Dipl.-Ing. Regina Bieber Architektin AKNW Hagener Str. 31 ⋅ 44225 Dortmund Tel. 0231/79227720 Fax 0231/79227729 E-Mail: [email protected] Internet: www.bieber-architekten.de 23.01.2015 Stellungnahme zum Stichwort Parken Vor- und Nachteile zum Thema „Parken unter dem Gebäude, oder Parken auf dem Dach“. Im Nachgang zu den Präsentationen, erhalten Sie eine kurze Erläuterung zu dem Thema, „warum wir die Entscheidung gefällt haben, das Parken unter dem Gebäude auszuführen“. Da in Geldern bei Kundenparkplätzen der Kunde beim Lebensmittekauf bevorzugt ebenerdiges Parken erwartet, weil wir nicht im Ballungsraum einer Großstadt sind, wurde hier das Parkdeck für den Tageskunden gewählt. Wir haben Tageslicht und keine Angsträume. Für zusätzliche Nutzer, Dauerparker, etc. ist die Tiefgarage eine akzeptable Lösung. 1. Parken unter der Verkaufsfläche (aufgeständert) Vorteil: Ø Wir fahren, ebenerdig in eine Parkanlage, keine abschreckenden Auffahrrampen, etc. Ø Wir haben trotz Sichtschutz noch Tageslichteinfall und entsprechende Querlüftung der Gesamtanlage. Ø Aus Sicht des Betreibers entsteht eine favorisierte kundenfreundliche Parksituation durch Witterungsschutz bei Regen und Sonne. Ø Es besteht Schnee- und Eisfreiheit . Nachteil: Ø Die Verkaufsräume mit ihren Schaufenstern liegen nicht im Erdgeschoss, der Kunde muss über Fahrsteige und Aufzüge eine Etage höher befördert werden. Ø Es entsteht baulicher und konstruktiver Kostenaufwand, um eine attraktive Fassade zu schaffen, die die Fahrzeuge weitestgehend versteckt. 2. Parken auf dem Dach Vorteil: Ø Die Gebäudekonstruktion ist einfacher für den Investor, lediglich das Aufbaupaket des Daches ist aufwändig. Ø Kein Lüftungs- und Frischluftproblem. Seite 1 von 3 Dipl.-Ing. Regina Bieber Architektin AKNW Hagener Str. 31 ⋅ 44225 Dortmund Tel. 0231/79227720 Fax 0231/79227729 E-Mail: [email protected] Internet: www.bieber-architekten.de Ø Die Verkaufsräume mit Schaufenstern und Eingängen liegen im Erdgeschoss. Nachteil: Ø Bei einer Geschäftshausetagenhöhe von 5,50m, benötigen wir eine Auffahrrampe mit einer Breite von 8,00m (inklusive seitlichen Fußwegen), die eine Gesamtlänge von über 70m hat. Diese Auffahrrampe muss aus Schallschutzgründen seitlich gekapselt werden und erhält meistens aufgrund des Witterungs- und Schneeschutzes ein Dach. Das heißt, dieses gigantische Bauwerk muss an einer Seite des Gebäudes nach oben führen. Die Anfahrseite für den Kundenverkehr ist der Ostwall. Somit läge diese Auffahrtsrampe entweder parallel zur neuen Straße, direkt neben der Altbausubstanz, also vor den Wohnungen, alternativ parallel zum Sandsteg auf der Seite der kleinen Anwohnerhäuser, oder quer am Kopf des Gebäudes direkt auf der Seite zum Ostwall. An allen drei Seiten haben wir keine stadtgestalterische Möglichkeit gefunden, dieses Bauwerk sicht- und schallschutzverträglich einzuplanen. Ø Darüber hinaus, hat man bei einer freien Stellplatzanlage die Situation, durch hohe Schallschutzwände an den Außenkanten, die gegenüberliegenden Wohngebäude vor der Schalleinwirkung zu schützen. Das heißt, man hat mindestens ca. 3m hohe geschlossene Wände rundum, da man die PKW’s nicht in 5,5 – 6m Höhe sehen möchte. Ø So, wie in der anderen Variante, muss der Kunde mit Fahrsteigen eine Etage runterfahren, gleiches gilt für Aufzüge oder Treppen. Ø Des Weiteren, haben die Betreiber das Problem, dass in extremen Wintern, wie vor drei Jahren, die enormen Schneemassen nicht von den Parkdecks entfernt werden konnten, da man dort aus Gewichtsgründen nicht mit großen Schneeräumgeräten arbeiten kann. Außerdem müsste man diese Schneemassen zwischenlagern. Diese Problematik besteht selbstverständlich bei einer Parksituation unter dem Gebäude nicht, da diese Parkmöglichkeit immer schnee- und eisfrei ist. Ø Bezüglich der Ansichten, auf die wir entsprechend großes Augenmerk legen, ist es bei dieser Konzeption so, dass man lediglich unten im Erdgeschoss Fensteröffnungen erstellen kann, während der gesamte hohe Rand aus Schallschutzgründen vollkommen geschlossen ausgeführt werden muss, ganz zu schweigen von dem gedeckelten Baukörper der Rampe. Quintessenz Seite 2 von 3 Dipl.-Ing. Regina Bieber Architektin AKNW Hagener Str. 31 ⋅ 44225 Dortmund Tel. 0231/79227720 Fax 0231/79227729 E-Mail: [email protected] Internet: www.bieber-architekten.de Wenn Sie die vorgenannten Vor- und Nachteile betrachten, war für uns klar, die Variante 1 zu nehmen, um der sensiblen Wohn- und städtebaulichen Lage gerecht zu werden. Seite 3 von 3