Stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaft

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Deutscher
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Gewerkschaft
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schaftsbund
Bundes
Bundesvorstand
Abteilung
Mitbestimmungspolitik
Stellungnahme des
Deutschen Gewerkschafts
Gewerkschaftsbundes
(DGB)
zur EU
EUKonsultation
„Länderspezifische Bericht
Berichterstattung von
multinationalen Unterneh
Unternehmen“
Berlin, 20.12.2010
Herausgeber:
DGB-Bundesvorstand
Abteilung
Mitbestimmungspolitik
Verantwortlich:
Dietmar Hexel
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Fragen an:
Rainald Thannisch
Tel.: 0 30/2 40 60-605/-768
Fax: 0 30/2 40 60-670
E-Mail: [email protected]
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1. Wäre es nützlich, über gemeinsame EU-Vorschriften auf dem Gebiet
der Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis zu verfügen?
Antwort: Ja
Erläuterung:
Der DGB befürwortet allgemein Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Unternehmensberichterstattung innerhalb der EU unter den folgenden Voraussetzungen:
− Die offen zu legenden Informationen sollten mit dem Ziel erhoben werden, die Transparenz der Berichterstattung zu verbessern und dadurch
einen Beitrag zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen der berichtspflichtigen Unternehmen leisten.
− Bei der Festlegung von Art und Umfang der offen zu legenden Informationen sollten gleichermaßen die individuellen Rahmenbedingungen der
einzelnen Unternehmen berücksichtigt werden. Beispielhaft kann hier
das deutsche Handelsrecht herangezogen werden, das die Informationsanforderungen an Unternehmen/Konzerne nach Größe, Rechtsform
und Branchenzugehörigkeit abstuft. Ferner könnten auch die bereits
vorhandenen Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS zur
Segmentberichterstattung als Orientierungshilfe dienen, die für die Zwecke der länderspezifischen Berichterstattung ggf. entsprechend zu modifizieren wären.
(2) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen für die Anleger
des betreffenden Unternehmens sinnvoll?
Antwort: JA
Erläuterung:
Die Entscheidung über die Art der berichtspflichtigen Informationen sollte
auf der Grundlage eines breiten Stakeholder-Ansatzes erfolgen. Unter diesem Blickwinkel relevant wären nicht nur Informationen, die aus Anlegersicht entscheidungsnützlich wären. Vielmehr sind auch solche Informationen zu vermitteln, die anderen am Unternehmen beteiligten Interessengruppen zusätzliche – in diesem Falle länderspezifische – Auskünfte über
die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns vermitteln würden.
(3) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen für die Zwecke
der Verbesserung der Governance im Steuerbereich auf internationaler Ebene nützlich?
Antwort: Nein
Der DGB vertritt die Auffassung, dass die Abschlüsse, die steuerlichen
Zwecken dienen, von den für andere Zwecke (z. B. die Bemessung von
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Ausschüttungen) zu erstellenden Abschlüsse getrennt werden sollten. Beide Abschlüsse dienen unterschiedlichen Zielen, deren Verfolgung in einem
einzigen Abschluss nicht widerspruchsfrei möglich ist. Aus diesem Grunde
halten wir es nicht für sinnvoll, im Jahresabschluss Informationspflichten
(hier: länderspezifische) zu verankern, die rein steuerliche Sachverhalte
abbilden.
(4) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen, die in der Rohstoffwirtschaft (z. B. Mineral-, Erdöl- oder Erdgassektor)[11] tätig sind,
nützlich, um die eigene Verantwortlichkeit und die Governance natürlicher Ressourcen in reichen Drittländern zu verbessern?
Antwort: Ja
Erläuterung
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung eines verantwortlichen
Umgangs der Unternehmen/Konzerne mit den begrenzten Rohstoffen dieser Erde wären diesbezügliche Informationen grundsätzlich wichtig und
nützlich. Die damit verbundene positive oder negative Reputanz der Unternehmen in der Öffentlichkeit würde eine entsprechende externe Unternehmenskontrolle (durch den Markt) auslösen, die negatives Verhalten sanktionieren könnte. Je knapper die Ressourcen würden, desto wirkungsvoller
würde eine solche Kontrolle voraussichtlich.
Allerdings sind wir der Auffassung, dass der Jahresabschluss auf finanzwirtschaftliche Informationen mit dem Ziel der Erläuterung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens/Konzerns konzentriert bleiben sollte. Eine
Ausweitung zum Rechenschaftsbericht über den verantwortlichen Umgang
von Unternehmen/Konzernen mit bezogenen Ressourcen würde ihn inhaltlich überfrachten. Die Offenlegung sollte daher in einem separaten Bericht
erfolgen.
(5) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen gemäß vorbestimmter Standards oder Formate nützlich?
Antwort: JA
Erläuterung:
Wir sind der Auffassung, dass die Berichterstattung Mindest-Standards
folgen sollte, um eine gewisse Vergleichbarkeit sicherzustellen. Je nach
Größe, Branche und Rechtsform könnten darüber hinaus zusätzliche verpflichtende Informationen verlangt werden. Unabhängig von dem Umfang
der zu veröffentlichenden Informationen sollte die Berichterstattung aber
generell verpflichtend sein, um Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit der Berichterstattung sicherzustellen.
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(6) Wenn eine länderspezifische Meldung für nützlich erachtet wird,
welche Art von multinationalem Unternehmen stände dann zweckmäßigerweise im Mittelpunkt?
Antwort: Sonstiges
Erläuterung
Wesentlicher Maßstab für die Pflicht zur Berichterstattung über länderspezifische Informationen könnte der Grad der internationalen Verflechtung
eines Unternehmens/Konzerns sein. Danach sollten alle Unternehmen berichterstattungspflichtig sein, die einen bestimmten Anteil ihrer Lieferungen/Leistungen an das (aus Sicht das Unternehmens/Konzerns) Ausland
verkaufen. Hierbei sollte jedoch das Prinzip der Wesentlichkeit beachtet
werden, um ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen
der Berichterstattung zu gewährleisten. Das könnte z. B. über die Festlegung von Schwellenwerte erreicht werden, unterhalb derer keine Verpflichtung zur länderspezifischen Berichterstattung bestünde.
Weiterhin sollten solche Unternehmen/Konzerne länderspezifische Informationen zu berichten haben, die in Sektoren mit großer volkswirtschaftlicher
Bedeutung – wie z. B. dem Finanzdienstleistungs- und dem Energiesektor
– tätig sind.
(7) Bitte bringen Sie Informationen zu den Kosten bei, die Ihrer Einschätzung nach bei der Einführung länderspezifischer Offenlegungsanforderungen anfallen könnten.
Eine allgemeine Aussage über die Höhe der aus länderspezifischen Berichterstattungspflichten erwachsenden Kosten lässt sich nicht seriös treffen. Die Kosten wären grundsätzlich abhängig von der Zahl der einbezogenen Unternehmen und dem Umfang der berichterstattungspflichtigen Informationen.
(8) Bitte übermitteln Sie weitere Kommentare zu Punkten, die zuvor
nicht angesprochen wurden.
-/(9) Sollten Sie über einschlägige Unterlagen verfügen, übermitteln Sie
sie bitte hier als Anlage (fakultativ) [über das IPM-System].
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