Betriebsanweisung 33 Gasschweißen

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Katholische Universität
Eichstätt - Ingolstadt
Betriebsanweisung 33
Gasschweißen
Werkstatt/Universität
ANWENDUNGSBEREICH
Gasschweißen
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
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Gefahren insbesondere
durch:
 Optische Strahlung. Die Flamme erzeugt Strahlung im sichtbaren und infraroten Bereich
 Brandgefahr durch Funken,
 Verletzungen durch Spritzer
 Flammenrückschlag (Schlauchzerknall, Brandverletzungen)
 Lärm, Gasschweißen ist geräuscharm (kleiner Brennereinsatz). Flammwärmen mit dem Schweißbrenner
(oft großer Brennereinsatz) ist lärmintensiv.
 Einatmen von Schadstoffen, die bei der Verbrennung entstehen. Die wesentliche Gefährdung geht von
nitrosen Gasen aus.
Nitrose Gase (Stickstoffoxide / Stickoxide / NOX)
sind Reizgase mit stechendem Geruch,
können Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen,
können zu Lungenschäden führen.
Die Menge an nitrosen Gasen
hängt ab von Flammenlänge und Brenndauer,
ist beim Flammwärmen groß (großer Brennereinsatz, lange Flamme),
ist beim Gasschweißen relativ klein (kleiner Brennereinsatz, kurze Flamme).
Giftige Rauche sind zu beachten beim Verarbeiten von
Blei- und Kupferwerkstoffen,
verzinkten oder cadmierten Teilen, Blechen und Rohren,
farb- und kunststoffbeschichteten Teilen.
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SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
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Nur einwandfreies Gerät verwenden.
Nur geprüfte und zugelassene Druckminderer benutzen und so an die Flaschen anschließen, dass beim
Ansprechen der Ventile Personen nicht gefährdet werden.
Flaschenventile nicht ruckartig öffnen. Vorher Einstellschraube am Druckminderer bis zur Entlastung der
Feder zurückschrauben.
Brenngas- und Sauerstoffschläuche müssen zugelassen und mindestens 3,00 m lang sein. Neue Gasschläuche vor dem erstmaligen Benutzen mit Luft oder Betriebsgas ausblasen - Sauerstoffschläuche jedoch
nur mit Sauerstoff oder inertem Gas.
Vor Arbeitsbeginn Gasschläuche durch Sichtprüfung auf einwandfreien Zustand kontrollieren.
Nur sichere Schlauchverbindungsmittel (Schlauchtüllen mit Schlauchschellen oder Patentkupplung) verwenden.
Gasschläuche vor mechanischen Beschädigungen (z.B. durch Überfahren) und gegen Abbrennen schützen
und nicht über die Armaturen an Flaschen aufwickeln.
Gasflaschen gegen Umstürzen sichern und nicht in Durchfahrten, Durchgängen, Hausfluren, Kellerräumen,
in bewohnten oder der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen, in ungenügend belüfteten Bereichen und Garagen lagern und nicht in der Nähe von Wärmequellen aufstellen oder lagern.
Gasflaschen vor Schlag-, Stoß- und übermäßiger Wärmeeinwirkung schützen, nicht rollen.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern. Möglichst Flaschengestelle oder - karren verwenden.
Gasflaschen bei Gasentnahme möglichst senkrecht stellen oder Ventil mind. 40 cm höher als Flaschenfuß
halten.
An Arbeitsplätzen nur die dort benötigten Flaschen aufstellen.
Ventile von nicht angeschlossenen Flaschen mit Schutzkappen sichern.
Sicherheitseinrichtungen gegen Flammenrückschlag und Gasrücktritt verwenden (entweder Gebrauchsstellenvorlage oder Einzelflaschensicherung). Vorgeschrieben für Acetylenflaschen an wechselnden Arbeitsplätzen. Empfohlen auch für ortsfest eingesetzte Acetylenflaschen, für andere Brenngasflaschen und für
Sauerstoffflaschen.
Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten.
Vor dem Anschließen der Druckminderer Gasflaschenventile durch kurzes Öffnen ausblasen.
Auf sicheres Zünden des Brenners achten und bei Flammenrückschlägen Brenner erst nach Behebung der
Störung erneut zünden.
Flamme nicht unnötig brennen lassen. Brenner auch in kurzen Pausen zwischen den Arbeitsgängen abstellen. An festen Arbeitsplätzen Gasspareinrichtungen einsetzen.
Zum Schutz vor Lärm spezielle Wärmeinsätze mit Mehrlochdüsen (lärmarm) einsetzen.
Gehörschutz beim Flammwärmen benutzen.
Bei Arbeitsunterbrechungen Brenner nicht auf brennbaren Materialien ablegen.
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SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Eine gute allgemeine Raumlüftung ist wichtig (freie Lüftung oder technische Lüftung).
Wegen des Auftriebs der heißen Gase
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Entlüftungsöffnungen und Ventilatoren oben anordnen
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Zuluftöffnungen unten anordnen
Beim Anschließen von Saugbrennern stets Saugprobe durchführen:
1. Sauerstoffschlauch an Brennergriffstück anschließen
2. Sauerstoffventil am Brenner öffnen
3. Brenngasventil am Brenner öffnen
4. Saugwirkung am offenen Brenngasanschluß prüfen
Saugbrenner wie folgt zünden:
1. Sauerstoffventil am Brennerhandgriff öffnen
2. Brenngasventil am Brennerhandgriff öffnen
3. ausströmendes Gasgemisch zünden
4. Flamme einregulieren
Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz:
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Bei Brandgefahr muss zur Durchführung der Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten eine Genehmigung durch den betrieblich Verantwortlichen vorliegen (Erlaubnisschein).
Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
Nicht entfernbare brennbare Teile abdecken.
Geeignete Feuerlöschmittel, z.B. Pulverlöscher bereitstellen.
Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstätte auf Brandnester überprüfen (Brandwache).
Persönliche Schutzausrüstung:
Augenschutz
Lichteinstrahlung im sichtbaren ultravioletten und infraroten Bereich
Schweißerschutzbrille!
Die Arbeitskleidung
muss den Körper ausreichend bedecken,
darf nicht mit entzündlichen oder leicht entzündlichen Stoffen verunreinigt sein.
Beim Gasschweißen von beschichteten Stahlteilen und von Schrott Atemschutz (mindestens
Filter der Schutzstufe FFP 3) benutzen.
Lederhandschuhe.
Körperschutz
Atemschutz
Handschutz
BESCHÄFTIGUNGSBESCHRÄNKUNGEN
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Mit Schweißarbeiten dürfen nur Versicherte beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den
Einrichtungen und Verfahren vertraut sind. Das gilt nicht für Jugendliche, über 16 Jahre, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch einen Aufsichtsführenden gewährleistet ist.
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Jugendliche dürfen abweichend von Absatz 2 nicht mit Schweißarbeiten beschäftigt werden: in engen Räumen, in
brand- oder explosionsgefährlichen Bereichen, an Behältern mit gefährlichem Inhalt.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN/ ERSTE HILFE
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Im Gefahrfall alle Ventile schließen.
Wenn die Brennerflamme beim Gebrauch wiederholt abknallt oder zurückschlägt, Brennermundstück abkühlen
und Überwurfmutter auf festen Sitz prüfen.
 Nach Flammenrückschlägen Gebrauchstellenvorlagen überprüfen.
 Vorgesetzten informieren.
Im Brandfall:
 Im Gefahrenfall (Feuer, Rauch, Explosion) ist die Feuerwehr zu informieren.
 Erwärmte Gasflaschen nicht mehr transportieren, aus größtmöglicher Entfernung mit Wasser kühlen,
 Umgebung schnell räumen
 Beim Löschereinsatz auf den Selbstschutz achten.
Bei Unfällen
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Verletzen bergen.
Erste Hilfe leisten.
Bei Augenverletzungen über beide Augen lockeren Verband anlegen und sofort zum Augenarzt.
Bei Verbrennungen Kleidung entfernen, auf der Haut festhaftende Kleidung ausschneiden. Lokale Kaltwasseranwendung. Brandwunden keimfrei bedecken - Druck vermeiden. Weiterbehandlung durch Arzt
Bei anhaltenden Reizerscheinungen der Atemwege, Übelkeit und Erbrechen sofort Arzt aufsuchen. Den Arzt
auf die Schweißertätigkeit hinweisen.
Erstellter: Johannes Baumann
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Februar 2014
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