Tätigkeitsbericht der Oö. Patientenvertretung für das Jahr 2009

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LAND
OBERÖSTERREICH
Oö. Patientenvertretung
Tätigkeitsbericht 2009
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A
Oö. Patientenvertretung
Organisation der Oö. Patientenvertretung………………………………………………...
4
Organigramm ...............................................................................................................
5
Aufgaben, Geschäftsanfall………………………………………...……………….............
6
Mitgliedschaften.................................. ……………………………................................... 7
Veranstaltungen....................................................................................................... 8 – 9
Beschwerden 1991 – 2008.......................................................................................9 - 10
Beschwerden / ambulante u. stationäre Patienten ...................................................... 11
Anfall der Beschwerden bezogen auf die einzelnen Krankenanstalten…………..........12
Aufteilung der Krankenanstaltenbeschwerden auf die Fachgebiete……………..….... 15
Anfall der Beschwerden AKH Linz, Klinikum Wels - Grieskirchen
und LKH Vöcklabruck….............................................................................….....….16-17
Gründe für Beschwerden ........................................................................................... 18
Ergebnisse ................................................................................................................. 19
Schadenersatzzahlungen……………………….…………….........…….................. 20-23
Vortrag der Oö. PPV im LKH Rohrbach ................................................................. 24
Aussprachen mit Patienten oder Angehörigen ........................................................ 25
Beitrag der Oö. PPV zur Qualitätsverbesserung .......................................................26
Zusammenarbeit mit der Sanitären Aufsicht ........................................................... 27
Berichte der einzelnen Informations- und Beschwerdestellen…….....…….....…. 28-30
Erledigungen durch die Informations- und Beschwerdestellen ...........................31-36
TEIL B
Patientenverfügung
Patientenverfügungs-Gesetz, Geschäftsanfall...................................................37- 43
Schlusssatz.......................................................................................................... 44
BEI ALLEN PERSONENBEZOGENEN BEZEICHNUNGEN GILT DIE GEWÄHLTE FORM FÜR BEIDE GESCHLECHTER.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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TEIL A
OÖ. PATIENTENVERTRETUNG
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Oö. Patientenvertretung
Die Oö. Patientenvertretung besteht seit dem Jahr 1991. Die gesetzlichen Grundlagen
bilden §§ 12 ff Oö. KAG 1997, LGBl.Nr. 132/1997, zuletzt geändert durch LGBl.Nr.
35/2008.
Organisation der Oö. Patientenvertretung:
Die Oö. Patientenvertretung besteht gem. § 13 Abs.1 Oö. KAG 1997 aus drei Mitgliedern, die von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung bestellt werden. Die Vorsitzende der Oö. Patientenvertretung wurde mit Wirksamkeit vom 1.5.2005 bestellt. Die Oö. Patientenvertretung setzt sich im Einzelnen zusammen aus:
1.
2.
3.
Einer Patientenvertreterin als Vorsitzende – Dr. Renate Hammer,
stellvertretende Vorsitzende - Dr. Birgit Mraczansky-Knödlstorfer
einem Arzt aufgrund eines Besetzungsvorschlages der Ärztekammer für Oberösterreich – Prim. Univ. Prof. Dr. Peter Kühn und
einer rechtskundigen Person – Hofrat Dr. Wilhelm Köhler
rechtskundiges Ersatzmitglied – Mag. Dr. Gerhard Hasibeder
Für das ärztliche Mitglied wurden, entsprechend dem Gesetz, mehrere Ersatzmitglieder
bestellt. Die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sind in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Oö.
Patientenvertretung weisungsfrei.
Der Sitz der Oö. Patientenvertretung befindet sich im Landesdienstleistungszentrum,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.
Die Geschäfte der Oö. Patientenvertretung werden vom Amt der Oö. Landesregierung
unter der fachlichen Leitung der Vorsitzenden besorgt. Die Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung setzte sich im Jahr 2009 aus folgenden Mitarbeitern zusammen:
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Organigramm der Geschäftsstelle
Dr. Renate HAMMER
Vorsitzende
Dr. Birgit MRACZANSKY-KNÖDLSTORFER –
Stellvertretende Vorsitzende –
Teilzeit 20 Stunden
Mag. Marianne RAXENDORFER
Dr. Claudia DEMMER
Teilzeit 20 Stunden
Irmtraud RECHBERGER
Teilzeit 30 Stunden
Sekretariat
Teilzeit je 20 Stunden
Mo, Di
Mi, Do, Fr
Maria WEISSENGRUBER
Sonja EICHMAYER
Gabriele SCHLEIFER
Renate REICHARD
Schreibbereich
Sandra RACHBAUER
Teilzeit 20 Stunden
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Aufgaben:
Die Oö. Patientenvertretung ist zuständig für die Aufklärung von Missständen, die Behandlung von Beschwerden und die Erteilung von Auskünften, die jeweils mit dem Aufenthalt eines Patienten in einer oberösterreichischen Krankenanstalt zusammenhängen.
Die Tätigkeit umfasst neben der Entgegennahme sämtlicher Beschwerden und Einholung aller erforderlicher Unterlagen, die inhaltliche Prüfung durch ein ärztliches Mitglied;
bei Feststellung eines Haftungsgrundes die Bemühung um außergerichtliche Schadensbereinigung; weiters Information, Aufklärung und Vermittlung. Die Beschwerden werden
entweder in Schriftform eingebracht oder anlässlich einer persönlichen Vorsprache
schriftlich aufgenommen.
Gemäß § 12 Abs.1a Oö. KAG 1997 hat die Oö. Patientenvertretung in regelmäßigen
Abständen - mindestens zweimal pro Jahr - Sprechtage in jenen Bezirken, in denen sich
öffentliche Krankenanstalten befinden, abzuhalten. Im Jahr 2009 kamen insgesamt 54
Personen zu Sprechtagen in den Bezirken, was einen Anstieg um 20 % im Vergleich
zum Vorjahr darstellt.
In der Geschäftsstelle im LDZ wurden 157 Beschwerden persönlich vorgebracht, was
einer Abnahme um 23 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 211 Beschwerden mündlich vorgebracht, was eine Reduktion um
15,3 % (38 Beschwerden) im Vergleich zum Jahr 2008 darstellt. Zu beobachten war,
dass immer mehr Beschwerden per E-mail an die Oö. Patientenvertretung herangetragen wurden.
2008
2009
356
327
211
249
Mündliche Beschwerden
Schriftliche Beschwerden
Grafik 1: Anzahl der Beschwerden 2008 und 2009
Für die Entgegennahme der mündlichen Beschwerden steht die Oö. Patientenvertretung
täglich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Ein derartiges
Gespräch dauert ca. 1 Stunde und es werden in vielen Fällen Probleme geschildert, die
über unseren Zuständigkeitsbereich hinausgehen.
Die überwiegende Anzahl der Beschwerden wurde schriftlich übermittelt.
Häufig verwendet wurde das im Internet unter der Adresse http://www.landoberoesterreich.gv.at abrufbare Formular.
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Mitgliedschaften:
•
Mitglied der Leitethikkommission des Landes OÖ und der weiteren lokalen
Ethikkommissionen wie
Ethikkommission des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Linz
Ethikkommission des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern in Linz und
Ethikkommission des Krankenhauses der Elisabethinen in Linz.
•
Mitglied der Oö. Gesundheitsplattform sowie
•
Vorsitzende der Entschädigungskommission.
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Tagung der ARGE der Patientenanwälte fand am 23. und 24. April 2009 in Linz
u.a. mit folgenden Themen statt:
(von li. nach re.: Dr. Josef Weiss, HonProf. Dr. Konrad Brustbauer, Dr. Mercedes Zsifkovics, Dr. Erwin Kalbhenn, Mag. Renate
Skledar, HR. Dr. Gerald Bachinger, Mag. Birger Rudisch, Dr. Renate Hammer, Mag. Alexander Wolf)
• Jahresbericht des ARGE-Sprechers Dr. Gerald Bachinger (Niederösterreich)
• Vorstellung des neu ernannten Tiroler Patientenvertreters Mag. Birger Rudisch
• Wahl des neuen ARGE-Sprechers und der Stellvertreter: Gewählt wurden Dr. Gerald Bachinger (Niederösterreich) zum Sprecher und Mag. Renate Skledar (Steiermark) und Dr. Erwin Kalbhenn (Kärnten) zu den Stellvertretern.
• E-Rezept in Oberösterreich: Herr DI Böhm von der Oö. Gebietskrankenkasse stellt
im Rahmen seines Vortrages das Projekt vor.
• Besichtigung der Wohnung "Homebutler" (= Wohnen auf höchstem technischen
Niveau für ältere Menschen, um ihnen ein längeres Leben im eigenen Zuhause zu
ermöglichen), Rudolfstr. 8, 4040 Linz.
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Teilnahme an Veranstaltungen, Aus- und Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit
•
"Gmundner Medizinrecht-Kongress"
•
"Medizinethik – Modul I"
•
"Rechtliche Fragen in der Medizin"
•
"Weissenseeer Symposion, Ethik in der Medizin"
•
"Medizinethik-Seminar der Medizinischen Gesellschaft"
•
"Bundesweite Amtsärztetagung"
•
"Grundrechtstag 2009 – moderne Medizin-individuelle Handlungsfreiheiten und Grundrechte"
•
"Umgang mit Aggression" – interne Fortbildungsveranstaltung
•
"Gründungsinitiative der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger"
Anfall der Beschwerden bei der Oö. Patientenvertretung
Im Jahr 2009 wurden 567 Beschwerden bearbeitet.
567
576
535
538
521
492
488
503
442
351
421
200
149
137
84
98
81
81
72
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Grafik 2: Anzahl der Beschwerden 1991 bis 2009
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Das Beschwerdeaufkommen sank im Vergleich zum Jahr 2008 um 1,6 %.
Bei den 567 Fällen handelt es sich ausschließlich um solche, die einen schriftlichen Aufwand verursacht haben.
Davon bezogen sich 57 Eingaben (fast ausschließlich per E-Mail) auf allgemeine Anfragen. Inhaltlich bezogen sich diese Eingaben auf die unterschiedlichsten Sachverhalte:
• Zahlreiche Anfragen betrafen arbeitsrechtliche bzw. versicherungsrechtliche Fragen.
• Mehrere Eingaben waren Ersuchen um Informationen für diverse wissenschaftliche Arbeiten, wie Diplomarbeiten, Dissertationen und ähnliches.
• Einige Personen baten um die Zusendung von Informationsmaterial oder Broschüren über
die Oö. Patienten- und Pflegevertretung.
• Mehrere Anfragen bezogen sich auf das Recht auf Einsichtnahme in die Krankengeschichte.
• In zwei Anfragen ging es um gebührenrechtliche Fragen.
• Mehrmals wurde die Oö. Patienten- und Pflegevertretung um Bekanntgabe der Kontaktdaten der Patientenvertretungen ersucht.
• Zwei Personen hatten eine Frage zum Oö. Patientenentschädigungsfonds.
• Verschiedene Berufsverbände ersuchten um Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit
den Krankenkassen.
• Diverse Anfragen handelten von Fragen bezüglich der Verlegung von Patienten in eine
andere Krankenanstalt.
• Zwei Personen erkundigten sich hinsichtlich der Möglichkeit einer beruflichen Tätigkeit bei
der Oö. Patienten- und Pflegevertretung.
• Eine Sozialberatungsstelle ersuchte um Auskunft zu einer Datenschutzfrage.
• Eine Person hatte eine Frage zur Einstellung ihrer Versehrtenrente.
• Eine Anfrage betraf das Thema Rezeptgebührenbefreiung.
• Ein Patient übermittelte einen Bericht über seine Erfahrungen als sehbehinderte Person in
einer Krankenanstalt.
• Eine sehr allgemein gehaltene Beschwerde über eine Krankenanstalt langte ein.
• Ein Patient beschwerte sich über einen Fehler in einem ärztlichen Befund.
• Eine Anfrage bezog sich auf die gesetzlichen Regelungen zur Totenbeschau.
• Eine Eingabe enthielt Verbesserungsvorschläge für psychiatrische Stationen in Krankenanstalten.
• Einige Personen wollten wissen, ob die Inanspruchnahme der Unterstützung durch die
Oö. Patienten- und Pflegevertretung etwas kostet.
• Eine Person ersuchte um Unterstützung durch die Oö. Patienten- und Pflegevertretung in
einem bereits anhängigen gerichtlichen Verfahren.
• Eine Frage betraf die Rechtslage zur Behandlung von Kindern in einer Krankenanstalt.
• Eine Person ersuchte um Aufklärung zum Thema Sachwalterschaft.
• Ein Patient erkundigte sich über die Zulässigkeit einer bestimmten Medikation.
• Eine Anfrage betraf eine Kuranstalt.
39 ebenfalls meist per E-mail an die Oö. Patienten- und Pflegevertretung gerichtete Anfragen oder Beschwerden bezogen sich inhaltlich auf im niedergelassenen Bereich tätige
Ärzte und auf niedergelassene Zahnärzte, wo die Oö. Patienten- und Pflegevertretung
mangels gesetzlicher Grundlage diesbezüglich keine Überprüfung durchführen konnte.
Seitens der Patienten bestand oft kein Verständnis dafür, dass die Oö. Patienten- und
Pflegevertretung keine Unterstützung bieten konnte, insbesondere solche Patienten, die
schon Erkundigungen in anderen Bundesländern gemacht und erfahren hatten, dass
dort eine Zuständigkeit für den niedergelassenen Bereich besteht. Da es bundesweit
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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unterschiedliche gesetzliche Grundlagen betreffend die Zuständigkeit der jeweiligen Patientenvertretung gibt und in Oberösterreich eine solche für den niedergelassenen Bereich derzeit nicht normiert ist, wäre eine gesetzliche Änderung notwendig, um Beschwerden betreffend den niedergelassenen Bereich prüfen zu können.
Weiters wurden pro Monat im Jahr 2009 ca. 720 Telefonate geführt, was aber nicht bedeutet, dass 720 Beschwerden pro Monat erhoben wurden. Eine Vielzahl der Telefonate
ergibt sich aufgrund notwendiger Recherchen, Anfragen der Patienten betreffend den
Stand des Verfahrens, Terminvereinbarungen, etc.
Bei der Bearbeitung der schriftlichen Eingaben ist es oft notwendig, mit den Patienten
Rücksprache zu halten, um den Sachverhalt zu klären sowie zu ergründen, worum es
dem Patienten eigentlich geht, gegen welche Krankenanstalt sich die Beschwerde richtet
und worin der Beschwerdegrund genau gelegen ist. Viele Patienten halten zunächst
auch nur fest, dass die Intention der Beschwerdeeinbringung darin gelegen sei, zukünftig
andere Patienten vor Schaden zu bewahren. Anlässlich der telefonischen Kontaktaufnahme stellte sich eigentlich immer heraus, dass sie sehr wohl auch Schadenersatzansprüche geltend machen möchten.
Nicht selten wurden Probleme geschildert, die nicht in den Kompetenzbereich der Oö.
Patienten- und Pflegevertretung fallen. Soweit dies möglich war, wurde Auskunft gegeben oder an die zuständigen Stellen weiterverwiesen.
Anfall der Beschwerden bezogen auf die ambulanten und stationären
Patienten in den Krankenanstalten:
567
Beschwerden
1.415.642
495.738
Stationäre Aufenthalte
Ambulante Patienten
Grafik 3: Vergleich von ambulanten und stationären Patienten zu Beschwerden im Jahr 2009
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Anfall der Beschwerden bezogen auf die einzelnen Krankenanstalten:
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Krankenanstalt
2006
2007
2008
2009
AKH Linz
67
77
84
77
Klinikum Wels- Grieskirchen *)
-
-
69
71
Klinikum Wels *)
58
59
-
-
KH Grieskirchen *)
9
7
-
-
UKH Linz
38
42
29
22
LKH Steyr – mit Standort Enns
31
40
35
35
KH der Barmherzigen Schwestern Linz
30
40
54
39
LKH Vöcklabruck
41
33
49
41
Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg
26
22
24
19
KH der Elisabethinen
17
22
22
22
KH Ried
20
18
22
16
LKH Freistadt
11
16
13
8
Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz
19
14
14
20
LKH Bad Ischl
15
13
17
6
LKH Schärding
15
6
12
11
LKH Kirchdorf
9
13
18
14
KH der Barmherzigen Brüder Linz
17
12
21
12
LKH Gmunden
17
10
20
21
KH Braunau
14
9
16
11
LKH Rohrbach
9
8
13
6
PK St. Stephan
2
2
0
-
Diakonissen KH Linz
3
6
0
2
KH Sierning
2
1
0
1
Psychiatrische Klinik Wels *)
1
1
-
-
Sozialversicherungsträger **)
6
6
10
4
Krankenanstalten anderer
Bundesländer
8
13
4
8
Niedergelassene Ärzte
42
34
25
34
Sonstiges
11
11
5
67
Gesamt
538
535
576
567
*) Die angeführten KH´s wurden 2008 zum Klinikum Wels- Grieskirchen zusammengeschlossen
**) Sozialversicherungsträger – darunter fallen die Beschwerden betreffend Rehabilitations- und Kuranstalten, deren Rechtsträger sie sind
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 12
Anlässlich der mündlichen Vorsprachen äußerten die Patienten hin und wieder, dass sie
es sich lange überlegt hätten, ob sie sich beschweren sollten oder nicht. Meist hat dann
ein naher Angehöriger, ein Freund oder ein Bekannter den Anstoß dazu gegeben, sich
an die Oö. Patienten- und Pflegevertretung zu wenden. Befürchtungen, Repressalien
erdulden zu müssen, bestanden und auch die Sorge, in dem von der Beschwerde betroffenen Krankenhaus aufgrund der Beschwerdeerhebung nicht weiter bzw. wieder behandelt zu werden. Wie sich herausgestellt hat, wurde – wenn auch in ganz wenigen Fällen
– den Patienten tatsächlich wegen der Erhebung der Beschwerde eine weitere Behandlung verweigert, sodass in zwei Fällen die Beschwerde zurückgezogen wurde. In einem
Fall berichtete eine Patientin, dass der Arzt nach Beendigung der Schiedsstellenverhandlung zu ihr gesagt hätte, sie werde es jetzt schwer haben, einen Arzt zu finden, der
sie weiter behandeln würde. Seitens der Oö. Patienten- und Pflegevertretung kann nur
bedauert werden, dass manche Ärzte nach wie vor dem Beschwerdewesen ablehnend
gegenüber eingestellt sind.
Wie schon im letzten Tätigkeitsbericht erwähnt, wird darauf hingewiesen, dass die Beschwerdefrequenz alleine keine Rückschlüsse auf die medizinische Qualität einer Krankenanstalt zulässt. Ein Krankenhaus mit höherer Bettenanzahl und mehr Eingriffen hat
ein höheres Beschwerdeaufkommen als vergleichsweise eine Krankenanstalt mit geringerer Bettenanzahl und weniger Eingriffen.
Unter Sonstiges geführte Fälle betrafen folgende Themenkreise:
-
Ein Beschwerdeführer erkundigte sich anlässlich eines Sprechtages allgemein
nach den Möglichkeiten der Oö. Patienten- und Pflegevertretung. Er vermutete zwar einen Behandlungsfehler, wollte aber die betroffene Krankenanstalt
nicht nennen. Es wurde vereinbart, dass er sich neuerlich einen Termin geben
lässt, wenn er sich entschließt, dass die Oö. Patienten- und Pflegevertretung
tätig werden soll, was jedoch nicht geschehen ist.
-
Die Tochter einer Patientin kam zu einem Sprechtag bei einer Bezirkshauptmannschaft und brachte vor, dass sich ihre Mutter im Zuge eines RehaAufenthaltes in einer Klinik in Deutschland bei einem Sturz eine Verletzung
zugezogen habe, die dort nicht entsprechend behandelt worden sei. Der Beschwerdeführerin wurde erklärt, dass die Oö. Patienten- und Pflegevertretung
nur im Zusammenhang mit oberösterreichischen Krankenanstalten tätig werden könne. Die Beschwerde wurde jedoch an die zuständige Versicherungsanstalt weitergeleitet.
-
Vom Unabhängigen Verwaltungssenat von Oberösterreich wurde der Oö. Patienten- und Pflegevertretung ein Erkenntnis in einer Unterbringungssache zur
Kenntnis übermittelt. In diesem Verfahren ging es um eine Beschwerde eines
Patienten, vertreten durch den Verein "VertretungsNetz - Patientenanwaltschaft", der durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsund Zwangsgewalt zwangsweise eingewiesen wurde. Diese Maßnahme habe
ihn in seinem Recht auf persönliche Freiheit verletzt. Die Beschwerde wurde
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 13
allerdings erst nach Ablauf der in § 67c AVG vorgesehenen 6-wöchigen Frist
eingereicht und ein Wiedereinsetzungsantrag wurde abgewiesen.
-
Ein Beschwerdeführer gab an, im Jahr 2006 während eines Kuraufenthalts
von den dort behandelnden Ärzten falsch behandelt worden zu sein, weshalb
sich sein Zustand signifikant verschlechtert habe und er seither Schmerzen
habe. Außerdem habe weder er noch sein Hausarzt einen Befund erhalten.
Aus den eingeholten Unterlagen der Kuranstalt und den Stellungnahmen der
behandelnden Ärzte konnte keinerlei Fehlbehandlung festgestellt werden.
Dies wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, der sich für die Bemühungen
der Oö. Patienten- und Pflegevertretung bedankte.
Von den 477 aktenmäßig bearbeiteten Beschwerden wurden 249 von Frauen und 228
von Männern erhoben.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 14
Aufteilung der Beschwerden auf die Fachgebiete:
Physikalische Medizin
Intensivmedizin
Radiologie
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Lungenabteilung
Strahlendiagn. u. Therapie sowie Nuklearmedizin
Anästhesie
Akutambulanz
Neurochirurgie
Augenheilkunde
1
1
1
1
1
4
4
5
7
8
Kinderheilkunde einschließlich Neonatologie
Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie
Hals- Nasen- Ohrenkrankeiten
Neurologie und Psychiatrie
Urologie
Orthopädie
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Innere Medizin
Chirurgie
14
15
15
21
25
29
40
45
83
Unfallchirurgie
140
Grafik 4: Anzahl der Beschwerden in Krankenhäusern aufgeteilt nach Fachgebieten 2009
2009 konnten 460 Beschwerden einem speziellen Fachgebiet zugeordnet werden.
Es zeigt sich, dass sich die meisten Beschwerden – unverändert zum Vorjahr - auf die
Unfallchirurgie bezogen.
Die Beschwerden betreffend das Fachgebiet Chirurgie sind im Vergleich zum Jahr 2008
um 21,7 % zurückgegangen.
Die Gründe, dass wieder diese beiden Fachgebiete die höchste Beschwerdeanzahl aufweisen, liegen überwiegend in der großen Erwartungshaltung der Patienten, dass nach
schweren Unfällen und aufwändigen Eingriffen der Gesundheitszustand wieder wie vor
dem Ereignis bzw. der Erkrankung hergestellt werden soll. Überdies ist bekannt, dass
gerade diese Fachbereiche besonders komplikationsbehaftet sind, diese Eingriffe mit
vielen Risiken verbunden sind und die Patienten eingetretene Komplikationen rasch auf
einen Fehler bei der Operation zurückführen.
Im Bereich der Orthopädie kam es zu einem Rückgang beim Beschwerdeaufkommen
um 29 %.
Auch im Fachbereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe kam es im Vergleich zum
Vorjahr zu einem Rückgang um 23% (das sind 12 Fälle). Betreffend das Fachgebiet Innere Medizin betrug der Rückgang 17 % (das sind 9 Fälle).
Eine Steigerung um 39 % gab es im Fachgebiet Urologie und eine um 114,3 % im Fachbereich Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Der Anfall der (zuordenbaren) Beschwerden bezogen auf das AKH Linz, Klinikum WelsGrieskirchen und LKH Vöcklabruck stellt sich wie folgt dar:
AKH Linz
Haut- und Geschlechtskrankheiten
1
3
Neurologie u. Psychiatrie
4
Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten
9
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
2
Augenheilkunde
4
Urologie
7
Orthopädie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1
15
Chirurgie
9
Innere Medizin
21
Unfallchirurgie
Grafik 5: Anzahl der Beschwerden AKH Linz 2009
Klinikum Wels – Grieskirchen
Physikalische Medizin
1
5
Innere Medizin
Neurologie und Psychiatrie
1
2
Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten
4
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
2
Augenheilkunde
Anästhesie
Orthopädie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1
3
5
Chirurgie
Unfallchirurgie
21
25
Grafik 6: Anzahl der Beschwerden Klinikum Wels -Grieskirchen 2009
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 16
LKH Vöcklabruck
2
Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten
Kinder- und Jugendheilkunde
1
Anästhesiologie
1
3
Neurologie und Psychiatrie
6
Chirurgie
Augenheilkunde
1
7
Urologie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Innere Medizin
2
3
Unfallchirurgie
14
Grafik 7: Anzahl der Beschwerden LKH Vöcklabruck 2009
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 17
Gründe der Beschwerden aus Sicht der Beschwerdeführer:
422
1
8
13
32
Sonstiges
Informations- und
Kommunikationsprobleme
Organisationsprobleme
Mängel bzw. Fehler im
Pflegebereich
Behandlungsfehler
Grafik 8: Gründe für Beschwerden 2009
Wie kommt der Patient darauf, dass bei ihm eine Fehlbehandlung vorliegen könnte?
1. Durch Äußerungen von nachbehandelnden Ärzten, Therapeuten.
2. Postoperativ anhaltende Schmerzen, Beschwerden, erfolgloser Eingriff.
3. Unverständnis dafür, dass sich eine Komplikation verwirklicht hat.
4. Entschuldigung durch den Arzt, dass etwas passiert ist.
5. Unterbleiben einer Entschuldigung durch den Arzt, dass etwas passiert ist.
6. Der Arzt hat sich nach dem Eingriff nicht mehr blicken lassen.
7. Angehöriger verstorbener Patienten, die Ableben nicht verarbeiten können.
In Gesprächen mit Hinterbliebenen verstorbener Patienten wurde in einigen Fällen beklagt, dass man sich im Krankenhaus nicht ausreichend um den betagten Patienten gekümmert hätte und dass sie enttäuscht darüber wären, dass sie nicht rechtzeitig vom
unmittelbar bevorstehenden Ableben verständigt worden wären. Es besteht oft der
Wunsch, mit dem Angehörigen die letzten Minuten zu verbringen, um sich von ihm verabschieden zu können. Scheitert dies durch Unterbleiben "eines einfachen Anrufes" des
Krankenhauses, ist die Verbitterung groß.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 18
Ergebnisse:
Die Oö. Patientenvertretung versucht, nach Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen, die
Ursachen für die Medizinschäden zu klären und in jenen Fällen, in denen die rechtlichen
Voraussetzungen für Schadenersatz vorliegen, außergerichtlich Einigungen zu erzielen.
Es werden daher entweder direkt mit den rechtlichen Vertretern der Krankenanstalten
bzw. deren Haftpflichtversicherungen Verhandlungen geführt oder es wird versucht, über
die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ zu einer
Schadenersatzleistung für den Patienten zu kommen.
Von den im Jahr 2009 eingelangten Beschwerden konnten im Anfallsjahr 296 abgeschlossen werden.
Insgesamt konnten im Jahr 2009 von der Oö. Patienten- und Pflegevertretung 540 Fälle
abgeschlossen werden. In dieser Zahl sind auch Beschwerden inkludiert, die vor 2009
angefallen sind.
In 64 Fällen wurde eine Schadenersatzleistung erzielt.
In 476 Fällen konnte kein Schadenersatz für den Patienten erwirkt werden, da weder ein
Behandlungsfehler noch ein sonstiger Haftungsgrund festgestellt werden konnte oder
der Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine Haftungsübernahme ablehnte. Der Patient erhielt in solchen Fällen immer eine schriftliche Mitteilung, selbst wenn ein ausführliches telefonisches Gespräch mit ihm geführt worden war.
Neben dem Erhebungsergebnis und unserer Beurteilung wurde ihm auch ein Informationsblatt über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Kenntnis gebracht. Sofern eine
Haftung nicht eindeutig festgestellt werden konnte, wurde er darauf hingewiesen, dass
die Möglichkeit besteht, einen Antrag an den Oö. Patientenentschädigungsfonds zu stellen.
In 12 Fällen wurde mit den Patienten bzw. den Angehörigen und Hinterbliebenen ein
persönliches ausführliches Gespräch über das Erhebungs- und Prüfungsergebnis geführt. (Details siehe Seite 25)
Vereinzelt wollten Patienten, bei denen kein Schaden eingetreten war, nur Aufklärung
über Vorgefallenes. Auch diese Fälle sind in den 476 Fällen eingerechnet, in denen kein
Schadenersatz für den Patienten erzielt werden konnte. Es wurde aber das Beschwerdevorbringen positiv erledigt, d.h. der Einschreiter erhielt die gewünschte Auskunft und
Information.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 19
Schadenersatzzahlungen:
1. Ergebnisse aufgrund direkter Kontaktaufnahme mit dem Rechtsträger bzw. der
Haftpflichtversicherung der Krankenanstalt:
In 30 Fällen konnte direkt mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt 409.150 Euro vereinbart werden. Dieser Betrag wurde auch an die Patienten ausbezahlt.
€ 568.540,00
€ 409.150,00
€ 345.708,00
€ 269.508,34
€ 169.350,00
2005
2006
2007
2008
2009
Grafik 9: Schadenersatzleistungen durch direkte Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen 2005 bis 2009
Einer dieser Fälle wurde mit der Haftpflichtversicherung eines Sozialversicherungsträgers direkt verhandelt:
Bei einer Patientin wurde ein Zahn beim Versuch eines Stiftaufbaues perforiert. Der Stift
wurde in eine "fausse route" (falscher Weg) gesetzt, das heißt, dass beim Aufbereiten des
Zahnwurzelkanals eine seitliche Perforation durch die Zahnwurzel entstand. Der Zahn musste in Folge entfernt werden und ein Zahnersatz wurde notwendig. Von Seiten der Oö. Patienten- und Pflegevertretung wurde direkt mit der Haftpflichtversicherung des betroffenen Sozialversicherungsträgers Kontakt aufgenommen und es konnte zur Zufriedenheit der Patientin
eine Generalabfindung für die Schmerzen und Kostenersatz für den notwendigen Zahnersatz
ausgehandelt werden. Dieser Betrag ist in den 409.150 Euro eingerechnet.
Einer dieser Fälle wurde mit der Finanzprokuratur des Bundes direkt verhandelt:
Die Patientin einer psychiatrischen Abteilung verübte im Unterbringungsbereich einen
Selbstmordversuch, indem sie das T-Shirt, das sie gerade trug, mit einem Feuerzeug anzündete. Die Patientin erlitt massive großflächige Verbrennungen am gesamten Oberkörper, den
Oberarmen und im Kinn- bzw. Gesichtsbereich. Gerade wenn ein Patient im Rahmen des
Unterbringungsgesetzes zwangsweise angehalten wird, muss im Unterbringungsbereich
ausreichend sichergestellt sein, dass der Patient vor Schaden bewahrt wird. Die Oö. Patienten- und Pflegevertretung wandte sich an die in dieser Sache zuständige Finanzprokuratur
des Bundes. Nach Erstellung eines Privatgutachtens wurde seitens des Bundes eine Pauschalabgeltung von erheblicher Höhe angeboten und von der Patientin angenommen. Auch
diese Abgeltung ist in den 409.150 Euro bereits inkludiert.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 20
2. Ergebnisse anlässlich der Involvierung der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ:
Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle
bei der Ärztekammer für OÖ. Wie im Vorjahr konnten viele Fälle zur Zufriedenheit aller
Beteiligten erledigt werden. Es besteht dort für die Patienten die Möglichkeit, Fragen sowohl an einen Arzt der betroffenen Krankenanstalt als auch an das ärztliche und objektive Mitglied der Kommission der Schiedsstelle zu stellen. Jeder Fall wird ausführlich diskutiert, wofür ein Zeitraum von ca. einer halben Stunde zur Verfügung steht. In jenen
Fällen, in denen sich herausstellt, dass eine fachliche Klärung nicht möglich ist, wird ein
Gutachten in Auftrag gegeben. Den Patienten erwachsen weder für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ noch
für die in Auftrag gegebenen Gutachten Kosten.
An vielen Beispielen zeigte sich, dass die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle
bei der Ärztekammer für OÖ für fachlich einwandfreie, nachvollziehbare und faire Lösungen sowohl für die Patienten als auch die Ärzte garantiert. Sind die Patienten mit dem
Ergebnis des Schiedsstellenverfahrens nicht einverstanden, sei es, dass seitens der
Haftpflichtversicherung keine Bereitschaft für die Leistung einer Entschädigung besteht
oder vom Patienten die Höhe des Betrages als zu gering angesehen wird, besteht binnen der Verjährungsfrist noch immer die Möglichkeit, den Gerichtsweg zu beschreiten.
Insgesamt wurden im Jahr 2009 86 Fälle an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ abgetreten.
111
95
83
75
2005
2006
2007
2008
86
2009
Grafik 10: Abtretungen an die Schiedsstelle der Ärztekammer OÖ Vergleich 2005 bis 2009
In 86 Fällen fand vor der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der
Ärztekammer für OÖ eine Verhandlung statt. Darin sind auch Fälle inkludiert, die im Jahr
2008 an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ
abgetreten worden sind. (Auch wenn mehrere Krankenanstalten von der Beschwerde
betroffen waren, wurde das als ein Fall gewertet.)
In 33 Fällen konnte mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt 172.200 Euro für die Patienten erwirkt werden.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 21
Dazu zählt auch ein Fall, bei dem eine Patientin eine Krankenanstalt wegen starker Zahnschmerzen im Mahlzahnbereich des Unterkiefers aufsuchte. Im Krankenhaus wurden die
Zähne der Patientin auf Schmerzempfindlichkeit überprüft und ihr dann ohne radiologische
Untersuchung der falsche Zahn gezogen. Erst einige Tage später wurde die Schmerzempfindlichkeit des tatsächlich geschädigten Zahnes festgestellt, woraufhin die Patientin zur
Wurzelbehandlung an einen niedergelassenen Zahnarzt überwiesen wurde. Der Fall wurde
an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ abgetreten,
wo erreicht werden konnte, dass bei der Patientin kostenlos in der betroffenen Krankenanstalt der notwendige Knochenaufbau durchgeführt wurde und ein Implantat eingesetzt wurde.
In 1 Fall konnte mit dem niedergelassen Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein
Schadenersatzbetrag in der Höhe von 25.000 Euro erzielt werden.
In 52 Fällen wurde vor der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ durch den Rechtsträger des Krankenhauses bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine Haftungsübernahme abgelehnt.
€ 493.524,47
€ 396.686,00
€ 197.200,00
€ 157.200,00
€ 87.880,00
2005
2006
2007
2008
2009
Grafik 11: Schadenersatzleistungen nach Schiedsstellenverhandlungen - Vergleich 2005 bis 2009
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 22
Gesamtergebnis:
Insgesamt wurde ein Betrag in der Höhe von 606.350 Euro von den Haftpflichtversicherungen außergerichtlich an die Patienten geleistet.
€ 839.232,47
€ 725.740,00
€ 639.179,34
€ 606.350,00
€ 257.230,00
2005
2006
2007
2008
2009
Grafik 12: Schadenersatzleistungen insgesamt Vergleich 2005 bis 2009
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 23
Vortrag vom ärztlichen Mitglied der Oö. Patientenvertretung Univ. Prof. Prim. Dr. Peter Kühn
für das Personal des LKH Rohrbach:
“Beschwerden bei der Patientenvertretung des Landes OÖ“
Auf Einladung von Hr. Prim. Dr. Anton Ebner habe ich für das ärztliche und pflegerische Personal des LKH Rohrbach über die Struktur und die Tätigkeit der Oö. Patienten- und Pflegevertretung referiert und auf jene Punkte besonders hingewiesen, die besonders häufig Anlass zu Beschwerden geben.
Zunächst wurde der personelle Aufbau der Oö. Patienten- und Pflegevertretung dargestellt
und dann die Vorgangsweise in der Behandlung einer Beschwerde geschildert. Nach Präsentation einer Statistik der Beschwerden aus den letzten Jahren wurde anhand der detaillierten Schilderung einzelner Fälle herausgearbeitet, wo im Einzelfall tatsächlich Fehlentscheidungen oder Unterlassungen vorgekommen sind. Gerade die Beschäftigung mit derartigen beispielhaften Fällen kann einem Schwächen im Procedere eindringlich vor Augen führen, damit man bei ähnlichen Fällen später kompetenter vorgeht.
Aus einer von mir publizierten Statistik von 400 Fällen hatte sich ergeben, dass in über der
Hälfte der Fälle überhaupt kein Grund für die Beschwerde vorlag (normaler Verlauf der Erkrankung) oder dass es sich um eine aufgeklärte Komplikation handelte. Bei einem kleineren
Teil waren Probleme dadurch entstanden, dass Patienten sich nicht an Empfehlungen gehalten hatten oder dass generell Kommunikationsmängel vorlagen. Bei rund einem Viertel der
Fälle konnten jedoch tatsächlich Fehler von Seiten der Ärzte vermutet werden.
Von diesen wurden (natürlich unter Einhaltung einer völligen Anonymität) zehn einzelne Fälle
Schritt für Schritt präsentiert und in einer gemeinsamen Diskussion versucht, den jeweiligen
Fehler zu identifizieren.
Daraus konnten einige wichtige Ratschläge abgeleitet werden:
1) Für ein Gespräch immer ausreichend Zeit nehmen!
2) Aufklärungsgespräch rechtzeitig! Notizen machen!
3) Erst Denken, Überlegen, dann erst Handeln!
4) Besonders bei invasiver Diagnostik Konsequenzen überlegen! Welche Konsequenz
bei welchem Ergebnis?
5) Aussagen über Prognose immer sehr genau überlegen!
6) Vorsicht mit abfälligen Äußerungen über Vorbehandler! Lösen Beschwerden oft erst aus.
Anzahl der Teilnehmer: Rund 50 Ärzte und Schwestern/Pfleger.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 24
Aussprachen mit Patienten oder Angehörigen - Univ. Prof. Prim.
Dr. Peter Kühn.
In einzelnen Fällen ist es notwendig, die Ergebnisse unserer Überprüfung der vorgebrachten
Beschwerden mit Betroffenen oder Angehörigen in einem persönlichen Gespräch zu diskutieren, wenn man bereits bei der ersten Vorsprache oder bei späteren Kontakten den Eindruck gewinnt, dass sehr schwerwiegende Anschuldigungen vorliegen.
Diese Gespräche werden nach Terminvereinbarung in der Regel vom ärztlichen Mitglied der
Oö. Patienten- und Pflegevertretung - Univ. Prof. Prim. Dr. Kühn - im Beisein von Frau Dr.
Hammer, der Vorsitzenden der Oö. Patienten- und Pflegevertretung oder einer ihrer Vertreterinnen in den Räumen der Oö. Patienten- und Pflegevertretung geführt.
Es handelt sich hier um Fälle, bei denen nach intensivem Studium der Unterlagen kein Haftungsgrund gefunden werden konnte bzw. die Beschwerdeführer beraten werden sollen, wie
weiter vorzugehen ist.
In diesen Fällen kommen die Betroffenen meist „bewaffnet“ mit zahlreichen schriftlichen Unterlagen, Kopien von Krankengeschichten etc. und sind in der Regel recht gut über die entsprechenden Krankheitsbilder bzw. Therapieformen informiert.
Es ist dann oft sehr schwer, den Leuten zu erklären, dass es gelegentlich auch besonders
seltene, atypische Krankheitsverläufe gibt, dass es für manche Erkrankungen besonders
seltene und atypische Ursachen gibt, die dann womöglich gerade im vorliegenden Fall zum
Tragen gekommen sind und die ihnen im Rahmen ihrer bisherigen Beschäftigung mit der
Beschwerde eben nicht untergekommen sind. Unter Berücksichtigung solcher Gegebenheiten erscheint ein Fall dann plötzlich in einem ganz anderen Licht und die stattgehabte Vorgangsweise der behandelnden Ärzte wird auf einmal verständlich.
Besonders schwierig ist es auch zu vermitteln, dass sehr betagte Personen mit zahlreichen
Vorerkrankungen an lebenswichtigen Organen (Zustand nach Bypassoperationen, Zustand
nach Schlaganfällen, Herzinsuffizienz etc.), die noch ein halbwegs angepasstes Leben führen konnten, dann im Rahmen einer neuerlichen Erkrankung (z.B. Pneumonie mit Entwicklung einer Sepsis) an dieser Komplikation „unerwartet“ versterben konnten.
Nicht selten kommen bei diesen Aussprachen aber doch auch Kommunikationsprobleme
zwischen Ärzten/Pflegepersonal und Patienten/Angehörigen zur Sprache, die durchaus dazu
angetan sind, Zweifel an der Güte der Versorgung zu wecken und Anschuldigungen entstehen zu lassen. Hier bieten wir dann gelegentlich eine nochmalige gezielte Rückmeldung an
das jeweilige Krankenhaus an, da die Betroffenen sich oft auch damit begnügen, wenn ein
Fehlverhalten von den Verursachern zur Kenntnis genommen wird.
Trotz aller Bemühungen unsererseits bleiben aber Fälle, bei denen es uns nicht gelingt, die
oft seit vielen Monaten bestehende vorgefasste Meinung zu verändern, sodass wir ihnen
dann nur eine Beratung bei der Planung ihrer nächsten Schritte anbieten können.
Ein derartiges Gespräch dauert in der Regel deutlich länger als eine Stunde, bedarf einer
entsprechenden Vorbereitung und erfordert schließlich auch die Abfassung eines abschließenden Protokolls.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 25
Beitrag der Oö. Patienten- und Pflegevertretung zur Qualitätsverbesserung:
Anlässlich der Operation einer Ovarialzyste wurde bei einer Patientin in einer Krankenanstalt
ein Röntgen der Lunge gemacht, auf dem an der Lunge ein Tumor von 4,5 cm Durchmesser
festgestellt wurde. Am Röntgenbefund ist vermerkt, dass eine weitere Abklärung dringend
empfohlen wird. Während des Krankenhausaufenthaltes wurde dieser Befund nicht weiter
beachtet. Der Arztbrief enthält lediglich im Anhang unter der Rubrik "Aus den Befunden" diesen Röntgenbefund. Ein Hinweis an den Hausarzt zur weiteren Abklärung ist nicht explizit
erfolgt. Jahre später wurden im Zuge einer Routineuntersuchung ein vergrößerter Tumor und
zwei weitere, kleinere Herde im Unterlappen entdeckt, die sich im Laufe der nunmehr eingeleiteten Behandlung als gutartig herausstellten, weshalb seitens der Patientin letztendlich
auch keine Ansprüche gestellt wurden. Die Oö. Patienten- und Pflegevertretung war jedoch
der Ansicht, dass vom Krankenhaus keine ausreichende Information bezüglich des unklaren
und abzuklärenden Lungenbefundes an die Patientin oder den weiterbehandelnden Arzt ergangen ist und teilte dies der Krankenanstalt mit, um zu vermeiden, dass in Zukunft ein Patient durch einen nicht beachteten Befund zu Schaden kommen könnte.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 26
Involvierung der Aufsichtsbehörde:
Seit dem Jahr 2008 arbeitet die Oö. Patienten- und Pflegevertretung im Sinne der Qualitätsverbesserung in den oberösterreichischen Krankenanstalten mit der Sanitären Aufsicht über
Krankenanstalten zusammen. Im Berichtszeitraum wurde folgende Beschwerde über die
Bettgitterhöhe an die Sanitäre Aufsicht weitergeleitet:
Der Sohn einer dementen Patientin führte Beschwerde darüber, dass seine Mutter bereits
zweimal im Krankenhaus aus dem Bett gestürzt sei. Beim ersten Sturz habe sie sich einen
Oberschenkelbruch und beim zweiten Sturz einen Beckenbruch zugezogen. Er als Sohn und
Sachwalter seiner Mutter habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Mutter ein Bett
mit Gittern benötigen würde. Es wäre aber ein zu niedriger Gitterstab, den seine Mutter überwinden konnte, angebracht worden.
Das Anbringen von zu niedrigen Bettgittern konnte nicht als beweisbarer Fehler in der Pflege
festgehalten werden, da im Krankenhaus keine anderen Betten zur Verfügung standen. Die
Problematik der Bettgitterhöhe, die für demente, aber mobile Patientinnen und Patienten
überwindbar ist, wurde der Sanitären Aufsicht zur Kenntnis gebracht.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 27
Berichte der einzelnen Informations- und Beschwerdestellen der Krankenanstalten
über erledigte Eingaben und Beschwerden 2008 und 2009:
Beschwerdefälle
Klinikum Wels –
Grieskirchen
2008
14
22
32
23
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Vöcklabruck
2008
Beschwerdefälle
LKH Steyr und Zentrum
für Innere Medizin und
Psychosomatik Enns
2008
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
3
1
3
2
5
2
0
3
2008
16
0
2
0
9
0
8
5
15
1
7
16
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
2009
2008
4
1
17
0
2009
9
2
7
3
6
2
4
2
2008
2009
1
0
1
3
2008
6
6
2
5
2009
4
0
2
3
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Diakonissen KH
2009
1
1
9
10
2
0
22
2
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Kirchdorf
2009
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Freistadt
2009
2
2
5
7
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Landes-Nervenklinik
21
5
41
32
2009
3
0
12
11
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Gmunden
2009
12
1
11
8
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Rohrbach
42
5
23
27
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Bad Ischl
2009
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
LKH Schärding
35
21
54
38
45
5
21
34
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Landes- Frauen- und
Kinderklinik
2009
2008
1
2
1
4
2009
2
0
0
0
3
1
1
1
Seite 28
Beschwerdefälle
UKH Linz
2008
5
0
5
6
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
KH Barmherzige
Schwestern Linz
Beschwerdefälle
KH Braunau
2009
2008
13
0
1
6
2009
9
8
6
10
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
KH Barmherzige
Brüder Linz
2009
2008
2008
29
14
15
17
2009
Medizinisch
5
3
Medizinisch
5
1
Pflegerisch
0
0
Pflegerisch
1
0
Organisatorisch
17
33
Organisatorisch
2
0
Kommunikation
14
18
Kommunikation
0
0
Beschwerdefälle
KH Barmherzige
Schwestern Ried
2008
11
2
6
16
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
KH der Elisabethinen
2008
Beschwerdefälle
Kreuzschwestern
Sierning
8
0
4
13
2008
5
4
15
15
2009
0
0
0
0
2008
0
0
0
0
2009
0
0
0
0
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Reha- u. Kurzentrum
Bad Schallerbach
2009
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
assista - Institut für
Therapie
2009
2
5
18
11
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Schallerbacherhof
2009
2008
0
0
0
0
2009
Medizinisch
0
0
Medizinisch
0
0
Pflegerisch
0
0
Pflegerisch
0
0
Organisatorisch
3
10
Organisatorisch
0
0
Kommunikation
0
0
Kommunikation
0
0
Beschwerdefälle
OÖ. GKK Fachambulatorien
2008
Beschwerdefälle
SKA Bad Schallerbach
2009
2008
2009
Medizinisch
0
0
Medizinisch
0
0
Pflegerisch
0
2
Pflegerisch
0
0
Organisatorisch
4
1
Organisatorisch
0
0
Kommunikation
0
1
Kommunikation
0
0
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 29
Beschwerdefälle
Therapiezentrum St.
Isidor
2008
Beschwerdefälle
Herz- KreislaufSonder- krankenanstalt Bad Ischl
2009
2008
2009
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
0
0
viele
0
0
viele
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
0
0
0
0
0
0
Kommunikation
0
0
Kommunikation
1
0
Beschwerdefälle
Herz- und Kreislaufzentrum Bad Hall
2008
0
0
0
0
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Privatklinik St. Stephan
2008
Beschwerdefälle
Klinik Wilhering
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
0
0
0
0
0
0
0
1
2008
0
1
0
0
Beschwerdefälle
Kneipp-Kurhaus
Bad Kreuzen
2009
22
2
21
17
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
30
9
16
18
2009
0
0
0
0
2008
0
0
0
0
2009
20
0
6
6
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
SKA-RZ Bad Ischl
2009
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Oö. GKK Zahnambulatorium
2009
2008
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
AKH Linz
0
0
0
0
0
0
0
0
Medizinisch
Pflegerisch
Organisatorisch
Kommunikation
Beschwerdefälle
Institut Hartheim
2009
2008
10
0
2
3
2009
0
0
1
0
0
0
0
0
2009
0
0
0
0
Wie die vorangegangene Statistik zeigt, konnten im Jahr 2009 zahlreiche Beschwerden
von den Informations- und Beschwerdestellen der einzelnen Krankenhäuser zur Zufriedenheit der Patienten und Patientinnen geklärt werden.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 30
Einige Beispiele zu den von den Informations- und Beschwerdestellen behandelten Vorbringen 2009:
Im Klinikum Wels-Grieskirchen
-
wurden Behandlungsfehler vermutet;
wollte ein Patient stationär und nicht nur ambulant behandelt werden;
wurde die Richtigkeit der Heilbehelfsverschreibung in Frage gestellt;
wurden Aufklärungsdefizite beanstandet;
war ein Patient mit der Qualität der Behandlung unzufrieden;
wurde mangelnde Sorgfalt bei der Zuteilung von Medikamenten moniert;
fühlte sich ein Patient bei der Äußerung seiner Beschwerden nicht ernst genommen;
langten Beschwerden über lange Wartezeiten ein;
wurde die Unterbringung auf Gangbetten kritisiert;
beschwerte sich jemand darüber, dass keine Duschmöglichkeit für ambulante
Patienten besteht;
beklagte jemand die fehlende Spielecke für Kinder im Wartebereich einer Ambulanz;
waren unfreundliches Verhalten, mangelnde Aufmerksamkeit und Einfühlungsvermögen des Pflegepersonals Grund für Beschwerden;
wurde bei einem Patienten versehentlich die Einreichung für den Rehaaufenthalt unterlassen;
wurden mangelnde Kommunikation mit Angehörigen und zwischen den Berufsgruppen und Fachabteilungen kritisiert;
beschwerte sich ein Patient darüber, dass ein Hautdefekt nach einer Operation nicht thematisiert wurde;
beschwerte sich jemand über die Parkgebühren.
In der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz
-
-
beschwerten sich Patienten über das Verhalten des Personals während der
Wartezeit auf eine Operation;
kam es zu Kommunikationsproblemen mit Ärzten und Pflegepersonal;
gab es Vorwürfe bezüglich langer Wartezeiten;
wurde die Begleitunterkunft bemängelt;
regte ein Vater an, ein zusätzliches Panikschloss im Isolierzimmer zu installieren;
wurde kritisiert, dass auf der Intensivstation kein Bett reserviert wurde;
brachte eine schwangere Zwillingsmutter eine Beschwerde ein, weil sie aufgrund von Platzmangel auf der Intensivstation nach Vöcklabruck transferiert
wurde;
wurden die Abstände zwischen den Kontrollen einer laufenden Infusion als zu
lang empfunden;
erhob ein Vater den Vorwurf, dass eine Krankheit erst nach drei Tagen erkannt worden sei.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 31
Im LKH Vöcklabruck
-
-
-
-
fühlten sich Patienten nicht ausreichend aufgeklärt bzw. informiert;
beschwerten sich Patienten über die medizinische Behandlung und die Diagnostik;
kritisierte ein Patient, dass er von einem Arzt in der Akutaufnahme an die
dermatologische Station eines anderen Krankenhausen verwiesen wurde;
beanstandete ein Patient, dass bei der Versicherung kein Antrag für eine Rehabilitation eingebracht wurde;
bemängelte die Mutter eines Patienten der Augenambulanz, dass dieser an
einen niedergelassenen Arzt überwiesen wurde;
kritisierte eine einweisende Ärztin die medizinische Versorgung auf einer Station;
waren lange Wartezeiten bzw. die Terminvergabe häufig Anlass für Unmut;
beklagten sich Angehörige darüber, dass sie erst am Entlassungstag bzw. gar
nicht von der Entlassung der Patienten informiert wurden oder dass die Patienten frühzeitig entlassen wurden;
wurden zahlreiche Beschwerden wegen des unfreundlichen Verhaltens von
Ärzten und anderen Mitarbeitern vorgebracht;
brachte ein Patient eine Beanstandung über eine Dokumentation im Schlussbericht ein;
hinterfragte der Gatte einer Patientin, warum diese nicht auf eine andere Station verlegt wurde;
zeigte die Mutter eines 6-jährigen Patienten auf, dass auf der Kinderstation für
die Begleitperson kein Bett zur Verfügung steht;
ging die Beschwerde der Tochter eines Patienten darüber ein, dass ihr Vater
vom Roten Kreuz nicht in das vorgesehene Pflegeheim entlassen wurde, sondern an die frühere Heimadresse;
äußerte ein Patient seinen Unmut, weil er von der Unfallambulanz an die Akutaufnahme verwiesen wurde;
beschwerte sich eine Patientin darüber, dass sie einen Tag vor ihrer geplanten Operation keine Auskunft darüber erhalten konnte, wer als Operateur vorgesehen war;
kritisierte der Leiter des Palliativteams Salzkammergut Organisationsmängel
und Personalknappheit beim Wundmanagement;
ersuchte die Tochter eines Verstorbenen um Aufklärung der Umstände eines
Sturzes ihres Vaters;
reichte der Vater einer Patientin Beschwerde bezüglich der Verpflegung des
Kindes und der stillenden Mutter ein;
gab es Unzufriedenheit mit der Vorgehensweise bei der Verabreichung von
Medikamenten;
bemängelte der Gatte einer Patientin die Zustände bei der Chemotherapie als
unzumutbar;
wollte der Vater eines Patienten im Aufwachraum als zweiter Angehöriger anwesend sein, was nicht möglich war;
beschwerten sich eine Patientin und ihr Gatte, dass der Gatte bei einer Koloskopie-Untersuchung nicht im Zimmer anwesend sein durfte;
der Sohn und der Gatte einer Patientin waren der Ansicht, dass die Patientin
früher stationär aufgenommen hätte werden müssen;
beanstandete ein Patient, dass die Handhabung medizinischer Geräte nicht
den hygienischen Vorschriften entsprach.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 32
Im LKH Steyr
-
beklagten sich Patienten über ihrer Meinung nach medizinisch nicht korrekte
Behandlungen;
beschwerten sich Patienten über die Vorgehensweise bei der Diagnosestellung;
wurde die Vorgehensweise bei der Entlassung kritisiert;
wurden von Patienten und Angehörigen Mängel in der Pflege aufgezeigt;
beschwerte sich ein Angehöriger darüber, dass sein Vater im Krankenhaus zu
Sturz kam und sich dabei einen komplizierten Oberschenkelbruch zuzog;
bemängelte eine zuweisende Ärztin die mangelnde Koordinierung von Untersuchungen bei älteren Patienten;
waren der Ablauf von Terminvereinbarung, Aufnahme und Behandlung Anlass
zu Beschwerden;
kritisierten zahlreiche Patienten und Angehörige die mangelnde kommunikative und soziale Kompetenz des Personals;
beschwerte sich jemand darüber, eine Schmerztablette anstatt Schmerzinjektionen bekommen zu haben;
wurde die Sauberkeit im Sanitärbereich beanstandet;
gingen Beschwerden über das Essen ein;
bemängelte eine Patientin die Rauchbelästigung im Buffet;
langten Beschwerden über die Verrechnung des Pflegegebührenersatzes ein;
beklagte sich ein Patient über eine schlaflose Nacht aufgrund eines lauten Gerätes zur Wundheilung bei Mitpatienten;
fühlte sich ein Patient nicht ausreichend über konservative Therapiemöglichkeiten aufgeklärt;
waren wechselnde Ärzte bei der Nachversorgung Grund zur Beschwerde;
waren lange Wartezeiten Beschwerdeinhalt;
wurden Beschwerden über technische Defekte bzw. mangelnde technische
Möglichkeiten vorgebracht;
zeigte ein Besucher die Gefährlichkeit einer Tür auf, die direkt auf die Straße
hin geöffnet werden konnte;
gingen Beanstandungen aufgrund der Umbauarbeiten ein;
beschwerte sich ein Angehöriger über die Vorgehensweise bei der Einholung
von Zustimmungserklärungen bei Patienten mit Sachwalter;
wurden mangelnde Ressourcen aufgezeigt;
vermutete ein Patient, dass es zu einer Datenschutzverletzung gekommen
sei;
gab es Unmut über die Parkplatzbewirtschaftung;
wurde die Telefonvermittlung kritisiert;
gaben Patienten an, keine ärztliche Bestätigung bekommen zu haben;
regte jemand an, den Zugang zum Hubschrauberlandeplatz abzusichern.
Im LKH Schärding
-
beschwerten sich zwei Patientinnen darüber, dass in den Zimmern der Allgemeinen Gebührenklasse kein Fernsehapparat vorhanden ist;
wurden lange Wartezeiten kritisiert;
gab es Kommunikationsprobleme;
waren Patienten mit der Behandlung unzufrieden.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Seite 33
Im LKH Rohrbach
-
war ein Patient mit der Betreuung durch den Arzt bei einer ambulanten Behandlung nicht zufrieden;
wurde die medizinische Behandlung in Frage gestellt;
langten Beschwerden über die unfreundliche Behandlung durch Ärzte ein;
beklagte sich jemand über den Verlust seines Hörapparates;
reichte ein Patient wegen einer Zahnbeschädigung nach einer Intubation eine
Beschwerde ein.
In der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg
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gab es Beschwerden über die Einweisung in den geschlossenen Bereich;
kritisierte jemand die Befunderstellung und Befundübermittlung bzw. deren Inhalt;
waren lange Wartezeiten Anlass für Kritik;
beklagten sich Patienten über die Behandlung und die ärztliche Betreuung;
fühlten sich Patienten in ihrer Intimsphäre verletzt;
gab es Unmut über die Parkplatzbewirtschaftung;
monierte ein Patient eine unrichtige Formulierung im Krankenbericht;
fühlte sich jemand nicht ausreichend aufgeklärt;
wurde Beschwerde über das unfreundliche Verhalten des Personals erhoben.
Im KH Braunau
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glaubte ein Patient, zu früh entlassen worden zu sein;
beklagten sich Patienten über lange Wartezeiten;
war eine Patientin mit der Bettenverteilung nicht zufrieden;
fühlte sich der Gatte einer Verstorbenen unverstanden;
äußerte ein Patient mehrere Kritikpunkte an der Organisation der Unfallambulanz;
kritisierten Patienten und Angehörige die Diagnostik und die medizinische Behandlung;
vermutete eine Patientin Probleme beim Geburtsverlauf;
beklagten sich Angehörige über einen Mitpatienten;
beschwerte sich ein Patient darüber, dass ihm durch das Röntgenassistenzpersonal Schmerzen zugefügt wurden;
forderten Sonderklassepatienten mehr Aufmerksamkeit;
zogen sich zwei Patienten bei einem Sturz eine Verletzung zu;
konnten Angehörige nicht angemessen vom Verstorbenen Abschied nehmen;
landete ein Patient in der falschen Abteilung;
waren drei Patienten mit dem Aufenthalt insgesamt unzufrieden;
beanstandete ein Patient das Essen im Krankenhaus;
brach ein Zahn beim Intubieren;
beschwerte sich eine Person darüber, dass der Termin ihrer Operation erst
verschoben wurde, als sie schon auf dem OP-Tisch lag;
wollte eine deutsche Patientin die Ambulanzgebühr von einer Behandlung an
einem Sonntag nicht bezahlen;
wurden Rechnungen beanstandet;
wurde in drei Fällen ausländerfeindliche Haltung dem Personal unterstellt.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Im KH Barmherzige Schwestern Ried
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wurden die Diagnostik und die medizinische Behandlung bemängelt;
beklagten sich Patienten über unterlassene bzw. nicht ausreichende Aufklärung;
fühlte sich jemand in seiner Intimsphäre verletzt;
wurden Beschwerden wegen unhöflichen Verhaltens des Personals vorgebracht;
äußerte ein Patient wegen einer ambulanten Abweisung seinen Unmut;
ortete ein Patient eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.
In den Zahnambulatorien der OÖ GKK
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waren Patienten mit der medizinischen Behandlung nicht einverstanden;
langten Beschwerden über lange Wartezeiten und die unfreundliche Behandlung ein;
wurde ein Schmerzpatient an den behandelnden Zahnarzt zur Schmerzbefreiung überwiesen;
beklagten sich zwei Patienten über Probleme mit Prothesen bzw. festsitzenden Versorgungen.
Im AKH Linz
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betrafen Beschwerden Komplikationen nach Operationen;
beklagte ein Patient, dass ein Nierenstein unbeobachtet abgegangen ist;
wurde die medizinische und pflegerische Versorgung als unzureichend empfunden;
beschwerte sich ein Patient über eine Fehlstellung nach einem Fingerbruch;
beklagten zwei Patienten, dass die Narkose unzureichend gewesen sei;
wurde kritisiert, dass eine Medikamentenallergie nicht beachtet wurde;
wurden fehlerhafte Terminvereinbarungen und verschobene Termine bemängelt;
kritisierten zahlreiche Patienten und Angehörige die mangelnde kommunikative und soziale Kompetenz des Personals;
meinten Eltern, dass ihrem Kind zu viele Zähne gerissen wurden;
wurde bei einem Patienten die 6. statt der 5. Rippe teilreseziert;
wurden Behandlungsfehler bei Operationen vermutet;
war bei einem Uterusmyom eine zweite Operation erforderlich;
beklagte sich ein Patient darüber, dass das linke Knie statt dem rechten Knie
arthroskopiert wurde;
wurde eine Beschwerde wegen eines Druckgeschwürs erstattet;
beschwerte sich ein Patient, dass er nicht stationär aufgenommen wurde;
litt jemand unter Schmerzen bei der Zahnbehandlung;
wurde vermutet, dass eine Blasenruptur zu spät erkannt wurde;
waren lange Wartezeiten Anlass für Unmut;
kam es zu der Verwechslung von Leichen;
beanstandete eine Patientin, dass sie nicht gleich als Sonderklasse-Patientin
aufgenommen wurde;
wurde versehentlich das falsche Medikament gespritzt;
wurde kritisiert, dass es im Überwachungszimmer für Frischoperierte keine
Geschlechtertrennung gibt;
bemängelte eine Sonderklasse-Patientin die Leistungen;
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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biss eine Patientin auf einen Stein, wobei ein Zahn abbrach;
fühlten sich Patienten und Angehörige nicht ausreichend informiert;
erlitt jemand eine Wundinfektion nach einer dringend indizierten Operation;
beklagte sich jemand über starke Schmerzen bei der Wundversorgung;
ging die Beschwerde ein, dass nach einer Wurzelbehandlung Probleme aufgetreten sind;
wurde die Diagnosestellung kritisiert;
beschwerte sich eine Person darüber, zunächst am falschen Finger operiert
worden zu sein;
trat eine Phlegmone nach einer Radialispunktion auf;
fühlten sich mehrere Patienten pflegerisch nicht ausreichend betreut;
beschwerte sich eine Person darüber, dass ihr Gebiss verschwunden ist;
kam es zu Missverständnissen über den Zeitpunkt der Entlassung;
monierte jemand, dass ihm ein Telefonanschluss verweigert wurde.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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TEIL B
PATIENTENVERFÜGUNG
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Patientenverfügung
Mit dem am 1. Juni 2006 in Kraft getretenen Patientenverfügungs-Gesetz werden die Voraussetzungen und die Wirksamkeit für die Errichtung einer Patientenverfügung geregelt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein Mittel, den eigenen Willen vorausschauend für den Fall
kundzutun, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine Patientenverfügung soll es
Personen ermöglichen, genau definierte medizinische Behandlungen für einen Zeitraum, in
dem sie nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig sind, abzulehnen. Die Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung einer Person. Gefordert wird, dass im
Zeitpunkt der Errichtung die Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben ist.
Im Einzelnen regelt das Bundesgesetz:
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Allgemeine Gültigkeitserfordernisse und mögliche Inhalte von Patientenverfügungen
Möglichkeit der Errichtung einer verbindlichen oder beachtlichen Patientenverfügung
Voraussetzungen und Formerfordernisse der verbindlichen Patientenverfügung
Wirkungen der beachtlichen Patientenverfügung
Gültigkeitsdauer von 5 Jahren für verbindliche Patientenverfügungen
Jederzeitige Widerrufsmöglichkeit
Unwirksamkeit
Schutz vor Missbrauch
Es können nur konkret genannte medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Nicht möglich ist die Ablehnung der Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, da dies Teil der
Pflege ist. Abgelehnt werden kann jedoch das Setzen einer PEG-Sonde (und damit die Zuführung von Nahrung und Flüssigkeit), da dies einen medizinischen Eingriff darstellt.
Weiterhin nicht möglich sind Inhalte, die sich auf Maßnahmen der aktiven direkten Sterbehilfe beziehen.
Voraussetzungen für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung:
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Errichtung in Schriftform
Konkrete Umschreibung der abgelehnten medizinischen Behandlung oder eindeutige
Nachvollziehbarkeit aus dem Gesamtzusammenhang
Umfassende ärztliche Beratung und Bestätigung
Rechtliche Belehrung
Eine verbindliche Patientenverfügung gilt für den Zeitraum von 5 Jahren. Damit die Verbindlichkeit aufrecht bleibt, muss vor Ablauf von 5 Jahren unter Einhaltung aller FormerfordernisTätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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se die Patientenverfügung neu errichtet werden. Verliert der Errichter der Patientenverfügung
jedoch innerhalb dieser 5 Jahre seine Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit, bleibt die
verbindliche Patientenverfügung trotzdem wirksam.
Mit dem am 1. Juni 2006 in Kraft getretenen Patientenverfügungs-Gesetz werden die Voraussetzungen und die Wirksamkeit für die Errichtung einer Patientenverfügung geregelt.
Aufgaben der Oö. Patientenvertretung:
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Patientenverfügung sind folgende Aufgaben von
der Oö. Patienten- und Pflegevertretung zu übernehmen:
1. Auskunftserteilung über die gesetzlichen Voraussetzungen und die Möglichkeit der
Errichtung einer beachtlichen bzw. einer verbindlichen Patientenverfügung;
2. Zusendung des Formulars und Informationsmaterials;
3. Inhaltliche Prüfung der errichteten Patientenverfügungen, allenfalls Veranlassung von
Korrekturen;
4. Erteilung der rechtlichen Belehrung durch einen rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung und damit Verbindlicherklärung der Patientenverfügung.
Geschäftsanfall:
Das Interesse bezüglich der Errichtung einer Patientenverfügung war im Jahr 2009 nur wenig geringer als im Jahr 2008. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 43 rechtliche Belehrungen durchgeführt, das sind nur um 8 (- 15,7 %) weniger als im Jahr 2008.
Ein Grund dafür dürfte sein, dass Personen, denen die Errichtung einer Patientenverfügung
ein Anliegen war, eine solche bereits in den vorausgegangenen Jahren errichtet haben und
diese grundsätzlich erst nach 5 Jahren erneuert werden muss, um die Verbindlichkeit weiter
zu gewährleisten. Andererseits dürften sich auch einige Personen dazu entschlossen haben
eine beachtliche Patientenverfügung zu erstellen, für deren Errichtung eine rechtliche Belehrung nicht zwingend erforderlich ist.
2008
2009
1
50
verbindliche PatV
1
42
beachtliche PatV
Grafik 13 : Anzahl der verbindlichen /beachtlichen Patientenverfügungen 2008 / 2009
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Die Auskunftserteilung über die gesetzlichen Voraussetzungen und die Möglichkeit der Errichtung einer beachtlichen bzw. einer verbindlichen Patientenverfügung erfolgte großteils
zunächst telefonisch. Auch im Rahmen der Sprechtage auf den Bezirkshauptmannschaften
wurden diesbezüglich Auskünfte erteilt. Interessierten wurden ein Informationsblatt, ein Arbeitsbehelf sowie das Formular zur Errichtung einer Patientenverfügung übermittelt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 59 Formulare und Arbeitsbehelfe versendet.
Zu den Aufgaben der Oö. Patienten- und Pflegevertretung zählt neben der Durchführung der
rechtlichen Belehrung auch die inhaltliche Prüfung der errichteten Patientenverfügungen. Im
Jahr 2009 wurde die Möglichkeit angeboten, vor Aufsuchen eines Arztes betreffend die Erteilung der ärztlichen Aufklärung, den Entwurf der Patientenverfügung zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wurden Verbesserungen, Ergänzungen oder Änderungen als notwendig erachtet, wurde dies den Errichtern der Patientenverfügung mitgeteilt.
Diese Vorprüfung verursachte zwar einen zeitlichen Mehraufwand für die Oö. Patienten- und
Pflegevertretung, jedoch wurde dadurch den Personen ein neuerliches Aufsuchen des Arztes und unter Umständen auch Kosten erspart. In den Fällen, in denen ein Vorgespräch
stattgefunden hat, waren keine Verbesserungen, Ergänzungen oder Änderungen der Patientenverfügung erforderlich.
In den Fällen, in denen die Oö. Patienten- und Pflegevertretung erst nach Vornahme des
ärztlichen Gespräches erstmals kontaktiert wurde, waren in 20 Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung nicht gegeben. Es
wurde deshalb mit den Errichtern Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, welche Korrekturen
zu tätigen wären, damit die Patientenverfügungen als verbindlich erklärt werden könnten. Am
häufigsten (in 15 Fällen) waren Änderungen bezüglich der medizinischen Behandlungen, die
abgelehnt werden sollten, durchzuführen. So wurde es z.B. als nicht ausreichend gesehen,
wenn verfügt wurde, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen zu unterlassen sind. Auch
die Ablehnung jeder medizinischen Maßnahme, die der Verlängerung des Sterbevorganges
dient, wurde nicht als Inhalt einer verbindlichen Patientenverfügung akzeptiert.
In zwei Fällen wurde ergänzend auch mit dem beratenden Arzt Kontakt aufgenommen, um
Missverständnisse hintanzuhalten.
In zwei Fällen fehlte die Unterschrift der beratenden Ärztin bzw. des beratenden Arztes auf
der Patientenverfügung. In zwei weiteren Fällen war der Punkt "ärztliche Aufklärung" nicht
ausgefüllt und in einem Fall war die ärztliche Aufklärung bezüglich der Notfallversorgung
widersprüchlich. In einigen Fällen waren mehrere Kontaktaufnahmen mit den Errichtern erforderlich, bis die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren.
Nachdem die inhaltliche Prüfung durch die Oö. Patienten- und Pflegevertretung erfolgt war
bzw. keine Korrekturen zu veranlassen waren, wurde mit den Errichtern ein Termin zur rechtlichen Belehrung vereinbart. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 43 rechtliche Belehrungen durchgeführt. Davon wurden 42 Patientenverfügungen als verbindlich erklärt. Ein derartiges Gespräch dauerte durchschnittlich eine halbe bis eine Stunde.
Sehr häufig beschränkte sich das Gespräch nicht nur auf den juristischen Inhalt, sondern
wurde seitens der Errichter auch ihre persönliche Situation angesprochen. Es wurde auch
immer wieder über tragische Schicksale im Bekanntenkreis berichtet und der Wunsch geäußert, dass sie dies so nicht haben möchten und deshalb diese Patientenverfügung errichtet
haben.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Für die Errichtung einer beachtlichen Patientenverfügung ist eine rechtliche Belehrung nicht
zwingend erforderlich. Dennoch hat eine Patientin, die eine solche errichten wollte, um eine
rechtliche Belehrung ersucht. Da eine beachtliche Patientenverfügung bei der Ermittlung des
Patientenwillens umso mehr zu beachten ist, je eher sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt, wurde dem Wunsch der Patientin nachgekommen.
Alter der Personen, die eine verbindliche Patientenverfügung errichtet haben:
-
zwischen 51 und 60 Jahre:
zwischen 61 und 70 Jahre:
zwischen 71 und 80 Jahre:
zwischen 81 und 90 Jahre:
gesamt:
8 Personen
12 Personen
16 Personen
6 Personen
42 Personen
16
12
8
6
zwischen 81
u. 90 Jahre
zwischen 71
u. 80 Jahre
zwischen 61
u. 70 Jahre
zwischen 51
u. 60 Jahre
Grafik 14 : Alter der Personen die verbindlichen /beachtlichen Patientenverfügungen errichteten 2009
Von den 42 verbindlichen Verfügungen wurden 27 von Frauen und 15 von Männern errichtet.
Eine 68jährige Dame errichtete eine beachtliche Patientenverfügung und ersuchte um Erteilung der rechtlichen Belehrung dafür.
Viele Errichter hielten in ihrer Einstellung zum Leben, Gesundheit und Krankheit, dem Sterben und dem Tod fest, dass sie ein Sterben in Würde wünschen bzw. das Leben in Würde
beenden möchten. Auch wurden unnötige künstliche Lebensverlängerungen bzw. eine Verlängerung des Sterbeprozesses häufig abgelehnt.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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Ärztliche Aufklärungsgespräche wurden geführt bei:
40
2
Allgemeimediziner
niedergelassener FA
Grafik 15: Verteilung der ärztlichen Aufklärungsgespräche für PatV 2009
Wie auch im Jahr 2008 hat sich die überwiegende Anzahl der Patienten (40) im Jahr 2009
bezüglich der ärztlichen Aufklärung an einen Allgemeinmediziner gewandt. Nur 2 Patienten
haben sich im Berichtszeitraum für die ärztliche Aufklärung durch einen niedergelassenen
Facharzt entschieden. Im Jahr 2008 waren dies im Vergleich dazu noch 8 Patienten. Während im Jahr 2008 zumindest 1 Patient von einem Facharzt in einem Krankenhaus aufgeklärt
wurde, gab im Jahr 2009 kein einziger Patient an, von dieser Seite Aufklärung erhalten zu
haben.
Was die Ablehnungen der medizinischen Maßnahmen anbelangt, so wurden überwiegend
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eine Wiederbelebung,
eine Intensivtherapie,
das Legen einer PEG- oder Magensonde,
eine künstliche Ernährung sowie
eine künstliche Beatmung
genannt.
Wie auch im letzten Jahr beschäftigte die Errichter einer Patientenverfügung oft die Frage,
wie bzw. wo sie die Patientenverfügung am besten aufbewahren sollten. Vor allem von alleinstehenden Personen und Personen, deren Angehörigen sich im Ausland befinden, wurde
in diesem Zusammenhang immer wieder der Wunsch nach einem einheitlichen Register geäußert. Im Rahmen der rechtlichen Belehrung wurde besprochen, dass es sinnvoll wäre,
einen kurzen Hinweis über die Existenz und Auffindbarkeit der Verfügung in der Geldbörse
bzw. bei den Ausweisen mitzuführen. Die diesbezüglichen Hinweiskärtchen wurden den Errichtern zur Verfügung gestellt. Weiters wurde den Errichtern mitgeteilt, dass die Möglichkeit
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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bestehe, gegen Bezahlung einer Gebühr eine Registrierung im Patientenverfügungsregister
des österreichischen Notariats vornehmen zu lassen. Es wurde dabei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für diese Registrierung keine gesetzliche Grundlage gibt und für
die behandelnden Ärzte keine Verpflichtung für eine Abfrage besteht.
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Patientenverfügung hatte die Oö. Patienten- und
Pflegevertretung auch immer wieder Fragen bezüglich der Vorsorgevollmacht zu beantworten. Es handelt sich dabei um eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden
soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist seit 1. Juli 2007 möglich.
Tätigkeitsbericht 2009 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung
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WIR MÖCHTEN UNS SEHR HERZLICH BEI ALLEN PERSONEN UND INSTITUTIONEN BEDANKEN, DIE
MIT UNS KOOPERIEREN UND UNSERE ARBEIT UNTERSTÜTZEN UND ES UNS SOMIT ERMÖGLICHEN,
ERFOLGREICH SOWOHL FÜR DIE PATIENTEN ALS AUCH HEIMBEWOHNER TÄTIG SEIN ZU KÖNNEN.
Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Vorsitzende Dr. Renate Hammer
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: 0732/7720-14215
Fax: 0732/7720-214355
E-Mail: [email protected]
http://www.land-oberoesterreich.gv.at
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