Telefon: 0233-92131 Telefax: 0233-26907 Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2 Finanzmanagement der Stadtkämmerei; Einschränkung des Anlageuniversums Anlagen • Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gem. Anlage zum Stadtratsbeschlus vom 17./18.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" (Anlage 1) • Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente (Anlage 2) Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 02308 Beschluss der Vollversammlung vom 22.07.2009 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.07.2009. Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. 11. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer Seite 2 111. Abdruck von I. mit 11. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA 11 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei - HA I z.K. IV. WV Stadtkämmerei HA 1/2-S I:\Abteilungsverwaltung\Finanzkrise\3_Beschi uss 21.07.2009\Masterdokument\Formalien\2009-06-30_W .odt Stadtkämmerei HA 1/2-S I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 11. An das Kassen- und Steueramt z. K. Am Im Auftrag . Stadtkämmerei Telefon : 0 233-92131 Telefax: 0233-26907 Hauptabteilung 1/2 Finanzmanagement der Stadtkämmerei; Einschränkung des Anlageuniversums Anlagen • Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gern. Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" (Anlage 1) • Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente (Anlage 2) Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 02308 Beschluss des Finanzausschusses vom 21.07.2009 (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Im Beschluss des Stadtrats vom 17.118.03.2009 "Überprü­ fung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" wurde ein Anderungsantrag der LIN­ KEN in den Referentenantrag übernommen und beschlos­ sen, wonach die beabsichtigte Einschränkung des "Anlageu­ niversums" dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Mit dieser Beschlussvorlage wird dem vorge­ nannten Stadtratsauftrag nachgekommen. Inhalt Darstellung des rechtlichen Rahmens für kommunale Finanz­ anlagen, der bereits erfolgter Finanzanlagebeschränkungen und der Instrumente zur Steuerung des Kontrahentenausfall­ risikos. Entscheidungsvorschlag 1. Mit der unter Ziff. 3 vorgetragenen Anlagestrategie be­ steht Einverständnis. 2. Den unter Ziff. 5 vorgetragenen Einschränkungen des An­ lageuniversums wird zugestimmt. Bis auf weiteres gilt die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente. Gesucht werden kann im RIS auch nach Anlagenuniversum, Anlagestrategie, Finanzmanagement, Fi­ nanzanlage, Geldanlage ..3 Telefon: 0233-92131 Telefax: 0233-26907 Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2 Finanzmanagement der Stadtkämmerei; Einschränkung des Anlageuniversums Anlagen • Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gern. Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" (Anlage 1) • Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente (Anlage 2) Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02308 Beschluss des Finanzausschusses vom 21.07.2009 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1 2 3 3.1 3.2 2 2 2 2 11. Anlass der Beschlussvorlage Rechtlicher Rahmen für kommunale Finanzanlagen Bereits erfolgte Finanzanlagebeschränkungen Stadtratsbeschluss vom 29.130.10.2008 Konkretisierung und Fortschreibung des Stadtratsbe schlusses vom 17.118.03.2009 3.2.1 Cashmanagement (KaStA Abt. 1) 3.2.2 Eigenanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2 3.2.3 Fremdanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2 (Spezialfonds) Rating und CDS-Spreads 4 5 Einschränkung des Katalogs der zulässigen Wertpapier­ klassen/-arten (Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007) 9 Antrag des Referenten 10 11I. Beschluss 3 3 6 7 8 10 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1 Anlass der Beschlussvorlage Im Referentenvortrag zum Beschluss des Stadtrats vom 17.118.03.2009 "Überprü­ fung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" ist unter Zift. 1.1.4 "Nach Kommunalrecht bzw. nach Stadtratsbeschlüssen zugelassene Fi­ nanzinstrumente" u. a. ausgeführt, dass der Katalog zulässiger Finanzinstrumente bisher nicht ausgeschöpft wurde, weder in Anlagen für die Kasse, noch für die Ho­ heit, die Stiftungen und Treuhandmittel. In diesem Zusammenhang wurde ein Ände­ rungsantrag der LINKEN in den Referentenantrag übernommen und beschlossen, wonach die beabsichtigte Einschränkung des "Anlageuniversums" dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Mit dieser Beschlussvorlage wird dem vorgenannten Stadtratsauftrag nachgekom­ men und werden die mit der Finanzkrise einhergehenden Einschränkungen des Anla­ geuniversums dargestellt. 2 Rechtlicher Rahmen für kommunale Finanzanlagen Grundsätzlich kann die Stadtkämmerei bei ihren Finanzanlagen den vom kommuna­ len Haushaltsrecht und Stiftungsrecht zugelassenen Rahmen voll ausschöpfen. Da­ neben sind im Lauf der letzten zehn Jahre beschlossene Stadtratsvorgaben zu be­ achten. Im Einzelnen wird hierzu auf die entsprechenden Ausführungen unter Zift. 1.1 der o. g. Beschlussvorlage vom 17.118.03.2009 verwiesen. Einen Überblick über die zugelassenen Finanzinstrumente gibt die Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" , die dieser Vorlage nochmals beigefQgt ist. 3 Bereits erfolgte FInanzanlagebeschränkungen 3.1 Stadtratsbeschluss vom 29./30.10.2008 Mit dieser Beschlussvorlage wurden dem Stadtrat die Entwicklung, der Stand sowie die (ersten) Auswirkungen der Finanzkrise auf das Geldanlagenmanagement der Landeshauptstadt München dargelegt. U.a. fanden folgende, zu diesem Zeitpunkt be­ reits umgesetzte Maßnahmen der Stadtkämmerei zur Risikoverringerung die Zustim­ mung des Stadtrats: Seite 3 Die Mittelanlagen werden für das Cashmanagement und das Anlagemanage­ ment zusammen gesehen auf 70 % der Grenzen der jeweiligen Sicherungsein­ richtung , max. jedoch auf 100 Mio. € je Kontrahent (Konzernbetrachtung) be­ grenzt. Kassenanlagen erfolgen bis auf weiteres ausschliel11ich in Tagesgeld zur Sicher­ steIlung einer höchstmöglichen Anlageflexibilität. In Fremdanlagen (Spezialfonds) werden die Aktienquoten auf Weisung der Stadtkämmerei herabgesetzt bzw. vollständig zurückgefahren respektive abgesi­ chert. Vermeidung überproportional hoher Anlagebestände bei einzelnen Instituten. Begrenzung der Gesamtanzahl der Kontrahenten (unter Berücksichtigung der o. g. Anlagehöchstgrenzen kann eine Mindestanzahl von Kontrahenten allerdings nicht unterschritten werden). Kein Kauf von Zertifikaten und Inhaberschuldverschreibungen (IHS). Hinsichtlich der vermutlichen Zahlungsfähigkeit der Emittenten verstärkte Orien­ tierung an den sog. CDS (Credit Default Swaps). Allein schon diese Einschränkungen bzw. erhöhten Anforderungen im Bereich der Assets (Aktien, Zertifikate, IHS), der Laufzeiten, der Anzahl und der Sicherheitsanfor­ derungen an die Kontrahenten, führten zu einer deutlichen Einengung der Anla­ gemöglichkeiten. 3.2 Konkretisierung und Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 17.118.03.2009 Mit der v. g. Beschlussvorlage "Überprüfung des Finanzmanagements der Stadtkäm­ merei und Schlussfolgerungen" wurde die Ausrichtung der künftigen mittelfristigen Anlagestrategie (1 Jahr) der Stadtkämmerei und die damit verbundenen Einschrän­ kungen bereits im Ansatz dargestellt und vom Stadtrat genehmigt. Nachfolgend wird die aktuelle Vorgehensweise, unterteilt nach Cashmanagement des Kassen- und Steueramtes und den Eigen- und Fremdanlagen der Stadtkämmerei Abt. 1/2 darge­ stellt: 3.2.1 Cashmanagement (KaStA Abt. 1) Die Sicherstellung der städtischen Liquidität ist eine wesentliche Aufgabe der Kasse. Nicht benötigte Kassenmittel werden am Geldmarkt ~o angelegt, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Nachfolgend ist die Anlagestrategie der Kasse vor dem Hintergrund der bestehenden Verwerfungen am Geldmarkt und einer unsicheren Einnahmesituati­ Seite 4 on (insbesondere der Gewerbesteuer und des kommunalen Einkommensteueran­ teils) erläutert und weiter konkretisiert. Jede Geldanlage birgt den Zielkonflikt zwischen Liquidität, Ertrag und Sicherheit. Um dieses Spannungsfeld zu lösen, müssen Zielpräferenzen definiert werden. Wie im Beschluss des FAIW vom 17.118.03.2009 "Überprüfung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" unter Ziff. 1.1.3 "Ziele der Finanzanla­ gen I Kommunale Anlagegrundsätze" bereits dargestellt, sind die Zielpräferenzen je­ der Anlage von Kassenmitteln wie folgt zu sehen: Sicherheit Liquidität Werterhalt Ertrag Das Ziel Werterhalt ergänzt die klassischen Ziele einer Geldanlage, da in Zeiten von sehr niedrigen Zinsen die Gefahr eines inflationsbedingten Wertverzehrs besteht. Sicherheit Die Sicherheit hat oberste Priorität. Folgende Anlagekriterien müssen beachtet wer­ den: Anlageformen Einlagensicherungssystem I Staat I Pfandbrief Kontrahent und Kontrahentenlimit Anlagedauer Kassenmittel werden ausschließlich in einlagengeschützten Anlagenformen (Termin­ gelder, Spareinlagen, Sparbriefe, Sichteinlagen, Schuldscheindarlehen), staatlichen oder staatlich garantierten Produkten der BRD und derer Bundesländer, sowie in Pfandbriefen nach deutschem Recht angelegt. Weitere Anlageformen werden nicht zur Geldanlage der Kassenmittel herangezogen. Wie sicher sind die einzelnen Anlagesektoren? Die Einlagensicherungssysteme der deutschen Privatbanken, der Sparkassen/Lan­ desbanken, der Genossenschaftsbanken und der öffentlichen Banken haben auch in der jüngsten Vergangenheit keinerlei Ausfälle einlagengeschützter Anlagen bei einer Bankinsolvenz zugelassen. Dabei handelt es sich um ein gegenseitiges Versprechen der jeweils an einem Einlagensicherungssystem beteiligten Banken, sich gegenseitig zu stützen. Es besteht kein Rechtsanspruch der Anleger auf eine Entschädigung im Insolvenzfall. Im Falle einer Schieflage einer Großbank dürften jedoch die Einlagensi­ cherungssysteme überfordert sein (vgl. Fall HRE). In einem solchen Fall muss auf das jüngste Versprechen der deutschen Bundesregierung vertraut werden, wonach diese die Sicherheit aller Einlagen garantiert. Seite 5 Insbesondere in der Anlageklasse "Einlagensicherung" stellt die Kontrahentenaus­ wahl und -überwachung das zentrale Thema dar. Die Kontrahenten für Geldhandels­ geschäfte der Kasse werden erst nach eingehender Bonitätsprüfung des Risikocon­ trollings zugelassen bzw. abgelehnt. Der Risikocontroller unterzieht die zugelassenen Kontrahenten einer laufenden Bonitätsprüfung. Es existieren Anlagelimite pro Adres­ se (vgl. hierzu FAIW vom 17.118.03.2009 "Überprüfung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" unter Ziff. 3.2.3 "Die Risikostrategie"), deren Einhaltung täglich überwacht wird. Der Anlagesektor deutscher Staat mit seinen Bundesländern, inklusive deren Förder­ banken, gilt als die sicherste Anlageklasse. Dieser Bereich verfügt über die höchste Bonität. Zahlungsausfälle gelten als ausgeschlossen. Die AnlagekJasse der deutschen Pfandbriefe bietet eine hohe Bonität, wenngleich nicht auf Staatsniveau. Bei Pfandbriefen handelt es sich um Schuldverschreibungen, die durch Grundpfandrechte oder öffentliche Schuldversprechen gesichert sind. Da­ mit steht ein entsprechender, konkreter Wert hinter jedem Pfandbriefdeckungsstock. Aufgrund der oft notwendigen kurzen Laufzeiten und der genauen liquiditätsbedarfs­ termine kommen meist nur Anlagen bei Banken in Frage, mit denen eine Laufzeit nach unseren Vorstellungen vereinbart werden kann. Anlagen beim Staat und im Pfandbriefmarkt haben vorgegebene FäIHgkeitstermine und eignen sich daher nur be­ dingt für die Zwecke der Kasse. Als Beimischung im Sinne einer Diversifizierung der Kassenmittel sind diese Anlagesegmente dennoch geeignet. Die Kassenmittel werden in der Regel längstens für zwölf Monate angelegt. Je kürzer die Laufzeit, desto geringer grundsätzlich das Ausfallrisiko. Liquidität Die Kassenmittel sind auf Grundlage einer fortlaufenden Liquiditätsplanung so anzu­ legen, dass sie rechtzeitig zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung stehen. Befin­ det sich der Wirtschaftszyklus in einer Rezession wird der täglich verfügbare Teil der KassenmitteJ erhöht, um den Risiken auf der Steuereinnahmeseite und der Gefahr von Gewerbesteuerrückerstattungen Rechnung zu tragen. Die Kasse wird, soweit Kassenmittel weiterhin vorhanden sind, den täglich verfügbaren Kassenbestand auf einem Niveau von 100 Mio. € halten. Diese sehr kurzfristige Liquidität konterkariert in der gegenwärtigen Zinssituation das untergeordnete Ziel "Ertrag". Dagegen wirkt sie sich positiv auf das übergeordnete Ziel "Sicherheit" aus. Je kürzer die Laufzeit einer Geldanlage, desto geringer das Adressenausfallrisiko, soweit es mit der Anlagedauer in Verbindung steht. Diese Vorgehensweise entspricht der Gewichtung der Ziel-Priori­ täten. Seite 6 Werterhalt Der reale Werterhalt der Kassenmittel ist dann erreicht, wenn die durchschnittliche Rendite der Gesamtheit aller Kassenanlagen innerhalb eines Jahres die Inflation (= Wertvernichtung) im gleichen Betrachtungszeitraum übersteigt oder zumindest er­ reicht. Ertrag Die Anlage von Kassenmitteln hat wirtschaftlich zu erfolgen. Zur Erfolgsmessung be­ dient sich die Kasse der Gegenüberstellung der tatsächlich erzielten Zinserträge mit den Zinserträgen aus einer Vergleichsanlage. Wird ein Zinsmehrertrag aus einer Geldanlage gegenüber der Vergleichsanlage erzielt, gilt das Ziel als erfüllt. 3.2.2 Eigenanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2 Bei den Eigenanlagen der Stadtkämmerei Abt. 1/2 gelten grundsätzlich die gleichen Zielpräferenzen wie bei den Kassenanlagen, mit dem Unterschied dass bei der Kas­ se das Kriterium "Liquidität" zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit naturgemäß stärker im Vordergrund steht. Auch bei den Anlagen der Stadtkämmerei Abt. 1/2 für Finanzreserven , Eigenbetriebe und .selbständige und unselbständige Stiftungen sowie sonstige Treuhandmittel (z.B. Mündelgelder) steht das Kriterium "Sicherheit" an erster Stelle. Grundsätzlich gelten Emissionen von Mitgliedern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, von Emittenten mit unterlegten staatlichen Garantien oder Emissionen mit Einlagensicherung der deut­ schen Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen sowie Pfandbriefe als sicher. Neben Investitionen in den Sektor Staat wie Bundesobligationen oder Bundesanlei­ hen stellen Anleihen der Bundesländer interessante Investments dar, da diese Rendi­ teaufschläge zu Bundesanleihen aufweisen. Sie sind durch den Länderfinanzaus­ gleich und die Bundestreue abgesichert. Trotzdem liegt der Renditeunterschied der­ zeit bei Papieren mit vierjähriger Laufzeit bei rund 40 Basispunkten. Die Beimischung von Länderanleihen erlaubt ein diversifiziertes Investieren, ohne das Risiko zu stei­ gern. Mit einer im allgemein guten Bonität und attraktiven Zinsen sind Pfandbriefe auch für die Stadtkämmerei Abt. 1/2 eine interessante Alternative zu Staatsanleihen. Die Aus­ wahl von Pfandbriefen erfolgt unter Beachtung des Ratings des Papiers bzw. des je­ weiligen Emittenten entsprechend den Risikovorgaben des Controllings. Über die Be­ Seite 7 deutung des Ratings und ggf. anderer Risikobeurteilungsparameter finden sich Aus­ führungen unter Ziff. 4 des Beschlussvortrags. Vor diesem Hintergrund wird der Anteil der Sektoren Staat, Sparkassen, Genossen­ schafts- und öffentlichen Banken an den Gesamtanlagen bei Neu- und Wiederanla­ gen fälliger Wertpapiere der Stadtkämmerei Abt. 1/2 bis auf weiteres zulasten des An­ teils der Geschäftsbanken erhöht. Weiterhin wird - soweit es die Marktlage zulässt ­ verstärkt in Pfandbriefe umgeschichtet. Investments mit längerer Laufzeit (über 4 - 5 Jahren) werden wegen aus der Finanz­ krise erwachsender Unsicherheiten und der Gefahr von Kurseinbrüchen bei nachhal­ tig steigenden Zinsen vermieden. Bei längerfristigen Finanzreserven (z. B. Finanzreserve Altersteilzeit) oder Stiftungen bieten sich als weitere Assetklasse inflationsgeschützte Anleihen (sogenannte Linker) insbesondere der Bundesrepublik und Frankreich an. Mit einer inflationsgeschützten Anleihe lässt sich eine möglichst sichere reale Verzinsung des Kapitals erzielen. Eine diesbezügliche Investition ist sinnvoll, wenn man für die Zukunft stärkere Inflations­ tendenzen erwartet. Ein solches Szenario wird derzeit von nicht wenigen Volkswirten als wahrscheinlich beschrieben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich diese Wertpa­ pierart als Beimischung in geringem Umfang. Die Kurse inflationsindexierter Anleihen weisen geringere Schwankungen auf als die Kurse normaler Rentenpapiere. Die Realverzinsung passt sich in der Tendenz der Teuerungsrate an. Theoretisch müss­ ten sich Linker bei steigenden Preisen stabil halten. Doch die Inflationsrate ist nur ein Faktor, der die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen beeinflusst. Sollte sich laufzeit­ kongruent die Inflationserwartung nicht erfüllen, wäre die Folge eine vergleichsweise geringere Verzinsung als bei einer normalen Anleihe. 3.2.3 Fremdanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2 (Spezialfonds) Bei den Kommunal- und Stiftungsfonds gelten die Ausführungen zu Eigenanlagen grundsätzlich analog. Im sog. Basisinvestment, das den nominalen Kapitalerhalt zum Ende des jeweils geltenden Anlagehorizonts sichert, befinden sich fast ausschließlich Staatsanleihen aus Euroland sowie Anleihen deutscher Bundesländer, in untergeord­ netem Umfang auch Pfandbriefe jeweils mit hoher Bonität. Nach Vertragslage grund­ sätzlich zugelassene Aktieninvestments im Zusatzinvestment unterbleiben bis auf weiteres. Sobald es die Marktsituation zulässt und eine Neubewertung möglich ist wird dem Stadtrat hierzu ein neuer Vorschlag unterbreitet. Als Ersatz für den Aktien­ anteil werden neben Geldmarktinstrumenten Unternehmensanleihen guter Bonität (oberer Investmentgrade) mit ebenfalls kurzer Laufzeit als Beimischung in Erwägung gezogen. Seite 8 4 Rating und CDS-Spreads Zur Steuerung des Kontrahentenausfallrisikos werden verschiedene Instrumente ge­ nutzt. Einerseits sind Geldanlagen pro Kontrahent und pro Sicherungssektor limitiert (vgl. hierzu FANV vom 17.118.03.2009 "Überprüfung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" unter Zift. 3.2.3 "Die Risikostrategie"), ande­ rerseits beurteilt die Stadtkämmerei auch direkt die Sicherheit und Qualität der einzel­ nen Kontrahenten. Hierbei werden - soweit vorhanden - Ratinginformationen und CDS:-Spreac;ls für das jeweilige Institut zur Beurteilung herangezogen. Das Rating ist jedoch aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise nur mehr eines von mehreren Kriterien, anhand derer die Landeshauptstadt München die Qualität ei­ nes Kontrahenten überprüft. Weitere Kriterien sind z. B. Bilanzkennzahlen, Markt­ nachrichten oder Geschäftsausblicke. CDS-Spreads bieten eine wesentlich bessere Möglichkeit zur Beurteilung von Kontra­ henten, da hier Geschäftszahlen, Marktnachrichten sowie Geschäftserwartungen Ileingepreist" sind. Die Landeshauptstadt München hat sich folgende Grenzen für die Geldanlagen auferlegt: • Bei einem CDS-Spread < 200 ist der Kontrahent grundsätzlich für Geschäfte freigegeben. • Bei einem CDS-Spread von 200-299 sind bei dem Kontrahenten nur Tages­ geldgeschäfte zugelassen, da diese jeden Tag abgezogen werden können. • Bei einem CDS-Spread von 300 oder mehr ist der Kontrahent für Neugeschäf­ te gesperrt. Grundsätzlich verfolgt die Landeshauptstadt München eine Buy-and-Hold Strategie, d. h. abgeschlossene Geschäfte bzw. gekaufte Wertpapiere werden bis zur Fälligkeit gehalten. Gleichwohl werden die im Bestand befindlichen Geschäfte und Wertpapiere während der Haltedauer täglich überwacht. Verschlechtern sich oben genannte Ein­ schätzungskriterien (CDS-Spreads, Rating, Marktnachrichten usw.) signifikant, wer­ den diese im Hinblick auf die voraussichtliche Dauer (evtl. nur kurzfristige Schwan­ kungen) sowie die Auswirkungen auf die Sicherheit der Geschäfte überprüft. In diese Prüfung laufen ebenfalls noch weitere Kennzahlen wie die Duration ein. Wird eine signifikante Verschlechterung der Sicherheit bejaht, wird die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit eines Verkaufs der Geldanlage überprüft. Aus dem Zusam­ menspiel der Daten bezüglich Sicherheit, Handelbarkeit und Wirtschaftlichkeit bildet sich somit das Urteil über den Verkauf oder das Halten der Geldanlage heraus. Seite 9 5 Einschränkung des Katalogs der zulässigen Wertpapierklassen/-anen (Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007) Wie bereits unter Ziff. 2 des Beschlussvortrags ausgeführt enthält die beigefügte An­ lage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007 einen Überblick über die sowohl in der Eigen- als auch der Fremdanlage zugelassenen bzw. nicht zugelassenen Finanz­ instrumente (Anlageuniversum). Von den in der Eigenanlage zugelassenen Finanzinstrumenten wird die Stadtkämme­ rei aufgrund der Finanzkrise und der dadurch verursachten Marktstörungen bis auf weiteres folgende nicht einsetzen: Wegen ungesichertem Emittentenrisiko: ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen (IHS) Unternehmensanleihen Wandelanleihen Genussscheine / Nachrang Zertifikate ABS / MBS Private Equity Wegen in der Regel unbegrenzter Laufzeit und nicht garantiertem Rückzah­ lungswert: Immobilienfondsanteile Commodities / Rohstoffe Hedgefondsanteile Gemischte Fonds Genussscheinfonds Indexfonds / ETF's Absolut-Return-Fonds Die entsprechend aktualisierte Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. AUfgrund veränderter Rahmenbedingungen werden sinnvolle Anpassungen dem Stadtrat zeitnah vorgeschlagen. Im Übrigen werden die Ergebnisse des Finanzanla­ genmanagements im Rahmen des ab 2010 jährlich vorzulegenden Finanzanlagenbe­ richts bekannt gegeben. Seite 10 Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Dr. Jörg Hoftmann, der Verwaltungs­ beirat der Stadtkämmerei, Hauptabteilung I, Herr Stadtrat Hans Dieter Kaplan, und der Verwaltungsbeirat des Kassen- und Steueramtes, Herr Stadtrat Horst Lischka, haben Ab­ druck der Beschlussvorlage erhalten. 11. Antrag des Referenten 1. Mit der unter lift. 3 vorgetragenen Anlagestrategie besteht Einverständnis. 2. Den unter lift. 5 vorgetragenen Einschränkungen des Anlageuniversums wird zuge­ stimmt. Bis auf weiteres gilt die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügte Neufas­ sung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 11I. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer Seite 11 IV. Abdruck von I. mit 111. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Do~umentationsstelle an das Direktorium - HA 11 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei - HA I z. K. V. WV Stadtkämmerei HA 1/2-S I:\Abteilungsverwaltung\Finanzkrise\3_ Besch luss 21 .07.2009\Masterdokument\2009-06-30_Endfassung .odt Stadtkämmerei HA 1/2-S I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 11. An das Kassen- und Steueramt z. K. Am Im Auftrag . Anlage 1 Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gem. Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007 BasisZusatz­ investment investment Renten/Anleihen/ Supranationals Öffentliche Anleihen StaatshaftunQsWP EinlagensicherungsWP Pfandbriefe Schuldscheindarlehen Inhaberschuldverschreibung Unternehmensanleihen Inflationsindexiertes WP Nullkuponanleihen Wandelanleihen Optionsanleihen Strukurierte Anleihen Garantie-Anleihen I ja/ InvGrade ja/lnvGrade ja/lnvGrade ja ja/ InvGrade ja/lnvGrade ja/ InvGrade ja/ InvGrade ja/ InvGrade ja/ InvGrade nein nein nein ja Genussscheine/Nachrang l_n_e_in IAktien, Dividendentitel L--_-----'- I nein ~ ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja /Basket ja /Basket ja ja 1 _ ja/ Basket ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja ja l..L..ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja IL..L:ja=---- I nein Ija " " " " - - - - - - - - - - - ­ Ija Zertifikate (auf Aktien/ Aktienindizes) nein Indexzertifikate Strategiezertifikate nein Discountzertifikate nein Bonuszertifikate nein ja Garantiezertifikate nein Hebelzertifikate ja nein ja ja ja nein nein nein nein nein ja nein ja ja ja ja ja nein Alternative Investments ABS/MBS Private Equitv Immobilienfondsanteile Commodities/Rohstoffe Hedgefondsanteile Mezzanine Währungen ja nein nein nein nein nein nein ja/ Basket ja/ Basket ja/ Basket ja/ Basket ja/ Basket ja nein ja ja ja ja ja nein nein ja ja ja ja ja ja nein Investmentfondsanteile Rentenfonds Aktienfonds Aktien-Renten-Fonds Genusscheinfonds Indexfonds/ ETF's Garantie-Fonds Absolut-Return-Fonds ja nein nein nein nein ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 1a ja I ja I ja Ija I nein Ija Ija Derivate zur Sicherung zur Risikosteuerunq I ja I ja Weitere Anlagerestriktionen ergeben sich aus den internen Regelungen der Stadt­ kämmerei sowie aus den Verträgen mit externen Vermögensverwaltern für diese. _ Anlage 2 Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente Stand 21.07.2009 BasisZusatz­ investment investment Renten/Anleihen Supranationals Öffentliche Anleihen StaatshaftungsWP EinlaQensicherungsWP Pfandbriefe Schuldscheindarlehen InhaberschuldverschreibunQ Unternehmensanleihen Inflationsindexiertes WP Nullkuponanleihen Wandelanleihen Optionsanleihen Strukurierte Anleihen Garantie-Anleihen ja/ InvGrade ja/ InvGrade ja/lnvGrade ja ja/lnvGrade ja/ InvGrade ja/lnvGrade ja/ InvGrade ja/ InvGrade ja/lnvGrade nein nein nein ja ia ja ja ja ja ja ja ja ja ja ia /Basket ~a /Basket ja ja I Genussscheine/Nachrang l_n_e_in 1 IAktien, Dividendentitel ja ja ja ja ja ja ia ja ja ja ia ja ja ia ja ja l_n_e_in Ija _ I-Lja"------ I nein Ija _ Zertifikate (auf Aktien/ Aktienindizes) nein Indexzertifikate nein Strategiezertifikate nein Discountzertifikate nein Bonuszertifikate Garantiezertifikate ia Hebelzertifikate nein ja nein ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ia nein Alternative Investments ABS/MBS Private Equity Immobilienfondsanteile Com modities/Rohstoffe HeqQefondsanteile Mezzanine Währungen ja nein nein nein nein nein nein ja/ Basket ja/ Basket ia/ Basket ja/ Basket ja/ Basket ja nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja nein Investmentfondsanteile Rentenfonds Aktienfonds Aktien-Renten-Fonds Genusscheinfonds Indexfonds/ ETF's Garantie-Fonds Absolut-Return-Fonds ja nein nein nein nein ja nein ja ja ja ja ja ia ja ja nein nein nein nein ja nein ia ja ja ja ja ja ja Derivate zur SicherunQ zur Risikosteuerung I nein Ija Ija ja/ Basket ja ja ia ja ja ja nein nein ja ja nein nein Ija Ija Ija I nein I ja I ja Weitere Anlagerestriktionen ergeben sich aus den internen Regelungen der Stadt­ kämmerei sowie aus den Verträgen mit externen Vermögensverwaltern für diese.