Deutscher Gewerk Gewerkschaft rkschafts schaftsbund Bundes Bundesvorstand Abteilung Mitbestimmungspolitik Stellungnahme des Deutschen Gewerkschafts Gewerkschaftsbundes (DGB) zur EU EUKonsultation „Länderspezifische Bericht Berichterstattung von multinationalen Unterneh Unternehmen“ Berlin, 20.12.2010 Herausgeber: DGB-Bundesvorstand Abteilung Mitbestimmungspolitik Verantwortlich: Dietmar Hexel Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Fragen an: Rainald Thannisch Tel.: 0 30/2 40 60-605/-768 Fax: 0 30/2 40 60-670 E-Mail: [email protected] Deutscher Gewerk Gewerkschaft rkschafts schaftsbund Bundes Bundesvorstand 1. Wäre es nützlich, über gemeinsame EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis zu verfügen? Antwort: Ja Erläuterung: Der DGB befürwortet allgemein Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Unternehmensberichterstattung innerhalb der EU unter den folgenden Voraussetzungen: − Die offen zu legenden Informationen sollten mit dem Ziel erhoben werden, die Transparenz der Berichterstattung zu verbessern und dadurch einen Beitrag zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen der berichtspflichtigen Unternehmen leisten. − Bei der Festlegung von Art und Umfang der offen zu legenden Informationen sollten gleichermaßen die individuellen Rahmenbedingungen der einzelnen Unternehmen berücksichtigt werden. Beispielhaft kann hier das deutsche Handelsrecht herangezogen werden, das die Informationsanforderungen an Unternehmen/Konzerne nach Größe, Rechtsform und Branchenzugehörigkeit abstuft. Ferner könnten auch die bereits vorhandenen Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS zur Segmentberichterstattung als Orientierungshilfe dienen, die für die Zwecke der länderspezifischen Berichterstattung ggf. entsprechend zu modifizieren wären. (2) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen für die Anleger des betreffenden Unternehmens sinnvoll? Antwort: JA Erläuterung: Die Entscheidung über die Art der berichtspflichtigen Informationen sollte auf der Grundlage eines breiten Stakeholder-Ansatzes erfolgen. Unter diesem Blickwinkel relevant wären nicht nur Informationen, die aus Anlegersicht entscheidungsnützlich wären. Vielmehr sind auch solche Informationen zu vermitteln, die anderen am Unternehmen beteiligten Interessengruppen zusätzliche – in diesem Falle länderspezifische – Auskünfte über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns vermitteln würden. (3) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen für die Zwecke der Verbesserung der Governance im Steuerbereich auf internationaler Ebene nützlich? Antwort: Nein Der DGB vertritt die Auffassung, dass die Abschlüsse, die steuerlichen Zwecken dienen, von den für andere Zwecke (z. B. die Bemessung von 2 Deutscher Gewerk Gewerkschaft rkschafts schaftsbund Bundes Bundesvorstand Ausschüttungen) zu erstellenden Abschlüsse getrennt werden sollten. Beide Abschlüsse dienen unterschiedlichen Zielen, deren Verfolgung in einem einzigen Abschluss nicht widerspruchsfrei möglich ist. Aus diesem Grunde halten wir es nicht für sinnvoll, im Jahresabschluss Informationspflichten (hier: länderspezifische) zu verankern, die rein steuerliche Sachverhalte abbilden. (4) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen, die in der Rohstoffwirtschaft (z. B. Mineral-, Erdöl- oder Erdgassektor)[11] tätig sind, nützlich, um die eigene Verantwortlichkeit und die Governance natürlicher Ressourcen in reichen Drittländern zu verbessern? Antwort: Ja Erläuterung Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung eines verantwortlichen Umgangs der Unternehmen/Konzerne mit den begrenzten Rohstoffen dieser Erde wären diesbezügliche Informationen grundsätzlich wichtig und nützlich. Die damit verbundene positive oder negative Reputanz der Unternehmen in der Öffentlichkeit würde eine entsprechende externe Unternehmenskontrolle (durch den Markt) auslösen, die negatives Verhalten sanktionieren könnte. Je knapper die Ressourcen würden, desto wirkungsvoller würde eine solche Kontrolle voraussichtlich. Allerdings sind wir der Auffassung, dass der Jahresabschluss auf finanzwirtschaftliche Informationen mit dem Ziel der Erläuterung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens/Konzerns konzentriert bleiben sollte. Eine Ausweitung zum Rechenschaftsbericht über den verantwortlichen Umgang von Unternehmen/Konzernen mit bezogenen Ressourcen würde ihn inhaltlich überfrachten. Die Offenlegung sollte daher in einem separaten Bericht erfolgen. (5) Wäre eine Offenlegung von Finanzinformationen auf länderspezifischer Basis seitens der multinationalen Unternehmen gemäß vorbestimmter Standards oder Formate nützlich? Antwort: JA Erläuterung: Wir sind der Auffassung, dass die Berichterstattung Mindest-Standards folgen sollte, um eine gewisse Vergleichbarkeit sicherzustellen. Je nach Größe, Branche und Rechtsform könnten darüber hinaus zusätzliche verpflichtende Informationen verlangt werden. Unabhängig von dem Umfang der zu veröffentlichenden Informationen sollte die Berichterstattung aber generell verpflichtend sein, um Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit der Berichterstattung sicherzustellen. 3 Deutscher Gewerk Gewerkschaft rkschafts schaftsbund Bundes Bundesvorstand (6) Wenn eine länderspezifische Meldung für nützlich erachtet wird, welche Art von multinationalem Unternehmen stände dann zweckmäßigerweise im Mittelpunkt? Antwort: Sonstiges Erläuterung Wesentlicher Maßstab für die Pflicht zur Berichterstattung über länderspezifische Informationen könnte der Grad der internationalen Verflechtung eines Unternehmens/Konzerns sein. Danach sollten alle Unternehmen berichterstattungspflichtig sein, die einen bestimmten Anteil ihrer Lieferungen/Leistungen an das (aus Sicht das Unternehmens/Konzerns) Ausland verkaufen. Hierbei sollte jedoch das Prinzip der Wesentlichkeit beachtet werden, um ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen der Berichterstattung zu gewährleisten. Das könnte z. B. über die Festlegung von Schwellenwerte erreicht werden, unterhalb derer keine Verpflichtung zur länderspezifischen Berichterstattung bestünde. Weiterhin sollten solche Unternehmen/Konzerne länderspezifische Informationen zu berichten haben, die in Sektoren mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung – wie z. B. dem Finanzdienstleistungs- und dem Energiesektor – tätig sind. (7) Bitte bringen Sie Informationen zu den Kosten bei, die Ihrer Einschätzung nach bei der Einführung länderspezifischer Offenlegungsanforderungen anfallen könnten. Eine allgemeine Aussage über die Höhe der aus länderspezifischen Berichterstattungspflichten erwachsenden Kosten lässt sich nicht seriös treffen. Die Kosten wären grundsätzlich abhängig von der Zahl der einbezogenen Unternehmen und dem Umfang der berichterstattungspflichtigen Informationen. (8) Bitte übermitteln Sie weitere Kommentare zu Punkten, die zuvor nicht angesprochen wurden. -/(9) Sollten Sie über einschlägige Unterlagen verfügen, übermitteln Sie sie bitte hier als Anlage (fakultativ) [über das IPM-System]. -/- 4