Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen
Aufgabe 1
Finanzbuchhaltung
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 11 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 11
Allgemeine Angaben



Berechnungsergebnisse sind immer kaufmännisch auf ganze Zahlen zu runden.
Falls bei Geschäftsfällen keine Buchung notwendig ist, schreiben Sie „keine Buchung“.
Die Anzahl der leeren Buchungslinien entspricht jeweils nicht der einzig möglichen
Lösung.
Teilaufgabe 1 (7 Punkte)
Die ALDO AG ist ein Handelsbetrieb und verwendet den im Anhang aufgeführten Kontenplan.
Dieser ist für die Lösung der gesamten Teilaufgabe 1 verbindlich. Es dürfen keine anderen Konten
verwendet werden.
Der Bilanzstichtag der Gesellschaft ist der 31.12. (Jahresabschluss).
a) Mehrwertsteuer
Die ALDO AG bucht die Mehrwertsteuer nach der Nettomethode und rechnet nach vereinbartem Entgelt ab.
Wareneinkäufe und -verkäufe werden nach der „Dreikontenmethode ohne laufende Inventur“
erfasst.
Verbuchen Sie folgende Geschäftsfälle:
1. Krediteinkäufe von Waren
CHF 90‘000
8% Mehrwertsteuer
CHF 7‘200
2. Kreditverkäufe von Waren
CHF 140‘000
8% Mehrwertsteuer
CHF 11‘200
3. Auf den Einkäufen (vgl. 1) erhalten wir einen Rabatt von CHF 1'000 (inkl. MWST).
4. Wir verkaufen einen Lieferwagen, den wir vor 5 Jahren zu CHF 30'000 (inkl. MWST)
gekauft haben, zum Buchwert von CHF 13‘889 zuzüglich MWST gegen bar.
5. Wir erhalten eine Rechnung vom Hotel „Quellenhof“, Bad Ragaz, für die Übernachtung
und das Frühstück eines Direktionsmitglieds. Der Rechnungsbetrag (inkl. MWST) beträgt
CHF 650.-.
Nr.
Soll
Haben
Betrag in CHF
Prüfungsordnung 2010
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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b) Immobilien
Die ALDO AG besitzt u.a. einen Wohnblock mit fünf Mietwohnungen. Die oberste Wohnung hat
Seeblick, die übrigen vier Appartements einen schönen Bergblick. Der teilweise sanierungsbedürftige Wohnblock aus den 1960er-Jahren wird, nach objektiven betriebswirtschaftlichen Kriterien
evaluiert, mit einem Wert von CHF 3 Mio. bewertet. Aus der Finanzbuchhaltung sind für die fünf
Wohnungen für das Jahr 2012 folgende Daten bekannt:



Durchschnittlicher monatlicher Mietertrag je Wohnung: CHF 4‘000
Hypothekarische Belehnung Wohnblock: CHF 800‘000, verzinst zu 3%, Zinstermin 31.12., jährliche nachschüssige Verzinsung
Übriger Immobilienaufwand pro Jahr: 1% des Liegenschaftswerts
Berechnen Sie aufgrund dieser Angaben die Nettorendite des Gesamtkapitals auf eine Nachkommastelle.
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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c) Stille Reserven
Über den Kauf einer Verpackungsmaschine vom 8. Januar 2011 sind folgende Beträge bekannt:
Beträge in CHF und exkl. MWST
Lieferantenrechnung
1'250'000
Frachtrechnung
17'500
Verzollungskosten ESTV
2'400
Montage- & Installationsrechnung
8'400
Drittkosten für Mitarbeitereinführung
5‘300
Die Verpackungsmaschine wurde finanzbuchhalterisch gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts zum maximal möglichen Betrag aktiviert.
Am Ende des ersten Nutzungsjahres 2011 wurde vom aktivierten Wert eine volle Jahresabschreibung vorgenommen (intern und extern). Es ist von einer geschätzten objektiven Nutzungsdauer
von 6 Jahren auszugehen, ohne Restwert. Für die externe Erfolgsrechnung wird mit 33 1/3% vom
Buchwert abgeschrieben.
Vervollständigen Sie die Tabelle.
Jahr
Extern
Abschreibung Restwert
Ende Jahr
Intern
Abschreibung Restwert
Ende Jahr
Stille Reserven
Veränderung Bestand
Ende Jahr
2011
2012
Berechnungen:
Begründen Sie, ob der Betrag der stillen Reserven im Anhang zur aktienrechtlichen Jahresrechnung 2012 offengelegt werden muss (die Nennung des massgeblichen Gesetzesartikels ist nicht
verlangt), wenn die stillen Reserven des Unternehmens insgesamt per 1.1.2012 CHF 400‘000
betragen und sich – mit Ausnahme der stillen Reserven auf der Verpackungsmaschine – während
des Jahres 2012 nicht verändert haben:
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Teilaufgabe 2 (14 Punkte)
Die FLOOR AG ist eine Tochtergesellschaft der KOHN AG.
Der im Anhang aufgeführte Kontenplan zu Teilaufgabe 2 ist für die Lösung der gesamten Teilaufgabe 2 verbindlich. Es dürfen keine anderen Konten verwendet werden.
Die Mehrwertsteuer ist bei allen Teilaufgaben der Teilaufgabe 2 zu vernachlässigen.
a)
Fremdwährungsumrechnung
Die FLOOR AG bezog im Jahr 2012 Waren aus Deutschland. Sie wendet u.a. folgende Kurse zur
Umrechnung des EUR in CHF an:
Bilanzkurs 1.1.2012:
Bilanzkurs 31.12.2012:
Buchkurs Jahr 2012:
Tageskurs 1.2.2012
a1)
Am 1.2.2012 wird für die Begleichung der Rechnung für eine Lieferung EUR 2‘000 nach
Deutschland via UBS-Bankkonto überwiesen. Die Rechnung für diese Teillieferung ging am
15.1.2012 ein und wurde dannzumal verbucht. Verbuchen Sie die Begleichung der Rechnung am 1.2.2012 gemäss der Methode „Ordentliche Erfassung“ und laufender Verbuchung
der Kursdifferenz (d.h. bei jeder Zahlung) auf dem Konto des Grundgeschäftes.
Soll
a2)
1.19 CHF/EUR
1.21 CHF/EUR
1.20 CHF/EUR
1.23 CHF/EUR
Haben
Betrag in CHF
Welche der nachfolgenden Aussage zur Fremdwährungsumrechnung der FLOOR AG ist
richtig? – Kreuzen Sie die entsprechende Aussage an.
1)  Bei der Verwendung des Vierspalten-Währungskontos können keine Kursdifferenzen erfasst werden.
2)  Tageskurse sind generell höher als Buchkurse.
3)  Der Wertzerfall des EUR erhöht die in CHF zu bilanzierenden Verbindlichkeiten, wenn die
Methode der Offenposten-Buchhaltung verwendet wird.
4)  Tages- und Buchkurse werden, genauso wie Bilanzkurse, vom umrechnenden Unternehmen festgelegt.
5)  Keine der Aussagen 1) bis 4) ist richtig.
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
b)
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Verkauf eines nicht mehr gebrauchten Fahrzeugs
Am 30.9.2012 verkauft die FLOOR AG ein nicht mehr gebrauchtes Fahrzeug. Zu diesem Fahrzeug
sind im Rechnungswesen per Verkaufsdatum folgende Angaben erfasst (in CHF):
Fahrzeuge:
Wertberichtigungen Fahrzeuge:
20‘000
15‘000
Mit dem Käufer des Fahrzeuges wurde ein Preis von CHF 6‘600 vereinbart. 1/3 des Kaufpreises
wird bei Vertragsabschluss bar bezahlt, 2/3 sind bis zum 15.12.2012 zu bezahlen.
b1)
Verbuchen Sie den Verkauf aus Sicht der FLOOR AG per 30.9.2012.
Soll
b2)
Haben
Betrag in CHF
Welche der nachfolgenden Aussage zum Verkauf des Fahrzeugs durch die FLOOR AG ist
richtig? – Kreuzen Sie die entsprechende Aussage an.
1)  Der Verkauf erhöht den Unternehmensverlust dann, wenn die Erfolgsrechnung mehrstufig
dargestellt wird; bei einer einstufigen Erfolgsrechnung ist dies nicht der Fall.
2)  Der Verkaufserfolg ist gem. Aktienrecht ein betriebsfremder Ergebnisbeitrag (Klasse 7 im
Kontenrahmen KMU).
3)  Wenn die Wertberichtigungen des Fahrzeuges am 30.9.2012 CHF 19‘999 betragen hätten,
so wäre das Fahrzeug sog. „pro memoria“ bilanziert gewesen.
4)  Bei Verwendung des Umsatzkostenverfahrens ist der Verkauf des Fahrzeugs im aktienrechtlichen Anhang gesondert zu erläutern; dasselbe würde bei der Verwendung des Gesamtkostenverfahrens gelten.
5)  Keine der Aussagen 1) bis 4) ist richtig.
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
c)
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Eigene Aktien und Wertschriften
Die FLOOR AG hat im Rahmen einer per 30.10.2012 abgeschlossenen Transaktion 20 Aktien der
KOHN AG (Nominalwert CHF 1) erworben (im Wertschriftendepot bei der CS). Der Kaufpreis je
Aktie betrug CHF 50.
Die FLOOR AG hat diese Aktien am 15.12.2012 zu je CHF 60 wieder an Dritte veräussert.
Allfällige Verrechnungssteuern sind bei den Aufgaben c1) und c2) zu vernachlässigen.
c1)
Welche Buchung(en) sind bei der KOHN AG am 30.10.2012 und 15.12.2012 nötig?
30.10.2012
Soll
Haben
Betrag in CHF
Haben
Betrag in CHF
15.12.2012
Soll
c2)
Welche Buchung(en) sind bei der FLOOR AG am 30.10.2012 und 15.12.2012 nötig?
30.10.2012
Soll
Haben
Betrag in CHF
Haben
Betrag in CHF
15.12.2012
Soll
c3)
Welche der nachfolgenden Aussagen zum Kauf eigener Aktien ist richtig? – Kreuzen Sie
die entsprechende Aussagen an.
1)  Der Rückkauf eigener Aktien reduziert das aktienrechtlich ausgewiesene Eigenkapital.
2)  Der Rückkauf eigener Aktien erhöht das aktienrechtlich ausgewiesene Eigenkapital.
3)  Der Rückkauf eigener Aktien kann u.a. auch dann getätigt werden, wenn Ansprüche aus
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen berücksichtigt werden müssen.
4)  Der Rückkauf eigener Aktien verändert die Flüssigen Mittel nie.
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
d)
Diverse Geschäftsfälle der FLOOR AG
d1)
Gewinnverwendung
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Das vollständig liberierte Aktienkapital der FLOOR AG beträgt CHF 100‘000, aufgeteilt in 1‘000 Namenaktien zu einem Nominalwert von je CHF 100. Die allgemeinen
gesetzlichen Reserven per 31.12.2012 (vor Gewinnverteilung) betragen 19‘000.
Der Jahresgewinn von CHF 100'000 ist bereits auf dem Konto Bilanzgewinn erfasst
worden. Der Kontosaldo beträgt CHF 180‘000.
Verbuchen Sie die beschlossene Gewinnverwendung:
- Ausschüttung einer Dividende von 9% im Folgejahr
- Erfassung der Verrechnungssteuerschuld
- Zuweisung an die allgemeine gesetzliche Reserve: Gesetzlich notwendiges
Minimum
Soll
d2)
Haben
Betrag in CHF
Vorratsveränderungen
Verbuchen Sie folgende Vorratsveränderungen am 31.12.12.
Die Vorräte werden in der externen Bilanz seit Jahren konstant zu 80% des tatsächlichen Wertes erfasst. Die Vorratskonten werden ruhend geführt.
01.01.12
31.12.12
Material zu Einstandswerten
25'000.30'000.Halb- und Fertigfabrikate zu Herstellkosten
70'000.55'000.-
Soll
Haben
Betrag in CHF
Frage: Vorräte an Halb- und Fertigfabrikaten werden zu Herstellkosten bewertet. Welche
Kosten sind nicht Bestandteil der Herstellkosten?
Antwort:
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
d3)
Name, Vorname, Kandidatennummer
Darlehenszinsen
Ein Darlehensguthaben von Fr. 60'000.- wird seit 31.10.2012 zu 4% verzinst (Zinstermine 30.04. und 31.10.). Ende Jahr 2012 ist die Abgrenzung des Marchzinses
vorzunehmen. Im Vorjahr 2011 wurde aufgrund des damals massgeblichen Zinssatzes per 31.12.2011 eine Abgrenzung von CHF 300 gebucht. Das Unternehmen führt
die transitorischen Konten ruhend.
Soll
d4)
Seite 8 von 11
Haben
Betrag in CHF
Wertberichtigung auf Forderungen
Vor dem definitiven Abschluss weisen die nachfolgenden Konti diese Saldi aus:
Forderungen aus Lieferungen
Delkredere
CHF
CHF
2'420'000
76'000
Einzelwertberichtigung
Aufgrund mehrerer erfolgloser Betreibungen wurde auf der Forderung von CHF 20‘000 gegenüber Kunde Xäner per 15.12.2012 eine Einzelwertberichtigung von 100% der Forderung
als Delkredere gebucht, ebenso wurde die Forderung umgebucht. In den Vorjahren gab es
bisher keine Einzelwertberichtigungen. Zeigen Sie die bereits vorgenommenen Buchungen.
Debitorenverluste werden betriebswirtschaftlich korrekt als Erlösminderungen verbucht.
Soll
Haben
Betrag in CHF
Pauschalwertberichtigung
Beim definitiven externen Jahresabschluss bewertet die FLOOR AG das Ausfallrisiko auf
den nicht einzelwertberichtigten Forderungen mit 5% der aktuellen Ausstände. Zeigen Sie
die dafür nötige Buchung.
Soll
Prüfungsordnung 2010
Haben
Betrag in CHF
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 9 von 11
d5) Rücknahme von verkauften Waren
Kunde Weber sendet uns Waren zurück. Die Rücksendung wird von uns akzeptiert; die Waren
sind nicht mangelhaft und können einem anderen Kunden verkauft werden. Wir hatten ihm
diese Waren zu CHF 600 in Rechnung gestellt. Unser Bruttogewinnzuschlag auf diesen Waren beträgt 20%. Gemäss unserem internen Buchungsmanual ist die Dreikontenmethode ohne
laufende Inventur zu verwenden. Fälschlicherweise hat der Sachbearbeiter Meier aber die
Dreikontenmethode mit laufender Inventur verwendet, um die Rücksendung zu verbuchen.
Nehmen Sie die nötige(n) Korrekturbuchung(en) vor.
Soll
Haben
Betrag in CHF
d6) Umstellung der Warenverbuchung
Aufgrund des Fehlers in Aufgabe d5) macht sich der Finanzchef der FLOOR AG darüber
Gedanken, ob er die Methode der laufenden Inventur einführen soll.
Wie würden folgende Geschäftsfälle nach der Dreikontenmethode mit laufender Inventur
verbucht?
A) Warenlieferung und Eingangsrechnung von CHF 5‘200
B) Kreditwarenverkäufe an Kunden (Verkaufspreis CHF 8‘400, Einstandspreis CHF 6‘300)
C) Nachträglicher Lieferantenrabatt (ohne Auszahlung) auf bereits verkauften Waren CHF 150
Soll
Prüfungsordnung 2010
Haben
Betrag in CHF
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 10 von 11
Kontenplan zur Teilaufgabe 1 „ALDO AG“
Bilanz
Flüssige Mittel (Kasse, Post, Bank)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Wertschriften
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Übrige Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Prozessrisiken
Übrige Forderungen
Kreditor Mehrwertsteuer (MWST)
Vorsteuer
Passive Rechnungsabgrenzung
Warenbestand
Hypothek
Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktienkapital
Immobilien
Gesetzliche Reserven
Wertberichtigung Immobilien
Fahrzeuge
Wertberichtigungen Fahrzeuge
Beteiligungen
Kapitalreserven
Gewinnreserven
Freie Reserven
Bilanzgewinn
Erfolgsrechnung
Warenaufwand
Umsatz aus Lieferungen und Leistungen
Personalaufwand
Finanzertrag
Übriger Aufwand
Finanzaufwand
Immobilienertrag
Gewinn aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Immobilienaufwand
Ausserordentlicher Aufwand (a.o. Aufwand)
Verlust aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Kontenplan zur Teilaufgabe 2
Die FLOOR AG sowie die KOHN AG verwenden folgenden Kontenplan:
Umlaufvermögen
Kasse und Post
Bank (UBS)
Bank (CS)
Wertschriften
Eigene Aktien
Forderungen aus Lieferungen
Dubiose Forderungen
Diverse Forderungen
Delkredere
Debitor Vorsteuer
Debitor Verrechnungssteuer
Wertschriften und Eigene Aktien
Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorräte
Anlagevermögen
Beteiligung
Aktivdarlehen
Maschinen
Mobilien
Fahrzeuge
Wertberichtigung Fahrzeuge
Immobilien
Immaterielles Anlagevermögen
Aufwand
Warenaufwand
Materialaufwand
Personalaufwand
Mietaufwand
Unterhalt und Reparaturen
Abschreibung
Energie- und Entsorgungsaufwand
Werbeaufwand
Verwaltungsaufwand
Finanzaufwand
Immobilienaufwand
Verlust aus Verkauf Sachanlagen
Prüfungsordnung 2010
Bilanz
Kurzfristiges Fremdkapital
Verpflichtungen aus Lieferungen in EUR
Verpflichtungen aus Lieferungen in CHF
Anzahlungen von Kunden
Kreditor Umsatzsteuer
Kreditor Verrechnungssteuer
Dividenden
Passive Rechnungsabgrenzung
Diverse kurzfristige Abgrenzungen
Kurzfristige Rückstellung
Übriges kurzfristiges Fremdkapital
Langfristiges Fremdkapital
Passivdarlehen
Hypothekarschuld
Obligationenanleihen
Langfristige Rückstellung
Eigenkapital
Aktienkapital
Allgemeine gesetzliche Reserve
Reserve für eigene Aktien
Aufwertungsreserve
Freie Reserve
Bilanzgewinn
Erfolgsrechnung
Ertrag
Verkaufserlöse
Bestandesänderung Halb- und Fertigfabrikate
Diverser Ertrag
Ertrag Eigenleistung
Finanzertrag
Immobilienertrag
Gewinn aus Verkauf Anlagevermögen
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im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen
Aufgabe 2
Betriebsbuchhaltung
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 8 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 8
Allgemeine Informationen zur Press AG
Die Press AG produziert Fiberglasplatten für Gartentische und verkauft diese zu vorgegebenen
Transferpreisen an eine andere Konzerngesellschaft, welche die fertigen Gartentische herstellt.
Die Produktion der Platten erfolgt in folgenden Schritten:
 Kostenstelle Presse
Das Glasfaser-Rohmaterial wird direkt der Kostenstelle Presse angeliefert und in zwei grossen
Pressen im 2-Schicht-Betrieb in die vorgegebenen Formen gepresst. Die gepressten Platten werden an die Kostenstelle Finish überführt.
Es handelt sich um einen mehrheitlich maschinellen Prozess, weshalb für die Verrechnung der
Kostenstelle ein Standard-Maschinen-Stundensatz berechnet wird.
 Kostenstelle Finish
Die gepressten Platten werden in manueller Arbeit geschliffen und gespachtelt. Anschliessend
erhalten die Platten einen speziellen Oberflächenfinish, damit Verunreinigungen (z.B. Graffitis)
wieder entfernt werden können. Nachdem die Beschichtung getrocknet ist, werden die Platten eingelagert.
Für die Verrechnung der Kostenstelle wird ein Standard-Personen-Stundensatz festgelegt.
 Verwaltungs- und Vertriebsstellen
Nebst den allgemeinen administrativen Arbeiten werden die fertigen Platten verpackt und spediert.
Für die Verrechnung der Verwaltungs- und Vertriebsstellen wird ein Standard-Kostensatz je verkaufte Platte festgelegt.
Zahlen sind auf ganze Einheiten, Prozentzahlen auf eine Nachkommastelle zu runden.
 Die folgenden vier Teilaufgaben können unabhängig voneinander gelöst werden.
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 2 von 8
Teilaufgabe 1: Grundplan für Kostenstelle Pressen (3 Punkte)
a)
Erstellen Sie den Grundplan 20_2 für die Kostenstelle Presse mit einem Leistungsauftrag von
6 800 Stunden. Die Beträge sind auf ganze Franken zu runden.
Als Grundlagen dienen die Kostenstellenabrechnung für das erste Halbjahr 20_1 sowie folgende Angaben:
 Mitarbeiterkosten
Die Kosten für die fest angestellten Maschinisten steigen voraussichtlich um 5% (2% Teuerung sowie Treueprämie von 3%). Die Mitarbeiterkosten werden als fix betrachtet.
 Betriebsmaterial
Die Kosten je Betriebsstunde betragen Fr. 1.-.
 Energie
Die Energiekosten werden als variabel betrachtet. Es wird mit einer Teuerung der Energie von
durchschnittlich 10% gerechnet.
 Reparatur und Unterhalt
Aus den Stichproben der Monate Februar 20_1 und März 20_1 müssen die Reparaturkosten
20_2 mithilfe der Mini-Max-Methode ermittelt werden.
Produktive Stunden
Reparaturkosten
Februar 20_1
420 h
Fr.
1 970
März 20_1
540 h
Fr.
2 390
 Abschreibungen
Die 2 Pressen haben einen Anschaffungswert von Fr. 1 800 000. 40% des Anschaffungswertes wird über die geplante Gesamtleistung von 72 000 Stunden abgeschrieben, der restliche
Anschaffungswert wird linear abgeschrieben.
 Zinsen
Es gibt keine Änderungen gegenüber 20_1
Kostenstelle Presse
Mitarbeiterkosten
Betriebsmaterialkosten
Monate 1 – 6 20_1
(3 000 h)
60 000
15 000
Reparaturkosten
14 000
Abschreibungskosten
75 000
Total Kosten
Grundplan 20_2 (6 800 h)
Fixe Kosten
Gesamtkosten
3 000
Energiekosten
Zinskosten
Variable Kosten
8 000
175 000
b) Berechnen Sie die Standard-Kostensätze für das Jahr 20_2 (auf ganze Franken).
Kostenstelle Presse
Variable Kosten
Fixe Kosten
Vollkosten
Standard-Kostensatz je Stunde
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Seite 3 von 8
Teilaufgabe 2: Betriebsabrechnung 20_4 (13 Punkte)
Die folgenden Plandaten für das Jahr 20_4 (Grundpläne und Standard-Kalkulation) basieren auf
einer geplanten Ausbringungsmenge (Plan-Output) von 48 000 Platten.
Grundpläne für das Jahr 20_4
Presse
Mitarbeiterkosten
Abschreibungskosten
Übrige Gemeinkosten
Total
Standard-Kostensatz je Stunde
Finish
Mitarbeiterkosten
Abschreibungskosten
Übrige Gemeinkosten
Total
Standard-Kostensatz je Stunde
Variabel
Fix
200 000
112 000
120 000
432 000
Fr. 60/h
Total
200 000
220 000
156 000
576 000
Fr. 80/h
Fix
180 000
40 000
140 000
360 000
Fr. 30/h
Total
540 000
40 000
140 000
720 000
Fr. 60/h
Totalbetrag
4 320 000
144 000
360 000
4 824 000
432 000
360 000
5 616 000
480 000
6 096 000
624 000
6 720 000
Je Platte
90.00
3.00
7.50
100.50
9.00
7.50
117.00
10.00
127.00
13.00
140.00
108 000
36 000
144 000
Fr. 20/h
Variabel
360 000
360 000
Fr. 30/h
Verwaltung/Vertrieb
Mitarbeiterkosten
Abschreibungskosten
Übrige Gemeinkosten
Total
Standard-Kostensatz je Stück
Total
320 000
50 000
110 000
480 000
10/Stück
Standard-Kalkulation für das Jahr 20_4
+
+
=
+
+
=
+
=
+
=
Glasfaser-Rohmaterial
Variable Press-Gemeinkosten
Variable Finish-Gemeinkosten
Variable Herstellkosten
Fixe Press-Gemeinkosten
Fixe Finish-Gemeinkosten
Herstellkosten
Fixe Verwaltungs-Vertriebs-GK
Selbstkosten
Gewinn
Standarderlös
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
a)
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 4 von 8
Erstellen Sie auf der Seite 5 die Betriebsabrechnung (inkl. Budgets und Abweichungen) für das
Jahr 20_4 in TFr.
Die Verbuchung des Einzelmaterials erfolgt aufgrund der tatsächlich verbrauchten Mengen, die
Leistungsverrechnung der beiden Fertigungsstellen erfolgt auf Basis der Ist-Stunden.
Die Gemeinkosten sind in den Kostenstellen bereits eingetragen.
Aus den Produktions- und Verkaufs-Prozessen stehen diese Informationen zur Verfügung:
Ist-Daten
Platten
Glasfaser-Rohmaterial (Ist-Menge  Standard-Verrechnungspreis)
4 455 000
Fertig gestellte Produkte
50 000 Stück
Verkaufte Produkte
48 000 Stück
Ist-Maschinenstunden Presse
7 600 h
Ist-Personenstunden Finish
12 400 h

Glasfaser-Rohmaterialkosten
Die Preisdifferenzen von Fr. 12 000 (die tatsächlichen Einstandspreise waren höher als die
Standardpreise) sowie die Inventardifferenzen von Fr. 3 000 (Manko) wurden in der Finanzbuchhaltung erfasst und sachlich abgegrenzt.

Abschreibungskosten
Die stillen Reserven auf den Sachanlagen wurden um Fr. 10 000 auf Fr. 30 000 erhöht.

Bestandesänderungen Platten in Arbeit
Das Inventar der Platten in Arbeit zeigt folgende Werte. Die Rohmaterialkosten sowie die Fertigungszeiten entsprechen den Standard-Vorgaben:
Platten in Arbeit
31.12.20_3
31.12.20_4
Veränderung
Ausrechnung
Betrag
Ausrechnung
Betrag
Betrag
Glasfaser-Rohmaterial
3 000 Platten  90/Stück
270 000 2 000 Platten  90/Stück
180 000
-90 000
Variable Press-GK
300 h  20/h
6 000 200 h  20/h
4 000
-2 000
+ Variable Finish-GK
100 h  30/h
3 000 100 h  30/h
3 000
= Variable HK
279 000
187 000
-92 000
Fixe Press-GK
300 h  60/h
18 000 200 h  60/h
12 000
-6 000
+ Fixe Finish-GK
100 h  30/h
3 000 100 h  30/h
3 000
= Herstellkosten
300 000
202 000
-98 000
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 5 von 8
Betriebsabrechnung 20_4 in TFr.
Sachl. Abgrenzung Rohmaterial
Sachliche Abgrenzung Abschreibungen
?
?
?
?
Saldo
Saldo
Press-Kostenstelle
Platten in Arbeit
Ist
Flexibles Budget Abweichung
Glasfaser-Rohmaterial
Mitarbeiterkosten
204
Variable Press-Gemeinkosten
Abschreibungskosten
226
Variable Finish-Gemeinkosten
Übrige Gemeinkosten
157
Variable HK Produktion
Total
587
Fixe Press-Gemeinkosten
Variable Leistungs-Gutschrift
Fixe Finish-Gemeinkosten
Fixe Leistungs-Gutschrift
Voll-HK Produktion
Saldo
Variable HK fertige Platten
Fixe HK fertige Platten
Finish-Kostenstelle
Variable BÄ Platten in Arbeit
Ist
Flexibles Budget Abweichung
551
Mitarbeiterkosten
Fixe BÄ Platten in Arbeit
Saldo
Abschreibungskosten
42
Übrige Gemeinkosten
141
Fertige Platten
Total
734
Variable HK fertige Platten
Variable Leistungs-Gutschrift
Fixe HK fertige Platten
Fixe Leistungs-Gutschrift
Variable HK verkaufte Platten
Saldo
Fixe HK verkaufte Platten
Variable BÄ fertige Platten
Verwaltungs- / Vertriebs-Kostenstellen
Fixe BÄ fertige Platten
Ist
Mitarbeiterkosten
Starres Budget
321
Abweichung
Verkauf Platten
Abschreibungskosten
50
Übrige Gemeinkosten
112
Fixe HK verkaufte Platten
Total
483
Fixe Verw.-/Vertr-Gemeinkosten
Variable HK verkaufte Platten
Fixe Leistungs-Gutschrift
Standarderlöse
Saldo
Saldo
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 6 von 8
b) Analysieren Sie die Produktionsdifferenzen der fertig gestellten Platten.
Produktionsdifferenzen in TFr.
Ist
Standard
Differenz
Glasfaser-Rohmaterial
+ Variable Press-GK
+ Variable Finish-GK
= Variable HK
+ Fixe Press-GK
+ Fixe Finish-GK
= Voll-Herstellkosten
c)
Erstellen Sie die Deckungsbeitragsrechnung bis zum Betriebsergebnis der Finanzbuchhaltung. Sachliche Abgrenzungen und Deckungsdifferenzen können je in einer Zeile zusammen
gefasst werden.
Als Zwischenergebnisse sind auszuweisen: Ist-Ergebnis BEBU, Standard-Bruttogewinn (Ergebnis nach Herstellkosten), Standard-Deckungsbeitrag sowie das Standard-Ergebnis.
Absatz-Erfolgsrechnung in TFr.
(die Anzahl der Zeilen stimmt nicht mit der Musterlösung überein)
Platten
= Betriebsergebnis der Finanzbuchhaltung
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 7 von 8
Teilaufgabe 3: Kostenstellenanalyse 20_6 (2 Punkte)
Von der Kostenstelle Finish liegt für das Jahr 20_6 diese Kostenstellenabrechnung vor:
Kostenstelle Finish in TFr.
Ist
Flexibles
Abweichung
Budget
Mitarbeiterkosten
650 000
647 500
2 500
Abschreibungskosten
50 000
50 000
Übrige Gemeinkosten
180 000
180 000
Total
880 000
877 500
2 500
Leistungsgutschrift
-855 000
Unterdeckung
25 000
Grundplan-Stunden für Plan-Output: 15 000 h
Variabler Kostensatz / h: Fr. 30/h
Standard-Stunden für Ist-Output:
14 250 h
Fixer Kostensatz / h:
Fr. 30/h
Ist-Stunden für Ist-Output
14 000 h
Voll-Kostensatz / h:
Fr. 60/h
a)
Teilen Sie die Volumen-Abweichung der Kostenstelle Finish in eine Beschäftigungs- und eine
Leistungsabweichung auf.
b)
Ermitteln Sie den Leistungsgrad.
c)
Ermitteln Sie den Beschäftigungsgrad.
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 8 von 8
Teilaufgabe 4: Kalkulationen (3 Punkte)
Für die nachfolgenden Aufgaben stehen diese Kennzahlen zur Verfügung:
Kennzahlen 20_8
Verkaufserlöse
Variable Kosten
Produktionszeit Press-Kostenstelle
Bearbeitungszeit Finish-Kostenstelle
Tischplatten
Fr. 8 000 000
Fr. 6 000 000
7 500 Stunden
10 000 Stunden
Fixkosten des Jahres 20_8: Fr. 1 500 000
a)
Bei welchem Umsatz lag im Jahr 20_8 die Gewinnschwelle?
b)
Bei welchem Umsatz liegt die Gewinnschwelle im Jahr 20_9, wenn gegenüber dem Jahr 20_8
davon ausgegangen wird, dass der Verkaufspreis um 10% reduziert werden muss und die
Fixkosten um 12% gesenkt werden können?
c)
Bei einer Unterbeschäftigung könnte ein Auftrag für das Pressen von 37 500 extradünnen
Schultischplatten zu einem Verkaufspreis von Fr. 60 je Platte angenommen werden.
Welche Fixkosten könnten durch diesen Auftrag abgedeckt werden, falls der Deckungsbeitrag
25% der variablen Kosten betragen würde?
d)
Eine Bauunternehmung lässt sich die Produktion von Fassadenplatten offerieren. Die variablen Kosten je Platte betragen Fr. 400, die Presszeit der Press-Kostenstelle beträgt 27 Minuten,
die Bearbeitungszeit in der Finish-Kostenstelle 30 Minuten.
Wo liegt die Preisuntergrenze für eine Fassadenplatte bei einem Kapazitätsengpass an der
Press-Kostenstelle?
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen
Aufgabe 3
Finanzierung und Planung
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 8 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 8
Aufgabe 1: Budgetierung (9 Punkte)
Für die TwinEagles AG sind mithilfe des Lösungsblatts auf der nächsten Seite folgende Planungsrechnungen (Budgets) auf ganze Zahlen genau zu erstellen (die Anzahl Hilfszeilen entspricht nicht
der Musterlösung):

Plan-Erfolgsrechnung (Erfolgs-Budget) für das erste Halbjahr 20_2

Plan-Geldflussrechnung (Liquiditäts-Budget) für das erste Halbjahr 20_2

Plan-Schlussbilanz per 30.06.20_2
Es liegen folgende Informationen vor:

Schlussbilanz per 31.12.20_1
Aktiven
Flüssige Mittel
Debitoren
Warenvorrat
Sachanlagen
./. WB Sachanlagen
80
500
120
480
-210
970
Passiven
Kreditoren Warenlieferanten
250
PRA Zinsen
4
Finanzschulden
400
Aktienkapital
200
Gesetzliche Reserven
70
Gewinnvortrag
46
970
PRA = Passive Rechnungsabgrenzung

Die geplanten Warenverkäufe (Erträge) sind bereits in der Plan-Erfolgsrechnung eingetragen.
Wie im Vorjahr wird erwartet, dass 60% der Kunden nach 30 Tagen und 40% der Kunden nach
60 Tagen bezahlen wird. Beispiel: Warenertrag im Februar, Kundenzahlungen 60% im März
und 40% im April.

Die Waren werden 30 Tage vor dem Verkauf eingekauft. Die Zahlungen an Lieferanten erfolgen zur Hälfte in 30 Tagen und der Rest nach 60 Tagen. Beispiel: Einkauf im März, Verkauf
(Verbrauch) im April, Lieferantenzahlungen je 50% im April und im Mai.

Der Personalaufwand ist schon in der Plan-Erfolgsrechnung eingetragen. Im Dezember wird
ein 13. Monatslohn ausbezahlt. Es gibt keine Personalmutationen bzw. Lohnänderungen.

Etwaige Zinserträge aus der kurzfristigen Anlage der flüssigen Mittel sowie die Gewinnsteuern
sind zu vernachlässigen.

Die Finanzschulden sind vierteljährlich Ende Januar, April, Juli und Oktober zu einem seit langem konstanten Zinsfuss zu verzinsen. Per Ende April 20_2 muss eine Rückzahlung von 100
geleistet werden. Ab Ende April 20_2 ist bezüglich aller Finanzschulden mit einer Anpassung
des Zinsfusses auf 4% p.a. zu rechnen.

Das am 01.01.20_2 bestehende Anlagevermögen ist linear um 48 pro Jahr abzuschreiben.

Mitte April wird ein neues Fahrzeug für 42 mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen gekauft. Die
Inbetriebnahme erfolgt auf Anfang Mai. Die Nutzungsdauer beträgt voraussichtlich 3 Jahre bei
linearer Abschreibung auf einen Restwert von 6.

Ende Juni wird voraussichtlich eine Sachanlage zum Buchwert von 8 gegen bar veräussert.
Der Anschaffungswert betrug 45.

An der Generalversammlung vom 12. März wird voraussichtlich eine Dividende von 40 beschlossen und eine Zuweisung an die gesetzlichen Reserven von 4 vorgenommen. Die Nettodividende wird drei Tage später an die Aktionäre ausbezahlt, die Verrechnungssteuer im
nächsten Monat an die Steuerverwaltung überwiesen.
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 2 von 8
Fortsetzung von Teilaufgabe 1
Plan-Erfolgsrechnung 01.01. bis 30.06.20_2
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Total
Warenertrag
200
160
240
260
300
340
1 500
./. Warenaufwand
-120
-100
-150
-160
-180
-210
-920
= Bruttogewinn
80
60
90
100
120
130
580
./. Personalaufwand
-39
-39
-39
-39
-39
-39
-234
-40
-40
-42
-43
-45
-46
-256
./. Zinsaufwand
./. Abschreibungen
./. Übriger Baraufwand
= Gewinn
Plan-Geldflussrechnung 01.01. bis 30.06.20_2
Januar
Februar
Kundenzahlungen
März
April
Mai
Juni
Total
288
./. Lieferantenzahlungen
./. Personalzahlungen
./. Zinszahlungen
./. Übriger Baraufwand
-40
-40
-42
-43
-45
-46
= Operativer Cashflow
= Veränderung flüssige Mittel
Geplante Bestände an flüssigen Mitteln per Ende Monat
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Flüssige Mittel
Plan-Bilanz per 30.06.20_2
Flüssige Mittel
Kreditoren Warenlieferanten
Debitoren
PRA Zinsen
Warenvorrat
190
Sachanlagen
Finanzschulden
./. WB Sachanlagen
Aktienkapital
200
Gesetzliche Reserven
Gewinnvortrag
Gewinn
Prüfungsordnung 2010
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-256
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 3 von 8
Teilaufgabe 2: Finanzierung (6 Punkte)
Beantworteten Sie die folgenden Problemstellungen bzw. Fragen. Als Antworten werden kurze
Sätze erwartet; einzelne Stichwörter werden – ausser bei d) – nicht als richtig gewertet.
a) Ein Finanzplan weist eine Finanzierungslücke auf (negativer Free Cashflow). Die Geschäftsleitung entschliesst sich, diese durch Aussenfinanzierung zu schliessen.
a1) Nennen Sie drei wesentliche Nachteile für die Unternehmung, wenn die Finanzierungslücke durch die Aufnahme von Fremdkapital geschlossen wird.
a2) Nennen Sie einen wesentlichen Nachteil für die Unternehmung, wenn die Finanzierungslücke durch die Aufnahme von Eigenkapital geschlossen wird.
b) Warum ist der Zinsfuss bei einer Wandelanleihe im Allgemeinen tiefer als bei einer gewöhnlichen Anleihe.
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 4 von 8
Fortsetzung von Teilaufgabe 2
c) Wie beurteilen Sie die Qualität der erzielten Cashflows, wenn Sie die beiden in der gleichen
Branche tätigen Produktionsbetriebe X und Y miteinander vergleichen? Bei den Cashflows
handelt es sich um nach True-and-Fair-View ermittelte kumulierte Werte (Summen) der letzten
drei Jahre.
+



=
./.
=
./.
=
Gewinn
Abschreibungen
Veränderung Debitoren
Veränderung Vorräte
Veränderung Kreditoren
Cashflow
Investitionen
Free Cashflow
Gewinnausschüttung
Zunahme flüssige Mittel
Betrieb X
Betrieb Y
68
27
39
52
-8
-2
-5
-1
6
24
100
100
-60
-60
40
40
-35
-35
5
5
Betrieb X
Betrieb Y
d) Nennen Sie zwei mezzanine Finanzierungsinstrumente.
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 5 von 8
Fortsetzung von Teilaufgabe 2
e) Im Geschäftsbericht einer Unternehmung wurden diese beiden Grafiken publiziert:
EBIT
Umsatz
TFr.
TFr.
895
4 100
890
4 000
885
3 900
880
3 800
875
3 700
870
3 600
865
3 500
860
20_1
20_2
20_3
20_4
20_5
3 400
20_1
20_2
20_3
20_4
20_5
e1) Wie beurteilen Sie die Grafik aus statistischer (formeller) Hinsicht?
e2) Wie beurteilen Sie die finanzielle Entwicklung, soweit sie sich aufgrund der Grafiken einschätzen lässt?
f)
Nennen Sie einen wesentlichen finanziellen Nachteil für eine Unternehmung, die ihre Leistung
mit einer im Vergleich zur Konkurrenz höheren Anlageintensität erbringt (unter sonst gleichen
Bedingungen)?
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 6 von 8
Teilaufgabe 3: Finanzierungsleasing (6 Punkte)
Eine Maschine weist eine Nutzungsdauer von 8 Jahren auf. Am Ende der Nutzungsdauer beträgt
der Restwert 0. Die Abschreibung erfolgt linear indirekt.
Für die Beschaffung per Anfang 20_1 bietet der Maschinenbauer zwei Varianten an:


Barkauf (Bankzahlung) für Fr. 134 200.
Finanzierungsleasing: Bei Beginn der Leasingdauer muss eine Barzahlung (Bankzahlung) von
Fr. 10 000 geleistet werden. Zusätzlich sind 8 jährliche nachschüssige Leasingraten zu bezahlen (Bankzahlungen). Der Zinsfuss beträgt 6%.
a) Berechnen Sie die jährliche Leasingrate auf ganze Franken genau. Für die Berechnung sind die
Zinseszinstabellen auf der übernächsten Seite zu benützen.
b) Welche Buchungen sind nach Swiss GAAP FER notwendig, sofern die Leasing-Variante gewählt wird?
Die Beträge sind auf ganze Franken zu runden. Rechnen Sie mit einer angenommenen Leasingrate von Fr. 15 000, sofern Sie die Leasingraten bei a) nicht berechnen konnten. Die
Steuern sind zu vernachlässigen.
Es stehen folgende Konten zur Verfügung (es werden für die Musterlösung weder alle Hilfszeilen noch alle Konten benötigt):
Aktiven
Bank
Forderungen aus Leasing
Sachanlagen
WB Sachanlagen
Sachanlagen in Leasing
WB Sachanlagen in Leasing
Prüfungsordnung 2010
Passiven
Aufwand
Verbindlichkeiten aus Leasing Leasingaufwand
Passivdarlehen
Finanzaufwand
Abschreibungsaufwand
Übriger Betriebsaufwand
Ertrag
Leasingertrag
Finanzertrag
Ertrag Maschinenverkauf
Übriger Betriebsertrag
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 7 von 8
Fortsetzung von Teilaufgabe 3: Finanzierungsleasing
Buchungen beim Leasingnehmer Anfang 20_1
Sollbuchung
Habenbuchung
Betrag
Habenbuchung
Betrag
Habenbuchung
Betrag
Habenbuchung
Betrag
Habenbuchung
Betrag
Buchungen beim Leasingnehmer Ende 20_1
Sollbuchung
Buchungen beim Leasingnehmer Ende 20_2
Sollbuchung
Buchungen beim Leasinggeber Anfang 20_1
Sollbuchung
Buchungen beim Leasinggeber Ende 20_1
Sollbuchung
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 3
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 8 von 8
Zinseszins-Tabellen
1%
2%
3%
4%
5%
6%
7%
8%
9%
10%
1
0.990
0.980
0.971
0.962
0.952
0.943
0.935
0.926
0.917
0.909
2
0.980
0.961
0.943
0.925
0.907
0.890
0.873
0.857
0.842
0.826
3
0.971
0.942
0.915
0.889
0.864
0.840
0.816
0.794
0.772
0.751
4
0.961
0.924
0.888
0.855
0.823
0.792
0.763
0.735
0.708
0.683
5
0.951
0.906
0.863
0.822
0.784
0.747
0.713
0.681
0.650
0.621
6
0.942
0.888
0.837
0.790
0.746
0.705
0.666
0.630
0.596
0.564
7
0.933
0.871
0.813
0.760
0.711
0.665
0.623
0.583
0.547
0.513
8
0.923
0.853
0.789
0.731
0.677
0.627
0.582
0.540
0.502
0.467
9
0.914
0.837
0.766
0.703
0.645
0.592
0.544
0.500
0.460
0.424
10
0.905
0.820
0.744
0.676
0.614
0.558
0.508
0.463
0.422
0.386
1%
2%
3%
4%
5%
6%
7%
8%
9%
10%
1
0.990
0.980
0.971
0.962
0.952
0.943
0.935
0.926
0.917
0.909
2
1.970
1.942
1.913
1.886
1.859
1.833
1.808
1.783
1.759
1.736
3
2.941
2.884
2.829
2.775
2.723
2.673
2.624
2.577
2.531
2.487
4
3.902
3.808
3.717
3.630
3.546
3.465
3.387
3.312
3.240
3.170
5
4.853
4.713
4.580
4.452
4.329
4.212
4.100
3.993
3.890
3.791
6
5.795
5.601
5.417
5.242
5.076
4.917
4.767
4.623
4.486
4.355
7
6.728
6.472
6.230
6.002
5.786
5.582
5.389
5.206
5.033
4.868
8
7.652
7.325
7.020
6.733
6.463
6.210
5.971
5.747
5.535
5.335
9
8.566
8.162
7.786
7.435
7.108
6.802
6.515
6.247
5.995
5.759
10
9.471
8.983
8.530
8.111
7.722
7.360
7.024
6.710
6.418
6.145
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen
Aufgabe 4
Verschiedenes
- Teilaufgabe 1: Datensicherheit und IKS
- Teilaufgabe 2: Kapitalerhöhung
- Teilaufgabe 3: Investitionsrechnung
Prüfungszeit
1 Stunde
Punktzahl
16 von 100
5 Punkte
5 Punkte
6 Punkte
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 8 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 4
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 8
Teilaufgabe 1: Datensicherheit und IKS (5 Punkte)
1.1 Die Handels AG archiviert alle Buchhaltungsbelege, sowie die ausgehende Korrespondenz in
digitaler Form. Beurteilen Sie ob die nachfolgenden Aussagen zum Thema Datensicherheit
richtig oder falsch sind.
Aussagen
a) Die Archivierung muss so erfolgen, dass die Belege nicht geändert werden können.
b) Im Rahmen des Einsichtsrechts muss die Möglichkeit bestehen, die Geschäftsbücher
auf Begehren einer berechtigten Person, ohne Hilfsmittel lesbar zu machen
c) Die Informationen sind systematisch zu inventarisieren und vor unbefugtem Zugriff zu
schützen. Zugriffe und Zutritte müssen nicht aufgezeichnet werden.
d) Auf archivierte Daten muss innert nützlicher Frist zugegriffen werden können.
e) Die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz sind sorgfältig, geordnet und vor schädlichen Einwirkungen geschützt aufzubewahren.
f) Zur Aufbewahrung von Unterlagen dürfen veränderbare Informationsträger verwendet
werden, wenn technische Verfahren zur Anwendung kommen, welche die Integrität der
gespeicherten Information gewährleisten. Es braucht keine digitale Signaturverfahren,
noch einen Zeitstempel.
g) Elektronisch oder in vergleichbarer Weise übermittelte und aufbewahrte Daten und
Informationen, die für den Vorsteuerabzug, die Steuererhebung oder den Steuerbezug
relevant sind, haben die gleiche Beweiskraft wie Daten und Informationen, die ohne
Hilfsmittel lesbar sind, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nachweis des Ursprungs
- Nachweis der Integrität
- Nichtabstreitbarkeit des Versands
Richtig
Falsch


















1.2 Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen zum IKS richtig oder falsch sind.
Aussagen
Richtig
a) Die wichtigsten Ziele sind die Sicherstellung, die Zuverlässigkeit sowie Vollständigkeit

der Buchführung.
b) Die Festlegung von Strategien und Geschäftsgrundsätzen sind Aufgaben der Ge
schäftsleitung, deren Umsetzung dagegen ist Sache des Verwaltungsrates.
c) Das IKS soll Fehler und Unregelmässigkeiten im finanziellen Rechnungswesen verhin
dern, vermindern und aufdecken.
d) Das IKS soll ausschliesslich die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten.

Falsch




e) Das IKS soll eine zeitgerechte und verlässliche Berichterstattung sicherstellen.


f) Das IKS ist ein reiner Kontrollmechanismus.


g) Das IKS soll Doppelspurigkeiten in den Abläufen vermeiden.






h) Die Kosten für das IKS sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen daraus
stehen (Kosten-Nutzen-Gedanken entsprechen).
i) Die Geschäftsleitung darf nicht aktiv an der Gestaltung des IKS mitarbeiten.
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Die Handels AG ist daran, ein IKS einzuführen. Beurteilen Sie, welche der nachfolgenden Fragen
für das IKS bedeutsam (richtig) oder nicht von Bedeutung (falsch) sind.
1.3 Fragen zum Bereich „Forderung aus Lieferung und Leistungen“:
Die Mehrwertsteuer wird nach vereinnahmtem Entgelt abgerechnet.
Aussagen
a) Wird das Vieraugen-Prinzip eingehalten?
Richtig
Falsch


b) Werden Anzahlungen im Rahmen der Schulden berücksichtigt?


c) Werden die offenen Debitoren bewirtschaftet?


d) Wird bei Skontoabzügen die anteilige Mehrwertsteuer zurückgefordert?


e) Werden Verrechnungen untersucht?


f) Wird die Kundenzufriedenheit überprüft?


g) Werden die Verlustscheine bewirtschaftet?


h) Wird auf eine Funktionentrennung geachtet?


1.4 Fragen zum Bereich „Personalaufwand – Erfolgsrechnung“:
Aussagen
a) Werden die gebuchten Aufwendungen mit der AHV/PK/UV/FAK-Abrechnungen abgestimmt?
b) Werden Lohnnebenleistungen deklariert?
c) Werden Protokolle über Beurteilungs-Gespräche regelmässig überprüft?
d) Werden Krankheits- u. Unfalltage mit der Versicherung abgerechnet?
e) Werden Arbeitsbelastung, Arbeitsklima sowie Arbeitsbedingungen regelmässig überprüft?
f) Werden die Ferienguthaben der Mitarbeitenden nachgeführt?
g) Werden Massnahmen ergriffen, um dem Verlust von qualifiziertem Personal entgegen
zu wirken?
h) Wird der Pikett-Dienst vergütet?
Prüfungsordnung 2010
Richtig
Falsch
















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Teilaufgabe 2: Kapitalerhöhung (5 Punkte)
Die Alpha AG plant eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 3 :1, der Ausgabepreis beträgt 120%.
Vor der Kapitalerhöhung weist die Alpha AG folgende externe Bilanz aus:
Externe Bilanz der Alpha AG vor der Kapitalerhöhung in CHF
Flüssige Mittel
220‘000 Fremdkapital
Wertschriften
380‘000 Aktienkapital
Übrige Aktiven
3‘220‘000 Allg. gesetzliche Reserven
Freie Reserven
Bilanzgewinn
Total Aktiven
3‘820 000 Total Passiven
1‘950‘000
1‘200‘000
470‘000
180‘000
20‘000
3‘820 000
Zusätzliche Informationen:
Das Aktienkapital setzt sich aus 6‘000 Aktien à CHF 200 nominal zusammen.
In der Bilanz der Alpha AG bestehen stille Reserven von total CHF 50‘000.
2.1
Wie hoch ist der Bezugspreis einer Aktie in CHF?
2.2
Wie hoch ist der Substanzwert einer Aktie vor Kapitalerhöhung?
2.3
Wie hoch ist der Substanzwert einer Aktie nach Kapitalerhöhung?
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2.4 Wie viel beträgt der theoretische Wert eines Bezugsrechts für eine Aktie? Runden Sie das
Ergebnis auf zwei Dezimalstellen.
2.5 Wie lauten die Buchungen für die Aktienkapitalerhöhung? Verwenden Sie als Abwicklungskonto das Konto „Aktionäre“.
(Die Anzahl der Zeilen stimmt nicht mit der Musterlösung überein)
Soll
Haben
Betrag
2.6 Aktionär A besitzt 12 Aktien. Er möchte mit der Kapitalerhöhung seinen Besitz auf 20 AlphaAktien erhöhen. Wie viele Bezugsrechte muss der Aktionär zukaufen?
2.7 Aktionär B besitzt 6 Aktien der nicht börsenkotierten Alpha AG. Er entschliesst sich, drei
Bezugsrechte zu verkaufen und mit den restlichen drei Bezugsrechten eine neue Aktie zu
kaufen.
Wie lauten die Buchungen?
(die Anzahl der Zeilen stimmt nicht mit der Musterlösung überein)
Soll
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Haben
Betrag
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Teilaufgabe 3: Investitionsrechnung (6 Punkte)
Die Fitnessclub AG plant in gemieteten Räumlichkeiten ein neues Fitnesszentrum zu erstellen.
Gegen eine Jahresgebühr von CHF 900.- erhalten die Kunden Zugang zu den Räumlichkeiten des
Fitnesszentrums und zu den dort zur Verfügung gestellten Turn- und Trainingsgeräten. Es wird
damit gerechnet, dass jährlich 800 Kunden ein Jahresabonnement lösen.
Bezüglich des Investitionsvorhabens liegen folgende Angaben vor:
Investitionssumme (Kapitaleinsatz)
Jährliche fixe Betriebsausgaben
Jährliche Einnahmen (800 Jahresgebühren à CHF 900.-)
Liquidationserlös am Ende der Nutzungsdauer
CHF 2'500’000
CHF 210’000
CHF 720’000
CHF 100‘000
Die Nutzungsdauer des Fitnesszentrums wird auf 8 Jahre geschätzt. Die Fitnessclub AG rechnet
mit einem Kalkulationszinssatz von 10%.
Sie werden gebeten, für den Investitionsentscheid die nachfolgenden Berechnungen auszuführen.
Bei den dynamischen Berechnungen ist vereinfachend davon auszugehen, dass die Zahlungen
Ende Jahr erfolgen. Als Grundlage für die Ausrechnungen sind die Zinseszinstabellen auf Seite 8
zu verwenden.
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Aufgabe 3.1: Statische Investitionsrechnung
Berechnen Sie die folgenden Grössen dieser geplanten Investition:
Text
Berechnung
Ergebnis
Jährlicher Cashflow
CHF ____________
Kalkulatorische
Zinsen p.a.
CHF ____________
Kalkulatorische
Abschreibungen p.a.
CHF ____________
Reingewinn p.a.
CHF ____________
Statische Rendite
(auf eine Kommastelle
genau)
______________ %
Statische Pay-backDauer
(auf eine Kommastelle
genau)
___________Jahre
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Aufgabe 3.2: Dynamische Investitionsrechnung
a)
Berechnen Sie den Kapitalwert (Net Present Value, NPV).
Berechnung
Der Kapitalwert (NPV) dieser Investition beträgt CHF ____________________
b)
Um wie viel darf sich die Anzahl der Kunden maximal reduzieren, dass der Kapitalwert dieser
Investition nicht unter null gerät?
Berechnung
Die Anzahl Kunden darf sich um max. ___________ reduzieren, damit der Kapitalwert
nicht unter null gerät.
c)
Zwischen welchen zwei nebeneinander liegenden Prozentwerten gemäss Tabelle liegt der
Interne Ertragssatz (IRR)?
Berechnung
Der Interne Ertragssatz liegt zwischen ______% und _______%.
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ZINSTABELLEN
ABZINSUNGSTABELLE: Zinssatz 1% bis 30%
Gegenwartswert einer Zahlung von 1.-, fällig Ende Jahr.
Jahre
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
16%
18%
20%
22%
24%
26%
28%
30%
1
0.980 0.962 0.943 0.926 0.909 0.893 0.877 0.862 0.847 0.833 0.820 0.806 0.794 0.781 0.769
2
0.961 0.925 0.890 0.857 0.826 0.797 0.769 0.743 0.718 0.694 0.672 0.650 0.630 0.610 0.592
3
0.942 0.889 0.840 0.794 0.751 0.712 0.675 0.641 0.609 0.579 0.551 0.524 0.500 0.477 0.455
4
0.924 0.855 0.792 0.735 0.683 0.636 0.592 0.552 0.516 0.482 0.451 0.423 0.397 0.373 0.350
5
0.906 0.822 0.747 0.681 0.621 0.567 0.519 0.476 0.437 0.402 0.370 0.341 0.315 0.291 0.269
6
0.888 0.790 0.705 0.630 0.564 0.507 0.456 0.410 0.370 0.335 0.303 0.275 0.250 0.227 0.207
7
0.871 0.760 0.665 0.583 0.513 0.452 0.400 0.354 0.314 0.279 0.249 0.222 0.198 0.178 0.159
8
0.853 0.731 0.627 0.540 0.467 0.404 0.351 0.305 0.266 0.233 0.204 0.179 0.157 0.139 0.123
9
0.837 0.703 0.592 0.500 0.424 0.361 0.308 0.263 0.225 0.194 0.167 0.144 0.125 0.108 0.094
10
0.820 0.676 0.558 0.463 0.386 0.322 0.270 0.227 0.191 0.162 0.137 0.116 0.099 0.085 0.073
ZINSTABELLEN
RENTENBARWERTFAKTOREN (Rbf): Zinssatz 1% bis 30%
Gegenwartswert einer Zahlung von jährlich 1.-, fällig Ende Jahr, während n Jahren.
Jahre
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
16%
18%
20%
22%
24%
26%
28%
30%
1
0.980 0.962 0.943 0.926 0.909 0.893 0.877 0.862 0.847 0.833 0.820 0.806 0.794 0.781 0.769
2
1.942 1.886 1.833 1.783 1.736 1.690 1.647 1.605 1.566 1.528 1.492 1.457 1.424 1.392 1.361
3
2.884 2.775 2.673 2.577 2.487 2.402 2.322 2.246 2.174 2.106 2.042 1.981 1.923 1.868 1.816
4
3.808 3.630 3.465 3.312 3.170 3.037 2.914 2.798 2.690 2.589 2.494 2.404 2.320 2.241 2.166
5
4.713 4.452 4.212 3.993 3.791 3.605 3.433 3.274 3.127 2.991 2.864 2.745 2.635 2.532 2.436
6
5.601 5.242 4.917 4.623 4.355 4.111 3.889 3.685 3.498 3.326 3.167 3.020 2.885 2.759 2.643
7
6.472 6.002 5.582 5.206 4.868 4.564 4.288 4.039 3.812 3.605 3.416 3.242 3.083 2.937 2.802
8
7.325 6.733 6.210 5.747 5.335 4.968 4.639 4.344 4.078 3.837 3.619 3.421 3.241 3.076 2.925
9
8.162 7.435 6.802 6.247 5.759 5.328 4.946 4.607 4.303 4.031 3.786 3.566 3.366 3.184 3.019
10
8.983 8.111 7.360 6.710 6.145 5.650 5.216 4.833 4.494 4.192 3.923 3.682 3.465 3.269 3.092
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen
Aufgabe 5
Konzernabschluss
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 7 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 5
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Teilaufgabe 1: Bereinigung nach Swiss GAAP FER (6 Punkte)
Die Sweet Holding AG erwarb am 01.01.20_1 sämtliche Aktien der Schoggi AG für 450.
Bereinigen Sie auf der Seite 2 den OR-Abschluss (HB 1) der Schoggi AG per 31.12.20_2 aufgrund
dieser Informationen:
 Vorräte
Die Schoggi AG bewertet die Vorräte in der Handelsbilanz 1 (nach OR) konsequent um den Steuerdrittel unter dem tatsächlichen Wert. Der tatsächliche Wert der Vorräte im Erwerbszeitpunkt betrug 72,
Ende 20_1 betrug der tatsächliche Wert 84.
 Rückstellungen
In der HB 1 betrugen die Rückstellungen im Erwerbszeitpunkt 25 und betrafen einen Gerichtsprozess,
den ein Konkurrent seit Jahren gegen die Schoggi AG führt. Aufgrund eines Gutachtens der Prozessanwälte wäre die Rückstellung per 01.01.20_1 mit 14 korrekt (true-and-fair) bewertet.
Im Jahr 20_1 hat sich nichts an der Situation geändert und die Rückstellungen wurden nicht verändert.
Ende Oktober 20_2 wurde der Prozess zu Gunsten der Schoggi AG entschieden, die Rückstellung
wurde jedoch aus steuerlichen Gründen nicht aufgelöst.
 Rezepte
Die Schoggi AG verfügt über verschiedene selbst entwickelte Rezepte, die nicht aktiviert wurden. Anfangs 20_1 betrug der Nutzwert der Rezepte 100. Die systematische Abschreibung erfolgt linear über
die verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Rezepte ergab Ende 20_1 einen erzielbaren Wert von 69, Ende 20_2 einen solchen von 80.
 Eigenkapital
Seit dem Erwerb durch die Sweet Holding hat die Schoggi AG keine Dividenden ausgeschüttet. Über
das Eigenkapital stehen diese Aufzeichnungen zur Verfügung:
Eigenkapital der Schoggi AG
01.01.20_1 31.12.20_1 31.12.20_2
Aktienkapital
200
200
250
Gesetzliche Reserven
40
40
70
Freie Reserven
30
30
33
Jahresgewinn
13
27
Total
270
283
380
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Bereinigungstabelle der Schoggi AG per 31.12. 20_2
HB 1
Soll
Diverse Aktiven
Vorrat
Bereinigung
Haben Soll
HB 2
Haben Soll
Haben
748
52
Rezepte
Wertberichtigung Rezepte
Diverses Fremdkapital
395
Rückstellungen
25
Aktienkapital
250
Gesetzliche Reserven
70
Freie Reserven
33
Kapitalreserven
Gewinnreserven
Gewinn
27
800
Prüfungsordnung 2010
800
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Teilaufgabe 2: Devisenswap (3 Punkte)
Die Handels AG (Tochter der Sweet Holding AG) hat im Jahr 20_3 einen Devisenswap abgeschlossen,
der beurteilt werden muss.
Ausgangslage für den Devisenswap bildeten die Bankauszüge per 27.09.20_3:
- Soll-Saldo USD Konto:
USD 2 000 000.- mit 7.250% p.a. (Schuldzins Bankkunde)
- Haben-Saldo CHF Konto:
CHF 3 500 000.- mit 0.125% p.a. (Zins Guthaben Bankkunde)
Aufgrund von laufenden Vertragsverhandlungen mit einem asiatischen Kunden wird Ende März 20_4
eine Zahlung von 2 Mio. USD erwartet.
Um die hohen Kreditzinsen auf dem USD-Konto einzusparen, wurden am 30.09.20_3 in einem Kassageschäft 2,0 Mio. USD gegen CHF gekauft. Gleichzeitig wurde zur Währungsabsicherung ein Terminverkauf über 2 Mio. USD per Ende März 20_4 getätigt.
Am 30.09.20_3 wurden diese Fremdwährungskurse notiert:
Geld
Brief
Notenkurs
0.8950
0.9625
Devisenkassakurs
0.9250
0.9325
Terminkurs 3 Monate
0.9235
0.9315
Terminkurs 6 Monate
0.9220
0.9305
a) Berechnen Sie den Währungserfolg aus dem Devisenswap.
b) Berechnen Sie den Zinserfolg aus dem Devisenswap in CHF.
Rechnen Sie bei der Zinseinsparung mit einem durchschnittlichen Umrechnungskurs von
CHF 0.95/USD.
Die für den Kauf der 2 Mio. USD benötigten CHF wären andernfalls zur Renditesteigerung als 6Monate-Festgeld zu 0.25% p.a. platziert worden.
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Teilaufgabe 3: Wertschriften (2 Punkte)
Im April 20_3 hat die Handels AG (Tochter der Sweet Holding AG) 1 000 Aktien der ABB Schweiz AG
zum Kurs von CHF 17.66 gekauft und aktiviert (Gebühren und Bankkommissionen bleiben unberücksichtigt). Die Kurse der Aktien sind bis Ende September 20_3 auf CHF 18.12 gestiegen.
Um die Aktien gegen einen Kursrückgang abzusichern, kaufte die Handels AG am 30. September 20_3
eine Put-Option zu den folgenden Bedingungen:
Put Option
Kontrakt
Ausübungspreis
Verfall
Optionsprämie
Kontraktvolumen
1 000 Aktien ABB Schweiz AG
CHF 15.-März 20_4
CHF 0.76 pro Aktie
CHF 760.--
a) Berechnen Sie die Wertanpassungen auf den Aktien sowie auf dem offenen Optionsgeschäft per
31.12.20_3 nach Swiss GAAP FER. Die Bewertung erfolgt zu aktuellen Werten.
Börsenkurse am 31.12.20_3:
ABB Schweiz AG-Aktie
CHF
17.94
Put-Option März 20_4
CHF
0.52
Aktien
Optionen
b) Verbuchen Sie die Wertanpassungen. Es stehen diese Konten zur Verfügung:
Kurzfristige Finanzanlagen, Wertschriften, Wertberichtigung Wertschriften, Währungsrückstellungen,
realisierte Währungsgewinne, realisierte Währungsverluste, nicht realisierte Währungsgewinne,
nicht realisierte Währungsverluste, realisierte Kursgewinne, realisierte Kursverluste, nicht realisierte
Kursgewinne, nicht realisierte Kursverluste, übriger Finanzaufwand, übriger Finanzertrag.
Buchungen
Soll
Haben
Betrag
Aktien
Optionen
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Teilaufgabe 4: Summenbilanz (3 Punkte)
Aus dem Anhang der Sweet Holding AG sind folgende Beteiligungen ersichtlich:
Schoggi AG,
Handels AG
Guezli AG
Torten AG
300
200
100
250
100%
60%
40%
30%
100%
80%
50%
30%
Equity-Methode
Quotenkonsolidierung
Vollkonsollidierung
Stimmenanteil
Kapitalanteil
Aktienkapital
Beteiligungen der Sweet Holding am 31.12.20_3




Erstellen Sie die Summenbilanz per 31.12.20_3 aufgrund der in der Tabelle eingetragenen und bereinigten Einzelabschlüsse.
Summenbilanz der Sweet Holding am 31.12.20_3
Bilanz
Bilanz Sweet H Bilanz Schoggi Bilanz Handels Bilanz Guezli Bilanz Torten Summenbilanz
Soll
Diverse Aktiven
Transitorische Aktiven
Haben Soll
Haben Soll
280
490
20
10
Warenvorrat
Haben Soll
650
90
270
200
Sachanlagen
100
WB Sachanlagen
340
50
200
20
Rezepte & Patente
100
40
200
20
210
40
100
WB Rezepte & Patente
100
50
70
20
1 800
730
200
200
Transitorische Passiven
280
75
10
Passivdarlehen
Aktienkapital
200
1 200
300
200
100
250
Kapitalreserven
100
250
150
60
180
Gewinnreserven
300
10
20
20
10
50
20
30
10
15
Gewinn Bilanz
2 400 2 400
Prüfungsordnung 2010
Haben
40
Aktivdarlehen
Diverses Fremdkapital
Haben Soll
80
Fabrikatevorrat
Beteiligungen
Haben Soll
890
890
830
830
510
510
650
650
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Teilaufgabe 5: Konsolidierungsbuchungen (7 Punkte)
Die Sweet-Holding AG besitzt nach wie vor diese vier Beteiligungen.
Gesellschaft
Kapitalanteil
Schoggi AG,
Handels AG
Guezli AG
Torten AG
Vollkonsollidierung

100%

60%
40%
30%
Quotenkonsolidierung
Equity-Methode


Verbuchen Sie die ausgewählten Geschäftsfälle per Ende 20_5 im Konsolidierungsbogen auf der
Folgeseite.
- Die einzelnen Konten müssen nicht saldiert werden, da nicht sämtliche Konsolidierungsbuchungen
verlangt werden.
- Nicht realisierte Zwischengewinne werden gemäss der Aktionärsstruktur bei der empfangenden
Gesellschaft eliminiert.
- Falls keine Buchung notwendig ist, kreuzen Sie in der rechten Spalte das Feld „keine Buchung“ an.
Keine
Buchung
a) Kapitalkonsolidierung der Handels AG
Die Sweet-Holding erwarb am 01.01.20_2 die Beteiligung an der Handels AG für 310. Das Eigenkapital der
Handels AG betrug im Erwerbszeitpunkt 350 (AK 200, Kapitalreserven 150). Das Aktienkapital wurde seither
nicht verändert. Der Goodwill wird linear über 5 Jahre abgeschrieben.
b) Dividendenausschüttung der Handels AG
Die Handels AG schüttete im Jahr 20_5 eine Dividende von 10 aus

c) Gewinn der Guezli AG
Im Jahr 20_5 beträgt der Jahresgewinn der Guezli AG 10.

d) Fabrikatelieferung der Schoggi AG
Im Jahr 20_5 lieferte die Schoggi AG selbst hergestellte Fabrikate für 1 800 an die Handels AG (Konzern-HK
1 350). Die Handels AG verkauft die Fabrikate der Schoggi AG als Handelsware jeweils mit einer durchschnittlichen BG-Marge von 20% an Dritte weiter.
Die Vorräte bei der Handels AG sind von 80 (Konzern-HK 60) auf 40 (Konzern-HK 30) gesunken.
e) Fabrikatelieferung der Schoggi AG
Im Jahr 20_5 lieferte die Schoggi AG für 200 Schokoladenmasse (Halbfabrikate) an die Guezli AG (KonzernHerstellkosten 150). Die damit hergestellten Produkte wurden im Jahr 20_5 vollständig verkauft.

f) Konzerninternes Darlehen der Sweet Holding AG
Das jährlich am 30. Juni zu 6% verzinsliche Darlehen gegenüber der Handels AG wurde am 01.07.20_5 um
100 auf 300 erhöht.

g) Konsolidierung der Torten AG
Ende 20_4 wurde ein Equity-Wert von 140 ermittelt (Kaufpreis 100). Im Jahr 20_5 erwirtschaftete die Torten
AG gesamthaft einen Gewinn von 30 und schüttete eine Dividende von 20 aus.

Prüfungsordnung 2010


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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Rechnungswesen, Aufgabe 5
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 7 von 7
Teilaufgabe 5: Fortsetzung
Konsolidierungsbogen per Ende 20_5
Bilanz
Summenbilanz
Soll
Diverse Aktiven
Soll
Haben
1 550
Transitorische Aktiven
30
Warenvorrat
200
Fabrikatevorrat
20
Aktivdarlehen
300
Sachanlagen
500
WB Sachanlagen
100
Rezepte & Patente
100
WB Rezepte & Patente
Beteiligungen
Konsolidierungsbuchungen
Haben
100
1 800
Goodwill
Diverses Fremdkapital
1 080
Transitorische Passiven
10
Passivdarlehen
300
Aktienkapital
1 800
Kapitalreserven
560
Gewinnreserven
400
Minderheitsanteile MAK
Gewinn Bilanz
150
MAG Bilanz
4 500
Erfolgsrechnung
4 500
Summenbilanz
Soll
Konsolidierungsbuchungen
Haben
Warenertrag
4 500
Fabrikateertrag
2 400
Dienstleistungsertrag
44
Bestandesänderungen
10
Finanzertrag
40
Ertrag assoziierte Gesellschaft
Soll
Haben
6
Warenaufwand
2 800
Materialaufwand
1 300
Abschreibungen
40
Abschreibung Goodwill
Finanzaufwand
Diverser Aufwand
Gewinn ER
30
2 680
150
MAG ER
7 000
Prüfungsordnung 2010
7 000
©Trägerorganisation
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern
Aufgabe 1
Mehrwertsteuer
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
50 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 13 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 13
Wo in den Aufgaben von Steuern, steuerlicher Belastung usw. die Rede ist, betrifft
dies nur die Mehrwertsteuer.
Sämtliche Geschäftsfälle sind nach dem seit 1.1.2010 gültigen MWSTG bzw. der
MWSTV zu lösen und bei sämtlichen Lösungen sind die aktuellen, seit dem
1. Januar 2011 gültigen Steuersätze anzuwenden.
Sofern eine in der Fragestellung verlangte Begründung der Lösung fehlt, wird diese
- auch wenn richtig - als falsch bewertet.
Fall 1 (8 Punkte)
Sie sind Buchhalterin/Buchhalter bei einem Treuhandunternehmen und Ihre Kunden stellen Ihnen
die folgenden Fragen. Bitte äussern Sie sich zu den nachfolgenden Sachverhalten und begründen
Sie Ihre Antworten anhand der gesetzlichen Grundlage (Artikel, Absatz, Buchstaben/Ziffer, sofern
vorhanden).
a)
Hans Dähler ist Landwirt in Laufen (CH). Er ist nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen.
Zusätzlich zu seinen Einnahmen aus dem Verkauf der eigenen landwirtschaftlichen Produkte
erzielt er Einnahmen aus Beherbergung und gastgewerblichen Leistungen von ungefähr CHF
50'000.00 pro Jahr. Für diese zusätzlichen gastgewerblichen Leistungen hat er den Hof
umgebaut und erhebliche Investitionen getätigt. Kann er sich als Steuerpflichtiger im Mehrwertsteuerregister eintragen lassen?
 Ja
 Nein
Begründung:
b)
Die Teppich GmbH handelt mit Teppichen. Sie ist steuerpflichtig und rechnet nach der effektiven Methode ab. Die GmbH kauft ihrem Geschäftsführer einen aus einer Erbschaft stammenden gebrauchten Teppich ab und bezweckt, diesen zu verkaufen. Kann sie auf diesem Kauf
einen Vorsteuerabzug vornehmen?
 Ja
 Nein
Begründung:
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
c)
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Die Sportanlass AG organisiert einen Boxmatch in Bern. Die beiden Boxer haben ihren Wohnsitz im Ausland und erhalten für die Teilnahme an diesem Match je eine Startprämie von
CHF 250‘000.00. Liegt der Ort der Dienstleistung der Boxer im Inland?
 Ja
 Nein
Begründung:
d)
Die nicht steuerpflichtige Pro Immobilien AG mit Sitz in Interlaken, baut auf eigene Rechnung
Luxuswohnungen. Die Fenster werden durch ein Unternehmen mit Sitz in Österreich, welches
nicht im schweizerischen Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, zum Preis von
CHF 30‘000.00 eingebaut. Die Fenster wurden direkt durch die Pro Immobilien AG für
CHF 120‘000.00 im Inland eingekauft. Die Pro Immobilien AG hat für diese Arbeiten im Bezug
auf die MWST nichts unternommen mit der Begründung, sie habe die MWST bereits auf dem
Kauf der Fenster bezahlt. Ist dieses Vorgehen korrekt?
 Ja
 Nein
Begründung :
e)
Der Hauptaktionär der steuerpflichtigen Vermögensverwaltung Fabian Toma AG entnimmt der
AG im Jahr 2013 einen Personenwagen, um ihn seiner Cousine zu schenken. In der MWSTAbrechnung der AG korrigiert er die Vorsteuer auf dem Buchwert des Autos. Ist dieses Vorgehen korrekt?
 Ja
 Nein
Begründung :
f)
Die Alex Transport GmbH ist im Bereich Viehtransporte tätig. Die Tiere werden im Auftrag von
inländischen Landwirten auf Weiden im Ausland transportiert. Liegt der Ort dieser Beförderungsleistung im Inland?
 Ja
 Nein
Begründung :
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 3 von 13
Fall 2 (6 Punkte)
Die steuerpflichtige Auto Lux AG handelt und repariert Luxusfahrzeuge. Beurteilen Sie in Ihrer
Funktion als Buchhalterin/Buchhalter die nachfolgenden Geschäftsfälle in Bezug auf den Vorsteuerabzug.
a)
Lieferantenrechnung der steuerpflichtigen Garage Monza AG für den Kauf eines Personenwagens:
 Ferrari F430, Gebrauchtwagen
CHF 300'000.00
(Hinweis auf der Rechnung “inkl. 2,5 % MWST“)
Berechnen Sie die zum Abzug berechtigte Vorsteuer:
b)
Kundenrechnung zum Fahrzeugverkauf an den nicht steuerpflichtigen Frédéric Dumoulin:
Verkauf eines BMW X6, Neuwagen
MWST 8 %
Total
./. Rücknahme Ihres Audi A6
./. Ihre Anzahlung
Noch zu bezahlen
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
145'000.00
11'600.00
156'600.00
-40'000.00
-40'600.00
76'000.00
Kann die Auto Lux AG einen Vorsteuerabzug vornehmen? Falls ja, berechnen Sie die zum Abzug
berechtigte Vorsteuer und begründen Sie Ihre Antwort (mit Angabe von Artikel, Absatz, Buchstabe/Ziffer, sofern vorhanden).
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
c)
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 4 von 13
Lieferantenrechnung der steuerpflichtigen Tior AG für den Kauf von Schlüsselanhängern

Goldene Schlüsselanhänger mit Inschrift “Auto Lux AG wünscht Ihnen gute Fahrt“
10 Schlüsselanhänger à CHF 2'000.00 / Stück
CHF
20'000.00
MWST 8 %
CHF
1'600.00
Total
CHF
21'600.00
Neun der Schlüsselanhänger werden unentgeltlich an Kunden der Garage abgegeben und
ein Schlüsselanhänger wird dem Sohn des Hauptaktionärs der Garage geschenkt.
Der Sohn arbeitet nicht in der Garage mit.
Berechnen Sie die zum Abzug berechtigte Vorsteuer und begründen Sie Ihre Antwort (mit Angabe
von Artikel, Absatz, Buchstabe/Ziffer, sofern vorhanden).
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 5 von 13
Fall 3 (8 Punkte)
Die Alpha AG ist eine steuerpflichtige Zimmerei und rechnet nach der effektiven Methode ab. Im
Jahr 2012 hat die Alpha AG eine Gebäude gekauft und komplett umgebaut. Dieses Gebäude enthält drei gleich grosse Wohnungen.
Das Baukonto sieht wie folgt aus:
Kauf des Gebäudes inkl. Grundstück
Drittarbeiten
Material für die Zimmereiarbeiten
Interne Verrechnung für das eingesetzte
eigene Personal
Kosten Baugesuch
Versicherungskosten
Zumietung von Personal
Total
CHF 300'000.00
CHF 800'000.00
CHF 60'000.00
CHF 50'000.00
CHF
2'000.00
CHF
3'000.00
CHF 35'000.00
CHF 1'250'000.00
(netto, ohne MWST)*
(netto, ohne MWST)*
(netto, ohne MWST)*
*= Steuersatz 8 %
Das Gebäude wird wie folgt verwendet:



eine Wohnung wird als Büro durch die Alpha AG benutzt;
eine Wohnung wird mit Option an eine Versicherungsgesellschaft vermietet;
eine Wohnung wird an eine Privatperson vermietet.
Zur Vereinfachung sind die Erstellungskosten aller Wohnungen identisch und alle Geschäftsfälle
finden im Jahr 2012 statt.
Stellen Sie eine nachvollziehbare Berechnung der abzugsberechtigten Vorsteuer auf.
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Fall 4 (8 Punkte)
Die Media Pub AG wurde am 1.1.2010 gegründet und erbringt Werbeleistungen an Kunden mit
Sitz im In- und Ausland. Zur Erbringung ihrer Werbeleistungen zieht sie teilweise in- und ausländische Werbeagenturen bei. Die Media Pub AG ist noch nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen.
Im Frühling 2013 kontaktiert der Geschäftsführer Sie, um Ihnen einige Fragen zur MWST zu stellen. Bei dieser Gelegenheit zeigt er Ihnen die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012.
Honorar von Kunden mit Sitz im Inland
Honorar von Kunden mit Sitz im Ausland
Kommissionen von Agenturen mit Sitz im Inland
Kommissionen von Agenturen mit Sitz im Ausland
Total Umsatz
Werbeleistungen von Dritten mit Sitz im Inland
Werbeleistungen von Dritten mit Sitz im Ausland
Total direkte Aufwand
Lohnaufwand
Übriger betrieblicher Aufwand
Verwaltungsaufwand
Total übriger Aufwand
Abschreibungen
Steuern
Jahreserfolg
2010
25'650.00
45'700.00
5'000.00
10'500.00
86'850.00
2011
78'950.00
52'700.00
45'900.00
23'200.00
200'750.00
2012
117'222.00
85'720.00
57'580.00
47'325.00
307'847.00
2'500.00
2'500.00
25'600.00
7'920.00
33'520.00
32'500.00
15'800.00
48'300.00
59'000.00
13'850.00
6'723.00
79'573.00
121'020.00
14'175.00
14'260.00
149'455.00
212'695.00
14'470.00
24'396.00
251'561.00
1'500.00
1'500.00
1'500.00
250.00
1'856.00
600.00
3'027.00
14'419.00
5'886.00
Beantworten Sie bitte folgende Fragen:
a)
Bestimmen Sie für jedes Jahr den massgebenden Umsatz für die Abklärung der obligatorischen Steuerpflicht gemäss Artikeln 10 und 11 MWSTG:
Massgebender Umsatz 2010
Prüfungsordnung 2010
Massgebender Umsatz 2011
Massgebender Umsatz 2012
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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b)
Wird die Media Pub AG obligatorisch steuerpflichtig? Falls ja, ab welchem Datum? Begründen
Sie Ihre Antwort anhand der gesetzlichen Grundlage (Artikel, Absatz, Buchstaben/Ziffer
sofern vorhanden).
c)
Falls die obligatorische Steuerpflicht gegeben ist, möchte der Geschäftsführer der Media Pub
AG die Steuer mit dem Saldosteuersatz von 6,1 % abrechnen. Berechnen Sie die Steuerschuld für das Jahr 2012.
d)
Falls eine rückwirkende Eintragung für die Media Pub AG eine erhebliche Steuerschuld mit
sich ziehen würde, die das Unternehmen in Gefahr bringen könnte, möchte der Geschäftsführer von Ihnen wissen, ob es eine Möglichkeit des Steuererlasses gibt. Geben Sie an, ob die
Eidg. Steuerverwaltung einem Erlass ganz oder teilweise zustimmen würde. Begründen Sie
Ihre Antwort anhand der gesetzlichen Grundlage (Artikel, Absatz, Buchstabe/Ziffer, sofern
vorhanden).
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 8 von 13
Fall 5 (10 Punkte)
Die steuerpflichtige Info AG mit Sitz in Zürich verkauft Computer an Unternehmen und Privatpersonen im Inland. Im Inland bietet sie auch Informatikunterricht für Privatpersonen an. Zudem führt
sie Organisationsberatungen im Inland und in Deutschland aus.
Für die Organisationsberatungen zieht die Info AG Drittfirmen mit Sitz im Inland (alle im Mehrwertsteuerregister eingetragen) bei.
Berechnen Sie aufgrund der untenstehenden Angaben die Steuerschuld des Unternehmens. Die
Info AG optiert nicht für die ausgenommenen Leistungen. Sie rechnet nach der effektiven Methode
ab.
Soweit möglich werden die Vorsteuern den entsprechenden Umsätzen zugeordnet.
Sofern es sich um steuerbare Vorgänge handelt, verstehen sich die Angaben inkl. MWST..
Umsatz
Computerverkäufe an Unternehmen im Inland
Computerverkäufe an Privatpersonen im Inland
Informatikkurse im Inland
Organisationsberatungen an Unternehmen im Inland
Organisationsberatungen an Unternehmen im Ausland
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
918'000.00
540'000.00
69'000.00
178'200.00
95'000.00
Aufwand
Zahlungen an Referenten im Inland
Beratungsaufwand von inländischen Anbietern
CHF
CHF
55'000.00
97‘200.00
CHF
33'200.00
CHF
CHF
CHF
2'037.00
7'200.00
31'100.00
Vorsteuer auf Aufwand und Investitionen
Vorsteuer auf Computereinkäufen
(davon sind 10 % für die Informatikkurse bestimmt)
Vorsteuer auf Aufwand für die Informatikkurse (Referenten)
Vorsteuer auf Beratungsaufwand
Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 9 von 13
Lösung:
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
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Fall 6 (10 Punkte)
Die steuerpflichtige Géronde AG mit Sitz in Lausanne handelt mit Walliser und Waadtländer Weinen. Ihrer Kundschaft sind Privatpersonen, die im Umkreis von 30 km um Lausanne wohnen. Privatpersonen, die am Firmensitz der Géronde AG einkaufen, haben ein Anrecht auf eine Degustation.
Das Unternehmen beliefert seine Kundschaft mit firmeneigenen Fahrzeugen.
Die Géronde AG rechnet die Steuer nach vereinbarten Entgelten und nach der effektiven Methode
ab.
Die folgenden Konten sind ein Auszug aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung des Jahres 2012
(die Buchhaltung wird netto geführt, ohne MWST):
Auszug aus der Buchhaltung des Jahres 2012
1070 Vorsteuer auf Material und Dienstleistungen
Buchungen
während des
Jahres 2012
15'382.00
4'125.00
3'552.00
1'850.00
5'352.00
503.00
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Differenz*
1071 Vorsteuer Investitionen und übriger Aufwand
Buchungen
während des
Jahres 2012
2’584.00
520.00
1'002.00
300.00
250.00
512.00
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Differenz*
15'382.00
15'382.00
2'584.00
2'584.00
= * die Differenz wurde am 31.12. auf das Konto Transitorische Aktiven umgebucht
3000 Verkauf Walliser Weine
354‘800.00
Total Umsatz
3010 Verkauf Waadtländer Weine
Buchungen
während des
Jahres 2012
354'800.00
354'800.00
170‘200.00
Total Umsatz
354'800.00
Effektive
Verluste
während des
Jahres 2012
170'200.00
3291 Rabatte und Skonti
Buchungen
während des
Jahres 2012
13‘670.00
10‘170.00
10'170.00
10'170.00
Saldo
13'670.00
10'170.00
13'670.00
3710 Degustationswein (Kunden)
5‘940.00
Saldo
170'200.00
170'200.00
3290 Debitorenverluste
Buchungen
während des
Jahres 2012
5'940.00
5'940.00
Saldo
13'670.00
5150 Verrechnung Privatanteil Fahrzeug
Buchungen
während des
Jahres 2012
1'200.00
1'200.00
1'200.00
1'200.00
Saldo
5'940.00
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
4'800.00
4'800.00
4'800.00
Das Konto Umsatzsteuer weist keine Differenzen aus.
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 11 von 13
Gemäss Vollkostenrechnung der Géronde AG hat der Degustationswein im Geschäftsjahr 2012
einen Wert von CHF 10.00 pro Person. Die Degustationsweine werden über das Konto „Werbeaufwand“ verbucht.
Die MWST-Abrechnungen (1.-4. Quartal 2012) enthalten folgende Daten:
Detail der eingereichten MWST-Abrechnungen
(alle Umsätze sind netto, ohne MWST)
Ziff. Nr.*
1. Quartal
CHF
2. Quartal
CHF
3. Quartal
CHF
4. Quartal
CHF
Total 2012
CHF
200*
235*
301*
122'500.00
6'100.00
116'400.00
115'300.00
5'900.00
109'400.00
189'300.00
12'000.00
177'300.00
98'900.00
1'800.00
97'100.00
526'000.00
25'800.00
500'200.00
400*
405*
500*
4'125.00
520.00
4'667.00
3'552.00
1'002.00
4'198.00
1'850.00
300.00
12'034.00
5'352.00
250.00
2'166.00
14'879.00
2'072.00
23'065.00
* Dies sind die Ziffern des MWST-Abrechnungsformulars, siehe nachfolgende Seiten.
Der Geschäftsführer der Géronde AG beauftragt Sie, aufgrund der oben aufgeführten Angaben
aus der Buchhaltung und der eingereichten Abrechnungen die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung
gemäss Art. 128 Abs. 2 und 3 MWSTV für das Jahr 2012 vorzunehmen.
Gleichzeitig beauftragt er Sie, für das Jahr 2012 die Berichtigungsabrechnung zuhanden der Eidg.
Steuerverwaltung zu erstellen.
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Steuern, Aufgabe 1
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 12 von 13
Abstimmung:
Umsatzabstimmung:
Vorsteuerabstimmung:
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 1
Prüfungsordnung 2010
Name, Vorname, Kandidatennummer
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©Trägerorganisation
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern
Aufgabe 2
Direkte Steuern
Verrechnungssteuer
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
50 von 100
(davon Direkte Steuern 38 und Verrechnungssteuer 12)
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 19 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 19
Aufgabenteil A
Direkte Steuern
Die Aufgaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird,
ausschliesslich nach dem Bundessteuerrecht (DBG) zu lösen.
Fall 1 (1.5 Punkte)
Im Laufe des Jahres 2012 ist die Ehefrau von Roland Berger verstorben. In der Folge erhält Herr
Berger folgende Geldleistungen :




Kapitalabfindung aus der beruflichen Vorsorgeeinrichtung der Ehefrau
In der Höhe von
Kapitalleistung aus der Säule 3a der Ehefrau
Auszahlung einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung
(Säule 3b); die Prämien wurden periodisch bezahlt
Auszahlung einer Risiko-Lebensversicherung
(Säule 3b); die Prämien wurden periodisch bezahlt
CHF 70’000
CHF 30’000
CHF 20’000
CHF 50’000
Kapitalleistungen, sowie Zahlungen bei Tod und bleibenden körperlichen oder gesundheitlichen
Nachteilen werden gemäss Artikel 38 DBG gesondert besteuert. In welchem Gesamtbetrage
werden die oben aufgeführten Zahlungen nach Art. 38 DBG besteuert?
Kreuzen Sie die richtige Antwort an – es ist nur eine Lösung richtig.
Ankreuzen
Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahlungen
CHF 100’000
Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahlungen
CHF 120’000
Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahungen
CHF 150’000
Totalsumme der nach Art. 38 DBG besteuerten Zahungen
CHF 170’000
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 2 von 19
Fall 2 (3.0 Punkte)
Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im
Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die
Aussagen abschliessend zu beurteilen.
Nr.
1
2
3
Aussagen
Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn die gewählte rechtliche Ausgestaltung
ungewöhnlich absonderlich, den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint und anzunehmen ist, dass diese ausschliesslich deshalb
gewählt wird, um Steuern zu sparen.
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann sich ein Steuerpflichtiger auf
eine unrichtige Auskunft berufen, wenn er von einer dafür zuständigen Stelle für
eine ganz konkrete Situation eine Zusage erhalten hat, deren Unrichtigkeit er nicht
ohne weiteres erkennen konnte und er gestützt auf diese Auskunft disponierte und
sich das Gesetz seither nicht änderte.
Zeigt ein Steuerpflichtiger erstmals eine Steuerhinterziehung selbst an, so wird
von einer Strafverfolgung abgesehen, sofern die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, der Steuerpflichtige die Verwaltung bei der Festsetzung der
Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt und sich ernstlich um die Bezahlung der
geschuldeten Nachsteuer bemüht.
Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung
an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder
mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Ankreuzen,
Buchstabe
A
B
C
D
Prüfungsordnung 2010
Lösungsvarianten
Die Aussage 1 ist richtig und die übrigen Aussagen sind falsch.
Die Aussagen 1 und 2 sind richtig und die Aussage 3 ist falsch.
Alle Aussagen sind richtig.
Alle Aussagen sind falsch.
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 3 von 19
Fall 3 (4.5 Punkte)
Beat Stauffer hat im Alter von 63 Jahren seine Einzelfirma auf den 31.12.2012 liquidiert. Er lässt
sich mit Wirkung auf den 1.1.2013 pensionieren. Bezüglich seines selbständigen Erwerbs ist
Folgendes bekannt (alle Zahlen sind steuerlich zu akzeptieren):

Das Geschäftsjahr (auch das Liquidationsjahr) entspricht jeweils dem Kalenderjahr.

Beat Stauffer war stets freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) angeschlossen gewesen.
Im Sinne von Art. 37 b DBG ist ein maximaler Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung
(Vorsorgelücke) von CHF 130'000 möglich. Dieser Betrag wurde der Vorsorgeeinrichtung aus
dem Liquidationserlös vollumfänglich im Jahre 2012 einbezahlt.

Der Liquidationsgewinn aus den letzten zwei Jahren beträgt insgesamt CHF 300‘000, davon
entfallen CHF 200‘000.- auf das Liquidationsjahr (2012), der Restbetrag auf das Vorjahr
(2011).

Auf dem Liquidationsgewinn sind AHV-Beiträge in Höhe von CHF 10'000 geschuldet.

Der ordentliche Gewinn aus der selbständigen Erwerbstätigkeit beläuft sich für das Geschäftsjahr 2012 auf CHF 150'000.
Aus dem privaten Bereich sind für das Jahr 2012 folgende Einkünfte und Abzüge zu berücksichtigen:

Wertschriftenertrag (Privatvermögen, keine Erträge aus Beteiligungsrechten): CHF 10'000.

Summe aller restlichen Abzüge (ohne Einkaufsbeiträge in die 2. Säule): CHF 20'000.

Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge): CHF 0.

Weitere Einkünfte und Abzüge sind nicht zu berücksichtigen.
Aufgabenstellung:
a)
Berechnen Sie für die Steuerperiode 2012 das ordentliche steuerbare Einkommen für Beat
Stauffer, indem Sie das nächste Schema vollständig ausfüllen. Gesondert zu besteuernde
Komponenten sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
b)
Sofern Sie davon ausgehen, dass noch die Besteuerung eines Liqudationsgewinnes zu
erfolgen hat, kann die Berechnung im übernächsten Schema vorgenommen werden. Sind
Sie der Überzeugung, dass kein steuerbarer Liquidationsgewinn vorliegt, so begründen Sie
Ihren Entscheid. In diesem Fall ist keine Berechnung notwendig.
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 4 von 19
Lösungsschema zu a)
Steuererklärung 2012
Einkünfte / Abzüge
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
CHF
Wertschriftenertrag
Übrige Einkünfte
Total der Einkünfte
Restliche Abzüge (Gewinnungskosten und sozial-politische Abzüge)
Diverse Abzüge, wie Einkaufsbeiträge usw.
Reineinkommen
Steuerfreie Beträge
Steuerbares Einkommen
Lösungsschema zu b)
Berechnung des steuerbaren Liquidationsgewinnes
CHF
Realisierte stille Reserven im Vorjahr
Realisierte stille Reserven im Liquidationsjahr
Summe der Liquidationsgewinne
Diverses
Steuerbarer Liquidationsgewinn
Falls keine Berechnung notwendig, Begründung zu b)
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 5 von 19
Fall 4 (3.0 Punkte)
Susanne Faller hat ihre Einzelfirma „Susanne Faller“ im Jahre 2009 in die Aktiengesellschaft Faller
AG umgewandelt. Im Jahr 2012 erhält Frau Faller ein Kaufangebot von Hans Müller, welchem Sie
nicht widerstehen kann. Folgende steuerlich akzeptierte Zahlen sind bekannt:
Unternehmungswert der Einzelfirma Faller vor Umwandlung 2009
Eigenkapital Frau Faller in der Einzelfirma vor Umwandlung 2009
Nominalwert der Aktien Faller AG
Unternehmenswert Faller AG 2012
Kaufpreis von Hans Müller
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
420 000
180 000
180 000
580 000
700 000
Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im
Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die
Aussagen abschliessend zu beurteilen. Dabei ist der Mantelhandel und die indirekte Teilliquidaiton
nicht zu berücksichtigen.
Nr.
1
2
3
Aussagen
Der Verkauf erfolgt innerhalb der 5 jährigen Sperrfrist. Es erfolgt eine Abrechnung
über die stillen Reserven im Zeitpunkt der Umwandlung im Jahre 2009:
CHF 420’000 – CHF 180’000 = steuerbarer Kapitalgewinn von CHF 240'000.
Der Verkauf erfolgt innerhalb der 5 jährigen Sperrfrist. Es erfolgt eine Abrechnung
über die stillen Reserven im Zeitpunkt des Verkaufs: CHF 700’000 – CHF 180’000 =
CHF 520'000.
In der Differenz von zwischen CHF 420’000 und dem Erlös von CHF 700’000 liegt
ein steuerfreier Kapitalgewinn auf dem Privatvermögen vor.
Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung
an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder
mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Ankreuzen
Buchstabe
A
B
C
D
E
Prüfungsordnung 2010
Lösungsvarianten
Die Aussage 3 ist richtig und die übrigen Aussagen sind falsch.
Die Aussagen 1 und 3 sind richtig, die Aussage 2 ist falsch.
Die Aussage 1 ist richtig, die übrigen Aussagen sind falsch.
Alle Aussagen sind richtig.
Alle Aussagen sind falsch.
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Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 6 von 19
Fall 5 (3.5 Punkte)
Das Ehepaar Montandon hat zwei Söhne: René und Patrick. René wird am 23. Oktober 2012
volljährig und Patrick wird am 16. August 2012 17-jährig. Beide wohnen noch bei den Eltern im
gleichen Haushalt.
René erzielt das folgende Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit als Kundenmaler und
Patrick erzielt sein Einkommen als selbständiger Kunstmaler.
Einkommen 2012
Erwerbseinkommen
Vermögensertrag
Total
René
Patrick
45’500
0
45’500
50’000
180
50’180
Bei der Erstellung der Steuererklärung stellen sich die Eltern die Frage, ob das von den Söhnen im
Jahre 2012 erzielte Einkommen in ihrer Steuererklärung zu deklarieren ist.
Fragen
a)
Sind die im Jahre 2012 erzielten Erwerbseinkünfte von Renè und Patrick von diesen selber
oder von den Eltern zu versteuern? Beantworten Sie diese Frage zu jeder Person (siehe
nachfolgend) separat und begründen Sie jeweils ihre Lösung.
Antwort bezüglich Renè
Antwort bezügich Patrick
Antwort bezüglich Eltern
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
b)
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 7 von 19
Wer hat die Vermögenserträge von Patrick des Jahres 2012 zu versteuern bzw. zu
deklarieren? Begründen Sie Ihre Antwort.
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 8 von 19
Fall 6 (3.0 Punkte)
Diese Aufgabe ist ausschliesslich bezüglich der Grundstückgewinnsteuer zu lösen (StHG –
Bestimungen!).
Jacques Blanc ist kaufm. Angestellter und seit mehreren Jahren Eigentümer einer Liegenschaft.
Diese Liegenschaft befindet sich in seinem Privatvermögen. Er veräussert die Liegenschaft im
Jahre 2012 an einen unabhängigen Dritten (es liegt keine Ersatzbeschaffung vor). Die Anlagekosten belaufen sich per 1.1.2012 auf CHF 430’000. Für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer macht Jacque Blanc folgende Abzüge geltend:
Grundbucheintrag und Notariatskosten
Im Jahre 2009 ausgeführte Arbeiten
 Auslagen, welche zu einem Mehrwert führen
 Ordentlicher Liegenschaftsunterhalt, welcher in der
Steuererklärung 2009 geltend gemacht wurde
Kommission (Vermittler) mit Beleg
Rückstellung für die Grundstückgewinnsteuer
Eigenarbeiten des Steuerpflichtigen
(diese wurden nicht als Einkommen versteuert)
20’000
25’000
15’000
19’500
20’000
10’500
Frage
Kann Herr Jacques Blanc die unten aufgeführten Kosten vom Verkaufserlös in Abzug bringen? In
jeder Zeile ist ein Kreuz einzusetzen (abzugsfähig oder nicht abzugsfähig). Werden keine Kreuze
gesetzt oder in beiden Feldern ein Kreuz gesetzt, wird die Antwort als falsch bewertet.
Abzugsfähig
Nicht
abzugsfähig
Prüfungsordnung 2010
Beträge
Art der Kosten
20’000
Grundbucheintrag und Notariatskosten
25’000
Wertvermehrende Arbeiten
15’000
Ordentliche Liegenschaftsunterhalt
19’500
Vermittlungskommission
20’000
Grundstückgewinnsteuerrückstellung
10’500
Eigenarbeit
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Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 9 von 19
Fall 7 (6.0 Punkte)
Gustav Bohnenblust ist Alleinaktionär der Bohnenblust AG. Er hält die Beteiligung an der Bohnenblust AG in seinem Privatvermögen. Auch ansonsten existiert beim Aktionär kein Geschäftsvermögen. Ausser der in Buchstabe a) erwähnten Darlehensschuld gegenüber der Bohnenblust AG hat
er keine Schulden. Im Zuge der steueramtlichen Buchprüfung des Geschäftsjahres 2012 (Bilanz
per 31.12.2012 und Erfolgsrechnung vom 1.1. – 31.12.2012) der Bohnenblust AG wurden folgende Tatbestände aufgelistet:
Tatbestände
a)
Ein dem Aktionär gewährtes Darlehen wurde nicht verzinst. Der durchschnittliche Darlehensbetrag ist CHF 100'000, der Zinssatz gemäss Rundschreiben der EStV für das Jahr
2012: 2.25%
b)
Der Aktionär wohnt unentgeltlich in einer Geschäftswohnung. Die marktübliche Miete pro
Jahr beträgt CHF 36'000.
c)
Der Aktionär kauft von seiner Gesellschaft eine Liegenschaft zum Preis von CHF 1 Mio.,
der Verkehrswert beträgt CHF 1,5 Mio.
d)
Die Firma verkaufte am 12.1.2012 die 5 %ige Beteiligung am Kapital der Astra AG für
CHF 400'000 an die unabhängige Termo AG. Der Gewinnsteuerwert und Buchwert der
Beteiligung betrug CHF 240'000. Der Gewinn von CHF 160’000 wurde der Erfolgsrechnung gutgeschrieben.
e)
Die Firma kaufte am 15.5.2012 von Gustav Bohnenblust einen VW Golf GTI für CHF
30'000. Weil der Eurotaxwert des VW Golf GTI nur CHF 12'000 betrug, hat die Bohnenblust AG eine Wertberichtigung von CHF 18'000 vorgenommen.
Aufgabenstellung:
Bei den Buchstaben a) bis e) handelt es sich um Teilaufgaben, die voneinander unabhängig zu
lösen sind:

Beantworten Sie jeweils die Frage, ob eine verdeckte Vorteilszuwendung vorliegt, mit JA
oder NEIN.

Berechnen Sie zudem für jede Teilaufgabe die einkommenssteuerlichen Folgen in CHF für
den Aktionär, mit Angabe, ob eine Erhöhung oder eine Verminderung des steuerbaren
Einkommens vorliegt. Allfällige Berechnungen sind vollständig, eindeutig und nachvollziehbar darzustellen. Wo keine Einkommenskorrektur vorzunehmen ist, ist dies ausdrücklich zu
vermerken. Die folgende Tabelle kann als Lösungsraster übernommen werden.
Hinweis: Die Verrechnungssteuerproblematik ist nicht zu beachten, d.h. es ist nicht von einer allfälligen Nettoausschüttung (Aufrechnung ins Hundert) auszugehen.
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 10 von 19
Lösung zu Fall 7:
JA/NEIN
Korrekturen beim Aktionär / Berechnungen
a)
b)
c)
d)
e)
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 11 von 19
Fall 8 (2,5 Punkte)
Eine Aktiengesellschaft hat die folgenden Ergebnisse erzielt (in CHF 1'000):
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Bemerkung (Gewinn oder Verlust) Ergebnis
Gewinn (keine früheren Verluste)
+ 100
Verlust
- 1000
Gewinn
+ 100
Verlust
- 900
Gewinn
+ 100
Gewinn
+ 100
Gewinn
+ 200
Gewinn
+ 100
Gewinn
+ 100
Gewinn
+ 300
Gewinn
+ 700
Kreuzen Sie in der nachfolgenden Tabelle den für das Jahr 2012 massgebenden steuerbaren
Gewinn- oder Verlust an (nur 1 Betrag ist richtig; wenn mehrere Beträge angekreuzt werden, gilt
die Aufgabe als falsch gelöst).
Gewinn
Verlust
Gewinn
Verlust
+ 700
- 200
+ 100
- 100
Andere Zahl
…….
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 12 von 19
Fall 9 (5.0 Punkte)
Aufgrund der folgenden Sachverhaltsdarstellungen ist für die Müller AG der steuerbare Reingewinn für die Steuerperiode 2012 zu ermitteln (die zeitliche Abgrenzung des Steueraufwandes kann
vernachlässigt werden). Zusätzlich ist der massgebende Gewinnsteuerwert der Liegenschaft per
31.12.2012 zu berechnen.
a)
Sachverhalt zur Berechnung des Gewinnsteuerwertes der Liegenschaft. Es sind detaillierte
Berechnungen vorzunehmen
Auszug aus dem Liegenschaftskonto der Handelsbilanz:
Buchwert gem. Handelsbilanz per 1.1.2012
Abschreibung 7 % (gemäss EStV-Merkblatt + handelsrechtlich in Ordnung)
Buchwert gemäss Handelsbilanz per 31.12.2012
5'000'000
- 350'000
4'650'000
In diesen Zahlen ist der folgende Sachverhalt nicht enthalten:
Die Steuerbehörde hat im Vorjahr 2011 in Bezug auf diese Liegenschaft einen Werkstattanbau im
Betrag von CHF 700‘000 gewinnsteuerrechtlich aufgerechnet, weil dieser Betrag in der
Jahresrechnung 2011 als Liegenschaftsunterhalt ausgewiesen worden war. Die Müller AG hat
diese Gewinnaufrechnung akzeptiert. Diese steueramtliche Korrektur wurde von der Gesellschaft
buchmässig nicht nachvollzogen.
Auf dieser steueramtlichen Korrektur wird steuerlich ebenfalls eine Abschreibung von 7 %
zugelassen.
Berechnen Sie unter Berücksichtigung obiger Sachverhaltsdarstellung den Gewinnsteuerwert der
Liegenschaft. Die Berechnungen sind detailliert darzustellen.
Hinweis: Es ist zwingend vom Buchwerte gemäss Handelsbilanz per 31.12.2012 auszugehen und
gestützt darauf die detaillierten Berechnungen vorzunehmen.
Lösung zu a)
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
b)
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 13 von 19
Zusätzlicher Sachverhalt zur Berechnung des steuerbaren Reingewinnes:
Bemerkungen und Feststellungen
Ausgewiesener Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung 2012
Im ausgewiesenen Reingewinn ist die erfolgswirksame Auflösung einer
Garantierückstellung von 300'000 enthalten, welche bereits im Vorjahr von der
Steuerbehörde als geschäftsmässig nicht begründet aufgerechnet worden ist
(diese Aufrechnung wurde von der Müller AG anerkannt, aber buchmässig
nicht nachvollzogen).
Beträge
900'000
Berechnen Sie unter Berücksichtigung der Sachverhaltsdarstellungen a) und b) den steuerbaren Reingewinn. Es sind detaillierte Berechnungen vorzunehmen.
Lösung zu b)
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 14 von 19
Fall 10 (6.0 Punkte)
Die alleinstehende Frau Schneck wohnt im Kanton Thurgau, sie führt eine Einzelunternehmung im
Kanton Zürich. In ihrem Wohnkanton findet keine Geschäftstätigkeit statt. Für das aktuelle
Steuerjahr werden die folgenden Zahlen ausgewiesen, die steuerlich zu akzeptieren sind:
Alle Zahlen sind in TCHF angegeben.
Private Vermögenswerte im Wohnkanton (keine Liegenschaften)
Aktiven der Einzelunternehmung
Private Schulden
Fremdkapital der Einzelunternehmung
Reingewinn der Einzelunternehmung (Saldo der Erfolgsrechnung, nach
Belastung der Schuldzinsen)
Der Erfolgsrechnung belastete Schuldzinsen
Steuerbare Erträge aus beweglichem Privatvermögen (keine Teilbesteuerung)
Gezahlte private Schuldzinsen
Allgemeine Abzüge
Gesamt
1‘200
800
100
500
275
15
30
5
20
Aufgabenstellung:

Berechnen Sie im nachfolgenden Schema 1 in den vorgegebenen Spalten in einer
nachvollziehbaren Aufstellung mit Beschriftung das steuerbare Vermögen Gesamt und pro
Kanton aus der Sicht des Kantons Thurgau.

Berechnen Sie im nachfolgenden Schema 2 in einer nachvollziehbaren Aufstellung das
steuerbare Einkommen Gesamt und pro Kanton aus der Sicht des Kantons Thurgau.
Hinweise:

Allfällige Repartitionswerte sind zu vernachlässigen.

Nicht aufgeführte Einkünfte und/oder Abzüge sind nicht zu berücksichtigen.

Die Verzinsung des Eigenkapitals ist ausser Acht zu lassen.

Arbeiten Sie mit den gegebenen Kurzzahlen. Bei Berechnungen ist jede Zahl auf eine ganze
Zahl zu runden.
Prüfungsordnung 2010
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Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 15 von 19
Schema 1: Berechnung des steuerbaren Vermögens Gesamt und pro Kanton. Alle Zahlen sind in
TCHF anzugeben. Das nachfolgende Raster weist bereits Einträge auf, die fehlenden sind noch
zu ergänzen.
Kanton
Kanton
Gesamt
Thurgau
Zürich
Total Vermögenswerte
Steuerbares Vermögen
Prüfungsordnung 2010
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Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 16 von 19
Schema 2: Berechnung des steuerbaren Einkommens Gesamt und pro Kanton. Das nachfolgende
Raster weist bereits Einträge auf, die fehlenden sind noch zu ergänzen.
Alle Zahlen sind in TCHF anzugeben.
Gesamt
Kanton
Thurgau
Kanton
Zürich
Erträge aus beweglichem Privatvermögen
Schuldzinsen (geschäftliche und private)
Differenz
Reingewinn der Einzelunternehmung
Einkommensanteile
Allgemeine Abzüge
Steuerbares Einkommen
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 17 von 19
Aufgabenteil B
Eidg. Verrechnungssteuer
Die Aufgaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, ausschliesslich entsprechend der jeweiligen Fragestellung nach dem Bundesgesetz
und der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG und VStV) zu lösen.
Fall 11 a) (5.0 Punkte)
Die X AG wurde im Jahre 2005 mit einem Aktienkapital von CHF 100‘000 gegründet. Inhaber der
Beteiligungsrechte sind:
André Mercier, wohnhaft in Brüssel
Y AG mit Sitz in Paris
Z Inc. mit Sitz in Panama City
50 %
40 %
10 %
Im Jahre 2006 haben die Aktionäre das Aktienkapital um CHF 1‘400‘000 auf CHF 1‘500‘000 erhöht. Zugleich wurde ein Agio im Betrag von CHF 500‘000 einbezahlt.
In den Jahren 2007 – 2010 haben die Aktionäre der X AG Zuschüsse im Betrag von jährlich CHF
200‘000 zukommen lassen. Verbucht wurden diese Zuwendungen jeweils unter den freien Reserven. Die darauf geschuldete Emissionsabgabe wurde stets korrekt deklariert und bezahlt.
Per 31. Dezember 2010 präsentiert sich die Bilanz der X AG wie folgt:
Aktiven
Diverse Aktiven
und flüssige Mittel
CHF
4‘850‘000
________
4‘850‘000
Passiven
Aktienkapital
gesetzliche Reserven
freie Reserven
Gewinnvortrag
Reingewinn 2010
CHF
1‘500‘000
500‘000
2‘500‘000
100‘000
250‘000
________
4‘850‘000
Im Februar 2011 ersucht die X AG die Eidg. Steuerverwaltung, ihr die per 31. Dezember 2010 bestehenden Reserven aus Kapitaleinlagen zu bestätigen.
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 18 von 19
Fragen und Aufgaben
1.
Welchen Bestand an steuerfreien Reserven aus Kapitaleinlagen wird die X AG beanspruchen
können?
2.
Welche Positionen der Bilanz per 31. Dezember 2010 müssen geändert werden und wie hoch
sind die neuen Beträge?
3.
Nennen Sie den zutreffenden Gesetzesartikel (inkl. Absatz, Ziffer, Buchstabe, sofern vorhanden).
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 19 von 19
Fall 11 b) (7.0 Punkte)
Anlässlich der Generalversammlung vom 30. Juni 2011 wird beschlossen, die X AG zu liquidieren.
In der Liquidationsschlussbilanz per 31. Dezember 2011 ist noch ein Reingewinn für das Geschäftsjahr 2011 von CHF 50‘000 zu berücksichtigen. Die Liquidationskosten, einschliesslich direkte Steuern, betragen CHF 100‘000.
Fragen und Aufgaben
1.
Berechnen Sie detailliert den steuerbaren Liquidationsüberschuss per 31.12.2011.
2.
Für welche Aktionäre muss die Verrechnungssteuer zwingend abgeliefert werden und wie
hoch ist der zu entrichtende Betrag?
3.
Welches Verfahren kann die Aktionärin Y AG für die Erfüllung der Verrechnungssteuerpflicht
beanspruchen?
4.
Wie hoch wäre der bei der direkten Bundessteuer steuerbare Liquidationsüberschuss, wenn
André Mercier in Lausanne wohnhaft wäre und er die 50 % der Aktien der X AG im Privatvermögen hält?
Prüfungsordnung 2010
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Löhne und Sozialversicherungen
Prüfungszeit
1 Stunde
Punktzahl
50
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 9 Seiten und 1 Beilage.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Löhne und Sozialversicherungen
Seite 1 von 9
Teil A: Sozialversicherungen (30 Punkte)
Aufgabe 1 (2 Punkte)
Sie haben eine Einzelfirma gegründet und 5 Mitarbeitende eingestellt. Zählen Sie die obligatorischen Sozialversicherungszweige auf, für welche Sie Lohnabzüge vornehmen müssen. Alle Mitarbeitenden arbeiten über 50% pro Woche, der tiefste Jahreslohn beträgt CHF 27‘000.
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 2 (1 Punkt)
Nennen Sie eine Sozialversicherung, bei welcher der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt muss.
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 3 (3 Punkte)
Bei der Definition von Leistungen bzw. beim Festlegen der Leistungen besteht zwischen den
Sozial- und den Privatversicherungen ein wesentlicher Unterschied. Erklären Sie den Unterschied.
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 4 (2 Punkte)
Sie können als Arbeitgeber zusätzliche Versicherungen (Privatversicherungen) für die Arbeitnehmer abschliessen. Nennen Sie zwei Zusatzversicherungen.
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Löhne und Sozialversicherungen
Seite 2 von 9
Aufgabe 5 (2 Punkte)
Ein 67-jähriger Mann (ehemals Arbeitnehmer) hat einen Sohn (22) in Ausbildung. Nennen Sie alle
möglichen Leistungsarten der Sozialversicherungen, die er in diesem Fall erhalten kann.
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 6 (2 Punkte)
Berechnen Sie den Erwerbsverlust, den Invaliditätsgrad und bestimmen Sie die Invalidenrente für
diese Fälle (IV-Grad auf eine Stelle nach dem Komma berechnen).
Valideneinkommen Invalideneinkommen Erwerbsverlust
60’000
40’000
1'100’000
350’000
IV-Grad
IV-Rente
Aufgabe 7 (3 Punkte)
Eine alleinerziehende Frau mit einem Kind hat am letzten Tag des vorangegangenen Monats ein
weiteres Kind zur Welt gebracht. Berechnen Sie das Total der Mutterschaftsentschädigung für den
Monat März. Das Taggeld ist auf fünf Rappen genau zu runden. Der Betrag wird an den Arbeitgeber überwiesen.
Grundlohn pro Monat:
Kinderzulagen pro Monat
13. Monatslohn:
CHF 6’000
CHF 400
CHF 6’000
Zeigen Sie den Berechnungsweg auf:
Aufgabe 8 (1 Punkt)
Für wie viele Tage wird die Mutterschaftsentschädigung maximal bezahlt?
…………………………………………………………………………………………………………………
Prüfungsordnung 2010
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Löhne und Sozialversicherungen
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Aufgabe 9 (2 Punkte)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine erwerbstätige Frau Mutterschaftsentschädigung erhält?
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 10 (2 Punkte)
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden in der Beruflichen Vorsorge versichern. Nennen Sie zwei
Anschluss-Möglichkeiten, wie ein Arbeitgeber seine obligatorische Berufliche Vorsorge abschliessen kann.
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 11 (4 Punkte)
Nennen Sie vier Aufgaben der Auffangeinrichtung in der Beruflichen Vorsorge.
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
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…………………………………………………………………………………………………………………
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Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Löhne und Sozialversicherungen
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Aufgabe 12 (2 Punkte)
Sie beschäftigen für 6 Monate einen Mann (ledig, keine Kinder) in einem Teilzeitpensum, der seit
Anfang Jahr Arbeitslosentaggeld bezieht. Der Lohn ist 50 % tiefer als der Verdienst vor der
Arbeitslosigkeit.
Zeigen Sie die Basis der Taggeldberechnung für die Anstellung dieser 6 Monate in Prozent auf.
(1 Punkt)
…………………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………
Welche administrative Pflicht müssen Sie als Arbeitgeber gegenüber der Arbeitslosenkasse
monatlich erfüllen? (1 Punkt)
…………………………………………………………………………………………………………………
Aufgabe 13 (4 Punkte)
Sie arbeiten bei einer Ausgleichskasse und sind zuständig für die Berechnung der persönlichen
AHV-Beiträge von selbständig erwerbenden Personen. Sie haben von der kantonalen Steuerverwaltung die Steuermeldung für das Jahr 2012 und die folgenden Angaben für Herrn Max Meier
erhalten:
AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit:
Totale Einkaufsumme in die berufliche Pensionskasse von Herrn Meier *):
Eigenkapital gemäss Schlussbilanz per 31.12.2012:
CHF 45‘000
CHF 20‘000
CHF 95‘000
Zinssatz für investiertes Eigenkapital:
Bereits bezahlte private AHV-Beiträge für das Jahr 2012:
AHV-/IV-/EO-Beitrag:
2.5 %
CHF 3‘600
7,71 %
Berechnen Sie anschliessend das AHV-pflichtige Einkommen von Herr Max Meier aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2012 auf einen Franken genau.
*) Die Einkaufssumme von CHF 20'000 entspricht dem Totalbetrag, welcher Herr Meier in seine
berufliche Vorsorge (Pensionskasse) eingekauft hat.
Berechnung:
Das AHV-pflichtige Einkommen beträgt:
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CHF _______________
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Teil B: Löhne (20 Punkte)
Sie sind bei einem Treuhandbüro angestellt und bei einigen Mandanten unter anderem zuständig
für die korrekte Abwicklung des Lohnwesens.
Rundungsregeln:





Lohnberechnung für angebrochene Monate anhand der Kalendertage
Ferienguthaben auf Halbtage aufrunden
Beträge Lohnausweis auf ganze Franken
Beträge Lohnabrechnungen auf 5 Rappen
Prozentsätze auf zwei Nachkommastellen
Aufgabe 14 (10 Punkte)
Von Herrn Jakob Chefbauer, Hauptaktionär und Geschäftsführer der am 1. Februar 2012 neu gegründeten Chefbauer Consulting AG, ist nur der Lohnausweis 2012 (siehe Beilage) vorhanden.
Bitte vervollständigen Sie anhand des Lohnausweises sowie der folgenden Angaben die Lohnabrechnung für den Dezember 2012 auf der nächsten Seite.



Es wird ein 13. Monatslohn ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt jeweils mit dem Dezemberlohn.
Im Dezember wurde Herrn Chefbauer ein Bonus von CHF 25'000 überwiesen.
Die Prämie für die paritätisch getragene Krankentaggeldversicherung beträgt total 1.24%. Versichert wird der AHV-Lohn.
Prüfungsordnung 2010
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Chefbauer Consulting AG, Seedammstrasse 3, 8880 Pfäffikon SZ
Jakob Chefbauer
Datum:
07.01.2013
Bahnhofstrasse 5
8880 Pfäffikon SZ
Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2012
Monatslohn
CHF
Bruttolohn
AHV/IV/EO
von CHF
CHF
Total Abzüge
CHF
Nettolohn
CHF
Auszahlung
CHF
Prüfungsordnung 2010
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Aufgabe 15 (5 Punkte)
Aufgrund des hervorragenden Geschäftsganges konnte Herr Chefbauer Angelika Helfer als kfm.
Angestellte einstellen. Bitte erstellen Sie anhand der Angaben des Auszugs aus dem nachstehenden Arbeitsvertrag die Lohnabrechnung für den Monat März 2013 auf der nächsten Seite. Die
Anmeldung bei der Pensionskasse ist noch nicht erfolgt. Sie können für den Monat März CHF 100
abziehen und den Betrag mit der April-Abrechnung korrigieren. Im März hat Frau Helfer keine
Ferien bezogen.
Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Frau Helfer:
Allgemeines
Die Anstellung erfolgt als kaufmännische Angestellte, Arbeitsort ist Pfäffikon SZ.
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 11.03.2013, das Pensum beträgt 100%.
Die wesentlichen Aufgaben sind in der beiliegenden Aufgabenliste beschrieben. Diese bildet einen integrierenden Teil dieses Arbeitsvertrages.
Art. 1 – Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden.
Art. 2 – Lohn
Der Lohn beträgt CHF 4'650 im Monat, zahlbar 13 x jährlich (angebrochene Jahre = 13. Monatslohn pro
rata). Der 13. Monatslohn wird anteilsmässig im Juni und Dezember ausbezahlt.
Die gesetzlichen und reglementarischen Beiträge an die Sozial- und Vorsorgeinstitutionen werden anteilmässig vom Lohn abgezogen, zur Zeit 5.15% AHV, 1.10% ALV, 1.87% NBUV, 0.62% Krankentaggeldversicherung, Arbeitnehmerbeitrag BVG.
Art. 3 – Ferien
Die Arbeitnehmerin hat folgenden Anspruch auf Ferien:
5 Wochen je Kalenderjahr (entsprechend 25 Arbeitstagen), bei Ein- oder Austritt während des Jahres
pro rata.
Vorbehalten bleibt die Ferienkürzung nach Art. 329 b OR.
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Chefbauer Consulting AG, Seedammstrasse 3, 8880 Pfäffikon SZ
Angelika Helfer
Datum:
02.04.2013
Busskirchstrasse 78
8645 Jona SG
Lohnabrechnung für den Monat März 2013
Monatslohn
CHF
Bruttolohn
von
CHF
CHF
Total Abzüge
CHF
Nettolohn
CHF
Auszahlung
CHF
Ferienguthaben per 31.03.2013
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Anzahl Tage:
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Aufgabe 16 (5 Punkte)
Nachstehend finden Sie Aussagen über den Lohnausweis (Formular 11). Kreuzen Sie bei den
Aussagen an, ob sie richtig (R) oder falsch (F) sind:
R
F
Der Lohnausweis kann gleichzeitig auch als Rentenbescheinigung verwendet
werden.
_
_
Das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) ist auf
dem Lohnausweis anzukreuzen, wenn einem Arbeitnehmer bedeutende Kosten
für den Arbeitsweg erwachsen sind.
_
_
Die Gehaltsnebenleistungen sind grundsätzlich zum Marktwert bzw. Verkehrswert
zu bewerten.
_
_
Abgangsentschädigungen oder Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, Lohnnachzahlungen etc. sind und dem Begriff „Kapitalleistungen“ anzugeben.
_
_
Abzüge für die Krankentaggeldversicherung gehören nicht zu den Sozialversicherungsabzügen gemäss Lohnausweis, weshalb sie den Nettolohn nicht reduzieren.
_
_
Aus- und Weiterbildungskosten sind nur auf dem Lohnausweis zu deklarieren, sofern
sie den Betrag von CHF 10'000 pro Jahr übersteigen.
_
_
Quellensteuerabzüge müssen beim Lohnausweis nicht aufgeführt werden.
_
_
Verwaltungsratsentschädigungen sind separat auszuweisen.
_
_
In Fällen von der Arbeitnehmerin zugeflossenen Mitarbeiterbeteiligungen sind
sämtliche Detailangaben auf einem Beiblatt zum Lohnausweis aufzuführen.
_
_
Bei Übernahme praktisch aller Kosten eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber
beträgt der Privatanteil 9,6 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat.
_
_
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Lohnausweis – Certificat de salaire – Certificato di salario
Rentenbescheinigung – Attestation de rentes – Attestazione delle rendite
A
B
756.8495.5543.95
C
AHV-Nr. – No AVS – N. AVS
D
2012
Neue AHV-Nr. – Nouveau No AVS – Nuovo N. AVS
E
Jahr – Année – Anno
Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort
Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail
Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro
F
01.02.
31.12.
von – du – dal
bis – au – al
G
Kantinenverpflegung / Lunch-Checks
Repas à la cantine / chèques-repas
Pasti alla mensa / buoni pasto
H
Jakob Chefbauer
Bahnhofstrasse 5
8880 Pfäffikon SZ
1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2–7 aufzuführen
Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous
Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto
Nur ganze Frankenbeträge
Que des montants entiers
Unicamente importi interi
/ Rente
/ Rente
/ Rendita
168000
2. Gehaltsnebenleistungen
2.1 Verpflegung, Unterkunft – Pension, logement – Vitto, alloggio
Prestations salariales accessoires
Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen – Part privée voiture de service – Quota privata automobile di servizio
2.3 Andere – Autres – Altre
+
7040
+
Art – Genre – Genere
3. Unregelmässige Leistungen – Prestations non périodiques – Prestazioni aperiodiche
+
Art – Genre – Genere
Bitte die Wegleitung beachten
Observer s.v.p. la directive
Osservare p.f. l’istruzioni
+
4. Kapitalleistungen – Prestations en capital – Prestazioni in capitale
+
Art – Genre – Genere
5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt – Droits de participation selon annexe – Diritti di partecipazione secondo allegato
+
6. Verwaltungsratsentschädigungen – Indemnités des membres de l’administration – Indennità dei membri di consigli d’amministrazione
+
7. Andere Leistungen – Autres prestations – Altre prestazioni
+
Art – Genre – Genere
8. Bruttolohn total / Rente – Salaire brut total / Rente – Salario lordo totale / Rendita
=
175040
9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV – Cotisations AVS/AI/APG/AC/AANP – Contributi AVS/AI/IPG/AD/AINP
–
12870
10. Berufliche Vorsorge
2. Säule
10.1 Ordentliche Beiträge – Cotisations ordinaires – Contributi ordinari
–
Prévoyance professionnelle 2e pilier
Previdenza professionale 2o pilastro 10.2 Beiträge für den Einkauf – Cotisations pour le rachat – Contributi per il riscatto –
11814
¨
11. Nettolohn / Rente – Salaire net / Rente – Salario netto / Rendita
=
150356
In die Steuererklärung übertragen – A reporter sur la déclaration d’impôt – Da riportare nella dichiarazione d’imposta
12. Quellensteuerabzug – Retenue de l’impôt à la source – Ritenuta d’imposta alla fonte
13. Spesenvergütungen – Allocations pour frais – Indennità per spese
Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten – Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) – Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8)
13.1 Effektive Spesen
Frais effectifs
Spese effettive
13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung – Voyage, repas, nuitées – Viaggio, vitto, alloggio
13.1.2 Übrige – Autres – Altre
13.2 Pauschalspesen
Frais forfaitaires
Spese forfettarie
13.2.1 Repräsentation – Représentation – Rappresentanza
Art – Genre – Genere
8800
13.2.2 Auto – Voiture – Automobile
13.2.3 Übrige – Autres – Altre
Art – Genre – Genere
13.3 Beiträge an die Weiterbildung – Contributions au perfectionnement – Contributi per il perfezionamento
14. Weitere Gehaltsnebenleistungen
Art
Autres prestations salariales accessoires Genre
Altre prestazioni accessorie al salario Genere
15. Bemerkungen
Observations
Osservazioni
I
Spesenreglement und Pauschalspesen wurden am 15.06.2012 vom Steueramt des Kantons Schwyz
genehmigt.
Ort und Datum – Lieu et date – Luogo e data
Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt
inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers
Pfäffikon SZ, 07.01.2013
Certifié exact et complet
y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l’employeur
Certificato esatto e completo
compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro
Form. 11
12.07 3‘000‘000
Chefbauer Consulting AG
Seedammstrasse 3
8880 Pfäffikon SZ
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Recht
Prüfungszeit
1 Stunde
Punktzahl
50
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt 7 Seiten Aufgabestellung und 4 Seiten Anhang.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Recht
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 7
Hinweis: Für ein blosses „ja“ oder „nein“ als Antwort werden keine Punkte erteilt. Ebenfalls keine
Punkte werden erteilt bei richtigem „ja“ oder „nein“, aber falscher Begründung.
1.
Vertragsrecht/Gesellschaftsrecht/Verschiedenes
1.1. Sachverhalt: Herr Aubert, ein älterer Herr, gibt seinen Führerausweis zurück und will sein
Auto über ein Kleininserat verkaufen.
Herr Bourquin nimmt mit ihm Kontakt auf. Nach einer kurzen Verhandlung kauft er das Fahrzeug für CHF 8'000.-- und zahlt sofort bar. Bourquin nimmt das Auto auch gleich mit. Die
Frage der Gewährleistung wurde zwischen den Parteien nicht besprochen. Nachdem Bourquin einige Kilometer gefahren ist, stellt er verschiedene Mängel fest: die Kupplung funktioniert nicht richtig, die Bremsen sind defekt, etc.
Bourquin teilt dies Aubert sofort mit, der aber auf diese Rügen nicht eintritt, weil, wie er sagt,
keine Garantieklausel vereinbart worden sei.
Bourquin leitet Klage gegen Aubert ein und verlangt die Reparatur des von ihm gekauften
Fahrzeuges.
a)
Besteht eine Gewährleistungspflicht für das gekaufte Fahrzeug (geben Sie den zutreffenden Gesetzesartikel an)?
2
b)
Wird die Klage von Bourquin Erfolg haben? Wenn ja, warum; wenn nein, welche anderen
Ansprüche kann Bourquin geltend machen? (Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie
den zutreffenden Gesetzesartikel an.)
3
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Recht
Name, Vorname, Kandidatennummer
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1.2. Sachverhalt: Alain Rockenroll schliesst mit der Firma Banks AG, einer renommierten Privatbank, einen Arbeitsvertrag für eine feste Vertragsdauer von 18 Monaten ab. Arbeitsbeginn ist
der 1. November 2012. Das Monatsgehalt beträgt CHF 4'500.--.
Das Personalreglement der Banks AG sieht einen strikten Dress-Code vor. Die Mitarbeiter
müssen korrekt gekleidet zur Arbeit erscheinen, auffällige Schmuckstücke und sichtbare
Tätowierungen sind verboten.
Rockenroll arbeitet am Empfang und als Telefonist. Er muss die Kunden empfangen, die
einen Termin mit der Firma haben.
Fünf Monate nach Stellenantritt, als die wärmeren Tage kommen, stellt der Generaldirektor
der Banks AG mit Schrecken fest, dass Rockenroll im kurzärmligen Hemd zur Arbeit erscheint
und auf beiden Vorderarmen gut sichtbar Schlangen tätowiert sind. Der Generaldirektor kündigt Rockenroll deshalb per 31. Mai 2013.
a)
Ist die Kündigung per 31. Mai 2013 wirksam? Begründen Sie Ihre Antwort.
2
Variante:
Der Generaldirektor hat Rockenroll zwei Mal schriftlich gemahnt, bei der Arbeit ein Hemd mit
langen Ärmeln zu tragen. Rockenroll weigert sich, dieser Aufforderung Folge zu leisten.
b)
Was kann der Generaldirektor tun, um das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden? Nennen Sie auch die anwendbare Gesetzesbestimmung.
2
1.3. Sachverhalt: Vier Freunde wollen eine GmbH mit einem Kapital von CHF 100'000 gründen.
Jeder übernimmt einen Viertel des Kapitals. Die Anteile werden zu 110 % des Nennwertes
ausgegeben.
Welchen Mindestbetrag muss jeder der vier Freunde liberieren?
3
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Recht
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1.4. Sachverhalt: Bigtrucks AG beschäftigt seit einigen Jahren ungefähr 210 Mitarbeiter.
Die Bilanzsumme beträgt 26 Millionen. Im vergangenen Jahr betrug sie 21 Millionen. Aus einer Anleihensobligation und einer Kapitalerhöhung flossen der Gesellschaft 5 Millionen liquide
Mittel zu. Dieses Jahr erzielte sie einen Umsatz von 12 Millionen, gegenüber 11 Millionen im
Vorjahr.
Die Aktionäre möchten die Kosten für die Revision der Jahresrechnung möglichst niedrig halten. Welche Revisionsart findet auf die Gesellschaft Anwendung? Bitte kreuzen Sie das richtige Feld an und begründen Sie Ihre Antwort.
Ordentliche Revision
Eingeschränkte Revision (Review)
Opting out
1
Begründung:
1
1.5. Sachverhalt: Firmin ist Bauer in Buchs. Sein Nachbar hat ihm kürzlich gegen Entschädigung
seinen modernen und leistungsstarken Traktor zur Verfügung gestellt. Firmin ist zur Bewirtschaftung seiner Felder auf den Traktor angewiesen. Nach einer Woche entdeckt Firmin,
dass Öl in erheblichem Masse aus dem Traktor ausläuft und deshalb der Motor überhitzt. Der
Traktor kann höchstens drei Stunden hintereinander benutzt werden, weil sonst die Gefahr
besteht, dass der Motor endgültig kaputt geht.
Welche zwei rechtlichen Möglichkeiten hat Firmin unter diesen Umständen, um gegen den
Nachbarn vorzugehen? (Geben Sie auch die gesetzlichen Grundlagen an).
3
1.6. Sind die folgenden Behauptungen richtig („R“ ankreuzen) oder falsch („F“ ankreuzen)?
R
a)
Nach Unterzeichnung eines Mietvertrages über eine Luxuswohnung mit
8 Zimmern kann der Mieter den überhöhten Anfangsmietzins anfechten.
b)
Bei Untermiete bleibt der Mieter gegenüber dem Vermieter für die Zahlung
des Mietzinses und allfällige Schäden am Mietobjekt haftbar.
c)
Wird ein Mietvertrag für eine Wohnung durch den Mieter gekündigt, und
hält der Mieter eine Kündigungsfrist von nur 30 Tagen ein, ist die Kündigung nichtig und rechtlich wirkungslos.
Prüfungsordnung 2010
F
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2.
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 4 von 7
Ehe- und Erbrecht
2.1. Sachverhalt: Thomas Robiani betreibt seit zwei Jahren die Einzelfirma „Bäckerei Robiani“.
Das Geschäft hat er von seinem früheren Arbeitgeber für CHF 60'000.- mit Hilfe eines Bankkredites gekauft. Er ist seit 15 Jahren verheiratet, lebt unter dem ordentlichen gesetzlichen
Güterstand und hat zwei Kinder.
a)
Welches ist der ordentliche gesetzliche Güterstand?
1
b)
Welche anderen Güterstände können die Ehegatten wählen?
2
c)
Die Eheleute Robiani wollen testamentarisch die Erbteile der Kinder verringern. Geben
Sie in Bruchteilen des Nachlasses an, wie hoch der Erbteil eines jeden Kindes von Gesetzes wegen mindestens sein muss.
2
d)
Die Firma von Thomas Robiani läuft gut und die Aktiven des Ehepaars übersteigen die
Passiven.
Welches ist der Nettowert des Nachlasses von Thomas, wenn dieser stirbt?
Legen Sie Ihre Berechnung im Einzelnen dar und gehen Sie von folgenden Zahlen aus:
Ersparnisse des Ehemannes aus seinen Einkünften aus dem Geschäft: CHF 600'000.-;
Ersparnisse der Ehefrau aus den Dividenden und anderen Erträgen ihres Vermögens:
CHF 500'000.-; ererbtes Vermögen des Ehemannes: CHF 300'000.-; und Vermögen, das
die Ehefrau in die Ehe eingebracht hat: CHF 200'000.-.
4
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3.
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 5 von 7
Schuldbetreibung und Konkurs
3.1. Sachverhalt: Dr. John Yooki, Zahnarzt, verreist am 10. Juli 2012 in die Ferien. Am 12. Juli
2012 erscheint der Zustellbeamte des Betreibungsamtes in seiner Praxis und will ihm einen
Zahlungsbefehl zustellen. Anaïs, die Sekretärin von Dr. Yooki, erklärt vergebens, ihr Chef sei
verreist. Der Zustellbeamte besteht auf der Zustellung des Zahlungsbefehls. Da Anaïs die
Annahme verweigert, legt er den Zahlungsbefehl auf ein Tischchen und entfernt sich, nachdem er die Zustellung auf dem Zahlungsbefehlsdoppel vermerkt hat. Anaïs, die nicht weiss,
was sie tun soll, legt den Zahlungsbefehl auf das Pult des Chefs, ohne etwas zu unternehmen.
Als er Montag den 6. August 2012 in seine Praxis zurückkommt, geht Dr. Yooki die Post und
die Pendenzen durch, die ihm Anaïs aufs Pult gelegt hat. Er entdeckt den Zahlungsbefehl
und gerät in Panik. Er befürchtet, dass die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages
trotz der Betreibungsferien abgelaufen ist, und dies, obwohl er die Rechnung noch vor seiner
Abreise in die Ferien bezahlt hat.
Dr. Yooki stellt Ihnen folgende Fragen (bitte begründen Sie Ihre Antworten):
a)
Wie ist in diesem Falle die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages zu berechnen?
Geben Sie eine detaillierte Antwort, sodass Ihre Fristberechnung nachvollziehbar ist.
4
b)
Bei wem ist der Rechtsvorschlag zu erheben und in welcher Form?
1
c)
Was könnte man noch vorkehren, wenn die Rechtsvorschlagsfrist abgelaufen wäre?
2
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Recht
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Seite 6 von 7
3.2. Sachverhalt: Über Joachim van der Veld, einen im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmer, wird am 30. September 2012 der Konkurs eröffnet. Stellen Sie auf Grund der
nachfolgenden Forderungseingaben den Kollokationsplan auf, wobei sie angeben müssen,
welche Beträge in welche Klasse fallen.
Gläubiger/in und Bezeichnung der Forderung
Betrag in CHF
Klasse
Mikeline, geschiedene Frau: CHF 27'000.-Alimente für die Zeit vom 1. Okt. 2011 bis zum 30. Sept. 2012
Eidgenössische Steuerverwaltung:
unbezahlte Mehrwertsteuer (MWSt) 2012
3'000.--
Vania, Arbeitnehmerin des Konkursiten:
Restlohn September 2012
1'500.--
Van der Meerch, Informatikberater: Honorarforderung
4'500.--
Jacques-André Schlumpf: nicht bezahlte Wohnungsmiete
36'000.--
AHV-Ausgleichskasse: ausstehende Beiträge
5'400.--
Bank Spindieglutz: offenes Darlehen
24'000.--
Assurkas: ausstehende UVG-Prämien
3'500.--
Julian Binggeli: Reparaturarbeiten in Werkstatt
1'500.--
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5
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Recht
Name, Vorname, Kandidatennummer
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3.3. Geben Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig („R“) oder falsch („F“) sind:
R
a)
Das Betreibungsamt muss Zahlungen zu Handen des betreibenden Gläubigers entgegennehmen.
b)
Natürliche oder juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen
sind, können nur auf Konkurs betrieben werden.
c)
Jedem Konkurs geht eine Betreibung voraus.
d)
Mit der Beschwerde können Handlungen des Betreibungs- oder Konkursamtes angefochten werden.
4.
F
4
Strafrecht
4.1. Sachverhalt: Sarah, die ein Darlehen aufnehmen will, erstellt eine Lohnabrechnung auf dem
Briefpapier ihres Arbeitgebers, die einen nicht der Wirklichkeit entsprechenden, zu hohen
Lohn ausweist.
Begeht Sarah eine Urkundenfälschung? Geben Sie die anwendbare Gesetzesbestimmung
an und erklären Sie kurz, ob hier eine Urkunde vorliegt.
3
4.2. Kreuzen Sie das zutreffende Kästchen richtig („R“) oder falsch („F“) an, in Bezug auf die
folgenden Behauptungen:
R
F
a)
Für eine Verurteilung wegen Betruges genügt eine Täuschungsabsicht,
Arglist ist nicht erforderlich.
2
b)
Die Verwendung der Kundenkartei eines Konkurrenzunternehmens, in deren Besitz man durch ein irrtümlich fehlgeleitetes E-Mail gelangt ist, erfüllt
den Tatbestand von Art. 162 StGB nicht, da kein vorsätzlicher Verrat vorliegt.
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Anhang
Auszug aus der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)
3. Kapitel: Fristen, Säumnis und Wiederherstellung
1. Abschnitt: Fristen
Art. 142 Beginn und Berechnung
1
Fristen, die durch eine Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst werden, beginnen am
folgenden Tag zu laufen.
2
Berechnet sich eine Frist nach Monaten, so endet sie im letzten Monat an dem Tag, der dieselbe Zahl
trägt wie der Tag, an dem die Frist zu laufen begann. Fehlt der entsprechende Tag, so endet die Frist am
letzten Tag des Monats.
3
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Gerichtsort vom
Bundesrecht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag, so endet sie am nächsten Werktag.
Art. 143 Einhaltung
1
Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen
der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung
übergeben werden.
2
Bei elektronischer Übermittlung ist die Frist eingehalten, wenn der Empfang bei der Zustelladresse des
Gerichts spätestens am letzten Tag der Frist durch das betreffende Informatiksystem bestätigt worden ist.
3
Die Frist für eine Zahlung an das Gericht ist eingehalten, wenn der Betrag spätestens am letzten Tag der
Frist zugunsten des Gerichts der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der
Schweiz belastet worden ist.
Art. 144 Erstreckung
1
Gesetzliche Fristen können nicht erstreckt werden.
2
Gerichtliche Fristen können aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn das Gericht
vor Fristablauf darum ersucht wird.
1
Anhang
Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB)
Dritter Teil: Begriffe
Art. 110
1
Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner, ihre
Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und halbbürtigen Geschwister, ihre Adoptiveltern, ihre
Adoptivgeschwister und Adoptivkinder.
2
Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamem Haushalt leben.
3
Als Beamte gelten die Beamten und Angestellten einer öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege
sowie die Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder provisorisch bei einer öffentlichen
Verwaltung oder der Rechtspflege angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen ausüben.
3bis
Stellt eine Bestimmung auf den Begriff der Sache ab, so findet sie entsprechende Anwendung auf Tiere.
4
Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache
von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.
5
Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen
öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche
Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen
Geschäften ausgestellt werden.
Zweiter Titel: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
Art. 137 Unrechtmässige Aneignung
1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu
bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140 zutreffen, mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen,
handelt er ohne Bereicherungsabsicht oder
handelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen,
so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Art. 138 Veruntreuung
1. Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit
unrechtmässig zu bereichern,
wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
2. Wer die Tat als Mitglied einer Behörde, als Beamter, Vormund, Beistand, berufsmässiger Vermögensverwalter oder bei Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Handelsgeschäftes, zu der er durch eine
Behörde ermächtigt ist, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2
Anhang
Art. 146 Betrug
1
Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung
oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den
Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2
Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht
unter 90 Tagessätzen bestraft.
3
Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
Art. 147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
1
Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige
oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder
vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine
Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung
unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2
Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht
unter 90 Tagessätzen bestraft.
3
Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder
Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
Art. 150 Erschleichen einer Leistung
Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird,
namentlich indem er
ein öffentliches Verkehrsmittel benützt,
eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht,
eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 158 Ungetreue Geschäftsbesorgung
1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit betraut ist,
Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei
unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt.
Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so kann auf
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.
2. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz,
einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten,
missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe bestraft.
3. Die ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur
auf Antrag verfolgt.
3
Anhang
Art. 162 Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses
Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis, das er infolge einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht
bewahren sollte, verrät,
wer den Verrat für sich oder einen andern ausnützt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft
Elfter Titel: Urkundenfälschung
Art. 251 Urkundenfälschung
1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem
andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur
Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet
oder beurkunden lässt,
eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.
Art. 252 Fälschung von Ausweisen
Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern,
Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht, eine Schrift dieser Art zur
Täuschung gebraucht,
echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
4
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann
im Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
Prüfungszeit
2 Stunden
Punktzahl
100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem
Deckblatt insgesamt 11 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung.
4. Berechnungen stellen Sie bitte ausführlich und nachvollziehbar dar.
5. Berechnungsresultate sind grundsätzlich auf ganze Zahlen zu runden (vorbehalten
anderslautende Rundungsregeln in den Teilaufgaben). Dabei sind die kaufmännischen
Rundungsregeln anzuwenden.
6. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 1 von 11
Die Ferrum AG in Bern produziert und verkauft Fördersysteme für die Verarbeitung von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften und Zeitungen) auf der ganzen Welt.
Die Verträge mit den Kunden werden als Festpreisverträge abgeschlossen und beinhalten folgende
Zahlungsbedingungen:

25% Anzahlung ohne Rückforderungsanspruch 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung

50% bei Lieferung

25% 90 Tage nach Betriebsbereitschaft
Von der Ferrum AG liegen die nach Obligationenrecht bewerteten Abschlusszahlen vor (in TFr.):
Bilanzen per 31. Dezember
2012
Flüssige Mittel
Forderungen aus L & L
Materialvorrat
Aufträge in Arbeit
Umlaufvermögen
Sachanlagen
Anlagevermögen
Total Aktiven
100
6 160
800
5 640
Verbindlichkeiten aus L & L
Sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungen
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Rückstellungen
Langfristige Verbindlichkeiten
Aktienkapital
Gewinnreserven
Jahresgewinn
Eigenkapital
Total Passiven
3 600
600
300
2011
180
5 970
750
5 000
12 700
8 200
11 900
8 800
8 200
20 900
8 800
20 700
4 020
640
320
4 500
10 000
1 500
4 980
9 500
1 800
11 500
4 000
420
480
11 300
4 000
380
40
4 900
20 900
4 420
20 700
Erfolgsrechnung 2012
+
=
./.
./.
./.
./.
./.
=
./.
=
Erlöse aus L & L
Bestandeszunahme Aufträge in Arbeit
Produktionsertrag
Materialaufwand
Personalaufwand
Zinsaufwand
Abschreibungen
Übriger Betriebsaufwand
Gewinn vor Steuern
Steueraufwand
Gewinn nach Steuern
Prüfungsordnung 2010
33 000
2 870
35 870
-11 000
-14 900
-250
-2 000
-7 120
600
-120
480
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 2 von 11
Aufgabe 1: Bewertung der Sachanlagen (10 Punkte)
Die Ferrum AG ist Mieterin, weshalb sich die Sachanlagen ausschliesslich aus betrieblich genutzten
Maschinen zusammensetzen.
Über die Sachanlagen stehen diese Informationen zur Verfügung (Beträge in TFr.):
Sachanlagen
./.
=
+
./.
=
Investitionen bis 31.12.2011
Abschreibungen bis 31.12.2011
Sachanlagen netto 31.12.2011
Investitionen 2012
Abschreibungen 2012
Sachanlagen netto 2012
Liquidationswert Ende Nutzungsdauer
Inbetriebnahme
Nutzungsdauer
Maschinen
Maschinen
Lasermaschine
Summen
1-Schichtbetrieb
2-Schichtbetrieb
8 400
5 200
13 600
-3 600
-1 200
-4 800
4 800
4 000
8 800
0
0
1 400
1 400
-800
-1 000
-200
-2 000
4 000
3 000
1 200
8 200
600
01.01.2009
12 Jahre
0
0
01.01.2011
8 Jahre
01.07.2012
14 Jahre
Während der Revision des Jahresabschlusses 2012 muss die Geschäftsleitung gegenüber dem Wirtschaftsprüfer Auskunft über die stillen Reserven in den Sachanlagen geben.
a)
Berechnen Sie die Bestände und Veränderungen an stillen Reserven auf den einzelnen Sachanlagen gemäss Tabelle.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht (True-and-Fair-View; Swiss GAAP FER) werden die Sachanlagen linear abgeschrieben.
Stille Reserven in TFr.
Maschinen
1-Schichtbetrieb
Maschinen
2-Schichtbetrieb
Lasermaschine
Summen
Stille Reserven 31.12.2011
+/- Veränderungen 2012
= Stille Reserven 31.12. 2012
b)
Anfangs 2013 stellt sich heraus, dass die Nutzungsdauer der Maschinen im 2-Schichtbetrie insgesamt lediglich 6 Jahre beträgt.
Berechnen Sie die Jahresabschreibungen für das Jahr 2013 nach Swiss GAAP FER.
Geben Sie zur Begründung Ihrer Antwort die zutreffende Bestimmung in den Swiss GAAP FER an
(Standard und Ziffer nennen).
Abschreibung 2013 in TFr.
Swiss GAAP FER
Prüfungsordnung 2010
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
Name, Vorname, Kandidatennummer
Seite 3 von 11
Aufgabe 2: Bewertung der Aufträge in Arbeit (14 Punkte)
Bei den Aufträgen in Arbeit handelt es sich um langfristige Fertigungsaufträge (durchschnittliche Fertigungsdauer 1 ½ Jahre), die zu den aufgelaufenen Herstellkosten abzüglich der geleisteten Anzahlungen bilanziert werden. Die Umsatzverbuchung erfolgte bisher erst im Zeitpunkt der Lieferung.
Ende 2012 bestehen lediglich 3 nicht abgeschlossene Fertigungsaufträge (Beträge in TFr.):
Aufträge in Arbeit
Vertragsabschluss
Verkaufspreis
Auftrag 221
Auftrag 222
Auftrag 223
Le Soir, Paris
El Torro, Madrid
Die Alte, Berlin
06.01.2012
30.06.2012
15.12.2012
16 000
40 000
20 000
Bisher erfasste Kosten
./. Geleistete Anzahlung
= Bilanzwert
7 040
-4 000
3 040
12 600
-10 000
2 600
0
-0
0
Die Geschäftsleitung der Ferrum AG überlegt sich, ob sie einen zusätzlichen Abschluss unter Anwendung der gesamten Swiss GAAP FER erstellen soll.
a)
Ermitteln Sie für die bestehenden Aufträge die Auftragserlöse und die Periodenergebnisse sowie
allfällige Rückstellungen nach der POC-Methode, indem Sie die Tabelle vervollständigen.
Wenden Sie zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Cost to Cost-Methode an, wofür diese Zusatzinformationen erhoben wurden:
Zusatzinformationen zu den Aufträgen in Arbeit
Auftrag 221
Fertigstellungsgrad
Erwartete zukünftige Kosten in TFr.
Auftrag 222
55%
5 760
Zu berechnende Grössen bezüglich Aufträge in Arbeit in TFr.
Auftrag 221
Auftrag 223
30%
29 400
Auftrag 222
0%
20 500
Auftrag 223
Erwartete Gesamtkosten
Erwartetes Gesamtergebnis (- = Verlust)
Auftragserlöse (Ertrag aus Umsatz) 2012
Periodenergebnisse (- = Verlust) 2012
Rückstellungen 2012
b)
Kann die Ferrum AG bei der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER selbst entscheiden, ob sie
die langfristigen Fertigungsaufträge nach der POC-Methode oder der CC-Methode bilanzieren
möchte?
Geben Sie zur Begründung Ihrer Antwort die zutreffende Bestimmung in den Swiss GAAP FER an
(Standard und Ziffer nennen).
Antwort
Swiss GAAP FER
Prüfungsordnung 2010
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
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Aufgabe 3: Abschluss nach Swiss GAAP FER (13 Punkte)
Die Aufgabe 3 ist unabhängig von den Berechnungen in den Aufgaben 1 und 2 durchzuführen. Es sind
ausschliesslich folgende stillen Reserven zu berücksichtigen (alle Beträge in TFr.):

Der Materialvorrat wird im Steuerabschluss konstant um einen Drittel unterbewertet.

In den Sachanlagen sind am Anfang der Berichtsperiode 2 400 und am Ende 2 800 stille Reserven
enthalten.
a) Erstellen Sie die Bilanz der Ferrum AG per 31.12.2012 nach Swiss GAAP FER durch Überleitung
aus dem Steuerabschluss. Der Steuerabschluss entspricht dem obligationenrechtlichen Abschluss.
Der Steuersatz ist konstant.
Bilanz vor Gewinnverbuchung per 31.12.2012 in TFr.
Steuerabschluss
Überleitung
Aktiven
Passiven Soll
Flüssige Mittel
Forderungen aus L & L
Materialvorrat
Swiss GAAP FER
Haben Aktiven
Passiven
100
6 160
800
Aufträge in Arbeit
5 640
Sachanlagen
8 200
Verbindlichkeiten aus L & L
3 600
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
600
Rechnungsabgrenzungen
300
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
10 000
Langfristige Rückstellungen
1 500
Steuerrückstellungen
Aktienkapital
4 000
Gewinnreserven
420
Gewinn Bilanz
480
20 900
b)
20 900
Wie hoch ist der gesamte Steueraufwand im Jahr 2012?
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Fallstudie
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Aufgabe 4: Auswertung der Jahresrechnung (13 Punkte)
Berechnen Sie die ausgewählten Grössen bzw. Kennzahlen der Ferrum AG für das Jahr 2012.
Nehmen Sie an, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ausschliesslich aus
Schulden gegenüber Materiallieferanten und alle Materialeinkäufe erfolgen auf Kredit. Das Jahr ist mit
365 Tagen zu berücksichtigen.
a) Wie hoch sind die Zahlungen an Materiallieferanten (in TFr.)?
b) Wie hoch ist die durchschnittliche Kreditorenfrist (auf eine Kommastelle genau)?
c) Wie lange ist das Material durchschnittlich an Lager, bevor es verarbeitet wird (auf eine Kommastelle genau)?
d) Wie hoch ist die Eigenkapitalrendite (auf eine Kommastelle genau; Eigenkapital inkl. Gewinn gemäss Schlussbilanz 2012)?
d1) gemäss Abschluss nach Obligationenrecht?
d2) gemäss Abschluss nach Swiss GAAP FER?
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Fallstudie
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Aufgabe 5: Finanzierung (8 Punkte)
Die Ferrum AG prüft die Anschaffung eines neuen Schweissroboters. Dabei stehen drei Finanzierungsvarianten zur Verfügung:
1. Kauf und Finanzierung durch verzinsliches Fremdkapital
2. Kauf und Finanzierung durch Eigenkapital-Erhöhung
3. Erwerb im Finanzierungsleasing, welches nach Swiss GAAP FER bilanziert wird
a) Beurteilen Sie durch einen oder mehrere Sätze grundsätzlich (ohne Zahlen), wie sich die unterschiedlichen Finanzierungsvarianten auf die Grösse EBIT auswirken.
b) Wie verändern sich bei der Beschaffung des Schweissroboters mit der entsprechenden Finanzierung die genannten Kennzahlen per Ende des ersten Jahres unmittelbar?
Als Antwort sind folgende Zeichen zu verwenden:
+
–
0
Der Kennzahlenwert wird grösser.
Der Kennzahlenwert wird kleiner.
Der Kennzahlenwert verändert sich nicht.
Variante
Intensität des
Anlagevermögen
Fremdfinanzierungsgrad
(Fremdkapitalquote)
Anlagedeckungsgrad 1
Eigenkapitalrendite
1
2
3
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Fallstudie
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Aufgabe 6: Arbeitsrecht (5 Punkte)
Für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs der Debitorenbuchhalterin hat die Ferrum AG mit einer Stellvertreterin einen befristeten Vertrag über 14 Wochen abgeschlossen. Nach neun Wochen erkrankt die
Stellvertreterin. Der Arzt bescheinigt ihr eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit während zwei Monaten. Nach der
Genesung wird die Stellvertreterin also die Arbeit bei der Ferrum AG nicht mehr aufnehmen können.
Gemäss Obligationenrecht hat die Stellvertreterin einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Lohnzahlung
während ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit.
a) Begründen Sie, warum ein Lohnanspruch besteht, und nennen Sie auch den Gesetzesartikel inkl.
Absatz, auf den Sie sich bei Ihrer Antwort gestützt haben.
Begründung mit Gesetzesartikel
b) Während welcher Zeit hat die Ferrum AG der Stellvertreterin den Lohn zu bezahlen?
Antwort
Aufgabe 7: Konventionalstrafe (3 Punkte)
Gemäss Vertrag hat sich die Ferrum AG gegenüber der Kantor Verlags GmbH verpflichtet, das bestellte Fördersystem am 30. Juni 2012 zu liefern. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, verpflichtet
sich die Ferrum AG, für jeden Tag Verspätung eine Konventionalstrafe im Sinne von Art. 160 ff. OR im
Betrag von Fr. 2 000 zu bezahlen. Wegen technischer Probleme verzögerte sich die Lieferung um 18
Tage. Die Kantor Verlags GmbH verlangt nun eine Strafzahlung von Fr. 36 000. Damit ist die Ferrum
AG nicht einverstanden, weil der Kundin gar kein Schaden erwachsen ist, denn es war nach Aussagen
der Kundin von allem Anfang an geplant, das Fördersystem erst Anfang August in Betrieb zu nehmen.
Kann die Kantor Verlags GmbH auf der Bezahlung der Strafsumme von Fr. 36 000 beharren? Die Antwort ist zu begründen.
Antwort mit Begründung
Aufgabe 8: SchKG (4 Punkte)
Weil eine Kundin die Anzahlung 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung nicht bezahlte, leitete die
Ferrum AG gegen sie die Betreibung ein, worauf die Kundin Rechtsvorschlag erhob.
Nennen Sie die beiden Verfahren, in denen die Ferrum AG versuchen kann, den Rechtsvorschlag zu
beseitigen.
1
2
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
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Aufgabe 9: AHV, ALV und Säule 3a (6 Punkte)
Walter Müller ist langjähriger Mitarbeiter der Ferrum AG, Bern. Im Jahr 2010 wurde er im Alter von 65
Jahren pensioniert. Seit der Pensionierung ist er bei der zweiten Säule nicht mehr versichert.
Für das Jahr 2012 bezog Walter Müller einen Bruttolohn von Fr. 22 100.
a)
Wie hoch war der AHV-pflichtige Bruttolohn von Walter Müller für das Jahr 2012 in Franken?
b)
War vom Bruttolohn von Walter Müller 2012 ein ALV-Abzug vorzunehmen? Kreuzen Sie Ja oder
Nein an.
Ja
Nein
c)


Wie hoch war für Walter Müller die steuerlich anerkannte maximale Einzahlung in die Säule 3a im
Jahr 2012, wenn er keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachging? Kreuzen Sie die richtige Lösung
an.
Nach der Pensionierung ist keine steuerbefreite Einlage mehr möglich.
20% des Nettoerwerbseinkommens
Fr. 6 682



Aufgabe 10: Arbeitnehmerbeiträge (6 Punkte)
Im April 2012 wurde von der Ferrum AG in Bern eine Schulung für einen spanischen Kunden zur Einführung des neuen Fördersystems ATLANTIS durchgeführt. Dabei wirkten unter anderem folgende
Personen mit:


Maria Gonzales, die Verkaufsleiterin für Spanien. Sie ist Schweizer Staatsbürgerin, arbeitet zu 40%
in der Schweiz und zu 60% in Spanien. Sie hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bern und ist von
der Ferrum AG, Bern, angestellt und entlöhnt. Der Jahreslohn beträgt Fr. 150 000 (es wird kein 13.
Monatslohn ausbezahlt).
Ramon Valderama, ein Techniker für den Kundensupport. Er ist spanischer Staatsbürger und für
die meiste Zeit bei einer spanischen Partnerfirma angestellt. Er wohnt in Madrid und arbeitet hauptsächlich in Spanien. Für die Kundenschulung hielt er sich nur im April in Bern auf und wurde für
diese Zeit von der Ferrum AG, Bern, mit brutto Fr. 4 000 entlöhnt.
Wie hoch sind die Arbeitnehmerbeiträge im April 2012 für AHV/IV/EO/ALV? Als Antwort ist der Totalbetrag je Person in Franken anzugeben (auf fünf Rappen runden).
Verkaufsleiterin für Spanien
Fr.
Techniker aus Spanien
Fr.
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Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
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Aufgabe 11: Mehrwertsteuer (12 Punkte)
Die Ferrum AG wurde durch einen Revisor der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, vor Ort in Bern revidiert. Anlässlich dieses 14-tägigen Besuchs im Februar 2013 wurden die MWSTAbrechnungen der noch nicht verjährten Steuerperioden überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die
MWST-Abrechnungen in den vergangenen Jahren mangelhaft ausgestellt worden sind. Dadurch hat
sich eine grössere Steuernachbelastung ergeben.
a) Aufgrund von Feststellungen der Eidg. Steuerverwaltung hat diese im November 2011 eine Verjährungsunterbrechung im Sinne von Art. 42 MWSTG vorgenommen. Für welche Steuerperioden darf
der Revisor anlässlich der Kontrolle im Februar 2013 Steuernachforderungen stellen? Begründen
Sie Ihre Antwort mit Hinweis auf den massgebenden Artikel des MWSTG.
b) Am 11. März 2013 erhielt die Ferrum AG von der Eidg. Steuerverwaltung eine Einschätzungsmitteilung, die als Verfügung ausgestaltet ist. Die Ferrum AG ist mit einzelnen Teilen dieser Verfügung
nicht einverstanden und beabsichtigt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Antworten sind mit Hinweis auf den massgebenden Artikel des MWSTG zu begründen.
b1) Welches Rechtsmittel kann die Ferrum AG ergreifen, und innert welcher Frist muss dies erfolgen?
b2) An wen und in welcher Form ist dieses Rechtsmittel zu adressieren?
c) In der Verfügung werden die nachfolgenden Beträge mit den jeweiligen Begründungen als Mangel
definiert und steuerlich nachbelastet. Halten Sie bei den einzelnen Positionen fest, ob diese akzeptiert werden oder im Rahmen des zu ergreifenden Rechtsmittels beanstandet werden sollen. Allfällige Beanstandungen sind mit Hinweis auf den massgebenden Artikel des MWSTG zu begründen.
c1) Fr. 20 000: Vorsteuern auf Aufwendungen für unternehmerische, von der Steuer ausgenommene Verwendungszwecke berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
c2) Fr. 1 000: Umsatzsteuer auf gratis erbrachten Dienstleistungen an den Hauptaktionär, welcher
eine 90%-Beteiligung an der Ferrum AG hält.
c3) Fr. 4 800: Vorsteuern auf exklusiven Werbegeschenken (Wert pro Geschenk Fr. 800).
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2013
Fallstudie
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Aufgabe 12: Aufgabenfolgeplan (6 Punkte)
Die Firmenleitung der Ferrum AG prüft eine verstärkte elektronische Unterstützung des ErsatzteilVerkaufs. Im Rahmen dieser Prüfung werden alle relevanten Marketing- und Vertriebsprozesse erhoben.
Vervollständigen Sie anhand der nachfolgenden Beschreibung des Prozesses «Ersatzteilbestellung»
den auf der nächsten Seite abgebildeten Aufgabenfolgeplan.
Beschreibung des Prozesses «Ersatzteilbestellung»
Die Verkäufer besuchen regelmässig ihre Kunden oder erhalten von diesen telefonische oder schriftliche Bestellungen. Der Verkäufer prüft und vervollständigt die Bestellung, die er dann an den Verkaufsinnendienst übermittelt. Der Sachbearbeiter des Verkaufsinnendienstes prüft die Dokumente auf Vollständigkeit. Fehlende Angaben erfragt er telefonisch. Das vollständige Dokument gelangt zur Verkaufsabwicklung. Diese prüft im Lagersystem L5020 die Verfügbarkeit der gewünschten Artikel. Wenn
ein oder mehrere Artikel nicht verfügbar sind, informiert der Sachbearbeiter den Kunden und fragt, ob
die fehlenden Artikel nachgeliefert werden sollen oder ob der Kunde die Bestellung ändern möchte.
Der Sachbearbeiter bestellt die fehlenden Artikel oder ändert die Bestellung.
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Aufgabenfolgeplan zu Aufgabe 12
telefonische Rückfrage
Kunde
telefonische oder schriftliche
Bestellung
Verkäufer
prüft und
vervollständigt
Bestellung
Verkaufsinnendienst
Sachbearbeiter
Sachbearbeiter
prüft
Vollständigkeit der
Angaben
‚
Nein
Ja
Verkaufsabwicklung
Sachbearbeiter
Nein
Ja
telefonische Benachrichtigung
‚
Sachbearbeiter
informiert Kunden
‚
Nein
Ja
Sachbearbeiter
Sachbearbeiter
bestellt fehlende
Artikel
ändert Bestellung
ab
Ende
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