EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 24. Juli 2013 Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zum Entwurf der Leitlinien für Risikokapitalinvestitionen Die Europäische Kommission legt der Öffentlichkeit einen Entwurf ihrer neuen Leitlinien vor, in denen sie erläutert, wie die Mitgliedstaaten die Risikofinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) fördern können. Der Entwurf stützt sich auf die Ergebnisse einer ersten Konsultationsrunde im Juli 2012 (vgl. IP/12/789) und sieht mehr Flexibilität bei der Festlegung der in Betracht kommenden Unternehmen und Finanzierungsformen vor. Ziel ist es, KMU im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 einen besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Zu dem Entwurf kann bis zum 17. September 2013 Stellung genommen werden. Die Kommission wird dann Ende 2013 unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen neue Leitlinien erlassen. Die neuen Vorschriften für die Risikofinanzierung sollen mehr Rechtssicherheit und Flexibilität schaffen und den Verwaltungsaufwand mindern. Damit die neuen Leitlinien als verlässliche Hilfestellung genutzt werden können, sind im Entwurf die Vereinbarkeitskriterien für drei Arten von Maßnahmen erläutert: Maßnahmen zugunsten von Unternehmen, die nicht unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen, weil sie nicht alle einschlägigen Kriterien erfüllen (vgl. IP/08/1110 und MEMO/08/482); dies sind unter anderem Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, die sogenannten Mid-capUnternehmen, d. h. Unternehmen, die nach der ersten Investitionsrunde einen bestimmten Schwellenwert überschreiten und nicht mehr im Sinne der EUDefinition als KMU zu betrachten sind, innovative Mid-cap-Unternehmen, die in der Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind, sowie Unternehmen, die Investitionen von über 10 Mio. EUR benötigen; Maßnahmen, die von den Vorgaben der AGVO für Risikofinanzierung abweichen, z. B. Maßnahmen mit Beteiligung privater Investoren, wobei die private Beteiligung unter den in der AGVO festgelegten Sätzen liegt, Maßnahmen mit einer finanziellen Ausgestaltung, die über den in der AGVO festgelegten Obergrenzen liegt, und Maßnahmen, die finanzielle Anreize für Unternehmen schaffen, als Investor tätig zu werden; Beihilferegelungen, die aufgrund ihrer umfangreichen Mittelausstattung und ihrer potenziell hohen wettbewerbsverzerrenden Wirkung nicht unter die AGVO fallen. IP/13/737 Der Text des Entwurfs der Leitlinien für Risikofinanzierung wurde unter folgendem Link ins Netz gestellt: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_risk_capital/index_en.html Hintergrund Die derzeitigen Risikokapitalleitlinien (vgl. IP/06/1015 und MEMO/06/295) stammen aus dem Jahr 2006 und wurden am 1. Dezember 2010 geändert (vgl. IP/10/1636). Die derzeitigen Leitlinien, die Ende 2013 auslaufen, werden bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (vgl. IP/12/458) hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Leitlinien für Risikokapitalinvestitionen begonnen, in denen die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit staatlicher Fördermaßnahmen für Risikokapitalinvestitionen in KMU mit dem Binnenmarkt festgelegt sind. Den Auftakt für die Überarbeitung bildete eine öffentliche Konsultation (vgl. IP/12/789), in deren Rahmen die Interessenträger um Stellungnahme zur Anwendung der Leitlinien seit ihrer Annahme im Jahr 2006 und insbesondere zu den Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Kreditfinanzierungen für KMU gebeten wurden. Der öffentlichen Konsultation zufolge haben sich die in den Leitlinien verankerten Grundsätze als eine solide Basis erwiesen, wenn es um die Bereitstellung staatlicher Mittel für in Betracht kommende Ziel-KMU geht und gleichzeitig das Risiko einer Verdrängung privater Initiativen so gering wie möglich gehalten werden soll. Aus den Antworten ging allerdings auch hervor, dass die Leitlinien sowohl in Bezug auf die beihilfefähigen KMU als auch die Finanzierungsweise, die Beihilfeinstrumente und die Finanzierungsstrukturen als zu restriktiv betrachtet wurden. In Anbetracht der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlichte die Kommission ein Issues Paper, eine Art Eckpunktepapier zu den wichtigsten Aspekten und zur Zielrichtung der geplanten Reform. Außerdem organisierte sie im Dezember 2012 einen Workshop, um die Reformvorschläge der Kommission mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zu erörtern. Die Risikofinanzierungsleitlinien sind eine Ergänzung zu den neuen Vorschriften über Risikofinanzierung in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die am 8. Mai 2013 für die Zwecke der öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurden. Die Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur geplanten Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Risikofinanzierungen und im Anschluss an den Workshop vom Dezember 2012 eingingen, wurden bereits im Entwurf der AGVO berücksichtigt. Im Entwurf der überarbeiteten AGVO ist vorgesehen, zusätzliche Maßnahmen von der Anmeldepflicht zu befreien; entsprechend wurde der Anwendungsbereich der Bestimmungen für die Risikofinanzierung in Bezug auf die beihilfefähigen KMU, die Finanzierungsformen und die Beihilfeinstrumente gegenüber den Bestimmungen der derzeitigen AGVO ausgeweitet. Aus diesem Grunde müssen die neuen Leitlinien zur Risikofinanzierung klare und leicht anwendbare Vorschriften enthalten. Kontakt: Antoine Colombani (+32 229-74513) Maria Madrid Pina (+32 229-54530) 2