Verkehrskonzept für die Altstadt Recklinghausen

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Verkehrskonzept für die Altstadt
Recklinghausen
Bericht
Stand: 4. Oktober 2016
im Auftrag der Stadt Recklinghausen
LINDSCHULTE + KLOPPE
Ingenieurgesellschaft mbH
Stresemannstraße 26
40210 Düsseldorf
Telefon 0211. 36 11 37 - 0
Projektbearbeitung:
Dipl.-Ing. Beata Brückner
M.Sc.
Philipp Nahr
I
Inhalt
1.
Ausgangslage und Aufgabenstellung .................................................. 1
1.1
Abgrenzung Untersuchungsgebiet ............................................................ 1
1.2
Festlegung von Handlungsfeldern ............................................................. 2
2.
Darstellung und Analyse des Bestandes ............................................. 4
2.1
Vorabanalyse ............................................................................................. 4
2.1.1
Lage der Stadt Recklinghausen ................................................................ 4
2.1.2
Anbindung der Altstadt .............................................................................. 5
2.1.3
Öffentlicher Personennahverkehr .............................................................. 6
2.1.4
Charakterisierung der Altstadt ................................................................... 8
2.1.5
Altstadtquartiere ......................................................................................... 9
2.2
Auswertung von Unterlagen der Stadt Recklinghausen ..........................11
2.2.1
Handlungskonzept Altstadt ......................................................................11
2.2.2
Untersuchungen zum Radverkehr in der Altstadt ....................................11
2.3
Beschreibung der Ist-Situation (Untersuchungsgebiet) ...........................13
2.3.1
Parkierungsanlagen .................................................................................13
2.3.2
straßenbegleitende Parkstände ...............................................................15
2.3.3
Tarifzonen ................................................................................................16
2.4
Beschreibung der Ist-Situation (Kernbereich / Altstadt) ..........................18
2.4.1
Fußgängerzonen .....................................................................................18
2.4.2
Radverkehr ..............................................................................................19
2.4.3
Verkehrsregelungen ................................................................................20
2.4.4
Parkierungsanlagen und straßenbegleitende Parkstände ......................21
2.4.5
private Stellplätze ....................................................................................22
2.5
Beobachtungen ........................................................................................23
2.5.1
Zuschnitt der Fußgängerzonen ...............................................................23
2.5.2
Kfz-Verkehre in der Altstadt und den Fußgängerzonen ..........................24
2.5.3
Parkleitsystem .........................................................................................24
2.6
zukünftige Planungen ..............................................................................26
3.
Erhebungen ........................................................................................... 28
3.1
Vorgehensweise ......................................................................................28
3.1.1
Anmerkung zur Auswertung der Erhebungen .........................................28
3.2
Kfz im öffentlichen Raum und in Parkierungsanlagen .............................30
3.2.1
Donnerstag, 11.02.2016 ..........................................................................31
Verkehrsgutachten Altstadt
II
3.2.2
Samstag, 13.02.2016...............................................................................36
3.2.3
Allgemeine Auswertungen .......................................................................41
3.3
Lieferfahrzeuge ........................................................................................43
3.4
Zufahrten .................................................................................................46
4.
Bewertung des Bestandes ................................................................... 48
4.1
Anbindung der Recklinghäuser Altstadt ..................................................48
4.2
Handlungsfeld Fußgängerverkehr ...........................................................48
4.3
Handlungsfeld Radverkehr ......................................................................50
4.4
Handlungsfeld Lieferverkehr ....................................................................50
4.5
Handlungsfeld motorisierter Individualverkehr (MIV) ..............................50
4.6
Handlungsfeld ruhender Verkehr .............................................................51
4.7
Zusammenfassung ..................................................................................51
5.
Zielkonzept ............................................................................................ 52
5.1
Allgemeine Ziele ......................................................................................52
5.2
Ziele innerhalb der Handlungsfelder ........................................................52
6.
Verkehrskonzept Altstadt .................................................................... 54
6.1
Vorgehensweise ......................................................................................54
6.2
Empfohlene Maßnahmen ........................................................................55
6.2.1
Veränderung der Fußgängerzonen .........................................................57
6.2.2
Neue Verkehrsregelungen .......................................................................57
6.2.3
Anordnung von Lieferbereichen ..............................................................59
6.2.4
Folgemaßnahmen....................................................................................61
6.2.5
Begleitende Maßnahmen.........................................................................64
6.3
Bewertung der Zielerreichung .................................................................67
7.
Zusammenfassung ............................................................................... 70
Anlagen
Anlage 1: Auswertung der Parkraumerhebung
Anlage 2: Maßnahmenkatalog
Anlage 3: Verkehrskonzept Altstadt (A0 Grafik)
Verkehrsgutachten Altstadt
III
Abbildungen
Abbildung 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet .................................................. 2
Abbildung 2: Ermittlung der Handlungsfelder ....................................................... 3
Abbildung 3: Stadtgebiet Recklinghausen ............................................................ 5
Abbildung 4: Anbindung der Altstadt .................................................................... 6
Abbildung 5: Auszug aus dem ÖPNV-Liniennetzplan .......................................... 7
Abbildung 6: Abdeckung der Altstadt durch ÖPNV-Haltestellen .......................... 7
Abbildung 7: Altstadtquartiere .............................................................................. 9
Abbildung 8: Charakterisierung der Altstadtquartiere ........................................10
Abbildung 9: Freigabe Radverkehr nach SPD-Antrag .......................................12
Abbildung 10: Parkierungsanlagen ......................................................................13
Abbildung 11: straßenbegleitende Parkstände ....................................................15
Abbildung 12: Tarifzonen......................................................................................17
Abbildung 13: Fußgängerzonen innerhalb der Altstadt ........................................18
Abbildung 14: vorhandene Fahrradabstellanlagen ..............................................19
Abbildung 15: Verkehrsregelungen innerhalb der Altstadt ...................................20
Abbildung 16: Parkmöglichkeiten innerhalb der Altstadt ......................................21
Abbildung 17: private Stellplätze innerhalb der Altstadt .......................................22
Abbildung 18: Fußgängerzonen ohne Charakter einer Fußgängerzone .............23
Abbildung 19: Straßen mit Fußgängerzonencharakter ........................................24
Abbildung 20: Parkleitsystem ...............................................................................25
Abbildung 21: zukünftige Veränderung der verfügbaren Parkierungsanlagen ....26
Abbildung 22: private Stellplätze in der Altstadt (inkl. zukünftiger Planungen) ....27
Abbildung 23: Zählbereiche ..................................................................................30
Abbildung 24: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in
Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do) ...........................................................31
Abbildung 25: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten
Kfz (Do)
................................................................................................ vorr32
Abbildung 26: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do) .........32
Abbildung 27: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do) 33
Abbildung 28: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do) ............34
Abbildung 29: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 22.00 Uhr(Do) .......35
Abbildung 30: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in
Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa) ...........................................................36
Abbildung 31: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten
Kfz (Sa)
.......................................................................................................36
Verkehrsgutachten Altstadt
IV
Abbildung 32: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa) .........37
Abbildung 33: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa) .38
Abbildung 34: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa) .............39
Abbildung 35: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 20.00 Uhr(Sa) .......40
Abbildung 36: Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze41
Abbildung 37: Auslastungsgrade
der
sich
in
Kinonähe
befindlichen
Parkierungsanlagen ..............................................................................................42
Abbildung 38: abgestellte Lieferfahrzeuge (Do) ...................................................44
Abbildung 39: abgestellte Lieferfahrzeuge (Sa) ...................................................45
Abbildung 40: ein- und ausfahrende Kfz (Do) ......................................................46
Abbildung 41: ein- und ausfahrende Kfz (Sa) ......................................................47
Abbildung 42: Fußgängerzonen ohne den Charakter einer Fußgängerzone ......49
Abbildung 43: Keine Fußgängerzonen mit dem Charakter einer Fußgängerzone49
Abbildung 44: in der Fußgängerzone abgestellte Kfz ..........................................49
Abbildung 45: Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt .......................................54
Abbildung 46: Verkehrskonzept Altstadt ..............................................................55
Abbildung 47: Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt ..............................56
Abbildung 48: Zusatz "Schritttempo" - Frankfurt a.M. ..........................................58
Abbildung 49: mögliche Ausgestaltung eines Lieferbereiches - Düsseldorf ........60
Abbildung 50: Regulation der Ein- und Ausfahrten durch hydraulische Poller Lörrach
.......................................................................................................61
Abbildung 51: Aufpflasterung einer Fußgängerzonen-Querung - Meerbusch .....62
Abbildung 52: Möglichkeiten einer Zonierung
(links: Abglätten; rechts:
Pflasterung) .......................................................................................................62
Abbildung 53: mögliche (Um-)Gestaltung der Anzeigetafeln des Parkleitsystems63
Abbildung 54: auf Parkierungsanlagen vorhandene Stellplatzreserven ..............64
Abbildung 55: neuer Zuschnitt der Tarifzonen .....................................................65
Tabellen
Tabelle 1:
Tarife (private, öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen) .........14
Tabelle 2:
Tarife (öffentliche Parkierungsanlagen) ........................................14
Tabelle 3:
Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze41
Tabelle 4
Bewertung der Zielerreichung .......................................................68
Verkehrsgutachten Altstadt
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1
1.
Ausgangslage und Aufgabenstellung
Die verkehrliche Situation in der Recklinghäuser Altstadt soll für alle
Verkehrsteilnehmer optimiert werden. Dies umfasst neben dem motorisierten
Individualverkehr (MIV) und den Fußgängern auch den Radverkehr,
Lieferverkehr und ruhenden Verkehr.
Zunächst soll eine Überprüfung der bestehenden Situation für alle
Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Es wird unter anderem eine
Bestandsaufnahme der räumlich und zeitlich erlaubten Fahrbeziehungen für den
Radverkehr sowie der vorhandenen Radabstellanlagen durchgeführt. Darüber
hinaus ist eine Überprüfung der bestehenden Situation für den ruhenden und
fließenden MIV inklusive einer Ermittlung der Pkw-Parkplatzauslastung im
Umfeld der Altstadt durchzuführen. In die Ermittlung der PkwParkplatzauslastung fließt eine Bestandsaufnahme der Lieferverkehre bezüglich
der Art und der räumlichen und zeitlichen Verteilung mit ein. Eine
Bestandsaufnahme der Anwohner- und Behindertenparkplätze runden die
Bestands- und Problemanalyse ab.
Anschließend werden die Ergebnisse der Erhebungen ausgewertet und die
Bestandssituation bewertet. Darauf aufbauend werden im Verkehrskonzept
Altstadt Maßnahmen vorgeschlagen, welche eine Optimierung der verkehrlichen
Situation in der Altstadt bewirken. Das zu erarbeitende Konzept beschreibt eine
Reihe von Maßnahmen, welche ein ganzheitliches Verkehrskonzept für die
Recklinghäuser Altstadt darstellen.
Den Betrachtungsgegenstand stellen dabei vorrangig die verkehrlichen Aspekte
und Themen innerhalb der Altstadt dar und wurden dementsprechend eingehend
untersucht und betrachtet.
1.1
Abgrenzung Untersuchungsgebiet
Den Kernbereich der Untersuchung bildet die Recklinghäuser Altstadt, welche
vom Wallring umgeben wird. Da für eine zielführende Betrachtung und
Konzepterstellung auch das umgebende Umfeld relevant ist, umfasst das
Untersuchungsgebiet auch den Wallring und die angrenzenden Straßen und
Bereiche. Bei der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes dienten die Grenzen
der Tarifzone 2 der Parkraumbewirtschaftung und die Lage der für die Altstadt
relevanten Parkierungsanlagen als Orientierung.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets sowie die Hervorhebung des
Kernbereichs der Untersuchung sind in Abbildung 1 dargestellt.
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2
Abbildung 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet
1.2
Festlegung von Handlungsfeldern
Für die Durchführung des Verkehrsgutachtens wurden Handlungsfelder
festgelegt, anhand derer sich das Verkehrskonzept Altstadt orientiert. Zur
Ermittlung der Handlungsfelder wurden verschiedene Nutzergruppen der
Recklinghäuser Altstadt identifiziert.
Die einzelnen Nutzergruppen bewegen sich auf unterschiedliche Weise fort,
wobei eine klare Trennung zwischen den einzelnen Nutzergruppen nicht möglich
ist. Daher werden im Folgenden die Nutzergruppen zusammengenommen und
nach den verschiedenen Fortbewegungsarten eingeteilt. Diese entsprechend
den unterschiedlichen Arten der Verkehrsteilnahme und definieren somit die
Handlungsfelder, innerhalb welcher einzelne Maßnahmen zur Optimierung der
Situation in der Altstadt zu entwickeln sind.
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3
Abbildung 2: Ermittlung der Handlungsfelder
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4
2.
Darstellung und Analyse des Bestandes
2.1
Vorabanalyse
Die Vorabanalyse dient der Einordnung der Recklinghäuser Altstadt in den
Gesamtkontext und bewertet die Anbindung der Altstadt an das Straßen-,
Schienen- und ÖPNV-Netz. Des Weiteren wird die Altstadt näher beschrieben
und die verschiedenen Altstadtquartiere werden charakterisiert.
2.1.1
Lage der Stadt Recklinghausen
Die Stadt Recklinghausen liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebietes in direkter
2
Nähe zum Münsterland. Auf einer Fläche von etwa 65 km besitzt die Stadt
Recklinghausen ca. 115.000 Einwohner. Während im Westen und im Süden
unmittelbar die Städte Herten (ca. 60.000 Einwohner) sowie Castrop-Rauxel
(ca. 75.000 Einwohner) und Herne (ca. 150.000 Einwohner) angrenzen, befinden
sich die nördlichen und östlichen Stadtgrenzen in ländlicher Umgebung.
Über die Bundesautobahnen A 43 und A 2, welche sich im Kreuz
Recklinghausen treffen, ist die Stadt sehr gut an das Fernstraßennetz
angeschlossen. Weitere wichtige Verbindungsfunktion besitzen die B 225
(Richtung Marl), die L 551 (Richtung Marl bzw. Herne), die L 511 (Richtung
Herten) und die L 610 (Richtung Oer-Erkenschwick).
Die Abbildung 3 zeigt die Lage der Stadt Recklinghausen im übergeordneten
Straßennetz.
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5
Abbildung 3: Stadtgebiet Recklinghausen
2.1.2
Anbindung der Altstadt
Die Recklinghäuser Altstadt zeichnet eine sehr gute Erreichbarkeit aus. Für die
Anbindung an das übergeordnete Straßennetz übernimmt der Wallring eine
Verteilerfunktion. Über die Hertener Straße ist die Autobahn A 43 zu erreichen
und eine direkte Anbindung an die Stadt Herten gegeben. Die Herner Straße
bietet Anbindung an die Autobahn A 2 und an die südlich gelegenen Stadtteile
und angrenzenden Städte. Über die Verlängerung der Dortmunder Straße ist
eine Verbindung nach Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel gegeben. Die
Haltener Straße, welche über die Martinistraße oder Am Lohtor zu erreichen ist,
bildet – neben der Autobahn A 43 – die Hauptanbindung in Richtung Norden.
Der Hauptbahnhof liegt sehr zentral in fußläufiger Entfernung (ca. 2 Minuten
Fußweg)
zur
Altstadt.
Der
Anschluss
an
das
Netz
des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist durch die Linien RE 2 (Münster–
Recklinghausen-Essen-Düsseldorf), RB 42 (Münster–Recklinghausen-Essen)
und S 2 (Dortmund–Recklinghausen) gegeben. Mit einer ICE, einer EC und vier
verschiedenen
IC-Verbindungen
ist
außerdem
Anschluss
an
den
Personenfernverkehr der Deutschen Bahn sichergestellt.
Abbildung 4 gibt einen Überblick über die Erreichbarkeit der Altstadt.
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6
Abbildung 4: Anbindung der Altstadt
2.1.3
Öffentlicher Personennahverkehr
An das öffentliche Personennahverkehrsnetz (ÖPNV) der Vestischen
Verkehrsbetriebe ist die Recklinghäuser Altstadt sehr gut angebunden. Der
Hauptbahnhof besitzt aufgrund der Vielzahl der dort verkehrenden Buslinien
auch für den ÖPNV eine übergeordnete Bedeutung. Weitere Haltestellen in
unmittelbarer Nähe zur Altstadt sind: Lohtor, Herzogswall, Steintor, Viehtor.
Die Abbildung 5 stellt einen Auszug aus dem Liniennetzplan der Vestischen
Verkehrsbetrieben dar.
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7
Abbildung 5: Auszug aus dem ÖPNV-Liniennetzplan
Bei einem Haltestellenradius von 300m (akzeptierte Fußwegeweite) ist eine
vollständige Abdeckung der Altstadt durch den ÖPNV gewährleistet.
Abbildung 6 zeigt die Abdeckung der Altstadt durch den ÖPNV.
Abbildung 6: Abdeckung der Altstadt durch ÖPNV-Haltestellen
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8
2.1.4
Charakterisierung der Altstadt
Die Recklinghäuser Altstadt zeichnet sich durch die historisch erhaltenen
Strukturen aus. Die ehemaligen Wallanlagen sind durch den Wallring um
die
Altstadt
(Königswall-Kaiserwall-Grafenwall-Kurfürstenwall-Herzogswall)
erkennbar. Vom Wallring gelangt man über vierzehn Zugangspunkte in die
Altstadt, wobei sich einige der Zugangspunkte an den Stellen der ehemaligen
Stadttore befinden (Steintor, Viehtor, Kunibertitor, Martinitor, Lohtor).
Heutzutage bietet die Altstadt hauptsächlich Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten
mit einer Vielzahl an Einzelhandelsläden, Nahversorgungsmöglichkeiten,
Kneipen und Restaurants. Außerdem befinden sich innerhalb der Altstadt viele
Büros, teilweise ist auch Wohnbebauung vorhanden. Durch den Bau des Palais
Vest im Jahr 2014 existiert außerdem ein großes Shoppingcenter am Ostrand
der Altstadt mit mehr als 90 verschiedenen Shops.
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9
2.1.5
Altstadtquartiere
Die Recklinghäuser Altstadt – auch „Die gute Stube“ genannt – unterteilt sich in
mehrere Quartiere. Die verschiedenen Quartiere fokussieren unterschiedliche
Schwerpunkte hinsichtlich des Angebotes an Geschäften und Gastronomie. Eine
Übersicht über die Lage der Quartiere gibt die Abbildung 7. Die
Abbildung 8 hebt die unterschiedlichen Charakteristika und verkehrlichen
Gegebenheiten der einzelnen Quartiere hervor.
Abbildung 7: Altstadtquartiere
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10
Abbildung 8: Charakterisierung der Altstadtquartiere
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11
2.2
Auswertung von Unterlagen der Stadt Recklinghausen
Im Vorfeld der Untersuchungen wurden seitens der Stadt Unterlagen in Form von
durchgeführten Erhebungen, Befragungen und Gutachten bereitgestellt. Einen
Hauptbestandteil bildet dabei das 2012 von der Verwaltung der Stadt
Recklinghausen erstellte „Handlungskonzept Altstadt Recklinghausen –
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept“, in welchem bereits einige bestehende
Probleme erkannt und aufgeführt werden. Darüber hinaus wurden
Untersuchungen zur Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr sowie
Radverkehrszählungen durchgeführt.
2.2.1
Handlungskonzept Altstadt
Im Handlungskonzept Altstadt wurden bereits einige verkehrliche Probleme
innerhalb der Altstadt erkannt und dazu passende Lösungsmöglichkeiten
vorgeschlagen:
 Parkleitsystem
„Die elektronischen Anzeigetafeln des Parkleitsystems [sind] bisher auf
die Anzahl der freien Stellplätze ausgerichtet. Hier ist zu prüfen,
inwieweit die Entfernungsangaben zum Kern der Altstadt bzw. den
einzelnen Quartieren ergänzt werden können.“ – Handlungskonzept
Altstadt, S. 19
 Fußgängerleitsystem
„Es
fehlt
noch
ein
Leitsystem,
das
den
Kunden
von
Parkplätzen/Bushaltestellen in die Altstadt hinein und auch wieder zurück
führt.“ – Handlungskonzept Altstadt, S. 26
 Verkehrslenkung
„Um das offenkundige Problem vor Allem der Anlieferverkehre im
Bereich der Fußgängerzonen nach 11 Uhr in den Griff zu bekommen
sollen an den jeweiligen Einfahrtspunkten Sperrmaßnahmen erfolgen.
Da teilweise allerdings ein Befahren (z.B. für Krankenfahrzeuge und
Anlieger) möglich sein muss, sollen hier versenkbare Polleranlagen zum
Einsatz kommen.“ – Handlungskonzept Altstadt, S. 27
2.2.2
Untersuchungen zum Radverkehr in der Altstadt
Die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr wird schon länger von
verschiedenen Standpunkten aus untersucht und diskutiert. Hierfür fanden unter
anderem Radverkehrszählungen, Befragungen von Bürgern, Quartierssprechern
und Beiräten statt. Es wurden zudem Varianten für mögliche
Durchquerungsmöglichkeiten entworfen.
Die Befragung der Quartierssprecher, Bürger und Beiräte zeigt, dass eine
Mehrheit eine (Teil-)Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr als
geeignetes Mittel zur Förderung des Radverkehrs innerhalb der Altstadt ansieht.
Dennoch wird eine Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr kritisch
gesehen – eine Mehrheit spricht sich gegen eine Freigabe aus. Eine probeweise
(Teil-)Freigabe wird jedoch von einem Großteil der Befragten als positiv beurteilt.
Obwohl durch eine Freigabe der Fußgängerzone Konflikte zwischen Fußgängern
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12
und Radverkehren vorherzusehen seien, seien diese mit Rücksichtnahme und
angepasster Geschwindigkeit laut dem Seniorenbeirat zu bewältigen. In diesem
Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass Lieferverkehre in der
Fußgängerzone sehr viel störender und gefährlicher als die zu erwartenden
Radverkehre seien. Das Kinder- & Jugendparlament Recklinghausen wünscht
sich besonders zu den Schulzeiten eine Freigabe der Fußgängerzone für den
Radverkehr, da die Radwege über den Wall zeitintensiver und gefährlicher als
die Wege durch die Altstadt seien.
Von
der
Verwaltung
der
Stadt
Recklinghausen
durchgeführte
Radverkehrszählungen zeigen, dass die Fußgängerzonen durch Radverkehre
zum Teil ignoriert und mit Fahrrädern befahren werden. Dies trifft vor allem auf
die Heilige-Geist-Straße zu, welche einen Teil der Nord-Süd-Verbindung durch
die Altstadt darstellt und als einzige Straße auf dieser Verbindung nicht vom
Radverkehr befahren werden darf. Im Zählzeitraum (13-14 Uhr) wurden dort
etwa 150 Radfahrer gezählt, von denen lediglich 10% das Fahrrad geschoben
haben. Auf der Schaumburgstraße hat sich in einem ähnlichen Zeitraum (12.3014 Uhr) ein anderes Bild ergeben. Dort waren lediglich 71 Radfahrer unterwegs,
von denen eine Mehrheit das Rad geschoben hat.
Für die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr hat die SPD-Fraktion
im September 2015 zwei Entwürfe vorgestellt. Ein Entwurf sieht eine vollständige
Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr vor, ein Anderer, welcher in
Abbildung 9 dargestellt ist, sieht eine teilweise Freigabe der Fußgängerzone für
den Radverkehr vor.
Abbildung 9: Freigabe Radverkehr nach SPD-Antrag
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13
2.3
Beschreibung der Ist-Situation (Untersuchungsgebiet)
2.3.1
Parkierungsanlagen
Im Untersuchungsgebiet existieren 15 Parkierungsanlagen mit insgesamt
3.505 Stellplätzen:
 6 Parkhäuser/Tiefgaragen
 9 Parkplätze
Innerhalb der Altstadt befinden sich fünf Parkierungsanlagen, welche als
Parkhäuser/Tiefgaragen ausgebaut sind.
Die Abbildung 10 gibt eine Übersicht über die Lage der Parkierungsanlagen und
der zur Verfügung stehenden Stellplätze.
Abbildung 10: Parkierungsanlagen
Verkehrsgutachten Altstadt
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14
Die Parkierungsanlagen sind teilweise öffentlich, teilweise privat, jedoch
öffentlich zugänglich. Insgesamt existieren 1.923 Stellplätze in privaten
Parkierungsanlagen
(P1-P7)
und
1.582
Stellplätze
in
öffentlichen
Parkierungsanlagen (P9-P17).
Die Parkgebühren der öffentlichen Parkierungsanlagen sind in die Tarifzonen der
straßenbegleitenden Parkstände eingebunden. Während die öffentlichen
Parkierungsanlagen größtenteils einheitliche Tarifstrukturen besitzen, weisen die
privaten Parkierungsanlagen unterschiedliche Tarife (insbesondere bezüglich der
Tagestickets/Höchstpreise) auf. Einen Überblick über die unterschiedlichen
Betreiber und Tarife geben die Tabelle 1 und Tabelle 2.
TARIFE (private, öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen)
Nr.
Betreiber
Kosten für die
erste Stunde
Höchstsatz
Tagessatz
P1
Sparkasse Vest Recklinghausen
1,00€
9,00€
/
P2
Severin GmbH
1,20€
12,00€
/
P3
Gothaer Versicherungen
2,00€
/
/
P5
Palais Vest
1,00€
8,00€*
4,00€*
4,00€
4,00€
P6
siehe P5
P7
Tabelle 1:
Severin GmbH
1,00€
Tarife (private, öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen)
* Der Tagessatz des P5 und P6 betrug zu Beginn des Gutachtens 2,50€ und wurde im Prozessverlauf angepasst.
TARIFE (öffentliche Parkierungsanlagen)
Nr.
Betreiber
Kosten für die
erste Stunde
Höchstsatz
Tagessatz
P9
Stadt Recklinghausen
0,75€
4,00€
/
P10
Stadt Recklinghausen
0,50€
4,00€
4,00€
P11
Stadt Recklinghausen
0,50€
4,00€
4,00€
P12
Stadt Recklinghausen
0,50€
4,00€
4,00€
P13
Stadt Recklinghausen
0,75€
3,00€
/
P14
Stadt Recklinghausen
0,75€
3,00€
/
P15
Stadt Recklinghausen
0,75€
3,00€
/
P16
Stadt Recklinghausen
0,75€
3,00€
/
P17
Stadt Recklinghausen
0,50€
4,00€
4,00€
Tabelle 2:
Tarife (öffentliche Parkierungsanlagen)
Verkehrsgutachten Altstadt
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2.3.2
straßenbegleitende Parkstände
Im Untersuchungsgebiet befinden sich 852 straßenbegleitende Parkstände,
wovon 87 innerhalb der Altstadt zu finden sind. Die straßenbegleitenden
Stellplätze weisen unterschiedliche Bewirtschaftungsformen auf:
 keine Bewirtschaftung
(15 Parkstände)
 Anwohnerparkstände
(90 Parkstände)
 Behindertenparkstände
(53 Parkstände)
 Parkschein
(609 Parkstände)
 Parkscheibe
(85 Parkstände)
Die Abbildung 11 zeigt die sich im
straßenbegleitenden Parkstände.
Abbildung 11: straßenbegleitende Parkstände
Verkehrsgutachten Altstadt
Untersuchungsgebiet befindlichen
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2.3.3
Tarifzonen
Die öffentlichen Parkierungsanlagen und Parkstände werden größtenteils per
Parkscheinregelung bewirtschaftet. Hierzu ist das Innenstadtgebiet in vier
Tarifzonen eingeteilt. Die Zonen 1-3 besitzen den gleichen Tarif
(0,75€/30 Minuten), unterscheiden sich jedoch in der Höchstparkdauer
(Zone 1: 1 Stunde, Zone 2: 2 Stunden, Zone 3: 3 Stunden). Zone 4 besitzt einen
günstigeren Tarif (0,50€/30 Minuten) und verfügt über keine Höchstparkdauer.
Stattdessen kann in der Tarifzone 4 ein Tagesticket (4,00€) erworben werden.
Die Tarifzonen 1-3 bilden mehrere Ringe um die Altstadt. Die Tarifzone 1
umfasst die Altstadt und den Wallring, Tarifzone 2 den daran angrenzenden
Bereich. Die Tarifzone 3 deckt die weiter außerhalb der Altstadt gelegenen
Parkstände ab. Tarifzone 4 gilt überwiegend auf den öffentlichen
Parkierungsanlagen, jedoch sind einige der öffentlichen Parkierungsanlagen
auch anderen Tarifzonen zugeordnet.
Die
Abbildung 12 stellt die Abgrenzungen der einzelnen Tarifzonen dar.
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Abbildung 12: Tarifzonen
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18
2.4
Beschreibung der Ist-Situation (Kernbereich / Altstadt)
Da die Altstadt den Kernbereich der Untersuchung darstellt, wird im Folgenden
eine detaillierte Bestandsaufnahme und Beschreibung der Altstadt
vorgenommen.
2.4.1
Fußgängerzonen
Innerhalb der Altstadt gibt es mehrere Fußgängerbereiche. Eine große,
zusammenhängende Fußgängerzone bilden dabei die zentralen Bereiche (u.a.
Kunibertistraße, Schaumburgstraße, Löhrhof, Markt, Holzmarkt, Breite Straße).
Neben dieser großen Fußgängerzone bestehen noch weitere Fußgängerzonen
auf der Straße An der Engelsburg und im Bereich Turmstraße, Wiethofstraße.
Die Fußgängerzonen sind zeitabhängig sowohl für den Lieferverkehr als auch für
den Radverkehr freigegeben. Täglich sind die Fußgängerzonen bis 11 Uhr und
ab 20 Uhr freigegeben, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr. Die Freigabe
bezieht sich auf die gesamte Ausdehnung der jeweiligen Fußgängerzonen.
Die Lage der einzelnen Fußgängerzonen ist in Abbildung 13 dargestellt.
Abbildung 13: Fußgängerzonen innerhalb der Altstadt
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19
2.4.2
Radverkehr
Außerhalb der freigegebenen Zeiten der Fußgängerzonen (täglich bis 11 Uhr und
ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr) bestehen für den Radverkehr nur
sehr wenige Befahrungsmöglichkeiten der Altstadt. Eine durchgängige NordSüd- bzw. Ost-West-Verbindung besteht – aufgrund des Zuschnitts und
Befahrungsverbotes der Fußgängerzonen – zu den Hauptverkehrszeiten nicht,
sodass der Radverkehr zur Durchquerung der Altstadt entweder außerhalb der
Altstadt auf dem Wallring verkehren oder das Rad schieben muss.
Dem ruhenden Radverkehr steht eine Vielzahl an Abstellmöglichkeiten im
gesamten Altstadtgebiet zur Verfügung. Größere Radabstellanlagen innerhalb
der Altstadt sind auf der Herrenstraße (Ecke Schaumburgstraße), auf der
Heilige-Geist-Straße (Radabstellanlage Gymnasium Petrinum) und An der
Engelsburg vorzufinden. Des Weiteren steht am Hauptbahnhof eine Vielzahl an
Radabstellanlagen zur Verfügung, wovon einige überdacht sind. Anzumerken ist,
dass sich einige der Fahrradabstellanlagen innerhalb der Fußgängerzonen
befinden, welche jedoch nur zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr
freigegeben sind.
In Abbildung 14 sind die vorhandenen Fahrradabstellanlagen dargestellt.
Abbildung 14: vorhandene Fahrradabstellanlagen
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20
2.4.3
Verkehrsregelungen
Die Recklinghäuser Altstadt ist geprägt durch einen großen Anteil an
Fußgängerzonen
und
einer
Vielzahl
an
Durchfahrtsverboten
und
Einbahnstraßenregelungen für den MIV. Wie die Fußgängerzonen sind
verbotene Durchfahrten (Zeichen 250, StVO) zu den entsprechenden Zeiten
(täglich bis 11 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr) für Radund Lieferverkehre freigegeben.
Auffällig sind darüber hinaus die unechten Einbahnstraßen in den
Fußgängerzonen, die ein Einfahren von einer Seite aus verbieten, jedoch
innerhalb der Fußgängerzonen keine vorgeschriebene Fahrtrichtung ausweisen.
Abbildung 15 stellt die Verkehrsregelungen innerhalb der Altstadt dar.
Abbildung 15: Verkehrsregelungen innerhalb der Altstadt
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21
2.4.4
Parkierungsanlagen und straßenbegleitende Parkstände
In der Altstadt befinden sich fünf Parkierungsanlagen mit insgesamt
1.301 Stellplätzen. Mit Ausnahme des P3 (Klosterstraße), welcher sich mitten in
der Altstadt befindet, sind alle Parkierungsanlagen über kurze Wege vom
Wallring aus zu erreichen.
Von den 87 straßenbegleitenden Parkständen innerhalb der Altstadt sind 16
Parkstände frei zugänglich und mit Parkschein oder Parkscheibe bewirtschaftet.
Die übrigen 71 Parkstände sind Anwohnerparkstände (41) und
Behindertenparkstände (30).
Die Abbildung 16 gibt einen Überblick über die Parkmöglichkeiten in der Altstadt.
Abbildung 16: Parkmöglichkeiten innerhalb der Altstadt
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22
2.4.5
private Stellplätze
Trotz der eingeschränkten Befahrbarkeit der Recklinghäuser Altstadt befinden
sich 383 private Stellplätze innerhalb der Altstadt. Mehr als 40% der privaten
Stellplätze sind aufgrund der Verkehrsregelungen nur über zufahrtsbeschränkte
Straßen (94 Stellplätze) oder Fußgängerzonen (64 Stellplätze) erreichbar.
In Abbildung 17 ist die Lokalisierung und Anzahl der privaten Stellplätze in
Abhängigkeit von ihrer Erreichbarkeit dargestellt.
Abbildung 17: private Stellplätze innerhalb der Altstadt
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23
2.5
Beobachtungen
Während der Bestandsaufnahme und mehrerer Begehungen der Recklinghäuser
Altstadt konnten diverse Beobachtungen festgehalten werden, auf welche
nachfolgend näher eingegangen wird.
2.5.1
Zuschnitt der Fußgängerzonen
Der Zuschnitt der Fußgängerzonen ist teilweise nicht mehr an die
vorherrschenden Straßenraumnutzung und -gestaltung angepasst. In einigen
Bereichen
sind
Fußgängerzonen
angeordnet,
die
aufgrund
ihres
Geschäftsbesatzes, der Fußgängerfrequenz und des Straßenquerschnitts nicht
dem Standard einer Fußgängerzone entsprechen. Besonders hervorzuheben
sind dabei die Straßen An der Engelsburg und Turmstraße sowie die Zuläufe der
Breiten Straße. Diese Bereiche besitzen größtenteils keinen Geschäftsbesatz
und weisen zudem eine sehr geringe Fußgängerfrequenz auf. In der Abbildung
18 sind Beispiele für solche Bereiche dargestellt.
Abbildung 18: Fußgängerzonen ohne Charakter einer Fußgängerzone
Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Teilbereichen der Fußgängerzonen
existieren Bereiche, welche nicht als Fußgängerzone ausgebildet sind, ihrem
Charakter nach jedoch einer Fußgängerzone zuzuordnen wären. Dies betrifft vor
allem die Münsterstraße, die Große Geldstraße und die Steinstraße.
Geschäftsbesatz, Fußgängerfrequenz und Straßengestaltung entsprechen hier
denen einer Fußgängerzone. Die Straßen sind jedoch nicht als solche
beschildert. Die Abbildung 19 zeigt Beispiele für diese Straßenzüge.
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24
Abbildung 19: Straßen mit Fußgängerzonencharakter
2.5.2
Kfz-Verkehre in der Altstadt und den Fußgängerzonen
Während der Begehungen wurden sehr viele Fahrzeuge innerhalb der Altstadt
und auch innerhalb der Fußgängerzonen wahrgenommen. Hauptsächlich
handelte es sich dabei um Pkw, innerhalb der Fußgängerzonen wurden auch
mehrere Lieferfahrzeuge registriert. Auffällig war dabei, dass dies sowohl
innerhalb, als auch außerhalb der Lieferzeiten der Fall war. Die im
Handlungskonzept festgestellten Probleme bei der Einhaltung der Lieferzeiten
durch die Lieferverkehre konnten bestätigt werden. Die in den Fußgängerzonen
abgestellten Lieferfahrzeuge erwiesen sich dabei als besonders störend und
teilweise auch gefährlich für die dort verkehrenden Fußgänger.
2.5.3
Parkleitsystem
Wie im Handlungskonzept Altstadt bereits festgestellt wurde, weist das
Parkleitsystem Schwächen auf. Neben der im Handlungskonzept schon
erwähnten fehlenden Entfernungsangabe der Parkierungsanlagen von der
Altstadt fehlt eine eindeutige Benennung der Parkierungsanlagen. Die Nennung
der Nummer der Parkierungsanlage ist insbesondere für auswärtige Besucher
nicht hilfreich, da eine Lokalisierung der jeweiligen Parkierungsanlage so nicht
möglich ist. Die Angabe, ob die Parkierungsanlage ein Parkhaus oder Parkplatz
ist, ist für die Nutzer weitestgehend irrelevant und stimmt zudem auf den
Schildern des Parkleitsystems nicht mit der Realität überein.
Die Abbildung 20 zeigt ein Beispielfoto des Parkleitsystems der Recklinghäuser
Altstadt.
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Abbildung 20: Parkleitsystem
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26
2.6
zukünftige Planungen
Es existieren mehrere Planungen im Umfeld der Altstadt, welche ggf. einen
Einfluss auf das Altstadtkonzept haben werden.
Aufgrund diverser bestehender Bebauungspläne bzw. zukünftig zu erwartenden
Bebauungsplänen ist eine Veränderung der Stellplatzanzahl in den
Parkierungsanlagen zu erwarten. Mittelfristig sollen auf den Grundstücken des
P10 (Saalbau), P16 (Klosterstraße) und P17 (Paulusanger) Bauvorhaben
realisiert werden. Bei den Parkplätzen P10 und P17 ist dadurch ein Entfall aller
vorhandenen Stellplätze zu erwarten. Im Zuge der Baumaßnahme auf dem
Gelände des P16 ist - nach momentanem Planungsstand - von einer Erweiterung
der vorhandenen Parkierungsanlage auszugehen. Langfristig könnten zudem der
Parkplatz P12 (Kemnastraße) und Teile des Parkplatzes P11 (Konrad-AdenauerPlatz) entfallen. Eine Übersicht über die Veränderung der verfügbaren
Parkierungsanlagen gibt die Abbildung 21.
Abbildung 21: zukünftige Veränderung der verfügbaren Parkierungsanlagen
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27
Eine weitere geplante Baumaßnahme ist die Umnutzung des bestehenden
Karstadt Gebäudes in direkter Nähe zum Markt. Derzeit ist nach dem Auszug der
Karstadt Filiale eine Umwandlung des Gebäudes in Wohnnutzung vorgesehen,
was nach momentanem Planungsstand ca. 40 neue Wohneinheiten mit sich
bringt. Aufgrund des notwendigen Stellplatznachweises ist derzeit eine
Tiefgarage für ca. 50 private Stellplätze geplant. Die dann zukünftig vorhandenen
privaten Stellplätze (inkl. der 50 neuen Stellplätze) sind in Abbildung 22
dargestellt.
Abbildung 22: private Stellplätze in der Altstadt (inkl. zukünftiger Planungen)
Auf Grundlage des bisherigen Planungsstandes ist eine Aussage über die Leistungsfähigkeit
angrenzenden Straßen und Knotenpunkte – infolge der durch die Umnutzung des Gebäudes
entstehenden Verkehre – nicht möglich und im Verkehrskonzept Altstadt nicht vorgesehen.
Entwicklungen solcher Größenordnung benötigen vielmehr ein eigenes Verkehrsgutachten, in
welchem abhängig von der Planung die Neuverkehre abgeschätzt werden und anschließend eine
Berechnung der Leistungsfähigkeit für alle relevanten Straßen und Knotenpunkte durchgeführt wird.
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28
3.
Erhebungen
Zur Ermittlung der Parkraumnachfrage im Umfeld der Altstadt und den in der
Altstadt verkehrenden Kfz und abgestellten Lieferfahrzeuge wurden mehrere
Erhebungen durchgeführt.
3.1
Vorgehensweise
Die Erhebungen bestehen aus vier verschiedenen Zählungen:
 im öffentlichen Raum abgestellte Kfz
 in Parkierungsanlagen abgestellte Kfz
 in der Altstadt abgestellte Lfz
 in die Altstadt ein- und ausfahrende Kfz
Die Zählungen fanden an zwei Wochentagen statt: am Donnerstag, 11.02.2016
von 7-22 Uhr und am Samstag, 13.02.2016 von 8-20 Uhr.
Die im öffentlichen Raum abgestellten Pkw und Lieferfahrzeuge wurden
händisch durch Erhebungspersonal während eines Rundgangs im
Stundenrhythmus aufgenommen. Bei der Erhebung durch Erhebungspersonal
wurde unterschieden, ob die Fahrzeuge auf den vorhandenen Stellplätzen
abgestellt wurden oder ob diese wild auf dem jeweiligen Straßenabschnitt
geparkt wurden (Falschparker). Daher wurde die Erhebung auf allen im
Untersuchungsgebiet befindlichen Straßen durchgeführt – unabhängig davon, ob
dort Stellplätze vorhanden sind oder nicht. Innerhalb der Altstadt wurden
zusätzlich die dort abgestellten Lieferfahrzeuge gezählt und – wenn sie
außerhalb von Parkständen geparkt wurden – auf die Existenz einer
Ausnahmegenehmigung (Handwerkerausweis/sonstige Ausnahmegenehmigung/
keine Ausnahmegenehmigung) hin überprüft.
Für die Auswertung der Belegungen der Parkierungsanlagen wurden für die
Parkierungsanlagen P1-P7 und P10 digitale Daten des Verkehrsrechners der
Stadt Recklinghausen bzw. des Palais Vest herangezogen. Die Auswertung der
übrigen Parkierungsanlagen (P9, P11-P17) fand während der Begehung durch
das Erhebungspersonal statt.
Für die Zählung der in die Altstadt ein- und ausfahrenden Kfz wurden an allen
relevanten Zufahrten Kameras aufgehängt, welche die ein- und ausfahrenden
Verkehre für den Zählzeitraum zwischen 6-14 Uhr erfassten.
3.1.1
Anmerkung zur Auswertung der Erhebungen
Bei der Auswertung der Daten traten einige Besonderheiten
Ungenauigkeiten auf, welche im Folgenden kurz dargelegt werden.
und
 Anwohner- und Behindertenparkstände
Aufgrund der geringen Anzahl und der eingeschränkten Nutzbarkeit
wurde die Belegung der Anwohner- und Behindertenparkstände zwar
erfasst, jedoch wird in der Auswertung nicht näher auf die Ergebnisse
eingegangen.
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29
 Begrifflichkeiten
Im Verlauf des Verkehrsgutachtens wird von Parkständen und
Stellplätzen gesprochen. Parkstände beziehen sich dabei auf einen zum
Parken eines Fahrzeuges abgegrenzten Teil einer öffentlichen
Verkehrsfläche, als Stellplatz wird ein zum Parken eines Fahrzeuges
abgegrenzter Teil außerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche
bezeichnet. Bei der Erhebung der straßenbegleitenden Parkstände
wurden nur die im öffentlichen Raum befindlichen straßenbegleitenden
Parkstände betrachtet, sodass hier durchgehend der Begriff Parkstände
verwendet wird. Da die Parkierungsanlagen sich sowohl in privater, als
auch in öffentlicher Hand befinden, wird zusammenfassend bei allen
Parkierungsanlagen von Stellplätzen gesprochen. Dies gilt auch für den
Fall,
dass
die
Auslastungsgrade
und
Belegungen
der
straßenbegleitenden Parkstände und Stellplätze in Parkierungsanlagen
gemeinsam betrachtet werden.
 Verfügbarkeit von Parkierungsanlagen
Die Parkplätze P14 und P15 sind wochentags bis 18 Uhr den
Verwaltungsangestellten der Stadt Recklinghausen vorbethalten und
stehen unter der Woche erst ab 18 Uhr (am Wochenende ganztags) der
Öffentlichkeit zur Verfügung. Da die Parkierungsanlagen bei der
Erhebung am Donnerstag nur für einen kurzen Zeitraum der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wurden die Belegungen
Parkierungsanlagen P14 und P15 nur am Samstag erhoben.
 Ungenauigkeiten der digitalen Zähldaten des Verkehrsrechners
Bei einem stichprobenhaften Abgleich der digitalen Daten des
Verkehrsrechners mit den durch das Erhebungspersonal gezählten Kfz
traten vereinzelt Unterschiede auf. Bei einigen Parkierungsanlagen
zeigte der Verkehrsrechner eine geringere Belegung als durch das
Erhebungspersonal festgestellt an, bei anderen Parkierungsanlagen
zählte das Erhebungspersonal weniger Kfz als der Verkehrsrechner
anzeigte. Da aufgrund der großen Anzahl an Stellplätzen in
Parkierungsanlagen
eine
durchgehende
Zählung
durch
Erhebungspersonal nicht möglich war, wurde für die Parkierungsanlagen
P1-P7 und P10 auf die digitalen Daten des Verkehrsrechners
zurückgegriffen. Daher kann es möglich sein, dass die ermittelten
Auslastungsgrade
etwas
von
den
real
vorzufindenden
Auslastungsgraden abweichen. Aus diesem Grunde wird bei den auf den
Zählergebnissen basierenden Schlussfolgerungen ein Sicherheitspuffer
in die ermittelten Parkraumreserven einberechnet, damit die möglichen
Unterschiede zwischen den Zählergebnissen und der Realität “auf der
sicheren Seite“ dargestellt werden können.
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30
3.2
Kfz im öffentlichen Raum und in Parkierungsanlagen
Für die Auswertung der Belegungsgrade der auf straßenbegleitenden
Stellplätzen abgestellten Kfz wurden sinnvoll zusammenhängende Bereiche
gebildet. Für alle innerhalb dieser Bereiche befindlichen Parkstände wurde ein
gemeinsamer Auslastungsgrad ermittelt. Die Bereiche unterteilen sich in die
Bereiche Altstadt (1 Bereich), Teilbereiche des Walls (6 Bereiche) und
Teilbereiche außerhalb des Wallrings (5 Bereiche). Die vorgenommene
Unterteilung des Untersuchungsgebietes in die verschiedenen Bereiche ist in
Abbildung 23 ersichtlich.
Abbildung 23: Zählbereiche
Innerhalb der Altstadt existieren nur sehr wenige öffentlich zugängliche
straßenbegleitende Parkstände, sodass die gesamte Altstadt ein Zählgebiet
darstellt. Bei den außen liegenden Zählbereichen gilt zu beachten, dass
besonders in den westlich und nördlich gelegenen Zählbereichen
Wohnbebauung vorherrscht, wohingegen im Süden und Osten größtenteils
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31
Büros und Gewerbeflächen existieren. In einigen der Zählgebiete existieren nur
sehr wenige, in anderen wiederum sehr viele straßenbegleitende Parkstände.
Dies ist bei der Darstellung der Belegungen in Auslastungsgraden zu beachten,
da dort nur das Verhältnis zwischen der Anzahl der verfügbaren Parkstände und
belegten Parkstände betrachtet wird. Bei der Betrachtung der Auslastungsgrade
wird keine Angabe über die genaue Anzahl an abgestellten Kfz, sondern lediglich
über die prozentuale Belegung der verfügbaren Parkstände getätigt.
Die Parkierungsanlagen wurden einzeln betrachtet und die Belegungsgrade je
Parkierungsanlage getrennt ausgewertet.
3.2.1
Donnerstag, 11.02.2016
Die Abbildung 24 zeigt die Ganglinie der Belegung der auf straßenbegleitenden
Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz.
Abbildung 24: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen
abgestellten Kfz (Do)
Es zeigt sich, dass den ganzen Tag über viele Parkstände zur Verfügung stehen
und über alle verfügbaren Parkstände verteilt die Maximalauslastung 66%
beträgt.
Betrachtet man jedoch die Auslastung der straßenbegleitenden Parkstände und
der Parkierungsanlagen getrennt voneinander, fällt auf, dass teilweise große
Unterschiede zwischen den Auslastungen vorliegen.
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32
Abbildung 25: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten Kfz (Do)
Abbildung 26: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do)
Die einzelne Auswertung der Ganglinien der straßenbegleitenden Parkstände
und der Parkierungsanlagen zeigt, dass die straßenbegleitenden Parkstände
durchgehend hoch ausgelastet sind, während die Parkierungsanlagen über eine
große Anzahl an Parkraumreserven verfügen. Rechnet man die ermittelten
Falschparker zu den verfügbaren straßenbegleitenden Parkständen hinzu, dann
existiert nur eine geringe Parkraumreserve auf straßenbegleitenden
Parkständen.
In der Abbildung 27, Abbildung 28 und Abbildung 29 sind weitere Auswertungen
dargestellt. Diese beziehen sich auf die durchschnittliche, maximale und
nächtliche
(22.00
Uhr)
Auslastung
der
einzelnen
Zählgebiete
(straßenbegleitende Parkstände) und Parkierungsanlagen.
Weitere Auslastungsgrafiken sowie die Ganglinien der einzelnen Bereiche sind in
Anlage 1 zu finden.
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33
Abbildung 27: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do)
Den gesamten Donnerstag über sind die straßenbegleitenden Parkstände hoch
ausgelastet. Die durchschnittliche Auslastung liegt bei fast allen Teilbereichen
zwischen 70-90%, in einem Teilbereich sogar über 90%. Die Parkstände auf dem
Wallring besitzen eine durchgehend hohe Auslastung, während die Auslastungen
in den äußeren Teilbereichen leicht schwanken. Auslastungsgrade von unter
70% sind meist in den westlichen Teilbereichen zu finden.
Die Parkierungsanlagen verfügen im Durchschnitt über eine mittlere Auslastung
und besitzen – im Gegensatz zu den straßenbegleitenden Parkständen – über
hohe Parkraumreserven.
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34
Abbildung 28: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do)
Die im Laufe des Tages höchste Auslastung liegt in fast allen Teilbereichen über
90%, teilweise sogar über 100%. Besonders im Nachmittags- und Abendbereich
weisen die straßenbegleitenden Parkstände besonders hohe Auslastungsgrade
auf. Auch die Parkierungsanlagen besitzen meist einen hohen maximalen
Auslastungsgrad, jedoch verfügen – bis auf den P16 – alle Parkierungsanlagen
auch bei der maximal ermittelten Auslastung immer noch Parkraumreserven.
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35
Abbildung 29: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 22.00 Uhr(Do)
Auffällig ist, dass ab 22.00 Uhr einige Parkstände nur einen niedrigen
Auslastungsgrad aufweisen, obwohl sie um 21.00 Uhr noch teilweise hoch
ausgelastet waren. Außer in den südlichen Teilbereichen besitzen alle
Teilbereiche ab 22.00 Uhr eine Auslastung unter 90%, teilweise sogar unter
50%. Dies lässt den Schluss zu, dass viele Personen die umliegenden
straßenbegleitenden Parkstände für ihren abendlichen Altstadtbesuch nutzen,
was wiederum den Anwohnern das Auffinden eines Parkstands in den
Nachmittags- und Abendstunden erschwert. Die Parkierungsanlagen sind – bis
auf den P12, P13 und P16 – nur noch sehr gering ausgelastet.
Die höhere Auslastung der süd-westlichen Parkstände und Parkierungsanlagen
lässt sich auf das dort befindliche Kino zurückführen.
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36
3.2.2
Samstag, 13.02.2016
Die Abbildung 30 zeigt die Ganglinie der Belegung der auf straßenbegleitenden
Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz.
Abbildung 30: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen
abgestellten Kfz (Sa)
Es zeigt sich, dass den ganzen Tag über viele Parkstände zur Verfügung stehen
und über alle verfügbaren Parkstände verteilt die Maximalauslastung 68%
beträgt.
Betrachtet man jedoch die Auslastung der straßenbegleitenden Parkstände und
der Parkierungsanlagen getrennt voneinander, fällt auf, dass teilweise große
Unterschiede zwischen den Auslastungen vorliegen.
Abbildung 31: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten Kfz (Sa)
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37
Abbildung 32: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa)
Die einzelne Auswertung der Ganglinien der straßenbegleitenden Parkstände
und Parkierungsanlagen zeigt, dass die straßenbegleitenden Parkstände
durchgehend hoch ausgelastet sind, während die Parkierungsanlagen über eine
große Anzahl an Parkraumreserven verfügen. Rechnet man die ermittelten
Falschparker zu den verfügbaren straßenbegleitenden Parkständen hinzu, dann
zeigt sich, dass nur eine geringe Parkraumreserve auf straßenbegleitenden
Parkständen existiert.
In der Abbildung 33, Abbildung 34 und Abbildung 35 sind weitere Auswertungen
dargestellt. Diese beziehen sich auf die durchschnittliche, maximale und
abendliche
(20.00
Uhr)
Auslastung
der
einzelnen
Zählgebiete
(straßenbegleitende Parkstände) und Parkierungsanlagen.
Weitere Auslastungsgrafiken sowie die Ganglinien der einzelnen Bereiche sind in
Anlage 1 zu finden.
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38
Abbildung 33: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa)
Den gesamten Samstag über sind die straßenbegleitenden Parkstände gut
ausgelastet. Die durchschnittliche Auslastung liegt bei fast allen Teilbereichen
zwischen 70-90%, in zwei Teilbereichen über 90%. In den westlichen
Teilbereichen hingegen liegt die durchschnittliche Auslastung unter 70%.
Die Parkierungsanlagen verfügen im Durchschnitt über eine mittlere Auslastung
und besitzen – im Gegensatz zu den straßenbegleitenden Parkständen – über
hohe Parkraumreserven.
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39
Abbildung 34: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa)
Die im Laufe des Tages höchste Auslastung liegt in fast allen Teilbereichen über
90%, teilweise sogar über 100%. Besonders im Nachmittags- und Abendbereich
weisen die straßenbegleitenden Parkstände besonders hohe Auslastungsgrade
auf. Auch die Parkierungsanlagen besitzen meist einen hohen maximalen
Auslastungsgrad, jedoch verfügen – bis auf die P3, P12, P13, P16 und P17 – alle
Parkierungsanlagen auch bei der maximal ermittelten Auslastung immer noch
Parkraumreserven.
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40
Abbildung 35: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 20.00 Uhr(Sa)
Auffällig ist, dass um 20.00 Uhr die Parkierungsanlagen größtenteils
Auslastungsgrade von unter 50% besitzen. Die straßenbegleitenden Parkstände
sind überwiegend zu maximal 90% ausgelastet. Eine Ausnahme – sowohl bei
den straßenbegleitenden Parkständen, als auch bei den Parkierungsanlagen –
bilden die Stellplätze im südwestlichen Bereich der Altstadt. Die dort
vorhandenen straßenbegleitenden Parkstände und Parkierungsanlagen sind
allesamt zu mehr als 90% ausgelastet. Teilweise treten sogar Auslastungsgrade
von über 100% auf. Die dort vorhandenen hohen Auslastungsgrade lassen sich –
anhand der Erhebungsergebnisse und notierten Beobachtungen – durch das in
diesem Gebiet befindliche Kino „Cineworld Recklinghausen“ erklären. Nahezu
alle der dort abgestellten Kfz gehören zu Besuchern des Kinos. Dies fällt sowohl
bei den Erhebungsergebnissen am Donnerstag (vgl. Abbildung 29), als auch in
noch größerem Maße bei den Erhebungsergebnissen am Samstag auf.
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41
3.2.3
Allgemeine Auswertungen
Die Auswertung der Erhebungsergebnisse hat gezeigt, dass die
Auslastungsgrade und festgestellten Besonderheiten an beiden Erhebungstagen
überwiegend deckungsgleich sind. Da die spezifischen Auslastungen und
Ganglinien bereits dargestellt und beschrieben wurden, werden nachfolgend
weitere Auffälligkeiten dargelegt, welche an beiden Erhebungstagen beobachtet
werden konnten.
Bei der Auswertung der Parkierungsanlagen hat sich gezeigt, dass die
Parkhäuser/Tiefgaragen im Gegensatz zu den Parkplätzen bevorzugt genutzt
werden. Sowohl die durchschnittliche Auslastung als auch die maximale
Auslastung der Parkhäuser/Tiefgaragen ist an beiden Erhebungstagen höher als
die der Parkplätze. Näheres dazu stellt die Tabelle 3 dar.
durchschnittliche
maximale
Auslastung
Auslastung
DO
SA
DO
SA
Parkhäuser /
Tiefgaragen
51%
52 %
75%
71%
Parkplätze
28%
38%
43%
62%
Tabelle 3:
Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze
Es konnte zudem beobachtet werden, dass die Parkplätze nicht nur weniger
genutzt werden als die Parkhäuser/Tiefgaragen, sondern auch dass die
Parkplätze erst zu einem späteren Zeitpunkt angefahren werden. Dies zeigt die
Abbildung 36, welche für den Samstag die Belegungskurven der
Parkhäuser/Tiefgaragen und Parkplätze übereinander legt. Die höhere Steigung
der Kurve der belegten Stellplätze der Parkhäuser/Tiefgaragen zeigt, dass die
Auslastungsgrade schneller ansteigen, als die der Parkplätze.
Abbildung 36: Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze
Eine weitere Beobachtung welche auf beide Erhebungstage zutrifft ist die
abendliche Nutzung der südwestlich gelegenen straßenbegleitenden Stellplätze
und Parkierungsanlagen durch Kinobesucher. Im Gegensatz zu den anderen
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42
Parkmöglichkeiten im Untersuchungsgebiet, werden diese Parkmöglichkeiten
erst zu späten Zeitpunkten genutzt. Zu der „Primetime“ Kinozeit sind alle dort
vorhandenen Parkstände und Stellplätze zu mindestens 90%, teilweise sogar
über 100%, ausgelastet. Beispielhaft dafür ist die in Abbildung 37 dargestellte
samstägliche Auslastungskurve der sich dort befindlichen P12, P13, P16 und
P17.
Abbildung 37: Auslastungsgrade der sich in Kinonähe befindlichen Parkierungsanlagen
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43
3.3
Lieferfahrzeuge
Gesondert von der Auswertung der abgestellten Kfz auf straßenbegleitenden
Parkständen und in Parkierungsanlagen fand eine Betrachtung der
Lieferfahrzeuge in der Altstadt statt. Die in der Altstadt abgestellten
Lieferfahrzeuge wurden während der Zählung der auf straßenbegleitenden
Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz gesondert erfasst.
Wenn Lieferfahrzeuge außerhalb von markierten Parkständen abgestellt waren,
wurde zusätzlich erfasst, ob eine Ausnahmegenehmigung (Handwerkerausweis,
sonstige Ausnahmegenehmigungen) vorliegt oder ob das jeweilige
Lieferfahrzeug verkehrswidrig dort abgestellt war.
Bei der Auswertung der Anzahl der abgestellten Lieferfahrzeuge wurde zwischen
zwei Zeiträumen unterschieden. Ein Zeitraum stellt die erlaubte Befahrung der
Fußgängerzone in den Morgenstunden (täglich bis 11 Uhr, samstags bis 10 Uhr)
dar, den anderen Zeitraum bildet der übrige Erhebungszeitraum.
Die Ergebnisse der Zählung der Lieferverkehre in der Altstadt sind in Abbildung
38 (Donnerstag) und Abbildung 39 (Samstag) dargestellt. Anzumerken ist dabei,
dass je Erhebungsintervall (alle 60 Minuten) die abgestellten Lieferfahrzeuge
erfasst wurden. Dies kann dazu führen, dass ein Lieferfahrzeug über den
gesamten Erhebungszeitraum mehrfach erfasst wurde und in der Auswertung
auch je Erhebungsintervall als ein Lieferfahrzeug gezählt wurde.
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44
Abbildung 38: abgestellte Lieferfahrzeuge (Do)
Es fällt auf, dass die Lieferzeiten kaum beachtet werden und in vielen
Zählbereichen nach 11 Uhr mehr Lieferfahrzeuge gezählt wurden als während
der Lieferzeiten. Besonders die von Fußgängern hoch frequentierten Bereiche
(Kunibertistraße, Münsterstraße, Löhrhof, Markt) fallen durch eine hohe Anzahl
an abgestellten Lieferfahrzeugen (sowohl während, als auch nach dem
Lieferzeitraum) auf.
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45
Abbildung 39: abgestellte Lieferfahrzeuge (Sa)
Samstags sind sehr viel weniger Lieferverkehre vorhanden als am Donnerstag.
Die Nichtbeachtung des Lieferzeitraums ist am Samstag jedoch prozentual sehr
viel stärker ausgeprägt, als dies am Donnerstag der Fall ist.
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3.4
Zufahrten
Im Zeitraum zwischen 6-14 Uhr wurden alle für den Kfz Verkehr relevanten
Zufahrten durch Kameras beobachtet und die in die Altstadt ein- und
ausfahrenden Kfz gezählt. Hierbei fand eine Unterscheidung zwischen kleinen
Kfz (Pkw, Transporter, etc.) und größeren Kfz (Lkw, Bus) statt. Die Zählung der
ein- und ausfahrenden Kfz dient dazu, die in der Altstadt verkehrenden Kfz zu
ermitteln und außerdem den Anteil der Lieferfahrzeuge gegenüber der
Gesamtzahl der Kfz festzustellen.
Die Ergebnisse der Kamerazählung sind in Abbildung 40 (Donnerstag) und
Abbildung 41 (Samstag) dargestellt.
Abbildung 40: ein- und ausfahrende Kfz (Do)
Es fällt auf, dass an nahezu allen Ein- und Ausfahrten eine hohe Belastung durch
Kfz gegeben
ist.
Besonders belastet sind dabei die
Straßen
Augustinessenstraße, Kellerstraße und Hermann-Bresser-Straße. Die HermannBresser-Straße stellt jedoch keine direkte Einfahrtmöglichkeit in die Altstadt dar,
da von dort lediglich das Parkhaus des Palais Vest erreicht werden kann. An
allen Straßen ist der Anteil an Lieferverkehren sehr gering. Die für den
Lieferverkehr bedeutendsten Straßen sind dabei die Schaumburgstraße und die
Löhrgasse.
Bei den Zählergebnissen der Schaumburgstraße und der Kellerstraße fällt auf,
dass dort sehr viel mehr Kfz einfahren als ausfahren. Dies lässt den Schluss zu,
dass die Fahrzeuge auf anderen Wegen die Altstadt wieder verlassen und dabei
– aufgrund der vorherrschenden Verkehrsregeln und Zuschnitten der
Fußgängerzonen – verbotene Durchfahrten oder Fußgängerzonen befahren.
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Abbildung 41: ein- und ausfahrende Kfz (Sa)
Im Gegensatz zum Donnerstag fällt auf, dass sehr viel weniger Kfz – und
insbesondere Lieferfahrzeuge – die Altstadt befahren. Die Verteilung der
Verkehre ist jedoch überwiegend identisch mit denen vom Donnerstag.
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48
4.
Bewertung des Bestandes
Anhand der Erhebungen, Beobachtungen und der durchgeführten Analysen wird
im Folgenden eine Bewertung der Ist-Situation durchgeführt. Die Bewertung wird
dabei zunächst allgemein in Bezug auf die Anbindung der Recklinghäuser
Altstadt und anschließend in den verschiedenen Handlungsfeldern
vorgenommen. Generell kann festgestellt werden, dass aus verkehrlicher Sicht
keine gravierenden Mängel aufgefallen sind und die verkehrliche Situation in der
Recklinghäuser Altstadt überwiegend als in Ordnung, jedoch nicht als
zufriedenstellend beurteilt werden kann. Dementsprechend konnte in allen
Handlungsfeldern Optimierungsbedarf festgestellt werden, welcher nachfolgend
aufgeführt ist.
4.1
Anbindung der Recklinghäuser Altstadt
Die Vorabanalyse hat gezeigt, dass die Recklinghäuser Altstadt sehr gut mit
allen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Der MIV kann von verschiedenen
Autobahnen, Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen zügig den die Altstadt
umgebenden Wallring erreichen. Die fußläufige Entfernung des Hauptbahnhofes
zur Altstadt garantiert zudem eine sehr gute Anbindung an den SPNV. Der
Hauptbahnhof besitzt auch für den ÖPNV eine herausragende Bedeutung. Im
Umfeld der Altstadt und insbesondere am Hauptbahnhof verkehren sehr viele
Buslinien, sodass auch die ÖPNV Anbindung als sehr gut bewertet werden kann.
Die Recklinghäuser Altstadt ist für den Radverkehr über viele
Radverkehrsanlagen von allen Richtungen aus gut zu erreichen. Für das
Abstellen der Fahrräder steht eine große Anzahl an Fahrradabstellanlagen zur
Verfügung. Ziele innerhalb der Altstadt können von überall aus gut zu Fuß
erreicht werden. Diese Erreichbarkeit ist sehr wichtig, da aufgrund der Lage von
Parkierungsanlagen und ÖPNV-Haltestellen sowie des Befahrungsverbot der
Fußgängerzonen für Radfahrer der Fußverkehr das Hauptverkehrsmittel in der
Altstadt bildet.
Insgesamt kann die Anbindung der Recklinghäuser Altstadt als sehr gut
bezeichnet werden.
4.2
Handlungsfeld Fußgängerverkehr
Generell steht dem Fußgängerverkehr in der Recklinghäuser Altstadt sehr viel
Raum zur Verfügung. Dies liegt vor allem an der großen Fläche der
Fußgängerzonen innerhalb der Altstadt und den dort vorherrschenden
Straßenquerschnitten.
Es konnte allerdings festgestellt werden, dass der Zuschnitt der Fußgängerzonen
nicht überall mit der angrenzenden Nutzung einhergeht. Einige als
Fußgängerzone gekennzeichnete Bereiche weisen kaum Fußgängerfrequenz
und Geschäftsbesatz auf. Andere Bereiche entsprechen aufgrund von
Straßenquerschnitt,
Fußgängerfrequenz
und
Geschäftsbesatz
einer
Fußgängerzone, sind jedoch nicht als eine solche ausgewiesen. Der Zuschnitt
der Fußgängerzonen wird daher als optimierungsgeeignet bewertet.
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49
Abbildung 42: Fußgängerzonen ohne den Charakter einer Fußgängerzone
Abbildung 43: Keine Fußgängerzonen mit dem Charakter einer Fußgängerzone
Ein weiteres festgestelltes Problem für den Fußgängerverkehr ist die Vielzahl an
Kfz-Verkehren in der Altstadt und insbesondere innerhalb der Fußgängerzonen.
Die Zählung der Lieferverkehre hat gezeigt, dass die Lieferzeiten kaum beachtet
werden und dementsprechend den ganzen Tag über Lieferfahrzeuge innerhalb
der Fußgängerzonen abgestellt sind.
Abbildung 44: in der Fußgängerzone abgestellte Kfz
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Die in den Fußgängerzonen angeordneten „unechten“ Einbahnstraßen sorgen
zudem dazu, dass die dort verkehrenden Kfz (unabhängig davon, ob diese
verkehrswidrig oder mit Genehmigung dort verkehren) die Fußgängerzonen nicht
auf dem kürzesten Weg befahren/verlassen können. Somit werden die in den
Fußgängerzonen stattfindenden Kfz-Fahrten „künstlich“ verlängert. Durch die
Vielzahl an privaten Stellplätzen innerhalb der Altstadt und in den
Fußgängerzonen angeordneten Behindertenstellplätzen werden zusätzlich
Verkehre innerhalb der Altstadt und in den Fußgängerzonen generiert. Dies alles
führt dazu, dass die Aufenthaltsqualität teilweise stark eingeschränkt wird. Je
nach Situation ist ebenso die Verkehrssicherheit für die Fußgänger
beeinträchtigt.
Die Situation der Fußgänger in der Recklinghäuser Altstadt wird als nicht
zufriedenstellend bewertet.
4.3
Handlungsfeld Radverkehr
Für den Radverkehr besteht in der Hauptverkehrszeit keine Möglichkeit die
Altstadt regelkonform zu durchqueren. Die Fußgängerzonen sind nur täglich bis
11 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr, für den Radverkehr
freigegeben. Aufgrund des Zuschnitts der Fußgängerzonen ist eine Nord-Südoder Ost-West Durchquerung der Altstadt nicht immer möglich. Somit können
zum einen Radverkehre nur bestimmte Bereiche der Recklinghäuser Altstadt
erreichen, zum anderen sind sie zur Umfahrung der Altstadt über den Wallring
gezwungen. Aufgrund der dort vorhandenen Radverkehrsanlagen ist dies jedoch
nur in einer Richtung (gegen den Uhrzeigersinn) attraktiv, da in die andere
Richtung lediglich der Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist.
Die Situation für den Radverkehr in der Recklinghäuser Altstadt wird als nicht
zufriedenstellend bewertet.
4.4
Handlungsfeld Lieferverkehr
Die Zählung der Lieferverkehre hat gezeigt, dass auch außerhalb der
Lieferzeiten viele Geschäfte (innerhalb der Fußgängerzonen) durch
Lieferfahrzeuge beliefert werden. Eine Ahndung der Missachtung der Lieferzeiten
geschieht dabei jedoch nur in seltenen Fällen. Es kann daraus geschlossen
werden, dass die Lieferzeiten (zumindest teilweise) nicht dem Bedarf der
Lieferverkehre entsprechen. Es konnte außerdem festgestellt werden, dass die
Lieferfahrzeuge kaum Parkflächen zur Verfügung haben und dadurch mit ihren
Haltevorgängen die anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere die Fußgänger)
teils erheblich behindern.
Insgesamt ist die Situation für die Lieferverkehre in der Recklinghäuser Altstadt
als unbefriedigend zu bewerten.
4.5
Handlungsfeld motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Situation für den motorisierten Individualverkehr in der Altstadt ist durch viele
Befahrungsverbote gekennzeichnet. Große Teile der Altstadt sind von
Fußgängerzonen oder verbotenen Durchfahrten gekennzeichnet, welche vom
motorisierten Individualverkehr nicht befahren werden dürfen. Es existiert
allerdings eine Vielzahl an Ausnahmegenehmigungen, welche das Befahren
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dieser Bereiche (z.B. durch Anwohner) erlauben. Dies ist u.a. Folge der großen
Anzahl an privaten Stellplätzen innerhalb der Altstadt (und innerhalb
eingeschränkt befahrbarer Bereiche). Die Straßen besitzen teilweise sehr
schmale Querschnitte, sodass auf einigen Straßen Einbahnstraßenregelungen
angeordnet sind.
Die Situation für den motorisierten Individualverkehr kann als optimierungsfähig
bezeichnet werden.
4.6
Handlungsfeld ruhender Verkehr
Innerhalb der Altstadt stehen kaum verfügbare Parkstände zur Verfügung. In der
Umgebung des Wallrings befinden sich jedoch sehr viele straßenbegleitende
Parkstände und Parkierungsanlagen, welche zu jeder Zeit ausreichend
Parkraumreserven besitzen. Die vorhandenen Parksuchverkehre könnten jedoch
durch entsprechende Maßnahmen reduziert werden: Das Parkleitsystem gibt
dem Besucher keine Hinweise darauf, wo sich die jeweilige Parkierungsanlage
befindet und wie weit diese von der Altstadt entfernt ist. Auch eine FußwegBeschilderung zwischen Altstadt und Parkierungsanlagen existiert nicht.
Die Situation für den ruhenden Individualverkehr kann als gut bezeichnet
werden, jedoch gibt es einzelnen Verbesserungsbedarf bei der Aufteilung von
verfügbaren Parkständen und bei der Ausgestaltung des Parkleitsystems.
Die Tarifgebührenstruktur der bewirtschafteten Parkstände wird als gut bewertet.
Die Preisgestaltung ist in den Tarifzonen 1-3 einheitlich, lediglich in der
Parkdauer unterscheiden sich die jeweiligen Tarifzonen was als sehr
übersichtlich zu bewerten ist. Die Höhe der Parkgebühren in Verbindung mit der
jeweils höchstmöglichen Parkdauer führt dazu, dass Kurzzeitparkern (meist)
ausreichend Parkstände zur Verfügung stehen und Langzeitparker verstärkt die
Parkierungsanlagen aufsuchen, welche mit der Tarifzone 4 über einen für
Langzeitparker
günstigen
Tarif
verfügen.
Da
einige
öffentliche
Parkierungsanlagen jedoch nicht der Tarifzone 4 zugeordnet sind, besteht bei
der Einteilung der Tarifzonen ein Verbesserungsbedarf.
4.7
Zusammenfassung
Die derzeitige Situation in der Recklinghäuser Altstadt stellt sich für alle
Verkehrsteilnehmer als nicht optimal dar. Im Rahmen der Darstellung und
Analyse des Bestandes wurden mehrere Hauptproblemfelder identifiziert:
 Zuschnitt der Fußgängerzonen
 Anzahl der Kfz-Verkehre in der Altstadt
 Lieferfahrzeuge in den Fußgängerzonen
 Vernachlässigung des Radverkehrs
 Akzeptanz der Lieferzeiten
 Parkflächen für Lieferverkehre
 Parkleitsystem
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52
5.
Zielkonzept
5.1
Allgemeine Ziele
Das übergeordnete Ziel des Verkehrsgutachtens ist die Optimierung der
verkehrlichen Situation in der Altstadt
 für den ruhenden und fließenden Radverkehr
 für den Fußverkehr
 für den ruhenden und fließenden MIV
 für die Anwohnerparkplätze und Behindertenparkplätze
 für die Lieferverkehre.
Aus dem übergeordneten Ziel können einzelne Teilaufgaben abgeleitet werden,
welche wie folgt formuliert werden können:
 Steigerung der Aufenthaltsqualität
 Vermeidung von „unnötigen“ Verkehren und Störfaktoren (wie z.B.
Lieferverkehr)
 Vermeidung von Konflikten (zwischen verschiedenen Interessengruppen)
 Beibehaltung der guten Erreichbarkeit der Altstadt für alle
Verkehrsteilnehmer
 Verbesserung der Barrierefreiheit
5.2
Ziele innerhalb der Handlungsfelder
Neben den allgemein formulierten Zielen können aus der Darstellung, Analyse
und Bewertung des Bestandes konkrete Ziele innerhalb der einzelnen
Handlungsfelder abgeleitet werden.
Fußgängerverkehre
 gute fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit der Altstadt (und der
Quartiere)
 bedarfsgerechte Anordnung der Fußgängerzonen
 Vermeidung der Kfz-Verkehre in für Fußgänger relevanten Bereichen
 Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen
Radverkehre
 Förderung des Radverkehrs (auch innerhalb der Altstadt)
 Schaffung attraktiver Wegeverbindungen durch die Altstadt
 ausreichendes Angebot an Abstellanlagen
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Lieferverkehre
 Vermeidung von Umwegen
 Akzeptanz der Regelungen für Lieferverkehre
 Räumlich (Parkflächen)
 Zeitlich (Lieferzeiten)
motorisierter Individualverkehr (MIV)
 gute Erreichbarkeit für (Altstadt-)Anwohner
 Vermeidung von Umwegen
ruhender Verkehr
 Sicherstellung eines ausreichenden Parkraumangebotes
 Freihaltung der Altstadt von Parksuchverkehren
 gute und verständliche Beschilderung der einzelnen Parkierungsanlagen
(Parkleitsystem)
 gute fußläufige Erreichbarkeit der Altstadt für die Nutzer der außerhalb
der Altstadt gelegenen Parkierungsanlagen
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54
6.
Verkehrskonzept Altstadt
6.1
Vorgehensweise
Für das Verkehrskonzept Altstadt werden verschiedene Maßnahmen
zusammengestellt, welche jeweils unter Berücksichtigung der festgestellten
Mängel und im Hinblick auf die definierten Ziele entwickelt wurden. Die
Maßnahmen bedingen dabei teilweise einander, sodass das empfohlene
Verkehrskonzept Altstadt nur ganzheitlich gesehen werden soll und nicht als eine
(beliebig) veränderbare Kombination einzelner Maßnahmen.
Anhand der vorangegangenen Analyse wurden drei Säulen entwickelt, welche
das gesamte Verkehrskonzept Altstadt „tragen“:
 Veränderung der Fußgängerzonen
 neue Verkehrsregelungen
 Anordnung von Lieferbereichen
Diese Säulen entsprechen einer Kombination von Maßnahmen, welche die
Grundlage
zur
Optimierung
der
verkehrlichen
Situation
für
alle
Verkehrsteilnehmer bilden. Darauf aufbauend wurden Folgemaßnahmen
entwickelt,
die
teilweise
als
Ausgleichsmaßnahmen
für
(andere)
Verkehrsteilnehmer, teilweise aber auch als sich ergebende Notwendigkeiten
anzusehen sind. Bei all diesen Maßnahmen ergeben sich begleitende
Maßnahmen, die ergänzend zum Verkehrskonzept – und darüber hinaus –
beachtet und je nach Situation umgesetzt werden müssen.
Abbildung 45 zeigt den stufenweisen Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt.
Abbildung 45: Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt
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55
6.2
Empfohlene Maßnahmen
Die Abbildung 46 zeigt das Bild, das sich nach Umsetzung der empfohlenen
Maßnahmen für die Recklinghäuser Altstadt ergeben würde. In Abbildung 47
sind die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt benannt und in den Aufbau
des Verkehrskonzeptes Altstadt eingepasst.
Anschließend werden das Verkehrskonzept Altstadt und die dazugehörigen
Maßnahmen vorgestellt und erläutert. Eine ausführliche Beschreibung jeder
Maßnahme und die Gründe für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen finden
sich im Maßnahmenkatalog in der Anlage 2. In Anlage 3 ist eine große Abbildung
des Verkehrskonzeptes Altstadt dargestellt.
Abbildung 46: Verkehrskonzept Altstadt
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Abbildung 47: Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt
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57
6.2.1
Veränderung der Fußgängerzonen
Einer der Hauptbestandteile des Verkehrskonzeptes ist die Änderung des
Zuschnitts der Fußgängerzonen. Der Entfall von einigen Fußgängerzonen führt
dazu, dass nur noch Bereiche als Fußgängerzonen beschildert sind, die dem
Charakter einer Fußgängerzone in Bezug auf Straßenquerschnitt,
Geschäftsbesatz und Fußgängerfrequenz entsprechen. Entfallen sind dadurch
zum einen größere Bereiche im nordwestlichen Teil der Altstadt (Turmstraße, An
der Engelsburg) und zum anderen Bereiche, welche hauptsächlich als Zuläufe zu
den Fußgängerzonen ausgebildet sind. Durch die Erweiterung der
Fußgängerzonen auf der Münster-, Stein- und Großen Geldstraße entsteht eine
zusammenhängende Fußgängerzone, die als zwei große Umläufe
(Kunibertistraße – Kampstraße – Löhrhof – Löhrhofstraße - Breite Straße - Markt
& Holzmarkt – Markt – Große Geldstraße – Heilige-Geist-Straße)
wahrgenommen wird.
6.2.2
Neue Verkehrsregelungen
Aus verkehrlicher Sicht ist eine Freigabe der gesamten Fußgängerzone für den
Radverkehr erstrebenswert, da so dem Radverkehr eine dauerhafte
Durchquerung der Altstadt und die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb der
Altstadt ermöglicht werden. Dies ist zusätzlich vor dem Hintergrund zu sehen,
dass bisher die Altstadt nur sehr eingeschränkt durch Radfahrer befahren
werden durfte und durch eine Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr
diesem ein attraktives (Wege-)Angebot gemacht wird. Bei einer Freigabe der
Fußgängerzone für den Radverkehr ist zu beachten, dass die Radfahrer dabei
an Verhaltensregeln gebunden sind, welche in den StVO festgeschrieben sind:
 der Fußgängerverkehr hat absoluten Vorrang gegenüber dem
Radverkehr
 der Radverkehr muss zudem im Schritttempo (4-7km/h) fahren
 eine Behinderung und/oder Gefährdung der Fußgänger ist zu verhindern
Um diese Verhaltensregeln allen Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen und die
bestehenden Ängste und Bedenken zu mindern, empfiehlt sich die Durchführung
einer breit angelegten Informationskampagne, welche z.B. unter dem Motto
„Rücksicht nehmen“ ein faires und regelkonformes Miteinander zwischen den
verschiedenen Verkehrsteilnehmer fokussiert (vgl. „Respekt bewegt“ Kampagne
aus Regensburg oder „Miteinanderzone“ Aschaffenburg). Eine dauerhafte
Erinnerung an die bei für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen geltenden
Verkehrsregeln ist auch durch den Zusatz „Schritttempo“ unter dem
Freigabezeichen möglich.
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58
Abbildung 48: Zusatz "Schritttempo" - Frankfurt a.M.
Unter der Berücksichtigung weiterer Interessen und des allgemeinen
Meinungsbildes (siehe Befragung, Kapitel 2.2.2) innerhalb der Recklinghäuser
Altstadt ist eine Freigabe der gesamten Fußgängerzone für den Radverkehr sehr
kritisch zu sehen und ggf. nicht realisierbar. Dies führt dazu, dass die neuen
Verkehrsregelungen „lediglich“ eine erweiterte Freigabe der Fußgängerzonen für
den Radverkehr als Empfehlung beinhalten. Hierbei werden weite Teile der
Fußgängerzone dauerhaft für den Radverkehr freigegeben, besonders sensible
Bereiche werden jedoch dauerhaft davon ausgenommen (eine Freigabe der
sensiblen Bereiche z.B. nur in den Abendstunden ist nicht zu empfehlen, da die
Regelungen dann zu kleinteilig und somit intransparent und im Zweifel nicht
beachtet werden). Im Sinne der Marke „Die Gute Stube – Altstadt
Recklinghausen“ soll ein besonderer Wert darauf gelegt werden, dass ein
ungestörtes bummeln, flanieren und „ruhrgemütliches Einkaufen“ im Herzen der
Altstadt möglich ist. In den sensiblen Bereichen um den Markt herum und auf der
Kuniberti- und Großen Geldstraße ist eine Freigabe für den Radverkehr aus
diesen Gründen nicht vorgesehen.
Damit diese für den Radverkehr gesperrten Fußgängerbereiche deutlich
erkennbar sind, ist es wichtig eine entsprechende Beschilderung zu wählen, die
ggf. durch Markierungen zu ergänzen ist. Außerdem sollten am Anfang der nicht
für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerbereiche
ausreichend
Radabstellanlagen vorhanden sein, sodass den Radfahrern zum einen eine
sichere Abstellmöglichkeit zur Verfügung steht und zum anderen durch eine
große Anzahl an Radabstellanlagen ein weiterer Hinweis gegeben wird, dass der
anschließende Bereich nicht für den Radverkehr freigegeben ist.
Aufgrund der bestehenden Bedenken gegen die Freigabe ist ein Stufenmodell
als Verkehrsversuch denkbar. Die Dauer des Versuchs sollte mindestens 1 Jahr
sein, damit die Bedingungen zu jeder Jahreszeit bewertet werden können. Im
Rahmen des Versuchs sollte die eingeschränkte Freigabe als Stufe 1 erprobt
werden und die abschließende Entscheidung erst nach der Versuchsphase
getroffen werden. Dabei sollt ergebnisoffen diskutiert werden, was sowohl eine
vollständige Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr, als auch die
Beibehaltung der Stufe 1 oder die Rücknahme der Freigabe in allen Bereichen
der Fußgängerzone zur Folge haben kann. Der Verkehrsversuch sollte dabei
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verkehrsplanerisch bzw. wissenschaftlich
Befragungen, Stimmungsbilder, etc.)
begleitet
werden
(Zählungen,
Bei einer eingeschränkten Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr
besteht weiterhin keine Möglichkeit die Altstadt in Ost-West Richtung mit dem
Rad zu durchqueren. Aus diesem Grund ist es je nach Ausgang der
abschließenden Entscheidung im Nachgang des Verkehrsversuches zu
empfehlen, dass die Radverkehrsanlagen auf dem Wallring in beide
Fahrtrichtungen so errichtet werden, dass dem Radverkehr eine attraktive
Wegeverbindung um die Altstadt herum zur Verfügung steht und
Verknüpfungspunkte (Wegebeziehungen und Abstellanlagen) in die Altstadt
geschaffen werden. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die
Fußgängerzone nicht in ihrer Gesamtheit für den Radverkehr freigegeben wird
und somit keine Durchquerungsmöglichkeit der Altstadt für den Radverkehr
besteht.
Neben der teilweisen Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr ist das
zeitlich unbefristete Befahrungsverbot der Fußgängerzone für Kfz jeglicher Art
eine weitere bedeutende Maßnahme. Dadurch wird die Fußgängerzone von den
störenden und gefährdenden (Liefer-)Verkehren freigehalten und die
Aufenthaltsqualität der Fußgänger bedeutend gesteigert.
Um (Parksuch-) Verkehre innerhalb der Altstadt zu vermeiden, ist es nur noch
Anwohnern, Lieferverkehren und Fahrzeugen mit Ausnahmegenehmigung
gestattet, die Altstadt zu befahren. Aufgrund der geringen Distanz zwischen der
Altstadt und den umliegenden Parkständen und Parkierungsanlagen wird ein
dortiges Abstellen des Kfz und fußläufiges Erreichen der Altstadt für alle anderen
Verkehre weiterhin gewährleistet.
Weitere Änderungen der Verkehrsregelungen sind die Öffnung der Verbindung
Herrenstraße-Schaumburgstraße (derzeit abgepollert) und – dort wo es unter
Leistungsfähigkeits-Gesichtspunkten am Wallring möglich ist – ein Entfall der
Einbahnstraßenregelungen in der Fußgängerzone zur Vermeidung von
Umwegen innerhalb der Fußgängerzone. Letzteres betrifft aufgrund des
allgemeinen
Befahrungsverbotes
lediglich
Kfz,
welche
über
eine
Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzonen verfügen.
6.2.3
Anordnung von Lieferbereichen
Aufgrund des Befahrungsverbotes der Fußgängerzone ist ein dortiges Anliefern
nicht möglich. Daher sollen in fußläufiger Entfernung zur Fußgängerzone an
verschiedenen Orten Lieferbereiche geschaffen werden. Diese stehen exklusiv
den Lieferverkehren zur Verfügung und können von diesen daher gezielt
angesteuert werden. Wie die Erhebung gezeigt hat, werden zudem die
Lieferzeiten von den Lieferverkehren kaum beachtet. Aus diesem Grunde
werden im Verkehrskonzept Altstadt die Lieferzeiten aufgehoben. Dies hat zur
Folge, dass die Lieferverkehre zeitlich entzerrt werden und den ganzen Tag über
regelkonform anliefern können.
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60
Abbildung 49: mögliche Ausgestaltung eines Lieferbereiches - Düsseldorf
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61
6.2.4
Folgemaßnahmen
Die oben beschriebenen Maßnahmen bedingen teilweise Folgemaßnahmen, um
z.B. eine Benachteiligung bestimmter Verkehrsteilnehmer durch das Umsetzen
der beschriebenen Maßnahmen zu verhindern. Andere Folgemaßnahmen
unterstützen z.B. die Umsetzung und Durchführung einiger Maßnahmen oder
werden aus anderen Gesichtspunkten als notwendig angesehen.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Aufgrund der vorangegangenen Maßnahmen ist die Befahrbarkeit der Altstadt
und insbesondere der Fußgängerzonen für Kfz durch die neuen
Verkehrsregelungen eingeschränkt. Ein Befahren der Fußgängerzone ist z.B. nur
noch mit Ausnahmegenehmigung möglich. Gleiches gilt für das Befahren der
Altstadt, wenn das Kfz nicht dem Anwohner- oder Lieferverkehr zugeordnet
werden kann. In Zukunft soll die Ausgabe der Ausnahmegenehmigungen
restriktiv erfolgen und nur noch auf unbedingt notwendige Verkehre beschränkt
werden. Die Ausnahmegenehmigungen können zudem räumlich und zeitlich
eingegrenzt werden, sodass nur ein Befahren bestimmter Teilbereichen und in
bestimmten Zeiträumen per Ausnahmegenehmigung erlaubt wird. Eine
Ausnahmegenehmigung für das dauerhafte Befahren der gesamten Altstadt ist
meistens nicht notwendig.
Eine weitere ordnungsrechtliche Folgemaßnahme ist die intensive Kontrolle der
Einhaltung der Befahrungsverbote. Die Erhebungsergebnisse (Lieferverkehre in
der Altstadt) haben gezeigt, dass die geltenden Regeln (z.B. Befahren der
Fußgängerzone nur zu den Lieferzeiträumen) nicht beachtet werden. Intensive
Kontrollen führen dazu, dass die geltenden Regeln verstärkt wahrgenommen und
beachtet werden. Die Kontrollen können dabei sowohl von der Polizei
(fahrende Kfz) als auch von der Stadt (abgestellte Kfz) durchgeführt werden.
Sollten intensive Kontrollen nicht möglich oder nicht zielführend sein, ist der
Einbau von hydraulisch versenkbaren Pollern ein Mittel die Ein- und Ausfahrten
aus den betreffenden Bereichen zu regulieren. Diese Maßnahme wurde bereits
im Handlungskonzept Altstadt als wirksame Möglichkeit beschrieben um die
Anlieferverkehre aus dem Bereich der Fußgängerzonen außerhalb der
Lieferzeiten herauszuhalten.
Abbildung 50: Regulation der Ein- und Ausfahrten
durch hydraulische Poller - Lörrach
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62
Bauliche Maßnahmen
Durch die Veränderung des Zuschnitts der Fußgängerzone entstehen
Konfliktflächen, an denen der Kfz-Verkehr Fußgängerzonen überqueren muss.
Bei heutigem Zuschnitt der Fußgängerzonen existieren diese Konfliktflächen
bereits, jedoch sind die zu querenden Straßen nicht als Fußgängerzonen
ausgebildet, sodass der Fußgängerverkehr hier keinen Vorrang besitzt. Damit
der Vorrang der Fußgänger an diesen Konfliktflächen nach Umsetzung des
Verkehrskonzeptes Altstadt verdeutlicht werden kann, ist das Aufstellen von
Warnschildern in Kombination mit einer Aufpflasterung zu empfehlen. Dadurch
wird der Kfz-Verkehr zum einen zu einer angepassten Geschwindigkeit
gezwungen, zum anderen sind die Konfliktflächen auch optisch als besondere
Bereiche erkennbar.
Abbildung 51: Aufpflasterung einer Fußgängerzonen-Querung - Meerbusch
Eine weitere bauliche Maßnahme sind Konfliktlösungen der Radverkehrsführung
in sensiblen Bereichen. Durch eine erkennbare Zonierung z.B. durch das
Abglätten von Kopfsteinpflaster oder einer entsprechenden Pflasterung können
Radverkehrsfurten erkennbar gestaltet werden und die Führung des
Radverkehrs über die sensiblen Bereiche gesteuert werden. Dadurch können die
Radverkehre gebündelt und mögliche Konflikte minimiert werden.
Abbildung 52: Möglichkeiten einer Zonierung (links: Abglätten; rechts: Pflasterung)
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63
Verkehrliche Maßnahmen
Aufgrund des Befahrungsverbotes der Altstadt für den motorisierten
Individualverkehr – mit Ausnahme von Anwohner- und Lieferverkehren und Kfz
mit Ausnahmegenehmigung – sind die wenigen vorhandenen öffentlich
zugänglichen Parkstände innerhalb der Altstadt für den Großteil der KfzVerkehre nicht mehr erreichbar. Dies führt dazu, dass die innerhalb der Altstadt
liegenden Parkstände nur noch den Anwohnern und nicht mehr den
Altstadtbesuchern
zur
Verfügung
stehen.
Hierdurch
werden
die
Parksuchverkehre innerhalb der Altstadt auf ein Minimum reduziert.
Die Umgestaltung des Parkleitsystems stellt eine weitere verkehrliche
Maßnahme dar. Durch die Umgestaltung soll eine gleichmäßigere Belegung der
einzelnen Parkierungsanlagen erreicht werden und den Besuchern die
Orientierung erleichtert werden. Hierzu kann das Parkleitsystem so geändert
werden, dass die jeweiligen Parkierungsanlagen mit ganzem Namen anstatt mit
der Nummerierung benannt werden. Außerdem sollte erkennbar sein, wie weit
die jeweilige Parkierungsanlage vom Standort des Betrachters und von der
Altstadt entfernt ist. Zusätzlich wäre eine Vereinfachung der Belegungsanzeige
sinnvoll. Da die genaue Anzahl der freien Plätze für die Besucher irrelevant ist,
soll auf ein Ampelsystem zurückgegriffen werden, welches dem Besucher einen
Hinweis darauf gibt, ob die Parkierungsanlage voll (rot), annähernd voll (gelb)
oder größtenteils frei (grün) ist.
Abbildung 53: mögliche (Um-)Gestaltung der Anzeigetafeln des Parkleitsystems
Des Weiteren ist eine Wegweisung für den Fußverkehr von der
Parkierungsanlage in die Altstadt und umgekehrt sinnvoll und erleichtert die
Orientierung. Dies geht einher mit den im Handlungskonzept Altstadt
entwickelten Maßnahmen. Im Handlungskonzept Altstadt sind sowohl die
fehlende Entfernungsangabe zum Altstadtkern auf den Anzeigetafeln, als auch
die fehlende Beschilderung der Fußwege von/zu den einzelnen
Parkierungsanlagen als Maßnahmen zur Optimierung des Parkleitsystems
aufgeführt.
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64
6.2.5
Begleitende Maßnahmen
Die begleitenden Maßnahmen sind je nach Situation anzupassen und
umzusetzen. Sie enthalten keine konkreten Maßnahmen sondern sind vielmehr
Hinweise auf Maßnahmen, welche im gesamten Prozessverlauf beachtet und je
nach zukünftiger Situation umgesetzt werden müssen.
Aufgrund von diversen Bebauungsplänen und Planungen ist mittel- und
langfristig mit einem Entfall von einigen Parkierungsanlagen auszugehen. Die
Parkraumerhebung hat gezeigt, dass durchgehend Parkraumreserven
vorhanden sind, sodass der Entfall von Parkierungsanlagen bis zu einem
gewissen Maß verkraftbar ist. Es ist davon auszugehen, dass der Entfall von
ca. 300 Stellplätzen auf Parkierungsanlagen im Umfeld der Altstadt
kompensierbar ist.
Abbildung 54: auf Parkierungsanlagen vorhandene Stellplatzreserven
Bei einem möglichen Entfall von Parkierungsanalgen ist jedoch darauf zu achten,
dass die Parkierungsanlagen im Umfeld des Kinos „Cineworld Recklinghausen“
abends annähernd zu 100% ausgelastet sind und ein Entfall der dortigen
Parkierungsanlagen nahezu 1:1 in fußläufiger Entfernung zum Kino kompensiert
werden sollte.
Eine Anpassung der Einteilung der Tarifzonen sorgt dafür, dass die öffentlichen
Parkierungsanlagen (fast) alle der Tarifzone 4 zugeordnet werden und somit das
längerfristige Parken in Parkierungsanlagen attraktiver gegenüber dem Parken
im Seitenraum gestalten. Dies hat den Effekt, dass die begrenzt vorhandenen
Parkstände im Seitenraum vermehrt den Kurzzeitparkern zur Verfügung stehen.
Eine Ausnahme für die öffentlichen Parkierungsanlagen ist für den P16
(Klosterstraße) vorgesehen, welcher aufgrund seiner Lage innerhalb der Altstadt
in die dort vorherrschende Tarifzone 1 eingegliedert werden sollte. Eine
Erweiterung der Tarifzone 2 auf die Limpernstraße zwischen Reitzensteinstraße
und Elper Weg sowie auf die Herner Straße bis zum Dodrechtring führt zudem
dazu, dass die Abgrenzung der einzelnen Tarifzonen an Unschärfe verliert und
intuitiv begreifbar ist.
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65
Abbildung 55: neuer Zuschnitt der Tarifzonen
Nach der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Altstadt kann eine Neuordnung der
Fahrradabstellanlagen und der Behindertenparkstände notwendig sein.
Radabstellanlagen sind aufgrund der teilweisen Freigabe der Fußgängerzone
auch innerhalb der Fußgängerzone verstärkt anzuordnen. Zur Vermeidung
unnötiger Radverkehre in der Fußgängerzone ist eine vermehrte Anordnung der
Abstellanlagen am Ende/Beginn der Fußgängerzonen und insbesondere am
Ende/Beginn des für Radfahrer nicht freigegebenen Bereiches empfehlenswert.
Die Behindertenparkstände sollten möglichst in der Nähe – jedoch nicht
innerhalb – der Fußgängerzonen angeordnet werden.
Auf Grundlage der neuen Verkehrsregelungen ist eine Anpassung der
Beschilderung an die umgesetzten Maßnahmen begleitend notwendig.
Außerdem sollten bestehende Einbahnstraßenregelungen überprüft und ggf.
neue Einbahnstraßen eingerichtet werden.
Bei zukünftigen Baumaßnahmen spielt die Verbesserung bzw. Sicherstellung der
Barrierefreiheit eine wichtige Rolle und muss daher beachtet werden. Dies
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umfasst u.a. den barrierefreien Ausbau der Haltestellen, eine taktile
Linienführung inklusive Zonierung und Kontrastierung, ausreichende
Gehwegbreiten und die Ausstattung des Straßenraumes (Wegweisung,
Sitzgelegenheiten, Handläufe, Rampen, etc.). Zur Beachtung der gesetzlich
vorgeschriebenen Barrierefreiheit ist die Erstellung eines eigenen Konzeptes
„Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ empfehlenswert.
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67
6.3
Bewertung der Zielerreichung
Ziel des Verkehrskonzeptes Altstadt ist eine Optimierung der verkehrlichen
Situation in der Recklinghäuser Altstadt für alle Verkehrsteilnehmer. Aus diesem
übergeordneten Ziel lassen sich folgende Teilaufgaben ableiten:
 Steigerung der Aufenthaltsqualität
 Vermeidung von „unnötigen“ Verkehren und Störfaktoren
(wie z.B. Lieferverkehr)
 Vermeidung von Konflikten
(zwischen verschiedenen Interessengruppen)
 Beibehaltung der guten Erreichbarkeit der Altstadt für alle
Verkehrsteilnehmer
 Verbesserung der Barrierefreiheit
Innerhalb verschiedener Handlungsfelder (Fußgängerverkehr, Radverkehr,
Lieferverkehr, motorisierter Individualverkehr (MIV), ruhender Verkehr) wurden
Situationsanalysen durchgeführt und anschließend Ziele für die einzelnen
Handlungsfelder definiert. Nachfolgend ist die Bewertung der Zielerreichung
innerhalb der jeweiligen Handlungsfelder aufgeführt. Dabei ist nicht nur die
Zielerreichung in den einzelnen Handlungsfeldern in die Bewertung eingeflossen,
sondern auch mögliche negative Effekte aufgrund von zielführenden
Maßnahmen in anderen Handlungsfeldern.
Ziele der einzelnen
Maßnahmen zur
Handlungsfelder
Zielerreichung
Bewertung
Fußgängerverkehre
- Gute fußläufige und barrierefreie
Erreichbarkeit der Altstadt
- bedarfsgerechte Anordnung der
Fußgängerzonen
- Vermeidung der Kfz-Verkehre in für
Fußgänger relevanten Bereiche
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität in
den Fußgängerzonen
- Entfall und Erweiterung der
Fußgängerzonen
- Einschränkung der Befahrbarkeit der
Fußgängerzone durch Lieferverkehre
- bauliche Verdeutlichung von
Konfliktflächen der Fußgänger mit dem
motorisierten Verkehr
- intensive Kontrolle der Befahrungsverbote
↑
- restriktive Ausgabe von
Ausnahmegenehmigungen zum
Befahren der Altstadt / Fußgängerzone
- Verbesserung / Sicherstellung der
Barrierefreiheit
Radverkehre
- Förderung des Radverkehrs
(auch innerhalb der Altstadt)
- Schaffung attraktiver Wegeverbindungen durch die Altstadt
- teilweise Freigabe der Fußgängerzone
für den Radverkehr (dadurch jedoch
keine Durchwegung ist Ost-West
Ricthung möglich)
- Einschränkung der Befahrbarkeit der
Altstadt für den motorisierten Verkehr
- Neuordnung der Fahrradabstellanlagen
- ausreichendes Angebot an Abstellanlagen
Verkehrsgutachten Altstadt
- restriktive Ausgabe von
Ausnahmegenehmigungen zum
Befahren der Altstadt / Fußgängerzone
→
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68
Lieferverkehre
- Schaffung von Lieferbereichen
- Vermeidung von Umwegen
- Aufhebung der Lieferzeiten
- Entfall der Einbahnstraßenregelung in
der Fußgängerzone
- Akzeptanz der Regelungen für
Lieferverkehre
- Öffnung der Verbindung HerrenstraßeSchaumburgstraße
↗
- Intensive Kontrolle der
Befahrungsverbote
motorisierter Individualverkehr (MIV)
- gute Erreichbarkeit für
(Altstadt-)Anwohner
- Vermeidung von Umwegen
- Entfall der Einbahnstraßenregelung in
der Fußgängerzone
- Öffnung der Verbindung HerrenstraßeSchaumburgstraße
- Abschaffung der unbeschränkt
zugänglichen Parkstände
↗
- Anpassung der Beschilderung &
Verkehrsregelungen
ruhender Verkehr
- Sicherstellung eines ausreichenden
Parkraumangebotes
- Umgestaltung des Parkleitsystems
- Freihaltung der Altstadt von
Besucherverkehren
- Gute und verständliche Beschilderung der einzelnen Parkierungsanlagen (Parkleitsystem)
- Vorhaltung ausreichender Besucherparkplätze im Umfeld der Altstadt
- Einschränkung der Befahrbarkeit der
Altstadt für den motorisierten Verkehr
↑
- restriktive Ausgabe von
Ausnahmegenehmigungen zum
Befahren der Altstadt / Fußgängerzone
- Gute fußläufige Erreichbarkeit der
Altstadt für die Nutzer der außerhalb der Altstadt gelegenen
Parkierungsanlagen
Tabelle 4:
Bewertung der Zielerreichung
Anhand des Handlungskonzeptes sollten analysiertes Optimierungspotential
ausgeschöpft und Ziele erfüllt werden, damit die verkehrliche Situation in der
Recklinghäuser Altstadt optimiert wird. Dies ist anhand von Maßnahmen
geschehen, die der Zielerreichung in definierten Handlungsfeldern dienen.
Zusammengenommen dienen alle Maßnahmen der Erfüllung der Teilaufgaben,
welche aus dem übergeordneten Ziel (Optimierung der verkehrlichen Situation in
der Recklinghäuser Altstadt für alle Verkehrsteilnehmer) abgeleitet wurden.
Die Aufenthaltsqualität konnte u.a. durch die Erweiterung der Fußgängerzonen
und das Befahrungsverbot der Fußgängerzone bzw. der Einschränkung der
Befahrbarkeit der Altstadt für den Kfz-Verkehr gesteigert werden. Die
eingeschränkte Befahrbarkeit muss für einen Erfolg der Maßnahmen jedoch
ausreichend überwacht werden um den derzeitigen Gepflogenheiten
(Missachtung
des
Befahrungsverbotes
/
der
Lieferzeiten)
effektiv
entgegenzuwirken.
Gleichzeitig konnten durch diese Maßnahmen Konflikte zwischen den
verschiedenen Interessensgruppen vermieden und „unnötige“ Verkehre und
Störfaktoren wie z.B. Lieferverkehren in sensiblen Bereichen vermindert werden.
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Als Ausgleich hierfür stehen dem Lieferverkehr durchgängig anfahrbare
Lieferbereiche zur Verfügung.
Für die (Altstadt-)Anwohner konnte die gute Erreichbarkeit der Altstadt ebenso
beibehalten werden wie für die Besucherverkehre, denen in unmittelbarer Nähe
zur Altstadt eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen zur Verfügung steht. Durch
die Optimierung des Parkleitsystems sind die vorhandenen Parkierungsanlagen
zudem ziel- und zeitnah aufzufinden.
Die Barrierefreiheit ist zurzeit zu einem hohen Grade gegeben, kann jedoch in
einzelnen Fällen ausgebaut und verbessert werden. Hierfür ist jedoch ein
separates Konzept „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ empfehlenswert.
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7.
Zusammenfassung
Ziel des Verkehrskonzeptes Altstadt war es die verkehrliche Situation für alle
Verkehrsteilnehmer innerhalb der Recklinghäuser Altstadt zu optimieren.
Hierfür wurde zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt. Die verkehrliche
Anbindung der Recklinghäuser Altstadt wird sowohl für den motorisierten
Individualverkehr (MIV), den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), als auch für den Fuß- und Radverkehr
als sehr gut bewertet. Es wurden auch die geltenden Verkehrsregelungen im
Bereich der Altstadt aufgenommen, wobei beobachtet wurde, dass manche der
bestehenden Regelungen nicht dem festgestellten Bedarf bzw. der festgestellten
Nutzung entsprechen.
Die Analyse von weiteren Unterlagen wie z.B. das Handlungskonzept Altstadt hat
gezeigt, dass einige mögliche Maßnahmen, wie die Freigabe der Altstadt für den
Radverkehr, bereits mehrfach diskutiert und abgewogen wurden und andere
Maßnahmen zwar im Handlungskonzept Altstadt niedergeschrieben sind, aber
bisher nicht umgesetzt wurden.
Neben den zahlreichen Bestandsanalysen wurde auch eine Parkraumerhebung
durchgeführt. Diese fand am Donnerstag, den 11.02.2016 von 7-22 Uhr und am
Samstag, den 13.02.2016 von 8-20 Uhr statt. Es wurden hierbei alle im Umfeld
der Recklinghäuser Altstadt abgestellten Kfz erhoben. Dies geschah zum einen
für die Kfz auf den mehr als 850 straßenbegleitenden Parkständen, zum anderen
für die in den Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (mehr als 1.900 verfügbare
Stellplätze). Zusätzlich wurden die (illegal) in der Altstadt abgestellte
Lieferfahrzeuge und die in die Altstadt ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehre
erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass die straßenbegleitenden Parkstände zu
großen Teilen eine sehr hohe Auslastung aufweisen, wohingegen die
Parkierungsanlagen meistens über eine hohe Parkraumreserve verfügen. Die
Zählung der Lieferfahrzeuge in der Altstadt hat ergeben, dass sich nur wenige
Fahrzeuge an die vorgegebenen Lieferzeiten zur Befahrung der
Fußgängerzonen halten und auch außerhalb der Lieferzeiten viele Fahrzeuge in
den Fußgängerzonen erfasst wurden.
Nach Durchführung und Auswertung der oben beschriebenen Analysen und
mehreren Ortsbegehungen wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, welches
die verkehrliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer in der Recklinghäuser
Altstadt optimiert. Das entsprechende Verkehrskonzept Altstadt fußt auf den
folgenden drei Säulen:
 Veränderung der Fußgängerzonen (Erweiterung & Entfall)
 Neue Verkehrsregelungen (Fußgängerzonen & Altstadt)
 Anordnung von Lieferbereichen
Neben diesen drei Säulen sind Folgemaßnahmen vorgesehen, die die
Maßnahmen der drei Säulen fortführen oder als Ausgleichsmaßnahmen für
andere Verkehrsteilnehmer zu verstehen sind. Zudem wurden begleitende
Maßnahmen definiert, die laufend an das umgesetzte Konzept angepasst
werden müssen.
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Anlage 1: Auswertung der Parkraumerhebung
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Anlage 2: Maßnahmenkatalog
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Anlage 3: Verkehrskonzept Altstadt (A0 Grafik)
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