Zur Verständlichkeit von Legaldefinitionen Engberg Aarhus

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ZUR VERSTÄNDLICHKEIT VON
LEGALDEFINITIONEN
Konsequenzen aus Rolle und Grundbedingungen
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Jan Engberg
Professor
AUFBAU
› Vier Thesen
› Ein Beispiel
3. November 2016
SLIDE 2
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SLIDE 3
GRUNDTHESEN
› Legaldefinitionen sind den Bedingungen sprachlicher Kommunikation unterworfen
› Grundbedingung für das Verstehen von Gesetzestexten ist die ungleiche Verteilung von bindender
Interpretationsmacht
› Dadurch erhält das Wissen des Juristen eine privilegierte Stellung als Bezugspunkt für das
Verstehen (Stichwort: Verstehensrelevantes Wissen)
› Aufgabe von Legaldefinitionen ist die Abgrenzung des Interpretationsspielraums des Gesetzes
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SLIDE 4
GRUNDTHESEN
› Legaldefinitionen sind den Bedingungen sprachlicher Kommunikation unterworfen
› Grundbedingung für das Verstehen von Gesetzestexten ist die ungleiche Verteilung von bindender
Interpretationsmacht
› Dadurch erhält das Wissen des Juristen eine privilegierte Stellung als Bezugspunkt für das
Verstehen (Stichwort: Verstehensrelevantes Wissen)
› Aufgabe von Legaldefinitionen ist die Abgrenzung des Interpretationsspielraums des Gesetzes
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SPRACHLICHE BEDEUTUNG ALS SOZIALES FAKTUM
”To begin with, social facts are only possible by virtue of the existence of individual minds capable
of representing such social facts to themselves. … But although mental representations in
individuals are necessary, they are not sufficient: an individual’s representation of who is president is
not an incontrovertible, autonomous fact for her, but depends for its status on what representations
her fellow citizens have.”
Harder 1999, 206
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KONSEQUENZ
à Bedeutung (auch im Recht) ist inhärent dynamisch und abhängig von Interaktionen zwischen
sozialer und individueller Perspektive – aber nicht willkürlich veränderbar durch Individuen
à Die Bedeutung kann und wird sich entwickeln, die Bedeutung eines jeglichen Wortes, Satzes
oder Textes in menschlicher Kommunikation kann nicht auf der Grundlage der Formulierung
festgeschrieben werden
à Durch den sozialen Kontext, seine Normen und Gewohnheiten kann diese Dynamik jedoch
gebremst werden (Engberg 2008; Busse 2015, 44)
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› Legaldefinitionen sind den Bedingungen sprachlicher Kommunikation unterworfen
› Grundbedingung für das Verstehen von Gesetzestexten ist die ungleiche Verteilung von
bindender Interpretationsmacht
› Dadurch erhält das Wissen des Juristen eine privilegierte Stellung als Bezugspunkt für das
Verstehen (Stichwort: Verstehensrelevantes Wissen)
› Aufgabe von Legaldefinitionen ist die Abgrenzung des Interpretationsspielraums des Gesetzes
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› Der Bedeutungsgehalt von Gesetzestexten wird in spezieller Weise dadurch beeinflusst, dass er im
Zuge seiner Anwendung mit zusätzlichen mehr oder weniger offiziell kodifizierten Festlegungen
verknüpft wird, die mit den allgemeinen Verstehensregeln nicht rekonstruierbar sind.
(Lötscher 2016, 25)
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GRUNDTHESEN
› Legaldefinitionen sind den Bedingungen sprachlicher Kommunikation unterworfen
› Grundbedingung für das Verstehen von Gesetzestexten ist die ungleiche Verteilung von bindender
Interpretationsmacht
› Dadurch erhält das Wissen des Juristen eine privilegierte Stellung als Bezugspunkt für das
Verstehen (Stichwort: Verstehensrelevantes Wissen)
› Aufgabe von Legaldefinitionen ist die Abgrenzung des Interpretationsspielraums des Gesetzes
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Im Zuge dieser Beobachtungen und Analysen stellte sich relativ schnell … heraus, dass eine
Beschreibung der „Semantik“ von Begriffen und Textbestandteilen im Recht letztendlich darauf
hinausläuft, das Wissen und Wissensbestandteile zu beschreiben, das im Zuge der Interpretation
bzw. Anwendung der Gesetzestexte und/oder –begriffe von den Anwendern aktiviert wird (bzw. für
eine ‚zureichende‘, d.h. instanzenfeste Deutung und Anwendung aktiviert werden muss).
(Busse 2015, 41)
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GRUNDTHESEN
› Legaldefinitionen sind den Bedingungen sprachlicher Kommunikation unterworfen
› Grundbedingung für das Verstehen von Gesetzestexten ist die ungleiche Verteilung von bindender
Interpretationsmacht
› Dadurch erhält das Wissen des Juristen eine privilegierte Stellung als Bezugspunkt für das
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› Aufgabe von Legaldefinitionen ist die Abgrenzung des Interpretationsspielraums des Gesetzes
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› [Gesetzestexte] haben häufig viel eher die Funktion, semantische Interpretationsspielräume in
gewissen Grenzen zu öffnen und damit die Funktionalität des Textes im Hinblick auf
unterschiedliche Entscheidungssituationen und Lebenssachverhalte offenzuhalten.
(Busse 2015, 43)
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VAGHEIT: GLOBALE PERSPEKTIVE
Vagheit in diesem Sinne ist ein notwendiges Merkmal eines jeden sprachlichen und damit auch eines
jeden rechtlichen Ausdrucks.
Sie ist durch Formulierungen nicht überwindbar
Bedeutung ist an Gruppenerfahrung gebunden
Folglich:
Rechtstexte sind mitnichten letzte, präzise Antworten oder Weisungen, sondern zeitbezogene
Angebote an die Deutungskultur. … Rechtsnormen initiieren also einen professionellen, aber nicht
von der Profession selbst gesteuerten Deutungsprozess.
(Ogorek 2004, 299)
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› Der Wortlaut von Gesetzestexten gibt den Rahmen und die Grenzen im Hinblick auf ausgewählte
relevante Sachverhaltsmerkmale für die Entscheidungen im Einzelfall vor, und dies kann auf
präzise Art geschehen, auch wenn die Entscheidung im Einzelfall viele zusätzliche
Beurteilungskriterien einbeziehen muss. Auch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist
in Bezug auf Absicht und Konsequenzen bestimmt und eindeutig: Sie besagt, dass in einem
definierten Bereich ein Spielraum in Bezug auf die möglichen Konsequenzen besteht, der den
Umständen entsprechend ausgenützt werden soll.
(Lötscher 2016, 28; meine Hervorhebung)
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› Ein Beispiel
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BEISPIEL MISSBRAUCH INTERNEN WISSENS
› § 34 I. Die Vorschriften in diesem Kapitel umfassen Mißbrauch internen Wissens und
Kursmanipulation sowie Veranstaltungen zur Vermeidung von Marktmißbrauch bezüglich
[Wertpapierhandel].
› § 34 II. Unter internem Wissen werden spezifische Auskünfte verstanden, die nicht veröffentlicht
sind, über Aussteller von Wertpapieren, Wertpapieren oder ihren Marktumständen, von denen
anzunehmen ist, dass die einen merkbaren Einfluss auf die Kursentwicklung eines oder mehrerer
Wertpapiere, wenn die Auskünfte veröffentlicht werden würden. […]
› § 35 I. Kauf, Verkauf und Anregung zu Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers darf nicht von
jemandem vorgenommen werden, die internes Wissen besitzen, das für das Geschäft von
Bedeutung sein kann.
(Dänisches Gesetz über den Handel mit Wertpapieren, Bekanntmachung 2009)
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MIDTBANK-FALL (RECHTLICHER ABLAUF)
› Maj 2003: Die Angeklagten werden in der ersten Instanz zu Freiheitsstrafen auf Bewährung
verurteilt
› Maj 2004: Freispruch in der zweiten Instanz
› Hierdurch ist offiziell Zweifel über die Extension von ”Verbot gegen Insidergeschäfte” entstanden
› December 2004: Die Angeklagten werden bei der höchsten dänischen Instanz freigesprochen.
› Hierdurch ist offiziell Klarheit über die Extension geschaffen.
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SLIDE 18
BEISPIEL MISSBRAUC INTERNEN WISSENS
”Unter diesen Umständen erklärt sich das Gericht darin einig dass ungeachtet dem internen Wissen
von T1 keine unstatthaften Umstände beim Kauf eigener Aktien durch T1 am 6. Februar 2001
vorlagen.”
Urteil Højesteret U 2005.984 H
à Højesteret führt ein Kriterium der notwendigen Unstatthaftigkeit ein, das auf intertextuelles
Lesen und Bezug auf Vorarbeiten zum Gesetz gründet – aber nicht unmittelbar aus
Gesetzesdefinition ersichtlich ist
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SLIDE 19
ZENTRALE SCHLUSSFOLGERUNG
Die inhärente Unbestimmbarkeit (schrift-)sprachlicher Texte hat zur Konsequenz, dass die Bedeutung
letztendlich immer potentiell dynamisch und das Ergebnis der Kollaboration von Menschen
miteinander, mit dem Text und mit den darin enthaltenen sprachlichen Mitteln ist.
à Gesetzesredaktion, auch das Formulieren von Legaldefinitionen, muss als Versuch beschrieben
werden, das Ungreifbare vorzugreifen.
à Jede Präzision ist vorläufig und folglich potentiell Scheinpräzision
à Legaldefinitionen spielen zwar eine äußerst zentrale Rolle in der Rechtssystematik – aber im
Endeffekt gibt die Definition höchstens die Richtung der Entwicklung der Elemente der
Systematik wieder.
AU
AARHUS
UNIVERSITY
Fachsprache – International Journal of
Specialized Communication
http://fachsprache.net
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