European Commission

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 24. Juli 2013
Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche
Konsultation zum Entwurf der Leitlinien für
Risikokapitalinvestitionen
Die Europäische Kommission legt der Öffentlichkeit einen Entwurf ihrer neuen Leitlinien
vor, in denen sie erläutert, wie die Mitgliedstaaten die Risikofinanzierung kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) fördern können. Der Entwurf stützt sich auf die Ergebnisse
einer ersten Konsultationsrunde im Juli 2012 (vgl. IP/12/789) und sieht mehr Flexibilität
bei der Festlegung der in Betracht kommenden Unternehmen und Finanzierungsformen
vor. Ziel ist es, KMU im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 einen besseren
Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Zu dem Entwurf kann bis zum
17. September 2013 Stellung genommen werden. Die Kommission wird dann Ende 2013
unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen neue Leitlinien erlassen.
Die neuen Vorschriften für die Risikofinanzierung sollen mehr Rechtssicherheit und
Flexibilität schaffen und den Verwaltungsaufwand mindern. Damit die neuen Leitlinien als
verlässliche
Hilfestellung
genutzt
werden
können,
sind
im
Entwurf
die
Vereinbarkeitskriterien für drei Arten von Maßnahmen erläutert:



Maßnahmen zugunsten von Unternehmen, die nicht unter die Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen, weil sie nicht alle einschlägigen
Kriterien erfüllen (vgl. IP/08/1110 und MEMO/08/482); dies sind unter anderem
Unternehmen
mit
mittlerer
Kapitalisierung,
die sogenannten
Mid-capUnternehmen, d. h. Unternehmen, die nach der ersten Investitionsrunde einen
bestimmten Schwellenwert überschreiten und nicht mehr im Sinne der EUDefinition als KMU zu betrachten sind, innovative Mid-cap-Unternehmen, die in der
Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind, sowie Unternehmen, die
Investitionen von über 10 Mio. EUR benötigen;
Maßnahmen, die von den Vorgaben der AGVO für Risikofinanzierung abweichen,
z. B. Maßnahmen mit Beteiligung privater Investoren, wobei die private Beteiligung
unter den in der AGVO festgelegten Sätzen liegt, Maßnahmen mit einer finanziellen
Ausgestaltung, die über den in der AGVO festgelegten Obergrenzen liegt, und
Maßnahmen, die finanzielle Anreize für Unternehmen schaffen, als Investor tätig zu
werden;
Beihilferegelungen, die aufgrund ihrer umfangreichen Mittelausstattung und ihrer
potenziell hohen wettbewerbsverzerrenden Wirkung nicht unter die AGVO fallen.
IP/13/737
Der Text des Entwurfs der Leitlinien für Risikofinanzierung wurde unter folgendem Link ins
Netz gestellt:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_risk_capital/index_en.html
Hintergrund
Die derzeitigen Risikokapitalleitlinien (vgl. IP/06/1015 und MEMO/06/295) stammen aus
dem Jahr 2006 und wurden am 1. Dezember 2010 geändert (vgl. IP/10/1636). Die
derzeitigen Leitlinien, die Ende 2013 auslaufen, werden bis zum 30. Juni 2014 verlängert.
Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (vgl. IP/12/458) hat
die
Europäische
Kommission
mit
der
Überarbeitung
der
Leitlinien
für
Risikokapitalinvestitionen begonnen, in denen die Kriterien für die Bewertung der
Vereinbarkeit staatlicher Fördermaßnahmen für Risikokapitalinvestitionen in KMU mit dem
Binnenmarkt festgelegt sind. Den Auftakt für die Überarbeitung bildete eine öffentliche
Konsultation (vgl. IP/12/789), in deren Rahmen die Interessenträger um Stellungnahme
zur Anwendung der Leitlinien seit ihrer Annahme im Jahr 2006 und insbesondere zu den
Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungskapital und
Kreditfinanzierungen für KMU gebeten wurden. Der öffentlichen Konsultation zufolge
haben sich die in den Leitlinien verankerten Grundsätze als eine solide Basis erwiesen,
wenn es um die Bereitstellung staatlicher Mittel für in Betracht kommende Ziel-KMU geht
und gleichzeitig das Risiko einer Verdrängung privater Initiativen so gering wie möglich
gehalten werden soll. Aus den Antworten ging allerdings auch hervor, dass die Leitlinien
sowohl in Bezug auf die beihilfefähigen KMU als auch die Finanzierungsweise, die
Beihilfeinstrumente und die Finanzierungsstrukturen als zu restriktiv betrachtet wurden. In
Anbetracht der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlichte die Kommission ein Issues
Paper, eine Art Eckpunktepapier zu den wichtigsten Aspekten und zur Zielrichtung der
geplanten Reform. Außerdem organisierte sie im Dezember 2012 einen Workshop, um die
Reformvorschläge der Kommission mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern
zu erörtern.
Die Risikofinanzierungsleitlinien sind eine Ergänzung zu den neuen Vorschriften über
Risikofinanzierung in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die am 8. Mai 2013
für die Zwecke der öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurden. Die Stellungnahmen,
die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur geplanten Überarbeitung der
Beihilfevorschriften für Risikofinanzierungen und im Anschluss an den Workshop vom
Dezember 2012 eingingen, wurden bereits im Entwurf der AGVO berücksichtigt. Im
Entwurf der überarbeiteten AGVO ist vorgesehen, zusätzliche Maßnahmen von der
Anmeldepflicht zu befreien; entsprechend wurde der Anwendungsbereich der
Bestimmungen für die Risikofinanzierung in Bezug auf die beihilfefähigen KMU, die
Finanzierungsformen und die Beihilfeinstrumente gegenüber den Bestimmungen der
derzeitigen AGVO ausgeweitet. Aus diesem Grunde müssen die neuen Leitlinien zur
Risikofinanzierung klare und leicht anwendbare Vorschriften enthalten.
Kontakt:
Antoine Colombani (+32 229-74513)
Maria Madrid Pina (+32 229-54530)
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