Tendenzen in der Rechnungslegung

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HLB
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
NewsFlash: Accounting Standards
Tendenzen in der Rechnungslegung
von WP/StB/CPA Dr. Michael Joswig
PeConTalk, 28. Oktober 2011
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HLB
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
Agenda
v  Einführung
v  Wirtschaftliches Eigentum im HGB
v  Umsatzrealisierung nach den IFRS
v  Zusammenfassung
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HLB
Einführung (I)
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
Firmenprofil
Ø  KMP Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH = mittelständische
Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft mit ca. 90
Beschäftigten (ca. 20 Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater)
Ø  Standorte: Osnabrück, Georgsmarienhütte und Berlin
Ø  Tätigkeitsschwerpunkte: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. internationale
Bilanzierung), Buchhaltung
Ø  Klientel: mittelständische Unternehmen, überwiegend Familienunternehmen, aber auch börsennotierte Aktiengesellschaften
Ø  Mitglied von HLB international, einer weltweiten Organisation von
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit mehr als 10.000
Beschäftigten in über 100 Ländern
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HLB
Einführung (II)
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
Tendenzen in der Rechnungslegung
Ø  Deutschland
ü  Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
ü  Einfluss der IFRS auf Gesetzgebung und Auslegung des HGB
Ø  international
ü  Konvergenzprozess von IFRS und US-GAAP / „Zukunftsagenda für
IFRS”: Umsatzrealisierung, Ertragsteuern, Leasing, Rückstellungen
ü  Fortschritte in der Anwendung aus einem deutschen Blickwinkel
ü  Mittelstandskomponente der IFRS = IFRS for SMEs
Ø  HGB und IFRS ändern sich stetig!
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HLB
Einführung (III)
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
BilMoG
Ø  größte Reform des deutschen Handelsrechts seit 1985
Ø  Paradigmenwechsel? => eher nein
Ø  Beibehaltung des bewährten deutschen Handelsrechts und
gleichzeitig eine vollwertige, kostengünstigere, einfachere und
dauerhafte Alternative zu den IFRS => Geht beides gleichzeitig?
Ø  z.T. Annäherung an die IFRS: Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten; Abschaffung von Wahlrechten bei der Ermittlung der
Herstellungskosten
Ø  Beibehaltung der Maßgeblichkeit und Aufgabe der umgekehrten
Maßgeblichkeit => tendenziell größere Unabhängigkeit der Handelsvon der Steuerbilanz
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (I)
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
§ 246 I 2 HGB n.F.
Ø  „Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers
aufzunehmen;
Ø  ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern
einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner
Bilanz auszuweisen.“
• 
keine Veränderung des bisherigen Rechtszustands durch das
BilMoG
• 
Rückgriff auf § 39 AO
• 
steuerliche Leasingerlasse => lt. Gesetzesbegründung weiterhin
im HGB anwendbar
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (II)
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
• 
IDW ERS HFA 13 n.F.: Einzelfragen zum Übergang von wirtschaftlichem Eigentum und zur Gewinnrealisierung nach HGB
• 
Entwurf, Stand 29. November 2006
• 
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge insbesondere im Hinblick
auf negative steuerliche Konsequenzen
• 
Intention des HFA: bei primär bilanzpolitisch motivierten
Gestaltungen => kein Abgang eines Vermögensgegenstands und
keine Gewinnrealisierung
• 
Sale-and-buy-back-Geschäfte (Pensionsgeschäfte, gegenläufige
Put- und Call-Optionen), Übertragung des rechtlichen Eigentums
mit Nebenabreden, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (III)
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
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• 
Voraussetzung für den bilanziellen Abgang eines Vermögensgegenstands und die Realisierung eines Veräußerungsgewinns
=> grds. Übergang des rechtlichen Eigentums
• 
bei Verbleib wesentlicher Elemente in Bezug auf den übereigneten
Vermögensgegenstand => kein Abgang und keine Gewinnrealisierung (trotz Übergangs des rechtlichen Eigentums)
• 
Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten müssen dem Eigentümer
für die wirtschaftliche Nutzungsdauer zustehen; Verwertungsrecht
durch Nutzung oder Veräußerung; Chance der Wertsteigerung und
Risiko der Wertminderung; Risiko des laufenden Untergangs
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (IV)
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
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Sale-and-buy-back-Geschäfte / Pensionsgeschäfte
Ø  § 340b I HGB
ü  „Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder
der Kunde eines Kreditinstituts (Pensionsgeber) ihm gehörende
Vermögensgegenstände einem anderen Kreditinstitut oder einem
seiner Kunden (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrags
überträgt und
ü  in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Vermögensgegenstände später gegen Entrichtung des empfangenen oder eines im
voraus vereinbarten anderen Betrags an den Pensionsgeber
zurückübertragen werden müssen.“
Ø  bei Rückübertragungsverpflichtung: echtes Pensionsgeschäft
=> Ausweis des Vermögensgegenstands beim Pensionsgeber
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (V)
• 
KMP
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Steuerberatungsgesellschaft
Sale-and-buy-back-Geschäfte / Pensionsgeschäfte (Forts.)
Ø  § 340b HGB = allgemeiner GoB?
Ø  Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums setzt voraus, dass
Verkaufs- und Rückkaufpreis grds. dem aktuellen Marktwert im
jeweiligen Transaktionspreis entsprechen (Wertänderungsrisiko)
Ø  bei abnutzbaren Vermögensgegenständen: Übertragung des
wirtschaftlichen Eigentums ist davon abhängig, für welchen Anteil
der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Wertverzehr des
Vermögensgegenstands zu Lasten des Käufers eintritt und für
welchen Zeitraum somit das Risiko des zufälligen Untergangs auf
den Käufer übergeht => je kürzer der Zeitraum, umso eher kein
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
Ø  Wie bilanzieren Sixt/BMW?
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (VI)
KMP
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• 
gesellschaftsrechtliche Gestaltungen: Einbringungen in Tochtergesellschaften, Sachzuzahlungen, Entnahmen aus Tochtergesellschaften, Veräußerungen an Zweck-/Tochtergesellschaften
• 
bei Einbringungen/Sachzuzahlungen
Ø  grundsätzlich Übergang des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums; dies gilt auch, wenn der eingelegte Gegenstand das einzige
Vermögen der Gesellschaft darstellt und der Einlegende der einzige
Gesellschafter ist
Ø  Ausnahme insbesondere, wenn der Vermögensgegenstand durch
ein gegenläufiges Rechtsgeschäft wieder auf den Einleger zurückübertragen wird
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (VII)
• 
KMP
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bei Veräußerungen
Ø  Übergang des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums zweifelhaft, wenn ein Vermögensgegenstand an eine Gesellschaft
veräußert wird, die über kein weiteres nennenswertes Vermögen
verfügt
Ø  Wie wird der Erwerb des Vermögensgegenstands finanziert?
ü  durch Dritte, z.B. eine Bank => Übergang auch des wirtschaftlichen
Eigentums
ü  durch den Veräußerer als Stundung des Kaufpreises oder
Darlehensgewährung => kein Übergang des wirtschaftlichen
Eigentums => treuhandähnliche Konstellation, da zur Durchsetzung
des Zahlungsanspruchs nur in den verkauften Vermögensgegenstand selbst vollstreckt werden kann
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HLB
Wirtschaftliches Eigentum im HGB (VIII)
• 
KMP
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Fazit
Ø  klare Definition des wirtschaftlichen Eigentums schwierig
Ø  klares Bekenntnis des IDW zum Vorrang des wirtschaftlichen
Gehalts eines Sachverhalts gegenüber dessen rechtlicher Form
(„substance over form“)
Ø  „Problem“ des Maßgeblichkeitsprinzips
ü  Handels- und Steuerbilanz können nicht unabhängig voneinander
betrachtet werden!
ü  Einschränkungen der Handelsbilanzpolitik => Einschränkungen der
Steuerbilanzpolitik
ü  Bilanzpolitik versus Sachverhaltsgestaltung
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HLB
Umsatzrealisierung nach den IFRS (I)
• 
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IAS 18
Ø  Umsatzerlöse = die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines
Unternehmens resultierenden Bruttozuflüsse wirtschaftlichen
Nutzens, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen
Ø  Umsatzrealisierung bei Gütertransaktionen, wenn folgende
Kriterien kumulativ erfüllt sind
ü  Übertragung der maßgeblichen Risiken und Chancen
ü  keine Verfügungsgewalt des Verkäufers über die verkauften Waren
ü  verlässliche Bestimmung der Höhe der Umsatzerlöse
ü  wahrscheinlicher Zufluss wirtschaftlichen Nutzens
ü  verlässliche Bestimmung der Verkaufskosten
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HLB
Umsatzrealisierung nach den IFRS (II)
• 
KMP
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IAS 18 (Forts.)
Ø  bei Verbleib maßgeblicher Eigentumsrisiken beim Unternehmen
=> keine Umsatzrealisierung
• 
IAS 11
Ø  Fertigungsaufträge
Ø  Percentage-of-completion-Methode (PoC-Methode)
ü  zwingende Anwendung, wenn Auftragserlöse und –kosten
verlässlich geschätzt werden können
ü  Umsatz-/Gewinnrealisierung entsprechend dem Leistungsfortschritt
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HLB
Umsatzrealisierung nach den IFRS (III)
• 
KMP
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Revenue-recognition-Projekt von IASB und FASB
Ø  Überarbeitung der Regelungen zur Umsatzrealisierung
Ø  Exposure Draft ED/2010/6 => soll IAS 18 und IAS 11 ersetzen;
überarbeiteter Entwurf Mitte/Ende des 4. Quartals 2011
Ø  Vereinnahmung von Umsatzerlösen orientiert sich an einer Nettobetrachtung von Leistungsverpflichtungen und Ansprüchen des
Unternehmens, die sich aus einem Vertrag ergeben
Ø  Umsatzrealisierung ausschließlich, wenn ein Transfer von Gütern
oder Dienstleistungen erfolgt ist => Der Kunde muss Kontrolle über
das Gut oder die Dienstleistung erhalten haben
Ø  Konsequenz für die PoC-Methode: Umsatz-/Gewinnrealisierung
nur zulässig bei Teilabnahmen
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HLB
Umsatzrealisierung nach den IFRS (IV)
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
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Steuerberatungsgesellschaft
Fazit
Ø  beabsichtigte Abschaffung der PoC-Methode
ü  „Rolle rückwärts“
ü  Was bedeutet „fair presentation“ und „substance over form“?
Ø  ED 2010/6: Betonung rechtlicher Gesichtspunkte und damit auch (?)
ein Zurückdrängen wirtschaftlicher Aspekte
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HLB
Zusammenfassung
• 
KMP
Dr. Klein, Dr. Mönstermann
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
In welche Richtung entwickeln sich HGB und IFRS künftig?
Ø  künftiger Einfluss der IFRS auf Gesetzgebung und Auslegung des
HGB im Sinne einer Modernisierung der eher „ altbackenen”
handelsrechtlichen Rechnungslegung?
Ø  wirtschaftliche versus rechtliche Gesichtspunkte? Umsatzrealisierung / PoC-Methode (und auch Leasingbilanzierung) => derzeit
eher Betonung rechtlicher Gesichtspunkte bei den Änderungen der
IFRS (?)
Ø  Inwieweit können künftig IFRS-Abschlüsse HGB-Abschlüsse
ersetzen?
Ø  Auf welchen Prinzipien basieren HGB- und IFRS-Abschlüsse?
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