Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen Aufgabe 1 Finanzbuchhaltung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 11 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 11 Allgemeine Angaben Berechnungsergebnisse sind immer kaufmännisch auf ganze Zahlen zu runden. Falls bei Geschäftsfällen keine Buchung notwendig ist, schreiben Sie „keine Buchung“. Die Anzahl der leeren Buchungslinien entspricht jeweils nicht der einzig möglichen Lösung. Teilaufgabe 1 (7 Punkte) Die ALDO AG ist ein Handelsbetrieb und verwendet den im Anhang aufgeführten Kontenplan. Dieser ist für die Lösung der gesamten Teilaufgabe 1 verbindlich. Es dürfen keine anderen Konten verwendet werden. Der Bilanzstichtag der Gesellschaft ist der 31.12. (Jahresabschluss). a) Mehrwertsteuer Die ALDO AG bucht die Mehrwertsteuer nach der Nettomethode und rechnet nach vereinbartem Entgelt ab. Wareneinkäufe und -verkäufe werden nach der „Dreikontenmethode ohne laufende Inventur“ erfasst. Verbuchen Sie folgende Geschäftsfälle: 1. Krediteinkäufe von Waren CHF 90‘000 8% Mehrwertsteuer CHF 7‘200 2. Kreditverkäufe von Waren CHF 140‘000 8% Mehrwertsteuer CHF 11‘200 3. Auf den Einkäufen (vgl. 1) erhalten wir einen Rabatt von CHF 1'000 (inkl. MWST). 4. Wir verkaufen einen Lieferwagen, den wir vor 5 Jahren zu CHF 30'000 (inkl. MWST) gekauft haben, zum Buchwert von CHF 13‘889 zuzüglich MWST gegen bar. 5. Wir erhalten eine Rechnung vom Hotel „Quellenhof“, Bad Ragaz, für die Übernachtung und das Frühstück eines Direktionsmitglieds. Der Rechnungsbetrag (inkl. MWST) beträgt CHF 650.-. Nr. Soll Haben Betrag in CHF Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 11 b) Immobilien Die ALDO AG besitzt u.a. einen Wohnblock mit fünf Mietwohnungen. Die oberste Wohnung hat Seeblick, die übrigen vier Appartements einen schönen Bergblick. Der teilweise sanierungsbedürftige Wohnblock aus den 1960er-Jahren wird, nach objektiven betriebswirtschaftlichen Kriterien evaluiert, mit einem Wert von CHF 3 Mio. bewertet. Aus der Finanzbuchhaltung sind für die fünf Wohnungen für das Jahr 2012 folgende Daten bekannt: Durchschnittlicher monatlicher Mietertrag je Wohnung: CHF 4‘000 Hypothekarische Belehnung Wohnblock: CHF 800‘000, verzinst zu 3%, Zinstermin 31.12., jährliche nachschüssige Verzinsung Übriger Immobilienaufwand pro Jahr: 1% des Liegenschaftswerts Berechnen Sie aufgrund dieser Angaben die Nettorendite des Gesamtkapitals auf eine Nachkommastelle. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 11 c) Stille Reserven Über den Kauf einer Verpackungsmaschine vom 8. Januar 2011 sind folgende Beträge bekannt: Beträge in CHF und exkl. MWST Lieferantenrechnung 1'250'000 Frachtrechnung 17'500 Verzollungskosten ESTV 2'400 Montage- & Installationsrechnung 8'400 Drittkosten für Mitarbeitereinführung 5‘300 Die Verpackungsmaschine wurde finanzbuchhalterisch gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts zum maximal möglichen Betrag aktiviert. Am Ende des ersten Nutzungsjahres 2011 wurde vom aktivierten Wert eine volle Jahresabschreibung vorgenommen (intern und extern). Es ist von einer geschätzten objektiven Nutzungsdauer von 6 Jahren auszugehen, ohne Restwert. Für die externe Erfolgsrechnung wird mit 33 1/3% vom Buchwert abgeschrieben. Vervollständigen Sie die Tabelle. Jahr Extern Abschreibung Restwert Ende Jahr Intern Abschreibung Restwert Ende Jahr Stille Reserven Veränderung Bestand Ende Jahr 2011 2012 Berechnungen: Begründen Sie, ob der Betrag der stillen Reserven im Anhang zur aktienrechtlichen Jahresrechnung 2012 offengelegt werden muss (die Nennung des massgeblichen Gesetzesartikels ist nicht verlangt), wenn die stillen Reserven des Unternehmens insgesamt per 1.1.2012 CHF 400‘000 betragen und sich – mit Ausnahme der stillen Reserven auf der Verpackungsmaschine – während des Jahres 2012 nicht verändert haben: Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 11 Teilaufgabe 2 (14 Punkte) Die FLOOR AG ist eine Tochtergesellschaft der KOHN AG. Der im Anhang aufgeführte Kontenplan zu Teilaufgabe 2 ist für die Lösung der gesamten Teilaufgabe 2 verbindlich. Es dürfen keine anderen Konten verwendet werden. Die Mehrwertsteuer ist bei allen Teilaufgaben der Teilaufgabe 2 zu vernachlässigen. a) Fremdwährungsumrechnung Die FLOOR AG bezog im Jahr 2012 Waren aus Deutschland. Sie wendet u.a. folgende Kurse zur Umrechnung des EUR in CHF an: Bilanzkurs 1.1.2012: Bilanzkurs 31.12.2012: Buchkurs Jahr 2012: Tageskurs 1.2.2012 a1) Am 1.2.2012 wird für die Begleichung der Rechnung für eine Lieferung EUR 2‘000 nach Deutschland via UBS-Bankkonto überwiesen. Die Rechnung für diese Teillieferung ging am 15.1.2012 ein und wurde dannzumal verbucht. Verbuchen Sie die Begleichung der Rechnung am 1.2.2012 gemäss der Methode „Ordentliche Erfassung“ und laufender Verbuchung der Kursdifferenz (d.h. bei jeder Zahlung) auf dem Konto des Grundgeschäftes. Soll a2) 1.19 CHF/EUR 1.21 CHF/EUR 1.20 CHF/EUR 1.23 CHF/EUR Haben Betrag in CHF Welche der nachfolgenden Aussage zur Fremdwährungsumrechnung der FLOOR AG ist richtig? – Kreuzen Sie die entsprechende Aussage an. 1) Bei der Verwendung des Vierspalten-Währungskontos können keine Kursdifferenzen erfasst werden. 2) Tageskurse sind generell höher als Buchkurse. 3) Der Wertzerfall des EUR erhöht die in CHF zu bilanzierenden Verbindlichkeiten, wenn die Methode der Offenposten-Buchhaltung verwendet wird. 4) Tages- und Buchkurse werden, genauso wie Bilanzkurse, vom umrechnenden Unternehmen festgelegt. 5) Keine der Aussagen 1) bis 4) ist richtig. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 b) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 11 Verkauf eines nicht mehr gebrauchten Fahrzeugs Am 30.9.2012 verkauft die FLOOR AG ein nicht mehr gebrauchtes Fahrzeug. Zu diesem Fahrzeug sind im Rechnungswesen per Verkaufsdatum folgende Angaben erfasst (in CHF): Fahrzeuge: Wertberichtigungen Fahrzeuge: 20‘000 15‘000 Mit dem Käufer des Fahrzeuges wurde ein Preis von CHF 6‘600 vereinbart. 1/3 des Kaufpreises wird bei Vertragsabschluss bar bezahlt, 2/3 sind bis zum 15.12.2012 zu bezahlen. b1) Verbuchen Sie den Verkauf aus Sicht der FLOOR AG per 30.9.2012. Soll b2) Haben Betrag in CHF Welche der nachfolgenden Aussage zum Verkauf des Fahrzeugs durch die FLOOR AG ist richtig? – Kreuzen Sie die entsprechende Aussage an. 1) Der Verkauf erhöht den Unternehmensverlust dann, wenn die Erfolgsrechnung mehrstufig dargestellt wird; bei einer einstufigen Erfolgsrechnung ist dies nicht der Fall. 2) Der Verkaufserfolg ist gem. Aktienrecht ein betriebsfremder Ergebnisbeitrag (Klasse 7 im Kontenrahmen KMU). 3) Wenn die Wertberichtigungen des Fahrzeuges am 30.9.2012 CHF 19‘999 betragen hätten, so wäre das Fahrzeug sog. „pro memoria“ bilanziert gewesen. 4) Bei Verwendung des Umsatzkostenverfahrens ist der Verkauf des Fahrzeugs im aktienrechtlichen Anhang gesondert zu erläutern; dasselbe würde bei der Verwendung des Gesamtkostenverfahrens gelten. 5) Keine der Aussagen 1) bis 4) ist richtig. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 c) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 11 Eigene Aktien und Wertschriften Die FLOOR AG hat im Rahmen einer per 30.10.2012 abgeschlossenen Transaktion 20 Aktien der KOHN AG (Nominalwert CHF 1) erworben (im Wertschriftendepot bei der CS). Der Kaufpreis je Aktie betrug CHF 50. Die FLOOR AG hat diese Aktien am 15.12.2012 zu je CHF 60 wieder an Dritte veräussert. Allfällige Verrechnungssteuern sind bei den Aufgaben c1) und c2) zu vernachlässigen. c1) Welche Buchung(en) sind bei der KOHN AG am 30.10.2012 und 15.12.2012 nötig? 30.10.2012 Soll Haben Betrag in CHF Haben Betrag in CHF 15.12.2012 Soll c2) Welche Buchung(en) sind bei der FLOOR AG am 30.10.2012 und 15.12.2012 nötig? 30.10.2012 Soll Haben Betrag in CHF Haben Betrag in CHF 15.12.2012 Soll c3) Welche der nachfolgenden Aussagen zum Kauf eigener Aktien ist richtig? – Kreuzen Sie die entsprechende Aussagen an. 1) Der Rückkauf eigener Aktien reduziert das aktienrechtlich ausgewiesene Eigenkapital. 2) Der Rückkauf eigener Aktien erhöht das aktienrechtlich ausgewiesene Eigenkapital. 3) Der Rückkauf eigener Aktien kann u.a. auch dann getätigt werden, wenn Ansprüche aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen berücksichtigt werden müssen. 4) Der Rückkauf eigener Aktien verändert die Flüssigen Mittel nie. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer d) Diverse Geschäftsfälle der FLOOR AG d1) Gewinnverwendung Seite 7 von 11 Das vollständig liberierte Aktienkapital der FLOOR AG beträgt CHF 100‘000, aufgeteilt in 1‘000 Namenaktien zu einem Nominalwert von je CHF 100. Die allgemeinen gesetzlichen Reserven per 31.12.2012 (vor Gewinnverteilung) betragen 19‘000. Der Jahresgewinn von CHF 100'000 ist bereits auf dem Konto Bilanzgewinn erfasst worden. Der Kontosaldo beträgt CHF 180‘000. Verbuchen Sie die beschlossene Gewinnverwendung: - Ausschüttung einer Dividende von 9% im Folgejahr - Erfassung der Verrechnungssteuerschuld - Zuweisung an die allgemeine gesetzliche Reserve: Gesetzlich notwendiges Minimum Soll d2) Haben Betrag in CHF Vorratsveränderungen Verbuchen Sie folgende Vorratsveränderungen am 31.12.12. Die Vorräte werden in der externen Bilanz seit Jahren konstant zu 80% des tatsächlichen Wertes erfasst. Die Vorratskonten werden ruhend geführt. 01.01.12 31.12.12 Material zu Einstandswerten 25'000.30'000.Halb- und Fertigfabrikate zu Herstellkosten 70'000.55'000.- Soll Haben Betrag in CHF Frage: Vorräte an Halb- und Fertigfabrikaten werden zu Herstellkosten bewertet. Welche Kosten sind nicht Bestandteil der Herstellkosten? Antwort: Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 d3) Name, Vorname, Kandidatennummer Darlehenszinsen Ein Darlehensguthaben von Fr. 60'000.- wird seit 31.10.2012 zu 4% verzinst (Zinstermine 30.04. und 31.10.). Ende Jahr 2012 ist die Abgrenzung des Marchzinses vorzunehmen. Im Vorjahr 2011 wurde aufgrund des damals massgeblichen Zinssatzes per 31.12.2011 eine Abgrenzung von CHF 300 gebucht. Das Unternehmen führt die transitorischen Konten ruhend. Soll d4) Seite 8 von 11 Haben Betrag in CHF Wertberichtigung auf Forderungen Vor dem definitiven Abschluss weisen die nachfolgenden Konti diese Saldi aus: Forderungen aus Lieferungen Delkredere CHF CHF 2'420'000 76'000 Einzelwertberichtigung Aufgrund mehrerer erfolgloser Betreibungen wurde auf der Forderung von CHF 20‘000 gegenüber Kunde Xäner per 15.12.2012 eine Einzelwertberichtigung von 100% der Forderung als Delkredere gebucht, ebenso wurde die Forderung umgebucht. In den Vorjahren gab es bisher keine Einzelwertberichtigungen. Zeigen Sie die bereits vorgenommenen Buchungen. Debitorenverluste werden betriebswirtschaftlich korrekt als Erlösminderungen verbucht. Soll Haben Betrag in CHF Pauschalwertberichtigung Beim definitiven externen Jahresabschluss bewertet die FLOOR AG das Ausfallrisiko auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungen mit 5% der aktuellen Ausstände. Zeigen Sie die dafür nötige Buchung. Soll Prüfungsordnung 2010 Haben Betrag in CHF ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 9 von 11 d5) Rücknahme von verkauften Waren Kunde Weber sendet uns Waren zurück. Die Rücksendung wird von uns akzeptiert; die Waren sind nicht mangelhaft und können einem anderen Kunden verkauft werden. Wir hatten ihm diese Waren zu CHF 600 in Rechnung gestellt. Unser Bruttogewinnzuschlag auf diesen Waren beträgt 20%. Gemäss unserem internen Buchungsmanual ist die Dreikontenmethode ohne laufende Inventur zu verwenden. Fälschlicherweise hat der Sachbearbeiter Meier aber die Dreikontenmethode mit laufender Inventur verwendet, um die Rücksendung zu verbuchen. Nehmen Sie die nötige(n) Korrekturbuchung(en) vor. Soll Haben Betrag in CHF d6) Umstellung der Warenverbuchung Aufgrund des Fehlers in Aufgabe d5) macht sich der Finanzchef der FLOOR AG darüber Gedanken, ob er die Methode der laufenden Inventur einführen soll. Wie würden folgende Geschäftsfälle nach der Dreikontenmethode mit laufender Inventur verbucht? A) Warenlieferung und Eingangsrechnung von CHF 5‘200 B) Kreditwarenverkäufe an Kunden (Verkaufspreis CHF 8‘400, Einstandspreis CHF 6‘300) C) Nachträglicher Lieferantenrabatt (ohne Auszahlung) auf bereits verkauften Waren CHF 150 Soll Prüfungsordnung 2010 Haben Betrag in CHF ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 10 von 11 Kontenplan zur Teilaufgabe 1 „ALDO AG“ Bilanz Flüssige Mittel (Kasse, Post, Bank) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Wertschriften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige Verbindlichkeiten Rückstellungen für Prozessrisiken Übrige Forderungen Kreditor Mehrwertsteuer (MWST) Vorsteuer Passive Rechnungsabgrenzung Warenbestand Hypothek Aktive Rechnungsabgrenzung Aktienkapital Immobilien Gesetzliche Reserven Wertberichtigung Immobilien Fahrzeuge Wertberichtigungen Fahrzeuge Beteiligungen Kapitalreserven Gewinnreserven Freie Reserven Bilanzgewinn Erfolgsrechnung Warenaufwand Umsatz aus Lieferungen und Leistungen Personalaufwand Finanzertrag Übriger Aufwand Finanzaufwand Immobilienertrag Gewinn aus dem Verkauf von Anlagevermögen Immobilienaufwand Ausserordentlicher Aufwand (a.o. Aufwand) Verlust aus dem Verkauf von Anlagevermögen Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 11 von 11 Kontenplan zur Teilaufgabe 2 Die FLOOR AG sowie die KOHN AG verwenden folgenden Kontenplan: Umlaufvermögen Kasse und Post Bank (UBS) Bank (CS) Wertschriften Eigene Aktien Forderungen aus Lieferungen Dubiose Forderungen Diverse Forderungen Delkredere Debitor Vorsteuer Debitor Verrechnungssteuer Wertschriften und Eigene Aktien Aktive Rechnungsabgrenzung Vorräte Anlagevermögen Beteiligung Aktivdarlehen Maschinen Mobilien Fahrzeuge Wertberichtigung Fahrzeuge Immobilien Immaterielles Anlagevermögen Aufwand Warenaufwand Materialaufwand Personalaufwand Mietaufwand Unterhalt und Reparaturen Abschreibung Energie- und Entsorgungsaufwand Werbeaufwand Verwaltungsaufwand Finanzaufwand Immobilienaufwand Verlust aus Verkauf Sachanlagen Prüfungsordnung 2010 Bilanz Kurzfristiges Fremdkapital Verpflichtungen aus Lieferungen in EUR Verpflichtungen aus Lieferungen in CHF Anzahlungen von Kunden Kreditor Umsatzsteuer Kreditor Verrechnungssteuer Dividenden Passive Rechnungsabgrenzung Diverse kurzfristige Abgrenzungen Kurzfristige Rückstellung Übriges kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital Passivdarlehen Hypothekarschuld Obligationenanleihen Langfristige Rückstellung Eigenkapital Aktienkapital Allgemeine gesetzliche Reserve Reserve für eigene Aktien Aufwertungsreserve Freie Reserve Bilanzgewinn Erfolgsrechnung Ertrag Verkaufserlöse Bestandesänderung Halb- und Fertigfabrikate Diverser Ertrag Ertrag Eigenleistung Finanzertrag Immobilienertrag Gewinn aus Verkauf Anlagevermögen ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen Aufgabe 2 Betriebsbuchhaltung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 8 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 8 Allgemeine Informationen zur Press AG Die Press AG produziert Fiberglasplatten für Gartentische und verkauft diese zu vorgegebenen Transferpreisen an eine andere Konzerngesellschaft, welche die fertigen Gartentische herstellt. Die Produktion der Platten erfolgt in folgenden Schritten: Kostenstelle Presse Das Glasfaser-Rohmaterial wird direkt der Kostenstelle Presse angeliefert und in zwei grossen Pressen im 2-Schicht-Betrieb in die vorgegebenen Formen gepresst. Die gepressten Platten werden an die Kostenstelle Finish überführt. Es handelt sich um einen mehrheitlich maschinellen Prozess, weshalb für die Verrechnung der Kostenstelle ein Standard-Maschinen-Stundensatz berechnet wird. Kostenstelle Finish Die gepressten Platten werden in manueller Arbeit geschliffen und gespachtelt. Anschliessend erhalten die Platten einen speziellen Oberflächenfinish, damit Verunreinigungen (z.B. Graffitis) wieder entfernt werden können. Nachdem die Beschichtung getrocknet ist, werden die Platten eingelagert. Für die Verrechnung der Kostenstelle wird ein Standard-Personen-Stundensatz festgelegt. Verwaltungs- und Vertriebsstellen Nebst den allgemeinen administrativen Arbeiten werden die fertigen Platten verpackt und spediert. Für die Verrechnung der Verwaltungs- und Vertriebsstellen wird ein Standard-Kostensatz je verkaufte Platte festgelegt. Zahlen sind auf ganze Einheiten, Prozentzahlen auf eine Nachkommastelle zu runden. Die folgenden vier Teilaufgaben können unabhängig voneinander gelöst werden. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 8 Teilaufgabe 1: Grundplan für Kostenstelle Pressen (3 Punkte) a) Erstellen Sie den Grundplan 20_2 für die Kostenstelle Presse mit einem Leistungsauftrag von 6 800 Stunden. Die Beträge sind auf ganze Franken zu runden. Als Grundlagen dienen die Kostenstellenabrechnung für das erste Halbjahr 20_1 sowie folgende Angaben: Mitarbeiterkosten Die Kosten für die fest angestellten Maschinisten steigen voraussichtlich um 5% (2% Teuerung sowie Treueprämie von 3%). Die Mitarbeiterkosten werden als fix betrachtet. Betriebsmaterial Die Kosten je Betriebsstunde betragen Fr. 1.-. Energie Die Energiekosten werden als variabel betrachtet. Es wird mit einer Teuerung der Energie von durchschnittlich 10% gerechnet. Reparatur und Unterhalt Aus den Stichproben der Monate Februar 20_1 und März 20_1 müssen die Reparaturkosten 20_2 mithilfe der Mini-Max-Methode ermittelt werden. Produktive Stunden Reparaturkosten Februar 20_1 420 h Fr. 1 970 März 20_1 540 h Fr. 2 390 Abschreibungen Die 2 Pressen haben einen Anschaffungswert von Fr. 1 800 000. 40% des Anschaffungswertes wird über die geplante Gesamtleistung von 72 000 Stunden abgeschrieben, der restliche Anschaffungswert wird linear abgeschrieben. Zinsen Es gibt keine Änderungen gegenüber 20_1 Kostenstelle Presse Mitarbeiterkosten Betriebsmaterialkosten Monate 1 – 6 20_1 (3 000 h) 60 000 15 000 Reparaturkosten 14 000 Abschreibungskosten 75 000 Total Kosten Grundplan 20_2 (6 800 h) Fixe Kosten Gesamtkosten 3 000 Energiekosten Zinskosten Variable Kosten 8 000 175 000 b) Berechnen Sie die Standard-Kostensätze für das Jahr 20_2 (auf ganze Franken). Kostenstelle Presse Variable Kosten Fixe Kosten Vollkosten Standard-Kostensatz je Stunde Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 8 Teilaufgabe 2: Betriebsabrechnung 20_4 (13 Punkte) Die folgenden Plandaten für das Jahr 20_4 (Grundpläne und Standard-Kalkulation) basieren auf einer geplanten Ausbringungsmenge (Plan-Output) von 48 000 Platten. Grundpläne für das Jahr 20_4 Presse Mitarbeiterkosten Abschreibungskosten Übrige Gemeinkosten Total Standard-Kostensatz je Stunde Finish Mitarbeiterkosten Abschreibungskosten Übrige Gemeinkosten Total Standard-Kostensatz je Stunde Variabel Fix 200 000 112 000 120 000 432 000 Fr. 60/h Total 200 000 220 000 156 000 576 000 Fr. 80/h Fix 180 000 40 000 140 000 360 000 Fr. 30/h Total 540 000 40 000 140 000 720 000 Fr. 60/h Totalbetrag 4 320 000 144 000 360 000 4 824 000 432 000 360 000 5 616 000 480 000 6 096 000 624 000 6 720 000 Je Platte 90.00 3.00 7.50 100.50 9.00 7.50 117.00 10.00 127.00 13.00 140.00 108 000 36 000 144 000 Fr. 20/h Variabel 360 000 360 000 Fr. 30/h Verwaltung/Vertrieb Mitarbeiterkosten Abschreibungskosten Übrige Gemeinkosten Total Standard-Kostensatz je Stück Total 320 000 50 000 110 000 480 000 10/Stück Standard-Kalkulation für das Jahr 20_4 + + = + + = + = + = Glasfaser-Rohmaterial Variable Press-Gemeinkosten Variable Finish-Gemeinkosten Variable Herstellkosten Fixe Press-Gemeinkosten Fixe Finish-Gemeinkosten Herstellkosten Fixe Verwaltungs-Vertriebs-GK Selbstkosten Gewinn Standarderlös Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 a) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 8 Erstellen Sie auf der Seite 5 die Betriebsabrechnung (inkl. Budgets und Abweichungen) für das Jahr 20_4 in TFr. Die Verbuchung des Einzelmaterials erfolgt aufgrund der tatsächlich verbrauchten Mengen, die Leistungsverrechnung der beiden Fertigungsstellen erfolgt auf Basis der Ist-Stunden. Die Gemeinkosten sind in den Kostenstellen bereits eingetragen. Aus den Produktions- und Verkaufs-Prozessen stehen diese Informationen zur Verfügung: Ist-Daten Platten Glasfaser-Rohmaterial (Ist-Menge Standard-Verrechnungspreis) 4 455 000 Fertig gestellte Produkte 50 000 Stück Verkaufte Produkte 48 000 Stück Ist-Maschinenstunden Presse 7 600 h Ist-Personenstunden Finish 12 400 h Glasfaser-Rohmaterialkosten Die Preisdifferenzen von Fr. 12 000 (die tatsächlichen Einstandspreise waren höher als die Standardpreise) sowie die Inventardifferenzen von Fr. 3 000 (Manko) wurden in der Finanzbuchhaltung erfasst und sachlich abgegrenzt. Abschreibungskosten Die stillen Reserven auf den Sachanlagen wurden um Fr. 10 000 auf Fr. 30 000 erhöht. Bestandesänderungen Platten in Arbeit Das Inventar der Platten in Arbeit zeigt folgende Werte. Die Rohmaterialkosten sowie die Fertigungszeiten entsprechen den Standard-Vorgaben: Platten in Arbeit 31.12.20_3 31.12.20_4 Veränderung Ausrechnung Betrag Ausrechnung Betrag Betrag Glasfaser-Rohmaterial 3 000 Platten 90/Stück 270 000 2 000 Platten 90/Stück 180 000 -90 000 Variable Press-GK 300 h 20/h 6 000 200 h 20/h 4 000 -2 000 + Variable Finish-GK 100 h 30/h 3 000 100 h 30/h 3 000 = Variable HK 279 000 187 000 -92 000 Fixe Press-GK 300 h 60/h 18 000 200 h 60/h 12 000 -6 000 + Fixe Finish-GK 100 h 30/h 3 000 100 h 30/h 3 000 = Herstellkosten 300 000 202 000 -98 000 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 8 Betriebsabrechnung 20_4 in TFr. Sachl. Abgrenzung Rohmaterial Sachliche Abgrenzung Abschreibungen ? ? ? ? Saldo Saldo Press-Kostenstelle Platten in Arbeit Ist Flexibles Budget Abweichung Glasfaser-Rohmaterial Mitarbeiterkosten 204 Variable Press-Gemeinkosten Abschreibungskosten 226 Variable Finish-Gemeinkosten Übrige Gemeinkosten 157 Variable HK Produktion Total 587 Fixe Press-Gemeinkosten Variable Leistungs-Gutschrift Fixe Finish-Gemeinkosten Fixe Leistungs-Gutschrift Voll-HK Produktion Saldo Variable HK fertige Platten Fixe HK fertige Platten Finish-Kostenstelle Variable BÄ Platten in Arbeit Ist Flexibles Budget Abweichung 551 Mitarbeiterkosten Fixe BÄ Platten in Arbeit Saldo Abschreibungskosten 42 Übrige Gemeinkosten 141 Fertige Platten Total 734 Variable HK fertige Platten Variable Leistungs-Gutschrift Fixe HK fertige Platten Fixe Leistungs-Gutschrift Variable HK verkaufte Platten Saldo Fixe HK verkaufte Platten Variable BÄ fertige Platten Verwaltungs- / Vertriebs-Kostenstellen Fixe BÄ fertige Platten Ist Mitarbeiterkosten Starres Budget 321 Abweichung Verkauf Platten Abschreibungskosten 50 Übrige Gemeinkosten 112 Fixe HK verkaufte Platten Total 483 Fixe Verw.-/Vertr-Gemeinkosten Variable HK verkaufte Platten Fixe Leistungs-Gutschrift Standarderlöse Saldo Saldo Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 8 b) Analysieren Sie die Produktionsdifferenzen der fertig gestellten Platten. Produktionsdifferenzen in TFr. Ist Standard Differenz Glasfaser-Rohmaterial + Variable Press-GK + Variable Finish-GK = Variable HK + Fixe Press-GK + Fixe Finish-GK = Voll-Herstellkosten c) Erstellen Sie die Deckungsbeitragsrechnung bis zum Betriebsergebnis der Finanzbuchhaltung. Sachliche Abgrenzungen und Deckungsdifferenzen können je in einer Zeile zusammen gefasst werden. Als Zwischenergebnisse sind auszuweisen: Ist-Ergebnis BEBU, Standard-Bruttogewinn (Ergebnis nach Herstellkosten), Standard-Deckungsbeitrag sowie das Standard-Ergebnis. Absatz-Erfolgsrechnung in TFr. (die Anzahl der Zeilen stimmt nicht mit der Musterlösung überein) Platten = Betriebsergebnis der Finanzbuchhaltung Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 8 Teilaufgabe 3: Kostenstellenanalyse 20_6 (2 Punkte) Von der Kostenstelle Finish liegt für das Jahr 20_6 diese Kostenstellenabrechnung vor: Kostenstelle Finish in TFr. Ist Flexibles Abweichung Budget Mitarbeiterkosten 650 000 647 500 2 500 Abschreibungskosten 50 000 50 000 Übrige Gemeinkosten 180 000 180 000 Total 880 000 877 500 2 500 Leistungsgutschrift -855 000 Unterdeckung 25 000 Grundplan-Stunden für Plan-Output: 15 000 h Variabler Kostensatz / h: Fr. 30/h Standard-Stunden für Ist-Output: 14 250 h Fixer Kostensatz / h: Fr. 30/h Ist-Stunden für Ist-Output 14 000 h Voll-Kostensatz / h: Fr. 60/h a) Teilen Sie die Volumen-Abweichung der Kostenstelle Finish in eine Beschäftigungs- und eine Leistungsabweichung auf. b) Ermitteln Sie den Leistungsgrad. c) Ermitteln Sie den Beschäftigungsgrad. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 8 von 8 Teilaufgabe 4: Kalkulationen (3 Punkte) Für die nachfolgenden Aufgaben stehen diese Kennzahlen zur Verfügung: Kennzahlen 20_8 Verkaufserlöse Variable Kosten Produktionszeit Press-Kostenstelle Bearbeitungszeit Finish-Kostenstelle Tischplatten Fr. 8 000 000 Fr. 6 000 000 7 500 Stunden 10 000 Stunden Fixkosten des Jahres 20_8: Fr. 1 500 000 a) Bei welchem Umsatz lag im Jahr 20_8 die Gewinnschwelle? b) Bei welchem Umsatz liegt die Gewinnschwelle im Jahr 20_9, wenn gegenüber dem Jahr 20_8 davon ausgegangen wird, dass der Verkaufspreis um 10% reduziert werden muss und die Fixkosten um 12% gesenkt werden können? c) Bei einer Unterbeschäftigung könnte ein Auftrag für das Pressen von 37 500 extradünnen Schultischplatten zu einem Verkaufspreis von Fr. 60 je Platte angenommen werden. Welche Fixkosten könnten durch diesen Auftrag abgedeckt werden, falls der Deckungsbeitrag 25% der variablen Kosten betragen würde? d) Eine Bauunternehmung lässt sich die Produktion von Fassadenplatten offerieren. Die variablen Kosten je Platte betragen Fr. 400, die Presszeit der Press-Kostenstelle beträgt 27 Minuten, die Bearbeitungszeit in der Finish-Kostenstelle 30 Minuten. Wo liegt die Preisuntergrenze für eine Fassadenplatte bei einem Kapazitätsengpass an der Press-Kostenstelle? Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen Aufgabe 3 Finanzierung und Planung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 8 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 8 Aufgabe 1: Budgetierung (9 Punkte) Für die TwinEagles AG sind mithilfe des Lösungsblatts auf der nächsten Seite folgende Planungsrechnungen (Budgets) auf ganze Zahlen genau zu erstellen (die Anzahl Hilfszeilen entspricht nicht der Musterlösung): Plan-Erfolgsrechnung (Erfolgs-Budget) für das erste Halbjahr 20_2 Plan-Geldflussrechnung (Liquiditäts-Budget) für das erste Halbjahr 20_2 Plan-Schlussbilanz per 30.06.20_2 Es liegen folgende Informationen vor: Schlussbilanz per 31.12.20_1 Aktiven Flüssige Mittel Debitoren Warenvorrat Sachanlagen ./. WB Sachanlagen 80 500 120 480 -210 970 Passiven Kreditoren Warenlieferanten 250 PRA Zinsen 4 Finanzschulden 400 Aktienkapital 200 Gesetzliche Reserven 70 Gewinnvortrag 46 970 PRA = Passive Rechnungsabgrenzung Die geplanten Warenverkäufe (Erträge) sind bereits in der Plan-Erfolgsrechnung eingetragen. Wie im Vorjahr wird erwartet, dass 60% der Kunden nach 30 Tagen und 40% der Kunden nach 60 Tagen bezahlen wird. Beispiel: Warenertrag im Februar, Kundenzahlungen 60% im März und 40% im April. Die Waren werden 30 Tage vor dem Verkauf eingekauft. Die Zahlungen an Lieferanten erfolgen zur Hälfte in 30 Tagen und der Rest nach 60 Tagen. Beispiel: Einkauf im März, Verkauf (Verbrauch) im April, Lieferantenzahlungen je 50% im April und im Mai. Der Personalaufwand ist schon in der Plan-Erfolgsrechnung eingetragen. Im Dezember wird ein 13. Monatslohn ausbezahlt. Es gibt keine Personalmutationen bzw. Lohnänderungen. Etwaige Zinserträge aus der kurzfristigen Anlage der flüssigen Mittel sowie die Gewinnsteuern sind zu vernachlässigen. Die Finanzschulden sind vierteljährlich Ende Januar, April, Juli und Oktober zu einem seit langem konstanten Zinsfuss zu verzinsen. Per Ende April 20_2 muss eine Rückzahlung von 100 geleistet werden. Ab Ende April 20_2 ist bezüglich aller Finanzschulden mit einer Anpassung des Zinsfusses auf 4% p.a. zu rechnen. Das am 01.01.20_2 bestehende Anlagevermögen ist linear um 48 pro Jahr abzuschreiben. Mitte April wird ein neues Fahrzeug für 42 mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen gekauft. Die Inbetriebnahme erfolgt auf Anfang Mai. Die Nutzungsdauer beträgt voraussichtlich 3 Jahre bei linearer Abschreibung auf einen Restwert von 6. Ende Juni wird voraussichtlich eine Sachanlage zum Buchwert von 8 gegen bar veräussert. Der Anschaffungswert betrug 45. An der Generalversammlung vom 12. März wird voraussichtlich eine Dividende von 40 beschlossen und eine Zuweisung an die gesetzlichen Reserven von 4 vorgenommen. Die Nettodividende wird drei Tage später an die Aktionäre ausbezahlt, die Verrechnungssteuer im nächsten Monat an die Steuerverwaltung überwiesen. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 8 Fortsetzung von Teilaufgabe 1 Plan-Erfolgsrechnung 01.01. bis 30.06.20_2 Januar Februar März April Mai Juni Total Warenertrag 200 160 240 260 300 340 1 500 ./. Warenaufwand -120 -100 -150 -160 -180 -210 -920 = Bruttogewinn 80 60 90 100 120 130 580 ./. Personalaufwand -39 -39 -39 -39 -39 -39 -234 -40 -40 -42 -43 -45 -46 -256 ./. Zinsaufwand ./. Abschreibungen ./. Übriger Baraufwand = Gewinn Plan-Geldflussrechnung 01.01. bis 30.06.20_2 Januar Februar Kundenzahlungen März April Mai Juni Total 288 ./. Lieferantenzahlungen ./. Personalzahlungen ./. Zinszahlungen ./. Übriger Baraufwand -40 -40 -42 -43 -45 -46 = Operativer Cashflow = Veränderung flüssige Mittel Geplante Bestände an flüssigen Mitteln per Ende Monat Januar Februar März April Mai Juni Flüssige Mittel Plan-Bilanz per 30.06.20_2 Flüssige Mittel Kreditoren Warenlieferanten Debitoren PRA Zinsen Warenvorrat 190 Sachanlagen Finanzschulden ./. WB Sachanlagen Aktienkapital 200 Gesetzliche Reserven Gewinnvortrag Gewinn Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation -256 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 8 Teilaufgabe 2: Finanzierung (6 Punkte) Beantworteten Sie die folgenden Problemstellungen bzw. Fragen. Als Antworten werden kurze Sätze erwartet; einzelne Stichwörter werden – ausser bei d) – nicht als richtig gewertet. a) Ein Finanzplan weist eine Finanzierungslücke auf (negativer Free Cashflow). Die Geschäftsleitung entschliesst sich, diese durch Aussenfinanzierung zu schliessen. a1) Nennen Sie drei wesentliche Nachteile für die Unternehmung, wenn die Finanzierungslücke durch die Aufnahme von Fremdkapital geschlossen wird. a2) Nennen Sie einen wesentlichen Nachteil für die Unternehmung, wenn die Finanzierungslücke durch die Aufnahme von Eigenkapital geschlossen wird. b) Warum ist der Zinsfuss bei einer Wandelanleihe im Allgemeinen tiefer als bei einer gewöhnlichen Anleihe. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 8 Fortsetzung von Teilaufgabe 2 c) Wie beurteilen Sie die Qualität der erzielten Cashflows, wenn Sie die beiden in der gleichen Branche tätigen Produktionsbetriebe X und Y miteinander vergleichen? Bei den Cashflows handelt es sich um nach True-and-Fair-View ermittelte kumulierte Werte (Summen) der letzten drei Jahre. + = ./. = ./. = Gewinn Abschreibungen Veränderung Debitoren Veränderung Vorräte Veränderung Kreditoren Cashflow Investitionen Free Cashflow Gewinnausschüttung Zunahme flüssige Mittel Betrieb X Betrieb Y 68 27 39 52 -8 -2 -5 -1 6 24 100 100 -60 -60 40 40 -35 -35 5 5 Betrieb X Betrieb Y d) Nennen Sie zwei mezzanine Finanzierungsinstrumente. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 8 Fortsetzung von Teilaufgabe 2 e) Im Geschäftsbericht einer Unternehmung wurden diese beiden Grafiken publiziert: EBIT Umsatz TFr. TFr. 895 4 100 890 4 000 885 3 900 880 3 800 875 3 700 870 3 600 865 3 500 860 20_1 20_2 20_3 20_4 20_5 3 400 20_1 20_2 20_3 20_4 20_5 e1) Wie beurteilen Sie die Grafik aus statistischer (formeller) Hinsicht? e2) Wie beurteilen Sie die finanzielle Entwicklung, soweit sie sich aufgrund der Grafiken einschätzen lässt? f) Nennen Sie einen wesentlichen finanziellen Nachteil für eine Unternehmung, die ihre Leistung mit einer im Vergleich zur Konkurrenz höheren Anlageintensität erbringt (unter sonst gleichen Bedingungen)? Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 8 Teilaufgabe 3: Finanzierungsleasing (6 Punkte) Eine Maschine weist eine Nutzungsdauer von 8 Jahren auf. Am Ende der Nutzungsdauer beträgt der Restwert 0. Die Abschreibung erfolgt linear indirekt. Für die Beschaffung per Anfang 20_1 bietet der Maschinenbauer zwei Varianten an: Barkauf (Bankzahlung) für Fr. 134 200. Finanzierungsleasing: Bei Beginn der Leasingdauer muss eine Barzahlung (Bankzahlung) von Fr. 10 000 geleistet werden. Zusätzlich sind 8 jährliche nachschüssige Leasingraten zu bezahlen (Bankzahlungen). Der Zinsfuss beträgt 6%. a) Berechnen Sie die jährliche Leasingrate auf ganze Franken genau. Für die Berechnung sind die Zinseszinstabellen auf der übernächsten Seite zu benützen. b) Welche Buchungen sind nach Swiss GAAP FER notwendig, sofern die Leasing-Variante gewählt wird? Die Beträge sind auf ganze Franken zu runden. Rechnen Sie mit einer angenommenen Leasingrate von Fr. 15 000, sofern Sie die Leasingraten bei a) nicht berechnen konnten. Die Steuern sind zu vernachlässigen. Es stehen folgende Konten zur Verfügung (es werden für die Musterlösung weder alle Hilfszeilen noch alle Konten benötigt): Aktiven Bank Forderungen aus Leasing Sachanlagen WB Sachanlagen Sachanlagen in Leasing WB Sachanlagen in Leasing Prüfungsordnung 2010 Passiven Aufwand Verbindlichkeiten aus Leasing Leasingaufwand Passivdarlehen Finanzaufwand Abschreibungsaufwand Übriger Betriebsaufwand Ertrag Leasingertrag Finanzertrag Ertrag Maschinenverkauf Übriger Betriebsertrag ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 8 Fortsetzung von Teilaufgabe 3: Finanzierungsleasing Buchungen beim Leasingnehmer Anfang 20_1 Sollbuchung Habenbuchung Betrag Habenbuchung Betrag Habenbuchung Betrag Habenbuchung Betrag Habenbuchung Betrag Buchungen beim Leasingnehmer Ende 20_1 Sollbuchung Buchungen beim Leasingnehmer Ende 20_2 Sollbuchung Buchungen beim Leasinggeber Anfang 20_1 Sollbuchung Buchungen beim Leasinggeber Ende 20_1 Sollbuchung Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 3 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 8 von 8 Zinseszins-Tabellen 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 1 0.990 0.980 0.971 0.962 0.952 0.943 0.935 0.926 0.917 0.909 2 0.980 0.961 0.943 0.925 0.907 0.890 0.873 0.857 0.842 0.826 3 0.971 0.942 0.915 0.889 0.864 0.840 0.816 0.794 0.772 0.751 4 0.961 0.924 0.888 0.855 0.823 0.792 0.763 0.735 0.708 0.683 5 0.951 0.906 0.863 0.822 0.784 0.747 0.713 0.681 0.650 0.621 6 0.942 0.888 0.837 0.790 0.746 0.705 0.666 0.630 0.596 0.564 7 0.933 0.871 0.813 0.760 0.711 0.665 0.623 0.583 0.547 0.513 8 0.923 0.853 0.789 0.731 0.677 0.627 0.582 0.540 0.502 0.467 9 0.914 0.837 0.766 0.703 0.645 0.592 0.544 0.500 0.460 0.424 10 0.905 0.820 0.744 0.676 0.614 0.558 0.508 0.463 0.422 0.386 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 1 0.990 0.980 0.971 0.962 0.952 0.943 0.935 0.926 0.917 0.909 2 1.970 1.942 1.913 1.886 1.859 1.833 1.808 1.783 1.759 1.736 3 2.941 2.884 2.829 2.775 2.723 2.673 2.624 2.577 2.531 2.487 4 3.902 3.808 3.717 3.630 3.546 3.465 3.387 3.312 3.240 3.170 5 4.853 4.713 4.580 4.452 4.329 4.212 4.100 3.993 3.890 3.791 6 5.795 5.601 5.417 5.242 5.076 4.917 4.767 4.623 4.486 4.355 7 6.728 6.472 6.230 6.002 5.786 5.582 5.389 5.206 5.033 4.868 8 7.652 7.325 7.020 6.733 6.463 6.210 5.971 5.747 5.535 5.335 9 8.566 8.162 7.786 7.435 7.108 6.802 6.515 6.247 5.995 5.759 10 9.471 8.983 8.530 8.111 7.722 7.360 7.024 6.710 6.418 6.145 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen Aufgabe 4 Verschiedenes - Teilaufgabe 1: Datensicherheit und IKS - Teilaufgabe 2: Kapitalerhöhung - Teilaufgabe 3: Investitionsrechnung Prüfungszeit 1 Stunde Punktzahl 16 von 100 5 Punkte 5 Punkte 6 Punkte Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 8 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 8 Teilaufgabe 1: Datensicherheit und IKS (5 Punkte) 1.1 Die Handels AG archiviert alle Buchhaltungsbelege, sowie die ausgehende Korrespondenz in digitaler Form. Beurteilen Sie ob die nachfolgenden Aussagen zum Thema Datensicherheit richtig oder falsch sind. Aussagen a) Die Archivierung muss so erfolgen, dass die Belege nicht geändert werden können. b) Im Rahmen des Einsichtsrechts muss die Möglichkeit bestehen, die Geschäftsbücher auf Begehren einer berechtigten Person, ohne Hilfsmittel lesbar zu machen c) Die Informationen sind systematisch zu inventarisieren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Zugriffe und Zutritte müssen nicht aufgezeichnet werden. d) Auf archivierte Daten muss innert nützlicher Frist zugegriffen werden können. e) Die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz sind sorgfältig, geordnet und vor schädlichen Einwirkungen geschützt aufzubewahren. f) Zur Aufbewahrung von Unterlagen dürfen veränderbare Informationsträger verwendet werden, wenn technische Verfahren zur Anwendung kommen, welche die Integrität der gespeicherten Information gewährleisten. Es braucht keine digitale Signaturverfahren, noch einen Zeitstempel. g) Elektronisch oder in vergleichbarer Weise übermittelte und aufbewahrte Daten und Informationen, die für den Vorsteuerabzug, die Steuererhebung oder den Steuerbezug relevant sind, haben die gleiche Beweiskraft wie Daten und Informationen, die ohne Hilfsmittel lesbar sind, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Nachweis des Ursprungs - Nachweis der Integrität - Nichtabstreitbarkeit des Versands Richtig Falsch 1.2 Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen zum IKS richtig oder falsch sind. Aussagen Richtig a) Die wichtigsten Ziele sind die Sicherstellung, die Zuverlässigkeit sowie Vollständigkeit der Buchführung. b) Die Festlegung von Strategien und Geschäftsgrundsätzen sind Aufgaben der Ge schäftsleitung, deren Umsetzung dagegen ist Sache des Verwaltungsrates. c) Das IKS soll Fehler und Unregelmässigkeiten im finanziellen Rechnungswesen verhin dern, vermindern und aufdecken. d) Das IKS soll ausschliesslich die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten. Falsch e) Das IKS soll eine zeitgerechte und verlässliche Berichterstattung sicherstellen. f) Das IKS ist ein reiner Kontrollmechanismus. g) Das IKS soll Doppelspurigkeiten in den Abläufen vermeiden. h) Die Kosten für das IKS sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen daraus stehen (Kosten-Nutzen-Gedanken entsprechen). i) Die Geschäftsleitung darf nicht aktiv an der Gestaltung des IKS mitarbeiten. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 8 Die Handels AG ist daran, ein IKS einzuführen. Beurteilen Sie, welche der nachfolgenden Fragen für das IKS bedeutsam (richtig) oder nicht von Bedeutung (falsch) sind. 1.3 Fragen zum Bereich „Forderung aus Lieferung und Leistungen“: Die Mehrwertsteuer wird nach vereinnahmtem Entgelt abgerechnet. Aussagen a) Wird das Vieraugen-Prinzip eingehalten? Richtig Falsch b) Werden Anzahlungen im Rahmen der Schulden berücksichtigt? c) Werden die offenen Debitoren bewirtschaftet? d) Wird bei Skontoabzügen die anteilige Mehrwertsteuer zurückgefordert? e) Werden Verrechnungen untersucht? f) Wird die Kundenzufriedenheit überprüft? g) Werden die Verlustscheine bewirtschaftet? h) Wird auf eine Funktionentrennung geachtet? 1.4 Fragen zum Bereich „Personalaufwand – Erfolgsrechnung“: Aussagen a) Werden die gebuchten Aufwendungen mit der AHV/PK/UV/FAK-Abrechnungen abgestimmt? b) Werden Lohnnebenleistungen deklariert? c) Werden Protokolle über Beurteilungs-Gespräche regelmässig überprüft? d) Werden Krankheits- u. Unfalltage mit der Versicherung abgerechnet? e) Werden Arbeitsbelastung, Arbeitsklima sowie Arbeitsbedingungen regelmässig überprüft? f) Werden die Ferienguthaben der Mitarbeitenden nachgeführt? g) Werden Massnahmen ergriffen, um dem Verlust von qualifiziertem Personal entgegen zu wirken? h) Wird der Pikett-Dienst vergütet? Prüfungsordnung 2010 Richtig Falsch ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 8 Teilaufgabe 2: Kapitalerhöhung (5 Punkte) Die Alpha AG plant eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 3 :1, der Ausgabepreis beträgt 120%. Vor der Kapitalerhöhung weist die Alpha AG folgende externe Bilanz aus: Externe Bilanz der Alpha AG vor der Kapitalerhöhung in CHF Flüssige Mittel 220‘000 Fremdkapital Wertschriften 380‘000 Aktienkapital Übrige Aktiven 3‘220‘000 Allg. gesetzliche Reserven Freie Reserven Bilanzgewinn Total Aktiven 3‘820 000 Total Passiven 1‘950‘000 1‘200‘000 470‘000 180‘000 20‘000 3‘820 000 Zusätzliche Informationen: Das Aktienkapital setzt sich aus 6‘000 Aktien à CHF 200 nominal zusammen. In der Bilanz der Alpha AG bestehen stille Reserven von total CHF 50‘000. 2.1 Wie hoch ist der Bezugspreis einer Aktie in CHF? 2.2 Wie hoch ist der Substanzwert einer Aktie vor Kapitalerhöhung? 2.3 Wie hoch ist der Substanzwert einer Aktie nach Kapitalerhöhung? Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 8 2.4 Wie viel beträgt der theoretische Wert eines Bezugsrechts für eine Aktie? Runden Sie das Ergebnis auf zwei Dezimalstellen. 2.5 Wie lauten die Buchungen für die Aktienkapitalerhöhung? Verwenden Sie als Abwicklungskonto das Konto „Aktionäre“. (Die Anzahl der Zeilen stimmt nicht mit der Musterlösung überein) Soll Haben Betrag 2.6 Aktionär A besitzt 12 Aktien. Er möchte mit der Kapitalerhöhung seinen Besitz auf 20 AlphaAktien erhöhen. Wie viele Bezugsrechte muss der Aktionär zukaufen? 2.7 Aktionär B besitzt 6 Aktien der nicht börsenkotierten Alpha AG. Er entschliesst sich, drei Bezugsrechte zu verkaufen und mit den restlichen drei Bezugsrechten eine neue Aktie zu kaufen. Wie lauten die Buchungen? (die Anzahl der Zeilen stimmt nicht mit der Musterlösung überein) Soll Prüfungsordnung 2010 Haben Betrag ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 8 Teilaufgabe 3: Investitionsrechnung (6 Punkte) Die Fitnessclub AG plant in gemieteten Räumlichkeiten ein neues Fitnesszentrum zu erstellen. Gegen eine Jahresgebühr von CHF 900.- erhalten die Kunden Zugang zu den Räumlichkeiten des Fitnesszentrums und zu den dort zur Verfügung gestellten Turn- und Trainingsgeräten. Es wird damit gerechnet, dass jährlich 800 Kunden ein Jahresabonnement lösen. Bezüglich des Investitionsvorhabens liegen folgende Angaben vor: Investitionssumme (Kapitaleinsatz) Jährliche fixe Betriebsausgaben Jährliche Einnahmen (800 Jahresgebühren à CHF 900.-) Liquidationserlös am Ende der Nutzungsdauer CHF 2'500’000 CHF 210’000 CHF 720’000 CHF 100‘000 Die Nutzungsdauer des Fitnesszentrums wird auf 8 Jahre geschätzt. Die Fitnessclub AG rechnet mit einem Kalkulationszinssatz von 10%. Sie werden gebeten, für den Investitionsentscheid die nachfolgenden Berechnungen auszuführen. Bei den dynamischen Berechnungen ist vereinfachend davon auszugehen, dass die Zahlungen Ende Jahr erfolgen. Als Grundlage für die Ausrechnungen sind die Zinseszinstabellen auf Seite 8 zu verwenden. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 8 Aufgabe 3.1: Statische Investitionsrechnung Berechnen Sie die folgenden Grössen dieser geplanten Investition: Text Berechnung Ergebnis Jährlicher Cashflow CHF ____________ Kalkulatorische Zinsen p.a. CHF ____________ Kalkulatorische Abschreibungen p.a. CHF ____________ Reingewinn p.a. CHF ____________ Statische Rendite (auf eine Kommastelle genau) ______________ % Statische Pay-backDauer (auf eine Kommastelle genau) ___________Jahre Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 8 Aufgabe 3.2: Dynamische Investitionsrechnung a) Berechnen Sie den Kapitalwert (Net Present Value, NPV). Berechnung Der Kapitalwert (NPV) dieser Investition beträgt CHF ____________________ b) Um wie viel darf sich die Anzahl der Kunden maximal reduzieren, dass der Kapitalwert dieser Investition nicht unter null gerät? Berechnung Die Anzahl Kunden darf sich um max. ___________ reduzieren, damit der Kapitalwert nicht unter null gerät. c) Zwischen welchen zwei nebeneinander liegenden Prozentwerten gemäss Tabelle liegt der Interne Ertragssatz (IRR)? Berechnung Der Interne Ertragssatz liegt zwischen ______% und _______%. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 4 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 8 von 8 ZINSTABELLEN ABZINSUNGSTABELLE: Zinssatz 1% bis 30% Gegenwartswert einer Zahlung von 1.-, fällig Ende Jahr. Jahre 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20% 22% 24% 26% 28% 30% 1 0.980 0.962 0.943 0.926 0.909 0.893 0.877 0.862 0.847 0.833 0.820 0.806 0.794 0.781 0.769 2 0.961 0.925 0.890 0.857 0.826 0.797 0.769 0.743 0.718 0.694 0.672 0.650 0.630 0.610 0.592 3 0.942 0.889 0.840 0.794 0.751 0.712 0.675 0.641 0.609 0.579 0.551 0.524 0.500 0.477 0.455 4 0.924 0.855 0.792 0.735 0.683 0.636 0.592 0.552 0.516 0.482 0.451 0.423 0.397 0.373 0.350 5 0.906 0.822 0.747 0.681 0.621 0.567 0.519 0.476 0.437 0.402 0.370 0.341 0.315 0.291 0.269 6 0.888 0.790 0.705 0.630 0.564 0.507 0.456 0.410 0.370 0.335 0.303 0.275 0.250 0.227 0.207 7 0.871 0.760 0.665 0.583 0.513 0.452 0.400 0.354 0.314 0.279 0.249 0.222 0.198 0.178 0.159 8 0.853 0.731 0.627 0.540 0.467 0.404 0.351 0.305 0.266 0.233 0.204 0.179 0.157 0.139 0.123 9 0.837 0.703 0.592 0.500 0.424 0.361 0.308 0.263 0.225 0.194 0.167 0.144 0.125 0.108 0.094 10 0.820 0.676 0.558 0.463 0.386 0.322 0.270 0.227 0.191 0.162 0.137 0.116 0.099 0.085 0.073 ZINSTABELLEN RENTENBARWERTFAKTOREN (Rbf): Zinssatz 1% bis 30% Gegenwartswert einer Zahlung von jährlich 1.-, fällig Ende Jahr, während n Jahren. Jahre 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20% 22% 24% 26% 28% 30% 1 0.980 0.962 0.943 0.926 0.909 0.893 0.877 0.862 0.847 0.833 0.820 0.806 0.794 0.781 0.769 2 1.942 1.886 1.833 1.783 1.736 1.690 1.647 1.605 1.566 1.528 1.492 1.457 1.424 1.392 1.361 3 2.884 2.775 2.673 2.577 2.487 2.402 2.322 2.246 2.174 2.106 2.042 1.981 1.923 1.868 1.816 4 3.808 3.630 3.465 3.312 3.170 3.037 2.914 2.798 2.690 2.589 2.494 2.404 2.320 2.241 2.166 5 4.713 4.452 4.212 3.993 3.791 3.605 3.433 3.274 3.127 2.991 2.864 2.745 2.635 2.532 2.436 6 5.601 5.242 4.917 4.623 4.355 4.111 3.889 3.685 3.498 3.326 3.167 3.020 2.885 2.759 2.643 7 6.472 6.002 5.582 5.206 4.868 4.564 4.288 4.039 3.812 3.605 3.416 3.242 3.083 2.937 2.802 8 7.325 6.733 6.210 5.747 5.335 4.968 4.639 4.344 4.078 3.837 3.619 3.421 3.241 3.076 2.925 9 8.162 7.435 6.802 6.247 5.759 5.328 4.946 4.607 4.303 4.031 3.786 3.566 3.366 3.184 3.019 10 8.983 8.111 7.360 6.710 6.145 5.650 5.216 4.833 4.494 4.192 3.923 3.682 3.465 3.269 3.092 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen Aufgabe 5 Konzernabschluss Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 7 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 7 Teilaufgabe 1: Bereinigung nach Swiss GAAP FER (6 Punkte) Die Sweet Holding AG erwarb am 01.01.20_1 sämtliche Aktien der Schoggi AG für 450. Bereinigen Sie auf der Seite 2 den OR-Abschluss (HB 1) der Schoggi AG per 31.12.20_2 aufgrund dieser Informationen: Vorräte Die Schoggi AG bewertet die Vorräte in der Handelsbilanz 1 (nach OR) konsequent um den Steuerdrittel unter dem tatsächlichen Wert. Der tatsächliche Wert der Vorräte im Erwerbszeitpunkt betrug 72, Ende 20_1 betrug der tatsächliche Wert 84. Rückstellungen In der HB 1 betrugen die Rückstellungen im Erwerbszeitpunkt 25 und betrafen einen Gerichtsprozess, den ein Konkurrent seit Jahren gegen die Schoggi AG führt. Aufgrund eines Gutachtens der Prozessanwälte wäre die Rückstellung per 01.01.20_1 mit 14 korrekt (true-and-fair) bewertet. Im Jahr 20_1 hat sich nichts an der Situation geändert und die Rückstellungen wurden nicht verändert. Ende Oktober 20_2 wurde der Prozess zu Gunsten der Schoggi AG entschieden, die Rückstellung wurde jedoch aus steuerlichen Gründen nicht aufgelöst. Rezepte Die Schoggi AG verfügt über verschiedene selbst entwickelte Rezepte, die nicht aktiviert wurden. Anfangs 20_1 betrug der Nutzwert der Rezepte 100. Die systematische Abschreibung erfolgt linear über die verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren. Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Rezepte ergab Ende 20_1 einen erzielbaren Wert von 69, Ende 20_2 einen solchen von 80. Eigenkapital Seit dem Erwerb durch die Sweet Holding hat die Schoggi AG keine Dividenden ausgeschüttet. Über das Eigenkapital stehen diese Aufzeichnungen zur Verfügung: Eigenkapital der Schoggi AG 01.01.20_1 31.12.20_1 31.12.20_2 Aktienkapital 200 200 250 Gesetzliche Reserven 40 40 70 Freie Reserven 30 30 33 Jahresgewinn 13 27 Total 270 283 380 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 7 Bereinigungstabelle der Schoggi AG per 31.12. 20_2 HB 1 Soll Diverse Aktiven Vorrat Bereinigung Haben Soll HB 2 Haben Soll Haben 748 52 Rezepte Wertberichtigung Rezepte Diverses Fremdkapital 395 Rückstellungen 25 Aktienkapital 250 Gesetzliche Reserven 70 Freie Reserven 33 Kapitalreserven Gewinnreserven Gewinn 27 800 Prüfungsordnung 2010 800 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 7 Teilaufgabe 2: Devisenswap (3 Punkte) Die Handels AG (Tochter der Sweet Holding AG) hat im Jahr 20_3 einen Devisenswap abgeschlossen, der beurteilt werden muss. Ausgangslage für den Devisenswap bildeten die Bankauszüge per 27.09.20_3: - Soll-Saldo USD Konto: USD 2 000 000.- mit 7.250% p.a. (Schuldzins Bankkunde) - Haben-Saldo CHF Konto: CHF 3 500 000.- mit 0.125% p.a. (Zins Guthaben Bankkunde) Aufgrund von laufenden Vertragsverhandlungen mit einem asiatischen Kunden wird Ende März 20_4 eine Zahlung von 2 Mio. USD erwartet. Um die hohen Kreditzinsen auf dem USD-Konto einzusparen, wurden am 30.09.20_3 in einem Kassageschäft 2,0 Mio. USD gegen CHF gekauft. Gleichzeitig wurde zur Währungsabsicherung ein Terminverkauf über 2 Mio. USD per Ende März 20_4 getätigt. Am 30.09.20_3 wurden diese Fremdwährungskurse notiert: Geld Brief Notenkurs 0.8950 0.9625 Devisenkassakurs 0.9250 0.9325 Terminkurs 3 Monate 0.9235 0.9315 Terminkurs 6 Monate 0.9220 0.9305 a) Berechnen Sie den Währungserfolg aus dem Devisenswap. b) Berechnen Sie den Zinserfolg aus dem Devisenswap in CHF. Rechnen Sie bei der Zinseinsparung mit einem durchschnittlichen Umrechnungskurs von CHF 0.95/USD. Die für den Kauf der 2 Mio. USD benötigten CHF wären andernfalls zur Renditesteigerung als 6Monate-Festgeld zu 0.25% p.a. platziert worden. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 7 Teilaufgabe 3: Wertschriften (2 Punkte) Im April 20_3 hat die Handels AG (Tochter der Sweet Holding AG) 1 000 Aktien der ABB Schweiz AG zum Kurs von CHF 17.66 gekauft und aktiviert (Gebühren und Bankkommissionen bleiben unberücksichtigt). Die Kurse der Aktien sind bis Ende September 20_3 auf CHF 18.12 gestiegen. Um die Aktien gegen einen Kursrückgang abzusichern, kaufte die Handels AG am 30. September 20_3 eine Put-Option zu den folgenden Bedingungen: Put Option Kontrakt Ausübungspreis Verfall Optionsprämie Kontraktvolumen 1 000 Aktien ABB Schweiz AG CHF 15.-März 20_4 CHF 0.76 pro Aktie CHF 760.-- a) Berechnen Sie die Wertanpassungen auf den Aktien sowie auf dem offenen Optionsgeschäft per 31.12.20_3 nach Swiss GAAP FER. Die Bewertung erfolgt zu aktuellen Werten. Börsenkurse am 31.12.20_3: ABB Schweiz AG-Aktie CHF 17.94 Put-Option März 20_4 CHF 0.52 Aktien Optionen b) Verbuchen Sie die Wertanpassungen. Es stehen diese Konten zur Verfügung: Kurzfristige Finanzanlagen, Wertschriften, Wertberichtigung Wertschriften, Währungsrückstellungen, realisierte Währungsgewinne, realisierte Währungsverluste, nicht realisierte Währungsgewinne, nicht realisierte Währungsverluste, realisierte Kursgewinne, realisierte Kursverluste, nicht realisierte Kursgewinne, nicht realisierte Kursverluste, übriger Finanzaufwand, übriger Finanzertrag. Buchungen Soll Haben Betrag Aktien Optionen Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 7 Teilaufgabe 4: Summenbilanz (3 Punkte) Aus dem Anhang der Sweet Holding AG sind folgende Beteiligungen ersichtlich: Schoggi AG, Handels AG Guezli AG Torten AG 300 200 100 250 100% 60% 40% 30% 100% 80% 50% 30% Equity-Methode Quotenkonsolidierung Vollkonsollidierung Stimmenanteil Kapitalanteil Aktienkapital Beteiligungen der Sweet Holding am 31.12.20_3 Erstellen Sie die Summenbilanz per 31.12.20_3 aufgrund der in der Tabelle eingetragenen und bereinigten Einzelabschlüsse. Summenbilanz der Sweet Holding am 31.12.20_3 Bilanz Bilanz Sweet H Bilanz Schoggi Bilanz Handels Bilanz Guezli Bilanz Torten Summenbilanz Soll Diverse Aktiven Transitorische Aktiven Haben Soll Haben Soll 280 490 20 10 Warenvorrat Haben Soll 650 90 270 200 Sachanlagen 100 WB Sachanlagen 340 50 200 20 Rezepte & Patente 100 40 200 20 210 40 100 WB Rezepte & Patente 100 50 70 20 1 800 730 200 200 Transitorische Passiven 280 75 10 Passivdarlehen Aktienkapital 200 1 200 300 200 100 250 Kapitalreserven 100 250 150 60 180 Gewinnreserven 300 10 20 20 10 50 20 30 10 15 Gewinn Bilanz 2 400 2 400 Prüfungsordnung 2010 Haben 40 Aktivdarlehen Diverses Fremdkapital Haben Soll 80 Fabrikatevorrat Beteiligungen Haben Soll 890 890 830 830 510 510 650 650 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 7 Teilaufgabe 5: Konsolidierungsbuchungen (7 Punkte) Die Sweet-Holding AG besitzt nach wie vor diese vier Beteiligungen. Gesellschaft Kapitalanteil Schoggi AG, Handels AG Guezli AG Torten AG Vollkonsollidierung 100% 60% 40% 30% Quotenkonsolidierung Equity-Methode Verbuchen Sie die ausgewählten Geschäftsfälle per Ende 20_5 im Konsolidierungsbogen auf der Folgeseite. - Die einzelnen Konten müssen nicht saldiert werden, da nicht sämtliche Konsolidierungsbuchungen verlangt werden. - Nicht realisierte Zwischengewinne werden gemäss der Aktionärsstruktur bei der empfangenden Gesellschaft eliminiert. - Falls keine Buchung notwendig ist, kreuzen Sie in der rechten Spalte das Feld „keine Buchung“ an. Keine Buchung a) Kapitalkonsolidierung der Handels AG Die Sweet-Holding erwarb am 01.01.20_2 die Beteiligung an der Handels AG für 310. Das Eigenkapital der Handels AG betrug im Erwerbszeitpunkt 350 (AK 200, Kapitalreserven 150). Das Aktienkapital wurde seither nicht verändert. Der Goodwill wird linear über 5 Jahre abgeschrieben. b) Dividendenausschüttung der Handels AG Die Handels AG schüttete im Jahr 20_5 eine Dividende von 10 aus c) Gewinn der Guezli AG Im Jahr 20_5 beträgt der Jahresgewinn der Guezli AG 10. d) Fabrikatelieferung der Schoggi AG Im Jahr 20_5 lieferte die Schoggi AG selbst hergestellte Fabrikate für 1 800 an die Handels AG (Konzern-HK 1 350). Die Handels AG verkauft die Fabrikate der Schoggi AG als Handelsware jeweils mit einer durchschnittlichen BG-Marge von 20% an Dritte weiter. Die Vorräte bei der Handels AG sind von 80 (Konzern-HK 60) auf 40 (Konzern-HK 30) gesunken. e) Fabrikatelieferung der Schoggi AG Im Jahr 20_5 lieferte die Schoggi AG für 200 Schokoladenmasse (Halbfabrikate) an die Guezli AG (KonzernHerstellkosten 150). Die damit hergestellten Produkte wurden im Jahr 20_5 vollständig verkauft. f) Konzerninternes Darlehen der Sweet Holding AG Das jährlich am 30. Juni zu 6% verzinsliche Darlehen gegenüber der Handels AG wurde am 01.07.20_5 um 100 auf 300 erhöht. g) Konsolidierung der Torten AG Ende 20_4 wurde ein Equity-Wert von 140 ermittelt (Kaufpreis 100). Im Jahr 20_5 erwirtschaftete die Torten AG gesamthaft einen Gewinn von 30 und schüttete eine Dividende von 20 aus. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Rechnungswesen, Aufgabe 5 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 7 Teilaufgabe 5: Fortsetzung Konsolidierungsbogen per Ende 20_5 Bilanz Summenbilanz Soll Diverse Aktiven Soll Haben 1 550 Transitorische Aktiven 30 Warenvorrat 200 Fabrikatevorrat 20 Aktivdarlehen 300 Sachanlagen 500 WB Sachanlagen 100 Rezepte & Patente 100 WB Rezepte & Patente Beteiligungen Konsolidierungsbuchungen Haben 100 1 800 Goodwill Diverses Fremdkapital 1 080 Transitorische Passiven 10 Passivdarlehen 300 Aktienkapital 1 800 Kapitalreserven 560 Gewinnreserven 400 Minderheitsanteile MAK Gewinn Bilanz 150 MAG Bilanz 4 500 Erfolgsrechnung 4 500 Summenbilanz Soll Konsolidierungsbuchungen Haben Warenertrag 4 500 Fabrikateertrag 2 400 Dienstleistungsertrag 44 Bestandesänderungen 10 Finanzertrag 40 Ertrag assoziierte Gesellschaft Soll Haben 6 Warenaufwand 2 800 Materialaufwand 1 300 Abschreibungen 40 Abschreibung Goodwill Finanzaufwand Diverser Aufwand Gewinn ER 30 2 680 150 MAG ER 7 000 Prüfungsordnung 2010 7 000 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern Aufgabe 1 Mehrwertsteuer Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 50 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 13 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 13 Wo in den Aufgaben von Steuern, steuerlicher Belastung usw. die Rede ist, betrifft dies nur die Mehrwertsteuer. Sämtliche Geschäftsfälle sind nach dem seit 1.1.2010 gültigen MWSTG bzw. der MWSTV zu lösen und bei sämtlichen Lösungen sind die aktuellen, seit dem 1. Januar 2011 gültigen Steuersätze anzuwenden. Sofern eine in der Fragestellung verlangte Begründung der Lösung fehlt, wird diese - auch wenn richtig - als falsch bewertet. Fall 1 (8 Punkte) Sie sind Buchhalterin/Buchhalter bei einem Treuhandunternehmen und Ihre Kunden stellen Ihnen die folgenden Fragen. Bitte äussern Sie sich zu den nachfolgenden Sachverhalten und begründen Sie Ihre Antworten anhand der gesetzlichen Grundlage (Artikel, Absatz, Buchstaben/Ziffer, sofern vorhanden). a) Hans Dähler ist Landwirt in Laufen (CH). Er ist nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen. Zusätzlich zu seinen Einnahmen aus dem Verkauf der eigenen landwirtschaftlichen Produkte erzielt er Einnahmen aus Beherbergung und gastgewerblichen Leistungen von ungefähr CHF 50'000.00 pro Jahr. Für diese zusätzlichen gastgewerblichen Leistungen hat er den Hof umgebaut und erhebliche Investitionen getätigt. Kann er sich als Steuerpflichtiger im Mehrwertsteuerregister eintragen lassen? Ja Nein Begründung: b) Die Teppich GmbH handelt mit Teppichen. Sie ist steuerpflichtig und rechnet nach der effektiven Methode ab. Die GmbH kauft ihrem Geschäftsführer einen aus einer Erbschaft stammenden gebrauchten Teppich ab und bezweckt, diesen zu verkaufen. Kann sie auf diesem Kauf einen Vorsteuerabzug vornehmen? Ja Nein Begründung: Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 c) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 13 Die Sportanlass AG organisiert einen Boxmatch in Bern. Die beiden Boxer haben ihren Wohnsitz im Ausland und erhalten für die Teilnahme an diesem Match je eine Startprämie von CHF 250‘000.00. Liegt der Ort der Dienstleistung der Boxer im Inland? Ja Nein Begründung: d) Die nicht steuerpflichtige Pro Immobilien AG mit Sitz in Interlaken, baut auf eigene Rechnung Luxuswohnungen. Die Fenster werden durch ein Unternehmen mit Sitz in Österreich, welches nicht im schweizerischen Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, zum Preis von CHF 30‘000.00 eingebaut. Die Fenster wurden direkt durch die Pro Immobilien AG für CHF 120‘000.00 im Inland eingekauft. Die Pro Immobilien AG hat für diese Arbeiten im Bezug auf die MWST nichts unternommen mit der Begründung, sie habe die MWST bereits auf dem Kauf der Fenster bezahlt. Ist dieses Vorgehen korrekt? Ja Nein Begründung : e) Der Hauptaktionär der steuerpflichtigen Vermögensverwaltung Fabian Toma AG entnimmt der AG im Jahr 2013 einen Personenwagen, um ihn seiner Cousine zu schenken. In der MWSTAbrechnung der AG korrigiert er die Vorsteuer auf dem Buchwert des Autos. Ist dieses Vorgehen korrekt? Ja Nein Begründung : f) Die Alex Transport GmbH ist im Bereich Viehtransporte tätig. Die Tiere werden im Auftrag von inländischen Landwirten auf Weiden im Ausland transportiert. Liegt der Ort dieser Beförderungsleistung im Inland? Ja Nein Begründung : Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 13 Fall 2 (6 Punkte) Die steuerpflichtige Auto Lux AG handelt und repariert Luxusfahrzeuge. Beurteilen Sie in Ihrer Funktion als Buchhalterin/Buchhalter die nachfolgenden Geschäftsfälle in Bezug auf den Vorsteuerabzug. a) Lieferantenrechnung der steuerpflichtigen Garage Monza AG für den Kauf eines Personenwagens: Ferrari F430, Gebrauchtwagen CHF 300'000.00 (Hinweis auf der Rechnung “inkl. 2,5 % MWST“) Berechnen Sie die zum Abzug berechtigte Vorsteuer: b) Kundenrechnung zum Fahrzeugverkauf an den nicht steuerpflichtigen Frédéric Dumoulin: Verkauf eines BMW X6, Neuwagen MWST 8 % Total ./. Rücknahme Ihres Audi A6 ./. Ihre Anzahlung Noch zu bezahlen CHF CHF CHF CHF CHF CHF 145'000.00 11'600.00 156'600.00 -40'000.00 -40'600.00 76'000.00 Kann die Auto Lux AG einen Vorsteuerabzug vornehmen? Falls ja, berechnen Sie die zum Abzug berechtigte Vorsteuer und begründen Sie Ihre Antwort (mit Angabe von Artikel, Absatz, Buchstabe/Ziffer, sofern vorhanden). Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 c) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 13 Lieferantenrechnung der steuerpflichtigen Tior AG für den Kauf von Schlüsselanhängern Goldene Schlüsselanhänger mit Inschrift “Auto Lux AG wünscht Ihnen gute Fahrt“ 10 Schlüsselanhänger à CHF 2'000.00 / Stück CHF 20'000.00 MWST 8 % CHF 1'600.00 Total CHF 21'600.00 Neun der Schlüsselanhänger werden unentgeltlich an Kunden der Garage abgegeben und ein Schlüsselanhänger wird dem Sohn des Hauptaktionärs der Garage geschenkt. Der Sohn arbeitet nicht in der Garage mit. Berechnen Sie die zum Abzug berechtigte Vorsteuer und begründen Sie Ihre Antwort (mit Angabe von Artikel, Absatz, Buchstabe/Ziffer, sofern vorhanden). Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 13 Fall 3 (8 Punkte) Die Alpha AG ist eine steuerpflichtige Zimmerei und rechnet nach der effektiven Methode ab. Im Jahr 2012 hat die Alpha AG eine Gebäude gekauft und komplett umgebaut. Dieses Gebäude enthält drei gleich grosse Wohnungen. Das Baukonto sieht wie folgt aus: Kauf des Gebäudes inkl. Grundstück Drittarbeiten Material für die Zimmereiarbeiten Interne Verrechnung für das eingesetzte eigene Personal Kosten Baugesuch Versicherungskosten Zumietung von Personal Total CHF 300'000.00 CHF 800'000.00 CHF 60'000.00 CHF 50'000.00 CHF 2'000.00 CHF 3'000.00 CHF 35'000.00 CHF 1'250'000.00 (netto, ohne MWST)* (netto, ohne MWST)* (netto, ohne MWST)* *= Steuersatz 8 % Das Gebäude wird wie folgt verwendet: eine Wohnung wird als Büro durch die Alpha AG benutzt; eine Wohnung wird mit Option an eine Versicherungsgesellschaft vermietet; eine Wohnung wird an eine Privatperson vermietet. Zur Vereinfachung sind die Erstellungskosten aller Wohnungen identisch und alle Geschäftsfälle finden im Jahr 2012 statt. Stellen Sie eine nachvollziehbare Berechnung der abzugsberechtigten Vorsteuer auf. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 13 Fall 4 (8 Punkte) Die Media Pub AG wurde am 1.1.2010 gegründet und erbringt Werbeleistungen an Kunden mit Sitz im In- und Ausland. Zur Erbringung ihrer Werbeleistungen zieht sie teilweise in- und ausländische Werbeagenturen bei. Die Media Pub AG ist noch nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen. Im Frühling 2013 kontaktiert der Geschäftsführer Sie, um Ihnen einige Fragen zur MWST zu stellen. Bei dieser Gelegenheit zeigt er Ihnen die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012. Honorar von Kunden mit Sitz im Inland Honorar von Kunden mit Sitz im Ausland Kommissionen von Agenturen mit Sitz im Inland Kommissionen von Agenturen mit Sitz im Ausland Total Umsatz Werbeleistungen von Dritten mit Sitz im Inland Werbeleistungen von Dritten mit Sitz im Ausland Total direkte Aufwand Lohnaufwand Übriger betrieblicher Aufwand Verwaltungsaufwand Total übriger Aufwand Abschreibungen Steuern Jahreserfolg 2010 25'650.00 45'700.00 5'000.00 10'500.00 86'850.00 2011 78'950.00 52'700.00 45'900.00 23'200.00 200'750.00 2012 117'222.00 85'720.00 57'580.00 47'325.00 307'847.00 2'500.00 2'500.00 25'600.00 7'920.00 33'520.00 32'500.00 15'800.00 48'300.00 59'000.00 13'850.00 6'723.00 79'573.00 121'020.00 14'175.00 14'260.00 149'455.00 212'695.00 14'470.00 24'396.00 251'561.00 1'500.00 1'500.00 1'500.00 250.00 1'856.00 600.00 3'027.00 14'419.00 5'886.00 Beantworten Sie bitte folgende Fragen: a) Bestimmen Sie für jedes Jahr den massgebenden Umsatz für die Abklärung der obligatorischen Steuerpflicht gemäss Artikeln 10 und 11 MWSTG: Massgebender Umsatz 2010 Prüfungsordnung 2010 Massgebender Umsatz 2011 Massgebender Umsatz 2012 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 13 b) Wird die Media Pub AG obligatorisch steuerpflichtig? Falls ja, ab welchem Datum? Begründen Sie Ihre Antwort anhand der gesetzlichen Grundlage (Artikel, Absatz, Buchstaben/Ziffer sofern vorhanden). c) Falls die obligatorische Steuerpflicht gegeben ist, möchte der Geschäftsführer der Media Pub AG die Steuer mit dem Saldosteuersatz von 6,1 % abrechnen. Berechnen Sie die Steuerschuld für das Jahr 2012. d) Falls eine rückwirkende Eintragung für die Media Pub AG eine erhebliche Steuerschuld mit sich ziehen würde, die das Unternehmen in Gefahr bringen könnte, möchte der Geschäftsführer von Ihnen wissen, ob es eine Möglichkeit des Steuererlasses gibt. Geben Sie an, ob die Eidg. Steuerverwaltung einem Erlass ganz oder teilweise zustimmen würde. Begründen Sie Ihre Antwort anhand der gesetzlichen Grundlage (Artikel, Absatz, Buchstabe/Ziffer, sofern vorhanden). Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 8 von 13 Fall 5 (10 Punkte) Die steuerpflichtige Info AG mit Sitz in Zürich verkauft Computer an Unternehmen und Privatpersonen im Inland. Im Inland bietet sie auch Informatikunterricht für Privatpersonen an. Zudem führt sie Organisationsberatungen im Inland und in Deutschland aus. Für die Organisationsberatungen zieht die Info AG Drittfirmen mit Sitz im Inland (alle im Mehrwertsteuerregister eingetragen) bei. Berechnen Sie aufgrund der untenstehenden Angaben die Steuerschuld des Unternehmens. Die Info AG optiert nicht für die ausgenommenen Leistungen. Sie rechnet nach der effektiven Methode ab. Soweit möglich werden die Vorsteuern den entsprechenden Umsätzen zugeordnet. Sofern es sich um steuerbare Vorgänge handelt, verstehen sich die Angaben inkl. MWST.. Umsatz Computerverkäufe an Unternehmen im Inland Computerverkäufe an Privatpersonen im Inland Informatikkurse im Inland Organisationsberatungen an Unternehmen im Inland Organisationsberatungen an Unternehmen im Ausland CHF CHF CHF CHF CHF 918'000.00 540'000.00 69'000.00 178'200.00 95'000.00 Aufwand Zahlungen an Referenten im Inland Beratungsaufwand von inländischen Anbietern CHF CHF 55'000.00 97‘200.00 CHF 33'200.00 CHF CHF CHF 2'037.00 7'200.00 31'100.00 Vorsteuer auf Aufwand und Investitionen Vorsteuer auf Computereinkäufen (davon sind 10 % für die Informatikkurse bestimmt) Vorsteuer auf Aufwand für die Informatikkurse (Referenten) Vorsteuer auf Beratungsaufwand Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 9 von 13 Lösung: Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 10 von 13 Fall 6 (10 Punkte) Die steuerpflichtige Géronde AG mit Sitz in Lausanne handelt mit Walliser und Waadtländer Weinen. Ihrer Kundschaft sind Privatpersonen, die im Umkreis von 30 km um Lausanne wohnen. Privatpersonen, die am Firmensitz der Géronde AG einkaufen, haben ein Anrecht auf eine Degustation. Das Unternehmen beliefert seine Kundschaft mit firmeneigenen Fahrzeugen. Die Géronde AG rechnet die Steuer nach vereinbarten Entgelten und nach der effektiven Methode ab. Die folgenden Konten sind ein Auszug aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung des Jahres 2012 (die Buchhaltung wird netto geführt, ohne MWST): Auszug aus der Buchhaltung des Jahres 2012 1070 Vorsteuer auf Material und Dienstleistungen Buchungen während des Jahres 2012 15'382.00 4'125.00 3'552.00 1'850.00 5'352.00 503.00 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Differenz* 1071 Vorsteuer Investitionen und übriger Aufwand Buchungen während des Jahres 2012 2’584.00 520.00 1'002.00 300.00 250.00 512.00 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Differenz* 15'382.00 15'382.00 2'584.00 2'584.00 = * die Differenz wurde am 31.12. auf das Konto Transitorische Aktiven umgebucht 3000 Verkauf Walliser Weine 354‘800.00 Total Umsatz 3010 Verkauf Waadtländer Weine Buchungen während des Jahres 2012 354'800.00 354'800.00 170‘200.00 Total Umsatz 354'800.00 Effektive Verluste während des Jahres 2012 170'200.00 3291 Rabatte und Skonti Buchungen während des Jahres 2012 13‘670.00 10‘170.00 10'170.00 10'170.00 Saldo 13'670.00 10'170.00 13'670.00 3710 Degustationswein (Kunden) 5‘940.00 Saldo 170'200.00 170'200.00 3290 Debitorenverluste Buchungen während des Jahres 2012 5'940.00 5'940.00 Saldo 13'670.00 5150 Verrechnung Privatanteil Fahrzeug Buchungen während des Jahres 2012 1'200.00 1'200.00 1'200.00 1'200.00 Saldo 5'940.00 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 4'800.00 4'800.00 4'800.00 Das Konto Umsatzsteuer weist keine Differenzen aus. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 11 von 13 Gemäss Vollkostenrechnung der Géronde AG hat der Degustationswein im Geschäftsjahr 2012 einen Wert von CHF 10.00 pro Person. Die Degustationsweine werden über das Konto „Werbeaufwand“ verbucht. Die MWST-Abrechnungen (1.-4. Quartal 2012) enthalten folgende Daten: Detail der eingereichten MWST-Abrechnungen (alle Umsätze sind netto, ohne MWST) Ziff. Nr.* 1. Quartal CHF 2. Quartal CHF 3. Quartal CHF 4. Quartal CHF Total 2012 CHF 200* 235* 301* 122'500.00 6'100.00 116'400.00 115'300.00 5'900.00 109'400.00 189'300.00 12'000.00 177'300.00 98'900.00 1'800.00 97'100.00 526'000.00 25'800.00 500'200.00 400* 405* 500* 4'125.00 520.00 4'667.00 3'552.00 1'002.00 4'198.00 1'850.00 300.00 12'034.00 5'352.00 250.00 2'166.00 14'879.00 2'072.00 23'065.00 * Dies sind die Ziffern des MWST-Abrechnungsformulars, siehe nachfolgende Seiten. Der Geschäftsführer der Géronde AG beauftragt Sie, aufgrund der oben aufgeführten Angaben aus der Buchhaltung und der eingereichten Abrechnungen die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung gemäss Art. 128 Abs. 2 und 3 MWSTV für das Jahr 2012 vorzunehmen. Gleichzeitig beauftragt er Sie, für das Jahr 2012 die Berichtigungsabrechnung zuhanden der Eidg. Steuerverwaltung zu erstellen. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 12 von 13 Abstimmung: Umsatzabstimmung: Vorsteuerabstimmung: Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 1 Prüfungsordnung 2010 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 13 von 13 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern Aufgabe 2 Direkte Steuern Verrechnungssteuer Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 50 von 100 (davon Direkte Steuern 38 und Verrechnungssteuer 12) Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 19 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 19 Aufgabenteil A Direkte Steuern Die Aufgaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, ausschliesslich nach dem Bundessteuerrecht (DBG) zu lösen. Fall 1 (1.5 Punkte) Im Laufe des Jahres 2012 ist die Ehefrau von Roland Berger verstorben. In der Folge erhält Herr Berger folgende Geldleistungen : Kapitalabfindung aus der beruflichen Vorsorgeeinrichtung der Ehefrau In der Höhe von Kapitalleistung aus der Säule 3a der Ehefrau Auszahlung einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung (Säule 3b); die Prämien wurden periodisch bezahlt Auszahlung einer Risiko-Lebensversicherung (Säule 3b); die Prämien wurden periodisch bezahlt CHF 70’000 CHF 30’000 CHF 20’000 CHF 50’000 Kapitalleistungen, sowie Zahlungen bei Tod und bleibenden körperlichen oder gesundheitlichen Nachteilen werden gemäss Artikel 38 DBG gesondert besteuert. In welchem Gesamtbetrage werden die oben aufgeführten Zahlungen nach Art. 38 DBG besteuert? Kreuzen Sie die richtige Antwort an – es ist nur eine Lösung richtig. Ankreuzen Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahlungen CHF 100’000 Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahlungen CHF 120’000 Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahungen CHF 150’000 Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahungen CHF 170’000 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 19 Fall 2 (3.0 Punkte) Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen. Nr. 1 2 3 Aussagen Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn die gewählte rechtliche Ausgestaltung ungewöhnlich absonderlich, den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint und anzunehmen ist, dass diese ausschliesslich deshalb gewählt wird, um Steuern zu sparen. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann sich ein Steuerpflichtiger auf eine unrichtige Auskunft berufen, wenn er von einer dafür zuständigen Stelle für eine ganz konkrete Situation eine Zusage erhalten hat, deren Unrichtigkeit er nicht ohne weiteres erkennen konnte und er gestützt auf diese Auskunft disponierte und sich das Gesetz seither nicht änderte. Zeigt ein Steuerpflichtiger erstmals eine Steuerhinterziehung selbst an, so wird von einer Strafverfolgung abgesehen, sofern die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, der Steuerpflichtige die Verwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt und sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht. Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch. Ankreuzen, Buchstabe A B C D Prüfungsordnung 2010 Lösungsvarianten Die Aussage 1 ist richtig und die übrigen Aussagen sind falsch. Die Aussagen 1 und 2 sind richtig und die Aussage 3 ist falsch. Alle Aussagen sind richtig. Alle Aussagen sind falsch. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 19 Fall 3 (4.5 Punkte) Beat Stauffer hat im Alter von 63 Jahren seine Einzelfirma auf den 31.12.2012 liquidiert. Er lässt sich mit Wirkung auf den 1.1.2013 pensionieren. Bezüglich seines selbständigen Erwerbs ist Folgendes bekannt (alle Zahlen sind steuerlich zu akzeptieren): Das Geschäftsjahr (auch das Liquidationsjahr) entspricht jeweils dem Kalenderjahr. Beat Stauffer war stets freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) angeschlossen gewesen. Im Sinne von Art. 37 b DBG ist ein maximaler Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung (Vorsorgelücke) von CHF 130'000 möglich. Dieser Betrag wurde der Vorsorgeeinrichtung aus dem Liquidationserlös vollumfänglich im Jahre 2012 einbezahlt. Der Liquidationsgewinn aus den letzten zwei Jahren beträgt insgesamt CHF 300‘000, davon entfallen CHF 200‘000.- auf das Liquidationsjahr (2012), der Restbetrag auf das Vorjahr (2011). Auf dem Liquidationsgewinn sind AHV-Beiträge in Höhe von CHF 10'000 geschuldet. Der ordentliche Gewinn aus der selbständigen Erwerbstätigkeit beläuft sich für das Geschäftsjahr 2012 auf CHF 150'000. Aus dem privaten Bereich sind für das Jahr 2012 folgende Einkünfte und Abzüge zu berücksichtigen: Wertschriftenertrag (Privatvermögen, keine Erträge aus Beteiligungsrechten): CHF 10'000. Summe aller restlichen Abzüge (ohne Einkaufsbeiträge in die 2. Säule): CHF 20'000. Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge): CHF 0. Weitere Einkünfte und Abzüge sind nicht zu berücksichtigen. Aufgabenstellung: a) Berechnen Sie für die Steuerperiode 2012 das ordentliche steuerbare Einkommen für Beat Stauffer, indem Sie das nächste Schema vollständig ausfüllen. Gesondert zu besteuernde Komponenten sind hierbei nicht zu berücksichtigen. b) Sofern Sie davon ausgehen, dass noch die Besteuerung eines Liqudationsgewinnes zu erfolgen hat, kann die Berechnung im übernächsten Schema vorgenommen werden. Sind Sie der Überzeugung, dass kein steuerbarer Liquidationsgewinn vorliegt, so begründen Sie Ihren Entscheid. In diesem Fall ist keine Berechnung notwendig. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 19 Lösungsschema zu a) Steuererklärung 2012 Einkünfte / Abzüge Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit CHF Wertschriftenertrag Übrige Einkünfte Total der Einkünfte Restliche Abzüge (Gewinnungskosten und sozial-politische Abzüge) Diverse Abzüge, wie Einkaufsbeiträge usw. Reineinkommen Steuerfreie Beträge Steuerbares Einkommen Lösungsschema zu b) Berechnung des steuerbaren Liquidationsgewinnes CHF Realisierte stille Reserven im Vorjahr Realisierte stille Reserven im Liquidationsjahr Summe der Liquidationsgewinne Diverses Steuerbarer Liquidationsgewinn Falls keine Berechnung notwendig, Begründung zu b) Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 19 Fall 4 (3.0 Punkte) Susanne Faller hat ihre Einzelfirma „Susanne Faller“ im Jahre 2009 in die Aktiengesellschaft Faller AG umgewandelt. Im Jahr 2012 erhält Frau Faller ein Kaufangebot von Hans Müller, welchem Sie nicht widerstehen kann. Folgende steuerlich akzeptierte Zahlen sind bekannt: Unternehmungswert der Einzelfirma Faller vor Umwandlung 2009 Eigenkapital Frau Faller in der Einzelfirma vor Umwandlung 2009 Nominalwert der Aktien Faller AG Unternehmenswert Faller AG 2012 Kaufpreis von Hans Müller CHF CHF CHF CHF CHF 420 000 180 000 180 000 580 000 700 000 Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen. Dabei ist der Mantelhandel und die indirekte Teilliquidaiton nicht zu berücksichtigen. Nr. 1 2 3 Aussagen Der Verkauf erfolgt innerhalb der 5 jährigen Sperrfrist. Es erfolgt eine Abrechnung über die stillen Reserven im Zeitpunkt der Umwandlung im Jahre 2009: CHF 420’000 – CHF 180’000 = steuerbarer Kapitalgewinn von CHF 240'000. Der Verkauf erfolgt innerhalb der 5 jährigen Sperrfrist. Es erfolgt eine Abrechnung über die stillen Reserven im Zeitpunkt des Verkaufs: CHF 700’000 – CHF 180’000 = CHF 520'000. In der Differenz von zwischen CHF 420’000 und dem Erlös von CHF 700’000 liegt ein steuerfreier Kapitalgewinn auf dem Privatvermögen vor. Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch. Ankreuzen Buchstabe A B C D E Prüfungsordnung 2010 Lösungsvarianten Die Aussage 3 ist richtig und die übrigen Aussagen sind falsch. Die Aussagen 1 und 3 sind richtig, die Aussage 2 ist falsch. Die Aussage 1 ist richtig, die übrigen Aussagen sind falsch. Alle Aussagen sind richtig. Alle Aussagen sind falsch. ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 19 Fall 5 (3.5 Punkte) Das Ehepaar Montandon hat zwei Söhne: René und Patrick. René wird am 23. Oktober 2012 volljährig und Patrick wird am 16. August 2012 17-jährig. Beide wohnen noch bei den Eltern im gleichen Haushalt. René erzielt das folgende Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit als Kundenmaler und Patrick erzielt sein Einkommen als selbständiger Kunstmaler. Einkommen 2012 Erwerbseinkommen Vermögensertrag Total René Patrick 45’500 0 45’500 50’000 180 50’180 Bei der Erstellung der Steuererklärung stellen sich die Eltern die Frage, ob das von den Söhnen im Jahre 2012 erzielte Einkommen in ihrer Steuererklärung zu deklarieren ist. Fragen a) Sind die im Jahre 2012 erzielten Erwerbseinkünfte von Renè und Patrick von diesen selber oder von den Eltern zu versteuern? Beantworten Sie diese Frage zu jeder Person (siehe nachfolgend) separat und begründen Sie jeweils ihre Lösung. Antwort bezüglich Renè Antwort bezügich Patrick Antwort bezüglich Eltern Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 b) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 19 Wer hat die Vermögenserträge von Patrick des Jahres 2012 zu versteuern bzw. zu deklarieren? Begründen Sie Ihre Antwort. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 8 von 19 Fall 6 (3.0 Punkte) Diese Aufgabe ist ausschliesslich bezüglich der Grundstückgewinnsteuer zu lösen (StHG – Bestimungen!). Jacques Blanc ist kaufm. Angestellter und seit mehreren Jahren Eigentümer einer Liegenschaft. Diese Liegenschaft befindet sich in seinem Privatvermögen. Er veräussert die Liegenschaft im Jahre 2012 an einen unabhängigen Dritten (es liegt keine Ersatzbeschaffung vor). Die Anlagekosten belaufen sich per 1.1.2012 auf CHF 430’000. Für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer macht Jacque Blanc folgende Abzüge geltend: Grundbucheintrag und Notariatskosten Im Jahre 2009 ausgeführte Arbeiten Auslagen, welche zu einem Mehrwert führen Ordentlicher Liegenschaftsunterhalt, welcher in der Steuererklärung 2009 geltend gemacht wurde Kommission (Vermittler) mit Beleg Rückstellung für die Grundstückgewinnsteuer Eigenarbeiten des Steuerpflichtigen (diese wurden nicht als Einkommen versteuert) 20’000 25’000 15’000 19’500 20’000 10’500 Frage Kann Herr Jacques Blanc die unten aufgeführten Kosten vom Verkaufserlös in Abzug bringen? In jeder Zeile ist ein Kreuz einzusetzen (abzugsfähig oder nicht abzugsfähig). Werden keine Kreuze gesetzt oder in beiden Feldern ein Kreuz gesetzt, wird die Antwort als falsch bewertet. Abzugsfähig Nicht abzugsfähig Prüfungsordnung 2010 Beträge Art der Kosten 20’000 Grundbucheintrag und Notariatskosten 25’000 Wertvermehrende Arbeiten 15’000 Ordentliche Liegenschaftsunterhalt 19’500 Vermittlungskommission 20’000 Grundstückgewinnsteuerrückstellung 10’500 Eigenarbeit ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 9 von 19 Fall 7 (6.0 Punkte) Gustav Bohnenblust ist Alleinaktionär der Bohnenblust AG. Er hält die Beteiligung an der Bohnenblust AG in seinem Privatvermögen. Auch ansonsten existiert beim Aktionär kein Geschäftsvermögen. Ausser der in Buchstabe a) erwähnten Darlehensschuld gegenüber der Bohnenblust AG hat er keine Schulden. Im Zuge der steueramtlichen Buchprüfung des Geschäftsjahres 2012 (Bilanz per 31.12.2012 und Erfolgsrechnung vom 1.1. – 31.12.2012) der Bohnenblust AG wurden folgende Tatbestände aufgelistet: Tatbestände a) Ein dem Aktionär gewährtes Darlehen wurde nicht verzinst. Der durchschnittliche Darlehensbetrag ist CHF 100'000, der Zinssatz gemäss Rundschreiben der EStV für das Jahr 2012: 2.25% b) Der Aktionär wohnt unentgeltlich in einer Geschäftswohnung. Die marktübliche Miete pro Jahr beträgt CHF 36'000. c) Der Aktionär kauft von seiner Gesellschaft eine Liegenschaft zum Preis von CHF 1 Mio., der Verkehrswert beträgt CHF 1,5 Mio. d) Die Firma verkaufte am 12.1.2012 die 5 %ige Beteiligung am Kapital der Astra AG für CHF 400'000 an die unabhängige Termo AG. Der Gewinnsteuerwert und Buchwert der Beteiligung betrug CHF 240'000. Der Gewinn von CHF 160’000 wurde der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. e) Die Firma kaufte am 15.5.2012 von Gustav Bohnenblust einen VW Golf GTI für CHF 30'000. Weil der Eurotaxwert des VW Golf GTI nur CHF 12'000 betrug, hat die Bohnenblust AG eine Wertberichtigung von CHF 18'000 vorgenommen. Aufgabenstellung: Bei den Buchstaben a) bis e) handelt es sich um Teilaufgaben, die voneinander unabhängig zu lösen sind: Beantworten Sie jeweils die Frage, ob eine verdeckte Vorteilszuwendung vorliegt, mit JA oder NEIN. Berechnen Sie zudem für jede Teilaufgabe die einkommenssteuerlichen Folgen in CHF für den Aktionär, mit Angabe, ob eine Erhöhung oder eine Verminderung des steuerbaren Einkommens vorliegt. Allfällige Berechnungen sind vollständig, eindeutig und nachvollziehbar darzustellen. Wo keine Einkommenskorrektur vorzunehmen ist, ist dies ausdrücklich zu vermerken. Die folgende Tabelle kann als Lösungsraster übernommen werden. Hinweis: Die Verrechnungssteuerproblematik ist nicht zu beachten, d.h. es ist nicht von einer allfälligen Nettoausschüttung (Aufrechnung ins Hundert) auszugehen. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 10 von 19 Lösung zu Fall 7: JA/NEIN Korrekturen beim Aktionär / Berechnungen a) b) c) d) e) Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 11 von 19 Fall 8 (2,5 Punkte) Eine Aktiengesellschaft hat die folgenden Ergebnisse erzielt (in CHF 1'000): Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Bemerkung (Gewinn oder Verlust) Ergebnis Gewinn (keine früheren Verluste) + 100 Verlust - 1000 Gewinn + 100 Verlust - 900 Gewinn + 100 Gewinn + 100 Gewinn + 200 Gewinn + 100 Gewinn + 100 Gewinn + 300 Gewinn + 700 Kreuzen Sie in der nachfolgenden Tabelle den für das Jahr 2012 massgebenden steuerbaren Gewinn- oder Verlust an (nur 1 Betrag ist richtig; wenn mehrere Beträge angekreuzt werden, gilt die Aufgabe als falsch gelöst). Gewinn Verlust Gewinn Verlust + 700 - 200 + 100 - 100 Andere Zahl ……. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 12 von 19 Fall 9 (5.0 Punkte) Aufgrund der folgenden Sachverhaltsdarstellungen ist für die Müller AG der steuerbare Reingewinn für die Steuerperiode 2012 zu ermitteln (die zeitliche Abgrenzung des Steueraufwandes kann vernachlässigt werden). Zusätzlich ist der massgebende Gewinnsteuerwert der Liegenschaft per 31.12.2012 zu berechnen. a) Sachverhalt zur Berechnung des Gewinnsteuerwertes der Liegenschaft. Es sind detaillierte Berechnungen vorzunehmen Auszug aus dem Liegenschaftskonto der Handelsbilanz: Buchwert gem. Handelsbilanz per 1.1.2012 Abschreibung 7 % (gemäss EStV-Merkblatt + handelsrechtlich in Ordnung) Buchwert gemäss Handelsbilanz per 31.12.2012 5'000'000 - 350'000 4'650'000 In diesen Zahlen ist der folgende Sachverhalt nicht enthalten: Die Steuerbehörde hat im Vorjahr 2011 in Bezug auf diese Liegenschaft einen Werkstattanbau im Betrag von CHF 700‘000 gewinnsteuerrechtlich aufgerechnet, weil dieser Betrag in der Jahresrechnung 2011 als Liegenschaftsunterhalt ausgewiesen worden war. Die Müller AG hat diese Gewinnaufrechnung akzeptiert. Diese steueramtliche Korrektur wurde von der Gesellschaft buchmässig nicht nachvollzogen. Auf dieser steueramtlichen Korrektur wird steuerlich ebenfalls eine Abschreibung von 7 % zugelassen. Berechnen Sie unter Berücksichtigung obiger Sachverhaltsdarstellung den Gewinnsteuerwert der Liegenschaft. Die Berechnungen sind detailliert darzustellen. Hinweis: Es ist zwingend vom Buchwerte gemäss Handelsbilanz per 31.12.2012 auszugehen und gestützt darauf die detaillierten Berechnungen vorzunehmen. Lösung zu a) Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 b) Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 13 von 19 Zusätzlicher Sachverhalt zur Berechnung des steuerbaren Reingewinnes: Bemerkungen und Feststellungen Ausgewiesener Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung 2012 Im ausgewiesenen Reingewinn ist die erfolgswirksame Auflösung einer Garantierückstellung von 300'000 enthalten, welche bereits im Vorjahr von der Steuerbehörde als geschäftsmässig nicht begründet aufgerechnet worden ist (diese Aufrechnung wurde von der Müller AG anerkannt, aber buchmässig nicht nachvollzogen). Beträge 900'000 Berechnen Sie unter Berücksichtigung der Sachverhaltsdarstellungen a) und b) den steuerbaren Reingewinn. Es sind detaillierte Berechnungen vorzunehmen. Lösung zu b) Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 14 von 19 Fall 10 (6.0 Punkte) Die alleinstehende Frau Schneck wohnt im Kanton Thurgau, sie führt eine Einzelunternehmung im Kanton Zürich. In ihrem Wohnkanton findet keine Geschäftstätigkeit statt. Für das aktuelle Steuerjahr werden die folgenden Zahlen ausgewiesen, die steuerlich zu akzeptieren sind: Alle Zahlen sind in TCHF angegeben. Private Vermögenswerte im Wohnkanton (keine Liegenschaften) Aktiven der Einzelunternehmung Private Schulden Fremdkapital der Einzelunternehmung Reingewinn der Einzelunternehmung (Saldo der Erfolgsrechnung, nach Belastung der Schuldzinsen) Der Erfolgsrechnung belastete Schuldzinsen Steuerbare Erträge aus beweglichem Privatvermögen (keine Teilbesteuerung) Gezahlte private Schuldzinsen Allgemeine Abzüge Gesamt 1‘200 800 100 500 275 15 30 5 20 Aufgabenstellung: Berechnen Sie im nachfolgenden Schema 1 in den vorgegebenen Spalten in einer nachvollziehbaren Aufstellung mit Beschriftung das steuerbare Vermögen Gesamt und pro Kanton aus der Sicht des Kantons Thurgau. Berechnen Sie im nachfolgenden Schema 2 in einer nachvollziehbaren Aufstellung das steuerbare Einkommen Gesamt und pro Kanton aus der Sicht des Kantons Thurgau. Hinweise: Allfällige Repartitionswerte sind zu vernachlässigen. Nicht aufgeführte Einkünfte und/oder Abzüge sind nicht zu berücksichtigen. Die Verzinsung des Eigenkapitals ist ausser Acht zu lassen. Arbeiten Sie mit den gegebenen Kurzzahlen. Bei Berechnungen ist jede Zahl auf eine ganze Zahl zu runden. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 15 von 19 Schema 1: Berechnung des steuerbaren Vermögens Gesamt und pro Kanton. Alle Zahlen sind in TCHF anzugeben. Das nachfolgende Raster weist bereits Einträge auf, die fehlenden sind noch zu ergänzen. Kanton Kanton Gesamt Thurgau Zürich Total Vermögenswerte Steuerbares Vermögen Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 16 von 19 Schema 2: Berechnung des steuerbaren Einkommens Gesamt und pro Kanton. Das nachfolgende Raster weist bereits Einträge auf, die fehlenden sind noch zu ergänzen. Alle Zahlen sind in TCHF anzugeben. Gesamt Kanton Thurgau Kanton Zürich Erträge aus beweglichem Privatvermögen Schuldzinsen (geschäftliche und private) Differenz Reingewinn der Einzelunternehmung Einkommensanteile Allgemeine Abzüge Steuerbares Einkommen Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 17 von 19 Aufgabenteil B Eidg. Verrechnungssteuer Die Aufgaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, ausschliesslich entsprechend der jeweiligen Fragestellung nach dem Bundesgesetz und der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG und VStV) zu lösen. Fall 11 a) (5.0 Punkte) Die X AG wurde im Jahre 2005 mit einem Aktienkapital von CHF 100‘000 gegründet. Inhaber der Beteiligungsrechte sind: André Mercier, wohnhaft in Brüssel Y AG mit Sitz in Paris Z Inc. mit Sitz in Panama City 50 % 40 % 10 % Im Jahre 2006 haben die Aktionäre das Aktienkapital um CHF 1‘400‘000 auf CHF 1‘500‘000 erhöht. Zugleich wurde ein Agio im Betrag von CHF 500‘000 einbezahlt. In den Jahren 2007 – 2010 haben die Aktionäre der X AG Zuschüsse im Betrag von jährlich CHF 200‘000 zukommen lassen. Verbucht wurden diese Zuwendungen jeweils unter den freien Reserven. Die darauf geschuldete Emissionsabgabe wurde stets korrekt deklariert und bezahlt. Per 31. Dezember 2010 präsentiert sich die Bilanz der X AG wie folgt: Aktiven Diverse Aktiven und flüssige Mittel CHF 4‘850‘000 ________ 4‘850‘000 Passiven Aktienkapital gesetzliche Reserven freie Reserven Gewinnvortrag Reingewinn 2010 CHF 1‘500‘000 500‘000 2‘500‘000 100‘000 250‘000 ________ 4‘850‘000 Im Februar 2011 ersucht die X AG die Eidg. Steuerverwaltung, ihr die per 31. Dezember 2010 bestehenden Reserven aus Kapitaleinlagen zu bestätigen. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 18 von 19 Fragen und Aufgaben 1. Welchen Bestand an steuerfreien Reserven aus Kapitaleinlagen wird die X AG beanspruchen können? 2. Welche Positionen der Bilanz per 31. Dezember 2010 müssen geändert werden und wie hoch sind die neuen Beträge? 3. Nennen Sie den zutreffenden Gesetzesartikel (inkl. Absatz, Ziffer, Buchstabe, sofern vorhanden). Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Steuern, Aufgabe 2 Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 19 von 19 Fall 11 b) (7.0 Punkte) Anlässlich der Generalversammlung vom 30. Juni 2011 wird beschlossen, die X AG zu liquidieren. In der Liquidationsschlussbilanz per 31. Dezember 2011 ist noch ein Reingewinn für das Geschäftsjahr 2011 von CHF 50‘000 zu berücksichtigen. Die Liquidationskosten, einschliesslich direkte Steuern, betragen CHF 100‘000. Fragen und Aufgaben 1. Berechnen Sie detailliert den steuerbaren Liquidationsüberschuss per 31.12.2011. 2. Für welche Aktionäre muss die Verrechnungssteuer zwingend abgeliefert werden und wie hoch ist der zu entrichtende Betrag? 3. Welches Verfahren kann die Aktionärin Y AG für die Erfüllung der Verrechnungssteuerpflicht beanspruchen? 4. Wie hoch wäre der bei der direkten Bundessteuer steuerbare Liquidationsüberschuss, wenn André Mercier in Lausanne wohnhaft wäre und er die 50 % der Aktien der X AG im Privatvermögen hält? Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Prüfungszeit 1 Stunde Punktzahl 50 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 9 Seiten und 1 Beilage. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 1 von 9 Teil A: Sozialversicherungen (30 Punkte) Aufgabe 1 (2 Punkte) Sie haben eine Einzelfirma gegründet und 5 Mitarbeitende eingestellt. Zählen Sie die obligatorischen Sozialversicherungszweige auf, für welche Sie Lohnabzüge vornehmen müssen. Alle Mitarbeitenden arbeiten über 50% pro Woche, der tiefste Jahreslohn beträgt CHF 27‘000. ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 2 (1 Punkt) Nennen Sie eine Sozialversicherung, bei welcher der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt muss. ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 3 (3 Punkte) Bei der Definition von Leistungen bzw. beim Festlegen der Leistungen besteht zwischen den Sozial- und den Privatversicherungen ein wesentlicher Unterschied. Erklären Sie den Unterschied. ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 4 (2 Punkte) Sie können als Arbeitgeber zusätzliche Versicherungen (Privatversicherungen) für die Arbeitnehmer abschliessen. Nennen Sie zwei Zusatzversicherungen. ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 2 von 9 Aufgabe 5 (2 Punkte) Ein 67-jähriger Mann (ehemals Arbeitnehmer) hat einen Sohn (22) in Ausbildung. Nennen Sie alle möglichen Leistungsarten der Sozialversicherungen, die er in diesem Fall erhalten kann. ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 6 (2 Punkte) Berechnen Sie den Erwerbsverlust, den Invaliditätsgrad und bestimmen Sie die Invalidenrente für diese Fälle (IV-Grad auf eine Stelle nach dem Komma berechnen). Valideneinkommen Invalideneinkommen Erwerbsverlust 60’000 40’000 1'100’000 350’000 IV-Grad IV-Rente Aufgabe 7 (3 Punkte) Eine alleinerziehende Frau mit einem Kind hat am letzten Tag des vorangegangenen Monats ein weiteres Kind zur Welt gebracht. Berechnen Sie das Total der Mutterschaftsentschädigung für den Monat März. Das Taggeld ist auf fünf Rappen genau zu runden. Der Betrag wird an den Arbeitgeber überwiesen. Grundlohn pro Monat: Kinderzulagen pro Monat 13. Monatslohn: CHF 6’000 CHF 400 CHF 6’000 Zeigen Sie den Berechnungsweg auf: Aufgabe 8 (1 Punkt) Für wie viele Tage wird die Mutterschaftsentschädigung maximal bezahlt? ………………………………………………………………………………………………………………… Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 3 von 9 Aufgabe 9 (2 Punkte) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine erwerbstätige Frau Mutterschaftsentschädigung erhält? ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 10 (2 Punkte) Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden in der Beruflichen Vorsorge versichern. Nennen Sie zwei Anschluss-Möglichkeiten, wie ein Arbeitgeber seine obligatorische Berufliche Vorsorge abschliessen kann. ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 11 (4 Punkte) Nennen Sie vier Aufgaben der Auffangeinrichtung in der Beruflichen Vorsorge. ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 4 von 9 Aufgabe 12 (2 Punkte) Sie beschäftigen für 6 Monate einen Mann (ledig, keine Kinder) in einem Teilzeitpensum, der seit Anfang Jahr Arbeitslosentaggeld bezieht. Der Lohn ist 50 % tiefer als der Verdienst vor der Arbeitslosigkeit. Zeigen Sie die Basis der Taggeldberechnung für die Anstellung dieser 6 Monate in Prozent auf. (1 Punkt) ………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………… Welche administrative Pflicht müssen Sie als Arbeitgeber gegenüber der Arbeitslosenkasse monatlich erfüllen? (1 Punkt) ………………………………………………………………………………………………………………… Aufgabe 13 (4 Punkte) Sie arbeiten bei einer Ausgleichskasse und sind zuständig für die Berechnung der persönlichen AHV-Beiträge von selbständig erwerbenden Personen. Sie haben von der kantonalen Steuerverwaltung die Steuermeldung für das Jahr 2012 und die folgenden Angaben für Herrn Max Meier erhalten: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit: Totale Einkaufsumme in die berufliche Pensionskasse von Herrn Meier *): Eigenkapital gemäss Schlussbilanz per 31.12.2012: CHF 45‘000 CHF 20‘000 CHF 95‘000 Zinssatz für investiertes Eigenkapital: Bereits bezahlte private AHV-Beiträge für das Jahr 2012: AHV-/IV-/EO-Beitrag: 2.5 % CHF 3‘600 7,71 % Berechnen Sie anschliessend das AHV-pflichtige Einkommen von Herr Max Meier aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2012 auf einen Franken genau. *) Die Einkaufssumme von CHF 20'000 entspricht dem Totalbetrag, welcher Herr Meier in seine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) eingekauft hat. Berechnung: Das AHV-pflichtige Einkommen beträgt: Prüfungsordnung 2010 CHF _______________ ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 5 von 9 Teil B: Löhne (20 Punkte) Sie sind bei einem Treuhandbüro angestellt und bei einigen Mandanten unter anderem zuständig für die korrekte Abwicklung des Lohnwesens. Rundungsregeln: Lohnberechnung für angebrochene Monate anhand der Kalendertage Ferienguthaben auf Halbtage aufrunden Beträge Lohnausweis auf ganze Franken Beträge Lohnabrechnungen auf 5 Rappen Prozentsätze auf zwei Nachkommastellen Aufgabe 14 (10 Punkte) Von Herrn Jakob Chefbauer, Hauptaktionär und Geschäftsführer der am 1. Februar 2012 neu gegründeten Chefbauer Consulting AG, ist nur der Lohnausweis 2012 (siehe Beilage) vorhanden. Bitte vervollständigen Sie anhand des Lohnausweises sowie der folgenden Angaben die Lohnabrechnung für den Dezember 2012 auf der nächsten Seite. Es wird ein 13. Monatslohn ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt jeweils mit dem Dezemberlohn. Im Dezember wurde Herrn Chefbauer ein Bonus von CHF 25'000 überwiesen. Die Prämie für die paritätisch getragene Krankentaggeldversicherung beträgt total 1.24%. Versichert wird der AHV-Lohn. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 6 von 9 Chefbauer Consulting AG, Seedammstrasse 3, 8880 Pfäffikon SZ Jakob Chefbauer Datum: 07.01.2013 Bahnhofstrasse 5 8880 Pfäffikon SZ Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2012 Monatslohn CHF Bruttolohn AHV/IV/EO von CHF CHF Total Abzüge CHF Nettolohn CHF Auszahlung CHF Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 7 von 9 Aufgabe 15 (5 Punkte) Aufgrund des hervorragenden Geschäftsganges konnte Herr Chefbauer Angelika Helfer als kfm. Angestellte einstellen. Bitte erstellen Sie anhand der Angaben des Auszugs aus dem nachstehenden Arbeitsvertrag die Lohnabrechnung für den Monat März 2013 auf der nächsten Seite. Die Anmeldung bei der Pensionskasse ist noch nicht erfolgt. Sie können für den Monat März CHF 100 abziehen und den Betrag mit der April-Abrechnung korrigieren. Im März hat Frau Helfer keine Ferien bezogen. Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Frau Helfer: Allgemeines Die Anstellung erfolgt als kaufmännische Angestellte, Arbeitsort ist Pfäffikon SZ. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 11.03.2013, das Pensum beträgt 100%. Die wesentlichen Aufgaben sind in der beiliegenden Aufgabenliste beschrieben. Diese bildet einen integrierenden Teil dieses Arbeitsvertrages. Art. 1 – Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Art. 2 – Lohn Der Lohn beträgt CHF 4'650 im Monat, zahlbar 13 x jährlich (angebrochene Jahre = 13. Monatslohn pro rata). Der 13. Monatslohn wird anteilsmässig im Juni und Dezember ausbezahlt. Die gesetzlichen und reglementarischen Beiträge an die Sozial- und Vorsorgeinstitutionen werden anteilmässig vom Lohn abgezogen, zur Zeit 5.15% AHV, 1.10% ALV, 1.87% NBUV, 0.62% Krankentaggeldversicherung, Arbeitnehmerbeitrag BVG. Art. 3 – Ferien Die Arbeitnehmerin hat folgenden Anspruch auf Ferien: 5 Wochen je Kalenderjahr (entsprechend 25 Arbeitstagen), bei Ein- oder Austritt während des Jahres pro rata. Vorbehalten bleibt die Ferienkürzung nach Art. 329 b OR. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 8 von 9 Chefbauer Consulting AG, Seedammstrasse 3, 8880 Pfäffikon SZ Angelika Helfer Datum: 02.04.2013 Busskirchstrasse 78 8645 Jona SG Lohnabrechnung für den Monat März 2013 Monatslohn CHF Bruttolohn von CHF CHF Total Abzüge CHF Nettolohn CHF Auszahlung CHF Ferienguthaben per 31.03.2013 Prüfungsordnung 2010 Anzahl Tage: ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Löhne und Sozialversicherungen Seite 9 von 9 Aufgabe 16 (5 Punkte) Nachstehend finden Sie Aussagen über den Lohnausweis (Formular 11). Kreuzen Sie bei den Aussagen an, ob sie richtig (R) oder falsch (F) sind: R F Der Lohnausweis kann gleichzeitig auch als Rentenbescheinigung verwendet werden. _ _ Das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) ist auf dem Lohnausweis anzukreuzen, wenn einem Arbeitnehmer bedeutende Kosten für den Arbeitsweg erwachsen sind. _ _ Die Gehaltsnebenleistungen sind grundsätzlich zum Marktwert bzw. Verkehrswert zu bewerten. _ _ Abgangsentschädigungen oder Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, Lohnnachzahlungen etc. sind und dem Begriff „Kapitalleistungen“ anzugeben. _ _ Abzüge für die Krankentaggeldversicherung gehören nicht zu den Sozialversicherungsabzügen gemäss Lohnausweis, weshalb sie den Nettolohn nicht reduzieren. _ _ Aus- und Weiterbildungskosten sind nur auf dem Lohnausweis zu deklarieren, sofern sie den Betrag von CHF 10'000 pro Jahr übersteigen. _ _ Quellensteuerabzüge müssen beim Lohnausweis nicht aufgeführt werden. _ _ Verwaltungsratsentschädigungen sind separat auszuweisen. _ _ In Fällen von der Arbeitnehmerin zugeflossenen Mitarbeiterbeteiligungen sind sämtliche Detailangaben auf einem Beiblatt zum Lohnausweis aufzuführen. _ _ Bei Übernahme praktisch aller Kosten eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber beträgt der Privatanteil 9,6 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat. _ _ Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Lohnausweis – Certificat de salaire – Certificato di salario Rentenbescheinigung – Attestation de rentes – Attestazione delle rendite A B 756.8495.5543.95 C AHV-Nr. – No AVS – N. AVS D 2012 Neue AHV-Nr. – Nouveau No AVS – Nuovo N. AVS E Jahr – Année – Anno Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro F 01.02. 31.12. von – du – dal bis – au – al G Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Repas à la cantine / chèques-repas Pasti alla mensa / buoni pasto H Jakob Chefbauer Bahnhofstrasse 5 8880 Pfäffikon SZ 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2–7 aufzuführen Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto Nur ganze Frankenbeträge Que des montants entiers Unicamente importi interi / Rente / Rente / Rendita 168000 2. Gehaltsnebenleistungen 2.1 Verpflegung, Unterkunft – Pension, logement – Vitto, alloggio Prestations salariales accessoires Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen – Part privée voiture de service – Quota privata automobile di servizio 2.3 Andere – Autres – Altre + 7040 + Art – Genre – Genere 3. Unregelmässige Leistungen – Prestations non périodiques – Prestazioni aperiodiche + Art – Genre – Genere Bitte die Wegleitung beachten Observer s.v.p. la directive Osservare p.f. l’istruzioni + 4. Kapitalleistungen – Prestations en capital – Prestazioni in capitale + Art – Genre – Genere 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt – Droits de participation selon annexe – Diritti di partecipazione secondo allegato + 6. Verwaltungsratsentschädigungen – Indemnités des membres de l’administration – Indennità dei membri di consigli d’amministrazione + 7. Andere Leistungen – Autres prestations – Altre prestazioni + Art – Genre – Genere 8. Bruttolohn total / Rente – Salaire brut total / Rente – Salario lordo totale / Rendita = 175040 9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV – Cotisations AVS/AI/APG/AC/AANP – Contributi AVS/AI/IPG/AD/AINP – 12870 10. Berufliche Vorsorge 2. Säule 10.1 Ordentliche Beiträge – Cotisations ordinaires – Contributi ordinari – Prévoyance professionnelle 2e pilier Previdenza professionale 2o pilastro 10.2 Beiträge für den Einkauf – Cotisations pour le rachat – Contributi per il riscatto – 11814 ¨ 11. Nettolohn / Rente – Salaire net / Rente – Salario netto / Rendita = 150356 In die Steuererklärung übertragen – A reporter sur la déclaration d’impôt – Da riportare nella dichiarazione d’imposta 12. Quellensteuerabzug – Retenue de l’impôt à la source – Ritenuta d’imposta alla fonte 13. Spesenvergütungen – Allocations pour frais – Indennità per spese Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten – Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) – Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8) 13.1 Effektive Spesen Frais effectifs Spese effettive 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung – Voyage, repas, nuitées – Viaggio, vitto, alloggio 13.1.2 Übrige – Autres – Altre 13.2 Pauschalspesen Frais forfaitaires Spese forfettarie 13.2.1 Repräsentation – Représentation – Rappresentanza Art – Genre – Genere 8800 13.2.2 Auto – Voiture – Automobile 13.2.3 Übrige – Autres – Altre Art – Genre – Genere 13.3 Beiträge an die Weiterbildung – Contributions au perfectionnement – Contributi per il perfezionamento 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art Autres prestations salariales accessoires Genre Altre prestazioni accessorie al salario Genere 15. Bemerkungen Observations Osservazioni I Spesenreglement und Pauschalspesen wurden am 15.06.2012 vom Steueramt des Kantons Schwyz genehmigt. Ort und Datum – Lieu et date – Luogo e data Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers Pfäffikon SZ, 07.01.2013 Certifié exact et complet y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l’employeur Certificato esatto e completo compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro Form. 11 12.07 3‘000‘000 Chefbauer Consulting AG Seedammstrasse 3 8880 Pfäffikon SZ Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht Prüfungszeit 1 Stunde Punktzahl 50 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt 7 Seiten Aufgabestellung und 4 Seiten Anhang. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 7 Hinweis: Für ein blosses „ja“ oder „nein“ als Antwort werden keine Punkte erteilt. Ebenfalls keine Punkte werden erteilt bei richtigem „ja“ oder „nein“, aber falscher Begründung. 1. Vertragsrecht/Gesellschaftsrecht/Verschiedenes 1.1. Sachverhalt: Herr Aubert, ein älterer Herr, gibt seinen Führerausweis zurück und will sein Auto über ein Kleininserat verkaufen. Herr Bourquin nimmt mit ihm Kontakt auf. Nach einer kurzen Verhandlung kauft er das Fahrzeug für CHF 8'000.-- und zahlt sofort bar. Bourquin nimmt das Auto auch gleich mit. Die Frage der Gewährleistung wurde zwischen den Parteien nicht besprochen. Nachdem Bourquin einige Kilometer gefahren ist, stellt er verschiedene Mängel fest: die Kupplung funktioniert nicht richtig, die Bremsen sind defekt, etc. Bourquin teilt dies Aubert sofort mit, der aber auf diese Rügen nicht eintritt, weil, wie er sagt, keine Garantieklausel vereinbart worden sei. Bourquin leitet Klage gegen Aubert ein und verlangt die Reparatur des von ihm gekauften Fahrzeuges. a) Besteht eine Gewährleistungspflicht für das gekaufte Fahrzeug (geben Sie den zutreffenden Gesetzesartikel an)? 2 b) Wird die Klage von Bourquin Erfolg haben? Wenn ja, warum; wenn nein, welche anderen Ansprüche kann Bourquin geltend machen? (Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie den zutreffenden Gesetzesartikel an.) 3 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 7 1.2. Sachverhalt: Alain Rockenroll schliesst mit der Firma Banks AG, einer renommierten Privatbank, einen Arbeitsvertrag für eine feste Vertragsdauer von 18 Monaten ab. Arbeitsbeginn ist der 1. November 2012. Das Monatsgehalt beträgt CHF 4'500.--. Das Personalreglement der Banks AG sieht einen strikten Dress-Code vor. Die Mitarbeiter müssen korrekt gekleidet zur Arbeit erscheinen, auffällige Schmuckstücke und sichtbare Tätowierungen sind verboten. Rockenroll arbeitet am Empfang und als Telefonist. Er muss die Kunden empfangen, die einen Termin mit der Firma haben. Fünf Monate nach Stellenantritt, als die wärmeren Tage kommen, stellt der Generaldirektor der Banks AG mit Schrecken fest, dass Rockenroll im kurzärmligen Hemd zur Arbeit erscheint und auf beiden Vorderarmen gut sichtbar Schlangen tätowiert sind. Der Generaldirektor kündigt Rockenroll deshalb per 31. Mai 2013. a) Ist die Kündigung per 31. Mai 2013 wirksam? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Variante: Der Generaldirektor hat Rockenroll zwei Mal schriftlich gemahnt, bei der Arbeit ein Hemd mit langen Ärmeln zu tragen. Rockenroll weigert sich, dieser Aufforderung Folge zu leisten. b) Was kann der Generaldirektor tun, um das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden? Nennen Sie auch die anwendbare Gesetzesbestimmung. 2 1.3. Sachverhalt: Vier Freunde wollen eine GmbH mit einem Kapital von CHF 100'000 gründen. Jeder übernimmt einen Viertel des Kapitals. Die Anteile werden zu 110 % des Nennwertes ausgegeben. Welchen Mindestbetrag muss jeder der vier Freunde liberieren? 3 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 7 1.4. Sachverhalt: Bigtrucks AG beschäftigt seit einigen Jahren ungefähr 210 Mitarbeiter. Die Bilanzsumme beträgt 26 Millionen. Im vergangenen Jahr betrug sie 21 Millionen. Aus einer Anleihensobligation und einer Kapitalerhöhung flossen der Gesellschaft 5 Millionen liquide Mittel zu. Dieses Jahr erzielte sie einen Umsatz von 12 Millionen, gegenüber 11 Millionen im Vorjahr. Die Aktionäre möchten die Kosten für die Revision der Jahresrechnung möglichst niedrig halten. Welche Revisionsart findet auf die Gesellschaft Anwendung? Bitte kreuzen Sie das richtige Feld an und begründen Sie Ihre Antwort. Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision (Review) Opting out 1 Begründung: 1 1.5. Sachverhalt: Firmin ist Bauer in Buchs. Sein Nachbar hat ihm kürzlich gegen Entschädigung seinen modernen und leistungsstarken Traktor zur Verfügung gestellt. Firmin ist zur Bewirtschaftung seiner Felder auf den Traktor angewiesen. Nach einer Woche entdeckt Firmin, dass Öl in erheblichem Masse aus dem Traktor ausläuft und deshalb der Motor überhitzt. Der Traktor kann höchstens drei Stunden hintereinander benutzt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Motor endgültig kaputt geht. Welche zwei rechtlichen Möglichkeiten hat Firmin unter diesen Umständen, um gegen den Nachbarn vorzugehen? (Geben Sie auch die gesetzlichen Grundlagen an). 3 1.6. Sind die folgenden Behauptungen richtig („R“ ankreuzen) oder falsch („F“ ankreuzen)? R a) Nach Unterzeichnung eines Mietvertrages über eine Luxuswohnung mit 8 Zimmern kann der Mieter den überhöhten Anfangsmietzins anfechten. b) Bei Untermiete bleibt der Mieter gegenüber dem Vermieter für die Zahlung des Mietzinses und allfällige Schäden am Mietobjekt haftbar. c) Wird ein Mietvertrag für eine Wohnung durch den Mieter gekündigt, und hält der Mieter eine Kündigungsfrist von nur 30 Tagen ein, ist die Kündigung nichtig und rechtlich wirkungslos. Prüfungsordnung 2010 F ©Trägerorganisation 3 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht 2. Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 7 Ehe- und Erbrecht 2.1. Sachverhalt: Thomas Robiani betreibt seit zwei Jahren die Einzelfirma „Bäckerei Robiani“. Das Geschäft hat er von seinem früheren Arbeitgeber für CHF 60'000.- mit Hilfe eines Bankkredites gekauft. Er ist seit 15 Jahren verheiratet, lebt unter dem ordentlichen gesetzlichen Güterstand und hat zwei Kinder. a) Welches ist der ordentliche gesetzliche Güterstand? 1 b) Welche anderen Güterstände können die Ehegatten wählen? 2 c) Die Eheleute Robiani wollen testamentarisch die Erbteile der Kinder verringern. Geben Sie in Bruchteilen des Nachlasses an, wie hoch der Erbteil eines jeden Kindes von Gesetzes wegen mindestens sein muss. 2 d) Die Firma von Thomas Robiani läuft gut und die Aktiven des Ehepaars übersteigen die Passiven. Welches ist der Nettowert des Nachlasses von Thomas, wenn dieser stirbt? Legen Sie Ihre Berechnung im Einzelnen dar und gehen Sie von folgenden Zahlen aus: Ersparnisse des Ehemannes aus seinen Einkünften aus dem Geschäft: CHF 600'000.-; Ersparnisse der Ehefrau aus den Dividenden und anderen Erträgen ihres Vermögens: CHF 500'000.-; ererbtes Vermögen des Ehemannes: CHF 300'000.-; und Vermögen, das die Ehefrau in die Ehe eingebracht hat: CHF 200'000.-. 4 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht 3. Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 7 Schuldbetreibung und Konkurs 3.1. Sachverhalt: Dr. John Yooki, Zahnarzt, verreist am 10. Juli 2012 in die Ferien. Am 12. Juli 2012 erscheint der Zustellbeamte des Betreibungsamtes in seiner Praxis und will ihm einen Zahlungsbefehl zustellen. Anaïs, die Sekretärin von Dr. Yooki, erklärt vergebens, ihr Chef sei verreist. Der Zustellbeamte besteht auf der Zustellung des Zahlungsbefehls. Da Anaïs die Annahme verweigert, legt er den Zahlungsbefehl auf ein Tischchen und entfernt sich, nachdem er die Zustellung auf dem Zahlungsbefehlsdoppel vermerkt hat. Anaïs, die nicht weiss, was sie tun soll, legt den Zahlungsbefehl auf das Pult des Chefs, ohne etwas zu unternehmen. Als er Montag den 6. August 2012 in seine Praxis zurückkommt, geht Dr. Yooki die Post und die Pendenzen durch, die ihm Anaïs aufs Pult gelegt hat. Er entdeckt den Zahlungsbefehl und gerät in Panik. Er befürchtet, dass die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages trotz der Betreibungsferien abgelaufen ist, und dies, obwohl er die Rechnung noch vor seiner Abreise in die Ferien bezahlt hat. Dr. Yooki stellt Ihnen folgende Fragen (bitte begründen Sie Ihre Antworten): a) Wie ist in diesem Falle die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages zu berechnen? Geben Sie eine detaillierte Antwort, sodass Ihre Fristberechnung nachvollziehbar ist. 4 b) Bei wem ist der Rechtsvorschlag zu erheben und in welcher Form? 1 c) Was könnte man noch vorkehren, wenn die Rechtsvorschlagsfrist abgelaufen wäre? 2 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 7 3.2. Sachverhalt: Über Joachim van der Veld, einen im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmer, wird am 30. September 2012 der Konkurs eröffnet. Stellen Sie auf Grund der nachfolgenden Forderungseingaben den Kollokationsplan auf, wobei sie angeben müssen, welche Beträge in welche Klasse fallen. Gläubiger/in und Bezeichnung der Forderung Betrag in CHF Klasse Mikeline, geschiedene Frau: CHF 27'000.-Alimente für die Zeit vom 1. Okt. 2011 bis zum 30. Sept. 2012 Eidgenössische Steuerverwaltung: unbezahlte Mehrwertsteuer (MWSt) 2012 3'000.-- Vania, Arbeitnehmerin des Konkursiten: Restlohn September 2012 1'500.-- Van der Meerch, Informatikberater: Honorarforderung 4'500.-- Jacques-André Schlumpf: nicht bezahlte Wohnungsmiete 36'000.-- AHV-Ausgleichskasse: ausstehende Beiträge 5'400.-- Bank Spindieglutz: offenes Darlehen 24'000.-- Assurkas: ausstehende UVG-Prämien 3'500.-- Julian Binggeli: Reparaturarbeiten in Werkstatt 1'500.-- Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation 5 Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Recht Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 7 3.3. Geben Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig („R“) oder falsch („F“) sind: R a) Das Betreibungsamt muss Zahlungen zu Handen des betreibenden Gläubigers entgegennehmen. b) Natürliche oder juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, können nur auf Konkurs betrieben werden. c) Jedem Konkurs geht eine Betreibung voraus. d) Mit der Beschwerde können Handlungen des Betreibungs- oder Konkursamtes angefochten werden. 4. F 4 Strafrecht 4.1. Sachverhalt: Sarah, die ein Darlehen aufnehmen will, erstellt eine Lohnabrechnung auf dem Briefpapier ihres Arbeitgebers, die einen nicht der Wirklichkeit entsprechenden, zu hohen Lohn ausweist. Begeht Sarah eine Urkundenfälschung? Geben Sie die anwendbare Gesetzesbestimmung an und erklären Sie kurz, ob hier eine Urkunde vorliegt. 3 4.2. Kreuzen Sie das zutreffende Kästchen richtig („R“) oder falsch („F“) an, in Bezug auf die folgenden Behauptungen: R F a) Für eine Verurteilung wegen Betruges genügt eine Täuschungsabsicht, Arglist ist nicht erforderlich. 2 b) Die Verwendung der Kundenkartei eines Konkurrenzunternehmens, in deren Besitz man durch ein irrtümlich fehlgeleitetes E-Mail gelangt ist, erfüllt den Tatbestand von Art. 162 StGB nicht, da kein vorsätzlicher Verrat vorliegt. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Anhang Auszug aus der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) 3. Kapitel: Fristen, Säumnis und Wiederherstellung 1. Abschnitt: Fristen Art. 142 Beginn und Berechnung 1 Fristen, die durch eine Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst werden, beginnen am folgenden Tag zu laufen. 2 Berechnet sich eine Frist nach Monaten, so endet sie im letzten Monat an dem Tag, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem die Frist zu laufen begann. Fehlt der entsprechende Tag, so endet die Frist am letzten Tag des Monats. 3 Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Gerichtsort vom Bundesrecht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag, so endet sie am nächsten Werktag. Art. 143 Einhaltung 1 Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden. 2 Bei elektronischer Übermittlung ist die Frist eingehalten, wenn der Empfang bei der Zustelladresse des Gerichts spätestens am letzten Tag der Frist durch das betreffende Informatiksystem bestätigt worden ist. 3 Die Frist für eine Zahlung an das Gericht ist eingehalten, wenn der Betrag spätestens am letzten Tag der Frist zugunsten des Gerichts der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist. Art. 144 Erstreckung 1 Gesetzliche Fristen können nicht erstreckt werden. 2 Gerichtliche Fristen können aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn das Gericht vor Fristablauf darum ersucht wird. 1 Anhang Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) Dritter Teil: Begriffe Art. 110 1 Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner, ihre Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und halbbürtigen Geschwister, ihre Adoptiveltern, ihre Adoptivgeschwister und Adoptivkinder. 2 Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamem Haushalt leben. 3 Als Beamte gelten die Beamten und Angestellten einer öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege sowie die Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder provisorisch bei einer öffentlichen Verwaltung oder der Rechtspflege angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen ausüben. 3bis Stellt eine Bestimmung auf den Begriff der Sache ab, so findet sie entsprechende Anwendung auf Tiere. 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient. 5 Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden. Zweiter Titel: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen Art. 137 Unrechtmässige Aneignung 1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140 zutreffen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen, handelt er ohne Bereicherungsabsicht oder handelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Art. 138 Veruntreuung 1. Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt. 2. Wer die Tat als Mitglied einer Behörde, als Beamter, Vormund, Beistand, berufsmässiger Vermögensverwalter oder bei Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Handelsgeschäftes, zu der er durch eine Behörde ermächtigt ist, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Anhang Art. 146 Betrug 1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. 3 Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt. Art. 147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage 1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. 3 Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt. Art. 150 Erschleichen einer Leistung Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird, namentlich indem er ein öffentliches Verkehrsmittel benützt, eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht, eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Art. 158 Ungetreue Geschäftsbesorgung 1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt. Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. 2. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 3. Die ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt. 3 Anhang Art. 162 Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis, das er infolge einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht bewahren sollte, verrät, wer den Verrat für sich oder einen andern ausnützt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft Elfter Titel: Urkundenfälschung Art. 251 Urkundenfälschung 1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt, eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden. Art. 252 Fälschung von Ausweisen Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht, eine Schrift dieser Art zur Täuschung gebraucht, echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 4 Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Prüfungszeit 2 Stunden Punktzahl 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt insgesamt 11 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte ausführlich und nachvollziehbar dar. 5. Berechnungsresultate sind grundsätzlich auf ganze Zahlen zu runden (vorbehalten anderslautende Rundungsregeln in den Teilaufgaben). Dabei sind die kaufmännischen Rundungsregeln anzuwenden. 6. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 11 Die Ferrum AG in Bern produziert und verkauft Fördersysteme für die Verarbeitung von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften und Zeitungen) auf der ganzen Welt. Die Verträge mit den Kunden werden als Festpreisverträge abgeschlossen und beinhalten folgende Zahlungsbedingungen: 25% Anzahlung ohne Rückforderungsanspruch 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung 50% bei Lieferung 25% 90 Tage nach Betriebsbereitschaft Von der Ferrum AG liegen die nach Obligationenrecht bewerteten Abschlusszahlen vor (in TFr.): Bilanzen per 31. Dezember 2012 Flüssige Mittel Forderungen aus L & L Materialvorrat Aufträge in Arbeit Umlaufvermögen Sachanlagen Anlagevermögen Total Aktiven 100 6 160 800 5 640 Verbindlichkeiten aus L & L Sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungen Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Rückstellungen Langfristige Verbindlichkeiten Aktienkapital Gewinnreserven Jahresgewinn Eigenkapital Total Passiven 3 600 600 300 2011 180 5 970 750 5 000 12 700 8 200 11 900 8 800 8 200 20 900 8 800 20 700 4 020 640 320 4 500 10 000 1 500 4 980 9 500 1 800 11 500 4 000 420 480 11 300 4 000 380 40 4 900 20 900 4 420 20 700 Erfolgsrechnung 2012 + = ./. ./. ./. ./. ./. = ./. = Erlöse aus L & L Bestandeszunahme Aufträge in Arbeit Produktionsertrag Materialaufwand Personalaufwand Zinsaufwand Abschreibungen Übriger Betriebsaufwand Gewinn vor Steuern Steueraufwand Gewinn nach Steuern Prüfungsordnung 2010 33 000 2 870 35 870 -11 000 -14 900 -250 -2 000 -7 120 600 -120 480 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 11 Aufgabe 1: Bewertung der Sachanlagen (10 Punkte) Die Ferrum AG ist Mieterin, weshalb sich die Sachanlagen ausschliesslich aus betrieblich genutzten Maschinen zusammensetzen. Über die Sachanlagen stehen diese Informationen zur Verfügung (Beträge in TFr.): Sachanlagen ./. = + ./. = Investitionen bis 31.12.2011 Abschreibungen bis 31.12.2011 Sachanlagen netto 31.12.2011 Investitionen 2012 Abschreibungen 2012 Sachanlagen netto 2012 Liquidationswert Ende Nutzungsdauer Inbetriebnahme Nutzungsdauer Maschinen Maschinen Lasermaschine Summen 1-Schichtbetrieb 2-Schichtbetrieb 8 400 5 200 13 600 -3 600 -1 200 -4 800 4 800 4 000 8 800 0 0 1 400 1 400 -800 -1 000 -200 -2 000 4 000 3 000 1 200 8 200 600 01.01.2009 12 Jahre 0 0 01.01.2011 8 Jahre 01.07.2012 14 Jahre Während der Revision des Jahresabschlusses 2012 muss die Geschäftsleitung gegenüber dem Wirtschaftsprüfer Auskunft über die stillen Reserven in den Sachanlagen geben. a) Berechnen Sie die Bestände und Veränderungen an stillen Reserven auf den einzelnen Sachanlagen gemäss Tabelle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht (True-and-Fair-View; Swiss GAAP FER) werden die Sachanlagen linear abgeschrieben. Stille Reserven in TFr. Maschinen 1-Schichtbetrieb Maschinen 2-Schichtbetrieb Lasermaschine Summen Stille Reserven 31.12.2011 +/- Veränderungen 2012 = Stille Reserven 31.12. 2012 b) Anfangs 2013 stellt sich heraus, dass die Nutzungsdauer der Maschinen im 2-Schichtbetrie insgesamt lediglich 6 Jahre beträgt. Berechnen Sie die Jahresabschreibungen für das Jahr 2013 nach Swiss GAAP FER. Geben Sie zur Begründung Ihrer Antwort die zutreffende Bestimmung in den Swiss GAAP FER an (Standard und Ziffer nennen). Abschreibung 2013 in TFr. Swiss GAAP FER Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 3 von 11 Aufgabe 2: Bewertung der Aufträge in Arbeit (14 Punkte) Bei den Aufträgen in Arbeit handelt es sich um langfristige Fertigungsaufträge (durchschnittliche Fertigungsdauer 1 ½ Jahre), die zu den aufgelaufenen Herstellkosten abzüglich der geleisteten Anzahlungen bilanziert werden. Die Umsatzverbuchung erfolgte bisher erst im Zeitpunkt der Lieferung. Ende 2012 bestehen lediglich 3 nicht abgeschlossene Fertigungsaufträge (Beträge in TFr.): Aufträge in Arbeit Vertragsabschluss Verkaufspreis Auftrag 221 Auftrag 222 Auftrag 223 Le Soir, Paris El Torro, Madrid Die Alte, Berlin 06.01.2012 30.06.2012 15.12.2012 16 000 40 000 20 000 Bisher erfasste Kosten ./. Geleistete Anzahlung = Bilanzwert 7 040 -4 000 3 040 12 600 -10 000 2 600 0 -0 0 Die Geschäftsleitung der Ferrum AG überlegt sich, ob sie einen zusätzlichen Abschluss unter Anwendung der gesamten Swiss GAAP FER erstellen soll. a) Ermitteln Sie für die bestehenden Aufträge die Auftragserlöse und die Periodenergebnisse sowie allfällige Rückstellungen nach der POC-Methode, indem Sie die Tabelle vervollständigen. Wenden Sie zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Cost to Cost-Methode an, wofür diese Zusatzinformationen erhoben wurden: Zusatzinformationen zu den Aufträgen in Arbeit Auftrag 221 Fertigstellungsgrad Erwartete zukünftige Kosten in TFr. Auftrag 222 55% 5 760 Zu berechnende Grössen bezüglich Aufträge in Arbeit in TFr. Auftrag 221 Auftrag 223 30% 29 400 Auftrag 222 0% 20 500 Auftrag 223 Erwartete Gesamtkosten Erwartetes Gesamtergebnis (- = Verlust) Auftragserlöse (Ertrag aus Umsatz) 2012 Periodenergebnisse (- = Verlust) 2012 Rückstellungen 2012 b) Kann die Ferrum AG bei der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER selbst entscheiden, ob sie die langfristigen Fertigungsaufträge nach der POC-Methode oder der CC-Methode bilanzieren möchte? Geben Sie zur Begründung Ihrer Antwort die zutreffende Bestimmung in den Swiss GAAP FER an (Standard und Ziffer nennen). Antwort Swiss GAAP FER Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 4 von 11 Aufgabe 3: Abschluss nach Swiss GAAP FER (13 Punkte) Die Aufgabe 3 ist unabhängig von den Berechnungen in den Aufgaben 1 und 2 durchzuführen. Es sind ausschliesslich folgende stillen Reserven zu berücksichtigen (alle Beträge in TFr.): Der Materialvorrat wird im Steuerabschluss konstant um einen Drittel unterbewertet. In den Sachanlagen sind am Anfang der Berichtsperiode 2 400 und am Ende 2 800 stille Reserven enthalten. a) Erstellen Sie die Bilanz der Ferrum AG per 31.12.2012 nach Swiss GAAP FER durch Überleitung aus dem Steuerabschluss. Der Steuerabschluss entspricht dem obligationenrechtlichen Abschluss. Der Steuersatz ist konstant. Bilanz vor Gewinnverbuchung per 31.12.2012 in TFr. Steuerabschluss Überleitung Aktiven Passiven Soll Flüssige Mittel Forderungen aus L & L Materialvorrat Swiss GAAP FER Haben Aktiven Passiven 100 6 160 800 Aufträge in Arbeit 5 640 Sachanlagen 8 200 Verbindlichkeiten aus L & L 3 600 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 600 Rechnungsabgrenzungen 300 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10 000 Langfristige Rückstellungen 1 500 Steuerrückstellungen Aktienkapital 4 000 Gewinnreserven 420 Gewinn Bilanz 480 20 900 b) 20 900 Wie hoch ist der gesamte Steueraufwand im Jahr 2012? Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 5 von 11 Aufgabe 4: Auswertung der Jahresrechnung (13 Punkte) Berechnen Sie die ausgewählten Grössen bzw. Kennzahlen der Ferrum AG für das Jahr 2012. Nehmen Sie an, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ausschliesslich aus Schulden gegenüber Materiallieferanten und alle Materialeinkäufe erfolgen auf Kredit. Das Jahr ist mit 365 Tagen zu berücksichtigen. a) Wie hoch sind die Zahlungen an Materiallieferanten (in TFr.)? b) Wie hoch ist die durchschnittliche Kreditorenfrist (auf eine Kommastelle genau)? c) Wie lange ist das Material durchschnittlich an Lager, bevor es verarbeitet wird (auf eine Kommastelle genau)? d) Wie hoch ist die Eigenkapitalrendite (auf eine Kommastelle genau; Eigenkapital inkl. Gewinn gemäss Schlussbilanz 2012)? d1) gemäss Abschluss nach Obligationenrecht? d2) gemäss Abschluss nach Swiss GAAP FER? Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 6 von 11 Aufgabe 5: Finanzierung (8 Punkte) Die Ferrum AG prüft die Anschaffung eines neuen Schweissroboters. Dabei stehen drei Finanzierungsvarianten zur Verfügung: 1. Kauf und Finanzierung durch verzinsliches Fremdkapital 2. Kauf und Finanzierung durch Eigenkapital-Erhöhung 3. Erwerb im Finanzierungsleasing, welches nach Swiss GAAP FER bilanziert wird a) Beurteilen Sie durch einen oder mehrere Sätze grundsätzlich (ohne Zahlen), wie sich die unterschiedlichen Finanzierungsvarianten auf die Grösse EBIT auswirken. b) Wie verändern sich bei der Beschaffung des Schweissroboters mit der entsprechenden Finanzierung die genannten Kennzahlen per Ende des ersten Jahres unmittelbar? Als Antwort sind folgende Zeichen zu verwenden: + – 0 Der Kennzahlenwert wird grösser. Der Kennzahlenwert wird kleiner. Der Kennzahlenwert verändert sich nicht. Variante Intensität des Anlagevermögen Fremdfinanzierungsgrad (Fremdkapitalquote) Anlagedeckungsgrad 1 Eigenkapitalrendite 1 2 3 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 7 von 11 Aufgabe 6: Arbeitsrecht (5 Punkte) Für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs der Debitorenbuchhalterin hat die Ferrum AG mit einer Stellvertreterin einen befristeten Vertrag über 14 Wochen abgeschlossen. Nach neun Wochen erkrankt die Stellvertreterin. Der Arzt bescheinigt ihr eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit während zwei Monaten. Nach der Genesung wird die Stellvertreterin also die Arbeit bei der Ferrum AG nicht mehr aufnehmen können. Gemäss Obligationenrecht hat die Stellvertreterin einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Lohnzahlung während ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit. a) Begründen Sie, warum ein Lohnanspruch besteht, und nennen Sie auch den Gesetzesartikel inkl. Absatz, auf den Sie sich bei Ihrer Antwort gestützt haben. Begründung mit Gesetzesartikel b) Während welcher Zeit hat die Ferrum AG der Stellvertreterin den Lohn zu bezahlen? Antwort Aufgabe 7: Konventionalstrafe (3 Punkte) Gemäss Vertrag hat sich die Ferrum AG gegenüber der Kantor Verlags GmbH verpflichtet, das bestellte Fördersystem am 30. Juni 2012 zu liefern. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, verpflichtet sich die Ferrum AG, für jeden Tag Verspätung eine Konventionalstrafe im Sinne von Art. 160 ff. OR im Betrag von Fr. 2 000 zu bezahlen. Wegen technischer Probleme verzögerte sich die Lieferung um 18 Tage. Die Kantor Verlags GmbH verlangt nun eine Strafzahlung von Fr. 36 000. Damit ist die Ferrum AG nicht einverstanden, weil der Kundin gar kein Schaden erwachsen ist, denn es war nach Aussagen der Kundin von allem Anfang an geplant, das Fördersystem erst Anfang August in Betrieb zu nehmen. Kann die Kantor Verlags GmbH auf der Bezahlung der Strafsumme von Fr. 36 000 beharren? Die Antwort ist zu begründen. Antwort mit Begründung Aufgabe 8: SchKG (4 Punkte) Weil eine Kundin die Anzahlung 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung nicht bezahlte, leitete die Ferrum AG gegen sie die Betreibung ein, worauf die Kundin Rechtsvorschlag erhob. Nennen Sie die beiden Verfahren, in denen die Ferrum AG versuchen kann, den Rechtsvorschlag zu beseitigen. 1 2 Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 8 von 11 Aufgabe 9: AHV, ALV und Säule 3a (6 Punkte) Walter Müller ist langjähriger Mitarbeiter der Ferrum AG, Bern. Im Jahr 2010 wurde er im Alter von 65 Jahren pensioniert. Seit der Pensionierung ist er bei der zweiten Säule nicht mehr versichert. Für das Jahr 2012 bezog Walter Müller einen Bruttolohn von Fr. 22 100. a) Wie hoch war der AHV-pflichtige Bruttolohn von Walter Müller für das Jahr 2012 in Franken? b) War vom Bruttolohn von Walter Müller 2012 ein ALV-Abzug vorzunehmen? Kreuzen Sie Ja oder Nein an. Ja Nein c) Wie hoch war für Walter Müller die steuerlich anerkannte maximale Einzahlung in die Säule 3a im Jahr 2012, wenn er keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachging? Kreuzen Sie die richtige Lösung an. Nach der Pensionierung ist keine steuerbefreite Einlage mehr möglich. 20% des Nettoerwerbseinkommens Fr. 6 682 Aufgabe 10: Arbeitnehmerbeiträge (6 Punkte) Im April 2012 wurde von der Ferrum AG in Bern eine Schulung für einen spanischen Kunden zur Einführung des neuen Fördersystems ATLANTIS durchgeführt. Dabei wirkten unter anderem folgende Personen mit: Maria Gonzales, die Verkaufsleiterin für Spanien. Sie ist Schweizer Staatsbürgerin, arbeitet zu 40% in der Schweiz und zu 60% in Spanien. Sie hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bern und ist von der Ferrum AG, Bern, angestellt und entlöhnt. Der Jahreslohn beträgt Fr. 150 000 (es wird kein 13. Monatslohn ausbezahlt). Ramon Valderama, ein Techniker für den Kundensupport. Er ist spanischer Staatsbürger und für die meiste Zeit bei einer spanischen Partnerfirma angestellt. Er wohnt in Madrid und arbeitet hauptsächlich in Spanien. Für die Kundenschulung hielt er sich nur im April in Bern auf und wurde für diese Zeit von der Ferrum AG, Bern, mit brutto Fr. 4 000 entlöhnt. Wie hoch sind die Arbeitnehmerbeiträge im April 2012 für AHV/IV/EO/ALV? Als Antwort ist der Totalbetrag je Person in Franken anzugeben (auf fünf Rappen runden). Verkaufsleiterin für Spanien Fr. Techniker aus Spanien Fr. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 9 von 11 Aufgabe 11: Mehrwertsteuer (12 Punkte) Die Ferrum AG wurde durch einen Revisor der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, vor Ort in Bern revidiert. Anlässlich dieses 14-tägigen Besuchs im Februar 2013 wurden die MWSTAbrechnungen der noch nicht verjährten Steuerperioden überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die MWST-Abrechnungen in den vergangenen Jahren mangelhaft ausgestellt worden sind. Dadurch hat sich eine grössere Steuernachbelastung ergeben. a) Aufgrund von Feststellungen der Eidg. Steuerverwaltung hat diese im November 2011 eine Verjährungsunterbrechung im Sinne von Art. 42 MWSTG vorgenommen. Für welche Steuerperioden darf der Revisor anlässlich der Kontrolle im Februar 2013 Steuernachforderungen stellen? Begründen Sie Ihre Antwort mit Hinweis auf den massgebenden Artikel des MWSTG. b) Am 11. März 2013 erhielt die Ferrum AG von der Eidg. Steuerverwaltung eine Einschätzungsmitteilung, die als Verfügung ausgestaltet ist. Die Ferrum AG ist mit einzelnen Teilen dieser Verfügung nicht einverstanden und beabsichtigt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Antworten sind mit Hinweis auf den massgebenden Artikel des MWSTG zu begründen. b1) Welches Rechtsmittel kann die Ferrum AG ergreifen, und innert welcher Frist muss dies erfolgen? b2) An wen und in welcher Form ist dieses Rechtsmittel zu adressieren? c) In der Verfügung werden die nachfolgenden Beträge mit den jeweiligen Begründungen als Mangel definiert und steuerlich nachbelastet. Halten Sie bei den einzelnen Positionen fest, ob diese akzeptiert werden oder im Rahmen des zu ergreifenden Rechtsmittels beanstandet werden sollen. Allfällige Beanstandungen sind mit Hinweis auf den massgebenden Artikel des MWSTG zu begründen. c1) Fr. 20 000: Vorsteuern auf Aufwendungen für unternehmerische, von der Steuer ausgenommene Verwendungszwecke berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. c2) Fr. 1 000: Umsatzsteuer auf gratis erbrachten Dienstleistungen an den Hauptaktionär, welcher eine 90%-Beteiligung an der Ferrum AG hält. c3) Fr. 4 800: Vorsteuern auf exklusiven Werbegeschenken (Wert pro Geschenk Fr. 800). Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 10 von 11 Aufgabe 12: Aufgabenfolgeplan (6 Punkte) Die Firmenleitung der Ferrum AG prüft eine verstärkte elektronische Unterstützung des ErsatzteilVerkaufs. Im Rahmen dieser Prüfung werden alle relevanten Marketing- und Vertriebsprozesse erhoben. Vervollständigen Sie anhand der nachfolgenden Beschreibung des Prozesses «Ersatzteilbestellung» den auf der nächsten Seite abgebildeten Aufgabenfolgeplan. Beschreibung des Prozesses «Ersatzteilbestellung» Die Verkäufer besuchen regelmässig ihre Kunden oder erhalten von diesen telefonische oder schriftliche Bestellungen. Der Verkäufer prüft und vervollständigt die Bestellung, die er dann an den Verkaufsinnendienst übermittelt. Der Sachbearbeiter des Verkaufsinnendienstes prüft die Dokumente auf Vollständigkeit. Fehlende Angaben erfragt er telefonisch. Das vollständige Dokument gelangt zur Verkaufsabwicklung. Diese prüft im Lagersystem L5020 die Verfügbarkeit der gewünschten Artikel. Wenn ein oder mehrere Artikel nicht verfügbar sind, informiert der Sachbearbeiter den Kunden und fragt, ob die fehlenden Artikel nachgeliefert werden sollen oder ob der Kunde die Bestellung ändern möchte. Der Sachbearbeiter bestellt die fehlenden Artikel oder ändert die Bestellung. Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2013 Fallstudie Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 11 von 11 Aufgabenfolgeplan zu Aufgabe 12 telefonische Rückfrage Kunde telefonische oder schriftliche Bestellung Verkäufer prüft und vervollständigt Bestellung Verkaufsinnendienst Sachbearbeiter Sachbearbeiter prüft Vollständigkeit der Angaben ‚ Nein Ja Verkaufsabwicklung Sachbearbeiter Nein Ja telefonische Benachrichtigung ‚ Sachbearbeiter informiert Kunden ‚ Nein Ja Sachbearbeiter Sachbearbeiter bestellt fehlende Artikel ändert Bestellung ab Ende Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation