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9.5.2017
771.
Wißstraße, Prinzenstraße, Teil der Brauhausstraße:
Kraftfahrzeuge sollen testweise zugelassen werden
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat sich heute mit der
Parksituation in der Wißstraße befasst und sich für eine halbjährige
Testphase ausgesprochen, in der der Kraftfahrzeugverkehr in der
Prinzenstraße, Wißstraße sowie einem Teilabschnitt der Brauhausstraße
zugelassen wird.
City-Konzept als Maßstab
Die fußgängerbezogene Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen ist
ein wesentlicher Bestandteil des City-Konzepts zur attraktiven
Gestaltung des innerstädtischen Raumes. Einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss hat der Rat im Jahr 1988 gefasst.
Dieser Beschluss umfasste u.a. die Prinzenstraße, die Wißstraße sowie
einen Teilabschnitt der Brauhausstraße. Im Zuge eines wegerechtlichen
Verfahrens (1991/1992) wurden daraufhin diese Straßen dem
allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr entzogen. Die Erreichbarkeit der
örtlichen Artzpraxen wurde aufgrund der Nähe der zur Stadtbahnstation
Stadtgarten sowie der Tiefgarage unter dem Hansaplatz als gegeben
erachtet. Zudem ist die Zufahrt bis vor eine Arztpraxis bei Notfällen
generell möglich.
Die Prinzenstraße, Wißstraße sowie ein Teilabschnitt der
Brauhausstraße dienen seit dieser Zeit
-
dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr,
-
dem Be- und Entladeverkehr in der Zeit von 21 Uhr bis 11 Uhr und
-
der ganztägigen Zufahrt zu bestehenden Einstellplätzen sowie
vorhandenen Nachttresoren.
Einen Antrag aus der Ärzteschaft auf Zulassung von Taxenverkehren
zwischen 8 Uhr und 18.30 Uhr, um insbesondere Gehbehinderten den
Zugang zu den Praxen zu erleichtern, wurde 1993 von der zuständigen
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus Gründen der Verkehrssicherheit
abgelehnt.
Testphase als Entscheidungsgrundlage
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Fußgängerzone
Wißstraße über den Rahmen der Be- und Entladezeit hinaus allein für
Patienten bestimmter Ärzte zu öffnen. Zudem wäre die Überprüfung
einer solchen Regelung äußerst schwierig und personalintensiv.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass das Öffnen der Fußgängerzonen
für Kraftfahrzeugverkehre auch Begehrlichkeiten von anderen
Interessengruppen wecken kann.
Es ist daher angedacht, im Rahmen einer halbjährigen Test/Erprobungsphase die o.g. Straßen für den allgemeinen
Kraftfahrzeugverkehr zu öffnen. Die daraus erzielten Ergebnisse
bezüglich Frequenz, Verkehrssicherheit etc. dienen dann dazu, über ein
dauerhaftes Befahren der besagten Straßen zu entscheiden.
Um diese Testphase einzuleiten, bedarf es einer Entscheidung durch die
Bezirksvertretung Innenstadt-West.
Kontakt: Heike Thelen
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