Vereinfachungen bei der Datenaufnahme

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Infoletter - 01
Fachinformationen zum Energieausweis
Vereinfachungen bei der Datenaufnahme
Bekanntmachungen zur EnEV 2007 für Wohngebäude
Die Gebäudedaten sind das Kernstück jedes bedarfsorientierten Energieausweises, denn sie
bilden das Gebäude in seinem Ist-Zustand ab. Die Erhebung aller energierelevanten Größen
bildet die Grundlage für die Berechnung eines Gebäudeenergieausweises.
Während im Neubau alle Daten aus den Planungsunterlagen entnommen werden können,
stellt sich die Situation im Gebäudebestand häufig anders da: Oft fehlen Pläne und Baubeschreibungen oder sie stimmen nicht mit dem aktuellen Zustand des Gebäudes überein, so
dass der Ausweis-Aussteller sich zunächst selbst ein genaues Bild vor Ort machen muss, um
den energetischen Zustand der Gebäudeteile und der Anlagentechnik in Augenschein zu
nehmen. Darüber hinaus müssen alle wesentlichen Bauteile aufgemessen werden.
Liegen keine genauen Daten vor - zum Beispiel auf Grundlage von Plänen oder Baubeschreibungen - ist dem Aussteller frei gestellt, das Gebäude vor Ort exakt aufzumessen
oder alternativ eine vereinfachte Datenaufnahme vorzunehmen. Das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat ergänzend zur EnEV 2007 die Regelungen zur vereinfachten Datenaufnahme in den neuen „Bekanntmachungen zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ veröffentlicht. Die aktuellen
Bekanntmachungen werden von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter
www.dena-energieausweis.de zum Download angeboten.
Verfahren vor Vertragsabschluss klären
Grundsätzlich gilt: Gebäudeeigentümer und Energieausweis-Aussteller sollten vor
Vertragsabschluss klären, wie genau die Gebäudedaten erfasst werden sollen. Dabei sollten
beide Seiten berücksichtigen, wofür der Energieausweis benötigt wird.
Die vereinfachte Datenaufnahme verwendet Pauschalwerte für die Gebäudeerfassung.
Einzelne Bauteile wie Fensterflächen dürfen pauschal angenommen werden, andere
Elemente von Gebäuden wie Gauben können unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren übermessen werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden. Die Kosten für den Energieausweis reduzieren sich
deutlich. Dennoch erhält der Gebäudeeigentümer eine qualifizierte energetische Initialberatung, die die Grundlage für künftige Modernisierungen sein kann.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn eine Gebäudesanierung schon geplant ist und der
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Energieausweis als Einstieg in die Sanierung dienen soll. Dann ist es sinnvoll, eine ausführliche Datenaufnahme voranzustellen, die im Anschluss auch als Grundlage für die Planung
der Sanierungsmaßnahmen genutzt werden kann.
Laut EnEV ist es zulässig, dass der Gebäudeeigentümer die Daten für die Berechnung des
Energieausweises selber ermittelt. Der Aussteller des Energieausweises darf diese
Daten allerdings nicht zugrunde legen, wenn es begründeten Anlass zu Zweifeln an deren
Richtigkeit gibt. Daher sollte sich dieser auf jeden Fall vergewissern, ob die Werte stimmig
sind. Bestehen Zweifel an den erhobenen Daten, so können die Standardwerte der vereinfachten Datenaufnahme genutzt werden.
Welche Vereinfachungen sind möglich?
Die Bekanntmachung bezieht sich auf die Aufnahme von geometrischen Abmessungen der
Gebäudeteile, ihre Wärmedurchgangskoeffizienten sowie die energetischen Kennwerte der
Anlagentechnik.
Fenster und dazugehörige Bauteile
Die Fensterfläche darf mit 20 % der Wohnfläche abgeschätzt werden. Diese darf vereinfacht
aus der Gebäudenutzfläche AN mit AWohnfl. = AN / 1,35 bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit
beheiztem Keller oder AWohnfl. = AN / 1,20 bei allen anderen Wohngebäuden abgeschätzt
werden.
Gerade wenn unterschiedliche Fenstergrößen vorliegen, ist die Aufnahme der einzelnen
Flächen sehr aufwändig. Statistische Analysen des IWU (Institut für Wohnen und Umwelt
GmbH) haben gezeigt, dass im Mittel das Verhältnis von Fensterfläche zu beheizter Wohnfläche relativ nahe bei 0,2 liegt. Die abgeschätzte Fensterfläche wird von der Fassadenfläche
abgezogen.
Rollladenkästen können mit einer Pauschale von 10 % der Fensterfläche der Berechnung
zugrunde gelegt werden. Liegen keine genaueren Angaben über die Bauteilqualität vor,
kann ein ungedämmter Kasten mit einem U-Wert von 3,0 W/(m²K) berücksichtigt werden,
ein gedämmter mit 1,8 W/(m²K). Auch Heizkörpernischen müssen nicht einzeln aufgemessen werden und dürfen mit 50 % der Fensterfläche angenommen werden. Der U-Wert darf
vereinfacht mit 2 * U Außenwand angenommen werden.
Außentüren sind im Pauschalansatz für das Fensteraufmass und die Bauteilqualität bereits
berücksichtigt und sind bei Anwendung der Vereinfachung nicht einzeln aufzumessen. Die
vereinfacht aufgenommenen Flächen für Fenster, Rollladenkästen und Heizkörpernischen
sind der Fläche der Außenwand abzuziehen.
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Dachgauben
Dachgauben dürfen übermessen werden; ihre tatsächlichen geometrischen Abmessungen
müssen nicht exakt ermittelt werden. Lediglich die Gaubenlänge ist auf 50 cm genau abzuschätzen, um vereinfacht das Volumen mit 9 m² multipliziert mit der Gaubenlänge
zu ermitteln. Dieses Volumen ist für eine korrekte Ermittlung der Bezugsfläche AN hinzuzurechnen, da sich die Gebäudenutzfläche aus VE ergibt.
Für die Korrektur der Wärmeverluste der Gaubenseiten, ist pro Gaubenseitenwand ein
Zuschlag von 10 W/K auf HT (Transmissionswärmeverlust) anzusetzen.
Vor- und Rücksprünge in der Fassade
Gebäude können recht komplexe Grundrisse aufweisen. Um nicht alle Vor- und Rücksprünge von Fassaden aufmessen zu müssen, können diese bis zu einer Tiefe von 50 cm übermessen werden. Damit der Energiebedarf nicht unterschätzt wird, muss HT (Transmissionswärmeverlust) bei Anwendung dieser Vereinfachung um 5 % erhöht werden.
Innen liegende Kellerabgänge
Beim exakten Aufmass von innen liegenden Kellerabgängen sind zusätzlich zur Bodenplatte die Innenwände und die Tür zum unbeheizten Keller einzeln aufzumessen und mit der jeweiligen Bauteilqualität zu bewerten. Vereinfacht kann der Abgang vernachlässigt werden,
wenn die Kellerdecke als durchgehendes Bauteil betrachtet wird. Die Wärmeverluste über
die dadurch vernachlässigten Bauteile werden mit 50 W/K auf HT angesetzt und VE um
35 m³ pro Kellerabgang erhöht.
Beurteilung Bauteilqualität
Wenn aus Baubeschreibungen oder Plänen nicht hervorgeht, welchen Konstruktionsaufbau die einzelnen Bauteile haben, gibt es zwei Möglichkeiten, den U-Wert zu bestimmen.
Zum einen kann aus der „Bauteildicke“ und den verbauten Materialien der U-Wert näherungsweise berechnet werden. Bei der Beurteilung der verbauten Materialien kann auf
Kenntnisse des Eigentümers oder auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
Sind keine Detailinformationen vorhanden können die in den Bekanntmachungen hinterlegten Vereinfachungen zur Annahme von U-Werten abhängig von Baualter ud Konstruktionsart angewendet werden. Auch nachträglich gedämmte Elemente können über die
Dämmdicke und den U-Wert des Urzustandes auf Grundlage einer Tabelle in den Bekanntmachungen abgeschätzt werden.
Anlagentechnik
Auch für die Anlagentechnik können Standardwerte angesetzt werden. Es wird hier unterschieden zwischen verschiedenen Arten der Wärmeerzeugung, Speicherung und Verteilung. In der Bekanntmachung finden sich verschiedene Baualtersklassen für die unterschiedlichen Anlagenkomponenten.
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Daraus lassen sich Wärmeverlust, Heizwärmegutschrift und Hilfsenergiebedarf für Gebäude mit einer Nutzfläche zwischen 100 m² und 10.000 m² bestimmen. Für drei feste Größen
der Nutzfläche können die Kennwerte direkt aus der Tabelle abgelesen werden, für alle
anderen ist eine Interpolation bzw. Extrapolation notwendig.
Für einige ausgewählte Anlagensysteme wie Niedertemperatur-Kessel und Brennwert-Kessel mit und ohne Warmwasserbereitung kann der Endenergiebedarf der gesamten Anlage
direkt aus einer Tabelle abgelesen werden. Die Tabellenwerte beziehen sich auf drei feste
Größen für die Gebäudenutzfläche. Die Werte können inter- oder extrapoliert werden,
wenn eine andere bezugsfläche vorliegt.
Vertiefende Informationen zu den Inhalten und Anwendungsmöglichkeiten dieser ergänzenden Regelungen zum Energieausweis und zur Datenaufnahme in der Praxis enthält
der neue „Leitfaden Energieausweis. Teil 1 – Energiebedarfsausweis - Datenaufnahme für
Wohngebäude“.
Impressum
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Energieeffizienz im Gebäudebereich
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: + 49(0)30 72 61 65 - 660
Fax: + 49(0)30 72 61 65 - 699
Internet: www.dena-energieausweis.de
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