patho. Ausgabe 03.2011 - Bundesverband Deutscher Pathologen

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.............................................................. 6
Zentrumspathologie:
Der 16-Millionen-EuroRettungsschirm
MITGLIEDERMAGAZIN | SEP |
3.2011
Editorial ............................................................ 3
Cartoon von Dirk Meissner .............................. 9
Kurz getaktet ................................................ 16
Namen, Namen, Namen .............................. 16
Afghanistan ................................................... 18
Pathologie-Projekt in Masar-e Sharif
Termine ......................................................... 20
Impressum .................................................... 22
CIN3-Befunde ...................................... 4
Forderung an Screening-Programme
Recht: Serie ........................................ 10
Teil 1: Verhalten bei Haftungsfällen
Molekularpathologie ................... 13
Es darf, wer kann. Aber wer kann?
Editorial 3
Rettungsschirme
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
die meisten von Ihnen werden aus der Sommerpause wieder
zurück sein. Ich hoffe, Sie haben einen guten Vorrat an Schaffenskraft anlegen können. Die allgemeine Politik hatte nicht viel
Verschnaufpause. Rettungsschirme, Eurobonds und der offensichtlich doch nicht so stabile Wirtschaftsaufschwung waren
leider nicht als Sommerloch-Themen zu klassifizieren. Einen
vergleichsweise kleinen, aber nicht unbedeutenden Rettungsschirm haben auch die Pathologen aufgespannt: über den Zentren. Wir sehen sie mit einem lachenden und einem weinenden
Auge. Lachend, weil diese strukturelle Änderung und Verbesserung der Patientenversorgung dem Fachgebiet zu neuer Bedeutung verhilft, weinend, weil der Aufwand uns zerreißt. Wie
hoch man den Aufwand beziffern muss, den ein Tumorfall unter
einem Zentrumsdach für ein Institut für Pathologie zusätzlich
verursacht, darüber gibt es jetzt genaue Vorstellungen. Überraschendes Zusatzergebnis war, dass an diesem Kostenblock zwar
durchaus die Konferenz als solche mit einem Anteil von 60 Prozent an erster Stelle rangiert, aber mit 40 Prozent der Aufwand
für ganz allgemeine Zentrumsarbeit wie Netzkoordination, Lenkungsausschüsse, Qualitätszirkel, Verwaltungsarbeiten, Audits
und QM-Vorgaben folgt. Ein Bereich, der so noch nie kalkuliert
worden ist. Wir haben ihn – auf das Bundesgebiet hochgerechnet – den 16-Millionen-Euro-Rettungsschirm genannt. An dieser
Stelle werden wir noch einiges tun müssen, um die Institute, die
sich dieser Aufgabe annehmen, auch finanziell besserzustellen.
Erste Vorschläge dazu, die auch schon auf dem letzten Bundeskongress in Berlin vorgestellt wurden, finden Sie, zu einer Tabelle verdichtet, auch in diesem Heft.
Das NEUE ergonomische NEXUS / PATHOLOGIE
Damit Sie sich um den effektivsten Laborworkflow statt um Ihre Software kümmern können,
haben wir unser Pathologie-System konsequent weiter entwickelt. Unsere Erfahrungen aus über
200 Installationen in Pathologien und Zytologien haben uns gezeigt, wo wir Sie im Alltag am
besten unterstützen können.
Das Pathologie-System auf .net-Basis birgt viele Vorteile in puncto
Anwenderfreundlichkeit und Ergonomie – machen Sie sich Ihr eigenes Bild davon.
entgegentreten zu können. Die
gemeinsame Stellungnahme gibt
Zentrumspathologie:
Der 16-Millionen-EuroHinweise auf die inhaltlichen
Rettungsschirm
Mindestanforderungen. Ich hoffe, dass sich die Molekularpathologie, von der manche sagen, sie
fange bei der Immunhistochemie
schon an, so bald wie möglich
3.2011
als das herausstellt, was sie ist:
ein normaler Bestandteil der Tätigkeit von Pathologen. Ein bisschen speziell vielleicht, aber das
sind andere diagnostische Bereiche oder andere Methoden auch. „Es darf, wer kann“ muss allerdings immer in beiden Satzteilen ernst genommen werden.
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MITGLIEDERMAGAZIN | SEP |
Editorial ............................................................ 3
Cartoon von Dirk Meissner .............................. 9
Kurz getaktet ................................................ 16
Namen, Namen, Namen .............................. 16
Afghanistan ................................................... 18
Pathologie-Projekt in Masar-e Sharif
Termine ......................................................... 20
Impressum .................................................... 22
patho3_2011_letzte.indd 1
CIN3-Befunde ...................................... 4
Forderung an Screening-Programme
Recht: Serie ........................................ 10
Teil 1: Verhalten bei Haftungsfällen
Molekularpathologie ................... 13
Es darf, wer kann. Aber wer kann?
07.09.11 10:37
Ein anderes Thema des Sommers – Afghanistan – finden Sie auch
in diesem Heft. Was passiert heute und was nach einem eventuellen Ende des militärischen Engagements? Unser Mitglied, Herr
Kollege Dr. Stauch, Aurich, berichtet über den Aufbau einer Abteilung für Pathologie in Masar-e Sharif. Trotz der wenig motivierenden Fallbeispiele ruft er die deutschen PathologInnen auf, sich
weiterhin zu engagieren. In diesem Sinn sollten wir helfen, wo
wir können.
Eine weitere Hilfestellung hat der Bundesverband Deutscher Pathologen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Pathologie
entwickelt, um den gelegentlich auftretenden Auseinandersetzungen um die Qualifikation in der Molekularpathologie sachgerecht
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. med. Werner Schlake
Präsident
Besuchen Sie uns auf der Fortbildungstagung für Klinische Zytologie vom
24. bis 27. November 2011 in München an Stand 15 im Foyer Ballsaal.
www.nexus-ag.de
3.2011
4 Präventionen
5
CIN3-Befunde:
Altersgipfel in der Gruppe bis 29 Jahre,
Forderung an Screening-Programme
Die Auswertung des Datenmaterials aus 14 Praxen belegt, dass der Altersgipfel der CIN3-Fälle in der
Altersgruppe bis 29 Jahre liegt. Wie die Ergebnisse zeigen, ist eine regelmäßige Screening-Teilnahme
bereits für diese Altersgruppe wichtig, um invasive Prozesse zu vermeiden. Screening-Modelle zur Prävention des Zervixkarzinoms ab dem Lebensalter von 30 Jahren, in welcher Form auch immer, und
eine Verlängerung von Screening-Intervallen würden die Erfolge in der Krebsvorsorge gefährden. Den
14 Praxen danken wir für die Überlassung der Daten.
Abb. 1: Altersverteilung der CIN3-Befunde 2005-2010
Alter
1
2
3
4
Thü- Sachsen Meckl.Thüringen
Vorpom. ringen
5
6
7
8
9
10
11
Sachsen
Sachsen
Sachsen
SachsenAnhalt
Sachsen
Sachsen
Meckl.Vorpom.
12
13
Branden- Sachsen
burg
14
Gesamt
%
Alter
SachsenAnhalt
15–19
1
1
16
1
2
0
1
3
32
3
7
7
1
1
76
1,1
15–19
20–24
16
48
153
24
62
9
34
42
186
28
108
65
44
11
830
12,5
20–24
25–29
42
66
229
71
167
16
68
57
291
46
197
127
105
22
1.504
22,7
25–29
30–34
38
65
158
80
119
11
45
46
145
39
149
104
103
15
1.117
16,9
30–34
35–39
31
47
125
65
104
14
34
38
125
49
128
99
72
5
936
14,1
35–39
40–44
23
50
120
53
95
13
36
32
86
31
111
81
67
8
806
12,2
40–44
45–49
26
36
77
38
66
9
21
22
60
23
86
48
63
7
582
8,8
45–49
50–54
12
20
40
13
30
3
15
11
18
10
36
32
9
4
253
3,8
50–54
55–59
8
11
18
7
18
5
4
12
14
11
9
15
17
0
149
2,3
55–59
60–64
5
9
9
7
16
2
3
7
5
4
5
7
10
0
89
1,3
60–64
65–69
4
7
16
4
15
2
8
2
15
8
11
10
8
3
113
1,7
65–69
70–74
5
10
23
5
14
2
7
1
10
2
4
5
9
2
99
1,5
70–74
75–79
0
1
6
6
10
1
3
0
3
2
1
2
5
0
40
0,6
75–79
80–84
1
1
1
1
4
0
1
0
2
3
2
1
0
0
17
0,3
80–84
85–89
0
0
0
0
3
0
0
0
1
0
0
0
0
0
4
0,1
85–89
372
991
375
725
87
280
273
993
259
854
603
513
78
6.615
100,0
Summe 212
Abb. 2: Altersverteilung CIN3 2005–2010 in Prozent
Fälle 25,0
Qualitätsanalyse – Vorgehen
Ergebnisse
Seit Einführung der Qualitätssicherungsvereinbarungen in der Zervixzytologie 2007 werden die auffälligen bzw. abklärungsbedürftigen zytologischen Befunde mit den histologischen Ergebnissen
verglichen und ausgewertet. Im Rahmen der Jahressammelstatistik
werden diese Ergebnisse an die entsprechenden Kassenärztlichen
Vereinigungen gemeldet. Dieser Vergleich ist eine wichtige Qualitätsanalyse in der zytologischen Diagnostik. Bei den Diskussionen
über Screening-Modelle zur Prävention des Zervixkarzinoms ist eine
Altersanalyse der histologisch gesicherten Fälle der Cervikalen Intraepithelialen Neoplasie Grad 3 (CIN3) von Bedeutung.
Von diesen 6.615 histologisch gesicherten CIN3-Fällen liegt die
Aus fünf Bundesländern stellten 14 Praxen für Zytodiagnostik,
deren Leiter Mitglieder des Berufsverbandes zytodiagnostisch tätiger Akademiker in Deutschland e. V. (BEZAD) sind, ihre Daten
aus den Jahren 2005 bis 2010 zur Verfügung. Es wurden 6.615
histologisch gesicherte CIN3-Fälle der Jahre 2005 bis 2010 erfasst
und nach Altersgruppen in Fünfjahresschritten eingeteilt. Die Alterseinteilung erfolgte analog der Krebsregister der Länder.
höchste Fallzahl mit 1.504 in der Altersgruppe 25 – 29 Jahre (Abb. 1).
In den Altersgruppen 15 – 29 Jahre sind 36,3 Prozent der Frauen
betroffen. Davon sind in der Altersgruppe der Frauen bis 24 Jahre
bereits 13,6 Prozent aller CIN3 aufgetreten (Abb. 2). 31 Prozent der
histologisch nachgewiesenen CIN3 traten bei Frauen in den Altersgruppen von 30 – 39 Jahren auf, ab der Altersgruppe 45 – 49 Jahre
fällt der prozentuale Anteil der CIN3-Fälle stark ab (Abb. 2).
Kontakt
Dipl.-Biol. Birgit Pöschel
Fachbiologin für Zytologie und Histologie
[email protected]
Dipl.-Biol. Regina Scheler
Fachbiologin für Zytologie und Histologie
[email protected]
3.2011
22,7
20,0
16,9
Siegfried et al. [2] und Herbert [3] berichten in ihren Arbeiten von dem
12,2
hohen Anteil der CIN3 bei jungen
8,8
10,0
Frauen. Heinzl [4] teilt mit, dass der
Altersgipfel 1970 in der Schweiz noch
3,8
5,0
bei 40 Jahren lag. Weiter beschreibt er,
2,3 1,3 1,7 1,5
1,1
0,6 0,3 0,1
dass zunehmend junge Frauen eine
0,0
CIN3 aufweisen und gibt den AltersAlter 15–19 20–24 25–29 30–34 35–39 40–44 45–49 50–54 55–59 60–64 65–69 70–74 75–79 80–84 85–89
gipfel mit 27 Jahren im Zeitraum von
1998 bis 2008 an. Die Auswertung der
Daten zeigt, dass die bisher mögliche
Diskussion
jährliche Krebsvorsorge besonders bei jungen Frauen von großer BeÜber Screening-Strategien in der Prävention von Gebärmutterhalsdeutung ist. Gerade in den jüngeren Altersgruppen – mit dem Wissen
krebs gibt es reichlich Diskussionsbedarf, Studien in ganz Europa
um einen Kinderwunsch der Patientinnen – sollte bei Pap III bis IVa
sind in Auftrag gegeben. Stubbe et al. [1] zeigen in ihrer Arbeit zur
sehr individuell und multimodal vorgegangen werden.
Konisationsanalyse, dass die Pap-Gruppe IVa einen hohen Voraussagewert hat. In der Arbeit wird ebenfalls nachgewiesen, dass der größLiteratur
te Anteil der CIN3 bei den jungen Frauen unter 30 Jahren liegt. Aus
1 Stubbe M. et al. Analyse der Konisationen, Geburtsh Frauenheilk 2011,
unseren Daten lässt sich ebenfalls bei histologisch gesicherten CIN371, 187–193
Befunden der Altersgipfel bei Frauen unter 30 Jahren nachweisen. Mit
2 Siegfried H., Goldacker A. Qualität der Versorgung: Krebsvorsorge.
36,3 Prozent der gesicherten CIN3-Fälle in diesen Altersgruppen ist
Frauenarzt 2008, 49: 780–781
der Anteil beachtlich. Eine Veränderung des Vorsorgeintervalls ist vor
3 Herbert A. Cytology-based Cervical Screening: Incidence of invasive and
diesem Hintergrund nicht im Sinne einer guten Prävention. Die Daten
in-situ Cervical Carcinoma, Fig. 25, 25th Papillomavirus Conference,
aus den Krebsregistern der Regionen Rostock, Neubrandenburg und
8.–10. Mai 2009, Malmö
Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) aus den Jahren 2006–2009
4 Heinzl S. Die prätherapeutische Abklärung – eine „conditia sine qua non“
bestätigen den Altersgipfel bis 29 Jahre mit 39 Prozent bei CIN3. Auch
beim Pap IVa. Gyn Praktische Gynäkologie 2009, 14: 75–77
14,1
15,0
12,5
3.2011
6 Titelthema
7
Zentrumspathologie:
Der 16-Millionen-Euro-Rettungsschirm
Was kostet ein Tumorfall im Zentrum über die Kosten eines anderen Tumorfalls hinaus? Das war die
Fragestellung einer betriebswirtschaftlichen Untersuchung von Dipl.-Betriebswirt Uli Früh im Auftrag des Berufsverbandes. Erste Ergebnisse wurden bereits auf dem diesjährigen Bundeskongress
Pathologie in Berlin vorgetragen. Uli Früh von der WCG AG hat bereits mehrere betriebswirtschaftliche Studien für die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Pathologen erstellt. Die wichtigste war
die Studie über Kostenhöhe und Kostenstrukturen von 2006. Er betreut darüber hinaus Institute für
Pathologie bei einem gemeinsamen Benchmarking und führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in
Instituten in Krankenhausträgerschaft oder in Universitäten durch. Seine Studie kommt zu teils über-
Abb. 1: Prozentanteil der Fälle mit bösartigen Tumoren an der Gesamtfallzahl der Institute
65 %
60 %
55 %
50 %
45 %
40 %
35 %
30 %
25 %
20 %
15 %
10 %
5%
0%
raschenden Ergebnissen über die Art und die Höhe der größtenteils unbezahlten Zentrumsarbeiten
1 2
des Fachgebietes. Um diese auch gebührentechnisch abzubilden, hat der Berufsverband Vorschläge
Anzahl Institute
3
4 5
6
7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63
entwickelt, die Sie auf Seite 8 fi nden.
Abb. 2: Prozentanteil von Vorbereitung, Reise
und Konferenzen an der ärztlichen Gesamtzeit
(ohne „Allgemeine Zentrumsarbeiten“)
Aufgabenstellung und Ziel
Der Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Pathologen zielte auf
die Generierung und Aufbereitung von repräsentativen Zahlen und
Daten zur Orientierung in der Honorarpolitik ab. In diesem Zusammenhang wurden folgende Schritte im Rahmen einer bundesweiten Studie im Oktober 2010 durchgeführt:
A) Erhebung des zusätzlichen Aufwands für die Diagnostik bösartiger Tumore,
B) Erhebung des zusätzlichen Aufwands für Zentrums- und/oder
Mammographie-Screening-Arbeit und Kalkulation zur Erhebung der Kosten für Tätigkeiten in Zentren und/oder für Mammographie-Screening.
Insgesamt nahmen 63 Institute an der zweiwöchigen Datenerhebung teil. 36 Institute (57 Prozent) davon waren Privatinstitute,
27 Institute (43 Prozent) Universitäts- oder Krankenhausinstitute.
Dieses Verhältnis zeigt, dass überproportional viele Rückläufe aus
dem Bereich der Universitäts- und Krankenhausinstitute zu verzeichnen waren. Die überproportionale Teilnahme größerer Institute zeigt
sich auch an der durchschnittlichen Zahl von vier ÄrztInnen pro
Institut im Gegensatz zu dem sonstigen geschätzten Durchschnitt
von zwei ÄrztInnen. Insgesamt umfasste die Untersuchung 252 ÄrztInnen, das sind circa 20 Prozent aller berufstätigen PathologInnen.
3.2011
Der durchschnittliche Anteil der Fälle mit bösartigen Tumoren
in Bezug auf die Gesamtfallzahl liegt bei den Teilnehmern der
Datenerhebung bei 17 Prozent. Abb. 1 zeigt diesen Prozentanteil
je teilnehmendem Institut. Stärkere Ausreißer wurden von WCG
nochmals abgeklärt und können durch die Besonderheit der Institute erklärt werden.
Zu Teil A der Studie:
95 Prozent der Teilnehmer bestätigen, dass der Zuschnitt in Tumorfällen aufwendiger ist. Im Durchschnitt fällt rund die doppelte Arztzeit (113 Prozent mehr) gegenüber einem Nichttumorfall
an. 87 Prozent der Teilnehmer bestätigen, dass höherwertigere
Methoden eingesetzt werden. Die MTAs benötigen ziemlich genau die doppelte Zeit gegenüber einem Nichttumorfall. Telefonate und Kommunikation sind ebenfalls deutlich umfangreicher
gegenüber einem Nichttumorfall, was von 92 Prozent der Teilnehmer bestätigt wird. Der zeitliche Mehraufwand liegt bei den
Ärzten bei rund 54 Prozent. Die Mitarbeiterinnen im Sekretariat
bestätigen, dass circa 63 Prozent mehr Zeiten für Dokumentation/Asservierung/Archivierung anfallen. Mehrkosten je Fall für
nicht den Tumorzentren oder dem Mammographie-Screening zuzurechnenden Fälle wurden nicht errechnet. Ein Teil davon dürfte über die vermehrte Anzahl der Materialien und den Ansatz
Anzahl Arztzeiten:
Vorbereitung im Institut
Anzahl Arztzeiten:
Reisezeiten
Teilnahme an 200 Konferenzen im Jahr, wobei dies
ebenfalls stark unterschiedlich ausgeprägt ist. Von
diesen 200 Konferenzen entfallen rund drei Viertel auf Zentrumskonferenzen und ein Viertel auf
Mammographie-Screening-Konferenzen. Im Durchschnitt werden pro Facharzt circa 53 Konferenzen
je Institut und Jahr wahrgenommen. Ein eher unerwartetes Ergebnis der Datenerhebung zeigt sich im
Bereich der „Allgemeinen Zentrumsarbeiten“. Hier
wurden die zusätzlichen Zeiten erhoben, die für Koordination, Abstimmung, Qualitätszirkel, Netzkoordinationen, Lenkungsausschüsse, Allgemeine Verwaltungsarbeiten, Audits etc. anfallen. Ergebnis ist, dass im Durchschnitt je Jahr
und je Institut circa 36 Arbeitstage für diese Tätigkeiten anfallen.
Dies ist schon ein enormer zusätzlicher Zeitaufwand und im Rahmen von Kostenkalkulationen unbedingt mit zu berücksichtigen.
35 %
49 %
Anzahl Arztzeiten:
Teilnahme an Konferenzen
16 %
von weiteren Untersuchungen auf der Basis zusätzlich eingesetzter Methoden abgegolten sein. Dennoch erscheint auch hier der
unvergütete Teil der Arbeit nicht unbeträchtlich zu sein.
Zu Teil B der Studie:
1. Auswertungsergebnisse der Erhebung des
zusätzlichen Aufwands für Zentrumsund/oder Mammographie-Screening-Arbeit
Im Durchschnitt ergibt sich, dass 52 Prozent der Karzinomfälle derzeit in Zentren und/oder im Mammographie-Screening bearbeitet
werden, wobei hier eine starke Streuung über die teilnehmenden
Institute zu verzeichnen ist. Im Durchschnitt je Institut erfolgt die
Ziel der Kalkulation war es, die Kosten je Fall für Tätigkeiten in
Zentren zu ermitteln. Demzufolge wurden auf Grundlage der von
den Teilnehmern im Erhebungszeitraum aufbereiteten Daten
– die Anzahl der besprochenen Fälle,
– die Arztzeiten (Vorbereitung im Institut, Reisezeiten, Teilnahme an Konferenzen, siehe Abb. 2)
3.2011
8 Titelthema
9
Abrechnungsmöglichkeiten bei Teilnahme
von PathologInnen an interdisziplinären Konferenzen
Nr. Auftraggeber
1
2
Status der Patienten
„Eigenes“ Haus a) gesetzlich versichert
(Chefarzt)
Externes Haus
Abrechnungsform und -höhe
Cartoon von Dirk Meissner
Quelle:
Stand: 10. April 2011
Kostenträger
Bemerkung
a) –
a) aber zu Dokumentationszwecken
(Arbeitsbelastung) Erfassung von
z. B. 1x Nr. 60A oder 78A GOÄ
a)
–
b) privat versichert
b)
je Fall Nr. 60A GOÄ oder Nr. 78A b) PrivatpatientIn
bei eigener Fallvorstellung
a) gesetzlich versichert
a – 1) Nr. 78A je Fall
(+ §8 oder §9 GOÄ je Sitzung
bei eigener Fallvorstellung)
b) üblicher Faktor, ggf. bei Vorliegen
der Kriterien nach §5 (2) erhöht
a) Externes Haus
a) Faktor eventuell an übliche Krankenhausrechnung angeglichen
b) PrivatpatientIn
b) üblicher Faktor, ggf. bei Vorliegen der
Kriterien nach § 5 (2) erhöht
a) KV
a) nur Mammographie-Screening
b) PrivatpatientIn
b) üblicher Faktor, ggf. bei Vorliegen der
Kriterien nach § 5 (2) erhöht
alternativ: a – 2) Nr. 60A je Fall
( + §8 oder §9 GOÄ je Sitzung)
b) privat versichert
b – 1) Nr. 78A je Fall
( + §8 oder §9 GOÄ je Sitzung
bei eigener Fallvorstellung)
alternativ: b – 2) Nr. 60A je Fall
( + §8 oder §9 GOÄ je Sitzung)
3
Ambulant
a) gesetzlich versichert
a)
b) privat versichert
b – 1) Nr. 78A je Fall
( + §8 oder §9 GOÄ je Sitzung)
bei eigener Fallvorstellung
01758 + 40852 EBM
alternativ: b – 2) Nr. 60A je Fall
(+ §8 oder §9 GOÄ je Sitzung)
4
Ggf. kann alternativ zu Ziffer 60A oder 78A die Arbeit der PathologInnen auch über Zeitäquivalente dargestellt, dokumentiert und abgerechnet
werden. Analog Ziffer 80A, 500 Punkte, 29,14 Einfachsatz je Stunde x 3,5 = ca. 102,00 Euro/Stunde, 15 Minuten = ca. 25,00 Euro. Bei Abrechnung mit dem
Krankenhaus über Verrechnungseinheiten sind ggf. die Verrechnungseinheit oder ein Vielfaches davon zur Abrechnung empfohlen.
– die direkten Kosten (Fahrtkosten, Abschreibungen für Investitionen)
– und die Zeiten für „Allgemeine Zentrumsarbeiten“ ausgewertet.
Kontakt
2. Die Arztkosten wurden wie folgt berechnet:
Uli Früh
Geht man von einer jährlichen Vergütung von 139.000,00 Euro
je Arzt aus, so ergeben sich auf Grundlage von 220 Arbeitstagen und acht Stunden je Arbeitstag Arztkosten in Höhe von
79,00 Euro je Stunde. Dies entspricht einem Minutensatz von
1,32 Euro. Fahrt- und Investitionskosten in diesem Zusammenhang fallen fast nicht ins Gewicht. Es wurde rein auf der
Basis einer Kostendeckung gerechnet, das heißt ohne Einbezug eines Gewinnanteils für das eingesetzte Kapital.
Dipl.-Betriebswirt
3. Kosten je Fall
Ausgehend von 3.610 besprochenen Fällen im Zeitraum der
Datenerhebung ergeben sich Kosten je Fall für Tätigkeiten
in Zentren und/oder Mammographie-Screenings von circa 18,00 Euro. Kalkuliert man die Zeiten für „Allgemeine
Zentrumsarbeiten“, so ergeben sich weitere circa 12,00 Euro
Kosten je Fall, beide Positionen zusammen ergeben circa
30,00 Euro je Fall.
3.2011
WCG Wolf Consulting Group AG
[email protected]
4. Abschlussbetrachtung
Bei Zentrums- und/oder Mammographie-Screening-Tätigkeiten fallen je Fall zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 30,00
Euro an. Die teilnehmenden Institute (mit circa 20 Prozent
der berufstätigen PathologInnen) bearbeiten rund 105.000
Fälle pro Jahr. Eine Hochrechnung für die Bundesrepublik
ergäbe rund 525.000 Fälle pro Jahr. Bewertet man diese mit
dem zusätzlichen, oft nicht vergüteten Kostensatz von circa 30,00 Euro, so ergeben sich jährlich knapp 16 Millionen
Euro, die als „Subvention“ des Fachgebietes Pathologie für
die Zentrumsarbeit angesehen werden können.
3.2011
10 Recht
11
Arzthaftungsrecht und Pathologie
Serie
Teil 1: Verhalten bei Haftungsfällen
Teil 2: Arzthaftrechtliche Besonderheiten bei PathologInnen
Teil 3: Straf- und Standesrecht
Immer dann, wenn ein Patient einen Behandlungsfehler behauptet oder anwaltlich behaupten lässt, ge-
der Versicherung zu melden ist oder nicht. Als Faustformel
kann man formulieren, dass jedenfalls dann eine Meldung
sinnvoll ist, wenn der Patient selbst von der Fehldiagnose
oder dem Fehler informiert werden muss, um Folgeschäden
zu verhindern. Eine unterbleibende Information des Patienten ist in diesen Gefährdungsfällen nämlich als (vorsätzliche) Körperverletzung durch Unterlassen anzusehen und
sollte unbedingt vermieden werden. In diesen Fällen ist das
Tätigwerden gegenüber dem Patienten Pflicht, aber andererseits versicherungsrechtlich problematisch, weil damit ein
Schuldanerkenntnis verbunden sein kann, das wiederum
den Verlust des Versicherungsschutzes auslösen kann. Eine
schnelle und umfassende Abstimmung mit der Versicherung
ist erforderlich.
the eyes of science
-U
Die Mikroskope für den
anspruchsvollen Pathologen
rät der betroffene Arzt in eine schwierige Situation: Medizinisch kann er den Fall beurteilen, rechtlich
ist er Laie. Er wird im Zweifel nicht wissen, in welcher Form er auf einen Anwaltsbrief reagieren soll und
welche Rechtsfolgen seine Handlungen und Erklärungen haben. Hinzu kommt die mit der Behauptung
eines Behandlungsfehlers verbundene psychische Belastung, die Praxisablauf und Nachtschlaf erheblich
stören kann. Der folgende Beitrag richtet sich vor allem an den in wirtschaftlicher Eigenverantwortlichkeit tätigen Arzt, also den niedergelassenen, den ermächtigten und den im Reutlinger Modell tätigen
PathologInnen, da zumindest die in größeren Ketten organisierten Krankenhäuser bereits ein ausgeprägtes Schadenmanagement installiert haben und den bei ihnen beschäftigten Ärzten ausreichende Anleitung im Umgang mit Behandlungsfehlervorwürfen geben können.
1. Die Ausgangslage
2. Versicherung oder Anwalt?
Üblicherweise werden Behandlungsfehlervorwürfe in Schriftform und bereits durch einen Rechtsanwalt erhoben. Das Anwaltsschreiben ist häufig verbunden mit einer Aufforderung,
Behandlungsunterlagen herauszugeben und die Verantwortlichkeit für den Schaden des Patienten dem Grunde nach anzuerkennen. Dies erfolgt unter Setzung einer relativ kurzen Frist
(zumeist zwei Wochen). Für den Arzt stellt sich nunmehr die
Frage, mit wem er sich zuerst besprechen soll.
Ein Freund in der Not wird gesucht. Wer eine Haftpfl ichtversicherung hat, hat nicht nur einen Anspruch darauf, dass diese
Schäden bei Patienten reguliert werden, sondern er hat auch
Pfl ichten. Eine der wichtigsten Pfl ichten (Obliegenheiten) ist
die unverzügliche Meldung eines Haftungsfalles.
3.2011
Ein solcher Schadenfall tritt in jedem Falle dann ein, wenn
ein Patient einen Behandlungsfehler behauptet. Dies ist
unverzüglich der Versicherung mitzuteilen, wobei unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“ – üblicherweise etwa
sieben bis zehn Tage – bedeutet. Macht kein Patient einen
Schaden geltend, sondern der Arzt bemerkt selbst, dass er
einen Fehler gemacht hat, ist zu überlegen, ob der Schaden
Erübrigt sich aus medizinischen Gründen eine Information des Patienten, sollte auch nichts an die Versicherung
gemeldet werden. Denn jeder gemeldete Schaden wird von
den Haftpfl ichtversicherern summenmäßig bewertet und
dem Schadenkonto des betroffenen Arztes zugeschlagen,
und zwar gleichgültig, ob ein Schaden tatsächlich am Ende
bezahlt wird oder ob es sich lediglich um ein theoretisches
Schadenpotenzial handelt. Dieses Schadenskonto wird dem
Arzt dann gern bei der nächsten Beitragsverhandlung vorgehalten mit der Folge, dass durch das Melden nicht eingetretener „Phantomschäden“ die Versicherung teurer wird
als erforderlich. Dies kann sogar so weit führen, dass ganze
Arztgruppen einer Schadenshäufi gkeit beschuldigt werden,
die in Wirklichkeit gar nicht zutrifft.
Es lässt sich also feststellen, dass die eigene Haftpfl ichtversicherung kein ganz zuverlässiger Interessenvertreter ist. Dies
zeigt sich außerdem in einer Regulierungspraxis, die häufi g
ausgesprochen großzügig erscheint und nicht unbedingt immer von medizinischem Sachverstand geprägt sein muss. Die
Versicherung ist zwar ein gutes Sicherungsmittel, sie wird
aber im Zweifel nicht die Interessen des Arztes, sondern ihre
eigenen Interessen vertreten, die mit denen des Arztes nicht
deckungsgleich sein müssen. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor Information der Versicherung einen eigenen Interessenvertreter, mithin einen arzthaftungsrechtlich versierten
Rechtsanwalt, einzuschalten. Dieser sollte ausschließlich die
Interessen des Arztes und nicht die der Versicherung vertreten. Im Rahmen des Versicherungsverhältnisses hat der Arzt
keinen Anspruch auf freie Anwaltswahl und auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die außergerichtliche
Tätigkeit des Anwalts. Es gelingt aber häufig, den Wunsch
nach einem bestimmten Anwalt gegenüber der Versicherung
zu äußern mit der Folge, dass diese zwar nicht die außergerichtlichen Kosten übernimmt, aber dem Anwalt des Arztes
die außergerichtliche Vertretung überlässt.
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3.2011
12 Recht
Dies ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll: Zum einen
können Arzt und Anwalt enger und schneller zusammenarbeiten als Arzt und Versicherung, zum anderen ist so sichergestellt, dass ausschließlich die Interessen des Arztes eine
Rolle spielen. Das Interesse des Arztes kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen und bewegt sich von „Kampf bis aufs
Messer“ bis zur „schnellen Regulierung ohne Aufsehen“.
3. Wie geht es weiter?
Durch den beauftragten Anwalt sollte zunächst versucht
werden, gegenüber der Haftpfl ichtversicherung und gegenüber dem Patienten die Interessen des Arztes durchzusetzen. In dem Dreieck Versicherung-Arzt-Patient hat der Arzt
eine recht schwache Position, da er die wirtschaftliche Entscheidung am Ende der Versicherung überlassen muss und
auf diese Entscheidung nur einwirken kann. Entscheidungsträger ist die Versicherung; das ergibt sich als Kehrseite aus
der Pfl icht der Versicherung, den Schaden im Ernstfall zu
regulieren. Die meisten Haftpfl ichtversicherer sind allerdings recht kundenorientiert und kommen Regulierungswünschen oder Regulierungsablehnungswünschen ihrer
Ärzte recht häufi g nach. Wird nicht reguliert und der Patient klagt, sollte ebenfalls versucht werden, den eigenen AnAnzeige
Molekularpathologie 13
walt als Prozessanwalt einzubinden. Haftpfl ichtversicherer
haben zwar häufi g Exklusivverträge mit bestimmten Anwälten, sind aber im Allgemeinen offen für Mandatierungswünsche der versicherten Ärzte. Auch hierbei sollte das Mandat
des beauftragten Rechtsanwalts über die bloße Vertretung
dem Patienten gegenüber hinausgehen und klar darauf ausgerichtet sein, die Interessen des betroffenen Arztes zu vertreten; das gilt auch und insbesondere für die Interessenvertretung gegenüber der Haftpfl ichtversicherung. Ein solches
Mandat kann sich auch auf eventuelle Weiterungen beziehen (Strafverfahren, Standesrecht, Approbationsrecht).
Es darf, wer kann.
Aber wer kann?
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung 1994 wurde die Molekularpathologie aus der Regelweiterbildung
in eine spezielle Zusatzbezeichnung „Fakultative Weiterbildung Molekularpathologie“ ausgegliedert. Im
Jahr 2003, in dem die (Muster-)Weiterbildungsordnung erneut grundlegend überarbeitet wurde, wurde
die Molekularpathologie wieder in die Regelweiterbildung zurückgeholt, sodass die Zusatzbezeichnung
„Fakultative Weiterbildung Molekularpathologie“ entfallen ist. Gelegentlich taucht die Frage auf, welcher
Pathologe denn nun aktuell Molekularpathologie betreiben darf.
Kontakt
Rechtsanwalt Claus Renzelmann
Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht
[email protected]
Unserer Auffassung nach darf nach der Reintegration der
Molekularpathologie in die Regelweiterbildung derjenige Pathologe diese Leistungen seines Fachgebietes durchführen,
der die entsprechenden Kenntnisse hat. Derjenige, der keine
Kenntnisse hat, darf sie jedoch auch nicht ausüben.
Es ist in der Molekularpathologie wie in jedem anderen Bereich
innerhalb des Fachgebiets. Als Faustregel gilt: Es muss stets
die Frage positiv beantwortet werden können, ob bei einem
eventuellen Haftpfl ichtschaden die Frage der sachgemäßen
individuellen Qualifi kation bejaht werden kann oder nicht.
Insofern unterscheidet sich die Molekularpathologie nicht von
anderen Sachverhalten. Jeder, der zum Beispiel seltene Präparate beurteilt oder sich besonderer Techniken bedient, wird
sich – unabhängig, ob eine Kassenärztliche Vereinigung hier
prüft oder nicht – diese Frage vorlegen. Einige Kassenärztliche Vereinigungen sind unsicher bei der Anerkennung der Berechtigung, molekularpathologische Leistungen durchzuführen. Wenn man unterstellt, dass hier nicht Budgetfragen die
Feder führen, sondern die Sorge um die Qualität der Leistungen, gibt es gute Beurteilungskriterien für die Qualifi kation:
1. das Vorliegen eines Weiterbildungsabschlusses nach einer
Weiterbildungsordnung auf der Basis der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003;
2. oder bei vorherigem Abschluss der Weiterbildung der Erwerb der „Fakultativen Weiterbildung Molekularpathologie“ (Erwerb war zwischen 1994 und 2003 möglich);
3. oder während der Weiterbildung vor 2003 ggf. erworbene
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Molekularpathologie, auch wenn formal keine fakultative Weiter3.2011
bildung Molekularpathologie erworben wurde, nachzuweisen durch Testat des damaligen Weiterbildungsbefugten;
4. oder die Absolvierung der ausgezeichneten IAP-Kurse zur
Molekularpathologie oder eines anderen qualifi zierten Anbieters, nachzuweisen durch entsprechende Zertifi kate;
5. oder unter Umständen attestierte berufsbegleitende selbstständige Erbringung molekularpathologischer Leistungen
in molekularpathologischen Einrichtungen, die auch zur
entsprechenden Weiterbildung befugt sind.
Mindestinhalt des jeweiligen Kenntniserwerbs und der entsprechenden Bescheinigungen ist die folgende Anzahl selbstständig erbrachter Leistungen: 50 Fälle molekularpathologischer Untersuchungen, das heißt PCR, Sequenzierung
und Sequenzanalysen. Dies wird von den Vorständen des
Bundesverbandes Deutscher Pathologen und der Deutschen
Gesellschaft für Pathologie übereinstimmend in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 8. Juli 2011 vertreten (siehe
nachfolgende Dokumentation).
Kontakt
Prof. Dr. med. Werner Schlake
Präsident
Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.
[email protected]
3.2011
14 Molekularpathologie
Stellungnahme
Qualifikation Molekularpathologie
Berlin, den 8. Juli 2011
Seit der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 ist die Molekularpathologie Bestandteil der Regelweiterbildung
im Fachgebiet Pathologie. PathologInnen mit Abschluss nach den darauf aufbauenden Weiterbildungsordnungen
sind zur Erbringung molekularpathologischer Leistungen befugt. Ebenso solche, die über die „Fakultative Weiterbildung Molekularpathologie“ auf der Basis der (Muster-)Weiterbildungsordnung 1992 verfügen.
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Andere FachärztInnen für Pathologie dürfen u. E. berufsrechtlich diese Leistungen nur dann erbringen, wenn sie
dazu ausreichend qualifiziert sind. Sollten an einer solchen Qualifikation im Einzelfall Zweifel auftreten, ist nach
Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie dann
eine Qualifikation anzunehmen, wenn die selbstständige Erbringung von mindestens 50 Fällen molekularpathologischer Untersuchungen, das heißt PCR, Sequenzierung und Sequenzanalysen, nachgewiesen werden kann.
Facharzt/Fachärztin für Pathologie
oder Arzt/Ärztin in Weiterbildung
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Aktuelle Zahlen zum
Basistarif
Die bei ihrer Einführung umstrittene private Basistarifversicherung (Liquidation zu reduzierten Faktoren) hat nicht
das befürchtete Ausmaß angenommen. Für „echte“ Privatpatienten scheint sie unattraktiv
zu sein. Zur Abrechnung siehe
Mitgliedermagazin pathopunkt
4.2010. Die ärztepost Sommer
2011 der PVS schreibt dazu:
„Ende Dezember waren rund
21.000 Bürgerinnen und Bürger im Basistarif der privaten
Krankenversicherung versichert.
Dies geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur Gesundheits-
versorgung im Basistarif hervor.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die
Anzahl der Basistarifversicherten damit um 7.500 gestiegen.
Insgesamt sind etwa 0,2 Prozent der Privatversicherten im
Basistarif versichert. Aufgrund
ihrer Hilfebedürftigkeit sei bei
rund einem Drittel dieser Versicherten der Beitragssatz auf die
Hälfte reduziert worden, so die
Bundesregierung.“
..................................
EBM und
Molekularpathologie
Der Vorstand ist im Gespräch mit
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über einen
eigenen Abschnitt „19.4 Molekularpathologie“ (Arbeitstitel)
im EBM. Zielsetzung ist die Ge-
..................................
Strukturierung von Abschlussberichten in der Tumorpathologie. Die Abschlussberichte
sollen nicht die herkömmlichen
Berichte ersetzen, sondern den
Gesamttumorfall abschließen.
Vorschläge gibt es für die Bereiche Mamma, Kolorektum, Gynäkologische Tumoren und Prostata. Derzeit werden Gespräche
mit der Deutschen Gesellschaft
für Pathologie darüber geführt.
Strukturierte
Befundberichte
Im Januar dieses Jahres fand
ein Gespräch zwischen der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Tumorzentren, dem Bundesverband Deutscher Pathologen und
Vertretern der medizinischen Informatik statt. Ziel war die Förderung konkreter Schritte zur
Neue IAP-Bescheinigungen
Molekularpathologie
In Absprache zwischen dem
Bundesverband und dem derzeitigen Präsidenten der IAP,
Herrn Prof. Dr. med. R. Büttner,
Köln, ist die Bescheinigung der
IAP über molekularpathologi-
winnung zusätzlicher finanzieller Mittel durch die Kassen für
diesen wachsenden Bereich sowie die bessere Abtrennung von
molekularen Leistungen anderer
Fachgebiete. Diese Entwicklung
ist positiv, die Verhandlungen
insbesondere mit den Kassen
werden jedoch einen längeren
Zeitraum einnehmen.
..................................
sche Kurse neu gestaltet worden. Im Wesentlichen sind die
aus der Weiterbildungsordnung
entliehenen und daher auch
den Kammern vertrauten Termini hinzugekommen: „Die in
diesem Kurs vermittelten eingehenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten können
zur selbstständigen Erbringung von molekularpathologischen Leistungen befähigen.“
Die IAP hat sich bereit erklärt,
ggf. alte Bescheinigungen mit
diesem Text neu auszustellen.
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Neuer Nachrichtendienst auf
www.pathologie.de/Aktuelles
Seit Neuestem werden Sie auf
unserer Webseite zwei- bis
dreimal pro Woche über ak-
tuelle Publikationen zum Fach
informiert. Sie betreffen Fachliches und Politisches, derzeit
praktisch Relevantes sowie
mögliche Entwicklungen in der
Zukunft. Beispielhaft:
– Nachweis zirkulierender Tumorzellen, nicht für die Routine reif
– Virchows Erbe in Gefahr, das
Medizinhistorische Museum
soll geschlossen werden
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verbessert PSA-Screening
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sich nicht widersetzen
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Der Bundesverband begrüßt
die neuen Mitglieder, besonders diejenigen
in Weiterbildung •
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Herr MB. Ch. B. Sakhr Al-Sanabani, Berlin
•
•
Herr Martin Braun, Bonn
Herr Prof. Dr. med. Markus J. Riemenschneider, Regensburg
Im Rahmen der 95. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Patholo-
Frau Dr. med. Sylvia Brockmöller, Hamburg
Herr Dipl.-Med. Michael Ritter, Chemnitz
gie in Leipzig wurden drei Posterpreise vergeben. Der Bundesverband
Herr Dr. med. Univ. Roland Schatz, Coburg
Deutscher Pathologen, der auch in diesem Jahr wieder die Preisgelder
Frau Dr. med. Anna Melissa Schlitter, Unterföhring
zur Verfügung gestellt hat, gratuliert den Preisträgern ganz herzlich.
Frau Birte Schulz, Jena
1. Preis
Fr-046
H. Blaeker, Heidelberg
2. Preis
Sa-071
P. Adam, Tübingen
3. Preis
Fr-073
J. Lennerz, Boston
Frau Dr. med. Deborah Buckendahl, Leipzig
Frau Dr. med. Judith Cortis, Göttingen
Frau Dr. med. Kristina Dobler, München
Herr MBBCH Fuaad Elgrganye, Berlin
Frau Dr. med. Stefanie Gilsbach, Fürth
Frau Jenny Claudia Hajnek, Dortmund
Frau Dr. med. Susanne Heickmann, Chemnitz
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Herr Dr. med. Ekkehard Hewer, Bern
Frau Judith Susanne Stadie, Berlin
Herr Prof. Dr med. Philipp Ströbel, Mannheim
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Herr Yu Chun Tam, Bochum
Herr Dr. med. Arne Warth, Heidelberg
90. Geburtstage
Herr Florian Weber, Regensburg
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karl Lennert, Kiel
Herr Dr. med. Matthias Haberich, Neuss
04. 06. 2011
29. 08. 2011
Frau Dr. med. Ingrid Wess, Stuttgart
Herr Prof. Dr. med. Gerhard Seifert, Hamburg
09. 09. 2011
Frau Katharina Winter, Kiel
Auch an dieser Stelle einen ganz herzlichen Glückwunsch.
Verstorben
Herr Dr. med. Wolfgang Haensch, Berlin, verstarb am 27. 02. 2011.
Fördermitglied Merck KGaA, Darmstadt
Herr Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Werner Altmann, Würzburg,
Herr Jonas Leichsenring, Bochum
Fördermitglied QIAGEN GmbH, Hilden
verstarb am 31. 07. 2011.
Herr Dr. med. Sven Leuenroth, Lübeck
Fördermitglied Sividon Diagnostic GmbH, Köln
Herr Prof. Dr. med. Werner Selberg, Hamburg, verstarb am 09. 08. 2011.
3.2011
Digitale Pathologie
iScan Coreo Au
Virtuoso
Herr Dr. med. Jörg Wittmann, Chemnitz
Fördermitglied Asbach Medical Products GmbH, Obrigheim
Frau Dr. rer. nat. Dorothee Lasrich, Hamburg
H&E
SYMPHONY
IHC/ISH
BenchMark Serie
Herr Prof. Dr. med. Wilko Weichert, Heidelberg
Frau Dr. Petra Jasker, Wesel
Frau Dr. med. Uta Kerlikowski, Königs Wusterhausen
Workflow
VANTAGE
Spezialfärbung
NexES Spezialfärber
Herr Jörg-Peter Vollmer, Tübingen
Herr Prof. Dr. Dr. med. Bernhard Kaduk, Zürich
•
03. 06. 2011 die Ehrendoktorwürde zugesprochen.
Glückwunsch
Herr Dr. Dr. habil. Axel Greiner, Straßkirchen
•
Frau Katharina Pütz, Köln
Dr. med. vet. Ekkehard Vollmer, Borstel, am
Frau Kathrina Reddemann, Bonn
Herr PD Dr. med. Nicolaus Friedrichs, Köln
•
tät Craiova in Rumänien hat Herrn Prof. Dr. med.
Herr Kai Neukirchner, Stollberg-Niederdorf
Herr Dr. med. Alexei Pogrebniak, Singen
Herr Prof. Dr. med. Matthias Evert, Greifswald
•
Die Medizinische und Pharmazeutische Universi-
Frau Annerose Müller, Wetzlar
Herr Dr. med. Joachim Alfer, Lindau
Frau Dr. med. Schokufe Ebrahimsade, Berlin
•
Ehrungen
Frau Sylvia Lohfi nk-Schumm, Frankfurt am Main
Herr PD Dr. med. Frank Noack, Lübeck
Frau Dr. med. Annegret Debus, Hamburg
•
Frau Dr. med. Heike Löser, Köln
Herr Dr. med. Heiner Adams, Basel
Herr Dr. med. Siegfried Bartho, Königs Wusterhausen
•
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18 Afghanistan
Nichts ist gut in Afghanistan?
Pathologie-Projekt
am Balkh Regional Hospital
in Masar-e Sharif
und via Telepathologie eine morphologische Grunddiagnostik zu gewährleisten. Das erste Ziel war die Einführung einer
Triagediagnostik, um weitgehend nicht behandelbare maligne Tumorerkrankungen von behandelbaren Erkrankungen
zu differenzieren. Ein knappes Budget von nur 30.000,00 Euro
stand für die Einrichtung des Labors zur Verfügung, deshalb
wurden vorwiegend Gebrauchtgeräte und Materialspenden
deutscher PathologInnen verwendet, wobei der Transport
des Materials durch die Bundeswehr nach Masar-e Sharif gewährleistet war.
Die Gesundheitsversorgung in Afghanistan ist mangelhaft, sie bestimmt entscheidend die soziale
Am 10. September 2010 wurde mit dem Aufbau des Departments begonnen. Die Einarbeitung der Labortechniker gestaltete sich jedoch schwierig, da nur geringe Englischkenntnisse vorhanden waren und
die gesamte Kommunikation über einen fachfremden
Dolmetscher laufen musste. Darüber hinaus wurde
die praktische Ausbildung
durch geringe Fachkenntnisse und ein minimales
Verantwortungsbewusstsein
erschwert. Die ärztlichen
Kollegen besaßen zwar Berufserfahrung, jedoch nur
geringe Kenntnisse in den
Grundlagen der Morphologie und Pathophysiologie.
Die Einführung klinischpathologischer Konferenzen,
um die Zusammenarbeit mit
der Klinik zu intensivieren,
scheiterte zumeist an mangelnden Sprachkenntnissen
und der eingeschränkten Fähigkeit zur offenen Diskussion, bedingt durch traditionelle hierarchische Barrieren.
und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung und damit auch die politische Stabilität im Land.
Krankenzimmer im Balkh Regional Hospital:
„politischer Patient“ mit Bodyguard.
Das Balkh Regional Hospital dient 350.000 Einwohnern als
Zentralkrankenhaus und bis zu sechs Millionen Bürgern als
Überweisungskrankenhaus. Die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Bank für Wiederaufbau (KfW) unterstützen im Auftrag des Auswärtigen
Amtes (AA) das Gesundheitsministerium in Afghanistan, ein
funktionsfähiges Gesundheitssystem aufzubauen. Während
die GIZ den Aufbau eines modernen Krankenhausmanagements unterstützt sowie in der Ausbildung von qualifi zier-
Labor und Unterrichtsraum
des Departments für Pathologie.
tem medizinischem und nicht medizinischem Personal berät, baut die KfW das Hauptgebäude des Krankenhauses mit
360 Betten, 21 Intensivpflegeplätzen, sieben Operationssälen
und vorwiegend Einrichtungen für Notfallmedizin und Diagnostik auf. Die Schwedische Internationale Entwicklungsagentur (SIDA) fi nanziert ein Lehr- und Ausbildungsgebäude
für 260 Studenten. Im Rahmen des Aufbaus der Diagnostik
erhielt der Autor den Auftrag, ein Department für Pathologie
einzurichten, technisches Personal und Ärzte zu trainieren
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Sehen Sie ihr Labor mit anderen
Augen!
Bei dem zweiten Aufenthalt nach drei Monaten stellte der
Autor fest, dass in dem Labor wegen mangelhafter klinischer
Angaben und schlechter technischer Bearbeitung der Präparate keine sicheren Diagnosen gestellt werden konnten. Die
medizinische Versorgung in Afghanistan ist im Allgemeinen
mangelhaft. Es fehlen sowohl qualifi zierte Ärzte und technisches Personal sowie diagnostische und therapeutische Einrichtungen. Hinzu kommt die unzureichende fi nanzielle Situation der Ärzte und des Personals in staatlichen Kliniken
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3.2011
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20 Afghanistan
mit Monatseinkommen von 60 bis 90 US-Dollar, sodass
Nebentätigkeiten zur Finanzierung des Lebensunterhalts notwendig sind, mit der Folge, dass Ärzte nur wenige Stunden
am Tag in staatlichen Kliniken arbeiten und die Patienten zumeist durch wenig qualifi ziertes Personal versorgt werden.
Erschwerend kommt eine alle hierarchische Strukturen durchsetzende Korruption hinzu, die Ämterschacherei ermöglicht
und jegliche kollegiale Zusammenarbeit untergräbt.
Die medizinische Versorgung in Staatlichen Hospitälern
ist kostenlos, aber notwendige Therapien werden von Ärzten
wie auch vom Pflegepersonal den Patienten vorenthalten, wenn
Angehörige nicht sogenannte Geschenke gemacht haben.
Durch den Aufbau einer FNA-Klinik gewann der Autor Einblick in den klinischen Alltag, der an einigen Beispielen
dargestellt wird: Eine 16-jährige Patientin wurde mit einem
ausgedehnten Osteosarkom im proximalen Humerusbereich
in der Klinik vorgestellt. Wegen des dringenden Verdachts
auf Lungenmetastasen wurde von einem weiteren operativen Vorgehen abgeraten und eine palliative Schmerzthera-
pie empfohlen. Später wurde mitgeteilt, die Patientin sei mit
ausreichender Dosis an Paracetamol entlassen worden, da
eine palliative Therapie mit Opiaten wegen des Verwaltungsaufwands nicht durchgeführt werde. Bei einer 40-jährigen
Patientin wurde ein Mammakarzinom klinisches Stadium T3
N1 diagnostiziert. Ehemann und Schwager verzichteten auf
eine Therapie der Patientin wegen der Dauer, der Kosten des
Krankenhausaufenthalts und des Ausfalls der häuslichen Arbeitszeit. Eine Selbstentscheidung der Patientin wurde nicht
berücksichtigt, die Entscheidung des Ehemanns und der
männlichen Familienangehörigen waren ausreichend.
Die Sicherheit ziviler Experten ist in den letzten Monaten
schlechter geworden. Die Ereignisse vom 1. April 2011 in Masar-e
Sharif, bei denen sieben UN-Mitarbeiter getötet wurden, zeigen,
dass die Formel: humanitäre Aufgaben schützen vor gewaltsamen Übergriffen nicht mehr greift. Zu groß sind das Misstrauen
und die Fremdenfeindlichkeit der Bevölkerung geworden. Trotzdem scheint Masar-e Sharif, verglichen mit anderen Landesteilen, für medizinische Experten sicherer zu sein, da der medizinische Regionaldirektor Schwager des Provinzgouverneurs ist.
Die Frage scheint berechtigt, was von dem Projekt
Pathologie am Balkh Regional Hospital nach einem Ende
des militärischen Engagements bleibt. Betrachtet man die
politische Situation, so wird die Aussage negativ ausfallen,
betrachtet man das Engagement der jungen Kollegen, dann
besteht Hoffnung und somit die Verpfl ichtung, das Projekt
fortzuführen! Deshalb brauchen wir die Unterstützung
deutscher PathologInnen!
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Das Digitale Zeitalter hält Einzug in
die Pathologie!
Kontakt
Dr. med. Gerhard Stauch
Pathologe
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Termine
15.–18. 09. 2011 ......................................................
Ausbildung QM-Beauftragte Pathologie, Nürnberg
29. 10. 2011 ............................................................
21.–24. 09. 2011..................................................
03.–08. 11. 2011................................................
56. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft
für Neuropathologie und Neuroanatomie (DGNN),
Hörsaalzentrum-Morgenstelle Tübingen,
Kontakt: www.neuropathology-tuebingen.de
Herbsttagung 2011 der Österreichischen Gesellschaft
für Pathologie/IAP Austria, Fachhochschule Sankt Pölten,
Kontakt: [email protected]
24.–27. 11. 2011................................................
Her2neu-Diagnostik, Berlin
23.–24. 09. 2011..................................................
34. Morphologietage, Kongress Palais Kassel – Stadthalle,
Kontakt: [email protected]
21. Fortbildungstagung für Klinische Zytologie,
Hilton München Park,
Kontakt: Martina Bürger, [email protected]
07.–09. 10. 2011...................................................
27.–29. 01. 2012................................................
Refresher-Kurs im Rahmen des Mammographie-Screenings,
München – ausgebucht –
27. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Zytologie,
Barockschloss Mannheim,
Kontakt: www.zytologie-tagung.de
14. Bamberger Morphologietage, Bamberg,
Kontakt: www.morphologietage.de
19. 11. 2011 ............................................................
22. 10. 2011.......................................................
Nach der Akkreditierung/Zertifizierung ist vor der
Akkreditierung/Zertifizierung, Düsseldorf – ausgebucht –
9. Pathologentagung der Bodenseeregion in Friedrichshafen,
Kontakt: Prof. Dr. Helmuth Steininger,
[email protected]
04.–05. 11. 2011 .....................................................
Grundkurs im Rahmen des Mammographie-Screenings,
München – ausgebucht –
05. 11. 2011 ............................................................
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11.–12. 02. 2012................................................
Einführung in die Dermatohistologie –
von der Biopsie zur Diagnose,
Universitäts-Hautklinik Münster,
Kontakt: Jeannette Crout, [email protected]
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Validierung immunhistochemischer Untersuchungsmethoden,
Düsseldorf – ausgebucht –
Kontakt für alle Termine der Akademie:
www.akademie-morphologie.de
28.–29. 10. 2011..................................................
Innovation für die Gesundheit
Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für Gen-Diagnostik
(AGD) e. V., Seminaris Seehotel am Templiner See in Potsdam,
Kontakt: www.agdev.de/aktuelle_jahrestagung
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22
Impressum
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Wir sind das größte Universitätsklinikum des
Nordens und eine der größten Universitätskliniken Europas. Mit mehr als 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir der größte
Arbeitgeber in Schleswig-Holstein. An mehr
als 70 Kliniken und Instituten mit den medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck leisten
wir die maximale Krankenversorgung sowie
universitäre medizinische Forschung und Lehre
im Lande.
Am Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
(Direktor: Herr Univ.-Prof. Dr. A. C. Feller) ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Assistenzärztin/
Assistenzarztes
(Fachärztin/Facharztes)
zunächst befristet auf zwei Jahre, in Vollzeit, zu
besetzen.
Vorkenntnisse in der Pathologie sind erwünscht,
aber nicht Voraussetzung. Es sollte der Wunsch
nach der universitären Laufbahn mit dem Ziel der
Habilitation bestehen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Einstellung mit Facharztreife oder fortgeschrittener Ausbildung bei Nachweis eigenständiger
wissenschaftlicher Leistungen. Ebenso haben Sie
die Möglichkeit zur Weiterbildung in Hämato- und
Lymphknotenpathologie sowie Molekularpathologie.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-Ärzte.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei entsprechender Eignung bevorzugt. Frauen werden
bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vorrangig berücksichtigt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Univ.Prof. Feller, Tel. 0451 500-2707. Weitere Informationen über das UK S-H erhalten Sie auch unter
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Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen
richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer
L 110.13/2 bis zum 29.09.2011 an das
UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
Campus Lübeck · Dezernat Personal
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Wissen schafft Gesundheit
3.2011
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eine(n) (leitenden) Oberarzt(in) oder Facharzt(in)
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enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt,
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schwerpunktmäßig in der Diagnostik von GI, gynäkologischen und urologischen Tumoren. Unser Institut arbeitet
mit mehreren Tumorzentren in verschiedenen Krankenhäusern zusammen. Somit ist eine gute kollegiale Zusammenarbeit mit den klinischen Kollegen erwünscht. Eine Zulassung für die Zytologie (KV-Prüfung) wäre vorteilhaft.
Wir bieten:
Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Namentlich
gekennzeichnete Beiträge geben
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Redaktion wieder.
Erscheinungsweise:
Viermal jährlich
15.02., 15.05., 15.09., 15.11.
mit umfassenden Kenntnissen in der Routinediagnostik insbesondere bei der Schnellschnittdiagnostik und
Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in guter Teamarbeit mit flache hierarchischen Strukturen, Zukunftsperspektive und angenehmen Arbeitsklima mit geregelter Arbeitszeit und Dienstplan an. Ein breites Spektrum
an diagnostischen Möglichkeiten einschließlich immunhistologie, Molekularbiologie und Telepathologie
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(auch mit ausländischen Instituten). Modernes computerunterstütztes Bearbeitungs- und Befundsystem (z.B.
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Tumorzentren mit Konferenzen und regelmäßigem Austausch sowie fachliche Zusammenarbeit
mit benachbarten Instituten. Das Institut ist zertifiziert und technisch modern ausgestattet.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung an das:
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