PädSoziales Handout 2012 (Wolfgang Schütt, Eckernförde)

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Wolfgang Schütt, Eckernförde
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Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Neuregelungen ab 2010
Schwerbehinderung und Diabetes
GdB/ GdS bei Diabetes
Die an Diabetes Erkrankten, deren Therapie regelhaft keine
Hypoglykämie auslösen kann und somit in der
Lebensführung nicht wesentlich beeinträchtigt sind, erleiden
auch durch den Therapieaufwand keine
Teilhabebeeinträchtigung, die einen GdS von über 5
rechtfertigt.
0
Die an Diabetes Erkrankten, deren Therapie eine
Hypoglykämie auslösen kann und die in der Lebensführung
hierdurch wesentlich beeinträchtigt sind, erleiden durch den
Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung.
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Folie
:3
Folie: 4
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Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Neuregelungen ab 2010
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Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Neuregelungen ab 2010
GdB/ GdS bei Diabetes
Die an Diabetes Erkrankten, deren Therapie eine
Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich
eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst
durchführen und durch weitere Einschnitte noch wesentlicher
in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach
Ausmaß des Therapieaufwandes und der Güte der
Stoffwechseleinstellung eine deutliche
Teilhabebeeinträchtigung.
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Die an Diabetes Erkrankten, deren Therapie eine
Hypoglykämie auslösen kann, die eine intensivierte
Insulintherapie (bzw. eine Insulinpumpentherapie)
durchführen und durch erhebliche Einschnitte gravierend in
der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden aufgrund
dieses Therapieaufwands eine wesentliche
Teilhabebeeinträchtigung.
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GdB/ GdS bei Diabetes
Eine intensivierte Insulintherapie liegt vor, wenn täglich
mindestens vier Insulininjektionen erfolgen, bei denen die
Insulindosis in Abhängigkeit von der folgenden Mahlzeit und
körperlichen Belastung selbständig variiert wird. Die
Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen
(beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe)
müssen dokumentiert werden.
Folie: 5
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Folie: 6
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Die wichtigsten Merkzeichen
bei Schwerbehinderung
Fo
lie
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G
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt
aG
außergewöhnlich Gehbehindert
H
Hilflos
Bl
Blind
GI
Gehörlos
B
Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.
RF
Der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten
gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von
der Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für den Sozialtarif
für Verbindungen im T-Net.
So steht es in den Vorschriften
Merkzeichen H „Hilflos“
H bedeutet „hilflos”. Als hilflos ist
derjenige anzusehen, der infolge seiner
Behinderung nicht nur vorübergehend
(also mehr als 6 Monate) für eine Reihe
von häufig und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen zur
Sicherung seiner persönlichen Existenz
im Ablauf eines jeden Tages fremder
Hilfe dauernd bedarf.
http://integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehindertenausweis/77c393i1p/ind
ex.html
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Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Fo
lie
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•
eine Woche Zusatzurlaub pro Jahr
Verbesserter Kündigungsschutz
Freistellung von Mehrarbeit
Beschäftigungspflicht
Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
Steuerfreibeträge
Ermäßigter Eintritt, Vergünstigungen beim Kfz-Kauf,
Gleichstellung
Freifahrten und Kfz-Steuer
Vorzeitige Rente
Steuerfreibetrag gem. § 33 EStG
von 25 und 30
310 Euro,
von 35 und 40
430 Euro,
von 45 und 50
570 Euro,
von 55 und 60
720 Euro,
von 65 und 70
890 Euro,
von 75 und 80
1 060 Euro,
von 85 und 90
1 230 Euro,
von 95 und 100
1 420 Euro.
Für behinderte Menschen mit dem Merkzeichen H und für Blinde erhöht
sich der Pauschbetrag auf 3 700 Euro.
Die Pauschbeträge erhalten 1.behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50
festgestellt ist;
Bei einem GdB von weniger als 50, aber mindestens auf 25 werden Freibeträge nur gewährt, wenn
behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere
laufende Bezüge zustehen, oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
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So steht es in den Vorschriften
So steht es in den Vorschriften
Gültigkeit des Ausweises (1)


Gültigkeit des Ausweises
Ausweise für schwer behinderte Menschen
unter 10 Jahren werden bis zur Vollendung des
10. Lebensjahres befristet und dann mit einem
Lichtbild versehen.
Für schwer behinderte Menschen zwischen 10
und 15 Jahren wird die Gültigkeitsdauer des
Ausweises bis längstens zum Ende des
Kalendermonats befristet, in dem das 20.
Lebensjahr vollendet wird
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Wie können sich Antragsteller
wehren?
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

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Soll ich einen Antrag stellen?
Pro:
Fristen beachten!
 Gegen Feststellungsbescheide der Versorgungsämter
können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des
Bescheids Widerspruch erheben.



Widerspruch: immer schriftlich!
 Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift
beim Versorgungsamt erhoben werden.


Wenn der Widerspruch abgelehnt wird:
 Erst nach Zugang des Widerspruchsbescheides ist die
Klage möglich.
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(2)
Da das Merkzeichen H in der Regel bis
zur Vollendung des 16. Lebensjahres
gilt, wird die Gültigkeit des Ausweises
entsprechend befristet.
Der Steuerfreibetrag (Pauschbetrag)
beträgt zurzeit 3.700 Euro pro
Kalenderjahr.
12
Rechtsmittel
14
Steuerfreibeträge
Grad der Behinderung

15
Steuerliche Erleichterungen
Kündigungsschutz
Berufliche Rehabilitation wird
erleichtert
Früher in Rente
Vergünstigungen bei
bestimmten Anbietern
(Museum, Autokauf,
Verkehrsmittel)
Integrationsplatz und Förderung
in Kindergarten und Schule
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Kontra:




Probleme bei Arbeitssuche
und Bewerbung, wenn dem
Arbeitgeber der
Schwerbehindertenstatus
bekannt ist
Vorurteile über die
Leistungsfähigkeit
Bin ich behindert?
Probleme bei
Versicherungen
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Schwerbehinderung? - Fazit



Schule
Vor dem Antrag sollte eine individuelle
Beratung stehen. Wichtig ist die Frage
des langfristigen Nutzens.
In Einzelfällen kann der
Schwerbehindertenstatus
Eingliederungsmaßnahmen erleichtern
Eine gründliche Abwägung ist wichtig!
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Wichtige Fragen

Wer sollte - worüber - informiert
werden?
–
–


Erste Hilfe bei Unterzuckerungen


Lehrer
Mitschüler

Wie kann die Information gestaltet
werden?
Wer kann im Notfall helfen?
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
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Klassenfahrten

Was können die Lehrkräfte tun?
Wie weit geht die „erste Hilfe“?
Rechtliche Probleme bei der Gabe von
Glucagon.
Klassenarbeiten
Wenn es erforderlich ist, dass ein
Elternteil als Begleitperson an einer
Klassenfahrt teilnimmt, können Sie einen
Antrag auf finanzielle Unterstützung
stellen (Eingliederungsmaßnahme nach
SGB XII)
Ansprechpartner ist das Sozialamt
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
21
Wenn erforderlich, kann – vor allem bei
langen Klassenarbeiten über mehrere
Stunden – eine Verlängerung der Zeiten
beantragt werden, um Benachteiligungen
wegen der Diabetestherapie oder
Unterzuckerungen auszugleichen.
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Hilfreiche Informationen für Schule
und Kindergarten
Schule fertig. Und dann?



Ausbildung
Studium
Bund/ Zivildienst?
Das meiste geht!
Der Zugang zu bestimmten Berufen ist
praktisch unmöglich (Pilot, Seefahrt,
Dienst mit der Waffe) oder stark erschwert.
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Diabetes und Arbeitsplatz
Bewerbung und Berufswahl
Die Hauptprobleme bei Diabetes mellitus:
Heute gilt:
 Bei guter Einstellung ist es möglich, in
den meisten Berufen zu arbeiten.
 Alte Verbotslisten sind überholt!
 Im Vordergrund sollte der Berufswunsch,
die Motivation und die Qualifikation des
Bewerbers stehen – nicht der Diabetes.
–
–
–
Unterzuckerungen oder
Folgeerkrankungen oder
schlechte Einstellung
treffen zusammen mit einem erhöhten
Unfallrisiko oder anderen Gefährdungen
am Arbeitsplatz
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


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Bewerbung – Diabetes angeben?
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Bewerbung
Ein Bewerber braucht von sich aus den
Diabetes nicht anzugeben.
Im Vordergrund steht das Interesse an
der Ausbildungsstelle oder dem
Arbeitsplatz.
Im Einzelfall kann es günstig sein, im
persönlichen Gespräch auf den Diabetes,
die gute Einstellung und Schulungen
hinzuweisen.
Diabetes und Soziales


27
Eine Krankheit oder Behinderung darf
nicht zum Anlass genommen werden,
einen Bewerber zu diskriminieren. Dies
gilt auch für die Frage nach einer
Behinderung.
Der Arbeitgeber darf fragen, ob der
Bewerber die beruflichen Anforderungen
erfüllt.
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Bewerbung


Diabetes verschweigen?
Die Frage nach Diagnosen („Haben Sie
Diabetes?“) ist nicht zulässig.
Ein Praktikum gibt dir Möglichkeiten, den
Beruf kennen zu lernen und zu checken,
ob deine Diabeteseinstellung verändert
werden muss.
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


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Mit Diabetes:
Sicher bei der Arbeit
Du kannst die Voraussetzungen schaffen!


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Mit Diabetes am Arbeitsplatz:

Sorge auch am Arbeitsplatz für eine
optimale Diabeteseinstellung und passe
die Insulintherapie an Deine
Arbeitsbedingungen an.
Besprich mit dem Diabetesteam die
Besonderheiten Deines Arbeitsplatzes,
die Abläufe und Risikosituationen.
Dein Diabetestagebuch ist eine wertvolle
Hilfe bei der Beratung und
Dosisanpassung.
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

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Mit Diabetes:
Sicher bei der Arbeit


Bei gesundheitlichen Einschränkungen
und Risiken: Besprich Deine Situation mit
dem Diabetesarzt. Stelle Kontakt zum
Betriebsarzt her.
Kläre, ob die Möglichkeit besteht, am
Arbeitsplatz bei Bedarf den Blutzucker
zu messen und Insulin zu spritzen.
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Mit Diabetes:
Sicher bei der Arbeit

Bei der arbeitsmedizinischen
Untersuchung sollte der Diabetes in der
Regel angegeben werden.
Der untersuchende Arzt unterliegt der
ärztlichen Schweigepflicht – auch
gegenüber dem Unternehmer.
Mitteilung an den Arbeitgeber umfasst
die Berufseignung und ggf.
Einschränkungen
Besprich mit dem Arzt, wenn Du
Probleme wegen Unterzuckerungen hast.
Frische Dein Wissen regelmäßig auf. Eine
gute Schulung ist gerade an
Risikoarbeitsplätzen notwendig.

Informiere Deine Kollegen über die erste
Hilfe im Notfall!
Kläre besonderes bei erhöhter
Unterzuckerungsneigung:
–
–
–
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Besteht ein erhöhtes Unfallrisiko?
Besteht bei leichten Unterzuckerungen
Gefahr für Dritte?
Kann die Arbeit unterbrochen werden, falls
die Therapie angepasst werden muss?
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Mit offenen Karten?




Betriebsärztliche Untersuchung
Wem sag ich was?
Wann ist der richtige Zeitpunkt
Die Erfahrungen der anderen
Pro und Contra



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35
•
•
Fahrerlaubnisantrag Gesundheitsfragen
Darf bei Anträgen auf eine Fahrerlaubnis
eigentlich nach Diabetes gefragt werden?
Muss ich den Diabetes der
Fahrerlaubnisbehörde melden?
Darf mir die Fahrerlaubnisbehörden
eigentlich Auflagen machen?
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X
Diabetes mellitus
?
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Einschränkungen der
Verkehrstauglichkeit können
bestehen, wenn …
Verkehrsunfälle und Diabetes mellitus
Das solltest Du wissen


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Diabetes und Führerschein
•
Der Betriebsarzt muss bei der
Untersuchung feststellen, ob der
Arbeitnehmer für die Tätigkeit geeignet
ist.
Hilfreich bei der Beurteilung sind die
Berufsempfehlungen der Deutschen
Diabetesgesellschaft:
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
•
Mit Diabetes: Kein erhöhtes Unfallrisiko.
Menschen mit Diabetes mellitus
verursachen statistisch nicht mehr
Unfälle als andere Verkehrsteilnehmer
Hauptunfallursache: Unterzuckerung am
Steuer!
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•
•
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Dein Blutzucker entgleist ist oder stark
schwankt,
Du Unterzuckerungen nicht sicher
bemerkst,
schwere Folge- oder
Begleiterkrankungen vorliegen oder Du
Medikamente mit entsprechenden
Hinweisen einnehmen musst.
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Sicher im Straßenverkehr:
In der Einstellphase mit Chauffeur
Die Fahrerlaubnisbehörde gibt grünes Licht,
wenn im ärztlichen Attest bescheinigt wird:
• Eine gute stabile Diabeteseinstellung
• Keine schweren Unterzuckerungen
• Sichere Unterzuckerungswahrnehmung.
• Nachweis einer geeigneten Schulung
•
Gut eingestellt und geschult!
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Lass Dich fahren!
•
•
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•
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Bei schwerer Entgleisung:
Nicht fahren!
•
Was kannst Du noch tun?
Bei Unterzuckerungen oder sehr hohen
Blutzuckerwerten bist Du nicht
fahrtauglich!
Während einer schweren Entgleisung
darfst Du nicht fahren. Unfallgefahr!
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Senke Dein Unterzuckerungsrisiko durch
Anpassung der Diabetestherapie und
systematische Blutzuckerselbstkontrolle…
und Tagebuch führen – auch wenn‘ s nervt 
• Lerne Deine Unterzuckerungszeichen kennen!
• Informiere Deine Mitfahrer, was sie im Notfall
tun können
• Nehme an einer geeigneten Schulung teil
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Für Führerscheinbewerber mit
Diabetes gilt:
Bei Auflagen der
Fahrerlaubnisbehörde

•
•
erst gute Werte, dann starten.
Info an den Fahrlehrer


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Vorsicht nach Entgleisungen oder bei
Umstellung der Therapie!
Lass Dich fahren, bis sich Dein Sehvermögen
wieder normalisiert hat!
Warte, bis sich Deine Blutzuckerwerte wirklich
stabilisiert haben!
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Prüfe ob sie angemessen sind!
Bespreche die Situation mit dem
Diabetesteam!
Lege ggf. Widerspruch gegen den
Bescheid ein.
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Fazit und Konsequenzen für die
Beratung
Sicher als Kraftfahrer
Senke dein Unterzuckerungsrisiko
•
•
•
•
•
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
Halte immer für den Notfall Traubenzucker griffbereit.
Führe vor Fahrtantritt eine Blutzuckerselbstkontrolle
durch. Ergebnis ins Tagebuch!
Fahrt nicht antreten bei Unterzuckerung oder Verdacht
auf Unterzuckerung!
Wenn du eine Unterzuckerung bemerkst (auch bei
Verdacht): Fahrt sofort unterbrechen, Zündschlüssel
abziehen und schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen
und abwarten, bis die Unterzuckerung sicher
überwunden ist.
Null Promille
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


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Versicherungen
Risiko absichern







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
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Krankenversicherung
Rentenversicherung
Pflegeversicherung
Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Unfallzusatzversicherung
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Rehabilitationsleistungen der
Rentenversicherung

Jugendliche frühzeitig informieren, was sie
beim Antragsverfahren und als
Verkehrsteilnehmer beachten sollten
Individuelle Dosisanpassung und Zielbereiche
Besonderes Augenmerk bei Diabetesentgleisung
und Problemen der Therapiedurchführung.
Dokumentation
Kostenübernahme von Schulungen
durch die GKV
Grundsatz „Reha vor Rente“
Die Rentenversicherungen bezahlen auch
bestimmte Maßnahmen für Kinder und
Jugendliche, z.B. Diabeteseinstellungen in
Reha-Kliniken
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


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SGB V
Leitlinien und Empfehlungen der
Fachgesellschaften
Vereinbarungen
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Pflegeversicherung (SGB XI)
Kinder mit Diabetes erhalten in der
Regel keine Leistungen der
Pflegeversicherung (BSG-Urteil Februar
1998)
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„Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie die Ungerechtigkeit“
Charles Dickens
Bei Rückfragen
Wolfgang Schütt
Imland Klinik Eckernförde
Diabetesteam
Schleswiger Str. 114 - 116
24340 Eckernförde
Tel.: 04351 - 882 0 (12.00 -13.00 Uhr)
Fax: 04351 – 882 346
Mail: [email protected]
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