Korrekturen

Werbung
Von der D-Mark zum EURO
Der Zeitplan für die Währungsumstellung
Mit zunehmender Gewissheit, dass die Europäische Währungsunion planmäßig
startet, gewinnen die Fragen des konkreten Übergangs zum EURO an Gewicht.
Den rechtlichen Rahmen hierfür steckt im wesentlichen der Maastrichter
Vertrag ab.Darüber hinaus noch offene Fragen klärte der Europäische Rat auf
diversen Gipfeltreffen und konkretisierte sie in 2 Ratsverordnungen. Auch
die nationale Gesetzgebungsmaschine ist angelaufen. Grundlage der
Entscheidung sind die Konvergenzberichte der Kommission und des
Europäischen Währungsinstituts, die darauf basierende Empfehlung des Rates
der Wirtschafts- und Finanzminister sowie die obligatorische Stellungnahme
des Europäischen Parlaments. Der Mai-Gipfel: Wie groß wird das Euro-Land?
Laut Maastrichter Vertrag bestätigt der Rat in der Zusammensetzung der
Staats- und Regierungschefs vor dem 1. Juli 1998, "welche Staaten die
notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer Währung erfüllen".
Diese Entscheidung fällt mit Mehrheit, bei der gegenwärtigen
Stimmenvertielung im Rat also mit mindestens 62 von 87 Stimmen. Vorgesehen
ist die Auswahl für das erste Mai-Wochenende (1. bis 3. Mai).
Wer leitet die Europäische Zentralbank? Bis spätestens Ende Junu muss laut
Maastrichter Vertrag das Direktorium der Europäischen Zentralbank ernannt
sein. Es besteht aus dem Präsidentne, maximal vier weiteren Mitgliedern und
dem Vizepräsidenten. Die Ernennung erfolg tnicht mit qualifzierter
Mehrheit, sondern einvernehmlich auf der Ebene der Staatschefs und
Regierungschefs. Im Anschluß daran werden das Europäische System der
Zentralbanken und die EZB errichtet. Diese übernimmt bis zum 1. Januar 1999
die Aufgaben des EWI, das aufgelöst wird. In der lediglich sieben Monate
währenden Übergangszeit bis zur Übertagung der geldpolitischen
Verantwortung auf das ESZB sind noch wichtige Vorbereitungen zu treffen:
die Konzeption der geldpolitschen Strategie, der Aufbau einer effizienten
technisch-organisatorischen Infrastruktur und die Auswahl der notwendigen
Instrumente zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Wann wird der Euro eingeführt?
Am 1. Januar 1999 nimmt der Rat durch einstimmigen Beshcluß - auf Vorschlag
der Kommission und nach Anhörung der EZB - die unwiderruflich fixiertne
Wechselkurse zwischen den Währungen der Teilnehmerländer sowie zwischen
diesen und dem Euro an. Entscheidet der Rat zum Beispiel, daß zwei D-Mark
einem Euro entsprechen und sechs Franc einen Euro entspricht, so fort
darauf für die Währungsunion ein bilateraler Kurs von 3 Franc je D-Mark.Zum
1. Januar 1999 entsteht damit der Euro als gemeinsame Währung. Der
Maastrichter Vertrag enthält zwar noch die Bezeichnung "ECU", doch der
Europäische Rat einigte sich bereits 1995 in Madrit auf den Namen "Euro".
Außerdem entschied er, daß bei der Konvertion ein Euro dem Wert einer ECU
entsprechen soll. Gemäß Art. 109l(4) des Maastrichter Vertrages darf der
Umtausch der Nationalwährungen in ECU deren Außenwert nicht verändern.
Unter "Außenwert" wird dabei der Gegenwert der ECU in einer beliebigen
Währung verstanden, sei dies eine ECU-Währung (z. B. D-Mark) oder eine
Drittwärhung (z. B. US-Dollar oder Yen). Die "Verordnung des Rates über
betimmte Vorschriftne im Zusammenhang mit der Einführung des Euro", die
Ende Juni 1997 in Kraft getren ist, bestätigt ausdrücklich die "1 EcU O 1
Euro-Regel". Damit geht der Währungskorb "ECU" am 1. Januar 1999 in die
eigenständige Währung "Euro" über die ECU erlischt.
Wann und wie kann man den Euro verwenden?
Die Fragen der Verwendung von euro und nationalen Währungeinheiten in einer
Übergangszeit regelt die zweite Euro-Verordnung. Diese stützt sich auf Art.
1091(4) des EU-Vertrages und kann erst verabschiedet werdne, nachdem der
Kreis der Erstrundentielnehmer feststeht. Rechtskraft erlangt sie mit
Beginn der dritten Stufe. Danach wird der Euro ab 1. Januar 1999 die
einheitliche Währung der Teilnehmerländer. Bis 1. Januar 2002 existiert er
jedoch nur als Buchgeld.
Alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel bleibt in diesem Zeitraum die
nationale Währungseinheit, in Deutschland also die Mark, in Frankreich der
Franc und so weiter. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr können die Menschen
wahlweise den Euro oder die nationale Währung verwenden. die Gutschrift
erfolgt dann in der Währungseinheit, in der der Empfänger sein Konto
unterhält. Die Einführung des Euro berechtigt nicht zur einseitigen
Kündigung oder Änderung bestehender Verträge (Prinzip der
Vertragskontinuität). Letzteres ist insofern wichtig, als mit dem Euro
lediglich eine neue Recheneinheit für sämtliche Werte entsteht.
Vertragsleistungen sind - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - in der dem
Vertrag zugrundeliegenden Währung auszuführen. Kauft man also zum Beispiel
im Sommer 1999 einen Pkw und lautet der Kaufpreis auf Mark, so muss man den
Vertrag in Mark erfüllen. Zahlt der Käufer per Scheck oder Überweisung,
kann er dies jedoch auch in Euro tun, da die Banken im bargeldlosen
Zahlungsverkehr die jeweilige Konvertierung (hier in D-Mark) übernehmen.
Handelbare Wertpapiere der öffentlichen Hand werden ab 1999 nur in Euro
ausgegeben. Die Umstellung der staatlichen Altschulden ist dagegen in das
Belieben der einzelnen staaten gestellt. Die EZB wickelt ihre
geldpolitischen Operationen ausschließlich in Euro ab.
über diese Regelungen hinaus hat die Bundesregierung im "EuroEinführungsgesetz" weitere Probleme geregelt. So wird der Bund seine
börsennotierten Altschulden ab 1999 auf den Euro umstellen. Die deutschen
Wertpapierbörsen erhalten die Möglichkeit, Kurse in Euro zu notieren und
werdne dies nach den derzeitigen Plänen bereits von Anfang an tun. Die
Sozialversicherungsträger gehen voraussichtlich erst ab 2002 auf den Euro
über.
Unternehmen könnnen ebenfalls bereits 1999 ihr Rechnugnswesen, ihr
Gesellschaftskapital und ihre Bilanz auf Euro umstellen sowie Neugründungen
in Euro vornehmen. Das Problem "krummer Beträge" beim Gesellschaftskapital
alsFolge der umrechnung lässt sich mit der Einführung der nennwertlosen
Stückaktie lösen. Steuererklärungen in Euro nehmen die deutschen
Finanzämter voraussichtlich erst ab 2002 an. Im Girogeldbereich werdne Euro
und nationale Währung also drei Jahre lang nebeneinander bestehen. In
diesem Zeitraum hängt die Bedeutung des Euro für den privaten Sektor von
den Präferenzen der Unternehmen und Verbraucher ab. Denn für den Gebrauch
des Euro als Zahlungsmittel gilt das Prinzip: "Kein Zwang, kein Verbot". Zu
erwarten ist jedoch eine Sogwirkung hin zum Euro, die im Unternehmenssektor
noch erheblich stärker ausfallen dürfte als bei den Privathaushalten.
Wann gib t es das neue Bargeld?
Am 1. Januar 2002 beginntn die Ausgabe des Euro-Bargelds. Parrallel dazu
werden die jeweiligen nationalen Noten und Münzen bis spätestens 30. Juni
20002 aus dem Verkehr gezogen; danach ist der Euro ausschlißeliches
gesetzlichess Zahlungsmittel in der EWU. Diskutiert wird gegenwärtig die
Dauer der Umtauschphase, in der sowohl nationales Bargeld als auch solches
in Euro umläuft. Um kostspielige doppelte Preisauszeichnungen zu vermeiden,
befürworten Vertreter des Handels, diesen Zeitraum möglichst kurz zu haltne
("Big-Bang"-Lösung). Demgegenüber sprechen der technische und
oragnisatorische Aufwand bei der Umrüstung von Geld- und münzautomaten
sowie das logistische Problem des Münz- und Notenaustauschs gegen eine
allzu rasche umstellung. Realistisch erscheint ein Zeitraum von zwei bis
drei Monate.
Der Vorläufer "Europäische Währungseinheit" (ECU)
Der Euro sollte nach dem Maastrichter Vertrag "nahtlos" an die bisherige
Europäische Währungseinheit ECU anschließen. Bisherige ECU-Anleihen werden
1:1 auf Euro umgestellt, der Außenwert des Euro sall am Tag der Umstellung
der der ECU entsprechen. Aus diesem Grund werfen wir an dieser Stelle einen
kurzen Blick auf diesen Vorläufer des Euro).
Wie entstand die ECU?
Nach dem Bruch des Bretton-Woods-Systems 1973 und dem missglückten Versuch
eines Europäischen Wechselkursverbundes Mitte der 70er Jahre (sog.
"Schlange im Tunnel") beschloss der Europäische Rat 1979, mit einem neuen
"Europäischen Währungssystem" die Wechselkursschwankungen in Europa zu
begrenzen. Kernelemente des bis heute bestehenden Europäischen
Währungssystems sind Festkurse mit Schwankungs-Bandbreiten sowie eine
eigene Währungseinheit, die European Currency Unit.
Die ECU ist -ähnlich wie das Sondererziehungsrecht des Internationalen
Währungsfonds - eine Korbwährung, die zur Zeit aus den Währungen von zwölf
der fünfzehn EU-Staaten besteht. Die Gewichte der einzelnen Landeswährungen
- für die D-Mark zur Zeit 0,6242 DM pro ECU - sind politisch festgelegt,
sollen die ökonomische Bedeutung des Landes innerhalb der EU widerspiegeln
und werden seit Bestehen des EWS mehrmals angepasst.
Das akutelle Gewichtsschema gilt seit 1989. Gemäß Artikel 109 g des EUVertrages durfte es nach Beginn der 2. Stufe der EWU (1994) nicht mehr
verändert werdne. Aus diesem Grund sind die Währungen Österreichs und
Finnlands, die dem Europäischen Währungssystem 1995 bzw. 1996 beitraten,
nicht im ECU-Korb enthalten - ebensowenig die schwedische Krone, die darübe
rhinaus auch am EWS-Wechselkursmechanismus teilnimmt. Großbritannien,
Dänemark und Griechenland ingegen sind mit ihren Währungen an diesen Korb
vertreten und beeinflussen entsprechend den Wert der Europäischen
Währungseinheit; sie werden aber zun"chst nicht den Euro einfhren.
Welche Rolle spielt die ECU an den Finanzmärkten?
Seit Schaffung des EWS hat sich die ECU auch den etablierten Finanzmärkten
etabliert. Diese sogenannte "private" ECU findet im Rentengeschäft, im
Verkehr und als Reservemedium der Zentralbanken Verwendung. Das ECU-Volumen
an den Finanzmärkten hat sic h jedoch in den paar Jahren verringert.
Ursache waren Unsicherheiten beim Beginn und den Teilnehmerkreis der
Währungsunion sowie die Ungewißheit über die Umtauschregelungen für die
private ECU.
Obwohl der EURO eine andere Ländergruppe repräsentieren wird als die ECU
(Dänemark, Großbritanien und Griechenland sind mit ihren Währungen mit ECUKorb vertreten, wollen jedoch den Euro nicht), sind Gläubiger und Schuldner
an ihre bestehenden Verpflichtungen gebunden. Dies ist insofern nichts
Neues, als sich bereits in der Vergangenheit durch Hinzunahme neuer
Währungen der Inhalt des ECU-Korbes mehrmals geändert hat. Die Ersetzung
der ECU durch den Euro ab 1999 wird Verträge in privater ECU wie folgt
betreffen.
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2000
Name: Datum:
Klasse:
Platz:
BS Forchheim
Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2000
Name: Datum:
Klasse:
Platz:
BS Forchheim
Herunterladen