Allgemeine Empfehlungen zum „Gesünderen Gebäude“ Um zu einem gesünderen Gebäude zu gelangen, sind sowohl bei der Produktauswahl, wie auch bei der Vorgehensweise, die Aspekte des „gesünderen Bauens, Sanierens und Betreibens“ zu berücksichtigen. TÜV Rheinland und SHI verfügen mit der Datenbank „Gesündere Gebäude“ über eine große Anzahl geeigneter, schadstoffarmer Produkte und einen verlässlichen Pool entsprechender Planer und Handwerker. Vorschläge zur geeigneten Vorgehensweise auf dem Weg zum „Gesünderen Gebäude“ finden Sie in diesem Leitfaden. Im Vorfeld der Maßnahme Gebäudecheck Liegt für das Gebäude ein Lüftungskonzept vor, das einen Planungsphase Beauftragen Sie Architekten, die Referenzen zum gesünderen Bauen vorweisen können Überprüfen Sie, oder lassen Sie von erfahrenen Gutachtern, z. B. von TÜV Rheinland, überprüfen, ob in dem Gebäude Schadstoffe verbaut sind, die ggf. saniert werden müssen Legen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Gutachter die Ziele zum gesünderen Bauen fest Umgebungscheck Wenn auf dem Gebäudegrundstück ehemals eine Tankstelle, eine Deponie o.Ä. betrieben wurde, dann lassen Sie Sich bescheinigen, dass keine erhöhten Schadstoffbelastungen in dem Untergrund vorliegen. Überprüfung des Untergrunds auf Radonbelastungen. Klären Sie, ob es im Umfeld des Gebäudes chemische, mikrobiologische oder geruchliche Belastungen durch Chemieanlagen, Deponien, verkehrsreiche Straßen o.Ä. gibt. ausreichenden Luftwechsel gewährleistet? Wurden mögliche Kontaminationen, z.B. durch Öle oder sonstige Betriebsmittel, im Gebäude erfasst? Wurden bereits verwendete Baustoffe auf mögliche Schadstoffe getestet? Gibt es bereits Prüfzeugnisse oder Zertifikate? Klären Sie diese Punkte mit Ihrem Planer. Im Verlauf der Maßnahme Baumaterial Setzen Sie nur Materialien mit möglichst geringen Schadstoffgehalten ein. Sorgen Sie beim Bauen in Bestandsgebäuden dafür, dass bei Arbeiten an krebserzeugenden Stoffen (z.B. Asbest) die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Stellen Sie sicher, dass beim Verbleib von Stoffen, die krebserzeugende Fasern abgeben können (z.B. Asbest oder alte Mineralwolle), diese keinen direkten Kontakt zur Raumluft haben. Eine Kooperation von Kaufen Sie nur soviel Material wie planmäßig benötigt wird. Einsatz von Baumaterialien nur mit benötigten ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. 1618.02.17 technischen Eigenschaften Baumaterialen mit bioziden Eigenschaften sollten nur bei Bedarf einsetzen, z.B. Sanitärsilikon nur im Sanitärbereich Setzen Sie nur möglichst geruchsunauffällige Produkte ein. Verzicht von chemischen Holzschutzmitteln und chemisch behandelten Holzwerkstoffen Holzwerkstoffe im Innenbereich sollten nicht mit Holzschutzmittel behandelt sein. Ausnahme stellen die bläuewirdig behandelten Holzfensterrahmen dar. Tipp: Geltende Vorschrift zu Asbest ist die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519, diese finden Sie unter Anderem auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Tipp: Nutzen Sie das Bauverzeichnis für gesündere Gebäude Hinweis: Bedeutung des Baustoffes für Innenraumbelastung nimmt mit der Menge des eingebrachten Produktes und der Oberfläche zu. Umgang mit dem Material Fordern Sie, dass: alle Materialien gemäß Herstellerangaben verarbeitet werden Alle Baumaterialien, soweit möglich, in den Originalgebinden aufbewahrt werden Baumaterialien vor dem Einbau auslüften Baumaterialien möglichst keiner Feuchtigkeit ausgesetzt werden Lösemittelhaltige Produkte möglichst verschlossen aufbewahrt und nach Gebrauch ordnungsgemäß entsorgt werden Bau- oder Sanierungsphase Spätestens nach der Rohbauphase sollte ein Rauchverbot im Gebäude bestehen. Die Renovierung sollte möglichst frühzeitig vor dem Bezug abgeschlossen werden. (Insbesondere bei Kinderzimmern) Tipp: Weitere Hilfestellungen finden Sie in dem Projekt „Wohngesundes Kinderzimmer“ im Projekt Bauverzeichnis für gesündere Gebäude. Nach der Maßnahme Nach Fertigstellung Lagern Sie nicht restentleerte Gebinde möglichst außer- halb des Gebäudes, achten Sie auf fest verschlossene Aufbewahrung und ggf. ordnungsgemäße Entsorgung. Dichter Verschluss und ordnungsgemäße Entsorgung der Baumaterialien sind Pflicht. Gebäude bzw. Zimmer schnellstmöglich von überschüssigen Materialien befreien. Gebäude bzw. Zimmer schnellstmöglich von überschüssigen Materialien befreien. Regelmäßiges Lüften mit gleichzeitigem Aufheizen der Räume. Einsatz von schadstoffarmen Reinigungs- und Pflegemitteln. Setzen Sie biozidhaltige Reinigungsmittel nur in Ausnahmefällen ein. Verwenden Sie duftspendende Produkte z.B. Duftöle, Räucherstäbchen, oder Duftsprays nur in Maßen Verwendung von Pflege- und Reinigungsmitteln nach Herstellerangaben Tipp: Das Bauverzeichnis für gesündere Gebäude bietet Ihnen auf der Suche nach schadstoffarmen Produkten eine Hilfe Achten Sie darauf, dass Estrich ausreichend Zeit zum trocknen bekommt (ggf. Feuchtemessung). Es sollten möglichst glatte, fugenarme und reinigungs- freundliche Bodenbeläge verlegt werden. Achten Sie auf die Qualifizierung und Befähigung der Sachverständigen, mit denen Sie zusammenarbeiten Nachweis regelmäßiger Schulungen Insbesondere bei Baumaterialien, die unmittelbaren Kontakt haben, sollte die Schadstoffemission des Gesamtsystems beachtet werden. Vorteile bestehen in der Regel, wenn die Produkte von einem Hersteller sind. Veranlassen Sie, dass staubende Arbeit im Gebäude möglichst vermieden wird Unsere Unterstützung für Sie www.gesündere-gebäude.de www.bauverzeichnis.gesündere-gebäude.de Weitere Informationsquellen: Schilmmelpilzleitfaden - www.umweltbundesamt.de Technische Regeln Gefahrstoffe - www.baua.de Sentinel Haus Institut GmbH Merzhauser Straße 76 · 79100 Freiburg i. Br. Tel. +49 761 590481-70 Fax +49 761 590481-90 [email protected] www.sentinel-haus.eu TÜV Rheinland Energy GmbH Am Grauen Stein · 51105 Köln Tel. +49 800 8069000-3000* Fax +49 800 8069000-3099* [email protected] www.tuv.com *Ihr Anruf ist kostenfrei.