Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan BEGRÜNDUNG 19.06.2017 Auftraggeber: Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Bearbeiter: Bernhard Hohmann, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt GEMEINDE RAMSAU, 20. FNP-ÄNDERUNG MIT LP - BEGRÜNDUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. ANLASS UND INHALT DER 20. FNP-ÄNDERUNG MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN ................................................................................................. 1 2. VORGABEN DER RAUMORDNUNG ........................................................................... 1 2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern ......................................................... 1 2.2 Regionalplanung ............................................................................................. 2 3. LAGE PLANGEBIET .................................................................................................... 2 4. NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN .......................................................................... 3 5. ZIEL, ZWECK UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER FNP-ÄNDERUNG ....... 4 6. VORABSCHÄTZUNG ZUR EINGRIFFSREGELUNG................................................... 5 7. UMWELTBERICHT ...................................................................................................... 6 GEMEINDE RAMSAU, 20. FNP-ÄNDERUNG MIT LP - BEGRÜNDUNG 1. ANLASS UND INHALT DER 20. FNP-ÄNDERUNG MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN Der Bereich „Altes Forsthaus“ liegt zwischen zwei Gewerbegebieten, im Osten Reichlfeld I und im Westen Reichlfeld II. Die verbleibenden Flächen umfassen neben der Gaststätte Altes Forsthaus mit z. T. denkmalgeschütztem Gebäude und der daneben liegenden Hofkapelle, auch die frühere Gaststätte Unterwirt. Diese ist seit Jahren aufgelassen und besitzt eine direkte Zufahrt von der B 305. Im Umfeld liegen Wohngebäude, aber auch eine gemischte Nutzung mit gewerblicher Ergänzung. Südlich der B 305 befindet sich ein Wohngebäude, welches zusammen mit der früheren Gaststätte Unterwirt hier im Straßenraum eine räumliche Engstelle bildet. Auch von der Grundstückssituation und dem Grundstückseigentum gehören zum früheren Gasthaus Unterwirt die südlich gelegene Fl. Nr. 952/34, die den gesamten Rand- und Uferbereich zur Ramsauer Ache einbezieht. Insofern besteht die Aufgabe darin, das stark überbaute Grundstück Unterwirt als Gesamtkonzept mit den dazu gehörigen Flurnummern zu überplanen. Der Bereich zwischen Sportplatz und Bebauungsplan Reichlfeld I wird durch die Gemeinde als Ortsbereich definiert. Bauplanungsrechtlich wurde der Bereich nördlich der Bundesstraße im Rahmen der 14. FNP-Änderung vorbereitet. Mit vorliegender 20. FNP-Änderung soll nun auch der Bereich südlich der Bundesstraße in das ortsplanerische Konzept einbezogen werden. Mit dieser FNP-Änderung wird auch der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ vorbereitet (Aufstellung im Parallelverfahren). Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan wurde das Planungsbüro Hohmann Steinert, Landschafts- und Ortsplanung, Übersee beauftragt. 2. VORGABEN DER RAUMORDNUNG 2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern Die Gemeinde Ramsau liegt in einem ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung gestärkt werden soll. Das Landesentwicklungsprogramm nennt u. a. folgende Ziele und Grundsätze: Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft durch Anbindung neuer Siedlungseinheiten an bestehenden Siedlungsstrukturen Nutzung vorhandener Baulandreserven Wahrung des charakteristischen Ortsbildes Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung Schonende Einbindung neuer Siedlungsbereiche in die Landschaft Verhinderung unstrukturierter bandartiger Siedlungsentwicklung Seite 2 Ramsau gehört zum Alpengebiet. Die Entwicklungsgrundsätze und Ziele des Alpengebietes werden durch die Planung nicht berührt. Die Erholungsfunktion des Ortes mit seinem Landschaftsraum wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht beeinträchtigt. 2.2 Regionalplanung Die Gemeinde Ramsau ist raumordnerisch der Region Südostoberbayern zugeordnet. Laut Regionalplan Südostoberbayern sollen für diesen Planungsbereich folgende Ziele verfolgt werden: Die Region Südostoberbayern ist in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen nachhaltig zu entwickeln, so dass sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung erhalten bleibt. Die landschaftliche Schönheit und Vielfalt soll erhalten und die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden. Das reiche Kulturerbe soll bewahrt und das Heimatbewusstsein erhalten werden. Die Einwohnerentwicklung soll sich in einem eng gezogenen organischen Rahmen vollziehen. Dies bedeutet auch, dass den einheimischen Handwerksbetrieben sowie deren Arbeitnehmern vorrangig entsprechende Entwicklung eingeräumt werden soll. Die Entstehung von überwiegend eigen genutzten Freizeitwohngelegenheiten soll verhindert werden. Die Siedlungsentwicklung soll sich organisch vollziehen und sich auf die Hauptsiedlungsbereiche und die Bereiche an Haltepunkten des (schienengebundenen) öffentlichen Personennahverkehrs konzentrieren. Der Abwanderung ist insbesondere im Berchtesgadener Land entgegenzuwirken. Neuen Handwerksbetriebe sollten möglichst an den Hauptverkehrsstraßen angesiedelt werden. 3. LAGE PLANGEBIET Das Plangebiet der FNP-Änderung befindet sich im Osten des künftigen Ortsbereiches der Gemeinde. Im Süden befindet sich die Ramsauer Ache mit Auwald. Im Norden liegen die Bebauungsplangebiete Reichlfeld II, Altes Forsthaus und Reichlfeld I, dazwischen die Bundesstraße B 305. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr.952/4, 952/34 (Teilfläche) und 952 (Teilfläche), Gemarkung Ramsau b. Berchtesgaden. Das Plangebiet wird durch folgende FNP-Darstellungen im rechtskräftigen FNP begrenzt: Norden: Mischgebiet, dazwischen Bundesstraße Osten: Auwald der Ramsauer Ache Süden: Auwald der Ramsauer Ache Westen: Auwald der Ramsauer Ache Der Änderungsbereich besitzt eine Gesamtgröße von ca. 0,3 ha. Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung Seite 3 Abbildung 1: Lage der FNP-Änderung (Roter Kreis) [Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung] 4. NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN Die naturräumlichen Belange spielen bei der Planung eine wichtige Rolle. Auf eine detaillierte Darstellung wird jedoch an dieser Stelle verzichtet, da im Umweltbericht Kapitel 2, die Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der naturräumlichen Grundlagen mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft ausführlich dargestellt sind. Zusammenfassung naturräumliche Grundlagen: Boden: o Größtenteils bereits bebaute oder versiegelte Flächen bzw. Garten o Geringe Teilflächen Aueböden mit Beeinflussung durch die Ramsauer Ache Wasser: o Auenstandort außerhalb des Überschwemmungsregimes im Randbereich der Ramsauer Ache Luft / Klima o Großflächig versiegelte Bodenbereiche o Randbereich: Frischluftentstehungsgebiet Arten / Lebensräume o Größtenteils bereits bebaute oder versiegelte Flächen bzw. Garten o Im Süden teilweise amtlich kartiertes Biotop (Auwald) Landschaft o Geprägt durch Auwald sowie Ortseingang (Ortsbereich zwischen Sportplatz und BP Reichlfeld I) Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung 5. ZIEL, ZWECK ÄNDERUNG UND WESENTLICHE Seite 4 AUSWIRKUNGEN DER FNP- Plangebiet und Ziel und Zweck der FNP-Änderung Ziel der Gemeinde ist einen durchgängigen Ortsbereich vom Sportplatz im Westen bis zum Bebauungsplangebiet Reichlfeld I im Osten zu erreichen. Im Flächennutzungsplan wurde über einzelne Änderungen, zuletzt in der 14. Änderung der Bereich nördlich der Bundesstraße überplant. Das Plangebiet dieser FNP-Änderung wurde daher so gewählt, dass die restlichen, noch nicht überplanten Gebiete südlich der Bundesstraße bearbeitet werden. Aufgrund der vorhandenen Auwälder der Ramsauer Ache, die erhalten werden sollen, bezieht sich der Änderungsbereich nur auf den bereits teilweise bebauten Abschnitt, der auch im Bebauungsund Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ Teil des Geltungsbereiches ist. Damit ist dieser Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Schaffung des geschlossenen Ortsbereiches ist, wie beschrieben städtebauliches Ziel der Gemeinde. Das geplante Mischgebiet ermöglicht dabei eine Mischung aus Wohn- und gewerblicher Nutzung, wie sie auch im Norden der Bundesstraße vorhanden und geplant ist. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan stellt demnach eine Erweiterung des bestehenden Mischgebietes dar. Landesplanerisch angebunden ist dieses Mischgebiet an die Bauflächen nördlich der Bundesstraße, die in diesem Bereich ebenfalls ein Mischgebiet darstellen. Aufgrund der baulichen Situation stellt die Bundesstraße selbst keine Trennung zwischen den Baugebieten dar. Zwischen den Bestandsgebäuden nördlich und südlich der Bundesstraße besteht ein Abstand von weniger als 15 m. Die Bausituation wird als Einheit wahrgenommen. Mit der geplanten Geschwindigkeitsreduzierung wird diese Wirkung künftig noch verstärkt werden. Landschaftsplanerische Zielaussagen Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG sind „Landschaftspläne … aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.“ Dies ist möglicherweise durch die Randlage zum biotopkartierten Auwald der Ramsauer Ache gegeben. Zum vorhandenen und zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft nach Maßgabe der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte wird auf den Umweltbericht verwiesen (s. auch Kapitel 4, 6 und 7 dieser Begründung). Die landschaftsplanerischen Ziele im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung beziehen sich in erster Linie auf den Erhalt des gewässerbegleitenden Auwaldes. Ortsplanerisch ist die Verfestigung der Bebauung auch südlich der Bundesstraße durch eine Erweiterung des baulichen Bestandes wichtiges Ziel um den Ortscharakter zu stärken, der in der Festsetzung eines Ortsbereiches münden soll. Durch die Untere Verkehrsbehörde wurde dies bereits in Aussicht gestellt, im Falle einer Umsetzung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Altes Forsthaus“. Biotopkartierte Flächen sind nur im Randbereich betroffen. Die Beeinträchtigung resultiert dabei weniger aus der Mischgebietsausweisung als aus der Lage des geplanten Radweges in diesem Abschnitt. Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung Seite 5 In der Bebauungsplanung (und der Radwegeplanung) wurden viele Alternativen geprüft um den Eingriff so weit als möglich zu reduzieren. Unter anderem wurden die Trassen optimiert und größere Bäume eingemessen mit dem Ziel diese zu erhalten. Für den Eingriff in ein gesetzlich geschütztes Biotop ist eine Ausnahme erforderlich. Im Rahmen der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ wird auf diesen Belang nochmals ausführlicher eingegangen. Wesentliche Auswirkungen der FNP-Änderung Durch die Flächennutzungsplanänderung wird eine Bebauung in der Anbauverbotszone der Bundesstraße B 305 vorbereitet. Für diese Bebauung ist eine Befreiung bzw. Ausnahme erforderlich. In einer Vorabstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein wurde diese Ausnahme in Aussicht gestellt. Weitere Informationen können der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ entnommen werden. Mit der Mischgebietsausweisung erfolgt die bauplanungsrechtliche Vorbereitung von Eingriffen in ein gesetzlich geschütztes Biotop (s. auch Abschnitt Landschaftsplanerische Zielaussagen in diesem Kapitel bzw. Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“). Die wesentlichen Auswirkungen der Bebauung, die durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet wird sind verkehrsrechtlicher Natur. Bei entsprechender Bebauung wird der Ortscharakter im Abschnitt entlang der Bundesstraße verstärkt. Der funktionale Zusammenhang zwischen Bundesstraße und Bebauung liegt dann vor. Die dadurch erzielte Geschwindigkeitsreduzierung trägt in großem Maße zu einer ortsplanerischen Aufwertung dieses Ortsteiles bei und ist daher ein besonderes städtebauliches Ziel der Gemeinde. Gleichzeitig tragen die immissionsschutzrechtlichen Orientierungswerte für ein Mischgebiet dazu bei, dass auch die Errichtung von Wohngebäuden möglich ist. Mit Erreichen der Beschränkung auf 50 km/h wird die immissionsschutzrechtliche Situation zusätzlich verbessert. Im nachfolgenden Bebauungsplan ist die immissionsschutzrechtliche Situation gutachterlich zu überprüfen und ggf. durch Festsetzungen zu steuern. 6. VORABSCHÄTZUNG ZUR EINGRIFFSREGELUNG Der Änderungsbereich ist bereits weitgehend bebaut bzw. als Park- und Lagerplatz genutzt. Im südlichen Randbereich finden teilweise Eingriffe in den (biotopkartierten) Auwald statt. Die Eingriffe sind zu bilanzieren und zu kompensieren. Auf eine Vorabschätzung wird an dieser Stelle verzichtet, da eine ausführliche Bilanzierung des Eingriffes durch den parallelen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ bereits vorliegt. Als Ausgleichsfläche wird die Entwicklung einer freiwachsenden Hecke mit anschließendem Staudensaum im Bereich Hochschwarzeck (Fl.Nr. 534) im Bebauungsplan festgesetzt Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung 7. Seite 6 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung wird aufgrund des Parallelverfahrens von Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ und 20. FNP-Änderung mit integriertem Landschaftsplan gemeinsam erstellt. Er ist damit sowohl Teil des Bebauungsplanes als auch dieser Flächennutzungsplanänderung. Übersee, den 19.06.2017 Ramsau, den ………………… Bernhard Hohmann Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Herbert Gschossmann Erster Bürgermeister