Stadtkämmerei

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Telefon: 0233-92131
Telefax: 0233-26907
Stadtkämmerei
Hauptabteilung 1/2
Finanzmanagement der Stadtkämmerei;
Einschränkung des Anlageuniversums
Anlagen
• Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gem. Anlage zum Stadtratsbeschlus
vom 17./18.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" (Anlage 1)
• Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente (Anlage 2)
Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 02308
Beschluss der Vollversammlung vom 22.07.2009
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.07.2009.
Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen.
11.
Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der/Die Vorsitzende
Der Referent
Ober-/Bürgermeister/in
Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer
Seite 2
111. Abdruck von I. mit 11.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an das Direktorium - HA 11
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei - HA I
z.K.
IV. WV Stadtkämmerei HA 1/2-S
I:\Abteilungsverwaltung\Finanzkrise\3_Beschi uss 21.07.2009\Masterdokument\Formalien\2009-06-30_W .odt
Stadtkämmerei
HA 1/2-S
I.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
11. An das Kassen- und Steueramt
z.
K.
Am
Im Auftrag
.
Stadtkämmerei
Telefon : 0 233-92131
Telefax: 0233-26907
Hauptabteilung 1/2
Finanzmanagement der Stadtkämmerei;
Einschränkung des Anlageuniversums
Anlagen
• Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gern. Anlage zum Stadtratsbeschluss
vom 17.118.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" (Anlage 1)
• Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente (Anlage 2)
Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 02308
Beschluss des Finanzausschusses vom 21.07.2009 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass
Im Beschluss des Stadtrats vom 17.118.03.2009 "Überprü­
fung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und
Schlussfolgerungen" wurde ein Anderungsantrag der LIN­
KEN in den Referentenantrag übernommen und beschlos­
sen, wonach die beabsichtigte Einschränkung des "Anlageu­
niversums" dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt
werden soll. Mit dieser Beschlussvorlage wird dem vorge­
nannten Stadtratsauftrag nachgekommen.
Inhalt
Darstellung des rechtlichen Rahmens für kommunale Finanz­
anlagen, der bereits erfolgter Finanzanlagebeschränkungen
und der Instrumente zur Steuerung des Kontrahentenausfall­
risikos.
Entscheidungsvorschlag
1. Mit der unter Ziff. 3 vorgetragenen Anlagestrategie be­
steht Einverständnis.
2. Den unter Ziff. 5 vorgetragenen Einschränkungen des An­
lageuniversums wird zugestimmt. Bis auf weiteres gilt die
als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügte Neufassung
der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente.
Gesucht werden kann im RIS
auch nach
Anlagenuniversum, Anlagestrategie, Finanzmanagement, Fi­
nanzanlage, Geldanlage
..3
Telefon: 0233-92131
Telefax: 0233-26907
Stadtkämmerei
Hauptabteilung 1/2
Finanzmanagement der Stadtkämmerei;
Einschränkung des Anlageuniversums
Anlagen
• Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente gern. Anlage zum Stadtratsbeschluss
vom 17.118.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" (Anlage 1)
• Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente (Anlage 2)
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02308
Beschluss des Finanzausschusses vom 21.07.2009 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
Vortrag des Referenten
2
1
2
3
3.1
3.2
2
2
2
2
11.
Anlass der Beschlussvorlage
Rechtlicher Rahmen für kommunale Finanzanlagen
Bereits erfolgte Finanzanlagebeschränkungen
Stadtratsbeschluss vom 29.130.10.2008
Konkretisierung und Fortschreibung des Stadtratsbe
schlusses vom 17.118.03.2009
3.2.1 Cashmanagement (KaStA Abt. 1)
3.2.2 Eigenanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2
3.2.3 Fremdanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2
(Spezialfonds)
Rating und CDS-Spreads
4
5 Einschränkung des Katalogs der zulässigen Wertpapier­
klassen/-arten (Anlage zum Stadtratsbeschluss vom
17.118.07.2007)
9
Antrag des Referenten
10
11I. Beschluss
3
3
6
7
8
10
Seite 2
I.
Vortrag des Referenten
1
Anlass der Beschlussvorlage
Im Referentenvortrag zum Beschluss des Stadtrats vom 17.118.03.2009 "Überprü­
fung des Finanzmanagements der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" ist unter
Zift. 1.1.4 "Nach Kommunalrecht bzw. nach Stadtratsbeschlüssen zugelassene Fi­
nanzinstrumente" u. a. ausgeführt, dass der Katalog zulässiger Finanzinstrumente
bisher nicht ausgeschöpft wurde, weder in Anlagen für die Kasse, noch für die Ho­
heit, die Stiftungen und Treuhandmittel. In diesem Zusammenhang wurde ein Ände­
rungsantrag der LINKEN in den Referentenantrag übernommen und beschlossen,
wonach die beabsichtigte Einschränkung des "Anlageuniversums" dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Mit dieser Beschlussvorlage wird dem vorgenannten Stadtratsauftrag nachgekom­
men und werden die mit der Finanzkrise einhergehenden Einschränkungen des Anla­
geuniversums dargestellt.
2
Rechtlicher Rahmen für kommunale Finanzanlagen
Grundsätzlich kann die Stadtkämmerei bei ihren Finanzanlagen den vom kommuna­
len Haushaltsrecht und Stiftungsrecht zugelassenen Rahmen voll ausschöpfen. Da­
neben sind im Lauf der letzten zehn Jahre beschlossene Stadtratsvorgaben zu be­
achten. Im Einzelnen wird hierzu auf die entsprechenden Ausführungen unter Zift. 1.1
der o. g. Beschlussvorlage vom 17.118.03.2009 verwiesen. Einen Überblick über die
zugelassenen Finanzinstrumente gibt die Anlage zum Stadtratsbeschluss vom
17.118.07.2007 "Optimierung des Vermögensmanagements" , die dieser Vorlage
nochmals beigefQgt ist.
3
Bereits erfolgte FInanzanlagebeschränkungen
3.1 Stadtratsbeschluss vom 29./30.10.2008
Mit dieser Beschlussvorlage wurden dem Stadtrat die Entwicklung, der Stand sowie
die (ersten) Auswirkungen der Finanzkrise auf das Geldanlagenmanagement der
Landeshauptstadt München dargelegt. U.a. fanden folgende, zu diesem Zeitpunkt be­
reits umgesetzte Maßnahmen der Stadtkämmerei zur Risikoverringerung die Zustim­
mung des Stadtrats:
Seite 3
Die Mittelanlagen werden für das Cashmanagement und das Anlagemanage­
ment zusammen gesehen auf 70 % der Grenzen der jeweiligen Sicherungsein­
richtung , max. jedoch auf 100 Mio. € je Kontrahent (Konzernbetrachtung) be­
grenzt.
Kassenanlagen erfolgen bis auf weiteres ausschliel11ich in Tagesgeld zur Sicher­
steIlung einer höchstmöglichen Anlageflexibilität.
In Fremdanlagen (Spezialfonds) werden die Aktienquoten auf Weisung der
Stadtkämmerei herabgesetzt bzw. vollständig zurückgefahren respektive abgesi­
chert.
Vermeidung überproportional hoher Anlagebestände bei einzelnen Instituten.
Begrenzung der Gesamtanzahl der Kontrahenten (unter Berücksichtigung der
o. g. Anlagehöchstgrenzen kann eine Mindestanzahl von Kontrahenten allerdings
nicht unterschritten werden).
Kein Kauf von Zertifikaten und Inhaberschuldverschreibungen (IHS).
Hinsichtlich der vermutlichen Zahlungsfähigkeit der Emittenten verstärkte Orien­
tierung an den sog. CDS (Credit Default Swaps).
Allein schon diese Einschränkungen bzw. erhöhten Anforderungen im Bereich der
Assets (Aktien, Zertifikate, IHS), der Laufzeiten, der Anzahl und der Sicherheitsanfor­
derungen an die Kontrahenten, führten zu einer deutlichen Einengung der Anla­
gemöglichkeiten.
3.2 Konkretisierung und Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom
17.118.03.2009
Mit der v. g. Beschlussvorlage "Überprüfung des Finanzmanagements der Stadtkäm­
merei und Schlussfolgerungen" wurde die Ausrichtung der künftigen mittelfristigen
Anlagestrategie (1 Jahr) der Stadtkämmerei und die damit verbundenen Einschrän­
kungen bereits im Ansatz dargestellt und vom Stadtrat genehmigt. Nachfolgend wird
die aktuelle Vorgehensweise, unterteilt nach Cashmanagement des Kassen- und
Steueramtes und den Eigen- und Fremdanlagen der Stadtkämmerei Abt. 1/2 darge­
stellt:
3.2.1 Cashmanagement (KaStA Abt. 1)
Die Sicherstellung der städtischen Liquidität ist eine wesentliche Aufgabe der Kasse.
Nicht benötigte Kassenmittel werden am Geldmarkt ~o angelegt, dass sie bei Bedarf
verfügbar sind. Nachfolgend ist die Anlagestrategie der Kasse vor dem Hintergrund
der bestehenden Verwerfungen am Geldmarkt und einer unsicheren Einnahmesituati­
Seite 4
on (insbesondere der Gewerbesteuer und des kommunalen Einkommensteueran­
teils) erläutert und weiter konkretisiert.
Jede Geldanlage birgt den Zielkonflikt zwischen Liquidität, Ertrag und Sicherheit. Um
dieses Spannungsfeld zu lösen, müssen Zielpräferenzen definiert werden. Wie im
Beschluss des FAIW vom 17.118.03.2009 "Überprüfung des Finanzmanagements
der Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" unter Ziff. 1.1.3 "Ziele der Finanzanla­
gen I Kommunale Anlagegrundsätze" bereits dargestellt, sind die Zielpräferenzen je­
der Anlage von Kassenmitteln wie folgt zu sehen:
Sicherheit
Liquidität
Werterhalt
Ertrag
Das Ziel Werterhalt ergänzt die klassischen Ziele einer Geldanlage, da in Zeiten von
sehr niedrigen Zinsen die Gefahr eines inflationsbedingten Wertverzehrs besteht.
Sicherheit
Die Sicherheit hat oberste Priorität. Folgende Anlagekriterien müssen beachtet wer­
den:
Anlageformen
Einlagensicherungssystem I Staat I Pfandbrief
Kontrahent und Kontrahentenlimit
Anlagedauer
Kassenmittel werden ausschließlich in einlagengeschützten Anlagenformen (Termin­
gelder, Spareinlagen, Sparbriefe, Sichteinlagen, Schuldscheindarlehen), staatlichen
oder staatlich garantierten Produkten der BRD und derer Bundesländer, sowie in
Pfandbriefen nach deutschem Recht angelegt. Weitere Anlageformen werden nicht
zur Geldanlage der Kassenmittel herangezogen.
Wie sicher sind die einzelnen Anlagesektoren?
Die Einlagensicherungssysteme der deutschen Privatbanken, der Sparkassen/Lan­
desbanken, der Genossenschaftsbanken und der öffentlichen Banken haben auch in
der jüngsten Vergangenheit keinerlei Ausfälle einlagengeschützter Anlagen bei einer
Bankinsolvenz zugelassen. Dabei handelt es sich um ein gegenseitiges Versprechen
der jeweils an einem Einlagensicherungssystem beteiligten Banken, sich gegenseitig
zu stützen. Es besteht kein Rechtsanspruch der Anleger auf eine Entschädigung im
Insolvenzfall. Im Falle einer Schieflage einer Großbank dürften jedoch die Einlagensi­
cherungssysteme überfordert sein (vgl. Fall HRE). In einem solchen Fall muss auf
das jüngste Versprechen der deutschen Bundesregierung vertraut werden, wonach
diese die Sicherheit aller Einlagen garantiert.
Seite 5
Insbesondere in der Anlageklasse "Einlagensicherung" stellt die Kontrahentenaus­
wahl und -überwachung das zentrale Thema dar. Die Kontrahenten für Geldhandels­
geschäfte der Kasse werden erst nach eingehender Bonitätsprüfung des Risikocon­
trollings zugelassen bzw. abgelehnt. Der Risikocontroller unterzieht die zugelassenen
Kontrahenten einer laufenden Bonitätsprüfung. Es existieren Anlagelimite pro Adres­
se (vgl. hierzu FAIW vom 17.118.03.2009 "Überprüfung des Finanzmanagements der
Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" unter Ziff. 3.2.3 "Die Risikostrategie"), deren
Einhaltung täglich überwacht wird.
Der Anlagesektor deutscher Staat mit seinen Bundesländern, inklusive deren Förder­
banken, gilt als die sicherste Anlageklasse. Dieser Bereich verfügt über die höchste
Bonität. Zahlungsausfälle gelten als ausgeschlossen.
Die AnlagekJasse der deutschen Pfandbriefe bietet eine hohe Bonität, wenngleich
nicht auf Staatsniveau. Bei Pfandbriefen handelt es sich um Schuldverschreibungen,
die durch Grundpfandrechte oder öffentliche Schuldversprechen gesichert sind. Da­
mit steht ein entsprechender, konkreter Wert hinter jedem Pfandbriefdeckungsstock.
Aufgrund der oft notwendigen kurzen Laufzeiten und der genauen liquiditätsbedarfs­
termine kommen meist nur Anlagen bei Banken in Frage, mit denen eine Laufzeit
nach unseren Vorstellungen vereinbart werden kann. Anlagen beim Staat und im
Pfandbriefmarkt haben vorgegebene FäIHgkeitstermine und eignen sich daher nur be­
dingt für die Zwecke der Kasse. Als Beimischung im Sinne einer Diversifizierung der
Kassenmittel sind diese Anlagesegmente dennoch geeignet.
Die Kassenmittel werden in der Regel längstens für zwölf Monate angelegt. Je kürzer
die Laufzeit, desto geringer grundsätzlich das Ausfallrisiko.
Liquidität
Die Kassenmittel sind auf Grundlage einer fortlaufenden Liquiditätsplanung so anzu­
legen, dass sie rechtzeitig zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung stehen. Befin­
det sich der Wirtschaftszyklus in einer Rezession wird der täglich verfügbare Teil der
KassenmitteJ erhöht, um den Risiken auf der Steuereinnahmeseite und der Gefahr
von Gewerbesteuerrückerstattungen Rechnung zu tragen. Die Kasse wird, soweit
Kassenmittel weiterhin vorhanden sind, den täglich verfügbaren Kassenbestand auf
einem Niveau von 100 Mio. € halten. Diese sehr kurzfristige Liquidität konterkariert in
der gegenwärtigen Zinssituation das untergeordnete Ziel "Ertrag". Dagegen wirkt sie
sich positiv auf das übergeordnete Ziel "Sicherheit" aus. Je kürzer die Laufzeit einer
Geldanlage, desto geringer das Adressenausfallrisiko, soweit es mit der Anlagedauer
in Verbindung steht. Diese Vorgehensweise entspricht der Gewichtung der Ziel-Priori­
täten.
Seite 6
Werterhalt
Der reale Werterhalt der Kassenmittel ist dann erreicht, wenn die durchschnittliche
Rendite der Gesamtheit aller Kassenanlagen innerhalb eines Jahres die Inflation (=
Wertvernichtung) im gleichen Betrachtungszeitraum übersteigt oder zumindest er­
reicht.
Ertrag
Die Anlage von Kassenmitteln hat wirtschaftlich zu erfolgen. Zur Erfolgsmessung be­
dient sich die Kasse der Gegenüberstellung der tatsächlich erzielten Zinserträge mit
den Zinserträgen aus einer Vergleichsanlage. Wird ein Zinsmehrertrag aus einer
Geldanlage gegenüber der Vergleichsanlage erzielt, gilt das Ziel als erfüllt.
3.2.2 Eigenanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2
Bei den Eigenanlagen der Stadtkämmerei Abt. 1/2 gelten grundsätzlich die gleichen
Zielpräferenzen wie bei den Kassenanlagen, mit dem Unterschied dass bei der Kas­
se das Kriterium "Liquidität" zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit naturgemäß
stärker im Vordergrund steht. Auch bei den Anlagen der Stadtkämmerei Abt. 1/2 für
Finanzreserven ,
Eigenbetriebe und
.selbständige und unselbständige Stiftungen sowie sonstige Treuhandmittel (z.B.
Mündelgelder)
steht das Kriterium "Sicherheit" an erster Stelle. Grundsätzlich gelten Emissionen von
Mitgliedern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, von Emittenten mit
unterlegten staatlichen Garantien oder Emissionen mit Einlagensicherung der deut­
schen Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen sowie
Pfandbriefe als sicher.
Neben Investitionen in den Sektor Staat wie Bundesobligationen oder Bundesanlei­
hen stellen Anleihen der Bundesländer interessante Investments dar, da diese Rendi­
teaufschläge zu Bundesanleihen aufweisen. Sie sind durch den Länderfinanzaus­
gleich und die Bundestreue abgesichert. Trotzdem liegt der Renditeunterschied der­
zeit bei Papieren mit vierjähriger Laufzeit bei rund 40 Basispunkten. Die Beimischung
von Länderanleihen erlaubt ein diversifiziertes Investieren, ohne das Risiko zu stei­
gern.
Mit einer im allgemein guten Bonität und attraktiven Zinsen sind Pfandbriefe auch für
die Stadtkämmerei Abt. 1/2 eine interessante Alternative zu Staatsanleihen. Die Aus­
wahl von Pfandbriefen erfolgt unter Beachtung des Ratings des Papiers bzw. des je­
weiligen Emittenten entsprechend den Risikovorgaben des Controllings. Über die Be­
Seite 7
deutung des Ratings und ggf. anderer Risikobeurteilungsparameter finden sich Aus­
führungen unter Ziff. 4 des Beschlussvortrags.
Vor diesem Hintergrund wird der Anteil der Sektoren Staat, Sparkassen, Genossen­
schafts- und öffentlichen Banken an den Gesamtanlagen bei Neu- und Wiederanla­
gen fälliger Wertpapiere der Stadtkämmerei Abt. 1/2 bis auf weiteres zulasten des An­
teils der Geschäftsbanken erhöht. Weiterhin wird - soweit es die Marktlage zulässt ­
verstärkt in Pfandbriefe umgeschichtet.
Investments mit längerer Laufzeit (über 4 - 5 Jahren) werden wegen aus der Finanz­
krise erwachsender Unsicherheiten und der Gefahr von Kurseinbrüchen bei nachhal­
tig steigenden Zinsen vermieden.
Bei längerfristigen Finanzreserven (z. B. Finanzreserve Altersteilzeit) oder Stiftungen
bieten sich als weitere Assetklasse inflationsgeschützte Anleihen (sogenannte Linker)
insbesondere der Bundesrepublik und Frankreich an. Mit einer inflationsgeschützten
Anleihe lässt sich eine möglichst sichere reale Verzinsung des Kapitals erzielen. Eine
diesbezügliche Investition ist sinnvoll, wenn man für die Zukunft stärkere Inflations­
tendenzen erwartet. Ein solches Szenario wird derzeit von nicht wenigen Volkswirten
als wahrscheinlich beschrieben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich diese Wertpa­
pierart als Beimischung in geringem Umfang. Die Kurse inflationsindexierter Anleihen
weisen geringere Schwankungen auf als die Kurse normaler Rentenpapiere. Die
Realverzinsung passt sich in der Tendenz der Teuerungsrate an. Theoretisch müss­
ten sich Linker bei steigenden Preisen stabil halten. Doch die Inflationsrate ist nur ein
Faktor, der die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen beeinflusst. Sollte sich laufzeit­
kongruent die Inflationserwartung nicht erfüllen, wäre die Folge eine vergleichsweise
geringere Verzinsung als bei einer normalen Anleihe.
3.2.3 Fremdanlagen der Stadtkämmerei Abteilung 1/2 (Spezialfonds)
Bei den Kommunal- und Stiftungsfonds gelten die Ausführungen zu Eigenanlagen
grundsätzlich analog. Im sog. Basisinvestment, das den nominalen Kapitalerhalt zum
Ende des jeweils geltenden Anlagehorizonts sichert, befinden sich fast ausschließlich
Staatsanleihen aus Euroland sowie Anleihen deutscher Bundesländer, in untergeord­
netem Umfang auch Pfandbriefe jeweils mit hoher Bonität. Nach Vertragslage grund­
sätzlich zugelassene Aktieninvestments im Zusatzinvestment unterbleiben bis auf
weiteres. Sobald es die Marktsituation zulässt und eine Neubewertung möglich ist
wird dem Stadtrat hierzu ein neuer Vorschlag unterbreitet. Als Ersatz für den Aktien­
anteil werden neben Geldmarktinstrumenten Unternehmensanleihen guter Bonität
(oberer Investmentgrade) mit ebenfalls kurzer Laufzeit als Beimischung in Erwägung
gezogen.
Seite 8
4
Rating und CDS-Spreads
Zur Steuerung des Kontrahentenausfallrisikos werden verschiedene Instrumente ge­
nutzt. Einerseits sind Geldanlagen pro Kontrahent und pro Sicherungssektor limitiert
(vgl. hierzu FANV vom 17.118.03.2009 "Überprüfung des Finanzmanagements der
Stadtkämmerei und Schlussfolgerungen" unter Zift. 3.2.3 "Die Risikostrategie"), ande­
rerseits beurteilt die Stadtkämmerei auch direkt die Sicherheit und Qualität der einzel­
nen Kontrahenten. Hierbei werden - soweit vorhanden - Ratinginformationen und
CDS:-Spreac;ls für das jeweilige Institut zur Beurteilung herangezogen.
Das Rating ist jedoch aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise nur mehr eines
von mehreren Kriterien, anhand derer die Landeshauptstadt München die Qualität ei­
nes Kontrahenten überprüft. Weitere Kriterien sind z. B. Bilanzkennzahlen, Markt­
nachrichten oder Geschäftsausblicke.
CDS-Spreads bieten eine wesentlich bessere Möglichkeit zur Beurteilung von Kontra­
henten, da hier Geschäftszahlen, Marktnachrichten sowie Geschäftserwartungen
Ileingepreist" sind. Die Landeshauptstadt München hat sich folgende Grenzen für die
Geldanlagen auferlegt:
•
Bei einem CDS-Spread < 200 ist der Kontrahent grundsätzlich für Geschäfte
freigegeben.
•
Bei einem CDS-Spread von 200-299 sind bei dem Kontrahenten nur Tages­
geldgeschäfte zugelassen, da diese jeden Tag abgezogen werden können.
•
Bei einem CDS-Spread von 300 oder mehr ist der Kontrahent für Neugeschäf­
te gesperrt.
Grundsätzlich verfolgt die Landeshauptstadt München eine Buy-and-Hold Strategie,
d. h. abgeschlossene Geschäfte bzw. gekaufte Wertpapiere werden bis zur Fälligkeit
gehalten. Gleichwohl werden die im Bestand befindlichen Geschäfte und Wertpapiere
während der Haltedauer täglich überwacht. Verschlechtern sich oben genannte Ein­
schätzungskriterien (CDS-Spreads, Rating, Marktnachrichten usw.) signifikant, wer­
den diese im Hinblick auf die voraussichtliche Dauer (evtl. nur kurzfristige Schwan­
kungen) sowie die Auswirkungen auf die Sicherheit der Geschäfte überprüft. In diese
Prüfung laufen ebenfalls noch weitere Kennzahlen wie die Duration ein.
Wird eine signifikante Verschlechterung der Sicherheit bejaht, wird die Möglichkeit
und Wirtschaftlichkeit eines Verkaufs der Geldanlage überprüft. Aus dem Zusam­
menspiel der Daten bezüglich Sicherheit, Handelbarkeit und Wirtschaftlichkeit bildet
sich somit das Urteil über den Verkauf oder das Halten der Geldanlage heraus.
Seite 9
5
Einschränkung des Katalogs der zulässigen Wertpapierklassen/-anen (Anlage
zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007)
Wie bereits unter Ziff. 2 des Beschlussvortrags ausgeführt enthält die beigefügte An­
lage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007 einen Überblick über die sowohl in
der Eigen- als auch der Fremdanlage zugelassenen bzw. nicht zugelassenen Finanz­
instrumente (Anlageuniversum).
Von den in der Eigenanlage zugelassenen Finanzinstrumenten wird die Stadtkämme­
rei aufgrund der Finanzkrise und der dadurch verursachten Marktstörungen bis auf
weiteres folgende nicht einsetzen:
Wegen ungesichertem Emittentenrisiko:
ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen (IHS)
Unternehmensanleihen
Wandelanleihen
Genussscheine / Nachrang
Zertifikate
ABS / MBS
Private Equity
Wegen in der Regel unbegrenzter Laufzeit und nicht garantiertem Rückzah­
lungswert:
Immobilienfondsanteile
Commodities / Rohstoffe
Hedgefondsanteile
Gemischte Fonds
Genussscheinfonds
Indexfonds / ETF's
Absolut-Return-Fonds
Die entsprechend aktualisierte Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente
ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
AUfgrund veränderter Rahmenbedingungen werden sinnvolle Anpassungen dem
Stadtrat zeitnah vorgeschlagen. Im Übrigen werden die Ergebnisse des Finanzanla­
genmanagements im Rahmen des ab 2010 jährlich vorzulegenden Finanzanlagenbe­
richts bekannt gegeben.
Seite 10
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser
Angelegenheit nicht mehr befasst wird.
Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Dr. Jörg Hoftmann, der Verwaltungs­
beirat der Stadtkämmerei, Hauptabteilung I, Herr Stadtrat Hans Dieter Kaplan, und der
Verwaltungsbeirat des Kassen- und Steueramtes, Herr Stadtrat Horst Lischka, haben Ab­
druck der Beschlussvorlage erhalten.
11.
Antrag des Referenten
1. Mit der unter lift. 3 vorgetragenen Anlagestrategie besteht Einverständnis.
2. Den unter lift. 5 vorgetragenen Einschränkungen des Anlageuniversums wird zuge­
stimmt. Bis auf weiteres gilt die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügte Neufas­
sung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente.
3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
11I. Beschluss
nach Antrag.
Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig
beschlossen.
Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende
Der Referent
Ober/Bürgermeister/-in
Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer
Seite 11
IV. Abdruck von I. mit 111.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Do~umentationsstelle
an das Direktorium - HA 11
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei - HA I
z. K.
V. WV Stadtkämmerei HA 1/2-S
I:\Abteilungsverwaltung\Finanzkrise\3_ Besch luss 21 .07.2009\Masterdokument\2009-06-30_Endfassung .odt
Stadtkämmerei
HA 1/2-S
I.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
11.
An das Kassen- und Steueramt
z. K.
Am
Im Auftrag
.
Anlage 1
Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente
gem. Anlage zum Stadtratsbeschluss vom 17.118.07.2007
BasisZusatz­
investment investment
Renten/Anleihen/
Supranationals
Öffentliche Anleihen
StaatshaftunQsWP
EinlagensicherungsWP
Pfandbriefe
Schuldscheindarlehen
Inhaberschuldverschreibung
Unternehmensanleihen
Inflationsindexiertes WP
Nullkuponanleihen
Wandelanleihen
Optionsanleihen
Strukurierte Anleihen
Garantie-Anleihen
I
ja/ InvGrade
ja/lnvGrade
ja/lnvGrade
ja
ja/ InvGrade
ja/lnvGrade
ja/ InvGrade
ja/ InvGrade
ja/ InvGrade
ja/ InvGrade
nein
nein
nein
ja
Genussscheine/Nachrang l_n_e_in
IAktien, Dividendentitel
L--_-----'-
I nein
~
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja /Basket
ja /Basket
ja
ja
1
_
ja/ Basket
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
l..L..ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
IL..L:ja=----
I nein
Ija
" " " " - - - - - - - - - - - ­ Ija
Zertifikate (auf Aktien/ Aktienindizes)
nein
Indexzertifikate
Strategiezertifikate
nein
Discountzertifikate
nein
Bonuszertifikate
nein
ja
Garantiezertifikate
nein
Hebelzertifikate
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Alternative Investments
ABS/MBS
Private Equitv
Immobilienfondsanteile
Commodities/Rohstoffe
Hedgefondsanteile
Mezzanine
Währungen
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja/ Basket
ja/ Basket
ja/ Basket
ja/ Basket
ja/ Basket
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Investmentfondsanteile
Rentenfonds
Aktienfonds
Aktien-Renten-Fonds
Genusscheinfonds
Indexfonds/ ETF's
Garantie-Fonds
Absolut-Return-Fonds
ja
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
1a
ja
I ja
I ja
Ija
I nein
Ija
Ija
Derivate
zur Sicherung
zur Risikosteuerunq
I ja
I ja
Weitere Anlagerestriktionen ergeben sich aus den internen Regelungen der Stadt­
kämmerei sowie aus den Verträgen mit externen Vermögensverwaltern für diese.
_
Anlage 2
Neufassung der Übersicht über die zugelassenen Finanzinstrumente
Stand 21.07.2009
BasisZusatz­
investment investment
Renten/Anleihen
Supranationals
Öffentliche Anleihen
StaatshaftungsWP
EinlaQensicherungsWP
Pfandbriefe
Schuldscheindarlehen
InhaberschuldverschreibunQ
Unternehmensanleihen
Inflationsindexiertes WP
Nullkuponanleihen
Wandelanleihen
Optionsanleihen
Strukurierte Anleihen
Garantie-Anleihen
ja/ InvGrade
ja/ InvGrade
ja/lnvGrade
ja
ja/lnvGrade
ja/ InvGrade
ja/lnvGrade
ja/ InvGrade
ja/ InvGrade
ja/lnvGrade
nein
nein
nein
ja
ia
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ia /Basket
~a /Basket
ja
ja
I Genussscheine/Nachrang l_n_e_in
1
IAktien, Dividendentitel
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ia
ja
ja
ja
ia
ja
ja
ia
ja
ja
l_n_e_in
Ija
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I nein
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Zertifikate (auf Aktien/ Aktienindizes)
nein
Indexzertifikate
nein
Strategiezertifikate
nein
Discountzertifikate
nein
Bonuszertifikate
Garantiezertifikate
ia
Hebelzertifikate
nein
ja
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ja
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ja
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Alternative Investments
ABS/MBS
Private Equity
Immobilienfondsanteile
Com modities/Rohstoffe
HeqQefondsanteile
Mezzanine
Währungen
ja
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nein
nein
nein
nein
ja/ Basket
ja/ Basket
ia/ Basket
ja/ Basket
ja/ Basket
ja
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ja
ja
ja
ja
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Investmentfondsanteile
Rentenfonds
Aktienfonds
Aktien-Renten-Fonds
Genusscheinfonds
Indexfonds/ ETF's
Garantie-Fonds
Absolut-Return-Fonds
ja
nein
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ia
ja
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ia
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ja
Derivate
zur SicherunQ
zur Risikosteuerung
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ja/ Basket
ja
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ia
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Ija
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I ja
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Weitere Anlagerestriktionen ergeben sich aus den internen Regelungen der Stadt­
kämmerei sowie aus den Verträgen mit externen Vermögensverwaltern für diese.
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