9.5.2017 771. Wißstraße, Prinzenstraße, Teil der Brauhausstraße: Kraftfahrzeuge sollen testweise zugelassen werden Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat sich heute mit der Parksituation in der Wißstraße befasst und sich für eine halbjährige Testphase ausgesprochen, in der der Kraftfahrzeugverkehr in der Prinzenstraße, Wißstraße sowie einem Teilabschnitt der Brauhausstraße zugelassen wird. City-Konzept als Maßstab Die fußgängerbezogene Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen ist ein wesentlicher Bestandteil des City-Konzepts zur attraktiven Gestaltung des innerstädtischen Raumes. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Rat im Jahr 1988 gefasst. Dieser Beschluss umfasste u.a. die Prinzenstraße, die Wißstraße sowie einen Teilabschnitt der Brauhausstraße. Im Zuge eines wegerechtlichen Verfahrens (1991/1992) wurden daraufhin diese Straßen dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr entzogen. Die Erreichbarkeit der örtlichen Artzpraxen wurde aufgrund der Nähe der zur Stadtbahnstation Stadtgarten sowie der Tiefgarage unter dem Hansaplatz als gegeben erachtet. Zudem ist die Zufahrt bis vor eine Arztpraxis bei Notfällen generell möglich. Die Prinzenstraße, Wißstraße sowie ein Teilabschnitt der Brauhausstraße dienen seit dieser Zeit - dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr, - dem Be- und Entladeverkehr in der Zeit von 21 Uhr bis 11 Uhr und - der ganztägigen Zufahrt zu bestehenden Einstellplätzen sowie vorhandenen Nachttresoren. Einen Antrag aus der Ärzteschaft auf Zulassung von Taxenverkehren zwischen 8 Uhr und 18.30 Uhr, um insbesondere Gehbehinderten den Zugang zu den Praxen zu erleichtern, wurde 1993 von der zuständigen Bezirksvertretung Innenstadt-West aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt. Testphase als Entscheidungsgrundlage Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Fußgängerzone Wißstraße über den Rahmen der Be- und Entladezeit hinaus allein für Patienten bestimmter Ärzte zu öffnen. Zudem wäre die Überprüfung einer solchen Regelung äußerst schwierig und personalintensiv. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass das Öffnen der Fußgängerzonen für Kraftfahrzeugverkehre auch Begehrlichkeiten von anderen Interessengruppen wecken kann. Es ist daher angedacht, im Rahmen einer halbjährigen Test/Erprobungsphase die o.g. Straßen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zu öffnen. Die daraus erzielten Ergebnisse bezüglich Frequenz, Verkehrssicherheit etc. dienen dann dazu, über ein dauerhaftes Befahren der besagten Straßen zu entscheiden. Um diese Testphase einzuleiten, bedarf es einer Entscheidung durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West. Kontakt: Heike Thelen