Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011 Umweltbelange Bebauungsplan Raunswiesen – aktueller Kenntnisstand Der Bebauungsplan Raunswiesen wird im Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB aufgestellt. Hier kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden, die Umweltbelange sind aber dennoch in die Abwägung einzustellen. Daher werden nachfolgend die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt und beschrieben. Es wird der Stand der umweltbezogenen Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusammengefasst und dargelegt, ob und welche weiteren Untersuchungen beabsichtigt sind. Die Eingriffsregelung ist im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach §13a BauGB nicht anzuwenden. Das Gebot, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen, gilt aber dennoch. In der rechten Spalte sind daher die beabsichtigten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aufgeführt. Zusammenfassung: Erheblich betroffen sind voraussichtlich die Schutzgüter Boden, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere. Es werden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, mit denen die negativen Auswirkungen zum großen Teil auf ein unerhebliches Maß reduziert werden könnten. Es verbleibt eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden, weil umfangreiche Flächen versiegelt werden. Weitere Untersuchungen werden erforderlich für: • Artenschutz: Vorhandensein von Baumhöhlen in den entfallenden Obstbäumen und ggf. im Bereich des bachbegleitenden Gehölzgürtels. Untersuchung möglicher Störungseffekte z. B. durch Lichtimmissionen (worst-case-Betrachtung). Ggf. weitere Untersuchungen und Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. • Klima/Luft: Der südlich angrenzende Bebauungsplan Azenbach macht Vorgaben zur Lage und Höhe der Gebäude und zur Firstrichtung, um die regional bedeutsame Kaltluftströmung im Steinlachtal (Steinlachströmung) zu schützen. Wenn im vorliegenden Bebauungsplan größere Gebäudehöhen festgelegt werden und die Baufenster weiter an den Mühlbach rücken, dann wird voraussichtlich eine klimatologische Untersuchung der Auswirkungen auf die Steinlachströmung erforderlich. Seite 1 von 4 Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011 1. Auswirkungen der Bebauungsplanung auf die Umweltschutzgüter: Auswirkungen auf Schutzgebietsnetz Natura 2000, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Wasserschutzgebiete Gewässerrandstreifen Mühlbach Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung/Inhalte mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Hinweise auf weitere Untersuchungserfordernisse keine Schutzgebiete betroffen - Die im aktuellen Plankonzept schematisch dargestellte Bebauung reicht an zwei Stellen näher als 5 m an die Böschungsoberkante des Gewässers heran. Abrücken der Bauten im weiteren Verlauf der Planung Schützende Festsetzung des Gewässerrandstreifens, keine Abgrabung/Aufschüttung oder sonstige Nutzung in diesem Bereich Auswirkungen auf die Schutzgüter - Bestand und Auswirkungen der Planung Boden Geologie: Grobe Flussschotter der Neckar-Jungterrasse, lehmige Sand- und Kiesböden, in diesem Bereich steinig. Regenwasserrückhaltung (Dachbegrünung, Rigolen, Zisternen), dadurch verlangsamter Abfluss; Versickerungsfähigkeit der Böden prüfen Auswirkungen: großflächige Versiegelung, dadurch erhebliche Beeinträchtigung der Begrenzung der Bodenversiegelung durch Festsetzungen zur wasserBodenfunktionen auf voraussichtlich mehr als 0,5 ha: Ausgleichskördurchlässigen Oberflächenbefestigung im nicht überbaubaren Bereich per im Landschaftswasserhaushalt (hoch), landwirtschaftliche Eignung Ggf. externer Ausgleich (mittel bis hoch) und Filter- und Puffervermögen (hoch - guter Grundwasserschutz) keine Bodendenkmale bekannt, keine Vorbelastung durch Versiegelung oder Altlasten. Randlich geringe Vorbelastung durch widerrechtlich errichtete Hütten. Wasser Keine Wasserschutzgebiete oder Überschwemmungsbereiche betroffen, aber Lage am südlichen Rand des wichtigen Grundwasserkörpers des Neckartals. - Verminderung der Grundwasserneubildung (in diesem Bereich “mittel“) durch Verlust von Boden, s.o. Versickerung von unverschmutztem Regenwasser, Versickerungsfähigkeit der Böden prüfen Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers durch gute Filtereigen- Schutz der Bodenüberdeckung: Abgrabungen vermeiden, keine unbeschaften der Bodenüberdeckung gering schichteten Metalleindeckungen auf den Dächern bei Regenwasserversickerung, kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Seite 2 von 4 Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011 Auswirkungen auf Klima/Luft, Luftqualität Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt Artenschutz Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung/Inhalte mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Hinweise auf weitere Untersuchungserfordernisse Mühlbach: naturnaher Zustand mit intakter Begleitvegetation Gewässerrandstreifen von mind. 5 m einhalten Starke regional bedeutsame Strömung (gemessen) im Steinlachtal (Steinlachströmung) mit großer Bedeutung für Derendingen und die westliche Südstadt; Vermeidung: Freihalten der Kaltluftabflussbahn durch Anpassung der Bauhöhen und der Baufenster (Bautiefe zum Mühlbach hin) an die Vorgaben für den Bebauungsplan Azenbach. Vorbelastung durch südlich und nördlich gelegene Bebauung. Der Bebauungsplan Azenbach gibt aus diesem Grunde Vorgaben zur Lage und Höhe der Gebäude und zur Firstrichtung. Weitere Untersuchungen: Bei größeren Baumassen (Höhe und Tiefe) wird voraussichtlich eine Untersuchung der klimatologischen Auswirkungen auf die Steinlachströmung erforderlich. Auswirkungen: Bei vergleichbarer Gebäudehöhe und Bautiefe wie im Bebauungsplangebiet Azenbach keine erheblichen Beeinträchtigungen der aktuellen Kaltluftströmungen zu erwarten. Verminderung der Aufheizung durch Begrünung, Dachbegrünung. Acker, randlich kleingärtnerische Nutzung und einzelne Obstbäume; Mühlbach mit gewässerbegleitendem Gehölzsaum. Straßenbäume entlang der K6900 (Steinlachwasen) Gewässerrandstreifen von mind. 5 m einhalten, Abrücken der Bauten vom straßenbegleitenden Grünstreifen und Schutz der straßenbegleitenden Bäume während der Baumaßnahmen Verlust einzelner Obstbäume, darüber hinaus bei Einhalten des Gewässerrandstreifens voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere Ausgleich für den Verlust von Obstbäumen durch Baumpflanzung auf dem Gelände Informationen über das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten liegen nicht vor. Die Obstbäume und die bachbegleitenden Gehölze könnten Baumhöh- Einhalten des Gewässerrandstreifens zur Vermeidung von Beeinträchlen aufweisen und damit Habitat für Vögel und Fledermäuse darsteltigungen hier ggf. vorkommender Arten. Einschränkungen hinsichtlich len. der Beleuchtung vorgeben, ggf. Abschirmung in Ri. Mühlbach erforderlich Die intensive Nutzung und die damit einhergehenden Störungen lassen auf der übrigen Fläche kein Vorkommen streng oder besonders geschützter Arten erwarten. Weitere Untersuchungen: Untersuchung der Obstbäume auf Baumhöhlen erforderlich. Untersuchung der Empfindlichkeit potentiell vorkommender Arten gegenüber Lichtimmissionen und Störung. Ggf. muss das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Seite 3 von 4 Bebauungsplan Raunswiesen, vorläufige Betrachtung der Umweltbelange – Stand 29.03.2011 Auswirkungen auf Landschaftsbild, Erholung mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung/Inhalte Hinweise auf weitere Untersuchungserfordernisse Aktuell geringe Bedeutung für das Landschaftserleben und das Stadtbild, keine öffentliche Zugänglichkeit, die Fläche ist von Gewerbebauten umgeben. Durch den Mühlbach und seine Begleitvegetation ist nach Norden und Osten bereits eine gute landschaftliche Einbindung gegeben. Verstärkung der Riegelwirkung und damit der Trennung zwischen den Gebieten westlich und östlich des Mühlbaches, Verlust der Blickbeziehung von der Straße zur Aue und zum naturnahen Mühlbach 2. Gewässerrandstreifen von mind. 5 m einhalten, möglichst Durchblicke zum Mühlbach ermöglichen Abrücken der Bauten vom straßenbegleitenden Grünstreifen und Schutz der straßenbegleitenden Bäume während der Baumaßnahmen Möglichkeiten für den Bau neuer Wegeverbindungen für Fahrradfahrer/innen und Fußgänger/innen prüfen Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt keine Wohngebiete in unmittelbarer Umgebung, keine erhebliche Zunahme von Emissionen (Lärm, Strahlung, Gerüche) zu erwarten - Kulturgüter und sonstige Sachgüter keine Bodendenkmäler, Kulturdenkmäler; archäologische Befunde nicht bekannt - Sonstige Angaben Erst mit der Konkretisierung der Planung werden Aussagen zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern möglich. Außerdem sind in diesem Zuge die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu thematisieren. Die vorliegende Betrachtung der Umweltbelange gibt bereits Hinweise darauf, welche Modifikationen der Planung im Hinblick auf die Umweltbelange geprüft werden müssen. Weitere Aussagen zu alternativen Planungsmöglichkeiten sind in diesem sehr frühen Planungsstadium noch nicht möglich. Seite 4 von 4