FNP Nr. 20 Begründung - Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden

Werbung
Gemeinde
Ramsau b. Berchtesgaden
20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
integriertem Landschaftsplan
BEGRÜNDUNG
19.06.2017
Auftraggeber:
Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Bearbeiter:
Bernhard Hohmann, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt
GEMEINDE RAMSAU, 20. FNP-ÄNDERUNG MIT LP - BEGRÜNDUNG
INHALTSVERZEICHNIS
1.
ANLASS UND INHALT DER 20. FNP-ÄNDERUNG MIT INTEGRIERTEM
LANDSCHAFTSPLAN ................................................................................................. 1
2.
VORGABEN DER RAUMORDNUNG ........................................................................... 1
2.1
Landesentwicklungsprogramm Bayern ......................................................... 1
2.2
Regionalplanung ............................................................................................. 2
3.
LAGE PLANGEBIET .................................................................................................... 2
4.
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN .......................................................................... 3
5.
ZIEL, ZWECK UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER FNP-ÄNDERUNG ....... 4
6.
VORABSCHÄTZUNG ZUR EINGRIFFSREGELUNG................................................... 5
7.
UMWELTBERICHT ...................................................................................................... 6
GEMEINDE RAMSAU, 20. FNP-ÄNDERUNG MIT LP - BEGRÜNDUNG
1.
ANLASS UND INHALT DER 20. FNP-ÄNDERUNG MIT INTEGRIERTEM
LANDSCHAFTSPLAN
Der Bereich „Altes Forsthaus“ liegt zwischen zwei Gewerbegebieten, im Osten Reichlfeld I und
im Westen Reichlfeld II. Die verbleibenden Flächen umfassen neben der Gaststätte Altes
Forsthaus mit z. T. denkmalgeschütztem Gebäude und der daneben liegenden Hofkapelle, auch
die frühere Gaststätte Unterwirt. Diese ist seit Jahren aufgelassen und besitzt eine direkte
Zufahrt von der B 305.
Im Umfeld liegen Wohngebäude, aber auch eine gemischte Nutzung mit gewerblicher
Ergänzung.
Südlich der B 305 befindet sich ein Wohngebäude, welches zusammen mit der früheren
Gaststätte Unterwirt hier im Straßenraum eine räumliche Engstelle bildet. Auch von der
Grundstückssituation und dem Grundstückseigentum gehören zum früheren Gasthaus
Unterwirt die südlich gelegene Fl. Nr. 952/34, die den gesamten Rand- und Uferbereich zur
Ramsauer Ache einbezieht. Insofern besteht die Aufgabe darin, das stark überbaute Grundstück
Unterwirt als Gesamtkonzept mit den dazu gehörigen Flurnummern zu überplanen.
Der Bereich zwischen Sportplatz und Bebauungsplan Reichlfeld I wird durch die Gemeinde als
Ortsbereich definiert. Bauplanungsrechtlich wurde der Bereich nördlich der Bundesstraße im
Rahmen der 14. FNP-Änderung vorbereitet.
Mit vorliegender 20. FNP-Änderung soll nun auch der Bereich südlich der Bundesstraße in das
ortsplanerische Konzept einbezogen werden. Mit dieser FNP-Änderung wird auch der
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ vorbereitet (Aufstellung im
Parallelverfahren).
Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan
wurde das
Planungsbüro Hohmann Steinert, Landschafts- und Ortsplanung, Übersee
beauftragt.
2.
VORGABEN DER RAUMORDNUNG
2.1
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Die Gemeinde Ramsau liegt in einem ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung gestärkt werden
soll. Das Landesentwicklungsprogramm nennt u. a. folgende Ziele und Grundsätze:

Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft durch Anbindung neuer Siedlungseinheiten
an bestehenden Siedlungsstrukturen

Nutzung vorhandener Baulandreserven

Wahrung des charakteristischen Ortsbildes
Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung

Schonende Einbindung neuer Siedlungsbereiche in die Landschaft

Verhinderung unstrukturierter bandartiger Siedlungsentwicklung
Seite 2
Ramsau gehört zum Alpengebiet. Die Entwicklungsgrundsätze und Ziele des Alpengebietes
werden durch die Planung nicht berührt. Die Erholungsfunktion des Ortes mit seinem
Landschaftsraum wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht beeinträchtigt.
2.2
Regionalplanung
Die Gemeinde Ramsau ist raumordnerisch der Region Südostoberbayern zugeordnet. Laut
Regionalplan Südostoberbayern sollen für diesen Planungsbereich folgende Ziele verfolgt
werden:

Die Region Südostoberbayern ist in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen nachhaltig zu
entwickeln, so dass sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung
erhalten bleibt. Die landschaftliche Schönheit und Vielfalt soll erhalten und die natürlichen
Lebensgrundlagen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden. Das reiche Kulturerbe soll
bewahrt und das Heimatbewusstsein erhalten werden.

Die Einwohnerentwicklung soll sich in einem eng gezogenen organischen Rahmen
vollziehen. Dies bedeutet auch, dass den einheimischen Handwerksbetrieben sowie deren
Arbeitnehmern vorrangig entsprechende Entwicklung eingeräumt werden soll.

Die Entstehung von überwiegend eigen genutzten Freizeitwohngelegenheiten soll
verhindert werden.

Die Siedlungsentwicklung soll sich organisch vollziehen und sich auf die
Hauptsiedlungsbereiche und die Bereiche an Haltepunkten des (schienengebundenen)
öffentlichen Personennahverkehrs konzentrieren.

Der Abwanderung ist insbesondere im Berchtesgadener Land entgegenzuwirken.

Neuen Handwerksbetriebe sollten möglichst an den Hauptverkehrsstraßen angesiedelt
werden.
3.
LAGE PLANGEBIET
Das Plangebiet der FNP-Änderung befindet sich im Osten des künftigen Ortsbereiches der
Gemeinde. Im Süden befindet sich die Ramsauer Ache mit Auwald.
Im Norden liegen die Bebauungsplangebiete Reichlfeld II, Altes Forsthaus und Reichlfeld I,
dazwischen die Bundesstraße B 305.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr.952/4, 952/34 (Teilfläche) und 952 (Teilfläche),
Gemarkung Ramsau b. Berchtesgaden.
Das Plangebiet wird durch folgende FNP-Darstellungen im rechtskräftigen FNP begrenzt:
Norden:
Mischgebiet, dazwischen Bundesstraße
Osten:
Auwald der Ramsauer Ache
Süden:
Auwald der Ramsauer Ache
Westen:
Auwald der Ramsauer Ache
Der Änderungsbereich besitzt eine Gesamtgröße von ca. 0,3 ha.
Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung
Seite 3
Abbildung 1: Lage der FNP-Änderung (Roter Kreis) [Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung]
4.
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN
Die naturräumlichen Belange spielen bei der Planung eine wichtige Rolle. Auf eine detaillierte
Darstellung wird jedoch an dieser Stelle verzichtet, da im Umweltbericht Kapitel 2, die
Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der naturräumlichen Grundlagen mit den
Auswirkungen auf Natur und Landschaft ausführlich dargestellt sind.
Zusammenfassung naturräumliche Grundlagen:


Boden:
o
Größtenteils bereits bebaute oder versiegelte Flächen bzw. Garten
o
Geringe Teilflächen Aueböden mit Beeinflussung durch die Ramsauer Ache
Wasser:
o



Auenstandort außerhalb des Überschwemmungsregimes im Randbereich der
Ramsauer Ache
Luft / Klima
o
Großflächig versiegelte Bodenbereiche
o
Randbereich: Frischluftentstehungsgebiet
Arten / Lebensräume
o
Größtenteils bereits bebaute oder versiegelte Flächen bzw. Garten
o
Im Süden teilweise amtlich kartiertes Biotop (Auwald)
Landschaft
o
Geprägt durch Auwald sowie Ortseingang (Ortsbereich zwischen Sportplatz und
BP Reichlfeld I)
Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung
5.
ZIEL, ZWECK
ÄNDERUNG
UND
WESENTLICHE
Seite 4
AUSWIRKUNGEN
DER
FNP-
Plangebiet und Ziel und Zweck der FNP-Änderung
Ziel der Gemeinde ist einen durchgängigen Ortsbereich vom Sportplatz im Westen bis zum
Bebauungsplangebiet Reichlfeld I im Osten zu erreichen. Im Flächennutzungsplan wurde über
einzelne Änderungen, zuletzt in der 14. Änderung der Bereich nördlich der Bundesstraße
überplant. Das Plangebiet dieser FNP-Änderung wurde daher so gewählt, dass die restlichen,
noch nicht überplanten Gebiete südlich der Bundesstraße bearbeitet werden. Aufgrund der
vorhandenen Auwälder der Ramsauer Ache, die erhalten werden sollen, bezieht sich der
Änderungsbereich nur auf den bereits teilweise bebauten Abschnitt, der auch im Bebauungsund Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ Teil des Geltungsbereiches ist. Damit ist dieser
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Schaffung des geschlossenen Ortsbereiches ist, wie beschrieben städtebauliches Ziel der
Gemeinde. Das geplante Mischgebiet ermöglicht dabei eine Mischung aus Wohn- und
gewerblicher Nutzung, wie sie auch im Norden der Bundesstraße vorhanden und geplant ist.
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan stellt
demnach eine Erweiterung des bestehenden Mischgebietes dar.
Landesplanerisch angebunden ist dieses Mischgebiet an die Bauflächen nördlich der
Bundesstraße, die in diesem Bereich ebenfalls ein Mischgebiet darstellen. Aufgrund der
baulichen Situation stellt die Bundesstraße selbst keine Trennung zwischen den Baugebieten
dar. Zwischen den Bestandsgebäuden nördlich und südlich der Bundesstraße besteht ein
Abstand von weniger als 15 m. Die Bausituation wird als Einheit wahrgenommen. Mit der
geplanten Geschwindigkeitsreduzierung wird diese Wirkung künftig noch verstärkt werden.
Landschaftsplanerische Zielaussagen
Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG sind „Landschaftspläne … aufzustellen, sobald und soweit dies
im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4
erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im
Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.“ Dies ist möglicherweise durch
die Randlage zum biotopkartierten Auwald der Ramsauer Ache gegeben.
Zum vorhandenen und zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft nach Maßgabe der
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der sich daraus ergebenden
Konflikte wird auf den Umweltbericht verwiesen (s. auch Kapitel 4, 6 und 7 dieser Begründung).
Die landschaftsplanerischen Ziele im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung beziehen
sich in erster Linie auf den Erhalt des gewässerbegleitenden Auwaldes.
Ortsplanerisch ist die Verfestigung der Bebauung auch südlich der Bundesstraße durch eine
Erweiterung des baulichen Bestandes wichtiges Ziel um den Ortscharakter zu stärken, der in
der Festsetzung eines Ortsbereiches münden soll. Durch die Untere Verkehrsbehörde wurde
dies bereits in Aussicht gestellt, im Falle einer Umsetzung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes „Altes Forsthaus“.
Biotopkartierte Flächen sind nur im Randbereich betroffen. Die Beeinträchtigung resultiert dabei
weniger aus der Mischgebietsausweisung als aus der Lage des geplanten Radweges in diesem
Abschnitt.
Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung
Seite 5
In der Bebauungsplanung (und der Radwegeplanung) wurden viele Alternativen geprüft um den
Eingriff so weit als möglich zu reduzieren. Unter anderem wurden die Trassen optimiert und
größere Bäume eingemessen mit dem Ziel diese zu erhalten.
Für den Eingriff in ein gesetzlich geschütztes Biotop ist eine Ausnahme erforderlich. Im Rahmen
der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ wird auf diesen
Belang nochmals ausführlicher eingegangen.
Wesentliche Auswirkungen der FNP-Änderung
Durch die Flächennutzungsplanänderung wird eine Bebauung in der Anbauverbotszone der
Bundesstraße B 305 vorbereitet. Für diese Bebauung ist eine Befreiung bzw. Ausnahme
erforderlich. In einer Vorabstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein wurde diese
Ausnahme in Aussicht gestellt. Weitere Informationen können der Begründung zum
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ entnommen werden.
Mit der Mischgebietsausweisung erfolgt die bauplanungsrechtliche Vorbereitung von Eingriffen
in ein gesetzlich geschütztes Biotop (s. auch Abschnitt Landschaftsplanerische Zielaussagen in
diesem Kapitel bzw. Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“).
Die wesentlichen Auswirkungen der Bebauung, die durch diese Änderung des
Flächennutzungsplanes vorbereitet wird sind verkehrsrechtlicher Natur. Bei entsprechender
Bebauung wird der Ortscharakter im Abschnitt entlang der Bundesstraße verstärkt. Der
funktionale Zusammenhang zwischen Bundesstraße und Bebauung liegt dann vor.
Die dadurch erzielte Geschwindigkeitsreduzierung trägt in großem Maße zu einer
ortsplanerischen Aufwertung dieses Ortsteiles bei und ist daher ein besonderes städtebauliches
Ziel der Gemeinde.
Gleichzeitig tragen die immissionsschutzrechtlichen Orientierungswerte für ein Mischgebiet
dazu bei, dass auch die Errichtung von Wohngebäuden möglich ist. Mit Erreichen der
Beschränkung auf 50 km/h wird die immissionsschutzrechtliche Situation zusätzlich verbessert.
Im nachfolgenden Bebauungsplan ist die immissionsschutzrechtliche Situation gutachterlich zu
überprüfen und ggf. durch Festsetzungen zu steuern.
6.
VORABSCHÄTZUNG ZUR EINGRIFFSREGELUNG
Der Änderungsbereich ist bereits weitgehend bebaut bzw. als Park- und Lagerplatz genutzt. Im
südlichen Randbereich finden teilweise Eingriffe in den (biotopkartierten) Auwald statt.
Die Eingriffe sind zu bilanzieren und zu kompensieren. Auf eine Vorabschätzung wird an dieser
Stelle verzichtet, da eine ausführliche Bilanzierung des Eingriffes durch den parallelen
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ bereits vorliegt.
Als Ausgleichsfläche wird die Entwicklung einer freiwachsenden Hecke mit anschließendem
Staudensaum im Bereich Hochschwarzeck (Fl.Nr. 534) im Bebauungsplan festgesetzt
Gemeinde Ramsau, 20. FNP-Änderung mit LP - Begründung
7.
Seite 6
UMWELTBERICHT
Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung wird aufgrund des Parallelverfahrens von
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Altes Forsthaus“ und 20. FNP-Änderung mit integriertem
Landschaftsplan gemeinsam erstellt. Er ist damit sowohl Teil des Bebauungsplanes als auch
dieser Flächennutzungsplanänderung.
Übersee, den 19.06.2017
Ramsau, den …………………
Bernhard Hohmann
Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt
Herbert Gschossmann
Erster Bürgermeister
Herunterladen