JBS 2009 Kap 1_RZ: JBS 2006 Teil1 neu RZ.qxd 17.06.2009 18:20 Uhr Seite 40 Hospitality im Compliance-Umfeld Foto: © Krause/Blumenstock - Fotolia.com Zur Notwendigkeit transparenter Handhabung von Hospitality-Aktivitäten im deutschen Profisport JAHRBUCH SPONSORING 2009 Die Bedeutung von Sportsponsoring und Hospitality 40 Im Bereich des Sportsponsorings ist Hospitality als Kommunikationsinstrument ein fester Bestandteil einer übergeordneten Sponsoringstrategie, welche sich positiv auf die interne und externe Unternehmenskommunikation auswirkt. Im Zuge des Neu- bzw. Umbaus der Stadien für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erlangte das Thema Hospitality in Deutschland eine große Bedeutung, da hierüber Baumaßnahmen finanziert und somit Hospitality-Aktivitäten als effiziente Einnahmequelle identifiziert wurden. Eine aktuelle Erhebung der Sport Business Gruppe der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte verdeutlicht den Stellenwert, den das Marketingtool Sportsponsoring/Hospitality mittlerweile im Profisport in Deutschland einnimmt. Die Studie untersucht die wirtschaftliche Bedeutung von Hospitality für Clubs der 1. und 2. Fußball-Bundesliga, die Toyota Handball-Bundesliga, die Basketball Bundesliga und die Deutsche Eishockey Liga. – Die Hospitality-Tickets machen knapp sechs Prozent des gesamten Platzangebots in den Stadien und Arenen der fünf Profi-Ligen aus. – Die durchschnittliche Auslastung des Logenund Business-Bereichs im Profisport liegt bei ca. 90 Prozent. – Insgesamt 12,6 Prozent bzw. 240,1 Millionen Euro des Gesamtumsatzes der fünf Profi-Ligen (1,9 Milliarden Euro) werden über die Vermarktung der Hospitality-Pakete erzielt. 17.06.2009 18:20 Uhr Seite 41 Abb. 1: Umsatzentwicklung der großen deutschen Profi-Ligen 03/04 – 07/08 (in Mio. Euro) 1.600,0 1.379,0 1.400,0 1.420,0 1.236,0 1.195,0 225,1 225,1 71,2 43,4 74,9 47,4 77,0 52,4 81,3 54,8 33,1 34,0 34,1 43,1 45,9 Saison 03/04 Saison 04/05 Saison 05/06 Saison 06/07 Saison 07/08 Plan 1.200,0 FACTS + FIGURES JBS 2009 Kap 1_RZ: JBS 2006 Teil1 neu RZ.qxd 1.045,0 1.000,0 800,0 600,0 400,0 - 1. DFL 2. DFL Insbesondere die Hospitality-Erlöse der beiden höchsten deutschen Fußball-Ligen machen einen Großteil der gesamten Hospitality-Umsätze aus. Die kleineren Ligen verzeichnen jedoch prozentual eine stärkere Abhängigkeit von den HospitalityErlösen als die Fußball-Bundesligen. Hospitality hat sich für die Unternehmen zu einem wichtigen Instrument der Kommunikation und Kundenpflege entwickelt. Gleichzeitig konnte der Profisport durch die steigenden Hospitality-Aktivitäten neue Einnahmequellen erschließen. Herausforderungen – Hospitality im Compliance-Umfeld 1. Gesetzeslage und Rechtsprechung Neben der wirtschaftlichen Bedeutung und dem positiven Effekt von Hospitality als Finanzierungsund Kommunikationsinstrument ist auch die rechtliche Komponente bei der Einladung von Gästen zu Unterhaltungsveranstaltungen zu beachten. Im Zuge des Preisanstiegs für sog. VIP-HospitalityPakete auf mehrere tausend Euro (= Kosten für Loge, Anreise, Übernachtung und evtl. Rahmenprogramm) und wegen der Tatsache, dass hinter einer solchen Einladung korruptionsrelevante Sachverhalte im Sinne der §§ 299, 331 ff StGB stehen können, sind die Einladenden gerade in der DEL 274,7 HBL BBL 271,8 88,9 74,6 jüngeren Vergangenheit mehrfach in den Untersuchungsfokus der deutschen Strafverfolgungsbehörden geraten. Das hierdurch verursachte hohe Maß an Rechtsunsicherheit bei Unternehmen im Umgang mit solchen Einladungen konnte auch nicht mit dem Urteil des BGH im Fall Claassen beseitigt werden. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der EnBW, Prof. Claassen, hatte anlässlich der Fußball-WM Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung und einen Staatssekretär des Bundes mit Tickets aus dem Kontingent der EnBW bedacht. Zwar wurde Prof. Claassen von dem Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen. Die Entscheidung erfolgte jedoch aufgrund der besonderen Aspekte, dass es sich bei den Eingeladenen um Mitglieder der Landesregierung Baden-Württembergs handelte und EnBW in ihrer Rolle als nationaler Förderer (Sponsor) der Fußball-WM 2006 eingeladen hatte. Wie mit Hospitality-Maßnahmen umzugehen ist, die ein Unternehmen als Nichtsponsor durchführt, bleibt daher offen. Es gibt bislang kaum verbindliche Hinweise, die eine sichere Abgrenzung zwischen rechtmäßiger Kommunikation und Kundenpflege einerseits und strafrechtlich möglicherweise relevantem Verhalten andererseits erlauben. Weder Gesetzeslage JAHRBUCH SPONSORING 2009 200,0 182,3 41 JBS 2009 Kap 1_RZ: JBS 2006 Teil1 neu RZ.qxd 17.06.2009 noch Rechtsprechung bieten Hilfestellung, Kriterien zur Bewertung entsprechender Sachverhalte existieren nicht. 2. Die Folgen a) Rückgang der Hospitality-Einladungen Die ungeklärte Rechtsproblematik beeinflusst nach einer von der Sponsorenvereinigung „S 20 – The Sponsors‘ Voice“ bei der Sport + Markt AG in Auftrag gegebenen Studie 40 Prozent der Unternehmen bei ihrer Einladungspraxis von Geschäftskunden. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen eine Vielzahl an Absagen, da auch Eingeladene rechtliche Folgen scheuen. Im Ergebnis der Studie sollen ca. 30 Prozent der Unternehmen „zukünftig eher weniger Hospitality-Einladungen aussprechen“. JAHRBUCH SPONSORING 2009 b) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe der Beteiligten bei Verstoß gegen die §§ 299, 331 ff StGB Bei Verstößen gegen die strafrechtlichen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung drohen den Beteiligten empfindliche Strafen in Form von Freiheits- oder Geldstrafen. Auch dem Unternehmen des Zuwendenden drohen Nachteile aus der Tat eines Mitarbeiters. Gemäß dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht besteht die Möglichkeit der Verhängung einer Geldbuße gegen juristische Personen, deren Organe oder leitende Angestellte eine Straftat begangen haben, durch die eine Pflicht des Unternehmens verletzt oder die juristische Person bereichert wurde oder bereichert werden sollte (§ 30 OWiG). Auch bei Tatbegehung durch Nichtorgane oder nichtleitende Angestellte können Geldbußen verhängt werden. Dies droht bei mangelnder Vornahme zumutbarer Aufsichtsmaßnahmen zur Verhinderung oder Erschwerung von Straftaten der Mitarbeiter. 42 c) Einnahmeverluste bei Verbänden, Vereinen, Agenturen Aufgrund des Rückgangs bei der Nachfrage von Hospitality-Paketen ist in der Folge auf Seiten der Verbände, Vereine und Agenturen mit Einnahmeverlusten zu rechnen. d) Negative Einwirkung auf die Infrastruktur der betroffenen Vereine und Ligen Volle Stadien – insbesondere im Hochpreissegment der Logen und Business Seats – stellen eine erhebliche Einnahmequelle dar. Werden diese Einnahmequellen gemindert, wirkt sich 18:20 Uhr Seite 42 dies unmittelbar auf die finanzielle Situation der jeweiligen Vereine aus, die demensprechend weniger in bessere Stadien und Spieler investieren können. Die Folge davon sind schlechtere Marktchancen insbesondere in internationalen und finanziell attraktiveren Wettbewerben wie z.B. Champions League und UEFA Cup. e) Mangelnde Subventionierung von Karten Aus dem Verkauf von Hospitality-Paketen haben Vereine und Unternehmen die finanzielle Möglichkeit, Saisoneintrittskarten für die Fans zu subventionieren. Infolge reduzierter Einnahmen wäre eine solche Subventionierung nicht mehr möglich. f) Kaskadeneffekt Durch die in vielen Fällen enge Verknüpfung von Sponsoring- und Hospitality-Aktivitäten besteht die Gefahr, dass ein Verbot von HospitalityMaßnahmen auch zu einem Rückgang der Sponsoringbereitschaft der Unternehmen führt. Damit entgingen den Vereinen nicht nur Erlöse aus dem Verkauf von VIP-Tickets, sondern auch Sponsoring-Einnahmen wären bedroht. Lösungsansatz: Hospitality im Compliance-Umfeld Um den beschriebenen Risiken zweckmäßig zu begegnen, sind Hospitality-Maßnahmen in ein bereits bestehendes oder neu zu schaffendes Compliance-Programm einzubetten. Das Compliance-Programm hat dabei sowohl die Aufstellung allgemeinverbindlicher Regelungen als auch die Schaffung angemessener Kontrollen sowie Sanktionen zu enthalten. Durch diese Regelungen und Kontrollen werden nicht zuletzt auch die Mitarbeiter in die Lage versetzt, die rechtmäßige und wünschenswerte Unternehmenskommunikation nach Außen und Kundenpflege im Rahmen von Hospitality-Maßnahmen von illegalen und illegitimen (Bestechungs-)Absichten unterscheiden zu können. Ein Compliance-Programm und die mit ihm geschaffene Transparenz können somit maßgeblich dazu beitragen, dass die Vorteile von Hospitality für Sponsor, Verein und Gäste erhalten bleiben. In der Umsetzung des Compliance-Programms sind in einem ersten Schritt unternehmensinterne Regelungen im Umgang mit Hospitality-Maßnahmen inklusive Kontrollen und Sanktionen aufzustellen. Dies dient zur Harmonisierung der unter- nehmensweiten Vorgehensweise. Diese kann gerade bei großen Konzernen mit verschiedenen, rechtlich selbstständigen Einheiten von entscheidender Bedeutung sein. Die gefundenen Lösungen sollten möglichst mit anderen Hospitality-Compliance-Programmen vorzugsweise von Unternehmen derselben Branche verglichen und abgestimmt werden. Dieser Austausch ist zum einen notwendig, um ein einheitliches Verständnis von einem legalen und legitimen Vorgehen in der Unternehmenskommunikation und Kundenpflege zu erlangen. Insbesondere bei der oben erwähnten uneindeutigen Rechtslage und Rechtsprechung können ein gemeinsames Ausarbeiten und Abstimmen von Maßnahmen die gegebene Unsicherheit erheblich reduzieren. Zum anderen kann über den wechselseitigen Austausch ein einheitliches Vorgehen im Sinne einer Best-Practice-Orientierung erreicht werden. Lernprozesse werden so verkürzt, und Ungleichheiten sowie daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen im Umgang mit Hospitality-Maßnahmen werden vermieden. Die Umsetzung solcher Richtlinien in konkrete Prozessabläufe, Kontrollen und Sanktionen ist immer von der spezifischen Situation des jeweiligen Unternehmens abhängig. An dieser Stelle kann aus diesem Grund lediglich auf einige generelle Aspekte eingegangen werden, die bei der Einführung eines Compliance-Umfeldes bei HospitalityMaßnahmen beachtet werden müssen: a) Beschlussfassung durch den Vorstand bzw. die Geschäftsführung im Voraus Es obliegt dem Vorstand, die Linie in Bezug auf Hospitality-Aktivitäten im Voraus festzulegen. Ein Ja oder Nein zu Sponsoring hat von ihm aus zu erfolgen. Des Weiteren fällt es in den Aufgabenbereich des Vorstandes, seine Zustimmung zur Einladung von „sensiblen“ Personen (in hohen öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Positionen) noch vor der Einladung zu geben. Ebenso wie der Vorstand die Sponsoring-Aktivitäten verantwortet, hat er auch der Einführung von Compliance-Maßnahmen vorzustehen. Die Initiative durch den Vorstand („tone from the top“) ist für die Glaubwürdigkeit und damit für die Effizienz der Compliance-Maßnahmen von großer Bedeutung. 18:20 Uhr Seite 43 b) Bündelung der Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens Um ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit Hospitality-Maßnahmen zu gewährleisten, sind die Zuständigkeiten für diesen Bereich in einer Abteilung anzusiedeln. Denkbar wäre die zentrale Koordination der Ticketvergabe sowie anderer Sponsoring-Aktivitäten durch die Marketingabteilung. Auf diese Weise sind mögliche Verstöße gegen gesetzliche oder unternehmensinterne Regelungen effizienter zu verhindern bzw. aufzudecken als bei dezentral organisierten Hospitality-Maßnahmen. Somit kann beispielsweise unterbunden werden, dass bestimmte Personen – insbesondere hochgestellte Persönlichkeiten – überproportional oft berücksichtigt werden. Die Gefahr, gegen (straf-) rechtliche Regelungen zu verstoßen, sinkt. FACTS + FIGURES 17.06.2009 Zudem ist durch die Zentralisierung das Controlling von Hospitality-Maßnahmen besser möglich. Das Unternehmen behält nicht nur die Übersicht, wie viele Karten an welche Personen(kreise) ausgegeben wurden. Es ist auch in der Lage, die Wirkung der Sponsoring-Aktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensstrategie nachzuhalten. Ein „Reichweitencontrolling“, mit dem die Effizienz der Sponsoring-Maßnahmen bei der relevanten Zielgruppe analysiert wird, ist somit einfacher möglich. c) Funktionstrennung innerhalb des Unternehmens Obwohl Hospitality-Maßnahmen zentral von einer Abteilung zu koordinieren sind, haben insbesondere im Prozess der Ticketvergabe mehrere Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben zu partizipieren. Ein beispielartiger Vergabeprozess könnte sich wie folgt darstellen: Der Vertrieb schlägt die Einladung von Geschäftspartnern zu einem sportlichen Großereignis vor. Diese Anfrage wird von der Marketing-Abteilung dahingehend geprüft, wie oft diese Personen bereits in der Vergangenheit eingeladen wurden und ob für dieses Ereignis noch genügend Karten zur Verfügung stehen. Anschließend wird die Rechtsabteilung eingeschaltet, um entsprechende Vereinbarungen mit den eingeladenen Personen aufzusetzen. Darin wird unter anderem die Zustimmung des Arbeitgebers der eingeladenen Person zur Teilnahme des Mitarbeiters eingeholt. Zudem prüft die Rechtsabteilung ab einem zu vereinbarenden Einladungswert, ob die Einladungen gegen JAHRBUCH SPONSORING 2009 JBS 2009 Kap 1_RZ: JBS 2006 Teil1 neu RZ.qxd 43 JBS 2009 Kap 1_RZ: JBS 2006 Teil1 neu RZ.qxd 17.06.2009 rechtliche oder unternehmensinterne Regelungen verstoßen. Bei hochgestellten Persönlichkeiten hat auch der Vorstand zu der Einladung im Voraus seine Zustimmung zu geben (siehe hierzu auch Abschnitt a). d) Regelmäßige Compliance Audits durch die Interne Revision und/oder unabhängige Dritte Die Interne Revision und möglicherweise externe Dritte mit spezifischen Kenntnissen in Compliance-Bereichen haben die Aufgabe, auf Einzelfallbasis die Vergabe von Tickets oder andere Sponsoringmaßnahmen auf (rechtliche) Verstöße zu kontrollieren. Durch regelmäßige Audits soll sichergestellt werden, dass die beschlossenen Regelungen und aufgesetzten Prozesse eingehalten werden. Auffälligkeiten, Prozessschwächen und Verstöße sind der Rechtsund/oder der Compliance-Abteilung sowie gegebenenfalls dem Vorstand anzuzeigen. Über Sanktionen und weitere Schritte wie zum Bei spiel eine Selbstanzeige des Unternehmens bei (straf-)rechtlichen Verstößen wird dann gemeinsam mit der Rechts- und/oder ComplianceAbteilung sowie mit dem Vorstand und möglicherweise weiteren Gremien entschieden. 18:20 Uhr Seite 44 Stefan Ludwig koordiniert die Aktivitäten der Sport Business Gruppe in Deutschland. Er ist im Jahr 2002 von der Arthur Andersen Sportberatungsabteilung SCORE zu Deloitte gewechselt. Erfahrung in der Sportvermarktung sammelte er in seiner Zeit bei Global Sportnet in Hamburg (19972000). Seine Projekterfahrung umfasst: Nationale and internationale Markt- und Standortanalysen; Due Diligence für Sportclubs, Sportrechteagenturen sowie Medienunternehmen; Sportstättenprojekte in Deutschland, England und der Schweiz; Internationale Events wie Fußballweltmeisterschaft und Olympische Spiele. Neben seiner Projekttätigkeit verantwortet er die bekannten Publikation „Annual Review of Football Finance“ und „Football Money League“ im deutschsprachigen Raum. [email protected] Nadine Jacobi Schlussbemerkung JAHRBUCH SPONSORING 2009 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Hospitality-Aktivitäten eine hohe Bedeutung im (Spitzen-)Sport einnehmen. Allerdings herrscht durch die jüngsten Entwicklungen bei der Frage, ob Hospitality-Maßnahmen möglicherweise gegen (straf-)rechtliche Normen verstoßen, derzeit mehr Verunsicherung als Klarheit. Daher bedarf es eines wirksamen Compliance-Umfeldes, das die Grenze zwischen erlaubter Unternehmenskommunikation und Kundenpflege und illegaler Bestechungspraxis transparent macht und somit die legalen und legitimen Vorteile von Hospitality für alle Beteiligten erhält. 44 ist Senior Manager im Bereich Forensic & Dispute Services. Schwerpunkte ihrer langjährigen forensischen Tätigkeit waren Prüfungen in Fällen von Korruption, Unterschlagung, (Subventions-)Betrug und Verstößen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der USA. Diese Prüfungen führte die Rechtsanwältin in einer Vielzahl von Branchen durch, u. a. in der Medienbranche, Energieversorgung, im Dienstleistungsgewerbe, Baugewerbe, der öffentlichen Verwaltung, der verarbeitenden Industrie und im Gesundheitswesen. Sie verfügt somit über umfangreiche Expertise auf den Gebieten der Sachverhaltsermittung und Prävention von wirtschaftskriminellen Handlungen. Neben der Projektarbeit hält Nadine Jacobi regelmäßig Vorträge und organisiert Konferenzen zu den Themenbereichen Korruption und Prävention. [email protected]