Energieberatung - Marcus Röge - energie

Werbung
Energieberatung
Marcus Röge
Beratung | Konzept | Planung | Begleitung | Förderungen | Zuschüsse
DIE ZUKUNFT
ÖKOLOGISCH VORBILDLICH
Fragen rund um den Energieausweis
Bockhorner Weg 142 | 28779 Bremen
Mail: [email protected]
www.roege.energie-check.de
Energieberatung
Marcus Röge
Energieausweis nach EnEV 2009
Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen
Energieausweis mit den Kennwerten des Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit
soll der potenzielle Kunde sich über die Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das
Gebäude ein Bild machen können.
Dieser
Energieausweis
bedarfsorientiert
kann
ermittelt
unter
werden.
bestimmten
Bedingungen
Verbrauchsorientierte
verbrauchsorientiert
Ausweise
können
oder
kostengünstig
ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche
des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die
Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität der Außenhülle oder die Aktualität der
Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.
Der
bedarfsorientierte
Aussenbauteile
Schwachpunkte
und
des
Energieausweis
der
gesamten
Gebäudes
dagegen
berechnet
Anlagentechnik.
lokalisiert
Mit
werden.
die
Energieverluste
dieser
Berechnung
Dadurch
lassen
durch
die
können
die
sich
dann
Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotenzial durch die Maßnahme
ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.
Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis
benötigt, kann ich Ihnen schnell und zuverlässig in einem ersten Gespräch ermitteln.
Bockhorner Weg 142 | 28779 Bremen
Mail: [email protected]
www.roege.energie-check.de
Energieberatung
Marcus Röge
Was ist ein Energieausweis?
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und
Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem
Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige
Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen
niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten
Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch
wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Wer braucht einen Energieausweis?
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines
gültigen
Energieausweises
durch
den
Verkäufer
oder
Vermieter.
Mieter
in
bestehenden
Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer
dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.
Der Ausweis wird außerdem benötigt, wenn ein Gebäude mit staatlichen Fördermitteln (z. B. von
der KfW) modernisiert werden soll.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische
Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen
Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen
zu können. Grundsätzlich erzielen Gebäude mit niedrigen Energieverbräuchen einen deutlich
höheren Marktwert. Die Nachfrage nach energieeffiziente Gebäude wird ständig steigen.
Bockhorner Weg 142 | 28779 Bremen
Mail: [email protected]
www.roege.energie-check.de
Energieberatung
Marcus Röge
Welchen Energieausweis benötige ich?
Der
Gesetzgeber
lässt
zwei
Varianten
zu:
den
verbrauchs-
und
den
bedarfsbasierten
Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden,
weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb
teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.
Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
Bedarfsbasierte
Energieausweise
sind
vorgeschrieben
für
Gebäude
mit
weniger
als
fünf
Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens
auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert
wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung
seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer
kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten
zulässt. Den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.
Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne
diese Objekt persönlich betreten oder in Augenschein genommen zu haben.
Bockhorner Weg 142 | 28779 Bremen
Mail: [email protected]
www.roege.energie-check.de
Energieberatung
Marcus Röge
Vereinfachte Übersicht auf zwei Seiten
Verbrauchsorientierter
Ausweis
Bedarfsorientierter
Ausweis
Energiekennzahl: Erfasster
Energieverbrauch für Heizung und
Warmwasserbereitung
Energiekennzahl: Berechneter
spezifischer End- und Primärenergiebedarf für
Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung
Basis: Erfassung und Bewertung von
Basis: Auswertung der
Verbrauchsdaten der letzten drei
Jahre/Abrechnungsperioden (z. B.
aus Heizkostenabrechnungen)
energetischen Daten zur Gebäudekonstruktion
(Außenwände, Dach,Fenster…) und zur
Anlagentechnik
Bockhorner Weg 142 | 28779 Bremen
Mail: [email protected]
www.roege.energie-check.de
Energieberatung
Marcus Röge
Bockhorner Weg 142 | 28779 Bremen
Mail: [email protected]
www.roege.energie-check.de
Herunterladen