Beratung in der frühen Kindheit

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So erreichen Sie uns:
Geschäftszimmer
Frau Sandner und Frau Cryns
Tel.: 02104/99-2294 und 99-2296, Zi.: 4.437
AB: 02104/99-2326
Fax: 02104/99842294 und 99842296
[email protected]
für Hilden und Langenfeld
Frau Till, Dipl.-Sozialpädagogin – Teamleitung
Tel.: 02104/99-2301, Zi.: 4.459
Fax: 02104/99842301
[email protected]
für Erkrath, Haan und Wülfrath
Frau Alexius, Dipl.-Sozialpädagogin
Tel.: 02104/99-2302, Zi.: 4.459
Fax: 02104/99842302
[email protected]
Beratung in
der frühen
Kindheit
für Mettmann und Ratingen
Frau Koch, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (BA)
Tel.: 02104/99-2295, Zi.: 4.435
Fax: 02104/99842295
[email protected]
für Monheim
Frau Weber, Dipl.-Sozialarbeiterin
Tel.: 02104/99-2324, Zi.: 4.436
Fax: 02104/99842324
[email protected]
für Heiligenhaus
Frau Reinhardt, Dipl.-Sozialpädagogin
Tel.: 02104/99-2281, Zi.: 4.436
Fax: 02104/99842281
[email protected]
Impressum
Kreis Mettmann · Der Landrat
Sozialpädagogische Beratung
Düsseldorfer Straße 47
40822 Mettmann
[email protected]
www.kreis-mettmann.de
Stand 02.01.2013
für Velbert
Frau Schulte, Dipl.-Sozialarbeiterin
Tel.: 02104/99-2297, Zi.: 4.435
Fax: 02104/99842297
[email protected]
Wir sind für Sie da, wenn ...
Unsere Angebote:
Wir informieren Sie über die
Früherkennungsuntersuchungen:
... Ihr Baby viel schreit, nicht schlafen will oder unzufrieden ist.
• Wir informieren und beraten Sie über individuelle
Hilfs- und Förderungsmöglichkeiten.
– U 1 – direkt nach der Geburt
–U2–
3. – 10. Lebenstag
• Wir geben Ihnen Orientierungshilfen zu Angeboten
in Ihrer Stadt.
–U3–
4. – 6. Lebenswoche
–U4–
3. – 4. Lebensmonat
• Wir informieren Sie über rechtliche und finanzielle
Hilfen.
–U5–
6. – 7. Lebensmonat
• Wir beraten Sie, wenn bei einer Früherkennungsuntersuchung ein Förderbedarf festgestellt wurde.
– U 7 – 21. – 24. Lebensmonat
• Wir unterstützen Sie in der Wahrnehmung von
diagnostischen und therapeutischen Angeboten.
– U 8 – 43. – 48. Lebensmonat
• Wir kooperieren mit Ihrem Einverständnis mit anderen Fachdiensten.
– U 10 –
7. – 8. Lebensjahr
– U 11 –
9. – 10. Lebensjahr
• Wir beraten Sie zur gesundheitlichen Entwicklung
und Förderung Ihres Kindes bis zur Aufnahme in
den Kindergarten.
– J 1 – 13. – 15. Lebensjahr
... Sie sich noch unsicher in der Versorgung des Babys
fühlen und Fragen haben.
... Sie sich Sorgen machen, dass Ihr Kind sich nicht
altersgemäß entwickelt.
... Ihr Kind zu früh geboren wurde.
... es bei der Schwangerschaft oder Geburt Komplikationen gab.
... Ihr Kind eine Erkrankung oder Behinderung hat.
... Sie sich selber in einer Notlage befinden.
... Sie ein Checkheft zur monatlichen Untersuchung
beim Kinderarzt erhalten haben.
• Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem
Kindergartenplatz, wenn Ihr Kind einen Förderbedarf hat
– U 6 – 10. – 12. Lebensmonat
– U 7a – 33. – 39. Lebensmonat
– U 9 – 60. – 64. Lebensmonat
– J 2 – 16. – 18. Lebensjahr
Die U 10, U 11 und die J 2 werden bisher nicht von
jeder Krankenkasse bezahlt.
Zu den Früherkennungsuntersuchungen U 5 – U 9
und J 1 werden alle Eltern im Kreis Mettmann
frühzeitig angeschrieben.
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