54 Management Pro & Contra 55 ➤ Bauer: Im Gegensatz zu einer Unternehmens-D&O-Versicherung ist bei einer ManagerrechtsschutzVersicherung immer die versicherte Person selbst auch Versicherungsnehmer. Hier schließt also ein Manager seine Police für sich selbst ab ähnlich wie bei der persönlichen D&O. Der Deckungsumfang beschränkt sich jedoch auf die Erstattung von Rechtsanwalts- und Gutachterkosten. Zur Absicherung eines eventuell zu leistenden Schadenersatzes ist deshalb eine persönliche D&O-Police notwendig. Wie kann man nachweisen, dass Entscheidungen fahrlässig oder gar grob fahrlässig gefällt worden sind? ➤ Bauer: Die Gerichte prüfen in der Regel jeden Fall individuell. Neben dem Nachweis einer fahrlässigen Entscheidung ist übrigens auch die so genannte Kausalität zu beweisen. Nur wenn die fehlerhafte Entscheidung auch nachweisbar Ursache für einen Schaden war, können Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Ab welchem Aufgabengebiet lohnt sich für das Unternehmen eine D&O-Absicherung? ➤ Bauer: Eine D&O-Versicherung schützt die versicherte Person beziehungsweise das versicherte Unternehmen bei unberechtigten Ansprüchen Dritter im Fall eines Vermögensschadens. Diese Absicherung ist generell wichtig – unabhängig von Aufgabengebieten eines Unternehmens oder der jeweiligen Branche. Insbesondere Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine sollten über eine D&O-Versicherung verfügen und der Kreis der versicherten Personen sollte möglichst weit gefasst sein. Dazu gehören sollten auch Prokuristen, ComplianceBeauftragte oder Interimsmanager. Worauf muss man bei einer D&OVersicherung achten? ➤ Bauer: Eine hochwertige D&O zeichnet sich zum Beispiel durch eine großzügige Definition von Vermögensschaden aus, wie etwa die Erstattung von Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bei drohenden Reputationsschäden sowie einem großen Kreis an versicherten Personen. Außerdem sollte das Kündigungsrecht im Schadensfall ausgeschlossen sein und der Versicherungsschutz auch bei einer Pflichtverletzung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen. Bei einigen Policen sind auch Tochterunternehmen automatisch mitversichert. Welche Alternativen zu einer D&O gibt es für Unternehmen? ➤ Bauer: Auch Unternehmen können eine VermögensschadenRechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt die Anwalts-, Verfahrens- und Gutachterkosten, wenn dem Unternehmen oder anderen Anspruchsgruppen durch Fehlverhalten eines Managers ein Vermögensschaden entstanden ist. Den Vermögensschaden selbst ersetzt aber auch in diesem Fall nur eine D&O-Versicherung. Deshalb dient eine VermögensschadenRechtsschutzversicherung eher als Ergänzung und nicht als Alternative zu einer D&O. Wenn sich alle an die Unternehmensregeln halten, kann nichts passieren – wird deshalb bei den Unternehmen auf die Compliance verstärkt Wert gelegt? ➤ Bauer: Neben der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ist Compliance ebenfalls wichtig, um das Risiko von Haftungsansprüchen gegen das Unternehmen und das Management zu minimieren. Zusätzlich zu den rein monetären Schäden, die weitgehend durch Versicherungen gedeckt werden können, geht es schließlich auch um Imageschäden des Unternehmens. Wird es unattraktiv, Geschäftsführer zu werden? ➤ Bauer: Nein. Wer sich als Geschäftsführer oder Vorstand an die Sorgfaltspflichten und die unternehmensinternen und gesetzlichen Vorgaben hält, hat auch weiterhin ein überschaubares Haftungsrisiko, gegen das man sich gut absichern kann. Wichtig ist es, hier den individuell passenden Schutz zu wählen – dabei sollten Geschäftsführer den Rat unabhängiger Experten einholen. Fragen: Sebastian Helbing Wir machen Druck ColorDruckLeimen GWA Production Award 2011 Gold und Silber Innovationspreis der Deutschen Druckindustrie 2011 Druck & Medien Award 2011 „Werbedrucksachen“ „Kunstdrucker des Jahres“ Eine Obergrenze für Manager-Gehälter? Spätestens dann, wenn Unternehmen nicht mehr so erfolgreich agieren, wird über die Höhe der Bezüge der Führungskräfte diskutiert. Sollten die Zahlungen an Top-Manager gedeckelt werden? PRO CONTRA Bernd Knauber IG Metall Heidelberg M anagerbezüge müssen endlich verbindlich gedeckelt werden. Das hat weder mit Neid noch mit Angst zu tun, dass den Gewerkschaften bei ihrer Lohnpolitik Versagen nachgesagt werden könnte. Selbst die 4,3-prozentige Steigerung, die eben in der Metall- und Elektroindustrie erzielt wurde, nimmt sich neben der der Managerbezüge ziemlich gering aus. Nein, das hat damit zu tun, was bei vielen unserer geführten Diskussionen auffällt: Managern fehlen generell Ankerpunkte, an denen sie ihr Handeln festmachen können. Es wird durch die Struktur der derzeitigen Gehaltsrichtlinien oft systematisch gefördert, dass die „Entscheider“ ihre Argumente weniger am Interesse des Unternehmens und seiner Arbeitnehmer ausrichten als am eigenen. Wenn man weiter sieht, welch geringe Verantwortung im Zweifelsfall von Managern tatsächlich für ihre Entscheidungen übernommen werden muss, während Arbeitnehmer für lediglich geringe Verfehlungen bereits ohne Abfindung ihre Existenz aufs Spiel setzen (Pfandbons) fehlt auch dort die Relation. Im Managementbereich werden oft im anderen Extrem bereits Abfindungen im Anstellungsvertrag festgesetzt, die das volle während der Vertragslaufzeit noch zu verdienende Salär übertreffen. Konkret muss das nicht auf feste Obergrenzen hinauslaufen, die Entwicklung zeigt aber, dass zumindest verbindliche Vorgaben für Relationen zu den Durchschnittsgehältern im Unternehmen und zur Struktur der variablen Gehaltsbestandteile notwendig sind, da die beispielsweise für AG-Vorstände getroffenen Andreas Freytag Professor für Wirtschaftspolitik Vorgaben einfach ignoriert werden. Fixe und variable Vergütung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies wäre bei einer Verteilung 1:1 bis 1:2 erreicht. Grundlage müssen Kennzahlen sein, die Zielsetzung und Leistungsfähigkeit in kritischen Bereichen einer lang- und mittelfristigen Unternehmensstrategie fördern. Zu berücksichtigen ist ein Viereck aus Unternehmen, Mitarbeitern, Aktionären/Eigentümern und der Gesellschaft. Der Nachhaltigkeitsanforderung ist dadurch Rechnung zu tragen, dass variable Vergütungsanteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und auch zeitlich versetzt ausgezahlt werden sollten. Dazu gehört für mich, dass Bemessungskriterien wie Mitarbeiterzufriedenheit, Sozialverantwortung, Kundenbindung, aber auch ökologische Faktoren wie Schadstoffausstoß und Ressourceneffizienz über mehrere Jahre hinweg in die Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütungen einbezogen werden. Schließlich ist sicherzustellen, dass die variable Vergütung auf positive und negative Entwicklungen reagiert. Dazu zählt auch die mögliche Herabsetzung von Bezügen bei nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Die derzeitig positiv im Hinblick auf Begrenzungskriterien geführte Diskussion zeigt, dass ein Teil der Kritik insbesondere aus der Arbeitnehmerschaft und den DGB-Gewerkschaften durchgedrungen scheint. Die Furcht vor klaren Vorgaben der Politik ist offensichtlich der ausschlaggebende Punkt hierfür. Dies darf aber nicht daran hindern, jetzt endlich zu handeln, bevor weiterer Schaden entsteht. I st es nicht schlüssig zu sagen, mehr als 40 000 Euro brutto im Monat bräuchte kein Mensch? Wäre es nicht viel gerechter, wenn der Wohlstand etwas weniger ungleich verteilt wäre? Beide Aussagen sind vermutlich richtig. Beide Aussagen können trotzdem nicht zu dem Schluss führen, Managergehälter zu deckeln. Dagegen sprechen gleich mehrere Argumente. Zunächst sind Menschen nicht gleich, weder hinsichtlich ihrer Fähigkeiten noch in Bezug auf ihre Bedürfnisse. Manche Fähigkeiten sind knapp und deshalb stark nachgefragt. Deshalb steigt ihr Preis, also das Gehalt der Person mit diesen Fähigkeiten. Hinzu kommt, dass nicht jeder nach viel Geld strebt, einige Menschen aber wohl. Für sie bilden hohe Gehälter einen Anreiz, etwas Besonderes zu leisten. Damit sind wir beim zweiten Argument: Mit hohen, leistungsorientierten Gehältern kann eine Gesellschaft Menschen mit stark nachgefragten Fähigkeiten dazu bringen, neue Güter und Dienstleistungen zu kreieren und viele Arbeitsplätze zu schaffen. Deckelt aber nur ein Land die Gehälter, so wandern die kreativen Köpfe ab. Dies ist für die weniger kreativen Menschen ein Nachteil. Insgesamt verliert die Gesellschaft an Wohlstand mehr, als sie an Fairness gewinnen könnte. Zumal – und dies ist ein weiteres Argument – sich hinter der Gehaltsdiskussion auch eine recht unangenehme und mit einer offenen und freien Gesellschaft nur schwer vereinbare Haltung der Missgunst und des Neides verbirgt. Diese schränkt die gesellschaftliche Kreativität ein. Nun wird der Einwand kommen, es ginge gar nicht darum, gute Leistung nur mäßig zu entlohnen. Viel- mehr sei es nötig zu verhindern, dass auch mittelmäßige Manager Millionengehälter und goldene Fallschirme erhalten, obwohl ihre Leistungen fragwürdig sind. Dieser Einwand stimmt ebenfalls. Ihm muss man aber nicht mit einem Deckel begegnen, sondern in den Unternehmen müssen die richtigen Gehaltsstrukturen festgesetzt werden. Hier ist besonders die Fristigkeit in den Blick zu nehmen. Es ist verfehlt, die Bonuszahlungen an Quartalszahlen zu knüpfen. Stattdessen sollten die Eigner von Unternehmen langfristige Ziele setzen und danach die Boni auszahlen. Sollte sich herausstellen, dass die Manager die Unternehmenseigner aufgrund ungleich verteilter Informationen systematisch übervorteilen können, erst dann sollte der Gesetzgeber über Regulierungen der Fristen für leistungsorientierte Gehälter nachdenken. Eine Ausnahme zu dem bisher Gesagten sollte es geben: Immer wenn die Regierung Subventionen zahlt, sollte sie diese Zahlung an eine Deckelung der Managergehälter knüpfen, wie sie es im Falle der Bankenrettung nach der weltweiten Finanzkrise getan hat. Dies senkt vermutlich den Anreiz von privaten Firmen, für Subventionen zu kämpfen anstatt sich mit Hilfe guter Produkte und Dienstleistungen um Nachfrager zu kümmern. Ansonsten gilt letztlich das entscheidende Argument, das der Freiheit. In einer demokratischen, offenen, zivilisierten Gesellschaft darf in Privatverträge nicht eingegriffen werden. Wenn die Eigentümerin eines Unternehmens ihren Managern ein Traumgehalt zahlen möchte, ist es nicht Sache des Gesetzgebers, dies zu verhindern. Kontakt: Rainer Bender, Tel.: 06224-7008-216, www.colordruck.com 3/2012 • 6. Juli 2012 econo