftung zu beteiligen oder ein Stiftungsvermögen einem Treuhänder zu überlassen. Wie auch immer Sie sich entscheiden – ob Sie aus Ihrem privaten Vermögen stiften oder Firmengewinne gemeinnützig einsetzen wollen, mit der Hamburger Volksbank Stiftung bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Stiftungsberatung und -betreuung. • Gründung und Umsetzung Ihrer Stiftungsidee • Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht • Anlagekonzepte für Stiftungsvermögen • Zustiftungen oder eine einfache Spende an unsere Treuhandstiftungen • Verwaltung von treuhänderischen Stiftungen sowie Betreuung von selbstständigen Stiftungen • Testamentsberatung: Durch ein Testament kann vorhandenes Vermögen gemeinnützigen Projekten oder Ihrer eigenen Stiftung zur Verfügung gestellt werden • Testamentsvollstreckung Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Errichtung Ihrer Stiftung, damit Sie Ihre Initiative schnell, einfach und unkompliziert zum Wohle der Gemeinschaft realisieren können. 18 Gemeinsam mit Ihnen stellen wir folgende Vorüberlegungen an: • Wie soll meine Stiftung in ihren Umrissen gestaltet werden? • Wollen Sie allein stiften? • Oder wollen Sie mit anderen stiften? • Mit wie viel Kapital wollen Sie die Stiftung ausstatten? • Wollen Sie ihr direkt das endgültige Stiftungsvermögen zuwenden? • Oder soll die Stiftung zunächst einen Teilbetrag und später weitere Zuwendungen erhalten? • Welchem Zweck soll die Stiftung dienen? • Kann dieser Zweck gemeinnützig ausgestattet werden? • Ist die Zweckverwirklichung realisierbar, praktikabel und zukunftsoffen? • Wie soll die Organisation der Stiftung ausgestattet sein? • Wollen Sie als Stifter selbst im Vorstand mitwirken, bzw. wer kommt infrage? • Was geschieht im Erbschaftsfall? Wahl der Rechtsform Sie haben die Wahl der Rechtsform. Eine Stiftung bildet sich aus Vermögen, Zweck und Organisation. Sie als Stifter haben die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Die bedeutendste Unterscheidung ist die zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen Stiftung. In beiden Formen können Sie Ihr wohltätiges Engagement realisieren. Es gibt viele Gemeinsamkeiten; der Unterschied besteht in der Organisation. Während die selbstständige Stiftung eigene Verwaltungs- und Organstrukturen aufweist, nutzt die unselbstständige Stiftung diejenigen des Treuhänders. Die selbstständige Stiftung. Die selbstständige Stiftung ist eine juristische Person mit voller Rechtsfähigkeit und allen diesbezüglichen Rechten und Pflichten. Die Verwaltung obliegt dem Stiftungsvorstand, dem der Stifter zu Lebzeiten angehören kann. Die treuhänderische Stiftung. Bei der treuhänderischen Stiftung wird ein Treuhänder gewählt, dem das Vermögen und auch die Verantwortung für die gesamten Stiftungsaktivitäten übertragen werden. Ihren Einfluss können die Stifter über die Satzung oder die Mitarbeit im Kuratorium ausüben. Rechtsfähige Stiftung Nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung • genießt alle Steuervorteile • Vorstand vertritt die Stiftung • Vorstand ist in der Pflicht für ertragreiche • genießt alle Steuervorteile • Treuhänder vertritt die Stiftung • Treuhänder ist in der Pflicht für ertragreiche • Vorstand muss sich im Zeitablauf erneuern • unterliegt der Stiftungsaufsicht • eigenständige Rechtsperson • Treuhänder unbefristet in der Pflicht, kann Vermögensanlage und für die Erfüllung der Stiftungszwecke im Sinne des Stifters 20 Vermögensanlage und für die Erfüllung der Stiftungszwecke im Sinne des Stifters i. d.R. auf neuen Treuhänder übertragen • unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht • schnellere, leichtere Gründung • Satzungsänderung leichter möglich Wahl der Rechtsform Die Satzung. Der Stiftungssatzung kommt in beiden Rechtsformen eine zentrale Rolle zu. Mit der Satzung werden Name, Zweck, die Höhe des durch das sog. Stiftungsgeschäft gestifteten Vermögens, die Verwendung des Vermögens und der daraus erzielten Erträge sowie die Organe der Stiftung festgelegt. Das Stiftungsgeschäft. Den Status einer juristischen Person und dadurch die Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung jedoch erst mit der staatlichen Anerkennung des Stiftungsgeschäfts und der Satzung durch die Stiftungsbehörde. Bei der treuhänderischen Stiftung indes muss lediglich eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen, um die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten. Die Steuervorteile. Der Staat erkennt gesellschaftliches Engagement in Form einer Stiftung an. So werden bei einer gemeinnützigen Stiftung die Dotierung mit Stiftungsvermögen sowie die Stiftungserträge steuerlich begünstigt. Eine Stiftung ist die ideale Form, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche Grenzen zu verfolgen – auch über den eigenen Tod hinaus. 21 DER RICHTIGE ZEITPUNKT „Der richtige Zeitpunkt.“ Stiftungen zu Lebzeiten oder als Testament. Wenn es um den Zeitpunkt der Stiftungsgründung geht, sind Sie als Stifter frei in Ihrer Entscheidung. Der „richtige Zeitpunkt“ hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen ab, von Ihren finanziellen Möglichkeiten und von Ihrem Wunsch, sich persönlich zu engagieren. Sie wählen, ob die Stiftung zu Lebzeiten oder erst nach Ihrem Tode infolge einer testamentarischen Verfügung errichtet werden soll. Eine Stiftungserrichtung zu Lebzeiten gibt dem Stifter die Möglichkeit, sich aktiv in den Organen der Stiftung mit eigenen Ideen einzubringen und so mitzuerleben, welche Ergebnisse die Stiftungsarbeit erzielt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stiftung auch mit einem kleineren Geldbetrag zu errichten und testamentarisch festzulegen, dass die Stiftung mit einem Vermächtnis aufgestockt wird. Die tatsächliche Höhe des für die Gründung einer Stiftung erforderlichen Vermögens ist grundsätzlich frei wählbar. 22 Der richtige Zeitpunkt Da die Stiftung ihre Zwecke generell nur mit den Erträgen aus der Verwaltung ihres Vermögens verfolgt, ist eine effektive Zweckerfüllung erst ab einem gewissen Mindestkapital realistisch möglich. Für kleinere Stiftungsvermögen eignet sich deshalb vor allem die Treuhandlösung. Der Stifter profitiert in diesem Fall von dem Wissen des Treuhänders zur Stiftungsverwaltung und Zweckverwirklichung und spart Kosten für den organisatorischen Aufwand. Stiftung „auf Probe“ Sie haben die Möglichkeit, die eigene Stiftung zunächst nur mit einem kleinen Anfangskapital auszustatten, das etwa den steuerlich begünstigten Rahmen ausschöpft. Sie kann dann in Ruhe aufgebaut und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Notwendige Mittel steuern Sie laufend bei oder Sie werben dafür bei Dritten. Als Stifter steuern Sie so aktiv die Entwicklung Ihrer Stiftung. 23 DER RICHTIGEVorteile Steuerliche ZEITPUNKT „Steuerliche Vorteile nutzen.“ Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln. Die Errichtung einer Stiftung, deren Ausstattung mit Kapital sowie der laufende Betrieb einer Stiftung sind mit weitreichenden steuerlichen Vorteilen verbunden. Zuwendungen an jegliche gemeinnützige Organisation (und damit auch an eine gemeinnützige Stiftung) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine Dotierung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung kann beispielsweise in Höhe von bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Dieses gilt sowohl bei der Errichtung der Stiftung als auch bei einer späteren Zustiftung. Dieser Betrag kann einmal innerhalb eines Zehnjahreszeitraums in Anspruch genommen und vom Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen zum Abzug gebracht werden. 24 Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten Als Stifter widmen Sie Ihrer Stiftung ein bestimmtes Vermögen. Dieses muss rentierlich und so ausreichend bemessen sein, dass der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig aus den Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllt werden kann. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten. Als Vermögenswerte können Sie zum Beispiel einbringen: • Bar- und Kapitalvermögen • Immobilien • Rechte • Forderungen • Bewegliche Sachen Gemeinnützige Stiftungen sind darüber hinaus von der Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Wenn Erben das Geerbte innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, entfällt rückwirkend die sonst darauf anfallende Erbschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Grundsteuer fällt bei gemeinnützigen Stiftungen grundsätzlich nicht an. Damit sind Einkünfte, die die Stiftung aus der Vermögensanlage erzielt, ebenfalls steuerfrei. 25 Gremien Gremien der Hamburger Volksbank Stiftung Vorstand Dr. Reiner Brüggestrat Dr. Thomas Brakensiek Thorsten Rathje Matthias Schröder Ansprechpartner der Stiftung Thorben Graf Jutta von Bargen Tel.: 040 – 3091 9011 Tel.: 040 – 3091 9300 Kuratorium Enno Emmerinck Dr. Ulrike Murmann Holger Cassens E-Mail: [email protected] Hamburger Volksbank Stiftung Kto.-Nr.: 719064007 BLZ: 201 900 03 IBAN: DE97 2019 0003 0719 0640 07 SWIFT/BIC: GENODEF1HH2 26 impressum Impressum Herausgeber: Hamburger Volksbank Stiftung, Hammerbrookstraße 63–65, 20097 Hamburg E-Mail: [email protected] Redaktion: Heidi Melis (verantwortlich) Produktion: Anne-Katrin Gronewold (Design und Layout) Druck: Printmedien Mandany e.K., Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt Fotonachweis: Oliver Nimz (S. 2, 12), Michael Zapf (Titel, S. 5), gilles lougassi – Fotolia (Titel, S. 6), Hamburger Volksbank (S. 7), www.mediaserver.hamburg.de, C. Spahrbier (S. 9, 10), goodluz – Fotolia (S.13), Tanja Oetjen (S. 15), lightpoet – Fotolia (S.16), Peter Atkins – Fotolia (S.17), WavebreakMediaMicro – Fotolia (Titel, S.19), contrastwerkstatt – Fotolia (S. 22), Alexander Raths – Fotolia (S.23), Uschi Hering – Fotolia (Titel, S. 24), blumenblueten – Fotolia (Titel, S.25) Mit freundlicher Unterstützung der 27 28