GR Nr. 2007/49 Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich 31.01.2007 Weisung 81 Lettenviadukt, Fuss- und Radweg zwischen Limmatstrasse und Geroldstrasse, Objektkredit Ausgangslage Basierend auf den vom Stadtforum vorgeschlagenen Massnahmen im Entwicklungsgebiet Zürich-West (Abschlussbericht: 1997) wurde der Lettenviadukt (Baujahr: 1892, für den Eisenbahnverkehr stillgelegt: 1998) als erste Etappe im Abschnitt Lettenareal bis zur Limmatstrasse in einen Fuss- und Radweg umgestaltet. Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des angrenzenden Wipkingerviaduktes und den geplanten Ausbau der Viaduktbögen wurde dieser Langsamverkehrsweg im Sommer 2003 in Erfüllung des Postulates GR Nr. 1999/345 von Markus Bischoff (AL) und Robert Schönbächler (CVP) im Sinne einer Sofortmassnahme provisorisch bis zur Josefwiese verlängert. Dadurch wurden die beiden Freiund Erholungsräume Lettenareal und Josefwiese direkt miteinander vernetzt und somit die Attraktivität für die Benützerinnen und Benützer massiv erhöht. Längerfristig ist vorgesehen, die Fuss- und Radwegverbindung über das SBB-Gleisareal bis zur Hohlstrasse im Kreis 4 zu verlängern. Diese Langsamverkehrsverbindung vom Lettenareal bis zur Hohlstrasse ist im kommunalen Verkehrsplan der Stadt Zürich vorgesehen. Der Lettenviadukt ist auch für Tiere und Pflanzen ein wichtiger ökologischer Vernetzungsund Ausbreitungsraum zwischen dem Bahnareal Zürich Hauptbahnhof und dem ehemaligen Bahnareal Letten bzw. dem Wipkinger Bahneinschnitt. Diese Funktion ist mit geeigneten Massnahmen aufrechtzuerhalten. Beide Viadukte sind im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt Zürich aufgeführt. Im Zusammenhang mit der von den SBB beabsichtigten Neunutzung der Viaduktbögen soll die provisorische Wegverlängerung von der Limmatstrasse bis zur Geroldstrasse durch einen definitiven Langsamverkehrsweg mit Verbindungs- und Erholungsfunktion abgelöst werden. Aus städtebaulicher Sicht sollen die Weggestaltung und die Bogenausbauten als Gesamterscheinung erlebbar sein. Deshalb wurde die Weggestaltung ins Wettbewerbsprogramm der Bogenausbauten integriert. Das entsprechende Siegerprojekt war Grundlage für das vorliegende Fuss- und Radwegprojekt. Projekt Fuss- und Radweg Das Projekt beinhaltet den Bau eines Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt von der Limmatstrasse bis zur Geroldstrasse. Die Oberfläche sieht einen 3 m breiten Betonbelag mit beidseits offenen Schotterstreifen in einer Breite von 0,8 m vor. Damit wird den ökologischen Anforderungen Rechnung getragen. Entlang des Weges sind Sitzgelegenheiten vorgesehen. Die Standorte werden unter Rücksichtnahme auf anliegende Wohnungen ausgewählt. Im Hinblick auf die Bogenausbauten wird der Wegunterbau mit einer Betonplatte abgedichtet und entwässert. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird das bestehende Geländer saniert und mit einem angesetzten Gitterzaun versehen. Der Weg wird beleuchtet. Die Kandelaber werden auf der stadtwärts gelegene Seite angeordnet, damit anliegende Wohnungen nicht durch Lichteinfall beeinträchtigt werden. 101/31.01.2007 Damit das Quartier möglichst gut an den Lettenviadukt angebunden ist, sind bei allen den Viadukt querenden Strassen Abgänge vorgesehen. Konkret sind dies bei der Limmatstrasse ostseitig eine velo- und rollstuhlgängige Rampe in der Böschung zwischen dem Lettenviadukt und der Swissmill (die heutige Treppe südlich des Lettenviaduktes bleibt bestehen). Westseitig ein Treppenabgang bei der geplanten Markthalle, jeweils westseitig Treppenabgänge bei der Heinrich- und Josefstrasse sowie zusätzlich neben einem Treppenabgang ein auch für Velofahrende benutzbarer Lift bei der Geroldstrasse. Letztgenannter Abgang wird so ausgebildet, dass eine spätere treppenlose Verbindung vom Lettenviadukt zur nördlich des Wipkingerviaduktes geplanten Weiterführung über das Gleisfeld möglich ist. Die Treppenanlagen werden jeweils mit einer Schieberille versehen, damit bei Bedarf Velos zumindest hinauf- oder hinuntergeschoben werden können. Es wurde auch geprüft, ob der vorgesehene Treppenabgang bei der Josefwiese mit einer Kinderwagenrampe ausgestattet werden könnte. Eine Realisierung ist wegen der zu grossen Höhendifferenz aus technischen sowie aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Vorbereiche Viaduktbögen Die Verbindung vom Fuss- und Radweg auf dem Lettenviadukt zu den Vorbereichen der Viaduktbögen auf Strassenniveau ist über die vorgängig erwähnten Auf- und Abgänge sowie den Lift bei der Geroldstrasse gewährleistet. Auf diesen Vorbereichen, die teilweise auf Grundstücken der SBB liegen, haben die SBB der PWG (Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen) mittels Baurechtsvertrag das Nutzungsrecht übertragen. Dieses wird jedoch beschränkt durch das von den SBB der Stadt eingeräumte Fussund Radwegrecht. Der Kostenteiler für die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung dieser gemeinsam genutzten Vorbereichsflächen wurde zwischen der PWG und der Stadt Zürich vertraglich geregelt (siehe Kapitel Rechtssituation). Instandsetzung Stahlbrücken Die vier in den Lettenviadukt integrierten Stahlbrücken gehören zum Gesamtbauwerk und sind wie der Natursteinviadukt im Eigentum der SBB. Sie überbrücken die Limmatstrasse, die Heinrichstrasse, die Josefstrasse und die Neugasse und werden in Koordination mit dem Erstellen des Weges auf dem Lettenviadukt durch das Tiefbauamt (TAZ) instandgesetzt. Die SBB haben den Unterhalt der Stahlbrücken vertraglich der Stadt Zürich übertragen. Zustandsuntersuchungen an den Stahlbrücken haben ergeben, dass der bestehende Korrosionsschutz vollständig erneuert werden muss. Durch die Erneuerung wird für alle Bauteile eine weitere Lebensdauer von mindestens 30 Jahren erreicht. Zudem werden alle Einlaufschächte sowie die Entwässerungsrohre ersetzt, die Beton-Sichtfläche gereinigt und an beiden Betontrogseiten Wassernasen angesetzt. Der bestehende Zaun wird für die Sanierungsarbeiten demontiert, mit Korrosionsschutz versehen und nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert. Die Brücken müssen aufgrund der Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) während der Sanierungsarbeiten vollständig eingehaust werden. Die Einhausung, konstruiert als Hängegerüst, besteht aus einem geschlossenen Gerüstboden, seitlichen Fassadengerüsten und einem Notdach. Für die Arbeiten zur Erneuerung des Korrosionsschutzes wird eine 20 bis 30 m2 grosse Installationsfläche benötigt. Neben dem Gerüst wird ein Treppenturm mit einer Sicherung gegen unbefugtes Betreten aufgestellt. Für die Instandsetzung sind pro Brücke etwa 3,5 Monate geplant. Es ist vorgesehen, alle Brücken nacheinander zu sanieren. Sollte dies aus Koordinationsgründen mit dem gleichzeitig stattfindenden Bau des Weges auf dem Lettenviadukt und der Bogenausbauten nicht möglich sein, wäre auch eine gleichzeitige Sanierung von zwei Brücken möglich. Dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden. 101/31.01.2007 2/5 Rechtssituation Dienstbarkeitsvertrag zwischen den SBB und der Stadt Zürich Mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 6. April 1998 (genehmigt mit Verfügung Nr. 249/1998 der Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements) wurde zwischen den SBB und der Stadt Zürich die Einräumung eines Fuss- und Radwegrechtes im Bereich des alten Bahnhofs Letten und des Viaduktes zwischen Sihlquai und Limmatstrasse (Bahnkm 2.492 bis 2.707) vereinbart. Die Weiterführung des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt bis zur Geroldstrasse (Bahn-km 1.940 bis 2.492) wird in einem Dienstbarkeitsvertrag zwischen den SBB und der Stadt Zürich (vertreten durch das Tiefbauamt) geregelt. Dieser wurde am 24. August 2006 abgeschlossen und notariell beglaubigt und muss noch durch den Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements genehmigt werden. Vertrag zwischen der Baurechtsnehmerin der Bogenausbauten im Letten- und Wipkingerviadukt (Stiftung PWG) und der Stadt Zürich Damit der Fuss- und Radweg auf dem Lettenviadukt betrieben werden kann, sind Auf- und Abgänge zum bzw. vom Lettenviadukt zwingend erforderlich. Da diese aus denkmalpflegerischen Gründen jedoch nur innerhalb der Viaduktbögen angeordnet werden dürfen, befinden sie sich im Baurechtsperimeter der Bogenausbauten (Baurechtsvertrag vom 24. August 2006 zwischen den SBB und der Stiftung PWG). Zur Klärung dieses komplexen Dreiparteienverhältnisses musste ein Vertrag zwischen der PWG und der Stadt Zürich ausgehandelt werden, welcher die Zuständigkeiten im Baurechtsperimeter bezüglich Bau, Unterhalt und Erneuerung regelt. Der Vertrag wurde am 24. August 2006 unterzeichnet und erlangt seine Gültigkeit erst mit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat. Mitwirkung der Bevölkerung Damit die zukünftige Entwicklung und die Neunutzung der Viaduktbögen möglichst optimal in die Quartierstruktur eingebunden werden, wurde eine breit abgestützte Partizipation des Quartiers am Projekt angestrebt. Dazu fanden im Sommer 2003 Quartierworkshops im Rahmen einer Grossgruppenkonferenz statt. An insgesamt drei Workshops haben 80 bis 100 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessengruppen aus dem Quartier, den SBB und der Stadtverwaltung teilgenommen und Empfehlungen zuhanden dem Wettbewerbsprogramms für den Studienauftrag „Neunutzung Viaduktbögen SBB“ formuliert. Die Umgestaltung des Lettenviaduktes zu einem Aufenthalts- und Verbindungsweg war ebenfalls Thema an den Workshops bzw. Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. Für die spätere Jurierung der Wettbewerbsergebnisse wurde zudem eine Doppelvertretung des Quartiers in die Wettbewerbsjury aufgenommen und die Jurierung war öffentlich zugänglich. Die geplante Fuss- und Radwegverlängerung dient nicht nur dem Quartier im Kreis 5, sondern ist gleichzeitig auch eine Verbindung zum Quartier Wipkingen und daher von grösserer Bedeutung. Das Projekt wurde deshalb gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrassG) am 10. Juni 2005 der Bevölkerung während 30 Tagen durch öffentliche Auflage zur Stellungnahme unterbreitet. Insgesamt wurden drei Einwendungen zum Projekt eingereicht, welche aber im Projekt nicht berücksichtigt werden konnten und mittels „Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen“ am 26. August 2005 während 60 Tagen der Bevölkerung zur Einsicht aufgelegt wurden. Planauflage Das Projekt wurde vom 18. August 2006 bis 18. September 2006 gemäss §§ 16, 17 StrassG des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen zum Projekt ein. Bauausführung Der Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt ist mit den Ausbauten der Viaduktbögen durch die private Stiftung PWG zu koordinieren, da die zum Weg gehörenden Auf101/31.01.2007 3/5 und Abgänge Teil der Bogenausbauten sind und sich innerhalb der Viaduktbögen bzw. des Baurechtsperimeters befinden. Zudem muss der Lettenviadukt zum Schutz der zur kommerziellen Nutzung auszubauenden Viaduktbögen gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet werden. Diese Arbeiten werden vor dem eigentlichen Wegbau auf dem Lettenviadukt ausgeführt. Die Sanierung der vier in den Lettenviadukt integrierten Stahlbrücken ist terminlich ebenfalls mit dem Bau des Fuss- und Radweges und der Bogenausbauten zu koordinieren. Die Vorbereitungen für die Instandstellung der Stahlbrücken sind so geplant, dass die Sanierungsarbeiten unmittelbar nach der zu erwartenden Kreditgenehmigung im Frühjahr 2007 in Angriff genommen werden können. Es ist geplant, im Juni 2007 mit den rund ein Jahr dauernden Bauarbeiten für den Fuss- und Radweg auf dem Lettenviadukt zu beginnen. Dadurch ist gewährleistet, dass die durch die PWG zu erstellenden Räumlichkeiten innerhalb der Viaduktbögen noch vor Weihnachten 2008 fertig gestellt sein werden. Kosten Die auf der Lohn- und Preisbasis vom 1. April 2006 errechneten Kosten für den Bau eines Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt, die Erstellung einer Velorampe sowie vier Aufund Abgänge in den Viaduktbögen und in der Markthalle, den Bau eines Liftes, den Ausbau der Velo- und Fusswegverbindungen auf Privatgrund der SBB (Strassenniveau) sowie für die Sanierung der Stahlbrücken betragen Fr. 8 250 000.-- und setzen sich wie folgt zusammen: Objektkredit Objektkredit für den Bau eines Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt, die Erstellung einer Velorampe und vier Auf- und Abgänge in den Viaduktbögen einschliesslich Lift bei der Geroldstrasse, den Ausbau der Velo- und Fusswegverbindungen auf Privatgrund der SBB (Strassenniveau) sowie die Sanierung der Stahlbrücken: zulasten TAZ – P Fr. 1 800 000 zulasten TAZ – R Fr. 1 800 000 Auf-, Abgänge 963 500 963 500 1 927 000 Brückeninstandhaltung 712 000 712 000 1 424 000 Fuss- und Radweg Öffentliche Beleuchtung MwSt Verwaltungskosten Total 263 500 263 500 261 000 261 000 4 000 000 4 000 000 zulasten ewz-öB Fr. Gesamtkosten Fr. 3 600 000 233 000 233 000 17 000 544 000 250 000 8 250 000 522 000 Folgekosten: Kapitalkosten Betriebskosten Fr. 825 000.-Fr. 124 000.-- Beim Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt einschliesslich der Auf- und Abgänge handelt es sich um Neuanlagen. Da die Stahlbrücken Eigentum der SBB sind, sind deren Instandstellung durch die Stadt Zürich (Vertrag SBB/TAZ) keine gebundenen Ausgaben im Sinne von § 121 Gemeindegesetz sowie § 28 des Kreisschreibens der Direktion des Innern über den Gemeindehaushalt. Die Gesamtkosten sind deshalb als Objektkredit dem Gemeinderat zur Genehmigung zu beantragen. Budgetnachweis Im genehmigten Budget 2006 sind 2,0 Mio. Franken für den Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt enthalten. Infolge langwieriger Vertragsverhandlungen mit den in das Bauprojekt involvierten Partnern, verschiebt sich die Bauausführung um etwa ein Jahr. Dadurch wurde das Budget 2006 nur zu einem kleinen Anteil beansprucht. Die Gesamtausga101/31.01.2007 4/5 ben sind im Budget 2007 zum Teil durch Umlagerung gedeckt und im Integrierten Aufgabenund Finanzplan (IAFP) für die Jahre 2007 bis 2010 vorgemerkt. Dem Gemeinderat wird beantragt: Für den Bau des Fuss- und Radweges auf dem Lettenviadukt einschliesslich der dazugehörenden Auf- und Abgänge sowie für die Instandstellung der im Viadukt integrierten Stahlbrücken gemäss Projekt und Kostenvoranschlag wird ein Objektkredit von Fr. 8 250 000.-- bewilligt. Der Kredit erhöht oder vermindert sich entsprechend der Änderung des Baukostenindexes zwischen der Erstellung des Kostenvoranschlages (Preisbasis 1. April 2006) und der Bauausführung. Die Berichterstattung im Gemeinderat ist dem Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements übertragen. Im Namen des Stadtrates der Stadtpräsident Dr. Elmar Ledergerber der Stadtschreiber Dr. André Kuy 101/31.01.2007 5/5