Von der D-Mark zum EURO Der Zeitplan für die Währungsumstellung Mit zunehmender Gewissheit, dass die Europäische Währungsunion planmäßig startet, gewinnen die Fragen des konkreten Übergangs zum EURO an Gewicht. Den rechtlichen Rahmen hierfür steckt im wesentlichen der Maastrichter Vertrag ab.Darüber hinaus noch offene Fragen klärte der Europäische Rat auf diversen Gipfeltreffen und konkretisierte sie in 2 Ratsverordnungen. Auch die nationale Gesetzgebungsmaschine ist angelaufen. Grundlage der Entscheidung sind die Konvergenzberichte der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts, die darauf basierende Empfehlung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister sowie die obligatorische Stellungnahme des Europäischen Parlaments. Der Mai-Gipfel: Wie groß wird das Euro-Land? Laut Maastrichter Vertrag bestätigt der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs vor dem 1. Juli 1998, "welche Staaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer Währung erfüllen". Diese Entscheidung fällt mit Mehrheit, bei der gegenwärtigen Stimmenvertielung im Rat also mit mindestens 62 von 87 Stimmen. Vorgesehen ist die Auswahl für das erste Mai-Wochenende (1. bis 3. Mai). Wer leitet die Europäische Zentralbank? Bis spätestens Ende Junu muss laut Maastrichter Vertrag das Direktorium der Europäischen Zentralbank ernannt sein. Es besteht aus dem Präsidentne, maximal vier weiteren Mitgliedern und dem Vizepräsidenten. Die Ernennung erfolg tnicht mit qualifzierter Mehrheit, sondern einvernehmlich auf der Ebene der Staatschefs und Regierungschefs. Im Anschluß daran werden das Europäische System der Zentralbanken und die EZB errichtet. Diese übernimmt bis zum 1. Januar 1999 die Aufgaben des EWI, das aufgelöst wird. In der lediglich sieben Monate währenden Übergangszeit bis zur Übertagung der geldpolitischen Verantwortung auf das ESZB sind noch wichtige Vorbereitungen zu treffen: die Konzeption der geldpolitschen Strategie, der Aufbau einer effizienten technisch-organisatorischen Infrastruktur und die Auswahl der notwendigen Instrumente zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Wann wird der Euro eingeführt? Am 1. Januar 1999 nimmt der Rat durch einstimmigen Beshcluß - auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung der EZB - die unwiderruflich fixiertne Wechselkurse zwischen den Währungen der Teilnehmerländer sowie zwischen diesen und dem Euro an. Entscheidet der Rat zum Beispiel, daß zwei D-Mark einem Euro entsprechen und sechs Franc einen Euro entspricht, so fort darauf für die Währungsunion ein bilateraler Kurs von 3 Franc je D-Mark.Zum 1. Januar 1999 entsteht damit der Euro als gemeinsame Währung. Der Maastrichter Vertrag enthält zwar noch die Bezeichnung "ECU", doch der Europäische Rat einigte sich bereits 1995 in Madrit auf den Namen "Euro". Außerdem entschied er, daß bei der Konvertion ein Euro dem Wert einer ECU entsprechen soll. Gemäß Art. 109l(4) des Maastrichter Vertrages darf der Umtausch der Nationalwährungen in ECU deren Außenwert nicht verändern. Unter "Außenwert" wird dabei der Gegenwert der ECU in einer beliebigen Währung verstanden, sei dies eine ECU-Währung (z. B. D-Mark) oder eine Drittwärhung (z. B. US-Dollar oder Yen). Die "Verordnung des Rates über betimmte Vorschriftne im Zusammenhang mit der Einführung des Euro", die Ende Juni 1997 in Kraft getren ist, bestätigt ausdrücklich die "1 EcU O 1 Euro-Regel". Damit geht der Währungskorb "ECU" am 1. Januar 1999 in die eigenständige Währung "Euro" über die ECU erlischt. Wann und wie kann man den Euro verwenden? Die Fragen der Verwendung von euro und nationalen Währungeinheiten in einer Übergangszeit regelt die zweite Euro-Verordnung. Diese stützt sich auf Art. 1091(4) des EU-Vertrages und kann erst verabschiedet werdne, nachdem der Kreis der Erstrundentielnehmer feststeht. Rechtskraft erlangt sie mit Beginn der dritten Stufe. Danach wird der Euro ab 1. Januar 1999 die einheitliche Währung der Teilnehmerländer. Bis 1. Januar 2002 existiert er jedoch nur als Buchgeld. Alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel bleibt in diesem Zeitraum die nationale Währungseinheit, in Deutschland also die Mark, in Frankreich der Franc und so weiter. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr können die Menschen wahlweise den Euro oder die nationale Währung verwenden. die Gutschrift erfolgt dann in der Währungseinheit, in der der Empfänger sein Konto unterhält. Die Einführung des Euro berechtigt nicht zur einseitigen Kündigung oder Änderung bestehender Verträge (Prinzip der Vertragskontinuität). Letzteres ist insofern wichtig, als mit dem Euro lediglich eine neue Recheneinheit für sämtliche Werte entsteht. Vertragsleistungen sind - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - in der dem Vertrag zugrundeliegenden Währung auszuführen. Kauft man also zum Beispiel im Sommer 1999 einen Pkw und lautet der Kaufpreis auf Mark, so muss man den Vertrag in Mark erfüllen. Zahlt der Käufer per Scheck oder Überweisung, kann er dies jedoch auch in Euro tun, da die Banken im bargeldlosen Zahlungsverkehr die jeweilige Konvertierung (hier in D-Mark) übernehmen. Handelbare Wertpapiere der öffentlichen Hand werden ab 1999 nur in Euro ausgegeben. Die Umstellung der staatlichen Altschulden ist dagegen in das Belieben der einzelnen staaten gestellt. Die EZB wickelt ihre geldpolitischen Operationen ausschließlich in Euro ab. über diese Regelungen hinaus hat die Bundesregierung im "EuroEinführungsgesetz" weitere Probleme geregelt. So wird der Bund seine börsennotierten Altschulden ab 1999 auf den Euro umstellen. Die deutschen Wertpapierbörsen erhalten die Möglichkeit, Kurse in Euro zu notieren und werdne dies nach den derzeitigen Plänen bereits von Anfang an tun. Die Sozialversicherungsträger gehen voraussichtlich erst ab 2002 auf den Euro über. Unternehmen könnnen ebenfalls bereits 1999 ihr Rechnugnswesen, ihr Gesellschaftskapital und ihre Bilanz auf Euro umstellen sowie Neugründungen in Euro vornehmen. Das Problem "krummer Beträge" beim Gesellschaftskapital alsFolge der umrechnung lässt sich mit der Einführung der nennwertlosen Stückaktie lösen. Steuererklärungen in Euro nehmen die deutschen Finanzämter voraussichtlich erst ab 2002 an. Im Girogeldbereich werdne Euro und nationale Währung also drei Jahre lang nebeneinander bestehen. In diesem Zeitraum hängt die Bedeutung des Euro für den privaten Sektor von den Präferenzen der Unternehmen und Verbraucher ab. Denn für den Gebrauch des Euro als Zahlungsmittel gilt das Prinzip: "Kein Zwang, kein Verbot". Zu erwarten ist jedoch eine Sogwirkung hin zum Euro, die im Unternehmenssektor noch erheblich stärker ausfallen dürfte als bei den Privathaushalten. Wann gib t es das neue Bargeld? Am 1. Januar 2002 beginntn die Ausgabe des Euro-Bargelds. Parrallel dazu werden die jeweiligen nationalen Noten und Münzen bis spätestens 30. Juni 20002 aus dem Verkehr gezogen; danach ist der Euro ausschlißeliches gesetzlichess Zahlungsmittel in der EWU. Diskutiert wird gegenwärtig die Dauer der Umtauschphase, in der sowohl nationales Bargeld als auch solches in Euro umläuft. Um kostspielige doppelte Preisauszeichnungen zu vermeiden, befürworten Vertreter des Handels, diesen Zeitraum möglichst kurz zu haltne ("Big-Bang"-Lösung). Demgegenüber sprechen der technische und oragnisatorische Aufwand bei der Umrüstung von Geld- und münzautomaten sowie das logistische Problem des Münz- und Notenaustauschs gegen eine allzu rasche umstellung. Realistisch erscheint ein Zeitraum von zwei bis drei Monate. Der Vorläufer "Europäische Währungseinheit" (ECU) Der Euro sollte nach dem Maastrichter Vertrag "nahtlos" an die bisherige Europäische Währungseinheit ECU anschließen. Bisherige ECU-Anleihen werden 1:1 auf Euro umgestellt, der Außenwert des Euro sall am Tag der Umstellung der der ECU entsprechen. Aus diesem Grund werfen wir an dieser Stelle einen kurzen Blick auf diesen Vorläufer des Euro). Wie entstand die ECU? Nach dem Bruch des Bretton-Woods-Systems 1973 und dem missglückten Versuch eines Europäischen Wechselkursverbundes Mitte der 70er Jahre (sog. "Schlange im Tunnel") beschloss der Europäische Rat 1979, mit einem neuen "Europäischen Währungssystem" die Wechselkursschwankungen in Europa zu begrenzen. Kernelemente des bis heute bestehenden Europäischen Währungssystems sind Festkurse mit Schwankungs-Bandbreiten sowie eine eigene Währungseinheit, die European Currency Unit. Die ECU ist -ähnlich wie das Sondererziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds - eine Korbwährung, die zur Zeit aus den Währungen von zwölf der fünfzehn EU-Staaten besteht. Die Gewichte der einzelnen Landeswährungen - für die D-Mark zur Zeit 0,6242 DM pro ECU - sind politisch festgelegt, sollen die ökonomische Bedeutung des Landes innerhalb der EU widerspiegeln und werden seit Bestehen des EWS mehrmals angepasst. Das akutelle Gewichtsschema gilt seit 1989. Gemäß Artikel 109 g des EUVertrages durfte es nach Beginn der 2. Stufe der EWU (1994) nicht mehr verändert werdne. Aus diesem Grund sind die Währungen Österreichs und Finnlands, die dem Europäischen Währungssystem 1995 bzw. 1996 beitraten, nicht im ECU-Korb enthalten - ebensowenig die schwedische Krone, die darübe rhinaus auch am EWS-Wechselkursmechanismus teilnimmt. Großbritannien, Dänemark und Griechenland ingegen sind mit ihren Währungen an diesen Korb vertreten und beeinflussen entsprechend den Wert der Europäischen Währungseinheit; sie werden aber zun"chst nicht den Euro einfhren. Welche Rolle spielt die ECU an den Finanzmärkten? Seit Schaffung des EWS hat sich die ECU auch den etablierten Finanzmärkten etabliert. Diese sogenannte "private" ECU findet im Rentengeschäft, im Verkehr und als Reservemedium der Zentralbanken Verwendung. Das ECU-Volumen an den Finanzmärkten hat sic h jedoch in den paar Jahren verringert. Ursache waren Unsicherheiten beim Beginn und den Teilnehmerkreis der Währungsunion sowie die Ungewißheit über die Umtauschregelungen für die private ECU. Obwohl der EURO eine andere Ländergruppe repräsentieren wird als die ECU (Dänemark, Großbritanien und Griechenland sind mit ihren Währungen mit ECUKorb vertreten, wollen jedoch den Euro nicht), sind Gläubiger und Schuldner an ihre bestehenden Verpflichtungen gebunden. Dies ist insofern nichts Neues, als sich bereits in der Vergangenheit durch Hinzunahme neuer Währungen der Inhalt des ECU-Korbes mehrmals geändert hat. Die Ersetzung der ECU durch den Euro ab 1999 wird Verträge in privater ECU wie folgt betreffen. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2000 Name: Datum: Klasse: Platz: BS Forchheim Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2000 Name: Datum: Klasse: Platz: BS Forchheim