Verkehrskonzept für die Altstadt Recklinghausen Bericht Stand: 4. Oktober 2016 im Auftrag der Stadt Recklinghausen LINDSCHULTE + KLOPPE Ingenieurgesellschaft mbH Stresemannstraße 26 40210 Düsseldorf Telefon 0211. 36 11 37 - 0 Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Beata Brückner M.Sc. Philipp Nahr I Inhalt 1. Ausgangslage und Aufgabenstellung .................................................. 1 1.1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet ............................................................ 1 1.2 Festlegung von Handlungsfeldern ............................................................. 2 2. Darstellung und Analyse des Bestandes ............................................. 4 2.1 Vorabanalyse ............................................................................................. 4 2.1.1 Lage der Stadt Recklinghausen ................................................................ 4 2.1.2 Anbindung der Altstadt .............................................................................. 5 2.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr .............................................................. 6 2.1.4 Charakterisierung der Altstadt ................................................................... 8 2.1.5 Altstadtquartiere ......................................................................................... 9 2.2 Auswertung von Unterlagen der Stadt Recklinghausen ..........................11 2.2.1 Handlungskonzept Altstadt ......................................................................11 2.2.2 Untersuchungen zum Radverkehr in der Altstadt ....................................11 2.3 Beschreibung der Ist-Situation (Untersuchungsgebiet) ...........................13 2.3.1 Parkierungsanlagen .................................................................................13 2.3.2 straßenbegleitende Parkstände ...............................................................15 2.3.3 Tarifzonen ................................................................................................16 2.4 Beschreibung der Ist-Situation (Kernbereich / Altstadt) ..........................18 2.4.1 Fußgängerzonen .....................................................................................18 2.4.2 Radverkehr ..............................................................................................19 2.4.3 Verkehrsregelungen ................................................................................20 2.4.4 Parkierungsanlagen und straßenbegleitende Parkstände ......................21 2.4.5 private Stellplätze ....................................................................................22 2.5 Beobachtungen ........................................................................................23 2.5.1 Zuschnitt der Fußgängerzonen ...............................................................23 2.5.2 Kfz-Verkehre in der Altstadt und den Fußgängerzonen ..........................24 2.5.3 Parkleitsystem .........................................................................................24 2.6 zukünftige Planungen ..............................................................................26 3. Erhebungen ........................................................................................... 28 3.1 Vorgehensweise ......................................................................................28 3.1.1 Anmerkung zur Auswertung der Erhebungen .........................................28 3.2 Kfz im öffentlichen Raum und in Parkierungsanlagen .............................30 3.2.1 Donnerstag, 11.02.2016 ..........................................................................31 Verkehrsgutachten Altstadt II 3.2.2 Samstag, 13.02.2016...............................................................................36 3.2.3 Allgemeine Auswertungen .......................................................................41 3.3 Lieferfahrzeuge ........................................................................................43 3.4 Zufahrten .................................................................................................46 4. Bewertung des Bestandes ................................................................... 48 4.1 Anbindung der Recklinghäuser Altstadt ..................................................48 4.2 Handlungsfeld Fußgängerverkehr ...........................................................48 4.3 Handlungsfeld Radverkehr ......................................................................50 4.4 Handlungsfeld Lieferverkehr ....................................................................50 4.5 Handlungsfeld motorisierter Individualverkehr (MIV) ..............................50 4.6 Handlungsfeld ruhender Verkehr .............................................................51 4.7 Zusammenfassung ..................................................................................51 5. Zielkonzept ............................................................................................ 52 5.1 Allgemeine Ziele ......................................................................................52 5.2 Ziele innerhalb der Handlungsfelder ........................................................52 6. Verkehrskonzept Altstadt .................................................................... 54 6.1 Vorgehensweise ......................................................................................54 6.2 Empfohlene Maßnahmen ........................................................................55 6.2.1 Veränderung der Fußgängerzonen .........................................................57 6.2.2 Neue Verkehrsregelungen .......................................................................57 6.2.3 Anordnung von Lieferbereichen ..............................................................59 6.2.4 Folgemaßnahmen....................................................................................61 6.2.5 Begleitende Maßnahmen.........................................................................64 6.3 Bewertung der Zielerreichung .................................................................67 7. Zusammenfassung ............................................................................... 70 Anlagen Anlage 1: Auswertung der Parkraumerhebung Anlage 2: Maßnahmenkatalog Anlage 3: Verkehrskonzept Altstadt (A0 Grafik) Verkehrsgutachten Altstadt III Abbildungen Abbildung 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet .................................................. 2 Abbildung 2: Ermittlung der Handlungsfelder ....................................................... 3 Abbildung 3: Stadtgebiet Recklinghausen ............................................................ 5 Abbildung 4: Anbindung der Altstadt .................................................................... 6 Abbildung 5: Auszug aus dem ÖPNV-Liniennetzplan .......................................... 7 Abbildung 6: Abdeckung der Altstadt durch ÖPNV-Haltestellen .......................... 7 Abbildung 7: Altstadtquartiere .............................................................................. 9 Abbildung 8: Charakterisierung der Altstadtquartiere ........................................10 Abbildung 9: Freigabe Radverkehr nach SPD-Antrag .......................................12 Abbildung 10: Parkierungsanlagen ......................................................................13 Abbildung 11: straßenbegleitende Parkstände ....................................................15 Abbildung 12: Tarifzonen......................................................................................17 Abbildung 13: Fußgängerzonen innerhalb der Altstadt ........................................18 Abbildung 14: vorhandene Fahrradabstellanlagen ..............................................19 Abbildung 15: Verkehrsregelungen innerhalb der Altstadt ...................................20 Abbildung 16: Parkmöglichkeiten innerhalb der Altstadt ......................................21 Abbildung 17: private Stellplätze innerhalb der Altstadt .......................................22 Abbildung 18: Fußgängerzonen ohne Charakter einer Fußgängerzone .............23 Abbildung 19: Straßen mit Fußgängerzonencharakter ........................................24 Abbildung 20: Parkleitsystem ...............................................................................25 Abbildung 21: zukünftige Veränderung der verfügbaren Parkierungsanlagen ....26 Abbildung 22: private Stellplätze in der Altstadt (inkl. zukünftiger Planungen) ....27 Abbildung 23: Zählbereiche ..................................................................................30 Abbildung 24: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do) ...........................................................31 Abbildung 25: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten Kfz (Do) ................................................................................................ vorr32 Abbildung 26: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do) .........32 Abbildung 27: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do) 33 Abbildung 28: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do) ............34 Abbildung 29: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 22.00 Uhr(Do) .......35 Abbildung 30: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa) ...........................................................36 Abbildung 31: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten Kfz (Sa) .......................................................................................................36 Verkehrsgutachten Altstadt IV Abbildung 32: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa) .........37 Abbildung 33: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa) .38 Abbildung 34: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa) .............39 Abbildung 35: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 20.00 Uhr(Sa) .......40 Abbildung 36: Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze41 Abbildung 37: Auslastungsgrade der sich in Kinonähe befindlichen Parkierungsanlagen ..............................................................................................42 Abbildung 38: abgestellte Lieferfahrzeuge (Do) ...................................................44 Abbildung 39: abgestellte Lieferfahrzeuge (Sa) ...................................................45 Abbildung 40: ein- und ausfahrende Kfz (Do) ......................................................46 Abbildung 41: ein- und ausfahrende Kfz (Sa) ......................................................47 Abbildung 42: Fußgängerzonen ohne den Charakter einer Fußgängerzone ......49 Abbildung 43: Keine Fußgängerzonen mit dem Charakter einer Fußgängerzone49 Abbildung 44: in der Fußgängerzone abgestellte Kfz ..........................................49 Abbildung 45: Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt .......................................54 Abbildung 46: Verkehrskonzept Altstadt ..............................................................55 Abbildung 47: Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt ..............................56 Abbildung 48: Zusatz "Schritttempo" - Frankfurt a.M. ..........................................58 Abbildung 49: mögliche Ausgestaltung eines Lieferbereiches - Düsseldorf ........60 Abbildung 50: Regulation der Ein- und Ausfahrten durch hydraulische Poller Lörrach .......................................................................................................61 Abbildung 51: Aufpflasterung einer Fußgängerzonen-Querung - Meerbusch .....62 Abbildung 52: Möglichkeiten einer Zonierung (links: Abglätten; rechts: Pflasterung) .......................................................................................................62 Abbildung 53: mögliche (Um-)Gestaltung der Anzeigetafeln des Parkleitsystems63 Abbildung 54: auf Parkierungsanlagen vorhandene Stellplatzreserven ..............64 Abbildung 55: neuer Zuschnitt der Tarifzonen .....................................................65 Tabellen Tabelle 1: Tarife (private, öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen) .........14 Tabelle 2: Tarife (öffentliche Parkierungsanlagen) ........................................14 Tabelle 3: Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze41 Tabelle 4 Bewertung der Zielerreichung .......................................................68 Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 1 1. Ausgangslage und Aufgabenstellung Die verkehrliche Situation in der Recklinghäuser Altstadt soll für alle Verkehrsteilnehmer optimiert werden. Dies umfasst neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und den Fußgängern auch den Radverkehr, Lieferverkehr und ruhenden Verkehr. Zunächst soll eine Überprüfung der bestehenden Situation für alle Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Es wird unter anderem eine Bestandsaufnahme der räumlich und zeitlich erlaubten Fahrbeziehungen für den Radverkehr sowie der vorhandenen Radabstellanlagen durchgeführt. Darüber hinaus ist eine Überprüfung der bestehenden Situation für den ruhenden und fließenden MIV inklusive einer Ermittlung der Pkw-Parkplatzauslastung im Umfeld der Altstadt durchzuführen. In die Ermittlung der PkwParkplatzauslastung fließt eine Bestandsaufnahme der Lieferverkehre bezüglich der Art und der räumlichen und zeitlichen Verteilung mit ein. Eine Bestandsaufnahme der Anwohner- und Behindertenparkplätze runden die Bestands- und Problemanalyse ab. Anschließend werden die Ergebnisse der Erhebungen ausgewertet und die Bestandssituation bewertet. Darauf aufbauend werden im Verkehrskonzept Altstadt Maßnahmen vorgeschlagen, welche eine Optimierung der verkehrlichen Situation in der Altstadt bewirken. Das zu erarbeitende Konzept beschreibt eine Reihe von Maßnahmen, welche ein ganzheitliches Verkehrskonzept für die Recklinghäuser Altstadt darstellen. Den Betrachtungsgegenstand stellen dabei vorrangig die verkehrlichen Aspekte und Themen innerhalb der Altstadt dar und wurden dementsprechend eingehend untersucht und betrachtet. 1.1 Abgrenzung Untersuchungsgebiet Den Kernbereich der Untersuchung bildet die Recklinghäuser Altstadt, welche vom Wallring umgeben wird. Da für eine zielführende Betrachtung und Konzepterstellung auch das umgebende Umfeld relevant ist, umfasst das Untersuchungsgebiet auch den Wallring und die angrenzenden Straßen und Bereiche. Bei der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes dienten die Grenzen der Tarifzone 2 der Parkraumbewirtschaftung und die Lage der für die Altstadt relevanten Parkierungsanlagen als Orientierung. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets sowie die Hervorhebung des Kernbereichs der Untersuchung sind in Abbildung 1 dargestellt. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 2 Abbildung 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet 1.2 Festlegung von Handlungsfeldern Für die Durchführung des Verkehrsgutachtens wurden Handlungsfelder festgelegt, anhand derer sich das Verkehrskonzept Altstadt orientiert. Zur Ermittlung der Handlungsfelder wurden verschiedene Nutzergruppen der Recklinghäuser Altstadt identifiziert. Die einzelnen Nutzergruppen bewegen sich auf unterschiedliche Weise fort, wobei eine klare Trennung zwischen den einzelnen Nutzergruppen nicht möglich ist. Daher werden im Folgenden die Nutzergruppen zusammengenommen und nach den verschiedenen Fortbewegungsarten eingeteilt. Diese entsprechend den unterschiedlichen Arten der Verkehrsteilnahme und definieren somit die Handlungsfelder, innerhalb welcher einzelne Maßnahmen zur Optimierung der Situation in der Altstadt zu entwickeln sind. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 3 Abbildung 2: Ermittlung der Handlungsfelder Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 4 2. Darstellung und Analyse des Bestandes 2.1 Vorabanalyse Die Vorabanalyse dient der Einordnung der Recklinghäuser Altstadt in den Gesamtkontext und bewertet die Anbindung der Altstadt an das Straßen-, Schienen- und ÖPNV-Netz. Des Weiteren wird die Altstadt näher beschrieben und die verschiedenen Altstadtquartiere werden charakterisiert. 2.1.1 Lage der Stadt Recklinghausen Die Stadt Recklinghausen liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebietes in direkter 2 Nähe zum Münsterland. Auf einer Fläche von etwa 65 km besitzt die Stadt Recklinghausen ca. 115.000 Einwohner. Während im Westen und im Süden unmittelbar die Städte Herten (ca. 60.000 Einwohner) sowie Castrop-Rauxel (ca. 75.000 Einwohner) und Herne (ca. 150.000 Einwohner) angrenzen, befinden sich die nördlichen und östlichen Stadtgrenzen in ländlicher Umgebung. Über die Bundesautobahnen A 43 und A 2, welche sich im Kreuz Recklinghausen treffen, ist die Stadt sehr gut an das Fernstraßennetz angeschlossen. Weitere wichtige Verbindungsfunktion besitzen die B 225 (Richtung Marl), die L 551 (Richtung Marl bzw. Herne), die L 511 (Richtung Herten) und die L 610 (Richtung Oer-Erkenschwick). Die Abbildung 3 zeigt die Lage der Stadt Recklinghausen im übergeordneten Straßennetz. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 5 Abbildung 3: Stadtgebiet Recklinghausen 2.1.2 Anbindung der Altstadt Die Recklinghäuser Altstadt zeichnet eine sehr gute Erreichbarkeit aus. Für die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz übernimmt der Wallring eine Verteilerfunktion. Über die Hertener Straße ist die Autobahn A 43 zu erreichen und eine direkte Anbindung an die Stadt Herten gegeben. Die Herner Straße bietet Anbindung an die Autobahn A 2 und an die südlich gelegenen Stadtteile und angrenzenden Städte. Über die Verlängerung der Dortmunder Straße ist eine Verbindung nach Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel gegeben. Die Haltener Straße, welche über die Martinistraße oder Am Lohtor zu erreichen ist, bildet – neben der Autobahn A 43 – die Hauptanbindung in Richtung Norden. Der Hauptbahnhof liegt sehr zentral in fußläufiger Entfernung (ca. 2 Minuten Fußweg) zur Altstadt. Der Anschluss an das Netz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist durch die Linien RE 2 (Münster– Recklinghausen-Essen-Düsseldorf), RB 42 (Münster–Recklinghausen-Essen) und S 2 (Dortmund–Recklinghausen) gegeben. Mit einer ICE, einer EC und vier verschiedenen IC-Verbindungen ist außerdem Anschluss an den Personenfernverkehr der Deutschen Bahn sichergestellt. Abbildung 4 gibt einen Überblick über die Erreichbarkeit der Altstadt. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 6 Abbildung 4: Anbindung der Altstadt 2.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr An das öffentliche Personennahverkehrsnetz (ÖPNV) der Vestischen Verkehrsbetriebe ist die Recklinghäuser Altstadt sehr gut angebunden. Der Hauptbahnhof besitzt aufgrund der Vielzahl der dort verkehrenden Buslinien auch für den ÖPNV eine übergeordnete Bedeutung. Weitere Haltestellen in unmittelbarer Nähe zur Altstadt sind: Lohtor, Herzogswall, Steintor, Viehtor. Die Abbildung 5 stellt einen Auszug aus dem Liniennetzplan der Vestischen Verkehrsbetrieben dar. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 7 Abbildung 5: Auszug aus dem ÖPNV-Liniennetzplan Bei einem Haltestellenradius von 300m (akzeptierte Fußwegeweite) ist eine vollständige Abdeckung der Altstadt durch den ÖPNV gewährleistet. Abbildung 6 zeigt die Abdeckung der Altstadt durch den ÖPNV. Abbildung 6: Abdeckung der Altstadt durch ÖPNV-Haltestellen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 8 2.1.4 Charakterisierung der Altstadt Die Recklinghäuser Altstadt zeichnet sich durch die historisch erhaltenen Strukturen aus. Die ehemaligen Wallanlagen sind durch den Wallring um die Altstadt (Königswall-Kaiserwall-Grafenwall-Kurfürstenwall-Herzogswall) erkennbar. Vom Wallring gelangt man über vierzehn Zugangspunkte in die Altstadt, wobei sich einige der Zugangspunkte an den Stellen der ehemaligen Stadttore befinden (Steintor, Viehtor, Kunibertitor, Martinitor, Lohtor). Heutzutage bietet die Altstadt hauptsächlich Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten mit einer Vielzahl an Einzelhandelsläden, Nahversorgungsmöglichkeiten, Kneipen und Restaurants. Außerdem befinden sich innerhalb der Altstadt viele Büros, teilweise ist auch Wohnbebauung vorhanden. Durch den Bau des Palais Vest im Jahr 2014 existiert außerdem ein großes Shoppingcenter am Ostrand der Altstadt mit mehr als 90 verschiedenen Shops. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 9 2.1.5 Altstadtquartiere Die Recklinghäuser Altstadt – auch „Die gute Stube“ genannt – unterteilt sich in mehrere Quartiere. Die verschiedenen Quartiere fokussieren unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich des Angebotes an Geschäften und Gastronomie. Eine Übersicht über die Lage der Quartiere gibt die Abbildung 7. Die Abbildung 8 hebt die unterschiedlichen Charakteristika und verkehrlichen Gegebenheiten der einzelnen Quartiere hervor. Abbildung 7: Altstadtquartiere Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 10 Abbildung 8: Charakterisierung der Altstadtquartiere Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 11 2.2 Auswertung von Unterlagen der Stadt Recklinghausen Im Vorfeld der Untersuchungen wurden seitens der Stadt Unterlagen in Form von durchgeführten Erhebungen, Befragungen und Gutachten bereitgestellt. Einen Hauptbestandteil bildet dabei das 2012 von der Verwaltung der Stadt Recklinghausen erstellte „Handlungskonzept Altstadt Recklinghausen – Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept“, in welchem bereits einige bestehende Probleme erkannt und aufgeführt werden. Darüber hinaus wurden Untersuchungen zur Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr sowie Radverkehrszählungen durchgeführt. 2.2.1 Handlungskonzept Altstadt Im Handlungskonzept Altstadt wurden bereits einige verkehrliche Probleme innerhalb der Altstadt erkannt und dazu passende Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen: Parkleitsystem „Die elektronischen Anzeigetafeln des Parkleitsystems [sind] bisher auf die Anzahl der freien Stellplätze ausgerichtet. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Entfernungsangaben zum Kern der Altstadt bzw. den einzelnen Quartieren ergänzt werden können.“ – Handlungskonzept Altstadt, S. 19 Fußgängerleitsystem „Es fehlt noch ein Leitsystem, das den Kunden von Parkplätzen/Bushaltestellen in die Altstadt hinein und auch wieder zurück führt.“ – Handlungskonzept Altstadt, S. 26 Verkehrslenkung „Um das offenkundige Problem vor Allem der Anlieferverkehre im Bereich der Fußgängerzonen nach 11 Uhr in den Griff zu bekommen sollen an den jeweiligen Einfahrtspunkten Sperrmaßnahmen erfolgen. Da teilweise allerdings ein Befahren (z.B. für Krankenfahrzeuge und Anlieger) möglich sein muss, sollen hier versenkbare Polleranlagen zum Einsatz kommen.“ – Handlungskonzept Altstadt, S. 27 2.2.2 Untersuchungen zum Radverkehr in der Altstadt Die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr wird schon länger von verschiedenen Standpunkten aus untersucht und diskutiert. Hierfür fanden unter anderem Radverkehrszählungen, Befragungen von Bürgern, Quartierssprechern und Beiräten statt. Es wurden zudem Varianten für mögliche Durchquerungsmöglichkeiten entworfen. Die Befragung der Quartierssprecher, Bürger und Beiräte zeigt, dass eine Mehrheit eine (Teil-)Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr als geeignetes Mittel zur Förderung des Radverkehrs innerhalb der Altstadt ansieht. Dennoch wird eine Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr kritisch gesehen – eine Mehrheit spricht sich gegen eine Freigabe aus. Eine probeweise (Teil-)Freigabe wird jedoch von einem Großteil der Befragten als positiv beurteilt. Obwohl durch eine Freigabe der Fußgängerzone Konflikte zwischen Fußgängern Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 12 und Radverkehren vorherzusehen seien, seien diese mit Rücksichtnahme und angepasster Geschwindigkeit laut dem Seniorenbeirat zu bewältigen. In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass Lieferverkehre in der Fußgängerzone sehr viel störender und gefährlicher als die zu erwartenden Radverkehre seien. Das Kinder- & Jugendparlament Recklinghausen wünscht sich besonders zu den Schulzeiten eine Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr, da die Radwege über den Wall zeitintensiver und gefährlicher als die Wege durch die Altstadt seien. Von der Verwaltung der Stadt Recklinghausen durchgeführte Radverkehrszählungen zeigen, dass die Fußgängerzonen durch Radverkehre zum Teil ignoriert und mit Fahrrädern befahren werden. Dies trifft vor allem auf die Heilige-Geist-Straße zu, welche einen Teil der Nord-Süd-Verbindung durch die Altstadt darstellt und als einzige Straße auf dieser Verbindung nicht vom Radverkehr befahren werden darf. Im Zählzeitraum (13-14 Uhr) wurden dort etwa 150 Radfahrer gezählt, von denen lediglich 10% das Fahrrad geschoben haben. Auf der Schaumburgstraße hat sich in einem ähnlichen Zeitraum (12.3014 Uhr) ein anderes Bild ergeben. Dort waren lediglich 71 Radfahrer unterwegs, von denen eine Mehrheit das Rad geschoben hat. Für die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr hat die SPD-Fraktion im September 2015 zwei Entwürfe vorgestellt. Ein Entwurf sieht eine vollständige Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr vor, ein Anderer, welcher in Abbildung 9 dargestellt ist, sieht eine teilweise Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr vor. Abbildung 9: Freigabe Radverkehr nach SPD-Antrag Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 13 2.3 Beschreibung der Ist-Situation (Untersuchungsgebiet) 2.3.1 Parkierungsanlagen Im Untersuchungsgebiet existieren 15 Parkierungsanlagen mit insgesamt 3.505 Stellplätzen: 6 Parkhäuser/Tiefgaragen 9 Parkplätze Innerhalb der Altstadt befinden sich fünf Parkierungsanlagen, welche als Parkhäuser/Tiefgaragen ausgebaut sind. Die Abbildung 10 gibt eine Übersicht über die Lage der Parkierungsanlagen und der zur Verfügung stehenden Stellplätze. Abbildung 10: Parkierungsanlagen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 14 Die Parkierungsanlagen sind teilweise öffentlich, teilweise privat, jedoch öffentlich zugänglich. Insgesamt existieren 1.923 Stellplätze in privaten Parkierungsanlagen (P1-P7) und 1.582 Stellplätze in öffentlichen Parkierungsanlagen (P9-P17). Die Parkgebühren der öffentlichen Parkierungsanlagen sind in die Tarifzonen der straßenbegleitenden Parkstände eingebunden. Während die öffentlichen Parkierungsanlagen größtenteils einheitliche Tarifstrukturen besitzen, weisen die privaten Parkierungsanlagen unterschiedliche Tarife (insbesondere bezüglich der Tagestickets/Höchstpreise) auf. Einen Überblick über die unterschiedlichen Betreiber und Tarife geben die Tabelle 1 und Tabelle 2. TARIFE (private, öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen) Nr. Betreiber Kosten für die erste Stunde Höchstsatz Tagessatz P1 Sparkasse Vest Recklinghausen 1,00€ 9,00€ / P2 Severin GmbH 1,20€ 12,00€ / P3 Gothaer Versicherungen 2,00€ / / P5 Palais Vest 1,00€ 8,00€* 4,00€* 4,00€ 4,00€ P6 siehe P5 P7 Tabelle 1: Severin GmbH 1,00€ Tarife (private, öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen) * Der Tagessatz des P5 und P6 betrug zu Beginn des Gutachtens 2,50€ und wurde im Prozessverlauf angepasst. TARIFE (öffentliche Parkierungsanlagen) Nr. Betreiber Kosten für die erste Stunde Höchstsatz Tagessatz P9 Stadt Recklinghausen 0,75€ 4,00€ / P10 Stadt Recklinghausen 0,50€ 4,00€ 4,00€ P11 Stadt Recklinghausen 0,50€ 4,00€ 4,00€ P12 Stadt Recklinghausen 0,50€ 4,00€ 4,00€ P13 Stadt Recklinghausen 0,75€ 3,00€ / P14 Stadt Recklinghausen 0,75€ 3,00€ / P15 Stadt Recklinghausen 0,75€ 3,00€ / P16 Stadt Recklinghausen 0,75€ 3,00€ / P17 Stadt Recklinghausen 0,50€ 4,00€ 4,00€ Tabelle 2: Tarife (öffentliche Parkierungsanlagen) Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 15 2.3.2 straßenbegleitende Parkstände Im Untersuchungsgebiet befinden sich 852 straßenbegleitende Parkstände, wovon 87 innerhalb der Altstadt zu finden sind. Die straßenbegleitenden Stellplätze weisen unterschiedliche Bewirtschaftungsformen auf: keine Bewirtschaftung (15 Parkstände) Anwohnerparkstände (90 Parkstände) Behindertenparkstände (53 Parkstände) Parkschein (609 Parkstände) Parkscheibe (85 Parkstände) Die Abbildung 11 zeigt die sich im straßenbegleitenden Parkstände. Abbildung 11: straßenbegleitende Parkstände Verkehrsgutachten Altstadt Untersuchungsgebiet befindlichen Logo Auftraggeber 16 2.3.3 Tarifzonen Die öffentlichen Parkierungsanlagen und Parkstände werden größtenteils per Parkscheinregelung bewirtschaftet. Hierzu ist das Innenstadtgebiet in vier Tarifzonen eingeteilt. Die Zonen 1-3 besitzen den gleichen Tarif (0,75€/30 Minuten), unterscheiden sich jedoch in der Höchstparkdauer (Zone 1: 1 Stunde, Zone 2: 2 Stunden, Zone 3: 3 Stunden). Zone 4 besitzt einen günstigeren Tarif (0,50€/30 Minuten) und verfügt über keine Höchstparkdauer. Stattdessen kann in der Tarifzone 4 ein Tagesticket (4,00€) erworben werden. Die Tarifzonen 1-3 bilden mehrere Ringe um die Altstadt. Die Tarifzone 1 umfasst die Altstadt und den Wallring, Tarifzone 2 den daran angrenzenden Bereich. Die Tarifzone 3 deckt die weiter außerhalb der Altstadt gelegenen Parkstände ab. Tarifzone 4 gilt überwiegend auf den öffentlichen Parkierungsanlagen, jedoch sind einige der öffentlichen Parkierungsanlagen auch anderen Tarifzonen zugeordnet. Die Abbildung 12 stellt die Abgrenzungen der einzelnen Tarifzonen dar. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 17 Abbildung 12: Tarifzonen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 18 2.4 Beschreibung der Ist-Situation (Kernbereich / Altstadt) Da die Altstadt den Kernbereich der Untersuchung darstellt, wird im Folgenden eine detaillierte Bestandsaufnahme und Beschreibung der Altstadt vorgenommen. 2.4.1 Fußgängerzonen Innerhalb der Altstadt gibt es mehrere Fußgängerbereiche. Eine große, zusammenhängende Fußgängerzone bilden dabei die zentralen Bereiche (u.a. Kunibertistraße, Schaumburgstraße, Löhrhof, Markt, Holzmarkt, Breite Straße). Neben dieser großen Fußgängerzone bestehen noch weitere Fußgängerzonen auf der Straße An der Engelsburg und im Bereich Turmstraße, Wiethofstraße. Die Fußgängerzonen sind zeitabhängig sowohl für den Lieferverkehr als auch für den Radverkehr freigegeben. Täglich sind die Fußgängerzonen bis 11 Uhr und ab 20 Uhr freigegeben, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr. Die Freigabe bezieht sich auf die gesamte Ausdehnung der jeweiligen Fußgängerzonen. Die Lage der einzelnen Fußgängerzonen ist in Abbildung 13 dargestellt. Abbildung 13: Fußgängerzonen innerhalb der Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 19 2.4.2 Radverkehr Außerhalb der freigegebenen Zeiten der Fußgängerzonen (täglich bis 11 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr) bestehen für den Radverkehr nur sehr wenige Befahrungsmöglichkeiten der Altstadt. Eine durchgängige NordSüd- bzw. Ost-West-Verbindung besteht – aufgrund des Zuschnitts und Befahrungsverbotes der Fußgängerzonen – zu den Hauptverkehrszeiten nicht, sodass der Radverkehr zur Durchquerung der Altstadt entweder außerhalb der Altstadt auf dem Wallring verkehren oder das Rad schieben muss. Dem ruhenden Radverkehr steht eine Vielzahl an Abstellmöglichkeiten im gesamten Altstadtgebiet zur Verfügung. Größere Radabstellanlagen innerhalb der Altstadt sind auf der Herrenstraße (Ecke Schaumburgstraße), auf der Heilige-Geist-Straße (Radabstellanlage Gymnasium Petrinum) und An der Engelsburg vorzufinden. Des Weiteren steht am Hauptbahnhof eine Vielzahl an Radabstellanlagen zur Verfügung, wovon einige überdacht sind. Anzumerken ist, dass sich einige der Fahrradabstellanlagen innerhalb der Fußgängerzonen befinden, welche jedoch nur zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr freigegeben sind. In Abbildung 14 sind die vorhandenen Fahrradabstellanlagen dargestellt. Abbildung 14: vorhandene Fahrradabstellanlagen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 20 2.4.3 Verkehrsregelungen Die Recklinghäuser Altstadt ist geprägt durch einen großen Anteil an Fußgängerzonen und einer Vielzahl an Durchfahrtsverboten und Einbahnstraßenregelungen für den MIV. Wie die Fußgängerzonen sind verbotene Durchfahrten (Zeichen 250, StVO) zu den entsprechenden Zeiten (täglich bis 11 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr) für Radund Lieferverkehre freigegeben. Auffällig sind darüber hinaus die unechten Einbahnstraßen in den Fußgängerzonen, die ein Einfahren von einer Seite aus verbieten, jedoch innerhalb der Fußgängerzonen keine vorgeschriebene Fahrtrichtung ausweisen. Abbildung 15 stellt die Verkehrsregelungen innerhalb der Altstadt dar. Abbildung 15: Verkehrsregelungen innerhalb der Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 21 2.4.4 Parkierungsanlagen und straßenbegleitende Parkstände In der Altstadt befinden sich fünf Parkierungsanlagen mit insgesamt 1.301 Stellplätzen. Mit Ausnahme des P3 (Klosterstraße), welcher sich mitten in der Altstadt befindet, sind alle Parkierungsanlagen über kurze Wege vom Wallring aus zu erreichen. Von den 87 straßenbegleitenden Parkständen innerhalb der Altstadt sind 16 Parkstände frei zugänglich und mit Parkschein oder Parkscheibe bewirtschaftet. Die übrigen 71 Parkstände sind Anwohnerparkstände (41) und Behindertenparkstände (30). Die Abbildung 16 gibt einen Überblick über die Parkmöglichkeiten in der Altstadt. Abbildung 16: Parkmöglichkeiten innerhalb der Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 22 2.4.5 private Stellplätze Trotz der eingeschränkten Befahrbarkeit der Recklinghäuser Altstadt befinden sich 383 private Stellplätze innerhalb der Altstadt. Mehr als 40% der privaten Stellplätze sind aufgrund der Verkehrsregelungen nur über zufahrtsbeschränkte Straßen (94 Stellplätze) oder Fußgängerzonen (64 Stellplätze) erreichbar. In Abbildung 17 ist die Lokalisierung und Anzahl der privaten Stellplätze in Abhängigkeit von ihrer Erreichbarkeit dargestellt. Abbildung 17: private Stellplätze innerhalb der Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 23 2.5 Beobachtungen Während der Bestandsaufnahme und mehrerer Begehungen der Recklinghäuser Altstadt konnten diverse Beobachtungen festgehalten werden, auf welche nachfolgend näher eingegangen wird. 2.5.1 Zuschnitt der Fußgängerzonen Der Zuschnitt der Fußgängerzonen ist teilweise nicht mehr an die vorherrschenden Straßenraumnutzung und -gestaltung angepasst. In einigen Bereichen sind Fußgängerzonen angeordnet, die aufgrund ihres Geschäftsbesatzes, der Fußgängerfrequenz und des Straßenquerschnitts nicht dem Standard einer Fußgängerzone entsprechen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Straßen An der Engelsburg und Turmstraße sowie die Zuläufe der Breiten Straße. Diese Bereiche besitzen größtenteils keinen Geschäftsbesatz und weisen zudem eine sehr geringe Fußgängerfrequenz auf. In der Abbildung 18 sind Beispiele für solche Bereiche dargestellt. Abbildung 18: Fußgängerzonen ohne Charakter einer Fußgängerzone Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Teilbereichen der Fußgängerzonen existieren Bereiche, welche nicht als Fußgängerzone ausgebildet sind, ihrem Charakter nach jedoch einer Fußgängerzone zuzuordnen wären. Dies betrifft vor allem die Münsterstraße, die Große Geldstraße und die Steinstraße. Geschäftsbesatz, Fußgängerfrequenz und Straßengestaltung entsprechen hier denen einer Fußgängerzone. Die Straßen sind jedoch nicht als solche beschildert. Die Abbildung 19 zeigt Beispiele für diese Straßenzüge. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 24 Abbildung 19: Straßen mit Fußgängerzonencharakter 2.5.2 Kfz-Verkehre in der Altstadt und den Fußgängerzonen Während der Begehungen wurden sehr viele Fahrzeuge innerhalb der Altstadt und auch innerhalb der Fußgängerzonen wahrgenommen. Hauptsächlich handelte es sich dabei um Pkw, innerhalb der Fußgängerzonen wurden auch mehrere Lieferfahrzeuge registriert. Auffällig war dabei, dass dies sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Lieferzeiten der Fall war. Die im Handlungskonzept festgestellten Probleme bei der Einhaltung der Lieferzeiten durch die Lieferverkehre konnten bestätigt werden. Die in den Fußgängerzonen abgestellten Lieferfahrzeuge erwiesen sich dabei als besonders störend und teilweise auch gefährlich für die dort verkehrenden Fußgänger. 2.5.3 Parkleitsystem Wie im Handlungskonzept Altstadt bereits festgestellt wurde, weist das Parkleitsystem Schwächen auf. Neben der im Handlungskonzept schon erwähnten fehlenden Entfernungsangabe der Parkierungsanlagen von der Altstadt fehlt eine eindeutige Benennung der Parkierungsanlagen. Die Nennung der Nummer der Parkierungsanlage ist insbesondere für auswärtige Besucher nicht hilfreich, da eine Lokalisierung der jeweiligen Parkierungsanlage so nicht möglich ist. Die Angabe, ob die Parkierungsanlage ein Parkhaus oder Parkplatz ist, ist für die Nutzer weitestgehend irrelevant und stimmt zudem auf den Schildern des Parkleitsystems nicht mit der Realität überein. Die Abbildung 20 zeigt ein Beispielfoto des Parkleitsystems der Recklinghäuser Altstadt. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 25 Abbildung 20: Parkleitsystem Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 26 2.6 zukünftige Planungen Es existieren mehrere Planungen im Umfeld der Altstadt, welche ggf. einen Einfluss auf das Altstadtkonzept haben werden. Aufgrund diverser bestehender Bebauungspläne bzw. zukünftig zu erwartenden Bebauungsplänen ist eine Veränderung der Stellplatzanzahl in den Parkierungsanlagen zu erwarten. Mittelfristig sollen auf den Grundstücken des P10 (Saalbau), P16 (Klosterstraße) und P17 (Paulusanger) Bauvorhaben realisiert werden. Bei den Parkplätzen P10 und P17 ist dadurch ein Entfall aller vorhandenen Stellplätze zu erwarten. Im Zuge der Baumaßnahme auf dem Gelände des P16 ist - nach momentanem Planungsstand - von einer Erweiterung der vorhandenen Parkierungsanlage auszugehen. Langfristig könnten zudem der Parkplatz P12 (Kemnastraße) und Teile des Parkplatzes P11 (Konrad-AdenauerPlatz) entfallen. Eine Übersicht über die Veränderung der verfügbaren Parkierungsanlagen gibt die Abbildung 21. Abbildung 21: zukünftige Veränderung der verfügbaren Parkierungsanlagen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 27 Eine weitere geplante Baumaßnahme ist die Umnutzung des bestehenden Karstadt Gebäudes in direkter Nähe zum Markt. Derzeit ist nach dem Auszug der Karstadt Filiale eine Umwandlung des Gebäudes in Wohnnutzung vorgesehen, was nach momentanem Planungsstand ca. 40 neue Wohneinheiten mit sich bringt. Aufgrund des notwendigen Stellplatznachweises ist derzeit eine Tiefgarage für ca. 50 private Stellplätze geplant. Die dann zukünftig vorhandenen privaten Stellplätze (inkl. der 50 neuen Stellplätze) sind in Abbildung 22 dargestellt. Abbildung 22: private Stellplätze in der Altstadt (inkl. zukünftiger Planungen) Auf Grundlage des bisherigen Planungsstandes ist eine Aussage über die Leistungsfähigkeit angrenzenden Straßen und Knotenpunkte – infolge der durch die Umnutzung des Gebäudes entstehenden Verkehre – nicht möglich und im Verkehrskonzept Altstadt nicht vorgesehen. Entwicklungen solcher Größenordnung benötigen vielmehr ein eigenes Verkehrsgutachten, in welchem abhängig von der Planung die Neuverkehre abgeschätzt werden und anschließend eine Berechnung der Leistungsfähigkeit für alle relevanten Straßen und Knotenpunkte durchgeführt wird. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 28 3. Erhebungen Zur Ermittlung der Parkraumnachfrage im Umfeld der Altstadt und den in der Altstadt verkehrenden Kfz und abgestellten Lieferfahrzeuge wurden mehrere Erhebungen durchgeführt. 3.1 Vorgehensweise Die Erhebungen bestehen aus vier verschiedenen Zählungen: im öffentlichen Raum abgestellte Kfz in Parkierungsanlagen abgestellte Kfz in der Altstadt abgestellte Lfz in die Altstadt ein- und ausfahrende Kfz Die Zählungen fanden an zwei Wochentagen statt: am Donnerstag, 11.02.2016 von 7-22 Uhr und am Samstag, 13.02.2016 von 8-20 Uhr. Die im öffentlichen Raum abgestellten Pkw und Lieferfahrzeuge wurden händisch durch Erhebungspersonal während eines Rundgangs im Stundenrhythmus aufgenommen. Bei der Erhebung durch Erhebungspersonal wurde unterschieden, ob die Fahrzeuge auf den vorhandenen Stellplätzen abgestellt wurden oder ob diese wild auf dem jeweiligen Straßenabschnitt geparkt wurden (Falschparker). Daher wurde die Erhebung auf allen im Untersuchungsgebiet befindlichen Straßen durchgeführt – unabhängig davon, ob dort Stellplätze vorhanden sind oder nicht. Innerhalb der Altstadt wurden zusätzlich die dort abgestellten Lieferfahrzeuge gezählt und – wenn sie außerhalb von Parkständen geparkt wurden – auf die Existenz einer Ausnahmegenehmigung (Handwerkerausweis/sonstige Ausnahmegenehmigung/ keine Ausnahmegenehmigung) hin überprüft. Für die Auswertung der Belegungen der Parkierungsanlagen wurden für die Parkierungsanlagen P1-P7 und P10 digitale Daten des Verkehrsrechners der Stadt Recklinghausen bzw. des Palais Vest herangezogen. Die Auswertung der übrigen Parkierungsanlagen (P9, P11-P17) fand während der Begehung durch das Erhebungspersonal statt. Für die Zählung der in die Altstadt ein- und ausfahrenden Kfz wurden an allen relevanten Zufahrten Kameras aufgehängt, welche die ein- und ausfahrenden Verkehre für den Zählzeitraum zwischen 6-14 Uhr erfassten. 3.1.1 Anmerkung zur Auswertung der Erhebungen Bei der Auswertung der Daten traten einige Besonderheiten Ungenauigkeiten auf, welche im Folgenden kurz dargelegt werden. und Anwohner- und Behindertenparkstände Aufgrund der geringen Anzahl und der eingeschränkten Nutzbarkeit wurde die Belegung der Anwohner- und Behindertenparkstände zwar erfasst, jedoch wird in der Auswertung nicht näher auf die Ergebnisse eingegangen. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 29 Begrifflichkeiten Im Verlauf des Verkehrsgutachtens wird von Parkständen und Stellplätzen gesprochen. Parkstände beziehen sich dabei auf einen zum Parken eines Fahrzeuges abgegrenzten Teil einer öffentlichen Verkehrsfläche, als Stellplatz wird ein zum Parken eines Fahrzeuges abgegrenzter Teil außerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche bezeichnet. Bei der Erhebung der straßenbegleitenden Parkstände wurden nur die im öffentlichen Raum befindlichen straßenbegleitenden Parkstände betrachtet, sodass hier durchgehend der Begriff Parkstände verwendet wird. Da die Parkierungsanlagen sich sowohl in privater, als auch in öffentlicher Hand befinden, wird zusammenfassend bei allen Parkierungsanlagen von Stellplätzen gesprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Auslastungsgrade und Belegungen der straßenbegleitenden Parkstände und Stellplätze in Parkierungsanlagen gemeinsam betrachtet werden. Verfügbarkeit von Parkierungsanlagen Die Parkplätze P14 und P15 sind wochentags bis 18 Uhr den Verwaltungsangestellten der Stadt Recklinghausen vorbethalten und stehen unter der Woche erst ab 18 Uhr (am Wochenende ganztags) der Öffentlichkeit zur Verfügung. Da die Parkierungsanlagen bei der Erhebung am Donnerstag nur für einen kurzen Zeitraum der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wurden die Belegungen Parkierungsanlagen P14 und P15 nur am Samstag erhoben. Ungenauigkeiten der digitalen Zähldaten des Verkehrsrechners Bei einem stichprobenhaften Abgleich der digitalen Daten des Verkehrsrechners mit den durch das Erhebungspersonal gezählten Kfz traten vereinzelt Unterschiede auf. Bei einigen Parkierungsanlagen zeigte der Verkehrsrechner eine geringere Belegung als durch das Erhebungspersonal festgestellt an, bei anderen Parkierungsanlagen zählte das Erhebungspersonal weniger Kfz als der Verkehrsrechner anzeigte. Da aufgrund der großen Anzahl an Stellplätzen in Parkierungsanlagen eine durchgehende Zählung durch Erhebungspersonal nicht möglich war, wurde für die Parkierungsanlagen P1-P7 und P10 auf die digitalen Daten des Verkehrsrechners zurückgegriffen. Daher kann es möglich sein, dass die ermittelten Auslastungsgrade etwas von den real vorzufindenden Auslastungsgraden abweichen. Aus diesem Grunde wird bei den auf den Zählergebnissen basierenden Schlussfolgerungen ein Sicherheitspuffer in die ermittelten Parkraumreserven einberechnet, damit die möglichen Unterschiede zwischen den Zählergebnissen und der Realität “auf der sicheren Seite“ dargestellt werden können. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 30 3.2 Kfz im öffentlichen Raum und in Parkierungsanlagen Für die Auswertung der Belegungsgrade der auf straßenbegleitenden Stellplätzen abgestellten Kfz wurden sinnvoll zusammenhängende Bereiche gebildet. Für alle innerhalb dieser Bereiche befindlichen Parkstände wurde ein gemeinsamer Auslastungsgrad ermittelt. Die Bereiche unterteilen sich in die Bereiche Altstadt (1 Bereich), Teilbereiche des Walls (6 Bereiche) und Teilbereiche außerhalb des Wallrings (5 Bereiche). Die vorgenommene Unterteilung des Untersuchungsgebietes in die verschiedenen Bereiche ist in Abbildung 23 ersichtlich. Abbildung 23: Zählbereiche Innerhalb der Altstadt existieren nur sehr wenige öffentlich zugängliche straßenbegleitende Parkstände, sodass die gesamte Altstadt ein Zählgebiet darstellt. Bei den außen liegenden Zählbereichen gilt zu beachten, dass besonders in den westlich und nördlich gelegenen Zählbereichen Wohnbebauung vorherrscht, wohingegen im Süden und Osten größtenteils Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 31 Büros und Gewerbeflächen existieren. In einigen der Zählgebiete existieren nur sehr wenige, in anderen wiederum sehr viele straßenbegleitende Parkstände. Dies ist bei der Darstellung der Belegungen in Auslastungsgraden zu beachten, da dort nur das Verhältnis zwischen der Anzahl der verfügbaren Parkstände und belegten Parkstände betrachtet wird. Bei der Betrachtung der Auslastungsgrade wird keine Angabe über die genaue Anzahl an abgestellten Kfz, sondern lediglich über die prozentuale Belegung der verfügbaren Parkstände getätigt. Die Parkierungsanlagen wurden einzeln betrachtet und die Belegungsgrade je Parkierungsanlage getrennt ausgewertet. 3.2.1 Donnerstag, 11.02.2016 Die Abbildung 24 zeigt die Ganglinie der Belegung der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz. Abbildung 24: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do) Es zeigt sich, dass den ganzen Tag über viele Parkstände zur Verfügung stehen und über alle verfügbaren Parkstände verteilt die Maximalauslastung 66% beträgt. Betrachtet man jedoch die Auslastung der straßenbegleitenden Parkstände und der Parkierungsanlagen getrennt voneinander, fällt auf, dass teilweise große Unterschiede zwischen den Auslastungen vorliegen. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 32 Abbildung 25: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten Kfz (Do) Abbildung 26: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Do) Die einzelne Auswertung der Ganglinien der straßenbegleitenden Parkstände und der Parkierungsanlagen zeigt, dass die straßenbegleitenden Parkstände durchgehend hoch ausgelastet sind, während die Parkierungsanlagen über eine große Anzahl an Parkraumreserven verfügen. Rechnet man die ermittelten Falschparker zu den verfügbaren straßenbegleitenden Parkständen hinzu, dann existiert nur eine geringe Parkraumreserve auf straßenbegleitenden Parkständen. In der Abbildung 27, Abbildung 28 und Abbildung 29 sind weitere Auswertungen dargestellt. Diese beziehen sich auf die durchschnittliche, maximale und nächtliche (22.00 Uhr) Auslastung der einzelnen Zählgebiete (straßenbegleitende Parkstände) und Parkierungsanlagen. Weitere Auslastungsgrafiken sowie die Ganglinien der einzelnen Bereiche sind in Anlage 1 zu finden. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 33 Abbildung 27: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do) Den gesamten Donnerstag über sind die straßenbegleitenden Parkstände hoch ausgelastet. Die durchschnittliche Auslastung liegt bei fast allen Teilbereichen zwischen 70-90%, in einem Teilbereich sogar über 90%. Die Parkstände auf dem Wallring besitzen eine durchgehend hohe Auslastung, während die Auslastungen in den äußeren Teilbereichen leicht schwanken. Auslastungsgrade von unter 70% sind meist in den westlichen Teilbereichen zu finden. Die Parkierungsanlagen verfügen im Durchschnitt über eine mittlere Auslastung und besitzen – im Gegensatz zu den straßenbegleitenden Parkständen – über hohe Parkraumreserven. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 34 Abbildung 28: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Do) Die im Laufe des Tages höchste Auslastung liegt in fast allen Teilbereichen über 90%, teilweise sogar über 100%. Besonders im Nachmittags- und Abendbereich weisen die straßenbegleitenden Parkstände besonders hohe Auslastungsgrade auf. Auch die Parkierungsanlagen besitzen meist einen hohen maximalen Auslastungsgrad, jedoch verfügen – bis auf den P16 – alle Parkierungsanlagen auch bei der maximal ermittelten Auslastung immer noch Parkraumreserven. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 35 Abbildung 29: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 22.00 Uhr(Do) Auffällig ist, dass ab 22.00 Uhr einige Parkstände nur einen niedrigen Auslastungsgrad aufweisen, obwohl sie um 21.00 Uhr noch teilweise hoch ausgelastet waren. Außer in den südlichen Teilbereichen besitzen alle Teilbereiche ab 22.00 Uhr eine Auslastung unter 90%, teilweise sogar unter 50%. Dies lässt den Schluss zu, dass viele Personen die umliegenden straßenbegleitenden Parkstände für ihren abendlichen Altstadtbesuch nutzen, was wiederum den Anwohnern das Auffinden eines Parkstands in den Nachmittags- und Abendstunden erschwert. Die Parkierungsanlagen sind – bis auf den P12, P13 und P16 – nur noch sehr gering ausgelastet. Die höhere Auslastung der süd-westlichen Parkstände und Parkierungsanlagen lässt sich auf das dort befindliche Kino zurückführen. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 36 3.2.2 Samstag, 13.02.2016 Die Abbildung 30 zeigt die Ganglinie der Belegung der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz. Abbildung 30: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa) Es zeigt sich, dass den ganzen Tag über viele Parkstände zur Verfügung stehen und über alle verfügbaren Parkstände verteilt die Maximalauslastung 68% beträgt. Betrachtet man jedoch die Auslastung der straßenbegleitenden Parkstände und der Parkierungsanlagen getrennt voneinander, fällt auf, dass teilweise große Unterschiede zwischen den Auslastungen vorliegen. Abbildung 31: Ganglinie der auf straßenbegleitenden Parkständen abgestellten Kfz (Sa) Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 37 Abbildung 32: Ganglinie der in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (Sa) Die einzelne Auswertung der Ganglinien der straßenbegleitenden Parkstände und Parkierungsanlagen zeigt, dass die straßenbegleitenden Parkstände durchgehend hoch ausgelastet sind, während die Parkierungsanlagen über eine große Anzahl an Parkraumreserven verfügen. Rechnet man die ermittelten Falschparker zu den verfügbaren straßenbegleitenden Parkständen hinzu, dann zeigt sich, dass nur eine geringe Parkraumreserve auf straßenbegleitenden Parkständen existiert. In der Abbildung 33, Abbildung 34 und Abbildung 35 sind weitere Auswertungen dargestellt. Diese beziehen sich auf die durchschnittliche, maximale und abendliche (20.00 Uhr) Auslastung der einzelnen Zählgebiete (straßenbegleitende Parkstände) und Parkierungsanlagen. Weitere Auslastungsgrafiken sowie die Ganglinien der einzelnen Bereiche sind in Anlage 1 zu finden. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 38 Abbildung 33: Durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa) Den gesamten Samstag über sind die straßenbegleitenden Parkstände gut ausgelastet. Die durchschnittliche Auslastung liegt bei fast allen Teilbereichen zwischen 70-90%, in zwei Teilbereichen über 90%. In den westlichen Teilbereichen hingegen liegt die durchschnittliche Auslastung unter 70%. Die Parkierungsanlagen verfügen im Durchschnitt über eine mittlere Auslastung und besitzen – im Gegensatz zu den straßenbegleitenden Parkständen – über hohe Parkraumreserven. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 39 Abbildung 34: Maximale Auslastung der vorhandenen Parkstände (Sa) Die im Laufe des Tages höchste Auslastung liegt in fast allen Teilbereichen über 90%, teilweise sogar über 100%. Besonders im Nachmittags- und Abendbereich weisen die straßenbegleitenden Parkstände besonders hohe Auslastungsgrade auf. Auch die Parkierungsanlagen besitzen meist einen hohen maximalen Auslastungsgrad, jedoch verfügen – bis auf die P3, P12, P13, P16 und P17 – alle Parkierungsanlagen auch bei der maximal ermittelten Auslastung immer noch Parkraumreserven. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 40 Abbildung 35: Auslastung der vorhandenen Parkstände um 20.00 Uhr(Sa) Auffällig ist, dass um 20.00 Uhr die Parkierungsanlagen größtenteils Auslastungsgrade von unter 50% besitzen. Die straßenbegleitenden Parkstände sind überwiegend zu maximal 90% ausgelastet. Eine Ausnahme – sowohl bei den straßenbegleitenden Parkständen, als auch bei den Parkierungsanlagen – bilden die Stellplätze im südwestlichen Bereich der Altstadt. Die dort vorhandenen straßenbegleitenden Parkstände und Parkierungsanlagen sind allesamt zu mehr als 90% ausgelastet. Teilweise treten sogar Auslastungsgrade von über 100% auf. Die dort vorhandenen hohen Auslastungsgrade lassen sich – anhand der Erhebungsergebnisse und notierten Beobachtungen – durch das in diesem Gebiet befindliche Kino „Cineworld Recklinghausen“ erklären. Nahezu alle der dort abgestellten Kfz gehören zu Besuchern des Kinos. Dies fällt sowohl bei den Erhebungsergebnissen am Donnerstag (vgl. Abbildung 29), als auch in noch größerem Maße bei den Erhebungsergebnissen am Samstag auf. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 41 3.2.3 Allgemeine Auswertungen Die Auswertung der Erhebungsergebnisse hat gezeigt, dass die Auslastungsgrade und festgestellten Besonderheiten an beiden Erhebungstagen überwiegend deckungsgleich sind. Da die spezifischen Auslastungen und Ganglinien bereits dargestellt und beschrieben wurden, werden nachfolgend weitere Auffälligkeiten dargelegt, welche an beiden Erhebungstagen beobachtet werden konnten. Bei der Auswertung der Parkierungsanlagen hat sich gezeigt, dass die Parkhäuser/Tiefgaragen im Gegensatz zu den Parkplätzen bevorzugt genutzt werden. Sowohl die durchschnittliche Auslastung als auch die maximale Auslastung der Parkhäuser/Tiefgaragen ist an beiden Erhebungstagen höher als die der Parkplätze. Näheres dazu stellt die Tabelle 3 dar. durchschnittliche maximale Auslastung Auslastung DO SA DO SA Parkhäuser / Tiefgaragen 51% 52 % 75% 71% Parkplätze 28% 38% 43% 62% Tabelle 3: Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze Es konnte zudem beobachtet werden, dass die Parkplätze nicht nur weniger genutzt werden als die Parkhäuser/Tiefgaragen, sondern auch dass die Parkplätze erst zu einem späteren Zeitpunkt angefahren werden. Dies zeigt die Abbildung 36, welche für den Samstag die Belegungskurven der Parkhäuser/Tiefgaragen und Parkplätze übereinander legt. Die höhere Steigung der Kurve der belegten Stellplätze der Parkhäuser/Tiefgaragen zeigt, dass die Auslastungsgrade schneller ansteigen, als die der Parkplätze. Abbildung 36: Vergleich der Auslastungen Parkhäuser/Tiefgaragen, Parkplätze Eine weitere Beobachtung welche auf beide Erhebungstage zutrifft ist die abendliche Nutzung der südwestlich gelegenen straßenbegleitenden Stellplätze und Parkierungsanlagen durch Kinobesucher. Im Gegensatz zu den anderen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 42 Parkmöglichkeiten im Untersuchungsgebiet, werden diese Parkmöglichkeiten erst zu späten Zeitpunkten genutzt. Zu der „Primetime“ Kinozeit sind alle dort vorhandenen Parkstände und Stellplätze zu mindestens 90%, teilweise sogar über 100%, ausgelastet. Beispielhaft dafür ist die in Abbildung 37 dargestellte samstägliche Auslastungskurve der sich dort befindlichen P12, P13, P16 und P17. Abbildung 37: Auslastungsgrade der sich in Kinonähe befindlichen Parkierungsanlagen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 43 3.3 Lieferfahrzeuge Gesondert von der Auswertung der abgestellten Kfz auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen fand eine Betrachtung der Lieferfahrzeuge in der Altstadt statt. Die in der Altstadt abgestellten Lieferfahrzeuge wurden während der Zählung der auf straßenbegleitenden Parkständen und in Parkierungsanlagen abgestellten Kfz gesondert erfasst. Wenn Lieferfahrzeuge außerhalb von markierten Parkständen abgestellt waren, wurde zusätzlich erfasst, ob eine Ausnahmegenehmigung (Handwerkerausweis, sonstige Ausnahmegenehmigungen) vorliegt oder ob das jeweilige Lieferfahrzeug verkehrswidrig dort abgestellt war. Bei der Auswertung der Anzahl der abgestellten Lieferfahrzeuge wurde zwischen zwei Zeiträumen unterschieden. Ein Zeitraum stellt die erlaubte Befahrung der Fußgängerzone in den Morgenstunden (täglich bis 11 Uhr, samstags bis 10 Uhr) dar, den anderen Zeitraum bildet der übrige Erhebungszeitraum. Die Ergebnisse der Zählung der Lieferverkehre in der Altstadt sind in Abbildung 38 (Donnerstag) und Abbildung 39 (Samstag) dargestellt. Anzumerken ist dabei, dass je Erhebungsintervall (alle 60 Minuten) die abgestellten Lieferfahrzeuge erfasst wurden. Dies kann dazu führen, dass ein Lieferfahrzeug über den gesamten Erhebungszeitraum mehrfach erfasst wurde und in der Auswertung auch je Erhebungsintervall als ein Lieferfahrzeug gezählt wurde. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 44 Abbildung 38: abgestellte Lieferfahrzeuge (Do) Es fällt auf, dass die Lieferzeiten kaum beachtet werden und in vielen Zählbereichen nach 11 Uhr mehr Lieferfahrzeuge gezählt wurden als während der Lieferzeiten. Besonders die von Fußgängern hoch frequentierten Bereiche (Kunibertistraße, Münsterstraße, Löhrhof, Markt) fallen durch eine hohe Anzahl an abgestellten Lieferfahrzeugen (sowohl während, als auch nach dem Lieferzeitraum) auf. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 45 Abbildung 39: abgestellte Lieferfahrzeuge (Sa) Samstags sind sehr viel weniger Lieferverkehre vorhanden als am Donnerstag. Die Nichtbeachtung des Lieferzeitraums ist am Samstag jedoch prozentual sehr viel stärker ausgeprägt, als dies am Donnerstag der Fall ist. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 46 3.4 Zufahrten Im Zeitraum zwischen 6-14 Uhr wurden alle für den Kfz Verkehr relevanten Zufahrten durch Kameras beobachtet und die in die Altstadt ein- und ausfahrenden Kfz gezählt. Hierbei fand eine Unterscheidung zwischen kleinen Kfz (Pkw, Transporter, etc.) und größeren Kfz (Lkw, Bus) statt. Die Zählung der ein- und ausfahrenden Kfz dient dazu, die in der Altstadt verkehrenden Kfz zu ermitteln und außerdem den Anteil der Lieferfahrzeuge gegenüber der Gesamtzahl der Kfz festzustellen. Die Ergebnisse der Kamerazählung sind in Abbildung 40 (Donnerstag) und Abbildung 41 (Samstag) dargestellt. Abbildung 40: ein- und ausfahrende Kfz (Do) Es fällt auf, dass an nahezu allen Ein- und Ausfahrten eine hohe Belastung durch Kfz gegeben ist. Besonders belastet sind dabei die Straßen Augustinessenstraße, Kellerstraße und Hermann-Bresser-Straße. Die HermannBresser-Straße stellt jedoch keine direkte Einfahrtmöglichkeit in die Altstadt dar, da von dort lediglich das Parkhaus des Palais Vest erreicht werden kann. An allen Straßen ist der Anteil an Lieferverkehren sehr gering. Die für den Lieferverkehr bedeutendsten Straßen sind dabei die Schaumburgstraße und die Löhrgasse. Bei den Zählergebnissen der Schaumburgstraße und der Kellerstraße fällt auf, dass dort sehr viel mehr Kfz einfahren als ausfahren. Dies lässt den Schluss zu, dass die Fahrzeuge auf anderen Wegen die Altstadt wieder verlassen und dabei – aufgrund der vorherrschenden Verkehrsregeln und Zuschnitten der Fußgängerzonen – verbotene Durchfahrten oder Fußgängerzonen befahren. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 47 Abbildung 41: ein- und ausfahrende Kfz (Sa) Im Gegensatz zum Donnerstag fällt auf, dass sehr viel weniger Kfz – und insbesondere Lieferfahrzeuge – die Altstadt befahren. Die Verteilung der Verkehre ist jedoch überwiegend identisch mit denen vom Donnerstag. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 48 4. Bewertung des Bestandes Anhand der Erhebungen, Beobachtungen und der durchgeführten Analysen wird im Folgenden eine Bewertung der Ist-Situation durchgeführt. Die Bewertung wird dabei zunächst allgemein in Bezug auf die Anbindung der Recklinghäuser Altstadt und anschließend in den verschiedenen Handlungsfeldern vorgenommen. Generell kann festgestellt werden, dass aus verkehrlicher Sicht keine gravierenden Mängel aufgefallen sind und die verkehrliche Situation in der Recklinghäuser Altstadt überwiegend als in Ordnung, jedoch nicht als zufriedenstellend beurteilt werden kann. Dementsprechend konnte in allen Handlungsfeldern Optimierungsbedarf festgestellt werden, welcher nachfolgend aufgeführt ist. 4.1 Anbindung der Recklinghäuser Altstadt Die Vorabanalyse hat gezeigt, dass die Recklinghäuser Altstadt sehr gut mit allen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Der MIV kann von verschiedenen Autobahnen, Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen zügig den die Altstadt umgebenden Wallring erreichen. Die fußläufige Entfernung des Hauptbahnhofes zur Altstadt garantiert zudem eine sehr gute Anbindung an den SPNV. Der Hauptbahnhof besitzt auch für den ÖPNV eine herausragende Bedeutung. Im Umfeld der Altstadt und insbesondere am Hauptbahnhof verkehren sehr viele Buslinien, sodass auch die ÖPNV Anbindung als sehr gut bewertet werden kann. Die Recklinghäuser Altstadt ist für den Radverkehr über viele Radverkehrsanlagen von allen Richtungen aus gut zu erreichen. Für das Abstellen der Fahrräder steht eine große Anzahl an Fahrradabstellanlagen zur Verfügung. Ziele innerhalb der Altstadt können von überall aus gut zu Fuß erreicht werden. Diese Erreichbarkeit ist sehr wichtig, da aufgrund der Lage von Parkierungsanlagen und ÖPNV-Haltestellen sowie des Befahrungsverbot der Fußgängerzonen für Radfahrer der Fußverkehr das Hauptverkehrsmittel in der Altstadt bildet. Insgesamt kann die Anbindung der Recklinghäuser Altstadt als sehr gut bezeichnet werden. 4.2 Handlungsfeld Fußgängerverkehr Generell steht dem Fußgängerverkehr in der Recklinghäuser Altstadt sehr viel Raum zur Verfügung. Dies liegt vor allem an der großen Fläche der Fußgängerzonen innerhalb der Altstadt und den dort vorherrschenden Straßenquerschnitten. Es konnte allerdings festgestellt werden, dass der Zuschnitt der Fußgängerzonen nicht überall mit der angrenzenden Nutzung einhergeht. Einige als Fußgängerzone gekennzeichnete Bereiche weisen kaum Fußgängerfrequenz und Geschäftsbesatz auf. Andere Bereiche entsprechen aufgrund von Straßenquerschnitt, Fußgängerfrequenz und Geschäftsbesatz einer Fußgängerzone, sind jedoch nicht als eine solche ausgewiesen. Der Zuschnitt der Fußgängerzonen wird daher als optimierungsgeeignet bewertet. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 49 Abbildung 42: Fußgängerzonen ohne den Charakter einer Fußgängerzone Abbildung 43: Keine Fußgängerzonen mit dem Charakter einer Fußgängerzone Ein weiteres festgestelltes Problem für den Fußgängerverkehr ist die Vielzahl an Kfz-Verkehren in der Altstadt und insbesondere innerhalb der Fußgängerzonen. Die Zählung der Lieferverkehre hat gezeigt, dass die Lieferzeiten kaum beachtet werden und dementsprechend den ganzen Tag über Lieferfahrzeuge innerhalb der Fußgängerzonen abgestellt sind. Abbildung 44: in der Fußgängerzone abgestellte Kfz Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 50 Die in den Fußgängerzonen angeordneten „unechten“ Einbahnstraßen sorgen zudem dazu, dass die dort verkehrenden Kfz (unabhängig davon, ob diese verkehrswidrig oder mit Genehmigung dort verkehren) die Fußgängerzonen nicht auf dem kürzesten Weg befahren/verlassen können. Somit werden die in den Fußgängerzonen stattfindenden Kfz-Fahrten „künstlich“ verlängert. Durch die Vielzahl an privaten Stellplätzen innerhalb der Altstadt und in den Fußgängerzonen angeordneten Behindertenstellplätzen werden zusätzlich Verkehre innerhalb der Altstadt und in den Fußgängerzonen generiert. Dies alles führt dazu, dass die Aufenthaltsqualität teilweise stark eingeschränkt wird. Je nach Situation ist ebenso die Verkehrssicherheit für die Fußgänger beeinträchtigt. Die Situation der Fußgänger in der Recklinghäuser Altstadt wird als nicht zufriedenstellend bewertet. 4.3 Handlungsfeld Radverkehr Für den Radverkehr besteht in der Hauptverkehrszeit keine Möglichkeit die Altstadt regelkonform zu durchqueren. Die Fußgängerzonen sind nur täglich bis 11 Uhr und ab 20 Uhr, samstags bis 10 Uhr und ab 20 Uhr, für den Radverkehr freigegeben. Aufgrund des Zuschnitts der Fußgängerzonen ist eine Nord-Südoder Ost-West Durchquerung der Altstadt nicht immer möglich. Somit können zum einen Radverkehre nur bestimmte Bereiche der Recklinghäuser Altstadt erreichen, zum anderen sind sie zur Umfahrung der Altstadt über den Wallring gezwungen. Aufgrund der dort vorhandenen Radverkehrsanlagen ist dies jedoch nur in einer Richtung (gegen den Uhrzeigersinn) attraktiv, da in die andere Richtung lediglich der Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist. Die Situation für den Radverkehr in der Recklinghäuser Altstadt wird als nicht zufriedenstellend bewertet. 4.4 Handlungsfeld Lieferverkehr Die Zählung der Lieferverkehre hat gezeigt, dass auch außerhalb der Lieferzeiten viele Geschäfte (innerhalb der Fußgängerzonen) durch Lieferfahrzeuge beliefert werden. Eine Ahndung der Missachtung der Lieferzeiten geschieht dabei jedoch nur in seltenen Fällen. Es kann daraus geschlossen werden, dass die Lieferzeiten (zumindest teilweise) nicht dem Bedarf der Lieferverkehre entsprechen. Es konnte außerdem festgestellt werden, dass die Lieferfahrzeuge kaum Parkflächen zur Verfügung haben und dadurch mit ihren Haltevorgängen die anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere die Fußgänger) teils erheblich behindern. Insgesamt ist die Situation für die Lieferverkehre in der Recklinghäuser Altstadt als unbefriedigend zu bewerten. 4.5 Handlungsfeld motorisierter Individualverkehr (MIV) Die Situation für den motorisierten Individualverkehr in der Altstadt ist durch viele Befahrungsverbote gekennzeichnet. Große Teile der Altstadt sind von Fußgängerzonen oder verbotenen Durchfahrten gekennzeichnet, welche vom motorisierten Individualverkehr nicht befahren werden dürfen. Es existiert allerdings eine Vielzahl an Ausnahmegenehmigungen, welche das Befahren Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 51 dieser Bereiche (z.B. durch Anwohner) erlauben. Dies ist u.a. Folge der großen Anzahl an privaten Stellplätzen innerhalb der Altstadt (und innerhalb eingeschränkt befahrbarer Bereiche). Die Straßen besitzen teilweise sehr schmale Querschnitte, sodass auf einigen Straßen Einbahnstraßenregelungen angeordnet sind. Die Situation für den motorisierten Individualverkehr kann als optimierungsfähig bezeichnet werden. 4.6 Handlungsfeld ruhender Verkehr Innerhalb der Altstadt stehen kaum verfügbare Parkstände zur Verfügung. In der Umgebung des Wallrings befinden sich jedoch sehr viele straßenbegleitende Parkstände und Parkierungsanlagen, welche zu jeder Zeit ausreichend Parkraumreserven besitzen. Die vorhandenen Parksuchverkehre könnten jedoch durch entsprechende Maßnahmen reduziert werden: Das Parkleitsystem gibt dem Besucher keine Hinweise darauf, wo sich die jeweilige Parkierungsanlage befindet und wie weit diese von der Altstadt entfernt ist. Auch eine FußwegBeschilderung zwischen Altstadt und Parkierungsanlagen existiert nicht. Die Situation für den ruhenden Individualverkehr kann als gut bezeichnet werden, jedoch gibt es einzelnen Verbesserungsbedarf bei der Aufteilung von verfügbaren Parkständen und bei der Ausgestaltung des Parkleitsystems. Die Tarifgebührenstruktur der bewirtschafteten Parkstände wird als gut bewertet. Die Preisgestaltung ist in den Tarifzonen 1-3 einheitlich, lediglich in der Parkdauer unterscheiden sich die jeweiligen Tarifzonen was als sehr übersichtlich zu bewerten ist. Die Höhe der Parkgebühren in Verbindung mit der jeweils höchstmöglichen Parkdauer führt dazu, dass Kurzzeitparkern (meist) ausreichend Parkstände zur Verfügung stehen und Langzeitparker verstärkt die Parkierungsanlagen aufsuchen, welche mit der Tarifzone 4 über einen für Langzeitparker günstigen Tarif verfügen. Da einige öffentliche Parkierungsanlagen jedoch nicht der Tarifzone 4 zugeordnet sind, besteht bei der Einteilung der Tarifzonen ein Verbesserungsbedarf. 4.7 Zusammenfassung Die derzeitige Situation in der Recklinghäuser Altstadt stellt sich für alle Verkehrsteilnehmer als nicht optimal dar. Im Rahmen der Darstellung und Analyse des Bestandes wurden mehrere Hauptproblemfelder identifiziert: Zuschnitt der Fußgängerzonen Anzahl der Kfz-Verkehre in der Altstadt Lieferfahrzeuge in den Fußgängerzonen Vernachlässigung des Radverkehrs Akzeptanz der Lieferzeiten Parkflächen für Lieferverkehre Parkleitsystem Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 52 5. Zielkonzept 5.1 Allgemeine Ziele Das übergeordnete Ziel des Verkehrsgutachtens ist die Optimierung der verkehrlichen Situation in der Altstadt für den ruhenden und fließenden Radverkehr für den Fußverkehr für den ruhenden und fließenden MIV für die Anwohnerparkplätze und Behindertenparkplätze für die Lieferverkehre. Aus dem übergeordneten Ziel können einzelne Teilaufgaben abgeleitet werden, welche wie folgt formuliert werden können: Steigerung der Aufenthaltsqualität Vermeidung von „unnötigen“ Verkehren und Störfaktoren (wie z.B. Lieferverkehr) Vermeidung von Konflikten (zwischen verschiedenen Interessengruppen) Beibehaltung der guten Erreichbarkeit der Altstadt für alle Verkehrsteilnehmer Verbesserung der Barrierefreiheit 5.2 Ziele innerhalb der Handlungsfelder Neben den allgemein formulierten Zielen können aus der Darstellung, Analyse und Bewertung des Bestandes konkrete Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder abgeleitet werden. Fußgängerverkehre gute fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit der Altstadt (und der Quartiere) bedarfsgerechte Anordnung der Fußgängerzonen Vermeidung der Kfz-Verkehre in für Fußgänger relevanten Bereichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen Radverkehre Förderung des Radverkehrs (auch innerhalb der Altstadt) Schaffung attraktiver Wegeverbindungen durch die Altstadt ausreichendes Angebot an Abstellanlagen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 53 Lieferverkehre Vermeidung von Umwegen Akzeptanz der Regelungen für Lieferverkehre Räumlich (Parkflächen) Zeitlich (Lieferzeiten) motorisierter Individualverkehr (MIV) gute Erreichbarkeit für (Altstadt-)Anwohner Vermeidung von Umwegen ruhender Verkehr Sicherstellung eines ausreichenden Parkraumangebotes Freihaltung der Altstadt von Parksuchverkehren gute und verständliche Beschilderung der einzelnen Parkierungsanlagen (Parkleitsystem) gute fußläufige Erreichbarkeit der Altstadt für die Nutzer der außerhalb der Altstadt gelegenen Parkierungsanlagen Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 54 6. Verkehrskonzept Altstadt 6.1 Vorgehensweise Für das Verkehrskonzept Altstadt werden verschiedene Maßnahmen zusammengestellt, welche jeweils unter Berücksichtigung der festgestellten Mängel und im Hinblick auf die definierten Ziele entwickelt wurden. Die Maßnahmen bedingen dabei teilweise einander, sodass das empfohlene Verkehrskonzept Altstadt nur ganzheitlich gesehen werden soll und nicht als eine (beliebig) veränderbare Kombination einzelner Maßnahmen. Anhand der vorangegangenen Analyse wurden drei Säulen entwickelt, welche das gesamte Verkehrskonzept Altstadt „tragen“: Veränderung der Fußgängerzonen neue Verkehrsregelungen Anordnung von Lieferbereichen Diese Säulen entsprechen einer Kombination von Maßnahmen, welche die Grundlage zur Optimierung der verkehrlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer bilden. Darauf aufbauend wurden Folgemaßnahmen entwickelt, die teilweise als Ausgleichsmaßnahmen für (andere) Verkehrsteilnehmer, teilweise aber auch als sich ergebende Notwendigkeiten anzusehen sind. Bei all diesen Maßnahmen ergeben sich begleitende Maßnahmen, die ergänzend zum Verkehrskonzept – und darüber hinaus – beachtet und je nach Situation umgesetzt werden müssen. Abbildung 45 zeigt den stufenweisen Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt. Abbildung 45: Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 55 6.2 Empfohlene Maßnahmen Die Abbildung 46 zeigt das Bild, das sich nach Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen für die Recklinghäuser Altstadt ergeben würde. In Abbildung 47 sind die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt benannt und in den Aufbau des Verkehrskonzeptes Altstadt eingepasst. Anschließend werden das Verkehrskonzept Altstadt und die dazugehörigen Maßnahmen vorgestellt und erläutert. Eine ausführliche Beschreibung jeder Maßnahme und die Gründe für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen finden sich im Maßnahmenkatalog in der Anlage 2. In Anlage 3 ist eine große Abbildung des Verkehrskonzeptes Altstadt dargestellt. Abbildung 46: Verkehrskonzept Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 56 Abbildung 47: Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 57 6.2.1 Veränderung der Fußgängerzonen Einer der Hauptbestandteile des Verkehrskonzeptes ist die Änderung des Zuschnitts der Fußgängerzonen. Der Entfall von einigen Fußgängerzonen führt dazu, dass nur noch Bereiche als Fußgängerzonen beschildert sind, die dem Charakter einer Fußgängerzone in Bezug auf Straßenquerschnitt, Geschäftsbesatz und Fußgängerfrequenz entsprechen. Entfallen sind dadurch zum einen größere Bereiche im nordwestlichen Teil der Altstadt (Turmstraße, An der Engelsburg) und zum anderen Bereiche, welche hauptsächlich als Zuläufe zu den Fußgängerzonen ausgebildet sind. Durch die Erweiterung der Fußgängerzonen auf der Münster-, Stein- und Großen Geldstraße entsteht eine zusammenhängende Fußgängerzone, die als zwei große Umläufe (Kunibertistraße – Kampstraße – Löhrhof – Löhrhofstraße - Breite Straße - Markt & Holzmarkt – Markt – Große Geldstraße – Heilige-Geist-Straße) wahrgenommen wird. 6.2.2 Neue Verkehrsregelungen Aus verkehrlicher Sicht ist eine Freigabe der gesamten Fußgängerzone für den Radverkehr erstrebenswert, da so dem Radverkehr eine dauerhafte Durchquerung der Altstadt und die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb der Altstadt ermöglicht werden. Dies ist zusätzlich vor dem Hintergrund zu sehen, dass bisher die Altstadt nur sehr eingeschränkt durch Radfahrer befahren werden durfte und durch eine Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr diesem ein attraktives (Wege-)Angebot gemacht wird. Bei einer Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr ist zu beachten, dass die Radfahrer dabei an Verhaltensregeln gebunden sind, welche in den StVO festgeschrieben sind: der Fußgängerverkehr hat absoluten Vorrang gegenüber dem Radverkehr der Radverkehr muss zudem im Schritttempo (4-7km/h) fahren eine Behinderung und/oder Gefährdung der Fußgänger ist zu verhindern Um diese Verhaltensregeln allen Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen und die bestehenden Ängste und Bedenken zu mindern, empfiehlt sich die Durchführung einer breit angelegten Informationskampagne, welche z.B. unter dem Motto „Rücksicht nehmen“ ein faires und regelkonformes Miteinander zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer fokussiert (vgl. „Respekt bewegt“ Kampagne aus Regensburg oder „Miteinanderzone“ Aschaffenburg). Eine dauerhafte Erinnerung an die bei für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen geltenden Verkehrsregeln ist auch durch den Zusatz „Schritttempo“ unter dem Freigabezeichen möglich. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 58 Abbildung 48: Zusatz "Schritttempo" - Frankfurt a.M. Unter der Berücksichtigung weiterer Interessen und des allgemeinen Meinungsbildes (siehe Befragung, Kapitel 2.2.2) innerhalb der Recklinghäuser Altstadt ist eine Freigabe der gesamten Fußgängerzone für den Radverkehr sehr kritisch zu sehen und ggf. nicht realisierbar. Dies führt dazu, dass die neuen Verkehrsregelungen „lediglich“ eine erweiterte Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr als Empfehlung beinhalten. Hierbei werden weite Teile der Fußgängerzone dauerhaft für den Radverkehr freigegeben, besonders sensible Bereiche werden jedoch dauerhaft davon ausgenommen (eine Freigabe der sensiblen Bereiche z.B. nur in den Abendstunden ist nicht zu empfehlen, da die Regelungen dann zu kleinteilig und somit intransparent und im Zweifel nicht beachtet werden). Im Sinne der Marke „Die Gute Stube – Altstadt Recklinghausen“ soll ein besonderer Wert darauf gelegt werden, dass ein ungestörtes bummeln, flanieren und „ruhrgemütliches Einkaufen“ im Herzen der Altstadt möglich ist. In den sensiblen Bereichen um den Markt herum und auf der Kuniberti- und Großen Geldstraße ist eine Freigabe für den Radverkehr aus diesen Gründen nicht vorgesehen. Damit diese für den Radverkehr gesperrten Fußgängerbereiche deutlich erkennbar sind, ist es wichtig eine entsprechende Beschilderung zu wählen, die ggf. durch Markierungen zu ergänzen ist. Außerdem sollten am Anfang der nicht für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerbereiche ausreichend Radabstellanlagen vorhanden sein, sodass den Radfahrern zum einen eine sichere Abstellmöglichkeit zur Verfügung steht und zum anderen durch eine große Anzahl an Radabstellanlagen ein weiterer Hinweis gegeben wird, dass der anschließende Bereich nicht für den Radverkehr freigegeben ist. Aufgrund der bestehenden Bedenken gegen die Freigabe ist ein Stufenmodell als Verkehrsversuch denkbar. Die Dauer des Versuchs sollte mindestens 1 Jahr sein, damit die Bedingungen zu jeder Jahreszeit bewertet werden können. Im Rahmen des Versuchs sollte die eingeschränkte Freigabe als Stufe 1 erprobt werden und die abschließende Entscheidung erst nach der Versuchsphase getroffen werden. Dabei sollt ergebnisoffen diskutiert werden, was sowohl eine vollständige Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr, als auch die Beibehaltung der Stufe 1 oder die Rücknahme der Freigabe in allen Bereichen der Fußgängerzone zur Folge haben kann. Der Verkehrsversuch sollte dabei Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 59 verkehrsplanerisch bzw. wissenschaftlich Befragungen, Stimmungsbilder, etc.) begleitet werden (Zählungen, Bei einer eingeschränkten Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr besteht weiterhin keine Möglichkeit die Altstadt in Ost-West Richtung mit dem Rad zu durchqueren. Aus diesem Grund ist es je nach Ausgang der abschließenden Entscheidung im Nachgang des Verkehrsversuches zu empfehlen, dass die Radverkehrsanlagen auf dem Wallring in beide Fahrtrichtungen so errichtet werden, dass dem Radverkehr eine attraktive Wegeverbindung um die Altstadt herum zur Verfügung steht und Verknüpfungspunkte (Wegebeziehungen und Abstellanlagen) in die Altstadt geschaffen werden. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Fußgängerzone nicht in ihrer Gesamtheit für den Radverkehr freigegeben wird und somit keine Durchquerungsmöglichkeit der Altstadt für den Radverkehr besteht. Neben der teilweisen Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr ist das zeitlich unbefristete Befahrungsverbot der Fußgängerzone für Kfz jeglicher Art eine weitere bedeutende Maßnahme. Dadurch wird die Fußgängerzone von den störenden und gefährdenden (Liefer-)Verkehren freigehalten und die Aufenthaltsqualität der Fußgänger bedeutend gesteigert. Um (Parksuch-) Verkehre innerhalb der Altstadt zu vermeiden, ist es nur noch Anwohnern, Lieferverkehren und Fahrzeugen mit Ausnahmegenehmigung gestattet, die Altstadt zu befahren. Aufgrund der geringen Distanz zwischen der Altstadt und den umliegenden Parkständen und Parkierungsanlagen wird ein dortiges Abstellen des Kfz und fußläufiges Erreichen der Altstadt für alle anderen Verkehre weiterhin gewährleistet. Weitere Änderungen der Verkehrsregelungen sind die Öffnung der Verbindung Herrenstraße-Schaumburgstraße (derzeit abgepollert) und – dort wo es unter Leistungsfähigkeits-Gesichtspunkten am Wallring möglich ist – ein Entfall der Einbahnstraßenregelungen in der Fußgängerzone zur Vermeidung von Umwegen innerhalb der Fußgängerzone. Letzteres betrifft aufgrund des allgemeinen Befahrungsverbotes lediglich Kfz, welche über eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzonen verfügen. 6.2.3 Anordnung von Lieferbereichen Aufgrund des Befahrungsverbotes der Fußgängerzone ist ein dortiges Anliefern nicht möglich. Daher sollen in fußläufiger Entfernung zur Fußgängerzone an verschiedenen Orten Lieferbereiche geschaffen werden. Diese stehen exklusiv den Lieferverkehren zur Verfügung und können von diesen daher gezielt angesteuert werden. Wie die Erhebung gezeigt hat, werden zudem die Lieferzeiten von den Lieferverkehren kaum beachtet. Aus diesem Grunde werden im Verkehrskonzept Altstadt die Lieferzeiten aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass die Lieferverkehre zeitlich entzerrt werden und den ganzen Tag über regelkonform anliefern können. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 60 Abbildung 49: mögliche Ausgestaltung eines Lieferbereiches - Düsseldorf Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 61 6.2.4 Folgemaßnahmen Die oben beschriebenen Maßnahmen bedingen teilweise Folgemaßnahmen, um z.B. eine Benachteiligung bestimmter Verkehrsteilnehmer durch das Umsetzen der beschriebenen Maßnahmen zu verhindern. Andere Folgemaßnahmen unterstützen z.B. die Umsetzung und Durchführung einiger Maßnahmen oder werden aus anderen Gesichtspunkten als notwendig angesehen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen Aufgrund der vorangegangenen Maßnahmen ist die Befahrbarkeit der Altstadt und insbesondere der Fußgängerzonen für Kfz durch die neuen Verkehrsregelungen eingeschränkt. Ein Befahren der Fußgängerzone ist z.B. nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich. Gleiches gilt für das Befahren der Altstadt, wenn das Kfz nicht dem Anwohner- oder Lieferverkehr zugeordnet werden kann. In Zukunft soll die Ausgabe der Ausnahmegenehmigungen restriktiv erfolgen und nur noch auf unbedingt notwendige Verkehre beschränkt werden. Die Ausnahmegenehmigungen können zudem räumlich und zeitlich eingegrenzt werden, sodass nur ein Befahren bestimmter Teilbereichen und in bestimmten Zeiträumen per Ausnahmegenehmigung erlaubt wird. Eine Ausnahmegenehmigung für das dauerhafte Befahren der gesamten Altstadt ist meistens nicht notwendig. Eine weitere ordnungsrechtliche Folgemaßnahme ist die intensive Kontrolle der Einhaltung der Befahrungsverbote. Die Erhebungsergebnisse (Lieferverkehre in der Altstadt) haben gezeigt, dass die geltenden Regeln (z.B. Befahren der Fußgängerzone nur zu den Lieferzeiträumen) nicht beachtet werden. Intensive Kontrollen führen dazu, dass die geltenden Regeln verstärkt wahrgenommen und beachtet werden. Die Kontrollen können dabei sowohl von der Polizei (fahrende Kfz) als auch von der Stadt (abgestellte Kfz) durchgeführt werden. Sollten intensive Kontrollen nicht möglich oder nicht zielführend sein, ist der Einbau von hydraulisch versenkbaren Pollern ein Mittel die Ein- und Ausfahrten aus den betreffenden Bereichen zu regulieren. Diese Maßnahme wurde bereits im Handlungskonzept Altstadt als wirksame Möglichkeit beschrieben um die Anlieferverkehre aus dem Bereich der Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten herauszuhalten. Abbildung 50: Regulation der Ein- und Ausfahrten durch hydraulische Poller - Lörrach Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 62 Bauliche Maßnahmen Durch die Veränderung des Zuschnitts der Fußgängerzone entstehen Konfliktflächen, an denen der Kfz-Verkehr Fußgängerzonen überqueren muss. Bei heutigem Zuschnitt der Fußgängerzonen existieren diese Konfliktflächen bereits, jedoch sind die zu querenden Straßen nicht als Fußgängerzonen ausgebildet, sodass der Fußgängerverkehr hier keinen Vorrang besitzt. Damit der Vorrang der Fußgänger an diesen Konfliktflächen nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes Altstadt verdeutlicht werden kann, ist das Aufstellen von Warnschildern in Kombination mit einer Aufpflasterung zu empfehlen. Dadurch wird der Kfz-Verkehr zum einen zu einer angepassten Geschwindigkeit gezwungen, zum anderen sind die Konfliktflächen auch optisch als besondere Bereiche erkennbar. Abbildung 51: Aufpflasterung einer Fußgängerzonen-Querung - Meerbusch Eine weitere bauliche Maßnahme sind Konfliktlösungen der Radverkehrsführung in sensiblen Bereichen. Durch eine erkennbare Zonierung z.B. durch das Abglätten von Kopfsteinpflaster oder einer entsprechenden Pflasterung können Radverkehrsfurten erkennbar gestaltet werden und die Führung des Radverkehrs über die sensiblen Bereiche gesteuert werden. Dadurch können die Radverkehre gebündelt und mögliche Konflikte minimiert werden. Abbildung 52: Möglichkeiten einer Zonierung (links: Abglätten; rechts: Pflasterung) Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 63 Verkehrliche Maßnahmen Aufgrund des Befahrungsverbotes der Altstadt für den motorisierten Individualverkehr – mit Ausnahme von Anwohner- und Lieferverkehren und Kfz mit Ausnahmegenehmigung – sind die wenigen vorhandenen öffentlich zugänglichen Parkstände innerhalb der Altstadt für den Großteil der KfzVerkehre nicht mehr erreichbar. Dies führt dazu, dass die innerhalb der Altstadt liegenden Parkstände nur noch den Anwohnern und nicht mehr den Altstadtbesuchern zur Verfügung stehen. Hierdurch werden die Parksuchverkehre innerhalb der Altstadt auf ein Minimum reduziert. Die Umgestaltung des Parkleitsystems stellt eine weitere verkehrliche Maßnahme dar. Durch die Umgestaltung soll eine gleichmäßigere Belegung der einzelnen Parkierungsanlagen erreicht werden und den Besuchern die Orientierung erleichtert werden. Hierzu kann das Parkleitsystem so geändert werden, dass die jeweiligen Parkierungsanlagen mit ganzem Namen anstatt mit der Nummerierung benannt werden. Außerdem sollte erkennbar sein, wie weit die jeweilige Parkierungsanlage vom Standort des Betrachters und von der Altstadt entfernt ist. Zusätzlich wäre eine Vereinfachung der Belegungsanzeige sinnvoll. Da die genaue Anzahl der freien Plätze für die Besucher irrelevant ist, soll auf ein Ampelsystem zurückgegriffen werden, welches dem Besucher einen Hinweis darauf gibt, ob die Parkierungsanlage voll (rot), annähernd voll (gelb) oder größtenteils frei (grün) ist. Abbildung 53: mögliche (Um-)Gestaltung der Anzeigetafeln des Parkleitsystems Des Weiteren ist eine Wegweisung für den Fußverkehr von der Parkierungsanlage in die Altstadt und umgekehrt sinnvoll und erleichtert die Orientierung. Dies geht einher mit den im Handlungskonzept Altstadt entwickelten Maßnahmen. Im Handlungskonzept Altstadt sind sowohl die fehlende Entfernungsangabe zum Altstadtkern auf den Anzeigetafeln, als auch die fehlende Beschilderung der Fußwege von/zu den einzelnen Parkierungsanlagen als Maßnahmen zur Optimierung des Parkleitsystems aufgeführt. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 64 6.2.5 Begleitende Maßnahmen Die begleitenden Maßnahmen sind je nach Situation anzupassen und umzusetzen. Sie enthalten keine konkreten Maßnahmen sondern sind vielmehr Hinweise auf Maßnahmen, welche im gesamten Prozessverlauf beachtet und je nach zukünftiger Situation umgesetzt werden müssen. Aufgrund von diversen Bebauungsplänen und Planungen ist mittel- und langfristig mit einem Entfall von einigen Parkierungsanlagen auszugehen. Die Parkraumerhebung hat gezeigt, dass durchgehend Parkraumreserven vorhanden sind, sodass der Entfall von Parkierungsanlagen bis zu einem gewissen Maß verkraftbar ist. Es ist davon auszugehen, dass der Entfall von ca. 300 Stellplätzen auf Parkierungsanlagen im Umfeld der Altstadt kompensierbar ist. Abbildung 54: auf Parkierungsanlagen vorhandene Stellplatzreserven Bei einem möglichen Entfall von Parkierungsanalgen ist jedoch darauf zu achten, dass die Parkierungsanlagen im Umfeld des Kinos „Cineworld Recklinghausen“ abends annähernd zu 100% ausgelastet sind und ein Entfall der dortigen Parkierungsanlagen nahezu 1:1 in fußläufiger Entfernung zum Kino kompensiert werden sollte. Eine Anpassung der Einteilung der Tarifzonen sorgt dafür, dass die öffentlichen Parkierungsanlagen (fast) alle der Tarifzone 4 zugeordnet werden und somit das längerfristige Parken in Parkierungsanlagen attraktiver gegenüber dem Parken im Seitenraum gestalten. Dies hat den Effekt, dass die begrenzt vorhandenen Parkstände im Seitenraum vermehrt den Kurzzeitparkern zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme für die öffentlichen Parkierungsanlagen ist für den P16 (Klosterstraße) vorgesehen, welcher aufgrund seiner Lage innerhalb der Altstadt in die dort vorherrschende Tarifzone 1 eingegliedert werden sollte. Eine Erweiterung der Tarifzone 2 auf die Limpernstraße zwischen Reitzensteinstraße und Elper Weg sowie auf die Herner Straße bis zum Dodrechtring führt zudem dazu, dass die Abgrenzung der einzelnen Tarifzonen an Unschärfe verliert und intuitiv begreifbar ist. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 65 Abbildung 55: neuer Zuschnitt der Tarifzonen Nach der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Altstadt kann eine Neuordnung der Fahrradabstellanlagen und der Behindertenparkstände notwendig sein. Radabstellanlagen sind aufgrund der teilweisen Freigabe der Fußgängerzone auch innerhalb der Fußgängerzone verstärkt anzuordnen. Zur Vermeidung unnötiger Radverkehre in der Fußgängerzone ist eine vermehrte Anordnung der Abstellanlagen am Ende/Beginn der Fußgängerzonen und insbesondere am Ende/Beginn des für Radfahrer nicht freigegebenen Bereiches empfehlenswert. Die Behindertenparkstände sollten möglichst in der Nähe – jedoch nicht innerhalb – der Fußgängerzonen angeordnet werden. Auf Grundlage der neuen Verkehrsregelungen ist eine Anpassung der Beschilderung an die umgesetzten Maßnahmen begleitend notwendig. Außerdem sollten bestehende Einbahnstraßenregelungen überprüft und ggf. neue Einbahnstraßen eingerichtet werden. Bei zukünftigen Baumaßnahmen spielt die Verbesserung bzw. Sicherstellung der Barrierefreiheit eine wichtige Rolle und muss daher beachtet werden. Dies Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 66 umfasst u.a. den barrierefreien Ausbau der Haltestellen, eine taktile Linienführung inklusive Zonierung und Kontrastierung, ausreichende Gehwegbreiten und die Ausstattung des Straßenraumes (Wegweisung, Sitzgelegenheiten, Handläufe, Rampen, etc.). Zur Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit ist die Erstellung eines eigenen Konzeptes „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ empfehlenswert. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 67 6.3 Bewertung der Zielerreichung Ziel des Verkehrskonzeptes Altstadt ist eine Optimierung der verkehrlichen Situation in der Recklinghäuser Altstadt für alle Verkehrsteilnehmer. Aus diesem übergeordneten Ziel lassen sich folgende Teilaufgaben ableiten: Steigerung der Aufenthaltsqualität Vermeidung von „unnötigen“ Verkehren und Störfaktoren (wie z.B. Lieferverkehr) Vermeidung von Konflikten (zwischen verschiedenen Interessengruppen) Beibehaltung der guten Erreichbarkeit der Altstadt für alle Verkehrsteilnehmer Verbesserung der Barrierefreiheit Innerhalb verschiedener Handlungsfelder (Fußgängerverkehr, Radverkehr, Lieferverkehr, motorisierter Individualverkehr (MIV), ruhender Verkehr) wurden Situationsanalysen durchgeführt und anschließend Ziele für die einzelnen Handlungsfelder definiert. Nachfolgend ist die Bewertung der Zielerreichung innerhalb der jeweiligen Handlungsfelder aufgeführt. Dabei ist nicht nur die Zielerreichung in den einzelnen Handlungsfeldern in die Bewertung eingeflossen, sondern auch mögliche negative Effekte aufgrund von zielführenden Maßnahmen in anderen Handlungsfeldern. Ziele der einzelnen Maßnahmen zur Handlungsfelder Zielerreichung Bewertung Fußgängerverkehre - Gute fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit der Altstadt - bedarfsgerechte Anordnung der Fußgängerzonen - Vermeidung der Kfz-Verkehre in für Fußgänger relevanten Bereiche - Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen - Entfall und Erweiterung der Fußgängerzonen - Einschränkung der Befahrbarkeit der Fußgängerzone durch Lieferverkehre - bauliche Verdeutlichung von Konfliktflächen der Fußgänger mit dem motorisierten Verkehr - intensive Kontrolle der Befahrungsverbote ↑ - restriktive Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Altstadt / Fußgängerzone - Verbesserung / Sicherstellung der Barrierefreiheit Radverkehre - Förderung des Radverkehrs (auch innerhalb der Altstadt) - Schaffung attraktiver Wegeverbindungen durch die Altstadt - teilweise Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr (dadurch jedoch keine Durchwegung ist Ost-West Ricthung möglich) - Einschränkung der Befahrbarkeit der Altstadt für den motorisierten Verkehr - Neuordnung der Fahrradabstellanlagen - ausreichendes Angebot an Abstellanlagen Verkehrsgutachten Altstadt - restriktive Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Altstadt / Fußgängerzone → Logo Auftraggeber 68 Lieferverkehre - Schaffung von Lieferbereichen - Vermeidung von Umwegen - Aufhebung der Lieferzeiten - Entfall der Einbahnstraßenregelung in der Fußgängerzone - Akzeptanz der Regelungen für Lieferverkehre - Öffnung der Verbindung HerrenstraßeSchaumburgstraße ↗ - Intensive Kontrolle der Befahrungsverbote motorisierter Individualverkehr (MIV) - gute Erreichbarkeit für (Altstadt-)Anwohner - Vermeidung von Umwegen - Entfall der Einbahnstraßenregelung in der Fußgängerzone - Öffnung der Verbindung HerrenstraßeSchaumburgstraße - Abschaffung der unbeschränkt zugänglichen Parkstände ↗ - Anpassung der Beschilderung & Verkehrsregelungen ruhender Verkehr - Sicherstellung eines ausreichenden Parkraumangebotes - Umgestaltung des Parkleitsystems - Freihaltung der Altstadt von Besucherverkehren - Gute und verständliche Beschilderung der einzelnen Parkierungsanlagen (Parkleitsystem) - Vorhaltung ausreichender Besucherparkplätze im Umfeld der Altstadt - Einschränkung der Befahrbarkeit der Altstadt für den motorisierten Verkehr ↑ - restriktive Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Altstadt / Fußgängerzone - Gute fußläufige Erreichbarkeit der Altstadt für die Nutzer der außerhalb der Altstadt gelegenen Parkierungsanlagen Tabelle 4: Bewertung der Zielerreichung Anhand des Handlungskonzeptes sollten analysiertes Optimierungspotential ausgeschöpft und Ziele erfüllt werden, damit die verkehrliche Situation in der Recklinghäuser Altstadt optimiert wird. Dies ist anhand von Maßnahmen geschehen, die der Zielerreichung in definierten Handlungsfeldern dienen. Zusammengenommen dienen alle Maßnahmen der Erfüllung der Teilaufgaben, welche aus dem übergeordneten Ziel (Optimierung der verkehrlichen Situation in der Recklinghäuser Altstadt für alle Verkehrsteilnehmer) abgeleitet wurden. Die Aufenthaltsqualität konnte u.a. durch die Erweiterung der Fußgängerzonen und das Befahrungsverbot der Fußgängerzone bzw. der Einschränkung der Befahrbarkeit der Altstadt für den Kfz-Verkehr gesteigert werden. Die eingeschränkte Befahrbarkeit muss für einen Erfolg der Maßnahmen jedoch ausreichend überwacht werden um den derzeitigen Gepflogenheiten (Missachtung des Befahrungsverbotes / der Lieferzeiten) effektiv entgegenzuwirken. Gleichzeitig konnten durch diese Maßnahmen Konflikte zwischen den verschiedenen Interessensgruppen vermieden und „unnötige“ Verkehre und Störfaktoren wie z.B. Lieferverkehren in sensiblen Bereichen vermindert werden. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 69 Als Ausgleich hierfür stehen dem Lieferverkehr durchgängig anfahrbare Lieferbereiche zur Verfügung. Für die (Altstadt-)Anwohner konnte die gute Erreichbarkeit der Altstadt ebenso beibehalten werden wie für die Besucherverkehre, denen in unmittelbarer Nähe zur Altstadt eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen zur Verfügung steht. Durch die Optimierung des Parkleitsystems sind die vorhandenen Parkierungsanlagen zudem ziel- und zeitnah aufzufinden. Die Barrierefreiheit ist zurzeit zu einem hohen Grade gegeben, kann jedoch in einzelnen Fällen ausgebaut und verbessert werden. Hierfür ist jedoch ein separates Konzept „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ empfehlenswert. Verkehrsgutachten Altstadt Logo Auftraggeber 70 7. Zusammenfassung Ziel des Verkehrskonzeptes Altstadt war es die verkehrliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer innerhalb der Recklinghäuser Altstadt zu optimieren. Hierfür wurde zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt. Die verkehrliche Anbindung der Recklinghäuser Altstadt wird sowohl für den motorisierten Individualverkehr (MIV), den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), als auch für den Fuß- und Radverkehr als sehr gut bewertet. Es wurden auch die geltenden Verkehrsregelungen im Bereich der Altstadt aufgenommen, wobei beobachtet wurde, dass manche der bestehenden Regelungen nicht dem festgestellten Bedarf bzw. der festgestellten Nutzung entsprechen. Die Analyse von weiteren Unterlagen wie z.B. das Handlungskonzept Altstadt hat gezeigt, dass einige mögliche Maßnahmen, wie die Freigabe der Altstadt für den Radverkehr, bereits mehrfach diskutiert und abgewogen wurden und andere Maßnahmen zwar im Handlungskonzept Altstadt niedergeschrieben sind, aber bisher nicht umgesetzt wurden. Neben den zahlreichen Bestandsanalysen wurde auch eine Parkraumerhebung durchgeführt. Diese fand am Donnerstag, den 11.02.2016 von 7-22 Uhr und am Samstag, den 13.02.2016 von 8-20 Uhr statt. Es wurden hierbei alle im Umfeld der Recklinghäuser Altstadt abgestellten Kfz erhoben. Dies geschah zum einen für die Kfz auf den mehr als 850 straßenbegleitenden Parkständen, zum anderen für die in den Parkierungsanlagen abgestellten Kfz (mehr als 1.900 verfügbare Stellplätze). Zusätzlich wurden die (illegal) in der Altstadt abgestellte Lieferfahrzeuge und die in die Altstadt ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehre erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass die straßenbegleitenden Parkstände zu großen Teilen eine sehr hohe Auslastung aufweisen, wohingegen die Parkierungsanlagen meistens über eine hohe Parkraumreserve verfügen. Die Zählung der Lieferfahrzeuge in der Altstadt hat ergeben, dass sich nur wenige Fahrzeuge an die vorgegebenen Lieferzeiten zur Befahrung der Fußgängerzonen halten und auch außerhalb der Lieferzeiten viele Fahrzeuge in den Fußgängerzonen erfasst wurden. Nach Durchführung und Auswertung der oben beschriebenen Analysen und mehreren Ortsbegehungen wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, welches die verkehrliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer in der Recklinghäuser Altstadt optimiert. Das entsprechende Verkehrskonzept Altstadt fußt auf den folgenden drei Säulen: Veränderung der Fußgängerzonen (Erweiterung & Entfall) Neue Verkehrsregelungen (Fußgängerzonen & Altstadt) Anordnung von Lieferbereichen Neben diesen drei Säulen sind Folgemaßnahmen vorgesehen, die die Maßnahmen der drei Säulen fortführen oder als Ausgleichsmaßnahmen für andere Verkehrsteilnehmer zu verstehen sind. Zudem wurden begleitende Maßnahmen definiert, die laufend an das umgesetzte Konzept angepasst werden müssen. Verkehrsgutachten Altstadt Anlage 1: Auswertung der Parkraumerhebung Verkehrsgutachten Altstadt Anlage 2: Maßnahmenkatalog Verkehrsgutachten Altstadt Anlage 3: Verkehrskonzept Altstadt (A0 Grafik) Verkehrsgutachten Altstadt