So erreichen Sie uns: Geschäftszimmer Frau Sandner und Frau Cryns Tel.: 02104/99-2294 und 99-2296, Zi.: 4.437 AB: 02104/99-2326 Fax: 02104/99842294 und 99842296 [email protected] für Hilden und Langenfeld Frau Till, Dipl.-Sozialpädagogin – Teamleitung Tel.: 02104/99-2301, Zi.: 4.459 Fax: 02104/99842301 [email protected] für Erkrath, Haan und Wülfrath Frau Alexius, Dipl.-Sozialpädagogin Tel.: 02104/99-2302, Zi.: 4.459 Fax: 02104/99842302 [email protected] Beratung in der frühen Kindheit für Mettmann und Ratingen Frau Koch, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (BA) Tel.: 02104/99-2295, Zi.: 4.435 Fax: 02104/99842295 [email protected] für Monheim Frau Weber, Dipl.-Sozialarbeiterin Tel.: 02104/99-2324, Zi.: 4.436 Fax: 02104/99842324 [email protected] für Heiligenhaus Frau Reinhardt, Dipl.-Sozialpädagogin Tel.: 02104/99-2281, Zi.: 4.436 Fax: 02104/99842281 [email protected] Impressum Kreis Mettmann · Der Landrat Sozialpädagogische Beratung Düsseldorfer Straße 47 40822 Mettmann [email protected] www.kreis-mettmann.de Stand 02.01.2013 für Velbert Frau Schulte, Dipl.-Sozialarbeiterin Tel.: 02104/99-2297, Zi.: 4.435 Fax: 02104/99842297 [email protected] Wir sind für Sie da, wenn ... Unsere Angebote: Wir informieren Sie über die Früherkennungsuntersuchungen: ... Ihr Baby viel schreit, nicht schlafen will oder unzufrieden ist. • Wir informieren und beraten Sie über individuelle Hilfs- und Förderungsmöglichkeiten. – U 1 – direkt nach der Geburt –U2– 3. – 10. Lebenstag • Wir geben Ihnen Orientierungshilfen zu Angeboten in Ihrer Stadt. –U3– 4. – 6. Lebenswoche –U4– 3. – 4. Lebensmonat • Wir informieren Sie über rechtliche und finanzielle Hilfen. –U5– 6. – 7. Lebensmonat • Wir beraten Sie, wenn bei einer Früherkennungsuntersuchung ein Förderbedarf festgestellt wurde. – U 7 – 21. – 24. Lebensmonat • Wir unterstützen Sie in der Wahrnehmung von diagnostischen und therapeutischen Angeboten. – U 8 – 43. – 48. Lebensmonat • Wir kooperieren mit Ihrem Einverständnis mit anderen Fachdiensten. – U 10 – 7. – 8. Lebensjahr – U 11 – 9. – 10. Lebensjahr • Wir beraten Sie zur gesundheitlichen Entwicklung und Förderung Ihres Kindes bis zur Aufnahme in den Kindergarten. – J 1 – 13. – 15. Lebensjahr ... Sie sich noch unsicher in der Versorgung des Babys fühlen und Fragen haben. ... Sie sich Sorgen machen, dass Ihr Kind sich nicht altersgemäß entwickelt. ... Ihr Kind zu früh geboren wurde. ... es bei der Schwangerschaft oder Geburt Komplikationen gab. ... Ihr Kind eine Erkrankung oder Behinderung hat. ... Sie sich selber in einer Notlage befinden. ... Sie ein Checkheft zur monatlichen Untersuchung beim Kinderarzt erhalten haben. • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Kindergartenplatz, wenn Ihr Kind einen Förderbedarf hat – U 6 – 10. – 12. Lebensmonat – U 7a – 33. – 39. Lebensmonat – U 9 – 60. – 64. Lebensmonat – J 2 – 16. – 18. Lebensjahr Die U 10, U 11 und die J 2 werden bisher nicht von jeder Krankenkasse bezahlt. Zu den Früherkennungsuntersuchungen U 5 – U 9 und J 1 werden alle Eltern im Kreis Mettmann frühzeitig angeschrieben.