Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates von Zürich

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GR Nr. 2007/49
Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich
31.01.2007
Weisung 81
Lettenviadukt, Fuss- und Radweg zwischen Limmatstrasse und Geroldstrasse, Objektkredit
Ausgangslage
Basierend auf den vom Stadtforum vorgeschlagenen Massnahmen im Entwicklungsgebiet
Zürich-West (Abschlussbericht: 1997) wurde der Lettenviadukt (Baujahr: 1892, für den Eisenbahnverkehr stillgelegt: 1998) als erste Etappe im Abschnitt Lettenareal bis zur Limmatstrasse in einen Fuss- und Radweg umgestaltet. Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des angrenzenden Wipkingerviaduktes und den geplanten Ausbau der Viaduktbögen
wurde dieser Langsamverkehrsweg im Sommer 2003 in Erfüllung des Postulates GR
Nr. 1999/345 von Markus Bischoff (AL) und Robert Schönbächler (CVP) im Sinne einer Sofortmassnahme provisorisch bis zur Josefwiese verlängert. Dadurch wurden die beiden Freiund Erholungsräume Lettenareal und Josefwiese direkt miteinander vernetzt und somit die
Attraktivität für die Benützerinnen und Benützer massiv erhöht. Längerfristig ist vorgesehen,
die Fuss- und Radwegverbindung über das SBB-Gleisareal bis zur Hohlstrasse im Kreis 4 zu
verlängern. Diese Langsamverkehrsverbindung vom Lettenareal bis zur Hohlstrasse ist im
kommunalen Verkehrsplan der Stadt Zürich vorgesehen.
Der Lettenviadukt ist auch für Tiere und Pflanzen ein wichtiger ökologischer Vernetzungsund Ausbreitungsraum zwischen dem Bahnareal Zürich Hauptbahnhof und dem ehemaligen
Bahnareal Letten bzw. dem Wipkinger Bahneinschnitt. Diese Funktion ist mit geeigneten
Massnahmen aufrechtzuerhalten.
Beide Viadukte sind im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt Zürich aufgeführt.
Im Zusammenhang mit der von den SBB beabsichtigten Neunutzung der Viaduktbögen soll
die provisorische Wegverlängerung von der Limmatstrasse bis zur Geroldstrasse durch einen definitiven Langsamverkehrsweg mit Verbindungs- und Erholungsfunktion abgelöst werden. Aus städtebaulicher Sicht sollen die Weggestaltung und die Bogenausbauten als Gesamterscheinung erlebbar sein. Deshalb wurde die Weggestaltung ins Wettbewerbsprogramm der Bogenausbauten integriert. Das entsprechende Siegerprojekt war Grundlage für
das vorliegende Fuss- und Radwegprojekt.
Projekt
Fuss- und Radweg
Das Projekt beinhaltet den Bau eines Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt von der
Limmatstrasse bis zur Geroldstrasse. Die Oberfläche sieht einen 3 m breiten Betonbelag mit
beidseits offenen Schotterstreifen in einer Breite von 0,8 m vor. Damit wird den ökologischen
Anforderungen Rechnung getragen. Entlang des Weges sind Sitzgelegenheiten vorgesehen.
Die Standorte werden unter Rücksichtnahme auf anliegende Wohnungen ausgewählt.
Im Hinblick auf die Bogenausbauten wird der Wegunterbau mit einer Betonplatte abgedichtet
und entwässert. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird das bestehende Geländer saniert und mit einem angesetzten Gitterzaun versehen. Der Weg wird beleuchtet. Die
Kandelaber werden auf der stadtwärts gelegene Seite angeordnet, damit anliegende Wohnungen nicht durch Lichteinfall beeinträchtigt werden.
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Damit das Quartier möglichst gut an den Lettenviadukt angebunden ist, sind bei allen den
Viadukt querenden Strassen Abgänge vorgesehen. Konkret sind dies bei der Limmatstrasse
ostseitig eine velo- und rollstuhlgängige Rampe in der Böschung zwischen dem Lettenviadukt und der Swissmill (die heutige Treppe südlich des Lettenviaduktes bleibt bestehen).
Westseitig ein Treppenabgang bei der geplanten Markthalle, jeweils westseitig Treppenabgänge bei der Heinrich- und Josefstrasse sowie zusätzlich neben einem Treppenabgang ein
auch für Velofahrende benutzbarer Lift bei der Geroldstrasse. Letztgenannter Abgang wird
so ausgebildet, dass eine spätere treppenlose Verbindung vom Lettenviadukt zur nördlich
des Wipkingerviaduktes geplanten Weiterführung über das Gleisfeld möglich ist. Die Treppenanlagen werden jeweils mit einer Schieberille versehen, damit bei Bedarf Velos zumindest hinauf- oder hinuntergeschoben werden können. Es wurde auch geprüft, ob der vorgesehene Treppenabgang bei der Josefwiese mit einer Kinderwagenrampe ausgestattet werden könnte. Eine Realisierung ist wegen der zu grossen Höhendifferenz aus technischen
sowie aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Vorbereiche Viaduktbögen
Die Verbindung vom Fuss- und Radweg auf dem Lettenviadukt zu den Vorbereichen der
Viaduktbögen auf Strassenniveau ist über die vorgängig erwähnten Auf- und Abgänge sowie
den Lift bei der Geroldstrasse gewährleistet. Auf diesen Vorbereichen, die teilweise auf
Grundstücken der SBB liegen, haben die SBB der PWG (Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen) mittels Baurechtsvertrag das Nutzungsrecht übertragen. Dieses wird jedoch beschränkt durch das von den SBB der Stadt eingeräumte Fussund Radwegrecht. Der Kostenteiler für die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung dieser gemeinsam genutzten Vorbereichsflächen wurde zwischen der PWG und der Stadt Zürich vertraglich geregelt (siehe Kapitel Rechtssituation).
Instandsetzung Stahlbrücken
Die vier in den Lettenviadukt integrierten Stahlbrücken gehören zum Gesamtbauwerk und
sind wie der Natursteinviadukt im Eigentum der SBB. Sie überbrücken die Limmatstrasse,
die Heinrichstrasse, die Josefstrasse und die Neugasse und werden in Koordination mit dem
Erstellen des Weges auf dem Lettenviadukt durch das Tiefbauamt (TAZ) instandgesetzt. Die
SBB haben den Unterhalt der Stahlbrücken vertraglich der Stadt Zürich übertragen.
Zustandsuntersuchungen an den Stahlbrücken haben ergeben, dass der bestehende Korrosionsschutz vollständig erneuert werden muss. Durch die Erneuerung wird für alle Bauteile
eine weitere Lebensdauer von mindestens 30 Jahren erreicht. Zudem werden alle Einlaufschächte sowie die Entwässerungsrohre ersetzt, die Beton-Sichtfläche gereinigt und an beiden Betontrogseiten Wassernasen angesetzt. Der bestehende Zaun wird für die Sanierungsarbeiten demontiert, mit Korrosionsschutz versehen und nach Abschluss der Arbeiten
wieder montiert.
Die Brücken müssen aufgrund der Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) während der Sanierungsarbeiten vollständig eingehaust werden.
Die Einhausung, konstruiert als Hängegerüst, besteht aus einem geschlossenen Gerüstboden, seitlichen Fassadengerüsten und einem Notdach. Für die Arbeiten zur Erneuerung des
Korrosionsschutzes wird eine 20 bis 30 m2 grosse Installationsfläche benötigt. Neben dem
Gerüst wird ein Treppenturm mit einer Sicherung gegen unbefugtes Betreten aufgestellt.
Für die Instandsetzung sind pro Brücke etwa 3,5 Monate geplant. Es ist vorgesehen, alle
Brücken nacheinander zu sanieren. Sollte dies aus Koordinationsgründen mit dem gleichzeitig stattfindenden Bau des Weges auf dem Lettenviadukt und der Bogenausbauten nicht
möglich sein, wäre auch eine gleichzeitige Sanierung von zwei Brücken möglich. Dies wäre
jedoch mit höheren Kosten verbunden.
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Rechtssituation
Dienstbarkeitsvertrag zwischen den SBB und der Stadt Zürich
Mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 6. April 1998 (genehmigt mit Verfügung
Nr. 249/1998 der Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements) wurde zwischen
den SBB und der Stadt Zürich die Einräumung eines Fuss- und Radwegrechtes im Bereich
des alten Bahnhofs Letten und des Viaduktes zwischen Sihlquai und Limmatstrasse (Bahnkm 2.492 bis 2.707) vereinbart. Die Weiterführung des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt bis zur Geroldstrasse (Bahn-km 1.940 bis 2.492) wird in einem Dienstbarkeitsvertrag
zwischen den SBB und der Stadt Zürich (vertreten durch das Tiefbauamt) geregelt. Dieser
wurde am 24. August 2006 abgeschlossen und notariell beglaubigt und muss noch durch
den Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements genehmigt werden.
Vertrag zwischen der Baurechtsnehmerin der Bogenausbauten im Letten- und Wipkingerviadukt (Stiftung PWG) und der Stadt Zürich
Damit der Fuss- und Radweg auf dem Lettenviadukt betrieben werden kann, sind Auf- und
Abgänge zum bzw. vom Lettenviadukt zwingend erforderlich. Da diese aus denkmalpflegerischen Gründen jedoch nur innerhalb der Viaduktbögen angeordnet werden dürfen, befinden
sie sich im Baurechtsperimeter der Bogenausbauten (Baurechtsvertrag vom 24. August 2006
zwischen den SBB und der Stiftung PWG). Zur Klärung dieses komplexen Dreiparteienverhältnisses musste ein Vertrag zwischen der PWG und der Stadt Zürich ausgehandelt werden, welcher die Zuständigkeiten im Baurechtsperimeter bezüglich Bau, Unterhalt und Erneuerung regelt. Der Vertrag wurde am 24. August 2006 unterzeichnet und erlangt seine
Gültigkeit erst mit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat.
Mitwirkung der Bevölkerung
Damit die zukünftige Entwicklung und die Neunutzung der Viaduktbögen möglichst optimal in
die Quartierstruktur eingebunden werden, wurde eine breit abgestützte Partizipation des
Quartiers am Projekt angestrebt. Dazu fanden im Sommer 2003 Quartierworkshops im
Rahmen einer Grossgruppenkonferenz statt. An insgesamt drei Workshops haben 80 bis
100 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessengruppen aus dem Quartier, den
SBB und der Stadtverwaltung teilgenommen und Empfehlungen zuhanden dem Wettbewerbsprogramms für den Studienauftrag „Neunutzung Viaduktbögen SBB“ formuliert. Die
Umgestaltung des Lettenviaduktes zu einem Aufenthalts- und Verbindungsweg war ebenfalls
Thema an den Workshops bzw. Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. Für die spätere
Jurierung der Wettbewerbsergebnisse wurde zudem eine Doppelvertretung des Quartiers in
die Wettbewerbsjury aufgenommen und die Jurierung war öffentlich zugänglich.
Die geplante Fuss- und Radwegverlängerung dient nicht nur dem Quartier im Kreis 5, sondern ist gleichzeitig auch eine Verbindung zum Quartier Wipkingen und daher von grösserer
Bedeutung. Das Projekt wurde deshalb gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrassG) am
10. Juni 2005 der Bevölkerung während 30 Tagen durch öffentliche Auflage zur Stellungnahme unterbreitet. Insgesamt wurden drei Einwendungen zum Projekt eingereicht, welche
aber im Projekt nicht berücksichtigt werden konnten und mittels „Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen“ am 26. August 2005 während 60 Tagen der Bevölkerung zur Einsicht aufgelegt wurden.
Planauflage
Das Projekt wurde vom 18. August 2006 bis 18. September 2006 gemäss §§ 16, 17 StrassG
des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen zum Projekt ein.
Bauausführung
Der Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt ist mit den Ausbauten der Viaduktbögen durch die private Stiftung PWG zu koordinieren, da die zum Weg gehörenden Auf101/31.01.2007
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und Abgänge Teil der Bogenausbauten sind und sich innerhalb der Viaduktbögen bzw. des
Baurechtsperimeters befinden. Zudem muss der Lettenviadukt zum Schutz der zur kommerziellen Nutzung auszubauenden Viaduktbögen gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet werden. Diese Arbeiten werden vor dem eigentlichen Wegbau auf dem Lettenviadukt
ausgeführt. Die Sanierung der vier in den Lettenviadukt integrierten Stahlbrücken ist terminlich ebenfalls mit dem Bau des Fuss- und Radweges und der Bogenausbauten zu koordinieren.
Die Vorbereitungen für die Instandstellung der Stahlbrücken sind so geplant, dass die Sanierungsarbeiten unmittelbar nach der zu erwartenden Kreditgenehmigung im Frühjahr 2007 in
Angriff genommen werden können. Es ist geplant, im Juni 2007 mit den rund ein Jahr dauernden Bauarbeiten für den Fuss- und Radweg auf dem Lettenviadukt zu beginnen. Dadurch
ist gewährleistet, dass die durch die PWG zu erstellenden Räumlichkeiten innerhalb der Viaduktbögen noch vor Weihnachten 2008 fertig gestellt sein werden.
Kosten
Die auf der Lohn- und Preisbasis vom 1. April 2006 errechneten Kosten für den Bau eines
Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt, die Erstellung einer Velorampe sowie vier Aufund Abgänge in den Viaduktbögen und in der Markthalle, den Bau eines Liftes, den Ausbau
der Velo- und Fusswegverbindungen auf Privatgrund der SBB (Strassenniveau) sowie für die
Sanierung der Stahlbrücken betragen Fr. 8 250 000.-- und setzen sich wie folgt zusammen:
Objektkredit
Objektkredit für den Bau eines Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt, die Erstellung
einer Velorampe und vier Auf- und Abgänge in den Viaduktbögen einschliesslich Lift bei der
Geroldstrasse, den Ausbau der Velo- und Fusswegverbindungen auf Privatgrund der SBB
(Strassenniveau) sowie die Sanierung der Stahlbrücken:
zulasten
TAZ – P
Fr.
1 800 000
zulasten
TAZ – R
Fr.
1 800 000
Auf-, Abgänge
963 500
963 500
1 927 000
Brückeninstandhaltung
712 000
712 000
1 424 000
Fuss- und Radweg
Öffentliche Beleuchtung
MwSt
Verwaltungskosten
Total
263 500
263 500
261 000
261 000
4 000 000
4 000 000
zulasten
ewz-öB
Fr.
Gesamtkosten
Fr.
3 600 000
233 000
233 000
17 000
544 000
250 000
8 250 000
522 000
Folgekosten:
Kapitalkosten
Betriebskosten
Fr. 825 000.-Fr. 124 000.--
Beim Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt einschliesslich der Auf- und Abgänge handelt es sich um Neuanlagen. Da die Stahlbrücken Eigentum der SBB sind, sind
deren Instandstellung durch die Stadt Zürich (Vertrag SBB/TAZ) keine gebundenen Ausgaben im Sinne von § 121 Gemeindegesetz sowie § 28 des Kreisschreibens der Direktion des
Innern über den Gemeindehaushalt. Die Gesamtkosten sind deshalb als Objektkredit dem
Gemeinderat zur Genehmigung zu beantragen.
Budgetnachweis
Im genehmigten Budget 2006 sind 2,0 Mio. Franken für den Bau des Fuss- und Radweges
auf dem Lettenviadukt enthalten. Infolge langwieriger Vertragsverhandlungen mit den in das
Bauprojekt involvierten Partnern, verschiebt sich die Bauausführung um etwa ein Jahr. Dadurch wurde das Budget 2006 nur zu einem kleinen Anteil beansprucht. Die Gesamtausga101/31.01.2007
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ben sind im Budget 2007 zum Teil durch Umlagerung gedeckt und im Integrierten Aufgabenund Finanzplan (IAFP) für die Jahre 2007 bis 2010 vorgemerkt.
Dem Gemeinderat wird beantragt:
Für den Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt einschliesslich der dazugehörenden Auf- und Abgänge sowie für die Instandstellung der im Viadukt integrierten Stahlbrücken gemäss Projekt und Kostenvoranschlag wird ein Objektkredit von Fr. 8 250 000.-- bewilligt.
Der Kredit erhöht oder vermindert sich entsprechend der Änderung des Baukostenindexes
zwischen der Erstellung des Kostenvoranschlages (Preisbasis 1. April 2006) und der Bauausführung.
Die Berichterstattung im Gemeinderat ist dem Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements übertragen.
Im Namen des Stadtrates
der Stadtpräsident
Dr. Elmar Ledergerber
der Stadtschreiber
Dr. André Kuy
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