ENERGIEAUSWEISfÜrwOhngebäUde

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ENERGIEAUSWEISfÜrwOhngebäUde gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
1
18.11 .2013
Registriernummer 2
NW-2014-000054135
(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
Gültig bis: 10.06.2024 Gebäude
Gebäud
Wohnteil gemischt genutztes Gebäude
Adresse
Severinstr.46, 50678 Köln
Gebäudeteil
Wohnbereich, Gebäude
1964
3. 4
2000
3
Gebäudenutzfläche
[Z] nach § 19 EnEV aus der Wohnfiäche ermittelt
Wesentliche Energieträger für
Heizu
und Warmwasser 3
Erdgas H
Erneuerbare
ien
Art der Lüftung/Kühlung
Art:
keine
[Z]
Fensterlüftung
0
0
Schachtlüftung
0
Anlass der Ausstellung des
Energieausweises
0 Neubau
lZl VermietungNerkauf
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
o
t0.odernisierung
(Anderung/Erweiterung)
o
Anlage zur
Kühlung
0 Sonstiges (freiwillig)
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von
standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als
Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen
Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen
(Erläuterungen - siehe Seite 5) . Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4) .
ODer Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt
(Energiebedarfsausweis) . Die Ergebnisse werden auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum
Verbrauch sind freiwillig. (Erläuterungen - siehe Seite 5)
lZl Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt
(Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Datenerhebung BedarfNerbrauch durch
lZl
Eigentümer
0
Aussteller ODem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte
Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen
überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
Aussteller
Architekturbüro Richter
Michael Richter
Mainzer Str. 73
50678 Köln
11.06.2014
Ausstellungsdatum
Unterschrift des Ausstellers
1Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV
2Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der
Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der AntragsteIlung einzutragen ; die Registri~rnummer ist nach deren Eingang
nachträglich einzusetzen.
3Mehrfachangaben möglich
4bei Wärme netzen Baujahr der Ubergabeslalion
ENERGIEAUSWEISfÜrwOhngebäUde gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
1
18.11.2013
Registriernummer
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
2
(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ... ")
Energiebedarf
CO 2-Emissionen 3
A
A+
o
25
c
B
50
E
D
75
100
125
F
150
Anforderung!)n emäß EnEV 4
175
kWh/(m 2 ·a)
Anforderungswert
En.E:!rgf:)Ji~Y.l1 ~Q!.!aliti;!t derC:;~t:>äudehülle
Ist-Wert
200
>250
225
Für Energiebedarfsberechnul19.en verwendetes Verfahren
o
o
o
o
P..d.I]1l\[~m~19iel)f:)Qarf
Ist-Wert
G
W/(m 2 ·K)
kWh/(m 2 ·a)
HT ·
W/(m 2 ·K) Anforderungswert
o
~..Qm!!l~.rIlcb~LWi;!rrnf:)~ch_ug(t:>ei N~LJbau)
eingehalten Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10
Verfahren nach DIN V 18599
Regelung nach § 3 Absatz 5 EnEV Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV Endenergiebedarf dieses Gebäudes [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] Angaben zum EEWärmeG 5
Vergleichswerte Endenergie
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und
Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien­
Wärmegesetzes (EEWärmeG)
o
A+IAIBlcl o
25
50
75
100
E
125
150
I
F
175
225
200
>250
%
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Art: %
Ersatzmaßnahmen
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Deckungsanteil:
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7
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Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die
Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
erfüllt.
o Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. o Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um
%
verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Verschärfter Anforderungswert
Primärenerg iebedarf: Verschärfter Anforderungswert
für die energetische Qualität der
Gebäudehülle HT ·:
kWh/(m'·a)
W/(m' ·K)
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs
unterschiedliche zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die
angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch .
Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro
Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN)' die im Allgemeinen größer ist als die
Wohnfläche des Gebäudes.
2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV
5 nur bei Neubau
7EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus
der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
1siehe
4 nur
6 nur
3freiwillige Angabe
bei Neubau im Fall
ENERGIEAUSWEISfürWOhngebäUde gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
1
18.11.2013
Registriernummer
NW-2014-000054135
2
(oder: "Registriernummer wurde beantragt am .. .")
Energieverbrauch
I
o
I
A
25
c
B
50
E
125
100
75
150
F
175
200
225
>250
249 kWh/(m 2 ·a)
Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
225,9 kWh/(m 2 'a)
[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]
--
~
Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser
Zeitraum
von
Energieträger 3
Primärenergiefaktor
Energieverbrauch
[kWh]
Anteil
Warmwasser
[kWh]
Anteil Heizung
[kWh]
Klimafaktor
bis
01.01 .2011
31 .12.2011
Gas
1,1
62397
0
100
1,27
01 .01 .2012
31 .12.2012
Gas
1,1
167678
0
100
1,15
01 .01 .201 3
31.12.2013
Gas
1,1
87816
0
100
1,08
I
I
~
'7
f
Vergleichswerte Endenergie
f A+IAT
0
25
75
100
I
0
125
E
150
I
I
F
175
H)
G
200
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4
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf
Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser
durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme
beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier
normalerweise ein um 15 bis 30 % geringerer Energieverbrauch
als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten
ist. ..,.
~
Erläuterungen zum Verfahren
Werte
Das Verfahren z ur Ermittlung des Energieverbruchs
ist durch die Energ ies parverordnun 9 vor9e geben. Die Werte der Skala sind sPezifische
a
pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der Energieeinsparverordnung , die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab. 1siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
3 gegebenenfalls
auch Leerstandszuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in kWh
4EFH: Einfamilienhaus, MFH : Mehrfamilienhaus
.
-
ENERGIEAUSWEISfÜrWOhngebäUde gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
1
18.11.2013
Registriernummer 2
Empfehlungen des Ausstellers
NW-2014-000054135
(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
l'
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind
lZl
0
möglich
nicht möglich
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
(freiwillige Angaben)
empfohlen
Bau- oder
Anlagenteile
Nr.
Maßnahmenbeschreibung in
einzelnen Schritten
in
als
Zusammenhang Einzelmit größerer
maß­
Modernisierung nahme
geschätzte
Amortisationszeit
I
I
I
geschätzte
Kosten pro
eingesparte
Kilowattstunde
Endenergie
I
I
I
I
I
I
0
weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis:
Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Genauere Angaben zu den Empfehlungen
sind erhältlich bei/unter:
Architekturbüro Richter
Erg,änzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis
(Angaben freiwillig)
Hier koennen zusaetzliche Erlaeuterungen platziert werden.
l
siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
2 siehe
Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
"--­
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ENERGIEAUSWEISfürWOhngebäUde gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
1
18.11.2013
Erläuterungen
Bei Wohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu anderen
als Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des
Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 6 auf den
Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Wohngebäude zu
behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird im
Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht.
Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang
erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs
nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der
eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der
Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird
ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder
vOllständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt
~rn~uerQclJE~Ener9-i~m - Seite 1
werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als
Nachweis des Umfangs der Pnichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme
Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften
Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum Anforderungswerte der EnEV.
EEWärmeG) dazu weitere Angaben.
Endenergieverbral.lch -Seite 3
Energi~b~darf -Sru!~l
Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und
den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch
ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der
Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von
standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,
definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere
Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität
des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage
beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen
erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den
tatsächlichen Energieverbrauch.
~im~ renel'9iebedarf
- Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab.
Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette"
(Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils
eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare
Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und
damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die
Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem
Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig
angegeben werden.
I;n~!9I~!j~"I"I~Qualität der Gebäudehülle - Seite
2
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende
U mfassu ngsfl äche bezog ene Tra n sm i ssi onswä rmeverl us t
(Formelzeichen in der EnEV: HT ·). Er beschreibt die durch-schnittliche
energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen
(Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Ein kleiner Wert
signalisiert einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die
EnEV Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor
Überhitzung) eines Gebäudes.
Der Endenergieverbrauch wird für das Gebäude auf der Basis der
Abrechnungen von Heiz- und Warmwasserkosten nach der
Heizkostenverordnung oder auf Grund anderer geeigneter
Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten
des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohneinheiten
zugrunde gelegt. Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird
anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von
Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So
führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten
Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der
Endenergieverbrauch gibt Hinweise auf die energetische Qualität des
Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Ein kleiner Wert signalisiert
einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu
erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können
die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie
von der Lage der Wohneinheiten im Gebäude, von der jeweiligen
Nutzung und dem individuellen Verhalten der Bewohner abhängen.
Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag
rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Im
Interesse der Vergleichbarkeit wird bei dezentralen, in der Regel
elektrisch betriebenen Warmwasseranlagen der typische Verbrauch
über eine Pauschale berücksichtigt: Gleichs gilt für den Verbrauch von
eventuell vorhandenen Anlagen zur Raumkühlung. Ob und inwieweit die
genannten Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der
Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen.
eriIDären~rgi~verI:lI~uc.h.: Seit~~
Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude ermittelten
Endenergieverbrauch hervor. Wie der Primärenergiebedarf wird er
mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, die die Vorkette der jeweils
eingesetzten Energieträger berücksichtigen.
Pflicl1tcmg~ben
tür Immol:lj!i~IJClrlZeigen - Seite 21.11l~],
Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16a
Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart
jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und der Seite 2 oder 3.
Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und \l~r:gI~,,-hswerte___ .S~i!e 2J.m~L~
Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die
Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Die Vergleichswerte auf Endenergieebene sind modellhaft ermittelte
Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter der Werte und sollen lediglich Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte
Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten anderer Gebäude sein. Es
der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte sind Bereiche angegeben, innerhalb derer ungefähr die Werte für die
Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung einzelnen Vergleichskategorien liegen.
sichergestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen
geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Endenergtebedarf - Seite 2
'siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
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