Ziel 2 Nachhaltige qualitative Verbesserung der regionalen und

Werbung
Ziel 2
Nachhaltige qualitative Verbesserung der regionalen und überregionalen Vernetzung von Kultur- und
Tourismusangeboten
Fördergegenstand
Besondere Kriterien
1.
Unterstützung der Zertifizierung von ausgewählten
touristischen Rad- und Wanderwegen
-
Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit
überregionalem Tourismuskonzept erforderlich
2.
Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und
Marketingmaßnahmen für den Landtourismus und die
Vermarktung regionaler Produkte, Unterstützung
regionalübergreifender Tourismusprojekte
-
Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit
überregionalem Tourismuskonzept erforderlich
3.
Schaffung und Verbesserung der öffentlich zugänglichen
kleinen touristischen Infrastruktur Schaffung und
Erweiterung innovativer Beherbergungskapazitäten
(Erlebnisbeherbergung) von 4 bis max. 30 Gästebetten
-
Kleine touristische Infrastruktur sind öffentlich zugängliche
Einrichtungen mit touristischem Mehrwert, ohne
selbständiges Reiseziel zu sein und stellen deshalb eine
Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender
Angebote dar.
-
Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit
überregionalem Tourismuskonzept erforderlich
Bei kleiner touristischer Infrastruktur ist die Schaffung neuer
Gebäude in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional
unabdingbar sind
bei Maßnahmen zur Erweiterung/ Umnutzung von
Beherbergungskapazitäten Qualitätsnachweis durch DEHOGA
bzw. Tourismusverband erforderlich (Zertifikat, Bescheinigung,
Urkunde), zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards
(mind. 3 Sterne)
Verpflichtungserklärung, dass mindestens für die Dauer der
Zweckbindungsfrist die Qualitätsstandards gewährleistet bleiben
Geschäftsplan erforderlich, wenn Maßnahme im Rahmen einer
wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt
z.B. Lückenschluss, Beschilderung der Wege,
Wanderparkplätze, Wohnmobilstellplätze, Einsatz von EBikes einschl. Ladestationen, Verbesserung der
Verknüpfungspunkte Tourismus / ÖPNV (Bahn/Bus),
Ausbau von Informationspunkten zu touristischen Zielen
der Region in den Gemeinden , Unterstützung der
Wanderwegewarte, Ausbau von Themenwanderwegen
-
-
nicht förderfähig sind:
Jugendherbergen, Go-Kart-Bahnen, Kegel- und Bowlingbahnen,
Fitnesscenter, Golf- und Tennisplätze, Ausstellungen und Museen,
Gaststätten, Bars, Diskotheken, Frei- und Hallenbäder,
Eisenbahnen, investive Maßnahmen zum Bau von Radwegen
bauliche Maßnahmen für selbst genutzte oder dauerhaft
vermietete Räume
mobile Gegenstände und Einrichtungen der Gebäudeausstattung
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen