NEUORDNUNG DER PRÜFTECHNISCHEN BERUFE Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin Fachrichtung Systemtechnik 013 GUST 2 ab 1. AU Neue Perspektiven • eigenständiges Berufsprofil zur gezielten Nachwuchssicherung für die zerstörungsfreie Prüfung • attraktive Ausbildung mit interessanten Berufschancen und Entwicklungsmöglichkeiten • innovatives Bildungskonzept, das Berufsausbildung und ZfP-Zertifizierung effizient verknüpft Umfassender Nutzen • passgenaue Qualifizierung für die zerstörungsfreie und mobile Prüfung an Komponenten, in technischen Anlagen und Systemen • erfahrene Fachkräfte, die vor Ort und auf Baustellen flexibel, routiniert und professionell agieren Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin FR Systemtechnik AUSBILDUNGSprofil Ausbildungsdauer 3,5 Jahre – Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Struktur des Berufes Der neue Ausbildungsberuf ist nach berufsspezifischen Aufgabenbereichen und Tätigkeitsfeldern in Fachrichtungen differenziert. Ausbildungsbetriebe können entsprechend ihrer Erfordernisse zwischen vier Fachrichtungen auswählen. Ausbildungsjahre 3,5 Metalltechnik Wärme behandlungstechnik Kunststofftechnik Systemtechnik 2 Fachrichtung Systemtechnik Werkstoffprüfer/-in 1 Die Fachrichtung Systemtechnik qualifiziert passgenau für die zerstörungsfreie und mobile Prüfung an Komponenten, in technischen Anlagen und Systemen. Da alle Fachrichtungen in den ersten beiden Ausbildungsjahren überwiegend gemeinsam beschult werden, sind dem Werkstoffprüfer der FR Systemtechnik auch die Verfahren der zerstörenden Materialprüfung und der Wärmebehandlung vertraut. Ab dem dritten Ausbildungsjahr trennen sich die vier Fachrichtungen und vertiefen die jeweiligen Anwendungen in der Metall-, Wärmebehandlungs-, Kunststoff- und Systemtechnik. Damit ist gewährleistet, dass alle Werkstoffprüfer über eine breite Basisqualifikation verfügen und Einblicke in alle wichtigen Prüfverfahren erhalten. Das Besondere an der FR Systemtechnik ist, dass die Ausbildung auch in unterschiedlichen Einsatzgebieten erfolgen kann. Einsatzgebiete sind die in den DGZfP-Mitgliedsgruppen verankerten Industriesektoren. Die Auszubildenden vertiefen daher nicht nur die ZfP-Verfahren, sondern auch die sektorspezifischen Besonderheiten ihrer Anwendung. Tätigkeitsbereiche Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik arbeiten in Dienstleistungsunternehmen bzw. Unternehmen, die Prüfungen an wechselnden Einsatzorten im In- und Ausland durchführen. Typische Einsatzfelder sind branchenübergreifende Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der chemischen und petrochemischen Industrie, des Fahrzeug-, Maschinen- und Schiffbaus, Schienenfahrzeughersteller und –betreiber, Hersteller und Betreiber von Kraftwerken und Windkraftanlagen, Unternehmen der Luft- und Raumfahrt und des Bauwesens, sowie Unternehmen, die Werkstoffe und Erzeugnisformen herstellen oder Einrichtungen und Institute, die neue Prüftechniken erforschen und entwickeln. BERUFLICHE QUALIFIKATIONEN WERKSTOFFPRÜFER/IN - FR SYSTEMTECHNIK • Überprüfen des Zustandes von Bauteilen, die in Anlagen oder technischen Systemen verbaut sind, vor Ort oder in Fertigungs- und Instandhaltungsabteilungen mit Hilfe zerstörungsfreier, aber auch zerstörender Prüfverfahren • Planen, Organisieren und Koordinieren der Prüfaufträge einschließlich der Ermittlung und Beachtung der für den Prüfort einschlägigen Normen und Regelwerke, Prüfpläne und betrieblichen Bestimmungen sowie der räumlichen Gegebenheiten • Abstimmen der Prüfungsvorbereitung und –durchführung mit Kunden, Auditoren, Prüfaufsichtspersonal und Kollegen • Planen und Einrichten der Prüfarbeitsplätze einschließlich benötigter Hilfseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen • Optimieren der Prüfbedingungen durch Auswahl geeigneter Hilfseinrichtungen • Beachten spezifischer Anforderungen der Verfahren und der Werkstoffe • Überprüfen, Kalibrieren und Warten von Prüf- und Hilfsmitteln • Erfassen, Dokumentieren und Analysieren von Prüfergebnissen und Kennzeichnen von Anzeigen • Vergleichen identifizierter Abweichungen und Fehler mit Fehlerkatalogen sowie Prüfstandards mit definierten Fehlern • Bewerten der Prüfergebnisse in Abstimmung mit dem Prüfaufsichtspersonal • Darstellen von Prüfergebnissen vor Prüfaufsichtspersonal, Auditoren und Kunden • Kontrollieren und Dokumentieren von Nachbehandlungsarbeiten an Bauteilen • Arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen • Arbeiten im Team GLIEDERUNG DER AUSBILDUNG Erstes bis viertes Ausbildungshalbjahr (fachrichtungsübergreifende Qualifikationen) • Werkstoffe bearbeiten, behandeln und Eigenschaften ermitteln • Fügeverbindungen herstellen und beurteilen • Zerstörende Prüfungen durchführen • Zerstörungsfreie Prüfungen durchführen • Materialografische Prüfungen durchführen • Mobile Prüfverfahren anwenden Fünftes bis siebtes Ausbildungshalbjahr (fachrichtungsspezifische Qualifikationen) • Technische Beanspruchungen von Systemen, Anlagen und Komponenten erkennen, einordnen und prüftechnisch bewerten • Zerstörungsfreie Prüfverfahren in technischen Strukturen und Prozessen vor Ort und auf Baustellen anwenden • Mobile Prüfverfahren in technischen Strukturen und Prozessen am Einsatzort anwenden • Prüfmittel anweisungs- und vorschriftengerecht in technische Prozesse einpassen • Inspektions-, Prüf- und Qualitätsmanagement in den Einsatzgebieten sicherstellen • Prüfergebnisse bewerten, dokumentieren und darstellen Kompetenzprofil Beanspruchungen Werkstoffeigenschaften Schwachstellen + PrüfKompetenz Bearbeitungsverfahren Veredelungsverfahren Prüfverfahren zP und zfP SystemKompetenz Anzeigen Fehler Inspektions-/ Qualitätsmanagement + Prozess-Kompetenz Prüfauftrag planen Prüfmittel auswählen in Einsatzgebieten Prüfplatz einrichten Prüfung durchführen Prüfergebnis auswerten Sachstand dokumentieren branchen-, sektor-, kundenspezifisch GESTALTUNG DER AUSBILDUNG Die gestaltungsoffenen Festlegungen der neuen Ausbildungsordnung schaffen die Voraussetzung dafür, dass Ausbildungsbetriebe jetzt sehr flexibel eine ihren Erfordernissen und den technischen Entwicklungen entsprechende Nachwuchssicherung und Fachkräfteentwicklung umsetzen können: Die Ausbildung findet anhand realer Arbeitsaufgaben im aktuellen Betriebsgeschehen sowie im typischen sozialen Umfeld statt und trägt so zur Wertschöpfung bei. Damit gelingt es, die Berufsausbildung kosteneffektiver zu gestalten und die Ausbildungsqualität wesentlich zu erhöhen. Auch die neue Abschlussprüfung in Form eines Betrieblichen Auftrags (Prüfvariante 1) berücksichtigt die speziellen Anforderungen des jeweiligen Einsatzgebietes. Mit diesem Prüfungsinstrument wird die berufliche Handlungskompetenz durch die Bewältigung originärer fachlicher Herausforderungen im spezifischen betrieblichen Kontext nachgewiesen. Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin FR Systemtechnik GESTRECKTE ABSCHLUSSPRÜFUNG – IHK ABSCHLUSS Teil 1 der Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (Gewichtung 30%) mit dem Prüfungsbereich: • Püfverfahren: Zugversuch, Härte-, Sicht- und Eindringprüfung, Präparation eines Mikroschliffs und messmikroskopische Auswertung im Rahmen einer Arbeitsaufgabe Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (Gewichtung 70%) mit den Prüfungsbereichen: • Zerstörungsfreie Prüfprozesse im Rahmen eines Betrieblichen Auftrags (Prüfvariante 1) oder eines Prüfungsprodukts (Prüfvariante 2). Hinweis: Die Prüfvariante wird vom Ausbildungsbetrieb ausgewählt • Prüfanweisungen • Beanspruchungen technischer Systeme und • Wirtschafts- und Sozialkunde im Rahmen schriftlicher Aufgabenstellungen ZfP – QUALIFIZIERUNG UND ZERTIFIZIERUNG – DIN EN ISO 9712 Die akkreditierten Zertifizierungsstellen für ZfP-Personal in Deutschland können den fachtheoretischen Unterricht (Fachtheorie) der Berufsschule sowie die fachpraktische Vermittlung (Fachpraxis) des Ausbildungsbetriebs personenbezogen anerkennen, wenn seitens des Kandidaten/der Kandidatin ein individueller ZfP-Nachweis der vollständigen Teilnahme an der Vermittlung erbracht wird. Der Arbeitgeber bestätigt auf dem Zertifizierungsantrag, dass der Kandidat/die Kandidatin die in der Norm für die Zulassung zur Prüfung geforderten industriellen ZfP-Erfahrungszeiten gewonnen hat. Von den Zertifizierungsstellen werden entsprechende Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Qualifizierungsprüfungen angeboten. Die Termine dieser Maßnahmen werden zwischen den Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und Zertifizierungsstellen abgestimmt. Nach bestandener Qualifizierungsprüfung kann der Kandidat/die Kandidatin in dem entsprechenden Verfahren zertifiziert werden, sobald der Vorgesetzte, Arbeitgeber oder Bevollmächtigte des Arbeitgebers schriftlich bestätigt, dass der Kandidat die von der Norm geforderte industrielle Erfahrungszeit in dem entsprechenden Verfahren insgesamt erworben hat und die weiteren geforderten Nachweis bereit gestellt werden. INFORMATIONEN Informationen zu diesem neuen Ausbildungsberuf und die Ausbildungsordnung erhalten Sie von Ihrer Industrie- und Handelskammer sowie über die Webseite der DGZfP unter: www.dgzfp.de/nachwuchsförderung DGZfP Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. Max-Planck-Straße 6 12489 Berlin