2018/2019 Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/2019 Band 14 Einzelpläne 15, 27, 29 - Finanzen - Zuweisungen an und Programme für die Bezirke - Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Vorabdruck zur Beratung im Abgeordnetenhaus Herausgeberin: Senatsverwaltung für Finanzen 2017 Druck: solid earth, Wörther Straße 29, 10405 Berlin Inhaltsverzeichnis Band/Seite Haushaltsgesetz 1 Gesamtplan 1 Anlagen zum Haushaltsplan 1 Einzelplan 01 Abgeordnetenhaus 2 Einzelplan 02 Verfassungsgerichtshof 2 Einzelplan 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister 3 Einzelplan 05 Inneres und Sport 4 Einzelplan 06 Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 6 Einzelplan 07 Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 7 Einzelplan 08 Kultur und Europa 8 Einzelplan 09 Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 9 Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie 10 Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales 11 Einzelplan 12 Stadtentwicklung und Wohnen 12 Einzelplan 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe 13 Einzelplan 15 Finanzen 14 - 7 Kapitel 1500 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - ...................... 14 - 15 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 25 Kapitel 1502 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz - ........ 14 - 35 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 41 Kapitel 1509 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang - ................................................................. 14 - 43 Kapitel 1510 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen - ............................................................................. 14 - 45 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 55 Kapitel 1520 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt - ................................................................................ 14 - 65 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 69 Kapitel 1521 Landeshauptkasse .................................................................... 14 - 73 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 79 Kapitel 1522 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ............................. 14 - 83 Kapitel 1530 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern - ................................................................................. 14 - 87 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 91 Kapitel 1531 Finanzämter .............................................................................. 14 - 93 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 117 Kapitel 1540 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal - .................................................................... 14 - 127 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 137 Kapitel 1541 Landesverwaltungsamt - Leitung - .................................................................................. 14 - 141 Seite 3 Band/Seite Kapitel 1542 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik - .......................................................... 14 - 149 Kapitel 1543 Landesverwaltungsamt - Personalservice - .................................................................... 14 - 153 Kapitel 1544 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe - ....................................................... 14 - 157 Kapitel 1599 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) .............. 14 - 161 Stellenplan ..................................................................................................... 14 - 163 Stellenübersicht ............................................................................................. 14 - 207 Einzelplan 20 Rechnungshof 2 Einzelplan 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 2 Einzelplan 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments 5- Einzelplan 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke 14 - 219 Kapitel 2705 Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport - ................................................................. 14 - 223 Kapitel 2707 Aufwendungen der Bezirke - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - ....................................... 14 - 227 Kapitel 2708 Aufwendungen der Bezirke - Kultur und Europa - ................................................................ 14 - 229 Kapitel 2710 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie - ................................................ 14 - 233 Kapitel 2711 Aufwendungen der Bezirke - Integration, Arbeit und Soziales - ........................................... 14 - 239 Kapitel 2712 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen - ............................................ 14 - 241 Kapitel 2713 Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft, Energie und Betriebe - ......................................... 14 - 249 Kapitel 2729 Zuweisungen an die Bezirke .................................................... 14 - 251 Kapitel 2730 Kalkulatorische Verrechnungen ................................................ 14 - 257 Einzelplan 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten 14 - 261 Kapitel 2900 Steuern und Finanzausgleich ................................................... 14 - 267 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 273 Kapitel 2902 Darlehen und Schuldendienst .................................................. 14 - 275 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 279 Kapitel 2910 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten .............................. 14 - 281 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 285 Kapitel 2911 umgegliedert ............................................................................. 14 - 287 Kapitel 2920 Kommunalinvestitionsprogramm .............................................. 14 - 289 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 295 Kapitel 2930 Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ...................... 14 - 297 Kapitel 2940 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten .............................. 14 - 299 Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ .................................................................... 14 - 306 Kapitel 2990 Vermögen ................................................................................. 14 - 309 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 315 Kapitel 2991 Immobilienbezogene Sondervermögen .................................... 14 - 317 Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) ....................................... 14 - 320 Seite 4 Band/Seite Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) .................... 14 - 322 Produktdarstellung .................................................................... 14 - 325 Stellenplan ..................................................................................................... 14 - 327 Stellenübersicht .............................................................................................. 14 - 331 Seite 5 Seite 6 15 2018/2019 Finanzen Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die Senatsverwaltung für Finanzen gliedert sich wie folgt: Leitung Leitungsbereich Gremienangelegenheiten Pressestelle Finanzreferent/Finanzreferentin und EU-Angelegenheiten Abteilung VD – Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen Zentrale Personalangelegenheiten und Fortbildung Innerer Dienst für die Dienstgebäude Klosterstr. 59, Franz-Jacob-Str. 4b und Parochialstraße 1-3 Haushaltsangelegenheiten, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Rechtsangelegenheiten, Innenrevision Fiskalerbschaften und Selbstversicherung des Landes Grundsatzangelegenheiten und Durchführung des Lastenausgleichsrechts Abteilung I – Vermögen und Beteiligungen Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungspolitik Beteiligungsmanagement und -controlling Grundsatzangelegenheiten Liegenschaftswesen, Liegenschaftsfonds, Facility Management Grundsatzangelegenheiten und Durchführung des Wiedervereinigungsrechts Standortförderung, Bürgschaften, Finanzierungshilfen Kreditmanagement Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt Grundsatzangelegenheiten der Finanzpolitik Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Haushaltscontrolling, Zentrale Zuwendungsdatenbank Grundsatzangelegenheiten und Steuerung des Berliner Rechnungswesens Haushaltsrecht, Gebühren- und Beitragsrecht Fachaufsicht über die Landeshauptkasse Berlin Angelegenheiten der Bezirke Verbesserung des Controllings in den Transferbereichen der Bezirke (z.B. Hilfe zur Pflege, Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen (ESD) Projektstelle „Neubeschaffung einer Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes Berlin (HKR neu)“ Abteilung III – Steuern Gemeinschaftliche Bundes- und Landessteuern Landessteuern Gemeindesteuern Controlling, Organisation und Automation der Steuerverwaltung Lotterie- und Spielbankangelegenheiten Abteilung IV – Landespersonal Grundsatzangelegenheiten Personal, Personalpolitik Tarif- und Arbeitsrecht Landesweite Personalentwicklung Landesweites Personalmarketing Landesweites Demographiemanagement Öffentliches Dienstrecht Geschäftsstelle der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses Statistikstelle Personal Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister Epl. 15, 27, 29 - Seite 7 15 2018/2019 Finanzen Sonderbehörden: Landeshauptkasse Berlin Finanzämter Landesverwaltungsamt Landesbetriebe: Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Staatliche Münze Berlin Anstalten des öffentlichen Rechts: Verwaltungsakademie Berlin Körperschaften des öffentlichen Rechts: Steuerberaterkammer Berlin Epl. 15, 27, 29 - Seite 8 15 2018/2019 Finanzen B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Gruppierungsübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € 2018 2019 Ist / € 2017 2016 Einnahmen 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 235.699.000 240.749.000 225.592.000 240.988.651,36 61.986.000 61.986.000 55.534.000 65.615.932,85 11 Verwaltungseinnahmen 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 162.710.000 167.760.000 159.055.000 161.155.179,36 14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen 11.000.000 11.000.000 11.000.000 14.206.627,90 18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen 3.000 3.000 3.000 10.911,25 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 18.286.000 18.173.000 14.509.000 14.986.788,55 23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 1.048.000 1.072.000 888.000 950.190,59 26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen 11.468.000 11.468.000 7.968.000 9.233.167,40 28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen 2.770.000 2.633.000 2.153.000 3.339.539,71 29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen 3.000.000 3.000.000 3.500.000 1.463.890,85 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 11.000 11.000 11.000 13.191,60 38 Haushaltstechnische Verrechnungen 11.000 11.000 11.000 13.191,60 Summe Einnahmen 253.996.000 258.933.000 240.112.000 255.988.631,51 Epl. 15, 27, 29 - Seite 9 15 2018/2019 Finanzen Gruppierungsübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € 2018 Ist / € 2019 2017 2016 Ausgaben 4 Personalausgaben 381.693.000 387.103.300 380.156.700 354.056.820,61 42 Bezüge und Nebenleistungen 366.701.000 373.896.000 366.230.000 338.319.254,70 43 Versorgungsbezüge und dgl. 119.000 121.000 114.000 111.716,98 44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. 16.133.000 16.601.300 15.964.700 15.025.253,87 45 Sonstige personalbezogene Ausgaben 605.000 605.000 1.515.000 600.595,06 46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben -1.865.000 -4.120.000 -3.667.000 --- 5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst 121.271.900 126.759.900 107.247.300 86.698.167,84 121.271.900 126.759.900 107.247.300 86.698.167,84 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 25.237.200 25.843.200 25.913.200 20.534.214,90 63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich 12.963.000 13.239.000 12.145.000 8.912.816,65 67 Erstattungen an sonstige Bereiche 26.000 26.000 34.000 16.565,98 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 12.248.200 12.578.200 13.734.200 11.604.832,27 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 69.714.000 64.844.000 58.364.000 14.788.251,80 81 Erwerb von beweglichen Sachen 35.304.000 35.747.000 33.816.000 8.717.908,70 82 Erwerb von unbeweglichen Sachen 6.073.000 --- --- --- 86 Darlehen an sonstige Bereiche 1.000 1.000 1.000 19,10 87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 23.000.000 23.000.000 23.000.000 4.082.824,00 89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche 5.336.000 6.096.000 1.547.000 1.987.500,00 9 Besondere Finanzierungsausgaben 2.000 2.000 2.000 466,84 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 2.000 2.000 2.000 466,84 Summe Ausgaben 597.918.100 604.552.400 571.683.200 476.077.921,99 51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben 6 8 Epl. 15, 27, 29 - Seite 10 15 2018/2019 Finanzen Funktionenübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € Ist / € 2018 2019 2017 2016 77.485.000 77.372.000 66.706.000 79.191.122,86 5.773.000 5.636.000 5.791.100 7.546.212,81 71.712.000 71.736.000 60.914.900 71.644.910,05 Einnahmen 0 Allgemeine Dienste 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 06 Finanzverwaltung 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 173.500.000 178.550.000 167.797.000 175.320.426,20 64 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 162.000.000 167.050.000 156.697.000 160.982.937,19 68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 11.500.000 11.500.000 11.100.000 14.337.489,01 8 Finanzwirtschaft 3.011.000 3.011.000 5.609.000 1.477.082,45 81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 3.000.000 3.000.000 3.500.000 1.463.890,85 86 Sonstiges --- --- 2.098.000 --- 89 Haushaltstechnische Verrechnungen 11.000 11.000 11.000 13.191,60 Summe Einnahmen 253.996.000 258.933.000 240.112.000 255.988.631,51 Ausgaben 0 Allgemeine Dienste 563.352.900 572.338.200 540.419.500 462.140.038,81 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 166.233.000 172.877.800 158.752.300 99.646.817,85 06 Finanzverwaltung 397.119.900 399.460.400 381.667.200 362.493.220,96 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 11.752.000 11.718.000 10.232.000 8.540.422,79 18 Kultur und Religion 11.752.000 11.718.000 10.232.000 8.540.422,79 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 1.000 1.000 1.000 19,10 24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 1.000 1.000 1.000 19,10 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 23.000.000 23.000.000 23.000.000 4.082.824,00 68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 23.000.000 23.000.000 23.000.000 4.082.824,00 8 Finanzwirtschaft -187.800 -2.504.800 -1.969.300 1.314.617,29 81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 620.000 620.000 126.000 245.080,77 82 Steuern und Finanzzuweisungen 1.200 1.200 1.200 2.203,71 86 Sonstiges 1.054.000 992.000 1.568.500 1.066.865,97 88 Globalposten -1.865.000 -4.120.000 -3.667.000 --- 89 Haushaltstechnische Verrechnungen 2.000 2.000 2.000 466,84 Summe Ausgaben 597.918.100 604.552.400 571.683.200 476.077.921,99 Epl. 15, 27, 29 - Seite 11 15 2018/2019 Finanzen C. Übersicht zu den in den Kapiteln des Einzelplans enthaltenen Maßnahmegruppen Im Einzelplan 15 wird die Maßnahmegruppe 32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IuK – verwendet. Die nachfolgende Tabelle weist die verfahrensabhängigen Ausgaben für IuK der einzelnen Abteilungen/Behörden aus. Kapitel Ansatz / € Abteilung/Behörde 2018 1500 1502 Senatsverwaltung für Finanzen -PolitischAdministrativer Bereich und ServiceSenatsverwaltung für Finanzen -Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister- 2019 698.000 728.000 12.000 12.000 865.200 725.000 5.239.000 5.490.000 77.000 77.500 50.500.000 56.100.000 0 0 22.706.000 23.039.000 1.823.000 2.103.000 1510 Senatsverwaltung für Finanzen -Vermögen- 1520 Senatsverwaltung für Finanzen -Haushalt- 1521 Landeshauptkasse 1522 Zentrale Steuerung des Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1530 Senatsverwaltung für Finanzen -Steuern- 1531 Finanzämter 1540 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal - 1541 Landesverwaltungsamt - Leitung - 50.000 50.000 1542 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik - 47.500 47.500 1543 Landesverwaltungsamt - Personalservice - 5.298.000 5.298.000 1544 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe - 2.570.000 2.570.000 89.885.500 96.240.000 Σ Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 12 15 2018/2019 Finanzen D. Gender Budgeting Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 W M 4.649,5 2.412,2 65,8 % 34,2% 2015 W M 4.635,7 2.428,5 65,6 % 34,4 % 2016 W M 4.529,3 2.417,6 65,2 % 34,8% Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017, Weiblich 3.215,42 € Männlich 3.326,48 € Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind bei tariflich Beschäftigten auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten. Die Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich aus folgenden Aspekten: - mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen Durch die Neubesetzung von Stellen in höheren Positionen wurde das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittsgehalt gegenüber dem vorherigen Haushaltsplan erheblich angeglichen. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen wurden die Titel der Hauptgruppen 5, 6 und 8 hinsichtlich ihrer Gender- und Steuerungsrelevanz beurteilt. Dabei wurden Genderdaten beim Titel 52501 - Aus- und Fortbildung - für die Senatsverwaltung für Finanzen - Stamm und LHK - (Kapitel 1500, 1510, 1520, 1521, 1530 und 1540) - sowie für die Finanzämter (Kapitel 1531) und beim Titel 52703 - Dienstreisen - abteilungsweise erhoben. Für eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten ist als Primärempfänger von Zuschüssen die im Kapitel 1510 veranschlagten Ausgaben für die Deckung des Betriebsverlustes des Tierparks (Titel 68347) veranschlagten Ausgaben relevant. Aufgrund der Eigenart der Zuschussempfänger wird bei dem genannten Titel lediglich eine Aufteilung des jeweiligen Personals in weiblich und männlich nach Anzahl und Prozent vorgenommen. Des Weiteren wurden entsprechende Daten im Kapitel 1531 für die veranschlagten Ausgaben der Kostenerstattung für die Ausbildung und Prüfung der Berliner Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienstes an der Fachhochschule bzw. der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg erhoben (Titel 63201). Im Bereich der Steuerverwaltung (Kapitel 1530, 1531) existieren keine weiteren genderspezifischen Daten zu den Titeln der Hauptgruppen 6 und 8. Ersatzweise wird dort der Anteil von Frauen und Männern an den Beschäftigten ausgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 13 15 2018/2019 Finanzen E. Produktdarstellung Ziel der erweiterten Kameralistik ist es, neben den kameralen Haushaltsansätzen auch den inhaltlich-fachlichen Bezug zu den damit erbrachten Leistungen (Produkte) und deren Kosten herzustellen. Die Produktdarstellung enthält die Kosten- und soweit verfügbar Mengendaten bzw. Kennzahlen zu den Produktbereichen oder Produktgruppen und den dazugehörigen externen Produkten, Ministeriellen Geschäftsfeldern (MGF) und Projekten, die dem jeweiligen Kapitel direkt zugeordnet werden konnten. Es werden jeweils die Istkosten der Geschäftsjahre 2015 und 2016 dargestellt. Die Produktdarstellung erfolgt nur in ausgewählten, dafür geeigneten Kapiteln und in der Regel nur über Kostenträger mit erheblicher finanzieller Relevanz. Auf den Ebenen der operativen oder strategischen Ziele (Produktgruppen oder -bereiche) sind die Verwaltungskosten, die Transfers und die Gesamtsummen entsprechend aggregiert. Auf der Ebene der Kostenträger werden zusätzlich die Mengen und die errechneten Stückkosten ausgewiesen. Die Verwaltungskosten setzen sich aus Sach- und Personalkosten, Erstattungen von Kosten an Dritte (Transferkosten), kalkulatorischen Kosten, Verrechnungskosten und Umlagen von Gemeinkosten zusammen und bilden die Summe der so genannten Verwaltungskosten. Die Abweichungen zwischen den Istkosten und Istausgaben sind systembedingt. So finden die jahresbezogenen Investitionsausgaben ihre Entsprechung in den kalkulatorischen Kosten (als kalkulatorische Abschreibungen). Die in der Obergruppe 43 enthaltenen Versorgungsausgaben des Landes Berlin werden in der Kostenrechnung als kalkulatorische Pensionen am Ort ihrer Entstehung abgebildet. Die Zinsausgaben werden nicht direkt in der KLR abgebildet sondern finden ihre Entsprechung in den gebuchten kalkulatorischen Zinsen. Der kalkulatorische Zinssatz wird im Rahmen der Anlagenbuchhaltung auf Anlagegüter erhoben. Über die Umlagen der Gemeinkosten fließen die Kosten der politisch-administrativen Bereiche sowie der Leitungsbereiche in die externen Produkte, ministeriellen Geschäftsfelder (MGF) oder Projekte ein. Die Kosten der internen Servicebereiche werden über interne Produktverrechnungen dargestellt. Die Ausgaben der Hauptgruppe 6 werden dann den Verwaltungskosten als Transferkosten zugeordnet, wenn die Leistungserstellung durch Dritte dem Grund nach auch von der Verwaltung selbst erbracht werden kann. In diesen Fällen werden - obwohl die Leistungserstellung außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung erbracht wird - zuordenbare Transferausgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wie Kosten der Verwaltung behandelt und als Transferkosten bezeichnet. Folgt die Zahlung aus der Hauptgruppe 6 einer zentralen politischen Schwerpunktsetzung zur Förderung bestimmter Bereiche oder handelt es sich dabei um Zahlungen an anspruchsberechtigte Personen in deren eigener Verfügungsgewalt, so werden diese neben den Verwaltungskosten als Transfers abgebildet. Transfers eignen sich insbesondere für eine Ergänzung um Kennziffern oder ziel- und wirkungsorientierte Steuerungsinformationen. Verwaltungserträge umfassen den im Kosten- und Ertragsarten-Plan (KEA-Plan) definierten Ertragsartenbereich „802“ der dezentral erwirtschafteten Erträge. In Umsetzung des E-Government-Gesetzes wird ab dem Doppelhaushalt 2018/19 ein neuer Einzelplan 25 für die verfahrensunabhängige IKT-Infrastruktur eingerichtet. Damit werden die bisher dezentral veranschlagten Ausgaben der Maßnahmegruppe 31 grundsätzlich in EPl 25 veranschlagt. Die Veranschlagungspreise des Jahres 2014 wurden fortgeschrieben. Die detaillierten Ergebnisse der IT-Produkte pro Ressort und Bezirk können den Veröffentlichungen der Senatsverwaltung für Finanzen im Intranet entnommen werden. Auf eine zusammenfassende Gesamtdarstellung des Ressorts wird verzichtet, weil sich im Zuge der neuen Geschäftsverteilung des Senats umfangreiche strukturelle Veränderungen des ursprünglichen Datenbestandes ergeben haben. Produktdarstellungen finden sich in den Kapiteln: 1500; 1502; 1510, 1520; 1521, 1530, 1531, 1540 2900, 2902, 2910, 2920, 2990, 2991 Epl. 15, 27, 29 - Seite 14 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben des Leitungsbereichs sowie der Zentralen Serviceabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen - Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (VD). Zur Leitung gehören auch die Bereiche Gremienangelegenheiten, Pressestelle, Finanzreferent/Finanzreferentin und EU-Angelegenheiten. Die Abteilung VD ist zuständig für Querschnittsaufgaben des Geschäftsbereiches der Senatsverwaltung für Finanzen: - Zentrale Personalangelegenheiten, inklusive Aus- und Fortbildung und Wissensmanagement - Innere Dienste, zentrale Hausangelegenheiten und Bewirtschaftung der Dienstgebäude (soweit nicht durch Vermieter), - Haushaltsangelegenheiten sowie Kosten- und Leistungsrechnung für das Ressort Finanzen, - Angelegenheiten der Selbstversicherung und Fiskalerbschaften des Landes Berlin, - Rechtsangelegenheiten und Innenrevision, - Grundsatzangelegenheiten und Durchführung des Lastenausgleichsrechts. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2014 Planmäßige Beschäftigte w m Absoluter Anteil 97,9 60,7 Relativer Anteil 61,7 % 38,3 % 2015 w m 102,0 61,4 62,4 % 37,6 % 2016 w m 97,9 60,7 63,9 % 36,1 % Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017, Weiblich 4.222,44 € Männlich 4.697,58 € Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind bei tariflichen Beschäftigten auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten. Die Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich aus folgenden Aspekten: mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Hinweis Aus Datenschutzgründen ist das Durchschnittseinkommen in den Kapitelerläuterungen des Kapitels 1502 nicht aufgeführt. Es ist in den Werten dieses Kapitels enthalten. Epl. 15, 27, 29 - Seite 15 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11105 011 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 11132 011 Ersatz von Prozesskosten — — — 67,90 452.000 452.000 450.000 466.321,78 Ersatz von verauslagten Prozesskosten, die nach der Rechtsentscheidung nicht von Berlin zu tragen sind. Bruttotitel: Rückzahlungen dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. 2016: Einnahmen 530.432 €, Ausgaben 64.110 €. 11902 011 Ablieferungen von Einnahmen aus Nebentätigkeit 80.000 80.000 50.000 88.649,87 Ablieferung der Vergütungen für die Mitgliedschaft im Vorstand, im Aufsichtsrat oder in sonstigen Organen eines Unternehmens im Auftrag des Senats, soweit sie den Satz der entsprechenden Pauschalaufwandsentschädigung für unmittelbare Landesbeamte und Landesbeamtinnen übersteigen (§ 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Senats). 11903 011 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 7.000 7.000 1.000 — 11906 011 Ersatz von Fernmeldegebühren 1.000 1.000 1.000 143,10 1.000 1.000 1.000 1.398,00 Entgelte für die private Benutzung von Dienstfernsprechern. 11979 011 Verschiedene Einnahmen Bei dem Ansatz werden die Einnahmen aus Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen, Rückgriffsansprüchen, Geldbußen, aus dem Verkauf von Altmaterial, ausgesonderten Möbeln und Büromaschinen sowie der Kostenersatz in Disziplinarverfahren nachgewiesen. 18210 011 Tilgungen 3.000 3.000 3.000 10.911,25 Bei dem Ansatz wird der Landesanteil in Höhe von 20 v. H. der Tilgungsbeträge für die nach dem Flüchtlingshilfegesetz (1965) gewährten Darlehen zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Beschaffung von Wohnraum nachgewiesen. 23102 011 Ersatz von Verwaltungsausgaben durch den Bund 1.000 1.000 1.000 — Bei dem Ansatz wird der Ersatz von Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen des Finanzausschusses des Bundesrates und dessen Unterausschuss nachgewiesen, die nicht in Berlin stattfinden. 28202 011 Beiträge zur Selbstversicherung 160.000 160.000 153.000 160.425,02 Nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen gewährt die Senatsverwaltung für Finanzen den Betrieben nach § 26 Abs. 1 und den Sondervermögen nach § 26 Abs. 2 LHO Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche und für Eigenschäden an Kraftfahrzeugen sowie an beweglichen Sachen. Hierfür entrichten die Einrichtungen Beiträge. 29801 812 Zuflüsse aus Nachlässen 3.000.000 3.000.000 3.500.000 1.463.890,85 Bei dem Ansatz werden die Einnahmen aus Erbschaften und anderen Vermögen, die an Berlin fallen, nachgewiesen. Der schwer prognostizierbare Ansatz wurde an die Einnahmeentwicklung angepasst. Bruttotitel: Rückzahlungen von Einnahmen aus Nachlässen, für die nachträglich Erbberechtigte, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer aufgetreten sind, überzahlte Renten, Pachten, die dem Land Berlin nur anteilig zustehen, Herausgaben an Insolvenzverwalter bei Nachlassinsolvenzverfahren dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. 2016: Einnahmen 3.500.839 €, Ausgaben 2.036.948 €. 38101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 11.000 11.000 11.000 13.191,60 Bei dem Ansatz werden die Beiträge für die Inanspruchnahme von Leistungen der Selbstversicherung von Einrichtungen nachgewiesen, an deren Finanzierung sich andere beteiligen. Entsprechende Ausgaben sind in den Kapiteln 1091 - Sekretariat der Kultusministerkonferenz - und 1502 - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister - jeweils beim Titel 98101 veranschlagt. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 3.716.000 -10,9 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 16 3.716.000 — 4.171.000 2.204.999,37 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 42100 011 Amtsbezüge 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 152.000 156.000 155.000 143.402,70 3.900.000 3.997.000 5.194.000 4.621.962,88 Reduzierung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 24 Planstellen vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530 im Rahmen einer hausinternen Umorganisation 42260 011 Bezüge der Beamtinnen/Beamten für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540 getroffen. 42701 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 30.000 30.000 200.000 167.854,69 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die externe Unterstützung bei Auswahlverfahren (gruppenbezogene Auswahlverfahren und Auswahlinterviews), Führungskräfteklausur. Weniger da die bisher hier nachgewiesenen Ausgaben für die Finanzämter ab 2018 bei 1531 nachgewiesen werden. 42760 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen des Wissenstransfers 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540 getroffen. 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 3.351.000 3.418.000 4.203.000 3.786.665,40 Reduzierung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 6 Stellen für Tarifbeschäftigte vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530 im Rahmen einer hausinternen Umorganisation 42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 42860 011 Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 72.000 74.000 296.000 63.608,87 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540 getroffen. 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 196.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 17 202.000 257.000 184.358,45 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 44304 Fkt 011 Bezeichnung Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 378.000 378.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 479.000 162.016,60 Beiträge an die Unfallkasse für die Tarifbeschäftigten des Geschäftsbereichs Finanzen. Rückgang aufgrund Entwicklung beim ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagement. 44379 011 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 45201 011 Nachversicherungen 1.000 1.000 1.000 222,00 274.000 — -1.212.000 — 129.000 219.835,62 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 45903 (neu) 011 Prämien für besondere Leistungen 46201 880 Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben 1.000 1.000 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 51101 011 Geschäftsbedarf 210.000 210.000 2018 A 2019 A 1. Allgemeiner Geschäftsbedarf (Bürobedarf wie diverse Ordnungssysteme, Schreibutensilien und sonstiger allgemeiner Bedarf) ......................................... 15.000 € 15.000 € 2. Bücher und Loseblattsammlungen (Fachliteratur, Ergänzungslieferungen und sonstige Druckerzeugnisse mit Ausnahme von Vordrucken) ............................. 50.000 € 50.000 € 3. Online-Angebot für Rechtstexte, Ergänzungslieferungen und Kommentare ...... 60.000 € 60.000 € 4. Beitragsservice (Rundfunkgebühr) .............................................................................................................. 4.000 € 4.000 € 5. Papier für die Kopiergeräte im Bürodienstgebäude Klosterstr. 59 ..................... 16.000 € 16.000 € 6. Bereitstellung von Vordrucken ..................................................................................................................... 6.000 € 6.000 € 7. Entsorgung von Altakten und Mobiliar ......................................................................................................... 2.000 € 2.000 € 8. Zeitschriften (Fachzeitschriften, Abonnements für die allgemeine Presse) ....... 18.000 € 18.000 € 9. Postgebühren .............................................................................................................................................. 31.000 € 31.000 € 10. Fernsprechgebühren .................................................................................................................................. 8.000 € 8.000 € 210.000 € 210.000 € 2017 A 10.000 € 45.000 € 45.000 € 4.000 € 8.000 € 6.000 € 2.000 € 15.000 € 31.000 € 8.000 € 129.000 € Mehr aufgrund stark angestiegenem Verbrauch an Kopierpapier für die Etagendrucker, die zunehmende Bereitstellung von Fachliteratur, ein erhöhter Bedarf an Büromaterialien unter Beachtung allgemeiner Preissteigerungen sowie der gewachsenen und weiterhin wachsenden Anzahl der Beschäftigten in der Abteilung 51140 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 76.000 40.000 15.000 28.531,01 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Beschaffung nachgewiesen, für den Ersatz von aussonderungsreifem Mobiliar sowie für Neubeschaffung, Reparatur und Wartung von Kleingeräten, insbesondere für: vermehrten Bedarf an ergonomischen Büromöbeln, den Brandschutz, Ersatzbeschaffungen an Erste-Hilfe-Material, die Durchführung von Präventionskursen des Gesundheitsmanagements, die Umsetzung der Vorgaben im Rahmen des Audits Beruf und Familie, den allgemeine Zuwachs der Abteilung durch die Senatsumbildung und daraus folgenden Aufgabenzuwächsen. 51185 (neu) 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51701 011 Bewirtschaftungsausgaben 360.000 360.000 500.000 358.793,51 Die BIM GmbH nimmt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Auftrag des Landes Berlin die Beschaffung und den Vertragsabschluss der Gebäudefeuerversicherungen für Gebäude vor, die noch nicht dem Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) zugeordnet sind. Aus dem Kapitel 1500 erfolgen die Zahlungen an die BIM für die aufzuwendenden Versicherungsprämien, Provisionen und der entstehenden Regiekosten zentral. Die Abwicklung von Versicherungsschäden bleibt weiterhin in dezentraler Verantwortung. Anpassung an die Entwicklung der Ausgaben. Epl. 15, 27, 29 - Seite 18 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51715 Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2018 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Beträge in EURO Ansatz 2019 1.890.000 Ansatz 2017 1.699.000 1.677.000 Ist (Rest/R) 2016 1.650.444,90 Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Dienstgebäude Klosterstraße 59, Klosterstraße 47, Parochialstraße 1-3 und Franz-Jacob-Straße 4 B (Abmietung 2019). Die Aufwendungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Bürodienstgebäude: Klosterstraße 59 ........................................................................................ Klosterstraße 47 (HPR, HVP, HJAV und GSt LPA) ................................... Parochialstraße 1-3 ................................................................................... Bismarckstraße 48 (Finanzschule) ab 2018 bei 1531 ............................... Franz-Jacob-Straße 4 B ........................................................................... 2018 € 1.473.047 € 88.000 € 126.221 € 0€ 202.584 € 1.889.852 € rund 1.890.000 € 51801 011 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 4.500 4.500 2019 € 1.481.180 € 88.000 € 129.402 € 0€ 0€ 1.698.582 € 1.699.000 € 1.000 2017 € 1.461.100 € € 0€ 81.605 € 133.584 € 1.676.289 € 1.677.000 € 1.500,00 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Anmietung von Räumen, insbesondere für die Personalversammlungen von Personalrat und Frauenvertretung, nachgewiesen. Mehr aufgrund gestiegener Beschäftigtenzahl und damit erforderlicher Anmietung größerer Räume. 51803 011 Mieten für Maschinen und Geräte 90.000 90.000 82.700 66.564,84 Bei dem Ansatz werden insbesondere die Ausgaben für die zentralen Kopiergeräte (Etagendrucker) nachgewiesen. Mehr aufgrund Neuabschluss des Vertrages mit gleichzeitigem Geräteaustausch, auch zur Ertüchtigung für die elektronische Akte (OCR-Scanner). 51820 011 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 3.371.000 3.223.000 3.212.000 3.273.603,24 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Miete der landeseigenen Dienstgebäude Klosterstraße 59, Klosterstraße 47, Parochialstraße 1-3 und für das Mietobjekt Franz-Jacob-Straße 4 B (Abmietung 2019) nachgewiesen. Die Zahlungen entfallen auf die Mietobjekte wie folgt: Bürodienstgebäude: Klosterstraße 59 ........................................................................................... Klosterstraße 47 (HPR, HVP, HJAV, GSt LPA) ............................................ Parochialstraße 1-3 ...................................................................................... Bismarckstraße 48 (Finanzschule) ab 2018 bei 1531 .................................. Franz-Jacob-Straße 4 B ............................................................................... 2018 € 2.766.783 € 213.000 € 242.825 € 0€ 148.174 € 3.370.782 € rund 3.371.000 € Epl. 15, 27, 29 - Seite 19 2019 € 2.766.783 € 213.000 € 242.825 € 0€ 0€ 3.222.608 € 3.223.000 € 2017 € 2.767.800 € 0€ 288.180 € 155.520 € 3.311.200 € 3.212.000 € 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51925 Fkt 011 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 1.987.000 Ansatz 2017 1.665.000 Ist (Rest/R) 2016 402.000 474.069,91 Bei dem Ansatz werden die Aufwendungen für die vom Nutzer geforderten Anlagen und funktionsbedingten Umbauten des Dienstgebäudes sowie mögliche Folgekosten nachgewiesen. Mehr aufgrund erforderlicher Sanierungen, Aktualisierung und Optimierung der begrenzten Gegebenheiten im Verhältnis zum sich ändernden Bedarf. Die Aufwendungen entfallen auf die einzelnen Objekte wie folgt: nutzerspezifische Wartungskosten (BIM) - Klosterstraße 59, Parochialstraße 1-3, Franz-Jacob-Straße 4b ........................................................................... Treppenlift Eingangsbereich (behindertengerecht) - Klosterstraße 59 ........... Voice over IP, inklusive Klimatisierung der Wiring Center - Klosterstraße 59 . Austausch Klimageräte - Klosterstraße 59 ...................................................... Leitsystem - Klosterstraße 59 .......................................................................... Schallschutzfenster aller Dienstzimmer zur Stralauer Straße – Klosterstraße 59 ............................................................................................. rund 52501 011 Aus- und Fortbildung 30.000 2018 € 15.800 € 2019 € 14.800 € 2017 € 14.320 € 30.000 € 0€ 481.000 € 10.000 € 0€ 200.000 € 0€ 0€ 0€ 175.000 € 0€ 0€ 1.450.000 € 1.986.800 € 1.987.000 € 1.450.000 € 1.664.800 € 1.665.000 € 0€ 189.320 € 190.000 € 30.000 30.000 17.749,15 Fortbildungen zu den Themen Führung, referats- bzw. abteilungsübergreifende Kommunikation, Zusammenarbeit für Führungskräfte (auch Konfliktmoderation), Führungsnachwuchskräfte (Führungskräftepool) sowie für Führungskräfte unterstützende Beschäftigte, Seminare im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen, im Bereich des Audit berufundfamilie sowie fachspezifische Fortbildungen. 2018 A 2019 A Führungskräfteklausur.................................................................................................................................. 1.200 € 1.200 € Teambildung und referats-/abteilungsübergreifende Kommunikation .......................................................... 5.000 € 5.000 € Seminar für Führungsnachwuchskräfte ........................................................................................................ 10.000 € 10.000 € Allgemeine Fortbildung und Coachings ........................................................................................................ 8.800 € 8.800 € Audit berufundfamilie.................................................................................................................................... 4.000 € 4.000 € Brandschutzausbildung ................................................................................................................................ 1.000 € 1.000 € 30.000 € 30.000 € 2017 A 1.200 € 5.000 € 15.000 € 8.800 € 0€ 0€ 30.000 € Ausweis von geschlechtsspezifischen Daten: Senatsverwaltung für Finanzen - Stamm und LHK (1500, 1510, 1520, 1521, 1530, 1540) Zielgruppe: GB Zielsetzung: Steuerungsbedarf: Beschäftigte der Senatsverwaltung für Finanzen (Stamm und Landeshauptkasse) an kostenpflichtigen Fortbildungen außerhalb der Verwaltungsakademie Berlin ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder: gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Ist 2015 absolut relativ (in %) Ressourcen SenFin Stamm / LHK % nach Beschäftigten 52536 011 Ist 2016 Teilnehmerinnen Teilnehmer Teilnehmerinnen Teilnehmer 72 56 84 39 56 % 44 % 68 % 32 % 20.474,49 € 15.822,63 € 23.010,33 € 12.675,71 € 59 % 41 % 60 % 34 % Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 20 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 52601 Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2018 Gerichts- und ähnliche Kosten Beträge in EURO Ansatz 2019 1.510.000 Ansatz 2017 1.520.000 1.500.000 Ist (Rest/R) 2016 887.680,24 Bei dem Ansatz werden Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie der Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner nachgewiesen. Neben den Rechtsstreitigkeiten aus der Aufgabenerledigung der Senatsverwaltung für Finanzen, inklusive der Selbstversicherung des Landes Berlin, führt das Justitiariat nach den Grundsätzen für die Behandlung von Rechtsstreitigkeiten auch zentral die Zivilprozesse der Hauptverwaltungen ab der Zuständigkeit des Landgerichts durch. Eine Schätzung der tatsächlichen Prozesskosten ist lediglich anhand von aktuell laufenden Verfahren und Erfahrungswerten möglich. 52610 011 Gutachten 5.700 5.700 5.700 5.550,36 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die Beauftragung von Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten in Schadensfällen der Selbstversicherung, für die Erstellung von Gegengutachten sowie zur Überprüfung von Arztrechnungen in Haftpflichtfällen nachgewiesen. 52703 011 Dienstreisen 20.000 20.000 20.000 17.407,97 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts sowie die Bereitstellung von Fahrausweisen der BVG für Dienstfahrten des Leitungsbereichs und der Abteilung VD nachgewiesen. Ausweis von geschlechtsspezifischen Daten: Zielgruppe: GB Zielsetzung: Steuerungsbedarf: Beschäftigte der Senatsverwaltung für Finanzen (Leitungsbereich und Abteilung VD) an dienstlich bedingten Dienstreisen ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durch gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Stellenbesetzung Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Ist 2015 w m w m 39 21 29 25 65 % 35 % 54 % 46 % absolut relativ (in %) 52905 011 Ist 2016 Repräsentation 5.000 55.000 3.000 6.139,56 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben des Leitungsbereichs der Senatsverwaltung für Finanzen für Fachtreffen, die Unterrichtung von Presse und Medien, die Bewirtung von Besuchern sowie für Geschäftsessen nachgewiesen. Im Jahr 2019 findet die Jahrestagung der Finanzministerkonferenz in Berlin statt und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. 52906 011 Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege 1.000 1.000 1.000 925,53 Aufwendungen der Abteilung VD im Zusammenhang bzw. aus Anlass dienstlicher Veranstaltungen, Sitzungen u.ä., einschließlich der Gestaltung des Rahmenprogramms sowie Ausgaben für die Betreuung von Besuchern in unumgänglichen Fällen. 53103 011 Empfänge, Feierlichkeiten 1.000 1.000 1.000 315,23 Bei dem Ansatz werden die Aufwendungen für die turnusmäßig stattfindenden Treffen der Finanzstaatssekretäre der Länder sowie für weitere Veranstaltungen nachgewiesen. 53111 011 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 10.000 10.000 35.000 32.574,43 Bei dem Ansatz werden insbesondere Ausgaben für Stellenausschreibungen in Stellenportalen (Internet) und regionalen und überregionalen Zeitungen und Zeitschriften nachgewiesen. Weniger, da die bisher hier nachgewiesenen Ausgaben für die Finanzämter ab 2018 im Kapitel 1531 nachgewiesen werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 21 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 53301 (neu) Fkt 011 Bezeichnung Kränze, Blumenspenden, Nachrufe Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 3.300 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 3.300 Nachrufe und Kranzspenden für Sterbefälle bis dahin aktiven Beschäftigten 54002 011 Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) 43.000 23.000 10.000 14.581,42 Ausgaben für Maßnahmen des Personal-, Organisations- und betrieblichen Gesundheitsmanagements u.a.. Durchführung einer Beschäftigtenbefragung, inklusive Durchführung von Workshops auf Grundlage der Ergebnisse der Befragung und Bearbeitung von daraus folgenden Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention, Verbesserung der Work-Life-Balance, Ausgaben für Maßnahmen zur Implementierung eines Diversity-Managements in der Senatsverwaltung für Finanzen (Lehrtätigkeit, Diversity-Teammaßnahmen, Werbung, Kommunikationsmittel, Veranstaltungen) Ausgaben für die Weiterentwicklung für das Leitbild Ressort Finanzen. 2018 A 2019 A Beschäftigtenbefragung Senatsverwaltung für Finanzen Stamm und LHK .................................................. 32.000 € 5.000 € Weiterentwicklung Leitbild ............................................................................................................................ 8.000 € 16.000 € Maßnahmen zur Implementierung eines Diversity Managements (neu) ...................................................... 3.000 € 2.000 € 43.000 € 23.000 € 54003 (neu) 011 Geschäftsprozessoptimierung 581.000 2017 A 10.000 € 0€ 0€ 10.000 € 581.000 Deckungsvermerk: Der Titel ist nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen nur deckungsberechtigt. Ausgaben für die Geschäftsprozessoptimierung nach dem Berliner E-Government-Gesetz. 54010 011 Dienstleistungen 94.000 62.000 70.000 2018 A 2019 A Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2 und 5 AsiG) .......................................................... 22.000 € 22.000 € Prüfung der ortsveränderlichen Geräte bei der Senatsverwaltung für Finanzen, inklusive BDG Parochialstraße und BDG Franz-Jacob-Straße, sowie Landeshauptkasse Berlin (zweijährlicher Rhythmus) ......................................................................... 17.000 € 0€ Transporte sowie Umstellungs- und Anschlussarbeiten aufgrund Raumkonzept nach der Neuverkabelung Dienstgebäude Klosterstraße ............................................................... 15.000 € 0€ Bearbeitung von Kriegsschadenrenten, Einmalleistungen sowie Rückforderungen nach § 349 LAG durch die KfW-Bankengruppe ....................................................................... 10.000 € 10.000 € Gebärdendolmetscher .................................................................................................................................. 9.000 € 9.000 € Sozialberatung ............................................................................................................................................. 21.000 € 21.000 € 94.000 € 62.000 € 85.149,47 2017 A 22.000 € 0€ 0€ 14.000 € 3.000 € 31.000 € 70.000 € Der Anstieg im Haushaltsjahr 2018 beruht auf internen Umzugskosten im Dienstgebäude Klosterstraße aufgrund eines Raumkonzepts nach der Neuverkabelung 2016/17(Flächenoptimierung) und dem Auszug des Lastenausgleichsamts aus der Franz-Jakob-Straße. 54034 011 Leistungen der Selbstversicherung 4.800.000 4.800.000 4.000.000 4.865.212,57 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflichtgrundsätzen und den Eigenschädengrundsätzen nachgewiesen. Die sogenannten Bagatellschäden werden von den einzelnen Verwaltungen selbst reguliert. Es dürfen auch Billigkeitsleistungen erbracht werden. Anpassung an die Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre. Bruttotitel: Erstattungen von Dritten aufgrund von Regressen in Zusammenhang mit Schadenersatzleistungen der Selbstversicherung (bspw. Regress des Fahrzeug-Kaskoschadens durch den Unfallverursacher) dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr bei dem Titel vereinnahmt werden. 2016: Ausgaben 5.627.152 €, Einnahmen 761.940 €. Epl. 15, 27, 29 - Seite 22 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 54035 Fkt 812 Bezeichnung Nachlassverbindlichkeiten Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 200.000 200.000 Ansatz 2017 125.000 Ist (Rest/R) 2016 124.582,04 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben nachgewiesen, die zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten nach den Erbschaftsgrundsätzen notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um Darlehensschulden oder um Ausgaben für Grundpfandrechte handelt. Ausgenommen davon sind Ablösebeträge nach dem Vermögensgesetz. Mehr aufgrund Anpassung an geänderte Rechtsprechung (ordnungsbehördliche Bestattungen, Verkehrssicherungspflicht, Verzinsung von Herausgaben). 54079 011 Verschiedene Ausgaben 1.000 1.000 1.000 468,73 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben der Obergruppen 51 bis 54 von weniger als 1.000 Euro je Einzelzweck nachgewiesen. 54606 011 Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 1.000 1.000 1.000 245,86 Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanager*innen und Dialogbegleiter*innen, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. Zentrale Veranschlagung für den Einzelplan 15. Die finanzielle Vorsorge für den Gesamthaushalt wurde im Kapitel 1540 getroffen. 63123 011 Zuschuss an den Bund nach dem Lastenausgleichsgesetz 200.000 200.000 260.000 199.166,00 Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz. Die Länder (mit Ausnahme der Länder Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) leisten nach dem Verhältnis ihrer Steueraufkommen im jeweils vorhergehenden Rechnungsjahr (§ 6 LAG) an den Bund einen jährlichen Zuschuss in Höhe von einem Drittel des Jahresaufwands, höchstens jedoch 30 Millionen Euro. Weniger in Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf. 67101 011 Ersatz von Ausgaben 1.000 1.000 1.000 623,56 Bei dem Ansatz wird der Aufwandsbeitrag des Landes Berlin an den Kosten der Finanzministerkonferenz nachgewiesen. 81259 (neu) 011 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 86308 246 Darlehen nach dem Flüchtlingshilfegesetz 1.000 1.000 1.000 19,10 Landesanteil in Höhe von 20 v. H. der vom Bund getragenen Aufwendungen für bereits bewilligte Eingliederungsdarlehen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 23 1500 2018/2019 MG 32 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt MG 32 51185 (neu) Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 647.000 677.000 428.000 510.070,15 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 2018 A 2019 A Verfahrensbetrieb E-Akte Lizenzen .............................................................................................................. 360.000 € 360.000 € Realisierung Fachanwendung E-Akte .......................................................................................................... 0€ Datenspeicherung und Sicherung durch das ITDZ ...................................................................................... 120.000 € 150.000 € Beschäftigtenportal, Hosting beim ITDZ ....................................................................................................... 60.000 € 60.000 € Beschäftigtenportal, Applikationsentwicklung ............................................................................................... 57.000 € 57.000 € Durchführung eignungsdiagnostischer Verfahren (E-Recruiting) SenFin Stamm 50.000 € 50.000 € 647.000 € 677.000 € 2017 A 318.000 € 059.000 € € 0€ 0€ 0€ 51.000 € 428.000 € Ausgaben für das Beschäftigtenportal wurden bisher aus 54060 geleistet. Hinweis: Sollte das Hosting des Beschäftigtenportals beim ITDZ nicht durchführbar sein, wird Ersatzbeschaffung von Hardware für den Portalbetrieb in gleicher Höhe fällig (Titel 81259; Merkansatz 1.000 €). 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 50.000 50.000 — 2.500 Schulungen für Administrator*innen, Multiplikator*innen und Anwender*innen E-Akte und Beschäftigtenportal. Mehr durch umfassenden Echtbetrieb. 81259 (neu) 011 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT 1.000 1.000 Merkansatz für den Serverbetrieb des Beschäftigtenportals, falls eine Leistung vom ITDZ nicht möglich sein sollte. Siehe Erläuterung zu 51185. Summe Maßnahmegruppe 32 698.000 728.000 430.500 510.070,15 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 24.278.500 8,6 % 23.795.500 -2,0 % 22.363.900 21.971.895,99 544.000 544.000 506.000 567.491,90 3.161.000 3.161.000 3.654.000 1.624.315,87 11.000 11.000 11.000 13.191,60 3.716.000 3.716.000 4.171.000 2.204.999,37 8.084.000 8.260.000 9.850.000 9.130.091,59 15.991.500 15.332.500 12.251.900 12.641.995,74 201.000 201.000 261.000 199.789,56 Abschluss Kapitel 1500 111186 211299 351389 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 2.000 2.000 1.000 19,10 24.278.500 23.795.500 22.363.900 21.971.895,99 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -20.562.500 -20.079.500 -18.192.900 -19.766.896,62 Epl. 15, 27, 29 - Seite 24 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 6 22 12 10 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 9.910.554 11.227.316 92.407 919.242 2.778.596 5.202.601 30.130.715 43.276.858 73.407.573 2015 in € Änderung in % 8.124.597 +21,98 8.164.919 +37,51 0 1.033.381 -11,05 2.338.914 +18,80 5.675.712 -8,34 25.337.522 +18,92 7.172.820 503,35 32.510.342 +125,80 Der Kostenanteil für den Politisch-Administrativen Bereich und Service am strategischen Ziel beträgt lediglich 3,84 % Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510), zu 19,46 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521). Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 4,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %, 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung“ mit einem Anteil von 1,07 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005053 2016 16.063.037 8.540.423 24.603.460 Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes 2015 15.600.650 7.172.820 22.773.470 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ betragen rund 24,6 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1500 - Bereiche „Haftpflichtangelegenheiten“ und „Nachlassangelegenheiten“ – liegt bei 4,70 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 54,23 % im Kapitel 1510) 2. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 40,68 % im Kapitel 1520) 3. Landeshauptkasse (Anteil von 0,39 % im Kapitel 1521). Selbstversicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten Die Selbstversicherung umfasst Entscheidungen über Schadenersatzansprüche auf rechtlicher Grundlage, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Straßenverkehrsgesetz, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und aus Instituten der richterlichen Rechtsfortbildung (Aufopferung u. ä.), sowie über Zahlungen ohne Rechtspflicht (Billigkeitsentschädigungen). Es werden Forderungen reguliert, die gegen das Land Berlin einschließlich der Betriebe und Sondervermögen nach § 26 LHO sowie gegen juristische Personen, deren Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan von Berlin veranschlagt werden, gerichtet sind. Der Bereich beinhaltet darüber hinaus die Geltendmachung von Regressforderungen gegen Dritte einschließlich der Durchführung der Vollstreckungsverfahren gegen diese. Epl. 15, 27, 29 - Seite 25 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Dieser Bereich wird über vier Kostenträger abgebildet, wobei zwischen allgemeinen Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtangelegenheiten unterschieden wird. Die Bezugsgröße orientiert sich an der Anzahl der Beschäftigten bzw. Anzahl der Kfz (je Bereich). Die Kosten, die sich auf das Land Berlin beziehen, werden auf internen Kostenträgern abgebildet. Regulierungen für § 26 LHO-Betriebe sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch Altfälle der BSR, BWB und BVG) werden auf externen Kostenträgern ausgewiesen. Der größte Kostenblock entfällt auf die „internen Leistungen“. Daher werden die Produktkosten zusammenfassend dargestellt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Gesamtkosten in € 78901 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (extern) 78900 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (intern) Summe: 78903 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten (extern) 78902 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten (intern) Summe: Erstattungen von Dritten 2016 2015 2014 2013 213.207 291.210 248.458 241.929 1.240.284 1.211.630 1.682.678 1.492.253 1.453.491 1.502.840 1.931.136 1.311.864 105.368 103.033 160.206 104.849 4.462.962 3.630.527 3.696.646 3.400.794 4.568.330 3.733.560 3.856.852 3.505.643 -761.759 -497.750 -524.774 -510.325 Erstattungen von Dritten im Zusammenhang mit Schadenersatzleistungen der Selbstversicherung dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr beim Ausgabetitel vereinnahmt werden (Titelerläuterung 1500/54034). Sie werden als Kosten mit Minusbetrag ausgewiesen. Erträge in € 78901 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (extern) 78903 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten (extern) 2016 Kostendeckungsgrad 78901 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (extern) 78903 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten (extern) Kosten je Beschäftigten bzw. Kfz in € 78900 Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten (intern) 78902 Kraftfahrzeug-Haftpflichtangelegenheiten (intern) 2015 2014 2013 160.425,02 149.756,49 153.220,11 150.494,03 50,36% 37,99% 37,49 % 43,40 % 12,24 12,14 17,17 15,54 836,73 655,57 683,81 622,17 2016 1.863 1.319 544 2015 1.954 1.305 649 2014 2.158 1.452 706 2013 2.200 1.434 766 4.777 2.760 2.017 4.033 2.039 1.994 3.524 2.138 1.386 3.653 2.193 1.460 455,89 201,13 459,39 283,5 438,77 321,88 132,54 296,62 Fachspezifische Informationen Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten Anzahl der bearbeiteten Fälle Anzahl der erledigten Fälle Anzahl der noch offenen Fälle Kraftfahrzeug- Haftpflichtangelegenheiten Anzahl der bearbeiteten Fälle Anzahl der erledigten Fälle Anzahl der noch offenen Fälle Kosten je erledigtem Fall in € (ohne Schadensregulierung) Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten Kraftfahrzeug- Haftpflichtangelegenheiten Epl. 15, 27, 29 - Seite 26 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - Fiskalische und testamentarische Erbschaftsangelegenheiten Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 04074 2016 838.863 0 838.863 Nachlassangelegenheiten u. ä. 2015 839.625 0 839.625 2016 Menge: Anzahl der Fälle Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ....................................................................... 2015 611 1.372,93 1,14 0,00 2.240.652,17 267,11 652 1.287,77 2,50 0,00 3.100.822,12 369,31 Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 5,22 %. Das Produkt beinhaltet die Bearbeitung von Erbschaftsfällen aufgrund gesetzlichen oder testamentarischen Erbrechts. Die Einnahmen aus Erbschaften werden in der KLR als eine außerordentliche und periodenfremde Ertragsart geführt und nicht im Produktbericht ausgewiesen. Fachspezifische Informationen Einnahmen in € 2016 2015 2014 3.500.839 4.295.998 4.433.919 3.077.309 -2.036.949 -1.306.038 -1.077.518 -2.130.350 -76.103 -49.210 -82.703 -111.638 1.387.788 2.940.750 3.273.698 835.321 Testamentarische Erbschaften (Einnahmen) ./. Ausgaben Differenz (Zuflüsse aus Nachlässen, Kapitel 9315, Titel 100 10) 1.896.518 -965.041 575.136 -525.485 1.103.102 -1.278.948 1.182.902 -1.516.495 931.477 49.651 -175.846 -333.593 Gesamteinnahmen per Saldo 2.319.264 2.990.401 3.097.852 501.728 2015 2014 2013 Fiskalische Erbschaften (Neuzugänge) ./. Herausgaben sowie Ausgaben für nicht abgeschlossene Fälle des lfd. HHJ (Titel 298 01) ./. Ausgaben für Erbschaften zurückliegender HHJ (Titel 540 35) Differenz (Zuflüsse aus Nachlässen, Kapitel 1500, Titel 298 01 und Titel 540 35) Fallzahlen Fiskalische Erbschaften (Neuzugänge) Herausgaben Testamentarische Erbschaften (Neuzugänge) Summe Fallzahlen Kosten je aktueller Fallbearbeitung in € 2016 2013 678 15 11 704 669 25 5 699 744 22 15 781 648 33 12 693 1.191,57 1.201,18 1.515,82 1.463,44 Epl. 15, 27, 29 - Seite 27 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001074 Liegenschaftsangelegenheiten und Beteiligungen Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 2 7 2 5 0 2016 in € 2.910.911 4.697.646 11.488.807 1.151.256 598.865 1.797.787 22.645.273 16.141.769 38.787.042 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2015 in € Änderung in % 3.044.231 -4,38 90.239.820 -94,79 521.582 2.102,68 1.298.071 -11,31 586.240 2,15 1.873.085 -4,02 97.563.029 -76,79 21.762.105 -25,83 119.325.134 -67,49 Der Kostenanteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) am strategischen Ziel beträgt 1,61 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 98,39 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510). Das strategische Ziel gliedert sich in zwei operative Ziele: 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ mit einem Anteil von 67,98 % an den Verwaltungskosten und 005238 „Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 32,02 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005237 2016 15.394.378 4.470.769 19.865.147 Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten 2015 3.597.282 0 3.597.282 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ betragen rund 19,9 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1500 - Bereich „Versicherungsprämien für Liegenschaften der Hauptverwaltung, die nicht im SILB sind“ - beträgt 11,53 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 88,47 % im Kapitel 1510). 2016 Verwaltungskosten in € 79905 - Zahlung von Versicherungsprämien für Liegenschaften der Hauptverwaltung, die nicht im SILB sind Anzahl der versicherten Grundstücke *außerhalb von ProFiskal korrigierte Menge 2015 2014 2013 365.213 414.923 469.193 414.502 461 461 411 471* Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 0,94 % des Gesamtvolumens. Das Produkt umfasst sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Senatsbeschlusses Nr.3382/06. Er überträgt der Senatsverwaltung für Finanzen die Zuständigkeit für die haushaltstechnische Sicherstellung der Zentralisierung von Abschlüssen der Gebäudeversicherungen für Gebäude der Hauptverwaltung, soweit diese noch nicht der BIM zur Bewirtschaftung übertragen wurden. Gebäude der Bezirke sind hiervon ausgenommen, da der Rat der Bürgermeister seine Zustimmung hierzu verweigerte. Ziel der Zentralisierung ist die Nutzung einer stärkeren Marktstellung in Bezug auf gebäudebezogene Versicherungsleistungen. Die BIM GmbH nimmt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Auftrag des Landes Berlin die Beschaffung und den Vertragsabschluss dieser Gebäudeversicherungen vor. Aus dem Kapitel 1500 erfolgen Zahlungen an die BIM für die aufzuwendenden Versicherungsprämien, Provisionen und der entstehenden Regiekosten zentral. Die Ermittlung der zu versichernden Risiken und die Abwicklung von Versicherungsschäden bleiben weiterhin in dezentraler Verant-wortung der Hauptverwaltung. Epl. 15, 27, 29 - Seite 28 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - Fachspezifische Informationen Die versicherten Objekte weisen in Art, Umfang und entsprechend dem zu versichernden Risiko sehr unterschiedliche Strukturen auf. So gehören zu den Objekten beispielsweise größere Verwaltungsobjekte und kulturelle Einrichtungen sowie kleine Bade- und Bootsanlagen, Oberstufenzentren und Justizvollzugsanstalten. Auf einen Stückkostenausweis wird daher verzichtet. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001080 Finanzpolitik und Haushalt Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 1 1 0 0 1 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 51.704 0 0 0 4.231 35.739 91.674 0 91.674 2015 in € Änderung in % 87.847 -41,14 0 0 0 8.234 -48,61 58.406 -38,81 154.488 -40,66 0 154.488 -40,66 Der Kostenanteil des Politisch-Administrativen Bereiches und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen am strategischen Ziel beträgt 100 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005106 2016 91.674 0 91.674 Interne Fachaufgaben der effizienten Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S. 2015 154.488 0 154.488 Der Anteil des Kapitels 1500 (Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen) an den Gesamtkosten des operativen Zieles 005106 „Interne Fachaufgaben der effizienten Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ beträgt 100 %. Das operative Ziel wird zu 100 % durch den seit 2014 bestehenden Projekt-Kostenträger 28182 „Erstellung eines Forderungsmanagementkonzeptes für das Land Berlin (SenFin PMF)“ abgebildet. Verwaltungskosten in € 2016* 28182 - Projekt FoMa * 91.674 * Es sind auch die Kosten für die ressortinterne Arbeitsgruppe enthalten. 2015 154.488 2014 299.661 2013 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 100 %. Fachspezifische Informationen In Zusammenarbeit mit den Bezirken ist für das Land Berlin ein Konzept zum Forderungsmanagement zu entwickeln, das die Veräußerung von Forderungen sowie die Hinzuziehung Privater als Verwaltungshelfer auch bei der Verfolgung öffentlich-rechtlicher Forderungen berücksichtigt (Auflagenbeschluss Nr. 98a zum Haushalt 2014/2015 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 09.12.2013 Drucksache Nr. 17/0400). Für die ressortübergreifende AG Forderungsmanagement (AG FoMa) (SenFin, SenInnSport, SenJustV, Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick) und weitere Unterarbeitsgruppen wurde kein gemeinsamer Projektkostenträger eingerichtet. Der Projektkostenträger ist auf die Abbildung der Kosten der Organisationseinheit SenFin beschränkt, die als Leitung, Geschäftsstelle und Servicebereich für das Gesamtprojekt fungiert. Am 08.02.2017 hat der Hauptausschuss des Landes Berlin das Landeskonzept zum Forderungsmanagement über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. Mit dem Bericht zur roten Nummer 17/0780 E vom 18.04.2016 hatte die AG FoMa das „Konzept für das Forderungsmanagement im Land Berlin“ zur Auflage Nr. 98a vorgelegt. Der Bericht gilt zugleich als Abschlussbericht für das landesweite Projekt. Er wird ab der 18. Wahlperiode unter der roten Nummer 18/0206 geführt. Das Projekt ist seit dem 31.03.2017 beendet. Die Senatsverwaltung für Finanzen berichtet weiter zu der zum Haushalt 2016/2017 übernommenen Auflage (neu: 94a) als Linienaufgabe. Epl. 15, 27, 29 - Seite 29 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001086 Informationstechnologie Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 1 3 0 0 3 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 634.409 1.585.644 0 0 50.572 189.880 2.460.505 0 2.460.505 2015 in € 310.234 645.904 0 0 78.173 139.156 1.173.465 0 1.173.465 Änderung in % +104,49 +145,49 -35,31 +36,45 +109,68 +109,68 Der Kostenanteil des politisch-administrativen Bereiches und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen beträgt 22,18 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 71,55 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520) und zu 6,27 % auf die Abteilung Landespolitik (Kapitel 1540). Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005478 2016 2.460.505 0 2.460.505 Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen 2015 1.173.465 0 1.173.465 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005478 „Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen“ betragen rund 2,5 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1500 beträgt mit dem Projekt eAkte (Ausbau des Einsatzes von DMS-/ VBSDiensten) 22,18 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 71,56 % im Kapitel 1520) 2. Landespersonal (Anteil von 6,26 % im Kapitel 1540). Verwaltungskosten in € 28162 - IT-Projekt eAkte 2016 545.649 2015 486.060 2014 280.631 2013 352.029 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 22,18 %. Fachspezifische Informationen Die Ausbaustufe II des Projektes beinhaltete die hausweite Einführung des Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) in der Senatsverwaltung für Finanzen. Nach Einführung der eAkte liegt der Schwerpunkt der Projektarbeit seit 06/2016 in der Abbildung einer elektronischen, medienbuchfreien Vorgangsbearbeitung. (Ausbaustufe III). Epl. 15, 27, 29 - Seite 30 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001087 Wiedergutmachung von DDR-Unrecht und Wiedervereinigungsrecht (offene Vermögensfragen) Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 3 7 6 1 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 1.294.350 102 0 1.544 139.967 1.066.863 2.502.826 515.463 3.018.289 2015 in € Änderung in % 1.526.129 -15,19 25.310 -99,60 0 1.491 +3,57 174.755 -19,91 1.377.820 -22,57 3.105.504 -19,41 1.334.075 -61,36 4.439.579 -32,01 Der Kostenanteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) am strategischen Ziel beträgt 55,05 %. Die Kostenabbildung für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Lastenausgleichsamtes ist in der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen verblieben, während die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Landesamtes für offene Vermögensfragen seit dem Jahr 2013 bei der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) nachgewiesen werden. Somit entfallen die übrigen Kostenanteile mit 44,95 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510). Das strategische Ziel 001087 umfasst neben den Kapiteln 1500 und 1510 auch Anteile des Kapitels 2990 (Vermögen und Beteiligungen). Das strategische Ziel gliedert sich in drei operative Ziele: 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen“ mit einem Anteil von 25,85 % an den Verwaltungskosten, 005103 „Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 35,02 % und 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ mit einem Anteil von 39,13 % an den Verwaltungskosten. Der Politisch-Administrative Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sind an den operativen Zielen 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögens-fragen“ und 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ beteiligt. Die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Landesamtes für offene Vermögensfragen werden seit dem Jahr 2013 bei der Abteilung Vermögen und Beteiligungen ausgewiesen (Hinweis auf Darstellung zum Kapitel 1510). Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005102 2016 646.896 300.155 947.051 Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen 2015 966.345 563.292 1.529.637 Der Anteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) an den Gesamtkosten des operativen Zieles beträgt 61,57 %. Darin eingeschlossen sind die Kosten für alle sonstigen Erledigungen, die im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich stehen. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 75755 2016 398.286 0 398.286 Archivierung 2015 695.635 0 695.635 Epl. 15, 27, 29 - Seite 31 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service 2016 Menge: Anzahl der durchgesehenen Akten Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 61,57 %. 33.675 11,83 13,20 0,00 0,00 2015 62.579 11,12 15,67 0,00 0,00 0,00 0,00 Das Produkt beinhaltet die Aufbereitung von Unterlagen und Akten der Lastenausgleichsverwaltung (LAA) und seit 2014 zunehmend auch diejenigen des Wiedervereinigungsrechtes (LARoV). Fachspezifische Informationen Das Produkt wird seit 2007 bebucht. Wesentliche Kosten entstehen durch die nicht automatisierte Archivierung von Rückforderungsakten für das Bundesarchiv Bayreuth sowie der Wiedervereinigungs- bzw. Magistratsakten für das Landesarchiv Berlin. Die Arbeitsaufgaben betrafen anfangs überwiegend Akten zum Lastenausgleich, später zunehmend aber auch Akten zum Wiedervereinigungsrecht. Die Abgabe der LARoV-Altakten an das Zwischenarchiv ist im März 2017 abgeschlossen worden. Es wird davon ausgegangen, dass die Akten der Ausgleichverwaltung bis Ende 2017 vollständig archiviert sein werden. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005104 2016 979.547 199.166 1.178.713 Effiziente Aufgabenerledigung /- Lastenausgleich 2015 1.202.032 212.207 1.414.240 Der Anteil des Politisch-Administrativen Bereichs und der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) an den Gesamtkosten des operativen Zieles beträgt 100 %. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 72106 2016 501.051 0 501.051 Bescheide und Entscheidungen über Rückforderungen von Hauptentschädigungen 2015 697.540 0 697.540 2016 Menge: Anzahl der Bescheide Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 2015 158 3.171,21 16,60 0,00 0,00 0,00 553 1.261,37 15,71 0,00 0,00 0,00 Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 42,51 %. Das Produkt umfasst die Rückforderungen gewährter Lastenausgleichsleistungen aufgrund der Wiederverfügbarkeit ehemals weggenommener Vermögenswerte. Fachspezifische Informationen Erledigungsquoten Rückforderungen 2016 99,84 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 32 2015 99,72 % 2014 99,48 % 2013 98,91 % 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 72110 2016 478.495 0 478.495 Einziehung/Vollstreckung/Stundung 2015 504.493 0 504.493 2016 Menge: Anzahl der Zahlungsvorgänge Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . 2015 1.117 428,38 15,85 0,00 0,00 1.717 293,82 11,36 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 40,59 %. Zu diesem Produkt gehören die Überwachung der Zahlungsfristen, die Durchsetzung fälliger Forderungen durch Verwaltungsvollstreckungsersuchen, die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden mit anschließender zwangsweiser Durchsetzung bei Inanspruchnahme von Bürgen sowie die Einziehung der mit Rückforderungs- / Leistungsbescheid festgesetzten Forderungen. Fachspezifische Informationen Die bei diesem Produkt ausgewiesenen Kosten entstehen durch die Zahlungskontrolle der im Zusammenhang mit dem Produkt 72106 „Rückforderungen“ stehenden Forderungen. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 0 199.166 199.166 Aufwendungen aller laufenden Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (Trans- 2015 ferprodukt) 0 212.207 212.207 80715 2016 Menge: Anzahl der Empfänger Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 16,90 % (bezogen auf die Gesamtkosten). Epl. 15, 27, 29 - Seite 33 2015 12 0,00 6,60 0,00 0,00 12 0,00 4,78 0,00 0,00 0,00 0,00 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service - Zusatzinformationen zur internen Leistungserbringung des Politisch-Administrativen Bereichs und Service (Kapitel 1500) Es werden neben den vorgenannten externen Fachprodukten vorrangig interne Serviceleistungen für das gesamte Ressort bzw. Teile davon oder für das Land Berlin erbracht, die an die leistungsempfangenden Behörden des Landes Berlin intern verrechnet werden. Diese intern erstellten Produkte werden nicht über die operativen und strategischen Ziele in der Zielpyramide der externen Kostenträger ausgewiesen, machen aber einen wesentlichen Teil der Kosten in der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen aus. Nachstehend aufgeführte interne Produkte gehören zu den Produktgruppen 005163 „Vergleichsring Personal“, 004202 „Ausbildung“, 004562 „Finanzen (BSP)“, 004563 „Organisation (BSP)“ und 004679 „Rechtsangelegenheiten“. 2016 2015 2014 2013 Personal - Gesamtkosten in € 79697 - Beschäftigungsverhältnis* 6.804.897 8.467.668 7.081.029 5.792.923 79645 - Personalentwicklungsservice 548.825 684.623 702.304 700.427 * Seit November 2013 werden die Personaleinzelangelegenheiten beim LVwA wahrgenommen (Shared Service). Aus- und Fortbildung - Gesamtkosten in € 76756 - Praktische Ausbildung und Anleitung (nichttechnische Verwaltung) 76756 - Organisation der Ausbildung (nichttechnische Verwaltung) 78084 - Organisation der Ausbildung (Steuerverwaltung)* 78094 - Organisation und Durchführung der Fortbildung (Steuerverwaltung) 140.708 151.614 164.261 130.321 17.678 32.052 52.269 34.927 3.316.528 3.110.280 2.906.079 1.952.226 1.670.785 1.617.692 1.619.727 1.334.605 * Enthalten sind Ausbildungskosten in Höhe von 2.211.572,32 € im Jahr 2015 und 2.553.008,15 € im Jahr 2016. Aufgrund der neu verhandelten Ausbildungskosten (§ 6 (4) der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die gemeinsame Aus- und Fortbildung von Beschäftigten der Steuerverwaltung vom 01.09.2013) sind die Transferkosten im Jahr 2016 gegenüber 2015 um rd. 340 Tsd. € angestiegen. Festgeschrieben ist eine schrittweise Anhebung der an das Land Brandenburg zu entrichtenden Transferzahlungen (2013/2014 zu 70%, im Jahr 2014/2015 zu 80%, im Jahr 2015/2016 zu 90% und ab dem 01.09.2017 zu 100%). Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 679 Steuer- und Finanzanwärter/innen in Ausbildung (2015: 650). Personalservice-Kennzahlen Anzahl der betreuten Personalakten (Beschäftigungsverhältnis) Anzahl der betreuten Mitarbeiter (Personalentwicklungsservice) 7.780 7.734 7.687 7.621 6.930 6.890 6.850 6.895 349.976 651.636 405.182 478.586 422.345 473.475 380.675 424.896 Justitiariat - Gesamtkosten in € 72361 - Rechtsstreitigkeiten 1.543.843 2.304.264 2.134.304 1.644.780 Innerer Dienst - Gesamtkosten in € 77832 - Organisation 1.784.145 1.777.310 1.259.809 1.364.264 Finanzen - Gesamtkosten in € 77827 - Finanzen 79459 - IT-Verfahrensbetrieb NBR – lokal Epl. 15, 27, 29 - Seite 34 1502 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Berlin betreut im Auftrag der Finanzministerien der Bundesländer die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL). Sie hat die Landesfinanzministerien durch die Sammlung und Aufbereitung finanzpolitisch bedeutsamer Daten zu beraten und damit die Arbeit der Finanzministerkonferenz zu unterstützen. Nach § 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister vom 29.04.1971 nimmt Berlin die ZDL nach den Beschlüssen der Landesfinanzminister in seinen Haushalt auf. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung sind die Vorschriften im Land Berlin maßgebend. Die Länder tragen den Finanzbedarf der ZDL gemeinsam. Sie ersetzen anteilig den rechnungsmäßigen Fehlbetrag. Analog werden Anteile der Geschäftsstelle der Finanzministerkonferenz (GFMK), Anteile des Sekretariats des Stabilitätsrates sowie Ausgaben der Länder für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates nach § 7 StabiRatG ausgewiesen, soweit sie von den Ländern finanziert werden. Ansatz 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist 2016 € € € € Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister Personalkosten Sächliche Verwaltungsausgaben 1) Summe Ausgaben 609.700 625.100 569.500 550.548 60.500 61.500 78.000 78.982 671.200 686.600 647.500 629.530 134.750 137.850 130.500 119.782 0 0 0 0 134.750 137.850 130.500 119.782 98.350 122.850 94.000 100.156 0 0 0 0 Geschäftsstelle der Finanzministerkonferenz Personalkosten Sächliche Verwaltungsausgaben 2) Summe Ausgaben Sekretariat des Stabilitätsrates Personalkosten Sächliche Verwaltungsausgaben 2) Sachausgaben an den unabhängigen Beirat 3) Summe Ausgaben 1) einschl. Besondere Finanzierungsausgaben 2) trägt die Verwaltung des Bundesrates 3) enthalten in den sächlichen Verwaltungsausgaben (511-549) 85.000 85.000 60.000 35.041 183.350 207.850 154.000 135.197 B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 6,1 3,5 63,5 % 36,5 % 2015 w m 6,1 3,7 63,2 % 37,8 % 2016 w m 6,1 3,5 63,5 % 36,5 % Hinweis Aus Datenschutzgründen ist das Durchschnittseinkommen nicht aufgeführt. Es ist in den Werten des Kapitels 1500 enthalten. Epl. 15, 27, 29 - Seite 35 1502 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11979 062 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 235,54 887.000 875.190,59 Verstärkungsvermerk: Mehreinnahmen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei 51185. Unter anderem Honorare sowie Entgelte für die private Benutzung von Telefonen. 23204 062 Anteil der Länder an den Ausgaben 938.000 979.000 Nach § 2 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister wird der Finanzbedarf der Zentralen Datenstelle unter Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels von den Ländern getragen. Zur Deckung des Fehlbetrages ersetzen die Länder die folgenden Anteilsbeträge in Euro: rund 2018 A 128.020 153.360 29.980 9.420 25.260 73.050 19.870 92.130 208.760 47.700 11.960 49.920 27.640 33.480 26.610 937.160 938.000 2019 A 133.730 160.200 31.320 9.840 26.380 76.310 20.760 96.240 218.070 49.830 12.500 52.250 28.880 34.970 27.800 979.080 979.000 Auf Berlin entfällt ein Anteilsbetrag von ..................................................................... 50.190 52.430 Baden-Württemberg .................................................................................................. Bayern ....................................................................................................................... Brandenburg .............................................................................................................. Bremen ...................................................................................................................... Hamburg .................................................................................................................... Hessen ...................................................................................................................... Mecklenburg-Vorpommern ........................................................................................ Niedersachsen .......................................................................................................... Nordrhein-Westfalen .................................................................................................. Rheinland-Pfalz ......................................................................................................... Saarland ..................................................................................................................... Sachsen ..................................................................................................................... Sachsen-Anhalt .......................................................................................................... Schleswig-Holstein ..................................................................................................... Thüringen ................................................................................................................... Der ausgewiesene Fehlbetrag des Kapitels ist nur deshalb geringfügig geringer als der Anteilsbetrag Berlins, weil der Ansatz der Einnahmen von den Ländern auf volle Tausend Euro aufzurunden ist. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 939.000 5,7 % 980.000 4,4 % 888.000 875.426,13 Ausgaben 42201 062 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 234.000 240.000 222.000 217.315,63 42722 062 Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) 1.000 1.000 1.000 786,66 42801 062 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 465.000 500.000 428.000 417.409,83 43206 068 Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der Finanzverwaltung 119.000 121.000 114.000 111.716,98 44100 062 Beihilfen für Dienstkräfte 7.300 7.600 9.200 10.484,70 44304 062 Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer 2.000 2.000 1.800 1.778,27 44606 068 Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen im Bereich der Finanzverwaltung 13.500 14.200 18.000 10.994,55 Epl. 15, 27, 29 - Seite 36 1502 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel Fkt Bezeichnung 51101 062 Geschäftsbedarf 51111 062 Geschäftsbedarf für die verfahrensunabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 31 51140 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 2.500 2.500 2.500 2.160,03 1.000 1.000 1.000 — 2.500 2.500 2.500 1.923,84 24.000 24.000 24.000 23.629,32 10.000 4.880,59 Ersatzbeschaffungen von Möbeln und Einrichtungsgegenständen. 51143 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 31 51160 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 31 51185 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51701 062 Bewirtschaftungsausgaben Reinigungskosten für die Diensträume. 51801 062 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Miete und Heizkosten für die Diensträume im Gebäude des Bundesrates Leipziger Straße 3 - 4. 52602 062 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen 10.000 10.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 52603. Die Länder tragen gemäß § 7 StabiRatG die für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates entstehenden Kosten je zur Hälfte mit dem Bund. Zu erstatten sind die mit der Tätigkeit des Beirates verbundenen Reisekosten und Sitzungsgelder. 52603 062 Ausgaben der Länder für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates 75.000 75.000 50.000 30.160,15 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei 52602. Die Länder tragen gemäß § 7 StabiRatG die für den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates entstehenden Kosten je zur Hälfte mit dem Bund. Bund und Länder stellen dem Beirat für seine Arbeit ein gedeckeltes Budget von jährlich 150.000 € zur Verfügung. Hiervon finanzieren die Länder 75.000 €. 52703 062 Dienstreisen 7.000 7.000 7.000 5.260,04 54010 062 Dienstleistungen 5.000 5.000 7.000 698,70 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für die jährlich wiederkehrenden Aufträge zu statistischen Sonderauswertungen durch das Statistische Bundesamt nachgewiesen. 98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 1.000 466,84 Interne Verrechnungen für Verrechnungsprämien im Rahmen der Selbstversicherung des Landes Berlin. Die entsprechenden Einnahmen sind im Kapitel 1500, Titel 38101 veranschlagt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 37 1502 2018/2019 MG 31 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel Fkt MG 31 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensunabhängige IKT (einschl. Telekommunikation) Die ZDL als finanzstatistische Einrichtung ist auf die Nutzung von IT-Technik und -Verfahren in besonderem Maße angewiesen. Sie verfügt über sieben IT-Arbeitsplätze zuzüglich der entsprechenden Netzwerkinfrastruktur, einen Datenbankserver und einen Backup-Server sowie drei mobilen Arbeitsmöglichkeit (Laptop). Aufgrund der Zusammenarbeit mit den Bundesländern und anderen Kooperationspartnern sind hohe Anforderungen an die technische Ausstattung der Einrichtung zu stellen. Die Ausgaben für die verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur werden in den Titeln 51111, 51143 und in 51160 nachgewiesen. Art Preis Anzahl Eigenleistung 810 € Fremdleistung Summe 810 € Max. Veranschla- Ansatz 2018 gungswert 8.100 € 6.500 € Ansatz 2019 10 Istausgaben MG 31 2016 1.894,50 € 0 0€ 0€ 0€ 0€ 10 1.894,50 € 8.100 € 6.500 € 6.500 € 6.500 € Nach dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) vom 30.05.2016 werden die verfahrensunabhängigen Haushaltsmittel für IuK-Technik im gesonderten Einzelplan 25 dargestellt. Dies trifft für die ZDL nicht zu. Nach einem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 20.01.2017 unterliegt die ZDL nicht dem Geltungsbereich des EGovG Bln, da die ZDL zwar gemäß Verwaltungsvereinbarung der Länderfinanzminister im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen eingerichtet wurde, aber diese Aufgabe nicht gem. § 2 AZG Berlin zur öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Berliner Verwaltung zählt. 51111 062 Geschäftsbedarf für die verfahrensunabhängige IKT 2.000 2.000 4.000 434,64 51143 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IKT 2.500 2.500 2.500 38,97 51160 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT 2.000 2.000 3.000 1.420,89 6.500 6.500 9.500 1.894,50 Wurde bislang bei 54060 MG 31 nachgewiesen. Summe Maßnahmegruppe 31 Epl. 15, 27, 29 - Seite 38 1502 2018/2019 MG 32 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Titel Fkt MG 32 51185 (neu) Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 062 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 12.000 12.000 23.500 42.948,40 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. Mittel zur Pflege und Weiterentwicklung der Datenbank, des Internetauftrittes und des Webportals. Ansatz bisher bei Titel 54085. Summe Maßnahmegruppe 32 12.000 12.000 23.500 42.948,40 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 988.300 6,0 % 1.032.300 4,5 % 932.000 884.509,03 Abschluss Kapitel 1502 111186 211299 411462 511549 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 1.000 1.000 1.000 235,54 938.000 979.000 887.000 875.190,59 939.000 980.000 888.000 875.426,13 Personalausgaben 841.800 885.800 794.000 770.486,62 Sächliche Verwaltungsausgaben 145.500 145.500 137.000 113.555,57 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 1.000 1.000 1.000 466,84 988.300 1.032.300 932.000 884.509,03 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -49.300 -52.300 -44.000 -9.082,90 Epl. 15, 27, 29 - Seite 39 Epl. 15, 27, 29 - Seite 40 1502 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001173 Gemeinsame Einrichtungen der Länder und des Bundes Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 1 1 0 1 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 663.623 36.692 0 35.749 71.508 274.651 1.082.224 0 1.082.224 2015 in € Änderung in % 602.315 +10,18 1.343 +2.631,30 250 -100,00 46.309 -22,80 60,823 +17,57 364.142 -24,58 1.075.183 +0,65 0 1.075.183 +0,65 Das strategische Ziel wird seit 2015 im Kostenträgerkatalog dargestellt. Die Kostenanteile am strategischen Ziel entfallen zu 100 % auf die Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister (Kapitel 1502). Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005507 2016 1.082.224 0 1.082.224 Zentrale Datenstelle der Landesfinanzministerinnen und -minister (ZDL) 2015 1.075.183 0 1.075.183 Der Anteil des Kapitels 1502 (Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz) an den Kosten des operativen Zieles 005507 „Zentrale Datenstelle der Landesfinanzministerinnen und -minister“ beträgt 100 %. Diesem Ziel ist einzig der nachstehende Kostenträger zugeordnet. Verwaltungskosten in € 78696 - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzministerien (ZDL) (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 2015 2014 1.082.224 1.075.183 1.092.717 2013 885.872 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 100 % des Gesamtvolumens. Die Kosten der ZDL werden aus Gründen der vollständigen Abbildung erfasst. Abweichungen der Verwaltungskosten (2016: 1.082.224 €, 2015: 1.075.183) zu den kameralen Daten (Ausgaben 2016: 884.509 €, 2015: 889,096 €) ergeben sich aufgrund der Kostenrechnungssystematik. Im Kostenrechnungsverfahren des Landes Berlin werden die den Personalkosten zu Grunde liegenden Durchschnittssätze berechnet, kalkulatorische Kostenzuschläge für Pensionslasten erhoben sowie interne Verrechnungen (informatorisch) ausgewiesen und des weiteren Gemeinkosten (z. B. für die Beschäftigten- / Frauenvertretung etc. anteilig verumlagt. Die Kostendeckung der ZDL ergibt sich im Wesentlichen durch Einnahmen aus anderen Bundesländern. Fachspezifische Informationen Die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL) ist eine Einrichtung der Länder. Ihr Finanzbedarf wird von den Ländern gemeinsam getragen (Königsteiner Schlüssel). In der Kostenrechnung des Landes Berlin werden die Kosten der ZDL vollständig abgebildet. Erträge* insgesamt in € * i. W. Beiträge der Länder nach Königsteiner Schlüssel 2016 875.297,91 Epl. 15, 27, 29 - Seite 41 2015 838.912,75 2014 770.997,95 2013 683.182,73 Epl. 15, 27, 29 - Seite 42 1509 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Personalausgaben der Überhangkräfte des Einzelplans 15 veranschlagt. Es handelt sich dabei um Bereits vor Auflösung des ZeP vorhandene Überhangkräfte, die nicht zum Zentrales Personalüberhangmanagement versetzt werden mussten (Ausnahmen von der Versetzungspflicht), um Überhangkräfte, die nach dem Stellenpoolauflösungsgesetz aus dem Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagement - EzeP - in die Dienststelle versetzt wurden, Dienstkräfte, die nach Auflösung des ZeP in diesem Personalwirtschaftsbereich neu dem Personalüberhang zugeordnet wurden. Die Unterscheidung der drei unterschiedlichen Gruppen des Überhangs erfolgt im Stellenplan durch unterschiedliche Bereichsüberschriften. Ferner wird in diesem Kapitel ein Merksatz vorgesehen für die Gewährung von Zahlungen nach den Verwaltungsvorschriften (VV) VV Prämie, VV Teilausgleiche, VV Rente und VV Besitzstand. Der Merkansatz dient als haushaltstechnische Voraussetzung für die Zahlbarmachung der entsprechenden Ausgaben, die aus dem Kapitel 1540 erstattet werden. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 26,7 9,9 73,0 % 27,0 % 2015 w m 16,7 8,5 66,3 % 33,7 % 2016 w m 12,6 4,0 75,9 % 24,1 % Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2015, Weiblich 3.931,01 € Männlich 2.961,96 € Epl. 15, 27, 29 - Seite 43 1509 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 42201 860 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 397.000 372.000 505.000 286.887,49 Erhöhung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von Überhangkräften, die nach dem Stellenpoolauflösungsgesetz aus dem EZeP zur Senatsverwaltung für Finanzen versetzt worden sind sowie durch die KW -Setzung von Beamtenstellen des Landesausgleichsamtes. 42801 860 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 628.000 590.000 1.013.000 723.745,30 42850 860 Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente 1.000 1.000 1.000 30.000,00 44100 860 Beihilfen für Dienstkräfte 28.000 29.000 49.500 26.233,18 1.054.000 -32,8 % 992.000 -5,9 % 1.568.500 1.066.865,97 1.054.000 992.000 1.568.500 1.066.865,97 Gesamtausgaben 1.054.000 992.000 1.568.500 1.066.865,97 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -1.054.000 -992.000 -1.568.500 -1.066.865,97 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 1509 411462 Personalausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 44 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Vermögensabteilung – Abteilung I – der Senatsverwaltung für Finanzen. Hierzu gehören vorrangig die Einnahmen aus Konzessionsabgaben, Zuschüsse an den Tierpark und die Ansätze im Zusammenhang mit der Übernahme von Bürgschaften. Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Beteiligungen und Grundstücksgeschäfte werden getrennt im Kapitel 2990 – Vermögen – und für das SILB und SODA im Kapitel 2991– Immobilienbezogene Sondervermögen – nachgewiesen. Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Aufnahme von Darlehen und der Beschaffung von Kreditmarktmitteln werden getrennt im Kapitel 2902 – Darlehen und Schuldendienst – nachgewiesen. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 43,1 40,4 51,6% 48,4% 2015 w 46,3 53,0 % m 41 47,0 % 2016 w m 46,3 37 55,6% 44,4% Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017: Weiblich 4.974,03 € Männlich 5.517,50 € Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten. Der Unterschied bei weiblichen und männlichen Dienstkräften ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: - mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 45 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11105 062 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 60.000 60.000 60.000 197.869,50 Bei dem Ansatz werden die Einnahmen für die Genehmigungen nach § 2 der Grundstücksverkehrsordnung (GVO), Tarifstelle 9103 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung, nachgewiesen. 11938 062 Sonstige Kostenbeiträge 5.000 5.000 27.600 782,43 Einnahmen aus Kostenerstattungen der Bezirke und Senatsverwaltungen im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren Bestandsverzeichnis. 11961 062 Erstattung von Steuerbeträgen 5.000 5.000 5.000 — 1.000 1.000 61.785,15 Einnahmen aus Umsatzsteuerüberschüssen von Betrieben gewerblicher Art. 11979 062 Verschiedene Einnahmen 1.000 Erlöse aus dem Verkauf des Berichtes über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts sowie von sonstigen Druckschriften, Entgelte für die private Benutzung von Dienstfernsprechern. 12122 860 Anteil Berlins am Überschuss der GKL Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder — — — 2.098.000 Das Unternehmen soll zunächst durch Rücklagenbildung gestärkt werden, so dass 2018 und 2019 nicht mit Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner zu rechnen ist. Ausschüttungen können gegebenenfalls wieder ab 2020 erfolgen. 12124 680 Überschüsse der Staatlichen Münze Berlin 500.000 500.000 100.000 130.861,11 Gewinnabführung der Staatlichen Münze Die hoheitliche Produktion von Münzen ist auf einem stabilen Niveau und bleibt daher der wichtigste Geschäftsbereich. Auch im gewerblichen Bereich der Medaillenproduktion wird von einer hohen und stabilen Auftragslage ausgegangen. 12201 643 Entgelte für Sondernutzung des Straßenlands 500.000 550.000 240.000 452.672,25 Die Zahlungen beruhen auf einem Wegenutzungsvertrag der Fa. 'BTB Blockheizkraftwerks-Träger und Betreibergesellschaft mbH Berlin' mit der Senatsverwaltung für Finanzen aus 1999, der der Gesellschaft den Betrieb aller der Versorgung mit elektrischer Energie dienenden Anlagen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gestattet - insbesondere in Adlershof und Schöneweide - und als Gegenleistung Zahlungen nach Maßgabe der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas (KAV) vorsieht. Die Konzessionsabgabe entspricht der nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 2 KAV) maximalen Höhe. Sie beträgt nach § 11 Abs. 2 Konzessionsvertrag Strom für die Versorgung von Tarifkunden (außer Schwachlaststrom) 2,39 ct/kWh für die Versorgung von Tarifkunden mit Schwachlaststrom 0,61 ct/kWh für die Versorgung von Sondervertragskunden 0,11 ct/kW. Weitere Erhöhungsmöglichkeiten bestehen weder aus dem Vertrag noch wäre nach der Verordnung eine Erhöhung zulässig. Die Höhe der Einnahme hängt damit ausschließlich vom Verbrauch ab. Die Berechnung der Konzessionsabgabe wird hinsichtlich der Mengen und geleisteten Zahlungen jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Epl. 15, 27, 29 - Seite 46 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel 12202 Fkt 643 Bezeichnung Konzessionsabgabe Strom Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 155.000.000 160.000.000 Ansatz 2017 150.000.000 Ist (Rest/R) 2016 153.964.186,82 Als Gegenleistung für die der Stromnetz Berlin GmbH (Vattenfall) nach dem Konzessionsvertrag eingeräumten Rechte zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes hat das Land Berlin bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages am 31.12.2014 nach Maßgabe der Konzessionsabgabeverordnung für Strom und Gas (KAV) vom 9. Januar 1992 eine Konzessionsabgabe erhalten. Die Konzessionsabgabe entspricht der nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 2 KAV) maximalen Höhe. Sie beträgt nach § 11 Abs. 2 Konzessionsvertrag Strom für die Versorgung von Tarifkunden (außer Schwachlaststrom) 2,39 ct/kWh für die Versorgung von Tarifkunden mit Schwachlaststrom 0,61 ct/kWh für die Versorgung von Sondervertragskunden 0,11 ct/kW. Weitere Erhöhungsmöglichkeiten bestehen weder aus dem Vertrag noch wäre nach der Verordnung eine Erhöhung zulässig. Die Höhe der Einnahme hängt damit ausschließlich vom Verbrauch ab. Die Richtigkeit der Abrechnungen der Konzessionsabgabe Strom wird jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stromnetz Berlin GmbH testiert. Das Testat und die Berechnungsgrundlagen werden dem Land Berlin zur Kenntnis gegeben. Die Voranschläge zur Höhe der Konzessionsabgabe Strom beruhten bis zum Laufzeitende des Vertrages auf einer Prognose der Stromnetz Berlin GmbH. Dieser Wert wurde auf Basis der Strommengen des vorherigen Kalenderjahres ermittelt und berücksichtigte geänderte Absatzerwartungen. 12206 649 Konzessionsabgabe Gas 6.500.000 6.500.000 6.457.000 6.566.078,12 Als Gegenleistung für die der GASAG nach dem Konzessionsvertrag eingeräumten Rechte zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes hat das Land Berlin bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages am 31.12.2013 nach Maßgabe der Konzessionsabgabeverordnung für Strom und Gas (KAV) vom 9. Januar 1992 eine Konzessionsabgabe erhalten. Die Konzessionsabgabe entspricht der nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 2 KAV) maximal zulässigen Höhe. Sie beträgt gemäß § 11 Abs. 2 Konzessionsvertrag Gas für die Versorgung von Tarifkunden ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,93 ct/kWh für die Versorgung von sonstigen Tarifkunden 0,40 ct/kWh für die Versorgung von Sondervertragskunden 0,03 ct/kW. Weitere Erhöhungsmöglichkeiten bestehen weder aus dem Vertrag noch wäre nach der Verordnung eine Erhöhung zulässig. Die Höhe der Einnahme hängt damit ausschließlich vom Verbrauch ab. Die Richtigkeit der Abrechnungen der Konzessionsabgabe Gas wird jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der GASAG testiert. Das Testat und die Berechnungsgrundlagen werden dem Land Berlin zur Kenntnis gegeben. Die Voranschläge zur Höhe der Konzessionsabgabe Gas beruhten bis zum Laufzeitende des Vertrages auf Prognosen der GASAG. Die Werte wurden auf Basis der Gasmengen des vorherigen Kalenderjahres ermittelt und berücksichtigten geänderte Absatzerwartungen. 12401 062 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 210.000 210.000 160.000 41.381,06 Jährliche Nutzungsentgelte von Versorgern gemäß Vereinbarungen für die Benutzung landeseigener Grundstücke. 14101 680 Bürgschaftsentgelte 8.500.000 8.500.000 8.000.000 9.060.536,29 Entgelte aufgrund der Übernahme von Bürgschaften, die vom Darlehensnehmer des verbürgten Kredits zu zahlen sind, vor allem zur Herstellung der beihilferechtlichen Vereinbarkeit der staatlicherseits gewährten Bürgschaften. Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Mandatarschaft zu Bürgschaften sowie deren Entgelte bestehen, dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 47 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel 14102 Fkt 680 Bezeichnung Rückzahlungen nach Bürgschaftsinanspruchnahmen Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 2.000.000 2.000.000 Ansatz 2017 1.000.000 Ist (Rest/R) 2016 4.684.016,66 Rückzahlung von Beträgen in Fällen, in denen Berlin aus übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen worden ist (vgl. Erläuterung zu den Titeln 87101 bzw. 87102 bzw. 87103). Ausgaben, die im Zusammenhang mit Rückzahlungen zu leisten sind, dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. 14103 680 Rückflüsse wegen Rückbürgschaften und Rückgarantien 500.000 500.000 2.000.000 462.074,95 Zahlungen des Bundes aus dessen Rückbürgschafts- und Rückgarantieverpflichtungen. Die Einnahmeerwartung bezieht sich auf Zahlungen des Bundes in sog. Nicht-AFö-Fällen im Zusammenhang mit Wohnungsbaubürgschaften. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 173.781.000 2,1 % 178.831.000 2,9 % 170.148.600 175.622.244,34 Ausgaben 42201 062 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 3.100.000 3.178.000 2.509.000 2.476.323,28 42801 062 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 3.052.000 3.113.000 3.081.000 2.737.608,56 42811 062 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 111.000 113.000 245.000 195.416,85 44100 062 Beihilfen für Dienstkräfte 138.000 142.000 155.000 129.362,23 44379 062 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 1.000 1.000 1.000 56,00 51101 062 Geschäftsbedarf 18.000 18.000 15.000 15.654,45 Beschaffung von Bürobedarf, Dienstvorschriften, Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie sonstigen Druckerzeugnissen. 51136 062 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51140 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 8.000 8.000 8.000 5.602,55 10.000 5.000 8.167,78 1.000 1.000 — Beschaffungen, insbesondere Ersatz von aussonderungsreifem Mobiliar. 51185 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52501 062 Aus- und Fortbildung 10.000 Abteilungsbezogene Aus- und Fortbildung in Sonderfachgebieten. 52536 062 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52601 062 Gerichts- und ähnliche Kosten 1.000 Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten sowie Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner. 52610 062 Gutachten 300.000 400.000 100.000 93.513,18 Gutachten zu rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen im Bereich Infrastrukturunternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb energiewirtschaftlicher und sonstiger Beteiligungen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 48 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel 52703 Fkt 062 Bezeichnung Ansatz 2018 Dienstreisen Beträge in EURO Ansatz 2019 6.000 Ansatz 2017 6.000 6.000 Ist (Rest/R) 2016 7.103,87 Dienstreisen, insbesondere zur Teilnahme an Besprechungen in anderen Bundesländern. Die Kosten für Dienstfahrscheine werden ebenfalls aus diesem Titel gezahlt. Geschlechtsspezifische Daten: Ist 2015 Teilnehmerinnen absolut relativ (in %) 52906 062 Ist 2016 Teilnehmer Teilnehmerinnen Teilnehmer 11 11 18 14 50% 50% 56,25% 43,75% Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege 2.000 2.000 2.000 257,58 Aufwendungen im Zusammenhang bzw. aus Anlass dienstlicher Veranstaltungen, Sitzungen u. ä. einschließlich der Gestaltung des Rahmenprogramms sowie Ausgaben für die Betreuung von Besuchern in unumgänglichen Fällen. 53101 062 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 2.000 2.000 2.000 1.768,80 Herstellung des Berichtes über Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts. 53111 062 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 54010 062 Dienstleistungen 1. 2. 3. 4. 5. 2.000 2.000 1.000 4.276,30 1.950.000 1.950.000 1.800.000 2.741.173,55 2018 Rechtliche, wirtschaftliche und sonstige Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, insbes. im Bereich der Energiewirtschaft, sowie ggf. der Umstrukturierung des Portfolios ..................................................... 900.000 € Rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratung im Zusammenhang mit den im Berliner Straßenland befindlichen Energienetzen ................................... 500.000 € Dienstleistungsvertrag sowie Sachmittel im Zusammenhang mit der AöR Wohnraumversorgung ............................................................................................... 250.000 € Wirtschaftliche und rechtliche Beratung in Spezialfragen des Liegenschaftswesens, insbesondere zu Fällen von besonderer Bedeutung ................................ 50.000 € Entgelte für die Nutzung von Informationssystemen über die aktuellen Gegebenheiten auf dem Geld- und Kapitalmarkt (Dienstleistungen) sowie externe Dienstleistungen im Kreditbereich (Collateralmanagement) ................................................................................................................................. 250.000 € 1.950.000 € 2019 2017 900.000 € 1.350.000 € 500.000 € 150.000 € 250.000 € 0€ 50.000 € 10.000 € 250.000 € 1.950.000 € 290.000 € 1.800.000 € Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen für die Konzessionierung, im Beteiligungsbereich, im Kreditbereich und im Zusammenhang mit dem Liegenschaftswesen. 54077 062 Steuern, Abgaben 20.000 20.000 20.000 285,63 Ausgaben für die Zahlung von Beiträgen (IHK-Beitrag) und Steuern für den BGA Berliner Marktverwaltungen. Dieser Titel korrespondiert mit dem Titel 11961 -Erstattung von Steuerbeträgen-, zu dem insbesondere die verrechnungspflichtigen Betriebe gewerblicher Art ihre anteiligen Steuerbeträge überweisen. Differenzen zu diesem Titel ergeben sich durch unterschiedliche Zeitpunkte von Einnahmen und Ausgaben aus steuergesetzlichen Gründen. 54079 062 Verschiedene Ausgaben 1.000 Ausgaben für allgemeine Verbrauchsmittel. Epl. 15, 27, 29 - Seite 49 1.000 1.000 11,48 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel 68347 Fkt 184 Bezeichnung Ansatz 2018 Zuschuss an die Tierpark BerlinFriedrichsfelde GmbH Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Beträge in EURO Ansatz 2019 6.752.000 6.718.000 20.051.000 6.718.000 6.683.000 6.650.000 — Ansatz 2017 8.732.000 Ist (Rest/R) 2016 6.599.922,79 — — Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde ist eine gemeinnützige GmbH im Eigentum der Zoologischer Garten Berlin AG. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke ist das Unternehmen weiterhin auf die finanzielle Unterstützung des Landes Berlin angewiesen. Um dem Unternehmen Planungs- und Kalkulationssicherheit zu geben, soll ein zunächst auf vier Jahre befristeter Zuwendungsvertrag geschlossen werden. Wegen der längerfristigen Bindung werden die Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Die Gewährung der Zuwendung soll unter der Bedingung erfolgen, dass die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH mit der Umsetzung der Ziel- und Entwicklungsplanung zeitnah eine Erhöhung des Besucheraufkommens und damit steigende Umsatzerlöse erreicht. Gender Budget Im Rahmen von Besucherbefragungen der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH wurden nachfolgende geschlechtsspezifische Daten erfasst, so dass auch im Planungszeitraum keine wesentlichen Änderungen erwartet werden: Besucherinnen Besucher 2009 60,5 % 39,5 % 2014 61 % 39 % 2015 63 % 37 % Der Personalbestand der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH setzt sich per 01.01.2017 wie folgt zusammen und wird sich im Planungszeitraum voraussichtlich nicht wesentlich ändern: Mitarbeiter*innen Anzahl Insgesamt 209 100 % weiblich 81 38,8 % männlich 128 61,2 % Die Ausgaben für Investitionen zur Umsetzung des Ziel- und Entwicklungsplanes werden bei Titel 89201 nachgewiesen. 81259 (neu) 062 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 87101 680 Inanspruchnahme aus Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft 12.000.000 12.000.000 8.000.000 2.459.786,42 Zahlungen aus der Inanspruchnahme Berlins aus übernommenen Bürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Zurückgezahlte Bürgschaftsbeträge werden beim Titel 14102 veranschlagt. 87102 680 Inanspruchnahme aus Bürgschaften für den Wohnungsbau 7.000.000 7.000.000 15.000.000 1.623.037,58 Zahlungen aus der Inanspruchnahme Berlins aus übernommenen Bürgschaften für den Wohnungsbau. Zurückgezahlte Bürgschaftsbeträge werden beim Titel 14102 veranschlagt. Zahlungen des Bundes aus dessen Rückbürgschafts- und Rückgarantieverpflichtungen im Zusammenhang mit Wohnungsbaubürgschaften Berlins werden beim Titel 14103 veranschlagt. 87103 (neu) 680 Inanspruchnahme aus Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Erwerb selbstgenutzten Arbeitsraums 4.000.000 4.000.000 Zahlungen aus der Inanspruchnahme Berlins aus übernommenen Bürgschaften für Kredite, die dem Erwerb von Atelierraum bzw. Arbeitsräumen selbstnutzender Künstlerinnen und Künstler dienen (Bürgschaften nach § 3 Abs. 7 Haushaltsgesetz). Zurückgezahlte Bürgschaftsbeträge werden beim Titel 14102 veranschlagt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 50 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel 89201 Fkt 184 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen 5.000.000 5.000.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 9.000.000 5.000.000 4.000.000 — Ansatz 2017 1.500.000 Ist (Rest/R) 2016 1.940.500,00 R 3.272.000,00 — Zuschuss an die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH zur Umsetzung von Projekten aus der Ziel- und Entwicklungsplanung. Die Verpflichtungsermächtigungen werden im Zusammenhang mit der Erteilung eines Bewilligungsbescheides für längerfristige Baumaßnahmen benötigt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 51 1510 2018/2019 MG 32 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Für die in der Abteilung I eingesetzten IT-Verfahren SDW (Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung), bbvl (Beteiligungsmanagementsystem), das Bestandsverzeichnis sowie fachspezifische Datenbanken entstehen Ausgaben bei den Titeln 51136, 51185, 52536 und 81259. 51136 062 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT 1.000 1.000 1.000 — 51185 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 800.000 720.000 700.000 514.035,22 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 2018 2019 1. Entgelte für die Betreuung, Weiterentwicklung und Pflege des länderübergreifenden IT-Verfahrens SDW (Schulden-, Derivat- und Wertpapierverwaltung) ............................................. 60.000 € 60.000 € 2. Entgelte für die Nutzung und Pflege von Software-Programmen des Kreditreferates .......................................................................................................................................................... 15.000 € 15.000 € 3. Pflege, Wartung und Software-Updates für das Beteiligungsmanagementsystem ............................................................................................................................................................... 25.000 € 25.000 € 4. Bestandsverzeichnis .................................................................................................................................... 680.000 € 610.000 € 5. Sonstige (Bürgschaftsdatenbank, BCIA-Datenbank) ................................................................................... 20.000 € 10.000 € 800.000 € 720.000 € 2017 52.000 € 13.000 € 25.000 € 610.000 € 0€ 700.000 € Zu 1.: Programm zur Verwaltung und Abwicklung der Schuldverhältnisse, zur statistischen Auswertung des Schuldenportfolios und zur Aufbereitung des fälligkeitsgenauen Zahlungsdienstes. Zu 2.: Programm zur Preisbestimmung bei Krediten und Derivaten sowie Erweiterung und Pflege des Portfolioprogramms zur Ergebnis- und Risikosteuerung der Zinsausgaben. Zu 3.: Das Beteiligungsmanagementsystem dient der IT-technischen Unterstützung des Beteiligungsmanagements, wobei Datenbankfunktionen im Vordergrund stehen. Enthalten sind die Aufwendungen für Wartung und Pflege sowie für kostenpflichtige Erweiterungen und Updates. Zu 4.: Das Bestandsverzeichnis soll den immobilienbewirtschaftenden Einrichtungen der Berliner Verwaltung, wie u.a. den Berliner Bezirken, als Basis dafür dienen, qualifizierte Entscheidungen über die Nutzung bzw. Verwertung des Berliner Immobilienbestandes zu treffen. Leistungen des ITDZ für das zentrale Hosting der Systemlandschaft für die Verfahrensteilnehmer, Wartung und Pflege sowie Software- und Schnittstellenanpassung, externe Beratungsleistungen (Schulungen etc.). Zu 5.: Für die Datenbanken werden turnusmäßig neue Server benötigt. Die entsprechenden Mittel sind bei Kapitel 1510 Titel 81259 veranschlagt. Der Ansatz dient der Migration und Betreuung der Systeme. 52536 062 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 4.000 4.000 2.000 — Fortbildungen für IT-Verfahren insbesondere im Kreditbereich. 81259 (neu) 062 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT 60.000 — Für die IT-Verfahren SDW, Beteiligungsmanagementsystem sowie zwei weitere verfahrensabhängige Systeme sind Ersatzbeschaffungen (insbes. Server) erforderlich. Summe Maßnahmegruppe 32 865.000 725.000 703.000 514.035,22 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 44.339.000 5,9 % 44.410.000 0,2 % 41.887.000 21.553.864,10 Epl. 15, 27, 29 - Seite 52 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 1510 111186 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gesamteinnahmen 173.781.000 178.831.000 170.148.600 175.622.244,34 173.781.000 178.831.000 170.148.600 175.622.244,34 Personalausgaben 6.402.000 6.547.000 5.991.000 5.538.766,92 Sächliche Verwaltungsausgaben 3.125.000 3.145.000 2.664.000 3.391.850,39 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 6.752.000 6.718.000 8.732.000 6.599.922,79 28.060.000 28.000.000 24.500.000 6.023.324,00 44.339.000 44.410.000 41.887.000 21.553.864,10 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) 129.442.000 134.421.000 128.261.600 154.068.380,24 Epl. 15, 27, 29 - Seite 53 Epl. 15, 27, 29 - Seite 54 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001068 Städtebau und Baukultur Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 1 1 0 0 1 2016 in € 15.942 0 0 0 6.856 9.106 31.904 0 31.904 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2015 in € Änderung in % 16.572 -3,80 0 0 0 6.503 5,43 9.855 -7,60 32.930 -3,12 0 32.930 -3,12 Am strategischen Ziel ist die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) zu 100,00 % beteiligt. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005359 2016 31.904 0 31.904 LuV II - Finanzierung, Präzisierung, Sicherung und Erreichung städtebaulicher Ziele 2015 32.930 0 32.930 Es handelt sich um ein operatives Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem seit 2010 einzig der Projektkostenträger 28037 („Nachnutzung THF, LUV II“) zugeordnet ist. Abgebildet werden die Kosten für die Bewirtschaftung des Flughafens Tempelhof. Verwaltungskosten 28037 - Nachnutzung Tempelhof (LuV II) (Projekt) 2016 2015 2014 2013 31.904 32.930 26.746 44.412 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 100,00 %. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 6 22 12 10 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 9.910.554 11.227.316 92.407 919.242 2.778.596 5.202.601 30.130.715 43.276.858 73.407.573 Epl. 15, 27, 29 - Seite 55 2015 in € Änderung in % 8.124.597 +21,98 8.164.919 +37,51 0 1.033.381 -11,05 2.338.914 +18,80 5.675.712 -8,34 25.337.522 +18,92 7.172.820 503,35 32.510.342 +125,80 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Der Kostenanteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen am strategischen Ziel beträgt 38,72 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 19,46 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540), zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521). Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 5,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %, 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung“ mit einem Anteil von 1,07 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005053 2016 16.063.037 8.540.423 24.603.460 Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes 2015 15.600.650 7.172.820 22.773.470 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ betragen rund 59,7 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1510 beträgt 54,23 %. Aus dem Bereich Vermögen und Beteiligungen sind diesem Ziel das Ministerielle Geschäftsfeld 78893 „Grundsatzangelegenheiten und operative Aufgaben, Bürgschaften und andere Finanzinstrumente“ sowie das Transferprodukt 80265 „Zuwendungen an Einrichtungen, über die Sen Fin die Fachaufsicht ausübt“ zugeordnet. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen hier Selbstversicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten (Anteil von 4,70 % im Kapitel 1500) 2. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 40,68 % im Kapitel 1520) 3. Landeshauptkasse (Anteil von 0,39 % im Kapitel 1521). Verwaltungskosten 78893 - Grundsatzangelegenheiten und operative Aufgaben, Bürgschaften und andere Finanzinstrumente (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 4.786.311 2015 5.453.833 2014 6.117.538 2013 805.287 Der Kostenanteil des MGF am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 6,52 %. Der Kostenträger zeichnet sich in erster Linie durch Erträge in Höhe von 14.206.628 € (2015: 14.157.226 €) und Aufwendungen für Bürgschaften in Höhe von 4.080.019 € (2015: 5.832.209 €) aus. Die Erträge und Aufwendungen fallen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und deren Rückzahlung an (Wohnungsbau, gewerbliche Wirtschaft, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH). Bis 2013 sind die Aufwendungen mit der Kostenart 40901020 als außerordentlich und damit außerhalb der Kosten stehend behandelt worden, seit 2014 werden sie als Aufwand aus Bürgschaften unter der Kostenart 40510010 ausgewiesen. Fachspezifische Informationen Das MFG 78893 „Grundsatzangelegenheiten und operative Aufgaben, Bürgschaften und andere Finanzinstrumente“ umfasst konzeptionelle Maßnahmen einschließlich Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen und Herstellung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bürgschaften und anderer Finanzierungsinstrumente zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, des Sozialbereiches und des Wohnungsbaus. Es beinhaltet ferner Grundsatzfragen der Bürgschaftsgewährung, -inanspruchnahme und Forderungsabwicklung sowie die damit zusammenhängenden operativen Tätigkeiten. Die Finanzierungsinstrumente werden teilweise im Zusammenwirken mit dem Bund und mit anderen Bundesländern gewährt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 56 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen - Verwaltungskosten 80265 - Zuwendungen an Einrichtungen, über die Sen Fin die Fachaufsicht ausübt (Transferprodukt) (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 16.819 2015 2014 16.296 2013 16.555 7.315 Auf dem Kostenträger 80265 „Zuwendungen an Einrichtungen, über die SenFin die Fachaufsicht ausübt“ werden die Transfers für die Zuwendungen an den Tierpark Berlin (Kapitel 1510, Titel 68347), die keine Verwaltungskosten darstellen, nachgewiesen. Transfers 80265 - Zuwendungen an Einrichtungen, über die Sen Fin die Fachaufsicht ausübt (Transferprodukt) (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 8.540.423 2015 7.172.820 2014 2013 6.223.283 6.247.851 Der Kostenanteil des Transferprodukts am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 11,66 %. Fachspezifische Informationen Der Kostenträger 80265 „Zuwendungen an Einrichtungen, über die SenFin die Fachaufsicht ausübt (Transferprodukt)“ umfasst die Gewährung von Zuwendungen nach §§ 23, 44 LHO an Unternehmen, über die die Senatsverwaltung für Finanzen die Fachaufsicht ausübt Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 6.863.157 0 6.863.157 Liquiditätssicherung und Schuldenverwal2015 tung 3.646.939 0 3.646.939 Gruppe/Operatives Ziel 005239 Der Anteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitels 1510) an den Kosten dieses operativen Zieles beträgt 100 %. Das operative Ziel wird zu 100,00 % über das Ministerielle Geschäftsfeld 77810 „Kreditmanagement, Versorgungsrücklagefonds“ abgebildet. Dieser Kostenträger umfasst unter anderem Leistungen zur Kreditaufnahme für Investitionen des Haushalts, zur Derivataufnahme und -verwaltung, zur Schuldenverwaltung sowie im Zusammenhang mit Geldgeschäften zur Liquiditätssicherung der Landeshauptkasse Berlin. Verwaltungskosten 77810 - Kreditmanagement, Versorgungsrücklagefonds (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 6.863.157 2015 2014 2013 3.646.939 3.862.148 4.579.913 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 9,35 %. Fachspezifische Informationen Über das Ministerielle Geschäftsfeld 77810 „Kreditmanagement, Versorgungsrücklagefonds“ wird nicht die Höhe der Kreditverbindlichkeiten abgebildet, sondern der Verwaltungsaufwand für die Planung, Steuerung und Verwaltung der Kreditaufnahmen und daraus entstehender Verbindlichkeiten, die über das Kapitel 1510 der Abteilung Vermögen und Beteiligungen finanziert werden. Schwankungen sind durch die unterschiedlichen Sachkosten für die Kreditaufnahme begründet. Epl. 15, 27, 29 - Seite 57 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen - Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001074 Liegenschaftsangelegenheiten und Beteiligungen Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 2 7 2 5 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 2.910.911 4.697.646 11.488.807 1.151.256 598.865 1.797.787 22.645.273 16.141.769 38.787.042 2015 in € Änderung in % 3.044.231 -4,38 90.239.820 -94,79 521.582 2.102,68 1.298.071 -11,31 586.240 2,15 1.873.085 -4,02 97.563.029 -76,79 21.762.105 -25,83 119.325.134 -67,49 Der Kostenanteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen am strategischen Ziel beträgt 98,39 % (fünf Ministerielle Geschäftsfelder). Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 1,61 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500). Dem strategischen Ziel 001074 „Liegenschaftsangelegenheiten und Beteiligungen“ ist weiterhin das Kapitel 2990 zugeordnet, auf eine zusätzliche Darstellung beim Kapitel 2990 wird verzichtet, weil die Verwaltungskosten im Wesentlichen im Kapitel 1510 abgebildet werden. Das strategische Ziel gliedert sich in zwei operative Ziele: 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ mit einem Anteil von 67,98 % an den Verwaltungskosten und 005238 „Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 32,02 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005237 2016 15.394.378 4.470.769 19.865.147 Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten 2015 3.597.282 0 3.597.282 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ betragen rund 19,9 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1510 beträgt 97,63 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: Politisch-administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 2,37 % im Kapitel 1500). Zum operativen Ziel 005237 „Optimale Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten“ gehören drei die Abteilung Vermögen und Beteiligungen betreffende Kostenträger: Verwaltungskosten 77242 - Grundsatzangelegenheiten Liegenschaften (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 2015 2014 1.253.239 1.439.908 1.384.957 2016 2015 2014 1.490.023 1.337.805 7.898.503 2013 1.697.803 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 3,23 %. Verwaltungserträge 77242 - Grundsatzangelegenheiten Liegenschaften (Ministerielles Geschäftsfeld) Epl. 15, 27, 29 - Seite 58 2013 1.658.094 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Fachspezifische Informationen Das Ministerielle Geschäftsfeld 77242 „Grundsatzangelegenheiten Liegenschaften“ umfasst alle Maßnahmen, die zur grundsätzlichen Vorbereitung und Durchführung von Liegenschaftsangelegenheiten des Landes Berlin und zur Umsetzung von Rechtsvorschriften für diesen Bereich notwendig sind. Bei diesem Kostenträger werden Erträge aus Grundstücksverkäufen ausgewiesen (Verkäufe durch den Liegenschaftsfonds sowie durch die Bezirke ausgenommen). Verwaltungskosten 2016 * 2015 2014 2013 77348 - Liegenschaftsfonds 12.998.742 1.385.297 1.327.186 1.367.439 (Ministerielles Geschäftsfeld) * Die Kosten beinhalten rd. 11,5 Mio. € an die BIM geleisteten Ersatz der Personal- und Sachaufwendungen des Liegenschaftsfonds, die Ausgaben sind im Kapitel 2990 veranschlagt.. Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 33,51 %. Verwaltungserträge 77348 - Liegenschaftsfonds (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 51.349.781 2015 50.036.137 2014 67.790.749 2013 114.300.130 Fachspezifische Informationen Das Ministerielle Geschäftsfeld 77348 „Liegenschaftsfonds“ umfasst alle Angelegenheiten, die der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Landes Berlin aus dem Treuhandverhältnis zum Liegenschaftsfonds und der mit dem Liegenschaftsfonds vereinbarten Geschäftsbesorgungen dienen. Bei diesem Kostenträger werden Erträge aus Grundstücksverkäufen ausgewiesen (Verkäufe durch die Abteilung Vermögen und Beteiligungen sowie durch die Bezirke ausgenommen). Neben diesen Erlösabführungen des Liegenschaftsfonds an die Senatsverwaltung für Finanzen wurden 2016 noch 13,85 Mio. € (2015: 8,7 Mio. €) an andere Behörden der Hauptverwaltung und die Bezirke abgeführt. Verwaltungskosten * 2016 2015 2014 2013 78908 - Facility Management des Landes Berlin 777.184 357.153 739.415 660.487 (Ministerielles Geschäftsfeld) * Die Kosten beinhalten die anfallenden Transferkosten für die Leerstandsbewirtschaftung des Steglitzer Kreisels durch die BIM GmbH, die Ausgaben sind im Kapitel 2991 veranschlagt. Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 13,52 %. Transfers * 2016 2015 2014 2013 78908 - Facility Management des Landes Berlin 4.470.769 0 2.119.597 24.767.715 (Ministerielles Geschäftsfeld) * Die Transfers enthalten die Aufwendungen für die schrittweise Asbestsanierung des Steglitzer Kreisels (2015 waren die Kosten i. H. v. 4.073.105 € beim Ministeriellen Geschäftsfeld 78909 „Beteiligungsmanagement und -controlling“ erfasst worden. Zuschüsse an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung werden seit 2014 auf dem TransferKostenträger 80616 „Zuwendungen an den LfG“ ausgewiesen. Ist-Erträge * 2016 2015 78908 - Facility Management des Landes Berlin 195.315.000 205.248.000 (Ministerielles Geschäftsfeld) * Ertragsart 80102020 – Gewinne und Erlöse aus Unternehmen und Beteiligungen 2014 201.384.000 2013 193.615.000 Fachspezifische Informationen Das Ministerielle Geschäftsfeld 78908 „Facility Management des Landes Berlin“ umfasst alle Angelegenheiten, die der Wahrnehmung der Interessen des Landes Berlin hinsichtlich der landeseigenen Grundstücke und Gebäude des Sondervermögens des Landes Berlin (SILB) dienen bzw. die Unterbringung von Landesdienststellen in von Dritten angemieteten Gebäuden betreffen. Grundlage ist der Abgeordnetenhausbeschluss vom 31.10.2002 (Gründungsbeschluss der BIM GmbH und des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung). Das Portfolio des SILB hat sich seit 2005 kontinuierlich erweitert und umfasst derzeit neben dem Startportfolio Gerichtsgebäude, berufsbildende und zentral verwaltete Schulgebäude, Gebäude der Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsanstalten sowie von Kultureinrichtungen und externen Mietern. Insgesamt werden von der BIM GmbH rund 5,1 Millionen m² Bruttogrundfläche von rund 1.500 Gebäuden bewirtschaftet. Epl. 15, 27, 29 - Seite 59 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005238 2016 7.250.895 11.671.000 18.921.895 Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung 2015 93.965.747 21.762.105 115.727.852 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005238 „Optimale Beteiligungs- und Vermögensverwaltung“ betragen rund 18,9 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1510 beträgt 100 %. Zu diesem operativen Ziel gehören die Ministeriellen Geschäftsfelder 78319 „Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen, Öffentlich-Private-Partnerschaften und Sonderfinanzierungsmaßnahmen“ und 78909 „Beteiligungsmanagement und -controlling“ sowie der Transfer-Kostenträger 80616 „Zuschüsse an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung“. Verwaltungskosten 78319 - Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen, Öffentlich-Private Partnerschaften und Sonderfinanzierungsmaßnahmen (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 1.081.327 2015 816.480 2014 919.318 2013 1.141.236 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 2,79 %. Verwaltungserträge 2016 2015 2014 2013 78319 - Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen, Öffentlich-Private Partnerschaften und Sonderfinan160.982.937 * 137.084.058 156.835.822 141.201.288 zierungsmaßnahmen (Ministerielles Geschäftsfeld) * Wert um 205 T€, den Erträgen aus Vermögensverkäufen zuzurechnen, außerhalb von ProFiskal korrigiert. Fachspezifische Informationen Das Ministerielle Geschäftsfeld 78319 „Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen, Öffentlich-Private Partnerschaften und Sonderfinanzierungsmaßnahmen“ beinhaltet die Analyse, Prüfung der Voraussetzungen und Entscheidungsvorbereitung für die Gründung von Landesunternehmen, das Eingehen oder die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Liquidation von im Sinne des § 65 LHO nicht mehr erforderlicher Unternehmen. Bei diesem Kostenträger werden Verwaltungserträge im Wesentlichen für vereinnahmte Konzessionsabgaben im Bereich Strom und Gas erzielt. Verwaltungskosten 78909 - Beteiligungsmanagement und -controlling (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 6.169.568 2015 93.149.267 2014 25.954.122 2013 3.941.680 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 15,91 %. Ist-Erträge * 2016 2015 78909 - Beteiligungsmanagement und -controlling 13.901.703 39.055.319 (Ministerielles Geschäftsfeld) * Ertragsart 80102020 – Gewinne und Erlöse aus Unternehmen und Beteiligungen 2014 54.559.454 2013 50.322.869 Der Kostenträger zeichnet sich durch Erträge aus Unternehmensgewinnen (Berliner Großmarkt GmbH, Berliner Stadtgüter GmbH, Investitionsbank Berlin, Berliner Münze u. a.) in Höhe von 654.120 € (2015: 89.193.186 €) aus. Aufwendungen aus Bürgschaften werden seit 2014 als Kosten (Kostenart 40510010) ausgewiesen, bis 2013 mit der Kostenart 40901020 als außerordentlich und damit außerhalb der Kosten stehend. Epl. 15, 27, 29 - Seite 60 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Fachspezifische Informationen Über das Ministerielle Geschäftsfeld 78909 „Beteiligungsmanagement und -controlling“ werden alle Aktivitäten für ein strategisches und operatives Management für die Beteiligungen Berlins an privatrechtlichen Unternehmen und für bedeutende Anstalten öffentlichen Rechts sowie damit zusammenhängende Angelegenheiten des Haushalts abgebildet. Transfers 2016 2015 2014 2013 80616 - Zahlung von Zuschüssen an den 11.671.000 17.400.000 18.975.500 * Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung * Die genaue Zuordnung der Transfers zu diesem Kostenträger ist für 2014 außerhalb von ProFiskal korrigiert. Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 30,09 %. Fachspezifische Informationen Auf dem Kostenträger 80616 „Zahlung von Zuschüssen an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung“ werden die Transfers für die Zuschüsse an den LfG (Kapitel 2992, Titel 68281) zur Deckung der Personal- und Sachkosten, nachgewiesen. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001087 Wiedergutmachung von DDR-Unrecht und Wiedervereinigungsrecht (offene Vermögensfragen) Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 3 7 6 1 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 1.294.350 102 0 1.544 139.967 1.066.863 2.502.826 515.463 3.018.289 2015 in € Änderung in % 1.526.129 -15,19 25.310 -99,60 0 1.491 +3,57 174.755 -19,91 1.377.820 -22,57 3.105.504 -19,41 1.334.075 -61,36 4.439.579 -32,01 Der Kostenanteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) am strategischen Ziel beträgt 44,95 %. Die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Landesamtes für offene Vermögensfragen werden seit dem Jahr 2013 bei der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) nachgewiesen, während die Kostenabbildung für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Lastenausgleichsamtes in der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen verblieben ist. Somit entfallen die übrigen Kostenanteile mit 55,05 % auf die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500). Das strategische Ziel 001087 umfasst neben den Kapiteln 1500 und 1510 auch Anteile des Kapitels 2990 (Vermögen und Beteiligungen). Das strategische Ziel gliedert sich in drei operative Ziele: 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lenkungsaufgaben LARoV“ mit einem Anteil von 25,85 % an den Verwaltungskosten, 005103 „Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 35,02 % und 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ mit einem Anteil von 39,13 % an den Verwaltungskosten. Die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) ist an den operativen Zielen 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen“ und 005103 „Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S.“ jeweils zu 100 % beteiligt. Die Kosten für die Erledigung von Restaufgaben des ehemaligen Lastenausgleichs-amtes werden bei der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen zu 100 % beim operativen Ziel 005104 „Effiziente Aufgabenerledigung / Lastenausgleich“ ausgewiesen (Hinweis auf Darstellung zum Kapitel 1500). Epl. 15, 27, 29 - Seite 61 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen - Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005102 2016 646.896 300.155 947.051 Effiziente Aufgabenerledigung / Ausgleichsverwaltung und offene Vermögensfragen 2015 966.345 563.292 1.529.637 Die Gesamtkosten des operativen Zieles 005102 „Effiziente Aufgabenerledigung /- Lenkungsaufgaben LARoV“ betragen rund 0,9 Mio. €. Der Anteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) beträgt 100 %. Zu diesem operativen Ziel gehört als einziger Kostenträger das Ministerielle Geschäftsfeld 77929 „Ministerielle Aufgaben auf dem Gebiet der Wiedergutmachung von DDR-Unrecht, des Wiedervereinigungsrechts und der Vermögenssicherung/-zuordnung“. 2016 248.610 300.155 Verwaltungskosten Transfers Ist-Erträge * * 2015 270.710 563.292 2014 269.240 3.558.356 1.608.354 * 2013 266.472 2.439.319 Ertragsart 80200060 – Verkauf Immobilien Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 18,18 %. Das Ministerielle Geschäftsfeld beinhaltet Strategiekonzeptionen für ein ordnungsgemäßes und effizientes Verwaltungshandeln auf dem Gebiet der offenen Vermögensfragen, der Entschädigungs- und Ausgleichsleistung, des Lastenausgleichs und der Vermögenssicherung sowie des DDR-ErfG und der Grundstücksverkehrssicherung (GVO). Die Transfers wurden im Wesentlichen aus den Titeln 69802 „Abführung an den Entschädigungsfonds“ des Kapitels 2990 (Vermögen und Beteiligungen) und 69804 „Auskehr von Verkaufserlösen aus dem Investitionsvorranggesetz“ finanziert, dessen Bewirtschaftung bis 2010 dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen / Lastenausgleichsamt oblag. Seit 2013 werden die verbliebenen Aufgaben in der Abteilung Vermögen und Beteiligungen wahrgenommen. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005103 2016 876.383 16.142 892.525 Effiziente Aufgabenerledigung des Vermögensrechts i. w. S. 2015 937.127 558.575 1.495.702 Der Anteil der Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510) beträgt 100 %. Zu diesem operativen Ziel gehören die zwei nachstehend aufgeführten Kostenträger: Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 75091 2016 184.288 0 184.288 Entscheidungen nach der GVO 2015 198.520 0 198.520 2016 Menge: Anzahl der Bescheide Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ....................................................................... Epl. 15, 27, 29 - Seite 62 1.708 107,90 6,11 0,00 197.869,50 107,37 2015 1.760 112,80 4,47 0,00 193.020,99 97,23 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen - Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 21,03 %. Der Kostenträger umfasst im Wesentlichen die Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen. Nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) ist für den Verkauf und den Eigentumsübergang eines Grundstücks eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erforderlich. Die kostenpflichtige Grundstücksverkehrsgenehmigung wird erteilt, wenn kein Antrag auf Rückübertragung vorliegt oder ein solcher Antrag bestandskräftig abgelehnt oder zurückgenommen wurde (Negativattest). Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 692.095 16.142 708.238 Bescheide, Widerspruchsbescheide und Prozessführung nach dem Vermögensgesetz, Entschädigungsgesetz und Aus2015 gleichsleistungsgesetz sowie Auskünfte zur Anmeldefreiheit von Vermögenswerten 738.607 558.575 1.297.182 80361 2016 Menge: Anzahl der Anträge / Fälle Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ....................................................................... 2015 350 1.977,42 23,46 0,00 0,00 0,00 341 2.166,00 29,22 0,00 0,00 0,00 Der Kostenanteil am operativen Ziel liegt bei 78,97 %. Der Kostenträger umfasst im Wesentlichen die Festsetzung bzw. Ablehnung der Entschädigung / Ausgleichsleistung für Immobilien, Unternehmen und bewegliches Vermögen. Erledigungsquoten Vermögensgesetz Entschädigung / Ausgleichsleistung 2016 100,00 % 99,81 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 63 2015 99,99 % 99,73 % 2014 99,98 % 99,02 % 2013 99,97 % 98,98 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 64 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltsabteilung – Abteilung II – der Senatsverwaltung für Finanzen. B. Gender Budgeting Durch die Einbindung des Leiters der Haushaltsabteilung in die konzeptionellen Arbeiten der Arbeitsgruppe Gender Budget als deren Vorsitzender ist unmittelbar gewährleistet, dass der parlamentarische Wille zur Durchführung des Gender Budgets in konkrete Handlungsanweisungen für die Verwaltung umgesetzt wird. Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2014 Planmäßige Beschäftigte absolut relativ (in %) w 52,7 52,1 % m 48,4 47,9 % 2015 w 72,2 57,9 % m 52,4 42,1 % 2016 w 69,7 56,2 % m 54,4 43,8 % Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Durchschnittliches Monatseinkommen (Brutto): 4.422,94 € für weibliche und 5025,42 € für männliche Beschäftigte. Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich insbesondere daraus, dass der Anteil der Frauen an den Nachwuchskräften, die sich am Beginn ihrer Verwaltungslaufbahn befinden und daher in niedrigeren Besoldungs-/Entgeltgruppen eingruppiert sind, besonders hoch ist. 94,1 Prozent der 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung II der Einstiegsämter der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen 9 und 10 sind weiblich (2014: 71,4 %) 2/3 der Unter-45-Jährigen in der Abteilung II weiblich sind und in niedrigeren Erfahrungsstufen eingruppiert sind. zwei der sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab der Besoldungsgruppe A16 bzw. vergleichbar Frauen sind. der Anteil der Frauen an den Teilzeitkräften in der Abteilung II 84,2 Prozent beträgt. Weitere Einzelheiten: Für fachspezifische Schulungsmaßnahmen der Beschäftigten und für die kostenpflichtige Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen zur Fortbildungen standen in den vergangenen Haushaltsjahren ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gleichen Verhältnis in Anspruch genommen. Darüber hinaus haben die Beschäftigten der Haushaltsabteilung entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen an nicht kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen an der Verwaltungsakademie Berlin teilgenommen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 65 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11901 011 Veröffentlichungen 1.000 1.000 2.000 86,76 Erlöse aus dem Verkauf von Druckstücken des Haushaltsplans, der Finanzplanung einschließlich Investitionsplanung, der Haushalts- und Vermögensrechnung, der Landeshaushaltsordnung sowie sonstiger Druckschriften. 11961 011 Erstattung von Steuerbeträgen — — 900.000 829.417,39 1.000 1.000 — Die Einnahmen werden ab 2018 bei Kapitel 1350, Titel 11961 nachgewiesen. 11979 011 Verschiedene Einnahmen 1.000 Bei dem Ansatz werden insbesondere die Erlöse aus dem Verkauf von ausgesondertem Büromobiliar und technischen Geräten nachgewiesen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 2.000 -99,8 % 2.000 — 903.000 829.504,15 Ausgaben 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 4.342.000 4.503.000 4.125.000 3.754.521,10 42701 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.000 1.000 1.000 — 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 2.488.000 2.537.000 2.386.000 2.517.001,59 42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 287.000 293.000 1.033.000 310.286,14 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 185.000 191.000 187.000 174.273,28 44379 011 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 4.100 4.100 1.000 4.070,81 51101 011 Geschäftsbedarf 10.000 10.000 10.000 9.610,05 Ausgaben für Büromaterialien. Erwerb von Fachliteratur, Zeitschriften, amtlichen Veröffentlichungen und sonstigen Druckerzeugnissen. 51102 011 Herstellung des Haushaltsplans und ähnlicher Druckerzeugnisse 60.000 60.000 70.000 20.871,60 Ausgaben für die Herstellung der Druckstücke des Haushaltsplans einschließlich Stellenplan, der Haushalts- und Vermögensrechnung, der Finanz- und Investitionsplanung, des Fortschrittsberichts, des Finanzhilfenberichts, für einen Neudruck der Loseblattsammlung "Berliner Haushaltsrecht", für die Broschüren "Was kostet wo wie viel?" sowie für weitere Veröffentlichungen. 51140 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 23.700 23.700 15.600 23.668,94 Ausgaben für die Ersatz- und Neubeschaffung von Büromobiliar einschließlich Reparaturkosten. Mehr aufgrund der erhöhten Personalfluktuation und des zu erwartenden Personalzuganges. 51185 (neu) 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52501 011 Aus- und Fortbildung 10.000 10.000 8.000 5.018,91 Ausgaben für fachspezifische Schulungsmaßnahmen und für die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen zur Fortbildung. 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 66 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Titel 52610 Fkt 011 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Gutachten 25.000 25.000 Ansatz 2017 85.000 Ist (Rest/R) 2016 — Ausgaben für die juristische, wirtschafts- und finanzwissenschaftliche Beratung durch Sachverständige und Gutachter im Zusammenhang mit der rechtzeitig vor dem Jahr 2020 erfolgenden Verankerung von Regeln zur Umsetzung der im Grundgesetz normierten Schuldenbremse im Landesrecht, insbesondere im Hinblick auf ein praxistaugliches, verfassungsfestes Verfahren zur Konjunkturbereinigung. Ggf. Ausgaben für Beratung und Vertretung des Landes in Verfahren zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Verteilerschlüssel bei Programmen des Bundes. Gutachten sowie sonstige Aufwendungen für die Prozessvertretung Berlins anlässlich gerichtlicher Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. 52703 011 Dienstreisen 14.000 14.000 14.000 8.802,44 Ausgaben für Dienstreisen im Rahmen des Reisekostenrechts. Insbesondere zur Teilnahme an Besprechungen in anderen Bundesländern. Bereitstellung von Fahrausweisen der BVG für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Erstattung von sonstigen Kosten für dienstlich notwendige Fahrten. Die Beschäftigten der Haushaltsabteilung haben 2015 insgesamt 50 und 2016 insgesamt 36 Dienstreisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte durchgeführt. Ausgehend von den Fallzahlen ergibt sich folgende genderrelevante Analyse: Dienstreisen 2015 Teilnehmende (w) Dienstreisen 2016 Teilnehmende (m) Teilnehmende (w) Teilnehmende (m) absolut 17 33 10 26 relativ (in %) 34 66 27,8 72,2 Im Rahmen der gegebenen fachlichen Qualifikationen und der Erforderlichkeit einer Dienstreise wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis angestrebt. 52906 011 Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege 8.400 4.400 2.000 331,74 Aufwendungen im Zusammenhang bzw. aus Anlass dienstlicher Veranstaltungen, Sitzungen u. ä. einschließlich der Gestaltung des Rahmenprogramms sowie Ausgaben für die Betreuung von Besuchern in unumgänglichen Fällen. Der Arbeitskreis Stabilitätsrat tagt rollierend in den verschiedenen Ländern. Berlin richtet im Jahr 2018 eine Sitzung als Gastgeber aus, wodurch Mehrausgaben zu erwarten sind. 53111 011 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 2.000 2.000 2.000 644,43 139.000 139.000 139.000 458.150,00 Insbesondere Ausgaben für Stellenausschreibungen. 54010 011 Dienstleistungen Insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Untersuchungen bzw. Vergleichen über Ausstattungsstandards in den Ländern und Gemeinden (Benchmarking) und für die Durchführung von Veranstaltungen der Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen (ESD). Das Benchmarking findet einerseits informell durch den Austausch mit den beiden anderen Stadtstaaten statt; andererseits im Rahmen eines von der KGSt organisierten Vergleichsrings, an dem mehrere Großstädte beteiligt sind. Die Ausgaben für den Betrieb der Energiewirtschaftsstelle werden ab 2018 bei Kapitel 1350, Titel 54010 und 54085 nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 67 1520 2018/2019 MG 32 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Titel Fkt MG 32 51185 (neu) Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 5.209.000 5.460.000 4.120.000 4.101.301,17 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Davon fällig 2022 7.724.000 2.306.000 1.806.000 1.806.000 1.806.000 1.Entgelte für die Nutzung und Pflege von Software-Programmen ........... 2.Ausgaben für die Erstellung einer Datenbank für ein Managementberichtssystem und den Aufbau eines ressortübergreifenden Berichtssystems durch die Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen ..................... 3.Dienstleistungen des ITDZ für den Verfahrensbetrieb des Neuen Berliner Rechnungswesens (NBR) ................................................................ 4.Dienstleistungen für die Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungssoft- ware ProFiskal ..................................................................... 5.Dienstleistungen des ITDZ für den zentralen Betrieb von Arbeitsplatzanwendungen (DAV-Arbeitsplätze) ........................................................ 6.Ausgaben für den Aufbau zentraler Informationssysteme (Datenbanken) zu einzelnen Aspekten des Haushaltswesens ................................ — — — — 2018 10.000 € 2019 10.000 € 2017 10.000 € --- € --- € 10.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.550.000 € 3.255.000 € 3.506.000 € 2.320.000 € 106.000 € 106.000 € 100.000 € 138.000 € 5.209.000 € 138.000 € 5.460.000 € 130.000 € 4.120.000 € Durch einen erforderlichen Nachtrag zum Softwarepflegevertrag über die Anwendungssoftware ProFiskal erhöhen sich die Kosten ab 2018. Die Softwarepflege des bisherigen Verfahrens musste bis zur Einführung eines neuen HKR-Verfahrens bis 2022 vertraglich gesichert werden. Gleichzeitig wurde die Grundlage für eine Archivierungslösung der ProFiskal-Daten gelegt. Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für 2018 sind für neue Dienstleistungsverträge mit dem ITDZ bestimmt (Teilansatz Nr. 3); und zwar a) für technische Weiterentwicklungen im bestehenden Verfahren und zur Überarbeitung des bestehenden Servicevertrages mit dem ITDZ 7.224.000 €) und b) für die Auslagerung von Teilaufgaben zum Verfahrensbetreiber ITDZ (500.000 €). Die Ausgaben wurden bis 2017 bei Titel 54085 nachgewiesen. 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 30.000 30.000 30.000 — Aufgrund der beabsichtigten Umstellung des Betriebssystems zum Verfahren des Neuen Berliner Rechnungswesens bzw. der Erneuerung des Datenbank-Managementsystems sind umfassende Schulungsmaßnahmen für die Zentrale Anwendungssystembetreuung und Zentrale Infrastrukturbetreuung erforderlich. Summe Maßnahmegruppe 32 5.239.000 5.490.000 4.150.000 4.101.301,17 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 12.838.200 5,0 % 13.307.200 3,7 % 12.228.600 11.388.552,20 2.000 2.000 903.000 829.504,15 2.000 2.000 903.000 829.504,15 Personalausgaben 7.307.100 7.529.100 7.733.000 6.760.152,92 Sächliche Verwaltungsausgaben 5.531.100 5.778.100 4.495.600 4.628.399,28 Gesamtausgaben 12.838.200 13.307.200 12.228.600 11.388.552,20 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -12.836.200 -13.305.200 -11.325.600 -10.559.048,05 Abschluss Kapitel 1520 111186 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 68 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 6 22 12 10 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 9.910.554 11.227.316 92.407 919.242 2.778.596 5.202.601 30.130.715 43.276.858 73.407.573 2015 in € Änderung in % 8.124.597 +21,98 8.164.919 +37,51 0 1.033.381 -11,05 2.338.914 +18,80 5.675.712 -8,34 25.337.522 +18,92 7.172.820 503,35 32.510.342 +125,80 Der Kostenanteil der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt am strategischen Ziel beträgt 37,66 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510), zu 19,46 % auf die Abteilung Personal (Kapitel 1540), zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521). Dem strategischen Ziel 001072 „Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin“ ist weiterhin das Kapitel 2920 zugeordnet, auf eine zusätzliche Darstellung beim Kapitel 2920 wird verzichtet, weil die Verwaltungskosten und die Transfers im Kapitel 1520 abgebildet werden. Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 4,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %, 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung mit einem Anteil von 1,07 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005053 2016 16.063.037 8.540.423 24.603.460 Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes 2015 15.600.650 7.172.820 22.773.470 Die Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ betragen rund 24,6 Mio. €. Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) beträgt 40,68 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen: hier Selbstversicherungs- und Haftpflichtangelegenheiten (Anteil von 4,70 % im Kapitel 1500) 2. Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 54,23 % im Kapitel 1510) 3. Landeshauptkasse (Anteil von 0,39 % im Kapitel 1521). Aus dem Bereich der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt gehört folgendes Ministerielles Geschäftsfeld zu diesem operativen Ziel: Epl. 15, 27, 29 - Seite 69 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Verwaltungskosten in € 77807- Allgemeine Haushalts- und Finanzangelegenheiten (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 10.007.289 2015 2014 8.768.915 2013 10.454.178 11.520.140 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 13,63 %. Fachspezifische Informationen Der Kostenträger umfasst finanzpolitische Grundsatzfragen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Angelegenheiten des Gebühren- und Beitragswesens, die Erstellung des Gesamt-Haushaltsplanes (ggf. des GesamtNachtragshaushaltsplanes), die Finanzplanung (einschl. Strategieentwicklung) sowie die Investitionsplanung. Darüber hinaus gehören auch die Globalsummenermittlung und -fortschreibung (HV und Bezirke), die Haushaltswirtschaft / -steuerung (HV und Bezirke), die Rechnungslegung inkl. der Haushalts- und Vermögensrechnung, Grundsatzangelegenheiten der Kosten- und Leistungsrechnung, das Querschnittscontrolling inklusive Berichtswesen, die Revisionstätigkeit sowie das Kassenwesen zu diesem Ministeriellen Geschäftsfeld. Bis 2016 wurde auch die Tätigkeit der Energiewirtschaftsstelle bei diesem Geschäftsfeld abgebildet. Entsprechend der neuen Geschäftsverteilung des Senats wird diese Aufgabe ab 2017 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wahrgenommen. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005496 2016 1.017.189 0 1.017.189 Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen 2015 602.291 0 602.291 Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) an den Kosten dieses operativen Zieles beträgt 100 %. Das operative Ziel wird zu 100 % durch das nachstehende Ministerielle Geschäftsfeld abgebildet. Verwaltungskosten in € 80573 - Rahmenvertrags- und Entgeltverhandlungen für soziale Dienstleistungen im Land Berlin (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 2015 2014 2013 1.017.189 602.291 735.975 743.030 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,39 %. Fachspezifische Informationen Der Kostenträger umfasst rahmenvertragliche Verhandlungen mit den Trägern der Sozialwirtschaft im Bereich der entgeltfinanzierten Leistungen gemeinsam mit den jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen, die strategische Weiterentwicklung der Finanzierungssysteme unter Steuerungsaspekten sowie die Erstellung von Auswertungen, Analysen, Zeitreihen, Prognosen und Modellberechnungen für Planungs-, Controlling- und Entscheidungszwecke. Die Geschäftsverteilung des Senats vom 12.04.2012 bildete die Grundlage für die Einrichtung der Entgeltstelle für soziale Dienstleistungen (ESD). Die ESD und die Fachressorts eint die gemeinsame Zielsetzung, den Sozialstaat zukunftsfest zu machen sowie die Transparenz im Entgeltsystem zu erhöhen. Darüber hinaus hat die ESD das Ziel, hilfesystemübergreifend tätig zu werden und insbesondere hilfesystemübergreifende Parameter zu entwickeln. Gruppe/Operatives Ziel 005519 2016 Investitionsplanung 2015 Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 322.052 34.736.435 35.058.487 Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) an den Verwaltungskosten dieses operativen Zieles beträgt 100 %. Die Transfers sind im Kapitel 2920 veranschlagt. Auf eine Produktdarstellung beim Kapitel 2920 wird zugunsten einer integrierten Darstellung der Verwaltungskosten und Transfers bei Kapitel 1520 verzichtet. Epl. 15, 27, 29 - Seite 70 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt - Kostenträger 80814 2016 Investitionsplanung, Investitionsprogramme (Ministerielles Geschäftsfeld) 2015 Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 322.052 0 322.052 2016 Menge: Ministerielles Geschäftsfeld Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ....................................................................... 2015 0 0,00 0,44 0,00 0,00 0,00 Der Kostenträger umfasst Leistungen zu übergreifenden Angelegenheiten und zum Erstellen der landesweiten Investitionsplanung im Rahmen der Finanzplanung des Landes Berlin und von Investitionsprogrammen, zum Investitionscontrolling sowie zur Wahrnehmung der Geschäftsstellenfunktion für Investitionsprogramme. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kostenträger 80828 - KInvFG I – Luftreinhaltung 80829 - KInvFG II – Barriereabbau 80830 - KInvFG III – Lärmbekämpfung 80831 - KInvFG IV – Krankenhausinvestitionen 80832 - KInvFG V – Energetische Sanierung 80833 - KInvFG VI – Kita-Ausbau 2016 Transfers 2016 Kostenanteil am Bereich / Investitionen Strategischen Ziel 752.245-362.650-34.722-30.000.000-40,87 % 2.806.005-3,82 % 1.930.430-2,63 % Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001086 Informationstechnologie Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 1 3 0 0 3 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 634.409 1.585.644 0 0 50.572 189.880 2.460.505 0 2.460.505 2015 in € Änderung in % 310.234 +104,49 645.904 +145,49 0 0 78.173 -35,31 139.156 +36,45 1.173.465 +109,68 0 1.173.465 +109,68 Der Kostenanteil der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt am strategischen Ziel beträgt 71,55 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 22,18 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 6,27 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540). Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005478 2016 2.460.505 0 2.460.505 Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen 2015 1.173.465 0 1.173.465 Epl. 15, 27, 29 - Seite 71 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Der Anteil des Kapitels 1520 (Finanzpolitik und Haushalt) an den Kosten des operativen Zieles 005478 „Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen“ beträgt 71,56 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Politisch-administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 22,18 % im Kapitel 1500) 2. Abteilung Personal (Anteil von 6,26 % im Kapitel 1540). Verwaltungskosten in € 28187 - Projekt HKR neu 2016 1.760.698 2015 262.942 2014 270.087 2013 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 71,56 %. Fachspezifische Informationen Gegenstand des Projektes ist die planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, das von allen zwölf Bezirksverwaltungen, den Senatsverwaltungen und deren nachgeordneten Einrichtungen sowie den Verwaltungen des Abgeordnetenhauses, des Verfassungsgerichtshofes, des Rechnungshofes und des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingesetzt wird und aktuell landesweit etwa 10.000 Nutzerinnen und Nutzer aufweist. Als wichtige Teilschritte und Bestandteile des Beschaffungs- und Implementierungsvorhabens sind zu nennen: - Einrichtung und Besetzung einer Projektaufbauorganisation - Auswahl und Beauftragung eines externen Projektsteuerers im Rahmen eines Vergabeverfahrens - (Grob- und Fein-) Planung der Projektabläufe, Fachkonzeptionierung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung - Beschaffung von Softwarelizenzen und Beauftragung von Implementierungsdienstleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens - technische Feinkonzeptionierung, Implementierung und Anpassung der neuen Softwarelösung sowie Roll-out - bedarfsgerechte Schulung der Nutzerinnen und Nutzer Epl. 15, 27, 29 - Seite 72 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In dem Kapitel werden die Einnahmen und Ausgaben der Landeshauptkasse (LHK) nachgewiesen. Die Landeshauptkasse ist die Einheitskasse Berlins nach § 79 LHO und zuständig für die Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne 01 bis 29. Sie sammelt die Geldbestände, versorgt die Kassen mit Kassenbestandsverstärkungen, ermittelt das Abschlussergebnis des Haushalts und nimmt Aufgaben als Hinterlegungskasse wahr. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 40 13,5 74,8% 25,2% 2015 w m 41 13,8 74,8% 25,2% 2016 w 40,6 75,2% m 13,4 24,8% Die Beschäftigten der Landeshauptkasse werden nach einheitlichen tarif- und bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Weiblich 3.713,08 € Männlich 3.652,97 € Der Unterschied bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben aus folgenden Aspekten - mehr weibliche Teilzeitkräfte im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen Das Beschäftigtenverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Dienstkräften wird sich im Planungszeitraum voraussichtlich nicht wesentlich verändern. Epl. 15, 27, 29 - Seite 73 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11903 062 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 1.000 1.000 1.000 — 11906 062 Ersatz von Fernmeldegebühren 1.000 1.000 1.000 97,60 11972 062 Nebenforderungen bei öffentlichrechtlichen Forderungen 200.000 200.000 52.000 203.072,41 Folgekosten (insbesondere Mahngebühren) bei nicht fristgemäßer bzw. unvollständiger Einzahlung aufgrund öffentlichrechtlicher Forderungen (u. a. gem. § 19 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG). 11973 062 Nebenforderungen bei privatrechtlichen Forderungen 6.000 6.000 5.000 5.784,94 Folgekosten (insbesondere Mahngebühren, Verzugszinsen) bei nicht fristgemäßer bzw. unvollständiger Einzahlung aufgrund privatrechtlicher Schuldverhältnisse (u. a. gem. §§ 284 ff BGB) 11979 062 Verschiedene Einnahmen 12.000 12.000 12.000 9.905,49 Einnahmen infolge Kursschwankungen bei Zahlungen in fremder Währung; Kassenüberschüsse; Verwertung ausländischer Münzen; Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann (Beträge bis 1.000 € je Einzelfall); Verkauf von ausgesonderten Büromaschinen und Möbeln. Ausgaben aus den Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann, dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. 11980 062 Verschiedene Einnahmen ohne nachweisbare Zweckbestimmung bei 1521 4.000 4.000 5.000 2.303,34 Kassenüberschüsse; Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann (Beträge über 1.000 € je Einzelfall). Ausgaben aus den Einnahmen, für die der Grund der Einzahlung nicht festgestellt werden kann, dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. 26101 062 Ersatz von Verwaltungsausgaben 11.000 11.000 11.000 9.801,58 Aufwandsentschädigungen für die Ausführung von Kassengeschäften für Dritte und für die Inanspruchnahme des Prüfdienstes der Landeshauptkasse Berlin für die Prüfung der Bezirkskasse und der Zahlstellen eines Bezirks auf Basis einer mit dem Bezirk abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 235.000 170,1 % 235.000 87.000 230.965,36 Ausgaben 42201 062 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 1.424.000 1.460.000 1.893.000 1.459.144,88 42801 062 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 937.000 956.000 691.000 886.489,33 44100 062 Beihilfen für Dienstkräfte 88.000 91.000 112.000 82.659,80 44379 062 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 1.000 1.000 1.000 152,88 Insbesondere augenärztliche Untersuchungen sowie Ausgaben im Rahmen der Unfallfürsorge (Dienstunfall) nach dem Beamtenversorgungsgesetz 51101 062 Geschäftsbedarf 11.000 11.000 10.000 10.149,46 Bürobedarf, Druckerpapier, Fahrgelder, Transport- und Frachtkosten, Fachliteratur, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse, Rundfunkbeitrag (GEZ) 51136 062 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 74 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Titel Fkt Bezeichnung 51140 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 51168 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51185 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51701 062 Bewirtschaftungsausgaben Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 15.000 11.000 10.000 14.794,19 2.000 2.000 2.000 — 94.800 72.383,40 Entsorgung von Altakten, Büromöbeln, Büromaschinen und Geräten der Informationstechnik 51715 062 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 99.000 102.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Betriebs- und Nebenkosten für die angemieteten Räume in der Klosterstraße 47 51803 (neu) 062 Mieten für Maschinen und Geräte 5.000 5.000 232.000 232.000 Anmietung von Kopierer und Wasserspender 51820 062 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 204.000 231.675,96 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Mietausgaben für die angemieteten Räume in der Klosterstraße 47 51925 062 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 2.300 2.300 2.000 Nebenkosten: Anteil nutzerspezifische Wartungskosten durch die BIM ..................................................................... Anteil für funktionsbedingte Um- und Einbauten ................................................................................. 52501 062 Aus- und Fortbildung 5.000 5.000 5.000 862,75 1.300 € 1.000 € 2.300 € 4.135,25 Fortbildungsmaßnahmen für die Dienstkräfte, Ausgaben für die gezielte Stärkung der Führungskräfte insbesondere in Sozial- und Methodenkompetenz, Arbeitsmaterialien für Auszubildende, Ausgaben für Erste-Hilfe-Schulungen 52536 062 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 75 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Titel 52703 Fkt 062 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Dienstreisen 4.000 Ansatz 2017 4.000 Ist (Rest/R) 2016 3.000 2.597,58 Geschlechtsspezifische Daten: Die Inanspruchnahme von Dienstreisen richtet sich grundsätzlich nach den fachlichen Anforderungen der betroffenen Arbeitsgebiete. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landeshauptkasse nehmen an kostenpflichtigen, fachlichen Fortbildungen teil. gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung Zielgruppe: GB Zielsetzung: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Steuerungsbedarf: Ist 2015 Teilnehmerinnen absolut relativ (in %) Ist 2016 Teilnehmer Teilnehmerinnen Teilnehmer 1 6 7 4 14,29% 85,71% 63,64% 36,36% 53111 062 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 53201 812 Entgelte für Einlagen mit negativer Verzinsung bei Banken 1.000 1.000 1.000 389,96 420.000 420.000 1.000 120.498,73 Negative Zinsen von Giroguthaben aufgrund eines Beschlusses des Rats der Europäischen Zentralbank 54010 (neu) 062 Dienstleistungen 3.000 3.000 Gebärdensprachdolmetscher .............................................................................................................. sonstige Dienstleistungen.................................................................................................................... 54038 062 Dienstleistungen von Kreditinstituten 2.000 € 1.000 € 3.000 € 190.000 190.000 65.000 13.401,87 1.000 1.000 1.000 — 1.000 1.000 1.000 84,89 Kosten für die Konten der Landeshauptkasse 54064 062 Abdeckung von Geldverlusten Abdeckung von Kassenfehlbeträgen 54079 062 Verschiedene Ausgaben Insbesondere Ausgaben infolge Kursschwankungen bei Zahlungen in fremder Währung Epl. 15, 27, 29 - Seite 76 1521 2018/2019 MG 32 Landeshauptkasse Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Im unbaren Zahlungsverkehr mit den Geldinstituten werden im Bereich des Zahlungsdienstes der Landeshauptkasse diese Verfahren eingesetzt: - PTS Currency und PTS EDNLNT als Kommunikationsplattform mit der Deutschen Bundesbank - Postbank MultiWeb als Kommunikationsplattform mit den sonstigen Kreditinstituten Für die Aufgabenerledigung als Hinterlegungskasse wird das Verfahren DEPOS@Justiz eingesetzt. 51136 062 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT 3.000 3.500 2.200 2.345,85 51168 062 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT 8.000 8.000 8.000 9.857,57 2018/2019 2016/2017 IT-Arbeitsplätze....................................................................................................................................... 7.000 € 7.000 € Hochleistungsdrucker ............................................................................................................................. 1.000 € 1.000 € 8.000 € 8.000 € 51185 (neu) 062 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 65.000 65.000 65.000 48.386,57 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 2018/2019 2016/2017 Zugang zu DEPOS@Justiz (Hinterlegungskasse) .................................................................................. 500 € 500 € Pflege und Serviceleistungen für den elektronischen Zahlungsverkehr mit den Geldinstituten ............. 19.500 € 24.500 € Servicevereinbarung mit dem ITDZ im Rahmen des Einziehungs- und Beitreibungsverfahrens ........... 45.000 € 40.000 € 65.000 € 65.000 € 52536 062 1.000 1.000 1.000 — Summe Maßnahmegruppe 32 77.000 77.500 76.200 60.589,99 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 3.518.300 10,9 % 3.575.800 1,6 % 3.173.000 2.960.010,92 224.000 224.000 76.000 221.163,78 11.000 11.000 11.000 9.801,58 235.000 235.000 87.000 230.965,36 Personalausgaben 2.450.000 2.508.000 2.697.000 2.428.446,89 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.068.300 1.067.800 476.000 531.564,03 Gesamtausgaben 3.518.300 3.575.800 3.173.000 2.960.010,92 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -3.283.300 -3.340.800 -3.086.000 -2.729.045,56 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Abschluss Kapitel 1521 111186 211299 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 77 Epl. 15, 27, 29 - Seite 78 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 6 22 12 10 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 9.910.554 11.227.316 92.407 919.242 2.778.596 5.202.601 30.130.715 43.276.858 73.407.573 2015 in € Änderung in % 8.124.597 +21,98 8.164.919 +37,51 0 1.033.381 -11,05 2.338.914 +18,80 5.675.712 -8,34 25.337.522 +18,92 7.172.820 503,35 32.510.342 +125,80 Der Kostenanteil der Landeshauptkasse (Kapitel 1521) am strategischen Ziel beträgt lediglich 0,32 %. Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen, zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 19,46 % auf die Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540) sowie zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500). Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 5,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %, 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung“ mit einem Anteil von 1,07 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005053 2016 16.063.037 8.540.423 24.603.460 Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes 2015 15.600.650 7.172.820 22.773.470 Der Anteil des Kapitels 1521 an den Gesamtkosten des operativen Ziels 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ beträgt 0,39 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Politisch-Administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 4,70 % im Kapitel 1500) 2. Vermögen und Beteiligungen (Anteil von 54,53 % im Kapitel 1510) 3. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 40,68 % im Kapitel 1520). Seit 2013 werden die Leistungen der Landeshauptkasse auch über externe Kostenträger abgebildet. Gesamtkosten in € 80544 - Ausgaben 80545 - Einnahmen (extern) (extern) 2016 45.462 49.718 2015 59.481 68.257 2014 74.841 68.100 2013 48.633 65.247 Anzahl Ist-Buchungen 80544 - Ausgaben 80545 - Einnahmen (extern) (extern) 23.647 11.416 21.145 13.424 26.438 15.322 24.294 15.608 Epl. 15, 27, 29 - Seite 79 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Kosten je ME in € 80544 - Ausgaben (extern) 1,92 2,81 2,83 2,00 80545 - Einnahmen (extern) 4,36 5,08 4,44 4,18 Fachspezifische Informationen In der Landeshauptkasse erfolgt die rechtzeitige und vollständige Leistung von Einnahmen und Auszahlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr (einschließlich Verrechnungen und Buchausgleiche) und deren Verwaltung mittels Zeit- und Sachbuchführung; Tagesabschlussarbeiten; zentrale Aufbewahrung für abgeschlossene Haushaltsjahre gemäß den Aufbewahrungsfristen nach den AV LHO. Seit dem Haushaltsjahr 2013 erfolgt mit den externen Kostenträgern 80544 „Ausgaben“ und 80545 „Einnahmen“ der Nachweis der Mengen für Kapitel der Dienststellen des Landes Berlin, die nicht an der Produktverrechnung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung teilnehmen (unter anderen: Abgeordnetenhaus, Rechnungshof) sowie von Mengen der Kapitel aus dem Buchungsstellenplan, die in der Verwahrung nicht eindeutig zugeordnet werden können. Epl. 15, 27, 29 - Seite 80 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Zusatzinformationen zur internen Leistungserbringung der Landeshauptkasse (Kapitel 1521) Neben den vorgenannten externen Kostenträgern erbringt die Landeshauptkasse überwiegend Leistungen, die im Land Berlin intern verrechnet werden. Diese erstellten Kostenträger werden deshalb nicht über die operativen und strategischen Ziele in der Zielpyramide ausgewiesen. Gruppe Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004919 2016 5.255.213 0 5.255.213 Aufgaben der Landeshaushaltskasse 2015 4.914.092 0 4.914.092 Zur Veranschaulichung der von der Landeshauptkasse erbrachten Leistungen werden im Folgenden die internen Fachprodukte der Produktgruppe 004919 „Aufgaben der Landeshauptkasse“ dargestellt. Gesamtkosten in € 2016 2015 2014 2013 72169 - Einziehung und Beitreibung 2.060.550 1.783.256 2.133.902 2.344.896 77206 - Ausgaben 806.548 682.796 725.395 832.671 77207 - Einnahmen 1.847.323 1.902.182 1.946.691 1.897.904 77208 - Aufgaben Einheitskasse 322.145 546.092 480.914 471.350 80816 - Kassenprüfungen der und Prüfung der 125.631 Geldannahme- und Geldausgabestellen * 80817 - Zahlstellenprüfungen der Hauptverwaltung 93.016 (ohne Justiz) * * Kostenträger wird seit 2016 bebucht, Kostenabbildung in den Vorjahren bei 77208 „Aufgaben Einheitskasse“. Anzahl Ist-Buchungen 77206 - Ausgaben 77207 - Einnahmen Kosten je Ist-Buchung in € 77206 - Ausgaben 77207 - Einnahmen Anzahl der Vollstreckungsersuchen 72169 - Einziehung und Beitreibung Kosten je Vollstreckungsersuchen in € 72169 - Einziehung und Beitreibung 1.228.731 652.153 1.172.195 609.514 1.154.093 620.395 1.135.770 625.438 0,66 2,83 0,58 3,12 0,63 3,14 0,73 3,03 30.900 29.973 33.730 40.919 66,68 59,50 63,26 57,31 Anzahl der Prüfungen 80816 - Kassenprüfungen der und Prüfung der Geldannahme- und Geldausgabestellen 80817 - Zahlstellenprüfungen der Hauptverwaltung (ohne Justiz) Kosten je Prüfung in € 80816 - Kassenprüfungen der und Prüfung der Geldannahme- und Geldausgabestellen 80817 - Zahlstellenprüfungen der Hauptverwaltung (ohne Justiz) 96 29 1.308,66 3.207,43 Beim Kostenträger 77207 „Einnahmen“ entwickelt sich die Menge durch die Einführung von Kartenzahlungsterminals in vielen Dienststellen des Landes Berlin rückläufig. Epl. 15, 27, 29 - Seite 81 Epl. 15, 27, 29 - Seite 82 1522 2018/2019 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für ein neues IT-Verfahren für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nachgewiesen. Veranschlagt sind nur die unmittelbar mit der Beschaffung und Entwicklung eines neuen Softwareproduktes erforderlichen konsumtiven Sach- und Investitionsausgaben (Hauptgruppen 5 und 8) sowie die Ausgaben des dafür eingesetzten Projektpersonals (Hauptgruppe 4). Sonstige Sachausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts werden aus Kapitel 1520 geleistet. B. Gender Budgeting Die Entwicklung und Beschaffung eines neuen Softwareprodukts sowie die Einführung eines neuen IT-Verfahrens stellen zunächst eine rein technische innovative Neuorientierung für das künftige Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen dar. Die Beschäftigtenstruktur der künftigen Anwenderinnen und Anwender bzw. Nutzerinnen und Nutzer wird erst nach Einführung des neuen IT-Verfahrens ab ca. 2021 Gegenstand von Analysen sein können. Epl. 15, 27, 29 - Seite 83 1522 2018/2019 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Wurde bislang bei Kapitel 2911 nachgewiesen. Ausgaben 42201 (neu) 012 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 588.000 867.000 42801 (neu) 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 657.000 843.000 44100 (neu) 012 Beihilfen für Dienstkräfte 1.000 1.000 44379 (neu) 012 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 1.000 1.000 51185 (neu) 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51801 (neu) 012 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 50.000 50.000 Die Ausgaben sind vorgesehen für die kurzfristige bzw. befristete Anmietung von Räumlichkeiten für Besprechungen und Verhandlungen mit externen Verfahrensbeteiligten und ggf. größeren Teilnehmergruppen. 81240 011 Erwerb von Softwarelizenzen für das Berliner Rechnungswesen Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 84 1522 2018/2019 MG 32 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Titel Fkt MG 32 51185 (neu) Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 25.500.000 31.100.000 22.675.000 1.141.303,52 Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 8.500.000,0 EUR gesperrt. Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt. Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Davon fällig 2022 Davon fällig 2023 98.000.000 30.000.000 21.500.000 20.500.000 6.000.000 20.000.000 — — — — — Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen IT-Verfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens (Projekt "HKR-neu"). 2018 2019 2017 1. Ausgaben für die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes einschl. Erstellung eines Lastenheftes ............................................................................................................. 1.500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2. Ausgaben für Beratungsleistungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens, dem Vertragsmanagement, der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und für die Erstellung von erforderlichen Fachkonzepten ................................................................ 250.000 € 100.000 € 175.000 € 3. Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen IT-Verfahrens im Land Berlin und mit dessen Anpassung an die Anforderungen der Berliner Verwaltung. .............................................................................................................. 12.500.000 € 19.000.000 € 20.000.000 € 4. Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Datenbanken, dem Betrieb eines neuen HKR-IT-Verfahrens, dem Betrieb von Arbeitsplatzanwendungen, den Aufbau zentraler Informationssysteme.................................................................................................................................................. 5.000.000 € 5.000.000 € 1.000.000 € 5. Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von Software .................................................................................................................. 3.000.000 € 3.000.000 € 0€ 6. Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einweisung und Schulung der Anwender des neuen IT-Verfahrens……………………………… 2.000.000 € 2.000.000 € 0€ 7. Ausgaben für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung bzw. von zusätzlichen Konzeptionen und anderen Aufgaben im Rahmen der Implementierung .............................................................................................................................................. 1.250.000 € 1.000.000 € 0€ 25.500.000 € 31.100.000 € 22.675.000 € Die Verpflichtungsermächtigungen sind für den Abschluss künftiger Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit der Beschaffung und Einführung des neuen IT-Verfahrens bestimmt. Im zweiten Planjahr wurde für den Fall, dass der Vertrag (lfd. Nrn. 3 - 6) erst in 2018 zustande kommt, Vorsorge getroffen. Daher sind im ersten Planjahr die Verpflichtungsermächtigung und im zweiten Planjahr ein Betrag in Höhe von 8,5 Mio. € gesperrt. 81240 011 Erwerb von Softwarelizenzen für das Berliner Rechnungswesen 25.000.000 25.000.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 25.000.000 25.000.000 — 25.000.000 25.000.000 — 25.000.000 Das derzeitige Datenverarbeitungsverfahren für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) ist durch ein neues IT-Verfahren zu ersetzen. Für den Erwerb von Softwarelizenzen u. ä. sind Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, deren Höhe zum Zeitpunkt der Planaufstellung nur geschätzt werden können. Summe Maßnahmegruppe 32 50.500.000 56.100.000 47.675.000 1.141.303,52 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 51.797.000 8,6 % 57.862.000 11,7 % 47.675.000 1.141.303,52 Epl. 15, 27, 29 - Seite 85 1522 2018/2019 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 1521 411462 511549 811899 Personalausgaben 1.247.000 1.712.000 — — 25.550.000 25.000.000 31.150.000 25.000.000 22.675.000 25.000.000 1.141.303,52 — 51.797.000 57.862.000 47.675.000 1.141.303,52 -51.797.000 -57.862.000 -47.675.000 -1.141.303,52 Sächliche Verwaltungsausgaben Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) Epl. 15, 27, 29 - Seite 86 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Steuerabteilung – Abteilung III – der Senatsverwaltung für Finanzen. Der Steuerabteilung als der obersten Landesfinanzbehörde obliegt die Leitung der Landesfinanzverwaltung (§ 3 Finanzverwaltungsgesetz). B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2014 Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil w 41,3 45,2% m 50,0 54,8% 2015 w 40,2 45,7% m 47,8 54,3% 2016 w 45,2 48,7% m 47,7 51,3% Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017, Weiblich 4.114,83 € Männlich 4.599,67 € Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten. Der Unterschied bei weiblichen und männlichen Dienstkräften ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: - mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubung in Anspruch nehmen im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 87 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11105 061 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 11979 061 Verschiedene Einnahmen 26101 061 Ersatz von Verwaltungsausgaben — — — 150,00 1.000 1.000 1.500 503,44 2.622.000 2.622.000 157.000 146.311,28 a) Nach § 8 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21. April 2016 sind landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die den Vollstreckungsbehörden des Landes Berlin Vollstreckungsanordnungen übermitteln, verpflichtet, für jede übermittelte Vollstreckungsanordnung einen Pauschalbetrag für den nicht durch vereinnahmte Gebühren und Auslagen gedeckten Verwaltungsaufwand (Vollstreckungspauschale) zu zahlen. Die Voll-streckungspauschale wird für ab dem 1. Januar 2016 übermittelte Vollstreckungsanordnungen erhoben. Die Vollstreckungspauschale beträgt 41,00 €. Wird die Vollstreckungsanordnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt, ermäßigt sich die Vollstreckungspauschale um 10,00 €. Für die Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 sind rd. 13.000 Vollstreckungsersuchen von landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der Vollstreckungspauschale von 41,00 € und rd. 67.000 Vollstreckungsersuchen mit einer ermäßigten Vollstreckungspauschale von 31,00 € zu Grunde gelegt worden. b) Entschädigung für die Mitteilung von Gewerbesteuermessbeträgen an die Industrie- und Handelskammer zu Berlin und die Handwerkskammer Berlin zur Erhebung der Beiträge der Kammerzugehörigkeit von 0,13 € je mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag und 41,00 € je Vollstreckungsersuchen (von 42,79 € an die ab 01.01.2016 geltende Vollstreckungspauschale angepasst). Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 2.623.000 1 554,9 % 2.623.000 — 158.500 146.964,72 6.715.000 6.883.000 5.199.000 4.886.746,39 Ausgaben 42201 061 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Erhöhung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 24 Planstellen vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530 im Rahmen einer hausinternen Umorganisation 42701 061 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 170.000 170.000 1.000 — Bei dem Ansatz werde die Ausgaben für die externe Unterstützung bei Auswahlverfahren, Führungskräftefeedback sowie für die im Rahmen des Angebots der Finanzschule tätigen Dozenten nachgewiesen. 42801 061 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 489.000 498.000 148.000 191.150,48 Erhöhung des Ansatzes aufgrund der Umsetzung von 6 Stellen für Tarifbeschäftigte vom Kapitel 1500 zum Kapitel 1530 im Rahmen einer hausinternen Umorganisation 44100 061 Beihilfen für Dienstkräfte 44379 061 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 232.000 239.000 200.000 218.760,07 1.000 1.000 9.900 300,32 Ausgaben für die ärztliche Untersuchung von Dienstkräften, die Abwicklung von Dienstunfällen und die notwendigen Kosten für Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplätze). Epl. 15, 27, 29 - Seite 88 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Titel 51101 Fkt 061 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Geschäftsbedarf 35.000 Ansatz 2017 35.000 Ist (Rest/R) 2016 38.000 30.725,44 2018/2019 1. Geschäftsbedarf (Bürobedarf; Vordrucke, insbesondere Fachvordrucke, und sonstige Druckarbeiten, Verbrauchsmittel für die technischen Einrichtungen ...................................... 2. Bücher, Zeitschriften (Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie sonstige Druckerzeugnisse mit Ausnahme von Vordrucken) ........................................................................... 3. Fernsprechgebühren ............................................................................................................. 51140 061 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 6.000 2017 4.000 € 6.000 € 29.000 € 2.000 € 35.000 € 30.000 € 2.000 € 38.000 € 6.000 6.000 6.404,24 2.000 3.000 1.335,00 Beschaffung, Reparatur- und Wartungskosten für Büromöbel und –geräte. 52501 061 Aus- und Fortbildung 2.000 Ersatz von Aufwendungen für die Teilnahme an Vorlesungen, Vorträgen, Fachtagungen, Sprachkursen und für die Besuche von Fachausstellungen. Durchführung von Teambuildingmaßnahmen in der Abteilung III. 52601 061 Gerichts- und ähnliche Kosten 12.000 12.000 15.000 8.260,81 Gerichts-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtsvollzieherkosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner. 52703 061 Dienstreisen 60.000 60.000 65.000 54.177,47 2018/2019 1. Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts (Steuerrechts- sowie Steuerfortbildungsveranstaltungen der Finanzverwaltung außerhalb Berlins) .............................................................................. 59.000 € 2. BVG-Karten ............................................................................................................................................ 1.000 € 60.000 € 2017 64.000 € 1.000 € 65.000 € Reisekosten für Dienstreisen zu Kongressen, Steuerrechtsfachtagungen und Steuerfortbildungsveranstaltungen der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder außerhalb Berlins. Geschlechtsspezifische Daten: Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abteilung Steuern an kostenpflichtigen steuerrechtlichen und -fachlichen Fortbildungsveranstaltungen außerhalb Berlins GB Zielsetzung: ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung Steuerungsbedarf: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Ist 2015 Teilnehmerinnen absolut relativ (in %) 54034 061 Ist 2016 Teilnehmer Teilnehmerinnen Teilnehmer 101 81 98 81 55,49% 44,51% 54,75% 45,25% Leistungen der Selbstversicherung 50.000 50.000 30.000 50.772,59 Die Ausgaben für die Regulierung von Schadenersatz- und Amtshaftungsansprüchen sind an die Ist-Ausgaben 2016 angepasst worden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 89 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Titel 54079 Fkt 061 Bezeichnung Verschiedene Ausgaben Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 2.000 2.000 1. Ausschreibungen, Bekanntmachungen ..................................................... 2. Kränze, Blumenspenden, Nachrufe ........................................................... 3. Aufwendungen für länderübergreifende Veranstaltungen .......................... 68704 820 Anteil anderer am Biersteueraufkommen 1.200 Ansatz 2017 2.000 2018/2019 900 € 200 € 900 € 2.000 € 1.200 Ist (Rest/R) 2016 2.015,72 2017 900 € 200 € 900 € 2.000 € 1.200 2.203,71 Das Zoll- und Verbrauchsteueraufkommen in der an das deutsche Zollgebiet angeschlossenen österreichischen Gemeinde Mittelberg (Kleines Walsertal) steht Österreich zu. Der dazugehörige Biersteueranteil in Höhe von rd. 50 000 € jährlich wird zur Hälfte vom Land Bayern und zur anderen Hälfte von den übrigen Ländern entsprechend ihrem Anteil am Gesamtaufkommen der Biersteuer getragen. Auf Berlin entfällt ein Anteil von 4,37 v. H. Der auf die Länder entfallende Biersteueranteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet. Gender Budget Eine geschlechterspezifische Zuordnung des auf Berlin entfallenden Biersteueranteils kann nur auf der Basis des Anteils der weiblichen und männlichen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung von Österreich vorgenommen werden. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 7.775.200 36,0 % 7.959.200 2,4 % 5.718.100 5.452.852,24 Abschluss Kapitel 1530 111186 211299 411462 511549 611699 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 1.000 1.000 1.500 653,44 2.622.000 2.622.000 157.000 146.311,28 2.623.000 2.623.000 158.500 146.964,72 Personalausgaben 7.607.000 7.791.000 5.557.900 5.296.957,26 167.000 167.000 159.000 153.691,27 Sächliche Verwaltungsausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 1.200 1.200 1.200 2.203,71 7.775.200 7.959.200 5.718.100 5.452.852,24 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -5.152.200 -5.336.200 -5.559.600 -5.305.887,52 Epl. 15, 27, 29 - Seite 90 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001042 Effiziente Festsetzung und Erhebung von Steuern Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 8 30 26 4 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 217.577.686 1.754.968 28.731 1.889.911 76.343.945 165.389.433 462.984.673 2.204 462.986.877 2015 in € Änderung in % 215.771.396 +0,84 1.973.196 -11,06 271.176 -89,41 2.005.647 -5,77 74.418.329 2,59 159.251.172 3,85 453.690.916 +2,05 0 453.690.916 +2,05 Am strategischen Ziel ist die Abteilung Steuern (Kapitel 1530) mit 2,04 % beteiligt. Die übrigen Kostenanteile entfallen mit einem Kostenanteil von 97,96 % auf die Finanzämter (Kapitel 1531). Das strategische Ziel gliedert sich in acht operative Ziele: 004970 „Leitung der Berliner Steuerverwaltung“ mit einem Anteil von 2,04 % an den Verwaltungskosten, 004972 „Service IT“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 0,03 %, 004975 „Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer)“ mit einem Anteil von 53,01 %, 004977 „Gemeindesteuern (Bewertung/Grundsteuer und sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungsteuer))“ mit einem Anteil von 5,89 %, 004978 „Landessteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)“ mit einem Anteil von 1,58 %, 004979 „Erhebung“ mit einem Anteil von 12,06 %, 004981 „Fahndung und Strafsachen“ mit einem Anteil von 4,40 %, sowie 004982 „Prüfungsdienste“ mit einem Anteil von 20,99 % an den Verwaltungskosten. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004970 2016 9.430.709 2.204 9.432.913 Leitung der Berliner Steuerverwaltung 2015 9.322.698 0 9.322.698 Der Anteil des Kapitels 1530 (Steuern) an den Kosten des operativen Ziels beträgt 100 %. Das operative Ziel umfasst der Steuerabteilung obliegende ministerielle und gesamtstädtische Aufgaben wie die Vertretung in Bund-Länder-Gremien, die Mitarbeit an der Steuergesetzgebung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter und das Controlling des Steuervollzugs. Nachstehend aufgeführte ministerielle Geschäftsfelder gehören zur Leitung der Berliner Steuerverwaltung: Verwaltungskosten 77592 - Ertragsteuern, Zulagen (Ministerielles Geschäftsfeld) 77593 - Übrige Steuern, Glückspiel und Bewertung (Ministerielles Geschäftsfeld) 77594 - Controlling und Organisation der Finanzämter (Ministerielles Geschäftsfeld) 79450 - Verfahrensrecht (AO), Erhebung, Bp, BuStra / Steufa (Ministerielles Geschäftsfeld) 2016 2015 2014 2013 2.188.190 2.107.487 2.072.056 2.060.190 2.218.270 2.403.246 2.426.320 2.383.503 1.855.700 1.752.263 1.666.163 1.499.714 3.168.550 3.059.701 2.898.463 2.638.689 Epl. 15, 27, 29 - Seite 91 Epl. 15, 27, 29 - Seite 92 1531 2018/2019 Finanzämter Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Berliner Finanzämter. Von den 23 Finanzämtern sind 17 regional für die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften und 4 Finanzämter für Körperschaften für die Besteuerung juristischer Personen zuständig. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen nimmt die Aufgaben der Steuerfahndung wahr und ist zuständig für Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Das Technische Finanzamt Berlin (TFA) ist als Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung mit dem Einsatz automatischer Besteuerungsverfahren für die Berechnung von Steuern zuständig. Zu den Aufgaben der Berliner Finanzämter gehört die Festsetzung und Erhebung von Steuern, teilweise im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund (Art. 108 GG); die Festsetzung und Erhebung von Kirchensteuern; die Vollstreckung steuerlicher und nichtsteuerlicher Forderungen; die Durchführung von Außenprüfungen und die Mitteilung der Gewerbesteuermessbeträge an die Handelskammer Berlin und an die Industrie- und Handelskammer zu Berlin. Zudem sind die Finanzämter in Berlin auch Vollstreckungsbehörde für nahezu alle Berliner Behörden. Vor dem Hintergrund der in den Folgejahren steigenden Anzahl der Ausscheidenden ist ein erhöhter Ausbildungsbedarf im Bereich des mittleren und gehobenen Dienstes festgestellt worden. Die Ausgaben für die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Steuerverwaltungsdienstes sind entsprechend dem festgelegten Ausbildungskorridor angepasst und veranschlagt worden. Mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenerledigung arbeiten die Steuerverwaltungen der Länder bei der gemeinschaftlichen Entwicklung der Automationsverfahren sowie bei der Erledigung von IT-Aufgaben zusammen. Die sich aus der Beteiligung des Landes Berlin ergebenden Verpflichtungen werden im Haushalt angemeldet. Die Ausgaben im IuK-Bereich sind insbesondere auf die Verpflichtung aus dem Verwaltungsabkommen zu KONSENS einschl. des Ausbaus der ELSTER-Verfahren, das Abkommen zur Verteilung der Kosten für die Durchführung der zentralen Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Auslandsrentner im Finanzamt Neubrandenburg sowie die Unterbringung des von der Berliner Steuerverwaltung genutzten Hauptrechners, der Server und weiteren Systemtechnik im Data-Center des IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin zurückzuführen. Die Unterbringung des von der Berliner Steuerverwaltung genutzten Hauptrechners, der Server und weiteren Systemtechnik im Data-Center des IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin dient der notwendigen Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit entsprechend den aktuellen Sicherheitsstandards. Sie führen zu einer Erhöhung der Ansätze für Dienstleistungen des ITDZ Berlin. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 4.045,4 2.059,2 66,3 % 33,7 % 2015 w m 4.082,7 2.096,5 66,1% 33,9% 2016 w m 4.032,5 2.121,7 65,5% 34,5% Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017, Weiblich 3.103,25 € Männlich 3.169,08 € Epl. 15, 27, 29 - Seite 93 1531 2018/2019 Finanzämter Finanzämter Finanzamt Charlottenburg Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Neukölln Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Reinickendorf Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Schöneberg Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Spandau Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Ansatz 2018 € Ansatz 2019 € Ansatz 2017 € Ist 2016 € 6.035.200 16.130.660 6.018.200 16.339.280 5.496.380 5.512.810 6.000 21.627.040 ---21.852.090 ------22.034.840 23.893.863,68 -15.591.840 -15.833.890 -16.704.370 -17.605.629,55 4.163.200 16.631.910 4.163.200 16.919.940 3.696.960 4.345.762,67 16.380.040 15.035.529,59 3.242.950 3.274.860 ---19.874.860 ---20.194.800 ------19.375.550 17.813.322,86 -15.711.660 -16.031.600 -15.678.590 -13.467.560,19 3.723.500 16.214.010 3.723.500 16.498.000 2.949.580 3.747.426,80 15.963.360 14.928.781,09 3.313.710 3.350.920 ---19.527.720 ---19.848.920 ------18.910.860 17.764.964,08 -15.804.220 -16.125.420 -15.910.860 -14.017.537,28 2.370.900 12.101.720 2.370.900 12.334.690 2.307.200 2.469.929,42 12.649.270 11.116.251,25 3.022.920 3.047.610 ---15.124.640 ---15.382.300 6.000 ---15.504.330 13.787.214,96 -12.753.740 -13.011.400 -13.197.130 -11.317.285,54 2.740.400 11.200.660 2.740.400 11.394.490 2.353.070 2.791.923,98 11.908.520 10.693.264,62 2.772.950 2.783.230 ---13.973.610 ---14.177.720 ------14.653.510 13.273.572,49 -11.233.210 -11.437.320 -12.300.440 -10.481.648,51 4.479.000 12.510.290 4.479.000 12.744.400 3.269.680 4.633.842,89 12.912.290 11.694.503,31 2.723.770 2.740.610 ---15.234.060 ---15.485.010 ------15.558.570 14.165.613,28 -10.755.060 -11.006.010 -12.288.890 -9.531.770,39 Epl. 15, 27, 29 - Seite 94 5.330.470 6.288.234,13 17.230.220 15.292.478,66 4.804.620 2.995.510 2.947.500 2.849.060 2.744.990 2.646.280 8.601.385,02 2.777.793,27 2.836.182,99 2.670.963,71 2.580.307,87 2.471.109,97 1531 2018/2019 Finanzämter Finanzämter Finanzamt Steglitz Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Tempelhof Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Ansatz 2018 € Ansatz 2019 € Ansatz 2017 € Ist 2016 € 1.936.800 9.948.080 1.936.800 10.098.420 1.969.400 10.797.200 1.997.955,83 9.400.234,18 2.157.370 2.173.830 2.039.420 1.878.372,94 ---12.105.450 ---12.272.250 ------12.836.620 11.278.607,12 -10.168.650 -10.335.450 -10.867.220 -9.280.651,29 1.581.800 8.381.040 1.581.801 8.536.020 1.377.070 9.417.610 1.627.428,52 8.122.484,52 2.047.990 2.072.840 1.923.410 1.818.749,77 ---- ---- ---- ---- Summe der Ausgaben 10.429.030 10.608.860 11.341.020 9.941.234,29 Fehlbetrag/Überschuss -8.847.230 -9.027.059 -9.963.950 -8.313.805,77 2.072.500 9.303.270 2.072.500 9.434.390 1.063.950 7.088.260 2.089.169,31 8.905.977,39 1.715.320 1.834.897,74 Finanzamt Wedding Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben 2.058.230 2.076.120 ---11.361.500 ---11.510.510 ------8.803.580 10.740.875,13 Fehlbetrag/Überschuss -9.289.000 -9.438.010 -7.739.630 -8.651.705,82 2.689.500 10.919.080 2.689.500 11.110.810 2.321.860 2.811.268,52 11.420.130 10.942.716,16 2.579.050 2.588.880 ---13.498.130 ---13.699.690 ------13.957.400 13.252.498,02 -10.808.630 -11.010.190 -11.635.540 -10.441.229,50 2.040.400 8.957.000 2.040.400 9.119.800 1.773.640 8.980.520 2.150.193,00 8.280.292,72 2.009.770 1.878.112,81 Finanzamt Wilmersdorf Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss 2.537.270 2.309.781,86 Finanzamt Zehlendorf Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben 2.122.170 2.146.260 ---11.079.170 ---11.266.060 ------10.990.290 10.158.405,53 Fehlbetrag/Überschuss -9.038.770 -9.225.660 -9.216.650 -8.008.212,53 4.505.600 18.625.330 4.505.600 18.988.370 5.135.800 4.685.223,28 17.486.750 18.256.797,42 3.556.840 3.577.580 ---22.182.170 ---22.565.950 -17.676.570 -18.060.350 Finanzamt für Körperschaften I Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Epl. 15, 27, 29 - Seite 95 3.449.060 3.091.683,22 6.000 ---20.941.810 21.348.480,64 -15.806.010 -16.663.257,36 1531 2018/2019 Finanzämter Finanzämter Finanzamt für Körperschaften III Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt für Körperschaften IV Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Prenzlauer Berg Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Lichtenberg Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Marzahn-Hellersdorf Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Mitte/Tiergarten Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Ansatz 2018 € Ansatz 2019 € Ansatz 2017 € Ist 2016 € 6.581.300 17.886.570 6.581.300 16.339.280 2.952.110 2.985.100 ---20.838.680 ---19.324.380 ------17.691.260 18.423.697,43 -14.257.380 -12.743.080 -11.838.060 -11.573.802,17 2.551.400 17.133.300 2.551.400 17.523.650 2.779.300 2.586.518,76 19.140.520 17.085.715,96 2.882.450 2.897.580 ---20.015.750 ---20.421.230 ------22.021.890 19.472.921,72 -17.464.350 -17.869.830 -19.242.590 -16.886.402,96 2.306.200 11.695.530 2.306.200 11.875.830 1.974.000 2.391.150,11 11.377.750 10.695.699,44 2.331.630 2.351.660 ---14.027.160 ---14.227.490 ------13.502.850 12.773.785,72 -11.720.960 -11.921.290 -11.528.850 -10.382.635,61 1.338.900 9.659.790 1.338.900 9.785.500 1.086.160 10.261.810 1.416.433,39 8.894.295,90 2.627.870 2.643.000 1.852.810 1.682.451,19 ---12.287.660 6.000 12.434.500 ---4.900,37 12.114.620 10.576.747,09 -10.948.760 -11.095.600 -11.028.460 -9.160.313,70 1.502.200 10.962.260 1.502.200 11.114.210 1.128.800 1.522.582,89 11.366.340 10.351.312,85 2.241.360 2.275.390 ---13.203.620 ---13.389.600 ------13.482.640 12.303.674,17 -11.701.420 -11.887.400 -12.353.840 -10.781.091,28 3.939.100 12.963.150 3.939.100 13.192.360 3.528.860 4.039.762,73 13.829.040 11.846.885,07 3.413.790 3.450.700 ---16.376.940 ---16.643.060 ------17.017.560 14.812.858,74 -12.437.840 -12.703.960 -13.488.700 -10.773.096,01 Epl. 15, 27, 29 - Seite 96 5.853.200 6.849.895,26 15.208.270 15.965.037,34 2.482.990 2.881.370 2.125.100 2.116.300 3.188.520 2.458.660,09 2.387.205,76 2.078.086,28 1.952.361,32 2.965.973,67 1531 2018/2019 Finanzämter Finanzämter Finanzamt Pankow/Weißensee Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt Treptow-Köpenick Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt für Körperschaften II Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Technisches Finanzamt Berlin Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben/ Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse Investitionsausgaben Summe der Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Ansatz 2018 € Ansatz 2019 € Ansatz 2017 € Ist 2016 € 2.136.000 11.821.330 2.136.000 12.001.430 2.289.580 2.309.890 ---14.110.910 ---14.311.320 ------14.621.990 13.508.034,54 -11.974.910 -12.175.320 -12.788.900 -11.352.062,80 2.080.200 11.962.350 2.080.200 12.118.870 1.891.450 2.175.293,71 11.847.650 11.288.223,39 2.221.660 2.244.180 ---14.184.010 ---14.363.050 6.000 ---13.888.900 13.177.252,63 -12.103.810 -12.282.850 -11.997.450 -11.001.958,92 4.836.900 18.192.000 4.836.900 18.394.950 4.688.520 5.001.715,60 15.136.870 16.921.844,16 2.828.140 2.844.600 ---21.020.140 ---21.239.550 ------17.044.980 19.535.408,05 -16.183.240 -16.402.650 -12.356.460 -14.533.692,45 2.020.000 11.040.050 2.020.000 11.255.110 1.210.620 2.134.185,41 9.553.320 11.200.774,21 2.652.300 2.666.530 ---13.692.350 -11.672.350 ---13.921.640 -11.901.640 3.000 9.044.620 3.000 9.090.840 5.120 7.594.210 3.169,02 8.994.877,24 2.682.100 2.791.120 4.110.620 2.322.873,08 10.221.000 21.947.720 -21.944.720 10.490.000 22.371.960 -22.368.960 Epl. 15, 27, 29 - Seite 97 1.833.090 2.155.971,74 12.481.050 11.483.133,00 2.140.940 2.035.250 1.908.110 2.183.080 2.024.901,54 1.889.029,24 2.613.563,89 2.489.093,52 ------11.736.400 13.689.867,73 -10.525.780 -11.555.682,32 8.798.000 8.717.908,70 20.502.830 20.035.659,02 -20,497.710 -20.032.490,00 1531 2018/2019 Finanzämter Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11105 061 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 11119 061 Verspätungs- und Säumniszuschläge 160.000 160.000 146.000 166.870,71 51.000.000 51.000.000 47.000.000 52.250.715,49 Nach § 152 der Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag gegen denjenigen festgesetzt werden, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt. Nach § 240 der Abgabenordnung ist ein Säumniszuschlag verwirkt, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird. Die Verspätungsund Säumniszuschläge fließen der Körperschaft zu, die die Steuer verwaltet. 11153 061 Gebühren nach Bundesrecht 5.400.000 5.400.000 3.700.000 5.726.009,04 Gebühren, die nach der Abgabenordnung (Kosten der Vollstreckung (§ 337 AO))und verschiedenen anderen Steuergesetzen erhoben werden. 11201 061 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder 4.000.000 4.000.000 2.500.000 4.316.435,21 Geldbußen, Ordnungsgelder und Kosten nach der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Strafprozessordnung; Zwangsgelder (§ 329 AO); Geldbußen und Kostenersatz in Disziplinarverfahren. Die Ist-Einnahmen 2016 erklären sich u.a. mit der hohen Anzahl von Festsetzungen von Geldbußen und Geldauflagen, insbesondere bei nicht- oder verspäteter Abgabe der Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung oder der Nichtabführung dieser Beträge. 11903 061 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 200.000 200.000 160.000 198.056,78 Einnahmen aus Rückgriffansprüchen, insbesondere Verdienstausfallschaden von Dienstkräften infolge von Unfällen und für Sachschäden sowie Rückzahlung von fehlerhaften Erstattungen. Der Ansatz ist wegen der schwer einschätzbaren Anzahl von Dienstunfällen und der damit verbundenen Schadenersatzleistungen an die Einnahmeentwicklung der letzten Jahre angepasst worden. 11906 061 Ersatz von Fernmeldegebühren 7.800 4.195,67 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. Entgelte für die private Benutzung von Dienstfernsprechern wurden in der Vergangenheit per Umlaufverfahren bar eingezahlt. Der Barzahlungsverkehr im Bereich der Steuerverwaltung ist zum 01.01.2017 eingestellt worden. Auf die Erhebung der Entgelte für die private Dienstfernsprechernutzung wurde deshalb verzichtet. 11979 061 Verschiedene Einnahmen 15.000 15.000 9.000 61.446,66 In den Ist-Einnahmen 2016 ist eine Rückzahlung von verausgabten Gerichtskosten sowie eine Erstattung von zu viel gezahlter Zinsen im Insolvenzverfahren von insgesamt 25.564,-- € enthalten. 11981 061 Verkauf von Altmaterial und ausgesonderten Sachen 3.000 3.000 5.000 2.275,00 56.000 39.000 — 75.000,00 Verkauf von ausgesonderten Büromaschinen und Möbeln 23102 061 Ersatz von Verwaltungsausgaben durch den Bund Kostenerstattung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für die Fortbildungskosten der Steuerbeamtinnen und – beamten des Bundes zu Großkonzernprüfern. 26101 061 Ersatz von Verwaltungsausgaben 6.800.000 6.800.000 6.000.000 7.288.731,14 Anteiliger Verwaltungskostenbeitrag für die Verwaltung der Kirchensteuer. Der Ansatz 2018/2019 ist in Anlehnung an das durchschnittlichen Einnahmeaufkommen der letzten 3 Jahre gebildet worden. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 67.634.000 13,6 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 98 67.617.000 -0,0 % 59.527.800 70.089.735,70 1531 2018/2019 Finanzämter Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 42201 061 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 215.832.000 221.680.000 210.197.000 200.318.255,95 42221 061 Bezüge der Anwärter/innen 10.854.000 11.289.000 9.386.000 8.509.508,85 42801 061 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 48.696.000 49.014.000 55.905.000 49.773.981,41 42811 061 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 5.463.000 5.572.000 4.260.000 5.261.101,29 44100 061 Beihilfen für Dienstkräfte 13.573.000 13.980.000 12.993.000 12.804.213,59 44379 061 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 128.000 128.000 202.000 127.721,87 Ausgaben für die ärztliche Untersuchung von Dienstkräften, die Abwicklung von Dienstunfällen und die notwendigen Kosten für Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplätze). 45201 061 Nachversicherungen 601.000 601.000 1.239.000 600.595,06 45300 061 Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen 1.000 1.000 1.000 — 45903 061 Prämien für besondere Leistungen 1.000 1.000 1.000 — Prämien für Qualitätsvorschläge im Rahmen des Berliner Ideenmanagement (BIM). 46201 880 Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben 51101 061 Geschäftsbedarf -1.865.000 -4.120.000 -2.455.000 — 4.457.000 4.557.000 4.607.000 4.245.231,53 2018 2019 2017 1. Geschäftsbedarf (Bürobedarf; Vordrucke, insbesondere Fachvordrucke, und sonstige Druckarbeiten, Verbrauchsmittel für die technischen Einrichtungen) ...................................... 760.000 € 760.000 € 790.000 € 2. Bücher, Zeitschriften (Fachliteratur, Zeitschriften und Zeitungen sowie sonstige Druckerzeugnisse) .................................................................................................................................. 280.000 € 280.000 € 290.000 € 3. Fernsprechgebühren .................................................................................................. 130.000 € 130.000 € 140.000 € 4. GEZ-Gebühren ........................................................................................................... 37.000 € 37.000 € 37.000 € 3. Postgebühren ......................................................................................................................................... 3.250.000 € 3.350.000 € 3.350.000 € 4.457.000 € 4.557.000 € 4.607.000 € Durch den Online-Zugriff von Steuerrechtskommentaren und -zeitschriften über die Juris-Datenbank sowie den Einsatz der Rechtsdatenbank Beck-Online ist eine weitere Reduzierung der Ausgaben für Bücher/Zeitschriften eingetreten. Die geringen Ist-Ausgaben sind dadurch entstanden, dass die im Haushalts 2016/2017 eingeplante Erhöhung der Postgebühren nicht eingetreten ist, diese aber für den Haushalt 2018/2019 erwartet werden, da das Landesverwaltungsamt Berlin verschiedene Postdienstleistungen (Nov. 2017 = PZA, April 2018 = Weiße Post, Juni 2018 = Pakete) neu ausschreiben wird und die Entgelte an die aktuellen Postgebühren der Deutschen Post AG angepasst werden. 51136 061 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 99 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 51140 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Beträge in EURO Ansatz 2019 423.000 Ansatz 2017 377.000 Ist (Rest/R) 2016 325.000 503.958,81 2018 2019 2017 1) Mobiliar ergonomisch (Aktenschränke, E-Tische, Stühle).................................... 2) Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen.......................................... 305.000 € 30.000 € 305.000 € 72.000 € 3) Rettungsstühle (2 Stück pro Finanzamt) .............................................................. 88.000 € ---423.000 € 377.000 € 325.000 € in 1. enthalten ---325.000 € Beschaffungen, Reparatur- und Wartungskosten für Büromöbel und -geräte. Ausgaben zur Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen (GUV-V A3), in den Finanzämtern. Ein zusätzlicher Bedarf an Mobiliar besteht wegen der hohen Einstellungsquote von Auszubildenden, der Zunahme von Steuerakten und des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren PCArbeitstischen. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung hat die Anschaffung von Rettungsstühlen in den Finanzämtern eingefordert. Für 22 Finanzämter sind jeweils 2 Rettungsstühle für das Planjahr 2018 veranschlagt worden (88.000,-- €). Die hohen Ausgaben 2016 erklären sich mit der zwingend notwendigen Ausstattung der Finanzämter mit Aktenschränken, E-Arbeitstischen und Kellerregalen. 51168 061 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51170 061 Datenfernübertragung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51185 (neu) 061 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51403 061 Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen 20.000 20.000 18.000 2018/2019 1. Treibstoffe und Öle für die Dienstfahrzeuge des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen sowie des Technischen Finanzamts......................................................... 2. Ausgaben für die Haltung der Dienstfahrzeuge des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen sowie des Technischen Finanzamts (z.B. Reparaturen, Zubehör, Kraftfahrzeugsteuer)..................................................................................................... 17.271,46 2017 15.500 € 14.000 € 4.500 € 20.000 € 4.000 € 18.000 € Für das Technische Finanzamt Berlin ist die Anmietung eines Dienstfahrzeuges geplant, um die an den Standorten aller Berliner Finanzämter, dem Data Center (ITDZ) und der Klosterstr. 47 und 59 betriebenen Netze bzw. Netzwerktechnik durch eigene Dienstkräfte zu warten, auszutauschen oder zu erneuern. Hierdurch entfallen Wartungskosten in Höhe von ca. 80.000,- €/Jahr, die bisher durch externe Dienstleistungsfirmen erbracht wurden. 51408 061 Dienst- und Schutzkleidung 10.000 10.000 7.000 9.157,85 Kostenersatz von Dienstkleidung für die Dienstkräfte der Spielbankaufsicht, die im klassischen Spiel eingesetzt sind. Ersatz von Kleidungsstücken für die schuss- und stichsicheren Unterziehwesten der Dienstkräfte des Steuerfahndungsdienstes im Finanzamt für Fahndung- und Strafsachen. Für 2018 werden 30 Nachwuchskräfte im Bereich des Fahndungsdienstes ausgebildet und zum Einsatz kommen. Diese sind entsprechend mit Sicherheitskleidung auszustatten. 51479 061 Allgemeine Verbrauchsmittel 1.000 Ergänzung von Mitteln zur Ersten Hilfe in Dienstgebäuden Epl. 15, 27, 29 - Seite 100 1.000 1.000 310,64 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 51715 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Beträge in EURO Ansatz 2019 9.646.000 9.676.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 9.644.000 9.695.599,42 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Davon fällig 2022 Davon fällig 2023 — 3.835.000 735.000 751.000 767.000 783.000 799.000 — — — — In dem Ansatz sind Ausgaben enthalten für die 2018 Bürodienstgebäude: Bredtschneiderstr. 5 (GPR, GFV, GSV) .......................................................... 10.940 € Bismarckstr. 48 (Finanzamt Charlottenburg) ................................................... 532.160 € Bismarckstr. 48 (Finanzschule) ........................................................................ 77.170 € Mehringdamm 22 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) 418.870 € Mehringdamm 110 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) .............................. 124.730 € Thiemannstr. 1 (Finanzamt Neukölln) .............................................................. 543.540 € Eichborndamm 208 (Finanzamt Reinickendorf) ............................................... 540.460 € Potsdamer Str. 140 (Finanzamt Schöneberg) ................................................. 252.330 € Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Schöneberg) .......................................................... 158.800 € Nonnendammallee 15-21 (Finanzamt Spandau) ............................................ 428.290 € Schloßstr. 58 (Finanzamt Steglitz) .................................................................. 358.960 € Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Steglitz) .................................................................. 46.200 € Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Steglitz, Archiv) ........................................... 12.110 € Tempelhofer Damm 234 (Finanzamt Tempelhof) ........................................... 406.870 € Osloer Str. 37 (Finanzamt Wedding)............................................................... 399.180 € Albrecht-Achilles-Str. 61-64 (Finanzamt Wilmersdorf) .................................... 369.020 € Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Zehlendorf) ................................................. 430.600 € Bredtschneiderstr. 5 (Finanzamt für Körperschaften I) ................................... 446.210 € Volkmarstr. 13 (Finanzamt für Körperschaften III) .......................................... 418.620 € Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften IV) ................................... 324.130 € Storkower Str. 134 (Finanzamt Prenzlauer Berg) ........................................... 311.110 € Alt-Friedrichsfelde 60 (Finanzamt Lichtenberg) .............................................. 36.970 € Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt Lichtenberg) ................................................ 526.320 € Allee der Kosmonauten 29 (Finanzamt Marzahn-Hellersdorf) ........................ 428.990 € Neue Jakobstr. 6/7 (Finanzamt Mitte/Tiergarten) ............................................ 640.930 € Storkower Str. 134 (Finanzamt Pankow/Weißensee) ..................................... 288.330 € Seelenbinderstr. 99 (Finanzamt Treptow-Köpenick) ....................................... 390.880 € Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt für Körperschaften II) .................................. 0€ Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften II) ..................................... 286.180 € Ullsteinstr. 66 (Finanzamt f. Fahndung uns Strafsachen) ............................... 436.230 € Niedstr: 1, 2 (Finanzamt für Fahndung und Strafsachen) .............................. ---9.645.130 € rd. 9.646.000 € 2019 2017 10.850 € 526.110 € 76.320 € 424.770 € 127.450 € 543.400 € 547.300 € 247.500 € 157.470 € 426.970 € 361.010 € 45.790 € 12.430 € 418.740 € 403.480 € 363.670 € 442.050 € 442.490 € 418.030 € 317.050 € 314.770 € 38.230 € 526.320 € 438.320 € 639.300 € 291.720 € 396.460 € 0€ 279.930 € 437.610 € ---9.675.540 € 9.676.000 € 11.550 € 555.020 € 0€ 411.400 € 119.660 € 467.330 € 537.350 € 325.380 € 214.040 € 526.070 € 362.540 € 59.130 € 15.740 € 396.130 € 394.360 € 400.160 € 452.730 € 470.870 € 369.990 € 285.200 € 306.180 € 36.910 € 390.500 € 443.550 € 609.000 € 283.770 € 380.170 € 105.440 € 267.160 € 205.510 € 240.680 € 9.643.520 € 9.644.000 € Verpflichtungen aus Vorjahren: Bis 31.12.2016 eingegangene Verpflichtungen VE 2017 für 2018 8.046.248 für 2019 ab 2020 468.480 3.546.408 ---- ---- ---- Die Finanzschule ist in die Zuständigkeit der Steuerverwaltung übergegangen und somit sind die Miet- und Nebenkosten vom Kapitel 1500 in das Kapitel 1531 umgesetzt worden. Anmietung von Bürodienstgebäuden für das Finanzamt Lichtenberg (Josef-Orlopp-Str.). Epl. 15, 27, 29 - Seite 101 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 51802 Fkt 061 Bezeichnung Mieten für Fahrzeuge Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 27.000 Ansatz 2017 27.000 Ist (Rest/R) 2016 25.000 20.489,00 Aufwendungen für die Dienstfahrzeuge des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Berlin und für die Anmietung von Fremdfahrzeugen für Großdurchsuchungen. Für das Technische Finanzamt Berlin ist die Anmietung eines Dienstfahrzeuges geplant, um die an den Standorten aller Berliner Finanzämter, dem Data Center (ITDZ) und der Klosterstr. 47 und 59 betriebenen Netze bzw. Netzwerktechnik durch eigene Dienstkräfte zu warten, auszutauschen oder zu erneuern. Hierdurch entfallen Wartungskosten in Höhe von ca. 80.000,- €/Jahr, die bisher durch externe Dienstleistungsfirmen erbracht wurden. 51803 061 Mieten für Maschinen und Geräte 260.000 260.000 Miete für Kopierer .............................................................................................. Miete für Kartenlesegeräte im Vollstreckungsaußendienst ............................... 270.000 2018/2019 195.000 € 65.000 € 260.000 € 217.809,57 2017 205.000 € 65.000 € 270.000 € Durch den Einsatz von Kartenlesegeräten im Vollstreckungsaußendienst werden zeitaufwändige Sachpfändungen einschl. deren Verwertung vermieden, Risiken bei der Annahme von Falschgeld minimiert und eine höhere Erfolgsquote bei der Einziehung von Steuerrückständen erzielt. Einsatz eines Kartenlesegeräts in der Info-Zentrale (Ausstellung von Bescheinigungen, Kopierkosten, etc.) durch die Abschaffung des Bargeldverkehrs in der Steuerverwaltung. Epl. 15, 27, 29 - Seite 102 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 51820 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management Beträge in EURO Ansatz 2019 20.448.000 Ansatz 2017 20.503.000 Ist (Rest/R) 2016 19.308.000 19.570.375,28 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Davon fällig 2022 Davon fällig 2023 — 7.874.000 1.510.000 1.542.000 1.574.000 1.607.000 1.641.000 — — — — In dem Ansatz sind Ausgaben enthalten für die 2018 Bürodienstgebäude: Bredtschneiderstr. 5 (GPR, GSV, GFV) 35.210 € Bismarckstr. 48 (Finanzamt Charlottenburg).................................................... 1.852.390 € Bismarckstr. 48 (Finanzschule) ........................................................................288.180 € Mehringdamm 22 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ................................730.730 € Mehringdamm 110 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ..............................188.030 € Thiemannstr. 1 (Finanzamt Neukölln) ..............................................................965.740 € Eichborndamm 208 (Finanzamt Reinickendorf) ............................................... 1.120.270 € Potsdamer Str. 140 (Finanzamt Schöneberg) .................................................716.700 € Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Schöneberg) ..........................................................387.520 € Nonnendammallee 15-21 (Finanzamt Spandau) ............................................883.210 € Schloßstr. 58 (Finanzamt Steglitz) ..................................................................469.000 € Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Steglitz) ..................................................................117.280 € Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Steglitz, Archiv) ........................................... 18.790 € Tempelhofer Damm 234 (Finanzamt Tempelhof) ...........................................636.320 € Osloer Str. 37 (Finanzamt Wedding) ...............................................................623.270 € Albrecht-Achilles-Str. 61-64 (Finanzamt Wilmersdorf) .................................... 1.059.410 € Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Zehlendorf) .................................................719.660 € Bredtschneiderstr. 5 (Finanzamt für Körperschaften I) ................................... 1.271.670 € Volkmarstr. 13 (Finanzamt für Körperschaften III) ...........................................703.910 € Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften IV) ....................................873.810 € Storkower Str. 134 (Finanzamt Prenzlauer Berg) ..........................................754.460 € Alt-Friedrichsfelde 60 (Finanzamt Lichtenberg) .............................................. 34.920 € Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt Lichtenberg) ................................................932.550 € Allee der Kosmonauten 29 (Marzahn-Hellersdorf) ...........................................616.380 € Neue Jakobstr. 6/7 (Mitte/Tiergarten) .............................................................. 1.330.030 € Storkower Str. 134 (Finanzamt Pankow/Weißensee) ......................................697.940 € Seelenbinderstr. 99 (Treptow-Köpenick) ..........................................................520.700 € Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt für Körperschaften II) .................................. 0€ Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften II) .....................................753.910 € Colditzstr. 41 (Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen) ................................ 1.145.780 € Niedstr. 1, 2 (Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen) .................................. ---20.447.770 € rd. 20.448.000 € 2019 2017 35.210 € 1.852.390 € 288.180 € 730.730 € 188.030 € 980.230 € 1.120.270 € 716.700 € 387.520 € 883.210 € 469.000 € 117.280 € 18.790 € 636.320 € 623.270 € 1.059.410 € 719.660 € 1.271.670 € 714.470 € 873.810 € 754.460 € 34.920 € 932.550 € 625.630 € 1.349.980 € 697.940 € 520.700 € 0€ 753.910 € 1.145.780 € ---20.502.020 € 20.503.000 € 35.210 € 1.852.390 € 0€ 730.730 € 188.030 € 931.250 € 1.120.270 € 716.700 € 387.520 € 883.210 € 469.000 € 117.280 € 18.790 € 631.100 € 623.270 € 1.059.410 € 721.640 € 1.270.590 € 655.180 € 838.330 € 754.460 € 34.920 € 402.230 € 611.490 € 1.268.140 € 697.940 € 520.700 € 103.960 € 758.380 € 555.590 € 350.050 € 19.307.760 € 19.308.000 € Verpflichtungen aus Vorjahren Bis 31.12.2016 eingegangene Verpflichtungen VE 2017 für 2018 für 2019 ab 2020 16.964.414 1.145.772 8.449.884 ---- ---- ---- Die Finanzschule ist in die Zuständigkeit der Steuerverwaltung übergegangen und somit sind die Miet- und Nebenkosten vom Kapitel 1500 in das Kapitel 1531 umgesetzt worden. Anmietung von Bürodienstgebäuden für das Finanzamt Lichtenberg (Josef-Orlopp-Str. 62). 51838 061 Mieten für Maschinen und Geräte für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 103 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 51920 Fkt 061 Bezeichnung Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IKT Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 345.000 435.000 2018 1. Ausgaben für ................................................................................................................ a) Verstärkung und Erweiterung der Daten- und Stromnetze ........................................ 100.000 € b) Wartung und Reparatur der Klimaanlagen in den Technikräumen und der unterbrechungsfreien Stromversorgung .............................................................. 35.000 € 2. Nutzerspezifische IT-Herrichtung für das Bürodienstgebäude der a) FÄ Charlottenburg, Tempelhof, Kö II, Kö III und Kö IV ............................................. 200.000 € b) Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ............................................................... 10.000 € 345.000 € Ansatz 2017 100.000 2019 Ist (Rest/R) 2016 130.304,01 2017 100.000 € 45.000 € 35.000 € 55.000 € 300.000 € ---435.000 € ------100.000 € zu 2a) Die erhebliche Steigerung des Ansatzes ist auf die nutzerspezifische Kostenbeteiligung an Infrastrukturmaßnahmen zur Herrichtung von Dienstgebäuden zurückzuführen Gemäß Festsetzung der ITK-Architektur (§ 21 II, S. 2, Ziffer 3 EGovG Berlin, Anschreiben der IKT-Steuerung vom 31.08.2016, gültig seit dem 01.09.2016) ist die Telefonie der Dienstbehörden des Landes Berlin über Voice over IP (VoIP) zu realisieren. Durch diese Entscheidung hinsichtlich der Telekommunikation auf VoIP in Verbindung mit der Versorgung der Telefone mit Strom über das Datennetz (Power over Ethernet = PoE) bedarf es neben der Erneuerung der Netzwerktechnik auch einer Anpassung der Klimaanlagen und der Stromversorgung. Zu 2b) Im Dienstgebäude des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen ist die bauliche Herrichtung und technische Einrichtung (Videokamerasystem) einer Einsatztrainingswohnung für die Aus- und Fortbildung der Steuerfahndungsprüfer geplant. Die veranschlagten Mittel werden für die Installation von Datenports, Stromanschlüssen und die Einrichtung einer festen Beamerlösung im neuen Schulungsraum benötigt. Für den Steuerfahndungsdienst ist die Errichtung einer Einsatzzentrale geplant. Die hierfür erforderlichen baulichen und technischen Voraussetzungen (Datenports und Stromanschlüsse) sind in Ansatz gebracht worden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 104 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 51925 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Beträge in EURO Ansatz 2019 752.000 Ansatz 2017 887.000 Ist (Rest/R) 2016 406.000 519.241,01 Nutzerspezifische Betriebs- und Nebenkosten sowie Wartungskosten für nutzerspezifische Anlagen sowie funktionsbedingte Umbauten. In dem Ansatz sind Ausgaben enthalten für die Dienstgebäude Sonnenschutz, Ausstattung der Finanzämter mit 3. Datenport, Sicherheitsmaßnahmen in den FÄ..… ................................................................................ Bredtschneiderstr. 5 (GPR, GSV, GFV) ............................................................ Bismarckstr. 48 (Finanzamt Charlottenburg)..................................................... Bismarckstr. 48 (Finanzschule) ......................................................................... Mehringdamm 22 (Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ................................. Mehringdamm 110(Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg) ................................ Thiemannstr. 1 (Finanzamt Neukölln) ............................................................... Eichborndamm 208 (Finanzamt Reinickendorf) ................................................ Potsdamer Str. 140 (Finanzamt Schöneberg) ................................................... Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Schöneberg) ............................................................ Nonnendammallee 15-21 (Finanzamt Spandau) .............................................. Schloßstr. 58 (Finanzamt Steglitz) .................................................................... Sarrazinstr. 4 (Finanzamt Steglitz) .................................................................... Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Steglitz, Archiv) ............................................. Tempelhofer Damm 234 (Finanzamt Tempelhof) ............................................. Osloer Str. 37 (Finanzamt Wedding) ................................................................. Albrecht-Achilles-Str. 61-64 (Finanzamt Wilmersdorf) ...................................... Martin-Buber-Str. 20 (Finanzamt Zehlendorf) ................................................... Bredtschneiderstr. 5 (Finanzamt für Körperschaften I) ..................................... Volkmarstr. 13 (Finanzamt für Körperschaften III) ............................................ Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften IV) ..................................... Storkower Str. 134 (Finanzamt Prenzlauer Berg) ............................................. Alt-Friedrichsfelde 60 (Finanzamt Lichtenberg) ................................................ Josef-Orlopp-Str. 62 (Finanzamt Lichtenberg) .................................................. Allee der Kosmonauten 29 (Finanzamt Marzahn-Hellersdorf) .......................... Neue Jakobstr. 6/7 (FA Mitte-Tiergarten) .......................................................... Storkower Str. 134 (Finanzamt Pankow/Weißensee) ....................................... Seelenbinderstr. 99 (Finanzamt Treptow-Köpenick) ......................................... Magdalenenstr. 25 (Finanzamt für Körperschaften II) ....................................... Ullsteinstr. 66 (Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen) ................................ rd. 2018 628.800 € 210 € 8.230 € 1.220 € 4.670 € 1.390 € 5.500 € 6.600 € 4.060 € 2.340 € 5.380 € 3.050 € 610 € 510 € 4.270 € 4.370 € 8.670 € 4.270 € 6.400 € 4.000 € 5.590 € 5.080 € 500 € 5.110 € 3.960 € 7.000 € 4.570 € 5.740 € 5.080 € 4.600 € 751.780 € 752.000 € Bei den Mehrausgaben handelt es sich um die Kosten für a) b) c) d) e) f) Die Fortführung der mit DHH 2016/2017 begonnenen Umsetzung des geforderten Sonnenschutzsystems im Sinne der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (s. A 3.5 ASR) für die Finanzämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte/Tiergarten, Neukölln, Steglitz, Tempelhof, Treptow-Köpenick sowie für Körperschaften II und IV ...................................................................................................... Die Neuverkabelung mehrerer Finanzämter in Vorbereitung auf VoIP ...................... Der Umbau einer ehemaligen Dienstwohnung im Finanzamt FriedrichshainKreuzberg .................................................................................................................. Die Herrichtung einer Telefonservicestelle im Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg Die Schaffung einer Einsatztrainingswohnung für Steuerfahnder im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ....................................................................................... Umzugskosten; Auflösung baubedingter Drehscheibe des Finanzamts für Körperschaften II .................................................................................................................. 2019 762.000 € 210 € 8.350 € 1.240 € 4.740 € 1.420 € 5.500 € 6.700 € 4.130 € 2.370 € 5.460 € 3.100 € 620 € 520 € 4.330 € 4.430 € 8.840 € 4.330 € 6.490 € 4.000 € 5.670 € 5.160 € 500 € 5.110 € 4.020 € 7.000 € 4.640 € 5.830 € 5.160 € 4.600 € 886.470 € 887.000 € 2017 290.000 € 200 € 8.100 € 0€ 4.600 € 1.370 € 5.500 € 6.500 € 4.000 € 2.300 € 5.300 € 3.500 € 600 € --4.200 € 4.300 € 5.500 € 4.200 € 6.300 € 4.000 € 5.500 € 5.000 € 4.540 € ---3.900 € 6.500 € 4.500 € 5.650 € 5.000 € 4.600 € 405.660 € 406.000 € 2018 2019 200.000 € 210.000 € 200.000 € 562.000 € 145.000 € 15.000 € ------- 10.000 € ---- 48.800 € 628.800 € ---762.000 € zu a) Sonnenschutzsysteme Fortführung des mit DHH 2016/2017 an den Südseiten der Dienstgebäude begonnenen mehrstufigen Verfahrens zur Ausstattung der Finanzämter mit Sonnenschutzsystemen. In den Jahren 2018 und 2019 sollen nunmehr die Ostseiten der Dienstgebäude entsprechend ausgestattet werden. zu b) Neuverkabelung Der IT-Gebäudestandard der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sieht für die Berliner Verwaltung eine strukturierte Verkabelung mit 2 Datenports pro Arbeitsplatz vor. Das ITDZ Berlin plant für das Berliner Landesnetz den Wechsel Epl. 15, 27, 29 - Seite 105 1531 2018/2019 Finanzämter Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 von digitaler Telefonie zu Voice over IP (VoIP). Die Steuerverwaltung fordert aus Gründen der Datensicherheit hierfür einen dritten Port. Hierfür stehen in den Dienstgebäuden von insgesamt 12 Finanzämtern nicht genügend Datenleitungen zur Verfügung. Im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens soll zunächst in den Finanzämtern Charlottenburg, Schöneberg (Außenstelle Sarrazinstraße), Tempelhof sowie für Körperschaften II und IV mit der Schaffung zusätzlicher Datenports pro Arbeitsplatz begonnen werden. In diesen Finanzämtern steht derzeit nur ein Datenport pro Arbeitsplatz zur Verfügung. zu c) Umbau ehemaliger Dienstwohnung Für den Mehrbedarf an Büroflächen im Finanzamt Kreuzberg ist beabsichtigt die ehemalige Hausmeisterwohnung in Büroräume umzubauen. zu d) Herrichtung einer Telefonservicestelle Wegen des Raumbedarfs im Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg wird die ehemalige Hausmeisterwohnung in Diensträume umgebaut. In den entstandenen neuen Diensträumen soll eine Telefonservicestelle eingerichtet werden. zu e) Einsatztrainingswohnung Im Dienstgebäude des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen ist die bauliche Herrichtung und technische Einrichtung (Videokamerasystem) einer Einsatztrainingswohnung für die Aus- und Fortbildung der Steuerfahndungsprüfer geplant. zu f) Umzugskosten Außenprüfer Nach Abschluss der mehrjährigen Bauarbeiten zur Deckenputzsanierung und Brandschutzertüchtigung im Dienstgebäude Magdalenenstraße 25 ziehen die in der temporären Drehscheibe Josef-Orlopp-Str. 62 untergebrachten 156 Außenprüfer des Finanzamts für Körperschaften II in das Stammhaus zurück (2018: 156 Dkr. á 300,0 € (BIM-Benchmark) = 46,8 T€). 52501 061 Aus- und Fortbildung 30.000 30.000 30.000 12.742,18 Der Gesamtpersonalrat der Berliner Finanzämter hat den Schulungsbedarf (Personalvertretungsrecht, IT-Schulung) für die Mitglieder anlässlich der im Frühjahr 2018 stattfindenden Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV/JAV) sowie für die örtlichen Personalvertretungen (beamten- und tarifrechtlichen Themen) in den Finanzämtern angemeldet. Notwendige fachliche Fortbildungen, die nicht im Programm der VAK angeboten werden. Geschlechtsspezifische Daten: Zielgruppe GB Zielsetzung Steuerungsbedarf absolut relativ (in %) Ressourcen FÄ 52509 (neu) 061 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Finanzämter an kostenpflichtigen Fortbildungen außerhalb der VAK Berlin ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses 2016 Teilnehmerinnen 41 55,41% 7.060,44 € Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT Teilnehmer 33 44,59% 5.681,74 € 1.000 1.000 1.000 900,32 1.000,0 EUR wurden bislang bei 1500/52508 nachgewiesen. Ausgaben für die Beschaffung von Literatur für Unterrichtszwecke, von Gesetzestexten (BGB, StGB, HGB) für die Prüfungen sowie für Unterrichtsmaterialien der Finanzschule. Die Ausgaben hierfür waren bisher im Kapitel 1500 veranschlagt. 52536 061 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 106 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 52601 Fkt 061 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Gerichts- und ähnliche Kosten 1.200.000 Ansatz 2017 1.200.000 Ist (Rest/R) 2016 1.200.000 1.270.347,12 Gerichts-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtsvollzieherkosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner. Der erhöhte Ansatz erklärt sich mit der gestiegenen Anzahl von Anfechtungsverfahren im Insolvenzverfahren und der sich daraus ergebenden Verzinsung der Rückforderungsansprüche. 52602 061 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen 5.000 5.000 5.000 5.672,70 619.000 624.000 574.000 608.556,20 Kosten für die Tätigkeit der Beschäftigtenvertretungen 52703 061 Dienstreisen 2018 2019 1. Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts und Vorstellungsreisen für a) Dienstkräfte des Technischen Finanzamts ............................................................ b) Dienstkräfte der übrigen Finanzämter .................................................................... 2. Dienstreisen für die Ausbildung der RR ..................................................................... 3. Dienstreisen zum Finanzgericht Berlin-Brandenburg ................................................. 4. Dienstreisen für Mitglieder der Personalvertretung .................................................... 5. Wegstreckenentschädigungen, Pauschvergütungen, BVG-Karten ............................ 54.000 € 57.000 € 109.500 € 6.800 € 1.500 € 390.000 € 618.800 € rd. 619.000 € 54.000 € 57.000 € 114.300 € 6.800 € 1.500 € 390.000 € 623.600 € 624.000 € 2017 44.700 € 30.000 € 110.000 € 8.000 € 1.000 € 380.000 € 573.700 € 574.000 € Der Ansatz 2018/2019 erklärt sich mit der höheren Anzahl von Dienstreisen zu Steuerrechts- und IT-Fachtagungen und der zu zahlenden Fahrtkostenerstattungen für eine höhere Anzahl an Außenprüfern. Geschlechtsspezifische Daten: Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Finanzämter an kostenpflichtigen fachlichen Fortbildungen an der BFA Brühl/Berlin GB Zielsetzung: ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungen oder gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Fortbildung Steuerungsbedarf: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Ist 2015 Teilnehmerinnen absolut relativ (in %) 52905 (neu) 061 Repräsentation Ist 2016 Teilnehmer Teilnehmerinnen Teilnehmer 105 88 100 71 54,40% 45,60% 58,48% 41,52% 2.300 2.300 Repräsentationsaufwendungen für die Vorsteherinnen und Vorsteher der Berliner Finanzämter. Epl. 15, 27, 29 - Seite 107 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 53111 Fkt 061 Bezeichnung Ausschreibungen, Bekanntmachungen Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 96.000 96.000 Ansatz 2017 5.000 Ist (Rest/R) 2016 13.068,01 Bei dem Ansatz werden folgende Ausgaben nachgewiesen für a) für Stellenausschreibungen in regionalen und überregionalen Zeitungen und Portalen, auch für die Regierungsräte/innen der Steuerverwaltung, b) das Anwerben von Nachwuchskräften für die Steuerverwaltung. Dem steigenden Personalbedarf (wachsende Stadt, Alterststruktur der Beschäftigten) stehen rückläufige Bewerberzahlen gegenüber. Hierzu sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich mittels „E-Recruiting“ (bspw. „die-unbestechlichen.berlin“) und Messen. Die Ausgaben für Stellenausschreiben für die Regierungsräte/-innen der Steuerverwaltung sowie Ausgaben für das Anwerben von Nachwuchskräften waren bisher im Kapitel 1500 veranschlagt. Der höhere Bedarf erklärt sich mit der Zunahme von Neubesetzungen von Stellen, die in dem vermehrten Ausscheiden von Beschäftigten der Steuerverwaltung in den nächsten Jahren begründet liegt und für das nachhaltige Anwerben von Nachwuchskräften auf Online-Portalen (u.a. Google AdWord, Facebook). 53301 061 Kränze, Blumenspenden, Nachrufe 1.000 1.000 1.000 559,67 54002 061 Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) 78.000 6.000 30.000 246,31 Ausgaben zur Durchführung eines Führungskräftefeedbacks der Steuerverwaltung (Finanzämter). Die Ausgaben hierfür waren bisher im Kapitel 1500 veranschlagt. Finanzierung von Vorträgen und Veranstaltungen zur Steigerung des Wissens über gesundheitsförderliches Verhalten, gesundheitsorientiertes Führen und Zusammenarbeiten und Stressbewältigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Finanzämter durch externe Vortragende. Unterstützung bei der Durchführung von Gesundheitstagen und ausgewählten Einzelprojekten im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Die geringen Ausgaben 2016 erklären sich damit, dass die ursprünglich eingeplanten Ausgaben für die Mitarbeiterbefragung in den Berliner Finanzämtern nicht durchgeführt worden sind. 54010 061 Dienstleistungen 264.000 264.000 198.000 2018/2019 1. 2. 3. Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2 und 5 ASiG).................................... Sozialberatung für die Beschäftigten der Finanzämter .......................................... Behördeninterne Transport- und Ladeleistung ...................................................... 205.000 € 57.000 € 2.000 € 264.000 € 112.524,36 2017 196.000 € ---2.000 € 198.000 € Seit Oktober 2015 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der SenFin und der SenJust zur Nutzung der „Sozialberatung für Beschäftigte der Berlin Justiz“ (Rubensstraße 111, 12157 Berlin). In diesem Rahmen konnten seitdem auch das TFA und das FA Kö III die Leistungen der Sozialberatung nutzen. Die Ausgaben der Sozialberatung werden anteilig, entsprechend der VZÄ der beteiligten Verwaltungen, umgelegt. Es ergibt sich dadurch ein monatlicher Betrag in Höhe von 2,45 € je Mitarbeiter/in (VZÄ). Für 2018 und 2019 besteht das konkrete Angebot, die Nutzung der Sozialberatung Just für weitere Finanzämter um 1.300 VZÄ auszuweiten. Eine Festlegung auf bestimmte Finanzämter ist noch nicht erfolgt. Grundsätzlich wird die Einbeziehung eines größeren Nutzerkreises aus den Finanzämtern für die Sozialberatung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements angestrebt. 54023 061 Fahndungsmaßnahmen 27.000 27.000 32.000 17.712,96 Kosten und Auslagenersatz im Zusammenhang mit Maßnahmen des Steuerfahndungsdienstes, Entschädigungen für Auskunftsersuchen nach § 93 der Abgabenordnung sowie für Zeugen und Sachverständige nach § 405 der Abgabenordnung. Die geringen Ist-Ausgaben 2016 erklären sich mit Rückzahlung von verauslagten Gutachterkosten (ca.10.000 €) aus einer Zollauktionen. 54034 061 Leistungen der Selbstversicherung 2.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 108 2.000 2.000 1.732,13 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 54038 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Dienstleistungen von Kreditinstituten Beträge in EURO Ansatz 2019 210.000 Ansatz 2017 210.000 Ist (Rest/R) 2016 250.000 190.141,57 Kosten für die Konten des zentralen Zahlungsverkehrs, Fremdspesen im Einzugsermächtigungsverfahren. 54064 061 Abdeckung von Geldverlusten 15.000 15.000 15.000 4.006,90 Ausgaben für Erstattungen an unberechtigte Zahlungsempfänger wegen unrichtiger Eingabe von Kontonummern oder Nichtbeachtung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Abtretungen. Alle Fälle von fehlerhaften Erstattungen werden dem Rechnungshof von Berlin angezeigt. 63201 061 Ersatz von Verwaltungsausgaben an Länder 3.534.000 4.069.000 3.563.000 2.553.008,15 a) Nach der vom Land Berlin mit dem Land Brandenburg geschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 (ehem. gehobener Dienst) und 2 (ehem. mittlerer Dienst) des Steuerverwaltungsdienstes sowie über die Fortbildung der Beschäftigten der Steuerverwaltung erfolgt die fachtheoretische Ausbildung an der Fachhochschule bzw. Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen. Dem Land Brandenburg sind die Kosten für die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten beider Laufbahngruppen zu erstatten. Die Ansätze orientieren sich an den aktuell bekannten Einstellungszahlen und an den vertraglich vereinbarten Ausbildungspauschalen für die Laufbahngruppen des Steuerverwaltungsdienstes. Die geringen Ausgaben im Jahr 2016 resultieren aus dem Mehreinsatz von Dienstkräften der Berliner Steuerverwaltung als Dozentinnen und Dozenten an der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule aufgrund der gestiegenen Einstellungszahlen. Die Anzahl der durch das Land Berlin zu stellenden Dozentinnen und Dozenten orientiert sich gemäß Verwaltungsvereinbarung an den Anwärterzahlen. Die an das Land Brandenburg zu erstattenden Ausbildungskosten werden mit dem Personalkostenersatz verrechnet. b) Nach der vom Land Berlin mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im November 2016 geschlossenen Vereinbarung werden bei einem Wechsel von Dienstkräften der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des BZSt innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss an die Landesfinanzverwaltung Berlin anteilig Kosten des fachtheoretischen Vorbereitungsdienstes an das BZSt erstattet. Genderspezifische Daten: 2016 gesamt Kosten Einstellungen Erfolgreich absolvierte Laufbahnprüfung w m LG 1 in % 1.292.898 € 749.881 € 58 % 543.017 € 42 % LG 2 in % LG 1 in % LG 2 + 9 Aufsteiger/innen in % LG 1 in % 1.260.110 € 579.651 € 46 % 89 56 % 77 + 6 49 % 63 56 % 680.459 € 54 % 71 44 % 83 + 3 51 % 50 44 % 40 39 % 63 61 % 160 161 + 9 113 LG 2 in % 103 Verpflichtungen aus Vorjahren: Bis 31.12.2016 eingegangene Verpflichtungen für 2018 für 2019 ab 2020 ---- ---- ---- VE 2017 Epl. 15, 27, 29 - Seite 109 1531 2018/2019 Finanzämter Titel 63207 Fkt 061 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder 9.229.000 8.970.000 2018 1a. Projekt zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren (KONSENS einschl. ELSTER) ......................... 1b. Strategische Neuausrichtung des Besteuerungsverfahrens/ Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ........................... 2. Durchführung der Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Auslandsrentner ................................................................. 3. Pflege der Kirchensteuerdatenbank .......................................... 4. Zentrale Schulungsumgebung KONSENS ................................ Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 8.322.000 2019 6.160.642,50 2017 7.451.530 € (mit 1,0 Mio. € in 1a. enthalten) 7.141.960 € (mit 0,75 Mio. € in 1a. enthalten) 5.060.707 € 1.733.606 € 952.000 € 225.100 € 600.000 € 9.228.630 € 9.229.000 € 973.000 € 234.200 € 620.000 € 8.969.160 € 8.970.000 € 866.600 € 120.000 € 540.417 € 8.321.330 € 8.322.000 € rd. Die Erhöhung der Haushaltsansätze beim Projekt KONSENS wird mit den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz vom 10.11.2016 begründet, wonach zur Beschleunigung der KONSENS-Entwicklung das Budget auf 167,0 Mio. € für 2018 und 160,0 Mio. € für 2019-2021 angehoben wurde. Die Ausgaben für die Strategische Neuausrichtung bzw. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (bisher eigenständiger Ausweis unter 1b), die in den Beschlüssen der Ministerkonferenz vom 20.05.2015 begründet liegen, sind im Haushaltsansatz zum Projekt KONSENS enthalten. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Handlungsfelder: • • stärkere Serviceorientierung der Steuerverwaltung für die Steuerpflichtigen stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe zur Gewährleistung einer gleichmäßigen, gerechten und effizienten Besteuerung zum 21. Jahrhundert hin. Nachhaltige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltung durch strukturelle Verfahrensanpassung unter verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen. • Nach § 19 Abs. 6 Abgabenordnung (AO) ist die Besteuerung der Auslandsrentner dem Finanzamt Neubrandenburg zuständigkeitshalber übertragen worden. Die Kosten des Besteuerungsverfahrens werden auf die Länder aufgeteilt. Die Mehrausgabe wird mit der Kostensteigerung im Bereich der Personalkosten und im IT-Bereich sowie den erstmalig anfallenden Kosten für die Archivierung der Akten begründet. Für die Erhebung von Kirchensteuern auf Abgeltungssteuern ist ein Datenabrufverfahren eingeführt worden, mit dem Banken verpflichtet werden, durch Anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestimmte Kirchensteuerabzugsmerkmale zu ermitteln. Dieses Abrufverfahren wird auf nach dem 31. Dezember 2013 zufließende Kapitalerträge angewendet. Nach dem festgelegten Kostenschlüssel (Verteilung nach dem Anteil am angemeldeten Aufkommen der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer) entfällt auf das Land Berlin – unter Zugrundelegung des bisherigen Aufkommens – 1,99 % an den Gesamtkosten des Projekts. Das KiStA-Budget für das Jahr 2018/2019 beläuft sich auf 11,31 bzw. 11,76 Mio. Euro. Der Anteil des Landes Berlin (z.Zt. 1,99 v.H.) bemisst sich nach dem Anteil am angemeldeten Kirchensteueraufkommen des Vorjahres. Das Land Baden-Württemberg hat für den Einsatz in der Aus- und Fortbildung eine Zentrale Schulungsumgebung (ZSU) entwickelt, welche sie für die Länder sowie den Bund bereitstellt, betreibt und weiterentwickelt. Die ZSU ermöglicht eine umfassende Abdeckung des Aus- und Fortbildungsbedarfs für alle Berliner Dienstkräfte. Die Entwicklungs- und Investitionskosten werden zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt kalkuliert und müssen durch die Vertragspartner bereitgestellt werden. Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend dem Verhältnis der den Ländern jeweils zur Nutzung zur Verfügung gestellten Arbeitspakete. Verpflichtungen aus Vorjahren: Bis 31.12.2016 eingegangene Verpflichtungen für 2018 für 2019 ab 2020 540.000 540.000 1.080.000 VE 2017 67102 061 Ersatz von Barauslagen 25.000 Ersatz von Auslagen der Vollstreckungsbeamten bei Pfändungen 81241 061 Erneuerung des Gerätebestands für die Datenverarbeitung Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 110 25.000 33.000 15.942,42 1531 2018/2019 Finanzämter Titel Fkt Bezeichnung 81242 061 Übernahme von einheitlichen Besteuerungsverfahren Siehe Maßnahmegruppe 32 81244 061 Erweiterung des Gerätebestands für die arbeitsplatzorientierte Datenverarbeitung Siehe Maßnahmegruppe 32 81259 061 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 81279 061 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 18.000 18.000 Ansatz 2017 18.000 Ist (Rest/R) 2016 — Erneuerung des nachfolgenden Gerätebestandes wegen Ablauf der Nutzungsdauer: 2/2 Risographen 1/0 Briefverschließmaschinen 0/1 Orientierungssystem 82164 (neu) 062 Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen 6.073.000 Wegfallvermerk: Der Titel fällt im 2. Planjahr weg. Ankauf des Bürodienstgebäudes des Finanzamts Lichtenberg, Josef-Orlopp-Str. 62 in 10365 Berlin. Kaufpreis ....................................................................................................................... Grunderwerbsteuer einschl. Notarkosten ...................................................................... rd. Epl. 15, 27, 29 - Seite 111 2018 5.700.000 € 372.950 € 6.072.950 € 6.073.000 € 1531 2018/2019 MG 32 Finanzämter Titel Fkt MG 32 51136 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 061 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT 662.000 662.000 717.000 684.352,27 Wurde bislang bei 51111 MG 31 nachgewiesen. 2018/2019 1. Kostenerstattung für den zentralen EOSS-Druck an das Technische Finanzamt Cottbus ..................... 310.000 € 2. Verbrauchmaterialien der Finanzämter (o. TFA), a) Drucker- Verbrauchsmaterialien (Toner, Druckerpatronen) ............................................ 300.000 € b) Verbrauchmaterialien des TFA Berlin Druckerverbrauchmaterialien (Toner, Tintenpatronen) ......................................................... 20.000 € 3. Dezentraler Druck im Technischen Finanzamt Berlin (Papier, Umschläge, etc.) .................................... 30.000 € 4. ELSTER-CD und Faltblätter.................................................................................................................... 2.000 € 662.000 € 2017 322.000 € 290.000 € 10.000 € 75.000 € 20.000 € 717.000 € Gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg übernimmt das Technische Finanzamt Cottbus alle Leistungen im Bereich des zentralen KONSENS-Drucks (Steuerbescheide des Landes Berlin). 7 Die damit verbundenen Kosten für die Verbrauchsmaterialien werden dem Land Berlin in Rechnung gestellt. Die Verbrauchsmaterialien (Toner, Druckerpatronen) der Finanzämter werden seit 01.01.2017 der verfahrensabhängigen IuK-Technik zugeordnet. Die bisher beim Titel 51111 ausgewiesenen Ausgaben sind nunmehr beim Titel 51136 veranschlagt worden. Die ELSTER-CD wird nur noch in geringem Umfang bereitgestellt, da ELSTER online abgerufen werden kann. In diesem Zusammenhang wird auf das Berliner E-Government-Gesetz vom 30.05.2016 hingewiesen. 51168 061 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT 829.000 829.000 609.000 1.028.858,65 Wurde bislang bei 51143 MG 31 nachgewiesen. 2018/2019 2017 1) Wartungskosten im zentralen Bereich a) Netzwerkkomponenten ..................................................................................................... 338.000 € 193.000 € b) Datensicherung SAN (Storage Area Network) ................................................................. 92.300 € 80.000 € c) Server, Netztechnik, Speichersysteme ............................................................................. 158.600 € 71.900 € d) Scannerverfahren (SESAM/Steubel – KONSENS) .......................................................... 8.000 € 8.600 € e) Zentraler Druck KONSENS .............................................................................................. 93.000 € 78.000 € f) Dezentraler Druck KONSENS ........................................................................................... 30.000 € 18.700 € g) ELSTER-Werbung............................................................................................................ 800 € 800 € h) Entsorgungskosten Altgeräte ........................................................................................... 5.500 € 5.000 € 2) Wartung dezentraler Bereich ................................................................................................ a) Wartungskosten in den Finanzämter ............................................................................ 30.000 € 40.000 € b) Beschaffung von Einzelgeräten/Zubehör ........................................................................ …………………….…... 65.000 € 107.000 € 3) Beschaffungen von Geräten und Zubehör für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (adhoc-Beschaffungen ............................................................. 6.000 € 5.000 € 4) Verwaltungsübergreifende Verfahren (ProFISKAL, IPV, Abrufverfahren) ........................... 1.000 € 1.000 € 828.200 € 609.000 € rd. 829.000 € Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren EOSS und dem Einsatz bundeseinheitlicher KONSENS-Produkte. Der Anstieg der Wartungskosten im zentralen Bereich beruht auf dem Umstieg auf die bundeseinheitlich eingeführten Produkte und die damit ständig steigenden Anforderungen an die Netzanbindungen sowie die Serverkapazitäten. Die Wartungskosten für den dezentralen Druck sind der Ausdruckskonzeption des Steuerfachverfahrens EOSS geschuldet. Epl. 15, 27, 29 - Seite 112 1531 2018/2019 MG 32 Finanzämter Titel 51170 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Datenfernübertragung für die verfahrensabhängige IKT Beträge in EURO Ansatz 2019 299.000 Ansatz 2017 299.000 Ist (Rest/R) 2016 305.300 307.928,20 2018/2019 2017 Wurde bislang bei 51145 MG 31 nachgewiesen. Netze außerhalb des MAN des Landes Berlin (ITDZ) a) 2x je 1Gbit/s zum Technischen Finanzamt Cottbus (Verlagerung des Drucks) ................. b) DSL für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen .................................................... c) ITDZ Internet ADSL ........................................................................................................... d) Telekom Internet ADSL ..................................................................................................... e) UMTS-Anbindungen .......................................................................................................... f) Zubehör ............................................................................................................................. 277.000 € 1.000 € 13.200 € 1.000 € 3.500 € 3.300 € 299.000 € rd. 277.000 € 1.000 € 12.700 € 6.100 € 4.500 € 0€ 305.300 € 306.000 € Mit der Verlagerung des zentralen Drucks zum Technischen Finanzamt Cottbus ist eine technische Anbindung erforderlich. 51185 (neu) 061 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 9.488.000 9.558.000 8.459.000 9.252.307,92 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. Wurde bislang bei 54060 nachgewiesen. 2018 1. Dienstleistung durch den IT- Dienstleister des Landes Berlin – IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ): a) Software-Support (laufende Pflegegebühren für Virenschutz und Citrix-Umgebung) ........................................................................ 265.000 € b) Wartung des EOSS-Gesamtsystems .................................................................... 1.018.000 € c) Netzdienstleistungsvertrag .................................................................................... 1.003.000 € d) Netzkomponentenwartung .................................................................................... 125.000 € e) Management-Backup ............................................................................................ 62.500 € f) UMTS Verträge ...................................................................................................... 367.500 € g) Zertifikatmanagement............................................................................................ 14.000 € h) mobiler Zugang ..................................................................................................... 12.600 € i) Contact Center Management ................................................................................. 6.500 € j) Hosting Schulungssystem SAP IDES ..................................................................... 5.500 € k) Faxserverlösung .................................................................................................... 2.600 € l) Druck und Papiernachbearbeitung (NBR-Druck) .................................................... 1.900 € 2.884.100 € 2. Softwarekosten a). für den zentralen Bereich (BS2000 und Server) .................................. 3.678.800 € b). für den dezentralen Bereich (Server und Arbeitsplätze) ............................................... 2.576.900 € c) FA FuSt (Forensik) ........................................................................................................ 231.000 € 6.464.700 € 3. Sonstige Dienstleistungen a) Verschlüsselungssoftwarelizenzen ......................................................... 68.500 € b) Dienstleistungen im Bereich Security Management ................................ 46.400 € c) Sonstiges ................................................................................................. 1.700 € 116.600 € insgesamt rd. Im Ansatz enthaltene Ausgaben für IKT-Sicherheit (Viren-/ Malwareschutz, Zertifikate, Erstellung und Unterstützung behördlicher oder verfahrensspezifisches Sicherheitskonzepte) ............ 2019 2017 265.000 € 1.018.000 € 1.003.000 € 125.000 € 62.500 € 367.500 € 14.500 € 12.600 € 6.500 € 5.500 € 2.600 € 1.900 € 2.884.600 € 304.800 € 0€ 1.080.000 € 125.000 € 72.500 € 521.000 € 95.500 € 24.500 € 12.500 € 5.500 € 8.500 € 5.000 € 2.254.800 € 3.683.000 € 2.681.500 € 202.400 € 6.566.900 € 3.691.500 € 2.330.800 € 100.000 € 6.122.300 € 57.700 € 46.500 € 1.700 € 105.900 € 0€ 40.500 € 55.000 € 95.500 € 9.487.400 € 9.488.000 € 9.557.400 € 9.558.000 € 8.472.600 € 8.472.000 € 195.500 € 174.000 € Der Anstieg der Ausgaben liegt insbesondere in dem Anfallen der Wartungskosten für das EOSS-Gesamtsystem nach Ablauf der Herstellergarantie bzw. Ende der Investitionsphase begründet. Des Weiteren sind sie auf das Ansteigen der lfd. Support- und Pflegegebühren für die im dezentralen Bereich im Einsatz befindlichen Softwarelizenzen zurück zu führen. Zusätzlicher Bedarf an Lizenzen besteht im Finanzamt Fahndung und Strafsachen (Forensik) sowie für die Verschlüsselung der mobilen Endgeräte. Epl. 15, 27, 29 - Seite 113 1531 2018/2019 MG 32 Finanzämter Titel 51838 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Mieten für Maschinen und Geräte für die verfahrensabhängige IKT Beträge in EURO Ansatz 2019 980.000 Ansatz 2017 980.000 Ist (Rest/R) 2016 980.000 2018/2019 Miete an das IT Dienstleistungszentrum (ITDZ) a) Klimatisierte Geräte- und Raumflächen............................................................ b) Nebenkosten Geräte- und Raumflächen. ......................................................... 929.171,82 2017 680.000 € 300.000 € 980.000 € 680.000 € 300.000 € 980.000 € Die geringeren Ausgaben für 2016 sind durch ein Guthaben (52.320,-- €) aus der Stromabrechnung für das Jahr 2015 entstanden. 52536 061 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 233.000 233.000 150.000 174.943,08 IT-Fortbildung für Dienstkräfte der Berliner Finanzämter. 1) Allgemeine IT Aus- und Fortbildung .................................................................... 2) Grundausbildung neuer Kollegen ........................................................................ 3) Schulung Microsoft Produkte .............................................................................. 4) Einführung des neuen Berliner IKT Standards .................................................... 5) Schulungen für das Finanzamt für Fahndung- und Strafsachen ......................... rd. 2018/2019 110.000 € 60.000 € 12.500 € 12.500 € 37.500 € 232.500 € 233.000 € 2017 90.000 € 50.000 € 0€ 0€ 10.000 € 150.000 € Durch zahlreiche personelle Abgänge und damit verbundene Umstrukturierungen entsteht ein erhöhter Bedarf an allgemeiner IT Aus- und Fortbildung. Dem Technischen Finanzamt Berlin wurden 20 neue Stellen zugewiesen. Diese Stellen werden überwiegend mit Finanzbeamten ohne technische Vorbildung besetzt, die eine 2-jährige Grundausbildung benötigen. Die Aus- und Fortbildungskosten für Microsoft Produkte (z.B. Windows, Windows Server, MS-SQL) wurden bisher über Schulungsgutscheine aus dem Abschluss eines Lizenzvertrags mit Microsoft abgedeckt. Diese Gutscheine werden in 2017 aufgebraucht sein, so dass ab 2018 Kosten hierfür entstehen werden. Mit Einführung des neuen Berliner IKT Standards gemäß E-Government-Gesetz Berlin werden Ausbildungen für bisher nicht eingesetzte Produkte notwendig (z.B. RedHeat Linux, MariaDB). Im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (FA Fust) sind im Bereich der IT-Forensik Schulungen für NUIX, Betreuer CasaS, IBM i2 Analyst NB, Oracle Datenbank, JTAG (Mobilfunkforensik) sowie weitere Grundschulungen an. 81241 061 Erneuerung des Gerätebestands für die Datenverarbeitung 4.045.000 3.619.000 2.851.000 2.804.562,97 Wurde bislang bei 81261 MG 31 nachgewiesen. 2018 Datenbanksoftware über Landeslizenz beim ITDZ ............................................................. 641.000 € b) Endgerät-Ersatzbeschaffung in den Finanzämtern .................................. 500.300 € Monitor-Ersatzbeschaffung in den Finanzämtern .................................... ---Drucker-Ersatzbeschaffung in den Finanzämtern ................................... 274.500 € c) Zentrale Infrastruktur 1. Ersatz von aktiven Netzwerkkomponenten in den Finanzämtern ........ 1.042.200 € 2. Ersatz für die zentralen Access Switche .............................................. 1.587.000 € 3. Ersatzbeschaffung der Verschlüsselungstechnik ................................ ---4.045.000 € 2019 660.000 € 500.300 € 201.300 € 274.500 € 2017 622.000 € 837.000 € ---318.000 € 840.500 € ---1.142.400 € 3.619.000 € 1.074.000 € ------2.851.000 € zu a) Die veranschlagten Mittel für die Datenbanksoftware sind zwingend erforderlich. Der Ansatz für die jährlich zu aktualisierende Datenbanksoftware wird auch für die Folgejahre erforderlich sein. zu b) Bei den Planungen wird von der Erneuerung von 1/5‘tel der im Einsatz befindlichen Arbeitsplatzkomponenten unter Berücksichtigung der aktuell vom ITDZ angebotenen Preise ausgegangen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 114 1531 2018/2019 MG 32 Finanzämter Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 zu c) 1. angestrebt wird der Ersatz von jährlich 1/5 der aktiven LAN-Technik als turnusmäßiger Ersatz 2. Da es sich hier um zentrale Komponenten des Steuerverwaltungsnetzes handelt, ist ein Support unbedingt notwendig. Nur so kann der Dienstbetrieb der Steuerverwaltung sichergestellt werden. Nach Mitteilung des Herstellers wird der Support zum 31.08.2018 eingestellt. Der Ersatz der zentralen Access Switche im DataCenter des ITDZ ist daher unabdingbar notwendig. 3. Die Verschlüsselung der über das Netz des Landes Berlin (MAN des ITDZ) zu übertragenden Steuerdaten ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Steuergeheimnis und Datenschutz gewährleistet werden. Nach Mitteilung des Herstellers wird der Support eingestellt. Die Ersatzbeschaffung der Verschlüsselungstechnik ist daher unabdingbar notwendig. Die Planungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 liegen vor. 81242 061 Übernahme von einheitlichen Besteuerungsverfahren 2.446.000 3.135.000 2.101.000 2.099.213,25 2018 2019 2017 Von den veranschlagten Ausgaben entfallen auf Hardware ............................................................................................................................ 489.200 € 627.000 € 420.200 € Software ............................................................................................................................. 1.956.800 € 2.508.000 € 1.680.800 € 2.446.000 € 3.135.000 € 2.101.000 € Im Rahmen der Weiterentwicklung des Berliner Besteuerungsverfahrens unter KONSENS werden Investitionsausgaben für die Übernahme von bundeseinheitlichen Produkten notwendig. Auf Grund der erheblichen Erhöhung des KONSENSBudgets wird auch ein erhöhter Investitionsbedarf zur Übernahme der KONSENS-Produkte/ Verfahren erwartet. Die Ausgaben werden in den jeweils zu erstellenden Planungsunterlagen dargestellt. Die Planungsunterlagen für das Jahr 2018 und 2019 vor. 81244 061 Erweiterung des Gerätebestands für die arbeitsplatzorientierte Datenverarbeitung 3.614.000 3.614.000 3.736.000 3.728.489,88 Wurde bislang bei 81264 MG 31 nachgewiesen. 1. Telearbeitsplätze ................................................................................ 2. Zentrale Infrastruktur .......................................................................... a) Hauptrechner (BS2000) - Ratenkauf/Refinanzierung ......................... b) Zentrale Infrastruktur (IT im DataCenter) .......................................... c) zentrale Hardware in Cottbus ............................................................. d) Serverausbau für die KONSENS-Infrastruktur ................................... e) Lizenzkosten für die Server ................................................................ f) Hard- und Software für die Referenzumgebung .................................. g) Implementierungsunterstützung zu b) – f) ......................................... h Verfahren für FA FuSt/TFA .................................................................. i) Einrichtung weiterer Telefonservice-Stellen ........................................ j) Ersatz bei verfahrensabhängigen BAP ............................................... 2018 166.000 € 2019 166.000 € 2017 288.000 € 1.196.000 € 850.000 € 300.000 € 283.000 € 120.000 € 150.000 € 151.000 € 115.000 € ---- 1.196.000 € 305.000 € 538.000 € 270.000 € 191.500 € 410.500 € 151.000 € 260.000 € ---- 1.196.000 € 400.000 € 600.000 € 268.000 € 130.000 € 230.000 € 200.000 € 125.000 € 134.000 € 118.000 € 3.614.000 € 126.000 € 3.614.000 € 165.000 € 3.736.000 € Für das Berliner Besteuerungsverfahren werden Investitionsausgaben für die Weiterentwicklung des automatisierten Besteuerungsverfahrens notwendig. Auf Grund der Einführung neuer Verfahren bzw. Verfahrensteile auf der Basis der Verbundprogrammierung (EOSS bzw. KONSENS) werden die Kapazitätsanpassungen (insbesondere im Bereich der Prozessoren) auf der Serverebene (inklusive des Hauptrechners BS2000) erforderlich. Die Planungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 liegen nicht vor. Epl. 15, 27, 29 - Seite 115 1531 2018/2019 MG 32 Finanzämter Titel 81259 Fkt 061 Bezeichnung Ansatz 2018 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Beträge in EURO Ansatz 2019 110.000 Ansatz 2017 110.000 110.000 Ist (Rest/R) 2016 85.642,60 Wurde bislang bei 81289 MG 31 nachgewiesen. 2018 Von den veranschlagten Ausgaben entfallen auf 1a.) Zentrale Servertechnik (Cluster/Abteilungsserver/CITRIX) ...................... b.) Lizenzen für die zentrale Servertechnik ................................................... 2a.) Zentrale Datensicherungslösung Storage Area Network (SAN) .............. b.) Netzwerktechnik ....................................................................................... 2019 106.000 € 4.000 € ------110.000 € 33.000 € 72.000 € ---5.000 € 110.000 € 2017 30.000 € 20.000 € 40.000 € 20.000 € 110.000 € Die Planungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 liegen vor. Summe Maßnahmegruppe 32 22.706.000 23.039.000 20.018.300 21.095.470,64 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 373.808.300 3,6 % 373.503.300 -0,1 % 360.737.300 344.388.400,74 60.778.000 60.778.000 53.527.800 62.726.004,56 6.856.000 6.839.000 6.000.000 7.363.731,14 67.634.000 67.617.000 59.527.800 70.089.735,70 293.284.000 298.146.000 291.729.000 277.395.378,02 Sächliche Verwaltungsausgaben 51.430.300 51.797.300 48.274.300 49.545.520,95 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 12.788.000 13.064.000 11.918.000 8.729.593,07 16.306.000 10.496.000 8.816.000 8.717.908,70 373.808.300 373.503.300 360.737.300 344.388.400,74 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -306.174.300 -305.886.300 -301.209.500 -274.298.665,04 Abschluss Kapitel 1531 111186 211299 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 116 1531 2018/2019 Finanzämter Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001042 Effiziente Festsetzung und Erhebung von Steuern Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 8 30 26 4 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 217.577.686 1.754.968 28.731 1.889.911 76.343.945 165.389.433 462.984.673 2.204 462.986.877 2015 in € Änderung in % 215.771.396 +0,84 1.973.196 -11,06 271.176 -89,41 2.005.647 -5,77 74.418.329 2,59 159.251.172 3,85 453.690.916 +2,05 0 453.690.916 +2,05 Am strategischen Ziel sind die Finanzämter (Kapitel 1531) mit einem Kostenanteil von 97,96 % beteiligt. Die übrigen Kosten entfallen mit 2,04 % auf die Steuerabteilung (Kapitel 1530). Das strategische Ziel gliedert sich in acht operative Ziele: 004970 „Leitung der Berliner Steuerverwaltung“ mit einem Anteil von 2,04 % an den Verwaltungskosten, 004972 „Service IT“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 0,03 %, 004975 „Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer)“ mit einem Anteil von 53,01 %, 004977 „Gemeindesteuern (Bewertung/Grundsteuer und sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungsteuer))“ mit einem Anteil von 5,89 %, 004978 „Landessteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)“ mit einem Anteil von 1,58 %, 004979 „Erhebung“ mit einem Anteil von 12,06 %, 004981 „Fahndung und Strafsachen“ mit einem Anteil von 4,40 %, sowie 004982 „Prüfungsdienste“ mit einem Anteil von 20,99 % an den Verwaltungskosten. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004972 2016 144.641 0 144.641 Service IT 2015 122.554 0 122.554 Berlin ist bundesweit zentral zuständig für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Auszahlung und/oder der Überprüfung von Zulagen und Prämien sowie der Entwicklung entsprechender IT-Programme und der Erteilung von Auskünften an Steuerbehörden und Geldinstitute. Die Kosten werden im Kostenträger 68650 „Bundeseinheitliche Verwaltung von Zulagen und Prämien“ abgebildet. Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 245.442.323 0 245.442.323 Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft2015 , Gewerbesteuer) 237.785.919 0 237.785.919 Gruppe/Operatives Ziel 004975 Zu diesem operativen Ziel gehören die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften sowie die Besteuerung juristischer Personen. Wesentliche Bestandteile dieses Zieles sind die Festsetzung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Personengesellschaften und das Lohnsteuerarbeitnehmeranmeldungsverfahren. Epl. 15, 27, 29 - Seite 117 1531 2018/2019 Finanzämter Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 80338 2016 196.684.358 0 196.684.358 Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften 2015 189.917.948 0 189.917.948 2016 1.625.780 120,98 42,48 0,00 0,00 0,00 Menge: Zahl der Erstbescheide Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 2015 1.594.173 119,13 41,86 0,00 0,00 0,00 Der Kostenträger umfasst die Fertigung aller Einkommensteuerbescheide mit der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und ggf. der Festsetzung der Kirchensteuer natürlicher Personen. Des Weiteren umfasst der Kostenträger die Festsetzung der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit natürlicher Personen und Personengesellschaften. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Personengesellschaften (ohne GmbH & Co. KG und atypisch stille Gesellschaften) ist ebenfalls Bestandteil des Kostenträgers. Ziel der Erstellung des Kostenträgers ist die gleichmäßige, zutreffende und zeitgerechte Festsetzung der Steuern nach geltendem Recht. Auf den Kostenträger 80338 entfallen 80,13 % der Kosten des operativen Zieles. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 80815 2016 47.713.385 0 47.713.385 Besteuerung von juristischen Personen und GmbH & Co.KG 2015 46.917.494 0 46.917.494 2016 Menge: Zahl der Erstbescheide Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 2015 256.558 185,98 10,31 0,00 0,00 0,00 247.609 189,48 10,34 0,00 0,00 0,00 Der Kostenträger 80815 „Besteuerung von juristischen Personen und GmbH & Co. KG“ wurde 2016 durch Zusammenlegung der Kostenträger 80358 „Besteuerung von juristischen Personen (ohne Komplementärin)“ und 80359 „Besteuerung von GmbH & Co. KG (Feststellungsbescheide) einschl. der Komplementärin sowie von atypisch stillen Gesellschaften sowie von juristischen Personen mit Sitz im Bezirk Schöneberg“ gebildet. Die für 2015 in den Positionen „Verwaltungskosten“ und „Gesamt“ beim Kostenträger 80815 dargestellten Beträge wurden durch Summierung der jeweiligen Einzelbeträge der beiden vormaligen Kostenträger 80358 und 80359 gebildet. Er umfasst die Festsetzung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (incl. Komplementär GmbH), Banken, unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts und Kapitalgesellschaften, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Des Weiteren umfasst der Kostenträger die Festsetzung der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für Kapitalgesellschaften sowie die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften in den Rechtsformen der GmbH & Co. KG, der Bauherren- und Verlustzuweisungsgesellschaften und der atypisch stillen Personengesellschaften. Ziel der Erstellung des Kostenträgers ist die gleichmäßige, zutreffende und zeitgerechte Festsetzung der Steuern nach geltendem Recht. Auf den Kostenträger 80815 entfallen 19,44 % der Kosten des operativen Zieles. Epl. 15, 27, 29 - Seite 118 1531 2018/2019 Finanzämter Fachspezifische Informationen Veranlagungszeitraum 2015 zum 31.12.2016 Veranlagungszeitraum 2014 zum 31.12.2015 Veranlagungszeitraum 2013 zum 31.12.2014 Arbeitnehmerbesteue - rungsverfahren Erklärungseingänge Erledigungsquote Land Erledigungsquote Bund 437.917 97,2 % 96,6 % 422.170 97,0 % 96,0 % 418.638 96,6 % 95,9 % EinkommensteuerVeranlagung Anzahl der Signale Erledigungsquote Land Erledigungsquote Bund 625.436 67,6 % 59,1 % 618.263 66,6 % 57,2 % 611.613 64,7 % 55,6 % Feststellung für Personengesellschaften Anzahl der Signale Erledigungsquote Land Erledigungsquote Bund 64.482 51,8 % 49,5 % 63.651 53,7 % 48,8 % 62.963 51,8 % 47,0 % Gewerbesteuer Anzahl der Signale Erledigungsquote Land Erledigungsquote Bund 207.859 46,4 % 42,3 % 199.540 46,2 % 41,3 % 192.681 46,5 % 39,7 % Körperschaftsteuer Veranlagung Anzahl der Signale Erledigungsquote Land Erledigungsquote Bund 92.346 45,3 % 47,9 % 86.361 45,9 % 47,2 % 81.971 49,8 % 46,2 % Umsatzsteuer Anzahl der Signale Erledigungsquote Land Erledigungsquote Bund 409.761 65,5 % 59,2 % 396.877 62,1 % 57,8 % 385.063 60,7 % 56,1 % Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 27.281.335 0 27.281.335 Gemeindesteuern (Bewertung/Grundsteuer und sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungs- 2015 teuer, Vergnügungsteuer, Übernachtungssteuer)) 28.067.149 0 28.067.149 Gruppe/Operatives Ziel 004977 Das operative Ziel „Gemeindesteuern“ wird überwiegend durch die Festsetzung der Grundsteuer charakterisiert. Voraussetzung dafür ist die Feststellung eines Einheitswertes (EW), welcher neben der Bedarfsbewertung Bestandteil des Kostenträgers 80339 „Bewertung“ ist. Im Jahr 2016 wurden 76.975 EW-Feststellungen gefertigt. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 71,03 %. Epl. 15, 27, 29 - Seite 119 1531 2018/2019 Finanzämter Des Weiteren umfasst das operative Ziel „Gemeindesteuern“ den Kostenträger 65257 „Hundesteuerbescheid“. Im Jahr 2016 waren bei 104.689 Hunden für 99.504 Hundehalter Hundesteuerbescheide bzw. öffentliche Zahlungserinnerungen zu fertigen (2015: bei 102.597 Hunden für 97.343 Hundehalter). Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 6,75 %. Weitere Kostenträger dieses operativen Ziels sind 65258 „Vergnügungssteuer“, 65263 „Anmeldung zur Spielbankabgabe“, 70434 „Zweitwohnungsteuer“ sowie der Kostenträger 80603 „Übernachtungsteuer“. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 22,22 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004978 2016 7.307.744 0 7.307.744 Landessteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) 2015 7.378.812 0 7.378.812 Zum operativen Ziel der „Landessteuern“ gehören die Kostenträger 65260 „Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid“ und 65261 „Grunderwerbsteuerbescheid“. Die wesentliche Aufgabe besteht hier in der Erstellung von Festsetzungsbescheiden und der Bearbeitung eingegangener Rechtsbehelfe. Die erbrachten Leistungen für 2016 waren 6.476 Erbschaft- und Schenkungssteuerbescheide (2015: 6.264) sowie 50.880 Grunderwerbsteuerbescheide (2015: 51.222). Die Kosten des operativen Zieles verteilen sich wie folgt auf die Kostenträger: 65260 „Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid“ 49,29 % 65261 „Grunderwerbsteuerbescheid“ 50,71 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004979 2016 55.846.001 0 55.846.001 Erhebung 2015 56.479.791 0 56.479.791 Das operative Ziel „Erhebung“ umfasst die Verarbeitung von Einzahlungen, Auszahlungen und Umbuchungen, die Beitreibung von rückständigen Steuern der Berliner Finanzämter sowie die Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen anderer Behörden und Einrichtungen durch den Innen- und Außendienst der Vollstreckungsstelle. 2016 wurden 299.974 Rückstandsanzeigen ausgegeben (2015: 314.437) und 422.752 Vollstreckungsersuchen (Amtshilfeersuchen) anderer Einrichtungen und Behörden abschließend bearbeitet (2015: 433.817). Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 65270 2016 3.178.502 0 3.178.502 Erledigung eines Vollzieherauftrages (eigenes Finanzamt) 2015 3.345.929 0 3.345.929 2016 Menge: Zahl der erledigten Vollzieheraufträge Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... Epl. 15, 27, 29 - Seite 120 2015 30.189 105,29 0,69 46,41 0,00 0,00 33.135 100,98 0,74 83,30 0,00 0,00 1531 2018/2019 Finanzämter Der Kostenträger umfasst die Beitreibung von rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen durch den Vollstreckungsaußendienst (Vollzieher) des Finanzamts. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 5,69 %. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 80126 2016 40.460.274 0 40.460.274 Beitreibung der Rückstände (eigenes Finanzamt) 2015 40.529.915 0 40.529.915 Menge: Anzahl der Vollstreckungsfälle (Buchungstext 92 und 93) Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 2016 1.023.790 39,52 8,74 5.914,16 0,00 0,00 2015 1.096.312 36,97 8,93 1.535,44 32.725,55 0,08 Abgebildet werden die Kosten, die für die Beitreibung von rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen des eigenen Finanzamts durch den Vollstreckungsinnendienst bei Anwendung einer konsequenten Vollstreckung entstanden sind. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 72,45 %. Fachspezifische Informationen Durch die vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen ist erreicht worden, dass im Jahr 2016 die berlinweite Rückstandsquote bei 1,1 % liegt. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004981 2016 20.348.231 0 20.348.231 FuSt (Finanzamt für Fahndung und Strafsachen) 2015 18.951.977 0 18.951.977 Mit diesem operativen Ziel wird die Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen abgebildet. Neben der Einleitung und Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren werden Fahndungsprüfer auf eigene Veranlassung, im Auftrag der Staatsanwaltschaft sowie auf Grund von Amtshilfe- oder Rechtshilfeersuchen in- und ausländischer Behörden tätig. 2016 wurden 3.691 Straf- und 504 Bußgeldverfahren (2015: 4.378 Straf- und 520 Bußgeldverfahren) sowie 1.779 Fahndungsprüfungen (2015: 2.209) abgeschlossen. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 80340 2016 15.277.737 0 15.277.737 Strafrechtliches und steuerrechtliches Ermittlungsverfahren - Steufa - 2015 14.223.182 0 14.223.182 2016 Menge: Zahl der erledigten AB und EL Vorgänge Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... Epl. 15, 27, 29 - Seite 121 3.738 4.087,14 3,30 22.517,94 10.563,89 0,07 2015 4.215 3.374,42 3,13 266.954,51 0,00 0,00 1531 2018/2019 Finanzämter Der Kostenträger umfasst die Durchführung von Ermittlungen im Straf- und Besteuerungsverfahren, insbesondere die Prüfungen im Rahmen sämtlicher Vorgänge des Eingangslistenbereiches (EL) und Auftragsbuchbereiches (AB). Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 75,08 %. Fachspezifische Informationen Ziele sind zum einen die zeitnahe Durchführung von Fahndungsprüfungen unter Beachtung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips zur Sicherung der Staatsfinanzen durch Steuereinnahmen und zur Einhaltung der Rechtsnormen und zum anderen die effiziente und zielgerichtete Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Ein wesentlicher Aspekt besteht zudem in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle unter strikter Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften. Mehr als 89 % der Fahndungsprüfungen werden innerhalb von vier Jahren abgeschlossen. Es wird jährlich von 2.200 durchzuführenden Steuerfahndungen ausgegangen. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 80341 2016 5.070.494 0 5.070.494 Steuerdelikte - BuStra- 2015 4.728.795 0 4.728.795 2016 Menge: Erledigte Verfahren Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 4.103 1.235,80 1,10 0,00 0,00 0,00 2015 4.764 992,61 1,04 0,00 0,00 0,00 Der Kostenträger umfasst die Bearbeitung aller Straf- und Bußgeldverfahren bis zum Verfahrensabschluss. Ziel ist, dass sämtliche Vorgänge vom Eingang im Sachgebiet bis zur Erledigung durch ihren Abschluss als Straf- bzw. Bußgeldverfahren unter Berücksichtigung des einschlägigen Verfahrensrechts zielgerichtet und zeitgerecht entschieden werden. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 24,92 %. Fachspezifische Informationen Die Tätigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen dient der Sicherung der Steuereinnahmen ggf. auch durch Sanktionen. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 004982 2016 97.183.690 0 97.183.690 Prüfungsdienste 2015 95.582.015 0 95.582.015 Zu dem operativen Ziel „Prüfungsdienste“ gehören die Betriebsprüfung (Bp), die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (UP) sowie die Lohnsteueraußenprüfung (LoAp). Da der Fokus auf dem Bereich der Bp liegt, entfallen 74,84 % der Kosten dieses operativen Ziels auf diesen Bereich. Auf die Bereiche UP und LoAp entfallen 16,82 % bzw. 8,35 % der Kosten. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 65236 2016 21.024.882 0 21.024.882 Betriebsprüfung - Großbetriebe 2015 20.363.397 0 20.363.397 Epl. 15, 27, 29 - Seite 122 1531 2018/2019 Finanzämter 2016 Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 2015 1.175 17.893,52 4,54 0,00 0,00 0,00 1.382 14.734,73 4,49 0,00 0,00 0,00 Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Großbetrieb abgebildet. Er dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 21,63 %. Fachspezifische Informationen Im Jahr 2016 lag der Prüfungsturnus bei 5,28 Jahren. Das Mehrergebnis für diese Größenklasse betrug 153.422.276 €. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 65237 2016 18.515.934 0 18.515.934 Betriebsprüfung - Mittelbetriebe 2015 18.288.460 0 18.288.460 2016 Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... Kostendeckungsgrad in % ...................................................................... 2015 2.119 8.738,05 4,00 0,00 0,00 0,00 2.371 7.713,40 4,03 0,00 0,00 0,00 Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Mittelbetrieb abgebildet. Er dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 19,05 %. Fachspezifische Informationen Im Jahr 2016 lag der Prüfungsturnus bei 13,5 Jahren. Das Mehrergebnis für diese Größenklasse betrug 59.024.777 €. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 65238 2016 13.528.458 0 13.528.458 Betriebsprüfung - Kleinbetriebe 2015 12.867.779 0 12.867.779 2016 Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . Epl. 15, 27, 29 - Seite 123 2015 2.044 6.618,62 2,92 0,00 0,00 2.136 6.024,24 2,84 0,00 0,00 0,00 0,00 1531 2018/2019 Finanzämter Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Kleinbetrieb abgebildet. Er dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 13,92 %. Fachspezifische Informationen Im Jahr 2016 lag der Prüfungsturnus bei 26,9 Jahren. Das Mehrergebnis für diese Größenklasse betrug 41.368.133 €. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 65240 2016 14.576.838 0 14.576.838 Betriebsprüfung - Kleinstbetriebe 2015 12.994.392 0 12.994.392 2016 Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . 2015 2.619 5.565,80 3,15 0,00 0,00 2.581 5.034,63 2,86 0,00 0,00 0,00 0,00 Über den Kostenträger wird die Durchführung von Betriebsprüfungen in einem Kleinstbetrieb abgebildet, selbige dienen der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzungsstellen. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 15,00 %. Fachspezifische Informationen Im Jahr 2016 betrug das Mehrergebnis für diese Größenklasse 70.942.513 €. Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 8.112.105 0 8.112.105 Lohnsteueraußenprüfung bei Arbeitgebern 2015 7.837.413 0 7.837.413 80127 2016 Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . 2015 3.464 2.341,83 1,75 0,00 0,00 3.536 2.216,46 1,73 0,00 0,00 0,00 0,00 Über den Kostenträger wird die Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen abgebildet. Er dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 8,35 %. Fachspezifische Informationen Im Jahr 2016 betrug das Mehrergebnis 22.418.133 €. Epl. 15, 27, 29 - Seite 124 1531 2018/2019 Finanzämter Kostenträger Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 80128 2016 16.342.683 0 16.342.683 Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2015 15.758.782 0 15.758.782 2016 Menge: Zahl der abgeschlossenen Prüfungen Kosten je ME in € ..................................................................................... Kostenanteil am Bereich/Strategischen Ziel in % ................................... Anteil der Transferkosten an den Verwaltungskosten in € ..................... Verwaltungserträge in € ........................................................................... ...................................................................... Kostendeckungsgrad in % . 2015 6.094 2.681,77 3,53 0,00 0,00 6.346 2.483,26 3,47 0,00 0,00 0,00 0,00 Über den Kostenträger wird die Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei Körperschaften, Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co.KG sowie Arbeitsgemeinschaften und aller übrigen Umsatzsteuerpflichtigen abgebildet. Er dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Generalprävention und als Regulativ für die Festsetzung. Der Kostenanteil am operativen Ziel beläuft sich auf 16,82 %. Fachspezifische Informationen Im Jahr 2016 betrug das Mehrergebnis 92.321.671 €. Epl. 15, 27, 29 - Seite 125 Epl. 15, 27, 29 - Seite 126 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung IV – Landespersonal -der Senatsverwaltung für Finanzen. Ebenfalls abgebildet werden die Einnahmen und Ausgaben des Hauptpersonalrats und der Hauptschwerbehindertenvertretung. Die Abteilung IV befasst sich mit allen das Personal betreffenden Themen des unmittelbaren Landesdienstes. Der Abteilung IV sind zusätzlich das bisher bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugehörige Referat I D – Öffentliches Dienstrecht und aus dem Referat ZS B – Landesweites Personal- und Organisationsmanagement, Aufsichten Bereiche aus den Arbeitsgruppen ZS B2, ZS B3 und ZS B4 zugeordnet worden. Die für diese Organisationseinheiten bisher im Einzelplan 05 nachgewiesenen Einnahmen, Ausgaben und Stellen sind anteilig umgesetzt worden. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 36,9 17,4 68,0 % 32,0 % 2015 w m 34,9 17,4 66,7 % 33,3 % 2016 w m 36,7 21,4 63,2 % 36,8 % Die Übersicht berücksichtigt noch nicht das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport versetzte Personal. Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017, Weiblich 4.717,54 € Männlich 4.924,49 € Die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Finanzen werden nach einheitlichen tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Bestimmungen bezahlt. Bei der Berechnung des geschlechterdifferenzierten Durchschnittseinkommens ist zu beachten, dass das Haushaltsbrutto zugrunde gelegt wird. In diesem sind bei tariflichen Beschäftigten auch die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung enthalten. Die Unterschiede bei den durchschnittlichen Bezügen ergeben sich aus folgenden Aspekten: - mehr weibliche Dienstkräfte, die unbezahlte Beurlaubungen in Anspruch nehmen im Vergleich zur eigenen Geschlechtergruppe mehr Männer in höheren Positionen Die Senatsverwaltung für Finanzen ist weiterhin bemüht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. In der Abteilung IV beträgt der Anteil von Frauen in Führungspositionen 67 %. Epl. 15, 27, 29 - Seite 127 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11979 011 Verschiedene Einnahmen 23231 (neu) 011 Anteil der Länder an Einzelmaßnahmen 1.000 1.000 23.000 23.000 — 1.000 Kostenerstattung der Freien Hansestadt Bremen für die Inanspruchnahme von fünf Studienplätzen des durch das Land Berlin finanzierten Dualen Studiengangs Bauingenieurwesen an der HWR. 23601 (neu) 011 Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger 30.000 30.000 Umstrukturierung im Ergebnis der Senatsneubildung Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 54.000 5 300,0 % 54.000 — 1.000 4.304.000 4.411.000 2.442.000 Ausgaben 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Besonders auszuweisende Sachverhalte: Aufwandsentschädigungen je 51 € monatlich für 8 8 (8) Mitglieder des Hauptpersonalrates 42260 011 Bezüge der Beamtinnen/Beamten für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 4.900 € 4.000.000 4.900 € 4.000.000 2.146.639,84 4.900 € 4.750.000 1.067.676,34 Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen und Wissensmanagern sowie Dialogbegleiterinnen und Dialogbegleiter. 42701 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.000 1.000 1.000 — 42760 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen des Wissenstransfers 500.000 500.000 500.000 99.162,23 Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören Honorare, insbesondere für Seniorexpertinnen und –experten. 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 1.646.000 Besonders auszuweisende Sachverhalte: Aufwandsentschädigungen je 51 € monatlich für 6 6 (6) Mitglieder des Hauptpersonalrates sowie die Hauptvertrauensperson der schwer behinderten Menschen 42811 (neu) 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.678.000 3.700 € 615.000 1.054.000 3.700 € 973.551,48 3.700 € 627.000 15 Beschäftigungspositionen für die befristete Beschäftigung von bei den Arbeitsagenturen gemeldeten schwer behinderten Menschen im Rahmen der sozialpolitischen Verpflichtung des Landes Berlin zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Epl. 15, 27, 29 - Seite 128 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel 42850 Fkt 011 Bezeichnung Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 1.500.000 1.500.000 Ansatz 2017 2.000.000 Ist (Rest/R) 2016 433.735,01 Zur Realisierung haushaltswirksamer Personalkosteneinsparungen dürfen nach den genannten Verwaltungsvorschriften weiterhin finanzielle Anreize zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie Ausgleichszahlungen zur teilweisen Kompensation eines im Falle einer dauerhaften Unterbringung einer Personalüberhangkraft auf ein niedriger bewertetes Aufgabengebiet entstehenden Einkommensverlustes gewährt werden. 42860 011 Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 3.000.000 3.000.000 3.750.000 1.544.417,39 Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfer und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen und Wissensmanagern sowie Dialogbegleiterinnen und Dialogbegleiter. 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 44379 011 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 51101 011 Geschäftsbedarf 124.000 128.000 117.000 87.605,84 2.200 2.200 1.000 29.302,52 25.000 25.000 12.500 12.271,98 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Büromaterialien, Erwerb von Fachliteratur, elektronische Versionen von Kommentaren, Zeitschriften, amtlichen Veröffentlichungen und sonstigen Druckerzeugnissen sowie Transport- und Frachtkosten nachgewiesen. Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen. 51136 011 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51140 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 26.500 19.500 7.000 6.658,38 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen, Reparatur- und Wartungskosten für Bürogeräte sowie den Ersatz von aussonderungsreifem Mobiliar nachgewiesen. Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen. 51168 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51185 (neu) 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51801 011 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 1.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 129 1.000 1.000 416,50 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel 52501 Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2018 Aus- und Fortbildung Beträge in EURO Ansatz 2019 16.000 Ansatz 2017 16.000 Ist (Rest/R) 2016 6.000 4.957,05 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für fachspezifische Schulungsmaßnahmen und für die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen zur Fortbildung nachgewiesen. Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen. Geschlechtsspezifische Daten: Zielgruppe: Beschäftigte der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Finanzen an dienstlich bedingten Fortbildungen GB Zielsetzung: ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durch gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei dienstlichen Fortbildungen Steuerungsbedarf: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Ist 2015 Absoluter Anteil Relativer Anteil Ressourcen w 8 88,89 5.652,45 € Ist 2016 m 1 11,11 % 654,50 € w 8 66,67 % 3.769,20 € m 4 33,33 % 1.187,85 € Die Übersicht berücksichtigt noch nicht das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport versetzte Personal. 52506 011 Mobilitäts- und Qualifizierungsoffensive für Personalüberhangkräfte 10.000 10.000 25.000 1.505,00 Die Ausgaben sind für eine bedarfsorientierte Qualifizierung der landesweit vorhandenen Personalüberhangkräfte bestimmt, die möglichst zeitnah in finanzierten Aufgabengebieten unterzubringen sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen übernimmt für diesen Personenkreis die zentrale Koordinierung des Qualifizierungsbedarfs und die Beauftragung der Fortbildungseinrichtungen, soweit der Qualifizierungsbedarf für einen landesweiten oder grundsätzlichen Bedarf besteht. 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52601 011 Gerichts- und ähnliche Kosten 50.000 50.000 75.000 25.469,57 Bei dem Ansatz werden Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie der Ersatz von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner nachgewiesen. 52602 (neu) 011 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen 7.000 7.000 Umstrukturierung im Ergebnis der Senatsneubildung 2018 1. Entschädigungen für die Mitglieder der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen nach § 82 Personalvertretungsgesetz bei Teilnahme an Sitzungen ...................................................................... 2. Ausgaben für die Tätigkeit des Hauptpersonalrats .................................... 3. Ausgaben für die Tätigkeit des HVP der Schwerbehinderten (§ 26 Abs. 3 SchwbG) ................................................................................ 4. diverse Erstattungen .................................................................................. 2019 6.200 € 500 € 6.200 € 500 € 6.200 € 500 € 100 € 200 € 7.000 € 100 € 200 € 7.000 € 100 € 200 € 7.000 € Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 130 2017 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel 52610 Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2018 Gutachten Beträge in EURO Ansatz 2019 10.000 Ansatz 2017 10.000 Ist (Rest/R) 2016 — 10.000 Ausgaben für die juristische Beratung durch Sachverständige und Gutachter sowie sonstige Aufwendungen für die Prozessvertretung Berlins anlässlich gerichtlicher Klageverfahren. 52703 011 Dienstreisen 19.000 19.000 10.000 3.526,65 Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts nachgewiesen. Insbesondere werden Dienstreisen aufgrund der Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) erforderlich. Es sind Mittel veranschlagt für die Bereitstellung von VBB-Umweltkarten für den Geschäftsbereich des Hauptpersonalrates sowie von Fahrausweisen der BVG für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen. Geschlechtsspezifische Daten: Zielgruppe: Beschäftigte der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Finanzen an dienstlich bedingten Dienstreisen GB Zielsetzung: ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durch gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen bei Dienstreisen Steuerungsbedarf: Verwendung der Ressourcen entsprechend eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses Ist 2015 Absoluter Anteil Relativer Anteil w 13 52 % Ist 2016 m 12 48 % w 10 66,7 % m 5 33,3 % Die Übersicht berücksichtigt noch nicht das von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport versetzte Personal. 52906 011 Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege 2.000 2.000 2.000 156,36 53101 011 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 15.000 15.000 15.000 — Bei dem Ansatz werden die Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Personalpolitik des Landes Berlin nachgewiesen. 53105 011 Beteiligung an Messen und Ausstellungen 400.000 340.000 10.000 9.189,78 Ausgaben für die Beteiligung an Messen und Veranstaltungen im Rahmen der Aufgaben des landesweiten Demografiemanagements in der Personalwirtschaft. Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen. 53111 011 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 3.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 131 3.000 3.000 376,99 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel 54002 (neu) Fkt 011 Bezeichnung Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 95.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 95.000 Umstrukturierung im Ergebnis der Senatsneubildung Personal- und Gesundheitsmanagement; zentrale Aufwendungen und Aufwendungen für die Förderung von dezentralen Projekten und Maßnahmen. Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen. 54010 012 Dienstleistungen 110.000 174.000 2018 1. Versicherungsmathematisches Gutachten zur Ermittlung des Rückstellungsbedarfs für Pensionsanwartschaften ................................ 2. Ausbildungsplatzstatistik ......................................................................... 3. Versorgungsempfängerstatistik .............................................................. 4. Ausgaben für zentral zu finanzierende Unterstützungsleistung von Projekten zur Förderung personalwirtschaftlicher Resilienz-Faktoren im Rahmen einer alters- und alternsgerechter Personalpolitik .................... 5. Entwicklung eines Arbeitgeberleitbildes .................................................. 54053 011 Veranstaltungen 30.000 80.000 2019 127.128,25 2017 20.000 € 10.000 € 0€ 0€ 10.000 € 4.000 € 0 € 12.000 € 4.000 € 50.000 € 30.000 € 110.000 € 50.000 € 110.000 € 174.000 € 64.000 € 0€ 80.000 € 30.000 22.000 3.013,00 Ausgaben zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Aufgaben des landesweiten Demografiemanagements in der Personalwirtschaft. 54079 011 Verschiedene Ausgaben 54604 012 Sächliche Ausgaben für zukunftsorientierte Entwicklungsmaßnahmen 1.000 1.000 1.000 1.000,79 195.000 135.000 50.000 28.135,95 Ausgaben für zentral zu steuernde Maßnahmen und Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Berliner Landesdienst. Finanzierung von Analysen und Vergleichsstudien sowie von Maßnahmen des demografiesensiblen Personalmanagements, z.B. zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Land Berlin oder der Führungskräfteentwicklung. Ausgaben für die Weiterentwicklung der Gestaltungsrichtlinien der Marke „Hauptstadt machen. Mehr im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen. 54606 011 Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 2.000.000 2.000.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Davon fällig 2022 4.269.000 1.151.000 1.420.000 1.185.000 513.000 — 2.000.000 285.987,32 — — — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel, die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Qualifizierung von Wissensmanagerinnen und Wissensmanagern sowie Dialogbegleiterinnen und Dialogbegleiter. Epl. 15, 27, 29 - Seite 132 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel 68508 (neu) Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2018 Zuschuss an die Verwaltungsakademie Beträge in EURO Ansatz 2019 5.394.000 5.758.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 4.901.000 4.910.299,10 Wurde bislang bei 0500/68508 nachgewiesen. Mehr wegen steigender Teilnehmerzahlen bei der dienstbegleitenden Unterweisung in der Ausbildung und bei den Nachwuchskräften in den Laufbahngruppen. Ausbau der Verwaltungsakademie zum Kompetenzzentrum für Führungskräfte und Führungskräftenachwuchs. Angaben zum Gender Budget (GB): Zielgruppe Zielgruppe: HörerInnen und Beschäftigte der VAk EmpfängerInnen: VAk GB Zielsetzung Gleichberechtigte Teilhabe von männlichen und weiblichen Hörern an den Bildungsangeboten und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedarfe für männliche und weibliche Beschäftigte. Steuerungsmaßnahmen Entfällt, da die VAk selbst gleichstellungspolitische Ziele definiert hat und deren Umsetzung verfolgt. Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen 68579 011 Mitgliedsbeiträge 101.000 101.000 100.000 92.406,67 336.000 1.096.000 47.000 47.000,00 2.400.000 1.000.000 1.400.000 — Mitgliedsbeiträge für die TDL sowie für die DSAG e.V. 81259 (neu) 011 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 89419 (neu) 011 Zuschuss an die Verwaltungsakademie für Investitionen Wurde bislang bei 0500/89419 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 — Für die Standorterweiterung der Verwaltungsakademie sind Mittel veranschlagt zur Errichtung eines Neubaus auf dem Gelände der Verwaltungsakademie zur Einrichtung eines E-Examination-Centers sowie einer Akademie für Führungskräfte. Weiterhin werden Ausgaben für Ersatzbeschaffungen von Hörsaalausstattungen für den Verwaltungsbetrieb (Server, Schulungs-PC) nachgewiesen. Die Ausgaben wurden bisher im Kapitel 0500 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgewiesen. 98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 Gerichtskosten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Einnahmen werden im Kapitel 1141, Titel 38101 nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 133 1.000 1.000 — 1540 2018/2019 MG 32 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 51136 011 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT 6.000 6.000 2.000 — 51168 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT 1.000 1.000 5.000 — 51185 (neu) 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 1.805.000 1.845.000 1.200.000 845.092,70 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 500.000,0 EUR wurden bislang bei 2500/51185 nachgewiesen. 2018 1.Ausgaben für die Weiterentwicklung der Stellenplanung im IPV-Verfahren ......................................................................................... 2.Ausgaben für die Weiterentwicklung und den lfd. Betrieb des Verfahrens PAB ............................................................. 3.Ausgaben für den Betrieb der Statistikstelle Personal nach dem Personalstrukturstatistikgesetz .............................................. 4.Programmier- und systemtechnische Unterstützungsleistungen für den Betrieb der Vermittlungsdatenbank durch eine IT-Firma ....................... 5.Einmalige Oracle-Lizenzgebühr, Aufbau und Betrieb der Referenzumgebung (PAB)...................................................................... 6.ITDZ – laufender Betrieb der Referenzumgebung (PAB) ....................... 7.Neuentwicklung einer Datenbank für Stellenbesetzungen und Bewertungen .......................................................................................... 8.Rollout und Betreuung des landesweiten E-Recruiting-Verfahrens ........ 9.Ausbau und Weiterentwicklung des Beschäftigtenportals b-intern und der elektronischen Zusammenarbeit (OfficeNet2) .................................. 10.Digitalisierung der Personalgeschäftsprozesse / Einführung neuer IT-Verfahren im Personalwesen ............................................................. 11.Digitalisierung Intensivierung landesweiter Personalmarketingmaßnahmen unter der Arbeitgebermarke der Berliner Verwaltung „Hauptstadt machen“ ......................................................................................... 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 81259 (neu) 011 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT 2019 2017 1.000 € 1.000 € 40.000 € 215.000 € 265.000 € 310.000 € 344.000 € 358.000 € 315.000 € --- € --- € 35.000 € 100.000 € --- € --- € 50.000 € --- € --- € 80.000 € 750.000 € 80.000 € 750.000 € --- € --- € 230.000 € 255.000 € --- € 25.000 € 26.000 € --- € 60.000 € 1.805.000 € 60.000 € 1.845.000 € --- € 700.000 € 1.000 1.000 10.000 250.000 8.000 — Für die Erfüllung der Vorgaben und Aufgaben nach dem Personalstrukturstatistikgesetz ist die vorhandene IT-Infrastruktur der Statistikstelle Personal den Erfordernissen der erwarteten Datenentwicklung, insbesondere die Verarbeitung größerer Datenvolumina, dem Stand der Technik in den künftigen Jahren anzupassen. Hierfür sind Ersatzbeschaffungen für die verfahrensabhängige IKT im abgeschotteten Statistiknetz, insbesondere die Ersatzbeschaffung der derzeit im Betrieb befindlichen zwei Serversysteme, erforderlich. Summe Maßnahmegruppe 32 1.823.000 2.103.000 1.215.000 845.092,70 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 26.362.700 13,6 % 27.858.700 5,7 % 23.208.500 12.786.682,69 Epl. 15, 27, 29 - Seite 134 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal - Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 1540 111186 211299 411462 511549 611699 811899 911989 1.000 1.000 1.000 — 53.000 53.000 — — 54.000 54.000 1.000 15.692.200 15.847.200 14.615.000 6.382.090,65 Sächliche Verwaltungsausgaben 4.828.500 4.805.500 3.544.500 1.354.886,27 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 5.495.000 5.859.000 5.001.000 5.002.705,77 346.000 1.346.000 47.000 47.000,00 1.000 1.000 1.000 — 26.362.700 27.858.700 23.208.500 12.786.682,69 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -26.308.700 -27.804.700 -23.207.500 -12.786.682,69 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 135 Epl. 15, 27, 29 - Seite 136 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001072 Nachhaltige Haushaltstrategie des Landes Berlin Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 6 22 12 10 0 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 9.910.554 11.227.316 92.407 919.242 2.778.596 5.202.601 30.130.715 43.276.858 73.407.573 2015 in € Änderung in % 8.124.597 +21,98 8.164.919 +37,51 0 1.033.381 -11,05 2.338.914 +18,80 5.675.712 -8,34 25.337.522 +18,92 7.172.820 503,35 32.510.342 +125,80 Der Kostenanteil der Abteilung Landespersonal (Kapitel 1540) am strategischen Ziel beträgt 19,46 % Die übrigen Kostenanteile entfallen zu 38,72 % auf die Abteilung Vermögen und Beteiligungen (Kapitel 1510), zu 37,66 % auf die Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520), zu 3,84 % auf den Politisch-Administrativen Bereich und die Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Kapitel 1500) sowie zu 0,32 % auf die Landeshauptkasse (Kapitel 1521). Das strategische Ziel gliedert sich in sechs operative Ziele: 005053 „Aufstellung und Steuerung des Landeshaushaltes“ mit einem Anteil von 53,30 % an den Verwaltungskosten, 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ mit einem Verwaltungskostenanteil von 4,54 %, 005239 „Liquiditätssicherung und Schuldenverwaltung“ mit einem Anteil von 22,78 % an den Verwaltungskosten, 005496 „Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen“ mit einem Anteil von 3,38 %, 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ mit einem Anteil von 14,93 % sowie 005519 „Investitionsplanung mit einem Anteil von 1,07 %. Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005233 2016 1.367.606 0 1.367.606 Statistikstelle Personal des Landes Berlin 2015 1.468.020 0 1.468.020 Der Anteil des Kapitels 1540 (Landespersonal) an den Kosten des operativen Zieles 005233 „Statistikstelle Personal des Landes Berlin“ beträgt 100 %. Diesem Ziel ist einzig das Ministerielle Geschäftsfeld 78697 „Zentrale Personalstrukturstatistik“ zugeordnet. Verwaltungskosten 2016 * 78697 - Zentrale Personalstrukturstatistik 1.367.606 (Ministerielles Geschäftsfeld) * bis 2013 bei der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520) 2015 2014 2013 1.468.021 1.355.433 1.243.171 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,86 %. Fachspezifische Informationen Das Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz - PSSG) bildet die rechtliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Personalstrukturdatenbank / Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Ressortübergreifend werden pseudonymisierte Personaldaten in tiefer fachlicher Gliederung zusammengeführt. Dies bildet die Basis für aktuelle, zuverlässige und aussagefähige statistische Ergebnisse zu Struktur und zu Kosten der Beschäftigten (inklusive Eigenbetriebe und Betriebe nach § 26 LHO), die wiederum Grundlage des Personalmanagements, insbesondere von Personalbedarfsplanungen sind. Epl. 15, 27, 29 - Seite 137 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 005497 2016 4.497.674 0 4.497.674 Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik 2015 4.019.622 0 4.019.622 Der Anteil des Kapitels 1540 (Landespersonal) an den Kosten des operativen Zieles 005497 „Einheitliche und nachhaltige Personalpolitik“ beträgt 100 %. Diesem Ziel sind die vier Ministeriellen Geschäftsfelder 80575 „Grundsatzangelegenheiten im Tarifbereich, zur Zusatzversorgung sowie zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht“, 80617 „Personalpolitik“ und 80646 „Demografiemanagement“ und 80713 „Stellen-, Beratungs- und Qualifizierungsmanagement“ zugeordnet. Verwaltungskosten 2016 80575 - Grundsatzangelegenheiten im Tarifbereich, zur Zusatzversorgung sowie zum Lohnsteuer- und 1.430.483 * Sozialversicherungsrecht (Ministerielles Geschäftsfeld) * bis 2013 bei der Abteilung Finanzpolitik und Haushalt (Kapitel 1520) 2015 2014 2013 1.331.675 1.289.608 1.046.392 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,95 %. Fachspezifische Informationen Der Kostenträger umfasst im Rahmen der Personalpolitik des Landes Berlin die Bearbeitung sämtlicher Grundsatzangelegenheiten auf ministerieller Ebene zur Aushandlung und Anwendung der tarifrechtlichen Grundlagen für die Tarifbeschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (Tarifverträge, Zusatzversorgung, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht). Darin eingeschlossen sind die landesweiten Aufgaben zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung. Verwaltungskosten 80617 - Personalpolitik (Ministerielles Geschäftsfeld) * ab 2014 neues MGF 2016 2015 1.298.316 1.221.594 2014 2013 1.153.955 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 1,77 %. Fachspezifische Informationen Die Grundsatzangelegenheiten der Personalpolitik des Landes Berlin befassen sich mit Grundsatzentscheidungen und -regelungen sowie der Steuerung und dem Controlling der landesweiten Personalausgaben. Verwaltungskosten * 80646 - Demografiemanagement (Ministerielles Geschäftsfeld) * ab 2014 neues MGF 2016 2015 1.484.643 1.022.200 2014 2013 937.725 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 2,02 %. Fachspezifische Informationen Das Demografiemanagement beinhaltet die Steuerungs- und Umsetzungsunterstützung der quantitativen Personalgewinnung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Ermittlung strukturell untergliederter zukünftiger Personalbedarfe gelegt, um eine ausgeglichene Personalstruktur vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen zu fördern und aktiv zu unterstützen. Verwendung finden hierbei besonders demografierelevante Altersstrukturanalysen sowie ein Berichtssystem mittels spezifischer Kennzahlen und der analytische Abgleich der landesweiten Personalbestandsentwicklung mit zukünftigen Bedarfen. Das Ziel ist die Entwicklung einer landesweiten Demografiestrategie, die den Ansprüchen einer zukünftigen modernen Landesverwaltung entspricht. Epl. 15, 27, 29 - Seite 138 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Verwaltungskosten 80713 - Stellen-, Beratungs- und * Qualifizierungsmanagement (Ministerielles Geschäftsfeld) * ab 2015 neues MGF 2016 2015 284.232 2014 2013 444.152 Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 0,39 %. Fachspezifische Informationen Das Stellen-, Beratungs- und Qualifizierungsmanagement umfasst das Verfahren zur Meldung und Besetzung freier Stellen und bietet den Dienststellen Unterstützung an bei der Stellenbesetzung mit Personalüberhangkräften mittels einer Personal- und Stellenbörse. Eingeschlossen sind die konzeptionelle Betreuung der Verwaltungsvorschriften zu Fluktuationsanreizregelungen sowie die Unterstützung der Dienststellen bei der Qualifizierung von Personalüberhangkräften und der Anwendung der Fluktuationsanreizregelungen. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001086 Informationstechnologie Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Produkte MGF Projekte 1 3 0 0 3 Personalkosten Sachkosten Transferkosten Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten Transfers Gesamtsumme 2016 in € 634.409 1.585.644 0 0 50.572 189.880 2.460.505 0 2.460.505 2015 in € Änderung in % 310.234 +104,49 645.904 +145,49 0 0 78.173 -35,31 139.156 +36,45 1.173.465 +109,68 0 1.173.465 +109,68 Der Kostenanteil der Abteilung Landespersonal am strategischen Ziel beträgt 6,26 %. Verwaltungskosten € Transfers € Gesamt € 2016 2.460.505 0 2.460.505 Verfahren der Senatsverwaltung für Finan2015 zen 1.173.465 0 1.173.465 Gruppe/Operatives Ziel 005478 Der Anteil des Kapitels 1540 (Landespersonal) an den Kosten des operativen Zieles 005478 „Verfahren der Senatsverwaltung für Finanzen“ beträgt 6,26 %. Informatorischer Hinweis auf andere Kapitel: 1. Politisch-administrativer Bereich und Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen (Anteil von 22,18 % im Kapitel 1500) 2. Finanzpolitik und Haushalt (Anteil von 71,56 % im Kapitel 1520). Verwaltungskosten 2016 2015 28262 - IT-Projekt Automatisiertes landesweites * Verfahren zur Personalausgabenplanung 154.159 424.464 (PAB.HR) * neues Projekt ab 2016, für 2015 Kosten des Vorgänger-Projektes 28062 „Automatisierte Personalausgabenplanung“ Der Kostenanteil am Bereich / Strategischen Ziel liegt bei 6,27 %. Epl. 15, 27, 29 - Seite 139 Epl. 15, 27, 29 - Seite 140 1541 - 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Gesamt Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines und haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Landesverwaltungsamt Berlin erledigt als zentraler Dienstleister des Landes Berlin Verwaltungsaufgaben, die ihm übertragen oder durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugewiesen werden. Es kann mit Zustimmung der Senatsverwaltungen für Finanzen sowie für Inneres und Sport Dienstleistungen für andere Behörden des Landes Berlin erbringen. Das Landesverwaltungsamt kann auch für juristische Personen des privaten Rechts, die Berlin oder dem Bund zuzuordnen sind, Angelegenheiten der Personalverwaltung erledigen. Das Landesverwaltungsamt weist die Einnahmen und Ausgaben in folgenden Kapiteln nach: Kapitel 1541 Landesverwaltungsamt - Leitung 1542 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik 1543 Landesverwaltungsamt - Personalservice 1544 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel 1541 bis 1544 - Landesverwaltungsamt Hauptgruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bezeichnung Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme von Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahme, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, Besondere Finanzierungseinnahmen Summe der Einnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahmen von Investitionen Investitionsausgaben für bauliche Zwecke Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Summe der Ausgaben Überschuss (+)/Fehlbetrag (-) Ansatz 2018 (€) 367.000 4.035.000 Ansatz 2019 (€) 367.000 4.035.000 Ansatz 2017 (€) 427.100 3.000.000 --- --- --- 4.402.000 4.402.000 3.427.100 30.048.400 13.415.700 30.689.700 13.356.200 26.974.300 13.512.100 --- --- --- ----- ----- ----- --- --- --- 43.464.100 44.045.900 40.486.400 -39.062.100 -39.643.900 -37.059.300 Epl. 15, 27, 29 - Seite 141 1541 - 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Gesamt B. Gender Budgeting Allgemein Das Landesverwaltungsamt Berlin betrachtet Gender-Budgeting und damit die Frage nach einem geschlechtergerechten Umgang mit den finanziellen Ressourcen als wichtigen Teil der täglichen Arbeit. Als einem der zentralen Dienstleister für die Berliner Verwaltung sind jedoch nur wenige der Haushaltstitel diesbezüglich direkt durch das Landesverwaltungsamt steuerbar. Keine Aussagen oder nur Aussagen ohne Steuerungsrelevanz können so über Ausgaben gemacht werden, die Aufgrund der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen durch die dezentralen Kunden entstehen. Dennoch ist es Ziel, vermehrt Titel unter gendersensitiven Aspekten im Haushaltsplan darzustellen. Beschäftigtenstruktur Die nachstehenden Aussagen beziehen sich auf die Beschäftigtenstruktur des gesamten Landesverwaltungsamtes Berlin. Das prozentuale Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Dienstkräften wird sich im Planungszeitraum voraussichtlich fortschreiben, so dass sich der prozentuale Anteil der weiblichen Mitarbeiterinnen des Landesverwaltungsamtes Berlin erhöhen oder auf hohem Niveau bleiben wird. Seit 2006 konnte der Anteil der weiblichen Dienstkräfte kontinuierlich von 60,8 % auf nunmehr über 70,0 % gesteigert werden. Der Anteil weiblicher Führungskräfte wurde gleichfalls ausgebaut: Die LuV- und die Referatsleitungen sind quasi paritätisch besetzt, bei den Gruppenleitungen überwiegen seit Jahren die weiblichen Führungskräfte (65,0 %). Die tatsächliche Ressourceninanspruchnahme (hier insbes. der Personalausgaben der OGr 42) der letzten Jahre unterscheidet sich aber von diesem Verhältnis. Wenn zwar auch hier absolut betrachtet der Anteil der Frauen an der Ressourceninanspruchnahme deutlich über dem der Männer liegt (67,2 % zu 32,8 %), erreicht er dennoch nicht den Wert gemäß dem Anteil an der Beschäftigung. Dies ist weiterhin u. a. einem deutlich höheren Anteil an Teilzeitbeschäftigung und der Wahrnehmung von Aufgaben des mittleren und gehobenen Dienstes geschuldet, während der Anteil männlicher Beschäftigter im höheren Dienst sowie in den höheren Entgeltstufen des früheren Arbeiterbereichs trotz laufender Frauenfördermaßnahmen noch immer überwiegt. Ziel des Landesverwaltungsamtes bleibt auch hier die mittelfristige Angleichung der Verhältnisse. 2014 Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil (in %) 1) w 363 69,0 2015 m 163 31,0 w 377 70,7 m 156 29,3 2016 w 384 70,3 m 162 29,7 1) seit 2011 Jahresmittel gem. Quartals-Auswertungen PStat bei SenFin Exemplarisches durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen: 2) Weiblich Männlich Differenz Januar 2017 3.683,32 € 4.261,95 € 578,63 € 2) bei 360,96 VZÄ bei 159,92 VZÄ Januar 2015 3.738,30 € 4.229,15 € 490,85 € bei 340,52 VZÄ bei 149,62 VZÄ 2) Auf der Basis der Haushaltsbruttodateien im Januar ermittelt Der faktische Rückgang des exemplarischen Durchschnittseinkommens bei den weiblichen Beschäftigten erstaunt zunächst, zumal vor dem Hintergrund der Tarif-/Besoldungserhöhungen, erklärt sich aber insbesondere aus der Zahl Beurlaubter (insbes. Elternzeit), Ausgesteuerter, überwiegend weiblicher Neueinstellungen. Lediglich bei den mit höheren Entgeltstufen versehenen Fahrerstellen gelang es nicht, mehr weibliche Interessentinnen zu gewinnen. Beurlaubte und ausgesteuerte Dienstkräfte fließen in der Regel mit ihrem letzten VZÄ in die Berechnung ein, während die dann bis auf 0,- € reduzierten Bezüge das exemplarische Durchschnittseinkommen reduzieren. Aktuell beträgt das Durchschnittsalter im Landesverwaltungsamt Berlin 49,65 Jahre – bei den Frauen beläuft es sich auf 48,88, bei den Männern auf 51,46 Jahre. Dies wirkt sich ebenfalls reduzierend auf das exemplarische Monatseinkommen der weiblichen Beschäftigten aus. Zusammengefasste Auswertung bestimmter Titel Auch für die zurückliegenden Haushaltsplanjahre 2015 und 2016 wurden die Titel für Dienstreisen (52703) sowie für Ausund Fortbildung (52501 und 52536) für die Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes Berlin unter gendersensitiven Aspekten ausgewertet. Diese finden sich zT in allen 4 Kapiteln, jedoch sind die Ansätze, die IST-Ausgaben sowie die Anzahl der betreffenden Dienstkräfte jeweils so gering, dass auf eine titelweise Darstellung in den Einzelkapiteln zugunsten einer aussagekräftigeren Zusammenfassung an dieser Stelle verzichtet wurde. Die Kapitelnummern beziehen sich auf die damalige Zugehörigkeit des Landesverwaltungsamtes zum Einzelplan 05 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Epl. 15, 27, 29 - Seite 142 1541 - 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Gesamt 52703 – Dienstreisen (einschl. Dienstfahrscheine) davon Anteil Ansatz für weibl DK Kapitel IST 2016 2016 weibl. an ReiDK sen 0585 1.000 € 495,88 € 0,0% 0,0% 0586 2.000 € 46,79 € 0,0% 0,0% 0587 7.600 € 6.816,59 € 66,0% 56,3% 0588 5.000 € 3.560,99 € 30,0% 30,0% Summe 15.600 € 10.920,25 € 54,9% 42,9% Anz. Reisen 2 0 16 10 28 Ansatz 2015 1.000 € 2.000 € 13.600 € 2.000 € 18.600 € IST 2015 978,70 € 123,39 € 5.551,31 € 4.341,60 € 10.995,00 € davon für weibl. DK 0,0% 0,0% 96,0% 43,0% 67,3% Anteil weibl DK an Reisen 0,0% 0,0% 86,0% 53,0% 62,2% Anz. Reisen 3 1 21 20 45 Die Teilhabe an Dienstreisen und die Inanspruchnahme der Dienstreiseressourcen erfolgte 2015 und 2016 kapitelübergreifend annähernd genderpolitisch gleichberechtigt. 2016 waren 11 (2015: 14) weibliche Führungskräfte sowie eine (2015: 13) sonstige weibliche Beschäftigte auf Dienstreisen. Die Auswertung der Nutzung der ebenfalls hier etatisierten Dienstfahrscheine ergab für 2016 eine Inanspruchnahme iHv. 28,1 % (2015: 37,3 %) durch weibliche Beschäftigte. 52501 – Aus- und Fortbildung Kapitel Ansatz 2016 IST 2016 0585 0586 0587 0588 Summe 3.500 € 2.000 € 4.000 € 5.000 € 14.500 € 801,01 € 1.610,36 € 4.114,74 € 10.501,41 € 17.027,52 € davon für weibl. DK 65,0% 2,0% 24,0% 70,0% 51,9% Anteil weibl DK an FoBi 47,1% 37,5% 52,6% 72,5% 59,2% Anz. FoBi 17 16 19 51 103 Ansatz 2015 3.500 € 6.000 € 8.000 € 5.000 € 22.500 € IST 2015 3.359,82 € 856,40 € 5.936,55 € 11.886,32 € 22.039,09 € davon für weibl. DK 12,0% 48,0% 50,0% 24,0% 47,0% Anteil weibl DK an FoBi 35,3% 41,2% 52,2% 57,1% 47,4% Anz. FoBi 17 17 23 21 78 (Nicht Fortbildungen der VAK, die im Rahmen der KLR verrechnet werden. Ferner Inhouseschulungen und die bei 0585 enthaltenen jährlichen Aufwendungen für die Frauenversammlung werden nicht nach Nutzerzahlen ausgewertet. Hier sind auch die kostenpflichtigen Fortbildungen der Beschäftigtenvertreter/innen nachgewiesen.) Die Teilhabe an kostenpflichtigen Aus- und Fortbildungen und die Inanspruchnahme der entsprechenden Ressourcen erfolgte 2016 kapitelübergreifend überwiegend durch weibliche Beschäftigte. 2015 entsprach der Anteil der Frauen an besuchten Fortbildungen auch dem Kostenanteil, 2016 stieg der Anteil der Frauen an Fortbildungen bei insgesamt höheren Besuchszahlen, aber die Inanspruchnahme der Ressourcen stieg nicht in gleichem Maße. 52536 – Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT davon Anteil Ansatz für weibl Anz. Kapitel IST 2016 2016 weibl. DK an FoBi DK FoBi 0585 0586 0587 64.800 € 64.156,00 € 40,5% 53,3% 30 0588 1.000 € 0,00 € 0,0% 0,0% 0 Summe 65.800 € 64.156,00 € 40,5% 53,3% 30 Ansatz 2015 64.800 € 1.000 € 65.800 € IST 2015 49.301,60 € 952,00 € 50.253,60 € davon für weibl. DK Anteil weibl DK an FoBi 57,6% 100,0% 66,5% 61,1% 100,0% 52,9% Anz. FoBi 18 2 20 (Nicht Fortbildungen der VAK, die im Rahmen der KLR verrechnet werden. Aus 0587 werden jährlich auch Beträge an die VAK für die Durchführung der IPV-Schulungen überwiesen – die geschlechterspezifischen Teilnehmerdaten liegen hier nicht vor.) Die Teilhabe an kostenpflichtigen Aus- und Fortbildungen und die Inanspruchnahme der entsprechenden Ressourcen erfolgt überwiegend durch weibliche Beschäftigte, denen hierfür normalerweise auch prozentual mehr an den aufzuwendenden Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Es handelt sich um kostenintensive Aus- und Fortbildungen für das Fachverfahren IPV, die nicht nur bei der Fortbildung neuer Mitarbeiter/innen anfallen. Im Berichtsjahr 2016 wurden überwiegend bereits beschäftigte Frauen zu kostengünstigeren Nachschulungen entsandt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 143 Epl. 15, 27, 29 - Seite 144 1541 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Leitung Allgemeine Erläuterung In diesem Kapitel werden die Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben für den Leitungsbereich, die zentralen Serviceeinheiten (außer Serviceeinheit Logistik; siehe Kapitel 1542) und die Beschäftigtenvertretungen nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 145 1541 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Leitung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11979 012 Verschiedene Einnahmen Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.000 1.677,05 1.000 — 1.000 — 1.000 1.677,05 Ausgaben 42201 012 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 1.082.000 1.109.000 915.000 884.310,31 42801 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 2.084.000 2.126.000 1.220.000 2.088.901,67 42811 012 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 121.000 123.000 126.000 1.782.627,04 44100 012 Beihilfen für Dienstkräfte 77.500 79.900 91.700 73.087,15 44379 012 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 5.700 5.700 1.000 5.609,94 45903 (neu) 012 Prämien für besondere Leistungen 1.000 1.000 51101 012 Geschäftsbedarf 16.000 16.000 11.200 15.055,23 2018 / 2019 1. Literatur/ Loseblattsammlungen ............................................................................. 8.500 € 2. Kopierpapier ........................................................................................................... 1.500 € 3. Allgemeiner Geschäftsbedarf ................................................................................. 3.000 € 4. GEZ für Betriebsstätte ............................................................................................ 200 € 5. Postcard/ Portogebühren ........................................................................................ 2.100 € 6. Telefongesprächsgebühren ................................................................................... 700 € 16.000 € Ist 2016 7.982,16 € 1.502,83 € 2.682,81 € 180,65 € 2.039,57 € 667,21 € 15.055,23 € Mehr in Anpassung an den Bedarf. 51140 012 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 15.000 15.000 6.000 9.337,42 Mehr aufgrund des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren Schreibtischen. 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51715 012 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 844.000 871.000 1.013.000 827.051,59 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. DG Fehrbelliner Platz 1 .......................................................................... rd. 51801 012 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 1.700 2018 843.050 € 844.000 € 1.700 Anmietung von Räumen für die Personalversammlung des Landesverwaltungsamtes. Epl. 15, 27, 29 - Seite 146 2019 870,530 € 871.000 € 1.700 Ist 2016 827.051,59 € 1.547,00 1541 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Leitung Titel 51820 Fkt 012 Bezeichnung Ansatz 2018 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management Beträge in EURO Ansatz 2019 2.707.000 Ansatz 2017 2.707.000 Ist (Rest/R) 2016 2.890.000 2.706.489,36 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. 2018 2019 DG Fehrbelliner Platz 1 ..................................................................................................... 2.706.490 € 2.706.490 € rd. 2.707.000 € rd. 2.707.000 € 51920 012 Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IKT 1.600 1.600 Ist 2016 2.706.489,36 € 5.000 1.384,87 Wartung von Daten- und Klimatechnik im Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 1. Weniger in Anpassung an den Bedarf. 51925 012 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 35.000 35.000 85.200 29.320,17 1.200,0 EUR wurden bislang bei 1543/51701 nachgewiesen. 5.000,0 EUR wurden bislang bei 1544/51701 nachgewiesen. Wartungs- und Instandhaltungskosten Objekt Fehrbelliner Platz 1 2018 Kosten für nutzerspezifische Maßnahmen 11.890 € Gesamt: Wartungs- und Instandhaltungskosten 23.100 € 2019 Kosten für nutzerspezifische Maßnahmen 12.070 € 34.990 € rd. 35.000 € 22.900 € 34.970 € rd. 35.000 € Weniger in Anpassung an den Bedarf. 52501 012 Aus- und Fortbildung 52610 (neu) 012 Gutachten 3.500 3.500 10.000 10.000 3.500 801,01 Inanspruchnahme gutachterliche Beratungsleistungen in komplexen Einzelangelegenheiten des Justiziariates. 52703 012 Dienstreisen 1.000 1.000 1.000 495,88 52906 012 Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege 5.000 5.000 2.000 9.806,60 Ausrichtung von Tagungen und weiteren Veranstaltungen zur Kontaktpflege mit externen Kunden und zur Kundenaquise des zentralen Dienstleisters Landesverwaltungsamt Berlin. 54002 012 Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) 12.000 4.500 12.000 1.812,53 Ausgaben für Veranstaltungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie erneute Durchführung einer Mitarbeiterbefragung in 2018. 54010 012 Dienstleistungen 2.000 — 1.000 1.351,15 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 54079 012 Verschiedene Ausgaben 1.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 147 1.000 1541 2018/2019 MG 32 Landesverwaltungsamt - Leitung Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Eine Übersicht der Gesamtausgaben des Einzelplans 15 für die verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur befindet sich in den Allgemeinen Erläuterungen Teil C zum Einzelplan 15 „Finanzen“. 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 50.000 50.000 18.800 33.896,36 18.800,0 EUR wurden bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 2018 / 2019 1. verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur (Software)......................................................... 10.000 € 2. Betrieb / Weiterentwicklung der selbstbetriebenen Verfahren ....................................... 40.000 € (u.a. EuropaDB) davon für IKT Sicherheit ................................................................................................ 10.000 € 50.000 € Ist 2016 9.504,00 € 24.392,36 € 0,00 € 33.896,36 € Summe Maßnahmegruppe 32 50.000 50.000 18.800 33.896,36 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 7.074.000 10,4 % 7.166.900 1,3 % 6.406.100 8.472.885,28 1.000 1.000 1.000 1.677,05 1.000 1.000 1.000 1.677,05 Personalausgaben 3.371.200 3.444.600 2.353.700 4.834.536,11 Sächliche Verwaltungsausgaben 3.702.800 3.722.300 4.052.400 3.638.349,17 Gesamtausgaben 7.074.000 7.166.900 6.406.100 8.472.885,28 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -7.073.000 -7.165.900 -6.405.100 -8.471.208,23 Abschluss Kapitel 1541 111186 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 148 1542 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik Allgemeine Erläuterung In diesem Bereich werden folgende Serviceleistungen für die Berliner Verwaltung wahrgenommen: Bereitstellung der personengebundenen Fahrdienstleistungen für die Hauptverwaltung, das Abgeordnetenhaus und den Protokollbereich einschließlich der hierfür erforderlichen Fahrzeuge über Leasingverträge, Sammelbestellverfahren für unterschiedliche Warengruppen und Dienstleistungen, Postdienstleistungen (interner Postverkehr sowie allgemeine Postsendungen und besondere Zustellungen), Amtsblatt für Berlin (Herausgabe und Redaktion), Plattform „Berliner Stellenausschreibungen für den öffentlichen Dienst“, Rundschreibendatenbank des Landes Berlin sowie Formularservice und Formularserver. Epl. 15, 27, 29 - Seite 149 1542 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11901 012 Veröffentlichungen 60.000 73.440,00 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. Der Konzessionsvertrag mit dem Kulturbuchverlag ist zum 31.12.2016 ausgelaufen. Im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin erfolgt die Umstellung auf eine elektronische Plattform. 11977 012 Andere Rückzahlungen 1.000 1.000 1.000 109.445,32 Rückvergütungen aus dem Sammelbestellverfahren (SBV) für noch offene Forderungen aus Vorjahren. Keine neuen Rückvergütungen im Haushaltsjahr 2018 erwartet, da neue Rahmenverträge ohne Rückvergütungsklausel geschlossen werden. Titel wird für noch mögliche Restzahlungseingänge beibehalten. 11979 012 Verschiedene Einnahmen Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.100 75,00 2.000 -96,8 % 2.000 — 62.100 182.960,32 Ausgaben 42201 012 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 195.000 200.000 157.000 284.686,99 42801 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 5.824.000 5.941.000 4.105.000 4.379.173,52 a) Zuschlag für 1 Kraftfahrer/in der Pauschalgruppe 8 zum Durchschnittssatz der E6. b) Zuschlag für 12 Kraftfahrer/innen der Pauschalgruppe 7 zum Durchschnittssatz der E6. c) Zuschlag für 11 Kraftfahrer/innen der Pauschalgruppe 6 zum Durchschnittssatz der E6. d) Zuschlag für 38 Kraftfahrer/innen als ständige persönliche Fahrer in E4 (neues Tarifrecht). e) Zuschlag für 2 Kraftfahrer/innen ohne Pauschalentgelt/-gruppe in E6. 44100 012 Beihilfen für Dienstkräfte 44379 012 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 51101 012 Geschäftsbedarf 29.400 30.300 14.400 27.691,53 6.300 6.300 1.000 6.228,77 476.000 476.000 450.000 454.144,36 2018 / 2019 1. Postgebühren (Porto, Paketentgelte etc.)............................................................... 110.000 € 2. Postdienste (Dienstposttransport extern / Posttouren) ........................................... 358.700 € 3. Allgemeiner Geschäftsbedarf ................................................................................. 2.800 € 4. GEZ für Betriebsstätten .......................................................................................... 600 € 5. GEZ für Fahrzeuge (neu nach Senatsbildung) ....................................................... 3.400 € 6. Telefongesprächsgebühren ................................................................................... 500 € 476.000 € Ist 2016 101.111,35 € 346.326,31 € 2.780,55 € 573,55 € 2.868,36 € 484,24 € 454.144,36 € Mehr aufgrund Neuzuschnitts der Posttouren nach Senatsumbildung und Neuausschreibung der Postdienstleistungen (Dienstposttransport extern). 51140 012 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 15.000 15.000 5.000 31.988,65 Hohes IST in 2016 aufgrund der notwendigen Beschaffung von Posttransportwagen für die Hauptverteilerstelle nach Wechsel des Dienstleisters. Mehr aufgrund des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren PC-Arbeitstischen. 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 15, 27, 29 - Seite 150 1542 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik Titel 51403 1. 2. 3. 4. 5. 6. Fkt 012 Bezeichnung Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 230.000 230.000 Ansatz 2017 230.000 2018 / 2019 Treibstoffe ........................................................................................................................................ 115.000 € Fahrzeugwäsche ............................................................................................................................. 40.000 € Reparaturen ..................................................................................................................................... 40.000 € Reifenlagerungen/-wechsel ............................................................................................................. 15.000 € Kfz-Steuern ...................................................................................................................................... 15.000 € Sonstiges ......................................................................................................................................... 5.000 € 230.000 € 51715 (neu) 012 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 234.000 rd. 012 Mieten für Fahrzeuge 200.000 2018 181.870 € 51.680 € 233.550 € 234.000 € 200.000 199.549,98 Ist 2016 104.671,68 € 34.751,27 € 34.282,72 € 11.699,91 € 10.817,73 € 3.326,67 € 199.549,98 € 238.000 DG Belziger Str. 52-58 (Fuhrpark) .......................................................... DG Tegeler Weg 17-20 (geplante Neuanmietung 01.04.2018) .............. 51802 Ist (Rest/R) 2016 157.848,52 2019 182.820 € 55.140 € 237.960 € 238.000 € 220.000 Ist 2016 157.848,52 € 0,00 € 157.848,52 € 199.927,90 Miet- und Leasingverträge für die Bereitstellung von Fahrzeugen für personengebundene Fahrdienstleistung (Senatsmitglieder, Abgeordnetenhaus, Fraktionsvorsitzende). 51820 (neu) 012 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 233.000 249.000 2018 DG Belziger Str. 52-58 (Fuhrpark) ..................................................................................... 182.620 € DG Tegeler Weg 17-20 (geplante Neuanmietung 01.04.2018) ......................................... 50.100 € 232.720 € rd. 233.000 € 52501 012 Aus- und Fortbildung 52601 012 Gerichts- und ähnliche Kosten 182.610,53 2019 182.620 € 66.800 € 249.420 € 249.000 € Ist 2016 182.610,53 € 0,00 €182.610,53 € 1.500 1.500 2.000 1.610,86 20.000 20.000 3.000 22.129,42 Mehr aufgrund von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Neuausschreibung von Verträgen im Sammelbestellverfahren. 52610 (neu) 012 Gutachten 10.000 10.000 Gutachterliche Begleitung der Ausschreibung Postdienstleistungen Land Berlin. 52703 012 Dienstreisen 53111 012 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 2.000 2.000 2.000 46,79 26.000 40.319,58 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. Seit 2017 wird die eVergabe (Veröffentlichung von Dienstleistungen nach VOL) zentral bei SenStadtWohn durchgeführt. Mittel werden künftig bei 1200/51185 nachgewiesen. 54010 012 Dienstleistungen 100.000 1.000 489.000 1.046.932,17 Beendigung des Vertrages mit dem externen Fahrdienstleister zum 31.12.2017. Künftig wird wieder (auch für Vertretungen etc.) eigenes Personal eingesetzt. Die Abrechnung der Dienstleistungen für Dezember 2017 wird Anfang 2018 erwartet. 54079 012 Verschiedene Ausgaben 1.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 151 1.000 1.000 6,71 1542 2018/2019 MG 32 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 47.500 47.500 37.700 32.403,27 37.700,0 EUR wurden bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 1. 2. 3. 2018 / 2019 verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur (Software) ............................................................ 10.000 € Betrieb / Weiterentwicklung der selbstbetriebenen Verfahren ........................................... 17.500 € (Fahrdienstmanagementsystem, RdSchrDB, Online Stellenbörse) davon für IKT Sicherheit ................................................................................................. 5.000 € Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Herausgabe des Amtsblatts für Berlin (seit 01.01.2017).................................................................... 20.000 € 47.500 € Ist 2016 9.480,00 € 22.923,27 € 8.121,60 € 0,00 € 32.403,27 € Summe Maßnahmegruppe 32 47.500 47.500 37.700 32.403,27 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 7.624.700 32,8 % 7.668.600 0,6 % 5.743.100 7.067.299,55 2.000 2.000 62.100 182.960,32 2.000 2.000 62.100 182.960,32 Personalausgaben 6.054.700 6.177.600 4.277.400 4.697.780,81 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.570.000 1.491.000 1.465.700 2.369.518,74 Gesamtausgaben 7.624.700 7.668.600 5.743.100 7.067.299,55 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -7.622.700 -7.666.600 -5.681.000 -6.884.339,23 Abschluss Kapitel 1542 111186 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 152 1543 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Personalservice Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Personalverwaltungsaufgaben: Das Landesverwaltungsamt Berlin führt im Auftrag von Dienststellen des unmittelbaren und mittelbaren Landesdienstes die Personalakten der Beschäftigten (einschließlich Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen) und nimmt die Aufgaben der Landesfamilienkasse (Ausnahme: Polizei, Feuerwehr, Schulverwaltung und Bezirke sowie Rechnungshof von Berlin) wahr. Integrierte Personalverwaltung: Das IPV-Verfahren auf Basis der Standardsoftware SAP ERP Human Capital Management unterstützt die Geschäftsprozesse in der Personalverwaltung/Personalabrechnung (inkl. Folgeaktivitäten) der Berliner Verwaltung. Dem Landesverwaltungsamt obliegt die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung dieses landesweiten IKT-Verfahrens. Epl. 15, 27, 29 - Seite 153 1543 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Personalservice Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11979 012 Verschiedene Einnahmen 26101 012 Ersatz von Verwaltungsausgaben 1.000 1.000 1.000 1.558,39 985.000 985.000 800.000 738.741,01 Die korrespondierenden Personalausgabetitel 42231,42830 und 42831 bilden einen Großteil der erwarteten Einnahme ab. Die übrigen Mittel dienen zur Deckung der Gemeinkosten-Aufwände für die Arbeitsplätze. Erhöhung der Einnahmen aufgrund von Zuwachs der erstattungspflichtigen Einrichtungen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 986.000 23,1 % 986.000 — 801.000 740.299,40 4.067.000 4.169.000 3.915.000 3.654.402,37 246.000 246.000 212.000 151.797,76 Ausgaben 42201 012 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 42231 012 Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung) Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit den Titeln 42830 und 42831 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101. 42801 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 3.100.000 3.162.000 3.612.000 3.129.680,38 42830 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung) 105.000 105.000 130.000 274.151,92 Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit den Titeln 42231 und 42831 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101. 42831 012 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung / Zweckbindung / Ausgleichsabgabe) 364.000 371.000 178.000 — Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit den Titeln 42231 und 42830 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101. 44100 012 Beihilfen für Dienstkräfte 237.000 245.000 252.000 223.534,06 44379 012 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 11.500 11.500 1.700 11.497,90 51101 012 Geschäftsbedarf 54.500 54.500 54.500 46.818,95 51140 012 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 8.000 8.000 8.000 22.602,73 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52501 012 Aus- und Fortbildung 5.000 5.000 4.000 4.834,74 52536 012 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52601 012 Gerichts- und ähnliche Kosten 9.000 9.000 9.000 6.157,43 Kostenerstattung für Rechtsanwälte im Zusammenhang mit Prozessen im Personalverwaltungsbereich. 52703 012 Dienstreisen 54010 012 Dienstleistungen 7.600 7.600 7.600 6.816,59 6.100 — 1.000 2.085,90 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 54079 012 Verschiedene Ausgaben 1.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 154 1.000 1543 2018/2019 MG 32 Landesverwaltungsamt - Personalservice Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Eine Übersicht der Gesamtausgaben des Einzelplans 15 für die verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur befindet sich in den Allgemeinen Erläuterungen Teil C zum Einzelplan 15 „Finanzen“. 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 5.234.000 5.234.000 5.234.000 4.752.544,99 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 2018 / 2019 Ist 2016 1. IPV (Integrierte Personalverwaltung, Leistungen des ITDZ) ................................................ 3.222.655 € -davon IKT Sicherheit (Fortschreibung IPV Sicherheitskonzept)- ........................................ 50.000 € 2. Wartungsverträge IPV ......................................................................................................... 1.906.345 € 3. verfahrensabhängige IT-Infrastruktur (Fremdleistung) ........................................................ 105.000 € 5.234.000 € 52536 012 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 2.810.528,53 € 0,00 € 1.809.769,51 € 132.246,95 € 4.752.544,99 € 64.800 64.800 64.800 64.156,00 Summe Maßnahmegruppe 32 5.298.800 5.298.800 5.298.800 4.816.700,99 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 13.514.400 -1,3 % 13.693.400 1,3 % 13.689.700 12.351.081,72 1.000 1.000 1.000 1.558,39 985.000 985.000 800.000 738.741,01 986.000 986.000 801.000 740.299,40 Personalausgaben 8.130.500 8.309.500 8.300.700 7.445.064,39 Sächliche Verwaltungsausgaben 5.383.900 5.383.900 5.389.000 4.906.017,33 Gesamtausgaben 13.514.400 13.693.400 13.689.700 12.351.081,72 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -12.528.400 -12.707.400 -12.888.700 -11.610.782,32 Abschluss Kapitel 1543 111186 211299 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 155 Epl. 15, 27, 29 - Seite 156 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Versorgung: Das Landesverwaltungsamt berechnet die Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, nach der Vereinbarung über die Versorgung der Angestellten und Arbeiter/innen des Landes Berlin (VVA) sowie dem Gesetz zu Artikel 131 GG. Derzeit werden rd. 62.000 Versorgungsempfänger/innen (Tendenz: steigend) betreut. Beihilfe: In der zentralen Beihilfestelle des Landes Berlin werden Leistungen nach den Beihilfevorschriften für alle Landesbediensteten (Aktive und Versorgungsempfänger/innen) berechnet und angewiesen. Jährlich werden rd. 500.000 Anträge (Tendenz: steigend) bearbeitet. Epl. 15, 27, 29 - Seite 157 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11903 012 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 362.000 362.000 362.000 831.642,38 Schadenersatzleistungen von Versicherungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Versorgung und Beihilfe. 11979 012 Verschiedene Einnahmen 26101 012 Ersatz von Verwaltungsausgaben 1.000 1.000 1.000 227,91 1.050.000 1.050.000 1.000.000 1.049.582,39 Die korrespondierenden Personalausgabetitel 42231 und 42830 bilden einen Großteil der erwarteten Einnahme ab. Die übrigen Mittel dienen zur Deckung der Gemeinkosten-Aufwände für die Arbeitsplätze. Erhöhung der Einnahmen aufgrund von Zuwachs der erstattungspflichtigen Einrichtungen. 28119 012 Rückerstattung von pharmazeutischen Unternehmen nach dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel 2.000.000 2.000.000 1.200.000 2.242.568,79 Nach dem Gesetz über die Gewährung von Rabatten für Arzneimittel haben auch die Träger der Beihilfe gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen einen Anspruch auf die Gewährung von Arzneimittelrabatten. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 3.413.000 33,2 % 3.413.000 — 2.563.000 4.124.021,47 5.126.000 5.255.000 5.280.000 4.751.272,19 256.000 256.000 290.000 280.315,86 Ausgaben 42201 012 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 42231 012 Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung) Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit dem Titel 42830 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101. 42801 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 42811 012 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 6.314.000 6.440.000 5.643.000 4.461.005,01 1.000 — 360.000 314.721,78 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 42830 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung) 373.000 373.000 Der korrespondierende Einnahmetitel 26101 bildet die zu erwartenden Einnahmen ab. Zusammen mit dem Titel 42231 wird ein Großteil der entsprechenden Personalmittel abgebildet. Vergleiche Erläuterung zum Titel 26101. 44100 012 Beihilfen für Dienstkräfte 394.000 405.000 464.000 370.912,58 44379 012 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 29.000 29.000 4.500 28.195,42 51101 012 Geschäftsbedarf 57.500 57.500 57.500 49.368,41 51104 012 Herstellung von Einheitsvordrucken 4.900 — 31.000 100.901,23 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 51140 012 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 45.000 45.000 Mehr aufgrund des zunehmenden Bedarfs an ergonomischen Stühlen und elektronisch höhenverstellbaren Schreibtischen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 158 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Titel Fkt Bezeichnung 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52501 012 Aus- und Fortbildung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 12.000 12.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 5.000 10.501,41 Mehr aufgrund erhöhtem Schulungsbedarf im Bereich Beihilfe infolge Gesetzesänderung zur Pflegeversicherung. 52536 012 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52601 012 Gerichts- und ähnliche Kosten 68.500 68.500 68.500 30.847,63 5.000 5.000 3.560,99 14.000 — 1.000 3.439,29 Niedrigeres IST in 2016, da Anzahl und Kosten der Verfahren nicht planbar. 52703 012 Dienstreisen 54010 012 Dienstleistungen 5.000 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 54079 012 Verschiedene Ausgaben 1.000 1.000 Hohes IST in 2016 aufgrund von Stellenausschreibungen. Künftig kostenfrei nach Einführung des eAmtsblattes. Epl. 15, 27, 29 - Seite 159 1544 2018/2019 MG 32 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Eine Übersicht der Gesamtausgaben des Einzelplans 15 für die verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur befindet sich in den Allgemeinen Erläuterungen Teil C zum Einzelplan 15 „Finanzen“. 51185 (neu) 012 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 2.569.000 2.569.000 1.412.000 2.060.358,24 Wurde bislang bei 54085 MG 32 nachgewiesen. 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 3. 3.1. 3.2. 52536 2018 / 2019 Beihilfe Verfahrensbetrieb Beihilfeabrechnungssystem (BABSY) .............................................. 560.000 € Massendigitalisierung .................................................................................................... 420.000 € Verfahrensbetrieb Druckstraße Beihilfe ......................................................................... 135.000 € Porto für Druckstraße Beihilfe........................................................................................ 144.000 € ABDA-Artikelstamm (Arzneimittelverzeichnis für Beihilfe) ............................................. 30.000 € Betrugserkennungssoftware Beihilfe ............................................................................. 130.000 € Beihilfe online ................................................................................................................ 530.000 € -davon für IKT-Sicherheit (jährl. Prüfung SIKO)- ........................................................... 20.000 € Versorgung Rentenauskunftsverfahren (RAV) .................................................................................. 22.000 € Versorgungsauskunft-berlin.de ...................................................................................... 720 € Digitale Versorgungsakte (geplante Maßnahme) .......................................................... 500.000 € va IKT-Leistungen verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur (Software) ......................................................... 90.054 € verfahrensabhängige Telekommunikation (Call-Center Beihilfe) ................................... 7.200 € 2.568.974 € rd. 2.569.000 € 012 Ist 2016 557.715,02 € 422.313,91 € 120.158,42 € 137.517,53 € 29.916,60 € 155.453,35 € 435.426,04 € 0,00 € 22.791,72 € 15.886,50 € 0,00 € 88.455,00 € 6.515,83 € 1.992.149,92 € 1.000 1.000 1.000 — Summe Maßnahmegruppe 32 2.570.000 2.570.000 1.413.000 2.060.358,24 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 15.251.000 11,8 % 15.517.000 1,7 % 13.642.400 12.465.400,04 363.000 363.000 363.000 831.870,29 3.050.000 3.050.000 2.200.000 3.292.151,18 3.413.000 3.413.000 2.563.000 4.124.021,47 12.492.000 12.758.000 12.042.500 10.206.422,84 2.759.000 2.759.000 1.599.900 2.258.977,20 Gesamtausgaben 15.251.000 15.517.000 13.642.400 12.465.400,04 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -11.838.000 -12.104.000 -11.079.400 -8.341.378,57 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Abschluss Kapitel 1544 111186 211299 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 160 1599 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die zentral zu betreuenden Personalüberhangkräfte sowie die durch ihren Einsatz erzielten Einnahmen nachgewiesen. Gemäß Stellenpoolauflösungsgesetz (StPAuflG) handelt es sich hierbei um nichtvermittelbare Dienstkräfte, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden, zu dem nach dem StPAuflG für die Versetzung maßgeblichen Stichtag infolge Langzeiterkrankung keine Einsatzdienststelle hatten bzw. sich in einer Gestellung oder Zuweisung befinden. Der Nachweis der vorgenannten Beschäftigten in Kapitel 1599 erfolgt bis zu deren Ausscheiden aus dem Landesdienst bzw. Vermittlung auf dauerhaft finanzierte Arbeitsgebiete. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Planmäßige Beschäftigte Absoluter Anteil Relativer Anteil 2014 w m 259,3 109,1 70,4% 29,6% 2015 w m 193,7 86 69,3% 30,7% 2016 w m 132,7 54,1 71,0% 29,0% Das geschlechterdifferenzierte monatliche Durchschnittseinkommen nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt, ermittelt nach den Daten des Monats Januar 2017, Weiblich 4.152,85 € Männlich 4.265,13 € Epl. 15, 27, 29 - Seite 161 1599 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11903 012 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 28107 012 Ersatz von Personalausgaben — — — 3.287,60 610.000 473.000 800.000 936.545,90 Dienstkräften soll im Rahmen von Personalgestellungen eine Beschäftigung ermöglicht werden, die den Landeshaushalt durch entsprechende Einnahmen in der Größenordnung der anfallenden Personalkosten entlastet. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 610.000 -23,8 % 473.000 -22,5 % 800.000 939.833,50 1.663.000 1.492.000 2.883.000 2.261.373,96 Ausgaben 42201 012 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Reduzierung des Ansatzes aufgrund des Abbaus der Stellen durch Pensionierung, Verrentung und Vermittlung/Versetzung der Überhangkräfte in andere Behörden. 42801 012 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 5.774.000 4.458.000 9.424.000 9.618.476,10 Reduzierung des Ansatzes aufgrund des Abbaus der Stellen durch Pensionierung, Verrentung und Vermittlung/Versetzung der Überhangkräfte in andere Behörden. 1.000 1.000 1.000 — 236.000 243.000 330.000 222.514,56 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 1.500 1.500 9.000 1.415,00 Dienstleistungen 3.000 3.000 3.000 701,86 42850 012 Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente 44100 012 Beihilfen für Dienstkräfte 44379 012 54010 012 Inanspruchnahme von Dienstleistungen einer Steuerberatung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerpflicht bei Personalgestellungen an private Dritte. 54077 012 Steuern, Abgaben 16.000 12.000 60.000 21.836,52 Die Gestellung von Personal an private Dritte kann einen umsatzsteuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art begründen. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 7.694.500 -39,5 % 6.210.500 -19,3 % 12.710.000 12.126.318,00 — — — 3.287,60 610.000 473.000 800.000 936.545,90 610.000 473.000 800.000 939.833,50 7.675.500 6.195.500 12.647.000 12.103.779,62 19.000 15.000 63.000 22.538,38 Gesamtausgaben 7.694.500 6.210.500 12.710.000 12.126.318,00 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -7.084.500 -5.737.500 -11.910.000 -11.186.484,50 Abschluss Kapitel 1599 111186 211299 411462 511549 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 162 15 2018/2019 Finanzen Stellenplan Allgemeine Erläuterungen Kapitel 1500 – Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service -, Kapitel 1540 – Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Gemäß der Koalitionsvereinbarung ändert sich die Geschäftsverteilung des Senats in der 18. Legislaturperiode (2016-2021). Aufgrund der damit verbundenen Ressortumbildung wechseln Aufgaben von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Senatsverwaltung für Finanzen, die zur Umsetzung von 2 Stellen in das Justiziariat (Kapitel 1500) sowie von 43,68 Stellen in die Abteilung IV (Kapitel 1540) der Senatsverwaltung für Finanzen führen. Kapitel 1509 – Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang -, Kapitel 1599 – Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Alle Stellen der Kapitel tragen den Stellenvermerk „Stelle fällt bei Freiwerden weg“. Auf eine Einzelausweisung an den Stellenplangruppen wird daher aus Gründen der Vereinfachung verzichtet. Kapitel 1520 – Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Die unter der Zwischenüberschrift „Taskforce Schulbau“ nachgewiesenen Stellen werden aus Kapitel 2910 Titel 42201 finanziert. Kapitel 1541 – Landesverwaltungsamt - Leitung Die in dem vorgenannten Kapitel im Titel 42801 unter der Zwischenüberschrift „Nachwuchskräfte des Tarifbereiches“ ausgewiesenen Stellen dürfen ausschließlich mit ehemaligen Auszubildenden besetzt werden, die dauerhaft in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und zum Zeitpunkt ihrer Einstellung nicht sofort auf freien Stellen untergebracht werden können. Die unter dieser Zwischenüberschrift etatisierten Stellen werden ohne Betrag ausgewiesen und entfallen bei Unterbringung der Dienstkräfte auf freie Stellen. Verfahrensabhängige / verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Die in Vorbereitung der Umsetzung des E-Government-Gesetzes vorgesehene differenzierte Darstellung der Stellen in verfahrensabhängige und verfahrensunabhängige IKT konnte noch nicht vorgenommen werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 163 Epl. 15, 27, 29 - Seite 164 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42100 Amtsbezüge Teilplan A Senator/in SEN1 1,000 1,000 (0605) 1,000 1,000 (0605) 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,000 1,000 1,000 Summe: 1,000 1,000 1,000 Stellenvermerke 0605 Amtsgehalt in Höhe von 100 v.H. des Grundgehalts der BesGr. B 11 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Staatssekretär/in B7 2,000 2,000 2,000 Senatsrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 3,000 3,000 2,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 4,000 4,000 4,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 13,000 13,000 12,000 B4 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat B2 2,000 2,000 3,000 Senatsrätin/-rat A16 2,000 2,000 2,000 Regierungsdirektor/in A15 5,000 5,000 6,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 7,000 7,000 6,000 Regierungsrätin/-rat A13 2,000 2,000 0,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 9,000 9,000 8,100 Steueroberamtsrätin/-rat A13S 4,000 4,000 12,000 Amtsrätin/-rat A12 9,000 9,000 10,000 Steueramtsrätin/-rat A12 2,000 2,000 9,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 9,000 9,000 9,000 Steueramtfrau/-mann A11 3,000 3,000 3,000 Regierungsoberinspektor/in A10 12,000 12,000 12,000 Steueroberinspektor/in A10 1,000 1,000 2,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 2,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Steueramtsinspektor/in A9S 0,000 0,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 2,000 2,000 2,000 Regierungsobersekretär/in A7 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Service Leitende(r) Senatsrätin/-rat Epl. 15, 27, 29 - Seite 165 1,000 (0605) 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42201, Teilplan A, Service Regierungssekretär/in Oberamtsmeister/in A6 0,000 0,000 2,000 A5S 0,000 0,000 1,000 73,000 73,000 93,100 Zwischensumme: Landesausgleichsamt Amtsrätin/-rat A12 0,000 0,000 1,000 1,000 (0098) Regierungsamtfrau/-mann A11 0,000 0,000 1,000 1,000 (0098) 0,000 0,000 2,000 Teilsumme (Teilplan A): 86,000 86,000 107,100 Summe: 86,000 86,000 107,100 Zwischensumme: Stellenvermerke 0098 Stelle fällt nach Beendigung der Aufgabe "Angelegenheiten des Lastenausgleichs" weg. 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 5,000 5,000 5,000 7,000 7,000 7,000 Zwischensumme: Service Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) AT 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 6,000 6,000 5,000 1,000 (2128) 1,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 166 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A, Service Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E11 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 10,000 10,000 8,000 Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 1,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E8 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E5 0,250 0,250 1,000 Tarifbeschäftigte/r E4 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote) E3 3,000 3,000 3,000 Zwischensumme: 32,250 32,250 36,000 Teilsumme (Teilplan A): 39,250 39,250 43,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Service Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E5 0,000 0,000 1,000 9,000 9,000 7,000 0,000 0,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 (2102) 1,000 1,000 (2102) 0,000 Landesausgleichsamt Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 2,000 2,000 (0098) Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 2,000 (0098) Tarifbeschäftigte/r E8 0,000 0,000 1,000 0,000 0,000 6,000 Teilsumme (Teilplan B): 11,000 11,000 15,000 Summe: 50,250 50,250 58,000 Zwischensumme: 1,000 (0098) 1,000 (2128) Epl. 15, 27, 29 - Seite 167 1500 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42801 Stellenvermerke 0098 Stelle fällt nach Beendigung der Aufgabe "Angelegenheiten des Lastenausgleichs" weg. 2102 Stelleninhaber/in erhält E 14 (ohne Übernahmeverpflichtung). 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,000 1,000 1,000 Summe: 1,000 1,000 1,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 168 Vermerke 1502 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister und sonstige Angelegenheiten der Finanzministerkonferenz Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 A16 2,000 2,000 2,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 5,000 5,000 5,000 Teilsumme (Teilplan A): 5,000 5,000 5,000 Summe: 5,000 5,000 5,000 Senatsrätin/-rat 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,750 0,750 0,500 Tarifbeschäftigte/r E9 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,060 1,560 1,060 Zwischensumme: 4,810 5,310 4,560 Teilsumme (Teilplan A): 4,810 5,310 4,560 Summe: 4,810 5,310 4,560 Epl. 15, 27, 29 - Seite 169 Vermerke Epl. 15, 27, 29 - Seite 170 1509 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 0,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 1,000 1,000 0,000 Regierungssekretär/in A6 1,000 1,000 0,000 4,000 3,000 2,000 Zwischensumme: Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012 Oberregierungsrätin/-rat A14 4,000 4,000 4,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 3,000 3,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 1,000 0,000 Regierungsoberinspektor/in A10 0,000 0,000 1,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 10,000 10,000 8,000 Teilsumme (Teilplan A): 14,000 13,000 10,000 Summe: 14,000 13,000 10,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 4,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E3 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E2 3,000 Zwischensumme: 1,000 (2128) 3,000 1,000 (2128) 1,000 8,000 7,000 7,000 Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 3,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 171 1,000 (2128) 1,000 (2128) 1509 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A, Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E4 0,000 0,000 1,000 2,000 2,000 8,000 10,000 9,000 15,000 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): 2,000 (2128) Teilplan B Stellen mit Wegfallvermerk, die auch während der Gültigkeit des Stellenpoolgesetzes dezentral veranschlagt wurden Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 0,000 0,000 1,000 0,000 0,000 2,000 Zwischensumme: Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 2,000 Zwischensumme: Stellen mit Wegfallvermerk ab 2012 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 0,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 1,000 (2128) 1,000 Zwischensumme: 6,000 5,000 4,000 Teilsumme (Teilplan B): 7,000 6,000 8,000 17,000 15,000 23,000 Summe: Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. Epl. 15, 27, 29 - Seite 172 1,000 (2128) 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Senatsdirigent/in B5 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat B2 4,000 4,000 3,000 Senatsrätin/-rat A16 2,000 2,000 2,000 Regierungsdirektor/in A15 11,000 11,000 13,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 10,000 10,000 6,000 Regierungsrätin/-rat A13 2,000 2,000 2,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 11,000 11,000 10,000 Amtsrätin/-rat A12 6,000 6,000 5,000 Steueramtsrätin/-rat A12 0,000 0,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 3,000 3,000 4,000 Regierungsoberinspektor/in A10 6,000 6,000 5,000 Regierungsinspektor/in A9 0,000 0,000 2,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 58,000 58,000 56,000 Teilsumme (Teilplan A): 58,000 58,000 56,000 Summe: 58,000 58,000 56,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) AT 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 7,000 7,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 10,000 10,000 7,850 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 3,750 1,000 1,750 (2128) 3,750 1,000 1,750 (2128) 1,750 Zwischensumme: 23,750 23,750 15,600 Teilsumme (Teilplan A): 23,750 23,750 15,600 Epl. 15, 27, 29 - Seite 173 1,750 (2128) 1510 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Vermögen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42801 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 5,000 5,000 5,500 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 3,000 3,000 3,000 Zwischensumme: 14,000 14,000 15,500 Teilsumme (Teilplan B): 14,000 14,000 15,500 Summe: 37,750 37,750 31,100 1,000 (2128) Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 2,000 2,000 (0097) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 1,000 1,000 (0097) Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 1,000 1,000 (0097) Zwischensumme: 4,000 4,000 4,000 Teilsumme (Teilplan A): 4,000 4,000 4,000 Summe: 4,000 4,000 4,000 Stellenvermerke 0097 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2017 weg. Epl. 15, 27, 29 - Seite 174 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Senatsdirigent/in B5 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat B2 4,000 4,000 3,000 Senatsrätin/-rat A16 4,000 4,000 2,000 Regierungsdirektor/in A15 2,000 2,000 5,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 13,000 13,000 9,000 Regierungsrätin/-rat A13 0,000 0,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 22,000 22,000 24,000 Amtsrätin/-rat A12 20,000 21,000 23,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 11,000 11,000 13,000 Regierungsoberinspektor/in A10 10,000 10,000 4,000 Regierungsinspektor/in A9 0,000 0,000 2,000 88,000 89,000 88,000 6,000 6,000 0,000 6,000 6,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 94,000 95,000 88,000 Summe: 94,000 95,000 88,000 Zwischensumme: Taskforce Schulbau Regierungsdirektor/in A15 Zwischensumme: 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT3 1,000 1,000 0,000 Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 1,000 1,000 0,000 Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 7,000 7,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E11 5,000 5,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E11 5,000 5,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 0,000 1,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 175 1,000 (2128) 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E9 5,750 5,750 2,950 Zwischensumme: 29,750 29,750 20,950 Teilsumme (Teilplan A): 29,750 29,750 20,950 2,000 3,000 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 2,000 Zwischensumme: 3,000 3,000 6,000 Teilsumme (Teilplan B): 3,000 3,000 6,000 32,750 32,750 26,950 Summe: 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 5,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 5,000 5,000 12,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 5,000 (0100) 0,000 2,000 5,000 (0101) 7,000 Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Tarifbeschäftigte/r Zwischensumme: E11 Epl. 15, 27, 29 - Seite 176 1,000 (2128) 1520 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Haushalt Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42811, Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin Tarifbeschäftigte/r 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 7,000 7,000 14,000 Summe: 7,000 7,000 14,000 E11 Stellenvermerke 0100 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2018 weg. 0101 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2019 weg. Epl. 15, 27, 29 - Seite 177 Vermerke Epl. 15, 27, 29 - Seite 178 1521 2018/2019 Landeshauptkasse Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Senatsrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsrätin/-rat A13 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 2,000 Amtsrätin/-rat A12 2,000 2,000 3,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 8,000 8,000 8,000 Regierungsoberinspektor/in A10 8,000 8,000 8,000 Regierungsinspektor/in A9 2,000 2,000 4,000 Amtsinspektor/in A9S 4,000 4,000 4,000 Regierungshauptsekretär/in A8 11,000 11,000 11,000 Regierungsobersekretär/in A7 5,000 5,000 5,000 Regierungssekretär/in A6 5,800 5,800 7,000 Zwischensumme: 49,800 49,800 54,000 Teilsumme (Teilplan A): 49,800 49,800 54,000 Summe: 49,800 49,800 54,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E9 4,000 4,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E8 6,000 6,000 6,890 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote) E3 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 12,000 12,000 8,890 Teilsumme (Teilplan A): 12,000 12,000 8,890 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 2,000 2,000 3,000 Zwischensumme: 3,000 3,000 4,000 Teilsumme (Teilplan B): 3,000 3,000 4,000 15,000 15,000 12,890 Summe: Epl. 15, 27, 29 - Seite 179 Vermerke Epl. 15, 27, 29 - Seite 180 1522 2018/2019 Zentrale Steuerung des neuen Verfahrens zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 1,000 1,000 0,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 1,000 1,000 0,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 0,000 Amtsrätin/-rat A12 6,000 11,000 0,000 Zwischensumme: 10,000 15,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 10,000 15,000 0,000 Summe: 10,000 15,000 0,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 11,000 14,000 0,000 Zwischensumme: 12,000 15,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 12,000 15,000 0,000 Summe: 12,000 15,000 0,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 181 Vermerke Epl. 15, 27, 29 - Seite 182 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Steuerinspektor/in A9 1,000 1,000 0,000 Senatsdirigent/in B5 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat B2 6,000 6,000 5,000 Senatsrätin/-rat A16 2,000 2,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 6,000 6,000 5,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 8,000 8,000 7,000 Regierungsrätin/-rat A13 1,000 1,000 1,000 Steueroberamtsrätin/-rat A13S 28,000 28,000 18,000 Steueramtsrätin/-rat A12 42,000 42,000 38,500 Steueramtfrau/-mann A11 15,000 15,000 12,000 Steueroberinspektor/in A10 14,000 14,000 6,000 Steueramtsinspektor/in mit Amtszulage A9Z 2,000 Steueramtsinspektor/in A9S 2,000 2,000 0,000 Steuerobersekretär/in A7 2,000 2,000 0,000 Zwischensumme: 131,000 131,000 97,500 Teilsumme (Teilplan A): 131,000 131,000 97,500 Summe: 131,000 131,000 97,500 2,000 (0325) 2,000 2,000 (0325) 2,000 Stellenvermerke 0325 Amtszulage nach Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO i.d. Überleitungsfassung Berlin 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E11 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E6 0,200 0,200 1,400 Zwischensumme: 8,200 8,200 3,400 Teilsumme (Teilplan A): 8,200 8,200 3,400 Summe: 8,200 8,200 3,400 Epl. 15, 27, 29 - Seite 183 2,000 (0325) 1530 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Steuern Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E12 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,000 1,000 1,000 Summe: 1,000 1,000 1,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 184 Vermerke 1531 2018/2019 Finanzämter Besoldungs-/ Bezeichnung Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen Entgeltgruppe 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Regierungsdirektor/in mit Amtszulage A16Z 7,000 Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 16,000 16,000 18,000 Regierungsdirektor/in A15 60,000 60,000 60,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 82,000 82,000 82,000 Regierungsrätin/-rat A13 43,000 43,000 39,000 Steueroberamtsrätin/-rat A13S 290,000 290,000 288,000 Steueramtsrätin/-rat A12 604,000 604,000 602,000 Steueramtfrau/-mann A11 985,000 1.015,000 930,000 Steueroberinspektor/in A10 838,000 863,000 781,000 Steuerinspektor/in A9 150,000 Steueramtsinspektor/in mit Amtszulage A9Z 116,000 7,000 (0319) 7,000 7,000 (0319) 150,000 116,000 (0325) 116,000 5,000 150,000 116,000 (0325) 117,000 Steueramtsinspektor/in A9S 418,500 419,500 405,500 Steuerhauptsekretär/in A8 695,000 700,000 676,000 Steuerobersekretär/in A7 777,000 727,000 820,000 Steuersekretär/in A6 150,000 150,000 150,000 Oberamtsmeister/in A6S 22,000 22,000 22,000 Oberamtsmeister/in A5S 16,000 16,000 16,000 Amtsmeister/in A4 8,000 8,000 8,000 Zwischensumme: 5.277,500 5.288,500 5.169,500 Teilsumme (Teilplan A): 5.277,500 5.288,500 5.169,500 Summe: 5.277,500 5.288,500 5.169,500 Stellenvermerke 0319 Amtszulage nach Vorbemerkung Nr. 21 zu BBesO A und B i.d. Überleitungsfassung Berlin 0325 Amtszulage nach Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO i.d. Überleitungsfassung Berlin 42221 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter Teilplan A Finanzanwärter/in V09 481,000 488,000 443,000 Steueranwärter/in V06 335,000 340,000 300,000 Zwischensumme: 816,000 828,000 743,000 Teilsumme (Teilplan A): 816,000 828,000 743,000 Summe: 816,000 828,000 743,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 185 5,000 (0319) 117,000 (0325) 1531 2018/2019 Finanzämter Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Betriebsprüfer/in E13 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 2,000 Betriebsprüfer/in E12 8,000 8,000 9,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E12 0,500 0,500 0,500 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E11 5,000 5,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E11 3,000 3,000 6,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E11 5,000 5,000 5,000 Betriebsprüfer/in E10 27,500 27,500 27,500 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E10 5,000 5,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E10 12,000 11,000 12,000 Betriebsprüfer/in E9 6,000 5,000 16,000 Tarifbeschäftigte/r E9 4,500 4,500 4,500 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E9 4,000 4,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 161,500 161,500 164,500 Tarifbeschäftigte/r E8 6,500 6,500 6,500 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E8 179,500 177,500 190,500 Tarifbeschäftigte/r E6 5,000 5,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E6 87,500 87,500 87,500 Tarifbeschäftigte/r E5 10,000 10,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E5 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E4 6,000 Tarifbeschäftigte/r in der Datenerfassung E4 16,000 Tarifbeschäftigte/r E3 75,000 75,000 75,000 Tarifbeschäftigte/r (Schreibdienst) E3 0,000 0,000 3,000 Zwischensumme: 631,500 627,500 662,500 Teilsumme (Teilplan A): 631,500 627,500 662,500 6,000 16,000 (2128) 16,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 186 1,000 (2128) 6,000 16,000 (2128) 24,000 23,400 (2128) 3,000 (2128) 1531 2018/2019 Finanzämter Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42801 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E12 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E11 1,000 1,000 1,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E11 8,000 8,000 8,000 Betriebsprüfer/in E10 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E10 27,000 23,000 33,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 82,000 82,000 89,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E8 71,000 68,000 81,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E6 35,000 35,000 35,000 Tarifbeschäftigte/r in der Datenerfassung E4 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E3 20,000 20,000 20,000 Zwischensumme: 248,000 241,000 272,000 Teilsumme (Teilplan B): 248,000 241,000 272,000 Summe: 879,500 868,500 934,500 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Hauptpersonalratsmitglieder Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E6 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E12 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E11 1,500 1,500 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E10 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 0,500 0,500 0,500 4,000 4,000 3,500 Zwischensumme: Epl. 15, 27, 29 - Seite 187 1,000 (2128) 1531 2018/2019 Finanzämter Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42811, Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E12 2,500 2,500 2,500 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E11 4,000 4,000 9,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E10 8,500 8,500 6,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 1,000 1,000 1,500 Tarifbeschäftigte/r E8 0,500 0,500 0,500 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E8 1,500 1,500 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,500 1,500 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E6 0,500 0,500 0,500 20,000 20,000 20,000 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E6 0,700 0,700 0,000 1,700 1,700 1,000 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin Tarifbeschäftigte/r E11 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,500 2,500 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9 4,500 4,500 4,500 Tarifbeschäftigte/r in der Steuerverwaltung E9 0,500 0,500 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 0,500 0,500 2,500 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 0,500 Zwischensumme: 12,000 12,000 12,500 Teilsumme (Teilplan A): 39,700 39,700 39,000 Summe: 39,700 39,700 39,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 188 Vermerke 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Senatsdirigent/in B5 1,000 1,000 0,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B4 0,000 0,000 1,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 0,000 Senatsrätin/-rat B2 3,000 3,000 1,000 Senatsrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 6,000 6,000 3,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 9,000 9,000 4,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 18,000 18,000 12,000 Amtsrätin/-rat A12 19,000 19,000 10,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 13,680 13,680 6,000 Regierungsoberinspektor/in A10 7,000 7,000 1,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 0,000 79,680 79,680 39,000 Zwischensumme: (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen werden (nachrichtlich) ohne Betrag ausgewiesen - Verwaltungsakademie Berlin Direktor/in der Verwaltungsakademie B3 1,000 1,000 0,000 Regierungsdirektor/in A15 3,000 3,000 0,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 4,000 5,000 0,000 Regierungsrätin/-rat A13 2,000 2,000 0,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 0,000 Amtsrätin/-rat A12 2,000 2,000 0,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 3,000 4,000 0,000 Regierungsoberinspektor/in A10 10,000 10,000 0,000 Regierungshauptsekretär/in A8 3,000 3,000 0,000 Regierungsobersekretär/in A7 1,000 1,000 0,000 30,000 32,000 0,000 Zwischensumme: Statistikstelle Personal des Landes Berlin Senatsrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 4,000 4,000 4,000 Regierungsoberinspektor/in A10 2,000 2,000 2,000 9,000 9,000 9,000 Teilsumme (Teilplan A): 118,680 120,680 48,000 Summe: 118,680 120,680 48,000 Zwischensumme: Epl. 15, 27, 29 - Seite 189 Vermerke 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) AT 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E12 6,000 6,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E11 4,000 4,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 0,000 0,360 Tarifbeschäftigte/r E9 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 5,000 Tarifbeschäftigte/r E3 2,000 Zwischensumme: 25,000 5,000 2,000 (2128) 2,000 25,000 0,000 2,000 (2128) 0,000 12,360 (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen werden (nachrichtlich) ohne Betrag ausgewiesen - Verwaltungsakademie Berlin Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 3,000 3,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E9 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 4,000 5,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 8,500 8,500 0,000 Tarifbeschäftigte/r E4 1,000 2,000 0,000 26,500 29,500 0,000 Zwischensumme: Epl. 15, 27, 29 - Seite 190 Vermerke 1540 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Landespersonal Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Statistikstelle Personal des Landes Berlin Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 0,000 1,000 3,000 3,000 3,000 Teilsumme (Teilplan A): 54,500 57,500 15,360 Summe: 54,500 57,500 15,360 15,000 15,000 0,000 15,000 15,000 0,000 Zwischensumme: Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E5 Zwischensumme: (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen werden (nachrichtlich) ohne Betrag ausgewiesen - Verwaltungsakademie Berlin - Dienstkräfte für die Umsetzung von Veranstaltungen für Bundes- und Landesbedienstete Tarifbeschäftigte/r 1,000 1,000 0,000 1,000 1,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 16,000 16,000 0,000 Summe: 16,000 16,000 0,000 Zwischensumme: E9 Epl. 15, 27, 29 - Seite 191 Epl. 15, 27, 29 - Seite 192 1541 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Leitung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Direktor/in des Landesverwaltungsamtes B3 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 2,500 2,500 2,500 Oberamtsrätin/-rat A13S 4,000 4,000 3,000 Amtsrätin/-rat A12 4,000 4,000 4,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 6,500 6,500 5,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 1,000 1,000 1,000 Regierungsobersekretär/in A7 1,000 1,000 1,000 21,000 21,000 18,500 0,200 0,200 0,000 0,200 0,200 0,000 Zwischensumme: 1,000 (0207) Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Regierungsamtfrau/-mann A11 Zwischensumme: Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Regierungsamtfrau/-mann A11 0,300 Zwischensumme: 0,300 (0131) 0,300 0,300 (0131) 0,000 0,300 0,300 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 21,500 21,500 18,500 Summe: 21,500 21,500 18,500 Stellenvermerke 0131 Stelle/Beschäftigungsposition ist bei Freiwerden gesperrt. Die Wiederbesetzung bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. 0207 Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 5,000 5,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 5,000 Tarifbeschäftigte/r E4 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote) E3 9,000 9,000 9,500 24,000 24,000 24,500 Zwischensumme: 5,000 1,000 (0408) Epl. 15, 27, 29 - Seite 193 1,000 5,000 1,000 (0408) 1,000 1,000 (0408) 1541 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Leitung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42801, Teilplan A Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs Tarifbeschäftigte/r E5-E9 38,000 38,000 38,000 Zwischensumme: 38,000 38,000 38,000 Teilsumme (Teilplan A): 62,000 62,000 62,500 Summe: 62,000 62,000 62,500 Stellenvermerke 0408 Stelle ist ausschließlich mit einer/einem Schwerstbehinderten zu besetzen. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 2,000 2,000 2,000 Summe: 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin Tarifbeschäftigte/r E9 Epl. 15, 27, 29 - Seite 194 Vermerke 1542 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Serviceeinheit Logistik Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Regierungsrätin/-rat A13 1,000 1,000 0,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 0,000 0,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 3,000 3,000 4,000 Zwischensumme: 4,000 4,000 5,000 Teilsumme (Teilplan A): 4,000 4,000 5,000 Summe: 4,000 4,000 5,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 5,000 5,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,000 Tarifbeschäftigte/r E5 3,000 2,000 (2128) 3,000 2,000 (2128) 2,000 24,000 (2128) 64,660 24,000 (2128) 0,000 2,000 2,000 Fahrer/in E4 64,660 Tarifbeschäftigte/r E4 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E3 16,000 16,000 16,000 95,660 95,660 29,000 Zwischensumme: 1,000 (2128) 2,000 (2128) Fuhrpark Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Fahrer/in (Pauschalentgelt) E6 0,000 0,000 37,160 Tarifbeschäftigte/r E5 0,000 0,000 1,000 Fahrer/in E4 0,000 0,000 7,000 0,000 0,000 46,160 Teilsumme (Teilplan A): 95,660 95,660 75,160 Summe: 95,660 95,660 75,160 Zwischensumme: Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. Epl. 15, 27, 29 - Seite 195 1,000 (2128) Epl. 15, 27, 29 - Seite 196 1543 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Personalservice Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Abteilungsdirektor/in B2 1,000 1,000 0,000 Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 0,000 0,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 2,000 2,000 2,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 4,000 4,000 4,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 11,750 11,750 12,500 Regierungsoberinspektor/in A10 24,690 24,690 19,690 Amtsinspektor/in A9S 5,000 5,000 5,000 Regierungshauptsekretär/in A8 14,000 14,000 15,000 64,440 64,440 61,190 Zwischensumme: Integrierte Personalverwaltung (IPV) Oberregierungsrätin/-rat A14 0,000 0,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 0,000 0,000 2,000 Amtsrätin/-rat A12 0,000 0,000 10,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 0,000 0,000 6,000 Regierungsoberinspektor/in A10 0,000 0,000 13,000 0,000 0,000 32,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Oberregierungsrätin/-rat A14 1,000 1,000 0,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 0,000 Amtsrätin/-rat A12 10,000 10,000 0,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 7,000 7,000 0,000 Regierungsoberinspektor/in A10 14,000 14,000 0,000 Zwischensumme: 34,000 34,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 98,440 98,440 93,190 Summe: 98,440 98,440 93,190 42231 Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung) Teilplan A Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 1,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 3,000 3,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: 6,000 6,000 4,000 Teilsumme (Teilplan A): 6,000 6,000 4,000 Summe: 6,000 6,000 4,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 197 Vermerke 1543 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Personalservice Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,680 0,680 1,680 Tarifbeschäftigte/r E9 30,000 30,000 33,000 Tarifbeschäftigte/r E8 7,000 Tarifbeschäftigte/r E5 2,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E3 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) Zwischensumme: 7,000 5,000 43,680 43,680 45,680 Integrierte Personalverwaltung (IPV) Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E11 0,000 0,000 2,330 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 5,000 0,000 0,000 12,330 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 4,000 4,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E11 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 4,000 4,000 0,000 Zwischensumme: 12,000 12,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 55,680 55,680 58,010 Summe: 55,680 55,680 58,010 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42830 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung) Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E9 1,000 Tarifbeschäftigte/r E3 1,000 1,000 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 Zwischensumme: 2,000 2,000 2,000 Teilsumme (Teilplan A): 2,000 2,000 2,000 Summe: 2,000 2,000 2,000 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. Epl. 15, 27, 29 - Seite 198 1,000 (2128) 1543 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Personalservice Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42831 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zweckbindung/Ausgleichsabgabe) Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E9 2,000 2,000 (0101) 2,000 2,000 (0101) 2,000 2,000 (0097) Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 (0101) 1,000 1,000 (0101) 1,000 1,000 (0097) Zwischensumme: 3,000 3,000 3,000 Teilsumme (Teilplan A): 3,000 3,000 3,000 Summe: 3,000 3,000 3,000 Stellenvermerke 0097 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2017 weg. 0101 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2019 weg. Epl. 15, 27, 29 - Seite 199 Epl. 15, 27, 29 - Seite 200 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Versorgung und Beihilfe Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 2,000 2,000 2,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 2,000 Amtsrätin/-rat A12 7,500 7,500 9,500 Regierungsamtfrau/-mann A11 21,000 21,000 21,325 Regierungsoberinspektor/in A10 47,250 47,250 40,750 Regierungsinspektor/in A9 0,000 0,000 1,000 Amtsinspektor/in A9S 6,000 6,000 6,000 Regierungshauptsekretär/in A8 35,000 35,000 35,125 Regierungsobersekretär/in A7 1,000 1,000 5,000 121,750 121,750 123,700 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 0,000 Amtsrätin/-rat A12 3,500 3,500 0,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 0,000 5,500 5,500 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 127,250 127,250 123,700 Summe: 127,250 127,250 123,700 Zwischensumme: 42231 Bezüge der Beamtinnen und Beamten (Fremdfinanzierung) Teilplan A Versorgung und Beihilfe Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 0,000 0,000 0,500 Regierungsoberinspektor/in A10 3,000 3,000 3,000 Regierungshauptsekretär/in A8 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: 6,000 6,000 6,500 Teilsumme (Teilplan A): 6,000 6,000 6,500 Summe: 6,000 6,000 6,500 Epl. 15, 27, 29 - Seite 201 Vermerke 1544 2018/2019 Landesverwaltungsamt - Versorgung und Beihilfe Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Versorgung und Beihilfe Tarifbeschäftigte/r E11 Tarifbeschäftigte/r E10 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9 91,250 91,250 63,125 Tarifbeschäftigte/r E8 6,000 6,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 4,000 8,000 8,000 9,505 Tarifbeschäftigte/r E5 8,000 3,000 (2128) 8,000 3,000 (2128) 8,000 4,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E4 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) Zwischensumme: 117,250 117,250 88,630 3,000 3,000 0,000 3,000 3,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 120,250 120,250 88,630 Summe: 120,250 120,250 88,630 Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r E11 Zwischensumme: Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42830 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung) Teilplan A Versorgung und Beihilfe Tarifbeschäftigte/r E9 5,000 5,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 1,000 6,000 6,000 6,000 0,500 0,500 0,000 Zwischensumme: 0,500 0,500 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 6,500 6,500 6,000 Summe: 6,500 6,500 6,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r E11 Epl. 15, 27, 29 - Seite 202 1599 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Regierungsdirektor/in A15 1,750 1,750 1,750 Obermagistratsrätin/-rat A14 1,000 1,000 2,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 1,000 1,000 1,000 Regierungsrätin/-rat A13 0,000 0,000 0,750 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,500 0,750 2,250 Vermessungsoberamtsrätin/-rat A13S 0,000 0,000 0,750 Amtsrätin/-rat A12 13,500 11,250 15,000 Bibliotheksamtsrätin/-rat A12 0,750 0,000 0,750 Sozialamtsrätin/-rat A12 0,000 0,000 1,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A11 0,000 0,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 5,750 5,000 12,750 Bauoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 Bibliotheksoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10 1,000 1,000 1,750 Regierungsoberinspektor/in A10 6,250 6,250 8,500 Bibliotheksinspektor/in A9 0,000 0,000 1,000 Regierungsinspektor/in A9 3,000 3,000 4,000 Amtsinspektor/in mit Amtszulage A9Z 1,000 1,000 1,000 Amtsinspektor/in A9S 0,000 0,000 0,750 Bauhauptsekretär/in A8 0,000 0,000 0,750 Justizvollstreckungshauptsekretär/in A8 1,000 0,000 2,000 Regierungshauptsekretär/in A8 3,000 3,000 3,750 Regierungsobersekretär/in A7 2,000 2,000 2,000 Regierungssekretär/in A6 5,000 5,000 5,000 Zwischensumme: 49,500 44,000 71,500 Teilsumme (Teilplan A): 49,500 44,000 71,500 Summe: 49,500 44,000 71,500 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ärztin/Arzt E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 2,750 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 7,779 5,529 12,779 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E13 0,750 0,000 0,750 Epl. 15, 27, 29 - Seite 203 Vermerke 1599 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r (Lehrkraft) E12 0,000 0,000 0,750 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 1,500 Vermessungstechnische/r Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 0,750 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,750 2,750 2,750 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E11 1,000 1,000 1,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 0,750 Leiter/in eines Erziehungsheims E10 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,750 0,000 1,500 Tarifbeschäftigte/r mit Restaurierungsarbeiten E10 0,500 0,500 0,500 Diplombibliothekar/in E9 0,000 0,000 0,750 Ergotherapeut/in E9 1,250 1,250 2,000 Erzieher/in E9 4,750 4,000 12,250 Medizinisch-technische/r Assistent/in E9 0,750 0,000 0,750 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 3,000 2,000 3,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9 0,000 0,000 1,500 Tarifbeschäftigte/r E9 11,520 8,770 20,770 Vermessungstechniker/in E9 0,000 0,000 0,750 Altenpfleger/in E9B 0,750 0,000 0,750 Erzieher/in E8 8,750 5,000 21,250 Fotograf/in E8 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 4,750 4,000 1,500 Vermessungstechniker/in E8 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E7 1,000 1,000 1,000 Altenpfleger/in E7A 1,000 1,000 1,750 Gesundheits- und Krankenpfleger/in E7A 0,000 0,000 0,750 Fahrer/in E6 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r E6 10,744 7,744 17,994 Tarifbeschäftigte/r (Handwerker/in) E6 0,750 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r in der Datenerfassung E6 0,500 0,500 0,500 Tarifbeschäftigte/r (Köchin/Koch) E6 2,500 1,750 3,250 Tarifbeschäftigte/r (Schreibdienst) E6 0,000 0,000 1,750 Zeichner/in E6 0,000 0,000 0,750 Hausmeister/in E5 0,000 0,000 1,250 Epl. 15, 27, 29 - Seite 204 Vermerke 1599 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E5 5,778 5,778 5,778 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E5 0,750 0,000 2,250 Tarifbeschäftigte/r in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern E5 0,750 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r (Köchin/Koch) E5 2,250 0,000 3,750 Tarifbeschäftigte/r (Schreibdienst) E5 3,750 3,000 14,719 Tarifbeschäftigte/r E3 2,250 1,500 4,000 Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote) E3 0,000 0,000 1,581 Tarifbeschäftigte/r (Haus- und Hofarbeit) E3 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenwirtschaft) E3 6,250 4,000 14,250 Tarifbeschäftigte/r (Schulhauswart/in) E3 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r (Wäscheausbesserin/ -ausbesserer) E3 0,000 0,000 1,000 Altenpflegehelfer/in E3A 4,250 3,500 5,250 Reiniger/in E2 3,658 3,658 7,408 Tarifbeschäftigte/r E2 0,750 0,000 1,500 Tarifbeschäftigte/r in der Datenerfassung E2 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenarbeit) E2 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r (Wäscherei) E2 0,000 0,000 1,500 Zwischensumme: 104,729 76,229 192,779 Teilsumme (Teilplan A): 104,729 76,229 192,779 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,500 0,750 3,000 Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 0,750 Leiter/in einer Kindertagesstätte E9 1,000 0,000 2,500 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r E9 3,500 2,750 3,500 Erzieher/in E8 2,779 2,779 5,579 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 5,000 Gesundheits- und Krankenpfleger/in E7A 0,000 0,000 0,750 Epl. 15, 27, 29 - Seite 205 Vermerke 1599 2018/2019 Senatsverwaltung für Finanzen - Personalüberhang - (ehemals Zentrales Personalüberhangmanagement) Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 noch Titel 42801, Teilplan B Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 3,250 Tarifbeschäftigte/r (Handwerker/in) E6 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r (Köchin/Koch) E6 0,000 0,000 0,750 Hausmeister/in E5 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E5 4,000 4,000 4,750 Tarifbeschäftigte/r in der Informationstechnik E5 0,000 0,000 0,750 Tarifbeschäftigte/r in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern E5 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Schreibdienst) E5 0,000 0,000 3,000 Hausmeister/in E3 0,750 0,000 0,750 Pförtner/in E3 0,750 0,000 2,500 Tarifbeschäftigte/r E3 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenarbeit) E3 3,750 0,750 7,225 Reiniger/in E2 3,000 2,250 4,000 Zwischensumme: 22,029 14,279 54,554 Teilsumme (Teilplan B): 22,029 14,279 54,554 126,758 90,508 247,333 Summe: Epl. 15, 27, 29 - Seite 206 Vermerke Stellenübersicht 2018/2019 Stellenübersicht Einzelplan 15 Epl. 15, 27, 29 - Seite 207 Stellenübersicht 2018/2019 Einzelplan 15 Haus- Planmäßige Beamte/innen halts- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A jahr B7 B5 B4 B3 B2 1500 2019 2018 2017 1502 2019 2018 2017 - - - 1509 2019 2018 2017 - - - 1510 2019 2018 2017 - 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 4,000 4,000 3,000 1520 2019 2018 2017 - 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 4,000 4,000 3,000 1521 2019 2018 2017 - - - - - 1522 2019 2018 2017 - - - - - 1530 2019 2018 2017 - 1531 2019 2018 2017 - 1540 2019 2018 2017 - 1541 2019 2018 2017 - - - 1542 2019 2018 2017 - - - - 1543 2019 2018 2017 - - - - 1544 2019 2018 2017 - - - - - 1599 2019 2018 2017 - - - - - Summe 2019 2018 2017 2,000 2,000 2,000 - 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 - 2,000 2,000 2,000 4,000 4,000 3,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 208 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 2,000 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 7,000 7,000 5,000 2,000 2,000 3,000 - 6,000 6,000 5,000 3,000 3,000 1,000 1,000 1,000 - 20,000 20,000 15,000 Stellenübersicht 2018/2019 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A halts- Teilsumme A16Z A16 A15 A14 Einzelplan 15 jahr 5,000 5,000 6,000 - 3,000 3,000 3,000 8,000 8,000 8,000 11,000 11,000 10,000 2019 2018 2017 1500 1,000 1,000 1,000 - 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 - 2019 2018 2017 1502 - - - - 4,000 4,000 4,000 2019 2018 2017 1509 6,000 6,000 5,000 - 2,000 2,000 2,000 11,000 11,000 13,000 10,000 10,000 6,000 2019 2018 2017 1510 6,000 6,000 5,000 - 4,000 4,000 2,000 8,000 8,000 5,000 13,000 13,000 9,000 2019 2018 2017 1520 - - 1,000 1,000 1,000 - - 2019 2018 2017 1521 - - 1,000 1,000 - - 1,000 1,000 - 2019 2018 2017 1522 - 2,000 2,000 1,000 6,000 6,000 5,000 8,000 8,000 7,000 2019 2018 2017 1530 16,000 16,000 18,000 60,000 60,000 60,000 82,000 82,000 82,000 2019 2018 2017 1531 2,000 2,000 2,000 9,000 9,000 3,000 14,000 13,000 4,000 2019 2018 2017 1540 2,500 2,500 2,500 2019 2018 2017 1541 2019 2018 2017 1542 2019 2018 2017 1543 2019 2018 2017 1544 8,000 8,000 7,000 - 7,000 7,000 5,000 6,000 6,000 2,000 - 1,000 1,000 1,000 - - - - - - 1,000 1,000 - - 1,000 2,000 2,000 2,000 - - 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 - - 34,000 34,000 27,000 7,000 7,000 5,000 34,000 34,000 33,000 2,000 2,000 2,000 - 1,750 1,750 1,750 2,000 2,000 3,000 2019 2018 2017 1599 108,750 108,750 100,750 149,500 148,500 129,500 2019 2018 2017 Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 209 Stellenübersicht 2018/2019 Einzelplan 15 Haus- Planmäßige Beamte/innen halts- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A jahr 1500 2019 2018 2017 1502 2019 2018 2017 1509 2019 2018 2017 1510 2019 2018 2017 1520 A13 A13S A12 A11 A10 14,000 14,000 21,100 11,000 11,000 20,000 12,000 12,000 13,000 14,000 14,000 15,000 - 1,000 1,000 1,000 - - - - 1,000 1,000 1,000 4,000 4,000 2,000 1,000 2,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 11,000 11,000 10,000 6,000 6,000 6,000 3,000 3,000 4,000 6,000 6,000 5,000 2019 2018 2017 1,000 22,000 22,000 24,000 21,000 20,000 23,000 11,000 11,000 13,000 10,000 10,000 4,000 1521 2019 2018 2017 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 3,000 8,000 8,000 8,000 8,000 8,000 8,000 1522 2019 2018 2017 2,000 2,000 - 11,000 6,000 - - - 1530 2019 2018 2017 1,000 1,000 1,000 28,000 28,000 18,000 42,000 42,000 38,500 15,000 15,000 12,000 14,000 14,000 6,000 1531 2019 2018 2017 43,000 43,000 39,000 290,000 290,000 288,000 604,000 604,000 602,000 1.015,000 985,000 930,000 863,000 838,000 781,000 1540 2019 2018 2017 2,000 2,000 - 20,000 20,000 13,000 22,000 22,000 11,000 21,680 20,680 10,000 19,000 19,000 3,000 1541 2019 2018 2017 4,000 4,000 3,000 4,000 4,000 4,000 7,000 7,000 5,000 - 1542 2019 2018 2017 1543 2019 2018 2017 1544 2019 2018 2017 1599 2019 2018 2017 2019 2018 2017 Summe 2,000 2,000 - - 1,000 1,000 - 1,000 - - 3,000 3,000 4,000 - 3,000 3,000 3,000 14,000 14,000 14,000 18,750 18,750 18,500 38,690 38,690 32,690 - 2,000 2,000 2,000 11,000 11,000 9,500 21,000 21,000 21,325 47,250 47,250 40,750 0,750 0,750 1,500 3,000 11,250 14,250 16,750 5,000 5,750 13,750 9,250 9,250 12,250 52,000 52,000 44,750 400,750 401,500 390,100 763,250 760,250 749,750 1.138,430 1.109,180 1.049,575 1.032,190 1.007,190 912,690 Epl. 15, 27, 29 - Seite 210 Stellenübersicht 2018/2019 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A halts- A9 A9Z 1,000 1,000 2,000 A9S - 2,000 2,000 3,000 - - - - 1,000 1,000 1,000 2,000 - 1,000 1,000 1,000 2,000 - 2,000 2,000 4,000 - - - - 4,000 4,000 4,000 - 1,000 1,000 - 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 - 150,000 150,000 150,000 116,000 116,000 117,000 419,500 418,500 405,500 - - 1,000 1,000 - - - - - - 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 A8 A7 Einzelplan 15 jahr 2019 2018 2017 1500 - 2019 2018 2017 1502 - 2019 2018 2017 1509 - - 2019 2018 2017 1510 - - 2019 2018 2017 1520 2019 2018 2017 1521 2019 2018 2017 1522 2,000 2,000 - 2019 2018 2017 1530 700,000 695,000 676,000 727,000 777,000 820,000 2019 2018 2017 1531 3,000 3,000 - 1,000 1,000 - 2019 2018 2017 1540 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 1541 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 - 11,000 11,000 11,000 - 1,000 1,000 1,000 5,000 5,000 5,000 - - - 2019 2018 2017 1542 5,000 5,000 5,000 14,000 14,000 15,000 - 2019 2018 2017 1543 6,000 6,000 6,000 35,000 35,000 35,125 1,000 1,000 5,000 2019 2018 2017 1544 - 3,000 3,000 5,000 1,000 1,000 1,000 0,750 3,000 4,000 6,500 2,000 2,000 2,000 2019 2018 2017 1599 159,000 159,000 166,000 119,000 119,000 120,000 441,500 440,500 427,250 770,000 766,000 746,625 740,000 790,000 834,000 2019 2018 2017 Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 211 Stellenübersicht 2018/2019 Einzelplan 15 Haus- Planmäßige Beamte/innen halts- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A jahr 1500 2019 2018 2017 1502 2019 2018 2017 1509 2019 2018 2017 1510 2019 2018 2017 1520 2019 2018 2017 1521 2019 2018 2017 1522 2019 2018 2017 1530 A6 A6S 2,000 A5S 1,000 A4 Teilsumme - 81,000 81,000 101,100 - - - 4,000 4,000 4,000 - - - 13,000 14,000 10,000 - - - - 52,000 52,000 51,000 - - - - 89,000 88,000 83,000 - - - 49,800 49,800 54,000 - - - - 15,000 10,000 - 2019 2018 2017 - - - - 123,000 123,000 90,500 1531 2019 2018 2017 150,000 150,000 150,000 22,000 22,000 22,000 16,000 16,000 16,000 1540 2019 2018 2017 - - - - 114,680 112,680 46,000 1541 2019 2018 2017 - - - - 20,500 20,500 17,500 1542 2019 2018 2017 - - - - 4,000 4,000 5,000 1543 2019 2018 2017 - - - - 97,440 97,440 93,190 1544 2019 2018 2017 - - - - 127,250 127,250 123,700 1599 2019 2018 2017 5,000 5,000 5,000 - - - 44,000 49,500 71,500 2019 2018 2017 161,800 161,800 164,000 22,000 22,000 22,000 16,000 16,000 17,000 Summe - - 1,000 1,000 - 5,800 5,800 7,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 212 8,000 8,000 8,000 8,000 8,000 8,000 5.288,500 5.277,500 5.169,500 6.123,170 6.110,670 5.919,990 Stellenübersicht 2018/2019 E15 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen halts- E14 4,000 4,000 3,000 - E13 1,000 1,000 2,000 E12 2,000 2,000 2,000 E11 Einzelplan 15 jahr 8,000 8,000 11,000 2019 2018 2017 1500 0,750 0,750 0,500 2019 2018 2017 1502 1,000 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 1509 3,000 3,000 1,000 1,000 1,000 1,000 - 2,000 1,000 1,000 - 8,000 8,000 4,000 15,000 15,000 13,350 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 3,000 3,000 3,000 3,000 2019 2018 2017 1510 4,000 4,000 4,000 7,000 7,000 6,000 1,000 1,000 2,000 3,000 3,000 4,000 10,000 10,000 6,000 2019 2018 2017 1520 - 1,000 1,000 - - - - - 2,000 2,000 1,000 4,000 4,000 2,000 - - - - 2019 2018 2017 1521 - - 14,000 11,000 - 2019 2018 2017 1522 1,000 1,000 - 3,000 3,000 1,000 2019 2018 2017 1530 1,000 1,000 3,000 14,500 14,500 14,500 22,000 22,000 25,000 2019 2018 2017 1531 5,000 5,000 1,000 8,000 8,000 5,000 7,000 7,000 3,000 2019 2018 2017 1540 - - - - 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 1541 - - - 2,000 2,000 2,000 - 2019 2018 2017 1542 - - - 3,000 3,000 3,000 8,000 8,000 7,330 2019 2018 2017 1543 - - - 11,000 11,000 9,505 2019 2018 2017 1544 - 3,000 3,750 1,000 6,279 9,279 15,779 0,750 0,750 4,500 3,750 3,750 5,500 2019 2018 2017 1599 21,000 21,750 15,000 35,279 39,279 41,129 10,000 10,750 9,750 35,500 35,500 39,000 94,500 91,500 73,835 2019 2018 2017 Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 213 Stellenübersicht 2018/2019 Einzelplan 15 Haus- Planmäßige Tarifbeschäftigte halts- Stellen nach Entgeltgruppen jahr E10 E9 E9B E8 E7 1500 2019 2018 2017 13,000 13,000 11,000 10,000 10,000 16,000 - 1502 2019 2018 2017 - 2,000 2,000 2,000 - 1509 2019 2018 2017 - 3,000 3,000 4,000 - 1510 2019 2018 2017 1,000 1,000 1,000 6,750 6,750 4,750 - - - 1520 2019 2018 2017 1,000 5,750 5,750 2,950 - - - 1521 2019 2018 2017 - 5,000 5,000 3,000 - 1522 2019 2018 2017 - 1530 2019 2018 2017 - 1531 2019 2018 2017 1540 - - 2,000 2,000 2,000 4,000 5,000 3,000 8,000 8,000 9,890 - - - 3,000 3,000 1,000 - 1,000 1,000 - - 67,500 72,500 78,500 257,000 258,000 278,000 - 252,000 257,000 278,000 - 2019 2018 2017 1,000 1,000 1,360 5,000 4,000 1,000 - 7,000 6,000 - - 1541 2019 2018 2017 1,000 1,000 - 5,000 5,000 6,000 - 1,000 1,000 1,000 - 1542 2019 2018 2017 1,000 1,000 2,000 5,000 5,000 4,000 - 1543 2019 2018 2017 0,680 0,680 1,680 34,000 34,000 38,000 - 7,000 7,000 5,000 - 1544 2019 2018 2017 3,000 3,000 3,000 91,250 91,250 63,125 - 6,000 6,000 - - 1599 2019 2018 2017 1,500 2,250 3,000 18,770 25,770 48,520 0,750 0,750 14,779 19,279 35,329 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 89,680 95,430 102,540 451,520 458,520 472,345 0,750 0,750 302,779 312,279 334,219 1,000 1,000 1,000 Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 214 - - Stellenübersicht 2018/2019 E7A Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen halts- E6 E5 - 1,000 1,000 3,000 - 1,560 1,060 1,060 - 4,000 E4 0,250 0,250 2,000 4,000 4,000 4,000 E3 2,000 2,000 1,000 1,000 Einzelplan 15 jahr 3,000 3,000 3,000 1,000 2019 2018 2017 1500 2019 2018 2017 1502 2019 2018 2017 1509 - - - - - 2019 2018 2017 1510 - - - - - 2019 2018 2017 1520 - - 2019 2018 2017 1521 - - 1,000 1,000 - - 1,000 1,000 - - - - 2019 2018 2017 1522 - - - 2019 2018 2017 1530 - 0,200 0,200 1,400 - 127,500 127,500 127,500 10,000 10,000 1,000 22,000 22,000 31,000 95,000 95,000 98,000 2019 2018 2017 1531 - 13,500 13,500 - - 2,000 1,000 - 2,000 2,000 - 2019 2018 2017 1540 - 5,000 5,000 5,000 38,000 38,000 38,000 1,000 1,000 1,000 9,000 9,000 9,500 2019 2018 2017 1541 - 2,000 2,000 39,160 3,000 3,000 3,000 66,660 66,660 9,000 16,000 16,000 16,000 2019 2018 2017 1542 - - 2,000 2,000 2,000 - 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 1543 - 2019 2018 2017 1544 - 4,000 8,000 8,000 8,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 3,250 9,994 14,494 30,494 12,778 17,278 40,997 - 7,250 14,750 35,056 2019 2018 2017 1599 1,000 1,000 3,250 160,754 164,754 215,614 79,028 83,528 98,997 94,660 93,660 44,000 134,250 141,750 163,556 2019 2018 2017 Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 215 Stellenübersicht 2018/2019 Einzelplan 15 Haus- Planmäßige Tarifbeschäftigte halts- Stellen nach Entgeltgruppen jahr E3A E2 Teilsumme AT3 AT2 1500 2019 2018 2017 - - 49,250 49,250 57,000 - - 1502 2019 2018 2017 - - 5,310 4,810 4,560 - - 1509 2019 2018 2017 - 15,000 17,000 23,000 - - 1510 2019 2018 2017 - - 36,750 36,750 30,100 - - 1520 2019 2018 2017 - - 30,750 30,750 25,950 1521 2019 2018 2017 - - 15,000 15,000 12,890 - - 1522 2019 2018 2017 - - 15,000 12,000 - - - 1530 2019 2018 2017 - - 8,200 8,200 3,400 - - 1531 2019 2018 2017 - - 868,500 879,500 934,500 - - 1540 2019 2018 2017 - - 56,500 53,500 14,360 - - 1541 2019 2018 2017 - - 62,000 62,000 62,500 - - 1542 2019 2018 2017 - - 95,660 95,660 75,160 - - 1543 2019 2018 2017 - - 55,680 55,680 58,010 - - 1544 2019 2018 2017 - - 120,250 120,250 88,630 - - 1599 2019 2018 2017 3,500 4,250 5,250 6,908 8,408 16,158 90,508 126,758 247,333 - - 2019 2018 2017 3,500 4,250 5,250 9,908 11,408 17,158 1.524,358 1.567,108 1.637,393 Summe 3,000 3,000 1,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 216 1,000 1,000 - 1,000 1,000 - 1,000 1,000 - 1,000 1,000 - Stellenübersicht 2018/2019 AT1 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen halts- AT 1,000 1,000 - Teilsumme 1,000 Einzelplan 15 jahr 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 1500 - - - 2019 2018 2017 1502 - - - 2019 2018 2017 1509 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 1,000 2019 2018 2017 1510 1,000 2,000 2,000 1,000 2019 2018 2017 1520 - - - 2019 2018 2017 1521 - - - 2019 2018 2017 1522 - - - 2019 2018 2017 1530 - - - 2019 2018 2017 1531 2019 2018 2017 1540 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 1,000 - - - 2019 2018 2017 1541 - - - 2019 2018 2017 1542 - - - 2019 2018 2017 1543 - - - 2019 2018 2017 1544 - - - 2019 2018 2017 1599 2019 2018 2017 Summe 3,000 3,000 - 4,000 5,000 5,000 4,000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 217 Stellenübersicht 2018/2019 Einzelplan 15 Haus- Planmäßige Planmäßige halts- Beamte/innen Tarifbe- jahr Richter/innen schäftigte Insgesamt 1500 2019 2018 2017 86,000 86,000 107,100 50,250 50,250 58,000 136,250 136,250 165,100 1502 2019 2018 2017 5,000 5,000 5,000 5,310 4,810 4,560 10,310 9,810 9,560 1509 2019 2018 2017 13,000 14,000 10,000 15,000 17,000 23,000 28,000 31,000 33,000 1510 2019 2018 2017 58,000 58,000 56,000 37,750 37,750 31,100 95,750 95,750 87,100 1520 2019 2018 2017 95,000 94,000 88,000 32,750 32,750 26,950 127,750 126,750 114,950 1521 2019 2018 2017 49,800 49,800 54,000 15,000 15,000 12,890 64,800 64,800 66,890 1522 2019 2018 2017 15,000 10,000 - 15,000 12,000 - 30,000 22,000 - 1530 2019 2018 2017 131,000 131,000 97,500 8,200 8,200 3,400 139,200 139,200 100,900 1531 2019 2018 2017 5.288,500 5.277,500 5.169,500 868,500 879,500 934,500 6.157,000 6.157,000 6.104,000 1540 2019 2018 2017 120,680 118,680 48,000 57,500 54,500 15,360 178,180 173,180 63,360 1541 2019 2018 2017 21,500 21,500 18,500 62,000 62,000 62,500 83,500 83,500 81,000 1542 2019 2018 2017 4,000 4,000 5,000 95,660 95,660 75,160 99,660 99,660 80,160 1543 2019 2018 2017 98,440 98,440 93,190 55,680 55,680 58,010 154,120 154,120 151,200 1544 2019 2018 2017 127,250 127,250 123,700 120,250 120,250 88,630 247,500 247,500 212,330 1599 2019 2018 2017 44,000 49,500 71,500 90,508 126,758 247,333 134,508 176,258 318,833 2019 2018 2017 6.157,170 6.144,670 5.946,990 1.529,358 1.572,108 1.641,393 7.686,528 7.716,778 7.588,383 Summe Epl. 15, 27, 29 - Seite 218 27 2018/2019 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden im Einzelplan 27 die Zuweisungen an die Bezirke (bisher in Kapitel 2909) sowie die bislang in der Hauptverwaltung veranschlagten Sonderprogramme und die Einnahmen der kalkulatorischen Verrechnungen nachgewiesen. Dies dient der konzentrierten und umfassenden Darstellung aller den Bezirken zufließenden Haushaltsmittel. Die Kapitelgliederung des Einzelplans folgt grundsätzlich der Struktur der Einzelpläne der Ressorts: 2703 2705 2706 2707 2708 2709 2710 2711 2712 2713 2715 2729 2730 Aufwendungen der Bezirke - Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport Aufwendungen der Bezirke - Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Aufwendungen der Bezirke - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Aufwendungen der Bezirke - Kultur und Europa Aufwendungen der Bezirke - Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Aufwendungen der Bezirke - Integration, Arbeit und Soziales Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft, Energie und Betriebe Aufwendungen der Bezirke - Finanzen Zuweisungen an die Bezirke Kalkulatorische Verrechnungen Es erscheinen allerdings nur die Kapitel der Fachverwaltungen, die tatsächlich Mittel für die Bezirke enthalten. Abweichend von § 9 LHO liegt die Zuständigkeit für die einzelnen Kapitel bei den jeweiligen Senatsverwaltungen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 219 27 2018/2019 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Gruppierungsübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € 2018 Ist / € 2019 2017 2016 Einnahmen 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 5.800.000 10.300.000 --- 2.516.847,74 23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 2.800.000 2.800.000 --- 2.516.847,74 26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen 3.000.000 7.500.000 --- --- 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen -6.652.256.000 -6.758.840.000 -6.109.430.000 -6.088.938.684,09 38 Haushaltstechnische Verrechnungen -6.652.256.000 -6.758.840.000 -6.109.430.000 -6.088.938.684,09 Summe Einnahmen -6.646.456.000 -6.748.540.000 -6.109.430.000 -6.086.421.836,35 Personalausgaben --- --- 1.800.000 --- Bezüge und Nebenleistungen --- --- 1.800.000 --- 69.762.000 58.012.000 59.252.000 112.784.286,38 69.762.000 58.012.000 59.252.000 112.784.286,38 Ausgaben 4 42 5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst 51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 3.718.000 3.750.000 1.676.000 1.657.258,26 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 3.718.000 3.750.000 1.676.000 1.657.258,26 Baumaßnahmen 168.188.000 234.038.000 104.288.000 19.786.800,88 70 Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare 165.688.000 231.538.000 101.288.000 18.738.232,29 72 Baumaßnahmen des Tiefbaus 2.500.000 2.500.000 3.000.000 1.048.568,59 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 3.001.000 3.001.000 --- --- 88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich 3.000.000 3.000.000 --- --- 89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche 1.000 1.000 --- --- 9 Besondere Finanzierungsausgaben 258.097.000 416.130.000 437.951.000 --- 97 Globale Mehr- und Minderausgaben 251.867.000 409.567.000 429.151.000 --- 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 6.230.000 6.563.000 8.800.000 --- Summe Ausgaben 502.766.000 714.931.000 604.967.000 134.228.345,52 7 Epl. 15, 27, 29 - Seite 220 27 2018/2019 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Funktionenübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € 2018 Ist / € 2019 2017 2016 Einnahmen 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 3.000.000 7.500.000 --- --- 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 3.000.000 7.500.000 --- --- 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 2.800.000 2.800.000 --- 2.516.847,74 25 Arbeitsmarktpolitik 2.800.000 2.800.000 --- 2.516.847,74 8 Finanzwirtschaft -6.652.256.000 -6.758.840.000 -6.109.430.000 -6.088.938.684,09 89 Haushaltstechnische Verrechnungen -6.652.256.000 -6.758.840.000 -6.109.430.000 -6.088.938.684,09 Summe Einnahmen -6.646.456.000 -6.748.540.000 -6.109.430.000 -6.086.421.836,35 Ausgaben 0 Allgemeine Dienste --- --- 1.800.000 --- 04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung --- --- 1.800.000 --- 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 184.219.000 237.578.000 109.216.000 79.771.773,13 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 181.702.000 235.052.000 107.540.000 78.114.514,87 18 Kultur und Religion 2.517.000 2.526.000 1.676.000 1.657.258,26 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 11.200.000 11.223.000 10.000.000 9.931.045,81 27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII 10.000.000 10.000.000 10.000.000 9.931.045,81 29 Sonstige soziale Angelegenheiten 1.200.000 1.223.000 --- --- 3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 18.000.000 18.000.000 18.000.000 13.236.868,81 32 Sport und Erholung 18.000.000 18.000.000 18.000.000 13.236.868,81 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 3.000.000 3.000.000 --- --- 69 Regionale Fördermaßnahmen 3.000.000 3.000.000 --- --- 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 28.250.000 29.000.000 28.000.000 31.288.657,77 72 Straßen 28.250.000 29.000.000 28.000.000 31.288.657,77 8 Finanzwirtschaft 258.097.000 416.130.000 437.951.000 --- 88 Globalposten 251.867.000 409.567.000 429.151.000 --- 89 Haushaltstechnische Verrechnungen 6.230.000 6.563.000 8.800.000 --- Summe Ausgaben 502.766.000 714.931.000 604.967.000 134.228.345,52 Epl. 15, 27, 29 - Seite 221 Epl. 15, 27, 29 - Seite 222 2705 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die fachliche Zuständigkeit für das Kapitel obliegt der für den Einzelplan 05 zuständigen Verwaltung. Das Kapitel enthält die Ausgaben im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms. Aus diesem Programm werden ausschließlich bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an den von den Sportämtern der Bezirke verwalteten Sportanlagen gefördert. Von den Gesamtausgaben sind 30 % für Maßnahmen in sozial belasteten Stadtquartieren und für Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen. Anders als beim 70 %-Programmteil, für den grundsätzlich die Prioritätensetzung der Bezirke im Rahmen des Zumessungsbetrages ausschlaggebend ist, obliegt die Auswahl der Maßnahmen im Rahmen des 30 %-Programmteils ausschließlich der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung. B. Gender Budgeting Hierzu liegen keine Angaben vor. Epl. 15, 27, 29 - Seite 223 2705 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 42811 043 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten — — 1.800.000 — Pro Bezirk werden drei Stellen zweckgebunden für die Bezirksämter befristet auf 2 Jahre bereitgestellt. Werden die Stellen nicht fristgerecht (Ende des 2. Quartals) in einem Bezirk besetzt, können andere Bezirke auf diese Stellen zugreifen; verbindliche Erläuterung. 51915 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Schulsanierungsprogramm (SchulSP) und Sportanlagensanierungsprogramm (SportSP)- 17.988.000 17.988.000 17.988.000 — R 263.131,19 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Fortsetzung der dringend notwendigen Sanierungen von Sporteinrichtungen im Rahmen des vom Senat beschlossenen Sonderprogramms. Die Ausgaben fallen bei den Titeln 51931 bis 51942 an. Sie werden bedarfsbezogen bereitgestellt. 51931 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Mitte 1.000 1.000 1.000 1.322.000,00 1.000 1.000 1.026.571,63 1.000 1.000 1.311.577,28 1.000 1.000 1.401.422,72 1.000 1.000 948.934,80 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51932 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51933 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Pankow 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51934 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51935 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Spandau 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. Epl. 15, 27, 29 - Seite 224 2705 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport Titel 51936 Fkt 322 Bezeichnung Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 1.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.000 1.000 1.249.006,67 1.000 1.000 962.628,00 1.000 1.000 1.219.000,00 1.000 1.000 926.000,00 1.000 1.000 917.126,91 1.000 1.000 1.027.511,60 1.000 1.000 925.089,20 18.000.000 — 19.800.000 13.236.868,81 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51937 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51938 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Neukölln 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51939 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Treptow-Köpenick 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51940 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51941 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Lichtenberg 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. 51942 322 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Reinickendorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 51915. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 18.000.000 -9,1 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 225 2705 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Inneres und Sport Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 2705 411462 511549 — — 1.800.000 — 18.000.000 18.000.000 18.000.000 13.236.868,81 Gesamtausgaben 18.000.000 18.000.000 19.800.000 13.236.868,81 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -18.000.000 -18.000.000 -19.800.000 -13.236.868,81 Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 226 2707 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die fachliche Zuständigkeit für das Kapitel obliegt der für den Einzelplan 07 zuständigen Verwaltung. Das Kapitel enthält Ausgaben für die Bezirke zur Sanierung von Straßen und Gehwegen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 227 2707 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 52130 725 Unterhaltung des Straßenlandes Sonderprogramm Straßensanierung 25.750.000 26.500.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 10.000.000 10.000.000 — 10.000.000 25.000.000 30.240.089,18 10.000.000 Die Ausgaben sind für die Bezirke zur Sanierung von Straßen (Schlaglochbeseitigung) und Gehwegen vorgesehen. Es handelt sich um Einzelmaßnahmen, die in Abstimmung mit den Bezirken ermittelt werden. Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 25.750.000 3,0 % 26.500.000 2,9 % 25.000.000 30.240.089,18 25.750.000 26.500.000 25.000.000 30.240.089,18 Gesamtausgaben 25.750.000 26.500.000 25.000.000 30.240.089,18 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -25.750.000 -26.500.000 -25.000.000 -30.240.089,18 Abschluss Kapitel 2707 511549 Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 15, 27, 29 - Seite 228 2708 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Kultur und Europa Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die fachliche Zuständigkeit für das Kapitel obliegt der für den Einzelplan 08 zuständigen Verwaltung. Das Kapitel enthält Ausgaben der Hauptverwaltung, die für die Kulturarbeit mit Schwerpunkten in den Bezirken zur Verfügung gestellt werden. B. Gender Budgeting Hierzu liegen keine Angaben vor. Epl. 15, 27, 29 - Seite 229 2708 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Kultur und Europa Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 68119 187 Förderung von Künstlern/ Künstlerinnen 173.000 173.000 120.000 119.977,99 Honorare für Lesungen in Schulen und Bibliotheken. Seit 2012 werden die Mittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirke vergeben. Mehrbedarf in Höhe von 52.800 € entsprechend dem vereinbarten Satz für die Autorenhonorare (300 €) sowie Erhöhung der Anzahl der Lesungen. 68417 187 Zuschüsse im Rahmen des Projektfonds Kulturelle Bildung 540.000 540.000 360.000 348.459,79 Mit dem Projektfonds werden seit 2008 Mittel für kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitgestellt. Dieses Angebot setzt einen Teil des Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung in Berlin des Senats um. Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung fördert Projekte und Maßnahmen, die ausschließlich im Tandem von Partnern aus Kulturinstitutionen oder mit freien Kunstschaffenden einerseits und Kitas, Schulen, Horten und anderen Bildungseinrichtungen sowie Kinderund Jugendeinrichtungen andererseits konzipiert und durchgeführt werden. Die Mittel der Fördersäulen 1 (Förderung innovativer, einmaliger Kooperationsprojekte) und 2 (Förderung von Strukturen bildenden, längerfristig angelegten Projekten und Projektformaten von stadtweiter Bedeutung) sind weiterhin bei 0810/68417 etatisiert. Die Fördersäule 3 des Projektfonds umfasst die Förderung von kleineren und kurzfristig zu realisierenden Projekten mit bezirklichen Akteuren des Kultur- und Bildungsbereiches. Die Mittel werden im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirke ausgereicht. Mehr ab 2018 in Höhe von 180.000 € wegen der anteiligen Verstärkung wohnortnaher bezirklicher Angebote Kultureller Bildung. 68620 187 Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten in den Bezirken 1.011.000 1.011.000 511.000 510.247,93 Das Programm des Landes zur kulturellen Infrastrukturerhaltung und -entwicklung in den Bezirken (Bezirkskulturfonds) wurde im Haushaltsjahr 2000 eingerichtet und seither gleichbleibend ausgestattet. Die Mittel dienen der anteiligen finanziellen Absicherung und Entwicklung der bezirklichen Kulturarbeit in den bezirklichen Kultureinrichtungen sowie der Zusammenarbeit mit und der Unterstützung von regionalen Kulturakteuren und Projekten. Über die Verwendung der Mittel wird dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Berichte über die aktuelle Situation der bezirklichen Kulturarbeit regelmäßig Bericht erstattet. Mehr i.H.v. 500.000 € zur Stärkung der bezirklichen wohnortnahen Kulturarbeit in der wachsenden Stadt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 230 2708 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Kultur und Europa Titel 68621 Fkt 187 Bezeichnung Ansatz 2018 Zuschüsse für bezirksübergreifende kulturelle Aktivitäten Beträge in EURO Ansatz 2019 793.000 Ansatz 2017 802.000 Ist (Rest/R) 2016 685.000 678.572,55 Gedenkort SA-Gefängnis-Papestraße Für den Betrieb des Lern- und Gedenkortes SA-Gefängnis-Papestraße (ehemalige Haftkeller der SA-Feldpolizei) im Gebäude Werner-Voß-Damm 54a, das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet wird, stellen die Kulturverwaltung 43 % (15.000 €) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 57% (20.000 €) der Mittel bereit. Haus am Waldsee Das Haus am Waldsee befindet sich seit 2004 in Trägerschaft des Haus am Waldsee e.V. Das Bezirksamt SteglitzZehlendorf übernimmt teilweise die Personal- und Betriebskosten. Das Haus am Waldsee ist ein Ort internationaler Gegenwartskunst in Berlin. Jährlich werden bis zu fünf Ausstellungen sowie begleitende Symposien, Künstlergespräche, Kunstworkshops für Erwachsene und Kinder, öffentliche Führungen und Konzerte in der Kunst veranstaltet. Mehr zum Ausgleich der Tarifentwicklungen in 2018 gegenüber 2017 i. H. v. 47.100 € und in 2019 gegenüber 2017 i. H. v. 56.150 €. Außerdem mehr ab 2018 in Höhe von 60.000 € zum Ausgleich eines sonstigen Mehrbedarfs. Friedhof der Märzgefallenen Der Friedhof der Märzgefallenen wurde eigens für die 255 Opfer der Barrikadenkämpfe der Berliner Märzrevolution von 1848 im Volkspark Friedrichshain errichtet. Der Friedhof ist ein authentischer Ort der Erinnerung an die erste Revolution in der deutschen Hauptstadt und zu den Freiheitsbewegungen von 1848. Ausstellungsfonds für die Berliner Bezirke Mit dem Ausstellungsfonds für die bezirklichen Galerien werden qualitätsvolle Ausstellungen zeitgenössischer bildender Kunst zur Stärkung des dezentralen Kulturangebotes in den Bezirken gefördert sowie eine, einmal jährlich stattfindende, gemeinsame Aktion der Bezirke von und mit in Berlin lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern. Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. Der Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Gefördert wird das im Gutshaus Mahlsdorf beheimatete Gründerzeitmuseum Charlotte von Mahlsdorf. Ansatz Gedenkort SA-Gefängnis-Papestraße Rechnung 2018 2019 2017 € € € 2016 € 15.000 15.000 15.000 10.590,70 Haus am Waldsee 287.100 296.150 180.000 180.000,00 Friedhof der Märzgefallenen 100.000 100.000 100.000 100.000,00 Ausstellungsfonds für die Berliner Bezirke 350.000 350.000 350.000 347.981,85 40.000 40.000 40.000 40.000,00 Summe 792.100 801.150 685.000 678.572,55 rd. 793.000 802.000 Gründerzeitmuseum Charlotte von Mahlsdorf Die Mittel wurden bislang bei 2703/68621 nachgewiesen und werden überwiegend im Wege einer auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Bezirke vergeben. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 2.517.000 50,2 % 2.526.000 0,4 % 1.676.000 1.657.258,26 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 2.517.000 2.526.000 1.676.000 1.657.258,26 2.517.000 2.526.000 1.676.000 1.657.258,26 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -2.517.000 -2.526.000 -1.676.000 -1.657.258,26 Abschluss Kapitel 2708 611699 Epl. 15, 27, 29 - Seite 231 Epl. 15, 27, 29 - Seite 232 2710 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Ausgaben für das Schulsanierungsprogramm (SchulSP) und die Ausgaben für das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP). Die Mittel des SchulSP dienen primär der Instandsetzung der schulischen Gebäude und Anlagen in den Bezirken. Die Mittel des KSSP dienen der baulich-technischen Wiederherstellung und Modernisierung von Kita-Standorten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen in ihrem Bestand bedroht sind und für die von Seiten der Bezirke ansonsten keine ausreichenden Sanierungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind die Mittel für die Instandsetzung von Spielanlagen vorgesehen, die besonders stark - insbesondere auch durch Kitas ohne eigene Freiflächen - frequentiert werden. B. Gender Budgeting Das Schulsanierungsprogramm (SchulSP) entspricht der nicht veränderbaren Quotelung von Jungen und Mädchen an den betreffenden Schulen. Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) entspricht der nicht veränderbaren Quotelung von Jungen und Mädchen auf den betreffenden Spielplätzen und in den Kitas. Epl. 15, 27, 29 - Seite 233 2710 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 51931 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Mitte 1.000 1.000 1.000 4.713.083,62 1.000 1.000 4.298.411,30 1.000 1.000 6.099.909,68 1.000 1.000 5.341.686,30 1.000 1.000 4.420.030,76 1.000 1.000 5.311.049,67 1.000 1.000 5.772.426,57 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51932 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51933 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Pankow 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51934 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51935 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Spandau 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51936 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51937 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 Epl. 15, 27, 29 - Seite 234 2710 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Titel 51938 Fkt 129 Bezeichnung Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Neukölln Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 1.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.000 1.000 5.416.000,00 1.000 1.000 4.004.000,00 1.000 1.000 4.247.000,00 1.000 1.000 4.401.000,00 1.000 1.000 5.269.000,00 9.988.000 9.988.000 — Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51939 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Treptow-Köpenick 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51940 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51941 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Lichtenberg 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51942 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SchulSP/SportSP) für den Bezirk Reinickendorf 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterung siehe Titel 70200 51950 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) 9.988.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51950-51962 (KSSP) sind gegenseitig deckungsfähig. Fortsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP). Jeweils 1.000 € sind als Merkansätze bei den jeweiligen Bezirkstiteln für die Umsetzung des KSSP veranschlagt. 51951 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Mitte 1.000 1.000 1.000 1.023.492,90 1.000 1.000 1.000 852.452,13 Erläuterung siehe Titel 51950 51952 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Erläuterung siehe Titel 51950 Epl. 15, 27, 29 - Seite 235 2710 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Titel 51953 Fkt 270 Bezeichnung Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Pankow Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.000 1.000 1.000 1.352.500,00 1.000 1.000 1.000 692.454,15 1.000 1.000 1.000 595.576,84 1.000 1.000 1.000 727.272,73 1.000 1.000 1.000 847.488,74 1.000 1.000 1.000 870.910,68 1.000 1.000 1.000 704.500,00 1.000 1.000 1.000 773.425,78 1.000 1.000 1.000 827.571,86 1.000 1.000 1.000 663.400,00 Erläuterung siehe Titel 51950 51954 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Erläuterung siehe Titel 51950 51955 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Spandau Erläuterung siehe Titel 51950 51956 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf Erläuterung siehe Titel 51950 51957 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg Erläuterung siehe Titel 51950 51958 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Neukölln Erläuterung siehe Titel 51950 51959 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Treptow-Köpenick Erläuterung siehe Titel 51950 51960 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf Erläuterung siehe Titel 51950 51961 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Lichtenberg Erläuterung siehe Titel 51950 51962 270 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - KSSP - für den Bezirk Reinickendorf Erläuterung siehe Titel 51950 Epl. 15, 27, 29 - Seite 236 2710 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Titel 68317 (neu) Fkt 129 Bezeichnung Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 1.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 70200, 70231 bis 70242 (SchulSP), 51931 bis 51942 (SchulSP), 68317 (Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben) und 89201 (Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig. Die Mittel sind den Gesellschaften, die mit der Umsetzung von Schulsanierungs- und Schulbaumaßnahmen beauftragt werden, für den laufenden Betrieb zur Verfügung zu stellen. 70200 (neu) 129 Schulsanierungsprogramm (SchulSP) 119.976.000 119.976.000 96.288.000 15.797.474,35 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Wurde bislang bei 51915 nachgewiesen. Wurde bislang bei 51916 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 119.976.000 119.976.000 — 119.976.000 119.976.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 70200, 70231 bis 70242 (SchulSP), 51931 bis 51942 (SchulSP), 68317 (Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben) und 89201 (Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70200 sind darüber hinaus deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2920, Titel 70200 (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden). Die Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5 Mio. € zu verwenden. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Die Mittel können auch für das Sicherheitsmaßnahmenprogramm für die Grundschulen verwendet werden (verbindliche Erläuterung). Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) und das Sanitärsanierungsprogramm (SaniP) sind zum Schulsanierungsprogramm (SchulSP) zusammengefasst. Das SchulSP dient der Fortsetzung der dringend notwendigen Instandsetzungen von Schulstandorten. Mehr, weil in den Ansätzen auch die Bundes- und Landesmittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II enthalten sind. Die Einnahmen werden im Kapitel 2920 nachgewiesen. 70231 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Mitte 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Erläuterung siehe Titel 70200 70232 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Erläuterung siehe Titel 70200 70233 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Pankow Erläuterung siehe Titel 70200 70234 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Erläuterung siehe Titel 70200 70235 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Spandau Erläuterung siehe Titel 70200 Epl. 15, 27, 29 - Seite 237 2710 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie Titel 70236 (neu) Fkt 129 Bezeichnung SchulSP für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Erläuterung siehe Titel 70200 70237 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg Erläuterung siehe Titel 70200 70238 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Neukölln Erläuterung siehe Titel 70200 70239 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Treptow-Köpenick Erläuterung siehe Titel 70200 70240 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf Erläuterung siehe Titel 70200 70241 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Lichtenberg Erläuterung siehe Titel 70200 70242 (neu) 129 SchulSP für den Bezirk Reinickendorf Erläuterung siehe Titel 70200 89201 (neu) 129 Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 70200, 70231 bis 70242 (SchulSP), 51931 bis 51942 (SchulSP), 68317 (Zuschüsse an Unternehmen für besondere Aufgaben) und 89201 (Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen) sind gegenseitig deckungsfähig. Die Mittel sind den Gesellschaften, die mit der Umsetzung von Schulsanierungs- und Schulbaumaßnahmen beauftragt werden, für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 130.002.000 22,3 % 130.002.000 — 106.300.000 85.022.118,06 10.012.000 10.012.000 10.012.000 69.224.643,71 1.000 1.000 — — 119.988.000 119.988.000 96.288.000 15.797.474,35 1.000 1.000 — — 130.002.000 130.002.000 106.300.000 85.022.118,06 -130.002.000 -130.002.000 -106.300.000 -85.022.118,06 Abschluss Kapitel 2710 511549 611699 700739 811899 Sächliche Verwaltungsausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Investitionsausgaben für bauliche Zwecke Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) Epl. 15, 27, 29 - Seite 238 2711 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Integration, Arbeit und Soziales Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält Ausgaben der Hauptverwaltung, die für den Bereich Soziales in den Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 239 2711 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Integration, Arbeit und Soziales Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 68406 (neu) 290 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 1.200.000 1.223.000 1.200.000 — 1.223.000 1,9 % — Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 1.200.000 1.223.000 — 1.200.000 1.223.000 — Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -1.200.000 -1.223.000 — Unabhängige Sozialberatung in den Bezirken Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 2711 611699 Epl. 15, 27, 29 - Seite 240 — 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Bezirke zum Neubau von Schulen und Schulsporthallen und für die Umgestaltung von Stadtplätzen nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 241 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 26109 (neu) 129 Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln 3.000.000 7.500.000 Ersatz der in vergangenen Haushaltsjahren aus dem Titel 54040 verausgabten Bauvorbereitungsmittel für Baumaßnahmen im Bereich Hochbau, für die im laufenden Haushaltsjahr erstmalig Baumittel bereitstehen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 3.000.000 — 7.500.000 150,0 % — 1.000.000 500.000 1.000.000 300.000 300.000 — 300.000 Ausgaben 54010 129 Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 — 300.000 Unterstützung durch Externe bei der Leistungserfüllung insbesondere im Rahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen und des Neubaus von Schulsporthallen 54040 129 Bauvorbereitungsmittel Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 15.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 — 1.000.000 5.240.000 82.684,68 1.000.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 54040 sind gegenüber den Ausgaben der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 deckungsberechtigt; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. Ausgaben zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die Baumittel im laufenden Haushaltsjahr nicht bereit stehen. Aus dem Titel können auch Ausgaben zur Erstellung der Bedarfsprogramme geleistet werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere die Heranziehung freischaffender Architekten und Ingenieure, die Durchführung von Wettbewerben, die Durchführung von Baugrunduntersuchungen, die Zahlung von Räumungsentschädigungen sowie der Erwerb und die Abräumung von Grundstücken. Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind aus den entsprechenden Baumittelansätzen an den Titel 26109 zu erstatten, sobald die Baumittel verfügbar sind. Epl. 15, 27, 29 - Seite 242 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Titel 70100 (neu) Fkt 129 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Neue Schulen Programm Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 18.500.000 — — Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2020 61.000.000 61.000.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten. Folgende Maßnahmen sind zunächst beabsichtigt: Bezirk Maßnahme Mi Mi Mi Fk Pa Pa Pa Pa Pa CW Nk TK Neubau 4-zügige Gundschule; Adalbertstr. 53 Neubau 6-zügige ISS; Sellerstr. 27-30 Neubau 3-zügige Grundschule; Reinickendorfer Str. 60/61 Neubau 2-zügige Grundschule; Oderstr. / Gürtelstraße Reaktivierung Karower Chaussee 97, 2. BA Neubau 4-zügige Grundschule; Rennbahnstr. 45, 2. BA Neubau 3-zügige Grundschule; Conrad-Blenkle-Str./Cotheniusstr. Neubau Grundschule; Heinersdorfer Str. 22 Neubau ISS; Falkenberger Str. 31 Neubau Grundschule; Glockenturmstraße Neubau Grundschule; Koppelweg 32,38,50-54 Reaktivierung 2,5-zügige Grundschule mit Umbau und Komplettsanierung Bestandsgebäude, Neubau Mensa, Neubau 2-Feld-Sporthalle; Stillerzeile 100, 2. BA TK Neubau Schulzentrum; Adlershof MH Reaktivierung Grundschule; Elsenstraße 7/9, 2. BA Li Neubau 2-zügige Grundschule; Schleizer Straße 67 Li Neubau 2-zügige Grundschule, Parkstadt Karlshorst; Blockdammweg 60-64/ Ehrlichstr. 79-83 Li Neubau ISS (5+3 Züge); Am Breiten Luch 3/Rotkamp 53 Li Neubau ISS (6+4 Züge) und 4-zügiges Gymnasium; Allee der Kosmonauten 20-22 Rd Neubau 3-zügige Grundschule und 2-Felder Sporthalle; Thurgauer Straße/ Aroser Allee *) Die Beträge beruhen auf den bisherigen bezirklichen Kostenannahmen. geschätzte Gesamtkosten in T€ *) 30.000 50.000 30.000 Keine Angaben 6.800 21.000 15.000 Keine Angaben Keine Angaben 25.000 Keine Angaben 7.050 63.000 6.300 19.600 21.000 44.751 59.500 21.700 Planungsunterlagen werden nach der endgültigen Entscheidung über die jeweils in Betracht kommenden Standorte aufgestellt. 70102 (neu) 129 Schulen, Typenentwurf Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 2.000.000 100.000 100.000 100.000 — Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten. Zur Beschleunigung der Planungs- und Bauprozesse sollen Baumaßnahmen durch standardisierte modulare Bauformen realisiert werden. Grundlage für die weiteren standortbezogenen Planungen ist ein Typenentwurf. Epl. 15, 27, 29 - Seite 243 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Titel 70103 (neu) Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2018 Sporthallen, Typenentwurf Beträge in EURO Ansatz 2019 1.000.000 100.000 100.000 100.000 — Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Sporthallen. Zur Beschleunigung der Planungs- und Bauprozesse sollen Baumaßnahmen durch standardisierte modulare Bauformen realisiert werden. Grundlage für die weiteren standortbezogenen Planungen ist ein Typenentwurf. 70104 (neu) 129 Errichtung von Schulergänzungsbauten in Modulbauweise (MEB) 21.700.000 20.000.000 5.000.000 2.940.757,94 Wurde bislang bei 1250/70104 MG 10 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 20.000.000 20.000.000 — 20.000.000 20.000.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70104 sind darüber hinaus deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2920, Titel 70200 (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden). In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten. Standortspezifische Bauplanungsunterlagen werden erst nach Entscheidung über den jeweils in Betracht kommenden Standort aufgestellt. Folgende Maßnahmen sind zunächst beabsichtigt: Bezirk Mi Mi Pa Pa Pa Sp Sp TS TS Nk TK TK MH MH Li Li Li Li Li Li Li Rd Maßnahme Gustav-Falke-G; Strelitzer Str. 42 Möwensee-G; Afrikan. Str. 123-125 neue Grundschule; 1. BA mit Mensa/Verwaltg; Cotheniusstr. / Conrad-Blenkle-Str. neue Grundschule; 1. BA mit Mensa/Verwaltg; Rennbahnstr. 45 Helene-Haeusler-G; Mendelssohnstr. 10 G an der Pulvermühle; Grützmacherweg 7 Charlie-Rivel-G; Flankenschanze 20 Friedenauer GemS; Rubenstr. 63 Theodor-Haubach-ISS; Grimmstr. 9-11 Sonnen-Schule; Dammweg 228 Sophie-Brahe-GemS; Am Plänterwald 17/23 Förderzentrum GE Grundschule am Schleipfuhl; Nossener Str. 85 Franz-Carl-Achard-G; Adolfstraße Schule an der Victoriastadt; Nöldnerstr. 44 Nils-Holgersson-Schule; O-Marquardt-Str.12-14 Grüner Campus; Malchower Chaussee neue ISS; Dolgenseestr. 60 Grüner Campus; Doberaner Str. Schule am Ostseekarree; Barther St. 27 Schule am Grünen Grund; Herzbergstr. 79 Schule am Park; Eichborndamm 276-284 Epl. 15, 27, 29 - Seite 244 Geschätzte Gesamtkosten in T€ 6.000 3.500 Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben 3.500 3.500 Keine Angaben 6.000 6.000 6.000 6.000 Keine Angaben Keine Angaben 3.500 6.000 3.500 Keine Angaben 6.000 3.500 3.500 6.000 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Titel 70600 (neu) Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten (MOBS) 16.000.000 54.500.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 54.500.000 54.500.000 — 53.000.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 53.000.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70600 sind darüber hinaus deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2920, Titel 70200 (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden). In Zusammenhang mit der Entwicklung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Schulkapazitäten. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen geplant: geschätzte Bezirk Maßnahme Gesamtkosten in T€ Mi Neubau einer Grundschule und Neubau einer Sporthalle; Chausseestraße 82 / 19.555 Boyenstraße; 2. und 3. BA FK Neubau einer Grundschule und Neubau einer Sporthalle; Pufendorfstr.10; 2. BA 22.450 Pa Jeanne-Barez-Schule; Erweiterung und Anbau einer Sporthalle; Hauptstraße 66 13.650 Pa Panke-Schule; Abriss und Neubau einer Sonderschule („Geistige Entwicklung“) und 21.540 Neubau einer Sporthalle; Galenusstraße 64 *) Sp Neubau einer inklusiven Grundschule ("Geistige Entwicklung") und Neubau einer 23.230 Sporthalle; Goltz-/ Mertensstr. Sp Heinrich-Böll-Oberschule: Abriss und Ersatzbau; Am Forstacker 9/11 29.350 Sp Wolfgang-Borchert-Schule: Erweiterung; Blumenstraße 13 *) 18.200 MH Neubau einer integrierten Sekundarschule (ISS) und Neubau einer Sporthalle; An 31.200 der Schule 41-59 *) Li Neubau einer Grundschule sowie Abriss und Neubau einer Sporthalle; Konrad-Wolf21.760 Str. 11 Li Neubau einer Grundschule sowie Abriss und Neubau einer Sporthalle; Sewanstr. 43 22.075 *) Diese Maßnahmen waren bis 2017 im Haushaltsplan des jeweiligen Bezirks veranschlagt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 245 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Titel 70601 (neu) Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Schulsporthallen Schnellbau 5.000.000 18.350.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 18.350.000 18.350.000 — — 12.550.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 10.150.000 2.400.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 des Kapitels 2712 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. Aufgrund der rasant gestiegenen Schülerzahlen wurde vorab schon eine Vielzahl von Schulerweiterungsbauten (MEB) in den Bezirken realisiert. Analog hierzu ist dringend der Bedarf an gedeckten Sportflächen zu ergänzen. Grundlage für die weiteren standortbezogenen Planungen ist ein Typenentwurf (siehe Titel 70103). Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Beschleunigung des Neubaus von Schulsporthallen geplant: geschätzte Bezirk Maßnahme Gesamtkosten in T€ Mi Vineta-Grundschule; Neubau einer Sporthalle; Demminer Straße 27 6.000 Sp Lily-Braun-Gymnasium; Neubau einer Sporthalle; Münsinger Straße 2 6.000 Sp Bernd-Ryke-Grundschule; Neubau einer Sporthalle; Daumstraße 12 6.000 SZ Grundschule am Stadtpark Steglitz; Neubau einer Sporthalle; Karl-Stieler-Straße 106.000 11 *) MH Franz-Carl-Achard Grundschule: Neubau einer Sporthalle; Adolfstr. 25 6.000 Li Brodowin-Schule; Neubau einer Sporthalle; Liebenwalder Str. 20-22 6.000 *) Diese Maßnahmen waren bis 2017 im Haushaltsplan des jeweiligen Bezirks veranschlagt. 72004 725 Umgestaltung von Stadtplätzen 2.500.000 2.500.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 2.000.000 2.000.000 — 2.000.000 3.000.000 1.048.568,59 2.000.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 7 sind untereinander deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO. Zur Verbesserung der verkehrlichen und städtebaulichen Situation sowie der Anhebung der Aufenthaltsqualität sollen aufwertende Maßnahmen an Plätzen von zentraler und touristischer Bedeutung, wie zum Beispiel Stadtplatz Europacity und Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz durchgeführt werden. Die Bauvorbereitung kann unter Hinzuziehung freischaffender Ingenieure erfolgen. Bauplanungsunterlagen werden kurzfristig erst nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Anliegern und dem jeweiligen Bezirk aufgestellt. Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 64.200.000 350,8 % 117.550.000 83,1 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 246 14.240.000 4.072.011,21 2712 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 2712 211299 511549 700739 3.000.000 7.500.000 — 3.000.000 7.500.000 — Sächliche Verwaltungsausgaben 16.000.000 3.500.000 6.240.000 82.684,68 Investitionsausgaben für bauliche Zwecke Gesamtausgaben 48.200.000 114.050.000 8.000.000 3.989.326,53 64.200.000 117.550.000 14.240.000 4.072.011,21 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -61.200.000 -110.050.000 -14.240.000 -4.072.011,21 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 247 — Epl. 15, 27, 29 - Seite 248 2713 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft, Energie und Betriebe Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die bezirklichen Eigenanteile an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 249 2713 2018/2019 Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft, Energie und Betriebe Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 88309 (neu) 693 Ausgleich für bezirkliche Eigenanteile an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW 3.000.000 3.000.000 3.000.000 — 3.000.000 — — Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 3.000.000 3.000.000 — 3.000.000 3.000.000 — Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -3.000.000 -3.000.000 — Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 2713 811899 Epl. 15, 27, 29 - Seite 250 — 2729 2018/2019 Zuweisungen an die Bezirke Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die Bezirke stellen eigene, in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Bezirkshaushaltspläne als Teile des Landeshaushalts auf. Zur Deckung ihres auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs erhalten sie allgemeine Finanzzuweisungen (Globalsummen). Die Zuweisungen an die Bezirke werden als Einnahmen mit negativen Ansätzen nachgewiesen und heben sich dadurch mit den korrespondierenden Einnahmeansätzen in den Bezirkshaushaltsplänen auf. Durch diese Art der Veranschlagung wird verhindert, dass sich das Einnahme- und Ausgabevolumen des Berliner Haushalts um die Summe der Zuweisungen aus dem Kapitel 2729 erhöht. 2018 Bezirke (Werte in T €) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Summe Produktsummenbudget 612.802 456.713 695.765 440.114 417.702 431.624 512.194 544.219 413.748 494.709 624.786 412.131 6.056.507 Sonstige Transferausgaben 354.636 232.260 188.451 235.878 199.008 116.654 246.986 319.939 125.550 174.548 230.553 187.629 2.612.092 Vertikaler Finanzausgleich 1.160 990 0 0 972 0 837 1.116 0 972 0 855 6.900 Einnahmevorgabe -236.008 -151.922 -152.752 -196.500 -127.563 -100.508 -165.787 -195.396 -93.590 -114.690 -174.913 -125.580 -1.835.209 Ansatz 732.590 538.040 731.464 479.492 490.119 447.770 594.230 669.877 445.708 555.539 680.426 475.035 6.840.290 2019 Bezirke (Werte in T €) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Summe Produktsummenbudget 620.615 462.567 702.973 446.243 422.978 438.113 518.668 550.624 419.239 500.545 631.175 417.578 6.131.318 Sonstige Transferausgaben 366.030 239.657 193.892 242.878 205.294 120.608 255.197 330.254 129.298 179.832 237.474 193.532 2.693.946 Vertikaler Finanzausgleich Epl. 15, 27, 29 - Seite 251 1.160 990 0 0 972 0 837 1.116 0 972 0 855 6.900 Einnahmevorgabe -244.921 -157.902 -157.844 -202.585 -132.512 -104.093 -172.529 -203.522 -96.858 -118.980 -180.338 -130.418 -1.902.502 Ansatz 742.884 545.311 739.021 486.536 496.732 454.628 602.173 678.471 451.679 562.369 688.311 481.547 6.929.662 2729 2018/2019 Zuweisungen an die Bezirke Die Einnahmen und Ausgaben der Bezirkshaushaltspläne unterteilen sich folgendermaßen (in T €): Haupt-/ Gruppe 1 2 3 (ohne 386 und 385) 386 und 385 4 5 6 7 8 9 2018 1) Zuweisung Bezeichnung Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen (ohne Zuweisungen aus Kapitel 2729) 2018 Ansatz 2019 1) Zuweisung 594.413 598.922 1.458.796 1.521.580 80.892 4.012 Summe eigene Einnahmen/Einnahmevorgabe Zuweisungen aus Kapitel 2729 2.134.101 6.840.290 170.710 2.124.514 6.929.662 187.922 Summe Einnahmen 9.145.101 9.242.098 Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Investitionsausgaben für bauliche Zwecke 1.236.707 754.860 1.252.973 708.166 6.557.782 6.690.471 158.015 175.127 50.510 48.514 387.227 366.847 9.145.101 9.242.098 Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Summe Ausgaben 2019 Ansatz 1) Die Zuweisung beinhaltet geschätzte eigene Einnahmen der Bezirke. Die Zuweisung gibt keine Rückschlüsse auf die Ansätze in den Bezirkshaushaltsplänen, da die Bezirke durch die Globalzuweisung in ihrer Veranschlagung die zugewiesenen Mittel anderweitig verwenden können. Epl. 15, 27, 29 - Seite 252 2729 2018/2019 Zuweisungen an die Bezirke Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 23611 259 Erstattung von Verwaltungskosten durch die Jobcenter 38531 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Mitte 2.800.000 2.800.000 — 2.516.847,74 -16.143.000 -15.518.000 -11.147.000 -8.938.565,00 Die Zuweisungen decken den Finanzbedarf der Bezirke für Investitionen mit Ausnahme der Zuweisungen für die Titel der Obergruppen 81 - Erwerb von beweglichen Sachen, Entwicklungsvorhaben – sowie für die Titel 86318 – Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz -, 86319 – Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II –, 86321 – Darlehen nach dem 4. Kapitel SGB XII - und 86322 – Darlehen nach dem SGB XII (ohne 4. Kapitel und AsylblG -, die in den Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen, Titel 38631 bis 38642) berücksichtigt sind, und der Kapitel, die sich in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen müssen. 38532 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk FriedrichshainKreuzberg -9.962.000 -10.962.000 -7.940.000 -10.779.715,00 -35.279.000 -44.679.000 -29.085.000 -16.942.221,00 -6.284.000 -6.984.000 -6.290.000 -6.646.000,00 -5.674.000 -7.336.000 -9.162.000 -11.621.300,00 -15.397.000 -13.093.000 -10.125.000 -10.532.300,00 -10.065.000 -13.565.000 -12.049.000 -7.838.300,00 -24.686.000 -25.900.000 -16.292.000 -12.387.700,00 -12.542.000 -15.592.000 -9.981.000 -12.496.700,00 -15.921.000 -9.551.000 -13.566.000 -13.095.637,00 -11.246.000 -16.731.000 -9.832.000 -7.337.200,00 Erläuterung siehe Titel 38531 38533 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Pankow Erläuterung siehe Titel 38531 38534 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk CharlottenburgWilmersdorf Erläuterung siehe Titel 38531 38535 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Spandau Erläuterung siehe Titel 38531 38536 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf Erläuterung siehe Titel 38531 38537 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg Erläuterung siehe Titel 38531 38538 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Neukölln Erläuterung siehe Titel 38531 38539 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Treptow-Köpenick Erläuterung siehe Titel 38531 38540 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf Erläuterung siehe Titel 38531 38541 890 Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Lichtenberg Erläuterung siehe Titel 38531 Epl. 15, 27, 29 - Seite 253 2729 2018/2019 Zuweisungen an die Bezirke Titel 38542 Fkt 890 Bezeichnung Zuweisungen für Investitionen an den Bezirk Reinickendorf Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 -7.511.000 -8.011.000 -6.384.000 -5.179.320,00 -732.590.000 -742.884.000 -683.281.000 -674.724.377,65 Erläuterung siehe Titel 38531 38631 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Mitte Die Zuweisung für Ausgaben (ohne Investitionen) deckt den allgemeinen Finanzbedarf der Bezirke, soweit er nicht durch die bezirkseigenen Einnahmen und die besondere Zuweisung für Investitionsausgaben ausgeglichen wird. 38632 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg -538.040.000 -545.311.000 -519.860.000 -498.727.881,77 -731.464.000 -739.021.000 -652.939.000 -692.897.157,94 -479.492.000 -486.536.000 -447.064.000 -438.503.415,56 -490.119.000 -496.732.000 -450.385.000 -448.842.668,05 -447.770.000 -454.628.000 -414.697.000 -408.111.708,32 -594.230.000 -602.173.000 -546.665.000 -544.565.142,10 -669.877.000 -678.471.000 -629.863.000 -623.819.789,13 -445.708.000 -451.679.000 -410.387.000 -406.422.973,72 -555.539.000 -562.369.000 -511.497.000 -518.196.909,71 -680.426.000 -688.311.000 -619.577.000 -624.229.554,00 Erläuterung siehe Titel 38631 38633 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Pankow Erläuterung siehe Titel 38631 38634 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Erläuterung siehe Titel 38631 38635 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Spandau Erläuterung siehe Titel 38631 38636 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf Erläuterung siehe Titel 38631 38637 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg Erläuterung siehe Titel 38631 38638 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Neukölln Erläuterung siehe Titel 38631 38639 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Treptow-Köpenick Erläuterung siehe Titel 38631 38640 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf Erläuterung siehe Titel 38631 38641 890 Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Lichtenberg Erläuterung siehe Titel 38631 Epl. 15, 27, 29 - Seite 254 2729 2018/2019 Zuweisungen an die Bezirke Titel 38642 Fkt 890 Bezeichnung Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) an den Bezirk Reinickendorf Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 -475.035.000 -481.547.000 -429.951.000 -434.002.796,14 -7.008.200.000 8,5 % -7.114.784.000 1,5 % -6.458.019.000 -6.434.322.484,35 251.867.000 409.567.000 429.151.000 — Erläuterung siehe Titel 38631 Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Ausgaben 97101 880 Pauschale Mehrausgaben Vorsorge für Mehrbedarfe insbesondere zur Finanzierung von nachfolgenden Sachverhalten: Mehrausgaben in den bezirklichen Transferbereichen Erhöhung des Bezirksplafonds 2019 um 10 Mio. € für Wachsende Stadt und bezirkliche Handlungsspielräume im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik. Die Verteilung wird nach Maßgabe einer Verständigung in der AG Ressourcensteuerung vorgenommen. Personalmehrbedarf von 1,2 Mio. € zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in den Bezirken Wiedereinführung der Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln von jährlich jeweils 8,5 Mio. € 98103 890 Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Förderung 6.230.000 6.563.000 — 5.800.000 Kommunale Eigenanteile zur Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen a) b) im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung – BENE - (siehe Kapitel 0710, Titel 38103 und 88304) 2018: 3.300.000 €, 2019: 3.663.000 € im Rahmen des Programms Bildung im Quartier (siehe Kapitel 1240, Titel 38103 und 89368) 2018: 2.930.000 €, 2019: 2.900.000 € Da die Begünstigten (Bezirke oder Fachverwaltungen) meist kurzfristig ausgewählt werden, können die jeweiligen Dienststellen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans noch keine Ansätze für ihre kommunalen Eigenanteile bilden. Deshalb wird für eine ausgeglichene Veranschlagung der internen Verrechnungen in Höhe der erwarteten Eigenanteile hier ein zentraler Ansatz bei dem Titel 98103 gebildet. Unabhängig davon sind die Eigenanteile nach erfolgter Auswahl der Maßnahmen im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans bei den jeweiligen Dienststellen gegen Ausgleich innerhalb des Einzelplans/Bezirksplans bei dem Titel 98103 auszuweisen (sofern nicht ausnahmsweise andere Mittel als kommunaler Eigenanteil akzeptiert werden). 98105 890 Kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen der GRW 3.000.000 — Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. Vorsorge zur Finanzierung von Mehrausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 258.097.000 -41,1 % 416.130.000 61,2 % 437.951.000 2.800.000 2.800.000 — 2.516.847,74 -7.011.000.000 -7.117.584.000 -6.458.019.000 -6.436.839.332,09 -7.008.200.000 -7.114.784.000 -6.458.019.000 -6.434.322.484,35 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 258.097.000 416.130.000 437.951.000 — 258.097.000 416.130.000 437.951.000 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -7.266.297.000 -7.530.914.000 -6.895.970.000 Abschluss Kapitel 2729 211299 351389 911989 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Epl. 15, 27, 29 - Seite 255 -6.434.322.484,35 Epl. 15, 27, 29 - Seite 256 2730 2018/2019 Kalkulatorische Verrechnungen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die Bezirke sind verpflichtet, haushaltswirksame Zahlungen für kalkulatorische Kosten - getrennt nach Gebäuden, Pensionszuschlägen und Mobilien - zu leisten. Diese Kosten werden den Bezirken mit dem Produktsummenbudget zugewiesen. Grundlage sind die bezirksspezifischen Kosten des Jahres 2016. Das Verfahren dient der Vereinfachung in der Budgetberechnung und der Transparenz, da die kalkulatorischen Kosten direkt im Haushalt abgebildet werden. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über haushaltstechnische Verrechnungen innerhalb des Haushalts. Im Kapitel 2730 finden sich die zugehörigen Verrechnungseinnahmen: für kalkulatorische Gebäudekosten (Titel 38401 - 38412), für kalkulatorische Zinsen Mobilien (Titel 38421 - 38432), für kalkulatorische Pensionen (Titel 38441 - 38452). Die entsprechenden Ausgaben werden in gleicher Höhe in den Bezirksplänen (Einzelplan 45) veranschlagt: Titel 98400 - Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten, Titel 98420 - Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien, Titel 98440 - Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 257 2730 2018/2019 Kalkulatorische Verrechnungen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 38401 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Mitte 22.092.000 22.092.000 21.098.000 20.901.383,00 38402 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 19.336.000 19.336.000 18.423.000 18.393.729,00 38403 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Pankow 21.013.000 21.013.000 20.407.000 20.715.705,00 38404 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 22.043.000 22.043.000 21.007.000 21.010.138,00 38405 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Spandau 16.154.000 16.154.000 15.348.000 15.339.206,00 38406 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf 22.927.000 22.927.000 23.382.000 23.410.013,00 38407 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg 21.686.000 21.686.000 21.484.000 20.681.568,00 38408 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Neukölln 23.970.000 23.970.000 22.729.000 22.801.197,00 38409 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Treptow-Köpenick 19.592.000 19.592.000 18.633.000 18.686.953,00 38410 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf 22.950.000 22.950.000 22.432.000 21.960.479,00 38411 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Lichtenberg 19.249.000 19.249.000 17.844.000 18.365.016,00 38412 890 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten vom Bezirk Reinickendorf 18.808.000 18.808.000 17.947.000 17.782.558,00 38421 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Mitte 152.000 152.000 141.000 141.319,00 38422 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 79.000 79.000 72.000 71.908,00 38423 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Pankow 193.000 193.000 179.000 178.789,00 38424 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 105.000 105.000 96.000 96.187,00 38425 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Spandau 79.000 79.000 70.000 70.180,00 38426 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf 134.000 134.000 125.000 124.796,00 38427 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg 128.000 128.000 111.000 110.900,00 Epl. 15, 27, 29 - Seite 258 2730 2018/2019 Kalkulatorische Verrechnungen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 38428 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Neukölln 188.000 188.000 167.000 166.977,00 38429 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Treptow-Köpenick 148.000 148.000 135.000 134.951,00 38430 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf 153.000 153.000 144.000 143.685,00 38431 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Lichtenberg 145.000 145.000 140.000 139.637,00 38432 890 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien vom Bezirk Reinickendorf 69.000 69.000 74.000 73.879,00 38441 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Mitte 11.354.000 11.354.000 11.679.000 11.679.433,00 38442 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 9.347.000 9.347.000 9.318.000 9.317.501,00 38443 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Pankow 7.963.000 7.963.000 7.935.000 7.934.518,00 38444 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 11.044.000 11.044.000 11.086.000 11.085.591,00 38445 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Spandau 9.099.000 9.099.000 9.008.000 9.008.357,00 38446 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf 9.832.000 9.832.000 9.512.000 9.511.988,00 38447 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg 10.617.000 10.617.000 10.607.000 10.607.454,00 38448 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Neukölln 10.021.000 10.021.000 9.497.000 9.496.758,00 38449 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Treptow-Köpenick 6.138.000 6.138.000 5.972.000 5.971.760,00 38450 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf 5.847.000 5.847.000 5.840.000 5.839.664,00 38451 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Lichtenberg 6.877.000 6.877.000 6.810.000 6.809.692,00 38452 890 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen vom Bezirk Reinickendorf 9.212.000 9.212.000 9.137.000 9.136.779,00 358.744.000 2,9 % 358.744.000 — 348.589.000 347.900.648,00 Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Epl. 15, 27, 29 - Seite 259 2730 2018/2019 Kalkulatorische Verrechnungen Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 2730 351389 Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 358.744.000 358.744.000 348.589.000 347.900.648,00 358.744.000 358.744.000 348.589.000 347.900.648,00 Gesamtausgaben — — — Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) 358.744.000 358.744.000 348.589.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 260 347.900.648,00 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Im Einzelplan 29 werden die allgemeinen Finanzangelegenheiten mit den Kapiteln 2900 - Steuern und Finanzausgleich 2902 - Darlehen und Schuldendienst 2910 - Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten 2920 - Kommunalinvestitionsprogramm 2930 - Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen 2940 - Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten 2990 - Vermögen 2991 - Immobilienbezogene Sondervermögen nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 261 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Gruppierungsübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € 2018 2019 Ist / € 2017 2016 Einnahmen 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EUEigenmittel 15.850.070.000 16.352.470.000 14.926.970.000 14.780.512.804,03 01 Gemeinschaftssteuern- und Gewerbesteuerumlage 9.930.000.000 10.231.600.000 9.394.000.000 9.072.253.354,45 05 Landessteuern 1.419.400.000 1.479.400.000 1.393.500.000 1.572.673.060,98 06 Landessteuern 14.000.000 14.000.000 14.000.000 14.057.591,95 07 Gemeindesteuern 4.367.670.000 4.500.470.000 4.010.470.000 4.004.428.223,49 08 Gemeindesteuern 105.000.000 113.000.000 103.000.000 102.946.109,19 09 Steuerähnliche Abgaben 14.000.000 14.000.000 12.000.000 14.154.463,97 252.714.000 255.578.000 268.837.000 594.118.016,62 9.200.000 9.200.000 9.950.000 332.233.915,82 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 11 Verwaltungseinnahmen 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 213.210.000 217.374.000 206.879.000 208.867.177,00 13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen 30.302.000 29.002.000 52.002.000 53.016.673,29 16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 1.000 1.000 5.000 250,51 18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen 1.000 1.000 1.000 --- 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 6.442.540.000 6.445.391.000 6.395.608.000 6.059.109.192,57 21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 6.403.894.000 6.406.742.000 6.346.970.000 6.011.564.189,93 23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 37.119.000 37.119.000 46.836.000 46.026.167,30 26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen 1.527.000 1.530.000 1.802.000 1.518.835,34 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen -144.520.000 -37.719.000 -24.112.000 -13.856.647,09 32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt -170.778.000 -156.342.000 -83.343.000 -188.929.066,53 33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich 25.000.000 117.476.000 56.609.000 30.198.728,69 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken 2.000 1.000 501.000 87.908.295,65 36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre 1.000 1.000 1.000 56.960.164,93 38 Haushaltstechnische Verrechnungen 1.255.000 1.145.000 2.120.000 5.230,17 Summe Einnahmen 22.400.804.000 23.015.720.000 21.567.303.000 21.419.883.366,13 Epl. 15, 27, 29 - Seite 262 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € 2018 Ist / € 2019 2017 2016 Ausgaben 4 Personalausgaben 2.142.711.000 2.275.720.000 1.932.390.000 1.877.901.159,91 30.432.000 30.432.000 29.600.000 20.229.358,00 1.782.576.000 1.864.648.000 1.694.368.000 1.600.723.911,73 283.117.000 297.272.000 259.747.000 256.795.050,84 136.000 126.000 183.000 152.839,34 42 Bezüge und Nebenleistungen 43 Versorgungsbezüge und dgl. 44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. 45 Sonstige personalbezogene Ausgaben 46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben 46.450.000 83.242.000 -51.508.000 --- 5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst 1.389.367.000 1.380.754.000 1.861.436.000 1.401.467.333,24 22.556.000 14.857.000 493.829.000 7.200.331,41 697.000 539.000 888.000 1.125.628,73 1.358.935.000 1.359.070.000 1.358.321.000 1.383.121.422,21 7.179.000 6.288.000 8.398.000 10.019.950,89 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 46.992.000 51.956.000 77.242.000 52.112.626,46 63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich 26.350.000 26.335.000 25.580.000 26.576.320,90 67 Erstattungen an sonstige Bereiche 3.224.000 8.434.000 13.961.000 13.533.944,92 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 16.818.000 16.587.000 35.700.000 11.671.000,00 69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen 600.000 600.000 2.001.000 331.360,64 6.970.000 5.000 62.700.000 1.149.616,36 51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben 56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse 57 Zinsausgaben an Kreditmarkt 58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse 6 7 Baumaßnahmen 70 Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare 1.000 1.000 --- --- 71 Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare 5.519.000 1.000 56.500.000 --- 72 Baumaßnahmen des Tiefbaus 1.450.000 3.000 6.200.000 1.149.616,36 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 152.367.000 9.111.000 233.865.000 1.369.540.901,60 82 Erwerb von unbeweglichen Sachen --- --- 1.000.000 5.000.000,00 83 Erwerb von Beteiligungen und dgl. 18.100.000 101.000 101.000 28.045,00 86 Darlehen an sonstige Bereiche 67.800.000 1.000 135.000.000 164.909.000,00 87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 16.000.000 9.000.000 1.000 994.594,83 88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich 1.000 1.000 92.653.000 1.159.402.057,42 89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche 50.466.000 8.000 5.110.000 39.207.204,35 Epl. 15, 27, 29 - Seite 263 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Kennzahl 9 Bezeichnung Ansatz / € 2018 2019 Ist / € 2017 2016 Besondere Finanzierungsausgaben 54.545.700 241.600 -702.300 88.683.655,83 96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 54.305.000 1.000 1.000 88.518.655,83 97 Globale Mehr- und Minderausgaben 200 100 -944.100 --- 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 240.500 240.500 240.800 165.000,00 Summe Ausgaben 3.792.952.700 3.717.787.600 4.166.930.700 4.790.855.293,40 Epl. 15, 27, 29 - Seite 264 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Funktionenübersicht Kennzahl Bezeichnung Ansatz / € Ist / € 2018 2019 2017 2016 Einnahmen 0 Allgemeine Dienste 32.846.000 32.849.000 34.788.000 353.117.507,11 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 32.846.000 32.849.000 34.788.000 353.117.507,11 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 7.000.000 7.000.000 8.000.000 8.202.626,72 25 Arbeitsmarktpolitik 7.000.000 7.000.000 8.000.000 8.202.626,72 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 29.310.000 122.350.000 63.049.000 43.775.771,14 68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 4.310.000 4.874.000 6.440.000 13.552.177,00 69 Regionale Fördermaßnahmen 25.000.000 117.476.000 56.609.000 30.223.594,14 8 Finanzwirtschaft 81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 82 Steuern und Finanzzuweisungen 83 Schulden 85 Rücklagen 86 Sonstiges 87 Abwicklung der Vorjahre 89 Haushaltstechnische Verrechnungen Summe Einnahmen 22.331.648.000 22.853.521.000 21.461.466.000 21.014.787.461,16 239.203.000 241.503.000 252.442.000 248.331.673,29 22.261.964.000 22.767.212.000 21.281.940.000 20.802.722.877,01 -170.777.000 -156.341.000 -83.338.000 -188.928.816,02 2.000 1.000 501.000 87.908.295,65 --- --- 7.800.000 7.788.036,13 1.000 1.000 1.000 56.960.164,93 1.255.000 1.145.000 2.120.000 5.230,17 22.400.804.000 23.015.720.000 21.567.303.000 21.419.883.366,13 Ausgaben 0 Allgemeine Dienste 1.304.492.000 1.358.074.000 1.247.135.000 1.194.142.673,75 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 514.793.000 535.270.000 482.583.000 468.971.798,41 04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 476.016.000 494.143.000 469.786.000 441.567.900,30 05 Rechtsschutz 202.162.000 211.099.000 189.861.000 183.293.138,78 06 Finanzverwaltung 111.521.000 117.562.000 104.905.000 100.309.836,26 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 792.822.000 832.793.000 738.662.000 692.149.825,55 11 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 790.171.000 832.791.000 736.164.000 692.149.825,55 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 1.000 1.000 --- --- 18 Kultur und Religion 2.650.000 1.000 2.498.000 --- 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 29.368.000 1.000 20.001.000 1.930.430,02 27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII 29.368.000 1.000 1.000 1.930.430,02 29 Sonstige soziale Angelegenheiten --- --- 20.000.000 --- 3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 13.884.000 4.000 1.503.000 32.840.726,76 31 Gesundheitswesen 11.563.000 2.000 2.000 30.000.000,00 Epl. 15, 27, 29 - Seite 265 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Kennzahl Bezeichnung 32 Sport und Erholung 33 Umwelt- und Naturschutz 6 Ansatz / € 2018 Ist / € 2019 2017 2016 2.320.000 1.000 1.000 2.806.005,00 1.000 1.000 1.500.000 34.721,76 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 61.764.000 34.575.000 17.605.000 17.725.434,97 66 Geld- und Versicherungswesen 25.350.000 17.850.000 761.000 1.544.594,83 68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 36.414.000 16.725.000 16.844.000 16.180.840,14 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 72.354.000 5.000 141.301.000 166.023.894,60 72 Straßen 1.448.000 1.000 2.200.000 752.245,11 74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 3.106.000 3.000 4.100.000 362.649,49 75 Luftfahrt 67.800.000 1.000 135.001.000 164.909.000,00 8 Finanzwirtschaft 1.518.268.700 1.492.335.600 2.000.723.700 2.686.042.307,75 81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 8.893.000 6.904.000 106.314.000 1.176.191.178,67 83 Schulden 1.372.761.000 1.371.847.000 1.373.557.000 1.400.906.147,97 85 Rücklagen 30.100.000 30.100.000 30.000.000 20.260.563,97 86 Sonstiges --- --- --- 761,31 87 Abwicklung der Vorjahre 54.305.000 1.000 1.000 88.518.655,83 88 Globalposten 51.969.200 83.243.100 490.610.900 --- 89 Haushaltstechnische Verrechnungen 240.500 240.500 240.800 165.000,00 Summe Ausgaben 3.792.952.700 3.717.787.600 4.166.930.700 4.790.855.293,40 Epl. 15, 27, 29 - Seite 266 2900 2018/2019 Steuern und Finanzausgleich Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden regelt Artikel 106 des Grundgesetzes. Das Berlin zustehende Steueraufkommen setzt sich aus dem Landes- und Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern, den Landessteuern und den Gemeindesteuern, vermindert um den Bundesanteil an der Gewerbesteuerumlage, zusammen. Es wird unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung aktuellen Ergebnisse des von Bund und Ländern gebildeten Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ geschätzt. Das Kapitel enthält auch die Einnahmen Berlins aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) geändert worden ist. Epl. 15, 27, 29 - Seite 267 2900 2018/2019 Steuern und Finanzausgleich Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 01100 820 Lohnsteuer 3.451.000.000 3.672.000.000 3.203.250.000 3.057.684.777,12 Das Aufkommen der Einkommensteuer in den Erhebungsformen der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer steht in Höhe von jeweils 42,5 v. H. dem Bund und den Ländern und in Höhe von 15 v. H. den Gemeinden zu. In den Ansätzen sind nur die Landesanteile berücksichtigt. Die Bundesanteile werden unmittelbar an den Bund abgeführt, die Gemeindeanteile bei Titel 07100 veranschlagt. Landesanteil an der Lohnsteuer .............................................................................. Landesanteil an der veranlagten Einkommensteuer .............................................. 2018 3.451.000.000 € 1.062.500.000 € 2019 3.672.000.000 € 1.105.000.000 € Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Lohnsteuer (100%) ................................... Erwartetes Gesamtaufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer (100%) .... 2018 8.120.000.000 € 2.500.000.000 € 2019 8.640.000.000 € 2.600.000.000 € 01200 820 Veranlagte Einkommensteuer 1.062.500.000 1.105.000.000 1.015.750.000 965.181.358,76 260.000.000 280.000.000 230.000.000 250.492.373,34 Erläuterungen siehe Titel 01100 01300 820 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Gruppe 018) Die Aufkommen an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (Kapitalertragsteuer) und der Körperschaftsteuer stehen dem Bund und den Ländern je zur Hälfte zu. In den Ansätzen sind nur die Landesanteile berücksichtigt. Die Bundesanteile werden unmittelbar an den Bund abgeführt. Verteilung des Aufkommens an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag nach Berücksichtigung der vom Bundeszentralamt für Steuern durchzuführenden Erstattungen, insbesondere an inländische befreite Körperschaften. Landesanteil an der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag ...................................... Landesanteil an der Körperschaftsteuer.................................................................. 2018 260.000.000 € 675.000.000 € 2019 280.000.000 € 700.000.000 € Erwartetes Gesamtaufkommen aus der nicht veranlagten Steuer v. Ertrag (100%) Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Körperschaftsteuer (100%) ...................... 2018 520.000.000 € 1.350.000.000 € 2019 560.000.000 € 1.400.000.000 € 01400 820 Körperschaftsteuer 675.000.000 700.000.000 Erläuterungen siehe Titel 01300 Epl. 15, 27, 29 - Seite 268 490.000.000 508.813.680,38 2900 2018/2019 Steuern und Finanzausgleich Titel 01500 Fkt 820 Bezeichnung Umsatzsteuer Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 3.173.000.000 3.122.000.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 3.227.000.000 2.909.085.696,12 Das Aufkommen der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer stehen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu. Die Steueranteile sind im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern festgelegt; sie können durch Gesetzesänderung neu geregelt werden. Erfolgt dies nicht, gelten die Anteile ohne zeitliche Begrenzung weiter. Die Umsatzsteuerverteilung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erhalten der Bund und die Kommunen sogenannte Vorabbeträge, u.a. der Bund im Zusammenhang mit der Rentenversicherung und die Kommunen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. Von dem danach verbleibenden Aufkommen erhalten der Bund 49,70 v. H. und die Länder 50,30 v. H. Anschließend werden verschiedene Festbeträge von den Ländern auf den Bund bzw. umgekehrt übertragen, um Änderungen der Finanzierungslasten nachzuvollziehen, u.a. im Zusammenhang mit der Finanzierung der Übernahme des Fonds „Deutsche Einheit“ durch den Bund oder der Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Flutschäden vom Juni 2013. Der den Ländern verbleibende Anteil wird nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahl und unter Berücksichtigung eines gewissen Steuerkraftausgleichs zugunsten von Ländern mit – hinsichtlich der Ländersteuern (ohne Umsatzsteuer) – unterdurchschnittlicher Steuerkraft aufgeteilt. In den Ansätzen sind die Landesanteile berücksichtigt. Die Bundesanteile werden unmittelbar an den Bund abgeführt bzw. als vorläufige Beträge für den Länderfinanzausgleich einbehalten. Die Gemeindeanteile werden bei Titel 07600 veranschlagt. Die Konsolidierungshilfen nach Art. 143 d GG (siehe Titel 21106) werden hälftig durch Bund und Länder finanziert, so dass auch Berlin an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen für alle anspruchsberechtigten Länder beteiligt ist. Die Finanzierung wird durch einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 400 Mio. Euro zugunsten des Bundes abgewickelt, so dass die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer für alle Länder niedriger ausfallen als ohne diese Regelung (für Berlin 2018 und 2019 jeweils: rd. -22 Mio. Euro). 01600 820 Einfuhrumsatzsteuer 1.115.000.000 1.155.000.000 1.060.000.000 1.206.354.430,00 90.100.000 92.000.000 80.000.000 77.080.402,70 103.400.000 105.600.000 88.000.000 97.560.636,03 Erläuterungen siehe Titel 01500 01700 820 Gewerbesteuerumlage an das Land Erläuterungen siehe Titel 07700 01800 820 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge steht in Höhe von jeweils 44 v. H. dem Bund und den Ländern und in Höhe von 12 v. H. den Gemeinden zu. In dem Ansatz ist nur der Landesanteil berücksichtigt. Der Bundesanteil wird unmittelbar an den Bund abgeführt, der Gemeindeanteil bei Titel 07800 veranschlagt. Landesanteil an der Abgeltungsteuer ..................................................................... 2018 103.400.000 € 2019 105.600.000 € Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Abgeltungsteuer (100%) .......................... 2018 235.000.000 € 2019 240.000.000 € 05100 820 Vermögensteuer — — — 511,29 05200 820 Erbschaftsteuer 265.000.000 270.000.000 270.000.000 401.636.495,69 05300 820 Grunderwerbsteuer 1.080.000.000 1.135.000.000 1.050.000.000 1.098.604.468,05 05500 820 Totalisatorsteuer 400.000 400.000 500.000 379.013,80 96 v. H. des Aufkommens an Totalisatorsteuer erhalten der Trabrenn-Verein Mariendorf e. V. sowie der Pferdesportpark Berlin-Karlshorst e.V. (vgl. Erläuterung zu Kapitel 1320, Titel 68606). 05700 820 Lotteriesteuer 58.000.000 58.000.000 58.000.000 56.664.753,92 05900 820 Feuerschutzsteuer 16.000.000 16.000.000 15.000.000 15.387.818,23 06100 820 Biersteuer 14.000.000 14.000.000 14.000.000 14.051.778,00 06900 820 Steuern nach ehemaligem DDRRecht — — — 5.813,95 Epl. 15, 27, 29 - Seite 269 2900 2018/2019 Steuern und Finanzausgleich Titel 07100 Fkt 820 Bezeichnung Ansatz 2018 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.593.000.000 1.686.000.000 1.489.000.000 1.419.835.106,81 (Vgl. Erläuterungen zu den Titeln 01100 und 01200) 07200 820 Grundsteuer A 70.000 70.000 70.000 — 07300 820 Grundsteuer B 810.000.000 820.000.000 800.000.000 790.395.122,05 07500 820 Gewerbesteuer 1.800.000.000 1.840.000.000 1.600.000.000 1.709.751.741,90 07600 820 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 290.200.000 282.700.000 234.000.000 189.439.494,05 -153.800.000 -157.100.000 -136.600.000 -131.600.687,52 Erläuterungen siehe Titel 01500 07700 820 Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage wird nach dem Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) ermittelt, indem das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer (Titel 07500) durch den Hebesatz der Steuer (2018 und 2019: 410 v. H.) geteilt und mit dem Umlagesatz nach § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vervielfältigt wird. Der Titel enthält die Gesamtumlage, d.h. sowohl die Umlage an den Bund als auch die Umlage an das Land. Die Landesumlage wird als Einnahme bei Titel 01700 veranschlagt. 07800 820 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 28.200.000 28.800.000 24.000.000 26.607.446,20 43.000.000 43.000.000 43.000.000 43.412.242,35 11.000.000 11.000.000 11.000.000 11.240.166,46 3.000.000 9.000.000 3.000.000 3.380.513,86 (vgl. Erläuterung zu Titel 01800). 08200 820 Vergnügungsteuer Aufkommen der Vergnügungsteuer für Spielautomaten 08300 820 Hundesteuer 08900 820 Zweitwohnungsteuer Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2019 wird der Steuersatz auf fünfzehn Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben. 08901 820 Übernachtungsteuer 48.000.000 50.000.000 46.000.000 44.913.186,52 Das Land Berlin erhebt eine Übernachtungsteuer in Höhe von 5 v. H. auf den Aufwand (netto) für entgeltliche Übernachtungen zu privaten Zwecken in einem Beherbergungsbetrieb. 09301 820 Spielbankabgabe 14.000.000 14.000.000 12.000.000 14.154.463,97 Die Höhe der Spielbankabgabe bemisst sich nach einer abgestuften Regelung in Abhängigkeit von der Höhe der Bruttospielerträge. 11950 820 Gewinnabgabe der Spielbanken 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.505.657,57 Die Gewinnabgabe bemisst sich in einer abgestuften Regelung in Abhängigkeit von der gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlage, die auf dem handelsrechtlichen Jahresergebnis – bereinigt um festgelegte Korrektivposten – basiert. 11951 820 Weitere Leistungen der Spielbanken 7.000.000 7.000.000 7.000.000 9.140.225,48 Die Höhe der weiteren Leistungen der Spielbanken bemisst sich mit 15% der Bruttospielerträge. 21102 820 Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 2 FAG 1.349.000.000 1.393.000.000 1.284.600.000 1.218.250.516,40 Allgemeine Bundesergänzungszuweisung zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes und deckt einen Teil des nicht durch den horizontalen Finanzausgleich ausgeglichenen Fehlbetrags (Differenz zwischen der eigenen Finanzkraft und derjenigen, die sich bei einer genau durchschnittlichen Finanzkraft je – gewertetem – Einwohner ergeben würde) ab. Epl. 15, 27, 29 - Seite 270 2900 2018/2019 Steuern und Finanzausgleich Titel 21103 Fkt 820 Bezeichnung Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 43.460.000 43.460.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 43.460.000 43.460.000,00 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung aufgrund überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung 21104 820 Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 3 FAG 534.880.000 398.728.000 680.756.000 816.907.000,00 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen. Die Höhe der jährlichen Zuweisungen bis 2019 ist in § 11 Abs. 3 FAG geregelt. 21105 820 Ausgleichszahlungen des Bundes für entgehende Kfz-Steuer 211.554.000 211.554.000 211.554.000 211.553.727,52 Die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer wurde zum 1.7.2009 auf den Bund übertragen. Zum Ausgleich erhalten die Länder Zahlungen vom Bund. 21106 820 Konsolidierungshilfen nach Art. 143 d GG 80.000.000 80.000.000 80.000.000 80.000.000,00 Nach Art. 3 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen nach Art. 143 d GG) kann Berlin 2011 bis 2019 eine jährliche Konsolidierungshilfe von 80 Mio. Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt zu zwei Dritteln zum 1. Juli des laufenden Jahres und zu einem Drittel zum 1. Juli des Folgejahres. 21201 820 Ausgleichszuweisungen der Länder 4.185.000.000 4.280.000.000 4.046.600.000 3.641.392.946,01 22.261.964.000 4,6 % 22.767.212.000 2,3 % 21.281.940.000 20.802.722.877,01 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EUEigenmittel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 15.850.070.000 16.352.470.000 14.926.970.000 14.780.512.804,03 8.000.000 8.000.000 8.000.000 10.645.883,05 6.403.894.000 6.406.742.000 6.346.970.000 6.011.564.189,93 22.261.964.000 22.767.212.000 21.281.940.000 20.802.722.877,01 Gesamtausgaben — — — Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) 22.261.964.000 22.767.212.000 21.281.940.000 Ausgleichszuweisungen aus dem Finanzausgleich unter den Ländern Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 2900 011099 111186 211299 Epl. 15, 27, 29 - Seite 271 20.802.722.877,01 Epl. 15, 27, 29 - Seite 272 2900 2018/2019 Steuern und Finanzausgleich Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich bezüglich des Finanzausgleichs beim Kapitel 1520 und bezüglich der Steuern beim Kapitel 1531, weil die Verwaltungskosten in den benannten Kapiteln abgebildet werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 273 Epl. 15, 27, 29 - Seite 274 2902 2018/2019 Darlehen und Schuldendienst Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält alle Einnahmen aus der Aufnahme von Darlehen, wobei die für die Tilgung von Kreditmarktmitteln entstehenden Ausgaben von den Einnahmen abgesetzt werden. Außerdem werden in diesem Kapitel die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kreditmarktmitteln entstehenden Kosten nachgewiesen. In diesem Kapitel sind auch die Einnahmen und Ausgaben für den Schuldendienst zusammengefasst. Epl. 15, 27, 29 - Seite 275 2902 2018/2019 Darlehen und Schuldendienst Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 16210 830 Zinsen 1.000 1.000 5.000 250,51 -170.778.000 -156.342.000 -83.343.000 -188.929.066,53 Zinseinnahmen aus sonstigen Forderungen 32500 830 Kreditmarktmittel Einnahmen aus Kreditaufnahmen im laufenden Haushaltsjahr dürfen in das folgende Haushaltsjahr umgebucht werden. Außerdem dürfen am Anfang des folgenden Haushaltsjahres eingehende Einnahmen aus Kreditaufnahmen noch zu Gunsten des abzuschließenden Haushaltsjahres gebucht oder umgebucht werden. (verbindliche Erläuterung) 35931 850 Inanspruchnahme von Rücklagen (innere Darlehen) — — — 87.908.295,65 An Stelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen können die „Besondere Rücklage Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH“ sowie der nicht benötigte Geldbestand des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds wegen der damit verbundenen Zinsvorteile als inneres Darlehen in Anspruch genommen werden, solange diese Rücklagenmittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Inanspruchnahme ist auf die Kreditermächtigung nach § 2 des Haushaltsgesetzes und den Ansatz beim Titel 32500 anzurechnen. Rückzahlungen an die Rücklagen sind bei diesem Titel als Einnahmeabsetzung zu buchen. (verbindliche Erläuterung) Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung -170.777.000 104,9 % -156.341.000 -8,5 % -83.338.000 -101.020.520,37 5.950.000 5.950.000 5.950.000 6.639.146,14 Ausgaben 54601 830 Geldbeschaffungskosten Bankenvergütung und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit Wertrechtsbegebungen und anderen Emissionsprogrammen. 56101 830 Zinsen für Darlehen des Bundes für den Wohnungsbau 118.000 110.000 125.000 132.215,71 Erläuterungen 2018 Höhe der Schuld am 31.12.2017 Darlehen des Bundesministers für Finanzen (Bundesdarlehen) 11.902.400 € ....................................................................................................................... Zinsen € Tilgung € 117.120 764.350 rd. 118.000 rd. 765.000 Erläuterungen 2019 Höhe der Schuld am 31.12.2018 Darlehen des Bundesministers für Finanzen (Bundesdarlehen) 11.138.050 € ....................................................................................................................... 56104 830 Zinsen für Darlehen des Bundes für sonstige Zwecke 579.000 429.000 Zinsen € Tilgung € 109.460 772.010 rd. 110.000 rd. 773.000 763.000 993.413,02 Erläuterungen 2018 Höhe der Schuld am 31.12.2017 Darlehen des Bundesministers der Finanzen (Bundesdarlehen) 23.367.320 € ........ Zinsen € 578 790 rd. 579.000 Tilgung € 5 359 090 rd. 5 360 000 Zinsen € 428 650 rd. 429 000 Tilgung € 4 460 590 rd. 4 461 000 Erläuterungen 2019 Höhe der Schuld am 31.12.2018 Darlehen des Bundesministers der Finanzen (Bundesdarlehen) 18.008.230 € ........ Epl. 15, 27, 29 - Seite 276 2902 2018/2019 Darlehen und Schuldendienst Titel 57500 Fkt 830 Bezeichnung Zinsen für sonstige Kreditmarktmittel Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 1.342.640.000 1.346.570.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.348.153.000 1.438.326.776,81 Zinsen auf Wertrechtsemissionen des Landes Berlin, Vertrags-, Schuldschein- und Hypotheken-Darlehen, sowie Zinsen auf Kassenverstärkungskredite. Einnahmen aus Zinsderivatgeschäften werden von der Ausgabe abgesetzt. Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 LHO werden überdies Einnahmen aus der Anlage von Kassenmitteln von der Ausgabe abgesetzt. 57504 830 Auszahlungsabgelder 16.295.000 12.500.000 10.168.000 -55.205.354,60 Auszahlungsabgelder (Disagio) sind die Differenz zwischen dem Nennwert des vereinbarten Darlehens (Kurs = 100 v. H.) und dem Auszahlungskurs. Die Höhe der Veranschlagung ist abhängig von der Höhe der Bruttokreditaufnahme gemäß Kreditfinanzierungsplan. 58101 830 Tilgung von Darlehen des Bundes für den Wohnungsbau 765.000 773.000 757.000 749.251,45 5.360.000 4.461.000 6.587.000 8.217.438,16 1.054.000 1.054.000 1.054.000 1.053.261,28 Erläuterungen siehe Titel 56101 58104 830 Tilgung von Darlehen des Bundes für sonstige Zwecke Erläuterungen siehe Titel 56104 58401 830 Tilgung von Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen Erläuterungen 2018 Höhe der Schuld am 31.12.2017 Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen 7.372.830 € ............................... Zinsen € — Tilgung € 1 053.260 rd. 1 054 000 Erläuterungen 2019 Höhe der Schuld am 31.12.2018 Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen 6.319.570 € ............................... Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Zinsen € — Tilgung € 1 053.260 rd. 1 054 000 1.372.761.000 -0,1 % 1.371.847.000 -0,1 % 1.373.557.000 1.400.906.147,97 1.000 1.000 5.000 250,51 -170.778.000 -156.342.000 -83.343.000 -188.929.066,53 — — — 87.908.295,65 -170.777.000 -156.341.000 -83.338.000 -101.020.520,37 5.950.000 5.950.000 5.950.000 6.639.146,14 1.366.811.000 1.365.897.000 1.367.607.000 1.394.267.001,83 Gesamtausgaben 1.372.761.000 1.371.847.000 1.373.557.000 1.400.906.147,97 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -1.543.538.000 -1.528.188.000 -1.456.895.000 -1.501.926.668,34 Abschluss Kapitel 2902 111186 311347 351389 511549 561596 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Sächliche Verwaltungsausgaben Ausgaben für den Schuldendienst Epl. 15, 27, 29 - Seite 277 Epl. 15, 27, 29 - Seite 278 2902 2018/2019 Darlehen und Schuldendienst Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1510, weil beide Kapitel einem strategischen Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1510 abgebildet werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 279 Epl. 15, 27, 29 - Seite 280 2910 2018/2019 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden insbesondere Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen, die den anderen Einzelplänen sachlich nicht zugeordnet werden können. Daneben werden Einnahmen und Ausgaben pauschal veranschlagt, sofern ein Nachweis bei den sachlich in Betracht kommenden Kapiteln und Titeln zum Zeitpunkt der Veranschlagung nicht möglich ist. Ferner werden hier die Ausgaben und Einnahmen, die der Abwicklung der Vorjahresergebnisse dienen, nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 281 2910 2018/2019 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11921 692 Rückzahlungen von Zuwendungen — — — 24.865,45 23112 860 Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke — — 7.800.000 7.788.036,13 36010 870 Fehlbetrag des Vorjahres — — — 56.960.164,93 Der Titel dient ausschließlich zur kassenmäßigen Durchbuchung des Ergebnisses des Vorjahres. Nur Ausweis des IstBetrages des vorletzten Haushaltsjahres. 36020 870 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 38100 890 Saldoausgleich für interne Verrechnungen Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.000 — 1.249.000 1.139.000 2.116.000 — 1.250.000 -87,4 % 1.140.000 -8,8 % 9.917.000 64.773.066,51 432.000 432.000 Ausgaben 42201 (neu) 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Die verwaltungsübergreifende Taskforce Schulbau wird operativ mit 10 Stellen ausgestattet. Das federführende Ressort SenBildJugFam erhält vier Stellen. Die anderen beteiligten Ressorts erhalten insgesamt bis zu 6 Stellen. Die Stellen für die Taskforce Schulbau können von den jeweiligen Senatsverwaltungen als zusätzliche neue Stellen sofort besetzt werden. Die Stellen sind im Stellenplan 1520 unter der Zwischenüberschrift „Taskforce Schulbau“ nachgewiesen. 54010 011 Dienstleistungen — — 63120 (neu) 860 Rückzahlung von Zuweisungen an den Bund — — 68406 290 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen — — 20.000.000 — 88401 813 Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) 1.000 1.000 92.653.000 1.159.402.057,42 500.000 — 761,31 Dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) wird der nach Abzug der Ausgaben für die Nettokredittilgung verbleibende Teil des Haushaltsüberschusses zugeführt. Für alle Projekte der SIWANA-Bestückungsliste erfolgt eine Spitzabrechnung; nicht verbrauchte Mittel fließen zurück an das SIWANA (verbindliche Erläuterung). Sofern der am Ende des Haushaltsjahres 2018 bzw. 2019 erwirtschaftete Haushaltsüberschuss größer als der planmäßige ist, dürfen Mehrausgaben geleistet werden. Die höheren Ausgaben sind keine Mehrausgaben im Sinne des § 37 LHO (verbindliche Erläuterung). Epl. 15, 27, 29 - Seite 282 2910 2018/2019 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten Titel 96020 Fkt 870 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 54.305.000 Ansatz 2017 1.000 Ist (Rest/R) 2016 1.000 31.558.490,90 Hier wird der Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres der Einzelpläne 01 bis 29 nachgewiesen. Der Überschuss bzw. Fehlbetrag der Bezirksverwaltungen ist Bestandteil der jeweiligen Bezirkspläne. Insgesamt stellt sich das Jahresergebnis Berlins 2016 folgendermaßen dar: Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Summe Bezirke Ist 2016 12.009.780,55 € 143.898,30 € -20.951.201,85 € 7.027.390,70 € 4.135.918,00 € 3.866.395,81 € 11.894.325,87 € 4.977.794,80 € 12.118.451,36 € -1.636.442,43 € 13.511.410,32 € 7.206.477,29 € 54.304.198,72 € Einzelpläne 01 - 29 -54.304.198,72 € Berlin (Einzelpläne 01 – 45) 96030 870 Kassenmäßiger Fehlbetrag des Vorjahres 0,00 € — — — 56.960.164,93 Der Titel dient ausschließlich zur kassenmäßigen Durchbuchung des Ergebnisses des Vorjahres. Nur Ausweis des IstBetrages des vorletzten Haushaltsjahres. 97115 880 Pauschale Mehrausgaben zum Ausgleich der Rundungsdifferenz 200 100 900 — Der Gesamthaushalt summiert sich nicht auf volle Tausend Euro. Der letztendliche Haushaltsausgleich über die Anpassung der Kreditmarktmittel (Kapitel 2902 Titel 32500) erfordert aufgrund seiner Größe einen auf volle Tausend Euro gerundeten Betrag. Die Rundungsdifferenz wird bei diesem Titel ausgeglichen. 97203 880 Pauschale Minderausgaben -945.000 — Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 98100 890 Saldoausgleich für interne Verrechnungen 98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 500 500 800 — 240.000 240.000 240.000 165.000,00 Die Ausgaben sind bestimmt für Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens "Gender Budgeting" in den Senats- und Bezirksverwaltungen. Einnahmeseitig werden die Mittel in den jeweiligen Kapiteln bei Titel 38101 nachgewiesen. Jedes Wettbewerbsverfahren besteht aus zwei Phasen: Einer vorgelagerten Bewerbungsphase, in der Konzepte eingereicht werden sollen, die unter anderem als wesentliches Kriterium beinhalten müssen, dass sie im Laufe eines Kalenderjahres in anderen Verwaltungseinheiten umsetzbar sind. Diese Konzepte werden durch eine Jury bewertet und ggf. prämiert. Danach folgt eine Umsetzungsphase, in der die prämierten Konzepte in anderen Bereichen umgesetzt werden können. Diese zwei Phasen können jahresübergreifend bzw. jahresunabhängig gelagert sein. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 54.978.700 -51,1 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 283 674.600 -98,8 % 112.450.700 1.248.086.474,56 2910 2018/2019 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 2910 111186 211299 351389 411462 511549 611699 811899 911989 — — — 24.865,45 — — 7.800.000 7.788.036,13 1.250.000 1.140.000 2.117.000 56.960.164,93 1.250.000 1.140.000 9.917.000 64.773.066,51 432.000 432.000 — — Sächliche Verwaltungsausgaben — — 500.000 — Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben — — 20.000.000 761,31 1.000 1.000 92.653.000 1.159.402.057,42 54.545.700 241.600 -702.300 88.683.655,83 54.978.700 674.600 112.450.700 1.248.086.474,56 -53.728.700 465.400 -102.533.700 -1.183.313.408,05 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) Epl. 15, 27, 29 - Seite 284 2910 2018/2019 Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1520, weil beide Kapitel einem strategischen Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1520 abgebildet werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 285 Epl. 15, 27, 29 - Seite 286 2911 2018/2019 Einführungsprojekte für landesweite IT-Verfahren Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Wird künftig bei Kapitel 1522 nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 287 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Epl. 15, 27, 29 - Seite 288 2920 2018/2019 Kommunalinvestitionsprogramm Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Einnahmen und Ausgaben nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG, BGBl. I Nr. 24 vom 29. Juni 2015, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016, BGBl. I S. 2613) nachgewiesen. Der Bund begegnet mit dem KInvFG der Verstetigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen, indem dieser Entwicklung durch die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen durch den Bund begegnet wird. Der Bund hat hierzu ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ausgestattet, aus dem in den Jahren 2015 bis 2020 Investitionen als Folge von Strukturschwäche finanzschwacher Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90% gefördert werden. Das Land Berlin partizipiert mit einem Prozentsatz von 3,9385% (absolut 137.847.500,00 €) an diesem Programm. Zusammen mit dem 10%igen Eigenanteil des Landes Berlin (= 15.316. 388,89 EUR) stehen mithin bis 2021 insgesamt 153.163.888,89 € zur Verfügung. Der Bund beabsichtigt, das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. € aufzustocken und hieraus Schulfinanzierungsmaßnahmen zu fördern (vgl. Erläuterung zu Titel 33401). Die Mittel sind für Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und für Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur zu verwenden. Dabei haben unter anderem energetische Sanierungen, Lärmbekämpfung und Barriereabbau einen besonderen Stellenwert. B. Gender Budgeting Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm werden überwiegend genderneutrale Investitionsmaßnahmen gefördert, für die gendersensitive Daten nicht erhoben werden und auch nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erhoben werden könnten. Beispielhaft seien hier die Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (Titel 72016) genannt, die nicht nur der Berliner Bevölkerung, sondern z.B. auch Gästen in Berlin zu Gute kommen und von diesen genutzt werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass zukünftig gendersensitive Daten erhoben werden, wie z.B. die Nutzerstruktur bei den Berliner Bäder-Betrieben (Titel 89201) und der BVG (Titel 72019, 89112 und 89113) und die Patientenstruktur in den Krankenhäusern (Titel 89102 und 89218). Epl. 15, 27, 29 - Seite 289 2920 2018/2019 Kommunalinvestitionsprogramm Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 33401 692 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen des Bundes 25.000.000 117.476.000 56.609.000 30.198.728,69 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln des Kapitels 2920. Ausgaben bei den Titeln des Kapitels 2920 dürfen nur in Höhe der Einnahmen geleistet werden, deren Eingang rechtlich und tatsächlich gesichert ist. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Der Titel enthält die Einnahmen des Berliner Landesanteils am Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) und in Verbindung mit der dazu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung. Berlin steht ein Anteil in Höhe von 137.847.500 € (3,9385%) am insgesamt 3,5 Mrd. € umfassenden Sondervermögen für den Förderzeitraum 2016 bis 2020 zu. Mit dem am 16.02.2017 vom Bundestag beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz 2016 ist das Sondervermögen um weitere 3,5 Mrd. € aufgestockt worden. Damit sollen über die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungsinfrastrukturen unterstützt werden. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Zuweisung an die Bundesländer gegenwärtig noch fehlen, wird der voraussichtliche Anteil Berlins bereits veranschlagt. Nach derzeitigem Stand stehen Berlin aus dieser zweiten Tranche weitere 140.399.000 € zu. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 25.000.000 -55,8 % 117.476.000 369,9 % Sanierung, Umbau Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2019 Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 3.000 1.000 1.000 1.000 — 56.609.000 30.198.728,69 Ausgaben 70200 (neu) 129 — — Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels 2920 mit Ausnahme des Titels 70200. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 70200 sind deckungsberechtigt gegenüber den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2710, Titel 70200 (Schulsanierungsprogramm (SchulSP)) und den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 2712, Titel 70600 (Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten (MoBS)). Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund dem Land Berlin ab dem Haushaltsjahr 2018 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und den Ersatzbau, sofern er wirtschaftlicher ist, von Schulgebäuden. Bauplanungsunterlagen werden kurzfristig nach Entscheidung über die Maßnahmen aufgestellt. Die Bauvorbereitung kann unter Heranziehung freischaffender Ingenieure erfolgen. Jede Baumaßnahme wird über separate Unterkonten abgebildet. Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden. 71902 (neu) 880 Pauschale Mehrausgaben für Bauinvestitionen 5.519.000 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Epl. 15, 27, 29 - Seite 290 2920 2018/2019 Kommunalinvestitionsprogramm Titel 72016 Fkt 725 Bezeichnung Ansatz 2018 Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr Beträge in EURO Ansatz 2019 1.448.000 1.000 Ansatz 2017 2.200.000 Ist (Rest/R) 2016 752.245,11 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels 2920. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen Abschnitte des übergeordneten Fahrradroutennetzes hergestellt sowie neue Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen und zur Realisierung bezirklicher Fahrradrouten mit dem Ziel der Verbesserung von klimatischen und verkehrlichen Verhältnissen geschaffen werden. Im Sinne von § 3 KInvFG dient die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr der Verminderung des motorisierten Verkehrsaufkommens und damit der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung auf Straßen. Bauplanungsunterlagen werden erst nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Bezirken aufgestellt. Die Bauvorbereitung kann unter Heranziehung freischaffender Ingenieure erfolgen. Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden. Siehe auch Erläuterungen bei Kapitel 0730, Titel 72016. 72019 741 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen 1.000 1.000 2.500.000 362.649,49 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen zur barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote Bushaltestellen mit "Kasseler Borden" und Blindenleiteinrichtungen ausgerüstet sowie entsprechend ausgestattete Haltestellenkaps gebaut werden. Im Sinne von § 3 KInvFG dient die Maßnahme dem Städtebau einschließlich dem altersgerechten Umbau sowie dem Barriereabbau. Bauplanungsunterlagern werden erst kurzfristig nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Bezirken aufgestellt. Die Bauvorbereitung kann unter Heranziehung freischaffender Ingenieure erfolgen. Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden. 72021 332 Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenland 1.000 1.000 1.500.000 34.721,76 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Die Ausgaben sind vorgesehen für die Realisierung der mittelfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2013 - 2018 für Berlin (Drei-Jahresprogramm) sowie zur Realisierung weiterer Pilotmaßnahmen zur Straßenraumgestaltung im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“. Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen mit Schwerpunkt Lärmbekämpfung insbesondere bei Straßen. Da es sich um mehrere kleine Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von jeweils weniger als 1 Mio. € handelt, können Planungsinhalte, Vorplanungs- bzw. Bauplanungsunterlagen reduziert und/oder zusammengefasst werden. Auf eine Prüfung der Planungsunterlagen kann verzichtet werden. Siehe auch Erläuterungen bei Kapitel 0710, Titel 52112. 89102 312 Investitionspauschale für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH 3.800.000 1.000 1.000 9.859.002,28 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen Investitionen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH finanziert werden. Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen für Krankenhäuser. . Epl. 15, 27, 29 - Seite 291 2920 2018/2019 Kommunalinvestitionsprogramm Titel 89112 Fkt 741 Bezeichnung Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 2.950.000 1.000 Ansatz 2017 1.600.000 Ist (Rest/R) 2016 — Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels 2920. Im Sinne von § 3 KInvFG dient die Maßnahme dem Städtebau einschließlich dem altersgerechten Umbau sowie dem Barriereabbau. Planungsunterlagen werden erst kurzfristig nach Entscheidung über die Maßnahmen in Abstimmung mit den Bezirken aufgestellt. 89113 (neu) 741 Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen 155.000 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Die Ausgaben dienen dem gleichen Zweck wie beim Titel 72019; und zwar in den Fällen in denen die Ausbaumaßnahme auf eigenen Grundstücken der BVG erfolgen soll. 89201 322 Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen 2.320.000 1.000 1.000 2.806.005,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Zuschüsse an die Berliner Bäder-Betriebe AöR für Maßnahmen der energetischen Sanierung in den öffentlichen Bädern. Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um energetische Sanierungen sonstiger kommunaler Infrastruktureinrichtungen. 89202 184 Zuschuss an die Tierpark BerlinFriedrichsfelde GmbH für Investitionen 2.650.000 1.000 2.498.000 — Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Zuschuss an die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde gGmbH für energetische Sanierungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude; insbesondere Dämmung der Fassaden, Einbau ernergetisch optimierter Fenstersysteme, Neugestaltung des Lüftungskonzepts und Erneuerung der Heiztechnik. Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um energetische Sanierungen sonstiger kommunaler Infrastruktureinrichtungen. Die Ausgaben sind im Hinblick auf den schlechten baulichen Zustand nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Ferner erfolgt die Veranschlagung nach § 24 Abs. 3 LHO um Fördermittel des Kommunalinvestitionsprogramms für die Baumaßnahme in Anspruch nehmen zu können. 89218 312 Investitionspauschale für Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger 7.763.000 1.000 1.000 20.140.997,72 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“ sollen Investitionen nichtöffentlicher Krankenhausträger finanziert werden. Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen für Krankenhäuser. Epl. 15, 27, 29 - Seite 292 2920 2018/2019 Kommunalinvestitionsprogramm Titel 89370 Fkt 270 Bezeichnung Kita-Ausbauprogramm Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 29.368.000 Ansatz 2017 1.000 1.000 Ist (Rest/R) 2016 1.930.430,02 Sperrvermerk: Die Ausgaben sind gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt nur, sofern wegen einer Unterausschöpfung der Programmmittel im Haushaltsjahr 2017, unter Berücksichtigung der Übertragung von Ausgaberesten, ein zusätzlicher Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2018 besteht. Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit allen anderen Ausgaben des Kapitels 2920. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfond (KInvF)“ sollen neue vorschulische Betreuungsplätze in Kitas und der Tagespflege geschaffen werden. Im Sinne von § 3 KInvFG handelt es sich um Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 55.976.000 443,4 % 12.000 -100,0 % 10.302.000 35.886.051,38 Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen Gesamteinnahmen 25.000.000 117.476.000 56.609.000 30.198.728,69 25.000.000 117.476.000 56.609.000 30.198.728,69 Investitionsausgaben für bauliche Zwecke Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 6.970.000 5.000 6.200.000 1.149.616,36 49.006.000 7.000 4.102.000 34.736.435,02 55.976.000 12.000 10.302.000 35.886.051,38 -30.976.000 117.464.000 46.307.000 -5.687.322,69 Abschluss Kapitel 2920 311347 700739 811899 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) Epl. 15, 27, 29 - Seite 293 Epl. 15, 27, 29 - Seite 294 2920 2018/2019 Kommunalinvestitionsprogramm Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1520, weil beide Kapitel einem strategischen Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1520 abgebildet werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 295 Epl. 15, 27, 29 - Seite 296 2930 2018/2019 Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Im Haushaltsplan 2016/2017 wurden im Kapitel 2930 die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben zentral und pauschal ausgewiesen. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind die Ausgaben dezentral in den Einzelplänen der Senatsverwaltungen enthalten. Epl. 15, 27, 29 - Seite 297 2930 2018/2019 Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Ausgaben 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 600.000 — 24.400.000 — 475.663.000 — 10.900.000 — 56.500.000 — Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 46101 880 Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 54801 880 Pauschale Mehrausgaben für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 54802 880 Pauschale Mehrausgaben für die Integration von Flüchtlingen Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 71905 880 Pauschale Mehrausgaben für Investitionen für die Schaffung von Wohnraum und Unterbringung von Flüchtlingen Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 568.063.000 -100,0 % Abschluss Kapitel 2930 411462 511549 700739 Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 25.000.000 — 486.563.000 — 56.500.000 — Investitionsausgaben für bauliche Zwecke Gesamtausgaben 568.063.000 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -568.063.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 298 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Versorgungsausgaben für ehemalige Senatsmitglieder, Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Berlins sowie für ihre Hinterbliebenen veranschlagt und für den Bereich der ehemaligen Richterinnen/Richter und Beamtinnen/Beamte nach einzelnen Politikfeldern ausgewiesen. Die Kapitel, an deren Ausgaben andere beteiligt sind (0559, 1169, 1091 und 1502), haben die auf sie entfallenden Versorgungsausgaben zu erstatten. Die Vivantes GmbH, Betriebe nach § 26 LHO, Stiftungen und das Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin leisten Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Dienstkräfte. Hinweise zur Veranschlagung Die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter wurden unter Berücksichtigung der prognostizierten Fallzahlenentwicklung des aktuellen Versorgungsberichts fortgeschrieben. Bei den Versorgungsbezügen für die ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde der kontinuierliche Rückgang der Fallzahlen berücksichtigt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 299 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 11934 018 Rückzahlungen überzahlter Beträge 11935 018 Abwendung der Kürzung von Versorgungsansprüchen — — — 320.380.005,20 1.200.000 1.200.000 1.950.000 1.183.162,12 6.800.000 6.080.230,82 Zahlungen zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsansprüchen nach § 58 BeamtVG Zahlung von Versorgungszuschlägen bei Beurlaubungen ohne Dienstbezüge Einzahlungen zur Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten Weniger wegen Rückgangs der Fallzahlen 23104 018 Ersatz von Personalausgaben durch den Bund 6.080.000 6.080.000 Ersatz von Versorgungsausgaben nach § 42 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 131 GG und nach Artikel I Abs. 5 des Dritten LBÄG in Verbindung mit § 149 LBG (alte Fassung) und § 42 in Verbindung mit § 62 Abs. 4 und § 63 des Gesetzes zu Artikel 131 GG; Ersatz von Zuschüssen zu den Versorgungsbezügen nach § 71e Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zu Artikel 131 GG sowie Anteile an den Versorgungslasten nach den §§ 23 und 30 BWGöD sowie Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Weniger wegen Rückgangs der Fallzahlen bei den Erstattungen nach § 42 des Gesetzes zu Artikel 131 GG bei gleichzeitiger Fallzahlenkonsolidierung bei den Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. 23207 018 Ersatz von Personalausgaben durch die Länder 20.000 20.000 25.000 21.078,68 Ersatz von Versorgungsausgaben nach § 42 Abs.1 des Gesetzes zu Artikel 131 GG und nach Artikel I Abs. 5 des Dritten LBÄG in Verbindung mit § 149 LBG (alte Fassung) und § 42 in Verbindung mit § 62 Abs. 4 und § 63 des Gesetzes zu Artikel 131 GG; Ersatz von Zuschüssen zu den Versorgungsbezügen nach § 71 e Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zu Artikel 131 GG, Anteile an den Versorgungslasten nach §§ 23 und 30 BWGöD. 23208 018 Ersatz von Personalausgaben durch die Länder nach dem Beamtenversorgungsgesetz 24.000.000 24.000.000 24.200.000 23.914.637,35 Ersatz von Versorgungslasten nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag sowie nach §§ 107b, 107c des Beamtenversorgungsgesetzes (für Altfälle). 23610 018 Ersatz von Personalausgaben durch Sozialversicherungsträger 19.000 19.000 11.000 19.557,60 7.000.000 7.000.000 8.000.000 8.202.626,72 Erläuterung siehe Titel 23207 23612 259 Leistungen für Versorgungsausgaben durch die Bundesagentur (SGB II) Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II wird den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Personal von den Bezirken zur Verfügung gestellt, für das die Bundesagentur die Personalkosten erstattet. Die Personalkostenerstattungen enthalten auch Anteile für künftige Versorgungsausgaben des gestellten Personals. Weniger wegen der Neuregelung der Vereinbarung mit der Bundesagentur 26102 018 Ersatz von Personalausgaben durch sonstige Dienstherren 145.000 145.000 200.000 146.018,40 100.000 100.000 200.000 102.380,00 Erläuterung siehe Titel 23207 26110 018 Leistungen für Versorgung durch die öffentlichen Krankenhäuser Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte der Vivantes GmbH. Die Ansätze sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung geschätzt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 300 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Titel 26114 Fkt 018 Bezeichnung Ansatz 2018 Ersatz von Versorgungsausgaben durch Betriebe nach § 26 LHO Beträge in EURO Ansatz 2019 336.000 Ansatz 2017 336.000 Ist (Rest/R) 2016 310.000 336.140,94 Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte von folgenden Betrieben: Berliner Philharmoniker .................................................................................. Landeslabor Berlin-Brandenburg .................................................................... Theater an der Parkaue ................................................................................. 26115 018 Ersatz von Versorgungsausgaben durch Stiftungen 908.000 2018 22.500 € 291.000 € 22.300 € 335.800 € rd. 336.000 € 910.000 2019 22.900 € 290.200 € 22.500 € 335.600 € rd. 336.000 € 1.055.000 897.913,00 Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte von folgenden Stiftungen: Stadtmuseum ................................................................................................. Zentral- und Landesbibliothek ......................................................................... Deutsches Technikmuseum ........................................................................... 26117 018 Leistungen für Versorgung durch sonstige Einrichtungen 38.000 2018 98.500 € 581.500 € 228.000 € 908.000 € rd. 908.000 € 39.000 2019 100.400 € 598.900 € 210.000 € 909.300 € rd. 910.000 € 37.000 36.383,00 Vorauszahlungen für künftige Versorgungsausgaben an derzeit noch aktive Beamtinnen/Beamte des Konrad-ZuseZentrums für Informationstechnik Berlin – ZIB – 38101 (neu) 890 Allgemeine interne Verrechnungen 5.000 5.000 4.000 5.230,17 39.851.000 -6,9 % 39.854.000 0,0 % 42.792.000 361.325.364,00 30.000.000 30.000.000 29.000.000 20.229.358,00 Wurde bislang bei 38201 nachgewiesen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Ausgaben 42400 850 Zuführung an die Versorgungsrücklage -Besoldungsbereich- Zahlungen an das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ für die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie und Richterinnen und Richter des landesunmittelbaren Bereichs. Der Bedarf wird anhand der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Berechnungsformel hochgerechnet. Eine Verminderung der linearen Anpassung um 0,2 Prozentpunkte erfolgte letztmalig in 2017. Gemäß Änderung des Berliner Versorgungsrücklagegesetzes sind auch ab 2018 weiterhin Zuführungen zum Sondervermögen vorgesehen, die sich grundsätzlich nach dem Zuführungsbetrag bzw. der Berechnungsformel für 2017 bemessen. 43100 018 Versorgungsbezüge der Senatsmitglieder 2.374.000 2.450.000 2.390.000 2.183.210,45 Versorgungsbezüge für ehemalige Senatsmitglieder und deren Hinterbliebene nach dem Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Senats einschließlich Sonderzuwendungen. 43201 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten 364.767.000 380.520.000 345.424.000 332.024.877,61 Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbeamtinnen und Landesbeamte und Hinterbliebene nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich Sonderzuwendungen, soweit sie nicht in den Titeln 43204, 43205, 43206 oder 43211 veranschlagt werden. Die Versorgungsbezüge sind anhand der prognostizierten Fallzahlensteigerungen aus dem aktuellen Versorgungsbericht ermittelt worden. Bereits gesetzlich festgelegte lineare Versorgungsanpassungen wurden ebenfalls berücksichtigt. Epl. 15, 27, 29 - Seite 301 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Titel 43204 Fkt 048 Bezeichnung Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 395.812.000 409.929.000 393.626.000 368.820.300,01 171.798.000 179.217.000 162.611.000 155.752.061,78 94.241.000 99.418.000 88.508.000 84.636.146,73 689.364.000 726.944.000 646.628.000 600.714.572,41 55.000.000 57.500.000 44.000.000 46.146.284,00 Erläuterungen siehe Titel 43201 43205 058 Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten und Richter/innen im Bereich des Rechtsschutzes Erläuterungen siehe Titel 43201 43206 068 Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der Finanzverwaltung Erläuterungen siehe Titel 43201 43211 118 Versorgungsbezüge der Beamtinnen/Beamten im Bereich der Schule Erläuterungen siehe Titel 43201 43400 018 Zuführung an die Versorgungsrücklage -Versorgungsbereich- Zahlungen an das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ für die ehemaligen Beamtinnen und Beamten sowie und Richterinnen und Richter des landesunmittelbaren Bereichs. Der Bedarf wird anhand der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Berechnungsformel hochgerechnet. Eine Verminderung der linearen Anpassung um 0,2 Prozentpunkte erfolgte letztmalig in 2017. Gemäß Änderung des Berliner Versorgungsrücklagegesetzes sind auch ab 2018 weiterhin Zuführungen zum Sondervermögen vorgesehen, die sich grundsätzlich nach dem Zuführungsbetrag bzw. der Berechnungsformel für 2017 bemessen. 43701 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 650.000 600.000 800.000 751.310,35 Versorgungsbezüge für ehemalige Beamtinnen/ Beamte, Richterinnen und Richter und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G 131 und dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Sonderzuwendungen Weniger wegen Rückgangs der Zahl der Versorgungsfälle. 43702 018 Versorgungsbezüge der Angestellten nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 65.000 65.000 75.000 65.388,99 Versorgungsbezüge für ehemalige Angestellte und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G 131 und dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Sonderzuwendungen Weniger wegen Rückgangs der Zahl der Versorgungsfälle. 43703 018 Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen und Arbeiter nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 5.000 5.000 6.000 4.696,51 Versorgungsbezüge für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G 131 und dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Sonderzuwendungen Epl. 15, 27, 29 - Seite 302 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Titel 43801 Fkt 018 Bezeichnung Versorgungsbezüge der ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 8.500.000 8.000.000 Ansatz 2017 10.300.000 Ist (Rest/R) 2016 9.625.062,89 Versorgungsbezüge für ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene nach der Vereinbarung über die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin (VVA) und der Vereinbarung über die Versetzung der Arbeitnehmer der Gebietskörperschaft Groß-Berlin in den Ruhestand und ihre Versorgung (VV) einschließlich Sonderzuwendungen. Zusammenfassung der bisherigen Titel 43500 (Angestellte) und 43600 (Arbeiter). Weniger wegen des Rückgangs der Zahl der Versorgungsfälle. 44379 018 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 1.000 1.000 1.000 — Kosten für die Feststellung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Durchführung des § 14 a BeamtVG a. F. 44601 018 Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen 54.461.000 57.184.000 50.403.000 49.397.430,88 Beihilfen und Rentenversicherungsbeiträge für Pflegende für ehemalige Landesbeamtinnen und Landesbeamte und Hinterbliebene nach dem Beamtenversorgungsgesetz, soweit sie nicht einem der Titel 44604, 44605, 44606 oder 44611 zugeordnet werden können, sowie für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter und deren Hinterbliebene nach Kapitel II G131, dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes. 44604 048 Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 80.204.000 84.214.000 76.160.000 72.747.600,29 30.364.000 31.882.000 27.250.000 27.541.077,00 17.280.000 18.144.000 16.397.000 15.673.689,53 100.807.000 105.847.000 89.536.000 91.435.253,14 135.000 125.000 180.000 152.839,34 Erläuterung siehe Titel 44601 44605 058 Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen im Bereich des Rechtsschutzes Erläuterung siehe Titel 44601 44606 068 Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen im Bereich der Finanzverwaltung Erläuterung siehe Titel 44601 44611 118 Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen im Bereich der Schule Erläuterung siehe Titel 44601 45201 018 Nachversicherungen Nach § 72 Abs. 11 G 131 erstattet das Land Berlin den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung im Versicherungsfall für die unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- oder Hinterbliebenenversorgung haben, die auf die Zeiten versicherungsfreier Beschäftigungen vor Ablauf des 8. Mai 1945 entfallenden Leistungen. 45202 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei Sozialversicherungsträgern nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 1.000 Erläuterung siehe Titel 45201 Epl. 15, 27, 29 - Seite 303 1.000 3.000 — 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Titel 46101 Fkt 880 Bezeichnung Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 46.450.000 83.242.000 Ansatz 2017 18.923.000 Ist (Rest/R) 2016 — Durch die Veranschlagung pauschaler Mehr- oder Minderausgaben wird sichergestellt, dass das erwartete tatsächliche Volumen der Personalausgaben der gesamten Hauptgruppe 4 eingehalten wird. Pauschalen dienen haushaltsystematisch nicht zum Nachweis von Kassenvermögen und können daher nie einen Ist-Betrag ausweisen. Die Ausgaben beinhalten eine Vorsorge für eine Erhöhung der Beamtenbesoldung ab August 2017. 46201 880 — Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben — -94.831.000 — Da sich die bei der Bemessung des VBL-Sanierungsgeldes zu Grunde gelegten Annahmen nachträglich als unzutreffend herausgestellt haben, wird der Sanierungsgeldsatz ab 2016 drastisch abgesenkt. Auf diese Weise ergeben sich für das Land Berlin ab 2016 insgesamt Minderausgaben in Höhe von rd. 85 Mio. € p.a. 63109 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte beim Bund nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 145.000 140.000 150.000 165.987,52 Beteiligung an der Versorgungslast nach § 42 G 131 für bei anderen Dienstherren wiederverwendete ehemalige Berliner Beamtinnen/Beamte, Angestellte und Arbeiterinnen/Arbeiter. Gemäß § 42 Abs. 1 G 131 werden bei Eintritt eines Versorgungsfalles dem neuen Dienstherren die auf dem neuen Beamtenverhältnis beruhenden Versorgungsbezüge zu dem Teil, der dem Verhältnis der bis zum 8. Mai 1945 zurückgelegten ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit entspricht, erstattet. Die Dienstherren im Land Berlin erstatten den nach § 42 Abs. 2 G 131 auf sie entfallenden Anteil an den Versorgungsbezügen dem nach Kapitel II G 131 zuständigen Träger der Versorgungslast mit Wirkung vom Eintritt des Versorgungsfalles, frühestens vom 1. Oktober 1951 an. Die Anteile werden jährlich nachträglich erstattet. Auf Antrag sind Abschlagzahlungen zu gewähren. Zuschüsse zu den Versorgungsbezügen nach § 71 e Abs. 3 Satz 1 und 2 G 131, Anteile an den Versorgungslasten nach §§ 23 und 30 BWGöD sowie nach Artikel 1 Abs. 5 des Dritten LBÄG i. V. mit § 62 Abs. 4 und § 63 G 131 63118 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte beim Bund nach dem Beamtenversorgungsgesetz 5.300.000 5.300.000 4.000.000 5.251.595,17 Beteiligung an den Versorgungslasten für von anderen Dienstherren übernommene ehemalige Berliner Beamtinnen/Beamte oder Richterinnen/Richter. Der zum 1.1.2011 in Kraft getretene Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag regelt das Erstattungsverfahren bei Dienstherrenwechseln neu. Das bislang in den §§ 107b, 107C des Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelte Erstattungsmodell wird durch ein pauschalierendes Abfindungsmodell ersetzt, wonach die Versorgungsanwartschaften zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels abgegolten werden. Altfälle werden noch in Anlehnung an die vorherige Regelung behandelt. Die Ansätze sind an den Ausgaben des Jahres 2016 orientiert. 63205 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei Ländern nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 295.000 290.000 300.000 571.628,98 18.040.000 18.040.000 20.000.000 18.032.242,83 Erläuterung siehe Titel 63109 63206 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei Ländern nach dem Beamtenversorgungsgesetz Erläuterung siehe Titel 63118 Mehr wegen Zunahme der Erstattungsfälle. Epl. 15, 27, 29 - Seite 304 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Titel 63303 Fkt 018 Bezeichnung Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei Gemeinden nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 70.000 65.000 90.000 71.372,46 2.500.000 2.500.000 1.040.000 2.482.732,63 12.000 12.000 21.000 11.458,34 2.040.000 2.040.000 2.300.000 2.033.679,46 2.170.681.000 12,2 % 2.303.675.000 6,1 % 1.935.291.000 1.906.521.857,30 1.200.000 1.200.000 1.950.000 321.563.167,32 38.646.000 38.649.000 40.838.000 39.756.966,51 5.000 5.000 4.000 5.230,17 39.851.000 39.854.000 42.792.000 361.325.364,00 2.142.279.000 2.275.288.000 1.907.390.000 1.877.901.159,91 Erläuterung siehe Titel 63109 63304 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei Gemeinden gemäß Beamtenversorgungsgesetz Erläuterung siehe Titel 63118 67110 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei sonstigen Dienstherren nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz Erläuterung siehe Titel 63109 67111 018 Beteiligung an Personalausgaben für ehemalige Berliner Dienstkräfte bei sonstigen Dienstherren nach dem Beamtenversorgungsgesetz Erläuterung siehe Titel 63118 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 2940 111186 211299 351389 411462 611699 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 28.402.000 28.387.000 27.901.000 28.620.697,39 2.170.681.000 2.303.675.000 1.935.291.000 1.906.521.857,30 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -2.130.830.000 -2.263.821.000 -1.892.499.000 -1.545.196.493,30 Epl. 15, 27, 29 - Seite 305 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ Allgemeine Erläuterungen Nach dem Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz – VersRücklG) vom 06. Oktober 1999 (GVBl. S. 543), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (Zweites Versorgungsrücklageänderungsgesetz – 2. VersRücklÄndG) vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 435) wird zur Sicherung der Versorgungsaufwendungen ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ errichtet. Das Versorgungsrücklagegesetz gilt für das Land Berlin und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Versorgungsrücklage soll die Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen unterstützen. Das 2. VersRücklÄndG sieht für den Bereich des Landes Berlin die Verlängerung der Einzahlungsphase über den 31. Dezember 2017 hinaus, bis zum Beginn der Entnahmephase, vor. Die Höhe der Zuführungen zum Sondervermögen beruht grundsätzlich auf dem bis zum 31. Dezember 2017 erreichten sogenannten Basiseffekt, d. h., dass ab dem 1. Januar 2018 keine weiteren Verminderungen der künftigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um durchschnittlich 0,2 Prozent erfolgen. Höhere Zuführungen sind jedoch möglich. Die Entnahme der Mittel soll für den Bereich des Landes Berlin nicht vor dem Jahr 2020 erfolgen. Für die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erfolgt die Entnahme der Mittel in den Jahren 2018 bis 2027 grundsätzlich zu jährlich gleichmäßig hohen Teilbeträgen. Für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Anteil am Sondervermögen insgesamt unter dem Betrag von 50.000 € liegt, kann die Entnahme in einer Summe erfolgen. Bezeichnung Ansatz 2018 Ansatz 2019 IST 2016 - EURO - - EURO - - EURO - Einnahmen 1. Zuführungen aus dem Landeshaushalt 2. Sonstige Zuführungen zur Versorgungsrücklage 3. Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus dem Landeshaushalt 85.000.000 0 88.500.000 0 66.375.642,00 6.473.680,82 0 0 0,00 0 0 0,00 15.306.000 13.449.000 20.729.444,29 100.306.000 101.949.000 93.578.767,11 80.000 85.000 22.426,96 0 0 0,00 8.200.000 8.000.000 0,00 92.023.000 93.861.000 93.556.340,15 5. Sachausgaben 3.000 3.000 0,00 Gesamtausgaben 100.306.000 101.949.000 93.578.767,11 4. Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus sonstigen Zuführungen 5. Erträge aus den angelegten sonstigen Mitteln der Versorgungsrücklage Gesamteinnahmen Ausgaben 1. Verwaltungskosten und Dienstleistungen 2. Rückführungen aus der Versorgungsrücklage an den Landeshaushalt 3. Rückführungen aus der Versorgungsrücklage an Sonstige 4. Ausgaben zur Anlage der Versorgungsrücklagezuführungen aus dem Landeshaushalt und deren Erträge 6. Überschuss/Fehlbetrag Epl. 15, 27, 29 - Seite 306 2940 2018/2019 Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten Erläuterungen Bei den Zuführungen aus dem Landeshaushalt wurden die Ansätze aus dem Haushaltsplan (Kap. 2940, Titel 42400 und 43400) zugrunde gelegt. Bei den Erträgen wurden in den Ansätzen ausschließlich Kupon- und Dividendenzahlungen aus gegenwärtigen und künftigen Investments kalkuliert. Kursveränderungen im Aktienportfolio sowie Marktwertveränderungen im Anleihesegment, die sich aus veränderten Kapitalmarktzinssätzen ergeben, wurden nicht berücksichtigt. Im IST 2016 sind jene Bewertungsgewinne bzw. –verluste enthalten. Zweckbindungen: Die Zuführungen aus dem Landeshaushalt dienen nur zu Ausgaben zur Anlage der Zuführungen sowie zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anfallenden Verwaltungsgebühren und Sachausgaben. Die Erträge aus der Anlage der Zuführungen aus dem Landeshaushalt dienen nur zu Ausgaben zur Anlage der Zuführungen sowie zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anfallenden Verwaltungsgebühren und Sachausgaben. Vermögensbestand: Per 31.12.2016: 831.289.290,52 € (Vermögenswert am 31.12.2016) Per 31.12.2017: 924.757.000 € (geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ist-Zuführungen 2016 und der Ansätze 2017) Per 31.12.2018: 1.016.780.000 € (geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ansätze in 2018) Per 31.12.2019: 1.110.641.000 € (geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ansätze in 2019) Epl. 15, 27, 29 - Seite 307 Epl. 15, 27, 29 - Seite 308 2990 2018/2019 Vermögen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Vermögensabteilung – Abteilung I – der Senatsverwaltung für Finanzen im Zusammenhang mit den Beteiligungen des Landes Berlin sowie für Grundstücksgeschäfte (siehe auch Allgemeine Erläuterung zu Kapitel 1510). Hierzu gehören vorrangig die Abführungen des Liegenschaftsfonds aus dem Treuhandvermögen sowie der Zuschuss an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (s. Titel 68281). Epl. 15, 27, 29 - Seite 309 2990 2018/2019 Vermögen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 12111 680 Erträge aus Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen 4.310.000 4.874.000 6.440.000 13.552.177,00 Die erwarteten Erträge aus Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung des Unternehmens 1. Berliner Großmarkt GmbH ................................................................. 2. Berliner Stadtgüter GmbH ................................................................. 3. Investitionsbank Berlin AöR ............................................................... 4. Berliner Energieagentur ................................................................. Voraussichtliche Erträge in € 2018 2019 1.736.000 1.736.000 1.000.000 1.000.000 1.550.000 2.100.000 24.000 38.000 4.310.000 4.874.000 Es wurde von den Beteiligungsverhältnissen am 31. Dezember 2016 ausgegangen. Zu 1.: Die Prognose für die voraussichtlichen Erträge 2018/2019 basiert auf der Mittelfristplanung bis 2021 vom Dezember 2016. Zu 2.: Der Prognose der Gewinnausschüttung liegt die mittelfristige Planung bis 2022 zugrunde. Zu 3.: Der Ansatz entspricht jeweils 25% der in der Mittelfristplanung der IBB vom 28.11.2016 für die Jahre 2017 – 2021 geplanten Jahresüberschüsse für das jeweilige Vorjahr. Zu 4.: Dem Ansatz liegt die Mittelfristplanung des Unternehmens bis 2021 zugrunde. 13101 811 Abführungen aus dem Liegenschaftsfonds 28.800.000 27.500.000 50.000.000 51.349.780,62 Abführungen des Liegenschaftsfonds aus dem Treuhandvermögen unter Berücksichtigung der Grundstücksqualifizierung (Vermarktung) und des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Beträge verstehen sich ohne Abzug. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) erbringt Managementleistungen im Treuhandvermögen. Dafür erhält sie eine Vergütung, die bei Kapitel 2990 Titel 54010 – Dienstleistungen - veranschlagt ist. Weitere Abführungen leistet der Liegenschaftsfonds direkt - insbesondere als Erlösbeteiligung - an die Bezirke, Hauptverwaltungen, Bäderbetriebe und Stadtgüter. Der Rückgang der Erlösabführungen resultiert aus der inzwischen niedrigen Qualität des Vermarktungsportfolios des Liegenschaftsfonds. Darüber hinaus werden zukünftig weniger Verkaufserlöse erzielt, weil Objekte im Landeseigentum gehalten und in diese investiert werden wird. Dazu wird ein großer Bestand des Treuhandvermögens in das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) übertragen. 13102 811 Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens 1.500.000 1.500.000 2.000.000 1.346.314,88 Einnahmen aus den von den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen abgeschlossenen Alt-Verträgen über den Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens und aus Ablösungen von Rückauflassungsvormerkungen zu Gunsten Berlins. Einnahmen aus Erlösauskehr im Zusammenhang mit Vermögenszuordnungsverfahren. Ausgaben aufgrund dieser Verträge dürfen ohne Rücksicht auf das Haushaltsjahr von der Einnahme abgesetzt werden. Nach § 63 Abs. 3 LHO dürfen landeseigene Grundstücke unter dem vollen Wert verkauft werden: Um 75 v. H. unter dem Verkehrswert für zum Zwecke des Mauerbaus und zur Errichtung bzw. zum Ausbau für Sperranlagen nach § 10 Verteidigungsgesetz der DDR enteignete und in Volkseigentum überführte Mauer- und Grenzgrundstücke, die nach den Vorschriften der Gebietsaustauschvereinbarungen 1971/72 und 1988 bzw. nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Landeseigentum geworden sind, wenn diese an die früheren Eigentümer verkauft werden sollen und die früheren Eigentümer den Kauf bis zum 31.1.1997 (in analoger Anwendung des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer – MauerG) angemeldet haben. 13106 811 Verkauf von Grundstücken des Verwaltungs- und des Stiftungsvermögens 2.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 310 2.000 2.000 115.577,79 2990 2018/2019 Vermögen Titel 13377 Fkt 811 Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 — 205.000,00 1.000 — 1.000 — Einnahmen aus Beteiligungsrechten des Landes Berlin und aus Privatisierungen Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 18210 812 Tilgungen 1.000 1.000 Tilgungen aus Grundpfandrechten. 35903 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO 1.000 Wegfallvermerk: Der Titel fällt im 2. Planjahr weg. Entnahme aus der Rücklage nach § 62 Abs. 2 LHO zur Finanzierung von Ausgaben an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. 35906 850 Entnahme aus der Rücklage für die Auskehr von Verkaufserlösen nach dem Investitionsvorranggesetz 1.000 1.000 38101 (neu) 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 — 500.000 Verstärkungsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 68281. Einnahmen aus dem Kapitel 1171, Titel 98101 zur Finanzierung von Ausgaben des Landesbetriebs für Gebäudewirtschaft Betriebsteil B (LfG B) bei Titel 68281. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 34.616.000 -41,3 % 33.879.000 -2,1 % 58.944.000 66.568.850,29 20.000 20.000 20.000 159,46 Ausgaben 52601 811 Gerichts- und ähnliche Kosten Gerichts- und Notarkosten im Zusammenhang mit Liegenschaftsangelegenheiten und im Bereich der Beteiligungsverwaltung. 54010 1. 2. 3. 661 Dienstleistungen 9.350.000 8.850.000 Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung .......... Vergütung der BIM GmbH (Geschäftsbetrieb des Liegenschaftsfonds) . Beraterleistungen in Konzeptverfahren .................................................. Summe: 760.000 2018 250.000 € 9.000.000 € 100.000 € 9.350.000 € 550.000,00 2019 250.000 € 8.500.000 € 100.000 € 8.850.000 € Zu 1.: Nach dem Gesetz über die Ermächtigung im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehem. Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft vom 5. November 2012 hat das Land die Kreditgarantie zu überwachen und ggf. Inanspruchnahmen aus Kreditgarantie abzurechnen. Hieraus kann sich Beratungsbedarf ergeben. Zu 2.: Im Zuge der Zusammenführung der Gesellschaften hat das Personal der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG in die BIM GmbH gewechselt. Die Aufgaben des Liegenschaftsfonds werden somit durch Personal der BIM GmbH wahrgenommen. Für die erbrachten Leistungen erhält die BIM GmbH auf der Grundlage einer Managementvereinbarung eine Vergütung. Die Managementvergütung ersetzt den bisherigen Aufwendungsersatz im Treuhandvermögen (Titel 67101) - insbesondere für Personal- und Sachkosten des Liegenschaftsfonds. Nach Art und Umfang der Leistungen wird eine pauschale Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer gezahlt. Zu 3.) Aufwendungen für die Beauftragung externer Berater durch den Steuerungsausschuss in Konzeptverfahren bei der Vergabe landeseigener Grundstücke. 54076 680 Steuern auf Erträge aus anderen Beteiligungen 36.000 36.000 36.000 11.025,81 Körperschaftsteuerzahlungen aufgrund der Beteiligung an der Liegenschaftsfonds Berlin Projekt GmbH & Co. KG sowie Kapitalertragssteuer. Epl. 15, 27, 29 - Seite 311 2990 2018/2019 Vermögen Titel 54077 (neu) Fkt 811 Bezeichnung Steuern, Abgaben Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 7.200.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.000 Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind gesperrt. Grunderwerbssteuer für den Grundstückstausch gem. § 8 Hauptstadtfinanzierungsvertrag 67101 811 Ersatz von Ausgaben 800.000 6.000.000 11.030.000 11.113.211,84 Ausgabeersatz für die Verwaltung und Bewirtschaftung der nach Schließung des Flughafens Tegel zu übernehmenden Flächen. Der bisher in diesem Titel veranschlagte Ausgabeersatz für den Liegenschaftsfonds wird künftig ausschließlich bei Titel 54010 nachgewiesen. 67121 811 Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Beträge 1.000 1.000 — 10.000 Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Beträge im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Übertragung von Grundstücken (nicht rechtswirksame Modrow-Verträge). 67185 811 Rückzahlungen von Veräußerungserlösen 1.000 1.000 — 100.000 Rückzahlungen von Erlösen aus dem Verkauf von Grundstücken und der Veräußerung von Beteiligungsrechten. 68281 1. 2. 680 Zuschuss an den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung 16.818.000 16.587.000 Personal- und Sachkosten des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung, Betriebsteil A (LfG A) – Allgemeines Facility Management Anlaufkosten des Betriebes für das Betreiben von Flüchtlingsunterkünften – Betriebsteil B (LfG B) Summe: 15.700.000 11.671.000,00 2018 15.592.000 € 2019 15.592.000 € 1.226.000 € 995.000 € 16.818.000 € 16.587.000 € Mit Wirkung zum 01.01.2017 sind im Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung zwei Betriebsteile (A und B) gegründet worden. Der Betriebsteil A ist für das allgemeine Facility Management zuständig. Der Betriebsteil B ist für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften verantwortlich. Zu 1.: Das Ziel des LfG A ist es, den Zuschuss durch altersbedingte Personalabgänge, Optimierungsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen weiterhin zu verringern. Gender Budget Personalbestand im LfG A im Jahr 2016 Beschäftigte insgesamt 615 weiblich 344 (56 %) männlich 271 (44 %) Zu 2.: Der Ansatz berücksichtigt die Anlaufkosten für den LfG B. Dieser zurückzuzahlende Zuschuss gleicht das Anfangsdefizit des LfG B aus und wird über ein gesondertes Unterkonto zahlbar gemacht. Mehrausgaben dürfen in Höhe der bei Titel 38101 eingegangenen Mehreinnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Epl. 15, 27, 29 - Seite 312 2990 2018/2019 Vermögen Titel 69802 Fkt 850 Bezeichnung Abführung an den Entschädigungsfonds Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 100.000 100.000 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1.000.000 31.205,97 Nach dem Entschädigungsgesetz (EntschG) sind an den Entschädigungsfonds folgende Beträge abzuführen: a) Der 1,3-fache vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert von 1935 für Grundstücke, die wegen der Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages nach §§ 4 und 5 des Vermögensgesetzes nicht restituierbar sind oder die wegen der Wahl von Entschädigung nicht restituiert werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EntschG). b) Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach dem 27. Juli 1990 an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime und Entgelte für die Nutzung ehemals volkseigenen Grund und Bodens durch die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime, wenn die Rückübertragung nach § 4 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen oder wegen der Wahl von Entschädigung entfallen ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 11 EntschG). c) Das am 17.12.2003 in Kraft getretene Entschädigungsrechtsänderungsgesetz trifft in Artikel 4 mit dem DDREntschädigungserfüllungsgesetz eine Regelung zu den sogenannten steckengebliebenen Entschädigungen. Danach haben frühere Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger einen nachträglichen Anspruch auf Erfüllung eines Entschädigungsanspruches, der nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR zwar vorgesehen, aber nicht erfüllt wurde. Der Ansatz beruht auf Schätzungen, da insbesondere die Abführungen von Bescheiden des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen/Landesausgleichsamt, des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA abhängen. 69804 811 Auskehr von Verkaufserlösen nach dem Investitionsvorranggesetz 500.000 500.000 1.000.000 300.154,67 Nach dem Investitionsvorranggesetz konnten Vermögenswerte (Grundstücke, Gebäude, Unternehmen), die Gegenstand von Rückübertragungsansprüchen waren oder sein konnten, für Investitionszwecke vorrangig an Dritte veräußert werden. Ist die Rückübertragung des Vermögenswertes an den Berechtigten bzw. Eigentümer infolge seiner Veräußerung an Dritte nicht mehr möglich, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des vom Land Berlin vereinnahmten Verkaufserlöses bzw. des Verkehrswertes. Der Ansatz beruht auf Schätzungen, da die Zahlungen von Bescheiden des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen/Landesausgleichsamt und des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen abhängen. 69805 811 Auskehr von Verkaufserlösen nach dem Mauergrundstücksgesetz 1.000 — 1.000.000 5.000.000,00 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 82160 811 Kauf von Grundstücken für das Finanzvermögen Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 83132 (neu) 680 Kapitalzuführung an die Vivantes GmbH 18.000.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2020 Davon fällig 2021 Davon fällig 2022 Davon fällig 2023 FF 80.000.000 4.000.000 4.000.000 4.000.000 68.000.000 — — — — — Kapitalzuführung an die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. 83149 750 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH 1.000 — 100.000 28.045,00 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 83166 680 Erwerb von Beteiligungen an sonstigen Unternehmen 100.000 100.000 Mittel für den Erwerb von Beteiligungen gemäß § 65 LHO und für die Erhöhung von Kapitalanteilen. 86142 750 Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 67.800.000 Epl. 15, 27, 29 - Seite 313 1.000 135.000.000 164.909.000,00 2990 2018/2019 Vermögen Titel 87130 Fkt 661 Bezeichnung Inanspruchnahme aus der Risikoabschirmung Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2018 16.000.000 9.000.000 Ansatz 2017 1.000 Ist (Rest/R) 2016 994.594,83 Risikovorsorge für die ehem. BIH Berliner Immobilien Holding GmbH (jetzt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH); Ausgaben können insbesondere aus der Abwicklung von Kreditgarantien aus laufenden Insolvenzverfahren resultieren. 88403 (neu) 811 — Zuführungen an immobilienbezogene Sondervermögen Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2020 — — 56.400.000 56.400.000 Die Verpflichtungsermächtigung dient der Ergänzung der in SIWANA zur Verfügung gestellten Mittel für die Sanierung und den Ausbau des Hauses der Statistik. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 136.726.000 -17,5 % 41.198.000 -69,9 % 165.759.000 194.608.397,58 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 34.613.000 33.877.000 58.443.000 66.568.850,29 3.000 2.000 501.000 — 34.616.000 33.879.000 58.944.000 66.568.850,29 Sächliche Verwaltungsausgaben 16.606.000 8.907.000 816.000 561.185,27 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 18.220.000 23.189.000 28.841.000 23.115.572,48 101.900.000 9.102.000 136.102.000 170.931.639,83 136.726.000 41.198.000 165.759.000 194.608.397,58 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -102.110.000 -7.319.000 -106.815.000 -128.039.547,29 Abschluss Kapitel 2990 111186 351389 511549 611699 811899 Epl. 15, 27, 29 - Seite 314 2990 2018/2019 Vermögen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1510, weil beide Kapitel einem strategischen Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Wesentlichen im Kapitel 1510 abgebildet werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 315 Epl. 15, 27, 29 - Seite 316 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) stehen. Das SILB wurde im Rahmen der Neuordnung des Facility Managements des Landes Berlin mit Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) vom 4. Dezember 2002 zum 1. Januar 2003 gebildet. Kernaufgabe des SILB ist die Vermietung und Bewirtschaftung sowie der Abbau des Sanierungsstaus der dem Sondervermögen zugewiesenen landeseigenen Dienstgebäude. Das SILB wird durch die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin verwaltet und bewirtschaftet. Gemäß § 26 Abs. 2 LHO sind bei Sondervermögen lediglich die Zuführungen oder Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Das SILB bilanziert nach dem HGB auf Basis der kaufmännischen Buchführung. Die Einnahmen des SILB resultieren im Wesentlichen aus den Mietzahlungen der Landesmieter aus dem Titel 51820. Aus den Mietzahlungen werden insbesondere der bauliche Unterhalt der SILB-Liegenschaften sowie Abschreibungen zum Abbau des Sanierungsstaus als auch die Geschäftstätigkeit der BIM GmbH finanziert. Ein etwaiger Überschuss wird an den Landeshaushalt ausgeschüttet (Titel 2991/12121). Neben den Mietausgaben sind in den jeweiligen Fachkapiteln der nutzenden Verwaltungen beim Titel 51715 die Betriebs- und Nebenkosten veranschlagt, die im SILB als durchlaufender Posten ertrags- und aufwandsseitig erfasst werden. In dem Kapitel ist ferner das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) abgebildet. Das SODA erfasst die Grundstücke, die für Zwecke der wachsenden Stadt und zur Daseinsvorsorge gehalten werden sowie Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind. Dem SODA obliegt die alleinige Bauherreneigenschaft für die ihm zugewiesenen Grundstücke. Die Geschäfte des SODA werden durch die BIM GmbH geführt. Das SODA finanziert sich insbesondere aus Erbbauzinsen, sowie aus Miet- und Pachteinnahmen. Bewirtschaftungsüberschüsse werden nach Abzug der Managementvergütung für die BIM GmbH an den Landeshaushalt abgeführt (2991/12125). Die Wirtschaftsführung im SODA ist analog zum SILB zu betrachten. Epl. 15, 27, 29 - Seite 317 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Einnahmen 12121 811 Rückfluss aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) 200.200.000 203.900.000 200.439.000 195.315.000,00 Der Rückfluss aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) bildet nur bedingt die Einsparungen aus der Neuregelung des Facility Managements im Bereich der von der Berliner Verwaltung genutzten Immobilien ab; die wesentlichen Einsparungen werden durch Minderausgaben der Nutzer und durch Verkaufserlöse nicht mehr benötigter Liegenschaften im SILB erzielt. Das Sondervermögen wird durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin verwaltet und bewirtschaftet. Für die hiermit verbundenen Pförtner-, Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen wird das Personal des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) eingesetzt (vgl. auch Kap. 2990 Titel 68281). Die Festsetzung der Einnahme beruht auf dem Bruttoprinzip, d.h. im Ansatz sind die vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses genehmigten Rücklagen berücksichtigt. Die geplanten Rücklagenbildungen für Investitionen zum Abbau des Sanierungsstaus und zur Flächenoptimierung führen zu einer Minderung des Rückflusses. 12125 (neu) 813 Rückfluss aus dem Sondervermögen für Daseinsvorsorgegrundstücke (SODA) 8.700.000 8.600.000 Bewirtschaftungsüberschüsse des neu errichteten Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) sind an den Landeshaushalt abzuführen. Aus den Bewirtschaftungsüberschüssen können mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen Rücklagen für Baumaßnahmen im SODA gebildet werden. Ab einem Volumen von 1 Mio. € pro Einzelmaßnahme entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Die geplanten Rücklagenbildungen mindern den Rückfluss in Höhe des genehmigten Betrages pro Jahr (analog Verfahren Rückfluss SILB Kapitel 2991 Titel 12121). Die Geschäftsführung des SODA obliegt der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH). Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 208.900.000 4,2 % 212.500.000 1,7 % 200.439.000 195.315.000,00 370.000 380.000 500.000 375.595,28 Ausgaben 67101 811 Ersatz von Ausgaben Ausgabeersatz im Zusammenhang mit dem Liegenschaftswesen, insbesondere für die Bewirtschaftung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel. Weniger wegen Einsparungen bei der Leerstandsbewirtschaftung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel. 89111 680 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen für Investitionen 1.460.000 1.000 1.008.000 4.470.769,33 Das Bürohochhaus Steglitzer Kreisel befindet sich derzeit noch im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und bedarf vor einem Nutzen-/Lastenwechsel an den künftigen Eigentümer des Abschlusses der Asbest/Schadstoffsanierung. Für diesen Sondertatbestand erfolgt die Finanzierung als besonderer Zuschuss an das SILB. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 1.830.000 21,4 % Epl. 15, 27, 29 - Seite 318 381.000 -79,2 % 1.508.000 4.846.364,61 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2018 Beträge in EURO Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 Abschluss Kapitel 2991 111186 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gesamteinnahmen 208.900.000 212.500.000 200.439.000 195.315.000,00 208.900.000 212.500.000 200.439.000 195.315.000,00 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 370.000 380.000 500.000 375.595,28 1.460.000 1.000 1.008.000 4.470.769,33 1.830.000 381.000 1.508.000 4.846.364,61 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) 207.070.000 212.119.000 198.931.000 190.468.635,39 Epl. 15, 27, 29 - Seite 319 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Titel: 12121 Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) Betrag/T€ 2018 Ist/T€ 2016 2019 Bilanzpositionen Aktiva 3.120.538 3.126.687 3.243.651 2.705.157 2.705.157 0 2.715.502 2.715.502 0 2.708.052 2.708.052 0 415.381 0 0 184.300 231.081 411.185 0 0 184.300 226.885 535.599 0 0 231.551 304.048 0 0 0 Passiva 3.120.538 3.126.687 3.243.651 I. I. a) lien) I. b) I. c) I. ca) I. cb) I. cc) I. cd) Eigenkapital (Summe) Grundkapital (aus Einbringung der Immobi- 2.806.389 2.600.341 2.814.608 2.600.341 2.815.986 2.630.834 Rücklagen Bilanzergebnis Jahresergebnis Ergebnisvortrag Rücklagenveränderungen Ausschüttungen 183.210 22.838 211.715 26.798 - 15.480 - 200.195 195.297 18.970 212.101 22.838 - 12.087 - 203.882 148.513 36.639 225.882 18.927 - 12.855 - 195.315 II. Sonderposten für Zuschüsse III. III. a) III. b) III. c) Fremdkapital (Summe) Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten langfristige Verbindlichkeiten I. I. a) I. b) Anlagevermögen (Summe) Sachanlagen Finanzanlagen II. II. a) II. b) II. c) II. d) III. Umlaufvermögen (Summe) Vorräte/Material Fertigerzeugnisse Forderungen (einschl. Betriebsk.) 1) liquide Mittel Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2) 44.149 42.079 53.248 270.000 50.000 220.000 0 270.000 50.000 220.000 0 374.417 46.813 327.604 0 Erträge (Summe) 558.871 563.108 573.951 I. I. a) 558.871 0 563.108 0 573.951 0 349.417 343.565 5.852 0 209.454 350.974 345.092 5.882 0 212.134 359.080 351.676 7.404 0 214.871 174.510 177.128 138.024 3.704 31.240 3.766 31.240 3.039 73.808 0 0 0 0 0 0 II. b) II. c) II. d) Betriebsfremde Erträge (Summe) Zuwendungen des Bundes und von anderen Ländern Zuwendungen Dritter Zinserträge sonstige betriebsfr. Erträge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 III. Zuschüsse des Landes Berlin 0 0 0 347.156 351.007 348.070 0 0 0 Erfolgsrechnung (GuV) I. b) I. c) I. d) II. II. a) Betriebsertrag (Summe) Umsatzerlöse (auch Gebühren, Beiträge) Mieten und Pachten aus 51820 & übrige Land Berlin Drittmieter Verwaltungskostenerstattung sonstige Betriebserträge (einschl. Betriebskosten) darin: Betriebsk. aus 51715 & übrige Land Berlin Betriebsk. Drittmieter 3) mieterspez. Leist. / übrige Aufwendungen (Summe) I. Personalaufwand II. Sachaufwand III. Abschreibungen IV. IV. a) Sonstiger Aufwand (Summe) Schuldendienst (Zinsaufwendungen/Tilgungen) Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) IV. b) 1.600 1.600 2.898 64.456 64.172 65.651 281.100 0 285.235 0 279.520 0 0 0 0 Epl. 15, 27, 29 - Seite 320 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Betrag/T€ 2018 IV. c) IV. d) besondere Finanzierungsausgaben sonstiger betrieblicher Aufwand (einschl. bezogene Bauleistungen und Betriebskosten) darin: Betriebskosten Land Berlin Betriebskosten Dritte Leerstandskosten 4) Baulicher Unterhalt Managementvergütung BIM 3) mieterspez. Leist. / übrige Jahresergebnis (Erträge abzgl. Aufwendungen) nachrichtlich: investives Volumen (ohne K II) darin: 4) gepl. Abbau Sanierungsstau 5) Effizienzprojekte Projektförderung (K II) Ist/T€ 2016 2019 0 0 0 281.100 285.235 279.520 174.510 3.704 5.577 44.424 23.965 28.920 177.128 3.766 5.661 45.314 24.445 28.921 138.024 3.039 4.058 44.357 23.817 66.225 211.715 212.101 225.882 73.229 74.516 51.030 63.516 9.713 63.516 11.000 49.308 1.722 0 0 0 nachrichtlich: Das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) verfügt nicht über eigene Mitarbeiter. 1) Die liquiden Mittel werden im Rahmen eines Cash Pooling gemeinsam mit Mitteln der BIM GmbH und des treuhänderisch verwalteten Immobilienbestands zwecks Zinsschonung bei der LHK gehalten, soweit diese nicht zur laufenden Zahlungsverpflichtung benötigt werden. 2) Passivierung von aktivierten Bauleistungen, die als Zuschuss hauptsächlich im Rahmen des Konjunkturpakets II dem SILB zugewiesen wurden. Der Sonderposten wird über Nutzungsdauer analog zur Abschreibung in Folgejahren aufgelöst. 3) Der enthaltene Anteil an durchlaufenden Positionen aus mieterspez. Leistungen und dem Titel 51925 ist im FM-Kreislauf nicht dargestellt. Zunahme in 2016 resultiert zu rd. 35 Mio. € aus den Maßnahmen im Rahmen SIWA und zur Flüchtlingsunterbringung (Projekte für LaGeSo) 4) Die für bauliche Unterhaltung verfügbaren Mittel setzen sich aus einem werterhaltenden Anteil und einem den Sanierungsstau abbauenden Anteil (investive Mittel) zusammen. Die Zuordnung zu beiden Anteilen hängt von den konkreten Baumaßnahmen ab. 5) Darüber hinaus werden Effizienzprojekte durchgeführt, die ebenfalls zum investiven Volumen zählen. Diese werden teilweise aus Rücklagen und aus Mitteln des SILB finanziert, die Verausgabung läuft der Rücklagenbildung zeitlich hinterher. Rücklagenbildung im SILB durch beschlossene HA-Vorlagen: Umbuchung in der Bilanz erfolgt jeweils im Folgejahr (I. cc) sowie aus Verkäufen der Jahre 2013/2014 nicht ausgeschüttete Verkaufsgewinne Jahr der Bildung 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Nicht ausgeschüttete Verkaufserlöse 2015 Nicht ausgeschüttete Verkaufserlöse 2016 2017 2018 2019 Bilanzbestand 01.01. des Jahres 0 1.642 11.642 31.642 51.642 72.100 87.961 97.670 103.409 110.089 111.589 114.444 135.658 148.513 167.730 183.210 195.297 Epl. 15, 27, 29 - Seite 321 gebildete Rücklage 1.642 10.000 20.000 20.000 20.458 15.861 9.709 5.739 6.680 1.500 2.855 10.834 10.380 10.185 2.670 19.217 15.480 12.087 7.572 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Titel: 12125 Entwurf zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) Betrag/T€ 2018 Ist/T€ 2016 2019 Bilanzpositionen Aktiva 504.000 504.000 0 493.072 493.072 0 493.072 493.072 0 0 0 0 10.928 0 0 1.394 9.534 10.928 0 0 1.394 9.534 0 0 0 0 0 0 0 0 Passiva 504.000 504.000 0 I. I. a) 500.000 500.000 500.000 500.000 0 0 0 0 8.674 0 0 - 8.674 0 0 8.646 0 0 - 8.646 0 0 0 0 0 0 I. I. a) I. b) Anlagevermögen (Summe) Sachanlagen Finanzanlagen II. II. a) II. b) II. c) II. d) Umlaufvermögen (Summe) Vorräte/Material Fertigerzeugnisse Forderungen (einschl. Betriebsk.) 1) liquide Mittel III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag I. b) I. c) I. ca) I. cb) I. cc) I. cd) Eigenkapital (Summe) Grundkapital (aus Einbringung der Immobilien) Rücklagen Bilanzergebnis Jahresergebnis Ergebnisvortrag Rücklagenveränderungen Ausschüttungen II. Sonderposten für Zuschüsse 0 0 0 III. III. a) III. b) III. c) Fremdkapital (Summe) Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten langfristige Verbindlichkeiten 4.000 3.000 1.000 0 4.000 3.000 1.000 0 0 0 0 0 Erträge (Summe) 26.866 26.866 0 I. I. a) 26.866 0 26.866 0 0 0 25.372 21.580 3.792 0 1.494 25.372 21.580 3.792 0 1.494 0 0 0 0 0 1.394 100 1.394 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erfolgsrechnung (GuV) I. b) I. c) I. d) II. II. a) Betriebsertrag (Summe) Umsatzerlöse (auch Gebühren, Beiträge) Mieten und Pachten Erbbaurechte Drittmieter Verwaltungskostenerstattung sonstige Betriebserträge (einschl. Betriebskosten) darin: Betriebsk. Drittmieter übrige II. b) II. c) II. d) Betriebsfremde Erträge (Summe) Zuwendungen des Bundes und von anderen Ländern Zuwendungen Dritter Zinserträge sonstige betriebsfr. Erträge III. Zuschüsse des Landes Berlin Aufwendungen (Summe) I. Personalaufwand II. Sachaufwand III. Abschreibungen IV. IV. a) Sonstiger Aufwand (Summe) Schuldendienst (Zinsaufwendungen/Tilgungen) Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) besondere Finanzierungs- IV. b) IV. c) 4) 0 0 0 18.192 18.220 0 0 0 0 325 325 0 7.558 7.558 0 10.309 0 10.337 0 0 0 0 0 300 300 0 Epl. 15, 27, 29 - Seite 322 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Betrag/T€ 2018 Ist/T€ 2016 2019 3) IV. d) ausgaben sonstiger betrieblicher Aufwand darin: Betriebskosten Dritte Leerstandskosten 2) Baulicher Unterhalt Managementvergütung BIM mieterspez. Leist. / übrige Jahresergebnis (Erträge abzgl. Aufwendungen) nachrichtlich: investives Volumen darin: 2) gepl. Abbau Sanierungsstau Projektförderung (K II) 10.009 10.037 0 1.394 1.638 4.442 2.435 100 1.394 1.638 4.442 2.463 100 0 0 0 0 0 8.674 8.646 0 7.558 7.558 0 0 0 0 nachrichtlich: Das Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) verfügt nicht über eigene Mitarbeiter. 1) Die liquiden Mittel werden im Rahmen eines Cash Pooling gemeinsam mit Mitteln des SILB und des verwalteten angemieteten Immobilienbestands zwecks Zinsschonung bei der LHK gehalten, soweit diese nicht zur laufenden Zahlungsverpflichtung benötigt werden. 2) Mit Gründung des SODA wird das Ziel verfolgt, Immobilien für perspektivische Landeszwecke zu halten und Mieteinnahmen zu erzielen. Dies entspricht der Zielsetzung der neuen Liegenschaftspolitik. Die Immobilien werden hauptsächlich aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin eingebracht. Aufgabenstellung der Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin ist die Veräußerung von Immobilien, so dass die Gebäude über lange Zeit nur notdürftig erhalten wurden und vielfach ungenutzt waren. Um nun die Ziele der neuen Liegenschaftspolitik umzusetzen, ist es erforderlich, den Wert der Immobilien zu erhalten und die Vermietbarkeit zu steigern. Daher ist es erforderlich, Mittel für diese Zwecke (u.a. Reinvestition von Abschreibungsgegenwerten) in die Gebäude zu investieren. 3) Vorsorge für Heimfall / Entschädigung bei Ende von Erbbauverträgen 4) Gemäß SODAErrG erfolgt eine Bilanzierung der Immobilien im Anlagevermögen. Die Abschreibungswerte basieren auf Gebäudewerten, die aufgrund von normierten Herstellungskosten und Nutzungsdauern (Sachwertverfahren) berechnet wurden. Durch Unsicherheiten hinsichtlich Größe / Zustand / Nutzung der Gebäude kann der Gebäudewert und daraus folgend die Abschreibung nur geschätzt werden. Für mit Erbbaurechten belastete Immobilien fallen keine Abschreibungen an. Epl. 15, 27, 29 - Seite 323 Epl. 15, 27, 29 - Seite 324 2991 2018/2019 Immobilienbezogene Sondervermögen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Die produktorientierte Darstellung dieses Kapitels befindet sich beim Kapitel 1510 weil beide Kapitel einem strategischen Ziel zugeordnet sind und die Verwaltungskosten im Kapitel 1510 abgebildet werden. Epl. 15, 27, 29 - Seite 325 Epl. 15, 27, 29 - Seite 326 29 2018/2019 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Stellenplan Allgemeine Erläuterungen Kapitel 2930 – Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Die bislang in diesem Kapitel ausgewiesenen Stellen werden ab 2018 beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (Kapitel 1170 bis 1172) nachgewiesen. Epl. 15, 27, 29 - Seite 327 Epl. 15, 27, 29 - Seite 328 2930 2018/2019 Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2018 Vermerke 2019 Vermerke 2017 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Senatsrätin/-rat B4 0,000 0,000 1,000 1,000 (0108) Senatsrätin/-rat B2 0,000 0,000 1,000 1,000 (0108) Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 0,000 0,000 2,000 2,000 (0108) Oberregierungsrätin/-rat A14 0,000 0,000 2,000 2,000 (0108) Regierungsrätin/-rat A13 0,000 0,000 1,000 1,000 (0108) Amtsrätin/-rat A12 0,000 0,000 4,000 4,000 (0108) Zwischensumme: 0,000 0,000 11,000 Teilsumme (Teilplan A): 0,000 0,000 11,000 Summe: 0,000 0,000 11,000 Stellenvermerke 0108 Stelle fällt nach dem 31.12.2017 bei Entspannung der Flüchtlingssituation bei Freiwerden weg. Epl. 15, 27, 29 - Seite 329 Epl. 15, 27, 29 - Seite 330 Stellenübersicht 2018/2019 Stellenübersicht Einzelplan 29 Im Einzelplan 29 - Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten - verfügt lediglich das Kapitel 2930 - Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen - über einen Stellenplan, so dass die Stellenübersicht je Kapitel der des Einzelplans entspricht. Da die Stellenübersicht des Einzelplans bereits im Band 1 (Anlage 2) ausgewiesen wird, wird hier auf deren Darstellung verzichtet. Epl. 15, 27, 29 - Seite 331 Epl. 15, 27, 29 - Seite 332