Ziel 2 Nachhaltige qualitative Verbesserung der regionalen und überregionalen Vernetzung von Kultur- und Tourismusangeboten Fördergegenstand Besondere Kriterien 1. Unterstützung der Zertifizierung von ausgewählten touristischen Rad- und Wanderwegen - Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit überregionalem Tourismuskonzept erforderlich 2. Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketingmaßnahmen für den Landtourismus und die Vermarktung regionaler Produkte, Unterstützung regionalübergreifender Tourismusprojekte - Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit überregionalem Tourismuskonzept erforderlich 3. Schaffung und Verbesserung der öffentlich zugänglichen kleinen touristischen Infrastruktur Schaffung und Erweiterung innovativer Beherbergungskapazitäten (Erlebnisbeherbergung) von 4 bis max. 30 Gästebetten - Kleine touristische Infrastruktur sind öffentlich zugängliche Einrichtungen mit touristischem Mehrwert, ohne selbständiges Reiseziel zu sein und stellen deshalb eine Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender Angebote dar. - Stellungnahme des Tourismusverbandes zur Vereinbarkeit mit überregionalem Tourismuskonzept erforderlich Bei kleiner touristischer Infrastruktur ist die Schaffung neuer Gebäude in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar sind bei Maßnahmen zur Erweiterung/ Umnutzung von Beherbergungskapazitäten Qualitätsnachweis durch DEHOGA bzw. Tourismusverband erforderlich (Zertifikat, Bescheinigung, Urkunde), zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards (mind. 3 Sterne) Verpflichtungserklärung, dass mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist die Qualitätsstandards gewährleistet bleiben Geschäftsplan erforderlich, wenn Maßnahme im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt z.B. Lückenschluss, Beschilderung der Wege, Wanderparkplätze, Wohnmobilstellplätze, Einsatz von EBikes einschl. Ladestationen, Verbesserung der Verknüpfungspunkte Tourismus / ÖPNV (Bahn/Bus), Ausbau von Informationspunkten zu touristischen Zielen der Region in den Gemeinden , Unterstützung der Wanderwegewarte, Ausbau von Themenwanderwegen - - nicht förderfähig sind: Jugendherbergen, Go-Kart-Bahnen, Kegel- und Bowlingbahnen, Fitnesscenter, Golf- und Tennisplätze, Ausstellungen und Museen, Gaststätten, Bars, Diskotheken, Frei- und Hallenbäder, Eisenbahnen, investive Maßnahmen zum Bau von Radwegen bauliche Maßnahmen für selbst genutzte oder dauerhaft vermietete Räume mobile Gegenstände und Einrichtungen der Gebäudeausstattung