Betriebsvereinbarung – Einführung einer Gewinnbeteiligung Darum geht es: Immer mehr Betriebe bieten ihren Beschäftigten Mitarbeiterbeteiligungen an. Am häufigsten werden bei der Ausgestaltung Belegschaftsaktien ausgegeben. Diese Gewinnbeteiligungen bieten Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Kollegen ergänzend zu den Tarifverträgen flexibel zu entlohnen. Dadurch binden sie sie natürlich auch stärker an den Betrieb. In der Ausgestaltung genießt Ihr Arbeitgeber große Freiheit. Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass eine solche Betriebsvereinbarung zur Motivation beiträgt und Einsatzbereitschaft sowie Betriebstreue belohnt. Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, Ihnen als Betriebsrat eine Möglichkeit aufzuzeigen, wie Sie Ihren Kollegen aus der Belegschaft gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber vermitteln können, dass sich Einsatz und Betriebstreue stets honoriert und auch individuell belohnt werden. Betriebsvereinbarung zwischen der Firma ……………………………………………….. vertreten durch die/den Vorsitzende/n der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Firma ……………………………………………….. vertreten durch die/den Vorsitzende/n über die Einführung einer Gewinnbeteiligung Präambel Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Arbeitnehmer jährlich am Unternehmenserfolg beteiligt werden sollen. Durch die Beteiligung sollen die Bindung an das Unternehmen und die Motivation, für das Unternehmen gute Leistungen zu erbringen, gesteigert werden. Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, festzulegen, unter welchen Voraussetzungen die Gewinnbeteiligung erfolgen soll. Dadurch sollen gerechte und transparente Regelungen geschaffen werden. § 1 Gewinnbeteiligung Der Arbeitgeber hat sich entschlossen, die Arbeitnehmer am zu erzielenden Gewinn zu beteiligen. Der Betriebsrat unterstützt das Vorhaben des Arbeitgebers. § 2 Geltungsbereich Die Gewinnbeteiligung erstreckt sich auf alle Kollegen, die am … (z. B. 1. Januar) des jeweiligen Kalenderjahres, für das der Gewinn ausgewiesen wird, dem Betrieb mindestens … Jahre (z. B. 2) ununterbrochen angehören. © BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Betriebsvereinbarung – Einführung einer Gewinnbeteiligung Arbeitnehmer, die das Unternehmen aufgrund einer Eigenkündigung verlassen, sind von den Regelungen ausgeschlossen. Auszubildende sowie befristet eingesetzte Arbeitnehmer mit einem kürzeren Arbeitsvertrag als … Jahre (z. B. 2) sowie Volontäre und Praktikanten sind von der Gewinnbeteiligung ebenfalls ausgeschlossen. § 3 Auszuschüttende Gewinnquote Voraussetzung dafür, dass den berechtigten Arbeitnehmern tatsächlich eine Gewinnbeteiligung zukommt, ist ein Gewinn des Betriebs im jeweiligen Geschäftsjahr. Ist eine solche Situation gegeben, stellt der Arbeitgeber für die Gewinnbeteiligung jeweils … % des im Kalender- bzw. Abrechnungsjahr erzielten Gewinns zur Verfügung. An einem möglichen Verlust nehmen die Arbeitnehmer nicht teil. § 4 Berechnung der Einzelanteile Der Anteil des einzelnen Arbeitnehmers an der zur Ausschüttung gelangenden Gewinnquote wird nach einem Punktesystem ermittelt. Die Gewinnquote geteilt durch die Gesamtzahl der für sämtliche begünstigten Arbeitnehmer errechneten Punkte ergibt den auf einen Punkt entfallenden Betrag. Mit einem Punkt wird jedes vor dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Stichtag liegende anrechnungsfähige volle Dienstjahr bewertet. Angerechnet werden … € der Jahresbruttolohnsumme des mit dem Stichtag beginnenden Kalenderjahres. Dabei bleiben Zuschläge, Leistungs- und Sozialzulagen jedweder Art wie auch der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen außer Betracht. Zudem wird auch die Weihnachtsgratifikation nicht angerechnet. Einen zusätzlichen Punkt erhalten Arbeitnehmer für jedes Kind, dem sie nachweislich unterhaltspflichtig sind. § 5 Fälligkeit der Gewinnanteile Im … (April) jedes Jahres stellt der Arbeitgeber die auszuschüttende Gewinnquote und die begünstigten Arbeitnehmer fest. Im Anschluss errechnet er den Einzelanteil jedes Beschäftigten mit dem sich daraus für ihn ergebenden Betrag. Mit der April-Gehaltsabrechnung erhält jeder Arbeitnehmer eine Mitteilung über ■ die Höhe der auszuschüttenden Gewinnquote, ■ die Gesamtzahl der für sämtliche begünstigten Arbeitnehmer ermittelten Punkte und den auf einen Punkt entfallenden Betrag sowie ■ die Berechnung seines Einzelanteils mit dem sich daraus für ihn ergebenden Betrag und ■ die Berechnung der auf diesen Betrag entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der auf den einzelnen Beschäftigten entfallende Gewinnanteil wird spätestens mit dem MaiGehalt überwiesen. § 6 Meinungsverschiedenheiten Ist ein Arbeitnehmer mit der Berechnung seines Einzelanteils nicht zufrieden, kann er das dem Arbeitgeber gegenüber äußern. Dieser setzt dann eine paritätische Kommission, © BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Betriebsvereinbarung – Einführung einer Gewinnbeteiligung bestehend aus 2 Vertretern des Arbeitgebers und 2 Vertretern des Betriebsrats ein. Sie entscheidet im Anschluss über die Berechtigung bzw. Nichtberechtigung des Einwands. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Einwand berechtigt war, ändert sie den Einzelanteil entsprechend. § 7 Ausscheiden eines Arbeitnehmers Verlässt ein Arbeitnehmer den Betrieb aufgrund einer Eigenkündigung, erhält er die an ihn auszuschüttende Gewinnquote anteilig. Maßgeblich ist dabei die Anzahl der Monate, in denen er noch für den Arbeitgeber tätig war. § 8 Rechte des Betriebsrats Der Betriebsrat ist berechtigt, jederzeit sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit den Berechnungen erstellt wurden, einzusehen. Er kann zudem Auskunft über die Berechnungsgrundlagen verlangen. § 9 Rechte der Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer können jederzeit Einsicht in die ihre Person betreffenden Berechnungsgrundlagen verlangen. Sie können das Einsichtsrecht nur persönlich oder durch ein von ihnen bevollmächtigtes Mitglied des Betriebsrats ausüben. § 10 Schlussbestimmungen Die Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Macht eine der abschließenden Parteien davon Gebrauch, wirkt diese Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zu diesem Thema fort. …………………………………………………… Ort, Datum …………………………………………………… Unterschrift Arbeitgeber …………………………………………………… Unterschrift Betriebsvorsitzende(r) © BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG